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Amtsblatt_2023_03_17_KW11.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. März 2023 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Frühlingsmarkt Für die Kinder Bastelstube | Edelsteinsuche Kinderkaufladen | Puppenspiel Duftseife herstellen Verkauf Mineralien & Edelsteine | Gefilztes Bücher | Postkarten & Spiele Makramee-Schmuck Cafeteria Selbstgebackenes süß & deftig (auch zum Mitnehmen) Sonntag, 26. März 2023 | von 14 bis 17 Uhr Waldorfkindergarten Baindt | Erlenstraße 9 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Tag des Wassers am 22.03.2023 – Motto „Accelerating Change“. Leitungswasser statt Flaschenwasser Der internationale „Tag des Wassers“ findet jedes Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erinnert daran, dass saube- res Wasser eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2023 steht unter dem Motto: „Accelerating Change“ - Leitungswasser statt Flaschen- wasser. Mit diesem Jahresthema wollen die Vereinten Nationen weltweit auf den Transport von Trinkwasser aufmerksam machen. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Die elementare Bedeutung des Grundwassers als unver- zichtbare Ressource und Teil des Wasserkreislaufs und die Belastungen, denen es durch menschliche Tätigkeiten und zunehmend durch den Klimawandel ausgesetzt ist, sind vielen Menschen nicht wirklich präsent und bewusst. Aus diesem Grund und im Hinblick auf den bevorstehenden Wandel rücken die Vereinten Nationen die Bedeutung und den Wert unseres kostbaren Grundwassers wieder stärker ins gesellschaftliche sowie politische Bewusstsein. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geologen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimension entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Wasser- schutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landratsamt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und Einwendungen im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächenna- her mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasser- schutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realis- tischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Baienfurt/Baindt, 17.03.2023 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Zum Tag des Wassers 2023 Der 22. März ist seit 1992 alljährlich der Weltwassertag. Das Motto des Weltwassertages 2023 der Vereinten Nati- onen (UN) ist: „Accelerating Change“. Es geht darum, Lei- tungswasser statt Flaschenwasser zu trinken. Das sollte vor allem uns in Deutschland relativ leicht fallen, da unser Trinkwasser höchsten Anforderungen genügt. Allerdings vergeht derzeit kaum eine Woche, in der nicht das The- ma Wasserknappheit in Deutschland und Europa in den verschiedensten Medien diskutiert wird. Ungewöhnlich für diese Jahreszeit sind die sehr niedrigen Flusswasser- stände, wobei aufgrund der wiederum geringen Winter- niederschläge für die nächsten Wochen kaum Besserung in Sicht ist. In Deutschland ist Grundwasser die wichtigste Ressource für die Trinkwasserversorgung. Grundwasser wird in ers- ter Linie durch versickernde Niederschläge während des Winterhalbjahres gebildet. D.h. fallen die Niederschläge in den Monaten November bis April gering aus, erholen sich die Grundwasserstände nicht ausreichend. Trotz aller Besorgnis, unsere Region ist nach wie vor ein Grundwas- sereldorado. Anderen Regionen, auch in Süddeutschland, geht es nicht so gut. Umso mehr gewinnen die Regionen mit einem hohen Grundwasserdargebot an Bedeutung und werden zunehmend auch Verantwortung für die wasserärmeren Gebiete übernehmen müssen. Insofern ist es mehr als verstörend, dass der Altdorfer Wald mit seinem Wasserreichtum für den Kiesabbau herhalten soll. Trinkwasser muss entsprechend der Trinkwasserverord- nung rein und genusstauglich sein. Noch ist das Grund- wasser aus dem Altdorfer Wald nahezu frei von anth- ropogenen Einflüssen und ohne jede Aufbereitung dem Motto des diesjährigen Weltwassertages entsprechend unser Lebensmittel Nummer 1. Mit jedem weiteren Eingriff wird dieses hohe Gut mehr aufs Spiel gesetzt. „Auszüge aus einem Text von Dr. Hermann Schad“ Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 29.11.2022 folgende Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.349.800 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.349.800 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätig- keit von 1.185.000 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätig- keit von - 1.185.000 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-be- darf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 225.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 225.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Fi- nanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.062.410 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 225.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 29. November 2022 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit von Montag, den 20.03.2023 bis Dienstag, 28.03.2023 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 02.03.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittle- res Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 09.03.2023 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Online-Gewerbemeldungen Sie möchten Ihr Gewerbe an- / ab- oder ummelden? Dann können Sie das ganz bequem online machen. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich unserneues On- lineportal auf unserer Homepage (www.baindt.de) oder diesen QR-Code Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Mittwoch, 29. März bis Freitag, 31. März 2023 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden im Januar 2023 ausgegeben. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt 96 € für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hun- dehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfer- tig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nach- kommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwie- senschule Flurstück 953, neben der bestehenden Cont- aineranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungs- planes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen.Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erwei- terung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwi- schen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Fir- mengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zu- rückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen klei- neren Bauplatz mit 1.130 m². Nach § 92 der Gemeindeord- nung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögens- werten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130 m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/ m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräu- me für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorf- platz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsauf- träge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der För- derung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Quali- tätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stel- lenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträ- ger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwie- senschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozi- alarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bis- her belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozi- alarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möch- te, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Ge- samtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klos- terwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier „kein weiter so“ des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstands- sitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen be- finden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemein- detags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommuna- len Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden-Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden-Württem- berg, der Sparkassenverband und der Genossenschafts- verband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Würt- temberg und stellt sich hinter die Forderungen des Po- sitionspapiers und des offenen Briefes an die Landesre- gierung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhal- tebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbege- biets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche ande- ren Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in un- mittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebau- ungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgese- hen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Trä- ger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregun- gen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stel- lungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans „6. Änderung und Erwei- terung - GE Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus be- schlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwä- gungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderun- gen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebau- ungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Sat- zungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie die drei kommunalen Kinderta- gesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszei- ten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kin- dergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausfor- derungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich ge- fördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszu- weisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtun- gen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Tierarzt Samstag, 18. März und Sonntag, 19. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. März Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 19. März Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2023 Am Donnerstag, 23. März 2023 von 11.00 - 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de oder unter www.baindt.de (Rubrik Rathaus&Bürgerservice/Abfal- lentsorgung/Problemstoffsammlung). Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszu- wählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Lösungsmittel, Klebstoffe, Säu- ren Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Das Formular ist abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 25. März 2023 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 31. März 2023 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Am Karfreitag 07. April 2023 bleibt die Kompostieran- lage geschlossen. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Terezija Salaj feierte am 12. März 2023 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 17.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum SV 18.+19.03. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, die Eltern unseres Kindergartens bas- teln in diesem Jahr wieder viele Pal- men, die am Palmsonntag auf dem Dorfplatz und vor der Kirche verkauft werden. Dafür benötigen sie eine große Menge an grü- nen Zweigen zum Kranzen. Möglich sind Thuja, Buchs, Lorbeer, Efeu, Weidenkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind sehr dankbar dafür! Das Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Grünzeug kann am Montag, den 27. März und Dienstag, den 28. März bei uns im Kindergarten (Lilienstr. 2) abge- geben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Schon jetzt ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Herzlichen Dank an das Basar-Team!! Liebes Basarteam, wir möchten uns für die Spende für unsere Kindergar- ten-Krippenkinder bedanken. Viele Spiele, Puzzle, Bil- derbücher konnten wir Dank ihrer großzügigen Spende aussuchen. Auch wichtige Wechselkleidungen, die im Kin- dergarten verbleiben, konnten wir uns aussuchen. Im Namen unserer Kinder sagen wir ein herzliches Dan- keschön! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Vortrag von Johannes Kreutle Am vergangenen Donnerstag, 9.3.2023, freuten sich unsere beiden dritten Klassen über den Besuch von Johannes Kreutle. Er besprach mit den interessierten Kindern die Aufgaben einer Gemeinde und informierte sie über die Aufgaben des Gemeinderats. Im Anschluss konnten die Kinder ihr neu erworbenes Wissen in einem Rollenspiel gleich anwenden. So wurden neben der mög- lichen Wandfarbe im geplanten Neubau der Schule auch eine Änderung der Straßenbeleuchtung diskutiert. Das Abstimmen über die Beschlüsse durfte zum Ende der inszenierten Gemeinderatssitzung natürlich nicht fehlen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Johannes Kreutle für seinen Besuch und seine Bereitschaft, uns als Experte über den Gemeinderat zu informieren. Klasse 3a und Klasse 3b Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Information Informationsveranstaltungen des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Gemeinsamer Antrag 2023 Das Landwirtschaftsamt informiert über den Gemeinsa- men Antrag 2023. Erstmals seit der Corona-Pandemie bieten wir auch wieder Präsenzveranstaltungen an. Durch die neue EU-Förderperiode haben sich grundlegende Vorgaben geändert. Inhalt der Veranstaltungen sind die neuen Förderprogramme und Regelungen, die Beantra- gung im System FIONA sowie wichtige Hinweise rund um den Gemeinsamen Antrag. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt: - Mittwoch, 22. März 2023 um 14:00 Uhr Online - Donnerstag, 23. März 2023 um 19:30 Uhr Online - Mittwoch, 29. März 2023 um 14:00 Uhr in Blitzenreute, Dorfgemeinschaftshaus - Donnerstag, 30. März 2023 um 20:00 Uhr in Wolfegg, Gasthof zur Post - Dienstag, 04. April 2023 um 20:00 Uhr in Leutkirch, Dorfhalle Urlau Den Zugangslink zu den Online-Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts unter www.rv.de/ aktuelle-veranstaltungen-la. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. März - 26. März 2023 Gedanken zur Woche: Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 18. März 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Bußfeier mit Eucharistiefeier Sonntag, 19. März - 4. Fastensonntag - Laetare 10.00 Uhr Baindt - Bußfeier mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Lena Himpel, Anton Pink, Anton Strehle († Josefine Heine, Josef Jerg, Leokadia und Josef Malsam, Angela und Hygienius Tho- malla, Pia und Georg Späth, Hermann Heik, Margarete und Albert Vollmer, Karl Bohner) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Matthias Dienstag, 21. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 22. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Kurt Elbs mit Angehörigen) Donnerstag, 23. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Ab 15.30 Uhr Baindt - Erstbeichte für die Erstkommuni- onkinder und Gewandausgabe 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Isa Perugino) Samstag, 25. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Klara und Johannes Merk, Familie Gisi, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan) Sonntag, 26. März - 5. Fastensonntag (Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier zusammen mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Beichtgelegenheit: Baienfurt, Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Bußfeier: Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Altkleidersammlung, Samstag, 25. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 25. März wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/die Kirchenpfleger/in durch das Ka- tholische Verwaltungszentrum. Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z. B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Antisemitismus im Kreuzweg von 1931/32 in Baienfurt? Dieser Frage geht Bernhard Staudacher in einem Vortrag in Bildern nach. Dienstag, 21. März 2023, 19.30 Uhr im kath. Gemeinde- haus, Bergatreuter Straße 6, Baienfurt. Pfarrer Stau- dacher hat dazu eigens Skizzen und Aufzeichnungen des Künstlers Alois Schenk (†1949) in seinem Atelier gesich- tet und ausgewertet. Ziel dieses Abends ist es, eine erste Antwort auf diese bedrängende Frage zu finden, um in einem zweiten Schritt Lösungen zu suchen, wie wir heute mit diesen teilweise anstößigen Darstellungen angemes- sen umgehen können. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibeltagen dabei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 30,-- Euro, 2. Kind 20,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen ... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Neues Liederbuch „God for you(th)“ für Neue geistli- che Lieder Beim Jugendgottesdienst am vergangenen Samstag konnte zum ersten Mal aus den neu angeschafften Lie- derbüchern gesungen werden. Über 700 neue und bereits bekannte Lieder sind darin zu finden. Damit stellt es eine gute Ergänzung zum Gotteslob dar. Gerade für Fami- lien- und Jugendgottesdienste bietet es das passende Repertoire und einen guten Mix an relativ einfachen aber auch herausfordernden Liedern. Manche Arrangements sind sogar zwei- oder mehrstimmig abgedruckt, so dass sie sich gerade auch für die Chorarbeit gut eignen. Wir laden alle Gemeindemitglieder ein, das neue Liederbuch in Ruhe durchzublättern und bei den jeweiligen Gottes- diensten beherzt mitzusingen. Herzliche Einladung Nacht des Wachens Für alle Kinder ab der 3. Klasse Gründonnerstag, 6. April 2023 Beginn nach dem Godi: 20.15 Uhr Gemeindehaus in Baienfurt Ende 24 Uhr Villa Kunterbunt, Marsweiler Str. 24, Baindt Nach anschließendem Film - ca. 1:30 Uhr Gemeinsames Abendmahl Spannende Geschichten Tolle Workshops und Spiele Fackel-Nachtwanderung Du bist dabei? Dann melde dich jetzt mit einer kurzen Whatsapp-Nach- richt an! Laura Kurz, 0176 52048852 (Baindt) Laura Kapler, 01851 853379246 (Bai- enfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 2. April ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. März 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 19. März 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Das verlorene Schaf Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Vortragsveranstaltung. Die Vorstandschaft vom Förderverein für das Pflege- heim St. Barbara und weitere ortsansässige Vereine der Gemeinde Baienfurt laden herzlich ein zur Vortragsver- anstaltung. VORSICHT ABZOCKE! - Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravensburg - Referat Prävention Donnerstag, 23. März 2023 um 14:30 Uhr im evang. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt Eintritt: frei Ältere Menschen in Deutschland sind erfreulicherweise insgesamt viel seltener von Kriminalität betroffen als jüngere. Senioren verhalten sich meist umsichtig und le- ben entsprechend sicher. Dennoch gibt es Bereiche und Situationen, in denen auch ältere Menschen Risiken aus- gesetzt sind. Dort, wo sie so etwas gar nicht erwarten: an der Haus- oder Wohnungstüre, in der eigenen Wohnung oder auch am Telefon, im Internet oder am Bankautomat. Das Ziel der Täter ist dabei stets das gleiche: durch Tricks und Täuschungen an Geld oder Wertgegenstände älterer Menschen zu gelangen. Aufklärung und Information ist der beste Weg um sol- che Straftaten zum Nachteil älterer Menschen zu ver- hindern. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Diese Einladung richtet sich an ALLE Seniorinnen und Senioren sowie interessierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Betrug, erfahren möchten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Für die Planung einer kurzen Kaffeepause bitten wir um Anmeldung unter: Tel. 0751 51462 oder annosch@gmx. de. Anmeldung gerne auch von Kleingruppen und Ver- einigungen. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Reinhard und Marita Börner Der viel gepriesene Liedermacher und Gitarrist Reinhard Börner und seine Frau Marita werden uns ein abwechs- lungsreiches Programm mit himmlischer Gitarren- und Harfenmusik bieten. Das Konzert beinhaltet wunderba- re Folk- und Choralmelodien, sowie Lieder aus der Feder von Reinhard Börner selbst. Dabei laden viele Stücke zum Mitsingen ein und werden uns nicht mehr so schnell aus den Ohren gehen. Am Freitag, 31.03.2023, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 28.03.2023 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachse- ne und Kinder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu ge- stalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 25.03.2023, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 19. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 20. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 22. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung in der Ev. Kirche!!! Freitag, 24. März 16.00 Uhr Baindt Gesamttreffen Konfi-3 im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Samstag, 25. März 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 26. März Judika 10.30 Uhr Baienfurt Familienfestgottesdienst Ab- schluss Konfi-3 mit Abendmahl in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer-Saal --- Gedanken zum Wochenspruch Eigentlich schon para- dox: Etwas loslassen, um mehr zu gewinnen. Aber das Leben ist voller Überraschungen dieser Kategorie. Hingabe, seine Begabun- gen und Talente einzu- bringen, lässt uns oft genug selbst am Ende glücklicher dastehen. Jesus greift das Bild des neuen Lebens auf, dass im Kreis- lauf von Säen und Ernten Jahr für Jahr erlebbar wird. Er öffnet uns die Augen dafür, dass nicht nur er die Erfah- rung gemacht hat, dass Leben selbst den Tod überwindet: Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wer sein Leben auf ihn und sein Wort setzt, kann mitten im Alltag dieses Geheimnis des Lebens entdecken, weil Jesus uns die Augen dafür öffnet – Hingabe ist kein Ver- lust, es ist die Voraussetzung für Wachstum. In diesem Sinne einen frohen Sonntag Lätare und viele beglückende Erfahrungen mit diesem Wort von Jesus! Ihr Pfarrer Martin Schöberl -------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmit- tag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. -------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Nach coronabedingter Pause startet unser Kir- chenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer - Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtlichen Knie- fall der Mehrheit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Regime mit großer Sorge. Sein Schwa- ger Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Widerstandsgrup- pe innerhalb der deut- schen Spionageabwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Attentat auf Hitler führt zu einer Ver- haftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoef- fer zum Opfer fällt. Im Gefängnis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mäch- ten wunderbar geborgen“. Der Kreative Montag startet wieder durch März 20.03.: K. Beckert: „Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bemalen!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen - geschickt ge- strickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 06.04.2023 Redaktionsschluss: 03.04.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de ein- gereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e.V. Bericht zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball am 10.03.2023 Jugendleiter, Herr Reinhold Maucher, berichtete von der erfolgreichen Jugendarbeit der Abteilung Fußball im Jahr 2022. Derzeit spielen 180 Kinder Fußball in Baindt. Herr Maucher danke allen Trainern, Helferinnen und Helfern. Der Leiter Aktive, Herr Ulrich Geggier, berichtete vom laufenden Spielbetrieb der Damenmannschaft und der Herrenmannschaften. Die Damenmannschaft und die 1. Herrenmannschaft behaupten sich sehr gut in der Be- zirksliga. Die 2. Herrenmannschaft ist in der neuen stär- keren Liga B 1 sehr erfolgreich. Der Kassenbericht von Herrn Ralf Mischkowski wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Nachdem Herr Thomas Broszeit die Versammlung über die Entlastung der Abteilungsleitung abstimmen ließ, lei- tete er die anstehenden Wahlen mit folgendem Ergebnis: Abteilungsleiter: Klaus Zimmermann Stellvertretender Abteilungsleiter: Elmar Buemann Leiter Aktive Damen: Volkher Lins Leiter Aktive Herren: Ulrich Geggier Stellvertretender Leiter Aktive Herren: Armin Lauriola Jugendleiter: Reinhold Maucher Leiter AH: Wolfgang Weber Technischer Leiter: Michael Lauriola Kassier: Ralf Mischkowki Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurde bezüglich des Umbaus des roten Platzes im Sportgelände von einer sehr guten Besprechung der Abteilungsleitung mit Frau Bürgermeisterin Rürup und den Fraktionsvorsit- zenden des Gemeinderats berichtet. Punkteteilung gegen Meckenbeuren SV Baindt - TSV Meckenbeuren 2:2 (2:1) Eine Woche nach der bitteren Auswärtspleite gegen den SV Kressbronn, stand für den SVB das erste „Heimspiel“ der Rückrunde gegen den TSV Meckenbeuren auf dem Baienfurter Kunstrasen an. Die Gäste rangierten vor der Partie auf dem 7. Platz, wobei vor allem das Torverhältnis von 20:19 und damit die starke Defensive des Teams von Steve Reger aufhorchen lässt. Wie bereits in der Vorwoche startete der SVB engagiert in die Partie und konnte erneut früh in Führung gehen. Nach einem schnell ausgeführten Freistoß von Marko Szeibel, kam Boenke zwar nicht perfekt an den Ball, leitete die- sen jedoch auf den zweiten Pfosten weiter. Dort rettete Fink die Kugel mit tollem Einsatz und unter Mithilfe des Pfostens gerade noch im Spiel, wodurch Boenke den „Re- bound“ zum 1:0 aus kurzer Distanz unter die Latte jagen konnte (7.). Die Gäste zeigten sich jedoch wenig geschockt und hätten nur zwei Minuten später ausgleichen können, Wetzel rettete stark per Fußabwehr gegen Fischer (9.). Auf der Gegenseite präsentierte sich die Heimmannschaft dagegen in der Anfangsphase gnadenlos effektiv. Erneut hebelte ein langer Ball hinter die letzte Kette, diesmal von Bolgert auf Boenke, die TSV-Abwehr aus. Boenke blieb cool, legte Dischl quer und dieser schob zum 2:0 ein (13.). Nach dem frühen Doppelschlag entwickelte sich eine ausgeglichene Partie mit Chancen auf beiden Seiten - so parierte etwa Palloshi einen Distanzschuss von M.Szeibel und die Baindter Defensive musste mehrmals gegen die schnellen TSV-Außenbahnspieler, welche ihre Flanken scharf vors Tor zogen, in höchster Not retten. Dieser Spiel- zug sollte den Gäste kurz vor der Pause dann auch den Anschlusstreffer einbringen. Tschirdewahn brach über rechts durch, Fischer vollstreckte dessen Hereingabe in der Mitte zum 2:1-Anschlusstreffer (42.), mit dem es auch in die Halbzeit ging. Während sich in das Baindter Spiel bereits in Halbzeit Eins eine gewisse Lethargie nach der schnellen 2:0-Füh- rung einschlich, sollte dies auch nach der Halbzeitpause zunächst nicht besser werden. So ließ man die Gäste zu- nehmend ins Spiel kommen, welche durch ein Traumtor schlussendlich zum Ausgleich kamen. Nach einem star- ken Diagonalball auf die rechte Angriffsseite, entwischte Kreuzer seinem Gegenspieler im Rücken und überwand Wetzel per „Sonntagsschuss“ volley vom Strafraumeck (52.). Im Anschluss an den Ausgleichstreffer übernahm Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 der SVB zwar wieder mehr die Spielkontrolle, Spielfluss wollte aufgrund vieler Fouls, kleinerer Ungenauigkeiten, mangelnder offensiver Lösungen und einer tiefstehen- den TSV-Abwehr aber nicht wirklich aufkommen. Chan- cen auf den Siegtreffer gab es in der Schlussphase dann aber doch noch: nach einem Freistoß von Kneisl, rauschte Dischls Kopfballverlängerung nur knapp am Kreuzeck vorbei und wenig später konnte ein TSV-Verteidiger bei einem Abschluss von Boenke im letzten Moment noch auf der Linie klären. Damit blieb es in einer umkämpften Partie bei einem leis- tungsgerechten 2:2, wodurch sich die Teams zum zweiten Mal in dieser Saison die Punkt teilen. Der SVB wird sich fra- gen müssen, weshalb man in der restlichen Spielzeit nicht mehr an die starke Anfangsphase anknüpfen konnte und wird zudem in der Defensive wieder den Fokus schärfen müssen - sechs Gegentore in zwei Spielen sind im Ver- gleich zur starken Abwehrarbeit in der Hinrunde zu viel. Umzusetzen gilt es dies am kommenden Wochenende im Derby gegen den Lokalrivalen aus Baienfurt. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (88.Lukas Wal- ser), Denis Schimanowski, Marc Bolgert (62.Nico Geggier), Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Boenke - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Tobias Fink SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 1:3 (0:2) Zum Auftakt der Rückrunde stand für den SVB II direkt ein echtes Spitzenspiel auf dem Plan. Meckenbeuren gegen Baindt, 1. gegen 4., wobei der SVB mit siegreichen Nach- holspielen sogar punktgleich auf Platz 1 springen könn- te. Das Team von Trainer Geggier erlebte jedoch einen denkbar ungenünstigen Start in die Partie. Bereits nach zwei Minuten musste Mohring hinter sich greifen, nach- dem der TSV II den Ball nach mehreren Abprallern doch noch über die Linie drücken konnte. Trotz dieses frühen Nackenschlags zeigte der SVB II in der Folge die bessere Spielanlage und hätte auch durch Niklas Späth ausglei- chen können, die Baindter Nummer 5 verzog mit seinem Abschluss aufs lange Eck aber knapp. Auf der Gegenseite hatte der TSV II das Glück auf seiner Seite - einen schar- fen Freistoß aus dem Halbfeld bugsierte Innenverteidi- ger Hecht unglücklich in die eigenen Maschen (35.). Fast im Gegenzug hatte N.Späth nach 50-Meter-Traumpass von Keppeler erneut das erste Baindter Tor auf dem Fuß, fast identisch wie einige Minuten zuvor schob er den Ball aber wieder mit links knapp am langen Pfosten vorbei. Im zweiten Durchgang verteidigten die Gäste dann cle- ver ihre Führung und konnten in der 62.Minute sogar nochmal erhöhen; der Anschlusstreffer von Schnez auf Vorlage von Hugger blieb somit am Ende leider nur noch Ergebniskosmetik. Trotz dieses unglücklichen Auftakts verbleibt der SVB II im Spitzenquartett und wird in der kommenden Woche im Derby gegen die SGB II gewillt sein, den ersten „Drei- er“ 2023 einzufahren. Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger (71.Lukas Grab- herr), Patrick Späth (66.Rabie Akaiber), Dennis Hecht. Kai Kaspar - Manuel Brugger, Moritz Gresser (66.Luca Lau- riola), Julian Keppeler (71.Evans Chibuike Obani) - Sam Robinson, Niklas Späth, Johannes Schnez Vorschau: Sonntag, 19.03. 12.45 Uhr: SG Baienfurt II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SG Baienfurt - SV Baindt B-Juniorinnen spielen am Wochenende gegen Bundesliga Samstag, 18. März 2023 B-Juniorinnen 16:00 Uhr SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute) - 1.FC Donzdorf Spielort Baindt (bei Unbespielbarkeit des Platzes evtl. ausweichen auf anderen Platz, siehe www.sv-Baindt-Fußball.de) Unsere B-Juniorinnen empfangen im Viertelfinale des WfV-Pokals die Bundesliga Juniorinnen des 1. FC Donz- dorf. Die Mädels freuen sich auf eine große Zuschauer- zahl. Herren 1 schwimmen weiter auf Erfolgswelle SV Weiler - SV Baindt 2:9 Der SV Weiler hat in der Rückrunde mit einer Bilanz von 8:0 bislang sehr überzeu- gend gespielt und wir wussten um die Stär- ke des Teams. Leider mussten die Weiler allerdings auf ihr mittleres Paarkreuz verzichten und traten mit 2 Ersatz- spielern aus der zweiten Mannschaft an, sodass wir nun in der Favoritenrolle waren. Dieser wurden wir mit einem perfekten 3:0 Start in den Doppeln auch gerecht. Besonders erfreulich war dabei der erste Sieg unseres Duos Frank Markwart und Tho- mas Rauch, die deutlich besser harmonierten als zuletzt. Marcel Brückner kam in seinem ersten Einzel nicht gut ins Spiel, insbesondere bei eigenem Aufschlag klappte nicht viel. Ganz anders sein Gegner Thomas Bayer, der Mar- cel konstant beschäftigte, der aktivere Spieler war und schlussendlich verdient gewann. Philipp Schwarz tat sich am Nebentisch ebenfalls schwer, konnte sich allerdings im Matchverlauf steigern und in 5 Sätzen gewinnen. Tho- mas Nowak und sein Sohn Tobias zeigten in der Mitte gute Spiele und konnten sich jeweils mit 3:0 durchsetzen. Mit demselben Ergebnis gewann auch Frank Markwart, der nach zuletzt schwächeren Leistungen heute ein sehr gutes Match zeigte. Thomas Rauch musste sich leider in 5 Sät- zen gegen Simon Kleinhans geschlagen geben. Nichtsdes- totrotz gingen wir mit einer 7:2 Führung in die zweite Ein- zelrunde. Philipp gewann im Duell der Spitzenspieler mit sehenswerten Ballwechseln 3:0 und Marcel kämpfte sich zu einem 3:2 Erfolg gegen den gut spielenden Hans-Jür- gen Tappeiner. Mit diesem 9:2 Sieg stehen wir weiter auf einem super 2. Tabellenplatz. Da aber auch die Teams aus Aulendorf und Weingarten ihre Spiele gewonnen haben, geht der Dreikampf um die Meisterschaft weiter. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:1), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (0:1) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung heute Fr., 17.03. um 19 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke wird gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Plätze richten: Fr., 24.03. ab 14 Uhr und Sa., 25.03. ab 9 Uhr Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert Musik&Chor am 25.03.2023 Gemeinsam mit dem Projektchor laden wir sie herzlich zu unserem letzten Event unseres Jubiläumsjahres ein. Allen die aufmerksam mitgezählt haben, müsste aufgefallen sein, dass wir aufgrund der Corona-Pandemie unser Motto „111 Jahre Musikverein Baindt, 11 Events und 1 Grund zum Feiern“ leider bisher nicht ganz einhalten konnten. Unser geplantes Event Musikverein trifft Chor konnten wir leider nicht wie geplant durchführen. Daher haben wir es ins Jahr 2023 verschoben. Nun freuen wir uns umso mehr, dass wir sie am 25.03.2023 zu unserem gemeinsamen Konzert in die Schenk-Konrad-Halle einladen dürfen. Kon- zertbeginn ist um 20:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Wir ha- ben gemeinsam mit dem Chor ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt und freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam unser Jubiläumsjahr, wenn auch etwas verspätet, zu beenden. 111 Jahre 11 Events 1 Grund zum Feiern Wir feiern mit euch ... Musik & Chor am Samstag, den 25.03.2023 in der Schenk-Konrad-Halle Baindt Musik & Co5r Einlass: 19 Uhr Beginn: 20 Uhr Eintritt frei Musikkapelle und Projektchor präsentieren: Meridian Dry your Tears Afrika Moment for Morricone Allgäuland Baba Yetu Musik Can‘t by me love Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zu unserer Veranstaltung am Diens- tag, 28.03.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Michaela Bayer referiert zum Thema Bär- lauch - gesund und voll im Trend, mit Kostproben. Wir freuen uns über alle Interessierten aus der Gemeinde. Die Vorstandschaft Am Samstag, 25.03.2023 findet in Ebersbach-Musbach eine Veranstaltung für Junge Landfrauen (bis 40 Jahre) statt. Siehe Flyer. Kommt vorbei und informiert euch!!! Für junge Landfrauen und alle, die es wer- den wollen! Sekt-Empfang, Back- vorführung, Vortrag Olivenöl, Kuchen, Info Landfrauen 25.03.2023 um 14 Uhr Pfarrscheuer Ebersbach-Musbach Anmeldung bis 20.03.3034 unter landfrauen-ravensburg@gmx.de Die Veranstaltung ist kostenlos! Reitergruppe Baindt Nachbericht der Ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 Am Freitag, 03. März 2023 fand die Or- dentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. in den Räu- men von Kirchner Konstruktionen in Weingarten statt. Der erste Vorsitzende, Markus Elbs begrüßte die anwe- senden Ehrenmitglieder, den Vertreter der Gemeinde, Herrn Herrmann, sowie den PSK-Vorsitzenden und alle anwesenden Mitglieder. Markus Elbs stellte nun die ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung fest. Anschließend folgte die Ehrung der im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder. In seinem Bericht schilderte Markus Elbs von den zu Be- ginn noch anhaltenden Einschränkungen durch verschie- dene Coronamaßnahmen, einem erfolgreichen tollen Reitturnier sowie einem Ausschussausflug. Er dankte sei- nem Vorstandsteam für die tolle Zusammenarbeit, Bir- git Heilig für die Pflege des Grabes von Frau Burgkart, Walter Tagmann für die Arbeiten auf dem Reitgelände, den Ausbildern und dem Jugendteam sowie Uwe Linck für seine fachmännische Unterstützung. Für das Überlassen des Reitgeländes dankte sich der Vorsitzende der Gemeinde ebenso wie dem Bauhof und dem Gemeinderat für die Unterstützung. Tadellos wird unser Sandplatz von Martin Rude und sei- nem Neffen gepflegt, ein herzliches Dankeschön hierfür. Vor der Präsentation der zahlreichen Turnierergebnisse berichtete Schriftführerin Eva Hehl über die Aktivitäten des vergangenen Jahres wie den Arbeitseinsätzen, ei- nem Vereinsausflug auf die Insel Mainau, der Bearbeitung des Grasspringplatzes und einem gelungenen Reitturnier. Außerdem genossen die Ehrenmitglieder ein Picknick auf der Schlossanlage Schleißheim und die Weihnachtsfeier sowie die Kutschenabschlussfahrt und der Stephansritt konnten wieder stattfinden. Die Ausbilderinnen Daniela Schlegel und Birgit Heilig be- richteten von Reitstunden von Anfängern, Bambinis und den Fortgeschrittenen. Außer den Übungsstunden war noch einiges geboten. Um nur einige Punkte zu nennen: Der Besuch des Kinos, Zeltlager und ein Abschlussfest. Im Namen des Jugendteams stellte Madlen Jöchle den Jahresbericht vor. Die Jugendleiter besuchten eine Ju- gendwarttagung, organisierten einen Frühjahrsputz der Vereinsanlage, das Ferienprogramm und den Stand auf dem Nikolausmarkt. Bedauerlicherweise verkünde- te Madlen Jöchle das Ausscheiden von Lilly Spahlinger und Alisa Schnez aus dem Jugendteam. Zusammen mit Markus Elbs dankte sie ihnen für die gute und couragierte Zusammenarbeit und übergab ein kleines Dankeschön. Zugleich wurden Laura Kurz und Leni Rapp ins Jugend- team berufen. Kassiererin Jutta Hage stellte abermals einen ausführli- chen Kassenbericht vor. Sie konnte über ein erfolgreiches Jahr, geschuldet auch dem durch unsere treuen Sponso- ren wirtschaftlichen Reitturniers, vortragen. Die Kassenprüfer Wolfgang Kränkle und Bernd Sixl schil- derten eine tadellose Beleg- und Kassenführung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Herr Herrmann, Vertreter der Gemeinde Baindt, erkannte die hervorragend vorbereitete Mitgliederversammlung an. Er beantragte sogleich die Entlastung der Vorstand- schaft, welche einstimmig von den anwesenden Mitglie- dern bestätigt wurde. Danach führte er durch die Wahlen. Folgendes Ergebnis kam durch einstimmig Wahl heraus: 2. Vorsitzende: Lena Steinhauser stellt sich wieder für zwei Jahre zur Verfügung Kassiererin Jutta Hage steht nicht mehr zur Wahl, Nicola Spahlinger übernimmt Ausschussmitglieder: Viktoria Köberle und Alexander Henzler erklären sich für weitere zwei Jahre bereit, Benjamin Tratzyk steht nicht mehr zur Wahl, Dennis Haug übernimmt seinen Posten. Kassenprüfer: Wolfgang Kränkle und Bernd Sixl stehen für ein weiteres Jahr zur Verfügung. Der erste Vorsitzende dankte Herrn Herrmann für die Durchführung der Wahlen. Er dankte Jutta Hage für ihren langjährigen Einsatz in ihrem Amt als Kassiererin und als „Dekoqueen“ bei sämtlichen Veranstaltungen. Außerdem werde man ihren hervorragenden Wurstsalat vermissen. Er überreichte ihr und Benjamin Tratzyk, welcher als Aus- schussmitglied ausscheidet ein Geschenk. Auf das Konto von Benjamin Tratzyk kann man so manch erfolgreich abgeschlossene Projekte verbuchen. So z. B. den Bau des Sandplatzes, das Jubiläumsfest, die Satzungsneufassung, die Einführung der Datenschutzgrundverordnung und weitere umfassende Themen. Nach der Pause stellte Markus Elbs die Terminvorschau 2023 vor und informierte über den Stand zum Reithallen- bau. Hier dürfte in Kürze die Baugenehmigung eintreffen. Das Grundstück muss ausgemessen und dann der Humus ausgebaut werden. Er hofft, dass bereits zum Reitturnier die Reithalle auf- gebaut ist. Für die Arbeitsschritte sollen Arbeitspakete vorbereitet werden, wo sicherlich alle Mitglieder mitan- packen können. Ein Highlight war sicherlich die Ernennung von Rosa Tag- mann zum Ehrenmitglied. Sie leitete jahrelang zusammen mit ihrem Pony Geysir die Spielgruppe und führte über 163 Kinder ans Pferd heran. Sie ist Gründungsmitglied und somit die Frau der ersten Stunde. Sie organisierte außerdem sämtliche Ferienprogramme und engagierte sich stark für die Kooperation Schule/Verein. Markus Elbs überreichte ihr die Ehrenurkunde und ein Dankeschön. Zum Schluss bedankte der erste Vorsitzende sich für das zahlreiche Erscheinen und wünschte allen zusammen ei- nen schönen Abend. Schützengilde Baindt Osterschießen 2023 Nach einer fast 3-jährigen Corona-Pause lädt die Schützengilde Baindt die Bevöl- kerung und Vereine zum alljährlichen Os- terschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Schießzeiten: Montag, 03.04.2023 08.00 - 22.00 Uhr Dienstag, 04.04.2023 18.00 - 22.00 Uhr Mittwoch, 05.04.2023 18.00 - 22.00 Uhr Die Siegerehrung mit Frühschoppen findet am 10.04.2023 ab 10.00 Uhr im Schützenhaus Baindt statt. Auf Euer zahlreiches Kommen freut sich die Schützengilde Baindt Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversammlung am 31.03.2023 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 31.03.2023 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: - Erster Vorstand - Zeugwart - 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 30.03.2023 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Förderverein der Schalmeienkapelle Baindt Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 31.03.2023 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Volleyball LJ Baindt Abstiegskampf Am 11.03.2023 trat die VLJ Baindt 1 gegen den TV 02 Langenargen Psychos an. Die Baindter starteten mit voller (Wo)Men-Po- wer und erzielten einen Punkt nach dem nächsten, obwohl sie einige wertvolle Pünktchen durch Aufschlagfehler herschenkten. Trotzdem ließen sie sich den Sieg im ersten Satz nicht mehr nehmen (25:21). Ob- wohl Baindt bei den Aufschlägen sicherer wurde, konn- te Langenargen sich mit viel Erfahrung zurück ins Spiel kämpfen (22:25) und nahm am Ende zwei Siegpunkte mit nach Hause (12:25). Gegen die Gastgeber der SF Illerrieden galt es im An- schluss wieder neu durchzustarten. Von Verletzungen ge- zeichnet mussten die Baindter hier den ersten Satz knapp abgeben (22:25). Dann bewiesen sie aber aus welchem Holz sie geschnitzt sind und zeigten dem Gastgeber mit „Monsterblöcken“ und cleverem Spiel, wo „d Babbe d Mo- schd holt“ (20:25 und 20:25). Damit verlässt Baindt 1 end- lich den letzten Tabellenplatz und befindet sich nun nur noch 5 Punkte hinter den siebtplatzierten Kirchdorfern. Am Tag danach, dem 12.03.2023 fand der letzte Spieltag der Saison der Staffel B2 Süd statt. Die VLJ Baindt 2 trat gegen den direkten Tabellengegner aus Wolpertswende an. Der erste Satz endete recht eindeutig zugunsten der Volleyball Landjugend (25:17). Nachdem sich die Hot Shots zurückge- kämpft hatten (15:25) konnten die Baindter in einem harten Kampf um jeden Ball das Spiel für sich entscheiden. Das zweite Spiel des Tages gegen das VCO Team verlief eindeutig zugunsten der Oberteuringer, womit sich diese den dritten Tabellenplatz sicherten (21:25 und 20:25). Die Baindter landen mit 3 Siegen und insgesamt 8 Punkten auf dem sechsten Platz in der Tabelle. Nächster und gleichzeitig letzter Spieltag der Saison für die VLJ Baindt 1 ist am 25.03.2023 in der heimischen Sporthalle der Klosterwiesenschule. Über zahlreiche lautstarke Unter- stützung freuen wir uns ab 14.00 Uhr. Gegner an diesem Tag sind der VfB Ulm und die BSG Immenstaad Dornier-Reha. Alpinteam Baindt Alpinteam-Jugendlager abgesagt Liebe Jugendlagerteilnehmer, bitte entschuldigt, dass die letzten Tage nicht all zu viel Informationen von uns bezüglich un- seres Jugendlagers kamen. Wir haben bis zuletzt auf die Rückmeldung vom Schetteregg gewartet, ob am Wochen- ende Liftbetrieb sein wird. Diese haben wir jetzt erhalten und leider glauben auch die Verantwortlichen vor Ort nicht mehr daran, dass bis zum Wochenende die Lifte laufen werden. Daher müssen wir schweren Herzens unser Jugendlager absagen. Dies fällt uns besonders schwer, da sich, wie auch schon die letzten Jahre, sehr viele Kinder angemeldet haben. Auch wir hatten uns alle schon riesig auf ein gemeinsa- mes Hüttenwochenende gefreut. Wir hoffen, dass ihr uns in der Saison 2023/24 wieder euer Vertrauen schenkt und dass dann auch die Schneelage wieder mehr Aktivitäten zulässt. Euer Alpinteam Viele Grüße, euer Alpinteam Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Bericht von der Mitgliederversamm- lung der Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Am Mittwoch, den 08. März 2023 trafen sich die Mitglieder zur Heiligen Messe um 19:00 Uhr in der Dreifaltigkeitska- pelle. Anschließend wurde die Hauptversammlung der Kapellengemeinschaft um 20:00 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal abgehalten. Der 1. Vorsitzende Hans Peter Späth begrüßte die Anwesen- den. Ein besonderer Gruß ging an Herrn Pfarrer Staudacher und die Mitglieder der Kapellengemeinschaft, sowie Herrn Pfarrer und Dekan a.D. Leuze, der als Mitglied, Initiator und Unterstützer der Kapellengemeinschaft, stets herzlich willkommen ist. Die Versammlung gedachte der 3 verstor- benen Mitglieder seit der letzten Mitgliederversammlung. Hans Peter Späth machte einen kurzen Rückblick zum Patrozinium am 12. Juni 2022, das diesmal etwas ganz besonderes war. Endlich konnte man das Ereignis „ 200 Jahre Kapelle Schachen“ gebührend feiern. Bei traumhaftem Sommerwetter kam Herr Weihbischof Dr. Johannes Kreidler extra nach Schachen zur Feier eines eindrucksvollen Pontifikalamtes, zusammen mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Stau- dacher. Im Anschluss fand in und um die Schachener Festhalle das 20. Schachener Dorffest statt. Sein Dank ging an die Familie Paul Sonntag, bei denen das Dorffest wieder gefeiert werden konnte, und an alle ande- ren Helfer, ohne die ein solches Fest nicht möglich wäre. Danach folgte der Jahresbericht des Schriftführers Tho- mas Stephan. Der Verein hat derzeit 89 Mitglieder. Silvia Späth trug den Kassenbericht vor, der mit einem positiven Ergebnis abschloss. Die Kassenprüfung war von Karl-Heinz Blank und Wolfgang Kränkle durchgeführt worden. Diese lobten die hervorragende Arbeit. Herr Pfarrer Staudacher beantragte die Entlastung der Vorstandschaft. Sie wurde von der Mitgliederversamm- lung einstimmig, mit Enthaltung der Betroffenen, ent- lastet. Er bedankte sich bei der Vorstandschaft für ihre geleisteten Arbeiten. Ihm hat die Feier zu „200 Jahre Ka- pelle Schachen“ mit dem Schachener Dorffest sehr gut gefallen. Das Dorffest ist ein Fest für die Schachener - der wirtschaftliche Erlös ist dabei mehr oder weniger egal. Er erwähnte, dass er die Schachener Kapelle gerne mit Got- tesdienste unterstützt, und auch die Schachener Kinder gerne in der Kapelle tauft. Hans Peter Späth bedankte sich bei der Vorstandschaft für ihre Arbeit und die Berichte und bei Hr. Pfarrer Stau- dacher für die Durchführung der Entlastung. Außerdem ging sein Dank an die Zelebranten, die Ministranten und Mesnern und an alle anderen Personen, die mit Blumen- schmuck und anderen Vorbereitungen, Dienst in und um die Kapelle gemacht haben. Er schloss mit einer Mitglieder-Werbung: Die Basis der Ka- pellengemeinschaft sind die Mitglieder - mit 6€ Mitglieds- beitrag kann ein Großteil der laufenden Kosten gedeckt werden. Deshalb sind interessierte Bürger oder weitere Familienangehörige jederzeit herzlich willkommen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Dekan a.D. Heinz Leuze überbrachte den Dank und Grüße von Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler. Die 2. Vorsitzende Doris Sonntag dankte Hans Peter Späth für die die sehr gut vorbereiteten Vorstandssitzungen und die hervorragende Arbeit als 1. Vorsitzender. Schriftführer 1. Vorsitzender Thomas Stephan Hans Peter Späth Herzliche Einladung an alle Interes- sierten zum Informationsabend mit unserem MdB Axel Müller am 24.03.23 um 20 Uhr in der Gaststätte M3 mit dem Thema: Gesundheitspolitik - Änderung der Krankenhausland- schaft Nicht erst die Pandemie-Jahre haben die zentrale Be- deutung der Gesundheitspolitik deutlich vor Augen ge- führt. Auch die sehr emotional geführten Diskussionen über die Zukunft einzelner Krankenhausstandorte zeigen, dass eine gesicherte medizinische Versorgung uns alle im Kern betrifft. Wenn wir einmal krank sind, erhoffen wir uns schnellstmögliche Termine beim Haus- und Facharzt, im Notfall eine bestmögliche Versorgung im Krankenhaus und anschließend gute Reha- und Nachsorgeangebote. Wie all das auch in Zeiten immer knapper werdender Finanzmittel und angesichts des aktuellen Mangels an Arzt-, Pflege- und weiterem medizinischen Fachpersonal funktionieren kann, treibt nicht nur die Politik um. Als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter und als Mit- glied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesta- ges spricht Axel Müller zum Thema Krankenhausreform - worauf man sich möglicherweise einstellen muss. Re- formen ohne Veränderungen gibt es nicht. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am Freitag, 24.03.23 nach Baienfurt ins „M3“, Marktplatz 3, zu kom- men. Wir haben das Nebenzimmer reserviert. Die Ver- anstaltung beginnt um 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. Auf Ihr Kommen freuen sich die CDU Gemeindeverbände Baindt und Baienfurt. Was sich so alles tutLieber Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser Ortsverein hat den Vorstand neu gewählt bis März 2025. Viel hat sich nicht verändert. 1. Vorsitzende ist weiterhin Brigitta Wölk, ihr Stellvertre- ter Hans-Jürgen Eichler, der Kassier heißt weierhin Ralf Härtel, die Schriftführerin Evelin Härtel und die Beisitzerin neu: Sandra Santarossa. In ihrer Rede zur Jahreshaupt- versammlung hat die Vorsitzende das vergangene Revue passieren lassen. Ein Jahr rückblickend ist spannend. Auch hinsichtlich geplanter Termine, die dann von der Wirklich- keit überrollt worden sind. So zum Beispiel war für den 25.2.22 wegen des Ukraine Konflikts ein Gespräch mit dem Russlandkenner Maxim Malinowski geplant. Der Krieg be- gann einen Tag zuvor, am 24.2.22 und dauert bis heute an. Auch von der sehr erfolgreichen Postkartenaktion für den Erhalt des Krankenhauses Bad Waldsee im März 2022 - unterstützt durch Sie - mit anschließendem Brief und Übergabe der Karten an Herrn Sozialminister Lucha (Land Baden-Württemberg) am 8.4.22. Weder der Ein- gang des Schreibens, noch eine Antwort auf diese Akti- on kam jemals aus dem Hause des Ministers bis heute! Der Rest des Protestes gegen die Schließung, nicht nur des Krankenhaus Bad Waldsee, ist „Schnee von gestern“. Politisch gewollt, politisch durchzusetzen!!Dann stehen in diesem Jahr noch ein paar Ehrungen für langjährige Mit- gliedschaft in der SPD und das bedeutet auch in unserem Ortsverein an. Dazu berichten wir dann jeweils. Im Namen des Vorstandes Evlin Härtel Schriftführerin Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung vom Bahnhof Salem-Mimmen- hausen zur Wallfahrtskirche Birnau Wir wandern vorbei am Bierfang- und Martinsweiher nach Mendlishausen (Affenberg) und weiter auf dem Prälatenweg zur Birnau. Wann: Sonntag, 26.03.2023 Treffpunkt: 9.40 Uhr Charlottenplatz Weingarten oder 10.00 Uhr Bahnhof Ravensburg Gehzeitca. 2 1/2 Stunden, 9 km, keine größeren Steigungen. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr auf halbem Weg am Affenberg. Trinken, gutes Schuhwerk, evtl. Vesper und Stöcke bitte mitnehmen. Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechten Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext unter T. - 0151-12998910. Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Ehrung der beiden Vorsitzenden Im Rahmen der diesjährigen Jahres- hauptversammlung konnte die Ortsgruppe Baienfurt eine ganz besondere Ehrung durchführen. Arthur Pfau erhielt für seine Verdienste in der 40-jährigen DLRG-Karriere die höchste Ehrung, die es in der DLRG (Deutsche Lebens-Ret- tungs-Gesellschaft) gibt. Für sein herausragendes En- gagement wurde ihm das DLRG-Verdienstabzeichen „Gold mit Brillant“ im feierlichen Rahmen überreicht. Peter Sie- ber, Vorstandsmitglied des DLRG-Bezirks Ravensburg, nahm diese seltene Ehrung vor und bedankte sich im Na- men der DLRG für seinen unermüdlichen Einsatz. Arthur Pfau gehört seit 1981 der DLRG Ortsgruppe Baien- furt an. Von 1982 bis 1991 war er Jugendleiter der damals jüngsten Ortsgruppe im Landkreis Ravensburg. Dann folgten 1991 bis 1994 als stellvertretender Vorsitzender der Ortsgruppe. Von 1994 bis 2003 war er Vorsitzender, und seit 2003 bekleidet er das Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden. Arthur Pfau hat diese Ehrung auch verliehen bekommen, da er 2010/2011 maßgeblich zum Erhalt des Baienfurter Hallen- bades beigetragen hat. Mit seinem Betreiberkonzept und Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 seinem Mut „es besser zu machen“ legte er das Fundament für eine außergewöhnliche Erfolgsgeschichte. Das Konzept wurde 2011 vom Gemeinderat abgesegnet, das Hallenbad 2012 saniert und im März 2013 in die Hände der Hallen- bad Baienfurt e.G. übergeben. Seitdem führt Arthur Pfau als Vorsitzender der Vorstandschaft die Genossenschaft an, welche erfolgreich das Hallenbad in Baienfurt betreibt. Arthur Pfau ist eine wichtige Säule unserer Ortsgruppe und vertritt die Interessen der DLRG auch als Gemeinde- ratsmitglied. Dadurch hat die DLRG und das Hallenbad in der Gemeinde einen herausragenden Stellenwert erreicht. Als besonderes Präsent erhielt er von den DLRG-Kame- raden der Ortsgruppe eine Karikatur von Günther Sterk. Rainer Müller, Vorsitzender der Ortsgruppe Baienfurt, wur- de bereits im November 2022 für seine 20-jährige Tätigkeit als Vorsitzender der Ortsgruppe mit dem Verdienstabzei- chen der DLRG in Silber geehrt. Er war über viele Jahre Leiter Ausbildung der Ortsgruppe Baienfurt und ist seit 2003 Vorsitzender der Ortsgruppe. Auch Rainer Müller erhielt zu seiner DLRG-Ehrung eine Karikatur von Günther Sterk als Präsent. Er ist seit 2012, seit der Gründung der Hallenbad Baienfurt e.G., Vorsitzender des Aufsichtsrats. Wir gratulieren den beiden herzlich zu diesen besonderen Ehrungen und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre in der DLRG Ortsgruppe Baienfurt und der Hallen- bad Baienfurt e.G. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 24. März 2023 Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach §12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 14. Dezember 2022 festgelegt auf: Freitag, 24. März 2023, um 19.00 Uhr im Gasthof Bräuhäusle in Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Grußbotschaft der Gemeinde Baienfurt 4. Rückblick Jahresbericht 5. Geschäfts- und Kassenbericht 6 Bericht der Revisoren 7. Diskussion der Berichte 8. Entlastung des Vorstandes 9. Vorstellung und Erläuterung einer neuen Satzung des Vereins * 10. Diskussion und Abstimmung über das Inkrafttreten der Vereinssatzung 11. Wahl der nach der neuen Satzung vorgesehenen weiteren Vorstandsmitglieder 12. Anträge und Verschiedenes, geplante Aktivitäten 2023 13. Fachvortrag „Garten braucht Vielfalt“ von Tobias Hor- nung (Landschaftserhaltungsverband Ravensburg) Nach § 13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form bis Freitag, 17. März 2023 bei der 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Wir bitten Sie, zahlreich zu unserer Jahreshauptversamm- lung zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umfeld sind stets willkommen. Ionela Atanasof, 1. Vorsitzende * Der Entwurf der neuen Satzung kann auf der Internetseite des Vereins www.gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com eingesehen werden. Des Weiteren liegen schriftliche Ex- emplare beim Vorstand zur Einsichtnahme aus. Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert GEWÜRZE AUS DER REGION - Gewürzmischungen aus eigener Produktion - Geprüft und kontrollierte Gewürze - Heilkräuter für die Gesundheit - Verschiedene Teesorten Lagerverkauf in Baienfurt, Bucher 1, Tel. 0751 569 569 7 Auf den Wochenmärkten Weingarten, Ravensburg. 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    Zuletzt geändert: 16.03.2023
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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 27. Januar 2023 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Samstag, 28.01.2023 um 14:30 Uhr am am um UhrSonntag, 29.01.2023 13:30 Wir laden die recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt ganze Bevölkerung Aufstellungsplatz: Boschstraße Thumbstraße Umzugsweg: Umzugsende: Marsweilerstraße- Küferstraße - Ziegeleistraße - Innere Breite - Gartenstraße mit über 300 0 M aske nträ gern ! Narrenbaumstellen auf dem Dorfplatz Narrensprung in Baindt Raspler - ratsch, ratsch Mit Eröffnung durch die Böllergruppe Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Wir suchen für unser Bauamt eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Woh- nen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeinde- verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächsten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst inte- ressantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewerbegrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planungen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungs- und Umbau- maßnahmen öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von ex- ternen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadtplanung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Vergaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschenswert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremiumssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aus- sicht gestellt. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürger- meisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Amtliche Bekanntmachungen Narrensprung Baindt Wie jedes Mal bewirten wir wieder beim Baindter Narren- sprung - und danach. Im Feu- erwehrhaus in der Ziegeleist- raße gibt es Festes und Flüssiges, Warmes und Kaltes. In der Fahrzeughalle feiern wir bei Partymusik in unserer Blaulichtbar. Im Obergeschoss lädt unser Fasnetscafe zum gemütlichen Verweilen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Feuerwehr Fundinfo Fundsachen - Lumpenkapellenball Beim Lumpenkapellenball am vergangenen Wochenen- de sind eine schwarze Herrenjacke, ein Schlüsselbund, eine Gesundheitskarte sowie ein ledernes Armband lie- gengeblieben. Die Gegenstände wurden im Rathaus abgegeben und können beim Fundamt, Zimmer 0.2 abgeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 07502/9406-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 28. Januar und Sonntag, 29. Januar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Januar Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 29. Januar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Januar 28.+29.01. Skikurs Alpinteam - Ersatztermin 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Februar 03.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Fasnetsball Seniorentreff BSS 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldschrathäs der Raspler wird vorgestellt Jedes Jahr am Gumpigen Donners- tag wird unser Kindergarten durch viele große und kleine Waldschrats befreit. Es ist immer ein ganz beson- derer Tag für alle. Trotz der Freude und Spaß bei einigen, gab es auch Kinder, die Angst vor Maskenträgern hatten. Um diese Angst abbauen zu können, stellte uns Frau Lang ihr Waldschratshäs vor. Auch in diesem Jahr wurde uns von Frau Lang das Waldsch- rathäs der Raspler vor- gestellt, nämlich am 18.Januar . Und sie war nicht allein! Ein Kinder- gartenkind brachte an diesem Morgen sein Waldschrathäs mit und zeigte stolz, welche Utensilien für einen Umzug gebraucht wer- den. Ganz gespannt lausch- ten die Kinder der „Ras- plergeschichte“ und ge- meinsam wurde das Baindter-Narrenlied gesungen. Am Schluss bekam jedes Kind vom großen und kleinen Wald- schrat „ein Guetsle“ und die Kinder bedankten sich mit einem kräftigen Raspler-Ratsch-Ratsch! Zur Information Energieeinsparmaßnahmen im Baindter Rathaus wirken! Im Baindter Rathaus wurden in den vergangenen Mo- naten zahlreiche Maßnahmen zum Energie sparen um- gesetzt. Wie sich nun immer mehr herauskristallisiert, führen diese zu einer deutlichen Verringerung der Ener- gieverbräuche. So ist der Erdgasverbrauch von September bis Dezember 2022 witterungsbereinigt um über 50 Prozent gerin- ger, als noch im Jahr 2021. Allein in diesen vier Monaten konnte das Rathaus witterungsbereinigt mit Daten des Deutschen Wetterdienstes umgerechnet knapp 13.500 kWh Erdgas einsparen. Unbereinigt liegt die Einsparung aufgrund des bisher recht milden Winters, nochmals um einiges höher. Das Baindter Rathaus trägt so mit dazu bei, dass eine Gasmangellage in Deutschland auch im kom- menden Winter ein Stück weit unwahrscheinlicher wird. Außerdem war der Stromverbrauch von August bis De- zember 2022 durch die Umsetzung der Maßnahmen, um fast 20 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs verringert. In den Monaten November und Dezember wurde ein erfolgreiches Pilotprojekt mit Freitag als Homeoffice- tag für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus durchgeführt. Neben einer merklichen Verringerung der Energieverbräuche des Rathausgebäudes, konnte ne- benbei über die Verringerung des Pendlerverkehrs ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich geleistet werden. Eine Fortsetzung dieser Maßnahme ist derzeit allerdings nicht geplant. Ebenfalls als wirksame Energieeinsparmaßnahmen er- wiesen sich die Schießung des Rathauses in der Zeit zwi- schen Weihnachten und Neujahr sowie die Verlegung der Bürgertheke in die Büroräume im Untergeschoss. Zudem trägt auch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Ener- gieeinsparverordnung des Bundes maßgeblich mit zur erzielten Verbrauchsreduzierung bei. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Wohl-Fühl-Treff „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Er- krankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Informationsabende der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zu den folgenden Informationsabenden ein: • Wirtschaftsschule / zweijährige Berufsfachschule: Dienstag, 7. Februar 2023, um 18:00 Uhr informiert die zweijährige kaufmännische Berufsfachschule (Wirt- schaftsschule) im Hörsaal 012 über ihr kaufmännisches Profil, ihre verschiedenen Wahlfächer und die sonstigen Aktivitäten über den regulären Unterricht hinaus. • Berufskolleg: Mittwoch, 8. Februar2023, um 18:00 Uhr stellen sich die Schularten des kaufmännischen Berufs- kollegs (Berufskolleg I/II, Berufskolleg Fremdsprachen, BKFH) im Hörsaal 012 vor. • Wirtschaftsgymnasium: Donnerstag, 9. Februar2023, um 18:00 Uhr findet im Hörsaal 012 ein allgemeiner In- formationsvortrag zum Bewerbungsverfahren und zu den Aufnahmebedingungen des Wirtschaftsgymnasi- ums statt. Im Anschluss werden die verschiedenen wirt- schaftlichen Profile sowie alle sonstigen Unterrichtsfä- cher in den Klassenzimmern anschaulich vorgestellt. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule können Hauptschüler, Werkre- alschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler oder Gym- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 1. 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Klima-Werbung Alles Lüge Viele Verbraucherinnen und Verbrau- cher wollen im Supermarkt auf Umwelt- und Klimaschutz achten. Das hat die Le- bensmittelindustrie erkannt und ver- marktet ihre Produkte mit Labels wie „klimaneutral“ oder „kli- mapositiv“. Doch hinter diesen Werbeverspre- chen steckt oft kein echter Klimaschutz – sondern reine Ge- schäftemacherei, bei der Siegelanbieter ab- kassieren und Herstel- ler ihre Ware schön- rechnen. Das zeigt ein Foodwatch-Report. „100% CO2-neutral hergestellt“, „klimaneutrales Produkt“ oder einfach „klimaneutral“: Im Handel gibt es immer mehr Produkte, die mit Aussagen zur Kli- maneutralität werben. Gesetzlich geschützt sind diese Angaben nicht. In der gängigen Verwendung versprechen sie lediglich, dass fürs jeweilige Produkt der CO2-Ausstoß über den Lebenszyklus berechnet und zum Aus- gleich Minderungszertifikate aus weltwei- ten Klimaschutzprojekten gekauft werden, die sogenannte Kompensation. Das ist dem Großteil der Verbraucher nicht bekannt. Sie erwarten, dass derart beworbene Produkte weniger klimaschädlich hergestellt sind. Dies ergab eine Umfrage des Sinus-Instituts im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW. Foodwatch hält auch die meisten Kompen- sationsgeschäfte in ihrer Wirkung für frag- würdig, wenn sie nicht „zusätzlich“ sind. Die Verbraucherorganisation nennt Nega- tivbeispiele: Volvic-Mineralwasser, auf dessen Flaschen das Label „Klimaneutral zertifiziert“ steht, ist da leicht zu durch- schauen, ohne dass man überhaupt das Kompen- sationsprojekt kennt. Einweg-Plastikflaschen sind nun mal schlechter für Umwelt und Klima als Mehrweg. „Und statt aus der Region wird das Volvic- Wasser größtenteils mit dem LKW über weite Distanzen aus Frankreich nach Deutschland gekarrt“, hat Foodwatch recherchiert. Auch Discounter Aldi verkauft Milch als „klimaneutral“ und kompensiert seinen verursachten CO2-Ausstoß in einem Auf- forstungsprojekt in Uruguay, wo Monokul- turen aus Eukalyptus angelegt werden. Nicht nur findet es Foodwatch hier zweifelhaft, ob in diesem Projekt tatsächlich „zusätzliches CO2 gebunden wird“. Auch wüssten „we- der Aldi noch die produzierende Molkerei, wie viele Emissionen bei ihrer Produktion genau ausgestoßen werden“. Ohne diese Da- ten ließen sich ja gar keine wirksamen CO2- Reduktionsmaßnahmen planen. Wie einfach es als Unternehmen ist, seine Produkte als „klimaneutral“ labeln zu lassen, zeigte eine Recherche des Wochenblatts Die Zeit. Deren Reporterinnen bekamen für ihre fiktive, also gar nicht existierende Firma mit bloßen Behauptungen drei Klimaneutral- Siegel, ohne dafür Belege für den CO2-Fuß- abdruck vorzulegen oder dafür, wie man sei- ne Emissionen zu senken gedenkt. Auch das Bundesumwelt- und Verbrau- cherschutzministerium kritisiert, dass die Klima-Werbung „häufig eine Täuschung der VerbraucherInnen“ sei. Bisher gebe es keine verbindlichen Regeln, wann eine Firma sich oder ihre Produkte so kennzeichnen dürfe. Foodwatch fordert, dass Aussagen wie „kli- maneutral“ verboten werden. Anforderungen an Klima-Werbung müsse man gesetzlich re- geln. „Wir brauchen verlässliche Kennzeich- nungen, die die Erwartungen der Menschen erfüllen“, sagt auch Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW. (tb) https://www.foodwatch.org/de/pressemittei- lungen/2022/nach-foodwatch-kritik-rewe-stoppt- umstrittene-klimawerbung/ Vorsicht, bloße Behauptung! Klimasackgasse. Anhand des Be- griffs „klimaneutral“ ist für Verbrau- cherinnen und Verbraucher nicht ersichtlich, wie ernst es ein Unternehmen tatsächlich mit dem Klimaschutz meint. Kompensation. Dieser Terminus be- deutet „Ausgleich“. Mit dem Kauf von CO2-Gutschriften will man die beim Unter- nehmen entstehenden Treibhausgase aus- gleichen. Emissionen in die Atmosphäre hierzulande sollen also durch Klimaschutz- projekte an anderer Stelle wieder „gebun- den“ werden. Das Problem: Diese Kompen- sationsprojekte anderenorts machen die bei der Produktion entstandenen Emissionen hierzulande eben nicht mehr rückgängig. Klimaschutz zusätzlich. Echte Kom- pensation basiert darauf, dass ein Pro- jekt ohne Verkauf von CO2-Gutschriften gar nicht zustande käme. Nur dann sei die CO2-Einsparung zusätzlich und dürfe als Gutschrift angeboten werden, findet Food- watch. Der Projektbetreiber müsse also dar- legen, dass das Kompensationsprojekt ohne die (zusätzliche) Finanzierung durch CO2- Gutschriften nicht realisiert worden wäre. Kohlenstoffbindung. Wälder sind Klimaschützer, weil sie große Mengen CO2 speichern können. Projekte, die Wäl- der schützen oder Flächen renaturieren, sind daher zu begrüßen. Zur CO2-Kompensation seien sie aber ungeeignet, meint Foodwatch. Denn der Baum, der zur Kompensation Kohlenstoff binden und wachsen soll, kann jederzeit gespeicherten Kohlenstoff wieder freisetzen, etwa bei einem Waldbrand. Kein Betreiber eines Waldprojekts kann garantie- ren, dass der Baum in 30, 50 oder 100 Jahren noch steht und Kohlenstoff binden wird. Klimawirkung. Klimaschutzprojekte können positive Auswirkungen ha- ben. Doch für einen planbaren, dauerhaften CO2-Ausgleich eignen sie sich nicht, urtei- len die Verbraucherschützer: „Keinesfalls sollte man der Illusion unterliegen, mit Pro- jekten im Globalen Süden ließe sich billig kompensieren, was hierzulande falsch läuft.“ Klimaschutzambitionen. Schaffen Unternehmen es, ihre Emissionen deutlich zu reduzieren, spricht nichts dage- gen, damit zu werben. Sie sollten dabei ihre Fortschritte ehrlich, umfassend und ohne Übertreibungen kommunizieren. Der Foodwatch-Report als PDF (68 S.): https://www.foodwatch.org/fileadmin/- DE/Themen/Klimaluegen/ Report_Klima_Claims/Klima_Report_2022.pdf Fo to : F oo dw at ch Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 nasiasten nach der 8. oder 9. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbil- dung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmän- nische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2023. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Wirt- schaftsgymnasium und die Berufskollegs (außer BKFH) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule-in-bw.de/bewo erfolgt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule läuft direkt über die Schule. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2023 Die Studierenden der Fachschule für Landwirtschaft Ra- vensburg mit den Fachrichtungen Landbau und Haus- wirtschaft laden alle ehemaligen Schülerinnen und Schü- ler, Freunde der Fachschule, als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schülerabend ein. Der Schülerabend 2023 findet am Freitag, den 03. Fe- bruar 2023 ab 20:00 Uhr in der Turn- und Festhalle in 88239 Leupolz, Oberweilerstraße 20 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studieren- den einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Studierenden und Lehrer der Fachschule Ravensburg freuen sich auf Ihr Kommen! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Steuerfreiheit kleiner Photovoltaikanlagen Wer bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche- rung aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanla- ge gezahlt hat, kann sich freuen. Durch eine Regelung im Jahressteuergesetz 2022 entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge. Profitieren können alle Betreiber einer PV-Anlage mit ei- ner installierten Gesamtbruttoleistung laut Marktstamm- datenregister von bis zu 30 kW (peak). Beim Betrieb meh- rerer Anlagen steigt die Maximalgrenze unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf 100 kW (peak). Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass die Kranken- kassen nicht automatisch tätig werden können, da ih- nen insbesondere die Leistung der jeweiligen PV-Anlage nicht bekannt ist. Betroffene sollten sich daher zwecks Überprüfung der Beitragsbemessung und unter Beifü- gung eines Nachweises der installierten Bruttoleistung der PV-Anlage (z. B. Auszug Marktstammdatenregister) mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Krankenkassen werden im Regelfall die Beitragsbe- messung korrigieren und überzahlte Beiträge erstatten – allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass der Ein- kommensteuerbescheid des Jahres 2022 den Wegfall der bisher steuerpflichtigen Einkünfte bestätigt. Beitragsnachforderungen vermeiden Insbesondere Betreiber mehrerer PV-Anlagen, deren Ge- samtbruttoleistung die Grenze von 30 kW (peak) über- steigt, sollten die Steuerfreiheit zunächst durch ihren Steu- erberater oder das Finanzamt prüfen lassen. Ansonsten kann es zu Beitragsnachforderungen einschließlich Rück- zahlung zunächst erstatteter Beiträge kommen. Wo kann sich die Neuregelung noch auswirken? Einnahmen aus PV-Anlagen werden auch in anderen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt (z. B. Bei- tragsbemessung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, Berücksichtigung bei der Famili- enversicherung, Einkommensanrechnung bei Erwerbs- und Hinterbliebenenrenten). Auch in diesen Fällen sollte Kontakt zum Sozialversicherungsträger aufgenommen werden, wenn die PV-Anlage ab 2022 steuerfrei ist. Zum Hintergrund Der durch den Betrieb einer PV-Anlage entstehende Ge- winn oder Verlust zählt steuerlich zu den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb. Sozialversicherungsrechtlich han- delt es sich damit um Arbeitseinkommen, das bei freiwilli- gen Mitgliedern generell und bei Pflichtmitgliedern, wenn sie daneben noch eine Rente oder einen Versorgungs- bezug beziehen, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Landratsamt Ravensburg Am 01. März 2023 ist es soweit ... Das JugendticketBW startet! Junge Leute können damit, für 365 Euro im Jahr, im ganzen Land Baden-Württemberg mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren. Die Vorbereitungen zum Jugendticket BW sowie die Pro- duktwechsel durch die Kunden im bodo-Abocenter laufen auf Hochtouren. Leider kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Umstel- lung bzw. Bestellung. Deshalb hat uns die Geschäftsstelle von bodo gebeten, folgende sehr wichtige Information an Sie weiterzugeben: Wichtiger Hinweis für Wechsler: Wer bisher eine eCard Schule hat und zum JugendticketBW wechseln möchte, muss unbedingt auf abo.bodo.de den Produktwechsel vornehmen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Das Jugendticket darf in diesen Fällen nicht als neues Abo beantragt werden! Wer nicht den Produktwechsel vollzieht, sondern das Jugendticket neu beantragt, muss gegebenenfalls mit doppelten Abbuchungen vom Bankkonto rechnen, weil durch einen Neuantrag zwei ei- genständige Verträge angelegt werden. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Sofern Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln (nicht im freigestellten Schülerverkehr!) zur Schule fahren und nicht ins Landesweite Jugendticket wechseln sondern nur für einzelne Monate eine Schüler- monatskarte beziehen wollen ist zu beachten, dass pro Schuljahr maximal die Kosten des Landesweiten Jugend- ticket von zurzeit 365,00 Euro in der Kostenerstattung anrechenbar sind. Übersteigen im Schuljahr die Kosten der bestellten Schülermonatskarten diesen Betrag, ist der übersteigende Betrag nicht erstattungsfähig, da „nicht notwendig“ im Sinne der Kostenerstattungssatzung. Es empfiehlt sich daher dringend, sofern ein „Nicht-Wechsel“ ins Landesweite Jugendticket erwogen wird, dies bei der Wahl der Fahrscheinart nochmals genau zu überdenken. In der Regel dürfte der Wechsel ins Landesweite Jugend- ticket wohl die günstigere Variante sein. Auch bei Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 4 und der SBBZ, die das ganze Schuljahr mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln zur Schule fahren, gilt die Kappungsgren- ze, wenn Schülermonatskarten bezogen werden sollten. Schon für den Bezug von Schülermonatskarten ab 1 bo- do-Zone könnte bei dieser Schülergruppe die Kostenbe- lastung über den Eigenanteilen für ein Schuljahr liegen. Ein Wechsel ins Landesweite Jugendticket wäre daher auch in diesen Fällen aus Kostengründen dringend an- geraten. Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne Ihre Schülerlis- tenverfahren-Stellen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Januar – 05. Februar 2023 Gedanken zur Woche Trost und Ruhe Nur in der Tiefe der Seele, mit Hilfe jener Kraft, die stärker ist als alle Vernünftigkeit, kann Trost und Ruhe gefunden werden. Wilhelm Busch Samstag, 28. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 29. Januar – 4 Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Benjamin Zentner, Ricco Haller, Alina Michelberger, Max Schützbach, Marlene Stör, Johanna Zentner († Familie Merk, Familie Gisi, Maria Ungemach, Franz und Eugen Schmidt, Christina Fetsch, Peter Fetsch, Nikolaus Wagner, Annamaria Wagner, Eugenia Wagner, Otto Wagner, Eugenia Wagner, Rosa Wagner) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Paul Dienstag, 31. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst mit Blasiussegen Mittwoch, 01. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Bentele Maria geb. Hartmann) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 02.Februar – Darstellung des Herrn (Lichtmess) 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Laura Kurz, Marisa Pfisterart († Magdalena und Klemens Braunagel) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Freitag, 03. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 04. Februar 09.30 Uhr Briach – Patroziniumsgottesdienst mit Ker- zenweihe und Blasiussegen 17.45 Uhr Baindt – Taufe von Kristina 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Josef Gresser, Eugen Maier, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Anni Maier) Sonntag, 05. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr, Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Treffen der Gruppenleiter/innen Erstkommunion Die Gruppenleiter/innen treffen sich am Mittwoch 1. Feb- ruar um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Bitte mitbrin- gen: Schreibzeug, eine Tasche/Tüte zum Heimnehmen der Materialien (falls sie die Mappe von den anderen Gruppenleiterinnen haben, bringen Sie sie mit!), viel Neu- gier und Freude. Vielen Dank für Ihre Arbeit mit den Kindern auf dem Weg zur Feier der Beichte und Feier der Kommunion. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zenrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Mitgliederversammlung des Katholischen Kirchenchors Baindt Am 13.01.2022 fand die ordentliche Mitglieder- versammlung des Kirchenchores für das Jahr 2022 statt. Sie begann mit einem Gottesdienst in unserer Pfarrkirche. Herr Pfarrer Staudacher richtete ein Grußwort an die Sänger und Sängerinnen und äußerte seine Freude darüber, dass endlich einmal die vorderen Bankreihen gut besetzt waren. Nach dem Gottesdienst ging es in den Bischof-Spro- ll-Saal im Gemeindehaus, wo nach einer Stärkung Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkminute für die verstorbenen Albert Vollmer und Anna Schmitz, die im Kirchenchor gesungen hatten, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler, sowie Schriftführerin, Kassenwart und das Kassenprüfer-Team zu ihren jewei- ligen Zuständigkeiten. Anschließend wurde der Antrag zur Entlastung der Vorstandschaft gestellt, dem die Mit- glieder stattgaben. Ein außerordentlicher Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit einer Neuordnung der Vorstandschaft, die den Mitgliedern vorgestellt und der dann einstimmig zuge- stimmt wurde. Dank der Bereitschaft von den Mitgliedern der Vorstand- schaft, deren Amtsperiode zu Ende gegangen war, sich erneut aufstellen zu lassen, konnten bei den anschließen- den Wahlen alle Posten unverändert besetzt werden. Eine Ausnahme stellte dabei das Amt der 2. Vorsitzenden dar, das aufgrund der Neuordnung entfällt. Zu guter Letzt konnten auch wieder einige Mitglieder mit einer Urkunde des Cäcilienverbands und einem kleinen Geschenk für langjähriges Singen geehrt werden. Chor- leiter Rainer Strobel und Frau Inge Kreutle wurden für 15 Jahre, Herr Lambert Allkemper für 20 und Frau Gaby Herrmann für 30 Jahre geehrt. Voranzeige Seniorentreff Fasnet ist heut, das ist für uns eine große Freud! Auf gehts zur Seniorenfasnet am Mittwoch, 08. Februar 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir laden Sie zu einem fröhlichen und bunten Nachmit- tag mit Musik herzlich ein. Nicht verborgen bleiben uns auch die kommunalen Neuigkeiten des vergangenen Jahres, „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Unsere „Bampfenkätter“ wird nach zwei Jahren Coron- apause sicher viel Lustiges von unserem Dorf zu berich- ten haben. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Begegnungstag am 3.2.23 9.00 Uhr Kirche Dreifaltigkeit in Ravens- burg Für alle Frauen aller Altersgruppen und aller Konfessionen Ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus „Dreifal- tigkeit RV-Weststadt“ Vortrag zum Thema „Zukunft“? Hoffnung! Referent Herr Ansgar Krimmer Dekanatsreferent aus Weingarten. Nach der Mittagspause (Jeder kann diese selbst gestal- ten) kommt Herr Dr. Jürgen Wagner, Weingarten, als Re- ferent zum Thema: „Tauchen Sie ein in die verborgene, geheimnisvolle Welt der Seele“. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Jede Teilnehmerin kann ganztags oder nur vormittags bzw. nachmittags dabei sein. Ende gegen 16.00 Uhr. Ver- anstalter: Landfrauenvereinigung des kath. Frauenbundes Christina Längle und Marlies Rothenhäusler. Kosten 5,00 Euro Alle Frauen sind herzlich willkommen. Jahresbeitrag: Anfang Februar werden wir die Mitgliedsbeiträge des Frauenbundes wieder per Lastschrift einziehen. Bit- te alle Barzahler, den Betrag von 30,00 Euro bei Rita Grubert abzugeben. Vielen Dank Fraue Fasnet am 15.2.23 Um 14.00 Uhr Im kath. Gemeindehaus Baienfurt Wir freuen uns auf Eure Teilnahme. Wer hat Zeit, für die Fasnet einen Kuchen zu backen? Bitte um Anmeldung bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus segnet die Kinder Ökumenischer Krabbelgottes- dienst am 5. Februar 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 29. Januar letzter Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 30. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 01. Februar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 05. Februar 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbel-Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal --- Gedanken zum Wochenspruch Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. (Jes 60,2) Es gibt Momente im Leben, in de- nen sich der Himmel öffnet und ich sehe, wie’s weitergeht. Solche Momente tun so gut, dass wir sie am liebsten festhalten würden: Augenblick verweile, du bist so schön! Aber das geht nicht. Das haben schon die Begleiter gemerkt, die mit Jesus damals auf dem Berg waren, auf dem sie ganz klar ge- sehen haben, dass Jesus wirklich der ist, der Himmel und Erde verbin- det, Gemeinschaft stiftet und Licht ins Dunkle bringt. Sie mussten lernen, dass Leben kein Festhalten von Si- cherheiten ist, sondern Unterwegssein im Vertrauen auf Gottes Zusagen. Wir werden auch in anderen Lebenslagen wieder merken, wie Gott für uns da ist, wie er uns begleitet und durchs Leben führt. Einfach herrlich! – So dürfen wir dann wie die Jünger ru- fen, Gott danken, uns an seiner Gegenwart freuen und mit viel Gottvertrauen in die Zukunft gehen. Weil mir von Gott her schon auch morgen wieder ein Licht aufgehen wird, wenn ich es am meisten brauche. Gottes Segen und herrliche Lichtblicke in der neuen Wo- che! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche Hallo Kinder, wir treffen uns jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Wir freuen uns auf euch! Kommt einfach vorbei!! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Abt. Frauenturnen Leba, lacha, Fasnet macha Unter diesem Motto findet unsere Ver- einsfasnet am Montag, 6.2.23, um 18.59 Uhr, im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitgliederver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 03.03.2023 um 20.00 Uhr in den Räumen von Kirchner-Konstruktionen in Weingarten, Hein- rich-Hertz-Straße 6 (Hintereingang) statt. Hierzu möch- ten wir Euch gerne einladen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Kassierer/in für 2 Jahre • 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2023 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 17.02.2023 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Blutreitergruppe Erfolgreiche Gründungsversammlung der „Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.“ Im Jahr 1906 beteiligte sich die Pfarrei Baindt zum ersten Mal geschlossen am Blutritt in Weingarten mit über 50 Reitern, der Ortspfarrer Rudolf Oswald (Pfarrer in Baindt von 1902 bis 1922) an der Spitze. Hierzu wurden eigens 5 Standarten gestiftet. Seit ihrer Gründung hat die Blutreitergruppe Baindt alljährlich, als eigenständige kirch- liche Gruppe, am Blutritt in Weingarten teilgenommen. Durch die Umstrukturierung des Kassenwesens bei den Kirchenpflegen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und die damit verbundene Übergabe der Kassen an das kath. Verwaltungszentrum in Kisslegg, hat sich die Blutreiter- gruppe in der Pfarrei Baindt mit der Gründung eines ge- meinnützigen Vereins beschäftigt. Die Blutreiterversamm- lungen vom 22. Juni 2022 und 13. Juli 2022 bei denen die Vereinsgründung, der Satzungsentwurf sowie die Beset- zung der Vorstandsämter besprochen wurde, waren die Voraussetzungen hierzu. Bei der am 17. Januar 2023 stattgefundenen Gründungs- versammlung im Bischof-Sproll-Saal wurde folgende Vor- standschaft gewählt: Vorsitzender: Werner Elbs, Stell- vertretender Vorsitzender und Gruppenführer: Berthold Steinhauser, Kassierer: Alexander Henzler und Schriftfüh- rer: Adelbert Steinhauser. Von l. n. r.: Adelbert Steinhauser, Berthold Steinhauser, Werner Elbs, Alexander Henzler Schalmeienkapelle Baindt e.V. 4. Fasnetswochenende Dieses Wochenende wird es mal so richtig Ernst für die Musketiere aus Baindt. Am Freitagabend dürfen wir uns noch entspannen und schon einmal unsere ganzen Kräfte bündeln, denn am Samstagmittag geht es auf dem Dorfplatz in Baindt beim Narrenbaumstellen los. Abends geben wir noch einmal Vollgas in Wetzisreute beim Geröllheimerball. Am Sonntag gilt es dann. Morgens präsentieren wir uns noch beim Zunftmeisterempfang und direkt im Anschluss geht es in voller Truppenstärke auf die Baindter Straßen, um beim Narrensprung unser Dorf gegen annähernde feindliche Truppen zu beschützen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Volleyball LJ Baindt Start der Rückrunde für VLJ 1 und VLJ 2 Am vergangenen Samstag, 21.01.2023 fand das Nachholspiel gegen den SV Jedesheim und den TV Kressbronn statt. Die erste Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt machte es mal wieder spannend bis zum Schluss. Es schien fast, als hätten die Baindter Angst, ihr Spiel durchzuziehen und gegen den Tabellenersten zu siegen. So ging der erste Satz knapp nach Jedesheim (25:27), die sich im zweiten Satz dann die Butter nicht mehr vom Brot nehmen lie- ßen (18:25). Gegen den letztjährigen A-Klassen-Sieger Kressbronn tra- ten die Baindter so souverän auf, dass sie sich direkt den ersten Satz holten (27:25). Leider konnten trotz engagier- tem Spiel und vollem Körpereinsatz keine weiteren Punkte mit nach Hause gebracht werden (21:25 und 23:25). Der Rückrundenstart am 28.01.2023 in der heimischen Baindter Halle lässt neu hoffen! Nicht nur die erste Mann- schaft hat an diesem Samstag ihren Spieltag, sondern auch VLJ Baindt 2. Insgesamt werden an diesem Tag neun Mannschaften die Sporthalle der Klosterwiesen- schule mit erstklassigem Volleyball füllen. Ab 11 Uhr spie- len VLJ Baindt 1 gegen TSG Leutkirch und SV Kirchdorf. Ab 13 Uhr spielen VLJ Baindt 2 gegen BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed und TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers. Wir freuen uns auf einen närrischen Heim- spieltag mit Fans, Freunden und Bekannten und auf laut- starke Unterstützung! Herzliche Einladung! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Janina v.Watzdorf Alter: 35 Beruf: Chemikerin Med. Ausbildung: Rettungsanitäter HvO seit: 2017 (im DRK seit 1997) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Mir gefällt im DRK: die unglaubliche Vielfalt, die die ver- schiedenen Aufgaben und Einsätze mit sich bringen. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ich mehr- fach erlebt habe, wie sehr wir Menschen dadurch unter- stützen können, ihnen in schwierigen Situationen inner- halb weniger Minuten zur Seite stehen zu können - nicht nur medizinisch, sondern auch durch Betreuung und menschliche Zuwendung. Mein längster HvO Einsatz: ca. 3 Stunden Eindrücklichstes Erlebnis: Ich habe in meiner Zeit im DRK viele Situationen erlebt, die mich auf sehr verschiedene Weisen geprägt haben und mir immer wieder neue Mo- tivation geben, diese Arbeit mit noch mehr Engagement weiterführen zu wollen. Lieblingsausrüstung: Tape :) Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversammlung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversamm- lung findet am Montag, den 06. Februar 2023 in der Pizzeria De Michele, Tennishalle Baindt um 19.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin - Bericht der Kassiererin - Bericht der Kassenprüfung - Wahl des Wahlleiters - Entlastung der Vorstandschaft - Entlastung des Kassierers - Entlastung der Kassenprüfung - Satzungsänderung: Es wird beantragt, dass die Einla- dung zur Jahreshauptversammlung neben der Schrift- form auch per Mail erfolgen kann. - Ausblick und Aktivitäten für 2023 - Anträge und Ergänzungen. Anträge können bis zum 03.Februar 2023 schriftlich bei Vorstand eingereicht werden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stun- den. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023 Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 03.03.2023 ab 19:00 Uhr im DLRG-Heim in der Baindter Straße 48/1 in Baindt statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2023 5. Kassenbericht 5.1 Vorstellung des Jahresabschlusses 2022 5.2 Bericht der Kassenprüfer 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Jahresbericht Jugendleitung 8. Anträge 9. Verschiedenes 10. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 24.02.2023 schriftlich oder per E-Mail eingegangen sein. Kontaktadressen im Internet unter Baienfurt.DLRG.de DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller Vorsitzender Hospizbewegung Weingarten „Schon ein ganz kleine s Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möchten wir Sie einladen zum gemeinsa- men Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Ge- meinschaft erfahren, bringt uns in Schwingung und an- dere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 2.2., 9.3., 6.4., 4.5., 29.6., 27.7.2023 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert Holzmarkt Die Sägewerke aus der Region sind auf der Suche nach Fichten-Frischholz. Für das Leitsortiment Fichte 2b+, Güte B werden beim Langholz Preise über 100 €/Fm bezahlt. Für das Kurz- holz liegen die Preise für Fichte 2b+, Güte B/C zwischen 98 und 100 €/Fm. Aktuelle Selbstwerbungsangebote im Kurzholz, hierbei sind die Holzerntekosten bereits abge- zogen und werden vom Sägewerk getragen, liegen bei mindestens 85 €/ Fm für Fichte 2b+, B/C. Die Preise für Fichten-Frischholz bewegen sich tendenziell nach oben. Auch 2023 ist bei entsprechend trocken-warmer Witte- rung mit deutlichen Borkenkäferschäden zu rechnen. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer, das Risiko von Borkenkäferbefall oder Dürre- schäden steigt nach Prognosen der Forstlichen Ver- suchsanstalt deutlich an. In den letzten 20 Jahren wurde im Privatwald des Landkreises Ravensburg jeder zwei- te Festmeter eingeschlagenes Holz durch Borkenkäfer, Sturm oder Schneebruch verursacht. Dem Waldbesitz kann empfohlen werden Frischholz ein- zuschlagen. Dies betrifft Fichtenbestände aller Alters- stufen. Nutzen Sie Ihre Fichtenaltholzbestände und bau- en diese in Mischbestände um. Pflegen Sie Ihre jungen Fichtenbestände mittels Durchforstungen. Sie reduzieren hierdurch das Risiko von Schneebruch und Sturmwurf. Bitte wenden Sie sich was den Holzeinschlag anbetrifft an Ihren zuständigen Förster. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Fortbildung Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu zwei Fortbildungen im Wald ein: Vollerntereinsatz im Kleinprivatwald • 10.02.2023 Horgenzell / Zogenweiler; 14:00 bis 16:30 Uhr Baumartenwahl - Pflanzung – Wildschutz • 10.03.2023 Bad Wurzach / Haidgau; 14:00 bis 16:30 Uhr (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) STADTWERK AM SEE Deutschlandticket-App bietet schnellsten Weg zum 49-Euro-Ticket Der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets kann ab sofort mit der neuen Deutschlandticket-App vorre- serviert werden. Zum Verkaufsstart haben die Nutzer es dann automatisch immer auf ihrem Handy dabei. Bald ist es soweit: Das Deutschlandticket kommt. Und auch wenn der genaue Termin noch nicht genau fest- steht, kann das begehrte Ticket bereits jetzt beim Stadt- werk am See vorreserviert werden. Möglich macht das die neue Deutschlandticket-App, die das Stadtwerk mit seinem Technologiepartner HanseCom aus Hamburg an- bietet. Über die App (www.deutschlandticket.store) kön- nen Nutzer das Deutschlandticket einfach vorbestellen und sich künftig als Handyticket ausgeben lassen. Ihr Abo und ihre persönlichen Daten können sie darüber ebenso bequem verwalten. Die Deutschlandticket-App von ist ab sofort in den Stores von Apple und Google verfügbar. Nach dem Download müssen sich Nutzer in der App nur einmalig mit ihren per- sönlichen sowie ihren Bezahldaten registrieren. Sind sie bereits User der App HandyTicket Deutschland, haben sie es noch bequemer. Dann melden sie sich einfach über ihren bestehenden Login in der Deutschlandticket-App an und ihre Daten werden automatisch übernommen. In der Deutschlandticket-App einfach „Bodensee – Stadt- werk am See“ als Vertragspartner für das Deutschland- ticket auswählen und dieses anschließend vorbestellen. Sobald der offizielle Verkauf beginnt, bekommen die Nut- zer das Ticket automatisch jeden Monat auf ihr Handy ge- schickt. Das Abo können die Nutzer einfach und bequem jederzeit direkt in der App bearbeiten oder kündigen. „Mit einem einzigen kostengünstigen Ticket überall fahren – einfacher geht’s wirklich nicht“, erklärt Horst Schauerte, Bereichsleiter Mobilität beim Stadtwerk am See. „Und mit der Deutschlandticket App gestalten wir den Zugang zu diesem attraktiven Angebot für unsere Kunden so schnell und unkompliziert wie möglich. Zudem planen wir die App in Zukunft mit noch weiteren praktischen Mobilitätslö- sungen zu erweitern. Wer bei uns das Ticket erwirbt, der kann auch noch von weiteren Vorteilen profitieren wie beispielsweise einem vergünstigten Katamaran-Abo.“ Das Deutschlandticket ist der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets. Es wird 49 Euro kosten und im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse für ganz Deutschland gelten. Es wird als Abo erhältlich und monatlich kündbar sein. Als Startzeitpunkt visieren Politik und Verkehrsun- ternehmen aktuell den 1. April oder den 1. Mai 2023 an. Die Deutschlandticket App steht für Android im Goog- le Playstore und für iOS im Apple App Store zum kos- tenfreien Download bereit. Weitere Informationen unter www.deutschlandticket.store Erste-Hilfe-Kurs Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem DRK Sigmaringen einen Erste-Hilfe-Kurs an. Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein Auffrischungs- und Vertie- fungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbil- dung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Er erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaften (DGUV 304-001). Daher übernimmt die zuständige Berufs- genossenschaft zumeist die Lehrgangskosten. Wann: 24. Februar 2023 Wo: Volksbank Ostrach Lehrgangsdauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Kosten: 60 Euro oder Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft Es besteht auch für Nichtmitglieder des Maschinenringes die Möglichkeit, an diesem Lehrgang teilzunehmen. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns an, da die Plätze auf 20 Teilnehmer beschränkt ist. Anmeldungen nimmt Frau Ulrike Reiter gerne entgegen, entweder telefonisch unter 07585/9307-11 oder per E-Mail u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Neues DRK-Seminar: Gut vorbereitet für den Notfall Stromausfall, Überschwemmung, Brand im Nachbarhaus, Pandemie: kleinere und größere Katastrophen oder Not- situationen machen einem immer wieder bewusst, wie wichtig es ist sich in Notsituationen selbst helfen zu kön- nen und vor allem Ruhe zu bewahren. Der neue, kosten- lose DRK-Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ bereitet Sie auf Notsituationen vor und gibt Ihnen für alle Eventualitäten das Notwendigste an die Hand. Das 90minütige, Präsenz-Seminar für den Bevölkerungs- schutz bietet der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. ab sofort flächendeckend im Altkreis Ravensburg an, so- wohl zentral in der DRK-Geschäftsstelle in Ravensburg wie auch in allen DRK-Ortsverbänden. Alle Seminare sind buchbar unter www.drk-rv.de/blackout • Habe ich Notfallgepäck zuhause? Und was gehört da überhaupt rein? • Bin ich für einen Stromausfall gerüstet? • Wie kommuniziere ich, wenn kein Telefon, Mobilnetz, Internet mehr geht? • Wie und wo erhalte ich in Notsituationen Informationen in meinem Wohnort? • Wie viele Lebensmittel sollte ich auf Vorrat haben? • Welche Vorsorge treffe ich, wenn ich oder ein Angehö- riger mobilitätseingeschränkt oder heimbeatmet ist? Antworten auf diese Fragen bietet der neue Kurs des DRK. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs- kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger- hard Krayss. Alle Schulungsangebote in unserem Kreisver- bandsgebiet s ind buchbar unter www.drk-rv.de/blackout. Auf dieser Internet- seite stehen zudem Checklisten zum Down- load bereit und kurze You-Tube Erklärvideos zu verschie- denen Krisenszenarien. Über folgenden QR-Code kann man sich direkt für einen DRK-Kurs kostenlos anmelden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ponticelli Ensemble: „Irgendwas... und Gershwin“ in der Alten Kirche Mochenwangen Wolperswende - Das Ponticelli Ensemble spielt am Frei- tag, 27. Januar um 19.30Uhr und am Samstag 28. Janu- ar um 17.00Uhr in der Alten Kirche Mochenwangen sein neues Programm „Irgendwas... und Gershwin“ Das oberschwäbische Ensemble bereit Ihnen einen schwungvollen, musikalischen Cocktail, eine spritzige und geschmackvolle Mischung aus traditionellen Stücken in modernem Anstrich, wie die „Suite for Strings“ von John Rutter. Geschüttelt, nicht gerührt, werden klassische und romantische Stücke von Tschaikowski, Edvard Grieg und Ludwig van Beethoven. Leidenschaftliche Tangos sowie Jazz- Klassiker geleiten Sie durch das Konzert mit Vio- line, Bratsche, Cello, Kontrabass, Piano und Percussion. Lassen Sie sich dieses Erlebnis an der Bar nicht entgehen und kommen Sie mit auf eine musikalische Reise. Die nächste Gelegenheit haben Sie • Am Freitag, 27. Januar um 19.30Uhr • Samstag, 28. Januar um 17.00Uhr Einlass jeweils 30min vor Beginn. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen www.alte-kirche-mochenwangen.de www.ponticelli-ensemble.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schneefall, vereiste Straßen und Dunkelheit machen das Fahrrad- fahren im Winter zu einer Heraus- forderung. Mit folgenden Tricks ma- chen Sie es sich in der kalten Jahreszeit ein wenig leichter. Basteln Sie eine „Schneekette“ für Ihr Fahrrad: Befestigen Sie dazu mehrere Kabelbinder an den Reifen und schneiden Sie die überstehenden Enden ab. Um bei Schnee besser die Ba- lance halten zu können, sollten Sie Ihren Sattel und Lenker außerdem um einige Zentimeter tiefer stellen. So sitzen Sie mittiger, das sorgt für Stabilität – außerdem erreichen Sie mit den Füßen schneller den Boden. amc/DEIKE Radfahren im Winter fahren im Winter zu einer Heraus forderung. Mit folgenden Tricks ma Bringen Sie bunte Knicklichter an den Fahrradspeichen an – dadurch sind Sie auch in der dunklen Jahreszeit für andere Verkehrs- teilnehmer gut sichtbar. Foto: © Begsteiger/DEIKE 747U31U3 Kleiner Tipp von uns für Sie Das oder dass? Das verwenden wir als bestimmten Artikel bei sächlichen Nomen. Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Unterstützen Sie Menschen in Not! Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Spendenzweck: Nothilfe Ukraine Helfen Sie jetzt! www.drk.de Ukraine #Nothilfe M ak sy m T re bu kh ov /U kr ai ni sc he s R ot es K re uz /IF R K Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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Teilverpachtun- gen sind möglich. Schriftliche Gebote sind bis zum 24.02.2023 an jagd-bergatreute@outlook.de abzugeben. Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 6 /7 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Brennholz, Klasse 2, günstig zu liefern. 0171-7155533 STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT VERPACHTUNGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Die Gemeinde Fronreute (5078 Einwohner) sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/-in für den Gemeindebauhof (m/w/d) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute: https://www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung schriftlich an die Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute oder als zusammenge- fasste PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@fronreute.de bis spätestens 15. Februar 2023. Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg www.stelleninserate.de Unsere Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei im Zentrum von Ravensburg betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können sich auf unser professionelles Team, einen sehr hohen Qualitätsstandard und unsere digitale Kompetenz verlassen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (m/w/d) in Voll-oder Teilzeit Mitarbeiter Kanzleiorganisation (m/w/d) in Teilzeit Detaillierte Informationen zu den Stellen- angeboten sowie zu unserer Kanzlei finden sie auf www.stb-wp-knitz.de. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann schicken Sie noch heute Ihre Bewerbung an uns! Ein offenes und kollegiales Team freut sich auf Sie! Dipl. oec. Robert Knitz Wirtschaftsprüfer | Steuerberater Parkstraße 40, 88212 Ravensburg + 49 751-994 798-12, michaela.knitz@stb-wp-knitz.de www.stb-wp-knitz.de Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in (m/w/d) 520-€-Basis, ab dem 01. März 2023 bzw. nach Absprache. Wiedereinsteiger/innen sind herzlich willkommen. Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Gleitzeit ist nach Absprache gegeben. Ihr Aufgabengebiet: • verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben in der Administration • Kontierung und Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung inkl. Überwachung Offener Posten • Rechnungserstellung • Austausch mit Pädagogischer Leitung/Vorstand Ihr Profil: • Abgeschlossene Ausbildung als Buchhalter/in (m/w/d) oder gleichwertige kaufmännische Ausbildung • Fundierte Kenntnisse in DATEV • Sicherer Umgang mit MS-Office • Berufserfahrung in der Buchhaltung • Eigenverantwortliche und systematische Arbeitsweise • Teamfähigkeit Nähere Informationen erhalten Sie von Anna Engelberg (Pädagogische Leitung) 0176 85626659 info@lebenshilfe-ravensburg.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung an: Lebenshilfe Ravensburg e.V., Mühlbruckstraße 22/1, 88212 Ravensburg, gerne auch per E-Mail. Werden Sie Teil unseres Teams! Das Altenzentrum Selige Irmgard in Baindt sucht Verstärkung: Pflegefachkraft (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit Fragen und Bewerbung: Johannes Linse (Einrichtungsleiter) · Telefon: 07502 9408-501 E-Mail: johannes.linse@stiftung-st-franziskus.de Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Dorina Bregu Pflegefachkraft Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. mit Vorgruppe Baindter Str. 24 • Baienfurt • more4less_labelshop großer WSV! 30 % auf alle Artikel auf Jacken und Hosen auf bereits reduzierte Preise 40 % Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Lohnbuchhalter (m/w/d) auf Mini-Job-Basis (25 €/Std.) ab sofort Suchen Sie einen kleinen lukrativen Nebenjob? Haben Sie Erfahrung mit DATEV-LODAS? Ist Ihnen ein nettes Team wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen mit Eltern herzlich ein. Der Weg ist nicht weit – Wir freuen uns! Wilhelmstraße 5-7, 88212 Ravensburg, Tel. 0751/359308-0 Infoabend für Eltern der Viertklässler und Lehrkräfte der Grundschulen am Mittwoch, 01.02.2023 und Montag, 13.02.2023 jeweils um 19 Uhr im Foyer Tag der offenen Tür Freitag, 10. Februar 2023, 14.30 bis 17.00 Uhr Bilinguales Profil Sportprofil Musikprofil GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. Februar 2023 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 21. Februar 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je- dermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsad- resse postalisch übermittelt. um Uhr am 19.02.2023 10 Kath. Kirche Baienfurt Fasnetssonntag, Alle Bürgerinnen und Bürger von Baindt sind dazu aufgerufen, dem Narrentreiben ein Ende zu setzen und die verantwortlichen närrischen diesjähriges Maskenvertreiben mit anschließendem Narrengericht statt. Die Narrenzunft Raspler bedankt sich bei allen, die für eine gelungene Fasnet 2023 beigetragen haben. * * Anschließend feiern wir mit Euch den Kehraus 2023 in der Schenk-Konrad-Halle. * Am Dienstag, den 21.02.2023 findet um 19 Uhr auf dem Dorfplatz unser “Rechtsbrecher” vor ein “Narrengericht” zu stellen. Narr enm esse bibli sche r Ko stüm verle ih Sei d abei ! Maskenvertreiben mit Narrengericht 2023 Raspler - ratsch, ratsch Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 In der Gemeinderatssitzung am 14.02.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Neugestaltung Ortsmitte Neue Amtsblattrubrik „Neugestaltung Ortsmitte“ Es ist der Gemeinde Baindt ein Anliegen, unsere Bürge- rinnen und Bürger über die Entwicklungen im Zusam- menhang mit der Neugestaltung der Ortsmitte auf dem Laufenden zu halten. Ab sofort finden Sie Hinweise und Informationen zu den Entwicklungen im Fischerareal und am Dorfplatz unter dieser Rubrik. Damit mit der Umgestaltung des Dorfplatzes begon- nen werden kann, sind Baumfällarbeiten notwendig! Im Rahmen der Neugestaltung der Ortsmitte und der damit einhergehenden Sanierung des Dorfplatzes ist die Rodung der Bäume und Sträucher auf dem Dorfplatz unvermeidbar und für Ende Februar 2023 vorgesehen. Sämtliche Baumpflegemaßnahmen (schonende Form- und Pflegeschnitte, Sondermaßnahmen, Fällungen) kön- nen grundsätzlich das ganze Jahr durchgeführt werden, sofern kein Landesrecht, keine Baumschutzsatzung oder keine naturschutzrelevanten Punkte dagegensprechen. Jedoch ist das Fällen oder die Durchführung von Son- dermaßnahmen für Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Sep- tember verboten. Daher müssen die notwendigen Maß- nahmen bis Ende Februar erfolgen. Die Rodungsarbeiten werden vom Bauhof der Gemeinde Baindt ausgeführt. Die Linde im Halbkreis am Bach kann stehen bleiben, die anderen Bäume im Baustellenbereich müssen entfernt werden. Sträucher und Hecken werden im selben Zug auf Stock gesetzt. Auch der Efeu an der Mauer neben und unterhalb der Brücke wird beseitigt. Im Rahmen der Neu- gestaltung werden jedoch wieder viele neue heimische Bäume und Sträucher gepflanzt. Wir sind sehr bestrebt, die Tiere zu schützen sowie die Bäume und Sträucher als Lebensraum zu nutzen. Der Maßnahmenzeitraum be- rücksichtigt die Reproduktionszeit der meisten Tierarten. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 18. Februar und Sonntag, 19. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Februar Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 19. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- für am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 19.02. Schalmeienball SKH 19.02. Narrenmesse Kath. Kirche Bft. 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Zur Information Landkreis Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Personen, die einen Pflanzenschutz Sachkundeausweis besitzen, müssen in einem Dreijahresrhythmus min- destens vier Stunden Fortbildung besucht haben. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu eine 4-stündige Prä- senzveranstaltung an. Die Veranstaltung findet am Montag, 27.02.2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr im Gasthaus Post in Wolfegg statt. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland. Herr Fink (DEULA) gibt praktische Tipps zum TÜV bei Pflan- zenschutzgeräten. Mitarbeitende des Landwirtschaftsam- tes erläutern Änderungen der rechtlichen Vorgaben zum Pflanzenschutzmitteleinsatz. Daneben erhalten Sie Infor- mationen zu neuen Ansätzen in der Ampferbekämpfung und zu Giftpflanzen auf Wiesen und Weiden. Weitere The- men sind die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in Schutzgebieten und die aktuellen Entwicklungen beim Anwenderschutz. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Von 12:00 – 13:00 Uhr ist eine Mittagspause vorgesehen. Die Kosten für Essen und Getränke sind von den Teilnehmen- den selbst zu tragen. Eine Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum ist bis 22.02.2023 zwingend erforderlich per Telefon unter der 0751/85-6010 oder als E-Mail an la@rv.de. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Diakonisches Werk OAB Einfache Unterstützung bei Energiekosten Die vier Kirchen in Baden-Württemberg helfen konkret und mit geringem Aufwand: Kirchensteuer aus Energie- preispauschale fließt direkt an Menschen mit Energienot- lagen – Antragstellung über örtliche Beratungsstellen. Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmer*innen ausgezahlt wur- de, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kir- chensteuer einnahmen. Denn die als Entlastung für die hohen Energiepreise gedachte Zahlung war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Die evangelischen und katholischen Kirchen in Ba- den-Württemberg haben miteinander vereinbart, dass diese Geldmittel vollständig weiter gegeben werden. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diako- nie im Land eingesetzt. Für unsere Region in den beiden Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis sind alle vier Wohlfahrtsverbände ansprechbar: Caritas Bodensee-Oberschwaben Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Diakonie Überlingen-Stockach Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstüt- zung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbe- schäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzu- schlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfas- senden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Deshalb sollten neben den Energiekostenrechnungen auch Bescheide über das Einkommen zur Beratung mit- gebracht werden. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich. In den Beratungsstellen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist un- kompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushal- te jeweils einmalig einen Antrag stellen. Pressemitteilung 08.02.2023 „Wir sind froh, dass die Kirchen mit direkter Unterstützung auf die Menschen in diesen Zeiten zuge- hen“, sind sich die Leitungen der vier Wohlfahrtsverbän- de einig. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugute, die letztlich tatsächlich durch die hohen Energie- kosten in eine Notlage gekommen sind. Die vier Wohl- fahrtsverbände in der Region haben sich miteinander abgestimmt und sind im Austausch zu Fragestellungen rund um die Anträge. Die Fonds der vier Kirchen haben unterschiedliche Namen, dennoch bleibt der Grundge- danke der Gleiche: Menschen in Notlagen zu unterstützen und keine Armutsspirale in Gang zu setzen. Auf der jeweiligen Homepage der vier Wohlfahrtsver- bände finden sich weitere Informationen. Hier ist auch zu finden, wo und wie Kontakt hergestellt werden kann. Interessierte können sich auch direkt an die Sekretariate der Sozialberatung wenden. Kontakt Ewald Kohler, Leiter Caritas Bodensee-Oberschwaben T 0751 3625619, www.caritas-bodensee-oberschwaben.de Petra Demmer, Geschäftsführerin Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. T 07551 830314, www.caritas-linzgau.de Pfarrer Ralf Brennecke, Geschäftsführer Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee T 0751 95223120, www.diakonie-oab.de Gerhard Hoffmann, Geschäftsführer Diakonie Überlin- gen-Stockach T 07551 918990, www.diakonie-ueberlingen.de Mehr Informationen über die Homepage www.diakonie-oab.de DJO-Deutsche Jugend in Europa e. V. Gastschüler aus Mexiko suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Deutscher Schule Mexiko/Guadalajara sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien für den Zeitraum von 05.03. – 24.05.2023. Der Gegenbesuch ist mög- lich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Februar – 26. Februar 2023 Gedanken zur Woche Kehr um – und glaub an das Evangelium, so sagt der Priester am Aschermittwoch, Kehr um! Es bedeutet so viel wie: Wandlung, Besinnung. Guter Gott, begleite mich auf meinem Weg der Wandlung in der Fastenzeit. Maria Radziwon Samstag, 18. Februar 17.00 Uhr Baindt- Taufe von Lisa 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez, Robin Schnez († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 19. Februar – 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit Narren- zunft Henkerhaus und Narrenzunft Raspler Dienstag, 21. Februar Kein Schülergottesdienst - Feien Mittwoch, 22. Februar – Aschermittwoch – Beginn der österlichen Bußzeit 15.30 Uhr Baienfurt - Gottesdienst im Pflegeheim St. Barbara mit Austeilung des Aschekreuzes Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 23. Februar kein Schülergottesdienst - Ferien 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 25. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Leopold Koch, Leana Neb († Kurt Brugger) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lukas 11.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Johanna und Benjamin Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 14. Februar 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de DANKE! Für eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023! In diesem jahr war es uns nach Corona erst- mals wieder möglich, die Sternsingeraktion „in Präsenz“ durchzuführen und den Neujahrs-Segen persönlich in die Häuser zu bringen. Knapp 70 Baindter Kinder waren vom 02. – 05.Januar 2023 als Sternsinger unterwegs, um unter dem Motto „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indone- sien und weltweit“ Spenden zu sammeln. Am 15.02.2023 ging nun offiziell die diesjährige Spendenaktion zu Ende und wir können auf ein sagenhaftes Spendenergebnis blicken. Es ist die stolze Summe von knapp € 13.500,- zu- sammengekommen! Dies haben wir nur geschafft, weil Ihr, liebe Sternsin- ger-Kinder, so motiviert und freudig Euren Dienst getan habt! Danke für Euer engagiertes Mitmachen! Es war eine Freude zu sehen, mit wieviel Herzblut, Motivation und Ausdauer Ihr dabei wart! Auch wenn es anstrengend wurde, habt Ihr Euer Lachen nicht verloren und wart bis zum Ende dabei! Das ist nicht selbstverständlich und wir freuen uns, dass so viele kleine und große Sternsinger in Baindt aktiv waren! Selbstverständlich ist eine solche Aktion ohne viele hel- fende Hände nicht möglich. Ein ganz besonderes Danke- schön geht an dieser Stelle an alle Eltern und HelferInnen. Ohne Ihre Unterstützung beim Vorbereiten, Mitgehen, Mitsingen, Essen herrichten und Gewänder waschen wäre die Durchführung der Aktion in dieser Form nicht möglich. Ganz besonders möchten wir uns zudem bei Herrn Boh- nert bedanken. Er kümmert sich seit vielen Jahren zu- verlässig um das abendliche Zählen der zusammen- getragenen Spenden. Es ist für die Kinder immer etwas Besonderes, wenn sie zusammen mit ihm Ihr Kässchen öffnen und das Geld zählen dürfen. Ein weiteres Dankeschön geht an die Oberministranten für die Gestaltung des Gruppentreffens, die Begleitung der Gruppen, Euren Einsatz als Sternsinger und für all die kleinen Dinge, bei denen Ihr uns während der Aktion unterstützt habt! Ebenfalls danken wir Silvia Berger für die spontane Über- nahme der morgendlichen Aussendung an einem der Aktionstage! Ein weiteres Danke möchten wir den Baindter Geschäften sagen, in denen wir unsere Aufsteller und Werbeplakate auslegen durften. Danke an alle weitern UnterstützerInnen für jede helfende Hand vor und hinter den Kulissen! Nicht zuletzt möchten wir uns bei allen Baindtern bedan- ken, die die Sternsinger so herzlich empfangen und die Aktion mit einer großzügigen Spende unterstützt haben. Danke für jedes offene Haus und jedes offene Herz! Wir schauen auf eine sehr gelungene Aktion 2023 zurück und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Das Organisationsteam Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Herzliche Einladung zur diesjährigen Narrenmesse in Baienfurt unter dem Motto „Biblischer Kostümverleih – Sei dabei!“. Gemeinsam laden die beiden Zünfte „Henkerhaus“ und „Raspler“ zu diesem närrischen Gottesdienst ein. Fasnetssonntag, 19.02.203, 10.00 Uhr, kath. Kirche Bai- enfurt Kleine und große Narren dürfen gerne verkleidet in die Kirche kommen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Baienfurt: Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefo- nischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Aschermittwoch - Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravensburg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fas- tenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den anderen. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveran- staltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wo- chen Online weiter gestalten. Wir werden neues auspro- bieren, uns gegenseitig motivieren und gemeinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@ blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Geben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Wortgottesdienstleiter, - leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Gesundheitsfürsorge – gut mit Rückschlägen umgehen Einladung an alle Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde, Donnerstag, 9. März, 18:30, Bischof-Sproll Saal Baindt. Themenabend zur Gesundheitsfürsorge Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Bastelworkshop im Frauenbund Liebe Frauen der Gemeinden Baienfurt und Baindt, Der Bastelworkshop geht weiter. Dieses Angebot ist an alle Frauen, Mitglieder und Nichtmitglieder gerichtet. Basteln ist eine wertvolle Beschäftigung, von der Menschen aller Altersklassen in vielerlei Hinsicht profitieren. Verschiedene Dinge zu basteln macht nicht nur Spaß, sondern es fördert die Kreativität, die Feinmotorik und das Konzentrationsvermögen. Basteln hilft auch beim Stressabbau und entspannen. Also, wer bastelt mit? Wer will von den vielen Vorteilen des Bastelns profitieren? Unser nächster Workshop startet am Samstag, 4.3.2023 von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr im Raum des Frauenbundes im kath. Gemeindehaus (bitte Hintereingang benutzen). Thema: Osterdeko Bitte mitbringen (sofern zuhause eh schon vorhanden): • Tonkarton • Schleifen und Bändchen • Ostergras • Unkostenbeitrag zwischen 5 bis 7 Euro Alle Materialien können auch vor Ort bei unserer Referen- tin Viktoria Schirrmacher-Wiedenmann erworben werden. Wir bitten um Anmeldung bis zum 1. März 2023 bei Ur- sula Stärk Tel. 0751-5579004 oder per E-Mail staerk@ intratec.team. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Erlebnisse und Bastelerfahrungen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Einladung Donnerstag, 23.2.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei May- er, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters. Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladungen gelten auch für Nichtmitglieder. Vortrag mit dem „Lions Club“ Herrn Dr. Bernd Kaminski, Baindt am 15.3.2023 um 19.00 Uhr „WE SERVE“ (Wir dienen) ist das Motto der Lions weltweit seit über 100 Jahren. Menschen mit unterschiedlichen beruflichen und persön- lichen Hintergründen kommen regelmäßig in den Lions Clubs freundschaftlich zusammen, um regionale und an- dere Probleme anzugehen. Der Lions Club kümmert sich um Gesundheitsprävention, Drogen- und Gewaltpräven- tion schon in den Grundschulen. Sehstörungen und Blind- heit sind Schwerpunkte der ehrenamtlichen Arbeit in vie- len Ländern. Wir laden alle Frauen und Männer herzlich ein, bei die- sem interessanten und wichtigen Vortrag dabei zu sein. OEKUMENE EINLADUNG ZUM WELTGEBETSTAG AM 3. März 2023 19.00 Uhr in der ev. Kirche Baienfurt anschließend Feier im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6. Für alle Frauen aller Altersgruppen und aller Konfes- sionen Taiwan steht im Mittelpunkt des Weltgebetstages. Unter dem Motto „Glaube bewegt“ machen Taiwaner- innen auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam. Sie- he Artikel im neuen „engagiert“ auf Seiten 20 bis 24 des KDFB. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. Februar 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Glaube bewegt Zum Weltgebetstag 2023 aus Taiwan Das ist das diesjährige Motto des Weltgebets- tags der Frauen, der am Freitag, den 3. März 2023 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottes- dienst um 19:00 Uhr in der evangelischen Kirche. An- schließend wollen wir im katholischen Gemeindehaus zusammen feiern, erstmalig wieder seit den Einschränkun- gen der Pandemie. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Rund 180 km trennen Taiwan vom chinesischen Festland. Doch es liegen Welten zwischen dem demokratischen Inselstaat und dem kommunistischen Regime in China. Die Führung in Peking betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz und will es „zurückholen“ – notfalls mit militäri- scher Gewalt. Das international isolierte Taiwan hingegen pocht auf seine Eigenständigkeit. Als Spitzenreiter in der Chip-Produktion ist das High-Tech-Land für Europa und die USA wie die gesamte Weltwirtschaft bedeutsam. Seit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine kocht auch der Konflikt um Taiwan wieder auf. In diesen unsicheren Zeiten haben taiwanische Christin- nen Gebete, Lieder und Texte für den Weltgebetstag 2023 verfasst. Am Freitag, den 3. März 2023, feiern Menschen in über 150 Ländern der Erde diese Gottesdienste. „Ich habe von eurem Glauben gehört“, heißt es im Bibeltext Eph 1,15-19. Wir wollen hören, wie die Taiwanerinnen von ihrem Glauben erzählen und mit ihnen für das einstehen, was uns gemeinsam wertvoll ist: Demokratie, Frieden und Menschenrechte. Die Hauptinsel des 23 Millionen Einwohner zählenden Pa- zifikstaats ist ungefähr so groß wie Baden-Württemberg. Auf kleiner Fläche wechseln sich schroffe Gebirgszüge, sanfte Ebenen und Sandstrände ab. Über 100 kleine Ko- rallen- und Vulkaninseln bieten einer reichen Flora und Fauna Lebensraum. Bis ins 16. Jahrhundert war Taiwan ausschließlich von indigenen Völkern bewohnt. Dann ging die Insel durch die Hände westlicher Staaten sowie Chinas und Japans. Heute beherbergt Taiwan eine vielfältige kulturelle und sprachliche Mischung. Nur etwa 2% der Bevölkerung gelten als Indigene. Der Konflikt zwischen der Volksrepublik China und Taiwan geht zurück auf den chinesischen Bürgerkrieg zwischen 1927 und 1949. Damals flohen die Truppen der national- chinesischen Kuomintang vor den Kommunisten nach Taiwan. Es folgte nicht nur der wirtschaftliche Aufschwung als einer der „asiatischen Tiger-Staaten“, sondern auch die Errichtung einer Diktatur. Nach langen Kämpfen en- gagierter Aktivisten z.B. aus der Frauenrechts- und Um- weltbewegung fanden im Jahr 1992 die ersten demokra- tischen Wahlen statt. Heute ist Taiwan ein fortschrittliches Land mit lebhafter Demokratie. Gerade die junge Generation ist stolz auf Errungenschaften wie digitale Teilhabe, Meinungsfreiheit und Menschenrechte. Der hektische Alltag in den High- tech-Metropolen wie der Hauptstadt Taipeh ist geprägt von Leistungsdruck, langen Arbeitstagen und steigenden Lebenshaltungskosten. Und doch spielen Spiritualität und Traditionen eine wichtige Rolle. Die meisten Taiwaner praktizieren einen Volksglauben, der daoistische und buddhistische Einflüsse vereint. Zen- trum des religiösen Lebens sind die zahlreichen bunten Tempel. Christen machen nur vier bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag. Zum Weltgebetstag rund um den 3. März 2023 laden uns Frauen aus dem kleinen Land Taiwan ein, daran zu glauben, dass wir diese Welt zum Positiven verändern können – egal wie unbedeutend wir erscheinen mögen. Denn: „Glaube bewegt“! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Sonntag, 19. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 20. Februar Keine Kirchenchorprobe Sonntag, 26. Februar Invocavit 10.30 Uhr Baindt!!!! Gottesdienst im Dietrich- Bonhoef- fer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer- Saal ------------------- Gedanken zum Monats- spruch Sara aber sagte: Gott ließ mich lachen. Gen 21,6 (Monatsspruch für Februar) Lachen kann etwas sehr Be- freiendes haben, wenn es von Herzen kommt. Es senkt den Stresspegel, nimmt die Anspannung und verbindet Menschen. Zuerst lachte Sara, als sie Unglaubliches mithörte, Dinge, die ihre Erwartungen so sehr überstiegen, dass sie es für einen Witz hielt. Doch Gottes Zusage nimmt selbst ihre berechtigten Zwei- fel auf: Ihr Sohn soll den Namen „Jitzchak“ tragen – Isaak – „er wird lachen“. Aus einem ungläubigen Lachen wird ein erleichtertes, freudiges Lachen, weil Sara merkt: Gott hat mich gnädig angeschaut. – Er gibt mir einen Grund, mich über mein Leben zu freuen! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viele Gelegenheiten, um von Herzen lachen zu können – und Gott damit für die guten Überraschungen des Lebens zu danken! Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------------------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmit- tag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ------------------- Einfache Unterstützung bei Energiekosten Die vier Kirchen in Baden-Württemberg helfen konkret und mit geringem Aufwand: Kirchensteuer aus Energie- preispauschale fließt direkt an Menschen mit Energienot- lagen - Antragstellung über örtliche Beratungsstellen. Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmer*innen aus- gezahlt wurde, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kirchensteu- er einnahmen. Denn die als Entlastung für die ho- hen Energiepreise gedachte Zahlung war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Die evan- gelischen und katholischen Kirchen in Baden-Württem- berg haben miteinander vereinbart, dass diese Geldmit- tel vollständig weiter gegeben werden. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diakonie im Land einge- setzt. Für unsere Region in den beiden Landkreisen Ra- vensburg und Bodenseekreis sind alle vier Wohlfahrts- verbände ansprechbar. Caritas Bodensee-Oberschwaben Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Diakonie Überlingen-Stockach Einen Antrag auf Energieabhilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstüt- zung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Renter, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbe- schäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzu- schlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfas- senden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Deshalb sollten neben den Energiekostenrechnungen auch Bescheide über das Einkommen zur Beratung mit- gebracht werden. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich. In den Beratungsstellen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist un- kompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen. „Wir sind froh, dass die Kirchen mit direkter Unterstützung auf die Menschen in diesen Zeiten zugehen“, sind sich die Leitungen der vier Wohlfahrtsverbände einig. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugut, die letzlich tatsächlich durch die hohen Energie- kosten in eine Notlage gekommen sind. Die vier Wohl- fahrtsverbände in der Region haben sich miteinander abgestimm tund sind im Austausch zu Fragestellungen rund um die Anträge. Die Fonds der vier Kirchen haben Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 unterschiedliche Namen, dennoch bleibt der Grundge- danke der Gleiche: Menschen in Notlagen zu unterstützen und keine Armutsspirale in Gang zu setzen. Auf der jeweiligen Homepage der vier Wohlfahrtsver- bände finden sich weitere Informationen. Hier ist auch zu finden, wo und wie Kontakt hergestellt werden kann. Interessierte können sich auch dierekt an die Sekretariate der Sozialberatung wenden. Kontakt Ewald Kohler, Leiter Caritas Bodensee-Oberschwaben Tel. 0751 3625619, www.caritas-bodensee-oberschwa- ben.de Petra Demmer, Geschäftsführerin Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Tel. 07551 830314, www.caritas-linzgau.de Pfarrer Ralf Brennecke, Geschäftsführer Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Tel. 0751 95223120, www.diakonie-oab.de Mehr Informationen über die Homepage www.diakonie-oab.de ------------------- Der Kreative Montag startet wieder durch Aber zuvor wollen wir unsere im letzten Jahr entstande- nen kreativen Werke ausstellen. Dazu laden wir herzlich am 25. und 26. Februar 2023 ein. Februar 25. und 26.2 : Ausstellung: „Mal sehen, was in uns steckt!“ 27.2.: G. Hillmayr: „Schnee -weiß“ Aquarell März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enkaustik“ 13.03.: A. Weber: „ Stein an Stein – buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „ Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bema- len!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „ Heuherz mit Kräutern“ April 03.04. : A. Weber: „Kleine Osterhäschen – geschickt ge- strickt!“ 17.04. P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04. W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ – Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“-(Papeterie) 15.05. H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giaco- metti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Einladung zur Ausstellung „Seht her, was in uns steckt“ Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1. Samstag, 25. Februar 2023 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023 10:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr ------------------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Bericht der Abteilungsversammlung 2023 Am 19.01.2023 fand die diesjährige Ab- teilungsversammlung statt. Zunächst berichtete der Abteilungsleiter Martin Marcinkowski auf die aktuellen Plat- zierungen der Mannschaften nach der Vorrunde und ging auf die Veranstaltungen von 2022 (Grillfest und Weihnachtsfeier) kurz ein. Er blickte danach auf seine 6-jährige Tätigkeit als Abteilungsleiter zurück und gab seinen Rücktritt bekannt. Danach wurde der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem „positiven Geschäftsjahr“ 2022 sprechen. Größ- ter Ausgabenposten waren die Anschaffung der neuen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Trikots. Im Anschluss berichtete Philipp Schwarz von der Jugendarbeit sowie dem Sommerferienprogramm vom letzten Jahr. Dieses war wieder sehr erfolgreich. Ca. 5-7 weitere Jugendliche konnten wir dadurch dazugewinnen. Aktuell gibt es 2 Jugendmannschaften. Montags kommen ca. 15 Jugendliche ins Training. Donnerstags kann ins Erwachsenentraining kommen wer möchte. Im Januar fand am 2. Samstag eine Vereinsmeisterschaft mit den Eltern statt. Dies war eine tolle Veranstaltung die allen sehr gefallen hat.Anschließend wurden die Ausschuss- mitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Ein besonderer Dank geht nochmals an Martin für seine Arbeit als Abteilungsleiter, die er stets gewissenhaft und vertrauensvoll übernommen hat. Neu und einstimmig gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr sowie der Abteilungsleiter auf zwei Jahre: - Abteilungsleiter Tobias Nowak - stellvertr. Abteilungsleiter Martin Marcinkowski - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Öffentlichkeitsarbeit Lisa Schiedel - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Der Hüttenaufenthalt findet vom 08. bis 11.06.2023 wieder im Ravensburger Haus statt. Weitere Infos dazu folgen in den nächsten Wochen. Die Versammlung wurde mit einem leckeren Wurstsalat ab- geschlossen. 2. Jugendmannschaft ohne Punktgewinn SV Baindt II –SV Bergatreute II 0:10 Gegen das starke und deutlich ältere Team aus Bergat- reute konnte unsere 2. Jugendmannschaft nur Erfahrun- gen sammeln. In der Vorrunde starteten die Bergatreuter noch eine Klasse höher und hätten zur Rückrunde wohl in die stärkere Gruppe der Kreisliga B eingestuft werden sollen. Letztendlich blieben wir im ganzen Match ohne Satzerfolg, was gegen dieses Team aber keine Schande ist. Es kommen in den nächsten Spielen noch Gegner, die ebenfalls mehrere Anfänger in ihren Reihen haben und eher unsere Kragenweite sind. Dafür konnten wir sehen, dass wir im Training weiter an den Aufschlägen arbeiten müssen und einfach noch mehr Spielpraxis brauchen. Dann werden sich mit der Zeit auch Erfolge einstellen. Es spielten: Benjamin Michelberger (0:2), Valentin Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) 9:4 Sieg im Spitzenspiel gegen Weingarten II SVW Weingarten II - SV Baindt 4:9 Zum absoluten Topspiel der Bezirksliga kam es am ver- gangenen Samstag in der Weingärtner Promenaden- turnhalle. Beide Mannschaften traten in Bestbesetzung und mit insgesamt ca. 20 Fans an, was die Bedeutung der Partie nochmals hervorhebt. Wir starteten überragend in den Doppeln mit einem kon- zentrierten Sieg unseres Spitzendoppels Marcel Brückner/ Tobias Nowak und zwei umkämpften 5-Satz-Siegen von Philipp Schwarz/Thomas Nowak und Nico Scheffold/ Frank Markwart. Diese 3:0 Führung gab uns ordentlich Rückenwind und setzte die Weingärtner früh unter Druck. In den Einzeln bestätigte Marcel seine derzeit gute Form mit einem glatten 3:0 Sieg, während Philipp gegen die Nummer 2 der Gäste Uwe Panis bei Weitem nicht an seine Leistungen der Vorwoche anknüpfen konnte und verdient verlor. Unser mittleres Paarkreuz mit Nico und Tobi zeigte große Nervenstärke und konnte alle knappen Sätze für sich entscheiden, Nico gewann in einem Krimi mit 13:11 im Entscheidungssatz, Tobi setzte sich mit 3:0 durch. Doch beim scheinbar komfortablen Zwischenstand von 6:1 ge- riet Sand ins Baindter Getriebe. Frank und Thomas muss- ten ihre Partien jeweils mit 1:3 verloren geben und auch Philipp konnte sich beim Duell der Einser nicht steigern und verlor ebenfalls mit 1:3. Plötzlich stand es nur noch 6:4. Doch Marcel beendete mit einem kämpferischen 3:1 Sieg die Niederlagenserie, sodass Nico und Tobi mit zwei starken Siegen den 9:4 Gesamtsieg perfekt machten. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Doppel und unser überragendes mittleres Paarkreuz mit 7 Punk- ten den Sieg gesichert haben. An der Tabellenspitze wird es jetzt richtig eng: Aulendorf und Baindt haben 4 Verlust- punkte, Weingarten 5 Verlustpunkte, sodass sich keines der Teams weitere Ausrutscher leisten kann. Es spielten: Philipp Schwarz (0:2), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (0:1), Frank Markwart (0:1) Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt e.V. Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 05.03.2023 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer, Jugendleiter, 3 Bei- sitzer, 2 Kassenprüfer 10. Bericht des Dirigenten 11. Vorschau 2023 12. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 05.03.2023 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassenprüfer 7. Vorschau 2023 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Narrenzunft Raspler e.V. Am heutigen Freitag sind wieder die Holz- händler unterwegs und bringen die Fas- net direkt zu euch nach Hause. Am Mittag sind wir in Mochenwangen. Der Umzug beginnt um 16:00 Uhr, mit der Laufnummer 10. Nach nächtlicher Ruhe, sind wir auch dieses Jahr, Samstag, 18.02.2023 bei unseren Nachbarn in Baienfurt mit der Laufnummer 24. Dieser beginnt um 14:00 Uhr, der Treffpunkt ist um 13:45 Uhr am Aufstellungsplatz. Am Sonntag, 19.02.2023 gestaltet die Narrenzunft den Narrengottesdienst in Baienfurt mit, welcher um 10:00 Uhr beginnt und wir uns um 09:45 Uhr treffen. Den Sonntagmittag verbringen wir dann in Wein- garten mit der Laufnummer 32. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr. Am Montag, 12.02.2018 treffen sich die Raspler um 09:45 Uhr auf dem Aufstellungsplatz in Ravensburg mit der Laufnummer 10. Der Umzug beginnt um 10:00 Uhr. Mittags springen Am Dienstag, 21.02.2023, treten dann auch die Raspler ihren letzten Umzug für dieses Jahr an, dieser findet in Tettnang um 14:00 Uhr mit der Laufnummer 25 statt. Hierfür fährt der Bus um 11:45 und 13:00 Uhr an der Tennishalle ab. Am Abend heißt es für dieses Jahr wieder Abschied nehmen von der Fasnet und vertreiben sie um 19:00 Uhr auf dem Dorfplatz (oder bei schlechtem Wetter in der Schenk-Konrad-Halle). Treff- punkt ist um 18:30 Uhr. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2023 Die Landjugend Baindt veranstaltet die- ses Jahr wieder einen Funken. Der Fun- ken wird am Samstag, den 25.02.2023 angezündet. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Patrick Späth (0174 6240457) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Volleyball LJ Baindt Tabellenerster zeigt seine Spielklasse Die Volleyball Landjugend Baindt 1 traf am Samstag, 11.02.2023 auf den Tabelle- nersten TV Kressbronn, der zuvor bereits den Gastgeber SV Jedesheim ordentlich in dessen Schranken verwiesen hatte (25:15 und 25:16). Die Kressbronner Siegesserie setzte sich auch im ersten Satz gegen Baindt fort (25:14). Im zweiten Satz schienen die Baindter sich etwas akklimatisiert zu haben und konnten den überragenden Kressbronnern durch tolles Zusam- menspiel und konstante Aufschläge einen Satz abluchsen (24:26). Am Ende legte Kressbronn jedoch nochmal „eine Schippe drauf“ und holte sich den letzten Satz mit 25:14. Auch gegen den SV Jedesheim schien ein Sieg in greif- barer Nähe. Trotz 21 Punkten Abstand in der Tabelle leg- ten die Baindter recht unbeeindruckt los und überzeug- ten durch starke Blockarbeit. Auch die Abwehr stand in vielen Situationen gut. Letztendlich mussten sich die Baindter aber auch hier nach drei abwechslungsreichen und energiegeladenen Sätzen geschlagen geben (25:20; 14:25; 25:19). Die nächsten Spieltage folgen im März: 11.03.2023 VLJ Baindt 1 gegen SF Illerrieden und TV 02 Langenargen Psychos 12.03.2023 letzter Spieltag der Saison in der Mixed Staffel B2 Süd: VLJ Baindt 2 gegen den direkten Tabellengegner aus Wolpertswende und das VCO Team. Zuvor wird am 05.03.2023 eine gemischte VLJ-Mann- schaft beim Volleyball-Turnier in Bodnegg antreten. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Anmeldungen für das Jugendlager Liebe Teilnehmer, aufgrund der Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.sv- baindt.de auf dem Laufenden. Anmeldungen für unser Jugendlager am Schetteregg (18./19.03.) nehmen wir un- ter ausbildungswart@alpinteambaindt.de entgegen. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Jannik Heinzler Alter: 25 Beruf: Buchhalter Med. Ausbildung: Rettungssanitäter HvO seit: ... 2015 Mir gefällt im DRK,... die Gemeinschaft Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... weil mir das medizinische Ar- beiten Spaß macht. Mein längster HvO Einsatz: Der eine Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einsatz, bei dem ich meinen Haustürschlüssel daheim liegen gelassen habe. Eindrücklichstes Erlebnis: Als ich direkt nach dem Ein- satz von den Angehörigen zum Grillen eingeladen wurde Lieblingsausrüstung: das Tape. Damit bekommt man fast alles wieder gerichtet. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Hauptpreis vom Weihnachtsge- winnspiel 2022 übergeben Herzlichen Glückwunsch an die Gewinnerin unseres Hauptpreises. Bereits im Januar konnte Frau Susi Schlap- pa den neuen E-Roller in Empfang nehmen und wird in Zukunft damit durch Baienfurt düsen. Der WBB wünscht viel Spaß mit dem neuen Gefährt und allzeit sichere Fahrt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Im Schnee vom Hochhädrich Richtung Imberg Wir wandern vom Parkplatz der Hochhädrichbahn auf dem Winterwanderweg in Richtung Imberg. Danach geht es wieder in südlicher Richtung zur Moosalpe zur Einkehr. Wann: Dienstag 21.02.2023 auf dem Festplatz in Wein- garten, Rückkehr ca. 17.00 Uhr, Gehzeit 2,5 Stunden, 7,3 km, 190 hm, Fahrpreis 18 Euro (incl. Parkgeb.) Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Anmeldung ab 17.02.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Die Wanderung findet nur bei Sonnenschein und ent- sprechender Schneelage statt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ausflug am 01. April 2023 An alle Mitglieder vom VdK Ortsverband Weingarten Für unseren Ausflug am 01. April 2023 gibt es keine Plät- ze mehr. Bitte nicht mehr einzahlen. Der Bus ist voll. Ich habe nicht gedacht, dass dieser Ausflug so gut ankommt bei unseren Mitgliedern. Es tut mir sehr leid, aber wir können ihn nächtses Jahr wiederholen, wenn es gewünscht wird. Für unseren Ausflug nach Bregenz und Pfänder am 02.09.2023 gibt es noch genug Plätze. Bitte sichern Sie einen der Plätze, denn dies ist auch ein schöner Ausflug und es liegen schon viele Reservierungen vor. Die Einla- dung haben Sie ja erhalten. Ich wünsche Ihnen eine schöne gesunde Zeit. Ihre Karin Maucher Vorsitzende VdK OV Weingarten Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt e.V. 1896 Vereinsheim geöffnet Am Fasnet-Samstag, 18. Februar 2023 ist das Vereinsheim des Liederkranzes, Ravensburger Str. 9 (gegenüber der Achtalschule) für den Narrensprung ab 13.00 Uhr ge- öffnet. Hästräger und Zuschauer können sich vor und während des Narrensprungs mit Getränken, Kaffee und Kuchen, sowie mit Saiten versorgen. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Bestell-Aktion Blumenerde und Dünger 2023 Liebe Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, wir bieten auch in diesem Jahr wieder zu einem Vor- teilspreis aus der Fuchsien-Gärtnerei Himmelreich eine Pflanzerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem Gärtnern entsprechen und die im nor- malen Handel nicht zu kaufen sind. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestel- lung aufgeben. Blattdünger N (Stickstoff) 15, P (Phosphat) 10, K (Kalium) 15, Mg (Magnesium): Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 10,50 €, Nichtmitglieder 11,00 € Blütendünger N 8, P 16, K 24, Mg 2: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 10,50 €, Nichtmitglieder 11,00 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wochen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 11,50 €, Nichtmitglieder 12,00 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 16 €, Nicht- mitglieder für 17 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Dort sollte das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit be- achtet werden. Auch bei der Beimischung von Kompost ist oft Klärschlamm mit enthalten, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Der Tor- fanteil ist stark reduziert und durch Holzteile und Tonmi- neralien ersetzt worden. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch beim Hochbeet verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins www. gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com unter der Rubrik „Termine/Monatsbrief“ oder bei Bernhard Kohler: Kohler. Bernhard@gmx.de Bitte beachten: Bestellende für Sammelbestellung ist be- reits der 26.02.2023, da uns nur ein begrenztes Kontingent an Erde zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler bis Mitte / Ende März abgeholt werden. Ihre Bestellung können sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Für Rückfragen zur Anwendung erreichen sie Herrn Koh- ler unter Tel.-Nr.: 0751/18054214 oder per E-Mail: Kohler. Bernhard@gmx.de Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich als Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Landkreis Ravensburg Theorie und Praxis zur Veredelung von Obstgehölzen am 14.04.2023 Am 14.04.2023 findet von 14 bis 17 Uhr ein Veredelungs- kurs der Kreisfachberatungsstelle für Obst- und Gar- tenbau statt. Der Kurs richtet sich an Besitzer und Be- sitzerinnen eines oder mehrerer Obstgehölze oder auch Streuobstwiesenbesitzer/-innen, die gerne die Sorte ei- nes bestehenden Obstgehölzes umveredeln möchten. Auch das Veredeln mehrerer Sorten auf einen Baum ist möglich, um die Befruchtungsverhältnisse zu verbessern oder über einen längeren Zeitraum ernten zu können. Im Veredelungskurs erfahren die Teilnehmenden neben den theoretischen Grundlagen der Obstbaumveredelung und des Reiserschnittes alles Wichtige zur erfolgreichen Ver- edelung eines Obstgehölzes. Im Anschluss an die Theorie erfolgt der praktische Teil. Hier werden verschiedene Veredelungstechniken geübt und praktisch angewendet. Der Schwerpunkt liegt hierbei beim Pfropfen hinter die Rinde von Apfel und Birne. Im Anschluss an den Kurs stehen Veredelungsreiser unter- schiedlicher alter Sorten zur Umveredelung für den pri- vaten Gebrauch zur Verfügung. Das Erlernte kann so am eigenen Obstbaum gleich in die Praxis umgesetzt werden. Der kostenfreie Kurs findet in den Räumen der Land- wirtschafts-schule Ravensburg, Frauenstr. 4, 88212 Ravensburg statt. Mitzubringen sind, sofern vorhanden, ein scharfes Messer sowie eine Baumschere. Der Anmel- deschluss zum Kurs ist 07.04.2023 per E-Mail unter d. buehler@rv.de oder la@rv.de oder telefonisch unter 0751 85-2230 oder 0751 85-6111 möglich. Der Kurs findet bei jeder Witterung statt. Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Online-Vortrag am 28.02.2023: „Restlos glücklich - Stra- tegien gegen Lebensmittelverschwendung“ Am Dienstag, 28. Februar 2023 findet um 17.00 Uhr im Rahmen der landesweiten Ernährungstage der On- line-Vortrag „Restlos glücklich - Strategien gegen Lebens- mittelverschwendung“ statt, bei dem die Teilnehmenden Wissenswertes rund um das Thema Lebensmittelver- schwendung in Deutschland erfahren. Referentin Katja Sontheimer spricht über die häufigs- ten Wegwerfgründe, erklärt den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum und zeigt Strategien für eine gute Einkaufsplanung auf. Außerdem gibt sie hilfreiche Tipps zur geeigneten Lagerung von Le- bensmitteln und zu Portionsgrößen als Hilfe beim Kochen. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Jahresmeldung für 2022 prüfen - Worauf Sie achten müssen: Bares Geld für die Rente Bis Mitte Februar 2023 erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sogenannte »Meldebescheini- gung zur Sozialversicherung« von ihrem Arbeitgeber. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) informiert, warum diese Jahresmeldung wichtig ist. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2022 beschäftigt waren, müssen Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrech- nung 2023 eine Jahresmeldung für das vergangene Jahr abgeben. Aus dieser geht neben dem Zeitraum der Be- schäftigung auch das sozialversicherungspflichtige Ent- gelt hervor, aus dem die spätere Rente berechnet wird. Angaben prüfen und Bescheinigung aufbewahren Die DRV BW rät, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Denn fehlerhafte Angaben können sich sowohl auf die künftige Bearbei- tung der Rentenanträge als auch auf die Rentenhöhe auswirken. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umge- hend an den Arbeitgeber wenden und die Jahresmeldung korrigieren lassen. Für die Jahresmeldung werden die Daten maschinell vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse als so- genannte Einzugsstelle gemeldet. Diese leitet die Daten automatisch an die anderen Sozialversicherungsträger, Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 wie die gesetzliche Rentenversicherung, weiter. Wichtig: Auch für Minijobs werden Jahresmeldungen abgegeben. Empfänger der maschinellen Meldung ist in diesen Fäl- len allerdings nicht die Krankenkasse, sondern die Mini- jobzentrale. Frühstückstreffen für Frauen Herzliche Einladung Leben atmen- Schwieriges bewältigen, neue Hoffnung finden Musik und Talk mit Beate Ling, Sängerin Beate Ling ist Sängerin, Vocal Coach und Referentin und lebt in Stuttgart. Mit einer Mischung aus einem außerge- wöhnlichen Vortrag, lebensfrohen Chansons und tiefge- henden Singer-Songwriter-Balladen gibt sie Einblicke in ihr Leben: mal humorvoll, aber auch nachdenklich und bewegend. Sie macht Mut, trotz schmerzhafter Erfahrung nicht zu resignieren und verrät uns, wie sie immer wieder zu neuer Hoffnung findet. Herzliche Einladung zu folgenden Veranstaltungen: Freitag, 10. März 2023, 19.30 - 22.00 Uhr Reihenbestuhlung ohne Verzehr, Pause mit Getränke- und Snackverkauf: 11,00 € Samstag, 11. März 2023, 09.00 - 11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 18,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37 - 39, 88250 Weingarten. Info und Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluß: 08. März 2023 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen an- geborenen Klumpfuß. Um sich über das Thema auszu- tauschen, findet am Samstag, den 25. März ein Treffen statt. Eingeladen sind Eltern, Betroffene jeden Alters und medizinisch Interessierte. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr im Hofgarten-Treff Aulendorf, Schussenrieder Straße 1. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und dann, wenn nötig, eine Achilles-Sehnen-Verlängerung vorgenommen. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünf- ten Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bereits rund 20 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben zwischen Ulm und Bodensee per E-Mail und Whats- app-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder Mail bei Sonja Hummel melden: 0173- 1921401 und hummel.sonja[ät]posteo.de. Kinder-, Damen- und Herrenkleiderbörse Vogt 18.03.2023 In der Sirgensteinhalle, 11 bis 13 Uhr. Annahme: Freitag, 17.03.. 17.00 Uhr - 18.30 Uhr. Rückgabe: Samstag, 18.03.. 16.30 Uhr - 17.00 Uhr. Besonderheiten: maximal 20 Teile Damen- und Um- standsmode, maximal 10 Teile Herrenmode (keine Schu- he) und maximal 45 Teile + max. 5 Paar Schuhe, Kaffee und Kuchen Preisschilder sind festzubinden (keine Klebeetiketten) und Verkäufer-Nr. in rot auszeichnen, keine Stofftiere, keine Unterwäsche, Socken und Strumpfhosen, Waschkörbe oder Klappboxen verwenden, Angenommen werden: gut erhaltene Frühjahrs- und Sommerbekleidung, Damen- und Herrenoberbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, „alles was rollt“, gebrauchte Tupper- ware usw. Annahmegebühr: 15 Prozent des Verkaufserlöses. Kontakt ab 27.02.2023: 07529 974341 (Nummern 1 bis 45, 501 bis 520, 901 bis 910, von 9 bis 14:30 Uhr), 07529/ 911123 (46 bis 90, 521 - 540, 911 bis 920, on 15 - 19 Uhr) Helfer erhalten garantiert eine Nummer und dürfen am Vorverkauf teilnehmen (Tel. 0152 02196317), Mo.,Di.,Mi. 13 - 19 Uhr, Do. + Fr. 9 - 19 Uhr) www.kleiderboersevogt.beepworld.de Finde die 10 Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich je- weils durch zehn Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Dirk Pietrzak/DEIKE 732R15R2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 1 2 3 4 5 67 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Steuer- berater- begriff (Abk.) tschech.: Liebe portug./ span.: Liebe Konso- nant niederl. TV-Mode- ratorin (Sylvie) Bil- dungs- stätte isländ.: Liebe Rhein- last- kahn Flug- navi- gator Schweiz. Theologe, † 2021 (Hans) Ab- schnitt eines Buches Haupt- stadt von Ecuador unnützes Beiwerk, Getue Schlan- ge im ‚Dschun- gelbuch‘ finn.: Liebe enthalt- samer Mensch poln.: Liebe Spiel- karten- farbe rumän.: Liebe beson- dere Atmo- sphäre deutsche Mimin, † 2002 dt. Schlager- sängerin (Vivian) Gift- schlan- gen- fresser Profes- sor im Ruhe- stand Schon- kost Nudis- mus (Abk.) fossiler Brenn- stoff türk.: Liebe das Meer betref- fend Lebens- ende nicht kurz Kfz-K. Elbe- Elster- Kreis frz.: Liebe Abk.: lang Wortteil: doppelt Held der Argo- nauten- sage norweg.: Liebe niederl.: Liebe Napo- leons Exil (Insel) Passat- winde am Mittel- meer in Gefühls- wallung Kose- form von Ilona Ruf- name Eisen- howers japan. Gesell- schaf- terin pro Einheit Trans- port- gut Mineral Hawaii- Blumen- kranz Pas- sions- spielort in Tirol kroat.: Liebe chemi- sches Element schwed.: Liebe engl.: Liebe latei- nisch: Luft weib- licher franz. Artikel längliche Vertie- fungen ägypti- scher Sonnen- gott unver- dünnt Kompo- nist von ‚Bolero‘ griech.: Liebe Hülsen- frucht engl. Abk.: Limited Edition et cetera (Abk.) altes niederl. Längen- maß arabi- scher Fürsten- titel Schliff im Be- nehmen (franz.) Insel vor Dal- matien künstler. Nackt- darstel- lung italie- nisch: drei Mantel der Araber starkes Seil Abk.: Mittwoch eiszeit- licher Höhen- zug Aufguss- getränk griech. Philo- soph der Antike thailän- dische Währung ital.: Liebe Wind- schatten- seite dän.: Liebe latei- nisch: Sei gegrüßt! Vorname v. Schau- spieler de Funès schwedi- scher Männer- name Platz, Ort, Stelle DEIKE 1720-0223 SAMAAOKQ KLIMBIMKAARAKKAUS DRAGOSTEASKETUPIK SRLINDTEMERIT FKKGASEMARINTOD LANGUAMOURLGEI AEETESIENDOILKA LIEFDEIKEGEISHAJE ERLBORCSPAT BRFLOVE LAKERBENRA JAGAPILE PURETCEMIR ABARHVARG AVTTPLATOBAHT AVEAMORELEEELSKER LOUISERIKSTAETTE VO N LU FT U N D LIEB E LEB EN Foto: © Begsteiger/Plöb/DEIKE 759R82K1 Schwedenrätsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 20 ergeben eine Redewendung. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre viergruppige Kindertagesstätte Corbellini und die zweigruppige Kindertagesstätte Joseph Gabler baldmöglichst oder ab 01.09.2023 eine/n Nähere Informationen zu der Stelle finden Sie unter: http://jobs.drs.de Fragen zu den Stellen beantwortet Ihnen gerne vorab die Leitung der Kita Corbellini, Frau Heymann, Tel. 0751-43333 und die Leitung, Frau Assfalg im Joseph Gabler, Tel. 0751-59453. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu- Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg; Z. Hd. Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de STELLENANGEBOTE www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. 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        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t V o rh a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g sp la n " W o h n e n M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 12 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 28 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 9 Begründung – Sonstiges 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Wohnen Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude und die hierfür erforderlichen Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie gegebenenfalls Verbindungsbauten. Dem Vorhaben wird der Schutzstatus eines Mischgebietes (MI) zu- geordnet. 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 155 m² überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes (mit Aus- nahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schorn- steinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festge- setzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Wohnen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 2.5 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Umgrenzung von Flächen für Garagen, sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.9 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.10 Versickerung von Nieder- schlagswasser auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) GA Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 2.11 Private Grünfläche als Eingrünung und Pufferstreifen zur Kreis- straße K 7946, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.13 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Zu pflanzender Obstbaum, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 2,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Obstsorten aus der Sortenliste zu "Empfehlenswerte Obstbaumsorten" in den Hinweisen zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Zu erhaltender Obstbaum; ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die private Grünfläche als Eingrünung bzw. Pufferstreifen ist ge- mäß der Planzeichnung mit zwei Obstbäumen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor Mitte Juni; 2. Mahd Ende September) zu pflegen. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ist zu vermeiden. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind zudem mindestens zwei weitere Laubbäume und drei Soli- tärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchsklasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Die Pflanzungen sind bestmöglich in Richtung der freien Land- schaft zu pflanzen (nordöstliche Richtung); ein Mindestmaß an Ortsrandeingrünung sowie ein naturnaher Übergang in die freie Landschaft kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie ei- nige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbrander- reger befallen werden. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezog- nen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 1° sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zuläs- sig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewin- nung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbin- dungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus an- dere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 Einfriedungen auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche der an- grenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehender Weg zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeich- nung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. 6 0 7 435, 50 435, 00 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.9 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders ge- schützten Tieren bewohnt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden Bäume ohne vo- rausgehende artenschutzrechtliche Untersuchung gerodet. Es muss somit im Rahmen eines Worst-Case-Szenarios davon ausgegangen werden, dass Höhlenbäume und damit auch (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel entfallen sind. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnah- men umzusetzen: − Als Ersatz für den Wegfall von Quartiermöglichkeiten für Fleder- mäuse sind auf der Ost-, Süd- oder Westseite des Neubaus min- destens fünf Fledermauskästen (Fassadenflachkasten z.B. Stro- bel, Fledermausflachstein, Nr. 123) an oder in der Fassade zu integrieren. − Zudem sind im räumlichen Umfeld mindestens 15 Fledermaus- kästen anzubringen (z.B. Fa. Schwegler 5x Flachkasten 1FF, 10x Fledermaushöhle 2F). − Für den Wegfall möglicher Niststätten von Blaumeise und Kohl- meise sind 12 Meisennistkästen an Altbäumen bzw. an Gebäu- den in räumlicher Nähe zum Eingriffsbereich zu installieren (z.B. Fa. Schwegler: sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 26 mm Lochdurchmesser sowie sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 32 mm Lochdurchmesser). − Als Ersatz für den Wegfall möglicher Niststätten des Grauschnäp- pers sind zusätzlich mindestens drei Halbhöhlennistkästen in der näheren Umgebung zu installieren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 − Zudem sind mindestens zehn Starenkästen (z.B. Fa. Schwegler Starenhöhle 3S) anzubringen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst fachgerecht gereinigt werden und ggf. ersetzt werden. − Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden ist im Falle weiterer Rodungen im Vorfeld zu prüfen, ob die Bäume von besonders geschützten Tieren bewohnt wer- den und die Rodung ist außerhalb der Brutzeit von Vögeln im Zeitraum zwischen 01.10. und 28.02. durchzuführen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). 4.10 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.11 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 4.12 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 4.13 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.14 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz west- lich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.15 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. 4.16 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.17 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.18 Ergänzende Hinweise Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserka- nalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowä- sche, Reinigungsarbeiten, sind gem. § 55 (1) WHG nicht zulässig. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 4.20 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenver- ordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 23.08.2018. Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lageplan, Erdgeschoss, Dachgeschoss, Untergeschoss, Schnitt A-A, Ansicht Nord, Ansicht Ost, Ansicht Süd, Ansicht West) in der Fassung vom 23.08.2018 Bestandteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung- und -gliederung in den wesentlichen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes von Baindt im Ortsteil Schachen. 6.1.1.2 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage zu errichten. 6.1.1.3 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.4 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen. Von Süden und Westen grenzt bestehende Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nach Norden und Osten geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Hinter der östlich liegenden Streuobstwiese verläuft die "Wickenhauser Straße". 6.1.2.2 Südlich stößt der Geltungsbereich der Planung an den Geltungsbereich der bereits rechtsverbindli- chen 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Nordwestlich schließt der Geltungsbereich auf Höhe der Nachbarbebauung ab. 6.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nrn. 1014 (Teilfläche). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 6.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Naturräumliche Einzelelemente sind ebenfalls nicht vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes des überplanten Bereiches sind nahezu eben. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht der Grundstückseigentümerin, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage für ihre Tochter zu er- richten. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs ihrer Tochter mit deren Familie. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbe- dingt notwendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung sind vorrangig die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) und den für diesen Bereich relevanten Zielen des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ortsrandeingrünung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan wird die überplanten Flächen zukünftig als Wohnbaufläche darstellen. 6.2.3.5 Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.3.6 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Wohngebäudes, um den Erwerb von potenzieller gewerblicher Baufläche durch die Gemeinde Baindt und somit lokalen Unternehmen die Möglichkeit des Verbleibs am Standort Baindt zu ermöglichen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6.2.4.2 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt, weil sich das Vorhaben im Au- ßenbereich befindet, nicht gem. § 35 BauGB zulässig wäre und es zeitlich mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet "Mehlis – Erweiterung" zusammenhängt. 6.2.4.3 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren darauf hingewiesen, dass das geplante Wohnhaus möglichst nah an der bestehenden Bebau- ung im Westen zu errichten ist, damit keine Baulücke entsteht und das Fällen weiterer Obstbäume verhindert wird. Um den Streuobstbestand zu sichern, wird eine vertragliche Sicherung der Bäume zwischen der Grundstücksbesitzerin und der Gemeinde Baindt geschlossen werden. Außerdem wurde auf Belange des Immissionsschutzes hingewiesen und angeregt, den Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) festzusetzen. 6.2.4.4 Für die geplante Wohnbebauung soll erreicht werden, dass sie zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. 6.2.4.5 Durch die Wahl des Planungs-Instrumentes "vorhabenbezogener Bebauungsplan" soll sicherge- stellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Baurecht zweckgebunden auf die o.g. Erforder- nisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Gebäude und Wohn-Einheiten ist damit ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden entsprechende Detailinhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes Be- standteil der Satzung. 6.2.4.6 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" erfolgt im so genann- ten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 220 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt es sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohnnutzung. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.7 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 25 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 6.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zu- lässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten an- hand einer Positiv-Liste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbe- reiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Durch die Festsetzung des Nutzungs-Zweckes "Wohnen" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. 6.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur abschließenden Beurtei- lung des Vorhabens. Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Die zulässige Grundfläche orientiert sich am Ausmaß des ge- planten Hauptgebäudes unter Berücksichtigung von angemessenen Erweiterungsmöglichkei- ten für Zufahrten und Wege. Somit kann das Bauvorhaben ermöglicht werden, ohne dass es aufgrund einer beliebigen Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit unter Umständen zu Fehlentwicklungen kommt. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da die Gebäude mit teilweise belichtbaren Untergeschoßen und ausbaubaren Dachgeschoßen errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgestimmtes Maß mit einem Puffer von 30 cm festgesetzt. 6.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die Größe der Gebäude gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan nur minimal hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft im Bauvollzug einerseits ein geringer Umsetzungsspielraum und gleichzeitig wird das räumlich-strukturelle Konzept verbindlich umgesetzt. 6.2.5.4 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.5.5 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf die Gesamthöhe des Hauptgebäudes wird eine Fehlentwicklung ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur 6.2.6.1 Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. 6.2.6.2 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 6.2.6.3 Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 6.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. 6.2.7.2 Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.2.8.1 Auf das Vorhaben wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7946 ("Wickenhauser Straße") sowie die Gewerbelärm-Immissionen der östlich gelegenen Gewerbebetriebe ein. Auf- grund der umgebenden Bebauung, welche durch eine Mischung von Gewerbe und Wohnen geprägt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 ist, wird dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugeordnet. Dies ist möglich da das Vorhaben zwar einer Wohnnutzung entspricht, im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes aber keine Bindung an die Gebietstypen der BauNVO und der daraus resultierenden Schutzansprüche besteht. Deshalb kann dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugrunde gelegt werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkehrslärm-Immissionen als auch der Gewerbelärm-Immissionen. Die Kreis-Straße K 7946 weist im betreffenden Abschnitt gemäß der Straßenverkehrszählung 2015 eine Verkehrsstärke von 174 Kfz/h im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 18 Kfz/h im Nacht- zeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) auf. Der Anteil der Schwerlastverkehrs beträgt tagsüber 2,9 % und nachts 0,0 %. Eine Prognose für das Jahr 2030 unter Berücksichtigung einer jährlichen Verkehrs- zunahme von 1 % ergibt eine Verkehrsstärke von 202 Kfz/h tagsüber und 21 Kfz/h nachts. Eine Grobabschätzung gemäß RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) ergibt, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ab einem Abstand zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 von ca. 15 m tags bzw. ca. 10 m nachts eingehalten werden . Da sich die Grenze der überbaubaren Grund- stücksfläche in einem Abstand von ca. 60 m zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 befindet, werden die Orientierungswerte dort deutlich unterschritten. Demnach ist mit keinen Konflikten auf- grund der Straßenverkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Lärmschutz-Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Bezüglich der Gewerbelärm-Immissionen der östlich befindlichen Betriebe ist festzustellen, dass bereits bestehende Einwirkorte näher an den Gewerbeflächen gelegen sind als die durch das Vor- haben entstehenden Einwirkorte. Die gewerbliche Nutzung ist daher bereits durch die bestehen- den Einwirkorte limitiert, näher an die gewerbliche Nutzung heranrückende Einwirkorte entstehen nicht. Daher ist mit keinen Konflikten aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen zu rechnen. Lärm- schutz-Maßnahmen sind demzufolge nicht erforderlich. 6.2.8.2 Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.8.3 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.9 Wasserwirtschaft 6.2.9.1 Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.2.9.2 Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt auf den privaten Grundstücken versickert werden. 6.2.9.3 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Orts-Teiles Schachen. Es grenzt im Wes- ten und Südwesten an bestehende Wohn- und Gewerbebebauung an. Im Osten wird das Gebiet durch eine Streuobstwiese begrenzt. In nördlicher Richtung befinden sich z.T. weitere vereinzelte Obstbäume sowie in nordwestlicher Richtung ein Weiher mit verschiedenen Gehölzen. In nördli- cher/nordwestlicher Richtung dazu schließt die freie Landschaft an. Mit einem Abstand von etwa 50 m in südöstlicher Richtung verläuft die Straße "Wickenhauser Str." (Kreisstraße K 7946). Jen- seits der genannten Straße sowie weiter südwestlich zum Plangebiet befindet sich gewerbliche Bebauung. Das Plangebiet selbst wurde bis zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes als Streuobstwiese genutzt. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelte es sich um einen Teil einer ausgeprägten Streuobstwiese. Die arten- und naturschutzfachliche Einschätzung der Obstbäume konnte aufgrund der Rodung der meisten Bäume der Planung vorab nicht durchgeführt werden. Fünf Obstbäume bestehen noch im Plangebiet. Artenschutzrechtlich relevante Arten konnten auf- grund der Rodung nicht nachgewiesen werden. Da das Plangebiet in nördlicher Richtung an die Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 freie Landschaft anschließt, könnte allerdings mit einer eher artenreicheren Fauna gerechnet wer- den. Der Unterbewuchs (Wiese) ist nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora als eher artenarm ein- zuschätzen (schnittverträgliche Arten des Wirtschaftsgrünlands). Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2018 durch eine Biologin begangen. Artenschutzrelevante Arten konnten dabei nicht nachgewiesen werden, da die Streuobstbäume, wie bereits erwähnt, im Vorfeld gerodet wur- den. Ein artenschutzrechtlicher Kurzbericht wurde nicht erstellt. 7.2.1.3 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): In etwa 550 m nordwestlicher Richtung befindet sich eine Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343). Das nächste gem. § 33 NatSchG BW kartierte Biotop liegt etwa 100 m nordwestlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 81234367020). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 7.2.1.4 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmeiszeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (in geringem Um- fang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit geringerer Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Na- türliche Bodenfruchtbarkeit" als gering eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungs- klasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Grünland) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt werden. 7.2.1.5 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet. In nordwestlicher Richtung mit einem Abstand von etwa 10 m befindet sich ein Stillgewässer (Weiher). Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch wild abfließendes Wasser zu rechnen. Abwässer fallen der- zeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bo- denzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. 7.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche außerhalb des bebauten Bereiches von Schachen, auf der sich kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Ge- hölze kommen auf der Fläche im östlichen Teilbereich in Form von fünf Obstbäumen vor. Diese Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 Bäume sowie die weiteren, zuvor vorhandenen Obstbäume trugen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist (teilweise kleinteilig aus Ein- und Zwei- familienwohnhäuser mit Gärten, größere Gewerbebauten), kommt der Fläche in geringen Umfang eine kleinklimatische Bedeutung zu. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer re- levanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen in südwestlicher und östlicher Richtung zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. 7.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Teil-Ortes Schachen. Im Norden bzw. Nordwesten schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an (Weiher mit Gehölzen, Streuobstwiesen, Grünland und Ackerflächen). Westlich und weiter östlich befindet sich bestehende Mischbebauung sowie die Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str."). Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der freien Landschaft teilweise gut einsehbar. Das Gebiet wurde bis zum Zeitpunkt der Planung als Streuobstwiese genutzt. Die bereits älteren Obstbäume hätten als bedeutendes Element für das Landschaftsbild beschrieben werden können. Dessen Erlebbarkeit bzw. Bedeutung wurde durch die Rodung vermindert. Der Fläche kommt im derzeitigen Zustand nur noch eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild sowie der Erholungs- eignung (keine vorbeiführenden Wander- oder Radwege) zu. Das Plangebiet ist von der angren- zenden Kreisstraße sowie von der freien Landschaft im Norden her relativ gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild somit von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung des Baukörpers und der damit einhergehenden Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräu- men zu rechnen. Durch die Errichtung des geplanten Baukörpers wurden die meisten Obstbäume, welche sich innerhalb des Plangebietes befanden, gefällt. Die fünf verbliebenen Bäume im östli- chen Bereich wurden als zu erhalten festgesetzt und können weiterhin als Lebensraum bestehen. 7.2.2.2 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf eine Vorprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343)" konnte verzichtet werden. Aufgrund der Entfer- nung sowie bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbe- wirtschaftung nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten. Auf Grund der Entfernung, die zu dem o.g. Biotop besteht, ist dieses von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 7.2.2.3 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit Gelände-Aufschüttungen zu rechnen (siehe Vorha- ben- und Erschließungsplan). Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutz- pflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um ein Baugrundstück (insgesamt etwa 450 m2 Neuversiegelung durch Wohnbebau- ung und Garage) handelt. 7.2.2.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser soll soweit es die Bodenbe- schaffenheit zulässt unmittelbar auf dem Grundstück versickert werden. Das anfallende Schmutz- wasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwasserkanal) der Sammelkläranlage zugeführt. 7.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die bereits durchgeführte Rodung der im Plangebiet bestehenden Obstbäume ent- fällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Of- fenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. In geringem Umfang kann es zu einer Beeinträchtigung der Kalt- und Frischluftschneise aus der nördlichen, freien Landschaft in den bebauten Bereich von Schachen kommen. 7.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch den in Ortsrand- lage geplanten Baukörper und der dadurch einhergegangenen Rodung der Obstbäume, erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Der bestehende Ortsrand verlagert sich weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebau- ten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Streuobstwiese). Die getroffenen, grünordnerischen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benach- barten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewach- sene Struktur einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im östlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung und Pufferung zur Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str.") dient. Zudem greift die Grünfläche die noch vorhan- denen Obstbäume auf und schafft Platz für weitere Pflanzungen. 7.2.3.3 Im Plangebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen (zwei Bäume, drei Solitärsträucher) zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem ver- bessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. 7.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.5 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.6 Um den (wertvollen) Rest-Bestand der Streuobstwiese zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die Gehölze als zu erhaltende Bäume festgesetzt. 7.2.3.7 Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen, werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. 7.2.3.9 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. 7.2.3.10 Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 7.2.3.11 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. 7.2.3.12 Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. 7.2.3.13 Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken. Unzulässig sind Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem endgültigen Gelände. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. 7.2.3.15 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die noch be- stehenden Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.1.1.1 Hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes ist insbesondere der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes maßgeblich. So sind die dargestellten Dachformen im Vorhaben- und Erschließungsplan (Satteldach einschließlich Dachneigung und Dachaufbauten) verbindlich. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorga- ben und ist bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. 8.1.1.2 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben rot bis rotbraun sowie betongrau bis anthrazit- grau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfah- rungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschrän- kungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,18 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW 9.2.2.5 Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − redaktionelle Ergänzung der Hinweise zum Brandschutz − Klarstellende Berichtigung der Satzung − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche mit be- sonderer Zweckbestim- mung als Ortsrandeingrü- nung" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Ost Blick von Westen Blick von Nord-Ost Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 15. September 2023 Nummer 37 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neues Löschgruppenfahrzeug 20 (LF 20) Mit Ersatzbeschaffung des LF 20 verfügt die Feuerwehr Baindt über ein modernes Ersteinsatzmittel für einen universellen Anwendungsbereich. Das Allradfahrzeug für neun Feuerwehrangehörige ist mit 2.000 Litern Löschwasser gut für Standardbrandeinsätze gerüstet und verfügt zudem über eine Reihe von Sonderlöschmitteln. Gleichzeitig ist es für Rettungs- sowie Unwettereinsätze ausgelegt. Bei Gefahrgutunfällen können Erst- maßnahmen ergriffen werden. Die Beladung ist nach Einsatzzwecken gruppiert und auf schnelle Erreichbarkeit optimiert gelagert. Besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen gelegt. Das LF 20 ersetzt ein Löschfahrzeug aus dem Jahr 1991. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Fahrzeugdetails: Mobilität: MAN TGM 4x4, Schleuderketten, 16 t Fahrgestell, 320 PS Entlastung des Fahrers und Sicherheit der Mannschaft: automatisiertes Schaltgetriebe, 360° Kamera, LED Licht, Tagesleuchtfarbe, reflektierende Fahrzeugmarkierung, Airbags im Fahrer- und Mannschaftsraum, luftgefederte Hinterachse zur Absenkung der Entnahmehö- he, mechanische Leiterentnahmehilfen, keine Dachkästen, sodass das Fahrzeugdach nicht betreten werden muss Nachteinsätze: ferngesteuerter LED Lichtmast mit einzeln drehbaren Scheinwerfern, LED Umfeld- und Geräteraumbeleuchtung, Akkuscheinwerfer Brandbekämpfung: Normaldruckpumpe mit einer Leistung von 2.000 l/Min, Lichtgesteuer- te Bedienerführung, automatische Druckregelung, Tank-Niveauregulierung, Wärme- und Kavitationswarnung, 2.000 l Löschwassertank, Drucklüfter, Rauchvorhang Sonderlöschmittel: 120 l Schaummittel (mit 1%iger Zumischrate), ABC-Pulver, Metallbrand- pulver, CO², Kaminbrandwerkzeug, Wald- und Flächenbrandausrüstung (Waldbrand- tragekorb, Feuerpatschen, Waldbrandtool), Wasserwerfer, Hydroschild Rettungsmittel: Tragbare Leitern, Sprungretter, Schleifkorbtrage, Spineboard, Verkehrsunfall- kasten, Türöffnungswerkzeug Unwetter: Stromerzeuger 13kVA, verschiedene Schmutzwasserpumpen, Wassersauger, Kettensäge Gefahrgutersteinsatz: Gasmessgerät (CO, NH3, O2, CO2, CH4), leichte Kontaminationsschutz- kleidung Schutzausrüstung und Hygiene: 4 Atemschutzgeräte, 2 Wärmebildkameras, Absturzsicherung, Wasch- und Reinigungsmöglichkeit, Ersatzkleidung, Boxen für verschmutzte Schutzkleidung Mit der Beschaffung und Konfiguration wurde 2021 begonnen. Die Indienststellung erfolgt nach abgeschlossener Ausbildung der Mannschaft in den nächsten Wochen. Wir danken allen Beteiligten, vor allem der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat für die hervorragen- de Unterstützung. Wir hoffen, dass das Fahrzeug den Bürgerinnen und Bürgern von Baindt in Notsituationen stets zuverlässige Hilfe bringt. Ihre Feuerwehr Baindt - Fahrzeugausschuss Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanz- guts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befes- tigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungs- schnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2023. Für die Bestellung der Streuobstbäu- me inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 27. September 2023 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmel- deformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/umweltverkehr/streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406-26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Einladung zum Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen in Baindt am Samstag, den 16. September 2023 ab 15:00 Uhr Herzlich laden wir Sie zur Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moosherr am Samstag, den16. September2023 ab15:00 Uhr zu den vier Wasserhüterinnen (Marsweilerstraße) ein. Die „Was- serhüterinnen“ prägen das Baindter Ortsbild. Die Sinnhaf- tigkeit dieser Kunstobjekte ist bedeutsamer denn je. Sie sind Symbol für den lebenswichtigen Wert des Wassers, das geschützt werden muss. Thematisch beschäftigen sich die Veranstaltung und die Künstlerin mit Oberflä- chengewässer und Grundwasserschutz sowie der Be- deutung des Waldes als Wasserspeicher in Zeiten des Klimawandels. Im Besonderen hat uns der diesjährige anhaltende extreme Sommer mit seinen langen Trocken- perioden vor Augen geführt, wie unabdingbar es ist, nach- haltig zu haushalten und sehr bewusst mit unserem wert- vollen Gut umzugehen. Für die Zukunft oder besser ab sofort ist ein besseres Wassermanagement wichtig und das Wasser in besonderem Maße „zu hüten“. Darüber hinaus spielt das MAX&MORE Percussion-Duo Uwe Kühner und Bernd Settelmeyer, Schlagzeuger aus Stuttgart, jeweils zur vollen Stunde um 16:00 und 17:00 Uhr. Die gemeinsame Geschichte der zwei Musiker begann bereits mit ihrem Studium an der Musikhochschule Stutt- gart und das Duo ist bekannt für fulminant gespielte Rhythmen gegenüber melodischen Passagen auf Steel Drum und Gongs. Sie bieten eine äußerst unterhaltsame, eigenständige Percussion Musik. Wir freuen uns über Ihren Besuch dieser Veranstaltung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Löschgruppenfahrzeug 16/12 auf Ende September zu verkaufen Wir verkaufen unser tolles Feuerwehrfahrzeug LF 16/12 ohne Beladung. 2006 wurde das Fahrzeug generalüber- holt und es liegt ein aktueller TÜV Bericht vor. Löschgruppenfahrzeug 16/12 - 35.000 € VB • Baujahr: 1992 • Fahrgestell: MAN, 12 Tonnen, 230 PS, Allradantrieb, Tachostand seit 2023 12.232 km, Tachometer defekt, geschätzter Stand 13.000 km • Aufbau: Ziegler, zweiteiliger Aufbau mit 5 Geräteräumen und Alu-Rollläden, in 2006 beim Hersteller komplett überholt und neu lackiert • Mannschaftsraum mit 9 Sitzplätzen, davon 2 mit Atem- schutzgerätehalterungen entgegen der Fahrtrichtung, Staukästen unter den Sitzbänken • FPN 16-8 Normaldruck, Nennleistung Pumpe 1600 l/min bei 8 bar (Leistung ist gemäß TÜV-Gutachten deutlich höher), Schnellangriffsleitung mit formstabilem Druck- schlauch • Löschwassertank mit ca. 1.800 l • 2-Mann Haspel, Lichtmast mit Xenon Scheinwerfern (kann über Fahrzeuglichtmaschine betrieben werden, kein extra Stromerzeuger notwendig), zweite Lichtbrü- cke mit Halogenstrahlern, Arbeitsstellenscheinwerfer hinten, 4-teilige Steckleiter, 3-teilige Schiebleiter • Sondersignalanlage mit Drehspiegelleuchten und Stark- tonhörnern, Heckwarneinrichtung, Heckwarnmarkie- rung, Konturmarkierungen, RAL 3000 • ohne Funk, ohne Beladung • nächste Erneuerungen laut TüV Bericht: Alter der Reifen • normale Gebrauchsspuren • nähere Informationen und Fotos erhalten Sie unter Klein- anzeigen.de, Stichwort LF 16 in Baindt Besichtigen Sie das gute Stück, welches gerne noch 10 Jahre als Einsatzfahrzeug dienen kann. Alternativ kann das Fahrgestell mit Beladung entsprechend umfunktio- niert werden. Für Fragen steht Ihnen Herr Abele (w.abele@baindt.de, Tel. 07502/9406-20) gerne zur Verfügung. Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 8 Unser Austräger Louis Escher hat das Amtsblatt Ende August zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Al- ler hat er über drei Jahre lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 1. September 2023 hat Linus Kaplan den Bezirk 8 übernommen. Wir wünschen ihm viel Freude beim Aus- tragen. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 24.09.2023 - 27.09.2023 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ PERSONNEL RECOVERY durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 3 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglie- der Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende ange- hören, hält am Dienstag, 19. September 2023 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Vorstellung der Entwurfsplanung zum Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentnahme durch das Büro Holinger 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 mit den je- weiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 5. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Ferienprogramm Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Nachdem am 6. September der letzte Programmpunkt durchgeführt wurde, bedankt sich die Gemeinde Baindt bei allen Mitwirkenden recht herzlich, die mit großem Elan, viel Engagement und Begeisterung abwechslungs- reiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben. Bei den tollen Programmpunkten war für jeden Geschmack etwas dabei, sodass es den Baindter Kindern und Ju- gendlichen auch dieses Jahr in den Sommerferien nicht langweilig wurde. In diesem Sinne auch im Namen aller Kinder und Ju- gendlichen ein herzliches Dankeschön an alle ehren- amtlich Engagierten des Ferienprogramms. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. September und Sonntag, 17. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. September Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Beckersche Apotheke zu St. Peter, Hauptstr. 5, 888339 Bad Waldsee, Tel.: 07524 - 17 25 Sonntag, 17. September Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 2 38 60 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Inge Schmidt feierte am 13. September 2023 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Schmidt ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 8. September 2023 feierten die Eheleute Irma und Viktor Richter das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender September 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Oktober 02.10. Dorfkindparty LJ SKH 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus? 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein großes Dankeschön an unseren letztjährigen Elternbeirat! Mit einer großzügigen und umfangrei- chen Sachspende von unserem Elternbei- rat dürfen wir in das neue Kindergartenjahr 2023/2024 starten. Wir möchten uns ganz herzlich beim Elternbei- rat für die Spende bedanken. Ob die Kleinsten oder die Größten, drinnen oder draußen – alle Kinder entdecken und erleben neugierig, kreativ und voller Freude das viel- fältige neue Spielmaterial. Wir wünschen allen Familien einen guten Start in das neue Kindergartenjahr und eine erlebnisreiche Zeit! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Zur Information Hubertus Apotheke Baindt Wir haben geöffnet! Liebe Kunden, trotz des Umbaus am Dorfplatz in Baindt sind wir weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da! Den Zugang zur Apotheke finden Sie gegenüber vom Cap-Markt in Richtung Hamma entlang. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Gerne nehmen wir Ihre Bestellung per E-Mail: info@hubertus-apotheke-baindt.de oder unter: Tel: 07502-911035 Fax: 07502-911036 entgegen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Team der Hubertus-Apotheke Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Lesung mit Johanna Klug entfällt Die für den 22.9.2023 geplante Lesung der jungen Trau- er- und Sterbebegleiterin Frau Johanna Klug im Kath. Gemeindehaus Heilig Kreuz, Ravensburg muss verscho- ben werden. Es gibt einen neuern Termin für September 2024. Ehrenamtliche für „Wellcome“ gesucht Große Nachfrage für familienentlastendes Angebot „Wellcome“ ist ein Angebot speziell für Familien, die sich im ersten Jahr nach der Geburt eines Babys Unterstüt- zung wünschen. Ehrenamtliche helfen ihnen einmal pro Woche mit praktischen Alltagstätigkeiten. Koordinato- rinnen vermitteln diese in Familien. Das Angebot gibt es bundesweit, rund 4000 Ehrenamtliche engagieren sich bei diesem Dienst. Die Stiftung Liebenau betreibt drei dieser Koordinationsstellen im Raum Bodensee/Allgäu. Die Nachfrage von Familien nach Unterstützung wächst stetig. Aktuell werden im Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis neue Ehrenamtliche gesucht. Für Interes- sierte bietet die Zentrale von „Wellcome“ deshalb digitale Informationsveranstaltungen an. Die erste ist am Mitt- woch, 13. September, von 14 - 15 Uhr (Link: www.wellcome- online.de/ehrenamt-veranstaltung/). Dort gibt es auch die weiteren Termine. Kontakt Interessierte Ehrenamtliche können sich darüber hinaus bei Wellcome-Koordinatorinnen direkt melden: wellcome Bodenseekreis: Bianca Rippel, Tel.: 0173/424 36 94, E-Mail: bodenseekreis@wellcome-online.de wellcome Schussental: Silke Haller, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg, Telefon 0751/76 42 48 01, E-Mail ravensburg@wellcome-online.de wellcome Allgäu: Corinna Muderer, Kemptenerstraße 11, 88299 Leutkirch. Telefon: 07561/985 23 91, E-Mail leutkirch@wellcome-online.de Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Internationalen Tag der Demokratie Am 15. September ist der Internationale Tag der Demo- kratie. Dieser wurde in 2008 von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seither jährlich begangen. Der Land- kreis Ravensburg und seine Mitgliedskommunen nehmen dies zum Anlass, um auch dieses Jahr die „Demokratie leben!“ Fahne zu hissen. Diese wurde von einer Schülerin einer Klasse der Gewerblichen Schule Ravensburg ge- staltet. Die Fahne soll gerade in der heutigen Zeit daran erinnern, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden und es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ bezie- hen die vier Partnerschaften für Demokratie im Land- kreis Ravensburg (Ravensburg, Weingarten, Leut- kirch-Aitrach-Aichstetten und Landkreis Ravensburg) seit mehreren Jahren Stellung für Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Ein gemeinsames Projekt aller vier Partner- schaften ist das Projekt „Flagge zeigen für Demokratie“. Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravens- burg wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokra- tie leben!“ durch das Bundesministerium für Familie, Seni- oren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Information zu der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis finden Sie auf der Homepage https://www.demokratieleben-rv.de/ *INTERKULTURELLES MITTAGS-BUFFET* Freitag I 29. September I 12:00 - 14:00Uhr I X-Zone Bai- enfurt Im Rahmen der interkulturellen Woche 2023 und zum Auftakt des Sprach- und Begegnungscafés Baienfurt/ Baindt, laden wir Sie ganz herzlich zu einem interkultu- rellen Mittags-Buffet in die X-Zone ein. Freuen Sie sich auf interessante Begegnungen, neue Kon- takte und ein buntes Miteinander. BITTE MITBRINGEN: Essen fürs Buffett | eigenes Geschirr | gute Laune Für kostenlose Getränke ist gesorgt. Kreisjugendring Ravensburg Liebe Aktive, Engagierte und Dialoginteressierte! Die Kunst, gute Gespräche zu führen und kokreativ zu denken begeistert uns. Engagement und Ehrenamt sind das Herzstück der Ju- gendarbeit, der Aktivität für und mit dem Nachwuchs und uns ein Anliegen. Wir laden Sie und Euch herzlich zur „Projektschmiede Fokus Jugend und Ehrenamt“ ein. Erstmals findet eine Schmiede mit diesem Fokusthema im Landkreis statt. Wir freuen uns auf Gespräche zu Ide- en und Herausforderungen rund um die Themenfelder ehrenamtliches Engagement und Jugendprojekte. Wie können wir gemeinsam laut denken, Ideen teilen, kooperativ arbeiten? Bei der Projektschmiede treffen Projektgebende auf Mit- denkende. Ab jetzt könnt Ihr Euch anmelden mit Euren Projekten, die in Arbeit sind, oder einen frischen Blick von außen gut gebrauchen können. Auch als Mitdenkende seid Ihr herz- lich willkommen. Ideen, die Projekte weiterbringen, und Fragen, die den Fokus schärfen - im offenen Denkraum Projektschmiede gibt’s eine Menge davon. Freitag, 27. Oktober 2023 18.00 bis 22.00 Uhr Projektschmiede, Fokus: „Jugend und Ehrenamt” Im Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Veranstalter Kreisjugendring und Kapuziner Kreati- vzentrum mit freundlicher Unterstützung durch die com4future.de Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Alle Infos unter Projektschmiede - Fokus Jugend - Kreis- jugendring Ravensburg (kreisjugendring-rv.de) Anmeldung an info@kreisjugendring-rv.de. Bei Fragen greift gerne zum Hörer (mobil 01573 5801249). Weitere Infos zu Projektschmieden in der Vierländerregi- on Bodensee unter www.projektschmiede.cc Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Informationsveranstaltung der Agentur für Arbeit in Ravensburg Am Donnerstag, den 21. September 2023 findet im Be- rufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Ravensburg ab 13:00 Uhr die Informationsveranstaltung „Berufe nicht nur in Uniform“ statt. Wer sich vorstellen kann beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über die Karrieremöglichkeiten bei der Bundespolizei, der Bun- deswehr, dem Zoll sowie dem Justizvollzug informieren. Experten direkt aus der Praxis erklären die Einstellungs- voraussetzungen und geben Tipps zu den Eignungstests. So gewähren die Einstellungsberater der jeweiligen Be- hörde einen Einblick in die vielfältigen Karrieremöglich- keiten hinter den Uniformen. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls vor Ort und informiert über Berufsausbildung, Fachhochschul- und Hochschulstudi- engänge sowie über den Dienst als Soldatin oder Soldat in allen Laufbahnen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht er- forderlich. Weitere Informationen zum Veranstaltungs- programm und den einzelnen Vorträgen unter https:// www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/ berufsberatung. Regierungspräsidium Tübingen L 291, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Berg- Ettishofen und Fronreute-Baienbach Verlängerung der Vollsperrung bis Freitag, 29. Sep- tember 2023 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert seit dem 7. August 2023 die Fahrbahn der L 291 zwischen Berg-Et- tishofen und Fronreute-Baienbach auf einer Länge von rund 4,4 Kilometern. Aufgrund der sehr zeitaufwändigen Sanierung von Setzungsschäden im Bereich eines Bach- durchlasses bei Bachmaier und dem Einbau von weiteren rund 800 Meter Rasengittersteinen im Bankettbereich ergibt sich eine Verlängerung der Bauzeit. Eine weitere Ursache für die Verlängerung sind die extremen Wet- terschwankungen mit tagelangen, zum Teil sehr starken Niederschlägen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt voraus- sichtlich am Freitag, 29. September 2023. Danach wird die Straßensperrung aufgehoben und der Streckenabschnitt ist wieder in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Das Regierungspräsidium bedankt sich bei allen betrof- fenen Anliegerinnen und Anliegern sowie den Verkehr- steilnehmenden für ihre Geduld und ihr Verständnis für die entstandenen Behinderungen und Einschränkungen während der Bauzeit. Busverkehr: Die Buslinie 12 wird ab Montag, 11. September 2023, auf der L 291 zwischen Ettishofen und Aichach durch die Bau- stelle geführt. Die Buslinie 60 verbleibt weiter auf der Strecke Baienbach - Blitzenreute - Staig - Weiler - Ettishofen und umgekehrt. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Neuer „Ratgeber Photovoltaik - Solarstrom und Bat- teriespeicher für mein Haus“ erhältlich Auch wenn im Rahmen des EEG 2023 einige Verbesse- rungen für all diejenigen kamen, die eine Photovoltaik- anlage auf ihrem Haus installieren möchten, ist der un- übersichtliche Dschungel an Vorschriften damit noch nicht vollständig aufgelöst. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sind unsicher wo sie umfassende und fachkundige Hilfe zu den aktuel- len gesetzlichen Grundlagen sowie zu den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten bekommen können. Eine umfassende Beratung ist daher wichtig und notwendig. Neben verschiedenen Beratungsangeboten die beispiels- weise im Landkreis durch die Energieagentur Ravensburg angeboten werden, können sich Interessierte Bürgerin- nen und Bürger auch selbst über das Thema informieren. Die Verbraucherzentrale hat hier den „Ratgeber Photo- voltaik - Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ herausgegeben. Das Werk umfasst 238 Seiten. Es ist über- sichtlich, leicht lesbar und mit vielen erklärenden Bildern und Grafiken versehen. Die beiden Autoren Thomas Selt- mann und Jörg Sutter sind selbst seit Jahrzehnten im Solarsektor aktiv und teilen ihre umfassende Erfahrung. Der Ratgeber beantwortet dabei u. a. folgende wichti- gen Fragen: Eignet sich mein Hausdach für eine PV-Anlage? Wie viel Strom kann ich mit einer PV-Anlage einsparen? Sollte ich gleichzeitig zur PV-Anlage einen Batteriespei- cher installieren lassen? Wie sieht die Wirtschaftlichkeit aus und welche Förde- rungen gibt es? Was muss ich beachten, wenn ich ein Stecksolargerät anschaffen und betreiben möchte? Aber auch weiterführende Fragen, wie der Beitrag einer PV-Anlage zum Klimaschutz, die Möglichkeiten des Be- triebs eines E-Mobiles oder einer Wärmepumpe mit ei- genem Solarstrom, werden kurz erläutert. Der Ratgeber ist auf der Internetseite der Verbraucher- zentrale unter: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/ energie-umwelt/ratgeber-photovoltaik-46009207 als ge- bundenes Buch für 24,00 Euro oder als E-Book (PDF) für 19,99 Euro bestellbar. Lions-Club Weingarten Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 22. und 23. September 2023 wird mit be- kannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweili- ges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 22. und 23. September 2023 vor: Lisa Fitz Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 „Dauerbrenner - das große Jubiläumsprogramm“ 40 Jahre Lisa Fitz - mindestens! Sie kann auf 4000 Sologastspiele zurückblicken und hat um die 200 Songs ge-schrieben. „Dauerbrenner- das gro- ße Jubiläumsprogramm“ ist das 16. Kabarettprogramm der Kabarett-Ikone Lisa Fitz - aber ganz sicher ist sie nicht, ob´s nicht doch mehr waren. Mit unerschöpflicher Energie, einer über 40 Jahre währenden Vita des Erfolges mit jährlich 100 Gastspielen in ebenso vielen Städten hat die stets attraktive Lisa Fitz immer noch großen Spaß am Kabarett und an der Musik - wie auch ihre begeisterten Zuschauer in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Die Presse schreibt: „Eine bayrische Urgewalt, deren wuchtiger Präsenz man sich keine Sekunde entziehen kann! Sie liefert ein derart kraftvolles, intelligentes, witziges Programm, dass man als Besucher mit brummenden Schädel und gepusht von aktiv agierenden Glückshormone den Saal verlässt. (Mi- chael Fuchs-Gamböck, 2020) „Lisa Fitz, das rasierklingenscharfe Weib mit dem Macho- Touch: ein Unikat. Ausgezeichnet Lisa Fitz wurde 2019 mit dem Bayrischen Verdienstorden ausgezeichnet, sowie 2015 mit dem Kabarett-Ehrenpreis des Bayerischen Fernsehens. Sie entstammt der legen- dären, weitverzweigten Künstlerdynastie Fitz, war Pionier- in des Frauenkabaretts, brachte als erste Frau ein Solo- programm mit eigenen Texten auf die Bühne und schickte die Frauenbewegung mit Witz und Verve auf den Weg. Was erwartet die Zuschauer? Aktuelles zum Zeitgeschehen, intelligentes Kabarett, Best-of-Klassiker, Songs zur Gitarre. „Klassisch in der Form, stark in der Botschaft und immer mit eigenem Stil.“ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. September - 24. September 2023 Gedanken zur Woche: Glücklich Die Liebe weint mit den Weinenden, freut sich mit den Frohen, ist glücklich über des anderen Wohl als über das eigene. Katharina von Siena Samstag, 16. September 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Leopold Koch († Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner) Sonntag, 17. September 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben und Emil Dienstag, 19. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 20. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiesche Anbetung Donnerstag, 21. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pfelegheim Selige Irmgard Samstag, 23. September 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Frank Dieter Schmitt, Christina und Wendelin Fetsc mit Angehörigen, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Josef Jerg, Kurt Städele, Hubert Fuchs) Caritas Kollekte Sonntag, 24. September - 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Erntedank mit dem Kindergarten St. Josef und der Ju- genkantorei Caritas Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nevio Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 21. September geschlossen Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Caritas - Herbstsammlung vom 16. bis zum 24. Sep- tember 2023 • Hier und jetzt helfen! • Die Hälfte der Spenden bleibt für caritative Arbeit in den Kirchengemeinden „Hier und jetzt helfen“ - unter diesem Motto ruft die Caritas vom 16. bis zum 24. September zur Caritas-Herbstsamm- lung in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stutt- gart auf. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 50 Prozent der Sammlung bleiben in den Kirchengemeinden für sozial-caritative Aufgaben (Stuttgarter Gemeinden 40 Prozent). Der andere Teil geht an den Caritasverband für Projekte in der jeweiligen Ca- ritas-Region vor Ort. Einladung Seniorentreff Zu unserem Seniorentreff nach der Sommerpause am Mittwoch, 20. September 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie in den Bischof-Sproll-Saal herzlich ein. Ein Willkommensgruß an Herrn Günter Brutscher aus Men- nisweiler. Er wird uns im Rahmen eines Bildervortrages „Stätten der Stille, Wegzeichen, Flurkreuze und Kapel- len in unserer oberschwäbischen Heimat“ zeigen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Oberschwäbischer Pilgerweg 2023 „Auf den Spuren von Madeleine Delbrêl“ Samstag, 23.09.2023 Bad Waldsee / Michelwinnaden Bezirk Ravensburg Treffpunkt: 10.00 Uhr Michelwinnaden, Pfarrkirche St. Johannes Evangelist Parkplatz: bei der Kirche - ist ausgeschildert Ziel: Bad Schussenried - Pfarrkirche St. Magnus Strecke: ca. 11 km Gehzeit: etwa 3,5 Stunden Abschluss: gemütliche Einkehr im „Zoll Haus“ Bad Schus- senried Donnerstag, 28.09.23 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum ge- mütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmitglieder. Freitag, 29.09.23 Fahrt nach Molpertshaus zum Steinlabyrinth: 14.00 Uhr Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 14.30 Uhr Ankunft in Molpertshaus Spaziergang zum Steinlabyrinth Möglichkeit zum Besuch bei Frau Blattner, Steinbotschaf- ten Einkehr im Adler in Molpertshaus, danach Rückfahrt nach Baienfurt. Anmeldungen bitte nachmittags/werktags bei Beatrix Onischke, Tel. 49841. Vielen Dank. Kosten für die Mitfahrgelegenheit: 5,00 Euro p.P. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 24. September 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse Einladung zum Baindter Vesper Michael Boenke liest aus seinem Krimi „Leber- wurscht letal“ Dieses Jahr bieten wir bei unse- rem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbi- schen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarin- gen geboren und lebt heute in Bad Saulgau. Nach Veröffentli- chungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bön- le in der oberschwäbischen Pro- vinz immer wieder über Mordopfer und wird in die Ermitt- lungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke - passend zur Veranstaltung - aus seinem 7. Band „Leber- wurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Am Freitag, 06.10.2023, um 18 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 12,00 € inkl. Vesper Anmeldung bis 03.10.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Sonntag, 17. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 18. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 21. September 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 24. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Begrüßungs-Gottesdienst der neuen Konfi-8-Jugendlichen in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl im Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochen- spruch Grund zur Sorge haben wir oft genug, wenn wir uns ehrlich in der Welt umschauen - und dazu brauchen wir noch nicht einmal so weit zu gehen. Da tut es so gut, zu wissen, dass mir von oben her Hilfe zugesagt ist: Gott sorgt für mich - für dich - und auch für die Situation, die dir gerade so viele Sorgen macht. Gottes Segen für ein zuversichtliches Leben aus dieser Haltung! Ihr M. Schöberl ----- Bibel im Gespräch geht weiter - Johan- nes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gesprä- che vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effek- ten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurtam 21. + 28. September sowie am 5. Oktober. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auch auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 29. September 2023, 19.30 Uhr: „Den Himmel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, doku- mentiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Best- seller avancierte: Ein Vierjähri- ger übersteht mit knapper Not eine komplizierte Operation. Später erzählt er, er sei während des Eingriffs im Himmel gewe- sen, einem unfassbar schönen Ort, wo er Engel, Jesus und Ver- wandte getroffen habe. Erzählt wird diese Geschichte aus der Perspektive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pastor in einem Kaff in Nebraska und möchte das Erlebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zuschreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Dinge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? Der Kreative Montag bietet an September: 18.09. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren“ 25.09. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Kein Sieger im ersten Baindter Heimspiel SV Baindt - FV Ravensburg II 2:2 (2:1) Nach dem ersten Punktgewinn der Saison in Albstadt, gastierte am Sonntagnachmittag die Reserve des FV Ravensburg in Baindt, welche mit sechs Punkten aus den ersten drei Spielen gut in die Saison gestartet war. Bei sommerlichen Temperaturen lief der SVB in den An- fangsminuten mutig an und wirkte deutlich zielstrebiger und engagierter in den Zweikämpfen als die Gäste. Fol- gerichtig ging Rädels Elf auch nach einer knappen Vier- telstunde mit 1:0 in Führung: ein starker Diagonalball von Kapitän Thoma landete auf der rechten Flügelseite bei Fischer, welcher Flock mit einem schnellen Haken stehen ließ und das Spielgerät sehenswert ins rechte Kreuzeck jagte (16.). Diese Führung sollte allerdings nur kurz Be- stand haben - die Ravensburger kombinierten sich an- sehnlich durchs Baindter Mittelfeld, wobei M.Föger den schnörkellosen Angriff am Ende eiskalt ins lange Eck abschloss (18.). Trotz dieses unmittelbaren Gegenschlags blieb der SVB aktiv und hatte wenig später das Glück auf seiner Seite. Nach einer Ecke hätte Torhüter Fedorenko Fischers schwachen Abschluss aus dem Rückraum mit der Mütze aufnehmen können, ein unsauberer Blockver- such in der Ravensburger Hintermannschaft ermöglichte Dischl jedoch einen freien Abschluss - 1:2 (29.). Der nun immer wieder auffällige Dischl erkämpfte nur eine Minute später energisch den Ball per Grätsche gegen Fedorenko, Finks daraus resultierender Abschluss war allerdings zu unplatziert (30.). In der Folge fanden die Gäste deutlich besser in die Partie, trotz zwei guter Chancen vom frü- heren Baindter Jugendspieler N.Bolgert ging es aber mit einer knappen Baindter Führung in die Pause. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs bestimmte der FV II das Spielgeschehen, bis auf eine Kopfballchance von Stehle (47.) erspielten sich die Gäste aber nur wenige weitere hochkarätige Chancen. Auf der Gegenseite hatte der Schiedsrichter sogar die Möglichkeit die Partie sogar vorzeitig für den SVB zu entscheiden; das klare Ziehen von M.Föger im Strafraum gegen Fischer blieb aber un- gestraft (50.). Die somit noch immer offene Partie erhielt zehn Minuten vor Schluss nochmals eine weitere Wendung, da der FV II nach einem Stellungsfehler in der Baindter Hintermann- schaft über die rechte Seite durchbrechen konnte; L.Föger vollendete Bleiles Hereingabe eiskalt in der Mitte (79.). Der mit einem Nasenbeinbruch noch angeschlagen und daher nur eingewechselte Routinier Boenke hätte den Ra- vensburger Ausgleich kurz vor Schluss nochmals kontern können, sein Kopfball klatschte allerdings nur gegen den Pfosten (90.). „Mir ist die Maske verrutscht und ich habe den Ball gar nicht mehr wirklich gesehen. Ohne Maske hätte ich ihn glaub gemacht“, meinte Baindts Nummer 7 nach dem Spiel. Damit endete eine attraktive Landesliga-Partie ohne Sie- ger, wobei für den SVB mit etwas Glück der erste „Drei- er“ möglich gewesen. Dieses Ziel soll in der kommenden Woche beim Mitaufsteiger aus Ochsenhausen erneut in Angriff genommen werden. Ein Wermutstropfen nach Spielende war natürlich der Abgang von Mika Dantona, welcher den Verein nach fünf Jahren und vielen heraus- ragenden Leistungen verlässt. Der Verein bedankt sich für deine vorbildliche Einstellung auf und neben dem Platz! SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (74. Nico Geggier), Jan Fischer (77. Baba Camara), Mika Dantona, Daniel Kronenberger (67. Ylber Xhafa), Jonathan Dischl, Tobias Fink (74. Philipp Boenke) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Michael Hilebrand (Kressbronn) - Zuschauer: 250 Tore: 1:0 Jan Fischer (16.), 1:1 Marko Föger (18.), 2:1 Jonat- han Dischl (29.), 2:2 Luka Föger (79.) A-Jugend SV Baindt - TSV Berg 3:1 (3:1) (Testspiel) Tore: Küchler, Schnez, Kern Vorschau: Samstag, 16.09 15.30 Uhr: SV Ochsenhausen - SV Baindt Sonntag, 17.09 15.00 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II Frauen im Pokal leider schon ausgeschieden SV Baindt - SV Bergatreute II 0:2 Eine Woche vor Beginn der Meisterrunde traf die neu formierte Mannschaft der Baindter Frauen im Rahmen des Bezirkspokals auf die Damen des SV Bergatreute II. In der ersten Halbzeit des Spiels zeigten unsere Damen zwar einige vielversprechende Ansätze, Rebecca konnte sich nach geschickten Zuspielen von Angelina und Marie einige gute Torchancen erarbeiten, doch trotz ihrer Bemü- hungen gelang es ihnen nicht, den Ball gefährlich genug vors Tor zu bringen und auch gelegentliche Tempovor- stöße von Alina brachten nicht den erhofften Erfolg. Die Defensive des SV Baindt stand gut und hielt den Angriffen der Bergatreuter Damen erfolgreich stand, somit endete die erste Halbzeit torlos. In der zweiten Halbzeit zeigte sich leider ein anderes Bild. Die Baindter Damen ließen konditionell stark nach und ermöglichten den Bergatreuter Damen so gefährlich oft den Zugang zum Tor. Die Defensive kämpfte weiterhin wacker, aber irgendwann konnten sie den Druck nicht mehr standhalten und die Bergatreuter gingen nach ei- nem Fernschuss in der 74. Minute mit 1:0 in Führung. Nur wenige Minuten später erhöhten sie, abermals per Fern- schuss, ihren Vorsprung auf 2:0. Die Baindterinnen hatten in der verbleibenden Zeit leider nur noch eine Möglichkeit nach Pass von Lara auf Selena den den Rückstand zu verkürzen, der aber von der gegnerischen Torfrau ab- gefangen wurde. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Letztendlich endete das Spiel mit einem 2:0-Sieg für den SV Bergatreute II. Die Baindter Damen zogen die ent- sprechenden Schlüsse aus der Niederlage und werden versuchen bis zum ersten Rundenspiel am kommenden Sonntag sich entsprechend zu steigern. Da werden sie um 10.30 Uhr gegen den SV Fronhofen in Baindt auf den Platz laufen. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Annika Busalt (C), Julia Klein, Salome Lehnert, Angelina Bühler, Lorena Bürck, Marie Armenat, Nora Mohr, Rebecca Butsch, Ali- na Braun, Ramona Schnell, Selin Pfefferle, Selena Scho- bloch, Lara Herde, Selin Turan Abt. Frauenturnen Unsere Sportstunden haben wieder be- gonnen. Wir treffen uns immer montags um 19.15 Uhr in der Sporthalle. Neue Teil- nehmerinnen sind herzlich willkommen. Schnuppern ist jederzeit möglich. TC Baindt e.V. Doppelmeisterschaften Am vergangenen Wochenende fanden bei hochsommerlichen Temperaturen un- sere Doppelmeisterschaften der Damen und Herren statt. 4 Doppelpaare bei den Damen und 8 Paarungen bei den Herren kämpften in spannenden Spielen um den Sieg. Am Ende standen folgende Platzierungen fest: Damen: 1. Silvia Auer/Barbara Blattner 2. Evelyn Amann/Kornelia Amann 3. Andrea Strehle/Sibylle Boenke 4. Marion Grabherr/Eve Lagrange-Göppert Damen-Doppel Herren: 1. Ralf Boenke/Stefan Boenke 2. Barny Steinmeier/Peter Schmitt 3. David Schäfer/Stefan Schäfer 4. Karlheinz Blank/Leo Reich Herzlichen Glückwunsch an alle! Herren-Doppel Mannschaftsabschluss 2019 war es Coronabedingt das letzte Mal! Nun starteten wir, im Anschluss an die Doppelmeisterschaften, einen neuen Versuch. Und es war ein voller Erfolg: ca 55 An- meldungen standen auf der Liste. Im herrlichen Schat- ten unter unseren großen Bäumen genossen wir leckere Grillwurst, Fassbier und andere erfrischende Getränke. Unser Sportwart Wolfi gab einen Kurzbericht über die vergangene Verbandsspielrunde und ehrte unsere Auf- steigermannschaften. Franz Wiest sorgte mit seiner Gi- tarre für Stimmung. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zu diesem gelun- genen Abend beigetragen haben! Einzelvereinsmeisterschaften Herren Am Samstag den 16. September findet dieses Jahr der Finaltag der Einzelvereinsmeisterschaften statt.Nachdem über die gesamte Saison die Vorrunde, Sechzehntel-, Achtel- und Viertelfinalspiele gelaufen waren, stehen die 4 Teilnehmer der Halbfinals fest. Qualifiziert haben sich Peter Schmitt, Frank Preußner, Moritz Lang und Stefan Boenke.Traditionell werden die Halbfinals und das Finale an einem Finaltag zu Ende der Saison gespielt. Halbfinale: Sa. 16. Sept - Spielbeginn 11:00 Uhr Finale: Sa. 16. Sept. - Spielbeginn 14:00 Uhr Es kommt zu den folgenden Partien Stefan Boenke gegen Moritz Lang und Frank Preußner gegen Peter Schmitt. Die jeweiligen Sieger spielen am Nachmittag dann das Finale. Die Spieler würden sich über eine Unterstützung durch zahlreiche Zuschauer freuen. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst- Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugend- feuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 24.09. an Gais- horn im Tannheimer Tal Abfahrt ist um 6.45 Uhr an der Tennishal- le Baindt. Gefahren wird in Fahrgemein- schaften. Sehr schöne Tour für Wanderer mit guter Kondition. Gehzeit 5,5 Std. 1000 Höhenmeter. Natürlich kann die Tour nur bei gutem Wetter stattfinden! Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an sommer-alpinteam@sv- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm des Jugendrotkreuz Bai- enfurt-Baindt Am 02. September fand unser Ferien- programm statt. Wir hatten bestes Wetter, sodass wir die Aktivi- täten draußen statt- finden lassen konnten. Die Kinder haben über den Notruf, die stabile Seitenlage bis hin zum Wundverband einen breiten Einblick ins Jugendrotkreuz bekommen. Es war ein schöner Tag für alle. Falls auch Du Interesse hast bei uns reinzuschnuppern, dann scheue Dich nicht und melde Dich bei uns unter fol- gender E Mail Adresse: Jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf Dich! Dienstabend DRK Baienfurt-Baindt Bei unserem nächsten Dienstabend am 21.09.2023 wird sich alles um das Thema „Fahren in Verbänden in The- orie und Praxis“ drehen. Was bedeutet es eigentlich „im geschlossenen Verband“ zu fahren? Und was müssen die Fahrzeuge im geschlossenen Verband, aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer beachten? Auch wenn wir diese Regeln sicherlich in der Fahrschule gelernt haben, liegt die Fahrschule ja vielleicht schon ein paar Jahre zurück und eine Auffrischung schadet nicht. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindterstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Kunstkreis Projekt „Landart“ des Kunstkreises Baindt Der Kunstkreis startet am 4.9. ein „Landart- projekt“. „Landart“ bedeutet „die Umwelt wird als formbares bzw. gestaltbares Element verstanden. Dadurch soll eine unmittelbare Auseinandersetzung zwi- schen Mensch und Natur gefördert werden“. Der Auftakt zu diesem Projekt fand im Rahmen des Fe- rienprogramms statt. Am Montag, den 4.9. trafen sich 20 Kinder am Badweg in Baindt. In der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr entstanden viele neue Landartkompositionen. Das Projekt wird nun von Mitgliedern des Kunstkreises noch ergänzt und vari- iert. Vobeikommende Fußgänger sind herzlich eingeladen, Türme aus Steinen zu bauen, unsere verstekten Zwerge zu entdecken etc. ... Dabei viel Freude! Ende Oktober wollen wir das Projekt beenden. Wald - Wildnis - Weiher - Wanderung beim Fuchsenloch Der CDU Gemeindeverband Baienfurt lädt am Samstag, 23.09.23, zu einer Familienwanderung ein. Vorbei an idyllisch gelegenen Weihern, wildromantischen Bächen und über die Öhmdwies führt uns Herr Dr. Holz- berger zur Königerhütte. Herr Dr. Holzberger, bekannter Autor der „Landzunge“ und Mitglied des BUND, kann viel über Flora, Fauna und über unseren Altdorfer Wald, der auch „die grüne Lunge von Oberschwabens“ genannt wird, erzählen. Nach einer kleinen Verschnaufpause an der Hütte geht es am Langmoosweiher vorbei wieder zurück zum Aus- gangspunkt. Vor allem für Familien mit Kindern ist diese Wanderung gut geeignet. Beim Wald-Bingo können die Kinder ihr gelerntes Wissen unter Beweis stellen und am Ende der Route erwartet sie eine kleine Überraschung. Wir hoffen, wir haben Ihr Interesse geweckt! Treffpunkt ist der Parkplatz am Baienfurter Rathaus um 13:30 Uhr. Wir bilden Fahrgemeinschaften und fahren zum Wald- parkplatz Fuchsenloch. Herr Dr. Holzberger beginnt um 14:00 Uhr die Tour, ge- plante Dauer ca. drei Stunden. Für alle Teilnehmer gibt es kostenlos Getränke und But- terbrezeln. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Frei- bad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Phila-Club Ravensburg/Weingarten e.V. Briefmakenfreunde Baienfurt Tauschtag für Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten Am Samstag, dem 16. September findet in der Gemein- dehalle Baienfurt wieder ein Tauschtag für Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten statt. Zahlreiche Händler aus dem süddeutschen Raum sind mit einem großen Angebot vertreten. Außerdem ist im Foyer der Gemeindehalle eine interessante Ausstellung über philatelistische Besonder- heiten und alte Ansichtskarten zu sehen. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein Gratisangebot an schönen Brief- marken und Alben. Die Veranstaltung beginnt um 8.30 Uhr und endet gegen 15 Uhr. Der Eintritt ist frei. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Landratsamt Ravensburg Einladung zum Barcamp „Digitaler Dialog Allgäu-Ober- schwaben: Wissen.Impulse.Netzwerken.“ In einer Zeit rasanter technologischer Entwicklungen und sich verändernder Geschäftswelten rückt die Frage, wie Unternehmen für die Zukunft gerüstet sind, stärker denn je in den Vordergrund. Das Barcamp „Digitaler Dialog Allgäu-Oberschwaben: Wissen.Impulse.Netzwerken.“ wid- met sich am Freitag, 22.09.2023 von 9:00 bis 17:00 Uhr in Kißlegg-Bärenweiler genau dieser Herausforderung und beleuchtet diverse Schlüsselbereiche, die für die zukunfts- fähige Ausrichtung von Firmen essentiell sind. Das Barcamp, das von der Wirtschafts- und Innovations- förderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg und dem Digitalen ZukunftsZentrum Allgäu-Oberschwaben organi- siert wird, bietet ein innovatives Veranstaltungsformat, bei dem die Teilnehmenden das Programm selbst gestalten und von einer vielfältigen Wissensplattform profitieren können. Unter dem Motto „WIN: Wissen.Impulse .Netz- werken.” bietet die Veranstaltung die Gelegenheit, tief in verschiedene Themenbereiche rund um das Thema “di- gitale Transformation” einzutauchen. Diskutiert werden hierbei Themen wie digitale Produkti- on und Automatisierung, Nutzung digitaler Technologien und digitale Geschäftsmodelle, Change-Management und Innovationskultur, Datennutzung und Cybersicherheit sowie Personalentwicklung und digitale Kompetenzen. Ebenso werden Themen wie Finanzierung und Förder- mittel thematisiert. Die Veranstaltung versammelt, als offene Wissensplatt- form, Unternehmen und Experten aus den verschiedens- ten Bereichen der digitalen Transformation. Alle Teilneh- menden haben die Gelegenheit, das Programm nicht nur zu verfolgen, sondern aktiv zu prägen und eigene Schwer- punkte zu setzen. In einem Umfeld, das Networking auf Augenhöhe fördert, besteht die einmalige Chance, wert- volle Verbindungen zu Digitalisierungsexperten zu etab- lieren. Aber nicht nur Netzwerken steht im Vordergrund. Das Barcamp dient ebenfalls als Quelle für Innovation und Kreativität, liefert neue Denkanstöße und Inspiration. Das Gefühl, Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu sein, wird durch die gelebte Du-Kultur verstärkt, die jeden dazu einlädt, offen und authentisch zu kommunizieren. Abgerundet wird das Erlebnis durch eine angenehme Atmosphäre in der Heimat Bärenweiler, die durch kuli- narische Besonderheiten bereichert wird. Das Barcamp ist mehr als nur ein Event - es ist ein Erleb- nis, das den digitalen Dialog fördert. Teilnehmende können sich ab sofort unter folgendem Link anmelden: https://eveeno.com/barcamp2023 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Akademie für Natur- und Umweltschutz Wir möchten Sie auf zwei kostenfreie online-Veranstal- tungen für Bürgerinnen und Bürger hinweisen: Mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Konsum & Co mit Sarah Wiener, 21.9.2023, 18 - 19:30 Uhr Sarah Wiener ist bekannt als Fernsehköchin und Restau- rantinhaberin. Seit einigen Jahren ist sie Mitglied des Eu- ropäischen Parlaments. Sie wird gemeinsam mit jungen Menschen diskutieren, wie wir unser Leben nachhaltig und klimaschonend gestalten können. Welche positiven Ef- fekte entstehen dadurch auf andere Bereiche - beispiels- weise die Artenvielfalt? Wie schaffen wir eine persönliche Wende? Wie können wir uns gegenseitig bestärken, um gute und gesunde Gewohnheiten zu festigen und ande- re mit unserem Lebensstil zu inspirieren? Wie schaffen wir es, alle in der Gesellschaft mitzunehmen? Die Pers- pektiven zukünftiger Generationen werden ausdrücklich angesprochen. Die Veranstaltung wird zusammen mit dem Landesjugendring Baden-Württemberg organisiert. Wie heizen wir in Zukunft?, 5.10.2023 oder 21.11.2023, 18 - 20:30 Uhr Viele Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer treibt die Frage um, wie sie ihr Haus in Zukunft beheizen sol- len. Auch Kommunalverwaltungen befassen sich mit der Frage, wie Bewohnerinnen und Bewohner in Zukunft mit Wärme versorgt und die Treibhausgasemissionen in Ge- bäuden drastisch gesenkt werden können. Kommunale Wärmepläne weisen zum Beispiel Gebiete für neue oder erweiterte Wärmenetze aus, die mit erneuerbaren Ener- gien und betrieblicher Abwärme gespeist werden. In Ge- bieten mit geringerer Wärmedichte können dezentrale Systeme wie Wärmepumpen eingesetzt werden. Was bedeuten diese Perspektiven technisch und finanziell für die Bürgerschaft? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden und was ist bei der Entscheidung für die Hei- zung der Zukunft zu berücksichtigen? Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Klima- schutz- und Energieagentur Baden-Württemberg statt. Anmeldungen und weitere Informationen zu den ge- nannten Veranstaltungen: https://umweltakademie. baden-wuerttemberg.de/fachtagungen-und-fortbildungen/ Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Samstag 23. September 9 - 16 Uhr Museumsakademie im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg „Vielfalt säen - Zukunft ernten“ Alte Sorten, Biodiver- sität und Saatgutmehrung Kursleitung: Patrick Kaiser, Geschäftsführer Genbänkle e.V., Saatgutinitiative Tatgut Saatgut gehört neben Wasser und fruchtbarem Boden zu den wichtigsten natürlichen Ressourcen bei der Pro- duktion von Lebensmitteln. Die Anpassungsfähigkeit von Pflanzen ist eine wichtige Grundlage, um den kommenden Herausforderungen durch ökologische Krisen wie den Klimawandel zu begegnen. Die letzten hundert Jahre hat sich die Vielfalt an Kulturpflanzen um 75-90% verringert. Darunter fallen ganz besonders alte regionale Gemüse- und Feldfruchtsorten. Mit ihnen sind auch viele Farben, Formen, Düfte und Aromen auf unseren Tellern verloren gegangen. Manche Regionalsorten wie bspw. die „Alblin- se“ oder die „Schwabenbohne“ konnten glücklicherweise wieder gefunden und etabliert werden. Alte Sorten sind neben Vielfalt in Optik und Geschmack vor allem auch Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung von Kultur- pflanzen. Damit stellen diese die Grundlage für die land- wirtschaftliche Produktion und Ernährung der Menschen in allen Ländern der Welt dar. Im Kurs stehen daher die Bedeutung und die Erhaltungsmöglichkeiten alter Sorten im Vordergrund. Thematisiert wird auch, wo alte oder sel- tene Gemüsesorten angebaut werden, wo deren Saatgut erhältlich ist und wie man dieses selbst vermehrt. Auch praktische Gartentipps und genug Zeit für Fragen und Austausch stehen auf dem Programm. Gebühr: 40 Euro pro Person (inkl. Eintritt) Anmeldung erforderlich unter 07527 / 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben, Vogter Str. 4, 88364 Wolfegg Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Kleiderbörse in Schlier/Wetzisreute Die Börse für Kinder-, Damen- und Herrenbekleidung findet am Samstag, den 07.10.2023 in der Festhalle Wet- zisreute statt. Für den kommenden Herbst und Winter wird angeboten: • Alles rund ums Kind (Kleidung Größen 56 - 176, Schwangerschaftsbeklei- dung, Spielsachen, Bücher, Kinderwagen usw.) • Damen- u. Herrenbekleidung Warenannahme: Samstag von 08:30 - 09:30 Uhr Verkauf: Samstag von 13:00 - 15:00 Uhr Schwangere mit Mutterpass und Begleitperson dürfen ab 12.30 Uhr einkaufen. Warenrückgabe: Samstag von 17:30 - 18:00 Uhr Die Nummernvergabe findet am Sonntag, den 17. Sep- tember ab 18.00 Uhr statt. Infos zur Nummernvergabe erhalten Sie unter: www.kleiderbörse-schlier.de Stellenanzeige Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine/n Verwaltungsfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit, unbefristet für das Hauptamt mit den Aufgabenschwerpunkten: Personalwesen mit Zeiterfassung, Mitarbeit in der Bau- verwaltung, Organisation Ferienbetreuung, Vertretung Vorzimmer Bürgermeister und allg. Sekretariatsaufgaben. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter: www.gemeinde-vogt.de (Rathaus/Stellenangebote) Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 14.10.2023. Deutsche Bahn Einzelne BOB-Fahrten fallen aus Die Deutsche Bahn hat auf der Südbahn punktuelle Sper- rungen auf der Südbahn angesetzt. Grund sind Bauar- beiten im Bahnhof Friedrichshafen Stadt. Betroffen sind einzelne Fahrten der Bodensee-Oberschwaben-Bahn. Folgende Fahrten entfallen im Zeitraum 18. September bis 6. Oktober 2023 ersatzlos: • 06:48 Uhr Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen Hafen • 07:06 Uhr Ravensburg - Friedrichshafen Hafen • 07:07 Uhr Friedrichshafen Hafen - Friedrichshafen Stadt • 07:43 Uhr Friedrichshafen Hafen - Ravensburg Vom 18. September bis 5. Oktober 2023 entfallen er- satzlos: • 18:46 Uhr Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen Hafen • 19:07 Uhr Friedrichshafen Hafen - Friedrichshafen Stadt Zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen können Fahrgäste die Stadt- und Regionalbusse nutzen. Die Fahrzeiten der Züge und mögliche Alternativ-Fahr- ten sind online auf bahn.de und bob-fn.de sowie im DB Navigator erhältlich. Aikido Wolfegg Einführung und Herbstlehrgänge Aikido - Einstieg im Samhof in Wolfegg Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich al- les erst im Üben erschließt. Für alle Interessierten, An- fänger oder Fortgeschrittene, bieten wir kontinuierlich die Möglichkeit des kostenfreien Probetrainings an. Trai- ningstermine sind jeweils Mittwoch, 18:30 - 20:30 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Sam- hof 1, 88364 Wolfegg. Aikido - Einführungslehrgang Ab dem 20.09.2023 bieten wir eine ausführliche Einfüh- rung ins Aikido im Umfang von ca. 3-6 (je nach Interesse) Trainingsterminen an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zum Start genügt übliche Trainingsbekleidung (am besten mit langer Jacke und Hose). Fortgeschrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein stets herzlich willkommen! Aikido - Lehrgänge im Herbst Unser Meister, Gérard Blaize (7. dan) aus Paris, kommt regelmäßig in die Region um seine Clubs zu unterweisen. Die nächsten regionalen Termine sind: 1. Aikido-Lehrgang in Leutkirch von Sa 07.10.2023, 15:00 - 17:30Uhr und So 08.10.2023 9:30 - 11:30 Uhr / 12:30 - 14:00Uhr 2. Aikido-Lehrgang in Feldkirch (Vorarlberg) von Sa 28.10.2023, 15:00 - 18:00Uhr und So 29.10.2023 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00Uhr Die Details zu den Lehrgängen finden sich auf unserer Vereinswebseite unter aikido.fudo.de/veranstaltungen. Info im Web: aikido.fudo.de, per E-Mail: aikido@fudo.de, Tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen oder Informationen zum Training bitte auch vorab per E-Mail oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 17. September 2023 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz auf der Seenplatte Woher nehmen die Lebewesen ihre Bau- und Energiestof- fe? Ohne dass wir es bemerken, sind Kleinstlebewesen am Werk und lassen die gewaltigsten Riesen unter den Pflanzen und Tieren, seien es Bäume oder große Tiere zu Humus und Kohlendioxid werden. Der Kreislauf des Lebens wird ständig in Gang gehalten und unter natürli- chen Verhältnissen finden im „Totholz“ Lebensvorgänge statt, von denen nur wenige Zeitgenossen einen winzigen Ausschnitt wahrnehmen. Gästeführer Wilfried Scheremet erwartet Sie am Sonntag um 14:30 Uhr am Häcklerweiher. Hier begutachten wir ab- gestorbene Bäume und thematisieren die verschiedens- ten Aspekte von den Borkenkäfern im Bannwald bis zu den Mulmbewohnern in den zerfallenden Baumstubben. Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen Regen-/ Mücken-Schutz oder eine kleine Flüssigkeits-Menge brau- chen. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Ende ca. 17:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 MIETGESUCHE Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 14. Mai 2021 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gemeindeeigenes Nahwärmenetz Seit 2014 betreibt die Gemeinde Baindt auf dem Areal der Klosterwiesenschule ein eigenes Nahwärmenetz. Zwei erdgasbetriebene und wärmegeführte Blockheizkraftwerke versorgen die Klosterwiesenschule zu 96 Prozent mit eigen produziertem Strom. Neben der Schule und Sporthalle werden bisher der Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“, die Schenk-Konrad-Halle, das Rathaus, die Asyl- und Obdachlosenunter- kunft, einige private Haushalte sowie der neue Lebensmittelmarkt Feneberg mit der gemeindeeigenen Wärme versorgt. Zukünftig soll auch das neue Wohnquartier Fischerareal an das gemeindeeigene Nahwärmenetz ange- schlossen werden. Im Fischerareal wird ein modernes und energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die Gebäude werden auch aufgrund hoher Fördermittel im KFW-Effizienzhausstandard gebaut. Der aktuelle Energiemix aus Kraft-Wärme-Kopplung und Gaskessel soll zukünftig durch einen überwiegen- den Anteil aus regenerativen Energieträgern ergänzt werden. Damit ist sichergestellt, dass der Nahwär- memix den Anforderungen der Fördermittelgeber entspricht und vor allem ein höherer Anteil an rege- nerativer Energie für alle im Nahwärmenetz bereitgestellt wird. So wird auch der eingeschlagene Weg in Richtung Klimaneutralität weiter voran getrieben. Denkbare regenerative Energieträger für die Umrüstung des Nahwärmenetzes in Baindt sind Holzpellets, Hackschnitzel oder auch weitere regenerative Energie- träger. Die Gaskessel dienen zukünftig lediglich zur Abdeckung der Spitzenlast und zur Ausfallsicherheit. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienz- hausstandard erreichen zu können. Mit Hilfe der Umrüstung soll die CO2-Bilanz des Nahwärmenetzes in Baindt gesenkt werden. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde Baindt ist dies ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Stellenausschreibungen In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammengeschlossen. Die Kläran- lage in Kanzach ist auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefris- tet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9a nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste wer- den mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisa- tion der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regel- technik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, kön- nen Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen - Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Leitungspositi- on in der im schönen Schussental eingebetteten Klär- anlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Pri- vat liegen mit der attraktiven Region nahe des Boden- sees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 20.06.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per E-Mail: m.hugger@berg-schussental.de, www.azv-mittleres-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: In der Zeit von 14.30 bis 16.00 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapo- theke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschafts- dienstes Baienfurt-Baindt auf das Coron- avirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmel- dung über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemein- de-baindt/aktuelles- Donnerstag: In der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr und von 16.00 bis 17.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Bai- enfurt durch Dr. Jens Scheibner zusam- men mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medi- zinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter fol- gendem Link können online Termine verein- bart werden: https://www.cdu-baindt.de. Testpflicht Kindergarten Seit Mittwoch, 12.05.2021, gilt für die Kinder in den Kin- dergärten im Landkreis Ravensburg eine Testplicht und somit für alle Baindter Einrichtungen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt, dass Kinder, die in die Einrichtungen kommen, verpflichtend getestet werden müssen, so lange die Inzidenz über 100 im Landkreis liegt. Das Landratsamt begründet die All- gemeinverfügung damit, dass die epidemische Lage im Landkreis Ravensburg trotz der Notbremse sehr ange- spannt sei und der Anteil der Virusvarianten sich erhöht hat. Das bisherige Infektionsgeschehen in den Kitas zeigt, dass auch hier verstärkt getestet werden sollte, um die Verbreitung des Virus zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen. Für die Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, mög- lichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzei- tig zu erkennen und so die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu un- terstützen. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im März 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit Höchst gemessenen Fahrzeuge Überschreitungen km/h geschwindigkeit km/h Boschstraße 96 4 30 41 Thomas-Dachser-Straße 314 13 70 118 Gartenstraße 5 0 50 26 Seit dem 9. Mai gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen? • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen - zum Beispiel den gelben Impf- pass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten er- forderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Ge- ruchs- oder Geschmacksverlust. • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten. Eine Augenweide ist nicht unbedingt eine Bienenweide Wir erleben derzeit ein ungeahntes Artensterben und alle, private Haushalte, Landwirte, Gewerbebetreiben- de sowie Kommunen, sind gefordert diesem entgegen- zuwirken. Wir müssen den Begriff „schön“ neu definie- ren, nicht alles was schön aussieht, ist beispielsweise für Insekten wertvoll. Zum Beispiel mag der Löwenzahn auf den ersten Blick als Nahrungsquelle unbedeutend oder sogar überflüssig wirken, so ist er doch wertvoll und bietet Nahrung und Nektar für Wildbienen und andere Insekten. Somit trägt auch der Löwenzahn zu mehr Biodiversität bei und letztendlich dazu, dass wir es schön haben und dass es uns gut geht. Offene Sand- , Lehm- oder Schotterböden, die nicht umgegraben und lückig bepflanzt werden, bieten darüber hinaus ideale Nistgelegenheiten für Wildbienen. Jeder noch so kleine Beitrag bzw. jede kleine Wiese für unsere Bie- nen und Insekten hilft, den Artenverlust zu verringern. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2021 Jahreszahlung Grundsteuer 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen werden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 15. Mai/Sonntag, 16. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Mai Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 16. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Mai 19.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 21.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Roswita Schropp feierte am 9. Mai 2021 ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Cäcilia und Karl Bohner zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule Der Förderverein sagt DANKE in Zeiten der Pandemie Die Grundschule geschlossen, Fernun- terricht, nur wenige Kinder in der Notbetreuung, die die Spielgeräte und Räumlichkeiten nutzen, für die der För- derverein immer gern bei neuen Anschaffungen unter- stützt. Keine Ausflüge, die gefördert werden könnten... ... und doch ist die Mehrbelastung für alle an der Grund- schule Baindt in diesen Zeiten höher denn je! Im letzten Jahr hat der Förderverein Klosterwiesenschule e.V. deshalb allen SchülerInnen ein Springseil zukommen lassen, um ihnen in dieser anstrengenden Zeit eine kleine Freude zu machen. Jetzt sind die Lehrerinnen und MitarbeiterInnen dran: Ob Lehrerin, Sekretärin, Mitarbeiterin in der Betreuung oder Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 der Mensa, Hausmeister oder Studierende im Praktikum – alle erhielten vom Förderverein eine kleine Topfrose als Dank für ihren Einsatz in diesen Zeiten! DANKE! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefonvorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Heraus- forderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Zunächst sind 3 Veranstaltungen geplant: 19. Mai 2021: Selbstbestimmt im Alltag mit Sehbehinderung Referentin: Sabine Backmund, Projekt SiA (selbstständig im Alltag) eröffnet, nach Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Angelika Moser, die Veranstaltungsreihe. 9. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Zunächst sind 3 Veranstaltungen geplant: 19. Mai 2021: Selbstbestimmt im Alltag mit Sehbehinderung Referentin: Sabine Backmund, Projekt SiA (selbstständig im Alltag) eröffnet, nach Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Angelika Moser, die Ver- anstaltungsreihe. 9. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Men- schen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Zugelaufen Schwarze Kätzin, fast blind, älter, längeres Haar, ist am 03.05. in der Rosenstraße zugelaufen. Wer diese zahme Kätzin, leider ohne Tattoo und Chip, vermisst, möchte sich bitte bei Hundefreunde Baindt e.V., Bri- gitte Wild, Telefon 0171 6923474 melden. Landratsamt Ravensburg Geflügelpest im Kreis Ravensburg erfolgreich be- kämpft Die Geflügelpest in den beiden betroffenen Ausbruchs- regionen Isny und Bad Wurzach wurde erfolgreich be- kämpft. Damit endet am Freitag, 07.05.2021 das verfügte Aufstallungsgebot für Geflügel in den Sperrbezirken, so dass die Tiere wieder im Freien gehalten werden dürfen. Auch ein Verbringen und Zukaufen von Tieren wird wieder möglich und Beschränkungen hinsichtlich der Eier- und Geflügelfleischvermarktung gelten ebenfalls nicht mehr. Insgesamt mussten durch die vier Ausbrüche in kleinen Geflügelhaltungen auch mehrere Hühner in Kontaktbe- trieben getötet werden. Von den Einschränkungen waren ca. 740 Geflügelhalter betroffen. Obwohl sich Verdachts- fälle in angrenzenden Gemeinden alle als negativ erwie- sen, ist weiterhin Vorsicht beim Zukauf geboten und die Biosicherheitsmaßnahmen sollten beachtet werden. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/oeffentliche +bekanntmachungen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15.Mai - 23. Mai 2021 Gedanken zur Woche Die wichtigste Stunde Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch ist immer der, der dir gerade gegenübersteht, und das notwendigste Werk ist immer die Liebe. Meister Eckhart Samstag, 15. Mai 17.30 Uhr Baienfurt- Pfingstnovene in der Kirche (öffentlich, mit Eintragung im Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Gemeinschaftsgotesdienst für die Erstkommunionkinder (nicht öffentlich) Sonntag, 16. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Paula und Franz Wucherer) 10.00 Uhr Baienfurt - Wort-Gottesfeier mit Kommunio- nausteilung (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Ulrich (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 18. Mai Kein Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt - Seniorenmaiandacht in der Kirche (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Donnerstag, 20. Mai Kein Schülergottesdienst Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 11.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Seli- gen Irmgard (nicht öffentlich) Freitag, 21. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hedwig und Paul Krzikalla. Monika Kronen- berger, Karl Kuch) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) Samstag, 22. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Adalbert Berger, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Sonntag, 23. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt -Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Liana Montag, 24. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Theresia und Eugen Elbs, Jahrtag: Baptist Elbs) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Gottesdienste in der Bittwoche Am Dienstagabend um 19.00 Uhr feiern wir einen Bitt- gottesdienst in der Kirche an Stelle der Bittgänge. Der Gottesdienst an Christi Himmelfahrt beginnt um 10 Uhr in der Kirche. Dekan Schmid, Weingarten hat darum gebe- ten, den Blutfreitag in den Gemeinden mit einem Gottes- dienst zu begehen. Zur Blutfreitagsandacht um 7 Uhr sind die Blutreiter mit ihren Familien und die Gemeinde herzlich eingeladen. Für die Festpredigt am Abend von Christi Himmelfahrt mit Bischof Gebhard Fürst und den sehr reduzierten Blutritt am Freitag sind Livestreams vorgesehen. Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Freitag, 21. Mai findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfei- ern zur Erstkommunionsvorberei- tung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommuni- onbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Helferkreis Am 26. Mai um 14.30 Uhr findet unsere Maiandacht in der Kirche in Baindt statt. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Baienfurt - Mariä Himmelfahrt Pfingstnovene Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahr praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: - für den Frieden, besonders in den Krisengebieten der Welt, - für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, - für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, - für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, - für die Coronavirus-Pandemie auf der ganzen Welt - für alle Kranken und persönliche Anliegen. Beginn der Novene ist am Blutfreitag täglich von 18.30 Uhr - 19.00 Uhr bis Samstag vor Pfingsten. Am Samstag 15.05.2021 ist die Pfingstnovene von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr ebenfalls um diese Zeit am Samstag, 22.05.2021. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Einladung zum Seniorentreff - Maiandacht Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Seniorenmaiandacht mit Herrn Pfar- rer Staudacher am Mittwoch, 19. Mai 2021, um 14.00 Uhr, in unsere Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Der Monat Mai ist der Verehrung der Gottesmutter Maria gewidmet. Das farbenfrohe Aufblühen der Natur, die Blu- men und Blüten symbolisieren Maria in ihrer Gnadenfülle, sie wird als die „schönste Blume“ besungen. Feiern Sie mit uns diese Maiandacht, wir freuen uns auf Sie. Sie brauchen sich nicht anzumelden, aber für die An- dacht gelten die aktuellen Pandemieregeln. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Von 13. Bis 16. Mai 2021 findet der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt am Main statt. ist auch dieser Kirchentag den Auswirkungen der Coronapandemie unterworfen. „schaut hin“ – unter diesem Leitwort werden die Gottesdienste, Podien, Workshops und alle anderen Veranstaltungen digital und dezentral über das Internet ausgestrahlt. Auf der Internetseite des ÖKT finden sich alle Informationen zur digitalen Teilnahme. Alle Programme, die ins Netz übertragen werden, können kostenlos und ohne vorherige Anmeldung abgerufen werden. Alle Infos unter www.oekt.de. Von 13. Bis 16. Mai 2021 fin- det der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt am Main statt. Wie alles ist auch dieser Kirchen- tag den Auswirkungen der Coronapandemie unterworfen. „schaut hin“ - unter diesem Leitwort werden die Gottes- dienste, Podien, Workshops und alle anderen Veranstal- tungen digital und dezentral über das Internet ausge- strahlt. Auf der Internetseite des ÖKT finden sich alle Informationen zur digitalen Teilnahme. Alle Programme, die ins Netz übertragen werden, können kostenlos und ohne vorherige Anmeldung abgerufen werden. Alle Infos unter www.oekt.de. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Joh 12,32 Sonntag, 16. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung Sonntag, 23. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl mit ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 22. Mai, 20.00 Uhr im Pfarramt Montag, 24. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 4. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Wer hat das Ruder in der Hand? Christus hat keine Hände, nur unsere Hände, um seine Arbeit zu tun. - Eine Einsicht aus unseren Tagen, die zwar fromm klingt, aber nach Calvins aus der Bibel gewonne- nen Einsicht trotzdem falsch ist. Im vierten Teil seines Kapitels zu Gottes Providenz schreibt er, dass Gott „gewissermaßen das Ruder hält und also alle Ereignisse lenkt“. Diese Überzeugung entbindet den Menschen auf keinen Fall seiner Verantwortung, aber sie wälzt eben auch nicht alle Last auf den Menschen, weil sie ihn erdrücken würde. Der Mensch ist Mensch und nicht Gott, auch wenn er sich in diesen Tagen immer wieder so aufführt, als wäre er es. Calvins Überzeugung, dass Gott am Ruder steht, macht deutlich, wohin unser Leben sich im letzten immer aus- richten kann. Wir sind als Menschen damit keinem blinden Schicksal ausgeliefert. Auch nicht der Konstellation der Gestirne, deren Bedeutung nicht nur in Calvins Tagen, son- dern bis heute von vielen Menschen maßlos überschätzt wird, wenn sie in ihrem Horoskop nach Orientierung für den Tag suchen, statt in der Bibel, wo sie diese auch tat- sächlich finden würden. Calvin lenkt also unseren Blick vom Vorletzten, von allem, was in der Welt ist auf das Letzte, von dem alles her- kommt und auf den es hinläuft. Deshalb warnt er davor, anzunehmen „Glück und Unglück hänge von Bestimmung oder Vorbedeutung der Gestirne und nicht von Gottes Wil- len ab.“ Er hält dagegen fest, dass „die Geschöpfe keinerlei ungeordnete Macht, Wirksamkeit oder Bewegung in sich tragen, sondern dass (...) nichts geschieht, was nicht nach (Gottes) Wissen und Willen beschlossen wäre.“ Es geht Calvin hierbei um eine Zuversicht, mit der wir vom christlichen Glauben her unser Leben bestreiten können. Gott lenkt die Welt - Punkt. Und noch eins gilt von der Bibel hat: Wir sind seine Ver- walter. Er könnte es - sicher sogar besser - auch ohne uns. Wenn er wirklich nur unsere Hände hätte, um seine Arbeit in der Welt zu tun, dann Gnade uns Gott! Das Fortbestehen der Welt hängt sicher nicht von uns Menschen ab - was wäre das für eine maßlose Selb- stüberschätzung! Wer sich mit der Natur und dem ökolo- gischen Gleichgewicht der Erde beschäftigt, ahnt schnell: Die Welt wäre sogar ein friedlicherer und besserer Ort ohne uns Menschen und unsere massiven Eingriffe in die Umwelt - und doch hat sich Gott für uns entschieden. Im 1. Buch der Bibel heißt es: „Lasst uns Menschen ma- chen. Nach unserem Bildnis - als unser Gegenüber.“ - So hat sich Gott, dessen Wesen Gemeinschaft und Liebe ist, für die Gemeinschaft mit uns entschieden, auf die wir Zeit unseres Lebens hinwachsen - auch wenn diese Gemein- schaft mit uns ihn teuer zu stehen kommt. Der tiefste Sinn unseres Lebens ist damit: wachsende, tiefere Gemeinschaft und Liebe zu Gott und zu seinen Geschöpfen. Aus dieser biblischen Einsicht in Gottes Wesen erklärt sich Calvins Überzeugung von Gottes „Fürsorge für jedes ein- zelne seiner Werke“. Darum geht es im Grunde. Nicht um den jahrhundertealten Streit, ob der Mensch nun in seinem Willen völlig frei ist, oder doch von Einflüssen gelenkt und was dann mit seiner Verantwortlichkeit für sein Tun und die Welt ist. Absolute Freiheit gibt es nur in der Phantasie und trotz- dem kommt niemand aus der Verantwortung heraus, die uns für die Welt und für unser eigenes Leben übertragen wurde. Calvin schließt mit der Feststellung: „Wir wollen also festhalten: Gottes Walten geschieht so, dass er alle einzelnen Geschehnisse lenkt, und so kommt alles aus seinem bestimmten Ratschluss; es geschieht also nichts aus ‚Zufall‘.“ Es geht Calvin im letzten damit weder um Spekulation über Metaphysik, noch um Weltdeutung auf der Grund- lage von Geheimwissen, wie sie in unseren Tagen in den kursierenden Verschwörungsmythen wieder hoch im Kurs steht. Er wendet sich vielmehr gegen solche menschen- gemachten Denk-Krücken, die Zusammenhängen in der Welt eine Rolle zumessen, die allein dem Schöpfer zusteht. Wer sich an Gott wendet, von wem alles herkommt und auf den wir alle zu leben, kann „die Sorge um die unge- wisse Zukunft auf den Willen dessen werfen, der stets verwickelten und verworrenen Dingen einen Ausgang zu geben weiß.“ - Einen besseren seelsorglichen Rat können wir auch heute nicht geben. Augustinus hat diese Einsicht in seinen sehr persönlichen Confessiones einmal so festgehalten: „Unser Herz ist unruhig. - Bis es Ruhe findet in dir, mein Gott.“ - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfi- zeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Kon- firmandenunterricht findet ab dem 15. September 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt statt. Im baden-württembergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mitt- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 wochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt _________________________ Frauen sind freundlich, lie- bevoll, einfühlsam, nehmen stets Rücksicht auf die Be- dürfnisse von anderen und kümmern sich liebevoll um die Menschen, die ihnen na- hestehen. Und auch im Beruf meis- tern Frauen zwar dieselben Heraus forderungen wie Männer, sollten aber.„wei- cher“ auftreten, denn diese Sensibilität zuleben, ist ein Teil des Frau seins... Finden Sie sich in diesen Erwartungen an sieh selbst wieder? Ärgern Sie sich oft über sich selbst, wenn Sie mal wie- der nachgegeben haben, weil Sie so schlecht „Nein“ sagen können? Oder weil Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Bedürfnisse kommunizieren können, ohne Ihr Gegenüber zu ver- letzen und/oder zu verärgern? Dann ist dieser Kurs genau richtig für Sie! Hier treffen Sie auf andere Frauen in Ihrem Alter, die ähn- liche Herausforderungen im Alltag zu bewältigen haben und lernen an vier Freitagabenden durch entsprechende Inputs und gezielte Übungen, wieSie künftig zwar freund- lich, aber bestimmt, Ihre eigenen Interessen vertreten können. Sowohl auf berufliche als auch auf private Themen be- zogen. Die Inhalte sind teilweise angelehnt, an die Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg. ADRESSEN UND KONTAKTE Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee Fachbereich Psychologische Beratung Weinbergstraße10, 88214 Ravensburg T + 49 751 95223-070 F + 49 751 95223-079 pbs@diakonie-oab.de www.diakonie-oab.de ANMELDUNGEN zum Kurs melden Sie sich bitte per E-Mail bei FrauTrunkan, unter: m.trunk@diakonie-oab.de Anmeldeschluss 31.05.2021 TERMINE Freitag, 23.07.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 30.07.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 06.08.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 13.08.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 17.09.2021 / 18:00- 20:00 Uhr (Reflexionstermin) VERANSTALTUNGSORT Haus der Evangelischen Kirche (HEK) Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg KOSTEN Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Weitere Infos zur Anmeldung und Terminein finden Sie auf unserer Homepage unter www.diakonie-oab.de _________________________ Auf eine ganz besondere Art kre- ativ hat sich unser sehr geschätz- ter Hubert Gärtner aus Baindt in Zeiten der Pandemie erwiesen. Er hatte nach einer Baumfällaktion am Bach in Sulpach den Gedanken nun nicht mit Pinsel und Far- be, sondern mit einem Kirschbaum und der Kettensäge aktiv zu werden. Heraus kam sein ganz persönlicher Jesus. Oh Herr Gärtner wundervoll Ihre Führung der Ket- tensäge und die ausdrucksstarke Bear- beitung dieses herrlichen Naturmaterials. Danke für Ihre Inspiration, wäre ein Kurs im Kreativen Montag denkbar? Wir hof- fen darauf. Für weitere Ideen sind wir immer dankbar bitte senden an Petra: p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK informiert - Aktuelles Wir setzen uns für alle sozial benachteiligten Menschen ein. Denn wir wollen gerechte Lebensverhältnisse für alle. Mit unseren Forderungen für mehr soziale Gerechtigkeit erhöhen wir den Druck bei den Politikern. So auch Mitte April beim geplanten Impfgipfel des Landes. Dieser sollte Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 mit verschiedenen Vertretern der kommunalen Familie sowie Vertretern aus dem Gesundheitswesen stattfinden. Eine Beteiligung der Sozialverbände, Patientenvertretun- gen und sozialen Dienstleister war zunächst nicht vorge- sehen. Nach der Veröffentlichung einer gemeinsamen Pressemitteilung erhielten der Landesverbandsvorsit- zende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V., Hans-Josef Hotz, sowie Ursel Wolfgramm, Vorstandsvor- sitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, doch noch eine Einladung zum Landesimpfgipfel. Sie konnten somit aktiv die Interessen der älteren, behinderten, chro- nisch kranker und pflegebedürftigen Menschen sowie pflegender Angehöriger vertreten. Der VdK in Ihrer Nähe: Ortsverband Weingarten, Telefon 0751-47760 Homepage: www.vdk.de/ov-weingarten Kreisverband Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 210 VdK SRgGmbH Servicestelle Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 20 Was sonst noch interessiert Netze BW PV-Anlage online anmelden im Kundenportal der Net- ze BW Der Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württem- berg ist auch im Stromnetz der Netze BW deutlich sicht- bar: Allein im Jahr 2020 hat das Unternehmen fast 20.000 Einspeiseanfragen für erneuerbare Energien abgewickelt. Als größter Verteilnetzbetreiber Baden-Württembergs bringt die Netze BW so gemeinsam mit Netzkunden, In- stallateuren und Kommunen die Energiewende voran. Für Kunden der Netze BW wird es künftig noch einfacher, ihre neue PV-Anlage anzuschließen: Über ein digitales Kundenportal können sie ihre Anlage selbst anmelden und danach online die Fortschritte der Anfrage verfolgen, Sta- tus-Meldungen empfangen und ihre Unterlagen einsehen. Im Kundenportal werden die Besitzer der PV-Anlagen Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt. Zusätz- liche Hilfestellung bietet ein Film. Er zeigt, wie sie digital und unkompliziert eine Photovoltaik-Anlage an das Nie- derspannungsnetz anschließen können. Mehr Informationen zum Kundenportal: www.netze-bw.de/einspeiser/anschluss-pv Link zum Film: https://youtu.be/XFtwGpRut1I Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg Rotes Kreuz im Kreis Ravensburg fordert mehr Anstrengungen beim Bevölkerungsschutz Die Erfahrungen aus der Pandemie zeigen deutlich: Ein wirksamer Bevölkerungsschutz steht und fällt mit der Qualität der Infrastruktur und dem Engagement der Men- schen. Darauf weist das Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg anlässlich des Weltrotkreuztags am 8. Mai hin. Die in Baden-Württemberg größte Hilfsorganisation betont die gute Zusammenarbeit mit den Behörden und fordert eine Stärkung der Strukturen des Bevölkerungs- schutzes, um auf zukünftige Herausforderungen zielge- richteter und effizienter reagieren zu können. „Unsere stabile und vertrauensvolle Partnerschaft mit den Behörden im Landkreis hat sich in der Pandemie be- währt und hat einen enormen Stresstest bestanden“, so Dieter Meschenmoser, der Präsident des DRK-Kreisver- bands. Der Landkreis könne sich auch weiterhin auf das Rote Kreuz und seine Einsatzkräfte verlassen. Mit Blick in die Zukunft weist der Verband darauf hin, dass der Ka- tastrophenschutz auf Dauer mehr Förderung benötige: Die Zuschüsse des Landes und des Bundes reichen nicht aus – beispielsweise hinsichtlich der Unterbringung der Fahrzeuge. Auch der Aufwand für die stetig steigenden behördlichen Anforderungen an die Verwaltungsauf- gaben und Ausbildungsstrukturen werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt. „Die an sich vorbildlichen Einsatzstrukturen müssen ge- stärkt und endlich komplett durch das Land finanziert werden“, bezieht Dieter Meschenmoser Stellung. Die feh- lenden Mittel könne das DRK als Hilfsorganisation nicht weiterhin mit Spendenmitteln auffangen, Das Rote Kreuz stelle qualifizierte Einsatzkräfte, die sich ehrenamtlich für den Bevölkerungsschutz engagieren. Deren Motivation werde nicht durch lobende Worte allein, sondern auch durch eine intakte Infrastruktur gefördert. Also dann, wenn die öffentliche Hand die Kosten für Material und Fahrzeuge, deren Unterbringung samt Betriebskosten sowie die Kosten der Ausbildung der Helferinnen und Helfer auskömmlich finanziert. Das Deutsche Rote Kreuz stellt mit seinen Einsatzkräften das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes im Landkreis Ravensburg. Bei der Bekämpfung der Pandemie war das DRK im Kreisverband Ravensburg mit 450 Einsatzkräften Tausende von Stunden im Einsatz. Seit über einem Jahr hilft das Rote Kreuz, wo und wie es kann: im Impfzentrum, bei Schnelltestaktionen, bei der Unterstützung der Behörden in der Kontaktnachverfol- gung, in der Qualifizierung von Schnelltestern in Betrieben, in der Notbetreuung und in sozialen Brennpunkten. „Die Börde und die Bürger merken, dass wir ein verlässlicher Dreh- und Angelpunkt für verlässliche Hilfen und Vernet- zung aller Akteure im Bevölkerungsschutz, mit vielen Hil- feangeboten sind“, fasst Gerhard Krayss, Geschäftsführer beim DRK Kreisverband Ravensburg e.V. die Erfahrung der letzten zwölf Monate zusammen. Auch im Rettungsdienst kann das DRK auf eine eindrucks- volle Bilanz verweisen: Im vergangenen Jahr wurden die Rettungsteams des DRK- Rettungsdienstes Boden- see-Oberschwaben im Rettungsdienstbereich zu rund 92.500 Einsätzen geschickt. Rechnerisch gab es über das Jahr hinweg für die Rettungsdienstgesellschaft alle sechs Minuten einen Einsatz. Um in Minutenschnelle der Bevölkerung zu helfen, setzt allein das Rote Kreuz in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis an 14 Ret- tungswachen bis zu 20 Rettungswagen, 30 Krankentrans- portwagen und neun Notarzteinsatzfahrzeuge ein. „An unseren Rettungswachen bilden wir derzeit 87 Notfallsa- nitäter/-innen aus, um für die Zukunft eine hohe Qualität im Rettungsdienst gewährleisten zu können“, so Volker Geier, Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienst gGmbH Am Weltrotkreuztag 8. Mai 2021 feierte der DRK e.V. sein 100-jähriges Bestehen. Im Jahr 1921 hatten sich die zum Teil bereits seit 1863 bestehenden deutschen Rot- kreuz-Landesvereine in Bamberg zu einem Dachverband zusammengeschlossen, der das gesamte Rote Kreuz in Deutschland vertritt. Bundesweit sind derzeit mehr als 430.000 Ehrenamtliche und 183.000 hauptamtliche Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter für das Deutsche Rote Kreuz tätig. Im DRK Kreisverband Ravensburg e.V. engagieren sich über 1.000 Freiwillige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Bodenseekreis Das nächste Gruppentreffen der Selbsthilfegruppe Mus- kelverkrampfung-Dystonie kann am Samstag, 29.05.2021 aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht stattfin- den. Haben Sie die Diagnose Lidkrampf, Schiefhals, Hand- krampf oder einer anderen Dystonieform? Möchten Sie nicht nur abwarten sondern selbst aktiv werden und Ihre Probleme in die Hand nehmen? Dann sind Sie richtig in der Selbsthilfegruppe. Die Gruppe möchte Dystonie bekannter machen, Ärzte, Therapeuten und die Bevölkerung informieren damit die- se mit dem Krankheitsbild besser umgehen, die Krankheit früher diagnostiziert und behandelt werden kann. Sie können in der Gruppe erfahren, wie die Therapie von Dystonie aussieht und auch der Austausch zwischen den Betroffenen kommt nicht zu kurz. Wenn Sie Ihre Situation aktiv verbessern möchten, mel- den Sie sich bei der Gruppe. Kontakt für die Selbsthilfegruppe: Annette Daiber, Tel. 07542 / 9536050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de www.tierheime-helfen.de Mit einer Patenschaft können Sie Kinderarbeit bekämpfen. Ein Leben verändern! „Werden Sie Pate!“ Plan International Deutschland e.V. www.plan.de Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. www.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 © Stefanie Kolb/DEIKE 748R11R2 Wiesenlabyrinth Fridolin hilft einem Rehkitz, den Weg zurück zu seiner Mutter zu finden. Wie müssen die beiden laufen, wenn sie unterwegs alle zehn Löwenzahnblüten einsammeln möchten, ohne dabei eine Strecke zweimal zu gehen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wir suchen Immobilien im Raum Weingarten => 1-2 Familienhaus, gerne auch älteres Baujahr => ETW und Mehrfamilienhaus für vorgem. Kapitalanleger => kleineres Haus mit Garten (Witwe 55 + verkleinert sich) Wir sind für Sie da: seriöse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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Fon: +49 (0)931 - 79480 Spendenkonto Sparkasse Mainfranken Würzburg IBAN DE35 7905 0000 0000 0096 96 dahw.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Im Aufgabenfeld der Behindertenhilfe suchen wir für das Internat und für die Tagesgruppen des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum Förderschwerpunkt Sehen in Baindt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Heilerziehungspfleger (w/m/d) oder vergleichbare Qualifikation (unbefristet, 40-80%) Lernen Sie auf unserem Karriereportal Ihre Vorteile kennen: www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Starke Leistungen für Kinder und Jugendliche I Menschen mit Behinderung I ältere Menschen Werden Sie Teil unseres Teams – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail oder Post bis zum 31.05.2021. Ihre Ansprechpartnerin: Sonja Friedel · Abteilungsleitung Internat Klosterhof 1 · 88255 Baindt E-Mail: sonja.friedel@stiftung-st-franziskus.de Telefon: 07502 94194425 Sie sind gerne im Freien körperlich tätig? Dann bewerben Sie sich. Wir freuen uns auf Sie! Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de | T +49 751 881-161 Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unter nehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. Zur Verstärkung unserer Teams im Rohrleitungstiefbau suchen wir: Baustellenmitarbeiter m | w | d Ihre Aufgaben: » Unterstützung bei allen anfallenden Tätig- keiten im Tiefbau und bei der Verlegung von Rohrleitungen » Erledigen von Arbeiten mit Kleingeräten wie Stampfer, Rüttelplatten oder Lader » Aufräumarbeiten » Bauseitige Transportarbeiten Alltags- und Einkaufshilfe mit Auto gesucht für fittes Senioren-Ehepaar in Baindt ca. 6 – 8 Stunden/ Woche, Zeiten nach Absprache, für Einkäufe auf den Märkten, gelegentliche Arztbesuche und wöchentliche Spaziergänge. Über Nachbarschaftshilfe/Pflegehilfe abrechenbar oder als Mini-Job, km-Abrechnung möglich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! 0173 2759803 STELLENANGEBOTE[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 7. Juli 2023 Nummer 27 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ort: Sportplatz Klosterwiese Baindt Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 www.energiedialog-bw.de Energiedialog zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Pressemitteilung Kommunale Dialoggruppe hat sich zum ersten Mal getroffen Am 21. Juni hatte die kommunale Dialoggruppe des Energiedialoges ihr erstes Treffen in Wolfegg. Als gemeinsame Arbeitsgrundlage wurden „Grundsätze der Zusammenarbeit“ einstimmig verabschiedet. Zudem wurden die bisher gesammelten Themen für den Energiedialog gesichtet und priorisiert. In den Wochen zuvor waren, unter anderem auf der Info-Tour durch die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg zahlreiche Fragen und Themenwünsche aus der Bevölkerung eingesammelt worden. Als erstes Thema wurde auf der Sitzung das Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) behandelt. Hierzu war Verbandsdirektor Dr. Wolfgang Heine vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eingeladen. Er erläuterte, dass der Regionalverband die Aufgabe habe, in der gesamten Region 1,8 Prozent der Flächen für Windenergie auszuweisen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziele von Bund und Land zu erreichen. Deshalb werde aktuell ein neuer Teilregionalplan Energie aufgestellt. Neben Fragen zur Methodik der Flächenausweisung ging es um die Frage, ob die Regionalplanung noch eine Auswirkung auf das Projekt im Altdorfer Wald habe. Herr Dr. Heine erklärte, dass bis zum Herbst 2025 die Vorganggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Und damit habe die Regionalplanung eine direkte Auswirkung auf die Projektentwicklung im Altdorfer Wald. Im Anschluss beschloss die Dialoggruppe, dass zum Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) ein ausführlicher Beitrag in den Amtsblättern erscheinen soll. Auch der RVBO informiert am 11. Juli zum aktuellen Arbeitsstand des Teilregionalplan Energie. Die Veranstaltung findet von 18.30 bis 20.30 Uhr in Bad Waldsee statt und wird auch im Internet gestreamt. Nähere Informationen und Anmeldungen unter: www.rvbo-energie.de Als nächste Themen sollen in der Dialoggruppe die übergreifenden Themen Energiewende und die Rolle der Windenergie und Windenergie im Wald erörtert werden. Konkrete Fachthemen wie Wasser- oder Naturschutz werden erörtert, sobald die Projektentwicklung weiter fortgeschritten ist. Die nächste Sitzung der Dialoggruppe findet am 26. Juli statt. Die Dialoggruppe soll einen sachlichen und übergreifenden kommunalen Dialog um den geplanten Windpark im Altdorfer Wald ermöglichen. Sie bündelt die Diskussionen um das geplante Vorhaben in den sieben anliegenden Gemeinden und bindet die Anspruchsgruppen in den Energiedialog ein. In der Dialoggruppe als ständige Mitglieder sind: | die sieben Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und jeweils einem Mitglied des Gemeinderat | jeweils zwei Personen des Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V., der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) – Klimacamp, des BREMN e. V. – Bündnis für regenerative Energie, Mensch und Natur sowie dem Verein Energiewende Vogt e.V. | vierzehn Personen (zwei aus jeder Gemeinde) nach dem Zufallsprinzip chancengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Teil der Gruppe. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium, sondern begleitet die Projektentwicklung aus Sicht der Kommunen. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forderungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de Energiedialog zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Pressemitteilung Kommunale Dialoggruppe hat sich zum ersten Mal getroffen Am 21. Juni hatte die kommunale Dialoggruppe des Energiedialoges ihr erstes Treffen in Wolfegg. Als gemein- same Arbeitsgrundlage wurden „Grundsätze der Zusammenarbeit“ einstimmig verabschiedet. Zudem wurden die bisher gesammelten Themen für den Energiedialog gesichtet und priorisiert. In den Wochen zuvor waren, unter anderem auf der Info-Tour durch die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg zahlreiche Fragen und Themenwünsche aus der Bevölkerung eingesammelt worden. Als erstes Thema wurde auf der Sitzung das Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Winde- nergie im Altdorfer Wald?) behandelt. Hierzu war Verbandsdirektor Dr. Wolfgang Heine vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eingeladen. Er erläuterte, dass der Regionalverband die Aufgabe habe, in der gesamten Region 1,8 Prozent der Flächen für Windenergie auszuweisen, um die gesetzlich vorgeschrie- benen Flächenziele von Bund und Land zu erreichen. Deshalb werde aktuell ein neuer Teilregionalplan Energie aufgestellt. Neben Fragen zur Methodik der Flächen- ausweisung ging es um die Frage, ob die Regionalplanung noch eine Auswirkung auf das Projekt im Altdorfer Wald habe. Herr Dr. Heine erklärte, dass bis zum Herbst 2025 die Vorganggebiete für Windenergie ausge- wiesen werden. Und damit habe die Regionalplanung eine direkte Auswirkung auf die Projektentwicklung im Altdorfer Wald. Im Anschluss beschloss die Dialoggruppe, dass zum Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) ein ausführlicher Beitrag in den Amtsblättern erscheinen soll. Auch der RVBO informiert am 11. Juli zum aktuellen Arbeitsstand des Teilregionalplan Energie. Die Veranstaltung findet von 18.30 bis 20.30 Uhr in Bad Waldsee statt und wird auch im Internet gestreamt. Nähere Informationen und Anmeldungen unter: www.rvbo-energie.de Als nächste Themen sollen in der Dialoggruppe die übergreifenden Themen Energiewende und die Rolle der Windenergie und Windenergie im Wald erörtert werden. Konkrete Fachthemen wie Wasser- oder Na- turschutz werden erörtert, sobald die Projektentwicklung weiter fortgeschritten ist. Die nächste Sitzung der Dialoggruppe findet am 26. Juli statt. Die Dialoggruppe soll einen sachlichen und übergreifenden kommunalen Dialog um den geplanten Wind- park im Altdorfer Wald ermöglichen. Sie bündelt die Diskussionen um das geplante Vorhaben in den sieben anliegenden Gemeinden und bindet die Anspruchsgruppen in den Energiedialog ein. In der Dialoggruppe als ständige Mitglieder sind: | die sieben Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und jeweils einem Mitglied des Gemeinderat | jeweils zwei Personen des Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V., der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) – Klimacamp, des BREMN e. V. – Bündnis für regenerative Energie, Mensch und Natur sowie dem Verein Energiewende Vogt e.V. | vierzehn Personen (zwei aus jeder Gemeinde) nach dem Zufallsprinzip chancengleich ausgewählte Bür- gerinnen und Bürger Teil der Gruppe. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium, sondern begleitet die Projektentwicklung aus Sicht der Kom- munen. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forderungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@enrgiedialog-bw.de www.energiedialog-bw.de Energiedialog zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Pressemitteilung Kommunale Dialoggruppe hat sich zum ersten Mal getroffen Am 21. Juni hatte die kommunale Dialoggruppe des Energiedialoges ihr erstes Treffen in Wolfegg. Als gemeinsame Arbeitsgrundlage wurden „Grundsätze der Zusammenarbeit“ einstimmig verabschiedet. Zudem wurden die bisher gesammelten Themen für den Energiedialog gesichtet und priorisiert. In den Wochen zuvor waren, unter anderem auf der Info-Tour durch die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg zahlreiche Fragen und Themenwünsche aus der Bevölkerung eingesammelt worden. Als erstes Thema wurde auf der Sitzung das Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) behandelt. Hierzu war Verbandsdirektor Dr. Wolfgang Heine vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eingeladen. Er erläuterte, dass der Regionalverband die Aufgabe habe, in der gesamten Region 1,8 Prozent der Flächen für Windenergie auszuweisen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziele von Bund und Land zu erreichen. Deshalb werde aktuell ein neuer Teilregionalplan Energie aufgestellt. Neben Fragen zur Methodik der Flächenausweisung ging es um die Frage, ob die Regionalplanung noch eine Auswirkung auf das Projekt im Altdorfer Wald habe. Herr Dr. Heine erklärte, dass bis zum Herbst 2025 die Vorganggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Und damit habe die Regionalplanung eine direkte Auswirkung auf die Projektentwicklung im Altdorfer Wald. Im Anschluss beschloss die Dialoggruppe, dass zum Thema Regionalplanung-Flächenausweisung (Warum Windenergie im Altdorfer Wald?) ein ausführlicher Beitrag in den Amtsblättern erscheinen soll. Auch der RVBO informiert am 11. Juli zum aktuellen Arbeitsstand des Teilregionalplan Energie. Die Veranstaltung findet von 18.30 bis 20.30 Uhr in Bad Waldsee statt und wird auch im Internet gestreamt. Nähere Informationen und Anmeldungen unter: www.rvbo-energie.de Als nächste Themen sollen in der Dialoggruppe die übergreifenden Themen Energiewende und die Rolle der Windenergie und Windenergie im Wald erörtert werden. Konkrete Fachthemen wie Wasser- oder Naturschutz werden erörtert, sobald die Projektentwicklung weiter fortgeschritten ist. Die nächste Sitzung der Dialoggruppe findet am 26. Juli statt. Die Dialoggruppe soll einen sachlichen und übergreifenden kommunalen Dialog um den geplanten Windpark im Altdorfer Wald ermöglichen. Sie bündelt die Diskussionen um das geplante Vorhaben in den sieben anliegenden Gemeinden und bindet die Anspruchsgruppen in den Energiedialog ein. In der Dialoggruppe als ständige Mitglieder sind: | die sieben Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und jeweils einem Mitglied des Gemeinderat | jeweils zwei Personen des Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V., der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) – Klimacamp, des BREMN e. V. – Bündnis für regenerative Energie, Mensch und Natur sowie dem Verein Energiewende Vogt e.V. | vierzehn Personen (zwei aus jeder Gemeinde) nach dem Zufallsprinzip chancengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Teil der Gruppe. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium, sondern begleitet die Projektentwicklung aus Sicht der Kommunen. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forderungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Enegien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravensburg – Die Auswirkungen der Ener- giewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flä- chen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11. Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informationsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Be- ginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahlkriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informationsständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum 01. Oktober 2023 eine AAssssiisstteennzz (m/w/d) ffüürr ddiiee BBüürrggeerrmmeeiisstteerriinn Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 8 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 23.07.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. Juli 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, in der 1. Ferienwoche: 31.07. bis 04.08.2023 2. Ferienwoche: 07.08. bis 11.08.2023 5. Ferienwoche: 28.08. bis 01.09.2023 6. Ferienwoche: 04.09. bis 08.09.2023 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergar- tenkinder, die im September 2023 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 10.07.2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sperrung im Bereich der Hirschstraße 40 aufgrund der Hochwasserschutzmaßnahme Ab Montag, den 10. Juli 2023 wird die Hirschstraße auf Höhe der Hausnummer 40 aufgrund von Tiefbauarbeiten im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme Ortsaus- gang in Richtung Sulpach für den gesamten Verkehr zeit- weise gesperrt sein. Dies wird voraussichtlich bis Diens- tag, den 31. Oktober 2023 andauern. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemein- de Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 94 06-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. 2022 war eines der trockensten Jahre der Messgeschich- te und vielerorts wurden Tiefststände beim Grundwasser registriert. Dies war nicht nur ein Resultat des vergange- nen Sommers, sondern hat sich im Laufe einiger Jahre entwickelt. Durch die Hitzewellen und Trockenheit gehen auch die Quellschüttungen in Weißenbronnen jährlich minimal zurück. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt und Baindt verweist auf einen interessanten Artikel von Uli Paetzel aus dem Magazin „der gemeinderat“, Ausgabe Nr. 6/2023 Jeder Liter ist wichtig Ein Sommer mit wenig Regen kündigt sich bereits im Juni an, zugleich tritt die EU-Verordnung zur Wasserwieder- verwendung in Kraft. DWA-Präsident Uli Paetzel erläu- tert, wie er die Herausforderungen beim Thema Wasser einschätzt. Deutschland ist ein wasserreiches Land - grundsätzlich. Als Folge des Klimawandels verändert sich aktuell aber das Niederschlagsverhalten. Das Winterhalbjahr wird ten- denziell feuchter - das Frühjahr 2023 war eines der nas- sesten Frühjahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen -, die Sommer werden deutlich trockener. Früher stand beim Wassermanagement der Schutz vor Überflutungen und Starkregen im Vordergrund. Mittler- weile ist aber auch im regenreichen Deutschland Wasser- mangel zumindest temporär und regional ein wichtiges Thema. Auf die Suchanfrage „Deutschland Dürre 2023“ erhält man bei Google rund 13 Millionen Treffer - das The- ma ist sowohl bei den Meteorologen und Klimaexperten als auch in den Medien angekommen. Trockenheit hat erhebliche ökonomische und ökologische Auswirkungen: Wälder vertrocknen und können keine Beiträge zum Klimaschutz mehr leisten, Äcker bringen geringe Erträge, und wenn Flüsse kaum Wasser führen, hat das erhebliche Folgen für die aquatische Ökologie und die Schifffahrt. Wirkungsketten werden durch Trockenheit erheblich ver- stärkt, wie sich bei dem massiven Fischsterben an der Oder im Jahr 2022 gezeigt hat. Dort hatten Stoffeinleitun- gen in ein niedrigwasserführendes Gewässer zu erhöhten Schadstoffkonzentrationen geführt - und sie begünstigten im Zusammenhang mit geringer Verschattung und hohen Temperaturen toxinbildendes Algenwachstum. Zu wenig Wasser macht Ökosysteme vulnerabel und schädigt die Biodiversität. Und Menschen sind direkt betroffen, indem die Trinkwasserversorgung unter Druck gerät, Kühlwasser für die Stromproduktion fehlt oder das Pflanzenwachs- tum beeinträchtigt ist. Wasserwirtschaft und Politik müssen gemeinsam kon- krete Anpassungsstrategien an diese Folgen des Kli- mawandels erarbeiten und umsetzen. Im Fokus muss der Wasserrückhalt stehen: sowohl im urbanen Raum, Stichwort wasserbewusste Stadtentwicklung, als auch in ländlichen Regionen mit einem möglichst naturnahen Wasserhaushalt. Anders Planen und Bauen Nicht nur für eine sachgerechte Überflutungsvorsorge, sondern auch für die Vorsorge gegen Trockenheit und Dürre ist der Aus- und Neubau von Wasserspeichern notwendig. Ebenso sind abflussbremsende, wasserrück- haltende und versickerungsfördernde Maßnahmen erfor- derlich. Die Finanzierung dafür ist zu sichern, zum Beispiel auch aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Wasserwiederverwendung muss als Instrument nicht nur in Krisenzeiten flächendeckend zur Verfügung ste- hen. Aufbereitetes Wasser kann und muss sowohl in der Landwirtschaft als auch in Parks sowie Grünanlagen zur Bewässerung eingesetzt werden. Ein äußerst wichtiger Schritt hierfür ist die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung. Sie wurde im Sommer 2020 verabschiedet und tritt am 26. Juni 2023 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar in Kraft. Die Verordnung schreibt die Nutzung von aufbereitetem Abwasser in der Landwirtschaft zur Bewässerung vor. Zudem legt sie die Mindestanforderungen an Wasser- qualität und Überwachung bei der Nutzung von speziell aufbereitetem und hygienisiertem Abwasser zur Bewäs- serung in der Landwirtschaft fest. Je nach Anbaukultur unterscheiden sich dabei die von der EU gesetzten Min- destanforderungen. Die DWA begrüßt diesen Schritt, der die Wasserknappheit in EU-Staaten verringern soll. Allerdings ist die aktuelle Beschränkung auf die Landwirtschaft nicht zielführend: Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Wasserwiederverwendung muss auch in Parks und Grünanlagen festes Instrument sein. Die hygienischen Belange sind sowohl bei der landwirtschaftlichen Bewäs- serung als auch in Grünanlagen und Parks entsprechend der Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sicherzustellen. Wer steht oben auf der Wasserliste? Auch bei optimaler Vorsorge kann aber nicht eine je- derzeit sichere und ausreichende Wasserversorgung für alle Nutzergruppen gewährleistet werden. Notwendig ist daher eine konkret definierte Priorisierung der verschie- denen Wassernutzungen. Die Versorgung der Menschen mit Trinkwasser und Was- ser für die persönliche Hygiene genießt dabei selbstver- ständlich höchste Priorität. Alle anderen Nutzungen wie Land- und Forstwirtschaft, Energie, Verkehr und Indust- rie, aber auch die Mindestwasserführung für ökologisch intakte Gewässer müssen anschließend gleichrangig ge- regelt werden. Quelle: „der gemeinderat“, Ausgabe Nr. 6/2023 Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussental Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 dem Entwurf des Klimamobilitätsplanes Gemeindeverband Mittleres Schussental vom 11.05.2023 zugestimmt. Der Entwurf des Klimamobilitätsplanes GMS wird in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 digital unter https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ zur Verfügung ge- stellt sowie an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt: Gemeinde Baindt im Rathaus, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Bürgertheke (Ebene 0), Stadt Ravensburg im Technischen Rathaus, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg, EG, Foyer (behinder- tengerechter Zugang an der Gebäudeseite rechts vom Haupteingang), Stadt Weingarten im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, 2. Obergeschoss, Foyer, Gemeinde Berg im Rathaus, Bergstraße 35, 88276 Berg, Tisch vor Zimmer Nr. 16, Gemeinde Baienfurt im Rathaus, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt, Tisch vor Raum Nr. 220, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch in digitaler Form an die Mailadresse Verkehrsplanung@ravensburg.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Klimamobilitätsplan unberücksichtigt bleiben. Allgemeine Hinweise: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Ravensburg (Technische Ver- bandsverwaltung), Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg an Catherine Schupp unter verkehrspla- nung@ravensburg.de. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Ein- wendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Klimamobilitätsplan kann im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage des Gemeindeverbands Mittleres Schussental www.gmschussental.de unter der Rubrik "Mobilität und Verkehr" (https://gmschussental.de/mobilitaet-und-verkehr/) eingesehen und heruntergeladen Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussental Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 dem Entwurf des Klimamobilitätsplanes Gemeindeverband Mittleres Schussental vom 11.05.2023 zugestimmt. Der Entwurf des Klimamobilitätsplanes GMS wird in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 digi- tal unter https://gmschussental.de/klimamobilitaet- splan/ zur Verfügung gestellt sowie an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt: - Gemeinde Baindt im Rathaus, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Bür- gertheke (Ebene 0), - Stadt Ravensburg im Technischen Rathaus, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg, EG, Foyer (behindertengerechter Zugang an der Gebäudeseite rechts vom Haupteingang), - Stadt Weingarten im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, 2. Obergeschoss, Foyer, - Gemeinde Berg im Rathaus, Bergstraße 35, 88276 Berg, Tisch vor Zim- mer Nr. 16, - Gemeinde Baienfurt im Rathaus, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt, Tisch vor Raum Nr. 220, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch in digitaler Form an die Mailadresse Verkehrsplanung@ravensburg.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Klimamobilitätsplan unberücksichtigt bleiben. Allgemeine Hinweise: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungs- amt der Stadt Ravensburg (Technische Verbandsverwal- tung), Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg an Cathe- rine Schupp unter verkehrsplanung@ravensburg.de. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechts- behelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Klimamobilitätsplan kann im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage des Gemein- deverbands Mittleres Schussental www.gmschussen- tal.de unter der Rubrik „Mobilität und Verkehr“ (https:// gmschussental.de/mobilitaet-und-verkehr/) eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher grund- sätzlich alle Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Der Inhalt der Stellungnahmen, die aus der Öffentlich- keitsbeteiligung eingehen, ist hierbei im Rahmen von wei- teren öffentlichen Beratungen anonymisiert, soweit auf diese Angaben im Hinblick auf die Verständlichkeit bzw. Bewertbarkeit des Inhalts der Stellungnahme verzich- tet werden kann. Im Übrigen sind personenbezogene Daten zur Stellungnahme (wie Name und Anschrift des Verfassers der Stellungnahme) jedoch grundsätzlich für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/innen der Verwaltung so- wie die mit der Planung betrauten Dritten insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung sichtbar. Zur Rechtssicherheit des Verfahrens werden alle Stel- lungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen personenbezogenen Daten wie Na- men und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass mit der Einreichung einer Stellungnahme inkl. möglicher Anhänge wie Fotos oder Pläne auch das Recht an der notwendigen Nutzung und Verwertung im Rahmen des weiteren Verfahrens an die Stadt Ravensburg übertra- gen wird, soweit es sich hierbei um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handelt. Nähere Informationen zum Datenschutz und Urheberrecht werden zusammen mit den anderen Planunterlagen im jeweils o.g. Zeitraum öf- fentlich ausgelegt bzw. auf der Homepage Gemeindever- bands Mittleres Schussental zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzerklärung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental finden Sie auf der Homepage unter https:// gmschussental.de/datenschutz gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp Verbandsvorsitzender GMS Verloren Wir vermissen unsere Schildkröte. Sie ist 3 Jahre alt. Verloren gegangen in 88255 Baindt Wenn ihr sie findet, bitte melden: Tel: 0176-23931438 Vielen Herzlichen Dank Familie Schützbach Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienpro- gramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugend- liche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und unbeschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanu- tour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlrei- chen sportlichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vorteile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Ab Dienstag, 18. Juli 2023 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Nähere Angaben zum Nupian-Programm sowie eine Auf- listung aller Programmpunkte werden im nächsten Amts- blatt veröffentlicht und außerdem in der Schule und in den Kindergärten verteilt. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 8. Juli 2023 und Sonntag, 9. Juli 2023 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 8. Juli 2023 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 36 33 60 Sonntag, 9. Juli 2023 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Str. 2, 88214 Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Fevzi Altun feierte am 1. Juli 2023 seinen 80. Ge- burtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 22. Juni 2023 feierten die Eheleute Felicitas und Gustav Ichters das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 29. Juni 2023 feierten die Eheleute Marija und Karl Möhrle das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Juli 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Erzieherinnen machen Vorschüler fit für den Schulweg An jedem Dienstagmittag treffen sich die Vorschüler aus allen Gruppen mit einigen Erzieherinnen zum Vorschulnachmittag. Am 27. Juni stand Verkehrserziehung auf dem Plan. Zu- erst als Theorie und später in praktischer Form wurde das Verhalten im Straßenverkehr durchgesprochen und geübt. Auch der Film „Mach`s richtig“ zeigte den Kindern nochmal, auf was sie unterwegs immer achten sollen. Ausgestattet mit vielen Verkehrsschildern spielten die Vorschüler unterschiedliche Szenen im Straßenverkehr und übten somit das richtige Verhalten. Die Erzieherinnen schlüpften dabei in die Rolle der Polizisten und begleite- ten die Kinder bei ihrem Vorgehen. Später zogen die Kinder die Sicherheitswesten an und los ging es auf die Straße. Der Weg führte von unserem Kindergarten bis zur Klosterwiesenschule und zurück. Es wurde geübt, wie man sich auf dem Gehweg, am Ze- brastreifen und an der Ampel richtig verhält. Wichtig ist, dass man stets nicht nur die Augen, sondern auch die Ohren benutzen muss. Als Schluss dieser Aktion wurde gemeinsam das Lied „Zebrastreifen“ gesungen und die Verkehrsfibel an alle Vorschüler ausgeteilt. Waldorfkindergarten Leuchtende Kinderaugen und ein Blumenmeer Der Sommer ist auf dem Zenit angekommen und das Kindergartenjahr neigt sich dem Ende zu. Da ist es an der Zeit, eines der farbenpräch- tigsten und aufregendsten Feste zu begehen, das Som- mer- und Johannifest. Die Spannung, das Hoffen und Bangen, ob das Wetter unswohlgesonnen sei, knisterte schon Tage vor dem Fest durch den Kindergarten. Nach dem großen Zittern, ob der Sturm über uns hereinbricht und alles buchstäblich ins Wasser fallen lässt, zeigten sich die Engel uns gütig und wir konnten mit Sonnenstrahlen und blauem Himmel ins Festgeschehen starten. Die dunklen Wolken hatten sich verzogen und nicht nur die Kinderaugen strahlten, son- dern auch der Himmel. Mit Blütenkränzen, die einem duftendem Blumenmeer glichen, auf den Köpfen der Kinder, ein jedes auch noch wunderschön gekleidet, startete das Fest mit dem Einzug der beiden Kindergartengruppen durch den Garten hin- aus auf die angrenzende Wiese. Dort wurde in fröhlichem Reigen getanzt und während es beim „Holzschuhtanz“ noch recht gemütlich zuging, forderten „Siebensprung“ und „Lustiger Springer“ von Groß und Klein beherzten Einsatz. Da sehnte sich der ein oder andere Erwachsene schon mal schwitzend nach einer Erfrischung. Doch bevor es soweit war, galt es zunächst noch, den mutigen Sprung über das Johannifeuer, begleitet von einem „ich spring übers Feuer und werde ein Neuer“, zu wagen. Ein traumhaftes sommerliches Buffet mit kühlen Geträn- ken allerlei Gaumenfreuden, von den Eltern wieder mit viel Liebe gezaubert, erwartete nach diesem sportlichen Beginn alle, um sich zu stärken und zu erfrischen. Doch kaum hatten alle sich gelabt, ertönte die Festglocke, um die Eröffnung der Spielstationen zu verkünden. Zwerge hatten unterhalb ihrer Burg Schätze für die Kinder vergraben, dem Froschkönig musste die goldene Kugel zurückgebracht werden und aus einem Zauberteich galt es Fische zu angeln, um diese gegen eine leckere Beloh- nung zu tauschen. Das Johannifeuer loderte indessen fröhlich weiter und lud nun dazu ein, sich ein Stockbrot zu backen. Mit dem letzten Schlag der Festglocke allerdings neigte sich ein wunderbarer Nachmittag dem Ende zu und noch einmal ließen Groß und Klein gemeinsam das Sommer- festlied erklingen, bevor die ganze Schar Hand in Hand wieder aus dem Kindergarten auszog. Was nun wieder einmal allen bleiben wird, sind jene zau- berhaften Momente der Erinnerung, welche eine Kindheit so traumhaft schön machen können und für die Kinder Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 und Eltern den wundervollen Erzieherinnen des Waldorf- kindergartens dankbar sind. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Demokratieprojekt der Klassen 4 „Politik zum Anfassen“ Zum Tag der Kinderrechte im November haben die Schü- lerInnen der Klasse 4, viel über die verschiedenen Kinder- rechte gesprochen. Sie haben die Kinderrechte in Ihrer Gemeinde, in der Schule und in Ihrem Umfeld gesucht und gefunden. Sie haben großartige und kreative Fotos der Kinderrechte gemacht, die in der Schule ausgestellt wurden. Im Juni lernten die Kinder viel über ihr Bundesland Ba- den-Württemberg und den Landtag kennen. Was ist das? Was passiert dort? Wer arbeitet dort? Wie heißt unser Ministerpräsident und welche Parteien haben derzeit die Mehrheit im Landtag? All dies und vieles mehr wurden in einem Quiz, in Kleingruppen und auf spielerische Art und Weise mit den SchülerInnen geklärt. Die Kinder waren großartig, ebenso ihr Wissen. Am 23. Juni hieß es dann „Politik zum Anfassen“, denn Herr Manne Lucha, der Minister für Gesundheit, Soziales und Integration, besuchte die 4. Klassen. Im Vorfeld sam- melten die Kinder gemeinsam mit Frau Nandi Fragen, wie zum Beispiel: „Mögen Sie Ihre Arbeit? Und wenn ja, warum? Haben Sie das Gefühl, dass Sie mit ihrer Arbeit etwas bewegen können? Was machen Sie, wenn Sie einen ganzen langen und heißen Tag im Landtag saßen und es keine Lösung gibt?“ Aber auch persönliche Fragen wie „Haben Sie Kinder? Sind Sie verheiratet? Was sind Ihre Hobbys?“, wurden dem Minister gestellt. Die Nervosität und die Vorfreude war groß. Herr Lucha beantwortete im Stuhlkreis geduldig, offen, sehr kindge- recht und amüsant alle gestellten Fragen. Er plauderte mit ihnen über Politik, Fußball, erzählte von seinem Lieb- lingsessen und das er gerne Zeit mit seinem Enkel ver- bringt. Ebenso ermutigte er die Kinder, Dinge selbst in die Hand zu nehmen, mutig zu sein und sich zu engagieren. Wir bedanken uns bei Herrn Lucha für den gemeinsamen Vormittag, für die Einblicke in seine Arbeit und für die Zeit. Für uns alle war dies ein Vormittag, der noch lange in den Köpfen bleiben wird. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt Hochseilgartentrainerinnen an der Klosterwiesenschule In Zukunft geht es für die Klassen 4 hoch hinauf, denn Frau Nandi und Frau Steidle haben im Rahmen einer Hochseilgartenausbildung bei den Zieglerschen (Mar- tinshaus Kleintobel) den Hochseilgartentrainer „Tobel- Ropes“ erfolgreich bestanden. Für die SchülerInnen der Klosterwiesenschule werden nun neue Bewegungs- und Sozialtrainings möglich sein. Wir freuen uns auf das neue Schuljahr, um die neuen Möglichkeiten mit den Kindern ausschöpfen zu können. Lasst euch und lassen Sie sich überraschen! Viele Grüße von Frau Nandi und Frau Steidle Zur Information Abschiede gestalten Viele Menschen weichen auch kleinen Abschie- den lieber aus, als sie bewusst zu begehen. Dabei sind sie ein Übungsfeld für die ‚großen‘ Abschiede, die uns allen im Leben einmal begegnen. Weshalb ist das so? Und wie können wir Formen finden, Abschiede, die sich abzeichnen selbst zu gestalten? Damit wir trotz schmerzhafter Prozesse das Gefühl haben, Abschiede würdevoll und unserer Individualität entspre- chend in das Leben integrieren zu können. Ort: Hofsaal, ev. Gemeindehaus, Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Termine: Freitag, 14.07.2023, 19 Uhr Referentin: Heike Lander, Koordinatorin beim Kinder- hospizdienst AMALIE, Sterbeamme, Kri- sencoach Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Frauen in die Kommunalpolitik Landrat Harald Sievers und B-o-R-a Frauenpolitik im Gespräch Vier BoRa Frauen, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Ravensburg und Landrat Harald Sievers, möchten den Anteil von Frauen in der Kommunalpolitik erhöhen. B-o-R-a Frauenpolitik ist eine Initiative aus politisch ak- tiven Frauen aus den Landkreisen Ravensburg und Bo- denseekreis. Sie engagieren sich parteiübergreifend für mehr Frauen in der Kommunalpolitik. Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie und doch entscheiden viel zu wenige Frauen über das Gesche- hen in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Das wollen Sie ändern! Seit 2015 bietet BoRa verschiedene Veranstaltungsforma- te an, die alle Frauen ansprechen soll. In diesem Jahr sind die Veranstaltung in eine Gesamtkampagne eingebettet. „FRAU DICH!“ heißt es auf Plakaten, Flyern, Anzeigen und Bauzaunbannern im Landkreis. Die BoRa Frauen sind Ansprechpartnerinnen für alle in- teressierte Frauen die sich politisch engagieren wollen. Auch Landrat Sievers will sich: „mit Amt und Person ein- bringen um für mehr Frauen in Gremien zu werben und Ansprechpartner zu sein“. Nach zwei Veranstaltungen in Amtzell und Tettnang folgt eine dritte am 16.07. von 10.00-12.00 Uhr im Kulturzentrum Linse Weingarten. Das Kabarett Frauengold stimmt auf das anschließende Gespräch mit Frauen aus der Kom- munalpolitik ein. Zeitgleich wird im kleinen Saal der Kin- derfilm „Rocca verändert die Welt“ gezeigt. Der Eintritt ist kostenfrei. Weiter geht es im September mit zwei Online Inputs „Ich und Kommunalpolitik?! Wie eigentlich?“ 13.09.2023 17.00-17:45 Erfolgsfaktoren der Kommunalwahl 26.09.2023 18.30-19.15 Uhr Schritte bis zur Wahl Anmeldungen unter: t.frick@rv.de Die Kampagne „FRAU DICH!“ möchte dich ansprechen und motivieren bei den Kommunalwahlen 2024 zu kan- didieren, weil es mehr Frauen in der Kommunalpolitik braucht und du aus Erfahrung Expertin bist! Mehr Informationen unter www.bora-frauenpolitik.de Einladung zur Bezirkslehrfahrt des Landwirtschaftsamtes Ravensburg am 12.07.2023 ab 9:30 Uhr Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt alle Interessierten am Mittwoch, den 12.07.2023 zur traditionellen Bezirkslehrfahrt ein. Be- ginn der Veranstaltung ist um 9:30 Uhr am Landwirt- schaftlichen Zentrum (LAZBW) Aulendorf (Atzenberger Weg 99). Nach der Begrüßung durch Landrat Harald Sievers und Direktor Michael Asse sowie einer Einführung durch Landwirtschaftsamtsleiter Albrecht Siegel werden die Baumaßnahmen am LAZBW vorgestellt. Danach er- folgt die Besichtigung der Baumaßnahmen an den drei Stationen Milchviehstall, Kälberstall und Fahrsiloanlage. An den Stationen stehen Ihnen die Expertinnen und Ex- perten des LAZBW für fachliche Fragen zur Verfügung. Ab 12:30 Uhr findet das gemeinsame Mittagessen am LAZBW statt. Gegen 14 Uhr wird der neue Kälberstall auf dem Betrieb von Michael Zimmermann in Bad Waldsee-Reute (Ober- möllenbronn 1) vorgestellt. Der Stall wurde mit 113 Plätzen Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 errichtet und bietet neben optimalen Luft- und Lichtver- hältnissen eine Reihe von interessanten Detaillösungen. Das Ende der Lehrfahrt ist gegen 15:30 Uhr geplant. Die Veranstaltung kann ohne Anmeldung besucht werden. Das Landwirtschaftsamt freut sich sehr über Ihre Teil- nahme. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023 Die erste Stufe der Bürgergeldreform trat zu Beginn die- ses Jahres in Kraft. Weitere entscheidende Regelungen zum Bürgergeld folgen nun in diesem Sommer. Dabei wer- den vor allem Weiterbildung und Qualifizierung gestärkt und der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Hin-zu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperations- plan. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. „Mit der zweiten Stufe der Bürgergeldreform wird der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und indivi- dueller an den Lebenslagen der Menschen ausgerichtet. Insbesondere die Förderung von Weiterbildung erhält einen noch höheren Stellenwert“, erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg. Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sog. Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bür- gergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermög- lichkeiten und der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle An- reize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld- bonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung. Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023: • Eine Weiterbildungsprämie von bis zu 150 Euro monat- lich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezoge- nen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro im Monat für die Teilnahme an Maßnah- men, die für eine nachhaltige Integration von beson- derer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung. • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden. • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan, der die bis- herige Eingliederungsvereinbarung ersetzt. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Ar- beits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte da- für unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen. • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen. • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen höhere Frei-beträge. • Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitli- chen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen. Hintergrund SGB II Im Februar 2023 bezogen im Landkreis Konstanz 12.854 Menschen in 6.486 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Davon waren 8.805 der Regelleistungsberechtigten erwerbsfähig und 4.049 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Im Bodenseekreis bezogen 7.593 Menschen in 3.898 Be- darfsgemeinschaften Bürgergeld. 5.562 von Ihnen waren erwerbsfähig und 2.331 nicht erwerbsfähig. Im Landkreis Ravensburg erhielten im Februar 2023 ins- gesamt 9.692 Menschen in 5.085 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld. 6.685 von Ihnen waren erwerbsfähig und 3.007 nicht erwerbsfähig. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unter-stützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung. Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Start der Digitalen Rentenübersicht: Digitale Rentenübersicht ist ein Baustein der Alters- vorsorgeplanung Individuelle Altersvorsorgeberatung gibt jedoch mehr Planungssicherheit Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) vermittelt ihren Versicherten seit über 10 Jah- ren in individuellen Beratungen das notwendige Wissen, das für den eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätz- lichen Altersvorsorge erforderlich ist. Damit nimmt sie nicht zuletzt auch den gesetzlichen Auftrag der wichtigen Wegweiserfunktion in Fragen der zusätzlichen Altersvor- sorge wahr. Digitale Rentenübersicht »Natürlich steht am Anfang jeder Beratung die Feststel- lung der Summen, die über eine gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorge erwartet werden können«, stellt Gabriele Frenzer-Wolf, Direktorin der DRV BW, klar. Diese können die Menschen zukünftig auch niederschwel- lig durch die Digitale Rentenübersicht abrufen. Das ist eine gute, erste Grundlage für die Planung der Alterssicherung. Die eigentlich entscheidenden Schritte kommen jedoch erst im Anschluss an die Betrachtung der Übersicht: Was bedeuten die Zahlen in der Digitalen Rentenübersicht und sind Maßnahmen und Handlungsschritte von Versicherten daraus abzuleiten, um ein angemessenes Auskommen im Alter zu haben? Intensivgespräche zur Altersvorsorge Zu diesen Fragen bietet die DRV BW in ihren 19 Service- zentren für Altersvorsorge in Baden-Württemberg kos- tenlos ausführliche Beratungen – die über 90-minütigen »Intensivgespräche zur Altersvorsorge« – an. Hierbei wer- den im persönlichen Gespräch zunächst die für das Alter prognostizierten Summen festgestellt, die sich aus den gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenanwart- schaften ergeben. Zeigen sich hier Lücken, werden die aktuelle Vorsorgesituation und die weiteren Möglichkeiten betrieblicher und/oder privater Altersvorsorge bespro- chen. Die Erklärung der unterschiedlichen Förderwege, sowie der Vor- und Nachteile erfolgt dabei stets anbiete- runabhängig und produktneutral. »Unsere Beraterinnen und Berater leisten hier eine ganz hervorragende Arbeit Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 und haben dabei stets Alter, Einkommen, Familienstand und die persönliche Sicherheitsorientierung ihres Gegen- übers im Blick«, so Frenzer-Wolf. Zuletzt berichtete die Zeitschrift »Finanztest« in ihrer Aus- gabe 03/2023 über die kostenfreien, neutralen und un- abhängigen Intensivgespräche zur Altersvorsorge der DRV BW. Aktuell wird verstärkt auf die Zielgruppe der Frauen zugegangen. Mehr Informationen: Intensivgespräche zur Altersvorsorge: www.prosa-bw.de Altersvorsorge für Frauen: www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Digitale Rentenübersicht: www.rentenuebersicht.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird sich ab dem 1. Juli erhöhen – für Eltern auf 3,40 Prozent sowie für Kinderlose auf 4 Prozent. Bislang betrug der Satz für Eltern 3,05 Prozent, unab- hängig von Anzahl und Alter der Kinder. Für Kinderlose betrug er bisher 3,40 Prozent. Mit dem Pflegeunterstüt- zungs- und -entlastungsgesetz ändert sich dies ab 1. Juli 2023. Zunächst erfolgt eine Erhöhung auf 3,40 Prozent für Eltern sowie auf 4 Prozent für Kinderlose. Damit wer- den die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und die Leistungsverbesserungen finanziert. Eltern mit mehreren Kindern werden beim Pflegeversi- cherungsbeitrag entlastet. Damit wird ein Urteil des Bun- desverfassungsgerichts aus April 2022 umgesetzt. Für Mitglieder mit mehreren Kindern wird der Beitragssatz ab dem zweiten und bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte reduziert – allerdings nur solange das Kind sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ältere Kinder dürfen bei diesem Abschlag nicht berücksichtigt werden. Im Juli 2023 werden alle Mitglieder der Landwirtschaftli- chen Pflegekasse schriftlich über den zu zahlenden Pfle- geversicherungsbeitrag benachrichtigt. Durch Rücksen- dung des beigefügten Fragebogens kann nachgewiesen werden, dass ab dem 1. Juli 2023 mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt werden müssen. Aufgrund der sehr kurzfristigen Gesetzesänderung, der Vielzahl zu bearbeitender Fälle und der noch anzupas- senden EDV-Programme wird sich die Bearbeitung und damit die Berücksichtigung der Beitragsabschläge nach der individuellen Zahl der Kinder unter 25 Jahren leider verzögern. Die SVLFG bittet daher um Geduld. Wird der Fragebogen bis zum 30. Juni 2025 zurückgeschickt, er- folgt eine Beitragsreduzierung auf jeden Fall rückwirkend ab 1. Juli 2023. SVLFG Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: Für ein gutes MiteinanderFür ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. aus der Region. • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstan- lagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Juli – 16. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Lebensfahrt Man muss die Segel in den unendlichen Wind stellen, dann erst werden wir spüren, welche Fahrt wir fähig sind. Alfred Delp Samstag, 08. Juli 12.30 Uhr Baindt – Trauung von Laura Ungemach und Denis Bogenrieder Sonntag, 09. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Laura Kurz, Marisa Pfister, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Benedikt Hei- lig, Lena Himpel, Leana Neb († Anna und Johann Bergen, Marta und Josef Haug, Karl Bohner, Jahrtag: Kurt Elbs) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier, im Anschluss fin- det ein Kuchenverkauf der Ministranten statt, der Erlös wird für die Romwahlfahrt verwen- det 13.30 Uhr Sulpach – Taufe von Lotta Dienstag, 11. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 12. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 13. Juli 07.45 Uhr Baienfurt – Schülerwortgottesdienst Freitag, 14. Juli 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 15. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 16. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Benja- min Zentner, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Fran- ziska Joachim, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Johann Germann, Else Neth, Julius Malsam, Ida Ehof, Jahrtag: Josefine Heine) 09.30 Uhr Baienfurt – ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz (Marktplatzfest) Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Pfarrer Bernhard Staudacher bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kuchenverkauf: Am Sonntag, den 9. Juli findet nach der Kirche in Baienfurt ein Kuchenverkauf statt. Die Einnahmen sind für unsere Romwallfahrt im Herbst. Wir freuen uns über euer kommen Eure Ministranten Baindt und Baienfurt Pfarrer Bernhard Staudacher im Urlaub! Pfarrer Staudacher ist vom 8. Juli bis 28. Juli im Urlaub, in dieser Zeit entfallen die Werktagsgottesdienste in Baienfurt und Baindt, die Schülergottesdienste finden in beiden Kirchengemeinden als Wort-Gottes-Feiern statt. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Gottesdienste an Samstag oder Sonntag in dieser Zeit entnehmen Sie bitte dem Kirchenanzeiger oder der Homepage. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Musikalischer Gottesdienst unter freiem Himmel Kinderchor-Jubiläum bei strahlendem Sonnenschein Am Sonntag, 25.6.2023 wurde bei sonni- gem Wetter der Altar ausnahmsweise vor der Kirche aufgestellt. Einige Pavillons und Sonnenschir- me spendeten den kühlen Schatten, den auch die ca. 30 Sängerinnen und Sänger des Kinder- und Jugendchores aufsuchten. Zahlreiche Sitzgelegenheiten wie Stühle und Bänke waren vorhanden und konnten mit dem Schatten mitwandern. Begleitet von Klavier, Schlagzeug und Flö- te wurden im Familiengottesdienst einige flotte Lieder zu Gehör gebracht. Darunter auch „ältere Hits“ wie „Laudato si“ und „Gehet nicht auf in den Sorgen dieser Welt“. Her- zerfrischend und auch ans Herz gehend erklangen auch Solostücke wie „Für die Liebe“ und englische Songs wie „Shine Jesus shine“. Das neue Liederbuch „God for you“ bot die Grundlage für die zahlreich gesungenen Lieder. Grund für den musikalischen Auftritt stellte das 20jährige Jubiläum des Kinderchores dar. Bereits seit 2003 besteht der Nachwuchs-Chor unter der Leitung von Doris Kapler. So gestalteten die Kinder und Jugendlichen dann auch den Gottesdienst mit und es wurde die Geschichte von der Suche nach dem verlorenen Ton vorgetragen. Der Ton, der aus dem Abendlied der Oma verschwunden war, wurde am Ende der Geschichte wiedergefunden. Verbun- den mit der Weisheit: „Auf jeden Ton kommt es an. Be- sonders in der Erinnerung eines Kindes.“ Diese Botschaft griff auch Pfarrer Staudacher in seiner Predigt auf und untermauerte sie mit dem Buchtitel von Religionspäd- agoge und Theologe Albert Biesinger „Kinder nicht um Gott betrügen“. Eine gelungene Abrundung entstand durch die Dankes- worte von Kirchenchor-Vorständin Nadine Klotzer. Sie gab einen kurzen Abriss der letzten 20 Jahre und nann- te die vielen Auftritte und Aktivitäten in dieser Zeit. Der Besuch diözesaner Kinderchortage, Ausflüge, Musicals in Kooperation mit der Blindenschule, Aufführungen bei Kinderbibeltagen und Adventskonzerten sowie die Mit- wirkung in Gottesdiensten zeigte die Bandbreite des jähr- lichen Programms. Der Altar im Freien Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Der Kinderchor Gottesdienst im Freien Auch Chorleiterin Doris Kapler hatte an diesem Tag ein Jubiläum zu feiern und sie erhielt die Urkunde des Cäci- lienverbandes der Diözese Rottenburg Stuttgart für 20 Jahre Tätigkeit als Chorleiterin sowie ein Präsent. Damit wurde sie für die Freude zur Musik und die begeistern- de und mitreißende Art und ihr Engagement geehrt. Als Dankeschön durfte Chorleiterin Doris Kapler von jedem Kind eine Rose mit einer herzlichen Botschaft entgegen- nehmen, worüber sie sich sehr freute. Sie bedankte sich für die jahrelange Unterstützung von Seiten des Kirchen- chores und brachte zum Ausdruck, dass es für sie ein Geschenk ist, mit den Kindern Lieder über Gott und die Welt zu singen. Viele Lieder begleiten die Sängerinnen ihr weiteres Leben lang. Nach dem Gottesdienst fand auf dem Kirchplatz ein klei- ner Stehempfang statt mit kühlen Getränken und einem leckeren Imbiss. Hier konnte man auch mit unserem lang- jährigen Diakon Beat Härle und seiner Frau ins Gespräch kommen. So ging ein schöner Sonntagmorgen mit leben- diger Begegnung und erfrischenden Gesprächen zu Ende. Die Chöre bedanken sich für die Spenden und die vielen helfenden Hände, die diese Feier möglich gemacht haben. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Sommer- fest am Mittwoch, 19. Juli 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. „Im Reich der Töne – erblühet das Schöne“. Wir begrüßen ganz herzlich eine Abordnung des Musik- vereins Baindt und freuen uns auf einen musikalischen Nachmittag mit Ihnen, umrahmt von Blasmusik. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glau- ben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 09. Juli 5. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 10. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 11. Juli 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis, Film „Der dritte Tag“ im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 12. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 13. Juli 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch – Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 14. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 16. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch Schenken und beschenkt zu werden ist schon was Schönes! – Und das Wichtigste im Leben, das, woraus wir leben, ist ja ein Ge- schenk. Das Neue Testament nennt dieses Geschenk kurz und knapp „Gnade“. Dieses Geschenk ist uns ohne jede Vorbedingung von Gott anvertraut, aber ganz und gar nicht ohne Konsequenzen. Wo dieses Geschenk in unserem Herzen ankommt, da sät es den fruchtbaren Samen des Glaubens daran, dass es dieser Gott, dessen Wesen ja die Liebe ist, schon gut mit uns und mit seiner Welt meint. Dieses Vertrauen ist die Art und Weise, wie wir mit beiden Füßen auf dem Boden, anderen ein Gefühl dafür vermit- teln können, was sich tut, wenn Gott im Leben präsent ist. Viel Freude mit diesem Geschenk, nicht nur sonntags, Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 sondern mitten in den Herausforderungen des Alltags! – Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft genug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr beschäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu nehmen, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu retten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also spannend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. --- Haushaltsplan 2023 Der beschlossene und genehmigte Haushaltsplan für 2023 liegt bis zum 23.07.2023 im Pfarrbüro zur Einsicht- nahme durch die Gemeindeglieder auf. --- Herzliche Einladung zum Seniorenkreis Gemeinsam möchten wir uns einen Film (Der dritte Tag) ansehen und anschlie- ßend, zum Abschluss vor der Sommer- pause, miteinander zusammensitzen. Gäste sind herzlich eingeladen, ich freue mich auf euch. Vorschau: Ausflug am 12. September --- Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Herzliche Einladung zum Seniorenkreis Gemeinsam möchten wir uns einen Film (Der dritte Tag) ansehen und anschließend, zum Abschluss vor der Sommerpause, miteinander zusammensitzen. Gäste sind herzlich eingeladen, ich freue mich auf euch. Vorschau: Ausflug am 12. September Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hinein spricht… Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen … Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin … … - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und sich über einen Besuch Ihres Pfarrers freuen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro bei folgenden Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gnadenhochzeit. Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewe- gen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Gratulationstermine Herzliche Einladung zum Seniorenkreis Gemeinsam möchten wir uns einen Film (Der dritte Tag) ansehen und anschließend, zum Abschluss vor der Sommerpause, miteinander zusammensitzen. Gäste sind herzlich eingeladen, ich freue mich auf euch. Vorschau: Ausflug am 12. September Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hinein spricht… Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen … Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin … … - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und sich über einen Besuch Ihres Pfarrers freuen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro bei folgenden Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gnadenhochzeit. Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefonein- trag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und sich über einen Besuch Ihres Pfarrers freuen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. – 94., 96. – 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de --- „Du bist ein Gott, der mich sieht“ und das feiern wir zu- sammen – Generationenübergreifende Begegnungen beim evangelischen Gemeinde- und Kindergartenfest Am Sonntag, den 18. Juni 2023, fand nach dreijähriger Pause (aus bekannten Gründen) endlich wieder ein Ge- meinde- und Kindergartenfest im Garten des evangeli- schen Kindergartens Arche Noah statt. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. – 94., 96. – 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefonnummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann.sprink@gmx.de --- „Du bist ein Gott, der mich sieht“ und das feiern wir zusammen – Generationenübergreifende Begegnungen beim evangelischen Gemeinde- und Kindergartenfest Am Sonntag, den 18. Juni 2023, fand nach dreijähriger Pause (aus bekannten Gründen) endlich wieder ein Gemeinde- und Kindergartenfest im Garten des evangelischen Kindergartens Arche Noah statt. Los ging es mit einem interaktiven Open-Air-Gottesdienst für die ganze Familie. Rund um die Jahreslosung „Du bist ein Gott, der mich sieht“ (1. Mose 16, 13) und das Gleichnis vom barmherzigen Samariter konnten Groß und Klein mit allen Sinnen erleben, wie ein Mensch, von dem es nicht erwartet wurde, einem Anderen in Not zum Nächsten wird. Zunächst wurde die Geschichte von den Kindergartenkindern der Eichhörnchengruppe unter der Leitung von Frau Jäckle-Schieß und Frau Heimerdinger mit Orff- Instrumenten vertont vorgetragen. Die Kinder waren hoch konzentriert und das Zusammenspiel zwischen Erzieherinnen und Kindern beeindruckend. Dann durften sich alle Gottesdienstteilnehmer*innen einem Workshop zuordnen: Da konnte ganz praktisch mit dem Roten Kreuz das Verbinden von Wunden geübt und dabei gleichzeitig über das Heilen innerer Wunden gesprochen werden. Vielen Dank dafür an Tobias Nestle und Janina von Watzdorf von der Ortsgruppe Baienfurt Baindt. Eine weitere Gruppe verfasste Fürbitten, wieder andere erfuhren das Los ging es mit einem interaktiven Open-Air-Gottesdienst für die ganze Familie. Rund um die Jahreslosung „Du bist ein Gott, der mich sieht“ (1. Mose 16, 13) und das Gleichnis vom barmherzigen Samariter konnten Groß und Klein mit allen Sinnen erleben, wie ein Mensch, von dem es nicht erwartet wurde, einem Anderen in Not zum Nächsten wird. Zunächst wurde die Geschichte von den Kindergarten- kindern der Eichhörnchengruppe unter der Leitung von Frau Jäckle-Schieß und Frau Heimerdinger mit Orff- In- strumenten vertont vorgetragen. Die Kinder waren hoch konzentriert und das Zusammenspiel zwischen Erziehe- rinnen und Kindern beeindruckend. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Gleichnis im Rahmen eines Bibliodramas neu oder stellten es mit biblischen Erzählfiguren nach. Angeboten wurden die Workshops auch von Erzieher*innen des evangelischen Waldkindergartens sowie wiederum des Kindergartens Arche Noah und von Mitarbeiter*innen der Kinderkirche und des Kirchengemeinderats sowie anderen Interessierten. Alle Workshopteilnehmer*innen profitierten vor allem von der Begegnung zwischen den Generationen. So konnten z.B. Oma und Enkelin miteinander Handspiegel basteln und dabei darüber nachdenken, wie Gott uns sieht. Nach dem Gottesdienst ging es nahtlos weiter mit gemütlichem Beisammensein bei gutem Essen (Leberkäse, Falafeln, Salate, später Kaffee und Kuchen). Hier sei allen Spender*innen und Helfer*innen noch einmal herzlich gedankt! Ohne Euch wäre das Fest nicht möglich gewesen. Die Kinder konnten sich bei dem herrlichen Sommerwetter im wunderbar schattigen Garten des Kindergartens mit Wasserspielen oder in den vielfältigen Höhlen und Spielhäuschen vergnügen. Die Erwachsenen tauschten sich in fröhlicher Runde aus. Abgeschlossen wurde das Fest am Nachmittag von einem Segenslied der Kindergartenkinder. Wir sind dankbar für die Begegnungen an diesem schönen Tag und freuen uns bereits auf das nächste Gemeinde- und Kindergartenfest. Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirmandenunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evangelischen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt diesen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Dann durften sich alle Gottesdienstteilnehmer*innen ei- nem Workshop zuordnen: Da konnte ganz praktisch mit dem Roten Kreuz das Verbinden von Wunden geübt und dabei gleichzeitig über das Heilen innerer Wunden ge- sprochen werden. Vielen Dank dafür an Tobias Nestle und Janina von Watzdorf von der Ortsgruppe Baienfurt Baindt. Eine weitere Gruppe verfasste Fürbitten, wieder andere erfuhren das Gleichnis im Rahmen eines Biblio- dramas neu oder stellten es mit biblischen Erzählfiguren nach. Angeboten wurden die Workshops auch von Erzie- her*innen des evangelischen Waldkindergartens sowie wiederum des Kindergartens Arche Noah und von Mit- arbeiter*innen der Kinderkirche und des Kirchengemein- derats sowie anderen Interessierten. Alle Workshopteil- nehmer*innen profitierten vor allem von der Begegnung zwischen den Generationen. So konnten z.B. Oma und Enkelin miteinander Handspiegel basteln und dabei da- rüber nachdenken, wie Gott uns sieht. Nach dem Gottesdienst ging es nahtlos weiter mit ge- mütlichem Beisammensein bei gutem Essen (Leberkäse, Falafeln, Salate, später Kaffee und Kuchen). Hier sei allen Spender*innen und Helfer*innen noch einmal herzlich ge- dankt! Ohne Euch wäre das Fest nicht möglich gewesen. Die Kinder konnten sich bei dem herrlichen Sommerwet- ter im wunderbar schattigen Garten des Kindergartens mit Wasserspielen oder in den vielfältigen Höhlen und Spielhäuschen vergnügen. Die Erwachsenen tauschten sich in fröhlicher Runde aus. Abgeschlossen wurde das Fest am Nachmittag von ei- nem Segenslied der Kindergartenkinder. Wir sind dankbar für die Begegnungen an diesem schö- nen Tag und freuen uns bereits auf das nächste Gemein- de- und Kindergartenfest. Gleichnis im Rahmen eines Bibliodramas neu oder stellten es mit biblischen Erzählfiguren nach. Angeboten wurden die Workshops auch von Erzieher*innen des evangelischen Waldkindergartens sowie wiederum des Kindergartens Arche Noah und von Mitarbeiter*innen der Kinderkirche und des Kirchengemeinderats sowie anderen Interessierten. Alle Workshopteilnehmer*innen profitierten vor allem von der Begegnung zwischen den Generationen. So konnten z.B. Oma und Enkelin miteinander Handspiegel basteln und dabei darüber nachdenken, wie Gott uns sieht. Nach dem Gottesdienst ging es nahtlos weiter mit gemütlichem Beisammensein bei gutem Essen (Leberkäse, Falafeln, Salate, später Kaffee und Kuchen). Hier sei allen Spender*innen und Helfer*innen noch einmal herzlich gedankt! Ohne Euch wäre das Fest nicht möglich gewesen. Die Kinder konnten sich bei dem herrlichen Sommerwetter im wunderbar schattigen Garten des Kindergartens mit Wasserspielen oder in den vielfältigen Höhlen und Spielhäuschen vergnügen. Die Erwachsenen tauschten sich in fröhlicher Runde aus. Abgeschlossen wurde das Fest am Nachmittag von einem Segenslied der Kindergartenkinder. Wir sind dankbar für die Begegnungen an diesem schönen Tag und freuen uns bereits auf das nächste Gemeinde- und Kindergartenfest. Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirmandenunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evangelischen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt diesen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirman- denunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evangeli- schen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerksame Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbolen un- mittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Jugend- liche (und auch als Erwachsene). Für Kinder, die noch nicht getauft sind, kann Konfi-3 eine gute Taufvorbereitung sein. Die Taufe ist aber keine Vo- raussetzung für die Teilnahme an Konfi-3. Kinder lernen am besten von Menschen, die ihnen nahe stehen und denen sie vertrauen. Deshalb findet Konfi-3 überwiegend in kleinen Gruppen mit jeweils 3-5 Kindern statt. Diese Gruppen werden von Müttern und Vätern, die mit den Kindern den Fragen des Glaubens nachgehen, basteln, spielen und Geschichten erzählen, geleitet. Es wäre schön, wenn Sie sich schon einmal überlegen, ob Sie sich vorstellen können, selbst eine Gruppe anzuleiten. Eltern, die dazu bereit sind, werden von uns gut vorberei- tet und begleitet. Sie müssen die Lerninhalte nicht selbst erarbeiten, sondern erhalten Vorschläge und Anregungen zum Erzählen, Basteln und Spielen. An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Vielen Dank, dass Sie sich den Termin für den Anmelde- abend schon mal vormerken. Ich freue mich auf das Kennenlernen. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. Juli 2023 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unse- rem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen „Eis essen und miteinander fröhlich sein“. Achtung: wir treffen uns bereits um 18:00 Uhr. Der Kreative Montag bietet an Juli: 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Materi- al nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten 12. Dachser Cup 2023 Am Wochenende erwartet der SV Baindt wie- der ein tolles Spektakel auf der Klosterwiese, wenn bei der 12. Auflage des Dachser Cup der Ball rollt und die Jugend von Bambini bis D-Jungs und D-Mädchen um die begehrten Trophäen streiten. Die Ju- gendfußballabteilung freut sich über viele Zuschaer und bedankt sich schon jetzt bei zahlreichen Helfern und na- türlich dem Hauptsponsor der Firma Dachser SE. Kiesel ist neuer Sponsoringpartner des SV Baindt 1959 e. V. Die Fußballabteilung des SV Baindt freut sich über das Sponsoring des Familienunternehmens Kiesel. Seine Fir- menzentrale hat Kiesel in Baienfurt, heute arbeiten 1.200 Mitarbeiter in über 55 Standorten in Europa. Zum Pro- duktportfolio von Kiesel zählen neue und gebrauchte Bau-, Umschlag-, und Sondermaschinen, Anbaugerä- te und digitale Assistenzsysteme. „Zusammen sind wir besser! Das ist unser Motto bei Kiesel“, so Beate Zarges, Bereichsleiterin Marketing bei Kiesel. „Und wir freuen uns immer über engagierte Kolleginnen und Kollegen, die zu ins Kiesel-Team kommen.“ Uli Geggier und Thomas Broszeit: „An dieser Stelle möch- ten wir uns auch bei unseren Sponsoren bedanken, die uns schon sehr lange unterstützen. Nur mit der Unter- stützung aller Sponsoren ist es möglich, unseren Spiel- betrieb und notwendigen Anschaffungen wie z. B. Tore, Bälle, Trainings- materialen zu finanzieren.“ Kiesel ist neuer Sponsoringpartner des SV Baindt 1959 e. V. Die Fußballabteilung des SV Baindt freut sich über das Sponsoring des Familienunternehmens Kiesel. Seine Firmenzentrale hat Kiesel in Baienfurt, heute arbeiten 1.200 Mitarbeiter in über 55 Standorten in Europa. Zum Produktportfolio von Kiesel zählen neue und gebrauchte Bau-, Umschlag-, und Sondermaschinen, Anbaugeräte und digitale Assistenzsysteme. „Zusammen sind wir besser! Das ist unser Motto bei Kiesel“, so Beate Zarges, Bereichsleiterin Marketing bei Kiesel. „Und wir freuen uns immer über engagierte Kolleginnen und Kollegen, die zu ins Kiesel-Team kommen.“ Uli Geggier und Thomas Broszeit: „An dieser Stelle möchten wir uns auch bei unseren Sponsoren bedanken, die uns schon sehr lange unterstützen. Nur mit der Unterstützung aller Sponsoren ist es möglich, unseren Spielbetrieb und notwendigen Anschaffungen wie z. B. Tore, Bälle, Trainings- materialen zu finanzieren.“ Von links:Spielleiter Uli Geggier, Beate Zarges von Kiesel, Thomas Broszeit Förderverein SV Baindt e. V. Fahrplan Vorbereitung SV Baindt I Sonntag, 09.07 10.30 Uhr: SV Baindt - FV Ravensburg U19 Freitag, 14.07 Schussenpokal in Horgenzell 18 Uhr: SV Baindt - VfL Brochenzell 20 Uhr: SV Baindt - SV Horgenzell Bei Weiterkommen auch Partien am Samstag und Sonn- tag Samstag, 22.07 1.Runde Verbands-Pokal 15.30 Uhr: SV Baindt - SV Sulmetingen Freitag, 28.07 18.30: SV Bergatreute - SV Baindt Freitag, 04.08. 18:30: SGM SC Blönried/SV Ebersbach Samstag, 19.08 1.Spieltag Landesliga 14.00: FC Wangen - SV Baindt Der SV Baindt verstärkt seinen Kader für die kommen- de Saison mit folgenden Spielern: Daniele D‘Ercole (SV Vogt), David Krauter (SV Weingarten A-Jugend), Kevin Fischer (SGM Baienfurt/Baindt A-Jugend), Baba Cama- ra (SV Mochenwangen), Jannik Küchler (SV Baindt II), Manuel Brugger (SV Baindt II) und Kisanthan Nagarasa (SV Typico Lochau). Der SVB wünscht allen viel Erfolg im schwarz-roten Trikot. SV Baindt II TC Baindt e.V. Auch in der vergangenen Woche waren wieder alle Mannschaften im Einsatz. KIDs-Cup: Bezirksstaffel TA SV Eberhardzell – TC Baindt 2:4 Letzten Mittwoch ging es für unsere U12er nach Eber- hardzell. Auf einer wunderschönen Anlage wurden wir herzlich begrüßt. Voller Motivation ging es in die Einzel. Josefine Boenke ließ auf Position 4 ihrer Gegnerin kaum eine Chance und konnte schlussendlich mit 4:1 und 4:0 ge- winnen. Auf Position 3 kämpfte Lenny Sonntag in einem Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 spannenden Spiel bis zuletzt, musste sich dann aber 3:5 und 2:4 geschlagen geben. Auf Position 2 konnte Cedric Hinner souverän mit 4:1 und 4:2 gewinnen. Auf Position 1 konnte Rafael Dorn durch sein erfahrenes Spiel ebenfalls klar mit 4:0 und 4:1 gewinnen. Anschließend ging es in die Doppel. Hier konnte Eberhard- zell in beiden Doppeln komplett frische Spieler einbringen. Da Baindt ohne Ersatzspieler angereist war, war klar, dass die Kondition der Baindter Kinder in besonderem Maß gefordert sein sollte. Im er Doppel kämpften Rafael Dorn und Lenny Sonntag gegen sehr starke und frische Gegner bis zum Äußersten und schafften es im 1. Satz in den Satz-Tie-Break. Leider mussten sie sich in diesem knapp geschlagen geben. Im 2. Satz versuchten sie noch einmal alles, jedoch stand es am Schluss 1:4 aus Baindter Sicht. Im 2er Doppel konnten sich Josefine Boenke und Cedric Hinner glücklicher mit 4:0 und 4:0 durchsetzen, sodass Baindt schlussendlich mit 4:2 gewinnen konnte. Nun freuen sich alle noch auf die letzten beiden Spiele auf heimischem Boden. Bei diesen sind Zuschauer jederzeit willkommen, um unsere U12 anzufeuern! Junioren U15: Kreisstaffel 1 TC Baindt – TA SV Oberteuringen 1:5 Vergangenen Freitag hatte unsere U15 Mannschaft das zweite Heimspiel gegen den derzeitigen Tabellenersten Oberteuringen. Wetterbedingt wurde sicherheitshalber schon vor 15 Uhr mit den Einzeln gestartet. Unsere Jungs kämpften stark und ausdauernd, nahmen allesamt die Herausforderung an, doch mussten schlussendlich ihren Gegnern gratu- lieren. Da Christiane auf der 1 fehlte und Jonathan aus der U12 die Mannschaft verstärkte, mussten völlig neue Dop- pel aufgestellt werden. Maurice und Vincent hatten ein schweres Los gegen die Gegner – konnten aber dennoch pro Satz zwei Spiele für Baindt holen. Marian und Jonat- han hatten es leichter und holten im Match-Tie-Break mit viel Spielfreude einen Sieg für Baindt. Es spielten Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann, Marian Dorn und Jonathan Boenke Junioren U18: Kreisstaffel 1 SPG Bad Walds./Gaisb./Haist. – TC Baindt 1:5 Letzten Samstag ging es für uns mit der gewohnten Be- setzung nach Haisterkirch zum zweiten Saisonspiel. Tim Pantoffelmann und Lukas Zöschinger gelang es trotz Problemen mit den sehr rutschigen Plätzen, ihre Einzel deutlich zu gewinnen, während Silja Amm ihr Match lei- der in zwei Sätzen abgeben musste. Spannend wurde es bei Johannes Neubauer, der aber nach einem knappen ersten Satz den Zweiten ebenfalls gewinnen konnte. Er- leichtert über den Zwischenstand von 3:1 ging es dann in die Doppel, wo Tim Pantoffelmann und Lukas Zöschinger ablieferten und schnell den Sieg für Baindt sicherten. Beim Doppel Amm/Neubauer musste nach knapp verlorenem zweiten Satz ein Match-Tie-Break her, welches aber an sie ging und den zweiten Sieg dieser Saison perfekt machte. Nächste Woche empfangen wir den TC Berg zu Hause. Nachtrag: Junioren U18 Kreisstaffel 1 TC Weingarten 3 – TC Baindt 2:4 Aufgrund des Einsatzes eines nicht gemeldeten Spielers von Weingarten ist das finale Ergebnis 4:2 für uns und somit ein Sieg! Herren: Kreisstaffel 1 TC Baindt – TA TSV Fischbach 6:0 Am verregneten Sonntagmorgen trat unsere Herren- mannschaft das erste Heimspiel der Saison an. Unser Gegner, der TATSV Fischbach, war ebenfalls erfolgreich an beiden ersten Spieltagen. Der TC Baindt trat mit Lang Moritz, Schäfer Max, Schäfer David und Pejic David an. Nach den souveränen Leistungen im Einzel stand es 4:0 für die Gastgeber. Nach einer kurzen Stärkung ging es in die Doppel. Das 1. Doppel brachten Lang Moritz und Schä- fer Max problemlos über die Bühne. Im 2. Doppel gab es eine spielerische Auswechslung. Hier spielten Pejic David und Schäfer Aaron. Diese konnten das Doppel nach an- fänglichen Schwierigkeiten ebenfalls gewinnen. Der 6:0 Sieg wurde im Anschluss mit leckerer Lasagne belohnt. Herren 30: Bezirksliga TC Isny – TC Baindt 3:6 Am vergangenen Wochenende reiste die Herren 30-Mann- schaft des TC Baindt zum zweiten Saisonspiel ins ferne All- gäu. Das Wetter spielte zunächst nicht mit, aber nachdem die unterwasserstehenden Plätze akribisch präpariert wurden und es eine Verspätung von insgesamt 60 Minu- ten gab, konnten die spannenden Einzelspiele beginnen. Die Tennisplätze befanden sich auf einer Höhenlage von fast 800m über dem Meeresspiegel, was für die Herren 30-Mannschaft eine besondere konditionelle Herausfor- derung darstellte. Alle Spieler aus Baindt mussten sich zusätzlich an die besonderen Bedingungen anpassen, um ihr bestes Tennis spielen zu können. Dank vier Einzelsie- gen hatte die Mannschaft eine gute Ausgangssituation für die anschließenden Doppel. Mit dem entscheidenden Doppelsieg von Ralf Boenke und Christian Schuhwerk konnte der erste Auswärtssieg der noch jungen Saison erreicht werden. Herren 40: Kreisstaffel 1 TC Baindt – TC Leutkirch 4:2 Bei optimalem Tenniswetter traten wir zu unserem ersten Heimspiel dieser Saison an. Sascha Wösle gewann sein Einzel im Match Tiebreak gegen einen starken Gegner. Andi Lang gewann sein Einzel souverän in glatten 2 Sät- zen. Unser Debütant Michael Trotzki lieferte ein starkes Match in einer absolut ausgeglichenen Partie und muss- te sich am Ende leider unglücklich mit 8 : 10 im MTB ge- schlagen geben. Rafael Grabherr konnte in seinem Einzel ebenfalls nicht punkten und verlor deutlich. Somit stand es nach den Einzeln 2:2 mit exakt gleichem Satzverhält- nis. Die Doppel mussten wieder einmal die Entscheidung bringen. Und tatsächlich Doppel 1 Grabherr /Lang und auch Doppel 2 Wösle/Trotzki gewannen jeweils klar mit 2 : 0 Sätzen und wir konnten den ersten Sieg dieser Sai- son feiern. Natürlich war die Freude im Baindter Team groß und wir feierten unseren Sieg zusammen mit unse- ren fairen Gegnern aus Leutkirch bis in die späte Nacht. Es spielten: Sascha Wösle, Rafael Grabherr, Andreas Lang und Michael Trotzki. Herren 50/1: Bezirksoberliga TA TSG Söflingen – TC Baindt 5:4 Mit positivem Schwung von letzter Woche fuhren wir zum ersten Auswärtsspiel nach Söflingen. Die Einzel konn- ten wir ausgeglichen gestalten. Wolfi von Bank, Gerhard Reich und Sigi Hirmke hatten ihre Einzel souverän ge- wonnen. Peter Schmitt, Stefan Schäfer und Volker Hille- brand hatten leider, in zwei Sätzen verloren. Stand nach den Einzel 3:3. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Nachdem wir nach den Einzel schon den Ein oder Ande- ren verletzungsbedingten Mangel hatten, gingen wir mit einer 7er-Aufstellung dann in die Doppel. Unerwartet für uns, wurde es doch noch richtig spannend. Doppel 3 konnten wir mit Stefan und Gerhard klar in zwei Sätzen für uns entscheiden. Peter und Sigi spielten das Doppel 1 und hatten den ersten Satz mit 6:2 verloren, holten sich aber den zweiten Satz mit 6:0. Der spannende MTB ging leider knapp mit 12:10 doch an Söflingen. Spannend wurde es noch in Doppel 3 mit Volker und Wolfi, die knapp, nach hartem Kampf, mit 6:7 und 4:6 verloren haben. Schade. Endstand 4:5. Nächste Woche geht´s zum Lokal-Derby dann zum TC Ösch-Weingarten Herren 50/2: Bezirksklasse TC Schmalegg – TC Baindt 1:8 Am Samstag mussten wir beim TC Schmalegg antre- ten. Wir wollten natürlich an die Leistung vom vergan- genen Wochenende anknüpfen. Dies gelang uns auch eindrucksvoll. Thomas Schäfer, Michael Schäfer, Harry Wetzel, Richard Schäfer und Harald Steinmeier gewan- nen ihre Einzel alle klar in 2 Sätzen. Lediglich Karl-Heinz Blank musste in den MBT, hier unterlag er dann mit 4:10. Somit hatten wir nach den Einzeln einen komfortablen 5 - 1 Vorsprung. Die Doppel gewannen wir auch alle in 2 Sätzen: Doppel 1 Thomas Schäfer/Karl Heinz Blank, Doppel 2 Micha- el Schäfer/Christoph Lang und Doppel 3 Jürgen Auer/ Harry Wetzel. Das war eine geschlossene Mannschafts- leistung. Danke! Herren 65: Verbandsstaffel TC Nehren – TC Baindt 0:6 Bei der weitesten Auswärtsfahrt der Saison nach Nehren (bei Tübingen) gelang mit 4 Einzelsiegen (nur R.Puk muss- te dabei in den Match-Tiebreak) und zwei 2-Satz-Doppe- lerfolgen (wobei nur Doppel1 mit L.Reich/W.Graf etwas umkämpfter war) die maximale Ausbeute. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – TC Langenau 5:1 Heute konnten wir „Personalmäßig“ aus den Vollen schöp- fen. Anscheinend machte es allen Spielerinnen so viel Spaß, dass sie die Zeit auf dem Platz voll auskosten woll- ten. Marion und Evelyn auf Position 1 und 2 gingen in den MTB und entschieden diese auch jeweils mit 10:7 für uns. Silvi schaffte in zwei engen Sätzen den 3. Punkt. Leider musste sich Regine in ihrem ersten Einsatz bei uns nach Satz TB und MTB geschlagen geben. Babsi mit Steffi und Marion mit Silvi holten dann noch beide Doppel. Das war heute eine echte Mannschaftsleistung und wir freuen uns über einen 5:1 Sieg. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – SPG Berg/Blitzenr./Ösch 1:5 Gegen den souveränen Tabellenführer konnten wir leider nicht viel ausrichten. Lediglich durch eine verletzungs- bedingte Aufgabe verbuchten wir einen Punkt für uns. Im Einsatz waren: Cordula Nehls, Andrea Strehle, Conny Amann und Eve Göppert. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – TC Ailingen 4:0 Im zweiten Spiel der diesjährigen Doppelrunde gelang auch der zweite Sieg. Dabei kamen 7 unterschiedliche Spieler zum Einsatz. Nur Max Reich musste 2x antreten. Dabei gewannen in Run- de 1: L.Reich/M.Reich und E.Feurle/H.Marschner und in Runde 2: R.Puk/W.Graf und M.Reich/J.Spöri ihre Doppel jeweils deutlich. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TC Kressbronn 1 – TC Baindt 0:4 Gegen den ungeschlagenen Tabellenzweiten dominierten in der ersten Doppelrunde Willy Fischer und Ulli Spille mit einem 6:2 und 6:0 Sieg zur 1:0 Führung. Karl Heinz Hänss- ler und Gerhard Zinser bauten das Ergebnis mit einem souveränen 6:1 und 6:0 auf 2:0 Punkte aus. In der zweiten Doppelrunde ließen Willy Fischer und Karl Heinz Hänss- ler ihren Gegnern keine Chance und erhöhten mit einem 6:0 und 6:0 auf 3:0. Ulli Spille und Georg Gössner setzten den Schlusspunkt mit einem hart umkämpften 6:3 und 6:3 zum 4:0 Endstand. In dieser Form hat der TC Baindt bei der Vergabe der Meisterschaft ein Wörtchen mitzureden. Vorschau: Montag,10.7.: SC Tennis Friedrichshafen – Doppelrun- de H65 Doppelrunde H70 – TC Weingarten Mittwoch, 12.7.: TC Isny – H65 KIDS-Cup U12 – TC Altshausen Freitag, 14.7.: TC Leutkirch – Junioren U15 Samstag, 15.7.: Junioren U18 – TC Altshausen D60 – TC Langenargen TA SV Herlazhofen – H40 H50/1 – TC Isny Sonntag, 16.7.: TA TSV FH-Fischbach – H30 Wir wünschen allen wieder verletzungsfreie Spiele mit viel Spaß und Erfolg. Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Lehrgang Als erster in der Region Bodensee-Ober- schwaben konnte der Verein Taekwondo Baindt einen Vorbereitungslehrgang für anstehende Prü- fungen zum schwarzen Gürtel anbieten. Diese Dan-Vor- bereitungslehrgänge innerhalb der Taekwondo Union Baden-Württemberg werden nach einer Neuausrichtung nun in größerer Anzahl über ganz Baden-Württemberg verteilt und hierbei auf eine Teilnehmerzahl von 50 Perso- nen begrenzt. So trafen sich am Samstag, 24. Juni knapp 50 Sportlerinnen und Sportler, die sich auf eine Dan-Prü- fung im Herbst oder im kommenden Frühjahr vorberei- ten sowie mehrere Taekwondo-Trainer und Prüfer in der Sporthalle der Klosterwiesenschule in Baindt. Lehrgangsleiter Hermann Deegaus Blaufelden, kom- missarischer Präsident der TUBW und Prüfungsreferent, eröffnete den Lehrgang mit seiner Begrüßung und einer anschließenden Theorieeinheit zur Prüfungsordnung. Als Lehrgangsreferenten mit an Bord waren Roland Menz, Bad Saulgau und aus Baindt Alfred Manthei, der auch für die Ausrichtung des Lehrgangs verantwortlich war. In verschiedenen Trainingseinheiten wurden alle Punkte des jeweiligen Dan-Prüfungsprogramms behandelt. In der ersten und umfangreichsten Einheit wurden die Formen ausgiebig trainiert. In eingeteilten Gruppen konnte inten- siv auf jeden Lehrgangsteilnehmer eingegangen werden. Die Referenten gaben den Prüflingen Tipps zur Verbes- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 serung. So war es auch möglich, dass die Sportlerinnen und Sportler auf Wunsch eine Rückmeldung erhielten, mit welcher Prüfungsnote sie an diesem Tag bewertet wur- den und welche Aspekte sie bei der weiteren Vorberei- tung beachten müssen. Nach einer kurzen Mittagspause wurden die übrigen Disziplinen in verschiedenen Einheiten praktisch geübt und theoretisch erläutert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind auf ihrem Weg -dem Do- einen Schritt weiter und ihrem Ziel –dem nächs- ten Dangrad- ein Stück näher gekommen. Ein gemein- sames Foto rundete einen gelungenen Tag ab und alle konnten mit neuen Erkenntnissen und weiterer Motivation die Heimreise antreten. Alfred Manthei Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung am Mittwoch, 12.07.2023 im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Beschlussfassung über die Änderung des § 6, 1.; § 7, 12. sowie § 8 der Vereinssatzung 8. Anregungen, Verschiedenes Im Anschluß werden wir wieder mit einem tollen Eisbe- cher der Eisdiele „La dolce Vita“ aus Baienfurt verwöhnt. Hierzu laden wir alle Mitglieder und die, die an der Land- frauenarbeit interessiert sind, recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle - Helferaufruf Hallo liebe Mitglieder und Interessierte der Reitergruppe, unser Reithallenbau ist bereits angelaufen. Schritt für Schritt geht es voran. Momentan wird das Fun- dament für die Reithalle betoniert. Bis zur Fertigstellung sind es aber noch viele kleine Schrit- te. Dafür brauchen wir Eure Hilfe. Wir möchten deshalb einen Helferaufruf starten. Wir freuen uns über jeden, Mitglied oder Nichtmitglied, der sich vorstellen kann uns in irgendeiner Weise zu un- terstützen. Bitte meldet Euch bei Lena Steinhauser (0157 5540 2371; vorstand2@reitergruppe-baindt.de). Außerordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 26.07.2023 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederversammlung um 20 Uhr im Kirchenchorraum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 48. Reitturnier sowie den Stand des Reithallenbaus informieren. Wir freuen uns über Eure Teilnahme. Turnierergebnisse Auf dem Reitturnier in Bad Waldsee gingen tolle Platzie- rungen auf das Konto von Theresa Henzler und Noemi Oelhaf: Im Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp platzierte sich Theresa Henzler mit Bonne Diamond auf Platz 2. Noemi Oelhaf erreicht mit Delia einen hervorragenden 3. Platz. Im Dressurwettbewerb Kl. E erhielt Theresa Henzler die grüne Ansteckschleife, sie hatte sich nämlich auf dem 4. Platz positioniert. Gratulation an die zwei Mädels, macht weiter so! Theresa und Noemi bei der Siegerehrung. Schützengilde Baindt Siegerehrung der Ortsmeisterschaft Am Freitag den 07.07.2023 findet ab 19 Uhr die Siegerehrung der Ortsmeisterschaft im Schützenhaus statt. Alle Teilnehmer und teil- nehmenden Vereine sind recht herzlich eingeladen. Wir danken allen die an der Ortsmeisterschaft teilgenom- men haben. Kunstkreis Neue Ausstellung Der Kunstkreis stellt Bilder nach der sehr gu- ten Ausstellung Umwelt u. Klima wieder aus. Thema „ Sonne, Sommer, Urlaub „ Ein Besuch zu den Öffnungszeiten vom Rathaus lohnt sich bestimmt. Kunstkreis Baindt e.V. Bündnis 90 / Die Grünen „Neue Ideen im Bestandsbau“ Der OV B`90/Die grünen Wein- garten-Baienfurt-Baindt lädt am 13.07.2023, 20 Uhr in den Neunerbeck nach Baienfurt zur Veranstaltung „Neue Ideen im Bestandsbau“ ein Für Christa Gnann begann alles mit der Frage: Wie bringt man junge Familien mit dringendem Bedarf an Wohn- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 raum zusammen mit (häufig älteren) Menschen, denen ihr Familienhaus zu groß geworden ist? Beide Interessens- gruppen trifft Christa Gnann, Gemeinwesenarbeiterin in Bodnegg, in ihrer Gemeinde häufig an. Es gilt, für deren Bedürfnisse eine Lösung anzubieten. Das Modellprojekt „Aus alt mach 2 oder mehr“ ist Teil der neuen Wohnraumoffensive in Baden-Württemberg und eine kreative, soziale Antwort auf drängende Fragen. Landesweit werden Beratungen dazu finanziell geför- dert, damit die Ideen für alle gewinnbringend umgesetzt werden können.Christa Gnann stellt das Modell und die Förderung bei der der Veranstaltung „Neue Ideen im Be- standsbau“ vor. Sehr konkret wird es dann bei Andreas Knitz, Architekt aus Berg. Er berichtet von seinen Erfahrungen aus dem Umbau älterer Häuser. Durch barrierearmen oder bar- rierefreien Wohnraum entstehen vielfältige, neue Nut- zungsmöglichkeit. Wir laden Sie herzlich ein, freuen uns auf Ihr Kommen und einen regen Austausch am Donnerstag 13.07 um 20 Uhr im Neunerbeck, Baienfurt. Ortsverband B`90/Grüne Weingarten-Baienfurt-Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung im Pfrunger Ried Wir starten am Grenzsteinmuseum zum Bannwaldturm. Wer ihn hochsteigt wird mit einer herrlichen Aussicht auf die Riedlandschaft belohnt. Auf Stegen und Riedwegen geht es durch den Bannwald zum Fünfeckweiher und zu- rück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt Sonntag 16.07.2023 um 9.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 16.00 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 7 km. Fahrpreis 8.00 Euro für Mitglieder. Ein- kehr ist nach der Wanderung vorgesehen, Trinken, kleines Vesper, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wechselschu- he mitnehmen, Anmeldung ab 10.07.2023, T. 0152-31990622 oder E-Mail: eum@haus-strobel.de Wanderführung Margit Strobel. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Gäste sind herzlich will- kommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Juli geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Achtung: Unser VdK-Kaffeetreff fällt am 19. Juli und 20. Septem- ber 2023 aus Unser VdK-Frühschoppen findet am 20. August 2023 ab 11:00 Uhr im Gasthaus Rössle in Weingarten statt. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt DLRG Ortsgruppe Baienfurt Termine 2. Halbjahr 2023 Anbei wichtige Termine der Ortsgruppe für das 2. Halbjahr 2023. Samstag, 15.07 und Sonntag, 16.07. Marktplatz Baienfurt. Die Ortsgruppe Baienfurt ist mit einem Losstand ver- treten und betreut im Kinderland, Samstag 16.00 - 19:00 und Sonntag, 14:00 - 17:00 Uhr die Fische-Angeln-Station. Montag, 24. Juli. Letztes Training der Saison. 1. + 2. Trainingsschicht Freischwimmen. 3. Trainingsschicht fällt für alle aus. Saisonabschluss mit allen Trainern in der Eisdiele. Freitag, 4. August. Ferienprogramm Baienfurt Radtour zum Kanal, Luftmatratzenrennen und Grillen am DLRG-Heim. Montag, 11. September. Regulärer Trainingsbeginn nach den Sommerferien. Montag, 6. November. Vereinsmeisterschaften 2023, Hallenbad Baienfurt Mittwoch, 8. November. Vereinsmeisterschaften 2023, Maxibad, Bad Waldsee. Samstag, 11. November + Sonntag, 12. November. 24-Stunden-Schwimmen in Ravensburg, anlässlich des Jubiläums 100 Jahre DLRG Ravensburg. Samstag, 2. Dezember. Jahresabschlussfeier, Gasthaus Stern, Reute. Eure DLRG Ortsgruppe Baienfurt Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) BOB lädt zur Jubiläumswanderung Geißbockbahn fährt seit 30 Jahren - gemeinsam mit Bürgern feiern Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) feiert ihr 30-jähriges Bestehen - und lädt dazu Wanderfreunde zu einer gemeinsamen Wanderung ein. Am 15. Juli können Freunde der „Geißbockbahn“ gemeinsam mit BOB-Ge- schäftsführer Horst Schauerte und Pressesprecher Se- bastian Dix von Oberzell nach Meckenbeuren laufen. Ge- führt wird die Tour vom bekannten Wanderführer Rainer Barth. Der leidenschaftliche Wanderer kennt die Region wie seine Westentasche. Er hat mehrere Bücher verfasst und war Initiator des „Jubiläumswegs Bodenseekreis“. Die BOB-Tour ist ca 11 Kilometer lang und führt durch das reizvolle oberschwäbische Hinterland. Gehzeit ist rund 3 Stunden, außer einer guten Grundkondition und fes- ten Schuhen gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Start- und Zielort sind mit der Bodensee-Oberschwa- ben-Bahn gut erreichbar. „Wir möchten das 30-jährige BOB-Jubiläum mit unseren Fahrgästen und den Menschen in der Region aktiv feiern“, erklärt Schauerte die Gemeinschafts-Aktion. „Als kommu- nale Bahn gehört die Geißbockbahn der Region und ihren Bürgerinnen und Bürgern.“ Dass der Verkehrsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg gerade bekräftigt wurde, passe hervorragend, so Schauerte: „Damit ist die Zukunft der BOB für weitere zehn Jahre gesichert. Wenn das kein Grund zum Feiern ist.“ Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 i Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die BOB bittet um An- meldung unter info@bob-fn.de Mit der Anmeldebestäti- gung gibt es die genauen Infos zum Treffpunkt. Alte Kirche Mochenwangen Folklore-Traditionen des Balkan in der Alten Kirche Das Trio HORA NOVA mit Posaunist Johannes Lauer spielt in Mochenwangen Das virtuos eingespielte Trio „HORA NOVA“ spielt am Sonntag, 16. Juli um 19.00 Uhr in der Alten Kirche Mo- chenwangen und wühlt sich leidenschaftlich und unsenti- mental durch die verschiedenen Folklore-Traditionen des Balkan und führt auf authentische Weise vor, wie Musik das versöhnende Band des zerrissenen Vielvölkertep- pichs sein könnte. Mit Leichtigkeit, Neugierde und Improvisationskunst ge- lingt es den Musikern, ihre Liebe zur Schönheit und spezi- ellen Wehmut der Volksmusik vom Balkan und der Lieder des fahrenden Volkes zu verbinden mit allerlei Inspirati- onsquellen von Barock bis Bartok, von Bebop bis Berio. Die Ensemblegründerin Anti von Klewitz wuchs in Kroa- tien auf und hat sich intensiv mit der Musik des Balkan, Ungarns und der Roma auseinandergesetzt. Mit Stimme, Geige und Tenor-Geige transportiert sie ein Lebensgefühl voller Fröhlichkeit, verschnörkelter Sehnsucht, Wut und Trauer. Die gesungenen Geschichten sind bunt wie das Leben selber, von schmerzlich bis heiter, von zärtlich bis tragisch - von der Schwiegertochter, die für ihre Schönheit mit dem Leben bezahlen soll, oder von dem geschunde- nen Tanzbären, dessen Verdienst durch die Kehle seines Besitzers fließt. Johannes Lauer an der Posaune lässt den Bären knurren und seufzen, spielt lyrisch-poetische Soli, unterlegt die Melodien an den richtigen Stellen mit erdigem Bass oder webt vertrackte Muster aus afro- und lateinamerikani- schen Rhythmen, die ganz selbstverständlich ihren Platz finden in dieser Version der Musik des Balkans. Sander Hoving, Kontraviola, lässt dieses ur-transsilvani- sche Instrument sich einer unkonventionellen, rhythmisch und harmonisch kraftvollen und reichen Sprache bedie- nen. Auch als Solist auf Violine und Viola schreckt er vor nichts zurück. Anti von Klewitz: Stimme, Violine, Tenorvioline Johannes Lauer: Posaune Sander Hoving: Kontraviola, Violine, Viola Alte Kirche Mochenwangen Sonntag, 16. Juli, Beginn ist um 19.00 Uhr Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. DRK Blutspende Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Blut spenden nicht ver- gessen! Wenn urlaubsbedingt kein Blut fließt wird die Blutver- sorgung zur Herausforderung. Der DRK-Blutspende- dienst bittet dringend zur Blutspende. Erfahrungsgemäß ist bei zunehmender Sonnenschein- dauer ein Rückgang der Spendeaktivität zu erwarten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Vereinzelte Liegen bleiben leer, was die Blut- vorräte langsam aber sicher ‚schmelzen‘ lässt. Jetzt Blutspendetermin buchen und liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.07.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH Eberhard Weck, Telefon: 069 / 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Sandhofstraße 1 in 60528 Frankfurt am Main Pressemitteilung Juni 2023 Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Blut spenden nicht vergessen! Wenn urlaubsbedingt kein Blut fließt wird die Blutversorgung zur Herausforderung. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blutspende. Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.07.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Erfahrungsgemäß ist bei zunehmender Sonnenscheindauer ein Rückgang der Spendeaktivität zu erwarten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Vereinzelte Liegen bleiben leer, was die Blut- vorräte langsam aber sicher ‚schmelzen‘ lässt. Jetzt Blutspendetermin buchen und liegend Leben retten! Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf! Im Rahmen der bundes- weiten Kampagne #missingtype - Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf - machen die Blutspendedienste der DRK und BRK gemeinsam mit prominenter Unterstützung reichweitenstark auf die Notwendigkeit der Blutspende aufmerksam. Als Botschafterinnen und Botschafter nutzen die Tänzerin Motsi Mabuse, Moderatorin Laura Wontorra sowie Fußball-Weltmeister Mats Hummels ihre Stimme, um noch mehr Menschen für ein kontinuier- liches Blutspende-Engagement zu begeistern. Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Jede Spende zählt! Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf! Im Rahmen der bun- des- weiten Kampag- ne #missingtype - Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf - machen die Blutspende- dienste der DRK und BRK gemeinsam mit prominen- ter Unterstützung reichwei- tenstark auf die Notwen- digkeit der Blutspende aufmerksam. Als Botschafterinnen und Botschafter nutzen die Tänze- rin Motsi Mabuse, Moderatorin Laura Wontorra sowie Fußball-Weltmeister Mats Hummels ihre Stimme, um noch mehr Menschen für ein kontinuier- liches Blutspen- de-Engagement zu begeistern. Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Jede Spende zählt! Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Interessierte online unter www.blutspende.de oder tele- fonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 VERKÄUFE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 8/ 29 Urlaubszeit Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Kinderkleidung, Deko , Teppiche Haus- haltssachen und vieles mehr Bergatreuter Str. 34 88255 Baienfurt ( Nähe Skater - Platz ) GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 STELLENANGEBOTE RUNDUM TEAM RUNDUM ZWISLER Vermessung / Abrechnung (M/W/D) Anforderungsprofil: - Abgeschlossene Ausbildung als Vermessungstechniker/in - Abgeschlossenes Ingenieur- studium - gewissenhafte Arbeitsweise - Lernbereitschaft - Freundliches Auftreten und Teamfähigkeit Aufgabengebiet: - digitale Projektvorbereitung mit CAD für Maschinen- steuerung - Absteckung mit modernsten Vermessungsgeräten - Abrechnung mit CAD-Programm Vorteile und Benefits auf unserer Homepage www.zwisler-tettnang.de Wurde Ihr Interesse geweckt Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung: s.pies@zwisler-tettnang.de Interessiert? Dann bewerben Sie sich gerne über unser online Bewerbungsformular. Werden Sie Teil unseres Teams! Reinigungskraft (m/w/d) auf Minijob-Basis für unsere Zentrale in Baindt. 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                ww w. bu er os ie be r.d e Fassung vom 26.01.2018 G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " G e ig e n sa ck E rw e it e ru n g " u n d 7 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 20 5 Satzung 26 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 28 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 42 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 49 9 Begründung – Sonstiges 51 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 54 11 Begründung – Bilddokumentation 55 12 Verfahrensvermerke 56 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 17.08.2017 (BGBl. I S. 3202) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) Zeichener- klärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe) können nur ausnahmswei- se zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fern- meldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahingehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 5 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am Schnitt- punkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachab- schluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am höchs- ten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 6 Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,25 m unterschritten werden; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen des Firstes, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der traufseitigen Wände) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.11 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) ED GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 7 2.12 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen und/oder Carports zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen be- stimmt: Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamt- höhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf pro Grundstück bei Einzelhäusern und Doppelhäusern 75 m3 und bei Hausgruppen 50 m3 nicht überschreiten. nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze. thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die jeweilige An- lage) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig. Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.13 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 8 D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohn- gebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand); (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsfläche als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.). In den Bereichen, die für Grundstückszufahrten erforderlich sind, können diese Flächen unterbrochen und befestigt werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.17 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche; (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 0,4-kV-Erdkabel der EnBW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers; innerhalb des Schutzstreifens sind unzulässig: 70 3 5,50 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 9 bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hinaus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.20 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.21 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Dach- und Oberflächen- wasser) im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Re- genwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem Re- tentionsbereich zuzuführen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoffbeschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist unzulässig. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 10 Das Niederschlagswasser der Grundstücke mit Anschluss an die Reh- straße bzw. an die Hirschstraße ist über die öffentliche Mischwas- serkanalisation anzuleiten. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.22 Retentionsfilterbecken In dem Retentionsfilterbecken ist Niederschlagswasser von öffentli- chen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zurück zu hal- ten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der Bereich ist als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauerstau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.23 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Öffentliche Grünfläche als Retentionsbereich (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Waldrand (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) R 71 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 11 2.27 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.28 Geh-, Fahr-, oder Leitungsrecht 1 zu Gunsten der Anlieger der geplanten Grundstücke Nr. 28 - 30. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Versorgungsträger. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der jeweiligen Verkehrsfläche als Begleitfläche um bis zu 3,00 m ver- schiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste 1 zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.31 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb der jeweili- gen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste 2 bzw. 3 zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.32 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste 2 bzw. 3 zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" GR/FR/LR 1 LR 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 12 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.33 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. Die öffentlichen Grünflächen als Ortsrandeingrünung und Re- tentionsbereich sind außerhalb der zu bepflanzenden Bereiche als Extensivwiesen zu entwickeln. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrand- verordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Pflanzliste 1 (Straßenraum) Bäume Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk' Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Cleveland' oder 'Olmsted' Hainbuche Carpinus betulus Pyramiden-Hainbuche Carpinus betulus 'Fastigiata' Gefülltblühende Vogel-Kirsche Prunus avium 'Plena' Säulen-Eiche Quercus robur 'Fastigiata' Kleinkronige Winter-Linde Tilia cordata 'Rancho' Pflanzliste 2 (Öffentliche Grünfläche als Retentionsbereich) Bäume Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Silber-Weide Salix alba Berg-Ulme Ulmus glabra Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 13 Sträucher Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 3 (alle anderen öffentlichen Grünflächen) Bäume Feld-Ahorn Acer campestre Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Hänge-Birke Betula pendula Hainbuche Carpinus betulus Zitterpappel Populus tremula Vogel-Kirsche Prunus avium Stiel-Eiche Quercus robur Sal-Weide Salix caprea Sommer-Linde Tilia platyphyllos Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.34 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 14 Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 700 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen. Grundstücke mit einer Fläche von we- niger als 250 m² sind von diesem Pflanzgebot ausgenommen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrand- verordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Hänge-Birke Betula pendula Hainbuche Carpinus betulus Walnussbaum Juglans regia Vogel-Kirsche Prunus avium Stiel-Eiche Quercus robur Sal-Weide Salix caprea Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 15 Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Wasser-Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.35 Pflanzbindung Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan- zungen; Pflanzbindung; der vorhandene Waldrand aus standort- gerechten und heimischen Gehölzen sowie der bestehende Kraut- saum sind dauerhaft in ihrer gestuften Struktur zu erhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.36 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO, Nr. 15.14. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.37 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.38 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 03.12.1974, rechtsverbindlich seit 18.09.1975) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, werden im Bereich der vorliegenden 7. Än- derung des Bebauungsplanes "Bifang" durch diese ersetzt. Nunmehr Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 16 anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von dieser Än- derung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 17 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Än- derung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Hauptge- bäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberdach- ungen etc.) sowie für Garagen und Nebenanlagen (z.B. Geräte- schuppen etc.) andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach, Pultdach oder Walmdach (letzte- res auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zu- einander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 5,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 18 3.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bau- teile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindest-Abstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindest-Abstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Mindest-Dachneigung des Hauptgebäudes: 26° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindest-Abstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindest-Abstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m Dacheinschnitte ohne eine vollständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 19 3.7 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Rauminhalt sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 20 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Wasserleitung der Gemeinde Baindt. 4.5 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasleitung der Technischen Werke Schussental (TWS), Ravensburg. 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.7 Bestehende Flurnummer (siehe Planzeichnung); 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (siehe Planzeichnung); 4.9 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung); 470 469 469,5 468,5 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 21 4.10 Geplanter Bachlauf im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnah- men für weiter nördlich gelegene Gebiete, außerhalb des Geltungs- bereichs (siehe Planzeichung); 4.11 Vorhandener Waldrandtrauf (siehe Planzeichung); 4.12 Bereich des angrenzenden Bebauungsplanes "Geigensack" (rechtsverbindlich mit Genehmigung vom 04.11.1980) 4.13 Bereich des angrenzenden Bebauungsplanes "Bifang" (rechts- verbindlich mit Genehmigung vom 10.09.1975) 4.14 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen (mit Ausnahme des Waldtraufs) durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) ge- pflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte ver- mieden werden. 4.15 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,70 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 22 4.16 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen in- nerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen der Baugruben- bereiche nach der Wiederverfüllung zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem wasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 4.17 Retentionsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Notüberläufe der privaten Retentionsanlagen müssen an das öffent- liche Notüberlaufsystem angeschlossen werden (technische Infor- mationen sind über die kommunale Bauverwaltung erhältlich). In privaten Grundstücken darf nur unverschmutztes Niederschlags- wasser der Retentionsanlage zugeführt werden. Zur Vermeidung ei- ner Verunreinigung des Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entla- dungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc. verzichtet werden. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Retentionsan- lagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Inge- nieurs sinnvoll. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 23 tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.19 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 24 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderli- che Vereinbarungen vor. Die Einhaltung der Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO) ist spezi- ell in dem überplanten Gebiet auf Grund der Topografie und der räumlichen Bezüge der Gebäude unabdingbar. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 25 4.22 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 26 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württem- berg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungs- plan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 06.03.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.01.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 26.01.2018. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 26.01.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu Dachformen zur Dachneigung zu Widerkehre und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten zum Mindest-Dachüberstand zu Materialien Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 27 zu Farben zur Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den 16.03.2018 .......................................................... (der Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 28 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Norden von Baindt ausge- wiesen. Das überplante Gebiet wird derzeit überwiegend als intensiv genutztes Ackerland bewirtschaftet. Daran schließt sich im Westen ein Waldrand an. Im Süden reicht das Plangebiet bis an die "Reh- straße", im Osten von der "Hirschstraße" bis zum Waldrand bzw. bis zur "Sulpacher Straße" im Westen. Im Norden grenzt das überplante Gebiet an die freie Landschaft an, die zunächst von Grünland, weiter nördlich überwiegend von Ackerflächen geprägt wird. Die überplanten Flächen werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental als Wohnbaufläche (W) sowie – im westlichen Bereich – als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und einer entsprechenden öffentlichen Grünflä- che. Die überplante Fläche weist auf Grund ihrer Lage am Ortsrand mit südlich angrenzender Wohn- bebauung, dem schwachen Gefälle in Richtung Südwesten sowie wegen der geringen Lärmeinwir- kung durch Straßenverkehr oder Gewerbe gute Wohnqualitäten auf. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs auf Grund von Wanderungsgewinnen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete und dringliche Anfrage nach Wohnbaugrundstücken vor. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 29 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils "Friesen- häusle" der Gemeinde Baindt. Der Geltungsbereich befindet sich zwischen "Hirschstraße" und "Sulpacher Straße" und grenzt süd- lich und östlich an die bestehende Bebauung an. Im südlichen Bereich der Planung stößt der Gel- tungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungs- planes "Geigensack Erweiterung" (rechtsverbindlich mit Genehmigung vom 04.11.1980), und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Im östlichen Bereich überlagert der Geltungsbereich dieser Planung den Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung "Bifang" (rechtsverbindlich mit Ge- nehmigung vom 10.09.1975). Die Überlagerung betrifft die Verkehrsfläche der "Hirschstraße" auf einer Länge von etwa 140 m. Darüber hinaus sind für die Bereiche der Einmündung in die "Hirschstraße" die erforderlichen Sicht- flächen in den Geltungsbereich aufgenommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: Fl.-Nr. 42 (Teilfläche), Fl.- Nr. 142, 143 (Teilfläche), 386 (Teilfläche) und 389/2 (Teilfläche). 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Am Westrand des Plangebietes verläuft der Randbereich des Waldes, der auf dem westlich anschließenden Grund- stück stockt. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist nach Westen hin Gefälle ein von 1,76° auf. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im südlich und östlich angrenzenden Baugebiet sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Schon seit längerem wurde durch die Gemeinde Baindt das Ziel verfolgt, die nun überplanten Flä- chen als Wohngebiet auszuweisen und damit den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken. Bereits im Flächennutzungsplan sind die nun überplanten Flächen als Wohnbauflä- chen (W) dargestellt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung zahl- reiche konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Ohne die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 30 gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenzi- ale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 6.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. 2.5.8 Oberzentren sollen als Standorte großstädtischer Prägung die Versorgung ei- nes Verflechtungsbereichs von mehreren hunderttausend Einwohnern (in der Regel die Region) mit hochqualifizierten und spezialisierten Einrichtungen und Arbeitsplätzen gewährleisten. 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 31 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermög- lichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. 2.2.3 (1) /Strukturkarte Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 32 i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereichs innerhalb der Region. 2.3.2/Karte Sied- lung Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt). Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Ar- beitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnun- gen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzu- streben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben. Der regionale Grünzug ist von dem überplanten Bereich noch nicht betroffen. Es sind keine schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft (Grundwasserschutz) sowie für den Abbau oberflächenna- her Rohstoffe von dem überplanten Bereich betroffen. Die Gemeinde verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbaufläche (W) sowie der westliche Bereich als Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festset- zung eines allgemeinen Wohngebietes und einer entsprechenden öffentlichen Grünfläche. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Der Landschaftsplan trifft für den Planungsbereich keine detaillierten Aussagen. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 33 weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Sie schließt sich unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung an und schafft eine sinnvolle Einbindung der umliegenden Bebauung. Die Anpassung und Vernetzung an die vorhandene Erschließungsstruktur fordert einen geringen Erschließungsaufwand. Zudem ist das Plangebiet auf Grund seiner attrak- tivne landschaftlichen Lage und der Verfügbarkeit der Flächen hervorragend für ein Wohngebiet geeignet. Es soll eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und zulässigen Gebäudeformen entstehen. Der landschaftsprägende Waldbestand soll durch die Schaffung von Grünstrukturen (Ortsrandeingrü- nung in Verbindung mit Retentionsbereich) in die Grünflächenplanung des neuen Quartiers inte- griert werden. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf einen einzuhaltenden Waldabstand von 30 m hingewiesen. Der Behördenunterrichtungs- Termin fand statt, als das Verfahren gem. dem Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) durch- geführt wurde. Das Verfahren wurde im Zuge der Baugesetznovell 2017 allerdings auf § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB umgestellt. Ziel der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument ge- schaffen werden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils gelten- den Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 34 Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten be- schleunigten Verfahren gem. § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB (Bebauungspläne der In- nenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Es wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die zulässige Grundfläche liegt unter 10.000 m². Folgende Berechnung erbringt den Nachweis: Es gelte: Typ 1: GRZ(1):=0,30, Ferner seien W(1):=festgesetzte Fläche des allgemeinen Wohngebietes innerhalb des Bau- fensters bei Typ 1 Dann gilt: W(1)=14.304,9 m² Dann ist GRZ(1)xW(1)=4.291,47 m² < 10.000 m² Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insek- tenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie insbesondere Niederschlags- wasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik) bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (siehe FFH- Vorprüfung des Büros Sieber vom 01.03.2017). Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Zur Darstellung der im Bebauungsplan notwendigen Sichtbereiche in der "Hirschstraße" wurde die- ser Teilbereich aus der 6. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" mit in den Geltungsbereich aufgenommen. 6.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung wurde ein Städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Dieser wurde im Laufe des Verfahrens zu einer Unter-Variante weiterentwickelt. Der ursprüngliche Entwurf erschließt das Planungsgebiet über die "Hirschstraße" und endet im westlichen Bereich in einem Wendeham- mer. Südlich der geplanten Erschließungsstraße ist eine zweizeilige, nördlich davon eine einzeilige Bebauung konzipiert. Die Bebauung erfolgt mit Einzel- und Doppelhausbebauung. Im nördlichen Bereich ist auf einem angemessenen Grundstück eine Einzelhausbebauung als Mehrfamilienhaus vorgesehen. Die Bebauung um den Wendehammer ist aufgelockert und einschließlich mit Einzel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 35 hausbebauung vorgesehen. Im westlichen Planungsbereich befindet sich eine großzügige Grünflä- che mit integriertem Retentionsbereich. Die Variante wurde im Bereich der Grünfläche im Westen des Plangebietes leicht abgewandelt. Im Laufe des Verfahrens wurde eine zusätzliche Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße als sinnvoll erachtet. Der ursprüngliche Entwurf wurde darauf- hin überarbeitet und eine neue Erschließungsform gewählt: Diese Erschießungsform wurde in den endgültigen Entwurf für den Bebauungsplan eingearbeitet. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauungsstruktur zu ergänzen und abzurunden. Das geplante Bauquartier im Nordwesten des Ortsteiles "Friesenhäusle" ordnet sich den gewachsenen Siedlungsstrukturen unter. Der Bereich schließt im Norden an die bestehende Wohnbebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Ausrichtung. Das geplante Wohngebiet wird durch eine Wohnsammelstraße erschlossen, die im Osten in die "Hirschstraße" und im Westen in die "Sulpacher Straße" einmündet. Diese Erschließungsstruktur gibt überwiegend eine orthogonale Grundstückseinteilung der Bauflächen vor. Die Erschließung des Planungsgebietes ist orthogonal auf die Linienführung der vorhandenen Er- schließungsstruktur hin bezogen. Lediglich im Bereich der geplanten Grünfläche im Westen ordnet sich die Linienführung der erforderlichen Grünfläche unter. Neben dem geplanten Retentionsbereich sind weitere Grünflächen vorgesehen. Sie ergeben sich aus der Notwendigkeit, den geforderten Waldabstand von 30 m von einer Bebauung frei zu halten. Sie tragen zur Ortsrandeingrünung bei und schaffen hochwertige Bereiche des Wohnumfeldes. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird geachtet. Eine Ausrich- tung der Gebäude in Ost-West-Richtung ist bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist jedoch aus städ- tebaulichen Gründen nicht sinnvoll. 6.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 36 räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Eine gleichzeitige Ein- schränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit wird jedoch nicht vorgenommen. Die zuletzt genannten Nutzungen sind innerhalb des Bereiches erforderlich. Durch eine Einschränkung bestünde darüber hinaus die Gefahr, den Gebiets-Charakter vom Grundsatz her zu unterlaufen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet (WA) fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen die- ser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vor- sorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wir- kung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, speziell im Siedlungsbereich des Hauptortes, kann auch ohne eine detaillierte Untersuchung der funktechnischen Zusammen- hänge entsprochen werden. Dies ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass innerhalb des Ortsteils auch in vertretbarer Nähe zum Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Baugebiete vorhanden oder festgesetzt sind, in denen solche Anlagen generell zulässig sind und in denen keine Einschränkungen ihrer Zulässigkeit gelten oder geplant sind. Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Der festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 37 für allgemeine Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Süden an- schließenden Bebauung. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dach- neigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städte- baulich vertretbares Maß beschränkt. Die Festsetzung der Firsthöhe unterstützt darüber hinaus die gestalterische Zielvorstellung von schlanken und "gerichteten" Baukörpern. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbeiteten Höhenlinien rechtlich eindeutig bestimmt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus bzw. als Doppelhaus (Typ 1) umgesetzt wer- den. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhän- gig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 38 Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Die höhere der traufseitigen Wände von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Monaten, ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine grö- ßere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Mög- lichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiege- winnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswir- kungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht be- kannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Ferner werden Ne- benanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes so- wie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 39 Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund des starken Bezuges des Baugebietes zu den naturnahen Räu- men und seiner peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die innerhalb des Gebietes und im Umfeld geplanten bzw. vorhandenen Frei- und Begegnungsflächen sind auf eine Bebauung überwiegend mit Ein- bis Dreifamilienhäusern sowie Doppelhäusern ausgelegt. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass diese sich in das hochwertige städtebauliche und landschaft- liche Umfeld einfügen. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexiblität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.8 Infrastruktur und Gemeinbedarfsflächen Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Trafostation umgesetzt werden müssen, kann auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde Baindt und des Orts-Teiles Marsweiler zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). 6.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 40 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Hirschstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Weiterhin wird das Baugebiet über "Sulpacher Straße" zusätzlich er- schlossen. Über die "Sulpacher Straße" besteht eine Anbindung an die Bundes-Straße 30 und die Landes-Straßen 284 und 314. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im Bereich des Rathauses Baindt, der Bosch- und der Friesenhäuslestraße durch die Linien des Bo- densee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Südwestlich des Planungsbereiches befindet sich ein Fuß- und Radweg, der von der Schule nach Sulpach verläuft. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Die erforderlichen Sichtflächen entlang der "Sulpa- cher Straße" sind nicht in den Geltungsbereich aufgenommen. Straßenlastträger ist die Gemeinde Baindt, demach sind hinsichtlich der Sicherung der Sichtflächen keine Probleme zu erwarten. Eine Anbindung von der "Rehstraße" ist für den motorisierten Verkehr ausgeschlossen. Auf diese Weise wird die Beeinträchtigung der südlich benachbarten Grundstücke so gering wie möglich gehalten. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Querverbindung zwischen der "Hirsch- straße" und der "Sulpacher Straße". Diese Erschließungsform gewährleistet ein gleichmäßig ver- teiltes Verkehrsaufkommen, so dass der Ortskern nicht übermäßig belastet wird. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen, jedoch gestalterische Maßnahmen zur Verkehrs- Verlangsamung. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Aus- rundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entwor- fen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sicherge- stellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von zwei Lkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. 6.2.10 Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. Der Planungsbereich wird über eine direkte Wegeverbindung mit der "Rehstraße" an das südlich bestehende Wohnbaugebiet angeschlossen. Der bereits vorhandene Fuß- und Rad- weg südwestlich des Planungsbereiches wird über die geplante Grünfläche fortgeführt und erfährt dadurch eine Aufwertung. Entlang der Erschließungsstraße des Planungsgebietes verläuft nördlich durchgehend ein Gehweg. 6.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 41 Typ 1 ist im Planungsbereich vorgesehen. Durch die begrenzte zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,30 fügt er sich in den Übergangsbereich zu der nach Süden anschließenden Wohnbe- bauung und der nach Norden anschließenden Freifläche ein. Er ist als Einzel- und Doppelhaus in zweigeschoßiger Bauweise konzipiert. Die festgesetzte offene Bauweise beschränkt die Länge von Hauptgebäuden auf max. 50,00 m. Die Wohndichte wird durch die festgesetzte maximale Anzahl der Wohnungen bei Einzelhäusern auf drei Wohnungen und bei Doppelhaushälften auf 2 Wohnungen beschränkt. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzten somit eine über- durchschnittliche Wohnqualität. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 42 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Geigensack Erweiterung" und die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Geigensack Erweiterung" und der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils "Friesenhäusle" der Gemeinde Baindt und wird derzeit überwiegend als Ackerland intensiv bewirtschaftet. An den Acker schließen sich im Westen ein schmaler Wiesenstreifen und ein Waldrand an. Im Süden reicht das Plangebiet bis an die "Rehstraße", im Osten von der "Hirschstraße" bis zum Waldrand bzw. bis zur "Sulpacher Straße" im Westen. Im Norden grenzt das überplante Gebiet an die freie Landschaft an, die zu- nächst von Grünland, weiter nördlich überwiegend von Ackerflächen geprägt wird. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim überwiegenden Teil der Flächen handelt es sich um intensiv genutztes Ackerland mit geringer Artenvielfalt. Daran schließt sich im Westen ein Waldsaum an, der auf Grund der angrenzenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Strauch- und Krautbereich aus einer relativ artenarmen Vegetation besteht. Dieser schmal ausgebildete Saumbereich (1 m bis 3 m) setzt sich aus standortgerechten, heimischen Bäumen (z.B. Rot-Buche, Stiel-Eiche, Esche) und Sträuchern (z.B. Heckenkirsche, Schlehe) zusammen. Ein schmaler Streifen zwischen Acker und Wald sowie die Zufahrt von der Sulpacher Straße im Westen zum Acker sind als Intensivgrün- land ausgebildet und teilweise durch Fahrspuren stark verdichtet. An der "Hirschstraße" (d.h. im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 43 östlichen Teil des Plangebietes) befindet sich ein jüngerer Einzelbaum (Esche). Östlich und südlich befindet sich die äußerste Bauzeile des bestehenden Ortsrandes (Wohnbebauung). Im Norden schließen sich nach einem Streifen Grünland großflächige Ackerschläge an, innerhalb derer eine kleine Wiesenfläche mit etwa neun Obstbäumen liegt. Nach etwa 600 m beginnt im Norden die Bebauung des südlichen Ortsrands von Sulpach. Besondere Artenvorkommen (Arten der 'Roten Lis- te', gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht vorhanden bzw. nicht bekannt und auf Grund der intenisven Nutzung und mangels naturnaher strukturanreichern- der Elemente nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Rund 400 m westlich des Plange- bietes verläuft mit dem Bampfen eine Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Der westlich von Baindt verlaufende Bampfen ist unter dem Namen "Oberer Bampfen bei Sulpach" gem. § 30 BNatSchG als Biotop kartiert (Nr. 1-8123- 436-7013). Ein weiteres Biotop befindet sich rund 300 m nordöstlich des Plangebietes jenseits bestehender Bebauung ("Tobel bei Bühl, nördlich Baindt", Nr. 1-8123-436-7010). Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt aus geo- logischer Sicht im Bereich würmzeitlicher Moränensedimente. Nach der geologischen Karte (M 1: 50.000) werden diese glazigenen Ablagerungen von holozänen Abschwemmmassen über- lagert (Material umgelagerter Kulturböden: meist wechselnd toniger oder sandiger, mehr oder we- niger humoser und lokal schwach kalkhaltiger Schluff). Aus den Abschwemmmassen hat sich ge- mäß der Bodenkarte (M 1: 50.000) ein Gley-Kolluvium entwickelt. Im äußersten westlichen und nördlichen Bereich (Wald/Waldrand und angrenzende Wiese) sind pseudovergleyte Parabrauner- den zu erwarten, die sich aus den hier anstehenden tonig-schluffigen Beckensedimenten der Ha- senweiler-Formation entwickelt haben. Nach dem geotechnischen Gutachten der Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik BauGrund Süd in Bad Wurzach vom 18.01.2008 werden die im Untergrund anstehenden Moränensedimente von drei Bodenschichten bedeckt, beginnend mit den überwie- gend tonigen Beckenablagerungen. Darüber folgen die durch Erosions- und Umlagerungsprozesse entstandenen, schluffig-feinsandigen Hangablagerungen (Abschwemmmassen). Ein schluffiger Mutterboden schließt die Bodenschichtung ab. Tragfähiger Baugrund findet sich in den Beckenab- lagerungen. Da alle drei Schichten (Mutterboden, Hang- und Beckenablagerungen) als wassers- tauende Schichten einzustufen sind, können hier lokale Sickerwässer auftreten. Bei den im Plan- gebiet liegenden Flächen handelt sich überwiegend um offene bzw. unversiegelte Bodenflächen, die landwirtschaftlich genutzt werden (Acker). Lediglich im Bereich der teilweise in den Geltungs- bereich aufgenommenen "Hirschstraße" im Osten ist der Boden weitestgehend versiegelt (asphal- tiert) und damit mit Blick auf seine natürlichen Bodenfunktionen funktionslos. Nach dem o.g. ge- otechnischen Gutachten kann davon ausgegangen werden, dass die überplanten Flächen eine ge- ringe Versickerungs- und Grundwasserneubildungs-Funktion aufweisen. Ihre Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird auf Grundlage der Bo- denschätzungsdaten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit 3 von 4 ("hoch") bewertet. Als Standort für Kulturpflanzen haben die Flächen wegen des geringen Humusgehaltes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 44 im Oberboden nur eine mittlere Bedeutung. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Er- schwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. Im Planungsbereich wurde kein Grundwasser angetroffen. Da zudem die filternden Deckschichten sehr gut ausgebildet sind, ist von einer geringen Empfindlich- keit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen auszugehen. Momentan fällt im Gebiet kein Schmutzwasser an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. staut sich in den beiden nur schwach durchlässigen Bodenschichten "Hang- und Beckenabla- gerungen". Da im nördlichen und nordwestlichen Anschluss das Gelände ansteigt, kann es bei Starkregenereignissen aus diesen Bereichen zu einem oberflächigen Zufluss von Hangwasser kom- men. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens, das aus kli- matischer Sicht noch dem Bodenseebecken, einer Unterheinheit des Rhein-Bodensee-Hügellands, zuzuordnen ist. Die Jahresniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmittel- temperatur ist für Baindt (483m ü. NN) mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Durch die randliche Lage des Plangebietes zum Schussenbecken (etwa 3,5 km Entfer- nung zur Schussen, über 25 m Höhendifferenz) sind hierdurch in der Ausgangssituation keine we- sentlichen Vorbelastungen für das Plangebiet zu erkennen. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Laut der Klimaanalysekarte der "Regionalen Klimaanalyse Bodensee-Oberschwaben" (Prof. Dr. A. Schwab & D. Zachenbacher, PH Weingarten, im Auftrag des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, 2009) verläuft vom Altdorfer Wald über das Plange- biet hinweg in Richtung (Süd-)westen ein Hangwindsystem mittlerer Windgeschwindigkeit (1- 2 m/s in 2 m über Grund). Die Klimaanalysekarte verzeichnet keinen Kaltluftstau am bestehenden Ortsrand im Süden. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Durch die landwirtschaftliche Nut- zung des Plangebietes kann es im angrenzenden Wohngebiet zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staub-emissionen kommen (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). Darüber hinaus tragen jedoch die westlich angrenzenden Waldflächen zur Luftreinhaltung bei. Grö- ßere Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, führen nicht in räumlicher Nähe des Plangebietes vorbei. Insgesamt ist wegen der Lage im ländli- chen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des voralpinen Hügel- und Moorlandes im Naturraum des Bodenseebeckens. Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche (Ackerland) in nördlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Sie weist ein leichtes Gefälle Richtung Südwesten auf und ist auf Grund ihrer Nutzung und Strukturarmut nicht für die Erholung von Bedeutung. Im Osten und Süden schließt der überplante Bereich an die bereits bestehende Wohnbebauung an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 45 Das Plangebiet ist von Norden her gut einsehbar. Von der bestehenden Bebauung im Süden reicht die Sicht über den Ortsrand im Osten und die Ackerflächen im Norden bis hin bis zur eingewach- senen Eingrünungsstruktur (Waldrand-Bereich) im Westen. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Die kleine Esche an der Hirschstraße wird möglicherweise gefällt. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie insbesondere Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 01.03.2017 sowie (für die aus einer bestehenden Planung übernommenen Hochwasserschutz- maßnahmen im nördlichen Plangebiet) FFH-Vorprüfung von Dr. Klaus-Jürgen Maier, Maselheim, vom 27.07.2010). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht direkt betroffen. Der Drosselabfluss aus dem geplanten Retentionsfilterbe- cken wird nach einer Fließstrecke von etwa 400 m in den Bampfen eingeleitet. Gemäß der o.g. FFH-Vorprüfung ergeben sich hieraus keine Beeinträchtigungen für das Gewässer. Weitere mittel- bare Einwirkungen auf die genannten Biotope sind nicht zu erwarten. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftlichen Ertrags- flächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustel- leneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemis- sionen belastet. Auf Grund des leichten Geländegefälles kommt es zudem zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die größte Beeinträchtigung der vorkommenden Böden entsteht jedoch infolge der Versiegelung durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflä- chen. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei festge- setzten Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 und 0,4 können in Verbindung mit den zulässigen Über- schreitungen und den geplanten Verkehrsflächen bis zu etwa 1,22 ha des Plangebietes neu versie- gelt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 46 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bauzeitliche Auswirkungen (z.B. Absenkungen des Grundwassers oder Schadstoffeintrag in bauzeitlich freigelegtes Grundwas- ser) können auf Grund des großen Grundwasser-Flurabstandes ausgeschlossen werden. Die ge- plante Wohnbebauung führt durch die mit ihr einhergehende Versiegelung zu einer weiteren Re- duktion der bereits jetzt geringen Versickerungsleistung und Grundwasserspeisung. Da die Böden innerhalb des Plangebietes schon im Bestand nur schwach durchlässig sind, sind die Beeinträchti- gungen des Schutzgutes Wasser unter Betrachtung der festgesetzten Vermeidungs- und Minimie- rungsmaßnahmen insgesamt nicht erheblich. Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt und dem Mischwasser-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zugeführt. Anschließend erfolgt eine Ableitung zur Ver- bandskläranlage (mit vorgeschalteten Sammlern) des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Schussental". Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das auf den Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser wird in das im westlichen Plangebiet vorgesehene Retentionsfilterbecken ein- geleitet. Das Niederschlagswasser, das auf den Dach- und Hofflächen der privaten Baugrundstücke anfällt, ist in Retentionsanlagen zurückzuhalten, die auf dem jeweiligen Baugrundstück zu errich- ten sind. Der Drosselabfluss und Notüberlauf dieser Anlagen wird über die öffentliche Regenwas- serkanalisation dem o.g. Retentionsfilterbecken zugeführt. Der Drosselabfluss dieses Beckens er- folgt in einen Wassergraben, der weiter westlich in den Oberen Bampfen mündet. Das Baugebiet wird an die Wasserleitungen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt- Baindt angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt. Dafür entstehen im westlichen und nördlichen Plangebiet Grünflächen mit Bäu- men und Sträuchern. Vor allem die Bäume können eine luftfilternde und klimaregulierende Wir- kung haben. Unter Berücksichtigung der Bebauungsart (kleinteilige Wohnbebauung mit Gärten) entsteht damit für das Schutzgut Klima/Luft insgesamt keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Anliegerverkehrs ist jedoch möglich. Zu- dem kann auch im neuen Baugebiet die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die in Ortsrandlage geplanten Baukörper eine geringfügige Beeinträchtigung. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Ein- buße an der Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Wiesen- und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 47 Ackerflächen). Die getroffenen grünordnerischen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vor- schriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt blei- ben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Der Waldabstandsbereich wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt. In diesem Bereich sind der bestehende Waldtrauf zu erhalten und im Übergangsbereich zum Baugebiet Extensivwiesen zu entwickeln; ein großer Teil dieser Flächen dient als Retentionsfilterbecken für das Niederschlags- wasser, das auf den befestigten Flächen des Baugebietes anfällt. Die Randbereiche des Beckens sowie die südlich anschließende Grünfläche sind punktuell mit Bäumen und Sträuchern zu bepflan- zen. Im Straßenraum ist die Pflanzung von fünf Bäumen vorgesehen. Auch auf den privaten Baugrund- stücken ist eine Mindestzahl von Bäumen zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes zu verbessern. Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren werden die zulässigen Gebäudehöhen und -massen in Anlehnung an die Bestandsbebauung begrenzt; zudem sind die Dachfarben auf rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne beschränkt. Der Waldrand bleibt er- halten und ist durch die vorgelagerte Grünfläche weiterhin landschaftsbildwirksam. Zusätzlich wird der Ortsrand durch die Grünflächen im Westen mit Bäumen und Sträuchern eingegrünt, so dass sich das geplante Baugebiet insgesamt gut in die Landschaft einfügt. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu ver- wenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 48 ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 49 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Für den Hauptbaukörper werden das Satteldach, das Pultdach und das Walmdach als zeitgemäße Dachformen angeboten. Die bestehenden Gebäude im überplanten Bereich weisen ebenfalls die- selben Dachformen auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bau- teile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Ge- bäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) be- züglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich zie- hen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungs- rechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptge- bäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Für das Satteldach wird eine Dachneigung von 22°- 45°, für das Pultdach und das Walmdach eine Dachneigung von 12 - 35° ermöglicht. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich, bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 50 Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Regelung über die Dachüberstände trägt dazu bei, landschaftsgebundenes Bauen umzusetzen. Zeitgemäße Bauformen werden hierdurch in keiner Weise ausgeschlossen. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Auf die Festsetzung eines Längen-/Breiten-Verhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugs- Größen in Frage gestellt. 8.2 Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen, hat sich die hier angewandte Regelung bewährt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. Die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließen- den Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hohen Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 51 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.3 Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.2 Wesentliche Auswirkungen 9.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner zu versorgen. 9.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Öffentliche Grünflä- che im westlichen Bereich) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.3 Kennwerte 9.3.1 Fläche des Geltungsbereiches: 2,51 ha 9.3.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 1,42 56,6 % öffentliche Verkehrsflächen 0,35 13,9 % sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,03 1,2 % öffentliche Grünflächen 0,71 28,3 % 9.3.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 26,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 52 9.4 Erschließung 9.4.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.4.2 Wasserversorgung durch Anschluss an: Zweckverbaind Baienfurt-Baindt 9.4.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.4.4 Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der EnBW 9.4.5 Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.4.6 Müllentsorgung durch: die Müllabfuhr des Landkreises 9.4.7 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 9.5 Zusätzliche Informationen 9.5.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 10.10.2017 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 10.10.2017 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 10.10.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2017 enthalten): Herausnahme der öffentlichen Grünfläche im Norden aus dem Geltungsbereich, Streichung der für diese Grünfläche getroffenen Festsetzungen (Pflanzgebote usw.) Überarbeitung der Festsetzungen zur Behandlung von Niederschlagswasser sowie zum Retenti- onsfilterbecken Herausnahme der Festsetzung zur Zulässigkeit von Reihenhausbebauung Streichung des Typs 2 mit Anpassung der Grundstücksaufteilung und Höhenfestsetzungen Ergänzung der Festsetzung zu Pflanzungen in dem Baugebiet um den Zusatz, dass das Baum- Pflanzgebot nicht für Grundstücke mit einer Fläche kleiner als 250 m² gilt Streichung der Bauvorschrift zu den Mindestdachüberständen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 53 Streichung der Bauvorschrift zur vollständigen Begrünung von Pultdächern und Walmdächern mit einer Dachneigung von 12-15° Festsetzung der Anzahl der Stellplätze auf 2 unabhängig vom Haustyp Änderung der Hinweise zu grundwasserdichten Untergeschoßen sowie zu Retentionsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Ergänzung des Hinweises zum Brandschutz Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen 9.5.2 Planänderungen Bei der Planänderung vom 26.01.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 06.03.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.01.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 06.03.2018 enthalten): Aktualisierung der Fesetzung zur Behandlung von Niederschlagswasser Streichung der Ziffer 2.22 Streichung der Ziffer 2.8 Redaktionelle Änderungen in der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 54 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächen- nutzungsplan; Darstellung als "Wohnbaufläche (W) in Planung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 59 Seiten, Fassung vom 26.01.2018 Seite 55 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten Richtung Südosten auf das Planungsgebiet; im Hintergrund die beste- hende Wohnbebauung Blick von Südosten Rich- tung Nordwesten auf das Planungsgebiet; im Hin- tergrund der bestehende Waldrand Blick von Westen auf die südlich angrenzende "Rehstraße" und die be- stehende Wohnbebauung[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 17. September 2021 Nummer 37 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten 5 Jahre ab jetzt möglich - Attraktive Förderung von der Ausgabe von Pflanzgut bis hin zu Pflegemaßnahmen - Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Be- deutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobst-beständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflan- zung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Hierzu wird eine Sammelbestellung von Streuobst- bäumen angeboten. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Bestellung und Ausgabe des Pflanzguts. Angefangen vom Pflanzschnitt über eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, dem richtigen Befestigungsmaterial bis hin zu den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten 5 Jahren) ist alles inbegriffen. Das Pflanzgut kann aus der Liste auf Seite 2 entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für die Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Die verbleiben- den Kosten teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2021. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 03.10.2021 an die Gemein- de Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/ streuobst . Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemp- lare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Franka Maurer, Tel.Nr.: 07502 9406-40, f.maurer@baindt.de Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Anlage 1 Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Information zur Bundestagswahl Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würt- temberg (LpB) bietet zur Bundestagswahl am 26. Sep- tember 2021 eine Reihe von Veranstaltungen in viel- fältigen Formen und für unterschiedliche Gruppen, Multimedia-Angebote, Publikationen, Links mit wei- teren Angeboten zur Bundestagwahl 2021 und vieles mehr an. Den aktuellen Stand kann man dem LpB-Wahlportal www.bundestagswahl-bw.de und auf der Website www.lpb-bw.de entnehmen. Hier werden viele In- formationen und Hintergründe rund um die Wahlen bereitgestellt. Schauen Sie einfach mal rein. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 14.09.2021 wurde eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Ver- sorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserver- sorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt amstag, 18. September und Sonntag, 19. September Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. September Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 19. September Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender September 17.09. Tennisclub Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Oktober 01.10. SV Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 05.10. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 11.10. Vereinssitzung Schenk-Konrad-Halle mit Terminplanung für 2022 22.10. Ehrenamtsfeier Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir bekommen neue Pferdeleinen! Zum Beginn des neuen Kindergarten- jahres gab es für die Kinder vom Kinder- garten St. Martin eine ganz besondere Überraschung: Kunterbunte Pferdelei- nen! Schon lange war dies ein großer Wunsch der Kinder, der jetzt in Erfüllung ging. Mit strahlenden Augen wurden die Leinen ausgepackt. Sofort sprühten die Ideen der Kinder, die als „Glitzerstern, Spirit, Funky und Raven“ im Garten galoppierten, ihre Hufen versorgten und an den Leinen auf der Koppel geführt wurden. Uns Fachkräften bereitet es ebenso viel Freude, die Kin- der bei solch einem tollen Spiel zu beobachten und zu begleiten! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Aktion PendlerBrezel: Gratis-Brezel für Radfahrende auch in Baindt Wer morgens mit dem Fahrrad unterwegs ist, um bei- spielsweise zur Arbeit zu fahren, darf sich in der Woche vom 20. bis 24. September 2021 über eine ganz besondere Überraschung freuen: Während der Aktionswoche Pend- lerBrezel der Initiative RadKULTUR und der AGFK-BW des Landes Baden-Württemberg erhalten alle, die an diesem Tag mit dem Rad zur Arbeit, Vorlesung, etc. fahren mor- gens bis 10 Uhr eine Gratis-Brezel. Auch die Bäckerei Hamma in Baindt ist Teil der landes- weiten Aktion und fördert so das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel. Kommen Sie mit dem Rad oder Pedelec in der Bäckerei Hamma vorbei, zeigen Sie Ihren Helm vor und freuen Sie sich über Ihre Gratis-Brezel. Dabei ist es egal, ob Sie ins Büro, zur Hochschule oder einfach nur zum Spaß radeln. *** Aktion PendlerBrezel: Gratis-Brezel für Radfahrende auch in Baindt Wer morgens mit dem Fahrrad unterwegs ist, um beispielsweise zur Arbeit zu fahren sich in der Woche vom 20. bis 24. September 2021 über eine ganz besondere Überraschung freuen: Während der Aktionswoche PendlerBrezel der Initiative RadKULTUR des Landes Baden-Württemberg erhalten alle, die an diesem Tag mit dem Rad zur Arbeit, Vorlesung, etc. fahren morgens bis 10 Uhr eine Gratis-Brezel. Auch die Bäckerei Hamma in Baindt ist Teil der landesweiten Aktion und Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel. Kommen Sie mit dem Rad oder Pedelec Bäckerei Hamma vorbei, zeigen Sie Ihren Helm vor und freuen Sie sich über Ihre Brezel. Dabei ist es egal, ob Sie ins Büro, zur Hochschule oder einfach nur zum Spaß radeln. **************************************************************************** Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg Das Land fördert mit der Initiative RadKULTUR eine moderne und Mobilität – und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Verkehr: Den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und weitere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunftsfähig – und somit eine zeitgemäße Form der Mobilitä Informationen: www.radkultur-bw.de. Über die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden Württemberg e. V. (AGFK-BW) Im Team erfolgreich: die AGFK-BW ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Fuß im Land systematisch zu fördern und eine neue Kultur nachhaltiger Mobilität – zu Fuß oder mit dem Fahrrad – zu etablieren. Weitere Informationen: www.agfk-bw.de **************************************************************************** Für eine fahrradfreundliche Mobilitäts- kultur in Baden-Württemberg Das Land fördert mit der Initiative Rad- KULTUR eine moderne und nachhaltige Mobilität - und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Ver- kehr: Den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In en- ger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und wei- tere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunfts- fähig - und somit eine zeitgemäße Form der Mobilität. Weitere Informationen: www.radkultur-bw.de. Aktion PendlerBrezel: Gratis-Brezel für Radfahrende auch in Baindt Wer morgens mit dem Fahrrad unterwegs ist, um beispielsweise zur Arbeit zu fahren sich in der Woche vom 20. bis 24. September 2021 über eine ganz besondere Überraschung freuen: Während der Aktionswoche PendlerBrezel der Initiative RadKULTUR des Landes Baden-Württemberg erhalten alle, die an diesem Tag mit dem Rad zur Arbeit, Vorlesung, etc. fahren morgens bis 10 Uhr eine Gratis-Brezel. Auch die Bäckerei Hamma in Baindt ist Teil der landesweiten Aktion und Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel. Kommen Sie mit dem Rad oder Pedelec Bäckerei Hamma vorbei, zeigen Sie Ihren Helm vor und freuen Brezel. Dabei ist es egal, ob Sie ins Büro, zur Hochschule oder einfach nur zum Spaß radeln. **************************************************************************** Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg Das Land fördert mit der Initiative RadKULTUR Mobilität – und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Verkehr: Den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und weitere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunftsfähig – und somit eine zeitgemäße Form der Mobilitä Informationen: www.radkultur-bw.de. Über die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden Württemberg e. V. (AGFK-BW) Im Team erfolgreich: die AGFK-BW ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Fuß im Land systematisch zu fördern und eine neue – zu Fuß oder mit dem Fahrrad – zu etablieren. www.agfk-bw.de **************************************************************************** Über die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreund- licher Kommunen in Baden-Würt- temberg e. V. (AGFK-BW) Im Team erfolgreich: die AGFK-BW ist ein Zusammen- schluss von mehr als 80 Kommunen, die sich das Ziel ge- setzt haben, den Fuß- und Fahrradverkehr im Land sys- tematisch zu fördern und eine neue Kultur nachhaltiger Mobilität - zu Fuß oder mit dem Fahrrad - zu etablieren. Weitere Informationen: www.agfk-bw.de Qualifizierter Mietspiegel für Baienfurt, Baindt und Berg – Erinnerung der Mieter – In Rahmen eines Kooperationsprojekts mit den Städten Ravensburg und Weingarten wird in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Mit einem Erinnerungsschreiben werden die Mieter nun nochmals gebeten sich an der Befragung zu beteiligen. Je mehr Mieter mitmachen, desto aussagekräftiger ist der Mietspiegel am Ende. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Alle Initiatoren der Mietspiegelerhebung möchten darauf hinweisen, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualifizierter Mietspiegel für Baienfurt, Baindt und Berg - Erinnerung der Mieter - In Rahmen eines Kooperationsprojekts mit den Städten Ravensburg und Weingarten wird in den Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg ein qualifizierter Mietspiegel er- stellt. Mit einem Erinnerungsschreiben werden die Mieter nun nochmals gebeten sich an der Befragung zu beteili- gen. Je mehr Mieter mitmachen, desto aussagekräftiger ist der Mietspiegel am Ende. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zu- gangsschlüssels unter https://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Alle Initiatoren der Mietspiegelerhebung möchten darauf hinweisen, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfül- len der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels - und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete - in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für ver- schiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mie- tern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebun- den und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung al- ler datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut. de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemein- den veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauf- tragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnum- mer 040 3346476-54 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin im Namen aller Gemeinden ist Frau Eisele von der Stadt Ravensburg. Sie erreichen Frau Eise- le unter der Telefonnummer 0751 82-328 oder per E-Mail unter nadine.eisele@ravensburg.de. Hospizdienst Weingarten Angebot für Trauernde Menschen Wer in einem Trauerprozess ist, fühlt sich oft erleichtert durch die Möglichkeit, sich mit Gleichbetroffenen auszutauschen. Die Trauer geht dadurch nicht weg, sie kann aber leich- ter zu tragen sein. Der Ambulante Hospizdienst bietet mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Termine: 23.9.; 14.10.;11.11.; 2.12.2021 ; jeweils von 17.00 -18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur, Mitarbeiterin im am- bulanten Hospizdienst Weingarten Warum hungert und dürstet ein Sterbender nicht? ‚Ich kann ihn /sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger in der letzten Lebensphase eines Familienmitglieds etwas zu versäumen, gut ausdrückt. In einem Vortrag wird darüber gesprochen, wie es sich mit dem Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palli- ativen Phase verhält, welche Vorteile es hat, niemanden zur Nahrungsaufnahme zu zwingen und wie Angehöri- ge dennoch einen Schwerstkranken liebevoll umsorgen können, so dass dieser auch ohne Essen und Trinken Le- bensqualität erfahren kann. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Mittwoch, 22.9.2021, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung Telefon: 0751 180 56 382 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. September – 26. September 2021 Gedanken zur Woche Mensch werden Eine Blume braucht Sonne, um Blume zu werden. Ein Mensch braucht Liebe, um Mensch zu werden. Phil Bosmans Samstag, 18. September 17.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Malte 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. September - 25. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elias und Bea Dienstag, 21. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hubert Fuchs) Mittwoch, 22. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 23. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof-Sproll- Saal Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Freitag, 24. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard - Patrozinium, Fest - (nicht öffent- lich) Samstag, 25. September 18.30 Uhr Baindt -Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Gerda und August Thurn, Frank-Dieter Schmitt, Else und Johann Neth) Caritas Kollekte Sonntag, 26. September - 26. Sonntag im Jahres- kreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier „Für den Augen- blick“ (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 11.00 Uhr Baienfurt - Feierliche MTW-Segnung mit den verschiedenen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Baienfurt 11.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Janne Cäcilie und Mira Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hier und jetzt helfen. Caritas-Herbstsammlung 2021 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der VR Bank Ravens- burg-Weingarten oder noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 300,- €, bei Spenden unter 300,- € gilt der Überweisungsträger als Spendenbeschei- nigung. Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE 4365 0501 1000 7940 0985 Kreissparkasse Ravensburg BIC: SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2021 Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte unter „Verwendungszweck“ Ihre Adresse an. Bitte vormerken! Am Donnerstag, 14.Oktober 2021 um 19.30 Uhr wird es voraussichtlich wieder ein Planungstreffen für Familien- gottesdienste im katholischen Gemeindehaus in Baienfurt geben. Einladung folgt! Sulpacher Kirbe 2021 Das Wendelinusfest findet bei jeder Witterung im Tro- ckenen dieses Jahr am 23. Oktober bei der Kapelle statt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Der Gottesdienst beginnt dieses Jahr um 10.30 Uhr. (Ro- senkranz um 10.00 Uhr). Die Wendelinusandacht ist wie gewohnt um 14 Uhr in der Kapelle. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. Jahresrechnung der Kapellenpflegschaft Sulpach Die Jahreshauptversammlung der Kapellenpflegschaft Sulpach findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November nach dem Gottesdienst um 11 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Jahresrechnung 2019 und 2020. Zudem finden dieses Jahr wieder Wahlen statt. Eingeladen sind alle Mitglieder. Gäste sind ebenso herzlich willkommen. Auf die heiß geliebten Saitenwürste mit Brot müssen wir nicht verzichten! Einlassbedingung: 3 G (bzw. die am 21.11.2021 gültige Fassung). Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht ge- bracht durch das Evangelium. 2. Tim 1,10b Sonntag, 19. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Mittwoch, 22. September 14.30 Uhr Baienfurt Konfi-8 in der Ev. Kirche!!! Sonntag, 26. September 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst I Konfi-3 in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst II Konfi-3 in der Ev. Kirche Bei beiden Gottesdiensten ist eine Voranmeldung im Pfarramt nötig!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch In dieser Woche sind Kinder in Baden-Württemberg und Bayern ins neue Schuljahr gestartet. Bei aller Vorfreude auf das, was es bringt, liegt auch die Befürchtung in der Luft, dass der Herbst die Schulen wieder in größere Turbu- lenzen bringen könnte. Denn auf den letzten Metern des Impfmarathons scheinen zu viele in unserem Land aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht mitlaufen zu wollen. Werden die Kinder deshalb noch einmal zugunsten der Erwachsenen den Kürzeren ziehen müssen - zusammen mit denen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen? In den sorgenvollen Blick in Richtung dunkler Jahreszeit bringt unser Wochenspruch eine andere Perspektive: Jesus Christus hat dem Tode die Macht genommen und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht durch das Evangelium. Nichts anderes hat das letzte Wort, nicht die Angst vor noch unbekannten Impfnebenwirkungen und auch nicht die Angst vor dem, was uns sonst noch die Zuversicht nehmen will, dass alles am Ende gut wird. Gott hat das letzte Wort - auch im neuen Schuljahr. Wer sich an ihn und seine lebendige Botschaft hält, dem geht ein Licht auf. Wir schöpfen neue Kraft für die nächs- te Etappe. Mein Vertrauen wächst, dass Gott Wort hält. Er begleitet uns, egal, was die Zukunft so mit sich bringt und ihm geht unterwegs nicht die Puste aus. In diesem Sinne: Gottes Segen! - Ihr Pfarrer Martin Schö- berl _________________________ 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unterfolgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. Nach einer kurzen Sommerpause steigen wir wieder ins Livestraem ein und hoffen, dass die technischen Schwie- rigkeiten überwunden werden können. _________________________ Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 02. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abge- geben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: getestet oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Unser erster Termin in Baindt wird mit dem Fotografen KURT DRESCHER stattfinden. Er wird uns Fototipps geben zum Thema: Schwarz-Weiß oder Farbe. Bitte bringen Sie Ihre Kamera und gute Laune mit, wir werden vom Bonhoeffer- saal durch Baindt starten, also festes Schuhwerk bedenken. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch September 2021 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz- Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Was- ser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Unsere G Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de ottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Sportverein Baindt 1959 e.V. findet am Freitag, den 01.10.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, Email: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wahl des/der Vorsitzenden Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb möchte ich nicht wieder als Vorsitzender kandidieren. Wir suchen nun eine sportbegeisterte Kandidatin oder Kandidaten mit Freude am Umgang mit Menschen. Die Herausforderung dabei ist, mit organisatorischem Ge- schick ein motiviertes Team zu führen, um in der Ge- meinde Baindt auch in Zukunft ein umfangreiches und interessantes Sportangebot für Jung und Alt anbieten zu können. Wer Interesse hat, darf sich sehr gerne bei mir melden, um weitere Informationen einzuholen. Telefon: 0751/43301, E-Mail: Vorsitzender@svbaindt.de Wolfgang Schneider, Vorsitzender Überzeugende 2. Halbzeit bringt den Sieg SV Baindt - SG Aulendorf 3:0 (0:0) Am Sonntagnachmittag empfing der SVB bei sommerlichen Temperaturen die SG aus Aulendorf an der Klosterwiese und wollte sich mit einem Sieg und 13 Punkten in das spielfreie Wo- chenende verabschieden. Der Gegner aus Aulendorf war vor dem Spiel nur schwer einzuschätzen; in den letzten Saisons zählten sie noch zu den Spitzenmannschaften, doch in dieser Spielzeit blieben sie bisher, mit lediglich ei- nem Sieg, hinter den Erwartungen zurück. Die Gastgeber waren aber trotzdem dazu angehalten, die Aulendorfer nicht zu unterschätzen. Dennoch waren die Rollen nach dem Anpfiff schnell ver- teilt. Die Aulendorfer konzentrierten sich aufs Verteidi- gen und Kontern, während die Baindter Mannschaft mit viel Ballbesitz versuchte, Lücken in der Gäste-Defensive zu finden. Chancen konnte der SVB in der ersten Halb- zeit allerdings nur wenige kreieren; zu oft wurde der Ball verschleppt und es fehlte die Zielstrebigkeit nach vorne. Dennoch hatte nach 25 Minuten Jonathan Dischl, nach schneller Balleroberung von Sebastian Saile, die erste gute Chance des Spiels - er scheiterte jedoch aus kurzer Distanz am Torwart. Im Gegenzug war es dann die SGA, die mit einem schönen Weitschuss aus halblinker Position, das erste Mal gefährlich wurde. Das Spiel plätscherte bis zur Halbzeit etwas vor sich hin - ein, zwei guten Kombi- nationen der Baindter fehlte die letzte Präzision und so ging es mit einem 0:0 in die Halbzeitpause. Trainer Filzinger, wenig begeistert von der Leistung seiner Mannschaft bis dahin, brachte zur Halbzeit Marko Szeibel Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 und Philipp Kneisl in die Partie. Beide Akteure konnten dem Spiel direkt ihren Stempel aufdrücken - Szeibel verteilte die Bälle gut im zentralen Mittelfeld und Kneisl hatte nach zehn Minuten den ersten gefährlichen Ab- schluss in der 2. Halbzeit. Die Gäste wurden nun in der eigenen Hälfte eingeschnürt und kamen kaum noch zur Entlastung. Die Chancen häuften sich nun: Dischl schei- terte erneut am Torwart, Mika Dantona setzte einen sehenswerten Seitfallzieher knapp am Pfosten vorbei und Dennis Schimanowskis wuchtiger Kopfball wurde im letzten Moment noch von der Torlinie geklärt. In der 67.Minute wurde der Baindter Druck dann aber zu groß - nach einer Seitenverlagerung auf die rechte Seite, ließ Kneisl seinen Verteidiger mit einer schnellen Bewegung aussteigen und jagte das Leder mit seinem starken lin- ken Fuß ins lange Eck. Die Führung hatte sich angebahnt und wurde fünf Minuten später von Dischl direkt aus- gebaut. Dantona legt den Ball an der Strafraumkante clever auf Dischl ab, welcher einfach mal abzog und den Ball mit Hilfe des Pfostens im Tor unterbrachte. Der Wi- derstand der Aulendorfer war nun endgültig gebrochen, während die Baindter weiterhin mit viel Spielfreude nach vorne spielten. Dies zeigte sich auch in der letzten Szene des Spiels: Szeibel chippte den Ball am Strafraum schön über die Abwehrkette der Gäste, Dantona nahm den Ball elegant an und legt den Ball in die Mitte zu Dischl, welcher zum 3:0-Endstand einschob. Dischl markierte damit im erst fünften Saisonspiel seinen neunten Tref- fer und wandelt weiterhin auf den Spuren seines Vorbilds Sandro Wagner. Nach einem behäbigen Start in die Partie, zeigte der SVB in der zweiten Halbzeit seine spielerische Klasse und fuhr so schlussendlich einen verdienten Heimsieg ein. Die Baindter Mannschaft verteidigt somit erfolgreich den ers- ten Tabellenplatz und kann nun eine Woche durschnaufen - am 26.9 bekommt es der SVB dann auswärts mit dem SV Blitzenreute zu tun. SV Baindt II - SG Aulendorf II 2:4 (1:2) Der SVB II ging eigentlich als klarer Favorit in die Par- tie gegen die SGA II, doch nach einer knappen halben Stunde lag man bereits unglücklich mit 0:2 hinten. Die Baindter hatten zwar die deutlich besser Spielanlage und kamen auch immer wieder gefährlich vors Tor, jedoch fehlte die letzte Entschlossenheit im Abschluss. Kurz vor der Halbzeit war es dann aber Sam Robinson, der auf 1:2 verkürzen konnte. Die Baindter drückten nun den auf den Ausgleich, welchen Manuel Brugger in der 53.Minute dann auch endlich erzielte. Die „Zweite“ war nun gewillt das Spiel komplett zu drehen, jedoch war es erneut die SGA, die nach einer abgefälschten Flanke, überraschend wieder in Führung ging. Der SVB II warf nun in der Folge alles nach vorne, um nochmals den Ausgleich zu erzie- len, wurde in der Nachspielzeit dann aber „Opfer“ eines Traumtores. Nach einem Eckball der Baindter landete das Spielgerät bei Ludwig, welcher den Ball von der Mittellinie aus im Tor versenkte. Der SVB II verliert somit sehr unglücklich sein zweites Spiel in dieser Saison und wird, nach dem spielfreien Wo- chenende, gegen den SV Blitzenreute auf Wiedergutma- chung aus sein. Vorschau: Am kommenden Wochenende haben beide Mannschaf- ten spielfrei. Bittere Niederlage der Frauen TSV Schlachters - SV Baindt 2:1 Das Spiel gegen den TSV Schlachters startete rasant, wobei die Damen des TSV in den ersten Minuten des Spiels dominierten und zwei gute Torchancen hatten. Als sich die Damen des SV Baindts gesammelt hatten, war das Spiel ausgeglichener. So kam der SV Baindt eben- falls mehrmals vors gegnerische Tor und erhielt nach einem Foul etwa 25m vor dem Tor einen Freistoß, der jedoch über‘s Tor ging. Aufgrund eines Handspiels des TSV im Strafraum, bekam der SV Baindt einen Elfmeter zugesprochen, den Tamara Sperle zum 0:1 verwandelte. Nach dem Tor war der SV Baindt allerdings erneut nicht sortiert, so fuhr der TSV einen Konter und konnte, aller- dings aus abseitsverdächtiger Position, schnell den Aus- gleich erzielen. Nach ein paar guten Aktionen beiderseits, u.a. durch Mariella Pedrazzoli und Viola Zanutta, konnte der SV Baindt sich seine Führung nicht zurückholen. Im Gegenteil, nach einem guten Konter konnten die Gegne- rinnen in der 76. Minute gar den 2:1 Führungstreffer für den TSV erzielen. Trotzdem steckte Baindt nicht auf und hätte in der 81. Minute auch fast den Ausgleich geschafft, doch der Schuss von Daniela Fissinger, prallte leider vom Innenpfosten nach Außen ab. So endete das Spiel als Nie- derlage für die Damen des SV Baindts, 2:1. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Sarah Lins (T), Tasja Kränkle, Julia Klein, Marina Lutz, Daniela Fissinger, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Muriel Zumbrock, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Ramona Schnell, Viola Zanutta, Lara Herde, Marlene Schäfer, Stephanie Hämmerle Vorschau Jugendfußball Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2015 und 2016 auf- gepasst! Das Bambini-Training für Jungs und Mädchen hat wie- der gestartet. Unsere Bambinis (2015 und 2016) trainieren immer am Montag von 17 - 18 Uhr auf dem Sportplatz bei der Ten- nishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst mal zum Schnuppertraining vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportbekleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3658). Dein Trainer Daniel und deine Mitspieler freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Vorschau Jugendfußball Freitag, 17.09. 18:30 Uhr - E-Jugend: TSV Grünkraut I - SV Baindt Samstag, 18.09. 12:30 Uhr - D-Junioren: SGM BB II - SGM Grünkraut/Wald- burg I (Spielort Baienfurt) 14:30 Uhr - B-Junioren: SGM Heimenkirch/Westallgäu - SGM BB II 14:45 Uhr - D-Junioren: SGM BB I - SGM Mochenwangen/ Wolpertsw (Spielort Baindt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute - PSG Friedrichshafen (Spielort Staig) 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute- SV Im- menried (Spielort Bergatreute) Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 17:00 Uhr - A-Juniorinnen: SGM Grünkraut/Eschach - SGM Bergatreute/Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM BB - SV Weingarten (Spie- lort Baindt) Sonntag, 19.09. 11:00 Uhr - B-Junioren: FC Leutkirch - SGM BB Dienstag, 21.09. 18:30 Uhr - B-Junioren: SGM BB II - SGM Bergatreute/ Wolfegg (Bezirkspokal - Spielort Baienfurt) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung 2021 Der TC Baindt lädt alle Mitglie- der und Freunde zu seiner ordentli- chen Jahreshauptversammlung am Fr., 17.09.2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Auf der neu- en Website (www.tc-baindt.de) gibt es weitere Infos zur Versammlung. Die Vorstandschaft Ankündigung: Am Sa., 25.09.2021 findet die Mixed-Meisterschaft statt. Weitere Infos am Schwarzen Brett am Vereinsheim. Taekwondo Baindt e.V. Sommerferien Programm Training für Kinder und Jugendliche am 11.08.2021 Zum Baindter Sommerferien Programm 2021 öffnete auch der TKD Baindt e.V. seinen DoJang und hieß mehr als 20 Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 13 Jahren herzlich willkommen. Großmeister Alfred Manthei (6. Dan) und Kinder- und Ju- gend Trainer Frank Bania (1.Dan) gaben den Youngstern einen begeisternden ersten Einblick in die Süd-Koreani- sche Kampfkunst Tae Kwon Do. Dabei übten die Teilnehmer mit viel Eifer schon praktische Grundtechniken wie Kicks, Blöcke und Selbstverteidigung und bestaunten auch Vorführungen wie den Bruchtest, aber auch etwas Theorie über die innere Einstellung und den Weg, das Do, kam nicht zu kurz. Allen teilnehmenden Kindern und Jugendliche hat es sehr viel Spaß gemacht und einige wollen sogar nach den Fe- rien an einem regulären Training im Verein teilnehmen. Wer auch gerne einmal in die Welt des Tae Kwon Do ein- tauchen möchte kann sich jederzeit bei info@tkd-baindt. de melden oder kommt einfach zum Training jeden Mitt- woch von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr. Weitere Informationen auch unter www.tkd-baindt.de Landjugend Baindt e.V. Schnupperabend Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast am Mittwochabend noch nichts vor? Dann bist du bei der Landjugend Baindt genau richtig! Wir sind eine lus- tige und unternehmensfreudige Truppe, mit der man so einiges erleben kann. Interessiert? Dann schau doch am Mittwoch, den 22.09.2021 um 20.00 Uhr bei unserem Schnupperabend vorbei. Du findest uns im Gebäude der alten Schule (Klosterhof 1) und ab da immer dem Lärm nach. Wir freuen uns auf dich! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversamm- lung am 24.09.2021 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalver- sammlung findet am Freitag, den 24.09.2021 um 20.00 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Der Einlass erfolgt unter der Beachtung der 3-G-Rege- lung. (Test nicht älter als 24 Stunden) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Erster Vorstand • Kassierer • Zeugwart • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 23.09.2021 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 23.09.2021 um 19:30 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Auch wir wollen nach der langen Pause wieder aktiv werden und ha- ben für den Rest des Jahres 2021 folgende Termine ge- plant: Am Mittwoch, 29.09.2021 möchten wir eine Staudentausch- börse im Bischof-Sproll-Saal abhalten. Beginn 19.00 Uhr. Im Herbst gibt es in den Gärten die eine oder andere Stau- de, die zurückgeschnitten und geteilt werden kann. Also beschriftet alle Pflanzen, die ihr gerne tauschen oder wei- tergeben möchtet und bringt sie dazu mit. Im Anschluss daran wird die Staudengärtnerin Angelika Fezer von der Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Fa. Allgäustauden in Weipoldshofen bei Leutkirch einen kleinen Vortrag halten zum Thema „Aufbau eines Stau- denbeetes, von der Planung bis zur Pflanzung“ Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein! Im Bischof-Sproll-Saal gelten die 3G-Regeln. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Dienstag, 19.10.2021, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Restlos glücklich, Referentin Frau Sontheimer, Ernährungszentrum Bad Waldsee. Mittwoch, 17.11.2021, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Käse & Wein, Milchwirtschaftlicher Verein infor- miert über Käse aus Baden-Württemberg Mittwoch, 01.12.2021, 19.00 Uhr Adventszauber an der Villa Kunterbunt in Baindt. Mittwoch, 08.12.2021, 13.00 Uhr Fahrt mit der BOB Bahn zum Weihnachtsmarkt nach Friedrichshafen Zu den Terminen wird jeweils zeitnah im Amtsblatt berich- tet und über eventuelle Änderungen informiert. Basar Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ am 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Alpinteam Baindt Alpin-Power-Workout startet am 28.09. Hallo Wintersportler, vom 28.09 bis zum 30.11. findet wie- der unser Alpin-Power-Workout statt. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top-Form egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 10 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindts ist die Teilnahme kostenlos. Für alle Anderen kostest es nur 25.- Euro. Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Zu- dem ist ein Nachweis der 3G´s (Geimpft, Getestet oder Genesen) erforderlich. Wer eine eigene Iso-/Gymnastikmatte hat, soll diese bitte selber mitbringen. Wir freuen uns auch Euch! Kunstkreis Ferienprogramm In der letzten Ferienwoche fand das Ferienprogramm vom Kunstkreis statt. Kleine Kunstwerke aus Ytomg. Alle angemeldeten Kinder waren mit Eifer dabei ihre Kunstwerke nach eige- ner Vorstellung zu erstellen. Es war wieder ein gelunge- ner Nachmittag der mit Fanta, Spezi u. Gummibären am Schluß abgeschlossen wurde. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm des Jugendrotkreuz Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Am 04.09. bot das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt ein spannendes Ferienprogramm für interessierte Kinder an. Bei bestem Wetter konnten sich insgesamt 28 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jaheren in zwei Gruppen einen Einblick in die Arbeit des Jugendrotkreuzes verschaffen. Dabei haben die Kinder auch viel Spannendes und Nütz- liches gelernt: neben dem richtigen Absetzen eines Not- rufes haben sie erfahren, wie eine bewusstlose Person in eine stabile Seitenlage gebracht werden kann. Zusätzlich haben die Gruppen geübt, wie ein Wundverband am Bes- ten angelegt werden kann. Natürlich wollten die Kinder auch einen Blick in einen Krankentransportwagen (KTW) werfen. Deshalb durften alle Teilnehmer des Ferienpro- gramms unseren KTW von Innen erkunden, Fragen stel- len und am eigenen Leib erfahren, wie es sich anfühlt, liegend in ein solches Fahrzeug „eingeladen“ zu werden. Neben allen lehrreichen Programmpunkten kam aber auch der Spaß nicht zu kurz: es blieb genug Zeit, um ge- meinsam zu basteln, malen und spielen. Zu guter Letzt durften alle Teilnehmer eine kleine Überraschungstüte sowie eine Urkunde für Nachwuchshelden mit nach Hause nehmen, die sie an den tollen Tag beim Jugendrotkreuz erinnert. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Marc Chagall „Paradiesische Gärten“ im Kunstmuseum Lindau danach gemütliche Wanderung nach Wasserburg Wir fahren mit dem Zug nach Lindau und besuchen um 10.45 Uhr die Aus- stellung, auf Wunsch mit Audioguide. Danach wandern wir durch den Lin- denhof Park nach Wasserburg. Bei schönem Wetter ist eine Einkehr im Strandcafe Lindenhof möglich. Treffpunkt 21. Sept. 2021, 8.45 Uhr Bahnhof Ravens- burg, Rückkehr ca. 17.00 Uhr Fahrpreis 5,00 €, Eintritt Kunstmuseum 9,50 € Führungen nur per Audioguide zu 3,50 € / Person, wenn man die eigenen Kopfhörer mitbringt, ansonsten 4,50 € Pandemie bedingt erforderliche Anmeldung bis 19.09.2021 bei WF Ingrid Frank Tel. 0176 84205030 maximal 25 Personen Maskenpflicht in Bahn, Museum und Gastronomie, im Mu- seum gilt 3 G (geimpft, genesen oder getestet) Getränk, kleines Vesper und Sonnenschutz werden emp- fohlen Bitte die aktuellen Corona-Regelungen beachten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder Vom Juli bis einschließlich Dezember 2021 konnten 15 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt werden: Für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Prä- sent) 5 Mitglieder, für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treueabzeichen) 10 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landesver- bandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Was sonst noch interessiert Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Das neue planet-beruf.de ist da Seit dem 1. September 2021 geht das neue Medienangebot planet-beruf.de der Bundesagentur für Arbeit (BA) an den Start. In frischem Design und mit vielen neuen Angeboten informiert die beliebte Medienkombination noch umfas- sender rund um die Themen Berufswahl und Ausbildung. planet-beruf.de: Das Portal bietet viele neue Angebote. Auf dem Weg zur passenden Ausbildung ist planet-beruf. de immer mit dabei. Mit Infobeiträgen, Videos, Podcasts, Fotostorys, Checklisten und vielem mehr: Das neu über- arbeitete Portal wird optimal am Smartphone dargestellt. Je nach Anliegen können Jugendliche direkt auf die pas- senden Inhalte zugreifen. Für Lehrkräfte und Berufsori- entierungs-Coaches sowie für Eltern und Erziehungsbe- rechtigte gibt es eigene Portalbereiche. planet-beruf.de: Die neuen Hefte sind online verfügbar. Die aufeinander aufbauenden Online-Hefte „Berufs- wahl-Mein Weg 1-3“ führen Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 7 und 8 durch den gesamten Berufswahlpro- zess. Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches unter- stützt das Online-Heft: „Schule > > Beruf“. Eltern und Erziehungsberechtige finden hilfreiche Infor- mationen und Tipps im Online-Magazin „Erfolgreiche Berufswahl. So unterstützen Sie Ihr Kind“. Alle Produkte stehen als PDF-Formate zum Download bereit. planet-beruf.de: Die Hefte gibt es auch in Printform. Ab Jahresanfang 2022 wird die BA alle Hefte auch wie- der in Printform für den Berufsorientierungsunterricht in den Schulen anbieten. Die Medienkombination „planet-beruf.de - Meine Zu- kunft. Meine Ausbildung“ wird im Auftrag der BA von der Redaktion planet-beruf.de des Medienunternehmens BW Bildung und Wissen erstellt. Leitmedium ist das Portal www.planet-beruf.de mit ca. 3,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich. Es informiert rund um die Themen Berufswahl und Aus- bildung und bietet vertiefte Einblicke in Berufe von A bis Z. Zur Medienkombination gehören zudem Printprodukte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Förderschulen), Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, Jugendliche, die sich zwischen Schulabschluss und Beginn des Studiums und/oder ihrer Ausbildung befinden, Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Berufsorientierungs-Coaches sowie Berufsbe- raterinnen und Berufsberater. Das neue Portal finden Sie unter folgendem link: https://planet-beruf.de/schuelerinnen Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG unterstützt Aktionswoche #HierWirdGeimpft Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt die deutschlandweite Ak- tionswoche vom 13. bis 19. September, bei der gebündelt zum Impfen aufgerufen und auf die Vielzahl der Impfan- gebote aufmerksam gemacht wird. Mittlerweile sind über 60 Prozent der Deutschen vollstän- dig gegen COVID-19 geimpft. Im Kampf gegen das Coronavirus und seine Varianten ist es jedoch wichtig, dass sich noch deutlich mehr Men- schen impfen lassen. Die Corona-Impfung bietet Schutz vor einer Infektion mit dem Virus und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen. Angesichts derzeit stei- gender Infektionszahlen sowie des anstehenden Herbstes ist es jetzt besonders wichtig, die Impfbereitschaft in eine möglichst hohe Impfquote umzusetzen. Dies kann insbe- sondere mit spontanen und unkomplizierten Impfange- boten vor Ort gelingen, zum Beispiel vor Supermärkten, an Ärztezentren, auf Markt- und Sportplätzen. Auf der Internetseite www.hierwirdgeimpft.de finden sich weitere Informationen und eine Deutschlandkarte mit Verlinkungen zu den Impfmöglichkeiten vor Ort. Deutsches Rotes Kreuz Passende Kombination: sozial, ökologisch, integrativ Repair-Cafés verfolgen ökologische und soziale Ziele: Sie helfen, Müll zu vermeiden und sie bringen Menschen zusammen - zumal in Zeiten ohne Pandemie: Personen, die sich gerne engagieren, und solche, die die Repara- tur eines defekten älteren Gerätes schätzen. Aus die- sem Grund passt es auch, dass Lothar Thiel und Esat Ezgil beim Repair-Café im Kapuziner Kreativzentrum in Ravensburg mitwirken. Die beiden haben sich über das Patenschaftsprojekt der Beratungsstelle für Geflüch- tete vom DRK-Kreisverband Ravensburg als Tandem gefunden. Lernen bei Aktivitäten Der Raum im Ravensburger Kapuziner Kreativzentrum ist hell, einladend und bietet Platz en masse, was in Zeiten von Corona besonders vorteilhaft ist. Das Team Marlies Neukum, Lothar Thiel und Esat Ezgil hat alles organisiert und vorbereitet. Die „Kunden“ können kommen. Damit sich möglichst wenig Leute begegnen, braucht es eine Anmeldung. Je eine Stunde ist für Geräteannahme und eine für die Abholung reserviert. Esat Ezgil hat die Auf- gabe, die Reparaturen in Empfang zu nehmen, Daten zu dokumentieren, die Geräte an die einzelnen Tische zur Reparatur zu bringen oder abzuholen. Einige Helfer widmen sich an ihrem jeweils eigenem Tisch eifrig ei- nem Fön oder DVD-Player, aber auch einer Platine aus einem Herd. Integration durch Sprache Lothar Thiel hat im Rahmen des Patenschaftsprojekts des DRK-Kreisverbandes Ravensburg die Patenschaft für Esat Ezgil übernommen. Für ein Jahr ist diese zunächst angelegt, mit der Option, um ein weiteres Jahr zu verlän- gern. Die beiden wirken eingespielt wie ein Team, schei- nen einen guten Draht zueinander zu haben. Für Selina Ritter-Jehle, Ehrenamtskoordinatorin bei der Beratungs- stelle für geflüchtete Menschen, passen die beiden gut als Tandem zusammen. „Ihr trefft euch auch mal privat“, lässt sie sich von ihnen bestätigen. Beidseitige Verlässlichkeit „Von Anfang an konnte man sich auf Esat verlassen. Er erledigt, was man ihm sagt. Ich helfe ihm natürlich da- bei“, schildert Thiel. Esat Ezgil sagt: „Ich spreche mit vie- len Leuten. Ich lerne Deutsch. Wenn ich ein Problem mit dem Ausweis oder dem Schwimmkurs für meine Kinder habe, dann kann ich Lothar fragen.“ Vor drei Jahren ist er mit seiner Frau und den beiden Töchtern - heute 9 und 11 Jahre - aus der Türkei nach Deutschland gekommen. Hintergrund des Patenschaftsprojekts ist es, die Integ- ration von geflüchteten Menschen zu fördern. „Basis für eine gelingende Integration, ist die Sprache, die man im Austausch mit anderen Menschen am schnellsten erlernt,“ erläutert Selina Ritter-Jehle. Die Paten können den Kon- takt individuell gestalten. Es steht ihnen ein gewisses Fi- nanzbudget zur Verfügung, mit dem sie unter anderem gemeinsame Aktionen finanzieren können wie etwa ein gemeinsames Essen oder Ausflüge. Konzepte greifen ineinander Auch die Konzepte Patenschaft und Repair-Café passen perfekt zusammen. Repair-Café-Organisatorin Marlies Neukum meint: „Esat kann viel hier lernen. Und er er- fährt hier, akzeptiert zu werden.“ Wegen Corona findet das Repair-Café bis einschließlich September reduziert an zwei Montagen im Monat statt. Marlies Neukum ist optimistisch, dass ab Oktober wieder ein ausgeweiteter Betrieb an jedem dritten Samstag im Monat stattfinden kann. Durch die Pandemie sind auch etliche der rund 25 handwerklich und ehrenamtlich Tätigen abgesprungen. Neukum hofft daher auch auf Verstärkung - gerne auch durch jüngere Männer und Frauen. Besonders gesucht sind kompetente Personen in den Bereichen Radio- und Fernsehmechanik und Elektronik. Das Umweltministerium fördert das Repair-Café finan- ziell, was den guten, ökologischen und sozialen Zweck untermauert. Informationen: Patenschaftsprojekt DRK-Kreisverband Ravensburg Eine Patenschaft eignet sich für Menschen, die sich sozial engagieren möchten, sich für andere Kulturen interessie- ren und den Integrationsprozess von Geflüchteten un- terstützen möchten. Voraussetzung ist die Volljährigkeit. Das Patenschaftsprojekt ist Teil des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kontakt: Selina Ritter-Jehle, Ehrenamtskoordinatorin, DRK-Kreisverband Ravensburg: Tel.: 0751 35904763; seli- na.ritter-jehle@rotkreuz-ravensburg.de Repair-Café Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Im Repair-Café können defekte in der Regel ältere Gerä- te repariert werden. Der Service ist keine Konkurrenz für die Fachbetriebe. Die Initiative sucht laufend Helferinnen und Helfer, die Spaß haben, sich bei den Reparaturen zu engagieren. Kontakt: Marlies Neukum, Lothar Thiel: repaircafe-rv@web.de, www.repaircafe-rv.de; www.kapuziner.info Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 19. September 2021 Gästeführer: Detlef Stoll Tod im Moor? Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Nicht für Kinder unter 12 Jahren. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansässige Gast- stätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Dauer ca. 2,5 Stunden. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Bergatreute Rundwanderung im Quellgebiet der Wolfegger Ach am 26. September 2021 Zu einer herbstlichen Wanderung ins Quellgebiet der Wolfegger Ach ladet der Schwäbischen Albverein - Orts- gruppe Bergatreute am 26. September 2021 ein. Der Oberlauf Immenrieder Ach der Wolfegger Ach ent- fließt dem Langwuhrweiher südlich des Dorfes Eintürnen. Von dort läuft sie in etwa südöstlicher Richtung durch Immenried und dann südlich bis zum Obersee vor dem Gemeindesitz Kißlegg. Dort wechselt der Name auf kur- zem Abschnitt durch den Ort zu Kißlegger Ach. Danach wird sie auf ihrem deutlichen längsten Abschnitt Wolfeg- ger Ach genannt bis zur Mündung nach insgesammt 50 km in die Schussen. Wir werden das geologisch sehr interessante kleinere Quellgebiet des Moosbaches mit dem Gründlenried - Rotseemoos durchwandern. Treffpunkt um gemeinsam zum Startpunkt der Wan- derung bei Kißlegg zu fahren um 13:00 Uhr am Rathaus Bergatreute- Bushaltestelle. Treffpunkt für die Teilnehmenden der Ortsgruppe Bad Waldsee um 12.45 Uhr am Parkplatz Bleiche. Gemeinsa- me Fahrt nach Bergatreute. Startpunkt der Wanderung vom Parkplatz bei Kießlegg ca. 13:30 Uhr. Wanderzeit mit ausreichenden Trinkpausen ca. 2,5 Stun- den auf einem Rundweg von 9,2 km mit Höhenunterschie- den von ca. 60 Hm. Eine Einkehr ist vorgesehen. Bringt mit: Gutes Schuhwerk, ein wenig Kondition, eine Flasche Wasser und Gute Laune, es wird bestimmt eine entspannte, interessante Wanderung mit vielen guten Gesprächen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Home Page der OG Bergatreute: http://www.albverein-bergatreute.de/ Gäste von Nah und Fern sind herzlich willkommen. Für das Einhalten und Befolgen der geltenden gesetz- lichen Vorschriften ist jeder Teilnehmer verantwortlich. Bitte die nötigen Nachweise und ein „Maultäschle“ mit- bringen. Auf Euer Kommen und Eure Anmeldung freuen sich und helfen gerne weiter: Gudrun und Lutzi Popa Mobil. Tel. 0049 173 843 4403 Öffnungszeiten Ab Montag, 20. September gelten wieder die regulären Öffnungszeiten. Eintrittskarten können vor Ort am Kas- senautomat oder am Tag des Besuchs als E-Ticket online über den Online-Shop gelöst werden. Von allen Badegäs- ten wird die Anwesenheit über die Corona-Warn-App oder ein Formular im Hallenbad erfasst. Es gilt die 3G-Regel. Alle Badegäste werden gebeten beim „Check-in“ einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen zu kön- nen. Es gilt das bestehende Hygienekonzept. Vom Ein- gang bis zu den Umkleiden gilt die Maskenpflicht, da nicht überall die 1,5 m eingehalten werden können. Das Hallenbad öffnet, hat aber aktuell keine Startblöcke, Sprungtürme oder eine Rutsche. Diese werden erst in den Herbstferien installiert und stehen dann wieder vollum- fänglich zur Verfügung. Ziel der Genossenschaft ist, allen Gästen das Hallenbad zugänglich zu machen. Wir sind jedoch abhängig von Entscheidungen und Entwicklungen, die auch wir nicht beeinflussen können. Bitte unterstützen Sie unser Ziel, indem Sie sich an unsere Regeln halten. Wir freuen uns, dass der Betrieb für die Öffentlichkeit startet und heißen Sie im Hallenbad Baienfurt herzlich willkommen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 71,40 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 102,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 51,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 40,80 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 81,60 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 91,80 € Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Wir suchen SIE! Reinigungskraft Thekenkraft/Servicekraft Koch/Köchin (w/m/d) Fachausbildung nicht zwingend erforderlich. Der BIO-Adler Hotel/Restaurant, 88267 Vogt Andreas Humburg 0151 - 176 53 933 Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 8 BAUEN & WOHNEN Unsere Kita braucht Verstärkung! Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für unsere Krippengruppe im Ev. Kindergarten Arche Noah in Vollzeit bei befristeter Anstellung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Kontakt: Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Bewirb Dich jetzt ... ... auf VOLLZEIT oder TEILZEIT und SONNTAGS immer FREI! • per e-Mail job@baeckerei-frick.de • per Telefon 0751 560926-19 • per whatsapp 0176 62451039 • direkt zum Bewerbungscenter: Bäckerei Frick GmbH & Co. KG Schützenstraße 7– 9 • 88250 Weingarten www.baeckerei-frick.de/jobs • job@baeckerei-frick.de Brötchengeber | Bäckereiverkäufer (m|w|d) für TETTNANG, WEINGARTEN, RAVENSBURG & BAD WALDSEE Jetzt gleichbewerben! www.tox-pressotechnik.com Wir bieten für 2022 folgende Ausbildungen an: Industriekaufleute (m/w/d) Industriemechaniker (m/w/d) Zerspanungsmechaniker (m/w/d) Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung) (m/w/d) Bachelor of Engineering (DHBW) (m/w/d) Maschinenbau oder Elektrotechnik Bewerbungsschluss ist der 30. September 2021. Mit Antrieb in die Zukunft! tox.pressotechnik_official bewerbung@tox-de.com An Wechsel interessiert? Stellenangebote finden Sie online. STARTE IN DEINE ZUKUNFT MIT UNS! Bei uns hast Du einen krisensicheren Job, eine anspruchsvolle Tätigkeit, flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Karrierechancen. 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Heidi Dachs Steuerberaterin Fachberaterin für Unternehmensnachfolge Rudolf-Diesel-Straße 5 · 88339 Bad Waldsee Telefon 07524 400 923 · info@steuerberatung-dachs.de www.steuerberatung-dachs.de Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 HIER PASST ALLES! Wann? 16:00 — 20:00 Uhr Warum? • Ausführliche Betriebsbesichtigung für einen Einblick in das Unternehmen • Direkter Kontakt zu Ausbildern, Azubis und der Personalabteilung • Persönliche Ausbildungsberatung und Elterninformation • Spannendes Rahmenprogramm • Für weitere Informationen: einfach den QR-Code scannen Wo? EBZ Gruppe | Bleicherstr. 7 | 88212 Ravensburg Du bist auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder interessierst dich für ein duales Studium? Dann komm vorbei und erlebe verschiedene Berufe live vor Ort. TAG DER AUSBILDUNG AM 23.09.2021 DRAENERT GMBH | Steigwiesen 3 | 88090 Immenstaad/Bodensee | Fon 07545-208-39 | www.draenert.de Lagerräumung – eine Woche lang Abverkauf im großen Festzelt. Deutliche Preisreduzierung von bis zu 70% auf Esstische, Couchtische, Stühle, Einzelmöbel, Teppiche und Outdoor- Möbel. Sonderpreise auch auf Messeware der DRAENERT-Kollektion sowie Möbel der Marken COR, interlübke, miinu und Fast im Showoom, der DRAENERT Orangerie. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! (Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten keine Beratung und kein Verkauf.) EINLADUNG ZUM SONDERVERKAUF MÖBEL SONDERVERKAUF VON FREITAG, 17. BIS SAMSTAG, 25. SEPTEMBER 2021, 10 - 18 UHR Landtagswahl 2021 Wen soll ich wählen ? „Die mit den weniger Steuern“ (aber leider nicht für alle), die mit dem Klimaschutz (und sonst nix) oder die mit „Hauptsache Regieren, wurschd wie und mit wem“? Oder die mit „gegen Asyl, gegen EU“? Womöglich die Sozialisten oder die ganz Dunkelroten? Hm. Wählen Sie doch mal anders. Die Sachorientierten. Die mit dem gesunden Menschenverstand. Wir haben die Vorschläge für eine wirklich zukunftsfähige Rente. Wir sind für ortsnahe Krankenhäuser, regionale Lebensmittel und lokales Wirtschaften. Für bezahlbare (!) grüne Energie. Und (echt) mehr Geld in die Schulbildung. Ihr Wahlkreiskandidat Dipl.-Ing.agr. Günter H. Ruchti Mehr unter www.guenter-ruchti.de V. i.S .d .P . G ün te r H . R uc ht i WAHLANZEIGEN/PARTEIEN VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 16. September 2022 Nummer 37 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Beschaffung eines Notstromaggregats für die Feuerwehr Baindt Insbesondere flächendeckende und langandauernde Strom- ausfälle stellen zwischenzeitlich ein wichtiges Einsatzszena- rio für unsere Feuerwehr dar. Diesbezüglich wurden bereits vor einiger Zeit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Landkreis Ravensburg sowie die Feuerwehrkom- mandanten entsprechend sensibilisiert. Zudem wurde auf Landkreisebene eine spezielle Fachberatersparte „Strom- versorgung“ eingerichtet. Die Gemeinde Baindt hat hier entsprechend reagiert und für die Kommune ein 60 kVA-Aggregat beschafft. Mit ei- nem Notstromaggregat kann im Fall einer Katastrophen- lage, bei der die allgemeine Stromversorgung längerfristig ausfällt, mobil Strom erzeugt werden. Ein solches Gerät hat einen Motor und einen Generator. Stationiert ist dieses bei der Freiwilligen Feuerwehr Baindt und dient unter anderem der Einspeisung in das Feuerwehrhaus bei entsprechenden kritischen Schadenslagen. Ein Notstromaggregat ist kein voll- ständiger Ersatz für eine funktio- nierende Netzversorgung, jedoch kann damit eine Mindestnotstrom- versorgung gewährleistet werden, damit zum Beispiel der Austausch zwischen der Katastrophenschutz- behörde und den Rettungsorgani- sationen möglich bleibt. An dieser Stelle ist zu bemerken, dass Baindt die Wasserversorgung betreffend, in der außerordentlich glücklichen Lage ist, dass aufgrund des Gefälles der Quelle zur Abnahmestelle kein Strom benötigt wird.. Ihre Gemeindeverwaltung Bürgermeisterin Simone Rürup mit Feuerwehrkommandant Roland Bucher Neues Notstromaggregat Technische Daten des Notstromaggregates: - Eisemann 60015 | 60 kvA - 160 l Dieseltankvolumen - 7,6 l/h bei 50 Prozent - 10,0 l/h bei 75 Prozent - externes Betankungsset - Umfeldbeleuchtung - IT/TN-Umschaltung für das Feuerwehrhaus Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Sporthalle wurde am 12. September 2022 erneut verwüstet Am vergangenen Montag, wurde von umsichtigen Sportlern unserer Tischtennisab- teilung und von den Seniorensportlerinnen und Sportlern beim Training in der Sport- halle festgestellt, dass die Notausgangstür offen stand und so präpariert war, dass sie nicht ganz ins Schloss fallen konnte und somit von außen zu öffnen war. In der Halle waren Sportgeräte wild verteilt, ein Stab und ein Kegel lagen kaputt am Boden. Anzeige gegen Unbekannt wurde bei der Polizei erstattet. So wie es den Anschein hatte, wurde diese Aktion eher von jüngeren Personen durchgeführt. Sollte Ihnen etwas aufgefallen sein, dass uns einen Hinweis auf die Täterinnen oder Täter gibt, sind wir dankbar für Ihre Rückmeldung an Frau Franka Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-40). Es ist traurig, dass wenige Personen unser aller Eigentum mutwillig zerstören und einen absolut unnötigen Schaden verursachen. Ihre Gemeindeverwaltung Sommerferienbetreuung 2022 Auch dieses Jahr fand in der 1., 5. und 6. Sommerferienwoche die Ferienbetreuung in der Klosterwiesenschule statt. Ein buntes und viel- fältiges Programm wurde den Kindern geboten: es reich- te von einer Reise durch verschiedene Länder, über Sport und Spiel, Bastelan- gebote bis hin zu ver- schiedenen Ausflü- gen in die Natur und zum Abschluss gab es eine Disko. Ein schöner und aufregender Sommer geht zu Ende und wir sagen Danke an die netten Betreuerinnen und wünschen den Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr. Stefanie Nandi und Alexandra Neubrand Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeindehaushalt - Doppelhaushalt 2023/2024 – Aufruf zur aktiven Bürger- beteiligung – Bürgerhaushalt Baindt Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir Ihr In- teresse an der Gestaltung Baindts und Ihr persönliches Engagement wecken und stärken. Wir bieten Ihnen erneut die Möglichkeit, zu Haushalts- themen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen werden. Die im Gemeinderat bereits am 13.09.2022 ersten eingebrach- ten Investitionen 2023/2024 stehen im Internet unter der Rubrik Haushaltsplan 2023/2024 unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ verwaltung/finanzen-der-gemeinde zur Einsicht bereit. Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Sie werden aufgerufen Vorschläge bzw. Einsparungen dem Gemeinderat zu unterbreiten, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- tel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist wichtig, Einladung zum Ehrenamtsfest Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, 16. September 2022 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle lade ich Sie herzlich ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend werden neben den erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sportlern auf regionaler Ebene, Landes- oder Bundesebene, auch langjährige Blutspenderinnen und Blut- spender sowie Personen geehrt, die sich in besonderem Maße in unserer Gemeinde in einem Verein oder in einer sonstigen Institution ehrenamtlich engagieren und ihre freie Zeit für das Gemeinwohl einsetzen. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allen Dingen Gelegenheit bieten, bei Geträn- ken und Häppchen ins Gespräch zu kommen und es einfach nett miteinander zu haben. Es ist mir ein Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in besonderer Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, Danke zu sagen. Auch oder gerade unter den zum Teil schwierigen Bedingungen in der Pandemie haben sie bewiesen, dass das größte Vermögen einer Kommune ihre Bürgerinnen und Bürger sind. Über Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend freue ich mich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 dass wir das Geld der Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und im Sinne intergenerativer Gerech- tigkeit nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Ukrai- ne Krieges bedeuten aufgrund der Inflation und Liefer- engpässen einen deutlichen Anstieg der Ausgaben und gleichzeitig wegen geringerem Wachstum ein Rückgang der Steuereinnahmen auch in Baindt. Die Inflation infolge des Ukrainekriegs trifft viele Privatleu- te und viele Wirtschaftsbetriebe, aber ebenso Kommunen. Hinzu kommen Unwägbarkeiten und allgemein steigende Kosten für die öffentliche Hand. Dem Gemeinderat stehen daher im Herbst intensive Beratungen ins Haus. Die Ent- wicklung der Haushaltsjahre 2023 - 2024 ist deshalb durch steigende Aufwendungen (Inflation verbunden mit hohen Energie- Materialpreissteigerungen, Ukrainekonflikt, Rezes- sion) gekennzeichnet, denen Einnahmen gegenüberstehen, die zwar stagnieren, jedoch den coronabedingten Einbruch von 2021 weiterhin nicht kompensieren können. In der Fol- ge wird der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum weiterhin in keinem Jahr seine Aufwendungen durch die erwirtschafteten Erträge decken können, sondern muss evtl. sogar teils erhebliche Mittelbedarfe verzeichnen. Die Ergebnisse werden allen zugänglich veröffentlicht und dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage bei den Haushaltsberatungen 2023/2024. Ihre Vorschläge bzw. Anregungen reichen Sie bitte bis spätestens 07.10.2022 bei Kämmerer Herrn Abele, E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de bzw. (Tel. 07502-9406-20) ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und eine sachliche Diskussion. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung Liebe Bürgerinnen und Bürger, für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstü- cke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Unterstüt- zung bei der Erklärungsabgabe bieten die Infoschreiben, die an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt wurden. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de/ grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestellungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktuellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteuer B) endet am 31. Oktober 2022. Die Infoschreiben für land- und forstwirtschaftliche Be- triebe (Grundsteuer A) werden später versendet. In diesen Fällen kann man mit der Abgabe der Feststellungserklä- rung bis zum Erhalt des Schreibens warten. Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht über „Mein ELSTER“. Das Pro- gramm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist „Mein ELSTER“ direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen. Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfest- stellungszeitpunkt 01. Januar 2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stich- tag 01. Januar 2022 Eigentümer des Grundbesitzes war. Ihr Steueramt Baindt Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmarkt durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Wir freuen uns darauf, wieder einen schönen Tag auf dem Nikolausmarkt miteinander zu verbringen. Anmeldungen zur Teilnahme können abgegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das auf Seite 5 abgebildete Anmeldeformular. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 26. November 2022 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2022 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Telefon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 17. September und Sonntag, 18. September Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (weiter auf Seite 6) Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2022 Anmeldung bis 31.10.2022 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ ✄ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. September Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 18. September Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Vorübergehende Schließung des Wert- stoffhofs aufgrund von Bauarbeiten Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, der Wertstoffhof Baindt bleibt aufgrund von Baumaßnah- men im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz vom 30.09.2022 bis voraussichtlich 21.10.2022 geschlossen. Die Schließung ist notwendig, um den reibungslosen Ab- lauf von Feuerwehreinsätzen im Notfall zu gewährleisten, da die normale Zufahrt zum Wertstoffhof aufgrund der Erdarbeiten nicht befahrbar ist und die Baustelle zur Si- cherheit abgesperrt werden muss. Während der Schließung können Sie gerne die umlie- genden Wertstoffhöfe zur Entsorgung Ihrer Wertstoffe nutzen. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Hinweis: Die Grüngutannahme „Hofstelle Wöhr“ ist von der Schlie- ßung nicht betroffen und kann zu den bekannten Öff- nungszeiten angefahren werden. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. September 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH Oktober 02.10. Landjugend Dorfkindparty SKH 10.10. Vereinssitzung SKH 11.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 16.10. Heilig-Leiber-Fest kath. Kirche 21.10. SV Baindt JHV (verschoben Vereinsheim vom 30.09.) 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Ein neues Kindergartenjahr hat begon- nen! Die Ferienzeit ist vorbei und wir starteten am 29.August gut erholt in das Kindergar- tenjahr 2022/2023. Die „Kleinen“ freuen sich jetzt die „Mittleren“ zu sein. Die Vorschüler sind stolz auf ihre neuen Aufgaben. Gemeinsam wurden schon tolle Ideen zu Gruppenzim- mergestaltung gesammelt und umgesetzt. In jeder Gruppe wählten die Kinder ein neues Geburtstagsthe- ma aus. Das ganze Team freut sich auf die kommende Zeit mit vielen „alten“ und „neuen“ Kindern und ihren Familien. Schulnachrichten SBBZ Sehen SPORT und SPENDE - sich und anderen etwas Gutes tun! Jeden Mittwoch in Baindt: Sport im Freien - bei Wind und Wetter für einen guten Zweck! Ausgleichsgymnastik für Einsteiger und sportlich Aktive mit Barbara Lyszus. Neuer Kurs ab 21.09.! Der Erlös kommt dem Förderverein des SBBZ zu Gute! Nähere Infos unter Tel.: 07502/912366, Petra Hoyer Spendenübergabe am SBBZ Sehen Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Herzlich willkommen zum neuen Schul- jahr 2022 - 2023! Das Kollegium und die Mitarbeiter*innen haben unsere Klassen nach intensiver Vorbereitung in Empfang genommen und willkommen geheißen. Unsere Schule Auch in diesem Jahr hat unsere Schule acht Klassen, die jeweils von +/- 22 Kindern besucht werden. Lediglich die beiden dritten Klassen sind unter zwanzig Schüler*innen. Insgesamt starten wir mit 174 Schüler*innen in das neue Schuljahr. Unser Schulteam Verabschieden mussten wir uns von unserer Referendarin Frau Bianca Schultes, die ganz hervorragende Prüfungen ablegen konnte und nun ihren Dienst am SBBZ Sehen in Baindt antritt. Für ein Schuljahr müssen wir Frau Maud Siegert an die Grundschule Weststadt ausleihen. Wir sind gespannt, was sie in einem Jahr Neues mitbringt... Herzlichen Dank an die Beiden! Unsere diesjährigen Klassenlehrerinnen: 1a Frau Stuberg 1b Frau Weidlich 2a Frau Staudacher-Rall 2b Frau Schreiber 3a Frau Pechar 3b Frau Murr 4a Frau Brugger 4b Frau Rieger Unsere diesjährigen Fachlehrerinnen: Frau Cichon Frau Gall (Referendarin) Frau Heberling Frau Holweger Frau Steidle Frau Lehmann (Gemeinderefentin) Pädagogische Assistentin: Frau Petrino Schulsozialarbeiterin: Frau Nandi Hausmeister: Herr Tasyürek Von 7.45 Uhr bis 12.15 Uhr steht Ihnen unsere Schulsekre- tärin Frau Mohring mit Rat und Tat zur Seite. Das Betreuungsteam unter der Leitung von Frau Neu- brand kümmert sich liebevoll und engagiert um Ihr Kind. Auch das Aula-Team unter der Leitung von Frau Misch- kowski freut sich ebenfalls sehr. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Baustelle - Schulweg Vergangene Woche wurden die Baustellenzäune am Blauen Haus errichtet mit der Folge, dass der Zugang von der Maybachstraße für Fußgänger gesperrt wurde. Ich wünsche allen am Schulleben Beteiligten viel Freude! Amelie Heberling, Rektorin Zur Information Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Ausbildung meets Club Kantine Jetzt noch Ausbildungsplätze für 2022 sichern Noch immer sind rund 1.000 Ausbildungsstellen im Land- kreis Ravensburg unbesetzt. Am Dienstag, 20. September, wird deshalb ab 17:00 Uhr eine besondere Lehrstellenver- mittlung angeboten. Unter dem Motto „unsere Jugend- lichen da abholen, wo sie sind“ verwandelt sich der Club Kantine, am alten Gaswerk in Ravensburg zum Veran- staltungsort für die Last-Minute- Ausbildungsbörse. Der Ort, an dem sich Jugendliche gerne treffen, wird somit zum Ort für die erste wichtige berufliche Entscheidung. Die Jugendlichen können sich über die alle freien Lehrstellen informieren und auch direkt bei den anwesenden Firmen- vertreten aus verschiedenen Branchenbereichen bewerben. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich von den Ausbildungs- beratern der Kammern, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und des Landkreises beraten zu lassen. „Es ist noch nicht zu spät. In fast allen Berufen ist der Ein- stieg auch jetzt noch möglich. Kommt vorbei und macht euch schlau!“, so Simon Weber, Teamleiter der Berufs- beratung im Landkreis Ravensburg. Die Veranstaltung dauert bis 21 Uhr. Im zweiten Teil des Abends gibt’s dann wieder dass, was in der Kantine üblicherweise stattfin- det: DJ Sounds & Live Act. Vorbeikommen lohnt allemal. Die Last-Minute-Ausbildungsbörse ist eine gemeinsame Veranstaltung der IHK Bodensee-Oberschwaben, des Landkreis Ravensburg, der Handwerkskammer Ulm so- wie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möch- ten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täg- lichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemein- deverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@ gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 42: Alles nur Fassade? Wussten Sie, dass sich mit einer guten Fassa- dendämmung über 20 Prozent der Heizkosten einsparen lassen? Warme Luft steigt nach oben. Das sollte aber spätestens bei der obersten Geschossdecke oder beim Dach ein Ende finden. Auch wenn die Kellerdecke gut isoliert ist, können Sie fünf bis zehn Prozent Ihrer Heizkosten einsparen. Al- les, was Sie über die Wärmedämmung wissen müssen, finden Sie in dieser Übersicht: (https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/ daemmung/einfuehrung-waermedaemmung). Hier gibt es Informationen über Maßnahmen, Material, Kosten, häufige Fragen und mehr zum Thema Hausdä- mmung. Alle Informationen sind natürlich unabhängig und nicht-kommerziell ausgerichtet. Onlinebeteiligung Klimamobilitätsplan Sie wollen die Zukunft der Mobilität in unserer Region aktiv mitgestalten? Dann machen Sie mit bei der On- linebefragung zum Klimamobilitätsplan! Gefragt sind alle Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten. Es geht um Verbesserun- gen beim ÖPNV und fürs Radfahren - und um völlig neue Mobilitätslösungen. Jetzt gleich vormerken, denn Ihre Meinung ist wichtig! Befragungszeitraum: 16. September bis 3. Oktober Die Umfrage ist ab 16.09.2022 unter: greencity-experience.limequery.com /469481 abrufbar Mehr zum Klimamobilitätsplan erfahren Sie unter: https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Bildnachweis: Green City Experience GmbH Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Pop-Up Aktion Klimamobilitätsplan Kommen Sie zu unserem Pop-up-Stand! An acht Stati- onen erfahren Sie Spannendes zu den Zukunftsplänen für die Mobilität in unserer Region. Genauer: Für Baindt, Baienfurt, Berg, Ravensburg und Weingarten. Denn am 16.9. beginnt die große Onlinebefragung zum Klimamo- bilitätsplan. An unseren Lastenrad-Ständen können Sie, Ihre Freunde, Familien oder Kollegeninnen und Kollegen Ihre Meinung abgeben (Stichworte Bälle, Incentives, Quiz- fragen) - und dann sind Sie bestens für die Onlinebefra- gung aufgestellt! Pop-Up-Aktion in Baindt Wo? Dorfplatz Baindt Wann? Samstag, den 17.09.2022 10:00 bis 12:00 Uhr Zu beachten? nur bei gutem Wetter! Die Termine und Standorte der Aktionen in den weiteren GMS-Kommunen, ebenfalls nur bei gutem Wetter, sind wie folgt: Berg, Brunnenplatz - Freitag, 16.09.2022 von 13:00 - 15:00 Uhr Baienfurt, Marktplatz - Freitag, 16.09.2022 von 16:00 - 18:00 Uhr Ravensburg, Marienplatz - Samstag, 17.09.2022 von 13:00 -15:00 Uhr Weingarten, Löwenplatz - Samstag, 17.09.2022 16:00 -18:00 Uhr Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bildnachweis: Green City Experience GmbH Forstamt Ravensburg - Fortbildung für Waldbesitzer Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu zwei Informations- veranstaltungen im Wald ein. • Freitag 23.09: 14:30 bis 17:00 Uhr Pflanzverfahren, Schutz der Pflanzen gegen Wildverbiss, Finanzielle Förderung der Pflanzung Treffpunkt: Bodnegg, Parkplatz an der Sporthalle • Freitag 30.09: 14:30 bis 17:00 Uhr Pflege von jungen Nadelholzbeständen Treffpunkt: Bad Wurzach, Parkplatz am Gottesberg (Karten zu den Treffpunkten siehe unter www.rv.de/ waldbesitzerinfo) Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Hinzuverdienstgrenze wird erhöht Ab 1. Oktober 2022 werden Renten wegen voller Erwerbs- minderung bei einem Hinzuverdienst bis 520 Euro in voller Höhe gewährt. Das Mindestlohnerhöhungsgesetz koppelt die Hinzuver- dienstgrenze ab 1. Oktober 2022 an die Geringfügigkeits- grenze. Das bedeutet, ein Hinzuverdienst wird einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erst dann angerechnet, wenn mehr als monatlich 520 Euro erzielt werden. Bis Ende September gilt noch die alte Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro. Für vorzeitige Altersrenten gilt grundsätzlich das Gleiche. Allerdings wird auf diese nach dem geltenden Infektions- schutzgesetz bis zum 31. Dezember 2022 kein Hinzuver- dienst angerechnet. Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Es sind noch Plätze frei!!! Nr. V3012-04W3 Neu Mamazeit - Energie tanken mit Yoga Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga. Für den Beckenboden ist natürlich auch etwas da- bei. Ideal nach dem Rückbildungskurs oder später. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 8 Abende, 29.09.2022 - 24.11.2022 Donnerstag, 17:30 - 18:45 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 65,30 € Nr. V3012-02W3 Vormittagskurs Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swami Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an die- sem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Vormittage, 13.01.2023 - 10.02.2023 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 53,70 € Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502/9406-12 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Extreme Trockenheit sorgt für gefährliche Gase im Maissilo Aufgrund der extremen Trockenheit in den vergangenen Wochen können sich vermehrt nitrose Gase in Silostöcken bilden. Die Gefahr eines lebensbedrohlichen Gasaustritts steigt daher an. Grund dafür sind die oftmals sehr hohen Nitratgehalte der Maisbestände nach anhaltender Trockenheit. Durch Wassermangel kann der aufgenommene Stickstoff in der Pflanze nicht umgesetzt und umgebaut werden und reichert sich in Form von Nitrat in der Pflanze an. Im Si- lierprozess wird das enthaltene Nitrat zu Nitrit umgebaut, es entstehen nitrose Gase. Diese haben eine gelblich bis orangeartige Farbe und sammeln sich an der Siloober- fläche bzw. in der Gärgashaube an. Für den Silierprozess sind nitrose Gase nicht schädlich, jedoch für Mensch und Tier. Werden die Gase eingeat- met, kann es zu Reizungen und Verätzungen von Augen, Nase und oberen Atemwegen kommen. In diesen Fällen ist unbedingt sofort ein Arzt aufzusuchen. Daher sollte auf keinen Fall das Gärgas abgelassen wer- den. Korrekturen von Sandsäcken und Folie sollten erst nach Absinken der Gärgashaube erfolgen. Im Laufe des normalen Gärprozesses von circa sechs bis acht Wochen wird das Gas abgebaut und das Silo kann gefahrlos geöff- net werden. Entweicht das Gas sichtbar aus dem Silo, soll- te dieser Bereich abgesperrt und nicht betreten werden. Weitere Informationen sowie ein Merkblatt finden sich auf der Internetseite www.svlfg.de (Suchbegriff: Nitrose Gase). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Chancen nutzen“ fin- det am Donnerstag, den 22. September 2022 ab 13.30 Uhr, im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Ar- beit Ravensburg, Schützenstraße 69, unter dem Motto „Berufe nicht nur in Uniform“ ein Informationsnachmit- tag statt. Dabei geht es um Berufe bei der Bundespolizei, Bundes- wehr, Polizei sowie beim Zoll. Wer sich vorstellen kann, beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 die Einstellungsvoraussetzungen und Eignungstests ein umfassendes Bild machen. Einstellungsberater geben Auskünfte über die jeweiligen Berufe in ihren Behörden. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls an- wesend und informiert über Berufsausbildung, Fachhoch- schul- und Hochschulstudiengänge sowie über den Dienst als Soldat/in in allen Laufbahnen. Weitere Infos zum Veranstaltungsprogramm und den einzelnen Vorträgen sind über die Homepage der Bun- desagentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de, in der Ver- anstaltungsdatenbank rund um die Uhr abrufbar. Landkreis Ravensburg Flucht und Sexualisierte Gewalt Weltweit fliehen derzeit 100 Millionen Menschen vor Krieg. Seit dem 24. Februar kommen aktuell v.a. Frauen und Kinder aus der Ukraine in Deutschland an. Viele ihrer Männer und Väter sind (un)freiwillig beim Militär und in größter Gefahr. Betagte und kranke Familienangehörige sind oftmals nicht reisefähig. Auch wenn es teilweise bereits Rückreisebewegungen gibt, bleibt das Thema bei uns im Landkreis Ravensburg weiterhin aktuell. Frauen und Kinder aus der Ukraine sind bei uns angekommen und leiden häufig unter den Folgen der traumatischen Erfahrungen im Krieg und auf der Flucht, wo sie zusätzlich durch Sexualisierte Gewalt gefährdet waren und sind. „Frauen und Kinder auf der Flucht sind besonders wehr- los“, sagt Diana Henniges vom Hilfswerk „Moabit hilft“, und sind schon immer willkommen in Beratungsstellen. Sie können unterwegs überfallen, missbraucht oder ge- gen Hilfeleistung zu Geschlechtsverkehr gezwungen wer- den. Ihnen werden Unterkünfte gegen Geld, gegen Sex oder beides angeboten. Dabei kann es auch zu Sexueller Gewalt an ihren Kindern kommen: sie werden selbst zu sexuellen Handlungen gezwungen oder müssen zusehen, wie ihre Mütter missbraucht werden. Wichtig ist, derartige Übergriffe für möglich zu halten und im Kontakt (falls erforderlich mit Übersetzungshilfe) hell- hörig zu sein und fachliche Hilfe zu vermitteln. Schnelle Krisenintervention kann Gewalt stoppen und mögliche Traumafolgen wenigstens abmildern. Für Menschen in der Prostitution gibt es mobile Hilfe im Projekt MISA von Arkade e.V.: Eisenbahnstraße 30, Ravensburg, 0160 95057738. Frauen, die von Sexualisierter Gewalt betroffen sind, un- terstützt die Beratungs- und Interventionsstelle von Frauen und Kinder in Not e.V.: Römerstraße 4, 88214 Ravensburg, 0751 - 2 33 23. Zum Thema Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bietet die Beratungsstelle Brennessel Hilfe und Unter- stützung an: Seestraße 2, 88214 Ravensburg, 0751 - 3978. Weitere Unterstützung gibt es durch Angebote des Land- ratsamtes Ravensburg: Landkreis Ravensburg, Kreishaus I, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg https://www.rv.de/ihr+anliegen/arbeit+und+soziales Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. September – 25. September 2022 Gedanken zur Woche Liebe und Humor Gibt es schließlich eine bessere For, mit dem Leben fertig zu werden als mit Liebe und Humor? Charles Dickens Samstag, 17. September 15.00 Uhr Baindt - Taufe von Tauriel 14.00 Uhr Baienfurt - kirchliche Trauung von Christina Geissler und Dominik Buck 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Lucas 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 18. September - 25. Sonntag im Jahres- kreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (Pia und Alfons Hä- fele, Hans Elbs, Ludmilla und Rochus Illenseer, Adam Zimmermann, Julius Malsam, Apoloni und Ignaz Maslam, Magdalena und Johannes Merk, Josef Jerg, Magdalena und Klemens Braunagel, Karl Schnell, Jahrtag: Agathe Zimmermann) Dienstag, 20. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 22. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 23. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 24. September 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Brunhilde Dreher, Adalbert Ber- ger, Franz und Eugen Schmidt, Anni und Eu- gen Maier, Josef Gresser, Anneliese Andrae, Familie Klenk mit Angehörigen, Familie Kau- tenberger mit Angehörigen, Hubert Fuchs) Caritas-Kollekte Sonntag, 25. September - 26. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Familiengottesdienst zum Ernte- dank als Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Caritas-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Felix Julian Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Gerechtigkeit? Strukturen verändern! Gerechtigkeit bedeutet für uns: Soziale Gerechtigkeit Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmit- telbar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas-Sammlung in den Kirchengemeinden, sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege Baienfurt oder noch einfa- cher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE43 6505 01100079 400985 Kreissparkasse Ravensburg BIC: SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2022 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. Sep- tember 2022 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir laden Sie herzlich ein und würden uns über Ihren Be- such sehr freuen. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinde Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER VESPER Pflegestufe Null Mit ihrem neuen Programm „Die Quadratur des Greises“ Nach zwei Jahren Zwangspause wagen wir es wieder, ein Baindter Vesper zu organisieren. Wir konnten das oberschwäbische Rentnerquartett der Pflegestufe Null für den unterhaltsamen Teil des Abends gewinnen. Die Künstler selbst zu ihrem neuen Programm: „Eine Revue der Coronamonate, ein hintersinniger Ritt auf aber auch ein humorvolles Surfen zwischen den epide- mischen Wellen. Auch Menschliches, Allzumenschliches, wird zielgruppengerecht fiddlesophisch versimplifiziert ausgeleuchtet.“ Wie der Namen unserer Veranstaltung verrät, ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Am Freitag, 23.09.2022, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 12,00 € inkl. Vesper Anmeldung bis 19.09.2022 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lobe den HERRN, meine Seele, und ver- giss nicht, was er dir Gutes getan hat. Ps 103,2 Sonntag, 18. September 14. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 19. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 21. September 15.30 -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeindehaus Freitag, 23. September 18.00 Uhr Baindt BAINDTER VESPER, impulse, Pfle- gestufe Null, Bischof-Sproll-Saal Sonntag, 25. September 15. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungs-Gottesdienst der neu- en Kofi-8 in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zur Woche Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Geschwistern, das habt ihr mir getan. Diese Bibelstelle ist die überraschende Pointe des Gleich- nisses vom Weltgericht: Jesus identifiziert sich mit denen, die auf Beistand angewiesen sind. Die Hilfe, die diesen Menschen entgegengebracht wird, rechnet er so hoch an, als wäre ihm das höchstpersönlich geschehen. Jesus macht deutlich, dass nichts von ihm unbeachtet bleibt, wozu uns Gottes Liebe motiviert - die Hilfe kommt an, beim Mitmenschen und damit auch bei dem, der ihn und auch uns ins Leben gerufen hat. In seinen Augen ist jeder Mensch wertgeachtet und gese- hen - ein göttlicher Blick, der uns einlädt, hinzuschauen, wo wir gebraucht werden und zu helfen. Dazu segne uns Gott. - Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Got- tesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ------- Kinderkirche Die Kinderkirche beginnt nach den Ferien wie- der am 18. September um 10.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ihr seid herzlich eingeladen und wir freuen uns auf euch. ------- Suche Frieden und jage ihm nach Wir entwickeln Actionbound seit 2012 mit viel Herzblut. Ursprünglich als medienpädagogisches Projekt gestar- tet, wird Actionbound heute von vielen Menschen auf der Welt zu ganz verschiedenen Zwecken genutzt. Sicherlich ist auch für dich ein Anwendungsfall dabei - probier´s doch einfach mal aus © Actionbound Herzlich willkommen zu unserem Actionbound zum Thema Frieden. Es wartet ein Spaziergang durch Baindt/ Baienfurt mit Aufgaben, Informationen und Quizfragen auf dich. Viel Spaß! Scanne diesen Code mit der Actionbound-App, um den Bound zu starten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Jubiläum Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich bitte bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gnaden- hochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de -------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.d 19.09. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prägefolie“ 26.09. Sonja Tratzyk: „Saatbombe - blühende Explosion“ 03.10. Kein KM (Tag der deutschen Einheit) 10.10. Birgit Schwartz-Glonnegger: Aquarell „Somme- rende - Herbstbeginn“ 17.10. Peter Götze: „ Abstrakte Malerei“ 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich kei- nen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SVB sorgt in Hälfte zwei für klare Ver- hältnisse SV Baindt - SV Achberg 4:1 (0:0) Am 8. Spieltag der noch jungen Bezirksli- gasaison empfing der SV Baindt den SV Achberg an der heimischen Klosterwie- se, wobei das Team von Trainer Rädel nach nun bereits sechs Spielen ohne Niederlage den nächsten „Dreier“ einfahren wollte. Der Tabellenzwölfte aus Achberg, mit unter anderem zwei Spielen weniger, durfte allerdings nicht unterschätzt werden; so konnte sich das Team von Coach Haag in der Vorwoche beispielsweise knapp mit 2:1 gegen den SV Mochenwangen durchsetzen. Im Vergleich zum umkämpften Remis gegen den SV Bergatreute rück- ten auf Baindter Seite daher lediglich Wetzel und Tobias Szeibel neu in die Startelf. Der SVB erwischte gegen zu Beginn unaufmerksame Gäste den deutlich besseren Start und hätte nach zehn Minuten bereits mit 2:0 oder 3:0 führen können. Jedoch schob erst Dischl den Ball knapp am Tor vorbei (5.) und nur einige Augenblicke später scheiterte Boenke inner- halb von zwei Minuten zwei mal freistehend an Schupp (6.&7.). Im Anschluss fing sich die Defensive des SVA al- lerdings und es entwickelte sich ein munteres Spiel, wo- bei beide Teams mutig nach vorne spielten. Während die Gäste um Stürmer Goldbrunner vor dem Tor aber mehrmals die falsche Entscheidung trafen, war es wei- terhin die Baindter Mannschaft, die große Möglichkeiten auf den Führungstreffer ausließ. So jagte etwa Thoma das Leder aus fünf Metern an die Querlatte (31.), Marko Szeibel probierte es aus der Distanz (34.) und wenig spä- ter scheiterte nochmals Thoma, diesmal jedoch am auf- merksamen Gäste-Keeper (43.). Somit ging es mit einem 0:0 in die Halbzeitpause, in der Rädel seine Mannschaft zwar für ihren couragierten Auftritt lobte, sich aufgrund des Chancenwuchers jedoch mehr Überzeugung im Ab- schluss wünschte. Diese Worte nahm sich „Oldie“ Boenke wohl besonders zu Herzen. Nicht einmal dreißig Sekunden nach Wiederan- pfiff machte er eine stramme Hereingabe von Thoma geschickt im Strafraum fest und schloss anschließend gekonnt aus der Drehung ab. Der erste Versuch klatschte zwar noch an den Pfosten, den Abpraller verwandelte die Baindter Nummer 7 dann aber eiskalt zum 1:0 (46.). Der ersehnte erste Treffer war wie ein Dosenöffner für die ge- samte Baindter Offensivabteilung, die zehn Minuten spä- ter nachlegte. Nach einer schnellen Kombination aus der Baindter Abwehrkette heraus, wurde Boenke durch einen Diagonalball auf der rechten Seite freigespielt, welcher zu Dischl im Zentrum weiterleitete. Die Baindter Nummer 9 bedankte sich und schob mit seinem 5.Saisontreffer zum 2:0 ein. Die Weichen waren nun eigentlich auf Sieg gestellt. Doch nach einem unnötigen Foul an der eigenen Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Strafraumgrenze, zirkelte Lau den daraus resultierenden Freistoß zum 2:1 in die Maschen und machte die Partie so nochmals spannend (59.). Diese Spannung sollte glück- licherweise aber nur fünf Minuten anhalten - nach einer einstudierten Eckballvariante von Dantona und Walser, fand letzterer mit seiner Hereingabe Marko Szeibel am zweiten Pfosten. Dessen Ablage in die Mitte musste Dischl nur noch zum 3:1 über die Linie drücken. Und auch am letzten Baindter Treffer sollte der starke Marko Szeibel nochmals beteiligt sein - nach eigener Balleroberung im Mittelfeld steckte er den Ball anschließend im richtigen Moment zu Boenke durch, welcher den Torwart umkurvte und das 4:1 markierte (75.). Kurz vor Schluss hätte der SVB sogar noch auf 5:1 erhöhen können, der eingewechselte Ünalan scheiterte nach feinem Zuspiel von Geggier aber an Schupp (83.). In einer attraktiven Bezirksliga-Partie be- trieb der SVB lange Chancenwucher, konnte sich in der zweiten Hälfte aber auf seine beiden Torjäger verlassen, die das Team von Coach Rädel mit jeweils zwei Treffern absolut verdient zum 4:1-Heimsieg schossen. Mit dem Sieg springt die Baindter Mannschaft auf Rang 3, wodurch es am kommenden Sonntag gegen den derzeitigen Tabel- lenführer aus Ailingen zu einem echten Topspiel kommt. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert (77.Ferhat Ünalan), Lukas Walser (86.Flori- an Vollmer) - Jan Fischer, Mika Dantona, Marko Szeibel, Philipp Boenke (84.Marco Reinhardt), Phillip Thoma (58. Nico Geggier) - Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Achberg II 8:0 (3:0) Nach der unglücklichen Niederlage der „Zwoiten“ in der Vorwoche schoss man sich gegen den SV Achberg II den Frust von der Seele. Bereits in der siebten Minute eröffne- te Gessler nach einer schönen Kombination der Baindter Mannschaft den Torreigen. Stürmer Schnez legte in der 21.Minute das 2:0 nach, nachdem dem Gäste-Torwart eine Flanke von Flügelflitzer Manuel Brugger durch die Hände gerutscht war. Die Gäste hatten vor allem Probleme mit dem hohen Pressing der Baindter, wobei in einer dieser Pressingsituationen Gessler den Ball eroberte und im Anschluss zum 3:0 einschob. Und auch das schnelle 4:0 nach der Pause sollte auf Gesslers Konto gehen - nach Vorlage von Robinson jagte er die Kugel mit dem linken Fuß ins Tor (48.). In der Folge schraubten Schnez (51.) (61.) und Patrick Späth (58.) das Ergebnis innerhalb von zehn Minuten auf 7:0, wobei das Team von Trainer Geggier in der letzten halben Stunde dann etwas den Fuß vom Gas- pedal nahm. Den Schlusspunkt setzte Kapitän Brugger, der nach der zweiten Torvorlage von Startelfdebütant Grabherr, das 8:0 markierte. Mit diesem deutlichen Sieg unterstreicht der SVB II seine Ambitionen in dieser Saison wieder um die Meisterschaft mitspielen zu können, darf in der kommenden Woche aber erstmal die Beine hochlegen. Für die „Zwoite“ steht ein spielf- reies Wochenende auf dem Programm, wodurch am Sams- tag bei einem gemeinsamen feucht-fröhlichen Teamevent auf den guten Saisonstart angestoßen werden kann. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Patrick Späth, To- bias Trautwein (71.Niklas Hugger), Lukas Grabherr (61. Marius Hahn) - Sam Robinson, Fabian Gessler (64.Moritz Gresser), Julian Keppeler, Niklas Späth (56.Marcel Mau- cher), Manuel Brugger - Johannes Schnez Vorschau: Sonntag, 18.09.2022 SV Baindt II spielfrei 15.00 Uhr: TSG Ailingen - SV Baindt Vorschau Jugendfußball Freitag, 16.09. 16:30 Uhr E2-Junioren: SV Baindt II - TSB Ravensburg II 18:00 Uhr E1-Junioren: SV Baindt I - TSB Ravensburg I Samstag, 17.09. Ab 10:00 Uhr D1-Junioren: VR-Cup in Haisterkirch Ab 10:00 Uhr D2-Junioren: VR-Cup in Haisterkirch 14:15 Uhr D-Juniorinnen: SC Blönried - SGM Baindt/ Blitzenreute 15:15 Uhr C2-Junioren: SGM Grünkraut/Waldburg II - SGM Baindt/Baienfurt II 17:00 Uhr A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - TSV Tettnang (Spielort: Baienfurt) Sonntag, 18.09. 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Baindt - FC Blau-Weiß Bellamont (Spielort: Staig) Dienstag, 20.09. 18:00 Uhr C-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - SGM Blitzenreute/Fr