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Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 27. Februar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorstellung des Ergebnisses zum Geruchsgutachten in Sulpach 5. Sanierung der Klosterwiesenschule - aktueller Stand 6. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16 Lavendelstraße 17 7. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 8. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" 9. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" 10. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" 11. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt 12. Städtbaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) 13. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung 14. Aktueller Stand Belegung Friedhof Baindt 15. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 21.02.2024
    Amtsblatt_2025_02_28_KW09.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. Februar 2025 Nummer 9 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 BAINDTER FUNKEN SAMSTAG 08.03.2025 18:00 UHR MIT BEWIRTUNG ÜBER DER ALTEN KIESGRUBE AM ANNABERG ZUGANG ÜBER ANNABERGSTRASSE - WIR FREUEN UNS AUF EUCH! HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Maskenvertreiben Maskenvertreiben mit Narrengericht 2025 Dienstag, 04.03.2025 ab 19:30 Uhr in Baindt anschließend Kehraus in der Schenk-Konrad-Halle Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Prof. Dr. Nico Goldscheider | Professor der Hydrogeologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) … Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Dr. Hermann Schad | IMES GmbH, Hydrogeologe und Gutachter des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt ... Was wird für die Planung und den Grundwasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Dr. Martin Brodbeck | Geschäftsführender Gesellschafter Smoltczyk & Partner GmbH, Gutachterbüro für Boden- und Wasserschutz des Windpark-Projekts 11. März | 2025 Sirgensteinhalle Vogt | 19 Uhr Die Veranstaltung wird live gestreamt. Die Plätze in der Sirgensteinhalle sind be- grenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg möglich. Zur Anmeldung (für die Teilnahme vor Ort notwendig!) Zum YouTube-Livestream mit Online-Fragen www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für öffentliche Veranstaltungen aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Angebot des Landes, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Ener- gien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Erste Frühlingsboten auf naturnahen Flächen in Baindt Wilde Frühblüher und frühe Wildbienen läuten den Frühling ein Gelb, lila, violett und blau – nach kargen Winter- tagen freuen sich viele Menschen über die ersten Frühblüher im Garten und auf Grünflächen. Noch wichtiger sind sie aber für geflügelte Frühstarter. Ab Mitte Februar erwachen die ersten Insekten aus ihrem Winterquartier und machen sich auf die Su- che nach Nektar und Pollen. Hummelköniginnen sind echte Frühstarter Bei Temperaturen ab zehn Grad sieht man besonders häufig Hummelköniginnen, die noch träge nach Nahrung suchen. Die Königinnen lassen sich daran erkennen, dass sie größer sind als Hummelarbeiterinnen. Gerade wenn im zeitigen Frühjahr erst wenige Pflanzen blühen, sind Frühblüher ein wichtiger Nahrungsbestandteil für die früh fliegenden Insekten. Wildformen von Tulpe, Krokus und Co. Damit die Frühblüher zum Nahrungsangebot der Insekten beitragen, dürfen sie nicht zu stark züchterisch verändert sein. Denn gefüllte Blüten oder unnatürliche Farbgebungen führen dazu, dass die Blütenbesucher entweder nicht an den begehrten Pollen herankommen oder die Blüte gar nicht erst als potenzielles Futter erkennen. Mit dem NABU-Projekt „Natur nah dran“ hat die Gemeinde Baindt im Jahr 2020 naturnahe Flächen angelegt. Die Flächen in der Marsweilerstraße (Höhe Bäckerei Haußmann), die Wiesenfläche gegenüber Klosterwiesenschule, der Seitenstreifen in der Boschstraße, die Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße und der Kreisverkehr am Ortseingang Schachen erwachen nach und nach aus ihrer Winterruhe und beherbergen eine Vielzahl von Wildpflanzen, dar- unter auch die wichtigen Frühblüher. Erfahren Sie hier, welche Arten Sie entdecken können und wenig bekannte Fakten zu den Frühblühern. Diese Frühblüher können Sie auf unseren „Natur nah dran“-Flächen entdecken: Schneeglöckchen (Galanthus nivalis), blühen weiß von Februar bis März. Die meisten kennen die weißen Glöckchen, die aus dem Schnee rausgucken – was aber nur wenige wissen: Zur Fortpflanzung haben sie eine ausgeklügelte Symbiose mit Ameisen entwickelt. Nach der Bestäubung entwickeln sich Samen mit einem fleischigen Anhängsel. Dieses lockt Ameisen an, die den Samen einsammeln und weiterverbreiten. Elfen-Krokus (Crocus tommasinianus) blüht meist violett von Februar bis April. An ihm erfreuen sich nicht nur früh- fliegende Insekten, sondern auch Eichhörnchen, die im Winter wenig Nahrung finden. Sie klauben die nährstoffrei- chen Krokus-Knollen aus dem Boden. Weinberg-Tulpe (Tulipa sylvestris) blüht gelb von April bis Mai. Sie stammt ursprünglich aus Südeuropa beziehungs- weise dem Mittelmeerraum, hat sich aber mittlerweile in ganz Europa, auch in Deutschland, ausgebreitet. Im Ge- gensatz zu vielen Zuchtformen bleibt ihr Blütenkelch nicht geschlossen, sondern öffnet sich weit, sodass sie einem Stern gleicht. So kommen Bestäuber besser an den wertvollen Pollen und Nektar im Inneren: Von ihr profitieren ganze 13 Wildbienen-Arten, darunter auch die gefährdete Schwarze Köhlersandbiene. Dolden-Milchstern (Ornithogalum umbellatum) ist eine weiße, einheimische Art, die von April bis Mai blüht. Er blüht nur kurz und kommt häufig in breiten Polstern vor. Das Besondere an ihm: Alle Teile der Pflanze sind giftig – der herzwirksame Wirkstoff der Blüten wird zur Herstellung von sogenannten „Notfall-Tropfen“ hergestellt. Kleine Traubenhyazinthe (Muscari botryoides) blüht blau von April bis Mai. Die nach unten geöffneten Glöckchen schützen das Innere der Blüten vor Feuchtigkeit. Dank ihrer Blütenform hat die Traubenhyazinthe eine spezielle Ausbreitungsstrategie entwickelt: Fallen Regentropfen auf die Glöckchen oder werden sie vom Wind in Bewegung versetzt, werden die Samen herausgeschleudert und mit dem Wasser weitertransportiert. Gelbes Windröschen (Anemona ranunculoides) blüht gelb von April bis Mai. Man kennt sie vor allem aus Wäldern, wo sie in großen Teppichen auftreten. Deswegen eignen sie sich gut zur Unterpflanzung von Bäumen und Sträu- chern. Es bietet Nahrung für 18 Wildbienenarten, drei Schmetterlingsarten und sechs Schwebfliegenarten und ist damit eine besonders wertvolle Insektenpflanze. Finger-Lerchensporn (Corydalis solida) blüht rosa von März bis Mai. Lerchensporn ist eine wichtige Futterpflanze für den Zitronenfalter, der auch schon ab März unterwegs ist. Der Falter überwintert als einzige mitteleuropäische Schmetterlingsart ohne Schutz. Das heißt, im Winter kann man ihn mit etwas Glück in Starre wie festgefroren an Blütenstängeln beobachten. Winterling (Eranthis hyemalis) blüht gelb von Januar bis März. Die kleinen Blüten, die in kleinen Horsten auftreten, sind mit die ersten, die zu sehen sind. 16 Wildbienenarten sammeln Pollen und Nektar an den kleinen Blüten, dar- unter auch die gut erkennbare Blauschwarze Holzbiene. Hintergrund Die Gemeinde Baindt wurde 2020 im Projekt „Natur nah dran“ gefördert. Die Förderung umfasst neben finanzieller Unterstützung unter anderem die Schulungen für kommunale Angestellte. Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu un- terstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemein- den gefördert. Seit 2016 wandelten 106 Kommunen bereits über 265.000 Quadratmeter naturnah um. Weitere Informationen zum Projekt: www.Naturnahdran.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. März 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@ baindt.de Neufassung der Satzung über die Ent- schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS)“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der konstituierenden Sitzung wurde die Neufassung der Satzung über ehrenamtliche Tätigkeit im Zweck- verband IGMS beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Eingeschränkte Öffnungszeiten vom Rathaus während der Hauptfasnet Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 27.02.2025, der Rathaus- sturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Don- nerstag, den 27.02.2025, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 28.02.2025, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosen- montag, den 03.03.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummel- dung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Osterferi- en vom 22.04. – 25.04.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 28.02.2025 Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 09 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. März 2025 und Sonntag, 02. März 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Fasnetssamstag, 01. März 2025 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Fasnetssonntag, 02. März 2025 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 11 10 Rosenmontag, 03. März 2025 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 35 50 824 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Problemstoffsammlung 2025 in Baindt Am Donnerstag, 13. März 2025 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vor- lage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den ge- fährlichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammel- plätzen kann zu Umweltschäden führen und ist ver- boten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haft- bar. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Ursula Büchele feierte am 22. Februar 2025 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen März 02.03. Narrenmesse – Kath. Kirche NZ Raspler Baienfurt 02.03. Schalmeienball – SKH Schalmeienkapelle 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – DP + SKH NZ Raspler 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. Sie&Er Hallen-Cup – Sporthalle Sportverein 08./09.03. Skikurs – Alpinteam 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. BSS Krankensalbung – Seniorentreff Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 21.03. Frauenfrühstück – BSS Impulse 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo BSS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Altenzentrum Irmgard Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Bücherei ist in den Fasnetsferien von Frei- tag den 28.2.25 bis zum Freitag den 7.3.25 geschlossen. Ab Montag den 10.3.25 ist die Bücherei zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Zur Informationi Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der Termin im März entfällt leider! Wir vermissen seit Donnerstag, 20.2.25 unsere Katze Daisy. Sie ist 4 Jahre alt, schwarz- weiß und recht klein. Zu- letzt wurde sie in Marswei- ler gesehen. Wenn Sie Informatio- nen zu ihrem Verbleib ha- ben, rufen Sie uns bitte an unter 07502-6211391. Vie- len Dank! Hoffnung schenken - Leben retten Gemeinsam mit dem DRK Baien- furt-Baindt führt der CDU Gemeindeverband Baienfurt mit einem breiten Bündnis anderer Partner anlässlich der Blutspendeaktion am Donnerstag, 6. März 2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18 für die Fraktionskollegin Andrea Arnhold eine weitere Ty- pisierungsaktion durch. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-21 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 vieler Menschen, genauso kann eine Typisierung Leben retten. Daher bitten wir um tatkräftige Unterstützung. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jahren alt ist, kann sich als potenzieller Stammzellspender für Andrea und andere Betroffene registrieren lassen und damit Hoff- nung schenken. Deshalb - Mund auf. Stäbchen rein. Spender sein! Für die Blutspendeaktion von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18, können jetzt schon Termine unter www.blutspende.de/termine gebucht werden. www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de Zur Typisierung können Sie einfach so vor- beikommen und benötigen ungefähr 15 Mi- nuten Zeit. Wer sich weiter informieren möchte kann dies auf der Homepage der deutschen Stammzellenspenderdatei tun, www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de. Wir hoffen, dass wir Sie zahlreich begrüßen dürfen. CDU Gemeindeverband Baienfurt Michael Schrimpf, 1. Vorsitzender Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. März – 09. März 2025 Gedanken zur Woche: Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. Johann Wolfgang von Goethe Samstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Tim Beckert, Hannah Elbs,(† Kurt Brugger, Elsa und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) Sonntag, 02. März – 8. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit den Nar- renzünften Baienfurt und Baindt Dienstag, 04. März Ferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 05. März - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des AschenkreuzesMinistranten: Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Pia Kronenberger, Noemi Oel- haf, Marisa Pfister,(† Sieglinde Kössler) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 06. März Ferien – kein Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Freitag, 07. März – ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kein Gottesdienst in Baindt 19.00 Uhr Baienfurt – Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche mit anschließendem Treffen im Gemeindehaus Samstag, 08. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit erstem Hir- tenbrief unseres neuen Bischofs Sonntag, 09. März – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit erstem Hirten- brief unseres neuen BischofsMinistranten: Nele Gründler, Dominik Klein, Anna Renner, Robin Schnez, Loana Sordon, Anton Strehle,(† Anna und Eugen Halder, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Klara und Johan- nes Merk, Kurt Elbs, Gabi Zink, Josef Jerg, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 27. Februar bis zum 07. März 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 04. März Geschlossen Donnerstag, 06. März Geschlossen Freitag, 07. März Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Narrenmesse Stürmisch bunt und au mit Pfiff - Narretei im Kirchaschiff Fasnetssonntag, 2. März, 10 Uhr ♥-liche Einladung Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Vom Leben begeistert! - Schwester Teresa Zukic kommt nach Reute In den Kirchen liegen wieder die neuen Veranstaltungs- kalender der katholischen Erwachsenenbildung auf. Auf eine Veranstaltung möchte ich heute schon aufmerksam machen (S. 37). Die bekannte Ordensfrau Teresa Zukic kommt am Di 29. April nach Reute. Ihr Thema: Vom Le- ben begeistert – Über das Glück der besten Jahre. In ihren Vorträgen versprüht sie pure Lebensfreude. Es braucht einen gesunden Humor um mit den Einschränkungen des Alters in einer immer komplizierteren Welt klarzukommen. Interesse? – Dann holen Sie sich einfach den Veranstal- tungskalender. Pfr. Staudacher Freitag, 7.3.2025 Einladung zum Weltgebetstag, 19.00 Uhr evang. Kirche in Baienfurt 20.00 Uhr kath. Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt Thema: Cookinseln Südseeparadies in Gefahr Weiße Sandstrände, Kokospalmen, türkisfarbenes Meer und tiefgrün bewaldete Berge. Unter dem Motto: Wun- derbar geschaffen haben Christinnen von den Cookins- eln den Gottesdienst für den diesjährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Inselkette im Südpazifik haben mit häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Die Cookinseln werden aber in nächster Zeit nicht nur wegen des Weltgebetstags weltweit im Fokus stehen, sondern auch damit, ob hier für den Tiefseeber- gbau entschieden wird. Das wäre eine verheerende Be- drohung für das Ökosystem Meer und Menschen. Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 07.03.2025 laden wir um 19.00 Uhr in die evangelische Kirche in Baienfurt mit anschließendem Beisammensein im Katholischen Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt ein. Thema: Cookinseln - Südseeparadies in Gefahr Unter dem Motto „Wunderbar geschaffen“ haben Chris- tinnen von den Cookinseln den Gottesdienst für den dies- jährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Insel- kette im Südpazifik haben mit der Unterdrückung ihrer Maori-Kultur, häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Und dennoch weisen sie uns darauf hin, wie wunderbar geschaffen die weißen Sand- strände mit Kokospalmen, das türkisfarbene Meer und die tiefgrün bewaldeten Berge sind, wie wunderbar aber auch jede Frau und jeder Mensch erschaffen wurde und geliebt wird. Wir laden herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Miriam von der Heydt hält einen Vortrag zum Thema DEMENT ODER „NUR“ ALT Wir alle kennen es: Man grüßt freundlich einen Bekannten auf der Straße, aber der Name fällt einem partout nicht ein. Zehn Minuten oder sogar Tage später kommt der Name dann doch wieder. Ist das normal? Oder ein Warn- signal für Demenz?Miriam von der Heydt bringt Licht ins Dunkel: Demenz ist mehr als einfache Vergesslichkeit. Im Gegensatz zum normalen Altern, das von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, bedeutet Demenz den Ver- lust von Verstand und Vernunft durch den fortschreiten- den Abbau von Hirnzellen. In ihrem Vortrag bei unserem Frauenfrühstück beleuchtet sie auch die immense Her- ausforderung, die die Betreuung von Menschen mit De- menz für pflegende Angehörige und Freiwillige darstellt – eine Aufgabe, die sie oft bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen bringt. Am Freitag, 21.03.2025, um 9:00 Uhr undefinedim Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 17.03.2025 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. März Estomihi 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl) Montag, 03. März Keine Kirchenchorprobe Freitag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Cookinseln, Ev. Kir- che, anschließend Beisammensein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 09. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Stratmann) Pfarrbüro geschlossen Am 11.03.2025 ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zum Wochenspruch Ruf in die Nachfolge Wie weit würde meine Freund- schaft gehen? Würde ich zu meinen Freunden stehen, selbst wenn sie ausgelacht oder verachtet, verfolgt oder verdächtigt würden? Würde ich sie begleiten? Die Freundschaft zu Jesus verlangt seinen Jüngern viel ab. Sie werden mit ihm nach Jerusalem ziehen und seinen Tod miterleben. Jesus kün- digt ihnen das an. Am Sonntag Estomihi steht die Nachfol- ge im Vordergrund. Nicht, wer viele große Worte macht, sondern wer sich für Gerechtigkeit einsetzt und beharr- lich liebt, der hat den Ruf in die Nachfolge gehört, dem hat Jesus die Augen geöffnet. Aber zu Jesus zu stehen ist nicht immer leicht. Es bedeutet auch, Nachteile in Kauf zu nehmen, sein Leid zu tragen. Jesu Frage gilt auch uns: „Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme an seiner Seele Schaden?“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Un- splash / Hugues de Buyer Mimeure) --- Einladung Elternabend Konfi8 Wir laden herzlich zum Elternabend mit dem Thema „Konfirmation“ nach Baindt in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal ein. Wir treffen uns am 13.03.25 und beginnen um 19.00 Uhr. --- Einladung zur Stimmbildung Der evangelische Kirchenchor trifft sich am 10. März 2025 um 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt zu einer offenen Chorprobe mit Frau Katrin Silbereisen. Sie macht an diesem Abend mit dem Chor Stimmbildungs- und Gesangsübungen. Interessierte, die gerne in unserem Chor mitsingen möch- ten, sind herzlich willkommen. --- Einladung zum Seniorenkreis Am Dienstag, 11. März, findet um 14.30 Uhr unserer Seniorenkreis im Öschweg 30 statt. Pfarrer Schöberl kommt zu uns und wir ma- chen uns gemeinsam Gedanken zum Thema Passion. Ich freue mich auf euer Kommen und grüße recht herz- lich – Sybille Streller Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beant- wortet typische Fragen Viele Paare planen bereits ihre Hochzeit im Sommer und die Hoch- zeitsmessen sind im vollen Gange. Eine kirchliche Hochzeit ist für viele Paare ein Highlight. Hier kommen jedoch immer wieder Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Wir leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und wünschen uns eine kirchliche Trauung. Was gibt es dabei zu beachten? Auch diesen Wunsch kann man im örtlichen Pfarramt äußern. Das Paar erhält entweder in dieser Gemeinde oder in einer Gemeinde in der Nähe die kirchliche Feier, bei der beide Partner gesegnet werden. Nicht alle Kirchen- gemeinden führen diese Feiern durch, aber in der Regel gibt es in nächster Nähe Gemeinden, die Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft segnen. Worin unterscheidet sich eine evangelische von einer katholischen Trauung? Im katholischen Verständnis ist die Trauung eines Paa- res ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst vor ei- nem Priester oder Diakon spenden. Im evangelischen Verständnis ist die Trauung kein Sakrament, sie ist „ein weltlich Ding“ (Martin Luther), das aber durchaus nach dem Willen Gottes ist und deshalb auch seinen Segen und Zuspruch erhalten soll. In einigen älteren Kirchen gibt es ein Brautportal, das einen weiteren Punkt zeigt, wie die evangelische Tradi- tion die Trauung versteht: Das Portal zwingt die zu Ver- mählenden, sich kurz loszulassen und getrennt in den Kirchenraum einzutreten. Dadurch soll deutlich werden: Unabhängig voneinander und selbstständig sind wir zum Schluss gekommen, künftig miteinander durchs Leben zu gehen als Paar und unter Gottes Segen, den wir jetzt gemeinsam erhalten. Das Hereinführen und Übergeben der Braut durch den Brautvater, wie man es aus vielen Filmen kennt, entspricht also nicht unserer Tradition. Aber selbstverständlich darf man selbst die Form wählen, die man gerne an diesem Tag hätte. Ich bin evangelisch, aber meine Partnerin bzw. mein Partner nicht. Können wir evangelisch heiraten? Muss zwingend eine der Personen evangelisch sein? Wenn beide Partner mit einer evangelischen Trauung einverstanden sind und auch dem jeweils evangelischen Partner zugestanden wird, seinen Glauben in aller Frei- heit in der Ehe zu leben, steht dem nichts entgegen. Wenn beide Partner nicht evangelisch sind, aber Gottes Segen für ihre Partnerschaft wünschen, kann dieses unter seel- sorgerlichen Erwägungen auch geschehen. --- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Liebe Gemeindeglieder, Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Got- tesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg: Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode - das Parlament der Landeskirche - werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessyn- ode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode. Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchenge- meinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Ver- antwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein - unsere Kirche lebt von der Vielfalt. Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben ein- zusetzen! Herzlichen Dank und Gottes Segen! Ihr Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Ver- einsraum (Loch) für unsere diesjährige Abteilungsver- sammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Liebe Mitglieder,liebe Freunde des Fußballs, wir laden euch herzlich zu unserer diesjäh- rigen Jahreshauptversammlung ein! Lasst uns gemeinsam auf ein spannendes Jahr zurückblicken und die Weichen für die Zukunft stellen. Eure Meinung und euer Engagement sind uns wichtig! Wann: 07.03.2025 Uhrzeit: 20:00 Uhr Wo: Vereinsheim Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Berichte aus den verschiedenen Bereichen: • Jugendfußball • Aktive Mannschaft • Frauenfußball • Alte Herren (AH) • Kassenbericht 4. Entlastung der Abteilungsleitung 5. Wahlen: • Abteilungsleiter (2 Jahre) • Stellvertretender Abteilungsleiter (1 Jahr) • Leiter Aktive (1 Jahr) • Leiter AH (2 Jahre) • Leiter Frauenfußball (2 Jahre) • Leiter Jugendfußball (2 Jahre) • Kassier (1 Jahr) • Kassenprüfung (2 Jahre) 6. Verschiedenes Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und einen re- gen Austausch. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unserer Abteilung und setzen neue Impulse für den Fuß- ball in Baindt! Mit sportlichen Grüßen, Klaus Zimmermann Abteilungsleiter SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Turnen & Leichtathletik Die Abteilungen Turnen & Leichtathletik des SV Baindt läd alle Abteilungsmitglieder recht herzlich zur Abteilungsversammlung am 21.03.2025 um 18:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Die Versanstaltung findet statt am Freiatg, den 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Bericht der Übungsleiterinnen 4. Wahlen: • Abteilungsleitung • Stellv. Abteilungsleitung • Abteilungskassierer • Beschlussfassung zu Anträgen Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Abteilungsversammlung bei der Abtei- lungsleitung (vorsitz-turnen@svbaindt.de) eingereicht werden Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen. Christian Staud, (vorl.) Abteilungsleiter Turnen &Leichtath- letik SB Baindt 1959 e.V. TC Baindt Jahreshauptversammlung 2025 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung am Fr., 14. März 2025 um 18:30 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Jugendwart*in 4.4. Breitensportwart*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Technischer Leiter*in 4.7. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes 5.1. Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Bei- trags- und Gebührenordnung. 5.2. Verabschiedungen 5.3. … Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 10. März 2025 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. DRK Baienfurt-Baindt bildet sich in Taek- wondo Defense und Selbstverteidigung Am 18. Und 25. Februar 2025 nahm das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Baien- furt-Baindt mit neun engagierten Teilnehmern an einem Selbstverteidigungs- und Taekwondo-Defense-Training beim Taekwondo Baindt e.V. teil. Unter der fachkundigen Anleitung der Trainer Frank Bania und Alfred Manthei. Mit großem Eifer und Begeisterung absolvierten die Teil- nehmer die praktischen Übungen und stellten schnell fest, dass sich einfache Techniken wirkungsvoll einsetzen lassen – sogar mit der Ausrüstung, die sie im Einsatz mit- führen. Die praxisnahe Schulung zeigte eindrucksvoll, wie man sich in Notfallsituationen souverän schützen kann. Das DRK Baienfurt-Baindt bedankt sich herzlich bei den Trainern und dem Taekwondo Baindt e.V. für die lehrrei- chen und spannenden Einheiten. Alfred Manthei Narrenzunft Raspler e.V. Häsvorstellung und Endspurt Fas- net 2025 Vom Maskenbefreien bis zum Mas- kenvergraben sind es dieses Jahr sensationelle 53 Tage mit 7 närrischen Wochenenden und der Hauptfasnet. Aber auch zwischen den Wochenenden sind wir Raspler aktiv und stellen beispielsweise jährlich unsere Baindter Fasnet in den Kindergärten vor. Häsvorstellung in den Kindergärten Auch in diesem Jahr wurden wir Raspler vom Kindergar- ten Sonne, Mond & Sterne und dem Waldorf-Kindergarten eingeladen, um die Raspler-Geschichte sowie die Häser und Masken vorzustellen. Gerne sind wir diesen Einladungen gefolgt und haben am Dienstag, den 18.02.2025 die Kindergartenkinder besucht. Gespannt lauschten die kleinen Narren der Geschichte vom Raspler und seinem Weib, die durch ihr Tun den Baindter Wald aufgeweckt haben und nun bis zum Ende Ihrer Tage Fasnet feiern müssen. Interessiert wurden die Masken begutachtet und viele Fragen gestellt. Aus vollem Halse wurde das Baindter-Narrenlied und im Waldorf-Kindergarten ein eigens gedichtetes Lied über den Oberwaldschrat gesungen, was nach lautem Rufen des Narrenrufes mit dem heiß ersehnten Guetsle-Regen belohnt wurde. Gut vorbereitet starten die Kinder nun in die heiße Phase der Baindter Fasnet. Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und freuen uns auf ein Wiedersehen 2026. RESTPROGRAMM HAUPTFASNET 2025 Am Samstag geht es mit den Schalmeien in unsere Nach- bargemeinde Furtlaboi als Startnummer 26. Die Narren- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 zunft Nibelgau läd am Sonntag mit der Startnummer 22 zum Sprung nach Leutkirch. Abends laden unsere Mus- ketiere in der Schenk-Konrad-Halle zum traditionellen Schalmeienball. Und was wäre ein Rosenmontag ohne Sprung durchs Obertor. Mit der Startnummer 20 und musikalisch durch die Schalmeien begleitet, springen wir durch Ravens- burg, bevor wir zum zweiten Sprung, gemeinsam mit der Lumpenkapelle (Laufnummer 13), in Zußdorf bei hoffentlich sonnigen Fasnetstemperaturen die Baindter Narretei präsentieren. Nach Uttenweiler geht´s dann zum großen Finale am Fasnetsdienstag und abends darf man gespannt sein, wer sich ordentlich in der Fasnet verhalten hat oder wer even- tuell eine „Einladung” zum Baindter Narrengericht erhält. Der Zunftrat wünscht allen Narren weiterhin a glückselige Hauptfasnet und grüßt mit einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserem Vortrag „Halswickel – was Großmutter noch wusste“. Die Referentin, Frau Bänsch wird uns über die traditio- nellen Heilmethoden und Hausmittel informieren, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Besonders im Fokus stehen die wohltuenden Eigen- schaften von Halswickeln, die nicht nur bei Erkältungen, sondern auch bei anderen Beschwerden Linderung verschaffen können. Der Vortrag bietet die Möglichkeit, mehr über die Anwen- dung, die Vorteile und die verschiedenen Varianten von Halswickeln zu erfahren. Wann: Donnerstag, 13.03.2025, 19.30 Uhr Wo: Bischof-Sproll-Saal in Baindt Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Wir freuen uns auf einen informativen Abend und einen regen Aus- tausch über die Kenntnisse unserer Großmütter! Euer Landfrauen-Team Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag, den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht ge- werblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Julian Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Jetzt gilt`s! Bereits seit gestern morgen sind die Mus- ketiere in Baindt und Umgebung unterwegs um Fasnets-Stimmung zu verbreiten. Los ging es ab 8 Uhr mit dem Befreien der Baindter Kindergärten und der Klosterwiesenschule. Die Raspler verteilten kräftig ihre Guatsle und wir unsere Musik. Die Musketiere zogen dann ohne die Raspler weiter um bei Befreundeten Unternehmen ebenfalls etwas Stimmung zu verbreiten. Den Abschluss fanden wir dann auf dem Zunftball der NZ Baienfurt. Heute morgen ging es auch wieder um 8 Uhr weiter für die Musketiere mit dem Anspielen. Um 16 Uhr gibt es dann ein Wiedersehen mit unseren Rasplern auf dem Umzug in Mochenwangen. Nach diesen 2 anstrengenden Tagen dürfen wir am Sams- tag etwas länger ausschlafen. Wir beginnen erst um 10 Uhr mit dem Anspielen bevor es am Mittag nach Baienfurt auf den Umzug geht. Auch dort werden wir das ein oder andere Ständchen geben, bevor wir am Abend noch bei der Fasnetsparty in der Achperle unser Bestes geben. Am Sonntag holen wir uns dann noch den göttlichen Se- gen bei der Narrenmesse in Baienfurt ab. Und schon steht der Schalmeienball an! Nach einer kurzen Nacht geht es dann am Montagmor- gen nach Ravensburg auf den Umzug. Am Dienstagabend begleiten wir noch das Maskenver- treiben der Raspler mit anschließendem Narrengericht. Aber davor haben wir natürlich keine Angst, wir waren immer anständig! Einer für Alle - Alle für Einen! Schalmeienball 2025 - vDie Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! • DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. • Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! • Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Vorverkauf bei allen Spielern und beim „Baindter Beck” im CAP-Markt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.3.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass ohne Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Es sind bereits alle Nummern vergeben! Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesenschule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Neue Engagierte für das DRK Baienfurt-Baindt Ende Januar versammelten sich die Mitglieder der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt zu einem feierlichen Kameradschaftsabend. Die Veranstaltung diente nicht nur der Kameradschaftspflege, sondern hatte auch ei- nen besonderen Anlass: Mehrere neue Helfer:innen wur- den offiziell in den Dienst für den Katastrophenschutz aufgenommen. Nach einer herzlichen Begrüßung folgte ein Rückblick auf das vergangene Jahr, das von zahlreichen Einsätzen, Arbeitsdiensten und Fortbildungen geprägt war. Auch die beiden Bürgermeister der Gemeinden Baienfurt und Baindt, Herr Günter A. Binder und Frau Simone Rürup, be- tonten in ihren Grußworten die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit und dankten allen Helfer:innen für ihren unermüd- lichen Einsatz. Besonders hoben sie hervor, wie wichtig gut ausgebildete und motivierte Kräfte für die Sicherheit der Bevölkerung sind. Auch der Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V. Gerhard Krayss war zu Gast und würdigte das Engagement der Helfenden. Ein feierlicher Höhepunkt des Abends war die Aufnahme der neuen Helfer:innen. Mit Handschlag und der Über- gabe ihrer Aufnahmeurkunde sind sie nun auch offiziell Mitglied der Bereitschaft. „Es ist schön zu sehen, dass sich so viele Menschen für den Dienst im Katastrophen- schutz und unserer Bereitschaft begeistern lassen“, so die stellvertretende Präsidentin des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V., Janina von Watzdorf. Im Anschluss nutzten die Anwesenden die Gelegenheit, bei gutem Essen und angeregten Gesprächen den Team- geist weiter zu stärken. Der gemeinsame Spaß kam da- bei nicht zu kurz. Mit diesem gelungenen Abend wurde nicht nur die Ge- meinschaft innerhalb der Bereitschaft gefestigt, sondern auch ein starkes Zeichen für den ehrenamtlichen Einsatz in unseren Gemeinden gesetzt. Neu verpflichtet wurden: Simon Greck, Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Daniel Meegier und Katharina Schotte. Leo Lutterbeck, David Klante und Fabian Stach wechsel- ten aus anderen Bereitschaften in unser Team DRK sucht Unterstützer:innen für die Blutspendeaktion Die nächste Blutspende-Aktion steht in der Achtalschule Baienfurt bereits am Donnerstag, 06. März 2025 an. Da- her bitten wir um tatkräftige Unterstützung in Form von Kuchen- und Kartoffelsalat-Spenden. Für die Verpflegung der Blutspender:innen sucht das DRK wieder freiwillige Helferinnen und Helfer, die uns mit schmackhaften Ku- chen-Spenden unterstützen. Traditionell bereiten wir bei unseren Blutspende-Aktionen wieder frischen Wurstsalat für alle Blutspender:innen vor. Als vegetarische Alternative suchen wir ebenfalls Unter- stützung bei der Zubereitung von Kartoffelsalaten. Wer uns in der frisch gestarteten Fastenzeit somit lieber mit einem Kartoffelsalat unterstützt, darf sich ebenfalls je- derzeit gerne bei uns unter „blutspende@drk-baienfurt-baindt.de” oder direkt bei Janina v. Watzdorf unter 0160/96995424 melden. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben vieler Menschen, und das DRK möchte den Spendern für ihre wertvolle Hilfe eine kleine Stärkung bieten. Wer also gerne backt oder einen leckeren Kartoffelsalat zubereitet, ist herzlich eingeladen, sich mit einer Spende zu beteiligen. Die Blutspendeaktion findet am 06. März von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt statt. Die Ter- minbuchung für Blutspende-Termine ist unter https://terminreservierung.blutspende.de ebenfalls schon möglich. Wir freuen uns über jede Unterstützung und danken im Voraus allen, die sich bereit erklären, diese wichtige Aktion zu unterstützen - egal ob mit einer kulinarischen Spende oder in Form einer Blutspende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf: Jetzt Blutspender*in wer- den Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen, sich jetzt einen Termin zur Blutspende zu buchen: Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Informa- tion, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspen- de unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zwecks Veröffentli- chung stehen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Verfügung. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.03.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Landratsamt Ravensburg Die Waldburg-Zeil Kliniken erhalten den ersten Pfleg- preis des Landkreises Ravensburg Am 17. Februar fand in der Zehntscheuer in Ravensburg die feierliche Verleihung des Pflegepreises statt. Unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers wur- den herausragende Leistungen und innovative Projek- te im Pflegebereich gewürdigt. In seiner Ansprache un- terstrich Landrat Sievers die essentielle Bedeutung der Pflege für die Gesellschaft und würdigte alle Beteiligten für ihr außergewöhnliches Engagement. Der Pflegepreis, dotiert mit einem Preisgeld von 2.500 Euro, wird von der Stiftung Zukunft unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gestiftet. Insgesamt hatten sich 13 Projekte um den Pflegepreis beworben: • Alpenland Seniorenzentrum Weststadt: Mitarbeiter- bindung und -gewinnung, • Die Zieglerschen e.V.: Veranstaltungskalender des Seniorenzentrums Aitrach, • Medical Service Ravensburg GmbH: Helfer vor Ort, • Tagespflege Bad Wurzach • Unser Zogenweiler: Neu gegründete Betreuungsgrup- pe • Oberschwabenklinik gGmbH: Clinic Home Interfache - Palliativ Nachtwache, • Oberschwabenklinik gGmbH: Klinische Kriseninter- vention, • Oberschwabenklinik gGmbH: Ravensburger Ernäh- rungstag, • Oberschwabenklinik gGmbH: Interdisziplinäre Akut- geriatrie • St. Elisabeth Stiftung: Wohnpark St. Josef • St. Elisabeth Stiftung: Modellprojekt zur Weiterentwick- lung der Palliativen Kompetenz. • Waldburg-Zeil Kliniken: Implementierung akademi- scher Pflegefachpersonen • Waldburg-Zeil Kliniken: FSJ/BFD27+ Income Projekt Die Jury, bestehend aus Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrt und dem Landratsamt, bewertete die einge- reichten Projekte und kürte das FSJ/BFD27 + Income Projekt der Waldburg-Zeil Kliniken zum Sieger. Dieses Projekt zielt darauf ab, Migranten und Migrantinnen in den Pflegebereich zu integrieren. Durch einen kostenlosen Online-Sprachkurs und die Möglichkeit zur B2-Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine wertvolle Qualifikation, die sowohl ihre persönlichen Karrierechancen verbessert als auch den Pflegeeinrichtungen bei der Bewältigung des Fachkräftemangels hilft. Das Siegerprojekt zeichnet sich durch mehrere heraus- ragende Merkmale aus: Besonders beeindruckend ist die außergewöhnliche Kooperationsfähigkeit des Projekt- teams, dem es gelang zahlreiche Partner aus verschie- denen Bereichen für das Vorhaben zu gewinnen. Diese effektive Vernetzung ermöglicht eine optimale Ressour- cenbündelung und Nutzung von Synergien. Zudem be- sticht das Konzept durch seine hervorragende Übertrag- barkeit auf andere Träger. Der innovative Ansatz, junge Menschen frühzeitig für den Pflegeberuf zu begeistern und attraktive Perspektiven zu bieten, trägt wesentlich zur künftigen Sicherung der Pflegequalität bei. Die Fachjury sieht in dem Projekt das Potenzial, weitreichende positi- ve Veränderungen in der Pflegelandschaft anzustoßen Neben dem Hauptpreis wurden auch Einzelpersonen für ihr Engagement ausgezeichnet. Aus 30 Vorschlägen wur- den drei Personen für ihren außerordentlichen Einsatz geehrt. In der Kategorie „Pflegende Angehörige“ wurde Jessica Dörfler aus Aulendorf ausgezeichnet. Margot Koch aus Aitrach erhielt die Auszeichnung für ehrenamt- liche Pflege. Der Preis für hauptberuflich Pflegende ging an Jana Weiland vom Alpenland Seniorenzentrum in der Ravensburger Weststadt. Die drei Einzelpreise waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Kultur Ravensburg Kulturzeit Ravensburg 24/25 Junges Publikum Kinderkonzert „Zazou, die Zauberuhr“ Das Mitmachkonzert für Kinder von 3 bis 7 Jahren „Za- zou, die Zauber- uhr“ am Sonntag, 9. März um 15 Uhr im Schwörsaal Ravensburg ist eine bewährte Produk- tion von mini.musik e.V. aus München. Erzählerin Uta Sailer und die Musikerinnen und Musiker an Klavier, Violine, Violoncello, Klarinette und Kontrabass erzählen die märchenhafte Geschichte von Zazou, be- bildert mit Illustrationen von Irina Pasdarca und mit von Kindern selbst gemalten Bildern. Nanu? Was tickt denn da mitten im Baumstamm? Es ist Zazou, die Zauberuhr: Immer, wenn es gefährlich wird, schlägt sie lauten Alarm. Ein Glück für den Jungen Fridolin, der am liebsten ganz allein durch den tiefen Wald streunt. Denn im Wald gibt es immer wieder Überraschungen. Das muss auch Zazou selbst erleben, als sie sich an Fridolins Arm hinauswagt. Ein Rabe entführt sie in höchste Him- melhohen, und als sie wieder landet, wird sie schließlich von einem gefräßigen Fuchs verspeist. Oh weh! Da hilft nicht mal der sonst so wirksame Zauberuhr-Alarm. Die Mithilfe der Kinder ist jetzt gefragt! Informationen www.ravensburg.de/kulturzeit Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kulturzeit Ravensburg 2024/25 Junges Publikum Veranstalter Kulturamt Ravensburg Sonntag, 09.03.2025 | 15 Uhr | Schwörsaal Ravensburg | Alter: 3+ Zazou, die Zauberuhr Märchenhaftes, von Kindern selbst gemacht mini.musik e.V. | Uta Sailer und Anastasia Reiber Kon- zept | Kinder und Irina Pasdarca Illustration | Besetzung Violine, Violoncello, Klarinette, Kont- rabass, Klavier und Moderatorin Dauer 60 Minuten | keine Pause Kind 5 € | Erwachsene 7 € | Familie 19 € (Gruppenermä- ßigung Familie mit 4 Personen sowie mit 5 Personen ist auch online buchbar) Tickets Tourist Information Ravensburg T. 0751 82 2828 online bei Reservix, Direktlink: https://stadt-ravensburg.reservix.de/p/reservix/ event/2280604 Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro erreicht TWS-Genussrechte: Kapitalanlage und Unterstützung der Energiewende in einem Im Rahmen der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) wurde jetzt das Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro er- reicht. Knapp 800 Zeichnerinnen und Zeichner leisten mit ihrer Investition einen Beitrag zur Energiewende und bringen mit ihrem Kapital den Klimaschutz voran. Um der hohen Nachfrage entgegenzukommen, hatte der regio- nale Energiedienstleister das Zeichnungsziel bereits im September 2024 um fünf Millionen Euro erhöht. Zusätz- lich werden weiterhin Genussrechte für Anleger mit einer Mindestanlagesumme von 200.000 Euro angeboten, die bislang rund eine Million Euro erbrachten. „Wir freuen uns über das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sich durch ihre finanzielle Beteiligung für die Energiewende stark zu machen“, sagt Dr. Andreas Thiel- Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emis- sion an Genussrechten haben die Anlegerinnen und Anle- ger eine attraktive Verzinsung von 4,3 Prozent erhalten, mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöhte sich die Verzinsung auf 4,5 Prozent. Mit den rund 16 Millionen Euro will der regionale Energieversorger unter anderem die Wärmewende und den weiteren konsequenten Aus- bau der eigenen Ökostromerzeugung finanzieren. Über alle vier Emissionen von Genussrechten hinweg hat die TWS seit 2013 Kapital in Höhe von 41 Millionen Euro ein- genommen. DRK Ravensburg Digitale Vorträge zur Wohnberatung beim DRK für mehr Barrierefreiheit im Landkreis Ravensburg Die Wohnberatung für barrierefreies Wohnen ist ein Be- ratungsangebot, das Menschen hilft, ihre Wohnung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, um Barrieren im Alltag zu minimieren. Das DRK in Ravensburg bietet dies im Auftrag des Landkreises Ravensburg an. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Per- sonen. Die Beratung umfasst Empfehlungen zu baulichen Veränderungen wie breiteren Türen, barrierefreien Bädern oder rampenartigen Eingängen, aber auch den Einsatz von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. Im März 2025 startet das Rote Kreuz eine öffentliche, rein digitale Vor- tragsreihe zum Thema Wohnungsanpassung für alle Al- tersgruppen. Dabei wird erläutert, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Barrieren im häuslichen Umfeld abzubauen. Über folgenden Link werden Sie zu den Terminen und Themenschwerpunkte weitergeleitet: https://www.drk-rv.de/fileadmin/user_upload/down- loads/Angebote_und_Kurse/Alltagshilfen_und_Le- bensqualit%C3%A4t/Wohnberatung/Vortr%C3%A- 4ge_M%C3%A4rz_2025.pdf Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Wohnberatung im Landkreis Ravensburg steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Theresa Adam, Telefon 0751 56061-55, wohnberatung@rotkreuz-ravensburg.de Internationaler Frauentag 2025 Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. Die Anfänge des Internationalen Frauentags liegen im Jahr 1911, jährlich am 8. März würdigen wir den Mut und die Stärke der Frauen, die gesellschaftliche Veränderun- gen vorangetrieben haben, und fordert dazu auf, weiter- hin an der Bekämpfung bestehender Ungleichheiten zu arbeiten. Der Tag erinnert daran, dass Gleichstellung nicht nur eine nationale, sondern eine weltweite Aufgabe ist. Alljährlich finden auch bei uns in der Region viele Veran- staltungen statt. Ravensburg Freitag, 07. März, 17:30 Uhr, Landratsamt Ravensburg, Sauterleutestraße 34, Eintritt frei. Film: „Das Wunder von Taipeh“ Zum Weltfrauentag 2025 und im Vorfeld der diesjährigen Fußballeuropameisterschaft der Frauen zeigt das Kreis- archiv einen Dokumentarfilm über die erste Frauen-Fuß- ballweltmeisterschaft 1981 in Taiwan. Samstag, 8. März, 19:00 Uhr, Zehntscheuer Ravensburg Poetry Slam zum „Internationalen Frauentag“ Das Bündnis Internationaler Frauentag lädt zu einem un- terhaltsamen Abend ein. Tickets sind im Vorverkauf bei der Tourist Info oder online bei Reservix für 14 € ermäßigt 12 € erhältlich. Die Veran- staltung ist nahezu ausverkauft. Wangen im Allgäu Freitag, 7. März, 18:00 Uhr, Hägeschmiede Wangen, Zunfthausgasse 9/1, Eintritt frei. „Rote Zahlen zum Dessert“ - Warum ungleiche Bezah- lung Frauen teuer zu stehen kommt. Das Internationale Frauenbündnis Wangen lädt zu einer Podiumsdiskussion mit Praxistipps ein. Gesprächspartnerinnen sind: Julia Baumann, Bärbel Mauch, Asmaa Scherer, Esther Straub und Elem Tütün- cü. Durch den Abend führt Dorothea Schaeffer. Anmel- dung erbeten unter: int-frauenbuendnis-wg@outlook.de DRK Ravensburg Letzte-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz Neben der Ersten Hilfe, gibt es beim DRK in Ravensburg auch Letzte-Hilfe-Kurse. Sie machen Betroffene, die ei- nen Menschen am Lebensende begleiten handlungsfähig. Letzte-Hilfe-Kurse vermitteln Basiswissen rund um die Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Begleitung am Lebensende, geben Orientierungshilfen und helfen Angehörigen (wieder) handlungsfähig zu wer- den. Die Kursteilnehmer erfahren außerdem leicht zu erlernende Maßnahmen, die das Leid des Betroffenen lindern und neue Lebensqualität schenken. Alles an ei- nem Nachmittag. Der nächste Kurs findet am 12.04.2025 von 11:00-14:15 Uhr im DRK in der Ulmer Str. 97 in Ravensburg statt. Die Teil- nahmegebühr beträgt 30 Euro. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/alltagshilfen-le- bensqualitaet/letzte-hilfe.html Vesperkirche Weingarten geht nach 20 Tagen zu Ende Am Sonntag hat die Vesperkirche Weingarten zum letz- ten Mal ihre Türen geöffnet. Zwanzig Tage gab es täg- lich ein warmes Mittagessen, Kaffee und Nachtisch, viel Kultur, Frisör umsonst und unzählige Begegnungen und Gespräche unter den Gästen. Insgesamt wurden seit der Eröffnung am 4. Februar 9261 Essen ausgegeben. Da- mit kamen wieder mehr Menschen in die Vesperkirche Weingarten als 2023, der damals ersten nach der Coro- na Pandemie. Die ehrenamtlichen Fahrer hatten in den vergangenen Wochen jede Menge zu tun - sei es, um das tägliche Es- sen von der Neuland Küche der Zieglerschen in die Ves- perkirche zu transportieren, die vielen Fahrten zu den Bäckereien im Schussental oder das Abholen der Ge- tränke vom Händler. Ohne sie wäre kaum was gegangen. Meist zu dritt pro Fahrzeug, mussten sie Kisten und Körbe schleppen, in die Fahrzeuge verstauen, sicher und zügig durch den Stadtverkehr befördern, um dann alles wieder in die Kirche zu tragen, wo sich immer schon ab 11 Uhr eine große Schlange von Menschen gebildet hatte und auf den Beginn der Essensausgabe warteten. Viel Arbeit, dennoch bleibt eine große Zufriedenheit: „Nach drei Wo- chen schwinden zwar etwas die Kräfte, aber es war sehr schön“, blickt Bruno Port zurück, der schon seit Jahren in der Organisation und Durchführung des Fahrdienstes für die Vesperkirche mitwirkt. Dass letztendlich beinahe alles reibungslos ablief, lag auch am Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich dieses Jahr wieder zahlreich zum Einsatz in der Vesperkirche gemeldet hatten. Knapp 400 waren es dieses Jahr. Jeden Vormittag um 10.30 Uhr fand für rund 40 Ehrenamtliche, die an jedem Vesperkir- chen-Tag eingesetzt waren, eine Einführung statt: was gab es Neues, wie läuft’s gerade und weiß auch jeder und jede, wo der eingeteilte Arbeitsplatz in der Kirche ist. Die morgendlichen Zusammenkünfte waren auch wich- tig, um sich für jeden Tag als Team zusammenzufinden. „Das stärkte das Zusammengehörigkeitsgefühl. Das wirk- te sich in der Folge auch positiv auf unsere Gäste aus“, sagte Mitorganisator und Vesperkirchen-Urgestein Gerd Gunßer. Die Ehrenamtlichen haben dafür gesorgt, dass insgesamt 9260 Essen und damit 463 täglich ausgegeben wurden. Das sind insgesamt 1574 Essensportionen mehr wie bei der letzten Weingartener Vesperkirche 2023. Aber auch sonst haben viele Menschen am Erfolg der diesjährigen Vesperkirche mitgewirkt. So auch die Künst- ler, die zu Gunsten der Vesperkirche auf ihre Gage verzich- teten. Zum ersten Mal war die Band Kissn‘ Kills mit dabei und überzeugte mit einem kraftvollen wie lebendigen Auf- tritt in der Stadtkirche. Deren Fazit viel dann auch positiv aus. „Es hat uns sehr gut gefallen und wir wünschen euch weiterhin tolle Vesperkirchen. Ich finde, das ist ein ganz tolles Projekt“, sagte Bandmitglied Ralph Rundel. Schon gefühlt immer dabei war das Oberschwäbische Kamme- rorchester. Dirigent Marcus Hartmann und sein Orchester fühlen sich seit ihrem ersten Auftritt 2014 in Ravensburg der Vesperkirche im Schussental sehr verbunden. „Ich hof- fe, wir konnten ein gutes Ergebnis bescheren. Wir machen das sehr gerne für die Vesperkirche“, sagte Hartmann. In all den Jahren kamen so viele tausend Euro Spenden zusammen, um die Vesperkirche mitzufinanzieren. In ganz besonderer Weise hat sich der diesjährige Schirm- herr der Vesperkirche Weingarten, Ahmet Yardimci, ein- gebracht. Als erster Schirmherr mit Migrationshintergrund und muslimischen Glaubens steht er ganz besonders für das Verbindende in der Vesperkirche. „Wir teilen unsere Zeit und unser Gehör mit Fremden und Freunden“, be- gründete er sein Engagement. Die Vesperkirche schaf- fe Anknüpfungspunkte zwischen Menschen, die sonst schwer zu vermitteln seien. „Mein Ziel war es, alle Men- schen einzuladen, dieser Offenheit beizuwohnen.“ Seine täglichen Besuche in der Vesperkirche drückten diese hohe Motivation aus, mit der er - auch durch seine Promi- nenz in der Stadtgesellschaft – wirkte und half. Ahmet Yar- dimci ist weit über das Schussental für seine Käfer-Kunst bekannt und wurde dieses Jahr mit der Bürgermedaille der Stadt Weingarten ausgezeichnet. Was bleibt? Für die drei Organisatoren Harald Dubyk, Gerd Gunßer und Ralf Brennecke ist nach der Vesperkir- che stets auch die Zeit vor der nächsten Vesperkirche, die dann wieder in Ravensburg stattfinden wird. In den kom- menden Wochen reflektieren die drei gemeinsam mit ih- rem Organisationsteam die zurückliegende Vesperkirche, um auch 2026 und in den Jahren darauf wieder eine gut funktionierende und Begegnung stiftende Vesperkirche den Menschen im Schussental anbieten zu können. Und ob das Geld aus Spenden in diesem Jahr gereicht hat, werden die Buchungen von Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Wochen zeigen. Die Vesperkirche Weingarten wird seit 2009 als rei- nes Spendenprojekt gemeinsam von Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee und der Johan- nes-Ziegler-Stiftung aus Wilhelmsdorf organisiert. Wer die Vesperkirche finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten DKMS - Erfolgreiche Typisierungsaktion in Baienfurt Am Sonntag, 16. Februar 2025 haben wir im Foyer der Gemeindehalle Baienfurt, das wir freundlicherweise un- entgeltlich von Herrn Bürgermeister Binder zur Verfügung gestellt bekommen haben, die Typisierungsaktion durch- geführt, die wir ins Leben gerufen haben, um Andrea Arn- hold eventuell zu einer Stammzellenspende zu verhelfen. Ein Freundes- und Helferkreis hat diese Aktion in Zusam- menarbeit mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspen- derdatei) organisiert. Diese gemeinnützige Organisation registriert Stammzellenspenderinnen und -spender mit dem Ziel, weltweit Blutkrebspatientinnen und -patienten eine Heilung zu ermöglichen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Die Typisierung ist ein einfacher und schmerzfreier Pro- zess, bei dem eine kleine Menge Speichel entnommen wird, um die Gewebemerkmale zu bestimmen. Diese Merkmale sind entscheidend, um passende Spender- innen und Spender für Patientinnen und Patienten mit Blutkrankheiten wie Leukämie zu finden. Wir haben alles gut vorbereitet und im Vorfeld alle uns zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten ge- nutzt, um Spenderinnen und Spender zum Kommen zu motivieren. Die Resonanz war so gut, dass von morgens 8 Uhr bis 16 Uhr am Nachmittag 114 Registrierungen vorgenommen werden konnten. Viele Teilnehmer äußerten ihre Motiva- tion zu helfen und einige berichteten von eigenen Erfah- rungen mit Krankheiten in ihrem Umfeld und betonten, wie wichtig es ist, sich solidarisch zu zeigen. Zusätzlich zur Typisierung wurden Geldspenden gesam- melt, um die Kosten für Registrierung und Laborauswer- tung sowie für die Durchführung weiterer Aktionen zu decken. Wir möchten daher nochmals unsere Bitte für eine finanzielle Unterstützung der DKMS betonen. Das Spendenkonto speziell für unsere Aktion lautet: DKMS IBAN DE78 7004 0060 8987 0008 18 Stichwort: MHB 046 Andrea Die Typisierungsaktion war nicht nur ein Schritt in Rich- tung einer möglichen Heilung für Andrea, sondern auch ein Zeichen der Hoffnung und des Zusammenhalts in unserer Gemeinschaft. Wir Organisatoren sind zuver- sichtlich, dass die gesammelten Daten dazu beitragen werden, eine passende Spenderin oder einen Spender zu finden und hoffen, dass die Aktion auch in Zukunft Nachahmer findet. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern und allen, die sich beteiligt haben, mit uns die Aktion im Vorfeld zu planen und am Sonntag durchzuführen. Wir ermutigen jeden, sich über die Möglichkeiten der Stammzellenspen- de zu informieren. Jeder von uns kann einen Unterschied machen! Im Namen von Andrea Arnhold und allen Helferinnen, Helfern und Unterstützern grüßen Gertrud und Anna-Theresia Rittler Landratsamt Ravensburg Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im März Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im März anbietet. Spätzle – mehr als nur eine Beilage: Workshop am 11. März in Leutkirch, 20. März in Bad Waldsee Spätzle sind in der schwäbischen Küche nicht wegzuden- ken: Klassisch als Beilage zu Gulasch oder zu Sauren Lin- sen oder als Hauptgericht in Form von Käsespätzle oder Krautspätzle. Doch Spätzle können vielfältig abgewandelt und eingesetzt werden. Die Teilnehmenden erfahren im Kochkurs am Dienstag, 11. März in Leutkirch, Wangener Straße 70 oder am Donnerstag, 20. März in Bad Wald- see, Schillerstraße 34 durch Referentin Katja Sontheimer einiges zum Grundrezept, zu den Zutaten und über die Möglichkeiten der Zubereitung. Neue Ideen von der Vor- speise bis zum süßen Nachtisch werden vorgestellt und gemeinsam zubereitet. Der Workshop beginnt jeweils um 17.30 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Kleiner Gemüsegarten: Lust oder Frust? Online-Vortrag am 17. März Wie geschickte Anlage- und Anbautechniken für eine Pflanzenvielfalt sorgen, erfahren die Teilnehmenden beim Online-Vortrag en mit Referentin Annerose Herm. Am Montag, 17. März um 18.30 Uhr bekommen die Teilneh- menden Infos, wie sie auch im kleinen Gemüsegarten eine reiche, bunte und vitaminreiche Ernte erwarten können. Für den Anbau im kleineren Garten eignen sich beson- ders Hochbeete - sie sorgen für eine bequeme Pflege und durch entsprechendes Innenleben für eine kosten- freie Nährstoff- und Wärmeproduktion. Mit einem durch- dachten Anbauplan wird eine nahtlose Bodenbeschat- tung erzielt, ebenso lassen sich durch entsprechende Bodenpflegemaßnahmen Gieß- und Pflegearbeiten auf ein Minimum begrenzen. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Kursbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 19. März Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 19. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Frühlingsmenü – Kochen für Freunde: Workshop am 25. März in Leutkirch, 10. April in Bad Waldsee Im Workshop in Leutkirch, Wangener Straße 70, um 17.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden durch Referentin Manu- ela Schmied, wie sie aus saisonalen und regionalen Zu- taten ein leckeres und ansprechendes mehrgängiges Menü für Ihre Freunde zubereiten können. Das Menü startet mit kalten und war- men Vorspeisen. Zum Hauptgang kommen sowohl vege- tarische Gerichte als auch Gerichte mit Fleisch/Fisch auf den Tisch. Den Abschluss macht ein feines Dessert. In Bad Waldsee findet der Workshop am Donnerstag, 10. April statt. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Ver- anstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 26. März Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 woch, 26. März um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Bio-Forum: Ein Ort für Engagement und kreative Bio-Ideen Mitte Februar trafen sich knapp 30 Akteurinnen und Ak- teure aus der gesamten Bio-Branche des Landkreises Ravensburg und der angrenzenden Bodenseekreisge- meinden in der Bauernschule Bad Waldsee zum sechsten Bio-Forum der Bio-Musterregion Ravensburg. Das Bio-Fo- rum gibt interessierten Engagierten aus der Bio-Branche der Region die Möglichkeit, sich über die neuesten Ent- wicklungen in der Bio-Musterregion zu informieren und über diese zu diskutieren, ihre Ideen und Anregungen einzubringen sowie sich zu vernetzen. „Die Bio-Musterregion lebt von Ihren umsetzbaren Ideen und dem Engagement aus der Region. Ihre Beteiligung ist der Schlüssel zum Erfolg dieses Projektes, das all jenen zugutekommen soll, die den Ökolandbau als bedeutenden Bestandteil in unserer hiesigen Agrarstruktur fördern und mitgestalten möchten.“ Mit diesen Worten eröffnete Tho- mas Lötsch, Dezernent für Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlichen Raum beim Landratsamt Ravensburg das sechste Bio-Forum. Ein Impuls zum Thema „One Health“ von Claudia Siegele von der Bauernschule Bad Waldsee verdeutlichte wie ein intakter, im Kreislauf gedachter Landbau zur Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beiträgt. Im Anschluss berichtete Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg, von den Ak- tionen und Projekten aus dem vergangenen Jahr, so- wie den Plänen für das aktuelle Jahr. Matthias Minister von der Fairfleisch GmbH in Überlingen berichtete von den aktuellen Entwicklungen im „GrasRind vom Boden- see“-Projekt. Neben diesem Projekt zeigte sich, dass sich insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und Netzwerkarbeit eini- ges tut. Besondere Highlights im vergangenen Jahr wa- ren die erfolgreiche Verlängerung der Bio-Musterregion, die Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt – Land – Tisch“ Ende April 2024 sowie die Realisierung einer Bio-Markt- halle auf der Oberschwabenschau. An diesen Erfolgen soll auch in diesem Jahr angeknüpft werden. In den Projekten und auch darüber hinaus gibt es diverse Möglichkeiten, sich zu beteiligen, neue Ide- en einzubringen und sich zu vernetzen. Genau dies ge- schah dann auch in vier Workshops zu unterschiedlichen Themen. Diskutiert wurde über neue Formate für die Öffentlichkeitsarbeit, über ein neues Medienformat für den Ökolandbau der Region, über die Ansprache neuer Großküchen und Gastronomiebetriebe für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und über das wichtige Thema der Verstetigung der Bio-Musterregion. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Workshops die- nen nun der Weiterentwicklung der Bio-Musterregion und werden in die künftige Arbeit eingebunden. Weitere Informationen zur Bio-Musterregion sind ver- fügbar unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Was sonst noch interessiert AOK Baden-Württemberg Mit AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr im Ge- spräch: „GKV-Ausgaben steigen ungebremst“ Echte Strukturreformen sind entscheidend für die Zukunft des Gesundheitswesens AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr blickt mit Sor- genfalten auf die Zukunft des Gesundheitswesens. Die AOK Baden-Württemberg plant im kommenden Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung mit Ausgaben von insgesamt rund 24,2 Milliarden Euro. „Der Trend der weit überproportional steigenden Leistungsausgaben im Gesundheitswesen setzt sich leider ununterbrochen fort“, stellt Markus Packmohr fest. „Insbesondere bei den Arzneimitteln und in der stationären und ambulanten Versorgung sehen wir einen unkontrollierbaren Kosten- tornado. Beitragszahlende, also Mitglieder und ihre Ar- beitgeber, zahlen immer mehr, ohne dass sich die Qualität der Versorgung verbessert.“ Unter dem Titel „Für mehr gesunde Lebensjahre“ hat die AOK ihre Positionierung zur anstehenden Bundestagswahl veröffentlicht. In drei Kapitel, aufgeteilt in Finanzierung, sektorenunabhängige Versorgung sowie Prävention und Nachhaltigkeit, hebt die Gesundheitskasse die Notwendigkeit nachhaltiger Strukturreformen im Gesundheitswesen hervor. AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr betont: „Unser Gesund- heits- und Pflegesystem muss leistungsfähiger und bes- ser aufgestellt werden und die Bürgerinnen und Bürger müssen das bei der Inanspruchnahme erleben.“ „Unser Gesundheitssystem gehört zu teuersten der Welt. Gleichzeitig bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartun- gen zurück. Bei der Lebenserwartung liegen wir Deut- schen nur im Mittelfeld. Für mehr gesunde Lebensjahre müssen wir dringend nachbessern und dabei die Ausga- ben im Blick behalten“, fordert Markus Packmohr. Gute, koordinierte und effiziente Versorgung findet vor Ort bei den Menschen statt. Daher muss die Politik den Gestal- tungsspielraum der Kranken- und Pflegekassen stär- ken. „Wir gestalten die Versorgung in der Region Boden- see-Oberschwaben für unsere Versicherten aktiv mit. Wir könnten aber noch viel mehr tun, der Gesetzgeber eröffnet uns dafür aber nicht genug Möglichkeiten“, be- tont Markus Packmohr weiter. „Es geht darum, wirksa- me Strukturreformen umzusetzen, um die Ausgaben zu bremsen und die Versorgung vor Ort besser und effizi- enter zu machen.“ Eine aktuelle Civey-Befragung der AOK weist aus: 79,4 Prozent der Befragten aus Bodensee-Oberschwaben sorgen sich um die finanzielle Stabilität der Gesetzli- chen Krankenversicherungen. Markus Packmohr: „Über drei Viertel der Befragten machen sich Sorgen! Das ist erschreckend und zeigt, wie groß die Unsicherheit in der Bevölkerung und wie wichtig transparente Kommunika- tion im Gesundheitsbereich ist.“ Für die finanzielle Situ- ation der Gesetzlichen Krankenversicherung macht der AOK-Geschäftsführer die Bundespolitik verantwortlich: „Es wurde in knapp vier Jahren Ampel-Regierung leider versäumt, die immer stärker steigenden Ausgaben in den Griff zu bekommen. Zahlreiche ausgabenintensive Reformen mehrerer Bundesregierungen vergrößern die Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wir brauchen dringend eine solide und nachhaltige Finan- zierung der Kranken- und Pflegeversicherung.“ Problematisch sieht Markus Packmohr insbesondere die zunehmende Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. „Für den Bundesgesundheitsminister scheint es einfacher zu sein, die Beitragszahlenden für Ausgaben zu belasten, die in der Haushaltsplanung des Bundes keine Berück- sichtigung finden.“ Als Beispiel nennt der AOK-Geschäfts- führer den beschlossenen Krankenhaus-Transforma- tionsfonds, der eigentlich gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden müsste. „Statt seiner finanzi- ellen Verpflichtung nachzukommen, verschiebt der Bund seine Verantwortung und belastet die Beitragszahlenden der Gesetzlichen Krankenversicherung über zehn Jahre lang mit jährlich 2,5 Milliarden Euro.“ Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes hat ergeben, dass die Themen Gesundheit und Pflege für die Deutschen das wichtigste politische Handlungsfeld für die kommende Bundesregie- rung darstellen. 48 Prozent der Befragten nannten die- sen Bereich als vorrangig, noch vor der wirtschaftlichen Lage (46 Prozent), innerer Sicherheit und Kriminalitäts- bekämpfung (40 Prozent) sowie Bildung (40 Prozent). Die regionale Civey-Befragung unterstreicht die Ergeb- nisse: Der Zugang zu ärztlicher Versorgung, die Versor- gung mit Medikamenten, bezahlbare Pflegeleistungen und der Zugang zu Krankenhäusern stehen ganz oben auf der Liste der wichtigsten genannten Gesundheitsthe- men. Hindernisse, die die Befragten beim Zugang von Ge- sundheitsleistungen erleben - lange Wartezeiten, Mangel an Ärztinnen und Ärzten, Überlastung des medizinischen Personals und hohe Eigenanteile bei Gesundheitsleistun- gen - unterstreichen die aktuelle Diskussion und Hand- lungsfelder, da sie sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflussen. Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforde- rungen, betont der Geschäftsführer der AOK Boden- see-Oberschwaben: „Es braucht ein umfassendes Kon- zept für das Gesundheitssystem. Von der Prävention bis zur Pflege müssen wir das System effizienter, patienten- orientierter und qualitativ-hochwertiger aufstellen – oder es müssen uns als Gesundheitskasse vor Ort mehr Hand- lungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dafür braucht es nicht ständig weiteres Geld, sondern echte Strukturrefor- men, die zur dauerhaften Entlastung führen.“ Die AOK-Positionen und Kernforderungen „für mehr ge- sunde Lebensjahre“ sind im Presse- und Politikportal zu finden: www.aok.de/pp/bw/btw Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Entbürokratisierung im Fokus SVLFG bietet Online-Portal für alle Fragen und Themen In einem kurzen Film stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Vor- teile des Versichertenportals „meine SVLFG“ vor und ver- anschaulicht den Weg zur einmalig erforderlichen Re- gistrierung. Unter „meine SVLFG“ stehen alle Daten, Dokumente und digitalen Services bereit, die Unternehmerinnen und Un- ternehmer zum Austausch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse benötigen. Darunter befinden sich die Ren- tenauskunft sowie zahlreiche Online-Anträge, wie auch seit 2025 der Antrag auf eine Förderung von Präventi- onsprodukten. „Schluss mit dem Papierkram“ lautet das Motto. Alle Un- terlagen können schnell und sicher über das elektronische Postfach hochgeladen und mit der SVLFG ausgetauscht werden. Wer interessiert ist an Entbürokratisierung und schnellen Wegen, registriert sich jetzt unter: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt der Film „Versi- chertenportal: Registrieren und Vorteile nutzen!“ auf dem YouTube-Kanal der SVLFG: www.youtube.com/@svlfg3082 Mehr Informationen zu den digitalen Services stehen auf: www.svlfg.de/online-auf-einen-klick Bund der Steuerzahler begrüßt Vorstoß der CDU-Fraktion Nachbesserungen beim Landesgrundsteuergesetz sind notwendig Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß des CDU-Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel, Änderungen an der neuen Landesgrundsteuer vornehmen zu wollen. Nach Auffassung des Steuerzah- lerbundes muss der Landesgesetzgeber an mehreren Stellen nachbessern. „Zum einen kann den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, mit unterschiedlichen Hebesätzen auf die Gegebenheiten vor Ort zu reagieren und so die Belastungswirkungen abzumildern“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller. Zudem könnte aus BdSt-Sicht auch gesetzgeberisch dafür gesorgt werden, dass eine Lösung für die sogenannten Mischgrundstücke, sprich die Grundstücke mit unbebaubarem Gartenanteil, gefunden wird. Auch in Sachen Härtefallregelung pflichtet der Bund der Steuerzahler dem CDU-Vorstoß bei und plädiert hier für die Einführung einer praktikablen und fairen Regelung. Denn es zeigt sich in diesen Wochen immer mehr, dass die zum Teil exorbitant angestiegene Grundsteuerlast für manche Eigentümer existenzgefährdet sein kann. „Mit einer Umsetzung der genannten Änderungsvor- schläge könnten die größten Verwerfungen, die der ba- den-württembergische Sonderweg bei der Grundsteuer mit sich bringt, zumindest abgemildert werden“, ist sich Möller sicher. „Die Anpassungen sollten möglichst schnell erfolgen, die Bürger warten darauf. Denn viele sind be- reits mit der ersten Rate einer deutlich erhöhten Grund- steuer konfrontiert und brauchen nun Gewissheit, wie es weitergeht“, so der BdSt-Vorsitzende weiter. Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Schilddrüse – kleines Organ, große Wirkung Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schilddrüse- nerkrankungen? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die Schilddrüse liegt vor dem Kehlkopf und hat die Aufgabe, zahlreiche Stoffwechselfunktionen zu steu- ern. Neben Strukturveränderungen wie Vergrößerung oder Knotenbildung gibt es verschiedene Störungen der Schilddrüsenfunktion. Diese äußern sich in einer Schild- drüsenunter- oder -überfunktion. Häufig sind auch Au- toimmunerkrankungen der Schilddrüse. Alle genannten Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Erkrankungen erfordern ärztliche Diagnostik und Be- handlung. Die Diagnostik besteht in Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren. Die Therapie kann je nach Erkrankung medikamentös, operativ oder auch nuklear- medizinisch erfolgen. Der Referent Herr Dr. Frederik Labouvie ist niedergelasse- ner Facharzt für Radiologie. Er informiert zunächst über die Funktionen der Schilddrüse und wendet sich dann den Möglichkeiten der Diagnostik, Behandlung und Therapie von Erkrankungen des kleinen Organs zu. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 18.03.2025, 19.00 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Bockgebäude - Bocksaal Gänsbühl 9 88299 Leutkirch Eintritt: frei Es referiert Dr. med. Frederik Labouvie, Facharzt für Ra- diologie, Wangen. Diakonie OAB Gesprächskreis – aus Groß mach Klein Wieviel Wohnraum brauche ich? Und was ist passend für mich? Viele Menschen stehen irgendwann vor der Frage, ob ihre derzeitige Wohnung (oder Haus) noch zu ihrem Lebensstil passt. Besonders wenn die Kinder aus dem Haus sind oder der/die Partner*in nicht mehr da ist. Dieser Schritt ist nicht immer leicht. Oft hängen Erinne- rungen an der bisherigen Wohnung. Oder Erwartungen der Familie. Gleichzeitig kann ein Umzug in eine kleinere Wohnung auch viele Vorteile bieten, nicht nur wirtschaft- licher Natur, z. B. geringere Miete oder Unterhaltungskos- ten. Weniger Aufwand bei der Bewältigung des Alltages. Keine aufwändige Pflege des Gartens mehr. Übersichtli- che Verhältnisse… Die Diakonie OAB startet gemeinsam mit dem Senioren- treff hierfür einen Gesprächskreis, der auf die Überlegun- gen zielt: „Ich will umziehen, nicht ich muss umziehen“. Es wird nicht um Packlisten und Umzugsunternehmen gehen, sondern vielmehr um die Frage, was zum Leben jetzt und in den nächsten Jahren passt. Ein Ansatz dabei könnte sein: wenn meine Kinder ausziehen, ziehe ich mit aus und suche mir was Neues. Es gibt aber noch deutlich mehr Ansätze. Wohnraum ist ein knappes Gut. Hierfür sind wir als Gemeinschaft alle in Verantwortung: Vermie- ter wie Mieter, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, Einlieger und Pflegebedürftige. Wer sich hierfür geistig in Bewegung setzen und ggfs. auch eigene Erfahrungen einbringen möchte, ist genau richtig im Gesprächskreis. Geplant sind 3 Treffen: am 06. März, 20. März und 27. März 2025 jeweils um 14:30 Uhr im Seniorentreff Ravens- burg, Hirschgraben. Die Treffen sind auf 90 Minuten ge- plant. Leitung: Diakon Gerd Gunßer, Diakonie OAB und Wolf- gang Altendorfer-Munzinger, Seniorentreff Ravensburg Mehr Informationen über unsere Homepage www.dia- konie-oab.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Am 28.02. findet der Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Eine Krankheit gilt als Seltenen, wenn weniger als fünf Menschen von 10.000 betroffen sind. Hierauf möchte die Dystonie-Selbsthilfegruppe hinweisen. Dystonie gehört zu den Seltenen Erkrankungen. Dystonie ist eine Bewegungsstörung. Sie ist gekennzeichnet durch unwillkürliche und länger anhaltende Muskelverkramp- fungen. Diese führen oftmals zu Fehlhaltungen und -be- wegungen die sehr schmerzhaft sein können. Die häufigsten Formen sind der Lidkrampf, der Schiefhals, der Stimmband- und der Schreibkrampf. Wenn Sie mehr über das Krankheitsbild erfahren möch- ten, kommen Sie zum Vortrag der Gruppenleiterin am Freitag, 14. März 2025 um 19.00 Uhr beim Sozialverband Deutschland, Ortsverband Neukirch. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Anmeldung am 10.03. oder 11.03.2025, jeweils von 8:00 Uhr - 11:30 Uhr unter 07528 / 91 54 08 erforderlich. Eine Teilnahme ist auch als Nichtmitglied möglich. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Was bringt gesunde Ernährung? Eine vollwertige und ausgewogene Ernährung ist das Nonplusultra für ein gesundes Leben. Denn wer sich ge- sund ernährt, kann das Risiko für viele Krankheiten deut- lich reduzieren. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) Kursteilnahmen zur Ge- wichtsreduktion und Maßnahmen gegen Mangel- und Fehlernährung. Anlässlich des Tags der gesunden Ernährung am 7. März weist die LKK auf ihr dauerhaftes Ziel hin, präventiv ein- zugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkran- kungen zu vermeiden. Kurse, an deren Kosten sich die LKK mit einem Zuschuss beteiligt, sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Nützliche Informationen zu einer gesunden Ernährung liefert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung auf ihrer Internetseite www.dge.de. Eine ausgewogene Ernährung zeichnet sich vor allem durch Lebensmittelvielfalt aus. Die SVLFG gibt folgende Tipps: • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis – am bes- ten aus Vollkorn – sowie Kartoffeln enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spu- renelemente sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflan- zenstoffe. • Überwiegend sollten pflanzliche Produkte wie frische Salate oder Säfte sowie regionales und saisonales Gemüse gewählt werden. Sie liefern reichlich Vitamine sowie Mineral- und Ballaststoffe. • Um eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen zu erleichtern, ist es sinnvoll, die pflanzlichen Lebens- mittel durch tierische zu ergänzen, zum Beispiel mit Milchprodukten, Fisch, Fleisch oder Eiern. • Beim Verzehr von Butter und Öl sollte man etwas vorsichtiger sein. Pflanzliche Fette wie Rapsöl sind dagegen weniger schädlich und liefern gesunde Ome- ga-3-Fettsäuren. Diese sind lebensnotwendig, können jedoch nicht vom menschlichen Organismus selbst hergestellt werden. Sie sind auch in Fischen, beispiels- weise Lachs, Matjes und Sardinen, enthalten. • Zucker und Salz sollten mit Bedacht verwendet wer- den. Speisen lassen sich auch mit Kräutern würzen. • Wenig Zucker freut die Zähne. Hochverarbeitete Nah- rungsmittel enthalten zu viel Zucker und Salz, viele Zusatzstoffe sowie ungesunde Fette und sollten daher möglichst vermieden werden. • Außerdem wird eine schonende Zubereitung der Spei- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 sen empfohlen: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Lebensmittel nicht nur ihren na- türlichen Geschmack, sondern auch die Nährstoffe. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Auswirkung auf Rentenhöhe Gestiegene Beitragssätze werden ab März 2025 be- rücksichtigt Seit Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ih- ren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März sind davon auch viele Rentnerinnen und Rentner betroffen – die überwiesene Rente fällt dann entsprechend gerin- ger aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatz- beitrags Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner auch hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispiels- weise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttoren- te in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung. Keine Auswirkungen für Januar und Februar Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2025 wur- den die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge wei- ter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rent- nerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Kran- kenversicherungsbeiträge werden Betroffene generell über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Aus- nahmefällen versendet die DRV schriftliche Bescheide zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen. Ebenso in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt. Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Kran- kenversicherung Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer frei- willigen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zu- satzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid. Mehr Informationen und Beratung Empfehlenswert – Broschüre Rentner und ihre Kranken- versicherung zum Download oder Bestellen unter www. deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung der DRV BW – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw. de/kontakt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Individuelle Betreuung mit Herz und Verstand. Als qualifizierte Betreuungs- kraft nach § 45 und § 53 SGB XI stehe ich Ihnen mit 12-16 Stunden pro Woche zuverlässig zur Seite. Ob Einkäufe, Arztbesuche oder sinnvolle Beschäfti- gungen - ich begleite Sie mit Geduld, Respekt und einem offenen Ohr für Ihre Bedürfnisse. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen - ich freue mich auf Ihren Anruf Tel.: 0170-5166927 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville STELLENGESUCHE GESCHÄFTSANZEIGEN © Müller/DEIKE 749R28R3 Magische Figur Bei gleichen Zahlen sind waagrecht wie senkrecht dieselben Wörter zu bilden. 1. Termindruck, 2. gelbe Tropenfrüchte, 3. Zauberspruch: „ ... , öffne dich!“, 4. politisches Gemeinwesen, 5. Logierbetrieb für Autofahrer Lösung: 1. Zeitnot, 2. Bananen, 3. Sesam, 4. Staat, 5. Motel 5 2 2 3 4 4 5 1 1 Sie haben Fragen rund um das Redaktionssystem Cross7? Wir sind gerne für Sie da Rufen Sie uns an unter 07154 8222-60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an produktion@duv-wagner.de Ihr Team von Druck + Verlag Wagner Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Markisen | Glasdächer | Terrados Sonnensegel | Tuchwechsel u.v.m Haller Raumgestaltung | 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 Mo–Fr 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr | haller-raumgestaltung.de Vom Keller bis zum Dach - Markisen und Sonnensegel aus Sattelbach. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin oder Vor-Ort-Termin. Markisen zu Winter preisen! Markisen zu Winter-zu Winter-zu Winter preisen! Sonnenschutztage 5-7. März 2025 PLATZWART m/w/d beim Tennisclub Baindt gesucht! - Minijob - - ab der Sommersaison 2025 - von April bis Ende Oktober - ca. 6 Stunden wöchentlich - weitgehend freie Zeiteinteilung - Rasen mähen mit Rasentraktor, Tennisplätze abziehen mit Traktor - sonstige Arbeiten nach Absprache, um unsere Anlage in gepflegtem Zustand zu halten Bei Interesse und Fragen einfach bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel.: 07502/1740 Gerhard Reich, Technischer Leiter, Tel.: 07502/1674 WIR Mach was mit Sinn! Eine Sti ftung- Viele Möglichkeit en FSJ I BFD I AUSBILDUNG Deine Ansprechpartnerin: Ursula Frentzel bewerbung@kbzo.de | 0771 4007-144 Unterstütze unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Ravensburg & Weingarten im Kindergarten, den Schulen & dem Wohnbereich für Erwachsene 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. 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      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 04. April 2025 Nummer 14 Am Samstag, den 22. März 2025, versammelten sich zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger, um gemeinsam den neuen Waldspielplatz weiter zu ge- stalten. Bei tollem Frühlingswetter fanden sich bereits ab 09:30 Uhr rund 20 Erwachsene und 20 Kinder ein, die sich voller Tatendrang an der Aktion beteiligten. Ziel der gemeinsamen Arbeit war das Bauen eines Weidentunnels und Weidentipis, um den Spielplatz noch spannender und naturnaher zu machen. Unter fachkundiger Anleitung des Planungsbüros 365° aus Überlingen, wurden die vorbereiteten Weidenruten entlang der zuvor markierten Linien in die Erde ge- setzt. Mit großem Einsatz hoben die Teilnehmenden die vorgesehenen Gräben aus, füllten sie mit Dünger- und Wasserspeichergranulat und steckten anschließend die Weidenruten. Gelungene Gemeinschaftsaktion am Waldspielplatz in Baindt Auf Seite zwei geht es weiter! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Besonders beim Formen und Verflechten der Weiden waren Geschick und Teamarbeit gefragt – eine Heraus- forderung, die die fleißigen Helferinnen und Helfer mit Bravour meisterten. Während sich einige Kinder begeistert an den neuen Spielgeräten, der Schaukel und dem Baummikado mit Rutsche, ausprobierten, halfen andere tatkräftig mit. Die gemeinsame Arbeit schuf nicht nur neue Spielmöglich- keiten, sondern förderte auch den Gemeinschaftssinn und die Freude am gemeinsamen Gestalten. Nach etwa drei Stunden konnte das erfreuliche Ergebnis bewundert werden: Die Weidentunnel und Tipis stehen stabil und sind bereit für ihr weiteres Wachstum. Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die mit angepackt haben – ohne den großartigen Einsatz und die Begeis- terung der Helferinnen und Helfer wäre dieses Projekt nicht möglich gewesen! Bevor der Waldspielplatz, voraussichtlich Mitte Mai, un- seren Kindern überlassen werden kann, müssen die Weiden und das frisch eingesäte Gras noch anwachsen. Wir werden in unserem Amtsblatt, auf der Homepage und bei Instagram über die Freigabe des Waldspiel- platzes berichten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Pfingstfe- rien vom 16.06. bis 18.06. und 20.06.2025 eine Ferien- betreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 25.04.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 07.04.2025 – 09.04.2025 eine Abschlussübung mit dem Namen Abschlussübung Waldkampf durch. An der Übung nehmen ca. 40 Soldaten und 6 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Ravensburg – Weingarten – Baienfurt – Berg – Schlier – Vogt – Wolfegg – Bergatreute – Baindt – Fronreute – Ebenweiler – Altshausen – Wolpertswende – Aulen- dorf – Bad Waldsee Geplante Übungsaktivitäten: Übung mit abschnitten Spähtrupp, Werfen vorgescho- bener Sicherung, Handstreich und anschließendes Aus- weichen Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 08. April 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Kon- zessionsvertrag Gas vom 12.09.2027-11.09.20247 05 Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages -Kon- zessionsvertrag Strom 01.01.2028-31.12.2047 06 Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 07 Antrag auf Befreiung für das Bauen im Über- schwemmungsgebiet für den Neubau eines Einfa- milienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungs- änderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 08 Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mast- schweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 09 Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflä- chen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rah- men des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ 10 Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal 11 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. April 2025 und Sonntag, 06. April 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. April 2025 Apotheke am Frauentor Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg Tel: +49 751 22121 Sonntag, 06. April 2025 Zeppelin-Apotheke Ravensburg Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg Tel: +49 751 22588 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Kaletta Bogdanov feierte am 26. März 2025 ihren 95. Geburtstag. Frau Ingeborg Kreutle feierte ihren 80. Geburtstag am 27. März 2025. Bürgermeisterin Frau Rürup überreichte den Jubilarin- nen ein Präsent der Gemeinde und gratulierte herzlich. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungen April 05.04. Osterkerzen verzieren – Impulse BSS 08.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.04. Frühlingsfest – Seniorentreff BSS 09.04. JHV – Förderverein KWS Aula 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS 14. - 16.04. Osterschießen – Schützengilde Schützen- haus 18.04. Karfreitag 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 21.04. Siegerehrung – Schützengilde Schützen- haus 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kleine Hände, große Wirkung – Haus Sonne bei der Dorfputzete Vergangene Woche war es wieder so weit: die Gemeinde rief zur jährlichen Dorfputzete auf, und na- türlich war das Haus Sonne letzten Donnerstag mit vollem Einsatz dabei! Mit Handschuhen, Eimern und Müllsäcken ausgerüstet, machten sich die Helferinnen und Helfer zu- sammen mit ihren Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg, um Straßen, Wege und Grünflächen von achtlos weggeworfenem Müll zu befreien. Flaschen, alte Farbeimer und Pinsel, Stromkabel, E-Ziga- retten.. all das lag in der Natur und wurde von uns ge- sammelt, sortiert und fachgerecht entsorgt. Die gemeinsame Aktion machte nicht nur Spaß, sondern vermittelte den Kindern auch ein wichtiges Umweltbewusstsein. Nach getaner Arbeit gab es als Belohnung eine klei- ne Stärkung in Form von Gummibärchen. Wir freuen uns, Teil dieser wertvollen Gemeinschaftsaktion ge- wesen zu sein und sind uns sicher: Beim nächsten Mal sind wir wieder dabei! Ein großes Dankeschön richten wir an dieser Stelle an die DEKRA, die das Haus Sonne nicht nur für die Dorfputzete, sondern auch für künftige Naturtage und Ausflüge mit tollen Warnwesten ausgestattet hat. Kindergarten St. Martin Spende von Grünzeug und Palmen- verkauf Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 13. April, verkauft unser Elternbeirat vor dem Gottesdienst auf dem Kirch- platz selbst gebundene Palmen. Der Preis pro Palme be- trägt 6 Euro. Der Erlös kommt den Kindergarten-/Krip- penkindern zu Gute. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Für diese Palmenaktion benötigen wir wieder frisches Grün. Wer Thuja oder Buchs im Garten hat und etwas davon spenden möchte, kann das gerne tun! Wir würden uns sehr freuen! Wichtig: Das Grünzeug sollte unbedingt frisch geschnit- ten sein. Die Spenden können am 7. und 8. April von 7:00 bis 16:00 Uhr im Kindergarten St. Martin (Lilienstr. 2, Baindt) abgegeben werden. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an (2678)! Der Elternbeirat und das Kindergartenteam danken allen herzlich für ihre Unterstützung und freuen sich auf viele schöne Palmen! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule Hauptversammlung 2025 Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwie- senschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 9. April 2025 ab 19:00 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule Baindt. Tagesordnung: • TOP 1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 • TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förder- verein • TOP 3: Entlastung des Vorstands • TOP 4: Wahlen (Vorsitz, Kassenwart*in, Kassenprü- fer*innen, Beisitzer*nnen) • TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams • TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesen- schule • TOP 7: Review der neuen Struktur des Vereins mit El- ternbeirat, Powerfrühstück und Basarteam • TOP 8: Mitwirkung beim Schulfest und Einweihung des neuen Schulgebäudes • TOP 9: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Bücherei Geänderte Öffnungszeiten In den Osterferien bleibt die Gemeindebücherei von Mon- tag den 14.04.25 bis Freitag den 25.04.25 geschlossen. Zur Informationi Schülerschaft im Einsatz: Erfolgreiche Dorfputzede rund um die Schule Auch die Grundschülerinnen und Grundschüler der Klos- terwiesenschule beteiligten sich tatkräftig an der Dorf- putzede 2025 mit besonderem Fokus auf das Schulge- lände und die angrenzende Umgebung. Ausgestattet mit Handschuhen, Müllsäcken und einem Bollerwagen machten sich dienstags die beiden dritten Klassen und donnerstags die Klassen 1a und 1b gemeinsam mit ihren Lehrerinnen auf den Weg, um die Umgebung ihrer Schule von Unrat zu befreien. Mit großem Engagement sammelten die jungen Hel- fer Plastikverpackungen, Papier und andere achtlos weggeworfene Abfälle ein. Dabei staunten sie nicht schlecht, wie viel Müll sich rechts und links der Wege und unter den Sträuchern angesammelt hatte – so- gar eine Computertastatur und die Überreste eines Oktopusses. „Es ist so wich- tig, dass wir unser Schulge- lände sauber halten. Die Menschen sollen aber auch die Müllbehälter nutzen!,“ stellten die Kinder gemeinsam fest. Schließlich wog die Gesamtmenge an Müll bei jedem Jahrgang rund 8 Kilo- gramm. Nach getaner Arbeit gab es für alle eine kleine Beloh- nung und viel Lob von den Lehrkräften, den Eltern und der Gemeindeverwaltung. Die Dorfputzede zeigte ein- drucksvoll, wie auch die Kleineren einen großen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Amelie Heberling, Rektorin Klosterwiesenschule Baindt Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 08. April 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten 05. April – 13. April 2025 Gedanken zur Woche: Wer segnet, der vertraut. Segen ist die Sprache des Frie- dens; er heilt Missgunst und Hass. Samstag, 05. April 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 06. April – 5. Fastensonntag – Misereor 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit BußfeierMinist- ranten: Louisa Möhrle, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Rafael Dorn, Marlene Stör, Franzis- ka Joachim,(† Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Asberger, Familie Hegel, Brun- hilde Dreher, Agathe Zimmermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Milan Dienstag, 08. April 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 09. April 14.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Krankensal- bung in der Kirche, anschließend Seniorentreff im Gemeindehaus 14.00 Uhr Seniorentreff – Frühlingsfest im Bischof-Sproll- Saal Donnerstag, 10. April 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 11. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Adalbert Berger) 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionsmittag – 7. Grup- penstunde im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 12. April Keine Vorabendmesse Sonntag, 13. April – Palmsonntag 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor der Kirche, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier. Pal- menverkauf durch den Elternbeirat des Kiga St. MartinMinistranten: Jakob Kreutle, Anna Renner, Anton Strehle, Lena Himpel, Alina Mi- chelberger, Noemi Oelhaf, Lisa Schad, Tim Beckert, Noah Himpel,(† Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit An- gehörigen, Pia und Baptist Heilig) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 10.00 Uhr Baienfurt - Palmweihe vor der Kirche, an- schl. Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor. Pal- menverkauf der Ministranten vor dem Gottes- dienst 11.20 Uhr Schachen – Taufe von Jonas Heilige Woche 2025 in Baindt Gründonnerstag – 19 Uhr Feier des letzten Abendmahls mit Pfarrer Heinz Leuze, anschl. Gebetsstunde mit dem ök. Singkreis Karfreitag - 15 Uhr Feier des Leidens und Sterbens Christ mit Pfarrer Bernhard Staudacher Osternach - 20 Uhr mit Pfarrer Heinz Leuze, anschl. klei- ne Agape vor der Kirche Ostersonntag - 10 Uhr Feier der Auferstehung mit Kirche für Kinder und Chor mit Pfarrer Bernhard Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats am 30. März 2025 in der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt im Dekanat Allgäu-Oberschwaben Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Er- gebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben: 1. Die Zahl der Wahlberechtigten : 2193 2. Die Zahl der Wähler/-innen: 586 3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel : 584 4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel : 2 5. Die Zahl der gültigen Stimmen: 4395 Namen der Gewählten mit Stimmenzahl : Name Stimmen 8 Beatrix Auzuret 367 2 Martina Brei 527 6 Lisa Brugger 428 11 Patricia-Achim Kleyer 210 9 Reinhold Leiprecht 288 5 Volkher Lins 440 7 Ursula Michelberger 403 10 Bernd Martin Rohde 228 3 Thomas Stephan 514 4 Stephan Winkler 461 1 Claudia Zanutta 529 Namen der Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der er- reichten Stimmenzahl: 1 Name 1 Stimmen Wahlanfechtung (§ 28 Kirchengemeindeordnung) 1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlaus- schuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen bin- nen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden. 2. Gründe für die Wahlanfechtung sind: a) Mängel in der Person eines Gewählten oder b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheb- lich sind. Baindt, den 30.03.2025 Der Wahlausschuss: Ostern 1525 – Der Bauernkrieg direkt vor der Haustür Noch rechtzeitig vor dem „Jubiläum“ liegt der Aufsatz nun in einer erweiterten Fassung vor. Sie finden ihn und noch viel mehr in unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 27.03.2025 Der Heizöltank der Villa ist leer, die Heizung ist aus – es sollen sofort 1500 ltr. bestellt werden. Zur Sanierung des Kirchendachs, Decke (Chor) und Teil-Außenrenovierung ist die Genehmigung der Diöze- se da. Es müssen beim Landesdenkmalamt noch die denkmalrechtliche Mehraufwendungen (Zuschüsse) von 87.277 € beantragt werden. Im Jahr nach der Bewilligung könnte die Baumaßnahme beginnen. Am Abend vor der KGR-Sitzung wurde die Villa mit einer Sperrmüll-Aktion entrümpelt. Sonstiger Restmüll entsorgt der Hausmeister im Hausmülleimer. Zum Thema „Räume der Zukunft“ (Abgabe 30 % der Ge- bäude in der SE) wartet man ab, bis weitere Anweisun- gen der Diözese gekommen sind – das Leitbild wird vom Diözesanrat aktuell entwickelt. Die Vorbereitungen zur KGR-Wahl 2025 sind im vollem Gange. Am Wahltag sind alle Kandidaten ab 18 Uhr zur Bekanntgabe der Ergebnisse eingeladen. Die Groß-Reinigung des BSS, sowie die Fenster-Reini- gung vom ganzen Gemeindehaus steht wieder an. Die Personen bzw. Firmen vom vergangenen Jahr werden wieder angefragt. Der Musikverein Baindt bekommt wieder einen Zuschuss von 150 €. Es wurde von der Hospiz-Mitglieder-Versammlung mit Vorstandswahlen, deren ehrenamtlicher Arbeit und Pro- jekte berichtet. Ab Mai belegt der Hospiz-Verein neue Räume in der Schützenstraße in Weingarten. Die große Kaffeemaschine (100 Tassen) im BSS war de- fekt und musste repariert werden – es soll zusätzlich eine kleinere Kaffemaschine (50 Tassen) angeschafft werden. Pfarrer Staudacher berichtet, dass vor einigen Jahren die Nachbarschaftshilfe Weingarten an die Stiftung Liebenau abgegeben wurde, jetzt hat die Stiftung alles aufgekün- digt. Frau Maucher von der Baindter Nachbarschaftshil- fe hat die Leitung von Weingarten auch übernommen. Es wurde berichtet, dass man für die Stiftung St. Franzis- kus bzw. Altenzentrum Selige Irmgard eine Elektro-Rik- scha zur Verfügung gestellt bekommen könnte – man bräuchte allerdings noch ehrenamtliche Gelegenheits- fahrer. Außerdem wurde von der Spendenaktion „Bädle“ im SBBZ berichtet. Die Spendensumme, die aufgebracht werden muss, hat sich wohl versechsfacht auf ca. 600.000 €. Es finden verschiedene Veranstaltungen bis Sommer 2026 statt. Wir folgen der Bitte Jesu an die Jünger: „Bleibet hier und wachet mit mir.” Musikalischer Impuls zur Nacht am Ölberg Wir laden euch am Gründonnerstag, 17.04.2025 um 20.00 Uhr in die Kirche in Baindt ein! Gestaltet vom ökumenischen Singkreis Ostersonntag, 20. April 2025, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Bap- tist Baindt Ostern macht unser Leben hell Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Einladung Seniorentreff „Singen, wem Gesang gegeben” un- ter diesem Motto laden wir Sie herzlich ein zu unserem Frühlingsfest in den Bi- schof-Sproll-Saal am Mittwoch, 9. April 2025 um 14.00 Uhr. Ein herzliches Willkommen an unseren Musikus Franz Wiest. Freuen Sie sich auf einen musikalischen Nachmit- tag vom Volkslied über Evergreens bis zum Schlager. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wir laden Groß und Klein ein, ihre ganz persönliche Osterkerze zu gestalten. Bei uns können Sie entdecken, welche Bedeutungen hinter den traditionellen Symbolen stecken. Außerdem lernen Sie eine kreative und unkomplizierte Methode kennen, Kerzen individuell und kunstvoll zu verzieren. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Messer und ein Brettchen – wir kümmern uns um Kerzen und das Dekorationsmaterial. Wann: Samstag, 05.04.2025, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Freitag, 04. April 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 (Pfr. Schöberl) Samstag, 05. April 09.00 Uhr Baindt Workshop Bibel und Bier, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 06. April Judika 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikant Dr. Widmann) anschl. Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 07. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 09. April 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Pfr. i. R. E. Sey- boldt, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 13. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Po- saunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) Pfarrbüro geschlossen Vom 07. – 13. April ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bit- ten um Beachtung. 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 Woche 5: Dicke Luft Und als er in Betanien war, im Hause Simons des Aussätzigen und saß zu Tisch, da kam eine Frau, die hatte ein Alabastergefäß mit unverfälschtem, kostbarem Nardenöl, und sie zerbrach das Gefäß und goss das Öl auf sein Haupt. Da wurden einige unwillig und sprachen untereinander: Was soll diese Vergeudung des Salböls? Man hätte dieses Öl für mehr als dreihundert Silbergro- schen verkaufen können und das Geld den Armen geben. Und sie fuhren sie an. (Markus 14,3–5) Wir alle atmen dieselbe Luft – aber zuweilen ist die re- gelrecht verpestet. Von Anschuldigungen, Aggressionen, alten Verletzungen. Man kann über alles streiten, auch darüber, wie man mit kostbarem Öl umgeht. Aber man muss sich nicht gegenseitig fertigmachen. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: David Klam- mer) Workshop Bibel & Bier am 05.04.2025 von 9.00 – ca. 12.00 Uhr In diesem Workshop lernen die Teilneh- menden die Kunst des Bierbrauens ken- nen und erleben zugleich die Verbindung von Bier und Bibel. Gemeinsam brauen wir ein eigenes Bier und entdecken da- bei, wie Bier in biblischen Texten und der christlichen Tra- dition eine Rolle spielt. Neben spannenden Geschichten und Hintergründen aus der Bibel wird auch auf die histo- rische Bedeutung des Klosterbrauens eingegangen. Der Workshop bietet eine einzigartige Mischung aus prakti- scher Brauerfahrung und spirituellen Impulsen – ein Ge- nuss für Körper, Geist und Seele! Workshop. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Der Unkosten- beitrag von 10,00 Euro wird am 05.04.25 bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis spätestens 31.03.25 telefonisch (0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) an. Leitung: Martin Schöberl & Jörg Stratmann Tischabendmahl am Gründonnerstag, 17. April um 19.00 Uhr im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu einer etwas an- deren Form des Abendmahlsgottes- dienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Pas- sah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 15. April, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Lesung mit Ruth Frenk: „Bei uns war alles ganz normal“Memoiren einer niederländisch-jüdischen Sängerin in Deutschland – Herausgegeben und mit einem Nachwort von Erhard Roy Wiehn, Hartung-Gorre Verlag Kons- tanz In ihren Memoiren hat sich Ruth Frenk etwas von der Seele geschrie- ben, was unbedingt lesenswert ist: ein Stück niederländisch-deutsch-jü- discher Geschichte und Zeitgeschichte. Die Veranstaltung ist kostenlos. Ort: Evangelische Kirchengemeinde Weingarten Ev. Gemeindehaus, Abt-Hyller-Str. 17/1 88250 Weingarten Zeit: 23. April 2025 (Mittwoch) 19:00 – 21.00 Uhr Veranstalter: Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. (AG Bodensee-Region), Littenstraße 105, D-10179 Berlin Wir laden herzlich ein April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwa- schenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetter- linge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Frauenkreis am Mittwoch, den 9.4.2025 um 19:00 Uhr Ganz herzlich lädt der evangelische Frauen- kreis der Kirchengemeinde Baienfurt Baindt zu seinem nächsten Treffen ein. Pfarrer Eberhard Seyboldt wird mit uns über Bibelstellen sprechen, die von dem Thema „Schuld im Alter” berichten. Wir freuen uns auf einen tief- gründigen Abend mit guten Gesprächen. Das Frauenkreisteam Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Bericht Mitgliederversammlung am 21.03.25 Am Freitag, 21.03.2025 nahmen 30 Mitglieder an der Jah- reshauptversammlung teil. Der erste Vorsitzende Ralf Mischkowski begrüßte die Anwesenden, insbesondere Bürgermeisterin Simone Rürup und das Ehrenmitglied Helmut Boenke. Im Geschäftsbericht des Vorsitzenden berichtete Ralf Mischkowski über die Tätigkeiten des Ver- einsrats im vergangenen Jahr und konnte über einen Mitgliederzuwachs von 6 % auf 1.096 Mitglieder (Stand 01.01.25) berichten. Der Bericht des Kassiers Stefan Boen- ke zeigte eine gute finanzielle Lage und die Kassenprü- ferin Jutta Raubald berichtete, dass alle Vereinskassen ordnungsgemäß geführt sind und die Entlastung der Vor- standschaft beantragt wird. Die Berichte der Abteilungen wurden Abteilungsleiter Turnen/Leichtathletik (Christian Staud), Fußball (Klaus Zimmermann), Alpin Team (Dani- el Schupp), Orientierungslauf (i.V.) und Tischtennis (i.V.) vorgetragen und zeigten das abwechslungsreiche Sport- programm, welches innerhalb der Abteilungen im ver- gangenen Jahr angeboten wurde. Im Anschluss an die Abteilungsberichte wurde über eine Satzungsänderung abgestimmt und von den Mitgliedern positiv zugestimmt. Anschließend erfolgte unter der Leitung von Bürgermeis- terin Simone Rürup (Vielen Dank!) die Entlastung der Vor- standschaft. Bei den nachfolgenden Wahlen, ebenfalls geleitet von Frau Rürup, wurden folgende Vorstandsmit- glieder einstimmig für zwei Jahre gewählt: • Erster Vorsitzender Sven Zeller (neu) • Zweiter Vorsitzender Klaus Zimmermann (neu) • Kassier Tobias Novak (neu) • Schriftführerin Nina Assanti (neu) • Mitgliederbeauftragte Sarah Seidenspinner (neu) • Zwei Kassenprüfer (1 Jahr) Jutta Raubald, Walter Nä- gele Wir heißen die neu gewählten Vorstandsmitglieder herz- lich willkommen und wünschen ihnen viel Freude bei ihren Aufgaben! Bedanken möchten wir uns bei unseren lang- jährigen Vorstandsmitgliedern Ralf Mischkowski (Erster Vorsitzender), Stefan Boenke (Kassier) und Celia Misch- kowski (Schriftführerin) Abteilung Fußball Zurück in der Erfolgsspur SV Baindt - TSV Tettnang 3:1 (2:1) Tore: 1:0 Dischl (11.), 1:1 Maurer (13), 2:1 Fischer (45+1.), 3:1 Fischer (81.) SV Baindt II - FV Rot-Weiß Weiler II 1:0 (1:0) Tore: Brugger (45+2.) Vorschau: Sonntag, 06.04 12.45 Uhr FC Scheidegg II - SV Baindt II 15.00 Uhr FC Scheidegg - SV Baindt Jugendfußball Juniorinnenfußball B1-Juniorinnen SV Jungingen - SGM Baindt/ Fronreute 2:0 Im Nachholspiel gegen den SV Jungingen gingen wir als krasser Außenseiter ins Spiel, doch durch konsequente Zustellen der Passwege und ein kompaktes Mittelfeld konnten wir die Offensivstärke des Gegners gut eingren- zen. Somit hielten wir zur Halbzeit ein torloses Remi. Nach der Pause ein ähnliches Bild, wobei wir uns gar die ein oder andere Chance durch Maylin und Pippa erarbeiten konnten, doch nach einer zu kurzen Abwehr, konnten die Gegnerinnen einen Schuss von der Strafraumgren- ze auf unser Tor abgeben, als sich der Ball von oben ins Netz senkte. Nur wenig später konnte sich eine gegneri- sche Spielerin per Doppelpass zwar sehenswert durch- setzen, doch das Tor war aus stark abseitsverdächtiger Position. Wir stecken trotz des Rückstands nicht auf, hiel- ten weiterhin dagegen und konnten das Ergebnis halten. Trotz der Niederlage konnten wir mit dem Spiel und dem Engagement der Mannschaft durchaus zufrieden sein. Es spielten: Sara Jukic (T), Vivienne Progzeba, Philina Ziegler, Sarah Leibfarth, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Hanaa Alosh, Maylin Kretzer, Lena Pfleghaar, Annemarie Hoffmann, Haifaa Alosh, Lou Elsäßer, Philippa Kaplan, Pauline Preis SGM Baindt/ Fronreute - SV Unterjesingen 2:2 Nach dem guten Spiel in Jungingen wollten wir uns ähn- lich gut gegen den Tabellenvierten aus Unterjesingen verkaufen. Wir gingen von Beginn an konzentriert zur Sache, machten die Räume eng, waren jedoch im letz- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 ten Drittel jedoch noch mit zu wenig Präzision im letzten Pass und so musste ein Fernschuss von Lea Hoffmann her, um die Führung zu erzielen. In der zweiten Halbzeit spielten wir weiter überlegen und ein schneller Gegenzug von Hanaa mit Ablage vor dem Tor auf Pippa, die die- sen Ball im Tor versenkte, gingen wir mit 2:0 in Führung. Die Gegnerinnen wachten jetzt auf und setzen uns mehr unter Druck, allerdings ohne dabei wirklich zwingend zu sein. Unglücklicherweise führten zwei Missverständnisse in der Abwehr zu zwei unnötigen Gegentoren, so dass wir uns leider nicht vollständig belohnen konnten. Trotzdem ein gutes Spiel, was eine aufstrebende Tendenz zeigt. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pog- rzeba, Sarah Leibfarth, Amelie Metzler, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Greta Heilmeier, Hanaa Alosh, Sarah Schmid, Annemarie, Hoffmann, Lena Pfleghaar, Philippa Kaplan, Lou Elsäßer B2 Juniorinnen TSV Schlachters - SGM Baindt Fronreute II 7:0 D-Juniorinnen TSV Grünkraut - SGM Baindt Fronreute 0:3 E-Juniorinnen SV Maierhöfen-Grünenbach - SGM Baindt Fronreute I 0:16 SGM WRZ 2010 / Horgenzell - SGM Baindt Fronreute II 4:2 TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz im Ver- einsheim findet am FREITAG, 11. April 2025 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende: Deshalb freuen wir uns auf Jede*n . Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zubehör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Bitte kurze Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion vom Bewirtungsteam Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Samstag, den 29. März 2025, fand die Jahreshauptversammlung der Land- jugend Baindt statt. Gemeinsam blickten wir auf das vergangene Jahr zurück, in welchem unser 75-jähriges Jubiläum ein großes Highlight war. Außerdem gab es einen ausführlichen Kassenbericht und einen Aus- blick auf die kommenden Aktivitäten. Anschließend wurde die Vorstandschaft entlastet und neu gewählt. Unser neuer Vorstand: - Niklas Späth (1. Vorstand) - Simon Lang (2. Vorstand) - Nadine Haug (1. Vorständin) - Sira Wöhr (2. Vorständin) - Daniel Kronenberger (Kassierer) - Niklas Zink (Kassierer) - Simon Wöhr (Externer) - Tim Raubald (Externer) - Stefanie Schad (Schriftführerin) - Julian Kurz (Zeugwart) - Jannis Kaplan (Programmteam) - Tabea Lins (Programmteam) Wir sagen Dankeschön an unsere Vorstandsmitglieder für eure tatkräftige Unterstützung: - Melina Stephan (Kassiererin) - Josua Kapler (Programmteam) Außerdem gab es auch im Förderverein Veränderungen in der Vorstandschaft: - Patrick Späth (1. Vorstand) - Tobias Kränkle (2. Vorstand) Wir sagen Dankeschön an unser Vorstandsmitglied für seine tatkräfte Unterstützung: - Florian Kränkle (1. Vostand) Nach der Versammlung fand das Jahresessen in d’Hütte in Bavendorf statt, wo der Abend bei gutem Essen und Gesprächen ausklang. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung der Schal- meienkapelle 1987 Baindt e.V. Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 11.04.2025 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen - zu wählen in diesem Jahr: - Erster Vorstand - Zeugwart - Schriftführer - 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 10.04.2025 schriftlich an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 11.04.2025 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Blutreitergruppe Zweite Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. am Freitag, den 25.04.2025 Am Freitag, den 25.04.2025, um 20 Uhr sind alle Mitglieder, Blutreiterinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herzlich eingeladen in den Bischof-Spro- ll-Saal zur Jahreshauptversammlung. Folgende Tages- ordnung wurde aufgestellt: 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Bericht des Gruppenführers von der Gruppenführer- versammlung in Weingarten 11. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 12. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 30.05.2025 13. Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreu- te-Gwigg am 18.05.2025 14. Ehrungen 15. Beschluss über den Proberitt am 29.05.2025 um 13.45 Uhr in Sulpach 16. Beschluss über Ort und Zeitpunkt der Nachbespre- chung am Abend des Blutfreitags 17. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 18.05.2025, schriftlich beim Vorstand einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 29.03.2025 Werner Elbs, Vorsitzender BITTE BEACHTEN: Der Versicherungsbeitrag zum Blutritt in Weingarten ist mit der Anmeldung in bar zu bezahlen. Volleyball LJ Baindt Saisonabschluss & Pokalfinale Vier Punkte kamen am Wochenende auf das Konto der Volleyball Landjugend Baindt 1. Der Start gegen die Wilde Hor- de TV Bingen lief zunächst recht souverän (25:14). Und auch der zweite Satz begann stark bis beim Stand von 18:18 mehrere Schiedsrichterentscheidungen die Mann- schaft aus dem Tritt brachten und danach für den Rest des Spiels irgendwie der Wurm drin war (19:25; 12:25). Die kurze Verschnaufpause brachte die Baindter gegen die BSG Immenstaad Dornier-Reha aber wieder in die Spur. Und so fanden die Gastgeber wie bereits beim letzten Spieltag die Energie, sich trotz Rückstand aufzuraffen und zurückzukämpfen. Ein großer Dank geht hierbei auch an all unsere großen und kleinen Superfans, sowie alle Fa- milien, die uns so toll unterstützen! Mit viel „Spaß an der Freude“ gingen die Comeback-Kings am Ende als Sieger vom Platz (25:22 und 25:21) und bleiben auf Platz 7 der Tabelle – noch vor Langenargen und Immenstaad. Die VLJ Baindt 2 hatte am Sonntag leider nicht ganz so viel Glück. Trotz toller Einzelleistungen, wie beispielswei- se starker Abwehr und im wahrsten Sinne des Wortes überragendem Angriff, reichte es am Ende leider weder gegen die TG Biberach (19:25 und 14:25,) noch gegen den Tabellenersten, die SSV Ulm 1846 1 (14:25 und 20:25) für Punkte. Damit bleibt die VLJ Baindt 2 zum Ende der Sai- son auf Platz 5. Doch Zeit zum Ausruhen bleibt nicht! Am Sonntag, 06.04.2025 findet in Baindt das nächste Großevent statt, denn die VLJ Baindt 1 hat es zum wiederholten Mal in das Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Bezirkspokalfinale Mixed geschafft. Gegner sind alte Be- kannte: der VfB Ulm und der SV Jedesheim. Es geht los ab 13.00 Uhr und wir freuen uns über jede Unterstützung – besonders die laute! Kunstkreis Die Mitglieder vom Kunstkreis haben neue Bil- der zum Thema Frühling im Rathaus ausgestellt. Ein Besuch zu den Öffnungszei- ten des Rathauses lohnt sich. Die Mitglieder vom Kunstkreis freuen sich auf ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Drei-Täler-Wanderung beim Schloss Mochental Vom Schloss Mochental wandern wir das Bachtal hinauf zum Ehinger Besinnungsweg mit dem Kunstwerk „enger und weiter Horizont“. Über den Sauberg kommen wir zu- rück zur Einkehr in das Schokostüble. Wir treffen uns am Sonntag, 13.04.2025 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Std., 10 km, 200 hm. Fahrpreis 16 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung ab 09.04.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Petra Junginger E-Mail: wan_ja@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Informationen im Ansagetext - T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen: Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen ge- trennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 26.03.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 02.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 09.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch, den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag, den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Resilienz schlägt Wurzeln – Wie Hobbygärtner die (ei- gene) Widerstandskraft stärken und aktiv den Wandel des Ernährungssystems mitgestalten Die Ökotrophologin und Resilienz-Trainerin Carmen Hü- gemann ist am Freitag, 11. April 2025 um 20.00 Uhr im Gasthaus Bräuhäusle in Baienfurt zu Gast. In ihrem interaktiven Fachvortrag erläutert sie die Bedeu- tung von Resilienz und gibt Impulse für ein bewussteres Ernährungs- und Einkaufsverhalten. Sie erklärt außerdem, warum Hobbygärtner für einen Wandel des Ernährungs- system so wichtig sind und sammelt zusammen mit den Teilnehmenden Ideen, wie die Resilienz im eigenen Garten Wurzeln schlagen kann. Carmen Hügemann ist als Refe- rentin für Ernährung und Diversifizierung beim Landwirt- schaftsamt Bodenseekreis beschäftigt. Hierzu laden wir alle Interessierten herzlich ein. Keine Anmeldung erforderlich. Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressereferentin Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf: Jetzt Blutspender*in wer- den Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen sich jetzt einen Ter- min zur Blutspende zu buchen: Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Informa- tion, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blutspende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das The- ma Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88284 MOCHENWANGEN Mittwoch, dem 16.04.2025 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Informationsveranstaltungen am 10. und 15. April „Wie mache ich meinen landwirtschaftlichen Betrieb kontrollsicher?“ Alle Landwirtinnen und Landwirte sowie landwirtschaft- liche Betriebe sind herzlich zur bevorstehenden Infor- mationsveranstaltung „Wie mache ich meinen land- wirtschaftlichen Betrieb kontrollsicher?“ eingeladen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, die ihre Abläufe optimieren und sicherstellen möchten, dass sie alle Anforderungen erfüllen. Die Veranstaltung (gleiche Inhalte) findet an zwei Terminen statt. Am 10. April um 20:00 Uhr findet eine Präsenzveranstaltung im Gasthaus Ochsen in Kißlegg statt. Am 15. April besteht die Möglich- keit, an der gleichen Veranstaltung um 20:00 Uhr online teilzunehmen. Der Einwahllink zur Online-Veranstaltung ist hier verfügbar: https://www.rv.de/22126779. Bei beiden Terminen ist kei- ne Anmeldung erforderlich. Inhalte der Veranstaltung werden sein: • Vorstellung der aktuellen Vorgehensweise beim Flä- chen Monitoring und der Antragsteller App • Informationen zur Konditionalität und den entspre- chenden Anforderungen • Auskunft zu den Kontrollen der Tierkennzeichnung Jobmesse für Geflüchtete in Ravensburg Am Donnerstag, 10. April 2025, findet im Schwörsaal in Ravensburg wieder eine Jobmesse für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund statt. Von 10 bis 13 Uhr präsentieren Arbeitgeber aus der Region ihre offe- nen Arbeitsstellen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei. An der „Contact – Jobs und mehr“ beteiligen sich knapp 25 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Dolmetscher werden sich am Messetag darum kümmern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Be- werbern reibungslos funktioniert. Die Messe zeichnet sich durch ihren unkomplizierten Kontakt zwischen Betrieben und Besuchern aus. So können am gleichen Tag ein Vor- stellungsgespräch, eine Probearbeit oder ein Praktikum zum Kennenlernen vereinbart werden. Die Jobmesse „Contact – Jobs und mehr“ unter dem Dach der Fachkräfteallianz Bodensee-Oberschwaben ist eine gemeinsame Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Hand- werkskammer Ulm, dem Jobcenter Landkreis Ravens- burg, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Contact – Jobs und mehr Donnerstag, 10. April 2025 10 bis 13 Uhr Schwörsaal (im Waaghaus), Marienplatz 28, 88212 Ra- vensburg Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei TWS verzeichnet rund 29.000 Ladevorgänge Energieunternehmen zieht positive Bilanz zur Nutzung der Ladeinfrastruktur 2024 – Schnellladestation in Ra- vensburger Marktstraße geplant Insgesamt 138 öffentliche Ladepunkte an 34 Standorten betreibt die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) in Ravensburg und Umgebung. Jetzt liegen die Nutzungszahlen für das Jahr 2024 vor: Rund 29.000 Ladevorgänge hat die TWS 2024 registriert. E-Mobilisten haben im vergangenen Jahr insgesamt fast 500.000 Ki- lowattstunden twsÖkostrom geladen; das sind rund 40 Prozent mehr als im Vorjahr. „Wir freuen uns über den Zuwachs“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Die positive Bilanz bestätige die TWS in ihrem Engagement. „E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein für Klimaschutz und damit für unsere künftige Lebensqua- lität“, betont er. Die Ladestation in der Ravensburger Marktstraße war mit insgesamt 2.528 Ladevorgängen im vergangenen Jahr besonders beliebt, gefolgt von der Ladesäule in der Gab- lerstraße in Weingarten auf dem zweiten Platz und dem Standort am Goetheplatz in Ravensburg an dritter Stelle. Neue Schnellladesäule in der Marktstraße geplant Um der hohen Nachfrage in der Ravensburger Marktstra- ße zu begegnen, wird die TWS dort in Kürze zwei neue DC-Schnellladepunkte installieren, zusätzlich zu den be- stehenden AC-Ladesäulen. „Wir erhöhen damit den Kom- fort für E-Mobilisten weiter,“ erklärt Robert Sommer. Von der bestehenden AC-Ladesäule wird nach Fertigstellung der Schnellladesäule ein Ladepunkt exklusiv dem tws- Ecarsharing zur Verfügung stehen. Alltagsbewältigung für Krebspatienten Die Diagnose Krebs und die damit verbundenen seeli- schen und körperlichen Belastungen verändern den Alltag der Betroffenen. Dafür bietet die Krebsberatungsstelle Ravensburg folgende Entspannungskurse an: QiGong: Durch ruhige oder bewegte Übungen wird die Lebensenergie Qi wieder in Fluss gebracht, Selbsthei- lungskräfte werden unterstützt. Yoga: Mit Yoga und Atemübungen werden Stresshormo- ne reduziert und die persönliche Beweglichkeit gefördert. Yoga wirkt im Alltag und bei Lebenskrisen unterstützend. Muskelrelaxation: Zur Verbesserung des Wohlbefindens werden Anspannungen gelöst, Methoden für einen ge- sünderen Schlaf werden thematisiert. Achtsamkeit: Es werden Atemtechniken, Body-Scan, achtsames Gehen und Sitzen und achtsames Wahrneh- men von Gedanken und Gefühlen zur praktischen An- wendung im Alltag vermittelt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Informationen, Termine und Anmeldung bei der Krebs- beratungsstelle Ravensburg vormittags unter Tel.: 0751- 872593 oder über krebsberatung@oberschwabenklinik. de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 6. April 2025 Von der Sonnenuhr zum Navi Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. Die Sonnenuhr bei Vorsee, Quelle: Gemeinde Fronreute, Marius Hartinger Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang werden viele Aspekte zum Thema Zeit beleuchtet. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt manche Fund- stücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Han- dy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allgemeinverständlich besprochen. Da es im We- sentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Selbsthilfegruppe Demenz des DRK-Kreisverbandes Ravensburg Demenz: Krankheit mit vielen Gesichtern Wer ein angehöriges Familienmitglied mit der Diagnose Demenz betreut und pflegt, hat eine einzigartige individu- elle Situation zu meistern. Die Anwesenden der Selbsthil- fegruppe Demenz des DRK-Kreisverbandes Ravensburg wissen den informativen Austausch in der offenen Gruppe in der Ulmer Straße daher sehr zu schätzen. Unterschiedliche Familienstrukturen wenn die Diagnose gleichlautend ist: Die familiären und persönlichen Situationen unterscheiden sich so grundle- gend, wie die Ausprägung der Erkrankung. Die Selbsthil- fegruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz je- den dritten Mittwoch eines Monats bietet ihnen informelle Unterstützung und Austauschmöglichkeit. Moderiert wird sie von DRK-Mitarbeiterin Theresa Adam. Teilnehmende bringen ihre eigene Situation zur Sprache, drücken aber auch ihren Dank aus: „Es tut mir einfach gut, hier zu sein“, freut sich eine Frau. Ihr Mann ist an vaskulärer Demenz und Parkinson erkrankt ist. Es sei im angefüllten Pflege- alltag oft die einzige Zeit für sie selbst. Aufwendige Organisation und Bürokratie Bei allen Unterschieden der Krankheitsausprägung herrscht Einigkeit darüber, dass alle unter dem hohen Aufwand für die Beschaffung der passenden Informati- onen sowie dem Zeitaufwand für Anträge oder Verträge leiden. Theresa Adam machte für die neuen Gäste noch- mal ein akutes Problem deutlich: „Beim letzten Treffen haben wir schon darüber gesprochen, wie schwierig es oft ist, Dienstleistungen zu bekommen.“ Noch schwieriger wird es bei der Suche nach stationärer Unterbringung. Wer einen Pflegeplatz sucht, muss in Frage kommende Pflegeheime der verschiedenen Träger per „Listen“ müh- sam einzeln abtelefonieren. Gutes soziales Gefüge ist hilfreich Ein Mann erzählt aber auch von einem achtsamen sozi- alen Umfeld am Wohnort seiner demenziell erkrankten Mutter. Wenn sie etwa wiederholt auffallend viele Dinge im Supermarkt einkaufe, kontaktiere ihn ein Mitarbeiter. Eine Teilnehmerin ist angetan vom positiven Miteinander in dem Ort, in dem die Mutter inzwischen im Pflegeheim lebt. Wenn sie mit ihrer Mutter unterwegs ist, trifft sie auf viel Verständnis. „Die Leute in den Läden sind Gold wert“, sagt sie. Pflegeversicherung: Errungenschaft mit Schönheits- fehlern Ärgerlich ist für manch Anwesende, dass höhere Zahlun- gen der Pflegeversicherung durch Kostenerhöhungen für die Dienstleistungen aufgefressen werden. Theresa Adam machte aber auch deutlich, dass die Pflegeversicherung bei allen Schwierigkeiten eine Errungenschaft ist. Für die Region Ravensburg hebt sie unter anderem die gute Anbindung ans Zentrum für Psychiatrie (ZfP) und den verlässlichen Pflegestützpunkt beim Landratsamt her- vor. Die Stunde schließt sie mit interessanten Terminen und Verweisen auf hilfreiches Informationsmaterial für pflegende Angehörige. Selbsthilfegruppe Demenz des DRK-Kreisverbandes Ravensburg Immer am dritten Mittwoch im Monat Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg Kontakt: theresa.adam@rotkreuz-ravensburg.de Neuer Fortbildungskurs: Fit für den Meisterbrief in der Hauswirtschaft Die Fachschule für Landwirtschaft Fachrichtung Haus- wirtschaft in Bad Waldsee bietet ab 2025 wieder einen neuen Fortbildungskurs mit dem Ziel der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft an. Der zweijährige Lehrgang beginnt im November 2025 und findet berufsbegleitend an zwei Tagen in der Woche (Montag und Dienstag) statt. Eine Übersicht über die Fortbildung, Eindrücke vom Un- terricht und Interviews mit Absolventinnen sind auf der digitalen Plattform padlet.com/FSLBW/Hauswirtschaft- digital zu finden. Informationen und Anmeldeunterlagen finden Inter- essierte: • auf der Homepage des Ernährungszentrums Boden- see-Oberschwaben in der Kategorie „Beruf Hauswirt- schaft“ unter www.ernaehrung-oberschwaben.de • bei Sabine Weiland (Telefon 07524/9748-6400 oder E-Mail sabine.weiland@rv.de) Für Interessierte bietet die Fachschule einen Informati- onsabend am 14. Mai um 18.00 Uhr am Fachschulstandort in Bad Waldsee, Schillerstraße 34 an. Anmeldungen dazu sind über www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Landkreis Ravensburg sucht ehrenamtli- che Patientenfürsprechende Der Landkreis Ravensburg sucht zum 1. Juli engagierte Personen für das Ehrenamt des Patientenfürsprechen- den im Landkreis Ravensburg. Die ehrenamtliche Tätig- keit beinhaltet die Beratung und Interessenvertretung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen. Patientenfürsprechende sind ein wichtiges Bindeglied zwi- schen den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den versorgenden Institutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren über Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patien- tenfürsprechende Anliegen, Wünsche und Beschwerden auf. „Als Ansprechpersonen auf Augenhöhe tragen Sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten. Außerdem sind Sie fester Bestandteil der Informations-, Beratungs- und Be- schwerdestelle (IBB) im Landkreis und beraten Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen. Daher ist dies ein sehr wichtiges Ehrenamt im Landkreis Ravensburg,“ erklärt Reinhard Friedel, Dezernent für Ar- beit, Soziales und Bildung. Die Patientenfürsprechenden werden vom Kreistag be- stellt und erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Kosten für Fort- und Weiter- bildungen für das Tätigkeitsspektrum werden übernom- men. Neben Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Probleme anderer Menschen sind Engagement, Kommu- nikationsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auftreten, die Fähigkeit zur Vermittlung in Konfliktfällen, Eigenschaften, die Patientenfürsprechende mitbringen sollten. Von Vorteil sind außerdem Kenntnisse über das Gesundheitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in einem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das Landratsamt Ravensburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Position der ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden an und begrüßt daher aus- drücklich Bewerbungen von Frauen, um eine paritätische Besetzung zu erreichen. Interessenten können sich bis zum 21. April unter Einsendung aussagekräftiger Unter- lagen bei Herrn Andreas Hollacher (a.hollacher@rv.de) bewerben. Herr Hollacher erteilt auch Informationen zur Tätigkeit (Tel.: 0751/85-3123). Der Mai im beliebten Freilichtmuseum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im Mai ein vielfältiges Veranstaltungspro- gramm mit Führungen, Kursen, einem Erlebnistag, dem Familiensamstag, dem beliebten Kräuter- und Blüm- lesmarkt, dem Internationalen Museumstag, dem „Ge- denken an den Bauernkrieg“ und der langen Kultur- & Museumsnacht in Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt 1. Mai 2025 | 10:00 - 17:00 | Eintritt 3,00 € | Anmeldung nicht erforderlich.Der Termin ist ein „Muss“ für viele Pflanzen- freunde: der allseits beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt findet am 1. Mai im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg statt! Ausgewählte Aussteller/innen bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den heimischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Von 10-17 Uhr kann aus- giebig ausgesucht, gefachsimpelt und eingekauft werden. Der SWR4 Gartenexperte Volker Kugel ist wieder vor Ort. Öffentliche Führung in Gebärdensprache 4. Mai 2025 | 11:30 – 13:00 | Anmeldung nicht erforderlich Diese Führung findet in Gebärdensprache statt und wird von einer Dolmetscherin begleitet! Bei der Museumsfüh- rung erfahren Sie viel über die Geschichte der bäuerlichen Bevölkerung in Oberschwaben. Sie erfahren zum Beispiel, wie die Gebäude gebaut wurden, welche Menschen darin gelebt haben und was sie gearbeitet haben. All das wird Ihnen der Museumsführer Bernhard Müller in Deutscher Gebärdensprache näherbringen. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstel- lung in Gebärdensprache 4. Mai 2025 | 14:00 – 15:30 | Anmeldung nicht erforderlich Diese Führung findet in Gebärdensprache statt und wird von einer Dolmetscherin begleitet! Gerne können Sie zu Ihrer Unterstützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Bernhard Müller, BAO e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. Inklusive Samstagsführung: Tastführung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 10. Mai 2025 | 14:30 – 15:00 | Anmeldung nicht erforder- lich Die Führung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausge- geben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unter- stützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museums- führer Klaus Peters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 11. Mai 2025 | 11:30 – 12:30 & 13:00 – 14:00| Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Lange Kultur- und Museumsnacht in Wolfegg 16. Mai 2025 | 18:00 – 22:00 | Anmeldung nicht erforder- lich Lernen Sie das Museum zu einer Tageszeit kennen, wenn üblicherweise die Tore längst geschlossen sind. Genießen Sie das bunte Kulturprogramm, das die Ge- meinde Wolfegg im ganzen Ort organisiert! Ob Lesung, Orgelkonzert oder Kirchenführung – überall erwartet Sie etwas Außergewöhnliches. Ein besonderer Höhepunkt: die stimmungsvolle Dämmerungsführung auf dem Mu- seumsgelände. Nur im Schein von Petroleumlaternen erfahren wir, wie wichtig Wärme und Licht waren, als es noch keinen Strom gab. Familiensamstag 17. Mai 2025 | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Ein- mal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Pro- jekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Spurensuche in der Landschaft“ und „Kräuterkissen füllen“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen The- men angeboten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Internationaler Museumstag zum Thema „Baden-Würt- temberg spinnt“ 1 8. Mai 2025 Öffentliche Allgemeine Museumsführung 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Wollprojekt für Erwachsene 13:00 Uhr | Anmeldung nicht erforderlich „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 24. Mai 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.deRegionale Ereignis- se und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg widmet Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem be- rühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hintergründe und Ereignis- se von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie ver- tiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstellungen. Ein Shuttle- service chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Konzert von „Sospiratem“ in Schloss Achberg. Erlebnistag: Uraltes Handwerk – die Letzten ihrer Zunft 25. Mai 2025 | 10:00 – 17:00| Anmeldung nicht erforderlich Was genau macht eigentlich ein Kürschner, was ein Kü- fer, was ein Sackmaler? Wie schmiedet man Eisen von Hand? Viele Handwerksberufe reichen bis ins ausgehen- de Mittelalter zurück – und sind heute fast ausgestorben. Im Bauernhaus-Museum führen Handwerker/innen zum Teil uralte Techniken vor. Werden Sie auch selbst aktiv – beim großen Handwerksquiz, beim Schmieden und Sei- lemachen. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 29. Mai 2025 | 11:30 – 12:30 & 13:00 – 14:00| Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Der Mai in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet im Mai ein vielfältiges Veran- staltungsprogramm mit Führungen durch die Ausstel- lung „Käthe Kollwitz. MUT!“, Angeboten für Groß und Klein wie der offenen Druckwerkstatt oder Familien- führungen, dem „Gedenken an den Bauernkrieg“ und Konzerten im Rahmen des diesjährigen Bodenseefes- tivals. Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“12. April – 29. Juni Selbstbestimmt, unangepasst und mutig widersetzte sich Käthe Kollwitz (1867–1945) den Konventionen ihrer Zeit. Inmitten von radikalen Umbrüchen, Kriegen und Krisen bezog sie mit ihrer schonungslosen wie berührenden Kunst klar Position: für Humanität und Solidarität, gegen Krieg und Unrecht. Mit großem Gespür für Provokation und Dramaturgie ermutigte sie die Menschen, ebenfalls Stellung zu beziehen. Schloss Achberg präsentiert aus der einzigartigen Kollwitz-Sammlung Ute Kahl rund 120 Arbeiten und gibt somit Einblick nicht nur in die vielen Facetten der Sammlung, sondern auch in das mutige Werk und Leben einer der bedeutendsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Maifest | Chor DaCapo, Achberg 1. Mai 2025 | ab 11.00 Uhr Der Achberger Chor DaCapo feiert sein alljährliches Maifest! Bei hoffentlich gutem Wetter sind Sie eingeladen, Ihre Maiwanderung mit ei- nem Besuch auf Schloss Achberg zu verbinden. Lassen Sie sich mit Speisen, Getränken, Kaffee und selbstgeba- ckenem Kuchen vom Chor DaCapo in Kooperation mit Sibylle Bezold vom Schlosscafé verwöhnen. Kuratorinnenführung mit Marie-Theres Pecher M.A. 1. Mai 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlichDie Kuratorin führt zu ausgewählten Werken, stellen sich dem Dialog mit dem Publikum und geben Einblicke in die Entstehung der Ausstellung “Käthe Kollwitz. MUT!” Ausstellungsführung 1. Mai 2025 + 04. Mai 2025 + 11. Mai 2025 + 18. Mai 2025 + 25. Mai 2025 + 29. Mai 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlichIn der Führung er- leben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Ar- beiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre for- mal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das We- sentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktu- eller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsamm- lungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Schlossführung 3. Mai 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichDie Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Kuratorenführung mit Michael C. Maurer M.A. 4. Mai 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichDer Kurator führt zu ausgewählten Werken, stellen sich dem Dialog mit dem Publikum und geben Einblicke in die Entstehung der Ausstellung “Käthe Kollwitz. MUT!” Offene Druckwerkstatt für Kinder und Erwachsene 10. Mai 2025 | 13.00 – 17.00 Uhr | ab 5,00 Euro | Anmeldung nicht erforderlichVon der Druckgraphik von der Künstlerin Käthe Kollwitz inspiriert könnt ihr in der offenen Druck- werkstatt selbst eure eigenen Ideen und Motive drucken. Probiert euch in der Drucktechnik Linolschnitt aus und bedruckt Postkarten. Lebensraum Wald mit Förster Christian Reich 11. Mai 2025 | 14.00 – 17.00 Uhr | Anmeldung erforderlichDer Wald ist das Zuhause unzähliger Lebewesen. Gemeinsam mit dem Förster Christian Reich begeben wir uns auf die Pirsch nach Waldtieren und ihren Spuren. Spielerisch wer- den wir auch Bäume und andere Pflanzen kennenlernen. Da die Waldwege verlassen werden, ist festes Schuhwerk erforderlich. Bitte Vesper mitbringen. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Offene Druckwerkstatt für Kinder und Erwachsene 11. Mai 2025 | 13.00 – 17.00 Uhr | ab 5,00 Euro | Anmeldung nicht erforderlichVon der Druckgraphik von der Künstlerin Käthe Kollwitz inspiriert könnt ihr in der offenen Druck- werkstatt selbst eure eigenen Ideen und Motive drucken. Probiert euch in der Drucktechnik Linolschnitt aus und bedruckt Postkarten. Wie lebte Kreuzritter Benedikt? Familienführung mit Steffi Marschner 17. Mai 2025 | 15.00 Uhr | ab 5,00 Euro / Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlichWas ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Achberg zu tun? Und welches Ge- heimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fra- gen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Rallye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. Konzert im Bodenseefestival: Michael Wollny. Artist in Residence 23. Mai 2025 | 19.00 Uhr | 30 | 22 € | Karten unter Reservix. deSolokonzerte waren bei Michael Wollny lange Zeit eine Seltenheit. Das mag an seiner Neugier auf immer neue musikalische Partner liegen – und an seiner Lust auf die gemeinsame Suche nach der Magie des Augenblicks. Den Wunsch, sich intensiver dem Soloformat zu widmen, hegte Wollny schon lange. Nun, nach zahlreichen Projekten mit Künstler/innen wie zuletzt Nils Landgren, Emile Parisien oder Vincent Peirani sowie dem Zusammenspiel mit Lite- ratur und Schauspiel, scheint die Zeit reif für einen nach innen gerichtetem Blick. „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 24. Mai 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.deRegionale Ereignis- se und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg widmet Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem be- rühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hintergründe und Ereignis- se von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie ver- tiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstellungen. Ein Shuttle- service chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Konzert von „Sospiratem“ in Schloss Achberg. Konzert im Bodenseefestival: Sospiratem „Und kommst du liebe Sonn nicht bald“ 24. Mai 2025 | 19.00 Uhr | 30 | 22 € | Karten unter Reservix. deDer Bauernkrieg war das Ausbrechen eines Schwel- brandes, ein Versuch, Freiheit zu erkämpfen. Kunst hat die Macht und die Pflicht, uns an solche Ereignisse zu erinnern und sie zu verarbeiten. Das Leipziger Ensemble Sospiratem hat für das Gedenkjahr ein szenisches Kon- zertprogramm entworfen, das mit deutschsprachiger Musik des 16. /17. Jahrhunderts ein ästhetisches Panora- ma des Aufstandes zeichnet. „Und kommst du liebe Sonn nicht bald“ beleuchtet kritisch historische Prozesse und den Umgang mit ungleichen Machtverhältnissen. Dabei äußern sich historische und zeitgenössische Persönlich- keiten. Ihre Stimmen dienen als Projektionsfläche für die Gedanken des Publikums. Historische Lieder und Texte werden so ein Spiegel für die Gegenwart. Kuratorenführung mit Michael C. Maurer M.A. 25. Mai 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichDer Kurator führt zu ausgewählten Werken, stellen sich dem Dialog mit dem Publikum und geben Einblicke in die Entstehung der Ausstellung “Käthe Kollwitz. MUT!” Konzert im Bodenseefestival: Kinderkonzert „Die Schurken unterwegs nach Umbidu“ 26. Mai 2025 | 15.00 Uhr | 9 € | Karten unter Reservix.deAn einem kalten, ungemütlichen Abend begegnen sich ein paar kauzige Gestalten unter einer Brücke. Der eine hat eine Trompete dabei, der nächste ein Akkordeon, der drit- te eine Klarinette und der vierte einen ausgewachsenen Kontrabass. Mit Hilfe der Musik lernen sie sich von ihrer charmanten, witzigen Seite kennen – und sie entwickeln einen Plan: gemeinsam gehen sie auf die Suche nach dem Ort, an dem angeblich jeder glücklich ist – UMBIDU. Mit Musik von Bach, Purcell oder Ligeti rückt das Ziel immer näher – denn wenn man merkt, dass man etwas echt gut kann, fühlt man sich schließlich ziemlich cool… Mit ausge- flippten Improvisationen, zarten Geräuschen, wilden Klän- gen und einer faszinierenden Fantasie-Sprache erzählen sie von ihren Erlebnissen auf dem Weg nach Umbidu. Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Was sonst noch interessiert Katamaran ab April wieder täglich im Stundentakt Am 1. April wechselt die Reederei in den Sommerfahrplan. Wichtigste Änderung: Der Katamaran verkehrt wieder durchgehend im Stundentakt —auch an Sonn- und Fei- ertagen. Der neue Fahrplan gilt seit Dienstag, 1. April. Die schnellen Katamarane fahren dann stündlich zwischen Konstanz und Friedrichshafen. An Werktagen (Montag bis Freitag) starten die Schiffe bereits um 6 Uhr morgens und verkeh- ren bis 19 Uhr. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen be- ginnt der Betrieb um 8 Uhr und endet ebenfalls um 19 Uhr. Besonders attraktiv: Noch bis zum 30. April gilt das güns- tige Frühlings-Ticket. Erwachsene fahren für nur 16 Euro am selben Tag über den See und zurück, Kinder zahlen 8,50 Euro. Kleingruppen (zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder) können für 40,50 Euro die Hin- und Rück- fahrt genießen. i Die vergünstigten Frühlingstickets gibt es online auf der-katamaran.de, an den Fahrkarten-Automaten und in den Katamaran-Geschäftsstellen. Kombitarife sind ausschließlich an den Automaten und in den Geschäfts- stellen erhältlich. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Der Arbeitsmarkt im März - Frühjahrsbelebung lässt auf sich warten Im März ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat saisonbedingt um 1,8 Prozent gesunken. Ins- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 gesamt waren 17.747 Männer und Frauen arbeitslos ge- meldet. „Für einen März war das ein schwacher Rückgang der Arbeitslosigkeit. Die Frühjahrsbelebung lässt in diesem Jahr auf sich warten“, erklärt Mathias Auch, Vorsitzen- der der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. Auch die Personalnachfrage schwä- chelte: Zuletzt war die Zahl der Stellenneumeldungen in einem März im Jahr 2009 geringer. „Was die aktuelle Lage allerdings von früheren Schwächephasen unterscheidet: Während auf der einen Seite die Arbeitslosigkeit steigt, su- chen auf der anderen Seite weiterhin nicht wenige Betrie- be händeringend nach Fachkräften“, so der Agenturchef. Daraus ergeben sich trotz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen Chancen für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Die konjunkturelle Lage macht sich mittlerweile auch auf dem Ausbildungsmarkt bemerkbar. Dennoch bleibt das Angebot an Ausbildungsplätzen unterm Strich nach wie vor groß und breit gefächert. Mathias Auch betont: „Für junge Menschen, die in diesem Jahr die Schule been- den, ist es höchste Zeit, sich mit dem Thema Berufswahl auseinander zu setzen. Schulabgänger sollten jetzt aktiv werden, einen Termin bei der Berufsberatung vereinba- ren oder sich zum Beispiel einen Praktikumsplatz suchen.“ Eine gute Ausbildung ist und bleibt die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im März 17.747 Menschen ohne Arbeit, 7.895 Frauen und 9.852 Männer. Zum Vormonat sank die Zahl um 330 Personen bzw. 1,8 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.717 Per- sonen bzw. 10,7 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 8.804 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 402 oder 4,4 Prozent weni- ger als vor einem Monat und 1.428 oder 19,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.943 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 72 oder 0,8 Prozent mehr als im Vormonat und eine Zunah- me um 289 oder 3,3 Prozent zum März des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im März 4.944 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsan- gehörigkeit gemeldet, 1.937 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.969 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.392 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im März über 1.141 neue, offene Stellen. Das sind 168 oder 12,8 Pro- zent weniger als im Vormonat. Für einen März war dies der schwächste Wert seit 2009. Im gesamten Agenturbereich waren 6.112 offene Stellen gemeldet. Das waren 128 oder 2,1 Prozent weniger als im Februar und 482 oder 7,3 Prozent weniger als im März 2024. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte. Ausbildungsmarkt Seit Oktober 2024 haben Arbeitgeber für das kommen- de Ausbildungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg 3.895 Ausbildungsstellen gemeldet (13,5 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Davon waren 2.346 Ausbildungsstellen im März noch offen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Ju- gendliche und junge Erwachsene vor und während ihrer Berufs- bzw. Studienwahl und Berufsausbildung mit Bera- tung, Vermittlung und finanziellen Hilfen. Termine können online vereinbart werden und sind persönlich, telefonisch oder per Videocall möglich. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit ging im März leicht zurück. Bis zum 24. des Monats sind bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 45 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 610 Beschäftigte eingegangen. Im Februar waren es 50 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 976 Beschäftigte. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Bereich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis sank die Arbeitslosenquote um 0,1 Prozentpunkte auf 4,0 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,7 Prozent. Mit 5.017 Frauen und Männern wa- ren 176 oder 3,4 Prozent weniger Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bo- denseekreis 2.530 Menschen (minus 165), das Jobcenter betreute 2.487 Frauen und Männer (minus 11). Im Landkreis Konstanz waren 7.410 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.591) oder das Jobcen- ter (3.819) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 47 Menschen oder 0,6 Prozent weniger als im Februar. Die Arbeitslosenquote blieb bei 4,5 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,0 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.320 Menschen über die Arbeitsagentur (2.683) und das Jobcenter (2.637) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 107 Personen oder um 2,0 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 auf 3,1 Prozent und lag damit 0,2 Prozent- punkte über dem Vorjahreswert. Baustelleninformationssystem (BIS) Baden-Württemberg Stärkung der Verkehrsinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Ravensburg, Sig- maringen und im Bodenseekreis im Jahr 2025 „Wir haben im Regierungsbezirk Tübingen ein dichtes Straßen- und Radwegenetz. Damit diese Infrastruktur auch in Zukunft leistungsfähig bleibt, setzen wir unsere Erhaltungsmaßnahmen konsequent fort. Im Jahr 2025 investieren wir wieder erhebliche Mittel in den Erhalt, die Sanierung und den Ausbau unserer Straßen, Brücken und Radwege. Dabei ist uns bewusst, dass diese Bauar- beiten für Anwohnende und Verkehrsteilnehmende mit Einschränkungen verbunden sind. Wir danken daher allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und dafür, dass sie diese Investitionen in unsere Mobilität mittragen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Nachfolgend sind zwei der geplanten Maßnahmen im Landkreisen Ravensburg aufgeführt: B 33, Fahrbahndeckenerneuerung Bavendorf – Ravens- burg- Weststadt (L 288) (14) Die Fahrbahn der B 33 weist auf dem 2,6 Kilometer lan- gen Abschnitt zwischen dem Ortsausgang Bavendorf und der Einmündung der L 288 bei Ravensburg-Weststadt zahlreiche Risse auf. Es ist daher vorgesehen, die über 15 Jahre alte Fahrbahndecke zu erneuern. Im Rahmen der Arbeiten wird auch die Bushaltestelle „Abzweig Riesenhof“ barrierefrei umgebaut. Des Weiteren werden Leitungsar- beiten realisiert und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzplanken nachgerüstet. Die Arbeiten werden in zwei Bauabschnitten abgewickelt, um die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes Erlen jeder- zeit zu gewährleisten. Zunächst zwischen Bavendorf und Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dem Gewerbegebiet, anschließend zwischen dem Gewer- begebiet und der L 288. Die Umsetzung der Arbeiten ist in einem Zeitraum von rund sechs Wochen zwischen Mai und Juli vorgesehen. Die Baukosten betragen rund 1,4 Millionen Euro und wer- den vom Bund getragen. B 32, Instandsetzung Hangrutschung Blitzenreuter Stei- ge (20) Im Zuge der Starkregenereignisse Anfang Juni 2024 trat entlang der B 32 an der Blitzenreuter Steige talseitig eine Rutschung 50 Meter östlich der vorhandenen Bohrpfahl- wand auf. Informationen zu allen Sperrungen und Umleitungen kön- nen im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/ Baustellen abgerufen werden. Regierungspräsidium Tübingen Matthias Fritz übernimmt zum 1. April 2025 die Leitung des Referats „Gentechnikaufsicht“ im Regierungsprä- sidium Tübingen Regierungspräsident Klaus Tappeser weiß diese verant- wortungsvolle Aufgabe der Zulassung und Überwachung von gentechnischen Anlagen bei Matthias Fritz in kom- petenten Händen. Seit über 12 Jahren ist Matthias Fritz in unterschiedlichen Positionen und Abteilungen im Regierungspräsidium Tü- bingen tätig. So war er sowohl im Bereich „Recht und Verwaltung, Bildung“ der Landwirtschaftsabteilung als auch in der Umweltabteilung, hier zuletzt als Referats- leiter „Naturschutz, Recht“, tätig. Der 45-Jährige tritt nun die Nachfolge von Axel Nägele an, der zum 31. März 2025 in den Ruhestand geht. Das Regierungspräsidium Tübingen ist in ganz Ba- den-Württemberg für die Zulassung und Überwachung von derzeit rund 1.200 gentechnische Anlagen zuständig. „Durch die landesweite Tätigkeit und der Sensibilität der Aufgabe Bedarf es ein hohes Maß an fachlicher Kom- petenz und Fingerspitzengefühl. Beides bringt Matthias Fritz aus seinen bisherigen beruflichen Stationen mit“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Nach dem Abitur studierte Matthias Fritz Rechtswissen- schaften an der Universität Tübingen, sein Rechtsrefe- rendariat absolvierte er ebenfalls in Tübingen. Bei seiner mehrmonatigen Station im Sekretariat des Rechtsaus- schusses des Bundestages in Berlin konnte der Jurist wertvolle Einblicke in die Arbeit der Bundesgesetzgebung erhalten. Anschließend war er drei Jahre als Justiziar am Landratsamt Waldshut-Tiengen aktiv. Vor seiner Tätig- keit beim Regierungspräsidium Tübingen schloss sich eine dreijährige Beschäftigung als Referent und spä- ter stellvertretender Referatsleiter bei der Abteilung „IT, E-Government, Verwaltungsmodernisierung“ des Innen- ministeriums Baden-Württemberg an. Hintergrundinformation: Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen An- lagen durchgeführt werden. Das Referat „Gentechnikauf- sicht“ im Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung und Überwachung dieser gentechnischen Anlagen zuständig. Die derzeit rund 1.200 zugelassenen gentechnischen An- lagen werden überwiegend von den Hochschulen des Landes und anderen Forschungseinrichtungen, wie den Max-Planck-Instituten oder dem Deutschen Krebsfor- schungszentrum, betrieben werden. Zudem gibt es lan- desweit mehr als 50 Gymnasien mit gentechnischen An- lagen. Die privaten Betreiber gentechnischer Anlagen sind überwiegend im Pharmabereich oder in der Diag- nostik tätig. Ein Schwerpunkt gentechnischer Arbeiten liegt in der Grundlagenforschung zu medizinischen Fragestellungen. Neben der Erforschung der Ursachen für die Entstehung von Krankheiten kommt die medizinische Gentechnik u. a. bei der Entwicklung von diagnostischen Verfahren wie beispielsweise der Krebsfrüherkennung oder bei der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln und Impf- stoffen zum Einsatz. Die Gentechnikaufsicht ist neben der Zulassung und der Überwachung gentechnischer Anlagen auch beratend bei Fragen zur Einstufung gentechnischer Arbeiten, zur Ausstattung der Räume einer gentechnischen Anlage, zu den Voraussetzungen, die die verantwortlichen Personen erfüllen müssen oder zu den Zulassungsverfahren und den einzureichenden Formblättern und Unterlagen tätig. Außerdem überwacht die Gentechnikaufsicht die Freiset- zungen gentechnisch veränderter Organismen sowie die in Verkehr gebrachten Produkte (außer Saatgut, Futter- mittel und Lebensmittel). Regierungspräsidium Tübingen EnBW-Aktion: Neue Trikots für gemeinnützige Vereine Das Energieunternehmen unterstützt die lokale Ver- einswelt und stellt moderne Outfits zur Verfügung – Bewerbungsportal jetzt geöffnet Karlsruhe. „Wir sind ein Team“ – ob es die örtliche Tisch- tennismannschaft in einem Turnier ist oder ein Chor im nächsten Jahreskonzert: Alle Vereine sind stolz, wenn sie ihre Zusammengehörigkeit mit einem einheitlichen und modernen Look zeigen können. Mit einer aktuellen Ak- tion der EnBW Energie Baden-Württemberg AG rücken die neuen Trikots oder Polo-Shirts jetzt in greifbare Nähe. Bis Ende Juni können sich eingetragene gemeinnützige Vereine bundesweit online bewerben – 1.000 davon be- kommen den Zuschlag. „Mit unserem Angebot wollen wir den Teamgeist stärken und damit zugleich die wichtige Arbeit der Vereine in den Kommunen unterstützen“, erklärt Projektleiter Noah Gwosdek von der EnBW: „Gerade in der heutigen Zeit ist die Kraft, die von gemeinnützigen Organisationen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgeht, von enormer Bedeutung.” Projektleiterin Angiolina Greising ergänzt: „Bei der Bewerbung können die Vereine ihren Look über einen Online-Konfigurator auswählen – nach dem Motto ‚Dein Verein. Euer Look. Unsere Energie.‘ Uns ist es wichtig, ein breites Portfolio an Farben und Produkten anzubieten, damit sich die teilnehmenden Vereine wiederfinden. Ein EnBW-Logo dokumentiert unsere Unterstützung.“ Die Trikots und Shirts werden von JAKO produziert. „Als Familienunternehmen ist es uns bei JAKO ein großes An- liegen, Verantwortung für Mensch und Umwelt zu über- nehmen. Deshalb legen wir großen Wert auf nachhaltige Materialien – die Trikots und Polos dieser Aktion beste- hen aus recyceltem Polyester oder Bio-Baumwolle“, be- schreibt Tobias Röschl, Vorstand Marketing & Vertrieb bei JAKO. „Es freut uns sehr, gemeinsam mit EnBW ein Projekt zu unterstützen, das nicht nur den Teamgedanken und das Vereinsleben stärkt, sondern auch ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit im Sport setzt.“ Abwicklung und Versand der Trikotsätze erfolgen über 11teamsports. „Als führender Teamsporthändler in Europa Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 sind wir stolz darauf, diese Aktion gemeinsam mit EnBW und JAKO abwickeln zu dürfen. Wir stehen voll und ganz hinter der Botschaft von EnBW, den Teamgeist zu stärken und die wertvolle Arbeit der Vereine in den Gemeinden zu unterstützen. Besonders freuen wir uns, dass die Tex- tilien von JAKO einen Nachhaltigkeitsfokus verfolgen, ein Thema, welches auch bei uns eine hohe Relevanz hat“, so Patrick Zilligen, Manager B2B bei 11teamsports. Bewerbungsprozess Das Bewerbungsverfahren für das Trikotprogramm ist ab sofort bis zum 30. Juni 2025 geöffnet. Eine Jury aus EnBW-Mitarbeitenden wird die Bewerbungen bewerten und dabei Kriterien wie Gemeinnützigkeit, Nachhaltigkeit und Diversität zugrunde legen. Die ausgewählten Vereine werden zeitnah nach Bewerbungseingang von der EnBW über ihren Gewinn benachrichtigt. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular sind hier verfügbar: enbw.com/trikots Über die EnBW Mit rund 30.000 Mitarbeiter*innen ist die EnBW eines der größten Energieunternehmen in Deutschland und Euro- pa. Sie versorgt rund 5,5 Millionen Kund*innen mit Ener- gie und ist auf allen Wertschöpfungsstufen von der Er- zeugung über den Handel bis hin zum Netzbetrieb und Vertrieb von Strom, Wärme und Gas aktiv. Im Zuge der Neuausrichtung vom klassischen Energieversorger zum nachhaltigen Infrastrukturunternehmen sind der Aus- bau der erneuerbaren Energien sowie der Verteil- und Transportnetze für Strom, Gas und Wasserstoff Eckpfei- ler der EnBW-Wachstumsstrategie und Schwerpunkt der Investitionen. Bis 2030 plant die EnBW über 40 Milliarden Euro brutto zu investieren, rund 90 Prozent davon in Deutschland. Bis dahin soll rund 80 Prozent des EnBW-Erzeugungsportfo- lios aus erneuerbaren Energien bestehen, bereits bis Ende 2028 wird der Ausstieg aus der Kohle angestrebt. Dies sind zentrale Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneut- ralität des Unternehmens im Jahr 2035. www.enbw.com Kontakt EnBW Energie Baden-Württemberg AG Unternehmenskommunikation E-Mail: presse@enbw.com Telefon: +49 721 63255550 Website: www.enbw.com JAKO Selina Fries Head of Corporate Communication | Team Lead Brand Marketing E-Mail: selina.fries@jako.com Telefon: +49 7938 9063445 11teamsports Emir Corhodzic Group Corporate Communications E-Mail: emir.corhodzic@11teamsports.com Telefon: +49 15115513394 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Neu: Verbesserte Darmkrebsvorsorge für Frauen ab 50 Ab April 2025 können Frauen bereits ab 50 die Möglichkeit einer kostenlosen Darmspiegelung zur Krebsfrüherken- nung in Anspruch nehmen. Frauen und Männer können damit einheitlich ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. Vorsorgeuntersuchungen schützen vor Darmkrebs. Daher ist es wichtig, die kostenlosen Früherkennungsuntersu- chungen der gesetzlichen Krankenkassen wahrzuneh- men. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors- ten und Gartenbau (SVLFG) appelliert: „Nutzen Sie diese Chance! Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beraten Sie auf Wunsch.“ Es gibt verschiedene Optionen der Früherkennung. Wäh- len Sie die für Sie Passende: Immunologische Stuhltests spüren nicht sichtbare Blut- spuren auf und geben damit einen Hinweis auf Verän- derungen im Darm. Personen ab 50 können diesen Test alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Alternativ kann die Entscheidung auch für eine Darmspiegelung (Koloskopie) ausfallen. Das Vorsorgeangebot umfasst maximal zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren. Bei dieser Untersuchung werden Darmpolypen, die sich zu Darmkrebs auswachsen können, erkannt und schmerzfrei entfernt. Die SVLFG rät: „Wer sich für die Ko- loskopie entscheidet, sollte frühzeitig einen Termin in ei- ner fachärztlichen Praxis vereinbaren, da es zu längeren Wartezeiten kommen kann.“ Regelmäßige Einladungen zum Darmkrebs-Screening Alle gesetzlichen Krankenkassen laden ihre Versicher- ten im Alter von 50 Jahren zur Teilnahme am Darm- krebs-Screening ein. Weitere Einladungen erfolgen jeweils im 55., dem 60. und dem 65. Lebensjahr. Gemeinsam mit dem Einladungsschreiben erhalten die Versicherten ein Merkblatt. Es erklärt ausführlich die Vor- und Nachteile der Teilnahme an der Darmkrebs-Früherkennung, die verschiedenen Untersuchungsmöglichkeiten und den Ab- lauf der Untersuchungen. Ausführliche Informationen zur Darmkrebsvorsorge gibt es online unter: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/er- wachsene/krebsfrueherkennung/darmkrebs-screening/ Mögliche Krebssymptome ernst nehmen Unabhängig von den regelmäßigen Vorsorgeuntersu- chungen ist jeder selbst aufgefordert, gut auf seine Darm- gesundheit zu achten. Wer unter Blut im Stuhl, plötzlicher Gewichtsabnahme oder unerklärlicher Verstopfung leidet, sollte schnell seine hausärztliche Praxis aufsuchen. Solche Beschwerden müssen rasch abgeklärt werden, da sie auf eine Krebserkrankung hinweisen können. Bestätigt sich der Verdacht, ist Eile geboten. Darmgesundheit fördern Gerät die Verdauung aus dem Gleichgewicht, kann es zu Beschwerden wie zum Beispiel Blähungen kommen. Maßgeblich für die Darmgesundheit sind vor allem eine gesunde, ballaststoffreiche Ernährung. Alkohol sollte nicht oder nur in geringem Maße konsumiert werden. Viel Be- wegung und wenig Stress beugen Krebs sowie anderen entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen, zum Beispiel Morbus Crohn und Colitis ulcerosa, vor. Vollkornprodukte, frisches Obst und Gemüse helfen dabei, dass krebserre- gende Substanzen schneller ausgeschieden und schäd- liche Stoffe gebunden werden. Informationen zu den Vorsorgeprogrammen für Ver- sicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) gibt es unter: www.svlfg.de/vorsorge Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Würt- temberg Jede zweite Art in Baden-Württemberg ist gefährdet Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Rund 500 verschiede- ne Arten von Wildbienen sind aus Baden-Württemberg bekannt. Fast jede zweite Art ist in ihrem Bestand gefähr- det“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), die wichtigsten Erkenntnisse für die heute veröffentlichte aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg zu- sammen. Steigende Anteile ausgestorbener und vom Ausster- ben bedrohter Arten „Seit der Veröffentlichung der letzten Roten Liste im Jahr 2000 hat sich der Anteil der vom Aussterben bedrohten Wildbienen-Arten fast verdoppelt: Der Anteil liegt jetzt bei 16,3 Prozent, im Jahr 2000 waren es noch 8,3 Prozent. Diese Entwicklung muss uns alarmieren. Wildbienen spie- len eine Schlüsselrolle für den Erhalt unserer Natur: Sie bestäuben unsere heimischen Pflanzen, tragen damit zu ihrer Vermehrung bei und sichern so die Lebensgrund- lage zahlreicher Tierarten“, erläutert Maurer. Auch der Anteil der ausgestorbenen oder verschollenen Arten hat sich nun auf 6,9 Prozent erhöht gegenüber 5 Prozent im Jahr 2000 und auch der Anteil der gefähr- deten Arten ist von 45,3 Prozent auf heute 48,2 Prozent gestiegen. „Diese Zahlen zeigen, der Trend zur Abnahme der Arten ist ungebrochen und schnell voranschreitend“, warnt Maurer. Intensive Landnutzung und Klimawandel setzen den Wildbienen zu Wildbienen haben hohe Ansprüche an ihren Lebensraum. Sie benötigen geeignete Nistplätze sowie häufig spezifi- sche Nahrungspflanzen. Rund ein Drittel der Wildbienen ist auf Pollen einzelner Arten spezialisiert und lebt mit ihnen in Symbiose. Neue Siedlungen, Bauprojekte und Versiegelung zerstören viele Kleinstrukturen, die für Wildbienen essenziell sind. Überdüngung, zu häufige Mahd und der Einsatz von Pes- tiziden verschlechtern die Qualität verbleibender Habitate. Das Angebot blühender Kräuter nimmt dadurch ab – und damit die Nahrungsgrundlage der Bienen. „Durch den Klimawandel kommen weitere Probleme hinzu. Extreme Niederschläge und Dürren führen dazu, dass die Nester bodenbrütender Arten überschwemmt werden und be- nötigte Blüten verdorren“, erläutert Maurer die Heraus- forderungen für die Wildbiene. Artenschutz wirkt Die Ergebnisse der Roten Liste zeigt aber auch, dass Maßnahmen zum Schutz von Populationen wirken, wie sie beispielsweise im Rahmen des Artenschutzprogramms des Landes bereits seit 1993 für die Wildbienen durchge- führt werden. Das Programm ermöglichte den Fortbe- stand stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten, wie der Mohnbiene. Für eine Population dieser Art wurden bei Ellwangen im Ostalbkreis Teile einer Sand- grube bei der Wiederauffüllung als Lebensraum für die Mohnbiene erhalten. Durch den Landschaftserhaltungs- verband-Ostalbkreis wird die Pflege gesichert und eine Wildbienenweide wurde angelegt, was den Fortbestand der Population ermöglicht. „Für eine Trendumkehr braucht es jedoch eine konse- quente Umsetzung großräumiger Maßnahmen, um die Vielzahl an Wildbienen im Land dauerhaft erhalten zu können“, so Maurer. „Die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 und die 2023 verabschiedete EU-Initiative für Bestäuber setzen diesbezüglich relevante Weichen.“ Verlierer, Gewinner und Wiederentdeckte Einige Arten konnten sich in den letzten Jahren nicht mehr behaupten. Ausgestorben aufgrund des Verlusts ihrer Le- bensräume sind beispielsweise die Samthummel oder die Flockenblumen-Blattschneiderbiene. Von den steigenden Temperaturen profitieren hingegen weniger anspruchs- volle, wärmeliebende Arten, wie die Gelbbindige Furchen- biene, die sich in den letzten Jahren im gesamten Land ausgebreitet hat und als nun als ungefährdet eingestuft wurde, im Jahr 2000 stand sie noch auf der Vorwarnliste. Besonders erfreulich sind sogenannte „Wiederfunde“, das sind Arten, die bereits als ausgestorben oder verschollen bewertetet wurden. Dazu gehören die Grüne Schnecken- hausbiene und die Kleine Holzbiene, die nach über 50 Jahren erstmals wieder nachgewiesen werden konnten, in einem offen gelassenen Steinbruch auf der Ostalb und auf neu angelegten Böschungen in der Nähe des Istei- ner Klotzes im Landkreis Lörrach. „Diese Beispiele zeigen, schon kleine Maßnahmen helfen weiter“, so Maurer. Wettbewerb „Preisgekrönt 2025“: Innovative Projekte für Familien im Landkreis Ravens- burg gesucht Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die Waisenhaus- stiftung Siloah und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg loben gemeinsam den Wettbewerb „Preisgekrönt 2025“ aus. Ziel ist es, kre- atives und nachhaltiges Engagement zu fördern, das das Leben von Familien im Landkreis bereichert und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Gesucht werden Projekte und Konzepte, die auf innovative Weise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstüt- zen, neue Perspektiven für verschiedene Familienformen bieten oder gezielt Väter ansprechen. Besonders gefragt sind auch Initiativen, die den Austausch und die Zusam- menarbeit zwischen Familientreffs und anderen Einrich- tungen im Landkreis fördern. Teilnehmen können gemeinnützige Einrichtungen, öffent- liche Institutionen, kirchliche Träger sowie Initiativen aus dem Landkreis Ravensburg, die Familien unterstützen – darunter Familientreffs, Mehrgenerationenhäuser und Elterninitiativen. Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und die Waisenhausstiftung Siloah zeichnen die besten Pro- jekte und Konzepte mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro aus. Diese Förderung soll das besondere En- gagement würdigen und vor allem die Weiterentwicklung der ausgezeichneten Projekte ermöglichen. Der Wettbewerb richtet sich an Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2025 gestartet oder umgesetzt wurden oder deren Konzept kurz vor der Umsetzung steht. Alle eingereichten Projekte müs- sen einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Familien im Landkreis leisten und sich durch Kreativität und Innovation auszeichnen. Bewerbun- gen sind bis zum 30. September 2025 im Stiftungsbüro einzureichen. Der Höhepunkt des Wettbewerbs ist die Preisverleihung am 20. November 2025 im Kapuziner Kreativzentrum. Hier werden nicht nur die Gewinner geehrt, sondern auch die Vielfalt des Engagements für Familien im Landkreis sichtbar gemacht. Die Veranstaltung bietet den teilneh- menden Projekten die Gelegenheit, ihre Ideen einer brei- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 VERSCHIEDENES Alltagshilfe für Senior in Mochenwangen gesucht. 2-3 Std. täglich, Mo-Fr. nach Absprache. Informationen unter Tel. 0152 54968301 TRAUERANZEIGEN ten Öffentlichkeit vorzustellen und sich untereinander zu vernetzen. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular ste- hen auf der Webseite der Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg zur Verfügung: www.buergerstiftung-kreis-rv.de/preisgekroent25 Bei Fragen steht Anne-Christina Thiel aus dem Stiftungs- büro gerne zur Verfügung: E-Mail: anne-christina.thiel@bskrv.de; Tel. 0751 35 912 943. Die Organisatoren freuen sich über gute Ideen und zahl- reiche Einreichungen. Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.04.2025 Redaktionsschluss: 14.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag eine Schiffs- ebene wegge- brochen (ugs.) Edition Licht- kranz Haupt- stier- kämpfer Drei- zack eine Behörde ein Monats- name Stadt im Piemont englisch: Asche dort Brenn- stoff Prophet zur Zeit Davids (A.T.) Jahr- buch Kfz-K. Ludwigs- burg Mutter- schwein Abk.: Mister Meeres- strand kurz für: eine franzö- sisch: gut barsch, schroff lieb und teuer DEIKE 0323-A6-1 OA BAUAMT FEBRUAR RASTI DAGAD SGESTADE ALMANACHBON BRUESKWERT Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R74K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Illustration: © Wechdorn/DEIKE 761U10U1 Das brauchst du: • ein sauberes Baumwolltuch in gewünschter Größe (z. B. altes Geschirr- handtuch oder Stoffrest) • Bienenwachspastillen oder zerkleinerte Reste von Bienenwachskerzen • Backpapier • Bügeleisen Leg das Baumwolltuch auf ein Backpapier. Verteil die Bienenwachspastillen gleichmäßig darauf. Leg einen weiteren Bogen Backpapier auf das Baumwolltuch mit den Wachspastillen. So geht es: Jetzt kannst du beispielsweise dein Pausenbrot in das Bienenwachstuch wickeln. Entferne das obere Backpapier und lass das Bienenwachstuch auskühlen. Bügel anschließend so lange darüber, bis das gesamte Wachs gleichmäßig geschmolzen ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Gauggel – Sanitärtechnik 0173 859 36 37 info@sanitaer-gauggel.de www.sanitaer-gauggel.de Badewanne raus – Dusche rein Wir sind Ihr Spezialist für Bad- sanierungen aus 88289 Waldburg. Mit Erfahrung und höchster Präzision gestalten wir moderne, barrierefreie und maßgeschneiderte Badlösungen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und Qualität – für Ihr perfektes Bad! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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        Wo tker SüjAew «km scKoiAslew ist. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Bau- und Umweltamt Sachgebiet Oberflächengewässer Gemeinde Baindt Bauamt Frau Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gegen Empfangsbekenntnis Ansprechpartner/in: Isabel Söllner Tel: 0751/85-4249 Fax: 0751/85-774249 Mail: i.soellner(S> rv.de Kreishaus II Raum E31S, Gartenstr. 107, Ravensburg rundumbus Linie 1,2,3,5,10,20 Haltestelle "Kraftwerk" Aktenzeichen: 404-691.17.-SÖ Ihr Schreiben vom/AZ: Datum: 22.07.2022 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas­ serschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Bereich „Bühl/Gei­ gensack" durch die • Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, Gemarkung/Gemeinde Baindt sowie • Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Antragstellerin: Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - erlässt auf An­ trag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 folgenden Planfeststellungsbeschluss: I. Planfeststellung Der Plan für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet Bühl in Baindt mit folgen­ den Einzelmaßnahmen wird festgestellt: BIC: SOLADES1RVB Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 Q vvww.rv.de O landkreis.ravensburg 8 landkreis.ravensburg BODENSEE 1. Die Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, 2. die Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, 3. die Querungen für die Sulpacher Straße auf Fist. Nr. 386, Hirschstraße auf Fist. Nr. 42, Zeppelinstraße auf Fist. Nr. 455/9, sowie 4. der Austausch der bestehenden Bachverdolung im Waldabschnitt von DN 700 durch DN 800 bei Fist. Nr. 379, -jeweils Gemarkung und Gemeinde Baindt-. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass durch den neu geschaffenen Bachverlauf die Abflusskapazität im Bereich des Einzugsgebietes Bühl auf ein 100 -jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesteigert wird und auch Überflutungen aufgrund außergewöhnliche Starkregenereignisse verhindert werden. 5. Die Planunterlagen nebst Grüneinträgen sind Bestandteil dieses Beschlusses (s. II.). 6. Die Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen (s. III.). 7. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Planunterlagen: Dem festgestellten Plan liegen, neben dem Antrag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021, die von der Fassnacht Ingenieure GmbH, Ziegeleistraße 3, 29.07.2021 zugrunde: 88410 Bad Wurzach erstellten Planunterlagen vom • • Erläuterungsbericht mit Grüneintrag vom 13.05.2022 Hydraulische Berechnungen Bachlauf Ergänzt: 10.03.2022 • e • Starkregenmanagement-Berechnung Hochwasserschutz Baindt Detailkarte Baugrunduntersuchungen Erstellt: 23.01.2022 • Übersichtsplan 1:10.000 Erstellt: 10.11.2020 • Übersichtslageplan 1: 2.500 • Lageplan Achse Bühl 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Achse Geigensack 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Baustelleneinrichtung 1: 250 Ergänzt: 22.03.2022 • Regelprofil Achse Bach Bühl 1:100 • Regelprofil Achse Bach Geigensack 1:100 • Höhenplan Achse Bühl 1:500/ 100 • Höhenplan Achse Geigensack 1:500/ 100 • Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 1:100 Ergänzt: 09.11.2021 • Querprofile Achse Bühl 0+100 - 0+190 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Seite 2 Querprofile Achse Bühl 0+200 - 0+277.15 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+000 - 0+160 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+180 - 0+340 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1:50/1:25 Ergänzt: 09.11.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Bühl 1:500/ 100 Ergänzt: 12.08.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Geigensack mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1: 500 Ergänzt: 12.08.2021 Vom Ingenieurbüro Sieber, Am Schönbühl 1, 88131 Lindau liegen außerdem folgende Planunterlagen zugrunde: • Umweltverträglichkeitsvorprüfung Erstellt: 14.07.2021 • Natura 2000 - Vorprüfung • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Erstellt: 23.07.2021 Vom Ingenieurbüro HPC AG, Jahnstraße 26, 88214 Ravensburg liegt das Bodenschutzkonzept/-plan vom 21.03.2022 vor. III. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Auflagen 1.1. Der Beginn der Baumaßnahme und die Fertigstellung der Maßnahme sind dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt siehe Briefkopf) - gern. § 78 Abs. 1 Wassergesetz (WG) rechtzeitig mit den beigefügten Baubeginns- und Fertigstel­ lungsanzeigen anzuzeigen. 1.2. Die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme wird nach § 78 Abs. 2 S. 1 Wassergesetz (WG) wegen besonderer Umstände des Einzelfalls angeordnet. Nach Fertigstellung der Anlage ist beim Landrat­ samt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt wie oben) - die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme nach § 78 Wassergesetz (WG) zu beantragen. Sind Abweichungen im Plan erfolgt, sind zur Abnahme Bestandspläne mit den tatsächlichen Abmessun­ gen vorzulegen. 1.3. Eine Mehrfertigung der Entscheidung ist dem verantwortlichen Bauleiter, dem Fachbauleiter und dem ausführenden Unternehmer zusammen mit den vom Landratsamt Ravensburg - Bau- und Um­ weltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - anerkannten Ausführungsplänen vor Baubeginn aus­ zuhändigen. Seite 3 1.4. Das Vorhaben ist plan- und bestimmungsgemäß auszuführen. Die von der Gemeinde Baindt vorge­ legten Antragsunterlagen sind unter Einbeziehung der Nebenbestimmungen dieses Planfeststel­ lungsbeschlusses bei der Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Technisch notwendige Änderun­ gen in der Ausführung der Anlage sind dem Landratsamt - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Ober­ flächengewässer (Kontakt wie oben) - rechtzeitig vor der Ausführung zur Feststellung, ob eine we­ sentliche Änderung vorliegt, schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Sachgebie­ tes Oberflächengewässer vorgenommen werden. Daher sind die Arbeiten bis zur Entscheidung aus­ zusetzen. 1.5. Die Bauausführungspläne sind dem Landratsamt rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Während der Bauausführung sind mit dem Antragsteller, dem Fachplaner, der ausführenden Baufirma und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt gemeinsame Baustellentermine durchzufüh­ ren um die genaue Art und Weise der Ausgestaltung der Gewässerausbaumaßnahme vor Ort ein­ vernehmlich abzustimmen. 1.6. Die Baumaßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung begleitet und überwacht wer­ den. Die ökologische Baubegleitung muss im Vorfeld zu sämtlichen Baumaßnahmen benannt und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Birnkammer, Tel.: 0751/85-4248, E-Mail: s.birnkammer(5)rv.de, mitgeteilt werden. Die Aufga­ ben der Ökologischen Baubegleitung umfasst auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der Vor­ gaben zur Anlage des Bauchlaufs, die in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung formuliert wurden und der Sicherung von Strömungshindernissen (s.o.). Die Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer sind unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit den Landratsamt Ravens­ burg, Bau und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer auszuführen. 1.7. Bei der Detailbauausführung sind erhöhte Anforderungen an die Bauleitung zu stellen. Eine regel­ mäßige Überwachung während der Bauphase ist durch einen im Wasserbau fachkundigen Baulei­ ter sicherzustellen. Die Bauleitererklärungen sind dem Landratsamt Ravensburg, Bau und Umwel­ tamt/Sachgebiet Oberflächengewässer vor Baubeginn vorzulegen. 1.8. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind so vorzunehmen, dass eine Aufwirbelung von Feinsedimenten bzw. eine Gewässertrübung weitgehend vermieden wird. Bei den Bauarbeiten sind zum Schutz vor stofflichen Einträgen in das Gewässer durch geeignete Maß­ nahmen sicherzustellen, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe wie Schmierstoffe, Zementab­ wässer, Betonreste, Strahlgut, Schleifpartikel, Staub oder Farbe etc. ins Gewässer gelangen. Anfal­ lende Betonreste, oder Spritzwasser sind aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Ar­ beiten im Gewässerbereich dürfen nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbau­ baren Ölen und Schmierstoffen ausgerüstet sind. 2. Auflagen Wasserbau 2.1. Bachgestaltung 2.1.1. Der neue Bachlauf ist naturnah, charakteristisch als Wiesenbach, auszugestalten. Bachufer und Bachsohle sind weitgehend ohne technischen harten Verbau herzustellen. Bei der Bauausführung sind Normprofile zu vermeiden. D.h., es ist daher daraufzu achten, dass das Bachbett nicht in in­ genieurmäßiger, kanalartiger, geometrischer Gestaltung als einheitliches monotones Grabenprofil ausgeführt wird. Das Mittelwasserabflussprofil soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste­ henden Platzverhältnisse in seiner Linienführung möglichst leicht mäandrierend mit Vertiefungen und Verengungen ausgestaltet werden. Die Sohlbreite des Mittelwasserbetts ist mit ca.20 cm grob vorzuprofilieren. Profilaufweitungen für den Hochwasserabfluss dürfen erst oberhalb der Mittel­ wasserlinie erfolgen. Hierbei ist das Gewässerprofil unter Berücksichtigung der Hydraulik möglichst naturnah mit dynamischen Quer- und Längsprofil herzustellen. 2.1.2. Das Gewässer wird als gegliedertes Gewässerprofil hergestellt. Die in Folge der Mäandrierung variierende Sohlbreiten, Wassertiefen und Uferböschungen des Mittelwasserabflussprofils sind durch Schaffung von Prall- und Gleitufern so zu gestalten, dass auch bei Niedrigwasser möglichst ein gebündelter Wasserabfluss mit einer ausreichenden Wassertiefe gewährleistet werden kann. Es sollen sich unterschiedliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten einstellen können. 2.1.3. Im Bereich Gewässerlauf Geigensack und nachfolgende neuen gestalten Bachlauf der Sulpacher Straße müssen auch gezielt Initialmaßnahmen mittels ingenieurbiologischen Bauweise (Einbringen von Störsteinen, Wurzelstöcke, Buhnen, Holzpflöcke, usw.) angewendet werden, welche eigendy­ namische Gewässerentwicklungsprozesse fordern und gewässerökologische Nischen für die Aqua- fauna schaffen. Die Anzahl der im Plan4_20.1-Pfp angetragene Initialmaßnahme sind bei der Um­ setzung mindestens mit dem Faktor 2 zu erhöhen. Die einzubauenden Strukturelemente sind in geeigneter Weise vor Abschwemmen bei Hochwasser zu sichern. Dem neuen Bachlauf sind ausrei­ chend breite Gewässerrandstreifen für die eigendynamische Entwicklung einzuräumen. 2.1.4. Das Bachbett ist mit kiesig steinigem Substrat auszubilden. Der Korndurchmesser ist so auszu­ wählen, dass dieser dem gebietstypischen Bachsubstrat entspricht, welches im unmittelbaren Bachober- und Unterlaufanzutreffenden ist. 2.1.5. Zur Sicherung der Uferböschungen und Beschattung des Gewässerlaufes sind geeignete Be­ pflanzungsmaßnahmen entsprechend der Planung mit standortgerechten, einheimischen Gehöl­ zen vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl an Gehölzen auch nah im Bereich der Mittelwasserlinie (bevorzugt Schwarzerlen) gepflanzt wird. Die Wurzeln der Er­ len müssen in das Bachbett einwachsen können. So können sich wichtige Strukturen im Gewässer ausbilden. Die Bepflanzung des Gewässerlaufes soll möglichst zeitgleich mit den Baumaßnahmen am Gewässer, spätestens jedoch in der dem Abschluss der Maßnahme folgenden Pflanzperiode in Seite 5 Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Oberflächenge­ wässer- zu erfolgen. 2.1.6. Im Bereich Bachabschnitt Geigensack sind in der Niedrig- /Mittelwasserrinne abschnittsweise zusätzlich gumpenartige Vertiefungen auszubilden, damit in Trocken- und Niedrigwasserzeiten Rückzugsräume für die aquatische Tierwelt verbleiben. 2.2. Gewässerdurchlässe 2.2.1. Die Bestimmungen der DIN 19661-1 Wasserbauwerke sind bei der Bauausführung zu beachten. 2.2.2. Um die hydraulischen Ein- und Auslaufverluste gering zu halten, ist der Ein- und Auslaufbereich an den Gewässerdurchlässen jeweils trichterförmig auszubilden. 2.2.3. Auch in den Gewässerdurchlässen ist für jeden Abflusszustand ein gebündelter Abfluss ohne Abstürze herzustellen. Im Gewässerdurchlass ist die Gewässersohle so zu gestalten, dass auch ins­ besondere bei Niedrig- und Mittelwasser eine ausreichende Wassertiefe für die aquatische Fauna zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Bauwerksbereich an derSulpacher- und Zeppelinstraße so zu gestalten, dass bei niedrigen und mittleren Abflüssen beidseitige Uferbermen als Querungs- hilfe für die amphibische und terrestrische Tierwelt vorhanden sind. Die Uferbermen sollen nur unmittelbar über dem Mittelwasserspiegel herausragen und sind in die weiterführenden Uferbö­ schungen zu integrieren. 2.2.4. Die Gewässerstrecken und die Gewässerdurchlässe sowie insbesondere das Einlaufbauwerke an der Hirschstraße sind in regelmäßigen Abständen insbesondere nach Elementarereignissen (Gewit­ ter, Sturm, Hochwasser, Eisgang usw.) auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Notwendige Unter-haltungsarbeiten sind regelmäßig durchzuführen. Mähgut ist aus Gründen der Abdrift- und Verstopfungsgefahr an Durchlässen aus dem Abflussquerschnitt abzuräumen. 2.2.5. Die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße ist geeignet beim Einstau unter Druckeinfluss das er­ mittele außergewöhnlichen Starkregenereignis von 4,5 m3/s noch gerade knapp schadlos abzulei­ ten. Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ungünstiger Einflüsse (auch z.B. Verklauselung/Verstopfung am Einlaufgitter) der der extremen Starkregenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Straßenoberfläche der Hirschstraße im Bereich des bestehenden Gewässerdurchlasses DN800 muss im Falle eines Überstaus (z.B. Verstopfung Einlaufbauwerk) als Notentlastung möglichst mul­ denartig so ausgebildet werden, das Überlaufwasser schadlos in Richtung Westen in den neuen Bachlauf abgeführt wird. Eine Notentlastung über die Hirschstraße in südliche Richtung in die Orts­ lage Baindt muss aufgrund des hohen Schadenspotential verhindert werden. Hierzu ist im Zuge dem Ausbau der Zufahrtsstraße der Zeppelinstraße geplant die Längs- und Querneigung der Hirsch­ straße entsprechend umzugestalten. Reichen diese Maßnahme nicht wirksam aus sind weitere Vor­ sorgemaßnahme für einen schadlose Notentlastung zu prüfen (z.B. mobile Seite 6 Hochwasserschutzanlage, Einbau zusätzlicher Notentlastungsrohre etc.). Die Detailbauausführung ist mit dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer, vor Baubeginn einvernehmlich abzustimmen. 3. Fischereiliche Auflagen 3.1. Der freie und gleichmäßige Abfluss der ankommenden Wassermengen muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Es darf kein Wasser in Stauanlagen zurückgehalten und stoßweise abgelassen werden. 3.2. Das Gewässer und umliegende Flächen dürfen durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeid­ bar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Verunreini­ gung des Wassers (auch Grundwasser), vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Zement­ brühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustel­ leneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. 3.3. Die Fischereiausübungsberechtigten oder deren Pächter (Kreisfischereiverein Ravensburg e. V.) sind rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens zwei Wochen) schriftlich zu informieren, um ihnen Ge­ legenheit zu geben, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern (vgl. § 38 WG). Die Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zur Rettung des Fischbestandes sind einvernehmlich mit den vorgenannten Personen zu regeln. 3.4. Arbeiten die eine Sedimentfahne in den „Oberen Bampfen" freisetzen, dürfen nicht in der Laichzeit und der Zeit des Brutaufkommens der vorhandenen Fischfauna (Oktober bis Ende April) durchge­ führt werden. 4. Naturschutzfachliche Auflagen 4.1.Totholz und Wurzeln, die als Strömungshindernis in den Bachlauf eingebracht werden, sind gegen Abschwemmungen in geeigneter Weise zu befestigen. 4.2.Sollten Ansaaten der Ufersaummischung und der Saatgutmischung für Extensivgrünland vor der Etablierung des Biotoptyps abgeschwemmt werden, sind diese zu erneuern. 4.3. Bauarbeiten am bestehenden Wiesengraben am nördlichen Rand des geplanten Wohngebiets „Bühl" sind zum Schutz von Amphibien von Mai bis Oktober auszuführen. Dies betrifft ggfs, auch temporär trockenfallende Grabenabschnitte. 4.4. Bezug nehmend auf die geplanten Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen nach den Lageplänen 4_20.1-PfP und 4_20.2-PfP vom 12.08.2021 sind auf der gesamten Fließstrecke 10 % mehr gewäs­ serbegleitende Gehölze zu pflanzen, ausgenommen Weiden. Seite 7 4.5. Nach 3 und 5 Jahren der erstmaligen Gehölzbepflanzung ist ein Monitoring durchzuführen. Werden dabei abgängige Gehölze festgestellt, sind diese nachzupflanzen. 4.6. Die Erlenpflanzungen ist entgegen dem Bepflanzungsplan nicht gleichmäßig, sondern der vorgese­ henen Dynamik des Baches anzupassen. 5. Auflagen zu Altlasten und Bodenschutz 5.1. Das Bodenschutzkonzept ist bei der Bauausführung umzusetzen und einzuhalten. 5.2. Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 5.3. Anfallender Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung im Sinne des Bundes-Bodenschutzgeset- zes zu verwerten. 5.4. Bei allen Bodenarbeiten mit Oberboden (Humus) und kulturfähigem Unterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial"; der DIN 18915 „Bodenarbeiten", der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" und von Heft 10 vom Mai 1999 „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninan­ spruchnahme" vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg einzuhalten. 5.5. Bei der Bauausführung sind Oberboden, kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund­ material (C-Horizont) bei Ausbau, Transport und Lagerung und ggf. Wiederverwertung jeweils zu trennen. 5.6. Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Witterung und gut abgetrocknetem, bröseligem Boden durchzuführen. 5.7. Bei einer Zwischenlagerung von Bodenmaterial sind die Mieten nach DIN 19731 trapezförmig anzu­ legen, die Oberfläche der Mieten zu glätten und bei einer Lagerungsdauer von mehr als 3 Monaten mit stark wasserzehrenden, tiefwurzelnden Pflanzen zu begrünen. Die maximale Höhe von Oberbo­ denmieten darf 2 m, die von kulturfähigem Unterboden 3 m nicht übersteigen. Der Boden ist locker zu schütten. Ein Befahren der Mieten oder ihr Missbrauch als Lagerplatz sind nicht zulässig. 5.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind auszuweisen und abzugrenzen. Der Boden ist durch geeignete Maßnahmen vor Verdichtung zu schützen. Seite 8 5.9. Die Flächen außerhalb des Baufeldes sind als Tabuflächen abzugrenzen und dürfen nicht befahren werden. 5.10. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau sind durchzuführen. 5.11. Bei der Verwertung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden sind diese entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung möglichst verdichtungsfrei wieder einzubauen. 5.12. Ggf. anfallendes kontaminiertes oder verunreinigtes Bodenmaterial ist entsprechend den ge­ setzlichen Regelungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. 6. Denkmalschutzrechtliche Auflage Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt wer­ den, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend einer Denkmalschutzbehörde, der Ge­ meinde oder dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) anzuzei­ gen. Ansprechpartner sind beim Landesamt für Denkmalpflege sind Herr Dr. Mathias Mensch, ma- thias.hensch(5)rps.bwl.de, Tel.: 07071/7572449 und/oder Frau Dr. Julia Goldhammer, iulia.goldham- mer@rps.bwl.de,Tel. 07735/93777-126. Archäologische Funde (Keramikreste, Metallteile, Knochen, Steinwerkzeuge etc.) oder Befunde (Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, Gräber etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Si­ cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bau­ ablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sind schriftlich in Kenntnis zu setzen. IV. Sachverhalt und Verfahren 1. Sachverhalt Die Gemeinde Baindt beantragt mit Schreiben vom 29.07.2021 die Planfeststellung zur Umsetzung, der im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorflut­ schaffung und zum Gewässerausbau, um die Oberflächenabflüsse auch bei Starkregenereignissen zu sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung im Bereich „Geigensack" und „Bühl" vorbeizulei­ ten. Die Bestandsbebauung entlang der Hirschstraße- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wieder­ holt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebliche Oberflächenab­ flüsse bei Starkregenereignissen aus den östlichen angrenzenden Hangflächen beruhen und teils erheb­ liche Schäden an Wohnbebauungen verursacht haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse aus der Risikoanalyse und Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagement vom 27.11.2020, Seite 9 mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de erarbeitet von Fassnacht Ingenieure GmbH, hat die Abflussbildung auf der östlichen Hanglage und de­ ren resultierenden Gefahren für die bestehende Wohnbebauung sowie für zukünftige geplante Bebau­ ung Bühl deutlich bestätigt. Für den geplanten o.g. Hochwasserschutz wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Unter Ein­ beziehung der sozioökonomischen Faktoren und Empfindlichkeitsprüfung ergibt sich ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,025 (Stand 2021). Damit stellt das Vorhaben eine sinnvolle und zur Umsetzung empfohlene Maßnahme dar. Gewässerausbaumaßnahme: Anlass für den Gewässerausbau war die Feststellung, dass der bestehende Wiesengraben „Gewässer­ lauf Bühl" und auch die weiterführende bestehende Gewässerverdolung DN 300 in der Hirschstraße hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert sind. Der Wassergraben „Gewässerlauf Bühl" Profil 0+000 bis 0+277 wird daher für einen außergewöhnliches Starkregenereignis ausgebaut (Abflusskennwerte: NW bis MW 15 ca. 15-20 l/s, HQ 100 0,81 m3/s, außergewöhnliches Starkregenereignis bis 4,5 m3/s). Die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße wird aufgegeben und die zukünftigen anfallen­ den Oberflächenwasserabflüsse nach Westen in Richtung Gewässersystem „Oberen Bampfen" abgelei­ tet. Im Zuge des Baugebiets Geigensack wurde im Vorgriff das bestehende Einlaufbauwerk im Bereich der Hirschstraße mit Gewässerverdolung DN 800 erstellt und diente bisher als Übergangslösung als No­ tentlastung bei hydraulischer Überlastung der DN 300 Ablaufleitung. Ein neuer weiterführender Gewässerlauf „Gewässerlauf Geigensack" Profil 0+000 bis 0+307 wird her­ gestellt. Zusammen mit der Gewässerquerung der Hirschstraße und Sulpacher Straße ist dieser in der Lage außergewöhnliche Starkregenereignisse schadlos abzuleiten. Im weiteren Verlauf nach der Sulpacher Straße wird der verlandete trockengefallene Graben auf eine Länge von ca. 80 m durch naturnahe Ausgestaltung ertüchtigt und an das Sohlniveau der einmündenden wasserführenden Bachverdolung „Wassergraben Nord" angebunden. Zur Querung des neuen Bachlaufes sind folgende Bauwerke erforderlich: Bauwerk 1: bei Profil 0+ 316 ein nach unten offenes Rechteeckprofil mit einer Länge 10m LW 4,8m, LH 1,4 m Bauwerk 2: bei Profil 0+230 Durchlass Zeppelinstraße Maulquerprofil MB 6 bei Profil Länge 18,25 m, LW 3,5m, LH 1,8 m Bauwerk 3: Walddurchlass DN 800 bei Fist.Nr. 379. Im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme wird sich das bisherige Wasserregime verändern. Die bisherige Ableitung des Außeneinzugsgebiets oberhalb Bühls einschließlich neuer Bauflächen wird zukünftig nicht mehr über den Sulzmoosbach (bisher 2/3 Außeneinzugsgebiet), sondern diese Wassermengen (auch Starkregen) auch über das Gewässersystem „Oberer Bampfen" abgeleitet. Die Auswirkungen auf die Zunahme der Abflüsse im Hochwasserfall betragen auf den „Bampfen" je nach Jährlichkeit (HQ2- Seite 10 HQ100) zwischen ca. 7,3 -10,7 % sowie Abnahme der Zuflüsse auf den Sulzmoosbach zwischen 5,4 - 5,8 2. Verfahren 2.1 Zuständigkeit Nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsver­ fahrensgesetz (VwVfG) ist für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG, ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Für das Planfeststellungsver­ fahren ist das Landratsamt Ravensburg gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz (WG) und § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVG) die sachlich zuständige Behörde. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. 2.2 Anträge und Anhörungsverfahren Aufgrund des Antrages der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 wurde das Verfahren für den Gewässer­ ausbau im Rahmen der Verfahrenskonzentration in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt (§ 68 WHG). Das Anhörungsverfahren wurde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG am 25.08.2021 eingeleitet. Das Landratsamt Ravensburg hat folgende Träger öffentlicher Belange angehört: 1 2 3 1. Regierungspräsidium Tübingen - Fischereibehörde 2. anerkannte Naturschutzverbände 3. Landratsamt Ravensburg • Bau- und Umweltamt -SG 403 Naturschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 404 Oberflächengewässer (Fachtechnik)- • Bau- und Umweltamt -SG 407 Altlasten, Bodenschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 408 Abwasser, Grundwasser, Abbauvorhaben- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022. Die Planunterlagen lagen in dieser Zeit bei der Gemeinde Baindt während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Dies wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Baindt am 27.05.2022 bekannt gemacht. Im Übrigen konn­ ten während der Auslegungsfrist die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Baindt digital eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Seite 11 2.3 Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vor- prüfung) und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese ergab, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­ fung besteht, da nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichti­ gung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 21 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) am 13.04.2022 auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg bekannt gegeben worden. Die Dokumentation über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 7 UVPG ist der Öffent­ lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Umweltinformations­ gesetzes (UIG) beim Landratsamt Ravensburg -Bau- und Umweltamt-, Gartenstr. 107, 88212 Ravens­ burg zugänglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprü­ fung wurde gemäß § 12 UVPG bei der Planfeststellung berücksichtigt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter V. Begründung/3. Darstellung und Bewertung der Umwelt­ auswirkungen. V. Begründung 1. Planrechtfertigung l.l.Gegenwärtiger Zustand/Zielsetzung Von der Gemeinde Baindt wurde das Ingenieurbüro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt, die Plan­ unterlagen für die Hochwasserschutzmaßnahme zu erstellen. Zielsetzung ist die Senkung des Hochwas­ serrisikos bzw. das Überschwemmungsrisiko bei Hochwasserereignissen, sowie bei Starkregenereignis­ sen. l.Z.Begründung Planfeststellung Bei der Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um die Neuanlage eines Bachverlaufes sowie die Anpassung des vorhandenen Bachverlaufes. Der Bachverlauf mündet anschließend in den „Oberen Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs.2 WHG dar. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung. Der Planfeststellungsbeschluss darf gemäß § 68 Abs. 3 Nr. lund Nr. 2 WHG nur ergehen, soweit von dem Ausbau eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Seite 12 Rückhalteflächen, nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen nach dem WHG und sonstigen öf­ fentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Eine Planfeststellung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst. Sie bedarf der gesonderten Rechtfer­ tigung. Die Planfeststellung muss vernünftigerweise geboten sein. Die von der Gemeinde Baindt geplan­ ten Maßnahmen entsprechen diesen Anforderungen, da mit der vorliegenden Planung ein neuer Bach­ verlauf ausgebaut wird, wodurch nicht nur ein HQ100 - Schutz erreicht wird, sondern auch bei Starkre­ genereignisse ein Schutz geboten wird. Andere Anforderungen nach diesem Gesetz sowie sonstige öf­ fentlich-rechtliche Vorschriften werden wie im Folgenden dargestellt durch den festgestellten Plan er­ füllt. Die Planfeststellung ist daher vernünftigerweise geboten. Der Kreis der Betroffenen ist bei diesem Vorhaben nur schwer abgrenzbar. Deshalb kommt nach § 74 Abs. 6 VwVfG ein Verfahren zur Plangenehmigung nicht in Betracht, sondern es war ein Planfeststel­ lungsverfahren durchzuführen. 2. Begründung der Nebenbestimmungen Um Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit und Verletzungen anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften zu vermeiden bzw. auszugleichen, die zu einem Versagen der Planfeststellung (§ 68 Abs. 3 WHG) führen könnten, wurden gern. § 13 WHG i.V.m. § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 VwVfG ent­ sprechende Nebenbestimmungen aufgenommen. Die Nebenbestimmungen sind erforderlich und geeignet, um eine plangemäße Ausführung zu gewähr­ leisten, sie wurden aus technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und naturschutz­ fachlichen Gründen festgesetzt. Einzelne Nebenbestimmungen werden wie folgt begründet: Zu Ziffer III. Nr. 1.2 Die Abnahme der Maßnahmen wird gemäß § 78 Abs. 2 WG angeordnet, um die ordnungsgemäße Aus­ führung und die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Zu Ziffer III. Nr. 2 Auflagen zum Wasserbau Um bei den Baumaßnahmen im und am Gewässer die erforderliche Sorgfalt und den Schutz des Gewäs­ sers nach § 6 WHG zu gewährleisten, sind die unter Ziffer III. Nr. 2 genannten Auflagen notwendig. Zu Ziffer III. Nr. 3, 4 naturschutzrechtliche und fischereiliche Auflagen Die unter Ziffer III. Nr. 3, 4 aufgeführten Auflagen sind insgesamt erforderlich und angemessen um die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Seite 13 3. Darstellung und BewerturiR der Umweltauswirkungen B.l.UVP-Vorprüfung Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Abs. 2 WHG für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkon­ zepts: einen neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Fist. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Ge­ markung Baindt Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG / UVwG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG / § 11 UVwG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprü­ fung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Ravensburg - Bau und Umweltamt/ Sachgebiet Oberflächengewässer aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe hierbei sind: 1. Die Umsetzung der obengenannten Maßnahmen hat keinen erheblichen Einfluss auf die Um­ weltgüter Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Mensch. 2. Unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Gebiete konnten keine Belastungen der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgebiete festgestellt werden: a. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Nr. 8223-311 können wegen der Ent­ fernung ausgeschlossen werden, 2.3.1. und 3.4. der Anlage 3 UPVG 3. Weitere Schutzgüter nach Anlage 3 des UVPG: a. Wasser: Westlich des Plangebietes verläuft der „Obere Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Bei ei­ nem Hochwasserereignis wird durch den Hochwasserschutzgraben das Wasser aus dem Retentionsraum in den „Oberen Bampfen" abgeleitet. Ein direkter Eingriff entsteht dadurch nicht. Durch die hydraulische Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Inge­ nieure GmbH ergibt sich eine Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Oberen Bampfen" und eine Abnahme der Abflussmengen im Bereich des „Sulzmoosbaches", da bisher ein Großteil des Abflusses bisher in den „Sulzmoosbach" eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Be­ reich des "Oberen Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) - max. 10,7 % (bei HQ2), sowie Seite 14 bei einer Abnahme im „Sulzmoosbach" von etwa 5,4 % (bei HQ.2) - max. 5,8 % (bei HQ100). b. Boden/Fläche: Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtungen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen nicht vorgesehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen von weiteren Schutzgütern nach Anlage 3 des UVPG kön­ nen unter Berücksichtigung der vorsorglichen Vorkehrungen ausgeschlossen werden. 3.2. Flora-Fauna- Habitat Das Natura 2000 Gebiet Nr. 8223-311 „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Bei Einhaltung der unter Ziffer III aufgeführten Nebenbe­ stimmungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht zu erwarten. 3.3. Europäische Wasserrahmenrichtlinien - Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) Flinsichtlich der Oberflächengewässer wurden die Ziele der WRRL im WHG vom 31.07.2009 und mit den darauffolgenden Änderungen übernommen, insbesondere die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG (vgl. auch §§ 82 ff. WHG) geben die Forderungen der WRRL nach einem guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer wieder. Die Bewirtschaftungsziele, konkretisiert durch die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind bei der Zulassung des Vorhabens zu be­ rücksichtigen. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechte­ rung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemi­ scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für das vorliegende Vorhaben sind deshalb sowohl das Verschlechterungsverbot, als auch das Verbes­ serungsgebot zu berücksichtigen und zu überprüfen. Nach dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württemberg 2015, BG Alpenrhein/Bodensee ist von dem Vor­ haben der „Obere Bampfen" und „Bampfen" tangiert. Dieser liegt im Oberflächenwasserkörper bzw. Flusswasserkörper „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03. Dieser Flusswasserkörper verläuft über eine Länge von 114 km. Im Steckbrief (Teil A) der Begleitdokumentation zum BG Alpenrhein/Bodensee (BW) vom Dezember 2015 für den Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde der ökologische Zustand des Flusswasserkörpers „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03 als mäßig eingestuft. In Bezug auf die Einstufung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sowie die hydromorphologischen und physikalisch­ Seite 15 chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten wird auf die Dar­ stellungen im Steckbrief verwiesen. Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziff. i) WRRL, konkretisiert durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG: Verschlechterungen bezüglich des „Oberen Bampfen" sind nicht zu erwarten. Bezogen auf den Fluss­ wasserkörper Nr. 11-03 lässt sich zumindest eine klassenrelevante Auswirkung auf die biologischen Qua­ litätskomponenten ausschließen. Bei der Umsetzung des Vorhabens gelangen keine Stoffe von dem neu geschaffenen Gewässer in den „Obere Bampfen". Der mäandrierende Verlauf des neu geschaffenen Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in den „Oberen Bampfen". Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser kann zudem zu einer Verschlechterung der Temperaturverhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den „Oberen Bampfen" führen. Laut der Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingeni­ eure GmbFI kommt es im Bereich des „Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % bis 10,7 %. Im südlich gelegenen „Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutz­ graben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % bis 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse bei Starkregen/Hochwasserereignissen zwar inner­ halb der einzelnen Zuflüsse „Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Ins­ gesamt kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Ver­ änderungen kommen. Allerdings sind diese Auswirkungen zeitlich auf Starkregen-/Hochwasserereig- nisse begrenzt. Dadurch werden jedoch die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten in Unter­ stützung der biologischen Qualitätskomponenten nicht beeinträchtigt. Gesamtbewertung - ökologischer Zustand WK 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Der Oberflächenwasserkörper 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" befindet sich derzeit in einem „mäßigen" ökologischen Zustand. Bei Würdigung der biologischen Qualitätskomponenten und der un­ terstützenden Qualitätskomponenten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich keine Hinweise auf zu erwartende Verschlechterungen durch die Umsetzung der vorliegenden Planfeststel­ lung. Insbesondere eine klassenrelevante Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente und damit eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes sind nicht zu erwarten. 4. Abwägungserhebliche Belange 4.1. Private Belange Während des Planfeststellungsverfahrens wurden keine Einwände von privater Seite vorgebracht. Seite 16 4.2 Belange der Naturschutzverbände Die vorgebrachte Stellungnahme der Naturschutzverbände konnte durch Auflagen abgehandelt wer­ den. Der Forderung, die Erlenpflanzung soll nicht gleichmäßig verteilt werden, sondern der vorgesehen Dynamik des Baches angepasst werden, wurde in Auflage unter III.Nr.4.6 nachgekommen. Außerdem wurde bezüglich der geforderten weiteren Bepflanzung in der Auflage III.Nr. 4.4 eine 10 % höhere gewässerbegleitende Bepflanzung festgesetzt. Zu den empfohlenen weiteren zusätzlich eingebrachten Initialmaßnahmen wurde Auflage III.Nr.2.1.3 aufgenommen. Dann wurde gefordert, den geringen Abstand aus dem Regelschnitt in 4-11.1-RQ bei 0+250 zu vermei­ den. Während der Planungsphase wurde eine Verdolung des Bereiches angedacht, dies wurde jedoch aus gewässerökologischer Sicht verneint. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit kann der Regelschnitt nicht anders hergestellt werden. Bezüglich der Erstellung von Versickerungsmulden ist es aufgrund der Versickerungsunfähigkeit des dort befindlichen Bodens nicht möglich, bei Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in Versi­ ckerungsmulden zu fassen. Das Niederschlagswasser, welches aus dem Baugebiet Bühl fließt, wird im geplanten Retentionsbecken separat abgeleitet. 4.3 Öffentliche Belange Es wurden keine öffentlichen Belange vorgebracht, die nicht durch Nebenbestimmungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können. Das sind im Einzelnen: 4.3.1. Wasserhaushalt und Flochwasserschutz: Die Grundsätze des § 6 WFIG werden beachtet. Die Umsetzung der im Flandlungskonzept zum Starkre­ genrisikomanagement „Bühl/Geigensack" vorgeschlagenen Maßnahmen dient dem Ziel schadlose Ab­ flussverhältnisse herzustellen. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff WFIG durch die Maßnahme nicht gefährdet. 4.3.2. Naturschutzrechtliche Belange Es sind keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Eingriffe in Natur und Landschaft mit den geplanten Maßnahmen verbunden. Durch die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 4 wird eine verträg­ liche Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Seite 17 4.3.3. Fischereiliche Belange: Sofern die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 3 beachtet werden; ist keine Beeinträchtigung für fischereiliche Belange zu erwarten. 4.3.4. Bodenschutz und Altlasten: Bei der Einhaltung der Auflagen unter Ziffer III. Nr. 5 sowie die das Bodenschutzkonzept sind keine Be­ einträchtigungen zu erwarten. 4.3.5. Denkmalschutz: Sofern die Auflage unter Ziffer III. Nr. 5 beachtet wird, ist keine Beeinträchtigung für die denkmalschüt­ zerischen Belange zu erwarten. 5. Versagungsgründe Gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 1 und Nr. 2 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist und andere Anforderun­ gen nach dem WHG oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind (VGH München BeckRS 2014, 51311; VG Ansbach BeckRS 2018, 20526; VG Würzburg BeckRS 2014,48031). Nr. 2 lehnt sich an § 12 WHG an und hat lediglich klarstellenden Charakter (BR-Drs. 280/09). Die in Abs. § 68 Absatz 3 WHG enthaltene materiell-rechtliche Schranke für das planerische Abwägungsgebot führt dazu, dass die Planfeststellung zwingend zu versagen ist, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht durch Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Die Voraussetzungen einer Versagung liegen nicht vor. Durch das geplante Vorhaben wird ein Hochwas­ serschutz im Rahmen des Starkregenrisikomanagementplans für den Bereich „Bühl/Geigensack" in Baindt geschaffen. Die Hochwasserrisiken durch Starkregen werden durch die Schaffung unschädlicher Abflussverhältnisse minimiert. Durch die unter III. angeordneten Auflagen werden die durch das Vorha­ ben verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit verhütet, ausgeglichen oder auf ein zumutbares Maß reduziert. Es bestehen keine zwingenden Versagungsgründe des Wasserrechts i.S.v. § 68 Abs. 3 WHG. 6. Abwägungsergebnis Die Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - kommt zum Ergebnis, dass nach Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange sowie der Belange der Natur­ schutzverbände das Vorhaben zuzulassen ist. Die materielle Rechtmäßigkeit ist an § 68 Abs. 3 Ziffer 1, 2 und § 70 Abs. 1 WHG zu messen. Gemäß § 70 Abs. 1, 5. 2 richtet sich die Planfeststellung für das Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dient, auch nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 72 bis 78 VwVfG. Hieran orientiert sich auch die Rechtmäßigkeit. Erforderlich ist daher auch eine Beachtung des Abwägungsgebots. Es müssen die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sowie Einwände gegeneinander und unter­ einander gerecht abgewogen werden. Der Gewässerausbau dient zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkre­ genrisikomanagementkonzepts und somit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen des mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau­ vorhabens in die Belange der Naturschutzverbände (siehe IV .Nr. 4.2 „Belange der Naturschutzver­ bände") sind gerechtfertigt und zulässig; sie wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Belange der Wasserwirtschaft, der Fischerei, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, des Artenschutzes usw. werden gewahrt. Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben als umweltverträglich einzustu­ fen ist. Der Plan wird somit gern. § 68 WHG festgestellt. 7. Begründung der Gebührenentscheidung (Ziffer 1.4) Der Vorhabenträger ist als Gemeinde nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) gebührenbefreit. Eine Berechtigung des Vorhabenträgers, die Gebühren gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG Dritten aufzuerle­ gen oder sonst auf Dritte umzulegen, ist nicht ersichtlich. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Hausanschrift: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim; Postanschrift: Postfach 103264, 68032 Mannheim) erhoben werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskos­ tenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichts­ ordnung (VwGO)). Wegen der zur Vertretung zugelassenen Personen wird auf § 67 Abs. 4 Sätze 3, 4, 7 und 8 Verwaltungsgerichtsordnung sowie auf §§ 3 und 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungs­ gesetz verwiesen. Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einge­ reicht werden (§ SSaVwGO). Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.eiustice-bw.de. Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden. Seite 19 http://www.eiustice-bw.de VII. Hinweise 1. Trotz der Umsetzung der Gewässerausbaumaßnahme verbleibt an der Gewässerstrecke aufgrund des besonderen Gefahrenlage bei Starkregen ein Restrisiko an Überflutungsgefahr. Die Gewässer­ strecke einschließlich der Bauwerke sollte daher in den Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Ge­ meinde mitaufgenommen werden. 2. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage von evtl, vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme zu erkunden. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Leitungen zu vermeiden. 3. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. Das Gewässer darf durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeig­ net sind, eine Verunreinigung des Wassers, vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Ze­ mentbrühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustelleneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. 4. Das Außeneinzugsgebiet oberhalb der Hangabfanggräben wird teilweise als Ackerland bewirtschaf­ tet. Aufgrund der Wasser-/Schlammproblematik bei Starkregen mit Verstopfungsgefahr der Hangabfanggräben sollte hier die Umwandlung in Grünland geprüft werden. Ggf. sollten entspre­ chende Nutzungsvereinbarungen mit Bewirtschafter getroffen werden, (u.a. auch z.B. Ackerfur­ chen quer zu Hang) 5. Die Öffnung des Bachlaufes bachabwärts von Fist.Nr. 154 bis zum „Bampfen" wäre aus gewässer­ ökologischer Sicht nach wie vor sinnvoll und könnte zukünftig im Rahmen einer anstehenden Kom­ pensationsmaßnahme umgesetzt werden. 6. Die Darstellung der Gewässerrandlinie im Lageplan Geigensack, Plan Nr. 4-10.2-LP-A entspricht der Außengrenze des Gewässerrandstreifens. Das geplante Retentionsbecken Bühl befindet sich im Ge­ wässerrandstreifen. Im Zuge der Planung sind die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerrand­ streifen-Regelungen nach § 38 WHG und § 29 WG zu beachten. Anlagen: 3 Mehrfertigungen der Entscheidung 3 genehmigte Planunterlagen 1 Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige 1 Bauleitererklärung Bauleiter Wasserbau 1 Bauleitererklärung Ökologische Baubegleitung Seite 20[mehr]

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          Allgemeine Informationen

          Allgemeine Informationen Im Nachfolgenden finden Sie die Bestattungsformen auf dem Friedhof in Baindt. Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Es gelten die Vorgaben der aktuell gültigen Friedhofsatzung der Gemeinde Baindt. Die Ruhezeit von Verstorbenen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit von Aschen sowie von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt 15 Jahre. Nicht zulässiger Grabschmuck kann durch das Friedhofspersonal ohne Rücksprache beseitigt werden. Weitere Informationen: Flyer (PDF-Dokument, 12,3 MB, 03.03.2023) (pdf-Datei) zum Friedhof Friedhofsatzung Gebührenverzeichnis (PDF-Dokument, 95,60 KB, 27.01.2023)[mehr]

          Zuletzt geändert: 04.03.2024
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          ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " Fassung vom 19.03.2019 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 9 4 Hinweise und Zeichenerklärung 10 5 Satzungsbeschluss 16 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 18 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 24 8 Begründung – Sonstiges 31 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 34 10 Begründung – Bilddokumentation 35 11 Verfahrensvermerke 36 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Flächen für den Gemeinbedarf; hier Feuerwehr und gemeindli- cher Bauhof (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ver- kehrsfläche für die Feuerwehr; die Benutzung der Verkehrsflä- che ist ausschließlich für Ausfahrten auf die Kreisstraße K 7951 (Rechtsabbiegung) durch die Feuerwehr erlaubt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Bereich ohne Einfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 5 Versickerungsbereich In dem Bereich ist das Regenwasser aus den Dach- und Oberflächen der neuen Bauhoflagerhalle zurück zu halten und zu versickern. Die Versickerungsmulde ist mit einem bewachsenen Bodenfilter anzu- legen, landschaftsgerecht einzubinden und zu begrünen. Der Not- überlauf leitet in das bestehende Mischwasserkanalsystem ab. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachmaterialien Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche als Pufferzone zur Kreisstraße 7951 (Pflanzbindung Lärmschutzwall) und zur Niederschlagswasser- versickerung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche V 71 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 6 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder Feuerwehrfahrzeugen oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Aktive Lärmschutz-Maßnahme; in den gekennzeichneten Berei- chen ist eine fugendichte, aktive Lärmschutz-Maßnahme (z.B. Lärmschutzwall) erforderlich. Die aktive Lärmschutzmaßnahme ist so auszuführen, dass eine Höhe von mindestens 1,50 m über der Straßenoberkante der Kreis-Straße K 7951 zuverlässig eingehalten wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LSM Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 7 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja, Fichte) unzulässig. − Auf der öffentlichen Grünfläche als Pufferzone und zur Nieder- schlagswasserversickerung sind die vorhandenen Gehölze zu er- halten und die restliche Grünfläche durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 8 Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Pflanzbindung Umgrenzung der Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung für den Pufferstreifen zur K 7951; der naturnahe Gehölzstreifen mit verschiedenen Sträuchern und ein- gestreuten kleinkronigen Bäumen ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 02.05.2008, rechtsverbindlich seit 23.10.2015) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 9 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Quelle: Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Baden-Württemberg, Typ 2, Übersichtskarte, Überflutungsflächen bei HQ 10, 50, 100, EXT, HWGK UF M100 184100, Gewässer Schussen, Wolfegger Ach, Bampfen, Sulzmoosbach, Datum 27.06.2017 Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Quelle: Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Baden-Württemberg, Typ 2, Übersichtskarte, Überflutungsflächen bei HQ 10, 50, 100, EXT, HWGK UF M100 184100, Gewässer Schussen, Wolfegger Ach, Bampfen, Sulzmoosbach, Datum 27.06.2017 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bereich des Änderungsbereiches (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grün- flächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 466 465 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 11 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor dem Abriss von Gebäuden (insbesondere Wirtschaftsgebäuden/ Scheunen) sowie vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Der Abriss bzw. die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter-Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsam- tes Ravensburg abgestimmt werden. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Ober- kante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 12 Wasserschutzzone III und III A des festgesetzten Wasserschutz- gebietes "Brühl" (Nr. 436.031), außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Es gilt die Rechtsverordnung des Landratsamtes Ravensburg vom 28.11.1997. Die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung sind entsprechend zu beachten. Geplante Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Zuleitung zum Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) Entsorgungsleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal Be- stand (siehe Planzeichnung) Hochwasser Die Fläche ist bereits teil-/vollversiegelt und wird durch den Bauhof der Gemeinde Baindt als Abstell- und Lagerfläche genutzt. Die ge- plante Lagerhalle wird als Ersatz für abzureißende Gebäude auf dem nördlich angrenzenden Fischerareal, welche ebenfalls nach den neuen hydrologischen Berechnungen vom Ing. Büro Fassnacht (Stand 28.06.2018) im Überschwemmungsbereich HQ 100 liegt, erbaut. Durch die geplante Lagerhalle findet keine zusätzliche Behinderung des Hochwasserabflusses statt. Nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Das durch den Neubau entfallende Retentionsvolumen im Plange- biet der "Inneren Breite" wird durch den Abriss der Gebäude im Fi- scherareal sowie geeignete Geländemodellierung wie Ausbildung von Mulden und dgl. kompensiert. Die Belange des Hochwasser- und Gewässerschutzes sind bei der Planung der Einzelbauvorhaben zu berücksichtigen. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebau- ung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach durchzuführen. Geplante Zuleitung zum Mischwasserkanal Mischwasserkanal (Bestand) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 13 Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet der "Inneren Breite" keine Überschwemmungs- flächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezüglich künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 14 Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatz- taktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auf- findbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fäl- len muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 15 unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 16 5 Satzungsbeschluss Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 19.03.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 19.03.2019. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 19.03.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte der 7. Änderung (Fassung vom 20.05.2008, rechtsverbindlich seit 23.10.2015) inner- halb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte der 8. Änderung voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 18 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für einen nördlichen Teilbereich der bestehenden 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" den Bebauungsplan zu ändern. Für den Bereich soll die Umset- zung einer Lagerhalle für den Bauhof auf der Gemeinbedarfsfläche "Bauhof und Feuerwehr" ermög- licht werden. Diese ist notwendig, da die zur Zeit genutzten Gebäude im Zuge der Neugestaltung des Ortskerns abgerissen werden sollen. Ursprünglich sollte diese, jetzt als 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" titulierte Än- derung, als 9. Änderung geführt werden. Für die ehemalige 9. Änderung wurde bereits ein Aufstel- lungsbeschluss in der Sitzung vom 16.05.2018 gefasst. Da es jedoch bei den Bauleitverfahren "Mischgebiet Fischerareal" (ehemals Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt" und 8. Änderung "Innere Breite") und "Wohnen Fischerareal" zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wird die 9. Änderung im weiteren Verfahrensablauf als 8. Änderung geführt. Dies erfolgt deshalb um die Chronologie der Änderungen aufrecht zu erhalten. Für die nördlich gelegenen, sich in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne, wird die Nummerierung im weiteren Verfahren ebenfalls entspre- chend geändert. Der zu überplanende Bereich befindet sich südwestlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt, östlich der Kreisstraße (K 7951). Es handelt sich um eine bereits bebaute Fläche. Nordwestlich befindet sich das Schutzgebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute". Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich südwestlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden wird der Bereich von einer Grünfläche abgegrenzt, im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Änderungsbereich an Mischbebauung an. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 19 Es existieren Bestandsgebäude im Geltungsbereich, welche als Feuerwehr und Bauhof genutzt wer- den. Östlich liegt ein Teil der "Ziegeleistraße" im Geltungsbereich. Der Geltungsbereich liegt vollständig im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" (rechtsverbindlich seit 23.10.2015). Hierbei wird der zu über- planende Bereich überwiegend als Fläche für Gemeinbedarf und teilweise als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 206/4 und 206 (Teilflächen). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich zwei Gebäude. Der Geltungsbereich umfasst das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr sowie einen Teil der "Ziegeleistraße". Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für einen nördlichen Teilbereich der 7. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" den Bebauungsplan zu ändern. Die Gemeinde benötigt eine Lagerhalle für den Bauhof. Die bisher hierfür genutzten und sich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Gebäude sollen abgerissen werden. Zudem schränken die bisher geltenden Baugrenzen und öffent- lichen Grünflächen eine flexible und bedarfsgerechte Planung zu sehr ein. Um die Umsetzung der Lagerhalle und eine zukünftige Entwicklung planungsrechtlich zu ermöglichen soll die Änderung erfolgen. Darüber hinaus dient die Bebauungsplanänderung der Realisierung einer Feuerwehrzu- fahrt auf die Kreisstraße (K 7951). Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als Gemeinbedarfsfläche, gemischte Baufläche (M) und geringfü- gig als Grünfläche dargestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorlie- gende Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 20 Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Bauhof vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfseinrichtungen Feu- erwehr, Bauhof und Lagerhalle hierzu sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert werden. Der Standort ist gut erreichbar und zeichnet sich auch durch seine Randlage besonders aus. Hierdurch werden Konflikte mit der Nach- barschaft vermieden. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Darüber hinaus wurde im Besonderen die Möglichkeit einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) erörtert. Durch die Zufahrt soll sichergestellt werden, dass die Rettungswege für die Feuerwehr stets freigehalten und in keiner Weise beeinträchtigt werden. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, die Umsetzung einer Lagerhalle für den Bauhof auf der Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreis- straße (K 7951). Durch die Änderung soll Planungssicherheit für eine zukünftige Entwicklung ge- schaffen werden und der Gemeinde genügend Gestaltungsspielraum eingeräumt werden. Vom Plangebiet wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen im Bestand sowie auf die geplanten Nutzungen im Bereich des "Fischerareals" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Gewerbelärm-Immissionen in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und be- wertet (Gutachten vom 28.11.2018). Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der Plangebiete "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" tags- über und nachts eingehalten werden. Die maximal zulässigen Spitzenpegel werden ebenfalls ein- gehalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 21 Der Vergleich der Beurteilungspegel an den bestehenden Einwirkorten IP 1 bis IP 4 mit den zuläs- sigen Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese am IP 1 tagsüber um 4 dB(A) überschritten und den übrigen Einwirkorten um 3 bis 12 dB(A) unterschritten werden. Im Nachtzeitraum werden die Im- missionsrichtwerte um 11 bis 23 dB(A) unterschritten. Maßgeblich für die Überschreitung des Im- missionsrichtwertes am Einwirkort IP 1 ist die Bedienung der Wertstoffcontainer, insbesondere des Altmetall-Containers. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber am Einwirkort IP 1 um 1 dB(A) überschritten. Maßgeblich hierfür ist die Entleerung des Altglas-Containers. An den übrigen Einwirkorten sowie im Nachtzeitraum kommt es zu keinen Überschreitungen der maximal zulässigen Spitzenpegel. Um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte sowie des maximal zulässigen Spitzenpegels am Einwirkort IP 1 zu gewährleisten, ist eine Lärmschutz-Maßnahme erforderlich. Zur Lösung des Kon- fliktes am Einwirkort IP 1 südlich des geplanten Wertstoffhofes wird eine Einhausung der Wertstoff- Container, z.B. mit einer Lärmschutzwand, vorgeschlagen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine exakten Angaben zu den Standorten der Container sowie zu den konkreten betrieblichen Abläufen vorliegen, soll die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutz-Maßnahme im Rah- men des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Im Westen des Plangebietes wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme zum Schutz vor den Straßen- verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 festgesetzt. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf Grund der Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Bauhof besteht das Erfordernis, auf die verschiedenen Anforderungen flexibel zu reagieren. Die Aufstellung des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insek- tenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie der Anlage des Versicke- rungsbereiches) bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018). Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 22 Der redaktionelle Aufbau des 8. Änderung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich wird eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird deshalb bewusst verzichtet, um der Ge- meinde genügend Spielraum bei der Ausführung zu überlassen. Insbesondere bei Feuerwehr und Bauhof kann die benötigte Höhe nicht mit Sicherheit abgesehen werden. Gerade im Hinblick auf die öffentliche Zwecksetzung soll eine Einschränkung jedoch vermieden werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern hinausgehen und somit Flexibilität für die An- ordnung der Gebäude im Grundstück bietet. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu der Kreisstraße verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlos- sen und die Sichtfelder gewährleistet bleiben. 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Ziegeleistraße" an das Verkehrsnetz angebunden. Der Bebauungsplan sieht zudem eine öffentliche Erschließung bis zum geplanten Neubau des Betriebs- gebäudes des Bauhofes sowie zum bestehenden Betriebsgebäude der Feuerwehr und des Bauhofes vor. Aufgrund der Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in diesem Bereich wird darüber hinaus die Erschließung des geplanten Wertstoffhofes sowie der bestehenden Stellplätze gesichert. Des Weiteren dient die Verkehrsfläche der Sicherung von Wendemöglichkeiten beim Befahren durch größere Fahrzeuge (z.B. Räumfahrzeuge). Ein Rückstau von Fahrzeugen auf die "Ziegeleistraße" kann damit verhindert werden. Durch die Festsetzung der Verkehrsfläche soll dauerhaft verhindert werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der "Ziegeleistraße" eingeschränkt werden. Im Nordwesten des Geltungsbereichs ist die Realisierung einer Feuerwehrausfahrt auf die Kreis- straße (K 7951) geplant. Die Ausfahrt darf hierbei ausschließlich nach Osten hin erfolgen. Zudem dürfen die Sirenen der Feuerwehr erst ab der Zufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) eingesetzt wer- den. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 23 Im Einmündungsbereich zur Kreisstraße (K 7951) ist die Verkehrssicherheit durch Sichtdreiecke ge- währleistet. Der erforderliche Mindestabstand der möglichen Gebäude zur Kreisstraße K 7951 auf Grund des Straßengesetzes für Baden- Württemberg (§ 22 StrG) von 15,00 m ist durch die Festsetzung von Grünflächen und die Einschränkung baulicher Anlagen gewahrt. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.7 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser, das auf der Dachfläche des Neubaus der Bauhoflagerhalle anfällt, wird un- gedrosselt in den neu anzulegenden Versickerungsbereich (Mulde) eingeleitet. Der Notüberlauf leitet bei Bedarf Niederschlagswasser in das bestehende gemeindliche Mischwasserkanalsystem ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 24 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" im beschleunig- ten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Es grenzt im Osten sowie Süden an bestehende Mischbebauung an. Im Westen wird das Gebiet durch die Kreisstraße K 7951 mit dem davorliegenden, bepflanzten Lärmschutzwall begrenzt. Jenseits der Kreisstraße schließt freie Landschaft an. Diese setzt sich aus Acker und weiter westliche aus Grünlandflächen zusammen. In nördlicher Richtung dem Plangebiet angrenzend be- findet sich eine größere Grünfläche welche landwirtschaftliche genutzt wird. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine innerörtliche, vom Bauhof (Lagerplatz, Wertstoffcontainerabstellplatz) bzw. der Feuerwehr genutzte teil-/versiegelte Fläche mit Bestandsgebäuden (Betriebsgebäude Bauhof, Feuerwehrheim), Lagerfläche und Park- plätzen. Gehölze kommen auf der Fläche auf dem westlich gelegenen Lärmschutzwall sowie im östlichen und südlichen Teilbereich vor. Hierbei handelt es sich um größere Bestandsbäume. Wei- tere Bäume befinden sich im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen den Parkplatzreihen. Bei diesen handelt es sich um naturschutzfachlich geringerwertige Bäume in einem Alter von max. zehn Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 25 Jahren. Grünflächen (gartenähnlich) sind im Plangebiet nur dem Feuerwehrheim südlich angren- zend vorhanden. Artenschutzrechtlich relevante Tierarten konnten im Rahmen des Artenschutzrecht- lichen Fachgutachtens, welches im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" erarbei- tet wurde (Fassung vom 10.02.2016), festgestellt werden. Hierbei handelt es sich um den Rotmi- lan als wertgebenden Nahrungsgast sowie um den Star und den Haussperling als wertgebende Brutvogelarten. Naturschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind im Plangebiet nicht nachgewie- sen und auch nicht zu erwarten, da das Gebiet allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora artenarm ist (vollständig teil-/versiegeltes Plangebiet). Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 120 m nördlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 270 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 470 m nordöst- licher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plange- biet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 300 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Rich- tung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 290 bzw. 400 m Kernflächen des landes- weiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baind angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil- /versiegelt. Nach Aussage des LGRB des Regierungspräsidiums Freiburg (Stellungnahme vom 11.05.2018) befindet sich das Plangebiet "im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 26 zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. [Zudem ist] mit [...] kleinräumig deutlich unter- schiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes [...] zu rechnen." Gemäß Reichsbodenschätzung sind keine Daten für das Plangebiet vorhanden. Angrenzende Böden sind mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" eben- falls mit hoch (Bewertungsklasse 3) eingestuft. Da das Plangebiet allerdings vollständig anthropo- gen überprägt ist und nur wenige vollständig unversiegelte Teilbereich aufweist, kann der vorlie- gende Boden keine dieser Funktionen mehr hinreichend erfüllen. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als gering zu beschreiben, da das ge- samte Plangebiet bereits deutlich anthropogen überprägt bzw. teil-/versiegelt ist. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 120 m nördlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach. Im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße ist der Bachlauf verdolt. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungs- problemen durch Hangwasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwemmungsbereich HQ100 und HQExtrem des genann- ten Sulzmoosbaches. Die, durch die Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" auszuweisen- den Flächen für den Gemeindebedarf ersetzen vorhandene Flächen, die sich ebenfalls in diesem Überschwemmungsgebiet befinden. Es erfolgen daher keine zusätzlichen Eingriffe in den Über- schwemmungsbereich. Nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sowie eine Beeinträch- tigung des Hochwasserschutzes sind nicht zu erwarten. Sofern Gebäude errichtet werden, erfolgt eine hochwasserangepasste Ausführung, In Anspruch genommene Überflutungsflächen werden durch den Abriss bestehender Gebäude vollständig kompensiert. Gemäß § 78 c WHG ist die Errich- tung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach durchzuführen. Bei einer Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Auflagen und Einschränkungen vollumfänglich, da in diesem Fall der Planbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG liegt. Das im geringen Abstand, westlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwas- serentnahmestelle liegt mit etwa 300 m Entfernung westlicher Richtung in einem genügend großen Abstand, sodass direkte negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Bauhof, Feuerwehr) bereits an. Das Nieder- schlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 27 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine innerörtliche, bereits teil-/vollver- siegelte Freifläche mit Bestandsgebäuden. Auf den wenig vorhandener, nicht versiegelten Flächen kann sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden. Die wenigen vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die südlich und östlich angren- zende Bebauung aber eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten sowie we- nige mehrgeschossige Gebäude), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die westlich gelegene Kreisstraße K 7951 sowie im geringen Umfang durch den Betriebsab- lauf des Bauhofes kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerechnet werden, durch die vor- handene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft nur schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine be- sondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland). an. Östlich und südöstlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend somit keine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der neuen Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende zusätzlichen Versiegelung geht auf Grund der bereits deutlichen anthropogenen Vorprägung wahrscheinlich kein oder in nur geringem Ausmaß Lebensraum für (möglicherweise) vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Die vorhandenen, naturschutzfachlich hochwertig eingestuften Gehölze und Bäume werden als zu erhaltend festgesetzt und werden somit durch die Planung nicht gerodet. Da es sich insgesamt im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Ge- bäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. Versickerung vor Ort, Notüberlauf des Versickerungsbereichs in Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 28 den bestehenden Mischwasserkanal) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bio- tope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Nachverdichtung und die damit einhergehende (Neu)Versiegelung werden die Funktio- nen der betroffenen Böden weiterhin beeinträchtigt bzw. gehen verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich, zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser weiter eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße und der bereits vorhandenen Vorprägung nicht zu erwarten. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Das auf den Dachflächen der geplanten Lagerhalle des Bauhofes anfallende Niederschlagswasser soll in einen neu zu errichtenden Versickerungsbereich im westlichen Plangebiet eingeleitet werden. Dort leitet ein Notüberlauf das Wasser bei Bedarf über vorhandene Grundleitungen in die gemeind- liche Kanalisation (Mischwasser) ab. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Die naturschutzfachlich bedeutenden Bäume, wel- che als zu erhalten festgesetzt sind, können weiterhin ihre Funktion als Frischluft produzierende Bestandteile des Plangebietes erfüllen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem lediglich von Norden her einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwischen bestehender Be- bauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die westlich gelegene freie Landschaft hinaus. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen hin weiterhin die Grenze des Ortsrandes. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nicht beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 29 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im westlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, die als Pufferzone zur Kreis- straße 7951 (Pflanzbindung Lärmschutzwall) sowie zur Niederschlagswasserversickerung (Versi- ckerungsbereich) dient. Auf der öffentlichen Grünfläche sind die vorhandenen Gehölze und Bäume zu erhalten (Pflanzbin- dung). Die (restliche) Grünfläche ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Des Weiteren werden naturschutzfachlich hochwertige Bäume, welche als Lebensraum fungieren können, als zu erhaltend festgesetzt. Um ein Mindestmaß an Durchgründung im Plangebiet zu sichern sind die vorhandenen Bäume durch weitere Pflanzungen im Bereich des Parkplatzes zu ergänzen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die Gehölzpflanzungen naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 30 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 31 8 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 8.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Flächen befinden sich im Gemeindeeigentum. 8.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Erschließungsrelevante Daten 8.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,73 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,48 65,7% Verkehrsflächen 0,18 24,7 % Öffentliche Grünflächen 0,07 9,6 % 8.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Mischwasser-System der öffentlichen Abwasserent- sorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 32 Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sind keine weiteren Erschließungs- maßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungs- leitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 8.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung des Planzeichens "Baugrenze" und dadurch bedingt Anpassung der Planzeichen "Gemeinbedarfsfläche" und "Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung" − Ergänzung der Festsetzung und des Planzeichens "Aktive Lärmschutz-Maßnahme" aus der rechtsverbindlichen 7.Änderung des Bebauungsplanes − redaktionelle Ergänzung der Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Aufnahme der nachrichtlichen Übernahme "Überflutungsflächen HQextrem" − Aufnahme der nachrichtlichen Übernahme "Überflutungsflächen HQ100" − Aufnahme des hinweislichen Planzeichens "Mischwasserkanal (Bestand)" − Aufnahme der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung des Hinweises "Brandschutz" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Bei der Planänderung vom 21.01.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 05.02.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.01.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.02.2019 enthalten): Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 33 − Anpassung der Planzeichen "Gemeinbedarfsfläche" und "Verkehrsfläche mit besonderer Zweck- bestimmung" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Bei der Planänderung vom 19.03.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 02.04.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 19.03.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.04.2018 enthalten): − Anpassung der Sichtflächen in der Planzeichnung − Redaktionelle Änderungen im Textteil Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 34 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich ("Sied- lungsschwerpunkt") Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan ; Darstellung als gemischte Bauflä- che (M), Gemeinbedarfs- fläche und als Grünflä- che (G) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 35 10 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf das Plangebiet. Blick von Nordosten auf das Plangebiet. Blick vom Plangebiet aus auf die "Ziegeleistraße". Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 38 Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Plan geändert am: 21.01.2019 Plan geändert am: 19.03.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift der Planerin. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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            Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 06. Mai 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Feuerwehrhaus/Bauhof 05 Darstellung des aktuellen Betreuungsangebots an der Klosterwiesenschule und Veränderungen 06 Satzungsänderung und Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in der Klosterwiesenschule 07 Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2026 für die Mitgliedskommunen des kommunalen Trägervereins Musikschule Ravensburg e. V. 08 Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsgebäudes auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 09 Bauantrag zum Umbau und Sanierung der Garage auf dem Flst. 357/1, Hirschstraße 189 10 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der östlichen Teilfläche des Flst. 1163 11 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der westlichen Teilfläche des Flst. 1163 12 Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 13 Erneute Beratung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstraße 54 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2024 15 Information Schließung des Wertstoffhofes durch die RaWEG zum 31.12.2025 16 Vergabe der Bohrarbeiten zur Erschließung von Erdwärme im Baugebiet Lilienstraße 17 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 06. Mai 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Feuerwehrhaus/Bauhof 05 Darstellung des aktuellen Betreuungsangebots an der Klosterwiesenschule und Veränderungen 06 Satzungsänderung und Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in der Klosterwiesenschule 07 Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2026 für die Mitgliedskommunen des kommunalen Trägervereins Musikschule Ravensburg e. V. 08 Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsgebäudes auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 09 Bauantrag zum Umbau und Sanierung der Garage auf dem Flst. 357/1, Hirschstraße 189 10 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der östlichen Teilfläche des Flst. 1163 11 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der westlichen Teilfläche des Flst. 1163 12 Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 13 Erneute Beratung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstraße 54 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2024 15 Information Schließung des Wertstoffhofes durch die RaWEG zum 31.12.2025 16 Vergabe der Bohrarbeiten zur Erschließung von Erdwärme im Baugebiet Lilienstraße 17 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Eurofins Institut Jäger GmbH - Ettishofer Str. 12 - DE-88250 Weingarten ZV WV Baienfurt-Baindt Rathaus 88255 Baienfurt Titel: Prüfbericht zu Auftrag 22508524 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Auftragsbezeichnung: Untersuchung gemäß TrinkwV Parametergruppe B Probenahmeort: NZ / Baienfurt Anzahl Proben: 1 Probenart: Trinkwasser Probenahmedatum: 11.03.2025 Probenehmer: Eurofins Institut Jäger GmbH, Mark-Andre Meilinger Probeneingangsdatum: 11.03.2025 Prüfzeitraum: 11.03.2025 - 28.03.2025 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Probenahme nicht durch unser Labor oder in unserem Auftrag erfolgte, wird hierfür sowie für die Kundenangaben oder darauf basierende Berechnungsergebnisse keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse gelten dann für die Probe, wie erhalten. Dieser Prüfbericht enthält eine qualifizierte elektronische Signatur und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT. Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind. Die aktuellen AVB können Sie unter http://www.eurofins.de/umwelt/avb.aspx einsehen. Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. Anhänge: XML_Export_AR-25-VU-001505-01.xml Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 1 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 Birgit Bender Niederlassungsleitung Weingarten +49 7515688750 Digital signiert, {{SIGNATURE_DATE}} {{SIGNATURE_BY}} {{SIGNATURE_TITLE}} Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 2 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 28.03.2025 Sven Eschenbach Department Manager Analytical Service Management Parameter Lab. Akkr. Methode Probenahme Probenahme Trinkwasser VU NG DIN ISO 5667-5 (A14): 2011-02 Angabe der Vor-Ort-Parameter Chlor (Cl2), frei VU NG DIN EN ISO 7393-2: 2019-03 Sauerstoff (O2) VU NG DIN EN ISO 5814: 2013-02 Wassertemperatur VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 pH-Wert VU NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Leitfähigkeit bei 25°C VU NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I Benzol JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bor (B) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Bromat JT NG DIN EN ISO 15061: 2001-12 Chrom (Cr) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cyanide, gesamt JT NG DIN EN ISO 14403-2: 2012-10 1,2-Dichlorethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Fluorid JT NG DIN 38405-4 (D4): 1985-07 Nitrat (NO3) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Quecksilber (Hg) JT NG DIN EN ISO 17852 (E 35): 2008-04 Selen (Se) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Tetrachlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Trichlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen JT berechnet Uran (U) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Perfluorhexansäure (PFHxA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansäure (PFHpA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansäure (PFOA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansäure (PFNA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansäure (PFDeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundekansäure (PFUnA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodekansäure (PFDoA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansäure (PFBA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,3 4) 6,5 - 9,5 2790 0,001 1 0,01 0,025 5) 0,05 0,003 1,5 50 6) 0,001 0,01 0,01 0,01 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,05 mg/l 0,1 mg/l °C °C 5,0 µS/cm 0,00025 mg/l 0,02 mg/l 0,0025 mg/l 0,0005 mg/l 0,005 mg/l 0,0005 mg/l 0,15 mg/l 1,0 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0001 mg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 X < 0,05 9,9 9,0 7,79 10,6 488 < 0,00025 < 0,02 < 0,0025 0,0010 < 0,005 < 0,0005 < 0,15 11 < 0,0001 < 0,001 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) 0,0014 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 3 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Perfluorpentansäure (PFPeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansäure (PFTrA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansulfonsäure (PFNS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundecansulfonsäure (PFUnS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodecansulfonsäure (PFDoS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansulfonsäure (PFDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Summe PFAS (20) exkl. LOQ JT berechnet Summe PFAS 4 Parameter exk. LOQ JT berechnet Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Atrazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desisopropyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metazachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metolachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Simazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Summe Pestizide (8 Parameter) JT berechnet Ver- gleichs- werte Grenz- werte 7) 8) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0005 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l mg/l mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 (n. b.) 1) (n. b.) 1) < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 (n. b.) 1) Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 4 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II Antimon (Sb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Arsen (As) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Blei (Pb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cadmium (Cd) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kupfer (Cu) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nickel (Ni) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nitrit (NO2) JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Benzo[b]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[k]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[ghi]perylen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Indeno[1,2,3-cd]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Summe PAK 4 JT berechnet Benzo[a]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Chloroform (Trichlormethan) JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bromdichlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Dibromchlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Tribrommethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trihalogenmethane JT berechnet Bisphenol A AN/f L8 DIN EN ISO 18857-2: 2012-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,005 0,01 9) 0,01 10) 0,003 2 11) 0,02 11) 0,5 12) 0,0001 13) 0,00001 0,05 0,0025 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,01 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l mg/l 0,000001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0005 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,0001 0,009 < 0,001 < 0,01 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 (n. b.) 1) < 0,000001 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) < 0,0005 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 5 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I Aluminium (Al) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ammonium JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Chlorid (Cl) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Eisen (Fe) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Leitfähigkeit bei 25°C JT NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Mangan (Mn) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Natrium (Na) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 TOC JT NG DIN EN 1484 (H3): 2019-04 Sulfat (SO4) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 pH-Wert JT NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcitlösekapazität (ber.) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,2 0,5 14) 250 0,2 2790 0,05 200 250 6,5 - 9,5 5 15) Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,005 mg/l 0,01 mg/l 1,0 mg/l 0,005 mg/l 5,0 µS/cm 0,001 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1,0 mg/l °C mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,005 < 0,01 5,8 < 0,005 478 2) < 0,001 3,7 0,3 14 7,69 2) 18,5 2) -19 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 6 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Ergänzende Untersuchungen Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38409-7 (H7-4): 2005-12 Basekapazität bis 8,2 (berechnet) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Temperatur Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 4,3 (m-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-2): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 4,3 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 8,2 (p-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-1): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcium (Ca) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kalium (K) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Magnesium (Mg) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Carbonathärte JT DEV D 8: 1971 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Härtebereich JT berechnet Sättigungsindex JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Sättigungs-pH-Wert nach Einstellung mit Calcit JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S1 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S JT NG DIN EN 12502-2: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S2 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 pH-Wert bei Bewertungstemperatur JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Hydrogencarbonat (HCO3) JT DEV D 8: 1971 Phosphor (P) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Phosphat (ber. als PO4) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,1 mmol/l mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,05 mmol/l 0,04 °dH 0,01 mmol/l 3,00 mg/l 0,2 mg/l 0,6 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 n.u. 3) 0,187 n.u. 3) 4,9 18,5 < 0,1 18,5 68,3 1,0 19,9 2,45 14,1 2,52 hart 0,37 7,49 0,129 34,4 2,44 7,778 299 < 0,2 < 0,6 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 7 von 10 Erläuterungen BG - Bestimmungsgrenze Lab. - Kürzel des durchführenden Labors Akkr. - Akkreditierungskürzel des Prüflabors X - durchgeführt Kommentare zu Ergebnissen 1) nicht berechenbar 2) Die Analyse erfolgte nach Probentransport ins Labor. Das Ergebnis kann aufgrund einer erhöhten Messunsicherheit von dem gegebenenfalls bei der Probenahme ermittelten Wert abweichen. 3) nicht untersucht Die mit AN gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH (Vorgebirgsstrasse 20, Wesseling) analysiert. Die Bestimmung der mit L8 gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-14078-01-00 akkreditiert. Die mit JT gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ernst-Simon-Strasse 2-4, Tübingen) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. Die mit VU gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ettishofer Str. 12, Weingarten) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. /f - Die Analyse des Parameters erfolgte in Fremdvergabe. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 8 von 10 Erläuterungen zu Vergleichswerten Untersuchung nach TrinkwV (Stand 2023-06). TrinkwV: Trinkwasserverordnung TMW: Technischer Maßnahmenwert GOW: Gesundheitliche Orientierungswerte TWLW: Trinkwasserleitwert MF: Membranfiltrationsansatz DA: Direktansatz Bitte informieren Sie bei Erreichen des Grenzwertes bzw. des technischen Maßnahmewertes Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Auch wenn für Proben der technische Maßnahmewert laut Trinkwasserverordnung nicht erreicht ist, können in Hochrisikobereichen beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 31 eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 53 bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt. 4) Entsprechend der aktuellen durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §20 TrinkwV (2023-06). Gehalte bis 0,6 mg/l freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird. 5) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2030. Ab dem 12. Januar 2030 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. 6) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein 7) Ab dem 12.01.2026 gilt der Grenzwert 0,00010 mg/l. 8) Ab dem 12.01.2028 gilt der Grenzwert 0,000020 mg/l. 9) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2033. Ab dem 12. Januar 2033 gilt für alle Wasserversorgungsanlagen der Grenzwert 0,0040 mg/l. Dieser Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. 10) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 11) Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 12) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden. 13) Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Messwerte für die Einzelsubstanz, die unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. 14) Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Erhöhung der üblicherweise gemessenen Konzentration ist zu untersuchen. 15) Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten. Für Eigenwasserversorgungsanlagen wird seitens des UBA empfohlen, sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht andere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggresivität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen werden. Bei der Darstellung von Vergleichswerten im Prüfbericht handelt es sich um eine Serviceleistung der EUROFINS UMWELT. Die zitierten Vergleichswerte (Grenz-, Richt- oder sonstige Zuordnungswerte) sind teilweise vereinfacht dargestellt und berücksichtigen nicht alle Kommentare, Nebenbestimmungen und/oder Ausnahmeregelungen des entsprechenden Regelwerkes. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 9 von 10 Abgleich mit Vergleichswerten Der Abgleich bezieht sich ausschließlich auf die in AR-25-VU-001505-01 aufgeführten Ergebnisse und erfolgt auf Basis eines rein numerischen Vergleichs des erhaltenen Messwertes mit den entsprechenden Vergleichswerten. Die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren werden hierbei gemäß den Vorgaben der TrinkwV berücksichtigt. Die im Prüfbericht AR-25-VU-001505-01 enthaltenen Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste TrinkwV (Stand 2023-06) auf. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 10 von 10 2025-03-28T15:43:41+0100 Eurofins Institut Jäger GmbH Validated by: Sven Eschenbach[mehr]

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                  Seite 1 von 18 Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Präambel Die fünf Kommunen des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gründen einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und vereinbaren auf dieser Grundlage die nachfolgende Verbandssatzung. Seine Aufgabe ist die Planung, der Flächenaufkauf, die Erschließung, der Flächenverkauf, der Betrieb und der Unterhalt eines interkommunalen Gewerbegebiets. Die interkommunale Zusammenarbeit verfolgt das Ziel einer wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Region. Es werden qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und mit Hilfe der Steuereinnahmen die soziale Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in den beteiligten Kommunen unterstützt. Zugleich ist die Kooperation der Beginn einer Entwicklung, nach der, im Einklang mit der Fortschreibung des Regionalplanes, weitere neue regional bedeutsame Gewerbegebiete im Gemeindeverband Mittleres Schussental interkommunal umgesetzt werden sollen. Die Zusammenarbeit beruht auf gegenseitiger Wertschätzung, Solidarität und Fairness. Als Ausdruck dieser Kooperation sollen die Entscheidungen in der prägenden Gründungsphase des Zweckverbandes einstimmig getroffen werden. Im Anschluss erfolgt die Zusammenarbeit auf Basis einer möglichst breiten Zustimmung. Alle beteiligten Kommunen sind bestrebt, möglichst zeitnah Flächenaufkäufe für die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebietes zu tätigen. Mit der zunehmenden Erschließung und den Unternehmensansiedlungen steigen die Emissionen. Zentral sind hierbei die zusätzlichen Verkehre. Den Kommunen ist bewusst, dass die Bürgerinnen und Bürger der Belegenheitskommunen Baienfurt und Baindt hiervon am stärksten betroffen sind. Dementsprechend setzen sich alle Kommunen für eine eigene Zufahrt von der Bundesstraße 30 zum Gewebegebiet ein. In der äußeren und inneren Erschließung des Gewerbegebietes müssen infrastrukturelle verkehrstechnische Maßnahmen ergriffen werden, damit nicht mehr Verkehre durch die Gemeinden und ihren Ortsteilen fahren. Bei der Erschließung und den Unternehmensansiedlungen werden Maßnahmen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit umgesetzt. In Verbindung mit den gemeinsam erarbeiteten Ansiedlungskriterien sowie den einheitlichen Vermarktungsleitlinien dokumentieren sie die nachhaltige und zukunftsorientierte Gewerbeflächenpolitik für das interkommunale Gewerbegebiet. Sie berücksichtigen auch die Belange einer energie- und ressourceneffizienten sowie CO2 reduzierten Bewirtschaftung. Wir streben ein klimaneutrales Gewerbegebiet an. Seite 2 von 18 Im Sinne einer guten zukünftigen Zusammenarbeit im Zweckverband verweisen die Kommunen auf die Inhalte der verabschiedeten „Gemeinsame Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebiets“ und die „Kriterien für eine Kooperation zwischen den Kommunen im interkommunalen Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. § 1 - Mitglieder, Name, Sitz und Gebiet des Verbandes (1) Die Gemeinden und Städte Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten bilden als Verbandsmitglieder den Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. (2) Der Zweckverband trägt den Namen „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS), im Folgenden „Verband“ genannt, und hat seinen Sitz in Baienfurt und Baindt. Der Sitz der Geschäftsstelle lautet: Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental, Geschäftsstelle: Gemeinde Baienfurt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt. (3) Das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ liegt auf den Gemarkungsflächen der beiden Belegenheitskommunen Baienfurt und Baindt. Es umfasst eine Fläche von ca. 70 ha. Das Verbandsgebiet umfasst die im Lageplan umrandete Flächen der Gemarkungen Baienfurt und Baindt. Der Lageplan ist Teil der Satzung (vgl. Anlage 1). § 2 - Ziele Der Verband entwickelt das Verbandsgebiet zu einem ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Gebiet für die gewerbliche Nutzung. Das vorrangige Ziel ist die Ansiedlung von Unternehmen, unter Berücksichtigung von Ansiedlungskriterien. Mit ihrer Hilfe wird die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region unterstützt, um damit auch in Zukunft die Lebensqualität der Bürgerschaft in den Mitgliedskommunen zu erhalten. § 3 - Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband plant und erschließt das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. Er siedelt dort Unternehmen an. (2) Der Verband erwirbt die für die Einrichtung des IGMS notwendigen Teilflächen. Der Preis für den Ankauf von Grundstücken ist für das gesamte Verbandsgebiet einheitlich. Der Preis ist immer zeitpunktbezogen. Preisänderungen im Zeitablauf sind möglich und gelten dann für das gesamte IGMS. Der Ankaufspreis wird durch Seite 3 von 18 die Verbandsversammlung festgelegt. In Ausnahmefälle, z.B. bei unterschiedlichen Wertigkeiten der Grundstücke, kann der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Abweichungen beschließen. (3) Soweit Grundstücke sich bereits im Eigentum einer Mitgliedsgemeinde befinden, kauft der Zweckverband die bereits von den Kommunen erworbenen Grundstücke zu dem ursprünglichen Preis einschl. Grunderwerbs- und Finanzierungskosten. Es gibt keine zeitliche Einschränkung der Aufkaufpflicht des Zweckverbandes. Für alle seit dem 01.01.2020 durch eine Kommune gekauften Flächen wird der ursprüngliche Kaufpreis erstattet. Für Flächen, die vor dem Stichtag gekauft wurden, entscheidet der Verwaltungsrat. Bei einer Eigenfinanzierung werden die entgangene Zinserlöse entsprechend ihrer tatsächlichen Höhe ersetzt. (4) Der Verband veräußert Grundstücke und Immobilien und siedelt Unternehmen an. Die Grundlage für die Unternehmensansiedlungen bilden, die von den Verbandsmitglieder verabschiedeten, Ansiedlungskriterien. Sie sind Ausdruck der wirtschaftspolitischen Vorstellungen zur Entwicklung des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“. Die Ansiedlungskriterien gelten für das gesamte Verbandsgebiet. (5) Bei der Ansiedlung von Unternehmen auf den Flächen des Zweckverbands nach § 3 Abs. 4 verfügen die Belegenheitskommunen je Einzel jeweils über ein Vetorecht bezüglich der gesamten Fläche des Zweckverbandes. (6) Der Verband führt die erforderlichen Bebauungsplanaufstellungsverfahren durch. Er übernimmt für das Verbandsgebiet die Aufgaben eines Planungsverbandes im Sinne des § 205 des Baugesetzbuches (BauGB) für die verbindliche Bauleitplanung, einschließlich der Aufstellung örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO. Hiervon ausgenommen sind die Flächennutzungsplanungen, da die Verbandsmitglieder zugleich Mitglieder im Planungsverband sind, der für das Verbandsgebiet in seiner Planungsfunktion zuständig ist. Die Belegenheitskommunen übertragen dem Verband insoweit alle Aufgaben, die ihnen zustehen, insbesondere die: a. Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und die Anwendung der Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung (insbesondere die Wahrnehmung von Genehmigungsvorbehalten, wie die zur Grundstücksteilung, zur Zurückstellung von Baugesuchen, für Veränderungssperren und Vorkaufsrechte und vertragliche Vereinbarungen zur Abwendung der Ausübung derartiger Befugnisse), wobei den beiden Belegenheitskommunen je einzeln jeweils ein Vetorecht bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen in Bezug auf die Planung von Erschließungsmaßnahmen nach §§ 123 ff. BauGB im Verbandsgebiet, insbesondere in Bezug auf die innere Erschließung des Verbandsgebietes zusteht, soweit diese Auswirkungen auf die äußere Erschließung des Seite 4 von 18 Verbandsgebietes durch die jeweilige Belegenheitskommunen hat; einschließlich des Rechts, im Verbandsgebiet zur Refinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Satzung nach § 135 c) Baugesetzbuch zu erlassen; b. Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB; c. Anwendung der Instrumente des besonderen Städtebaurechts (insbesondere städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen im Sinne des BauGB); d. Inanspruchnahme und verwaltungsmäßige Abwicklung von Förderbeihilfen; e. Durchführung von Bodenordnungsverfahren (Umlegungen, Grenzregelungen, private Bodenordnungsmaßnahmen und städtebauliche Verträge) einschließlich der Beantragung von Enteignungen; f. Die Ausweisung von Ausgleichsflächen soll der jeweiligen Belegenheitskommunen vorbehalten bleiben; g. Aufstellung von Grünordnungsplänen bzw. qualifizierte Freiflächengestaltungspläne. (7) Dem Verband obliegt das Recht und die Pflicht im Verbandsgebiet, die erforderlichen Erschließungsanlagen nach §§ 123 ff. BauGB zu schaffen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Dabei hat der Verband jeweils die Kompatibilität der Maßnahmen der inneren Erschließung des Verbandsgebietes mit der äußeren Erschließung der Belegenheitskommunen sicherzustellen. Hierzu hat der Verband den Zeitpunkt des Beginns der Erschließungsmaßnahmen jeweils im Einvernehmen mit derjenigen oder denjenigen Belegenheitskommunen festzulegen, auf deren Gemeindegebiet die Erschließungsmaßnahme durchgeführt wird. (8) Die Gemeinden übertragen dem Verband die mit diesen Anlagen zusammenhängenden Rechte und Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. §§ 127 ff. BauGB, 20 ff. KAG, die Unterhaltungspflichten (Beleuchtung, Reinigung, Räumen, Streuen) nach § 41 Straßengesetz (StrG) sowie die Straßenbaulast nach §§ 44, 45 StrG und der Straßenbaubehörde nach § 50 Abs. 3 Nr. 1 b, 2 b und 3 StrG. Die Übertragung umfasst auch das Recht zum Erlass der dafür notwendigen Satzungen; entsprechende Satzungen der Verbandsmitglieder treten, soweit sie das Verbandsgebiet betreffen, außer Kraft, sobald der Verband entsprechende eigene Satzungen erlassen hat. (9) Der Verband übernimmt die Trägerschaft für die laufende Unterhaltung der nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und § 1a BauGB im Zusammenhang mit der Gewerbegebietsausweisung bereitzustellenden ökologischen Ausgleichsflächen bzw. Ökopunkte. Ausgleichsflächen können außerhalb des Verbandsgebiets ausgewiesen werden. Seite 5 von 18 (10) Die neue Straßenverkehrsplanung muss dazu führen, dass es durch das IGMS nicht zu mehr Schwerlastverkehr bei den Ortsdurchfahrten kommt. Des Weiteren ist es das gemeinsame Ziel aller Beteiligten, dass eine zusätzliche Abfahrt / Auffahrt von der B 30 erstellt wird. (11) Der Verband trägt die Kosten einer neuen Straßenverkehrsführung der Belegenheitskommunen (Kosten der äußeren Erschließung) zum Anschluss des Verbandsgebietes, soweit sie nicht durch Zuschüsse und Förderprogramme finanziert werden. (12) Alle Verbandsmitglieder verpflichten sich, Grundstücke außerhalb des Verbandsgebietes gem. §1 Abs. 3, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Aufforstungsmaßnahmen des Zweckverbandes festgesetzt werden, auf den Zweckverband zu übertragen bzw. die Durchführung der Maßnahmen auf ihren Grundstücken dinglich zu sichern. Zur Präzisierung werden Inhalte in einer separaten Vereinbarung geregelt. (13) Dem Verband obliegt das Recht und die Pflicht der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet. Der Verband trägt die Kosten für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen im Verbandsgebiet sowie die Kosten für die laufende Unterhaltung und Erneuerung, der im Eigentum des Verbandes stehenden Wasserversorgungsanlagen. Der Verband trägt die Kosten für die Herstellung der Abwasseranlagen im Verbandsgebiet sowie die Kosten für die laufende Unterhaltung und Erneuerung, der im Eigentum des Verbandes stehenden Abwasseranlagen. Der Verband ist berechtigt, auf der Grundlage einer Satzung, Gebühren und Beiträge zu erheben oder sonstige Kosten bei den Nutzern geltend zu machen. Die Versorgung des Gewerbegebiets mit Wasser kann durch öffentlich-rechtliche Verträge durch den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt und die Eigenbetriebe der Belegenheitskommunen erfolgen. Die Beseitigung des im Gewerbegebiet anfallenden Abwassers kann über die Abwasseranlagen der Belegenheitskommunen erfolgen. (14) Dem Verband obliegt das Recht und die Pflicht zur Erschließung des Verbandsgebietes mit Strom, Gas und anderen Energieträgern sowie mit Infrastruktur der digitalen Kommunikation. Der Verband ist berechtigt, Konzessionsverträge mit Versorgungsträgern für das Verbandsgebiet abzuschließen, soweit bestehende Verträge diesen nicht entgegenstehen. Eventuell entstehende Kosten der Energieversorgungsträger für die Durchleitung von Energie sind vom Verband zu tragen. (15) Der Verband trägt die Kosten zur Errichtung, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung einer Infrastruktur für nachhaltige Mobilitätslösungen, wie z.B. Ladenstationen für E-Autos und E-Fahrräder, Pkw- und Fahrrad-Parkhäuser. Seite 6 von 18 (16) Die äußere Verkehrsanbindung erfolgt über die bestehende Kreisstraße oder über die als neuer Zubringer zur Bundesstraße B 30 noch zu bauende Kreisstraße. Die Unterhaltungslast für die äußere Verkehrsanbindung geht auf den Zweckverband über. (17) Für die Herstellung der inneren und äußeren Ver- und Entsorgungsanlagen ist der Verband zuständig, sofern im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Investoren keine anderen Vereinbarungen über die Erschließung getroffen werden. Hinsichtlich der Kostenträgerschaft, Übernahme durch die jeweilige Belegenheitskommune und der Beiträge wird das Nähere durch öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Verband und den Belegenheitskommunen geregelt. Die innere Erschließung berücksichtigt die Kriterien eines ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Gewerbegebiets. (18) Der Zweckverband erstattet anderen Gebietskörperschaften diejenigen Kosten, die diesen auf deren Gemarkungsflächen außerhalb des Verbandsgebietes gemäß § 1 Abs. 3 dieser Satzung kausal durch die Nutzung des IGMS entstehen oder durch diese notwendig werden. (19) Der Verband kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben der Verbandsmitglieder oder Dritter bedienen. Er kann sich auch an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen. (20) Alle übrigen hoheitlichen Befugnisse verbleiben bei den Belegenheitskommunen oder der ansonsten gemäß Gesetz zuständigen Behörden, insbesondere die nach dem Polizeigesetz bestehenden Befugnisse. § 4 - Organe des Verbandes Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat und der Verbandsvorsitz. § 5 - Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den (Ober-) Bürgermeistern bzw. den (Ober-) Bürgermeisterinnen der Mitgliedsgemeinden und 3 weiteren Vertretungen der Gemeinde Baienfurt, 3 weiteren Vertretungen der Gemeinde Baindt, 1 weitere Vertretung der Gemeinde Berg, 3 weiteren Vertretungen der Stadt Ravensburg, 2 weiteren Vertretungen der Stadt Weingarten. Seite 7 von 18 Die weiteren Vertretungen und je eine Stellvertretung für sie werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von dem neu gebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte auf die Dauer der Amtszeit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gewählt. Die Wahl ist widerruflich. Mit ihrem Ausscheiden aus dem Gemeinderat endet auch ihre Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Für aus der Verbandsversammlung ausscheidende Vertretungen wird für den Rest der Amtszeit - wiederum widerruflich - vom Gemeinderat eine Nachfolge gewählt. (2) In der Verbandsversammlung haben die Mitgliedsgemeinden folgende Stimmen: Gemeinde Baienfurt 27,50 Stimmen Gemeinde Baindt 27,50 Stimmen Gemeinde Berg 2,7 Stimmen Stadt Ravensburg 31,05 Stimmen Stadt Weingarten 11,25 Stimmen Gesamt: 100 Stimmen Die Stimmen der Mitgliedsgemeinden können nur einheitlich abgegeben werden. § 6 - Aufgaben der Verbandsversammlung und Geschäftsgang (1) Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes. Sie legt die Grundsätze für die Tätigkeit des Verbandes fest, überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse und entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit nicht die Verbandsversammlung dem Verwaltungsrat oder dem Verbandsvorsitzenden bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes zuständig ist. (2) Die Verbandsversammlung beschließt insbesondere über: a. die Änderung der Verbandssatzung; b. die Aufnahme weiterer Mitgliedskommunen, das Ausscheiden von Mitgliedskommunen, die Auflösung des Verbandes und die Auseinandersetzungsvereinbarung; c. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung anderer Satzungen; d. die Bildung und die Ermächtigung von Ausschüssen; e. die Wahl des Verbandsvorsitzes und der Stellvertretung; f. die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Mitarbeitenden des Verbandes bzw. Beschäftigten ab der Entgeltgruppe 13 TVöD und bei verbeamteten Beschäftigten ab der Besoldungsgruppe A 13, im Einvernehmen mit dem Verbandsvorsitz, soweit es sich nicht um Aushilfsanstellungen handelt; Seite 8 von 18 g. die Feststellung und Änderung der Haushaltssatzung, die Festsetzung der Verbandsumlagen, die Feststellung der Jahresrechnung, der Jahresabschlüsse des Verbands und den Stellenplan; h. Geschäftsvorgänge mit einem Wert von mehr als 1.000.000 EUR (netto); i. die Übernahme von Bürgschaften von mehr als 1.000.000 EUR (netto); j. die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen des Verbandes; die allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen des Verbandes; k. den Verzicht auf Ansprüche des Verbandes sowie den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen von mehr als 10.000 EUR im Einzelfall; l. die Festlegung der Grundsätze für die Ansiedlung von Unternehmen in Form von Ansiedlungskriterien (vgl. § 3 Abs. 4) sowie zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksrechten im Verbandsgebiet; m. die Festlegung des Preises für den Ankauf von Grundstücken und für den Verkauf von Gewerbeflächen; n. alle sonstigen Angelegenheiten, die für den Verband von erheblicher wirtschaftlicher oder grundsätzlicher Bedeutung sind; o. im Falle der Ziff. a), b), c), d), e), g), j) und l) bedarf der Beschluss der Verbandsversammlung einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Gesamtstimmenzahl nach § 5 Abs. (2); p. die verbindliche Bauleitplanung zur Aufstellung, wesentlichen Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen einschließlich der Aufstellung örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO und sonstiger Beschlüsse in Vorbereitungen von Satzungen nach dem Baugesetzbuch. (3) Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, so oft es die Verbandsgeschäfte erfordern, mindestens aber einmal im Jahr. Die Verbandsversammlung muss einberufen werden, wenn eine Mitgliedsgemeinde dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Verbandes gehören muss, beim Verbandsvorsitz beantragt. (4) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn die anwesenden Vertretungen mehr als die Hälfte der Mitgliedskommunen und mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen Gesamtstimmenzahl vertreten. Beschlüsse werden, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die den einzelnen Mitgliedsgemeinden zustehenden Stimmen werden durch die (Ober-) Bürgermeister bzw. (Ober-) Bürgermeisterinnen oder – bei deren Abwesenheit – durch die gesetzlichen Vertretungen oder die Beauftragten abgegeben. Hierbei sind sie an die Beschlusslage der jeweiligen Gemeinderatsgremien gebunden. Die Stimmführung erfolgt durch die (Ober-) Bürgermeister bzw. (Ober-) Bürgermeisterinnen sowie bei Abwesenheit durch die Vertretungen oder die Beauftragten; ihre Stimmabgabe entscheidet über alle Stimmen der jeweiligen Gemeinde. Seite 9 von 18 (5) Die Geschäftsführung des Verbandes sind berechtigt, an den Sitzungen der Verbandsversammlung beratend teilzunehmen. (6) Im Übrigen finden auf den Geschäftsgang und die Verhandlungsleitung die Be- stimmungen der Gemeindeordnung entsprechende Anwendung, sofern sich aus dem GKZ oder aus dieser Satzung nichts anderes ergibt. § 7- Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus den (Ober-) Bürgermeistern bzw. (Ober-) Bürgermeisterinnen der Mitgliedskommunen bzw. deren gesetzlichen Vertretungen oder die Beauftragten. Die Geschäftsführung des Verbandes ist berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilzunehmen. (2) Für die Stimmenverteilung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend. (3) Der Verwaltungsrat berät die Sitzungen der Verbandsversammlung vor. Er entscheidet an Stelle der Verbandsversammlung selbständig über: a. den Abschluss von Vereinbarungen nach § 9 Abs. 3; b. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan von mehr als 100.000 EUR (netto) bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR (netto) im Einzelfall; c. der Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksrechten sowie die Übernahme von Bürgschaften von mehr als 100.000 EUR (netto) bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR (netto) im Einzelfall; d. die Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven von mehr als 10.000 EUR im Einzelfall sowie zur Erhöhung bereits getroffener Vergaben (Nachträge) von mehr als 30.000 EUR im Einzelfall; e. die Höhe des Kaufpreises, den der Zweckverband an die Kommunen leistet, für Grundstücke, welche die Kommunen vor dem 01.01.2020 gekauften haben; f. die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Mitarbeitenden des Verbandes bzw. Beschäftigten der Entgeltgruppen 9a bis 12 TVöD und bei verbeamteten Beschäftigten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 12; g. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 100.000 EUR (netto) im Einzelfall und bis längstens 12 Monate. h. den Verzicht auf Ansprüche des Verbandes sowie den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen bis 10.000 EUR im Einzelfall; Seite 10 von 18 i. alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen und Bauvorhaben im IGMS stehen. Hierzu gehören u.a. die Beratung und Abstimmung von Lageplänen bzw. Bauvoranfragen, von Bauträgern, von Aufgaben der Bauverwaltung und Technik, von Maßnahmen zur Umsetzung eines städtebaulichen Konzeptes, von Verkehrsangelegenheiten und von allen planungs- und nutzungsrechtlichen Angelegenheiten, die in Verbindung mit der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im IGMS stehen, inklusive der notwendigen Entscheidungen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren; j. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Vorkaufsrechte im Rahmen der von der Verbandsversammlung festgelegten Grundsätze im Wert von mehr als 100.000 EUR (netto) bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR (netto) im Einzelfall sowie für die Erklärung des planungsrechtlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB; k. Verträge über die Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einem jährlichen Miet- und Pachtwert von mehr als 10.000 EUR; l. die Führung von Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert von mehr als 30.000 EUR im Einzelfall; m. den Abschluss von Vergleichen, sofern der Wert des Nachgebens mehr als 5.000 EUR im Einzelfall beträgt; n. die Bildung von Haushaltsausgaberesten von mehr als 100.000 EUR im Einzelfall. (4) Die Grundstücksverhandlungen sollen von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der jeweiligen Belegenheitskommune im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat durchgeführt werden. (5) Der Verwaltungsrat kann Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, zu deren Entscheidung er zuständig wäre, der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorlegen: Er kann anstelle der Verbandsversammlung entscheiden, wenn eine Angelegenheit keinen Aufschub duldet. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der Verbandsversammlung unverzüglich mitzuteilen. (6) Für den Geschäftsgang des Verwaltungsrats gelten die Bestimmungen für die Verbandsversammlung entsprechend. Über Gegenstände einfacher Art kann im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschlossen werden; ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht. Seite 11 von 18 (7) Soweit sich die Zuständigkeit aus einer Wertgrenze bestimmt, bezieht sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung der Zuständigkeit eines beschließenden Ausschusses ist unzulässig. Als Wert wiederkehrender oder dauernder Nutzungen und Leistungen gilt der dreifache Betrag des einjährigen Bezugswertes. § 8 – Verbandsvorsitz (1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsitz sowie zwei Stellvertretungen. In der Regel sollen die Vorsitzenden die Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister der Belegenheitskommunen sein, da die gesamte Fläche des IGMS auf der Gemarkung dieser beiden Belegenheitskommunen liegt. Die erste Stellvertretung des IGMS soll die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg sein. Diejenige Belegenheitskommune, die nicht den Vorsitz innehat, soll den zweiten stv. Vorsitz besetzen. Die Verbandsmitglieder sind sich jedoch bewusst, dass der Verbandsvorsitz und die Stellvertretungen gemäß § 16 Abs. 3 des Gesetzes über Interkommunale Zusammenarbeit von der Verbandsversammlung gewählt werden und diese Vereinbarung insofern nicht bindend ist. Die Amtszeit des Verbandsvorsitzes sowie der Stellvertretungen dauern 2 Jahre. (2) Der Verbandsvorsitz hat zugleich den Vorsitz in der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrates inne. Er vertritt den Verband, leitet die Verbandsverwaltung und vollzieht deren Beschlüsse. (3) Der Verbandsvorsitz erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder von der Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. Soweit er nicht ohnehin nach diesen Bestimmungen zuständig wäre, werden ihm folgende Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen: a. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall; b. der Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksrechten sowie die Übernahme von Bürgschaften bis zum Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall; c. die Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 10.000 EUR sowie zur Erhöhung bereits getroffener Vergaben (Nachträge) bis zu 30.000 EUR im Einzelfall; d. die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten im Rahmen des Stellenplans der Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD, Aushilfsangestellte, Auszubildende und Praktikanten. Seite 12 von 18 e. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Vorkaufsrechte im Rahmen der von der Verbandsversammlung festgelegten Grundsätze im Wert bis zu einem Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall; f. Verträge über die Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einer jährlichen Miet- und Pachtwert von 10.000 EUR; g. die Führung von Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30.000 EUR im Einzelfall; h. der Abschluss von Vergleichen, sofern der Wert des Nachgebens 5.000 EUR im Einzelfall nicht übersteigt; i. die Aufnahme von Krediten im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Kreditermächtigung; j. die Bildung von Haushaltsausgaberesten bis zum Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Sitzung der Verbandsversammlung bzw. des Verwaltungsrats aufgeschoben werden und auch nicht im schriftlichen Verfahren erfolgen kann, entscheidet der Verbandsvorsitz an Stelle der Verbandsversammlung bzw. des Verwaltungsrats. Er hat den Mitgliedern der Verbandsversammlung bzw. des Verwaltungsrats die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitz hat die Verbandsversammlung und den Verwaltungsrat in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 5 GemO über alle wichtigen Verbandsangelegenheiten zu unterrichten. § 9 - Verbandsverwaltung (1) Am Sitz des Verbandes wird eine Geschäftsstelle zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben eingerichtet. Die Geschäftsstelle wird von der Geschäftsführung geleitet. (2) Die Geschäftsführung wird durch die Kämmerer der Belegenheitskommunen gebildet. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Geschäftsführung. (3) Abgesehen von der Geschäftsführung kann der Verband zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere notwendige Mitarbeitende einstellen. Er kann sich auch geeignete Mitarbeitende und sachlicher Verwaltungsmittel von Mitgliedskommunen oder Dritten bedienen; das Nähere wird in einer Vereinbarung zwischen dem Verband und den Mitgliedskommunen bzw. den Dritten geregelt. Seite 13 von 18 (4) Verletzen die Mitarbeitende einer Mitgliedsgemeinde in Ausübung einer Verbandsaufgabe die ihnen einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so haftet der Verband. § 10 - Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (1) Die Verbandsvertretungen sowie ihre Stellvertretungen sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und an Dienstgeschäften eine Aufwandsentschädigung, die in einer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln ist. (2) Der Verbandsvorsitz, die Stellvertretungen, die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Geschäftsführung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihre Verbandstätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die in einer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln ist. § 11 – Wirtschaftsführung Für die Wirtschaftsführung sowie für das Kassen- und Rechnungswesen des Zweckverbands gelten die Vorschriften nach § 18 GKZ. § 12 – Deckung des Finanzbedarfs Soweit der Finanzbedarf des Verbandes nicht durch Benutzungsentgelte oder andere Erträge gedeckt werden kann, wird dieser von den Verbandsmitgliedern durch Verbandsumlagen nach § 13 aufgebracht. § 13 – Umlagen (1) Die Umlagen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts/der Ergebnisrechnung werden gesondert erhoben zur Abdeckung: - der laufenden Betriebskosten nach Abzug entsprechender Erträge einschließlich der Kassenkreditzinsen (Betriebskostenumlage), - der Abschreibungen nach Abzug von Auflösungen von Investitionszuschüssen/-beiträgen (Abschreibungsumlage) und - des Zinsaufwands der aufgenommenen Kredite zur Finanzierung der Investitionen des Zweckverbands (Zinsumlage). Seite 14 von 18 (2) Zur Tilgung der aufgenommenen Darlehen stehen die Abschreibungen auf das Anlagevermögen zur Verfügung. Sind die Tilgungen höher als die Abschreibungen, kann dieser Saldo als Tilgungsumlage angefordert werden. Die Tilgungsumlage wächst dem Verbandsvermögen zu. Maßstab für die Umlagen ist der Prozentsatz der Stimmenverteilung in der Verbandsversammlung gemäß § 5 Abs. 2, d.h.: Gemeinde Baienfurt 27,50 % Gemeinde Baindt 27,50 % Gemeinde Berg 2,7 % Stadt Ravensburg 31,05 % Stadt Weingarten 11,25 % (3) Die Höhe der Umlagen wird in der Haushaltssatzung für das Jahr vorläufig und im Jahresabschluss endgültig festgesetzt. Überzahlungen werden auf das jeweils folgende Rechnungsjahr angerechnet, Nachzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Anforderung an die Verbandskasse zu entrichten. (4) Der Verband kann jeweils zum Quartalsbeginn eine Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der Umlagen nach Abs. 1 erheben. Die Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Anforderung an die Verbandskasse zu bezahlen. (5) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz der EZB (jeweils vom 01.01. des laufenden Jahres) zu leisten. § 14 - Verteilung des Steueraufkommens und anderer Erträge (1) Die Verteilung der im Verbandsgebiet anfallenden Gewerbesteuern werden auf alle Mitgliedsgemeinden im selben Verhältnis verteilt, nach welchen sie die Umlagen leisten (vgl. § 13, Abs. 2). Die Anteile sind entsprechend den tatsächlichen Steuereingängen (Ist-Aufkommen abzüglich Gewerbesteuerumlage) jeweils zum Jahresende unmittelbar an die Mitgliedsgemeinden abzuführen. (2) Die Grundsteuer A verbleibt bei den jeweiligen Belegenheitskommunen. (3) Die Grundsteuer B aus dem Verbandsgebiet verbleibt bei den jeweiligen Belegenheitskommunen. (4) Die Aufteilung des Realsteueraufkommens nach Abs. 1, 2 und 3 soll bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden gemäß § 6 Abs. 5 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden. Sie gilt daher auf die Dauer des Bestehens des Verbandes, mindestens aber fünf Jahre von der Verbandsgründung an. Seite 15 von 18 (5) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, bei wesentlichen Änderungen der Finanzverfassung der Gemeinden, insbesondere des Gewerbesteuergesetzes oder des Finanzausgleichsgesetzes, die Abs. 1, 2 und 3 in einer dem Gesetz und dem wirtschaftlichen Zweck dieser Satzung entsprechenden Weise neu zu fassen. (6) Die Einnahmen des Verbandes werden, soweit sie nicht zur Erfüllung von Verbandsaufgaben benötigt werden, an die Mitgliedsgemeinden abgeführt. Die Verteilung erfolgt im selben Verhältnis, nach welchen sie die Umlagen leisten (vgl. § 13 Abs. 2). § 15 - Ausscheiden von Mitgliedsgemeinden (1) Eine Mitgliedsgemeinde kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres schriftlich ihr Ausscheiden aus dem Verband aus wichtigem Grund beantragen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Einzelinteresse der ausscheidungswilligen Mitgliedsgemeinde das Gesamtinteresse der übrigen Mitgliedsgemeinden an einer dauerhaften Erfüllung der Verbandsaufgaben in erheblichem Maß übersteigt und ein Verbleiben im Verband unzumutbar werden lässt. Für das Ausscheiden ist ein Beschluss der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmzahl notwendig. (2) Der Verband kann eine Mitgliedsgemeinde mit einer Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl aus wichtigem Grund ausschließen. (3) Die ausscheidende bzw. ausgeschlossene Mitgliedsgemeinde haftet dem Verband für die bis zu ihrem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten des Verbandes weiter. Sie hat keinen Anspruch auf eine Vermögensauseinander- setzung. Die Verbandsversammlung setzt die näheren Regelungen (insbesondere finanzielle Abwicklung, Übergangsregelungen) für das Ausscheiden fest. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend beim Ausscheiden bzw. Ausschluss einer Mitgliedsgemeinde nach § 23 GKZ. (4) Der Anteil der ausscheidenden bzw. ausgeschlossenen Mitgliedsgemeinde an den Umlagen wird unter den verbleibenden Verbandsmitgliedern entsprechend dem Verhältnis ihrer bisherigen Anteile an den Umlagen aufgeteilt. Die Stimmen der ausscheidenden Mitgliedsgemeinde in der Verbandsversammlung (§ 5 Abs. 2) werden auf die verbleibenden Mitgliedsgemeinden, entsprechend ihren bisherigen relativen Anteilen, verteilt. Seite 16 von 18 § 16 - Auflösung des Verbandes (1) Im Falle der Auflösung des Verbandes wird das nach Bereinigung der Schulden verbleibende Verbandsvermögen veräußert und unter den Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis ihrer Anteile an den Umlagen aufgeteilt; verbleibende Schulden gehen im selben Verhältnis auf die Mitgliedsgemeinden über. Die Abwicklung obliegt dem Verbandsvorsitz. (2) Die Erfüllung solcher Verpflichtungen ist, wenn der Auflösungsbeschluss nichts anderes bestimmt oder im Zuge der Abwicklung nichts anderes vereinbart wird, Aufgabe der Belegenheitsgemeinde, die den Vorsitz führt. Die anderen Mitgliedsgemeinden haben sich an deren Aufwand im Verhältnis ihrer Anteile an den Umlagen zu beteiligen. Für Verpflichtungen des Verbandes, die nur einheitlich erfüllt werden können und die über die Abwicklung der Auflösung hinauswirken, werden die Mitgliedsgemeinden Gesamtschuldner. (3) Bei der Auflösung wird das Personal des Verbandes, dessen Beschäftigungsverhältnis nicht gelöst werden kann, von den Mitgliedsgemeinden übernommen. Vor Auflösung des Verbandes ist darüber zwischen den Mitgliedsgemeinden eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. (4) Der Verband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange die Abwicklung einzelner Geschäfte dies erfordert. § 17 - Entscheidung über Streitigkeiten (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Mitgliedsgemeinden oder zwischen einzelnen Mitgliedsgemeinden untereinander über Rechte und Pflichten aus dem Verbandsverhältnis ist das Regierungspräsidium Tübingen zur Schlichtung anzurufen. (2) Erst wenn sich die Beteiligten mit den Vorschlägen der Schlichtungsstelle zur gütlichen Beilegung des Streites nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang einverstanden erklärt haben, können sie ihre Ansprüche vor den zuständigen Gerichten geltend machen. § 18 - Verbandsfreundliches Verhalten (1) Zum Erreichen der Verbandsziele sind die Mitgliedsgemeinden zu einer offenen Information und Abstimmung ihrer Wirtschaftsförderungspolitik bereit. Seite 17 von 18 (2) Die Verbandsmitglieder vereinbaren und verpflichten sich gegenüber den im Verband anzusiedelnden oder bestehenden Gewerbebetrieben sich jeder Einwirkung zu enthalten, die den Verbandszweck zuwiderläuft oder zuwiderlaufen kann. § 19 - Übergangsbestimmung (1) Bis zur ersten Wahl des Verbandsvorsitzes nimmt dessen Aufgaben der Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg wahr. (2) Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2023 und 2024 bereits Flächen für Gewerbe im Verbandsgebiet sowie Tauschflächen für das Verbandsgebiet erworben. Dieser Grunderwerb wird ausdrücklich unterstützt und es ist das Ziel der Belegenheitskommunen, die Grunderwerbe im Verbandsgebiet möglichst umfassend und zeitnah durchzuführen. Hierbei werden die Belegenheitskommunen durch die anderen Kommunen finanziell unterstützt. (3) Sobald der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ gegründet ist, kauft dieser die Grundstücksflächen von den Eigentümern. (4) Die Konditionen und der Umfang der finanziellen Unterstützung des Grundstückserwerbs der Gemeinde Baindt sind in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Mitgliedsgemeinden festgehalten. § 20 - Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachungen des Verbandes werden von den Mitgliedsgemeinden entsprechend ihrer jeweiligen Bekanntmachungssatzung veröffentlicht. Die Kosten tragen die Mitgliedsgemeinden. § 21 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung sowohl der Verbandssatzung als auch der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft. Anlage - Lageplan des Verbandsgebietes „Interkommunales Gewerbegeiet Mittleres Schussental“ Seite 18 von 18 Baienfurt, den 18.12.2024 gez Bürgermeister Günter A. Binder Gemeinde Baienfurt Baindt, den 18.12.2024 gez Bürgermeisterin Simone Rürup Gemeinde Baindt Berg, den 18.12.2024 gez Bürgermeisterin Manuela Hugger Gemeinde Berg Ravensburg, den 18.12.2024 gez Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp Große Kreisstadt Ravensburg Weingarten, den 18.12.2024 gez Oberbürgermeister Clemens Moll Große Kreisstadt Weingarten Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der beteiligten Mitgliedsgemeinde/-stadt oder der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Gemeinde Baienfurt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 07502940622 2025-01-23T08:46:57+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 23.01.2025

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