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Amtsblatt_2023_07_21_KW29.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 21. Juli 2023 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. In diesem Jahr auf dem unteren Schulhof in Baindt! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sperrungen im Bereich der Ortsmitte ab Mitte nächster Woche (KW 30) Aufgrund der Umgestaltung des Dorfplatzes muss die Küferstraße bis zum Kreisverkehr ab Mitte nächster Woche (KW 30) gesperrt werden. Zunächst wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. Dabei sind folgende Umleitungsstrecken zu beachten: • Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg zum Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. • Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die Bäckereien sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor den Geschäften geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. • Von der Marsweilerstraße (Ortsmitte) herkommend ist der Kreisverkehr halb gesperrt. Hier gibt es eine Ampel- regelung. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. • Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle ebenfalls gesperrt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmende um Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Vor allem bedanken wir uns bei der Schalmeienkapelle Baindt e.V. für ihr Entgegenkommen und ihre Flexibilität, das diesjährige Weinfest auf dem unteren Schulhof zu feiern. Ihre Gemeindeverwaltung RATHAUS BÄCKEREI CAP-MARKT ÖPNV-ERSATZHALT RATHAUS in Fischerstraße SPERRUNG O R T S M I T T E PARKPLATZ SUPERMARKT U M L E I T U N G U M L E I T U N G Quelle Karte: https://openstreetmap.de/karte/ Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Windparkplanung nimmt das Thema Wasser in den Fokus Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald gründet Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit der Trink- wasser- und Energieversorgung im Altdorfer Wald“ Nachdem die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH im Frühjahr dieses Jahres die Planungsarbeiten aufgenommen hat, ist nun die Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit der Trinkwasser- und Energieversorgung im Altdorfer Wald“ als Bereicherung der Planungsarbeiten gegründet wor- den. Begleitend zu den Voruntersuchungen und der Informationssammlung im Vorhabengebiet Altdorfer Wald wird sich diese Arbeitsgruppe in den kommenden Monaten der Frage widmen, wie die Sicherung der Trinkwasserversorgung mit der Energiegewinnung durch Windenergieanlagen im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden kann. Die Bedeutsamkeit dieser Arbeitsgruppe wird durch den Teilnehmerkreis der initialen Sitzung un- terstrichen. So nahmen Vertreter des Umweltministeriums Baden-Württemberg, der beiden Regie- rungspräsidien Freiburg und Tübingen, des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben sowie für die obere Wasserschutzbehörde Vertreter des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und für die untere Wasserschutzbehörde Vertreter des Landratsamtes Ravensburg teil. Darüber hinaus sind die Wasserverbände Baienfurt-Baindt und Schussental Teil der Arbeitsgruppe. „Die Gründung dieser Arbeitsgruppe ist uns ein wichtiges Anliegen, da wir uns der Verantwortung für eine intakte Wasserversorgung sehr bewusst sind und mit Sorgfalt dieses Thema behandeln möchten, dass auch vielen Anrainer am Herzen liegt. Wir sind daher dankbar, dass wir für die hy- drogeologischen Untersuchungen die renommierte Beratungs-Gesellschaft Smoltczyk & Partner GmbH, kurz S&P, die durch ihre Zweig- stelle in Weinberg auch über regionale Expertise verfügen, gewinnen konnten“ erklärt Andreas Ring, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH. Im Rahmen dieses ersten Arbeitsgruppentreffens wurde zunächst das Projekt im Allgemeinen vor- gestellt. Anschließend skizzierte das Gutachterbüro den möglichen Ablauf der hydrogeologischen Untersuchungen. Die Anwesenden verständigten sich in der anschließenden Diskussion darauf, zunächst vorhandene Untersuchungsergebnisse und entsprechende Unterlagen zur hydrogeolo- gischen Beschaffenheit des Planungsgebiets zusammenzutragen, sodass diese dann vom beauf- tragten Gutachterbüro ausgewertet und in ein Konzept für den weiteren Untersuchungsumfang eingebunden werden können. Das Konzept soll in der Arbeitsgruppe im Herbst 2023 abgestimmt werden. Die bereits aufgenommenen Kartierungen zu Flora und Fauna an relevanten Punkten im Altdorfer Wald laufen indes weiter und werden noch bis ins Frühjahr 2024 andauern. Parallel dazu werden für die Bewertung von Boden, Wasser und Luft Großteiles vorhandene Karten und Dokumente wie zum Beispiel der Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg (WaBoA) herangezogen und ausgewertet. Nach Durchführung dieser Untersuchungen wird die vorhandene vorläufige Stand- ortplanung in eine belastbare Projektplanung überführt, womit voraussichtlich Ende 2024 dann erstmalig Rückschlüsse über die Anzahl und Platzierung von Anlagen sowie der geeignetsten An- lagentechnik vorgenommen werden können. Über das Projekt: Gemeinsam entwickeln die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und die iTerra Energy GmbH den Wind- park Altdorfer Wald in der Nähe von Ravensburg. Geplant ist ein Windpark mit bis zu 40 Anlagen, die gemeinsam eine Gesamtleistung von bis zu 280 MW besitzen. Damit können jährlich 170.000 Haushalte in Baden-Württemberg mit heimischem Strom versorgt werden. Dies trägt wesentlich zu unserer unabhängigen Versorgungssicherheit bei. Als eines der wichtigsten Ausbauprojekte in Baden-Württemberg trägt der Windpark Altdorfer Wald maßgeblich zu einer sicheren und klima- neutralen Energieversorgung in der Region bei. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Amtliche Bekanntmachungen Stromabschaltung im Bereich des Baindter Bädle Am Dienstag, 25. Juli 2023 bis Mittwoch, 26. Juli 2023 wird der Strom im Bereich des Baindter Bädle abgestellt. Der BBQ Butler der Firma Ackermann kann in dieser Zeit nicht genutzt werden. Grillen ist also nicht möglich. Gemeindeverwaltung Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden gelöscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 25. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 26. Juli wer- den dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Die Projektpartner: Die Windpark Altdorfer Wald GmbH ist eine Projektgesellschaft der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und der iTerra energy GmbH. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm leben ihr Motto „Verlass dich drauf“ jeden Tag. Der Auftrag der SWU ist seit über 150 Jahren die Sicherstellung der Daseinsvorsorge von Ulm, Neu-Ulm und der Region. Als kommunaler und moderner Dienstleister bietet die SWU eine breite Produktpalette rund um die Bereiche Energie, Trinkwasser, Telekommunikation und Mobilität an. Die Energiewende stellt das gesamte Land vor große Herausforderungen. Gelingen wird die Um- stellung auf regenerative Energien nur gemeinsam. Daher entwickelt auch die SWU verschiede- ne nachhaltige Kraftwerksprojekte in ganz Baden-Württemberg, um den Anteil der Erneuerbaren Energien stetig auszubauen. Ein Teil dieses Engagements ist der Windpark Altdorfer Wald. iTerra energy GmbH steht für fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Projektierung im Bereich der Windenergie. Der Projektentwickler für Erneuerbare Ener- gien aus Gießen (Hessen) hat mit seinem interdisziplinären Team bis heute Anlagen mit insgesamt 140 Megawatt umgesetzt. Weitere Projekte mit einem Umfang von etwa 1.200 Megawatt sind derzeit in der Entwicklung, davon etwa 70 Prozent auf Waldflächen. Durch die 30-jährige Erfahrung ist iTerra ein solider und nachhaltiger Partner an der Seite von Kommunen, Eigentümern und Interessierten. Windpark Altdorfer Wald GmbH Sommerpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 28.07.2023 Redaktionsschluss: 25.07.2023, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 18.08.2023 Redaktionsschluss: 15.08.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. Juli und Sonntag, 23. Juli AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Juli Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 23. Juli Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Württ., Tel.: 0751 - 4 37 99 Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Kinder-Sportolympiade Baindt – Schulhof und Fußballplatz an der KWS Do, 27.07.2023 14:00 6-11 0,00€ 2 Tischtennis Schnuppertraining Baindt – Sporthalle Fr, 28.07.2023 14:00 8-16 0,00€ 3 Den Wildbienen auf der Spur Baindt – Klosterwiesenschule Mo, 31.07.2023 09:00 6-12 2,00€ 4 Einführung in den Tennissport Baindt – Tennisanlage TC Baindt Mi, 02.08.2023 09:00 ab 6 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Baindt – Konzett Bauernhof Sa, 05.08.2023 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanutour auf der Schussen Oberzell – Auf der Schussen Do, 10.08.2023 12:15 ab 11 20,00€ 7 Waldabenteuer Baindt – Wald Fr, 11.08.2023 14:00 6-12 0,00€ 8 Raubzug durch Baindt Baindt – Alte Schule Sa, 12.08.2023 10:00 9-13 5,00€ 9 Piraten und Indianer Baindt – Schützenhaus Sa, 12.08.2023 10:00 6-10 5,00€ 10 Human-Table-Soccer spielen wie die Großen Baindt – Hof der Villa Di, 22.08.2023 15:00 6-18 0,00€ 11 Spaß und Spiel bei der Feuerwehr Baindt – Feuerwehrhaus Sa, 26.08.2023 14:00 ab 6 0,00€ 12 Mit Kindern kochen, in der Mühle - Gruppe 1 Baindt – Gaststätte „zur Mühle“ Mi, 30.08.2023 09:00 8-12 10,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz - Gruppe 1 Baienfurt – Bereitschaftsheim Sa, 02.09.2023 10:00 6-12 4,00€ 14 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz - Gruppe 2 Baienfurt – Bereitschaftsheim Sa, 02.09.2023 14:00 6-12 4,00€ 15 Steine bemalen mit dem Kunstkreis Baindt Baindt – Baindter Bädle Mo, 04.09.2023 14:30 6-12 0,00€ 16 Mit Kindern kochen, In der Mühle – Gruppe 2 Baindt – Gaststätte „Zur Mühle Mi, 06.09.2023 06:00 8-12 10,00€ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Sieglinde Nowak feierte am 14. Juli 2023 ihren 85. Geburtstag und Herr Oskar Halder feierte seinen 80. Geburtstag am 18. Juli 2023. Im Namen von Frau Rürup erhielten die Jubilare ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 14. Juli 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Anna Schoppel herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juli 29.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 01.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26.-27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Sommerfest im Kindergarten St. Martin „Endlich wieder mal Sommerfest!“, mit die- sen Worten begann das Sommerfest im Kindergarten St. Martin. Es waren alle zum Sommerfest eingeladen und fast alle sind gekommen. Ganz gespannt warteten Eltern und Geschwister auf die Darbietungen des Kindergartens. Trotz großer Hitze ga- ben alle ihr Bestes. Mit den Kleinsten aus der Krippe begann das vielfältige Programm. Sie zeigten, wie bunt der Krippenalltag sein kann. Die Fische Gruppe erzählte dem Publikum, was sie auf der langen Reise nach Kenia alles erlebt haben. Na- türlich wurde auch zu afrikanischer Musik in bunten Ge- wändern getanzt. In der Seesterngruppe ging man der Frage nach „Wie kommt das Wasser aus dem Wasser- hahn, was kann man alles mit dem Wasser machen!“ Zu einem Lied zeigten die Kinder, zu was man das Wasser alles gebrauchen kann. Für die letzte Strophe hatten alle Kinder eine Spritzpistole dabei, die Zuschauer aus der ersten Reihe wurden etwas nass. Auf Erkundungstour durch unser Dorf war die Frösche Gruppe. Mit dem neu gedichteten Lied über unser schönes Baindt überrasch- ten sie so manchen Zuschauer. Der Eisverkauf vom Elternbeirat fand bei den fast tropi- schen Temperaturen regen Zuspruch. Bei der Kasperle- vorstellung wurde die Prinzessin in eine Katze verzaubert. Dank Seppel und Kasper bekam der König seine Tochter wohlbehalten zurück. Viel zu schnell war der schöne Nachmittag vorbei! Zur Information Weitere Texte Information Forst BW Gewittersturm: Warnung vor Gefahren auf Waldwegen Der Gewittersturm vom Dienstag, den 11.07.2023, schlug eine Schneise der Verwüstung durch den Baindter und Bergatreuter Wald. Der Sturm war in einer Stunde vorüber. Was er allerdings angerichtet hat, wird man noch lange sehen. Die Sturmschneise zieht sich von Baindt Richtung Nordosten durch den Altdorfer Wald. Die Waldwege sind weitgehend wieder aufgesägt und vom Holz geräumt, bleiben im Bereich der Sturmschnei- se bis auf Weiteres aus Sicherheitsgründen aber ge- sperrt. Der Forstrevierleiter Thomas Keller appelliert an die Waldbesucher: „Respektieren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Absperrungen auf den Waldwegen. Auch im angrenzenden Wald zu den gesperrten Waldwegen ist der Zutritt untersagt. In den kommenden Wochen be- steht immer noch die große Gefahr, dass Äste herunter oder hängende Bäume umfallen können.“ ForstBW weist darauf hin, dass das Missachten von Ab- sperrungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Die Einzelwürfe von Bäumen auf Waldwegen abseits der Sturmschneise sind inzwischen weggeräumt und die Waldwege können von den Waldbesuchenden wieder genutzt werden. Allerdings werden auch dort Gefahren durch herabstürzende Äste und umfallende Bäume nicht ausgeschlossen. In diesen Bereichen erfolgt die Nutzung von Waldwegen im Rahmen des „allgemeinen Betre- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 tungsrechts nach Landeswaldgesetz“ und somit auf ei- gene Gefahr. Weitere Gewitterstürme können jederzeit auftreten und neue Schadensschwerpunkte schaffen. Bitte unterstützen Sie die Forstleute, damit diese die gefährlichen Holzerntearbeiten effektiv und in Ruhe durchführen können, indem Sie sich an die Absper- rungen halten. Der Forstbezirk Altdorfer Wald Verlängerung der Allgemeinverfügung: Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg weiterhin kritisch Kreis Ravensburg - Die Gewässer des Landkreises konn- ten durch die Niederschläge der letzten Tage nur kurz aufatmen. Kurze Gewitter führen zwar zu schnellen An- stiegen der Pegel. Nach Durchlauf der Welle sinken sie aber sehr schnell wieder auf das Ausgangsniveau. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflan- zen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertempe- raturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern wird das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 11.08.2023 verlängert. Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlange sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewäs- ser, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Er- wärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es weiterhin ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 11.08.2023. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Zuwiderhandlun- gen werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung unter www.rv.de/ bekanntmachungen. Agentur für Arbeit am Rutenfestmontag geschlossen Die Agentur für Arbeit Ravensburg ist am Rutenfestmon- tag, 24. Juli 2023 ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchgehend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Marktstand-Aktion 2023 des Polizeipräsidiums Ravensburg im Landkreisn Ravensburg Das Polizeipräsidium Ravensburg informiert Bürgerinnen und Bürger in der kommenden Zeit auf diversen Wo- chenmärkten der Region über wichtige Themen aus der Kriminal- und Verkehrsunfallprävention. Im Rahmen ihrer Sommertour geben geschulte Polizeibeamtinnen und Po- lizeibeamte des Referats Prävention zum Beispiel Antwor- ten auf Fragen zum Kriminalitätsfeld der Anrufstraftaten (sog. „Callcenter-Betrug“) und informieren darüber, wie man sich allgemein vor Kriminalität schützen kann. Im Verkehrsbereich wird das Thema Fahrrad- und Pedelec- sicherheit einen Schwerpunkt bilden. Die Präventionsbeamtinnen und -beamten werden an den nachfolgenden Terminen mit ihrem Mobilen Infor- mationsstand (MobIS) oder mit einem Infopavillon vor Ort präsent sein: Landkreis Ravensburg: - Weingarten: 26.07.23, 8-13 Uhr - Bad Waldsee: 01.08.23, 9-12 Uhr Die Marktstand-Aktion ist für alle Interessierten ein kos- tenloser Service des Polizeipräsidiums Ravensburg. Die Beratung findet unabhängig, neutral und unverbindlich statt. Eine Vielzahl von Flyern und Broschüren zu den verschiedenen Themenbereichen rundet das Informati- onsangebot ab. Hinweis: bei widriger Witterung können Termine kurzfris- tig entfallen. Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de . Neue Leitung für die Psychologische Beratung der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Erfahrene Sozialpädagogin und Supervisorin kommt in den Kirchenbezirk Ravensburg Zum 01.10.2023 startet Frau Jeanette Boetius mit 60% als Leitung für den Fachbereich Psychologische Beratung (PBS) in Ravensburg. Bereits ab September wird sie an einem Tag der Woche schon erste Termine wahrneh- men. Das Warten hat ein Ende – die Diakonie freut sich auf eine erfahrene Leitungsperson für das multiprofes- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sionelle Team und die Bedürfnisse von Kindern, Familien und Erwachsenen. Die Diplom-Sozialpädagogin (FH) und Supervisorin/ Coach (MSc)(DGSV) bringt langjährige Berufserfahrung aus unterschiedlichen Feldern der Kinder-/Jugend- und Familienhilfe und als selbstständige Beraterin mit. In den letzten Jahren war Frau Boetius bei der Diakonie Ha- senbergl e.V. in München als Leitung verantwortlich für mehrere Einrichtungen der Jugendhilfe und zuletzt auch Bereichsleitung für die schulbezogene Jugendsozialarbeit. „Ich freue mich sehr auf die spannenden neuen Aufgaben und die Zusammenarbeit mit einem engagierten und viel- seitigen Team. Für mich ist die Tätigkeit auch eine Heim- kehr in die Bodenseeregion, in der ich aufgewachsen bin.“ Im Rahmen eines Gottesdienstes am 22.10.2023 um 10:00 Uhr in der Stadtkirche Wangen wird Frau Boetius offiziell begrüßt und stellt sich der Öffentlichkeit vor. Mehr Informationen über unsere Homepage www.dia- konie-oab.de Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Schulabschluss Allen unseren Baindter Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schuleinrichtungen gratuliere ich im Na- men des Gemeinderats und ganz persönlich sehr herzlich zum bestandenen Schulabschluss und wünsche für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute. Ihre Simone Rürup Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg An der Realschule des Bildungszentrums St. Kon- rad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Aaron Schäfer und Melissa Neb Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Felix Haller; Alexander Haug; Ayla Spahlinger; Celine Hinz; Daniel Fischer; Alexander Nidens; Marisa Pfister Ein Lob erhielten: Ayla Spahlinger; Celine Hinz; Daniel Fischer; Marisa Pfister Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Spohn-Gymnasium Ravensburg Philipp Reinhardt und Paul Werges aus der Gemeinde Baindt haben in diesem Jahr am Spohn-Gymnasium in Ravensburg erfolgreich ihr Abitur abgelegt. Philipp erhält für seine hervorragenden Leistungen einen Preis und zudem Sonderpreise: Er erhält das Online-Sti- pendium e-fellows, einen Sonderpreis der Deutschen Ma- thematiker-Vereinigung für hervorragende Leistungen im Fach Mathematik und einen ebensolchen Preis der Deutschen Physikalischen Gesellschaft für herausragende Leistungen im Fach Physik. Wir gratulieren den beiden ganz herzlich zum bestande- nen Abitur und zu Ihren guten Leistungen. Wir wünschen ihnen für ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg! Schulleitung und Kollegium Bund für Umwelt und Naturschutz Junge Menschen werben für den BUND Der Bund für Umwelt und Naturschutz startet ein Wer- beteam im Landkreis Ravensburg: In den nächsten Wo- chen werden junge Menschen „ausschwärmen“, um für die Naturschützer im Kreis weitere Aktive und Unterstüt- zer*innen zu werben. Für den BUND werben sie, so Miller, weil dieser in zahlrei- chen Projekten besonders aktiv für die Umwelt und Natur ist und dabei unabhängig von Staat und Wirtschaft sei. Dazu brauche er die Hilfe vieler Bürgerinnen und Bürger, die selbst mitarbeiten oder finanzielle Beiträge leisten. In den nächsten Wochen werden nun BUND-Werber*in- nen von Haustür zu Haustür ziehen, um Aktive und För- der*innen suchen. Damit sich in die Werbeaktion keine „schwarzen Schafe“ einschleichen, werden die echten BUND-Werber*innen spezielle Ausweise mit sich führen. „Die von uns beauf- tragten Mitarbeiter*innen,“ betont Miller, „dürfen kein Bar- geld annehmen. Zusagen für Beitragszahlungen können jederzeit beim BUND storniert werden.“ Ziel der Aktion sei schließlich nicht „die schnelle Mark“, sondern ein langfris- tiger, breiter Rückhalt in der Bevölkerung. Vertrauen entstehe nur durch gute Naturschutzarbeit. So informieren die Werber*innen beispielsweise über die vielfältigen Aktivitäten des BUND im Kreis Ravensburg. Der BUND engagiert sich z.B. im Amphibienschutz, setzt sich für die für Entwicklung, Erhalt und Pflege von Feucht- und Streuobstwiesen ein, prüft Vorhaben und Planungen hinsichtlich Natur- und Klimaschutz und geht gegen über- mäßigen Flächenverbrauch vor. Ein großer Schwerpunkt für den BUND im Kreis Ravensburg liegt auch in der Um- weltbildung, v.a. durch die Organisation von Exkursionen, Kinder- und Familiengruppen und Schulkooperationen. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 29. Juli 2023 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zep- pelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren (gegenüber dem Bahn- hof), im EG statt. Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum Dienstag, 25. Juli erforderlich. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Es können verschiedene Muskeln von der Dystonie betrof- fen sein. Die verschiedenen Dystonieformen sind u. a.: Lidkrampf, Schiefhals, Schreibkrampf, Musikerdystonie, Stimmbandkrampf, Mund-Kiefer-Dystonie, generalisier- te Dystonie. Bei uns in der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unterschiedlichen Dystonieformen kennenlernen. Sich un- tereinander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annet- te Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Wir können nicht Probleme für andere lösen, aber wir können den Herrn mit ihnen bekannt machen. Corrie ten Boom Samstag, 22. Juli 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Marlene Stör, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Anna und Eugen Halder, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Mina Henle) Sonntag, 23. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 25. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 26. Juli 08.45 Uhr Baienfurt - ökum. Schulschluss-Gottes- dienst 10.15 Uhr Baindt - ökum. Schulschluss-Gottesdienst Donnerstag, 27. Juli Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 28. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 29. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 30. Juli - 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Michelberger, Jakob Spähn, Alina Michelber- ger, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach († Ludmilla und Rochus Illenseer, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Harro Krezdorn mit Ange- hörigen, Jahrtag: Margarete Vollmer, Anton Elbs) Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher bis 29. Juli im Urlaub!!!! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 22. Juli - 30. Juli 2023 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. September 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfarrer Bernhard Staudacher im Urlaub! Pfarrer Staudacher ist vom 8. Juli bis 28. Juli im Urlaub, in dieser Zeit entfallen die Werktagsgottesdienste in Baienfurt und Baindt, die Schülergottesdienste finden in beiden Kirchengemeinden als Wort-Gottes-Feiern statt. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Gottesdienste an Samstag oder Sonntag in dieser Zeit entnehmen Sie bitte dem Kirchenanzeiger oder der Homepage. Zum Kirchenkonzert am Sonntag, 20. August 2023, 19.00 Uhr, in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt, mit dem Posaunenquartett Tromposi und dem Organis- ten Ludwig Kibler, laden wir herzlich ein. Erhabene Posaunenklänge aus verschiedenen Jahrhun- derten und Orgelmusik präsentiert das Posaunenquartett „Tromposi“ mit dem Organisten Ludwig Kibler. Vier Posaunen von der Orgel begleitet oder im Wechsel- spiel sind eine außergewöhnliche Besetzung. Die freundschaftliche Zusammenarbeit des Posaunen- quartetts mit Ludwig Kibler besteht schon seit einigen Jahren. Zur Aufführung gelangt ein reizvoller Stilmix vom Frühbarock bis in die Moderne. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Kornwestheim nach Besigheim Termin 1.) Samstag, 16.9.23 ca. 20 km Sonntag, 17.9.23 ca. 12 km Termin 2.) Montag, 25.9.23 ca. 20 km Dienstag, 26.9.23 ca. 12 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Di- özese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Korn- westheim/Bahnhof - Ludwigsburg - Bie- tigheim - Großingersheim - Pleidelsheim - Übernachtung Hotel am Schillerplatz, Pleidelsheim. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof Besigheim besteht die Möglichkeit zur Heim- reise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bis 22.7.23 bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. Vielen Dank. Donnerstag, 27.7.2023, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juli 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Wir freuen uns sehr über Ihren Be- such. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Freitag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi 3 der Ev. Kirche Sonntag, 23. Juli 7. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Donnerstag, 27. Juli 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 30. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus Während der Ferien (30. Juli - einschließlich 09. Sep- tember) findet keine Kinderkirche statt. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Am ersten Sonntag im Mo- nat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu fin- den Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gedanken zum Wochenspruch „Neigschmeckt“ - ein Begriff der Zugereisten im schwä- bischen Kulturraum hin und wieder zu Gehör ge- bracht wird. Dahinter steckt die Vorstellung von einem „Wir“, die von hier sind und einem „Die Anderen“ und die gehören halt doch nicht so ganz richtig dazu - „neig- schmeckt“ halt. Ein Gedanke der in der Zeit, aus der unser Wochenspruch stammt, weit verbreitet war. Doch unser Bibelwort sprengt solche engen Denkhorizonte auf. Es macht klar: Durch die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die über Kultur und Sprachgrenzen, über Mentalitäts- und Bil- dungsgrenzen hinaus verbindet, hat sich alles geändert. Wer durch Jesus weiß, dass er Himmelsbürger und Got- tes Hausgenossin ist, gehört dazu und kann das auch andere spüren lassen. Dieses Statement halten wir als Christenmenschen hoch. Wir halten uns an ein „Wir“, das hineinnimmt und nicht ausschließt, weil Gott ja auch so mit uns umgeht. Gottes Segen! - Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Herzliche Einladung zum Gottesdienst im Grünen un- term neuen Sonnenschirm im Gemeindehausgarten 7x7 m ist unser neuer Sonnen- schirm im Ev. Gemeindehausgar- ten in Baienfurt groß. Er bietet künftig bei Festen des Kindergartens- und der Krippe Schatten und ein sonnengeschütz- tes Setting für Gottesdienste im Grünen. Mit einem Gottesdienst im Freien unter dem Motto „Wer unterm Schirm des Höchsten sitzt“ wollen wir den Son- nenschirm am 30. Juli um 10.30 Uhr ganz offiziell in Dienst nehmen. Wir freuen uns, von nun an die Gottesdienste im Gemein- dehausgarten auch bei starker Sonneneinstrahlung oder leichtem Regen verlässlich im Freien feiern zu können. Nach dem Gottesdienst laden wir zu einem kleinen Kirch- café mit Hefezopf, Kaffee und kalten Getränken ein. Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevan- gelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu be- kannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz be- sonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirman- denunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evan- gelischen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ich freue mich auf das Kennenlernen. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Sing & Pray Der Lobpreis-Liederabend wird aus organisa- torischen Gründen erst im Herbst stattfinden. Infos folgen nach den Sommerferien. --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitarbeitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Boden- see sowie der Kommune Baien- furt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnisse ver- bessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt - verlobt - und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorbereitungs- kurs, den wir für März 2024 pla- nen. Er will Paare dabei unter- stützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv miteinander zu kommunizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnissen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträume aus- zutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per E-Mail unter martin.schoeberl@elkw.de „Wenn die Ernte ausbleibt“ lautet das Motto des Offenen Bibeltreffs am Sonntag, 30. Juli, um 18.00 Uhr in der evang. Stadtkirche in Weingarten. Gastreferent ist Hermann Bauer, Gemeinschaftspastor des evang. Ge- meinschaftsverbandes Württemberg. Er wird über Jesa- jas Lied „vom unfruchtbaren Weinberg“ (Kapitel 5, 1-7) sprechen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. --- Unruhen in Indien: „Gott hat uns Hoffnung gegeben“ (Open Doors, Kelkheim) - Seit Ende April erschüt- tern gewaltsame Aus- schreitungen den Bun- desstaat Manipur im nordöstlichen Indien. Was als ethnischer Kon- flikt begann, wurde von Hindu-Extremisten genutzt, um Teile der Bevölkerung zu Gewalt gegen Christen aufzu- hetzen. Über hundert Christen wurden ermordet, Tausen- de ihrer Häuser sowie rund 400 Kirchen zerstört. Das Haus des Pastors und seiner Familie in Manipur so- wie all ihr Eigentum wurden zerstört. Partner von Open Doors brachten Hilfe und beteten für sie Extreme Gewaltausbrüche und Vertreibung Zehntau- sender Menschen In Manipur leben auch die beiden Volksgruppen der über- wiegend hinduistischen und politisch einflussreichen Mei- tei sowie der mehrheitlich christlichen Kuki, die in der Minderheit sind. Die Kuki hatten friedlich protestiert, nach- dem das Oberlandesgericht Manipur angeordnet hatte, den Meitei den Status einer „geschützten Minderheit“ mit erheblichen Privilegien zuzuerkennen. Außerdem waren Angehörige der Kuki zum Verlassen ihrer traditionellen Wohnorte in einigen Waldgebieten aufgefordert worden. Bei ihren Protesten wurden die Kuki heftig attackiert, ob- wohl das Oberste Gericht Indiens die Entscheidung des Oberlandesgerichts Manipur als „absolut falsch“ bezeich- net hatte. Jedoch haben hindu-extremistische Gruppen in dem von der hindu-nationalistischen Partei BJP (Bharatiya Ja- nata Party) regierten Bundesstaat den Konflikt für ihre religiöse Agenda genutzt. Obwohl zunächst auch Hindus betroffen waren, richtete sich die Gewalt schnell gegen die Christen der Kuki und der Meitei. Mehr als 50.000 von ihnen wurden vertrieben und Tausende ihrer Häuser zerstört. Ihnen fehlen Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Deshalb sind viele in Hilfslagern, Schulen und Gemeinde- zentren in den Stammesgebieten untergebracht, andere sind in benachbarte Bundesstaaten geflohen. Partner von Open Doors haben unter größten Schwierig- keiten umgehend Hunderte Hilfsgüterlieferungen in die Gebiete gebracht. Die Angriffe auf Dörfer, Eigentum und Leben hatten indes trotz Präsenz des Militärs zugenom- men. Viele Christen, die alles verloren haben, sind dank- bar für die schnelle Hilfe, bitten aber dringend um Gebet. Michan*: „Wir konnten nur um unser Leben fliehen. Mehr als die Lebensmittel schätze ich euren Mut, hierher zu kommen. Ihr habt ein Herz für die Menschen. Die Le- bensmittel sind keine kleine, sondern eine sehr große Hilfe. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben. Gott segne euch.“ Kiminlong*: „Danke, dass ihr zu uns gekommen seid [...]. Ihr habt riskiert, uns zu helfen, für uns zu beten und uns anzuhören. Eine größere Liebe und Brüderlichkeit kann ich nicht finden. Wir haben nichts. Ich weiß nicht, wie es meinem Mann geht, weil er geblieben ist, um das Dorf zu bewachen [...]. Wir wären auch tot, wenn Gott uns nicht gerettet hätte. Er hat uns mehr gegeben als Lebensmittel. Er hat uns Hoffnung gegeben.“ Indien belegt Platz 11 auf dem Weltverfolgungsindex, seit 2014 nimmt die Gewalt gegen Christen zu. Bitte beten Sie für Frieden in Manipur und für die verfolgten Christen im Land. *Name geändert Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Der Kreative Montag bietet an Juli: 24.07. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.07. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany August: 07.08. B. Schwartz-Glonneg- ger: „Urlaubsträume „ Aquarell 14.08. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren 21.08. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papierstreifen“ 28.08. C. Welle-Lebherz: „Reduziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB gewinnt erstmals den Schussenpokal Im Zuge der Vorbereitung nahm der SVB am alljährlich stattfindenden Schussenpokal teil, welcher in diesem Jahr beim SV Horgen- zell ausgetragen wurde. Rädels Mannschaft stieg am Freitag ins Turnier ein und erreichte nach einem holprigen Start, 1:1 gegen den VfL Brochenzell, durch ein 2:0 gegen den Gastgeber aus Horgenzell dann doch re- lativ souverän das Viertelfinale am Samstag. In diesem wurde man vom Gegner aus WRZ nach einer Ecke früh geschockt, drehte die Partie schlussendlich aber noch im ersten Durchgang und ging verdientermaßen mit 4:1 als Sieger vom Platz. Am Sonntagmorgen bekam die Baindter Mannschaft es dann mit einer ersatzgeschwäch- ten Mannschaft aus Mochenwangen zu tun, welche der Baindter Offensivpower über 50 Minuten kaum etwas entgegen zu setzen hatte - Endstand 2:0. Damit zog der SVB verdient ins Finale ein, wobei man mit dem SV Vogt einem altbekannten „Rivale“ aus der Kreisligasaison 21/22 gegenüberstand. Auch wenn der SVV zwischenzeitlich die Chance auf die Führung ausließ, dominierte der SVB weitestgehend die Partie und ging so auch in der ersten Halbzeit durch einen Abstauber von Dischl in Führung. Da der Bezirksliga-Meister in der Folge seine Chancen aber mangelhaft ausspielte, hatte der SVV kurz vor Schluss sogar nochmal die Chance auszugleichen - Benjamin Walser parierte allerdings stark gegen Szembek. Damit gewinnt der SVB erstmals in seiner Vereinsge- schichte den Schussenpokal, bedankt sich beim SVH für die tolle Organisation und freut sich bereits darauf im nächsten Jahr den Titel wieder verteidigen zu dürfen. Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 24.07.23, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 07.08.23 Pizza-Essen, Bad Waldsee 21.08.23 Eis essen, Baienfurt 28.08.23 Baindter Runde Treffpunkt ist jeweils 18.15 Uhr am Dorfplatz. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. KIDs-Cup U12 Bezirksstaffel 1: TC Baindt - TC Altshausen 0:6 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zum letzten Saisonspiel empfing die Baindter Kids-Cup- Crew die bisher auch sehr erfolgreiche und sehr sympa- thische Mannschaft aus Altshausen. Es gab wieder einige hart umkämpfte Spiele, die die Zuschauer und Fans in Atem hielten, doch leider konnte dieses Mal keines davon gewonnen werden. Mit insgesamt drei Siegen und zwei Niederlagen schlie- ßen unsere jüngsten Tenniskids ihre erste Saison sehr er- folgreich ab. Besonders freut es, dass der Spaß am Sport für alle im Vordergrund stand. Unsere Nachwuchsspieler haben viel dazugelernt und sind schon jetzt unglaublich heiß auf die nächste Saison! Macht weiter so - Rafael, Jo- nathan, Cedric, Elias, Lenny, Josefine und Jakob! Junioren U15 Kreisstaffel 1: TC Leutkirch - TC Baindt 4:2 Am Freitag machte sich die U15 des TC Baindt zum letz- ten Spiel in dieser Saison auf. In Leutkirch warteten die Spieler der zweiten Mannschaft. Das Spiel startete bei heißen Temperaturen um 15:15 Uhr. Vinzent Neubauer, unsere Nummer 2, hatte ein sehr um- kämpftes Spiel mit vielen langen Ballwechseln. Am Ende musste er sein Match aber leider knapp mit 7:5 und 6:4 abgeben. Unser Spieler auf Platz 3, Marian Dorn, verlor den ersten Satz 4:6. Im zweiten Satz konnte er das Blatt aber wenden. Somit musste der Match-Tiebreak ent- scheiden, den er leider knapp mit 10:8 verlor. Maurice Zimmermann spielte auf Position 4, er verlor sein Einzel recht deutlich mit 6:3 und 6:0. Wieder einmal das längste Match präsentierte Christiane Haupter. Den ersten Satz konnte sie klar mit 6:1 gewinnen. Der zweite Satz zog sich, bei schwülwarmen Temperaturen, durch unzählige Ein- stände. Christiane musste im Tiebreak den Satzausgleich hinnehmen. Der Match-Tiebreak musste entscheiden, dort unterlag sie leider denkbar knapp mit 12:10. Damit war die Entscheidung leider schon nach den Einzeln gefallen, Leutkirch führte uneinholbar mit 4:0. In den Doppeln konnten die Baindter trotzdem nochmal ihr ganzes Können zeigenund beide Matches gewinnen. Christiane Haupter und Maurice Zimmermann gewan- nen das erste Doppel mit 6:3 und 7:6. Im zweiten Doppel siegten Vinzent Neubauer und Marian Dorn recht klar mit 6:3 und 6:3. Bei Grillwurst und gemütlichem Beisammensein ließen die beiden Mannschaften den langen Spieltag und auch die gesamte Saison gemeinsam ausklingen. Alle Spie- ler der U15 freuen sich schon auf die Verbandsrunde im nächsten Jahr. Junioren U18 Kreisstaffel 1: TC Baindt - TC Altshausen 3:3/7:7/56:50 Am Samstag empfingen wir den ungeschlagenen Platz 1 der Tabelle, TC Altshausen. Während Lukas Zöschinger und Johannes Neubauer ihre Matches deutlich gewannen, musste Tim Pantoffelmann sein Einzel leider knapp abge- ben. Besonders spannend wurde es bei Silja Amm, bei der es nach ausgeglichenen zwei Sätzen zum Match-Tie-Bre- ak kam, welches unglücklicherweise mit 10:8 an Altshau- sen ging. Mit einem Zwischenstand von 2:2 mussten also die Doppel über den Ausgang der Begegnung entschei- den. Beim Doppel Johannes Neubauer/ Maurice Zimmer- mann mussten wir leider nach zwei Sätzen den Gegnern gratulieren. Nach gewonnenem ersten Satz kämpfen sich Pantoffelmann/Zöschinger durch den Zweiten, welchen sie dann aber verloren. Die Entscheidung brachte also das Match-Tie-Break, in welchem beide Seiten ihr bestes Tennis spielten und jeweils einen Matchball abwehrten. So gelang es erst beim Stand von 9:10 unserem Doppel, drei Punkte hintereinander zu machen und dieses Match mit 6:2 4:6 12:10 für sich zu entscheiden. Damit bleiben sowohl das Doppel Pantoffelmann/Zöschinger als auch unsere Mannschaft für diese Saison ungeschlagen und das End- ergebnis von 3:3 Matches, 7:7 Sätze, 56:50 Spielen zeigt, dass es sich auszahlt, um jeden Punkt zu kämpfen. Da un- ser letzter Gegner nächste Woche der bisher sieglose SV Eberhardzell ist, ist der Aufstieg nun so gut wie gesichert. Herren 30 Bezirksliga: TA TSV Fischbach - TC Baindt 5:4 Am vergangenen Sonntag traten wir zu unserem letzten Verbandspiel der Saison in Fischbach an. Nach der knap- pen 4:5 Niederlage in der Vorwoche beim Heimspiel ge- gen Bad Saulgau, wollten wir es diesmal besser machen. Bei angenehm sommerlichen Temperaturen konnten wir auf 6 Plätzen starten. Nach den Einzeln stand es nach Siegen von Stefan und Ralf Boenke, sowie Lars Hinner 3:3. Wobei man sagen muss, dass leider 2 Partien, die verloren gingen niemals hätten verloren werden dürfen... Nach langen taktischen Beratungen bzgl. der Doppel- aufstellung, rechneten wir uns eigentlich gute Chancen aus, das Saisonfinale erfolgreich gestalten zu können. Leider war es uns nicht vergönnt, da nur das 2er Doppel mit Lars Hinner und Ralf Raubald an diesem Tag sieg- reich vom Platz gingen und unser Doppel 3 mit 9:11 im Match-Tiebreak das Nachsehen hatte. Somit mussten wir uns unseren Gegnern leider erneut mit 5:4 geschla- gen geben. Herren 40 Bezirksstaffel: TA SV Herlazhofen - TC Baindt 2:4 Nach den Einzeln stand es wieder mal 2:2 (Gratulation an Andi Bosch zu seinem ersten Einzelsieg !) und wie schon so oft, die Doppel mussten die Entscheidung bringen. Hierbei haben wir uns in dieser Saison schon des öfteren bewährt. So auch dieses Mal! Sascha und Rafael, als auch Andi und Michael konnten ihre Partien mit jeweils 2 klaren Sätzen für den TC Baindt gewinnen. Somit können wir mit ausgeglichenem Punk- testand und einem Tabellenplatz im Mittelfeld die Saison mit einem sehr guten Ergebnis beenden. Es spielten: Sascha Wösle , Rafael Grabherr, Michael Trotzki und Andi Bosch. An dieser Stelle noch meinen großen Dank, an „ a l l e „ Mannschafts- Mitglieder, der Herren 40. Ihr wart dieses Jahr ein Su- per-Team, mit einem großen Teamgeist und Zusammen- halt: beim Daumendrücken, im Training, beim Wirtedienst, beim kollegialen Zusammensein, auf und neben dem Platz. Es war eine tolle Saison 2023! Euer Rafael. Herren 50/1 Bezirksoberliga: TC Baindt - TC Isny 5:4 Am heißesten Tag des Jahres, die heißeste Begegnung. In den Einzeln hatten uns Volker Hillebrand klar und Josef Spöri in einem hart umkämpften MTB, zwei Punkte sichern können. Peter Schmitt und Wolfi von Bank verloren leider ihr Match im MTB. Stefan Schäfer holte uns souverän den nächsten Punkt. Leo Reich verlor dann, leider klar, gegen einen sehr starken Gegner. Stand nach den Einzel 3:3. Wir starteten die Doppel dann in der 7er-Aufstellung. Leo und Josef im Doppel-eins, Stefan und Volker im Dop- pel-zwei und Peter und Wolfi im Doppel-drei. Leo und Jo- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 sef verloren leider klar. Stefan und Volker gewannen klar. Das Zünglein an der Waage war nun das Doppel-drei. Ein Krimi, den wir dann im MTB mit Stand 13:11 nach 3 abge- wehrten Matchbällen, zu unseren Gunsten entscheiden konnten. Die letzte Möglichkeit den Klassenerhalt zu si- chern war hart erkämpft! Alle Beteiligten kamen, zum Glück, unbeschadet durch den heißen Tag. Der Flüssigkeitsverlust wurde danach noch bei einem gemütlichen Grillabend ausgeglichen. Herren 65 Verbandsstaffel: TC Isny - TC Baindt 0:6 Schon vor dem letzten Spiel gegen den TC Ravensburg konnten sich die Baindter im Spitzenspiel zweier bis dahin noch ungeschlagener Mannschaften die Meisterschaft und den Aufstieg in die Oberligastaffel sichern. Nach 4 Siegen in den Einzeln mit der Maximalausbeute von 8:0 Sätzen blieben Doppel1: R.Puk/W.Graf sowie Leo und Max Reich im Doppel2 ungeschlagen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und Max Reich im Doppel. Damen 60 Staffelliga: TC Baindt - TC Langenargen 4:2 Gluthitze! 35°! SIEG! Nach den Einzeln lagen wir mit 3:1 in Führung. Im Doppel konnten wir den notwendigen Punkt zum Sieg holen. Es schwitzten: Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Cordula Nehls und Andrea Strehle. Herren 65 Doppelrunde: TC Baindt - TC Meckenbeuren-Kehlen 4:0 Mit dem Sieg gegen Meckenbeuren ging für die Herren 65 die diesjährige Doppelrunde zu Ende. Auch in dieser Saison konnten wir wieder den Gruppen- sieg feiern und blieben in diesem Wettbewerb, der seit 2 Jahren ausgespielt wird, in allen bisherigen 10 Matches siegreich. Die Doppel JSpöri/K.Göppert, R.Puk/H.Marschner in Run- de1 sowie W.Graf/J.Spöri und E.Feurle/H.Marschner in Runde2 ließen ihren Gegnern keinen einzigen Satz. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri, Klaus Göppert, Charly Marschner. Herren 70 Doppelrunde: TC Meckenbeuren-Kehlen - TC Baindt 0:4 Durch den 4:0 Sieg gegen den Tennisclub Meckenbeu- ren-Kehlen beendeten die Baindter Herren 70 ungeschla- gen die Verbandsrunde 2023. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser beherrschten mit 6:1 und 6:0 ihre Gegner klar und erzielten die 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille mussten nach einem 6:0 und 3:6 in den Match-Tie- Break und erhöhten mit einem souveränen 10:2 das Er- gebnis auf 2:0. Karl Heinz Hänssler und Franz Wiest ließen mit einem 6:0 und 6:0 in der zweiten Runde ihren Gegnern keine Chance und erhöhten auf 3:0. Günter Kessler und Kurt Hoffmann mussten nach einem 6:3 und 3:6 ebenfalls in den Match-Tie-Break, den sie nervenstark mit 10:7 ge- wannen und somit das Endergebnis zum 4:0 Sieg her- stellten. An dieser Stelle sei Lothar Braun, Willy Fischer, Georg Gössner, Karl Heinz Hänssler, Oskar Halder, Kurt Hoffmann, Günter Kessler, Helmut Maier, Ulli Spille, Karl Volz, Franz Wiest und Mannschaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum großartigen Ergebnis der Verbandsrunde 2023 beigetragen haben, herzlich gedankt, ebenso den Spielerfrauen, die für das leibliche Wohl gesorgt haben. Musikverein Baindt Wir freuen uns auf viele bekannte Ge- sichter bei unseren nächsten Auftritten Am vergangenen Wochenende war wie- der einiges los. Am Freitagmorgen durf- ten wir die Baindter Blutreitergruppe nach Bad Wurzach zum Blutfreitag begleiten. Abends stand dann unser alljährlicher Kameradschaftsabend an. Bei leckerem Essen und dem ein oder anderen Getränk lie- ßen wir den Blutfreitag gemütlich ausklingen. Am Sonn- tag sahen wir uns dann alle zum Frühschoppen beim Marktplatzfest in Baienfurt wieder. Bei bestem Wetter durften wir die Festbesucher unterhalten. Dieses Wo- chenende legen wir eine kleine Pause ein, aber dann geht’s am 30. Juli auch schon weiter. Wir freuen uns, für Sie den Frühschoppen auf dem Baindter Weinfest spielen zu dürfen. Eine Woche später, am 6. August 2023, sind wir vom Musikverein Berg zu ihrem Musikfest, anlässlich ihres 100-jährigen Jubiläums, eingeladen. Wir hoffen, am Straßenrand in Berg auch viele Baindter Gesichter zu se- hen. Danach verabschieden wir uns erstmal in die Som- merpause. Damit wir dann am 24. September 2023 vol- ler Energie beim Umzug auf dem Cannstatter Volksfest teilnehmen können. Reitergruppe Baindt Kinder- und Jugendzeltlager 2023 Von Donnerstag, den 27. Juli bis Sams- tag, den 29. Juli 2023 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Märchen“. Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben, aber auch gemütliche Märchen- abende sind garantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern undÜbungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte, bitte bis Samstag, den 22. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängten Listen eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2023 Bei der Ortsmeisterschaft 2023 konnten die Flintenweiber die 10-jährige Siegesserie des MFC Sulpach stoppen und sich erst- mals zum Ortsmeister küren. Ortsmeister: 1. Platz Flintenweiber 2 436 Ringe 2. Platz MFC Sulpach 431 Ringe 3. Platz Freiwillige Feuerwehr 422 Ringe 4. Platz Flintenweiber 1 409 Ringe 5. Platz Kunstkreis Baindt e.V. 363 Ringe 6. Platz Musikverein Baindt 349 Ringe 7. Platz Narrenzunft Raspler Baindt 342 Ringe 8. Platz Landjugend Baindt 290 Ringe 9. Platz AH Volleys 281 Ringe 10. Platz Schalmeienkapelle Baindt 280 Ringe Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wanderpokal: 1. Platz MFC Sulpach 713 Teiler 2. Platz Freiwillige Feuerwehr Baindt 823 Teiler 3. Platz Flintenweiber 2 879 Teiler 4. Platz Flintenweiber 1 880 Teiler 5. Platz Narrenzunft Raspler Baindt 1000 Teiler 6. Platz Landjugend Baindt 1017 Teiler 7. Platz Musikverein Baindt 1178 Teiler 8. Platz Kunstkreis Baindt e.V. 1363 Teiler 9. Platz AH Volleys 1703 Teiler 10. Platz Schalmeienkapelle Baindt 1965 Teiler Bester Schütze Schütze: Mannschaft: 1. Platz Sonntag Patrick MFC Sulpach 125 Ringe 2. Platz Rauch Simone Flintenweiber 2 124 Ringe 3. Platz Konzett Moritz Freiwillige Feuerwehr 115 Ringe 4. Platz Schnez Carolin Flintenweiber 2 109 Ringe 5. Platz Oelhaf Roland Narrenzunft Raspler Baindt 105 Ringe 6. Platz Moosmann Klaus Kunstkreis Baindt e.V. 99 Ringe 7. Platz Heilig Niklas Musikverein Baindt 97 Ringe 8. Platz Kostka Kai Landjugend Baindt 94 Ringe 9. Platz Oelhaf Tobias AH Volleys 79 Ringe 10. Platz Stauber Martin Schalmeienkapelle Baindt 78 Ringe Schützenkönig Jannis Kaplan 176,1 Teiler Allen Schützen Herzlichen Glückwunsch Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teil- nahmean der Orstmeisterschaft ! Blutreitergruppe Jubiläumsprozession in Bad Wurzach mit starker Beteiligung unserer Jugend - DANKE für 30 Jahre Quartier bei Fami- lie Zweifel Zum 50. Mal beteiligten wir uns als eigene Gruppe beim Heiligblutfest am Freitag, 14. Juli 2023 in Bad Wurzach. Bereits am Pfingstmontag durfte Berthold Steinhauser bei der Gruppenführerversammlung in Bad Wurzach die Ehrenurkunde in Empfang nehmen. Die Hei- ligblut-Reliquie von Bad Wurzach, der Überlieferung nach, ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wird seit mehr als 250 Jahren in der Barockkirche auf dem Gottesberg bei Bad Wurzach aufbewahrt. Seit 1928 findet zu Ehren des Heiligen Blutes jedes Jahr am zweiten Freitag im Juli eine Reiterprozession statt. Ab den 1960er Jahren schlossen sich immer mehr Baind- ter Reiter den Gruppen Ravensburg und Bad Wurzach an, um an der Heiligblutverehrung teilzunehmen. Im Jahre 1972 beteiligten wir uns erstmals als eigene Gruppe Baindt mit damals 21 Reiter. Die Gruppe wurde geführt von Ge- org Baumeister bis ins Jahr 1981, als er dort Festordner wurde. Ab 1982 übernahm der Gruppenführer der Blutrei- tergruppe Baindt, Georg Steinhauser auch diese Aufgabe in Bad Wurzach. Er begleitete dieses Amt alljährlich bis ins Jahr 2022. Aufgrund der Neuorganisation als ein- getragener Verein, durfte nun der neue Gruppenführer Berthold Steinhauser beim Jubiläum die 43 Reiterinnen und Reiter anführen Ein besonderer Dank gilt den 13 Jugendlichen, die dis- zipliniert und mit Interesse bei der Prozession mitgeritten sind. Wir freuen uns auch, dass der ehemalige Baindter Pfarrer, Dekan a.D.Heinz Leuze wieder dabei war. Ein herz- liches Danke gilt den Musikerinnen und Musikern des Mu- sikvereins Baindt, die uns dieses Jahr zum 28. Mal bei der Prozession im Stadtbereich von Bad Wurzach wieder sehr schön begleiteten. Erstmals 1984 und bis ins Jahr 2002 jährlich sowie seit 2004 im 2-jährigen Rhythmus geben die Prozessions- und Parademärsche dem Blutritt einen festlichen Rahmen. Da wir In Bad Wurzach auf ein Quartier angewiesen sind, durften wir viele Jahre zusammen mit der Blutreitergrup- pe Ravensburg bei der Familie Anton und Luzia Kratten- macher bis zu ihrem Tod im November 1993 unsere Pferde zum Hl. Blutfest unterstellen und stets beste Verpflegung genießen. Ab dem Jahr 1994 bei den Familien Zweifel und Schiller in Bad Wurzach-Untergreut. An dieser Stelle zu erwähnen ist, dass unsere Gespannfahrer und auch ei- nige Reiter traditionell all die Jahre mit Pferden, Kutsche und sämtlicher Ausrüstung bereits am Donnerstag nach Bad Wurzach aufbrechen und bei den Quartiergebern sehr gut versorgt sind und wurden. Werner Elbs, 1. Vorsitzender der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. nutzte beim Zusammensein nach der Prozessi- on die Gelegenheit die Familie Zweifel mit Dankesworten und einem Präsent für 30 Jahre Quartierbereitstellung zu ehren. Zitat: „30 Jahre durften wir hier zu Gast sein. Das ist für uns Anlass „Vergelt´s Gott“ zu sagen, für all die Mühen und Arbeit die Ihr auf euch genommen habt, damit wir beim Hl. Blutfest unseren Glauben stärken konnten und bei Geselligkeit und Andacht miteinander frohe und schöne Stunden verbringen konnten.“ Gruppenführer, Fahnen- und Standartenreiter (Bild: Mar- tin Dengler) Anritt zum Gottesberg Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2023 - Wir ziehen um Nach dem unser Weinfest nach zwei- jähriger Pause letztes Jahr wieder wie gewohnt stattfinden konnte, ziehen wir dieses Jahr, auf- grund von Bauarbeiten, vom Dorfplatz auf den Schulhof vor die Sporthalle. Der neue Ort gibt uns auch einen neuen Rahmen zur Ge- staltung des Weinfestes; Der Freitagabend wird dieses Jahr ausfallen. Dafür starten wir am Samstag 29. Juli um 18:00 Uhr mit der Rock-Coverband „Self Control- the 80´s Band“, die Band, welche die 80er wieder auf erleben lässt. Der Eintritt ist dieses Jahr frei und natürlich gibt es auch am Samstagabend den berühmten Schalmeienbecher, Im- biss, unseren beliebten Beerenweinstand und was natür- lich nicht fehlen darf, der Weinstand. Am Sonntag den 30. Juli eröffnet die Böllergruppe Baindt um 10:30 Uhr das Frühshoppen und der MV Baindt sorgt für beste Frühshoppen Stimmung. Genauso startet dann auch die große Tombola, das Kin- derprogramm, die Oldtimer werden einfahren und wieder ein tolles Bild abgeben mit den schönen Pkw, Traktoren und Motorrädern. Ab 11:30 Uhr gibt es wieder unseren beliebten Mittagstisch, an dem ihr euch wieder vielseitig kulinarisch verwöhnen lassen könnt. Nach dem Mittag um 13:30 Uhr startet der imposan- te Fahrzeugkorso mit anschließender Ausfahrt durchs Ländle. Ab 14:30 Uhr dürfen wir die BANALOS Big Band begrüßen, die für ordentlich Stimmung sorgen wird. Bevor dann die Oldtimer von ihrer schönen Überlandfahrt zurück kom- men werden und nochmal für reichlich „Benzingespräche“ sorgen werden. Gegen 15.45 Uhr findet dann unsere große Tombola Ver- losung statt, bei der es wieder Chancen auf großartige Hauptpreise geben wird. Viel Glück! Um 17:00 Uhr geht es dann fließend in die Abendunter- haltung mit der Band „RoyBlech“ für einen schönen Wein- festausklang, selbstverständlich mit reichlich Verpflegung am Wurst und Getränkestand. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Grüne Liste Baindt Die „Grüne Liste Baindt“ vom Orts- verband B‘90/Die Grünen Weingar- ten-Baienfurt-Baindt trifft sich am 21.07.2023 in der Gaststätte „Zur Müh- le“ ab 19:30 Uhr. Folgende Themen sind vorgesehen: - Vorstellung des Ortsverbandes B‘90/Die Grünen Wein- garten-Baienfurt-Baindt - Leitfaden vom Umweltbundesamt „Konflikt um Winde- nergie, akzeptable Lösungen für Kommunen finden“ - Windkraft im Altdorfer Wald - Vorbereitung zum kommunalen Wahlkampf ab dem Herbst 2023 Willkommen sind auch Bürgeinnen/Bürger die Interesse an diesen Themen haben und sich austauschen wollen. Mit den besten Grüßen Antje Claßen und Michael Spiegel Wohnraum schaffen ohne Neubau, Flächenversiege- lung und massiven Rohstoffverbrauch Der neugegründete Ortsverband „Bündnis 90/Die Grü- nen Weingarten-Baienfurt-Baindt“ beschäftigte sich auf einer Veranstaltung im Baienfurter „Neunerbeck“ mit dem Wohnraumprojekt „Aus Alt mach zwei und mehr“. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Planung von Umbauten in Einfamilienhäusern, um bereits vorhande- nen Wohnraum effizienter zu nutzen. Die Grünen möch- ten erreichen, dass sich mehr Kommunen im Landkreis an diesem Projekt beteiligen. Gemeinwesenarbeiterin Christa Gnannn hat die Kom- mune Bodnegg dazu motiviert, sich an dem Projekt zu beteiligen. So können die Bodnegger Immobobilienbe- sitzer die geförderte Beratung durch Architekt*innen in Anspruch nehmen. Ausgangspunkt waren die Bedürf- nisse von Senioren, die nach dem Auszug der Kinder in einem zu groß gewordenen Haus alleine leben. Sie sind mit Unterhalt und Pflege von Hause und Garten kräfte- mäßig überfordert, wollen aber im Haus bleiben. Junge Familien hingegen suchen händeringend nach einer grö- ßeren Wohnung. Der Einzug dieser Familien - oft auch der Kinder mit eigenen Familien - in eine durch Ausbau geschaffene zweite Wohnung würde beiden Parteien nützen. In dem neuen„Mehrgenerationenhaus“, in dem sich die Senioren in dem altersgerecht gestalteten Erd- geschoss einrichten, könnte beste Nachbarschaftshilfe in beide Richtungen ( z.B. bei der Haus- und Gartenpflege, Kinderbetreuung ) praktiziert werden. Senioren können länger im eigenen Haus leben, würden nicht vereinsamen und hätten durch die Mieteinnahmen eine Entlastung bei Umbau- und Sanierungsarbeiten. Junge Menschen und Familien hätten genügend Wohnraum und ein gutes so- ziales Umfeld für ihre Kinder. Gesellschaftliche Vorteile dieses Projekts gegenüber dem Neubau von Wohnungen seien der geringere Flächen-,Ressourcen-, Erschließungs- und Finanzbedarf. Auf Grund dieser Überlegungen entwickelte Gnann das Pionierprojekt „Aus Alt mach zwei und mehr“ für die Ge- meinden Bodnegg, Schlier, Waldburg und Grünkraut . Im Laufe dieses Projekts können interessierte Senioren eine vom Land geförderte Beratung durch Architekten für ei- nen möglichen Umbau in Anspruch nehmen. Seit Mitte 2021 ließen sich 80 Hauseigentümer beraten. 16 Häuser wurden bereits umgebaut, bei ähnlich vielen beginnen zeitnah die Umbauarbeiten. Nachdem Gnann mit diesem Projekt bei der Förderrunde des Landes „Innovativ wohnen BW“ einen Preis gewon- nen hat, hat das Land das Projekt in die Landesförderung übernommen und bezuschusst die Inanspruchnahme ei- ner Beratung durch einen Architekten im laufenden Jahr mit einer „Beratungsprämie“ von bis zu 400 Euro. Die grüne Kreisrätin Hildegard Fiegel-Hertrampf, die grü- ne Stadträtin in Weingarten Hermine Städele sowie der Architekt Andreas Knitz möchten nun durch eine Initia- tive erreichen, dass Christa Gnann auch im Auftrag des Landratsamtes oder des Gemeindeverbands Mittleres Schussental andere Kommunen bei der Betreuung des Projekts unterstützen kann. Denn das Fördergeld für die Beratung muss den Teilnehmern des Projekts über die Kommune ausgezahlt werden. Den Kommunen obliegt auch die Aufgabe, das Projekt durch Öffentlichkeitsar- beit bekannt zu machen und vor allem im Rahmen der kommunalen Seniorenarbeit zu unterstützen. Zuerst muß die Kommune also am Projekt beteiligt sein. Dann kann ein Eigentümer aus dieser Gemeinde sich von einem Ar- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 chitekten beraten lassen und sein zuständiges Rathaus muss für ihn den Antrag auf Auszahlung der Beratungs- prämie stellen. In dem anschliessenden Gespräch wurden auch Prob- leme bei der Umsetzung dieses Projekts angesprochen. Auf einen Teil der gewohnten Wohnfläche zu verzichten, sein Haus umzubauen und eine fremde Familie im Haus aufzunehmen, fällt Senioren nicht leicht. Im Alter von 60 Jahren ist ein solcher Entschluss leichter als im Alter von 80 Jahren. Man bekommt evtl. auch noch einen Kredit bei der Bank. Somit ermutigt Knitz dazu, schon im frü- heren Alter eine vorausschauende Planung zu beginnen. Von Seiten der Kommune besteht - wie das Gespräch mit der Bauamtsleiterin der Gemeinde Baienfurt, Anja Lenkeit, ergab - oft das Problem, dass der Einbau einer zweiten Wohnung Befreiungen von einem Bebauungsplan erfordert. Manchmal ist die aufwändige Änderung eines Bebauungsplans notwendig. Lenkeit hofft auf bundes- gesetzliche Änderungen, die Bebauungsplanänderungen erleichtern. In einem ergänzenden Referat mit dem Titel „Altersan- gepasste Ertüchtigung des vorhandenen Wohnraums“ wies der Architekt Andreas Knitz auf die Notwendigkeit einer guten Beratung hin: „Welches Potenzial hat mein Haus? Welche Optionen habe ich?“ Knitz plädierte für die Einrichtung eines Planungs- und Dienstleistungs-Netz- werks aus Pflegestützpunkten, Kommunen, Handwerk, Architekten. Die aktuelle Wohnungsnot macht es notwen- dig, alle Potenziale zu aktivieren. Zumal Senioren einfach gerne länger im eigenen Haus bleiben wollen und gerne nicht allein!! Die Beratung dazu muss unkompliziert und kompetent erfolgen. Laut Gnann ist es wichtig, dass sich möglichst noch 2023 möglichst viele Kommunen an die- sem Projekt des Landes beteiligen. Sie fürchtet bei aus- bleibender Nachfrage um die Förderung der Beratung für Umbauwillige. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Bergwanderung über die Leiter des Steinebergs Von Immenstadt geht es mit der Bergbahn auf den Mit- taggipfel. Auf aussichtsreichen Wegen, Wurzeln und Trep- penstufen kommen wir zum Steineberg. Geübte dürfen die 17 m lange Eisenleiter direkt zum Gipfel benützen. We- niger Trittsichere bleiben auf dem Normalweg. Die Platten der Grauen Wand bilden einen Kontrast zum steilen Auf und Ab im Wald bis zur Einkehr in der Alpe Gund. Durch den Steigbachtobel, begleitet von Wasserfällen und Gum- pen, geht es zurück zum Parkplatz Mittagbahn. Treffpunkt Sonntag 30.07.2023 um 8.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 5 Stunden, 400 hm (3/4 Stunde steil bergauf) Abstieg 970 hm. Fahrpreis 22,00 Euro für Mitglieder. Bergfahrt 15,00 Euro (14,00 Euro Senioren) Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und Bergschuhe erfor- derlich.Vesper, Trinken, Stöcke und Wechselschuhe. An- meldung ab 26.07.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung Irene Klingler, email: klinglerirene@ gmail.com Bei schlechtem Wetter Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Hallenbad Baienfurt Ferienöffnungszeiten Das Hallenbad Baienfurt geht nicht gleich mit Ferienstart in die Sommerpause, sondern bleibt 2,5 Wochen mit Fe- rienöffnungszeiten in Betrieb. Ab Donnerstag, 27.07, dem ersten Sommerferientag, gel- ten dann unsere Ferienöffnungszeiten. Ferienöffnungszeiten Donnerstag, 07:30 - 21:00 Uhr Freitag, 06:30 - 21:00 Uhr Samstag, 13:00 - 18:00 Uhr Sonntag, 07:30 - 18:00 Uhr Montag - geschlossen Dienstag, 14:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 14:00 - 21:00 Uhr In dieser Zeit finden Ferien-Schwimm-Crash-Kurse statt. Wir bitten darauf Rücksicht zu nehmen. Schließzeit Am Samstag, 12.08.2023, 13:00 Uhr wird der große Hal- lenbad-Stöpsel gezogen und das Becken geleert, für Rei- nigung und Revision. Das Hallenbad bleibt dann für ins- gesamt 3 Wochen geschlossen. Geplante Öffnung nach der Sommerpause ist am Samstag, 2. September 2023, 13:00 Uhr. Wir wünschen unseren Badegästen erholsame Sommer- ferien, einen schönen Sommer und freuen uns auf den Saisonstart am Samstag, 2. September 2023. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt OPEN-AIR-KINO in Baienfurt Herzliche Einladung am Freitag, 28. Juli 2023 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Wit- terung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit dem franzö- sischen Spielfilm „Belle & Sebastian - Ein Sommer voller Abenteuer“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) - Regionalgruppe Allgäu - Einladung Wir laden Sie ein Samstag, den 05. August 2023 ab 14:00 Uhr, Treffpunkt: Bahnhofsgaststätte „Barfüsser“, Leutkirch/Allgäu. Offene Fragestunde zum Sozialrecht. Ob Schwerbehinderung, Schwerbehindertenparkplatz, Umschulung, Reha, Rente, Pflege oder Sozialleistungen. Wir stehen für Ihre Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Ihr Kommen. Als Referenten dürfen wir Dipl.-Sozial- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 arbeiter (FH) Harald Eigler begrüßen. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen im- mer die Angehörigen betroffener und ratsuchender Men- schen. Um besser planen zu können, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon bei Herrn Hans Jo- achim Sauer aus Bad Waldsee unter Tel.: 0171-2887750, E-Mail: sauerbadwaldsee@t-online.de. Ich freue mich auf Ihr Kommen Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.abs-hilfe.de Gemeinde Vogt Die Gemeinde Vogt sucht zum nächst möglichen Zeit- punkt zur Unterstützung des Teams im Wertstoffhof auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnis- ses eine Aushilfe (m/w/d). Die Arbeitszeiten sind wie folgt: Fr. 13-17 Uhr, Sa. 08:30 - 12:30 Uhr (ganzjährig) Zusätzlich montags: Von 03.04. bis 28.08 von 16:30 - 18:30 Uhr Ab 04.09. bis 23.10. von 16 - 19 Uhr Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie diese bis 31.07.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Tel.: 07529/209-31, E-Mail: dreher@gemeinde-vogt.de, gerne zur Verfügung. Zubereitung Nudeln bissfest kochen. Tomaten grob ha- cken, Paprika in Streifen schneiden. Oliven in Ringe schneiden. Für das Dressing alle Zutaten in einer Schüssel gut verrühren. Mit Kräutern und Knoblauch vermengen. Danach die Oliven, Tomaten und Paprika unterheben. Abgekühlte Nudeln dazugeben und gründlich durchmischen und mindestens eine Stunde ziehen lassen. Vor dem Servieren nochmals mit Salz und Pfe er abschmecken. Passt sehr gut zu Gegrilltem. Schorten/DEIKE Mediterraner Nudelsalat Portugiesisches Rezept Zubereitungszeit: 30 Minuten Zutaten für 4 Personen 400 g Nudeln, 1 EL Thymian, gehackt, 1 EL Oregano, gehackt 4 EL Basilikum, fein geschnitten, 2 Knoblauchzehen, fein gehackt 100 g getrocknete, eingelegte Tomaten 200 g gegrillte Paprika (eingelegt, aus dem Glas) 12 schwarze Oliven ohne Stein, 12 grüne Oliven ohne Stein Dressing 4 EL Olivenöl, 1 EL gekörnter Senf, 4 EL Balsamico 2 EL Dattelsirup, 2 EL Tomatenmark 1 gestr. EL Paprikapulver, edelsüß Salz und Pfe er Nudeln bissfest kochen. Tomaten grob ha- cken, Paprika in Streifen schneiden. Oliven in Foto: © Zimmer/DEIKE 761U14U3 Ausschnitträtsel Welcher Bildausschnitt von A bis F ersetzt das Feld mit dem Fragezeichen? Lösung: A© Clipdealer/DEIKE 744R28R3 Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere! Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 6 Welches ist keine olympische Disziplin im Reiten? A Dressur B Kunstreiten C Springreiten D Vielseitigkeitsreiten 15 Was ist ein Paddock? A eingezäunter Freilauf B gebissloses Zaumzeug C klassische Reit gur D Teil des Sattels 5 Welches ist kein berühmtes Pferd aus Literatur oder Film? A Falada B Jolly Jumper C Sarabi D Mr. Ed 9 Vorläufer welches Reitstils ist das spani- sche Vaquero-Reiten? A Westernreiten B Dressurreiten C Springreiten D Voltigieren 1 Welcher Beruf hat oder hatte nichts mit Pferden zu tun? A Schmied B Kürschner C Jockey D Abdecker 10 Welche Pferdetypen werden vorwie- gend als Zug- und Lasttiere in der Landwirt- schaft eingesetzt? A Warmblüter B Halbblüter C Vollblüter D Kaltblüter 11 Was triff t nicht auf die Lipizzaner zu, die in der Spanischen Hofreitschule ausge- bildet werden? A Es werden nur Hengste ausgebildet. B Die Tiere sind immer weiß. C Sie bekommen immer zwei Namen. D Ihre Ausbildung dauert sechs Jahre. 3 Welcher Ausdruck bezeichnet kein Ab- zeichen am Kopf eines Pferdes? A Flämmchen B Laterne C Kleeblatt D Blume 8 Unterhalb welches Stockmaßes wird ein Pferd als Pony bezeichnet? A 95 Zentimeter B 122 Zentimeter C 148 Zentimeter D 155 Zentimeter 14 Was triff t nicht auf das Urpferd Eohippus zu? A Es lebte vor ca. 60 Millionen Jahren. B Es war so groß wie eine Katze. C Es lebte in Urwäldern. D Es hatte nur eine Zehe pro Fuß. 7 In welchem Pferdefi lm spielt die 14-jäh- rige Scarlett Johansson eine Hauptrolle? A „Der Pferde üsterer“ B „Gefährten“ C „Der schwarze Hengst“ D „Ostwind“ 2 Welche Pferdrasse hat immer schwarzes Fell? A Friese B Ha inger C Andalusier D Knabstrupper 4 Wie nennt man bei Pferden die Hornreste auf der Beininnenseite? A Kastanie B Walnuss C Buchecker D Eichel 13 Wo befi ndet sich die größte Pferde- rennbahn der Welt? A Hongkong B Tokio C Melbourne D Baltimore 12 Aus welchem Land stammen die Pfer- de, die für den Polosport gezüchtet werden? A Spanien B Island C Großbritannien D Argentinien Das großeDas große Pferde-Pferde-QuizQuiz„Alles Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde“, lautet ein altes Sprichwort. Wie gut kennen Sie sich mit den interessanten Tieren aus? Testen Sie es mit unseren 15 Fragen! Lösungen „Das große Pferde-Quiz”: 1 B – Ein Kürschner verarbeitet die Fel- le von Tieren wie Füchsen oder Ner- zen zu Pelzprodukten. Der Schmied beschlägt die Pferdehufe, der Jockey ist ein Berufsreiter und der Abdecker beseitigte früher Tierkadaver. 2 A – Friesen sind eine der ältesten Pferderassen Europas und stammen ursprünglich aus den Niederlanden. Sie werden ausschließlich mit schwar- zem Fell gezüchtet. 3 C – Das Flämmchen ist ein schmaler Strich auf der Stirn des Pferdes, die Blume ein etwas größerer Fleck und die Laterne eine breite Blesse. 4 A – Bei der Kastanie handelt es sich um rudimentäre Handwurzel- bzw. Fußwurzelballen. Sie wachsen konti- nuierlich, können aber problemlos ge- kürzt werden. 5 C – Sarabi ist die Mutter des kleinen Simba im Film „Der König der Löwen“. Falada ist das Pferd im Märchen „Die Gänsemagd“, Jolly Jumper gehört Lucky Luke und Mr. Ed ist ein spre- chendes Pferd aus der gleichnamigen Fernsehserie. 6 B – Bei den Olympischen Spielen gibt es sechs Wettbewerbe im Reitsport: im Springreiten, der Dressur und der Viel- seitigkeit jeweils einen Einzel- und ei- nen Mannschaftswettbewerb. 7 A – Im Spiel lm aus dem Jahr 1998 spielt Robert Redford einen Pfer- deheiler, der das seit einem Unfall verängstigte Pferd der von Scarlett Johansson dargestellten Grace thera- piert. 8 C – Die kleinwüchsige Rasse wird un- ter einer Größe von 1,48 Meter als Pony bezeichnet. Die Tiere werden gern für Kinderreitsport eingesetzt. 9 A – Vaquero ist die spanische Be- zeichnung für einen berittenen Rin- derhirten. Traditionell ist er ähnlich dem amerikanischen Cowboy mit ei- nem Filzhut, einem Hemd, Lederstie- feln und Beinlingen bekleidet. 10 D – Typisch für diese Pferderasse ist ein hohes Körpergewicht und ein ru- higes Temperament, weshalb sie sich gut als Zug- und Lasttier eignet. 11 B – Die meisten Lipizzaner sind heutzutage zwar Schimmel und somit weiß, es gab aber schon immer auch Braune, Rappen und Füchse unter ih- nen. 12 D – Von den Briten eingeführt, ist die Sportart bis heute in Argentinien weitverbreitet. Die besten Polospieler stammen aus diesem Land. 13 B – Die 1933 erö nete Pferderenn- bahn fasst bis zu 223 000 Zuschauer. Die äußere Grasbahn hat eine Länge von 2083 Meter. 14 D – Die ausgestorbene Pferdegat- tung Eohippus oder auch Hyracother- ium hatte vier Zehen an den Vorder- und drei Zehen an den Hinterbeinen. 15 A – Paddocks bieten Pferden in den Zeiten Auslauf, in denen sie nicht auf die Weide können. Die graslosen, meist mit Sand ausgestreuten Plätze sind sehr p egeleicht. Foto: © Clipdealer/DEIKE Text: © ab/DEIKE 758R50R1 Unterstützen Sie Menschen in Not! Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Spendenzweck: Nothilfe Ukraine Helfen Sie jetzt! www.drk.de Ukraine #Nothilfe Maksym Trebukhov/Ukrainisches Rotes Kreuz/IFRK Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 kindernothilfe.de Verändere die Welt – von Kindern in Not! 30€ schützen die Welt nicht vor Konflikten. Aber Maria vor Gewalt. Fo to : C h ri st ia n N u sc h Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo. 31.07.23 bis einschl. Fr. 18.08.23 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 (31.07.23 - 11.08.23) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel 4944 (31.07.23 - 18.08.23) Werde Teil unseres Teams und mache eine Ausbildung zum: • Kaufmann für Büromanagement (m/w/d) • Dachdecker (m/w/d) Suche für "Old Marry" Wohnwagen Detlefs 5,90m ganzjährigen Unterstellplatz. In Baindt und Umgebung bis 15km. 0162 208 3503 STELLENANGEBOTE ÄRZTE IMMOBILIENMARKT MUT, HILFE, HOFFNUNG Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de UNSERE SPENDENKONTEN Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Die Global 200 Regionen bergen die biologisch wertvollsten Lebens- räume der Erde. Helfen Sie als „Global Protector“, diese zu erhalten! 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    Zuletzt geändert: 20.07.2023
    Amtsblatt_2023_09_08_KW36.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 8. September 2023 Nummer 36 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bundesweiter Warntag am 14. September 2023 – Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung Am Donnerstag, den 14. September 2023 um 11:00 Uhr findet der nächste bundesweite Warn- tag statt. An diesem gemeinsamen Aktionstag wollen Bund und Länder, die teilnehmenden Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden wieder gemeinsam ihre Warnmittel erproben. Auf der einen Seite soll die technische Warninfrastruktur einem Stresstest unterzogen werden, ande- rerseits soll die Bevölkerung erneut sensibilisiert werden. Ablauf der Probewarnung Die Nationale Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) schickt eine zentrale Probewarnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) in Form eines Warntextes bundesweit an alle Warnmultiplikatoren, welche an MoWaS angeschlossen sind, z.B. Rundfunkanstalten und Medienunternehmen. Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch direkt angeschlossene Warnmittel, wie z.B. Warn-Apps und Cell Broadcast ausgelöst. Um 11:45 Uhr wird die Nationale Warnzentrale die zentrale Probewarnung über MoWaS wieder ent- warnen. Über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung. Test der technischen Warninfrastruktur Beim Test der technischen Warninfrastruktur werden die Abläufe im Fall einer Warnung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erprobt. So müssen die Auslösung sowie der Empfang der Warnmeldung und die Warnmittel selbst erprobt werden. Auf diesem Wege können Heraus- forderungen oder Probleme von den Betreibenden und Verantwortlichen umgehend behoben werden. Zweck des bundesweiten Warntages ist deshalb ausdrücklich auch, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall noch stabiler und effektiver zu machen. Sensibilisierung der Bevölkerung Ebenso ist es von zentraler Bedeutung, dass die Bevölkerung weiß, wie die Warnung funktio- niert. Je vertrauter die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Warnung der Bevölkerung und dessen Akteurinnen und Akteuren sind, umso konkreter kann im Ernstfall von ihnen auf eine Warnung reagiert werden. Denn nur wer eine Warnmeldung versteht und auch richtig einordnen kann, kann sich richtig verhalten und sich und andere bestmöglich schützen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12. September 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 12. September 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Klempnerarbeiten 05 Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung 06 Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof 07 Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Win- terdienst 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbauba- ren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit geänderten Plänen 10 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Unterge- schoss des bestehenden 2-Familienhauses und Neu- bau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 11 Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof 12 Beitritt zum Onlineportal PENDLA 13 Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinforma- tionssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur diesjährigen Vereinssitzung Liebe Vereinsvorsitzende, die diesjährige Vereinssitzung findet am Montag, den 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die Einladungen hierzu wurden bereits per E-Mail, ggf. per Post versandt. Sollte Ihr Verein keine Einladung be- kommen haben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vereine@baindt.de oder melden Sie sich telefonisch unter 07502 9406-26. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Ferienprogramm Ferienprogramm der Naturfreunde Baindt Am 31.07.2023 trafen sich 9 Kinder und 3 Mitglieder der Naturfreunde Baindt beim Insektenpark nahe der Zep- pelinstraße. Dort wurden das Insektenhotel, das Sanda- rium und der Totholzhaufen von den interessierten Kin- dern unter die Lupe genommen. Zwei Videos zeigten, wie eine Mauerbiene ihre Niströhre einrichtet und wie sich aus einem Ei eine neue Wildbiene entwickelt. Auf dem an- schließenden Weg zur Klosterwiesenschule bestimmten die Kinder eifrig mit Hilfe von Apps verschiedene Blüten. Nach einer kurzen Vesperpause ging es auf dem Schul- hof ans Werkeln. Fleißig wurde gesägt, gefeilt, geschraubt und gehämmert. So entstand für jedes Kind eine Insek- tennisthilfe für Zuhause und für jeden Kindergarten und jede Schule im Ort ein Vogelnistkasten. Diesen werden wir nach den Ferien überreichen. Einen herzlichen Dank an die Gemeinde für die Nistkastenbausätze und an die Klosterwiesenschule für die Benutzung des Pausenhofes! Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 9. September und Sonntag, 10. September Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 9. September St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Str. 4, 88287 Grünkraut, Tel.: 0751 - 79 12 20 Sonntag, 10. September Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Viktor Lindemann feierte am 4. September 2023 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 1. September 2023 feierten die Eheleute Verity und Reinhold Wingert das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender September 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Willkommen im neuen Kindergartenjahr! Die Ferienzeit ist vorbei und wir starteten mit neuen Kindergartenmodulen und Öffnungs- zeiten in das Kindergartenjahr 2023/24. Wir heißen alle bekannten und neuen Gesichter in unserer Kindergarteneinrichtung herzlich willkommen. Den „Neu- anfängern“ wünschen wir eine gute Eingewöhnungszeit. Auf die gemeinsame Kindergartenzeit und Zusammen- arbeit mit Ihnen, liebe Familien und liebe Gemeindemit- glieder, freut sich das ganze Kindergartenteam. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Die Schule geht wieder los! Am kommenden Montag, den 11.09.2023 be- ginnt der Unterricht für die Klassen 2 bis 4 um 8 Uhr. Unterrichtsende ist um 12.30 Uhr. DIe Betreuung wurde schon vor den Sommerferien für die 1. Schulwoche ab- gefragt. Am Mittwoch, den 13.09.2023 findet für die Erstklass- Eltern der erste Elternabend um 19 Uhr im OG des gel- ben Gebäudes statt. Unsere neuen Erstklässler begrüßen wir am Freitag, den 15.09.2023 zunächst um 9 Uhr zum ökomenischen Gottesdienst in St. Johannes Baptist Baindt. Die Teilnah- me ist freiwillig. Um 9.45 Uhr treffen sich alle Erstklässler mit ihren Famili- en auf dem Schulhof für die Begrüßung durch die Schul- leitung und natürlich für die erste Unterrichtsstunde. Gegen 11.30 Uhr ist der Unterricht zu Ende. Auf ein tolles neues Schuljahr 2023 - 2024! Amelie Heberling, Rektorin Zur Information Wahre Schätze im Naturschutzgebiet Annaberg Durch menschlichen Einfluss werden tagtäglich große Mengen natürlicher Lebensräume verändert oder zer- stört. Direkt durch Baumaßnahmen mit schweren Ma- schinen, oder durch die Folgen des Klimawandels. Ein Beispiel dafür sehen wir im Naturschutzgebiet Annaberg, welches über Jahrzehnte mit wechselnder Intensität als Kiesgrube genutzt wurde, um den menschlichen Bedarf nach Baustoffen zu decken. Dabei wurde der ursprüngli- che Lebensraum zerstört. Dennoch finden wir hier heute ein Naturschutzgebiet vor, welches wahre Schätze be- herbergt. Schaut man sich dieses Gebiet genauer an, so kann man sehen, dass es sich stark von der umliegenden Vegetation abgrenzt. Durch die Abtragung von Kies über einen langen Zeitraum, ist dort ein sehr magerer Standort entstanden. Aufgrund natürliche Sukzession wäre dort inzwischen ein dichter Primärwald aus Weidengebüsch, Kiefern und Birken vorzufinden. Die Licht und Wärme liebenden Pflanzen- und Tierarten wären verschwun- den. Durch Pflegemaßnahmen über viele Jahre wurde dem entgegengesteuert. Es werden Bäume und Gebüsch entfernt, gezielt an wechselnden Stellen mit Bagger der Oberboden abgezogen und damit für diese Arten neuer Lebensraum geschaffen. Zudem wurden für Gelbbau- chunke, Laubfrosch und Grasfrosch Laichgewässer ange- legt. Mühsame Handarbeit ist die Bekämpfung von Neo- phyten wie Goldrute, Berufkraut, Cotoneaster und Hirse. Daher finden wir auch heute einen mageren Standort vor, der wahre Naturschätze beherbergt. Zu diesen Schätzen des Annabergs gehören neben verschiedenen Orchideen die deutsche Tamariske, der bunte Schachtelhalm, un- zählige Schmetterlingsarten, sowie ca. 50 verschiedene Wildbienenarten und die seltene blauflügelige Ödland- schrecke. Diese ist eine wärmeliebende Heuschreckenart und besiedelt vegetationsarme Lebensräume. Sie tarnt sich sehr gut und passt sich farblich bei der letzten Häu- tung dem Untergrund an, auf dem sie lebt. Erst wenn sie auffliegt, zeigt sie überraschend ihre leuchtend blauen Unterflügel. Durch den Verlust natürlicher Lebensräume ist dieses Insekt sehr stark gefährdet und auf den Erhalt von Ersatzlebensraum angewiesen. Diesen können mit gezielter und zeitintensiver Pflege stillgelegte Kiesgru- ben bieten. Unser Naturschutzwart Walter Hohnheiser kennt das NSG Annaberg wie kein anderer. Um diese ganz besonderen Lebensformen den Interessierten Bürgerinnen und Bür- gern in Baindt näherzubringen, hat er sich bereit erklärt, Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 in der ersten Septemberwoche eine Exkursion mit dem Schwerpunkt blauflügelige Ödlandschrecke anzubieten. Diese Führung ist auch für Familien mit Kindern geeig- net. Es macht Spaß die Ödlandschrecke zu suchen und, oh Schreck, plötzlich zu finden. Die kostenlose Führung ist am kommenden Samstag um 14:00 Uhr geplant. Treffpunkt ist am Tor zum Schutzgebiet in der Kiesgrubenstrasse. Da sich die Schrecken nur bei Sonne und Wärme zeigen, findet bei Regen eine Ersat- zexkursion im Naturschutzgebiet statt. Sara Marouni Nr. X3012-03W3 Meditation und Yoga für Balance und Wohlbefinden Marlies Schmid Dieser ganzheitliche Kurs bietet eine Kombination aus Yoga, Meditation und Energieübungen um Balance und Wohlbefinden zu fördern. Er hilft Ihnen innere Ruhe zu fin- den und die emotionale Gesundheit zu verbessern. Durch einfache Yogaübungen werden Körper, Geist und Seele in Einklang gebracht. Entspannungsphasen am Anfang und Ende jeder Einheit fördern Stressabbau und innere Ruhe. Der Kurs ist für alle Altersgruppen und Beweglichkeiten geeignet. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Bitte bequeme Kleidung und eine Yoga-Matte mitbringen. 7 - 8 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 19:30 - 20:45 Uhr Baindt, Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evan- gelischen Kirchengemeinde 52,50 € (keine Ermäßigung) Mittagstisch Kirchliche Sozialstation Schussental Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr – 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr – 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Landratsamt Ravensburg am 15.09.2023 ganztägig geschlossen Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg bleibt am Freitag, 15. September ganztägig geschlossen. Dies gilt auch für die Standorte in Weingarten, Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee sowie für das Kreismedienzentrum in Ravensburg. Grund ist eine inner- betriebliche Veranstaltung. Für mehr Sicherheit auf dem Schulweg Die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg und die UKBW sensibilisieren mit verschiedenen Aktionen für mehr Schulwegsicherheit Achtsamkeit bringt Sicherheit: Zum Schulanfang am 11. September werben die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfallkasse Ba- den-Württemberg (UKBW) gemeinsam für einen si- cheren Schulweg. Die Banner „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ mahnen Autofahrende, in der Nähe von Schulen besonders aufmerksam zu sein. Mit der Online-Plattform schulwegtrainer.de erhalten Eltern und Kinder die wichtigsten Verkehrsregeln an die Hand, mit denen sie den Schulweg nachhaltig üben und das Elterntaxi vermeiden können. „Gerade in den ersten Wochen nach Schulstart sollten alle Verkehrsteilnehmenden sehr achtsam sein, wenn sie in der Nähe von Schulen mit dem Auto, E-Scooter oder Fahrrad unterwegs sind. Das gilt auch für Eltern oder Großeltern, die ein Kind mit dem Auto zur Schule bringen. Denn durch Elterntaxis werden immer wieder Unfälle ver- ursacht. Mit unserem Online-Angebot schulwegtrainer.de geben wir Eltern und Kindern alltagsnahe Empfehlungen, damit sie den Schulweg ihres Kindes zu Fuß gut planen können“, sagt Burkhard Metzger, Präsident der Landes- verkehrswacht Baden-Württemberg e.V. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW „Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel. Verkehrsprävention ist zur Vermeidung von Unfällen sehr wichtig. Mit dem Schulwegtrainer haben wir ein moder- nes Instrument geschaffen, welches Kinder und Eltern im Bereich Verkehrserziehung gleichermaßen schult. Die Banner zum Schulstart unterstützen hier zusätzlich. Wir machen damit zum Schulbeginn auf die jungen und neuen Verkehrsteilnehmenden aufmerksam. Denn Ver- kehrssicherheit geht uns an alle an. Das funktioniert nur gemeinsam, indem wir Kindern frühzeitig das richtige Verhalten lehren, aber auch selbst Rücksicht nehmen und Vorbild sind.“ Tipps für Eltern zum Üben des Schulwegs zu Fuß: • Planen Sie den Schulweg noch vor Schulstart. Nutzen Sie dazu, wenn möglich, Schulwegpläne Ihrer Stadt oder Gemeinde. • Üben Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die ersten Ver- kehrsregeln, z. B. in einer verkehrsberuhigten Straße oder gleich auf dem späteren Schulweg. • Begleiten Sie Ihr Kind auf seinem Schulweg so lange wie nötig. • Lassen Sie Ihr Kind rechtzeitig zur Schule loslaufen, damit es in Ruhe alle Verkehrssituationen einschätzen kann. • Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, das es auf dem fest- gelegten Schulweg bleibt. Über die Aktionen zur Schulwegsicherheit von UKBW und Landesverkehrswacht BW Die Banner-Kampagne „Bitte langsam, Schule hat begon- nen!“ ist fester Bestandteil der Aktion „Sicherer Schulweg“ Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 auf Initiative des Ministeriums des Inneren, für Digitali- sierung und Kommunen, des Ministeriums für Verkehr sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit Unterstützung der Polizei Baden-Württemberg, der Ver- kehrswachten, Schulen, Landkreise, Städte und Gemein- den sowie der Partner der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR. Im aktuellen Schuljahr 2023/2024 wurden landesweit zusätzlich 900 Banner in der Nähe von Schulen angebracht, die zur Rücksichtnahme auf die verkehrsunerfahrenen Erstklässler auffordern. Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird die- se vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mit Videoclips und ein- fach umsetzbaren Tipps erhalten Erwachsene und Kin- der zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar. Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Inte- ressierte auf der Internetseite www.verkehrswacht-bw.de. TRAUER SPRECH ZEIT Der Hospizverein Weingarten bietet die Mög- lichkeit einer individuellen Trauerberatung an. Wenn Sie von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen mussten und der Verlust nur schwer zu ertragen ist, fragen Sie sich vielleicht, wie Sie das „Aus- halten“ sollen? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Auf diesem Trauerweg bieten wir Begleitung und Unter- stützung an. Für eine Beratung können Sie sich telefonisch anmelden: Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag,14.09., 12.10., 9.11., 14.12.2023, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Last minute zum Traumberuf Ausbildungsbörse im Club Kantine in Ravensburg Das neue Ausbildungsjahr ist gestartet und im Landkreis Ravensburg sind noch rund 1.000 Ausbildungsstellen un- besetzt. Am Dienstag, den 20. September, gibt es daher von 17 – 20 Uhr ein besonderes Angebot. Der Club Kanti- ne in Ravensburg verwandelt sich zum Veranstaltungsort für eine Last-Minute-Ausbildungsbörse. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie ausbil- dungsinteressierte junge Menschen können sich über freie Lehrstellen informieren und sich auch direkt bei den an- wesenden Firmenvertretern aus verschiedenen Branchen bewerben. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich von den Ausbildungsberatern der Kammern, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und des Landkreises beraten zu lassen. „In fast allen Berufen ist noch ein Einstieg möglich, die Chancen auf eine Ausbildungsstelle im Traumberuf ste- hen aktuell sehr gut. Einfach vorbeikommen und die Mög- lichkeiten entdecken“, rät Simon Weber, Teamleiter der Berufsberatung im Landkreis Ravensburg. Die Last-Minute-Ausbildungsbörse ist eine gemeinsame Veranstaltung der IHK Bodensee-Oberschwaben, des Jobcenters Landkreis Ravensburg, der Handwerkskam- mer Ulm sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 05.10.2023 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Stu- dienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Ba- den-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. An- meldungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 02.10.2023. PS: Am 22.09.2023 findet Ihr uns auch auf der Bildungs- messe in Bad Waldsee Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Ich und Kommunalpolitik?! Wie eigentlich? Online-Vorträge zum rein schnuppern und mitmischen! Angesichts einer zunehmend vielfältigen Bevölkerung ist es für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Kommu- nalpolitik wichtiger denn je, unterschiedliche Stimmen zu hören und vielfältige Perspektiven einzubeziehen. Des- halb sind in der Kommunalpolitik auch insbesondere die Sichtweisen, Erfahrungen und Kompetenzen von Frauen gefragt. Diese bilden die Mehrheit der Bevölkerung und sind in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten vertreten. Im Rahmen der Kampagne „Frau Dich! Kandidiere für die Kommunalwahl 2024, weil du aus Erfahrung Exper- tin bist!“, bieten B-o-R-a Frauenpolitik und die Gleich- stellungsbeauftragten der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der Städte Ravensburg und Fried- richshafen ein spezielles Angebot für Frauen, die sich überlegen in die Kommunalpolitik einzusteigen an. Wir wollen allen Frauen, die Lust auf Politik haben mit diesem Angebot motivieren, in der Kommunalpolitik mitzumi- schen. Klicken Sie sich rein! Und holen Sie sich Tipps und Denkanstöße für das eigene Engagement. Mit zwei kostenfreien Online-Vorträge bietet die Politikwis- senschaftlerin und Soziologin Dagmar Wirtz kurze kna- ckige Impulse, die für das eigene politische Engagement interessant sind an. Mittwoch, 13. September 2023, 17.00-17.45 Uhr: Erfolgs- faktoren der Kommunalpolitik Dienstag, 26. September 2023, 18.30-19.45 Uhr: Schrit- te bis zur Wahl Anmeldung unter: t.frick@rv.de, einen Zugangslink erhal- ten Sie nach Anmeldung zeitnah zugesendet. Die Veranstaltung ist gefördert vom Bundesprogramm Demokratie leben! Weitere Informationen zu FRAU DICH! unter: www.bora-frauenpolitik.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Kreisjugendring Ravensburg Haftung im Verein Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Don- nerstag, den 14.9.23 von 18:20-20:20 Uhr ein Seminar zum Thema Haftung im Verein an. Ein Kernthema aller Jugendleiterausbildungen ist die so- genannte Haftung in der Vereinsarbeit. Als Rechtsanwalt greift Dr. Weller auf seine mehr als 25jährige Berufser- fahrung zurück. Er ist namhafter Autor und Referent zum Vereins- und Ehrenamtsrecht. Neben allgemeinen The- men wie Gemeinnützigkeitsrecht und Haftung steht da- bei der Datenschutz als Qualitätsmerkmal erfolgreicher Vereinsarbeit im Vordergrund. Herr Dr. Weller wird sich Zeit für die Fragen der Teilnehmer nehmen. Anmeldungen bis 7.9.23 erforderlich beim Kreisjugendring Ravensburg unter 0751/ 21081 oder info@kreisjugendring-rv.de. Wei- tere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. Lions-Club Kuhstallgschichta Murzarellas Music-Muppet-Comedy „Bauchgesänge und andere Ungereimtheiten“ Der Lions-Club Weingarten präsentiert am Samstag, 23. September 2023 im Rahmen der „Kuhstall-Gschichten 2023“ die sensationelle Künstlerin Murzarella mit ihrer Music-Muppet-Comedy Eine Kanalratte, die Heavy Metal röhrt, ein verrückter Kakadu, der herzergreifend Schlager singt und eine kap- riziöse Buchhalterin, die in schönstem Klassiktimbre Oper- narien schmettert: Sabine Murza alias Murzarella lässt ihre Puppen nicht tanzen, sondern: singen! Und das in drei verschiedenen Stimmen und auf exzellentem Niveau. „Wie macht sie das bloß, kommt ihre Stimme wirklich nicht vom Band?“, fragt sich das Publikum. Kanalratte Kalle, gebürtiger Ruhrpottler, weiß als Bühnentechniker natürlich Bescheid: „Neeee, dat kommt aus ́ m Bauch von den Schneckchen, hömma!“ Auch der putzige Kakadu Dudu hat es faustdick in seinen Nackenfedern. Er lässt keine Gelegenheit aus, Murzarella in peinliche Situatio- nen zu bringen und zwitschert von ihren Problemzonen ... während Managerin und Buchhalterin Frau Adelheid schon vor dem Auftritt einen gezwitschert hat und sich beschwipst selbstverliebt in Szene setzt. Endlich mal im Rampenlicht stehen! Die selbstbewussten Puppen genießen ihren Auftritt. Doch auch Murzarellas Welt ist die Bühne und so gibt die unglaublich vielseitige Profisängerin ordentlich Gas als Rockröhre, Popdiva und Chansonette. Ihre Puppen treiben sie zwar an den Rand des Wahnsinns, doch sie lässt sich ihre Show nicht steh- len. Und spätestens, wenn dann alle Stars zusammen ein Lied singen, ob gefiedert, mit Schalke-Schal und ange- knabbertem Ohr oder in Abendrobe – dann haben sich alle wieder lieb. Regie: Erik Rastetter Genießen Sie einen einmaligen, außergewöhnlichen Abend! Kartenvorverkauf: VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstraße 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6 in Bai- enfurt, Tel. 0751 506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt, Tel. 07502 911 035 per E-Mail unter stefan.gessler@gesslerfunk.de Im Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail be- schrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 26,- Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Mehr Unfälle bei der Waldarbeit Nach fünf Jahren sinkender Unfallzahlen bei der Wald- arbeit stiegen diese in 2022 leicht an. Grund dafür war eine verstärkte Brennholzaufarbeitung am Jahresbe- ginn. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin. Hohe Technisierung bei der Schadholzaufarbeitung und wohl auch eine effektive Sensibilisierung der Versicherten in Sachen Prävention zeigen nach wie vor Wirkung. Die Unfallstatistik der SVLFG macht aber auch deutlich, wie gefährlich die Holzernte und die Schadholzaufarbeitung sind. 4.302 Arbeitsunfälle im Forst wurden der SVLFG im Jahr 2022 gemeldet (2021: 4.048). Der leichte Anstieg um 6,3 Prozent lässt sich auf die Brennholzaufarbeitung zu- rückführen. 33 Personen verloren bei der Waldarbeit im vergangenen Jahr ihr Leben. Informationen & Fortbildungen Die SVLFG-Broschüren „B47 – Baumbeurteilung“ und „B50 – sicherer Fällungsablauf“ können über www.svlfg.de/ b47 sowie www.svlfg.de/b50 heruntergeladen werden. Druckexemplare können kostenfrei über www.svlfg.de/ broschueren-bestellen angefordert werden. Weitere Infor- mationen zur sicheren Waldarbeit, zum Beispiel Fachbei- träge, Muster-Gefährdungsbeurteilungen, Lehrfilme und die App „Stockfibel to go“ sowie eine Liste der anerkann- ten Fortbildungsstätten für Motorsägenkurse finden sich unter www.svlfg.de/forst. Für Versicherte lohnen sich Fort- bildungsmaßnahmen besonders, weil die SVLFG Zuschüs- se für die Teilnahme an zwei- bis fünftägigen Lehrgängen gewährt. Voraussetzung: Die Fortbildungsstätte muss von der SVLFG anerkannt sein. Die Höhe der Zuschüsse va- riiert. Die Teilnehmenden erhalten für einen zweitägigen Kurs 60 Euro, für einen dreitägigen Kurs 75 Euro und für einen fünftägigen Kurs 105 Euro. Teilnehmende geben bei der Anmeldung in der Fortbildungsstätte ihre SVLFG-Mit- gliedsnummer an. Nach Abschluss des Lehrganges erhal- ten sie von dort einen Gutschein, der ausgefüllt und per Mail an praevention@svlfg.de geschickt wird. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kurzfilme erklären Beitragsberechnung der LBG Mit zwei kurzen Filmen erklärt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beitragsberechnung der Landwirtschaftlichen Be- rufsgenossenschaft (LBG). Jährlich versendet die LBG rund 1,4 Millionen Beitrags- bescheide an ihre versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer. Anhand eines fiktiven Beispiels geben die Filme einen Überblick über das Verfahren der Beitrags- zahlung sowie zur Berechnung der Beiträge. Zugleich werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Damit erweitert die SVLFG ihr digitales Beratungsange- bot. Vorschläge für weitere Film-Ideen nimmt die SVLFG gerne entgegen. Zu finden sind die Filme „Beitragsbe- scheid der LBG – So berechnet sich mein Beitrag“ sowie „Beitragsbescheid der LBG: So läuft das Verfahren zur Bei- tragszahlung“ im Internet unter www.svlfg.de/beitrag-lbg. Dort gibt es auch weitere Informationen zum LBG-Beitrag. Link zu YouTube: www.youtube.com/@svlfg3082 Verhinderungspflege und Betreuungsleistung nach §45 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Ab dem Pflegegrad 1 steht Betroffenen ein Entlas- tungsbetrag von 1.500€ pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen zu. Dieser Betrag ist dafür gedacht, Sie im Haushalt zu un- terstützen, z. B. bei den anfallenden Reinigungsarbeiten, bei der Wäschepflege, für die Zubereitung der Mahlzeiten oder um Einkäufe zu tätigen. Unsere Hauswirtschafterinnen helfen Ihnen gerne und übernehmen diese Aufgaben für Sie. Auskunft und Beratung: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Einladung zu Onlineveranstaltungen der Akademie für Natur- und Umweltschutz BW Wie kann Konsum nachhaltiger werden? Antworten hie- rauf kann die kostenlose Onlineveranstaltung „Mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Konsum und Co“ mit Sarah Wiener am 21.09.2023 von 18.00 bis 19.30 Uhr liefern. Sarah Wiener ist bekannt als Fernsehköchin und Res- taurantinhaberin. Seit einigen Jahren ist sie Mitglied des Europäischen Parlaments. Sie wird gemeinsam mit jun- gen Menschen diskutieren, wie wir unser Leben nachhal- tig und klimaschonend gestalten können. Welche po- sitiven Effekte entstehen dadurch auf andere Bereiche – beispielsweise die Artenvielfalt? Wie schaffen wir eine persönliche Wende? Wie können wir uns gegenseitig be- stärken, um gute und gesunde Gewohnheiten zu festigen und andere mit unserem Lebensstil zu inspirieren? Wie schaffen wir es, alle in der Gesellschaft mitzunehmen? Die Perspektiven zukünftiger Generationen werden aus- drücklich angesprochen. Diese Veranstaltung wird zusammen mit dem Landesju- gendring Baden-Württemberg organisiert. Mit der Frage „Wie heizen wir in Zukunft?“ beschäf- tigt sich eine weitere kostenlose Onlineveranstaltung am 05.10.2023 bzw. 21.11.2023 (2 Termine) jeweils von 18.00 bis 20.30 Uhr. Viele Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer treibt die Frage um, wie sie ihr Haus in Zukunft beheizen sol- len. Auch Kommunalverwaltungen befassen sich mit der Frage, wie Bewohnerinnen und Bewohner in Zukunft mit Wärme versorgt und die Treibhausgasemissionen in Ge- bäuden drastisch gesenkt werden können. Kommunale Wärmepläne weisen zum Beispiel Gebiete für neue oder erweiterte Wärmenetze aus, die mit erneuerbaren Ener- gien und betrieblicher Abwärme gespeist werden. In Ge- bieten mit geringerer Wärmedichte können dezentrale Systeme wie Wärmepumpen eingesetzt werden. Was bedeuten diese Perspektiven technisch und finanziell für die Bürgerschaft? Welche Vor- und Nachteile sind da- mit verbunden und was ist bei der Entscheidung für die Heizung der Zukunft zu berücksichtigen? Diese Veran- staltung findet in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg statt. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur kos- tenlosen Anmeldung zu den genannten Veranstaltungen gibt es unter: https://umweltakademie.baden-wuerttemberg.de/ fachtagungen-und-fortbildungen/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. September – 17. September 2023 Gedanken zur Woche: Staunen Der einfachste und kindlichste, ist der Weg des Staunens über die Natur und des ahnungsvollen Lauschens auf ihre Sprache. Hermann Hesse Samstag, 09. September 18.00 Uhr Baindt – Firmauftakt 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- naufteilung Sonntag, 10. September 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Niklas Alber, Lena Alber, Lena Himpel, Silas Kaplan, Emilia Stotz, Anton Strehle (+ Johann Germann, Adalbert Berger, Bap- tist und Anton Elbs mit Angehörigen, Adam Zimmermann Jahrtag: Theresia Elbs, Agathe Zimmermann) Dienstag, 12. September 09.00 Uhr Baindt – ökum. Schulanfangsgottesdienst Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Mittwoch, 13. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier Donnerstag, 14. September 08.45 Uhr Baienfurt – ökum. Schulanfangsgottesdienst Freitag, 15. September 08.15 Uhr Baienfurt - ökum. Einschulungsgottesdienst 09.00 Uhr Baindt – ökum. Einschulungsgottesdienst Samstag, 16. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Le- opold Koch (+ Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner) Sonntag, 17. September – 24. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 14. September geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmauftakt – Es geht los. Wir starten am Samstag, 9. Sep. um 18.00 Uhr vor der Kirche in Baindt. Nach einem Impuls gehen wir zur Villa, dem Jugendhaus in Baindt. Unser Motto für die diesjährige Fir- mung lautet: Don’t fear the fire, be the fire! Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten be- achten) Caritas – Herbstsammlung vom 16. bis zum 24. September 2023 • Hier und jetzt helfen! • Die Hälfte der Spenden bleibt für caritative Arbeit in den Kirchengemeinden „Hier und jetzt helfen“ – unter diesem Motto ruft die Caritas vom 16. bis zum 24. September zur Caritas-Herbstsamm- lung in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart auf. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 50 Prozent der Sammlung bleiben in den Kir- chengemeinden für sozial-caritative Aufgaben (Stuttgarter Gemeinden 40 Prozent). Der andere Teil geht an den Caritas- verband für Projekte in der jeweiligen Caritas-Region vor Ort. Voranzeige Seniorentreff Zu unserem Seniorentreff nach der Sommerpause am Mitt- woch, 20. September 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie in den Bischof-Sproll-Saal herzlich ein. Ein Willkommens- gruß an Herrn Günter Brutscher aus Mennisweiler. Er wird uns im Rahmen eines Bildervortrages „Stätten der Stille, Wegzeichen, Flurkreuze und Kapellen in unserer ober- schwäbischen Heimat“ zeigen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lobe den HERRN, meine Seele, und ver- giss nicht, was er dir Gutes getan hat. Ps 103,2 Sonntag, 10. September 14. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 11. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. September 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Seniorenkreis nach Ra- vensburg, Treffpunkt um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Mittwoch, 13. September 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis „Karten für jede Ge- legenheit“ im Ev. Gemeindehaus (Bastelmaterial ist vorhanden) Freitag, 15. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 17. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch Jeder Tag ist ein Geschenk, für das wir dankbar sein können. Wenn mir das klar wird, fällt es mir nicht schwer, „Danke“ zu sagen. Ich spü- re, dass nichts selbstverständlich ist, dass so viele Men- schen und über und hinter allem Gott die richtige Adresse für meine Dankbarkeit ist. Dazu will uns der Wochenspruch ermutigen. – Ein Alltag, der sich von Dankbarkeit prägen lässt, ist ein anderer Alltag. Gottes Segen! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Seniorenkreis Am Dienstag, 12. September findet unser Ausflug nach Ravensburg statt. Wir be- suchen die Stadtkirche und erfahren bei einer Führung alles über die Geschichte des ehemaligen Klosters und über die Zeit der Parität. Wir treffen uns um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Gäste sind wie immer herzlich eingeladen. --- Bibel im Gespräch geht weiter – Johannes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gesprä- che vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effek- ten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 21. + 28. September sowie am 5. Oktober. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auch auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! Martin Schöberl, Pfarrer --- Taufe ist etwas Wun- dervolles. Einmalig. Kostbar. Ein Plus-Zei- chen vor unserem Leben. Gottes großes Ja zu uns. Darum lädt die evangelische Kirche im Jahr 2023 dazu ein, gemeinsam die Taufe zu feiern. Die Aktion #DeineTaufe steht unter dem Leitspruch „VIELE GRÜNDE, EIN SEGEN. DEINE TAUFE“. Und unsere Gemeinde ist mit dabei! 2023 wollen wir Taufen feiern – und neu entdecken, wa- rum die Taufe ein Herzstück des christlichen Glaubens ist und immer wieder zu einer Kraftquelle werden kann. Das heißt auch: Vieles dreht sich bei uns in der kommen- den Zeit um die Taufe. Lassen Sie uns einander erzählen, was es bedeutet, getauft zu sein. Suchen Sie noch mal Ihren Taufspruch raus und erinnern Sie sich an die Taufe Ihrer Kinder, Patenkinder oder Enkel. Oder erleben Sie eines der Angebote unserer Gemeinde. Taufe ist eine Verbindung, die trägt – ein Leben lang. Sie ist Fundament einer weltweiten Gemeinschaft. Und das Vertrauen darauf, dass Gottes Ja zu mir unver- brüchlich ist. Eben: ein Segen. --- Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 13. September 2023 - 19:00 Uhr Wegen einer kurzfristig angetretenen Reise kann Claudia Strittmatter nicht wie im Plan vorgesehen im September das heitere Gedächtnistraining durchführen. Deswegen haben wir unsere Termine getauscht und wollen Karten für jede Gelegenheit gestalten. Für Material ist gesorgt. Mitzubringen ist gute Laune und Fantasie. Claudia Stritt- matter wird dann den Termin im November wahrnehmen. Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Eure Petra --- Der Kreative Montag bietet an September: 11.9. C. Welle-Lebherz: „Stadtansichten - kubistisch“ 18.9. I. Schwarzat: „Inchees“ 25.9. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Leistungsgerechtes Remis in Albstadt FC 07 Albstadt - SV Baindt 1:1 (0:1) Am dritten Spieltag der noch jungen Lan- desliga-Saison gastierte der SV Baindt beim FC aus Albstadt, welcher als Vorjahresvierter überraschend mit zwei Niederlagen in die Saison gestartet war und demnach gegen den Aufsteiger schon etwas unter Druck stand. Die Baindter Mannschaft musste berufsbedingt auf Trainer Rädel verzichten, nutzte die spielfreie Woche jedoch für fünf gute Trainingseinhei- ten und konnte bis auf Urlauber Michael Brugger erstmals weitestgehend auf das komplette Personal zurückgreifen. Wie auch schon beim Landesliga-Auftakt in Wangen star- tete der SVB mutig in die Partie und hätte nach zwei Mi- nuten bereits in Führung gehen können, Dischls Abschluss nach Kopfballablage von Boenke wurde von Leitenberger aber stark pariert (2.). In der Folge entwickelte sich eine muntere Partie mit guten Möglichkeiten auf beiden Seiten, allerdings ließen die Teams die letzte Zielstrebigkeit im Abschluss vermissen. Während M.Szeibel nach Hereinga- be von rechts knapp über die Latte köpfte (8.), scheiterte der Gastgeber auf der Gegenseite zweimal am Alumini- um (10.) (13.) und am gut aufgelegten Wetzel (27.). Die zwischenzeitliche Druckphase des FC 07 überstand der Aufsteiger mit etwas Glück aber unversehrt und drehte gegen Ende der ersten Halbzeit nochmals deutlich auf. So verzogen Boenke (29.) und Dantona (38.) zunächst noch knapp, doch in der 41.Minute belohnte sich der SVB dann für einen starken ersten Durchgang. Bolgert eroberte den Ball entscheidend in der eigenen Hälfte, fand mit seinem Vertikalpass Boenke, welcher sich clever aufdrehte und alleine Richtung jagte. Leitenberger verhinderte im ersten Versuch zwar noch den Einschlag, gegen den Nachschuss war allerdings auch er dann machtlos (41.). In der zweiten Halbzeit war dem SVB ebenfalls der Ver- such anzumerken, weiterhin offensive Nadelstiche zu setzen, jedoch war die Mannschaft aus dem Schussental nun mehr und mehr mit defensiven Aufgaben beschäftigt und tat sich teilweise schwer für Entlastung sorgen. Wäh- rend der FC 07 gegen eine konzentrierte SVB-Defensive kaum spielerische Lösungen fand, war es am Ende ein individueller Fehler, welcher den Ausgleich bringen soll- te. Ein auf der rechten Abwehrseite eigentlich schon ab- gelaufener Ball ging doch wieder verloren, wodurch die flache Hereingabe auf Mazrekaj nicht mehr zu verhindern war - 1:1 (56.). Das Momentum schien nun zu Gunsten der Gastgeber zu kippen, doch eine große Druckphase des FC 07 blieb - bis auf einige Halbchancen und gefährliche Standards - aus. Da auch dem SVB die letzte offensive Durchschlagskraft in Hälfte zwei abging, blieb es schlus- sendlich beim leistungsgerechten Remis. Damit fährt der SVB den ersten Punktgewinn in der Lan- desliga ein, wobei sich das Team diesen aufgrund einer vor allem in der ersten Halbzeit ansprechenden Leistung verdiente. Fazit für die kommenden Partien wird sein, die defensiven Nachlässigkeiten so gut wie möglich abzu- stellen und auch in Druckphasen des Gegners sich im- mer wieder längere Ballbesitzphasen zur Entlastung zu erarbeiten. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (79. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona (90. Baba Camara), Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Tobias Fink (70. Kisant- han Nagarasa) - Trainer: Michael Gauder Schiedsrichter: Daniel Buck (Kreis Böblingen) - Zuschauer: Tore: 0:1 Philipp Boenke (41.), 1:1 Denis Mazrekaj (56.) SV Baindt II - SV Oberzell II 3:5 (1:2) Nach zwei unglücklichen Niederlagen in der bisherigen Saison, wollte der SVB II im Heimspiel gegen den SVO II den Bock umstoßen, startete diese Aufgabe jedoch denkbar schlecht. Bereits nach einer Minute gingen die Gäste durch einen Konter mit 0:1 in Führung und erhöhten knappe zehn Minuten später nach einem Standard auf 0:2 (11.). Die „Zwoite“ kämpfte sich aber unmittelbar in die Partie zurück, wobei N.Späth nach einer Ecke per Kopf auf 1:2 verkürzen konnte (13.). Dennoch blieb der SVO II tonangebend, während Geggiers Team oft nur hinterher- lief und kaum spielerische Lösungen fand. Daher kam der SVB II in der zweiten Halbzeit etwas glücklich, erneut war N.Späth nach einem Standard zur Stelle, zum Ausgleich (55.). Dieser wurde nur zwei Minuten später von den Gäs- ten aber wiederum durch einen - wie sollte es anders sein - Standard gekontert (57.). Schwendemann schien per Handelfmeter wenig später dann für klare Verhältnisse zu sorgen (70.), jedoch kam die Baindter Mannschaft durch einen direkten Freistoßtreffer von Küchler doch nochmals auf (86.). Während die Baindter Schlussoffensive jedoch ohne Ertrag blieb, sorgte Metzler gegen die aufgerückte Baindter Defensive für die Entscheidung (90.). Geggier zeigte sich nach Schlusspfiff sichtlich enttäuscht, sprach von einem „schwachen Spiel mit vielen Fehlern, wel- ches dementsprechend auch verdient verloren wurde“. Die Chance den ausbaufähigen Saisonstart auszumerzen hat der SVB II erst wieder in zwei Wochen, wobei die Aufgaben nicht leichter werden: es geht zum Tabellenführer aus Leutkirch. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hugger (80. Jannik Küchler), Tobias Trautwein, Jannik Küchler (76. Moritz Lang), Florian Vollmer, Moritz Gresser (36. Kevin Fischer), Julian Keppeler (71. Kai Kostka), Niklas Späth, Markus Wöhr (28. David Krauter), Manuel Brugger - Trai- ner: Timo Geggier Schiedsrichter: Jonas Gabriel () - Zuschauer: Tore: 0:1 Manuel Fugunt (1.), 0:2 Jonas Schwendemann (11.), 1:2 Niklas Späth (13.), 2:2 Niklas Späth (55.), 2:3 Anouk Donath (57.), 2:4 Jonas Schwendemann (70. Handelfme- ter), 3:4 Jannik Küchler (86.), 3:5 Dominik Metzler (90.) Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vorschau: Sonntag, 10.09 15.00 Uhr: SV Baindt - FV Ravensburg II Tischtennis für Kinder und Jugendliche Kommenden Montag (11.09.) starten die Kinder und Jugendlichen wieder mit dem Tischtennistraining. Neben unserer Leistungsgruppe für Mann- schaftsspieler*innen möchten wir zeitgleich eine neue Anfän- gergruppe starten. Unter Anleitung unserer Trainer haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, den Tisch- tennissport von Grund auf zu erlernen. Klingt gut? Dann komm einfach mit Hallenschuhen und Getränk montags von 18.00-19.30 Uhr in die große Baindter Sporthalle (hin- teres Hallendrittel). Wer hat, darf gerne auch einen Schläger mitbringen, wir haben aber auch einige Leihschläger vor Ort. Wir freuen uns auf euch! :) Sahara-Feeling beim Ferienprogramm 2023 Knapp 40 Kinder trafen sich am 22.08.23 an der Villa zum Ferienprogramm. Gute 2,5 Stunden spielten sie Hu- man-Table-Soccer wie die Erwachsenen bei den Deut- schen Meisterschaften. Zum ersten Mal kam auch bei den Kids der neue Kunstra- sen zum Einsatz, was das Spielen noch komfortabler machte. Die Temperaturen waren fast schon zu heiß, aber Kinder sind ja bekanntermaßen unzerstörbar. Gespielt wurde meist in drei Wellen: Zuerst die Zwerge, dann die Riesen und zum Schluss auch kunterbunt gemischt. Nach den Einsätzen im Spielfeld konnten sich alle an den bereitgestellten Kaltgetränken und Süßigkeiten stärken. So waren die sechs Kisten Schorle, Sprudel und Iso ruck- zuck leer. Bevor das Feld wieder abgebaut wurde, durften wie im- mer auch die Mamis, Papis und Großeltern noch ins Feld, die wie die Kinder sehr viel Spaß beim Human-Table- Soccer-Spielen hatten. Wir sagen danke für die rege Teilnahme und freuen uns aufs nächste Mal! Narrenzunft Raspler e.V. Am 12.08.2023 fand unser diesjäh- riges Ferienprogramm gemeinsam mit dem Schützenverein statt. Mit dem Thema Piraten und Indianer konnten wir viele Kinder begeistern. Bevor es aber richtig losging, haben wir uns alle erstmal mit einem kleinen Kennenlernspiel Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 bekannt gemacht. Daraufhin haben wir uns in kleine Grup- pen aufgeteilt. Jeder konnte somit beim Traumfänger und Fernglas basteln, seiner Kreativität freien Lauf lassen. Zu- sätzlich konnte man noch seinen eigenen Pfeil und Bogen herstellen. Nach einer kleinen Stärkung zwischendurch ging es munter weiter. Zum krönenden Abschluss, gab es noch ein Pfeil und Bogen- Weitschießen, bei dem alle begeistert mitgemacht haben. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Für die Herbstdekoration mit Frau Fugunt am Diens- tag, 12.09.2023, 18.30 Uhr, bitten wir um Anmeldung per WhatsApp oder telefo- nisch bei Doris Sonntag, Tel. 1035, Bärbel Schad, Tel. 911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 7953, damit wir die Materialbeschaffung etwas planen können. Bitte Zwickschere und Wickeldraht mitbringen. Wer Hortensienblüten, Hauswurze, Salbei, Rosmarin, Buchs, etc. im Garten hat, kann gerne davon etwas mitbringen. Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Bitte beachten: Der Halbtagesausflug findet am Mon- tag, 18.09.2023 statt. Abfahrt 13.00 Uhr am Parkplatz Tennishalle Baindt. Landjugend Baindt e.V. Schnupperabend Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast am Mittwochabend noch nichts vor? Dann bist du bei der Landjugend Baindt genau richtig! Wir sind eine lustige und unternehmensfreudige Truppe, mit der man so einiges erleben kann. Interessiert? Dann schau doch am Mittwoch, den 13.09.2023 um 20.00 Uhr bei unserem Schnupperabend vorbei. Du findest uns im Gebäude des Regenbogen Kindergartens (Klosterhof 1) und ab da immer dem Lärm nach. Wir freuen uns auf dich! Reitergruppe Baindt Nachbericht des 48. Reitturniers am 26.-27.08.2022 Die Reitergruppe hielt vom 26.- 27.08.2023 ihr 48. Reitturnier ab. Vom nasskalten Wetter ließen sich die Rei- ter aber auch viele Besucher nicht ab- schrecken und freuten sich über ein abwechslungsrei- ches Programm, einen üppigen Mittagstisch und leckere selbstgemachte Kuchen und Torten. Am Samstag begann das Turniergeschehen auf dem Springplatz um 10:00 Uhr zunächst mit den Jugendprü- fungen wie dem Springreiterwettbewerb und einer Stil- springprüfung Kl. E mit Standardanforderungen. Auf dem Dressurplatz startete ab 08:30 Uhr eine Dressurreiterprü- fung Kl. A. Anschließend konnten sich die jungen Reiter im Reiterwettbewerb Schritt-Trab messen. Weitere Prüfungen am Samstag waren: Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp, Dressurwettbewerb, Dressurpferdeprüfung Kl. A, Dressurprüfung Kl. L – Trense, Springprüfung Kl. E, Stilspringprüfung Kl. A* mit Standardanforderungen, Springprüfung Kl. A*, Springprüfung Kl. A* mit Stechen. Am Sonntagmorgen begann nach dem traditionellen Feldgottesdienst mit Herrn Staudacher der Sportbetrieb um 11:00 Uhr mit einer Springprüfung Kl. A*. Weiter ging es mit einer Springprüfung Kl. A** und der Rei- ternachwuchs konnte sich in einem Pony-Führzügelwett- bewerb beweisen, während auf dem Dressurplatz eine Dressurprüfung Kl. A**, sowie eine Dressurpferdeprüfung Kl. L und eine Springprüfung Kl. L mit Joker folgten. Erstmals wurde auf dem Springplatz die Teilprüfung „Lau- fen“ des Vierkampfes, welcher aus Spring- und Dressur- reiten sowie Schwimmen und Laufen besteht, abgehalten. Während in den letzten Jahren die Teilnehmer ihre Strecke auf freier Flur absolvierten konnten die Zuschauer nun die Sportler anfeuern. Anschließend fand die Siegerehrung der Prüfung statt. Weiter ging es mit einer gut etablierten Prüfung, einer Dres- surprüfung Kl. M* auf Trense, welche von Birgit Brenner mit ihrem Pferd „Allerschönste“ gewonnen werden konnte. Siegerin der Dressurprüfung Kl. M*: Birgit Brenner mit Allerschönste (Quelle: RG Baindt e.V.) Im Preis der Gemeinde Baindt, einer Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde, ging der erste Platz an Hubertus von Dewitz vom RFV Krumbach e.V. mit seinem Pferd „Graf Wiedenbach“. Sieger der Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde: Hubertus von Dewitz mit Graf Wiedenbach (Quelle: RG Baindt e.V.) Erstmals wurde in Baindt ein Hobby Horse Turnier ab- gehalten, eine so genannte Steckenpferdprüfung. Die Prüfung war für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren ausge- schrieben. Die Kinder absolvierten voller Begeisterung auf ihren selbstmitgebrachten Steckenpferden eine Spring- prüfung welche nach Fehler und Zeit ausgewertet wurde. Dabei wurden sie lautstark vom Publikum angefeuert. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 (Quelle: RG Baindt e.V.) Die letzte Prüfung, der Hindernis-Fahrwettbewerb für Zweispänner musste leider aufgrund geringer Anmel- dungen abgesagt werden. Zum Ausklang heizten d´Quirlige 5, eine Partyband aus Oberschwaben ab 17:30 Uhr im Festzelt ein. Die Reitergruppe Baindt dankt allen Helferinnen und Hel- fer, den vielen Kuchenspenden, ohne diese das Turnier so nicht zu stemmen wäre. Für den schönen Gottesdienst möchten wir Herrn Bernhard Staudacher, Herrn Striegel sowie den Ministranten und Musikern, welche den Got- tesdienst mitgestaltet haben, danken. Für die gute Zusammenarbeit geht unser Dank an die Metzgerei Isser in Weingarten und an den Getränkever- trieb Rist in Horgenzell. Wir bedanken uns außerdem herzlich bei nachfolgenden Firmen und Privatleuten, welche uns in Form von Geld- und Sachspenden, durch Überlassung von Maschinen und landwirtschaftlichen Flächen in großzügiger Weise unterstützt haben: Ackermann Spülmaschinen GmbH, Baindt Auer Gruppe GmbH, Ravensburg August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Autohaus Herb, Mochenwangen Bäckerei Schmidt, Baindt BÄKO Südwürttemberg eG, Ravensburg Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt Bayer Druck & Verlag GmbH, Weingarten Bentele Reitsportbedarf, Wernsreute Bistro am Dorfplatz, Baindt Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, Ingelheim Bohmeier GmbH, Weingarten DF Werkzeugservice, Baindt Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Dreher GmbH, Baindt Fliesen Hage, Baindt Garten Müller GmbH, Weingarten G. Kessler Konstruktionsbüro, Baindt Gasthaus Grüner Berg, Baindt Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt hiwo systembau GmbH, Wolfegg Holzbau Pfender GmbH & Co. KG, Schlier Hoppe Heizung, Baindt Hufpflege und Hufbeschlag Hertkorn, Bad Waldsee JF Maschinen GmbH & Co. KG, Baindt Josef Elbs, Schlier Josef Sterk, Weingarten Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Karl-Heinz Wiedemann, Meckenbeuren Karosseriebau Stefan Konzett, Baindt Kath. Kirchengemeinde, Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Kuhn-Stoff Verwaltungs GmbH, Weingarten Landwirt Georg Steinhauser, Baindt Landwirt Matthias Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Mack Immobilien GmbH & Co. KG, Baindt Musikverein Baindt Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Mineralbrunnen Krumbach GmbH, Kißlegg Modehaus Mayer-Rosa, Weingarten Mönchmühle Ravensburg Natursteine Josef Foret, Baienfurt Quadrocopterflüge A. Roth, Baindt Philipp Häfele Garten- und Landschaftsbau, Baindt pm-drones Drohnenservice, Baindt Ravensburger Finanz GmbH, Weingarten ribo Reinigungs- und Gebäudeservice GmbH, Weingarten Roland Gabriel, Baindt salon schreiber by björn, Ravensburg Schalmeienkapelle Baindt Schornsteinfeger Wurm, Baienfurt Schützbach GmbH, Baindt Stadler Service GmbH, Altshausen Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Steuerberater Spahlinger, Baindt SystemWorkX AG, München TK Folien, Baindt TOMOBIL GmbH, Baienfurt TZ Anhängervermietung & Pflegeservice, Baindt Werner Netzer, Kisslegg Wucherer Straßenbauvermessung GmbH, Baindt Zimmerei Heudorfer, Vorsee Turnierergebnisse Reitturnier Baindt Dressurwettbewerb Klasse E 5. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond 7. Platz Hannah Elbs mit Dolly Reiterwettbewerb Schritt-Trab 3. Platz Hannah Elbs mit Dolly Führzügelwettbewerb 1. Platz Katharina Keck mit Princess 2. Platz Leona Koscher mit Linnet Hobby-Horse-Wettbewb 45 cm / 6 - 9 Jahre 6. Platz Katharina Keck (Jum) 60 cm / 10 - 13 Jahre 1. Platz Noemi Oelhaf (Abella) 4. Platz Luisa Haller (Skittle) 6. Platz Theresa Henzler (Abella) 11. Platz Alexandra Schnez (Flecki) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Baindt goes Reithalle Da geht ganz schön was! Noch vor unserem Reitturnier wurden die Abwasser- und Leerrohre zur Dachentwässerung verlegt. Anschließend wurde die Fläche wieder eingeebnet und festgewalzt. Nach dem Reitturnier haben wir zusammen mit der Zim- merei Heudorfer und dem Baugeschäft Schwarz das Gerüst um die Halle gestellt. Vielen Dank an Hermann Heudorfer, Markus Schwarz und die zahlreichen fleißi- gen Helfer. In dieser Woche wurden die Fertigelemente an das Reit- gelände transportiert. Ab jetzt wird aufgerichtet! Ein großes Dankeschön gilt auch Patrick Manthei für die grandiosen Bilder! Jetzt geht´s in die Höhe (Quelle: pm-drones Drohnenservice). Basar Baindt Förderverei Klosterwiesenschule e.V. Herbst- Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - Einladung zur Jahres- hauptversammlung am 09.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 09.09.2023 um 17:30 Uhr, la- den wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung - Rückblick - Berichte der Ausschußmitglieder - Kassenbericht - Entlastung der Vorstandmitglieder - Wahlen - Vorsitzende/r - Sportwart/in - Snowboardvetreter/in - Wanderwart/in - Jugendvertreter - Vorstellung des neuen Winterprogramms - ggf. Anträge - Danksagungen - Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktionen 2023 - Dankeschön! Auch in 2023 hat das DRK Baienfurt-Baindt 4 Blutspen- de-Aktionen in unseren Gemeinden Baienfurt und Baindt betreut. Wir bedanken uns von Herzen bei allen Blutspender:innen, die zu unseren Blutspende-Terminen erschienen sind und somit zu Schutzengeln wurden. Ebenso gilt ein besonderer Dank aber unseren ganzen Helfer:innen, ohne die diese Blutspende-Aktionen nicht möglich gewesen wären! Die Blutspende-Aktionen werden vom DRK Blutspen- dedienst Baden-Württemberg-Hessen veranstaltet. Der Blutspendedienst stellt dabei die Infrastruktur (Termin- buchungssystem, Ärzt:innen und Schwestern, die die ei- gentliche Blutentnahme durchführen,...) zur Verfügung. Wir, die örtliche DRK-Bereitschaft, sind hingegen für die Werbung rund um den Blutspende-Termin und das Spen- denlokal inklusive Verpflegung der Blutspender:innen und der Helfer:innen verantwortlich. Bei bis zu 220 Blutspen- der:innen pro Termin ist der Bereich der Verpflegung ein großer Aufwand für unsere Helfer:innen. Dennoch war es uns wichtig, unseren Blutspender:innen zum Dank für ihren selbstlosen Einsatz neben einem Vesper (seit die- sem Sommer gibt es wieder leckeren Wurstsalat vor Ort) einen süßen Nachtisch zur Verfügung stellen. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Aus diesem Grund hatten wir zu Begin des Jahres an dieser Stelle einen Aufruf gestartet, in welchem wir um Muffin-Spenden aus der Bevölkerung gebeten hatten. Wir sind überwältigt von der Hilfsbereitschaft in unse- ren beiden Gemeinden und den vielen leckeren, liebevoll verzierten Muffin-Spenden, die uns zur Unterstützung der Blutspende-Aktionen aus der Bevölkerung erreicht haben! Dafür möchten wir uns von ganzem Herzen bedanken! Diese Unterstützung ist für uns nicht selbstverständlich und hat uns im vergangenen Jahr sehr geholfen. Vielen Dank an alle Muffin- und Kuchen-Bäcker:innen für Ihren Einsatz „im Zeichen der Menschlichkeit“! Sie sehen: man muss kein Blut sehen können, um bei uns zu einem Schutzengel werden zu können. Sollten auch SIE Interesse haben, uns in irgendeinem Bereich zu unterstüt- zen - sei es in Form von Muffin-Spenden, bei der Ausgabe der Verpflegung bei einer Blutspende-Aktion, als Nikolaus, oder im Rahmen von Sanitätsdiensten: zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren (info@drk-baienfurt-baindt.de). Wir freuen uns auf SIE! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Chorproben Nach den Sommerferien starten wir wieder mit den Chor- proben! CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Babys erster Brei – Online-Vortrag am 13. September Kreis Ravensburg - Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Vortrag „Babys erster Brei“. Der Online-Vortrag findet am 13. September um 18:30 Uhr statt. Die Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 10. September unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Ausstellung in der Orangerie in Wolfegg Vom 09. bis 24. September 2023 ist die Fotoausstellung von Klaus und Hannes Wäscher mit dem Titel „Ansichts- sache – Vater & Sohn im Dialog“ in der Orangerie in Wol- fegg zu sehen. Die beiden Künstler aus Bergatreute ha- ben sich den verschiedensten Fotografien verschrieben. Seine Leidenschaft für die Fotografie hat Klaus Wäscher, Maschinenbau-Ingenieur und vierfacher Familienvater, bereits früh entdeckt. Und da der Apfel oft nicht weit vom Stamm fällt, ist auch sein Sohn Hannes seit Kindheitsta- gen begeisterter Fotograf. Beide haben bereits viele Aus- zeichnungen und Titel gewonnen, Hannes konnte sich im Jahr 2021 „Deutscher Jugendfotomeister“ betiteln. Die Vernissage zur Ausstellung findet am Freitag, 08. Septem- ber 2023 um 19.00 Uhr statt. Die Ausstellung ist im Aus- stellungszeitraum samstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und sonntags von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Herzliche Einladung! 50 Jahre Landkreis Ravensburg – Landkreisfestival am 16. und 17. September in Wolfegg Der Landkreis Ravensburg feiert sein 50-jähriges Beste- hen in diesem Jahr mit einem großen Landkreisfestival am 16. und 17. September 2023 auf dem Gelände des Bauernhaus-Museums Allgäu-Oberschwaben Wolfegg, Vogter Straße 4, in 88364 Wolfegg. Am Samstag gibt es Programm von 17:00 Uhr (Einlass 16:00 Uhr) bis 23:00 Uhr; am Sonntag von 10:00 Uhr (Einlass: 9:30 Uhr) bis 18:00 Uhr. Zu dieser Festveranstaltung lädt der Landkreis alle Bür- gerinnen und Bürger herzlich ein. Der Festival-Samstag am 16. September startet mit einem Brass-Konzert auf der Open-Air-Bühne. Drei energiege- ladene junge Brass-Bands sorgen mit den mitreißends- ten Blechsounds der Region für einen stimmungsvollen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Auftakt. Sie erleben an diesem Abend die Jack Russel’s Halsbänd, Die Brasserie und Fättes Blech. Der Sonntag, 17. September, ist ein Erlebnistag für alle. Kreisgetragene Verbände und Einrichtungen sowie die so genannte „Blaulichtfamilie“ und die Landkreisverwaltung zeigen mit Ständen und zahlreichen Mitmachaktionen den ganzen Tag lang, was der Landkreis Ravensburg zu bieten hat. Auch das Bauernhaus-Museum hat Angebote zum Anschauen und Mitmachen aus dem traditionellen Handwerk auf dem Gelände versammelt. Zudem macht hier unsere wandernde Jubiläumsausstellung „hier le- ben“ Station. Auf der Open-Air-Bühne startet der Tag um 10:00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst, den das katholische Dekanat Allgäu-Oberschwaben und der evangelische Kirchenbezirk Ravensburg gemeinsam gestalten. Das bunte Bühnenprogramm setzt sich unter anderem fort mit einem Gesamtchor und Fahneneinmarsch mehrerer Blaskapellen des Blasmusikkreisverbandes. Sie sehen zu- dem sportliche, tänzerische und kunstvolle Bühnenshows regionaler Sportvereine und weitere vielfältige Darbietun- gen. Besonderes Highlight ist der Auftritt der Ska-Band MoskovSKAya ab 16:00 Uhr. Gut zu wissen: An beiden Tagen können Sie das Landkreis- festival kostenlos besuchen. Ebenfalls gibt es an beiden Tagen einen kostenlosen innerörtlichen Shuttlebusver- kehr, der zwischen Bahnhof Wolfegg und Festgelänge pendelt. Am Sonntag, 17. September, können Sie den öf- fentlichen Personennahverkehr im Landkreis Ravensburg ganztägig kostenlos nutzen. Es ist auf dem gesamten Gelände für verschiedene Verpflegungsangebote ge- sorgt. Bei schlechter Witterung findet das Programm im beheizten Festzelt statt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rv.de/landkreisfestival. Weitere Informationen zum gesamten Kreisjubiläum im Jahr 2023 finden Sie im In- ternet unter www.rv.de/kreisjubilaeum. Feiern Sie am 16. und 17. September 50 Jahre Landkreis Ravensburg und lernen Sie Ihren Landkreis einmal auf eine ganz andere Art kennen! Spannende Herbstferien sind garantiert: Der Ravensburger Kinderherbst beginnt Der Ravensburger Kinderherbst geht in die 9. Runde. Von Samstag, 28. Oktober bis Sonntag, 5. November wird eine Woche voller Kultur für Kinder angeboten. Unter der Or- ganisation des Kulturamts und durch den Zusammen- schluss von Kulturveranstaltern aus Ravensburg wird Kindern ab 3 Jahren ein abwechslungsreiches Kulturpro- gramm in den Herbstferien geboten. Zum Mitmachen lädt unter anderem die Aufführung „Kas- per und der Nebelgeist“ in Ottokar‘s Puppentheater ein. Ebenso lohnenswert zu besuchen ist das Stück „Der Räu- ber Hotzenplotz“ nach Ottfried Preußler, welches das Figurentheater inszeniert. Für diejenigen, die sich schon immer einmal wie die Ritter im Mittelalter fühlen und die Stadt verteidigen wollten, ist die Kinderstadtführung „Geheimnisvolle Türme“ durch Ravensburg genau das Richtige. Hier begibt man sich mit Schwert und Rüstung auf einen Kontrollgang entlang der alten Stadtmauer. Wer noch mehr über die Stadtgeschichte erfahren möchte kann bei der historischen Führung für Familien und der interaktiven Rallye durch das Museum Humpis-Quartier viel dazulernen. Auch das Kunstmuseum bietet einen Aus- stellungsrundgang mit anschließender praktischer Arbeit im Kreativraum sowie einer Schreibwerkstatt für Kinder und Jugendliche zum aktuellen Ausstellungsthema „Fa- milie“ an. Bei den Angeboten im Museum Ravensbur- ger und beim Neuen Ravensburger Kunstverein können die Kinder kreativ werden und ihre entstandenen Werke mit nach Hause nehmen. Die Stadtbücherei lädt zu den Samstagsgeschichten ein und in einem Kurs erlernen Kin- der das Programmieren von Spielen und Programmen. Außerdem besteht in einem zweitägigen Workshop die Möglichkeit, unter professioneller Anleitung einen eigenen Kurzfilm zu drehen. Zudem ist es dieses Jahr auch wieder möglich, hinter die Kulissen von Regio TV zu blicken und bei einer Studio- führung mehr über die Medienwelt zu erfahren. Auch die Musik kommt beim Kinderherbst nicht zu kurz: Die Bam Bam Band verwandelt die Zehntscheuer in einen Ort, an dem Familien zum Tanzen, Mitsingen und Träumen eingeladen sind. Im Schwörsaal präsentiert das Stadtorchester Ravensburg ein abendliches Lausch- konzert und im Familienzentrum Caritas kann man das musikalisch untermalten Schauspiel „Kamishibai - Eine Klanggeschichte“ genießen. Im Theater Ravensburg sind die Bühnenstücke „Die Wanze“, „Robinson & Crueso“ und „Sind wir Freunde?“ zu sehen. Natürlich gibt es auch wieder Angebote für die- jenigen, die lieber auf, anstatt hinter der Bühne stehen: der Moskito-Zirkuskurs und der Theaterworkshop im Theater Ravensburg. „Die meisten Veranstaltungen waren im letzten Jahr aus- gebucht. Daher lohnt es sich, die Karten im Vorverkauf zu ergattern oder sich gleich für einen der Workshops anzumelden.“, rät Verena Müller, Kulturamtsleiterin der Stadt Ravensburg. Erhältlich sind die Karten ab Montag, 9. Oktober im Vor- verkauf in der Tourist Information Ravensburg und allen reservix-Vorverkaufsstellen sowie online unter www.re- servix.de. Für manche Veranstaltungen muss man sich direkt beim Veranstalter anmelden. Der Hinweis steht im Programmheft bei den jeweiligen Veranstaltungen. Auch die Familiengutscheine der Stadt Ravensburg im Wert von 2 € sind für die Veranstaltungen einlösbar. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Ravensburg www.ravensburg.de/kinderherbst und in der ausführli- chen Programmbroschüre, die in der Tourist Information und der Stadtbücherei er- hältlich ist. Ravensburger Kinderherbst Samstag, 28.10. bis Sonntag, 05.11.2023 diverse Veranstaltungsorte Kartenvorverkauf ab Montag, 9. Oktober in der Tourist Information Ravensburg, allen bekannten reservix-Vorverkaufsstellen und online unter www.reservix.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 10. September 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel Parabolspiegel – Sumpfherzblatt; Perlen der Riedwiese Ein extremer Sommer mit Hitze und Unwettern geht zu Ende. Unsere Wanderwege sind jetzt wieder alle freigesägt. Spuren des Sturmes vom 11. Juli aber, entwurzelte Baum- riesen mit gewaltigen Wurzelstöcken, begleiten uns auf dem Pfad zur Wegeriedwiese. Dort leuchten wieder tau- sende lila Blüten der Herbstzeitlose. „Parabolspiegel“, die kleinen weißen Blüten vom Sumpf-Herzblatt, erwärmen noch kleine Insekten. Am Teufelsabbiss suchen Bienen nach Nektar. Schmetterling, Libellen, Grashüpfer, kleine Frösche, Jagd- und Zebras- pinnen, um die zu entdecken braucht es ein gutes Auge! Die giftigen Tollkirschen und Einbeeren sind überreif. Dazu Fuchs- und Dachsbauten. Kommt mit Gästeführer Ger- hard Tempel zu dieser spannenden Spätsommer-Entde- ckungstour in geselliger Runde! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, willkom- men sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Streckenlänge ca. 6 km. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Ende ca. 17:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Omnitah Live auf der Obstwiese Bären- weiler im Oberdorf am 16. September Preisgekrönte Singer-Songwriterin gibt Open Air Kon- zert in Blitzenreute! Die mehrfach ausgezeichnete Singer-Songwriterin Om- nitah (12-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) ist auf Deutschland Tour und begeistert ihr Pu- blikum mit Herz und Seele...denn wenn Musik eine Seele hat, dann kommt sie hier zum Ausdruck. Omnitah, in Schweden geboren aus einer ungarischen Musikerfamilie stammend, malt mit ihren Songs musika- lische Kostbarkeiten auf die akustische Leinwand. Ihre klare, mal rauchige Stimme duelliert sich während eines Konzertes mit ihrer ebenso ausdrucksstarken Klavier- virtuosität, verbunden mit einfühlsamen Texten aus ih- rer Feder. Aber auch die Geige ist immer wieder präsent. Mit ihrem 11.ten Soloalbum Witches Brew, ist der in Fron- reute lebenden Künstlerin eine gelungene Mischung aus verschiedenen Stilrichtungen entstanden. Mit ihrer vier Oktaven Stimme singt Omnitah auf englisch, deutsch, schwedisch sowie auf ungarisch, über den Wald, die Na- tur, von Hexen und Vagabunden. Erzählerisch kombiniert, mit ihrer ganz persönlichen Lebensgeschichte, entführt sie die Zuhörer*innen in eine mystisch magische Welt. Ein Erlebnis, das gleichermaßen ergreift wie berührt. Stilistisch reicht ihr Repertoire von Jazz über Folk, Pop- Rock und Gipsyjazz, bis hinzu Klassik und Ethnopop. Ganz im Zeichen der Regionalität präsentieren sich an diesem Abend mit „Vivre273“ und „Stimmband“ Musiker unterschiedlicher Stilrichtungen aus der Umgebung. Anfahrt: Bärenweiler Obstwiese, Im Oberdorf 7, 88273 Fronreute-Blitzenreute Einlass ist um 19:00 Uhr, Konzert- beginn um 20:00 Uhr Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten. Für das leibliche Wohl wird gesorgt, Parkplätze vorhanden! Tourdaten und weitere Informationen unter: www.omnitah.com Gastschüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien in Deutschland. Die Familien- aufenthaltsdauer: Peru/Arequipa: 20.10. – 27.11.23 (15-16 Jahre alt), Guatemala / Guatemala Stadt: 19.11. – 17.12.2023 (12 – 16 Jahre alt). Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Nothilfe für Menschen aus der Ukraine Einscannen und einfach über PayPal spenden. Ihre Spende als CARE-Paket. IBAN: DE 93 3705 0198 0000 0440 40 oder www.care.de © Seckinger/DEIKE 748R29R2Sikaku Unterteilen Sie das Diagramm ent-lang der Gitterlinien in rechteckige Gebiete, sodass jedes Gebiet genau eine Zahl enthält, welche angibt, aus wie vielen Feldern das Gebiet besteht. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Finden Sie die richtige Position für die vorgegebenen Wörter. Entdecken Sie die darin versteckten Hinweise auf berühmte Filmtitel und Schauspieler? ADLER - AE - AFFEN - AHR - ALEC - ALI - ALIEN - ALLEN - ANHALTER - AR - ASA - BEI - BILLY - CHARAKTERROLLE - CW - DA - EA - EBEN - EE - EILE - EIS - EKMAN - ELI - ES - ET - GE - GEL - HELP - HM - HU - ICE - JAMES - JEDI - KAMELE - KERLE - KK - KUEHE - LEGO - LEX - LIEBE - LL - LM - LOH- NEN - MAMMUT - MESE - METEOR - MI - MME - NELLI - NEMO - NI - OBI - OLEANDER - OPANKE - PR - PRIMAS - RE- ICK - RHUS - RISPE - ROAD - ROBOTS - ROME -SCHOOL - SEEUFER - SERA - SIN - SPI- DERMAN - ST - THESPIS - TUKUR - UHR - WIR - XL Auflösung zu "Rätsel für Filmfreunde": AFFEN ( Planet der Affen , SciFi-Film 2001), ALEC (Alec Guiness, engl. Schauspieler, Alec Baldwin, US-amerik. Schaus- pieler), ALI ( Ali, Boxfilm 2001), ALIEN (Alien , SciFi-Film, 1979), ALLEN (Woody Allen, US-amerikan. Schauspieler, Regisseur), ANHALTER (Per Anhalter durch die Galaxie , SciFi-Film 2005), BILLY (Billy Elliot, Tanzfilm 2000), EIS (Eis am Stiel, Komödie 1977), EKMAN (Gösta Ekman, schwed. Schauspieler: ,'Kommissar Beck' , ES (Es, TV-Horrorfilm nach Stephen King, ET (E.T.- der Auflerirdische, SciFi-Film, 1982) HELP (Hi-Hi-Hilfe, Musikfilm (The Beatles) 1965, HU (Horton hört ein HU , Komödie, 2008, ICE ( Ice Age, Animationsfilm, 2009), JAMES (Der Soldat James Ryan, Kriegsfilm 1998), JEDI (Die Rückkehr der Jedi-Ritter, SciFi-Film 1983, KAMELE (Zwei Kamele auf einem Pferd, Komödie 1980) KERLE (Die wilden Kerle, Kinderfilm 2003) KUEHE (Die Kühe sind los, Zeichentrickfilm 2004, LEX (Lex Minister Österr. Komödie 1990); Lex Barker, US-amerik. Schauspieler), LIEBE (Liebe auf Umwegen, Komödie 2004), MAMMUT (Mam- mut, US-Horror-Komödie, 2006, METEOR (Meteor, SciFi-Film 1979), NEMO (Findet Nemo, Animationsfilm, 2003), OBI (Obi-Wan Kenobi, Rollenname aus Star Wars), ROAD (Road Trip, Komödie, 2000), ROBOTS (Robots, Animationsfilm 2005), ROME (Sydne Rome, US-Schauspielerin) SCHOOL (School of Rock, Komödie, 2003, SIN (Sin City, Komödie 2005), SPIDERMAN (Spiderman, ActionFilm, 2002), TUKUR (Ulrich Tukur, dt. Schauspieler) 707R113K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Am Umspannwerk 10 88255 Baindt www.joechle.de • Planung und Installation der Ladeinfrastruktur • Steuern, Vernetzen und Managen Ihres Ladesystems • Abrechnungsdienstleistung aller Ladevorgänge • Jöchle Mobility App für das Smartphone • Stromtankstelle mit PV-Überdachung als Komplettlösung Wir bieten eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur mit Abrechnungsservice Jöchle Elektrotechnik GmbH – Ihre Experten für eine grüne und effiziente Mobilität Entdecken Sie die Zukunft der E-Mobilität ! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-0 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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STELLENANGEBOTE[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 20. Mai 2022 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Informationsveranstaltung Windenergie im Altdorfer Wald Montag, den 23. Mai 2022 17.30 – 21.00 Uhr in der Sirgensteinhalle | Vogt Live-Übertragung auf https://youtu.be/E1HoxB5cbvc ab 18.00 Uhr Einlass ist ab 17.30 Uhr. Veranstalter sind das Forum Energiedialog Baden-Württemberg und der Landkreis Ravensburg in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden. www.energiedialog-bw.de Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Worum geht es? | Im Altdorfer Wald sind von Forst Baden-Württemberg landeseigene Flächen (Staatswald) für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt worden. In einem Ausschreibungsverfahren von Forst Baden-Württemberg haben die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, gemeinsam mit dem Projektentwickler iTerra energy GmbH, den Pachtzuschlag erhalten. | Die Projektentwicklung steht noch ganz am Anfang. Die angrenzenden Gemeinden wollen bereits frühzeitig über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte informieren. | Dazu möchte die Veranstaltung einen Beitrag leisten und bringt Landesregierung, Landkreis, Kommunen und Bürgerschaft über eine verträgliche Nutzung der Windenergie im Altdorfer Wald miteinander ins Gespräch. | An Infoständen präsentieren sich unterschiedliche Akteure und Interessensgruppen mit ihren Anliegen. | Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirt- schaft Baden-Württemberg, wird die Perspektive der Landesregierung erläutern und Fragen aus dem Publikum beantworten. | Bei der Veranstaltung geht es nicht um die konkrete Anzahl an Windenergieanlagen und deren Standorte. Die Veranstaltung ist vielmehr Auftakt eines Dialoges um die Windenergie im Altdorfer Wald. Im Nachgang sind weitere Dialogaktivitäten vorgesehen, z. B. kommu- nale Veranstaltungen zu relevanten Themen sowie die Bildung einer Dialoggruppe unter Einbezug lokaler Akteure. Welcher Ablauf ist geplant? | Infomarkt mit folgenden Informationsständen: • Forst Baden-Württemberg zur Windenergienutzung im Wald • Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH und iTerra energy GmbH zum aktuellen Projektstand und Zeitplan • Landratsamt Ravensburg zum bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren von Windenenergieanlagen • Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zu raumordnerischen Fragestellungen • NABU und BUND zum Natur- und Artenschutz • Lokale Bürgerinitiativen und Vereine mit ihren Anliegen | Begrüßung durch Harald Sievers, Landrat Landkreis Ravensburg, und Peter Smigoc, Bürgermeister Gemeinde Vogt | Vorstellung der Infostände und ihrer Vertreter*innen | Impulsvortrag zur Energiepolitik des Landes Baden Württemberg, Dr. Andre Baumann, Staats- sekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | Moderierte Abschlussdiskussion mit Fragen und Reaktionen aus dem Publikum | Offener Ausklang an den Infoständen Moderation Jakob Lenz, Forum Energiedialog Wer? | Teilnehmen können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gemeinden Bai- enfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Zuschauerzahl ist begrenzt und eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Das Tragen einer FFP2 oder einer medizinischen Mas- ke wird empfohlen. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Foto- und Filmaufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden. Wie? | Anmeldung per email unter ravensburg@energiedialog-bw.de unter Angabe des vollen Namens und des Wohnortes. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Daten werden nicht gespeichert und nur im Falle der Infektionsnachverfolgung genutzt. Kontakt | Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez | s.albiez@energiedialog-bw.de | Telefon 0 151 10 67 48 03 ab 1 7. 30 ab 1 8. 00 - L iv e ab 1 9. 45 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Woher kommt der große Erdhügel auf dem Parkplatz Klosterwiesen und was passiert mit ihm? Der große Erdhügel stammt von der aktuellen Baumaßnahme zum Neubau des Geh- und Radweges (Bauab- schnitt III) vom Hasenweg Sulpach in Richtung Mochenwangen. Der Parkplatz Klosterwiesenschule dient derzeit als Zwischenlagerplatz zur Aufbesserung der Erde. Durch die Zuführung von Kalk wird die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden ver- bessert. Nach der Aufbereitung der Erde wird diese im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung, sowie der Böschungshinterfüllung am Radweg wieder benötigt und dort verbaut. Der Vorteil ist: Dieses Aufbereitungsver- fahren spart ca. 2000 m³ Kies für den Bau des Geh- und Radweges ein. Außerdem muss dadurch das angefal- lene Aushubmaterial nicht entsorgt werden. In enger Abstimmung mit den Vereinen und in Rücksichtnahme auf deren Hallennutzung wurde innerhalb von zwei Wochen der Boden behandelt. Die Situation wird sich nun wieder deutlich verbessern, da der Parkplatz ab sofort wieder zu zwei Dritteln nutzbar ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass das Aushub- material bis zum Musikfest größtenteils vom Parkplatz abgefahren sein wird. Wir danken den Nutzerinnen und Nutzern und vor allem unseren Vereinen für das gute und unkomplizierte Miteinander im Zusammenhang mit unserer Baustelle und freuen uns auf die Fertigstellung des Radweges. Ende August 2022 soll es soweit sein! Ihre Gemeindeverwaltung Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai Zum zweiundzwanzigsten Mal (seit dem Jahr 2001) wird am 22.05.2022 der internationale Tag der Biodiversität gefeiert. Er erinnert an den Tag, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) offiziell angenommen wurde. Bis zum Jahr 2000 wurde der Tag am 29. Dezember gefeiert, da das Abkommen am 29.12.1993 in Kraft trat, dann wurde der Tag von den Vereinten Nationen in den Mai vorverlegt. Mit seinen derzeit mehr als 190 Vertragsparteien ist es das umfassendste, verbindliche, interna- tionale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Die Erhaltung von biologischer Vielfalt, die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile sind die drei übergeordneten Ziele. Der 22. Mai soll uns daher vor allem an unsere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber der Natur erinnern. Am Tag der Artenvielfalt soll jeder für sich überlegen, was er persönlich tut oder tun kann, um das Naturkapital unseres Planeten zu bewahren. Denn klar ist: So vielfältig und faszinierend unsere Natur ist - der Verlust unse- rer biologischen Vielfalt stellt mit dem Klimawandel weltweit die gegenwärtig größte ökologische, aber auch ökonomische Bedrohung dar. Jeder ist angehalten seinen individuellen Beitrag zum Schutz unserer Natur, von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen und damit zugleich unserer elementaren Lebensgrundlage zu leisten. Sei es ein Insektenhotel oder mehr wilde Wiese statt Schotter im Garten, jeder kann sich einbringen, die Möglichkeiten sind endlos. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 27.05.2022 Redaktionsschluss: 23.05.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Blutfreitag, 27.05.2022 bleibt das Rathaus geschlossen. Ihre Gemeindeverwaltung Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie herzlich zur Informationsveranstal- tung am Montag, 30. Mai 2022 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal geht in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufga- ben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbau- projekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte an- schließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen durch den Gemeinderat erfolgt Anfang November 2022. Bei der Infoveranstaltung stellen sich die beiden Ankerprojektträger vor. Darüber hinaus wird das Anliegerver- fahren von den erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen, die das gesamte Projekt in der Gemeinde begleiten, den Bürgerinnen und Bürgern und dem interessierten Personenkreis ausführlich dargestellt. Auch soll die Veranstaltung den Kontakt und die Vernetzung zwischen den Interessenten ermöglichen. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/Fischerareal. Ich freue mich über Ihre rege Teilnahme und auf gute Gespräche und Begegnungen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellv. Leitung der Finanzverwaltung Stabsstelle zur politischen Steuerung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01.03.2023 zur Unterstützung der Bürgermeisterin der Gemeinde eine Nachbesetzung für die Stabsstelle zur politischen Steuerung und eine stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d). Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Die Stelle bietet sich für Absolventen der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg oder Kehl an. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören als stellv. Leitung der Finanzverwaltung (50%) - Allgemeine Stellvertretung des Fachbediensteten für das Finanzwesen - Übernahme von Aufgaben bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und der - Erstellung des Jahresabschlusses - Abschlüsse der steuerlichen Betriebe - Unterstützung im Bereich der Digitalisierung - Allgemeine Querschnittsaufgaben der Finanzverwaltung - Mitwirkung beim Zuschusswesen Stabsstelle zur politischen Steuerung (50%) - Planung und Steuerung anspruchsvoller kommunaler Projekte (Multiprojektmanagement) - Qualifizierte Unterstützung der Bürgermeisterin - Protokollführung bei wichtigen Besprechungen und Terminen - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Baindt Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Public Management, Bachelor of Laws - Allgemeine Finanzverwaltung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende - Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Verhandlungspartnern - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Vollzeitstelle mit Besoldung bis A 11 LBesGBW bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraus- setzungen - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mit- arbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 24.06.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) und Kämmerer Wolfgang Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Der Landkreis Ravensburg informiert zum Zensus 2022 Am 15. Mai 2022 war der sogenannte Zensusstichtag für Deutschland. Millionen baden-württembergischer Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen dieser Erhebung befragt und eingeladen diese wichtige sta- tistische Erhebung zu unterstützen. Doch was bedeutet das nun konkret? Was ist der Zensus? Wann geht’s los und wie läuft die Erhebung aus Bürgersicht ab? Was ist der Zensus? Der Zensus ist ein Fundament in der amtlichen Statistik. Aus den gewonnenen Daten leiten sich verschiedene Ent- scheidungen bis hinein in die kommunale Ebene ab. So zeigt uns der Zensus 2022 im Ergebnis auf, wie viele Men- schen in Deutschland leben, wie sie wohnen und welche Struktur die Bevölkerung hat. Diese Eckdaten werden für unterschiedliche Entscheidungen herangezogen - von der Einteilung der Wahlkreise, Stimmverteilung im Bundesrat, bundesstaatliche und kommunale Finanzausgleiche bis hin zu Sitzverteilungen in kommunalen Vertretungskör- perschaften. Wie läuft die Erhebung aus Bürgersicht ab? Für die Erhebung dieser Daten werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Alle Erhebungsbeauf- tragten werden geschult, schriftlich bestellt, sind förmlich auf die Geheimhaltung verpflichtet. Die Befragungen begannen zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022 und basieren auf einer Zufallsstichprobe, auf die der Landkreis keinen Einfluss hat. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich im Vorfeld per Terminkarte an, indem Sie ihre Kontaktdaten angeben und schriftlich einen Termin mit den Bürgerinnen und Bürgern ausmachen. Vor der eigentlichen Befragung weisen sich die Erhe- bungsbeauftragen mit einem Ausweis der Erhebungsstel- le und zugleich mit dem Personalausweis aus. Die Befragungen werden grundsätzlich an der Woh- nungstüre und nicht in den Wohnungen durchgeführt. Bei der Befragung wird zunächst ein persönliches Inter- view von fünf bis zehn Minuten geführt. Anschließend bekommen die Befragten von den Erhebungsbeauftrag- ten einen Zugangscode für eine Online-Befragung, in der weitere Informationen erhoben werden. Der Landkreis weist daraufhin, dass diese zweite Befragung in Ausnah- mefällen auch auf Papier oder direkt mit den Erhebungs- beauftragten durchgeführt werden kann. Dem Schutz der persönlichen Daten kommt beim Zensus eine wichtige Bedeutung bei. Die Angaben, die erhoben werden, werden streng vertraulich behandelt. Die einge- richtete Erhebungsstelle ist technisch und organisato- risch von der restlichen Landkreisverwaltung getrennt. Zudem ist es bestimmten Berufsgruppen verboten, als Erhebungsbeauftragte eingesetzt zu werden. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, warnt die Erhebungsstelle des Landkreises Ravensburg vor möglichen Trickbetrügern. Hierbei sollte darauf geachtet werden: Fragen über Ein- kommen, Bank-/Kreditkarte, Sozialversicherungsnum- mer, persönliche Passwörter oder Benutzerkennungen, etc. werden nicht abgefragt. Zudem melden die Erhe- bungsbeauftragten sich im Vorfeld an und kommen in keinem Fall spontan und ohne Ankündigung vorbei. Die Erhebungsbeauftragten stellen den Erstkontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern niemals telefonisch her, son- dern kündigen sich immer postalisch an. Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Personen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden so- wie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Test- station in der Schenk-Konrad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Ver- waltung sind viele dankbare und zufriedene Rück- meldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Ta- gesdurchschnit von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerin- formation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Prä- sentation sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli getroffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle eine Infoveranstaltung zu den Entwicklun- gen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der inter- essierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptverga- beverfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstaltung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befragungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für Planun- gen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schotterinsel Hirschstraße/ Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hauß- mann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Naturschutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blüh- fläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wieder im Sitzungssaal des Rat- hauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kom- mandant der Freiwilligen Feuerwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkamerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppenstärke von 45 Feuerwehr- kameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Feh- leinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophenschutz, Löschwasserver- sorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkomman- danten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Tren- nung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sit- zung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Land- ratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemein- deelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsände- rung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berech- nungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ur- sprünglichen Kostenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berücksichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhau- ses mit Bauhof wird zugestimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauf- tragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anlie- gerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sie- ben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmeversorgung angeschlossen wer- den. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des ge- samten Nahwärmenetzes von dieser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Zie- geleistraße 13 werden zusammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschlusszahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat den Nahwärmean- schluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaß- nahmen im Ortszentrum zu entzerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fi- scherareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Pla- nung für den 3. BA der Wärmeleitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten beschränkt auszuschreiben. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + umwelt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufge- nommen und einen Mustergestattungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spiel- platz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Va- rianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorge- stellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancie- ren), Weidentipis, eine Vogelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeit- punkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baum- mikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königinnenschaukel soie der optio- nale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 balaufen sich auf 86.817 €, bei Va- riante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleistungen er- bracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspiel- platzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + um- welt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkos- tenschätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förder- richtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sa- nieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedli- cher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zumeist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmeverbräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der verstärk- ten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Ener- gietechnik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneutrales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgas- neutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Ver- brauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lokalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhaus- gasausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhaus- gasen eingespart werden können. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Vo- raussetzungen analog zu anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetzlich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruch- nahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralhei- zung), Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien, Maßnah- men zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämm- stoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierungen von Bestandsgebäu- den. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Errichtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Standards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Perso- nen und keine juristischen Personen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdop- pelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, spe- ziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzusehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse angepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungs- formen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vor- gehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Be- stattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darü- ber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zu- letzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Be- stattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuerbestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der hal- banonymen und anonymen Urnengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen werden. Zusätzlich ich eine Reser- vierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Soll- ten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wün- schen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebühren- verzeichnis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst wer- den: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenver- zeichnisses. Unterteilung je Bestattungsform und an- fallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungs- rechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnut- zungsgebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungs- dauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasen- gräber werden geringe Vorgaben gemacht. Es sollen kei- ne Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Boden- platten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zeilen stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinde- ratssitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostende- ckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebüh- ren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit ins- gesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnen- kammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestattungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnengrabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussichtlich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Er- weiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Darstellung des Gebührenver- zeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnen- bestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschrif- tung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Fried- hofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenommen. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung auszuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Ab- wasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grund- sätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti- gung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalab- gabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrech- nung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überde- ckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzuziehen. Die gebüh- renrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalbera- tung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019-2021 ge- tätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskosten- umlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr mög- lich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und ge- bührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge perioden- gerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskos- tenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Ne- benrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckver- bandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. (Tabelle s. unten) Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkula- tionszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hy- draulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähig- keit der Entwässerungssysteme wird überprüft. Das In- genieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets und Gewer- beentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergeb- nisse schließen aufgrund höheren Einnahmen und ge- ringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resul- tieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebs- kostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem aufgrund wesentlich geringeren Unterhaltungs- aufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € geplant. Das vorläufige Ergeb- nis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswasser- gebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinan- zieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kosten- unterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kosten- überdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausur- tagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Au- genschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materialauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Ge- meinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, werden der Gemeinde Rah- menbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorge- schrieben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Potenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächen- recycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hek- tar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächen- nutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemein- den Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusam- mengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Ge- meinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Eben- so nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haus- halt leben ab. Die Zahl der 1-Personenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohnbauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Fläche abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt werden kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbind- liche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flä- chen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebau- ungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Famili- en schaffen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebie- ten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforderliche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kin- dergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo er- folgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommuna- les Gewerbegebiet auf den Gemarkungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgese- hen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vor- gaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwick- lung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Ausschließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflä- chen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung statt- finden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine inter- kommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbefläche- nentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremi- ums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruktiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die An- siedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Verteilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gre- mium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan enthalte- nen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Ge- werbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzu- gestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kri- terien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzen- den gemeinsam mit der Verwaltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Gro- ben Kriterien herausarbeiten, deren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegen- heitskommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeitstermin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Er- gänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhaltung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzustellen. Beschluss: 1. Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwick- lung eines Interkommunalen Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2. Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erar- beiten unter fachlicher Begleitung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3. Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Gemeinde Baindt, auf den Weg ge- bracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Leistungsver- zeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Flä- che zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeich- nis wurde festgelegt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lagerung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kur- se bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Kleinspielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise erlaubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verste- hen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaum- stellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Scha- den aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grund- stück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen sei- ner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravensburg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medie- nentwicklungsplan fertig gestellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorge- stellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaßnahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. Anfang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durch- geführt und im Anschluss dann die Lichtmasten auf- gestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthalle Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungs- plan der großen Sporthalle gewünscht.. Ferienprogramm Ferienprogramm 2022 Die Sommerferien sind bereits in Sichtweite und auch in diesem Jahr möchten wir den Kindern und Jugendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Ferien- wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonstige Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. Aktuell gehen wir davon aus, dass das Ferienpro- gramm ohne Einschränkungen stattfinden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 28. Juli bis zum 10. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Kathrin Senff Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. Mai und Sonntag, 22. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Donnerstag, 26. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. Mai Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 22. Mai Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Donnerstag, 26. Mai Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Mai 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 24.06. Blutreiter Mitgliederversammlung BSS 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. – 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kin- derbetreuung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Rich- tige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Johannes Baptist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: - Alter: zwischen 18 und 26 Jahren - Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens - Teamfähigkeit - Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern - hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern - Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere - Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich - Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Zur Information Klärwerksleiter sucht Bleibe Alexander Paschke, der neue Betriebsleiter un- serer Kläranlag plus Frau, Tochter und gut er- zogenem Hund suchen nach einer neuen Bleibe. Haben Sie zum nächst möglichen Zeitpunkt eine 4-Zimmer Wohnung mit Garten oder Balkon oder ein kleines Haus, gerne auch im Hinterland von Berg, Baindt, Fronreute oder Wolpertswende zu vermieten? Wünschen Sie sich hilfsbereite, anständige und solven- te Mieter? Dann melden Sie sich gerne direkt im Klär- werk unter Tel. 0751 560 670. Landkreis Ravensburg An alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Ravensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs.1 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflich- tet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern folgende Maß- nahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Käferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rinden- schuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturmhölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käfer- holzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchungaller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Turnus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs.1 LWaldG eine Frist bis zum 20.6.2022 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2022 zu erfolgen. Die privaten Waldbesitzenden können sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Ein- schlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs.1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 20.05.2022 gez. Landrat Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unse- rer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbands- gemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt vie- le Maßnahmen zur energetischen Mo- dernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kos- tenlose und interaktive FördermittelBeratung För- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 dermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der ge- meinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können. (Klima-) Spartipp des Monats Mai: Sonne an, Licht aus Momentan ist das Wetter äußerst wechselhaft. Aber auch die Sonne kommt regelmäßig mal zum Vorschein. Zudem ist jetzt Frühling und es ist abends immer länger hell drau- ßen. Daher muss dann kein Licht mehr eingeschaltet wer- den, denn meistens reicht das Sonnenlicht vollkommen aus, um den Raum zu erleuchten. Und selbst wenn die Sonne mal nicht scheint, reicht uns das natürliche Licht tagsüber trotzdem oftmals bereits aus. Ganz frei nach dem Prinzip: (natürliche) „Erleuchtung“ statt (künstlicher) Beleuchtung. In Bezug auf die Sonne müsste die Redewendung also heißen: Mir ist ein (natür- liches) Licht angegangen. Und das allerbeste an der Sache: Die Sonne scheint kom- plett umsonst und muss zudem niemals ausgetauscht werden, wie dies bei Leuchtmitteln öfters mal nötig ist. Aber selbst an Tagen, an denen die Sonne nur kurz oder gar nicht hinter dem Horizont hervorschaut und es drau- ßen düster ist, kann Strom gespart werden und damit Gutes für das Klima getan. Einfach mal das Licht aus- schalten, wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird. Denn selbst energiesparende LEDs benötigen noch zwi- schen 6 und 9 Watt Strom in der Stunde. Klingt zwar erstmal nicht viel, aber über ein ganzes Jahr gerechnet und bei mehreren Lampen in einem Gebäude, kommt hier schon ganz schön was zusammen. Bei normalen Glühbirnen liegt der Stromverbrauch nochmals deutlich höher, weshalb die mögliche Ersparnis und damit der positive Umwelteffekt, nochmals größer sind. Selbst bei der Arbeit in unserer Mittagspause können wir also noch Gutes für das Klima tun und Energie in Form von Strom sparen. Den Geldbeutel schont dies natürlich ebenfalls. Denn selbst bei der Verwendung von 100 Prozent Ökostrom gilt der Satz: Der beste Strom fürs Klima, ist der Strom, der erst gar nicht produziert werden muss. Also bleiben Sie (Strom-) sparsam ! Ihr Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690, E-Mail: klima@b-gemeinden.de Volkshochschule Weingarten Wetter und Klima - Eine Einführung Wie erwärmt die Sonne die Luft? Wodurch entstehen Wolken? Warum weht der Wind? Wie entstehen eigent- lich Jahreszeiten? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Wetter und Klima? Solche ganz zentralen Fragen unseres alltäglichen Lebens stehen im Mittelpunkt des Vortrags von Andreas Schwab. Der Vortrag bildet den Auftakt der neuen VHS-Veran- staltungsreihe Wetter – Klima – Klimawandel und wird in loser Folge in den kommenden Semestern fortgesetzt. Donnerstag, 28. April 2022, 19.30 – 21.00 Uhr (Neuer Termin) Achtalschule, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Natürliche Klimaschwankungen und anthropogen be- dingte Klimaänderungen - Eine Einführung Die Diskussionen um den vom Menschen verursachten Klimawandel sind ständig präsent und werden uns in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr loslassen. Was aber steckt eigentlich dahinter? Gab es Klimaveränderungen nicht schon immer? Wie kann man da überhaupt den Menschen verantwortlich machen? Nach dem Vortrag zu den Grundlagen von Wetter und Klimasetzt dieser zweite Grundlagenvortrag von Andreas Schwab den Schwer- punkt auf den natürlichen und den vom Menschen ver- ursachten Treibhauseffekt. Dienstag, 31.05.2022, 19:30 - 21:00 Uhr (neuer Termin) Achtalschule, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Wir laden alle Interessierten jetzt schon recht herzlich zu den Vorträgen ein. Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Warnung vor neuer Betrugsmasche Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg wurde von mehreren Bürgerinnen und Bürgern darüber informiert, dass sie auf ihren privaten Mobil- funkgeräten angerufen wurden. Mit einer Bandansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde wird dem Angerufenen suggeriert, dass die Sperrung der Sozi- alversicherungsnummer drohe. Um dies zu verhindern, könne man sich per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpartner bei der DRV weiterverbinden lassen. Die DRV Baden-Württemberg warnt eindringlich vor sol- chen Anrufen. Eine Sperrung von Sozialversicherungs- nummern oder -daten wird niemals vorgenommen. Ebenso kontaktiert der gesetzliche Rentenversiche- rungsträger seine Kundinnen und Kunden nicht in die- ser Form. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn am Telefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall sofort die Polizei informieren. Zur Sicherheit bietet die DRV Baden-Württemberg un- ter seiner kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 24 die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Weitere Methoden der Betrüger sowie Verhaltenstipps bietet der kostenlose Flyer »Vorsicht Trickbetrüger«. Die- ser kann heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Einfach und schnell: Termine mit der Agentur für Arbeit online vereinbaren Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Konstanz- Ravensburg können ab sofort einen Termin für die per- sönliche Arbeitslosmeldung online vereinbaren. Auf der Webseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur. de/konstanz-ravensburg ist dieser neue Dienst jetzt ver- fügbar. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Unnötige Wartezeiten in den Eingangsbereichen der Agenturen lassen sich somit vermeiden. Für Katja Thö- nig, operative Geschäftsführerin der Arbeitsagentur ist das ein weiterer Schritt in Richtung digitale Verwaltung und Bürgernähe: „Wir haben gute Erfahrungen mit den Online-Terminbuchungen gemacht. Unsere Videobera- tung findet ebenfalls zunehmend besseren Anklang. Mit dem neuen Service vollziehen wir den nächsten logischen Schritt. Kundinnen und Kunden können nun flexibler mit uns in Kontakt treten.“ Wichtig zu wissen Auch bei der Online-Terminvergabe ist die persönliche Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeits- losigkeit erforderlich. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Arbeitslosmel- dung online über den neuen Personalausweis verifiziert wurde. Dazu muss die Online-Funktion des Ausweises freigeschaltet sein. Die OTV wird sukzessive für viele Kundenanliegen erweitert Aufgrund der positiven Kundenrückmeldungen werden nun weitere Angebote getestet, z. B. Fragen rund um das Arbeitslosengeld, Weiterbildungsmöglichkeiten und die Studien- sowie Ausbildungsberatung. Wenn diese von den Kunden gut angenommen werden, ist geplant, sie nach und nach bundesweit zur Verfügung zu stellen. Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unter- schrift – dank ELSTER-Zertifikat Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden. Das somit papierlose Verfahren fördert den weiteren Bürokratieabbau, die Nachhal- tigkeit und reduziert Kosten. Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familien- kasse der BA bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden. Nun macht es die Familienkasse gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Steuern möglich, mittels ELS- TER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektro- nisch. ELSTER wird schon seit Jahren erfolgreich bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt. Mit diesem Angebot erreicht die Familienkas- se einen weiteren Abbau von Bürokratie und unterstützt Familien durch einen digitalen und weniger aufwendigen Online-Antrag. Die Nutzung von ELSTER ist jedoch optional – Der Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne dieses Zerti- fikat weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanz- verwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de. Sommercamp im Zimmererausbildungs- zentrum Biberach Das Bildungszentrum Holzbau - die überbetriebliche Aus- bildungsstätte der Zimmerer/Zimmerinnen in Baden- Württemberg - bietet im Sommer vom 1. bis 5. August 2022 ein Programm für Jugendliche an, die den Beruf des Zimmerers/der Zimmerin näher kennenlernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm aus Werkeln und Freizeit können Schüler, die in die letzte Klasse der allgemeinbildenden Schulen kommen, Einblick nehmen in das Tätigkeitsfeld der Zimmerleute und selbst etwas Handwerkliches herstellen. Die Schüler haben die Möglichkeit in dem Wohnheim, in dem üblicherweise auch die Auszubildenden wohnen, zu übernachten. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Für das Sommercamp sind ab sofort Anmeldungen mög- lich beim Bildungszentrum: info@zimmererzentrum.de oder telefonisch 07351-44 091 0 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. Mai - 29. Mai 2022 Gedanken zur Woche Die Natur ist schön und wert, angesehen zu werden: Sie erzählt von einem, der noch schöner ist. Matthias Claudius Samstag, 21. Mai 15.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion der Blin- denschule in der Kirche (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Josefine Heine, Hedwig und Paul Krizikalla) Sonntag, 22. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 11.30 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst 17.00 Uhr Baienfurt – Konzert mit Trompeten und Orgel „Der Sonne Glanz“ 18.00 Uhr Binningen – Maiandacht bei der Kapelle in Binningen Montag, 23. Mai 18.30 Uhr Baindt – Bittprozession nach Schachen 19.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Schachen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Dienstag, 24. Mai 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Bittprozession nach Sulpach 19.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Sul- pach († Theresia, Anton und Eugen Elbs, Eugen Haug, Jahrtag: Baptist Elbs) 18.15 Uhr Baienfurt – Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Briach Mittwoch, 25. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 26. Mai – Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Amt, anschließend Öschprozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kirchenchor und dem Musikverein Baindt († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehö- rigen) 08.30 Uhr Baienfurt – Amt, anschließend Öschprozes- sion es singt die Jugenkantorei 18.00 Uhr Baienfurt – Beginn der Pfingstnovene in der Kirche Freitag, 27. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 48. Gruppe (3. Grup- pe hinter dem hl. Blut) am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musikverein um 5.30 Uhr beim Mühlepark- platz 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 28. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 29. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zusammen mit der Kirche für Kinder († Hubert Fuchs, Franz Schützbach, Jahrtag: Elisabeth und Engelbert Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia und Leo 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – feierliche Maiandacht Corona-Beschränkungen aufgehoben! – So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottes- dienst feiern zu können. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 26. Mai geschlossen Freitag, 27. Mai geschlossen Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfingstnovene in Baienfurt Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahrt praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: • für den Frieden, besonders in der Ukraine und allen Krisengebieten der Welt, • für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Diakone und kirchliche Berufe, • für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, • für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, • für alle Kranken und persönliche Anliegen. • für die Corona -Pandemie Beginn der Novene ist Christi Himmelfahrt täglich von 18.00 Uhr - 18.30 Uhr bis Freitag vor Pfingsten. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schö- berl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Psalm 66, Vers 20 Sonntag, 22. Mai - Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche Donnerstag, 26. Mai - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr - 16.00 Uhr Dobelmühle Aulendorf: Evangeli- scher Oberschwabentag Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Tau- fen in der Ev. Kirche (deswegen keine eigene Kinder- kirche) _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Da hilft nur noch Beten“ – so sagen Menschen in unterschiedlichsten Kri- sen. Doch eigentlich ist das Gebet nicht nur als Not- nagel gedacht, sondern als ein „Reden des Herzens mit Gott in Bitte und Fürbitte, Dank und Anbetung“ – als eine Grundhaltung, die das ganze Leben durchzieht und die wir für unseren Glauben brauchen, wie die Luft zum Atmen. Beim Beten geht es auch nicht zuallererst um meine Wün- sche – für mich und für andere – sondern um Gemein- schaft mit Gott und mit denen, die ihn suchen. Dieser Sonntag trägt in seinem Namen eine Einladung: „Rogate!“ - „Betet!“ Denn aus der Beziehungspflege im Gebet fließt die Kraft für ein gutes Leben im Miteinander mit Gott und mit un- seren Mitgeschöpfen. Und was braucht unsere Welt heute mehr als ein Mitein- ander in versöhnter Gemeinschaft? Gute Herzensgespräche wünscht, Ihr Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Christi Himmelfahrt: Oberschwabentag in der Dobelmühle bei Aulendorf Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause kann in diesem Jahr der Evange- lische Oberschwabentag endlich wieder stattfinden. Wir feiern ihn wieder an Christi Himmel- fahrt, dem 26. Mai 2022, auf der Dobelmühle bei Aulen- dorf. Das Vorbereitungsteam heißt alle Besucher mit der Jah- reslosung „WILLKOMMEN“, denn Jesus spricht: Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37). Im Festgottesdienst um 10 Uhr im großen Zirkuszelt, wird der Biberacher Dekan Matthias Krack zu dieser Jahreslosung predigen. Musikalisch wird der Gottesdienst von Bläsern aus den Bezirken Biberach und Ravensburg begleitet. Nach einem gemeinsamen Beginn wird parallel zum Got- tesdienst ein Kindergottesdienst mit Pfarrerin Gertrud Hornung, sowie ein Jugendgottesdienst mit Georg Göt- ze vom ejw Biberach angeboten. Landesbischof i.R. Dr. Gerhard Maier wird auch in die- sem Jahr sein Bibelgespräch zur Jahreslosung anbieten. Auf der großen Zeltwiese gibt es einen Stationen-Weg. Gruppen zu je 15 Personen besuchen für jeweils 15 Minu- ten die einzelnen Stationen, welche sich alle in irgendeiner Form mit dem Motto des Tages „WILLKOMMEN“ befassen. Es geht dabei um die ökumenische Migrationsarbeit von Caritas und Diakonie; den Dornahof, eine diakonische Einrichtung für Menschen in Wohnungsnot; Inklusion und Realität als Rollstuhlfahrer; das Auszeitangebot für Su- chende auf dem Dornbusch-Hof; und die Arbeit des Di- asporahilfswerks „GAW“. Außerdem gibt es auf dem großen Gelände der Dobel- mühle wieder interessante Infostände, sowie ein umfang- reiches Familienprogramm. Auch der Hochseilgarten wird, gegen eine Gebühr, ge- öffnet sein. Der Tag endet mit Segensworten von Pfarrerin Silke Ku- czera und Pfarrer Georg A. Maile im Zirkuszelt. Das ausführliche Programm finden Sie in den Flyern, die nach dem Gottesdienst an den Ausgängen ausliegen oder unter: www.oberschwabentag.de Wer für den 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Ober- schwabentag vom Ev. Gemeindehaus in Baienfurt aus benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai (abends) im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per E-Mail unter (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 23.5. - M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen“ Enkaustik 30.5. – U. Plonka: Ganz besondere Glückwunschkarten für viele Gelegenheiten 6.6. - Kein KM (Pfingstmontag) 13.6. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ – Farbig oder schwarz-weiß? 26.6. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibe- lausstellung (14.05.2022 – 05.06.2022) auf der Suche nach außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine besondere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorstechen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bibeln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buch- preis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Telefon 0174-3871330). Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen – Verbandsliga Süd SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Ber- gatreute) - VfR Klosterreichenbach 0:4 Obwohl wir mit einer Feldspielerin im Tor und nur zwei Auswechselspielerin- nen auf der Bank gegen den Tabellendritten aus dem Schwarzwald antreten mussten, waren wir recht zuver- sichtlich, im Spiel trotzdem gut mithalten zu können. Und so legten wir auch aggressiv los, gewannen im Mittelfeld durch konsequentes Pressing viele Bälle und erarbeite- Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 ten uns einige Chancen, die wir vor dem Tor jedoch nicht kaltschnäuzig genug ausnutzten. Die wenigen Chancen des Gegners parierte unsere Lorena, eigentlich in der In- nenverteidigung zu Hause, teils grandios und so gingen wir, obwohl überlegen, torlos in die Pause. In der zweiten Hälfte erhöhten die Gegnerinnen den Druck und bekamen mehr und mehr Überhand, zumal uns mit zunehmender Spieldauer die Hitze deutlich mehr zu schaf- fen machte als den Gegnerinnen. Bis zur 60. Minute hielt unsere Abwehr prima dagegen, doch nachdem einige Spielerinnen Probleme mit der Hitze bekamen und wir immer wieder notdürftig hin und her wechseln mussten, kam zu viel Unruhe ins Spiel und es fielen innerhalb von 12 Minuten vier Tore. Nach einer kurzen Erholungspause konnten wir dann die letzten Minuten wieder gut mithal- ten, aber da war das Ergebnis nicht mehr zu beeinflussen. Es spielten: Lorena Bürck (T), Angelina Bühler, Scarlett Pogrzeba, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Julie Acker, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Emma Bohmeier, Tabea Schauffler, Amelie Geßler D-Juniorinnen – Kreisstaffel SG Aitrach/Aichstetten – SG Baindt/Fronreute 4:4 Ein Spiel, welches sich nach einer zwischenzeitlichen 3 : 0 und 4 : 2 – Führung, für unsere Mädels eher wie eine Nie- derlage anfühlte. Nur das Heimteam jubelte nach dem Schlusspfiff. Nachdem der Schiri einen klasse herausgespielten Treffer von Sophie, nach perfektem Zuspiel von Hedda, wegen angeblichem Abseits aberkannte, war klar, dass heute einiges gegen unser Team laufen würde. Letztlich reich- ten dann die jeweils 2 Treffer von Vivienne und Jana nur zum Remis, auch weil die Gastgeberinnen bis zum Schluss „Vollgas“ spielten und dann letztlich auch das Glück auf ihre Seite zogen. Ein spannendes und klasse Spiel zeigten uns, neben den starken Gastgeberinnen auch unsere Mädels Sara, Lena, Viktoria, Hedda, Jana, Vivienne, Sophie und Leni mit ih- rem Trainer David. E-Juniorinnen – Kreisstaffel SV Deuchelried – SG Baindt/Fronreute 0:4 Unsere Mädels legten in Deuchelried gleich gut los, leis- teten sich aber viele Torchancen nicht zu nutzen. Mit dem ersten Angriff der Gastgeberinnen, gab es nach einem Handspiel im SG-Strafraum einen Neunmeter, den die Spielführerin zum Glück für unser Team, am Tor vor- beischoss. Besser machte es in der Folgezeit unsere Torjägerin Le- na-Marie. Sie erzielte 3 Treffer für unser Team und auch unsere 2.Stürmerin Hanaa traf in Halbzeit zwei zum End- stand von 0:4. Glückwunsch an unsere E-Mädels – Carla, Greta, Lea, Lena, Hanaa, Lena-Marie, Leonie, Taneesha und Hanna zum hoch verdienten Sieg. SVB feiert wichtigen Heimsieg SV Baindt - SV Wolfegg 6:2 (4:1) Am 26.Spieltag der Kreisliga A durfte der Tabellenführer SV Baindt den SV Wolfegg bei bestem Wetter mit som- merlichen Temperaturen an der Klosterwiese begrüßen. Im Nachholspiel am vorherigen Mittwoch hatten sich die Gäste tapfer gegen den SV Vogt geschlagen und etwas unglücklich verloren. So erwartete der Baindter Trainer Michael Gauder ein schwieriges Spiel, in dem der Vor- sprung an der Tabellenspitze erhalten bleiben und die nächsten wichtigen Zähler Richtung Meisterschaft ein- gefahren werden sollten. Dies schien sich seine Mannschaft von Anfang an zu Herz genommen zu haben, denn schon in der ersten Minute landete der Ball im Netz. Den Nachschuss von Dischl verwertete Stürmerkollege Boenke eiskalt – 1.0. Die Hin- termannschaft der Wolfegger hatten sich gerade von dem Schock erholt, als Jan Fischer aka „Pace“ nur weni- ge Minuten später den Ball in den Strafraum flankte und Yannick Spohn zum 2:0 erhöhen konnte. Der Baindter Sturmlauf ließ auch in den nächsten Minuten nicht nach: Nach einem Freistoß konnte der Torhüter des SV Wol- feggs den Ball nur klatschen lassen und Innenverteidiger Marko Szeibel netzte ein. Die furiose Anfangsphase wurde in der 20.Minute durch einen verwandelten Foulelfmeter durch Jonathan Dischl gekrönt. Daraufhin plätscher- te das Spiel ein bisschen vor sich hin, bevor nach einer strittigen Entscheidung ein weiterer Elfmeter der Elf aus Baindt zugesprochen wurde. Der sonst sichere Elfmeter- schütze Mika Dantona trat an, doch sein Schuss wurde von Ehrle aus der rechten Ecke gefischt. Kurz vor der Pau- se nutze der SV Wolfegg die Schläfrigkeit der Baindter Jungs eiskalt aus. Martin Adler stibitze Torhüter Wetzel den Ball aus den Armen und konnte aus nächster Nähe frei einschieben. Es ging mit 3 Toren Vorsprung für den SV Baindt in die Pause. In der 56.Minute keimte nach dem 4:2, wieder durch Adler, bei den Gästen neue Hoffnung auf. Doch Dischl setzte in der 62.Minute den Wolfegger Hoffnungen ein Ende: Der starke Capitano Thoma spielte den Angreifer frei, der mit einem satten Linksschuss den Ball in die Maschen jagte. Der eingewechselte Ylber Xhafa packte eine Viertelstun- de vor Schluss im Strafraum die Trickkiste aus und wurde vom hüftsteifen Verteidiger gefällt. Dem Schiedsrichter blieb nichts anderes übrig als wiedermal auf den Punkt zu zeigen. Die Verantwortung übernahm Dischl, doch er scheiterte am Querbalken. In der 84.Minute durfte er aber dann noch einmal Jubeln. Ähnlich wie beim vorherigen Tor wurde der Bainder Top-Stürmer auf der linken Sei- te freigespielt und konnte den Ball mit links in das lange Eck versenken. In der Schlussphase gab es noch die ein oder andere Chance für die Tormaschinerie der Hausher- ren das 100.Saisontor zu erzielen, doch Hecht und Spohn scheiterten knapp. Diese magische Marke könnte schon am kommenden Mittwoch (18.06.) beim Spiel gegen Wol- pertswende geknackt werden. Resümierend fiel der relativ ungefährdete Heimsieg mit 6:2 auch in der Höhe aber absolut gerecht aus. Der SV Baindt spielt am kommenden Mittwoch um 19 Uhr aus- wärts in Wolpertswende und wird dort alles dafür ge- ben, den nächsten Schritt in Richtung Meisterschaft zu machen. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile (65.Florian Voll- mer), Michael Brugger, Marko Szeibel, Tobias Szeibel (69. Dennis Hecht- Jan Fischer, Mika Dantona (55.Nico Geg- gier), Phillip Thoma, Yannick Spohn - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (60.Ylber Xhafa) (Berichte von Konstantin Knisel) SV Baindt II - SV Wolfegg II 8:0 (7:0) Nachdem die zweite Mannschaft die letzten 8 Spiele un- geschlagen und mit jeder Menge selbstgeschossenen Toren absolviert hatte, wollte man gegen Wolfegg II die- se Serie ausbauen. In der Anfangsphase entwickelte sich ein ausgeglichenes und umkämpftes Spiel. Nach dem der Bann durch Max Schmidt in der 15.Minute gebrochen war, zeigte die Mannschaft der Baindter offensiv wie- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 dermal zu was Sie an Qualität zu bieten hat. Es folgten in den nächsten Minuten Tore durch Späth und Reinhardt (18.+22.Min). Quasi im 5-Minuten-Takt trafen die Baindter bis zum Abpfiff der ersten Hälfte: Sie kombinierten sich stark durch die überforderte Abwehr der Wolfegger und waren in Person von Schmidt, Reinhardt, Ünalan, sowie Reich erfolgreich. Mit einem deutlichen 7:0 ging es in die Pause. Den Schlusspunkt setzte bereits in der 51.Minute Max Schmidt mit seinem 16. Saisontreffer, der sich da- durch im Rennen um die Torjägerkanone nur noch ei- nen Treffer hinter dem Toptorjäger Alex Metzler befindet. Nach diesem Treffer zum 8:0 Endstand lehnten sich die Hausherren ein bisschen zurück und verwalteten das Spiel. Die nächste Partie bestreitet die „Zwoite“ hingegen erst am nächsten Sonntag um 15 Uhr gegen die zweite Mannschaft des SV Wolpertswende. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Patrick Späth, Niklas Späth (62. Lukas Grabherr), Benno Wendler (54. Luca Lauriola)- Moritz Gresser (54. Kai Kostka), Julian Keppeler, Marco Reinhardt, Ferhat Ünalan (43. Marius Hahn) - Max Schmidt, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 22.05.2022 15.00 Uhr: SV Wolpertswende II - SV Baindt II Frauenfußball SV Baindt – SV Arnach 4:0 Spielbericht 08.05. Aufgrund des Remis vorletzten Freitag liefen die Damen des SVB noch motivierter und mit großer Hoffnung auf den Sportplatz in Baindt. Den Kampfgeist bekamen die Gegner schon nach den ersten zwanzig Minuten zu spü- ren, als die Abwehrspielerin Marina Lutz das erste Tor für den SVB erzielte. Die Frauen des SV Baindt kontrollierten über weite Strecken das Spiel und wenn die Gegnerin- nen vors Baindter Tor kamen, wurden sie von der guten Defensive aufgehalten. Die Stürmerin Rebecca Butsch begeisterte schon in ihrem zweiten Spiel für den SVB mit zwei herausragenden Toren, 3:0. Die zweite Halbzeit ver- lief dann etwas ruhiger, aber beide Mannschaften ga- ben nicht auf. In der 86. Minute stand die eingewechselte Rebekka Lins bei einer schönen Hereingabe von rechts einschussbereit und bedrängte damit die gegnerische Spielerin so, dass diese nur noch ins eigene Tor klären konnte. Somit gingen die Baindter Frauen mit einem 4:0- Sieg vom Platz. Trainer: Erwin Koscher; Philipp Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Mariella Pedrazzoli, Tamara Sperle (C), Rebecca Butsch, Ramona Schnell, Lisa Meschenmoser, Muriel Zumbrock, Lara Herde, Rebekka Lins SGM Aulendorf/Bad Buchau – SV Baindt 2:1 Spielbericht 15.05. Die erste Halbzeit des Auswärtsspiels in Aulendorf ver- lief für die Damen des SV Baindt eher durchwachsen. Sie erspielten sich nur wenige gute Chancen und Stürmerin Mariella Pedrazzoli kam nur einmal allein gut vors Tor, doch der Schuss verfehlte das Ziel. Dagegen begeister- ten die Gegnerinnen durch gute Spielzüge und erzielten in Minute 23 und 29 jeweils ein Tor, 2:0. Gegen Ende der zweiten Halbzeit hatte der SVB auch endlich wieder eine gute Chance. Daniela Fießinger nahm einen Einwurf ge- konnt an der Linie an und legte ihn direkt vors Tor, wo ihn Mariella Pedrazzoli aufnahm und durch das gute Zu- spiel das erste Tor des Spiels für den SVB erzielte. In der zweiten Spielhälfte kamen die Baindter Damen besser ins Spiel und hatten mehr Ballkontakte, doch leider ließen die Gegnerinnen nur wenig Raum für Torchancen. Zwar ließ sich auch unsere Mannschaft hinten nicht mehr aus der Ruhe bringen, aber dadurch verlief die zweite Halbzeit torlos und der SVB fuhr ohne Punkte nach Hause. Trainer: Erwin Koscher, Philipp Thoma Spielerinnen: Mandy Henning (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli, Muriel Zumbrock, Tama- ra Sperle (C), Rebecca Butsch, Ramona Schnell, Annika Busalt, Lara Herde, Lena Schäfer, Rebekka Lins Diesen Sonntag spielen die Damen des SVB gegen die SGM Eschach/Brochenzell in Brochenzell. Ergebnisse und Vorschau Jugendfußball A-Junioren SGM Aichstetten/Unterzeil - SGM Baindt/Baienfurt 7:1 (2:0) B-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – SGM Bad Waldsee/Reute 0:5 (0:1) C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – SGM Ettenkirch/Kehlen 1:3 (1:1) Nach drei Niederlagen in Folge und dem letzten Tabel- lenplatz empfing unsere U15 den Tabellenzweiten aus Ettenkirch, welcher die Favoritenrolle innehatte. Doch auf dem Spielfeld war von diesem Tabellenunterschied lange nichts zu sehen und unsere C-Junioren konnten gegen die Gäste gut mithalten und gingen durch ein Tor von Da- rian Baotic nach 25 Minuten in Führung. Zwar erzielten die Gäste keine drei Minuten später den Ausgleich, doch am Spielverlauf sollte sich erst mal nichts ändern und so ging es mit einem Gerechten 1:1 in die Halbzeitpause. Im zweiten Durchgang versuchten die Gäste aus Ettenkirch den Druck zu erhöhen, um ihre gute Platzierung in der Tabelle halten zu können und durften knapp 10 Minuten nach Wiederanpfiff die Führung bejubeln. In der 55. Spiel- minute erzielte Ettenkirch noch das 1:3, was am Ende auch das Endergebnis und die vierte Niederlage im vierten Spiel für unsere C-Junioren bedeutete. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Felix Singler, Lenn- ard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Darian Baotic, Magdalena Dittmann, Enrico Laratta, Laurin Wösle, Mo- ritz Bürkle, Zuhdija Silic, Omar Houran, Hassan Khanafer C2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Grünkraut/Waldburg 2:1 (2:0) Bei bestem Fußballwetter empfingen unsere C2-Junio- ren am letzten Samstag die SGM Grünkraut/Waldburg und durften sich am Ende über ihren ersten Sieg freuen. Die Gäste versuchten von Beginn an mit hohem Pres- sing unsere Junioren nicht ins Spiel kommen zu lassen, von großem Erfolg war dies aber nicht und so erzielte Jakob Murr nach 20 Minuten die verdiente 1:0 Führung. Auch im weiteren Spielverlauf waren unsere C2-Spieler spielbestimmender und Filip Mitevski konnte noch vor der Halbzeit das 2:0 (28.) erzielen. Im zweiten Durchgang versuchten die Gäste noch einmal das Spiel zu drehen, mehr als den Anschlusstreffer zum 2:1 sollte ihnen aber nicht mehr gelingen und so konnte unsere C2-Junioren mit ihren Trainern Daniel Murr und Thomas Bergen am Ende einen verdienten 2:1 Heimsieg bejubeln. Es spielten: Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Cosmin Atanasof, Simon Traudt, Nico Reck, Marvin Bur- ger, Maximilian Remsch, Yosef Issac Abeselom, Paul Groß- mann, Daniel Justus, Nderim Lama, Jakob Murr, Filip Mitevski, Lukas Baumgart, Arda Tasyürek, Giulian Gar- cias Dos Santos D-Junioren SGM Fischbach - SGM Baindt/Baienfurt 1:0 (0:0) D2-Junioren Baindt/Baienfurt II – FV Ravensburg III 0:3 (0:0) D3-Junioren SGM Baindt/Baienfurt III – SGM Haisterkirch II 3:3 (0:2) Im Heimspiel gegen die SGM Haisterkirch II konnten un- sere D3-Junioren nach großer Moral zunächst einen 0:2 Rückstand durch zwei Tore von Georg Korkis aufholen. Fünf Minuten vor Schluss gingen die Gäste wieder in Füh- rung und erneut war es Georg, welcher mit seinem dritten Treffer in der letzten Minute den Ausgleich erzielte. Es spielten: Luis Vujica, Joel Lanz, Mathis Landthaler, Sinan Sablja- kovic, Alexander Kihn, Nevio Silaghi, Jonas Elbs, Mailo Bacher, Georg Korkis, Janos Plaus, Jannik Krestle, Ba- tuhan Hazer E-Jugend SV Baindt – SG Baienfurt 4:5 (4:3) Im Derby gegen die SG Baienfurt musste sich unsere E-Jugend am Ende vor zahlreichen Zuschauern knapp mit 4:5 geschlagen geben. Von Beginn an lieferten sich beide Mannschaften ein rasantes Spiel, welches Ben mit dem ersten Treffer für den SVB in der vierten Minute er- öffnete. Doch diese Führung sollte nicht lange halten und eine Minute später zappelte der Ball im Tor unserer E-Ju- gend – 1:1. Doch die wilde Anfangsphase war noch lange nicht vorbei, denn zwei Tore durch Lucca und ein Eigentor eines Baienfurter Spielers brachten unsere U11 bis zur 10. Minute mit 3:1 in Führung. Und diese sollte durch den zwei- ten Treffer von Lucca noch ausgebaut werden (17.). Doch lange hielt der Vorsprung nicht, denn zwei Minuten später stand es nur noch 4:2 und kurz vor der Pause war der 3-Tore-Vorsprung auf gerade mal ein Tor geschrumpft (23.), sodass es mit einem 4:3 in die Halbzeit ging. Im zweiten Durchgang dauerte es dann keine zwei Minuten, ehe die Gäste den Ausgleich erzielten (27.), sodass das Spiel wieder ausgeglichen war. Den Schlusspunkt setzte Baienfurt, welche in der Schlussminute den 4:5 Siegtreffer erzielten und so das Spiel für sich entschieden konnten. Es spielten: Matteo, Ben, Anton, Dominik, Leon, Giulio, Lucca, Marcel, Rafael, Mohamad, Max Bambini Spieltag in Baindt Am 14.05.2022 war es so weit, das erste Bambini-Heim- spiel der Saison fand bei uns statt. Bei schönstem Sonnen- schein trafen sich die drei Mannschaften unserer Staffel zum Turnier. Rund 60 Nachwuchskicker tummelten sich am Samstag in Baindt. Mit am Start waren FV Molperts- haus, SV Immenried, SV Arnach, SV Wolfegg und TSG Bad Wurzach. Pünktlich um 10 Uhr starteten wir mit dem ersten Spiel. Insgesamt waren es 30 Spiele a 10 Minuten in denen wir schöne Spiele der einzelnen Bambini-Mann- schaften sehen durften. Um 12:30 Uhr wurde das letzte Spiel abgepfiffen. Die Bambini-Mannschaften zeigten was sie schon können und im Training gelernt haben. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Pommes vom SV Baindt eingeladen. Zum Schluss stellten sich unsere Kinder zum gemeinsa- men Gruppenfoto auf. Es war es ein sehr schönes Turnier und alle Mannschaften haben ihr Bestes gegeben und die Kinder hatten viel Spaß. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Wir freuen uns schon auf den Dachser-Cup am 10. Juli 2022 in Baindt, bei welchem die Bambinis wieder am Start sind. Vorher geht es noch einmal am 21.05. zum letzten Spieltag in dieser Saison nach Molpertshaus. (hinten v. links) Trainer Daniel, Erik, Nicklas, Matteo, Pau- line, Noah, Theo, Enrico, Leon, Trainer Thomas, Trainer Markus (vorne v. links) Finja, Emil, Khaan, Tim, Elias, Jasper, Paul Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 20.05 17:00 Uhr - E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz. – PSG Friedrichshafen (Spielort Blitzenreute-Staig) E-Jugend: spielfrei Samstag, 21.05 10:00 Uhr - G-Jugend: Spieltag in Molpertshaus 10:00 Uhr - F-Jugend: Spieltag in Weissenau 11:00 Uhr – C1-Junioren: SV Reute - SGM Baindt/Baienfurt 14:15 Uhr – D2-Junioren: FG 2010 Wilhelmsdorf - SGM Baindt/Baienfurt II 14:00 Uhr – D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – FV Ravensburg II (Spielort Baindt) 14:30 Uhr – D3-Junioren: TSG Bad Wurzach - SGM Baindt/ Baienfurt III 14.45 Uhr - D- Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz./Fronh. - TSB Ravensburg (Spielort Blitzenreute-Staig) 15:00 Uhr – C2-Junioren: SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM Baindt/Baienfurt II 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: SV Unterjesingen - SV Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Schlachters - SGM Baindt/ Baienfurt Sonntag, 22.05 11:00 Uhr - B-Junioren: SV Horgenzell - SGM Baindt/Bai- enfurt Dienstag, 24.05 18:30 Uhr – A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – TSV Berg (Spielort Baienfurt) TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende begann für einige unserer Mannschaften bereits die Verbandsrunde. Junioren U15: Bezirksstaffel 2 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 1976 0:6 Am letzten Freitag ging es für die noch junge Baindter Junioren U15-Mannschaft in die neue Saison. Gleich im ersten Spiel kam es zum Lokalderby gegen die SG Baien- furt Tennis 1976. Recht schnell war klar, dass die viel erfah- reneren Baienfurter ihrer Favoritenrolle gerecht werden würden. Die Einzel gingen alle vier recht deutlich verloren. Lediglich Christiane Haupter konnte im zweiten Satz das Spiel etwas enger gestalten, musste sich am Ende aber auch in 2 Sätzen geschlagen geben. Damit stand nach den Einzeln der Gesamtsieg für Baienfurt schon fest, nur um die Höhe des Sieges wurde noch gespielt. In den beiden Doppeln änderte sich die Überlegenheit der Baienfurter aber leider auch nicht. Am Ende war es, zum Saisonauftakt, eine deutliche 0:6 Heimniederlage für unsere U15 - Mannschaft aus Baindt. Am nächsten Freitag sind die Junioren U15 zu Gast beim TC Berkheim. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Ravensburg 0:6 Zum ersten Saisonspiel empfing unsere neu aufgestell- te Juniorenmannschaft den erfahrenen Gegner TC Ra- vensburg. Trotz starkem Einsatz der Baindter waren die Gegner in allen Einzelspielen überlegen. So mussten zunächst Jo- hannes Neubauer (0:6 0:6) und Tim Pantoffelmann (1:6 0:6) ihre Matches trotz einiger ausgeglichener Spiele in zwei deutlichen Sätzen hergeben. Auch Lukas Zöschinger (2:6 1:6) und Tim Raubald (2:6 0:6), deren Matches etwas knapper verliefen, mussten sich ohne Satzgewinne ge- schlagen geben. Trotz des Rückstands verloren die Doppelpartner Pan- toffelmann-Zöschinger und Raubald-Neubauer nicht die Motivation und kämpften um jeden Punkt. So endete das Match von Tim Raubald und Johannes Neubauer mit 1:6 3:6, während Tim Pantoffelmann und Lukas Zöschin- ger nach verlorenem erstem Satz mit starken Bällen die Führung ergriffen und schließlich ein Tiebreak über den zweiten Satz entschied, welches dann doch die Ravens- burger mit 7:4 für sich entschieden. Endstand: 0:6 6:7 (4:7) Wir wünschen unserer Mannschaft für die übrigen vier Partien viel Erfolg! Für Baindt spielten: Tim Pantoffelmann, Lukas Zöschin- ger, Tim Raubald, und Johannes Neubauer. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Bad Saulgau 5:4 Zum ersten Heimspiel der Saison reisten die Gäste aus Bad Saulgau lediglich mit 5 Spielern an. Somit waren bereits vor Spielbeginn 2 Punkte auf der Habenseite zu verbuchen. Bei sommerlichen Temperaturen konnten wir die zum Sieg notwendigen Punkte in den Einzeln durch einen deutlichen Sieg von Philipp Boenke und zwei knap- pe Siege im Match-Tie-Break durch Stefan Boenke und Ralf Boenke sichern. Aufgrund des bereits feststehenden Sieges wurde in den Doppelaufstellungen etwas expe- rimentiert. So kam unser Neuzugang Lars Hinner doch noch zu seinem ersten Einsatz, welcher im Einzel mangels Gegner noch verhindert wurde. Die umkämpften Doppel mit Philipp Neubauer/Ralf Raubald sowie Stefan Boenke/ Lars Hinner konnten leider keinen weiteren Sieg erringen. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TSG Söflingen – TC Baindt 5:4 Am Samstag hatten wir unser erstes Spiel bei der TSG Söflingen. Bei herrlichen Temperaturen ging es um 14 Uhr los. Nach den Einzeln stand es leider schon 1: 5. Le- diglich Thomas Schäfer konnte sein Einzel gewinnen. Mit ein bisschen mehr Glück hätte man das eine oder ande- re Einzel noch gewinnen können. Karl-Heinz Blank verlor nach hartem Kampf erst im Match-Tie-Break. Somit wollten wir auf alle Fälle alle 3 Doppel noch gewin- nen. Doppel 1 spielten Thomas Schäfer/Karl-Heinz Blank, Doppel 2 Harald Steinmeier/ Jürgen Auer und Doppel 3 Matze Klimmer/Christoph Lang. Die Doppel wurden alle souverän gewonnen, damit konnten wir noch auf 4:5 verkürzen. Anschließend ließen wir den Abend noch im Bistro ausklingen. Danke an die TSG Söflingen für die gute Bewirtung und die fairen Spiele. Herren 65: Doppelrunde TC Bad Saulgau – TC Baindt 1:3 Mit dem „letzten“ Aufgebot (nur 4 von 10 Spielern der Meldeliste waren überhaupt verfügbar) konnte man den 2.Sieg in Saulgau erspielen. Etwas schade war jedoch, dass man aufgrund der Personalknappheit an diesem Spieltag nur auf Stammpersonal der Verbandsrunden- mannschaft zurückgreifen konnte. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Bevor es nächste Woche in eine lange Spielpause geht, stehen am morgigen Samstag noch 3 Spiele an: Junioren U18: SG Baienfurt Tennis - TC Baindt Damen 50: TC Baindt - SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm Herren 50/2: TC Baindt - TC Schmalegg Taekwondo Baindt e.V. Bundesbreitensportlehrgang in Dillin- gen am 07.05.2022 Vom Taekwondo Baindt e.V. waren letz- tes Wochenende 9 Sportler in Dillingen dabei und haben beim Lehrgang mit- gemacht. Insgesamt haben über 600 Sportler an dem BBSL teil- genommen. Die Sportler waren auf 5 Spothallen verteilt, so dass ge- nügend Platz für das große Programmangebot vorhan- den war: Dan-Vorbereitung-Formen-Einschrittkampf-Wett- kampf-Selbstverteidigung- Taekwondo von A-Z Die Taekwondo Sportler von Baindt hatten einen lehrrei- chen Tag erlebt. v.l.n.r Harald Gläss-Hannah Beihl-Lukas Bürk-Melanie Buschle-Kai Wies-Daniela Babo-Trainer Alfred Manthei- nicht auf dem Foto Maren Jahn Alfred Manthei Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Musikverein Baindt Feiern Sie mit uns! Der Musikverein Baindt feiert dieses Jahr sein 111-jähriges Bestehen. Um unser Jubiläum ausreichend zu fei- ern, findet vom 24. – 27.06.2022 unser DorfMusikFest auf dem Parkplatz un- terhalb der großen Sporthalle in Baindt statt. Am Freitagabend, den 24.06.2022, starten wir zum Festauftakt mit einem Brassabend. Die Bands 2-Takt- Brass, die Brasserie und Jack Russel´s Halsbänd freuen sich schon riesig darauf die Stimmung im Festzelt zum Glühen zu bringen. Am Samstagabend, den 25.06.2022, dürfen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend in Dirndl und Lederhosen mit der Band Bergluft freuen. Sie möchten endlich mal wieder mit Familie und Freunden einen Frühschoppen besuchen? Dann sind Sie bei unserem Festsonntag genau richtig. Wir beginnen am 26.06.2022 mit einem Gottesdienst im Fest- zelt. Anschließend können Sie es sich beim Frühschoppen mit reichhaltigem Mittagstisch richtig gut gehen lassen. Auch unseren Umzug mit vielen Musikkapellen aus der Region dürfen Sie sich nicht entgehen lassen. Als Ausklang des Festsonntags bringen die La Paloma Boys dann noch einmal richtig Stimmung ins Festzelt. Als Abschluss unseres Festwochenendes findet am Mon- tag, den 27.06.2022, unser Feierabendhock statt. Unter anderem unterhält Sie die Jugendkapelle Baindt sowie die Band Achtalblech. Wir laden Sie herzlichst dazu ein, gemeinsam mit uns un- ser Jubiläum im Festzelt zu feiern. Karten für Freitag- und Samstagabend gibt es bei allen Musikerinnen und Musikern des MV Baindts sowie beim Baindter Beck, im Bistro Romano und im Musikhaus Lan- ge in Ravensburg. Der Musikverein Baindt freut sich auf Ihren Besuch. Narrenzunft Raspler e.V. Am Freitag den 13.05.2022, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk Konrad Halle statt. Zunächst begrüßte unser Zunft- meister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter auch Heiko Bay- er vom Gemeinderat. Zu Beginn starteten wir mit einer Gedenkminute für unsere verstorbenen Mitglieder. An- schließend gab Roland Oelhaf einen Rückblick auf die Aktivitäten der Narrenzunft vom Frühjahr 2021 bis zur abgelaufenen Fasnet 2022. Von den zurzeit insgesamt 349 Mitgliedern (153 aktive und 196 passive) waren 54 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Nachdem auch der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziel- len Lage der Zunft von den beiden Kassenprüferinnen Martina Brei und Martina Hecht als in Ordnung befun- den wurde, standen nun nach Entlastung der bisherigen Vorstandschaft die eigentlichen Neuwahlen auf dem Pro- gramm. Unter der fachkundigen Leitung von Rainer Beer wurde nach bekanntem Wahlmodus die Hälfte des Zunftrates auf zwei Jahre neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar. - Vize-Zunftmeister: Norbert Kurz - Schriftführerin: Sophia Hecht - Häs-und Maskenmeisterin: Karin Pink - Zeugwart: Fabian Ritter - 1 Zunftrat für Veranstaltung: Ulrike Wöhr In ihren Ämtern bestätigt wurden Norbert Kurz, Karin Pink, Ulrike Wöhr und Fabian Ritter. Sophia Hecht tritt die Nachfolge von Annette Stephan an, welche 6 Jahre lang als Schriftführerin tätig war. Bei der ausgeschiedenen Zunfträtin Annette Stephan möchtet sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die vielen Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Der neuen Zunfträtin Sophia Hecht gratulieren wir zu ih- rem neuen verantwortungsvollen Amt. Wir wünschen Ihr viel Spaß und Freude. Die Ehrung unsere langjährigen Mitglieder (22 Jahre) Martina Müller und Viola Zanutta wird unser Zunftmeis- ter Roland Oelhaf nachreichen, da sie nicht anwesend waren. Er wird ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches überreichen. Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei den anwe- senden Mitgliedern und Rainer Beer für die souveräne Lei- tung der Wahlen. Auch möchten wir uns bei der Gemeinde bedanken, dass wir die Schenk- Konrad-Halle kostenlos benutzen durften. Heiko Bayer hatte anschießend auch noch ein paar passende Worte gefunden und lobte die Narrenzunft, was wir alles in diesem Jahr auf die Füße gestellt haben trotz der Corona Situation. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Liebe LandFrauen, unser Landesverband feiert am 25. Juni 2022 in Sig- maringen den Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern - und wir feiern mit! Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit dabei zu sein und einen tollen Tag in Gemeinschaft der Land- Frauen zu verbringen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Mit dabei sind Europa-Abgeordnete und LandFrau Mar- lene Mortler MdEP, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL, Präsiden- tin des Deutschen LandFrauenverbandes Petra Bentkäm- per, Stefanie Bürkle (Landrätin des Landkreises Sigma- ringen) sowie Keynote-Speakerin Denise Maurer. Neben einer spannenden Talk-Runde zum Thema „40 Jahre LandFrauen Württemberg-Hohenzollern - 40 Jahre In- teressenvertretung der Frauen im Ländlichen Raum“ er- wartet Sie zum Abschluss des Tages ein unterhaltsames Kabarett mit Marlies Blume. Und natürlich gibt es genug Zeit, sich mit anderen LandFrauen auszutauschen und einfach eine gute Zeit miteinander zu haben! Infos zur Veranstaltung Titel: Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrau- enverband Württemberg-Hohenzollern Ort: Stadthalle Sigmaringen Termin: Samstag, 25. Juni 2022 Uhrzeit: 9:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr Kosten inkl. Verpflegung: 35 € Anmeldeschluss: 8. Juni 2022 WICHTIG: Die Anmeldung erfolgt direkt über unseren Kreisverband, bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und E-Mail-Adresse bei Anita Bayer un- ter Tel.: 0173/7099556 oder per E-Mail an: landfrauen- ravensburg@gmx.de an, sowie Überweisung der 35 € bei Anmeldung auf folgendes Konto: IBAN DE51 6505 0110 0101 0883 92. Verwendungszweck: Verbandstag Sigmaringen + Name. Detaillierte Infos zum Verbandstag gibt es unter: https:// www.landfrauenverband-wh.de/verbandstag-2022 / Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind! Herzliche Grüße Ihr Kreisverband Blutreitergruppe Freitag, 20. Mai 2022, 20:00 Uhr, Mit- gliederversammlung zum Blutfreitag in Weingarten im Bischof-Sproll- Saal Die Blutreiter treffen sich zu einer weite- ren Besprechung für den Blutfreitag. Es werden die Anmeldungen zum Blutritt entgegengenommen und der Versicherungs beitrag kas- siert. Hierzu sind alle Blutreiter, ehemalige Blutreiter und Gönner der Blutreitergruppe herzlich eingeladen. „Proberitt am 26. Mai 2022, Christi Himmelfahrt“ Am Donnerstag, Christi Himmelfahrt, ist um 13.45 Uhr in Sulpach bei der Kapelle der Proberitt zum Blutfreitag. Die Blutreiter werden gebeten pünktlich am Proberitt teilzu- nehmen. „Blutritt in Weingarten am Freitag, den 27. Mai 2022“ Am Blutfreitag ist der Abritt pünktlich um 5.30 Uhr vom Mühleparkplatz. Unsere Musikkapelle wird uns nach Wein- garten begleiten. Sie nimmt dieses Jahr zum 109 ten mal am Blutritt in Weingarten teil. Die Blutreitergruppe Baindt ist als Gruppe Nr. 48 in der Zugordnung eingeteilt und nimmt zum 114ten mal teil. Als Geistlicher Beistand wird uns dieses Jahr unser ehe- maliger Pfarrer und Dekan a.D. Heinz Leuze aus Mengen begleiten. Unser Aufstellungsplatz in Weingarten vor dem Ritt ist im Klosterhof. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Grüner Berg“. Ganz besonders freuen wir uns, dass unser Blutreiterka- merad und Jubilar, Johannes Steinhauser zum 25sten mal am Blutritt in Weingarten teilnehmen kann. Wir wünschen allen Blutreitern mit ihren Pferden einen unfallfreien Ritt, eine gute Heimkehr und weiterhin eine gute Gesundheit. Auch unseren Musikerinnen und Musiker möchten wir herzlich danken für die morgendliche Begleitung von Baindt nach Weingarten und während der Prozession. Weitere Termine: 27.05.2022; 20:00 Uhr, Abschlussbesprechung im Gast- haus „Grüner Berg“ 16.06.2022; Teilnahme an der Fronleichnamsprozession 24.06.2022; 20:00 Uhr, Mitgliederversammlung im BSS 03.07.2022; Hl. Blutfest in Weingarten 08.07.2022; Hl. Blutfest in Bad Wurzach Volleyball LJ Baindt Pokalfinale So schnell wie es kam, so schnell war es auch schon wieder vorbei: Das Pokalfina- le der Bezirksliga Süd für Mixed-Mann- schaften. Die Volleyball Landjugend Baindt empfing die TSG Söflingen am Sonntag in der heimischen Halle. Die Gastgeber fanden sofort perfekt ins Spiel und wuchsen, berauscht von vielen bombastischen Aktionen, über sich selbst hinaus. Ein phänomenaler erster Satz (25:19) gab Selbstbewusstsein für das weitere Spiel. Auch durch eine verletzungsbedingte Pause auf gegne- rischer Seite ließen die gRenata-mäßigen Angriffe nicht nach und so ging der zweite Satz noch eindeutiger an die Volleyball Land“jugend“ Baindt (25:17). Die TSG Söflingen und die TG Biberach bestritten ihr Spiel (20:25, 18:25), während die nicht mehr ganz so jugend- lichen Gastgeber sich bei einer kurzen Pause stärken konnten. Hierbei geht ein großer Dank an alle, die mit Kaffee, Kuchen, Pizzaschnecken, Laugengebäck, Geträn- ken und allem drum und dran zur Verköstigung von Fans und Spielern beigetragen haben: Vielen herzlichen Dank! Trotz oder womöglich gerade wegen dieser Erfrischung konnte im finalen Spiel gegen Biberach leider keine Kon- stanz zum ersten Spiel hergestellt werden. Im ersten Satz stellten die Baindter ihre Gastfreundschaft unter Beweis und hießen Biberach mit 14:25 auf ihre ganz eigene Art willkommen. Ob es am Respekt vor den Gegnern oder der frisch geputzten Halle lag, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Durch clevere Wechselmanöver, monstermäßige Blöcke und zeitweilige Aufschlagserien Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 ließ sich die Niederlage im zweiten Satz zwar herausschie- ben, aber nicht mehr endgültig abwenden (25:27). Bibe- rach zauberte überragende Bälle über das Netz, sorgte damit für einen hohen Staun- und Entertainmentfaktor und holte sich am Ende verdient den Sieg. Ab jetzt gehen wir in die Sommerpause, was Spieltage etc. angeht – nicht jedoch das Training! Nun wäre also der perfekte Zeitpunkt für alle, die mindestens eine der drei Eigenschaften der VLJ Baindt erfüllen: Volleyball spielen, jugendlich fühlen oder Baindt zugehörig sein. Kommt am Donnerstag um 20.00 Uhr doch einfach mal vorbei. Gern mit vorheriger Anmeldung bei Adrian Zanut- ta unter 0157/35151616. Jagdgenossenschaft Baindt Jahreshauptversammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Dienstag, 24. Mai 2022, 20.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuer- wehrhauses, lade ich alle Jagdgenossen herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Vorstellung und Beschluss einer neuen Satzung 6. Wahlen 7. Neuverpachtung von Jagdbogen II 8. Verschiedenes Um zahlreiches Erscheinen der Jagdgenossen wird ge- beten. Der Vorstand Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rechtenstein - Laufenmühle - Rechten- stein Von Rechtenstein aus wandern wir ins Schel- mental. Dieses Tal führt uns auf die Höhe von Obermilzingen bis zur Laufenmühle. Dort machen wir eine Pause und kehren ein. Gestärkt geht es bergauf durch den Wald zur Höhe Hochberg und zurück nach Rechtenstein. Wann: Sonntag 29.05.2022 um 10.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 11 km, 140 Hm. Fahrpreis: 21,00 € für Mitglieder. Einkehr: zwischen der Wanderung in der Laufenmühle. Sonstiges: Kleines Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Stöcke und ggf. Wechselschuhe. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung: ab 25.05.2022 unter T. 0751/560 220 oder 07529/1419. Wanderführung: Frowin Riedmayer Gäste sind willkommen! Von Wallhausen nach Konstanz-Staad Wir fahren von Überlingen mit dem Schiff nach Wallhau- sen. Rückfahrt von Konstanz- Allmansdorf mit dem Bus 700 über Meersburg zurück nach Ravensburg. Wann: Dienstag 31.05.2022 um 10.00 Uhr am Bahnhof in Ravensburg. Rückkehr: ca 19.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3 1/2 Stunden, 12 km, 100 Hm. Fahrpreis: 13,00 € für Mitglieder. Einkehr: Konstanz-Hohenegg. Sonstiges: Ggf. aktuelle Pandemie-Regeln beachten. Mund- Nasenschutz für Zug/ Bus und Schiff. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk. Anmeldung ab 20.05.2022 - T. 07551-8313761 Wanderfüh- rung Franz Gaißmaier, mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst Aktuell zählt jede Blutspende Blutspender sind Lebensretter. Das DRK bittet drin- gend zur Blutspende Aufgehobene Corona-Restriktionen und die damit ver- bundene höhere Mobilität der Menschen sowie Kurzur- laube über die Feiertage wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspenden aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbar- keit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blut- spender/innen angewiesen. Jede/r wird derzeit gebraucht! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 08.06.2022 Pressemitteilung Mai 2022 Aktuell zählt jede Blutspende Blutspender sind Lebensretter. Das DRK bittet dringend zur Blutspende Aufgehobene Corona-Restriktionen und die damit verbundene höhere Mobilität der Menschen sowie Kurzurlaube über die Feiertage wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspenden aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blutspender/innen angewiesen. Jede/r wird derzeit gebraucht! Das DRK bittet alle Spendewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 08.06.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Spender/in eine exklusive DRK-Grillzange. Zudem verlost der DRK-Blutspendedienst jede Woche einen Original Weber-Grill Spirit EPX-335 GBS. Einfach Teilnahmelos vor Ort ausfüllen und mit etwas Glück gewinnen. Hinweis: Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mögliche Wartezeiten infolge einer Corona- von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Spender/in eine exklusive DRK-Grillzange. Zudem verlost der DRK-Blutspendedienst jede Woche einen Original Weber-Grill Spirit EPX-335 GBS. Einfach Teilnahmelos vor Ort ausfüllen und mit etwas Glück gewinnen. Hinweis: Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Immer mehr Frauen von Adipositas betroffen Adipositas ist eine zunehmende Bedrohung der Frau- engesundheit. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an- lässlich des Tages der Frauengesundheit am 28. Mai hin. Die Weltgesundheitsorganisation sieht in der Adipositas das Hauptrisiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle, degene- rative Gelenkerkrankungen und verschiedene Krebser- krankungen. Besonderen Einfluss hat die Adipositas auf den Verlauf von Schwangerschaften und Geburten, so- wohl bei Müttern als auch bei Kindern. So kann die müt- terliche Adipositas die kindliche Gesundheit auch noch Jahrzehnte nach der Geburt beeinträchtigen. Weltweit hat sich die Zahl der von Adipositas betroffener Menschen in den vergangenen 40 Jahren verdreifacht. In Deutschland hat sich die Zahl von Frauen mit Adipositas bereits zu Beginn der Schwangerschaft in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Es ist nie zu spät, etwas für seine Gesundheit zu tun. Hierbei hilft die SVLFG. Präventionskurse bietet die On- line-Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention, im In- ternet aufrufbar unter www.svlfg.de/gesundheitskurse- finden. Darin sind alle qualitätsgeprüften und zertifizier- ten Kurse zu Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention gelistet, die von der SVLFG bezuschusst werden. Versicherte können somit schnell und einfach ih- ren individuellen Präventionskurs wählen. Landratsamt Ravensburg Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebens- jahr – Online-Vortrag am 1. Juni Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich be- wusste Kinderernährung. In ihrem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebens- mittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 1. Juni, um 18:30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 30. Mai unter www.ernaehrung- oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden recht- zeitig per Mail. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Nie zu spät, um rauchfrei zu werden – SVLFG unter- stützt dabei Wer schon länger überlegt, dem „Glimmstängel“ den Kampf anzusagen, dem empfiehlt die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), an einem Nichtraucherkurs teilzunehmen. Unter dem Link www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden stehen solche Kurse, die von der SVLFG gefördert werden. „Es nie zu spät, mit dem Rauchen aufzuhören. Ein Rauch- verzicht, unabhängig vom Alter, trägt entscheidend dazu bei, Gesundheitsrisiken zu mindern“, sagt der alternieren- de SVLFG-Vorstandsvorsitzende Martin Empl. So bestä- tigen Studien, dass sich bereits kurzfristig nach einem Rauchstopp die Lungenfunktion verbessert und sich der Kreislauf stabilisiert. „Am 31. Mai ist der Weltnichtrauchertag. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, besonders Kinder und Jugend- liche über die Gefahren des Tabakkonsums aufzuklären, damit diese erst gar nicht mit dem Rauchen anfangen. Auch wollen wir erwachsene Raucher motivieren, mit dem Rauchen aufzuhören“, so Empl weiter. Rauchen bleibt das Risiko Nummer 1 für Lungenkrebs. Es führt außerdem zu Herzinfarkten, Diabetes, Blu- thochdruck, erhöhten Cholesterinwerten und chroni- schen Atemwegserkrankungen. In diesem Zusammen- hang weist die SVLFG auch auf die Bundesinitiative „Rauchfrei leben – Deine Chance“ und deren Angebote hin. Mehr Informationen dazu stehen im Internet unter www.nutzedeinechance.de. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg „Meine erste Steuererklärung“ Der Bund der Steuerzahler bietet einen brandneuen und kostenlosen Ratgeber an Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung ab- geben müssen? Sie haben keine Ahnung, ob sich diese Mühe bei Ihnen überhaupt lohnen würde und auch keine Idee, welche Fristen dabei eingehalten werden müssten? Sie haben frisch geheiratet, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen oder eine zusätzliche Einnahmequelle gehabt? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen unser Steuerleitfaden „Meine erste Steuererklärung 2022 – Tipps vom Bund der Steuerzahler“ ganz sicher weiter. In diesem brandneuen Ratgeber erklären wir Ihnen au- ßerdem, wo es die notwendigen Formulare gibt, welche Unterlagen Sie benötigen oder auch wie man sich beim Online-Finanzamt ELSTER anmeldet. Wie und womit Sie Steuern sparen können, lesen Sie darüber hinaus kompakt und auf den Punkt gebracht in unserem Ausgaben-ABC. Die Broschüre listet zudem zahlreiche Checklisten auf und hilft Ihnen somit dabei, hier keine Angaben zu ver- gessen. Und falls das Finanzamt das Beantragte nicht akzeptieren will, zeigen wir mit einem Mustereinspruch auch gleich, wie man sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr setzen kann. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Meine erste Steuererklärung 2022 – Tipps vom Bund der Steuer- zahler“ beim BdSt Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 22. Mai 2022 Gästeführer: Manfred Traub Eine abenteuerliche Wanderung auf alten Kirchwegen (Blitzenreute – Oberstaig) Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Wenn man in der Geschichte zurückblickt, ist es noch nicht lange her, als pflichtbewusste Christen jeden Sonntag den Gottesdienst zu besuchen hatten. Für die Bewohner auf abgelegenen Höfen und Weilern, weitab von der Pfarrkir- che, war es oftmals kein Honigschlecken, sich zu Fuß bei Wind und Wetter auf den langen Weg zur Kirche zu be- geben. Da vor und während der Kriegszeiten nur wenige Autos unterwegs waren, blieb den Kirchgängern nur der Fußmarsch auf Jahrhunderte alten Kirchwegen von Mess- hausen, Ober- und Unterspringen oder eben von Mehlis- hofen und Oberstaig zur Pfarrkirche und wieder zurück. Wir wandern nun von Blitzenreute aus zum Leisen Steg, überqueren im Horber Tobel den Baienbach und weiter geht‘s durch den ergrünten Frühlingswald zur Anhöhe bei Mehlishofen. Nach einer kleinen Rast suchen wir einen Platz auf, der uns wohl den schönsten Blick ins Schussen- tal gewährt und mit ein bisschen Wetterglück grüßen von fern die schneebedeckten Gipfel der Alpenkette von der Zugspitze bis zum Säntis. Den Heimweg versuchen wir auf dem schon lange nicht mehr begangenen Oberstaiger Kirchweg, vorbei an der ehemaligen Biegenburg, zu bewältigen. Wer ein kleines Abenteuer erleben möchte, kommt bei dieser Tour auf seine Kosten. Streckenlänge: etwa 7 km Treffpunkt: Kirchplatz Blitzenreute Beginn: 14:00 Uhr, Ende ca. 17:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt – seit 10 Jahren erfolgreich in der Hand der Genossenschaft Als im Jahr 2010 in Frage stand, ob und wie das Hallen- bad weiter betrieben werden kann, war der Blick in die Zukunft sehr ungewiss. Bei der Gemeinderatssitzung am 13.09.2011 wurde entschieden, dass das Hallenbad erhal- ten werden soll und in umfangreiche Sanierungsarbeiten investiert wird. Dankbar blicken wir nun auf 10 Jahre Genossenschaft zurück, die geprägt sind von Kontinuität und ständiger Weiterentwicklung. Die Kontinuität zeigt sich besonders bei der Vorstandschaft: Arthur Pfau, Erich Brauchle, Agnes Müller und Sini Dorka-Napp sind von Anfang an dabei. Bei der Gründungsversammlung der Genossenschaft am 20. April 2012 wurden alle vier vom Aufsichtsrat eingesetzt und haben ihre Ämter immer noch inne. Nach der Eintragung der Genossenschaft verging fast ein Jahr, bis dann am 03.03.2013 der Badebetrieb im frisch sanierten Bad gestartet werden konnte. Der Betrieb des Bades fordert eine dauernde Weiterent- wicklung in allen Bereichen. Das Kursprogramm wurde ausgeweitet, neue Ideen wurden aufgegriffen und konn- ten mit Hilfe des Fördervereins umgesetzt werden. Aqua Bikes und Stepper gestalten die Kurse vielseitiger. Für jede Altersgruppe werden Kurse angeboten, bei angenehmen 29 Grad finden Babyschwimmkurse statt, aufbauend wer- den Kurse für jedes Alter der Kinder angeboten. Die zahl- reichen Fitnesskurse sind erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele Schulen und Vereine aus dem Umkreis haben ihre Belegungszeiten, die es neben dem öffentlichen Bade- betrieb und den Kursen einzuplanen gilt. Mit dem neuen Kassenautomaten kam Ende 2018 auch die Einführung des Onlineshops für Kurse, was für das Personal eine deutliche Erleichterung bedeutet. Ständiges Reagieren auf die neuesten Vorschriften waren während der ver- gangenen beiden Jahre notwendig, neue Arbeitskräfte wurden für die Zugangskontrolle eingestellt. Nach zwei herausfordernden Jahren läuft der Bade- und Kursbe- trieb jetzt wieder normal. Die Sommerschließzeit wurde auch im vergangenen Jahr genutzt, um umfangreiche Sanierungsarbeiten durchzu- führen. Die Investitionen der Gemeinde lassen das Bad nicht nur im neuen Glanz erstrahlen, auch im Keller wur- den mit der Erneuerung der Rohrleitungen umfangreiche Arbeiten erledigt. In den vergangenen zehn Jahren haben es Gemeinde, Genossenschaft und Förderverein gemeinsam geschafft, einen attraktiven Treffpunkt für viele Bedürfnisse und viele Bürger zu gestalten. Ihre Hallenbad Baienfurt e.G. Hallenbad Baienfurt - Freitag, 27.05.2022 - geschlossen Am Blutfreitag, 27.05.2022 bleibt unser Hallenbad ge- schlossen. Aufgrund des Blutfreitags ist unser Hallenbad an diesem Tag nur schwer zu erreichen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Das HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 30.05.2022 bis 17.06.2022 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit ÄRZTE Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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        Stand: 29.03.2012 Seite 1 von 8 Gemeindeverband Mittleres Schussental Vorwort Die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg im Bereich des Mittleren Schussentales sind eng mitei- nander verflochten und auf die gegenseitige Zusammenarbeit angewie- sen. Die Städte und Gemeinden haben bisher ihre Aufgaben in gegenseitiger Fühlungnahme erfüllt. Die Stärkung und Aktivierung des gemeinsamen Raumes und des Oberzentrums sind jedoch nur möglich, wenn die Pla- nungsgrundlagen gemeinsam und verbindlich geschaffen werden. Die ei- genen Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden sind dabei in echter Partnerschaft und Chancengleichheit zu gewährleisten. In Kenntnis dieser Zielsetzung vereinbaren die Städte und Gemeinden im Mittleren Schussental unter Wahrung ihrer Selbständigkeit über ihre künf- tige gemeinsame Planung und Zusammenarbeit das Folgende: Inhaltsübersicht § 1 Name, Sitz und Rechtsform ............................................................................... 2 § 2 Verbandsmitglieder ............................................................................................ 2 § 3 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder ................................................... 2 § 4 Kommunale Aufgaben ....................................................................................... 3 § 5 entfallen ............................................................................................................. 3 § 6 Ausgleich der Folgekosten ................................................................................ 3 § 7 Organe des Verbandes ..................................................................................... 4 § 8 Zusammensetzung der Verbandsversammlung ............................................... 4 § 9 Zuständigkeiten der Verbandsversammlung ..................................................... 5 § 10 Geschäftsgang der Verbandsversammlung ...................................................... 5 § 11 Verwaltungsrat entfallen ................................................................................... 6 § 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrates entfallen ......................................... 6 § 13 Verbandsvorsitzender........................................................................................ 6 § 14 Verbandsverwaltung .......................................................................................... 6 § 15 Ehrenamtliche Tätigkeit ..................................................................................... 6 § 16 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ..................................................... 7 § 17 gelöscht ............................................................................................................. 7 § 18 Deckung des Finanzbedarfs .............................................................................. 7 § 19 Form der öffentlichen Bekanntmachung ........................................................... 7 § 20 Auflösung des Verbandes ................................................................................. 7 § 21 Übergangs- und Schlussbestimmungen ........................................................... 8 Stand: 29.03.2012 Seite 2 von 8 Aufgrund der §§ 59 - 61 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zu-sammenarbeit erlassen die beteiligten Städte und Gemeinden folgende Satzung: Verbandssatzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental - Sitz Ravensburg - vom 26. Juli 1971 zuletzt geändert am 29. März 2012 § 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die in § 2 Abs. 1 genannten Verbandsmitglieder bilden einen Gemeinde- verwaltungsverband nach § 59 GemO. Der Gemeindeverwaltungsver- band führt die Bezeichnung "Gemeindeverband Mittleres Schussental" (nachstehend Verband genannt). (2) Der Verband hat seinen Sitz in Ravensburg. (3) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. § 2 Verbandsmitglieder (1) Mitglieder des Verbandes sind die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg (alle Landkreis Ra- vensburg). (2) Weitere Gemeinden können in den Verband aufgenommen werden. Die Aufnahmebedingungen werden zuvor zwischen dem Verband und ihnen schriftlich vereinbart. § 3 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder (1) Die Verbandsmitglieder fördern nach ihren Kräften die Arbeit und die Zie- le des Verbandes. (2) Die Verbandsmitglieder wirken durch ihre Vertreter in der Verbandsver- sammlung an den vom Verband zu treffenden Entscheidungen mit. (3) In Angelegenheiten, die Aufgaben des Verbandes berühren, sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband auf dessen Verlangen mündliche und schriftliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Ein- sichtnahme zur Verfügung zu stellen. Über Tatsachen, die für die Aufga- ben des Verbandes von Belang sein können, unterrichten die Verbands- mitglieder den Verband. Dieselben Verpflichtungen hat der Verband sei- nen Mitgliedern gegenüber. (4) Die Verbandsmitglieder übergeben im Rahmen der Beteiligung der Trä- ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ihre Bebauungs- plan-Entwürfe dem Verband zur Stellungsnahme. Stand: 29.03.2012 Seite 3 von 8 § 4 Kommunale Aufgaben (1) Der Verband erfüllt anstelle seiner Verbandsmitglieder in eigener Zustän- digkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungsaufgaben): 1. die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) 2. die Wahrnehmung gemeinsamer Belange der Verbandsmitglieder a) auf dem Gebiet der Raumplanung gegenüber den Organen der Lan- desplanung, b) auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber den Konzessionsträgern und den Genehmigungsbehörden, c) in Fragen der Naherholungsgebiete außerhalb des Verbandsgebiets und deren Entwicklung gegenüber den zuständigen kommunalen und staatlichen Stellen. 3. gestrichen 4. die Ausweisung und Umsetzung von gemeinsamen Gewerbegebie- ten, soweit von den jeweiligen Verbandsgemeinden gewünscht 5. die Planung, Entwicklung (Investition) und Nutzung für folgende Ein- richtung: zentraler Bushalteplatz oder zentraler Busbahnhof in Ravensburg 6. Förderung der Erwachsenenbildung 7. Partnerschaft mit der Stadt Brest in Weißrussland (2) Der Verband fördert die Zusammenarbeit und Abstimmung der Ver- bandsgemeinden in folgenden Bereichen: 1. Verkehrsfragen (inkl. Rad- und Wanderwege, Individualverkehr) 2. Lärmaktionsplanung 3. Klima- und Umweltschutz 4. Bildung (Schulplanung und Hochschule) 5. öffentlicher Personennahverkehr (3) Der Verband stellt seinen Mitgliedsgemeinden auf deren Antrag Gemein- defachbeamte und sonstige Bedienstete zur Wahrnehmung ihrer Aufga- ben zur Verfügung. Die Gemeindefachbeamten gelten als solche der Mit- gliedsgemeinden i.S. von § 58 Abs. 1 und 2 GemO. Der Bürgermeister einer jeden Gemeinde kann die zur Verfügung gestellten Bediensteten nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO mit seiner Vertretung beauftragen (§ 61 Abs. 2 GemO). § 5 entfallen § 6 Ausgleich der Folgekosten (1) Entstehen durch die Flächennutzungsplanung des Verbandes für ein oder mehrere Verbandsmitglieder mit Rücksicht auf die Ziele des Ver- bandes durch Änderung der Gemeindeverhältnisse erhöhte Aufwendun- gen oder Mindereinnahmen oder ergeben sich durch sie Fehlinvestitio- nen und stehen diesen keine erhöhten allgemeinen oder besonderen Einnahmen oder Vorteile gegenüber, so sind die daraus entstehenden Nachteile auszugleichen, soweit nicht ein solcher Ausgleich bereits durch Zuschüsse von dritter Seite bewirkt wird. Der Ausgleich ist zwischen den beteiligten Verbandsmitgliedern durch Vertrag zu regeln. Der Verband unterbreitet dafür Vorschläge. (2) Beschlüsse über einen Flächennutzungsplan, der erhöhte Aufwendungen für eine oder mehrere Gemeinden i.S. des Abs. 1 zur Folge hat, dürfen nur gefasst werden, wenn zugleich das Aufbringen der Folgekosten ge- regelt ist. (3) Das Aufbringen der Folgekosten kann auch durch Vertrag zwischen den beteiligten Verbandsmitgliedern und einem Dritten geregelt werden. Stand: 29.03.2012 Seite 4 von 8 § 7 Organe des Verbandes (1) Die Organe des Verbandes sind 1. die Verbandsversammlung, 2. der Verbandsvorsitzende. (2) Soweit sich aus dem GKZ und aus dieser Satzung nichts anderes ergibt, sind auf die Verbandsversammlung die Bestimmungen der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg über den Gemeinderat und auf den Verbandsvorsitzenden diejenigen über den Bürgermeister sinngemäß anzuwenden. § 8 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Städte Ravensburg und Weingarten sowie der Gemeinden Baienfurt, Berg und Baindt. Die Stadt Ravensburg entsendet 14, die Stadt Weingar- ten 7, die Gemeinde Baienfurt 2, die Gemeinde Baindt und Berg jeweils 1 weiteren Vertreter. Danach besteht die Verbandsversammlung aus 30 Vertretern. Weitere Vertreter mit beratender Stimme sind die Ortsvorsteher in Ort- schaften nach § 68 GemO, die von Verbandsmitgliedern eingerichtet sind. (2) Die weiteren Vertreter i.S. von Abs. 1 Satz 2 und ihre Stellvertreter wer- den nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu ge- bildeten Gemeinderat widerruflich aus seiner Mitte gewählt; scheidet ein weiterer Vertreter vorzeitig aus dem Gemeinderat oder der Verbandsver- sammlung aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer weiterer Vertre- ter gewählt. (3) Jedes Verbandsmitglied hat so viele Stimmen wie Vertreter in der Ver- bandsversammlung. Die mehreren Stimmen eines Verbandsmitglieds können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmabgabe wird durch den Vertreter nach Abs. 1 Satz 1 vorgenommen, wenn das Verbandsmit- glied hierfür keinen anderen Stimmführer benennt. (4) Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen. Stand: 29.03.2012 Seite 5 von 8 § 9 Zuständigkeiten der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenhei- ten des Verbandes, insbesondere über 1. die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des gemein- samen Flächennutzungsplanes, 2. die gemeinsame Verkehrsplanung, Schulplanung und Planung für den öffentlichen Personennahverkehr, 3. die Stellungnahme zu Bebauungsplanentwürfen der Verbandsmit- glieder, wenn sie vom Flächennutzungsplan abweichen, 4. die Wahrnehmung gemeinsamer raumplanerischer Belange der Ver- bandsmitglieder gegenüber den Organen der Landesplanung, 5. planmäßige Einnahmen und Ausgaben von mehr als € 50.000,--, bei Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 2 Ziff. 4 und 5 von mehr als € 150.000,-- im Einzelfall, 6. über- und außerplanmäßige Ausgaben von mehr als € 25.000,-- im Einzelfall, 7. Erwerb, Verfügung und Verpflichtung zur Verfügung über Grundstü- cke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte sowie Verfü- gung über sonstiges Verbandsvermögen, wenn der Wert im Einzel- fall € 50.000,-- übersteigt, 8. die Aufnahme von Krediten, 9. Anstellung (einschl. Höhergruppierung) und Entlassung von Ange- stellten der Entgeltgruppe 12 - 15 TVöD und gleichwertiger Ange- stellter sowie von Beamten ab Bes.Gr. A 12, 10. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, 11. die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, 12. die Änderung der Verbandssatzung sowie den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von anderen Satzungen des Verbandes, 13. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, 14. die Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnung, 15. die Vorschläge nach § 6 Abs. 1, 16. die Zustimmung zu Vereinbarungen nach § 14 Abs. 1, 17. die Auflösung des Verbandes. § 10 Geschäftsgang der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung wird vom Verbandsvorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr, einberufen. Die Verbandsversamm- lung ist einzuberufen, wenn ein Verbandsmitglied dies unter Angabe des Tagesordnungspunktes verlangt; der Tagesordnungspunkt muss in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung fallen. Die Einladungsfrist be- trägt 2 Wochen. (2) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälf- te aller Mitglieder der Verbandsversammlung anwesend und die Hälfte al- ler Verbandsmitglieder vertreten ist. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich. Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interes- sen einzelner Verbandsmitglieder erfordern. (4) Die Beschlüsse der Verbandsversammlung über die in § 9 Ziff. 1, 2, 9, 12, 13, 14, 17 und 18 genannten Angelegenheiten werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl, darunter mit den Stimmen von mindestens drei Verbandsmitgliedern, gefasst. Die übrigen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stand: 29.03.2012 Seite 6 von 8 (5) Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbandsversammlung ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung innerhalb von zwei Monaten oder in der nächsten Verbandsversammlung zur Kenntnis zu bringen. § 11 Verwaltungsrat entfallen § 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrates entfallen § 13 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie dessen erster und zweiter Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt; bis zur Neuwahl nehmen die Gewählten ihr Amt weiter wahr. Scheidet der Verbandsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit statt. (2) Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung. Er ist Leiter der Verbandsverwaltung und vertritt den Verband. Er nimmt die laufenden Geschäfte des Verbandes sowie die ihm nach der Verbands- satzung obliegenden Aufgaben wahr und vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Bediensteten des Verbandes. (3) Der Verbandsvorsitzende erhält über Abs. 2 hinaus folgende Zuständig- keiten: 1. Planmäßige Einnahmen und Ausgaben bis 50.000 € im Einzelfall 2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis 25.000 € im Einzelfall 3. Erwerb, Verkauf, Verfügung und Verpflichtung zur Verfügung über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte, so- wie Verfügung über sonstiges Verbandsvermögen, wenn der Wert im Einzelfall 50.000 € nicht übersteigt. (4) Der Verbandsvorsitzende ist außerdem zuständig für die Partnerschaft mit Brest. § 14 Verbandsverwaltung (1) Der Verband kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Bedienstete anstellen und sächliche Verwaltungsmittel beschaffen. Soweit der Verband dies nicht selbst tun will, kann er sich der Einrichtungen und des Personals der Verbandsmitglieder oder Dritter bedienen. Das Nähere hierüber wird durch Vereinbarung bestimmt. (2) Der Verband hat das Recht, hauptamtliche Beamte zu ernennen. (3) Verletzt ein Bediensteter des Verbandes oder ein Bediensteter eines Verbandsmitgliedes nach Abs. 1 Satz 2 in Ausübung seiner Tätigkeit zur Erfüllung von Aufgaben des Verbandes die einem Dritten gegenüber ob- liegende Amtspflicht, so haftet der Verband. § 15 Ehrenamtliche Tätigkeit (1) Der Verbandsvorsitzende und die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig; für ihre Rechtsverhältnisse gelten die für die Ge- meinderäte maßgebenden Bestimmungen sinngemäß. § 13 Abs. 6 Satz 3 GKZ bleibt unberührt. (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung, ausgenommen der Verbands- Stand: 29.03.2012 Seite 7 von 8 vorsitzende und seine beiden Stellvertreter, erhalten einen Auslagener- satz und Verdienstausfall. § 16 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Auf das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen finden die für Ge- meinden über 3 000 Einwohner geltenden Vorschriften sinngemäß An- wendung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Auflegung des Ent- wurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sowie der Jahres- rechnung und den Fachbeamten für das Finanzwesen. § 17 gelöscht § 18 Deckung des Finanzbedarfs (1) Zur Deckung seiner Ausgaben erhebt der Verband von den Verbands- mitgliedern eine Verbandsumlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen; die Verbandsumlage besteht aus 1. einer Verwaltungskostenumlage zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2. einer Kapitalumlage zur Deckung der Ausgaben des Vermögens- haushalts. Die Umlage wird bemessen aus 1. zur Hälfte nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen vom 30.06. des Vorjahres und 2. zur Hälfte nach dem Verhältnis der Steuerkraftsumme des Vorjahres, ermittelt nach § 38 Abs. 1 FAG. (2) Der Verband erhebt kostendeckende Entgelte, soweit seine Dienstleis- tungen ausschließlich Verbandsmitgliedern zugute kommen. (3) Die Verwaltungskostenumlage nach Abs. 1 ist mit je einem Viertel in der Mitte des Kalendervierteljahres fällig. Solange ihre Höhe noch nicht fest- gestellt ist, haben die Verbandsmitglieder zu diesen Terminen entspre- chende Vorauszahlungen auf der Grundlage der Vorjahresschuld zu leis- ten. Die Kapitalumlage wird entsprechend der Kassenwirksamkeit der Ausgaben erhoben. § 19 Form der öffentlichen Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden in der Schwäbi- schen Zeitung, Ausgabe Ravensburg, vorgenommen. § 20 Auflösung des Verbandes (1) Bei einer Auflösung des Verbandes werden sein Vermögen und seine Verbindlichkeiten auf die ihm bei der Auflösung angehörenden Ver- bandsmitglieder aufgeteilt, soweit sie nicht auf andere Rechtsträger, die die Verbandsaufgabe ganz oder teilweise übernehmen, übertragen oder von diesen übernommen werden. Maßstab für die Aufteilung ist der Fünf- jahresdurchschnitt der letzten Verbandsumlage (§ 8 Abs. 1). (2) Für Verpflichtungen des Verbandes, die nur einheitlich erfüllt werden können und über die Abwicklung der Auflösung hinauswirken, bleiben die Verbandsmitglieder Gesamtschuldner. Die Erfüllung solcher Aufgaben ist, sofern bei der Auflösung nichts anderes vereinbart wird, Aufgabe der Stadt Ravensburg. Die übrigen ehemaligen Verbandsmitglieder haben dieser einen Anteil nach dem Maßstab des Abs. 1 zu zahlen. (3) Die vom Verband aufgestellten Bauleitpläne gelten nach dessen Auflö- sung als entsprechende Pläne der einzelnen Gemeinden weiter. Stand: 29.03.2012 Seite 8 von 8 § 21 Übergangs- und Schlussbestimmungen (1) Bis zur ersten Wahl des Verbandsvorsitzenden nimmt dessen Aufgaben der Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg wahr. (2) Die Wahlperiode des ersten gewählten Verbandsvorsitzenden endet am 31.12.1973. (3) Der Verband entsteht am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung dieser Satzung und der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung selbst. Gleichzeitig tritt diese Satzung in Kraft. Anhang zur Verbandssatzung des GMS öff. Bekanntma- chung Schwäb. Zeitung Ausgabe Ravensburg Beschluss- datum Nr. Ausferti- gungsdatum Inkraft- treten Nr. Datum Satzung 26.07.1971 Änderung 24.03.1972 31.051972 30.05.1972 Änderung 11.04.1973 13.04.1973 Änderung 23.05.1973 Änderung 21.09.1977 12.10.1977 01.01.1978 Änderung 01.10.1984 01.10.1984 23.11.1984 271 22.11.1984 Änderung 17.09.1986 12.11.1986 Änderung 17.10.1990 14.08.1991 Änderung 19.03.1991 14.08.1991 Änderung 09.12.1998 23.09.1999 Änderung 03.07.2002 7 08.07.2002 160 13.07.2002 Änderung 26.04.2007 7 27.04.2007 254 03.11.2007 Änderung 29.03.2012 1 25.04.2012 29.04.2012 28.04.2012[mehr]

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          Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/- schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrundegelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,28 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,57 (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,17 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,42 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2022 0,61 € ab dem 01.01.2024 0,69 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,20 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. hat. Baindt, den 30.11.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021[mehr]

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            12_2021_Satzung_ueber_oeffentliche_Abwasserbeseitigung.pdf

            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/- schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrundegelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,28 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,57 (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,17 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,42 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2022 0,61 € ab dem 01.01.2024 0,69 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,20 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. hat. Baindt, den 30.11.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 10. Februar 2023 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Windpark Altdorfer Wald – aktueller Stand Scoping Termin hat stattgefunden - übergeordnete planungsrechtliche Fragen geklärt – Projektentwicklung und Energiedialog werden fortgesetzt Am 17. Januar 2023 hat der sogenannte Scoping-Termin zum geplanten Windpark Aldorfer Wald stattgefunden. Beim Scoping muss der Vorhabenträger den Behörden darlegen, wie das Planungsgebiet einzuschätzen ist und die Behörde nennt für die Genehmigung erforderliche Gutachten. In diesen Gutachten wird dann geprüft, welche Auswirkungen die Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald auf die dort befindlichen Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, aber auch Böden, Wasser und Luft oder gar Kulturgüter haben. Neben Vertreter*innen der Vorhabenträger und der verfahrensführenden Behörde – das Land- ratsamt Ravensburg – haben auch die Bürgermeister der involvierten Gemeinden, Vertreter des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, Vertreter der Bundeswehr, Vertreter weiterer Fach- behörden des Landkreises Ravensburg sowie Vertreter von Interessenverbänden teilgenommen. Dabei konnten die planungsrechtlichen Konflikte mit der Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bun- deswehr besprochen und ausgeräumt werden. Die Planungen zum Windparkprojekt Altdorfer Wald werden von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy nun intensiv fortgesetzt. Der Scoping-Termin setzt den Beginn und Rahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchun- gen. Die Untersuchungen und die Aufbereitung der Unterlagen werden laut Vorhabenträger bis Ende 2024 in Anspruch nehmen, sodass diese dann zusammen mit den übrigen Genehmi- gungsunterlagen im 1. Quartal 2025 beim Landratsamt Ravensburg eingereicht werden sollen. Die derzeitige Planungsbasis sieht bis zu 40 Anlagen modernen Typs mit einer Nabenhöhe von 199 m und einer Gesamthöhe bis zu 285 Metern vor. Auf Grundlage dieser Planungsbasis wird nach Abschluss der Voruntersuchungen mit Blick auf die lokalen Rahmenbedingungen und die zu dem Zeitpunkt verfügbaren Anlagenmodellen die finale Auswahl getroffen. Inzwischen wur- de auch die Projektgesellschaft „Windpark Altdorfer Wald GmbH“ (WAW) gegründet und eine Projektwebseite online geschaltet: https://windpark-altdorferwald.de/ Die beteiligten Gemeinden wollen in Kooperation mit dem Forum Energiedialog die Phase der Projektentwicklung intensiv begleiten. Die Idee: es wird eine Dialoggruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden gebildet. Die Gruppe identifiziert relevante Fragestellungen und erörtert diese sachlich, auch unter Hinzunahme externer, neutraler Expertise. Begleitend dazu sollen lokale, öffentliche Veranstaltungen stattfinden, die zum Planungsstand informieren und Hinweise aus der Bevölkerung aufnehmen. Auch der Vorhabenträger wird in die Dialog- gruppe eingeladen, um über die den Stand der Projektentwicklung zu berichten und Fragen zu beantworten. Die Dialoggruppe soll ihre Arbeit aufnehmen, wenn erste Erkenntnisse aus den Voruntersuchungen vorliegen. Die Zusammensetzung und Größe der Dialoggruppe soll in den nächsten Wochen festgelegt werden. Mit dem Altdorfer Wald waren von ForstBW Flächen für die Errichtung von Windenergieanla- gen zur Verfügung gestellt und über eine Ausschreibung den Vorhabenträgern zur Entwicklung übergeben worden. Diese Flächen sind in den vergangenen Monaten um weitere Flächen der Fürstlichen Forstverwaltung Waldburg-Wolfegg-Waldsee ergänzt worden, sodass das Planungs- gebiet nunmehr knapp 2000 Hektar umfasst. Die zum Windpark angrenzenden Gemeinden Bai- enfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg berichten in ihren Amtsblättern regelmäßig über die Projektentwicklung und den begleitenden Energiedialog. www.energiedialog-bw.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinsam neue Wege CORONA SCHNELL TESTSTATION BAINDT ÖFFNUNGSZEITEN IM FEB. 2023 MO - FR 17 - 19 UHR SA + SO UND AN FEIERTAGEN 11 - 13 UHR DIESE STATION SCHLIESST AM 28.02.2023 DAUERHAFT Rathaus geschlossen! Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, 16.02.2023 von der Baindter Narrenzunft Raspler der Rathaussturm und die Schlüs- selübergabe. Daher ist die Gemeindeverwaltung ab 10:00 Uhr geschlossen. Am Freitag, 17.02.2023 erreichen Sie uns zu den gewohnten Öffnungszeiten. Am Rosenmontag, 20.02.2023 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir wieder gerne für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Reduzierung der Öffnungszeiten in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne ab März 2023 Wie man derzeit aus der Presse erfahren kann, herrscht ein enormer Fachkräftemangel im sozialen Bereich. Lei- der sind auch wir in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne davon betroffen. Wir versuchen schon seit längerem Personal für unbesetzte Stellen zu finden, je- doch leider erfolglos. Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, müssen wir die Öffnungszeiten reduzie- ren. Sobald die Stellen besetzt werden, werden wir diese wieder anpassen. Wir bedauern sehr diesen Schritt gehen zu müssen und sind bemüht, unseren Familien trotz der gegebenen Um- stände die bestmögliche Kinderbetreuung anbieten zu können. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 27.02.2023 - 03.03.2023 eine Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten, 5 Radfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurz- fristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeisteramt geltend zu machen. Übungsraum: Fronhofen-Schmalegg-Baienfurt-Wolpertswende-Küm- merazhofen-Reute-Bad Waldsee-Berg-Staig Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (27.02. - 03.03.2023) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 27./28.02.2023 und 02./03.03.2023 Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Ver- änderungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online- Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. Februar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. Februar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaft- lichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen La- gerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 06 Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünen- berg-Stöcklisstraße und Jägerweg 07 Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg/ Stöcklisstraße 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 09 Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 10 Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg 11 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantra- gung) 12 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbe- nennung des Kindergartenausschusses in den Sozi- alauschuss 13 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefass- ten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bus- haltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Ver- gabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorf- platz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z. B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz-Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erfor- derlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamt- bruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haus- halt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzge- staltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Mach- barkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Rei- nigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 - 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittel- rückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstof- fe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussen- tal (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwasser- gebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieur- büros für die Leistungsphasen 1 - 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer po- sitiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baube- schluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Rei- nigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 - 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Be- auftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbe- scheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversor- gung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Ein- nahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste auf- grund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grund- steuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem In- vestitionsprogramm 2023/2024 inkl. Finanzplanungsan- sätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszuglei- chen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrer- träge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planeri- scher Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbe- darf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei -6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen wer- den in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhande- nen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letzt- lich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Res- sourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwal- tung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam her- ausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 - 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württem- berg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg S. 80 - 82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfä- higkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letzt- mals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unver- änderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaf- tungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Be- nutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebüh- ren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebüh- renverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnen- rasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiede- ner Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gülti- gen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Ur- nenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolum- barium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnis- sen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Ge- bühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten wer- den bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestat- tungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhof- satzung „Gebührenübersicht - Anlage zum Gebühren- verzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebühren- verzeichnis tritt zum 01.02023 in Kraft. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstel- lung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzu- zeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasser- beseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1 - 6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbesei- tigung (Nr. 1 - 6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 er- neut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durch- schnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarle- hen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quar- talsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbe- trieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1 - 6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Was- serversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p.a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1 - 6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Ge- meinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind wei- terhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspen- den entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 11. Februar und Sonntag, 12. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Februar Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnan- ger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Sonntag, 12. Februar Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wert- stoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoff- hof dafür am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 02.02.2023 feierten die Eheleute Lucia und Fridolin Engleitner das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheits- fürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Mit „Zipfel - Mütz“ beim Baindter Narren- sprung Die Schürze sitzt, die Mütze zipfelt, die Schal- meien tönen, die Trommeln wirbeln und ein kräftiges „Zipfel - Mütz“ schallt durch die Luft, während die kleinen und großen Zwerge des Waldorfkindergartens beim Baindter Narrensprung ganz vorne dabei den zahlreichen Zuschauern zuwinken. Nach dem Motto „Schneewittchen und die vielen Zwerge“ sind die Schneeweißchen- und Rosenrot-Kinder und Eltern des Waldorfkindergartens in diesem Jahr als stolze Mäsch- gerle mit dabei. Es werden fleißig süße Äpfelchen verteilt, die Zipfelmützen wackeln im Takt und bahnen sich den Weg durch die Zuschauermenge an den bunten Fähnchen entlang. Nachdem alle Äpfelchen verteilt sind, erreichen die Zwerge das Ziel. Zum Abschluss wird der fröhliche Umzug noch mit einem Gruppenfoto besiegelt, bevor alle Zwerge ausschwärmen, den Rasplern mit einem lauten „Ratsch Ratsch“ zuzujubeln und sich unter das närrische Treiben auf dem Dorfplatz und in der Festhalle mischen, um den Tag als Zwerg gebührend ausklingen zu lassen. Vielen Dank für diese gelungene Fasnetsfeier, die tolle Organisation, ausgelassene Stimmung und das friedliche Beisammensein. Wir freuen uns schon riesig auf die be- vorstehende Häsvorstellung und natürlich auf den Besuch der Raspler und Schalmeien zur Kindergartenbefreiung am gombigen Donnerstag! Schulnachrichten SBBZ Sehen Tovertafel - Technische Innovation am SBBZ Sehen in Baindt Vier Schüler der Berufsschulstufe sitzen auf dem Boden des Schwingbodenraums im SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus. Um sie herum schwimmen Gold- fische, die näher kommen und bei Berührung wieder da- vonflitzen. Visuelle Goldfische, die durch die technische Innovation „Tovertafel“ auf den Boden projiziert werden, und auf Bewegungen reagieren. Die Schüler lachen und sind fasziniert. Sie versuchen immer wieder, die leuchtend orangefarbenen Fische mit ihren Händen zu berühren. Seit September vergangenen Jahres verfügt das SBBZ Sehen in Baindt über die sogenannte Tovertafel, ein De- ckenprojektor, der interaktive Bewegungsspiele auf den Tisch oder den Fußboden projiziert. Das Besondere daran: die abwechslungsreichen Spiele reagieren auf Bewegun- gen der Spieler. Mit dem interaktiven Gerät können Kinder beispielsweise virtuell Fußball spielen, Laub rechen oder farbige Blumen mit der Hand wachsen lassen. Die spe- ziellen Spiele der Tovertafel sollen mehr als nur Staunen und Spaß bringen. Sie sollen sich positiv auf die Lebens- qualität von Menschen mit kognitiven Einschränkungen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 auswirken. Sowohl Schüler als auch Lehrkräfte sind von der Tovertafel und deren Einsatzmöglichkeit begeistert. Zudem werde die Augen-Hand-Koordination geschult und die Motorik angeregt. Die Spiele motivieren zur Be- wegung. Ein Schüler, der zu Beginn nicht auf die Lichtpro- jektionen reagiert habe, konnte inzwischen die Apathie durchbrechen und zeige nun deutliche Reaktionen auf Lichtreflexe. Auch das soziale Miteinander werde durch die Spiele gefördert. Die Anschaffung der Tovertafel wurde durch eine Spende der Ernst Prost Stiftung ermöglicht. Anlass dieser groß- zügigen Spende war das 30-jährige Dienstjubiläum von Ernst Prost, Geschäftsführer von Liqui Moly. Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Eine kunterbunte Mischung - der Baindter Kinderball Endlich, endlich war es wieder soweit: Der Baindter Kin- derball öffnete auf Einladung des Elternbeirats und För- dervereins der Klosterwiesenschule am 3. Februar 2023 nach zwei Jahren Abstinenz wieder seine Türen! Dies konnten viele kaum erwarten und so war eine halbe Stun- de nach Beginn die Schenk-Konrad-Halle schon gut ge- füllt. Und niemand wurde enttäuscht. Das Programm begann gleich mit einer überraschenden Tanzeinlage des Kolle- giums der Klosterwiesenschule. „Guck mal, das ist meine Lehrerin, die da tanzt!“ wurde staunend gerufen. Doch es blieb kaum Zeit zum Durchatmen, weil ein Highlight das nächste jagte, immer wunderbar eingeleitet und begleitet von den Moderatorinnen Frau Cichon und Frau Pechar, die gleich mehrere Häs, immer passend zu den nächsten Programmpunkten, präsentierten. Die Theater-AG der Klasse 2 sorgte unter Leitung von Frau Weidlich für viele Lacher und die folgende Aerobic-AG von Frau Schreiber für Staunen mit offenen Mündern. Nachdem auch noch die Theater-AG der Klassen 3 + 4 mit Frau Pechar erfolg- reich aufgetreten war, fragte man sich, was nach diesen vielen mutigen kleinen KünstlerInnen noch kommen konn- te. Die abschließende erstmalige Trampolin-Einlage der JumpKids unter der Leitung von Selina beantworte dies mit sehenswerten Sprüngen auf den Minitrampolinen. Wer sich von diesem Programm losreißen konnte, fand im Vorraum dieses Jahr eine Malecke, in der auch die Werke der GewinnerInnen des während der Corona-Zeit veran- stalteten Malwettbewerbs ausgestellt wurden. Nebenan am Memorystand konnten die Kinder sich, wenn man seinem Memory-Partner gefunden hatte, Süssis abho- len und für die Verlosung von vielen Gesellschaftsspielen und Puzzles am Ende des Kinderballs eintragen lassen. Musikalisch begleitete uns dieses Jahr DJ Dominik und fand fetzige Fasnet-Hits für die diversen Tanzalarme, bei denen die Kinder jedes Mal begeistert die Bühne stürm- ten. Später sprangen dann unter Leitung von Karin Pink die Raspler mit dem Jugendfanfarenzug Baienfurt ein, um auch mit allen Kindern zu tanzen, die Geschichte der Raspler zu erzählen und einen Gutsle-Regen zu veran- stalten. Im Anschluss gab es wieder mal eine wunderbare Aufführung der Tanzgruppe der Jungraspler, die von den Kindern sehr bestaunt und beklatscht wurde, bevor dann die Lumpenkapelle Baindt-Baienfurt den musikalischen Abschluss bildete. Allen Hästrägern, Musikgruppen, dem Hausmeister, Markus Striegel für das Programmieren und Einrichten der Kassen, Wiltrud Kutter für das wieder tolle Einla- dungs-Plakat, den Lehrerinnen, den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten, die unermüdlich gebacken, Fingerfood hergestellt und am Donnerstag und Freitag mitgearbeitet haben und dem gesamten großartigen Kinderballteam an dieser Stelle ein herzliches: „Danke schön!“ Ohne Sie alle wäre dieser Kinderball nicht möglich! Von den Einnahmen des Kinderballs wird wieder allerlei Gutes für die SchülerInnen der Klosterwiesenschule be- wirkt werden. Und natürlich können auch die Ausflüge einzelner Klasse zu Museen und Veranstaltungen immer wieder bezuschusst werden, so dass mehr Unternehmun- gen in der Schule möglich sind. Wir hoffen deshalb, auch im nächsten Jahr auf Sie zählen zu können. In diesem Sinne: Raspler - ratsch, ratsch! Der Elternbeirat und Förderverein der Klosterwiesen- schule Die Raspler sind da! Tanzeinlage des Kollegiums Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten der Bücherei in den Ferien Die Bücherei ist in der Zeit von Freitag, den 17.2.23 bis Freitag, den 24.2.23 geschlos- sen. Ab Montag den 27.2.23 gelten die re- gulären Öffnungszeiten. Zur Information Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und stei- gende Kosten trifft Familien ganz besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Die Familienkasse der BA zahlt diesen nicht nur aus, son- dern informiert und berät. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag aber- mals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinder- zuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszah- lungsbetrag verringern. „In der aktuellen Situation kommt dem Kinderzuschlag eine noch stärkere Bedeutung zu. Leider kennen noch immer sehr viele Familien diese Leistung gar nicht und verzichten damit auf finanzielle Hilfen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen immer wieder auf den Kinder- zuschlag hinzuweisen“, erklärt Frank Steidle, Leiter der Familienkasse Baden-Württemberg Ost. Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbunde- ne Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befrei- ung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmit- tagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagen- tur für Arbeit (BA), appelliert daher: „Familien müssen jetzt reagieren! Und die Familienkasse der BA ist die richtige Anlaufstelle hierzu. Gerade vor dem Hintergrund der stei- genden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien, nicht nur mit geringen Einkommen. Die steigende Bedeu- tung des Kinderzuschlags ist uns in der momentanen Si- tuation ein besonderes Anliegen - jede Familie soll den Kinderzuschlag kennen und ihn beantragen beziehungs- weise klären, ob ein Anspruch besteht, damit sie finanzielle Hilfen nicht verschenken.“ Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleich- tern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch kom- plett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden. Gut zu wissen: Informationen zum digitalen Personalaus- weis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund. de. Die Nutzung der eID ist optional - Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de. So gelingt das berufliche Comeback! Vortrag für Berufsrückkehrende Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und das Jobcenter Landkreis Ravensburg veranstalten am Don- nerstag, 23. Februar 2023 einen Vortrag für Personen, die nach der Familien- oder Pflegezeit wieder ins Berufs- leben einsteigen möchten. Nach wie vor ist es eine Herausforderung, Familie und Beruf erfolgreich unter einen Hut zu bekommen. Insbe- sondere Berufsrückkehrende stehen häufig vor großen Hürden. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die öffent- liche Hand ein umfangreiches Beratungs- und Förder- angebot bereithält. Von 09:30 bis 11:00 Uhr beantworten die Beauftragten für Chancengleichheit, Katharina Franken und Petra Jung, unter anderem die folgenden Fragen: Welche Perspektive bietet der regionale Arbeitsmarkt? Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote kön- nen Berufsrückkehrende in Anspruch nehmen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Im Anschluss besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Führung das Berufsinformationszentrum kennenzulernen. Anmeldung Katharina Franken, Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg, Tel. 07541/309-43, Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de oder Petra Jung, Jobcenter Lkr. Ravensburg, Tel. 0751 / 0751 85-8348, pe.jung@rv.de Weitere Informationen Veranstaltungsort: Berufsinformationszentrum in Ravens- burg, Schützenstr. 69, Raum 042. Die Teilnahme ist kostenlos. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Energieeffizienz wird belohnt Energiespeicher, Heizungspumpentausch oder Elektro- mobilität - TWS unterstützt mit eigenem Förderprogramm Wer im eigenen Umfeld genau hinschaut, kann viel fürs Klima tun - und die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) unterstützt dabei. Denn der Energie- dienstleister hat sein Förderprogramm für seine Strom- kunden neu aufgelegt und bezuschusst viele Maßnah- men. „Energie effizient zu nutzen, ist ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz. Jeder kann hier aktiv werden. Für unsere Stromkunden bieten wir deshalb zusätzliche Un- terstützung“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Über acht verschiedene Positionen umfasst Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 das neue Energie- und Umweltprogramm des regionalen Energieversorgers, der sich seit Jahren für Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit engagiert. „Wir sind uns der Verantwortung für eine ökologische Zukunft bewusst. Deshalb bieten wir ausschließlich Ökostrom an und inves- tieren selbst in Erneuerbare Energien“, berichtet Robert Sommer. „Mit unserem Förderprogramm können unsere Kunden ihre CO2-Emissionen reduzieren“. Das Schöne da- ran: Auch wenn Maßnahmen bereits durch ein Programm von Bund oder Land mitfinanziert wurden, kommt die Förderung der TWS noch obendrauf. Neben dem Kauf einer Ladebox für das Elektroauto un- terstützt die TWS beispielsweise auch den Kauf eines Elektrofahrrades, den Austausch der Heizungspumpe, die Anschaffung oder Reparatur eines Elektrogroßgerä- tes und den Einbau eines Energiespeichers. Denn selbst erzeugten Strom vor Ort zu nutzen, ist besonders effizient und günstig. Auch wer eine zertifizierte Energieberatung in Anspruch nimmt oder seine Dachfläche begrünt, kann einen Zuschuss aus dem TWS-Förderprogramm erhalten. Die genauen Infos und Links zu den einzelnen Förderun- gen der TWS gibt es unter www.tws.de/foerderprogramme Klima-Spartipp des Monats Februar 2023: Kleinvieh macht auch Mist Heute beginnt der Tipp mit einer biologischen Erkenntnis, die ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann, da ich in meiner Kindheit selbst Kaninchen und Meerschweinchen als Haustiere hatte. Neben dieser „bahnbrechenden“ Erkenntnis, ist dieser Spruch natürlich auch ein Sprichwort und dieses führt zur Frage des Tages, nämlich: Ab wann lohnt es sich, Lichter auszuschalten? Konkret ist dies vom Lampentyp abhängig: Eine Glühlampe benötigt beim Einschalten für einen sehr kurzen Zeitraum bis zu siebenmal mehr Strom als im Dauerbetrieb. Nach nur wenigen Minuten ist die erzielte Stromersparnis allerdings bereits größer als der negati- ve Anschalteffekt. Energiesparlampen benötigen je nach Typ während des Einschaltens so viel Energie, wie sie anschließend in etwa drei Minuten Betrieb verbrauchen. Noch mehr Energie zum Einschalten benötigen Leucht- stoffröhren, die jedoch kaum noch verwendet werden. Bei LED-Lampen ist es hingegen so, dass der Mehrver- brauch beim Einschalten so gering ist, dass es sich bereits ab wenigen Sekunden lohnt, diese ein- und auszuschalten. Was die Lebensdauer angeht, ist das häufige Ein- und Ausschalten für LEDs kein Problem, denn diese sind mit bis zu 50.000 Schaltzyklen äußerst robust. Bei anderen Lam- pentypen sind diese Zahlen deutlich geringer. In der Praxis fallen aber sogar Glühbirnen nur selten wegen des Errei- chens der Anzahl an maximal möglichen Schaltzyklen aus. Deutlich häufiger ist hingegen ein Defekt aufgrund des Durchbrennens nach Erreichen ihrer Lebensdauer. Auch wenn es hier nur um kleine Wattbeträge geht, so summiert sich dies über alle Lichter und Zeiträume hin- weg doch zu einer ganz ordentlichen Stromersparnis. In der Summe sind es häufig sowieso die vielen kleinen Maßnahmen, die dazu beitragen, große Strommengen einzusparen. Denn viel Kleinvieh macht auch viel Mist und oft sind es dann halt doch die kleinen Dinge im Leben, die entscheidend sind. Im Regelfall sollten daher immer, alle Lichter ausge- schaltet werden, wenn der Raum für mindestens drei Minuten verlassen wird. Bei LEDs lohnt sich dies sogar bereits ab deutlich unter einer Minute. Eine Ausnahme sind lediglich ältere Leuchtstoffröhren, die je nach Alter erst nach fünf bis zehn Minuten auszu- schalten sind. Allerdings sind diese heute ja fast schon eine Art Blaue Mauritius, also äußerst selten. In Anlehnung an einen Reim aus der Vergangenheit des Klimaspartipps, gilt bei der Beleuchtung ab einem Ver- lassen des Raums für mindestens drei Minuten und bei LED schon ab nur wenigen Sekunden: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets die Lich- ter aus. Kommst du dann wieder in dem Raum hinein, schalt die Lichter wieder ein. (Anmerkung des Autors: Natürlich nur, wenn es draußen dunkel ist, denn sonst wird ja so- wieso kein Licht benötigt - frei nach dem Motto: Sonne an, Licht aus) Sie fragen sich bestimmt, weshalb der heutige Tipp mit Zitaten aus vergangenen Klimaspartipps gespickt ist und etwas retromäßig daherkommt? Hier die Auflösung: Auch wenn der Klima-Spartipp noch lange nicht erwach- sen ist, so handelt es sich doch bereits um dessen zehn- te Ausgabe. Es gilt also, ein kleines Jubiläum zu feiern. Deshalb habe ich so eine Art kleinen Rückblick verfasst. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbei- tern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31. März 2023 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeits- plätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungs- daten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert wer- den. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Un- ternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit be- troffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzei- gejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnitt- lichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleich- sabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Mehrweg als Pflicht Zum Mitnehmen? So is(s)t die Mehrwegalternative Wo Sie Mehrweg verlangen kön- nen. Das Gesetz meint wortwörtlich „Letztvertreibende“. Das sind alle, die Ge- Seit Beginn des Jahres 2023 müssen An- bieter von To-go-Essen und Heißge- tränken für unterwegs auch Mehrweg- behälter offerieren. Bringt das wirklich weniger Abfall? Das Umweltmini- sterium verspricht sich davon deutlich weniger Einweg- verpackungen im Müll. Doch entscheidend ist, dass Verbraucher mit- machen und Mehrweg statt Einweg wählen. „Mein Ziel ist, dass Deutschland Schluss macht mit der Wegwerf- mentalität“, hatte die ehema- lige Umweltministerin Svenja Schulze im Sommer 2021 gesagt, Und: „Dass Mehrweg to go der neue Standard wird. Daher will ich die Gastrono- mie dazu bewegen, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten.“ Nun ist es soweit. Betriebe, die Essen oder Getränke in Einwegbehältern mit oder aus Kunststoff ausgeben, werden laut der Para- grafen 33 und 34 des Verpackungsgesetzes dazu verpflichtet, neben der Wegwerfver- packung auch Mehrweggefäße anzubieten. Wohlgemerkt: Das Einwegangebot darf be- stehen bleiben – und parallel dazu kommt die pfandpflichtige Ausgabe von Mehrwegbehäl- tern hinzu. Das heißt: König Kunde muss entscheiden, ob er weiter Müll produzieren will oder Kreislaufwirtschaft praktiziert. Doch um die Bürger erfolgreich zum Um- stieg auf eine Mehrwegalternative zu bewe- gen, muss es ihnen möglich sein, das Mehr- wegprodukt nicht nur dort zurückgeben zu müssen, wo sie es qua Pfandzahlung erhalten haben – sondern flexibel auch bei anderen Gastrono- miebetrieben. Dazu müssten aber alle Betriebe beim selben sogenannten Pool- system mitmachen. Pool- systeme bieten die Mehr- wegbehälter als Leihe für jede Einrichtung an. Diese können dann in einem La- den befüllt, aber auch in je- dem anderen teilnehmenden Betrieb wieder abgegeben, ge- reinigt und neu befüllt werden. Schon jetzt viele Mehrwegsysteme Haben Sie schon mal von reCup, FairCup, Vytal, Relevo oder Tiffin Loop gehört? Schon jetzt ein Flickenteppich aus vielen verschie- denen Poolsystem-Anbietern. Der Lebens- mittelkonzern Edeka und der Burgerbrater McDonalds haben angekündigt, eigene Pfandsysteme entwickeln zu wollen. Erfolg- reicher für die Transformation wäre wohl ein einheitliches Rückgabesystem. Und wie nachhaltig sind die Mehrwegbe- hälter eigentlich? Schließlich seien sie ja auf- wändiger in der Herstellung, heißt es beim Anbieter Vytal. „Ein Mehrwegbehälter muss zehn Mal genutzt werden, bis er ökologisch wertvoller ist als ein Einweg-Behälter.“ Damit das gelingt, müssten sowohl Restaurantbe- treiber überwiegend Mehrwegbehälter anbie- ten, aber eben auch die Kunden diese Schalen und Becher gewissenhaft zurückbringen. Wer kontrolliert die neue Regelung? Dafür sind die Landesbehörden zuständig, die diese Aufgabe aber auch übertragen kön- nen. In NRW sind zum Beispiel die unteren Abfallbehörden der Landkreise und Städte zuständig, in Baden-Württemberg die unte- re Abfallrechtsbehörden. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, die gesetzlichen Pflichten großer Unternehmen zum Mehrwegangebot sowie zur Verbrau- cherinformation zu überprüfen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorzugehen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld bis 10 000 Euro. (tb) Das Bundesumweltministerium (BMUV) informiert über die neue Mehrweg-Angebotspflicht unter https:// www.bmuv.de/faqs/mehrweg-als-loesung richte und Getränke zum Mitnehmen ver- kaufen: Restaurants, Cafés und Bistros, aber auch Lieferdienste, Supermärkte, Ki- nos, Kantinen und Bäckereien. Wer von der Pflicht ausgenommen ist. Kleinere Imbisse, Kioske oder Spätis bis 80 m2 Ladenfläche, in denen nur fünf oder weniger Leute beschäftigt sind. Sie sind aber dazu verpflichtet, von ihren Kunden mitgebrachte Gefäße zu befüllen. Kein Verbot. Einweggeschirr und To-go-Becher bleiben erlaubt, zu- sätzlich aber müssen Betriebe auch Mehr- weg-Alternativen anbieten. Sie, liebe Ver- braucherinnen und Verbraucher, müssen also auch danach verlangen! Denn auch Verpackungen ohne Kunsstoffbeschich- tung, z.B. Alufolien, Papiertüten oder Piz- zakartons sind weiterhin zulässig. Mehrweg darf nicht teurer sein. Das Einweg-Angebot kann zwar parallel bestehen bleiben, doch darauf darf es keine Rabatte oder Vergünstigungen ge- ben. Kurzum: Das Mehrweg-Angebot darf nicht mehr kosten. Lediglich ein Mehrweg- pfand ist zulässig, damit Sie motiviert sind, das Geschirr auch zurückbringen. Mehrweg-Poolsysteme. Diese Be- hälter können Sie an vielen Orten zurückgeben, eben in allen Betrieben Ih- rer Stadt, die an diesem Mehrwegsystem teilnehmen. Auch für die Gastronomiebe- triebe bietet das Vorteile: Die müssen näm- lich erst gar keine eigenen Mehrwegbehäl- ter anschaffen und können Geld sparen: Verpackungen aus Wegwerfplastik sind meist teurer als die Mehrweglösung. Alle müssen informiert werden. Die Betriebe sind dazu verpflichtet, über ihr Mehrwegangebot gut sichtbar zu unter- richten, z.B. durch Aushang im Lokal. Es bietet die Chance zur Kreislaufwirtschaft. Am Ende entscheiden Sie als Kunde, ob Sie Mehr- oder Einwegverpackungen wählen. Genießen Sie lieber vor Ort. Die be- ste Alternative wäre, wenn Sie Ihr Es- sen oder Getränk gar nicht erst mit ins Büro oder nach Hause schleppen, sondern sich bisschen Zeit nehmen und vor Ort genießen. Die Berliner Stadtreinigung bietet einen Überblick über die Wahlmöglichkeiten, die es bisher gibt, und über die rechtlichen Bedingungen: www.betterworldcup.de re C up G m bH Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Landkreis Ravensburg EDV Schulung für die Plattform DuengungBW am 23.02.2023 Auch in diesem Jahr bietet das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg Online-Schulungen für die Dün- geanwendungen auf DuengungBW an. Durch die neuen Vorgaben der Stoffstrombilanzverordnung sind ab dem Jahr 2023 die meisten der landwirtschaftlichen Unter- nehmen verpflichtet, eine Stoffstrombilanz zu erstellen. Die Schulung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Änderungen, detaillierte Infor- mationen zum Erstellen der Stoffstrombilanz sowie zu den verfügbaren Anwendungen auf DuengungBW. Die Düngeberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer erklären die Funk- tionen und geben Hinweise für die Benutzung. Die Online-Schulung findet am Donnerstag, 23.02.2023 jeweils zweimal statt. Der erste Termin ist von 10 bis 12 Uhr, der zweite von 14 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht er- forderlich. Der Zugangslink zur Online-Schulung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Landwirtschaft/Aktuelles“. Landratsamt Ravensburg - Landwirtschaftsamt Das Kalb von heute ist die Kuh von morgen - Tipps für eine erfolgreiche Aufzucht in den ersten Lebenswochen Das Landwirtschaftsamt bietet im Rahmen der Initiative Tierwohl eine Online-Veranstaltung zum Thema Kälber- aufzucht an. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Dienstag, 14. Februar 2023 um 19.30 Uhr statt. Referentin ist Julia Kehrle, die als Beraterin beim Landwirtschaftlichen Bera- tungsdienst Ravensburg tätig ist. In Ihrem Vortrag wird Sie vor allem auf die Themen Geburt, Biestmilchversor- gung, Tränke und Beifütterung sowie Hygiene und Ge- sundheitsmanagement eingehen und praktische Lösun- gen zur Verbesserung dieser Bereiche vorstellen. Dabei wird auch das Thema Arbeitswirtschaft berücksichtigt. Den Zugangslink für die Veranstaltung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg unter www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Bei Bedarf kön- nen Sie den Link per E-Mail an la@rv.de anfordern. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 02.03.2023 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 27.02.2023. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Februar – 19. Februar 2023 Gedanken zur Woche Lebensfreude Das Leben ist eine Chance – nutze sie. Das Leben ist Schönheit – bewundere sie. Das Leben ist Seligkeit – genieße sie. Das Leben ist ein Traum – verwirkliche ihn. Das Leben ist eine Herausforderung – stelle dich ihr. Mutter Teresa Samstag, 11. Februar 17.00 Uhr Baienfurt- Taufe von Samuel Julius 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 12. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Timo Kutter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Leon Kutter († Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Willma Hoffmann, Jahrtag: Eugen Maier, Boris Schimanowski) Dienstag, 14. Februar 7.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Februar 9.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Eugen Haug, Alfons Metzler, Theresia, Baptist, Eugen und Anton Elbs) Donnerstag, 16. Februar 7.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 17. Februar 8.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 18. Februar 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lisa 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez, Robin Schnez, († Hilda und Fritz Blank) Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Sonntag, 19. Februar – 7. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit Narren- zunft Henkerhaus und Narrenzunft Raspler Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 14. Februar 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zur diesjährigen Narrenmesse in Baienfurt unter dem Motto „Biblischer Kostümverleih – Sei dabei!“. Gemeinsam laden die beiden Zünfte „Henkerhaus“ und „Raspler“ zu diesem närrischen Gottesdienst ein. Kleine und große Narren dürfen gerne verkleidet in die Kirche kommen. SEI DABEI ! biblischerbiblischer Kostümverleih NARRENMESSE Fasnetssonntag - 19.02.2023 - 10 Uhr Kath. Kirche BaienfurtKath. Kirche Baienfurt Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Holy Hour – Jugendgottesdienst Am Sonntagabend, den 12. Februar 2022 findet zum zwei- ten Mal, wieder um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Gangolf in Wolpertswende, die „Holy Hour“ statt. Das Experiment im vergangenen November scheint gut angekommen zu sein und deshalb wollen wir es – geringfügt optimiert - wieder anbieten. Es ist ein neues Gottesdienstformat für Jugendliche (und solche, wie es im Herzen noch sind). Eine Stunde für „Mich und Jesus“, eine Stunde Gottesdienst zum „selbst aussuchen“. An verschiedenen Bild-, Ton- und Text-Stationen kann man wieder auf unterschiedliche Weise Jesus nahekommen. Oder: man hört einfach nur der neuen Musik zu, welche die „Band“ präsentiert; man singt bei den Taizé-Liedern mit oder man betet allein vor der Monstranz. Es gibt so viele Wege zu Gott, wie es suchende Menschen gibt! Kommt, schaut und hört. Wir freuen uns auf Euch! Evi Moosmann, Michael Bächle und Hans Georg Hinderberger Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Aschermittwoch - Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravensburg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fas- tenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den anderen. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveran- staltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wo- chen Online weiter gestalten. Wir werden neues auspro- bieren, uns gegenseitig motivieren und gemeinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Ge- ben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheitsfürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die in- nere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de „Endlich wieder Fasnet“ Fraue Fasnet am Mittwoch, 15.2.23 um 14.00 Uhr im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6 Wir freuen uns auf Männer und Frauen die zu uns kommen. Eintritt für Mitglieder 8,00 Euro Für Nichtmitglieder 10,00 Euro Es gibt einen Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen, närrische Musik und lustige Sketche ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst am 05. Februar 2023 „Je- sus segnet die Kinder” Nach unserem gewohnten Einstieg mit dem Lied „Einfach Spitze” sahen und hörten die Kinder die Geschichte von Jesus, der unerwartet die Kinder zu sich ruft, anstatt mit den gelehrten Männern zu debattieren. Die Kinder spielten diese Geschichte anschließend unter vollem Körpereinsatz nach. Jedes Kind durfte nun sich selbst malen und zu Jesus bringen. Herr Stratmann begleite- te diesen Gottesdienst und fasste die Botschaft für die Kinder und Erwachse- nen noch einmal zusam- men. Nach dem Lied „Gott mag Kinder” ging der Gottesdienst mit Apfelschorle zu Ende. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 12. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, anschl. Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 13. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 15. Februar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 19. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus --- Gedanken zum Wochenspruch Den Moment erkennen - manchmal gar nicht so leicht. Klar, hinterher ist man immer schlauer, aber in der Situation zu merken, was grad dran ist - das bleibt ein Übungsfeld. Wir können so eine offene Haltung durchaus üben. - Ge- legenheiten dazu gibt’s genug. Vielleicht ja schon beim nächsten Gespräch - in der nächs- ten Situation, in der ich mal bewusst die Routine unter- brechen werde, um zu spüren, was jetzt grad dran ist. Wir haben als Menschen so eine innere Stimme mitbe- kommen, die uns dabei hilft. - In vielen Momenten ist es um uns herum zu laut, um sie wahrzunehmen. Es hilft, wenn wir uns ganz bewusst stille Zeiten einplanen, Zeiten zur Besinnung, zum Hinhören, auf Gott, der jeden Tag zu uns redet - im biblischen Wort, in den Zeichen sei- ner Gnade in der Schöpfung und in der Gemeinschaft, die sich in seinem Namen versammelt. Gottes Segen für ein gelingendes Hinhören auf Gottes Stimme! - Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Am ersten Sonntag im Mo- nat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Ka- nal abrufbar. --- Bibeltreff bei der Vesperkirche Am Sonntag, 12. Februar wird im Rahmen der Vesperkir- che um 13.30 Uhr zu einem Offenen Bibeltreff ins Mar- tin-Luther-Gemeindehaus in Weingarten eingeladen. Unter dem Motto der Vesperkirche spricht Pfarrer Erst- ling zum Thema „Trotz allem - leben mit Hoffnung und Zuversicht“ (Psalm 71 i.A.). Auch Interessierte, die nicht in der Vesperkirche essen, sind herzlich willkommen. Der Kreative Montag startet wieder durch Aber zuvor wollen wir unsere im letzten Jahr entstande- nen kreativen Werke ausstellen. Dazu laden wir herzlich am 25. und 26. Februar 2023 ein, bevor wir mit dem neu- en Programm durchstarten. Februar 25. und 26.02.: Ausstellung: „Mal sehen, was in uns steckt!“ 27.02.: G. Hillmayr: „Schnee -weiß“ Aquarell März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enkaustik“ 13.03.: A. Weber: „Stein an Stein - buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bemalen!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen - ge- schickt gestrickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Pa- peterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Über- raschungen mit Gutschein“-(Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giacometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Einladung zur Ausstellung „Seht her, was in uns steckt!“ Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoef- fer-Saal, Dorfplatz 2/1 Samstag, 25. Februar 2023, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr / 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Trauer um Hans-Georg „Schorsch“ Thoma Mit tiefer Betroffenheit erfuhr die gesamte Fußballab- teilung des SVB zum Jahreswechsel vom unerwarteten Todesfall von Hans-Georg Thoma. Der Vater unseres Kapitäns begleitete die Mannschaft in den letzten Jah- ren zu unzähligen Spielen und brachte sich immer wieder hilfsbereit in den Verein ein. Ohne Frage: „Schorsch“ wird uns in Zukunft nicht nur an der Seitenlinie sehr fehlen. Vereinsinformationen Rückrunde Vorbereitungsspiele Samstag, 12.02 12.00 Uhr FC Wuchzenhofen - SV Baindt II (in Leutkirch) Sonntag, 19.02 14.00 Uhr SV Baindt - SGM TSV Warthausen/Birkenhard (in Baienfurt) Freitag, 24.02 19.00 Uhr SV Oberzell - SV Baindt Samstag, 25.02 17.00 Uhr SV Weissenau - SV Baindt II Samstag, 04.03 13.00 Uhr SGM Altshausen/Ebenweiler II - SV Baindt II mögliches Nachholspiel aus der Vorrunde: SV Kressbron - SV Baindt Sonntag, 12.03 Saisonstart beider Mannschaften gegen die Teams des TSV Meckenbeuren Personelle Veränderungen Zur Winterpause verließen Ferhat Ünalan (SV Weingar- ten) und Max Schmidt (SV Wolpertswende) die erste Mannschaft. Wir bedanken uns für ihren Einsatz im rot- weiß-roten Trikot. Im Gegenzug konnte man Tobias Fink (SV Reute) von einem Wechsel an die Klosterwiese über- zeugen, dem wir viel Erfolg beim SV Baindt wünschen. Knapper Heimsieg für die erste Jugend- mannschaft Baindt I - TSV Neukirch 6:4 Zum Heimspiel durften wir den TSV Neukirch in der Baindter Sporthalle begrüßen. Die Doppel liefen für uns hervorragend: Sowohl Felix und Fabian als auch Jona und Ricco konnten ihre Spiele ge- winnen, wobei es Jona und Ricco bei ihrem 5-Satz-Sieg spannend machten. In den Einzeln konnte jeder Baindter Spieler ein Spiel ge- winnen, musste aber auch eine Niederlage einstecken. Die gegnerische Nummer 1 Paul konnte mit seinem unbe- quemen Noppenbelag beide Spiele gewinnen, ebenso wie der gut spielende Jaden im hinteren Paarkreuz. Durch die zwei Doppelsiege und die vier gewonnen Einzel konnten wir uns in der Endabrechnung mit 6:4 durchsetzen und sind weiterhin Tabellenführer in der Rückrunde! Es spielten: Jona Klein (1:1), Felix Haller (1:1), Fabian Strie- gel (1:1) und Ricco Haller (1:1) Perfekter Start in die Rückrunde der Herren 1 SV Baindt - SC Vogt 9:3 Im ersten Spiel der Rückrunde wartete mit dem SC Vogt eine Mannschaft auf uns, die vor einer Woche den Ta- bellenführer aus Aulendorf mit einem 8:8 Unentschieden mächtig ärgern konnte. Wir waren also vorgewarnt und wussten, was auf uns zukommen könnte, zumal wir auf Frank und Thomas verzichten mussten. Für die beiden sprangen Holger und Robert ein, was uns sehr freute. Wir starteten mit zwei ungefährdeten Doppelsiegen und einer Niederlage konzentriert in die Partie und konnten in der Folge den Vorsprung auf 6:1 ausbauen. Marcel und Thomas mussten dabei jeweils im fünften Satz Nerven- stärke und Kämpferqualitäten zeigen, Tobias und Philipp spielten klasse und hatten ihre Gegner gut im Griff. Doch die Gäste wehrten sich mit zwei Siegen im hinteren Paar- kreuz gegen Holger und Robert und konnten auf 6:3 ver- kürzen. Philipp spielte danach unspektakulär aber taktisch klug und konnte so mit 3:0 gewinnen. Marcel benötigte abermals fünf Sätze, um als Sieger von der Platte zu ge- hen und Tobias krönte seinen „Sahnetag“ mit einem 3:0 gegen den nominell stärker eingestuften Joachim Strö- bele. Somit war ein 9:3 Sieg eingefahren, der für uns fast nicht besser hätte laufen können. Bereits am kommenden Samstag steht das Spitzenspiel gegen Weingarten 2 an, bei dem es an der Tabellenspitze um alles geht. Spielbeginn ist um 15 Uhr in der Weingärt- ner Promenadenturnhalle. Über zahlreiche Zuschauer und Fans würden wir uns bei diesem wichtigen und sicher spannenden Spiel sehr freuen. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (2:0), Thomas Nowak (1:0), Holger Baum- hauer (0:1) und Robert Nowak (0:1) Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 10.02.2023 in Gebrazhofen mit der Laufnummer 26 Beginn um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:45 Uhr an der Ten- nishalle) Samstag, 11.02.2023 in Haidgau mit der Laufnummer 12, Umzugsbeginn um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:00/13:00 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 12.02.2023 springen wir in Reute mit der Lauf- nummer 18. Der Umzug beginnt um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:30 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2023 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Der Funken wird am Samstag, den 25.02.2023 angezündet. Dafür benötigen wir undbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich bei Patrick Späth (0174 6240457) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. 6. Fasnetswochenende Diesen Freitag startet für die Baindter Musketiere das 6. und somit vorletzte Fas- netswochenende. Starten werden wir bei unseren guten Freunden aus Baienfurt dem Fanfarenzug Löwen, die uns auf ihren Hausball im Vereinsheim eingeladen haben. Nach diesem erfolgreichen Start geht es dann am Sams- tagmittag ab nach Haidgau und abends dann auf den Heimkampf nach Baindt. Beim Ball der Vereine werden wir natürlich unser bestes geben und uns von der besten Seite zeigen. Am Sonntag werden wir dann das Wochenende auf dem Jubiläumsumzug in Reute ausklingen lassen um noch einmal Kräfte für die Hauptfasnet nächste Woche zu sammeln. Schalmeienball 2023 - Die Nacht der Musketiere Am Fasnetssonntag, 19.02.2023 trifft man sich um 19:30 Uhr nach einem harten Tag in der Musketier-Schen- ke oder man stärkt sich mit einem Schalmeien Becher für den Abend. Damit auch die müden Knochen richtig bewegt werden und sich kein Muskelkater einstellt, sorgt wieder Marco Mzee für die richtige Musik und Stimmung. Der bekannte „DJ aus den Bergen“ hat wieder alles was für eine gute Stimmung gebraucht wird im Gepäck. Wer letztes Mal be- reits dabei war weiß, dass Marco Mzee weit mehr als ein gewöhnlicher DJ ist! Mit den Interpretationen bekannter Party-Klassiker oder mit seinen eigenen Liedern muss man Ihm fast das Mikrofon aus der Hand reißen, um eine Einlage anzusagen... Einlagen kommen vom Fanfarenzug Rauenspurg der Lumpenkapelle Räuberbande Baienfurt - Baindt und dem Fanfarenzug Ankenreute Wir freuen uns schon sehr mir Euch die Nacht der Mus- ketiere 2023 zu feiern! Karten gibt es im Vorverkauf bei allen Spielern, der Gast- stätte „Grüner Berg“ in Baindt und beim Frisör „Geng“ in Baienfurt für 7,- €. An der Abendkasse beträgt der Ein- tritt 9 €. Kein Einlass unter 18 Jahren. Volleyball LJ Baindt Mixed-Volleyball-Turnier in Illerrieden Herzlichen Glückwunsch an das Team der VLJ Baindt, das am 04.02.2023 beim Volleyballturnier in Illerrieden angetreten ist. Eine bunte Mischung aus erster und zweiter Mannschaft verbrachte dort einen sportlichen Tag mit starken Aufschlagserien, bombastischen Einschlägen, guter Stimmung und Monsterblöcken nach der Manier: „Du kommst nicht vorbei!“ Der nächste Saisonspieltag steht auch schon wieder vor der Tür: Am Samstag, 11.02.2023 trifft die Volleyball Land- jugend Baindt 1 auf die beiden Tabellenersten, den TV Kressbronn und den SV Jedesheim. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der Baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Im vierten Teil unserer kleinen Kampagne zur Helfer-vor- Ort Gruppe des DRK Baienfurt-Baindt freuen wir uns Sie zu informieren, wie Sie die ehrenamtliche Arbeit Ihrer Hel- fer-vor-Ort unterstützen können. Um in einer HvO Gruppe als Schutzengel tätig zu sein, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehören neben der Volljährigkeit und der Wohn- ort- oder Arbeitsnähe zum Einsatzgebiet der jeweiligen Gruppe auch eine entsprechende medizinische Fach- ausbildung. Die notwendige Fachausbildung kann aber natürlich über uns erworben werden. Eine Bereitschaft, sich regelmäßig fortzubilden, sollte bestehen. Gern können Sie sich unverbindlich bei uns auf www.drk- baienfurt-baindt.de informieren. Als erster Ansprech- partner steht Ihnen Michael Hoferer / Sven Stiefvater (hvo-baienfurt@drk-baienfurt-baindt.de / hvo-baindt@ drk-baienfurt-baindt.de) als HvO-Beauftragter für Bai- enfurt / Baindt zur Verfügung. !!!Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112!!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freu- en wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informationen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baienfurt-baindt.de. Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitgliederver- sammlung findet statt am Mittwoch, den 8. März 2023 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Scha- chen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Was sonst noch interessiert Verein Energiewende Vogt e.V. Einladung zur öffentlichen Veranstaltung Am Freitag, 24.02.23 um 19:00 Uhr im Gast- hof Paradies/Vogt, mit Vortrag von Manfred Walser/Vorstand BUND Ravensburg und Fachmann für nachhaltige Regionalentwick- lung: https://energiewende-vogt.de Liederkranz Baienfurt e.V. 1896 Vereinsheim geöffnet Am Fasnet-Samstag, 18. Februar 2023 ist das Vereinsheim des Liederkranzes, Ravensburger Str. 9 (gegenüber der Achtalschule) für den Narrensprung ab 13.00 Uhr ge- öffnet. Hästräger und Zuschauer können sich vor und während des Narrensprungs mit Getränken, Kaffee und Kuchen, sowie mit Saiten versorgen. Chorproben CHORifeen and friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Infos: 0751-25 914 Landratsamt Ravensburg Einladung zur Gesprächskreisgründung: Erwachsene Adoptierte Jede/r Adoptierte hat eine eigene kostbare Geschichte und komplexe Erfahrungen. Wer bin ich? Woher komme ich? Warum wurde ich weg- gegeben? Diese Fragen stellen sich Adoptierte oftmals ein Leben lang. Adoptiert zu sein ist ein eigenes Lebensgefühl, wel- ches Nichtadoptierte nur schwer oder gar nicht verste- hen können. Im Gesprächskreis ist es möglich, mit anderen Adoptier- ten in Kontakt zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und vielleicht die ein oder andere Gemeinsamkeit heraus- zufinden. Dabei gilt: Jede/r Adoptierte trägt Fragen mit sich, die diese Person gerne beantwortet haben möchte. Andere Adoptierte tragen Antworten in sich, die diese weitergeben können. Das Gründungstreffen zum Gesprächskreis wird begleitet durch die Adoptionsstelle des Bodenseekreises und der Adoptionsstelle des Landkreises Ravensburg. Anschlie- ßend ist vorgesehen, dass sich die Gruppe eigenständig organisiert. Die Gruppe wird nicht therapeutisch begleitet. Herzlich eingeladen sind alle, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben und als Adoptivkind groß geworden sind. Der Gesprächskreis startet am Montag, den 13.03.2023 um 19:00 Uhr im „Wohnzimmer“ des Mehrgenerationenhaus Markdorf, Spitalgasse 3, 88677 Markdorf. Die Teilnahme ist kostenlos und vertraulich. Nachfragen sind möglich bei Frau Wagner (Bodenseekreis) unter Telefon 07541- 204 5629 oder bei Frau Schöllhorn-Peuker (Landkreis Ravensburg) unter Telefon 0751-85 3213. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Am 4. Februar 2023 war Weltkrebstag Individuelle Reha nach Krebserkrankung Nach einer Krebserkrankung ist die Rückkehr in den All- tag oft schwierig. Anlässlich des Weltkrebstags 2023 in- formiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) über unterstützende Angebote der gesetzlichen Rentenversicherung. »Krebs kennt kein Alter und kein Geschlecht«, sagt Sa- skia Wollny, Geschäftsführerin der DRV BW. Deswegen seien die Reha-Angebote auch vielfältig. Von Kindern bis zu Altersrentnerinnen und -rentnern, ambulanter oder stationärer Reha - stets wird das individuell passende Angebot gefunden. Die Reha nach Krebs kann als Anschlussheilbehandlung, also direkt nach dem Krankenhausaufenthalt, erfolgen. Sie kann außerdem in zeitlichem Abstand zur Erkrankung durchgeführt werden, damit die Betroffenen wieder zu Kräften kommen und ihrem Alltag gewachsen sind. Dies trifft auch auf Angehörige zu, deren Kind von Krebs be- troffen ist. In diesem Fall bietet die DRV BW sogar eine Reha für die ganze Familie an. Voraussetzung: Abschluss der Akutbehandlung Alle diese Reha-Angebote setzen voraus, dass die Erst- behandlung abgeschlossen ist. Während der Maßnahme, die in der Regel drei Wochen dauert, stehen individuel- le Therapien, Aufklärung und Information im Fokus. »In unseren Reha-Kliniken arbeiten Ärzte und Therapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen mit modernster Technik und auf neuestem Forschungsstand zusammen«, betont Dr. med. Kristina Schüle, Abteilungsleiterin für Sozialme- dizinischen Dienst & Reha-Management der DRV BW. Geschäftsführerin Wollny ergänzt: »Gemeinsam mit den Rehabilitanden entwickeln sie Therapieziele, die auf die persönlichen Bedürfnisse der Patientinnen und Patien- ten abgestimmt sind«. Die ganzheitliche Behandlung er- mögliche, dass körperliche, seelische und gegebenenfalls berufliche Folgen der Krebserkrankung gemildert oder sogar beseitigt werden können. Klinikauswahl: Wunsch- und Wahlrecht Wünsche der Rehabilitanden zur Region oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung, die sie bei Antragsstellung angeben, werden von der DRV BW so weit wie möglich berücksichtigt. »Wir wollen, dass sich unsere Patientinnen und Patienten von Anfang an wohl fühlen und sich ganz auf ihre Rehabilitation konzentrieren können«, fasst Woll- ny das Reha-Angebot der DRV BW zusammen. Mehr Informationen zur Antragstellung, zur onkologi- schen Reha und den Voraussetzungen, zur finanziellen Absicherung während der Maßnahme und zu weiteren Unterstützungsangeboten in Baden-Württemberg er- halten Interessierte unter Onkologische Reha | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) Eine Broschüre »Rehabilitation nach Tumorerkrankungen« kann ebenfalls dort heruntergeladen werden. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Kunstausstellung Nikolaus Mohr „Unbekannte Arbeiten“ 24. Februar - 31. März 2023 im Rathaus Baienfurt Die Gemeinde Baienfurt zeigt noch nie veröffentliche Bilder von Nikolaus Mohr. Die unentdeckte Seite des Künstlers gibt einen Einblick auf das bisher in Schubla- den Verborgene: Erste Schritte und Übergänge aus der Studienzeit, Experimente, Darstellungen, die aus der Reihe fallen oder nicht in ein Ausstellungsprojekt gepasst ha- ben. Das aus unterschiedlichen Techniken und Bildsujets erzeugte Potpourri kann in seiner Zusammensetzung als besondere Konzeption mit Kabinettcharakter bezeichnet werden. Nikolaus Mohr, geb. 1954 in Lindau, verbrachte seine Kind- heit in Wangen und Wilhelmsdorf. Heute lebt er in Ostrach. Er studierte Bildende Kunst an der Staatlichen Akademie Stuttgart bei den Professoren Christoph Schellenberger und Rudolf Schoofs sowie Kunstgeschichte an der Uni- versität Stuttgart bei Prof. Werner Sumowski. Mitgliedschaft besteht im Künstlerbund Baden-Württem- berg e. V. und Neue Gruppe Haus der Kunst e.V. München. Zur Vernissage am 24. Februar 2023, 19 Uhr und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Die Laudatio hält Dr. Herbert Köhler. Wir freuen uns auch auf Ihren Besuch während der Öff- nungszeiten des Rathauses. Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Kulturbeiratsvorsitzender Günter A. Binder Bürgermeister 8 7 6 5 4 3 2 1 a b c d e f g h 759R13S3 Lösung: Wäre also Schwarz am Zug, so ginge: 1...a3 2.Lxb3 matt (2.Dxb3+? Kd4!); 1...cxb4 2.Tc6 Fesselmatt; 1...Sf2 zieht beliebig, z.B. 1...Sh1 2.Dd3 matt (2.De4+? Kc3!). Ein neutraler Wartezug würde Weiß jetzt genügen, aber den gibt es nicht: 1.Tb8? cxb4!; 1.Ke6? oder 1.Kg6? f5!; 1.Kxf6? Se4+! oder 1...Sg4+! Stattdessen der überraschende Startzug, der dem Kc4 – unter Zugzwang – gleich zweimal Bauernraub gestattet: 1.Sb5! Kxb4 2.Dc3 matt; 1...Kxd5 2.De6 matt. Na ja, und die Erwiderungen auf 1...a3, 1...cxb4 und 1...Sh1 kennen wir ja schon, oder? Von wegen! 1...a3 2.Dxb3 matt (2.Lxb3+? Kxb4!); 1...cxb4 2.Dd4 Fesselmatt (2.Tc6+? Kxb5! oder 2...Kxd5!); 1...Sh1 2.De4 Fesselmatt (2.Dd3+? Kxb4!). Auf c7 deckt der Springer b5 und d5, und auch b4 ist gedeckt, nicht so mit dem Springer auf b5, dafür deckt er aber c3 und d4 – so erklären sich die wundersamen Wechsel der Mattzüge. Problem Nr. SH 5122 Wundersame Wechsel T. Czarnecki, Gazeta Polska 1934, 2. Preis Kontrolle: Weiß (8) Kf5, De3, Tb6, La2, Sc7, Bb4, d5, e2 Schwarz (7) Kc4, Sb3, f2, Ba4, c5, d6, f6 Weiß beginnt und setzt in zwei Zügen matt. Diese Stellung riecht förmlich nach Zugzwang, denn Schwarz hat nur zwei Bauernzüge oder be- liebige Wegzüge des Sf2. Sie alle sollten unbedingt mit fiktivem Beginn durch Schwarz geprüft wer- den, um sie dann mit den Antworten auf den wei- ßen Startzug vergleichen zu können. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert RICHTIGSTELLUNG In der Kalenderwoche 5 haben wir ein falsches Datum veröffentlicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Der Verlag Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, Wir machen Urlaub von Mo., 13.02.23 bis einschl. Fr., 24.02.23 Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (13.02.23 – 17.02.23) Für unser Team im Kaiserhof suchen wir: Mitarbeiter (im) Housekeeping (m/w/d), Frühstücksdame (m/w/d), Küchenhilfe (m/w/d), Frühstückskoch (m/w/d) B E W I R B D I C H J E T Z T ! 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Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Seniorenfahrt – Busfahrt ins Blaue Abfahrt mittwochs, Baindt Rathaus, 09:00 Uhr, Preis: 25 ,- € Termine 2023: 15.03., 12.04., 10.05., 14.06., 12.07., 09.08., 13.09., 11.10., 15.11., 13.12. - Anmeldeschluss jeweils am Freitag davor - Ausweis nicht vergessen Info und Anmeldung: Telefon 0751/6525094 oder www.schmidbusreisen.de SECHS WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GRIPPE Was unterscheidet Grippe und Erkältung? Wie kann ich mich schützen? (djd). Für die Wintersaison 2022/23 erwarten Fachleute deutlich mehr Grip- peinfektionen als in den vergangenen Jahren. Darauf deuten auch Erfah- rungen aus Australien hin, wo es bereits eine schwere Grippewelle gab. Um sich bestmöglich schützen zu können, sollte jeder gut über die Erkrankung informiert sein. Antworten auf wichtige Fragen: 1. Ist die Grippe nur eine schwere Erkältung? Nein. Zwar werden beide Erkrankungen durch Viren ausgelöst, doch von verschiedenen Arten: Eine normale Erkältung kann von mehr als 200 ver- schiedenen Erregern verursacht werden, am häu gsten sind Rhinoviren. Die typischen Symptome wie Halsschmerzen, Schnupfen und Husten klin- gen meist nach einer Woche wieder ab. Für die echte Grippe sind dagegen In uenzaviren verantwortlich. Die Krankheit beginnt meist plötzlich mit hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie starkem Krankheitsge- fühl. Sie zieht sich oft über Wochen hin. Besonders bei älteren und vorer- krankten Personen kann es zu Komplikationen wie einer Lungenentzün- dung oder einem Herzinfarkt kommen. 2. Helfen Antibiotika gegen die Grippe? Nein. Antibiotika wirken nur gegen Bakterien, die Grippe wird aber von Vi- ren ausgelöst. Bei Komplikationen wie einer bakteriellen Superinfektion – zum Beispiel einer Lungenentzündung – können sie aber eingesetzt werden. 3. Wie kann eine Impfung gegen Grippe schützen? Die Grippeimpfung senkt das Risiko, schwer zu erkranken, deutlich. Zu- dem zeigen zahlreiche Studien, dass eine Grippeerkrankung bei geimpf- ten Personen milder verläuft und seltener Komplikationen auftreten. Des- halb ist die Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren besonders wichtig. 4. Warum sollte die Grippeimpfung jedes Jahr erneuert werden? Grippeviren verändern sich ständig. Deshalb müssen die Impfstoffe jedes Jahr angepasst werden. Die Grippeimpfung sollte zur jährlichen Vorsor- gemaßnahme werden. 5. Kann eine Impfung die Grippe auslösen? Nein, denn üblicherweise werden Totimpfstoffe eingesetzt, die keine ver- mehrungsfähigen Viren enthalten. Allerdings braucht der Impfschutz ca. 14 Tage, um sich vollständig aufzubauen. Wer also wenige Tage nach dem Impftermin eine Grippe bekommt, hat sich wahrscheinlich angesteckt, bevor die Wirkung einsetzen konnte. Es kann nach der Impfung zu leich- ten Impfreaktionen kommen, wie zu einer Rötung oder Schmerzen an der Einstichstelle. Diese gehen in der Regel schnell vorüber und sind kein An- lass zur Besorgnis. 6. Ist eine Grippeimpfung nur im Herbst sinnvoll? Der beste Zeitpunkt für die Impfung liegt zwischen Oktober und Mitte De- zember. Aber auch später, bis ins Frühjahr hinein, ist die Impfung noch wich- tig und sinnvoll, denn so lange kann die Grippesaison dauern. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 24. Juni 2022 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Das Hochfest Fronleichnam in Baindt Nach zweijähriger Pause aufgrund der Corona Pandemie konnte in diesem Jahr die Fronleichnamsprozession in Baindt wieder in gewohntem Umfang stattfinden. So haben sich an der Prozession neben dem früheren Gemeinde- pfarrer und Dekan Heinz Leuze , den Ministrantinnen und Ministranten und der Kirchengemeinde auch die Blutrei- tergruppe, der Musikverein, eine Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Soldatenkameradschaft beteiligt. Auf dem Prozessionsweg waren wunderschöne Blumenteppiche vorzufinden, die den Wunsch nach Frieden in un- serer Welt zum Ausdruck brachten. Wir danken unseren Ministrantinnen und Ministranten sowie der Landjugend für das Gestalten dieser wunderschönen Blumenteppiche. Blumenteppich gestaltet durch die Landjugend Baindt Blumenteppich gestaltet von den Minis. v.l.n.r.: Frida Rapp, Lena Alber, Ricco Haller, Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Alina Michelberger, Zita Rapp, Lisa Schad (nicht auf dem Bild: Petra Moosmann) Auch den fleißigen Blumensammlerinnen und Sammlern sowie den vielen helfenden Händen herzlichen Dank für Ihr Tun, so bleibt Glaube lebendig ! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Auch dieses Jahr ist es wieder soweit – die Gemeinde Baindt radelt für ein gutes Klima! Zum vierten Mal nimmt die Gemeinde Baindt nun an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. In der Zeit vom 25. Juni bis 15. Juli können fleißig mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer gesammelt werden. Hierbei ist es egal, welche Länge die einzelnen Strecken haben. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle, die in der Gemeinde Baindt und den umliegenden Ortsteilen leben, arbeiten, einem Verein angehören, oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalender, oder in die STADTRADELN-App, eingetragen werden. Zum Auftakt des diesjährigen STADTRADELN findet am 25. und 26. Juni 2022 eine Schnitzeljagd auf dem Fahrrad statt. An diesen beiden Tagen haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit erste Kilometer zu sam- meln und bekommen gleichzeitig die Chance, einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts zu gewinnen. Hierfür müssen lediglich drei der gekennzeichneten Fahrrad-Schnitzeljagd-Stationen im Landkreis nachweislich mit dem Rad aufgesucht und die Kilometer eingetragen werden. Weitere Informationen zum STADTRADELN sowie zur diesjährigen Fahrrad- Schnitzeljagd finden Sie unter http://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. Machen Sie mit, haben Sie Spaß und tun Sie Ihrer Gesundheit und der Umwelt gleichzeitig noch etwas Gutes – jeder Kilometer zählt. Am besten Sie starten am Wochenende gleich mit dem Fahrrad zum Fest des Musikvereins! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 16. Juli 2021, Abfahrt 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz, Ankunft ca. 19:00 Uhr Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Besichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Konzeptvergabeverfahren entwickelt wurden, nach. Wir laden Sie daher herzlich zur Exkursion am Samstag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tübingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant und rea- lisiert wurden. Diese Exkursion ist für Interessierte am Fischerareal als künftige Bewohnerinnen und Bewohner, als Baugemeinschaft oder Einzelbauherrin oder -bauherr aber auch für Bauträger, Architektinnen und Architek- ten gedacht. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz sein und Rückkehr in Baindt gegen 19:00 Uhr. Der Unkostenbeitrag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Reise- bus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang vergeben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an: E-Mail: e.heine@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-17 Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessensgruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/kontaktboer- se ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontaktieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwendigen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/fischerareal . Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 12. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Musikfest am 26. Juni 2022 Am Sonntag, den 26. Juni 2022 findet ab ca. 13:00 Uhr im Rahmen des Musikfestes ein Umzug von verschie- denen Kapellen durch die Gemeinde statt. Von 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr erfolgt daher keine Bus- anbindung durch die RAB vom bzw. bis zum Dorfplatz. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus und Bauhof geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 01.07.2022 bleibt das Rathaus und der Bauhof geschlossen. Der Kindergarten Sonne - Mond und Sterne ist nur mit einer Notgruppe geöffnet. Ihre Gemeindeverwaltung Grundsteuerreform - Steuererklärung - Vorgehen und Hilfestellungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 können Sie Ihre Feststellungserklärung bequem über ELSTER elektronisch abgeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkon- to für ELSTER besitzen, können Sie dieses jetzt unter www.elster.de erstellen. Hierfür benötigen Sie Ihre Steu- er-Identifikationsnummer. Möglich ist auch, dass nahe Angehörige über deren ELSTER-Zugang die Feststel- lungserklärung für Sie übermitteln. Eine Abgabe in Pa- pierform ist nur in begründeten Fällen möglich. Die Vor- drucke hierfür werden bei den Finanzämtern ab 01. Juli 2022 zur Verfügung stehen. Ausführliche Informationen für die Abgabe der Steuerer- klärung liefern neben der Landesseite www.grundsteu- er-bw.de auch die FAQ zur Grundsteuer auf der Webseite des Finanzministeriums. Erklärvideos gibt es ebenfalls un- ter www.grundsteuer-bw.de. Fragen, auch zu Grundsteu- ermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 die Uhr ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fra- gen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden. Die Kontaktdaten stehen unter https://kontakt.fv-bwl.de. Auf unser Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestel- lungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktu- ellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Ihr Steueramt Baindt Zweckverband Wasserversorgung liefert einwandfreies Wasser für heiße Tage In den vergangenen Tagen haben die Temperaturen in Deutschland bereits im Juni stellenweise tropische Werte erreicht. Auch in Baienfurt/Baindt stieg das Thermometer bereits im Juni auf 37 Grad Celsius. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt weist darauf hin, wie wichtig es ist, bei heißen Temperaturen ausreichend zu trinken. Sinnvoll ist es, über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit in Form von ungesüßten und wenig gekühlten Getränken aufzunehmen und nicht erst zu trin- ken, wenn ein Durstgefühl entsteht. Hervorragend eignet sich dafür das Trinkwasser: Es ist lecker, hat eine hervor- ragende Qualität und ist stets verfügbar. Um das lebenswichtige Elixier in reinster Form zu genie- ßen, ist es nicht einmal nötig, die eigenen vier Wände zu verlassen, denn hygienisch einwandfreies, geruchloses, glasklares und geschmacksneutrales Trinkwasser kommt direkt aus dem Wasserhahn. Doch nicht nur der Gang in den Getränkemarkt bleibt den Bürgerinnen und Bürgern erspart, sondern auch der Geldbeutel wird geschont: Das Trinkwasser aus dem Hahn ist um ein Vielfaches günstiger als abgepacktes Mineral- wasser vom Discount-Supermarkt. Durch das Einsparen von Logistik und Verpackungsmaterialien wird ganz ne- benbei noch die Umwelt geschont. Die hervorragende Qualität des vom Zweckverband Was- serversorgung angebotenen Trinkwassers wird durch die Hitze nicht beeinflusst. Weil das Versorgungsnetz in der Regel ein bis zwei Meter tief im Erdboden angeordnet ist, haben die hohen Außentemperaturen nur sehr gering- fügigen Einfluss auf die Temperatur des Trinkwassers. Nichtsdestotrotz kann es sich in der Hausinstallation, zwischen Hauswasserzähler und Wasserhahn, teilweise erwärmen. Dies ist von verschiedenen Faktoren wie Ab- nahmeverhalten und der Länge der Leitung abhängig. Lässt man eine Weile das Kaltwasser ablaufen, stellt sich die am Wasserhahn vorherrschende Temperatur auf das Niveau der in den erdverlegten befindlichen Leitungen ein. Dass der Hahn an heißen Tagen wie diesen plötzlich tro- cken bleibt, brauchen Baienfurter und Baindter Bürger nicht zu befürchten: Selbst bei Versorgungsanstiegen ist eine zuverlässige Wasserversorgung rund um die Uhr stets gewährleistet. Der Zweckverband hat in den Be- hälteranlagen generell Reserven, die Verbrauchsspitzen ausgleichen. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht erneut einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, zu sensibili- sieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutz- gebiet der Trinkwasserquelle in „Weißenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein, aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes, Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemein- den Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei rea- listischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Es ist zwar Wasser in ab- solut ausreichender Menge vorhanden, doch wir sollten trotzdem sehr sparsam mit dem kostbaren Gut umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Baienfurt/Baindt, 20.06.2022 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. Mai 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Einwohnerantrag gemäß § 20 b Gemeindeordnung In der Gemeinderatssitzung am 15. März 2022 wurde der Antrag auf Umnutzung der Büro- und Lagerräume in Ge- betsräume der Ahmadyyia-Gemeinde in der Ziegeleist- raße behandelt. Es wurde unter anderem beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen für die Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht erteilt wird. Betroffene Anlieger haben darüber hinaus einen Ein- wohnerantrag gemäß § 20 b Gemeindeordnung gestellt. Zwischenzeitlich gab es dahingehend eine Änderung, dass der Eigentümer die betreffende Fläche an einen Gewerbebetrieb vermietet hat. Der Antrag auf Umnut- zung der Büro- und Lagerräume wurde jedoch von Seiten des Eigentümers noch nicht zurückgenommen. Bis zum 16.06.2022 kann dieser Antrag noch zurückgenommen werden. Ansonsten erfolgt eine kostenpflichtige Ableh- nung durch das Landratsamt Ravensburg - das Einver- nehmen der Gemeinde wird durch das Landratsamt Ra- vensburg nicht ersetzt. Ein Einwohnerantrag nach § 20 b Gemeindeordnung ist nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 Gemein- deordnung für Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften nicht möglich. Diese Sachlage wurde mit Vertretern des Einwohnerantrags ausführlich erörtert. Der beantragte Einwohnerantrag wurde daraufhin zurück gezogen. Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit jederzeit ein „offenes Ohr“ für die Anwohner haben und die weiteren Entwicklungen verfolgen. b) GnW-Teststation Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ist nach wie vor geöffnet. c) Infoveranstaltung Fischerareal Am Montag den 30. Mai 2022 fand in der Schenk-Kon- rad-Halle eine Infoveranstaltung zu den baulichen Ent- wicklungen im Fischerareal statt. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft. Bis Ende der Woche werden aktuelle Unterlagen, vor allem das Exposé hochgeladen. Eine Änderung erfolgt dahingehend, dass aktuell zwei statt fünf Anliegerprojekte in der Bewerbungsphase sind. Die Vorstellung der Ankerkonzeption erfolgt im Juli. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. d) Pflanzaktion Die Pflanzanktion durch die Landjugend Baindt am DRK- Heim war ein voller Erfolg. 15 Helferinnen und Helfer ha- ben ca. 300 Pflanzen eingepflanzt. Nochmals recht herz- lichen Dank an die Landjugend. e) Dorfputzete am 7. Mai 2022 Ca. 30 Helferinnen und Helfer haben bei der Dorfputze- te mitgewirkt. Ein besonderer Dank geht an die Jugend- feuerwehr, die personell stark vertreten war. Auch dieses Jahr ist die Aktion sehr gut gelungen. TOP 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwie- senschule - Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauptge- bäudes (blaues Haus) erfolgen soll. Am 06.07.2021 wur- de das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungs- spielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Bei der bautechnischen Prüfung durch die Baurechtsbehörde ergaben sich noch Änderungen, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen. So muss beispielsweise entgegen der im Vorfeld abge- sprochenen Planung, in der der Brandschutz mit konst- ruktiven Maßnahmen eingehalten werden sollte, nun eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung installiert werden. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die Elektroarbeiten im September europaweit auszuschreiben. Der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude wird dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für die Elektroaus- stattung bei der Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wird zugestimmt. 2. Das Ingenieurbüro E-Planwerk wird beauftragt mit der getroffenen Materialauswahl die Bauleistungen auszuschreiben. Hierzu erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). TOP 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klosterwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassen Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat im Rahmen der Sanierung der Klos- terwiesenschule die Verwaltung beauftragt, in Vorberei- tung der umfassenden Digitalisierung und Medienaus- stattung die Datenleitungen an der Klosterwiesenschule zu modernisieren. Mit dem Digitalpakt Klosterwiesenschule 2019 bis 2024 wurden durch Bund und Land im Mai 2019 die finanzielle Grundlage für die Medienausstattung der Klosterwiesen- schule durch die Gemeinden als Schulträger geschaffen. Hierauf basierend entwickelt die Schulverwaltung derzeit eine Gesamtkonzeption zur Schul-IT-Ausstattung. Diese wird dem Gemeinderat vorgelegt. Im Vorgriff hierauf soll die Beschaffung einer Medien- grundausstattung für alle Klassenzimmer erfolgen, um diese mit der Sanierung schnell umzusetzen. Aus dem Digitalpakt Klosterwiesenschule stehen der Gemeinde Baindt zwischen 2019 und 2024 insgesamt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 45.900 Euro für die Digitalausstattung der Klosterwie- senschule nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Der Abruf dieser Fördermittel setzt zwingend einen sogenannten Medienentwicklungsplan voraus, so- wie einen entsprechenden Eigenanteil der Gemeinde. Der Digitalpakt beinhaltet folgende Komponenten: Auf- bau und Verbesserung der digitalen Vernetzung, lokale schulische Server, schulisches WLAN, Anzeige- und Inter- aktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie schulgebun- dene mobile Endgeräte. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit versteht sich der DigitalPakt weiterhin eindeutig als Infrastrukturpro- gramm und nicht als Förderprogram für Endgeräte. Mo- bile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts sind generell nicht förderfähig. Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-tech- nisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwiesen- schule dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Der Medienentwicklungsplan stellt sicher, dass die pädagogischen Voraussetzungen für den Medieneinsatz mit den finanziellen Gegebenheiten des Schulträgers in Einklang gebracht werden. Dadurch stellt der Medienentwicklungsplan nicht nur ein Ausstat- tungsprogramm für den Schulträger dar, sondern ver- pflichtet im Gegenzug die Klosterwiesenschule dazu, die pädagogischen Voraussetzung für die adäquate Nutzung der Medienausstattung zu schaffen. Ergebnis ist ein Klos- terwiesenschuleigenes Medienbildungskonzept, die dazu passende Auswahl der schulischen Medienausstattung und die erforderliche Vernetzung des Schulgebäudes. Es definiert darüber hinaus die erforderlichen Fortbildungs- maßnahmen, die Lehrkräfte benötigen, um die medien- bildnerischen Vorgaben des Bildungsplanes umzusetzen. Der Medieneinsatz im Unterricht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Noch vor wenigen Jahren stand bei der Vermittlung von Medienkompetenz lediglich die Bedienung neuer Informationstechnologien im Vorder- grund. Mittlerweile sind digitale Medien zu einem zent- ralen Unterrichtsmedium avanciert. Die Kultusministerien der Länder berücksichtigen das in ihren Richtlinien und Lehrplänen. Zudem wachsen auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterrichts und an das selbstständige Lernen. Im Primarstufenbereich und in den Sekundarstufen ist der Einsatz neuer Medien integraler Bestandteil des Un- terrichts. Die Schulen selbst definieren den Medieneinsatz in ihren Medienkonzepten. Damit kommt den Medienkon- zepten der Schulen eine große Bedeutung im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu, die auch in den Vorgaben des Landes berücksichtigt werden. Die Gemeinde als Schulträger befindet sich mit der Klos- terwiesenschule im Medienentwicklungsprozess, dieser ist aber noch nicht abgeschlossen. Aus den Gesprächen mit allen Beteiligten in diesem Prozess wurde aber be- reits jetzt der Konsens ersichtlich, dass für einen medi- enpädagogischen Unterricht generell, aber auch für die allgemeine Unterrichtsgestaltung nach der heutigen Bil- dungsplanung eine digitale Mindestausstattung der Klas- senzimmer insbesondere zur Präsentation erforderlich wird. Es handelt sich hierbei um: - Dokumentenkamera - iPad 99 Stück à 500 € - 3 iPad Koffer à 3.500 € - Beamer/Bildschirm 10 interaktive Bildschirme à 3.500 € - Whiteboardtafel Anzahl 10 à 2.000 € - Medienlehrerpult höhenverstellbarer Tischpult inkl. Steckleisten und abschließbares Fach 10 Stück à 2.000 € - Alle Verbindungen drahtlos via Miracast Es sollte jedes Klassenzimmer mit digitaler Technik (Be- amer, Dokumentenkamera, Medienlehrerpult, Tafel usw.) ausgestattet sein. Diese Ausstattung ersetzt im Wesentlichen die bisherige analoge Präsentationstechnik (insb. Tageslichtprojektor). Insgesamt sind zukünftig 8 - 10 Klassenzimmer entspre- chend auszustatten. Die Mittel des Digitalpakts sind bis spätestens Ende 2024 abzurufen und zu belegen. Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtbeschaffungskosten betragen voraussichtlich 150.000 Euro. Die Beschaffungen sind durch Fördermit- tel aus dem Digitalpakt Schule mit 45.900 gegenfinan- ziert. Mit der Schulsanierung soll die richtige Ausstattung (Tafeln, Whiteboards, interaktive Bildschirme) beschafft werden. Im Haushaltsplan 2023/2024 sollen in beiden Jahren je- weils 50.000 Euro für den Digitalpakt eingestellt werden. Im Haushaltsplan 2021/2022 stehen noch für 2021 und 2022 jeweils 25.000 Euro als Ermächtigung zur Verfügung. Die Anschaffung könnte bereits 2022 in einer ersten grö- ßeren Beschaffung mit ca. 50 - 60.000 € vorgenommen werden. Um die Beschaffung gesichert durchführen zu können, bittet die Klosterwiesenschule deshalb um Frei- gabe dieser Mittel. Die erstmalige Anschaffung wird teilweise gefördert. Die dauerhafte Unterhaltungslast der digitalen Ausstattung obliegt der Gemeinde/Schulträger. Die erste Anschaf- fung wird im Rahmen des Förderprogrammes erworben. Bei Austausch von Klassensätzen werden wir uns über Sponsoring und/oder über einen Eigenanteil der Eltern Gedanken machen. Grundsätzlich gilt für die Medienausstattung der Schulen, auch vor dem Hintergrund des Digitalpaktes, dass die Technik der Pädagogik folgt. Die Steuergruppe MEP hat nachvollziehbar dargelegt, dass die dargelegte Medien- grundausstattung Voraussetzung für einen zunehmend digitalen Unterricht, die Erfüllung der Leitperspektive Me- dienbildung in den Bildungsplänen sowie der weiteren Ausstattungskomponenten (Schülerendgeräte, Lehre- rendgeräte) ist. Um den Schulen diese Möglichkeiten zu eröffnen, würde die Verwaltung die Beschaffung gerne so schnell wie möglich umsetzen und bittet den Gemein- derat jetzt um Zustimmung zur Beschaffung. Die Steuer- gruppe MEP empfiehlt eine Umsetzung im Rahmen der Schulsanierung. Bezüglich Betreuung der digitalen Gerätschaften sind Klosterwiesenschule als auch der Schulträger/die Ge- meinde gefordert. Bei einer digitalen Ausstattung müssen die Folgekosten beim Schulträger in den zukünftigen Fi- nanzplanungen berücksichtigt werden. Die digitale Aus- stattung sollte alle 5 - 8 Jahren ersetzt werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der digita- len Grundausstattung der Klassenzimmer der Klos- terwiesenschule zu. 2. Der Gemeinderat gewährt im Doppelhaushalt 2023/2024 Haushaltsmittel für die Anschaffung von mobilen Geräten und zur Schaffung der Infrastruktur Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bis zu einer Höhe von 50.000 Euro für jedes Haushalt- jahr. 3. 2022 werden in einem ersten Schritt mobile Geräte sowie die iPad-Koffer in Höhe von max. 50.000 € be- schafft. 4. Für die Unterhaltung und Betreuung der digitalen Ausstattung werden 5.000 € in den Haushaltjahren 2023/2024 eingestellt. Mehraufwand soll im Rahmen der Haushaltsplanung beantragt werden. TOP 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwie- senschule: Vergabe der Arbeiten - Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule soll durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut werden. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrie- ben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. In der Sitzung im April wurde beschlossen, dass die Ge- werke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage national ausgeschrieben werden sollen. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landrat- samtes fand am 19.04.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 18.05.2022 gingen für das Gewerk Abbruch 3 Ange- bote, für den Gerüstbau 2 Angebote und für die Aufzugs- anlage 3 Angebote plus 1 Nebenangebot ein. In der Sitzung des Gemeinderats am 05.04.2022 wur- de das Architekturbüro mlw mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt. Für die Leistungsphasen 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und 8 Objektüberwachung- Bauüberwachung und Dokumen- tation muss die Beauftragung noch erfolgen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben wer- den. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit den Leistungspha- sen 7 und 8 der HOAI beauftragt. 2a. Der Auftrag für Abbrucharbeiten wird an die Firma KS Engineering GmbH aus Achstetten mit einer An- gebotssumme von 294.123,73 Euro brutto erteilt. 2b. Der Auftrag für den Gerüstbau wird an die Firma Kaufmann Gerüstbau GmbH aus Kißlegg mit einer Angebotssumme von 65.618,31 Euro brutto erteilt. 2c. Der Auftrag für die Aufzugsanlage wird an die Firma Schmitt + Sohn Aufzüge GmbH aus Tübingen mit ei- ner Angebotssumme von 48.659,10 Euro brutto (ohne Vollwartungsvertrag) erteilt. TOP 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34 % fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen kann. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 30 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren. (2 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2020 geboren sind 224 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 geboren sind 222 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2024/2025 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.08.2022 (Stand 20.05.2022) geboren sind. 193 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 224 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 222 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2024/2025 193 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten, mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47), in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 % der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 23 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2022/2023 aus? Ende November 2021 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 6 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ könnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden, wenn die 3. noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens in der Boschstraße 1/6 eröffnet werden kann. Auf verschiedene Stellenanzeigen gingen jedoch keine Bewerbungen ein. Aufgrund der Unsicherheit bei der Eröffnung dieser Kin- dergartengruppe wurde 17 Eltern zwar eine Platzzusage gegeben - aber unter der Voraussetzung, dass qualifi- ziertes Fachpersonal gefunden wird. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsge- rechte Quote von 34 %. Bei durchschnittlich 51 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 35 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Kleinkind- gruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2021 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ würde es noch 7 freie Plätze geben, wenn die 3. Gruppe eröff- net werden kann. Ansonsten würden 17 Kindergar- tenplätze fehlen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich erneut abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Naturgruppe zu führen. TOP 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünen- berg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Breits ein Jahr später folgte der nächs- te und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten auf ca. 20.000 € beliefen. Grund der Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulz- moosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünen- bergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugäng- lich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. In diesem Zuge wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendem Bau- gebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme würde sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Für das Jahr 2022 war die Planung mit Ausführung „Sa- nierung Rosenstraße“ angedacht. Durch die Vielzahl der Rohrbrüche im genannten Gebiet wird die Rosenstraße zurückgestellt und die Wasserleitungserneuerung Grü- nenbergstraße-Stöcklisstraße-Jägerweg vorgezogen. Feuerwehrkommandant Roland Bucher berichtete in sei- nem Jahresrückblick in der Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 ebenfalls über Probleme bei Feuerwehrübun- gen in diesem Bereich. Beim Öffnen und Schließen der Hydranten kommt es zu Druckschlägen im Wassernetz. Diese Druckschläge können sich bei alten Asbestfaserze- mentleitung (AZ) auf das Leitungsnetz auswirken. Der Zweckverband Wasserversorgung Baindt-Baienfurt und die Feuerwehr Baindt empfehlen die Wasserleitung zeitnah zu erneuern. Laut Kostenschätzung beläuft sich die Wasserleitungserneuerung auf ca. 265.000,00 € net- to (siehe Anlage Kostenschätzung) inklusive Ingenieur- honorar. Hierfür werden die Haushaltsmittel 2022 für die Sanierung der Rosenstraße herangezogen. Der Bauaus- schuss empfiehlt, die in der Grünenberg-, Stöcklistraße und Jägerweg anfallenden Maßnahmen (Erneuerung Wasserleitung) im Gemeinderat zu beschließen. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das In- genieurbüro Schranz und Co. aus Bad Saulgau, mit der Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme zu be- auftragen. Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz und Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Was- serleitungserneuerung in der Grünenberg-, Stöcklisstraße und im Jägerweg. TOP 09 Informationen zur Grundsteuerreform Kämmerer Abele berichtet: Mit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Fest- stellungserklärung geht das Land die nächsten Schritte bei der Grundsteuerreform. Vom 1. Juli bis zum 31. Okto- ber 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke online die Feststellungserklärung abgeben. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ ab- zugeben. Das Finanzministerium hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abga- befrist endet am 31. Oktober 2022. Die Feststellungserklärungen sind digital an das zustän- dige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formu- lare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Ein bereits für andere Steuerarten eingerichtetes Benutzerkonto kann verwendet werden. Ist ein solches noch nicht vorhanden, kann eine kostenlose Registrierung unter www.elster.de vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert. In Papierform kann die Feststellungserklärung nur in begründeten Härtefällen abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste - wie einen PC oder einen In- ternetzugang - oder den Umgang damit nicht gewohnt ist. Die Erklärungsvordrucke für Härtefälle werden ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt ausgehändigt. Daneben ist es möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang übermitteln. Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Ei- gentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind: • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss (Schreiben Finanzamt), • die Grundstücksfläche, • der Bodenrichtwert und • gegebenenfalls die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken. Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Bau- jahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher. Finanzverwaltung stellt Informationen und Hilfen bereit Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Fest- stellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzver- waltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit. So erhalten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Mai/Juni ein Schreiben mit Hin- weisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungser- klärung abgegeben werden muss. Damit wird es leichter, die erforderlichen Angaben zu machen. Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kon- taktaufnahme mit dem Finanzamt ist aktuell nicht nötig. Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaft- liche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden. Fragen, Erklärvideos und Antworten zur neuen Grund- steuer sind auf: www.grundsteuer-bw.de und https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt- finanzen/grundsteuer/ einsehbar. Ab Juli 2022 werden auf der Webseite der Finanzämter weitere Informationen und erforderliche Daten zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann ebenfalls zugegriffen werden. Da- rüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes Frequently Asked Questions (FAQ) mit Antworten auf häufig gestellte Fra- gen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Er- gänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung gestellt werden. Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe notwendig. Ausblick Grundsteuer C: Viele Kommunen stehen vor einer großen Herausforde- rung: Einerseits benötigen sie Wohnraum. Andererseits liegen innerorts geeignete Grundstücke brach. Denn der Wert von brachliegenden Grundstücken steigt. Sie wer- den deshalb häufig Objekt von Spekulationen. Die Grund- steuer C soll ab 2025 diesem Problem entgegenwirken. Kommunen können dann für unbebautes Bauland ei- nen höheren Hebesatz festlegen. Dafür müssen jedoch städtebauliche Gründe vorliegen. Den Hebesatz muss die Kommune in einer Allgemeinverfügung bekannt geben. Dort muss sie auch die städtebaulichen Erwägungen begründen. Und sie muss das Gemeindegebiet benen- nen, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll (inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke). Der baden-württembergische Landtag hat das Änderungs- gesetz am 22. Dezember 2021 verabschiedet. Zur Ansicht der Verwaltung: Bei den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) werden von den Finanzämtern die Besteuerungsgrundla- gen in den Messbescheiden (Grundlagenbescheide nach § 171 Abs. 10 AO) verbindlich festgestellt. Erster Ansprech- partner sind die örtlichen Finanzämter. Die Gemeinde Baindt wird auf der Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer die wichtigsten Informati- onen bereitstellen. Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen, Innerortsflä- chen zu bebauen und neuen Wohnraum zu schaffen. Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das Gremium könnte sich ab 2024 mit den Innenbereichsflächen und den städtebaulichen Erwägungen beschäftigen. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Möblierung der 3. Gruppe im Neubau Kindergarten Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen, so Hauptamts- leiter Plangg, ist diese Gruppe nun zu möblieren. Die Kos- ten belaufen sich auf 35.627,69 € zuzüglich Mehrwert- steuer. Beschluss: 1) Die Möblierung der 3. Kindergartengruppe durch die Firma Resch im Neubau des Kindergartens Sonne, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Mond und Sterne i. H. v. 35.627,69 € zuzügl. MwSt. wird zugestimmt. 2) Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Standort für einen Grill Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Firma Acker- mann der Gemeinde Baindt unentgeltlich einen Grill zur Verfügung stellt. Für den Betrieb dieses Hightech-Grills wird noch ein Hausanschluss (Strom) benötigt (ca. 2.500 € - 3.000 €). Dafür fallen monatliche Grundgebühren i. H. v. 15 € - 25 € an. Das benötigte Fundament wird durch den Bauhof erstellt. Der von der Verwaltung ins Auge gefasste Platz im Baindter Bädle neben dem bestehenden Holz- kohlegrill wurde vom Gremium nicht für optimal angese- hen. Die Verwaltung wird sich nach weiteren Standplätzen im Bereich des Baindter Bädles umschauen. c) Meisterfeier SV Baindt Bürgermeisterin Rürup beglückwünscht die Fußballer des SV Baindt recht herzlich zum Aufstieg in die Bezirksliga. Die Meisterschaftsfeier findet am 11.06.2022 nach dem Heimspiel gegen 19:00 Uhr statt. Die Gremiumsmitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. d) Fischerareal - Jurysitzung Die Jurysitzung zur Vergabe der Anliegerprojekte findet am 29.10.2022 in der Schenk-Konrad-Halle statt. e) Straßenbeschilderung Richtung Sulpach Die Verwaltung wurde gebeten die Einbahnstraßenre- gelung in der Friesenhäusler Straße Richtung Sulpach zu überprüfen. f) Meisterschaftsfeier SV Baindt Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Verwaltung Tatsachen bekannt sind, dass die Sportanlage mit einer Lautsprecheranlage nachgerüstet wird. Der Verwaltung ist davon nichts bekannt. g) Baindter Hof Baumaßnahme Auf eine entsprechende Frage teilt Bauamtsleiterin Jeske mit, dass die Baumaßnahme im Baindter Hof nach wie vor nicht abgeschlossen sind. h) Überprüfung Wohnobjekt in der Hirschstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass für das entsprechen- de Wohngebäude ein Nachtragsgesuch (Nutzungsände- rung) gestellt wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Nebenanlagen auf diesem Grundstück durch das Landratsamt Ravensburg überprüft. i) Durchlass Sulzmoosbach am Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob dieser Durchlass ausreichend dimensioniert ist. j) Zustand Sportplatz Es wurde auf den Rasenzustand des oberen Sportplatzes (Boschstraße) hingewiesen. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, vom 01.08. - 05.08.2022 08.08.- 12.08.2022 29.08. - 02.09.2022 05.09. - 09.09.2022 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergarten- kinder, die im September 2022 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschu- le an. Die Anmeldung über reservix.de ist auch für die Herbstferien freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 07.07.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Juni und Sonntag, 26. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Samstag, 25. Juni Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 26. Juni Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Johann Schropp feierte am 05.06.2022 seinen 85. Ge- burtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Anna und Rolf Dorn zu ihrer Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Lucas Bergen zur Geburt ihrer Tochter Ella Anna Bergen am 03.05.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Stefan Schnez zur Geburt ihres Sohnes Felix Schnez am 07.01.2022 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juni 24. - 27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 01.07. - 02.07. Schützengilde Ortsmeisterschaft 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 09. + 10.07. Dachser-Cup 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Bücherei Liebe Leser und Besucher, am Freitag den 01.07.2022 bleibt die Bücherei geschlossen. Im Juli zieht die Bücherei in die alte, rote Turn- halle auf dem Schulgelände. Der Umzug fin- det vorraussichtlich am 14.07.22 und 15.07.22 statt. Die dafür entstehenden Schließungstage werde noch be- kannt gegeben. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Zur Information Aktion Stadtradeln Autofreies Lauratal am 25. + 26. Juni Zum Auftakt der Aktion Stadtradeln findet am 25. + 26. Juni das zweite Aktionswochenende AUTOFREIES LAURATAL statt. Mit vielen tollen Angeboten und Aktionen laden wir ins Lauratal ein. Um unseren Forderungen nach mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu unterstreichen, über alternative Verkehrsmöglichkeiten zu informiern und mit Bürgern ins Gespräch zu kommen, organisiert das Aktionsbündnis an insgesamt 3 Wochen- enden im Autofreien Lauratal verschiedene Aktionen. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall, findet am Samstag doch zusätzlich zum Autofreien Lauratal und Stadtra- deln-Auftakt der Supersamstag sowie die Kunst- und Museumsnacht in Weingarten statt. Und was gibt es Schöneres als einen Radausflug durchs Lauratal mit einem Besuch in Weingarten zu verbinden? Samstag, 25. Juni 2022 09:40 Uhr: ADFC Fahrradtour zum Baden an den Kar- see (55 km), Treff Bushaltestelle Löwenplatz Weingarten, 10 Uhr Rathaus Ravensburg: Guide: Martin Hulin 14:00 Uhr: Die BUND Familiengruppe bietet für Kinder, Jugendliche und Interessierte eine Gewässergüteun- tersuchung an der Scherzach an. Treff am Infostand Lauratal 14:00 Uhr: Der Radfahrerverein Weingarten bietet fol- gende Touren an (Treff am Infostand Lauratal) Rennradtour: Länge 65 km, 700 hm, Durchnitt: 23 - 25 km/h, Weingarten - Schlier - Kißlegg - Wolfegg - Küm- merazhofen - Weingarten: Guide Manfred Ströhm E-Bike-Tour: Länge ca. 60 km, 660 hm, Weingarten - Wangen -Tettnang, Meckenbeuren -Weingarten, Guide: Dieter Knörle Tourenrad: Länge ca. 45 m, Durchschnittsgeschw. 18 bis 20 km, Weingarten - Schlier - Bodnegg - Liebenau-Wein- garten, Guide: Alfred Simma Wichtig: Helmtragen unbedingt gewünscht, das Rad muss der STVZO entsprechen 19:30 - 22.00 Uhr: Der NABU Weingarten lädt Jugend- liche von 10 - 16 Jahren (und Junggebliebene) zu einer Abendführung ein. Außer über Singvögel- und Greifvö- gel erfährt man viel über Fledermäuse, die mit Hilfe von Technik sicht- und hörbar gemachten werden. Bitte Ta- schenlampe und Fernglas oder Spektiv (falls vorhanden) mitbringen. Treff am Infostand. Leitung: Jürgen Sonnen- moser und Tim Kautt, Anmeldung unter nabu-weingarten-online@web.de 21:45 Uhr: Kultur im Lauratal: Krimilesung und musika- lische Begleitung durch eine Singende Säge im Lauratal, Treff am Eingang des Lauratas. Gisela Ogrady-Pfeiffer spielt die Singende Säge, Timmo Strohm liest Krimi- und Gruselgeschichten. Eine Kulturveranstaltung für starke Nerven....Bitte Sitzgelegenheit bei Bedarf selbst mitbrin- gen ab 17.30 Uhr: Radler-Getränke Aktion: Das Kulturzen- trum Linse bietet alle „Radler“ Getränke am Samstag- abend für einen Aktionspreis von 1,50 € an. Sonntag, 26. Juni 2022 14:00 Uhr: Stadtradeln Schnitzeljagd zusammen mit Bürgermeister*innen: Wir starten am Infostand in Wein- garten, treffen uns mit den Schlierer Bürger*innen und jagen gemeinsam nach der Stadtradeln-Trophäe. Bür- germeisterin Fr. Liebmann und Bürgermeister H. Geiger sind mit dabei. Start am Infostand im Lauratal, Dorfplatz Schlier ca. 14.30 Uhr, weitere Stationen werden noch be- kannt gegeben. Guide: Martin Hulin Samstag und Sonntag, 12 - 17 Uhr: An beiden Tagen stehen das Spielmobil, eine Rollenrut- sche und Pedal-GoKarts zur Verfügung, der Infostand an der Karl-Olga-Eiche am Eingang des Lauratals lädt zum Austausch und zur Diskussion. Leih-Lastenräder des BUND und Leih-e-bike der TWS können kostenfrei aus- probiert werden. Über das Leihsystem wird informiert. Das Lauratal ist an diesem Wochenende durchgehend für den KFZ-Verkehr gesperrt. Nutzen Sie die Möglichkeit, entspannt das Lauratal für Wanderungen, Spaziergänge und Radtouren zu nutzen. Es lohnt sich! Aktionspartner: B90/Die Grünen Weingarten, ADFC, BUND Ravensburg-Weingarten, NABU, Critical Mass Klimaschutz - Einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausge- geben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäu- sern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimas- parbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/ klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 32: Sonderausstellung im Museum Humpis-Quartier Im Ravensburger Museum Humpis-Quar- tier findet derzeit eine Sonderausstellung zu dem Thema „Von der Kleinen Eiszeit ins An- thropozän. Klimawandel in Ravensburg 1350 - 2050“ statt. In der Ausstellung, die bis zum 2. Oktober zu sehen ist, finden Sie heraus, wie sich das Klima in Ravensburg und Umgebung seit dem 14. Jahrhundert verändert hat und wie die Menschen diese Veränderungen wahrnahmen. In Umwelt, Klima & DU, dem interaktiven Teilbereich der Ausstellung, können vor allem jüngere Besucher*innen die Themenbereiche Klima, Nachhaltigkeit und Biodiver- sität entdecken. Deutsches Rotes Kreuz Blut ist knapp. Jede Blutspende zählt. Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen, die damit verbun- dene höhere Mobilität der Menschen und die Urlaubs-/ Ferienzeit wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspen- den aus. Patienten sind unabhängig von der Ferienzeit weiterhin dringend auf Bluttransfusionen angewiesen. Mit nur einer einzigen Blutspende kann bis zu drei Schwer- kranken oder Verletzten geholfen werden. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinu- ierliche Engagement der Blutspender/innen angewiesen. Aktuell wird jede/r gebraucht! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 13.07.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11 Landratsamt Ravensburg Tag des offenen Solarparks am 29.06.2022 in Wolfegg Der Landkreis Ravensburg hat es sich mit dem Hand- lungsfeld „Agenda Erneuerbare Energien“ der aktuellen Kreisstrategie zum Ziel gemacht, den Anteil an regene- rativ erzeugter Energie und die Energieeffizienz im Land- kreis deutlich zu steigern. Bei 1.700 Sonnenstunden pro Jahr bietet die Region Bodensee-Oberschwaben optima- le Rahmenbedingungen zur Nutzung der Sonnenenergie. Daher wurden Maßnahmen in verschiedenen Handlungs- feldern entwickelt, die nach und nach umgesetzt werden und dazu führen sollen, dass das vorhandene Potenzial konsequent ausgeschöpft wird. Neben der Eigenstromerzeugung durch PV-Dachanlagen hat auch das Thema Freiflächenphotovoltaik großes Po- tenzial. „Wichtig ist, dass jeder einen Beitrag zur Nutzung der vorhandenen Potenziale im Bereich Photovoltaik leis- ten kann. Egal ob Bürgerschaft, Unternehmen, Schulen, Landwirtschaft etc. Wichtig sind vor allem die Information und Aufklärung, der Abbau von Hürden sowie die Unter- stützung und Motivation“, erklärt Landrat Harald Sievers. Daher lädt der Betreiber des Solarparks Wolfegg, die Anumar GmbH und der Landkreis Ravensburg die Bür- gerschaft sowie Vertreter der Presse zu einem Tag des offenen Solarparks am 29.06.2022 von 11-13 Uhr ein. Der Solarpark in Wolfegg, Gaishaus mit einer Leistung von 1.800 kWp ist ein Beispiel für eine Freiflächenpho- tovoltaikanlage, welche für ca. 470 Haushalte Strom er- zeugt. Durch diesen Solarpark, welcher eine Fläche von 2,8 Hektar umfasst werden jährlich ca. 1.440 Tonnen CO2 vermieden. Um 11 Uhr eröffnen der Geschäftsführer der Anumar GmbH, Landrat Harald Sievers und der Bürgermeister der Gemeinde Wolfegg, Peter Müller, den Tag des offe- nen Solarparks. Anschließend findet eine Besichtigung des Solarparks statt. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht notwendig. Treffpunkt ist am Solarpark Wolfegg an der L316, von Gaishaus Richtung Bad Waldsee, auf der rechten Seite, gleich nach Gaishaus. Maschinenring Alb Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach, Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Einladung zur Mitgliederversammlung Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. freut sich, Sie zur Mitgliederversammlung einzuladen. Am: Mittwoch den, 06. Juli 2022 um 19.30 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus in 88361 Boms Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2021; 2. Kassenbe- richt 2021; 3. Kassenprüfbericht; 4. Entlastung von Vor- stand und Geschäftsleitung; 5. Wünsche, Anträge, Ver- schiedenes Vortrag von Otto Körner; Direktor der Landwirt- schaftlichen Lehranstalten Triesdorf „Landwirtschaft und Ernährung im Jahr 2050 - Trends und Entwicklungen - Reicht es für Alle?“ Die aktuelle Situation zeigt, wie empfindlich die Agrar- märkte bei Ressourcenverknappung sind. Deshalb stellt sich die Frage: Wie wirken sich der offensichtliche Klima- wandel, eine wachsende Weltbevölkerung, die Energie- frage und eine zunehmende Degeneration von Böden auf die Agrarproduktion und die Agrarmärkte der nächsten Jahrzehnte aus. In seinem Vortrag zeigt der Referent auf, wie die globalen Rahmenbedingungen den Stellenwert und die zukünftige Entwicklung unserer heimischen Betriebe beeinflussen. Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederversamm- lung begrüßen zu dürfen. Zu Beginn laden wir Sie zu einem gemeinsamen Ves- per ein. Vorstand Markus Bauknecht, Geschäftsführer Hubertus Kleiner Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Technische Hilfswerk (THW) Regionalstelle Biberach Bundesfreiwilligendienst im THW Zum 15. September 2022 sucht das Technische Hilfswerk (THW) Schulabgänger, Arbeitsuchende oder Ruheständler/innen mit einem Pkw-Führerschein, die das THW im Rahmen eines einjährigen Bundesfrei- willigendienstes kennenlernen möchten. In der Regional- stelle Biberach oder im Ortsverband Weingarten wer- den die „Bufdis“ in vielfältigen Bereichen wie Logistik, Fahrzeugtechnik oder im Verwaltungsbereich eingesetzt. Ein „Bufdi“-Jahr im THW bietet abwechslungsreiche Tä- tigkeiten (optional auch in Teilzeit), eine lehrreiche Zu- sammenarbeit mit unterschiedlichen Menschen sowie die Möglichkeit, an verschiedenen Seminaren und Schu- lungen teilzunehmen und die THW-Grundausbildung zu durchlaufen. „Bufdis“ im THW sind sozialversichert, er- halten ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 452 € (inklusive Verpflegungszuschuss) und haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Weitere Auskünfte er- teilt die THW-Regionalstelle Biberach (poststelle.rst_ biberach@thw.de). Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Juni - 03. Juli 2022 Gedanken zur Woche Wunder des Lebens Das Leben ist ein Wunder. Es kommt über mich, dass ich oftmals die Augen schließen muss. Paula Modersohn-Becker Samstag, 25. Juni 10.00 Uhr Köpfingen - Eucharistiefeier (Peter & Paul) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Musik- verein Baienfurt Sonntag, 26. Juni - 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Parkplatz der Tennishalle († Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Eugen Haug, Jutta Futterer, Silvia Snoek, Jahr- tag: Hugo Futterer) 15.00 Uhr Baindt - Taufe von Emil 19.00 Uhr Baienfurt - ökum. Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 28. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 01. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 02. Juli 08.30 Uhr Baindt - Treffpunkt Kirche Fußwallfahrt nach Reute 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Giulia Schilling und Stefan Waltinger 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Sophie und Maximilian 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Wil- helm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Franz und Eugen Schmidt, Emilie und Oskar Bix, Elisabeth, Josef und Thomas Schmid) Sonntag, 03. Juli - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Amelie Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können Ende der Woche im Pfarrbüro während den Öffnungszei- ten abgeholt werden. Kinderbibelwoche 2022 Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Kinderbibelwoche statt. Wann: 1. - 5. August 2022 von 7:30 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 70,-- Euro, 2. Kind 50,-- Euro Anmeldung: per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2022 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte erleben und ein Märchen kennenlernen. Beide Geschichten begleiten uns die Woche über beim gemeinsamen Spielen, Basteln, Singen, Tanzen, ..... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch, euer Kinderbibelwochen-Team: Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Frauenbund Baienfurt Mittwoch 29.06.22: Fahrt nach Kaufbeuren. Abfahrt in Baienfurt am Feuerwehrhaus: 10.30 Uhr Ankunft in Kaufbeuren zur Mittagszeit. Zeit zur freien Verfügung. 14.00 Uhr Führung in Kaufbeuren, Stadtbesichtigung und Creszentia Kloster. Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Anmeldungen bitte bei Beatrix Onischke, werktags ab 14.00 Uhr Tel. 49841. Anmeldeschluss: 25.06.22 Max. Plätze: 33 Kosten der Fahrt: 27,00 Euro (Fahrt und Führung in Kauf- beuren) Einladung: Liebe Frauenbundmitglieder, wir laden Sie herzlich ein zu unserer Hauptversammlung mit Wahlen am 6. Juli 2022 ab 19.30 Uhr im Kath. Gemeindehaus. Zuvor findet in der kath.Kirche in Baienfurt um 18.30 Uhr die Bundes- feier statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Ehrung langjähriger Mitglieder 6. Vorstandswahlen 7. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Einladung zum Gitarrenkonzert Samstag, den 02.07. 2022 um 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der Baindter Gitarrenlehrer und Gitarrist Thomas Kal- kreuth spielt ein klassisches Gitarrensolokonzert. Gespielt wird Musik von der Renaissance bis in die Gegenwart. Eine musikalische Reise durch die Jahrhunderte, in der die Gitarre selbst unter-schiedlichste Formen angenom- men hat. Wir begegnen auf dieser Reise wunderbaren Gitarren- komponisten, die ihre Zeitgenossen ins Staunen versetz- ten, weil Sie mit der Gitarre feinste filigrane Kunst dar- boten! Gespielt werden ausgewählte Werke, u. a. spanische Meis- ter der Vihuela, wie Luis de Narvaez, sowie der Barockgi- tarre Gaspar Sanz. Aus dem 18. Jahrhundert werden es ausgewählte Werke von Fernando Sor, Mauro Giuliani oder Ferdinando Carulli sein, die als Virtuosen und Kom- ponisten berühmt wurden. Schließlich der große Reforma- tor Francisco Tarrega, der die Gitarre ins 20. Jahrhundert führte ... Jazzsolos werden das Konzert abrunden und die Reise schließlich beenden! Um eine angemessene Spende wird gebeten! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 26. Juni 2. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Montag, 27. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Samstag, 02. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Gitarrenkonzert mit Thomas Kal- kreuth in der Ev. Kirche Sonntag, 03. Juli 3. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Es ist schön, eingeladen zu werden - zumindest in den meisten Fällen. ☺ Und was uns hier mit dem herrlich aus der Mode gekom- menen Verb „erquicken“ versprochen wird, ist nicht wenig: Mal wieder so richtig zur Ruhe kommen, sich erholen, neue Kraft schöpfen. - Wer wünscht sich das nicht. Da werden wir in der Gemeinschaft mit diesem Jesus quicklebendig und entdecken, wofür das Leben ursprüng- lich gedacht ist: Liebe, Gemeinschaft, Treue, Miteinander. Jeden Sonntag läuten wir diese Einladung in die Welt hi- naus: Kommt mit allem, was euer Leben schwer macht - vor Gott braucht ihr euch nicht zu verstellen - er kennt uns durch und durch und verachtet uns trotzdem nicht. Hier darfst du sein, wie du bist und kannst erleben, dass du dich in Gottes Gegenwart trotzdem veränderst. Wir sind eingeladen. Wer diese Einladung annimmt, erlebt, was Jesus ver- spricht und wer das entdeckt hat, will, dass auch andere diese Grundhaltung kennenlernen: Du bist von Herzen willkommen! Gottes Segen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. ---------- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Kirchenchor Seit Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regel- mäßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sän- ger sind herzlich willkommen. ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 27.06. - Annemarie Weber: „Endlich mal wieder Makra- mee: Blumen-Ampel“ 04.07. - Claudia Strittmatter: „Wie wär es mal mit Ju- gendstil?“ Ornamente auf Leinwand 11.07. - Walter Feil: „Kleine Blumen - ganz groß!“ 18.07. - Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. - Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. - Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aqua- rell 08.08. - Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch So könnte eine Blumenampel aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute- Bergatreute) - Blau Weiß Bellamont 0:3 Im letzten Heimspiel der Saison war der größte Gegner beider Mannschaften zu- nächst einmal die Hitze, doch mit einigen Wassereimern und 30 Wasserflaschen rund um das Spiel- feld wurden zumindest die Rahmenbedingungen erträg- lich. Insgesamt gingen beide Mannschaften das Spiel dann auch eher ‚gesundheitsschonend‘ an. Nachdem die Gegnerinnen in der ersten Hälfte u.a. mit einem etwas fraglichen Freistoß sowie einem Tor nach Doppelpass bereits mit 2:0 führten, war unser Spiel in der zweiten Hälfte gar leicht überlegen. Mit einem tollen Schuss von Julie aus 20m, den die Torfrau erst beim zweiten Nach- fassen von der Linie fischte und einem Sololauf von Jana, die erst mit einer gewagten Grätsche der Verteidigerin im Strafraum gestoppt werden konnte, zeigten wir allerdings zu wenige Torraumszenen um den Gegner ernsthaft zu gefährden. Letztlich entschied die effiziente Ausnutzung der Gegnerinnen unserer individuellen Fehler den dann doch klaren Ausgang. Es spielten: Sam Puschmann, (T), Lorena Bürck, Ron- ja Dennenmoser, Lena Durach, Julie Acker, Sina Rösch, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Luise Wodni- ok, Dorina Boser, Tabea Schauffler, Julia Eberlen, Jana Eiberle, Hedda Said Jugendfußball Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 24.06. 18:00 Uhr E-Junioren: SV Baindt - SV Reute II Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Samstag, 25.06. 12:15 Uhr D3-Junioren: SGM Grünkraut/Waldburg II - SGM Baindt/Baienfurt III 14:00 Uhr D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - FV Lan- genargen (Spielort: Baindt) 14:15 Uhr D2-Junioren: TSV Tettnang - SGM Baindt/ Baienfurt II 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Alberweiler II - SV Baindt Sonntag, 26.06. 11:00 Uhr B-Junioren: SGM Heimenkirch/Westallgäu - SGM Baindt/Baienfurt Dienstag, 28.06. 18:30 Uhr C2-Junioren: SGM Wolpertswende/Mochen- wangen - SGM Baindt/Baienfurt TC Baindt e.V. Der Tennisclub feiert sein 40-jähriges Bestehen - ein gelungenes UMSONST & DRAU- ßEN-Fest bei Kaiserwetter mit vielen Mitgliedern und Gästen Wir hatten die Feier bereits für letztes Jahr eingeplant, da die Gründungsversammlung im Jahr 1981 am 28. No- vember stattgefunden hat. Doch coronabedingt musste diese auf unserer schönen Anlage auf 18. Juni 2022 ver- schoben werden. Viele Mitglieder und Gäste waren der Einladung gefolgt, darunter die Bürgermeisterin Frau Rürup sowie die Ten- nisschule Seifferer mit Seniorchef Wolfgang und seiner Frau Susi und deren Söhne Philip und Benjamin, mit Fami- lie bzw. Freundin. Die Tennisschule trainiert seit 30 Jahren TC-Mannschaften, Kinder und Jugendliche auf unserer Anlage während der Saison und teilweise ganzjährig. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke ließ in ihrer Begrüßungs- rede in Kürze die Zeit der Vereinsgründung Revue passie- ren. Die meisten Anwesenden waren zu dieser Zeit noch gar nicht im Verein bzw. noch gar nicht geboren. Erfreuli- cherweise waren auch 5 Teilnehmer*innen gekommen, die der Gründungsversammlung damals beiwohnten, allen voran die „Pioniere“ Alfons Amann und Helmut Maier. Sie erwähnte den Bau der Tennisplätze 1 - 4, die 1983 einge- weiht wurden und die Erweiterung mit Platz 5 und 6 im Jahr 1986. Sie berichtete vom ersten Vereinsheim, einer ehemaligen Aufenthaltsbaracke, unentgeltlich erworben von der Fa. Kirchhoff, die, in Eigenarbeit saniert, viele Jahre ihren Zweck erfüllte bis zum notwenigen Neubau (1998), unserem jetzigen schönen Vereinsheim. Im Anschluss ergriff Frau Rürup das Wort. Sie bezeich- nete Tennis als schöne Sportart, war sie früher in ihrem damaligen Heimatsort selbst begeisterte Spielerin und in einer Tennisfamilie aufgewachsen. Danach wurden wir mit Essen von der Pizzeria da Miche- le verköstigt. Michele, selbst Vereinsmitglied, ließ es sich nicht nehmen, persönlich mit Freude und bestens organi- siert, in seinem Pizzawagen Pizzen, Burger und Wurst im Wecken für uns zuzubereiten. Einfach köstlich, frisch aus dem Ofen serviert! Bei Anbruch der Dunkelheit kam er mit seiner fahrbaren Gelateria angefahren und alle freuten sich über das leckere Eisangebot. Vielen Dank dir, Michele! Zwischendurch gab es zwei Programmpunkte: Sibylle Boenke und Max Reich, 2. Vorsitzender, ehrten 25 Mitglie- der für ihre 20 bzw. 30 Jahre Vereinsmitgliedschaft der Jahre 2020/21. Und als Novum erstmalig die Ehrung für 40 Jahre Mitgliedschaft. für 40 Jahre Vereinsmitgliedschaft geehrt Bei Einbruch der Dunkelheit ließ uns Max Reich mit ver- schiedenen Fotoshows, mit Bildern aus dem aktiven Vereinsleben sowie beider Vereinsheime, in vergangene Zeiten eintauchen. Max, dir vielen Dank für deine unter- haltsamen Präsentationen mit abgestimmter Musik! Irgendwann nach Mitternacht gingen die Letzten von die- ser rundum gelungenen Party nach Hause ... Fazit: SCHEE WAR’S! An dieser Stelle einen großen Dank an unser Vorstands- team, das durch eine sehr gute Oranisation und Vorbe- reitung dieses schöne Fest ermöglicht hat. Inge Fink-Spöri und Sibylle Boenke Spielbericht: Nach einer langen Spielpause waren am vergangenen Montag unsere Herren 70 am Start. Herren 70: Doppelrunde: TC Berg - TC Baindt 1:3 Willi Fischer und Ulli Spille erspielten sich einen souve- ränen 6:0 und 6:1 Sieg im ersten Doppel. Klaus Klumpp und Gerhard Zinser mussten sich trotz mehr gewonne- ner Spiele im Match-Tie-Break mit 9:11 geschlagen geben. Doppel 3 mit Ulli Spille und Georg Gössner holten durch ein 7:6 und 6:2 für Baindt den zweiten Punkt. Letztendlich machten Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann bei hochsom- merlichen Temperaturen im Match-Tie-Break mit 10:7 den deutlichen Baindter Sieg perfekt. Weiter geht‘s für alle anderen Mannschaften an diesem Wochenende. Vorschau: Freitag, 24.6.: Junioren U15 - TC Feuerstein-Hürbel Samstag, 25.6.: SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. - Junioren u18 Herren 50/1 - TC Friedrichshafen Herren 40 - TC Bergatreute Damen 50 - TC Tettnang SPG Oberkirchb/Staig/Wibl. - Damen 40 Sonntag, 26.6.: SG Aulendorf Tennis - Herren Herren 30 - TA TSV FH-Fischbach Montag, 27.6.: Herren 70 - TC Meckenbeuren-Kehlen (Doppelrunde) TC 99 Bergatreute - Herren 65 (Doppelrunde) Mittwoch, 29.6.: Herren 65 - TC Bad Saulgau Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Freitag, 1.7.: TA SV Steinhausen/R. - Junioren U15 Wir wünschen allen Mannschaften nette Gegner*innen, viel Spaß und Erfolg! Taekwondo Baindt e.V. Landes-DAN Prüfung in Baindt Am 04.06.22 hat unser Verein eine DAN-Prüfung ausgerichtet. Insgesamt 18 Teilnehmer traten zur Prü- fung zum 1. bzw. 2. Dan an, davon stellte unser Verein 12 Prüflinge. Wir durften Gäste aus den Vereinen in Friedrichshafen, Tübingen und Gerstetten begrüßen. Das Prüfergremium setzte sich zusammen aus den Her- ren Wolfgang Brückel, Creti Cataldo und Hans Leberle. Im Vorfeld der Prüfung hatten die Teilnehmer erst an einem Vorbereitungslehrgang zur DAN- Prüfung teilnehmen müssen. Die Prüfungsinhalte waren: For- menlauf, Schritt- und Fußkämpfe, Selbstverteidigung, Waffenkampf, Freikampf, Bruchtest. Die sehr an- spruchsvolle Prüfung fand dann erst nach ca. 5 Stun- den ein Ende. In diesem familiären Rahmen konnten alle Teilnehmer ihre Leistungen erfolgreich abrufen und somit fiel das Ergebnis der zufriedenen Prüfer auch einstimmig aus: Alle bestanden. Wir freuen uns sehr über diese gelunge- ne Prüfung und danken an dieser Stelle nochmals allen Teilnehmern und unseren Prüfern herzlich. Wir gratulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training. Die Prüflinge waren: Zum 1. DAN Meistergürtel Kai Wiest Rainer Hofer Lukas Bürk Andrea Bania Hannah Beihl Zum 2. DAN Meistergürtel Michael Reischmann Harald Gläss Toni Sklena Frank Bania Verena Pfau Daniela Babo 1. Vorstand Alfred Manthei Musikverein Baindt Und los geht‘s! Heute startet unser DorfMusikFest. Nach langer Vorbereitungszeit kann es nun endlich losgehen. Haben Sie un- ser großes Festzelt schon gesehen? Es steht auf dem Parkplatz unterhalb der großen Sporthalle in Baindt. Genießen Sie das Wochenende mit viel Blasmusik, kühlen Getränken und bester Stimmung im Festzelt. Der Musikverein Baindt freut sich darauf, Sie in unserem Festzelt begrüßen zu dürfen. Wir feiern mit Euch ... Brass 24.06.2022 Brassabend im Festzelt mit 2-Takt Brass, DIE BRASSERIE und JACK RUSSEL‘S HALSBÄND, Beginn ab 19 Uhr, Ein- tritt 18 € im VKK ... Dirndl & Lederhose 25.06.2022 Dirndl & Lederhose im Festzelt mit der Band BERGLUFT Beginn ab 19 Uhr mit Vorgruppe, Eintritt 12 € im VKK ... Freundschaft 26.06.2022 Festsonntag - wir feiern Freundschaften, Eintritt frei! 10:00 Uhr Gottesdienst im Festzelt 11:00 Uhr Frühschoppen mit dem MV Tennenbronn 13:30 Uhr Massenchor auf dem Dorfplatz 14:15 Uhr Festumzug mit Kapellen aus der Region 14:45 Uhr Fahneneinmarsch und Unterhaltung mit dem MV Karsee 16:30 Uhr Ausklang mit den LA PALOMA BOYS ... & Firmen 27.06.2022 Festabschluss & Feierabendhock im Festzelt, Eintritt frei! 15.30 Uhr Bläserklasse, Vororchester, Jugendkapelle 18:00 Uhr Feierabend hock mit der Band ACHTALBLECH Narrenzunft Raspler e.V. Ab heute veranstaltet der Musikverein Baindt anlässlich seines 111-jährigen Bestehens das Jubiläums-DorfMusik- Fest 2022. Dazu gratuliert die Narren- zunft Raspler recht herzlich und wünscht dem Musikverein für die Zukunft viele weitere erfolgreiche Jahre! Am Sonntag, 26.06.2022, würden wir Raspler uns um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Am Montag, 27.06.2022, folgt dann der traditionelle Feierabendhock zu dem wir uns ab 17:00 Uhr treffen wollen. Euer Zunftrat Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 12.07.2022 findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt unsere diesjährige Haupt- versammlung mit Wahlen statt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Vorstandschaft 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Anregungen, Verschiedenes Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Anschließend werden wir mit einem Eisbecher der Eisdiele „La dolce Vita“ verwöhnt. Reitergruppe Baindt Der IPFZ Oberschwaben e.V. gratuliert Alena Bucher mit Sesar frá Hítarnesi ganz herzlich zum erneuten Titelge- winn Deutsche Meisterin 2022 Gelände- prüfung und Deutsche Vizemeisterin 2022 in der Vielseitigkeit auf der Deutschen Jugend Islandpferdemeisterschaft (DJIM) vom 16.06. - 19.06.22 in Ellringen und Julia Klenk mit Skuggi vom Seitenhof zur baden-württembergischen Meisterin 2022 im Spee- dpass auf der baden-württembergischen Meisterschaft vom 16.06. - 19.06.22 in Donzdorf Lara Vogler und Michaela Bucher Jugendwarte Blutreitergruppe Sonntag, den 03.07.2022; Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet um 09:30 Uhr der Festgottesdienst mit Ein- zug der Standarten zum Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten statt. Freitag, den 08. Juli 2022 Heilig Blutfest in Bad Wurzach Am Freitag, den 08. Juli feiert die Stadt Bad Wurzach Ihr 95. Hl. Blutfest mit dem hochwürdigsten Erzabt von St. Ottilien, Herrn Wolfgang Öxler OSB, unter dem Leitwort : „Durch seine Wunden sind wir geheilt“. Unsere Blutreitergruppe wird daran teilnehmen und ist als Gruppe Nummer 62 der Zweiten Abteilung zugeordnet. Unser Quartier ist wieder bei der Familie Zweifel in Un- tergreut. Da wir der Zweiten Abteilung zugeordnet sind, ist der Abritt in Untergreut pünktlich um 7.00 Uhr geplant. Alle Blutreiter und Ministranten, die am Hl. Blutfest teil- nehmen wollen und noch nicht angemeldet sind, bitte unbedingt bis spätestens Montag, den 04.07.2022, Ihre Pferde mit Alter, Geschlecht, Farbe und Pferdebesitzer beim Geschäftsführer, Tel.: 07502-911515, anmelden. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollem Umfang stattfinden. Damit ver- bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die ver- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 schiedensten Weine aus dem Inland und von vielen ver- schiedene Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 26.06. auf den Hochgerach Die erste Wanderung des Alpinteams geht am 26.06. auf den Hochgerach. Mit der Schnifis- Bergbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Insgesamt ist es eine Tour zum Einwandern. Wir freu- en uns über alle Teilnehmer, auch die, die sonst nicht im Alpinteam sind. Für Rückfragen bitte an Matthias Schupp wenden, am besten per E-Mail unter wanderwart@alpin- teambaindt.de. Treffpunkt zur Abfahrt in Fahrgemein- schaften ist an der Tennishalle Baindt um 7:00 Uhr. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende für das Jugendrotkreuz Wir möchten uns recht herzlich bei dem Kleiderba- sar-Team Baindt für die Spende bedanken. Im Jugendrotkreuz ist es uns sehr wichtig, dass jedes Kind oder Jugendliche/r bei uns mitmachen kann - un- abhängig vom sozialen Hintergrund. Aus diesem Grund gibt es keinen Mitgliedsbeitrag. Um Übungsmaterial für unsere Gruppenstunden, Einsatzkleidung für unsere Mit- glieder oder im Sommer einfach mal ein gemeinsames Eis finanzieren zu können, verkaufen wir z. B. auf dem Ni- kolaus-Markt Selbstgebasteltes oder Zuckerwatte. Diese Einnahmen haben natürlich auch uns die letzten beiden Jahren gefehlt und wir sind um so mehr auf Spenden an- gewiesen. Es freut uns deshalb besonders, dass das Klei- derbasar Team Baindt an uns gedacht hat und uns diese Spende zukommen hat lassen. Ein herzliches Dankeschön von unseren Mitgliedern für diese Spende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Blümleswanderung im Hochtobel Wir wandern vom Parkplatz beim Schwimmbad ins Lauratal hinab, ein kurzes Stück das Lauratal aufwärts und durch den Hochtobel wieder zurück. Wann: Sonntag, 03.07.2022 um 9.00 Uhr, Parkplatz Schwimmbad Nessenreben Rückkehr ca. 12.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 7 km, ca. 200 Hm. DieTobelwanderung kann nur bei trockenen Wegverhältnissen stattfinden. Ansonsten weichen wir auf breitere Waldwege aus. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk werden empfohlen. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung ab 29.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Ingrid Frank, E-Mail: ingridfrank.rv@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Von Eschanz bei Stein am Rhein zur Kartaus Ittingen (CH) Wir fahren mit der Fähre von FN nach Romanshorn und weiter mit der SBB nach Eschenz. Zurück über Frauenfeld nach Romanshorn. Wann: Sonntag, 10.07.2022 um 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg, Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 11 km, 350 Hm, Einkehr ist in Ittin- gen möglich. Fahrpreis 27 €, mit BahnCard 21 €. (Bodensee Ticket Ost + West) Das Bodensee Ticket kann auf der Fähre gekauft werden. Fahrt von RV nach FN mit dem 9 € Ticket. Wer kein Ticket hat nimmt bitte Rücksprache mit WF . Anmeldung ab 06.07.2022 - T. 07551-8313761. (Anrufbe- antworter) Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, Mund- und Nasenschutz. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Ambulanter Hospizdienst Weingarten „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möchten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Termine: Donnerstag, 30.06.22 und Dienstag, 26.07.22 jeweils 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an: 0751 18056382 Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Mitarbeiterinnen des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten Mittwoch, 29. Juni 2022, 15.00 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Guatemala, Brasilien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus: Peru/Arequipa: 21.10 - 19.11.2022 (16 - 17 Jahre alt) Guatemala/Guatemala Stadt: 20.11. - 17.12.2022 (13 - 16 Jahre alt) Brasilien Sao Paulo 14.01. - 02.03.23 (14 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gast- familie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 25. Juni 2022 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr. Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Samstag, 25. Juni, 14 - 16.30 Uhr: Wildkräuter-Wissen Museumsakademie Bei diesem Kurs gibt Museumspädagogin und Kräuter- expertin Klara Metzler einen Einblick in ihr schier uner- schöpfliches Wissen über Garten- und Wildkräuter. Bei einem gemeinsamen Rundgang über das Museumsge- lände lernen Sie die verschiedenen Arten zu bestimmen und wie sie schon seit Generationen als Nutz- und Heil- pflanzen verwendet werden. Anschließend wird gemein- sam ein Kräutertee gemischt und ein Balsam angesetzt. Gebühr: 12 Euro (inkl. Eintritt) nur mit Voranmeldung. Sonntag, 26. Juni, 10- 18 Uhr: Auf ins Museum: Heuernte Einen Höhepunkt im bäuerlichen Jahr stellte stets die Heuernte dar, wenn die ganze Familie mit anpacken musste, um das wertvolle Futter zu mähen, zu wenden, zu Loreien zusammenzuziehen, zu Huizen aufzuschichten und später abzutransportieren. Für Groß und Klein gibt es viel zu sehen und mit anzupacken beim Sensen-Mähen, Huizen-Bauen oder beim Heukissen-Füllen. Mähvorfüh- rungen mit dem Pferdegespann und verschiedenen Old- timer-Traktoren runden das Programm ab. __________ Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonntag, von 10 - 17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Foto: © Clipdealer/DEIKE 752R77K1 Werkzeugecke In diesem Rätsel sind 37 Werkzeuge versteckt. Sie können vorwärts und rückwärts, waagrecht und senk- recht gelesen werden, verlaufen aber immer über Eck. Jeder Buchstabe wird nur einmal verwendet. Wenn Sie alle Wörter gefunden haben, ergeben die übrig bleibenden Buchstaben – zeilenweise von oben nach unten gelesen – ein Arbeitsinstrument. ABISOLIERZANGE – ABZIEHER – AMBOSS – BEIL – BESEN – BIT – BOHRER – BOLZENSCHEIDER – BRECHSTANGE – CUTTER – DIETRICH – DORN – DRAHTBUERSTE – FEILE – FLIESENSCHNEIDER – HOBEL – LAUBSAEGE – LOETKOLBEN – MAURERKELLE – MEISSEL – OELFILTERSCHLUESSEL – PINSEL – RATSCHE – RECHEN – ROHRZANGE – SCHAUBZWINGE – SCHAUFEL – SCHLEIFPAPIER – SCHRAUBENSCHLUESSEL – SICHEL – SPACHTEL – SPATEN – STAHLLineal – STEMMEISEN – VOR- SCHLAGHAMMER – WASSERWAAGE – WINKEL Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 IMMOBILIENMARKT *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? 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                  Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. November 2023 Nummer 46 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Volkstrauertag am Sonntag, den 19. November 2023 Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen! Der Volkstrauertag ist einer der stillen Gedenk- tage im November. Wir erinnern uns an diesem Tag daran, welche Folgen Krieg und Vertrei- bung haben und gedenken allen Toten von Krieg und Gewaltherrschaft. Unsägliches Leid wurde in der Vergangenheit und wird ganz ak- tuell durch Kriege hervorgerufen. Menschen verlieren ihre Liebsten, ihre Heimat, alles was sie haben und sind auf der Flucht. Der Volkstrauertag ist ein Tag des Innehaltens und des Mitgefühls, ein Tag an dem wir uns ganz besonders bewusst werden, wie wichtig es ist, sich für ein friedliches Zusammenleben der Menschen einzusetzen. Damit das gelingen kann ist die Durchsetzung von Rechtsstaatlich- keit eine elementare Voraussetzung. Um 10:00 Uhr findet der Gottesdienst mit Pfar- rer Bernhard Staudacher statt. Anschließend gedenken wir gemeinsam um ca. 11:00 Uhr am Denkmal für die Gefallenen im Klosterhof. Die Fahnenabordnung wird von den Baind- ter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich um 09:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Musikalisch umrahmt wird die Ge- denkfeier vom Musikverein Baindt. Herzlich laden wir Sie ein, an den Gedenkfeier- lichkeiten teilzunehmen, damit die Opfer ver- gangener und aktueller Kriege nicht verges- sen sind und wir uns bewusst machen, dass es nicht selbstverständlich ist in Frieden zu leben. Wir alle können unseren Teil dazu beitragen die Welt freundlicher zu machen und Konfliktpotenzial zu reduzie- ren. Lassen Sie uns gemeinsam innehalten! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Die Gemeinde Baindt erhebt Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 2023 Ein Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Grundsätzlich soll der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben mit der Gesamtfortschreibung die Weichen für die Entwicklung unserer Region darstellen. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 hat die Gemeinde Baindt Einwendungen im Betei- ligungsverfahren gegen das geplante Vorranggebiet für den Kiesabbau im Altdorfer Wald eingebracht, denn der Vorgänger-Regionalplan sah für diesen Bereich ein „Ausschlussgebiet für regionalbedeutsame Rohstoffgewinnung“ vor. Die aktuelle Fortschreibung stellt damit eine Kehrtwende dar, die in dieser Form nicht hinnehmbar ist. Die Ge- meinde sowie der Zweckverband Wasserversorgung haben bisher schon sehr viel Engagement für die Sicherung der Trinkwasservorkommen investiert. Bereits am 25. Juni 2021 wurde der gesamtfortgeschriebene Regionalplan von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben beschlossen. Dieser wurde nun am 6. September 2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Die Belange der Gemeinde Baindt sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt werden in Hin- blick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen nur unzureichend berücksichtigt, sodass der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023 im Rahmen einer Normenkontrolle gerichtlich durch den Ver- waltungsgerichtshof geprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden soll. Wird ein Regionalplan verbindlich, muss innerhalb eines Jahres entschieden werden, ob ein Normenkontrollantrag eingereicht wird. In der Gemeinde- ratsitzung vom 7. November 2023 wurde daher einstimmig entschieden, im nächsten Schritt Rechtsmittel einzulegen und eine Anwaltskanzlei mit der Normenkontrolle zu beauftragen. Das hydrogeologische Gutachten ergab eine Reihe von Ansatzpunkten, die es lohnenswert bzw. notwendig erscheinen lassen, die Ausweisung eines Vorrang- gebietes für den Kiesabbau in Grund im vorliegenden Regionalplan rechtlich überprüfen zu lassen. Das Gutachten kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Wasserschutzgebiet zu klein bemessen ist und dass die Quellen deutlich mehr Menschen versorgen können, als bisher angenommen wurde. Ebenso wurde festgestellt, dass das betroffene Gebiet geologisch höchst komplex ist und dass das Wasserreservoir durch den Altdorfer Wald und die Kiesschichten bestens geschützt ist. Der Schutz unserer Wasserversorgung und unseres qualitätsvollen Trinkwassers ist für den Gemeinderat sowie für die Gemeindeverwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Wir werden über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema informieren. Weitere Informationen finden Sie auch im Sitzungsbericht. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Baindt wird Landesturnfeststandort 2024 Vom 30. Mai bis zum 2. Juni 2024 kommt mit dem Lan- desturnfest Ravensburg Schussental eine bekannte und beliebte Großveranstaltung in unsere Region. Bereits seit vielen Jahren ist das Landesturnfest das größte Sporte- vent, das Baden-Württemberg zu bieten hat. Tausende Sportbegeisterte werden ins Schussental reisen, um sich in Wettkämpfen zu messen, bei den vielfältigen Mitmach- angebote teilzunehmen und nicht zuletzt gemeinsam zu feiern. Erstmalig wird das Landesturnfest im kommenden Jahr nicht in einer Stadt zu Gast sein, sondern mit Wein- garten, Ravensburg, Baindt, Baienfurt und Berg gleich fünf Standorte haben, an denen jede Menge geboten wird. Für eine Veranstaltung dieser Größenordnung wer- den natürlich sehr viele helfende Hände gebraucht. Die Gemeinde Baindt spielt beim Landesturnfest eine wich- tige Rolle. Hier werden alle Indiaca-Wettkämpfe stattfin- den und Gäste aus ganz Baden- Württemberg werden in Baindt übernachten. Indiaca stammt ursprünglich aus Südamerika und geht auf das dortige Federballspiel zu- rück. Dabei muss das Spielgerät so über ein Netz gespielt werden, dass es den Boden des gegnerischen Felds be- rührt, bevor der Gegner zurückschlagen kann. Zur Durchführung wird die tatkräftige Unterstützung der Baindter Bürgerinnen und Bürger gebraucht. Auch wer ansonsten nichts mit Sport zu tun hat, ist herzlich willkom- men, mitzuwirken. Viele Aufgaben erfordern weder sport- liche Fähigkeiten noch körperliche Fitness. Sehr freuen würden wir uns auch über die Unterstützung junger Hel- ferinnen und Helfer ab 16 Jahren, beispielsweise bei un- seren Turnjugendaktivtäten wie der U18 Party in Wein- garten oder dem Ninja Parcours. Alle Informationen über Aufgaben und Tätigkeiten gibt es auf landes- turnfest.org/volunteers oder über den nebenstehenden QR-Code. Ak- tuelle Informationen zum Landes- turnfest sind auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de Leben und Wohnen è Landesturnfest zu finden. Die besten Wünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindever- waltung gratuliere ich allen Neugefirmten und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge Ihnen und Ihren Famlien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbands- versammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Mittwoch, den 22. November 2023 im Sitzungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Tagesordung 1. Bestellung des neuen Verbandsmitgliedes 2. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 3. Information zum Strukturgutachten und weiteres Vor- gehen 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 5. Wirtschaftsplan 2024 – Beschluss der Haushaltssat- zung 6. Sachstand zur Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung 7. Zinsanpassungen der Trägerdarlehen des Zweckver- bands 8. Wahl der Verbandspersonalverwaltung und Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 9. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass mit Wir- kung zum 01. November 2023 Frau Franka Maurer zur Hauptamtsleiterin ernannt wird. Bericht der Bürgermeisterin • Sulpacher Straße: Diese ist ab 07.11.2023 wieder be- fahrbar, da der Feinbelag aufgebracht wurde. • Igelstraße: Am 07.11.2023 wird der Gehweg herge- stellt, der Feinbelag wird am darauffolgenden Tag aufgebracht. Ab dem 09.11.2023 ist die Straße wieder befahrbar. • Baustelle Ortsmitte: Die Firma arbeitet momentan im Bereich der Küferstraße, aktuell werden L-Steine gesetzt. Danach werden die Bordsteine und Bushal- testellen hergestellt. Es ist geplant, dass der Gehweg in der Küferstraße vor Weihnachten wieder begehbar ist. Dies ist allerdings von den Witterungsverhältnissen abhängig. • Radreparatursäule und Poller vor dem Rathaus: Beides wurde entfernt, damit die Gaststätte Zur Mühle besser beliefert werden kann. Im Winter wird vor dem Rathaus und der Gaststätte gearbeitet. • Baugebiet Marsweiler Ost: Die Lieferung der Leucht- mittel ist für Ende November terminiert. Es wird ange- strebt, die Straßenlaternen vor Weihnachten zu setzen. • Sanierung Klosterwiesenschule: Diese wird seit 06.11.2023 aufgerichtet. Bei guter Witterung wird am 15.12.2023 das Richtfest gefeiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt sowie die sta- tisch erforderlichen Unter- und Überzüge und Stützen betoniert. Die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, ist weitestgehend fertig. Die Decken über dem Erd- geschoss und 1. Obergeschoss wurden von der Zimmerei geschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang November die Wände des 2. Obergeschosses gestellt. Die Gewerke Malerarbeiten, Außenanlagen und Boden- belagsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im Staatsanzeiger fand am 05.09.2023 und am 07.09.2023 statt. Die Ange- botseröffnung war am 17.10.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Malerbetrieb Knäpple GmbH aus Sigmaringen zum Auftragswert von 82.715,41 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird an die Firma Cristinziano Casciato Gartengestaltung aus Ravensburg zum Auftragswert von 59.250,93 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Daci M Boden GmbH aus Asperg zum Auftrags- wert von 130.796,82 € brutto vergeben. Klimamobilitätsplan GMS Beschluss Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) wur- de im Jahr 2021 mit fünf weiteren Modellregionen in Ba- den-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan (KMP) zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Wei- terentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Die Maßnahmen des VEP stellen ein wesentliches Element des Klimamobilitätsplanes dar. Am 07.10.2021 hat die Ver- bandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Ver- kehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fach- büros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitäts- plans wird zu 80% vom Verkehrsministerium gefördert. In den einzelnen Kommunen des Gemeindeverbandes wurde im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung zu erreichen. Im Juni 2023 wurde auf Basis des Entwurfes des Klimamobilitätspla- nes die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 10.07. bis zum 10.08.2023 durchgeführt. Nach der Auslegung und der Prüfung der eingegange- nen Anregungen liegt nun der Endbericht des Klima- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 mobilitätsplanes sowie seiner Anlagen vor, der durch die Kommunen des Gemeindeverbands sowie durch die Verbandsversammlung förmlich zu beschließen ist. Mit dem Beschluss des Klimamobilitätsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Endbericht des Kli- mamobilitätsplans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2030 mit Bericht und Anlagen als Grund- lage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Sitzung vom 30.11.2023 dem Beschluss zum Klimamo- bilitätsplan zuzustimmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen entsprechend der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat die erforderlichen Beschlussvorlagen zur Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen vorzulegen, soweit Beschlüsse für Einzelmaßnahmen nicht bereits vorliegen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Satzungsbeschluss des Klimamobilitätsplans noch kei- ne Vorbelastung für die kommenden Doppelhaushalte (DHH) entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitge- rechte Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dem gemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im jeweili- gen DHH, sowie der mittelfristigen Finanzplanung – und entsprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen DHH durch den Gemeinderat. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung des Umset- zungsfortschritts sowie der Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Monitoringkonzepts. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich ge- genüber dem Land Baden-Württemberg und dem Bund für eine Ausweitung von deren Finanzierungs- beiträgen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans GMS 2030 einzusetzen. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl Der Bauherr beantragt auf der West- und Nordseite des bestehenden Milchvieh-Laufstalles einen Anbau von ins- gesamt 565 m2. Eine Aufstockung des Tierbestands nicht vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) Der am 25.06.2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben als Sat- zung beschlossene gesamtfortgeschriebene Regional- plan (ohne Kapitel 4.2 Energie) wurde am 06.09.2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Er trägt den Titel „Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023“. Entsprechend der Genehmigung vom 06.09.2023 hat die Verbandsver- sammlung in der Sitzung am 25.10.2023 den Beitrittsbe- schluss gefasst. Der Regionalverband wird die Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Würt- temberg am 03.11.2023 oder 10.11.2023 öffentlich bekannt machen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Be- kanntmachung verbindlich (§13 Abs.2 LplG). Der Regionalplan berücksichtigt die Belange der Gemein- de Baindt und des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservor- kommen im Altdorfer Wald sowie dessen Nutzung zur Trinkwasserversorgung; stattdessen weist der Regional- plan im Altdorfer Wald ein Vorranggebiet für Kiesabbau zu. Der Regionalplan soll im Rahmen einer Normenkon- trolle gerichtlich überprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Boden- see-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Ba- den-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Verbandsmitglieder im Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regi- onalplans Bodensee-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staats- anzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und den Auftrag an die Verbandsverwaltung zu erteilen, hierfür die erforderli- chen Schritte zu veranlassen. 3. Die Gemeinde Baindt beauftragt die Rechtsanwälte Birk & Partner mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Normenkontrolle). 4. Die Kosten des juristischen Verfahrens werden im Hin- blick auf die Sicherung des Wasservorkommens verur- sachungsgerecht auf die Wasserversorgung verbucht. Entsprechende Mittel werden im Zweckverband Was- serversorgung Baienfurt-Baindt eingestellt. Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 Die Kommunen werden nach der kommenden Herbst- steuerschätzung mit nicht wesentlich mehr Steuereinnah- men rechnen können, sofern sich die regionalisierten Pro- gnosen für 2024 bestätigen. Die Differenz zum Ergebnis der letzten Steuerschätzung resultiert zu einem Großteil aus der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzverwal- tung wartet die regionalisierte Herbststeuerschätzung ab und wird dann den Produktbereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen aktualisieren. In der Nachtragshaushaltssatzung werden sowohl der Produktbereich Steuern als auch ein Investitionsvorhaben geändert. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushalts- satzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlun- gen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erhebli- chen Umfang geleistet werden müssen. In vorliegendem Fall haben sich die Kosten des Feuerwehrhauses erhöht. Aus diesem Grund wurden an anderen Stellen Einspa- rungen eingeplant. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den vorgesehenen Zeitplan und die Umsetzung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 soll am 13.12.2023 beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses einen Ausgleich- stockantrag 2024 mit vorzeitiger Baufreigabe zu stel- len. Anfragen und Verschiedenes • Pflanzaktionen: Die Pflanzaktionen der Gemeinde werden vorgestellt. Die Pflanzaktion zusammen mit der Reitergruppe Baindt dient dazu, Ökopunkte für den Neubau der Reithalle zu generieren. Die Pflan- zungen im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße dienen dazu, später Ökopunkte für das Baugebiet Bühl einsetzen zu können. • Auswahl Wasserspiel für den Dorfplatz: Der Bauaus- schuss hat am 06.11.2023 über dieses Thema beraten. Der bisher geplante Technikschacht entspricht bspw. nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, das Gesamtsystem entspricht nur in Teilen der DIN 31062. Die Wasserauf- bereitung erfolgt ohne Chlor, woraus Wasserqualitäts- probleme entstehen können. Die bisher ausgewählte Firma liefert nur und bietet kostenpflichtige Einbau- unterstützung an. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird nicht angeboten. Es wird daher vorgeschlagen, eine andere Firma auszuwählen. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 70.000 – 80.000 €. • Landesturnfest: Die Rückmeldungen bezüglich der Verpflegung der SporterlerInnen in Baindt im Rahmen des Landesturnfest wird abgefragt. Die Vereine, die eine mögliche Beteiligung in Betracht ziehen, werden von der Verwaltung zu einer gemeinsamen Bespre- chung eingeladen. • Terminkalender: Im August 2024 ist keine Gemeinde- ratssitzung vorgesehen. • Richtfest Klosterwiesenschule: Der momentane Bau- zustand wird abgefragt und ob für den Winter eine Notabdichtung hergestellt wird. Es wird geprüft, ob das Holz durch die Firma abgedeckt werden muss. • Kunstrasenplatz Planungsstand: Die Vermessungen werden vorgenommen, um die Basisgrundlagen zu schaffen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. November und Sonntag, 19. November Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. November Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 38, 8212 Ravens- burg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Sonntag, 19. November Hochberg-Apotheke, Hochbergstr. 68, 8213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 68 66 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Öffnungszeiten der Kompostieranlage am Annaberg sind bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.11. Firmung Kath. Baindt 19.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Adventskaffee Sel. Irmgard Dezember 02.12. Nikolausmarkt unterer Schulhof 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05. + 06.12. Nikolausbesuche DRK 10.12. Weihnachtsfeier VDK Weingarten 12.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das Ehemaligenfest Am Dienstagvormittag, den 07. Novem- ber duftete es ganz lecker bei uns im Kin- dergarten. In jeder Gruppe wurde Fanta- kuchen für den Besuch am Nachmittag gebacken. Unsere ehemaligen Kinder vom letzten Kin- dergartenjahr, die jetzigen Erstklässler, wurden zum Ehe- maligenfest eingeladen. Sie kamen mit ihren Schulranzen und haben uns stolz ihre Schulhefte und Bücher gezeigt. Manche Kinder haben auch aus ihren Deutsch-Heften vorgelesen, was sie schon gelernt haben. Es gab viel zu erzählen. Gespielt wurde natürlich auch an diesem Nachmittag. Je- der nutzte die Zeit, um in seiner „Lieblings-Spielecke“ zu verbringen. Es wurde fleißig in der Bauecke gebaut, am Maltische gemalt, gebastelt und geschrieben und in der Puppenecke die Puppen versorgt. Später im Stuhlkreis hat uns jeder Erstklässler verra- ten, was sein Lieblingsfach in der Schule ist. Mathe und Sport wurden oft genannt. Aber auch solcher Satz, wie: „mir gefällt eigentlich alles in der Schule“, war zu hören. Nach dieser Erzählrunde ließen wir uns den Fantakuchen schmecken und spielten einige Kreisspiele. Kurz vor dem Ende unseres Festes trafen sich alle Kinder aus dem ganzen Kindergarten in unserer Bewegungs- baustelle. Mit dem Lied „Wir reichen uns die Hände und Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sagen Tschüss, mach’s gut“ verabschiedeten wir uns von unseren Besuchern. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg in der Schule! Adventscafe im Kindergarten St. Martin Liebe Gemeindemitglieder, wir laden Sie ganz herzlich zum Adventscafe in unser Haus in der Lilienstraße 2 ein. Genießen Sie die vorad- ventliche Atmosphäre mit einer Tasse Kaffee oder Kinder- punsch und lassen Sie sich mit selbstgebackenen Waffeln und Brezeln vom Baindter Beck verwöhnen. Unser Adventscafe ist vom 27. November bis 1. Dezember jeden Vormittag von 7:30 - 9:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie am Montag- und Mittwochnachmittag von 14:00 - 16:00 Uhr unser Adventscafe besuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und Kin- dergartenteam vom Kindergarten St. Martin. Waldorfkindergarten „Von drauß´, vom Walde komm ich her...“ - Nikolausmarkt Baindt Nikolaus, Nikolaus pack die Taschen ein... auch in diesem Jahr wird der Waldorfkin- dergarten einen Stand beim diesjährigen Ni- kolausmarkt am 02.12.2023 von 11 - 18 Uhr auf dem Marktplatz in Baindt, bestücken. Zum Thema „Von drauß`- vom Walde komm ich her“ entstanden wunderbare selbstgebastelte Werke. Durch den Wald wandern Nikoläuse begleitet vom Knecht Ruprecht. Ver- schmitzt lachende Wichtel spickeln durch das Unter- holz und haben besondere Schätze für die Kinder da- bei. Zwergenreigen mit Feuerchen dürfen natürlich auch nicht fehlen. Und für die Großen hat der Niko- laus in seinem Sack gefilz- te Besonderheiten für die Wärmflasche und Weihnachts- kugeln, welche das Auge erfreuen, dabei. Folgt dem Duft von Waffeln und Punsch, wir Eltern vom Waldorfkindergarten freuen uns auf euch. Laternenfest im Waldorfkindergarten Baindt Das Laternenfest im Baindter Waldorfkindergarten ver- zauberte auch in diesem Jahr wieder einmal Jung und Alt. Regen und Wind hatten sich rechtzeitig zurückgezogen und mit dem ersten Läuten der Festtagsglocke erwarte- ten die Kindergartenkinder aber auch deren Geschwister und Eltern vor dem Eingang des Kindergartens gespannt den Beginn des Laternenfests. Wunderschöne Klarinet- tenklänge ertönten und gemeinsam stimmten dann alle in eins der beliebtesten Lieder dieser Zeit kräftig mit ein. Das zweite Läuten der Glocke lud die Kinder zu einem heimeligen Puppenspiel in die Räumlichkeiten des Kinder- gartens ein. Und während die Eltern draußen die Laternen entzündeten und alles für den kleinen Umzug vorbereite- ten, hörten die Kinder im Innern dieGeschichte vom Hir- tenbüblein, das sein Schäfchen Schneeweiß suchte. Die wunderschön gestaltete Puppenlandschaft verzauberte dabei die vielen Kinder ebenso wie die liebevolle Erzähl- und Spielweise der Erzieherin. Mit offenen Mündern und vor Staunen geweiteten Augen lauschten selbst die gro- ßen, dem Kindergartenalter schon längst entwachsenen Geschwisterkinder. Nachdem das Puppen- spiel zu Ende und das Schäfchen Schnee- weiß wiedergefunden war, begaben sich alle gemeinsam auf den Laternenumzug durch die Straße und den Wald hinter dem Kin- dergarten. Im herein- brechenden Dunkel wurden wacker die La- ternchen getragen und immer wieder eif- rig Laternenlieder ge- sungen. Dem laternenbeleuch- teten Spaziergang folgte schließlich ein weiterer Höhepunkt dieses traditi- onellen Festes, denn nicht nur Punsch und Martinshörn- chen erwartete die Schar als sie wieder im Kindergarten eintraf. Der den Kindern so vertraute Garten hatte sich plötzlich in ein Lichter-Glitzermeer verwandelt, in welchem hinter Büschen und Sträuchern unzählige Zwergenland- schaftendarauf warteten von den Kindern entdeckt und bestaunt zu werden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Als die Festglocke dann schließlich ein drittes Mal ertönte, wurde der magische Abend mit einem letzten Lied been- det und beseelt machten sich alle auf den Nachhauseweg. Zur Information Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 22.11.2023 von 14:00 - 17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt dem Förderverein zugute. Der Erlös des Nachmittags kommt dem Förderverein zugute. „Jetzt trink /ess doch was!“ - oder warum Sterbende nicht hungern und dürsten ‚Ich kann ihn/sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger/Zugehöriger in der letz- ten Lebensphase eines Familienmitglieds gut beschreibt. Der Vortrag erklärt, wie sich das Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palliativen Phase verändert und Zuge- hörige dennoch die Schwerstkranken liebevoll umsorgen und Lebensqualität ermöglichen können. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 23.11.2023, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Dipl. Päd., Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Landratamt Ravensburg Hasenpest im Landkreis Ravensburg - Das Veterinär- amt des Landkreises informiert In diesem Jahr wurde bereits bei fünf im Landkreis Ra- vensburg tot aufgefundenen Feldhasen Tulärmie, die so- genannte Hasenpest festgestellt. Das Veterinäramt geht davon aus, dass die Erkrankung im Landkreis mittlerwei- le weit verbreitet ist. Ein direkter Kontakt mit verendeten oder erkrankten Feldhasen sollte vermieden werden, weil die Krankheit in diesem Fall auch auf Menschen und Hun- de übertragen werden kann. Daher werden insbesondere Hundehalter/innen, Förster/innen, Jäger/innen und El- tern von kleinen Kindern um Achtsamkeit gebeten. Spa- ziergänger/innen sollten kranke oder tot aufgefundene Hasen und Wildkaninchen nicht anfassen, sondern den Jagdrevierinhaber, zum Beispiel über die örtliche Polizei, informieren. Jäger/innen sollten verdächtige Tierkada- ver mit Schutzhandschuhen in eine Plastiktüte packen und nach Rücksprache mit dem Veterinäramt zur Un- tersuchung in das Diagnostikzentrum des Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf bringen. Tularämie ist eine durch das Bakterium Francisella tula- rensis hervorgerufene Infektionskrankheit, die bei wildle- benden Hasen, Kaninchen und Nagetieren (Mäuse, Rat- ten, Eichhörnchen) immer wieder vereinzelt auftritt. Bei der Krankheit handelt es sich um eine Zoonose. Dies bedeutet, dass sie von Tieren auf den Menschen, oder umgekehrt, übertragen werden kann. In den Jahren 2021 und 2022 wurde im Landkreis Ravensburg jeweils nur ein Fall nachgewiesen. Arkade e.V. Familienanschluss gesucht! Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Für solche Menschen, die wegen den Aus- wirkungen ihrer Erkrankung nicht mehr alleine zurecht- kommen, suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemein- schaften und Familien die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und eine zuverläs- sige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Boden- see ca. 80 psychisch kranke Menschen in einem solchen familiären Umfeld. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ist so ein selbstbestimm- tes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen, 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Landratsamt Ravensburg Onlineveranstaltung „Digitale Pubertät... IMMER TIK- TOK!?“ Was genau steckt hinter Tik Tok? Über Reiz, Nutzen und Gefahren der weltweit beliebtesten Jugend-App infor- miert Fabian Karg, stellvertretender Direktor des Lan- desmedienzentrums. Die kostenlose Onlineveranstaltung findet auf Einladung des Arbeitskreises Medien des Land- kreises Ravensburg am Montag, den 20. November von 19:00 - 20:30 Uhr statt. Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, Fachkräfte aber auch interessierte Bürger/-innen. Die Teilnehmenden erhalten Praxistipps, wie Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Netzwerken be- gleitet und ihre Medienkompetenz gestärkt werden kann. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden sich unter rv.de/digitale-pubertaet-2023 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Rolle und Sichtweise der Landesregierung Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Landes- forstbetrieb ForstBW und damit dem Land Baden-Würt- temberg. Die baden-württembergische Umweltministe- rin Thekla Walker war am 11. Oktober 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konn- ten sich die Initiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landesregierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregierung beim geplan- ten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zukunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfluss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Windpark zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Lan- desregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer er- folgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priorität überall in Baden-Württemberg - nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Naturraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig - und der Ausbau grüner Stromerzeu- gung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. „Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu er- halten.“ Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profitieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeugte Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommunen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreibermodelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Zukünf- tig sei die Verfügbarkeit regenerativer Energie auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungs- ort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müss- ten daher jetzt genutzt werden. Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. „Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser.“ Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dia- loggruppe? „Das Land muss hier mit am Tisch sitzen!“ Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forder- ten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog eingebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmä- ßige Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem En- gagement der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. „Wir waren nicht zum „letzten Mal hier!“ Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Di- aloggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für diese In- fo-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württem- berg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@ener- giedialog-bw.de | 0151 10674803. Deutsches Rotes Kreuz Pflegefall Pflege? Zur Zukunft der pflegerischen Versorgung in Deutsch- land Themen: Fachkräftemangel Attraktivität des Jobs Demografischer Wandel Versorgungsformen der Zukunft Wer versogt uns Innovation und Entwicklung Vortrag und Austausch mit Experte Prof. Dr. Maik H.- J. Winter Professor für Gerontologische Pflege RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten Gsund gschwätzt Der Gesundheitstalk des DRK-Ortsverein Weingarten e.V. Freitag, 24.11. 19:30 Uhr DRK in Weingarten St.-Longinus-Str. 8 a Parkmöglichkeiten ggü. im Äußeren Klosterhof Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. November – 26. November 2023 Gedanken zur Firmung: Es gibt einen Platz, den du füllen musst, den niemand sonst füllen kann und es gibt etwas für dich zu tun, das niemand sonst tun kann. (Platon, griechischer Philosoph, 428-348 v. Chr.) Samstag, 18. November 10.00 Uhr Baindt - feierlicher Firmgottesdienst mit Weih- bischof Thomas Maria Renz Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Lena Him- pel, Leana Neb, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Marlene Stör 18.30 Uhr Baienfurt - Gedenkgottesdienst der Blutreiter Baienfurt Sonntag, 19. November - 33. Sonntag im Jahrkreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier - Diaspora Kollekte - Anschließend Totenehrung zum Volkstrau- ertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Alber, Ricco Haller, Alina Michelberger, Sophia Rößner, Marian Schäfer, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Aga- the und Adam Zimmermann, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fi- sche, Elisabeth, Engelbert und Franz Schütz- bach) 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Volkstrauer- tag Diaspora Kollekte 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Dienstag, 21. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 22. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 23. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 25. November 18.30 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt - Hubertusmesse Jugendkollekte Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel († Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Karl Schnell) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Mina 17.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert zu Christkönig mit dem Kirchenchor und der Jugendkantorei Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbischof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbewerber-in- nen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Aus unserer Seelsorgeeinheit kommen zur Firmung: Niklas Alber, Dominik Babic, Fabian Barbat, Minu Ba- tarilo, Bennet Louis Beihl, Joelle-Sophie Braunagel, Ole Buchmüller, Sofia Cosmano, Tyra Elsas, Ida Erb, Giulian Garcias Dos Santos, Luisa Geiger, Jasmin Geilert, Mia Greß, Ricco Haller, Laureen Hartmann, Noemi Hoyer, Noel Francesco Hoyer, Julia Hügel, Ruwen Hund, Xenia Hund, Linus Kaplan, Valentin Koch, Laura Koglin, Julian Kutter, Timo Kutter, Mathis Landthaler, Abel Lechli, Caro- lin Leonhard, Johanna Locher, Noah Mack, Anna Metzler, Julian Mutscheller, David Nick, Fabian Nold, Anna Pink, Lenja Rieger, Tim Rohrbeck, Jule Schad, Rocco Lee Boris Schmid, Leonie Schneider, Benedikt Schurr, Lara Schwarz, Lennard Schwarz, Matteo Sgryska, Jakob Spähn, Teresa Stärk, Sarah Steinmann, Simon Stiefvater, Abiel Stör, Na- muna Straßer, Simon Traudt, Liana Jolie Walter, Philipp Weber, Benjamin Zentner, Larissa Zouplna Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plätze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Missonsfaden Strickstube - Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am Samstag, 02. Dezember 2023 beim Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. November 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Für alle, die sich begegnen wollen - Begegnungscafé Neu! in der X-Zone in Baienfurt Jeden Freitagvormittag können Sie bei einer Tasse Kaffee und Gebäck miteinander ins Gespräch kommen, verschie- dene Kulturen kennen lernen und ihr Deutsch verbessern. Babys und Kleinkinder dürfen mitgebracht werden. Begegnungscafé jeden Freitag 09:00 - 11:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Deutsch-Angebot möglich Ein Projekt des Daikonischen Werks Oberschwaben All- gäu Bodensee in Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt und der evangelischen Kirchengemeinde Gefördert durch Diakonie Württemberg Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Richter- stuhl Christi. 2. Kor 5,10a Freitag, 17. November 16.00 Uhr Baindt Gedenkgottesdienst im Pflege- heim (Pfr. Staudacher + Pfr. Schö- berl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 19. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 09.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökumenische Gedenkfeier auf dem Friedhof Montag, 20. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 22. November Buß- und Bettag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8 in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Donnerstag, 23. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 24. November 19.00 Uhr Baienfurt Benefizkonzert in der Ev. Kirche Sonntag, 26. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch „Der Gerechtigkeit Frucht wird Frie- de sein, und der Ertrag der Gerech- tigkeit wird Ruhe und Sicherheit sein auf ewig.“ - So heißt es, passend zu unserem Wochenspruch, in Jesaja 32,17. Es ist gut, in dieser verrückten Zeit, darauf vertrauen zu können, dass da einer ist, der auch die zur Rechenschaft zieht, die sich durch Gewalt Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und Brutalität dem Zugriff des Rechts entziehen und nur ihren Willen durchsetzen. Es tut gut, sich zu vergewissern, dass Friede, Sicherheit und Gerechtigkeit in Gottes Sinne sind und alle, die sich dafür einsetzen, an seinem Reich mitbauen. Doch der Wochenspruch schaut nicht nur auf die Des- poten in der Welt, sondern einem jeden von uns direkt ins Herz. Bist du bereit, vor Gott für dein Leben Rechenschaft ab- zulegen? Diese Frage bewegt uns an den letzten Sonntagen im Kirchenjahr und lädt uns ein, unser Leben ganz neu auf Gott auszurichten, damit es durch seinen Heiligen Geist jetzt und in Ewigkeit ins Gleichgewicht kommt. Gottes Segen dazu! - M. Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Es sind in diesem Jahr noch drei Termi- ne zu denen wir alle herzlich einladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Freitag, 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus findet, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systematisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verläss- lich ist das Neue Testament? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Er- eignis? Der Journalist nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn un- erwarteten und lebensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. --- Benefiz-Konzert 24. November 19 Uhr Ev. Kirche Baienfurt Kammermusik, Posaunenchor Stefan Braunwarth - Panflöte Thomas Kalkreuth - Gitrarre Amelia Kutz - Gesang Ev. Kirchenchor --- „WAS DIE BIBEL UNS VERSCHWIEG“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag 1. Dezember 19.00 - ca. 21.00 UHR Dietrich Bonhoeffersaal in Baindt (Dorfplatz2/1) Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, was Maria wohl dachte, als plötzlich ein Engel vor ihr stand, oder wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte... In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sa- gen haben. Es hörte, schrieb und liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädago- gin Musikalische Umrahmung auf der Zither: Stefan Breit- weg Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag bietet an November 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Vereinsnachrichten SVB bekommt in der Landesliga weiterhin keinen Fuß auf den Boden SV Baindt - TSV Heimenkirch 0:4 (0:2) Nach der knappen Heimniederlage gegen den FV Olympia Laupheim bei strömendem Regen in der Vorwoche, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den TSV Heimenkirch auf der Klosterwiese - erneut bei strömendem Regen und fast grenzwertigen Platzverhältnissen. Mit einer Umstellung im Vergleich zur Vorwoche - Walser für Geggier - arbeitete sich der SVB anfangs gut in die Partie und brach das ein oder andere Mal über die schnel- len Außen Fischer und Dischl durch; das Abspiel im richti- gen Moment wurde allerdings immer wieder verpasst. Der TSV Heimenkirch zeigte sich auf der Gegenseite dagegen mit der ersten richtigen Chance sofort eiskalt. Nach ei- nem langen Ball drang Rasch mit zu viel Freiraum in den Sechzehner ein und jagte die Kugel durch Walsers Beine in Richtung kurzes Eck. Wetzel rutschte im Baindter Tor etwas unglücklich weg und konnte den möglicherweise haltbaren Ball nicht mehr entscheidend um den Pfosten lenken (22.). Dieser unglückliche Treffer zeigte bei der Baindter Mannschaft Wirkung, wodurch der TSV Heimen- kirch in der Folge die besseren Chancen verzeichnete: Wetzel parierte einen Flachschuss herausragend (32.) und Kronenberger rettete wenig später per Grätsche für Baindts Nummer 1 (36.). Der SVB zeigte sich dennoch en- gagiert, es fehlte allerdings die letzte Durchschlagskraft wie bei Boenkes Kopfball nach Fischers Ecke (27.). Kurz vor der Pause verteilte der SVB dann bereits im November Weihnachtsgeschenke, als ein weiter Schlag von Wetzel postwendend zurückkam und die aufgerückte Baindter Mannschaft entblößte - die Folge war Diems Abstauber zum 0:2, nachdem Wetzel Oelmayers ersten Abschluss noch zur Seite abwehren konnte (40.). Nachdem der SVB eigentlich deutlich verbessert aus der warmen Kabine zurückkam, lud man die Gäste aus dem Allgäu auch im zweiten Durchgang zum Toreschießen ein. Ein Missverständnis zwischen M.Szeibel und Fischer im eigenen Sechzehner resultierte in Fischers Grätsche gegen Oelmayer, welche vom Schiedsrichtergespann als Foul gewertet wurde. Knapp verwandelte den fälligen Elf- meter souverän im linken Eck - 0:3 (53.). Baindts letzter Widerstand war nun gebrochen, wobei Weber nach ver- gebener Torchance in der 57.Minute, zwei Minuten später durch einen Baindter Stockfehler in der Innenverteidigung erneut allein vor Wetzel auftauchen durfte und auf 0:4 erhöhte. In der Schlussphase verpassten Dischl und Tho- ma den Ehrentreffer für den SVB, wodurch es am Ende beim bitteren aber verdienten 0:4 aus Bainder Sicht blieb. Dem SV Baindt fehlt es in den diesen Wochen an Vielem, die Mannschaft bekommt aber vor allem durch mangeln- de offensive Kreativität, defensive Nachlässigkeiten und ein fehlendes Selbstvertrauen in der neuen Liga immer wieder die Grenzen aufgezeigt und bleibt dadurch weiter tief im Tabellenkeller stecken. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (70. Kisanthan Nagarasa), Lukas Walser, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (61. Baba Camara), Daniel Kro- nenberger, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (79. Daniele D´Ercole), Elion Kelmendi (46. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Anes Ramic (Lehr) - Zuschauer: 72 Tore: 0:1 Tobias Rasch (23.), 0:2 Marius Diem (40.), 0:3 Florian Knapp (53. Foulelfmeter), 0:4 Simon Weber (59.) SV Weingarten II - SV Baindt 1:2 (1:1) Bei widrigen Wetterbedingungen startete der SVB II auf dem Weingartener Kunstrasen energisch in die Auswärts- partie und ging nach einer knappen Viertelstunde auch folgerichtig durch Schnez in Führung (13.). Nach einer hal- ben Stunde schaltete die „Zwoite“ allerdings einen Gang zurück und musste so kurz vor der Pause den vermeid- baren Ausgleichstreffer durch Rahmani hinnehmen (38.). Ähnlich wie im ersten Durchgang kam Geggiers Mann- schaft allerdings auch im zweiten Abschnitt wieder besser aus der Kabine, dominierte die Partie weitestgehend und stellte nach einem Eckstoß von Niklas Späth auf Dennis Hecht auf 1:2 (54.). In der Schlussphase warfen die Gast- geber nochmals alles nach vorne, der SVB II verteidigte jedoch aufopferungsvoll, wobei unter anderem Trautwein einmal noch in höchster Not retten musste. Am Ende brachten die Gäste den Sieg aber verdient über die Zeit, wobei sich Trainer Geggier über weite Strecken zufrieden mit der Leistung seiner Truppe zeigte. SV Baindt II: Jan Mohring, Kai Kaspar (69. Kai Kostka), Tobias Trautwein, Jannik Küchler (78. Luca Lauriola), Mo- ritz Gresser, Niklas Späth (74. Dennis Hecht), Dennis Hecht (69. David Krauter), Markus Wöhr (69. Niklas Hugger), Konstantin Knisel (87. Jannik Küchler), Johannes Schnez (80. Marius Hahn), Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 1:1 Mustafa Rahmani (38.), 1:2 Dennis Hecht (54.) Vorschau: Samstag, 18.11 14.30 Uhr: SV Mietingen - SV Baindt Sonntag, 19.11 14.30 Uhr: SV Baindt II - SV Vogt II Juniorinnenfußball D-Juniorinnen Als Sieger des VR-Cups im Bezirk Bodensee ging es für unsere Mädchen am Samstag über Sigmaringen, Balin- gen bis nach Dornhan, wo in deren Stadthalle die Teams aus Sindelfingen, Ofterdingen, Jungingen und Derendin- gen auf uns warteten. Die Mädels aus Sindelfingen waren eine Nummer zu groß für unser Team und wir verloren auch in der Höhe verdient mit 0:3. In den restlichen drei Spielen konnten wir mithalten, Treffer gelangen uns al- lerdings trotz vielzähliger Möglichkeiten keine. So blieb unserem Team, mit einem Punkt aus vier Spielen, leider nur der letzte Platz in einem allerdings sehr gut besetz- ten Hallenturnier. SGM Kressbronn/Langenargen - SGM Baindt-Fronreute 4:4 Nach unglaublicher Schlussphase geht nach den E- und C- nun auch die D- Juniorinnen Herbstmeisterschaft Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an unsere SGM Am Sonntag um 14:00 Uhr stand dann wieder der Sport- platz in Blitzenreute/Staig im Mittelpunkt, denn der Tabel- lenzweite aus Langenargen/Kressbronn war zu Gast und wollte sich mit einem Sieg selbst die Herbstmeisterschaft sichern. Das Spiel war zunächst ausgeglichen und Lea hatte die erste Chance, ihr Team in Führung zu bringen. Auf der anderen Seite patzte dann unsere Torspielerin und ließ einen harmlosen Schuss der Gäste durchrut- schen. Kurz danach konnte die sehr starke „2“ der Gäste mit einem guten Anschluss ins kurze Eck auf 0:2 stellen. Nach der Halbzeit das gleiche Bild mit Chancen auf bei- den Seiten. Die Tore fielen allerdings wieder für die Gäste - 0:4 und bereits 50 Minuten gespielt! Was dann passierte war unglaublich! Maylin gelang kurz nach ihrer Einwechslung mit einem Schuss aus ca. 10m das 1:4 und Lena Alber legte in der 58. Minute das 2:4 nach. Die reguläre Spielzeit war abgelaufen und Haifaa versuchte es noch einmal mit einem Abschluss - Treffer zum 3:4. Der Schiri zeigt nun noch 2 Minuten Nachspielzeit an. Noch ein langer Abschlag von Carla, der Ball kommt zu Hanaa - Schuss - Tor - Spielende. 4:4 Herbstmeister - WAHNSINN MÄDELS !!! B-Juniorinnen FV Bellenberg - SGM Baindt-Fronreute 2:3 (Mi 08.11.23) In der zweiten Pokalrunde des Verbandspokals mussten wir in Bellenberg bei Illertissen ran. Eigentlich wollten wir gegen den Bezirksligisten souverän auftreten, doch die Bellenbergerinnen verteidigten insbesondere im eigenen Drittel sehr geschickt und wehrten unsere Angriffe immer wieder ab. Wir spielten quasi dauerhaft in deren Hälfte, doch die Chancenausnutzung war leider zu ineffizient und so kam es, dass zwei Konter über die extrem schnellen Stürmerinnen zur Pause gar zum 2:0 Rückstand führten. Auf unserer Seite standen da zwar schon zwei Pfosten- schüsse durch Stella, ein Ball von Nora, der soeben noch von der Torfrau von der Linie gekratzt wurde sowie un- zählige Ecken zu buche, die aber leider im Ergebnis nicht zählten. In der Halbzeitpause machen wir uns noch mal Mut und bereits 5 Minuten nach Spielbeginn war es Ta- bea, die mit einem beherzten Schuss ins lange Eck den Anschlusstreffer erzielte. Wir warfen nun alles nach vor- ne, es rollte ein Angriff nach dem anderen, und hinten ließen unsere beiden Innenverteidigerinnen Viviane und Vivienne nichts mehr zu. Wir erarbeiteten uns nun Chan- cen durch Jana, Stella, Carla, bevor uns Marie in der 85. Minute nach einer der unzähligen, allesamt gefährlich getretenen, Ecken von Stella, endlich mit dem Ausgleich erlöste. In der zweimal 10-minütigen Nachspielzeit brachte uns dann Stella in der ersten Hälfte mit einem fulminan- ten Schuss aus 25 Metern unter die Latte in Führung und der Sieg war unser. Ein nervenaufreibendes Spiel, dass wir uns leichter vor- gestellt haben, aber der Pokal schreibt eben eigene Ge- schichten. In der nächsten Runde erwartet uns nun mit dem 1. FC Heidenheim ein sehr attraktiver Gegner und vielleicht gelingt uns dann eine Überraschung. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Vi- vienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Hedda Said, Marie Ar- menat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Carla Schmidt, Sara Jukic SpVgg Aldingen - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Beim Spiel gegen den viertplatzierten Aldingen, wur- den wir bei nasskaltem Wetter kurzfristig auf den neu- en Kunstrasen umgebucht, was uns zunächst verwirrte, doch das war letztlich eher von Vorteil für unsere Technik versierten Spielerinnen. Sie kombinierten von hinten nach vorne und von rechts nach links und hatten bereits in der ersten Viertelstunde zwei hochkarätige Tormöglichkeiten durch Marie nach Hereingabe durch Jana sowie Zuspiel von Hedda. Ebenso sorgte Stella mit wieder extrem gut geschossenen Ecken immer wieder für Gefahr im Straf- raum. Nach ca. 25 Minuten verwandelte Stella dann so- gar eine Ecke direkt, nachdem vorher zwei nur mit Mühe von der gegnerischen Abwehr geklärt werden konnten. Unglücklicherweise landete dann kurz vor der Halbzeit ein Ball unversehens in unserem Netz, so dass wir nur unentschieden in die Pause gingen. Nachdem die Gegnerinnen offensichtlich sehr viel in der Kabine zu besprechen hatten, machten wir uns schon mal auf unserer Hälfte neu warm und legten nach Anpfiff gleich richtig los. Hedda, Tabea oder Sarah kombinierten aus dem Mittelfeld extrem passstark und schnell auf die beiden Außen Jana und Marie und diese wieder zurück in die Mitte. Nach einer geklärten Ecke, bekam Hedda den Ball an der Strafraumgrenze und zog einfach ab in den Winkel. Kurze Zeit später bediente Jana Stella, die mit einem herrlichen Schuss ihren Doppelpack schnürte und für uns den beruhigenden dritten Treffer markierte. Danach gab es noch weitere Chancen, die die Gegnerin- nen abwehrten und so blieb es beim hochverdienten 3:1 Sieg unserer Juniorinnen. Ein Top Spiel unserer Mädels, wenn wir so weiterspielen, klettern wir in der Tabelle weiter hoch. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Laura Schaz, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Hedda Said, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen Frauenfußball SV Kressbronn - SV Baindt 6:0 Zum letzten Hinrundenspiel ging es an den Bodensee zum SV Kressbronn. Leider hatten wir nur eine Spielerin auf der Bank und nachdem bereits beim Aufwärmen unsere Innenverteidigerin Elena mit Verletzung ausfiel, war klar, dass das Spiel extrem schwer wird. Wir mussten dann umstellen, doch dadurch kam extrem viel Unruhe in die Hintermannschaft und gepaart mit einigen individuellen Fehlern, stand es nach 20 Minuten bereits 3:0. Danach fingen wir uns und konnten bis zur Halbzeit weitere Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 gentore verhindern. In der zweiten Hälfte sortierten wir uns nochmal anders und das Spiel wurde merklich besser, allerdings mussten wir trotzdem noch drei Gegentore hin- nehmen, so dass es am Ende, trotz Leistungssteigerung zu einer deutlichen Niederlage kam. Es spielten: Steffi Hämmerle, Julia Klein, Selin Pfefferle, Selinay Tasyürek, Elena Ilka, Rebekka Lins, Selin Turan, Marie Armenat, Lara Herde, Rebecca Butsch, Alina Braun, Mariella Pedrazzoli Beide Jugendmannschaften im Einsatz SG Aulendorf – SV Baindt 5:5 SG Aulendorf 2 – SV Baindt 2 10:0 Der Zufall wollte es, dass wir mit beiden Ju- gendmannschaften am selben Tag ein Aus- wärtsspiel in Aulendorf haben. Ein ausgeglichenes Spiel unserer ersten Jugend endete mit einem für beide Mannschaften verdienten Punkt- gewinn. Jona und Fabian konnten zwei ihrer drei Spiele gewinnen, Felix steuerte einen weiteren Punkt hinzu. Im Doppel waren unsere Jungs leider chancenlos. Dennoch können wir mit dem Punktgewinn durchaus zufrieden sein. In der Tabelle bleiben wir auf dem vorletzten Platz und haben nun am 25.11. ein echtes Abstiegsduell gegen den Tabellenletzten aus Reute. Es spielten: Jona Klein (2:1), Felix Haller (1:2) und Fabian Striegel (2:1) Die zweite Mannschaft hatte gegen das starke Team und den aktuellen Tabellenführer kaum Chancen ein Spiel zu gewinnen. Dem Sieg am nächsten war Pia, die nach zwei gewonnenen Sätzen leider doch noch nach fünf gespielten Sätzen verlor. Aber auch die Doppelpaarung Ricco und Leopold konnte bei ihrer 4-Satz-Niederlage gut mitspielen und hätte mit etwas Glück einen fünften Satz erzwingen können. Alle anderen Spiele gingen mit mal mehr und weniger deutlichen 0:3 Niederlagen verloren. Das macht aber nichts, es kommen auch noch Gegner, bei denen wir besser mitspielen können. Es spielten: Ricco Haller (0:2), Leopold Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) Herren 1 mit erster Saisonniederlage TSG Lindau-Zech - SV Baindt 9:7 Ausschlaggebend für die erste Saisonpleite war die mise- rable Bilanz in den Doppeln, alle vier gespielten Doppel gingen verloren! So mussten wir trotz sieben gewonne- nen Einzeln den Gegnern aus Lindau zum Gesamtsieg gratulieren. Berufsbedingt war Wolfgang Assfalg nicht mit von der Partie, für ihn sprang Robert Nowak ein. Da Lindau-Zech über eine sehr ausgeglichene Mannschaft verfügt, war uns vor Spielbeginn schon bewusst, dass wir im vorde- ren und mittleren Paarkreuz punkten müssen, da es im hinteren Paarkreuz sehr schwer werden würde Spiele zu gewinnen. Und genau so kam es dann auch: Marcel Brückner und Philipp Schwarz dominierten ihre Gegner im vorderen Paarkreuz und konnten alle vier Punkte für Baindt holen. In der Mitte musste Tobias Nowak Schwer- starbeit leisten, um beide Spiele im 5. Satz gewinnen zu können. Nico Scheffold hat aktuell mit einer Formkriese zu kämpfen, konnte aber immerhin in einem Spiel an schon gezeigte Leistungen anknüpfen und dieses gewin- nen. Im hinteren Paarkreuz war für die Gebrüder Nowak, trotz einiger knapper Sätze, leider kein Spielgewinn mög- lich. Durch einen schwachen und vermeidbaren 0:3 Start in den Doppeln mussten wir mit einem 7:8 Rückstand ins Schlussdoppel gehen und hätten uns mit einem Sieg noch ein Unentschieden und einen Punkt retten können. Trotz besserem Spiel als im Eingangsdoppel schafften es Tobias und Marcel leider nicht, das Doppel der Lindau- er zu bezwingen und mussten sich in 4 knappen Sätzen geschlagen geben. Mit dieser Niederlage verlieren wir den Platz an der Ta- bellenspitze und sind nun hinter der 2. Mannschaft aus Amtzell Tabellenzweiter. Nächsten Samstag, am 18.11.2023 um 19 Uhr, folgt das nächste Auswärtsspiel in Meckenbe- uren, bei dem wir uns vor allem in den Doppeln wieder steigern müssen. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (2:0), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (1:1), Thomas Nowak (0:2) und Robert Nowak (0:2) TC Baindt e.V. Saisonabschluss 2023 2019 der letzte gemeinsame Abschluss in geselliger Runde. Nun wollten wir es wieder wagen und luden am 10. November Ver- einsmitglieder und Gäste in die Gaststätte zur Mühle ein. Zur Begrüßung gab es ein Glas Sekt, verfeinert durch kleine Häppchen auf Vereinskosten und anschließend dankende Worte der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke an alle, die sich in der vergangenen Saison im Verein enga- giert haben. Dann wurde das Buffet eröffnet und wir genossen die köstliche Vorspeisenauswahl mit Antipasti, gefüllten Eiern, Salaten, Aufstrichen und versch. Broten. Vor dem leckeren Hauptgang folgten weitere Dankes- worte der 1. Vorsitzenden an ihr Team. Vereinsarbeit mit einem Team, in dem sich jede*r mit ihren/seinen indivi- duellen Fähigkeiten einbringe sowie das harmonische Miteinander - so lasse es sich gut arbeiten. Sie lobte auch die Arbeit des Broschüreteams, das jedes Jahr mit einer ansprechenden und informativen Broschüre den Verein auch nach außen repräsentiere. Vorstandsteam mit Steffi vom Broschüreteam Bevor das Dessertbufett eröffnet wurde, gab es Ehrungen von anwesenden Mitgliedern durch Sibylle und Max Reich, dem 2. Vorsitzenden, für deren 20-, 30- und inzwischen 40-jährige Vereinstreue. Abgerundet wurde der Abschluss durch eine musikalisch untermalte Bildershow mit Fotos der vergangenen Saison. Herzlichen Dank Max für den unterhaltsamen Rückblick! Alles in allem ein gelungener Abend. Ein großer Dank geht an Herrn Kaiser und sein Mühleteam, die durch das her- Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 vorragende Essen in schönem Gasthausambiente dazu beigetragen haben. Inge Fink-Spöri für das Vorstandsteam Auf unserer Vereinswebseite weitere Infos zum Abschluss! Einfach mal vorbeischau- en! ww.tc-baindt.de Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.23 bei Sira Wöhr unter sira.woehr@web.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 09.12.23 statt. Zur Abfahrt treffen wir uns um 12.30 Uhr bei Markus Elbs in Sulpach und fahren nach Gambach zu Familie Wirbel, wo es Würstle und Getränke geben wird. Die Rückfahrt führt dann über den Grünen Berg. Am Abend machen wir einen gemeinsamen Abschluss. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 26.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@ reitergruppe-baindt.de, 0151 53932974) anmelden. Herbstzeit ist Abzeichenzeit Theresa Henzler wurde das Reitabzeichen 5 beim Gut Oberstaig in Berg verliehen. Voraussetzung hierfür war die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sowie einer Dressurreiterprüfung Kl. E und einer Stilspringprüfung Kl. E. Herzlichen Glückwunsch Alisa! Gratulation an Theresa zum bestandenen Reitab- zeichen. Alisa Schnez wurde das Reitabzeichen 4 (Dressurspe- zifisch) beim RFV Wolfegg verliehen. Hierfür war die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, einer Dressur- reiterprüfung Kl. L und das Reiten über Bodenricks Vo- raussetzung. Blutreitergruppe Gottesdienst und Zusammenkunft am Samstag, 2. Dezember 2023 Am Samstag, 2. Dezember 2023 besuchen wir die Vorabendmesse um 18:30 Uhr in der Baindter Kirche, wo ein Messgedenken für unsere ver- storbenen Blutreiterkameraden gehalten wird. Anschlie- ßend wollen wir im Gasthaus „Mühle“ einkehren und uns in gemütlicher Runde rückblickend und vorausschauend austauschen. Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, Mit- glieder, Jugendliche und Ehemalige bitten wir daran teilzunehmen. Alpinteam Baindt Anmeldung für die Veranstaltungen des Alpinteam SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 02.12. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle anderen Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 02. Dezember der Baindter Niko- lausmarkt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkur- se entgegen. Diese sind für 13./14.01. und den 20./21.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 27./28.01. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (www.svbaindt.de) runterladen und voraus- gefüllt mitbringen. Außerdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unse- re Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferien- kurse in der Fasnetszeit und für unser Jugendlager am 15./16.03. anmelden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) statten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den arti- gen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. De- zember wird gebeten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtlichen freuen sich Teil dieser schö- nen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostü- men sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradi- tion aufrecht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Orts- verbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamtlichen Teams mit. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Ausflug zum Repaircafe in Grünkraut In Grünkraut gibt es seit einem Jahr ein gut funktioni- erndes Repaircafe. Und weil man ja das Rad nicht neu erfinden muss, besuchen die Baindter Initiatoren für ein eigenes Repaircafe am 24.11. die Grünkrauter Initiative. So kann man sich inspirieren lassen und sicher wichtige In- formationen mitnehmen. Zudem wird im „Haus der Mitte“ immer sehr leckerer Kuchen angeboten.... Wer also Lust hat, demnächst in Baindt im Rahmen eines Repaircafes kleine Elekroarbeiten, aber auch Holz- und Textilrepa- raturen zu übernehmen, ist herzlich zu diesem Ausflug eingeladen. Wir treffen uns am Freitag, den 24.11. um 15:15 Uhr vor dem Rathaus. Wegen der Anzahl der Sitzplätze bitte bei Antje Claßen melden: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert KIRCHENCHOR UND JUGENDKANTOREI MARIÄ HIMMELFAHRT BAIENFURT Wir möchten Sie herzlich zu unserem gemeinsamen KIR- CHENKONZERT am Sonntag, 26. November 2023 um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt einladen. Zur Aufführung kommen: die Seligpreisungen der Berg- predigt in Liedern für Soli, Chor, Orchester und Piano von Jochen Rieger (*1956) sowie die bekannte Psalmverto- nung für Sopransolo, Chor, Orchester und Orgel von Felix Mendelsohn Bartholdy (1809 - 1847) Psalm 42, “Wie der Hirsch schreit“ das Konzert für Orgel, Orchester und Cembalo von Georg Friedrich Händel (1685-1759) op.7 B-Dur und von Felix Mendelsohn Bartholdy die „Orgelsonate III in A-Dur“ Ausführende: Ingeborg Schöpf, Dresden - Sopran; Lothar Riehmann, Ravensburg - Tenor Carlo Benatti, Mantua/Italien - Orgel Wolfgang Baur, Baienfurt - Piano und Cembalo Orchester aus der Region Leitung: Maria Hummel Eintrittskarten können erworben werden bei. Willi Muschel (Tel.0751/52720, E-Mail: wmuschel@nc-on- line.de oder an der Abendkasse. (15,- €, ermäßigt 12,- €) Kinder bis 12 J. frei Liederkranz Baienfurt Anstehende Termine Volkstrauertag am Sonntag, 19.11.2023, 10:45 Uhr, Friedhof Baienfurt Die „Chorifeen + Friends“ umrahmen musikalisch die dies- jährige Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauer- tages auf dem Friedhof in Baienfurt. Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr, Evangelische Stadtkirche Weingarten Der gemischte Chor „Chorifeen & Friends“ sowie der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt laden zu einem stim- mungsvollen Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr in die Evangelische Stadtkirche in Weingarten ein. Freuen Sie sich auf traditionelle adventliche Lieder bis hin zu modernen Arrangements, zum Beispiel von Coldplay. Umrahmt von Orgelstücken und Glockenge- läut erwartet Sie ein besinnlicher Start in die Adventszeit. Der Eintritt ist frei. Spenden sind bestimmt zur Renovie- rung der Evangelischen Stadtkirche Weingarten. Samstag, 09.12.2023, 18.30 Uhr Abendmesse in St Marä Himmelfahrt Baienfurt Musikalische Begleitung durch den Männerchor des Lie- derkranzes Baienfurt Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwer- behinderte Menschen zu beschäftigen Unternehmen melden bis zum 31. März 2024 ihre Daten an die Arbeitsagentur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwer- behinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen so- wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfü- gung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elekt- ronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Be- schäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Aus- gleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grund- Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 lage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche In- tegrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden. Zur Information: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Beschäfti- gungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Beschäftigungsquote Höhe der Abgabe je für Arbeitgeberinnen Monat und unbesetztem und Arbeitgeber Arbeitsplatz 3 Prozent bis unter 5 Prozent 140,- Euro 2 Prozent bis unter 3 Prozent 245,- Euro unter 2 Prozent 360,- Euro Regelungen für kleinere Betriebe Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jah- resdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwen- det. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplat- zes oder die Förderung eines schwerbehinderten Men- schen mit einem Eingliederungszuschuss. Ausblick: Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 01.01.2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber, die keine schwerbehinder- ten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen. Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen. Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehin- derten Menschen in Ihrem Betrieb informieren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 555520 auf. Gemeinde Baienfurt Kunstausstellung „Ansicht-Landsicht-Durchsicht“ von Katharina Widmaier und Marco Bruckner Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung der Künstler Katharina Widmaier und Marco Bruckner. Vernissage: 24. November 2023, 19 Uhr Laudatio: Kurt Widmaier und Marco Bruckner In all den Jahren ihres künstlerischen Schaffens durch- lief Katharina Widmaier eine sanfte Entwicklung von der Aquarell- und Acrylmalerei bis hin zur Flash-Art, wobei ihre Techniken bis heute durchaus wechseln können. Hatte sich Katharina Widmaier früher eher dem Motto „Farbe ist Leben - Leben ist Farbe“ zugewandt, so ist ihr aktuelles künstlerisches Schaffen hauptsächlich geprägt vom Mystischen, der Weite und der Unendlichkeit der Natur. Auslösende Impulse ihrer Malerei sind das Sehen und das Erleben, Dabei überformt ein inneres Bild das Wahrge- nommene. Die Künstlerin lässt dem Betrachter bewusst Spielräume offen. Nach einer Lehre zum Holzbildhauer widmete Marco Bruckner sich voll und ganz seiner Kunst und ging damit seiner Leidenschaft nach. Seine abstrakten und figürli- chen Werke fanden seitdem immer größere Beachtung in der regionalen und überregionalen Kunstwelt. So nimmt der freischaffende Künstler inzwischen regelmäßig an nationalen und internationalen Ausstellung und Sympo- sien teil. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis zum 19.01.2024 zu sehen und wird auch an den Ad- ventsabenden 15./16. Dezember geöffnet sein. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Konstantin Hummel Dorothee Schraube-Löffler Bürgermeister Leiter Kulturbeirat Kunstkuratorin Skibasar Berg Es ist wieder soweit - er Herbst hat uns fest im Griff und die Berge haben den ersten Schnee. Nun wird es Zeit für die neue Wintersportsaison zu wappnen. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, gut erhaltene Kleidung, Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und einzukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Home- page www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Angeboten werden: Alpin- und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski- Oberbekleidung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kinder Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. An unserer „Schneebar“ gibt`s kühle Getränke und heiße Waffeln! Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Letztes Jahr konnten wir mit den Erlösen aus dem Ver- kauf, folgende soziale Projekte unterstützen: Brennesel, Sonja Reischmann Stiftung, Frauen & Kinder in Not e.V., Tierheim Berg, und noch weitere Einrichtungen. Termin: Samstag, 25. November 2023, von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Warenannahme: Freitag, 24.11.2023 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 24.11.2023 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de ---------- 37. Vogter Adventsmarkt Samstag, 25.11.2023, 11.00 – 19.00 Uhr, in und an der Allgäutorhalle Zum Start in die vorweihnachtliche Zeit lädt der 37. Vogter Adventsmarkt am Samstag, 25.11.2023 zu einem Besuch ein. „Klein aber fein“ stimmen die über 30 Stände in und um die Allgäutorhalle mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, weihnachtlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Für das leibliche Wohl ist durch die Vogter Vereine bestens gesorgt. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm, das für beste Unter- haltung vor allem auch für unsere kleinen Gäste sorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Landratsamt Ravensburg Adventsmarkt in Schloss Achberg Regionale Produkte und stimmungsvolle Musik bei der Veranstaltung des Schlosscafés Am Samstag, 25. November, ab 13 Uhr öffnen sich die Tore des Schlosshofs für einen stimmungsvollen Adventsmarkt. Inmitten von weihnachtlichen Klängen bieten Stände mit handgemachten, regionalen Geschenken die perfekte Ge- legenheit, einzigartige Weihnachtsgeschenke zu finden. In magischer Atmosphäre verwöhnt das Schlosscafés, un- ter der Leitung von Sibylle Bezold, die Besucherinnen und Besucher mit kulinarischen Köstlichkeiten. Und wenn die Dämmerung einbricht, lädt ab 16 Uhr ein gemütliches La- gerfeuer im Schlossgarten zum Verweilen ein. Die Gäste können sich bei einer herzhaften Linsensuppe aufwärmen und einen Becher Glühwein oder Kinderpunsch genießen. Bei sehr schlechtem Wetter muss der Adventmarkt lei- der abgesagt werden. Informationen, ob der Advents- markt stattfinden kann, gibt es tagesaktuell unter www.schloss-achberg.de. Der Adventsmarkt ist eine Veranstaltung des Schlossca- fés. Die Innenräume von Schloss Achberg sind während des Adventsmarktes für die Öffentlichkeit nicht mehr zu- gänglich, da sich das Schloss bereits in der Winterpause befindet. Für Anfragen und weitere Informationen steht Ihnen Sibylle Bezold gerne zur Verfügung: Telefon +49 (0) 151 23959511 oder schlosscafe.achberg@gmx.de Schloss Achberg 88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK-Kurzkur - Wenn nicht jetzt, wann dann? Warum den Winter nicht für eine entspannte Auszeit nutzen und dabei die Gesundheit stärken? Die Sozialver- sicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bie- tet Versicherten mit der LKK-Kurzkur genau die passen- de Möglichkeit. LKK-Kurzkuren werden bundesweit in dafür qualifizier- ten Einrichtungen angeboten. Auf dem Programm ste- hen je nach Kurklinik Nordic-Walking, Herz-Kreislauf- training, Wirbelsäulengymnastik, Muskelaufbautraining, Rückenschule, Autogenes Training, Entspannungsübun- gen, Stressbewältigungsseminare und Ernährungsbera- tung. Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Genehmigung abwarten - dann erst buchen Die LKK erstattet einmal pro Kalenderjahr die Kosten für die Präventionskurse einer LKK-Kurzkur. Wichtig zu wis- sen: Die Kostenerstattung muss vor Kurzkurantritt von der LKK genehmigt werden. Interessierte sollten daher rechtzeitig einen Antrag stellen und erst nach der Geneh- migung einen Termin bei der Kureinrichtung buchen. Die Voraussetzungen für die Erstattung der Kursgebühren sind, dass die Teilnehmenden mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten besuchen und dass die LKK ihnen noch kei- ne anderen Präventionskurse in diesem Jahr bezuschusst hat. LKK-Kurzkuren umfassen drei bis sieben Übernach- tungen. Zur Auswahl stehen Einzel- oder Doppelzimmer sowie Halb- oder Vollpension. Die Kosten für Unterbrin- gung, Verpflegung, Kurtaxe oder andere Leistungen tra- gen die Teilnehmenden selbst. Weitere Informationen zur LKK-Kurzkur, zu den Anbietern und zu den Terminen gibt es online unter www.svlfg.de/ lkk-kurzkuren. SVLFG Landratsamt Ravensburg Online-Vorträge und Workshops unseres Ernährungs- zentrums im November/Dezember Aufgrund großer Nachfrage bietet unser Ernährungszen- trum bei verschiedenen Veranstaltungen Zusatztermine an. Hiermit informieren wir über alle aktuell geplanten Veranstaltungen im November und Dezember. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 22. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Vortrag „Babys ers- ter Brei“. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstel- lung - unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 22. Novem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Buntes Herbstgemüse für graue Tage: Workshop am 29. November in Bad Waldsee So bunt wie die Farben im Herbst, so vielfältig ist das An- gebot an Gemüsesorten zur Haupterntezeit. Gemeinsam mit Referentin Monika Wessle werden im Workshop le- ckere Gerichte aus Fenchel, Rote Bete, Pastinake, Kürbis, Schwarzwurzel, Rosenkohl und Kraut zubereitet und im Anschluss verkostet. Von Suppen, über Aufläufe, Strudel und Blechgerichte bis zu pikanten Kuchen ist alles dabei. Der Workshop findet am Mittwoch, 29. November um 17.30 Uhr in Bad Waldsee, Schillerstraße 34 statt. Der Kostenbeitrag liegt bei 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Bärenstarke Kinderkost - Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 13. Dezember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 13. Dezember um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2023. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 1. Dezember 2023 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de Mitarbeiter (m/w/d) Lösungsherstellung Ravensburg Süd • Vollzeit • Job-ID: 42669 Mit Ihrem pharmazeutischen oder technischen Hintergrund stellen Sie mit größter Sorgfalt Arzneimittellösungen her. Mechaniker (m/w/d) Pharmazeutische Produktion Ravensburg Süd • Vollzeit • Job-ID: 42943 Sie verantworten die Vorbereitung, Bedienung und Überwachung unserer technischen Produktionsanlagen und sorgen für einen störungsfreien Produktionsablauf. 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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. Februar 2023 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 21. Februar 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je- dermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsad- resse postalisch übermittelt. um Uhr am 19.02.2023 10 Kath. Kirche Baienfurt Fasnetssonntag, Alle Bürgerinnen und Bürger von Baindt sind dazu aufgerufen, dem Narrentreiben ein Ende zu setzen und die verantwortlichen närrischen diesjähriges Maskenvertreiben mit anschließendem Narrengericht statt. Die Narrenzunft Raspler bedankt sich bei allen, die für eine gelungene Fasnet 2023 beigetragen haben. * * Anschließend feiern wir mit Euch den Kehraus 2023 in der Schenk-Konrad-Halle. * Am Dienstag, den 21.02.2023 findet um 19 Uhr auf dem Dorfplatz unser “Rechtsbrecher” vor ein “Narrengericht” zu stellen. Narr enm esse bibli sche r Ko stüm verle ih Sei d abei ! Maskenvertreiben mit Narrengericht 2023 Raspler - ratsch, ratsch Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 In der Gemeinderatssitzung am 14.02.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Neugestaltung Ortsmitte Neue Amtsblattrubrik „Neugestaltung Ortsmitte“ Es ist der Gemeinde Baindt ein Anliegen, unsere Bürge- rinnen und Bürger über die Entwicklungen im Zusam- menhang mit der Neugestaltung der Ortsmitte auf dem Laufenden zu halten. Ab sofort finden Sie Hinweise und Informationen zu den Entwicklungen im Fischerareal und am Dorfplatz unter dieser Rubrik. Damit mit der Umgestaltung des Dorfplatzes begon- nen werden kann, sind Baumfällarbeiten notwendig! Im Rahmen der Neugestaltung der Ortsmitte und der damit einhergehenden Sanierung des Dorfplatzes ist die Rodung der Bäume und Sträucher auf dem Dorfplatz unvermeidbar und für Ende Februar 2023 vorgesehen. Sämtliche Baumpflegemaßnahmen (schonende Form- und Pflegeschnitte, Sondermaßnahmen, Fällungen) kön- nen grundsätzlich das ganze Jahr durchgeführt werden, sofern kein Landesrecht, keine Baumschutzsatzung oder keine naturschutzrelevanten Punkte dagegensprechen. Jedoch ist das Fällen oder die Durchführung von Son- dermaßnahmen für Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Sep- tember verboten. Daher müssen die notwendigen Maß- nahmen bis Ende Februar erfolgen. Die Rodungsarbeiten werden vom Bauhof der Gemeinde Baindt ausgeführt. Die Linde im Halbkreis am Bach kann stehen bleiben, die anderen Bäume im Baustellenbereich müssen entfernt werden. Sträucher und Hecken werden im selben Zug auf Stock gesetzt. Auch der Efeu an der Mauer neben und unterhalb der Brücke wird beseitigt. Im Rahmen der Neu- gestaltung werden jedoch wieder viele neue heimische Bäume und Sträucher gepflanzt. Wir sind sehr bestrebt, die Tiere zu schützen sowie die Bäume und Sträucher als Lebensraum zu nutzen. Der Maßnahmenzeitraum be- rücksichtigt die Reproduktionszeit der meisten Tierarten. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 18. Februar und Sonntag, 19. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Februar Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 19. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- für am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 19.02. Schalmeienball SKH 19.02. Narrenmesse Kath. Kirche Bft. 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Zur Information Landkreis Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Personen, die einen Pflanzenschutz Sachkundeausweis besitzen, müssen in einem Dreijahresrhythmus min- destens vier Stunden Fortbildung besucht haben. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu eine 4-stündige Prä- senzveranstaltung an. Die Veranstaltung findet am Montag, 27.02.2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr im Gasthaus Post in Wolfegg statt. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland. Herr Fink (DEULA) gibt praktische Tipps zum TÜV bei Pflan- zenschutzgeräten. Mitarbeitende des Landwirtschaftsam- tes erläutern Änderungen der rechtlichen Vorgaben zum Pflanzenschutzmitteleinsatz. Daneben erhalten Sie Infor- mationen zu neuen Ansätzen in der Ampferbekämpfung und zu Giftpflanzen auf Wiesen und Weiden. Weitere The- men sind die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in Schutzgebieten und die aktuellen Entwicklungen beim Anwenderschutz. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Von 12:00 – 13:00 Uhr ist eine Mittagspause vorgesehen. Die Kosten für Essen und Getränke sind von den Teilnehmen- den selbst zu tragen. Eine Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum ist bis 22.02.2023 zwingend erforderlich per Telefon unter der 0751/85-6010 oder als E-Mail an la@rv.de. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Diakonisches Werk OAB Einfache Unterstützung bei Energiekosten Die vier Kirchen in Baden-Württemberg helfen konkret und mit geringem Aufwand: Kirchensteuer aus Energie- preispauschale fließt direkt an Menschen mit Energienot- lagen – Antragstellung über örtliche Beratungsstellen. Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmer*innen ausgezahlt wur- de, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kir- chensteuer einnahmen. Denn die als Entlastung für die hohen Energiepreise gedachte Zahlung war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Die evangelischen und katholischen Kirchen in Ba- den-Württemberg haben miteinander vereinbart, dass diese Geldmittel vollständig weiter gegeben werden. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diako- nie im Land eingesetzt. Für unsere Region in den beiden Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis sind alle vier Wohlfahrtsverbände ansprechbar: Caritas Bodensee-Oberschwaben Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Diakonie Überlingen-Stockach Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstüt- zung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbe- schäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzu- schlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfas- senden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Deshalb sollten neben den Energiekostenrechnungen auch Bescheide über das Einkommen zur Beratung mit- gebracht werden. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich. In den Beratungsstellen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist un- kompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushal- te jeweils einmalig einen Antrag stellen. Pressemitteilung 08.02.2023 „Wir sind froh, dass die Kirchen mit direkter Unterstützung auf die Menschen in diesen Zeiten zuge- hen“, sind sich die Leitungen der vier Wohlfahrtsverbän- de einig. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugute, die letztlich tatsächlich durch die hohen Energie- kosten in eine Notlage gekommen sind. Die vier Wohl- fahrtsverbände in der Region haben sich miteinander abgestimmt und sind im Austausch zu Fragestellungen rund um die Anträge. Die Fonds der vier Kirchen haben unterschiedliche Namen, dennoch bleibt der Grundge- danke der Gleiche: Menschen in Notlagen zu unterstützen und keine Armutsspirale in Gang zu setzen. Auf der jeweiligen Homepage der vier Wohlfahrtsver- bände finden sich weitere Informationen. Hier ist auch zu finden, wo und wie Kontakt hergestellt werden kann. Interessierte können sich auch direkt an die Sekretariate der Sozialberatung wenden. Kontakt Ewald Kohler, Leiter Caritas Bodensee-Oberschwaben T 0751 3625619, www.caritas-bodensee-oberschwaben.de Petra Demmer, Geschäftsführerin Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. T 07551 830314, www.caritas-linzgau.de Pfarrer Ralf Brennecke, Geschäftsführer Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee T 0751 95223120, www.diakonie-oab.de Gerhard Hoffmann, Geschäftsführer Diakonie Überlin- gen-Stockach T 07551 918990, www.diakonie-ueberlingen.de Mehr Informationen über die Homepage www.diakonie-oab.de DJO-Deutsche Jugend in Europa e. V. Gastschüler aus Mexiko suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Deutscher Schule Mexiko/Guadalajara sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien für den Zeitraum von 05.03. – 24.05.2023. Der Gegenbesuch ist mög- lich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Februar – 26. Februar 2023 Gedanken zur Woche Kehr um – und glaub an das Evangelium, so sagt der Priester am Aschermittwoch, Kehr um! Es bedeutet so viel wie: Wandlung, Besinnung. Guter Gott, begleite mich auf meinem Weg der Wandlung in der Fastenzeit. Maria Radziwon Samstag, 18. Februar 17.00 Uhr Baindt- Taufe von Lisa 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez, Robin Schnez († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 19. Februar – 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit Narren- zunft Henkerhaus und Narrenzunft Raspler Dienstag, 21. Februar Kein Schülergottesdienst - Feien Mittwoch, 22. Februar – Aschermittwoch – Beginn der österlichen Bußzeit 15.30 Uhr Baienfurt - Gottesdienst im Pflegeheim St. Barbara mit Austeilung des Aschekreuzes Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 23. Februar kein Schülergottesdienst - Ferien 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 25. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Leopold Koch, Leana Neb († Kurt Brugger) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lukas 11.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Johanna und Benjamin Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 14. Februar 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de DANKE! Für eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023! In diesem jahr war es uns nach Corona erst- mals wieder möglich, die Sternsingeraktion „in Präsenz“ durchzuführen und den Neujahrs-Segen persönlich in die Häuser zu bringen. Knapp 70 Baindter Kinder waren vom 02. – 05.Januar 2023 als Sternsinger unterwegs, um unter dem Motto „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indone- sien und weltweit“ Spenden zu sammeln. Am 15.02.2023 ging nun offiziell die diesjährige Spendenaktion zu Ende und wir können auf ein sagenhaftes Spendenergebnis blicken. Es ist die stolze Summe von knapp € 13.500,- zu- sammengekommen! Dies haben wir nur geschafft, weil Ihr, liebe Sternsin- ger-Kinder, so motiviert und freudig Euren Dienst getan habt! Danke für Euer engagiertes Mitmachen! Es war eine Freude zu sehen, mit wieviel Herzblut, Motivation und Ausdauer Ihr dabei wart! Auch wenn es anstrengend wurde, habt Ihr Euer Lachen nicht verloren und wart bis zum Ende dabei! Das ist nicht selbstverständlich und wir freuen uns, dass so viele kleine und große Sternsinger in Baindt aktiv waren! Selbstverständlich ist eine solche Aktion ohne viele hel- fende Hände nicht möglich. Ein ganz besonderes Danke- schön geht an dieser Stelle an alle Eltern und HelferInnen. Ohne Ihre Unterstützung beim Vorbereiten, Mitgehen, Mitsingen, Essen herrichten und Gewänder waschen wäre die Durchführung der Aktion in dieser Form nicht möglich. Ganz besonders möchten wir uns zudem bei Herrn Boh- nert bedanken. Er kümmert sich seit vielen Jahren zu- verlässig um das abendliche Zählen der zusammen- getragenen Spenden. Es ist für die Kinder immer etwas Besonderes, wenn sie zusammen mit ihm Ihr Kässchen öffnen und das Geld zählen dürfen. Ein weiteres Dankeschön geht an die Oberministranten für die Gestaltung des Gruppentreffens, die Begleitung der Gruppen, Euren Einsatz als Sternsinger und für all die kleinen Dinge, bei denen Ihr uns während der Aktion unterstützt habt! Ebenfalls danken wir Silvia Berger für die spontane Über- nahme der morgendlichen Aussendung an einem der Aktionstage! Ein weiteres Danke möchten wir den Baindter Geschäften sagen, in denen wir unsere Aufsteller und Werbeplakate auslegen durften. Danke an alle weitern UnterstützerInnen für jede helfende Hand vor und hinter den Kulissen! Nicht zuletzt möchten wir uns bei allen Baindtern bedan- ken, die die Sternsinger so herzlich empfangen und die Aktion mit einer großzügigen Spende unterstützt haben. Danke für jedes offene Haus und jedes offene Herz! Wir schauen auf eine sehr gelungene Aktion 2023 zurück und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Das Organisationsteam Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Herzliche Einladung zur diesjährigen Narrenmesse in Baienfurt unter dem Motto „Biblischer Kostümverleih – Sei dabei!“. Gemeinsam laden die beiden Zünfte „Henkerhaus“ und „Raspler“ zu diesem närrischen Gottesdienst ein. Fasnetssonntag, 19.02.203, 10.00 Uhr, kath. Kirche Bai- enfurt Kleine und große Narren dürfen gerne verkleidet in die Kirche kommen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Baienfurt: Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefo- nischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Aschermittwoch - Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravensburg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fas- tenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den anderen. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveran- staltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wo- chen Online weiter gestalten. Wir werden neues auspro- bieren, uns gegenseitig motivieren und gemeinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@ blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Geben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Wortgottesdienstleiter, - leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Gesundheitsfürsorge – gut mit Rückschlägen umgehen Einladung an alle Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde, Donnerstag, 9. März, 18:30, Bischof-Sproll Saal Baindt. Themenabend zur Gesundheitsfürsorge Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Bastelworkshop im Frauenbund Liebe Frauen der Gemeinden Baienfurt und Baindt, Der Bastelworkshop geht weiter. Dieses Angebot ist an alle Frauen, Mitglieder und Nichtmitglieder gerichtet. Basteln ist eine wertvolle Beschäftigung, von der Menschen aller Altersklassen in vielerlei Hinsicht profitieren. Verschiedene Dinge zu basteln macht nicht nur Spaß, sondern es fördert die Kreativität, die Feinmotorik und das Konzentrationsvermögen. Basteln hilft auch beim Stressabbau und entspannen. Also, wer bastelt mit? Wer will von den vielen Vorteilen des Bastelns profitieren? Unser nächster Workshop startet am Samstag, 4.3.2023 von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr im Raum des Frauenbundes im kath. Gemeindehaus (bitte Hintereingang benutzen). Thema: Osterdeko Bitte mitbringen (sofern zuhause eh schon vorhanden): • Tonkarton • Schleifen und Bändchen • Ostergras • Unkostenbeitrag zwischen 5 bis 7 Euro Alle Materialien können auch vor Ort bei unserer Referen- tin Viktoria Schirrmacher-Wiedenmann erworben werden. Wir bitten um Anmeldung bis zum 1. März 2023 bei Ur- sula Stärk Tel. 0751-5579004 oder per E-Mail staerk@ intratec.team. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Erlebnisse und Bastelerfahrungen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Einladung Donnerstag, 23.2.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei May- er, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters. Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladungen gelten auch für Nichtmitglieder. Vortrag mit dem „Lions Club“ Herrn Dr. Bernd Kaminski, Baindt am 15.3.2023 um 19.00 Uhr „WE SERVE“ (Wir dienen) ist das Motto der Lions weltweit seit über 100 Jahren. Menschen mit unterschiedlichen beruflichen und persön- lichen Hintergründen kommen regelmäßig in den Lions Clubs freundschaftlich zusammen, um regionale und an- dere Probleme anzugehen. Der Lions Club kümmert sich um Gesundheitsprävention, Drogen- und Gewaltpräven- tion schon in den Grundschulen. Sehstörungen und Blind- heit sind Schwerpunkte der ehrenamtlichen Arbeit in vie- len Ländern. Wir laden alle Frauen und Männer herzlich ein, bei die- sem interessanten und wichtigen Vortrag dabei zu sein. OEKUMENE EINLADUNG ZUM WELTGEBETSTAG AM 3. März 2023 19.00 Uhr in der ev. Kirche Baienfurt anschließend Feier im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6. Für alle Frauen aller Altersgruppen und aller Konfes- sionen Taiwan steht im Mittelpunkt des Weltgebetstages. Unter dem Motto „Glaube bewegt“ machen Taiwaner- innen auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam. Sie- he Artikel im neuen „engagiert“ auf Seiten 20 bis 24 des KDFB. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. Februar 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Glaube bewegt Zum Weltgebetstag 2023 aus Taiwan Das ist das diesjährige Motto des Weltgebets- tags der Frauen, der am Freitag, den 3. März 2023 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottes- dienst um 19:00 Uhr in der evangelischen Kirche. An- schließend wollen wir im katholischen Gemeindehaus zusammen feiern, erstmalig wieder seit den Einschränkun- gen der Pandemie. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Rund 180 km trennen Taiwan vom chinesischen Festland. Doch es liegen Welten zwischen dem demokratischen Inselstaat und dem kommunistischen Regime in China. Die Führung in Peking betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz und will es „zurückholen“ – notfalls mit militäri- scher Gewalt. Das international isolierte Taiwan hingegen pocht auf seine Eigenständigkeit. Als Spitzenreiter in der Chip-Produktion ist das High-Tech-Land für Europa und die USA wie die gesamte Weltwirtschaft bedeutsam. Seit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine kocht auch der Konflikt um Taiwan wieder auf. In diesen unsicheren Zeiten haben taiwanische Christin- nen Gebete, Lieder und Texte für den Weltgebetstag 2023 verfasst. Am Freitag, den 3. März 2023, feiern Menschen in über 150 Ländern der Erde diese Gottesdienste. „Ich habe von eurem Glauben gehört“, heißt es im Bibeltext Eph 1,15-19. Wir wollen hören, wie die Taiwanerinnen von ihrem Glauben erzählen und mit ihnen für das einstehen, was uns gemeinsam wertvoll ist: Demokratie, Frieden und Menschenrechte. Die Hauptinsel des 23 Millionen Einwohner zählenden Pa- zifikstaats ist ungefähr so groß wie Baden-Württemberg. Auf kleiner Fläche wechseln sich schroffe Gebirgszüge, sanfte Ebenen und Sandstrände ab. Über 100 kleine Ko- rallen- und Vulkaninseln bieten einer reichen Flora und Fauna Lebensraum. Bis ins 16. Jahrhundert war Taiwan ausschließlich von indigenen Völkern bewohnt. Dann ging die Insel durch die Hände westlicher Staaten sowie Chinas und Japans. Heute beherbergt Taiwan eine vielfältige kulturelle und sprachliche Mischung. Nur etwa 2% der Bevölkerung gelten als Indigene. Der Konflikt zwischen der Volksrepublik China und Taiwan geht zurück auf den chinesischen Bürgerkrieg zwischen 1927 und 1949. Damals flohen die Truppen der national- chinesischen Kuomintang vor den Kommunisten nach Taiwan. Es folgte nicht nur der wirtschaftliche Aufschwung als einer der „asiatischen Tiger-Staaten“, sondern auch die Errichtung einer Diktatur. Nach langen Kämpfen en- gagierter Aktivisten z.B. aus der Frauenrechts- und Um- weltbewegung fanden im Jahr 1992 die ersten demokra- tischen Wahlen statt. Heute ist Taiwan ein fortschrittliches Land mit lebhafter Demokratie. Gerade die junge Generation ist stolz auf Errungenschaften wie digitale Teilhabe, Meinungsfreiheit und Menschenrechte. Der hektische Alltag in den High- tech-Metropolen wie der Hauptstadt Taipeh ist geprägt von Leistungsdruck, langen Arbeitstagen und steigenden Lebenshaltungskosten. Und doch spielen Spiritualität und Traditionen eine wichtige Rolle. Die meisten Taiwaner praktizieren einen Volksglauben, der daoistische und buddhistische Einflüsse vereint. Zen- trum des religiösen Lebens sind die zahlreichen bunten Tempel. Christen machen nur vier bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag. Zum Weltgebetstag rund um den 3. März 2023 laden uns Frauen aus dem kleinen Land Taiwan ein, daran zu glauben, dass wir diese Welt zum Positiven verändern können – egal wie unbedeutend wir erscheinen mögen. Denn: „Glaube bewegt“! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Sonntag, 19. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 20. Februar Keine Kirchenchorprobe Sonntag, 26. Februar Invocavit 10.30 Uhr Baindt!!!! Gottesdienst im Dietrich- Bonhoef- fer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer- Saal ------------------- Gedanken zum Monats- spruch Sara aber sagte: Gott ließ mich lachen. Gen 21,6 (Monatsspruch für Februar) Lachen kann etwas sehr Be- freiendes haben, wenn es von Herzen kommt. Es senkt den Stresspegel, nimmt die Anspannung und verbindet Menschen. Zuerst lachte Sara, als sie Unglaubliches mithörte, Dinge, die ihre Erwartungen so sehr überstiegen, dass sie es für einen Witz hielt. Doch Gottes Zusage nimmt selbst ihre berechtigten Zwei- fel auf: Ihr Sohn soll den Namen „Jitzchak“ tragen – Isaak – „er wird lachen“. Aus einem ungläubigen Lachen wird ein erleichtertes, freudiges Lachen, weil Sara merkt: Gott hat mich gnädig angeschaut. – Er gibt mir einen Grund, mich über mein Leben zu freuen! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viele Gelegenheiten, um von Herzen lachen zu können – und Gott damit für die guten Überraschungen des Lebens zu danken! Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------------------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmit- tag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ------------------- Einfache Unterstützung bei Energiekosten Die vier Kirchen in Baden-Württemberg helfen konkret und mit geringem Aufwand: Kirchensteuer aus Energie- preispauschale fließt direkt an Menschen mit Energienot- lagen - Antragstellung über örtliche Beratungsstellen. Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmer*innen aus- gezahlt wurde, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kirchensteu- er einnahmen. Denn die als Entlastung für die ho- hen Energiepreise gedachte Zahlung war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Die evan- gelischen und katholischen Kirchen in Baden-Württem- berg haben miteinander vereinbart, dass diese Geldmit- tel vollständig weiter gegeben werden. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diakonie im Land einge- setzt. Für unsere Region in den beiden Landkreisen Ra- vensburg und Bodenseekreis sind alle vier Wohlfahrts- verbände ansprechbar. Caritas Bodensee-Oberschwaben Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Diakonie Überlingen-Stockach Einen Antrag auf Energieabhilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstüt- zung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Renter, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbe- schäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzu- schlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfas- senden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Deshalb sollten neben den Energiekostenrechnungen auch Bescheide über das Einkommen zur Beratung mit- gebracht werden. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich. In den Beratungsstellen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist un- kompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen. „Wir sind froh, dass die Kirchen mit direkter Unterstützung auf die Menschen in diesen Zeiten zugehen“, sind sich die Leitungen der vier Wohlfahrtsverbände einig. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugut, die letzlich tatsächlich durch die hohen Energie- kosten in eine Notlage gekommen sind. Die vier Wohl- fahrtsverbände in der Region haben sich miteinander abgestimm tund sind im Austausch zu Fragestellungen rund um die Anträge. Die Fonds der vier Kirchen haben Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 unterschiedliche Namen, dennoch bleibt der Grundge- danke der Gleiche: Menschen in Notlagen zu unterstützen und keine Armutsspirale in Gang zu setzen. Auf der jeweiligen Homepage der vier Wohlfahrtsver- bände finden sich weitere Informationen. Hier ist auch zu finden, wo und wie Kontakt hergestellt werden kann. Interessierte können sich auch dierekt an die Sekretariate der Sozialberatung wenden. Kontakt Ewald Kohler, Leiter Caritas Bodensee-Oberschwaben Tel. 0751 3625619, www.caritas-bodensee-oberschwa- ben.de Petra Demmer, Geschäftsführerin Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Tel. 07551 830314, www.caritas-linzgau.de Pfarrer Ralf Brennecke, Geschäftsführer Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Tel. 0751 95223120, www.diakonie-oab.de Mehr Informationen über die Homepage www.diakonie-oab.de ------------------- Der Kreative Montag startet wieder durch Aber zuvor wollen wir unsere im letzten Jahr entstande- nen kreativen Werke ausstellen. Dazu laden wir herzlich am 25. und 26. Februar 2023 ein. Februar 25. und 26.2 : Ausstellung: „Mal sehen, was in uns steckt!“ 27.2.: G. Hillmayr: „Schnee -weiß“ Aquarell März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enkaustik“ 13.03.: A. Weber: „ Stein an Stein – buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „ Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bema- len!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „ Heuherz mit Kräutern“ April 03.04. : A. Weber: „Kleine Osterhäschen – geschickt ge- strickt!“ 17.04. P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04. W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ – Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“-(Papeterie) 15.05. H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giaco- metti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Einladung zur Ausstellung „Seht her, was in uns steckt“ Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1. Samstag, 25. Februar 2023 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023 10:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr ------------------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Bericht der Abteilungsversammlung 2023 Am 19.01.2023 fand die diesjährige Ab- teilungsversammlung statt. Zunächst berichtete der Abteilungsleiter Martin Marcinkowski auf die aktuellen Plat- zierungen der Mannschaften nach der Vorrunde und ging auf die Veranstaltungen von 2022 (Grillfest und Weihnachtsfeier) kurz ein. Er blickte danach auf seine 6-jährige Tätigkeit als Abteilungsleiter zurück und gab seinen Rücktritt bekannt. Danach wurde der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem „positiven Geschäftsjahr“ 2022 sprechen. Größ- ter Ausgabenposten waren die Anschaffung der neuen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Trikots. Im Anschluss berichtete Philipp Schwarz von der Jugendarbeit sowie dem Sommerferienprogramm vom letzten Jahr. Dieses war wieder sehr erfolgreich. Ca. 5-7 weitere Jugendliche konnten wir dadurch dazugewinnen. Aktuell gibt es 2 Jugendmannschaften. Montags kommen ca. 15 Jugendliche ins Training. Donnerstags kann ins Erwachsenentraining kommen wer möchte. Im Januar fand am 2. Samstag eine Vereinsmeisterschaft mit den Eltern statt. Dies war eine tolle Veranstaltung die allen sehr gefallen hat.Anschließend wurden die Ausschuss- mitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Ein besonderer Dank geht nochmals an Martin für seine Arbeit als Abteilungsleiter, die er stets gewissenhaft und vertrauensvoll übernommen hat. Neu und einstimmig gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr sowie der Abteilungsleiter auf zwei Jahre: - Abteilungsleiter Tobias Nowak - stellvertr. Abteilungsleiter Martin Marcinkowski - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Öffentlichkeitsarbeit Lisa Schiedel - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Der Hüttenaufenthalt findet vom 08. bis 11.06.2023 wieder im Ravensburger Haus statt. Weitere Infos dazu folgen in den nächsten Wochen. Die Versammlung wurde mit einem leckeren Wurstsalat ab- geschlossen. 2. Jugendmannschaft ohne Punktgewinn SV Baindt II –SV Bergatreute II 0:10 Gegen das starke und deutlich ältere Team aus Bergat- reute konnte unsere 2. Jugendmannschaft nur Erfahrun- gen sammeln. In der Vorrunde starteten die Bergatreuter noch eine Klasse höher und hätten zur Rückrunde wohl in die stärkere Gruppe der Kreisliga B eingestuft werden sollen. Letztendlich blieben wir im ganzen Match ohne Satzerfolg, was gegen dieses Team aber keine Schande ist. Es kommen in den nächsten Spielen noch Gegner, die ebenfalls mehrere Anfänger in ihren Reihen haben und eher unsere Kragenweite sind. Dafür konnten wir sehen, dass wir im Training weiter an den Aufschlägen arbeiten müssen und einfach noch mehr Spielpraxis brauchen. Dann werden sich mit der Zeit auch Erfolge einstellen. Es spielten: Benjamin Michelberger (0:2), Valentin Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) 9:4 Sieg im Spitzenspiel gegen Weingarten II SVW Weingarten II - SV Baindt 4:9 Zum absoluten Topspiel der Bezirksliga kam es am ver- gangenen Samstag in der Weingärtner Promenaden- turnhalle. Beide Mannschaften traten in Bestbesetzung und mit insgesamt ca. 20 Fans an, was die Bedeutung der Partie nochmals hervorhebt. Wir starteten überragend in den Doppeln mit einem kon- zentrierten Sieg unseres Spitzendoppels Marcel Brückner/ Tobias Nowak und zwei umkämpften 5-Satz-Siegen von Philipp Schwarz/Thomas Nowak und Nico Scheffold/ Frank Markwart. Diese 3:0 Führung gab uns ordentlich Rückenwind und setzte die Weingärtner früh unter Druck. In den Einzeln bestätigte Marcel seine derzeit gute Form mit einem glatten 3:0 Sieg, während Philipp gegen die Nummer 2 der Gäste Uwe Pan