Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "schnitt".
Es wurden 302 Ergebnisse in 28 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 151 bis 160 von 302.
Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenverkehr

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wichtiges Element einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Mobilität. Ein engmaschiges Schienennetz stellt eine hohe Transportkapazität sicher und gewährleistet regelmäßige Verbindungen. Immer mehr Menschen nutzen die Verkehrsangebote des ÖPNV und des Schienenverkehrs. Um den Mobilitätsansprüchen der Fahrgäste weiter zu entsprechen, wurden in den letzten Jahren verschiedene Mobilitätsangebote entwickelt: Verantwortung und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegen - mit Ausnahme der S-Bahn Stuttgart - beim Land Baden-Württemberg. Eine Schwerpunktaufgabe ist dabei, dass der Nahverkehr die steigenden Mobilitätsanforderungen unserer Gesellschaft erfüllt. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wurde die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) gegründet. Unter einer neuen Dachmarke für Mobilität in Baden-Württemberg soll der ÖPNV in eine neue Ära geführt werden. Die neue Dachmarke „bwegt“ hat den schon seit fast 20 Jahren bestehenden „3-Löwen-Takt“ im Oktober 2017 abgelöst. Unter der neuen Dachmarke werden zukünftig alle Maßnahmen, die den Nahverkehr noch attraktiver machen, gebündelt. Mit neuen Zügen, verbesserten Takten, erweiterten Streckennetzen, sukzessive vereinfachten Tarifen und jeder Menge Service. Seit Dezember 2018 ist die Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln außerdem noch einfacher geworden: Unter dem Motto „Eine Fahrt – ein Ticket“ können Sie nun dank des neuen "bwtarif" bei Fahrten über Verbundgrenzen hinweg im ganzen Land zusätzlich zu Zügen auch Busse oder Straßenbahnen mit einem Ticket nutzen. Die Tickets des "bwtarif" sind durchschnittlich 25 Prozent günstiger gegenüber dem alten Bahntarif. Seit Dezember 2020 gilt dies auch für Zeitkarten, seit September 2021 auch für Schülerzeitkarten. Das ehrgeizige Ziel lautet: Nachhaltige Mobilität für alle und mehr begeisterte Fahrgäste. Aktions-Angebote für Baden-Württemberg Neben den günstigen Einzeltickets bietet der "bwtarif" noch weitere attraktive Angebote für Allein- und Gruppenreisende wie beispielsweise: Baden-Württemberg Ticket Baden-Württemberg Ticket Young MetropolTicket Insel Mainau-Ticket Europapark Kombi-Ticket Daneben existieren bei Ihnen vor Ort auf Ebene der Verkehrsverbünde viele weitere Kombitickets und Angebote etwa für Familien. Elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg (EFA) Mit der Reiseauskunft erhalten Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer Fahrt oder Reise. Mit wenigen Klicks kommen Sie zu Ihrer gewünschten Verbindung. Die Echtzeit-Fahrplanauskunft bietet mehr als Abfahrts- und Ankunftszeiten. Sie finden außerdem: praktische und detaillierte Umgebungspläne, die Ihnen helfen, sich an fremden Orten zurecht zu finden persönliche Fahrpläne für regelmäßige Fahrten Aushangfahrpläne für Ihren Wohnort Bildschirmschoner mit Fahrplananzeigetafel Bus&Bahn-App Mit der kostenlosen Bus&Bahn-App von bwegt - Mobilität für Baden-Württemberg können Besitzerinnen und Besitzer eines iPhones oder Smartphones mit Android-Betriebssystem jederzeit und überall die mobile Echtzeit-Fahrplanauskunft aufrufen. Die App zeigt umliegende Haltestellen an und listet übersichtlich auf, welche Fahrtmöglichkeiten es aktuell von dort aus gibt. Nach Eingabe von Start- und Zielort und der gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit zeigt sie die beste Verbindung sowie Alternativrouten an. Auch aktuelle Störungen und Verspätungen werden berücksichtigt. Sollten Sie sich in der Gegend nicht auskennen, können Sie über die App auch den Weg zur Haltestelle und die Fahrtstrecke anzeigen sowie Entfernung und Dauer berechnen lassen. Eine Besonderheit: Sollten Sie mit dem Fahrrad unterwegs sein, können Sie sich passende Verbindungen zeigen lassen. Sie können die App im App-Store oder bei Google Play kostenlos herunterladen oder im Browser EFAMobil nutzen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Neben der Rente hinzuverdienen

Beziehen Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, können Sie sich Geld hinzuverdienen. Die Erwerbstätigkeit, aus der Hinzuverdienst erzielt wird, darf jedoch dem Rentenanspruch dem Grunde nach nicht entgegenstehen. Dies bedeutet, dass geprüft wird, ob unter Berücksichtigung der diesem Hinzuverdienst zugrunde liegenden Erwerbstätigkeit weiterhin verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Es besteht auch die Möglichkeit der rentenunschädlichen Erprobung einer Erwerbstätigkeit. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Rentenversicherungsträger. Er berät Sie gern. Liegt trotz einer Erwerbstätigkeit verminderte Erwerbsfähigkeit vor, finden die Hinzuverdienstregelungen Anwendung: Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann nur dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Die Rente wird teilweise geleistet, wenn der kalenderjährliche Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze an der monatlichen Bezugsgröße – einem Wert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet wird. Da sich die Bezugsgröße jedes Jahr zum 1. Januar ändert, bedeutet das, dass sich auch die Hinzuverdienstgrenze jedes Jahr zu diesem Zeitpunkt ändert. Im Jahr 2024 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 18.558,75 Euro. Beziehen Sie Rente, weil Sie teilweise erwerbsgemindert sind, wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie orientiert sich, vereinfacht gesagt, an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie im Jahr 2024 bei 37.117,50 Euro jährlich. Der über die Hinzuverdienstgrenze hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Achtung: Sie müssen während des Rentenbezugs Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger über Ihre Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit schriftlich informieren. Dies gilt solange, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine Prognose auf, welchen Hinzuverdienst Sie voraussichtlich im laufenden und im folgenden Kalenderjahr haben werden. Sollte der voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst sich um mindestens 10 % ändern, können Sie beantragen, die Prognose abzuändern. Einmal im Jahr wird Ihr Hinzuverdienst rückwirkend überprüft. Dieses Verfahren nennt man Spitzabrechnung. Ergibt sich nun eine Überzahlung, müssen Sie den überzahlten Betrag zurückzahlen. War die Rente bisher zu niedrig festgesetzt, bekommen Sie die Nachzahlung ausgezahlt. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Prognose für den Zeitraum bis zu nächsten Spitzabrechnung angepasst. Berechnungsbeispiel: Monatsbetrag Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung = 650 Euro Kalenderjährlicher Hinzuverdienst = 38.400 Euro Individuelle Hinzuverdienstgrenze = 37.200 Euro Der kalenderjährliche Hinzuverdienst von 38.400 Euro übersteigt die Hinzuverdienstgrenze von 37.200 Euro um 1.200 Euro. Aus dem übersteigenden Jahresbetrag errechnet sich ein Monatsbetrag von 100 Euro ( 1.200 Euro geteilt durch 12). Dieser Betrag wird zu 40 Prozent ( 100 Euro mal 40 Prozent = 40 Euro) und damit in Höhe von 40 Euro von der Vollrente abgezogen: 650 Euro minus 40 Euro = 610 Euro. Erhalten Sie eine Altersrente, Witwen- oder Witwerrente oder eine Erziehungsrente? Für die Hinterbliebenenrente werden sämtliche Einnahmen zusammengerechnet, z. B. Einnahmen aus einem Minijob und die eigene Rente. Übersteigen Ihre Gesamteinkünfte den entsprechenden Freibetrag, wird die Witwen- oder Witwerrente oder Erziehungsrente gekürzt. Dies gilt auch, wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Bei Altersrenten und Waisenrenten werden keine Einkünfte angerechnet. Tipp: Erkundigen Sie sich vor Aufnahme einer Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger, ob sich dadurch Auswirkungen auf Ihre Rente ergeben. Nur so vermeiden Sie unliebsame Überraschungen wie eine rückwirkende Rentenminderung und Rückforderung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gemeindehaushalt_RJ_2018_gesamt.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg © A. WOBLICK PHOTOGRAPHIE JAHRESRECHNUNG Rechenschaftsbericht Rechnungsjahr 2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 II. Gemeinde – Jahresrechnung 2018 1. Feststellungsbeschluss 3 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtabschluss 2018 9 - kassenmäßiger Abschluss 12 4. Vermögensrechnung 13 5. Vermögensübersicht 17 6. Einzelplan Zusammenstellung des Verwaltungshaushaltes 24 Einzelplan Zusammenstellung des Vermögenshaushaltes 28 7. Gruppierungsübersicht 35 8. Rechnungsquerschnitt 47 9. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 55 III. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss 91 2. Abschlussbeurkundungen 92 3. Jahresabschlussbericht RSW Steuerberatungskanzlei 93 4. Kassenmäßiger Abschluss 132 5. Darlehen 133 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 135 - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen 2008 – 2018 136 IV. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss 139 2. Abschlussbeurkundungen 140 3. Lagebericht 141 4. Jahresabschluss - Bilanz zum 31.12.2018 149 - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 153 - Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018 156 - Kassenmäßiger Abschluss 157 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 - 2018 160 - Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018 161 I. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist • Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. • Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. • Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. • Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. • Mitglied bei Pro REGIO Oberschwaben – Gesellschaft für Landesentwicklung mbH mit Sitz in Ravensburg. • Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. • Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg • Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) • Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter des Bürgermeisters sind: 1. Stellv. Gemeinderat Helmuth Boenke 2. Stellv. Gemeinderat Dr. Anton Eberle b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. 1 c) Beschließende Ausschüsse Verwaltungsausschuss, Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Martina Brei, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2018 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2018 fand eine überörtliche Prüfung der GPA statt. 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf den Bürgermeister und den Verwaltungs- ausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt dem Bürgermeister. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Baienfurt DE59 6505 0110 0079 4006 00 - Volksbank Weingarten DE36 6509 1600 0065 2590 09 Gläubiger-ID: DE60BDT00000310162 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Brei. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden-Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Ratschreibergebühren, Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Fernwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 2 II. Gemeinde - Jahresrechnung 2018 1. Feststellungsbeschluss Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Kassenmäßiger Abschluss entsprechend den Berechnungen der Jahresrechnung 2018 b) Ergebnis der Haushaltsrechnung 2018 Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 2. Neue Haushalts- einnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3. Zwischensumme 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 4. Ab: Haushaltsein- nahmereste vom Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 6. Soll-Ausgaben 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 7. Neue Haushalts- ausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8. Zwischensumme 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 9. Ab: Haushaltsaus- gabereste vom Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 11. Differenz 10 ./. 5 0,00 € 0,00 € 0,00 € c) Vermögensrechnung/Vermögensübersicht entsprechend den Berechnungen aus der Vermögensrechnung der Jahresrechnung 2018 3 Aktiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 0,00 0 Anlagevermögen 0,00 0,00 022 Finanzanlagen 0,00 022 Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Einlagen bei Zweckverbänden 0,00 - Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (s. EB Abwasserbeseitigung) 0,00 0,00 0,00 0,00 - Gemeindeverband Mittleres Schussental 0,00 0,00 0,00 371,00 - Mitglied Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto) 12.475,00 0,00 12.846,00 797.686,00 - Erwerb Ökopunkte Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto 842.711 Ökopunkten) (Wertansatz 1€ pro Ökopunkt - Tendenz steigend) 45.025,00 0,00 842.711,00 100,00 - Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband 0,00 0,00 100,00 500,00 - Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG 0,00 0,00 500,00 1.000,00 - Zweckverband Breitbandversorgung - Stammkapital 0,00 0,00 1.000,00 1.280,00 024 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen RaWEG (Stammeinlage) 0,00 0,00 1.280,00 616.505,08 025 Stammkapital von EB Wasserversorgung (Stammk.+allg. Rücklage) 0,00 0,00 616.505,08 250,00 026 Einlagen bei sonstigen Sondervermögen (Pro Regio) 0,00 250,00 0,00 1.417.692,08 57.500,00 250,00 1.474.942,08 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 0,00 11 HAR VMH (noch nicht verwendetes Deckungskapital) 0,00 0,00 0,00 2 Geldanlagen 300.000,00 04 Forderungen aus Geldanlagen 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 3 Forderungen aus Trägerdarlehen 31.000,00 31 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.11.06) 0,00 9.600,00 21.400,00 153.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.01.07) 0,00 24.000,00 129.000,00 60.550,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.12) 0,00 1.800,00 58.750,00 137.650,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.14) 0,00 3.800,00 133.850,00 188.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.15) 0,00 5.000,00 183.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.2018) 150.000,00 937,50 149.062,50 425.000,00 32 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.01.96) 0,00 20.000,00 405.000,00 400.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (30.12.07) 0,00 10.000,00 390.000,00 413.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (03.08.2010) 0,00 15.000,00 398.000,00 179.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2012) 0,00 4.000,00 175.000,00 233.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2014) 0,00 5.000,00 228.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2018) 400.000,00 2.000,00 398.000,00 2.221.700,00 550.000,00 101.137,50 2.670.562,50 4 Forderungen aus laufender Rechnung 41 Kasseneinnahmereste einschl. Abgrenzungsposten 197.056,07 411 Kasseneinnahmereste des Verwaltungshaushaltes 99.389,79 197.056,07 99.389,79 4.100,00 412 Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes 134.199,50 4.100,00 134.199,50 137.101,78 414 Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe; EB WV und ABW 0,00 137.101,78 0,00 0,00 42 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Fehlbeträge (Vorjahr u. lfd. Jahr) 0,00 0,00 0,00 8.190.310,09 44 Kassenbestand/Girokonto/Geldmarktkonto - Tagesabschluss 31.12. 8.803.183,04 8.190.310,09 8.803.183,04 8.528.567,94 9.036.772,33 8.528.567,94 9.036.772,33 12.467.960,02 9.644.272,33 8.929.955,44 13.182.276,91 Passiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) 5 Deckungskapital 53 Kredite 527.455,29 Kredite vom Kreditmarkt (Kfw-Darlehen 0,00% Verzinsung) 0,00 68.060,00 459.395,29 54 Innere Darlehen 0,00 55 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 0,00 8 Rücklage/Sonstige Geldvermögensbindungen 2.730.150,24 81 Allgemeine Rücklage 5.838.902,37 0,00 8.569.052,61 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 91 Kassenausgabereste einschl. Abgrenzungsreste 111.053,98 911 Kassenausgaberest des Verwaltungshaushaltes 84.910,38 111.053,98 84.910,38 1.487.582,50 912 Kassenausgabereste des Vermögenshaushaltes 345.482,94 1.487.582,50 345.482,94 92 Haushaltsausgabereste 0,00 921 Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes 0,00 0,00 0,00 4.441.000,00 922 Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 4.441.000,00 0,00 0,00 93 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 931 Kassenmehreinnahmen der Eigenbetriebe, EB WV u. Abw 141.806,53 0,00 141.806,53 0,00 94 Kassenvorgriff 0,00 0,00 0,00 9.297.242,01 6.411.102,22 6.107.696,48 9.600.647,75 Gesamtsumme (0 - 4) Gesamtsumme (5 - 9) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Summe 02 Finanzanlagen Summe 2 Geldanlagen Summe 3 Forderungen aus Trägerdarlehen Summe 4 Forderungen aus laufender Rechnung Auf die Bildung von kameralen Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste wurde im Übergangsjahr zur Doppik verzichtet. Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt B näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 (vgl. a) - c)) ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Anlagen öffentlich auszulegen. Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 5 6 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung der Jahresrechnung 2018 beurkundet Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2018 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplan- mäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 8 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg 3. Gesamtabschluss zuzüglich kassenmäßiger Abschluss 2018 9 10 11 05.06.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :16:24:09 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 1 Gemeinde Baindt (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 197.056,07 0,00 13.083.497,23 111.053,98 0,00 13.083.497,23 99.389,79 84.910,38 4.100,00 0,00 4.289.894,77 1.487.582,50 4.441.000,00 4.289.894,77 134.199,50 345.482,94 13.181.163,51 4.159.795,27 17.340.958,78 21.190.328,77 201.156,07 0,00 17.373.392,00 233.589,29 6.745.469,35 430.393,32 1.598.636,48 4.441.000,00 17.373.392,00 13.109.640,83 9.872.994,33 22.982.635,16 12.013.289,57 9.194.667,19 17.627,99 6.174.809,16 9.194.667,19 8.624.007,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 8.803.183,04 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 12.214.445,64 (K) 0,00 (H) 26.568.059,19 38.531.287,55 251.217,28 (K) 0,00 (H) 7.773.445,64 (K) 26.568.059,19 4.441.000,00 (H) 29.728.104,51 9.054.400,32 (K) 0,00 (H) 12 koehler Rechteck 4. Vermögensrechnung 2018 nach § 43 GemHVO (Anfangsbestände, Veränderungen, Endbestände - ohne Sachanlagen) 13 Aktiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 0,00 0 Anlagevermögen 0,00 0,00 022 Finanzanlagen 0,00 022 Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Einlagen bei Zweckverbänden 0,00 - Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (s. EB Abwasserbeseitigung) 0,00 0,00 0,00 0,00 - Gemeindeverband Mittleres Schussental 0,00 0,00 0,00 371,00 - Mitglied Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto) 12.475,00 0,00 12.846,00 797.686,00 - Erwerb Ökopunkte Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto 842.711 Ökopunkten) (Wertansatz 1€ pro Ökopunkt - Tendenz steigend) 45.025,00 0,00 842.711,00 100,00 - Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband 0,00 0,00 100,00 500,00 - Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG 0,00 0,00 500,00 1.000,00 - Zweckverband Breitbandversorgung - Stammkapital 0,00 0,00 1.000,00 1.280,00 024 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen RaWEG (Stammeinlage) 0,00 0,00 1.280,00 616.505,08 025 Stammkapital von EB Wasserversorgung (Stammk.+allg. Rücklage) 0,00 0,00 616.505,08 250,00 026 Einlagen bei sonstigen Sondervermögen (Pro Regio) 0,00 250,00 0,00 1.417.692,08 57.500,00 250,00 1.474.942,08 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 0,00 11 HAR VMH (noch nicht verwendetes Deckungskapital) 0,00 0,00 0,00 2 Geldanlagen 300.000,00 04 Forderungen aus Geldanlagen 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 3 Forderungen aus Trägerdarlehen 31.000,00 31 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.11.06) 0,00 9.600,00 21.400,00 153.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.01.07) 0,00 24.000,00 129.000,00 60.550,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.12) 0,00 1.800,00 58.750,00 137.650,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.14) 0,00 3.800,00 133.850,00 188.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.15) 0,00 5.000,00 183.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.2018) 150.000,00 937,50 149.062,50 425.000,00 32 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.01.96) 0,00 20.000,00 405.000,00 400.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (30.12.07) 0,00 10.000,00 390.000,00 413.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (03.08.2010) 0,00 15.000,00 398.000,00 179.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2012) 0,00 4.000,00 175.000,00 233.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2014) 0,00 5.000,00 228.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2018) 400.000,00 2.000,00 398.000,00 2.221.700,00 550.000,00 101.137,50 2.670.562,50 4 Forderungen aus laufender Rechnung 41 Kasseneinnahmereste einschl. Abgrenzungsposten 197.056,07 411 Kasseneinnahmereste des Verwaltungshaushaltes 99.389,79 197.056,07 99.389,79 4.100,00 412 Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes 134.199,50 4.100,00 134.199,50 137.101,78 414 Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe; EB WV und ABW 0,00 137.101,78 0,00 0,00 42 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Fehlbeträge (Vorjahr u. lfd. Jahr) 0,00 0,00 0,00 8.190.310,09 44 Kassenbestand/Girokonto/Geldmarktkonto - Tagesabschluss 31.12. 8.803.183,04 8.190.310,09 8.803.183,04 8.528.567,94 9.036.772,33 8.528.567,94 9.036.772,33 12.467.960,02 9.644.272,33 8.929.955,44 13.182.276,91Gesamtsumme (0 - 4) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Summe 02 Finanzanlagen Summe 2 Geldanlagen Summe 3 Forderungen aus Trägerdarlehen Summe 4 Forderungen aus laufender Rechnung 14 Passiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 5 Deckungskapital 53 Kredite 527.455,29 Kredite vom Kreditmarkt (Kfw-Darlehen 0,00% Verzinsung) 0,00 68.060,00 459.395,29 54 Innere Darlehen 0,00 55 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 0,00 8 Rücklage/Sonstige Geldvermögensbindungen 2.730.150,24 81 Allgemeine Rücklage 5.838.902,37 0,00 8.569.052,61 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 91 Kassenausgabereste einschl. Abgrenzungsreste 111.053,98 911 Kassenausgaberest des Verwaltungshaushaltes 84.910,38 111.053,98 84.910,38 1.487.582,50 912 Kassenausgabereste des Vermögenshaushaltes 345.482,94 1.487.582,50 345.482,94 92 Haushaltsausgabereste 0,00 921 Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes 0,00 0,00 0,00 4.441.000,00 922 Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 4.441.000,00 0,00 0,00 93 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 931 Kassenmehreinnahmen der Eigenbetriebe, EB WV u. Abw 141.806,53 0,00 141.806,53 0,00 94 Kassenvorgriff 0,00 0,00 0,00 9.297.242,01 6.411.102,22 6.107.696,48 9.600.647,75Gesamtsumme (5 - 9) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 16 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 7000. Abwasserbeseitigung Wird als Eigenbetrieb geführt. Siehe Bilanz! 8150. Wasserversorgung Wird als Eigenbetrieb geführt. Siehe Bilanz! 7710. Bauhof Grundstück 87.808,69 0,00 0,00 87.808,69 Hochbauten und Heizung 185.859,00 0,00 10.521,00 175.338,00 Geräte- u. Betriebsausstattung 188.767,00 152.064,33 53.632,33 287.199,00 Summe 462.434,69 152.064,33 64.153,33 550.345,69 1300. Feuerwehr Hochbauten 163.986,00 0,00 8.631,00 155.355,00 Fahrzeuge und Geräte 108.355,90 5.378,80 14.626,80 99.107,90 Summe 272.341,90 5.378,80 23.257,80 254.462,90 7670. Schenk-Konrad-Halle/Gaststatte Mühle etc. Grundstück 38.009,44 0,00 0,00 38.009,44 SKH Hochbauten 562.857,83 0,00 29.623,83 533.234,00 Betriebsausstattung 36.518,00 0,00 9.402,00 27.116,00 Gaststätte zur Mühle Hochbauten 98.681,45 0,00 5.193,44 93.488,01 Betriebsausstattung** 41.600,00 0,00 6.756,00 34.844,00 Summe 777.666,72 0,00 50.975,27 726.691,45 *) zwingend ab 1976 vorgeschrieben (§ 51 GemHVO) 2) Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten, ggf. Unterabschnitten **Vorfinanzierter Betrag von Pächter, zinsloses Darlehen, Stand 31.12.2018. 3) Gruppierung nach den in den Anlagenachweisen ausgewiesenen Anlagegruppen 25.981,78 € Zugang Abgang 5 a. Vermögensübersicht *) 17 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 7510. Bestattungswesen Unbebaute Grundstücke 266.652,94 0,00 0,00 266.652,94 Hochbauten 338.344,00 0,00 22.701,00 315.643,00 Tiefbauten 97.341,00 0,00 12.436,00 84.905,00 Betriebsausstattung 61,00 0,00 51,00 10,00 Anlagen im Bau 0,00 8.885,92 0,00 8.885,92 Summe 702.398,94 8.885,92 35.188,00 676.096,86 7201. Wertstoffhof Tiefbauten 24.397,00 0,00 7.144,00 17.253,00 8101. PV-Anlage 30.808,00 0,00 1.966,00 28.842,00 2900. Bürgerbus 1,00 0,00 0,00 1,00 8170. Nahwärmenetz/BHKW 420.288,00 0,00 33.217,00 387.071,00 (detaillierte Infos im Rechenschaftsber. Nr. 9) *) zwingend ab 1976 vorgeschrieben (§ 51 GemHVO) 2) Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten, ggf. Unterabschnitten 3) Gruppierung nach den in den Anlagenachweisen ausgewiesenen Anlagegruppen 5 b. Vermögensübersicht *) Zugang Abgang EURO 18 Aufgabenbereich Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 Wohnung Nr. 12 Dorfplatz 1 147.488,00 0,00 3.933,00 143.555,00 Bj. 1987, Kauf 2005, AHK 196.650 € Anlagen-Nr. 1293 Wohnung Nr. 18 Dorfplatz 1 89.431,00 0,00 3.651,00 85.780,00 Bj. 1987, Kauf 1992, AHK 182531,20 € Anlagen-Nr. 1294 Wohncontainer G und H 45.050,00 0,00 6.931,00 38.119,00 Boschstr. 1, AJ 2014, Anlagen-Nr. 1285 AK 69.308,11 €, Nur 10 Jahre ND EFH, Küferstraße 8 132.820,00 0,00 4.660,00 128.160,00 AHK Gebäude 144.472 €, 31 J. RND Anschaffungsjahr 2015 Anlagen-Nr. 1292 EFH, Klosterhof 4 112.152,00 0,00 6.378,00 105.774,00 AHK Gebäude 204.102 €, 32 J. RND Anschaffungsjahr 2003 Anlagen-Nr. 1288 Rathaus Bau und Sanierung 1.378.304,00 0,00 42.409,00 1.335.895,00 AHK 2.120.462,11 €, Bj. 2000 Anlagen-Nr. 1291 Ganztagesbetreuungsgebäude 867.728,00 0,00 22.538,00 845.190,00 AHK 1.126.915,07 €, Bj. 2006 Anlagen-Nr. 1280 Aufl. Zuschüsse Ganztagesbetr. -676.400,00 0,00 -17.800,00 -658.600,00 * vorläufige Bewertung - Zugänge ab dem Rechnungsjahr 2013 werden noch manuell nachgepflegt. 5 c. Vermögenserfassung kommunale Immobilien - Vermögensbewertung EURO Zugang Abgang (noch nicht im Haushalt verbucht) 19 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 Klosterwiesensch. - Fahrradunterstellgeb. 1,00 0,00 0,00 1,00 Bj. 1968, AHK 12.428,69,14 €, Anlagen-Nr. 1276 Klosterwiesensch. - Garage 1,00 0,00 0,00 1,00 Bj. 1968, AHK 1.851,08 €, Anlagen-Nr. 1277 Klosterwiesensch./Kiga (Kl.1 u.2) gelbes Haus 631.999,00 0,00 33.264,00 598.735,00 Bj. 1968, AHK 1.663.182,59, Anlagen-Nr. 1278 Klosterwiesensch. (Turnhalle/HMW/BHKW) 116.004,00 0,00 12.890,00 103.114,00 Bj. 1967, AHK 644.493,79 €, Anlagen-Nr. 1281 Klosterwiesensch. (Rektorat, OG Kl. 3 und 4) bl.H. 526.161,00 0,00 37.583,00 488.578,00 Bj. 1968, AHK 189149,01 €, Anlagen-Nr. 1282 Klosterwiesensch. (Grundschulerweiter.geb.) gr.H. 383.717,00 0,00 27.409,00 356.308,00 AHK 1.370.440,43, Bj. 1975, Anlagen-Nr. 1283 Kindergarten SMS Unterstellgebäude 1,00 0,00 0,00 1,00 AHK 5.298,77 €, Bj. 1988, Anlagen-Nr. 1286 Kindergarten SMS - Hauptgebäude 143.081,00 0,00 6.979,00 136.102,00 Bj. 1988, AHK 348.962,08 €, Anlagen-Nr. 1287 Klosterhof 5 - Vereinhaus/Kindergarten Regenb. 1.143.088,00 0,00 32.199,00 1.110.889,00 Bj. 2003, AHK 1.609.974,18 €, Anlagen-Nr. 1289 Klosterhof 5 Schuppen u. ä. Kleingebäude 2.272,00 0,00 412,00 1.860,00 Bj. 2003, AHK 8.245,71 €, Anlagen-Nr. 1290 Boschstr. 1/7, Varia Home 386.757,00 0,00 13.336,00 373.421,00 Baujahr 2016, AHK 440.101.,67 €, Anlagen-Nr. 1519 * vorläufige Bewertung - Zugänge ab dem Rechnungsjahr 2013 werden noch manuell nachgepflegt. 5 d. Vermögenserfassung kommunale Immobilien - Vermögensbewertung EURO Zugang Abgang (noch nicht im Haushalt verbucht) 20 6. Haushaltsrechnung 2018 Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 21 22 1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben Seite Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 Gemeinde: Gemeinde Baindt - in EUR - 23 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -478,29 -104.989,90 Allgemeine Verwaltung0 +/- Einn. 0,00 0,00 149.183,80 0,00 6.387,48 202.300,00 426,81 356.966,18 351.005,51 Ausg. 0,00 0,00 61.253,85 1.148.200,00 0,00 354,77 1.114.232,22 10.123,04 1.104.463,95 -3.735,56 -753.458,44 0,00 72,04 -757.266,04 -945.900,00 0,00 0,00 104.511,61 87.929,95 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -6.100,00 -13.138,81 Öffentliche Sicherheit und Ordnung1 +/- Einn. 0,00 0,00 5.443,69 0,00 2.514,53 17.800,00 0,00 19.658,22 17.143,69 Ausg. 0,00 0,00 29.413,51 119.550,00 0,00 0,00 141.896,28 6.071,58 135.824,70 -3.557,05 -118.681,01 0,00 0,00 -122.238,06 -101.750,00 0,00 0,00 7.038,81 -23.969,82 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -17.185,97 -33.060,16 Schulen2 +/- Einn. 0,00 0,00 37.003,60 0,00 3.556,00 122.700,00 551,10 145.522,53 142.517,63 Ausg. 0,00 0,00 73.896,96 546.100,00 0,00 8.094,89 596.985,72 18.143,81 586.936,80 -14.587,81 -444.419,17 0,00 -7.543,79 -451.463,19 -423.400,00 0,00 0,00 15.874,19 -36.893,36 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 24 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -55,00 -20.722,61 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege3 +/- Einn. 0,00 0,00 137,56 0,00 0,00 600,00 0,00 682,56 682,56 Ausg. 0,00 0,00 3.118,43 86.700,00 0,00 0,00 69.123,12 27,30 69.095,82 -27,30 -68.413,26 0,00 0,00 -68.440,56 -86.100,00 0,00 0,00 20.667,61 -2.980,87 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -32.438,60 -81.215,72 Soziale Sicherung4 +/- Einn. 0,00 0,00 479.396,35 0,00 71.608,16 706.000,00 75.662,91 1.148.903,00 1.152.957,75 Ausg. 0,00 0,00 440.685,67 1.635.550,00 0,00 51.255,92 1.959.516,81 15.752,78 1.995.019,95 55.855,38 -842.062,20 0,00 24.406,99 -810.613,81 -929.550,00 0,00 0,00 48.777,12 38.710,68 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -18.000,00 -70.259,87 Gesundheit, Sport, Erholung5 +/- Einn. 0,00 0,00 7.621,82 0,00 0,00 19.500,00 0,00 9.121,82 9.121,82 Ausg. 0,00 0,00 14.788,58 308.450,00 0,00 0,00 254.416,85 1.438,14 252.978,71 -1.438,14 -243.856,89 0,00 0,00 -245.295,03 -288.950,00 0,00 0,00 52.259,87 -7.166,76 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 25 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -4.047,90 -140.939,70 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr6 +/- Einn. 0,00 0,00 24.469,66 0,00 0,00 58.900,00 0,00 79.321,76 79.321,76 Ausg. 0,00 0,00 43.313,21 744.800,00 0,00 1.804,64 646.680,10 1.311,23 647.173,51 -1.311,23 -567.851,75 0,00 -1.804,64 -567.358,34 -685.900,00 0,00 0,00 136.891,80 -18.843,55 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -61.346,27 -116.696,66 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung7 +/- Einn. 0,00 0,00 22.001,41 0,00 43.528,85 811.250,00 4.806,28 810.627,71 771.905,14 Ausg. 0,00 0,00 104.096,71 1.070.900,00 0,00 4.662,76 1.071.177,58 17.540,29 1.058.300,05 25.988,56 -286.394,91 0,00 143,52 -260.549,87 -259.650,00 0,00 0,00 55.350,39 -82.095,30 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -37.047,24 -96.421,99 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen8 +/- Einn. 0,00 0,00 40.473,22 0,00 57.095,72 335.100,00 12.629,62 382.992,08 338.525,98 Ausg. 0,00 0,00 64.829,30 230.200,00 0,00 18.737,40 220.515,72 40.645,81 198.607,31 16.449,91 139.918,67 0,00 -6.107,78 162.476,36 104.900,00 0,00 0,00 59.374,75 -24.356,08 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 26 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -27.932,07 -12.500,00 Allgemeine Finanzwirtschaft9 +/- Einn. 0,00 0,00 2.912.647,46 0,00 12.365,33 7.335.600,00 5.313,07 10.227.367,65 10.220.315,39 Ausg. 0,00 0,00 3.328.296,43 3.719.300,00 0,00 0,00 7.035.096,43 0,00 7.035.096,43 12.365,33 3.185.218,96 0,00 5.313,07 3.192.271,22 3.616.300,00 0,00 0,00 -15.432,07 -415.648,97 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0 - 9 zusammen +/- Einn. 0,00 0,00 3.678.378,57 0,00 197.056,07 9.609.750,00 99.389,79 13.181.163,51 13.083.497,23 Ausg. 0,00 0,00 4.163.692,65 9.609.750,00 0,00 84.910,38 13.109.640,83 111.053,98 13.083.497,23 86.002,09 0,00 0,00 14.479,41 71.522,68 0,00 0,00 0,00 485.314,08 -485.314,08 -204.631,34 -689.945,42 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 27 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - - - - - - -32.574,73 Allgemeine Verwaltung0 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 15.750,00 18.500,00 0,00 1.675,27 0,00 -16.824,73 0,00 16.824,73 -18.500,00 0,00 -1.675,27 -15.750,00 0,00 0,00 32.574,73 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -127.621,20 Öffentliche Sicherheit und Ordnung1 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 36.000,00 97.000,00 0,00 5.378,80 0,00 -91.621,20 0,00 91.621,20 -97.000,00 0,00 -5.378,80 -36.000,00 0,00 0,00 127.621,20 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -103.713,79 Schulen2 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 10.000,00 112.500,00 0,00 18.842,74 56,53 -93.713,79 -56,53 93.713,79 -112.500,00 0,00 -18.842,74 -10.000,00 0,00 0,00 103.713,79 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 28 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - - - - - - -500,00 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege3 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 20.000,00 500,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 -20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 -500,00 0,00 0,00 500,00 -20.000,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0,00 -223.847,10 Soziale Sicherung4 +/- Einn. 0,00 0,00 4.077,90 0,00 0,00 0,00 0,00 4.077,90 4.077,90 Ausg. 0,00 0,00 0,00 206.400,00 400.000,00 4.072,94 378.479,96 0,00 -17.447,10 0,00 21.525,00 -400.000,00 -4.072,94 -374.402,06 -206.400,00 0,00 0,00 223.847,10 4.077,90 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -56.362,91 Gesundheit, Sport, Erholung5 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 211.998,23 61.250,00 222.500,00 0,00 457.094,13 17.708,81 216.885,32 -17.708,81 -216.885,32 -222.500,00 0,00 -457.094,13 -61.250,00 0,00 0,00 56.362,91 -211.998,23 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 29 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -1.050.000,00 -2.165.322,21 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr6 +/- Einn. 0,00 0,00 221.637,61 0,00 0,00 1.051.000,00 0,00 222.637,61 222.637,61 Ausg. 0,00 0,00 1.045,30 1.176.250,00 1.158.000,00 0,00 187.738,78 17.765,69 -988.026,91 -17.765,69 1.210.664,52 -1.158.000,00 0,00 34.898,83 -125.250,00 0,00 0,00 1.115.322,21 220.592,31 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -47.427,23 -1.333.817,90 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung7 +/- Einn. 0,00 0,00 213.859,51 0,00 0,00 362.200,00 0,00 528.632,28 528.632,28 Ausg. 0,00 0,00 0,00 956.900,00 1.335.500,00 0,00 1.000.182,17 41.600,07 -376.917,90 -41.600,07 905.550,18 -1.335.500,00 0,00 -471.549,89 -594.700,00 0,00 0,00 1.286.390,67 213.859,51 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -1.611.535,96 -2.018.101,29 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen8 +/- Einn. 0,00 0,00 1.500,00 0,00 4.100,00 2.349.200,00 134.199,50 609.064,54 739.164,04 Ausg. 0,00 0,00 0,00 1.748.700,00 1.097.000,00 341.410,00 1.896.640,11 1.410.451,40 -269.401,29 -1.406.351,40 1.008.565,33 -1.097.000,00 -207.210,50 -1.287.575,57 600.500,00 0,00 0,00 406.565,33 1.500,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 30 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -392.050,00 -1.940,00 Allgemeine Finanzwirtschaft9 +/- Einn. 0,00 0,00 2.668.082,94 0,00 0,00 519.350,00 0,00 2.795.382,94 2.795.382,94 Ausg. 0,00 0,00 5.838.902,37 70.000,00 0,00 0,00 5.906.962,37 0,00 5.906.962,37 0,00 -3.111.579,43 0,00 0,00 -3.111.579,43 449.350,00 0,00 0,00 -390.110,00 -3.170.819,43 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0 - 9 zusammen +/- Einn. 0,00 0,00 3.109.157,96 0,00 4.100,00 4.281.750,00 134.199,50 4.159.795,27 4.289.894,77 Ausg. 0,00 0,00 6.071.945,90 4.281.750,00 4.441.000,00 345.482,94 9.872.994,33 1.487.582,50 4.289.894,77 -1.483.482,50 0,00 -4.441.000,00 -211.283,44 -5.713.199,06 0,00 0,00 0,00 2.962.787,94 -2.962.787,94 -3.101.013,19 -6.063.801,13 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) Gesamthaushalt +/- Einn. 0,00 0,00 6.787.536,53 0,00 201.156,07 13.891.500,00 233.589,29 17.340.958,78 17.373.392,00 Ausg. 0,00 0,00 10.235.638,55 13.891.500,00 4.441.000,00 430.393,32 22.982.635,16 1.598.636,48 17.373.392,00 -1.397.480,41 0,00 -4.441.000,00 -196.804,03 -5.641.676,38 0,00 0,00 0,00 3.448.102,02 -3.448.102,02 -3.305.644,53 -6.753.746,55 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 31 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr : 2018 Datum : 05.06.19 Uhrzeit : 16:17:38 :Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Etwaiger Unterschied bereinigter Solleinnahmen ./. bereinigter Sollausgaben 4.289.894,77 0,00 0,00 17.373.392,00 21.814.392,00 0,00 EUR Solleinnahmen (= Anordnungssoll) + neugebildete Haushaltseinnahmereste = Zwischensumme Summe bereinigter Solleinnahmen Sollausgaben (= Anordnungssoll) + neu gebildete Haushaltsausgabereste = Zwischensumme Summe bereinigter Sollausgaben Fehlbetrag 13.083.497,23 17.373.392,00 21.814.392,00 17.373.392,00 Einnahmen Ausgaben Unterschied 8.730.894,77 0,00 8.730.894,77 17.373.392,00 0,00 4.289.894,77 4.289.894,77 13.083.497,23 13.083.497,23 0,00 13.083.497,23 4.289.894,77 13.083.497,23 0,00 0,00 GesamthaushaltVermögenshaushaltVerwaltungshaushalt EUREUR 0,00- Abgang Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0,00 13.083.497,23 - Abgang Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 4.441.000,00 4.441.000,00 0,00 *** Ende der Liste "Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung" *** Gemeinde Baindt, 05.06.2019 32 koehler Rechteck 7. Rechnungs-Gruppierungsübersicht 2018 33 34 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Stand : 30.06.2018 Einwohner: 5.221 3. Rechnungs-Gruppierungsübersicht Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - EUR - 35 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ----------------------------------- 0 Steuern, Allgemeine Zuweisungen 000 Grundsteuer A 38.460,49 7,37 5.260,49 001 Grundsteuer B 479.412,50 91,82 -20.587,50 003 Gewerbesteuer nach Ertrag 3.687.428,94 706,27 2.337.428,94 01 Gemeindeanteil an Gemeinschaftsteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.102.255,33 594,19 380.255,33 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 225.533,60 43,20 28.533,60 02,03 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 16.539,00 3,17 2.039,00 04 Schlüsselzuweisungen u. komm. Investitionp. 041 vom Land 2.120.038,50 406,06 133.538,50 09 Ausgleichsleistungen 091 Ausgleichsleistungen nach dem Familienlastenausgleich 232.691,00 44,57 2.691,00 0 Summe Hauptgruppe 0 9.902.359,36 1.896,65 2.869.159,36 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10,11,12 Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben 282.772,52 54,16 40.472,52 13,14,15 Einnahmen a. Verkauf, Mieten u. Pachten, sonst. Verwaltungs-u. Betriebseinnahmen 617.643,51 118,30 259.143,51 16 Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushalt 160 vom Bund 0,00 0,00 0,00 161 vom Land 0,00 0,00 0,00 162 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 74.434,19 14,26 -7.565,81 163 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 36 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 164 vom sonst.öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 165 von öffentlichen wirtschaftl. Unternehmen 134.838,29 25,83 16.538,29 166 von privaten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 167 von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 169 Innere Verrechnungen 779.643,92 149,33 60.793,92 17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 170 vom Bund 0,00 0,00 0,00 171 vom Land 824.029,59 157,83 195.029,59 172 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 173 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 174 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 176 von privaten Unternehmen 1.050,25 0,20 950,25 177,178 von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 1 Summe Hauptgruppe 1 2.714.412,27 519,91 565.362,27 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20 Zinseinnahmen 200 vom Bund 0,00 0,00 0,00 201 vom Land 0,00 0,00 0,00 202 von Gemeinden- und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 203 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 204 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 205,206,207 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 55.200,20 10,57 3.000,20 209 aus inneren Darlehen 0,00 0,00 0,00 21,22 Gewinnanteile von wirtschaftl. Unternehmen u.a. Beteiligungen, Konzessionsabgaben 123.911,92 23,73 8.911,92 23 Schuldendiensthilfen 230 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 37 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 231 vom Land 0,00 0,00 0,00 232 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 233 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 234 vom sonst.öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 235,236,237 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 24,25 Ersatz v. sozialen Leistungen 0,00 0,00 0,00 26 Weitere Finanzeinnahmen 24.857,65 4,76 14.757,65 27 Kalkulatorische Einnahmen 262.755,83 50,33 12.555,83 28 Zuführungen vom Vermögenshaushalt 0,00 0,00 0,00 2 Summe Hauptgruppe 2 466.725,60 89,39 39.225,60 0,1,2 Gesamteinnahmen des VWH 13.083.497,23 2.505,95 3.473.747,23 3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes --------------------------------- 30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 2.795.382,94 535,41 2.668.082,94 31 Entnahmen aus Rücklagen 0,00 0,00 -392.050,00 32 Rückflüsse von Darlehen 320 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 321 vom Land 0,00 0,00 0,00 322 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 323 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 324 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 325,326,327,328,329 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 101.137,50 19,37 -10.262,50 33 Einnahmen aus Veräußerungen v. Beteiligungen und Rückflüsse v. Kapitaleinlagen 0,00 0,00 0,00 34 Einnahmen aus Veräußerung v. Sachen des Anlagevermögens 1.156.386,05 221,49 -2.343.613,95 35 Beiträge und ähnliche Entgelte 222.637,61 42,64 221.637,61 36 Zuweisungen u. Zuschüsse f. 38 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Investitionen u. Investitionsförderungsmaßn. 360 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 361 vom Land 10.272,77 1,97 -139.727,23 362 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 363 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 364 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 365-369 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 4.077,90 0,78 4.077,90 37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen 370 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 371 vom Land 0,00 0,00 0,00 372 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 373 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 374 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 377 vom Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 0,00 0,00 0,00 378 vom Kreditmarkt für Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 379 Innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 390 Fehlbeträge aus Vorjahre 0,00 0,00 0,00 3 Gesamteinnahmen des VMH 4.289.894,77 821,66 8.144,77 0-3 Gesamteinnahmen des VWH und VMH 17.373.392,00 3.327,61 3.481.892,00 39 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ---------------------------------- 4 Personalausgaben 40 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeit 40.853,22 7,82 6.853,22 41 Besoldung, Vergütungen, Löhne 1.945.639,22 372,66 28.839,22 42,43 Versorgung 284.937,91 54,58 62.087,91 44 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 319.899,25 61,27 21.949,25 45 Beihilfen und Unterstützungen 11.380,00 2,18 -13.670,00 46 Personalnebenausgaben 20.634,88 3,95 4.134,88 47 Deckungsreserve für Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 4 Personalausgaben 2.623.344,48 502,46 110.194,48 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 50,51 Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen u. d. sonst. unbew. Vermögens 202.978,02 38,88 -149.921,98 52 Geräte, Ausstattungs-u. Ausrüstungsgegenstände, sonst. Gebrauchsgegenstände 64.656,29 12,38 -17.643,71 53 Mieten und Pachten 78.675,19 15,07 67.875,19 54 Bewirtschaftung d. Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 401.128,98 76,83 54.878,98 55 Haltung von Fahrzeugen 65.323,73 12,51 -976,27 56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 32.882,57 6,30 -10.467,43 57-63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 202.948,81 38,87 20.698,81 64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u.a. 409.856,27 78,50 24.606,27 67 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand 670 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 40 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 671 an Land 0,00 0,00 0,00 672 an Gemeinden und Gemeindeverbände 16.039,26 3,07 -3.960,74 673 an Zweckverbände u. dgl. 0,00 0,00 0,00 674 an sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 675-677 an unternehmerische und übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 679 Innere Verrechnungen 779.643,92 149,33 60.793,92 67 Summe Gruppe 67 795.683,18 152,40 56.833,18 68 Kalkulatorische Kosten 262.755,83 50,33 12.555,83 5/6 Summe Hauptgruppe 5/6 2.516.888,87 482,07 58.438,87 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 70 Zuschüsse f. lfd. Zwecke an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Einrichtungen 36.375,79 6,97 -5.574,21 71 Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für lfd. Zwecke 710 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 711 an Land 0,00 0,00 0,00 712 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 713 an Zweckverbände u. dgl. 35.580,97 6,81 -21.419,03 714 an sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 715, 716 an öffentliche, wirtschaftliche und private Unternehmen 5.258,92 1,01 -1.741,08 717 an übrige Bereiche 825.616,00 158,13 57.716,00 71 Summe Gruppe 71 866.455,89 165,95 34.555,89 72 Schuldendiensthilfen 722 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 723 an Zweckverbände u. dgl. 0,00 0,00 0,00 725,726 an öffentliche, wirtschaftliche und private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 727 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 41 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 72 Summe Gruppe 72 0,00 0,00 0,00 73-78 Leistungen der Sozialhilfe u.ä. 0,00 0,00 0,00 7 Summe Hauptgruppe 7 902.831,68 172,92 28.981,68 8 Sonstige Finanzausgaben 80 Zinsausgaben 800 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 801 an Land 0,00 0,00 0,00 802 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 803 an Zweckverbände und dgl. 0,00 0,00 0,00 804 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 -1.500,00 805 für Kassenkredite 0,00 0,00 -1.000,00 808 an Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 809 an innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 80 Summe Gruppe 80 0,00 0,00 -2.500,00 81 Steuerbeteiligungen 810 Gewerbesteuerumlage 739.462,69 141,63 469.462,69 82 Allgemeine Zuweisungen 822 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 823 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 83 Allgemeine Umlagen 831 Finanzausgleichsumlage an Land 1.500.858,80 287,47 154.858,80 832 Kreisumlage 1.999.392,00 382,95 35.892,00 833 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 4.774,77 0,91 -30.225,23 83 Summe Gruppe 83 3.505.025,57 671,33 160.525,57 84 Weitere Finanzausgaben 561,00 0,11 -9.439,00 85 Deckungsreserve 0,00 0,00 -10.000,00 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 2.795.382,94 535,41 2.668.082,94 8888 Eurodifferenz 0,00 0,00 0,00 8 Summe Hauptgruppe 8 7.040.432,20 1.348,48 3.276.132,20 4-8 Gesamtausgaben des VWH 13.083.497,23 2.505,93 3.473.747,23 Ausgaben des Vermögenshaushaltes 42 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt -------------------------------- 90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 0,00 91 Zuführung an die Rücklage 5.838.902,37 1.118,35 5.838.902,37 92 Gewährung von Darlehen 920 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 921 an Land 0,00 0,00 0,00 922 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 923 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 924 an sonstigen öffenlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 925 an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 270.000,00 51,71 -180.000,00 926 an private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 927 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 92 Summe Gruppe 92 270.000,00 51,71 -180.000,00 93 Vermögenserwerb 930 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen -12,00 0,00 -12,00 932, 933 Erwerb von Grundstücken, Leasing- und Leibrentenzahlungen (Grunderwerb) -120.237,21 -23,03 -1.100.237,21 935, 936 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, Leasingzahlungen (bewegl. Sachen des AV) 28.016,54 5,37 -233.783,46 93 Summe Gruppe 93 -92.232,67 -17,66 -1.334.032,67 94,95,96 Baumaßnahmen -1.794.834,93 -343,77 -4.314.784,93 97 Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen 970 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 971 an Land 0,00 0,00 0,00 972 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 973 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 974 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 43 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 977 an Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 68.060,00 13,04 -1.940,00 978 an Kreditmarkt für Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 979 Innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 97 Summe Gruppe 97 68.060,00 13,04 -1.940,00 98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 980 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 981 an Land 0,00 0,00 0,00 982 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 983 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 984 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 985 an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 0,00 0,00 0,00 986 an private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 987 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 98 Summe Gruppe 98 0,00 0,00 0,00 99 Sonstige Ausgaben des VMH 990 Kreditbeschaffungskosten 0,00 0,00 0,00 991 Ablösung von Dauerlasten 0,00 0,00 0,00 992 Deckung von Fehlbeträgen 0,00 0,00 0,00 9 Gesamtausgaben des VMH 4.289.894,77 821,67 8.144,77 4-9 Gesamtausgaben des VWH und VMH 17.373.392,00 3.327,60 3.481.892,00 44 koehler Rechteck 8. Rechnungsquerschnitt 2018 45 46 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Einwohner: 5.221 Stand : 30.06.2018 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - in EUR - 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelpläne 0-8 47 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 5 -39 0 5 39 0 0 0,00 -204.475,69 30.301,79 203.626,70 0,00 29.452,80 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Gemeindeorgane00 Je EW. 26 -88 0 45 69 0 0 0,00 -460.736,95 238.325,69 362.738,09 0,00 140.326,83 0,00 0 -3 0 -16.824,73 0,00 0,00Hauptverwaltung02 Je EW. 30 -16 0 4 45 4 0 2.879,25 -86.536,69 25.132,89 239.630,42 22.547,65 158.558,22 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Finanzverwaltung03 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -1.256,60 1.256,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Bürgerbüro06 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -452,51 572,52 0,00 0,00 120,01 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Personalrat08 Je EW. Allgemeine Verwaltung -144 -753.458,44 0 2.879,25 56 295.589,49 154 805.995,21 4 22.547,65 62 328.457,860 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -3 -16.824,73 0 0,00 0 -0 1 0 0 0 0 6.285,60 -4.806,70 831,10 0,00 2.310,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Öffentliche Ordnung11 Je EW. 2 -21 0 23 1 0 0 410,00 -113.874,31 122.827,72 5.470,28 0,00 14.833,69 0,00 0 -17 0 -91.621,20 0,00 0,00Feuerschutz13 Je EW. Öffentliche Sicherheit und Ordnung -22 -118.681,01 1 6.695,60 23 123.658,82 1 5.470,28 0 2.310,00 2 14.833,691 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -17 -91.621,20 0 0,00 5 -72 0 49 28 0 0 0,00 -379.152,41 258.247,71 150.755,23 0,00 29.850,53 0,00 0 -0 -17 -4.174,80 0,00 -89.538,99Grundschule21 Je EW. 21 -12 0 18 15 0 0 0,00 -65.266,76 95.749,28 82.184,58 0,00 112.667,10 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Übrige schulische Aufgaben29 Je EW. Schulen -85 -444.419,17 0 0,00 67 353.996,99 44 232.939,81 0 0,00 27 142.517,632 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -0 -4.174,80 -17 -89.538,99 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Wissenschaft und Forschung31 Je EW. 0 -6 5 1 0 0 0 28.445,95 -35.595,12 7.149,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Theater, Konzerte, Musikpflege33 Je EW. 48 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 0 -3 0 1 1 0 0 0,00 -16.710,10 10.143,58 7.061,52 0,00 495,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Volksbildung35 Je EW. 0 -2 0 2 0 0 0 2.832,40 -14.624,16 11.979,32 0,00 0,00 187,56 0,00 0 0 3 0,00 0,00 20.000,00Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege 36 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 455,56 -1.483,88 1.028,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Kirchen37 Je EW. Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege -13 -68.413,26 6 31.733,91 5 30.300,39 1 7.061,52 0 0,00 0 682,563 Je EW. 0 0,00 0 0,00 0 0,00 3 20.000,00 64 6 0 38 18 0 0 0,00 36.427,56 202.734,21 95.174,73 0,00 334.336,50 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Soziale Einrichtungen43 Je EW. 156 -168 156 27 141 0 0 815.872,03 -878.409,76 143.232,50 737.926,48 0,00 818.621,25 4.077,90 0 0 -4 4.072,94 0,00 -21.520,04Kindergärten46 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 80,00 -80,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Sonstige soziale Angelegenheiten49 Je EW. Soziale Sicherung -161 -842.062,20 156 815.952,03 66 345.966,71 159 833.101,21 0 0,00 220 1.152.957,754 Je EW. 0 4.077,90 0 0,00 0 4.072,94 -4 -21.520,04 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Gesundheitsverwaltung, Gesundheitsämter 50 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -104,00 104,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 4.000,00 0,00 0,00Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der 54 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 4.731,00 -4.731,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Förderung des Sports55 Je EW. 0 -18 0 16 2 0 0 0,00 -96.091,81 86.519,86 10.913,85 0,00 1.341,90 0,00 0 0 46 0,00 0,00 242.885,32Eigene Sportstätten56 Je EW. 0 -1 0 1 0 0 0 0,00 -8.162,75 8.162,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Badeanstalten57 Je EW. 1 -25 0 27 0 0 0 0,00 -134.767,33 142.547,25 0,00 0,00 7.779,92 0,00 0 0 -5 0,00 0,00 -30.000,00Park- und Gartenanlagen58 Je EW. 49 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Gesundheit, Sport, Erholung -46 -243.856,89 0 4.731,00 45 237.333,86 2 10.913,85 0 0,00 1 9.121,825 Je EW. 0 0,00 0 0,00 0 4.000,00 40 212.885,32 8 -46 6 8 39 0 0 35.580,97 -241.642,81 46.675,71 206.292,69 0,00 46.906,56 0,00 0 -57 -96 -300.000,00 0,00 -503.605,65Städteplanung, Vermessung, Bauordnung 61 Je EW. 5 -42 0 48 0 0 42 0,00 -223.683,49 254.970,39 0,00 0,00 31.286,90 222.637,61 0 0 -37 0,00 0,00 -196.091,78Gemeindestraßen63 Je EW. 0 -10 0 10 0 0 0 0,00 -53.892,63 55.020,93 0,00 0,00 1.128,30 0,00 0 0 1 0,00 0,00 9.166,73Straßenbeleuchtung und Reinigung67 Je EW. 0 -1 0 1 0 0 0 0,00 -10.344,34 10.344,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Einrichtungen für den ruhenden Verkehr 68 Je EW. 0 -7 0 7 0 0 0 0,00 -38.288,48 38.288,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 2.503,79Wasserläufe, Wasserbau69 Je EW. Bau- und Wohnungswesen, Verkehr -108 -567.851,75 6 35.580,97 77 405.299,85 39 206.292,69 0 0,00 15 79.321,766 Je EW. 42 222.637,61 0 0,00 -57 -300.000,00 -131 -688.026,91 0 0 0 0 0 0 10 0,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 56.000,00 0 38 0 200.000,00 0,00 0,00Abwasserbeseitigung70 Je EW. 3 -12 0 12 3 0 0 0,00 -62.627,04 63.143,06 18.205,12 0,00 18.721,14 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Abfallbeseitigung72 Je EW. 0 -3 0 3 0 0 0 0,00 -19.945,46 20.200,46 0,00 0,00 255,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Märkte73 Je EW. 13 -17 0 30 0 0 0 0,00 -89.836,12 158.466,25 1.484,74 0,00 70.114,87 0,00 0 0 -53 0,00 0,00 -279.114,08Bestattungswesen75 Je EW. 7 -20 0 23 4 0 0 0,00 -107.820,64 124.807,08 22.230,44 0,00 39.216,88 0,00 0 -2 -15 -13.500,00 0,00 -80.000,00Sonstige öffentliche Einrichtungen76 Je EW. 122 0 0 30 91 0 3 0,00 0,00 158.154,58 479.649,61 0,00 637.804,19 17.300,00 0 27 -45 146.064,33 0,00 -238.439,69Hilfsbetriebe der Verwaltung77 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 1.140,00 -1.140,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Förderung der Land- und Forswirtschaft 78 Je EW. 50 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 0 -0 0 0 0 0 87 4.118,92 -2.250,88 1.925,02 0,00 0,00 3.793,06 455.332,28 0 0 -21 -12,00 0,00 -111.916,46Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und 79 Je EW. Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung -53 -281.620,14 1 5.258,92 100 526.696,45 99 521.569,91 0 0,00 147 771.905,147 Je EW. 101 528.632,28 0 0,00 63 332.552,33 -135 -709.470,23 32 26 0 30 0 23 8 0,00 138.632,13 156.815,61 0,00 123.911,92 171.535,82 45.137,50 0 13 0 70.000,00 0,00 0,00Versorgungsunternehmen81 Je EW. 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Sonstige wirtschaftliche Unternehmen 87 Je EW. 8 0 0 8 0 0 132 0,00 1.286,54 41.791,70 0,00 0,00 43.078,24 694.026,54 0 34 -99 179.762,79 0,00 -519.164,08Allgemeines Grundvermögen88 Je EW. Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und 26 139.918,67 0 0,00 38 198.607,31 0 0,00 23 123.911,92 41 214.614,068 Je EW. 141 739.164,04 0 0,00 47 249.762,79 -99 -519.164,08 Gesamt -609 -3.180.444,19 172 902.831,68 482 2.517.449,87 502 2.623.344,48 28 148.769,57 519 2.714.412,27 Je EW. 286 1.494.511,83 0 0,00 34 177.767,33 -343 -1.794.834,93 *** Ende der Liste "Rechnungsquerschnitt - Einzelpläne 0-8" *** 51 koehler Rechteck 52 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Einwohner: 5.221 Stand : 30.06.2018 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - in EUR - 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9 53 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelplan 9 EUR Steuern und allgemeine Zuweisungen 00 - 09 Sonstige Finanz- einnahmen 20-28 Sonstige Finanz- ausgaben 47,679,686-689, 80-88 Überschuss (Sp. 3 und 4 ./. 5) Sonstige Einnahmen des Verm.-HH 30,31,36,37 Sonstige Ausgaben des Verm.-HH 90,91,933,97,99 3 4 5 6 7 8 EUR EUR EUR EUR EUR 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 1896 0 0 1084 812 0 0,00 0,00 5.662.645,87 4.239.713,49 0,00 9.902.359,36Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 90 Je EW. 0 1131 535 -474 535 60 2.795.382,94 5.906.962,37 -2.477.426,91 2.795.382,94 317.956,03 0,00Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 91 Je EW. 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0092 Je EW. Allgemeine Finanzwirtschaft 1131 5.906.962,37 535 2.795.382,94 610 3.185.218,96 1347 7.035.096,43 60 317.956,03 1896 9.902.359,369 Je EW. Gesamt 1131 5.906.962,37 535 2.795.382,94 610 3.185.218,96 1347 7.035.096,43 60 317.956,03 1896 9.902.359,36 Je EW. *** Ende der Liste "Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9" *** 54 koehler Rechteck 9. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 A. Vorbemerkungen Vorliegend handelt es sich um den letzten kameralen Rechenschaftsbericht. Die Gemeinde hat zum 1.1.2019 auf die kommunale Doppik umgestellt. Veränderungen und Auswirkungen auf einzelne Positionen/Bestände werden in der Folge dargestellt. Rechtsvorschrift für die Jahresrechnung kameral ist § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO – kameral): „In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.“ In diesem Rechenschaftsbericht sind nach § 44 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO – kameral) insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2017/2018 samt Erfolgsplan und Vermögensplan für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden vom Gemeinderat am 10.01.2017 verabschiedet. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Landratsamt Ravensburg mit Erlass vom 03.03.2017, AZ: 023-902.41 may, bestätigt. Gleichzeitig hat das Landratsamt mit oben genanntem Erlass gegen den Vollzug der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung keine Einwände gehabt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne wurden am 10.03.2017 öffentlich bekannt gemacht und in der Zeit vom 13.03.2017 bis 21.03.2017, je einschließlich, zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Laut Haushaltsplanung reichte die Ertragskraft im Verwaltungshaushalt im Rechnungsjahr 2018 aus, um den Haushaltsausgleich sicherzustellen. Die Zuführungsrate lag bei 2.795.382,94 € (Plan 127.300 €). Aufgrund sehr positiver Effekte bei der Gewerbesteuer und höheren Zuweisungen sowie Einsparungen betrug die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 2.795.382,94 €. Tilgungen in Höhe von 68.060 € wurden geleistet. Die allgemeine Rücklage weist am 31.12.2018 nach einer Zuführung von 5.838.902,37 € einen Stand in Höhe von 8.569.052,61 € aus. Der Kassenbestand zum 31.12.2018 des Kernhaushaltes wurde mit 8.803.183,04 € in die Eröffnungsbilanz 01.01.2019 übernommen. Die zum Jahresabschluss bestehenden Kasseneinnahmereste in Höhe von 251.217,28 € werden als Forderungen und die Kassenausgabereste in Höhe von 485.347,71 € als Verbindlichkeiten in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die Aussagekraft des Rechnungsabschlusses 2018 ist teilweise eingeschränkt. Abrechnungen (z. B. Bewirtschaftungskosten Strom- und Heizungskosten) wurden aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht 2019 erst im Rechnungsjahr 2019 verbucht. Dies verursacht insbesondere im Bereich der Asyl- und Obdachlosenunterbringungen zum Teil erhebliche höhere Aufwendungen. Hier gilt es unbedingt nachzusteuern. Da sich die Gemeinde Baindt bereits 2019 für einen Wechsel des Haushalts- und Rechnungswesen entschieden hat, muss im letzten Haushaltsjahr vor der Umstellung ein stichtagsgenauer kameraler Abschluss erstellt werden. In dem Haushaltsjahr, in dem der Wechsel der Rechnungslegung erfolgen soll, ist zum 01. Januar eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. In der Eröffnungsbilanz sind die Vermögens- gegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, die Rechnungsabgrenzungs- und Sonderposten sowie das Eigenkapital der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens vollständig auszuweisen. Sofern bereits Vermögen (u. a. Rücklagen, Kassenbestände, Forderungen) und Schulden (u. a. Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verwahrgelder) im kameralen Abschluss enthalten sind, sind diese in das neue Rechnungslegungssystem zu 55 übernehmen. Noch nicht erfasste Posten sind zusätzlich zu erfassen und zu bewerten. In der Ergebnisrechnung des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung sind sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht abzubilden, unabhängig von der Veranschlagung im Haushalt der Gemeinde und von den tatsächlichen Zahlungsvorgängen. Damit wird dem Ziel, der Erfassung des periodengerechten Ressourcenaufkommens bzw. -verbrauchs, Rechnung getragen. In der Finanzrechnung des ersten Haushaltsjahres nach der Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen sind alle Einzahlungen und Auszahlungen des ersten Haushaltsjahres darzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob die Veranschlagung der entsprechenden Einnahmen und Ausgaben ggf. bereits im vergangenen Haushaltsjahr im kameralen Abschluss erfolgt ist. Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin zeichnen die Gemeinde aus. Eine Investition lohnt sich dann, wenn durch die Tätigung ein echter Mehrwert entsteht. Es müssen dadurch entweder die Erlöse gesteigert oder die Kosten gesenkt werden. Dann amortisieren sich die Anschaffungskosten und die Gemeinde kann einen Nutzen aus der Investition ziehen. Es gilt bei dem niedrigen Zinsniveau und der schleichenden Inflation weiterhin auf Werte (Grunderwerb etc.) zu setzen und dringend notwendige Investitionen anzuschieben. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweitvorangegangenem Jahr maßgebend. Das Rechnungsergebnis 2018 wirkt sich in der Form der verbesserten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage und evtl. niedrigeren Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2020 negativ aus. Die Investitionen im Vermögenshaushalt basieren auf der Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie Vermögenserlöse und Zuweisungen bzw. Zuschüsse. B. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. 1. Verwaltungshaushalt Sammelnachweise - gegenseitig deckungsfähig Personalkosten .4000 Die Personalkosten sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2018 wurden die Personalkosten mit insgesamt 2.513.150 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 2.623.344,48 €. Der Haushaltsansatz wurde im Wesentlichen in den Bereichen Asyl- und Kinderbetreuung um insgesamt 110.194,48 € überschritten. 56 Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen .5000-5199 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 352.900 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 202.978,09 €. Der Planansatz wurde somit um 149.921,98 €, aufgrund Verschiebung von Sanierungen sowie durch geringere Winter- und Straßenunterhaltungskosten, unterschritten. Diese Unterschreitung beruht im Wesentlichen auf folgenden Veränderungen: Minderausgaben bei der Unterhaltung des Rathauses (-31.348,39 €), des Feuerwehrhauses (-1.522,26 €), der Klosterwiesenschule (-3.019,28 €), des Kindergartens (-3.328,39 €), der Sportplatzunterhaltung (-3.007,79 €), des Bauhofes (-1.313,36 €), des Nahwärmenetzes (-21.175,74 €), von Grundstücken und baulichen Anlagen (-12.852,57 €), der Straßenkehrung (-4.013,86 €) und des Winterdienstes (-20.421,98 €). Mehrausgaben sind bei der Asylunterbringung (+14.278,07 €) und der Unterhaltung der Grünanlagen (+3.091,40 €) entstanden. Jedoch resultiert der größte Posten aus nicht abgerechneten Straßenunterhaltungsmaßnahmen (-45.661,36 €). Im Rahmen des Gebäudemanagements werden unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen weiter aufgearbeitet. Es wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet. Es kann deshalb im Rechnungsjahr 2019 zu überplanmäßigen Ausgaben kommen. Bewirtschaftungskosten .5400 Die Bewirtschaftungskosten (ohne Straßenbeleuchtung Gr. 5730) waren im Haushaltsplan mit 345.700 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden 401.128,98 €. Die Bewirtschaftungskosten sind noch etwas geringer. Die Abrechnung 2018 wurde mit Ausnahme der steuerrechtlichen Betriebe, aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (kommunale Doppik) im Haushalt 2019 verbucht. Bei den Heizungskosten (Gruppierung 5410) waren 67.300 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 68.287,57 € (Vj. 63.969,45 €) verfügt. Die Mehrausgaben gegenüber dem Planansatz betrugen somit 987,57 €. 57 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Gruppierung 5430) waren 52.050 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 106.237,03 € (Vj. 54.021,77 €) 54.187,03 € Mehrausgaben aufgrund erhöhtem Verbrauch und etwas höheren Stromkosten. Die Steigerung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem dem Asyl- und Obdachlosenbereich geschuldet. Geplant waren Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 €. Die Umrüstung der Straßenlaternen zeigt weitere Wirkung. Es wurden Stromabschlagskosten von 13.324,00 € (Vj. 15.847,69 €) verursacht. Es fielen aufgrund fehlender Verbuchung der Abrechnungen 2.676,00 € 58 geringe Ausgaben als geplant bei den Straßenbeleuchtungskosten an. Im Rahmen des Energiemanagements werden die Heiz- und Stromkosten weiterhin analysiert und nach weiteren Einsparpotenzialen gesucht. Bei den Reinigungskosten (Gruppierung 5420) waren 102.200 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss nur aufgrund der Verbuchung der Abrechnungen vom Dezember im Jahr 2019 mit 90.206,08 € (Vj. 95.841,20 €) 11.993,92 € niedriger ab. Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, Gruppierung 5440-5449) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 59.355,32 € (Vj. 51.160,49 €) über dem Ansatz von 45.600 €. 59 Geschäftsausgaben .6500-6599 Bei den Geschäftsausgaben (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, EDV- Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 148.300 € mit 150.737,22 € (Vj. 123.309,42 €) um 2.437,22 € überschritten. Innere Verrechnungen .6790 Für die inneren Verrechnungen waren 718.850 € veranschlagt, tatsächlich wurden 779.643,92 € (Vj. 702.572,41 €) verrechnet. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Unterabschnitt 7710. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungs- stundensatz des Bauhofs beträgt 2018 58,76 € (Vj. 53,03 €), (44,65 € Personalkostenanteil (Vj. 39,31 €) und 14,11 € Maschinenkostenanteil (Vj. 13,61 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Unterabschnitte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge .1650/1651 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 118.300 €. Abgerechnet wurden 134.838,29 €. HHSt. 0000.6360 Aufwendungen Gemeinderat (-) 4.151,67 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.848,33 € Im Haushaltsplan waren 11.000 € vorgesehen. Aufgrund einer kleineren Klausurtagung reduzierte sich der Aufwand auf 6.848,33 €. HHSt. 0200.1710 Zuweisung und Zuschüsse (+) 1.140,70 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich eingenommen: 1.140,70 € Die Gemeinde erhält bei Einstellung von Anwärtern des gehobenen Verwaltungsdienstes einen Teil der Personalkosten gem. § 29 Abs. 2 FAG erstattet. 60 HHSt. 0200.5000 Unterhaltung Rathaus (-) 31.349,38 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.650,62 €. Für die Innen- und außensanierung des Rathauses waren 35.000 € vorgesehen. Die Streicharbeiten haben sich auf 2019/2020 verschoben. Für Aufzug, Fluchttürsteuerung und sonstige Wartungsaufwendungen wurden 3.650,62 € verfügt. HHSt. 0200.5880 Herausgabe Amtsblatt inkl. Zustellgebühren (+) 766,00 € Ansatz: 17.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.766,00 € Aufgrund eines Preisanstieges mussten 17.766,00 € (Vj. 17.266,00 €) für den Druck und Herstellung des Amtsblattes aufgewandt werden. HHSt. 0200.6380 Sonstige spezielle Sachausgaben (Volksz./Wahlen) (+) 11.101,76 € Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.601,76 € Es wurde bei der Haushaltsplanung im Jahr 2016 keine Mittelanmeldung für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2016 abgegeben. Die Kosten beziffern sich insgesamt auf 11.601,76 €. HHSt. 0200.6500-10 Geschäftsausgaben Kosten EDV inkl. Wartung (-) 2.893,90 € Ansatz: 12.500 €; tatsächlich verfügt: 9.606,10 €. Im Haushaltsplan waren 12.500 € für die Wartung und Aufwendungen für die EDV inkl. Wartung vorgesehen. Es wurde jedoch lediglich 9.606,10 € verfügt. HHSt. 0200.1000-30 Verwaltungsgebühren - Ausweisgebühren (+) 4.495,00 € Ansatz: 22.500,00 €; tatsächlich eingenommen: 26.995 € HHSt. 0200.6500-30 Geschäftsausgaben - Bundesdruckerei für Ausweise (+) 629,92 € Die Gemeinde hat bei der Ausstellung der Reise- und Personalausweise mehr eingenommen, zudem sind die Ausgaben für die Bundesdruckerei etwas angestiegen. HHSt. 0300.2610 Nebenforderungen von Gebühren und Steuern (+) 13.547,65 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 22.547,65 € Zinsen sind im Hinblick auf das vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 AO in vollem Umfang vorläufig. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die Höhe des gesetzlich geregelten Zinssatzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Höhe des gesetzlich geregelten Zinssatzes als verfassungswidrig angesehen wird. Sollte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diese Zinsfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen. HHSt. 0300.8420 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 9.439,00 € Die Gemeinde hat bei der Nebenforderung von Gebühren und Steuern (u. a. Gewerbesteuernachzahlung) mehr eingenommen (RE s. o. 22.547,65 €). An Ausgaben für die Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuerrückzahlung musste im Gegenzug auch weniger rückerstattet werden (RE 561,00 €), Plan 10.000 €. HHSt. 0300.5620 Aus- und Fortbildung im Rahmen Doppik (-) 6.229,86 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.770,14 €. Die Fortbildungskosten im Rahmen des interkommunalen Gemeinschaftsprojektes waren wesentlich geringer als geplant. HHSt. 0300.6550 Sachverständigenkosten, Doppik (-) 10.829,18 € Im Rechnungsjahr wurde für die Einführung der kommunalen Doppik weniger ausgegeben als geplant. Die Haushaltsansätze Sachverständigenkosten Doppik wurden mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 1.670,82 € mit 10.829,18 € unterschritten, (Plan 12.500 €). 61 HHSt. 0300.7170 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt (-) 120,75 € Ansatz: 3.000 €; tatsächlich verfügt: 2.879,25 € Es wurde lediglich die Regelumlage an die Gemeindeprüfungsanstalt in Höhe von 2.879,25 € abgerechnet. Auf eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bezüglich Prüfung Eröffnungsbilanz bzw. der kameralen Jahresabschlüsse wurde im Jahr der Umstellung verzichtet. Einzelplan 1 – Feuerwehr – Unterabschnitt 1300 Im Unterabschnitt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 96.750 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren inneren Verrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 113.874,31 € aus. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe von 17.124,31 €. HHSt. 1300.1400 Mieten (-) 6.100,00 € Ansatz: 6.100 €; tatsächlich eingenommen: 0,00 € Die Wohnung über dem Feuerwehrhaus wurde der Jugendfeuerwehr überlassen. Der Planansatz in Höhe von 6.100 € war fälschlicherweise noch im Doppelhaushalt 2017/2018 vorhanden. HHSt. 1300.1510 Kostenersätze (+) 3.603,69 € Ansatz: 7.500 €; tatsächlich eingenommen: 11.103,69 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von kostenersatzpflichtigen Einsätzen (technische Hilfeleistungen, Verkehrsunfälle etc.) waren etwas höher. Einzelplan 2: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Der Zuschussbedarf lag bei der Planung bei der Klosterwiesenschule ohne Innere Verrechnungen bei 326.450 €. Der Unterabschnitt Schule wurde, wie bereits in den Vorjahren, in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Kloster- wiesenschule (Unterabschnitt 2150), Projekt Schulreifes Kind (Unterabschnitt 2152), Schulsozialarbeit (2152) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Unterabschnitt 2910). Der Zuschussbedarf ohne Innere Verrechnungen lag im Schulbereich bei 326.450 € (Plan 313.750 €, Vj. RE Vj. 308.684,03 €), beim Betreuungsangebot ohne innere Verrechnungen (UA 2910) bei 48.466,54 € (Planansatz 40.000 €, Vj. RE 1.405,41 €). HHSt. 2150.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Schulsachkostenbeiträge (-) 16.000 € Ansatz: 16.000 €; tatsächlich eingenommen: 0,00 € 2018 gingen bei der Schule keine Zuweisungen für die flexible Nachmittagsbetreuung ein. Die Zuschüsse gibt es laut Hauptamt nicht mehr. Auch im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde die Einnahme eingeplant, welche nicht mehr realisiert werden kann. HHSt. 2150.5000 Unterhaltung der Grundstücke u. baul. Anlagen (-) 3.019,28 € Im Haushaltsplan waren 20.000 € für Sanierungsarbeiten vorgesehen. Es wurden nur 16.980,72 € verfügt, da sich Sanierungsmaßnahmen auf 2019 verschoben haben. HHSt. 2150.5410-5440 Bewirtschaftungskosten (-) 997,27 € Bei den Bewirtschaftungskosten Heizung (+6.496,12 €), Strom (-3.309,03 €), Reinigung (-4.571,48 €), Versicherung, Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser und Abfall (- 387,12 €) wurden 997,27 € weniger aufgewandt als veranschlagt. (Ansatz ges.: 98.000€; tatsächliche Aufwendungen: 97.002,73 €). Die Verwaltung setzt auch hier im Controlling weiterhin auf ein gutes Energiemanagement. Im Unterricht sollte weiter verstärkt auf Energieeinsparungen von Strom, Heizung, Wasser, Abfall etc. eingegangen werden, um die Schüler für die Ausgaben auf öffentlicher sowie auf privater Seite zu sensibilisieren. 62 HHSt. 2150.5910 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 2.375,32 € Die Haushaltsstelle Lehr- und Unterrichtsmittel (Ansatz: 20.000 €) wurde um 2.375,32 € unterschritten. Bücherbeschaffungen, Kopierpauschalen und sonstige Ausgaben fließen in das Rechnungsergebnis in Höhe von 17.624,68 € ein. HHSt. 2150.6680 Vermischte Ausgaben (+) 4.396,11 € Ansatz: 2.000 €; tatsächlich verfügt: 6.396,11 € HHSt. 2150.6720 Schulkostenanteil an Gden, Mitbenutzung Hallenbad (-) 2.701,24 € Auf der Haushaltsstelle Schulkostenanteil an Gemeinden und Mitbenutzung Hallenbad wurden 2.701,24 € weniger ausgegeben als geplant (Ansatz: 18.500 €; Ausgaben: 15.798,76 €). Die Kosten der Mitbenutzung des Hallenbads betrugen 14.398,76 €. Zudem müssen pro auswärtigem Grundschüler 200 € aufgewendet werden. Es wurden weitere 1.400 € an umliegende Kommunen entrichtet. Projekt Schulreifes Kind (Unterabschnitt 2151) HHSt. 2151.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (-) 205,96 € Ansatz: 3.000 €; tatsächliche Erträge: 2.794,04 € HHSt. 2151.5910 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 220,69 € Ansatz: 3.000 €, tatsächliche Aufwendungen: 2.779,31 € Die Ausgaben aus dem Projekt Schulreifes Kind werden zu 100% über Zuschüsse abgedeckt. Schulsozialarbeit (Unterabschnitt 2152) Bei der Schulsozialarbeit war ein Zuschussbedarf in Höhe von 14.300 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschuss 18.034,43 €. Schülerbeförderung/ Bürgerbus (UA 2900) Bei der Schülerbeförderung/Bürgerbus war ein Zuschussbedarf von 18.350 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschussbedarf 16.800,22 €. Erträge in Höhe von 3.020 € stehen Aufwendungen in Höhe von 19.820,22 € gegenüber, da der Bürgerbus bereits vollständig abgeschrieben ist. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung (UA 2910) Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden sehr gut angenommen. Der Zuschussbedarf ohne innere Verrechnungen liegt unter anderem aufgrund höheren Kosten der zweiten Bläserklasse, um 8.466,58 € höher als geplant. Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich (UA 2150). HHSt. 2910.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 9.310,00 € Ansatz: 33.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 42.310,00 € Die Landeszuweisungen waren um 9.310 € höher. HHSt. 2910.1510 Kostenersätze Bläserklasse (+) 9.696,60 € Bei den Einnahmen waren 2.500 € (Vorjahr 7.273,40€) eingeplant. Realisiert werden konnten 12.196,60 €. HHSt. 2910.6310 Projekt Bläserklasse (+) 18.775,84 € Beim Projekt Bläserklasse waren Ausgaben in Höhe von 10.000 € vorgesehen. Die Ausgaben beliefen sich auf 28.775,84€. HHSt. 2910.6360 Sonst. sächl. Zweckausgaben (Betreuungsräume) (+) 8.833,01 € Ansatz: 1.500,00 €, tatsächlich verfügt: 10.333,01 € 63 Die Ausgaben für die Musikschule, Kooperation Ganztagesschule, Jugendbegleiter und Kernzeitbetreuung waren um ca. 8.833,01 € höher. HHSt. 2910.1120 Elternbeiträge Essen Ganztagesbetreuung (+) 10.176,10 € Ansatz: 27.500,00 €; tatsächlich eingenommen: 37.676,10€ HHSt. 2910.6680 Vermischte Ausg. Essen Ganztagesbetr. (+) 10.812,25 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 40.812,25 € Sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben wurde der Ansatz gegenüber den Planansätzen überzogen. HHSt. 3300.7000 Zuschüsse an Vereine, Musikschule etc. (-) 1.053,21 € Ansatz: 23.500,00 €; tatsächlich verfügt: 22.446,79.00 € Das Rechnungsergebnis für die Jugendmusikschule betrug 17.565,20 € (Vj. 17.384,16 €) gegenüber einem Planansatz in Höhe von 17.800 € und für die Vereinsförderung 4.881,59 (Vj. 6.203,52 €). HHSt. 3520.5870 Bücherbeschaffung (-) 568,64 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.931,36 € Die Bücherei hat ihr Budget im Bereich der Literaturbeschaffung sorgfältig bewirtschaftet. Der Planansatz wurde 2018 um 568,64 € unterschritten. Unterabschnitte 4360/8820 Asyl Der Unterabschnitt 4360 Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2018 inkl. der Integrationspauschale, Verschiebung der Abrechnung der Strom-, Wasser- und Abwasser- sowie Müllabrechnung auf das Haushaltsjahr 2019 und nach Abzug von Abschreibungen und Verzinsung der Objekten mit einem Defizit von -963,44 € leicht negativ ab. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden noch nicht durchgebucht. Es fielen jedoch 37.391 € laut Anlagenbuchhaltung an. Innere Verrechnungen von Verwaltung und Bauhof wurden mit 48.976,19 € verbucht. Die Kostenerstattung der gemeinsamen Flüchtlingsbeauftragten ist 2019 noch vom Hauptamt Baienfurt zu beantragen. Für alle Anschlussuntergebrachten gab es letztmalig mit Stichtag 15.09. eine Integrationspauschale in Höhe von +66.812,96 €. Ohne diese wären der Unterabschnitt und die Unterbringungskosten stärker negativ. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte sollten aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben werden. Die Nebenkostenabrechnung 2018 steht vom Hauptamt zum Teil noch aus. Der weitere Unterabschnitt 8820 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung weist ein Defizit von -25.541,39 € aus. Gesamtaufstellung Zuschussbedarf 2018 im Bereich Asyl: Unterabschnitt 4360 ohne Integrationspauschale -30.385,00 Unterabschnitt 8820 weitere Flüchtlingskosten -25.541,39 Integrationspauschale letztmalig 2018 66.812,56 Abschreibung und kalk. Verzinsung der Objekte -37.391,00 -26.504,83 64 Unterabschnitt 46 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Unterschnitt 46 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber den Vorjahren ansteigend. In der Planung war ein Zuschussbedarf in Höhe von 925.750 € Euro angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren Ausgaben (fehlende Jahresabschlüsse) auf 878.409,76 €. Dies entspricht Minderausgaben in Höhe von 47.340,24 €. Unterabschnitte 4640 und 4641 - Kommunale Kindergärten Am 30.11.2010 wurde beschlossen, dass die Kindergärten Sonne, Mond und Sterne sowie Regenbogen eigenständig geführt werden. Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten zu trennen (Etatverwaltung). Es ist nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Unterabschnitte 4640 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Unterabschnitt 4640 ein Zuschussbedarf (inkl. innere Verrechnungen) in Höhe von 389.850 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen betrug der Zuschussbedarf 2018 372.640,73 € (Vj. 344.051,79 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne Verbuchung von Abschreibungen 51,49% (Vj. 50,74%). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt ohne die Verbuchung von Abschreibungen 13,15% (Vj. 13,79%). HHSt. 4640.1110/1120 Elternbeiträge Kindergarten (+) 17.479,90 € Der Haushaltsansatz war mit 85.000 € veranschlagt. Somit ergaben sich mit dem Rechnungsergebnis in Höhe von 102.479,90 € Mehreinnahmen in Höhe von 17.479,90 €. HHSt. 4640.1110 Elternbeiträge Kindergarten über 3 Jahre 63.301,40 € HHSt. 4640.1120 Elternbeiträge Kindergarten unter 3 Jahre 39.178,50 € HHSt. 4640.1620 Interkomm. Kostenausgleich/Erstatt.von anderen Gden (-) 7.500,00 € Geplant waren 7.500 € interkommunaler Kostenausgleich. Eingenommen wurden 0,00 €. Es waren keine auswärtigen Kinder im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. HHSt. 4640.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 58.552,75 € Geplant waren 245.000 € an Kindergartenzuschüssen. Tatsächlich ausbezahlt wurden 303.552,75 €. HHSt. 4640.5000 Unterhaltung der Grundst. u. baulichen Anlagen (-) 3.328,39 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.171,61 €. Es wurden nur geringe Sanierungsmaßnahmen 2018 vorgenommen. HHSt. 4640.6550 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (+) 5.860,00 € Es waren 9.500 € für eine Heilpädagogische Fachkraft vorgesehen. Im Jahr 2018 wurden 15.360 € verfügt. HHSt. 4640.6680 Vermischte Ausgaben Sprachförderung (-) 5.765,53 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 234,47 € Unterabschnitte 4641 – Kommunaler Kindergarten Regenbogen Beim kommunalen Kindergarten Regenbogen war im Unterabschnitt 4641 ein Zuschussbedarf (inkl. Innere Verrechnungen) in Höhe von 105.500 € geplant. Aufgrund geringeren Personalausgaben betrug der Zuschussbedarf 2018 60.344,41 € (Vj. 107.823,21 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Regenbogen betrug 36,09% (Vj. 22,96 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 14,04 % (Vj. 10,90 %). 65 HHSt. 4641.1110/1120 Elternbeiträge Kindergarten (-) 740,00 € Der Haushaltsansatz war mit 14.000 € veranschlagt. Aufgrund der Kinderzahlen ergaben sich mit dem Rechnungsergebnis von 13.260 € 2018 Mehreinnahmen von 740 € HHSt. 4641.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 3.822,13 € Geplant waren 17.000 € an Kindergartenzuschüsse. Tatsächlich ausbezahlt wurden 20.822,13 €. HHSt. 4641.4000 Personalausgaben (-) 39.009,86 € Geplant waren 110.450 € Personalausgaben. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 71.440,14 €. Unterabschnitte 4645 – Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2018 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2018 ohne Verbuchung von Abschreibungen gesamt: 61,59 % (Vj. 63,00%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 72.434,19 € Zuweisungen und Zuschüsse: 90.486,18 € Ausgaben Waldorf : 264.518,14 €. Zuschussbedarf inkl. innere Verrechn.: 101.597,77 € (Vj. 89.912,36 €) Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2018 ohne Verbuchung von Abschreibungen gesamt: 39,91 % (Vj. 38,22%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € Zuweisungen und Zuschüsse: 215.344,94 € Ausgaben St. Martin: 539.518,14 €. Zuschussbedarf inkl. Verrechn: 324.173,20 € (Vj. 298.447,91 €) HHSt. 4645.1620 Interkommunaler Kostenausgleich (+) 2.434,19 € Der Planansatz betrug 70.000 €. An interkommunalen Kostenausgleichen konnten 72.434,19 € (davon Anteil Waldorf: €, Anteil St. Martin 0,00 €) eingenommen werden. HHSt. 4645.1710 Einnahmen Zusch. für nichtkommunale Kindergärten (+) 40.831,12 € Unterkonto 01 Kindergarten St. Martin Planansatz: 185.000 €, RE 0,00 € (RE 215.344,94 €) Unterkonto 02 Waldorfkindergarten Planansatz: 80.000 €, RE 0,00 € (RE 90.486,18 €) HHSt. 4645.7170 Ausg. Abmangel an nichtkommunale Kindergärten (+) 71.617,78 € Darunter: Rechnungsergebnis Walddorfkindergarten vorläufig: 260.364 € (Vj. 240.000 €). Schlussrechnung steht noch aus. Im Haushaltsplan war ein Abmangel von 235.000 € vorgesehen. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe 25.364 €. Rechnungsergebnis Kindergarten St. Martin vorläufig 535.808,82 € (Vj. 480.049,78 €). Schlussrechnung steht noch aus. Im Haushaltsplan war ein Abmangel von 490.000 € vorgesehen. Dies entspricht vorläufigen Mehrausgaben aufgrund Schlussrechnung 2017 in Höhe 45.808,82 €. Des Weiteren wurden für beide Kindergärten für die Spielplätze 444,96 € und die innere Verrechnungen des Bauhofes 7.818,20 € verrechnet, welche oben anteilig verteilt wurden. 66 Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. HHSt. 4645.7171 Zuschüsse an Kindertagespflege (+) 2.500,00 € Die Gemeinde musste 2018 keine Kosten für die Kindertagespflege bezahlen. Dies entspricht Einsparungen in Höhe von 2.500 €. HHSt. 4645.7172 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 10.745,75 € Im Rahmen des Interkommunalen Kostenausgleichs wurden Zahlungen in Höhe von 19.254,25 € (Vj. 9.642,77 €) an umliegende Städte und Gemeinden für Baindter Kinder gezahlt. Im Haushalt waren hier noch Kosten in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Es stehen noch Abrechnungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 aus. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2018/2019 ff wurde vom Gemeinderat eine weitere schrittweise Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2018/2019 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. 67 HHSt. 5610.5410 Heizungskosten (Bew.-Kosten Grundstück) (-) 7.581,08 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.918,92 €. HHSt. 5620.5100 Unterhaltung der Sportplatzflächen (-) 3.007,79 € Ansatz: 5.000 €; tatsächlich verfügt: 1.992,21 € Für die Unterhaltung der Sportplatzflächen wurden 2018 nur 1.992,21 € verfügt. HHSt. 5810.5100 Unterhaltung der Spielplätze (-) 1.792,74 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.207,26 € HHSt. 6100.5200 Geräte und Ausstattungsgegenstände / Anschaffung neues Geoinformationssystem (+) 17.137,43 € Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 362,57 € Die Anschaffung des neuen Geoinformationssystems wurde bereits 2017 realisiert. Die Anschaffung wurde gegenüber dem Rechnungsjahr 2018 vorgezogen. Die digitale Erfassung der Straßenbeleuchtung steht noch aus. HHSt. 6100.7130 Umlage an GMS (+) 21.419,03 € Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurde ein Planansatz von 57.000 € eingestellt. Aufgrund reduzierter Abschlagszahlungen beim GMS und geringerer Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt gegenüber den anderen Mitgliedsgemeinden musste die Gemeinde 2018 nur 35.580,97 € (Vj. 30.221,62 €) leisten. HHSt. 6300.5100 Unterhaltung einschließlich Winterd., Kehrmaschine (-) 70.097,20 € Bei dieser Haushaltsstelle wurden 147.000 € veranschlagt. Der Winterdienst war darunter mit 27.000 € veranschlagt. Der milde Winter im November und Dezember schlug sich im Rechnungsergebnis mit 6.578,02 € nieder und weist Minderausgaben in Höhe von 20.421,98 € aus. Die Straßenunterhaltung wurde mit 105.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 zeigt Minderausgaben in Höhe von 59.338,64 €. Die Schlussrechnung verursacht evtl. überplanmäßige Ausgaben 2019. Bei den Straßenkehrungen waren 15.000 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert auf 10.986,14 €, wegen Kosten der Straßenkehrung und deren Entsorgungskosten, ergaben sich Minderausgaben Planung in Höhe von 4.013,86 €. HHSt. 6300.6681 Straßenentwässerungskosten (+) 1.804,64 € Der Straßenentwässerungskostenanteil wird bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses von der Allevo Kommunalberatung ermittelt. Diese Sätze werden vom VGH Baden-Württemberg auch nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr weiterhin akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen. Im Haushaltsplan waren 100.000 € Straßenverkehrskostenanteil veranschlagt. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 101.804,64 €. HHSt. 6700.5730 Stromkosten Straßenbeleuchtung (+) 2.676,00 € Geplant waren Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 €. Die Umrüstung der Straßenlaternen zeigt weitere Wirkung. Es wurden nur Stromkosten von 13.324,00 € (Vj. 15.847,69 €) verursacht. Es sind Minderausgaben in Höhe von 2.676,00 € gegenüber Plan erwirtschaftet worden. Unterabschnitt 7200 – Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Der Abfalletat schließt aufgrund fehlender Möglichkeit der Einbuchung der Abrechnung im Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 29.917,13 € ab. Geplant war eine Kostenunterdeckung für Dienstleistungen für den Landkreis Ravensburg und Abfallbeseitigung im Gemeindegebiet durch den Bauhof in Höhe von 11.400,00 €. 68 Unterabschnitt 7201 – Wertstofferfassung Das Erfassen der Wertstoffe zählt, soweit es sich um Leistungen nach der Verpackungsverordnung handelt, nicht zur öffentlichen Abfallentsorgung, weshalb sich die Einnahmen und Ausgaben nicht auf die Abfallgebühren auswirken dürfen. Im Rechnungsjahr 2018 hat sich der Wertstoffetat aufgrund Möglichkeit der Einbuchung der Abrechnung erst im Rechnungsjahr 2019 von -32.709,91 € gegenüber dem Planansatz von 1.050 € um 31.659,91 € verschlechtert. Es wurde wieder eine Abschreibung (7.144 €) und eine kalkulatorische Verzinsung (327,81 €) sowie innere Leistungsverrechnungen (Verwaltung und Bauhof in Höhe von 18.289,66 €) berücksichtigt, welche das Ergebnis schmälerten. Der Wertstoffetat schließt aufgrund der Abrechnung erst im Jahre 2019 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von -32.709,91 € (Plan -1.050 €) ab. Unterabschnitt 7510 – Kostenrechnende Einrichtung Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurde im November 2016 mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt im Rechnungsjahr 2018 bei 101,9 %. Ergebnis 2002: Defizit in Höhe von 85.802,58 €, Kostendeckungsgrad 19,7% Ergebnis 2003: Defizit in Höhe von 62.840,57 €, Kostendeckungsgrad 43,8% Ergebnis 2004: Defizit in Höhe von 62.435,60 €, Kostendeckungsgrad 37,1% Ergebnis 2005: Defizit in Höhe von 63.005,56 €, Kostendeckungsgrad 28,1% Ergebnis 2006: Defizit in Höhe von 44.272,39 €, Kostendeckungsgrad 56,1% Ergebnis 2007: Defizit in Höhe von 53.333,72 €, Kostendeckungsgrad 45,8% Ergebnis 2008: Defizit in Höhe von 43.443,14 €, Kostendeckungsgrad 60,4% Ergebnis 2009: Defizit in Höhe von 43.560,84 €, Kostendeckungsgrad 61,9% Ergebnis 2010: Defizit in Höhe von 66.927,68 €, Kostendeckungsgrad 36,6% Ergebnis 2011: Defizit in Höhe von 59.868,79 €, Kostendeckungsgrad 46,4% Ergebnis 2012: Defizit in Höhe von 31.839,60 €, Kostendeckungsgrad 71,3% Ergebnis 2013: Defizit in Höhe von 38.763,92 €, Kostendeckungsgrad 63,1% Ergebnis 2014: Defizit in Höhe von 65.772,50 €, Kostendeckungsgrad 38,1% Ergebnis 2015: Defizit in Höhe von 22.771,51 €, Kostendeckungsgrad 76,5% Ergebnis 2016: Defizit in Höhe von 35.702,15 €, Kostendeckungsgrad 67,7% Ergebnis 2018: Überschuss in Höhe von 2.061,80 €, Kostendeckungsgrad 101,9% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% HHSt. 7510.1100 Benutzungsgebühren (-) 5.114,87 € Ansatz: 65.000 €; tatsächlich eingenommen: 70.114,87 € An Gebühreneinnahmen waren 65.000 € vorgesehen. Es konnten 70.114,87 € eingenommen werden. Es stehen deshalb Mehreinnahmen in Höhe von 5.114,87 € zu Buche. Dies resultiert u. a. aufgrund der Bestattungszahlen. HHSt. 7510.6580 Sachverständigenkosten (+) 10.590,76 € Ansatz: 0 €; tatsächlich verfügt: 10.590,76 € Hier wurde für den Landschaftsarchitekten Ausgaben in Höhe von 10.590,76 € neben den kommenden Bauausgaben vorgenommen. Die Inneren Verrechnungen waren aufgrund von Verwaltungskosten- und Bauhofabrechnungen im Jahr 2018 um 30.543,88 € höher. 69 Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Beerdigungen. Die Friedhofserweiterung wird nicht weiterverfolgt. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt deutlich zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. 2019 wird der erste Bauabschnitt im Rahmen realisiert. Die Baunebenkosten sind nicht unerheblich. Unterabschnitt 7670 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Unterabschnitt 7670 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 134.050 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt mit einem Defizit in Höhe von 107.820,64 € (Vj. 93.070,56 €) ab. Auf der Einnahme- und Ausgabeseite gab es vor allem folgende Änderungen: HHSt. 7670.5000 Unterhaltung d. Grundst. und baul. Anlagen (-) 23.622,20 € Für die Unterhaltung der Schenk-Konrad-Halle/Gaststätte zur Mühle wurde 2018 nur 16.377,08 € ausgegeben. Geplant waren ursprünglich 40.000 €. HHSt. 7670.5410 Heizungskosten (-) 1.701,77 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.298,23 € HHSt. 7670.5430 Stromkosten (-) 2.030,24 € Geringere Stromkosten (RE 2018 3.969,76 €) als eingeplant waren u. a. auch maßgeblich für das verbesserte Rechnungsergebnis. HHSt. 7670.6800 Abschreibungen (+) 6.153,49 € Aufgrund kürzerer Nutzungsdauer waren die Abschreibungen des beweglichen Vermögens und der Betriebsvorrichtungen um 10.475,27 € höher. Unterabschnitt 7710 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Unterabschnitt 7710 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 4,8 % geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben fast 5,3 %. Die Inneren Verrechnungen betragen 2018 beim Bauhof 597.240,48 € (Plan 621.650 €). Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Ausgaben des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Unter- abschnitte des Gemeindehaushaltes. Die Inneren Verrechnungen des Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Unterabschnitt Bauhof erläutern sich wie folgt: HHSt. 7710.1510 Kostenersätze allgemein (+) 3.037,16 € Ansatz: 3.500 €; tatsächlich eingenommen: 6.537,16€ Zu Beginn 2018 wurde ein höherer Kostenersatz des Bauhofes am Kreisverkehr inkl. Materialeinsatz abgerechnet. HHSt. 7710.1650 Erstattungen für Ausgaben des VWH von öff. wirtschaftl. Unternehmen (+) 4.026,25 € Ansatz: 30.000 €; tatsächlich eingenommen: 34.026,25 € 70 HHSt. 7710.4000 Personalausgaben (-) 19.454,98 € Im Haushaltsplan waren 484.050 € veranschlagt. Es wurde jedoch lediglich 479.669,61 € verfügt. HHSt. 7710.5000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen (-) 1.313,36 € Im Haushaltsplan waren 3.500 € veranschlagt (Ergebnis 2.186,64 €). Mit der Neubaumaßnahme ist die Sanierung des Bestandsgebäudes auch voranzutreiben. HHSt. 7710.5500 Fahrzeugunterhaltung (-) 7.653,51 € Im Haushaltsplan waren 47.500 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis bezifferte sich auf 39.846,49 €. HHSt. 7710.5501 Steiger RV-GB 2013 (-) 2.572,46 € Ansatz: 6.200 €; tatsächlich verfügt: 3.627,54 € HHSt. 7710.5200 Geräte- und Ausstattungsgegenstände (-) 913,04 € Im Haushaltsplan waren 16.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis bezifferte sich aufgrund geringer Ausgaben auf 15.086,96 €. HHSt. 7710.5440 Vers.Kosten/Wasser (Bewirtsch.-kosten der Grundstücke) (+) 1.636,90 € Ansatz: 3.500 €; tatsächlich verfügt: 5.136,90 €. Höhere Wasser-/Abwassergebühren für das Objekt Ziegeleistraße 20 als auch die öffentliche Abfallentsorgung waren maßgeblich für die Mehrausgabe. HHSt. 7910.8330 Umlage an den ZV Breitbandvers. (-) 30.225,23 € 2018 waren Betriebskostenumlagen in Höhe von 35.000 € an den Zweckverband Breitbandversorgung eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 4.774,77 €. Die Betriebskostenumlage 2018 wird zudem erst im Jahr 2019 schlussgerechnet. HHSt. 8100.2200 Konzessionsabgaben (Strom, Gas) (+) 10.0911,92 € Geplant waren Konzessionsabgaben in Höhe von 113.000 €. Es wurden mit 123.911,92 € folgende Konzessionsabgabe vergütet: 114.596 € der Netze BW sowie 9.315,92 € der TWS. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Unterabschnitt 8101 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um die Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche im September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von 981,24 €. Unterabschnitt 8170 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung der vorhandenen Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften 71 - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaft- steuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Unterabschnitt 8170 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2018 ein Verlust in Höhe von -10.300 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von +15.701,45 € ab (siehe Anlage: GuV und Bilanz 2018). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) und 2017 (RE +14.092,27 €). Das Jahr 2019 lief bisher nicht so reibungslos. Im Februar hatte der zuständige Ortsbaumeister und die Fa. Kirchner mit Wasserverlusten im Betrieb Fernwärmeversorgung zu kämpfen. Nach ausgiebiger Suche (Druckprüfung) konnte festgestellt werden, dass das BHKW I Wasser gezogen hatte. Der Abgastauscher wird am BHKW I erneuert. Die Steuervorauszahlungen wurden aufgrund der Wartungskosten auf 0 € heruntergesetzt. An der Strombörse werden die Preise durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Wenn hohe, unkalkulierbare Erzeugungsmengen auf eine schwache Nachfrage treffen, reagiert die Strombörse mit sinkenden Preisen. Bei plötzlich eintretender Überversorgung können die Preise auch auf Null fallen oder negativ werden. Das EEG und auch das KWKG greifen den Effekt auf, indem Regelungen für Zuschlagszahlungen und Förderbestimmungen neu definiert werden. Gemäß § 7 Abs. 8 KWKG 2016 besteht kein Anspruch auf die Zahlung von KWK- Zuschlägen für Zeiträume, in denen der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse Null oder negativ ist. Der in diesen Zeiträumen erzeugte Strom wird jedoch nicht auf die Dauer der Zuschlagszahlung angerechnet, sodass Ihnen dadurch keine Förderung verloren geht. Aufgrund oben genannter Schilderung kommt 2019 noch eine geringfügige Rückzahlung für die Jahre ab 2016. 72 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2018-12.2018 1. Umsatzerlöse 170.003,06 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.1300 Stromvergütung, Stromeinspeisung 40.804,31 49.056,85 8170.1510 Kostenersätze privat 50.107,58 53.352,48 8170.1511 Kostenersätze öffentliche Hand 42.688,72 43.489,22 8170.1512 Kostenersätze Eigenstrom 36.402,45 36.700,46 Summe 170.003,06 182.599,01 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 69.438,92 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.5450 Gasbezugskosten 69.438,92 72.619,38 8170.5430 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 69.438,92 72.619,38 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 33.217,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.6800 AfA Sachanlagen 33.217,00 28.790,00 Summe 33.217,00 28.790,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43.812,85 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.6500 Geschäftsaufwand 811,40 840,82 8170.6790 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 33.657,37 21.774,30 8170.5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen 8.824,26 37.967,75 8170.5200 Geräte und Ausstattungsgegenst. 0,00 0,00 8170.5440 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst. 115,06 29,74 8170.6360 sonst. Sächliche Zweckausgaben 0,00 0,00 8170.6400 Versicherungen, Schadensfälle 404,76 0,00 Summe 43.812,85 60.612,61 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.504,35 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.8080 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 8170.8081 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 4.504,35 5.186,75 8170.8082 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 4.504,35 5.186,75 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 19.029,94 JAHRESGEWINN v. STEUERN 19.029,94 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.328,49 15. ERGEBNIS n. STEUERN 15.701,45 73 Die Unterabschnitte 8810 Wohn- und Geschäftsgebäude sowie 8820 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung weisen einen Überschuss von +24.801,71 € bzw. ein Defizit von -25.541,39 aus. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird. So dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechenden Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten Auf den gesamten Einzelplan 9 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wider. HHSt. 9000.0001 Grundsteuer A (+) 5.260,49 € Die Grundsteuer A wurde mit 33.200 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 38.460,49 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2018 liegt bei 35.046,35 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 33.200 €. HHSt. 9000.0010 Grundsteuer B (-) 20.587,50 € Die Grundsteuer B war um 20.587,50 € geringer als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 lag bei 479.412,50 €. Der Planansatz 2018 war mit 500.000 € überhöht. Aktuelle Vorauszahlungen liegen jedoch nur bei 480.325,64 €. Der Planansatz 2019 liegt deshalb bei 480.000 €. HHSt. 9000.0030 Gewerbesteuer (+) 2.337.428,94 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindereinnahmen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3.687.428,94 € (Ansatz 1.350.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 2.339.352,00 € und Abrechnungen/Veranlagungen aus Vorjahren 1.348.076,94 €. Aufgrund der Wirtschaftslage bzw. Nachzahlungen aus Vorjahren gehen wir davon aus, dass der 74 Haushaltsansatz 2019 von 1.750.000 € wieder erreicht werden kann. HHSt. 9000.0100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+) 380.255,33 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 6,02 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,40 Mrd. € auf die Gemeinden 2018 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2018 0,0004758, Rechnungsergebnis 3.102.255,33 €, Ansatz 2.722.000 €). 75 HHSt. 9000.0120 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 28.533,60 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 28.533,60 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 225.533,60 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass noch mit 197.000 € (Vj. 158.370,50 €). HHSt. 9000.0410 Schlüsselzuweisungen des Landes und Investitionspauschale (+) 133.538,50 € Planmäßig waren hier 1.986.500 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.120.038,50 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass (Stand 2016) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.300 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.370,90 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,00 %. Die Gemeinde konnte aufgrund höherem Kopfbetrag und Einwohnerzahl bei den Schlüsselzuweisungen 1.648.842,30 € (Plan 1.535.000 €) einnehmen. Bei der kommunalen Investitionspauschale konnte man aufgrund minimal verbesserter Wirtschaftslage und somit eines besseren Kopfbetrages pro Einwohner (Plan 77,00 €/EW, Erg. 85,20 €/EW) 471.196,20 € (Plan 451.500 €) einnehmen. HHSt. 9000.0910 Zuweisung aus dem Familienlastenausgl. (+) 2.691,00 € Der Familienlastenausgleich lag mit 232.691,00 € fast exakt so wie im Haushaltserlass 2018 prognostiziert. HHSt. 9000.8100 Gewerbesteuerumlage (+) 469.462,69 € Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Haushalts- planansatz bei der Gewerbesteuer, muss auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die tatsächliche Gewerbesteuerumlage beträgt 739.462,69 €. HHSt. 9000.8310 Finanzausgleichsumlage (-) 154.858,80 € 76 Bei der Finanzausgleichumlage musste die Gemeinde 22,28 % der Steuerkraftsumme bezahlen. Die Gemeinde hat 1.500.858,80 € gegenüber 1.346.000 € geplanten Ausgaben im Finanzausgleich abgeführt. HHSt. 9000.8320 Kreisumlage (+) 35.892,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.999.392 € abführen. Der Hebesatz betrug 30,0 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 1.963.500 €. HHSt. 9100.2050 Zinseinnahmen von öffentlichen, wirtschaftlichen Unternehmen (+) 2.301,66 € Hier sind die Zinsen der Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Zinsen der Kassenkredite an die Eigenbetriebe eingestellt. Im Rahmen der Einheitskasse ist das den Eigenbetrieben zur Verfügung gestellte Geld zu verzinsen. Auf Grund der Gewährung von weiteren Darlehen und Zinsanpassungen wurde mit 54.301,67 € nur geringfügig mehr, gegenüber dem Planansatz von 52.000 €, eingenommen. HHSt. 9100.2070 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Geldmarktkonto (+) 698,53 € Die Gemeindekasse war auch 2018 ausreichend liquide und konnte noch minimal Zinsen aus dem Geldmarktkonto in Höhe von 898,53 € erzielen. Geplant waren Zinseinnahmen von 200 €. Das Zinsniveau ist 2018 weiterhin gefallen. 2019 müssen Verwahrentgelte in Höhe von -0,4% für die Einlage ab einer Einlagensumme beglichen werden. HHSt. 9100.2750 Abschreibungen (+)19.900,40 € Ansatz: 196.000 €; tatsächlich gebucht: 215.900,40 € HHSt. 9100.2750 Verzinsung des Anlagekapitals (-) 7.344,57 € Ansatz: 54.200 €; tatsächlich gebucht: 46.855,43 € 77 HHSt. 9100.8040 Zinsen für Kredite von Eigenbetrieben (+) 1.500,00 € In Haushalt waren 1.500 € eingestellt. Es wurde dem Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die kurzfristige Verzinsung ihrer Kassenüberschüsse keine Verzinsung gewährt. HHSt. 9100.8050 Zinsen für Kassenkredite (-) 1.000,00 € Die Gemeindekasse war ausreichend liquide und das Konto war keinen Tag überzogen. Die Gemeinde hatte bei den Kassenkreditzinsen Minderausgaben in Höhe 1.000 €. HHSt. 9100.8500 Deckungsreserve (-) 10.000,00 € Eine Deckungsreserve für unvorhergesehene Ausgaben war im Haushaltplan 2018 in Höhe von 10.000 € vorgesehen. HHSt. 9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt (+) 2.668.082,94 € Geplant war eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von 127.300 €. Aufgrund der höheren Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, der Schlüsselzuweisungen, der kommunalen Investitionspauschale und geringerer Ausgaben, welche nicht getätigt wurden bzw. deren Abrechnung erst im Jahr 2019 war, konnte der Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt 2.795.382,94 € (1.312.658,02 € im Vorjahr) zuführen. 78 2. Vermögenshaushalt HHSt. 0200.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - EDV (-) 32.574,73 € Es standen hier Haushaltsausgabereste von 18.500 € sowie der Haushaltsansatz von 15.750 € zur Verfügung. Es wurde lediglich 1.675,27 € verfügt. Die Homepage, Rathaus Service Portal und Rathaus App hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 1300.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV Feuerwehr (-) 127.621,20 € Der MTW wurde erst 2019 beschafft und übergeben. Auch der Digitalfunk steht erst 2019 an. Inkl. Haushaltsausgabereste standen 133.000 € zur Verfügung. Verfügt wurde lediglich 5.378,80 €. HHSt. 2150.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen Klosterwiesenschule (-) 14.174,80 € Die Anschaffung von weiteren Klassensätzen im Bereich der Digitalisierung wurde nicht vorgenommen bzw. wurde erneut in den Haushalt 2019 eingestellt. HHSt. 2150.001.9450 Baumaßnahmen im Bereich Klosterwiesenschule (-) 89.538,99 € Es standen hier Haushaltsausgabereste in Höhe von 97.500 € für die Schulsanierung in der Klosterwiesenschule an. Es fielen Planungskosten in Höhe von 7.961,01 € an. HHSt. 3660.001.9410 Sanierung von Altlasten (+) 20.000,00 € Die Gemeinde Baindt hat sich im Rahmen einen Grundstücksverkauf in Höhe von 20.000 € für die Beseitigung von Altlasten beteiligt. Der Gemeinderat hat dies dem Käufer vorab zugebilligt. HHSt. 4640.9401.001 Baumaßnahmen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (-) 221.520,04 € Ansatz inkl. Haushaltsausgabereste: 600.000 €; tatsächlich verfügt: 378.479,96 € Der Bau des Kindergartenneubaus Sonne, Mond und Sterne inkl. Außenanlagen hat sich auf 2019 verzögert. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind 2,8 Mio. € eingestellt. 2018 fielen im Rechnungsergebnis 378.479,96 € an. HHSt. 5470.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens – Zuschuss DRK (+) 4.000 € Der Gemeinderat hat außerplanmäßig dem DRK für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € bewilligt. HHSt. 5610.001.9400 Baumaßnahmen Sporthalle (+) 207.998,23 € Es standen inkl. Haushaltsausgabereste 223.500 € zur Verfügung. Für die Sporthallensanierung wurden 2018 431.498,23 € verfügt. 2019 wurde ein Haushaltsansatz von 500.000 € gebildet. Die Kosten 2019 betragen voraussichtlich 650.000 €. HHSt. 5610.001.9400 Baumaßnahmen Sporthalle (+) 207.998,23 € Es standen inkl. Haushaltsausgabereste 223.500 € zur Verfügung. Für die Sporthallensanierung wurden 2018 431.498,23 € verfügt. 2019 wurde ein Haushaltsansatz von 500.000 € gebildet. Die Kosten 2019 betragen voraussichtlich 650.000 €. HHSt. 5620.001.9500 Baumaßnahmen Beleuchtung Sporthalle (-) 15.112,91 € Für die Sanierung der Beleuchtung standen 19.000 € zur Verfügung. Es wurde die Sporthallenbeleuchtung 2019 noch nicht angegangen. Es wurde abschließend für die 79 Bezuschussung des Kiosk des Sportvereins für den Stromanschluss und E-Check 3.887,09 € verfügt. HHSt. 5810.001.9402 Investition Kinderspielplatz (-) 40.000 € Ansatz: 40.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €; Es wurde keine Sanierung eines weiteren Kinderspielplatzes im Jahr 2018 angegangen. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: - Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. - Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. - Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. - Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. - Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage - Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2019/2020 werden die Einnahmen gegengerechnet. Es standen im Bereich des Sanierungsgebietes im Bereich Einnahmen und Ausgaben folgende Abweichungen an: HHSt. 6150.001.3400 Grundstückserlöse Fischerareal (-) 950.000,00 € HHSt. 6150.001.3610 Zuweisungen Land (-) 100.000,00 € HHSt. 6150.001.9320 Erwerb von Grundstücken (-) 300.000,00 € HHSt. 6150.001.9400 Gestaltung Ortseingangsbereich (-) 1.003.605,65 € HHSt. 6300.3500.001 Gemeindestraßen, Erschließungsbeiträge (+) 221.637,61 € An Erschließungsbeiträgen waren lediglich 1.000 € vorgesehen. Es wurde der Verkauf eines Gewerbeobjektes im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung und für Bauplätze im Bereich der Kornblumenstraße und im Baugebiet Mehlisstraße abgerechnet. HHSt. 6300.9525.001 Brückensanierung (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € HHSt. 6300.9528.001 Vollsanierung Erlenstraße (-) 228.753,58 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 250.000 €; tatsächlich verfügt: 21.246,42 € Die Sanierung der Erlenstraße hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 6300.9529.001 Fahrbahnbelag Tulpen-Lilienstraße (-) 59.207,20 € Das Rechnungsergebnis beziffert sich 2018 wegen Korrektur der Abrechnung auf die einzelnen Bereiche (Gemeindehaushalt, Wasser, Abwasser, Breitband, Zweckverband 80 Wasserversorgung) auf -9.207,20 €. Es standen zudem 50.000 € über Haushaltsausgaberest zur Verfügung. HHSt. 6300.9530.001 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € HHSt. 6300.9532.001 Neubau Kreisverkehr (-) 458.131,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 488.000 €; tatsächlich verfügt: 29.869,00 €. Der Neubau des Kreisverkehrs am Ortseingang startet erst 2019. HHSt. 6700.9522.001 Energetische Sanierung Straßenbel. NAV-Umrüstung, Erneuerung (-) 12.083,27 € Ansatz: 21.250 €; tatsächlich verfügt: 9.166,73 € HHSt. 6900.9510.001 Hochwasserschutzmaßnahmen Ortseingang (-) 48.541,51 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 1.458,49 € HHSt. 7000.3250.001 Tilgung der Trägerdarlehen (-) 6.200,00 € Ansatz: 62.200 €; tatsächlich eingenommen: 56.000 € HHSt. 7000.9250.001 Auszahlung Trägerdarlehen (-) 50.000,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 450.000 €; tatsächlich verfügt: 400.000 €; Der Kernhaushalt hat dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € zu 1,5 % (Jährliche Tilgung 8.000 €, Zinsanpassung 30.09.2023) gewährt. HHSt. 7510.9401.001 Baumaßnahmen Friedhof (-) 279.114,08 € Haushaltsausgaberest aus Vorj: 288.000 €; tatsächlich verfügt: 8.885,92 € Die Sanierung des Friedhofes hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 7670.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - SKH (-) 13.500,00 € Es standen hier Haushaltsausgabereste von 13.500 € zur Verfügung. Es wurde keine Investitionen getätigt. HHSt. 7710.001.3450 Veräußerung von bewegl. Sachen - Bauhof (+) 17.300,00 € Der alte Unitrac wurde in Höhe von 17.300 € in Zahlung gegeben. HHSt.7710.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - Bauhof (-) 45.835,67 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 197.900 €; tatsächlich verfügt 152.064,33 € Der größte Posten resultiert aus einer Anschaffung eines neuen Unitracs in Höhe von 149.875,00 €. Weitere größere Anschaffungen wurden nicht getätigt. HHSt. 7510.9401.001 Baumaßnahmen Bauhof (-) 488.439,69 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 519.500 €, tatsächlich verfügt: 31.060,31 €. Der Bau der Bauhofhalle hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 7910.3400.001 Veräußerung von Gewerbeflächen (+) 196.559,51 € Ansatz: 250.000 €; tatsächlich eingenommen: 446.559,51 € Für die Veräußerung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung waren 250.000 € eingeplant. Aufgrund des Verkaufs der restl. Gewerbefläche konnten 446.559,51 € (inkl. Abzug Beiträge) realisiert werden. HHSt. 7910.9500.001 Erweiterung Gewerbegebiet (+) 173.137,44 € Im Haushaltsplan standen 236.500 € Haushaltsansatz für die Erweiterung des GE Mehlis Erweiterung zur Verfügung. Es wurde 2018 63.362,56 € verfügt. Die Vernässsung des Ausgleichsgrundstückes in Berg wurde auch 2019 schlussgerechnet. 81 HHSt. 7910.3610.001 Zuweisungen vom Land (-) 41.227,23 € HHSt. 7910.9501.001 DSL-Ausbau (-) 44.919,69 € Im Haushaltsplan waren 100.000 € für den weiteren Breitbandausbau eingeplant. Es standen zudem noch Haushaltsausgabereste in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Es wurden insgesamt 285.080,31 € netto insbesondere für das GE Mehlis und GE Schachen verfügt. Die Breitbandversorgung wird als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und die Gemeinde ist vorsteuerabzugsberechtigt. HHSt. 7920.9401.001 Baumaßnahme Umbau Bushaltestellen (-) 143.859,33 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 152.500 €, tatsächlich verfügt: 8.640,67 €. Der Umbau der Bushaltestellen hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 8150.3250.001 Tilgung der Trägerdarlehen (-) 4.062,50 € Ansatz: 49.200 €; tatsächlich eingenommen: 45.137,50 € HHSt. 7000.9250.001 Auszahlung Trägerdarlehen (-) 50.000,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 400.000 €; tatsächlich verfügt: 270.000 €; Der Kernhaushalt hat dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ab 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € zu 1,5 % (Jährliche Tilgung 3.750 €, Zinsanpassung 30.09.2023) gewährt. Des Weiteren wurde auf 30.12.2018 ein Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung in Höhe von 120.000 € zu 1,5% gewährt. HHSt. 8170.9400-01.001 Bau eines BHKW inkl. Wärmenetz (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Für die Planung und späteren Bau eines Nahwärmenetzes waren 50.000 € vorgesehen. Das Nahwärmenetz im Fischerareal wird erst 2019/2020 vollzogen. 82 Unterabschnitt 8170 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes würde sich fiktiv wie folgt darstellen. Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung A K T I V A 01.2018-12.2018 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.9400 Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 387.071,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.9400 BHKW 28.049,00 0,00 4.207,00 23.842,00 8170.9400 BHKW II 66.100,00 0,00 7.776,00 58.324,00 8170.9400 Abgasanlage inkl. Kamin 4.631,00 0,00 278,00 4.353,00 8170.9400 bauliche Anpassung Heizzentrale 7.226,00 0,00 333,00 6.893,00 8170.9400 interne Verrohrung Heizhaus 13.763,00 0,00 635,00 13.128,00 8170.9400 technische Ausrüstung Heizhaus 26.465,00 0,00 1.588,00 24.877,00 8170.9400 Umwälzpumpen Fernwärmenetz 5.082,00 0,00 762,00 4.320,00 8170.9400 Pufferspeicher 11.010,00 0,00 508,00 10.502,00 8170.9400 Elektrotechnik, Anlagensteuerung 26.465,00 0,00 1.588,00 24.877,00 8170.9400 Fernwärmeleitung ohne private HA 104.601,00 0,00 4.827,00 99.774,00 8170.9400 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel. 67.734,00 0,00 3.126,00 64.608,00 8170.9400 Einbindung Spitzenlastkessel Schule 5.505,00 0,00 254,00 5.251,00 8170.9400 Planung 46.778,00 0,00 7.017,00 39.761,00 8170.9400 Nebenkosten (Vermessung etc.) 6.879,00 0,00 318,00 6.561,00 Summe 420.288,00 0,00 33.217,00 387.071,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.3060 Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN 387.071,00 Gesamt ANLAGEVERMÖGEN 387.071,00 387.071,00 B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 40.715,74 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.3112 Kassenmehreinn. 22.951,30 28.086,12 22.951,30 28.086,12 8170.001.3113 Forderungen a. LL 8.867,03 12.629,62 8.867,03 12.629,62 Summe 31.818,33 40.715,74 31.818,33 40.715,74 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 40.715,74 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN 40.715,74 40.715,74 GESAMT A K T I V A 427.786,74 83 P A S S I V A 01.2018-12.2018 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG 21.978,34 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.9300 Jahresgewinn n. St. 0,00 15.701,45 0,00 15.701,45 8170.001.3300 Bilanzgewinn a. Vj. 6.276,89 0,00 0,00 6.276,89 Summe 6.276,89 15.701,45 0,00 21.978,34 Bilanzgewinn a. Vj. 21.978,34 Gesamt EIGENKAPITAL 171.978,34 171.978,34 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen 2.670,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.9030 Rückstellung für Leistungen des VJ 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 8170.001.9031 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 1.641,00 2.670,00 1.641,00 2.670,00 Summe 16.641,00 2.670,00 16.641,00 2.670,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN 2.670,00 2.670,00 D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 253.138,40 8170.001.9044 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 270.288,00 0,00 33.217,00 237.071,00 8170.001.9045 Sonstige Verbindlichkeiten 8.900,44 16.067,40 5.433,76 16.067,40 8170.001.9050 Kassenmehrausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 279.188,44 16.067,40 38.650,76 253.138,40 Gesamt VERBINDLICHKEITEN 253.138,40 253.138,40 Gesamt P A S S I V A 427.786,74 HHSt. 8810.9402.001 Energieeinsparmaßnahmen (-) 15.000,00 € Im Haushaltsplan waren 15.000 € für Energieeinsparmaßnahmen vorgesehen. Auf der Haushaltsstelle fand keine Buchung statt. HHSt. 8810.9405.001 Asyl und Obdachlosenunterkünfte, Sozialbau (-) 300.000,00 € Ansatz: 300.000 €; tatsächlich verfügt: 0 € HHSt. 8830.3400.001 Veräußerung von Grundstücken (-) 1.741.672,96 € Ansatz: 2.300.000 €; tatsächlich verfügt: 692.526,54 € Eingeplant waren 2,3 Mio. € Grundstückserlöse. Es konnten keine Grundstückserlöse in den Baugebieten Geigensack und Marsweiler Ost II realisiert werden. Lediglich sonstige Grundstückserlöse bei Bebauungsplan Mehlisstraße, Zeppelin-/Kornblumenstraße und von landwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen eines Tauschvertrages konnten insgesamt 692.526,54 € realisiert werden. 84 HHSt. 8830.9320.001 Grunderwerb (-) 627.546,71 € Es waren 950.000 € Grunderwerb veranschlagt. Es konnten 179.762,79 € realisiert werden. HHSt. 8830.9322.001 Rückerstattung aus dem Förderprogramm „Junge Familien“ (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Da keine weiteren Bauplätze verkauft wurden, kam auch keine Rückerstattung aus dem Förderprogramm für „Junge Familien“ in Betracht. HHSt. 8830.9401.001 Erschließung von Bauland (-) 721.685,08 € Ansatz inkl. Haushaltsausgabereste: 1.097.000 €; tatsächlich verfügt: 375.314,92 € HHSt. 8830.9401-01.001 Wohnbaugebiet Mehlisstraße (+) 1.563,66 € RE 1.563,66 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-02.001 Wohnbaugebiet Geigensack (-) 47.322,37 € RE 328.677,63 €, Ansatz 376.000 € HHSt. 8830.9401-03.001 Wohnbaugebiet Bplan Bifang (+) 6.061,27 € RE 6.061,27 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-05.001 BP Marsweiler Ost II (-) 570.988,68 € RE 14.011,32 €, Ansatz 585.000 € HHSt. 8830.9401-06.001 BP Grünenberg (+) 4.093,76 € RE 4.093,65 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-07.001 B 30 Randbebauung 0,00 € HHSt. 8830.9401-09.001 Zeppelinstraße / Kornblumenstraße (+) 5.772,20 € RE 5.772,20 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-10.001 Grünenberg 2. Erweiterung (-) 74.551,44 € RE 11.448,56 € Ansatz 86.000 € HHSt. 8830.9401-99.001 Sonstige Erschließung (-) 46.313,48 € RE 3.686,52 €, Ansatz 50.000 € HHSt. 9100.3000.001 Allgemeine Zuführung vom VwH (+) 2.668.082,94 € Geplant war eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 127.300 €. Zugeführt wurden letztlich 2.795.382,94 €. HHSt. 9100.3100.001 Rücklagenentnahme (-) 392.050,00 € Planmäßig war ein Rücklagenentnahme in Höhe von 392.050,00 € vorgesehen. Aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen und Einsparungen konnte auf eine Rücklagenentnahme in Höhe von 339.353,91 verzichtet werden. Es wurden sogar 5,8 Mio. € der allgemeinen Rücklage zugeführt. HHS t. 9100.3770.001 Kreditaufnahme 0,00 € Auf die Aufnahme von Krediten hat die Gemeinde im Jahr 2018 bereits in der Planung verzichtet. HHSt. 9100.9770-14.001 Tilgung Kredite KFW-Darlehen (+) 1.940,00 € Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich getilgt: 68.060,00 € Das zinslose Kfw-Darlehen wurde 2018 mit 68.060,00 € getilgt. Der Schuldenstand des KfW-Darlehen zum 31.12.2018 beträgt 459.395,29 €. 85 Der Kassenbestand betrug zum 31.12.2018 8.803.183,04 €. Kamerale Rücklagen werden in der Doppik nicht mehr weitergeführt und entfallen teilweise „ersatzlos“ wie beispielsweise die allgemeine Rücklage. Die Mittel der allgemeinen Rücklage stellen, wie bereits beschrieben, liquide Mittel dar und gehen demnach im Bank- und Kassenbestand innerhalb der gemeindlichen Bilanz unter. Ein gesonderter Ausweis ist demnach nicht mehr erforderlich. Bildung von Haushaltsresten Es wurden keine Haushaltsreste gebildet. 1. Verwaltungshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste keine 2. Vermögenshaushalt a) Haushaltseinnahmereste 0 € b) Haushaltsausgabereste 0 € Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste wurden im letzten kameralen Haushalt nicht gebildet. Dies entspricht dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg, der mit Innenministerium, Gemeindeprüfungsanstalt, Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag und dem Datenverarbeitungsverbund erstellt wurde. Weiter benötigte Mittel wurden mit neuen Ansätzen im ersten doppischen Haushalt angesetzt und im Rahmen des Haushalts 2019 vom Gemeinderat bereits genehmigt. Die Kasseneinnahmereste bzw. Kassenausgabereste des letzten kameralen Rechnungsabschlusses sind als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in die erste Eröffnungsbilanz zu übernehmen. 86 D. Kredit- und Vermögenssituation 1. Äußere Schulden Die äußeren Schulden der Gemeinde betrugen zum 01.01.2018 527.455,29 € zum 31.12.2018 485.377,07 €* Somit Abnahme 2018 42.078,22 € *Stand: zinsloses Darlehen im Bereich Asyl 459.395,29 €, zinsloses Darlehen Gaststätte zur Mühle: 25.981,78 €. Im Haushaltsjahr 2016 wurde ein zinsloses KfW-Darlehen für Flüchtlingsunterkünfte (0,00%) in Höhe von 630.000 € angenommen (Auszahlungstermin war der 01.07.2016). Im Haushaltsplan 2019/2020 sind keine weiteren Kreditaufnahmen eingeplant. Des Weiteren wurde das KfW-Darlehen im Rechnungsjahr 2019 mit einer Sondertilgung abgelöst. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung betrug (inklusive Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben) zum 01.01.2018 599.836,29 € zum 31.12.2018 675.812,50 € Somit Zunahme 2018 75.976,21 € (nachrichtlich Trägerdarlehen von Gemeinde in Höhe von 675.812,50 € (Vj. 570.950 €) Kassenmehrausgabe: 0,00 € (Vj. 28.886,29 €); externe Darlehen 0,00 € (Vj. 0,00 €)). Im Jahr 2018 wurde ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € aufgenommen. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung betrug (inklusive Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben) zum 01.01.2018 1.757.283,98 € zum 31.12.2018 1.994.750,00 € Somit Zunahme 2018 237.466,02 € (nachrichtlich Trägerdarlehen von Gemeinde in Höhe von 1.994.750,00 € (Vj. 1.650.750 €) Kassenmehrausgabe: 0,00 € (Vj. 106.533,98 €); externe Darlehen 0,00 € (Vj. 0,00 €)). Im Jahr 2018 wurde ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € aufgenommen. Da der EB Abwasserbeseitigung kein Eigenkapital hat, muss jede Investition über Kredit finanziert werden. Somit beträgt der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe): zum 01.01.2018 2.884.575,56 € zum 31.12.2018 3.155.939,57 € Somit Zunahme 2018 insgesamt 271.364,01 € Darunter externer Schuldenstand insgesamt: 485.377,07 (Vj. 527.455,29 €) (Aufnahme KFW Darlehen sowie Renovierung Gaststätte Vorfinanzierung Pächter jeweils zu 0,00%) Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die zuletzt mitgeteilte Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2018 -: 5.221 Einwohner (Vj. 5.242 EW). Somit ergibt sich durch die Aufnahme externer Darlehen ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 92,96 €/Einwohner. 87 Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden lag zum 31.12.2015 im Landesdurchschnitt ohne Schulden der Eigenbetriebe-: 557 € je Einwohner (Quelle Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Kredite / Kassenkredite beim nicht- öffentlichen Bereich, Wertpapiere). 2. Allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage weist zum 01.01.2018 ein Gesamtsoll von 2.730.150,24 € auf. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i.H.v. 0,00 € entnommen. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i. H. v. 5.838.902,37 € zugeführt. Somit Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 8.569.052,61 € In der Rücklage enthalten ist der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 GemHVO alt vorgeschriebene Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage, der ca. 205.267,03 beträgt. Verwaltungshaushalt 2015: 9.831.054,90 € Verwaltungshaushalt 2016: 10.625.470,94 € Verwaltungshaushalt 2017: 10.333.529,95 € 30.790.055,79 € Durchschnitt: 10.263.351,93 € Mindestbetrag der allg. Rücklage: 205.267,03 € 88 Folgende Punkte sind in der Jahresrechnung 2019 noch unberücksichtigt und wirken sich auf das Jahr 2019 aus: - Die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Abfall) wurden 2019 verbucht. Im Bereich Asyl sind höhere Bewirtschaftungskosten zu verzeichnen. Das zuständige Hauptamt sollte die Sätze der Asyl- und Obdachlosensatzung überarbeiten. Das Haushaltsjahr 2019 könnte noch mit Zusatzkosten aus offenen Mietforderungen und Nebenkosten außerplanmäßig belastet werden. Auf eine genaue Überprüfung der kalkulatorischen Sätze aus der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte ist zu achten. -Die Abrechnung der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes Breitbandversorgung für das Jahr 2018 steht noch aus. - Der zentrale Omnibusbahnhof in Ravensburg wird 2019 außerplanmäßig abgerechnet. Die Haushaltsreste wurden aufgelöst. - Die Abrechnung des nichtkommunalen Kindergarten St. Martin wird erst 2019 vollzogen. - Die investiven Baumaßnahmen werden größtenteils erst 2019 schlussgerechnet. Da keine Haushaltsausgabereste gebildet wurden, kann es im Rechnungsjahr 2019 zu Überziehungen kommen. 89 90 III. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 1.365.231,55 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.210.812,58 € - das Umlaufvermögen 154.418,97 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (Gewinnvortrag 34.486,99 €) 649.992,07 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 3.745,00 € - die Rückstellungen 9.500,00 € - die Verbindlichkeiten 682.966,48 € - den passiven Abgrenzungsposten 19.028,00 € 1.2 Jahresgewinn 3.704,56 € 1.2.1 Summe der Erträge 409.974,66 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 406.270,10 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 3.704,56 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 34.486,99 €). 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 soll der Rechtsauf- sichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 nimmt der Gemeinderat Kenntnis. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 91 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom . Baindt, den ............................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 92 4. Jahresabschluss zum 31.12.2018 RSW Steuerberatungskanzlei Jahresabschlussbericht 93 94 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Dr. Birk, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 95 mailto:info@rsw-stb.de 96 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 23 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2018 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2018 II Anhang III Anlagennachweis nach Eigenbetriebsverordnung IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2018 VI 97 98 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebs Wasserver sor- gung aus den uns vor gelegten Be le gen, Bü chern und Be standsnachweisen, die wir auftrags gemäß nicht geprüft ha ben, un ter Be rück sichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor gaben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Ausübung be stehen der Wahl rechte zu entwi ckeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurteilun gen haben wir in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 29.04.2019 in un se ren Ge schäftsräumen durch geführt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungs ge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstel lung ver bun dener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er messensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte La ge be richt wur de vom Käm me rer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, be richten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer be rater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 99 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Un abhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jah resab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachlichen Regeln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Strafta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nomme- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grund- lage der Buchfüh rung und des In ven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge legten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und ach ten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 100 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernom men. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2018 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwi ckelt. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die auf den vor her ge hen den Jah res ab schluss ange wandten Be- wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 101 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 10.11.1992 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 01.02.2007 mit Änderungen bis zum 12.12.2017. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser. Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkba- res Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 102 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010-2015 statt. Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 103 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organschaftsverhältnisse: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgA´s der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2017 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- an la gun gen ste hen nicht un ter dem Vor be halt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30 % des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.301.062,93 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 7.185,00 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.293.877,93 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 388.163,38 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 646.287,51 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 49,9% EUR 646.287,51 104 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Sachanlagen 925,1 67,8 984,5 75,7 Finanzanlagen 285,7 20,9 296,3 22,8 Anlagevermögen 1.210,8 88,7 1.280,8 98,4 Kundenforderungen 45,2 3,3 12,5 1,0 Ford. gg. Gesell./verb. UN 86,5 6,3 0,0 0,0 Sonstige Forderungen 22,7 1,7 7,8 0,6 Umlaufvermögen 154,4 11,3 20,2 1,6 Aktiva 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Eigenkapital 650,0 47,6 646,3 49,7 SoPo mit Rücklageanteil 3,7 0,3 7,2 0,6 Verb. gg. Gesellschafter 675,8 49,5 599,8 46,1 Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Fremdkapital > 1 Jahr 675,8 49,5 599,8 46,1 Sonstige Rückstellungen 9,5 0,7 9,5 0,7 Lieferantenverbindlichkeiten 7,2 0,5 17,6 1,4 Fremdkapital < 1 Jahr 16,7 1,2 27,1 2,1 Rechnungsabgrenzungsposten 19,0 1,4 20,7 1,6 Passiva 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 105 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Jahresüberschuss 3,7 1,6% Abschreibungen 58,5 25,7% Buchwertabgänge 89,9 39,4% Zunahme Sonstige Verbindlichkeiten 76,0 33,3% 76,0 33,3% 228,1 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Investitionen Anlagevermögen 78,4 34,4% Zunahme Forderungen aus LuL 32,8 14,4% Sonstige Vermögensgegenstände 101,4 44,5% 134,2 58,8% Abnahme SoPo mit Rücklageanteil 3,4 1,5% Verbindlichkeiten aus LuL 10,4 4,6% Rechnungsabgrenzungen 1,7 0,7% 15,5 6,8% 228,1 100,0% 106 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 378,4 100,0 343,7 100,0 Gesamtleistung 378,4 100,0 343,7 100,0 Wareneinsatz 160,0 42,3 119,2 34,7 Rohertrag 218,4 57,7 224,6 65,3 Sonstige betriebliche Erträge 24,8 6,5 1,7 0,5 Rohergebnis 243,2 64,3 226,2 65,8 Abschreibung 58,5 15,5 59,0 17,2 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,4 0,4 1,4 0,4 Reparaturen und Instandhaltungen 71,8 19,0 108,5 31,6 Verschiedene betriebliche Kosten 46,3 12,2 49,6 14,4 Sonstige Kosten 45,2 11,9 0,0 0,0 Betriebskosten 223,3 59,0 218,5 63,6 Betriebsergebnis 20,0 5,3 7,7 2,3 Zinsen und ähnliche Erträge 6,8 1,8 6,6 1,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23,1 6,1 23,9 7,0 Finanzergebnis -16,2 -4,3 -17,3 -5,0 Ergebnis vor Steuern 3,7 1,0 -9,6 -2,8 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Steuern 0,0 0,0 -1,5 -0,4 Jahresergebnis 3,7 1,0 -8,0 -2,3 107 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 68.349,50 Grundstückswert bebauter Grundstücke Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 68.349,50 - Abgänge EUR 45.196,97 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 23.152,53 EUR 23.152,53 108 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 889.252,00 Vorjahr: EUR 915.220,00 Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 898.164,00 + Zugänge EUR 66.382,24 - Abgänge EUR 34.096,50 - Abschreibungen EUR 49.686,74 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 880.763,00 EUR 880.763,00 Speicheranlagen Hochbehälter Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 16.169,00 - Abschreibungen EUR 8.203,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 7.966,00 EUR 7.966,00 Gewinnungsanlagen Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 6,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 6,00 EUR 6,00 Messeinrichtungen Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 881,00 - Abschreibungen EUR 364,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 517,00 EUR 517,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 667,00 Vorjahr: EUR 952,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 952,00 - Abschreibungen EUR 285,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 667,00 EUR 667,00 109 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 12.003,31 Vorjahr: EUR 0,00 Technische Anlagen und Maschinen im Bau Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 0,00 + Zugänge EUR 12.003,31 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 12.003,31 EUR 12.003,31 Summe Sachanlagen EUR 925.074,84 Vorjahr: EUR 984.521,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 Beteiligungen Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 156.000,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 156.000,00 EUR 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 129.737,74 Vorjahr: EUR 140.308,98 Darlehen an Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 140.308,98 - Abgänge EUR 10.571,24 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 129.737,74 EUR 129.737,74 Summe Finanzanlagen EUR 285.737,74 Vorjahr: EUR 296.308,98 Summe Anlagevermögen EUR 1.210.812,58 Vorjahr: EUR 1.280.830,48 110 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 45.226,68 Vorjahr: EUR 12.474,33 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemeinde mit geteilt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 109.192,29 Vorjahr: EUR 7.758,12 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: sonstige Forderung EUR 12.489,40 Kassenstand 31.12. Liquidität EUR 63.431,19 Forderungen Zweckverband und Gemeinde EUR 33.271,70 EUR 109.192,29 EUR 109.192,29 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 45,2 45,2 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 109,2 109,2 0,0 154,4 154,4 0,0 Summe Aktiva EUR 1.365.231,55 Vorjahr: EUR 1.301.062,93 111 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Gewinnvortrag EUR 30.782,43 Vorjahr: EUR 38.831,44 IV. Jahresüberschuss EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -8.049,01 Summe Eigenkapital EUR 649.992,07 Vorjahr: EUR 646.287,51 B. Sonderposten mit Rücklageanteil EUR 3.745,00 Vorjahr: EUR 7.185,00 EUR Vorjahr EUR Empfangene Ertragszuschüsse 3.745,00 7.185,00 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Ab 2003 wurden die Zuschüsse gemäß R 34 Abs. 2 EStR von den An- schaf fungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausfüh rungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). 112 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach C. Rückstellungen EUR 9.500,00 Vorjahr: EUR 9.500,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2018 Zuführung Verbrauch 31.12.2018 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - für Abschluss und Prüfung 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 7.153,98 Vorjahr: EUR 17.572,13 EUR Vorjahr EUR Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 7.153,98 17.572,13 Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 113 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 675.812,50 Vorjahr: EUR 599.836,29 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 129.000,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 21.400,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 58.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2012 2,20% EUR 133.850,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 01.07.2014 1,50% EUR 183.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2018 1,50% EUR 149.062,50 EUR 675.812,50 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 7,2 7,2 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 675,8 47,9 628,0 683,0 55,0 628,0 E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 19.028,00 Vorjahr: EUR 20.682,00 Stand am Stand am 01.01.2018 Zuführung Auflösung 31.12.2018 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung ZV Baienfurt-Baindt Verteilungsanlagen 20.682,00 0,00 1.654,00 19.028,00 Summe 20.682,00 0,00 1.654,00 19.028,00 Summe Passiva EUR 1.365.231,55 Vorjahr: EUR 1.301.062,93 114 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 378.399,50 Vorjahr: EUR 343.733,07 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 3.440,00 7.607,00 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 325.828,08 295.472,03 Grundgebühren 48.520,00 40.378,50 Bauwasserzins 611,42 275,54 378.399,50 343.733,07 2. Gesamtleistung EUR 378.399,50 Vorjahr: EUR 343.733,07 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 24.764,00 Vorjahr: EUR 1.654,00 EUR Vorjahr EUR Entnahmewert Teilbereich Fl.St. 188 23.110,00 0,00 Auflösung RAP 1.654,00 1.654,00 24.764,00 1.654,00 115 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren EUR 148.644,96 Vorjahr: EUR 106.663,74 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 120.833,49 78.581,99 Betriebskostenumlage AfA an ZV 27.811,47 28.081,75 148.644,96 106.663,74 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 11.309,69 Vorjahr: EUR 12.506,26 EUR Vorjahr EUR Strombezug 4.339,49 5.238,35 gesplittete Abwassergebühren 34,44 0,00 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 6.935,76 7.267,91 11.309,69 12.506,26 Nachrichtlich: Rohertrag EUR 218.444,85 Vorjahr: EUR 224.563,07 116 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen EUR 58.538,74 Vorjahr: EUR 58.977,04 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 58.538,74 58.977,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 164.717,70 Vorjahr: EUR 159.496,74 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.374,61 Vorjahr: EUR 1.354,70 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.374,61 1.354,70 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 71.847,98 Vorjahr: EUR 108.502,99 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 905,48 1.944,05 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 38.471,94 81.066,33 Unterhaltung der Messeinrichtungen 4.900,43 4.755,53 Personalleihe Wassermeister von ZV 26.829,13 20.117,75 Werkzeuge und Kleingeräte 550,00 419,33 Wasseranalysen 191,00 200,00 71.847,98 108.502,99 117 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 46.298,14 Vorjahr: EUR 49.639,05 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 4.633,68 6.659,34 Verwaltungskostenbeitrag 39.324,82 37.229,21 Technische Betreuung Ortsnetz 1.885,11 5.750,50 Post und Fernmeldegebühren 314,53 0,00 Fortbildungskosten 140,00 0,00 46.298,14 49.639,05 d) Sonstige Kosten EUR 45.196,97 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Abgänge Sachanlagen Restbuchwert bei BV 45.196,97 0,00 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 6.811,16 Vorjahr: EUR 6.611,22 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.760,51 6.611,22 Zinserträge Kassenkredit 50,65 0,00 6.811,16 6.611,22 118 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 23.059,01 Vorjahr: EUR 23.916,39 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite 283,47 232,15 Zinsumlage an ZV 10.631,07 11.058,67 Zinsen f. Kredite Gemeinde 12.144,47 12.625,57 23.059,01 23.916,39 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 0,00 Vorjahr: EUR 1,05 10.Ergebnis nach Steuern EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -9.562,93 11.Sonstige Steuern EUR 0,00 Vorjahr: EUR -1.513,92 12.Jahresüberschuss EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -8.049,01 Der im Vorjahr erzielte Jahresfehlbetrag wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung als Negativ- betrag dargestellt. 119 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baind t für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachwei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grundsät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grundla ge der Buchfüh rung und des In ventars so wie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewertungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jahres- abschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Er- stellungs auftrags. Biberach, den 29.04.2019 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 120 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Dr. Birk, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 121 mailto:info@rsw-stb.de Anlage I Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HANDELSBILANZ zum 31. Dezember 2018 AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.152,53 68.349,50 2. Technische Anlagen und Maschinen 889.252,00 915.220,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 667,00 952,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.003,31 0,00 925.074,84 984.521,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen 129.737,74 140.308,98 285.737,74 296.308,98 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.226,68 12.474,33 2. Sonstige Vermögensgegenstände 109.192,29 7.758,12 154.418,97 20.232,45 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 444.312,64 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen 171.192,44 171.192,44 III. Gewinnvortrag 30.782,43 38.831,44 IV. Jahresüberschuss 3.704,56 -8.049,01 B. Sonderposten mit Rücklageanteil 3.745,00 7.185,00 C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00 2. Sonstige Rückstellungen 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.153,98 17.572,13 2. Sonstige Verbindlichkeiten 675.812,50 599.836,29 682.966,48 617.408,42 E. Rechnungsabgrenzungsposten 19.028,00 20.682,00 1.365.231,55 1.301.062,93 1.365.231,55 1.301.062,93 122 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Geschäftsjahr Vorjahr EUR % EUR 1. Umsatzerlöse 378.399,50 100,0 343.733,07 2. Gesamtleistung 378.399,50 100,0 343.733,07 3. Sonstige betriebliche Erträge 24.764,00 6,5 1.654,00 4. Materialaufwand 159.954,65 42,3 119.170,00 5. Abschreibungen 58.538,74 15,5 58.977,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 164.717,70 43,5 159.496,74 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.811,16 1,8 6.611,22 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23.059,01 6,1 23.916,39 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,0 1,05 10. Ergebnis nach Steuern 3.704,56 1,0 -9.562,93 11. Sonstige Steuern 0,00 0,0 -1.513,92 12. Jahresüberschuss 3.704,56 1,0 -8.049,01 123 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er gänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge gen- stände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We- sentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 124 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Bilanz Die Geschäftsjahresabschreibung sowie die kumulierte Abschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem An la- gen spie gel zu ent neh men. Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen: Das Flurstück Nummer 188 wurde teilweise in den hoheitlichen Bereich überführt. Grund hierfür ist die Auf lö- sung des Wasserschutzgebietes. Der Entnahmewert wurde mit 2 € pro Quadratmeter angesetzt. Dies ent- spricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 86.541,19 (Vorjahr: EUR 0,00). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 55.103,98 (Vorjahr: EUR 61.722,13). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 627.862,50 (Vorjahr: EUR 378.836,00). 125 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 675.812,50 (Vorjahr: EUR 599.836,29). Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ur sprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 374.959,50 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 3.440,00 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Erträge aus der Auflösung von Rechnungs abgrenzungspo- sten in Höhe von EUR 1.654,00 sowie den Entnahmewert des Teilbereichs Flurstück 188. Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar bei ter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbeiten für die Wasserver- sorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Aufwand wird nach der Inanspruchnahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fach bediens teten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemein deordnung und das Eigenbetriebsgesetz zu gewiesenen Aufgaben auch über die An- gele genheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Be triebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 03.05.2019 Bürgermeisterin Simone Rürup 126 127 Anlage V Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Lagebericht Entwicklung der Trinkwasserabgabe und Wassererlöse (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- € Anteil % Erlöse € +/- € Anteil % Grundgebühren € +/- € 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Anteil % 241.120 229.048 +12.072 +5,3 % 325.828,08 295.472,03 +30.356,05 +10,2 48.520,00 40.378,50 +8.141,50 +20% Wasserbereitstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinde Baindt haben am 15.11.2006 be- schlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ zu gründen. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war ei- ne zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verantwortung so- wie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Gründung eines ge- meinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investitionskosten reduziert und dabei die Versorgungssicherheit erhöht. Die Betreuung wird durch fachkundiges und ausrei- chend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Be- treuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigen tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zinsum- lage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die verkauf- te Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trägt derzeit 41,47 % der Umlagen. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die nen die bisherigen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser versor gung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt aus Baienfurt, beziehungsweise aus der Weißenbron- nen-Quelle in Wolfegg bezogen wird. Die Aufhebung des Wasserschutzgebietes Brühl wurde im Jahresabschluss 2018 vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwer tigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei ner ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entspre chend der Sat zung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigenka pitalverzinsung vor ge- nommen. Die Gewinnungsanlagen im Ortsnetz Baindt sind bis auf minimale Restbuchwerte und den Grund- 128 Anlage V Seite 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 stückswerten vollkommen abgeschrieben. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2018 weiter frei von externen Darlehen. Im Ver- mögensplan wurde aufgrund der Kreditaufnahme ein Finanzierungsüberschuss ausgewie sen. Der Stand der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt beziffert sich auf 675.812,50 €. Der Kas senbestand be ziffert sich auf 63.431,19 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In einem zweiten Schritt wird das Wasserentnahmeentgelt ab dem 01.01.2019 im Bereich der öffentlichen Wasser- ver sorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. 2018 wurde der Wasserpreis aufgrund der Aufwen- dungen im Zweckverband Wasserversorgung (Bohrungen und Querverbindung so wie Investitionen im Ortsnetz) in einer Kalkulation minimal um 6 Cent auf 1,35 €/m³ erhöht. Baindt, den 03.05.2019 Wolfgang Abele Kämmerer 129 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2018 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 3.704,56 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 3.704,56 - Freibetrag nach § 24 KStG EUR 3.704,56 Zu versteuerndes Einkommen EUR 0,00 2. Gewerbesteuer Der Eigenbetrieb ist nicht gewerbesteuerpflichtig, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. 130 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 373.568,07 EUR 26.149,76 Wasserversorgungsbeiträge/Hausanschlüsse EUR 34.096,50 EUR 2.386,76 EUR 28.536,52 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 38.294,47 EUR 38.294,47 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -9.757,95 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -17.926,80 Umsatzsteuer-Nachzahlung EUR 8.168,85 131 23.05.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :10:27:46 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 2 Wasserversorgung (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 0,00 0,00 409.974,66 0,00 0,00 409.974,66 68.117,99 -3.007,72 1.309.111,94 0,00 633.925,86 1.309.111,94 0,00 633.925,86 1.365.231,55 1.512.277,85 341.856,67 577.806,25 919.662,92 66.693,25 1.309.111,94 0,00 1.043.900,52 1.433.349,54 79.182,65 1.509.270,13 1.309.111,94 0,00 1.043.900,52 412.982,38 430.759,95 843.742,33 37.164,14 50.797,12 21.268,01 37.164,14 50.797,12 8.778,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 63.431,19 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 1.346.276,08 (K) 0,00 (H) 1.094.697,64 986.356,17 1.454.617,55 (K) 0,00 (H) 1.346.276,08 (K) 1.094.697,64 0,00 (H) 922.924,98 1.518.048,74 (K) 0,00 (H) 132 koehler Rechteck Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 ** € € € € € € % XXX 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 XXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der Eigenbetrieb Wasserversorgung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Darlehensgeber Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 Passivkonto GKZ 2 Zinsanpassung € € € € € % Gemeinde (01.01.2007) 153.000,00 0,00 24.000,00 129.000,00 3.600,00 2,50 (6120.231231) 30.06.2021 Gemeinde (01.11.2006) 31.000,00 0,00 9.600,00 21.400,00 685,00 2,50 (6120.231232) 30.06.2021 Gemeinde (01.10.2012) 60.550,00 0,00 1.800,00 58.750,00 1.496,88 2,50 (6120.231233) 30.06.2021 Gemeinde (01.10.2014) 137.650,00 0,00 3.800,00 133.850,00 2.996,96 2,20 (6120.231234) 30.09.2020 Gemeinde (01.10.2015) 188.750,00 0,00 5.000,00 183.750,00 2.803,13 1,50 (6120.231235) 30.09.2020 Gemeinde (01.10.2018) 0,00 150.000,00 937,50 149.062,50 562,50 1,50 (6120.231236) 30.09.2023 570.950,00 0,00 45.137,50 675.812,50 12.144,47 150.000,00 200.000,00 150.000,00 70.000,00 416.750,00 137.895,49 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01.-31.12.) im EB Wasserversorgung Übersicht über die Entwicklung der Trägerdarlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01.-31.12.) im EB Wasserversorgung € Ursprungsbetrag Sondertilgung 2010 133 134 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 135 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1978 - 2018 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1978 - 5.508 DM - 2.959 DM 1979 + 6.419 DM - 9.378 DM 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 136 2008 bis 2018 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 € € € € € € € € € € € 307.288 324.801 315.655 300.654 267.184 358.358 326.747 345.347 307.485 363.075 406.270 + 0 0 0 0 5.882 -5.882 0 0 2.034 -1.514 0 307.288 324.801 315.655 300.654 273.066 352.476 326.747 345.347 309.519 361.561 406.270 ./. 61.373 61.048 55.210 54.992 63.292 63.795 61.761 60.468 57.286 58.040 84.147 245.915 263.753 260.444 245.662 209.773 288.681 264.985 284.879 252.234 303.521 322.124 311.150 253.997 249.971 253.461 259.415 232.581 266.648 286.412 289.070 295.472 325.828 65.236 -9.756 -10.473 7.798 49.642 -56.100 1.663 1.533 36.836 -8.049 3.705 194.469 m³ 196.897 m³ 193.776 m³ 196.481 m³ 201.097 m³ 205.824 m³ 206.704 m³ 222.025 m³ 224.085 m³ 229.048 m³ 241.354 m³ 1,2645 €/m³ 1,3395 €/m³ 1,3440 €/m³ 1,2503 €/m³ 1,0431 €/m³ 1,4025 €/m³ 1,2820 €/m³ 1,2830 €/m³ 1,1256 €/m³ 1,3225€/m³ 1,33347€/m³ 1,60 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,13 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,35 €/m³ Zwischensumme Ausgaben Körperschaftssteuer Wasserzins berechnet Über Wasserpreis zu deckender Aufwand Wasserverkauf lt Veranlagung Gewinn/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung Wasserzins kostendeckend/m³ Zeitraum Verkaufsmengen Summe Aufwand Summe Einnahmen Einnahme- und Ausgabearen 137 138 IV. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2018 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 4.946.656,67 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 4.497.107,69 € - das Umlaufvermögen 449.548,98 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 0,00 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 2.454.176,00 € - die Sonstigen Rückstellungen 4.000,00 € - die Rückstellungen für Gebührenausgleich 488.835,53 € - die Verbindlichkeiten 1.999.645,14 € 1.2 Jahresgewinn 101.004,44 € 1.2.1 Summe der Erträge 864.539,71 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 763.535,27 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn 2018 in Höhe von 101.004,44 € wird in die Rückstellung für Gebührenüberschüsse eingestellt. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ................................. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 139 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2018 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom . Baindt, den ................................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 140 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 101.004,44 € ab. Den Erträgen von 864.539,71 € stehen Aufwendungen in Höhe von 763.535,27 € gegenüber. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasser- zweckverbandes (Rückerstattung 2016-2018 230.795,58 €). Des Weiteren werden dem Eigenbetrieb noch Abwasserabgaben in Höhe von 113.330,77 € erstattet. Die Artic Paper Mochenwangen sollte 2016 15,76%, 2017 8,74%, 2018 8,0% der Betriebskostenumlage trägt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 13.900 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Der Schmutzwasserpreis betrug zum 01.01.2018 2,46 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2018 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswassergebühr betrug 0,41 €/m². Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2018 209.087 cbm. Einnahmen wurden in Höhe von 515.923,33 € erzielt. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungs- gerichtshofes Mannheim eingeführt. An Einnahmen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 101.804,64 € (2017 90.190,92 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanlteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr a) Bilanzaufbau 31.12.2018 € % Anlagevermögen 4.497.107,69 180 ./. empf. Ertragszuschüsse 2.454.176,00 98 2.042.931,69 82 + Vorräte 0,00 0 + Forderungen u. ä. 449.548,98 18 2.492.480,67 100 Eigenkapital 0,00 0 + langfristige Schulden 1.994.750,00 80 1.994.750,00 80 + kurzfristige Schulden 4.895,14 1 141 + Rückstellungen 492.835,53 19 2.492.480,67 100 An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 28.098,24 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 205.964,19 Entwässerungsleitung für Regenwasser 251.890,38 Betriebsausstattung 0,00 Finanzanlagen, Beteiligungen 0,00 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 0,00 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2018 in Höhe von 4.000 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum 31.12.2018 betragen 0 €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 371.163,74 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen gegenüber dem Abwasserzweckverband ( 344.126,35 €). Durch die nachträgliche Verbrauchsabrechnung ist im folgenden Jahr noch ein Betrag kassenmäßig einzunehmen. Die Kassenmehreinnahmen betragen aufgrund zahlreicher Investitionen 78.375,34 €. Hätte der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nicht noch eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 488.835,53 € in der Bilanz stehen bestünde eine höhere Kassenmehrausgabe. Die empfangenen Ertragszuschüsse weisen im Rechnungsjahr 60.611,15 € aus. Diese resultieren aus Kanalbeiträgen in Höhe von 46.305,70 € und Klärbeiträge in Höhe von 14.305,45 € aus dem Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung. Der Jahresgewinn in Höhe von 101.004,44 € ist auf die Rechnung 2019 vorzutragen Die Rückstellungen für den Gebührenausgleich betragen nach Verrechnung des Jahresgewinns 2019 in Höhe von 101.004,44 € zum 31.12.2018 488.835,53 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 1.994.750 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 1.994.750,00 € und 0 € Kassenmehrausgaben aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen vom mit 2,5/2,2%/1,5% verzinst. 2018 wurde am 11.09.2018 ein Darlehen 400.000 € für 1,5% aufgenommen . 2018 sollte der Eigenbetrieb für die bereits getätigten und neuen Investitionen ein Trägerdarlehen bei der Gemeinde oder ein externes Darlehen in entsprechender Höhe aufnehmen. Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat war in der Gemeinderatsitzung am 13.09.2016 gezwungen die Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2018 zu erhöhen. Die Gebührenerhöhung 2017 stand unter dem Zeichen der Schließung der Papierfabrik Artic Paper Mochenwangen. Mit deren Schließung schied 2015 einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich für die Jahre 2017 und 2018 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 2,46 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,41 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2018 mit 2,46 €/m³ mehr als kostendeckend. Wie aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem 142 Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab.Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,41 € pro m² nicht kostendeckend. Es wurde 2018 eine versiegelte Fläche mit 307.181 m² (Vj. 302.975 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags-wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Gebührenerg. 2016 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 455.629,05 € 348.450,23 € 107.178,52 € Gebühreneinnahmen 511.398,04 € 370.514,64 € 140.883,40 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 55.768,99 € 22.064,41 € 33.704,58 € Bei der nächsten Gebührenkalkulation sind folgende Ergebnisse zu berücksichtigen: Schmutzwasser Niederschlagsw. noch ausgleichspflichtig aus Ergebnis 2014 68.235,00 41.507,00 noch ausgleichspflichtig aus Ergebnis 2015-2016 69.031,00 39.201,00 Auszugleichendes Ergebnis aus 2014, 2015-2016 137.266 € 80.708 € Gebührenerg. 2017 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 501.775,68 € 363.201,27 € 138.574,41 € Gebühreneinnahmen 625.769,63 € 501.549,79 € 124.219,84 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 123.993,95 € 138.348,52 € -14.354,57 € Gebührenerg. 2018 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 553.863,06 € 411.159,33 € 142.703,72 € Gebühreneinnahmen 642.489,92 € 516.480,39 € 126.009,53 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 88.626,86 € 105.321,06 € -16.694,20 € Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 143 b) Vermögensplanabrechnung 2018 Die Anlagenzugänge, Tilgungsverpflichtungen u. ä. sind wie folgt finanziert worden: Bilanz zum Bilanz zum Kurzfrist. Kurzfristige Langfristige Langfristige 31.12.17 31.12.18 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen € € € € € € AKTIVA Anlagevermögen 4.362.357,94 4.497.107,69 -13.042,38 485.952,81 338.160,68 Umlaufvermögen 354.887,27 449.548,98 94.661,71 4.717.245,21 4.946.656,67 PASSIVA Eigenkapital Gebührenausgleichsrückst. 387.831,09 488.835,53 0,00 101.004,44 Empfangene Ertragszusch. 2.513.810,00 2.454.176,00 120.245,15 60.611,15 Rückstellungen 4.000,00 4.000,00 Darlehen 0,00 0,00 Trägerdarlehen von Gmd. 1.650.750,00 1.994.750,00 56.000,00 400.000,00 kurzfristige Verbind. 160.854,12 4.895,14 155.958,98 4.721.245,21 4.946.656,67 Gesamte Einnahmen/Ausgaben 237.578,31 0,00 662.197,96 899.776,27 Finanzierungsüberschuss/fehlbetrag lfd. Jahr 237.578,31 237.578,31 237.578,31 237.578,31 899.776,27 899.776,27 2. Vermögensplan-Vergleich Plan Ist Unterschied € € € Ausgaben Investitionen 655.000,00 485.952,81 Kapitalumlage AZV 50.000,00 Auflösung Ertragszuschüsse 122.000,00 120.245,15 Darlehenstilgung v. Fremden u. Gemeinde 72.500,00 56.000,00 Finanzfehlbetrag aus Vorj. 0,00 0,00 Verlust 13.900,00 0,00 913.400,00 662.197,96 Wenigerausg. 251.202,04 Einnahmen Jahresgewinn 0,00 101.004,44 Abschreibungen 280.500,00 338.160,68 Ertragszuschüsse 60.000,00 60.611,15 Darlehen/Umschuldung 572.900,00 400.000,00 Nicht verbr. Deckungsmittel Vj. 0,00 0,00 Deckungsmittellücke 0,00 0,00 913.400,00 899.776,27 Wenigereinn. -13.623,73 Finanzierungsüberschuss 2018 237.578,31 1. Finanzierungs- überschuss 144 Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 ** € € € € € € % XXXX XXXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der EB Abwasserbeseitigung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Zinsanpassung 01.01.2018 31.12.2018 GKZ 3 Passivk. € € € € € % 425.000,00 0,00 20.000,00 405.000,00 10.437,50 2,50 (6120.231231) 30.06.2021 400.000,00 0,00 10.000,00 390.000,00 9.906,26 2,50 (6120.231232) 30.06.2021 413.000,00 0,00 15.000,00 398.000,00 10.137,50 2,50 (6120.231233) 30.06.2021 179.000,00 0,00 4.000,00 175.000,00 4.437,50 2,50 (6120.231234) 30.06.2021 233.750,00 0,00 5.000,00 228.750,00 5.101,26 2,20 (6120.231235) 30.09.2020 0,00 400.000,00 2.000,00 398.000,00 1.500,00 1,50 (6120.231236) 30.09.2023 1.650.750,00 400.000,00 56.000,00 1.994.750,00 41.520,02 Gemeinde Baindt (01.10.2014) Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt ( 01.10.2012) Gemeinde Baindt ( 30.06.2010) Übersicht über die Entwicklung der Inneren Darlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Darlehensgeber Gemeinde Baindt (01.10.2018) Gemeinde Baindt (01.01.2006) Gemeinde Baindt ( 30.03.2008) 145 146 4. Jahresabschluss zum 31.12.2018 Abwasserbeseitigung Baindt 147 148 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2018 – 12.2018 erstellt am : 22.05.2019 in Währung : EUR 149 150 Bilanz gem. § 266 II HGB A K T I V A Betrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3000 Grundstücke ohne Bauten 12.813,49 0,00 0,00 12.813,49 Summe 12.813,49 0,00 0,00 12.813,49 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3010 Speicheranlagen, Regenüberlaufbecken 1.185.363,50 0,00 115.404,00 1.069.959,50 7001.001.3020 Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 2.175.694,00 234.062,43 155.562,43 2.254.194,00 7001.001.3030 Regenw. Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 838.805,01 251.890,38 22.343,38 1.068.352,01 7001.001.3050 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 4.199.862,51 485.952,81 293.309,81 4.392.505,51 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3060 Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN III. FINANZANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3080 Beteiligungen (AZV) 149.681,94 -13.042,38 44.850,87 91.788,69 Summe 149.681,94 -13.042,38 44.850,87 91.788,69 Summe FINANZANLAGEN Gesamt ANLAGEVERMÖGEN B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3110 Forderung Schmutzwassergebühren 9.409,60 30.820,01 22.623,32 17.606,29 7001.001.3111 Forderung an den Abwasserzweckverband 341.146,57 345.930,99 341.146,57 345.930,99 7001.001.3113 Forderung Niederschlagswassergebühren 4.331,10 7.465,02 4.159,76 7.636,36 Summe 354.887,27 384.216,02 367.929,65 371.173,64 78.375,34 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3112 Ford. an d. Gemeinde, KME 0,00 78.375,34 0,00 78.375,34 Summe 0,00 78.375,34 0,00 78.375,34 4. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN GESAMT A K T I V A 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 371.173,64 91.788,69 4.405.319,00 01.2018-12.2018 Gesamtbetrag EUR 449.548,98 4.946.656,67 449.548,98 4.392.505,51 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 449.548,98 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 4.497.107,69 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 12.813,49 91.788,69 4.497.107,69 151 Bilanz gem. § 266 II HGB P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9200 Bilanzgewinn aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.3300 Jahresverlust 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.9301 Jahresgewinn 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt EIGENKAPITAL 0,00 B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE Empfangene Ertragszuschüsse 2.454.176,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9020 empf. Ertragszuschüsse 2.513.810,00 60.611,15 120.245,15 2.454.176,00 Gesamt Ertragszuschüsse 2.454.176,00 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9030 Rückstellung für Leistungen des VJ 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.9031 and. Rückstellungen, Allevo, GPA 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 4. Rückstellungen für Gebührenausgleich 7001.001.9200 Gebührenausgleich aus Vorjahren 387.831,09 0,00 0,00 387.831,09 7001.001.9300 Gebührenausgleich 2017 0,00 101.004,44 0,00 101.004,44 Summe 391.831,09 0,00 0,00 492.835,53 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 2. Verbindlichkeiten Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9022 Verbindlichkeiten aus LL 44.511,06 4.895,14 44.511,06 4.895,14 7001.001.9023 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 9.809,08 9.809,08 0,00 7001.001.9040 Verbindlichkeiten gegenüber Externe 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 1.994.750,00 7001.001.9043 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 233.750,00 0,00 5.000,00 228.750,00 7001.001.9044 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 425.000,00 0,00 20.000,00 405.000,00 7001.001.9046 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 400.000,00 0,00 10.000,00 390.000,00 7001.001.9047 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 413.000,00 0,00 15.000,00 398.000,00 7001.001.9048 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 179.000,00 0,00 4.000,00 175.000,00 7001.001.9049 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 0,00 400.000,00 2.000,00 398.000,00 7001.001.9050 Kassenmehrausgaben 106.533,98 0,00 106.533,98 0,00 Summe 1.757.283,98 400.000,00 162.533,98 1.994.750,00 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 4.946.656,67 1.999.645,14 1.999.645,14 01.2018-12.2018 Gesamtbetrag EUR 492.835,53 4.895,14 0,00 492.835,53 492.835,53 152 G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2018 – 12.2018 erstellt am : 22.05.2019 in Währung : EUR 153 154 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Zeitraum 01.2018-12.2018 1. Umsatzerlöse 864.539,71 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.1000 Schmutzwassergebühren 515.923,33 501.360,79 7000.1001 Straßenentwässerungsanteil 101.804,64 90.190,92 7000.1003 Installationen 0,00 0,00 7000.1004 Auflösung v. Ertragszuschüssen 120.245,15 119.032,70 7000.1009 andere sonstige Zinsen / Erträge 252,00 0,00 7000.1011 Niederschlagswassergebühren 125.944,59 124.219,84 7000.1013 Grundgebühren Abwasser 370,00 189,00 Summe 864.539,71 834.993,25 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.028,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.5430 Stromkosten 1.028,00 1.169,89 Summe 1.028,00 1.169,89 338.160,68 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.6801 AfA Sachanlagen 293.309,81 222.878,59 7000.6802 AfA Sachanlagen AZV 44.850,87 26.603,52 Summe 338.160,68 249.482,11 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 382.472,86 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.6500 Geschäftsausgaben 1.178,10 0,00 7000.6579 Post- und Fernmeldegebühren 649,00 0,00 7000.6580 Geschäftsaufwand 4.667,81 5.472,00 7000.6701 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde 61.487,22 55.843,81 7000.6700 Beschäftigungsentgelt Verrech. Bauhof 24.635,64 23.852,55 7000.5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen 3.766,16 5.955,95 7000.5001 Unterhaltung der Kanäle 28.722,71 90.345,26 7000.5005 Eigenkontroll-VO Aufwendungen 0,00 0,00 7000.6590 sonst. außerord. Aufwendungen 0,00 0,00 7000.5002 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0,00 0,00 7000.5200 sonst. Aufwend. Geräte, Werkzeug 0,00 0,00 7000.5702 Umlage an AZV 257.366,22 192.278,18 Summe 382.472,86 373.747,75 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.873,73 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.8080 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 7000.8081 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 41.520,02 41.337,52 7000.8082 Zinsen für Kassenkredite 353,71 659,84 Summe 41.873,73 41.997,36 14. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 101.004,44 14. JAHRESGEWINN 101.004,44 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 155 Restbuchwert 01.01.2018 Zugang Umbuchung 31.12.2018 01.01.2018 Abschreibungen Abgang 31.12.2018 € € € € € € € € € I. Immaterielle Vermögens- gegenstände gegebene Bauzuschüsse 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke ohne Bauten 12.813,49 0,00 0,00 0,00 12.813,49 0,00 0,00 0,00 0,00 12.813,49 3. Verteilungsanlagen a) Speicheranlagen, Regenüberlaufbecken 3.518.618,45 0,00 0,00 0,00 3.518.618,45 2.333.254,94 115.404,00 0,00 2.448.658,94 1.069.959,51 Anlagennachweis A1-A3 b) Leitungsnetz und Hausan- schlüsse (Schmutz-/ Regenwasser) 6.380.320,17 485.952,81 0,00 0,00 6.866.272,98 3.365.821,17 177.905,81 0,00 3.543.726,98 3.322.546,00 Anlagennachweis B1-B4 c) Messgeräte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.911.752,11 485.952,81 0,00 0,00 10.397.704,92 5.699.076,11 293.309,81 0,00 5.992.385,92 4.405.319,00 4. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Imm. Vermögensgegen- stände und Sachanlagen 9.134.489,33 485.952,81 0,00 0,00 10.397.704,92 5.699.076,11 293.309,81 0,00 5.992.385,92 4.405.319,00 gesamt III. Finanzanlagen Beteiligungen 457.034,41 -13.567,72 0,00 0,00 443.466,69 307.352,47 44.850,87 0,00 352.203,34 91.263,35 9.456.317,08 472.385,09 0,00 0,00 10.841.171,61 6.006.428,58 338.160,68 0,00 6.344.589,26 4.496.582,35Anlagevermögen gesamt Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) Abwasserbeseitigung Baindt, Kreis Ravensburg Anschaffungs- und Herstellungskosten AbschreibungenPosten des Anlagevermögens A=Abgang Z=Zuschüsse € 156 23.05.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :10:26:46 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 3 Abwasserbeseitigung (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 0,00 0,00 864.539,71 0,00 0,00 864.539,71 27.047,29 -339.231,21 4.717.245,21 0,00 3.327.373,62 4.717.245,21 0,00 3.327.373,62 4.946.656,67 5.391.310,51 837.492,42 3.097.962,16 3.935.454,58 106.533,98 4.717.245,21 0,00 4.191.913,33 4.973.703,96 106.533,98 5.052.079,30 4.717.245,21 0,00 4.191.913,33 1.203.770,92 2.653.308,32 3.857.079,24 106.533,98 0,00 0,00 106.533,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 78.375,34 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 4.823.779,19 (K) 0,00 (H) 4.191.913,33 4.041.988,56 4.973.703,96 (K) 0,00 (H) 4.823.779,19 (K) 4.191.913,33 0,00 (H) 3.963.613,22 5.052.079,30 (K) 0,00 (H) 157 koehler Rechteck 158 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 159 Jahr 2004 + 185.781 € + 418.646 € 2005 + 169.647 € + 588.293 € 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € Einnahme- und Ausgabearten 2016 2017 2018 € € € 420.494 € 416.915 € 425.375 € 239.921 € 249.482 € 338.161 € 118.715 € 119.033 € 120.245 € 84.158 € 90.380 € 101.805 € 457.542 € 456.984 € 541.485 € 511.419 € 625.581 € 642.490 € 53.877 € 168.596 € 101.004 € 55.769 € 123.994 € 88.627 € 200.157 m³ 203.805 m³ 209.724 m³ 299.752 m² 302.975 m² 307.181 Abwassergebühr: 1,85 €/m³ 2,46 €/m³ 2,46 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,47 €/m³ 0,41 €/m³ 0,41 €/m³ Verkaufsmengen Versiegelte Fläche ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2004 - 2018 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2016 - 2018Zeitraum 2016 - 2018 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Ein. Ertragszuschüsse + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung 160 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 24.635,64 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 257.366,22 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 3.766,16 - der Kanäle 28.722,71 - Stromkosten 1.028,00 - sonstige außerordentl. Aufwendungen 0,00 - der Messeinrichtungen 0,00 290.883,09 sonstiger Geschäftsaufwand 6.494,91 322.013,64 Abschreibungen - Gemeinde 293.309,81 - AZV 44.850,87 338.160,68 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -120.245,15 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -120.245,15 217.915,53 Schuldzinsen - für Darlehen 41.520,02 - für Kassenkredite für Investitionen 353,71 41.873,73 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 61.487,22 Abwasserabgabe 0,00 643.290,12 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2018 -101.804,64 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge -252,00 - Grundgebühren -370,00 -102.426,64 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Gewinnzuschlag 540.863,48 Gebührenergebnis 2018 +88.626,86 € Gebührenergebnis 2017 +123.993,95 € Davon Schmutzwasser: +105.321,06 € Davon Schmutzwasser: +138.348,52 € Davon Niederschlagswasser: -16.694,20 € Davon Niederschlagswasser: +14.354,57 € Gebührenergebnis 2016 55.768,99 € Gebührenergebnis 2015 -63.719,27 € Davon Schmutzwasser: 22.064,41 € Davon Schmutzwasser: -45.431,63 € Davon Niederschlagswasser: 33.704,58 € Davon Niederschlagswasser: -18.287,64 € 2018 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 101.004,44 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2018 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 488.835 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2018 sowie für 2017, 2016 und 2015 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 485.952,81 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Der Finanzierungsüberschuss im Vermögensplan hat sich aufgrund der Darlehensaufnahme erhöht. Die bilanziellen Kassenmehreinnahmen für Investitionen betrugen am Jahressende 78.375,34 €. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018 Bei einer berechneten Abwassermenge von 209.724 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 217.915,53 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 56.000 € zu finanzieren. 161 Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 5,38 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 14.02.2020
    Erschliessungsbe.pdf

    1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt am 13.12.2005, zuletzt geändert 30.07.2014, folgende Satzung beschlossen: I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege § 1 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen), 2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege). § 2 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Anbaustraßen in bis zu einer Breite von 1.1 Kleingartengebieten und Wochen- endhausgebieten 6 m; 1.2 Kleinsiedlungsgebieten und Ferien- hausgebieten 10 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m; 1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Mischgebieten 14 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m; 1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und anderen als den in Nrn. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten 18 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m; 1.5 Industriegebieten 20 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5m; 2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für Wohnwege besondere flächenmäßige Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Erschließt eine An- baustraße Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebau- ungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. (4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig nicht gedeckten Kosten für 1. den Erwerb von Flächen für die Erschließungsanlagen, die Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen, 2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Plätze durch Einmündungen oder Kreuzungen, 3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, 4. die durch die Erschließungsmaßnahme veranlassten Fremdfinanzierungskosten, 5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Erschließungsanlagen 2 verursacht werden, 6. den Wert der aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellten Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung; 7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werk- und Dienstleistungen. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen nach Satz 1 Nr. 1 gehört im Falle ei- ner erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Abs. 1 Satz 1 des Bau- gesetzbuchs auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs. Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen. § 3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten (1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte Abschnitte einer Er- schließungsanlage ermitteln oder diese Kosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die für die städtebaulich zweckmäßige Erschließung der Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt ermitteln. § 4 Merkmale der endgültigen Herstellung der Anbaustraßen und der Wohnwege (1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie neben den im Bauprogramm vorgesehenen flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünpflanzungen, Parkflächen usw.) über betriebsfertige Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Teileinrichtungen sind endgül- tig hergestellt, wenn 1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke aus Asphalt, Beton, Pflaster oder Platten aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; 2. Parkflächen eine Decke entsprechend Nr. 1 aufweisen; diese kann auch aus einer wasserdurchlässigen Deckschicht (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen; 3. Grünpflanzungen gärtnerisch gestaltet sind; 4. Mischflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung sowohl für den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, in den befestigten Teilen entsprechend Nr. 2 hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Nr. 3 gestaltet sind. (2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend Abs. 1 ausgebaut sind. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 5 Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten Die Gemeinde trägt 5 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. § 6 Erschlossene Grundstücke, Abrechnungsgebiet, Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten (1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen Wohnweg werden Grundstücke erschlossen, denen diese Anlage die wegemäßige Erschließung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung für ihre be- stimmungsgemäße Nutzung verlangt. Hinterliegergrundstücke, die mit mehreren Anbaustraßen über einen be- fahrbaren oder unbefahrbaren Privatweg oder über einen Wohnweg verbunden sind, gelten als durch die nächstgelegene Anbaustraße erschlossen. (2) Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein durch eine Anbaustraße oder einen Wohnweg aufgrund von Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderer Vorschriften auf eine Teilfläche des Grundstücks be- schränkt, wird nur diese Teilfläche als Grundstücksfläche bei der Verteilung der Erschließungskosten zugrunde gelegt. (3) Die durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Werden die Erschließungskosten für den Abschnitt einer Anbaustraße oder eines Wohnwegs oder zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit als Erschließungsanlage i.S. des Satzes 1. (4) Die nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5) anderweitig nicht gedeckten Erschließungskosten (umlagefä- hige Erschließungskosten) werden auf die Grundstücke des Abrechnungsgebiets in dem Verhältnis verteilt, in dem die Nutzungsflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. (5) Für die Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgebend (Verteilungszeitpunkt). 3 § 7 Nutzungsflächen und Nutzungsfaktoren (1) Die Nutzungsfläche eines Grundstücks ergibt sich durch Vervielfachung seiner Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß (§§ 8 bis 12) und Art (§ 13) berücksichtigt. Für Grundstücke, die durch weitere gleich- artige Erschließungsanlagen erschlossen werden, gilt darüber hinaus die Regelung des § 14. (3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung 1. in den Fällen des § 11 Abs. 2 0,5, 2. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0, 3. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 4. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5, 5. bei vier- und fünfgeschossiger Bebau- barkeit 1,75, 6. bei sechs- und mehrgeschossiger Be- baubarkeit 2,0. § 8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlichen Geschosszahlen zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zu- grunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. (2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bau- werks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs.1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben der Zahl der Vollgeschosse auch eine Baumassenzahl und/oder die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. § 9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vo- rausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vo- rausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben der Baumassenzahl auch die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. § 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohn- gebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetz- ten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe 4 (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohn- gebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetz- ten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 11 Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten Gebieten (1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als eingeschossig bebaubar. Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr als ein Garagengeschoss zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so ist die jeweils höhere Geschosszahl anzusetzen. Als Geschosse gelten neben Vollge- schossen i.S. der LBO [in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fas- sung] auch Untergeschosse in Garagen- und Parkierungsbauwerken. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung. (2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung. (3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 8 bis 10 und § 11 Abs. 1 und 2 nicht erfasst sind, gelten als eingeschossig bebaubar, wenn auf ihnen keine Gebäude oder nur Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Baugebiete errichtet werden dürfen. § 12 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i.S. der §§ 8 bis 11 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 8 bis 11 entspre- chende Festsetzungen enthält, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren Umge- bung überwiegend vorhandenen Geschosse maßgebend. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Verteilungszeitpunkt (§ 6 Abs. 5) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Ge- schosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO sowie in Fällen, in denen eine Geschoss- zahl nach den Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, ergibt sich die Geschosszahl aus der Tei- lung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entsprechend § 8 Abs. 2. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des § 11 für die Grundstücke entsprechende Anwen- dung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke entsprechend § 11 Abs. 2 tatsächlich baulich genutzt sind. § 13 Artzuschlag (1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzungsart in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet [sowie einem Sondergebiet mit den Nutzungsarten „Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Mes- se, Ausstellung und Kongresse, Hafengebiet“] liegen, sind die in § 7 Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um 0,5 zu erhöhen, wenn in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. (2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 fallenden Grundstücke. § 14 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Für Grundstücke, die durch weitere voll in der Baulast der Gemeinde stehende Anbaustraßen erschlossen werden (z.B. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Anbaustraßen), wird die nach den §§ 6 bis 13 ermit- telte Nutzungsfläche des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen zur Hälfte, durch drei 5 Anbaustraßen zu einem Drittel, durch vier und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend ermittelten Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, werden auf die voraus- gehende volle Zahl abgerundet. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die durch weitere Wohnwege erschlossen werden. § 15 Vorauszahlungen (1) Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag noch nicht entstanden ist, Vorauszah- lungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags erheben, wenn mit der Herstel- lung der Erschließungsanlage begonnen worden und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage in- nerhalb von vier Jahren zu erwarten ist. (2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch auf Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner zu. § 16 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Anbaustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ihrer erstmaligen endgül- tigen Herstellung nach dem Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung (§ 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen des § 125 des Baugesetz- buchs erfüllt und die Anlage öffentlich genutzt werden kann. (2) Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Abrech- nungseinheit (§ 3 Abs. 2 S. 2). (4) Die Vorauszahlungsschuld (§ 15) entsteht mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids. § 17 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur ge- samten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 18 Fälligkeit des Erschließungsbeitrags und der Vorauszahlungen Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids zu entrichten. § 19 Ablösung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ab- lösung des Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsanlage, einen bestimmten Abschnitt oder die zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Erschließungsanlagen vereinbaren. (2) Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Er- mittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. II. Erschließungsbeitrag für Grünanlagen § 20 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche Grünanlagen, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genann- ten Verkehrsanlagen sind (selbstständige Grünanlagen). § 21 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Die Erschließungskosten für Grünanlagen sind für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v. H. der Fläche des Abrechnungsgebiets beitragsfähig; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 finden Anwendung. 6 § 22 Merkmale der endgültigen Herstellung der Grünanlagen (1) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn sie gärtnerisch gestaltet sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 23 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 24 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3, §§ 6 bis 12 und §§ 15 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt bei Grünanlagen 30 v.H., der beitragsfähigen Erschließungskosten. (3) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, sind bei der Abrechnung von Erschließungsanlagen i.S. von § 20 die nach den §§ 7 bis 12 ermittelten Nutzungsflächen* um 50 v.H. zu vermindern, wenn in einem Abrechnungsgebiet außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. III. Erschließungsbeitrag für Sammelstraßen und Sammelwege § 25 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden (Sammelstraßen), 2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum An- bau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege bestimmt sind (Sammelwege), die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden. § 26 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Sammelstraßen bis zu einer Breite von 21 m, 2. für Sammelwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Sammelstraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Sammelstraßen oder für Sammelwege besondere Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Sammelstraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. § 27 Merkmale der endgültigen Herstellung der Sammelstraßen und der Sammelwege (1) Sammelstraßen und Sammelwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend § 4 Abs. 1 ausgebaut sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 28 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 29 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3 und §§ 6 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 1. bei Sammelstraßen 30 v.H., 2. bei Sammelwegen 40 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. 7 IV. Erschließungsbeitrag für Parkflächen § 30 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche Parkflächen, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genann- ten Verkehrsanlagen sind (selbstständige Parkflächen). § 31 Umfang der Erschließungsanlagen Die Erschließungskosten für Parkflächen sind für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v. H. der Fläche des Ab- rechnungsgebiets beitragsfähig; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 finden Anwendung. § 32 Merkmale der endgültigen Herstellung der Parkflächen (1) Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend § 4 Abs. 1 ausgebaut sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 33 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 34 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3 und §§ 6 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 40 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. V. Erschließungsbeitrag für Lärmschutzanlagen § 35 Erhebung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für öffentliche Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen), die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden. (2) Durch eine besondere Satzung werden geregelt 1. die Art und der Umfang der Lärmschutzanlage, 2. der Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten, 3. die Art der Ermittlung und Verteilung der Erschließungskosten, 4. welche Grundstücke durch die Lärmschutzanlage erschlossen werden (Zuordnung), 5. die Merkmale der endgültigen Herstellung dieser Anlagen, 6. wer den Erschließungsbeitrag schuldet, 7. die Entstehung und die Fälligkeit der Beiträge. IV. Schlussvorschriften § 36 Übergangsregelungen (1) Die Erschließungsbeitragssatzung vom 28.10.2005 findet Anwendung, wenn für Grundstücke vor dem 1. Okto- ber 2005 ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) entstanden ist und der Erschließungs- beitrag noch erhoben werden kann. (2) Sind vor dem 1. Oktober 2005 Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag entrichtet worden, die die end- gültige Beitragsschuld übersteigen, steht auch nach dem 30. September 2005 der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden zu, soweit dieser keine anderweitige Verfügung getroffen hat. (3) Hat ein Grundstückseigentümer nach § 133 Abs. 3 S. 5 BauGB den Erschließungsbeitrag für eine Erschlie- ßungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 BauGB abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende Wirkung der Ablösung wei- terhin. § 38 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2006 in Kraft. 8 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Ausfertigungsvermerk Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von auf- grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch spä- ter geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GO wegen Gesetzwid- rigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Ausgefertigt: Baindt den, 15.11.2005 gez. Elmar Buemann Bürgermeister Geändert am 01.02.2007 Geändert am 18.09.2009 Geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten am 01.08.2014, Amtliche Bekanntmachung vom 08.08.2014[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 141,32 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 25.09.2019
      Amtsblatt_2024_07_26_KW30.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. Juli 2024 Nummer 30-32 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeu- tung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanz- schnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Ge- meinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: www.baindt.de Umwelt & Verkehr Streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406- 26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Samstags kostenfrei mit dem Bus in Richtung Ravensburg Seit Samstag, den 06. Juli 2024 können Fahrgäste samstags kostenfrei mit den Stadt- und Regionalbussen sowie mit den Zügen der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) im Gebiet des Stadtbusses Ravensburg/Weingarten fahren. Die Stadtzone erstreckt sich im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grünkraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB umfasst den Bereich von Niederbiegen bis Oberzell. Der detaillierte Zonenplan des bodo-Verkehrsbunds finden Sie unter www.bodo.de Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt jedoch einen digitalen Fahrschein. Dieser ist über die tws- MobilApp und in der neuen bodo-App erhältlich. Inhaber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus – es wird dabei keine Fahrt berechnet. Ein kostenloser Fahrschein in Papierform ist nicht erhältlich, auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Der digitale Fahrschein ist aufgrund von Fahrgast-Statistiken sowie Abrech- nungszwecken erforderlich. Die Stadt Ravensburg trägt die Kosten für dieses Angebot, um die Innenstädte zu be- leben und zu stärken sowie den Einzelhandel und die Gastronomie zu unterstützen. Hinweis: Für alle, die die Busse und Bahnen des bodo-Verkehrsverbunds nur selten nutzen und keine Abo-Fahr- scheine besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) die bodo-eCard. Auch ohne Smartphone können Sie mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. An Samstagen wird innerhalb der Stadtzone der Nulltarif gebucht. An anderen Tagen erhalten Sie derzeit 25 Prozent Rabatt auf den Preis eines Ein- zelfahrscheins, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Die eCard kann beispielsweise unter www.bodo-ecard.de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof bestellt werden. Zukünftige Entwicklung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Mittleren Schussental Der Ausbau des ÖPNV im Mittleren Schussental ist seit Jahren ein wichtiges Thema der Kommunalpolitik. Ziel ist es, Mobilität neu zu denken, indem ein bürgernahes, bedarfsorientiertes und gemeindeübergreifendes ÖPNV-Angebot entwickelt wird. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 2021 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschlossen wurde, wurden umfassende Verbesserungen des ÖPNV-An- gebots erarbeitet. Die Weiterentwicklung des VEP ist der Klimamobilitätsplan, der Ende 2023 verabschiedet wurde. Dieser Plan umfasst neben dem Rad- und Fußverkehr auch den Ausbau des ÖPNV-Fahrplanangebots. Die sehr gute Taktung der Linie 1 bleibt dabei bestehen. Damit kann die kommunale Eben zukünftig über das Fahrplanan- gebot und die Bedienung von Haltestellen entscheiden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann somit ein attraktives ÖPNV-Angebot zur Verfügung gestellt werden, um den CO²-Ausstoß senken zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Rahmen der Neugestaltung unse- rer Ortsmitte. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität und Nutzung des ÖPNV bei, indem es den Zugang für alle Bür- gerinnen und Bürger erleichtert. Unser Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 19. März 2024 den Beschluss, den gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab dem 01.01.2027 umzusetzen. Sie stimmten damit für die Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental. Denn nur so kann uns die Mobilitätswende gelingen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen L 284 Brücken- und Fahrbahninstand- setzung im Bereich der B30-Anschluss- stelle „Baindt“ Vollsperrung der L 284: Brücken- und Fahrbahninstand- setzung der Überführung über die B 30 bei Baindt so- wie Belagsarbeiten vom Kreisverkehr bei Riedsenn bis zum Kreisverkehr bei der Firma Dachser Das Regierungspräsidium lässt ab Donnerstag, 1. Au- gust 2024, Instandsetzungsarbeiten zwischen den beiden Kreisverkehren im Bereich der Überführung der L 284 über die B 30 an der Anschlussstelle Baindt durchführen. Durch die Arbeiten werden Verdrückungen und Spurrin- nen im Asphalt der L 284 auf rund 500 Metern beseitigt. Auf der Brücke erhält der Geh- und Radweg eine neue rutschhemmende Beschichtung. Günstige Witterungsbe- dingungen vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Freitag, 30. August 2024, abgeschlossen. Die B30 und die beiden Kreisverkehre sind von der Sper- rung nicht betroffen. Während der Arbeiten wird von Donnerstag, 1. August 2024, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, der Radweg zwischen den beiden Kreisverkehren an der B 30-Anschlussstelle Baindt gesperrt. Der Radverkehr wird vom Parkplatz Riedsenn in Richtung Weingarten bis zur Überführung über die B 30 in Höhe Wickenhaus und dann entlang der K 7946 umgeleitet. Für den motorisierten Verkehr bleibt die L 284 im Baustel- lenbereich bis Sonntag, 18. August 2024, befahrbar. Le- diglich bei Bedarf wird eine Baustellenampel eingerichtet. Ab Montag, 19. August, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, wird die Deck- und Binderschicht der L 284 erneuert. In diesem Zeitraum ist die L 284 voll gesperrt. • Der Verkehr auf der B 30 mit Ziel Baindt wird an der Anschlussstelle Weingarten abgeleitet und über die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird in umgekehrter Reihenfolge auf der gleichen Strecke geführt. • Der Verkehr von und nach Wolpertswende-Mochen- wangen wird über die K 7953 nach Staig, weiter über die B 32 Richtung Weingarten, die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. • Der durchgehende Verkehr auf der B 30 wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Für die Dauer der Baußmaßnahme wird eine Ersatzhal- testelle für die Haltestelle „Baindt Abzw. Sulpach“ an der Kreuzung Mochenwangener Straße/Sulpacher Stra- ße eingerichtet. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den für die im Zusammenhang mit der Maßnahme ent- stehenden Behinderungen um Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Aufruf zur Meldung für das Ehrenamts- fest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engage- ments Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser- versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser- versorgungssatzung – WVS) und Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 16.07.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 und 2026 in der Wasser- versorgung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen. Ebenfalls wurden die Hundesteu- erbescheide auf einen Dauerbescheid umgestellt und die Hundesteuer ab 2025 minimal in der Hundesteu- ersatzung angepasst. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Ar- beitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. Juli und Sonntag, 28. Juli 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 03. August und Sonntag, 04. August 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Samstag, 10. August und Sonntag, 11. August 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. Juli 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Sonntag, 28. Juli 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 27.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein Hochbeet für den Kindergarten Son- ne, Mond und Sterne – Teil des Bauern- hofprojekts Die Sternschnuppengruppe des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne in Baindt, beschäftigte sich das ganze Kitajahr 23/24 mit dem Thema „Bauernhof“. Fleißige Helfer beim Befüllen des Hochbeets Die Kinder erfuhren mit verschiedenen Sinnen einiges über die Tiere eines Bauernhofs sowie über die einzelnen Arbeiten welche auf einem Bauernhof zu entrichten sind, ebenso über das säen/ pflanzen von Früchten. Ihre eige- nen Erfahrungen im Bereich des Pflanzens und der Ernte sowie die Weiterverarbeitung des aus der Landwirtschaft erstandenen Guts, konnten die Kinder nicht nur von Be- suchen verschiedener landwirtschaftlicher Anwesen im Umkreis erlangen, sondern im eigenen Hochbeet des Kindergartens erfahren. So freuten sich die Kinder und Erzieherinnen über das durch die Mitarbeiter des Bauhofs Baindt erstellten Hoch- beete, welche nun den Garten der Sternschnuppengrup- pe ziert. Die Kinder waren hochmotiviert und mit vereinten Kräften beim Befüllen der Beete dabei. Es mussten Stöcke, Laub in die Beete gelegt bzw. geschüttet werden. Danach war „stampfen“ angesagt, hier hatten die Kinder einen rie- sigen Spass. Zum Schluss wurde Wanne für Wanne Erde in die Beete geschüttet bis sie voll waren. Als sich die Erde nach einiger Zeit etwas gesetzt hatte wurden die Beete bepflanzt. Hierzu hatten die Familien Setzlinge und Saat- gut mitgebracht, welche u.a. im Hochbeet ausgebracht wurden. Mittlerweile konnten die Sternschnuppenkinder bereits einige Früchte sowie Salat und Gemüse ernten. Diese wurden direkt gekostet bzw. teilweise zu Speisen verarbeitet und mit Genuss verspeist. Ein herzliches „Danke“ an den örtlichen Bauhof für die überaus schöne Hochbeete, an die umliegenden land- wirtschaftlichen Betriebe Familie Rude und Familie Ber- le bei denen wir durchaus gerne Willkommen waren um den Kindern das Thema Bauernhof mit allen Sinnen zu verdeutlichen. Stolz befüllt und mit Pflanzen bestückt Team der Sternschnuppengruppe, Kita Sonne, Mond & Sterne, Baindt Zur Informationi Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule wurden dieses Schuljahr 37 Schü- lerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule entlas- sen, davon aus Baindt mit dem Hauptschulabschluss: Warnke Jana mit dem Realschulabschluss: Biggs Lea Birrer Vivienne Fischer Diana Huber Mark Kastezki Elise Steier Konstantin Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zum er- folgreichen Haupt- bzw. Realschulabschluss und wün- schen Ihnen für die Zukunft alle Gute. Schulleitung und Kollegium Neuregelungen zu PV-Anlagen und Steckersolargeräten Seit Mai diesen Jahres gelten neue vereinfachte Rege- lungen für Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte, welche vom Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Solarpaket I beschlossen wurden. Eine wichtige Nachricht vorweg, Photovoltaikanlagen mit einer installierten bis 30 kW sind auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit. Zudem wird weiterhin keine Einkommenssteuer auf Solarstrom erhoben. Dies gilt für alle PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW. Diese Regelung greift nicht nur bei neu installierten Photovoltaikanlagen, sondern auch bei Altanlagen und unabhängig davon, von wem dieser Strom genutzt wird. Die Module können sowohl auf dem Hausdach als auch auf Nebengebäuden oder Gartenhäusern installiert sein. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohneinheit. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Daneben gibt es unter anderem folgende weitere Neue- rungen für Photovoltaikanlagen: Gesamtleistung: Künftig wird bei bestehenden PV-Anla- gen nicht mehr die Leistung einer Stecker-Photovoltaik- anlage aufaddiert. Damit verringert sich die Gefahr einer Überschreitung geltender Leistungsgrenzwerte. Schnellerer Netzanschluss: Das bestehende vereinfach- te Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW) ausgeweitet. Auch für Anlagen bis 100 kW sind Vereinfachungen vorgesehen. Das Privileg auf einen bevorzugten Netzanschluss für erneuerbare Ener- gien wird zudem auf Speicher ausgeweitet. Repowering: Bei bestehenden Solaranlagen ist es fortan möglich, alte Photovoltaik-Module durch neue Module zu ersetzen und dennoch weiterhin den Vergütungssatz der alten Anlage zu erhalten. Bei einer Vergrößerung der bestehenden Anlage mit zusätzlichen Modulen gilt dies allerdings nicht. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen: Die- ses neue Modell ermöglicht eine bürokratiearme Liefe- rung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Wei- tergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lie- ferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlie- ferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieter- strommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird weiterhin gewohnt nach dem EEG vergütet. Außerdem wurden im Rahmen des Solarpakets I spe- ziell bei Steckersolargeräten (sog. Balkonkraftwerken) gesetzliche Hürden abgebaut, um diesen einen zusätzli- chen Schub zu verleihen. Folgende Neuerungen gelten nun für Steckersolargeräte: 800-Watt-Einspeisegrenze: Die maximale Wechselrich- terleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk wird von 600 auf 800 Watt erhöht. Weniger Bürokratie: Die Meldepflicht für Balkonkraft- werke beim Netzbetreiber entfällt. Stattdessen ist ledig- lich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger Angaben als zuvor. Gesamtnennleistung von 2000 Wp: Die maximale Ge- samtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. Stromzähler: Die Pflicht für einen zusätzlichen Strom- zähler entfällt ebenfalls. Übergangsweise können sogar alte Ferrariszähler verwendet werden. Steckdose: Statt spezieller Wielandstecker können fort- an ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kon- takt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-Sys- tem ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.08.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. Juli – 18. August 2024 Gedanken zur Woche: Wir brauchen nicht so zu leben, wie wir gestern gelebt haben. Macht euch von dieser Anschauung los und tausend Möglichkeiten laden euch ein zu neuem Leben. Christian Morgenstern Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Dienstag, 30. Juli Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 31. Juli 09.00 Uhr Baienfurt – Friedensmesse Donnerstag, 01. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 02. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktoria Demuth) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Samstag, 03. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Alfons Häfele, Karl Bohner) Sonntag, 04. August – 18. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 07. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 08. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 09. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 10. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 11. August – 19. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Mathilde und Hans Elbs, Familie Gisi, Fa- milie Merk, Paula und Rupert Gross mit An- gehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Agathe und Adam Zimmermann, Zita Maurer, Maria Henzler, Jahrtag: Erich Henzler) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob Dienstag, 13. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 14. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 15. August – Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Freitag, 16. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 17. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Maria Himmelfahrt, mit Kräuterbuschelweihe Ministranten: alle die da sind († Johann Germann, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Eduard Gelzenlichter, Anton und Eu- gen Elbs, Theresia und Baptist Elbs, Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 18. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Raphael 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 20. August von 09.30 – 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Termin Änderung bitte beach- ten Wir treffen uns am Dienstag 13.08.2024 um 09:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns auf viele Helferinnen und Material von Kräuter/Blumen freuen. Gottesdienst zum Hochfest wird im Gemeindeblatt be- kanntgegeben. Mittwoch, 31.7.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéandacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächs- ten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Monatsspruch August: Der HERR heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. Ps 147,3 Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Keine Taizéandacht im Juli!!! Sonntag, 04. August 10. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschließend Kir- chenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädi- kant T. Stumper) Freitag, 09. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim Sonntag, 11. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) Sonntag, 18. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche Gedanken zum Monatsspruch Immer wieder erleben wir, wie alte Gewissheiten zerbrechen, wie Men- schen einander verletzen – statt an einem Strang zu ziehen und sich ge- meinsam mit aller Kraft den großen Herausforderungen unserer Tage zu stellen. Unser Spruch für den August macht uns Mut, den Kopf nicht in den Sand zu stecken: Gott selbst spricht zu uns – sein Name ist Programm, denn HERR (JHWH) heißt: „Ich werde für euch da sein“ – als der „Ich bin, der ich bin.“ Wir können uns an ihn halten, auch mit allem, was in un- serem eigenen Leben zu Bruch gegangen ist. Jesus selbst hat sich immer wieder gerade den Menschen freundlich zugewandt, die wussten, dass in ihrem Leben nicht alles heil ist. Er hat sie heilsam berührt und Wunden konnten heilen und ihr Leben sich zum Guten verändern. Eine gesegnete Sommerzeit! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Mon- tag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann in- tensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerk- samkeiten - selbst herge- stellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchtender Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende ging die dies- jährige Verbandsrunde auch schon wieder zu Ende. Damen 40: Staffelliga TC Baindt - TA SV Dürmentingen 3:3 Ein letzter, wieder sehr heißer Spiel- und Sommertag – mit Spannung erwarteten wir unser letztes Medenspiel gegen die Damen vom SV Dürmentingen. Um nicht zur heißesten Stunde zu spielen haben wir den Spieltermin kurzfristig auf den Vormittag verlegt. Alle vier Spielerinnen – Babsi, Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Steffi, Marion und Silvi haben in sehr langen und intensi- ven Matches gegen stark spielende junge Gegnerinnen ihr bestes Tennis ausgepackt. Auf den vorderen zwei Positio- nen mussten sich Babsi deutlich und Steffi – nach hartem Kampf – leider geschlagen geben, sodass wir uns umso mehr über einen klaren Sieg von Marion und ein über den 3. Satz Tiebreak gewonnenes spannendes Spiel von Silvi freuten, die uns wieder in eine gute Ausgangsposition für die Doppel gebracht hatten. Hier wurden wir dann von Evelyn verstärkt, die zusam- men mit Babsi dann - den bisher im Doppel ungeschlage- nen Gegnerinnen - in einem wiederum fast zwei Stunden dauernden Spiel den Sieg abgenommen haben. Marion und Silvi waren im zweiten Doppel leider weniger erfolg- reich, sodass wir am Ende mit einem Spielstand von 3:3 und 6:8 Satzverhältnis das Spiel an die Gegnerinnen ver- loren haben. Nach dem Motto nach dem Spiel ist vor dem Spiel – heißt es nun weiterhin Spaß am Tennis und auf in eine neue Saison. Damen 60: Staffelliga TC Sigmaringen – TC Baindt 4:2 Vom letzten Spiel dieser Verbandsrunde kamen wir lei- der mit einer 2:4-Niederlage zurück. Beim Zwischenstand nach den Einzeln lagen unsere Gegnerinnen bereits mit 2 gewonnenen Sätzen mehr in Führung. In den beiden Dop- peln gaben wir nochmals alles, um eventuell doch noch einen Sieg verbuchen zu können. Aber unsere Gegner- innen waren einfach besser und konnten sich über den verdienten Sieg freuen. Gekämpft haben. Sibylle, Inge, Co, Eve und Rosi. Wir freuen uns über einen super 2. Tabellenplatz am Ende unserer Ära in der Verbandsrunde. In der nächsten Saison werden wir, wenn wir ausreichend Spielerinnen haben, für die Doppelrunde melden. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny, Eve und Rosi Herren 30: Bezirksliga TA SV Sulmetingen – TC Baindt 4:5 In unserem letzten Saisonspiel konnten wir an die starken Leistungen der letzten Wochen leider nicht anknüpfen. Ohne unsere Leistungsträger und Motivationscoaches Ralf Boenke und Lars Hinner fehlte der letzte Drive. Wir bedanken uns bei allen Spielern, die uns dieses Jahr unterstützt und ausgeholfen haben. Zum Abschluss noch ein dringender Aufruf an die Baindter Gemeinde: Philipp Neubauer ist auf der Su- che nach seiner Vorhand. Falls sie jemand entdecken sollte, bitte melden Sie sich umgehend beim TC Baindt auf der Anlage. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – SPG TC 1903/TC RW Wangen 1:8 Auch im letzten Spiel der Saison gingen wir als Verlierer vom Platz und sind nach 4 Niederlagen in 4 Spielen wie- der abgestiegen. Bei hochsommerlichen Temperaturen fingen wir bereits um 12 Uhr auf 4 Plätzen an. Wangen erwies sich als der erwartet starke Gegner. Nach den Einzeln lagen wir bereits hoffnungslos 0:6 hinten. Im Doppel konnten wir wenigstens noch einen Punkt holen. Wangen ist damit ungeschlagen aufgestiegen. Herzlichen Glückwunsch. Es spielten: 1. Thomas Schäfer, 2. Michael Schäfer, 3. Karl- Heinz Blank, 4. Roland Maier, 5. Jürgen Müller, 6. Andi Münst. Danke an allen, die dieses Jahr gespielt haben und Ihren Teil dazu beigetragen haben. Wir hatten eine sehr gute Kameradschaft, und ich hoffe, dass alle nächstes Jahr wieder spielen. Herren 65: Oberligastaffel TC Leutkirch – TC Baindt 0:6 Im letzten Spiel der Saison gelang uns ein weiterer Sieg. Mit einer 4:1 Bilanz und dem 2.Tabellenplatz konnten wir dabei die Saison als Aufsteiger sehr erfolgreich abschlie- ßen. Bei etwas mehr Fortune wäre sogar der Aufstieg in die Württem-bergstaffel möglich gewesen. Nur ein mit 12:14 verlorener Match-Tiebreak im Eröffnungsspiel ge- gen Kusterdingen verhinderte den ganz großen Erfolg. Nach den Siegen in den Einzeln konnten schließlich die Doppel R.Puk/E.Feurle und L.Reich/W.Graf das Ergeb- nis abrunden. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – SC Tennis Friedrichshafen 4:5 Friedrichshafen zu Gast in Baindt Am Sonntag ging es um alles. Tabellenführer Friedrichs- hafen kommt nach Baindt und wird mit brutalen Auf- schlägen empfangen. Der Aufstieg für die Baindter Jungs ist zum Greifen nah, doch sie greifen ins Nichts. Durch starke Einzel von Schä- fer Aaron und Schäfer David erreichen sie leider nur ein 2:4 nach den Einzeln... alle drei Doppel müssen nun ge- wonnen werden. Max Schäfer und Jannis Wösle gewinnen das Dreier Dop- pel. Moritz Lang und Laurin Wösle kommen mit einigen mentalen Aussetzern im Matchtiebreak zum Sieg. Nun liegt alles an den Einzelsiegern Schäfer. Ein hochklassiges und hart umkämpftes Doppel geht leider verloren. Somit steht es am Ende 4:5. Den Nichtaufstieg feierten wir nun mit Lasagne (wie jedes Jahr) und lecker Bierchen. Nächste Saison wird ein neuer Angriff gestartet! Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Riedlingen – TC Baindt 6:3 Ein Dank an alle Spielerinnen und Spieler, die um Spiel, Satz und Sieg gekämpft haben • an alle, die zur Bewirtung beigetragen haben • an alle Mannschaftsführer für die Organisation der einzelnen Spieltage • an unseren Technischen Leiter mit seinem Team für die hervorragenden Plätze Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Weinfest 2024 Was kann es an einem Sonntag Schö- neres geben, als ein Frühschoppen mit dem MV Blitzenreute, anlässlich des Baindter Weinfests. Da wollen und dürfen wir Raspler nicht fehlen. Zu unserem traditionellen Frühschoppen treffen wir uns am Sonntag, den 28.Juli 2024 ab 10:30 Uhr, gerne im Ras- pler-Shirt, im unteren Schulhof. Unseren Baindter Schalmeien wünschen wir mit einem kräftigen Raspler – ratsch ratsch, ein prächtiges Weinfest bei sommerlichen Temperaturen! Der Zunftrat Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindtund und mit Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschu- le. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitge- wirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsge- bühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfra- gen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen E-Mail Adresse mel- den, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldungen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben genannten Vorteile nutzen möch- test melde dich so schnell wie möglich bei uns! Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Alpinteams am 07.09.2024 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 07.09.2024 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Kassierer/in • Schriftführer/in • Ausbildungswart • Jugendvertreter/in weiblich • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Sonntag, 28. Juli 2024 Weiherwirtschaft: Vom Fär- ben und Eisernten Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häck- lerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blit- zenreuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil verlandeter Seen und Weiher erkundet. Wann sind diese Gewässer entstanden und wie wurden sie ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Bi- ber, wie in alten Quellen zu lesen ist, tatsächlich mit den Fischen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher zwischen Blitzenreute und Altshausen. Zu dem Thema führt Detlef Stoll. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Möglichkeit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässigen Wirt- schaft ausklingen zu lassen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. MGV „Liederkranz“ Mochenwangen- Wolpertswende 1948 e.V. Chorleitung gesucht (m/w/d) Wir sind ca. 25 motivierte, gesellige Männer und proben jeden Dienstag von 20:00 – 21:30 Uhr im Haus St. Lukas in Mochenwangen. Ohne Bass kein Spaß, ohne Tenor kein Chor, ohne Dirigent fehlt das wichtigste Element. Wir freuen uns auf dich! Kontakt 1. Vorstand Jürgen Brauchle Tel.: 0171-3618954 2. Vorstand Roland Erb Tel.: 01522-8959008 Oder Instagram unter mgv-mowa_wolpe „Das Imperium streicht zurück“ mit dem Ponticelli Ensemble Das Ponticelli Ensemble aus Aulendorf ist am kommenden Sonntag, 28.7. um 17.00Uhr auf der Landesgartenschau. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt das ober- schwäbische Ensemble in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tauchen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinstrumenten, Piano und Percussion. Das Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Ausklang des Ta- ges auf der Landesgartenschau voller musikalischer Hö- hepunkte. Landesgartenschau in Wangen Sonntag, 28.7.2024 Argenbühne, 17.00Uhr Der Eintritt ist im Eintrittspreis der Landesgartenschau enthalten Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung – Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkommen, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück er- folgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei weder Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 14.08.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die anstehenden Sommerferien die Spenden- bereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.mis- singtype.de/partner zur Verfügung. Christopher Tauber – Zeichnungen und Comics - Die Ausstellung ist vom 30. Juli bis 7. September 2024 in der Stadtbücherei in Bad Waldsee zu sehen Christopher Tauber, geboren 1979 in Frankfurt/Main, ist in allen Bereichen der deutschen Comicszene als Zeichner, Autor, Redakteur und Erfinder des ersten „Heavy-Me- tal-Malbuchs“ aktiv. Seit 2015 gibt der Künstler in seinen Graphic Novels über „Die drei ???“ den berühmten De- tektiven Justus, Peter und Bob ein Gesicht. 2018 wurde sein Comic „Die drei ??? und das Dorf der Teufel“ mit dem renommierten „Max und Moritz-Preis“ in der Kategorie „Bester Comic für Kinder und Jugendliche“ ausgezeichnet. Einen spannenden Ein- blick in die Arbeit des vielseitigen Künstlers bietet die vom Regierungspräsidium Tübingen erstellte Ausstellung mit Zeichnungen, Comics und Büchern von Christopher Tau- ber. Zu sehen sind freie Arbeiten, Kinoplakate und Zeich- nungen für das Goethe-Institut sowie Illustrationen aus seinen Graphic Novels. Interessierte können die Ausstel- lung vom 30. Juli bis zum 7. September 2024 in der Stadt- bücherei in Bad Waldsee zu den üblichen Öffnungszeiten besuchen. Der genaue Terminplan mit den Stationen der Ausstellung ist online unter www.rt.fachstelle.bib-bw.de in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Trauer um Hans-Peter Hipp Unser Sänger Hans-Peter ist vergangene Woche verstor- ben. Er war im Liederkranz seit 2001 aktives Mitglied. Als Kassier / Finanzverwalter und in der Funktion als Vor- standsmitglied war er dem Verein über 20 Jahre eine besonders wichtige Stütze. Die Nachricht seines Todes hat uns alle betroffen ge- macht, verlieren wir mit Hans-Peter doch einen Menschen, der uns sehr verbunden war. Mit seiner Hilfe bei Organi- sation von Veranstaltungen, lief ohne ihn nichts, er war ein Mensch auf dem man sich verlassen konnte. Seine Hilfsbereitschaft war uns eine große Hilfe. Er war ein en- gagierter Sänger und liebenswerter Mensch. Trotz seiner schweren Krankheit war er immer mit uns verbunden, solange es nur irgendwie möglich war. Unser Mitgefühl gilt besonders seiner Frau Irmgard. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Wir laden Sie herzlich ein, zu einem besonderen und fest- lichen Kirchenkonzert mit dem Oboenensemble „Les Hautbois du Roi“ (die Oboen des Königs), am Sonntag, 18. August 2024, 19.00 Uhr in die Katholische Pfarrkirche Baienfurt unter der Leitung von Fabio Croce. Fabrio Croce war Di- rigent der Musikkapelle Waldburg-Hannober. Nach die- ser Zeit hat er bei Altusried mit einem Geschäftspartner eine Oboenwerkstatt gegründet. Mittlerweile bringen viele Musikanten aus ganz Europa ihr Instrument in ihre Werk- statt zur Reparatur. Fabio Croce schreibt: Unser Ensemble wurde im Jahre 2023 gegründet. Anlass war ein Konzert zum Abschluss eines Oboenworkshops. Seitdem wächst es stetig und die Begeisterung ebbt nicht ab. Die Mitglieder sind sehr begabte Laienmusiker/innen, die ihre Instrumente lieben. Sie haben alle den Wunsch, die Oboe und deren Familie weiter zu vertiefen und noch besser kennen zu lernen. Der Eintritt ist frei um Spenden wird gebeten. Cannabis-Konsum in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen - Ein Rückgang ist nicht zu erwarten. Eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskas- se Bodensee-Oberschwaben zeigt, dass die ärztlichen Behandlungen aufgrund des Cannabis-Konsums gestie- gen sind. „Durch die Cannabis Legalisierung wird sich der Trend in den nächsten Jahren voraussichtlich fortsetzen“, sagt Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Anzahl im Landkreis Ravensburg am höchsten In der Region Bodensee-Oberschwaben verzeichnet der Landkreis Ravensburg die höchsten Behandlungszahlen. Währenddessen im Jahr 2018 207 Patienten aufgrund ih- res Cannabis-Konsums behandelt wurden, waren es 2022 259. Auch der Bodenseekreis und der Landkreis Sigmarin- gen folgt diesem Trend. Im Bodenseekreis ist die Anzahl von 105 im Jahr 2018 auf 141 im Jahr 2022 gestiegen und im Landkreis Sigmaringen von 155 auf 189. Cannabis wirkt sich vor allem auf die Psyche aus Cannabis beinhaltet verschiedene Bestandteile, die psy- choaktiv wirken. Der bekannteste ist dabei das Canna- binoid Tetrahydrocannabinol (THC). Er bindet sich an die Cannabinoid-Rezeptoren im Hirn. Je nach Konsumart, -erfahrung, Menge und Stärke des konsumierten THCs ist die Wirkung individuell und unterschiedlich. Dennoch kann grundsätzlich gesagt werden, dass Cannabis die Reaktionsfähigkeit und damit das Unfallrisiko erhöht. Kurzfristig kann es außerdem die Stimmung heben, ent- spannen, beruhigen und zu einer veränderten Wahrneh- mung führen. Gleichzeitig setzt es die Aufmerksamkeit- und Gedächtnisleistung herab. Im Jahr 2021 wurde laut der epidemiologischen Suchtsur- vey Cannabis mit 8,8 Prozent der illegalen Drogen am häufigsten konsumiert. 15,6 Prozent von 1.015 befragten Cannabis-Konsumenten geben an, in den letzten drei Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Monaten täglich Cannabis konsumiert zu haben. Das ergibt eine aktuelle Umfrage der digitalen Markt- und Meinungsforschung Civey, die von der AOK Baden-Würt- temberg beauftragt wurde. Dabei dürfen die Folgen eines regelmäßigen Konsums nicht außer Acht gelassen werden. Vor allem in der Ju- gend kann der regelmäßige Cannabis-Konsum struktu- relle Hirnveränderungen auslösen. „Deshalb müssen wir großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendli- chen legen. Dafür stehen wir als AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben“, so Markus Packmohr. Auch über das Jugendalter hinaus kann es zu Beeinträch- tigungen in der Aufmerksamkeit, der Lern- und Erinne- rungsleistungen sowie der Problemlösefähigkeiten führen. Zusätzlich können sich Psychosen, Angststörungen und Depressionen entwickeln. Dr. Alexandra Isaksson, Fachärztin bei der AOK Ba- den-Württemberg erklärt, wann von einer Cannabis-Ab- hängigkeit gesprochen wird: „Von einer Cannabisabhän- gigkeit spricht man, wenn ein zwanghaftes Verlangen nach der Droge besteht und sie weiter konsumiert wird, obwohl bereits negative Auswirkungen eingetreten sind. Eine verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich der Konsum- menge, eine Gewöhnung an die Wirkung (Toleranz) mit Steigerung der Konsummenge und die Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen gehören zu den Merkmalen einer Abhängigkeit. Auch können Entzugs- symptome bei Beendigung des Cannabiskonsums auf- treten.“ Insgesamt 9 Prozent aller Cannabiskonsumenten und 17 Prozent mit Beginn des Konsums im Jugendalter entwickeln eine Abhängigkeit. Für eine erfolgreiche Therapie der Cannabisabhängig- keit ist es zunächst wichtig, dass sich die Personen des eigenen Konsummusters bewusst werden. Hierbei kann ein sogenannter „Cannabis-Check“ helfen. Dieser ist un- ter der Homepage www.drugcom.de/tests/selbsttests/ cannabis-check/ zu finden. Bei Verdacht auf eine Ab- hängigkeit kann der Hausarzt oder eine Suchtberatungs- stelle Ansprechpartner sein. Auch das Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann helfen. Diese ist unter der Telefonnummer 0211 89 20 31 erreichbar. Je nach Stärke und Ausprägung der Abhän- gigkeit kommt schlussendlich eine ambulante oder sta- tionäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung in Frage. Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen E-Mails – auch AOK- Versicherte in Bodensee-Oberschwaben können betroffen sein Versicherte werden fälschlicherweise aufgefordert neue Gesundheitskarte anzufordern Derzeit warnt die Verbraucherzentrale NRW vor betrü- gerischen E-Mails, die im Namen der AOK an ihre Ver- sicherten geschickt werden. Die Phishing-Mails können allerdings grundsätzlich Menschen in ganz Deutschland – so auch in Baden-Württemberg – betreffen. Absender der E-Mails ist die Fake-Domain aok-krankenversiche- rung.com, die nicht der AOK gehört. „In den E-Mails wer- den Versicherte dazu aufgefordert, mit Anklicken eines Buttons bzw. Links eine neue Gesundheitskarte anzufor- dern – dies unter dem Vorwand, dass mit der bisheri- gen Karte keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden oder darüber hinaus bei Nicht-Durchführung des „Updates“ Kosten bei der weiteren Nutzung ihrer bisheri- gen Karte entstehen würden“, erklärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. Bei Anklicken des Buttons werden die Versicherten laut Verbraucherzentrale auf eine gefälschte Seite geführt. Sämtliche Daten, die sie dort eintragen, landen bei Kri- minellen und können so beispielsweise für Straftaten wie Identitätsdiebstahl missbraucht werden. „Empfänger soll- ten die E-Mail umgehend löschen“, so die Empfehlung des AOK-Geschäftsführers. Folgende weiterführende Hinweise gibt die AOK Ba- den-Württemberg betroffenen Versicherten: • Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grund- sätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digi- tale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK-App). E-Mails mit Aufforderungen zu einer Bestellung einer neuen Karte oder eines Updates versendet die AOK Baden-Württemberg grundsätzlich nicht. • Versicherten wird geraten, stets die Domain des Ab- senders zu überprüfen: Die AOK verwendet vorrangig die Domain aok.de, während die Betrüger die Domain aok-krankenversicherung.com nutzen. • Versicherte sollten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. • Sollte es sich um die betrügerische Domain handeln, sollten Betroffene die E-Mail direkt löschen und • Niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden. • Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echtheit glauben, rät die AOK Baden-Württemberg Versicherten dazu, ihre Krankenkasse über andere Ka- näle zu kontaktieren und nachzufragen (zum Beispiel telefonisch, aber nicht auf die E-Mail zu antworten). • Sollten Betroffene bereits Daten von sich preisgege- ben haben, empfiehlt die AOK Baden-Württemberg, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetzagentur zu wenden. Mit Sonne und gute Laune in die Sommerferien starten Die AOK warnt: Das Hautkrebsrisiko ist auch in der Re- gion Bodensee-Oberschwaben nicht zu unterschätzen Ob Italien, Frankreich, Österreich oder doch zuhause: Im Urlaub darf der Sonnenschutz nicht fehlen. Denn der Sommer hat seine Schattenseite: Die hohe UV-Strahlung lässt auch die Hauterkrankungen steigen. Zwar ist im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg die Anzahl der Erkrankten von 2018 bis 2022 gesunken. Im Land- kreis Sigmaringen ist die Anzahl dafür leicht gestiegen. Im Landkreis Ravensburg waren 2018 357 Menschen betrof- fen, 2022 waren es 280. Im Bodenseekreis ging die Zahl von 225 auf 184 zurück. Die Anzahl der Erkrankten, die im Landkreis Sigmaringen leben, stieg von 202 auf 222. „Vor allem die Region Bodensee-Oberschwaben lädt zum Radfahren oder Wandern ein“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. „Dabei ist der Sonnenschutz nicht zu vernachlässigen.“ Orientierung kann der UV-Index geben. Er gibt an auf einer Skala von 1 bis 10 an, wie stark die UV-Strahlung am Tag ist. Bereits ab einem UV-Index von drei sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Beispielsweise schützt Kleidung mit Stoffen, die kein Licht durchlassen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 vor Sonnenstrahlen. Auch die Mittagssonne sollte mög- lichst vermieden werden und auch im Schatten gilt: Ein- cremen. Denn der Schatten bietet oftmals nur Schutz vor 50 Prozent der UV-Strahlung. Auf den Lichtschutzfaktor achten Laut einer aktuellen forsa Umfrage benutzen bereits 73 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg bei sport- lichen Aktivitäten im Freien Sonnenschutz. Für einen wirk- samen Schutz ist hier jedoch der Lichtschutzfaktor (LSF) entscheidend. Dieser gibt an, wie lange sich der Eigen- schutz der Haut verlängert. Nutzt eine Person mit einem Eigenschutz von 10 Minuten eine Sonnencreme mit LSF 20, ist sie 200 Minuten vor der Sonne geschützt. Dabei ist darauf zu achten, dass bei sportlichen Aktivitäten durch Schweiß der Sonnenschutz an Wirksamkeit verlieren kann. Deshalb ist es wichtig, sich in regelmäßigen Abständen einzucremen. Weitere Informationen unter: www.aok.de, Suche: Haut- gesundheit TWS erhält „Top-Company-Siegel“ Lokalversorger als exzellenter Arbeitgeber ausgezeich- net – Erfolg für das Investment in die Arbeitgeber- marke Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) hat das Top-Company-Siegel von kununu verliehen be- kommen. Damit gehört die TWS laut dem Bewertungs- portal zu den besten Arbeitgebern der Region und der Branche. Nur fünf Prozent aller Unternehmen auf kununu haben die Auszeichnung erhalten. Kununu ist Deutsch- lands größte Online-Plattform zur Bewertung von Ar- beitgebern, auch die TWS ist dort vertreten. Aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewer- berinnen und Bewerber können den Energiedienstleister anhand einer Vielzahl von Kriterien auf der Plattform bewerten. Kununu zeichnet mit dem Siegel Unternehmen aus, die in allen Kategorien überdurchschnittliche Bewer- tungen erreichen. Anton Buck, Bereichsleiter kaufmänni- sche Dienste bei der TWS, erklärt: „Es ist unser Anspruch, ein sehr guter Arbeitgeber zu sein und wir fördern eine gute Unternehmenskultur. Dass wir auf einem guten Weg sind, bescheinigt uns diese Auszeichnung. Wir nehmen aber auch die Kritik auf der Plattform ernst und nutzen sie, um uns weiter zu verbessern.“ Bewertung erfolgt anhand strenger Kriterien Für die Vergabe des Siegels prüft die Online-Plattform die Gesamtbewertung sowie viele einzelne Kategorien, wie zum Beispiel Work-Life-Balance, Arbeitsatmosphäre, Um- welt-/Sozialbewusstsein und Image. Die Gesamtbewer- tung muss dabei über einem bestimmten Mindestscore liegen, sowohl insgesamt, als auch in den letzten zwölf Monaten. Weitere Bedingung: Der Arbeitgeber muss re- gelmäßig neue Bewertungen erhalten, sowohl von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch von Bewerbe- rinnen und Bewerbern. All diese Punkte treffen auf die TWS zu, weswegen sie in die Endauswahl kam. Durch die überdurchschnittlich guten Bewertungen hat kununu dem regionalen Unternehmen das Siegel verliehen. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, hohem Förderbedarf, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vor- trag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 12. Oktober eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr in der Mehr- zweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingoldingen. Ohne Anmeldung und Eintritt, Spielsachen vorhanden. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hum- mel, was es für Hilfen gibt und wie man diese beantragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haus- haltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integrations- kraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Direkt neben dem Vortragsraum können Kinder in der Turnhalle spielen, die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-ober- schwaben.de. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe- Oberschwaben lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen angeborenen Klumpfuß. Zum nächsten Treffen am Samstag, den 12. Oktober sind Eltern, Betroffene je- den Alters und medizinisch Interessierte zwischen Ulm und Bodensee eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr in der Mehrzweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingol- dingen. Ohne Anmeldung, Spielsachen sind vorhanden. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und die Achilles-Sehne ver- längert. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünften Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Über 30 Eltern und Betroffene sind in Oberschwaben zwi- schen Ulm und Bodensee per Mail und Whatsapp-Grup- pe organisiert. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hum- mel. 0173-1921401, hummel.sonja@posteo.de und www. klumpfuss-oberschwaben.de. Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell Tel.: +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpfl ichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist wie folgt geschlossen: 05.08.2024 - 23.08.2024 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (05.08.24 - 16.08.24) Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTEGlückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Wie wär’s mit deiner Karriere. Die beste Rendite bringt noch immer ein erfülltes Arbeits- leben. Hier erwarten dich abwechslungsreiche Aufgaben bei einem sozialen Arbeitgeber. Werde Teil unseres Teams! Hausmeister Fachrichtung Elektrotechnik (m/w/d) ab sofort · Vollzeit mit 39 Std./Woche Gebäudemanagement, Bodnegg Florian Müller, +49 7542 10-2398 Web-ID 2023-0242 stiftung-liebenau.de/jobs Fort- und Weiterbildungen · Flexible Arbeitszeiten · Attraktive VergütungAttraktive Vergütung Wie wär’s mit deiner Karriere. Zukunfts- investition? B il d q u e ll e : F e li x K ä st le Einfamilienhaus bis 770 000,- EUR von Privat an Privat zu kaufen gesucht. Angebote bitte an: immoverkauf@freenet.de STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT IMMOBILIEN ANKAUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 „Wie geht eine Patientenverfügung?“ Bei uns finden sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre Kindertagesstätten baldmöglichst ErzieherInnen / Päd. Fachkräfte / Zusatz- und Integrationskräfte (m/w/d) In Voll- oder Teilzeit Bei Fragen zu den Stellen melden Sie sich bitte ganz unverbindlich bei Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de, Tel. 07563-9134845 oder Sie senden Ihre Bewerbung direkt an das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Ober- schwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg Sie arbeiten gerne mit Kindern und sind auf der Suche nach einer neuen Aufgabe??? Unsere Werkstatt bleibt vom 05.08.24 bis 17.08.24 geschlossen, ab 19.08.24 sind wir wieder für Sie da. Neu-, Jahres-, Gebraucht- u. Unfallfahrzeughandel EU-Neufahrzeuge, Karosserie- u. Kfz-Reparaturwerkstatt Kfz-, Karosserie-Meisterbetrieb, Kfz-Lackierungen Wickenhauser Str. 92/1 | 88255 Baindt Tel. 07502 - 1649 | info@konzett-kfz.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur 6x Gold! DLG-Test 2024 widemann-saft.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 4,58 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 25.07.2024
        2021-03-18_TEXT_BP_Lilienstrasse_endg.pdf

        G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " Li lie n st ra ß e" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 18.03.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 20 5 Satzung 30 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 32 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 48 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 55 9 Begründung – Sonstiges 61 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 11 Begründung – Bilddokumentation 65 12 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 1.8 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2020 (GBI. S. 651) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, − Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbe- triebe − Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die jeweilige über- baubare Grundstücksfläche in Verbindung mit eventuell festgesetz- ten Abgrenzungen von unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 6 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschoße (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 WH .... m ü. NN Maximal zulässige Wandhöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 GH .... m ü. NN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.7 Maßgaben zur Ermittlung der Gebäudehöhe (GH ü. NN und WH ü. NN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wetter-Einflüsse erforder- lich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände) sowie für Anla- gen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität). Ausge- nommen sind untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion ge- messen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flachdä- chern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 7 bzw. am höchsten Punkt der Anlagen zur Gewinnung von Sonnener- gie (Wärme, Elektrizität). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schoßes die festgesetzte WH ü. NN überschreitet ist dieses Geschoß gegenüber dem darunterliegenden Geschoß bezüglich der Geschoß- fläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollständig ge- schlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassen-Überdachung, Dachvor- sprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Gebäu- deteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter ge- eignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstun- gen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu messen, so- fern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NN unberücksichtigt, sofern diese Ab- schnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Überschreitungen der WH ü. NN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben un- berücksichtigt, sofern evtl. getroffene Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschoßen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 8 2.9 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.10 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Umgrenzung von Flächen für Garagen (gilt auch für offene Gara- gen, Carports); Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Untergeordnete Neben- anlagen und Einrichtun- gen in den privaten Grundstücken Die Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen und Einrich- tungen im Sinne des § 14 BauNVO wird wie folgt eingeschränkt, bzw. ausgeschlossen: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze, Baulinie) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudetei- len gegenüber dem endgültigen Gelände auf 3,50 m be- schränkt; − in einem Bereich von 1,00 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze bzw. der Fläche für Garagen und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zuläs- sig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten); − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO; § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO) E GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 9 2.13 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablone) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.17 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 30 3 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 10 2.19 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasser-Kanäle dem außerhalb des Geltungsbereichs liegen- den, erweiterten Versickerungsbereich zuzuführen. Hier ist es über die belebte Bodenzone in den Untergrund zu versickern. Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasser-Kanal zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Öffentliche Grünfläche als Durchgrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen als Ortsrandeingrünung sind durch zweischürige Mahd (1. Mahd nicht vor dem 15. Juni) bei Verzicht auf Düngung und mit Abtransport des Mahdgutes extensiv zu pfle- gen. Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffentli- chen Grünflächen mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahd- guts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflan- zenschutzmitteln ist zu verzichten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 11 2.23 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte warmweiße LED- Lampen mit einer Lichttemperatur unter 3000 K oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglass-Seite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.24 Wasserdurchlässige Be- läge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öf- fentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Es sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der u. g. Pflanzliste zu verwenden. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 12 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Arti- kel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme: (ausschließlich Schalen- u. Steinobst sowie nicht oder nur in geringem Maße Feuerbrand gefährdetes Kernobst) Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 13 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzungen in den privaten Grundstücken Es sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Darüber hinaus gilt: − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher zuläs- sig, die nicht in der o. g. Pflanzliste festgesetzt sind, (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o. g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Pflanzbindung Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung; Die Feldhecke ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.30 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 14 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 15 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 16 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- Überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Bei Hauptgebäuden, die aus mehreren Teil-Baukörpern bestehen, können die o.g. Dachformen kombiniert werden, sofern die einzel- nen Teil-Baukörper dabei noch getrennt wahrnehmbar bleiben bzw. nur durch untergeordnete Verbindungsbauten miteinander verbunden sind. Die o.g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22 - 45 ° WD: 12 - 35 ° PD: 7 - 35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 17 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dach- deckung Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind ausschließlich Dach- platten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dach- pfannen, Betondachsteine etc.) sowie eine vollständige Begrünung zulässig. Für Flach- und Pultdächer (Dachneigung 3-20°) sind ausschließlich begrünte Dächer zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 18 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Bau- grundstücken Für den an die Straße angrenzenden Bereich des Grundstückes gilt: − Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, wenn sie dazu dienen, das Grundstück verkehrlich zu erschließen oder eine Angleichung an die bereits bestehende Geländesituation der Nachbargrundstücke zu ermöglichen; Für den straßenabgewandten Bereich des Grundstückes gilt: − bei vom Gebäude weg ansteigendem Gelände sind Abgrabungen zum Nachbargrundstück hin nur zur Erlangung einer ausreichen- den Belichtung und Belüftung in Bezug auf maximal eine Ge- schoßebene zulässig; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Abgrabungen zum Gebäude hin nur zulässig, um einer gegenüber dem natür- lichen Gelände bereits teilweise frei liegenden Geschoßebene ei- nen angemessenen ebenerdigen Zugang zu ermöglichen; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Anböschungen zum Nachbargrundstück hin nur zulässig, wenn speziell zur freien Landschaft hin keine Böschungslinie bzw. Stützkonstruk- tion entsteht, die den Ortsrand aus landschaftsoptischer Sicht beeinträchtigen würde. Für den Bereich zwischen den privaten Grundstücken (von der Straße wegführende Grundstücksgrenzen) gilt: − bei einem merklichen Geländeversatz aufgrund des natürlichen Gefälles entlang der Straße sind Böschungsmaßnahmen zuläs- sig; − von den beiden benachbarten Grundstücken müssen die jeweili- gen Geländeveränderungen in einem ähnlichen Neigungswinkel erfolgen (Anböschung gleich Abgrabung). (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 19 mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,75 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 20 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube" der Ge- meinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 4.8 De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 498,5 498,0 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 21 4.9 Ersatzpflanzung für das De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsbereich außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) 4.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 4.12 Förderung der Artenviel- falt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer o- der Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik und Geothermie werden empfohlen. Privatgärten sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung unter 20° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen sollte eine Verschattung der Gebäude vermieden werden. 4.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- V 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 22 zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 4.15 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung ist in den Nachtstunden soweit als aus Grün- den der Verkehrssicherheit möglich abzuschalten oder bedarfsweise über Bewegungsmelder zu steuern. Zäune haben zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufzuweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.16 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Im Folgenden werden für einige, siedlungstypische Arten beispielhaft geeignete Gehölze aufgeführt, welche ebenfalls in den Pflanzlisten aufgeführt sind: Nahrungs- und Schutzgehölze (z.B. Haus-Sperling, Rotkehlchen, Buntspecht): - Hängebirke, Zitterpappel, Salweide, Esche, Walnuss, Obst- gehölze, Hundsrose, Schlehe, Weißdorn, Schwarzer Holun- der, Roter Holunder, Felsenbirne, Kornelkirsche, Alpen-Jo- hannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Pfaffen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 23 hütchen, Seidelbast, Traubenkirsche, Weißdorn, Wildro- sen-Arten, Sanddorn, Schneeball-Arten, Gewöhnliche Ber- beritze; insb. als Hecken: Liguster, Hainbuche, Kornelkir- sche, Kreuzdorn, Faulbaum, Hasel, Roter Hartriegel, Feld- ahorn; Fassadengrün: Schlingknöterich, Gewöhnliche Waldrebe, Winterjasmin, Efeu, Echtes Geißblatt, Wilder Wein, Zusätzlich Funktion als Bienen- und Schmetterlingsweide (Auszug): - Pfaffenhütchen, Seidelbast, Roter Holunder, Schwarzer Ho- lunder, Salweide, Obstgehölze, Schlehe, Felsenbirne, Sei- delbast, Gewöhnliche Berberitze, Kornelkirsche, Weißdorn, Kreuzdorn, Winterjasmin, Nestbäume (z.B. Buntspecht) - Stieleiche, Apfel, Birke, Vogelkirsche, Weide, Bergahorn, Pappel, Hainbuche Hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials „Vogel- kollision an Glasfassaden“ sind die Empfehlungen der Vogelwarte Sempach („Bauen mit Glas und Licht“) zu berücksichtigen. 4.17 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Im Bereich des Streuobstbestandes gehen Höhlenbäume verloren, welche prinzipiell Eignung für Vögel und Fledermäuse aufweisen. Auch wenn bei der Untersuchung keine Nachweise einer Nutzung gelangen, kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass ggf. Einzeltiere (Fledermäuse) die Höhlen als Zwischen- quartier gelegentlich nutzen. Um das Eintreten von Verbotstatbe- stände im Sinne dieses worst-case-Szenarios zu vermeiden, sind fol- gende Maßnahmen umzusetzen: − Die Fällung von Gehölzen sowie die Baufeldräumung muss au- ßerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Fle- dermäusen zwischen Anfang November und Ende Februar erfol- gen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 24 − Sollten bei der Gehölzrodung Fledermäuse gefunden werden, so ist der örtliche Fledermausbetreuer zu informieren (zu erfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravens- burg). − Vorhandene bzw. betroffene Nistkästen sind in dieser Zeit abzu- hängen und an geeigneten Standorten wieder anzubringen. − Sicherung der außerhalb der geplanten Rodungsflächen befind- lichen potenziellen Quartierbäume von Fledermäusen und Vö- geln sind diese vor Beginn der Rodungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen deutlich zu markieren und zudem die Arbeiter einzuweisen. Potenzielle Quartierbäume befinden sich im ge- samten Streuobstbereich. − Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richt- linie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege Ab- schnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. − Um den Verlust nachgewiesener Brutstätten des Stars und der Kohlmeise auszugleichen sind CEF-Maßnahmen in Form von Nistkästen umzusetzen: − Für die Kohlmeise sind drei Meisennistkästen im räumlichen Zu- sammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind vier Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für Fledermäuse sind, um den Verlust der Höhlenbäume zu kompensieren und den Erhalt der Lebensraumbedingungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten, artenschutzfachliche Er- satzmaßnahmen zu empfehlen. Es ist zu empfehlen für Fleder- mäuse acht Rundkästen (z.B. Schwegler Fledermaushöhle 2F/ 2FN) im funktionalen Umfeld anzubringen. Für weitere Informationen s. artenschutzrechtliches Gutachten in der Fassung vom 26.04.2021. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 25 4.18 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.19 Vorhandener Baum (Erhaltung, siehe Planzeichnung), Ersatz- pflanzungen von Hochstammobstbäumen als Ausgleich für das Vor- haben (in Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg) 4.20 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung haben daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Es wird empfohlen vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der je- weiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entspre- chenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maß- nahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" so- wie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Land- schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän- den und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 4.21 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.22 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 26 4.23 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Um- gang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre „Bodenschutz beim Bauen“: http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf, der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 27 4.25 Luftwärmepumpen Bei der Errichtung von Luftwärmepumpen sind die Maßgaben der TA Lärm zu beachten. Hieraus ergibt sich, dass an den nächstgele- genen Baugrenzen oder Wohngebäuden Beurteilungspegel von tags 49 dB(A) und nachts 34 dB(A) einzuhalten sind. Dies kann vor al- lem durch eine schalltechnisch günstige Aufstellung oder Schall- dämmung der Lüftungsaggregate erreicht werden. 4.26 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 4.27 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 28 4.28 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler- und Illmensee-Formation. In Anbetracht der Größe des Plangebiets geht das LGRB davon aus, dass eine ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt wurde/wird. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Emp- fehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Fer- ner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezoge- ner Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 be- schrieben werden. Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem be- stehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren kann das Geotop-Kataster im Internet unter der Ad- resse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB- Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 29 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. 4.29 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.30 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 30 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.06.2021 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.03.2021. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.03.2021. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.03.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 31 − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 32 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Lilienstraße" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung im nordöstli- chen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Norden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschlie- ßend arrondiert. Die "Lilienstraße" grenzt im Westen an das Plangebiet und dient zur Erschließung der direkt angrenzenden Baugrundstücke. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaft- lich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" ist die Flä- che derzeit als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offe- nen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Der Flächennutzungsplan ist daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gemeindegebietes. Der Geltungsbereich verläuft entlang der "Lilienstraße" und schließt so eine Lücke in der bereits vor- handenen Bebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschließend arrondiert. Im westlichen und nördlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube", und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 33 zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Im südlichen Bereich grenzt das Plangebiet an eine Grünfläche. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 12 (Teilflä- che), 111/3 (Teilfläche), 114/3, 114/6 und e114/12 (Teilfläche).), /2, 114/3 und 114/6. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude, sehr wohl aber einzelne Bäume eines Streuobstbestandes. Im Nordosten und Osten des Plangebietes grenzt land- wirtschaftlich genutzte Fläche an. Im östlichen gelegenen Tal verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet schließt im Süden, Westen und Norden an bestehende Wohnbebauung an. Im Südosten anschließend liegt eine Feldhecke, die als faktisches Biotop gilt. Darüber hinaus sind keine natur- räumlichen Einzelelemente vorhanden. Das Gelände ist nach Südosten hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von insgesamt ca. 12,00 m von Norden nach Süden auf. Von Westen nach Osten fällt das Gelände um ca. 4-5 m ab. Zur "Lilienstraße" hin besteht im nördlichen Bereich eine markante Böschung mit einem Höhen- versatz von ca. 1,50 m. Die Anschlüsse sind jedoch unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zu- wanderung im gesamten Schussental vorhanden ist. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zeigt das eine Entwicklung von Wohnbebauung an dieser Stelle der Vorstellung der Gemeinde entspricht. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdich- tungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könn- ten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 34 − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 35 − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach-/ Konversionsflächen, Flächenrecy- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 36 cling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.5.0 (G) 1 Für die Region ist ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sicherzustellen. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 3.1.1 (Z) 1 Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einer Randzone um den Verdichtungsraum eine Mindest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 37 verbindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Dieses zukünftige Ziel wird beim Bebauungsplan "Lilienstraße" unter An- nahme der Realisierung der geringsten Anzahl an Wohneinheiten nicht eingehalten. Geplant sind 16 Bauplätze für Freistehende Einfamilienhäuser in denen minimal 16 Wohneinheiten entstehen. Bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) entspricht dies 37 Einwohnern und damit einer zu erwartenden Mindest-Bruttowohndichte von 34,91 Einwohner je Hektar (bei Berechnung der maßgeblichen Flä- che aus Bauflächen und Öffentliche Verkehrsflächen plus Begleitflächen). Bei einer Realisierung der Maximalen Wohneinheiten ergäbe sich mit der verwendeten Berechnungsmethode eine Brut- towohndichte von 69,43 Einwohner je Hektar (damit wären die Anforderungen gemäß Regional- plan erfüllt). Aufgrund der naturschutzfachlichen Vorgaben zum südlich angrenzenden faktischem Biotop "Feld- hecke" und der Lage des Plangebietes am Ortsrand in unmittelbarer Nachbarschaft zu wertvolleren Landschaftsschutzgebieten nimmt die öffentliche Grünflächen verhältnismäßig viel Fläche (12,4 %) im Plangebiet ein, weshalb 1-2 Bauplätze nicht realisiert werden konnten. Zudem soll sich die hinzutretende Bebauung in den Siedlungsbestand einfügen, weshalb man sich an der Vorprägung durch Einfamilienhäuser orientierte. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Geschossig- keit, Gesamthöhe) können durchaus 2 Wohnungen in einem Gebäude realisiert werden bzw. auch für mehrköpfigen Familien ist das Baugebiet interessant. Man kann also davon ausgehen, dass das Gebiet wahrscheinlich eine höhere Bruttowohndichte aufweisen wird. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dar- gestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächen- nutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 38 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Die Gemeinde Baindt hat das Plangebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" bei der Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen favorisiert. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Be- reich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur hat. Die "Lili- enstraße" ist in diesem Bereich aktuell nur einseitig bebaut. Die nun in der Planung direkt östlich angrenzenden Baugrundstücke können mit geringe Erschließungs-Aufwand von dieser erschlossen werden. Zudem erfolgt ein Lückenschluss im bestehenden Siedlungskörper, der dadurch abschlie- ßend arrondiert wird. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemein- degebiet vereinbar. Die Flächen werden bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungs- plan als Wohnbauflächen dargestellt und sind kurzfristig für die Gemeinde verfügbar. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die im Süden anschließende Hecke als faktisches Biotop, sowie weitere fachliche Themen des Artenschutzes aufgrund des vorhandenen Streuobstbestandes sowie das Thema der Behandlung von Niederschlagswasser hingewiesen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum, für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen bzw. die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Es liegen der Gemeinde mehr als 300 Bauplatz- anfragen vor. Pro ausgeschriebenen Bauplatz der in jüngerer Vergangenheit realisierten Bauge- biete bewarben sich im Durchschnitt 5 Interessenten. Die Zahl der nicht berücksichtigten Bewerber überschreitet bei weitem die Anzahl der aktuell sowie auch in Zukunft verfügbaren Baugrundstücke. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 39 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen mög- lich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 2.720 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudetypen wurden erarbeitet und dienten als Anschau- ungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstellungen zu vermeiden. Aus demselben Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen abgesehen. 6.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung wurde eine Alternativen mit einer Unteralternative erarbeitet. Die Alternative 1 zeigt eine 2-reihige Bebauung südöstlich der "Lilienstraße. Insgesamt sieht sie 15 Baugrundstücke vor. Die direkt an die Lilienstraße angrenzenden Grundstücke sollen auch direkt von dieser erschlossen werden. Für die unterhalb liegenden Grundstücke ist eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Das Grundstück an der Ecke "Li- lienstraße"/"Blumenstraße" kann von allen drei anliegenden Straßen erschlossen werden. Im Sü- den ist eine öffentliche Grünfläche geplant, um einen Abstand der Bebauung zu der auf dem an- grenzenden Grundstück vorhandenen Feldhecke sicherzustellen. Außerdem sind im nordöstlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 40 Bereich des Plangebietes sowie im nördlichen Einmündungsbereich zur "Lilienstraße" weitere klei- nere öffentliche Grünflächen vorgesehen. In der Unteralternative 1.1 wird das nordöstlichste Baugrundstück durch eine öffentliche Grünfläche ersetzt. Hierdurch soll ein fließender Übergang zur offenen Landschaft gewährleistet und ein Betrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Die Gemeinde entschied sich für die Realisierung der Unteralternative 1.1. Um mehr Baugrundstü- cke zu schaffen und damit dem Bedarf gerecht zu werden, wurden im zentralen Bereich nun 13 Baugrundstücke vorgesehen (im städtebaulichen Entwurf 11). Gleichzeitig wurde der Straßenver- lauf geringfügig angepasst, um sinnvolle Grundstückszuschnitte zu erreichen. Dies ermöglicht die Realisierung von mehr Wohnraum auf einer kleineren Fläche und trägt deshalb dem nachhaltigen Gedanken Rechnung. Des Weiteren gaben Überlegungen der Sichtwirkung des Baugebietes bei Benutzung der Wegeverbindung "Lilienstraße"- Grünenberg durch die Bürger Anlass für die Ent- scheidung. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung nach Osten hin zu ergänzen und so die Siedlungsstruktur abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnungen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen. Die geplante Bebauung orientiert sich an der Ausrichtung des Bestandes. Die geplanten Grünflächen im Osten sollen eine großzügige Öffnung in die Landschaft erlauben. Die Flächen sind als Übergangsbereich zur offenen Landschaft, Puffer zur vorhandenen Feldhecke (faktisches Biotop) sowie Ersatz für die entfallenen Streuobstbäume gedacht. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird geachtet. Eine Ausrich- tung der Gebäude in Ost-West-Richtung ist bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist jedoch aus städ- tebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbe- sondere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wär- megewinnung zu Heiz-Zwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Passivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer strengen Ausrichtung des Gebäudes relativ unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbezie- hung von Nebengebäuden oder Gebäude-Anbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. 6.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für das Plangebiet ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungs-Alternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 41 aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunut- zungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die gleichzeitige Ein- schränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit erklärt sich vor dem gleichen Hinter- grund, und lässt jedoch auch hier eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet (WA) fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen die- ser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vor- sorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wir- kung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, speziell im Siedlungsbereich des Hauptortes von Baindt, kann auch ohne eine detaillierte Untersuchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. Dies ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass inner- halb des Ortsteils auch in vertretbarer Nähe zum Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Bau- gebiete vorhanden oder festgesetzt sind, in denen solche Anlagen generell zulässig sind und in denen keine Einschränkungen ihrer Zulässigkeit gelten oder geplant sind. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungs- konflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamt- situation sind die Gründe hierfür. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 42 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Dies ist in Bezug auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen im Randbereich des Baugebietes sowie die Engräumigkeit des Gebiets erforderlich. Die Grund- fläche gilt im Zusammenhang mit der jeweiligen Baugrenze. Hierdurch wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht, welche ein Einfügen in den Gebietszusammenhang mit der Bestandsbebauung ermöglicht. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Stellplätze, Zu- fahrten, Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück ledig- lich unterbaut wird etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsver- ordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NN schafft ei- nen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 43 die eingearbeiteten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zu- lässige Dachaufbauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwi- schen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich ist, wird eindeutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhe und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach und Hauptgebäuden mit Pultdach oder Flachdach (wobei dabei zur Ausnutzung der Gesamt-Gebäudehöhe das oberste Geschoss als Terrassenge- schoss ausgeführt sein muss). Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach geht die Be- stimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Flachdach/Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) erfolgt die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen gemäß unten stehendem Schema. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 44 ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Mög- lichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiege- winnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für den gesamten Orts-Teil eine Erweiterung der infrastrukturellen Einrich- tungen nicht geplant sind. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die innerhalb des Gebietes und im Umfeld geplanten bzw. vorhandenen Frei- und Begegnungsflächen sind auf eine Bebauung überwiegend mit Ein- bis Drei- familienhäusern sowie Doppelhäusern ausgelegt. Die vorgenommenen Einschränkungen der An- zahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 45 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 6.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß bzw. ÖNV erreichbar (Schule, Kin- dergarten, Rathaus). 6.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die nordwestlich angrenzende "Lilienstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an die "Marsweiler Straße", die zum Ortskern und den weiterführenden Umgehungsstraßen führt. Dadurch sind weitere Anbindun- gen zu den Bundes-Straße 30 und 32 und damit an die Autobahn gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im südlichen und nördlichen Bereich mit der Linie 1 des Stadt-Busses gegeben. Mit dieser kann die Stadt Ravensburg und somit auch der Bahnhof unkompliziert erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Lilienstraße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 46 Die innere Erschließung des Baugebietes (für die südlich liegenden Grundstücke) erfolgt über eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Die nördlichen Grundstücke können direkt von dieser erschlossen werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeiten und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die prob- lemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Durch einmaliges Zu- rückstoßen können diese Fahrzeuge einen Wendevorgang gefahrlos abschließen. Der an den maß- geblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. Im gesamten Umfeld des Be- bauungsplanes (speziell auf der "Lilienstraße") wurde durch die Verringerung der zulässigen Ge- schwindigkeit auf 30 km/h ein Betrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten er- reicht. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Die im Bereich der Erschließungs-Straßen vorgesehenen Versickerungsanlagen für Niederschlags- wasser sind so angeordnet und bemessen, dass sie für die jeweiligen Grundstückszufahrten zu kei- ner wesentlichen Beeinträchtigung führen. Bei der Planung der einzelnen Wohnbauprojekte muss jedoch frühzeitig berücksichtigt werden, dass eine Überfahrbarkeit der Flächen ausgeschlossen ist. 6.2.10 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immissio- nen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem jeweiligen Grundstück über den Hauskontroll- schacht für Regenwasser angeschlossen und abgeleitet. Das Niederschlagswasser der einzelnen Grundstücke wird in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum be- stehenden Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach "(Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, dass entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 47 entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Im Rahmen von Vor- untersuchungen wurde die Möglichkeit zur Integration eines Retentions- und Versickerungssystems innerhalb des Baugebietes geprüft. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes (wenig versicke- rungsfähig, stark abfallendes Gelände) kann ein solches Konzept nicht Eingang in die Planung finden. Die öffentliche Regenentwässerung ist als modifiziertes Trennsystem mit einem zentralen Re- tentions- oder Versickerungsbecken geplant. Die genaue Größe und Gestaltung der Niederschlags- wasserbehandlungsanlage wird im Zuge der abwassertechnischen Erschließungsplanung mit den Fachbehörden (Umweltamt Kommunales Abwasser/Grundwasserschutz) abgestimmt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwas- serstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 48 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Baindt. Es grenzt im Norden und Westen an bestehende Wohnbebauung an. Im Nordosten grenzt ein schmaler Fußweg an das Plangebiet. Im Osten und im Süden wird das Gebiet durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich angren- zend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand gelegene, intensiv genutzte Mäh-Wiesenfläche. Im Süden der zu überplanenden Fläche befinden sich Streuobstbäume sowie entlang der südlichen Grenze verlaufend und teilweise inner- halb des Plangebiet eine Feldhecke. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet durch einen Biologen untersucht (siehe artenschutz- rechtliches Fachgutachten des Büros Sieber vom 26.04.2021). Dabei fanden sich Höhlenbäume innerhalb des Streuobstbestandes, welche eine prinzipielle Eignung für Fledermäuse aufweisen. Für Vögel (ubiquitäre Arten) hat das Plangebiet lediglich eine Funktion als Nahrungslebensraum und Bruthabitat. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 49 Im Süden der zu überplanenden Fläche befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte, vermutlich beruht diese Einstufung auf der angenommenen bzw. angestrebten Vernet- zung vorhandener Streuobst-Bestände. Südlich dazu grenzen sowohl der 500 m als auch der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes an die Kernfläche. Etwa 280 m südöstlich des voraussicht- lichen Geltungsbereiches liegt der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes feuchter Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Etwa 100 m südlich des Plange- bietes befindet sich das nach § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)" (Nr. 1-8124-436-7124), 180 m südlich das Biotop "Schilf-Röhricht südlich Sulzmoos- bach" (Nr. 1-8124-436-6701) und 200 m südöstlich das Waldbiotop "Sulzmoosbach mit Seiten- bächen O Marsweiler" (Nr. 2-8124-436-3500). Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223311) befindet sich 800 m westlich des Geltungs- bereiches. Gem. der Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg (Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zum Termin vom 04.02.2020) befindet sich entlang der südlichen Grenze des Plangebietes ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte". Im Süden und südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein Streuobstbestand mit einer Größe von etwa 5.000 m². Nach § 33a Abs. 1 NatSchG (Baden-Württemberg) sind Streuobstbestände im Sinne des § 4 Abs. 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1.500 m² umfassen, zu erhalten und dürfen gem. § 33a NatSchG Abs. 2 nur mit Genehmigung in eine andere Nut- zungsart umgewandelt werden, sofern die Erhaltung des Streuobstbestandes nicht im überwiegen- den öffentlichen Interesse liegt. Umwandlung von Streuobstbeständen im Sinne des Abs. 1 sind innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht im Wirkbereich der Planung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes von glazialen Sedimenten geprägt. Aus dem anstehenden tonig-lehmigen Geschiebemergel der Würmeiszeit haben sich pseudovergleyte Parabraunerden mittlerer Fruchtbarkeit entwickelt. Gemäß der Karte der Bodenkundlichen Einheiten BK50 (1:50.000) ist die natürliche Bodenfruchtbarkeit als hoch (3,0), die Wasserdurchlässigkeit als ge- ring, seine Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf als mittel (2,0) sowie seine Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe als sehr hoch (4,0) einzustufen. Als Standort für die naturnahe Vegetation kommt dem Boden keine hohe oder sehr hohe Bedeutung zu. Die Böden sind vollständig unversiegelt. Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vor- kommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puf- fer für Schadstoffe noch unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Das Plangebiet in Richtung Norden ansteigt, kann es bei Starkregenereignissen zu einem oberflächigen Abfluss von Hangwasser kom- men. Es ist dennoch nicht mit maßgeblichen Überflutungsproblemen zu rechnen, da der unter der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 50 Planfläche liegende Bereich unversiegelt ist, das Wasser somit versickern kann, und etwa 100 m südlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, in welchen jenes Wasser fließt, das die Bo- denporen nicht mehr halten können. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasser- stand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahe gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine am Ortsrand gelegene Freifläche, auf der sich Kaltluft bilden kann. Die wenigen Obstbäume sowie die Feldgehölze im Süden der Planfläche tragen in geringem Umfang zur Frischluftbildung bei. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine am südöstlichen Ortsrand des Haupt-Ortes Baindt gelegene Freifläche. Die Fläche weist ein Gefälle in Richtung Süden auf und ist auf Grund der intensiven Nutzung strukturarm. Lediglich wenige Streuobstbäume sowie Feldgehölze befinden sich im Süden der Fläche. Wander- und Radwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden und Westen schließt der überplante Bereich an Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist von der angrenzenden Straße im Norden sowie von den freien Flächen im Osten und Süden sehr gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlandes vorkom- menden Tiere und Pflanzen verloren. Bei der Begehung eines Biologen wurden potentielle Höhlen- bäume, welche von Fledermäusen und Vögel genutzt werden können, gefunden. Die Rodung dieser Bäume ist nur außerhalb der Vogelschutzzeit (November bis Februar) möglich. Außerdem sind Rundkästen sowie Nistkästen aufzuhängen. Nähere Informationen sind dem artenschutzrechtlichen Fachgutachten des Büro Sieber (Fassung 26.04.2021) zu entnehmen. Die im Süden des Plangebietes liegende Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte (Streuobstbestand) wurde bereits auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/3 (südlich des Plangebietes liegend) durch Neupflanzungen von Obsthochstämmen ausgeglichen und kann für diese Planung angerechnet werden (gem. Telefonat Hr. Bertrand Schmidt, 15.06.2020). Die Ersatzpflanzungen der Hochstammobstbäume werden durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Gemeinde Baindt dauerhaft gesichert. Da es sich im Bestand um eine, abgesehen von den Streuobstbäumen und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 51 Gehölzen im Süden der Fläche, aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als mittel einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Für die Entwässerung des aufzu- stellenden Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird das Versickerungsbecken des Baugebietes "Mars- weiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt mitbenutzt und dafür baulich erwei- tert. Da der Notüberlauf des o.g. Versickerungsbeckens in den Sulzmoosbach eingeleitet wird und dieser in das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) fließt, ist eine Überprüfung erforderlich. Dazu soll die bereits durchgeführte FFH-Vorprüfung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 24.11.2017 ergänzt wer- den. Zudem wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung für die Erweiterung des Versickerungsbe- ckens durchgeführt. Als erforderlicher Ausgleich wurde die Neupflanzung von Streuobstbäumen östlich des Plangebietes auf der Fl.-Nr. 111/4 sowie die Entwicklung einer artenreichen Fettwiese festgesetzt. An der südlichen Grenze des Plangebietes (Stellungnahme des Landratsamtes Ravens- burg, Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zu 4-1 Termin) befindet sich ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte", welches durch die Neubebauung teilweise zerstört sowie durch die heranrückende Bebauung beeinträchtigt wird. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Biotopverlegung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg (November 2020, Telefonate und Emails, Fr. Birnkammer) durchgeführt, bei der für die gesamte Fläche dieses Bio- topes Ersatzpflanzungen mit einem Faktor von 1:1 auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/4 geleistet werden. Der Ausnahmeantrag (nach § 30 Abs. 3 BNatSchG) in der Fassung vom 18.03.2021 zur Biotopverlegung ist diesem Bebauungsplan angehängt. Die weiteren o.g. Biotope sind auf Grund der Entfernung nicht von der Planung betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen beträgt etwa 1,0 ha. Es handelt sich um 16 Baugrundstücke. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Das Niederschlagswasser soll in das für dieses Vorhaben erweiterte Versickerungsbecken des Baugebietes "Marsweiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 52 Das anfallende Abwasser wird durch den Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwas- serentsorgung der Gemeinde Baindt zugeführt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung vereinzelter Streuobstbäume im südlichen Plangebiet entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Jedoch wurden im Vorfeld bereits Er- satzpflanzungen südlich der Planfläche geleistet, wodurch der Verlust der Bäume ausgeglichen werden kann. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unter- bunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Um- fangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Ein- buße an der Erlebbarkeit des städtischen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche sowie auf den Sulzmoosbach). Die Gemeinde hat sich bei der Entwicklung des Entwurfs stark mit der Auswirkung der Planung auf die Anwohner auseinandergesetzt und versucht durch ein entspre- chendes Festsetzungskonzept die von der Planung direkt betroffenen Eigentümer in ihrem Eigen- tumsrecht möglichst wenig einzuschränken. Daher stellen die getroffenen Festsetzungen und bau- ordnungsrechtlichen Vorschriften sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger be- grenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struk- tur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Südwesten des Plangebietes wird eine Pflanzbindung zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwick- lung einer Feldhecke festgesetzt. Im südwestlichen und nordöstlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünflächen als Ortsrandeingrünung sowie eine öffentliche Grünfläche als Durchgrünung festgesetzt, um attraktive Grünzonen hin zur offenen Landschaft und zwischen der neu entstehenden Wohnbebauung zu schaffen. Auf den privaten Baugrundstücken wird durch die Festsetzung, dass pro 500 m² angefangener privater Grundstücksfläche mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, eine ausreichende Durchgrü- nung des Baugebietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flä- chen für siedlungstypische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 53 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden ausschließlich Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, zugelassen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 20° ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss-Spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Die Regelung zur landschaftsgerechten und naturnahen Gestaltung von Gärten dient dazu, die Ent- stehung von Schottergärten und den Eindruck einer fast vollständigen Versiegelung zu vermeiden. Eine stärkere Begrünung der Freiflächen ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Regelung lässt Bereiche zu, die mit Kies, Schotter oder Steinen bedeckt sind, sofern diese einen Pflanzenbedeckungsgrad von mind. 20 % aufweisen. Mit Freiflächen sind dabei alle nicht mit Hochbauten bestandenen und nicht anderweitig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 54 befestigen Flächen (wie Wege, Terrassen usw.) gemeint. Anspruchsvolle und moderne Freiflächen- gestaltungen, wie z.B. Steingärten, sind daher grundsätzlich möglich, während gleichzeitig durch die getroffene Einschränkung ein gefälligeres optisches Erscheinungsbild sichergestellt wird. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 55 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Dieses breite Spektrum an Dachformen kommt der Gestal- tungsfreiheit der Bauherren entgegen. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Gesamt-Gebäudehöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptge- bäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzei- tig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswin- kels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Flachdächern. Es wurden keine Regelungen zu Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachauf- bauten getroffen, um der Bauherrenschaft größtmögliche Gestaltungsfreiheit zu gewähren und so- mit eine hohe Ausnutzung der vorhandenen Fläche in Bezug auf die entstehende Wohnfläche zu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 56 ermöglichen. Eine strikte Regelung dieser Bauteile würde außerdem dem liberalen Konzept bei der Auswahl an Dachformen widersprechen. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung möglich. Für alle Dächer mit Flach- und Pultdächern bis zu einer Dachneigung von 20° wird eine Dachbegrünung zwingend vorgeschrieben. Da aufgrund der Topographie des Geländes besonders die Dächer der südöstlichen Häuserreihe von der höhergelegenen "Lilienstraße" (Be- stand) und der "Blumenstraße" zumindest teilweise einsehbar sein werden, soll die optische Wir- kung von Flachdächern mit Kiesschüttung, die wie eine großflächige, versiegelte Fläche wirkt, ver- mieden und stattdessen durch die vorgeschriebene Begrünung der optische Übergang zur freien Landschaft verstärkt werden. Des Weiteren wirken Gründächer nachweislich mehr klimaregulierend als Kiesdächer und dienen als Lebensraum/Nahrungshabitat für einige Tiere (insb. Insekten), was als Beitrag für Biologische Vielfalt gewertet werden kann. Es wird also nicht nur optisch, sondern auch funktionell ein Übergang zur angrenzende freie Landschaft geschaffen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die dem Aufenthalt für Personen dienen. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Geländeveränderungen erforderlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Augenmerk wird hierbei auch auf nachbarschaft- liche Belange gesetzt, um bereits im Voraus Konflikte zu vermeiden. Ohne die Vorschrift könnten bei nicht zeitgleicher Bebauung starke Versätze in der Geländemodellierung entstehen bzw. später hinzutretende Bebauung in ihrer Freiflächengestaltung stark eingeschränkt sein. Trotzdem lässt die Vorschrift solche Abgrabungen und Aufschüttungen zu, die zum Erlangen einer guten Ausnutzbar- keit der Grundstücke führen. Als Planungs-Alternative wäre die Festsetzung konkreter Maßzahlen (quantitativ) denkbar gewesen, z.B. durch die Angabe zulässiger Abgrabungen in Metern, Begra- digung nur bis zu einer gewissen Gradzahl etc. Diese Alternative wurde verworfen, da das Gefälle im Baugebiet im nordöstlichem Teil wesentlich stärker ist als im südwestlichen. Die pauschale Festsetzung z.B. einer Gradzahl für das Baugebiet würde daher in einigen Fällen zu einer unge- wollten Härte führen, in anderen hingegen das Ziel der nachbarlichen Befriedung und gesicherten Geländeabwicklung verfehlen. Darüber hinaus kann zwar nachvollzogen werden, dass die Über- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 57 prüfung z.B. einer konkreten Gradzahl im Baugenehmigungsverfahren einfacher ist als verbal for- mulierte Anforderungen. Zur Erreichung der o.g. Ziele ist es nicht möglich, eine präzise Zahl zu bestimmen, ab welcher diese Ziele nicht mehr erreicht sind. Um die Vorschriften für Geländeveränderungen entlang der Grundstücksgrenzen detaillierter treffen zu können, wurde diese in unterschiedliche Bereiche gegliedert. Für den an die Straße angrenzen Bereich gilt, dass entlang der Verkehrsfläche sind Geländeverän- derungen möglich sind, um von der Verkehrsfläche auf das Grundstück zu gelangen. Bei einer Angleichung geht man davon aus, dass das Nachbargrundstück bereits erschlossen und bebaut wurde. Sollte der zeitlich später bauende Grundstückseigentümer wünschen, keinen Geländeversatz zwischen den Grundstücken zu haben, so kann er im genannten Bereich aufschütten bzw. abgra- ben. Der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes ist derjenige Bereich, der sich gegenüber der entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücksgrenze befindet. Wenn das Grundstück von der Straße weg ansteigend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes höher liegend als die Erschließungsstraße. Eine Geschoß-Ebene, die straßenseitig zwischen Fußboden- und Deckenhöhe frei liegt, ist dann mitunter auf der von der Straße abge- wandten Seite ohne vorgenommene Geländeveränderungen vom Gelände verdeckt. Zur effizienten Ausnutzung der Grundfläche des Baukörpers ist es daher notwendig, dass diese Geschoß-Ebene durch ausreichende Belichtung und Belüftung auf der ganzen Grundfläche nutzbar wird. Diese dafür notwendige Abgrabung ist durch die Vorschrift ermöglicht. Wenn das Grundstück von der Straße weg abfallend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes tiefer liegend als die Erschließungsstraße. Wird das auf diesem Grundstück geplante Gebäude also mit einem Untergeschoss versehen, liegt dieses im straßenabgewandten Bereich be- reits teilweise frei. Um eine gute Ausnutzbarkeit dieses Geschoßes zu ermöglichen, ist es erlaubt, das Gelände hier so weit abzugraben, dass für dieses Untergeschoß rückseitig ein ebenerdiger Zu- gang entsteht. Dies kann z.B. durch eine Abgrabung bis auf die Rohfußbodenhöhe des Unterge- schosses geschehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 58 Falls das Gelände durch diese Abgrabung immer noch höher liegt und deshalb weitere Böschungs- maßnahmen zum benachbarten Grundstück/der freien Landschaft notwendig werden sollten, darf diese nur mit geringerem Neigungswinkel ausgeführt werden. Da für die auszugleichende Höhen- differenz der jeweiligen Böschung kein Maximalwert festzulegen ist, sind Modellierungen moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf diese Weise kann eine landschaftsoptische Beeinträchti- gung ausgeschlossen werden. Um den Eindruck eines hohen treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken bzw. zur freien Landschaft zu vermeiden, ist die Ausbildung harter Kan- ten nicht zulässig. Durch hinzutretende Anböschungen sollte nicht der optische Eindruck einer mas- siven Stützmauer entstehen und der Übergang sollte soweit möglich einen harmonischen Übergang zur Landschaft schaffen. Im Bereich zwischen den privaten Grundstücken soll in den folgenden Fällen Geländeveränderun- gen möglich sein: Das im ersten Spiegelstrich angesprochene Szenario geht davon aus, dass die Straße ein hohes Gefälle aufweist. Eine strikte Verpflichtung zur Angleichung von Grundstücksgren- zen würde dazu führen, dass große Teile des Grundstückes durch ein ebenso großes Gefälle nicht gut ausnutzbar wären. Die Vorschrift erlaubt zwar für den straßenabgewandten Bereich des Grund- stückes die Abgrabung zur Belichtung und Belüftung einer Geschoßebene bzw. zur Erlangung eines ebenerdigen Zuganges. An der Grundstücksgrenze kann es jedoch sinnvoll sein, Böschungsmaß- nahmen zuzulassen, um das Grundstück ausreichend zu befestigen. Was genau ein merklicher Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 59 ländeversatz ist, muss sich aus der Geländesituation vor Ort ergeben. Die Bestimmung eines quan- titativen Grenzwertes, ab dem eine Geländeversatz als "merklich" einzustufen ist, wird als nicht zielführend angesehen, da diese Bewertung unter den örtlichen Gegebenheiten getroffen werden muss. Ein quantitativer Grenzwert würde dazu führen, dass bereits bei einer Unterschreitung des Grenzwertes um einen Zentimeter keine Böschungsmaßnahmen mehr erlaubt wären. Dies könnte die Ausnutzbarkeit des Grundstückes unangemessen einschränken. Der Gemeinde ist daran gele- gen, durch gute Ausnutzbarkeit der Grundstücke das Erfordernis zur Erschließung neuer Baugebiete so gering wie möglich zu halten. Aus den genannten Gründen muss die Bewertung des Gelände- versatzes als "merklich" oder "nicht merklich" anhand des Einzelfalles erfolgen, auf die Aufnahme eines Grenzwertes in die Satzung wird verzichtet. Beim Neigungswinkel (2. Spiegelstrich) ist ein quantitativer Schwellenwert nicht möglich, da die Tiefe der Böschung unterschiedlich sein kann. Ein potentiell gewählter quantitativer Wert – z.B. ein zulässiger Höchst-Unterschied zwischen den beiden Neigungswinkeln von 5 ° - wirkt sich auf einer Tiefe der Böschung von 1 m viel weniger stark aus als auf einer Länge von 10 m. Um nach- barschaftliche Konflikte zu vermeiden, sollte der Oberlieger keine wesentlich steilere Böschung aus- bilden als der Unterlieger, um Abrutschungen zu vermeiden. Der Neigungswinkel der Böschung des Oberliegers sollte dem Neigungswinkel der Böschung des Unterliegers entsprechen. Bei einer stär- keren Böschungsneigung beim Unterlieger würde an der Grundstücksgrenze eine Böschungskante entstehen. Dabei ist es irrelevant, welche Gartenanlage zuerst realisiert wurde. Auch hier gilt der Grundsatz, den Eindruck eines treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken zu vermeiden und Modellierungen aus diesem Grund moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Gleiches gilt auch für Stützmauern. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 75 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrückende Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durch- führung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 60 8.2 Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 61 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Der Flächenerwerb für die Gemeinde findet für die Bereiche des Baugebietes statt. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,89 73,6 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,17 14,0 % Öffentliche Grünflächen 0,15 12,4 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 19,1 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 16 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 32 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 62 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 80 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravensburg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Erschließungsstraßen, Gehwege, Park- plätze, Grünflächen € 219.000,- Entwässerungsanlagen 378.000,- Trinkwasserversorgunganlagen 43.000,- Breitbandversorgunganlagen € 25.000,- Gesamt € 665.000,- Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.03.2021) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbe- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 63 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021 enthalten): − Streichung des Zusatzes "und die die Durchführung des Winterdienstes nicht beeinträchtigen" in der Festsetzung "Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen in den privaten Grund- stücken" − Streichung des Satzes "Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten." zur Klarstellung in der Festsetzung " Förderung der Biodiver- sität auf Grünflächen" − Streichung des Satzes ""Bei Dachformen, die nicht Flachdach sind, darf die Ansicht aus der Fußgängerperspektive nicht den Eindruck eines Flachdachs erwecken." zur Klarstellung in der örtlichen Bauvorschrift zu "Dachformen " − Redaktionelle Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zu "Stützkonstruktionen in dem Baugebiet" zur Konkretisierung der Begrünung derselben − Redaktionelle Ergänzung der geotechnischen Hinweise sowie der allgemeinen Hinweise zu den lokalen geologischen Untergrundverhältnissen unter dem Punkt "Hinweise und Zeichenerklä- rung" − Ergänzung der Begründung zu in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung (Fortschrei- bung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung zu den Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) − Redaktionelle Änderung in der Abarbeitung der Umweltbelange − Aufnahme von Hinweisen in der Planzeichnung und im Textteil (Fläche des Biotop-Ausgleichs, Streuobstbäume, insektenfreundliche Lichtfarbe) − Redaktionelle Ergänzung der FFH-Vorprüfung − Redaktionelle Ergänzung des Antrags auf Biotopverlegung − Redaktionelle Ergänzung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Überarbeitung der Hinweise zur Anzahl notwendiger Fledermausersatzquartiere − Redaktionelle Änderung artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 64 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung "Wohnbaufläche in Pla- nung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung ei- ner "Ortsrandeingrünung" zur of- fenen Landschaft hin sowie "Frei- haltefläche i.S. Regionalplan". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 65 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plange- biet Blick von Nordosten auf das Plangebiet Streuobstbestand im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 66 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Be- kanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 (Billigungsbeschluss vom 12.01.2021; Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Bekanntmachung am 22.01.2021). 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termins am 04.02.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 13.01.2021 (Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Billigungsbeschluss vom 12.01.2021) 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 über die Entwurfs- fassung vom 18.03.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 67 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in den Fassungen vom 18.03.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.06.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden jeweils mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüblich be- kannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 68 Plan aufgestellt am: 12.01.2021 Plan geändert am: 18.03.2021 Planungsteam Büro Sieber, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Landschaftsplanung Dipl. Ing./M. Sc. A. Toth Immissionsschutz M. Sc. Geoökologie M. Wachten Artenschutz B. Sc. Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 1,43 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 02.08.2021
          Urlaubsansprüche

          Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Für ein Jahr beträgt er bei einer Sechstagewoche 24 Werktage. Bei einer Fünftagewoche beträgt er hingegen nur 20 Werktage und bei einer 3 Tagewoche nur 12 Tage. Die Berechnungsformel lautet also (24 / 6) x Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Wie viele Stunden pro Tag gearbeitet wird, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Dies ist bei der Berechnung des Urlaubsentgelts jedoch von Bedeutung. In Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können höhere Urlaubsansprüche vereinbart werden. Vertragliche Vereinbarungen oder Änderungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind nur zulässig, wenn der Mindesturlaubsanspruch gewahrt bleibt. Die Dauer beziehungsweise Anzahl der Tage kann im Arbeitsvertrag geregelt sein. Sonderregeln gelten vor allem für: Jugendliche unter 18 Jahren Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach dem Alter und beträgt für Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage schwangere Beschäftigte Für die Berechnung der Dauer des Urlaubs gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote sowie die Schutzfristen vor und nach der Geburt als Beschäftigungszeiten. Hat die Beschäftigte ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie den Resturlaub nach Ablauf der Schutzfristen im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Elternzeit oder Pflegezeit Für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Elternzeit nimmt oder zur Pflege freigestellt wird, kann der Urlaub um 1/12 verkürzt werden. schwerbehinderte Menschen Sie haben einen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen. Zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, aber von der Rechtsprechung anerkannt ist auch, dass der Urlaubsanspruch gekürzt werden darf, wenn wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird, oder auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Keine Sonderregelungen gelten für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Auch deren gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch berechnet sich anhand der üblicherweise geleisteten Arbeitstage pro Woche und ist unabhängig von der vereinbarten Stundenanzahl. Arbeitet die teilzeitbeschäftigte Person an allen Arbeitstagen der Woche, hat sie Anspruch auf ebenso viele Tage Urlaub wie eine vollzeitbeschäftigte Person. Arbeitet sie nicht an allen Arbeitstagen der Woche, wird der Mindesturlaubsanspruch im gleichen Umfang gekürzt, wie die Zahl der Arbeitstage gegenüber einer Vollzeitkraft vermindert ist. Hinweis: Der Urlaub soll der Erholung dienen. Daher ist es nicht erlaubt, während des Urlaubs einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die dem Urlaubszweck widerspricht. Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, den Urlaub festzulegen. Dabei müssen Sie die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigen. Üblicherweise stellen sie rechtzeitig einen Urlaubsantrag, über den Sie entscheiden. Einen Urlaubswunsch dürfen Sie nur aus zwei Gründen ablehnen: wenn dringende betriebliche Gründe eine Abwesenheit nicht zulassen (z.B. Vertretungsmöglichkeiten, Auftragslage oder Betriebsablauf) oder wenn die Urlaubswünsche einer Kollegin oder eines Kollegen aus sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben (z.B. der Urlaubswunsch von Eltern mit einem schulpflichtigen Kind beziehungsweise mit schulpflichtigen Kindern nach Urlaub in der Schulferienzeit) Sie können auch für einen bestimmten Zeitraum Betriebsferien oder eine Urlaubssperre festlegen, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, hat dieser bei der Festlegung allgemeiner Urlaubsgrundsätze ein Mitbestimmungsrecht. Der Urlaub ist bis zum Ende des Kalenderjahres vollständig zu nehmen. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist möglich, wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe der beschäftigten Person es erfordern. Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, die dazu führt, dass der Urlaub nicht genommen werden konnte, erlischt der Urlaubsanspruch nicht zum Ende des Kalenderjahres beziehungsweise bis zum 31. März des Folgejahres, sondern erst 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, müssen Sie abgelten. Der Abgeltungsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Er unterfällt nicht den Fristen wie der Urlaubsanspruch. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit verfällt er nicht wie der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten. Sofern arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen greifen, wird er jedoch von diesen Fristen erfasst und muss innerhalb der vereinbarten Fristen geltend gemacht werden. Die Höhe des Urlaubsentgelts und des Abgeltungsanspruchs richten sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt beziehungsweise dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Vergütungen für echte Überstunden werden nicht berücksichtigt. Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen. Erkrankt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während des Urlaubs, werden die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Ladenöffnungszeiten

          Von Montag bis Samstag gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten. Der Verkauf von Waren ist an folgenden Tagen nicht erlaubt: an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen am 24. Dezember Wenn dieser Tag ein Werktag ist, ist der Verkauf ab 14 Uhr verboten. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten sowie alle Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen für höchstens drei Stunden und längstens bis 14 Uhr öffnen. Abweichend davon dürfen Verkaufsstellen bei örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich an höchstens drei Sonn- und gesetzlichen Feiertagen fünf Stunden, jedoch nicht länger als bis 18 Uhr geöffnet sein. Das gilt nicht an den Advents- und Weihnachtsfeiertagen sowie am Oster- und Pfingstsonntag. Die Tage und Öffnungszeiten bestimmt die jeweilige Gemeinde-/Stadtverwaltung. Gesetzlich bestimmte Ausnahmen gibt es auch für folgende Branchen beziehungsweise Waren: Apotheken Apotheken dürfen auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember nach 14 Uhr Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnahrung beziehungsweise Hygieneartikel sowie Desinfektionsmittel verkaufen. Allerdings müssen sie in dieser Zeit einen sogenannten Dienstturnus einhalten. Das heißt, dass abwechselnd nur ein Teil der Apotheken geöffnet sein darf. Den Dienstturnus setzt die Landesapothekerkammer fest. Hinweis: Die dienstbereiten Apotheken müssen ihre "Dienstbereitschaft" oder Öffnung an sichtbarer Stelle anhängen. Die geschlossenen Apotheken haben an sichtbarer Stelle einen Aushang anzubringen, der die zurzeit offenen Apotheken bekannt gibt. Für die Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter bietet die Landesapothekerkammer die Möglichkeit, den Notdienstplan für die eigene Apotheke auszudrucken. Tankstellen Tankstellen dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember nach 14 Uhr nur folgende Waren verkaufen: Reisebedarf, Betriebsstoffe und Ersatzteile, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft der Fahrzeuge notwendig sind. Zu den Betriebsstoffen und Ersatzteilen zählen z.B. Reifen, Schläuche, Ventile, Zündkerzen, Keilriemen, Sicherungen, Glühbirnen und Batterien, aber auch Kraft- und Schmierstoffe, Frostschutzmittel, destilliertes Wasser und Scheibenreinigungsmittel. Beim Reisebedarf handelt es sich um Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, persönlicher Witterungsschutz, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes sowie Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen. Flughäfen, Bahnhöfe und Häfen Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen dürfen innerhalb der Terminals und auf Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs beziehungsweise in überregionalen Fährhäfen auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember nach 14 Uhr Reisebedarf verkaufen. Eine Ausnahme gilt für Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen, die auch andere Waren anbieten können. Jedoch darf eine bestimmte Gesamtverkaufsfläche, die sich an der Anzahl der Fluggäste pro Jahr orientiert, nicht überschritten werden. Verkauf in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien und Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, dürfen in Ausflugs- und Wallfahrtsorten an jährlich höchstens 40 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis zu einer Dauer von acht Stunden verkauft werden. Voraussetzung ist, dass die Waren ausschließlich oder in einem erheblichen Umfang geführt werden und die zuständige Behörde (Gemeinde-/Stadtverwaltung) die Ladenöffnungszeiten entsprechend festgesetzt hat. Hinweis: Ausflugs- und Wallfahrtsorte werden durch das Regierungspräsidium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium festgelegt. In Kur- und Erholungsorten gilt dies auch, wenn die zuständige Behörde (Gemeinde-/Stadtverwaltung) die Ladenöffnungszeiten ebenfalls mit Rücksicht auf die Zeiten des Hauptgottesdienstes im jeweiligen Ort festgesetzt hat. Bestimmte Waren An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Läden geöffnet sein, die hauptsächlich folgende Waren verkaufen: frische Milch: für die Dauer von drei Stunden Konditor- und frische Backwaren: für die Dauer von drei Stunden Blumen, wenn Sie Blumen in erheblichem Umfang anbieten: für die Dauer von drei Stunden am 1. November (Allerheiligen), Muttertag, Volkstrauertag, Totensonntag und am 1. Adventsonntag für die Dauer von sechs Stunden selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte in Verkaufsstellen auf landwirtschaftlichen Betriebsflächen, in Hofläden und Verkaufsstellen von Genossenschaften: für die Dauer von sechs Stunden Hinweis: Diese oben genannten Ausnahmen gelten nicht am Ersten Weihnachtsfeiertag, Oster- und Pfingstsonntag. Zeitungen und Zeitschriften: für die Dauer von sechs Stunden Zubehör: für die Dauer der Hauptleistung, wenn dieses im unmittelbarem räumlichen Zusammenhang steht Als Inhaberin oder Inhaber einer solchen Verkaufsstelle müssen Sie gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen hinweisen.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Berufsausbildung, Jobs und Praktika im Ausland

          Berufsausbildung im Ausland Im Ausland werden Berufsausbildungen in aller Regel an beruflichen Vollzeitschulen (Fachschulen) angeboten. Sie haben eine ähnliche Spannweite wie die Ausbildungsberufe in Deutschland. Hinweis: Etliche solcher Einrichtungen werden privat geführt. So kommen zu den Lebenshaltungskosten auch teilweise erhebliche Schulgebühren hinzu. Zu klären ist zudem, ob der Wunschausbildung eine staatliche Anerkennung zugrunde liegt. Betriebliche Ausbildungen, ähnlich der deutschen dualen Berufsausbildung, existieren besonders in deutschsprachigen Staaten. Frankreich und Spanien bieten darüber hinaus attraktive, in Deutschland und dort staatlich anerkannte Berufsausbildungen insbesondere in kaufmännischen Berufen an. Wer die jeweilige Landessprache sehr gut beherrscht und überdurchschnittliche Schulleistungen mitbringt, kann sich in Paris, Madrid oder Barcelona für eine solche binationale Ausbildung bewerben. Handwerklich geschickte und interessierte Jugendliche mit Grundkenntnissen der französischen Sprache können rund 20 Ausbildungsberufe (z. B. Tischler, Zimmerer, Stuckateur, Sattler, Hufschmied, Konditor oder Bäcker) in der Gemeinschaft der Compagnons du Devoir erlernen. Unterkunft, Verpflegung und Vergütung werden gestellt. Sprachkurse und Hilfe bei der späteren Stellensuche und bei Anerkennungsfragen sind Teil der jeweils zweijährigen dualen Ausbildungen. Des Weiteren bietet die Gemeinschaft der "Compagnons du Devoir" deutschen Handwerksgesellen Arbeitsmöglichkeiten als Wandergesellen an. Auszubildende sowie junge Arbeitnehmer können sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer wenden, um an einem Lehrlings- oder Schüleraustauschprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teilzunehmen. Berufliche Schulen können sich von den Erasmus+ Moderatoren der Regierungspräsidien über Projekte und Antragsverfahren im Rahmen des europäischen Programms Erasmus + beraten lassen. Die kaufmännischen Berufskollegs in Teilzeitform für Abiturientinnen und Abiturienten bilden zusammen mit den Ausbildungsbetrieben Kaufleute mit einer Zusatzqualifikation im Bereich "Europäisches Wirtschaftsmanagement" sowie im Bereich "Spedition und Logistikdienstleistungen" speziell für den Ausbildungsberuf Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung aus. Während dieser dreijährigen Ausbildungen sind mehrere Monate im Ausland zu verbringen. Abitur oder Fachhochschulreife mit guten Englisch- und Französischkenntnissen sind Voraussetzungen für eine Bewerbung. Den Abschluss "Hotelfachfrau/-mann" mit der Zusatzqualifikation "Hotelmanagement" (Europaqualifikation möglich) bieten einige Hotelbetriebe in Kooperation mit den Landesberufsschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe für Abiturienten und Schulabgänger mit Fachhochschulreife an. Die Vereinigung der hundert besten Restaurants (FHG) bietet Abiturienten die Chance, nach einer dreijährigen Berufsausbildung zum Koch oder zur Restaurantfachkraft an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg einen internationalen und praxisorientierten Diplomabschluss zu erwerben. Alle diese dualen Ausbildungen werden von den beteiligten Betrieben vergütet. Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig einen "Europass Mobilität" ausstellen. In dem Pass werden alle im Ausland erworbenen Qualifikationen dokumentiert. In den Berufsinformationszentren (BiZ) der Agenturen für Arbeit finden Sie in der "Auslandsecke" Informationen über das jeweilige Ausbildungssystem des Sie interessierenden Staates. Noch detailliertere Informationen zu bestimmten Staaten und Ländern hält die Auslandsvermittlung der ZAV bereit. Ausführliche Hinweise zu europäischen Ländern bietet Ihnen auch das European-Job-Mobility-Portal. Die Jugendlichen aus dem Elsass, der Südpfalz und der Rheinschiene des Landes Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, die Berufsschule in ihrem Heimatland zu besuchen und die praktische Ausbildung in einem Betrieb im Nachbarland zu absolvieren. Am Ende der Ausbildung legen die Jugendlichen in dem Land, in dem die theoretische Ausbildung stattfindet, die Abschlussprüfung ab und erwerben damit einen anerkannten Berufsabschluss. Darüber hinaus können sie, wenn sie die Bedingungen erfüllen, auch noch die Prüfung im jeweiligen Partnerland ablegen und damit eine deutsch-französische Doppelqualifikation erwerben. Jobs und Praktika Es gibt viele Möglichkeiten, im Ausland zu "jobben". Die meisten Angebote sind im Bereich Tourismus (z.B. als Animateur oder Jugendlagerbetreuer) zu finden, aber auch in der Landwirtschaft oder Gastronomie. Die Beschäftigungszeit dauert in der Regel von drei Monaten bis zu einem Jahr. Die Angebote richten sich dabei nicht nur an Studierende und Abiturienten, die erste Auslandserfahrungen sammeln wollen. Es gibt auch Möglichkeiten, zwischen Schule und Beruf oder im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung ein Praktikum oder einen Job im Ausland zu bekommen. Deutsche Auslandshandelskammern Die deutschen Auslandshandelskammern organisieren an ihren Standorten im Ausland berufliche Aus- und Weiterbildung in enger Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen. Dabei werden bewährte Konzepte der betrieblichen Aus- und Weiterbildung aus Deutschland eingesetzt, die auch eine Chance zu einer beruflichen Verwendung im Gastland bieten. Wer also seine persönliche Ausbildung gleich mit dem Erwerb von Auslandserfahrungen verknüpfen möchte, kann sich an die Auslandshandelskammer seines Ziellandes wenden. Die Weiterbildungsangebote der deutschen Auslandshandelskammern umfassen: kaufmännische Themen technische Themen sonstige Themen (z.B. Umweltschutz, Arbeitsrecht, E-Commerce)[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Amtsblatt_2025_01_10_KW02.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 10. Januar 2025 Nummer 1/2 am Samstag, 11.01.2025 um 19:00 Uhr auf dem Mühleparkplatz, anschließend in der Schenk-Konrad-Halle Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt 2025 Maskenbefreien Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt | Schalmeienkapelle Baindt | Tanzgruppen | Narrenblättle | uvm. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Jahresrückblick 2024 Baumaßnahmen in unserer Gemeinde – Noch nie wurden so viele große Bauprojekte in einem Jahr vorangetrieben! Neugestaltung der Ortsmitte Das Jahr 2024 stand im Zeichen umfangreicher Baumaßnahmen. Die präsenteste Baustelle war und ist mit Sicher- heit die Neugestaltung unserer Ortsmitte. Ziel ist es, einen zukunftsfähigen, at-traktiven und lebenswerten Ortskern zu schaffen, der Aufenthaltsqualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine miteinander verbindet. Zahlreiche Maßnahmen konnten bereits fertiggestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Offenlegung des Sulzmoosbaches auch als Teil des Hochwasserschutzes, die Gestaltung von Sitzstufen sowie der Einbau der Granitbrücke über das Gewässer, die Schaffung eines Trampolins und eines steuer-baren Fontänenfeldes sowie die Installation eines Trinkwasserbrunnens. Sämtliche Tiefbauarbei-ten und große Teile der Pflasterarbeiten konnten ebenso wie die barrierefreien Bushaltestellen fertiggestellt werden. Der ersten Prüfung wird unsere neuge- staltete Ortsmitte bereits am Sonntag, den 26. Januar 2025 beim Narrensprung der Narrenzunft Raspler e.V. unter- zogen. Große Teile werden erstmals von der Öffentlichkeit genutzt. Wir blicken gespannt auf die letzten Schritte der Baumaßnahme und freuen uns auf die offizielle Einweihung am Mittwoch, den 30. April 2025, zu der wir Sie schon heute herzlich einladen. Baustellenbesichtigung Am Freitag, den 22. März 2024 bestand die Möglich- keit für interessierte Bür- gerinnen und Bürger, die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° frei- raum + umwelt, der Bau- firma Zwisler sowie mit un- serer Bürgermeisterin Simone Rürup und unse- rem Ortsbaumeister Flori- an Roth in Augenschein zu nehmen. Rund 60 Perso- nen folgten dieser Einla- dung. Bei strahlendem Sonnenschein wurde die gesamte Maßnahme in unserer Ortsmitte anhand von Plänen erläutert. Selbstverständ- lich bestand die Möglichkeit Fragen zu stellen. Vielen Dank für das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an der Neugestaltung unserer Ortsmitte. Darüber hinaus bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem CAP-Markt für die kostenlose Bereitstellung von Kaffee sowie beim Baindter Beck für die leckere Dinette. Für das Verständ- nis der umliegenden Gewerbetreibenden und Ärzte für diese umfängliche Baumaßnahme sowie für das hervor- ragende Miteinander in Baindt sind wir einmal mehr sehr dankbar! Besuch Regierungspräsidium Am Montag, den 23. September 2024 besuchten Ver- treter des Regierungspräsidiums Tübingen sowie des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Ba- den-Württemberg unsere Gemeinde, um sich ein Bild der Baumaßnahme in unserer Ortsmitte zu machen. Die Umgestaltung der Ortsmitte profitiert zu großen Teilen von der Förderung Städtebaulicher Erneuerung. Dabei stehen städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen inner- halb eines Sanierungsgebiets von Kommunen im Fo- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 kus. Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt beinhaltet die städtebauliche Ent- wicklung des Fischerareals, des Ortseingangsbereiches (Dorfplatz) sowie die Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde. Das Aufnahmejahr in die Ortskernsanierung war bereits 2014. Nach anfänglicher Basis- und Planungsarbeit wurde der Kreisverkehr am Ortseingang bereits 2019 in Betrieb ge- nommen und ist nicht mehr wegzudenken. Der Sulzmoos- bach im Bereich des Fischerareals ist offen-gelegt und bietet bereits jetzt deutlich mehr Aufenthaltsqualität Der Lebensmittelmarkt Feneberg wird gerne angenommen und trägt einen großen Teil zur örtlichen Versorgung der Bevölkerung bei. Außerdem konnte die Fischerstraße im Mai 2023 fertiggestellt werden. Darüber hinaus wird im Fischeraral Wohnraum in zentraler Lage geschaffen. Die Gemeinde Baindt bekommt im Rahmen der Städte- bauförderung für den Dorfplatz 150 € pro m² gefördert. Bei 6.000 m² inkl. Randflächen entspricht dies einer För- dersumme von 900.000 €. Wenn zum Jahresende dann auch der größte Teil der Erneuerungs- und Sanierungs- maßnahme rund um den Dorfplatz fertiggestellt ist, hat Baindt eine zukunftsfähige Ortsmitte mit hervorragender Aufenthaltsqualität Bauen im Fischerareal Bereits 2022 wurden für die ersten Baukör- per im Fischerareal Reservierungsverein- barungen abgeschlos- sen. Mitte des Jahres 2023 wurde der Ge- meindeverwaltung von allen vier Akteu- ren signalisiert, dass die aktuelle geopoliti- sche und wirtschaftli- che Lage die Projekt- entwicklung außerordentlich erschwert haben. Anfang 2024 hat die Gemeindeverwaltung Markterkundungsge- spräche durchgeführt, um die weitere Entwicklung zu eruieren. Zwischenzeitlich hat sich die Lage in der Bau- wirtschaft etwas stabilisiert, sodass von verschiedenen Akteuren signalisiert wurde, dass Interesse an Grundstü- cken im Fischerareal besteht. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde deshalb beschlossen, das Baufeld 2 mit den Baukörpern E, F und G im Konzeptver- gabeverfahren auszuschreiben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum11. März 2025. Mitte Mai 2025 ist geplant, die Bau- plätze zu vergeben, so dass die Bewerberinnen und Be- werber mit der Planung beginnen können. Für zwei Ge- bäude (Baukörper C und D in Baufeld 2) wurden von Seiten des Bauträgers Bauanträge eingereicht, die kurz vor der Genehmigung stehen, so dass mit der Vermark- tung der Eigentumswohnungen im Frühjahr 2025 begon- nen wird und auch die Baumaßnahme in diesem Jahr erfolgt. Schulsanierung Nachdem im Jahr 2023 das Schulgebäude entkernt wur- de, fand im Jahr 2024 die Erneuerung statt. Anfang des Jahres musste erst das Dach über dem neu aufgesetzten Stockwerk geschlossen werden, nachdem im Dezember 2023 die Bauarbeiten durch den Wintereinbruch einge- stellt werden mussten. Anschließend wurden neue Fens- ter und Wände ein- und zwei Treppenhäuser angebaut. Das inzwischen fast fertig gestellte Schulgebäude wurde brandschutztechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Darüber hinaus erreicht das gesamte Gebäude einen der besten und effizientesten Energiegebäudestandard, den es momentan gibt. Unsere Kinder der Grundschule können sich nach den Faschingsferien auf neue, helle Klassenzimmer mit digitaler Ausstattung freuen, in de- nen optimales Lernen möglich ist. Auch zwei Klassen des SBBZ Sehen werden im Sommer wieder in das Schulge- bäude einziehen. Die Einweihung des neuen Gebäudes der Klosterwiesenschule findet am Samstag, den 17. Mai 2025 im Rahmen des Schulfestes statt. Dazu laden wir Sie bereits heute herzlich ein. Sanierung des Feuerwehrhauses und des Bauhofs Im April 2024 wurde mit dem Um- und Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof begonnen. Die Bau- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 maßnahme war erforderlich, da bei der Feuerwehr keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden war. Schwarz-Weiß- Trennung bedeutet, dass verschmutze Einsatzkleidung nicht mit der Privatkleidung in Kontakt kommen darf und getrennt gelagert werden muss. Weiter hatten die Bauhof- mitarbeiter keine Umkleideräume. Der Anbau, in dem die Umkleide-, sowie die Sanitärräume der Feuerwehrleute und ein neuer Aufenthaltsraum für die Bauhofangestell- ten untergebracht sind, wurde in Holzständerbauweise errichtet. Im Zuge der Baumaßnahmen hat sich gezeigt, dass auch Bauteile am Bestandsgebäude sanierungsbe- dürftig waren. So wurden die Gaupen und die Giebelseite zur Straße neu gedämmt und verkleidet. Die Tore in der Feuerwehrhalle und in der Bauhofhalle wurden erneuert und mit großen Fenstern ausgestattet. Die bestehende Gasheizung wurde stillgelegt und das Gebäude an das umweltfreundlichere und gemeindeeigene Nahwärmenetz angeschlossen. Im neuen Jahr werden noch die Wand- und Bodenbeläge, die Lüftungsanlage und die Sanitäraus- stattung eingebaut. Zusammen mit dem Jubiläum der Feuerwehr zum 150-jährigen Bestehen, können unsere Bürgerinnen und Bürger am 28. September 2025 die neuen Räumlichkeiten von Feuerwehr und Bauhof bei einem Tag der offenen Tür besichtigen. Auch hierzu la- den wir herzlich ein und freuen uns über Ihr Interesse! Waldspielplatz In unmittelbarer Nähe zum früheren Wald- spielplatz des Forstes wird aktuell ein neuer Waldspielplatz von Seiten der Gemeinde angelegt. In einem ers- ten Schritt wurden die am Rand der Fläche stehenden, kaputten Robinien gefällt. Diese werden dann von ei- nem Holzbildhauer und seinem Team zu einem Spielgerät, dem „Baummikado“ verarbeitet. Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt, ist der erste Abschnitt des Waldspielplat- zes bis zum März 2025 fertiggestellt. Breitbandausbau Der Breitbandausbau in unserer Gemeinde schreitet vor- an. Das im Rahmen von Bund und Land geförderte Breit- bandausbauprojekt steht kurz vor dem Abschluss. Dieses Projekt, realisiert mit dem Zweckverband Breitbandver- sorgung Ravensburg, der TeleData GmbH als Netzbetrei- ber und dem Planungsbüro Ingenieurgesellschaft P.P.H.T. mbH, wird unsere Gemeinde digital stärker vernetzen und verbessert die Internetzugänglichkeit. Der Ausbau des Glasfasernetzes zahlreicher Haushalte im Bereich der weißen Flecken konnte bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Die Freischaltung erfolgt voraussichtlich im März 2025. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Baden-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Vergabesumme inkl. Nebenkosten betrug 1,8 Mio. Euro. Der finanzielle Eigenanteil der Gemeinde betrug rund 300.000 Euro. Im weiteren Verlauf werden die grauen Flecken, also die Gebiete mit einer Internetversorgung zwischen 30 und 100 Mbit/s ausgebaut. Hierfür haben wir bereits eine Förderzusage bekommen. Das Ingeni- eurbüro muss zunächst europaweit vom Zweckverband Breitbandversorgung ausgeschrieben werden, bevor ge- startet werden kann. Maßnahmen im Hinblick auf die Energiewende Nahwärmenetz Seit 2014 betreibt die Gemeinde ein Nahwärmenetz, des- sen Zentrale im Untergeschoss der kleinen Sporthalle im roten Gebäude ist. Im Oktober 2024 wurde das Objekt Dorfplatz 2 daran angeschlossen und seitdem mit Wär- me versorgt. Schon länger machen sich Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Gedanken über die Art der Energie für das Nahwärmenetz. So hat der Gemeinderat bereits 2023 entschieden, den Anteil an fossilen Energieträgern zu reduzieren und sich für einen zusätzlichen Einbau ei- ner Pelletheizung, einer Hochtemperaturwärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage auf dem Sporthallen- dach entschieden. 2024 wurden die Planungen konkreti- siert und die räumliche Unterbringung der Pelletanlage im Untergeschoss des roten Gebäudes beschlossen. Ein Transformationsplan zur Treibhausgasneutralität wurde auf den Weg gebracht und ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im August gestellt. Nach dessen Bewilligung soll im Jahr 2025 das Projekt in der Heizzentrale umgesetzt werden. Batteriegroßspeicher Seit einiger Zeit ist die Gemeinde mit der Firma Ju:niz Energy in Kon- takt, um den Bau eines Batteriegroßspeichers auf der Baindter Ge- markung zu verwirkli- chen. Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Ansiedlung eines Batte- riegroßspeichers zum einen die Stabilität des Stromnetzes deutlich verbessert, die Versorgungssicherheit somit er- höht und die Auswirkungen von Stromausfällen verringert. In Folge ist die Möglichkeit Strom zu speichern zwingend erforderlich, wenn die Energiewende gelingen soll! Zwi- schenzeitlich konnte ein geeignetes Grundstück in unmit- telbarer Nähe des Umspannwerkes gefunden werden. Das Genehmigungsverfahre ist am Laufen, so dass in diesem Jahr mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden kann. Kläranlage – Einführung der 4. Reinigungsstufe Herkömmliche Kläranlagen haben drei Reinigungsstufen – die mechanische Reinigung, die biologische und chemi- sche Reinigung sowie die Nachklärung. Unsere Kläran- lage in Ettishofen-Kanzach baut nun eine vierte Reini- gungsstufe ein. Das bedeutet, dass eine bestimmte Gruppe der im Abwasserstrom ent- haltenen Spurenstoffe (z.B. Chemikalien, Medikamenten- rückstände, hormonell aktive Substanzen) in einer definier- ten Mindestmenge mit Hilfe Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 von Aktivkohle aus dem Abwasser entnommen werden. Da das Wasser aus der Kläranlage in die Schussen fließt und diese wiederum in den Bodensee, der vielen Men- schen als Trinkwasser dient, ist es unerlässlich das best- möglich gereinigtes Wasser ausgeleitet wird. Unser Gemeinwesen Sternsinger Die Sternsinger besuch- ten am 02. Januar 2024 das Rathaus und brach- ten den Segen für das neue Jahr. In ihren schö- nen bunten Gewändern ziehen die Sternsinger als die Heiligen Drei Kö- nige verkleidet von Haus zu Haus, singen Lieder, bringen Gottes Segen und sammeln Spenden für Kinder in anderen Ländern, denen es nicht so gut geht. Im Jahr 2024 konnten knapp 13.000 Euro gesammelt werden. Wir danken unseren rund 85 Kindern und Jugendlichen, dass diese sich so engagiert für andere junge Menschen einsetzen und an dieser schönen Tradition festhalten. Erstkommunion Am Sonntag, den 14. April 2024 wurde in der katholischen Kirche St. Johannes Baptist die Heilige Erstkommunion gefeiert. Es war ein bedeutendes Ereignis für die Kinder, ihre Familien sowie die gesamte Gemeinde, da die Kinder zum ersten Mal das Sakrament der Eucharistie empfan- gen haben. Der Festgottesdienst begann mit einer fei- erlichen Prozession, bei der die Erstkommunionkinder in ihren festlichen Gewändern in die Kirche einzogen. Beglei- tet wurden sie von ihren Eltern, Paten und Gemeindemit- gliedern, die sie auf ihrem spirituellen Weg unterstützen. Landesgartenschau Wangen im Allgäu und Einwei- hungsfest SBBZ Sehen Am Sonntag, den 05. Mai 2024 machten sich zahlreiche Baindterinnen und Baindter auf den Weg zur Landesgar- tenschau nach Wangen. Bei immer besser werdendem Wetter zeigte sich die Gemeinde Baindt von ihrer besten Seite. Wir bedanken uns herzlich beim Musikverein für das Spielen beim Frühschoppen, beim Kunstkreis für das Kinderschminken, bei unseren Reitern für die Präsentati- on der historischen Kutschen, bei der Schalmeienkapelle für die musikalische Gestaltung, beim Kinder-, Jugend- und Kirchenchor für das Konzert und bei der Narrenzunft Raspler e.V. für die bereit gestellte Rasplerfigur. Außerdem danken wir allen Baindterinnen und Baindtern, die an die- sem besonderen Tag den Weg nach Wangen gefunden haben. An der Tafel des Landkreises war über die gesamte Dauer der Landesgartenschau auch der Stuhl aus Baindt zu finden, welcher die Geschichte der Gemeinde „erzählte“. Für die Unterstützung unseres „Stuhlprojektes“ bedanken wir uns herzlich bei unserem historisch überaus bewander- ten Pfarrer Bernhard Staudacher. Parallel zum Baindter Tag auf der Landesgartenschau fand das Einweihungs- fest des neu gestalteten Sinnesgartens des SBBZ Sehen statt, der nun unter anderem barrierefrei gestaltet wurde. Landesturnfest im Schussental Rund 10.000 Teilnehmende waren sportlich aktiv und feier- ten das Landesturnfest im Mittleren Schussental. In unserer Schulturnhalle begannen am Donnerstag, den 30. Mai 2024 die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräte- turnen der Männer. Am nächsten Tag fand die Team Chal- lenge Geräteturnen Mixed statt. Die Gäste in Baindt ließen sich vom Regenwetter nicht abhalten, sodass die Tribüne der Schulsporthalle während den Wettkämpfen stets sehr gut besucht war und eine tolle Stimmung herrschte. Das Früh- stück für unsere Gäste wurde ab 5.30 Uhr vom Kirchenchor hergerichtet. Im Eingangsbereich der Halle wurden die Zu- schauerinnen und Zuschauer von unseren Landfrauen mit Kaffee und Kuchen versorgt, während sich der Sportverein auf dem unteren Schulhof um Essen und Getränke küm- merte. Damit in den Schlafquartieren alles ruhig verläuft, haben unsere Reiterinnen und Reiter die Einlasskontrolle übernommen. Das Miteinander unserer Vereine war richtig klasse, wir danken herzlich für die Unterstützung! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Die angespannte Hochwassersituation aufgrund des an- haltenden Dauerregens veranlasste die Organisatoren gemeinsam mit den verantwortlichen Behörden jedoch dazu, die Veranstaltung am Freitagabend abzubrechen. Der Schwäbische Turnerbund und der Gemeindeverband Mittleres Schussental mit den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg ha- ben schweren Herzens entschieden, dass aufgrund der Hochwasserlage und zur Sicherheit aller Beteiligten ab Freitag, den 31. Mai 2024 um 00:00 Uhr, keine weiteren Veranstaltungen, Wettkämpfe und Mitmachangebote im Rahmen des Landesturnfestes mehr stattfinden. Die Heimreise der Sportlerinnen und Sportler erfolgte am Samstagvormittag nach dem Frühstück. Bereits am Freitagnachmittag wurde der Hochwasse- ralarmplan der Freiwilligen Feuerwehr und der Gemein- de aktiviert, sodass sämtliche Rechen in den Bächen und Gewässern regelmäßig kontrolliert und Vorbereitungs- maßnahmen getroffen wurden. Unsere Feuerwehr war bestens vorbereitet und sehr umsichtig. Darüber hinaus hat die Gemeinde Baindt ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement erstellt. Ziel ist es, Maß- nahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die in diesem Zusammenhang erfolgte Hochwasserschutzmaßnahme am Ortsausgang in Richtung Sulpach hat vollumfänglich gegriffen und zeigte ihre Wirkung. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt un- terstützte darüber hinaus die umliegenden Feuerwehren in Baienfurt und Bad Waldsee beim Befüllen von Sand- säcken sowie beim Abpumpen von Wasser. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK, unserem Bauhof sowie allen Hel- ferinnen und Helfern in diesen Tagen. Wir sind sehr stolz auf den Zusammenhalt in Baindt! Fronleichnam An Fronleichnam 2024 fand ausnahmsweise keine Pro- zession durch die Gemeinde statt, doch trotzdem haben unsere Ministrantinnen und Ministranten in der Kirche ei- nen prächtigen Blumenteppich gelegt. Auch unsere Land- jugend ließ es sich nicht nehmen und schuf auf dem Areal Wucherer ein farbenfrohes Kunstwerkt aus Blumen. Das gemeinsame Feiern dieses kirchlichen Festes tut unserer örtlichen Gemeinschaft gut. Unser herzlicher Dank gilt al- len, die dazu beigetragen haben, dass an dieser Tradition festgehalten wird. Ehrenamtsfest – Baindt sagt Danke! Im Rahmen der Sportlerehrung wurden vom Taekwondo Baindt Marlies Schmid, Verena Pfau, Kristof Grundorath, Kai Wiest, Maren Bechú, Monika Förtsch sowie Phäonie Rittler für ihre hervorragenden sportlichen Leistungen geehrt. Außerdem wurden die Herren Philipp Schwarz, Marcel Brückner, Nico Scheffold, Tobias Nowak, Tho- mas Nowak, Frank Markwart und Thomas Rauch der Meistermannschaft des Tischtennis geehrt, welchen der dritte Aufstieg in Folge gelang. Im Anschluss wurde die Jugendmannschaft des Tischtennis sowie die Einzelspie- lerin Pia Kreutle und der Einzelspieler Jona Klein für ihre Erfolge geehrt. Die C-Fußballjuniorinnen u15 wurden in der Saison 2023/2024 Württembergischer Hallenvizemeister sowie Hallenbezirksmeister und Bezirkspokalsieger. Sie erhielten ebenfalls die Glückwünsche der Bürgermeis- terin. Geehrt wurde außerdem die Meistermannschaft des Tennisclubs mit Leonhard Reich, Roland Puk, Erwin Feuerle, Werner Graf und Max Reich sowie Alena Bucher im Bereich Pferdesport – Islandpferde. Neben den Glück- wünschen wurde allen Geehrten ein kleines Präsent der Gemeinde überreicht. Für ihre großartige ehrenamtliche Arbeit im Bereich des Sports wurden Wolfgang Schneider, Thomas Broszeit, Arthur Kränkle, Volkher Lins, Erwin Schgör und Sascha Wösle gewürdigt. Alfred Manthei wurde für seine 30-jäh- rige Tätigkeit als Vorstand des Taekwondo geehrt. Neben dem Sport wurde auch der Einsatz für das Gemeinwohl gewürdigt. Für die Freiwillige Feuerwehr wurde Andreas Joachim, Anton Konzett, Alexander Svoboda und Mi- chael Koscher und für das Deutsch Rote Kreuz Nicole Ahnemüller und Sven Stiefvater geehrt. Für die Schalmei- enkapelle wurde das Engagement von Michael Schnez, Hans-Peter Späth und Christian Kerner gewürdigt. Für den erfolgreichen Bau der Reithalle wurde die gesamte Vorstandschaft mit Markus Elbs, Lena Steinhauser, Nicole Spahlinger, Alisa Schnez, Alexander Henzler, Denis Haug, Martina Esenwein, Christine Heilig und Viktoria Köberle sowie Werner Elbs, Jutta und Georg Schnez, Wolfgang Kränkle, Jürgen Schad und Florian Kränkle für die Um- setzung dieses tollen Projektes für den Verein und die Gemeinde gewürdigt. Aufgrund des 75-jährigen Bestehens der Landjugend, erhielt die Vorstandschaft stellvertretend ein Präsent der Gemeinde. Aus den Reihen der Landfrauen wurde Doris Sonntag für ihre 39 Jahre lange Tätigkeit in der Vorstand- schaft der Landfrauen geehrt. Eine Besonderheit des diesjährigen Ehren- amtsfest war die Ver- leihung der Ehrennadel der Gemeinde Baindt an Edgar Schaz, Bür- germeister a.D. Die Eh- rennadel der Gemeinde ist die höchste Aus- zeichnung, die verliehen werden kann. Sie ist nicht nur ein Zeichen des Dankes, sondern auch ein Symbol der tiefen Verbundenheit und des Respekts gegenüber Edgar Schaz, der sein Leben in den Dienst der Gemeinschaft gestellt hat. Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei al- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 len ehrenamtlich Tätigen für deren wertvolle und sehr prägende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde. Musikalisch begleitet wurde das Ehrenamtsfest vom Musikverein Baindt, hierfür ein herzliches Danke- schön! Sankt Martin Auch in diesem Jahr fand am 11. Novem- ber anlässlich des Tages des heiligen Sankt Martin der Laternenumzug in Form eines Sternen- marsches statt. Mit bunten Laternen zo- gen die Kinder auf den Festplatz und bestaunten dann, wie der heilige Sankt Martin seinen Mantel mit einem frierenden Bettler teilte. Es ist ein Fest der Wärme und des Lichts, das uns daran erinnert, dass wir füreinander da sein sollen. Wir bedan- ken uns bei den Organisatoren und allen Beteiligten für diese schöne Veranstaltung! Nikolausmarkt Ein letztes Mal wurde der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof veranstaltet. Das Trompetenquartett der Mu- sikschule Ravensburg eröffnete unseren Nikolausmarkt musikalisch. Darauf folgten Auftritte des Musikvereins und der Bläserklasse sowie der Besuch des Nikolauses durch die Landjugend. Darüber hinaus wurde erstmals Ponyrei- ten von der Reitergruppe angeboten. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden sowie Besucherinnen und Besu- chern. Bereits heute freuen wir uns auf den Nikolausmarkt 2025 in unserer neuen Ortsmitte. 72h Aktion der Ministrantinnen und Ministranten – drei Tage voller Sägen, Hämmern, Schrauben, Schleifen und ganz viel Gemeinschaft Insgesamt 30 Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren haben in diesen drei Tagen ihr Projekt „Natur ver- bindet“ im Rahmen der 72h Aktion des Bundes der Deutschen Katho- lischen Jugend (BDKJ) umgesetzt. Ziel war es, ein Bewusstsein für die Natur zu schaffen und gleichzeitig die Menschen mit der Natur zu ver- binden. Dazu wurden Lebensräume für Insekten und Vögel durch Vogelnistkästen und Insek- tenhotels geschaffen. Um auch die Bevölkerung zu sen- sibilisieren, wurde in unserer Gemeinde ein Ort der Be- gegnung in und mit der Natur geschaffen. Eine rückenergonomische Holzliege wurde gebaut und im Bereich der alten B30 aufgestellt. Wir bedanken uns bei unseren Minis für diese tolle Aktion! Ebenso danken wir den zahlreichen Spenderinnen und Spendern, ohne die das Projekt nicht möglich gewesen wäre. 25 Jahre CAP-Märkte In diesem Jahr feierten die CAP-Märkte ihr 25-jähriges Be- stehen. Seit der Eröffnung des ersten Marktes 1999 in Her- renberg hat sich das Konzept der inklusiven Nahversorgung bundesweit etabliert. Heute gibt es über 100 CAP-Märkte in fast allen Bundesländern. Rund 1.555 Mitarbeitende, da- runter etwa 850 Menschen mit Behinderung, arbeiten in den Märkten. Auch der CAP-Markt in Baindt, der seit dem 01.03.2002 fester Bestandteil unserer Gemeinde ist, nahm an den Jubiläumsfeierlichkeiten teil. Betreiber ist die OWB, Oberschwäbische Werkstätten gGmbH, mit Marktleiter Oli- ver Sonnenschein. Im Rahmen des Jubiläums leistete die Gemeinde einen Beitrag für die Beschaffung eines Tisch- kickers, welcher nun im Markt für Spiel und Spaß sorgt. Die CAP-Märkte stehen für gelebte Inklusion. Bis zu 50 Prozent der Arbeitsplätze werden bewusst mit Menschen mit Be- hinderung besetzt – auf Positionen, die ihren Fähigkeiten optimal entsprechen. Wir gratulieren herzlich zu diesem Jubiläum und wollen unseren CAP-Markt nicht missen! Bürgerstiftung Baindt – erste Zustifter und Gründung eines Stiftungsrats Die Bürgerstiftung Baindt wur- de ins Leben gerufen, um ge- meinnützige Projekte und Initi- ativen in unserer Gemeinde zu fördern. Sie hat das Ziel, finan- zielle Mittel für Projekte bereit- zustellen, die das Gemeinwohl Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 stärken, soziale Ungleichheiten verringern und den kul- turellen, sozialen oder ökologischen Fortschritt unterstüt- zen. In diesem Jahr konnten bereits erste Zustiftungen erreicht werden. Um die Bürgerstiftung nachhaltig hand- lungsfähig zu machen, ist ein Stiftungskapital in Höhe von 25.000 Euro nötig. Daher freuen wir uns über engagierte Zustifterinnen und Zustifter, die mit einem finanziellen Beitrag, egal in welcher Höhe, bereit sind, sich für die Zukunft unserer Gemeinde einzusetzen. Auch Dekan a. D. Heinz Leuze unterstützt die Bürgerstiftung mit einem großzügigen Geldbetrag. Herzlichen Dank allen Zustifte- rinnen und Zustiftern! Vereine Narrenzunft Raspler Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag sowie Kinder- garten- und Schülerbefreiung Der Rathaussturm begeistert mit buntem Treiben! Am Don- nerstag, den 08. Februar 2024 wurde mit dem Rathaussturm der Startschuss für die Haupt- fasnet gegeben. Getreu dem diesjährigen Motto „Baindter Zirkus“ zeigten die Mitarbei- tenden der Gemeindeverwal- tung ihre kreative Seite und brachten das bunte Treiben des Zirkuslebens in die Ge- meinde. Denn im Jahr 2024 stehen viele Projekte und Veranstaltungen an. Beim tra- ditionellen Rathaussturm übernahmen die Narrenzunft Raspler e.V. auch in diesem Jahr wieder symbolisch den Rathausschlüssel von Bürgermeisterin Simone Rürup. Die Räuberbande Baienfurt-Baindt umrahmte die Schlüssel- übergabe musikalisch. Die Gemeinde Baindt bedankt sich ganz herzlich bei allen mitwirkenden Vereinen und Ak- teuren, die zum Gelingen des Rathaussturms sowie der Kindergarten- und Schülerbefreiung. beigetragen haben Dorfputzete Am Samstag, den 23.03.2024 zeichnete sich Baindt ein- mal mehr durch das aktive Tun seiner Vereine und der engagierten Bevölkerung aus. Hochmotiviert fanden sich die rund 60 Helfenden vor dem Baindter Bauhof ein. Punkt 9:00 Uhr begrüßte Bürgermeisterin Simone Rürup das Schmutz-Putz-Team 2024, bevor alle ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen und Mülltüten loszogen, um den Ort vom Schmutz zu befreien. In verschiedenen Gruppen wurde das Gemeindegebiet begangen und al- les eingesammelt, was nicht in die Natur gehörte. Der gesammelte Müll wurde zur fachgerechten Entsorgung am späten Vormittag an den Baindter Bauhof gebracht. Nach getaner Arbeit wärmten sich die fleißigen Helferin- nen und Helfer bei Kaffee und Punsch. Mit Butterbrezeln und Leberkäswecken kamen alle wieder zu Kräften. Es war großartig zu sehen, was eine Gesellschaft gemein- sam erreichen und bewegen kann, auch wenn es noch schöner wäre, wenn solche Aktionen überflüssig wären. Musikverein Dorffest des Musikvereins Das Dorffest des Musikvereins fand in bewährter Form auf dem unteren Schulhof der Klosterwiesenschule statt. Ein Highlight war sicherlich das spannende Fußballspiel der deutschen Nationalmannschaft, das im Zelt über- tragen wurde. Schalmeien Weinfest Ein letztes Mal fand das sehr gut besuchte Wein- fest der Schalmeienkapel- le auf dem unteren Schul- hof statt, bevor es im Jahr 2025 wieder in der neuen Ortsmitte durchgeführt werden kann. Wir freuen uns bereits heute darauf! Landjugend Maibaumstellen der Landjugend Am 30. April 2024 wurde der diesjährige Maibaum gestellt. Aufgrund der Baumaßnahme in der Ortsmitte, wurde der Baum in diesem Jahr ausnahmsweise im Fischerareal aufgestellt. 75 Jahre Landjugend Die Landjugend Baindt feierte in diesem Jahr mit Land- jugend-Rallye und Jubiläumsabend ihr 75-jähriges Be- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 stehen. Der Jubiläumsabend ist ganz besonders gelun- gen, manch ehemaliges Landjugendmitglied wankte zu später Stunde heim, angetan vom Theaterstück, in dem sogar die blauflügelige Ödlandschrecke bewundert wer- den konnte. Wir gratulieren unserer Landjugend nochmals herzlich und bedanken uns für Eure zupackende Art, wann immer Ihr in der Gemeinde gebraucht werdet! Reitergruppe Reitturnier Das Reitturnier fand 2024 erstmals in und um die neue Reithalle statt. Durch die neue Reithalle wird beim Ablauf des Turniers manches einfacher, auch wenn diese Veran- staltung für die Ehrenamtlichen eine Herausforderung be- deutet. Vom 29. bis 31. August 2025 feiert die Reitergruppe mit dem 50. Reitturnier ein Jubiläum. Hierauf freuen wir uns schon heute! Ferienprogramm Im Rahmen des vielfältigen Sommerferienprogramms 2024 konnten wir zahlreiche spannende Angebote für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde realisie- ren. Eine schöner Programmpunkt war der Besuch des Insektenparks nahe der Zeppelinstraße, an dem 12 neu- gierige Kinder teilnahmen. Sie lernten das Insektenhotel, das Sandarium und den Totholzhaufen kennen und erfuh- ren durch anschauliche Videos viel Spannendes über die Lebensweise von Wildbienen. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die dieses und viele weitere Angebote ermöglicht haben! Gedenken an unsere Verstorbenen In ehrendem Gedenken erinnern wir an die in diesem Jahr verstorbenen Bürgerinnen und Bürger unserer Gemein- de, die mit ihrem Engagement und ihrem Tun so viel für unser Gemeinwesen geleistet haben. Das Wirken unserer Verstorbenen bleibt unvergessen. Wir sagen Danke und wünschen den trauernden Hinterbliebenen viel Kraft! Auf mancher Beerdigung war der Zusammenhalt in unserer Gemeinde so deutlich spürbar und hat trotz all der Trau- er gutgetan. Daseinsvorsorge Fahrzeugweihe des neue Löschfahrzeugs LF 20 sowie des MTW Am Sonntag, den 17.03.2024 fand die Fahrzeugsegnung der beiden Feuerwehrfahrzeuge statt. Nach dem öku- menischen Gottesdienst und der Segnung der Fahrzeuge zogen befreundete Feuerwehren aus dem Landkreis so- wie der Musikverein Baindt und die Bevölkerung in einer feierlichen Prozession zur Schenk-Konrad-Halle. Dort er- wartete die Besucherinnen und Besucher ein reichhaltiger Mittagstisch, Unterhaltung mit dem Musikverein sowie Kaffee und Kuchen. Für die kleinen Gäste gab es Rund- fahrten mit dem Feuerwehrauto und selbstverständlich die Möglichkeit die Fahrzeuge in Augenschein zu nehmen. Herbstübung Am Samstag, den 02. November 2024 fand die diesjähri- ge Herbstübung unserer Freiwilligen Feuerwehr mit vielen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 interessierten Baindter Bürgerinnen und Bürgern statt. In diesem Jahr wurde ein Brand in der neuen Reithalle simuliert. Mit dabei waren außerdem die Jungenfeuer- wehr, das DRK Baienfurt-Baindt sowie die Feuerwehren Baienfurt und Weingarten. Bei einer spannenden Übung mit hervorragenden Sichtbeziehungen auf dem Gelände der Reitanlage kamen Feuerwehr und Bevölkerung voll auf ihre Kosten. Wir danken unseren örtlichen Hilfskräf- ten für deren Bereitschaft stets für unseren Schutz zur Verfügung zu stehen! Wohnen in Baindt Baugebiet Lilienstraße Im August dieses Jahres starteten die Bauarbeiten für ein weiteres Baugebiet der Gemeinde in der Lilienstraße. Die Erschließung umfasst 16 Bauplätze und konnte Ende 2024 abgeschlossen werden. Die Baukosten belaufen sich auf rund 900.000 €, die Arbeiten wurden von der Firma Dobler aus Kißlegg ausgeführt. Besonderes Merkmal des Baugebiets ist die zukunftsorientierte Energieversorgung: Jeder Bauplatz erhält eine eigene Erdwärmebohrung, die als nachhaltige Heizquelle dienen wird. Der Verkauf der Bauplätze ist für Mitte bis Ende 2025 geplant. Mit die- sem Projekt schafft die Gemeinde dringend benötigten Wohnraum und setzt zugleich auf eine umweltfreundli- che Infrastruktur. Natur und Klimaschutz Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahme Orts- ausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt hat bereits in der Vergangenheit ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanage- ment erstellt. Ziel ist es, Maßnahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich der Igelstraße konnte fertiggestellt werden. Beim Starkregen im Mai 2024 hat diese Maßnahme bereits vollumfänglich gegrif- fen und zeigte ihre Wirkung. Zukunft des ÖPNV im Gemeinderat beschlossen Der Ausbau des ÖPNV im Mittleren Schussental ist seit Jahren ein wichtiges Thema in der Kommunalpolitik. Ziel ist es, Mobilität neu zu denken, indem ein bürgernahes, be- darfsorientiertes und gemeindeübergreifendes ÖPNV-An- gebot entwickelt wird bzw. nach wie vor Bestand hat. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 2021 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschlossen wurde, wurden umfas- sende Verbesserungen des ÖPNV-Angebots erarbeitet. Die Weiterentwicklung des VEP ist der Klimamobilitäts- plan, der Ende 2023 verabschiedet wurde. Dieser Plan um- fasst neben dem Rad- und Fußverkehr auch den Ausbau des ÖPNV-Fahrplanangebots. Das neue Verkehrskonzept Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 soll schrittweise bis 2030 umgesetzt werden. In einem ersten Schritt sind unter anderem Taktverdichtungen im Fahrplanangebot der Linie 1 vorgesehen. Damit kann die kommunale Eben zukünftig über das Fahrplanan- gebot und die Bedienung von Haltestellen entscheiden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann somit ein attraktives ÖPNV-Angebot zur Verfügung gestellt werden, nicht zu- letzt um den CO²-Ausstoß senken zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der barrierefreie Ausbau der Bushal- testellen im Rahmen der Neugestaltung unserer Ortsmit- te. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität und Nutzung des ÖPNV bei, indem es den Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Unser Gemeinderat fasste in der Sit- zung vom 19. März 2024 den Beschluss, den gemeinwirt- schaftlichen ÖPNV ab dem 01. Januar 2027 umzusetzen und stimmte damit für die Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental. Am 19. Dezember 2024 wurden die Verkehrsbetriebe Schussental gegründet. Der Gemeinde- rat hat in dem Bewusstsein entschieden, dass ein guter ÖPNV ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. Der ÖPNV ist damit nicht nur Verkehrsmittel, sondern ein Baustein für eine gerechte, umweltfreundliche und lebenswerte Gesellschaft. Stadtradeln Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wurden 19.486 Kilo- meter von 87 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 26.892 Kilometer zurückgelegt. 11 Baindter Teams radel- ten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narrenzunft Raspler belegt mit 5.738 zurückgelegten Ki- lometern und 25 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 3.188 km und 10 Radelnden sowie die Reitergruppe Baindt mit 3.060 km und 14 Radelnden. E-Carsharing der Firma deer Am Dienstag, den 26. November 2024 fand die offizielle Standorteröffnung der E-Carsharing-Station in der Fi- scherstraße statt. Das neue deer-Fahrzeug kann an der Ladestation bequem per App für den gewünschten Zeit- raum reserviert und gebucht werden. Die Registrierung ist kostenlos. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahr- zeuge im Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württem- berg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Standorten beginnen und enden. Nähere Informationen zur Vorgehensweise sind auf un- serer Homepage zu finden. Kiesabbau im Altdorfer Wald - Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Boden- see-Oberschwaben Der Schutz unserer Wasserversorgung und unseres qua- litätsvollen Trinkwassers ist für den Gemeinderat sowie für die Gemeindeverwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Die Belange der Gemeinden Baindt und Bai- enfurt sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt werden im Regionalplan im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen unseres Erachtens nur unzureichend berücksichtigt. Kies- abbau in einem Bereich zu ermöglichen, indem er bisher ausgeschlossen war, gilt es zu hinterfragen, sodass der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben im Rahmen ei- ner Normenkontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof geprüft wird und möglicherweise dessen Unwirksamkeit festgestellt werden soll. Gremienarbeit Kommunal- und Europawahl – Ausscheiden und Ehrung von Gemeinderäten Nach der Europa- und Kom- munalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemein- deratssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremi- um stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinde- rat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Ge- meinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 unun- terbrochen dem Gre- mium des Gemeinde- rates der Gemeinde Baindt an. In Anerken- nung Ihrer Dienste wer- den ihnen für ihre 10-jährige kommunal- politische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Klausurtagung „Energie der Zukunft“ Für unseren Gemeinderat und einen Teil der Verwaltung ging es im Juli zu einer Klausurtagung „Energie der Zu- kunft“ nach Österreich ins Montafon. Neben einer Wan- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 derung um den Lünersee, stand auch die Besichtigung der Illwerke - des Kopswerk II (Pumpspeicherkraftwerk) auf dem Programm. Herzlichen Glückwunsch an unseren neuen Gemein- derat! Wir beglückwünschen die neu gewählten Mitglieder unse- res Gemeinderats zu deren Wahl am 09. Juni 2024 und wünschen viel Erfolg bei der anstehenden Gremienarbeit. Gemeinsam zukunftsorientiert zu handeln und innovative Ansätze zu entwickeln, wird entscheidend sein, um die Le- bensqualität in unserer Gemeinde nachhaltig zu gestalten. Bildung und Betreuung Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das Jahr 2024 war im Kin- dergarten Sonne, Mond und Sterne geprägt von Veränderung und dem Bekenntnis zu bewährten Konzepten. Im September wurde die bereits seit sehr vielen Jahren bestehende Konzeption wieder mit Le- ben gefüllt, verbunden mit räumlichen Anpassungen und einer Neustrukturie- rung der Häuser und Gruppen. Die drei Häuser des Kindergartens erhielten eigene Na- men, die nun auch in den Gruppennamen erkennbar sind: • Haus Sonne: Das Ursprungsgebäude des Kindergar- tens dient nun als Ort für die ältesten Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. • Haus Sterne: Im Gebäude, das gemeinsam mit Schul- kindern genutzt wird, entstand das „Haus der Sterne“. Dort befinden sich die Krippengruppen „Sternenlicht“ und „Sternenstaub“ sowie die altersgemischte Gruppe „Himmelszauber“ für Kinder ab drei Jahren bis ein Jahr vor der Einschulung. • Haus Mond: Der Neubau bekam den Namen „Haus des Mondes“. In den Gruppen „Regenbogen“, „Regentröpf- chen“ und „Sternschnuppe“ werden Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum vorletzten Kindergartenjahr betreut. Die Leitungen und pädagogischen Fachkräfte setzen mit ihrem Engagement und ihrer fachlichen Kompetenz Maßstäbe in der Arbeit mit den Kleinsten. Durch ihre her- vorragende und qualitativ hochwertige Betreuung wird den Kindern ein sicherer Raum zum Wachsen, Lernen und Entdecken geboten. Wir bedanken uns herzlich bei den Erzieherinnen und Erziehern sowie bei den Hauslei- tungen in unserem Kindergarten für deren kompetente Arbeit, deren Verbundenheit zu unseren Kindern und zur Kommune als Träger des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne. Im Bereich der frühkindlichen Bildung schlägt der Fachkräftemangel besonders durch. Oft muss vorhan- denes Personal Zusatzdienste verrichten, aushelfen und Lücken füllen, das ist nicht selbstverständlich, für dieses Engagement danken wir herzlich! Schulkindbetreuung Auch die Arbeit in der Schulkindbetreuung wird fordernder und umfänglicher. Im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagesbe- treuung für Grundschulkinder, gilt es auch in diesem Be- reich gut in die Zukunft zu denken. Mit einer Ganztages- grundschule in Wahlform ist Baindt bereits jetzt sehr gut aufgestellt, doch gilt es darüber hinaus zukünftig weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Mit viel Herz arbeitet das Team der Schulkindbetreuung, damit unsere Kinder eine gute Zeit in der Klosterwiesenschule erleben. Wir bedan- ken uns herzlich für die tolle Arbeit zum Wohle unserer Kinder. Gemeinsam konnte ein harmonisches und erfolg- reiches Betreuungsjahr gestaltet werden. Ein großer Dank gilt unseren Baindterinnen und Baind- tern für all ihr Engagement für unser Gemeinwesen im Jahr 2024! Dieser Rückblick könnte um viele weitere Themen und Ereignisse ergänzt werden. Doch sollen dies nur Aus- schnitte aus dem vergangenen Jahr sein, die einen Ein- blick in die vielfältigen Aufgaben und das Gemeinwesen in unserer Gemeinde bieten. Bei all den Baumaßnah- men und Herausforderungen, die es zu bewältigen gab, zeigte sich unsere Gemeindeverwaltung im Jahr 2024 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ganz besonders leistungsstark und hochmotiviert. Mit einer schlanken Verwaltung wurde richtig viel geleistet! Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofes, unserer Kindergärten sowie den Betreuungs- kräften in der Klosterwiesenschule. Gemeinsam sind wir ein großartiges Team! Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für ihre wertvolle Unterstützung. Bevor Dinge umgesetzt werden können, sind dies von Seiten des Gemeinderates zu beschließen. In zahlreichen Sitzungen, wurde um gute Lösungen und Entscheidungen gerungen. Darüber hinaus hat sich das Gremium in viele komplexe und fordernde Themen ein- gearbeitet und den Herausforderungen gestellt. Ich bin sehr dankbar für das wertschätzende und konstruktive Miteinander im Gemeinderat! Auch wenn die Zeiten schwierig sind und die wirtschaftli- che und geopolitische Lage angespannt ist, gilt es, unsere Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dazu gehören im Jahr 2024 die großen Baumaßnahmen wie die Sanierung eines Ge- bäudes unserer Klosterwiesenschule, des Feuerwehr- und Bauhofgebäudes sowie die Neugestaltung der Ortsmitte, aber auch Maßnahmen im Hinblick auf die Energiewende und den Klimaschutz bzw. Gesundheitsschutz! Unser starkes Gemeinwesen ist geprägt von Menschen, die sich in Vereinen, Institutionen, Kirchen oder im Stillen für andere einsetzen. Das herausragende Miteinander mit unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK und allen örtli- chen Hilfskräften ist ein Grundstein für unser gutes Mitei- nander. In Baindt können wir uns aufeinander verlassen. Herzlichen Dank an Sie alle! Dieses Gemeinschaftsgefühl ist zu jeder Zeit, doch besonders in diesen herausfordern- den Zeiten unbezahlbar. Mit Blick auf das Jahr 2025 bleiben wir dennoch ein we- nig optimistisch. Weiter haben wir fordernde Aufgaben zu bewältigen, doch sind wir auch gut aufgestellt und werden diese meistern. Wir freuen uns auf viele schöne Ereignisse, wie die Einweihungen der Ortsmitte, der Klos- terwiesenschule, des umgebauten Feuerwehr- und Bau- hofgebäudes sowie auf zahlreiche Feste und Jubiläen, die die Vielfalt und den Zusammenhalt in unserer Gemeinde zum Ausdruck bringen. Lassen Sie uns hoffnungsvoll und zuversichtlich nach vorne blicken! Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2025 von Herzen alles Gute, Gesundheit, Gottes Segen und viele tolle Momente in unserer schönen Gemeinde! Seien Sie herzlich gegrüßt Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Stellenanzeigen Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.400 Einwohnern als interessan- ter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. März 2025 eine/n engagierte/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Steueramt, im Amt der Kämmerei, in Teilzeit mit einem Beschäfti- gungsumfang von 50 Prozent. Ihre Aufgaben: • Grundsteuer • Gewerbesteuer • Hundesteuer Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbe- halten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Ar- beiten • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-An- wendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätig- keit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 19.01.2025 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unserer Kämme- rer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, EMail: w.abele@ baindt.de ) oder die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, EMail: f.stocker@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung der Gebühr für das Amts- blatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2025 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2025 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2025 per SEPA-Lastschrift- verfahren automatisch abgebucht, sofern eine Ein- zugsermächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Volksbank Bodensee-Oberschwaben IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Rechnungen erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Rechnungen mehr zustellen, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 14. Januar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ra- vensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner 05 Doppelhaushalt 2025 und 2026 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetrie- be Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 06 Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nut- zungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Spielmann“ 07 Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhau- ses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 08 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 10 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 11 Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohl- agerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 12 Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Narrensprung der Narrenzunft Ras- pler 2025 - Hinweis Konsumcannabis- gesetz KCanG Im Zuge der Planungen des Narrensprunges der Nar- renzunft Raspler am 26. Januar 2025 weist die Gemein- de Baindt auf folgende bestehende Regelungen zum Konsum von Cannabis hin: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsum- cannabisgesetz - KCanG) § 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegen- wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in de- ren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbau- vereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Ab- stand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbe- reich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. (..) Bei dieser Veranstaltung ist mit einer hohen Zahl an minderjährigen Besuchern und Besucherinnen zu rech- nen. Die Gemeinde Baindt weist daher auf das Kon- sumverbot in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hin. Diese ge- setzliche Regelung wird während der Dauer der Ver- anstaltung überwacht. Für den Bereich der Schenk-Konrad-Halle gilt des Wei- teren ein allgemeines Rauchverbot. Auch dieses wird durch die Ortspolizeibehörde kontrolliert. Um eine angenehme Veranstaltung für alle Beteiligten – Mitwirkende, sowie Besucherinnen und Besucher - zu gewährleisten, bittet die Ortspolizeibehörde darum, auf Rauchbomben oder Ähnliches vor/ während und nach dem Umzug zu verzichten. Ordnungsamt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wohin mit dem ausgedienten Weih- nachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Frie- senhäusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kos- tenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig ab- dekoriert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Wechsel beim Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 1 Ab dem 10. Januar 2024 übernimmt ein neuer Austrä- ger die Verteilung des Amtsblatts in Bezirk 1. Wir dan- ken dem bisherigen Austräger Simon Traudt herzlich für seinen Einsatz und wünschen dem neuen Austräger Luis Damoune viel Freude bei seiner Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Grünmüllablagerungen - Funken der Landjugend Baindt Auch in diesem Jahr wird der Funken der Landjugend Baindt wie gewohnt im Annaberg stattfinden. Der Fun- ken an dieser Stelle wurde durch das Regierungspräsi- dium Tübingen ausdrücklich genehmigt, allen Beteiligten Akteuren ist dennoch die Empfindlichkeit dieser Stelle im Naturschutzgebiet Annaberg bewusst und es erfolgt eine genaue Kontrolle des Ablaufes. Die Gemeindeverwaltung freut sich, die Landjugend un- terstützen zu können, mit Maß und Ziel an dieser Traditi- on festzuhalten. Für einen reibungslosen Ablauf müssen folgende Regelungen eingehalten werden: • Keine Ablagerung von privatem oder gewerblichem Grünmüll (Grünschnitt, Reisig, Weihnachtsbäume) durch Bürger oder Gewerbetreibende • Keine lange Vorlagerung des Brennmaterials an der Funkenstelle, um ein Einnisten von Tieren zu verhindern • Behandeltes Holz, Möbel oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden • Salut-/ Böllerschüsse sind zur Eröffnung der Veranstal- tung erlaubt Sollten Sie Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingun- gen der Funkentradition im Annaberg haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an das Ordnungs- amt 07502 9406-11, L.Heilig@Baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus.Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, kön- nen Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stava- rache@baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Januar und Sonntag, 12. Januar 2025 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Januar 2025 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 22588 Sonntag, 12. Januar 2025 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravens- burg, Tel: 0751 23 86 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikme- ter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Januar 11.01. Maskenbefreien – NZ Raspler DP + SKH 11.01.+12.01. Skikurs – Alpinteam 14.01. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 18.01. Räuberball – Lumpenkapelle SKH 18.01.+19.01. Skikurs – Alpinteam 19.01. Turnier Kreisjahrgangssichtung Tischtennis Sporthalle SV Baindt 25.01 Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01 Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01.+26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur goldenen Hochzeit! Am 20. Dezember 2024 feierten die Eheleute Anita und Anton Städele das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Egon Woblick feierte am 25. Dezember 2024 sei- nen 90. Geburtstag. Im Namen von Gemeinderätin Frau Graf erhielt Herr Woblick ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Schulnachrichten SBBZ Sehen SBBZ Sehen Baindt – Wohnen und Fördern Erwachsene Nach einem hoffentlich guten Rutsch ins neue Jahr 2025 wünscht Ihnen das SBBZ Sehen in Baindt viel Glück und Erfolg in all‘ Ihren Vorhaben! Hoffentlich können Sie mit neuer Energie und frischen Ideen Ihre Pläne umsetzen, haben schöne Erlebnisse, fröhliche Begegnungen und sammeln so herzenserfreuliche Erinnerungen für sich und Ihre Liebsten. Wir im SBBZ Sehen Baindt können auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurückblicken, welches wir mit einer wunder- vollen Advents- und Weihnachtszeit gebührend abschlie- ßen konnten. Wir schafften uns schöne Momente durch das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern, dem vorlesen von Geschichten und dem genießen von frisch gebackenen Plätzchen. Außerdem erhielten wir durch den Einsatz tatkräftiger Ehrenamtlicher die Gelegenheit ganz besondere Momente miteinander zu teilen: An der Stelle unseren herzlichsten Dank an die Bläser- gruppe „Böhmski“ aus Baienfurt, die uns am 2. Dezem- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ber 2024 zum abendlichen „Adventsspielen“ mit einer tollen Auswahl verschiedener Weihnachtsstücke verzau- berte und uns so einen gelungenen Einstieg in die Ad- ventszeit ermöglichte. Wir hoffen, Sie auch in diesem Jahr wieder als unsere Besucher begrüßen zu dürfen! Zudem durften wir zum 05. Dezember 2024 den Nikolaus bei uns willkommen heißen: Ein Glöckchen ertönte und es wurde still im Förder- und Betreuungsbereich. Schritte folgten und da stand er: Der Nikolaus mit weißem Bart, ro- tem Mantel, Bischofsstab, Mitra und dem goldenen Buch. Neugierig wurde der Nikolaus beäugt, der Bischofsstab durfte gehalten werden. Für jeden Einzelnen nahm sich der Nikolaus Zeit und sah im goldenen Buch nach, welche positiven Eigenschaften die jeweilige Person kennzeichne- te. Zum Schluss erhielt auch jeder noch ein kleines Säck- chen mit einer süßen Überraschung – die strahlenden Ge- sichter erhellten den Tag! An der Stelle bedanken wir uns bei Herr Geßler vom Lions Club für sein ehrenamtliches Engagement als Nikolaus bei uns zu Besuch zu kommen. Mit Herz und Humor hatte er so ein tolles Erlebnis für uns geschaffen, an das wir zurückdenken werden! Nun starten auch wir voller Tatendrang ins neue Jahr 2025, haben viele gute Ideen und freuen uns loszulegen: Können Sie sich vorstellen, ehrenamtlich Teil davon zu sein? Möchten Sie Ihre Zeit, guten Ideen und besonderen Talente einbringen? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen! Melden Sie sich gern bei Frau Sowa, erreichbar Mo-Do per Email: evelyn. sowa@stiftung-st-franziskus.de oder telefonisch unter: 07502/9419-4431. Simone Großmann Zur Informationi Energieberatung für einkommensschwa- che Haushalte wird verlängert Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg e.V. Insbesondere in der kalten Jahreszeit steigt der Energie- verbrauch und einkommensschwache Haushalte leiden unter hohen Energiekosten. Zusammen mit einer ineffi- zienten Energienutzung kann so eine finanzielle Überfor- derung entstehen, welche für die Betroffenen die Gefahr von Versorgungsunterbrechungen birgt. Kern des Projekts ist daher die aufsuchende Beratung ein- kommensschwacher Haushalte zum Thema Energiespa- ren. Ob Podcasts, Webinare in Fremdsprachen, regionale Informationsbroschüren oder Informationsstände – alle Angebote des Projekts „Energieberatung für einkom- mensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg zielen darauf ab, belasteten Personen- gruppen eine zeitnahe Unterstützung in Energiefragen zu bieten. Seit 2022 erreichte die Landesverbraucherzentrale so bereits über 1.600 Haushalte und führte 78 Veranstal- tungen durch.Dieses Projekt bietet finanziell belasteten Haushalten in ganz Baden-Württemberg Unterstützung bei der Energieeinsparung im Individualwohnraum an. Die finanzielle Entlastung durch Energieeinsparungen soll das Lebensumfeld in den betroffenen Haushalten nachhaltig verbessern. Gleichzeitig wird das Potenzial der Haushalte erschlossen, um eigenverantwortlich zum Kli- maschutz beizutragen. Tipps und Informationen zu den Angeboten der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-bawue. de/energie/energieberatung-fuer-einkommensschwa- che-haushalte-74779 Rabattaktion Carsharing in Baindt Mittlerweile gibt es das Carsharing der deer GmbH an über 375 Standorten in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen. Als kleines Dankeschön an alle Nutzerinnen und Nutzer gibt es nun eine kleine Freude in Form eines einmaligen Rabatts. Wenn Sie einfach bei der Buchung ihrer nächsten Fahrt mit dem deer-Carsharing den Rabattcode „REIN- DEER24“ angeben, erhalten Sie 24% Vergünstigung auf diese Fahrt. Der Gutschein ist bis zum 31. Januar 2025 gültig und pro Nutzerin bzw. Nutzer nur einmal einlösbar. Zu beachten gilt es zudem, dass die tatsächliche Fahrt ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes liegen muss. Weitere Informationen zum deer-Carsharing in Baindt fin- den Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https:// www.baindt.de/umwelt-verkehr/elektromobilitaet/ e-carsharing Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Januar – 19. Januar 2025 Gedanken zur Woche: Der Mensch ist nicht nach dem zu beurteilen, was er ist, sondern nach dem, was er liebt. Nur die Liebe macht ihn zu dem, der er ist. Aurelius Augustinus Samstag, 11. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. Januar – Taufe des Herrn 10.00 Uhr Baindt - EucharistiefeierMinistranten: Anna Renner, Robin Schnez, Anton Strehle, Niklas Alber, Jonas Elbs, Simon Elbs, Hannah Elbs († Martha und Josef Haug, Jahrtag: Rolf Feld- brügge) 17.00 Uhr Baienfurt – Neujahrskonzert mit der Kam- mermusikvereinigung Baienfurt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Dienstag, 14. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Januar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier Donnerstag, 16. Januar 7.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 17. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 18. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Rosa Vogel, Johan- nes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf) Sonntag, 19. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Leander Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte auf die Öffnungszeiten achten!) Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung v. 28.11.2024 Der Tagesordnungspunkt „Ersatzbeschaffung Heizung Gemeindehaus u. Kindergarten“ wurde auf die Janu- ar-Sitzung vertagt. Alle Mitglieder des Wahlausschusses haben an Schulungen teilgenommen. Die für die Wahl vorgeschlagenen Kandidaten werden gefragt, ob sie be- reit sind, für den Kirchengemeinderat zu kandidieren. Dem Antrag des Kirchenchors auf Kostenübernahme für Noten und Honorare wurde stattgegeben. Die Resonanz auf die vergangene Firmung war sehr gut. Die Jahres- versammlung der Josefine-Heine-Stiftung fand im Nov. statt. Von ihr werden Jugendprojekte gefördert. Die Rei- se des Jugendchors nach Paris war ein Erfolg. Auch der erste Erstkommunionelternabend ist gut gelungen. Viele Eltern waren bereit, Aufgaben zu übernehmen und sich einzubringen. 2025 wird es wieder eine gemeinsame „Mi- nistrantenhütte“ mit Baienfurt geben. Die Eucharistie - verstehen und Leben Ein Glaubensseminar, locker, entspannt und doch ernsthaft mit Pfr. Leo Tanner (Chur-Jonschwil) An 7 Abenden ab 30. Januar, jeweils donnerstags 19 bis 21 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Saulgau-Fried- berg, Steigstrasse 14 wird Pfr. Tanner Zugänge zur Feier der Eucharistie erschließen. Ausgehend vom Ritus werden Wandlungsschritte aufgezeigt, die eine heilende Wirkung haben und zu mehr Lebensfreude führen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Veranstalter: Dekanat Saulgau und Verein Praedicate Evangelium e.V. Weitere Info: www.praedicate-evengelium.de Mitgliederversammlung des Katholischen Kirchenchors Heute, Freitag, den 10.01.2025 veranstaltet der Katholische Kirchenchor seine Jahres- mitgliederversammlung. Begonnen wird um 18:30 Uhr mit einem öffentlichen Got- tesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Baindt. Danach treffen sich die Kirchenchormitglieder im Proben- raum zu einem kleinen Imbiss und der Versammlung selbst. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Baienfurter Kirchenkino Freitag, 10. Januar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt „The Chosen“ erzählt beindru- ckend anders und sehr anschau- lich das Leben und Wirken von Jesus von Nazareth. Nach Anga- ben der Macher wurde die Serie bereits von 600 Millionen Men- schen gesehen. Herzliche Einla- dung zur bisher nicht auf Deutsch veröffentlichten Weih- nachtsepisode „Heilige Nacht“, die einlädt, die Weihnachtszeit nicht im Dezember enden zu lassen. Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Röm 8,14 Freitag, 10. Januar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim 19.00 Uhr Baienfurt Kirchen-Filmabend „The Cho- sen”, Ev. Kirche (Eintritt frei) FSK 12 Sonntag, 12. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 13. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeinde- haus Dienstag, 14. Januar 14.30 Uhr Baienfurt Seniorennachmittag „Jahres- losung“ (Dr. D. Widmann) Mittwoch, 15. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 18.00 Uhr Baienfurt Abschlussgottesdienst Allianzgebetswoche, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl + Regina Herzer) Pfarrbüro geschlossen Am 23. Januar ist das Pfarrbüro wegen einer Fortbildung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zur Woche: Tauferinnerung „Ich bin getauft.“ Diese drei Wor- te müssen Martin Luther viel Kraft gegeben haben – so viel, dass er sie auf sein Pult schrieb, wenn ihn die Anfechtung überkam. Auch in der Evangelischen Kirche gibt es den Brauch, sich immer wieder an die eigene Taufe zu erinnern. So wird in manchen Gemeinden regelmäßig im Gottesdienst eine Tauferinnerung gefeiert.Die Besucher werden an den Taufstein gebeten. Mit Wasser wird ihnen ein Kreuz auf die Hand gezeichnet, und dazu ein Segensspruch und die Zusage mit auf den Weg gegeben: Du bist getauft – du bist Gottes geliebter Sohn, Gottes geliebte Tochter. Die Taufkerze erinnert auch zuhause an den Tauftag: Ich bin getauft. Nichts kann mich scheiden von Gottes Liebe. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: Thomas Max Müller / pixelio.de) Kinderkirche Wir treffen uns im neuen Jahr am 12.01.25 erst- mals wieder und starten um 10.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Baienfurt. Dazu laden wir Euch wieder herzlich ein. Euer KiKi-Team Seniorenkreis Am Dienstag, 14.1.2025 findet unser Senio- renkreis im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Unser Thema: „Gedanken zur Jah- reslosung“ mit Prädikant Dr. Dieter Wie- dmann. Ich freue mich, Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Ehejubiläum Sie feiern 2025 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Allianzgebetswoche 2025 Miteinander Hoffnung Leben 12.1. 10 Uhr - Dekan Dr. M. Hauff (Ev. Landeskirche K.Bez. RV) Immanuel Schubertstr. 28, RV 14.1. 19 Uhr - Pfarrer M. Schöberl (ev. Landeskirche Baienfurt) LKG Zeppelinstr. 9, RV 15.1. 19 Uhr - Jugendgottesdienst FCG Meersburger Str. 150, RV 16.1. 19 Uhr - M. Pfizenmaier (ev. Landeskirche) Baptisten Gartenstr. 99b, RV 17.1. 18 Uhr - A.+S. Dennenmoser (Gebetshaus RV) Gebetshaus RV Bachstr. 1, RV 19.1. 18 Uhr - Regina Herzer (vineyard) Ev. Kirche, Aachstr. 4, Baienfurt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 ALLIANZGEBETSABENDE 2025 Allianzgebetswoche.de/2025 MONTAGS, 19-20 UHR GEBETSHAUS RAVENSBURG, BACHSTR. 1 88212 RAVENSBURG 03.02. / 03.03. / 07.04. / 05.05. / 02.06. / 07.07. / 04.08. / 08.09. / 06.10. / 03.11. / 08.12. GRILL&PRAISE 12.07.2025, 16:30-21 UHR BUCHSEEHOF, BUCHSEE 1, 88273 FRONREUTE (ENTFÄLLT BEI SCHLECHTEM WETTER) TREFFEN ZUM GEMEINSAMEN LOBPREIS UND BEGEG- NUNG ÜBER DIE GENERATIONEN HINWEG ADONIA-KONZERT MOSE - GERETTET UND BEFREIT 24.04.2025, 19.30 UHR KULTUR- UND KONGRESS-ZEN- TRUM ABT-HYLLER-STR. 37-39 88250 WEINGARTEN GOTTESDIENST AM TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT 03.10.2025 19 UHR EINHEIT LEBEN - WIEDERVEREINIGUNG FEIERN Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr und laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aquarell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. ERSTES FASNETSWOCHENENDE Spätestens jetzt sollte der Sprungbän- del 2025 seinen Platz am Kopfputz ge- funden haben und die Gutzlesbeutel prall gefüllt sein, denn das erste närrische Wochenende steht vor der Tür. Bereits heute, am Freitagabend, werden ca. 30 Ras- pler beim traditionellen ANR-Regionenball in die Häser schlüpfen, bevor wir morgen am ersten Sprung in Neura- vensburg teilnehmen und mit der Laufnummer 37 (Um- zugsbeginn 13:30 Uhr), gemeinsam mit der Lumpenka- pelle Baienfurt-Baindt, die diesjährige Fasnet begrüßen. Am Abend wird offiziell der „Baindter Wald” erwachen und wer nicht weiß was es mit dem Raspler, seinem Weib und dem Oberwaldschrat auf sich hat, sollte definitiv dabei sein, wenn der Zunftmeister mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH das Maskenbefreien mit Narrentaufe auf dem Mühleparkplatz eröffnet. Anschließend geht das Programm in der Schenk-Konrad-Halle weiter. Die Schal- meien und die Lumpenkapelle werden erneut aufspielen. Diverse Ehrungen wird es geben und die Mädchen- und Männertanzgruppe werden ebenfalls ihr diesjähriges De- büt geben. Bei Speis und Trank wird es sicherlich ein toller närrischer Abend für Jung und Alt. Nach Bodnegg geht es dann am Sonntag, zusammen mit der Schalmeienkapelle Baindt und der Lumpenmusik Wilhelmskirch. Wir sind die Laufnummer 11 (Umzugsbe- ginn 14:00 Uhr) und somit ganz vorn dabei, bei hoffent- lich schönem Wetter. Die Busabfahrzeiten werden in unserer Zunft-App ge- pflegt und eventuelle Änderungen per WhatsApp kom- muniziert. Wir wünschen allen Narren, ob groß ob klein, ob Raspler oder auch nicht, a glückselige Fasnet 2025, gemäß dem Motto: „Jedem zur Freud´ und niemand zu Leid!” Euer Zunftrat Schwäbischer Albverein OG Weingarten Neujahrswanderung von Bermatingen nach Meersburg Wir treffen uns am Sonntag, den 12.01.2025 um 9.45 Uhr an der Bushaltestelle Charlot- tenplatz, Abfahrt 9.47 Uhr oder um 10.15 Uhr am Bahnhof Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ravensburg. Hinfahrt mit dem Zug ab RV und Rückfahrt mit dem Bus. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Die Gehzeit beträgt ca. 3 Stunden, 10 km, nur leichte Steigungen. Der Fahrpreis ist für Mitglieder 5 Euro, für Gäste 7 Euro. Eine Einkehr ist geplant. Bitte mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung ab 08.01.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei Unwetter und zu großer Kälte wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik an der Gewerblichen Schule Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 28. Januar 2025, um 18:00 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ra- vensburg einen Informationsabend über die Weiterbil- dung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten Fachar- beitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Ein- stieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konstruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Pro- jektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weiteren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Vorausset- zung für die Aufnahme in die Technikerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.gsravensburg.de entnehmen. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg; Telefon 0751/368 100, Fax 368 118 www.gsravensburg.de Das Ponticelli Ensemble spielt in der Alten Kirche Mo- chenwangen: „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am Freitag 24. Januar, Samstag, 25. Januar oder am Sonntag, 26. Januar auf eine besondere musika- lische Begegnung ein – ein Abend, der alle Sinne anspricht. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum. Bestehend aus Streichinstrumen- ten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinnliches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Freitag, 24. Januar, 19.30Uhr Samstag, 25. Januar, 17.00Uhr Sonntag, 26. Januar, 17.00Uhr (zugleich Finissage der Fotoausstellung von Egon Woblick) Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, 88284 Wolpertswende-Mochenwangen Einlass: 45 min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Optionale Sitzplatzreservierung Es besteht die Möglichkeit Sitzplätze über den Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de zu reservieren. Weitere Informationen: www.ponticelli-ensemble.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe BadenWürttemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persönliche Gespräche mit den Klient*innen. Sie beden- ken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswir- kungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts. Für eine profes- sionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen beglei- tet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Eh- renamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. In- teresse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfannenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de; Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Bodenauffüllung im Außenbereich – was ist zu beachten? Grundsätzlich benötigen Bodenauffüllungen im Außen- bereich ab einer Fläche von 500 Quadratmetern oder einer Höhe von mehr als zwei Metern eine behördliche Genehmigung. Aber auch kleinere Auffüllungen können genehmigungspflichtig sein, wenn diese beispielsweise in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt oder ein Biotop tangieren. In speziellen Gebieten (z.B. in Wäldern, Mooren, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebie- ten) sind Auffüllungen im Regelfall unzulässig. Alle Bo- denauffüllungen im Außenbereich einschließlich der nicht genehmigungspflichtigen sind nur dann zulässig, wenn Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 sie der Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen oder der Bewirtschaftungserleichterung dienen. Aufgefüllt werden darf nur mit Oberboden und kulturfähigem Un- terboden ohne Schadstoffbelastung und ohne Störstoffe (Bauschutt, Metall, Plastik, usw.). Die Bodenaufbringung muss fachgerecht durchgeführt werden. Nicht geneh- migte oder nicht fachgerecht durchgeführte Bodenauf- füllungen können zu einer Anzeige führen und mit einer Anordnung zum Rückbau enden. Dies kann mit hohen Kosten, empfindlichen Bußgeldern und hohem unnötigem Zeitaufwand für den Verursacher bzw. den Grundstücks- eigentümer verbunden sein. Daher empfehlen wir Ihnen bei Auffüllungen im Außenbereich frühzeitig Kontakt mit dem Bau- und Umweltamtes des Landkreises aufzu- nehmen. Die Mitarbeitenden beantworten Fragen zur Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben und geben Tipps zur sachgerechten Bodenverwertung. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zum Bau- und Umweltamt finden Sie unter www.rv.de/auffuellung Sichere Trinkwasserversorgung ist auf- wendig TWS erhöht Preise zum 1. Januar 2025 – Anpassung an Kostenstruktur und -entwicklung RAVENSBURG. Die Tech- nische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) passt zum 1. Januar 2025 den Arbeitspreis für Trinkwasser in ihrem Versorgungsgebiet in Ravensburg, Eschach und Weingarten an die Entwicklung und Struktur der Kosten an. Der Kubikmeter Trinkwasser kostet dann 1,50 Euro pro Kubikmeter brutto, also inklusive Steuern und Ab- gaben. Der Grundpreis bleibt für den gängigsten Zäh- ler (Q3=4) stabil. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern Trinkwasser und dem Zähler Q3=4 zahlt ab 1. Januar 2025 rund 1,88 Euro brutto mehr pro Monat. Dieser Zähler ist bei 94 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher eingebaut. Für die restlichen 6 Prozent der Anschlüsse erhöht sich der Grundpreis. Dies betrifft Kundinnen und Kunden mit Zäh- lern für einen höheren Verbrauch. Grund hierfür ist eine schrittweise Anpassung des Grundpreises an die tatsäch- liche Kostenstruktur je Zählergröße. Kontinuierliche Investitionen in die Infrastruktur „Trinkwasser ist unser wichtigstes Nahrungsmittel. Es ist ein kostbares Gut“, sagt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Ge- schäftsführer der TWS, und fügt an: „Die langfristige Sicherung einer zuverlässigen Versorgung mit gutem Wasser erfordert kontinuierliche Investitionen in die In- frastruktur, eine aufwendige Pflege des Netzes und gut ausgebildetes verantwortungsbewusstes Personal.“ In diesem Jahr hat die TWS zum Beispiel die Sanierung der Wasserinfrastruktur fortgesetzt; sie hat den Hochbehälter Greckenhof für 1,9 Millionen Euro erneuert. Der Hochbe- hälter hat ein Fassungsvermögen von mehr als drei Millio- nen Liter und kann damit die Ravensburger Weststadt für ungefähr drei Tage mit Trinkwasser versorgen. Rund 18,4 Millionen Euro hat die TWS in den Jahren 2011 bis 2023 in die Erneuerung und Ertüchtigung der Wasserversorgung investiert. In den kommenden Jahren sind weitere Investi- tionen von mehr als vier Millionen Euro pro Jahr geplant. TWS bleibt im preislichen Mittelfeld Die TWS werde laut Andreas Thiel-Böhm mit den neu- en Preisen aber nach wie vor im preislichen Mittelfeld der privatrechtlich organisierten Wasserversorger in Baden-Württemberg liegen. „Die Herausforderungen, auch in Zukunft genügend Trinkwasser in einwandfreier Qualität sicherstellen zu können, werden größer“, erklärt Andreas Thiel-Böhm. Klimawandel und steigende Kosten spielen hierfür eine große Rolle: „Wir werden unsere Kun- dinnen und Kunden jedoch weiterhin nicht nur zuverlässig beliefern, sondern auch möglichst günstig.“ Dafür brauche es aber auch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger: Er appelliert an sie, möglichst sorgsam und sparsam mit Wasser umzugehen. Herzliche Einladung zum Neujahrskon- zert der Kammermusikvereinigung Baienfurt Kammermusikvereinigung Baienfurt begrüßt neue Diri- gentin Isabel Gräfin Pachta Die Kammermusikvereinigung Baienfurt lädt Sie zu einem ganz besonderen Auftakt in das neue Jahr am Sonntag, 12. Januar 2025 um 17 Uhr in der katholischen Kirche „Mariä Himmelfahrt“ Baienfurt zum festlichen Neujahrskonzert ein. Wir freuen uns, das neue Jahr gemeinsam mit ihnen musikalisch zu beginnen. Der Eintritt zum Konzert ist frei, am Ende des Konzertes wird je- doch um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten. Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Zwei weitere Ladeparks bei Vetter gehen in Betrieb Pharmadienstleister hat 36 neue Ladepunkte für Elektro- fahrzeuge auf Firmengelände – Projekt in Zusammenar- beit mit der TWS umgesetzt Der Pharmadienstleister Vetter treibt die ökologische Mo- bilität im Unternehmen weiter voran: In Zusammenarbeit mit den Technischen Werke Schussental (TWS) sind 18 Ladestationen mit je zwei Ladepunkten an zwei Stand- orten des Familienunternehmens für die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter entstanden. Im Gewerbegebiet Erlen im Südwesten von Ravensburg sind es 13 Ladestationen, im Gewerbegebiet Mariatal südlich vom Zentrum kom- men zu den bestehenden drei Ladestationen noch einmal fünf hinzu. Seit 2020 haben Vetter und die TWS bereits 15 Ladestationen an den Ravensburger Standorten in der Schützenstraße, im Wiesental und in Mariatal sowie im ös- terreichischen Rankweil installiert. Henryk Badack, Senior Vice President Technischer Service / Internes Projektma- nagement, der die globalen Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens verantwortet, sagt: „Wir reduzieren kon- sequent CO2-Emissionen, sparen Energie ein und setzen auf grüne Technologien, um das Klima zu schützen. Eine zukunftsfähige, klimafreundliche Mobilität ist ein wichtiger Baustein unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Es ist ein großer Schritt nach vorn, dass wir die Ladekapazitäten für unsere Mitarbeitenden nun mehr als verdoppeln konnten.“ Nachhaltige Partnerschaft Die TWS hat Vetter wie schon in der Vergangenheit bei der Planung und Umsetzung der neuen Ladeinfrastruktur unterstützt. Der Lokalversorger hat die Stationen aufge- baut und kümmert sich im Betrieb um das intelligente Last- und Lademanagement sowie die Abrechnung mit Vetter. Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS, erklärt: „Mit diesem Projekt haben wir die Zusammenar- beit mit Ravensburgs größtem Arbeitgeber weiter ver- tieft. Elektro-Mobilität zahlt in die Nachhaltigkeitsstrategie unserer Kunden ein, wenn wie bei Vetter der Strom zum Laden der Autos aus erneuerbaren Quellen stammt.“ Die Versorgung der Ladestationen beim Pharmadienstleister erfolgt wie bei allen Stromkunden der TWS zu 100 Pro- zent mit Ökostrom. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Zukunft gestalten: Ein Jahrzehnt für Bildung und Kinderhilfe Schon immer haben sich Gabriele und Heinrich Griesha- ber für gesellschaftliche und soziale Belange engagiert. Einen besonderen Meilenstein hierfür setzten sie im Jahr 2014 mit der Gründung der Gabriele und Heinrich Gries- haber Stiftung. Im Mittelpunkt der Stiftung stehen zwei Herzensanliegen des Ehepaares: Bildung und die Förde- rung von Kinder- und Jugendhilfe. Auch nach dem Tod von Heinrich Grieshaber im Jahr 2020 setzt die Stiftung ihren engagierten Fokus auf diese Themen fort und feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen und Wirken. Zum Jubiläum beantwortete Stifterin und Stiftungsvor- ständin Gabriele Grieshaber einige Fragen: Frau Grieshaber, Sie haben sich bereits vor Stiftungs- gründung vielseitig engagiert. Was war Ihr Beweg- grund für die Gründung der Stiftung? Man kann sich immer und überall engagieren. Uns war wichtig, einen Fokus zu setzen und damit eine langfristige Unterstützung zu ermöglichen. Außerdem wollten wir unser Engagement nicht nur zu unseren Lebzeiten einbringen, sondern auch sicherstellen, dass unser Anliegen, jungen Menschen Chancen zu bieten, für immer weitergelebt wird. Welchen Zweck verfolgt die Stiftung? Wir unterstützen Projekte und Organisationen, die jungen Menschen Chancen ermöglichen, sich unabhängig ihrer Lebensumstände zu entwickeln. Wir haben viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft, die aufgrund ih- rer Lebenssituation hintenanstehen müssen und denen nicht jede Tür offensteht. Sie haben die gleichen Chancen verdient, wie Kinder aus stabilen Lebensverhältnissen. Des- halb fördern wir Angebote für Bildung sowie Kinder- und Jugendhilfe, die mehr Chancengleichheit ermöglichen. Wie hat sich das Engagement der Stiftung in den letz- ten zehn Jahren entwickelt? Mittlerweile sind es schon viele verschiedene Aktionen und Projekte, die wir unterstützt haben und laufend unterstüt- zen, ich habe sie nie gezählt. Wir haben einzelne große Förderprojekte, die wir über Jahre hinweg unterstützen. Oft ist es ja so, dass man einmal etwas unterstützt und dann nicht mehr. So muss die Organisation immer wieder neu nach Förderungen schauen. Uns ist wichtig, dass die Organisatoren sich mit dem Kern ihrer Arbeit beschäfti- gen können und unterstützen deshalb oft über mehrere Jahre. Gleichzeitig fördern wir auch viele kleinere Projekte. Egal, ob es sich um kleine oder große Hilfen handelt – wir sind insbesondere regional aktiv. An den Standorten von GRIESHABER Logistik fördern wir gezielt lokale Initiativen. Welche Förderungen haben Sie in den 10 Jahren Stif- tung am meisten bewegt? Wenn ich zwei Herzensprojekte nennen müsste, würde ich die Frühförderstelle der Stiftung Liebenau in Mark- dorf und die Lesewelten der Kinderstiftung Ravensburg hervorheben. Bei der Frühförderstelle bin ich immer wie- der in engem Kontakt mit den Menschen vor Ort. Es ist beeindruckend zu sehen, wie sie bereits in den ersten Monaten bei Entwicklungsverzögerungen gestärkt wer- den und jedes einzelne Kind an dem Entwicklungsstand „abgeholt“ wird, wo es steht. Die Lesewelten haben wir bereits vor Stiftungsgründung unterstützt. Vorlesen, Lesen lernen und in die Welten der Bücher einzutauchen ist unheimlich wichtig für die Ent- wicklung und Bildung junger Menschen. Das Engagement der Stiftung in diesen Projekten be- deutet mir viel, da ich an das Potenzial jedes einzelnen Kindes glaube und an die positive Veränderung, die wir gemeinsam bewirken können. Es liegen 10 Jahre hinter der Stiftung und noch viele Jahre vor ihr. Welche Zukunftsvision hat die Stiftung? Wir haben die Vision, dass jeder junge Mensch unabhän- gig von seinen Lebensumständen die gleichen Chancen bekommt und sich frei entfalten kann. Wir sind überzeugt, dass Kinder das grundlegende Recht haben, sich gleichbe- rechtigt zu entwickeln. Dabei soll jeder Zugang zu Ressour- cen und Möglichkeiten bekommen, die es ihm ermöglichen, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Wenn uns dies gelingt, können Innovation, Vielfalt und Ideenreichtum entstehen. Indem Kinder und Jugendliche in einem unterstützenden Umfeld aufwachsen, können sie ihre besten Fähigkeiten entdecken und entfalten, was nicht nur ihrem individuellen Wachstum zugutekommt, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. So können wir eine dynamische, kreative und integrative Zukunft schaffen. Was würden Sie den jungen Menschen, die die Stiftung unterstützt, mitgeben? Ich möchte den jungen Menschen, die wir unterstützen, mit auf den Weg geben, dass sie Herausforderungen stets mit einer positiven Einstellung begegnen sollten. In ihrem jungen Leben werden sie noch viele Hürden überwinden müssen, und es werden weiterhin Herausforderungen auf sie zukommen. Diese Erfahrungen werden sie nicht schwächen, sondern in ihrem Tun stärken und ermutigen. Mein Wunsch für jedes Kind ist, dass es mit diesem Mut durchs Leben geht und mit Freude auf das, was kommt und mit Zuversicht in die Zukunft schaut. Frau Grieshaber versprüht eine mitreißende Energie und man merkt, wie sehr ihr das Wirken der Stiftung am Her- zen liegt. Abschließend hebt sie hervor, was sie beim Han- deln der Stiftung stets verfolgt: Nur was wir von Herzen tun, kommt auch im Herzen der anderen an. Informationsabend der Edith-Stein- Schule 88212 Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77 Am Mittwoch, den 22.01.2025, findet von 18:00 bis 20:30 Uhr der Informationsabend der Edith-Stein-Schule Ra- vensburg zu folgenden Schularten statt: § Berufliche Gymnasien mit den Fachrichtungen Bio- technologie, Ernährungs-wissenschaft, Sozial- und Ge- sundheitswissenschaften § Berufskollegs mit den Profilen Gesundheit und Pflege, Ernährung und Haushaltsmanagement, und dem dualen Berufskolleg Soziales § Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz: in Form einer schulischen Ausbildung, einer praxisintegrier- ten Ausbildung und über den Kita-Direkteinstieg § 2-jährige Berufsfachschule mit den Profilen Ernährung und Hauswirtschaft bzw. Gesundheit und Pflege § AVdual (Ausbildungsvorbereitung mit und ohne Haupt- schulabschluss) Neben allgemeinen Informationen zur Bewerbung und zum Aufnahmeverfahren können zukünftige Schülerin- nen und Schüler sowie deren Eltern in Themenräumen und Profilfachräumen Einblicke in die jeweilige Schulart gewinnen. Dies ist eine gute Gelegenheit, um mit Lehr- kräften ins Gespräch zu kommen und von Schülerinnen und Schülern aus erster Hand etwas vom Schulleben an der Edith-Stein-Schule zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Nähere Informationen, auch zum zeitlichen Ablauf, finden Sie unter: www.ess-rv.de oder Facebook@Edith.Stein.Schule. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Viertklässler-Tag an der Realschule Weingarten am Freitag, 31. Januar 2025 Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern am Freitag, 31. Januar 2025 von 16:00 bis 18:30 Uhr, zum Viertkläss- ler-Tag an unserer Schule ein. Schulhausführungen, musi- kalische Darbietungen des Schulorchesters und viele Mit- machangebote aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Sport, Kunst und Hauswirtschaft geben Einblicke in unsere Schule. Eltern und Schüler haben die Möglich- keit zur individuellen Beratung für den bilingualen Zug. Weitere Anmeldeinformationen und -unterlagen sind un- ter www.realschule-weingarten.de verfügbar. B a u e r n v e r s a m m l u n g Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den 16. Januar 2025, um 13.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute die diesjährige B A U E R N V E R S A M M L U N G für die landwirtschaftlichen Ortsvereine Altshausen, Baienfurt, Baindt, Berg, Boms, Blitzenreute, Ebersbach-Musbach, Fleischwangen, Fronhofen, Guggenhausen/Unterwald- hausen, Horgenzell, Hoßkirch/Königseggwald, Mochen- wangen/Wolpertswende, Riedhausen und Wilhelmsdorf TOP 1: Andrea Gmeinder, neue Leiterin des LWA Ra- vensburg, stellt sich vor und berichtet über GAP, AFP und Neuerungen Gemeinsamer Antrag TOP 2: Franz Schönberger, Vorsitzender des Bauern- verbandes Allgäu-Oberschwaben berichtet über den aktuellen Stand Biosphärengebiet TOP 3: Stefan Loderer, Geschäftsführer des Bauern- verbandes, berichtet über Neues von der Ge- schäftsstelle Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder. Mit freundlichen Grüßen Stefan Loderer -Geschäftsführer- Was sonst noch interessiert Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen bis 31. März 2025 der Arbeitsagen- tur melden Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Ar- beitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich. Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elek- tronischer Anzeige Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeit- gebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan. de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die brows- erbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgän- gerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integ- rations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum in- klusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stich- tag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen einge- setzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehin- derten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem An- zeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur. de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/ schwerbehinderte-menschen. Für Fragen zum Anzeigeverfahren ist für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9770-333 eine Hotline eingerichtet. Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar. Investieren in Betongold: Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immobilie. Mit dem Im- mobilienbesitz sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. So gilt es beispielsweise die ab 2025 neu berechnete Grundsteuer, die primär bei Ein- und Zweifamilienhäusern oft zu einer höheren steuerlichen Belastung führt, aus finanzieller Sicht im Auge zu haben. Um auf alle Eventualitäten rund um das Thema Immobi- lien gut vorbereitet zu sein, benötigen Eigentümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kompetente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfahren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwer- kerleistungen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der Abschreibung in Sachen Ver- mietung? Wie kann man bei einer Immobilienübertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnut- zung, Vermietung und Sanierung bis hin zur Veräuße- rung oder dem Vererben der Immobilie beantwortet der aktuelle Ratgeber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Steuern rund ums Haus“ über die gebührenfreie Bestellhotline 08000 / 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Ich suche für meine allgemeinmedizinische Praxis eine freundliche Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Über Ihre Bewerbung freut sich das ganze Praxisteam. Dr. med. Rainer Eisele Elisabeth-Achler-Str. 3, 88339 Bad Waldsee-Reute (rainer.eisele@web.de) Stellungswechsel? Finde Deinen Job bei Prolana! Für unser Produktionsteam in Waldburg suchen wir neue Kolleginnen und Kollegen! Flexible Allrounder für unsere Textilproduktion Vollzeit bei 80-100% von „keine Erfahrung“ bis „Vollprofi“ Interesse? Einfach eine E-Mail mit Namen und Telefonnummer an: bewerbung@prolana.com Keine Bewerbungsunterlagen notwendig - wir melden uns! Prolana GmbH | Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | Tel. 07529 / 9721-0 Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. www.prolana.com BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik in Vollzeit im Zeitraum von Februar bis April 2025 Arbeitseinsatz mindestens 2 Wochen am Stück 200 € Prämie ab einem Zeitraum von 4 Wochen am Stück STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT TRAUERANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie Fußball Auch nach neuer Rechtschreibung wird Fußball mit ß geschrieben, da das Wort Fuß einen langen Vokal beinhaltet. Zur häufigen Falschschreibung hat stark beigetragen, dass die vom Weltfußball- verband FIFA veranstaltete Fußball-Weltmeisterschaft der Männer offiziell »FIFA Fussball-Weltmeisterschaft« heißt. In der Schweiz, wo die FIFA ihren Sitz hat, ist die Schreibweise mit ss korrekt. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ST IF TU N G K AT H O LI SC H E FR EI E SC H U LE Klösterle Mädchenschulen Ravensburg Klösterle Grundschule Theresia-Gerhardinger-Realschule mit offenem Ganztagsbereich Olgastr. 13 88214 Ravensburg Tel. 0751/36193-0 www.kloesterle-rv.de Tag der offenen Tür der Realschule mit offenem Ganztagsbereich Samstag, 25. Januar von 10:00-13:00 Uhr Gemeinsamer Beginn um 10:00 Uhr im Filmsaal Schuljahr 2025/2026 Aufnahme 5. Klasse Realschule | Informationsabend Mittwoch, 15. Januar um 19:30 Uhr Informieren Sie sich auch am Tag der offenen Tür, Freitag, 07. Februar 2025, über alle Angebote unserer Schule. Studienkolleg St. Johann Blönried Arnold-Janssen-Str. 10/1 88326 Aulendorf Telefon 07525 949-280 www.studienkolleg-st-johann.de www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Dienstag, 14. Januar 2025, 19:00 Uhr, Speisesaal RS/GYM Tag der offenen Tür am Freitag, 17. Januar 2025, gemeinsamer Beginn 14:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr REALSCHULE ST. KONRAD RAVENSBURG AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2025/2026 VERANSTALTUNGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2025. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Neuer Vorsatz 2025: Schöner Wohnen? Haller Raumgestaltung | 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 Mo–Fr 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr | haller-raumgestaltung.de Beratungs-termin sichern! 1400 m2 Ausstellungsfläche Raumgestaltung: – Bodenbeläge –Gardinen – Matratzen – Sonnenschutz – Boden legen, nähen, polstern, liefern, montieren Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 6,80 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 10.01.2025

            Infobereiche