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Weiterführende Informationen und Links

Allgemeine Informationen zur Berufsausbildung und Integration von Menschen mit Behinderung enthalten auch die Seiten folgender Anbieter: Bundesagentur für Arbeit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) Planet Beruf - Medienkombination zur Berufswahlvorbereitung angeboten von der Bundesagentur für Arbeit Über die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung können Sie auch auf folgenden Seiten nützliche Informationen und Tipps finden: Weiterbildung in Baden-Württemberg - Informationen rund um das Thema berufliche Weiterbildung, einschließlich einer landesweiten Kursdatenbank KURSNET - die führende Datenbank für Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit IHK.Online-Akademie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) AusbildungPlus - ein Informationssystem zum Thema "Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung" Insbesondere für junge Frauen empfehlen wir folgende Auftritte: idee_it - Ausbildungsinitiative Frauen in IT-Berufe Girls' Day - Gemeinschaftsproekt Mädchen-Zukunftstag LizzyNet - Community für Mädchen und junge Frauen von "Schulen ans Netz e.V" Frauen ans Netz - ein Angebot des Kompetenzzentrums Technik - Diversity - Chancengleichheit THINK ING - Informationsplattform für Ingenieursberufe, angeboten vom Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V. Scientifica -Portal für Frauen und Technik in Baden-Württemberg[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisen

Unabhängig davon, ob Sie sich im Urlaub erholen oder neue Kulturen kennenlernen möchten – Reisen sollten immer gut geplant sein. Informieren Sie sich hier über die notwendigen Reisedokumente und über Ihre Rechte bei Mängeln. Sollten trotz aller Vorbereitungen Probleme auftreten, erfahren Sie auch, wo Sie im Ausland Hilfe bekommen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Erben und Vererben

Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet ein Testament? Wer ist erbberechtigt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten. Individuelle erbrechtliche Konstellationen sind in der Regel sehr komplex. Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten. Bei spezifischen steuerrechtlichen Problemen empfiehlt sich auch eine Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einkommensteuer

Sie können als Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen. Voraussetzung ist, dass Sie zu Beginn oder im Laufe des Kalenderjahres im Inland wohnen, also unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Es genügt, wenn Sie an mindestens einem Tag im Jahr unbeschränkt steuerpflichtig waren und zusammengelebt haben. Beantragen Sie eine Zusammenveranlagung, werden Ihre erzielten Einkünfte zusammengefasst und Ihnen gemeinsam zugerechnet. Bei dieser in den meisten Fällen steuerlich günstigen Veranlagungsart wird die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif berechnet. Sind die Einkommen gleich hoch, so bleibt auch die Höhe des steuerlichen Abzugs vor und nach der Heirat beziehungsweise Eintragung der Lebenspartnerschaft die gleiche. Bei unterschiedlich hohem Einkommen kommt es zu einer Steuerentlastung des Paares. Die Steuerentlastung ist umso größer, je weiter die Einkommen auseinander liegen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Infektionskrankheiten

Manche Infektionskrankheiten sind harmlos, andere können schwer verlaufen und lebensbedrohlich sein. Bei diesen Infektionen sollten Sie bestimmte Maßnahmen und Verhaltensregeln beachten, um eine Ansteckung beziehungsweise Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden. Hantavirus-Infektionen Baden-Württemberg ist Endemiegebiet für Hantaviren. Hantavirus-Infektionen treten hier gehäuft auf. Das Virus wird von infizierten Rötelmäusen übertragen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung von Hantaviren bei den in Europa vorkommenden Hantavirus-Typen findet nicht statt. Lebensraum der Rötelmaus ist unter anderem der Buchenwald. Aus diesem Grund sind vor allem Regionen mit hohem Buchenwaldanteil betroffen. Hantavirus-Epidemie-Jahre treten in Baden-Württemberg regelmäßig auf. Liegen gute Nahrungsbedingungen in Folge einer sogenannten Buchenmast im Herbst vor,kann sich die Rötelmaus gut vermehren. Dies kann zu einem erhöhten Hantavirus-Expositionsrisiko im Folgejahr führen. Sowohl in Epidemiejahren als auch in Nicht-Epidemiejahren ist mit Hantavirus-Erkrankungen in betroffenen Gebieten zu rechnen. Daher sollten dort grundsätzlich Schutzmaßnahmen insbesondere bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung im Garten, Garagen und Schuppen getroffen werden. Ein Großteil der Infektionen verläuft mild oder unbemerkt, doch auch schwerwiegende Verläufe treten auf. Typische Symptome einer Hantavirus-Infektion sind grippeähnliche Symptome, wie akut einsetztendes hohes Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen sowie Bauch- und Rückenschmerzen. Bei Verdacht auf eine Hantavirus-Infektion sollten Betroffene sich an einen Arzt wenden. Dort wo Rötelmäuse leben und Ausscheidungen, wie Kot und Urin, hinterlassen, kann es zu Infektionen kommen. Der Mensch infiziert sich mit Hantaviren vor allem über das Einatmen von Krankheitserregern, die an Staubpartikel gebunden sind. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht vor allem bei Tätigkeiten, bei denen Staub aufgewirbelt wird, beispielsweise bei Holzarbeiten im Wald und Garten, bei Reinigungs-, oder Aufräumarbeiten von Kellern, Schuppen, Scheunen und Ställen, sowie beim Stapeln oder Umschichten von Holz. Direkter Kontakt zu Nagetieren und ihren Ausscheidungen soll vermieden werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vermittlung eines Pflegekindes

Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet sowohl für die Pflegefamilie als auch für das Pflegekind einschneidende Veränderungen. Sie sollte deshalb gut bedacht sein. Wenn das Jugendamt im Bewerbungsverfahren Ihre generelle Eignung als Pflegeeltern festgestellt hat, sind Sie als potenzielle Pflegefamilie vorgemerkt. Wie der weitere Vermittlungsprozess genau abläuft, bestimmen das Alter, der Entwicklungsstand und die besonderen Lebensumstände des Kindes und kann je nach zuständigem Jugendamt unterschiedlich sein. Wartephase Auch wenn das Jugendamt ständig Pflegefamilien sucht, kann die konkrete Vermittlung eines Pflegekindes in ihre Familie einige Zeit dauern. Das Jugendamt spricht Sie erst an, wenn es davon ausgeht, dass Sie die geeignete Familie für das zu vermittelnde Pflegekind sind. Während dieser Wartephase hält das Jugendamt weiterhin Kontakt zu Ihnen. Kennenlernen Wenn Sie im konkreten Einzelfall als geeignete Pflegefamilie ausgewählt wurden, wendet sich das Jugendamt mit Informationen über die Lebensgeschichte des Pflegekindes an Sie. Danach finden Gespräche mit den Herkunftseltern und mit dem Kind statt. Auf diese Weise bekommen Sie Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen. Die konkrete Ausgestaltung der Vermittlung in Form von Gesprächen und Kontakten mit dem Pflegekind verläuft abhängig vom Alter des Kindes und dem sozialen Hintergrund. Der Vermittlungsprozess ist abgeschlossen, wenn sich alle Beteiligten sicher sind, dass sich das Kind in Ihre Familie integrieren wird. Während dieses Prozesses und den Gesprächen werden Sie aktiv durch das Jugendamt unterstützt und betreut. Treffen Sie die Entscheidung zur dauerhaften Betreuung nicht überstürzt. Nehmen Sie so viel Zeit wie nötig in Anspruch und stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind. Nur so können Sie die Grundlage für ein erfolgreiches Pflegeverhältnis schaffen. Wie lange die Annäherung zwischen Pflegefamilie und Pflegekind dauert, hängt vom Alter des Kindes und den familiären Hintergründen ab. Bei jüngeren Kindern kann diese Zeit wenige Wochen, bei älteren Kindern mehrere Monate betragen. Hinweis: Sowohl den Pflegeeltern als auch den Kindern selbst muss klar sein, dass die Aufnahme eines Kindes in die Pflegefamilie auf freiwilliger Basis geschieht. Pflegeeltern sollten gegebenenfalls den Mut aufbringen und erklären, dass sie sich mit diesem Kind ein gemeinsames Leben nicht vorstellen können. Solche Einstellungen drücken etwas über die Stärken und Schwächen von Pflegeeltern aus und be- oder verurteilen das Kind nicht. Beginn der Hilfe In eine Pflegefamilie aufgenommen zu werden, ist für Kinder meist mit Angst und Unsicherheit verknüpft. Die Pflegekinder müssen sich mit neuen Bezugspersonen und neuen Abläufen auseinandersetzen. Eine intensive Betreuung und die Einführung von verlässlichen Tagesstrukturen, Normen und Ritualen sind daher grundlegende Voraussetzungen, damit das Pflegekind sich in Ihrer Familie wohlfühlt. Wenn Sie das Kind in Ihre Familie aufnehmen, wird ein Hilfeplan erstellt. Darüber hinaus vereinbaren Sie, das Jugendamt und die Herkunftsfamilie gegenseitige Rechte und Pflichten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mobilitätsmanagement für Unternehmen

Mobilitätsmanagement untersucht und beeinflusst das Mobilitätsverhalten von Unternehmen und ihren Beschäftigten, um die Belastungen für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur zu senken und dabei Kosten zu verringern. Dabei steht häufig die Mobilität der Beschäftigten im Mittelpunkt. Aber auch Kunden-, Dienst- und Lieferverkehre sowie der Güterverkehr können miteinbezogen werden. Warum Mobilitätsmanagement? Rund 6 Millionen Menschen pendeln in Baden-Württemberg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, mehr als die Hälfte davon über eine Entfernung von maximal zehn Kilometern oder weniger. Doch dafür benutzen über 60 Prozent das eigene Auto, das Verkehrsmittel, das Umwelt, Klima und unsere Gesundheit am stärksten belastet. Mobilitätsmanagement setzt Anreize, dieses Mobilitätsverhalten zu verändern. Wenn beispielsweise der Pendlerverkehr auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes verlagert wird, dann ist das gut für den Klimaschutz, die Luftreinhaltung und hilft gegen Stau und Stress. Mobilitätsmanagement dient darüber hinaus - beispielsweise mit Anreizen zum Fahrradfahren - auch der Gesundheitsvorsorge. Aus Arbeitgebersicht ergeben sich noch weitere Vorteile des Mobilitätsmanagements: Es ist ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, trotz Stau oder Verkehrsbeschränkungen voll funktionsfähig zu sein. Weniger Fehlzeiten bedeuten höhere Produktivität, mehr Umsatz und mehr Gewinn als die Konkurrenz. Ein positives Image zahlt sich außerdem bei Kundinnen und Kunden und im Wettbewerb um Fachkräfte aus. Mobilitätsmanagement führt daher meistens zu Kostensenkungen, auch wenn diese nicht immer präzise in Euro zu messen sind. Wie funktioniert Mobilitätsmanagement? Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Wer und was wird von woher mit welchem Verkehrsmittel zum Standort des Arbeitgebers bewegt? Danach richten sich die Maßnahmen, die bestimmte Verkehrsmittel attraktiver machen oder unerwünschtes Mobilitätsverhalten unattraktiver machen. Welche Maßnahmen gehören zum Mobilitätsmanagement? Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen. Welche Maßnahmen die größte Wirkung versprechen, kommt auf den Arbeitgeber, dessen Standort und Erreichbarkeit sowiedie Mobilitätsbedürfnisse der Beschäftigten an. Gutes Mobilitätsmanagement ist deshalb Maßarbeit und kein Produkt „von der Stange“. Zu den erprobten Maßnahmen zählen: Job-Tickets: Sie verknüpfen Arbeitsgeberzuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit Mengenrabatten der Verkehrsunternehmen. Heraus kommt für die Beschäftigten eine günstige Zeitfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Förderung des Radverkehrs: Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, ist auf kurzen Strecken schneller, arbeitet an seiner Fitness und ist seltener krank. Mit Pedelec oder E-Bike lassen sich Steigungen, Entfernungen und körperliche Leistungsunterschiede mittlerweile leicht überwinden. Mit sicheren und überdachten Abstellanlagen, Umkleideräumen mit Spinden und Duschen können Arbeitgeber das Radfahren für ihre Belegschaft mit überschaubaren Kosten wesentlich attraktiver machen. Parkraumbewirtschaftung: Viele Arbeitgeberstellen ihren Beschäftigten Pkw-Stellplätze kostenlos zur Verfügung, obwohl sie für das Unternehmen keineswegs kostenlos sind. Damit erhalten die Autofahrerinnen und Autofahrer einen geldwerten Vorteil, den diejenigen, die das Rad oder den ÖPNV nutzen, nicht in Anspruch nehmen können. Kostentransparenz ist der Einstieg in eine nachhaltige Parkraumbewirtschaftung. Teilweise oder vollständige Entgeltpflicht lastet Kosten gerecht an und verhilft zu Einnahmen, die für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements genutzt werden können. Ortsflexibles Arbeiten sowie Video- und Telefonkonferenzen: Wer von zuhause arbeitet, verursacht keinen Verkehr und keine Emissionen. Dies erspart nicht nur Fahrzeit, Stau und Stress, sondern wirkt sich auch positiv auf die bestehenden Pendlerströme aus, insbesondere in den meist überlasteten Stoßzeiten. Video- und Telefonkonferenzen können Geschäfts- oder Dienstreisen überflüssig machen. Nachhaltiges Fuhrparkmanagement: Firmen- und Dienstwagen gelten häufig als Statussymbol. Dabei sind sie in erster Linie Verkehrsmittel. Wenn stärker auf Auslastung, Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß geachtet wird und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden, lassen sich Fuhrparks kostengünstiger und klimafreundlicher bewirtschaften. Fahrgemeinschaften: Das Pendeln in einer Fahrgemeinschaft schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Mitfahrgelegenheiten erhöhen die Fahrzeugauslastung und verringern den CO2-Ausstoß durch weniger Autoverkehr auf den Straßen. Auch Parkplätze können dadurch eingespart bzw. effizienter bewirtschaftet werden. Nachhaltiges Dienstreisemanagement bezieht bei Dienst- und Geschäftsreisen nicht nur Budget, Zeit und Bequemlichkeit, sondern auch die Schadstoffbilanz mit ein. Steuerliche Vergünstigungen Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren von Steuerbegünstigungen beziehungsweise -befreiungen für: die Überlassung von Elektro- und Hybirdfahrzeugen sowie Pedelecs und E-Bikes, die Bereitstellung von betrieblichem Ladestrom und die Bezuschussung von Jobtickets.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Abitur

Das Abitur können Sie folgendermaßen erreichen: Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien in Normalform, in sechs-, siebenjähriger Aufbauform oder in dreijähriger Aufbauform Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform Bestehen der Abiturprüfung an einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe (erstmalig im Jahr 2021) zweiter Bildungsweg: Abendgymnasium Kolleg Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in Deutschland sowie zum Studium an der Dualen Hochschule.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzielle Sicherung (Leistungen zur Teilhabe)

Während der Dauer der Rehabilitationsmaßnahmen können Sie in der Regel keiner Arbeit nachgehen und kein eigenes Arbeitseinkommen erzielen. Da durch die Rehabilitation keine finanziellen Nachteile oder besondere Belastungen entstehen sollen, übernimmt jeder Rehabilitationsträger die Kosten sämtlicher Sachleistungen, für die er zuständig ist. Zusätzlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, je nachdem, welcher Leistungsträger zuständig ist, entweder Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld erhalten. Tipp: Sollten Sie keinen Anspruch auf eine dieser Leistungen haben, weil Sie beispielsweise nicht lange genug Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Sie während Ihrer Rehabilitation Leistungen zur sozialen Sicherung erhalten. Bei einer beruflichen Erstausbildung im Rahmen der Rehabilitation erhalten Sie, wenn Sie kein Übergangsgeld beanspruchen können, in der Regel von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld. Während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht in der Regel Versicherungsschutz in allen Zweigen der Sozialversicherung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Abgabe einer Jahressteuererklärung

Ihre Jahressteuerschuld zahlen Sie in der Regel durch den monatlichen Steuerabzug vom Lohn, den der Arbeitgeber für Sie durchführt. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kommt in Betracht, wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung), oder die Veranlagung selbst beantragen (Antragsveranlagung). Gründe für eine Pflichtveranlagung können beispielsweise sein: Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als EUR 410,00 bezogen. Sie haben neben Ihrem Arbeitslohn noch weitere Einkünfte, beispielsweise Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte bezogen, die mehr als EUR 410,00 betragen. Sie haben Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, für die Sie keine Abgeltungsteuer zahlen mussten. Sie haben nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn (einschließlich Versorgungsbezüge) bezogen. Der Arbeitgeber hat einen sonstigen Bezug von Ihnen ermäßigt besteuert, zum Beispiel Entlassungsentschädigung, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Lohnzahlungen durch Dritte. Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Arbeitslohn einer Person wurde nach der Steuerklasse V oder VI besteuert. Bei der Steuerklasse IV ist ein Faktor eingetragen worden. Das Finanzamt hat einen Freibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet und Ihr Arbeitslohn im Kalenderjahr übersteigt die Summe des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Sonderausgaben-Pauschbetrags (2023: EUR 12.174; 2024: EUR 12.870; Stand September 2024). Bei Personen, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen, ist die Summe des doppelten Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des doppelten Sonderausgaben-Pauschbetrags zu betrachten (2023: EUR 23.118; 2024: EUR 25.740; Stand September 2024). Wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, aber auf eine Steuererstattung hoffen, können Sie beantragen, zur Einkommensteuer veranlagt zu werden (Antragsveranlagung). Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung kann sich beispielsweise lohnen, wenn Sie für Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen keinen Freibetrag beantragt haben. Sie Beiträge zu einer Riester-Rente oder einer Rürup-Rente geleistet haben. Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen sind. Sie im vergangenen Jahr geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben. In diesem Fall werden Sie und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin für das ganze Jahr nach dem Splittingtarif besteuert. für Kinder statt Kindergeld einschließlich Kinderbonus die Freibeträge für Kinder günstiger sind. Den Antrag stellen Sie durch die Abgabe einer ausgefüllten elektronischen oder papiernen Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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