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Energieausweis

Die anfallenden Energiekosten sind ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Immobilien. Ein Energieausweis beschreibt den Energiebedarf oder -verbrauch einer bestimmten Immobilie. Er ermöglicht es, bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses die Energiekosten abzuschätzen. Ein Energieausweis enthält Angaben zum Alter des Gebäudes, zur Heizungsanlage, zur Nutzfläche, zur Zahl der Wohneinheiten, zu Treibhausgas-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Zusätzlich enthält er Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch für die Warmwasserbereitung und Heizung. Er beschreibt auch, wie viel Energie durch die Gebäudehülle verlorengeht. Bei Bestandsgebäuden kann er auch Modernisierungsempfehlungen enthalten. Es gibt zwei Formen von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für die Angaben im Verbrauchsausweis wird die von den Vormietern oder von ehemaligen Eigentümern genutzte Energie der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Der Bedarfsausweis erlaubt eine vom individuellen Verbrauch unabhängige Aussage über die benötigte Energie. Ihm liegen Kriterien wie beispielsweise die vorhandene Wärmedämmung eines Gebäudes zugrunde. Seit 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, die neu vermietet oder verkauft werdent. Für gewerblich genutzte Immobilien ist dieser seit 1. Juli 2009 erforderlich. Beachten Sie, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Wer Haus- oder Wohneigentum hat, kann sich einen solchen Energieausweis bei Architektur- und Ingenieurbüros, Energieberatenden sowie Handwerksbetrieben ausstellen lassen. Die Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 300 Euro. Sie richten sich nach Gebäudetyp und -größe. Hinweis: Für Neubauten muss ein Energieausweis schon seit dem Jahr 2002 ausgestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mietvertrag

Das Mietrecht für Wohnräume ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen. Bestehen Sie jedenfalls auf einen schriftlichen Mietvertrag mit den folgenden Mindestangaben: Name und Anschrift der Vertragsparteien genaue Bezeichnung des Mietobjekts: Adresse und genaue Lage innerhalb des Hauses Höhe der vereinbarten Miete Beginn und bei befristeten Mietverhältnissen auch Ende des Mietverhältnisses Bei Fragen zu Mietverträgen können Ihnen Rechtsanwälte, verschiedene Organisationen und Verbände helfen. Den Mietvertrag sollten Sie sorgfältig und vollständig durchlesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Versuchen Sie auch davor, Fragen mit Ihrer künftigen Vermieterin oder Ihrem künftigen Vermieter zu klären. Im Buchhandel erhalten Sie Musterverträge. Diese informieren Sie, wie Mietverträge gestaltet werden können und welche Regelungen üblich sind. Neben den Mindestangaben bilden folgende Punkte den Rahmen eines Mietvertrags: Größe und Ausstattung der Wohnung Nebenkosten und deren Abrechnungsmodus Höhe und Fälligkeit der Mietkaution Befristung und Kündigungsfristen, wenn Abweichungen von den gesetzlich vorgesehenen Fristen zulässig sind Schönheitsreparaturen weitere Verpflichtungen[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Höhe der Miete

Die Höhe der Miete wird zwischen Mieter und Vermieter in der Regel frei ausgehandelt. Dem Vermieter sind aber nach oben Grenzen gesetzt. Wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt, kann unter Umständen eine Mietpreisüberhöhung vorliegen. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt, die von der Landesregierung des jeweiligen Bundeslands durch eine Rechtsverordnung festgesetzt wurden, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Mietpreisbremse gilt aber nicht für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Sie kann auch bei einer höheren Vormiete oder bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen überschritten werden. Hinweis: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für eine Wohnung in derselben oder einer vergleichbaren Gegend und in ähnlicher Art, Lage, Ausstattung und Größe vereinbart wird. Sie kann sich beispielsweise ergeben aus einem Mietspiegel, einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder einem Vergleich mit mindestens drei vergleichbaren Wohnungen. Welche Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg der Mietpreisbremse unterliegen, ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung geregelt. Des Weiteren wird zwischen Netto- und Bruttomiete unterschieden. Die Netto- oder Kaltmiete ist die reine Miete, die der Vermieter für die Überlassung der Wohnung verlangt. Die Nebenkosten (etwa für Heizung, Wasser oder für Betriebskosten) werden gesondert vereinbart und zwar zahlungstechnisch entweder als Vorauszahlung oder als Pauschale. Nur wenn Vorauszahlung vereinbart ist, muss Ihnen der Vermieter oder die Vermieterin einmal jährlich eine Betriebskostenabrechnung vorlegen, anhand derer Sie überprüfen können, ob Sie etwas nachzahlen müssen oder ob Ihnen vielleicht ein Guthaben zusteht. Bei der Brutto- oder Warmmiete ist ein Anteil für die Nebenkosten bereits enthalten, ohne gesonderte Vereinbarung. Eine vollständig verbrauchsunabhängige Bruttomiete ist aber in den meisten Fällen unzulässig, weil sie dem Zweck der Heizkostenverordnung zuwiderlaufen würde, die Kosten für Heizung und Warmwasser entsprechend der tatsächlichen Nutzung zu verteilen. Hinweis: Außer den Nebenkosten beim Vermieter müssen Sie oft Kosten für Strom oder Telefon direkt an die Versorgungsunternehmen bezahlen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rundfunkbeitrag

Im privaten Bereich müssen Sie in der Regel für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 18,36 Euro pro Monat bezahlen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche Rundfunkgeräte Sie haben. Ein Grund dafür ist, dass Rundfunk heutzutage zum Beispiel auch über den PC, Tablets oder Smartphones empfangen werden kann. Es gilt daher die grundsätzliche Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 für Inhaberinnen und Inhaber von Nebenwohnungen. Im privaten Bereich können Sie aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einen Antrag auf Ermäßigung oder auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen. Die für den Rundfunkbeitrag zuständige Stelle ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon: 01806 999 555 10* Service-Fax: 01806 999 555 01* Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr * 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Tipps für die Wohnungssuche

Die Suche nach einer neuen Wohnung kann zeitraubend sein. Schon bevor Sie mit Ihrer Suche beginnen, sollten Sie sich deshalb überlegen, was genau Sie suchen, also welche Eigenschaften Ihre zukünftige Wohnung haben sollte und wie viel Geld Sie ausgeben wollen. Folgende Punkte sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen: Lage der Wohnung Verkehrsanbindung Größe der Wohnung monatliche Kosten Wenn Sie eine genaue Vorstellung entwickelt haben, was Sie suchen, können Sie auf verschiedene Informationsquellen zurückgreifen, die Sie bei Ihrer Suche unterstützen beziehungsweise Ihnen helfen, sich auf dem Wohnungsmarkt zu orientieren: Quellen für Wohnungsangebote aktueller Mietspiegel Sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, die für Sie interessant sein könnte, müssen Sie folgende Fragen klären, um die endgültigen monatlichen Kosten errechnen zu können: Wie hoch ist die Grundmiete? Wie hoch sind die Nebenkosten ? Existiert ein Energiepass für die Wohnung beziehungsweise das Haus? Wie hoch ist die Kaution ? Hinweis: Zusätzlich kann der Vormieter unter Umständen auch eine Ablösesumme von Ihnen verlangen. Die Ablöse ist ein Geldbetrag, den Sie an den Vormieter zahlen, wenn Sie Einrichtungsgegenstände (z.B. Einbauküche, Teppichboden) von ihm übernehmen. Dies kommt einem Kauf der betreffenden Gegenstände gleich. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Vormieter nur den Zeitwert der Gegenstände verlangt. Dieser ist abhängig vom Neupreis, Alter und Zustand. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände vom Vormieter zu übernehmen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Aktueller Mietspiegel

Sie können in einem Mietspiegel nachsehen, wie viel Geld Sie für eine Mietwohnung, die Ihren Ansprüchen genügt, aufbringen müssen oder ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist. Mietspiegel werden von Gemeinden und Interessenvertretungen erstellt (z.B. Mieterverbänden, Haus- und Grundbesitzervereinigungen). Sie sollen einen Überblick darüber geben, welche Miete für welche Wohnungen in welcher Gegend angemessen ist ("ortsübliche Vergleichsmiete"). Entscheidend für die Höhe der Miete können beispielsweise sein: Wohngegend (z.B. Stadtgrenze oder Zentrum) Lage des Hauses (z.B. Ruhelage, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel) Baujahr des Hauses und die Wohnungsausstattung (z.B. Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden) Mietspiegel gibt es für die meisten größeren Städte, in Baden-Württemberg beispielsweise für: Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg Friedrichshafen Heidelberg Ulm Heilbronn Pforzheim Reutlingen Esslingen Ludwigsburg Tübingen Villingen-Schwenningen Konstanz Böblingen und Sindelfingen Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist. Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinde oder indem Sie den Namen der Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben. Sie erhalten Mietspiegel in der Regel nur, wenn Sie dafür eine Gebühr bezahlen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Miete

Unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie vor und nach Abschluss des Mietvertrags einige wichtige Punkte beachten. Auf den folgenden Seiten finden Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema. Im Zweifelsfall sollten Sie sich dennoch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Mietervereinigung beraten lassen. Was Sie bei der Wohnungssuche berücksichtigen sollten, erfahren Sie im Kapitel " Tipps für die Wohnungssuche ". Hier erhalten Sie Informationen, wo Sie Wohnungsangebote finden und was ein Mietspiegel und was ein Energiepass ist. Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, die Ihren Vorstellungen entspricht, müssen Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen. Um gegen Schadensfälle abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert, Versicherungen abzuschließen. Sozialmietwohnungen unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung. Die Vermietung der geförderten Wohnungen erfolgt nur an Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete günstigen Sozialmietwohnung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Quellen für die Wohnungssuche

Inserate über freie Mietwohnungen finden Sie in erster Linie in Zeitungen und im Internet. Immobilienseiten im Internet enthalten oft mehrere Fotos einer Wohnung, sodass Sie gleich eine Vorstellung von ihr haben. Achten Sie darauf, ob das Angebot noch aktuell ist. Sie können sich mit Ihrer Suche auch an ein Maklerbüro wenden. Achtung: Makler verlangen für die Vermittlung von Wohnungen eine Provision. Das kann auch gelten, wenn ein Makler eine Wohnung in der Zeitung anbietet. Voraussetzung für einen Provisionsanspruch ist aber ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler in Textform, also auf Papier, in einer E-Mail oder auf einem elektronischen Datenträger. Die Provision ist eine Art Erfolgshonorar, das heißt, Sie müssen nur dann eine Provision zahlen, wenn es auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Maximal erlaubt sind Provisionen bis zu zwei Monatsmieten (Grundmiete) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach dem seit Juni 2015 geltenden Bestellerprinzip darf der Makler vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung der Mietwohnung keine Provision verlangen, wenn der Makler zuvor vom Vermieter beauftragt wurde. Der Mieter muss also die Provision nur dann zahlen, wenn der Makler die Wohnung ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Mieter gefunden hat. Daneben kann es hilfreich sein, Ihren Suchwunsch so vielen Personen wie möglich mitzuteilen. Vielleicht weiß jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis von einer Wohnung, die vermietet wird.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Zweiter Bildungsweg

Der so genannte zweite Bildungsweg ermöglicht es zum Beispiel Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung, Schulabschlüsse nachzuholen. Die Abschlüsse sind oft für Weiterbildungsmaßnahmen, Zusatzausbildungen oder für ein Hochschulstudium notwendig. Um einen Schulabschluss nachzuholen, gibt es folgende Möglichkeiten: Hauptschulabschluss Schulfremdenprüfung Realschulabschluss beziehungsweise mittlere Reife Schulfremdenprüfung Abendrealschule Berufsaufbauschule Abendgymnasium Fachhochschulreife Schulfremdenprüfung Abendgymnasium Einjähriges Berufskolleg Kolleg Fachgebundene Hochschulreife Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft Allgemeine Hochschulreife Schulfremdenprüfung Abendgymnasium Kolleg Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft Darüber hinaus kann an beruflichen Schulen unter bestimmten Voraussetzungen auch ein dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden. Sonderformen des Hochschulzugangs Meisterinnen und Meistern sowie Absolventinnen und Absolventen einer der Meisterprüfung gleichwertigen Fort oder Weiterbildung wie z.B. Fachwirtinnen oder Fachwirten, staatlich geprüften Technikerinnenund Technikern, staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirten, die ein Beratungsgespräch an einer Hochschule durchgeführt haben, steht der allgemeine Hochschulzugang offen. Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können nach Durchführung eines Beratungsgespräches an einer Hochschule eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung. Beruflich Qualifizierte ohne Berufsausbildung, die eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit nachweisen und ein Beratungsgespräch an einer Hochschule absolviert haben, können über eine Eignungsprüfung eine fachgebundene Zugangsberechtigung erlangen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Informationen für Bildungsanbieter

Kursdatenbanken Um mit Ihren Bildungsangeboten möglichst viele Interessenten zu erreichen, können Sie neben der Gestaltung eines eigenen Programms in Papierform oder einer eigenen Kursdatenbank auf Ihren Internetseiten auch auf anbieterübergreifende Onlinekursdatenbanken zurückgreifen. Einträge auf derartigen Seiten haben den Vorteil, dass Sie auch Änderungen an Ihrem Programm kurzfristig bekannt geben können und viele Interessenten erreichen, die nicht nach einem bestimmten Bildungsanbieter, sondern nach Kursen in ihrer Nähe oder nach Kursen zu einem bestimmten Thema suchen. Tipp: Für nähere Informationen darüber, wie Sie in die Datenbanken aufgenommen werden können und welche Kosten eventuell dafür anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an die Betreiber der betreffenden Datenbank. Weiterbildungsberatung Auch Ihre Beratungsangebote können Sie in entsprechenden Datenbanken detailliert veröffentlichen. Als Mitglied des Landesnetzwerks Weiterbildungsberatung erfüllen Sie bestimmte Qualitätsnormen für die Weiterbildungsberatung und werden im Weiterbildungsportal entsprechend gekennzeichnet. Netzwerk Fortbildung und Qualitätsrichtlinien Als Anbieter von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie, sofern Sie die Aufnahmekriterien erfüllen, die Möglichkeit, in dem vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Netzwerk für berufliche Fortbildung mitzuwirken. Die regionalen Netzwerke für berufliche Fortbildung in Baden-Württemberg informieren über örtliche berufliche Weiterbildungsangebote (z.B. durch vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg finanziell geförderte Veranstaltungsbroschüren und Werbeflyer) und beraten bei Weiterbildungsfragen. Nähere Informationen, welche Aufnahmekriterien beim Netzwerk für berufliche Fortbildung gelten und welche Vorteile, aber auch Pflichten Ihnen durch eine Mitgliedschaft entstehen, können Sie im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg nachlesen. Dort finden Sie auch eine genaue Beschreibung der Qualitätskriterien, zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichten. Als Mitglied eines Netzwerkes sind Sie berechtigt, Ihre Angebote in das Weiterbildungsportal des Landes einzustellen. Auch als Anbieter von allgemeiner Weiterbildung können Sie Ihre Angebote in das Weiterbildungsportal einstellen; setzen Sie sich dazu mit dem Weiterbildungsreferat des Kultusministeriums (Tel.: 0711-279-2689) in Verbindung. Hinweis: Auf europäischer Ebene entsteht derzeit der Europäische Qualifikationsrahmen, der es ermöglichen soll, durch Weiterbildungsmaßnahmen erworbene Qualifikationen europaweit zu vergleichen. Zertifizierung von Bildungsangeboten Wenn Sie möchten, dass an Ihren Lehrgängen auch Inhaber von Bildungsgutscheinen oder durch andere Förderungen der Agentur für Arbeit unterstützte Menschen teilnehmen können, müssen Sie Ihr Bildungsangebot von der Agentur für Arbeit zertifizieren lassen. Die Zertifizierung der Bildungsangebote wird im Auftrag der Agentur für Arbeit von "fachkundigen Stellen" durchgeführt. Für diese gibt es ein eigenes Zulassungsverfahren. Hinweis: Generell ist eine Zertifizierung Ihres Bildungsangebotes für Sie ein Vorteil, da dies für Ihre Kunden auch ein Zeichen ist, dass bestimmte Qualitätsrichtlinien eingehalten werden. Besondere Regeln gelten für Bildungsangebote, die im Fernunterricht stattfinden. Möchten Sie solche Veranstaltungen anbieten, können Sie Ihre Lehrgänge durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifizieren lassen. Wenn Sie Maßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anbieten wollen, lassen Sie sich beim Regierungspräsidium Karlsruhe anerkennen. Förderungen für Bildungsanbieter Angaben dazu, welche Förderungen es beispielsweise für Bildungsanbieter in Baden-Württemberg gibt, erfahren Sie im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg und im Kultusportal. Wenn Sie als Bildungsträger anerkannt werden wollen, der Maßnahmen nach dem Bildungszeitgesetz anbieten darf, müssen Sie sich ebenfalls registrieren lassen. Alle Informationen dazu finden Sie im Weiterbildungsportal des Landes unter Bildungszeitgesetz oder direkt auf der gemeinsamen Internetseite der vier Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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