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Mehlisstrasse.pdf

_____________________________Satzung_____________________________ Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) , § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 65), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 55) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan „Mehlisstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.11.2013 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 06.03.2012. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan „Mehlisstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung vom 06.03.2012 und dem Textteil vom 11.12.2012. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 11.12.2012 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften - zu Dachformen - zu Dachneigungen - zu Dachgestaltungen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan „Mehlisstraße“ der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ……………………… ……………………………………. (Dienststempel) Elmar Buemann, Bürgermeister Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 1 BEBAUUNGSPLAN ”Mehlisstraße” Gemeinde Baindt TEXTLICHE FESTSETZUNG MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG Mit Inkraftt reten dieses Bebauungsplanes treten im Geltungsbereich alle bisherigen Festsetzungen außer Kraft , nicht jedoch die Stellplatzsatzung “ Baienfurterstrasse” . A) RECHTSGRUNDLAGEN 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I.S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013. (BGBL. I.S. 1548) 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBL. I.S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBL. I.S. 1548) 3. Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 (GBI. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012. (GBI. S. 55) 4. Planzeichnungsverordnung (PlanzV) i.d.F. vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 S. 58 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) In Ergänzung der Planzeichnung w ird Folgendes festgesetzt: B) PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB und §§ 1 - 23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung § 9(1)1 BauGB WA 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) entsprechend den Einschrieben im Plan § 4 BauNVO 1.1.1 Einschränkungen von Nutzungen im WA- Gebiet: von den nach § 4(3) genannten Nutzungen- arten sind: - (4) Gartenbaubetriebe - (5) Tankstellen - (6) sonst ige nicht störende Gew erbebetrie- be nicht zulässig § 1(5) § 4(3) BauNVO BauNVO Mi 1.2 Mischgebiet (Mi) § 6 BauNVO 1.2.1 Unzulässigkeit von Ausnahmen im Mi-Gebiet: § 6(3) i. V.m. § 1(6) BauNVO BauNVO Im Gebiet Mi sind Vergnügungsstätten nach §6 Abs. 2 Nr. 8 im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 nicht zulässig. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 2 1.2.2 Einschränkung von Nutzungen: von den nach § 6(2) genannten Nutzungsar- ten sind: - (7) Tankstellen - (8) Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3)2 in den Teilen des Gebiets, die überw iegend durch gew erbliche Nutzungen geprägt sind nicht zulässig. § 1(5) § 6(2) BauNVO BauNVO 1.2.3 Einschränkung der Anzahl von Wohnungen - in Wohngebäuden ist je angefangene 250m² Baugrundstücksf läche i.S.v. §19(3) BauNVO maximal 1 Wohnung zulässig. § 9(1)6 BauGB GEe 1.3 Eingeschränktes Gew erbegebiet (GEe) entsprechend den Einschrieben im Plan Im GEe sind nur Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht w esent lich stören. § 8 BauNVO 1.3.1 Einschränkung von Nutzungen im Gew erbe- gebiet: von den nach § 8(2) genannten Nutzungsar- ten sind: - (3) Tankstellen nicht zulässig § 1(5) § 8(2) BauNVO BauNVO 2. Maß der baulichen Nutzung (* Zahlenw erte sind nur Beispiele) § 9(1)1 BauGB GRZ = 0,4* Max. Größe der Grundf läche (GRZ) der baulichen Anlagen je Quadratmeter Grund- stücksf läche i.S. §19(3) BauNVO § 16(2)1 BauNVO WH = 6,0 m* Wandhöhe als Höchstgrenze über Erdgeschossfußbo- denhöhe (EFH) Die max. Wandhöhe ist def iniert als Schnittpunkt der Außenw and des Haupt- baukörpers, also nicht an Vorbauten und Dachvorsprüngen, mit der Außenkante der Dachf läche (Oberkante Bedachungsmateri- al). § 16(3)2 BauNVO GH = 9,0 m* Gebäudehöhe als Höchstgrenze über Erdgeschossfußbo- denhöhe (EFH) Erdgeschossfussbodenhöhe Die Erdgeschossfussbodenhöhe EFH = Erdgeschoß-Fußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null Bezugspunkt ist der Rohfussboden. Bei vorhandenen Gebäuden ist die bisheri- ge EFH sow ohl bei Umbau w ie auch bei Abriss und Neubebauung beizubehalten. Bei Neubauten w ird die EFH mit + 40cm über dem vorhandenen natürlichen Gelän- de (Mit telmass an den Gebäudeecken) § 9(2) BauGB Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 3 festgelegt. Die mit den vorherigen Fest legungen fest- gesetzten Erdgeschossrohfussbodenhöhen dürfen bei vorhandenen Gebäuden und Neubauten um max. ± 30 cm verändert w erden. 3. Bauweise § 9(1)2 BauGB O Offene Bauw eise § 22 BauNVO Baugrenze § 23(1+ 3) BauNVO Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung § 16(5) BauNVO Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzun- gen § 16(5) BauNVO 4. Öffentliche Verkehrsflächen § 9(1)11 BauGB Straßenbegrenzungslinie Fussw eg Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 5. Versorgungsflächen § 9(1)12 BauGB Versorgungsf läche Elektrizität 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft § 9(1)20 i. V. mit §9(1)25a+ b BauGB BauGB 6.1.1 Bisher bebauter Bereich (WA 1) Der auf den privaten Grundstücken ent- stehende Niederschlagsw asserabf luss darf nicht direkt in die Abw asserkanalisat ion abgeleitet w erden. Dies gilt auch für Über- § 9(1)20 BauGB Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 4 läufe von Anlagen zur Regenw assernut- zung (Zisternen) ohne Zw angsent leerung und für Drainagen. Das von der Ableitung in den Abw asser- kanal ausgeschlossene Niederschlagsw as- ser darf keine schädlichen Verunreinigun- gen aufw eisen. Das Niederschlagsw asser muss auf dem Grundstück, auf dem es anfällt , gepuffert w erden. Hierzu müssen auf den Privat- grundstücken Retent ionszisternenanlagen oder gleichw ert ige Retent ionsf lächen als Versickerungsmulden hergestellt w erden. Der Notüberlauf w ird an das bestehende Kanalsystem (Mischsystem) angeschlos- sen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zu- lässig. 6.1.2 Bisher unbebauter Bereich (WA 2+ GEe) (Gew erbef läche + Neubaubereich WA 2) Der auf den privaten Grundstücken ent- stehende Niederschlagsw asserabf luss muss im Trennsystem in das öffent liche Abw asserkanalsystem abgeleitet w erden. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenw assernutzung (Zisternen) ohne Zw angsent leerung und für Drainagen. Das von der Ableitung in den Abw asser- kanal ausgeschlossene Niederschlagsw as- ser darf keine schädlichen Verunreinigun- gen aufw eisen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zu- lässig. § 9(1)15 BauGB 6.2 Bodenversiegelungen sind auf das unbe- dingt notw endige Maß zu beschränken. Die Beläge für Garagenzufahrten und Stell- plätze sind als w asserdurchlässiger Belag auszuführen. (z.B. w assergebundene Flächen, Schotter- rasen, Pf lasterf lächen mit w asserdurchläs- sigen Fugenanteilen, Rasengittersteine) 6.3 Einzelpf lanzgebote X 6.3.1 Pf lanzgebot – Einzelbäume An den in der Planzeichnung gekennzeich- neten Stellen sind großkronige Einzel- baumhochstämme zur Gliederung des Straßenraumes zu pf lanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind die Arten der Pf lanzen- liste 1 zu verw enden. Die generelle Lage der Bäume ist verbindlich. Der exakte Standort kann nur bis zu 5 m verschoben w erden. § 9(1)25 a BauGB 6.3.2 Pf lanzgebot – Einzelbäume Auf jedem Baugrundstück ist mindestens ein mittelkroniger Einzelbaumhochstamm je angefangene 500 m² Grundstücksf läche zu pf lanzen und dauerhaft zu erhalten. Es Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 5 sind die Arten der Pf lanzenliste 2 zu ver- w enden. Die Lage der Bäume ist variabel, Bäume zur Gliederung des Straßenraumes w erden angerechnet. Pf lanzlistenliste 1 Großkronige Bäume (1. Ordnung) für Bepf lanzung am Straßenrand Die nachfolgenden Baumarten können al- ternat iv verw endet w erden: Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Esche Fraxinus exelsior Obstbaum als Hochstamm Pf lanzliste 2 Bäume und Sträucher zur Bepf lanzung der Baugrundstücke Die nachfolgenden Baumarten können al- ternat iv verw endet w erden: Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Apfeldorn Crataegus x lavallei, Carrierii Chinesische Wildbirne Pyrus calleryana, Chant icleer Kirsch-Pf laume Prunus cerasifera Obstbäume als Hochstamm 6.4 Private Grünf läche Private Grünf läche ohne w eitere bauliche Nutzung: Im Bereich der eingetragenen Grünf lächen sind keine baulichen Anlagen zulässig ein- schliesslich Nebenanlagen i.S. §14 Abs. 1 BauNVO. Ausgenommen hiervon sind w asserdurchlässige Oberf lächenbefest i- gungen. Unzulässig sind auch Verfahrensfreie Vor- haben nach LBO §50 und w ie im Anhang zu §50 Abs.1 beschrieben. Ebenfalls unzulässige Nutzungen sind: Nutzung der Flächen als Lagerf läche Nutzung als Stellplatz Nutzung als Hundezw inger Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 6 7. Schallschutz §9(1)24 BauGB IS 1 7.1 Immissionsschutz-Festsetzung IS 1: Bestehende Gebäude genießen Bestands- schutz. Bei Neubauten sind die zum Lüften erfor- derlichen Fensteröffnungen von Aufent- haltsräumen (z.B. Wohnzimmer, Wohnkü- che, Schlaf- und Kinderzimmer) vollstän- dig auf die vom bestehenden Gew erbe- gebiet abgew andte Seite (nach Osten) zu orient ieren. IS 2 Immissionsschutz-Festsetzung IS 2: Bestehende Gebäude genießen Bestands- schutz. Bei Neu-, Um- und Erw eiterungsbauten sind die zum Lüften erforderlichen Fens- teröffnungen von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer, Wohnküche, Schlaf - und Kinderzimmer) vollständig auf die vom bestehenden Gew erbegebiet abge- w andte Seite (nach Osten) zu orient ieren. Ausnahmen von der vorstehenden Orien- t ierungspf licht für Fensteröffnungen kön- nen zugelassen w erden, w enn ihre Einhal- tung bei funkt ional befriedigenden Raum- zuschnitten unmöglich ist und w enn die betreffenden Räume ersatzw eise mit aus- reichend dimensionierten schallgedämpf- ten Lüftungsanlagen (z. B. mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftung, Ein- zellüfter etc.) ausgestattet w erden. Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume in- klusive der schallgedämpften Lüftungsan- lagen müssen ein erforderliches Gesamt- schalldämmmaß R'W, res von mindestens 30 dB(A) einhalten. 7.2 Innerhalb des Gew erbegebietes sind nur solche Anlagen und Betriebe zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskon- t ingente LEK nach DIN 45691 tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO): eingeschränktes Gew erbegebiet (GEe) Emissionskont ingente LEK in dB(A)/m² LEK tags 56 LEK nachts 41 (siehe auch Planeintrag) Die Prüfung zur Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (zu beziehen bei Beuth-Verlag GmbH, Burg- grafenstraße 6, 10787 Berlin). Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 7 * 7.3 Zulässigkeit von Wohnungen auf den mit * gekennzeichneten Grundstücken: Die nach dem vorliegenden Bebauungs- plan zulässigen Wohnnutzungen auf den mit * gekennzeichneten Grundstücken sind nur nach Eintrit t des Umstandes der Errichtung und der Funktionsfähigkeit eines Schallschutzraumes zum Test von Rasenmähern, und Motorsägen auf dem Betriebsgrundstück der Firma Bentele (Flurstücksnr. 603/1) zulässig. Bis zum Eintrit t des o.g. Umstandes sind aus- schließlich Nutzungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Auf- enthalt von Menschen best immt sind. §9 (2) BauGB * * 7.3 Zulässigkeit von Wohnungen auf den mit * * gekennzeichneten Grundstücken: Die nach dem vorliegenden Bebauungs- plan zulässigen Wohnnutzungen auf den mit * * gekennzeichneten Grundstücken sind nur nach Eintrit t des Umstandes der Umsetzung einer abschirmenden Bebau- ung im eingeschränkten Gew erbegebiet zulässig. Die abschirmende Bebauung darf aus höchstens drei Gebäuden beste- hen und muss eine Mindesthöhe von 7,50m sow ie eine Gesamtlänge (alle Ge- bäude zusammen) von mindestens 80m aufw eisen. Zw ischen den Gebäuden darf höchstens eine Lücke von jew eils maxi- mal 7m entstehen. Bis zum Eintrit t des o.g. Umstandes sind ausschließlich Nut- zungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen best immt sind. Eine Abw ei- chung der Gebäudeanzahl, der Höhe und der Länge der abschirmenden Bebauung kann dann zugelassen w erden, w enn durch eine fachliche Stellungnahme nachgew iesen w ird, dass die gleiche Ab- schirmw irkung erreicht w ird. 8. Planbereich § 9(7) BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 8 C) NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND VERMERKE D Kulturdenkmale D) HINWEISE Stellplatzsatzung “Baienfurter Strasse”: Für einen Teilbereich des Plangebietes be- steht eine Satzung über die Stellplatzver- pf lichtung für Wohnungen in der Baienfurter Straße vom 20. Januar 1998. Die Gült igkeit dieser Satzung w ird durch den Bebauungs- plan nicht berührt . Sonstige Planzeichen (keine Festsetzungen) 1925/1 Grundstücksgrenzen mit Grundstücksnum- mer Bestehende Gebäude mit Nummerierung Bestehende Topographie Höhenlinien und -angaben Bodenaushub Unbelastetes Bodenaushubmaterial ist – sow eit möglich - innerhalb des Planungsge- bietes w iederzuverw enden. Wiederverwendung des Oberbodens Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 9 Oberboden der zu überbauenden Flächen ist fachgerecht abzutragen, zw ischenzulagern und nach Abschluss der Baumaßnahme in einer Mindestschichtstärke von 20 cm auf dem übrigen Baugrundstück aufzutragen. Regenwassernutzung Die Nutzung von Dachf lächenw asser für die Gartenbew ässerung w ird empfohlen. Ermittlung Schallwerte Bei der Berechnung der Immissionskont in- gente aus den Emissionskont ingenten sind folgende Vorgaben zu beachten: - Schallabstrahlende Fläche: Grundstücks- f läche einschließlich der privaten Grünf lä- chen - Schallausbreitungsrechnung: DIN ISO 9613-2 mit A-Summenpegeln unter alleini- ger Berücksicht igung der Abstandsdämp- fung - gedachtes, ebenes Gelände, keine Ab- schirmungen auf dem Schallausbreitungs- w eg - Schallquellenhöhe: 2,00 m über dem ge- dachten, ebenen Gelände - maßgebliche Immissionsorte: allgemeines Wohngebiet (Fl.-Nr. 597/1) jew eils 1. Ober- geschoß (relat ive Höhe: 5,60 m über Gelände) Höhensystem Die im Bebauungsplan eingetragenen Höhen beziehen sich auf das ” neue Höhensystem” über Normal-Null (NN) E) ANLAGEN zum Bebauungsplan Begründung in der Fassung vom 03.03.2009 / 27.05.2009 / 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 Anerkannt: Baindt, den. 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Bürgermeister Buemann Aufgestellt : Altshausen, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Dipl. Ing. Roland Groß Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\04_Örtl_Bauvorschrift_Ergänz_07_20121211_GR.docx Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 1 Örtliche Bauvorschriften Zum Bebauungsplan ”Mehlisstrasse” Gemeinde Baindt A) RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 (BGI. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012. (GBI. S. 55) B) ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen § 74(1)1 LBO 1.1 Dachform, Dachneigung, Dachgestaltung Siehe Einschriebe im Plan. Die nachfolgenden ört lichen Bauvorschrif ten gelten für die Hauptgebäude. § 74(1)1 LBO SD = Satteldach PD = Pultdach WD = Walmdach DN = Dachneigung 1.2 In den im Plangebiet mit WA und MI gekenn- zeichneten Bereiche sind die Dächer mit Dachsteinen oder Dachziegeln zu belegen. 1.3 Dachaufbauten in Form von Einzelgauben sind mit folgenden Einschränkungen zuläs- sig: Auf einer Dachseite sind nur Gauben gleicher Form möglich, Kombinat ionen sind nicht erlaubt. Der Abstand der Gauben zum Ortgang muss mindestens 2,50 Meter betragen. Dachgauben als zw eite obere Gaubenreihe sind nicht zulässig. E) ANLAGEN zu den örtlichen Bauvorschriften Begründung in der Fassung vom 03.03.2009 / 27.05.2009 / 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 Anerkannt: Baindt, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Bürgermeister Buemann Aufgestellt : Altshausen, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Groß Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 1 Bebauungsplan “Mehlisstraße“ GemeindeBaindt BEGRÜNDUNG 1. ALLGEMEINES 2. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 3. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION 4. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE 5. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN UND VORHABEN 6. NOTWENDIGKEIT DER BEBAUUNGSPLANAUFSTELLUNG 7. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 8. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE 9. ERSCHLIESSUNG 10. BAULICHE NUTZUNGEN 11. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 12. VER- UND ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN 13. AUSWIRKUNGEN 14. UMWELTSCHUTZ, EINGRIFFE IN NATUR UND LANDSCHAFT MIT AUSGLEICHSBILANZIERUNG 15. BETEILIGUNG DER BÜRGER UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 16. PLANDATEN 17. KOSTENSCHÄTZUNG Begründung der Örtlichen Bauvorschriften: 18. GESTALTERISCHE VORSCHRIFTEN Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 2 1. Allgemeines Die im Bebauungsplan abgegrenzte Fläche ist zu etwa knapp der Hälfte unbebaut. Die Fläche gehört zum auslau- fenden landwirtschaftlichen Betrieb Schachenerstraße 106 und ist zwischenzeitlich von allen Seiten von Bebauung um- rahmt. Im Osten eher Wohnbebauung, im Süden dörfliche Mischnutzung und im Westen und Norden durch gewerbliche Nutzungen. Nachdem diese bisherige landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche durch Aufgabe des Betriebes frei wird soll die- ser Bereich nun als vorrangig zu nutzende Innenentwick- lungsfläche städtebaulich neu geordnet und bebaut werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch erlassen. Die Voraussetzungen hierfür liegen im Sinne des § 13a als Innenentwicklungsfläche vor. 2. Räumlicher Geltungsbereich Die Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungs- plan wird wie folgt begrenzt: gemäß Planeintrag Im Westen durch die Mehlisstraße (Parzelle 605 / 2) Im Norden ebenfalls durch die Mehlisstraße(Parzelle 557) Im Osten durch die Baienfurterstraße (Parzelle 602 / 1) Im Süden durch die Schachenerstraße (Parzelle 575) 3. Räumliche und strukturelle Situation Der Planungsbereich umfasst einen größeren Teil der histo- rischen Ortslage von Schachen bzw. der vorhandenen Be- bauung entlang der Baienfurterstraße. Im Westen und Nor- den grenzt der Planungsbereich direkt an bestehende Ge- werbegebiete mit rechtskräftigem Bebauungsplan an. Im Planungsgebiet befindet sich ein gewerblicher Betrieb in di- rektem Umfeld zu bestehenden Wohngebäude. Das Gebiet ist von der Topographie her nahezu eben.Durch das vorhandene Straßennetz ist es schon weitgehend er- schlossen einschließlich desdazugehörigen Ver- und Entsor- gungssystems und bedarf lediglich der Ergänzung. 4. Bestehende Rechts- verhältnisse: Für den Planungsbereich gibt es keinen Bebauungsplan und damit keine rechtskräftige planungsrechtliche Festsetzung. Der Grunderwerb durch die Gemeinde des bisher unbebau- ten Bereiches ist gesichert. 5. Übergeordnete Planun- Der Flächennutzungsplan weist im Geltungsbereich ein Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 3 gen und Vorhaben: Dorfgebiet aus. Der bisher unbebaute Teilbereich ist als Bau- fläche im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungs- planes vom 01.12.2010 ausgewiesen. Im Westen schließt sich eine größere gewerbliche Zone an. Im Süden ebenfalls laut Flächennutzungsplan Dorfgebiet. Im Osten sind keine größeren Siedlungserweiterungen eingetragen. 6. Notwendigkeit der Beb.- Plan Aufstellung Der Ortsteil Schachen hat sich im Planungsbereich in den letzten Jahrzehnten vom bäuerlich geprägten weilerhaften Dorf zu einem in Teilen stark gewerblich geprägten Standort entwickelt. Gleichzeitig nimmt das Wohnen im Bereich der Baienfurterstraße und Schachenerstraße einen hohen Stel- lenwert ein. Durch die Aufgabe des landwirtschaftlichen Be- triebes an der Schachenerstraße wird sowohl die Hofstelle wie auch die angrenzenden bisherig landwirtschaftlich ge- nutzten Flächen frei. Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Bauland und dem Vorrang der Innenentwicklung soll der Planungsbereich städtebaulich neu geordnet werden. Mit der Neuordnung und Neubebauung soll gleichzeitig eine pla- nungsrechtlich abgesicherte konfliktarme Weiterentwicklung dieses Teilbereichs von Schachen für das Wohnen wie auch die Absicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen durch eine Pufferzone erreicht werden. 7. Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die städte- bauliche Gesamtentwicklung des nördlichen Teilbereichs des OrtsteilsSchachen in einem entscheidenden Teilbereich fortge- führt, weiterentwickelt und abgeschlossen. Mit der Neubebau- ung des bisher unbebauten Bereiches wird im Sinne der vor- rangig zu betreibenden Innenentwicklung wertvolles Bauland für die Gemeinde eröffnet unter weitgehender Ausnutzung bereits vorhandener Erschließungsvorleistungen. Die überge- ordnete städtebauliche Zielvorstellung ist die Arrondierung und Weiterentwicklung der vorhandenen überwiegend durch Wohnbebauung gekennzeichneten Bereiche entlang der Bai- enfurter- und Schachenerstraße bei gleichzeitiger Abschir- mung nach Westen weiterzuentwickeln. Aufgrund der punktu- ellen teils intensiven gewerblichen Nutzung entlang der Mehlisstraße ist eine Abpufferung durch eine entsprechende gewerbliche Bebauungsstruktur erforderlich. Hinsichtlich der Art der Bebauung wirddie bestehende Bebau- ung westlich der Baienfurterstraße und nördlich der Schachenerstraße planungsrechtlich gesichert.Weiterhin wird im bereits bebauten Bereich entlang der Schachenerstraße die zukünftige bauliche Struktur für die zu erwartenden Verände- rungen aus dem Strukturwandel (Abriss ehemals landwirt- schaftlicher Hofstellen zugunsten von Neubauten) einschließ- lich der Bebauungsintensität im rückwärtigen Bereich (Bauen in der 2. Reihe) planungsrechtlich geregelt. Mit der Neubebau- ung wird die Körnung der bisherigen Bebauungsstruktur hin- sichtlich Nutzung, Größe und Dichte aufgenommen und wei- tergeführt. Im Nordwesten werden nicht störende gewerbliche Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 4 Bauten als „Pufferzone“ vorgesehen. Diese gewerbliche Übergangszone mit Nutzungseinschrän- kungen trägt dem Ergebnis des Schallgutachtens im Hinblick auf die geplante und bereits bestehende Wohnbebauung Rechnung. Ziel der Planung ist durch die Freigabe der Gebäudestellung und durch die Art der Erschließungsstruktur für möglichst alle Gebäude eine günstige passive Nutzung der Sonnenenergie zu eröffnen. Das Verkehrserschließungskonzept ist lediglich durch eine neue Erschließungsschleife geprägt die jeweils an die Mehlis- straße anschließt und im Westen einen unmittelbaren An- schluss über die Schachenerstraße an das überörtliche Netz ermöglicht. In Nordsüdrichtung wird ein Fußweg zwischen der Mehlisstra- ße und der Schachenerstraße vorgesehen zur bestmöglichen innerörtlichen fußläufigen Vernetzung insgesamt und auch im Hinblick auf die fußläufige Anbindung des vorgesehenen öf- fentlichen Kinderspielplatzes in der Mitte des Planungsberei- ches. 8. Eigentumsverhältnisse: Rund die Hälfte der Fläche des Planungsbereich ist bereits bebaut und in Privatbesitz. Der Erwerb des bisher unbebauten Bereiches durch die Gemeinde ist gesichert. Die eigentums- rechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Fußweg sind noch zu schaffen. 9. Erschließung: Der gesamte Planungsbereich ist bereits weitgehend er- schlossen durch das örtliche Straßennetz das den Planungs- bereich von allen vier Seiten bereits umschließt. Über die Schachenerstraße ist eine sehr gute und konfliktarme Anbin- dung an das überörtliche Straßennetz gewährleistet. Die Stra- ßenquerschnitte der Mehlisstraße sind bereits auf die gewerb- lichen Anforderungen ausgelegt und können den zusätzlichen Verkehr für die Neubebauung gut aufnehmen. Die Anbindung der neuen, inneren Erschließungsstraße erfolgt deshalb so- wohl im Westen wie auch im Norden an die Mehlisstraße um auch zusätzliche Verkehrsbelastungen im Bereich der Baien- furter- und Schachenerstraße gering zu halten. 10. Bauliche Nutzungen: Mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet in einem großen Teilbereich einschließlich der bereits bebauten Berei- che wird dem bereits in diesem Teilbereich der Baienfurter- straße und Schachenerstraße vorhandenen Gebietscharakter Rechnung getragen. Zum Schutz vorhandener gewerblicher Betriebe an der Schachenerstraße wird ein kleiner Teilbereich als Mischgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisung entspricht dem derzeitigen Gebietscharakter und auch dem südlich angrenzenden Dorf- gebiet. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 5 Als Pufferzone zwischen Wohnen und Gewerbe wird im Nord- westen ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewie- sen. In diesem eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur das Wohnen nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen (hinsichtlich Schallemissionen - Lärm) zulässig. Das Wohnen ist nur im betrieblichen Zusammenhang möglich. Damit wird zum einen ein größtmöglicher Schutz für die westlich und nördlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen erreicht durch die klare Einschränkung des Wohnens und gleichzeitig für die im Osten angrenzende Wohnbebauung eine Abstufung der gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich gesichert. Als wei- tere Maßnahme zur Entflechtung der gewerblichen Nutzung zum Wohnen hin ist entlang der neuen Wohnerschließungs- straße eine durchgängige Grünfläche als Retentions- und Be- pflanzungsfläche vorgesehen mit Zufahrtsverbot auf den ge- werblichen Bereich. Der öffentliche Kinderspielplatz zum einen zentral angeordnet mit der bestmöglichen Erreichbarkeit für die umliegende Wohnbebauung und dient gleichzeitig als zu- sätzlicher Puffer zu den gewerblichen Nutzungen. Das Nutzungsmaß wird bestimmt durch die maximal bebauba- re Grundfläche, Geschossfläche und durch Baugrenzen sowie die maximale Wand- und Gebäudehöhe. Als für im Allgemeinen Wohngebiet unzulässig erklärte Nut- zungen wie Gartenbaubetriebe, Tankstellen und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe werden mit der umgebenden Nut- zungsstruktur und der neu geplanten inneren Wohnbebauung im Hinblick auf eine Störung durch Verkehrsfrequenzen und damit Lärmimmissionen im Allgemeinen Wohngebiet begrün- det. Weiterhin soll eine Durchdringung des Allgemeinen Wohngebietes mit gewerblichen Nutzungen verhindert und zu Gunsten einer Entflechtung gesichert werden. Im ausgewiesenen kleinen Teilbereich des Mischgebietes werden Vergnügungsstätten ausgeschlossen um eine mögli- che punktuelle Verdichtung und Störung im Hinblick auf die Umgebungsbebauung auszuschließen. Im Mischgebiet wird als Grundzug der Planung die Anzahl der Wohnungen in Abhängigkeit der Grundstücksgrösse einge- schränkt um in diesem kleinen Teilbereich eine punktuelle Verdichtung von Wohnnutzung im Hinblick auf mögliche Nut- zungskonflikte mit zulässigen gewerblichen Nutzungen zu ver- hindern. Im eingeschränkten Gewerbegebiet werden definierte Lärm- kontingente festgelegt um dem Schutzbedürfnis der angren- zenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen. 11. Grün- und Freiflächen: Das städtebauliche Grundkonzept sieht eine durchgängige grüne Zone aneinander stoßender Privatgärten zwischen vor- handener Bebauung an der Baienfurterstraße und der Neube- bauung im Innenbereich vor um insbesondere für die vorhan- Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 6 dene dortige Bebauung eine gute Belichtungs- und Beson- nungsmöglichkeit zu sichern und im Sinne der Vernetzung von Grünräumen. Zur weiteren Entflechtung von möglicherweise störender Nut- zungen zwischen Mischgebiet und Allgemeinem Wohngebiet wird in einem Teilstück eine private Grünfläche ausgewiesen mit entsprechenden Einschränkungen von baulichen Nutzun- gen. Ebenfalls vernetzt wird der öffentliche Kinderspielplatz mit den Flächen zur Retention / Versickerung der Oberflächenwasser. Damit entstehen insgesamt durchgängige Grünräume sowohl in ökologischer Hinsicht wie auch zur Steigerung der Wohn- qualität. 12. Ver- und Entsor- gungseinrichtungen: Allgemeines: Die Entsorgung des Schmutzwassers für den gesamten Pla- nungsbereich ergibt sich aus dem bereits vorhandenen Kanal- netz der vorhandenen Bebauung und des vorhandenen Stra- ßennetzes. Dieses Netz wird lediglich durch das Kanalnetz für die neu zu bauende innere Wohnerschließungsstraße ergänzt. Abwasserbeseitigung: Die Entsorgung der Oberflächenwasser im Bereich der Neu- bebauung der bisher unbebauten Grundstücke wird im modifi- zierten Trennsystem realisiert. Die anfallenden Regenwässer der befestigten öffentlichen Flä- chen und der privaten Dach- und Hofflächen werden über ein separates Leitungssystem, zwei zentralen Versickerungsbe- cken zugeführt und dort über eine belebte Bodenzone versi- ckert. Der vorhandene Untergrund wurde geologisch beurteilt, und lässt eine Versickerung zu. Von den Becken ist je eine Notüberlaufleitung in den beste- henden Mischwassersammler vorgesehen. Das häusliche Abwasser (Schmutzwasser) wird getrennt ge- sammelt und dem bestehenden Mischwasserkanalnetz zuge- führt. Jedes Grundstück erhält je einen Schmutz- und Regenwas- serkontrollschacht als Anschlussmöglichkeit. Das für die Regenwasserableitung erforderliche Wasser- rechtsverfahren wird im Zuge der Erschließungsplanung ein- geleitet. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird der Verteilerschacht (38150-038) in der Schachener Straße, südwestlich von Ge- bäude Schachener Straße 108, so umgebaut, dass der ge- samte Abfluss des Schmutzwassers aus Baindt über die Schachener Straße zum RÜB Schachen geleitet wird. Damit wird der Schmutzwasserkanal DN 700 Richtung Mehlisstraße um 550 l/s entlastet. Der maximale Schmutz- und Regenwas- serabfluss aus dem Baugebiet zum Abwasserkanal DN 700 Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 7 beträgt 28 l/s und ist somit unerheblich. Wasserversorgung: Die Wasser- und Löschwasserversorgung für das Baugebiet ist gesichert. Die Druckhöhe ist ausreichend. Als Versorgungssystem wird, wie weitgehend in Baindt vor- handen, das WN – System gewählt. Die Hausanschlüsse innerhalb des Neubaugebietes werden in die einzelnen Grundstücke hinein verlegt. andere Leitungsträger: Ortsbeleuchtung, Strom, Telefon, Gas, und andere Medien (evtl. Kabelfernsehen / Datenleitungen) werden mit den ent- sprechenden Leitungsträgern abgestimmt und koordiniert. 13. Auswirkungen: Die Ausweisung des überwiegenden Teils des Planungsberei- ches als Allgemeines Wohngebiet trägt dem vorOrt tatsächlich vorhandenen Gebietscharakter Rechnung und entspricht der geplanten städtebaulichen Gesamtzielsetzung. Mit der Aus- weisung eines kleinen Teilbereiches als Mischgebiet und eines Teilbereiches als eingeschränktes Gewerbegebiet wird der bereits vorhandenen Nutzungsstruktur des Gesamtbereiches dieses nördlichen Teils von Schachen Rechnung getragen. Sowohl im Hinblick auf den bestehenden gewerblichen Betrieb im Planungsbereich an der Schachenerstraßewie auch im Hinblick auf die angrenzenden gewerblichen Nutzungen wurde ein Schallgutachten beauftragt. Die Ergebnisse dieses Schall- gutachtens liegen vor und wurden in den Planungsprozess eingearbeitet: "Auf das Planungsgebiet wirken die Geräuschimmissionen des westlich und nördlich angrenzenden Gewerbe- und Mischge- bietes "Baindt-Schachen" und der im Planungsgebiet liegen- den Firma Bentele ein. Dies kann zu Nutzungskonflikten füh- ren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde dies schalltechnisch untersucht (Gutachten des Büro Sieber, Fas- sung vom 06.03.2012). Es wurde festgestellt, dass die zuläs- sigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet (WA) und für ein Mischgebiet (MI) auf Grund der Lärmimmissionen des bestehenden Gewerbegebietes westlich und nördlich des Planungsgebietes überschritten werden. In Absprache mit dem Landratsamt Ravensburg wurde ein Lärm- schutzkonzept erarbeitet. Das Konzept beinhaltet eine ab- schirmende Bebauung im geplanten eingeschränkten Gewer- begebiet (GEe) sowie innergebäudliche Maßnahmen (Orientie- rung der schutzbedürftigen Räume) im geplanten allgemeinen Wohngebiet (WA) sowie im Mischgebiet (MI). Für die beste- hende Bebauung auf den Fl.-Nrn. 593 und 598 (Baienfurter Straße 10 und 12) wurde festgesetzt, dass in der Ausnahme z.B. wenn eine auf Grund des bestehenden Gebäudegrundris- ses des Gebäudes und des daraus resultierenden Raumzu- Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 8 schnittes eine Orientierung der zum Lüften benötigten Fens- teröffnung nicht möglich ist, können Fensteröffnungen zuge- lassen werden, wenn die betreffenden Räume mit einer aus- reichend dimensionierten schallgedämpften Lüftungsanlage ausgestattet werden. Die zeitliche Abfolge (Lärmbebauung vor Errichtung der Wohnnutzung) wird durch eine "Wenn-Dann- Festsetzung" nach § 9 Abs. 2 BauGB geregelt. Bei der Be- rechnung der Lärmimmissionen der Firma Bentele hat sich gezeigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte in der be- stehenden bzw. geplanten Umgebungsbebauung der Firma nur eingehalten werden, wenn die lärmintensiven Tätigkeiten (Warmlaufenlassen von Motorsägen und Rasenmäher) im Gebäudeinneren durchgeführt werden. Dies wird durch die Errichtung eines Schallschutzraumes ge- währleistet. Die zeitliche Abfolge wird auch hier mit einer "Wenn-Dann-Festsetzung" nach § 9 Abs. 2 BauGB gewähr- leistet. Durch das geplante eingeschränkte Gewerbegebiet sind Lärmeinwirkungen im nördlich und östlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet zu erwarten. Zur Konfliktlösung wird die Festsetzung von Emissionskontingenten gemäß DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) vorgeschlagen. Bei der Festlegung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 wird jedem Quadratmeter Grundstücksfläche eine bestimmte Ge- räusch-Emission zugeordnet, so dass die Immissionsrichtwer- te der TA Lärm (1998) in der Umgebung des Planbereiches eingehalten werden. Das bestehende Gewerbegebiet geht bei der Berechnung der Emissionskontingente als Vorbelastung mit ein. Eventuelle Hindernisse wie Häuser, Hallen oder Bö- schungen zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort (Zusatzdämpfung) werden bei der Berechnung der Schallaus- breitung nicht berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt unter alleiniger Berücksichtigung des Abstandsmaßes nach DIN ISO 9613-2 (Schallausbreitung im Freien). Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- rechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Genehmigungsverfahren freige- stellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro nachzuweisen sein. Dabei wird die oben beschriebene Zusatzdämpfung berück- sichtigt. Das ermöglicht dem Betreiber, durch variable Maß- nahmen und konkrete Betriebsgestaltung (z.B. Lage, Orientie- rung, Anzahl und Größe von Gebäudeöffnungen) die Emissio- nen so zu steuern, dass der zulässige Immissionsanteil an der schutzbedürftigen Umgebungsbebauung eingehalten wird." Auf die Ergebnisse des Schallgutachtens vom Büro Sieber, Fassung vom 02.02.2010, ergänzt in Fassung vom 06.03.2012, wird im Einzelnen verwiesen. Hinsichtlich der Bauteile der Aussenflächen der Gebäude wird von der Festsetzung von Schalldämmmaßen abgesehen da die Einhaltung des geforderten Innenpegels von 25 dB(A) be- reits bei einfachster Ausführung der Außenbauteile (z.B. Mau- erwerk mit einer Dicke von 11,5cm, Fenster mit Einfachvergla- sung) sichergestellt ist. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 9 14. Umweltschutz, Eingrif- fe in Natur und Land- schaft mit Ausgleichs- bilanzierung: Da der Planungsbereich als Innenentwicklung zu bewerten ist kommt § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB zur Anwendung, demzu- folge gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau- ungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig. Auf einen umfassenden Umweltbericht und eine Eingriffsaus- gleichsabarbeitung wird deshalb verzichtet. Um die Beachtung der Belange des Naturschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu prüfen und ggf. sicherzustellen, wurden die Auswirkungen der Überplanung untersucht und im Verfah- ren dargestellt, insbesondere die Auswirkung durch die entfal- lende landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Reststreuobstbe- stand. (Siehe hierzu Naturschutzfachlicher Beitrag vom 15.02.2008, ergänzt am 25.02.2008 von Dipl.-Ing. B. Groß- Aurbacher, 88518 Herbertingen). Das Büro UWA hat bei zwei Begehungen die potentielle Eig- nung des Gebietes für die genannten Vogelarten geprüft. Jah- reszeitlich bedingt waren keine Brutbestände feststellbar. Auf- grund des dreischnittigen Grünlandes ist die Fläche für den Wiedehopf und für Bodenbrüter wie z.B. Wiesenpieper und Feldlerche ungeeignet. Die weitere Bewertung ergab keine Hinweise auf Brutvorkommen oder Nutzung der Fläche als Nahrungshabitat. Die Untersuchung ergab damit keinen naturschutzrelevanten Tatbestand, der einer Umsetzung der Planung entgegensteht. 15. Beteiligung der Bürger und Träger öffentli- cher Belange: Sowohl die Bürger wie auch die Träger Öffentlicher Belange wurden entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen ange- hört. Die Ergebnisse dieser Verfahrensschritte wurden in die Begründung und den Bebauungsplaneingearbeitet. 16. Plandaten: Das Verfahrensgebiet umfasst ca. 3,7 ha 17. Kosten: Ein Teilbereich der Planungsfläche (bisher unbebaute Berei- che) wird durch die Gemeinde erworben. Die Erwerbskosten sind im Haushalt der Gemeinde finanzier- bar. Die anfallenden Kosten für die Erschließung sind ebenfalls im Haushaltsplan der GemeindeBaindt berücksichtigt. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 10 Begründung der Örtlichen Bauvorschriften: 18. Gestalterische Vor- schriften: Gestalterische Vorschriften, festgesetzt als Örtliche Bauvor- schriften, werden mit dem Ziel der Weiterführung und Erhal- tung des Ortsbildes, der Einfügung in die heterogene Bau- struktur und der Notwendigkeit der Integration dieses Teilbe- reiches in die vorhandene Umgebungsbebauung begründet und festgesetzt. Gleichzeitig werden die Örtlichen Bauvorschriften im Hinblick auf die bereits bestehenden sehr unterschiedlichen Baustruk- turen auf das Notwendigste beschränkt. Die Festsetzungen für die Dachform, Dachneigung und Dach- gestaltung sind begründet im Hinblick auf die Weiterführung der gewachsenen dörflichen Bebauungsstruktur mit dem Grundsatz überwiegend geneigter Dächer und dem Satteldach als Hauptdachform. Die Mindestdachneigung von 25° mit Aus- nahme des gewerblichen Bereiches wird begründet mit der Zielsetzung einer einheitlichen, dörflichen Dachlandschaft mit Eindeckung der Dachflächen mit Dachsteinen oder Dachzie- geln. Für die gewerblichen Bauten im eingeschränkten Gewerbege- biet sind großzügigere Festsetzungen festgesetzt und Pultdä- cher zugelassen um den spezifischen Anforderungen des ge- werblichen Bauens Rechnung zu tragen. Die Festsetzungen zu Dachaufbauten wurden auf ein Min- destmaß reduziert. Mit diesen Festsetzungen soll sicherge- stellt werden, dass das geneigte Dach als Satteldach und Walmdach in seiner Grundform erhalten bleibt und gleichzeitig hochwertige Dachgeschossausbauten ermöglicht werden. Anerkannt: Aufgestellt: Baindt, den 03.03.2009 / 27.05.2009 Altshausen, den 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 02.10.2009 zuletzt geändert 02.02.2010 zuletzt geändert 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 ........................................................ ................................................... Bürgermeister Buemann Roland Groß[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. April 2024 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Dorfputzete 2024 in Baindt: Ein Erfolg für die Gemeinschaft Am Samstag, den 23.03.2024 zeichnete sich Baindt wieder einmal durch seine aktive und engagierte Bevölkerung aus. Hochmotiviert fanden sich die rund 60 Helfenden vor dem Baindter Bauhof ein. Es war schnell klar, dass auch der Schmutz heute keine Sonne sehen wird! Punkt 9:00 Uhr begrüßte Bürgermeisterin Simone Rürup das Schmutz-Putz- Team 2024, bevor alle ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen und Mülltüten loszogen, um den Ort vom Schmutz zu befreien. In verschiedenen Gruppen wurde alles eingesammelt, was nicht in die Natur gehörte. Der ge- sammelte Müll wurde zur fachgerechten Entsorgung am späten Vormittag an den Baindter Bauhof gebracht. Nach getaner Arbeit wärmten sich die fleißigen Helferinnen und Helfer bei Kaffee und Punsch. Mit Butterbrezeln und Leberkäswecken kamen alle wie- der zu Kräften. Es war großartig zu sehen, was eine Gesellschaft gemeinsam erreichen und bewegen kann, auch wenn es schöner wäre, wenn solche Aktionen überflüssig wären. Die Narrenzunft Raspler, welche dieses Jahr die Organisation übernahm, bedankt sich recht herzlich bei der Gemeindeverwaltung für die Planungsunterstützung, sowie bei der Freiwilligen Feuerwehr Baindt für das zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten und das absolute „Vergelts Gott“ gebührt den großen und den kleinen Helferinnen und Helfern, die durch ihren „Regen“-Einsatz, Baindt noch schöner und vor allem sauberer gemacht haben. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Dorfputzete - Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bei strahlendem Sonnenschein haben sich die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne an ihrem Naturtag auf den Weg gemacht um bei der diesjährigen Dortputzete mitanzupacken. Hoch motiviert und ausgerüstet mit Hand- schuhen, Eimern, großen Mülltüten und Greifzangen befrei- ten wir die alte B30 von arglos weggeworfenem Müll und Unrat. Es wurde eifrig nach jeglicher Art von Müll Ausschau gehalten, Büsche durchforstet und alle gesichteten Gegen- stände fleißig eingesammelt. Hierbei kam so einiges zusam- men, wie z. B. Zigarettenstummel, Süßigkeiten-Verpackun- gen, Plastikflaschen... , was nicht in unsere Natur gehört und dort so auch nicht gewachsen sein kann. Nach getaner Arbeit leerten die Kinder ihre vollen Eimer und gemeinsam entsorgten wir den Müll fachgerecht. Die Kinder zeigten sich sichtlich betroffen, als sie sahen wie viel Müll in unserer Natur landet und waren stolz darauf wie viel Müll sie entfernen konnten. Die Dorfputzete und die Gespräche über Naturschutz die daraufhin mit den Kindern geführt ha- ben, hat alle verstärkt für das Thema Sensibilisiert. Mit dieser Erfahrung möchten wir alle dazu ermutigen, aufmerksam zu sein und aktiv an der Sauberkeit unserer Umgebung mit- zuwirken um unsere Umwelt und Lebewesen zu schützen. An unseren regelmäßigen Naturtagen möchten die Kinder nun immer eine Mülltüte mitnehmen, um liegengebliebenen Müll zu entsorgen. Wir wünschen uns, dass diese Tüten auf Dauer leer bleiben. Achten wir gemeinsam auf unsere Natur! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachruf In tiefer Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Pfarrer, geistlichen Begleiter und Reiterkamerad Prälat Franz Glaser Franz Glaser wurde am 30. Juli 1938 in Schemmerhofen geboren. Zum Priester ge- weiht wurde er am 18. Juli 1965 in Riedlingen. "Ich will tun, was ich kann und Gott wird tun was er will" dieser Satz von Charles de Foucould wählte Franz Glaser zu seinem Primizspruch. Öfter sagte er, beten Sie für mich, dass ich so lebe, dass sich Gott mei- ner bedienen kann, um ein wenig Gutes zu bewirken. Nach Vikarsjahren in Bolheim, Stuttgart-Rot und Bad Urach wurde er 1970 Stadtpfarrer von Bad Urach. Im Novem- ber 1977 wechselte er als Pfarrer nach Baindt, zugleich wurde ihm die Studenten- seelsorge an der Pädagogischen Hochschule Weingarten übertragen. Im Novem- ber 1982 wechselte er in die Pfarrei St. Blasius in Ehingen. 1990 wurde er zum Dekan gewählt. 1997 berief Bischof Walter Kasper ihn ins Domkapitel nach Rottenburg. Über zwölf Jahre lang war Prälat Glaser als Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal im Rottenburger Ordinariat für die Priester und Laienmitarbeiter in der Seelsorge der Diözese Rottenburg-Stuttgart verantwortlich. 1998 wurde Franz Glaser zum Päpstlichen Ehrenkaplan und 2002 zum Päpstlichen Ehrenprälaten ernannt. Seinen Ruhestand verbrachte er in Untermarchtal. Auch nach seinem Wechsel blieb er Oberschwaben eng verbunden. Aus seinen tiefen Wurzeln und seinen „Erfahrungen des Glau- benslebens in der oberschwäbischen Frömmigkeit“ hatte Prälat Franz Glaser nie einen Hehl gemacht. Einmal hatte er als Grund seiner Beliebtheit genannt, „er sei ein Löwe in der Kanzel und ein Lamm im Beichtstuhl.“ Am Mittwoch in der Osterwoche wurde Prälat Glaser in seiner Heimatgemeinde Schemmerhofen beigesetzt. Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Pfarrer von Baindt, waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Pfarrer Franz Glaser hat mit unserer Blutreitergruppe fünf Mal am Blutritt in Weingarten und sieben Mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach teilgenommen. Herr Prälat Franz Glaser war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutrei- terkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“. Wir bedanken uns bei Herrn Prälat Franz Glaser für das gute und das wertschätzende Miteinander. In dieser Zeit des Abschieds und der Trauer sind unsere Gedanken und Gebete bei seiner Familie und allen, die ihn lieb- ten und schätzten. Für die katholische Kirchengemeinde Für die Gemeinde Baindt Für die Blutreitergruppe Baindt Bernhard Staudacher Simone Rürup Werner Elbs Berthold Steinhauser Pfarrer Bürgermeisterin Vorstand Gruppenführer Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte – Pflasterarbeiten und weiterer Verlauf Im Moment werden die Leerrohre für die Bereitstellung von Strom für die Dorfplatz- und Straßenbeleuchtung verlegt, darüber hinaus wird die Infrastruktur für die Pflanzentwässerung im Bereich des Rathausvorplat- zes geschaffen. Dieser Abschnitt sollte bei passenden Witterungsbedingungen voraussichtlich bis Anfang Mai gepflastert sein, sodass ein Durchgang sowie die Außen- gastronomie der Gaststätte „Zur Mühle“ wieder möglich sind. Aufgrund der Arbeiten im Bereich des Rathausvor- platzes, führt der Fußweg in Richtung Mühlstraße bzw. Marsweilerstraße entlang des Rathauses vorübergehend durch die orangefarbenen Absperrgitter. Über diesen Weg ist die Gaststätte „Zur Mühle“ ebenfalls erreichbar. Der Zugang zum Rathaus erfolgt bis Anfang Mai über den Hintereingang. Dort befindet sich übergangsweise auch der Briefkasten. Wir bitten Sie, im Bereich des provisorischen Fußwegs vorsichtig und aufmerksam zu sein, da Baumaschinen diesen Weg kurzzeitig queren können. Die Stellplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes soll- ten mit Erscheinen dieses Amtsblatts bereits gepflastert sein. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis und informieren Sie weiterhin regel- mäßig über den Fortschritt der Arbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Pfingstferien vom 21.05. bis 24.05.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 05.04.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, den 09. April 2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen un- ter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. April und Sonntag, 07. April 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. April 2024 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 25 88 Sonntag, 07. April 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Wein- garten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 31. März 2024 feierte Frau Erika Schock ihren 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihr ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihr alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Lucas Bergen zur Geburt Ihres Sohnes Samu Paul Bergen am 18.02.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender April 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung Blutreitergruppe BSS 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Das Schönste am Frühling ist, dass er einen neuen Lebenszyklus in der Natur beginnt... Und ganz in diesem Sinne konnten wir uns beim diesjährigen Frühlingsfest darüber freu- en, dass wir den gesamten Tag unter freiem Himmelsdach verbringen durften. Im herrli- chen Aussenbereich des Kindergartens, wurde gesungen, getanzt und vor allem viel geplaudert und gelacht. Zum Auftakt wurde mit gemeinsamem Gesang die frohe Stimmung für diesen besonderen Tag eingeläutet. Von klein bis gross durften alle Anwesenden den Frühling in ihren Herzen begrüssen und auch die Vögel zwitscherten schon ihre Symphonien von den spriessenden Ästen der umliegenden Bäume. Strahlende Kinderaugen erfreuten sich an den schönen und abwechslungsreichen Programmpunkten. Viele kleine und grosse helfenden Hände haben uns diesen schönen Tag geschenkt, dafür ein besonderer Dank an die fleissi- gen und leidenschaftlichen Organisatoren. Voller Stolz waren die Kinder mit ihren grünen Laufkarten im Getümmel der zahlreichen Gäste unterwegs. Freudig Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 zeigten sie ihren Liebsten die schönsten Ecken ihres klei- nen Reiches, indem sie unter der Woche so viele großar- tige Stunden verbringen dürfen. Bei den Kleineren ließ vor allem das Puppentheater und die Edelsteinsuche das Kinderherz Freudensprünge ma- chen. Bei den etwas Grösseren stand das Zubereiten ih- res eigenen Stockbrots über der offenen Feuerstelle und das Toben, mit ihren Freunden und Freundinnen, hoch im Kurs. Allen gemeinsam war aber natürlich die riesige Freude, wenn es in den zauberhaften Kinderkaufladen ging, dessen Tür sich ausschließlich für Kinder öffnet. Auch die Bastelecke wurde fleissig genutzt und viele kleine Schmuckstücke mit Glanz und Glitzer sind hier entstanden. Für das leibliche Wohl war ebenfalls gesorgt, denn von Süssem bis Herzhaftem war der Tisch reichlich mit aller- lei Feinem gedeckt. Viele der angebotenen Köstlichkeiten sind auch bereits ausserhalb des Kindergartens bekannt, so dass sich auch so manch externer Besucher zu uns gesellte. Liebevoll dekorierte Stände mit selbstgemach- tem Makramee-Schmuck, funkelnden Edelsteinen und farbenfrohen Basteleien aus Märchenwolle boten die Möglichkeit, so manch einmaliges Andenken zu erwerben. Und wir, wir freuen uns schon auf die kommenden Feste, die wir an diesem speziellen Ort geniessen dürfen, denn auch der Frühling wird sich im Lauf der Dinge bald schon zu einem frühen Sommer wandeln. Manche munkeln, dass sie hinter den umliegenden Sträuchern schon ein paar Langohren durchblitzen sahen. Die Natur gibt jeder Jah- reszeit ihre eigene Schönheit und mit der Fantasie unserer Kinder dürfen wir den Frühling immer in unserem Herzen tragen. Die Erinnerungen an das diesjährige Frühlingsfest werden uns spätestens im nächsten Winter wieder die Vorfreude auf das kommende bescheren. Und das wird sicher auch ganz besonders werden, denn dann feiert der Waldorfkindergarten Baindt sein 40-jähriges Bestehen! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule Hauptversammlung des Fördervereins Klos- terwiesenschule e.V. Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwie- senschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 17. April 2024 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesen- schule Baindt. Tagesordnung: TOP1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förderver- ein TOP 3: Entlastung des Vorstands TOP 4: Wahlen (stellv. Vorsitz, Schriftführer*in, Kassen- prüfer*innen, Beisitzer) TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschu- le TOP 7: Struktur des Vereins mit Elternbeirat, Powerfrüh- stück und Basarteam TOP 8: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assis- tenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de BUND Ravensburg-Weingarten BUND-Jahresbericht 2023 für Ravensburg-Weingarten und Umgebung ist fertig Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde des BUND, der Jahresbericht 2023 des BUND Ravensburg-Weingar- ten ist gedruckt. Er enthält auch wieder ein ausführliches Veranstaltungsprogramm für 2024. Wir haben wieder ein tolles Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald zu- sammengestellt, interessante Kurzreferate bei den Um- welttreffs in der Stadtbücherei und viele kostenlose Fort- bildungen im Angebot. Das 40 seitige Dokument ist hier zu finden https://www.bund-ravensburg.de/fileadmin/ravensburg/ Taetigkeitsbericht/tb2023-doppelseiten.pdf - oder über den angefügten QR-Code. Um Papier und Porto zu sparen versenden wir dieses Jahr diesen Lesehinweis an alle, von denen wir eine E-Mail Ad- resse haben. Das sind immerhin 1.000 Adressen. Wir haben 1.900 Exemplare drucken lassen. Wer ihn gedruckt haben möchte kann ihn gerne bei uns anfor- dern - oder einfach im BUND-Naturschutzzentrum in der Leonhardstraße vorbeikommen und ihn abholen - gerne auch zum Weitergeben, Auslegen in Arztpra- xen, Schulen ... Und nun wünsche ich viel Spaß bei der Lektüre und freue mich auf Anregungen, Unterstützung, neue Mitglieder ... Herzliche Grüße Ulfried Müller Geschäftsführer Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. April - 14. April 2024 Gedanken zur Woche: Ein kleiner Funke kann große Feuer entfachen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer große Hoffnung wecken. Adolf Faut Samstag, 06. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Lisa Schad, Benjamin Zentner, Benedikt Heilig, Pia Kreutle, († Brunhilde Dreher, Paula und Franz Wuche- rer) Sonntag, 07. April - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Montag, 08. April 10.00 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst Dienstag, 09. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 10. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 16.30 Uhr Baindt - Probe für alle Erstkommunionkinder 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Erna und Franz Kränkle, Gebhard Kaplan, Hans Späth) Donnerstag, 11. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 12. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Auferstehungsfeier in der Blinden- schule 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 13. April 09.30 Uhr Baindt - Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 14. April 10.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und Jugendchor Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Mona Stiefvater Montag, 15. April 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst mit den Erstkom- munionkindern mit Segnung der religiösen Gegenstände Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bewegende Kar- und Ostertage in Baindt und Baienfurt Viele Hände und Stimmen haben dazu beigetragen, die Heilige Woche in unserer Seelsorgeeinheit zum Höhe- punkt im Kirchenjahr zu machen. Angefangen beim Her- richten der Kirche, den Proben der Chöre und Ministranten bis zu großen Gottesdiensten selbst blieb kein Wunsch offen. Mein besonderer Dank gilt auch unseren Pensio- nären. Auch für die Kleinen war was dabei, Palmsonntag, Kinderkreuzweg, Kinderkirche, bzw. Kirche für Kinder. Al- les fand großen Anklang in der Gemeinde und war der verdiente Lohn für den großen Einsatz so vieler. Dabei geschieht Vieles im Verborgenen, wie zum Beispiel die Krankenkommunion zu Hause, das Palmenbasteln und Vieles mehr. Ich sage ganz herzlich: „Vergelt’s Gott!“ Bis zum Nächten Mal. Bernhard Staudacher Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Folgende Kinder empfangen am Sonntag 14. April 2024 das Sakrament der Erstkommunion Lara Barbat, Tim Bekcert, Hanna Busam, Dalibor Damja- novic, Maria Dorn, Debora dos Santos Rodrigues, Emma Dreher, Moritz Elbs, Nora Gründler, Noah Himpel, Noel Jautz, Ida Junginger, Dominik Klein, Moritz Klewin, Leona Koscher, Emily Lacher, Amy Müller, Luis Pandele, Anna Renner, Pauline Rist, Christian Schäfer, Lena Schelenz, Julia Schulz, Jonah Schützbach, Julia Sonntag, Leona Sordon, Marie Stotz, Celine Völkel, Hannah Volkmann, Emily Wenzel Feier der Erstkommunion - 14. April 2024 Die Proben der Erstkommunikanten sind Mittwoch 10. April um 16.30 Uhr (Lese- und Laufprobe) für alle Kinder Treffpunkt: Kirche. Samstag, 13. April um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treff- punkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien - Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Klein- kinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben je- mand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 15. April: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Voranzeige Seniorentreff „Musik liegt in der Luft“! Wir laden Sie ein zu unserem Früh- lingsfest am Mittwoch, 17. April 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns, aus unserer Gemeinde, das musikalische Talent Franz Wiest. Freuen Sie sich auf einen fröhlichen Nachmittag. Bei vielen bekannten Melodien dürfen Sie gerne mitsingen. Liebe Grüße das Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Prof. Dr. Joachim Kunstmann hält einen Vortrag zum Thema GLÜCK „Glück haben“, „etwas glückt“, „Momente des Glücks“, „glücklich sein“, ... Schon an den vielen Redewendungen um das Glück kann man erkennen, wie sehr wir alle in un- serem Leben nach Glück streben. Nun wird uns Prof. Dr. Kunstmann bei unserem Frauenfrühstück einen Vortrag zu diesem Thema halten. Sie sind herzlich eingeladen, ein paar glückliche Stunden zu verbringen, bei diesem Vortrag, interessanten Gesprä- chen mit anderen Frauen und unserem reichhaltigen, le- ckeren Frühstücksbuffet. Am Freitag, 26.04.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 22.04.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzig- keit wiedergeboren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Sonntag, 07. April Quasimodogeniti 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer- Saal (Prädikant H. Stumper) anschließend Kirchenkaffee Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Montag, 08. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Mittwoch, 10. April 15.45 Uhr Baienfurt Konfi8-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. April 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 14. April Misericordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin M. Hayen) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch In der Osterwoche ... und darüber hinaus Ostern ist der Beginn. Da- mit fängt alles neu an. Mit dem Sieg des Lebens über den Tod fängt alles neu an. Und ein Weg be- ginnt, der gegangen sein will - mitten im Alltag. Voll Hoffnung - weil es uns einer vorgelebt hat. Voll Vertrauen, weil auch uns diese Zusage gilt. Voll Liebe, weil uns einer so sehr liebt, dass er selbst all das auf sich nimmt - und weil er selbst alle diese Wege mitgeht. Genau darum geht es: Sich jeden Tag neu dem Tod und dem Leben stellen - und jeden Tag neu Auferstehung zu probieren. Das, was wir in der Fastenzeit einüben, feiern wir mitei- nander an den Osterfesttagen - und genau das will im Alltag gelebt werden. Wege entstehen dadurch, dass man sie Schritt für Schritt geht - aber das Ziel ist klar: Dem Leben entgegen ... (Andrea Schwarz) Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Auch für den letzten Termin in dieser Rei- he zum Johannesevangelium laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne am Donnerstags- abend, 11. April 2024, um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Konfirmationsgottesdienste 2024 Wir feiern Konfirmation unter dem Thema „Neu werden“ am Sonntag, den 21. April in zwei Gottesdiensten in der Ev. Kirche in Baienfurt: 10.00 Uhr Amelie Miltner Evelyn Schreiner Mara Tränkle Joscha Titz Annemarie Hoffmann Jessica Liese Vanessa Toth Vincent Heithier 11.30 Uhr Alia Züchler Tamina Rau Waldemar Baun Adrian Brückmann Ewa Gross Vivien Freling Levin Wolf Benjamin Speidel Österliches Bibelgespräch „Brannte nicht unser Herz ...?“ - lau- tet das Motto des Bibelgesprächs am Sonntag, 7. April um 14:30 Uhr im Martin-Luther-Gemein- dehaus. Jürgen Ziegler, Gemeindediakon, gibt Impulse zur Geschichte der Emmausjünger (Lukas 24, 13-35 i.A.) Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt interessierte Gäste herzlich ein. Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer Oberschwabentag 2024 Festgottesdienst mit Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Workshops Gespräche Kinder- und Jugendprogramm Lieben:geliebt? O ja O nein O vielleicht oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 9. Mai, 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 • E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. April 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Liese- lotte Schnürer wird mit uns über die Frau sprechen, die Jesus die Füße salbte. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz interessanten Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingsland- schaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Stellvertretender Abteilungsleiter - Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Arbeitssieg im Abstiegskampf SV Baindt - SV Ochsenhausen 2:0 (1:0) Zum Start des doppelten Heimspielwochenendes begrüß- te der SV Baindt am Karsamstag den SV Ochsenhausen auf der Klosterwiese, gegen den es in der Hinrunde noch eine deutliche 5:0-Schlappe zu verkraften gab. Trotz des deutlichen Siegs im Oktober steckt auch der SVO tief im Abstiegskampf und rangierte vor der Partie mit insgesamt 15 Punkten auf Tabellenplatz zwölf. Im ersten „richtigen“ Heimspiel 2024 entwickelte sich von Beginn an eine umkämpfte Partie, die wenige spielerische Highlights zu bieten hatte. Der SVB zeigte sich offensiv jedoch etwas aktiver als die Gäste und hatte in den An- fangsminuten eine Halbchance von Kelmendi zu ver- zeichnen. Das 1:0 für Rädels Elf fiel wenig später dennoch etwas aus dem Nichts: Über rechts landete der Ball bei Neuner Dischl, welcher die Kugel am Strafraumeck für Marko Szeibel ablegte. Durch die vielbeinige SVO-Abwehr fand dessen präziser Linksschuss den Weg ins kurze Eck und brachte den SVB so früh in Führung (18.). In der Folge egalisierten sich beide Mannschaften weitestgehend, ehe Wetzel nach einer knappen halben Stunde einen verdeck- ten Schuss von Kunz mit einer starken Reaktion zur Ecke klärte (34.). In den Schlussminuten der ersten Halbzeit er- höhte der SVB nochmals den Druck, scheiterte aber am gut aufgelegten Miehle im Tor der Gäste (45.) und vergab aussichtsreich nach einer Ecke (45+3.). Zu Beginn der zweiten Hälfte schien sich der SVO eini- ges vorgenommen zu haben, die Druckphase der Gäste verpuffte allerdings bereits wieder nach wenigen Minu- ten. Bis auf einen zurückgenommen Abseitstreffer durch Dischl (76.) sahen die knapp 100 Zuschauer ein klassi- sches Duell im Abstiegskampf, das sich vor allem durch viele Zweikämpfe und wenig Spielfluss auszeichnete. So mussten die Baindter Fans bis in die Nachspielzeit auf einen der wenigen sehenswerten Angriffe im Spiel war- ten, der direkt zum Torerfolg führen sollte. Dantona und Walser setzen Boenke clever über links in Szene, der bis zur Grundlinie durchmarschierte. Boenkes flache Herein- gabe konnte Kronenberger im Fünfer zunächst nicht im Tor unterbringen, der Abpraller landete jedoch vor den Füßen von Camara, welcher mit seinem vierten Saisontor den 2:0-Endstand besorgte. Mit dem erst zweiten Sieg in dieser Saison belohnt sich der SVB endlich für seine aufsteigende Form in den letz- ten Wochen und verkürzt in einem sogenannten „Sechs- Punkte-Spiel“ den Abstand auf den Mitaufsteiger aus Ochsenhausen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (60. Mika Dantona), Jan Fischer (72. Daniel Kronenber- ger), Jonathan Dischl (82. Baba Camara), Tobias Fink (40. Philipp Boenke), Elion Kelmendi (88. Lukas Walser) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Oskar Roeck - Zuschauer: 100 Tore: 1:0 Marko Szeibel (13.), 2:0 Baba Camara (90.+2) FC Leutkirch II - SV Baindt II 5:5 (1:1) Im Verfolgerduell der Kreisliga B1 zwischen dem Dritten aus Leutkirch und dem Vierten aus Baindt, bekamen die Zuschauer am Karsamstag ein echtes Torfestival zu se- hen. Die Gäste gingen früh durch Nabelberg in Führung (8.), wobei Kretzer noch vor der Pause zum 1:1 ausgleichen konnte (39.). Ein sehenswerter Schlenzer von der Straf- raumkante durch Gresser brachte den SVB II nach dem Seitenwechsel sogar in Front (49.) In den nächsten elf Mi- nuten überschlugen sich dann aber die Ereignisse: Stärk (50.) und Nabelberg per Distanzschuss aus 30 Metern (58.) konterten die Baindter Führung, welche wiederum Gresser ausgleichen konnte (60.). Doch nur eine Minute Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 später brachte Nabelberg den Tabellendritten mit sei- nem dritten Tagestreffer erneut in Front (61.). Durch ein Eigentor der Gastgeber (75.) und die wiederum vierte Leutkircher Führung des Tages (80.) schien die „Zwoite“ den Platz in einem verrückten Spiel aber doch als Verlierer verlassen zu müssen. Mit einem herrlichen „Zehnerball“ von Lauriola wurde jedoch der aufgerückte Kapitän Pa- trick Späth über links auf die Reise geschickt, welcher im Stile eines Torjägers nach innen zog (O-Ton seiner Mit- spieler „wie Chris Führich“) und den Ball im langen Eck zum 5:5-Endstand versenkte (90.). In einem verrückten Auswärtsspiel landet Geggiers Mann- schaft doch noch einen späten Lucky Punch und hält so- mit den Rückstand auf den Dritten aus dem Ällgau bei sechs Zählern. SV Baindt II: Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Tobias Trautwein (35. Manuel Brugger) (75. Kai Kostka), Moritz Gresser (81. Luca Lauriola), Niklas Späth (81. Lukas Grabhherr), Markus Wöhr (71. Marius Hahn), Konstantin Knisel, Johannes Schnez (87. Niklas Späth), Max Kretzer (84. Moritz Gresser) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Er- win Koscher Tore: 1:0 Marcel Nabelberg (8.), 1:1 Max Kretzer (39.), 1:2 Moritz Gresser (49.), 2:2 Johannes Stärk (50.), 3:2 Marcel Nabelberg (58.), 3:3 Moritz Gresser (60.), 4:3 Marcel Na- belberg (61.), 4:4 Kirill Kreutzer (75. Eigentor), 5:4 Mouhib EL-Yazid (80.), 5:5 Patrick Späth (90.) SVB gibt am Ostermontag Sieg spät aus der Hand SV Baindt - TSV Riedlingen 1:1 (0:0) Bereits zwei Tage nach dem wichtigen Sieg gegen den Mitaufsteiger aus Ochsenhausen, gastierte am Ostermon- tag der TSV Riedlingen auf der Baindter Klosterwiese. Das Spiel konnte Ende November aufgrund von Schnee- fall nicht ausgetragen werden und wurde dementspre- chend in das neue Jahr verlegt. Dennoch waren sich der Tabellenvierzehnte (12 Punkte) und der Tabellenelfte (23 Punkte) in dieser Saison bereits begegnet - in der zwei- ten Runde des WFV-Pokals konnte sich der SVB knapp gegen den TSV mit 1:0 durchsetzen. Auch im ersten Aufeinandertreffen in der Liga macht der SVB zunächst den besseren Eindruck, spielte jedoch die sich ergebenden Räume nicht mit der letzten Präzision zu Ende. Auf der Gegenseite zeigte die Baindter Hinter- mannschaft um Brugger und Thoma eine sehr konzen- trierte Leistung und ließ die gefährliche Offensive um Altergott (14 Tore) und Schoppenhauer (4 Tore) nicht ins Spiel kommen. Nach einer chancenarmen ersten Halbzeit erhöhte die Baindter Mannschaft in der zweiten Halbzeit etwas die Schlagzahl und ging prompt in Führung. Ein langer Ball von Kneisl brachte Fischer in die Verlosung, welcher über links seine Tempovorteile nutzte und den Ball flach auf den ersten Pfosten brachte. Dort lauerte Boenke, wel- cher den Ball durch die Beine von TSV-Torwart Herma- nutz zum 1:0 im Kasten unterbrachte (54.). Zwölf Minuten später hatten die Baindter Fans nach identischem Angriff, Fischer auf Boenke, den Torschrei schon auf den Lippen, doch der Assistent entschied nach dem „zweiten Treffer“ des Routiniers auf Abseits - eine diskutable Szene (66.). In der Folge ließen sich die Gastgeber etwas tiefer fallen, wodurch der TSV immer häufiger gefährliche Räume be- spielen konnte; die beste Chance hatte Ragg, welcher mit einem Flatterball von der Strafraumkante SVB-Keeper Wetzel prüfte. Außerdem ging die intensive Partie nicht spurlos am Baindter Team vorbei: zunächst musste Tho- ma verletzungsbedingt ausgewechselt werden, wenig später Marko Szeibel mit Nasenbluten den Platz kurzzei- tig verlassen. Zum Pech der Baindter Mannschaft nutzten die Gastgeber die Unordnung und Überzahl im Baindter Mittelfeldzentrum eiskalt aus, wobei Schoppenhauer den Angriff zum 1:1-Endstand trocken abschloss (82.). Mit etwas mehr Spielglück und einem möglichen zweiten Treffer durch Boenke hätte der SVB nicht unverdient den zweiten Sieg innerhalb von zwei Tagen eingefahren, muss sich so am Ende jedoch mit nur einem Punkt begnügen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Philipp Thoma (67. Marc Bolgert), Marko Szeibel, Nico Geggier (80. Daniel Kronenberger), Jan Fi- scher, Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Kevin Popp - Zuschauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (54.), 1:1 Pascal Schoppenhauer (82.) Vorschau: Samstag, 06.04 16.00 Uhr SG TSV Eschach/Weissenau A-Jugend - SV Baindt II (Testspiel) Sonntag, 07.04 15.00 Uhr TSV Harthausen/Scher - SV Baindt TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz findet am Freitag, 12. April 2024 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende. Deshalb freuen wir uns auf Jede*n. ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Bitte um Anmeldung bei Marion per WhatApp oder An- ruf: 0174 9250499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zum Fachvortrag und Workshop „Sicher unterwegs“ am Dienstag, 16. April 2024, in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 18.00 Uhr. Zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Der Workshop besteht aus einem Vortrag zu den Fra- gestellungen: Wie kann ich als Frau oder Mädchen im öffentlichen Raum sicher unterwegs sein? Wie vermeide ich, dass ich schutzlos Gewalt ausgesetzt bin? Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang berichtet zu die- sem Thema umfassend und klärt auch über Verhaltens- weisen im Fall eines tatsächlichen Angriffs auf. Der zweite Teil des Workshops wird durch Polizeiober- kommissarin Melike Gündemir, die Polizei-Weltmeiste- rin im Boxen ist, vermittelt und besteht aus praktischen Selbstbehauptungstechniken, die einfach erlernbar sind.“ Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung herzlichst ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Mittwoch, 22.05.2024, 18.00 Uhr, Treffpunkt Dorfplatz, kleine Maiwanderung zum Bildstöckle am Grünen Berg mit anschließendem Grillen beim Ackermanngrill am Bäd- le. Samstag, 29.06.2024, Bewirtung Kaffee und Kuchen bei Firma Mack in Baindt zu ihrem 50. Firmenjubiläum. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Um 16 Uhr startet die Jahreshauptversammlung vom Förder- verein, anschließend geht es mit dem Hauptverein weiter. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Nachbericht Osterritt Am vergangenen Samstag, den 30. März fand unser traditioneller Osterritt statt. Um 13:15 Uhr war Treffpunkt an unserer Reithalle. Insgesamt 11 Reiterinnen und Reiter nahmen am Ritt teil. Von unserem Reitgelände aus ging es Richtung Baindter Wald. Nach einer kleinen Runde durch den Wald führte der Weg nach Sulpach, hier gab es bei Familie Haug noch eine Verpflegung. Wir bedanken uns herzlich bei unserem Ausschussmitglied Dennis Haug für die Organisation des Ritts. Rückblick Arbeitseinsätze Am Samstag, den 23. März trafen sich einige unserer Mit- glieder bei der Firma Beutinger GmbH in Bad Saulgau, um 130 m² Pflastersteine auszubauen. Der Transport der Pflastersteine nach Baindt zu unserem Reitgelände wur- de von Johnny Elbs übernommen. Am 30. März ging es dann in die nächste Runde: Die 130 m² Pflastersteine wurden geputzt und anschließend auf Paletten aufgestapelt. Ein großes Dankeschön an unsere fleißigen Helfer! Ausbauen der Pfastersteine Putzen und aufstapeln der Pflastersteine Turnierergebnis Lina Heilig konnte sich in Leutkirch-Haid beim Stilspring- wettbewerb Klasse E mit ihrem Pferd Sebastiano auf dem 4. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Osterritt Schalmeienkapelle Baindt e.V. Förderverein Schalmeien- kapelle Baindt e.V. Die Jahreshauptversammlung für 2023 fand am 22.03.2024 um 19.30 Uhr im Bischoff-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Der Bericht des ersten Vorstandes, Thorsten Lott, verwies auf die tatkräftige Unterstützung des Hauptvereines und der erfolgreichen Durchführung des Schalmeienballes 2023. Dies soll auch der Fokus im neuen Jahr 2024 sein. Der Bericht des Kassierers, Daniel Bacher, zeigte eine lückenlose und einwandfrei geführte Kasse auf. Das auch die beiden Kassenprüfer bestätig- ten. Somit stand die Entlastung der Vorstandschaft nichts im Wege. Es kam zu den Wahlen lt. Tagesordnungspunkt. Turnus gemäß wurde der erste Vorstand, Thorsten Lott, und der Kassenprüfer, Jürgen Ingerl, auf weitere zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Durch das frühzeitige Ausscheiden des zweiten Vorstandes, Luca Zanutta, wur- de ein Nachfolger auf ein Jahr gewählt. 1. Vorstand: Thorsten Lott 2. Vorstand: Adrian Zanutta Kassenprüfer: Jürgen Ingerl Der erste Vorstand gratulierte den Neu- und Wiederge- wählten Vorstandsmitglieder und wünschte ihnen viel Erfolg und Freude beim Ausüben ihrer Ehrenämter. Er bedankte sich noch bei allen Anwesenden Mitglieder für die Teilnahme an der Versammlung und beendete die Jahreshauptversammlung 2023. Schnupperprobe 2024 Wir suchen dich! Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast Lust auf eine super Kameradschaft - auch außerhalb der Fasnet. Dann komm zu unserer Schnupperprobe am 09.04.2024 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle in Baindt. Für dein leibliches Wohl ist gesorgt! Wir freuen uns auf Dich! Du willst uns besuchen? Schreib einem Schalmeienkamerad, den du kennst, oder eine kurze E-Mail an info@schalmeien-baindt.de Protokoll der Generalversammlung 2024 Datum: 22.03.2024 Ort: Bischof Sproll Saal, Baindt Anwesenheit: Bei der diesjährigen Generalversammlung der Schalmei- enkapelle Baindt 1987 e.V. waren 23 Aktive Mitglieder, 6 Passive Vereinsmitglieder. Somit war die Versammlung beschlussfähig. 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden (Marius Maucher) Die Versammlung wurde vom 1. Vorsitzenden, Marius Maucher, um 20.00 Uhr eröffnet. Nach der Begrüßung aller Aktiven und Passiven Mitglieder begrüßte Marius Maucher unser Ehrenmitglieder Andreas Joachim sowie unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Weiterhin stellte er fest, dass die Generalversammlung Satzungsgemäß einberufen wurde. Dadurch ergaben sich folgende Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bericht des Ersten Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Kassierer • Schriftführer • Kassenprüfer • Ehrungen, Verschiedenes Im Anschluss gab er einen Rückblick auf das letzte Jahr. • Es liegt ein sehr intensives Jahr hinter uns mit vielen Herausforderungen. Am meisten herausfordernd war bestimmt die personelle Situation in der Kapelle, durch einige Austritte, dank der Kennlernprobe konnten wir durch Neumitglieder das Defizit ausgleichen. Der Vor- stand bedankt sich hier ausdrücklich nochmals bei den Neumitgliedern und auch den passiven Mitgliedern, die uns in den Proben so stark unterstützt haben. • Weinfest 2024 , war trotz der neuen Lokalität ein vol- ler Erfolg. Wir hatten zwar keine Erfahrungen mit dem neuen Platz und mussten uns neu erfinden, aber es hat alles sehr gut geklappt. Auch hier ein ausdrücklicher Dank an alle Helfer • In der Sommerpause, fand natürlich wieder das Ferien- programm „Kanu fahren auf der Schussen“ statt • Anfang Oktober dann der Ausflug in die Heimat unse- res verstorbenen Freund und Kammeraden Moik. Wir trafen uns mit Angehörigen und nahmen an der örtli- chen Kirmes teil. Bei welcher wir einen gemeinsamen Auftritt mit dem Thüringer Schalmeienorchester e.V. Meuselbach hatten. • Nach etwas Ruhe, starteten wir natürlich voll in die Fas- net 2024. • Und auch wenn das vergangene Jahr und auch die Fas- net ein voller Erfolg waren, dürfen wir uns nicht ausruhen • Ausblick 2024 • wir werden uns weiterhin musikalisch verbessern wol- len • neue Mitglieder dazu gewinnen, dazu soll wieder die Kennlernprobe am 09.04.2024 dienen • das Weinfest 2024, wieder auf dem Schulgelände, mit Optimierungen • Zum Schluss bedankte sich Marius Maucher auch bei seinen Vorstandskollegen. Trotz dass man sich nicht immer einig war, war es immer eine gute Zusammen- arbeit. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 2. Bericht des Schriftführers (Alexander Abel) siehe Jahresbericht 2023/24, kann angefragt werden 3. Bericht des musikalischen Leiters (Martin Stauber) Martin Stauber gab einen Rückblick über das vergange- ne musikalische Jahr. Im letzten Jahr fanden wieder sehr viele Auftritte statt, das hat ihm und auch den Mitgliedern gefallen. Auch weil es so viele Auftritte gab ging ein Dank an die gesamte Kapelle dass alle so gut mitgezogen ha- ben und wir immer ein sehr gutes Bild abgeben konnten. Ein besonderer Dank ging an Timo Rösch, der neu in der Rolle war, wie auch Christian Kerner beide haben ihn in seiner Abwesenheit als Musikalischer Leiter sehr gut ver- treten. Ein Dank ging auch an Roland Oehlhaf, dass er immer einen guten Einsatz bringt um uns neue Auftritte zu verschaffen und so uns neue Türen öffnet und wir in der Fansetzeit auf eine gute Zusammenarbeit blicken können. Außerdem hat Martin Stauber auch noch einmal betont, dass es in weiterhin sehr wichtig ist, neue Mitglieder zu finden und wir Werbung machen sollen wo es nur geht. • Probenstatistik • Gesamtschnitt: 68% Auftritte und Proben • Stimmenstatistik • 71% Erste Stimme • 77% Schlagwerk • 65% Tenor • 76% Akkord • 71% Zweite Stimme • 77% Bariton 5 Beste Proben- und Auftritte: 1. 99% Thomas Tittel 2. 98% Martin Stauber 3. 97% Michael Sonntag, Christian Kerner, Werner Schell- horn 4. 96% Michael Schnez 5. 93% Timo Rösch 4. Bericht des Kassiers (Moritz Lang) siehe Kassenbericht 2024, kann angefragt werden 5. Bericht der Kassenprüfer (Thomas Gauder und Sab- rina Tenhünfeld) Die ordentliche Kassenführung wurde am 21.03.2024 ge- prüft und bestätigt. 6. Entlastung der Vorstandschaft Wahlleiter Werner Weißenberg beantragte die Entlas- tung der Vorstandschaft, welche einstimmig angenom- men wurde. Zusammensetzung der bisherigen Vorstandschaft: 1. Vorsitzender: Marius Maucher 2. Vorsitzender: Adrian Zanutta Kassierer: Moritz Lang Musikalischer Leiter: Martin Stauber Zeugwart: Lukas Tanner Schriftführer: Alexander Abel 7. Wahlen Wahlleitung: Werner Weissenberg führte die Wahl durch. Mitglieder: 23 Passive: 6 Gesamt: 29 Ergebnis der Wahlen: Amt Vorschlag Wahlberechtigt Wahlergebnis 2. Vorstand Alexander Abel Mitglieder Ja: 22 Nein: 0 Kassierer Moritz Lang Mitglieder Ja: 22 Nein: 0 Schriftführer Christian Kerner Generalver- sammlung Ja: 28 Nein: 0 Kassenprüfer Sabrina Tenhünfeld Generalver- sammlung Ja: 29 Nein: 0 Alle Ämter wurden Satzungsgemäß auf 2 Jahre gewählt. Ausgenommen der Schriftführer, da der bisherige Schrift- führer nach einem Jahr Amtszeit das Amt niedergelegt hat. Herzlichen Dank an unseren Wahlleiter Werner Weis- senberg Aus der Vorstandschaft ausgeschieden sind: -Adrian Zanuta In die Vorstandschaft eingetreten sind: -Christian Kerner 8. Ehrungen/Verschiedenes In diesem Jahr wurde Mario Zanuta zu seinem 10 jähri- gen geehrt. 9. Verschiedenes Roland Oehlhaf bedankte sich im Namen der ganzen Narrenzunft Raspler für die musikalische Unterstützung und den Einsatz während der gesamten Fasnet. Außer- dem bedankte er sich für das gute Verhältnis und den guten Kontakt vor allem zur Vorstandschaft. Der neu gewählte 2 Vorstand Alexander Abel, bedankte sich im Namen der Vorstandschaft, wie auch der ganzen Kapelle bei Marius Maucher. Trotz beruflichen wie auch privaten Aufgaben, war Marius immer für den Verein da und kümmert sich gerne darum, dass es dem Verein gut geht. Ende der Sitzung: 21.05 Uhr Anschließend gemütliches Beisammensein Basar Baindt Förderverein der Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Frühjahr-Basar 2024 Liebe Basarfreunde, am 24. Februar hat der Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle, wieder mit viel Erfolg, stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen und Helfern. Ohne eure Hilfe wäre nicht mög- lich den Basar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beigetragen haben, dass wir so viele Helferinnen und Helfern zusammen bekommen haben. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Förderverein der Blindenshule Baindt 4. Krabbelgruppe Bibabutzemann Baindt 5. Kinderchor Baindt 6. Abteilung Kinderturnen Baindt 7. Reitverein Baindt 8. Taekwondo Baindt Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächs- ten Basarwochende am 21.09.2024 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (geht auch ohne Faceebook Konto) oder auf Instagram. Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz Weingarten und Baienfurt-Baindt üben gemeinsam Um die Gemeinschaft zwischen den beiden Jugendrot- kreuz-Gruppen zu fördern, veranstalteten sie einen ge- meinsamen Übungssamstag. Im Vordergrund stand das Kennenlernen der Kinder und Jugendlichen, obwohl sie zwei unterschiedlichen Ortsgruppen angehören. Zu Be- ginn haben sie zusammen Kennenlernspiele gespielt, um sich so miteinander vertraut zu machen. Dabei mussten sie sich in verschiedenen Kategorien auf einer Stuhlreihe positionieren, ohne diese Reihe dabei zu verlassen. An- schließend haben die Jugendrotkreuzler:innen in verschie- denen gestellten Situationen ihre Erste-Hilfe Kenntnisse unter Beweis gestellt. Von leichten Schürfwunden bis zu einem Leitersturz mit mehreren Verletzungen war alles mit dabei. Trotz der gemischten zweier Teams konnten die JRKler:innen die Situationen gut meistern und haben gemeinsam die Verletzungen versorgt, den Patienten Mut zugesprochen und dabei immer die Ruhe bewahrt. Nach einem wohlverdienten Mittagessen wurde zum Abschluss Jeopardy gespielt. Hierfür wurden drei Teams gebildet, Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 die in den Kategorien Erste-Hilfe, Rotkreuzgeschichte, Allgemeinwissen, DRK und Spaß und Spiel gegeneinan- der angetreten sind. Das gemeinsame Übung war nicht nur lehrreich, die Ju- gendrotkreuzler:innen konnten sich darüber hinaus auch besser kennenlernen. So wird die Gemeinschaft unter den DRK-Ortsvereinen kontinuierlich gestärkt. Falls du auch Lust auf eine tolle Gemeinschaft hast und zwischen 6 und 15 Jahre alt bist, kannst du gerne mal bei uns reinschnuppern. Schreib uns einfach eine E-Mail un- ter jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de, wir freuen uns auf dich! Freie Wähler Nominierung der Kreistagswahlliste der Freien Wähler im Wahlkreis III Baienfurt Die Freien Wähler im Landkreis Ravensburg haben Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Wahlkreis III (Bai- enfurt, Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende) be- stimmt. Den Freien Wählern ist es wichtig zu betonen, dass es sich hier um eine unabhängige Wählervereinigung handelt, die nicht zur Partei der Freien Wähler gehört. Genau diese Unabhängigkeit ist einer der Bewegründe für die 3 Frauen und 6 Männer zu kandidieren. Darüber hinaus wollen sich alle für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises einsetzen und sich stark für einen lebenswer- ten Kreis Ravensburg machen. Mit dieser ausgewogenen und vielseitigen Liste wollen die Freien Wähler im neuen Kreistag wieder eine treibende Kraft für finanzielle Ver- lässlichkeit und Nachhaltigkeit sein. Folgende Kandidaten wurden nominiert: 1. Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt 2. Manuela Hugger, Bürgermeisterin der Gemeinde Berg 3. Oliver Spieß, Bürgermeister der Gemeinde Fronreute und Fraktionsvorsitzender 4. Janina von Watzdorf, Baienfurt 5. Richard Birnbaum, Baienfurt 6. Thoma Böse-Bloching, Fronreute 7. Stefan Dittrich, Baienfurt 8. Klaus Dieter Jehle, Wolpertswende 9. Stefan Konzett, Baindt Oliver Spieß Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Kreistag Ravensburg Grüne Kommunalpolitiker und Politikerinnen reden mit der Landwirtschaft Zu einem offenen Austausch über die Probleme der Land- wirtschaft kam es bei einem Besuch grüner Kommu- nalpolitiker*innen aus Weingarten, Baienfurt und Baindt auf dem Hof von Landwirt Joachim Kapler in Köpfingen. Joachim Kapler ist der stellvertretende Vorsitzende des Bauernverbands Allgäu-Oberschwaben. „Für faire Pro- duktionsbedingungen in der Landwirtschaft“ war der Titel der Veranstaltung, zu der der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen eingeladen hatte. Am Ende stellte man fest, dass man trotz unterschiedlicher Auffassung in prinzipi- ellen Fragen und Zielen nicht so weit auseinanderliegt, wie es die Proteste der Landwirte in den letzten Monaten – z. Teil mit den Grünen als Feindbild - vermuten lassen. Landwirt Kapler betreibt auf 90 ha Fläche Milchvieh- wirtschaft und baut Getreide, Silomais und vorwiegend Kartoffeln an, die er im eigenen Hofladen und in Super- märkten vermarktet. Bei einer Hofführung verdeutlichte er durch einen Vergleich vom alten und neuen - 2012 er- richteten - Kuhstall die Fortschritte in der Tierhaltung. Er erläutert die kostspielige Melktechnik und die Halteform. Die Form der modernen Landwirtschaft entspreche nicht mehr der alten Vorstellung von einer „Bilderbuchlandwirt- schaft“ und stoße manchmal auf Unverständnis. Abge- schlossen wurde die Hofführung mit einer großzügigen Bewirtung der Gäste mit hofeigenen Produkten. Zur Frage:„Wo drückt der Schuh“ sprach Kapler den Im- port billiger Lebensmittel aus EU-Ländern oder andern Ländern an. Diese Freihandelsabkommen seinen im In- teresse des Exports von Industriewaren abgeschlossen worden. Dadurch seien die heimischen Produkte einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. Die importierten Pro- dukte würden in Ländern mit niedrigeren Standards bei Naturschutz, Tierhaltung und Arbeitsbedingungen her- gestellt als es in Deutschland erlaubt sei. Durch deren Import würden die heimischen Lebensmittel im Preis ge- drückt. Er forderte deshalb mehr Außenschutz der hei- mischen Landwirtschaft. Dazu merkte Uwe Hertrampf, Fraktionssprecher in Baienfurt, an, dass die Grünen immer sehr kritisch beim Abschluss von Freihandelsabkommen gewesen seien. Die weltmarktausgerichtete Agrarpolitik der Vorgängerregierungen habe es versäumt, die Forde- rung der Landwirte nach Herkunftsbezeichnungen und gleichen Produktionsstandards umzusetzen – wohl im Interesse der Industrie, der Lebensmittelverarbeitung, des Handels und letzten Endes auch der Verbraucher. Zum Thema Preisdruck fragt Claus Kessel, Fraktions- sprecher in Weingarten, warum die Landwirte nicht vor Discountern protestiert hätten. Diese würden ihnen doch mit ihrer Marktmacht tendenziell eine zukunftssichernde Vergütung verweigern. Beim Bemühen der Landwirte um bessere Vergütung stünden die Grünen an der Seite der Landwirte. Hier verwies Kapler auf den Staat, der im Kartellrecht die Rahmenbedingungen setze und auf die Nachfrage der Verbraucher nach billigen Lebensmitteln. Dieses Problem erklärte Antje classen, Gemeinderätin in Baindt, mit den geringen Einkommen vieler unterbezahl- ter Erwerbstätiger und Rentner, die sich faire Lebensmit- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 telpreise oft nicht leisten. Insofern habe der Preisdruck, der auf der Landwirtschaft laste, auch eine sozialökono- mische Ursache. Es wurde auch der Flächendruck angesprochen, der land- wirtschaftliche Flächen reduziert, dadurch Flächen- und Produktionskosten erhöht und den Grad der heimischen Selbstversorgung verringert. Kapler äußerte die Angst, dass der Landwirtschaft durch Naturschutzmaßnahmen weitere Flächen entzogen würden. In diesem Zusammen- hang sprach er die von den Gemeinden zu vollziehende Biotopverbundsplanung an (mit dem Ziel einer Auswei- sung von 15% Freifläche pro Gemeindegemarkung) und die Umsetzung des geplanten Biosphärengebiets. Dieses halte er nicht – wie die Biosphärengebiete im Schwarz- wald und auf der Schwäbischen Alb - zur oberschwäbi- schen Landschaft passend. Diese verfüge über bessere Böden, mehr Grünlandwirtschaft und bereits jetzt über ausreichenden Naturschutz und funktionierenden Tou- rismus. Darauf entgegnete Hermine Städele, Stadträ- tin in Weingarten, dass die Grünen im Regionalverband und in den Kommunalparlamenten wie in Weingarten ( Schmetterlingswiese, Weingartener Ösch ) sich am meis- ten gegen den Flächenverbrauch für Wohnen, Gewer- be und Verkehr – zu Lasten der Landwirtschaft – und für Innenverdichtung und Aufstockung einsetzen wür- den. Wenn sie dann für den von ihnen bekämpften Flä- chenfraß Ausgleichsmaßnahmen zu Gunsten von Natur und Artenschutz verlangen würden, seien sie die Bösen. Einig war man sich in der Einschätzung, dass nur eine auskömmliche und naturnahe Landwirtschaft Zukunft habe und dass freiwillige Leistungen der Landwirte für den Naturschutz durch finanzielle Anreize belohnt wer- den sollten. In diesem Zusammenhang wies die Kreis- rätin Hille Fiegel-Hertrampf darauf hin, dass die Grünen sich auf EU-Ebene schon lange dafür einsetzen, die Sub- ventionspolitik stärker an ökologischen Maßnahmen der Landwirtschaft statt an die Größe landwirtschaftlicher Betriebe auszurichten. Das könnte gerade kleineren Be- trieben helfen, ihre Existenz zu sichern und gleichzeitige naturschonende Landwirtschaft zu betreiben. Am Ende des Besuchs stellten sowohl Landwirt Kapler als auch die grünen Kommunalpolitiker*innen eine Einig- keit fest in dem Streben nach einer auskömmlichen und nachhaltigen Landwirtschaft mit dem Ziel einer regio- nalen Versorgung mit Lebensmitteln. Nicht alle Themen konnten angesprochen werden. Also wurde vereinbart, den gelungenen Gedankenaustausch fortzusetzen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Theateraufführungen in Waldburg Waldburg Eine Hotelsuite, drei Tenöre, zwei Ehefrauen, drei Lieb- schaften und ein Stadion voller Opernfans; die Bühne ist bereitet für das Konzert des Jahrhunderts – na ja, solan- ge Produzent Leo Sander es schafft, den liebeshungrigen, italienischen Star-Tenor Tito Merelli und seine heißblütige Ehefrau Maria im Zaum zu halten. Doch nicht nur die sorgen für reichlich Chaos. Alle an- deren „helfen“ mit vereinten Kräften mit, dass das Kon- zert fast noch ins Wasser fällt. Loderndes Temperament, folgeschwere Verwechslungen und dramatische Eifer- suchtsanfälle tragen dazu bei, dass die Redewendung „the show must go on“ eine neue Bedeutung bekommt. Die drei Tenöre heißt die Farce in 2 Akten, welche der Theaterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß bei dieser kurzweiligen Komödie. Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Aufführungstermine: Nachmittagsvorstellung: Freitag, 12.04.2024, 14:30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen Eintrittspreis: Erwachsene 5 Euro, Kinder 3 Euro, Nach- mittagskasse, kein Kartenvorverkauf Abendvorstellungen: Freitag, 12.04.2024, 19:30 Uhr Samstag, 13.04.2024, 19:30 Uhr Sonntag, 14.04.2024, 18:30 Uhr Freitag, 19.04.2024, 19:30 Uhr Samstag, 20.04.2024, 19:30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro Kartenvorverkauf: Im Foyer der Gemeinschaftsschule Waldburg nur am Karsamstag, 30.03.2024 von 10 bis 13 Uhr. Telefonisch unter 0151-23375331: An Karsamstag, 30.03.024 von 11 bis 18 Uhr und ab Diens- tag, 2.04.2024 werktags von 18 bis 20 Uhr. Vorbestellte Karten bitte spätestens am Tag der Auffüh- rung bis 19.00 Uhr an der Abendkasse abholen. Für weitere Informationen, z.B. den Bestuhlungsplan be- suchen Sie uns auf unserer Homepage www.theater- verein-waldburg.de, bei Instagram oder Facebook und schmökern Sie in unserem Flyer! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Theaterverein Waldburg e.V. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 AOK Baden-Württemberg AOK warnt vor Betrügereien an Telefon oder Haustür: Kriminelle fordern (Pflege-)Daten und bieten Hausnot- rufsysteme und Pflegeboxen an Eine dreiste Betrugsmasche überzieht derzeit Ba- den-Württemberg: Im ganzen Land – auch in Boden- see-Oberschwaben - melden sich Pflegebedürftige und Angehörige bei der AOK und berichten von Anrufen und Besuchen unbekannter Personen, die sich als AOK-Mit- arbeitende von scheinbar seriösen Gesundheitsorgani- sationen ausgeben. Die AOK Baden-Württemberg geht im Schnitt von fünf gemeldeten Fällen pro Tag aus. Im Rahmen dieser Gespräche werden sensible Gesundheits- daten, wie zum Beispiel Pflegegrade, das Geburtsdatum und die Versichertennummer abgefragt. Zudem werden die Versicherten dazu gedrängt, Anträge zu unterzeich- nen oder die Versichertenkarte wird abfotografiert. Die betroffenen Versicherten beziehungsweise deren Ange- hörige sind meist sehr verunsichert, da die kontaktierten Personen oftmals hochaltrig und pflegebedürftig sind und nicht wissen, was sie im Einzelnen unterschrieben oder welche Daten sie „freiwillig“ weitergegeben haben. Absicht der Betrüger ist in den häufigsten Fällen, dass Anträge für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, sogenannte „Pflegeboxen“, oder Anträge für Versorgun- gen mit Hausnotrufsystemen unterschrieben und an- schließend bei der AOK zur Erstattung eingereicht werden. Teilweise wird auch von Fällen berichtet, in denen Versi- cherte im Internet nach Pflegeunterstützung suchten und über Onlineformulare zur Bestellung von sogenannten kostenfreien „Pflegeboxen“ im Namen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgefordert werden. Die AOK Baden-Württemberg weist mit Nachdruck dar- auf hin, dass dies keine AOK-Mitarbeitende sind und sie auch keine Angebote von Drittanbietern zur Versorgung von Hausnotrufsystemen oder Pflegeboxen platziert. Des- halb rät die Südwestkasse dazu, niemals am Telefon, an der Haustür oder im Internet Auskünfte zu den persönli- chen und finanziellen Verhältnissen, Pflegegraden oder Pflegegeldansprüchen zu geben. Stattdessen sollte das Gespräch sofort beendet und vorher noch die angezeig- te Telefonnummer und der Name der Gesprächspartner notiert werden. Die AOK Baden-Württemberg bittet Betroffene mögliche Betrugsversuche der Kasse mitzuteilen und auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wer unsicher ist, kann sich bei der AOK bestätigen lassen, ob Anrufende bei der AOK tätig sind oder sich nur als vermeintliche Mitarbeitende ausgeben. AOK-Versicherte können sich dafür an das nächste KundenCenter oder an die AOK-DirektBeratung unter 0711 76 16 19 23 wenden. Die AOK bittet alle Betrof- fenen darum, die AOK vor Ort über ähnliche Erfahrungen zu informieren. Unfreiwillig unterschrieben Anträge auf Pflegehilfsmittel können jederzeit zurückgezogen werden, sofern Leistun- gen nicht benötigt werden. Die Mitarbeitenden der AOK leiten darüber hinaus die Meldung an die Abteilung zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen weiter. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Ermitt- lungsbehörden können gegebenenfalls weitere Maßnah- men veranlasst werden. Kükenschau 2024 Sonntag 14.04.2024 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Vorführung der Kanin-Hopp Gruppe • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern • Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Stärkung der Verkehrsinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis auch im Jahr 2024 „Mit hohen Investitionen von Bund und Land in den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, in deren Erhaltung sowie in Radwege wird das Regierungspräsidi- um auch in diesem Jahr die Verkehrsinfrastruktur weiter stärken und die Mobilität verbessern. Auch bei sorgfäl- tigster Planung lässt sich aber nicht ausschließen, dass es mitunter zu Verkehrsbehinderungen und zu Mehrbelas- tungen an den Umleitungsstrecken kommt. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Erhaltungsmaßnahmen: B 30, Fahrbahndeckenerneuerung Anschlussstelle Ra- vensburg-Nord – Anschlussstelle Weingarten Die B 30 zeigt zwischen den Anschlussstellen Ravens- burg-Nord und Weingarten auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern Längsrisse, Schadstellen und Netzrisse auf beiden Richtungsfahrbahnen. Daher muss die Fahr- bahndecke in diesem Abschnitt saniert werden. An der Anschlussstelle Weingarten ist zudem die Sanierung der Anschlussrampen notwendig. Die Arbeiten erfolgen nach derzeitigem Stand im September und Oktober 2024. Die Baumaßnahme erfolgt abschnittsweise unter Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn. Der Verkehr wird in die- ser Zeit über die andere Richtungsfahrbahn geführt. Die Bauzeit beträgt insgesamt etwa sieben Wochen und die Baukosten belaufen sich auf rund drei Millionen Euro. L 284, Fahrbahndeckenerneuerung Mochenwanger- straße im Bereich der B 30 Baindt, Baienfurt Die L 284 weist im Abschnitt zwischen den zwei Kreisver- kehren im Bereich der B 30 Risse, Spurrinnen und Verdrü- ckungen auf, die eine Sanierung der Fahrbahn erfordern. Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung des Straßen- abschnittes ausgeführt werden. Die Umleitung erfolgt über die B 32 und Staig. Die Baulänge beträgt circa 0,5 Kilometer. Die Baukosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 200.000 Euro. Bauwerkssanierungen: B 30, Instandsetzung der Astbrücke über die Schussen beim Anschluss Ravensburg-Nord Die Brücke weist Schäden an den Gleitlagern auf, weshalb diese ausgetauscht werden müssen. Gleichzeitig werden auch weitere Schäden behoben und die Übergangskons- truktion umgebaut. Unter anderem werden die Geländer erneuert und nach außen versetzt, wodurch der Radweg 25 Zentimeter breiter wird. Die Arbeiten können nur unter Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Vollsperrung durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Euro und werden vom Bund getra- gen. Die Bauzeit beträgt sechs Monate. Geplant ist die Arbeiten Anfang Juni zu beginnen. B 30, Instandsetzungsarbeiten an Lärmschutzwänden bei Ravensburg An drei Lärmschutzwänden bei Ravensburg im Abschnitt zwischen dem Wernerhoftunnel bis zur Auffahrt Ravens- burg Mitte werden im Juni Schäden behoben. Die einen Monat dauernden Arbeiten können ohne Beeinträchti- gung des Verkehrs ausgeführt werden. Die Kosten belau- fen sich auf 50.000 Euro und werden vom Bund getragen. Nähere Informationen über den genauen Beginn und Ab- lauf der Baumaßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Verkehrsumleitungen folgen zeitnah. Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Ba- den-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/Bau- stellen abgerufen werden. Rekordjahr für die erneuerbaren Energien - Anlagen der TWS erzeugen im Jahr 2023 über 90 Millionen Kilowattstunden Ökostrom Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht einen neuen Rekord: Noch nie haben die eigenen Anlagen und die Anlagen, an denen die TWS beteiligt ist, so viel Ökostrom erzeugt wie im Jahr 2023. Erstmals in der Geschichte des Unternehmens beträgt das Ergebnis über 90 Millionen Kilowattstunden. „Bereits 2022 hatten wir ein sehr erfolgreiches Jahr, aber 2023 stellt dieses Ergebnis noch einmal in den Schatten“, resümiert Helmut Hertle, Technischer Geschäftsführer der TWS, und fügt an: „Das ist eine sehr erfreuliche Steigerung von über 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.“ Allein die Windenergieanla- gen haben für rund 82 Millionen Kilowattstunden Strom gesorgt – bei gleicher Anlagenzahl wie im Vorjahr. „Wir werden unsere Eigenerzeugung an Strom aus erneuerba- ren Energien weiter ausbauen, aus Gründen des Klima- schutzes und der Versorgungssicherheit.“ So ist die TWS zum Beispiel an der Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) beteiligt und führt auch deren Geschäfte. Diese hat kürzlich die Genehmigung für den Bau des Windparks Röschenwald erhalten. Neu in Be- trieb gegangen sind im vergangenen Jahr zwei weitere Photovoltaikanlagen der TWS in Ravensburg: eine auf dem Waldorfkindergarten und eine auf der TWS-Arena. Erzeugter Ökostrom versorgt über 25.000 Haushalte Mit den 90,5 Millionen Kilowattstunden können rechne- risch über 25.000 Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Damit konnte die TWS im Berichtsjahr bilanziell alle Privathaushalte, die von ihr Strom beziehen, aus ei- gener Erzeugung bedienen. „Das ist ein wichtiges strate- gisches Ziel für unser Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir diese Marke erreichen konnten“, informiert Helmut Hertle. Die 18 Photovoltaikanlagen der TWS erzeugten 7,1 Millionen Kilowattstunden Strom. Im Vergleich zum sehr sonnigen Jahr 2022 ist das ein leichter Rückgang. Strom aus Wasserkraft und Biomasse liefern die restlichen 1,4 Millionen Kilowattstunden für das Rekordergebnis. Bürgerschaft ist an Ausbau beteiligt Seit 2009 investiert die TWS in den Ausbau eigener Ökostromerzeugung: Seither hat sie 66 Millionen Euro in die eigene Ökostromerzeugung investiert, 23 Millionen Euro davon stammen aus Genussrechten, die Bürgerinnen und Bürger am Unternehmen erworben haben. In diesem Jahr soll es die nächste Auflage von Genussrechten ge- ben; damit geht es weiter vorwärts mit der Energiewende im Schussental. Die Bio-Musterregion Ravensburg lädt zu kulinarischen Erlebnissen auf dem Drahtesel ein Die BioGenuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravens- burg bieten eine großartige Möglichkeit, die Region zu entdecken und den Frühling zu genießen. Auf vier ver- schiedenen „BioGenuss-Radtouren“ im Landkreis Ra- vensburg wird das Radfahren wortwörtlich zum Genuss. Entlang von Bio-Bauernhöfen und -verarbeitern/-innen können köstliche Bio-Schätze direkt vor Ort erstanden werden, während man mehr über die Betriebe und ihre Besonderheiten erfährt. Ein tolles Erlebnis, um die Verbin- dung zwischen Verbraucher/-innen und Bio-Landwirten zu stärken. Die vier Rundtouren befinden sich bei Leutkirch im Allgäu, bei Leupolz/Karsee, bei Bad Waldsee/Wol- fegg/Bergatreute sowie bei Amtzell/Bodnegg/Waldburg. Genaue Informationen und die Touren sind zu finden un- ter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren Der Landkreis Ravensburg wurde 2018 als Bio-Muster- region ausgezeichnet. Seither arbeitet das Regionalma- nagement gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort an unterschiedlichen Projekten zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus in der Region. Alle Informationen und die Projekte der Bio-Musterregion Ra- vensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw. de/ravensburg. „Uns schickt der Himmel — 72-Stunden-Aktion des BDKJ“ Unter diesem Motto stellen sich vom 18.-21. April im Land- kreis Ravensburg 31 Gruppen mit über 600 Kindern, Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen 72 Stunden lang in den Dienst der guten Sache. Bei der bundesweiten Sozi- alaktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) engagieren sie sich eigenverantwortlich und selb- storganisiert in einem sozialen Projekt. Der Grundgedan- ke der Solidarität im Einsatz für Andere und mit Anderen steht in diesen drei Tagen im Fokus. Bereits im Jahr 2019 haben viele tausend Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene aus allen 16 Bundeslän- dern bei der BDKJ-Sozialaktion mitgemacht und zahlrei- che Sozialprojekte auf die Beine gestellt. Vom Bau und Anlegen eines Sternenkindergrabs, über das Organisie- ren und Durchführen eines Benefizkonzerts, bis zur Klei- der-Tausch-Party mit Spendenaktion, war alles dabei. Die 72-Stunden-Aktion, unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers, wird im Landkreis Ravensburg von einem Koordinierungskreis, bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen des Dekanats Allgäu-Oberschwa- ben, organisiert. Für die Umsetzung der Projekte sind die einzelnen Grup- pen auf die Unterstützung der Gemeinden und Betriebe vor Ort angewiesen. Der gesamte Landkreis ist eingela- den, die Aktion mit zu verfolgen, zu unterstützen und sich von der Energie und dem Einsatz der jungen Menschen inspirieren zu lassen. Lassen sie uns gemeinsam in 72 Stunden die Welt ein bisschen besser machen! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 10. April 2024 um 19.00 Uhr Thema: Reisen als Sehbehinderte oder blinder Mensch, Unterstützungsmöglichkeiten, Reiseangebote Referent Arne Jöns Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https ://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Meeting-ID: 858 5829 3801 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Lebensgefahr beim Einstieg ins Güllelager Im Jahr 2024 verloren bereits drei Menschen beim Umgang mit Gülle ihr Leben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum diese Arbeit so gefährlich ist und nennt Sicherheitsmaßnahmen. Jährlich ereignen sich etwa 33.000 meldepflichtige Ar- beitsunfälle* in der Landwirtschaft. Davon ereignen sich durchschnittlich 163 beim Umgang mit Gülle. Zwei dieser Unfälle enden im Schnitt tödlich. Die meisten Unfälle er- eignen sich bei der Arbeit an Güllefass, Güllerührwerk, Güllepumpe sowie Schläuchen und Leitungen. Etwa acht Prozent der Unfälle stehen im Zusammenhang mit Gül- legasen. In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Ammoniak. In höherer Konzentration ist Schwefelwasserstoff nicht mehr wahr- nehmbar, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Beim Ein- atmen drohen Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Schon wenige Atemzüge reichen aus. Kohlendioxid birgt Vergif- tungs- und Erstickungsgefahr. Methan bildet mit Sauer- stoff ein explosives Gemisch. Daher sind in Gülleanlagen offenes Feuer, Funkenbildung und Rauchen verboten. Der falsche Einstieg ins Güllelager war in der Vergan- genheit Ursache für viele tragische Unfälle. Es gilt dabei folgendes zu beachten: • Güllelager vor Einstieg vollständig entleeren und sicher- stellen, dass Gase nicht nachträglich in die Lagerstätte strömen können • Anlagenteile, zum Beispiel Rührwerke, abschalten und vor unbefugtem Zugriff sichern • Vor Einstieg für ausreichende Atemluft sorgen, zum Beispiel durch Zwangsbelüftung und Messung der Gas- konzentration oder durch ein umluftunabhängiges Fri- schluftgerät • Einstieg nur an einem Rettungsgurt und durch min- destens zwei Personen gesichert, dabei das Seil an ei- nem Dreibock oder einer gleichwertigen Einrichtung anschlagen Im Unglücksfall kommen Retter oft selbst zu Schaden, weil sie in Panik falsch handeln. Daher ist die erste Prä- misse: Ruhe bewahren! Eine regelmäßige Unterweisung zum richtigen Vorgehen aller im Betrieb lebenden Perso- nen ist wichtig. Bei einem Schadgasunfall gilt: 1. Notruf 112 absetzen 2. Sicherstellen, dass Pump-, Rühr- und Spüleinrichtungen abgeschaltet sind bzw. diese ggf. außer Kraft setzen 3. Für Frischluft sorgen (Tore, Türen, Fenster von außen öffnen, Lüftung an, Gebläse platzieren) 4. Unter Berücksichtigung der Eigensicherung wie zuvor beschrieben ggf. erst jetzt eigene Rettungsversuche unternehmen Alles Wissenswerte zum sicheren Umgang mit Gülle und Gärsubstrat sowie zu den baulichen Voraussetzungen von Güllelagerstätten stehen in der Broschüre B25 Flüs- sigmist, die unter www.svlfg.de (Suchbegriff B25) herun- tergeladen werden kann. Unter dem Suchbegriff Gülle finden sich außerdem wichtige TippsSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Der Luki e.V. bringt gemeinsam mit Ramona Springer das Thema Depression auf die Bühne Depression und psychische Krankheit sind Tabuthemen in unserer Gesellschaft. Viel zu selten wird darüber ge- sprochen. Ziel des Luki e.V. ist es, offen über psychische Erkrankungen zu sprechen und über Hilfsangebote zu informieren. Um das wichtige Thema noch breiter in die Öffentlichkeit zu tragen, bringen wir gemeinsam mit Ra- mona Springer ihr Tanz- und Theaterstück „Die Scheinriesin – Meine Depression wollte auf die Bühne“ am 13. April 2024 ins Konzerthaus Ravensburg. Ein wundervoller Abend mit viel Tanz, Gesang, non- verbalem Theater, jeder Menge Gefühl und Herzblut. Tickets und mehr Informationen: www.luki-ev.com/ scheinriesin Mit der Reha Kinderleben verändern - Hilfe für Kinder und Jugendliche für ein gesundes Leben Zahlreiche chronische Erkrankungen beeinträchtigen das Kinderleben und wirken sich auf die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter aus. Hauptgrün- de für eine Kinder-Reha sind laut Deutscher Rentenversi- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 cherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit 33 Prozent psychische und psychosomatische Störungen, gefolgt von chronischen Leiden wie Asthma sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege mit 20,6 Prozent bis Adipositas und Stoffwechsel-Erkrankungen mit 18,9 Prozent. Um Kin- dern und Jugendlichen eine gesundheitliche Perspektive zu geben, bietet die gesetzliche Rentenversicherung für diese Zielgruppe spezielle Rehabilitationsleistungen an. Unter welchen Voraussetzungen die jungen Menschen eine Reha erhalten, zeigt die DRV BW anlässlich des Welt- gesundheitstages am 7. April auf. Gesundheit und Teilhabe am Leben stehen im Vorder- grund Von ADHS über Asthma bis schwerem Übergewicht – es gibt viele verschiedene Erkrankungen, die schon Kinder und Jugendliche so beeinträchtigen, dass sie nicht re- gelmäßig in die Schule gehen können. Die Rehabilitation kommt in Frage, wenn die – insbesondere durch chroni- sche Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit des Kindes durch diese voraussichtlich wie- derhergestellt oder gebessert werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Ganzheitliche Betreuung bei der Kinder-Reha Für die Reha von Kindern und Jugendlichen stehen bun- desweit zahlreiche nach neuestem medizinischen Stan- dard ausgestattete Fachkliniken zur Verfügung. Die Reha dauert meist vier Wochen, wenn nötig länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan er- stellt. Dieser enthält medizinische, psychologische, päd- agogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Entspre- chend spezialisierte und ausgebildete Mitarbeitende sind daran beteiligt. Die Kinder werden in altersentsprechen- den Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Haupt- fächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Kostenübernahme und finanzielle Absicherung Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Be- treuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der Rentenversicherungsträ- ger. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden. Auf An- trag übernimmt die DRV BW sogar die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Dazu gehören Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem wird der entgangene Ver- dienst bezahlt. Bei Kindern ab zwölf Jahren können die Kosten für eine Begleitperson nur dann übernommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Wer kann die Kinder- oder Jugendlichen-Reha bean- tragen Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Renten- versicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzli- che Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Ju- gendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.drv-bw.de/kinderreha. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt sowie Ansprechpersonen für Prävention und Reha unter www. drv-bw.de/Ansprechstelle MIETANGEBOTE STELLENANGEBOTE Erstbezug: NB 3-Zi-EG-Wohng. in Bad Waldsee zu vermieten, für Mieter ab 60 Jahre, inkl. EBK, TG + Terrasse mit Gartenanteil. Infos unter: 0172- 1415218 oder Wohnung-Waldsee@web.de Haushaltshilfe für 2 Stunden wöchentlich in die Bahnhofstraße 8 in Baienfurt gesucht. Sie erreichen mich unter 0175- 5457142. GESCHÄFTSANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie dass Konjunktion BEISPIELE: - dass du mir geschrieben hast, hat mich sehr gefreut - er weiß, dass du ihn nicht leiden kannst - die Hauptsache ist, dass du glücklich bist Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. 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Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Der Sommer steht vor der Tür Jessica Kapellen Ernährungsberaterin 0176 604 406 29 ernaehrung@mim-kapellen.de www.mim-kapellen.de Abt-Hyller-Straße 18 88250 Weingarten Aktion gültig bis 30.04.2024 Sie möchten sich diesen Sommer in ihrem Körper endlich wieder so richtig wohl fühlen? Sich im Freibad nicht vor unangenehmen Blicken sorgen? Endlich wieder kurze Hosen, Shirts oder Kleider tragen, bei denen nichts reibt, zwickt oder spannt? Dann starten Sie jetzt! Melden Sie sich jetzt bei mir - gemeinsam finden wir heraus, wo ihre Abnehmhürden liegen. Ich helfe Ihnen, damit Sie sich diesen Sommer endlich wieder schlank und schön in ihrer Haut fühlen. Ich freue mich auf Sie! Gleich kostenfreies & unverbindliches Erstgespräch inkl. Stoffwechselanalyse vereinbaren! GESUNDHEIT KFZ-MARKT[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 25. Oktober 2024 Nummer 43 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Rückblick Ferienprogramm der Naturfreunde Baindt Anfang der Sommerferien begrüßten wir 12 Kinder beim Insektenpark nahe der Zeppelinstraße. Dort wur- den das Insektenhotel, das Sandarium und der Totholzhaufen von den interessierten Kindern unter die Lupe genommen. Zwei Videos erklärten den Kindern, wie eine Mauerbiene ihre Niströhre einrichtet und wie sich aus einem Ei eine neue Wildbiene entwickelt. Auf dem anschließenden Weg Richtung Klosterwie- senschule bestimmten die Kinder mit Hilfe von Handy-Apps verschiedene blühende Pflanzen. Auf dem Schulhof angekommen, machten wir einen Abstecher zum neuangelegten Insektenareal, das im zweiten Schuljahr in der Schüler-AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule in Zusammenarbeit mit Studenten der PH Weingarten, dem Bauhof der Gemeinde und den Naturfreunden gebaut wurde. Nach einer kurzen Vesperpause ging es auf dem Schulhof ans Werkeln. Eifrig wurde gesägt, gefeilt, gebastelt und gemalt. So entstand für jedes Kind eine Insektennisthilfe für Zuhause und wer wollte, konnte für sich ein Ohr- wurmhaus herstellen. Herzlichen Dank an die Klosterwiesenschule für die Benutzung des Pausenhofes! Dani Böhner, Lisa Schwarz und Inge Fink-Spöri Team Ferienprogramm Naturfreunde Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen zur Grundsteuerreform Das Jahr 2025 nähert sich rasch und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform. Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, was zu erheblichen Un- gleichbehandlungen führte. Dies war ein wesentlicher Grund für die Reform durch das Bundes- verfassungsgericht. Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt künftig ausschließlich auf Basis des Bodenwerts, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert zusammensetzt. Im ersten Schritt mul- tipliziert das Finanzamt diese Werte, um den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Für überwiegend zu Wohnzwe- cken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent gesenkt. Im dritten Schritt wendet die Gemeinde den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer festzulegen. Da die neuen Hebesätze auf den Messbeträgen des Finanz- amtes basieren, können sie erst festgelegt werden, sobald ausreichend Daten vorliegen. Nach aktuellem Stand wird dies frühestens im Dezember im Gemeinderat diskutiert. Bewertungsverfahren (Finanzamt): Grundstücksfläche X Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Messbetragsverfahren (Finanzamt): Grundsteuerwert X Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Festsetzung / Erhebung (Gemeinde): Grundsteuermessbetrag X Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird von verschiedenen Institutionen und Verbän- den immer wieder von „Aufkommensneutralität“ gesprochen. Diese liegt vor, wenn die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie zuvor. „Aufkommens- neutralität“ bedeutet allerdings nicht, dass es keine Verschiebungen bei den Belastungen der Ei- gentümerinnen und Eigentümer gibt. Auf der Homepage des Finanzministeriums wurde ein Transparenzregister freigeschaltet, das un- verbindliche Angaben zu „aufkommensneutralen“ Hebesätzen für die Grundsteuer B bietet. Ab- weichungen sind allerdings möglich, insbesondere wenn noch nicht alle Grundsteuermessbeträge festgelegt sind, was in Baindt auch der Fall ist. Zudem liegt die Festlegung des tatsächlichen Hebesatzes zum 01.01.2025 allein in der Verantwor- tung der Gemeinde. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinden neben ihren ständig wachsen- den Aufgaben auch erhöhte Aufwendungen für die EDV und den Personaleinsatz haben, um die Grundsteuerreform umzusetzen. Nebenstehend finden Sie Berechnungsbeispiele für die derzeitigen Messbeträge aus dem alten Grundsteuersystem im Vergleich zum neuen Grundsteuersystem: Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 N ut zu ng / Zo ne M es sb et ra g bi sh er G ru nd st eu er m it de m bi sh er ig en H eb es at z vo n 45 0 v. H . M es sb et ra g ne u M ög lic he G ru nd st eu er ne u ab 0 1. 01 .2 02 5 m it de m v or au ss ic ht lic he n H eb es at z vo n 23 0 v. H . ge m äß a kt ue lle m S ta nd * Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 85 ,0 0 €) 66 ,0 7 € 29 7, 32 € 14 3, 96 € 33 1, 11 € Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 00 ,0 0 €) 19 ,2 8 € 86 ,7 6 € 34 2, 89 € 78 8, 65 € Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 2 65 ,0 0 €) 10 5, 07 € 47 2, 82 € 25 1, 25 € 57 7, 88 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 85 ,0 0 €) 72 ,1 2 € 32 4, 54 € 18 2, 18 € 41 9, 01 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 00 ,0 0 €) 71 ,1 7 € 32 0, 65 € 17 2, 76 € 39 7, 35 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 2 65 ,0 0 €) 12 9, 65 € 58 3, 43 € 20 3, 93 € 46 9, 04 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 4 20 ,0 0 €) 39 ,3 7 € 17 7, 17 € 62 ,8 8 € 14 4, 62 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 95 ,0 0 €) 90 ,9 0 € 40 9, 05 € 66 ,6 1 € 15 3, 20 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 45 ,0 0 €) 34 ,7 2 € 15 6, 24 € 58 ,0 6 € 13 3, 54 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 10 ,0 0 €) 98 0, 11 € 4. 41 0, 50 € 1. 21 9, 79 € 2. 80 5, 52 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 1 90 ,0 0 €) 1. 03 5, 23 € 4. 65 8, 54 € 2. 26 2, 52 € 5. 20 3, 80 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 1 10 ,0 0 €) 8. 07 3, 07 € 36 .3 28 ,8 2 € 11 .5 42 ,3 1 € 26 .5 47 ,3 1 € * o hn e Zu la ge O SK u nd Ö PN V Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 31.10.2024 Redaktionsschluss 28.10.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50-70 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 10.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit 2024 In der Nacht von Samstag 26. Oktober auf Sonntag 27. Oktober 2024 wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurück- gestellt. Halloween-Scherze – von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November für einen Halloween-Streich. Doch nicht alle Scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Sperrung der L 314 (Baienfurt – Bergat- reute) wegen Holzerntemaßnahmen Die L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute muss von Montag, den 28. Oktober bis Samstag, den 02. November 2024 wegen Holzerntemaßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Die Umleitung ab Baienfurt/Baindt erfolgt über die K 7951. Von der B 30 her kommend wird von Enzisreute über die K 7939 nach Bergatreute umgeleitet. In der Gegenrichtung wird ab Rossberg/Alttann über die L 316 Bad Waldsee (Richard-Wagner-Str.) L 275 - B 30 umgeleitet und von Gaisbeuren über Enzisreute auf die B 30 neu. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. Oktober und Sonntag, 27. Oktober 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. Oktober 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 27. Oktober 2024 Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Straße 335, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt An Allerheiligen, den 01.11.2024, bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoff- hof am Samstag, den 02.11.2019 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2024 „Allerheiligen“ ist die Kompos- tieranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 08. November 2024 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung - freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjähriggeöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/ Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Franziskus 27.11. Adventskaffee Sel.Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Besuch der Vorschüler vom Haus Sonne in der Gemeindebücherei Um unseren Vorschülern eine weitere Möglichkeit zu bieten, ihr Interesse und ihre Neugier für Bücher weiter zu entdecken, sind wir Frau Lins sehr dankbar, dass sie uns Führungen in Klein- gruppen durch die Gemeindebücherei angeboten hat. Bei unserer Ankunft waren wir beeindruckt von der ruhigen Atmosphäre und der Vielzahl an Büchern in den Regalen. Zunächst haben wir gemeinsam mit FrauLins ein Buch gelesen. Anschließend hatten die Kinder die Gelegen- heit, die Vielfalt der Bücher selbst zu erkunden. Um den Ausleihvorgang kennenzulernen, haben wir uns für unser Haus zwei Sankt Martinsbücher ausgeliehen. Leider war unsere Zeit begrenzt, und wir mussten viel zu schnell wieder auf den Rückweg machen. Sicherlich wer- den wir die Gemeindebücherei bald mal wieder besuchen. Herzlichen Dank, Frau Lins! Kindergarten St. Martin Unsere Waldwoche Am 07.10.2024 startete unsere Waldwo- che des Kindergartens St. Martin. Nach der Frühbetreuung machten sich ein paar der Kinder und Erzieher auf den Weg in den Wald. Am Waldspielplatz angekommen, stießen die restlichen Kinder dazu. Nach einem gemeinsamen Marsch in den Wald, trafen sich Kinder sowie Erzieher im Mor- genkreis. Hier wurden die Regeln besprochen, gesungen und gefrühstückt. Danach konnten die Kinder den Wald entdecken. In der Freispiel-Zeit bauten die Kinder eine Wippe, die sie gerne nutzten. Außerdem sammelten sie Naturmateria- lien, die sie zu einem Mandala legten oder damit einen „Tisch“ deckten. Viele Kinder kletterten bei der Waldstati- on oder ließen sich auf dieser massieren. Im Wald wurde ein Stock zu einem Zauberstab, ein Blatt zu einem Teller und Steine zu Goldtalern. Ganz ohne Spielzeug wurden die Kinder kreativ und konnten dennoch den Wald als natürlichen Raum wahrnehmen. Mit aufmerksamen Au- gen beobachteten sie Kröten und Vögel oder kleinste Insekten. Sie gingen auf Erkundungstour in bewachsene Waldabschnitten und hatten viel Spaß dabei. Der Wald wurde mit allen Sinnen erforscht und von den Kindern als Spiel- und Lernort genutzt. Nach einem erfolgreichen Waldtag wurden manche Kin- der am Waldspielplatz abgeholt, während andere von den Erzieherinnen zum Kindergarten begleitet wurden. Während der Waldwoche begab sich auch die Krippen- gruppe auf Spaziergänge. Sie war auf der Suche nach kleinen Zwergen, die die Kinder durch verschiedene Hin- weisefindenkonnten.SomitkonntenauchdieKleinsten des Hauses die frische Herbstluft und die Bewegung im Freien genießen. Die Waldwoche endete mit ganz viel neuen Erfahrungen und Eindrücken. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zur Informationi Ausstellung im Hospiz Ambulant Wein- garten Ab sofort ist die große Fensterfront des Hospiz Ambu- lant Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg wieder mit Kunst gefüllt. Bis zum Jahresende ist die in der Region gut be- kannte Papierkünstlerin Carola Weber-Schlak mit ihren Arbeiten auf und mit Papier zu Gast. Unter dem Titel „Zweckentfremdet – auf die Tüte gekom- men“ sind Werke zu sehen, die eine sogenannte Zweit- nutzung erfahren haben. Umgefaltete Brottüten werden zu Licht-Bildern und dreidimensionalen Farbobjekten, Paketband und Karton zu Flechtobjekten und bemaltes Kreppband auf Malplatten zu Farbstaffelungen. Carola Weber-Schlak ist gelernte Goldschmiedemeisterin. An ihren oft kleinteiligen und Geduld erfordernden Werken ist dieser Hintergrund gut zu sehen. Seit vielen Jahren ist ihr Stil und die Farbgebung der Konkreten Kunst ange- lehnt, sie spielt dazu auch gerne mit den Materialien und ihren Strukturen sowie mit Licht und Schatten. Carola Weber-Schlak mit Papierkunst Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bücherei Liebe Leserinnen und Leser Die Gemeindebücherei bleibt in den Herbst- ferien von Montag, den 28.10.24 bis Freitag den 1.11.24 geschlossen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. Oktober - 03. November 2024 Gedanken zur Woche: Freundlichkeit löst Schwierigkeit. Vinzenz von Paul Samstag, 26. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Weltmissi- onssonntag mit der Gruppe Meile Missio Kollekte Sonntag, 27. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst mit Aufnahme der neuen Minis Ministranten: Louisa Möhrle, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Lena Himpel, Frida Rapp, Tim Beckert, Noah Himpel Kuchenverkauf durch die Minis nach dem Got- tesdienst († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Marta und Heinrich Adler, Brunhilde Dre- her, Anna und Erwin Dreher, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Ida und Pius Wolf, Karl Bohner, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bi- schof Dr. Carl Joseph Leiprecht) Missio - Kollekte 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leon Dienstag, 29. Oktober Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 30. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 31. Oktober Ferien - kein Gottesdienst Freitag, 01. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres Ministranten: Alina Michelberger, Benedikt Hei- lig, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Daniela Schnez 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch auf dem Friedhof 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Fried- hof Samstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Allerseelen Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Nele Gründler, Anton Pink, Alexandra Schnez, Robin Schnez, Anton Strehle († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, alle verstorbe- nen Blutreiter, Hilda und Fritz Blank, Jahrtag: Anton Amann, Sieglinde Kössler) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier - Allerseelen Sonntag, 03. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 28. Oktober bis zum 31. Oktober geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemein- schaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisations- aufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer JU G EN D GO TT ESDI ENST GEMEINSAM SIND WIR STARK IN DER KIRCHE ST. JOHANNES BAPTIST IN BAINDT SONNTAG DEN 27. OKTOBER UM 10 UHR MIT ANSCHLIESSENDEM KUCHENVERKAUF ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. Oktober 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER VESPER Sabine Dittrich mit „Küss den Kaktus“ Sabine Dittrichs Vortrag bietet praktische Tipps zum Um- gang mit schwierigen Menschen – sei es der Ehepartner, die Kinder oder die Kollegen. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung von Prinzipien wie Nächstenliebe, Vergebung, Selbstbeherrschung und Demut. Wir laden Sie herzlich ein, unser leckeres Vesper zu genießen und sich von diesem inspirierenden Vortrag begeistern zu lassen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren! Freitag, 08.11.2024, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 04.11.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau V. Wingert 07502-3323 / Reinhold.Wingert@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. Ps 130,4 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 27. Oktober 22. So n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikantin U. Hut) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 28. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Kir- chenchor und Impulsreferat (Pfr. Schöberl) Sonntag, 03. November 22. So n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. D. Widmann) Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Gedanken zum Wochenspruch: Sich mit Gottes Augen se- hen. „Bay mir bistu sheyn“ ist der Titel eines jiddi- schen Liedes, das zeigt, wie die Liebe den Blick auf Menschen verändert. Warum es nicht einfach ausprobieren? Versöh- nung ist eine Sache zwischen zwei Menschen, manchmal brauchen wir aber auch Versöhnung mit uns selbst. Stellen Sie sich doch einmal vor den Spiegel und betrachten Sie sich. Das ist manchmal gar nicht so einfach. Die Nase ist zu groß und die Falten ... Jetzt stellen Sie sich vor, dass Sie Gott gefallen, genau wie Sie sind. Suchen Sie mit ihrem Blick Stellen, die Gott besonders gerne mag, dann blicken Sie auf Ihre „Problemzonen“: Auch sie gefallen Gott. Las- sen Sie bewusst einen liebevollen Blick darauf ruhen: Bei mir bist Du schön! sagt Gott. Bildquelle: tookapic / Pixabay, Text: Kirchenjahr evangelisch Reformationstag – Abend- mahlsgottesdienst mit Im- pulsvortrag „Evangelisch in Siebenbürgen“ Herzliche Einladung am Donnerstag, 31. Okto- ber, um 19.00 Uhr zu einen Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Impulsreferat zu den Aus- wirkungen der Reformation in Siebenbürgen. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Kinderkirche sucht ein altes Wagenrad aus Holz Die Kinder der Kinderkirche gestal- ten am 3. Advent den Gottesdienst. Dafür benötigen sie ein großes altes Wa- genrad aus Holz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen können, im Pfarrbüro im Öschweg 32, 88255 Baienfurt oder per Telefon 0751 43656. Das ganze Kinderkirch-Team sagt „Dankeschön“ Alle kommunizieren über soziale Me- dien, aber wird die Welt dadurch so- zialer? Soziale Medien sind heute aus unse- rem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber haben Sie sich schon einmal ge- fragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit un- serem Referenten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer adventlichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wissenswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und bas- teln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnacht- lich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SV Deuchelried - SGM Baindt-Fronreute 1:4 Am vergangenen Wochenende ging es für unser Team zum Auswärtsspiel beim aktuellen Tabellen- führer und wir waren fest entschlossen, diese Position durch einen Sieg zu übernehmen. Doch bereits nach ei- ner Spielminute schockte uns die Heimmannschaft, die ihren ersten Angriff ohne große Gegenwehr erfolgreich abschließen konnte. Im Anschluss folgten weitere Unsi- cherheiten in unseren Reihen, vom gewohnten Kombi- nationsspiel konnte noch keine Rede sein, stattdessen standen Fehlpässe an der Tagesordnung. Gewiss hat- te hier jedoch auch der ungewohnte Kunstrasen seinen Anteil, auf den kurzfristig ausgewichen werden musste. So konnten wir Gefahr hauptsächlich über Einzelaktio- nen ausstrahlen. Zwei dieser Vorstöße nutzte dann Greta auch, um das Ergebnis noch vor der Pause in eine Füh- rung umzukehren. Nach der Halbzeitansprache wirkte das Team deutlich wacher und unser Spiel wurde besser. Jede einzelne Spielerin zeigte sich stark verbessert. Chancen, um das Ergebnis deutlich in die Höhe zu schrauben, er- gaben sich in Hülle und Fülle. So war das Heimteam mit „nur“ zwei weiteren Gegentreffern noch gut bedient und wir konnten sehr verdient die Tabellenführung einfahren, welche wir am letzten Spieltag natürlich nicht mehr aus der Hand geben wollen. Es spielten: Hanna Busam, Greta Günthner (3), Margo Ho- dek, Franziska Joachim, Lotte Kijewski (1), Mia Malsam, Malia Marquart, Nala Marquart, Mathilda Nussbaumer, Pia Schützbach D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute : SGM Aitrach/Aichstätten/Unterzeil/Tannau 1:1 Mit einer sehr spielstarken Mannschaft aus Aitrach hatten wir einen ebenbürtigen Gegner, der immer wieder gefähr- lich vor unserem Tor auftauchte, aber unsere Abwehr und insbesondere unsere Torfrau hielten den Kasten sauber. Aber auch unsere Mädels kamen immer wieder über Lea oder Jule vors gegnerische Tor und sorgten für Gefahr. Kurz vor Ende der ersten Hälfte bekam Mia nach einem gut vorgetragenen Angriff den Ball an der Strafraum- grenze vor den Fuß, zog einfach mal ab und versenkte ihn unter der Latte zum verdienten Führungstreffer. Nach der Pause kamen die Gegnerinnen deutlich aggres- siver zurück und waren bereits nach wenigen Minuten mit dem Ausgleich erfolgreich. Das Spiel wurde nun zu- nehmend ruppiger, wobei die Aitracherinnen mit zuneh- mender Spieldauer an die Grenze des Erlaubten gingen. Mit großem Kampfeswillen und mit vielen blauen Flecken hielten wir letztlich das Unentschieden und waren froh um das Ende des Spiels. Es spielten: Luisa Kolbaske, Lea Busam, Emma Straub, Jule Ambacher, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Leonie Ziegler, Hanna Busam, Emilia Müllerleile, Mia Malsam D-Juniorinnen Turniersieg der SGM beim VR Cup Der Start war noch etwas hoprig gegen stark defensiv agierende Speilerinnen aus Horgenzell/Wdorf, doch ge- gen den mitfavorisierten SV Immenried gelang durch ei- nen schönen Fernschuss von Hanaa der erste Sieg. Gegen Dietmanns/Hauerz war es dann trotz Feldüberlegenheit lediglich ein Pfostenschuss, der uns fast den Sieg gebracht hätte, bevor wir dann gegen PSG Friedrichshafen und Lindau mit zwei Siegen die Tabellenführung übernahmen, der uns bis zum Schluss nicht mehr genommen wurde. Glückwunsch an alle Mädels für die gute Vorstellung und den Gewinn des VR-Talentiade Cups 2024. Mit dem Sieg Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 haben wir die Qualifikation für die VR Verbandsrunde am 16.11. in Merklingen erreicht auf der wir uns auch wieder bestmöglich verkaufen wollen. Dank auch an alle Helferinnen und Helfer, die die Gäste rund um das Turnier mit Essen und Getränken versorgten als auch an den Sponsor der Veranstaltung, die VR Bank. Es spielten: Luisa Kolbaske (T), Greta Günthner, Hanaa Alosh, Hanna Busam, Jule Ambacher, Isabella Lang, Ronja Mayer, Emma Straub, Taneesha Mahler, Leonie Ziegler Verdienter „Heimsieg“ SV Baindt - TSV Meckenbeuren 2:0 (1:0) Aufgrund der schlechten Platzverhältnisse auf der heimi- schen Klosterwiese musste der SVB am Sonntagmittag auf den Kunstrasenplatz beim SV Oberzell ausweichen. Dort empfing Weilands Mannschaft den TSV Mecken- beuren, welcher vor der Partie mit 18 Punkten auf dem dritten Tabellenplatz rangierte und sich mit einem Sieg in der Spitzengruppe festsetzen wolte. Für die „Remisköni- ge“ aus Baindt (bereits 5 Unentschieden) ging es darum, nach fast einem Monat ohne „Dreier“ endlich mal wieder einen Sieg einzufahren. Dennoch war beiden Teams von Beginn an anzumerken, dass keiner den ersten Fehler machen wollte, wodurch die angereisten Zuschauer ein ausgeglichenes Bezirksligas- piel ohne große Highlights zu sehen bekamen. Auf Baind- ter Seite machte sich jedoch schnell die Startelf-Rückkehr von M.Szeibel bemerkbar, welcher dem Team sowohl in der Defensive als auch im eigenen Spielaufbau die zu- letzte fehlende Sicherheit verlieh. Für die entscheidenden Offensivimpulse sorgte jedoch sein Nebenmann im de- fensiven Mittelfeld, Kapitän Thoma, welcher zum Ende der ersten Halbzeit den einstartendenden Fischer mit ei- nem hohen Ball suchte. Wörner rutschte die Kugel beim Klärungsversuch über den Schlappen, wodurch Fischer allein vor Palloshi auftauchte und den SVB überlegt mit 1:0 in Front brachte (37.). Aus der Pause kam der TSV zwar etwas verbessert zu- rück, blieb offensiv aber weiterhin blass und konnte die Baindter Abwehr mit sich wiederholenden langen Bällen nicht wirklich in Bedrängnis bringen. Auf der Gegensei- te drang der Landesliga-Absteiger immer wieder in ge- fährliche Räume vor, traf jedoch im letzten Drittel oft die falsche Entscheidung oder hielt zu lange den Ball. Die besseren Chancen konnte in dieser Phase aber dennoch Weilands Mannschaft verzeichnen: Fischer jagte einen Distanzschuss an die Latte und Brugger ließ sich nicht nur bei seiner Frisur, sondern auch bei seiner Artistik auf dem Fußballplatz von Erling Haaland inspirieren und setz- te einen Eckstoß per „scorpion kick“ knapp über das Tor. Nicht unverdient erhöhte der SVB somit kurz Schluss auf 2:0, als Thoma einen Meckenbeurer-Fehlpass im Mittelfeld abfing, den Ball bis zum Strafraumeck trieb und trocken im langen Eck versenkte (81.). In der Schlussphase erhöh- te der TSV nochmals seine Offensivbemühungen, wobei der SVB Glück hatte, dass ein Stürmer der Gäste erst den Ball aus kurzer Distanz nicht richtig traf und Walser wenig später einen Kopfball noch sehenswert aus dem Winkel kratzen konnte. Dennoch siegte der SVB am Ende hochverdient mit 2:0, da er sich im Vergleich zu den vergangenen Wochen in der Defensive deutlich stabiler präsentierte und die sich bietenden Torchancen zu nutzen wusste. Diese Leistung gilt es nun am kommenden Sonntag bei der SGM Unter- zeil/Seibranz zu bestätigen, an welcher man mit einem Sieg vorbeiziehen kann. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (90. Marlon Brunner), Tobias Szeibel, Marc Bolgert, Lukas Zweifel, Phi- lipp Thoma, Marko Szeibel (75. Kevin Lang), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl (85. David Krauter), Tobi- as Fink (60. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Michael Guter Tore: 1:0 Jan Fischer (37.), 2:0 Philipp Thoma (81.) SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 4:3 (2:2) Ebenfalls auf dem Oberzeller Kunstrasen, stieg am Sonn- tagmittag das Topspiel in der Kreisliga B1: der SVB II empfing als Dritter mit 17 Punkten den TSV II als Ersten mit 18 Punkten. Geggiers Mannschaft erwischte jedoch einen denkbar schlechten Start und ging nach einem Abstauber durch Schmitt früh mit 0:1 in Rückstand (13.). Die „Zwoite“ hatte jedoch umgehend eine Antwort parat, da Knisel mit ei- nem traumhaften Außenristpass Schaffer auf die Reise schickte, welcher mit etwas Glück per Abpraller auf 1:1 stellte (18.). Auch in der Folge galt: Wo Topspiel drauf- steht, war Topspiel drin. So brachte Matjas den TSV II zwar wieder in Front (30.), Schaffer glich nach erneuter Vorlage von Knisel vor der Pause aber wieder aus (41.). Den Beginn der zweiten Hälfte verschlief der SVB II dann allerdings komplett, wodurch der TSV II völlig verdient ein drittes Mal in Führung ging (53.). Durch einige taktische Umstellungen bekam Geggiers Mannschaft in der Folge aber wieder mehr Zugriff und zeigte kurz vor Schluss ein drittes Mal Moral. Knisel steckte den Ball zu „MVP“ Schnez durch, der mit seinem Schuss ins lange Eck Schraivogel überwinden konnte. Das Drama sollte aber noch nicht sein Ende haben: nach einer abgewehrten Flanke von rechts, drehten bereits mehrere Spieler beider Teams zum Eckstoß ab - Knisel jedoch nicht. Baindts Nummer 11 brachte die Kugel kurz vor der Grundlinie nochmal zu- rück in den Fünfer, wo N.Späth wuchtig zum umjubelten 4:3-Siegtreffer einköpfte (90+6.). Durch die Niederlage des SV Maierhöfen/Grünenbach II schiebt sich der SVB II damit auf den ersten Tabellenplatz und trifft nach einem spielfreien Wochenende in zwei Wo- chen dann auf die Allgäuer. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (90. Kai Kostka), Niklas Späth, Tobias Trautwein, Lukas Walser (90. Moritz Lang), Moritz Gresser (77. Johannes Heisele), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Jacob Schaffer (65. Ro- bin Blattner), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Manuel Schmitt (13.), 1:1 Jacob Schaffer (18.), 1:2 Ricco Matjas (30.), 2:2 Jacob Schaffer (41.), 2:3 Ricco Matjas (53.), 3:3 Johannes Schnez (89.), 4:3 Niklas Späth (90.+6) Vorschau: Sonntag, 27.10 15.00 Uhr: SGM Unterzeil/Seibranz - SV Baindt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Neues Mädchenteam startet in die Saison SV Deuchelried III – Mädchen 8:2 Unser neu gegründetes Mädchenteam darf sich aufgrund eines offenen Startplatzes gleich in der Bezirksklasse ausprobieren und wird es gegen teils deutlich erfahrenere Gegnerinnen schwer haben Spiele zu gewinnen. Nichtsdestotrotz gab es am ersten Spieltag bereits erste Erfolgserlebnisse zu feiern: Pia und Marta konnten jeweils ein Einzel gewinnen, dazu holte sich Nele einen Satzgewinn im Einzel und einen weiteren zusammen mit Franziska im Doppel. Wichtiger als den sportlichen Ausgang der Partie werteten die Trai- ner jedoch die Freude am Spiel und den mannschaftlichen Zusammenhalt, den die Mädels bei ihrem ersten Auftritt als Team zeigten. Herren 2 mit zweitem Saisonsieg Herren 2 - TSV Reute 9:4 Die zweite Herrenmannschaft hat gegen den Tabellenletz- ten aus Reute seine Hausaufgaben gemacht und mit 9:4 gewonnen. Bereits in den Doppeln konnten wir mit 2:1 in Führung gehen und bauten diese sukzessive weiter aus. Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rückert blie- ben dabei in beiden Einzeln ungeschlagen und konnten so insgesamt 6 Punkte zum Sieg beisteuern. Volodymyr Kotov musste nur einmal spielen und gewann dieses Spiel mit 3:1. Robert Nowak hatte insbesondere in seinem zwei- ten Einzel Pech und kassierte im 5. Satz beim Spielstand von 11:12 einen unerreichbaren Netzroller, der die Partie zu seinen Ungunsten beendete. Sein Debüt bei den Her- ren feierte unser Jugendspieler Valentin Koch, der sich mit je einem Satzgewinn im Doppel und im Einzel sehr ordentlich präsentierte. Das nächste Spiel steht bereits am Freitagabend, dem 25.10. um 20 Uhr beim TSV Eschach auf dem Programm. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Herren 2 als einziges Team im Einsatz. Freitag 25.10. • 20 Uhr: TSV Eschach - Herren 2 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Plätze abräumen Liebe Mitglieder, am Fr., 25.10., 14 Uhr und Sa., 26.10., 10 Uhr machen wir unsere Anlage winterfest. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer. Gerhard Reich, Technischer Leiter Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05.11.2024 kommt Frau Bettina Schmidt zu uns in den Bischof-Sproll-Sall nach Baindt und referiert zum Thema „Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernäh- rung. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Samstag, 26. Oktober findet um 9 Uhr der letzte Arbeitseinsatz in diesem Jahr zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze wird gemäht, der Hufschlag auf dem Sandplatz und in der Reithalle reingeräumt sowie das Laub zusammengerecht. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit. Volleyball LJ Baindt Saisoneröffnung Es war Leben in der Bude! Am 20.10.2024 trafen sich alle fünf Mannschaften der Freizeitliga Mixed B1 Süd in der Baindter Großsporthalle. Gegen den SSV Ulm 1846 1 taten sich die Baindter etwas schwer. Den Gegnern war anzumerken, dass sie in der letzten Saison noch in der A-Liga gespielt hatten. Und so hatte die VLJ Baindt 2 Pro- bleme, ins Spiel zu finden (11:25). Auch im zweiten Satz lief es gegen den aktuellen Tabellenersten noch nicht hundert Prozent sicher (15:25). Dafür starteten die Gastgeber ge- gen den TSV Langenau voll durch (25:19). Unglücklicher- weise verletzte sich im zweiten Satz ein Baindter Spieler und die Mannschaft verlor diesen Satz unglücklich mit 15:25. Danach lief es leider auch im dritten Satz nicht mehr (18:25). Gute Besserung an unseren Azubi! Kurz darauf startete auch die VLJ Baindt 1 in die neue Sai- son. Gegen den TV 02 Langenargen Psychos gab es den ersten Satzgewinn (25:23). Hier passte alles: Im Block wur- den bereits viele Angriffe abgewehrt und dadurch souve- räne Punkte erzielt. Von der Annahme über das Zuspiel hin zu variablen und kraftvollen Angriffen von Seiten der Baindter lief es wirklich rund. Den zweiten Satz mussten die Baindter zwar knapp abgeben (23:25), konnten dann aber im alles entscheidenden Satz nochmals zeigen, aus welchem Holz sie geschnitzt sind (25:21). Diesen Schwung nahm die Mannschaft mit in das letzte Spiel des Tages gegen den SV Jedesheim (25:16). Leider Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 reichte es trotz engagiertem Schoppel-Gehoppel nicht ganz für den Sieg (17:25 und 21:25). Aber dennoch reihen sich die Baindter mit drei Punkten in der Gesamtwertung auf dem zweiten Platz ein. Die nächsten Spieltage: VLJ Baindt 1 am 09.11.2024 in Kressbronn VLJ Baindt 2 am 10.11.2024 in Ehingen Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Basar 2024 Liebe Basarfreunde, am 21. September hat unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle wieder mit großem Erfolg, statt- gefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei un- serer Bürgermeisterin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt auch unseren vielen enga- gierten Helferinnen und Helfern. Ohne eure Unterstüt- zung wäre es nicht möglich, den Basar durchzuführen. Ein weiterer Dank gilt den vielen Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und dadurch maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir so viele helfende Hän- de zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: • Förderverein Klosterwiesenschule e.V • Jugendfeuerwehr Baindt • „Bädle“ Baindt- Sanierung des Therapiebads für Menschen mit Behinderung • Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergär- ten und Schulkindbetreuung Wir hoffen, dass wir im Frühling wieder auf eine große Zahl von Helferinnen und Helfer zählen können und freu- en uns, euch am nächsten Basarwochende dem 15. März 2025 begrüßen zu dürfen. Aktuelle Informationen findet Ihr immer auf unserer Fa- cebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Face- book-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten.Baienfurt.Baindt Der Grüne Ortsverband traf sich zum diesjährigen Mitgliedertreffen in Baien- furt. Nach dem Rückblick auf das erste Jahr interkommu- naler Zusammenarbeit wurden aus dem Vorstandsamt Hermine Städele und Cornelius Lehmann herzlich verab- schiedet. Für die Nachfolge konnte Miriam Sepke-Vogt aus Baienfurt gewonnen werden. Die junge Mutter war bereits zur Kommunalwahl präsent und bringt Erfahrung mit zu Energietechnik und Wärmenetze. Sie wird die gute Vorstandsarbeit bereichern. Simon Windisch und Antje Claßen vom bisherigen Vorstand bleiben im Amt. Für das kommende Jahr geht der Austausch zu interkommunalen Themen wie Gewerbegebiete, Windkraft und Radschnell- weg weiter. Auch das Gespräch mit der Landwirtschaft soll verstetigt werden mit fortlaufenden „HofDialogen“. In der zweiten Hälfte des Abends gab es Informationen zum Thema: „Jugendliche stark machen für die Demo- kratie“. Vom Kreisjugendring Biberach berichtete Katrin Bächle über das große Angebot an Beratung, Schulung und Hilfen in akuten Krisen z.B. bei Rassismus oder An- griffen durch Neonazis. Im Gespräch wurde deutlich, wie notwendig praxisnahe Konzepte sind, um junge Menschen gegen rechte Radikalisierung zu wappnen. Die Zeiten ver- unsichern und u. A. die AfD schürt die Ängste, präsentieren unnütze, inhumane Lösungen und nutzt Gutgläubigkeit für den Stimmenfang. Bei weiterem Interesse senden Sie uns gerne eine Mail: info@gruene-weingarten.de Simon Windisch. Antje Claßen. Miriam Sepke-Vogt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Wolfegg über die Süh nach Hintermoos Vom Charlottenplatz fahren wir mit dem Bus nach Wolfegg. Über die Süh geht es durch tiefen Forst nach Hintermoos und von dort aus mit dem Bus zurück nach Weingarten. Treffpunkt: Dienstag 29.10.2024 um 9.15 Uhr Charlotten- platz Weingarten Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, 200 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wande- rung in Weingarten. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung ab 25.10.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. WF Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Info im Ansagetext Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Vom Weißenauer Wald zur Haldenbergkapelle. Wir wandern vom Bahnhof Oberzell zum Aussichtspunkt Haldenbergkapelle bei Ailingen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Treffpunkt: Sonntag, 03.11.2024 um 9.30 Uhr Charlotten- platz Weingarten oder 10.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 14 km, 100 hm. Fahrpreis: 5 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 30.10.2024 bis 18.00 Uhr am Vortag - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Wanderführung: Petra Junginger, E-Mail: wan_ja@ web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag - T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis DRK-Kreisverband Ravensburg ehrt zum Abschied langjährigen Präsidenten Dieter Meschenmoser Ein loyaler, besonnener und beharrlicher Mann geht von Bord Ehrungen sind beim DRK nicht wegzudenken: Verab- schiedet und geehrt wurde bei der diesjährigen Kreis- versammlung des DRK-Kreisverbandes Ravensburg auch Dieter Meschenmoser, der langjährige DRK-Prä- sident. Aus gesundheitlichen Gründen zieht er sich von dieser Aufgabe zurück. Die Dankesworte sowie die Würdigungen waren sehr emotional und wurden be- gleitet von stehendem Applaus der Rotkreuz-Familie und weiterer Gäste. Großer Beitrag geleistet Die DRK-Landesverdienstmedaille überbrachte die Präsi- dentin des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, Barbara Bosch. Eva-Maria Meschenmoser nahm sie in Vertretung von Dieter Meschenmoser entgegen. In ihrer Dankesrede sagte die Präsidentin: „Mit Ihrem langjährigen Einsatz haben Sie viel zur Weiterentwicklung des Roten Kreuzes beigetragen. Das Vertrauen und die Anerken- nung, die Ihnen entgegengebracht wird, ist überall spür- bar, auch heute Abend.“ Beispielhaft nannte sie wichtige Projekte wie Sanierungs- und Bauvorhaben oder wichtige Rahmenverträge etwa die Leitstellenvereinbarung mit den drei Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen, Boden- seekreis, der fünf Jahre Verhandlungen vorausgingen. Meschenmosers Vision und Fähigkeit, Menschen zu be- geistern, ihnen immer freundlich, offen und hilfsbereit zu begegnen, hätten das DRK geprägt und nachhaltig ge- stärkt, so Bosch. Durch sein Engagement sei er für Bür- ger, Politiker, Freunde, Kunden und deren Angehörige ein verlässlicher Partner gewesen. Langjähriges Engagement beim DRK Dieter Meschenmoser scheidet nach 19 aktiven Jahren aus dem DRK-Präsidium aus. Zunächst war er seit 2005 ehrenamtlicher Justiziar im Vorstand des DRK-Kreis- verbandes Ravensburg. Die Expertise aus seiner berufli- chen Tätigkeit als Direktor im Regionalzentrum Ravens- burg der Deutschen Rentenversicherung war für den DRK-Kreisverband ein Glücksfall. Im Jahr 2004 wurde er dann zum DRK-Präsidenten gewählt. Dieter und Eva-Ma- ria Meschenmoser gelten als Netzwerker und Systemge- stalter, die die Bürgergesellschaft durch ihr Engagement stärken. Marc Hengge, der an diesem Abend zum neuen DRK-Präsident nachgewählt wurde, unterstrich in seiner Laudatio den treuen Einsatz, die Weisheit und die Herz- lichkeit des Geehrten. Er werde wichtiger Teil der Gemein- schaft bleiben – sichtbar weiterhin im Aufsichtsrat der DRK-Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben. Goldenes Ehrenzeichen als Anerkennung Als Dank überreichte Hengge stellvertretend an Eva-Maria Meschenmoser das goldene Ehrenzeichen des DRK-Kreis- verbandes Ravensburg. DRK-Kreisgeschäftsführer Ger- hard Krayss dankte Dieter Meschenmoser auch im Na- men aller hauptamtlichen Mitarbeitenden für die loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die anwesenden DRKler und Gäste erhoben sich während der Verabschie- dungen mehrfach von ihren Plätzen, um ihren Dank und ihre Wertschätzung unter langanhaltendem Applaus kundzutun. „Ich war gern ihr Präsident“ Eva-Maria Meschenmoser war überwältigt von der Anteil- nahme und dem Mitgefühl am gesundheitlichen Zustand ihres Mannes. „Das trägt sehr.“ Sie verlas die persönlichen Worte des 73-Jährigen, der gerne bei der Versammlung anwesend gewesen wäre. „Ich war gern ihr Präsident. Sie sind eine großartige Rotkreuz-Familie.“ Leichter mache ihm den Abschied das Wissen um ein wirtschaftlich bes- tens aufgestelltes Unternehmen, das er den Nachfolgern übergeben könne. Neuer DRK-Präsident gewählt Durch das Ausscheiden von Dieter Meschenmoser wurde die Nachwahl nötig. Marc Hengge, der bisherige stellver- tretende DRK-Präsident wurde einstimmig für die kom- menden zwei Jahre zum neuen Präsidenten gewählt. Seit mehr als 40 Jahren ist er mit verschiedenen Aufgaben und in unterschiedlichen Ämtern beim DRK aktiv. „Ich liebe meinen Beruf,“ sagte der Bestattungsunternehmer aus Ravensburg. Zwischen Beruf und DRK sieht er die Parallele, dass es beides Mal um Menschen in Notlagen geht und deren Dankbarkeit vieles zurückgibt. Das DRK habe er als Ersatzdienst zum Wehrdienst gewählt. Hier brauche man nämlich keine große Ausrüstung wie etwa bei der Feuerwehr, sondern könne sofort auch ohne Aus- rüstung helfen, schilderte der Vater von zwei Töchtern, die dem DRK ebenfalls schon verbunden sind, bei seiner vorausgegangenen Vorstellungsrunde. Kleintierschau Mit über 300 Kaninchen und Vogelarten 26.10. – 27.10.2024 Baienfurt Alte Schulturnhalle, Friedhofstraße 2 Öffnungszeiten: 26.10. 2024 von 13 – 18 Uhr 27.10. 2024 von 10 - 17 Uhr Veranstalter: Kleintierzuchtverein Weingarten Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik- Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 400 Haushalte im Landkreis haben das Beratungs- angebot von Bürger/innen für Bürger/innen angenom- men. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photo- voltaik-Projekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per E-Mail an info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular über www.eb2bw.de/pv-scouts Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Letzte Führung in dieser Saison: Sonntag, 27. Oktober 2024 Tod im Moor Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:00 Uhr Streckenlänge: ca. 6 km Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Ver- storbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Bitte denken sie an gutes Schuhwerk. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Gästefüh- rung in diesem Jahr begrüßen zu dürfen Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von sickstoffhaltigen Düngemitteln im Landkreis Ravensburg auf Grünland Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg hat per Allgemeinverfügung die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverordnung erlassen. Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjähri- gem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2024 um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt am 15.11.2024 und endet am 14.02.2025. Sie gilt im gesamten Landkreis. Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flä- chen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten, sowie Nitratgebiete nach Ver- ordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Außer- dem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können http://udo.lubw.badenwuerttemberg.de/public/q/g2u6L Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen ver- bunden: Die mögliche Düngemenge während der Sperr- zeitverschiebung ist auf maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hektar beschränkt. Eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdün- gebedarfs möglich. Das bedeutet, das eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Bewei- dung nur dann möglich ist, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschrif- ten unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Aus- gleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu be- achten. Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Be- gründung und weitere Hinweise können auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Oktober ist die perfekte Pflanzzeit für Ihren Streuobstbaum Mit der eingehenden Apfelernte kommt nun auch die Zeit, neue Obstbäume zu pflanzen. Egal ob Sie einen Apfelbaum in Ihrem Hausgarten pflanzen wollen oder Ihren bereits bestehenden Streuobstbestand erweitern wollen. Streuobstbäume sind nicht nur Lieferanten von schmackhaftem Obst, sondern bergen auch ein großes ökologisches Potential. So bieten sie beispielsweise Le- bensraum für zahlreiche Vögel und Insekten, die sich auf dieses einzigartige Habitat spezialisiert haben. Durch die Wahl einer regionalen Obstsorte tragen Sie ganz ne- benbei auch zur genetischen Vielfalt unserer Streuobst- landschaft bei. Außerdem gibt doch nichts Schöneres, als das eigene Obst zu ernten. Der Oktober bietet ide- ale Bedingungen, um jungen Bäumen die besten Start- chancen zu geben. Jetzt ist der Boden noch warm und die herbstlichen Niederschläge sorgen für ein optimales Wurzelwachstum der frisch gesetzten Bäume. So sind die Bäume bestens vorbereitet für den kommenden Frühling. Damit der Baum gut gedeihen kann, ist die richtige Vor- bereitung entscheidend. Es beginnt bei der Auswahl des passenden Standortes. Der Baum sollte an einem stark besonnten Platz stehen – dies liefert beste Startbedin- gungen einen üppigen Fruchtertrag. Bei der Pflanzung ist ein gezielter Pflanzschnitt wichtig, um so dem Baum eine gesunde Kronenform vorzugeben, der die Grundlage darstellt für ein langes, gesundes Baumleben. Eine detail- lierte und schrittweise Anleitung zum optimalen Pflanzen und Schneiden Ihres jungen Obstbaums finden Sie auf dem YouTube-Account NatuRVielfalt Ravensburg, wo in Zusammenarbeit mit der Kreisobstbauberatung Nike Bühler, dem Fachwarteverein für Obst- und Gartenbau sowie dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 ein informatives und ansprechendes Video entstanden ist. Foto: Der Oktober bietet optimale Bedingungen zum Pflanzen eines Obstbaumes. Für einen gesunden Start des Baumes gilt es jedoch einige Dinge zu beachten. (Bildautor: LEV Ravensburg). Pflegepreis Landkreis Ravensburg 2025: Bewerbungen ab sofort möglich Kreis Ravensburg - Der Landkreis Ravensburg verleiht im Jahr 2025 erstmalig einen Pflegepreis, um herausra- gendes Engagement in der Pflege zu würdigen. Mit dem Pflegepreis für Einzelpersonen ehrt der Landkreis unter Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers pflegende Angehörige, ehrenamtlich Engagierte, pflegende Kinder und Jugendliche sowie hauptamtlich tätige Pflegekräfte für ihren großen Einsatz. Ein Sonderpreis wird außerdem an Einrichtungen, Dienste und Initiativen für die Auszeich- nung herausragender Projekte/Konzepte und Leistun- gen in der pflegerischen Versorgung, die im Landkreis Ravensburg erbracht werden, verliehen. Der Pflegepreis ist mit insgesamt 4.500 Euro dotiert. Die offizielle Verlei- hung des Pflegepreises findet am 17. Februar 2025 um 18:00 Uhr statt. Ziel des Preises für Einzelpersonen ist die Auszeichnung von herausragenden Leistungen und persönlichem En- gagement im Bereich Pflege und Betreuung, die Vorbild- charakter besitzen und zur Nachahmung ermuntern sol- len. Der Pflegepreis für Einzelpersonen wird in folgenden Kategorien verliehen: • Kategorie 1: Pflegende Angehörige • Kategorie 2: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer • Kategorie 3: Pflegende Kinder und Jugendliche (young carer) • Kategorie 4: Hauptamtliche Pflegekräfte Das Preisgeld beträgt jeweils 500 €. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden per Losverfahren ermittelt. Ziel des Sonderpreises für Einrichtungen, Dienste und Ini- tiativen ist die Auszeichnung von herausragenden Projek- ten/Konzepten und Leistungen in der pflegerischen Ver- sorgung, die im Landkreis Ravensburg erbracht werden. Gewürdigt werden soll die Entwicklung, Einführung und Umsetzung innovativer praktischer Konzepte, die Vorbild- charakter besitzen. Bewerben können sich alle Einrichtun- gen, Dienste und Initiativen sowie sonstige Akteure der Betreuung und Pflege mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Landkreis Ravensburg. Der Sonderpreis ist mit insgesamt 2.500 € dotiert. Die Verleihung des Sonderpreises findet in Kooperation mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, Stiftungsfonds „Zukunft Alter“, statt. Eine unabhängige Fachjury wird die Einreichungen bewerten und über den Preisträger entscheiden. Die Verleihung des Pflegeprei- ses an ausgewählte Preisträger/-innen soll zugleich eine stellvertretende Würdigung für alle in diesem Bereich Tätigen darstellen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz dazu beitragen, dass man in unserem Landkreis sorglos älter werden kann. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen und deren Versorgung die Leistungserbringer vor quantitative wie qualitative Herausforderungen stellen. Neben dem soge- nannten „Pflegenotstand“, also Personalmangel, werden in der Öffentlichkeit auch häufig schlechte Arbeitsbedin- gungen und daraus gefolgerte Qualitätsmängel in der Pflege thematisiert. Neben der Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die real existierenden Herausforderungen in diesem Bereich, gilt es dem oft verzerrten, teils nega- tiven Image der Pflege entgegenzuwirken. Diesem Um- stand soll im Rahmen der Initiative „Pflege im Fokus“ der Kommunalen Pflegekonferenz genüge getan werden. Der Pflegepreis des Landkreises stellt einen Baustein der In- itiative dar. Vorschläge (bei Einzelpersonen) und Bewer- bungen für den Pflegepreis können ab sofort bis zum 01. Dezember eingereicht werden. Weitere Informationen, Kontaktdaten sowie Bewerbungsunterlagen sind abruf- bar unter www.rv.de/pflegepreis. Ensemble Salteris in der Alten Kirche Mochenwangen Melodyssee – eine musikalische Reise Am Samstag, den 26. Oktober 2024 um 19.30 Uhr, ist das Ensemble Salteris zu Gast in der Alten Kirche in Mochen- wangen. Mit Violine, Hackbrett, Gitarre und Kontrabass musiziert Salteris mitreißende und temperamentvolle Tänze aus aller Welt, Tango, irische und spanische Musik, Swing und mehr. Erleben Sie, welche Melodien das Ensemble auf seiner abenteuerlichen musikalischen Reise neu entdeckt und welche verloren geglaubten Schätze aus längst vergan- gener Zeit wiedergefunden werden. Ihr charakteristischer einfühlsamer Wohlklang bezaubert immer wieder neu und garantiert ein kurzweiliges und behagliches Ereignis. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Samstag, 26. Oktober 2024, Beginn 19.30 Uhr, Einlass 18.45 Uhr Alte Kirche Mochenwangen www.alte-kirche-mochenwangen.de Herbstzauber und Gruselspaß im Ravensburger Spiele- land: Kürbiszeit und Halloween-Event für die ganze Familie Der Herbst ist da und mit ihm eine spannende Zeit im Ravensburger Spieleland! In diesem Jahr erwar- ten Familien zwei besondere Highlights: Die beliebte Kürbiszeit sowie ganz neu das schaurig-schöne Hallo- ween-Gruselhaus. Kürbiszeit im Ravensburger Spieleland Noch bis zum 31. Oktober können kleine Besucher ihre kreativen Kürbis-Kunstwerke im Ravensburger Spiele- land ausstellen. Egal ob geschnitzt oder bemalt, jeder selbstgestaltete Kürbis wird in der Kürbisgalerie präsen- tiert. Alle Teilnehmenden erhalten einen Sofortgewinn und die Chance auf tolle Preise. Die besten vier Kürbisse werden prämiert und die Gewinner können sich auf ei- nen Familienausflug auf den Kürbis- und Ferienhof Lanz Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 im August/September 2025, einen rolly toys John Deere 7310R Kindertret-Traktor, ein Ravensburger Spielepaket zum Thema „Natur“ und auf einen Familieneintritt ins Mu- seum Ravensburger freuen. Halloween im Ravensburger Spieleland Vom 26. Oktober bis 3. November 2024 verwandelt sich das Eventzelt im Ravensburger Spieleland in ein schau- riges Paradies. Denn es wird in ein schauriges Grusel- haus umgestaltet, das Besucher mit sechs verschiede- nen Räumen erwartet. Jeder Raum bietet einzigartige Schauplätze und gruselige Gestalten, die für Gänsehaut sorgen. Besucher müssen nicht nur ihre Nerven behalten, sondern auch in jedem Raum ein spannendes Rätsel lö- sen, um den Weg zum Ausgang zu finden. Von Geistern über Hexen bis hin zu gespenstischen Kreaturen – das Gruselhaus bietet ein ultimatives Halloween-Erlebnis für mutige Familien. Passend zur Kürbiszeit bietet die Gastronomie des Parks noch bis zum 3. November 2024 leckere Herbstgerichte an. In der Gaststätte „Grüne Oase“ gibt es eine typische Kürbissuppe und eine schmackhafte Spätzle-Gemüse- pfanne. Die „Lotti Karotti Knabberbox“ serviert Kürbis- falafel mit Dip nach Wahl. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Spieleland-Website unter www.spieleland.de. Bergatreuter Nikolausmarkt am Samstag, 07. Dezember 2024 von 15.00-22.00 Uhr im Schulhof der Gemein- schaftsschule Bergatreute Der traditionelle Nikolausmarkt öffnet seine Pforten in diesem Jahr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Ber- gatreute Der beliebte Treff bietet für ein paar Stunden die Gelegenheit schon jetzt das eine oder andere Weih- nachtsgeschenk zu kaufen. Für das leibliche Wohl ist bes- tens gesorgt: viele Gruppen laden mit weihnachtlichen Angeboten und kulinarischen Schmankerln Jung und Alt dazu ein, den besinnlichen Zauber der Vorweihnachts- zeit zu erleben. Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erleb- niswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspende- termine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 13.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst star- tet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmenschen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Aktionszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochenende für zwei Personen im Er- lebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/ Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern. Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutschland täglich ca. 15.000 Blutspenden be- nötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärztlichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dau- ert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspen- de.de oder unter 0800 11 949 11. „Küchensause - Landwirtschaft trifft Küche“ am 14. November Die Bio-Musterregionen Biberach und Ravensburg la- den am 14. November 2024 um 14 Uhr zur „Küchensau- se – Landwirtschaft trifft Küche“ ins Ernährungszentrum nach Bad Waldsee ein. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie sowie an regionale Bio-Lieferanten. Ziel ist es, den Austausch und die Vernetzung zwischen den Beteiligten zu fördern, um mehr bio-regionale Lebens- mittel in Großküchen zu bringen und die regionale Wert- schöpfungskette – vom Acker bis auf den Teller – zu stär- ken. Oftmals fehlt es nur an der Gelegenheit und dem Zusammenkommen, um neue Lieferbeziehungen auf- zubauen und innovative Kooperationen zu starten. Die „Küchensause“ bietet dafür den idealen Rahmen in einer lockeren und ungezwungenen Atmosphäre: Gemeinsa- mes Kochen verbindet und bietet die Möglichkeit, neue Perspektiven zu entwickeln. Die Biomentorin Adelheid An- druschkewitz gibt in ihrem Vortrag „Bio in Gastronomie und Großküche – Motivation und praktische Umsetzung“ Tipps, wie der Einsatz von bio-regionalen Lebensmitteln in Großküchen gelingen kann. Im Anschluss stellen die Erzeugerinnen und Erzeuger ihre mitgebrachten Bio-Le- bensmittel kurz vor. In kleinen Teams werden diese dann gemeinsam zu kreativen Gerichten verarbeitet. Das ge- meinsame Kochen ist nicht nur praxisnah, sondern soll auch die Basis für einen offenen Austausch schaffen. Im Anschluss werden die Speisen in geselliger Runde genos- sen – die ideale Gelegenheit, weitere Ideen zu entwickeln und Partnerschaften zu festigen. Die „Küchensause“ lädt alle Akteure der Branche ein, ihre Ideen und Erfahrungen einzubringen und die Chancen für bio-regionale Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung zu entdecken. Anmeldung bitte unter www.biomusterre- gionen-bw.de/Kuechensause Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Was sonst noch interessiert Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 VORANKÜNDIGUNG Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Mittwoch, 06. November und Donnerstag, 07. Novem- ber 2024 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertswei- ler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Weitere Vergrößerung des Landtags muss verhindert werden Bund der Steuerzahler begrüßt aufkommende Dis- kussion Anfang 2022 hatte der baden-württembergische Landtag die Reform des Wahlrechts hin zu einem Zweistimmen- wahlrecht beschlossen. Bei der kommenden Landtags- wahl im Frühjahr 2026 ist somit zu befürchten, dass sich die Zahl der dann in den neuen Landtag einziehenden Abgeordneten erheblich erhöht. Vor dieser Entwicklung warnt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg seit langem. Denn eine weitere Vergrößerung des Land- tags wäre nicht nur verbunden mit einer Kostenexplosion. Sie hätte für die Steuerzahler auch eine schlechte Signalwirkung. „Mehr Abgeordnete bedeuten nicht automatisch ein Mehr an Effizienz und Demokratie. Ein Mehr würde hier bei den Wählern eher zu steigender Politikverdrossenheit führen“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich. Daher begrüßt es der Steuerzahlerbund, dass CDU-Frak- tionschef Manuel Hagel mit seinen Einschätzungen zum Wahlrecht jetzt für Belebung in dieser Diskussion sorgt. Sollte der Landtag nach der kommenden Wahl 160 Ab- geordnete oder mehr umfassen, könne man laut Hagel an das Wahlrecht noch einmal herangehen. Falls sich das neue Wahlrecht nicht bewähre, sei er bereit zu einer Korrektur, ließ Hagel verlauten und stellte zudem klar, dass die bisherige Sollgröße mit 120 Abgeordneten aus seiner Sicht ausreicht. „Manuel Hagel hat mit dieser Einschätzung zur Sollgröße von 120 Abgeordneten vollkommen recht. Auch seine Be- reitschaft bei einer erheblichen Erhöhung der Abgeordne- tenzahl eine erneute Änderung des Wahlrechts in Aussicht zu stellen, ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings wäre es aus unserer Sicht dringend notwendig, sich dem neuen Wahlrecht schon zeitnah und damit vor der nächsten Wahl Anfang 2026 noch einmal zu widmen. Nur so kann eine bei dieser Wahl zu befürchtende eklatante Vergrößerung des Land- tags verhindert werden“, fordert der BdSt-Landesvorsit- zende Eike Möller. „Die Politik sollte die Bedenken ernst nehmen und handeln, bevor der Schaden entstanden ist.“ Schließlich würden mehr Abgeordnete nicht nur höhere Personalaufwendungen sondern auch Umbaumaßnah- men im Landtag bedingen. Alternativvorschläge liegen vor. Ein aus Sicht des Bundes der Steuerzahler gangbarer Vorschlag sieht die Redu- zierung der Wahlkreise auf eine Anzahl von 38 und damit die Vergabe von nur noch 38 Direktmandaten vor. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise soll da- bei auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen werden. 75 Jahre Bund der Steuerzahler Jubiläumstreffen aller Landesvorsitzenden am Grün- dungsort in Stuttgart Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer bei 95 Prozent und ein öffentlicher Haushalt, der vom Staat als Geheimsache betrachtet wurde. Dazu die immer mehr aufkommenden Fragen nach einer sinnvollen Anwen- dung von Steuergesetzen und einer zweckmäßigen Ver- wendung von Steuergeld. Das waren vor 75 Jahren die zentralen Beweggründe für eine Gruppe von Bürgern um den Kaufmann Dr. Herman Wunderlich und den da- maligen Leiter der Wirtschaftsredaktion der Stuttgarter Zeitung Ernst Heinrich Kunze, um am 21. Oktober 1949 in Stuttgart-Uhlbach den Bund der Steuerzahler aus der Taufe zu heben. 75 Jahre später hat der Verband rund 200.000 Mitglie- der, ist in jedem Bundesland mit einem Landesverband vertreten und hat mit Schuldenuhr, Schwarzbuch und Steuerzahlergedenktag gleich mehrere Markenzeichen geschaffen, die deutschlandweit sofort mit dem Bund der Steuerzahler in Verbindung gebracht werden. Der Ort der Gründung und damit die Wiege des Bundes der Steuerzahler ist das Gasthaus Krone in Stuttgart-Uhl- bach. Um der historischen Bedeutung dieses Gebäudes gerecht zu werden, hält der Verein in diesen Tagen mit seinem gesamten Bundesvorstand sowie den Vorsitzen- den aller BdSt-Landesverbände die Landesvorsitzen- den-Konferenz in den Räumen der Krone ab. In dieser Jubiläumskonferenz trifft die Historie auf die Moderne. Denn in den Räumlichkeiten der Gründung von damals Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 soll vor allem über Zukunftsthemen des Vereins gespro- chen werden. Die Themen, mit denen sich der Verein in seiner täglichen Arbeit beschäftigt, haben sich im Laufe der Jahrzehnte an die steuerpolitischen Entwicklungen angepasst. Aber eines ist in 75 Jahren gleichgeblieben: Der Bund der Steu- erzahler diente seinen Mitgliedern und den Steuerzahlern stets als eine Art Schutzgemeinschaft. Eine Schutzgemein- schaft, die sich für ein tragbares und nachvollziehbares Steuersystem genauso einsetzt wie für einen wirtschaft- lichen Umgang mit Steuergeld. Bisherige Meilenstein in der Verbandsgeschichte des Bun- des der Steuerzahler waren die Aufnahme der Schulden- bremse ins Grundgesetz, der erfolgreiche Kampf gegen die kalte Progression sowie erfolgreiche Musterprozesse, u.a. zum Erhalt der Pendlerpauschale. Aktuell unterstütz- ten sowohl der Dachverband des Bundes der Steuerzah- ler als auch der baden-württembergische Landesverband mehrere Musterklagen gegen das Grundsteuerbundes- modell bzw. die Landesgrundsteuer in Baden-Württem- berg. Die Themen gehen dem BdSt nicht aus! INKLUSION IST AUCH ZU HAUSE MÖGLICH – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischer Erkrankung benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags Anleitung und Unter- stützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensge- meinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.500,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 70 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies meist als Bereicherung und für die Bewohner und Bewohnerinnen ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Ge- meinschaft möglich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive nden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße Weihnachtsgrüße © dvw Fröhliche Weihnachten dvwdvw und einen tollen Start in das Jahr 2025 Fröhliche Weihnachten & ein gesundes Jahr 2025 © dvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw © dvw Wir wünschen Ihnen Weihnachten!Weihnachten! dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwfröhliche 95,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 73,00 € Größe: 90 x 60 mm & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr 20252025 17 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 18 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsanzeige www.duv-wagner.de/weihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kunden-Nr. für Rückfragen Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Weihnachtsgrüße Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2024. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Anzeigenschluss: Freitag, 29. November 2024 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist wie folgt geschlossen: Mo., 04.11.2024 – Fr., 15.11.2024 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! für Eltern künftiger Erstklässler Donnerstag 14. November 2024 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule für künftige Erstklässler 18./19./20./25./26./27. Nov. und 02./03./04. Dez. jeweils von 14.30 -16.00 Uhr Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00 GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN ÄRZTE Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. 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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 29. November 2024 Nummer 48 SAMSTAG, 30. NOVEMBER 2024 WEIHNACHTLICHE GESCHENK- UND DEKOIDEEN • FEINE KÖSTLICHKEITEN • MUSIKALISCHE UMRAHMUNG • PONYREITEN • NIKOLAUSBESUCH Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung zum Nikolausmarkt Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 30. November 2024 findet der diesjährige Nikolausmarkt von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Die nachgenannten Gruppen und Vereine freuen sich darauf, Ihnen eine breite Auswahl an weihnachtlichen Geschenk- und Dekoideen sowie feine Köstlichkeiten anzubieten. • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Musikverein • Reitergruppe • Sportverein • Naturfreunde • Alpinteam • Gaststätte „Zur Mühle“ • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Katholische Kirchengemeinde – Mission Baindt • SBBZ Sehen Baindt • private Stände Mit einem Trompetenquartett der Musikschule Ravensburg unter der Leitung von Anja Richter startet unser Rahmenprogramm um 12:00 Uhr. Der Musikverein wird unseren Ni- kolausmarkt um ca. 13:00 Uhr und 17:00 Uhr musikalisch umrahmen. Die Bläserklasse wird um 14:00 Uhr auftreten. Auch die Landjugend wird um 16:00 Uhr mit ihrem Nikolaus wieder vertreten sein. Erstmals bietet die Reitergruppe von 15:00 bis 17:00 Uhr Ponyreiten an. Lassen Sie sich überraschen. Ein Besuch unseres kleinen, feinen Nikolausmarktes in heime- liger Atmosphäre auf dem Schulgelände lohnt sich! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften im Fischerareal“ Sie interessieren sich für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen? Das Fischerareal bietet eine einmalige Chance für alle, die nachhaltiges und bezahlbares Wohnen in alterna- tiven sowie innovativen Wohnformen selbst mitgestal- ten möchten. Ob Mehrgenerationenhäuser, gemein- schaftlich geplante Wohnprojekte oder nachhaltige Passivhäuser – hier entstehen moderne Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus. Baufeld 1 Baufeld 3 Baufeld 2 Baukörper C Baukörper D Baukörper G Baukörper F Baukörper E Baukörper A Baukörper B Wir laden Sie herzlich zu einer Informationsveranstal- tung „Bauen in Baugemeinschaften im Fischerareal“ am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 um 19:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung informieren wir über die Vorteile und Möglichkeiten des Bauens in Baugemeinschaften, präsentieren konkrete Projekte und geben einen Über- blick über die aktuellen Planungen im Fischerareal. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen an die im Kon- zeptvergabeverfahren und auch beim Bauen in Ge- meinschaften erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow zu stellen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten – egal, ob Sie bereits konkrete Ideen haben oder sich erst einmal informie- ren möchten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Standorteröffnung der E-Carsha- ring-Station in der Fischerstraße Am Dienstag, den 26. November 2024 fand die offizi- elle Standorteröffnung der ECarsharing-Station in der Fischerstraße statt. Das neue deer-Fahrzeug kann an der Ladestation bequem per App für den gewünschten Zeitraum reserviert und gebucht werden. Die Regis- trierung ist kostenlos. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahrzeuge im Stunden-, Tagesoder Wochen- end-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Stand- orten beginnen und enden. Wir freuen uns, mit der Ladestation und dem E-Carsharing der Firma deer das nachhaltige Mobilitätsangebot unserer Gemeinde weiter ausbauen zu können. Nähere Informationen findet Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Elektromobilität E-Carsharing oder über nebenste- henden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung VORWEIHNACHTLICHES POP KONZERT SONNTAG, 01. DEZEMBER 2024 2-TAKT BRASS & FRIENDS Kirche St. Johannes Baptist in Baindt 19:30 UHR FREIER EINTRITT Spenden gehen an die KLINIKCLOWNS ans chlie ßen der Glühw ein - V erk auf Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Ein großes (leider verspätetes) Dankeschön an den Elternbeirat! Mit einer großzügigen und umfangreichen Sachspende von unserem Elternbeirat durften wir in das neue Kindergartenjahr 2024/2025 starten. Wir möchten uns ganz herzlich beim Elternbeirat für die Spende be- danken. Ob die Kleinsten, die Größten, drinnen oder draußen – alle Kinder entdecken und erleben neugie- rig, kreativ und voller Freude das neue Spielmaterial. Im Sonnenhaus erfreuen sich die Kinder tagtäglich über die vielen neuen Materialien in den unterschiedlichen Spielbereichen. Ausgerüstet mit den verschie- densten Grundkomponenten werden im Forscherbereich unter anderem Knete, „Schleim“ und Co. selbst hergestellt und wir freuen uns auf viele weitere Experimente. „Bühne frei“ schallt es nun auch aus unserem Theaterzimmer. Dort steht mit unserem neuen Strahler den kleinen und großen Auftritten nichts mehr im Weg und Schattenspiele werden perfekt ausgeleuchtet. Im Garten werden die neuen Pferdeleinen täglich genutzt und auch im Atelier und Nähstübchen freuen sich die Kinder über neues Kreativmaterial. Die Kinder aus dem Haus Mond konnten sich Dank der Spende des Elternbeirates über ein neues Puppenhaus, viele neue Puzzle und über eine Erweiterung der häuserinternen Bücherei freuen. Weitere Einkäufe sind noch in Planung. Das Haus der Sterne konnte dank der großzügigen Spende in der Krippe das Sinnesmateri- al nach – und weiter aufrüsten, sodass die Kinder vielfältige Möglichkeiten haben, ihre Sinne differenziert wahrzunehmen und auf eine spielerische Art und Weise zu trainieren. Die Gruppe Himmelszauber konnte ihr Spielmaterialrepertoire im Bereich Fahrzeuge und Brettspiele erweitern. Auch einige Puzzles und Schleich Tiere fanden bei den Kindern der Gruppe Himmelszauber großen Anklang. Wir alle wissen den tatkräftigen Einsatz des Elternbeirates sehr zu schätzen und dafür sagen wir Ih- nen von Herzen: Vielen Dank! Ihr Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Hinweis neues Redaktionssystem für unser Amtsblatt Der Wagner-Verlag stellt sein Redaktionssystem zum 01.01.2025 um. Das heißt „wagneronlinesenden“ wird zu „Cross 7“. Wir bitten alle Vereine und Organisa- tionen, die Berichte für unser Amtsblatt einstellen, an einer kurzen Online-Schulung teilzunehmen. Die Ter- mine sowie den Zugangslink finden Sie im aktuellen Redaktionssystem. Ihre Gemeindeverwaltung Frostgefahr bei Wasserleitungen Besonders Wasserrohre und die dazugehörenden Wasseruhren sind bei niedrigen Temperaturen um den Gefrierpunkt gefährdet einzufrieren und können Scha- den nehmen. Diese Schäden können oft teuer Ausfallen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Standort innerhalb des Hauses: - Befindet sich Rohre an einem Standort, der unge- schützt ist und Gefahr läuft, einzufrieren? - Wenn ja, ist das Rohr ausreichend isoliert? - Ist die Räumlichkeit ausreichend abgedichtet? Häufiges Eindringen von Kälte erfolgt bei nicht rich- tig geschlossenen Fenstern und Türen. Standort im Außenbereich: - Sind alle Außenleitungen und Wasserhähne abgestellt? - Sind diese auch entleert? - Gibt es Bauwasseranschlüsse? Wenn ja, sind diese ordnungsgemäß gesichert? Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2024. Bei dem Artikel „Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren“, der im Mitteilungsblatt am 22.11.2024 veröffentlicht wur- de, hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Der Artikel wurde versehentlich vorzeitig veröffentlicht und ist daher nicht zu beachten. Die Ablesekarten werden am 29. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2025 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Was- serzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https:// wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2025 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2024 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit aller- dings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfra- gen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ih- nen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de Rathaus & Bürgerservice Satzun- gen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2025 ist der 01.01.2025. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tier-gesundheits- gesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh- verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten wer-den aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) her-angezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschwei- ne), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehal- ten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaft- lichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas- se muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2025 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Melde-bo- gen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht so- wie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 03. Dezember 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Jahresbericht Schulsozialarbeit an der Klosterwie- senschule für das Schuljahr 2023/2024 05 Bauantrag zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen auf Flst. 1014/9, Am Umspannwerk 27 06 Bauantrag zum Neubau eines landw. Ferienhauses auf Flst. 451, Marsweilerstr. 99 07 Bauantrag zur Umstrukturierung der Schweinehal- tung, Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 08 Bauantrag zum Neubau zweier MFH auf gemeinsa- mer Tiefgarage auf Flst. 55/15, Ziegeleistr. 8 09 Vorstellung Straßenanpassung Marsweilerstraße vom inneren Kreisverkehr bis Fischerstraße 10 Organisation: LOB-Umwandlung nach § 18a TVöD/ VKA und betriebliche Kommunalrente 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatz-Satzung) - Beratung und Be- schlussfassung zur Umsetzung der Grundsteuerre- form zum 01.01.2025 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. November und Sonntag, 01. Dezember 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. November 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 01. Dezember Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist den Winter über geschlossen. Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2024 Vom 01.12.2024 – 31.03.2025 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Therese Kerner feierte am 19. November 2024 ihren 95. Geburtstag im Altenzentrum Selige Irmgard. Im Namen von Frau Gemeinderätin Doris Grarf erhielt Frau Kerner ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen November 30.11. Nikolausmarkt unterer Schulhof Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 04.12. „Bauen in Gemeinschaften“ im Fischerareal Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Baindter Nikolausmarkt –“Leckeres aus der Küche und mehr“ von und für die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne Am kommenden Samstag, den 30.11.2024, ist es endlich wieder soweit, der Baindter Nikolausmarkt findet statt. Wie schon in den letzten Jahren sind wir, die Eltern des Kindergartens Sonne Mond und Sterne, auch in diesem Jahr wieder vertreten. An unserem Marktstand sind zahl- reiche Plätzchen, Marmeladen, Brotaufstriche, Liköre und Gebasteltes erhältlich. Aus dem Erlös werden wir für die Kinder und den Kindergarten wieder einige Projekte auf die Beine stellen! Neben Selbstgemachtem werden wir auch dieses Jahr wieder Waffeln, Glühmost und Kinder- punsch anbieten. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns am Stand besuchen! Liebe Grüße Der Elternbeirat vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Waldorfkindergarten Lichterzauber beim Laternenfest im Waldorfkindergarten Fila Dilu – wo leuchtest du? Am letzten Frei- tag war es wieder soweit und die Kinder, Eltern und Erzieherinnen des Waldorfkin- dergartens trafen sich zum alljährlichen La- ternenfest. Mit einem Lied stimmten sich alle ein bevor die Kinder beim Puppenspiel dem kleinen Zwerg Friedrich bei seinen Vorbereitungen fürs Laternenfest zuschauen durften. Und kaum war der letzte Schimmer der Abenddämmerung er- loschen, begann das Lichtermeer der Laternen vor dem Waldorfkindergarten zu funkeln. Gemeinsam zogen alle los, erleuchteten die Straßen rund um den Kindergarten und sangen im zauberhaften Schein ihrer Laternen die fröhlichen Laternenlieder. Wieder im Garten des Kindergartens angekommen durf- ten die Familien die geheimnisvollen Zwergenreiche von Purzmurzel und seinen Brüderchen bestaunen und sich mit köstlich duftendem Punsch die kleinen und großen Hände aufwärmen. Anschließend wurden ganz im Sinne von Sankt Martin die leckeren Martinshörnchen geteilt. Zum Abschluss ertönte noch einmal Fila Dilu bevor alle Familien begleitet vom abendlichen Funkelzauber wieder nach Hause gingen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Schulnachrichten SBBZ Sehen Erntedank in Baindt – Jung teilt mit Alt Jeden Freitag feiert das SBBZ in Baindt einen fröhlichen Gottesdienst zum Wochenabschluss. Um 11:15 kommen alle Schüler und Lehrer in der Aula zusammen. Besonde- re Feste werden auf besondere Weise gefeiert. So auch dieses Jahr an Erntedank. Unser Ehrengast, die Handpuppe Claudia war natürlich auch wieder mit dabei. Sie wusste leider nicht genau, was alles in der Erde wächst und die Schüler mussten Claudias falsche Vorstellung etwas zurechtrücken. Im Anschluss durfte dann jeder die mitgebrachten Gaben in einen großen Korb legen. Dieser füllte sich schnell mit allerlei leckeren Dingen wie: Äpfeln, Nüssen, Zwetschgen, Karotten usw. Er war am Ende so schwer, dass man ihn nur mit viel Kraft noch tragen konnte. Für den vollen Korb dankten wir Gott dann mit dem Lied: „Ein dickes Dankeschön!“, dankbar, dass Er uns mit allem versorgt, was wir für jeden Tag brauchen. Es ist schon fast zur Tradition geworden, dass die von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Gaben im An- schluss an das Seniorenzentrum Selige Irmgard weiterge- geben werden. Die Seniorinnen und Senioren freuten sich sehr über die vitaminreichen Geschenke und Herr Linse, der Leiter der „Seligen Irmgard“ dankte der Schule für die Verbundenheit über Einrichtungen und Altersgrenzen hinweg. Eine schöne Kooperation innerhalb der Stiftung, die auch nächstes Jahr wieder stattfinden soll. Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerrei- ßen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauer- weg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 5.12.2024, 14-17 Uhr. Dienstag, 17.12.2024, 15 -17.30 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleite- rinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Herzliche Einladung an Pflegekräfte aus Osteuropa Der deutsch-polnische Freundeskreis lädt ein zu einer Nikolaus- bzw. Weihnachtsfeier für Pflegepersonen aus Polen, Rumänien, Bulgarien und der Ukraine am Donnerstag, 5. Dezember, ab 14 Uhr in den „Kirchen- nahen Räumen“ neben der Basilika. Immer mehr Pflegekräfte aus Osteuropa werden für die Pflege von Familienangehörigen in Deutschland ge- braucht. Diese meist in der Vollzeitpflege in Privathaus- halten tätigen Personen haben sehr wenig Freizeit und nur geringe Kontaktmöglichkeiten mit Landsleuten und einheimischen Mitbürgern. Diesen Menschen wird vom deutsch-polnischen Freundeskreis am 5. Dezember Nach- mittag mit einer Nikolaus- bzw. Weihnachtsfeier eine Gelegenheit zu Begegnung, Austausch und geselligem Beisammensein mit Mitgliedern des Freundeskreises ge- boten. Treffpunkt ist um 14 Uhr vor der Basilika. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der katho- lischen Kirchengemeinde Weingarten durchgeführt und durch die Bürgerstiftung des Landkreises Ravensburg ge- fördert. Der Nikolaus des Deutschen Roten Kreuzes wird die Feier besuchen und kleine Geschenke für die Pflegerin- nen mitbringen. Für musikalische Begleitung ist gesorgt. Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste reguläre Termin am 03.12.2024 muss leider ersatzlos ausfallen! Der erste Termin im Jahr 2025 findet am 07.01.2025 statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. November – 08. Dezember 2024 Gedanken zur Woche: Jedes Leben muss eine Mitte haben. Wer die Stille findet, kommt in die Mitte. Samstag, 30. November 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Niklas Alber, Jonas Elbs, Simon Elbs, Noemi Oelhaf, Hannah Elbs, Mateo Oel- haf, Emilia Stotz, Marie Stotz († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Anna und Johann Bergen, Ida und Pius Wolf, Familie Merk, Familie Gisi, Familie Asber- ger, Familie Hekel, Marta und Heinrich Adler) 18.30 Uhr Baienfurt - Konzert mit dem Gospelchor Waldburg Sonntag, 01. Dezember – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Lorena 12.15 Uhr Schachen – Taufe von Lina 19.30 Uhr Baindt – Vorweihnachtliches Pop Konzert mit 2-Takt Brass & Friends Dienstag, 03. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 04. Dezember – Hl. Barbara 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit dem Musikverein Baienfurt Donnerstag, 05. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 06. Dezember – Hl. Nikolaus 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 07. Dezember 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Felix 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 08. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- derchor Ministranten: Pia Kronenberger, Marlene Stör, Johanna Zentner, Nele Gründler, Pia Kreutle, Anna Renner, Daniela Schnez, Loana Sordon, Emily Wenzel († Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Julia Locher, Georg Locher mit An- gehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit der kleinen Kirche 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter mit dem Jugendchor, den Ministranten und dem Kunstkreis Baindt Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 03. Dezember geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf beim Niklausmarkt Handgestrickten Socken in allen Größen und Farben so- wie selbstgebackene Bredle hält der Missionsfaden für sie bereit auf dem Nikolausmarkt am Samstag, 30. Novem- ber auf dem unteren Schulhof. Der Erlös kommt dem Mis- sionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Jahresplanung 2025 Wichtige Termine der Kirchengemeinde: Erstkommunion: Baienfurt So 27. April Baindt: So 4. Mai Ministrantenhütte: 25. bis 30. August Firmung für die Schüler der derzeitigen 7. Klassen: Auftakt: Sa 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Night&pray: 11.Okt 19.00 in Baindt Firmwochenende: 31. Okt – 2. Nov in Rot an der Rot Firmung: 8. Nov 10.00 Uhr in Baindt oder Baienfurt Bitte bei ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen. Danke. Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Termin Änderung Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag, 12. Dezember 2024. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kirche. Anschliessend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum adventlichen Seniorentreff am Mitt- woch, 11. Dezember 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Die Alphornbläser Schussental werden Sie einstimmen auf eine schöne und ruhige Adventszeit ebenso wie unser Gesangsduo Gaby Herrmann und Anne Rapp, begleitet am Klavier von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit und genießen Sie mit uns diesen besinnlichen Nachmittag. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 1. Dezember 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Ein Märchen vom Licht Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Baienfurter Kirchenkino Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salz- burg, wo er Armut und Hoffnungs- losigkeit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt la- teinischer Sprache, möchte er die Kirche allen Menschen zugänglich machen. Doch solche progressive Ideen sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entscheidung, entweder sei- ne Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Hei- ligabend 1818 ein von ihm geschriebenes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Adventliche Feier im Frauenkreis am MITTWOCH, den 4. Dezem- ber 2024 um 19:00 Uhr im Evan- gelischen Gemeindehaus Ösch- weg Ganz herzlich laden wir zu unse- rem Frauenkreistermin ins Evan- gelische Gemeindehaus ein.Wir wollen mit einer kleinen Feier in den Advent starten unter dem Motto „Hoffnung wagen“. Jeder bringt bitte ein klein wenig Weih- nachtsgebäck oder sonst etwas Leckeres mit, zum gemeinsamen Beisammensein bei ei- ner Tasse Tee. Das Frauenkreisteam Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Ge- rechter und ein Helfer. Sach 9,9a Sonntag, 01. Dezember 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Po- saunenchor (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim 10.45 Uhr Baindt Ökum. Gottesdienst für kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer- Saal Montag, 02. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 03. Dezember 14.30 Baienfurt Ökum. Senioren-Advent, kath. Gemeindehaus Mittwoch, 04. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 08. Dezember 2. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche Gedanken zur Woche: Adventskranz und Adventskalender „... erst eins, dann zwei, dann drei dann vier ...“, der Adventskranz mit seinen vier Kerzen ist aus der Adventszeit nicht wegzudenken. Dabei ist der ur- sprünglich evangelische Brauch noch gar nicht so alt: 1839 erfand ihn der evangelische Theologe Johann Hin- rich Wichern (1808–1881) – eigentlich als eine Art Advents- kalender. Im Betsaal des „Rauhen Hauses“ für bedürftige Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Kinder in Hamburg ließ er zum ersten Mal einen Kranz aus einem alten Wagenrad mit 24 Kerzen aufhängen: 20 kleine rote für die Werktage bis Weihnachten, vier dicke weiße für die Sonntage. Das tägliche Anzünden der Kerzen bei Weihnachtslie- dern und –geschichten sollte den Kindern das Warten auf Weihnachten verkürzen. Der runde Kranz aus Tannengrün, den wir heute in un- sere Zimmer stellen, versinnbildlicht Harmonie, Ganzheit und Unendlichkeit. Das Grün der Zweige ist ein Zeichen für Hoffnung und Erwartung. Die vier Kerzen weisen auf das Licht hin, das Christus in die Welt gebracht hat: Fins- ternis und Tod haben nicht das letzte Wort. Den Adventskalender, wie wir ihn heute kennen, gibt es erst seit einem guten Jahrhundert: 1903 brachte ein evan- gelischer Verleger aus München den ersten gedruckten „Türchenkalender“ heraus. Auf diesem Weg den Kindern das Warten auf Weihnachten zu erleichtern, später zu versüßen, gewann schnell an Beliebtheit. Heute gibt es Adventskalender in allen erdenklichen Formen und Ge- stalten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: istockpho- to / Frizzantine) Kinderkirche Liebe Kinder, bitte beachtet, dass sich der Termin und der Ort für die Probe am 01.12.24 geändert hat! Wir beginnen schon um 10.00 Uhr und tref- fen uns im Ev. Gemeindehaus!!! 01.12.24 10:00 - 11:30 Uhr (Ev. Gemeindehaus) !!! 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12.24 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Weihnachtskarten gestalten - Petra Neumann-Sprink Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnelle Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächs- ten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Spielabsage Die Partien beider Baindter Mannschaften gegen den FC Leutkirch mussten aufgrund der Witterungsbedin- gungen abgesagt werden. Das Nachholspiel findet am 09.03.2025 statt. Vorschau: Sonntag, 01.12 14.00 Uhr: TSG Ailingen - SV Baindt Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendfußball Juniorinnenfußball C-Juniorinnen C-Juniorinnen sichern sich die Herbstmeisterschaft 2024/25 und stehen im Halbfinale des Bezirkspokals Denkbar schlecht verlief der Start in die neue Spielzeit für unsere Mädels vom Jahrgang 2010/11. Das erste Spiel musste wegen Spielerinnenmangel gleich mal abgesagt werden. Es stand die Frage im Raum „ Wird das was mit unseren C-Mädels oder sollten wir das neu formierte Team gleich aus dem Spielbetrieb zurückziehen ? „ Von da an ging es unserem „Problemkind“ allerdings stetig besser. Es kamen einige Spielerinnen dazu und so war der Kader nicht mehr so dünn besetzt. Auch der Trainingsbesuch erhöhte sich deutlich, was sich positiv auf die Leistung auswirkte. Einem 15:0 Sieg gegen das „Anfängerteam“ aus Grünkraut, folgte ein 7:1 Auswärts- sieg in Immenried. Im Verbandspokal gab es dann einen „Dämpfer“ gegen das 11er – Mädelsteam aus Albeck bei Ulm (1:4 Treffer Lena P.), was das Ausscheiden aus Wettbewerb bedeute- te. Es folgte eine knappe 3:4 Heimniederlage in der Meis- terschaft gegen das 7er – Team aus Scheidegg. Mit einem überzeugenden 3 : 0 – Sieg (2 x Hanaa und 1 x Haifaa) im Bezirkspokal in Kressbronn fanden unsere Mädels dann wieder in die Spur. Es folgte eine Siegesse- rie gegen FN (5:3), TSB (3:1), Deuchelried (5:3), Tettnang (7:2) sowie Bad Waldsee (5:1), welche unser C9 – Team and die Tabellenspitze spülte. Die Qualifikation für die BZM in der Halle (Kressbronn) wurde dann eine Woche später, zwar knapp, aber letztlich ohne zwischenzeitliches Hallentraining geschafft. Herzlichen Glückwunsch an unsere C-Mädels. Folgende Spielerinnen wurden bei den Spielen eingesetzt und tru- gen sich in die Torschützenliste ein : Haifaa Alosh (2), Ha- naa Alosh (3), Lou Ellsässer, Greta Heilmeier (2), Annema- rie Hoffmann (1), Lea Hoffmann (1), Philippa Kaplan (2), Emma Köhler (2), Maylin Kretzer (19), Melina Leyh, Emelie Löw, Fiona Maier (3), Amelie Metzler (2), Pia Metzler, Lotta Oelhaf, Lena Pfleghaar (10), Pauline Preis, Jana Rimmele (1), Marlene Roth, Carla Seitner, Victoria Wertmann und Philina Ziegler (2). D-Juniorinnen D-Juniorinnen im Finale des VR-Talentiade Verband- spokals Nach dem Turniersieg unserer D-Juniorinnen im VR Ta- lentiade Cup am 20. Oktober fuhren unsere Mädels mit ihren zwei ‚Ersatztrainern‘ Alex und Michael nun zur Ver- bandsvorentscheidung nach Laichingen, wo sie auf die Bestplatzierten, der anderen Bezirke trafen. Unsere Mä- dels präsentieren sich in hervorragender Spiellaune und gewannen gleich das erste Spiel mit 3:0 gegen den VfL Hochdorf und nächsten Spiel ging’s gleich so weiter, man siegte mit 2:0 gegen Bellamont. Nach einem unglückli- chen 1:2 gegen Oberelchingen folgten dann wieder zwei Siege, 2:0 gegen Durchhausen und schließlich 2:1 gegen Eningen. Am Ende gewannen wir das Turnier mit fünf Punkten Vorsprung vor dem Tabellenzweiten souverän und sind nun am 1. Dezember in der Finalrunde in Sindel- fingen gegen die Topplatzierten der anderen Verbands- runden gefordert. Glückwunsch an unsere Nachwuchstalente, bis hierhin schon ein toller Erfolg, den bislang noch keine D-Junio- rinnen Mannschaft unserer SGM im VR-Talentiade Cup erreicht hat. Es spielten: Lena Alber, Hanaa Alosh, Jule Ambacher, Lea Busam, Hanna Busam, Greta Günthner, Luisa Kolbaske (T), Isabella Lang, Taneesha Mahler, Emma Straub Mädchen sammeln weiter Erfahrungen Mädchen – SG Aulendorf II 0:10 Gegen das ältere und starke Team aus Aulendorf waren wir chancenlos. Dennoch ließen sich die Mädels den Spaß nicht ver- derben und nahmen die Niederlage sport- lich. Einzig unsere erfahrenste Spielerin Pia konnte bei einigen knappen Sätzen mithalten und einen Satzgewinn für sich verbuchen. Franziska, Nele und Marta konnten als Anfängerinnen den deutlich länger spielenden Aulendor- ferinnen naturgemäß noch wenig entgegensetzen, auch wenn teilweise schon super Ansätze zu sehen waren. Jungen mit Unentschieden zum Vorrundenabschluss SVW Weingarten III – Jungen 5:5 Das letzten Spiel unserer Jungs in der Vorrunde der Be- zirksklasse endete mit einem gerechten Unentschieden gegen den SVW Weingarten III. Man of the Match war Ricco, der seine beiden Einzel für sich entschied und zu- sammen mit Valentin auch noch im Doppel erfolgreich war. Fabian und Felix konnten jeweils ein weiteres Einzel gewinnen, sodass alle 4 eingesetzten Spieler zu mindes- tens einem Punktgewinn beigetragen haben. Auch men- tal haben die Jungs zugelegt: Nach einem 1:4 Rückstand konnte mit zwei wichtigen 5-Satz Erfolgen die Aufholjagd zum 5:5 Endstand gestartet werden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Mit nun 6:6 Punkten belegen wir als Aufsteiger einen für uns super Mittelfeldplatz und das Ziel Klassenerhalt wur- de toll erreicht. Damit dürfen wir uns auch in der Rück- runde in der Bezirksklasse beweisen. Nun gilt es im Training weiterhin Gas zu geben und über den Winter das ein oder andere Turnier zu spielen, um dann im Februar wieder im Ligaspielbetrieb angreifen zu können. Herren 2 im Eiltempo zum 5. Saisonsieg TT Blitzenreute/Wolpertswende III – Herren 2 0:9 Nach gerade einmal 1 Std. 20 Min. stand der deutliche Auswärtssieg unserer zweiten Mannschaft fest und das, obwohl Thomas Nowak in der ersten Mannschaft aus- helfen musste und nicht zur Verfügung stand. Das ein oder andere Spiel war zwar umkämpft, jedoch konnten die Baindter vor allem in den wichtigen Situationen im- mer eine Schippe drauflegen und jeden Satz, der in die Verlängerung ging, gewinnen. So endete die Partie mit lediglich zwei Satzgewinnen für die Spielgemeinschaft Blitzenreute/Wolpertswende und 9 eindrucksvollen Sie- gen für den SV Baindt. Vor dem letzten Spiel der Vorrunde grüßt die zweite Mannschaft mit 10:0 Punkten von der Tabellenspitze und hat beim direkten Duell mit dem Verfolger aus Bad Wald- see am 7.12. die Chance, die Herbstmeisterschaft der Kreisliga C perfekt zu machen. Herren 1 verlieren Topspiel und Tabellenführung Herren 1 – SV Rissegg 5:9 Ausgerechnet zum Topspiel gegen den SV Rissegg muss- te die erste Mannschaft krankheitsbedingt auf Philipp Schwarz und Nico Scheffold verzichten. Zum Glück spran- gen mit Thomas Nowak und Frank Markwart unsere bei- den Ersatzspieler ein. Aber auch der SV Rissegg konnte nicht komplett antreten, die Nummer 2 der Gäste, Stephan Thiel, war verhindert, sodass dennoch ein offenes Spiel erwartet werden konnte. Erstmals in dieser Saison gerieten wir in den Doppeln schwer in Bedrängnis. Marcel Brückner und Roman Buck verloren zweimal knapp in der Verlängerung und mussten den Gegnern gratulieren. Tobias Nowak und Frank Mark- wart lieferten sich einen Kampf auf Augenhöhe gegen Mi- chael Aßfalg und Pauline Wieland, den sie leider mit 10:12 im fünften Satz verloren. Und auch unser 3er Doppel mit Wolfgang Assfalg und Thomas Nowak musste sich mit 1:3 geschlagen geben. Nach diesem 0:3 Start standen wir bereits mächtig unter Druck und mussten zusehen, dass wir schnell ein paar Punkte auf die Anzeigentafel bekommen. Marcels Sieg war dabei fest eingeplant und er konnte diesen mit einem deutlichen 3:0 Erfolg gegen Schreiner auch liefern. Danach zeigte Tobias gegen den Spitzenspieler der Gäste eine klasse Vorstellung und gewann ebenfalls mit 3:0. Wir mel- deten uns eindrucksvoll im Match zurück. Wolfgang legte mit einem umkämpften 3:2 Sieg gegen den formstarken Michael Strebl nach, doch Roman und Thomas konnten bei ihren 1:3 Niederlagen die Siegesserie nicht aufrecht erhalten. Frank spielte super und konnte seinen 50 Punk- te besser eingestuften Gegner mit 3:1 besiegen. Nach- dem sich Marcel im Duell der Topspieler beider Teams mit 3:2 durchkämpfen konnte, war das Spiel beim Stand von 5:5 ausgeglichen. Die nächsten Spiele jedoch gingen allesamt, wenn auch knapp und umkämpft, an unsere Gegner. Tobias musste sich zweimal in der Verlängerung geschlagen geben, Wolfgang verlor den wichtigen 3. Satz ebenfalls mit 12:14 in der Verlängerung und Roman verlor seine ersten beiden Sätze mit jeweils nur 2 Punkten Un- terschied. Thomas lag mit 2:1 Sätzen in Führung, konnte die 2:3 Niederlage dann aber auch nicht mehr verhindern. So endete die Partie mit einer 5:9 Niederlage, die im Nach- hinein verdient, aber auch ärgerlich ist. Frank hatte sein zweites Einzel bereits gewonnen und mit einem Punkt mehr aus den vorhergegangenen Spielen hätten wir im Schlussdoppel noch gute Chancen auf wenigstens ein Unentschieden gehabt. Das 0:3 in den Doppeln und die schwache Ausbeute von Sätzen, die in der Verlängerung entschieden wurden (2 von 12) waren die Knackpunkte für diese Niederlage. Jetzt heißt es Mund abwischen, nach vorne schauen und gesund werden/bleiben, bevor am kommenden Wochen- ende ein Doppelspieltag gegen Laubach und Deuchelried II ansteht. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Herren 1 gleich 2x gefordert Freitag 29.11. • 20 Uhr: TSV Laubach - Herren 1 Samstag 30.11. • 10 Uhr: Jungen - SVW Weingarten III (Pokalspiel) • 16 Uhr: Herren 1 - SV Deuchelried II XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Abt. Frauenturnen Weihnachtsfeier Unsere Weihnachtsfeier findet am Freitag, 13.12.24, um 18.00 Uhr, im Gasthaus „Zur Mühle“ statt. Dazu sind auch alle unsere Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmel- dung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilneh- merinnen. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 14.12.2024 Der Musikverein Baindt lädt sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf startet am 30.11.2024 beim Nikolausmarkt in Baindt. Sichern sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten sie die Karten im Baindter Rathaus. Wir stecken bereits mitten in den Kon- zertvorbereitungen und freuen uns darauf am 14.12.2024 mit ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas ent- führen und lauschen sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf ihren Besuch. Reitergruppe Baindt PSK-Ball Vergangenen Samstag fand der diesjäh- rige PSK-Ball beim Reit- und Fahrverein Hohentengen statt. An diesem Abend wurden auch zwei unserer Mitglieder ge- ehrt: Anna Tratzyk erreichte in der Vielseitigkeit U18 den 2. Platz. Theresa Henzler erreichte beim Fördergruppentur- nier mit ihrer Mannschaft sowie in der Dressur LK6 jeweils Platz 1. Herzlichen Glückwunsch an die beiden Mädels zu den tollen Erfolgen! Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Theresa Henzler und Anna Tratzyk wurden für ihre Tur- niererfolge geehrt. Anmeldung Weihnachtsfeier und Kutschenabschluss- fahrt Am Freitag, 6. Dezember findet unsere Weihnachtsfeier in stimmungsvoller Atmosphäre in den Räumen von Kirch- ner Konstruktionen in Weingarten (Heinrich-Herz-Straße 6) statt. Wir beginnen um 19 Uhr mit einem Glühwein- bzw. Punschempfang. Gegen 20 Uhr wird es wieder ein lecke- res Buffet geben. Damit wir das Essen möglichst genau bestellen können, bitten wir um verbindliche Voranmeldung bis zum 30. November per E-Mail un- ter schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 01733551183. Es wird ein Unkostenbeitrag pro Person von 10€ geben (für Kinder bis 12 Jahre 5€), welcher Bar vor Ort einge- sammelt wird. Wir freuen uns auf einen schönen vorweihnachtlichen Abend mit Euch. Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 7. Dezember statt. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 30. November bei Alisa Schnez (schriftfueh- rerin@reitergruppe-baindt.de, 01733551183) anmelden. Schützengilde Baindt Einladung zum Königsschießen und Ad- ventsabend Liebe Mitglieder der Schützengilde Baindt, es ist wieder soweit: Wir laden euch herzlich zum traditionellen Königsschießen mit Ad- ventsabend ein! Gemeinsam wollen wir einen geselligen und festlichen Nachmittag im Schützenhaus verbringen. Neben dem spannenden Schießen um die Königswürde erwarten euch in adventlicher Atmosphäre leckere Waf- feln und Glühwein. Lasst uns zusammen die besinnliche Zeit des Jahres einläuten und einen schönen Abend ge- nießen! Wann: Samstag, 07. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr Die Vorstandschaft freut sich auf reges Erscheinen und wünscht eine schöne Adventszeit. Goldenes Weihnachtsgewinnspiel 2024 Das Weihnachtsgewinnspiel 2024 startet am 02. Dezem- ber, als Hauptgewinn winkt in diesem Jahr ein Goldbarren im Wert von 500 EUR. Aber auch die Gewinne auf Platz zwei und drei können sich sehen lassen, einen Veranstal- tungsgutschein für das Hoftheater sowie ein Wochenende im neuen Kia EV6. Dafür einen herzlichen Dank an den Sponsor, das Autohaus Ebner Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Glück, bis zum 24. Dezember können also wieder die Sterne gesammelt werden. Die Ziehung der Preise erfolgt dann wie immer nach Weihnachten, die glücklichen Gewinnerinnen und Ge- winner werden unter anderem hier im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sterne fangen Beim Weihnachts-Gewinnspiel 1. Preis Goldbarren im Wert von 500.-€ 2. Preis Theater mit Theatermenü für zwei im Hoftheater Bai- enfurt 3. Preis Ein Wochenende mit dem neuen KIA EV6 vom Autohaus Ebner So wie viele weitere attraktive Preise: Ziehung: Januar 2025 So geht’s: Einkaufen und Gewinnlos bekommen Gewinnlose sammeln Nach der Ziehung die Losnummer kontrollieren und mit etwas Glück gewinnen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Adventswanderung Wir treffen uns am Dienstag, 03.12.2024 um 14.30 Uhr am Freibad-Parkplatz in Weingar- ten. Wir wandern ins Lauratal und über Nessenreben zurück. Die Gehzeit beträgt ca. 1,5 Stunden, 6 km, 100 hm. Am Ende der Wanderung wartet an der Grillhütte Glühwein auf uns, zubereitet von Jürgen und Willi. Gute Schuhe, bei Bedarf Stöcke, eine Henkeltasse und etwas Gebäck wäre schön. Anmeldung ab 29.11.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-on- line.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung Adventsfeier 2024 Herzliche Einladung, vor allem auch an unsere älteren Mitglieder, zu unserer Adventsfeier am 14.12.2024 um 14.30 Uhr im Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4, 88250 Weingarten. Nach einer kleinen Feierstunde, Kaffee und Kuchen, Rück- blick auf das Wanderjahr 2024 und Informationen für 2025, wollen wir den Nachmittag verbringen. Anmeldung bis spätestens 10.12.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Organisation: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-on- line.de. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. Aus dem Landkreis Chorifeen & Friends Liederkranz Baienfurt Adventskonzert Sonntag, 01.12.2024 17:00 Uhr Evangelische Stadtkirche Weingarten Eintritt frei, Spenden zugunsten der Renovierung der Evangelischen Stadtkirche Comedy Abend in Ziegelbach mit den Four Frogs Kreis Ravensburg – Die Vereine Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. und LeutkirchWangen e. V. laden zu ihrem jährlichen Comedy Abend ein. Er fin- det am 15. Januar 2025 im Dorfstadel in Ziegelbach statt, Einlass ist ab 19.00 Uhr. Die Band Four Frogs spielt vorwiegend englische Hits und Ohrwürmer mit überwiegend eigenen schwäbischen Texten. Dabei geht es unter anderem um die Heimatstadt Bad Waldsee, das Älterwerden, den Alltagsstress und natürlich die Liebe. Erklärtes Ziel ist es, die schwäbische Identität zu fördern und das Publikum mit viel Spass zu unterhalten. Der Kartenvorverkauf startet am 02. Dezember in den Lagerhäusern der BAG Bad Waldsee, Gossetsweiler und Unterschwarzach. Ebenso ist eine Reservierung über das Landwirtschaftsamt unter 0751/85-6010 möglich. Im Vor- verkauf und über die Reservierung sind die Karten für 12 €, an der Abendkasse für 14 € erhältlich. Reservierte Kar- ten müssen bis spätestens 19.30 Uhr an der Abendkasse abgeholt warden. Mit einer kleinen Auswahl an warmen und kalten Speisen und einer Vielzahl an Getränken ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Kindertagespflege im Landkreis feiert 20-Jähriges in dezentraler Vermittlung und Zusammenarbeit mit freien Trägern • Gelungene Jubiläumsfeier im Bauernhausmuseum in Wolfegg • Rund 180 engagierte Kindertagespflegepersonen betreuen derzeit etwa 500 Kinder Wolfegg – Die Kindertagespflege im Landkreis Ravens- burg hat sich in den vergangenen 20 Jahren stark ent- wickelt und ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Kinderbetreuung in der Region geworden. Derzeit betreu- en rund 180 engagierte Kindertagespflegepersonen etwa 500 Kinder und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur frühkindlichen Bildung und Erziehung. Viele davon haben selbst Kinder und somit jede Woche „Full house“. Die Mehrheit der Kindertagespflegepersonen betreuen in Ihrem Zuhause, richten dies nach den Bedürfnissen der Kinder ein und bieten den Kindern ein wundervolles fami- liäres Betreuungssetting. Inzwischen gibt es immer mehr Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen, die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, soge- nannten Großtagespflegen, anbieten. Die höchstpersön- liche Zuordnung der Tagespflegekinder zu den jeweiligen Kindertagespflegepersonen ist hierbei unerlässlich. Die Bindung zur Tagespflegeperson zeichnet die Kinderta- gespflege aus. Um „Danke“ für diese so wertvolle Arbeit zu sagen, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien zur großen Jubiläumsfeier mit lustigem Programm und leckerem Büfett alle Kindertagespflegepersonen ein- geladen. Dieser Einladung waren auch zahlreiche Ta- gesmütter gefolgt, sodass die Zehntscheuer vollbesetzt war. Fehlen durften an diesem Abend auch nicht die Mit- arbeitenden der Vermittlungsstellen der Träger Caritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Ravensburg. Zur Historie: Der Kreistag hatte im Jahr 2003 bereits die Weichen für eine dezentrale Tagespflegevermittlung ge- stellt. Alles begann damit, dass der Jugendhilfeausschuss zunächst mit der Arbeitsgemeinschaft Maschinenring Service GmbH des Landfrauenverbands im Bauernver- band Wangen e. V und der Caritas Bodensee-Oberschwa- ben zusammenarbeitete. Das Diakonische Werk Ravens- burg übernahm die Aufgaben des Maschinenrings und ist zusammen mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben der TräMedieninformation Nr. 13/2024 Medien- und Öffent- lichkeitsarbeit Helen Bartknecht Telefon: 0751 36256-39 Seestraße 44 | 88214 Ravensburg www.caritas-boden- see-oberschwaben.de 21.11.2024 Rechtsträger: Vorstand: Caritasverband Pfarrer Oliver Merkelbach (Vorsitzender) Bankverbindung der Diözese Dr. Annette Holuscha-Uhlen- brock Bank für Sozialwirtschaft Rottenburg-Stuttgart e. V. Matthias Fenger IBAN:DE83601205000001790600, BIC: BFSWDE33STG ger der Vermittlungsstellen für Kinder- tagespflege. „Sie sind nicht nur wichtige Kooperations- partner, sondern auch Wegbereiter für innovative und bedarfsorientierte Betreuungsmodelle. So konnte dieses vielseitiges, familiennahe und flexible Betreuungsange- bot entstehen“, betonte Sozialdezernent Reinhard Friedel. Die Erfolgsgeschichte der Kindertagespflege gründet, wie schon eingangs erwähnt, vor allem auf dem Einsatz der Kindertagespflegepersonen. Mit viel Flexibilität, dem Engagement und einer guten Portion Herzlichkeit ermög- lichen die Kindertagespflegepersonen es Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Reinhard Friedel sprach ihnen in seiner Rede einen großen Dank aus: „Sie schaffen liebevolle und sichere Räume für die Kleinsten und leisten damit einen unschätzbaren Beitrag zur Entwicklung und Bildung unserer Kinder. Ihre Arbeit ist nicht nur eine Bereicherung für die betroffenen Familien, sondern auch für die gesamte Gesellschaft. Sie machen den Unterschied – Tag für Tag.“ So herausfordernd die Arbeit mit Kindern manchmal sein kann, die Tagespfle- geeltern sind sich einig: „Die Kinder geben einem sehr viel zurück!“ Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Alle Kinder brauchen Chancen! Die Kinderstiftung Ravensburg, die Kinderstiftung Bo- densee und die Stiftung Kinderchancen Allgäu der Cari- tas Bodensee-Oberschwaben gestalten die MACH DICH STARK-Tage (18. bis 24. November) aktiv mit. Kinderarmut kommt für sie „nicht in die Tüte“. Die MACH-DICH-STARK-Tage vom 18. bis 24. Novem- ber sind eine landesweite Aktionswoche der Initiative Mach-Dich-Stark und ihren Partnern gegen Kinderar- mut: Denn alle Kinder und Jugendlichen verdienen die gleichen Chancen! Die drei Kinderstiftungen der Caritas Bodensee-Oberschwaben setzen sich bereits jahrelang vor Ort gegen Kinderarmut und für Chancengerechtig- keit ein. Die drei Stiftungen finden es alarmierend, dass in Baden-Württemberg immer noch jedes fünfte Kind in Armut aufwächst. Kinder, die in Armut aufwachsen, lei- den darunter meist ihr Leben lang – emotional und sozial. Das darf nicht sein und darauf machen die Kinderstif- tungen jetzt gezielt aufmerksam. „Alle Kinder brauchen Chancen“ - so lautet der Spruch auf den Bäcker-Tüten, von denen sage und schreibe 100.000 Stück an die Bä- ckereien im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis verteilt wurden. Logistisch nicht ganz einfach. Darum danken die Teamleitungen der Stiftungen herzlich allen Unterstützern, darunter die BÄKO Württemberg eG für die Auslieferung der Tüten an die Bäckereien. Dem Copyshop Ravensburg für den Druck von zusätzlichen Einlegern für die Tüten, welche über die Aktion und die Arbeit der Kin- derstiftungen informieren. Außerdem den Unternehmen AMF Müller und ADLON Intelligent Solutions GmbH für die finanzielle Unterstützung sowie allen teilnehmenden Bäckereifachgeschäften. Bei den folgenden Bäckereien erhalten Sie die MACH- DICH-STARK-Tüten: Im Landkreis Ravensburg Bäckerei Mayer GmbH & Co. KG Früchte Jork Bäckerei Hamma GmbH & Co. KG BackWerk Thorsten Heinrichs Bäckerei Bäckerei Leser Bäckerei Schupp Bäckerei Gueter Bäckerei Maier Bioland Bäckerei Manfred Müller Wannis Backstube Bäckerei Konditorei Kaffee Raisch Bäckerei Glahs Im Bodenseekreis Bäckerei Baader Bäckerei Bär Bäckerei Neumann Bäckerei Sauter Backstube Kloos Konditorei Popp Weber & Weiss GmbH Webers Backstube Bäckerei Wurster Denns Biomarkt Friedrichshafen Mehr zu den Projekten der Kinderstiftungen erfahren Sie über die jeweiligen Website-Auftritte: www.kinderstiftung-ravensburg.de www.kinderstiftung-bodensee.de www.stiftung-kinderchancen-allgaeu.de Tag der offenen Tür / Informationsabend der Achtalschule am Donnerstag, 12. Dezember 2024, 17:00 – 19:30 Uhr (Treffpunkt: Foyer Grundschule in der Ravensburger- str.18) Wir stellen Ihnen die Arbeitsweise und Inhalte der Gemein- schaftsschule vor und Sie haben die Möglichkeit sich bei den unterrichtenden Lehrkräften vor Ort in den Klassen- räumen zu informieren. Wir freuen uns auf Sie! Wir bitten für diesen Tag um Anmeldung per Mail oder telefonisch! Individuelle Termine und persönliche Gespräche mit der Schulleitung sind nach Anmeldung ebenfalls jederzeit möglich. Achtalschule Baienfurt, Ravensburgerstr. 18, Tel. 0751/56960-10, kontakt@achtalschule.de Ehrenamtliche für Lernpatenschaften gesucht Das Projekt LUChS – „Lernen und Chancen schenken“ der Kinderstiftung Ravensburg bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu einer besseren Bil- dungsteilhabe. Hierfür suchen wir Ehrenamtliche in Baindt. Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Bil- dungschancen. Vor 3 Jahren hat daher die Kinderstiftung Ravensburg, gefördert durch Aktion Mensch, erfolgreich das Projekt „LUChS“ ins Leben gerufen, um einen Bei- trag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Dank der finanziellen Anschubunterstützung konnten so bereits 30 Kinder in einer Patenschaft wachsen. Patrick* besucht die örtliche Grundschule. Lesen und Schreiben fallen ihm schwer. Seine Eltern können ihn bei schulischen Aufgaben nur schwer unterstützen. Patrick hat jetzt eine ehrenamtliche Patin, die sich einmal in der Woche für eine Stunde mit ihm trifft. Sie üben gemein- sam lesen und schreiben, spielen Karten und sprechen über ihr gemeinsames Hobby Sport. Patrick freut sich auf die Treffen und genießt die Zeit mit seiner Patin. Auch die ehrenamtliche Patin erlebt die gemeinsame Zeit als bereichernd. Ehrenamtliches Engagement wird in der Kinderstiftung Ravensburg wertgeschätzt und entsprechend begleitet. Dazu gehört die Organisation der Rahmenbedingungen, das Anbieten von Schulungen und Austauschtreffen sowie eine Ansprechperson bei Fragen oder Problemen. Können Sie sich vorstellen, einem Kind oder Jugendlichen Zeit und somit Chancen zu schenken? Dann melden Sie sich gerne bei Lisa Brandt (brandt.l@caritas-dicvrs.de Tel. 0162 209 47 05). Weitere Infos zum Projekt finden Sie auf der Homepage www.kinderstiftung-ravensburg.de Landratsamt Ravensburg Zusätzliche Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im Dezember: Adventsbacken Kreis Ravensburg - Hiermit informieren wir über eine zu- sätzliche Veranstaltung, die unser Ernährungszentrum im Dezember anbietet. Auch bei weiteren Veranstaltun- gen im Dezember gibt es noch freie Plätze. Alle aktuellen Veranstaltungshinweise unseres Ernährungszentrums sind abrufbar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Adventsbacken für Kinder der 1. und 2. Klasse am 14. Dezember Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Entdecke die Welt der Plätzchen: Schnapp dir deine Koch- schürze und sei dabei, wenn wir gemeinsam im Ernäh- rungszentrum Bodensee-Oberschwaben leckere Plätz- chen zaubern! Im Workshop mit Christina Rohleder lernst du einfache und schnelle Plätzchen, die perfekt in die Adventszeit passen. Wir haben für jeden Geschmack et- was dabei! Beim Workshop am Samstag, 14. Dezember von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Schillerstraße 34, Bad Waldsee bekom- men die kleinen Plätzchen-Bäcker eine Schritt-für-Schritt- Anleitung, viele praktische Tipps und Tricks für schnelles und einfaches Verzieren und natürlich ein Rezeptheft, um zu Hause alles nachzubacken. Die Anmeldung ist bis fünf Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es wird ein Kostenbeitrag von 6 € erhoben. Was sonst noch interessiert Katamaran: Adventstarif & Abendfahrten ab 28. November Für 16 Euro zur anderen Seeseite und zurück Rechtzeitig zum Start der Weihnachtsmärkte in Kon- stanz und Friedrichshafen bietet der Katamaran ein spezielles Adventsangebot: Ab dem 28. November gibt es günstige Tarife und verlängerte Fahrzeiten am Wo- chenende. Der Katamaran fährt während der Adventszeit bis zum 23. Dezember häufiger und länger – ideal, um gemütlich von einem Weihnachtsmarkt zum anderen zu schippern. Freitags und samstags starten zusätzliche Abendfahrten: Der letzte Katamaran verlässt Friedrichshafen um 20 Uhr und Konstanz um 21 Uhr. Sonntags gilt ein durchge- hender Stundentakt, mit der letzten Fahrt um 19 Uhr ab Friedrichshafen und um 20 Uhr ab Konstanz. Passend dazu gibt es ein günstiges Tarifangebot, das Shopping- und Weihnachtsmarktfans stressfrei zur an- deren Seeseite bringt. Attraktive Winterpreise mit dem Winter-Ticket vom 28. November bis 6. Januar: • Erwachsene: 16 Euro (Hin- und Rückfahrt am selben Tag) • Kinder (6-14 Jahre): 8,50 Euro • Familien (2 Erwachsene + bis zu 3 Kinder): 40,50 Euro Auch wieder im Angebot: das günstige Ticket in Ver- bindung mit einem Heißgetränk. Wer das am Auto- maten oder auf der Website vorab bucht, spart auch hier: Winter-Ticket in Kombi mit einem Heißgetränk: • Erwachsene: 18 Euro (Hin- und Rückfahrt am selben Tag) • Kinder (6-14 Jahre): 10,50 Euro Das Winterticket gibt es online auf der Website der-ka- tamaran.de, am Automat in den jeweiligen Häfen und in den Geschäftsstellen. Ausbildungsmarktbilanz 2024 Auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird auf Ausbildung gesetzt Trotz der schwierigeren Rahmenbedingungen hatten Ausbildungssuchende im Bezirk der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg im Berufsberatungsjahr 2023/2024, das zum 30. September endete, erneut beste Chancen die passende Stelle zu finden. „Auch wenn die Zahl der bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellen zurückgegangen ist, blieb die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe am Bo- densee und in Oberschwaben unterm Strich hoch. Das bedeutet, dass die Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angesichts des demografischen Wandels auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen setzen“, fasst Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg zusammen. „Erfreulich ist, dass sich im drit- ten Jahr in Folge wieder mehr junge Menschen für eine duale Ausbildung interessiert haben“, sagt Mathias Auch und ergänzt mit Blick auf die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt: „Eine abgeschlossene Ausbildung ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.“ Rein rechnerisch kamen auf jeden gemeldeten Bewer- ber 1,7 Ausbildungsstellen, der Ausbildungsmarkt blieb also ein Bewerbermarkt. Neben dem rechnerischen Ungleichgewicht spielten Passungsprobleme eine Rolle. Das kann regionale, qualifikatorische oder sprachliche Gründe haben. Im Ergebnis blieb fast jede fünfte Aus- bildungsstelle unbesetzt. Ausbildungsstellen Für das abgeschlossene Ausbildungsjahr 2023/24 wurden dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg insgesamt 5.271 Ausbildungsstellen ge- meldet, das waren 454 oder 7,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Top Ten der gemeldeten Ausbil- dungsstellen führen die Kaufleute im Einzelhandel (532), gefolgt von den Verkäuferinnen und Verkäufern (314), den zahnmedizinischen Fachangestellten (222), den Kaufleu- ten Büromanagement (168) und medizinischen Fachan- gestellten (161) an. 1.014 Ausbildungsstellen waren zum 30. September 2024 noch unbesetzt. Die meisten freien Ausbildungsstellen gab und gibt es noch als Kaufmann/-frau im Einzelhan- del, Verkäufer/in, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Anlagenmech. – Sanitär-/Heiz.-Klimatech., Handelsfach- wirt/in und Maurer/in. Bewerberseite Im zurückliegenden Berufsberatungsjahr, also von Okto- ber 2023 bis September 2024, nahmen 3.078 Bewerberin- nen und Bewerber die Unterstützung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg bei der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch. Das waren 149 oder 5,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein sehr deutlicher Anstieg um 104 oder 17,2 Pro- zent war dabei bei den Bewerbern mit ausländischem Pass zu verzeichnen. Die Zahl der Ausbildungsplatzsu- chenden mit deutscher Staatsangehörigkeit hat sich um 45 bzw. 1,9 Prozent erhöht. 1.692 oder 55 Prozent aller gemeldeten Bewerber ent- schieden sich für eine Berufsausbildung. Für einen weite- ren Schulbesuch ein Praktikum oder Studium entschieden sich 15,7 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachse- nen. Der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die im Anschluss an die Schulzeit eine Beschäftigung aufnah- men, lag bei 6,3 Prozent. 2,5 Prozent der Bewerber en- gagieren sich in gemeinnützigen bzw. sozialen Diensten. 11,7 Prozent der Bewerber haben keine Angaben zu ihrem Verbleib gemacht. 129 Bewerber galten zum Stichtag als unversorgt, also ohne Ausbildungsstelle oder Alternative. Das waren 18 mehr als vor einem Jahr. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Ausbildungsmarkt in der Verlängerung Es gibt Betriebe, die auch jetzt noch für das bereits begon- nene Ausbildungsjahr einstellen. „Die gute Nachricht für alle, die jetzt noch oder wieder auf der Suche nach einer Lehrstelle im bereits begonnen Ausbildungsjahr sind: Der Zug ist noch nicht abgefahren. Die Chancen, noch bis ins neue Jahr hinein einen Ausbildungsplatz zu finden sind gut und ein Einstieg in vielen Bereichen noch möglich“, ermuntert Mathias Auch. Wer dabei Unterstützung sucht, sollte keine Zeit verstreichen lassen und Kontakt zur Be- rufsberatung aufnehmen. Kurzfristige Beratungstermine können unter https://www. arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufs- beratung oder der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 vereinbart werden. Verbesserte Förderung Wenn sich die Lehrstelle nicht am Wohnort eines Azubis befindet, gibt es neuerdings die Möglichkeit einen Mobi- litätszuschuss von der Agentur für Arbeit zu bekommen. Wenn während der Ausbildung mal nicht alles nach Plan läuft oder Betriebe sich dazu entscheiden, Ausbildungs- suchenden eine Chance zu ermöglichen, die zunächst noch nicht alle Kriterien erfüllen, bietet die Arbeitsagentur für Auszubildende und Betriebe eine Reihe an Unterstüt- zungs- und Fördermöglichkeiten. Ein bewährtes Unter- stützungsangebot ist die „Assistierte Ausbildung“ (AsA). Sie bietet für Azubis eine intensive Betreuung und persön- liche Begleitung während der Ausbildung. Sie ermöglicht unterstütztes Lernen in kleinen Gruppen durch erfahrene Dozenten. So können sich die Noten oder Sprachkenntnis- se verbessern und dem Abschluss der Berufsausbildung steht nichts mehr im Wege. Ziel der Assistierten Ausbil- dung ist, die Hürden zu beseitigen, sodass sich die Ju- gendlichen voll auf die Ausbildung konzentrieren können. Die Hürden können sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich liegen. Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt komplett die Agentur für Arbeit. Beratung für Arbeitgeber bietet der Arbeitgeberservice unter der kos- tenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember betont die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Wichtigkeit von Selbsthilfe. In der Selbsthilfe schließen sich Betroffene und ihre Ange- hörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch gegensei- tige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu bewäl- tigen. Insbesondere Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinde- rung und Krankheit geprägt ist, brauchen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ein. Sie bieten Betroffenen und ihren Angehörigen durch den Erfahrungs- und Infor- mationsaustausch Hilfe im Alltag und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versichertengemeinschaft. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthilfe- einrichtungen ideell, aber auch finanziell. Mit rund 620.000 Euro förderte die SVLFG im Jahr 2023 Selbsthilfegrup- pen, -organisationen und -kontaktstellen. Verankert ist die Selbsthilfeförderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Vor allem der Austausch unter Gleichbetroffenen ist wich- tig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Da- neben haben sich die Selbsthilfegruppen aber auch Lob- by-Arbeit zum Ziel gesetzt. So gibt es Landesverbände, die die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik vertreten oder in Gesprächen mit Vertretern der Ärzte- schaft Wege suchen, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung möglich wird. Mit öffentlichen Aktionen und Informationsständen infor- mieren Selbsthilfegruppen zudem über ihre Arbeit und werben um Verständnis für die Probleme der Betroffe- nen. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Selbsthil- fekontaktstellen wichtige Koordinierungsfunktionen. Sie sind die erste Anlaufstelle in Fragen um die Selbsthilfe. Die Mitarbeitenden dort beraten über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professio- nelle Versorgungs- und Beratungsangebote. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung und www.bag-selbst- hilfe.de. Caritas und Energieagentur bildet Energiespar-Lotsen aus Aufgrund der steigenden Energiekosten hat die Cari- tas Biberach-Saulgau und die Energieagentur Ober- schwaben das Projekt „Energiesparen leicht gemacht“ gestartet. Ab dem 23. Januar 2025 werden in fünf Mo- dulen Ehrenamtliche zu Energiespar-Lotsen ausgebil- det. Interessierte aus dem Landkreis Biberach und dem Dekanat Saulgau können sich ab sofort anmelden. Haushalte mit niedrigem Einkommen sind besonders von Preissteigerungen im Energiebereich betroffen. Perso- nen, die ihren Geldbeutel nachhaltig schonen möchten oder aus ökologischen Gründen ihren Energieverbrauch senken wollen, sollen ab dem Frühjahr von den Energie- spar-Lotsen praktische Hilfe bekommen. In einer kostenlosen Schulung werden Ehrenamtliche zu den Themen „Strom, Wasser, Heizen, und richtig Lüften“ ausgebildet. In Zweierteams bringen die Energiesparlot- sen neben praktischen Tipps auch Energie- und Wasser- sparartikel direkt zu den Personen nach Hause mit. Ener- giespar-Lotse kann jede*r werden, egal ob Studierender, Personen im (Un-)Ruhestand, ökologisch oder sozial In- teressierte. Die Schulung ist so konzipiert, dass nebenbei auch noch praktisches für den eigenen Haushalt gelernt werden kann. Wer Interesse an der kostenlosten Schulung zum Ener- giespar-Lotsen ab Donnerstag, den 23. Januar 2025 hat, kann sich ab sofort bei der Koordinatorin des Projekts informieren, anmelden und das genaue Kursprogramm zugesendet bekommen: Sonja Hummel, hummel.s@ca- ritas-dicvrs.de. Die Schulung findet in Bad Schussenried statt. Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 18 Wohnungen integriert in einer gelungenen Architektur: - von 27 bis 102 m² - die drei Wohnkomplexe sind über zwei Treppenhäusern verbunden - moderne Aufzüge von der Tiefgarage in alle Wohngeschosse - Grünfl ächen um das Gebäude und im Innenhof - zentrale Stadtrandlage Weitere Infos unter vb-bo.de/immoangebote oder direkt bei Simon Ziegerer. Vereinbaren Sie gleich einen Termin: Telefon: 07515006-550 | E-Mail: simon.ziegerer@vb-bo.de Mit unserem Zins-Sonderprogramm ist vieles möglich. Sprechen Sie uns gerne an! Das Beste in Weingarten: Neubau-Eigentumswohnungen vb-bo.de/immoangebote modern und zentral kompetent, freundlich & (H)echt stark! AUTOHAUS GmbH freundlich & (H)echt stark! GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 www.ah-hecht.de Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! 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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 24. Januar 2025 Nummer 4 am Sonntag, 26.01.2025 um 13:30 Uhr Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V. Baindt Aufste llungsplatz: Boschstra ße Thumbstra ße Umzugsweg: Umzugsende: Marsw eilerstra ße - K üferstra ße - Ziegeleistra ße - In nere Breite - Gartenstra ße mit über 3000 Maskenträgern! 16. Narrensprung in Baindt Raspler - ratsch, ratsch Thumbstra ße Party-Zelt Bewirtung auf dem Dorfplatz u nd in der Schenk-Konrad-Halle Kinder-Cocktail-Bar im Foyer Kaffee und Kuchen im Bonhoeffer-Saal Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 am Samstag, 25.01.2025 um 14:30 Uhr Narrenbaumstellen 2025 Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2025 Auch 2025 können Landwirtinnen und Landwirte aus dem Landkreis Ravensburg wieder Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsver- band (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höhe- ren Mehrwertes für die Biodiversität werden in diesem Jahr erneut ausschließlich Mischungen zur Anlage mehr- jähriger Blühstreifen gefördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinte- rungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten. Da das verwendete Saatgut für die Blühstreifen für Standzeiten von bis zu 5 Jahren ausgelegt ist, sollte die Blühfläche auch mindestens 2 Jahre auf der eingesäten Fläche ste- hen bleiben können. Das Saatgut ist ebenfalls geeignet für die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen o. -flächen auf Ackerland im Zuge der Öko- Regelungen (ÖR 1b). Für Öko-Betriebe gibt es, wie im letzten Jahr auch, wieder die Möglichkeit ein zertifiziertes Saatgut zu bestellen. Insgesamt können pro Betrieb 2,5 kg Saatgut gefördert werden, dies entspricht in etwa einer Fläche von 2500 m². Zusätzlich gibt es für Betriebe mit Sonderkulturen dieses Jahr wieder die Möglichkeit, kostenlos Saatgut für die Einsaat eines mehrjährigen Blühstreifens aus gebietsheimischen Wildpflanzen in der Fahrgassenmitte (FÖKO-Mischung) für bis zu 1 ha zu bestellen. Im Rahmen des Ackerblühstreifenprojektes unterstützt der LEV Ravensburg bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Dank der großzügigen Spende der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das Saatgut von Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Ravensburg kostenlos über den LEV bezogen werden kann. Nähere Informationen sowie das Online-Bestellformular finden Sie auf der Homepage des LEV Ravensburg unter www.lev-ravensburg.de ➔ Projekte ➔ Ackerblühstreifenprojekt oder über nebenstehenden QR-Code Bestellfrist ist der 28.02.2025. Das Saatgut wird dann direkt an die angege- bene Adresse versendet. Das Saatgut kann jedoch auch schon früher ver- griffen sein. Wir freuen uns, wenn in diesem Jahr noch mehr Landwirte/innen einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde leisten! Ihre Gemeindeverwaltung am Samstag, 25.01.2025 um 14:30 Uhr auf dem Dorfplatz mit musikalischer Begleitung Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V. Baindt Raspler-ratsch, ratsch Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beflaggung am Rathaus am 27. Januar 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird Montag, den 27. Januar 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Gemeindeverwaltung Baindt Narrensprung der Narrenzunft Raspler 2025 Hinweis Konsumcannabisgesetz KCanG Im Zuge der Planungen des Narrensprunges der Nar- renzunft Raspler am 26. Januar 2025 weist die Gemein- de Baindt auf folgende bestehende Regelungen zum Konsum von Cannabis hin: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsum- cannabisgesetz - KCanG) § 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegen- wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in de- ren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von An- bauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Ab- stand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbe- reich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. (..) Bei dieser Veranstaltung ist mit einer hohen Zahl an minderjährigen Besuchern und Besucherinnen zu rech- nen. Die Gemeinde Baindt weist daher auf das Kon- sumverbot in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hin. Diese ge- setzliche Regelung wird während der Dauer der Ver- anstaltung überwacht. Für den Bereich der Schenk-Konrad-Halle gilt des Wei- teren ein allgemeines Rauchverbot. Auch dieses wird durch die Ortspolizeibehörde kontrolliert. Um eine angenehme Veranstaltung für alle Beteiligten – Mitwirkende, sowie Besucherinnen und Besucher - zu gewährleisten, bittet die Ortspolizeibehörde darum, auf Rauchbomben oder Ähnliches vor/ während und nach dem Umzug zu verzichten. Ordnungsamt Notruf bei Stromausfall – Feuerwehr Baindt hilft Bei einem Stromausfall, wie wir ihn am Mittwoch (22.01.2025) erlebt haben, kann es passieren, dass auch die Telefonverbindung ausfällt – und damit der Notruf nicht erreichbar ist. Um in solchen Situationen schnelle Hilfe zu gewährleisten, besetzt die Feuerwehr Baindt automatisch das Feuerwehrhaus. Wichtig: • Notfälle können direkt im Feuerwehrhaus gemel- det werden, auch medizinische Notfälle. Unsere Ein- satzkräfte können vor Ort helfen oder den Rettungs- dienst direkt über die Leitstelle alarmieren. • Hinweis: Das Feuerwehrhaus dient ausschließlich als Notfall-Meldestelle. Es gibt keine Möglichkeit, dort Handys aufzuladen oder eine warme Unterkunft zu erhalten. Sollte der Stromausfall länger andauern, wird ein Not- falltreffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle (SKH) eingerichtet. Diese dient dann als Anlaufstelle für die Bevölkerung, um weitere Hilfe oder Unterstützung zu erhalten. Tipps des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): 1. Vorbereitung auf Stromausfälle: • Batteriebetriebene Radios: Haltet ein UKW- oder DAB+-Radio bereit, um offizielle Informationen zu empfangen. • Notstromversorgung: Powerbanks oder Solar-La- degeräte können helfen, Handys in Notfällen auf- zuladen. • Taschenlampen: Stirn- oder Taschenlampen mit Ersatzbatterien sollten griffbereit sein. 2. Vorräte anlegen: • Sichert euch einen Vorrat an Wasser und halt- baren Lebensmitteln für mindestens 10 Tage. • Denkt auch an Medikamente, Hygieneartikel und andere notwendige Dinge des täglichen Bedarfs. 3. Kommunikation: • Sprecht euch innerhalb eurer Familie oder Nach- barschaft ab, wie ihr euch gegenseitig unterstützen könnt. • Kennt den Standort eures nächstgelegenen Not- falltreffpunkts (bei uns: SKH). 4. Wärme: • Eine warme Decke oder ein Schlafsack helfen, wenn die Heizung ausfällt. • Achtung: Offenes Feuer (z. B. Kerzen oder Cam- pingkocher) birgt ein hohes Brand- und Ersti- ckungsrisiko. Weitere Informationen und wie Ihr informiert Bleiben findet ihr auch auf unserer Website unter dem Bereich „Bürgerinfo“ oder direkt auf den Seiten des BBK unter www.bbk.bund.de. Bleibt informiert, bleibt sicher – Eure Feuerwehr Baindt Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Sperrung aufgrund des Narrensprungs der Narrenzunft Raspler am 26.01.2025 Am Sonntag, den 26.01.2025 müssen zahlreiche Stra- ßen im Gemeindegebiet (v. a. Ortsmitte) für den Ver- kehr gesperrt werden. Die Sperrung dauert voraus- sichtlich von 12:00 bis 17:00 Uhr. In diesem Zeitraum dient die Haltestelle Baindt, K7951 bzw. Abzweigung Schachen als Ersatzhaltestelle für alle Bushaltestellen in Baindt. Der Fahrzeugverkehr wird ebenfalls über die K7951 umgeleitet. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme und bedanken uns für Ihr Verständnis! Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 04. Februar 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@baindt.de Bundestagswahl 2025 Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundes- tags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe ab- gegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestags- wahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet- telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel ge- legt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD aus- geliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimm- zettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin- gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Per- sonen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kos- tenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Bundestagswahl 2025 Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung In den kommenden Tagen werden die Wahlbenach- richtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ih- nen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Brief- wahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druck- fehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Ge- meinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Bekanntmachung der Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die Städte und Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Ra- vensburg und Weingarten haben eine Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbandes „Interkommunales Ge- werbegebiet Mittleres Schussental“ beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Genehmi- gungsbehörde die von den Beteiligten wirksam ver- einbarte Verbandssatzung, gemäß § 7 Abs. 1 des Ge- setzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), mit Schreiben vom 14. Januar genehmigt. Die Verbandssatzung wird von den Beteiligten in deren jeweiligem amtlichen Bekanntmachungsorgan öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Bekanntmachung der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Delegation vergaberechtlicher Befugnisse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Bai- enfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird von den Betei- ligten in deren jeweiligem amtlichen Bekanntmachungs- organ öffentlich bekannt gemacht. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Narrensprung in Baindt - Wir sind dabei Wie jedes Mal bewirten wir wieder beim Baindter Nar- rensprung - und danach. Im Feuerwehrhaus in der Zie- geleistraße gibt es Festes und Flüssiges, Warmes und Kaltes. In der Fahrzeughalle feiern wir bei Partymusik in unserer Blaulichtbar. Im Obergeschoss lädt unser Fas- netscafé zum gemütlichen Verweilen ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Feuerwehr Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Januar und Sonntag, 26. Januar 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Januar 2025 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Weingarten, Tel: 0751 76463641 Sonntag, 26. Januar 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstraße 12, 88284 Wolpertswende, Tel: 07502 9437900 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Luigi De Simone feierte am 18. Januar 2025 sei- nen 80. Geburtstag. Frau Elfriede Fritz feierte diesen ebenfalls am 19. Januar 2025. Bürgermeisterin Simone Rürup gratulierte den Jubil- aren herzlich zu ihrem Geburtstag und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Januar 25.01. Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01. Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01. + 26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Würdezentrierte Therapie Wie kann Würde auch im Sterben geachtet, bewahrt und geschützt werden? Diese Frage des Kanadiers Harvey M. Chochinov mün- dete in die Entwicklung der Würdezentrierten Therapie. Sie geht auf das Bedürfnis von Menschen am Lebensen- de ein, zu spüren, dass ihr Leben einen Sinn hatte. Sie hilft ihnen, sich auf Taten und Erfahrungen zu besinnen, die sie zu einer einzigartigen, geschätzten Person gemacht ha- ben. Ihre Gedanken und Wünsche werden aufgeschrieben. So entsteht ein Dokument, das für die Zukunft erhalten bleibt und damit eine Möglichkeit bietet, noch etwas für nahestehende, geliebte Menschen zu tun. Dieser Abend gibt einen Einblick in die Würdezentrierte Therapie. Referentin: Elisabeth Häußler, Weingarten Termin: Donnerstag, 30.01.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Januar – 02. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Das Herz ist ein Gut, das man nicht verkaufen oder kaufen kann, sondern nur verschenken kann. Gustave Flaubert Samstag, 25. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis - Hl. Timotheus und Hl. Titus 10.00 Uhr Baindt - EucharistiefeierMinistranten: Anton Pink, Emil Schützbach, Max Schützbach, Ricco Haller, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tho- mas Henzler)(† Adalbert Berger, Familie Kien- höfer, FamilieSchnell) Dienstag, 28. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Gottesdienst im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 30. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 31. Januar - Hl. Johannes Bosco 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunionsmittag im Bischof-Sproll Saal Samstag, 01. Februar 10.00 Uhr Briach - Patrozinium mit Kerzenweihe, Agat- habrot und Blasiussegen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und BlasiussegenMinistranten: Rafael Dorn, Pia Kronenberger, Dominik Klein, Mateo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz(† Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Zita Maurer) Sonntag, 02. Februar – Darstellung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 27. Januar bis zum 31. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Adveniatskollekte 2024 Bei der Adveniatskollekte ist eine Summe von 1.212,71 € zusammengekommen. Vielen Dank für Ihre großzügigen Spenden, die wir schon weitergeleitet habe. Frauenbund Baienfurt 29. Januar 2025 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravensburg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.00 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit, mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“, mit Gertrud Geiger, Gemeinde- Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit, die Freude in jedem Tag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uhr Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro, es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14.30 Uhr Weingarten Bibeltreff, Martin-Luther-Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 27. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 29. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt KGR-Sitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 30. Januar 20.00 Uhr - 21.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“, Ev. Ge- meindehaus-Untergeschoss (Pfr. Schöberl) Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. Februar Letzter Sonntag nach Epiphanias 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst anschl. Kirchen- kaffee, Dietrich-Bonhoeffer- Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zur Woche: Gottes Liebe kennt keine Grenze Wie faszinierend ist es, wenn Christen aller Welt zusammentref- fen: Menschen aus Korea und Ni- caragua, Tansania und ganz Eu- ropa, die sich zu Jesus Christus bekennen. In knapp 2.500 Spra- chen ist die Bibel heute übersetzt. Die christliche Botschaft macht nicht vor Volks- und Landesgrenzen Halt. Sie gilt aus- nahmslos allen Menschen. (Darum geht es am dritten Sonntag nach Epiphanias.) Bereits Jesus und seine Jün- ger haben sich den Nachbarn des Volkes Israel zuge- wandt, haben Ausländer geheilt und mit Samaritanern debattiert. Auch Jesu Ahnen sind international wie die Moabiterin Rut, die mit ihrer Schwiegermutter in fremdes Land zog und ihre Religion annahm. Gottes Liebe kennt keine Grenzen – bezeugen die Apostel und Propheten. So wird auch das Reich Gottes bunt und vielsprachig sein. „Es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Karly Santiago) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten suchen, die mich be- wegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unter- wegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 30.01.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Ehejubiläum Sie feiern 2025 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfar- rer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Aufräumaktion Krabbelgruppen In unserem Ev. Gemeindehaus tref- fen sich regelmäßig einige Krabbel- gruppen. Im Laufe der Zeit gehen immer wieder Spielzeuge kaputt oder werden unansehnlich. Nun ha- ben sich zwei Krabbelgruppenmütter dazu bereit erklärt, den Spielzeug- schrank aufzuräumen. Das Ergebnis ist toll! Ein herzliches Dankeschön an die beiden fleißigen Helferinnen. Wenn alle mithelfen, bleibt es auch so schön und alle haben etwas davon. --- Bibeltreff zum Matthäus-Evangelium Am Sonntag, 26. Januar findet um 14:30 Uhr wieder ein Bibeltreff im Martin-Luther-Gemein- dehaus Weingarten statt. Das Thema lautet „Mit Jesus wird Gottes Welt greifbar“. Mario Müller, der neue Gemein- schaftspastor des Evang. Gemeinschaftsverbandes „Die Apis“ gibt Impulse zu Matthäus 4, 12-22. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Wein- garten. --- Einladung zum Frühschoppen in Ravensburg Bundestagskandidat*in- nen im Dialog Ravensburg. Am Sonntag, den 02. Februar 2025, laden das Kapu- ziner Kreativzentrum und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee herzlich zum zweiten Frühschoppen der Veranstaltungsreihe #WIRINRAVENSBURG ein. Die Veranstaltung findet von 11:00 bis 14:00 Uhr im Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstraße 27a, Ravensburg, statt. Prominente Gäste und ein spannender Einstieg Für die Diskussion konnten alle Direktkandidat*innen für den Bundestag gewonnen werden. Sie repräsentieren ein breites politisches Spektrum und garantieren span- nende Perspektiven: Agnieszka Brugger (Bündnis 90/ Die Grünen), Heike Engelhardt (SPD), Axel Müller (CDU), Benjamin Strasser (FDP), Laurin Brinkmann (Volt), Moritz Fischinger (Die Linke) Nach einer kurzen Vorstellung der Gäste eröffnet das Thema „Deutsch auf Zeit?“ Die Diskussion. Dabei wird ein Blick auf Integration und Migration geworfen: Wie fühlt es sich an, wenn Menschen, die hier ihre Wurzeln geschla- gen haben, plötzlich hören: „Ihr müsst zurück“? Zurück – wohin? Zu einem Ort, der längst fremd geworden ist, oder zu einer Heimat, die es für sie nie wirklich gab? Diese Frage brennt. Sie rührt an etwas Grundlegendes: Wer gehört wirklich dazu? Und wer wird trotz aller Be- mühungen und allem Dazugehören immer nur als Gast angesehen? Was macht das mit uns – als Gesellschaft, die sich stolz Einwanderungsland nennt? Und was macht das mit den Menschen, die immer wieder beweisen müssen, dass sie dazugehören? Wir möchten von den politischen Vertreter*innen ihre Haltungen zu diesem aktuellen, medi- al aufgeputschten und sensiblen Thema erfahren. Dabei stehen Fragen im Raum wie: Wie können wir Integration neu denken? Und welche politischen Rahmenbedingun- gen braucht es, um Menschen dauerhaft Teil unserer Gesellschaft werden zu lassen? Die Direktkandidat*in- nen werden ihre Positionen zu diesen Fragen darlegen und anschließend auf weitere Themen der Sozial- und Gesellschaftspolitik eingehen. Aktive Beteiligung des Publikums Die Teilnehmenden des Frühschoppens sind eingeladen, durch Publikumsfragen aktiv an der Diskussion teilzu- nehmen und ihre Anliegen direkt an die Kandidat*innen zu richten. Musik, Bier und Politik Für eine gemütliche Atmosphäre sorgt die Band „Blas und Balg“, die den Frühschoppen musikalisch begleitet. Frisch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 gezapftes Bier, heißer Tee und herzhafte Speisen runden das gesellige Format ab. „Dieses Thema ist hochaktuell und bewegt uns alle“, erklärt Pfarrer Ralf Brennecke. „Es geht darum, unser Selbstverständnis als Gesellschaft zu hinterfragen und den Menschen, die hier leben, eine Stim- me zu geben.“ „Unser Ziel ist es, über alle sozialen Milieus hinweg ins Gespräch zu kommen und so gemeinsam Lö- sungsansätze für unsere Stadt zu finden“, ergänzt Chris- tian Mayer, Vorstand des Kapuziner Kreativzentrums. Eintritt: frei (Spenden willkommen) Die Veranstaltung wird durch das Programm „Demokratie leben!“ geför- dert. Kontakt für Presseanfragen Christian Mayer Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Tel.: 0151/19470041 E-Mail: christian.mayer@kapuziner-rv. de Weitere Informationen unter: www.kapuziner.info #WIRINRAVENSBURG – Gemeinsam diskutieren, ge- meinsam gestalten. oder Diakonisches Werk OAB Wein- bergstr. 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, www. diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Vorbereitungsstart Nach einer erholsamen Winterpause startet der SVB am 28.01 in die Vorbe- reitung auf die Rückrunde der Saison 24/25. Erste Mannschaft Zugänge: Conner Odenbach (Torwart/TSV Berg II) Denis Schimanowski (Verteidiger/Rück- kehr zum SVB nach Präsidiumswechsel bei der Polizei) Abgänge: Max Dingeldey (FC Aramäer Pfullendorf) Vorbereitungsplan: Sonntag, 08.02 15.30 Uhr: FC 07 Albstadt - SV Baindt Sonntag, 16.02 12.30 Uhr: VfB Friedrichshafen II - SV Baindt Samstag, 22.02 12.30 Uhr: TuS Immenstaad - SV Baindt Dienstag, 25.02 19.00 Uhr: SV Wolpertswende - SV Baindt Freitag, 28.02 19.00 Uhr: SV Baindt - TSV Berg II Samstag, 08.03 (erstes Punktspiel) 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Zweite Mannschaft Sonntag, 09.02 12.45 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt II Freitag, 14.02 19.30 Uhr: TSB Ravensburg - SV Baindt II Samstag, 15.02 14.00 Uhr: SV Deuchelried - SV Baindt II Samstag, 22.02 13.00 Uhr: SGM Wohmbrechts/Heimenkirch II - SV Baindt II Samstag, 08.03 (erstes Punktspiel) 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II Jugendfußball Hallenbezirksmeisterschaften E-Juniorinnen Am letzten Wochenende waren wir mit zwei Mannschaf- ten in der Endrunde der E-Juniorinnen in Horgenzell ver- treten. Die E1 gehörte sicherlich zum Favoritenkreis, doch dass die E2 dann auch die Vorrunde als Gruppenerste abschlossen war sicherlich eine kleine Überraschung. Im Halbfinale hatten unsere E1 mit SV Deuchelried einen ge- schickt verteidigenden Gegner, den sie nur knapp mit 1:0 bezwangen, während unsere E2 gegen PSG Friedrichsha- fen das Halbfinale mit 0:4 recht deutlich verlor. Im Finale war unsere beste Torjägerin Greta leider schon zu stark angeschlagen, um sich entscheidend gegen ihre schnellen Bewacherinnen durchzusetzen. So gelang unseren Mädels nur ein Tor, während die Gegnerinnen mit drei Kontern das Finale für sich entscheiden konnten. Auch wenn es am Ende nicht ganz für einen Turniersieg gereicht hat, können wir stolz auf die Leistung unserer beiden Mannschaften sein, wo auch die jüngeren Talente schon auf hohem Niveau mitgespielt haben. Es spielten: E1: Franziska Joachim, Margo Hodek, Han- na Busam, Thea Rimmele, Mia Malsam, Pia Schützbach, Greta GünthnerE2: Ella Fehr, Finja Hinner, Lotte Kijews- ki, Marie Mayer, Mia Daiker, Lila Schluchter, Pauline Rist D-Juniorinnen Ebenso in Horgenzell am Start waren unsere D-Juniorin- nen, die die Vorrunde in Grünkraut schon souverän ge- winnen konnte. Da eine Mannschaft ausgefallen war und wir viele Spielerinnen dabeihatten, stellten wir außer Kon- kurrenz gleich eine zweite Mannschaft, auf die wir gleich im ersten Spiel trafen. In einem lockeren Turnierauftakt konnte das Spiel gewonnen werden, doch im zweiten Spiel trafen wir auf effiziente und vor allem körperlich überle- gene Gegnerinnen aus Immenried, denen wir uns mit 1:3 geschlagen geben mussten. Das abschließende Grup- penspiel gegen Bergatreute wurde wieder klar mit 3:0 gewonnen. Im Halbfinale konnten unsere Mädels gegen Wilhelmsdorf/Horgenzell abermals überlegen gewinnen und so kam es im Finale zum erneuten Aufeinandertreffen mit Immenried. Wir spielten es geschickt aus und gingen nach einem herrlichen Spielzug über drei Stationen mit 1:0 in Führung, die bis zur vorletzten Minute hielt. Dann setzte sich eine der Gegnerinnen körperlich recht rustikal durch und erzielte den Ausgleich, so dass es ins 9-m- Schießen ging. Beide Mannschaften verschossen je drei 9 m, dann wurde, zur Verwunderung aller der gegnerische wieder- holt. Die Schützin ließ sich die Chance nicht nehmen und verwandelte diesmal, zum Turniersieg für Immenried. Leider hat es diesmal nicht gereicht für den Turniersieg, Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 doch die Mädels haben sich als zweite trotzdem qualifi- ziert für die Teilnahme an den Verbandshallenmeister- schaften im Februar – Glückwunsch Mädels. Es spielten: Luisa Kolbaske, Emma Straub, Lena Alber, Lea Busam, Jule Ambacher, Ronja Mayer, Leonie Ziegler, Han- na Busam, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Lea Rimmele TT - V O R S C H A U Herren 1 starten mit Auswärtsspiel in die Rückrunde der Landesklasse Sa. 25.01.25 19.00 Uhr TSV Warthausen - Herren 1 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Fasnetswochenende 2025 Wie heißt es doch so schön im Lied von Peter Rubin…wir zwei fahren irgendwo hin. Genau so starteten wir ins zweite Fasnetswochenende und bis kurz vor An- kunft, wussten weder die Raspler noch die Schalmeien, dass die Fahrt ins Blaue zum Narrensprung zu den Bä- renjägern von Griesingen geht. Davor gab es im Bären in Uttenweiler (siehe Bild) noch einen gemeinsamen musikalischen Frühschoppen und tatsächlich beendeten einige Raspler die Bärentour 2025 beim Lumpenkapellenball in der Schenk-Konrad-Halle. Leider war die Sonne an diesem Wochenende nicht gar so präsent und so ging es eher in ein nebliges Grünkraut zum Sonntagssprung, Aber Hauptsache, die Sonne lacht am kommenden Wo- chenende über Baindt, wenn am Samstag um 14:30 Uhr erstmalig der Narrenbaum auf unserem neugestalteten Dorfplatz gestellt wird. Einen Tag später, also am Sonntag, 26. Januar, star- tet um 13.30 Uhr unser 16. Narrensprung in Baindt. An diesem Großereignis nehmen über 3000 Maskenträger aus verschiedensten Narrenzünften samt Musikkapellen, Fanfarenzügen und Schalmeien, sowie diversen Baindter Gruppen und Vereinen teil. Wichtige Information für alle Anwohner: Aufstellungsplatz: Boschstraße Umzugsweg: Boschstraße – Marsweilerstraße – Küfer- straße – Ziegeleistraße – Innere Breite – Gartenstraße Der Umzugsweg endet in der Thumbstraße. Die Anlieger bzw. Grundstücksanlieger am Aufstellungs- platz und Umzugsweg möchten wir darauf hinweisen, dass keine „fahrenden Händler“ Verkaufsstände an bzw. auf Privatgrundstücken am Aufstellungsplatz und Um- zugsweg aufbauen und betreiben dürfen. Dies bleibt aus- schließlich den Baindter Vereinen vorbehalten. Außerdem bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger darauf zu ach- ten, dass an diesem Tag die oben genannten Straßen zwischen 12.00 Uhr und 17.00 Uhr gesperrt sind und mit Fahrzeugen nicht mehr befahren werden können. Gleich- zeitig bitten wir, auf dem gesamten Umzugsweg keine Fahrzeuge zu parken. Im Voraus recht herzlichen Dank für Ihr entgegengebrachtes Verständnis. Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie Ihr Haus und/ oder Garten fasnetsmäßig schmücken, um so das Orts- bild diesem närrischen Höhepunkt entsprechend anzu- passen. Ihrer Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Auf ein tolles Fasnetswochenende mit einem herrlichen Narrensprung und vielen Zuschauern freut sich mit viel RASPLER - RATSCH RATSCH die Narrenzunft Raspler. Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 29.01.2025 kommt Frau Tanja Müller vom Ernäh- rungszentrum Bad Waldsee zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema: Fermentieren: Fermentieren hat viele Vorteile, darunter die Verbesse- rung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Förderung gesunder Darmbakterien und die Steigerung des Nähr- stoffgehalts. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inte- ressierten aus der Gemeinde herzlichst ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Samstag, 15.02.2025 Landfrauenfasnet im Bischof-Sproll-Saal, Beginn 19.30 Uhr. Unser Motto: Der Berg ruft, komm mit auf die Mars- weiler Höh´. Anmeldung bis 09.02.2025 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035 oder über unsere Whatsapp-Gruppe. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Juli- an Kurz (0176 53542387) melden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Das Baindter Wochenende steht an Letztes Wochenende feierten wir Pre- miere mit unserer ersten „Fahrt ins Blaue“ und sie war ein voller Erfolg. Nach einem doch etwas nervösem Start mit vielen Ver- mutungen und Mutmaßungen legten wir unseren ersten Stopp im Gasthaus „Bären“ in Uttenweiler ein. Damit war das Eis schnell gebrochen und die ausgelassene Stim- mung nahm beinahe überhand. Als nächster Halt stand dann der Jubiläumsumzug der Narrenzunft Griesingen (bei Ehingen) an. Nach einer erholsamen Rückfahrt en- dete unsere Fahrt zu guter Letzt auf dem Räuberball in Baindt. Vielen Dank an die Raspler für diese grandiose Ausfahrt und Organisation. Das schreit nach einer Wiederholung! Viel Zeit, um in Erinnerungen zu schwelgen, bleibt den Musketieren aber nicht, denn das Baindter Wochenen- de steht an. Bereits am Samstag wird auf dem neuen Dorfplatz erst- mals der Narrenbaum gestellt. Und am Abend besuchen wir unsere Freunde vom FZ Löwen bei Ihrem Hausball in Baienfurt. Am Sonntagmorgen geht es dann doch etwas früher los als üblich. Wir dürfen beim Zunftmeisterempfang auf- spielen und begrüßen die Zunftmeister der eingeladenen Narrenzünfte und Vereine musikalisch in der Schenk-Kon- rad-Halle. Und danach ziehen wir durch nahezu alle Gas- sen und Straßen, die Baindt zu bieten hat. Wir freuen uns wieder auf ein tolles Wochenende! Volleyball LJ Baindt Fulminanter Auftakt in die Rückrunde Was war denn da am Wochenende los? Im Spiel VLJ Baindt 2 gegen den SSV Ulm 1846 1 machten die Baindter immer- hin schon mehr Punkte als beim letzten Mal (9:25; 11:25). Sie konnten zwar etwas dagegen halten, waren aber - der frühen Uhrzeit geschuldet - noch nicht ganz wach. Im zweiten Spiel gegen die TG Biberach musste sich die Volleyball Landjugend Baindt 2 im ersten Satz knapp geschlagen geben (20:25). Nachdem der Schwachpunkt ermittelt und vom Feld gestellt wurde, lief es für die Baind- ter rund (25:20). Für den Gesamtsieg reichte es leider am Ende trotzdem noch nicht (7:25). Auch die erste Mannschaft hatte Schwierigkeiten in ihrem ersten Spiel des Tages gegen den SV Jedesheim (21:25; 15:25). Nachdem die zweite Mannschaft ihren Spieltag in Ulm beendet hatte, kam sie als Verstärkung und laut- starker Fanclub in die Baindter Halle. Mithilfe der zahl- reichen Zuschauer und nach deutlicher Traineransage ging es gegen den TV 02 Langenargen Psychos zurück auf’s Spielfeld. Die Mannschaft wirkte wie ausgewechselt, konnte ihre Eigenfehler drastisch reduzieren und feier- te gemeinsam jeden einzelnen Punkt. Das zahlte sich bereits im ersten Satz aus (25:20). Und auch nach dem Seitenwechsel war zwar keine eindeutige Überlegenheit da, doch konnte am Ende ein Sieg verbucht und gefeiert werden (25:21). Die nächsten Termine: Beim Narrensprung am Sonntag, 26.01.2025 freuen wir uns, euch an unserem Stand begrüßen zu dürfen. Am 30.01.2025 spielt die VLJ Baindt 1 die nächste Pokal- runde in Tettnang. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis DRK Kreisverband DRK warnt vor Eiseinbruch - Kinder besonders ge- fährdet Wenn die Frostgrade Eisschichten auf die Gewässer in Oberschwaben zaubern, ist die Verlockung groß, sich auf die vereisten Weiher, Seen und Flüsse zu wagen. „Bitte Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 keinesfalls betreten“, warnt Gerhard Krayss, DRK-Kreis- geschäftsführer. „Ein Spaziergang auf einem nicht frei- gegebenen Gewässer ist gefährlich und kann zu einem Einbruch ins Eis führen. Die einsetzende Unterkühlung führt schon nach wenigen Minuten zum Ertrinken“. Krayss erklärt, wie man ins Eis eingebrochenen Personen hilft, ohne sich selbst zu gefährden. Tipp 1: „Beachten Sie unbedingt die örtlichen Warn- hinweise. Erklären Sie diese auch ihren Kindern. Grundsätzlich bilden stehende Gewässer dickere Eisschichten als fließende. Auf Seen kann das Eis durch Strömungen unterschiedlich dick sein. Industrielle Zuläufe lassen die Wassertemperatur steigen. Dort wird das Eis dünner. Besonders gefährlich sind Talsperren, deren Pegel sich ständig ändert. Dort bilden sich unter dem Eis Hohlräume. Auch an Fischerlö- chern, Eisrissen und Einbruchstellen ist die Tragfähigkeit verringert. Ein Knistern kündigt an, wenn das Eis bricht. Verlassen Sie sofort kriechend die Eisfläche - auf dem gleichen Weg, auf dem Sie gekommen sind. Warnen Sie andere Personen, die sich auf dem Eis befinden. Tipp 2: Schnellstmöglich Notruf (112) absetzen! Achten Sie auf die eigene Sicherheit. Holen Sie sich wei- tere Unterstützung, indem Sie laut um Hilfe rufen. An vielen Gewässern werden zur Winterzeit Hilfsmittel wie Rettungsringe und -leinen zur Bergung von eingebro- chenen Personen bereitgestellt. Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie der eingebrochenen Person vom Ufer aus einen Schal, einen Stock oder ähnliches und ziehen Sie sie aus dem Wasser. Liegt die Einbruchstelle weiter weg, sichern Sie sich mit einem Seil und „robben“ Sie am besten zur Einbruchstelle. Hilfsmittel, wie z.B. eine Leiter, können das eigene Gewicht auf dem Eis verteilen und so vor dem eigenen Einbruch schützen. Tipp 3: Unterkühlte Person nur langsam erwärmen Bringen Sie eine unterkühlte Person in einem warmen Raum. Ziehen Sie ihr vorsichtig die nasse Kleidung aus und wickeln Sie in eine Rettungsdecke. Den Betroffenen möglichst wenig bewegen. Bei Bewusstlosigkeit kontrol- lieren Sie, ob die Person normal atmet. Ist dies der Fall, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Beobachten Sie immer wieder die Atmung. Bei Bewusstlosigkeit und nicht vorhandener normaler Atmung beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (30 Mal Herzdruckmassa- ge, 2 Mal Beatmen im Wechsel). Hören Sie erst auf, wenn der Rettungsdienst sie dazu auffordert.“ Landratsamt Ravensburg Fachtagung für landwirtschaftliche Direktvermarktung „Stimmt die Kasse?!“ Preiskalkulation, Kassenführung, Steuerrecht & Co. Kreis Ravensburg – Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen und das Landwirtschaftsamt Biberach veranstalten am Dienstag, 18. Februar von 9 bis 16.30 Uhr einen überregionalen Fachtag für landwirt- schaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermark- ter aus der Region Oberschwaben im Kloster Sießen bei Bad Saulgau. Um kostendeckende oder gewinnbringende Preise für Produkte zu erzielen, muss man wissen, welche Kosten der Erzeugung zugrunde liegen. Wenn die eigenen Herstel- lungskosten nicht bekannt sind, wird die Preisgestaltung „nach Gefühl“ oder nach den Preisen der Mitbewerber festgelegt. Dabei ist die Frage: „Welchen Preis kann oder muss ich für mein Erzeugnis verlangen?“ für jeden Betrieb und für jedes Produkt an- ders zu beantworten, da jeder landwirtschaftliche Er- zeuger von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgeht. Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung und Be- triebsentwicklung, erläutert die Grundlagen, Kennzahlen und Einflussfaktoren, welche die Preisgestaltung und Wirt- schaftlichkeit beeinflussen. Auf was Direktvermarktende im Gewerbe- und Steuerrecht besonders achten müssen, erklärt die Steuerberaterin Martina Weber. Der Wissensmarkt am Nachmittag bietet eine Mischung aus Fachvorträgen und Praxis-Austausch. Die Steuerspe- zialistin stellt hier die Grundsätze und Anforderungen an die Kassenführung im Steuerrecht vor. Zudem gibt sie Tipps für das eigene Abrechnungsverfahren in der Di- rektvermarktung. Praxisbeispiele zur Preiskalkulation von Fleisch oder der Wirtschaftlichkeit von Verkaufsautomaten durch Experte Rettner runden den Fachtag ab. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Dienstag, 4. Februar, über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen und ein Flyer zur Veranstaltung hinterlegt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kosten für die Teilnahme betragen 40 Euro inklusive Tagesverpflegung und Getränken. „Wo ist Anne Frank“ Kreisarchiv zeigt am 27. 1., 17.30 Uhr den Animationsfilm zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus 75 Jahre nach Anne Franks tragischem Tod im Konzen- trationslager Bergen-Belsen erwacht ihre imaginäre Ta- gebuchfreundin Kitty an einem stürmischen Morgen des Jahres 2019 zum Leben und macht sich in Amsterdam auf die Suche nach Anne und ihrer Familie. Sie folgt dabei An- nes Spuren, vom ehemaligen Versteck im Hinterhaus der berühmten Prinsengracht 263 bis zu ihrem tragischen Tod im Konzentrationslager Bergen-Belsen 1944. Unterstützt wird sie bei dieser Suche von ihrem Freund Peter, der eine geheime Unterkunft für Geflüchtete betreibt. Verwirrt von Europas zerrütteter Welt und den Ungerechtigkeiten, de- nen Flüchtlingskinder ausgesetzt sind, möchte Kitty Annas Ziel verwirklichen und künftigen Generationen Hoffnung und Toleranz vermitteln. „Wo ist Anne Frank“ vom farbfilmverleih hat eine Al- tersfreigabe von sechs Jahren. Die Bildsprache und Be- griffe sind meist erst für Jugendliche ab 12 Jahren ver- ständlich. Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters bietet der Film die Möglichkeit auf zeitgemäße Art die Geschichte Anne Franks und deren Bedeutung für die Gegenwart kennenzulernen. Gezeigt wird der Film am Montag, 27. Januar, um 17:30 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34. Der Eintritt ist frei. Neben dem Film „Wo ist Anne Frank“ wird das Kreisarchiv Ravensburg im Jahr 2025 an drei weiteren Terminen ein Geschichtskino anbieten. · Am 7. März (anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März) und am · 9. Juli (Tag des Rock´n´Rolls) sowie am · 21. Juli (anlässlich des Jahrestags des Staufenberg- Attentats am 20. Juli 1944). Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung nach Voranmeldung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17:30 Uhr Caritas Bodensee-Oberschwaben Kinder betreuen - neugierig geworden? In der Kindertagespflege betreuen Sie mit Vergütung Kinder bis zu 14 Jahren bei Ihnen zu Hause, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.Wenn Ihnen der Umgang mit Kindern Freude bereitet, machen Sie die Kindertagespflege zu Ihrem Beruf und werden Tagesmutter oder Tagesvater. Neuer Vorbereitungskurs ab März 2025 Wir beraten Sie gerne: Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Telefon: 0751-36256-36/-18 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de Infoveranstaltung: am Donnerstag 6. Februar 2025 18 bis 19.30 Uhr online (Zugangscode unter SCAN ME) Lieblingsjob? Irgendwas mit Kindern! Neuer Kurs ab März 2025 in Weingar- ten für Tagespflegepersonen Am 06.02.2025 findet um 18:00 eine Online-Infoveranstaltung statt. Anmelden können Sie sich über Qualifi- zierung.Kindertagespflege@rv.de oder direkt über den QR-Code teilnehmen. INFORMATIONEN Caritas Bodensee Oberschwaben | Ver- mittlungsstelle für Kindertagespflege Anja Staib 0751 362 56 36 | Christina Neubauer 0751 362 56 18 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwa- ben.de www.tagespflege-ravensburg.de Gasspürer unterwegs TWS Netz überprüft Gasrohrnetz – Prüfung startet am 27. Januar und dauert rund zwei Monate Ab dem 27. Januar fahren sie durch die Straßen – die Gasspürer der TWS Netz GmbH. Im Auftrag des Netz- betreibers prüft die Firma Schütz in den kommenden zwei Monaten das Gasrohrnetz in Weingarten, Baienfurt, Baindt und Wilhelmsdorf. Die TWS setzt dabei auf moder- ne Gasspürfahrzeuge, die mit hochsensibler Messtechnik ausgestattet sind und schon minimale Undichtigkeiten auf eine Entfernung von 12 Metern erkennen. Bisher waren Gasspürer mit sogenannten Teppichsonden zu Fuß im Netzgebiet unterwegs. Unterwegs auf Rädern Die Prüfung der Gasleitungen startet in Weingarten. „Durch den Einsatz der fahrzeuggestützten Technik ar- beiten wir noch effizienter und sparen Zeit sowie Ressour- cen“, erklärt Simon Scholz, Abteilungsleiter Netze bei der TWS. Die hochsensible Sonde im Fahrzeug spürt winzigste Undichtigkeiten auf. Dann wird die Stelle näher untersucht und, falls erforderlich, aufgegraben und die Leitung repa- riert. Nur in Ausnahmefällen müssen die Fachkräfte noch mit einer Teppichsonde zu Fuß die Leitungen ablaufen. Im Einsatz für die Versorgungssicherheit „Unsere Gasspürer leisten einen großen Beitrag für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung“, betont Simon Scholz. Um das lückenlose Überprüfen des Gasnetzes bis zu den Hausanschlüssen zu gewährleisten, müssen die Mitarbeitenden der Firma Schütz unter Umständen auch private Grundstücke betreten. „Wenn die Entfer- nung der Hausanschluss-Leitung zum Fahrzeug zu groß ist, sind die Gasspürer zu Fuß unterwegs. Sie können sich ausweisen“, versichert Simon Scholz. Insgesamt umfasst das Versorgungsnetz der TWS Netz rund 600 Kilometer Gasleitungen, die regelmäßig geprüft werden. Technische Werke Schussental (TWS) Energiezukunft selbst gestalten TWS informiert auf der Baumesse hausplus über Ener- gie- und Wärmelösungen Energie sparen, Klima und Ressourcen schonen - aber wie? Für viele Verbraucher sind das drängende Fragen, wenn es um die eigenen vier Wände und Projekte zur Energieeffizienz oder Energieeinsparung geht. Wertvol- le Tipps dazu gibt es auf der Baumesse hausplus vom 31. Januar bis 2. Februar in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. Die Technischen Werke Schussental (TWS) beraten an ihrem Messestand Bauherren, Sanierer und Gewerbetreibende. Die Besucherinnen und Besucher er- wartet unter anderem spannende Einblicke in das „tw- sÖkoenergiehaus“. Mit dieser Energielösung kann die eigene ökologische, effiziente und unabhängige Strom- versorgung mit innovativen und intelligenten Komponen- ten möglich werden: Von der Photovoltaikanlage über den Stromspeicher im Haus bis hin zur Ladestation für das Elektroauto greifen alle Komponenten der Solar- stromversorgung perfekt ineinander. Für alle, die mehr über die Eigenstromnutzung erfahren möchten, lädt die TWS im Rahmen der hausplus am Sonntag, 2. Februar, um 10.30 Uhr zu einem Vortrag mit dem TWS-Experten Fabian Schäfer ein. Expertensprechstunde für Wärmelösungen Gemeinsam mit Kommunen arbeitet die TWS seit Jah- ren an innovativen Wärmelösungen und investiert kon- sequent in klimaneutrale Energiesysteme. So baut der Energieversorger in Ravensburg und Weingarten ein Fernwärmenetz auf, das künftig Haushalte, kommuna- le Betriebe und Geschäfte energieeffizient mit Wärme versorgt. Im Rahmen der Expertensprechstunde können sich die Messebesucher am Freitag und Samstag jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie am Sonntag von 15 bis 17 Uhr am TWS-Messestand über den Baufortschritt und die An- schlussmöglichkeiten informieren. Darüber hinaus hält der Energiedienstleister auf der hausplus Informationen zur Heizkostenverordnung pa- rat und informiert darüber, wie er Hausverwaltungen und Vermieter mit fernauslesbarer Messtechnik entlastet. Der Service reicht bis hin zur kompletten Nebenkostenabrech- nung. Im Rahmen eines eigenen Förderprogramms unter- stützt die TWS zudem eine Vielzahl von Maßnahmen für mehr Effizienz. Informationen zu den aktuellen Förder- programmen der TWS erhalten Interessierte ebenso wie attraktive Ökostrom-Angebote, die nicht nur nachhaltig sind, sondern mit einem Messebonus von 100 Euro einen Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 zusätzlichen finanziellen Mehrwert bieten. Mehr Informa- tionen gibt es auch unter www.tws.de. Ravensburger Spieleland veranstaltet Bewerbertag Das Ravensburger Spieleland stellt sich als Arbeitge- ber am 24. und 25. Januar 2025 vor. Der Freizeitpark am Bodensee sucht für die Saison 2025, die am 5. April 2025 startet, interessierte Saison- und Abrufkräfte für die unterschiedlichsten Bereiche wie Animation, Shop, Logistik, Gastronomie, Ticketing und Event. Wer für das Jahr 2025 noch auf der Suche nach einem spannenden Ferien- oder Nebenjob ist, ist am 24. und 25. Januar 2025 im Ravensburger Spieleland herzlich willkommen. Der Freizeitpark geht an diesem Tag in den direkten Austausch mit Interessierten und stellt sich ihren Fragen. Egal ob Schüler, Student oder Rentner – alle In- teressierten ab 16 Jahren sind eingeladen, sich über die Möglichkeiten zu informieren. Das Ravensburger Spieleland bietet eine Vielzahl an spannenden Arbeitsbereichen, darunter die Bereiche Animation, Shop, Logistik, Gastronomie, Rezeption, Ti- cketing und Event. Im Bereich Animation verantworten Arbeitnehmer den Betrieb einer der über 70 Attraktio- nen, für die sie vorab eine entsprechende Einweisung erhalten. „Ich habe keine Lieblingsattraktion. Es macht alles auf seine Art Spaß. Man hat verschiedene Kinder in allen Altersgruppen und es ist einfach toll zu sehen, wie sie sich freuen und dass man so viele unterschiedliche Menschen trifft“, so Helena, Mitarbeiterin aus dem Bereich Animation. Für die Spieleland-Shops wird ebenfalls noch Unterstützung im Verkauf und in der Beratung der Gäste gesucht. Hierzu gehören Aufgaben wie die Bestellung der Produkte, das Einräumen der Ware und die Kommissio- nierung. In diesem Bereich wird man bei Bedarf auch in der Logistik mit eingesetzt, wo die Produkte für die Shops zusammengestellt und ausgeliefert werden. Wer gerne mit Lebensmitteln arbeitet, der findet sich im Bereich der Gastronomie im Park wieder. Hier werden hauptsächlich Speisen zubereitet, ausgegeben und abkassiert. Die Be- reiche Ticketing und Rezeption konzentrieren sich wieder stark auf den direkten Kontakt mit den Gästen. Oft ist die betreffende Person die erste Kontaktperson zu den Be- suchern. Mitarbeitenden in diesem Bereich kümmern sich um den Ticketverkauf, offene Fragen, den Check-In bzw. Check-Out im Feriendorf sowie um die Einlasskontrolle am Haupteingang. Bewerber, die besonders kontaktfreu- dig sind und immer wieder neue Aufgaben suchen, sind im Bereich Events gut aufgehoben. Hier wird an den un- terschiedlichsten Events am Wochenende unterstützt: Von einer Malaktion, über die Betreuung von Promotionsstän- den auf Stadtfesten bis hin zu Konzerten im Spieleland, hier ist Abwechslung garantiert. Für den besten Einblick in die einzelnen Bereiche und Ab- teilungen steht am Bewerbertag aus jeder Abteilung ein Mitarbeitender zur Verfügung, um Fragen und Unklarhei- ten zu beantworten. Auch eine direkte Bewerbung ist an den genannten Terminen möglich. Teilnehmende können hier gerne direkt ihre Unterlagen mitbringen oder ihre Daten vor Ort abgeben. Eckdaten zu den Terminen Die Bewerbertage finden am 24. Januar 2025 von 13:30 bis 16:00 Uhr und am 25. Januar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr statt. Interessierte parken auf dem Besucherparkplatz des Ravensburger Spielelands und folgen von der Rezep- tion aus der Beschilderung zum Bewerbertag, um direkt in der Rauch Fruchtsäfte Bar & Lounge zu landen. Es ist vorab keine Anmeldung erforderlich. Jeder Teilnehmer darf sich zudem, unabhängig von einer Einstellung, über eine Freikarte für den Freizeitpark am Bodensee für die Saison 2025 freuen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Inter- netseite des Parks unter www.spieleland.de/jobs. Landratsamt Ravensburg Freie Plätze bei Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im Februar Bei folgenden Veranstaltungen unseres Ernährungszen- trum im Februar gibt es noch freie Plätze. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 12. Februar Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 12. Februar um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstal- tung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Fingerfood - kreative Häppchen für jede Gelegenheit: Online-Workshop für Jugendliche und junge Erwach- sene ab 12 Jahren am 14. Februar Im interaktiven Online-Workshop mit Referentin Manu- ela Schmied werden gemeinsam anhand einfacher und schneller Rezepte köstliche Kleinigkeiten gezaubert, die perfekt für jede Party oder einen gemütlichen Abend mit Freunden sind. Gekocht wird von zu Hause aus, allein oder zusammen mit Familie oder Freunden. Der Workshop fin- det statt am 14. Februar von 16:00 - 18:00 Uhr, die Einkaufs- liste und „To-do-Liste“ erhalten die Teilnehmenden eine Woche vor Kursbeginn. Mitgebracht werden sollte Freude am Kochen, grundlegende Küchenausstattung, eine sta- bile Internetverbindung und ein Gerät mit Videofunktion und guten Lautsprechern. Die Veranstaltung ist kosten- frei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online- Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Energiewende Vogt e.V. Vortrag zum Thema Agri-PV, Landwirtschaft und er- neuerbarer Energie am 31.01.25 Herzliche Einladung zum ersten Treffen des Vereins Ener- giewende Vogt e.V. im neuen Jahr mit einem Vortrag zum Thema Agri-PV und dem Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft und erneuerbarer Energie; Referent Jo- nas Steur, Fa. Solmotion Ravensburg. Am Freitag, 31.01.2025 um 19.00 Uhr im Gasthof Adler in Vogt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Die Veran- staltung ist kostenlos, keine Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch. Weitere Infos und Termine unter https://energiewende-vogt.de/ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Stiftung Liebenau Da-Sein für Kinder Unser Rettungsanker für Familien Es ist Montagmorgen und Ihr Kind hat immer noch Fie- ber? Klingt vertraut? Keine Sorge, wir haben die Lösung! Unsere Fürsorgetalente schenken Ihren Kindern zuhause Zeit zum Gesundwerden! Flexibel wie ein Gummiband Kurzfristige Betreuung von 3 bis 8 Stunden Näher als Sie denken Verfügbar in Ravensburg, Leutkirch und im Umkreis von 10 Kilometer Homeoffice-freundlich Sie können von zu Hause arbeiten, während Ihr Kind be- treut wird Kein Blind Date Sie telefonieren vorab und erhalten einen Steckbrief der Betreuungsperson Individueller Service Wir passen uns an jede Lebenslage an St. Elisabeth-Stiftung Kinder Jugend Fami- lie Da-Sein für Kinder Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Telefon: 0751 977 1238 313 da-sein@st-elisabeth-stiftung.de www.st-elisabeth-stiftung.de FÜRSORGE-TALENTE ... ... VERDIENEN VIELE GLÜCKSMOMENTE! Möchtest du Freude und Dankbarkeit erleben? Dann bist du bei uns genau richtig! Unterstütze Familien dabei, ihren anspruchsvollen Alltag zu meistern, und schenke Kindern wertvolle Zeit zum Gesundwerden und Erholen. Projekt: Kannst du Da-Sein? „DA-SEIN FÜR KINDER“ Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Infos bei Frau Nimz und Frau Zimmer- mann, Tel.: 0751 9771238313 www.menschlich-ehrlich.de #komminsteam Alte Kirche Mochenwangen Fotoausstellung von Egon Woblick „Grenzenlos: Experimentelle Perspektiven“ 06. – 26.01.2025 Die Ausstellung ist noch am Samstag, 25. und Sonntag, 26.01. von 14:30 bis 17:30 geöffnet! Egon Woblick, ein 90-jähriger Künstler aus der Region, zeigt unter dem Titel „Grenzenlos: Experimentelle Pers- pektiven“ seine Werke. Die Ausstellung umfasst moder- ne, experimentelle Fotografien, die sowohl Akte als auch beeindruckende Natur- und Landschaftsmotive in neuem Licht präsentieren. Finissage mit Jubiläumskonzert Die Ausstellung endet am Sonntag, den 26. Januar mit einer festlichen Finissage um 17 Uhr, die zugleich ein mu- sikalisches Highlight am Abend bietet: Das Ponticelli En- semble feiert vom 24. - 26.01. sein 25-jähriges Bestehen mit dem Konzert „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“. Tagespflegepersonen gesucht Nächster Vorbereitungskurs startet im Weingarten Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im März und April statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespfle- geperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrun- gen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch die anschlie- ßende umfassende Qualifizierung und Fortbildung wei- ter zu vertiefen. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 01. März. Zuvor wird am Donnerstag, den 06. März um 18:00 eine Online-Infoveranstaltung angeboten. Anmeldungen hierfür sind möglich über h.fey@rv.de, es kann auch direkt über folgenden Link an der Veranstal- tung teilgenommen werden: https://landkreisravensburg.webex.com/landkreisravens- burg/j.php?MTID=mf8ea3f44c913ee6ec182e891fb42f53d Die drei regionalen Vermittlungsstellen stehen für alle Fragen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen sind • in der Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christi- ane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de • in der Region Schussental: Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktprv@ caritas-bodensee-oberschwaben.de • in der Region Nordwest: Ulrike Heiner und Dagmar So- herr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktpbw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de Die Kindertagespflege ist als eigenständiges Betreuungs- angebot gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Ver- mittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege in Kooperation vom Landratsamt Ravensburg, der Ca- ritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Technische Werke Schussental (TWS) Lebenshilfe Ravensburg erhält Unterstützung TWS-Mitarbeitende spenden Erlös einer Tombola Der Erlös der jährlich vom Betriebsrat der Technischen Werke Schussental (TWS) veranstalteten Weihnacht- stombola kommt in diesem Jahr der Lebenshilfe Ra- vensburg e.V. zugute. Die Mitarbeitenden der TWS ha- ben insgesamt 1.800 Euro an die regionale Organisation gespendet. „Mit der finanziellen Unterstützung der TWS können wir vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Derzeit betreuen und begleiten wir über 100 Jugendliche und Erwachsene in ihrer freien Zeit“, berichtete Anna Engel- berg, Leiterin der Lebenshilfe Ravensburg bei der Spen- denübergabe. Sie hob auch das große Engagement der ehrenamtlichen Assistentinnen und Assistenten hervor. Nur durch deren Einsatz sei es möglich, soziale Teilhabe Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 zu ermöglichen und die Familien zu entlasten. Eine die- ser Ehrenamtlichen ist Celine Nold, Mitarbeiterin bei der TWS, die bei der Spendenübergabe über ihre Erfahrungen berichtete. Sie sei froh, dass ehrenamtliche Tätigkeit bei der TWS sehr geschätzt und unterstützt wird. Auch Frank Stöckler, Betriebsrat der TWS freut sich über das Engage- ment und die Spende der Kolleginnen und Kollegen. „Es ist schön, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird. Uns ist es wichtig, dass wir Projekte in der Region unter- stützen, in der wir jeden Tag tätig sind“. Gemeinsam mit Isabel Flamm organisierte er seitens des Betriebsrats die Spendenaktion im Rahmen einer Weihnachtstombola. Bei der Aktion kamen rund 900 Euro zusammen, die von der TWS-Geschäftsleitung auf 1.800 Euro verdoppelt wurden. „Wir wissen, wie wertvoll ehrenamtliche Tätigkeiten sind und wie sie dazu beitragen, die Gemeinschaft zu stär- ken und positive Veränderungen zu bewirken“, betonte TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) TWS passt Gaspreis in der Grundversorgung an Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) passt ihre Preise in der Gas-Grundversorgung zum 1. März 2025 an. Der Arbeitspreis steigt zum Stichtag um brutto 0,88 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf brutto 11,80 ct/kWh an. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Grund für die Erhöhung sind gestiegene externe Preis- bestandteile wie Netzentgelte, Abgaben und Umlagen. Seit der Preissenkung im Frühjahr 2024 sind diese fes- ten Preisbestandteile entsprechend gestiegen. Auf diese haben Energieversorger keinen Einfluss. Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS, erläutert: „Dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie sind wir in der Lage, die Preisanpassung erst zum 1. März umzusetzen. Damit profitieren unsere Kundinnen und Kunden in zwei heizintensiven Wintermonaten noch von den günstigeren Preisen. Dennoch können wir die externen Erhöhungen nicht das gesamte Jahr übernehmen und müssen sie da- her ab März an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.“ Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Jahr ergeben sich monatliche Mehrkosten von 13,20 Euro. Steigender CO2-Preis Ein fester Preisbestandteil, der zum Jahreswechsel gestie- gen ist, ist der sogenannte CO2-Preis, den alle Versorger entrichten müssen. Dieser wurde vom Gesetzgeber er- höht, um klimafreundliche Heizmethoden zu fördern. Er ist zum Januar 2025 von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. Zum Vergleich: 2023 waren es noch 30 Euro pro Tonne. Weitere Preisbestandteile, die Anfang 2025 gestiegen sind, sind die Netzentgelte zur Nutzung und Instandhaltung der Gasinfrastruktur und die Gasspeiche- rumlage zur Sicherstellung ausreichender Gasreserven. Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Paris. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung re- gelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Notwendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden- Württemberg werden täglich über 2000 Blut- konserven benötigt, um Patient*innen aller Altersklassen lückenlos zu versorgen. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen appelliert an alle noch Unentschlossenen, jetzt mit einer einfachen guten Tat ins neue Jahr zu starten: „Wir freu- en uns über alle engagierten Bürger*innen, die wir in den kommenden Tagen und Wochen zu einer Blutspende im Rahmen unserer zahlreichen Termine in der Region be- grüßen dürfen. Gemeinsam mit und dank der fleißigen Blutspender*innen schenken wir Mitmenschen, die drin- gend auf lebensrettende Blutspenden angewiesen sind, Hoffnung auf Leben und Gesundheit“, bekräftigt Nora Löhlein, Leiterin Kommunikation und Marketing. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Paris. Einfach Blutspendetermin im Aktionszeitraum (10. Februar bis 7. März 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teil- nehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen unter: www.blutspende.de/paris Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minuten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ers- ten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blut- gruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.02.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Kinderkleiderbörse am 15.03.2025 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Allen Schwangeren gegen Vorlage des Mutterpasses werden wir bereits um 10:30 Uhr die Türen öffnen. Gerne könnt ihr auch eine Begleitperson mitbringen, die euch beim Tragen hilft. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helfer- listen werden ab dem 09.02.25 auf Basarlino freigeschal- tet, nutzt einfach diesen Link: https://basarlino.de/PC42. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichti- gen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vorteilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 fer findet am Freitag, 14.03.25 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 15.03.25 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Gewerbliche Schule Ravensburg Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik an der Gewerblichen Schule Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 28. Januar 2025, um 18:00 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ra- vensburg einen Informationsabend über die Weiterbil- dung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten Fachar- beitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Ein- stieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konstruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Pro- jektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weiteren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Vorausset- zung für die Aufnahme in die Technikerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.gsravensburg.de entnehmen. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg; Telefon 0751/368 100, Fax 368 118 www.gsravensburg.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Aufla- gen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u. a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. Interesse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfannenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Zuschüsse für mehr Sicherheit im Betrieb Wer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen verbessern möchte, den unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Zuschüssen aus einem Gesamt- budget von 1,2 Millionen Euro. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirt- schaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukte sind sogar jährlich förder- fähig. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maxi- malförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersum- me aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025. Wichtige Voraussetzung Anträge und später die Rechnungen können ausschließ- lich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ einge- reicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen –, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderak- tionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung. Alle Infos zu den förderfähigen Produkten gibt es unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern 1. Förderaktion ab 1. Februar 2025, 12:00 Uhr Produktbezeichnung Maximalförderung Fang- und Behandlungs- stand für Rinderundefine- d(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 1.000 Euro Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rin- der(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 250 Euro Kälberfangkorb (K-Box protect)(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 600 Euro Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen 30 %, max. 100 Euro Funkgesteuerte Fällkeile 30 %, max. 600 Euro Kamerabasierte Per- sonenerkennungssyste- me(nach dem Prüfungs- satz GS BAU – 71) 30 %, max. 600 Euro Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät 30 %, max. 400 Euro Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 2. Förderaktion ab 1. März 2025, 12:00 Uhr Produktbezeichnung Maximalförderung Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nacken- schutz, Shirts) 50 %, max. 800 Euro Sonnenschutzzelte(nur für Arbeitgeberbetriebe) 50 %, max. 800 Euro Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz 50 %, max. 800 Euro AOK Bodensee-Oberschwaben Was tun gegen den Januar-Blues? Neues Jahr, graue Tage: AOK-Tipps für mehr Leichtigkeit und Motivation im neuen Arbeitsjahr Das Fest der Lichter ist vorbei, der Jahreswechsel began- gen. Jetzt schauen uns die grauen, kalten Wintermonate an und legen sich vielleicht hier und da auf die Stimmung. Wie nun mit Schwung ins Arbeitsjahr gehen? Christiane Petersen-Schweitzer rät erstmal zur Rück- schau. Nach der Erfahrung der Koordinatorin Prävention in Lebenswelten und Lebe Balance-Trainerin bei der AOK Bodensee-Oberschwaben lohnt es sich, die positiven Din- ge des vergangenen Jahres zu betrachten. „Fragen Sie sich: Was habe ich gelernt, was hat mir Freude bereitet, was will ich vertiefen? Aus dieser Reflexion entsteht die Motivation, im Arbeitsalltag neue Dinge auszuprobieren.“ Manchmal hilft ein neuer Anstrich, denn auch opti- sche Veränderungen bringen frischen Wind. Sei es ein Handschmeichler auf dem Schreibtisch oder Fotos von der Familie, die man ganz bewusst auf dem Desksha- ring-Schreibtisch aufstellt. Solche Kleinigkeiten entfalten positive Wirkung. Ebenso wie neue Rituale, zum Beispiel sich in der Kaffeepause mit Kolleginnen und Kollegen zu verabreden. Das funktioniert – telefonisch – auch im Homeoffice. „Generell sind persönliche Verbindungen wichtig“, unter- streicht Christiane Petersen-Schweitzer. „Selbstwirksam- keit entsteht viel im Kontakt mit anderen Menschen. So kann ich Dinge für mich abwägen, die Leichtigkeit von anderen mitnehmen und erfahren, wie sie Probleme an- gehen“, sagt Christiane Petersen-Schweitzer. Sie unter- stützt ein flexibles Mindset, mit dem man positiv auf das Leben und die Arbeit schaut. „Ich kann vielleicht nicht al- les, aber ich habe immer die Möglichkeit dazu zu lernen. Auch in schwierigen Situationen. Rückschläge kann ich als Chance für einen Erkenntnisgewinn betrachten.“ Wem es schwerfällt, das Gute zu sehen, dem empfiehlt Chris- tiane Petersen-Schweitzer die Kaffeebohnen-Methode: Morgens zehn Kaffeebohnen in die rechte Hosentasche packen und jedes Mal, wenn tagsüber eine positive Sa- che passiert, eine Bohne in die andere Hosentasche be- wegen. „Die meisten Menschen staunen, wie viele Bohnen sie abends in der linken Tasche finden.“ Statt sich vom Januar-Blues runterziehen zu lassen, kann der Monat auch als Chance gesehen werden: Zeit für neue Projekte, persönliche Weiterentwicklung oder die Umset- zung kleiner Träume. „Auch das Erstellen einer „Bucket List“ für das neue Jahr motiviert und gibt positive Impul- se“, so Christiane Petersen-Schweitzer. LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG PFAS-Belastung des Grundwassers in Mittelbaden: Aktualisierte Prognosen bis 2033 jetzt online verfügbar Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat heute ihre neue Simulation zur Belastung des Grundwassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubs- tanzen (PFAS) für die Regionen Rastatt und Baden-Baden veröffentlicht. Das Modell liefert wertvolle Informationen für die Nutzung und den Schutz des Grundwassers. PFAS im Grundwasser: Eine Herausforderung für Mit- telbaden Die Belastung des Grundwassers durch PFAS-Verbindun- gen ist seit dem Jahr 2013 ein zentrales Umweltthema in Mittelbaden. Die Industriechemikalien, oft als „Ewigkeit- schemikalien“ bezeichnet, sind bekannt für ihre extreme Beständigkeit und können sich in Wasser, Boden und Lebewesen anreichern. Im Sommer 2013 wurde bei einer Routineuntersuchung eines Trinkwasserbrunnens im Landkreis Rastatt eine PFAS-Verunreinigung festgestellt. Weitere kontaminier- te, landwirtschaftlich genutzte Böden wurden im Raum Rastatt und Baden-Baden gefunden. Dies führte zu Ein- schränkungen bei der Entnahme von Grundwasser. „Für alle Betroffenen ist wichtig, im Vorfeld möglichst ge- nau abschätzen zu können, wie sich in den kommenden Jahren die Schadstoffe im Grundwasser weiterbewegen“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Deshalb haben wir unsere Prognosen erweitert.“ Interaktive Karten: Prognosen bis 2033 für drei Grund- wassertiefen Die Simulation zeigt für drei verschiedene Tiefenbereiche des Grundwassers die derzeitige Situation und prognos- tiziert die räumliche Ausdehnung der PFAS-Verunreini- gung nun bis zum Jahr 2033. Nutzerinnen und Nutzer der interaktiven Karten können selbst wählen und sich für drei verschiedene Tiefenbereiche im Grundwasserlei- ter und unterschiedliche Prognosejahre die Entwicklung darstellen lassen. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellier- ten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden. Die interaktiven Karten können über die Webseiten der LUBW abgerufen werden: PFAS-Karten-Online. Erweiterte Modellierung: Neun PFAS-Verbindungen erfasst Die neue Simulation umfasst vier weitere Verbindungen und ermöglicht mit nun insgesamt neun für die Region relevante PFAS-Verbindungen eine verbesserte Bewer- tung der Gesamtsituation. So binden sich kurzkettige PFAS-Verbindungen weniger stark an Bodenpartikel oder organische Substanzen. Sie lösen sich leichter im Wasser und breiten sich entsprechend schneller mit dem Grund- wasserstrom aus. Langkettige Verbindungen wie binden sich hingegen stärker an organische Substanzen oder Bodenschichten und breiten sich langsamer aus. Hintergrundinformation Trinkwasserverordnung legt ab 2026 Grenzwerte für PFAS fest Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist, wird auch den Herausforderungen durch PFAS im Wasser Rechnung getragen. Erstmals werden Grenzwerte für die Industriechemikalien festgelegt und in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Janu- ar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) für eine Gruppe von 20 PFAS-Verbin- dungen. Zusätzlich enthält die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert in Höhe von 0,02 µg/L für die Summe von PFOA, PFNA, PFHxS sowie PFOS (Summe PFAS-4). Dieser Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2028. Grundwassermodell Seit dem Bekanntwerden der PFAS-Verunreinigung in der Region Rastatt und Baden-Baden im Jahr 2013 erfolg- ten zahlreiche Untersuchungen. Alle verfügbaren Daten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 der unteren Wasserbehörden, der Wasserversorger und der LUBW wurden für die Modellierung der Verbreitung von PFAS im Grundwasser genutzt. Die erste Online-Ver- öffentlichung der Ergebnisse der Simulation erfolgte im Jahr 2018. Seitdem wird das Modell regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst und aktualisiert. Das Ergebnis ist ein konsistentes Modell, das die Grundwasserströmun- gen und den PFAS-Transport in der Region Rastatt/Ba- den-Baden möglichst realitätsnah abbildet. Das Modell wird auch künftig weiterentwickelt. Die aktuelle Simulation deckt neun für die Region rele- vante PFAS-Verbindungen ab: PFBA, PFPeA, PFHxA, PF- HpA, PFOA und neu hinzugekommenen sind PFNA, PFBS, PFHxS und PFOS. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellierten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden, das auf der Basis des großräumigen Grundwassermodells Ba- sel-Karlsruhe entwickelt wurde, das im Rahmen der gren- züberschreitenden Projekte LOGAR (Länderübergreifen- de Organisation für Grundwasserschutz am Rhein) und MoNit (Modellierung der Grundwasserbelastung durch Nitrat im Oberrheingraben) erstellt wurde. Das Grund- wassermodell der LUBW ist ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung der PFAS-Belastung zu verstehen und zu- künftige Maßnahmen zu planen. Weitere Informationen zur Methodik, den Datenquellen und den Komponenten des Modells finden sich im Zwischenbericht der LUBW „Grundwassermodell Mittelbaden – Analyse und Prognose der PFAS-Belastung im Raum Rastatt und Baden-Baden (Stand: Dezember 2017)“ sowie in den dazugehörigen FAQs zur Grundwassermodellierung. Deutsche Rentenversicherung Hilfe für Steuererklärung in der Rente Kostenlose Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner Information über die Meldung an die Finanzverwaltung Unterstützung für die Steuererklärung in der Rente bietet die kostenlose „Information über die Meldung an die Fi- nanzverwaltung“. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das Jahr 2024 automatisch von der gesetzlichen Rentenver- sicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Erstmaliger Antrag Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten sie 2025 automatisch. Erstmalig beantragen kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung Elektronische Daten Antragsstellende müssen ihre steuerrechtlich relevanten Beträge seit 2019 nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Die Beträge liegen dem Finanzamt als elekt- ronische Daten, den „eDaten“, bereits vor. Nur Korrek- turen bei falschen oder unvollständigen Daten müssen vermerkt werden. Weitere Informationen Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Versi- cherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ un- ter Publikationen | Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg. kompetent, freundlich & (H)echt stark! AUTOHAUS GmbH freundlich & (H)echt stark! GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 www.ah-hecht.de KFZ-MARKT freundlich & (H)echt stark! GmbH GESUNDHEIT TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Kinder! Wir möchten Sie herzlich einladen zum: Tag der offenen Tür 31. Januar 2025 15.30 –18.30 Uhr 07527-960380 www.gms-bergatreute.de Gemeinsam zum Abschluss! Real- oder Hauptschulabschluss in der Klassengemeinschaft Gemeinschaftsschule mit Sport- und Musikprofil BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik in Vollzeit im Zeitraum von Februar bis April 2025 Arbeitseinsatz mindestens 2 Wochen am Stück 200 € Prämie ab einem Zeitraum von 4 Wochen am Stück Neues Jahr - neues Glück! Wir suchen genau Dich! Zimmerer m/w/d, Dachdecker m/w/d oder holzbegeisterter Quereinsteiger m/w/d 2025 - wieder ein Jahr mit spannenden Projekten! Starte mit uns durch und komme in das Team Pfender. Einfach und unkompliziert. Wir freuen uns auf Dich! Telefon 0751 5604063 www.holzbau-pfender.de #Platzwechsel #TeamPfender #nurHolz #AzubiGesucht #Holzbegeisterung #Durchstarten Ev. Kindergarten Arche Noah Baienfurt WIR SUCHEN • Integrationskräfte (m/w/d) in den Hausgruppen befristet in Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit ca. 15 Stunden / Woche Weitere Informationen finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de VERANSTALTUNGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Fördermittelberatung: Sparen Sie Zeit und Geld Energieeffizienz: Weniger Kosten, mehr Wohnkomfort Regionaler Service: Persönliche Beratung vor Ort Starten Sie jetzt mit bis zu 70%* Förderung Machen Sie Ihr Zuhause zukunftssicher Energieberatung für Wohngebäude und Gewerbe Alexander Henzler 0751 / 999 919 - 0 info@kirchner-energie.de* maximale Förderung: neue Heizung bis 70%; Gebäudehülle bis 20% BAUMESSE 31. Jan. – 2. Feb. Oberschwabenhalle Ravensburg www.hausplus-rv.de Energieeffizienz, Neubau, Umbau, Finanzierung, Wohnen ’25 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Dirk Kull ⦁ Büro Wangen 07522-21553 ⦁ 0171-2140855 www.kull-immobilien.de Immobilie zu verkaufen / zu vermieten?! Wir suchen für unsere Kunden diverse Wohnungen & Häuser im Raum Ravensburg/Wangen/Lindau & Umgebung. Rufen Sie uns an! Wo gibt‘s denn noch sowas? Spezialitäten aus Urgroßmutters handgeschriebenem Kochbuch: Betriebsferien Do., 27.02. – Mo., 10.03.25 Feines Kalbsbries, Aufbruch vom Reh, Schweinsbäckle, Saure Kutteln Feine Fischspezialitäten Di., 11.03. bis Sa., 29.03.25 Familie Bösch Bad Waldsee-Gaisbeuren www.hotel-gasthaus-adler.de Tel. 07524/9980 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT freundlich & (H)echt stark! GmbH Wir suchen ab sofort eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Schulbegleitung für Baindt in Teilzeitanstellung (17 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de STELLENANGEBOTE[mehr]

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            Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkinder in der Klosterwiesenschule. Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst an: • Grundschule Klosterwiesenschule • Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Stellen werden für die Dauer eines Jahres angeboten. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Familien für selbstverständlich halten. Wir bieten Ihnen: • ein Taschengeld in Höhe von 470 Euro • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • Qualifizierte Anleitung durch erfahrene Mitarbeitende und Leitungskräfte • kollegiale Zusammenarbeit im Team Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und spannenden Tätigkeit geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Flintrop für Stellen in den Kindertagesstätten (Tel. Nr. 07502/9406-41) und Frau Nandi für die Stelle in der Grundschule (Tel. Nr. 07502/94114-172). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung![mehr]

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              Zuletzt geändert: 27.01.2025
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              ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 17. Mai 2024 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Blutfreitag 2024, wieder ein besonderer Tag! Fast 1.800 Reiterinnen und Reiter nahmen, begleitet durch Musik- kapellen, in diesem Jahr am Blutritt in Weingarten teil. Rund 20.000 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten die Prozession. Auch die Blutreitergruppe und der Musikverein Baindt waren mit dabei: Traditionell findet an Christi Himmelfahrt nach der morgendlichen Prozession der Proberitt der Baindter Blutreiter in Sulpach statt. Im Anschluss daran kommen viele Baindterinnen und Baindter auf den früheren Hof Elbs, um die vielen Pilger mit ihren Kutschen und Pfer- den auf dem Weg in Richtung Weingarten zu ihren Quartieren zu bewundern. Eine Besonderheit war in diesem Jahr der Besuch des Bischofs Ivo Muser aus Bozen-Brixen, der am Abend in der Basili- ka die Festpredigt gehalten hat. In seiner Predigt betonte er diese besonders schöne, festliche Stimmung der Menschen, denen er am Nachmittag begegnet ist und dass genau dieses Miteinander von unschätzbarem Wert ist für unsere Gemeinschaft. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Reiterinnen und Reitern der Blutreitergruppe Baindt, beim Musikverein Baindt für die musi- kalische Begleitung und bei den vielen Baindtern, die zum Gelingen dieser besonderen Tage beitragen. Ein ganz herzlicher Dank gilt den Familien Sonntag in Wickenhaus, die Blutreiter beherbergen und bei denen ein ganzer Bus voll Musikanten zu Gast ist. Ebenso ein herz- licher Dank an die Familien Späth aus Schachen auch hier werden auswärtige Blutreiter beherbergt und verpflegt. Darüber hinaus bedanke ich mich bei den Familien Elbs, Schad und Moosmann für die Bewirtung und die Einstimmung auf den Blutfreitag. Dieser Festtag ist etwas ganz Besonderes! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin v.l.n.r.: Pfarrer Bernhard Staudacher, Bürger- meisterin Simone Rürup, Bischof Ivo Muser aus Bozen-Brixen, Pfarrvikar Marco Rodri- guez Rivas und Dekan Ekkehard Schmid aus Weingarten an Christi Himmelfahrt Der Musikverein Baindt beim ersten Teil der Prozession. Pfarrer i.R. und ehemaliger Dekan Heinz Leuze begleitet von den Blutreitern Gebhard und Christian Sonntag Blutreitergruppe Baindt im Ösch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Fragen und Antworten zu den Wahlen am 9. Juni 2024 In gut drei Wochen ist Baindt aufgerufen, einen neuen Gemeinderat zu wählen und auch ein neues Europa- parlament mitzubestimmen. Rund 4.200 Wahlberechtigte erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichti- gung. Alles, was Sie zur Stimmabgabe am 9. Juni wissen müssen, erfahren Sie hier und auf unserer Home- page www.baindt.de. Wer darf wählen? Für die Gemeinderatswahl gilt: Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU- Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baindt ihren Hauptwohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Europawahl gilt: In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnen und sich seit min- destens drei Monaten in der EU aufhalten. Weitere Informationen, auch zu Sonderfällen, erteilt die Bundes- wahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de. Wer steht zur Wahl? Der Gemeindewahlausschuss hat am 4. April 2024 alle drei Wahlvorschläge zugelassen, die für die Gemein- deratswahl eingereicht worden sind. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl 2019: - Freie Wählervereinigung Baindt - Christlich Demokratische Union (CDU) - Bündnis 90/ Die Grünen Insgesamt stehen 30 Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat zur Wahl. Zu bestimmen sind 14 Mitglieder des Gemeinderates - jede/r Wahlberechtigte hat also maximal 14 Stimmen. Bei der Europawahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, und zwar nach dem Verhältnis- wahlsystem. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt diese in das Europäische Parlament. Zur Wahl zugelassen sind insgesamt 34 Parteien und politische Vereinigungen in Baden- Württemberg. Wahlberechtigte haben eine Stimme. Sie dürfen also nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Wie kann ich meine Stimme abgeben? Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderates beziehungsweise des Eu- ropäischen Parlaments und können Baindt und Europa aktiv mitgestalten. Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben Sie dazu am Sonntag, den 9. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Ihrem Wahl- lokal Gelegenheit. Welchem der drei Wahllokale Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrich- tigung. Wer lieber per Briefwahl wählen möchte, muss dies beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online auf www.baindt.de. Kontakt Sollten Sie weitere Fragen rund um die Kommunal- und Europawahlen 2024 haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Frau Heilig, 07502/9406-11 oder L.Heilig@Baindt.de. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Kandidatenvorstellung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 17. Mai 2024 ab 19 Uhr findet in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine Kandidatenvor- stellung für die Kandidatinnen und Kandidaten der diesjährigen Gemeinderatswahl statt. Im Rahmen die- ser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten, sowie Ihre Standpunkte zu verschiedenen Themen, näher kennenzulernen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung stehen Ihnen die Bewerberinnen und Bewerber für Fragen zur Verfügung. Für die Teilnahme der Bevölkerung an dieser Veranstaltung und das damit verbundene Interesse an der Ge- staltung unserer Gemeinde Baindt bedankt sich die Gemeindeverwaltung. Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahlberechtigte, welche für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Baindt eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberech- tigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben, oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. Für die Kommunalwahl werden die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Kreista- ges rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten zugestellt. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten: - Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab - die Daten werden an die Gemeinde online übertragen. - Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Ge- meinde www.baindt.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Aufruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrich- tigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. - Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunter- lagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung. - Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbe- nachrichtigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 07.06.2024;18:00 Uhr beantragt werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitten an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Te- lefon 07502 9406-12 E-Mail: Info@Baindt.de Rückversand der Briefwahlunterlagen Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote und gelbe Wahlbrief müssen am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksich- tigt werden! Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Postbriefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zugestellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Brief- wahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden. Der Wahlbrief kann auch beim Bürgermeisteramt in Baindt abgegeben werden und zwar bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr. Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird. Gemeindeverwaltung Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 SBBZ Sehen in Baindt: „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ war ein voller Erfolg Einweihungsfest des neuen Sinnesgarten lockte zahlreiche Besucher nach Baindt Der neu gestaltete Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt wurde am 5. Mai im Rahmen des „Das Fest im Kloster- hof Baindt - meet & see“ feierlich eröff- net, geweiht und vorgestellt. Zahlreiche Besucher folgten der Einladung nach Baindt. _credit: SBBZ Sehen in Baindt Am Sonntag, den 5. Mai war es endlich soweit: der neu gestaltete Sinnes- garten des SBBZ Sehen in Baindt wurde mit einer großen Einweihungsfei- er „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ feierlich eröffnet und vor- gestellt. Zahlreiche Besucher folgten der Einladung und nahmen am Gottesdienst, der anschließenden Segnung durch Pfarrer Bernhard Stau- dacher und am bunten Nachmittagsprogramm teil. Es war viel geboten und im wahrsten Sinne des Wortes wurden alle Sinne angesprochen. „Be- sonderer Dank gilt dem Lions Club Weingarten, der mit enormem Engage- ment eine Getränkebewirtung und ein Kuchenbuffet mit über 38 Torten ausrichtete. Wir sind über die großzügige Unterstützung sehr dankbar“, so Dr. Markus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Der Erlös, der beim Fest durch das Lions Café erzielt wurde, wird dem SBBZ zu Gute kommen. Zudem gab es unterschiedliche Food Trucks auf dem Gelände der Einrich- tung. Highlights wie der Dunkelgang oder das Mini-Galloway-Rind im Strei- chelzoo luden zum Staunen und Anfassen ein. Die Rollrutsche und das Trampolin, auf dem sogar Menschen im Rollstuhl auf ihren Spaß kommen können, begeisterten nicht nur die kleinen Gäste an diesem Nachmittag. Die Klassenzimmer und Fachräume waren geöffnet, um einen Einblick in die Besonderheiten einer Schule für Blinde und Sehbehinderte zu ermög- lichen. „Es hat uns sehr gefreut, dass neben Familien, Freunden und Ko- operationspartnern der Einrichtung auch viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unserer Einladung nachkamen. Der Sinnesgarten soll nämlich auch in Zukunft ein Begegnungsort sein - für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen und er soll auch der Öffentlichkeit offen- stehen“, so Dr. Marcus Adrian. Der Sinnesgarten werde für Vereine, für die Kirchengemeinde, für Schulen, Kindergärten oder für Senioren der Alten- pflege, für Menschen mit oder ohne Behinderung zugänglich sein. Bürger- meisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, richtete ebenfalls ein Gruß- wort an die Anwesenden. Der Sinnesgarten sei ein gelungener Zugewinn in der historischen Mitte Baindts. Nach einer mehr als dreijährigen Planungsphase, begann Anfang letzten Jahres die Sanierung und der Umbau des in die Jahre gekommenen Sin- nesgartens des SBBZ Sehen in Baindt. Der neu konzipierte Sinnesgarten ist nun barrierefrei und mit Leitlinien für Menschen mit Sehbehinderung gestaltet. Zudem wurde auf viel „Grün“ geachtet. So wachsen in Hoch- beeten unterschiedlich blühende und duftende Pflanzen, die sich auch von der Haptik unterscheiden. Zahlreiche Spielgeräte sorgen für Action. Rückzugsmöglichkeiten laden jedoch auch zum Entspannen ein. „Der neu gestaltete Garten bietet Menschen mit komplexen Einschränkungen weitere Möglichkeiten der Teilhabe. Es ist ein Ort, an dem inklusives Leben gelebt werden soll, und darauf sind wir stolz“, so Dr. Marcus Adrian. Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Der neu umgestaltete und nun auch barrierefreie Sin- nesgarten des SBBZ Sehen in Baindt wurde am 5. Mai im Rahmen des „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ eröffnet und vorgestellt_credit: SBBZ Sehen in Baindt „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ am 5. Mai war ein voller Erfolg. Zahlreiche Gäste folgten der Einla- dung des SBBZ Sehen in Baindt und nahmen am Einwei- hungsfest des neu gestalteten Sinnesgarten teil _credit: SBBZ Sehen in Baindt Text: Stefanie Keppeler Bilder: Stefanie Keppeler Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gartenglück für alle Foto: Sara Marouni Die Landesgartenschau ist nun offiziell eröffnet. Außergewöhnliche Gartenide- en bezaubern mit ihren Konzepten. Eins haben die Gärten gemein: klimafit und artenreich sollen sie sein. Der Trend zur naturnahen Gartengestaltung, möchte hiermit den Zwillingskrisen unserer Zeit entgegenwirken. Der Klimawandel bringt wärmere Sommer, während der Lebensraumverlust unsere heimischen Arten stark gefährdet. Ein grünes Band aus naturnahen Gärten, welches Schutz, Nah- rung und Aufzucht der Jungen ermöglicht, hierbei Schatten spendet, kostbares Wasser spart und heimische Pflanzen beherbergt, wirkt dem entgegen und ist inzwischen unerlässlich. Einen naturnahen Garten zu gestalten und Lebensraum zu schaffen, ist nicht schwer. Während der Landesgar- tenschau von Mai bis Oktober, begleitet Sie diese Serie mit Ideen und Vorschlägen hierzu. Vorab daher aus gege- benem Anlass eine zunächst etwas befremdlich wirkende Bitte. Lassen Sie die ersten Blattläuse in Ihrem Garten doch einfach mal gewähren. Blattläuse sind nämlich ein ganz hervorragender Snack für kleine hungrige Schnäbel. Die Vogeleltern haben aufgrund des Rückgangs der Insekten oft große Mühe, genug Nahrung für Ihre Jungen zu finden. Blattläuse sind hier perfekt geeignet, da die Jungen Anfangs keine größeren Insekten fressen können. Mit einer Invasion ist nicht zu rechnen, denn auf die Blattläuse folgt bald ihr ärgster Feind: der Marienkäfer. Ob Sieben- punkt, Zweipunkt oder Vierzehnpunkt mit variabler Färbung. Sie alle haben Blattläuse zum fressen gern. Auch die Larven des Marienkäfers freuen sich über Gartenbesitzer, die ihnen ihr erstes wichtiges Futter im Frühling gönnen. So kann der Glücksbringer seiner Aufgabe im Garten nachgehen. Auf den Einsatz von Pestiziden können wir so getrost verzichten und einfach mal die anderen arbeiten lassen. Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Verstärkerbusse und Sonderlinien zum Landesturnfest Zum Landesturnfest, das von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag, 2. Juni in den Schussentalgemeinden Ravens- burg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg stattfin- det, wird das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten des großen Sportevents. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Erweitert wird das Angebot auf den Stadtbus-Linien 1, 3 und 7A. Zusätzlich gibt es die Landesturnfest-Sonder- linien 50, 52, 56, 57, 59. Abends verkehren zusätzliche Fahrten zu den Veranstaltungen in der Eissporthalle und am Marienplatz (Haltestelle Frauentor). Die Turn- festlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahraus- weis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teil- nehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Fahrscheine können zudem z. B. über die bodo App/ twsMobil App erworben oder mit der bodo E-Card be- zahlt werden. Die erweiterten und zusätzlichen Fahrten werden zu folgenden Zeiten angeboten: Donnerstag, 30. Mai zwi- schen 8 und 24 Uhr, Freitag, 31. Mai zwischen 8 und 2 Uhr (Samstagfrüh), Samstag, 1. Juni zwischen 8 und 24 Uhr und Sonntag, 2. Juni zwischen 8 und 14 Uhr. Die Linie 1 fährt im 15-Minuten-Takt zwischen Baindt, Rat- haus - Baienfurt, Achtalschule - Weingarten, Charlotten- platz - Frauentor - Ravensburg Bahnhof - Huberesch. Im 30/60-MinutenTakt fährt die Linie die Haltestellen Hof- gut, Schmalegg und Marsweiler an. Teilweise fahren die Busse in anderen als den üblichen Taktzeiten. Ein Blick in den Online-Fahrplan ist dabei hilfreich. Die Linie 3 fährt im 15-Minuten-Takt von Weingarten Berg (BOB-Halt) - Weingarten, Charlottenplatz - Bil- dungszentrum St. Konrad - Frauentor - Ravensburg Bahnhof - Weissenau, Torplatz - Untereschach. Gorn- hofen wird bis 20 Uhr im 30-Minutentakt angefahren. Wichtiger Hinweis: Während der Landesturnfestes wer- den die Haltestellen Dreiländerring und Hegaustraße nicht bedient! Stattdessen können die Haltestellen „Am Sonnenbüchel“ oder die Zusatzhaltestelle „BZ St. Kon- rad“ genutzt werden. Die Linie 7A fährt am Freitag und Samstag im 15-Minu- ten-Takt zwischen Ravensburg Bahnhof - Konzerthaus (Nähe Marienplatz) zum Flappachbad. Die Ringlinie 50 bedient die Haltestellen Ravensburg Bahnhof - Frauentor (Nähe Marienplatz) - Eissporthalle - Ravensburg Bahnhof im 15-Minuten-Takt. Die Ringlinie 52 fährt von Weingarten Berg (BOB-Halt) - Berg, Schule - Weingarten Berg (BOB-Halt) im 30- bis 60-Min-Takt und bietet einen Anschluss von und zur Linie 3. Die Verstärkerlinie 56 verkehrt von Weingarten, Lerchen- feld - Charlottenplatz - BZ St. Konrad zur Hegaustraße im 30-Minuten-Takt morgens und nachmittags. Die Linie 57 fährt im 30-Minuten-Takt vom Bahnhof Ravensburg - Konzerthaus (Nähe Marienplatz) nach St. Christina. Die Ringlinie 59 verkehrt vom Bahnhof Ravensburg über die Eisporthalle - Sportzentrum - Meersburger Brücke - Hallenbad - Karlstraße und wieder zum Bahnhof Ra- vensburg. Zusätzliche Fahrten gibt es auch am Abend auf der Bo- densee-Oberschwaben-Bahn zwischen Friedrichshafen und Aulendorf. Die Fahrten verkehren von Donnerstag bis Samstag ab Ravensburg um 21.51 und 23.34 Uhr nach Aulendorf. Ab Ravensburg nach Friedrichshafen um 22.41, 23.20 und 00.29 Uhr. Alle Echtzeitinformationen findet man auf der bodo-App oder dem DB-Navigator. Weitere Auskünfte gibt es auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter www.ra- vensburg.de, auf www.bodo.de/landesturnfest und unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Amtliche Bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Donnerstag, 23. Mai 2024 Jahrestag der Verkündung- des Grundgesetzes Gemeindeverwaltung Baindt Sperrung von Wanderwegen Die Brücke von der L 314 (Baienfurt-Bergatreute) zum ehemalien Waldbad wurde wegen Baufälligkeit vom Be- sitzer komplett gesperrt, sodass an dieser Stelle auch kei- ne Wanderer durchkommen. Deshalb wurde der Jakobs- weg vom Kanal südlich des Waldbades entlang dieses Kanals nach Bolanden - Engenreute verlegt (siehe Karte). Die Wanderwege des Schwäbischen Albvereins vom Kanal südlich Waldbad, über das Waldbad - Querung L314 - in nördlicher Richtung bis zum Erlenmoos (roter Punkt) sowie die Verbindung (rotes- Kreuz) vom Spiel- platz östlich von Baindt bis zum Anschluss zum „roten- Punkt-Weg“ werden ersatzlos aufgehoben. Windenergie: Bürgerinitiativen bleiben im Dialog miteinander Am 24.04.2024 hat ein Treffen der Vereine BREMN, Energiewende Vogt und der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) - Klimacamp in Wolfegg stattgefunden. Dabei wurden die unterschiedlichen Perspektiven auf den geplanten Windpark ausgetauscht und die jüngsten Entwicklungen unter anderem zum Teilregionalplan Energie des Regio- nalverband reflektiert. Auch wenn die Initiativen unterschiedliche Zielsetzungen haben, wollen sie weiter im Aus- tausch bleiben. Im Rahmen des kommunalen Energiedialogs werden weiterhin die wichtigen Fragestellungen rund um den möglichen Windpark erörtert. Die von der Dialoggruppe priorisierten Themen - Windenergie im Wald und Grundwasserschutz - sind auch für die Initiativen nach wie vor richtig. Zusätzlich sollen aber auch mögliche ge- sundheitliche Beeinträchtigungen thematisiert werden. Weil am 09. Juni die Kommunalwahl stattfindet und die Mitglieder teilweise im Wahlkampf eingebunden sind, trifft sich die Dialoggruppe bis Ende Juli nur in Kleingruppen. Als nächstes werden die zufällig ausgewählten Mitglieder zu einem Treffen eingeladen. Hintergrund: Neben jeweils zwei Personen aus den Initiativen und Gruppen, zu denen auch der Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e. V gehört, sind sieben Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, je ein Mitglied der Ge- meinderäte und 14 zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger Teil der Dialoggruppe. Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald GmbH formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forde- rungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Jakobsweg Bad Waldsee - Weingarten = alte Wegführung = neue Wegführung Informationen zur Europawahl 2024 Schablonen für blinde und sehbehinderte Wahlbe- rechtigte Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Par- laments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? Für die Wahl zum Euopäischen Parlament haben blin- de und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blin- den- und Sehbehinderenverbänden kostenfrei spezi- elle Stimmzettelschablonen und eine vorgelesene Be- schreibung des vollständigen Stimmzettelinhaltes als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastba- rer Schrift Erläuterungen angebracht. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter der Telefonnummer: 0761/36122. Es besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blin- den- und Sehbehindertenverband e. V. Informatio- nen zu den Stimmzetteln barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonische Auskünfte unter 0800/00096710 (gebührenfrei) zu erhalten. Leihe des Elektrolastenrads der Gemeinde wieder möglich Wie im Rahmen des Prüfverfahrens nun festgestellt wurde, ist das Modell des Elektro-Lastenfahrrads der Gemeinde Baindt nicht vom Rückruf des Herstellers Babboe betroffen. Eine Gefahr von Rahmenbrüchen besteht bei diesem Modell deshalb nicht. Daher kann das Elektro-Lastenfahrrad ab sofort wieder bei der Gemeinde Baindt von Familien und Einzelpersonen ausgeliehen werden. Gegen eine Kaution von 50 Euro kann das Lastenrad als sichere Mitfahrgelegenheit für Kinder genutzt werden oder für den Transport des Wo- cheneinkaufs. Durch eine elektrische Tretunterstützung stellen auch längere Strecken und Steigungen kein Pro- blem dar. Damit ist das Lastenrad nicht nur für einen aktiven Wochenendausflug geeignet, sondern bietet auch eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, um Personen oder Lasten von A nach B zu transportieren. Der Verzicht auf die Nutzung des Autos entlastet zum einen den Straßenverkehr und zum anderen wird ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Neben dem umweltfreundlichen und klimaschonenden Aspekt, darf auch die positive gesundheitliche Auswir- kung nicht vergessen werden. Die Reservierung des Lastenfahrrads erfolgt per E-Mail an info@baindt.de oder telefonisch unter 07502/9406- 12. Eine Leihe ist zwischen einem und drei Tagen sowie über das Wochenende (Freitag bis Montag) möglich und erfolgt über das Baindter Rathaus. Weitere Infor- mationen hierzu erhalten Sie auf der Gemeindehome- page unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/e-lastenrad Florian S. Roth Klimakoordinator Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 25. Juli 2024 bis zum 7. September 2024, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 12. Juni 2024 wissen, mit wel- chen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm berei- chern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Mai und Sonntag, 19. Mai 2024 (Pfingst- sonntag) AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Montag, 20. Mai 2024 (Pfingstmontag) Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Mai 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Pfingstsonntag, 19. Mai 2024 Huberesch-Apotheke, Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 77 09 10 Pfingstmontag, 20. Mai 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 29. April feierte Frau Emilie Schlösser ihren 85. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihr ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Mai 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind Am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „ Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Mamafest Der Dienstagnachmittag des 07. Mai´s war für Kinder ein besonderer Tag. Ihre Mamas durften mit ihnen im Kin- dergarten bleiben, da sie zum Mama- fest eingeladen waren. Zur Begrüßung sangen die Kinder das Lied „Eine Mama wie die meine findst du nirgends auf der Welt“. Danach konnten sich die Mamas einen ganzen Nachmittag lang von ihren Kindern verwöhnen lassen. Verschiedene Stationen im Haus luden die Familien zur Wellness und Entspannen ein. Es gab eine Handmassage mit einer duftenden Handcreme und eine Rückenmassa- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 ge zur Geschichte „Der Maler Klecks“. In dem Ruheraum konnte man liegend oder sitzend etwas hören, sehen und riechen. Auch einen leckeren „Mama-Tee“ konnten die Kinder in die vorbereiteten Teebeutel einfüllen und später mit nach Hause nehmen. Gemeinsam wurden die Portfo- lioordner angeschaut und die Kinder erzählten dazu. In der Fotoecke mit verschiedenen Utensilien machten die Mamas zusammen mit ihrem Kind ein Erinnerungsfoto von diesem Fest. Schon am Vormittag wurde in jeder Gruppe fleißig für das Fest gebacken: die Muffins, einen Fanta- und Marmorku- chen und das Zopfbrot. Diese Leckereien und auch Saft- cocktails ließen sich alle Besucher in der Bar schmecken und somit den Nachmittag ausklingen. Besuch von der Verkehrspolizei Ravensburg Am Dienstag, dem 07. Mai, kam die Verkehrspolizei zu den Vorschulkindern. Frau Mangold hat uns gezeigt, dass es wichtig ist sich hell anzuziehen, damit die Autofahrer einen besser se- hen können. Mithilfe von Herbert hat sie verschiedenfarbige Warnwes- ten und Sicherheitskragen, an denen Reflektoren sind, hergezaubert. Diese helfen, um im Straßenverkehr noch besser gesehen zu werden. Danach hat Frau Mangold mit ihrer Gitarre ein Lied ge- spielt. Solang sie gespielt hat, durften die Kinder auf ei- nem Bein hüpfen. Als wir das rote Stoppzeichen sahen, mussten wir sofort stehen bleiben. Außerdem haben wir wichtige Regeln im Straßenverkehr gelernt z. B. wie man eine Straße richtig überquert oder wie man über einen Zebrastreifen läuft. Anschließend sind wir nach draußen, um dies zu üben. Frau Mangold hatte ein kleines Kuscheltier Zebra dabei, welches uns die ganze Zeit im Straßenverkehr begleitet hat. Wir sind zum Dorfplatz gelaufen und haben geübt, mit ausgestreckter Hand, den Zebrastreifen zu überqueren. Zum Schluss haben wir noch das Polizeiauto mit Sirene und Blaulicht angeschaut. Bücherei Geänderte Öffnungszeiten In den Pfingstferien ist die Bücherei vom 20.5.24 bis zum 31.5.24 geschlossen. Zur Information „Schluss mit anstrengend“- Schlüsselmomente zur eigenen Erholung Kennen Sie das? Angesichts der Doppelbelastung mit der Betreuung eines kranken oder sterbenden Angehörigen und der Bewältigung des eigenen Lebens, ist uns oft nur noch das „Bewältigen“ und „Funktionieren“ möglich. Wir müssen irgendwie durchhalten. Gefühle von Verunsiche- rung, Bedauern und Traurigkeit können uns begleiten, wenn wir spüren, dass wir nicht so helfen können, wie wir das gerne möchten. Und das erschöpft uns zunehmend. In dem Vortrag geht es um die Ursachen und das Erken- nen des Erschöpfens. Dabei erhalten die Teilnehmenden wertvolle Tipps und hilfreiche alltagstaugliche Übungen für Momente des eigenen Wohlbefindens. Ort: Hofsaal evangelisches Gemeindehaus, Abt-Hyl- lerstraße 17, Weingarten Termin: Donnerstag 23.05.2024, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Mai - 26. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Unser Glaube ist wie der Regenbogen, der uns mit dem Himmel verbindet. Günter Goepfert Samstag, 18. Mai 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Hannah 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Emilia Stotz, Marlene Stör, Johanna Zentner († Josef Jerg, Marta und Franz Schmid, Her- mann Schmid, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, The- resia und Alois Brei mit Angehörigen) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Sonntag, 19. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor 18.30 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Montag, 20. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Niklas Alber, Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Louisa Möhrle, Anton Pink, Sophia Rößner († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Hedwig und Paul Krzikalla, Jose- fine Heine, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Dienstag, 21. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 22. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier Donnerstag, 23. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 24. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier († Theresia Elbs, Eugen und Anton Elbs, Jahr- tag: Baptist Elbs) 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sonntag, 26. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Anschließend Kapellenfest mit Frühschoppen im Hof „Paul Sonntag“ Schachen Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Renovabis-Kollekte 2024 Liebe Schwestern und Brüder, „Friede sei mit Euch“ - so grüßt der auferstandene Chris- tus seine Jüngerinnen und Jünger. „Friede sei mit Dir“ - das wünschen wir uns auch als Gläu- bige gegenseitig im Gottesdienst. Denn Christus hat uns dazu berufen, in seiner Nachfolge zu Werkzeugen des Friedens zu werden. Unsere Gedan- ken und unser Handeln helfen mit, dass Friede in der Welt gedeiht. Das Leitwort der diesjährigen Solidaritätsaktion Renovabis bringt dies zum Ausdruck. Es lautet: „Damit Frieden wächst. DU machst den Unterschied“. Renovabis berichtet von mutmachenden Beispielen aus der Friedensarbeit seiner Projektpartner in Mittel- und Osteuropa: So setzt sich die katholische Kirche in Bos- nien und Herzegowina, wo der vor 30 Jahren geführte Krieg bis heute nachwirkt, in vielfältiger Weise für Dialog und Versöhnung zwischen den Volksgruppen ein. In der Ukraine liegt ein Förderschwerpunkt von Renovabis auf der psychosozialen Begleitung von Kriegsopfern; damit wird schon jetzt auch die Basis für künftige Friedensbe- mühungen gelegt. Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie: Unterstützen Sie die Arbeit von Renovabis und seiner Partner durch Ihr Gebet und Ihre großzügige Spende bei der Kollekte am Pfingstsonntag. Dafür danken wir Ihnen herzlich. Augsburg, den 22. Februar 2024 Für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Dr. Clemens Stroppel Diözesanadministrator Kinderchor dankt dem Basar-Team Der Kinderchor Baindt freut sich über die Spende vom Basar-Team des Förderver- eins Klosterwiesenschule Baindt und be- dankt sich herzlich. Fronleichnam, Donnerstag, 30.5.2024 Die Kirchengemeinde lädt ein zum Gemein- defest nach der Prozession auf dem Platz neben der Kirche (bei gutem Wetter) oder im kath. Gemeindehaus. Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauenfest 2024 / Frauenfest iebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauenfest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusam- men und tauschen sich aus. Sie erleben den Katholischen Deutschen Frauenbund als großen Frauenverband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein breites Spektrum an Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbil- dung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024, 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke, Tel. 49841 bis 10.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Im Mai findet keine Taizéandacht in Baindt statt. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth Sach 4,6b Freitag, 17. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 19. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 20. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Sonntag, 26. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Gemeindefest. Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam und Eva im Para- dies, die Schlange und die verbotene Frucht, der Brudermord, Arche und Flut oder der Turm- bau zu Babel. - We- niger bekannt ist, wie inhaltstief diese schein- bar einfachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie widersprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise und Raum für eigene Notizen. An Pfingsten feiern wir ja, dass Gottes schöpferischer Geist noch immer am Wirken ist - der Rückblick auf die- se grundlegenden Geschichten öffnet uns erstaunlicher- weise gerade fürs Hier und Heute ganz neu die Augen und lässt uns die Welt und das Geschehen um uns herum nochmal tiefer wahrnehmen und begreifen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) und 13. (Gene- sis 2-3: Gut und Böse) und 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) und 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) und 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) und 18. Juli 2024 (Ge- nesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Herzliche Einladung zum Gemeindefest am 9. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit einem kunterbunten Fa- miliengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkeiten einge- schränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TSG Balingen II krönt sich beim SVB zum Meister SV Baindt - TSG Balingen II 0:2 (0:2) An Christi Himmelfahrt empfing der SVB den designierten Meister aus Balingen, welcher mit einem Punkt bereits frühzei- tig die Meisterschaft klarmachen konnte. Ein früher Doppelschlag der TSG, begünstigt durch ein Eigentor von Thoma (3.) und einen Abstimmungsfehler in der Defensive (4.), brachte die Gäste früh auf die Sieger- straße. In der Folge präsentierte sich die Baindter Abwehr dann stabiler und Wetzel bewahrte Rädels Mannschaft mit einigen Paraden vor einem höheren Rückstand. In der Offensive gelang dem SVB aber nur wenig, wodurch es am Ende beim verdienten 0:2 blieb. Der SVB gratuliert der TSG Balingen II zur Meisterschaft und wünscht viel Erfolg in der Verbandsliga. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (75. Marc Bolgert), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl (5. Baba Camara) (80. Daniel Kronenberger), Johannes Kern (89. Michele Carbone), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Philipp Schlegel - Zuschauer: 160 Tore: 0:1 Philipp Thoma (3. Eigentor), 0:2 Silas Bader (4.) SV Kehlen II - SV Baindt II 1:5 (1:4) Nach dem überraschenden Sieg in Unterzahl gegen den Tabellenführer aus Wangen, übernahm der SV Baindt am Dienstagabend nun selbst die Favoritenrolle gegen den Tabellenletzten aus Kehlen. Auch wenn Geggiers Mannschaft teilweise zu viele Chancen zuließ, hatte sie das Spiel weitestgehend im Griff und ging durch Knisel (6.) und einen Doppelpack von Schnez (16.)(27.) früh mit 0:3 in Front. Ein unglückliches Eigentor von Kaspar (36.) und der 29.Saisontreffer von Schnez (40.) führten im An- schluss zum 1:4-Halbzeitstand. Das Niveau der Partie nahm im zweiten Durchgang deut- lich ab, wobei die P.Späth seinem Bruder N.Späth schlus- sendlich noch den Treffer zum 1:5-Endstand auflegte (81.). Damit behauptet der SVB II Platz 4 in der Tabelle und trifft kommende Woche im Derby auf die SGB II. SV Baindt II: Luca Wetzel, Patrick Späth, Kai Kaspar (74. Niklas Hugger), Niklas Hugger (55. Robin Blattner), Lukas Grabhherr (63. Sebastian Brenner), Moritz Gresser (55. Luca Lauriola), Niklas Späth, Manuel Brugger (78. Lukas Grabhherr), Konstantin Knisel (74. Moritz Gresser), Mari- us Hahn (63. Moritz Lang), Johannes Schnez (78. Marius Hahn) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Erwin Koscher Tore: 0:1 Konstantin Knisel (6.), 0:2 Johannes Schnez (16.), 0:3 Johannes Schnez (27.), 1:3 Kai Kaspar (36. Eigentor), 1:4 Johannes Schnez (40.), 1:5 Niklas Späth (81.) Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Chancenwucher in Laupheim FV Olympia Laupheim - SV Baindt 3:1 (1:0) Unter anderem durch den Junggesellenabschied von Torwart Wetzel, reiste der SVB ohne einige wichtige Stüt- zen zum Auswärtsspiel nach Laupheim. Die Gastgeber, vor dem Spieltag auf Tabellenplatz vier, schielen noch auf Platz zwei, welcher die Aufstiegsrelegation bedeu- ten würde. Dementsprechend zeigte sich der FV OL auch von Beginn bemüht, seiner Favoritenrolle gerecht zu werden und be- stimmte den Ballbesitz. Bis auf eine starke Parade von Walser im Baindter Tor (5.), blieben die Gäste zunächst jedoch oftmals an der vielbeinigen und diszipliniert vertei- digenden SVB-Abwehr hängen. Umso bitterer aus Baind- ter Sicht war so der Führungstreffer der Laupheimer, wel- cher nach einem Eckstoß durch Guggenberger per Kopf erzielt wurde (16.). In der Folge drängten die Gastgeber auf die frühe Entscheidung und ließen gute Möglichkeiten aus, wobei etwa Brugger für den bereits geschlagenen Walser auf Torlinie rettete. Im Anschluss an eine kurze Trinkpause kippte das Momentum jedoch plötzlich auf Baindter Seite. Nach Fischers Abschluss von halblinks an den Pfosten, konnten sowohl Kelmendi als auch Schnez den Ball nicht über die Linie drücken (30.) und kurze Zeit später fischte Eiberle einen Schuss von Camara aus dem Eck, wobei der SVB erneut den Abstauber verpasste. Wie so oft in dieser Saison war auch in dieser Phase Fischer über seine linke Bahn ein ständiger Unruheherd und fünf Minuten nach der Doppelchance setzte Boenke seine fla- che Hereingabe Fischers durch etwas Rücklage über das Tor. So ging es zum Leidwesen der mitgereisten Baindter Fans mit einem knappen 0:1 in die Pause. Aus dieser kamen die Gastgeber wieder deutlich aktiver zurück und schnürten den Aufsteiger in der eigenen Hälfte ein. Der SVB überstand diese Phase durch einige wichtige Paraden von Walser und Tacklings der Hintermannschaft jedoch ohne Gegentor und kam nach der Stundenmarke wieder zur mehr Entlastung. Ein schnörkelloser Angriff über rechts brachte Camara in die Partie, der mit sei- ner Flanke Boenke in der Mitte fand. Dessen wuchtiger Kopfball kratzte Eiberle aber noch herrlich aus dem Eck, wodurch es zunächst beim 1:0 blieb. Etwa zehn Minuten später war aber auch Eiberle dann machtlos, als eine Linksflanke von Fischer zu Schnez an den zweiten Pfos- ten durchrutschte, der in seinem ersten Landesligaspiel auf 1:1 stellte (69.). Die Baindter Mannschaft zog sich nun weiter zurück und ließ defensiv nur noch wenig zu, lief je- doch in der 84. Minute nach eigenem Konter wiederum in den Gegenangriff der Laupheimer, welchen Schrode über Umwege zum 2:1 abschloss. Der Baindter Widerstand war gebrochen und Seeman sorgte in der Schlussminute mit einem schönen Lupfer für den 3:1-Endstand (90.). Trotz personeller Engpässe zeigte der SVB in Laupheim eines der besten Auswärtsspiele dieser Saison und hätte in einer starken Phase vor der Pause sogar die Weichen auf Siegen stellen können. Da aber auch der FV OL Chan- cenwucher betrieb und die reifere Spielanlage bewies, ist der Sieg für die Laupheimer nicht ganz unverdient. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Wal- ser, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Nico Geggier (80. Moritz Gresser), Jan Fischer, Philipp Boenke, Baba Camara (86. Niklas Hugger), Elion Kelmendi, Johannes Schnez (77. Michele Carbone) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Matthias Wituschek (Erbach) - Zuschauer: 75 Tore: 1:0 Fabian Guggenberger (16.), 1:1 Johannes Schnez (69.), 2:1 Alexander Schrode (84.), 3:1 Nick Seemann (90.) Vorschau: Samstag, 18.05. 15.30 Uhr: TSV Heimenkirch - SV Baindt Mittwoch, 22.05. 18.30 Uhr: SG Baienfurt II - SV Baindt II Juniorenfußball D-Junioren TSV Berg II - SV Baindt 0:1 Am Samstag den 11.05. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Berg. Nach der verdienten Heimniederlage aus der Vorwoche gegen Bergatreute wollten die Jungs der D- Jugend Wiedergutmachung und ein Erfolgserlebnis erzielen. Da wir wieder einige Ausfälle hatten wurde der Kader durch 3 E-Jugend Spieler ver- stärkt (vielen Dank hierfür!) und so konnten wir dennoch einen guten Kader stellen. Bei den schwülen Tempera- turen und zusätzlichen Belastungen durch den heißen Kunstrasen war das Spiel von Anfang an sehr anstren- gend. Es wurde bereits früh erkennbar, dass dies ein aus- geglichenes Spiel mit Chancen auf beiden Seiten werden würde. Die ersten Minuten waren daher sehr ausgeglichen mit Chancen auf beiden Seiten. Mitte der 1. Halbzeit wur- de unser Torwart Max mit einer Doppelchance geprüft, welche er aber in Nübel Manier herausragend parierte!. So verlief die 1. Halbzeit mit wenigen Chancen unserer Sei- te und die Angriffe der Berger konnten durch die starke Abwehr oder Max pariert werden. So ging es mit einem 0:0 in die Halbzeit. Nach der Halbzeit konnten wir uns durch Nika einige gute Chancen erspielen, jedoch waren die Bälle in die Spitze oft zu ungenau oder es wurde alles nur durch die Mitte versucht. So brauchten wir einen Eckball in der 34. Minute durch Mo, den Rafi dann in der Mitte im 2. Versuch unter großem Jubel im Netz unterbrachte. Die Berger drückten so die letzten 20 Minuten mit langen Bällen und unsere Abwehr versuchte mit allen Mitteln die Null zu halten. Die meisten Angriffe konnten abgewehrt werden und wenn die Abwehr geschlagen war, konnte sich unser Torwart Michi mit einigen sehr guten Paraden auszeichnen. Leider konnten wir in dieser Phase kaum mehr Entlastungsan- griffe nach vorne machen. So war auch das Aluminium unser Freund und man fühlte sich wie im Champions Le- ague Spiel des BVB gegen PSG Paris. Die Jungs schafften durch viel Leidenschaft die Zeit zu überstehen und so war der Jubel nach dem Schlusspfiff riesengroß. Fazit: Spielerisch war noch sehr viel Luft nach oben, aber dank der kämpferischen Leistungen aller Jungs ein glück- licher, aber nicht unverdienter 1:0 Sieg. Es spielten: Max Sch., Emil Sch., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Mohamad B., Leon. K., Felix Sch., Anton St., Mi- chael N., Luis H., Nika Cl C-Junioren SV Oberteuringen I - SGM Baindt/Baienfurt I 0:1 Bei sommerlichen Temperaturen verlief die Begegnung in der Anfangsviertelstunde weitestgehend Ereignisarm gegen kompakt stehende Gastgeber aus Oberteurin- gen. Erst nach etwas mehr als zwanzig Minuten gab es die ersten Torchancen auf beiden Seiten, die allerdings von keinem der Teams genutzt werden konnten. Der SV Oberteuringen hatte jedoch die besseren Gelegenheiten, die jedoch immer wieder vereitelt werden konnten. Wie schon so oft gegen den SV Oberteuringen wirkten wir et- was gehemmt und taten uns schwer unser eigenes Spiel Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 aufzuziehen. Oftmals war der Gegner Gedankenschneller und bissiger in den Zweikämpfen. und so ging es letztlich mit 0:0 in die Pause. Nach dem Seitenwechsel erhöhten wir die Geschwindig- keit bei eigenem Ballbesitz und konnten prompt in der 45. Spielminute durch Timo Kapital daraus schlagen. Nach schönem Zuspiel in die Tiefe konnte sich Timo gegen zwei Gegenspieler durchsetzen und den zu diesem Zeitpunkt verdienten Führungstreffer einnetzen. Leider verflachte die Partie danach wieder, vermutlich auch den sommer- lichen Temperaturen geschuldet. Es gab viele einfache Ballverluste, die der Gegner mit teilweise gut und schnell vorgetragenen Zuspielen in die Spitze herausspielte, je- doch ein ums andere Mal aus aussichtsreicher Position an unserem Torwart, unserer Abwehr oder am eigenen Unvermögen scheiterten. Vereinzelt konnten wir auch Nadelstiche in der Offensive setzen, verpassten jedoch auch das vorentscheidende 2:0 zu erzielen.und es blieb bis zum Ende spannend. An diesem Nachmittag blieb uns zudem das Glück hold, als unser Abwehrchef und Mann- schaftskapitän den Ball mit einer Monstergrätsche kurz vor Spielende noch von der eigenen Torlinie kratzte, als unser Torhüter bereits geschlagen war. Mit dem vierten Sieg aus dem fünften Spiel haben wir uns nun vorne fest- gesetzt und belegen aktuell den zweiten Tabellenplatz. SGM Baindt/Baienfurt: David Nidens (TW), Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Benjamin Zentner, Miran Kalin, Julian Kutter, Linus Kaplan, Timo Kutter, Luis Ar- nold, Jonas Elbs, Enrico Lupoli, Jannik Krestel, Mohamad Alsalem Tore: 0:1 Timo Kutter (45.) Juniorinnenfußball C-Juniorinnen sichern sich erstmalig in der Vereinsge- schichte die Bezirkspokalmeisterschaft! SGM Aichstetten/Aitrach - SGM Baindt/Blitzenreute/Fron- hofen 1:4 In einem Spiel auf Augenhöhe gingen es die Gegnerin- nen aus Aichstetten/Aitrach hochmotiviert an. Mit dieser Dominanz erspielten sie sich gleich zu Beginn gegen un- sere Mädels Chancen. Diese wurden jedoch durch un- sere souveräne Defensive um Victoria, Lena und Jana sowie Torspielerin Sara rechtzeitig entschärft. Nach etwa zwanzig Minuten nahmen unsere C Juniorinnen den Po- kalfinal-Fight an. Es kamen nun ansehnliche Kombina- tionen zustande. Eine dieser Kombinationen mündete in einem wunderbaren direkten Pass in die Tiefe durch Haifaa. Vivenne lauerte an der Abseitskante und spielte ihre Schnelligkeit voll aus. Den Ball am Fuß enteilte sie der Abwehrspielerin, verzögerte kurz vor der herausei- lenden Torhüterin und mit einem gekonnten Schuss ins lange Eck, aus zwölf Metern Entfernung, brachte sie ihr Team mit 1:0 in Führung. Auf dem sehr großen Platz mit relativ hohem Rasen zeigten sich ab Minute 30 auf beiden Seiten, nach hohem Einsatz, erste Ermüdungserschei- nungen mit der Folge von vermehrten Fehlpässen und sinkender Laufbereitschaft. Inmitten dieser Egalisierung blitzte in der 27. Minute erneut die spielerische Klasse un- serer Juniorinnen auf. Dieses Mal war es Sophie, die den Raum in der Tiefe richtig deutete und Hedda mit einem Traumpass auf die Reise schickte. Ebenso überlegt und durchsetzungsstark, wie Vivienne zuvor, ließ sie sich die Chance nicht nehmen, um mit einem gezielten Schuss ins lange Eck auf 2:0 zu erhöhen. Der Sieg war damit aber noch lange nicht in trockenen Tüchern. Die Gegnerinnen erhöhten nach der Halbzeit spürbar den Druck. Viel Laufbereitschaft und Körperlich- keit sowie das Zustellen von Passwegen war von unse- ren Spielerinnen gefordert. Die Juniorinnen aus Aitrach/ Aichstetten bewiesen in dieser Phase erneut, weshalb sie es bis ins Pokalfinale geschafft hatten. Insgesamt dreimal Aluminium sowie eine Sara in Bestform bewahrten uns vor noch mehr Dramatik. In der 60. Minute, inmitten die- ser Druckphase der Gegnerinnen, setzte sich Hedda nach klugem Zuspiel von Jana gegen zwei Gegnerinnen durch und kam zu einem Distanzschuss, der der gegnerischen Torspielerin durchrutsche. 3:0 für die SGM Baindt/Blitzen- reute/Fronhofen! Doch die Moral der Gegnerinnen blieb ungebrochen, sie steckten nicht auf und mobilisierten ihre letzten Kräfte. Verdient kam es in 70. Minute zum An- schlusstreffer, doch binnen einer Minute wurde jedoch die Hoffnung und aufkommende Euphorie bei den Aitrach-/ Aichstetterinnen durch unsere jüngsten Spielerinnen zu- nichte gemacht. Lena-Marie eroberte durch konsequentes Pressing am gegnerischen Strafraum den Ball, legte ihn überlegt auf Lea quer, die diesen gezielt im kurzen Eck einnetzte. Dadurch war unseren C-Juniorinnen der Erfolg bis zum Abpfiff nicht mehr zu nehmen. Es spielten: Sara, Lena F., Victoria, Jana, Sophie, Sarah, Hedda, Vivienne, Haifaa, Lena P., Hanaa, Lea, Lena-Marie B-Juniorinnen SV Alberweiler : SV Baindt/Fronreute 1:3 Zum Abschluss der bereits jetzt endenden Verbandsliga- saison fuhren wir zum Tabellenschlusslicht nach Alber- weiler. Den Sieg fest eingeplant, taten wir uns anfäng- lich trotzdem sehr schwer, zumal die Gegnerinnen sehr aggressiv um jeden Ball kämpften. Und so gerieten wir bereits in der siebten Minute unverhofft in Rückstand. Daraufhin stellten wir um, hatten somit hinten Ruhe und Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 erarbeiteten die ein oder andere Möglichkeit nach vor- ne. Die beste entstand nach einer herrlichen Flanke von Jana von rechts außen, doch Marie die sich super vor dem Tor freigelaufen hatte und nur noch einschieben musste, konnte den Ball leider nicht im Netz unterbringen. Nach der Pause wurde das Spiel unsererseits etwas bes- ser und wir hatten kontinuierlich Feldüberlegenheit, doch immer noch waren unsere letzten Pässe zu ungenau. Eine Viertelstunde vor Schluss bediente Laura Stella, die mit einem herrlichen Schuss, den ersehnten Ausgleich erzielte. Jetzt blieben wir dran und nur 9 Minuten später steckte Sophie den Ball gekonnt auf Stella durch, die den Ball abermals im Tor versenkte. Plötzlich hatten wir die Räu- me und Passgenauigkeit und eine herrliche Kombinati- on zwischen Jana und Stella brachte das entscheidende 3:1, abermals durch Stella. Wir kombinierten jetzt nach Belieben und Stella hätte, allein auf das Tor zulaufend, noch ein viertes Tor schießen können, doch die Torfrau konnte parieren. Durch die drei Tore hat es Stella geschafft am letzten Spieltag die Krone der offiziellen Torjägerliste der Ver- bandsliga zu erlangen - Glückwunsch! Trotz anfänglicher Schwierigkeiten schlussendlich ein ver- sönlicher Nachmittag zum Ende der Verbandsligasaison, die mit dem sechsten Platz ganz ordentlich endete. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett, Pogrzeba, Vivi- ane Wertmann, Laura Schaz, Victoria Wertmann, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Jana Eiberle, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Sophie Heilmeier, Julia Eberlen, Sara Jukic, Lena Füssel, Nora Mohr. D-Juniorinnen TSV Grünkraut - SG Fronreute/Baindt 0:21 E-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SG Fronreute/Baindt 2:8 Reitergruppe Baindt Vereinsausflug Unser diesjähriger Vereinsausflug führt am Samstag, den 14. September zu den CHI Donaueschingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktda- ten zur Anmeldung findet ihr im Flyer. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Ausflug mit euch! Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: zwischen 7:00 und 7:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18:00 und 19:00 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt Eigenanteil Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30 € pro Person Kinder bis 15 Jahre 15 € pro Kind Beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Ge- tränke während der busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Turnierergebnis Beim Jugendturnier in Bad Wurzach konnte sich Han- nah Elbs mit ihrer Dolly erneut im Reiterwettbewerb den Sieg holen. Hannah holt sich mit Dolly im Reiterwettbewerb den Sieg. Herzlichen Glückwunsch! Blutreitergruppe Der Blutfreitag brachte wieder viele Menschen zusammen Bereits am Sonntag, 28. April betei- ligte sich die Blutreitergruppe mit 15 Teilnehmenden am Sankt-Georgsritt in Bergatreute-Gwigg. Dies war für die Reiter und Pferde eine geeignete Vorbereitung auf die große Prozession am Blutfreitag in Weingarten. Hier- zu diente aber auch wieder traditionell der Proberitt an Christi Himmelfahrt in Sulpach. Ein herzlicher Dank den Sulpacher Bürgern, die neben vielen anderen Besuchern bereits eine große Kulisse zur Angewöhnung der Pferde auf den Blutfreitag boten. Blutfreitag, 10. Mai 2024, morgens 5:30 Uhr in Baindt: An- geführt von dem klingenden Spiel der Musikkapelle Baindt ritten wir, so wie in jedem Jahr seit 1909 (unterbrochen nur durch Kriegs- und Coronajahre), durch den Torbogen entlang der Thumb- und Gartenstraße über Baienfurt nach Weingarten. Danke den vielen Menschen, die uns zu Fuß folgten sowie den Anliegern des Weges. Das gemeinsame Ziel ist die Verehrung des heiligen Blutes Jesus Christi in der Reliquie in Weingarten, das an Gottes Schöpfung mit den Menschen, den Tieren und der Natur erinnern soll. Unser Aufstellungsplatz war der schöne und ruhige Klostergarten hinter der Basilika. Dort erteilte uns Blutreiter Dekan Ekkehard Schmid den Segen des heili- gen Blutes. Als Nummer 73 in der Zugordnung reihten wir uns um etwa 9:30 Uhr in die Prozession ein, die wir nach knapp 3 Stunden in der Doggenriedstraße beendeten. Stolz sind wir auf die vielen jugendlichen in unserer Grup- pe. Unter den 44 Teilnehmern in Weingarten waren 12 Ministranten und insgesamt 13 Jugendliche. Dankeschön euch für die gute Disziplin und euren Eltern für die Unter- stützung und Begleitung. An dieser Stelle bedanken wir uns auch bei Markus Elbs für die Besorgung geeigneter Pferde. Einige der Jugendlichen kommen aus Baindter Blutreiterfamilien, so zum Beispiel Lenny und Henry Sonn- tag. Hier waren mit Vater Christian und Opa Gebhard 3 Generationen in unserer Gruppe vertreten. Der Familie Sonntag gilt auch ein großer Dank für die alljährliche Be- treuung unseres geistlichen Begleiters Dekan a.D. Heinz Leuze. Jubiläum feiern durften die Brüder Markus und Simon Schwarz, die zum 25. Mal dabei waren und bei der Jahreshauptversammlung die Ehrung erhielten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Hier noch die nächsten Termine: Mittwoch, 26. Juni 2024 Mitgliederversammlung zur Vorbereitung des Blutrittes in Bad Wurzach Sonntag, 30. Juni 2024 Teilnahme mit Standartenabordnung beim Heiligblutfest in der Basilika Weingarten Freitag, 12. Juli 2024 Heiligblutfest und Blutritt in Bad Wurzach Der Klostergarten bot eine ruhige Atmosphäre Bild: Egon Woblick / Blutreitergruppe Baindt, vorne v.l. Simon Schwarz, Markus Schwarz, Berthold Steinhauser Alpinteam Baindt Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu ges- tossen werden. Generell findet er immer donnerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Jeder, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unterschiedlicher Leis- tungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz (JRK) Wettbewerb Am 04.05. fand der Kreisentscheid des Jugendrotkreuz bei uns in Baienfurt statt. Insgesamt sind 7 Gruppen dabei gewesen, wovon zwei Gruppen vom JRK Baienfurt-Baindt selbst gestellt wurden. Bei verschiedensten Stationen wie Soziales, kreatives Rotkreuz-Wissen, Erste Hilfe Aufgaben und Sport & Spiel wurde das Wissen und das Geschick der Kinder und Jugendlichen getestet. Unsere beiden Gruppen haben einen tollen 3 Platz in Stu- fe 2 und einen grandiosen 1 Platz in Stufe 3 gemacht und dürfen somit weiter zum Landesentscheid. Vielen Dank an alle die mitgewirkt und geholfen haben, damit dieser Tag gut gelingen kann. Einen besonderer Dank geht an die Achtalschule für die Bereitstellung der Räume, die Metzgerei Brenner für das leckere Essen, an den Rewe Baienfurt für die Spende der Bananen und Äpfel, sowie an Valentin Schmidt vom Baindter Beck der uns mit leckeren Brezeln versorgt hat. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Voranzeige! SCHACHEN feiert das 21. Dorffest zugunsten der Dreifaltigkeits-Ka- pelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits-Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend: Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Radeln durch den „Blumengarten“ Baindt Bei der Baindt-Radtour, ange- boten von „Bündnis 90/ Die Grü- nen“, erläutert Dirk Gutzeit den Ursprung des Namens unserer Gemeinde: Im Mittelalter hieß es „Biunta“, was so viel bedeutet wie „eingehegtes Grundstück“. In alten Schriften wird Baindt auch „Hortus floribus“ genannt - Blumengarten. Daran wurde erinnert auf dem ehemaligen Klostergelände der Zisterziense- rinnen. Eine kleinere Gruppe von GrünTourRadler*innen hatte sich für diese informative Ortsrunde kreuz und quer durch Baindt eingefunden. Kanditat*innen der kommu- nalen Grünen Liste standen für Fragen zur Verfügung. Die Route führte zuerst zu „Neubürgern“ im Voken - ei- nem Storchenpaar mit Nachwuchs. Wird ein Dorf durch ein Storchennetz zu einem besseren Ort? Wahrschein- lich schon! Barbara Lyszus hat bei der Vorbereitung der Strecke das Nest entdeckt. Auch erstaunliche Steingär- ten wurden wahrgenommen. Oben am Waldrand stehen die ersten Elemente für den neuen Waldspielplatz bereit. Von dort schaute man weit ins frische Grün der Felder und Streuobstwiesen und hatte einen herrlichen Ausblick ins Schussental. Auf der Fläche der alten B30 erläuterte Daniela Böhner von den „Naturfreunden Baindt“ das gut angenommene „Insektenhotel“ bei den Obstbäumen auf der Magerwiese. Oft sind Kindergartenkinder hier immer wieder zu Gast. Vorbei ging es am Baugebiet-in-Planung „Bühl“, unter- halb der alten B30 gelegen. Doris Graf wies auf die neuen Hochwasser- Schutzmaßnahmen für ein aktives Starkre- genmanagement hin. Hier wird Wohnraum durch dichtere, grünere, ökologische Bauweise entstehen - mehr Woh- nungen bei weniger Flächenbedarf und Versiegelung ist die Zukunft auch des dörflichen Bauens. Weiter führte die Tour durch Sulpach und Schachen mit ihren schönen kleinen Kapellen, deren Ausstattung zum Teil noch aus Klosterbesitz stammt. In landwirtschaftlich geprägten Be- reichen der weitläufigen Gemeinde Baindt gibt es einige Möglichkeiten, heimisch produzierte Produkte zu erwer- ben - das Eierhäusle in Sulpach, der kleine Verkaufsstand in Wickenhaus sowie die Milchtankstelle in Schachen. Im Schachener Ortsteil Mehlis läuterte Michael Spiegel die Zukunft des interkommunalen Gewerbegebietes. Gleich- zeitig beherbergt Schachen einen „Zeitzeugen“ bäuerli- chen Lebens, Arbeitens und Wohnens aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts - ein großes Hofareal gegen- über der Kapelle, das zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt wurde und über einen Wettbewerb der Ideen zum Verkauf steht. Den Abschluss der an Ausblicken und Einsichten reichen Tour bildete ein Abstecher ins Naturschutzgebiet Ann- aberg. Hier ist ein besonderes Sekundärbiotop in der al- ten Kiesgrube entstanden. Der einzigartige Reichtum an gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten in diesem Trockenlebensraum lässt das Herz höherschla- gen und hat Baindt allen Teilnehmenden vollends an das Selbige gebunden. Sehr schön war`s. Insektenhotel alte B30 Blick ins Schussental vom Waldspielplatz Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger in Baindt Am 9. Juni werden Gemeinderat, Kreistag und das Euro- paparlament gewählt. Deswegen besucht die Bundestag- sabgeordnete Agnieszka Brugger am Freitag, den 24.05. von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr den Baindter Wahlkampfstand Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 von Bündnis 90/ Die Grünen vor dem CAP-Markt. Auch Kandiat*innen für Kommunal- und Kreistagswahl werden vor Ort sein und sind auf Baindter Themen ansprech- bar. Vor allem Erstwählerinnen und Wähler sind herzlich eingeladen. Ihre Wahlbeteiligung stärkt die Demokratie. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Don- nerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Radtour (E-Bike) Weingarten - Horgenzell - Oberzell Von Weingarten über Weiler fahren wir hoch nach Fron- hofen mit hoffentlich herrlicher Bergsicht. Über Zogenwei- ler geht es durchs Hinterland bei Winterbach, bevor wir im Raum Bavendorf eine Mittagsrast einlegen. Bei Oberzell kommen wir wieder ins Schussental zurück. Wann: Dienstag, 28.05.2023 um 11.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr: ca. 18.00 Uhr, Fahrzeit ca. 2,5 Stunden, 43 km, 380 hm. Anmeldung: ab 24.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Tourenleiter: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail. com. Mitbringen: Getränk > 1 l Bei schlechtem Wetter fällt die Tour aus. Info ggf. ab 20 Uhr am Vortag im Ansagetext - T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Vorankündigung „Besuch mit Führung Landesgartenschau Wangen“ Am 16.07.2024 (bei Regen 18.07.2024) bietet uns Wally Knoll einen Besuch auf der Landesgartenschau in Wan- gen an. Julian Schmidberger wird uns in einer 2- stündigen Füh- rung das Gelände zeigen. Anreise mit dem Bus (Kombiticket). Bitte Termin vormerken! Nähere Infos folgen. Aus dem Landkreis Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Termine Schaf- und Handarbeitstag Pfingstmontag, 20.5. 10-17 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen - diese Tätigkeiten lern- ten die Mädchen früher schon im zarten Alter. Schafwolle bildete neben Leinen die Grundlage vieler Kleidungsstü- cke. Beobachten Sie ausgebildete Hütehunde bei ihrer Arbeit und erleben Sie mit, wie früher Schafe von Hand gescho- ren wurden. Schauen Sie den Handarbeiter/innen über die Schulter und versuchen Sie sich selbst beim Nadelspiel! Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Unterschied- liche Aussteller (wie der Finkhof) bieten unterschiedliche Produkte zum Schaf und Handarbeit an. Es kann Wolle gewaschen, Untersetzer gefilzt und Holz- knöpfe hergestellt werden. Und ein Stricklieslkurs für Kin- der. Das elektrotechnische Museum aus Leutkirch zeigt Kindernähmaschinen zum Ausprobieren. Historische Strickmaschinen werden ausgestellt. Der passionierte Sänger Herr Bachmann lädt zum Schäferliedersingen ein. Flachbauerngruppe Mettenberg zeigt die Flachverar- beitung vom Brechen, Kämmen bis zum fertigen Leinen. 11 und 14 Uhr: Schauhüten mit Claudia Scheck und Ina Holst vom ABCD e.V., (11 Uhr mit Übersetzung in Gebär- densprache) Ganztägig Schafscheren (13 Uhr mit Übersetzung in Ge- bärdensprache) 13 Uhr: Geschichten vorlesen Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manuskript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Koch- buchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Klöppeln, Spinnen, Schauhüten: Schaf- und Handarbeitstag und Pfingstferienpro- gramm am Bauernhaus-Museum Wolfegg Pfingstferienprogramm bis 28.5. immer dienstags und donnerstags im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben in Wolfegg, Start ist am Pfingstmontag, 20.5. mit dem „Schaf- und Handarbeitstag“. Es wird trubelig im Bauernhaus-Museum in Wolfegg: Das Museum startet mit dem „Schaf- und Handarbeits- tag“ an Pfingstmontag, 10 bis 17 Uhr in ereignisreiche Pfingstferien: Ohne Worte, aber mit Pfiff - Claudia Scheck und Ina Holst vom ABCD e.V., ihre border-Collies und ihre Schafe bilden eine Einheit, die gleichermaßen sehenswert wie beeindruckend ist. Beim Schauhüten erklärt sie ihre Arbeit mit den Tieren. Die Schafzucht Kieble aus Bergat- reute stellt ihre Tiere aus und der Schafscherer Berthold Zwerger zeigt im Museum, wie Schafe geschoren wurden. Eine Gebärdendolmetscherin wird um 11 Uhr eine Vorfüh- rung vom Schauhüten und um 13 Uhr beim Schafscherer übersetzen. Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen - diese Tätigkeiten spiel- ten im bäuerlichen Leben früherer Jahrhunderte, als es Kleidung und Textilien noch nicht von der Stange zu kau- fen gab, eine wichtige Rolle. Die Handarbeiten wurden vor allem zu den Tages- und Jahreszeiten erledigt, wenn auf dem Feld und im Hof keine Arbeiten verrichtet werden konnten. Es war die typische Beschäftigung am Abend und im Winter, Müßiggang gab es also selten. Vor allem Mädchen lernten schon im jungen Alter zahlreiche heute fast vergessene Handarbeitstechniken, wie beispielsweise Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Klöppeln. Passend zum Jahresthema Kindheit, stellt das elektrotechnische Museum kleine Kinder-Nähmaschi- nen aus, es wird eine historische Sockenstrickmaschine vorgeführt und die Herstellung von Zwirn- und Posa- mentenknöpfen gezeigt. Wie werden Rüschen-Blüten aus Stoffen für Trachten gefertigt? Wie wird Flachs angebaut und verarbeitet? Kinder dürfen an diesem Tag Wolle wa- schen, Untersetzer nass filzen, Holzknöpfe herstellen, das Sticken und Nähen ausprobieren und um 13 Uhr Märchen lauschen. Kulinarisch darf man sich auf „Zogene Kiach- la“, Grillwurst und Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen freuen. Dies und vieles mehr wird beim „Schaf- und Hand- arbeitstag“ erlebbar! PFINGSTFERIENPROGRAMM und Familiensamstag Damit bei Feriengästen und Daheimgebliebenen in den Pfingstferien keine Langeweile aufkommt, bietet das Bauernhaus-Museum ein spannendes Pfingstferienpro- gramm an. Das Programm findet jeweils dienstags und donnerstags von 11 - 17 Uhr statt. Die Kinder packen selbst mit an und lernen alte Spiele ebenso kennen wie den ar- beitsreichen Alltag der Landkinder früher. Obendrauf gibt es spannende Ideen und Basteleien als Bereicherung des heutigen Familienalltags. Am 21.5., 11 bis 17 Uhr startet das Ferienprogramm mit „Wer will fleißige Gärtner/innen sehn?“ Im Frühling wächst und gedeiht es in den Gärten! An diesem Tag kön- nen die jungen Museumsgäste selbst zu kleinen Gärtne- rinnen und Gärtnern werden. Sie können Insektenhilfen und Vogelscheuchen bauen, Anzuchttöpfe aus alten Zei- tungen falten und Gemüsesuppe kochen. Ein Gartenquiz zum Thema „Was wächst denn da?“ lädt zum Rätseln ein und am Infostand geht es rund um die Welt der Ameisen. Neben dem beliebten „Geschichten vorlesen“ um 13 Uhr findet noch die Führung „Auf Spurensuche in der Land- schaft“ um 14.30 Uhr statt. Am 23.5., 11 bis 17 Uhr dreht sich im Ferienprogramm alles um das Thema „Spielplatz Natur“. Es werden Na- tur-Mobiles gebaut, mit Naturfarben gemalt, ein Barfuß Parcours ist aufgebaut und die Kinder können Natur- bingo spielen. Außerdem dürfen sie Pfeifen basteln und Stockbrot grillen. „Oma, Opa erzähl doch mal!“ - familiär und gesellig geht es im Erzählcafé mit Seniorinnen und Senioren um 14 Uhr zu. Etwas Besonderes erwartet die Kinder und ihre Eltern am Familiensamstag, 25.5. um 14 Uhr: Eine Mitmach-Füh- rung durch die Sonderausstellung „Sinnhaft berührt sein...“. Einmal im Monat finden die sogenannten „Familiensams- tage“ statt, mit Familientickets zum halben Preis und ei- nem kostenlosen öffentlichen Mitmach-Projekt für Fa- milien. Dieses Mal können die Teilnehmenden bei einem Rundgang mit dem Künstler Bernhard Schmid die Kunst, Natur und lebensgroßen Baumskulpturen auf dem Mu- seumsgelände entdecken. Den kleinen Museumsbesu- chenden schenkt das gestaltete Mitmach-Heft rund um das Hermelin „Merlin“ und seinen Freund „Aba“, den Ap- felbaum spielerische Anknüpfungspunkte. Zum Abschluss des Ferienprogramms lädt das Bauern- haus-Museum zum Pfingstferienprogramm „Von der Bä- ckerin bis zum Zimmermann - Kindertraumberufe“ ein. Am Dienstag, 28.5. von 11 bis 17 Uhr können die jungen Museumsgäste hautnah in einige Berufe hineinschnup- pern: Zusammen mit Expert/innen aus dem jeweiligen Bereich backen sie Seelen, schnitzen Schindeln und dür- fen auf dem Traktor mitfahren. Es gibt einen Infofilm zur „Walz“, außerdem stellen wir Schreibtafeln her, sticken und um 13 Uhr werden Geschichten vorgelesen. Die Veranstaltungen finden ohne Voranmeldung und bei jeder Witterung statt. Genaue Informationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Juni Hiermit informieren wir über eine Vielzahl an Veranstal- tungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Ernäh- rungszentrum im Juni anbietet. Ernährung - Einfach Nachhaltig: Online-Vortrag am 19. Juni Nachhaltigkeit - ein Begriff, der mittlerweile alle Lebens- bereiche anspricht und aus der täglichen Berichterstat- tung nicht mehr wegzudenken ist. Doch was bedeutet Nachhaltigkeit für den Bereich der Ernährung? Wie kann eine nachhaltige Ernährung im Alltag umgesetzt werden? Im Vortrag geht Referentin Bettina Schmidt auf die ge- nannten Fragen ein und stellt Aspekte einer nachhaltigen Ernährung sowie viele kleine Ansatzpunkte für eine ein- fache Umsetzung vor. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, den 19. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veran- staltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Workshop „Grillmitbringsel“: Online-Veranstaltung am 12. Juni & Workshop in Leut- kirch am 21. Juni Die Grillsaison steht vor der Tür, wir sind auf einer Grill- party eingeladen und wissen nicht, was wir mitbringen sollen. Im Kochworkshop des Ernährungszentrums „Grill- mitbringsel“ werden unter Anleitung der Referentinnen (online: Patricia Graf, Leutkirch: Tanja Müller) verschie- denste Beilagen wie Aufstriche, Salate aber auch Gebäck, was sich gut vorbereiten und mitbringen lässt, zubereitet. So kann die Grillparty starten. Die Online-Veranstaltung findet am Mittwoch, den 12. Juni um 17.30 Uhr statt. Eine Woche vorher bekommen alle angemeldeten Teilneh- menden eine Einkaufs- und Vorbereitungsliste zugesen- det. Der Workshop in Leutkirch findet Freitag, den 21. Juni ebenfalls um 17.30 Uhr statt. Es wird ein Kostenbeitrag von 20 Euro erhoben. Die Anmeldung für beide Veranstaltun- gen ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www. ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Essbarer Garten - Kräutergarten: Anbau und Verwen- dung: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 13. Juni Kräuter sind Pflanzen, die in der Küche und in der Heil- kunde verwendet werden. Es gibt mehr als 120 wichtige Heil- und Küchenkräuter, die im Kräuterlexikon aufgelistet sind. Es gibt viele essbare Kräuter und Wildkräuter, die man in eigenen Garten, in Töpfen auf dem Küchenfenster oder Balkon anbauen kann. Löwenzahn und Brennnessel sind nur einige Beispiele für Wildkräuter, die durch ihre Wuchsfreude Gärtner zur Verzweiflung treiben können. Gleichzeitig sind sie jedoch sehr schmackhaft, häufig vi- taminreicher als Gemüse vom Markt und können wegen ihrer gesundheitsfördernden Wirkung getrost zum „Su- perfood“ gezählt werden. Wie Kräuter im eigenen Garten oder auf der Fensterbank wachsen, was alles daraus in der Küche hergestellt und wie diese bevorratet werden können, erfahren die Teilnehmenden am 13. Juni durch die Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Referentinnen Annerose Herum und Manuela Schmied, jeweils um 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr auf der Landesgar- tenschau in Wangen beim Stand des Ernährungszentrums Bodensee-Oberschwaben im Landkreis-Pavillon. Fruchtaufstriche und Gelierhilfen: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 5. Juni Sommerzeit ist Marmeladenzeit. Fruchtaufstriche selber herzustellen liegt wieder voll im Trend. Der Vorteil selbst gekochter Marmeladen, Konfitüren und Gelees gegen- über gekauften Produkten: Man weiß genau, was drin ist, und kann den süßen Aufstrich nach eigenen Wünschen kreieren. Doch was ist drin in den verwendeten Gelierhil- fen? Wie unterscheiden sich die Gelierhilfen und welche Alternativen gibt es? In dieser Fachinformation mit kleiner Verkostung erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes rund um die Vielfalt der Gelierhilfen. Beim Landkreis-Pa- villon referiert Monika Wessle am Mittwoch, 5. Juni je- weils um 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr über Gelierhilfen und Fruchtaufstriche. Ab ins Glas - neue Ideen für Eingemachtes: Workshop am 12. Juni in Leutkirch Lebensmittel einzukochen liegt wieder im Trend und ge- lingt mit der richtigen Grundausstattung selbst Anfängern und Anfängerinnen. So kann in den Sommermonaten frisch geerntetes Obst, Gemüse, Aufstriche und vieles mehr für die Winterzeit haltbar gemacht werden. Auch vorgekochte Lebensmittel wie Fleisch, Suppen, Eintöpfe, Soßen lassen sich für einen längeren Zeitraum konser- vieren. Kuchen und Gebäck können sogar gleichzeitig gebacken und konserviert werden. Im Workshop werden von Referentin Monika Wessle einfache und geling-si- chere Rezepte und Konservierungsverfahren vorgestellt. Hinweis: Der Kurs ist inhaltlich eine Wiederholung vom Sommer 2023. Der Workshop findet am Mittwoch, 12. Juni um 17.30 Uhr in Leutkirch statt. Die Kosten für den Koch-Workshop be- tragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Toppings - Reste mal anders: Workshop am 20. Juni in Bad Waldsee Aus altem Brot Semmelbrösel oder Croûtons herzustellen ist sicher den meisten bekannt. Aber was lässt sich sonst auch noch aus kleinen Resten herstellen? Im Workshop zaubern die Teilnehmenden mit Referentin Katja Sonthei- mer unter anderem leckere Schäumchen oder knusprige Krusten, die sich auf unterschiedliche Speisen anrichten lassen. Der Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 20. Juni in Bad Waldsee statt. Der Kostenbeitrag liegt bei 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www. ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Resilienz kann man essen - mit regionalen Lebensmit- teln die (eigene) Widerstandskraft stärken: Online-Vortrag am 27. Juni Resilienz steht für die Fähigkeit, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu meistern und gestärkt hervorzu- gehen. In dem interaktiven Online-Vortrag erfahren die Teilnehmenden, wie sie ihre persönliche Resilienz durch Ernährung stärken können und erhalten Anregungen für ein bewussteres Ess- und Einkaufsverhalten. Zudem wird erläutert, was ein resilientes Ernährungssystem ausmacht und wie Verbraucher einen Beitrag dazu leisten können. Referentin Carmen Hügemann ist Ökotrophologin mit Masterabschluss in „Nachhaltige Ernährungswirtschaft“. Sie ist zudem ausgebildeter Resilienz Business Coach und Trainer (HBT Akademie). Der Online-Vor- trag findet am Donnerstag, 27. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Bärenstarke Kinderkost - Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 26. Juni Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 26. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Kindertagespflegepersonen gesucht - Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Leutkirch Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im September erneut einen Vorberei- tungskurs für Tagesmütter und -väter an, der dieses Mal in Leutkirch stattfindet. Zusätzlich findet am 10. Juli um 19:30 Uhr eine Online Informationsveranstaltung statt. Im Kurs werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Voraus- setzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erzie- hungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch eine weitergehende anschließende Qualifizierung und Fortbildungen zu vertiefen. Jüngst haben 17 Teilnehmerin- nen die Qualifizierung im Umfang von 50 Unterrichtsein- heiten (UE) erfolgreich abgeschlossen. Der kostenfreie Vorbereitungskurs startet am 20. Sep- tember in Leutkirch und ermöglicht den ersten Schritt in die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Die Absol- ventinnen und Absolventen können nach Erteilung ei- ner Pflegeerlaubnis in die Tätigkeit als Tagespflegeper- son einsteigen. Für einen Teil des Kurses (Personen ohne pädagogische Vorausbildung) beginnt im Anschluss ab November tätigkeitsbegleitend ein einjähriger Qualifizie- rungskurs. Teilnehmende mit einer pädagogischen Vor- ausbildung sind bereits nach den 50 Unterrichtseinheiten erfolgreich qualifiziert. Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege stehen die drei regionalen Vermittlungsstellen zur Verfügung: - Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk Telefon 07522/7075015 E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. - Region Schussental: Anja Staib und Christina Neubauer Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de - Region Nordwest: Dagmar Soherr und Ulrike Heiner Telefon 07524/40116812 E-Mail ktp-bw@caritas-bodensee-oberschwaben.de. Zusätzlich findet am 10. Juli um 19:30 Uhr eine Online In- formationsveranstaltung statt. Bei Interesse hieran wen- den Sie sich gerne an h.fey@rv.de. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. HEAVYSAURUS rockt im Ravensburger Spieleland Am Sonntag, den 30. Juni 2024, haben Klein und Groß im Ravensburger Spieleland die Möglichkeit dazu. Denn HEAVYSAURUS ist während ihrer „Pommesgabel Tour“ zu Gast! Vier Dinosaurier und ein Drache, die Rock- musik für die ganze Familie auf die Bühne bringen - ein echtes Live-Erlebnis mit kindgerechten Texten und bombastischer Show. Das Konzert startet um 17:30 Uhr auf der Eventwiese. Konzert-Tickets berechtigen ab 16:00 Uhr zum Einlass in den Freizeitpark am Bodensee. Die Pommesgabel kennen schon die kleinsten Fans: Zei- gefinger und kleiner Finger ausgestreckt, Hand stolz nach oben gereckt - das Erkennungszeichen aller Rocker und Dino-Metalheads jeden Alters. Mit dem Album „Pommes- gabel“ bieten HEAVYSAURUS kraftvolle Riffs, tolle Me- lodien und mitreißende Schlagzeugbeats, zu denen die kleinen (oder auch großen) Hörer singen, tanzen und ausflippen können, wie es ihnen gefällt. Echte Rockmusik, mal wild, mal leise, mit Texten eigens für die kleinen größ- ten Fans. Die fünf Profimusiker bieten den 3- bis 11-Jäh- rigen und ihren Begleitern jeden Alters ein einzigartiges Konzerterlebnis: Vier Dinos und ein Drache, mit richtigen Instrumenten live auf großer Bühne, mit Lichtspektakel, Nebel und Funkenregen. Und natürlich mit den Songs, die viele Kinder und Eltern jetzt schon mitsingen können, wie „Kaugummi ist mega“, „Stark wie ein Tiger“ und na- türlich „Rarrr“, der von vielen lachenden Mündern gerne laut mitgerufene Kampfschrei der Dinos. Für die Eltern: Das Konzert findet mit angepasster Laut- stärke statt. Vor der Bühne gibt es einen eigenen Kinder- bereich mit bester Sicht auch für die Kleinen. Und keine Sorge: Die Dinos beißen nicht. Tickets für das Konzert am 30. Juni 2024 um 17:30 Uhr gibt es im Vorverkauf unter spieleland-tickets.de oder im HEAVYSAURUS Store. Die ausführliche Presse-Information sowie das dazuge- hörige Bildmaterial finden Sie zum Download auf unserer Website unter https://www.ravensburger-gruppe.de/ --> Newsroom Das Forstamt des Landkreises Ravens- burg informiert über Brennholzverkauf In den vergangenen Wintermonaten wurde in den Pri- vat- und Gemeindewäldern im Landkreis Ravensburg planmäßig Brennholz eingeschlagen. Das Brennholz fällt insbesondere bei Durchforstungen, also bei der Pflege von Beständen an. Momentan sind noch freie Brennholz- mengen aus dem vergangenen Wintereinschlag verfüg- bar. Restmengen können aktuell zu einem attraktiven Preis erworben werden. Bestellungen sind möglich über www.genoholz.de Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt - Land -Tisch“ war ein voller Erfolg Am 30. April 2024 luden die Bio-Musterregion Ravens- burg und die Regionalwert AG Bodensee-Oberschwaben gemeinsam zur dritten Mitmach-Konferenz im Landkreis Ravensburg ein. Unter dem Titel „Werkstatt: Stadt - Land - Tisch“ gab es an diesem Tag im Haus am See in Ravens- burg für alle Interessierten die Möglichkeit, zusammen an folgenden Fragen zu arbeiten und die Region mitzuge- stalten: Wie funktionieren die Systeme die uns gesunde, nachhaltige Lebensmittel auf die Teller bringen? Wen braucht es entlang der Kette, damit wir regional mehr Bio-Lebensmittel erzeugen und erwerben können? Wie kommen die Lebensmittel vom Land in die Stadt und letztlich auf unsere Teller? „Landwirte, Verarbeiter, Handel und Verbraucher, aber auch Politik und Verwaltung sowie weitere Organisati- onen zusammenzubringen und in einen wertvollen Dia- log zu führen, benötigt neue Wege der Kommunikation und Zusammenarbeit. Hier setzt die Mitmach-Konfe- renz „Wertstatt Stadt-Land-Tisch“ 2024 im Landkreis Ra- vensburg an. Die Konferenz ermöglicht Vernetzung ent- lang diverser Wertschöpfungsketten und bringt Akteure vom Land und aus der Stadt an einen Tisch.“, so Thomas Lötsch, der neue Dezernent für Kreisentwicklung, Wirt- schaft und ländlichen Raum beim Landratsamt Ravens- burg, in seiner Begrüßung. Die Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravens- burg Katharina Eckel und die Vorständin der Regional- wert AG Bodensee-Oberschwaben Sarina Gisa führten die rund 70 Teilnehmenden im Anschluss durch ein ab- wechslungsreiches Programm. Den Auftakt machte dabei Sepp Braun, Biolandbauer und Vorstand der Bioland-Stiftung, mit seinem Impuls über innovative Kooperationen in der Bio-Wertschöpfungs- kette und darüber wie Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel für eine nachhaltige Zukunft zusammenarbeiten können. In mehreren Thementischrunden rauchten dann die Köpfe der Teilnehmenden zu verschiedenen Themen und Pro- jekten. Egal ob Neuausrichtung des Biohofs Sigg zum Gesundheitshof, Ideen für die Kommunikation des Rind- fleischprojekts GrasRind vom Bodensee und auch des Bio-Mittagstisches von FrischaufdenTisch, eine digitale Plattform für Erzeuger und die Außer-Haus-Verpflegung, „Paludikultur in wiedervernässten Mooren“, „Bauernoper“ oder aber die Entwicklung eines Filmprojekts, alle Projekte bekamen bei den Thementischen Impulse, Hinweise und Kontakte um nun erfolgreich weiterentwickelt zu werden. Zum Abschluss des Tages sprach Professor Ernst Ulrich von Weizsäcker in seinem Impulsvortrag „Mitmachen ist besser als nach den Sternen greifen“ davon, dass wir mehr Balance brauchen, zum Beispiel zwischen Herz Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 und Verstand, Wissen und Weisheit, Gerechtigkeit und Leistungsanreiz, Mensch und Natur. Sein Fazit zur Mit- mach-Konferenz: „Großartig, wie hier miteinander ge- schaffen wird, machen Sie bitte weiter so!“ Verpflegt wurden die Teilnehmenden durch „Frischaufden- Tisch“ mit 100-prozentigem Bio-Essen. Das GrasRind-Pro- jekt konnte dabei auch gleich in Form eines Burgers ver- köstigt werden. Während der Pausen präsentierten sich bei bestem Wetter direkt am Flappachweiher auf dem Marktplatz der Möglichkeiten verschiedene Initiativen und Projekte sowie Bio-Betriebe der Region: Bestes Flair um miteinander ins Gespräch zu kommen und sich zu vernetzen. An den Ergebnissen der Konferenz soll künftig in den Projektgruppen weitergearbeitet werden. Das Team der Mitmach-Konferenz möchte die Projekte und Initiativen auch weiterhin bei der Umsetzung unterstützen. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmabzeichentage 2024 - Abnahme von Schwim- mabzeichen für Mitglieder am 10.06.2024 Vom 9. bis zum 16. Juni 2024 finden die bundeswei- tenSchwimmabzeichentage statt. Ziel dieser Aktionstage ist es, dass möglichst viele Menschen ein Schwimmabzei- chen machen. Die Schwimmabzeichentage veranstaltet die DLRG gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und weiteren Organisationen und Verbänden. In diesem Rahmen bietet die Ortsgruppe Baienfurt für ihre Mitglieder ab 18 Jahren, insbesondere für die Eltern mit Familienmitgliedschaft, die Abnahme der Deutschen Schwimmabzeichen am Montag, 10.06.2024 von 20:00 - 20:45 Uhr (3. Schicht) an. Die Kosten für die Ausstellung der Abzeichen übernimmt die Ortsgruppe für ihre Mitglieder. Das Deutsche Schwimmabzeichen wird wie das Deutsche Sportabzeichen bei den Bonusprogrammen der Kranken- kassen anerkannt! Wir freuen uns über eine rege Teilnahme der zahlenden Mitglieder, die sonst so nicht die Gelegenheit haben zu schwimmen und hoffen, dass einige Schwimmabzeichen ausgestellt werden können! Anmeldung und weitere Infos unter www.baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ schwimmabzeichentage-2024/ Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlich- keitsarbeit - AOK Bodensee-Oberschwaben Anzahl der Herpes-Infektionen in der Region Boden- see-Oberschwaben gesunken - Aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwa- ben zeigt deutlichen Rückgang Viele Menschen haben es schon einmal erlebt: Die Haut beginnt zu kribbeln, spannen oder brennen und kurze Zeit später entsteht ein Herpes. Eine aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigt einen deutli- chen Rückgang an Herpes-Infektionen. „Insgesamt ist die Anzahl der Herpes-Infektionen in der Region Boden- see-Oberschwaben im Jahr 2022 im Vergleich zu 2018 um rund 26 Prozent gesunken“, sagt Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Das spiegelt sich auch in den einzel- nen Landkreisen wider: „Im Landkreis Sigmaringen muss- ten 494 Personen mit Herpes behandelt werden, 2018 waren es 720 Personen. Auch der Landkreis Ravensburg folgt diesem Trend. Die Anzahl ging von 898 Infizierten auf 695 Infizierte zurück. Im Bodenseekreis waren es 2018 497 Personen. 2022 lediglich 375 Personen.“ „Erfasst wurden die Daten AOK-Versicherter, deren Er- krankungen ärztlich hinterlegt wurden“, hebt Markus Packmohr hervor. Vor allem Kleinkinder im ersten bis vierten Lebensjahr wurden im Jahr 2022 wegen einer Herpes-Infektion behandelt. „Von insgesamt 1.564 betrof- fenen Personen in der Region Bodensee-Oberschwaben waren es 161 Kleinkinder.“ Da bei Kleinkindern das Risiko für einen schweren Verlauf besonders hoch ist, sollten sie besonders vor einer Ansteckung geschützt werden. Lippenherpes ist eine Infektionskrankheit Dr. Matthias Osswald, Arzt bei der AOK Baden-Württem- berg erklärt: „Bei Lippenherpes handelt es sich um eine vor allem durch das Herpes-simplex-Virus verursachte Erkrankung, bei der meist um den Mund im Bereich des Lippenrots gruppierte, schmerzhafte Bläschen entstehen. In den flüssigkeitsgefüllten Bläschen befinden sich die Herpesviren, die zum Beispiel nach dem Berühren über die Hände oder auch beim Küssen übertragen werden können. Neben Lippenherpes können die Viren auch den sogenannten Genitalherpes verursachen.“ Da die Herpes-Viren lebenslang in den Nervenknoten des Körpers verweilen, können die lästigen Bläschen nach der Erstinfektion immer wieder auftreten. „Bei Schwächung des Immunsystems, im Rahmen einer Erkältung oder bei Fieber, durch UV- bzw. Sonnenstrahlung und andere Verletzungen im Bereich der Lippen sowie bei Stress oder hormonellen Schwankungen kann es zur Reaktivierung des Herpes-simplex-Virus und damit zur Entstehung eines Lippenherpes kommen“, so Dr. Matthias Osswald. Doch nicht immer muss der Herpes zwingend an den Lip- pen entstehen. Selten tritt er auch an der Nase, den Au- gen, Fingernägeln, Brustwarzen oder dem Gesäß auf. Bei einer Infektion am Auge gilt besondere Vorsicht, da durch die Entzündung der Hornhaut eine Vernarbung entstehen und dies zu einer verminderten Sehkraft führen kann. Die Viren werden durch eine Schmierinfektion übertra- gen, weshalb andere Personen nicht mit dem infektiö- sen Sekret in Berührung kommen sollten. Vor allem beim Küssen oder gemeinsamen Benutzen von Gläsern oder Besteck können die Viren durch winzige Verletzungen in der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangen. Da- her sollte hierauf verzichtet werden, solange Bläschen vorhanden sind. Bei einer Herpes-Infektion, die sich großflächig ausbrei- tet, starke Schmerzen auftreten oder es zu Vereiterun- gen kommt, sollte eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden. Doch in den meisten Fällen ist der Herpes nicht gefährlich und klingt von selbst ab. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg gibt Tipps Kindererziehungszeiten können auch für Väter gelten Die Erziehung eines Kindes wird bei der Rentenberech- nung entweder bei der Mutter oder beim Vater berück- sichtigt. Anlässlich des Vatertages am 9. Mai zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf, wann Väter Kindererziehungszeiten bei der ge- setzlichen Rentenversicherung erhalten können. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wann bekommen Väter Kindererziehungszeiten gut- geschrieben? Falls überwiegend der Vater die Erziehung des Kindes übernimmt, ist die Anerkennung der Zeiten für ihn - auch rückwirkend - problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil beispielsweise beide Elternteile im gleichen Maße berufstätig sind. In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern dieses schriftlich gegen- über dem Rentenversicherungsträger erklären. Die Erklä- rung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden. Wird keine Er- klärung abgegeben, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Was sind Kindererziehungszeiten? Um für die Erziehenden möglicherweise hieraus resul- tierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Ren- tenversicherung als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat. Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden? Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicete- lefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprech- partnerinnen und -partner zur regionalen Beratung - on- line, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kindererzie- hung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wichtigen Antragsformularen auf der Themenseite www.drv-bw.de/ Altersvorsorge/Frauen LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Mit kleinen Anpassungen bei der Heuernte tausende Tiere retten - Broschüre der LUBW zeigt Wege der na- turverträglichen Mahd auf Jede Heuernte ist eine Gefahr für zahlreiche Tiere, ins- besondere Insekten. Wie diese Gefahr reduziert werden kann, zeigt der nun veröffentlichte „Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd“ der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Eine schonende Heu- ernte ist im Interesse aller, denn unsere Insekten sind ein wichtiger Baustein unserer Fauna und Flora sowie für unsere Landwirtschaft. Wiesen im Wandel der Zeit Blumenbunte Wiesen sind durch die Intensivierungswel- le der Landwirtschaft zu Ende des letzten Jahrhunderts selten geworden. Klappertopf, Knolliger Hahnenfuß, Mar- gerite oder Mittlerer Wegerich sind nicht nur schön, son- dern sind für viele Insekten überlebenswichtige Nahrung. Wiesen bieten auch Lebensraum für zahlreiche Amphibien und Vögel. Anmutig bereichern die verbliebenen Bestände immer noch das Landschaftsbild Baden-Württembergs. Die heutigen Wiesen sind nicht mehr mit den historischen vergleichbar. Moderne Mähgeräte sind vor allem ökono- misch effizient, sie werden immer größer und schneller. Auch für die Pflege von naturschutzwichtigen Flächen werden immer größere Geräte eingesetzt. „Diese Entwick- lung ist eine der zentralen Ursachen der Gefährdung und des Rückgangs etlicher Tierarten dieser Lebensräume. Erst durch die Diskussionen der letzten Jahre zum ‚In- sektensterben‘ sind auch die Auswirkungen der moder- nisierten Mahd in den Fokus gerückt“, erläutert Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Moderne Mähgeräte sind für den Rückgang etlicher Tierarten verantwortlich „Die heute praktizierte Form der Heuernte bewirkt bei Heuschrecken einen Individuen-Verlust von bis zu 80 Pro- zent - bei einem einzigen Erntedurchgang! Etliche Tierar- ten können, von der nahenden Erntemaschine überrascht, nicht rechtzeitig fliehen und gelangen so in die rotierenden Messer – was oftmals tödlich endet“, berichtet Maurer. Viele Wiesen werden mehrfach pro Jahr gemäht. Auch Arten wie der Grasfrosch wurden in den letzten Jahren durch moderne Technik und Verfahren fast vollständig aus Wiesen verdrängt. Es existiert eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die negativen Auswirkungen der modernen Mahd zu redu- zieren. Viele davon sind derzeit selbst Fachleuten wenig bekannt. Hier setzt der Praxisleitfaden der LUBW für eine naturverträgliche Mahd an. Hierzu wenige Beispiele: Bereits eine einfache Pendelstange kann den Unter- schied machen Eine einfache Pendelstange, die vor dem Mähgerät an- gebracht wird, hilft bei etlichen Tieren, den Fluchtimpuls auszulösen. Für viele Insektenarten ist schon diese klei- ne vorzeitige Warnung eine lebensrettende Maßnahme. Rückgriff auf naturverträgliche Techniken Auch bereits totgesagte, aber prinzipiell naturverträgliche- re Techniken sind wieder im Kommen. Der sogenannte Bal- kenmäher wurde in jüngster Zeit weiterentwickelt und ist gegenüber moderner Technik nun wieder konkurrenzfähig. Rückzugsräume, das wichtigste Instrument Das wichtigste Instrument einer naturverträglichen Mahd ist und bleibt aber das Belassen von Rückzugsräumen, besser bekannt auch als Insektenschutzstreifen. Zahl- reiche Tiere sterben nicht durch die Messer, haben aber nach der Mahd große Schwierigkeiten Schutz und Nah- rung zu finden. Und genau dieses bieten die sogenannten Insektenschutzstreifen. Von hier aus kann die Wiese wie- derbesiedelt werden, wenn Gras und Kräuter ausreichend nachgewachsen sind. Schlüsselfaktor Straßenbegleitgrün Wer an das Straßenbegleitgrün denkt, der hat in der Regel keine blühenden Kräuter vor dem Auge. Zu Un- recht! Das Straßenbegleitgrün ist in vielen Abschnitten ein wichtiger Lebensraum für etliche Tierarten geworden. Es durchdringt praktisch alle Landschaften und kann von vielen Tieren als Ausbreitungskorridor genutzt werden. Allein in Baden-Württemberg dienen tausende Hektare als Straßenbegleitgrün und werden von Straßenmeistereien gepflegt. Hier hat sich besonders viel zum Positiven ver- ändert: Etliche Kommunen haben erkannt, dass auf kom- munalen Grünflächen oftmals weniger mehr ist. Wurde bis vor wenigen Jahren jedes Jahr mehrfach geschnitten, bleiben Gräser und Kräuter heute viel öfter länger stehen. Die Insekten „danken“ es. In Berlin wurden auf einem Mit- telstreifen einer vielbefahrenen Straße sogar sehr seltene Insektenarten wie die Heuschreckensandwespe entdeckt! Auch die Gerätehersteller bieten insektenschonende Lö- sungen: Hier ist die technische Entwicklung so weit, dass der Aufwuchs effizient entfernt werden kann, aber prak- tisch keine Insekten mehr sterben müssen. Solche neu- artige Technik, die speziell für den Insektenschutz entwi- ckelt wurde, sollte künftig zur Standardausrüstung jeder Kommune gehören. Publikationsdienst der LUBW bietet an: Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd Die LUBW hat nun eine 84-seitige Broschüre herausge- geben, in der die Zusammenhänge von Artenschutz und Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Heuernte durchleuchtet werden. Die Broschüre wendet sich in erster Linie an die Verwaltungen und ehrenamtliche Naturschutzakteure. Sie bietet aber auch interessierten Laien einen guten Überblick. Ziel der Broschüre ist es, die Heuernte und die Pflege des Straßenbegleitgrüns natur- verträglicher zu gestalten. Neben der Sammlung aller vor- handenen Informationen zu Verfahren und Technik, wer- den am Ende der Broschüre auch Empfehlungen für die Praxis ausgesprochen. Die Broschüre kann über den fol- genden Link im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Da- tei heruntergeladen werden: https://pd.lubw.de/10580 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 19. Mai 2024 Botanische Exkursion: Zwischen Streuwiesen, Hoch- moor und naturnahen Waldgesellschaften Gästeführer: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Tauchen Sie mit der Ökologin Anne Straub in die faszi- nierende Welt der Pflanzen ein. Bei einem Spaziergang durchs Dornacher Ried werden wir verschiedene Pflanzengesellschaften und ihre unter- schiedlichen Lebensraumansprüche kennenlernen. An- hand einzelner vorgestellter Arten bekommen wir einen Einblick in die Ökologie und Vielfalt der Pflanzen, die cha- rakteristisch sind für die Blitzenreuter Seenplatte. Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ge- gebenenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de Katamaran startet am 10. Mai mit Abendverkehr Die Katamaran-Reederei startet zum langen Wochen- ende mit Abendfahrten. Der Pendelverkehr zwischen Friedrichshafen und Konstanz wird damit über den Sommer an Freitagen und Samstagen bis nach Mit- ternacht ausgeweitet. Abends über den See - das geht ab dem 10. Mai auch wieder mit dem Katamaran. Bis September bietet die Reederei freitags und samstags einen Abendverkehr mit jeweils zwei Spätabfahrten auf jeder Seeseite. Das Zu- satzangebot macht den Katamaran damit zum idea- len Begleiter für Kulturveranstaltungen auf der anderen Seeseite oder um einfach, die länger werdenden Tage ausgiebig zu genießen. Die Abendabfahrten starten ab Friedrichshafen um 20 und 22.30 Uhr, ab Konstanz gibt es um 21 Uhr und 23.30 Uhr eine zusätzliche Fahrt. Besonders attraktiv: für die Abend- fahrten gilt neben den regulären Hin- und Rückfahrkarten auch das über den Sommer gültige 14-Uhr-Ticket. Damit kostet die Hin- und Rückfahrt nur 18 Euro statt 25,20 €. Kinder bis 14 Jahre zahlen 9 €, und das Familienticket für zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern liegt bei 45 €. Lediglich am 10. August, wenn in Konstanz das Seenacht- fest stattfindet, benötigen Katfahrer ab 20 Uhr eine Son- derfahrkarte. Der Vorverkauf dazu läuft bereits. Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Deutsches Rotes Kreuz Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 29.05.2024, von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1, 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Laufprojekt in Leutkirch Lesung - Workshop für Guideläufer - Volkslauf In Leutkirch im Allgäu steht das zweite Juliwochenende die- ses Jahr ganz im Zeichen des Laufsports - und zwar eines Laufsports, der für alle möglich sein soll. Am Samstag, 13. Juli können sich Interessierte zu sogenannten Guideläufern ausbilden lassen. Guideläufer sind Teil des deutschland- Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 weiten Guidenetzwerks und begleiten blinde und sehbe- hinderte Läuferinnen und Läufer. Sie sind durch Leibchen erkennbar und durch ein Laufband miteinander verbunden - beides erhalten die Teilnehmer des Workshops. Am Sonntag, 14. Juli startet die Gruppe dann beim tradi- tionellen Leutkircher Volkslauf. Mit dabei wird auch Mike Schmitz sein. Der passionierte Sportler und Träger einer Beinprothese begleitet die frischgebackenen Guideläu- fer - und ermutigt dazu, auch mit Behinderung am Sport im öffentlichen Leben teilzuhaben. Schmitz ist nicht nur Botschafter von „Inklusion braucht Aktion“, sondern er ist auch Mitinitiator der Initiative „Inklusion mit Herz“. Mike Schmitz wird auch am Freitag, 12. Juli schon in Leut- kirch sein. Im Bocksaal liest er aus seinem Buch „Mike macht Mut - Never give up!“. Darin erzählt er seine Ge- schichte: Wie er in jungen Jahren das Bein verlor und sich lange Zeit mit einer Prothese mehr schlecht als recht durch das Leben kämpfte. Und wie eine Hightech-Prothe- se schließlich sein Leben veränderte, ihm Sport ermög- lichte und die Lebensfreude zurückkam. Das Buch kann vor Ort erworben und auch signiert werden. Die Teilnehmenden können sich außerdem auf Spiderman freuen. Spiderman ist ehrenamtlich in Kinderkliniken und Hospizen unterwegs, um „kranken kleinen Helden“ Kraft und Mut zu spenden. Er begleitet das Laufprojekt. Veranstalter ist der VdK Ortsverein Leutkirch in Koope- ration mit dem Guidenetzwerk Deutschland. Das gesamte Laufprojekt wird aus dem Bundespro- gramm „Demokratie leben!“ gefördert. Anmeldung zur Guideläufer-Ausbildung unter vhs-leutkirch.de Überblick: Freitag 12. Juli, 19.30 Uhr, Bocksaal Leutkirch: Lesung aus „Mike macht Mut - Never give up!“. Eintritt kostenlos. Samstag 13. Juli, 9 - 12 Uhr, Tagungshaus Regina Pacis Leutkirch: Guideläufer-Workshop. Teilnahme umsonst, Anmeldung bei der Volkshochschule unter https://kurse.vhs-leutkirch.de/kuferweb/webbasys/in- dex.php?kathaupt=11&knr=241- 30257&kursname=Guide- laeufer-Workshop&katid=27 Sonntag 14. Juli, 9 Uhr: Gemeinsame Teilnahme am Volks- lauf. Die Startgebühren für die Teilnehmer der Guideläu- fer-Ausbildung werden übernommen. Kontakt: Sven Stöckle, VdK Ortsverband Leutkirch Sven.stoeckle@outlook.de, 0172 287 29 37 Maria Hönig „Demokratie leben!“ maria.hoenig@stiftung-st-anna.de, 0151 - 750 627 91 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 25. Mai 2024 in den Lebens- räumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Sie Sie an einem Lidkrampf, Schiefhals, Handkrampf oder einer anderen Dystonieform erkrankt? In der Selbsthilfegruppe können Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen, deren Behandlung und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Es gibt auch Informa- tionen zur Tiefen Hirnstimulation die auch bei Parkinson angewendet wird. Kommen Sie zum nächsten Treffen, informieren und en- gagieren sich und geben somit den Dystoniekranken eine Stimme und helfen sich selbst weiter. Eine verbindliche Anmeldung mit Personenanzahl ist bis zum Dienstag, 21. Mai erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmel- dungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. an- nette.daiber@rg.dystonie.de Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) TWS verstärkt Investitionen in Energiezukunft Sichere und nachhaltige Versorgung erfordert breitere Finan- zierungsbasis - Sondereffekte verbessern Jahresergebnis Wir haben die akute Phase der Energiekrise zwar fürs Erste überwunden, sind aber mit der Energiewende in Deutschland noch lange nicht so weit, dass unsere Ver- sorgung langfristig sicher und nachhaltig ist“, sagt Dr. Andreas Thiel-Böhm. Der Geschäftsführer der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) betonte am Montag (13. Mai) bei der Bilanzpressekonferenz des Un- ternehmens, wie wichtig das Gelingen der Energiewende für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung und damit für den Wohlstand in Deutschland ist. Die TWS und ihre Netztochter TWS Netz GmbH haben das Tempo für die Transformation der Versorgung im Geschäftsjahr 2023 deshalb weiter erhöht: Sie haben 30 Millionen Euro für eine zukunftsfähige und zunehmend klimaneutra- le Energieversorgung aufgewendet. Schwerpunkte der Investitionen waren der Ausbau der Fernwärme in der Ravensburger Innenstadt sowie weitere Energie- und Mobilitätslösungen, die Ertüchtigung des Strom- und Was- sernetzes und der Erweiterungsbau am Hauptsitz in Ra- vensburg. Dieser soll ein neues Rechenzentrum und die neue Netzleitstelle beheimaten. Zur Finanzierung we- sentlich beigetragen haben Bürgerbeteiligungen und die Nicht-Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter. Darüber hinaus war das Wirtschaftsjahr im Wesentlichen geprägt von den Auswirkungen der Energiekrise: einer wei- terhin volatilen Lage am Beschaffungsmarkt mit großen Preisrisiken und der administrativen Umsetzung der Preis- bremsen für Energie, mit denen der Staat die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher im Zaum gehalten hat. Der zunehmende Fachkräftemangel kam erschwerend hin- zu. Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen zufrieden mit dem Geschäftsverlauf: Die TWS hat im Berichtsjahr ins- gesamt 8,3 Millionen Euro Überschuss (Vorjahr 5,9 Millionen Euro) erwirtschaftet; Ursache hierfür seien auch Sonderef- fekte, wie Dr. Andreas Thiel-Böhm informiert: „Zum einen konnten wir Rückstellungen für potenzielle Drohverluste auflösen, die glücklicherweise nicht eingetreten sind.“ Zum anderen liege das Ergebnis aus der Beteiligung an der Tri- anel GmbH über dem Planwert und der Materialaufwand unter dem Ansatz. „Ein stabiles Ergebnis ist Basis für die erforderlichen Investitionen in eine zukunftsfähige Ener- gieversorgung“, erklärt der Geschäftsführer und fügt an: „Die Finanzierung der auch angesichts des alarmierenden Klimawandels dringend erforderlichen Dekarbonisierung der Energieversorgung ist eine große Herausforderung. Sie bedarf einer gemeinsamen Anstrengung und neuer Wege.“ Wachstum in Stromsparte Die Eigenerzeugung an Ökostrom stieg von 80 Millionen Kilowattstunden in 2022 auf 90,5 Millionen Kilowattstunden im Berichtsjahr. Inzwischen betreibt die TWS 7 eigene Wind- parks mit 18 Windkraftanlagen und 18 Photovoltaik-Anlagen. Hinzu kommen Beteiligungen an einem Onshore-Wind- parkportfolio und einem Offshore-Windpark. Zwei Bio- methan-Blockheizkraftwerke und eine Wasserkraftanlage runden das Portfolio ab. Gewachsen ist auch die Zahl der Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Stromkunden: „Wir versorgen gut 1.000 Kundinnen und Kun- den mehr. Dennoch reicht unser eigener Ökostrom immer noch aus, unsere Haushaltskunden bilanziell voll zu versor- gen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm. Der Stromabsatz stieg von rund 302 Millionen Kilowattstunden Strom auf rund 305 Millionen Kilowattstunden Strom. Bei Gas gingen Kunden- zahl und verkaufte Mengen zurück; Gründe hierfür sind die warme Witterung, und Sparappelle im Energiekrisenjahr. Fortschritt bei der Energiewende Die TWS ist Partner der Städte Ravensburg und Wein- garten bei der kommunalen Wärmeplanung. Gut voran- gekommen ist sie mit dem Ausbau der Fernwärme in der Ravensburger Innenstadt. Auch bei der Mobilitätswende geht es voran: Die integrierte Mobilitätsplattform tws.mo- bil der TWS ist zentraler Angelpunkt: Zuwächse gab es beim Fuhrparkmanagement für Firmen und Verwaltun- gen; die Ausleihungen von Autos im Rahmen des Betriebli- chen Mobilitätsmanagements stiegen um 2.800 auf 7.400. Und die Zahl der Buchungen beim jungen e-Carsharing Angebot konnte um 45 Prozent gesteigert werden. Steigende Nachfrage nach Dienstleistungen Weiter etabliert hat sich die TWS als Dienstleister für Kommunen: Die Erlöse stiegen um 11,2 Prozent auf rund 3 Millionen Euro. Der Landkreis Ravensburg und viele Kommunen im Landkreis haben im Jahr 2023 die kom- munale Beschaffungsstelle für Strom und Gas an die TWS vergeben; sie folgten damit den Städten Ravensburg und Weingarten sowie Bad Waldsee, für die das Unterneh- men in dieser Funktion schon länger erfolgreich tätig ist. FAHRER/IN für Schultour gesucht. 2x täglich. Schulferien frei. Verstärkung für unser Team ab sofort gesucht. Tel. 0160 5824411 STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 „Alternative Bestattungsformen“ Die Almwiese. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Sie interessieren sich dafür, wie das Windparkprojekt im Altdorfer Wald vorangeht? Unser Newsletter liefert Ihnen alle aktuellen Informationen, Einblicke und Wissenswertes zum Windpark viermal im Jahr direkt in Ihr Postfach. Windpark Altdorfer Wald GmbH www.windpark-altdorferwald.de info@windpark-altdorferwald.de Mit dem Newsletter gut informiert zum Windpark Altdorfer Wald! Zur Newsletter Anmeldung geht es unter: www.windpark-altdorferwald.de/ aktuelles/meldungen/newsletter/ Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIENBAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig FLIESEN PARKETT www.koelle-ausbausto e.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung. 88213 Ravensburg-Albersfeld 1/1, Telefon: +49 751 76 06-0 Schausonntag jeden 1. So. im Monat ab 13 Uhr - k.B. / k.V. Dämmen für mehr Wohnbehaglichkeit Die „gefühlte Temperatur“ wird nicht nur vom Thermometer bestimmt Das subjektive Wärmeemp n- den in den eigenen vier Wänden wird nicht nur von der gemesse- nen Raumtemperatur, sondern auch von der Kälteabstrahlung der Wand ächen, der Luftfeuch- te und -qualität beein usst. Foto: djd/puren (djd). Im Wetterbericht ist häu- g von der „gefühlten Tempera- tur“ die Rede. Das Phänomen, dass nicht die auf dem Thermo- meter angezeigte Temperatur über unser subjektives Wohlbe- nden bestimmt, lässt sich aber im eigenen Zuhause beobach- ten. Denn das Wohlfühlklima im Raum wird neben der objektiven Raumtemperatur auch durch Luftfeuchte, Luftbewegung und -qualität sowie die Wärme- oder Kälteabstrahlung der Wände be- ein usst. Eine gute Gebäude- dämmung ist daher nicht nur eine Frage der Energieeinsparung, sondern außerdem des Wohn- komforts. Bei der Auswahl der Dämmung spielt zudem die Luftqua- lität eine Rolle. Emissionsarm sind zum Beispiel Hochleistungsdä- mmungen mit dem pure life-Umweltzeichen. Unter www.puren. com gibt es hierzu mehr Infos und einen kostenlosen Bauherren-Rat- geber. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Hitzeschutz fürs Dachfenster Wer im Dachgeschoss lebt, muss sich besonders gut für som- merliche Wärme wappnen (djd). Wer im Dachgeschoss lebt, sollte nicht nur das Dach gut däm- men, sondern auch die Fenster mit einem soliden Hitzeschutz aus- statten und sich so für die steigenden sommerlichen Temperatu- ren wappnen. Außen liegende Rollläden oder Außenmarkisen sind am besten geeignet, um sommerliche Hitze abzuhalten. Der Dienst- leister TLS-Dachfenster etwa hat viele entsprechende Produkte auf Lager, sodass direkt ein Montagetermin vereinbart werden kann. Muss doch einmal Zubehör bestellt werden, garantiert der Anbie- ter den Einbau innerhalb von zehn Tagen nach Materialeingang. Der Dienstleister kann auf ein Netzwerk von rund 70 Servicetechni- kern in Deutschland zurückgreifen, monatelange Wartezeiten wer- den so vermieden. Mehr Infos gibt es unter www.tls-dachfenster.de. Außen liegende Rollläden oder Markisen sorgen für einen effektiven Hitze- schutz. Dabei lassen Markisen weiterhin Tageslicht in den Raum, weshalb sie vor allem für den Wohnbereich geeignet sind. djd/TLS-Dachfenster/Roto Frank Dachsystem-Technologie Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 VERSCHIEDENES www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Die Kälteanwendung mit Unterdruck Probier‘s einfach aus. Erste Anwendung kostenlos! 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                    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wurde angefragt, ob ein Spielplatz in der Nähe der Lavendelstraße oder ein Waldspielplatz in Planung ist. Die Verwaltung informierte, dass kein Spielplatz in der Lavendelstraße geplant ist. Ein Waldspielplatz ist im Haushalt vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der Vielzahl der laufenden Bauprojekte noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung informierte außerdem auf Nachfrage, dass die Laternen für das Baugebiet in der Lavendelstraße bereits bestellt sind und in einigen Wochen installiert werden. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wurde bekannt gegeben, dass ein Antrag auf Verlängerung der geförderten Personalstelle des Koordinators für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung um weitere zwei Jahre (bis 31.10.2026) gestellt wurde. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden im Haushaltsplan für die Jahre 2025 bis 2026 berücksichtigt und wurden entsprechend beschlossen. Bericht der Bürgermeisterin Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die ersten zwei Gemeinderatssitzungen im neuen Jahr finden am 23.01. und 27.02.2024 statt. Die restlichen Termine werden mit dem Jahreskalender bekannt gegeben. Die Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr findet am 04.11.2023 statt. Ende September fand eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. In einer der nächsten Sitzungen wird ausführlich darüber berichtet. Über den aktuellen Stand der Baustelle in der Ortsmitte wurde informiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Helmut Baum GmbH aus Blitzenreute zum Auftragswert von 513.722,52 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Sonnenschutzanlagen wird an die Firma Fenster-technik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 111.138,86 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten wird an die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein zum Auftragswert von 90.754,87 € brutto vergeben. Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz Die verschiedenen Möglichkeiten für den Energiemix des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes wurden vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Energiemix für das Nahwärmenetz soll zusätzlich zur vorhandenen Anlage bestehen aus: Einbau einer Pelletheizung in das Untergeschoss des roten Gebäudes, Hochtemperaturwärmepumpe und Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen zum Einbau der Pelletheizung und der Installation der Wärmepumpe zu erbringen. 3. Das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH wird mit der Ausschreibung und Überwachung der Arbeiten für die Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach beauftragt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen eines Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Zauns wird nicht erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltendausbau Igelstraße wird an die Firma Josef Hebel GmbH&Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 79.270,46 Euro brutto vergeben. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen Die Verwaltung hat den Gemeinderat das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung vorgestellt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 Die Verwaltung hat den Gemeinderat über den aktuellen Stand der kommunalen Abgaben in der Gemeinde sowie das weitere Vorgehen im kommenden Jahr informiert. Anfragen und Verschiedenes Der Bau der neuen Wohncontaineranlagen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis ist in vollem Gange. Mit einer Belegung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen der Schule sowie Eltern zum Thema Schulhofgestaltung hat stattgefunden. Im Frühjahr 2024 ist ein Workshop zu diesem Thema geplant. In Sulpach wurde aufgrund von Setzungen in der Straße ein Teil der Asphaltfläche erneuert, allerdings muss nachgearbeitet werden, da das Ergebnis mangelhaft ist. Bezüglich eines Tempolimits, das von Seiten der Gemeinde auf der B30 verfolgt wird, gibt es noch keine neuen Informationen. Die Verwaltung wird sich um die vollständige Behebung von Sturmschäden im Wäldle kümmern. Die Verwaltung klärt ab, ob der neue Spielplatz beim SBBZ für die Öffentlichkeit zugänglich ist und informiert anschließend. In Abstimmung mit dem Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt wird geprüft, in wie weit der Zugang zu deren Areal geregelt werden kann. Die Verwaltung informiert, dass in nächster Zukunft das vordere Tor wieder installiert wird. Die Verwaltung informiert darüber hinaus, dass auf der Homepage der Gemeinde der sichere Schulwegeplan veröffentlich wurde. Ein provisorischer Schulweg bzw. Fußgängerweg durch das Fischerareal ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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