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Amtsblatt_2024_06_28_KW26.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 28. Juni 2024 Nummer 26 Mi, 03.07.24 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Baindt Schenk-Konrad-Halle Klick auf QR Code Jetzt Termin reservieren! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Wir brauchen eure Unterstützung! Spende Blut! Bedingt durch die Feiertage und Brückentage im Mai ist in den vergangenen Wochen die Blutspendebereitschaft bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Europameisterschaft im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendebereitschaft weiter sinkt. Die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt und der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen appellieren deshalb eindringlich, Blut zu spenden, da- mit die Versorgungssicherheit mit lebensrettenden Blutpräparaten lückenlos aufrechterhalten und ein Engpass vermieden werden kann. Blutspender:innen sind „Lebensretter:innen“. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletz- ten geholfen werden. Eine Vielzahl von Patient:innen verdankt ihr Leben fremden Menschen, die ihr Blut freiwil- lig und uneigennützig spenden. Neben Unfallopfern und Patienten mit Organtransplantationen sind vor allem Krebspatienten auf Blutpräparate angewiesen. Wussten Sie schon, dass sich die Bereitschaft Baienfurt-Baindt für nachhaltige Blutspende-Aktionen stark macht? Das DRK Baienfurt-Baindt lädt Sie zur nächsten Blutspendeaktion am Mittwoch, den 03.07.2024 in der Schenk Konrad Halle in Baindt ein. Helfen Sie uns, damit wir anderen helfen können. Termine können unter www.blutspende.de/termine reserviert werden. WICHTIG: Die Höchstaltersgrenze für Blutspender:innen wurde im vergangenen Jahr aufgehoben! Ob je- mand Blut spenden kann und darf, entscheiden nun alleine die medizinischen Voraussetzungen. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung geschlossen am 05. Juli 2024 Lieber Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 05. Juli 2024 bleibt die Gemeindever- waltung inkl. Gemeindebücherei, Bauhof sowie Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Ab Montag, den 08. Juli 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Sie sind schon in Urlaubsstimmung? Sind die Reisedokumente aktuell? Bei Reisen benötigt jedes Familienmitglied einen Personalausweis, in einigen Ländern einen Reisepass. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdukomente sowie die Einreisebedingungen für Ihr Urlaubsland. Berücksichtigen Sie auch die Bearbei- tungszeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisen und Pässen. Beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden. Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Antragstellung mit. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bürgerbüro Baindt oder online unter www.bmi.bund.de und www.auswaertiges-amt.de Ihre Gemeindeverwaltung Illegale Entsorgung von Grünschnitt Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Baindt da- rauf hin, dass Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige, etc., de- rer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal! Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfäl- le an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden, auch wenn es sich „nur“ um etwas Ra- senschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnitt- container gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, be- geht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Presse- mitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsor- gung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. An- spruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasen- schnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflan- zen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflä- chen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Pflanzliche Abfälle sind entwe- der - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungs- träger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompos- tieren beseitigt werden. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinter- lassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus aus- geliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Fla- schner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schrei- nerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzu- führen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hier- zu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fort- geführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umwelt- prüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammen- fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Per- gola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Bal- kons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Stra- ßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schul- verwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rekto- rat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prü- fung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellung- nahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungs- feststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stel- lungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kom- munalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des frei- en Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Inte- grationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzu- sehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fra- gen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Juni und Sonntag, 30. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Juni 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Sonntag, 30. Juni 2024 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Nachbarschaftshilfe Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „ Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt sind tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Ein neuer Schulhof - eine logische Konsequenz, die sich an den Um- und Neubau des Schul- hauses anschließt. Zunächst in Gesprächen im kleinen Kreis zwischen Schulleitung und Verwaltung der Gemein- de folgte dann Mitte März ein Treffen zwischen interes- sierten Kolleginnen und Eltern sowie dem Landschafts- architekturbüro 365 Grad mit dem Geschäftsführer Herrn Seng. Schnell stand fest, dass wir die hauptsächlichen „Nutzer“, nämlich die Kinder, befragen müssen. Am 13.06.2024 durften unsere Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen dem Landschaftsarchitekturbüro 365 Grad aus Überlingen und der Gemeinde Baindt präsen- tieren: Wie soll der Schulhof aussehen, den sich die Kinder wünschen? Welche Veränderungen soll unser Schulhof erfahren? Die Klassenlehrerinnen hatten sich im Vorfeld gemeinsam mit ihrer eigenen Klasse überlegt, was generell wichtig wäre an einem neuen Schulhof. Bei den Kindern stand an erster Stelle, dass mehr „grün“, also mehr Büsche und Sträucher auf dem Schulhof stehen müssen, dazu auch Wege, die nicht geteert, sondern z.B. aus Sand sind. Das zweite, was den Kindern wichtig war, sind mehr Spiel- geräte, die dazu einladen, gemeinsam zu spielen – so z.B. eine Nestschaukel, eine Seilrutsche oder auch eine Land- schaft, deren Türme durch eine Seilbrücke miteinander verbunden sind und zudem eine Rutschstange haben. Frau Haddick, Mitarbeiterin des Architekturbüros sowie Frau Stocker, Hauptamts- leiterin der Gemeinde, staunten nicht schlecht, was die Kinder alles zu sa- gen wussten und wie sie die Spielgeräte und baulichen Besonderheiten dargestellt hatten: Von einer Samm- lung von Wörtern, über ei- nen Plan, der den ganzen Schulhof – oben und unten – abbildete, bis hin zu einer digitalen Präsentation und Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 mehreren fantastischen Modellen. Beide nahmen die Wünsche auf und wiederum beide versprachen, dass sie alles in ihrer Macht stehende tun wollen, damit der Schul- hof in der Zukunft grüner und „spielbarer“ sein wird – schließlich profitieren nicht nur unsere Schülerinnen und Schüler davon, sondern am Ende die Einwohner Baindts. Jetzt sind die Kinder gespannt, wie es im neuen Schuljahr weitergeht. Interessierte können sich die von den Kindern entworfe- nen Pläne und Modelle im grünen Haus (OG und UG) bis 19.07.2024 anschauen. Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Zur Informationi Einladung zur Veranstaltung: Gesundheit im Klimawandel Der Gemeindeverband Mittleres Schussental lädt zur Veranstaltung Klimawandel und Gesundheit ein, die am 4. Juli von 19:00 bis 21:00 Uhr im Gemeindesaal im Rat- haus in Berg stattfindet. Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Ge- sundheitsrisiko in Deutschland. Sie kann für alle gefährlich werden und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Frau Dr. med. Christin Löffler von den SLK-Kliniken Heilbronn und aktive Medizinerin bei der Deutschen Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. - KLUG - wird auf dieser Veranstaltung umfassende Ein- blicke in die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gesundheit geben und aufzeigen, wie ein guter Schutz vor den Auswirkungen steigender Temperaturen und zuneh- mender Hitzeereignisse auf die Gesundheit gelingen kann. KLUG e.V. setzt sich engagiert für die Stärkung des Ge- sundheitsschutzes durch Stärkung des Klimaschutzes ein. Die Aufklärung der Gesundheitsberufe, der Öffentlichkeit sowie der Vertreter*innen von Politik und Wirtschaft über die Gefahren des Klimawandels sowie den Nutzen der Bewältigung von Klimawandelfolgen für die Gesundheit der Bevölkerung ist ein großes Anliegen. Die Veranstaltung bietet eine hervorragende Gelegen- heit, mehr über das Thema Gesundheit im Klimawandel zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen regen Aus- tausch zu diesem wichtigen Thema. Dieser kostenlose Vortrag informiert Sie, wie Sie sich selbst und Ihre Lieben mit einfachen Maßnahmen in heißen Zeiten vor den Folgen zu großer Hitze schützen können. Do, 4. Juli 19 Uhr Bürgersaal Berg Mehr Infos zur Veranstaltung unter www.gmschussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Juni - 07. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Im Menschen lebt eine Sehnsucht, die ihn hinaustreibt aus dem Einerlei des Alltags und aus der Enge seiner gewohnten Umgebung. Aurelius Augustinus Samstag, 29. Juni – Petrus und Paulus 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz († Josefine Heine, Paula und Rupert Gross und Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Anna und Johann Bergen, Paul Lehmann, Hedwig Kuch) Peterspfennig - Kollekte Sonntag, 30. Juni – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst, bei gutem Wetter im Obstgarten von Familie Holzer, Bai- enfurt Dienstag, 02. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 03. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 04. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 05. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor 10.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommuno- nausteilung Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt unsere Gemeindere- ferentin Frau Silvia Lehmann. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sommercamp Open Air Familiengottesdienst Fußball Gottesdienst Das Runde soll ins Eckige - was Menschen verbindet Sonntag - 30.06.24 - 10 Uhr in Holzers/Sorgs Obstgarten in der Schacherstraße in Baienfurt • Sitzgelegenheiten vorhanden • Picknickdecke gerne mitbringen • Trikot & Fanausrüstung nicht vergessen! • Bei Regen in der Kirche! Wir freuen uns auf euch! Sonntagabend-Gottesdienst Mit Pater Hubert Veeser (Maria Steinbach) und dem ökum. Singkreis Baindt. Anschließend Bewirtung im Kirchhof durch den Jugendchor Baindt. Sonntag, 30.06.2024 19:00 Uhr Pfarrkirche Haisterkirch ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst vom 16.06.24 „Du bist mein Fels“ lautete das Motto unseres letzten Krabbelgottesdienstes. Wir begannen mit unserem bekannten Begrüßungslied. Anschließend erfuhren die Kinder in einer Mitmachgeschichte, wie der Glaube ihnen im Leben halt geben kann. Alle waren mit Begeisterung dabei. Als Erinnerung konnte jedes Kind einen Stein, auf dem das Gottesdienstmotto stand, mit Fischen bestempeln und mit nach Hause nehmen. Mit Apfelschor- le und Gesprächen ließen wir den Vormittag ausklingen. Wir laden jetzt schon zu unserem nächsten Gottesdienst am 06.10.24 ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glau- ben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 30. Juni 5. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Kir- chenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 01. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 04. Juli 20.00 Uhr – 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemeindehaus (Schöberl) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Es ist wichtig, sich immer wieder ins Ge- dächtnis zu rufen, dass das Wichtigste im Leben ein Geschenk ist. Dass da in mir Vertrauen wächst, auf die- sen Gott, der in Jesus einer von uns wird, das kann niemand selbst machen – das ist Gnade, ein Geschenk, dass sich kein Mensch verdient hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Mich daran zu erinnern, macht dankbar: Der Halt mei- nes Lebens ist stärker, als meine eigenen Kräfte reichen. Gott sei Dank dafür! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu krat- zen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten An- fangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eige- nen Lebensfragen in diesen Tex- ten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Bibelgespräch Am Sonntag, 30. Juni, findet um 18.00 Uhr ein Offener Bibeltreff im Martin-Luther-Gemeindehaus statt. Unter dem Motto „Was trägt – was hält – was zählt“ spricht Harald Ku- bitza, Theologischer Referent i.R. über Verse aus dem 3. Kapitel des 1. Korintherbriefes. Die evangelische (lan- deskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ heißt interessierte Gäste willkommen. Was tut sich im sozialen Bereich in Wangen? Am Montag, 01. Juli von 14:00 – 16:00 Uhr können interessierte Wangener Bürge- rinnen und Bürger auf einem Spaziergang einen Über- blick über Beratungsangebote in Wangen bekommen. Verschiedene Beratungsstellen und soziale Institutionen laden dazu ein. Starten wird die Tour um 14:00 Uhr in der Spitalstraße 16, bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Hier erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Psychologi- sche Beratungsstelle, in die Tageselternvermittlung und in die Soziale Beratung. Danach geht es weiter zur Nach- barschaftshilfe, diese ist ebenfalls in der Spitalstraße 16. Von der Innenstadt geht es an den Rand der Altstadt, zum Buchweg 8. Hier gibt es weitere interessante Einblicke in die Arbeit des Vereins Frauen und Kinder in Not. Danach schaut die Gruppe bei Amalie – Kinderhospiz vorbei. Das Ziel des Spazierganges ist dann das Mesnerhaus beim s.g. zugehenden Sozialdienst der Stadt Wangen. Die einzelnen Einrichtungen werden jeweils ca. 10 Minuten über ihre Arbeit berichten und Fragen der Teilnehmen- den beantworten. Begleitet wird der Spaziergang von Diakon Gerd Gunßer (Leitung Fachbereich Soziale Beratung) und Sonja Seel (Sozialberatung Wangen, Isny, Leutkirch). Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T 0751 95223-120, E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB www.diakonie-oab.de Weinbergstr. 10, 88214 Ravensburg www.kirchenbezirk-ravensburg.de T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129 Bautrockner für nasse Keller – Dank der Unterstützung der Diakonie Katastrophen- hilfe Dank der großzügigen Unterstützung durch die Diakonie Katastrophenhilfe konnte über das Diakonische Werk Württemberg letzte Woche eine erhebliche Anzahl an Bautrocknern in die betroffenen Regionen geliefert wer- den. Besonders in Meckenbeuren, Bad Wurzach und Leut- kirch, wo viele Keller und auch einige Wohnungen durch die jüngsten Überschwemmungen stark beschädigt wur- den, ist nun eine dringend benötigte direkte Hilfe möglich. Der Bauhof Ravensburg hat sich freundlicherweise bereit erklärt, in der Logistik tatkräftig zu unterstützen. Für die Bereitstellung von Bautrocknern oder für diejeni- gen, die noch immer von den Überschwemmungen be- troffen sind, bieten wir unsere Hilfe an. Betroffene können sich direkt an die Diakonie OAB unter der Telefonnummer 0751 95223120 wenden. Für diejenigen, die noch immer von den Überschwem- mungen betroffen sind, bieten wir weiterhin unsere Hilfe an. Betroffene können sich direkt an die Diakonie unter der Telefonnummer 0751 95223120 wenden. „Die Soforthilfen, die sowohl von der Diakonie als auch von der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden, bilden eine wichtige Grundlage für die schnelle und un- bürokratische Hilfe. Diese Unterstützung ermöglicht es den betroffenen Familien, so schnell wie möglich mit den Aufräum- und Trockenlegungsarbeiten zu beginnen und die Schäden zu beseitigen. Wir sind dankbar für die groß- zügige Unterstützung und die schnelle Reaktion, die es uns ermöglicht haben, so viele Bautrockner zu beschaf- fen und in die betroffenen Regionen zu bringen.“ (Quelle: Diakonie Katastrophenhilfe) Ein herzliches Dankeschön an alle Unterstützer und Helfer! Spendenkonto: Diakonie Katastrophenhilfe Berlin Stichwort „Hochwasser-Hilfe Deutschland“ IBAN DE68 5206 0410 0000 5025 02 A C H T U N G: Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wol- len Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Tropfbil- der“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball D-Juniorinnen sind Meister 23/24 C-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 15:2 Entscheidungsspiel um die Meisterschaft erreicht Das letzte Meisterschaftsspiel mussten wir gewinnen, um ein Entscheidungsspiel gegen den TSV Tettnang sicher zu erreichen. Wir übernahmen von Beginn an die Spiel- kontrolle und schon nach drei Minuten spazierte Hedda durch die gegnerische Abwehr und eröffnete den Torrei- gen. Ein Freistoßtor von Jana, ein tückischer Aufsetzer folgte dann in der 8. Minute zum 2:0. Als dann Deuchel- ried den Anschlusstreffer mit unserer freundlichen Mithilfe erzielte, keimte nochmals Hoffnung bei den Gegnerinnen auf, doch zehn Minuten später stellte Vivienne, die sich bereits zahlreiche Chancen erarbeitet hatte, den zwei Tore Vorsprung wieder her, denen noch vor der Pause drei Tore von Jana, Hedda und Sarah zum 6:1 Pausen- führung folgten. Nach der Pause mussten wir noch einen Gegentreffer hinnehmen, spielten dann aber munter weiter und zu den Torschützen kamen dann noch Maylin und Haifaa dazu so dass es am Ende einen deutlichen Sieg zu ver- zeichnen gab. Durch die Punktgleichheit und im direkten Vergleich ein Unentschieden kommt es nun zum Entscheidungsspiel um die diesjährige C-Juniorinnenmeisterschaft gegen den TSV Tettnang. Das Spiel findet am kommenden Sonntag, 30.06.2024 um 13:00 Uhr auf dem Sportplatz in Staig statt. D-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SG Fronreute/Baindt 3:4 D-Juniorinnen sind Meister 23/24 Ohne Punktverlust und 60 geschossenen Toren gewan- nen die D-Juniorinnen an diesem Wochenende souverän die Meisterschaft. Trotzdem war es noch ein hartes Stück Arbeit, denn im Abschlussspiel gegen den PSG Fried- richshafen gingen wir stark ersatzgeschwächt, da einige Leistungsträgerinnen, insbesondere unsere Torspileerin Carla nicht zur Verfügung standen. Immer wieder trieb Lea über die linke Seite die Mannschaft nach vorne und bediente die Stürmerinnen gut und hinten räumten Le- na-Marie und Taneesha alles weg. Zudem setzte sich Hanaa Alosh zweimal gut vor dem Strafraum durch und erzielte eine beruhigende Führung. Zudem konnte Hanna Busam eine Ecke von Lea direkt verwerten. Doch immer wieder kamen die Gegnerinnen vor unser Tor und nutzen ihre wenigen Chancen, so dass es eng blieb. Die erst ge- gen Ende dazu gestoßene Lena Pfleghar machte dann mit ihrem Tor alles klar und sicherte so die weiße Weste und die Meisterschaft. Eine klasse Mannschaftsleistung über die gesamte Sai- son - super Mädels. Es spielten: Philina Ziegler, Hanaa Alosh, Lea Busam, Ame- lie Metzler, Taneesha Mahler, Fiona Maier, Lena-Marie Al- ber, Hanna Busam, Lena Pfleghar, Leonie Ziegler Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche war für unse- re Jugendmannschaften und die Damen 60 spielfrei angesagt. Alle andere Mann- schaften kämpften wieder um Spiel-Satz und Sieg. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – TA SV Eberhardzell 1 5:4 Die Herren Mannschaft konnte sich beim ersten Spiel- tag gegen TA SV Eberhardzell durchsetzen. Nach langer Winterpause ging am vergangenen Sonntag die Saison für die Herrenspieler des TC Baindt los. Nach intensiver Vorbereitung auf dem Dorffest am vorherigen Abend, konnten Max und David Schäfer ihre Einzel gewinnen. Ein weiters intensives Match gewann Aaron Schäfer im Matchtiebreak. Damit haben alle Schäfers ihre Einzel ge- wonnen. Doch leider konnten Daniel Gertler, Tim Pantof- felmann und Lars Fernsemer sich nicht gegen ihre Geg- ner durchsetzen. So stand es 3:3 nach den Einzeln und es mussten zwei von drei Doppel gewonnen werden. Das erste Doppel haben Aaron und Max Schäfer souverän gewonnen. Daniel Gertler und Tim Pantoffelmann muss- ten sich in ihrem geschlagen geben. Doch David Schäfer und Lars Fernsemer haben ihr Doppel souverän mit 10:7 im Matchtiebreak gewonnen. Dadurch gewinnt der TC Baindt knapp mit 5:4 Matches Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Sonderbuch 9:0 In unserem ersten Heimspiel konnten die Herren 30 des TC Baindt einen ungefährdeten Sieg erreichen. Die har- te Arbeit auf dem Trainingsplatz und Konzentration der letzten zwei Wochen haben sich offensichtlich ausgezahlt. Alle Einzel konnten gewonnen werden. Hervorzuheben dabei waren die Comebacks unserer Teammitglieder Philipp Boenke und Christoph Capelli. Mit der Euphorie der Einzel und der stimmungsvollen Blasmusik vom be- nachbarten Dorffest konnten alle drei Doppelpunkte von den Herren 30 gefeiert werden. Einen herzlichen Dank allen Zuschauern auf der Tennisanlage sowie unserem Bolognese-König Stefan Boenke. Am Sieg waren außer- dem beteiligt: Stefan und Ralf Boenke, Lars Hinner und Christian Schuhwerk. Damen 40 : Staffelliga TC Baindt – TC Ertingen 6:0 Heute erwarteten wir endlich mal wieder „neue Gesichter“. Die Damen aus Ertingen waren zu Gast. Bei schönstem Tenniswetter lief es dann den vier Spielerinnen aus Baindt ( Babsi, Steffi, Evelyn und Silvi) sehr gut und wir beendeten die Einzel mit 4:0 für uns. Im Doppel wurde Evelyn dann von Marion ersetzt. Leider verdunkelte sich der Himmel etwa in der Hälfte der Spiele und wir mussten eine lange Pause wegen strömendem Regen einlegen. Das Doppel von Marion und Silvi wurde im Anschluss von den Gegne- rinnen aufgegeben. Der 5. Punkt für uns. Babsi und Steffi spielten lange und waren immer wieder von Höhen und Tiefen geplagt. Schafften aber auch diesen letzten Punkt für Baindt zu sichern. Coole Sache...das Ergebnis kann sich sehen lassen J Herren 40: Bezirksstaffel 2 ESV Friedrichshafen - TC Baindt 4 : 2 Bereits um 10.00 Uhr starteten wir auf dem „Waldplatz“ in Friedrichshafen. Nach einem super Auftaktsieg unserer Nummer 1 Sascha Wösle nach spannendem 10:7 im MTB, konnte auch Michael Trotzki sein Spiel als Sieg verbuchen aufgrund einer Verletzung seines Gegners. Die beiden weiteren Einzel gingen an unsere Gegner. Somit stand es nach den Einzeln wieder einmal 2:2. Beide Doppel konnten wir im ersten Satz noch positiv gestalten, mussten letztlich aber beide Partien an unse- re Gegner abgeben. Somit bleibt uns, auch aufgrund der heftigen Mückenstiche, eine äusserst schmerzliche Nie- derlage in Erinnerung ! Für den TC Baindt spielten: Sascha Wösle, Marcel Singler, Michael Trotzki und Marc Egeter. Herren 65 : Oberligastaffel TC Onstmettingen – TC Baindt 0:6 Nachdem wir die unglückliche und auch schmerzliche 3:3 Niederlage im 1.Spiel verdaut hatten, begannen wir unse- re weiteste Auswärtsfahrt nach Onstmettingen (Albstadt) mit neuer Motivation. Von Anfang an hatten wir das Spiel im Griff und ließen über den späteren Sieger keinen Zwei- fel aufkommen. Nachdem alle Einzel in 2 Sätzen gewon- nen wurden, setzten sich die Doppel: L.Reich/W.Graf und R.Puk/E.Feurle ebenso klar durch. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt - TC Ösch-Weingarten 9:0 Kantersieg. Immer wieder spannend und normalerweise knappe Ergebnisse gegen unsere Nachbarn. Die letzten Jahre immer ein Ergebnis von 5:4. Mal zu unseren Guns- ten, mal für unsere Gegner. Diesmal fuhren wir einen glatten Sieg ein. Nach den Einzel stand es schon 6:0. Jo- sef gewann nach M-TB mit 10:8, ansonsten waren alles Zweisatz-Siege. Die Pause zwischen den Einzel und Dop- pel wurde einvernehmlich kurz gehalten, da sich schon dicke Regenwolken abzeichneten. Doppel zwei ging glatt an uns. Doppel drei wurde nach M-TB mit 10:2 erkämpft. Doppel eins spielte am Längsten. Nach einsetzendem strömenden Regen wurde das Match im M-TB mit 10:3 erkämpft. Nach den Spielen hatten wir noch ein kame- radschaftliches Miteinander beim Grillen. Vielen Dank an den Grillmeiser Jürgen Auer und vielen Dank auch an die helfenden Hände bei der Bewirtung. Danke auch an Leo und Erwin für Ihren Einsatz bei uns. Es spielten Einzel: 1. Leo Reich, 2. Peter Schmitt, 3. Stefan Schäfer, 4. Volker Hillebrand, 5. Wolfi von Bank, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Erwin, 2. Stefan/Volker, 3. Wolfi/Josef. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Ailingen – TC Baindt 8:1 Im zweiten Spiel der diesjährigen Runde gab es auch die zweite Niederlage. Wir spielten schon um 12.00 Uhr und hatten Glück mit dem Wettergott, denn pünktlich nach Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den Doppeln fing es an zu regnen. Nach den Einzeln la- gen wir schon 1:5 zurück. Thomas verlor etwas unglück- lich im Matchtiebreak mit 8:10. Harry gewann nach fast 3 Stunden sein Einzel und holte so zumindest wenigstens 1 Punkt für uns. Michael musste leider verletzt aufgeben, Richi, Andi und Roland verloren klar in zwei Sätzen. Auch in den Doppeln hatten wir keine Chance und unterlagen jeweils klar in 2 Sätzen. Somit verloren wir dann gegen einen sehr starken Gegner mit 1:8. Zum Abschluss gab es dann noch Pizza und Bier mit unseren netten Gegnern. Vorschau: Samstag, 29.6.: TC Altshausen – Junioren U18 Herren 40 – TC Kisslegg TA TV Merklingen – Damen 40 Tennisklub SSV Ulm 1846 – Damen 60 Herren 50/1 – TA TSG Söflingen Sonntag, 30.6.: TC Bad Waldsee 2 – Herren Herren 30 – TA TSV Allmendingen Montag, 1.7.: Herren 65 – SG Baienfurt Tennis (Doppelrunde) TA SV Burgrieden – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 3.7.: Herren 65 – TA TSG Aichstetten KIDS-Cup U12 – SPG Blitzenreute/Mochenwangen Freitag, 5.7.: Junioren U15 – TC Wolfegg Musikverein Baindt Wir möchten Danke sagen! Wir blicken mit viel Freude und Dankbar- keit zurück auf ein gelungenes Festwo- chenende. Am Samstagabend tanzten wir im Regen zur Rockmusik von unserer Band „Four Beats Faster“. Am Sonntag durften wir dann bei perfektem Festwetter den Frühschoppen mit dem Mu- sikverein Alttann beginnen. Im Anschluss begann unser Familiennachmittag und die kleinen Musikantinnen und Musikanten sowie die kleinen Tänzerinnen und Tänzer zeigten uns ihr Können. Auch die Schalmeinen durften wir am Sonntag bei uns begrüßen. Abends tauschten viele Festbesucher ihre Regenjacke von Samstag in ein Fußballtrikot und wir schauten gemeinsam das EM-Spiel. Am Montagabend begann schon unser letzter Festtag. Zahlreiche Firmen und Vereine trafen sich bei uns auf dem Dorffest zum Feierabendhock und genossen gemeinsam den Wurstsalat mit einem frischgezapften, kühlen Bier zur Unterhaltungsmusik unserer Projekt-Jugendkapelle sowie dem Musikverein Baienfurt. Nach diesem erfolgreichen Festwochenende möchten wir uns bei all unseren Helfern, Unterstützern, Gönnern, fleißigen Kuchenbäckern und Sponsoren recht herzlich bedanken. Ohne eure Unterstützung könnten wir das Dorffest in dieser Form nicht feiern. Ganz besonders möchten wir uns bei folgenden Personen und Firmen bedanken, die uns durch Sponsoring, Bereit- stellung ihrer Fahrzeuge und Maschinen und vielem mehr unterstützt haben: abdm GmbH & Co. KG, Ackermann Spülmaschinen GmbH. Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG. August Baumgärtner GmbH & Co. KG. Autovermietung Tränkle. A-Z Werbepräsente. Bäckerei & Konditorei Hamma GmbH & Co. KG. Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG, Baindter Beck, Bayer Druck und Verlag, Bentele Forst- und Gar- tentechnik GmbH, Bistro am Dorfplatz, BKK VerbundPlus, Bohmeier Raumausstattung, Bosch Service Lindl+Zeller GmbH, Brauerei Max Leibinger GmbH, Buck Engineering, Da Michele Gastronomie, Dachser SE, DAK, DEKRA, DF Werkzeugservice, Dorn Arbeitssicherheit, Dreher GmbH, Dreher Küchenstudio, Eiscafe La Dolce Vita, Familie Ba- der, Familie Konzett, Fischinger Spielwaren, Gaststätte Grüner Berg, Gaststätte Zur Mühle, Geberit AG, Gemein- de Baindt, Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Grieshaber Logistik GmbH, Hallenbad Baienfurt, Hoppe Heizung, Hubertus Apotheke, Jöchle Elektrotechnik GmbH, Ju- welier Jerg oHG, Kaplers Kartoffeln, Kienle-Hohwy, Si- grun, Kirchner Konstruktionen GmbH, Kirchner Energie, Klaus Moosmann, Honig, Kling Automaten GmbH, Kon- zett KFZ, Kosmetik-Lounge, Margaritas im Lindenhof, Musikhaus Lange, Natursteine Foret jr., PM-Drohnenser- vice, Ravensburger Spieleland, RavensBuch, Reck, Anto- inette, REWE Rainer Hahn, Schreinerei Elbs, Schützbach GmbH, Sport- und Segelfliegerclub Bad Waldsee Reute e.V., Svoboda, Alexander, Tank-Kontor-Weingarten-Bai- enfurt GmbH & Co. KG, Tanzschule Geiger, VABECO - Ver- trieb von Sport-Werbeartikeln, Zentner Günter, Versiche- rung, Zweirad Schützbach, Vielen herzlichen Dank euch allen für eure Unterstützung. Wir freuen uns schon jetzt auf das Dorffest 2025! Reitergruppe Baindt Anmeldeschluss 1. Juli - Vereinsausflug Liebe Mitglieder, bitte denkt daran euch für den Vereinsausflug am 14. September zu den CHI Donaueschingen anzumel- den! Anmeldeschluss ist der 1. Juli bei Ali- sa Schnez (schriftführerin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183). Wir freuen uns über eure Anmeldung! Turnierergebnisse Beim Reitturnier in Bad Waldsee konnte sich Theresa Henzer mit ihrer Bonne Diamond in ihrer ersten gemein- samen Dressurprüfung der Klasse A* auf dem 4. Platz platzieren. Alisa Schnez konnte sich mit Sokrates in der Dressurprü- fung Klasse A** den 2. Platz sichern. Theresa mit ihrer Bonne Di- amond Alisa und Sokrates Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeister- schaft im Schießen (OM) unter den orts- ansässigen Vereinen, Straßengemeinschaften, Gruppie- rungen und sonstigen zusammengewürfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mann- schaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilnehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Orts- meisterschaft ist folgendermaßen: Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): - Serie mit 15 Schuss (5 Scheiben á 3 Schuss, alle Treffer werden addiert) Wanderpokal (Mannschaftswertung) - Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, der beste Schuss zählt) Bei der Mannschaftswertung kommen die vier besten Schützen in die Wertung! Schützenkönig (Einzelwertung) - Ein Schuss (Teiler-Wertung) Trainingszeiten sowie Schießzeiten für die Ortsmeis- terschaft: Das Schützenhaus ist jeden Mittwoch von 19:00-22:00 Uhr für Sie geöffnet. Es kann für 2€ eine Serie á 15 Schuss gelöst werden. Beim Training stehen erfahrene Schützen zur Seite und geben den ein oder anderen Tipp. Weitere separate Termine für ein Mannschaftstraining oder zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sport- leiter jederzeit möglich. Startgeld: Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abga- be der Meldeliste und Begleichung des Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schüt- zenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2024 Die Ortsmeisterschaft kann jeden Mittwoch ab Juli ge- schossen werden. Es darf sich jeder Schütze bzw. jede Mannschaft flexibel einteilen, wann man mit dem Wett- kampf starten möchte. Letzter offizieller Schießtermin für die Ortsmeisterschaft ist der Mittwoch, 02. Oktober 2024. Die Siegerehrung findet Mitte/Ende Oktober im Schüt- zenhaus statt. Der genaue Termin wird im Amtsblatt ver- öffentlicht und per E-Mail an die teilnehmenden Mann- schaften geschickt. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zu Verfügung Sportleiter Stefan Schnez 0171/9374633 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Singen zum „Friedinger Schlössle“ Treffpunkt: Dienstag, 09.07.2024 um 8.50 Uhr in Weingar- ten Charlottenplatz bzw. 9.20 Uhr Ravensburg Bahnhof. Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit 3,5 Stunden, 10 km, 120 hm. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr am Ende der Wanderung im Vereinsheim „Roter Rettich“ in der Sin- gener Kleingartenanlage (nur Kaffee und Kuchen). Mit- bringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke, empfohlen werden lange Hosen wegen Brennes- seln und Zecken. Anmeldung ab 05.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Franz Gaißmaier, email: franz.gaissmai- er@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ob man bei schlechtem Wetter (SWP) im Stadtmuseum Stockach an der „Ausstellung Salvador Dali“ teilnimmt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 30. Juni 2024 Mit dem Fahrrad: Kapellenweg Ost (Oberer Abschnitt) Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bild: Gemeinde Fronreute Kapellen, Bildstöcke und Feldkreuze setzen hier in Oberschwaben die religiö- sen Zeichen der persönli- chen und vertrauten Stille. Stätten der Andacht, wohl- tuend fürs Auge wie fürs Gemüt. Diese Orte sind bei uns zuvorderst die zahlreichen Kapellen. Wir begegnen diesen „Seelenstübchen“ in unse- rem hügeligen Voralpenland überall. Ihr Formenreichtum ist unerschöpflich, von der einfachen Holzkapelle bis zum kunsthistorischen Kleinod. Torsten Alt möchte Sie einigen Zeugnissen des Volksglaubens näherbringen. Die Füh- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 rung versteht sich keineswegs als Kunstführung, vielmehr soll sie zur Beschäftigung mit den vielen Kapellen und Kirchen motivieren. Abseits der Hauptstraßen führt die Fahrradroute Ost „Oben“ über Vorsee, Wolpertswende, weiter auf der Höhe des Schussentales nach Untersprin- gen, Blitzenreute und wieder zurück zum Häcklerweiher. Auch eine alte aufgelassene Hufschmiede kann besichtigt werden. Für die 12 km kurze Stecke werden 2,5 Stunden eingeplant. Eine anschließende Einkehr im ortsansässigen Gasthaus ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten hochin- teressanten Radtour begrüßen zu dürfen. Auch für Rad fahrende Kinder geeignet. Was tut sich im sozialen Bereich in Wangen? Am Montag, 01. Juli von 14:00 – 16:00 Uhr können inte- ressierte Wangener Bürgerinnen und Bürger auf einem Spaziergang einen Überblick über Beratungsangebote in Wangen bekommen. Verschiedene Beratungsstellen und soziale Institutionen laden dazu ein. Starten wird die Tour um 14:00 Uhr in der Spitalstraße 16, bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Hier erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Psychologi- sche Beratungsstelle, in die Tageselternvermittlung und in die Soziale Beratung. Danach geht es weiter zur Nach- barschaftshilfe, diese ist ebenfalls in der Spitalstraße 16. Von der Innenstadt geht es an den Rand der Altstadt, zum Buchweg 8. Hier gibt es weitere interessante Einblicke in die Arbeit des Vereins Frauen und Kinder in Not. Danach schaut die Gruppe bei Amalie – Kinderhospiz vorbei. Das Ziel des Spazierganges ist dann das Mesnerhaus beim s.g. zugehenden Sozialdienst der Stadt Wangen. Die ein- zelnen Einrichtungen werden jeweils ca. 10 Minuten über ihre Arbeit berichten und Fragen der Teilnehmenden be- antworten. Begleitet wird der Spaziergang von Diakon Gerd Gunßer (Leitung Fachbereich Soziale Beratung) und Sonja Seel (Sozialberatung Wangen, Isny, Leutkirch). Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Fortbildung: „Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz“ Am Montag, den 8. Juli findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt um 18 Uhr eine kostenfreie Fortbildung spe- ziell für pflegende Angehörige von Menschen mit De- menz statt. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstal- tungen die Versorgung und die Lebensumstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbes- sern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Wechselnde Referen- tinnen und Referenten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Neben der Vorstellung des Krankheitsbildes werden Themen wie Kommunikation mit Menschen mit Demenz sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote vorgestellt. Der Pflegestützpunkt infor- miert über die Leistungen der Pflegeversicherungen. Mit dem Titel: „Jetzt tu doch was!“ oder „Spielen, Beschäf- tigen, Biographie als Schlüssel“ findet am Montag, 8. Juli 2024 um 18 Uhr in Kooperation mit der Nachbarschafts- hilfe Baindt/Baienfurt eine Fortbildung im Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Dabei wird der Frage nachgegan- gen, wie die Betreuung eines Menschen mit Demenz sinnvoll gestaltet werden kann, da eine angemessene Beschäftigung Unruhe und Unzufriedenheit mindert und dabei das Selbstvertrauen und die Teilhabe von Menschen mit Demenz stärkt. Die Teilnahme ist für pflegende An- gehörige und Ehrenamtliche kostenlos. Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich, die Anmeldung erfolgt per E-Mail an miriam. vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein An- gebot des Landkreises Ravensburg. Das aktuelle Veran- staltungsprogramm finden Sie unter www.zfp-web.de/ netzwerk-demenz. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 29. Juni 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Skulptur: Renaix von Markus Meyer Treffpunkt: Feuerto- belbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Ter- minvereinbarung auch Sonderführungen ange- boten. Herr Ehmann, Te- lefon: 07505 1252 Kunst und Campen – Das passt zusammen! Zwischen dem 30. Juli und dem 4. August ist genau das auf Schloss Achberg möglich. Seit 2016 haben bis zu 40 Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren die Möglichkeit, mit Künstler/innen und Kunststudierenden der Päda- gogischen Hochschule Weingarten in Kunst-Workshops zu experimentieren. Wer Lust hat, Neues auszupro- bieren und zusammen mit anderen Jugendlichen eine Woche auf Schloss Achberg zu verbringen, kann sich jetzt für das KunstCamp anmelden. Von Landschaftsmalerei über Kunstdruck und Streetart bis hin zu Fotografie ist alles möglich. Was passiert, wenn ich mich an der Natur orientiere? Wie kann ich meine Ide- en auf einer großen Leinwand verwirklichen? Kann ich mich auch mit Gips ausdrücken? Wie muss ich mit unter- schiedlichen Materialien umgehen? Das alles und noch mehr gibt es im KunstCamp zu entdecken. Die aktuelle Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen. Malerinnen zwischen Neckar und Bodensee (1895–1925)“ bietet da- rüber hinaus viel Inspiration rund um die Themen Natur, Porträts und Maltechniken des Impressionismus. Das Programm haben Kunststudierende der PH Weingar- ten unter Dozent Christopher Oravec entwickelt. Dabei entscheiden sich die Jugendlichen für einen Workshop und können ihre Ideen frei in die Gestaltung ihrer Kunst- werke einfließen lassen. Es wird auf dem Schlossgelände gezeltet und übernachtet. Zum Abschluss können sich auch Außenstehende bei einer Abschlusspräsentation am Samstag, den 3. August, ab 15 Uhr von den Ergebnissen der Workshops überzeugen. Weitere Informationen zum KunstCamp auf Schloss Ach- berg und der Anmeldung stehen auf der Website der Päd- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 agogischen Hochschule in Weingarten unter https://www. ph-weingarten.de/hochschule/aktuelles/kunstcamp/ zur Verfügung. Fragen zum KunstCamp sind sind telefonisch unter 0751/859513 oder per E-Mail an info@schloss-achberg.de möglich. Schloss Achberg D-88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Wolfegger Serenade am 06.07.2024 – Die Nacht der Blasmusik Mit zünftiger Blasmusik und einem energiegeladenen Abschluss mit der Brass-Band „PERBLECHS“ findet in die- sem Jahr bei schönem Wetter die Wolfegger Serenade am Samstag, den 6. Juli 2024 ab 17 Uhr statt. Die Kulisse für die „Nacht der Blasmusik“ ist erstmals der Fürstliche Hofgarten. Unter dem Blätterdach der exotischen alten Bäume laden Tische und Bänke die Gäste zum Verwei- len ein und für Speis und Trank ist gesorgt. Für musika- lische Unterhaltung sorgt in diesem Jahr das Jugend- blasorchester WoWaBe der Gemeinden Wolfegg, Bad Waldsee und Bergatreute, gefolgt von der Musikkapelle Wolfegg. Wenn die Nacht anbricht, beginnt - nur vom Licht der Fackeln erhellt - der gemeinsame Sternmarsch mit dem Fanfarenzug Schloss Wolfegg und den Musik- kapellen aller vier Ortsteile Wolfegg, Alttann, Molpertshaus und Röten- bach. Für Nachtschwärmer ist ein Barbetrieb geöffnet. Bei schlechtem Wetter findet ein Hock im Feuerwehr- haus statt. Was sonst noch interessiert Chorifeen & Friends Marktplatzkonzert Baienfurt Dienstag, 02.07.2024, 19:30 Uhr Pfiffige Arrangements, u.a. von ABBA, Coldplay, Sting und Supertramp Eintritt frei Baienfurter mit dabei beim Bezirkszeltlager am Metzisweiler Weiher Auch dieses Jahr ging es in der ersten Pfingstferienwo- che wieder für 7 Kids und 3 Betreuerinnen aus unserer Ortsgruppe in das Zeltlager an den Metzisweiler Wei- her bei Wolfegg. Bepackt mit Feldbett, Schlafsack und Abenteuerlust erwarteten uns sechs Tage voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Zeit mit insgesamt 69 Kindern und Jugendlichen aus sieben Ortsgruppen des Bezirks. Nachdem der Zeltplatz am Samstag durch die 35 Betreu- er aufgebaut wurde, war am Sonntag Anreise für alle Teil- nehmenden. Es wurden Zelte bezogen, Gruppennamen gegeben und die Zeltlagerfahne gestaltet. Der Fahnen- mast wurde dieses Jahr händisch gestellt und bot so ein Schauspiel für alle am frühen Abend des ersten Tages. An den folgenden Tagen standen tagsüber kreative Workshops, wie Raketen bauen, Beutel bemalen, Kin- derschminken oder Knete herstellen auf dem Programm. Auch sportliche Aktivitäten durften nicht fehlen; so wur- de beispielsweise wieder ein Fußballturnier veranstaltet oder offene Spielmöglichkeiten wie Federball oder Dia- bolo angeboten. Ein Großgruppenspiel am Dienstag forderte alle Kinder und Betreuer mit diversen Aufgaben im Gelände heraus und wurde mit einer gebührenden Siegerehrung abge- schlossen. Am Blaulichttag gab es Mitte der Woche viel zu entdecken. Er zeigte allen Interessierten verschiede- ne Mitglieder der Blaulichtfamilie und ihre Aufgaben. So kam Nicole Zweifel, Präventionsbeamtin des Polizeiprä- sidiums Ravensburg mit einem Polizeiauto vorbei und stand für allerlei Fragen bereit. Beim Deutschen Roten Kreuz aus Altshausen konnte der Umgang mit einer Trage im Krankentransportwagen geübt werden und auch die DLRG-Einsatzgruppe Altshausen war mit einem Einsatz- fahrzeug und Boot zu Besuch. Der anschließende bunte Abend am Mittwoch wurde dieses Jahr spielerisch gestaltet. Bei einer Olympiade konnten sich Kinder und Betreuer in verschiedenen Dis- ziplinen gegeneinander messen. Nach einem spannen- den Kopf-an-Kopf rennen bei dem die Betreuer jedoch führten, brachte das Finale im Tauziehen schließlich das Unentschieden. Im nächsten Jahr heißt es damit also, mit einer Revenge einen klaren Sieger zu finden. Am Donnerstag rundeten schließlich die traditionellen Zeltlagerhochzeiten, bei denen Kinder und Betreuer unter- einander verheiratet werden, die Woche eindrucksvoll ab. Nicht nur im selbstgebauten Palettenpool, sondern auch durch das durchweg regnerische Wetter wurden wir die- ses Jahr ordentlich nass. Doch davon ließen wir uns nicht ablenken, Spaß zu haben. Rein in die Gummistiefel und ab in den Matsch! Mit viel Bewegung, nassen Füßen und schönen Erinnerun- gen ging die Woche wieder wie im Flug vorbei. So musste am Freitag schon wieder gepackt und Abschied genom- men werden. Wir hatten alle gemeinsam eine großartige Zeit und bedanken uns bei der Ortsgruppe Altshausen, die das Zeltlager jedes Jahr aufs Neue organisiert. Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder aus Baienfurt und Bad Waldsee dabei zu sein! Lea Staudinger, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Jugend Baienfurt v.l. Finn Heine, Julia Leonhard (Betreuerin), Mailin Stein- bach, Hannah Nägele (Betreuerin), Mattis Wöhrle, Dami- an und Justin Schulz, Lea Staudinger (Betreuerin), Emily Steinbach und Beatriz Rodriguez Der Public Viewing DRK-Guide für zuhause Mit der Fußball-Europameisterschaft startet auch die Pu- blic-Viewing-Saison unter freiem Himmel. Hartgesottene Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Fußballfans feiern die Spiele am liebsten im Stadion, und wenn das schon nicht klappt, dann zumindest in der gro- ßen Gemeinschaft eines öffentlichen Public Viewings. Viel gemütlicher, entspannter und vor allem sicherer ist da das private Public Viewing im heimischen Garten. Der Wetter- gott meint es so langsam gut mit uns, wenn heute Abend die deutsche Nationalmannschaft gegen Ungarn antritt. Damit dies auch zu einem schönen Ereignis statt zu ei- nem Malheur wird, haben wir euch als DRK-Kreisverband Ravensburg ein paar Tipps aufgelistet. Die Platzverteilung Wenn du weißt, wie viele Gäste du erwarten kannst, soll- test du darauf achten, ausreichend Sitzgelegenheiten parat zu haben. Ein Spiel dauert schließlich mindestens 90 Minuten, und nicht jeder kann oder will über die kom- plette Dauer in deinem Garten stehen. Wenn du keine Garnituren kaufen möchtest, kannst du dir welche aus- leihen. Bedenke bei deinen Sitzgelegenheiten auch, dass das Wetter dir einen Strich durch die Rechnung machen kann. Am besten sorgst du mit einem stabilen Pavillon vor. Dieser bietet sich auch an, wenn das Wetter schön bleibt, da er auch als Sonnenschutz gut zu gebrauchen ist. Die richtige Verpflegung fürs heimische Public Viewing Zur Fußballparty im Garten darf natürlich eins nicht feh- len: Leckeres Essen frisch vom Grill. Damit deine Geträn- ke schön kühl bleiben bietet sich es an einen Eimer mit kaltem Wasser oder Eiswürfeln, ein Kinderplanschbecken oder die klassische Kühlbox bereit zu stellen Keinen Streit mit den Nachbarn vom Zaun brechen Generell gilt auch während einer EM: Die Nachtruhe dau- ert von 22 bis 6 Uhr. Um Streitigkeiten mit deinen Nach- barn zu vermeiden, musst du also trotz Fußballeuphorie die Lautstärke unten halten. Es empfiehlt sich auch, wie bei jeder Gartenfeier, die Nachbarn vorzuwarnen. Und wenn deine Nachbarn ohnehin selbst sportbegeistert ist, kannst du sie vielleicht auch mit auf dein Public Viewing einladen. Die Technik Die Technik ist das Herzstück des Public Viewings. Nichts ist schlimmer, als dass das Public Viewing zu einer Handy Viewing wird weil die Technik versagt oder nicht genügend Leistung erbringt. Um dies Vorzubeugen haben wir hier paar kleine Tipps für euch: Der Beamer sollte eine hohe Lichtleistung haben damit man selbst bei Tageslicht, jedes EM-Spiel genießen kann. Angebracht wäre eine Leistung ab 2.500 Lumen. Bei der Leinwand ist es wichtig das er einen lichtverstär- kenden Effekt hat für eine optimale Lichtqualität. Beim Gain-Faktor sollte man darauf achten das dieser bei 1,0 oder 1,1 liegt. Auf Zecken im Garten achten Zu all dem gehört auch Gartenbeleuchtung, Receiver/ Laptop, Lautsprecher und die richtige Verkabelung. Bei all der Technik sollte man darauf achten, dass sie nicht Nass wird, falls das Wetter nicht mitspielen sollte. Und wenn man im Garten war, macht es ggf. auch Sinn sich und die Kinder abschließend kurz auf Zecken abzusuchen, so der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Katamaran kehrt zum regulären Fahrplan zurück Binnen 52 Minuten über den See. Das geht nun auch wieder am Abend. Die Reederei kehrt nach einer Wo- che Sonderfahrplan am Abend zum regulären Fahr- plan zurück. Das ging schnell: letztes Wochenende hatte die Kata- maran-Reederei noch darüber informiert, dass der Kat am Abend langsamer fährt und anderen Anfahrtszeiten folgt. Der Grund seinerzeit: die Schnellschiffe mussten große Treibholz-Felder auf dem See umfahren. Aufgrund des gesunkenen Wasserpegels können die Schnellschif- fe ab sofort wieder zur gewohnten Fahrgeschwindigkeit von 32 Stundenkilometer zurückkehren. Damit gilt auch bei den Spätfahrten am Freitag und Samstag wieder der reguläre Fahrplan. Für Katamaranfahrer heißt das: alles wieder wie gewohnt. Der Katamaran verkehrt tagsüber stündlich und bringt seine Fahrgäste binnen 52 Minuten über den See. An Frei- tagen und Samstagen bietet die Reederei während der Sommermonate zudem einen Abendverkehr mit jeweils zwei Spätabfahrten auf jeder Seeseite. Die Abendfahrten starten ab dieser Woche wieder nach Regelfahrplan: ab Friedrichshafen um 20 Uhr und 22.30 Uhr, ab Konstanz gibt es um 21 Uhr und 23.30 Uhr eine zusätzliche Fahrt. Besonders attraktiv: für die Abendfahrten gilt neben den regulären Hin- und Rückfahrkarten auch das über den Sommer gültige 14-Uhr-Ticket. Damit kostet die Hin- und Rückfahrt nur 18 Euro statt 25,20 Euro. Kinder bis 14 Jahre zahlen 9 Euro, und das Familienticket für zwei Erwach- sene mit bis zu drei Kindern liegt bei 45 Euro. Damit fah- ren Kat-Fahrer mit dem 14 Uhr Ticket bis zu 30 Prozent günstiger. i Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Henrietta und Jolinchen bringen mehr als 700 Kinder zum Lachen AOK zu Gast auf der Landesgartenschau in Wangen: Mit dem AOK-Kindertheater „Henrietta und die Ide- enfabrik“ und dem AOK-Puppentheater „Jolinchens Seereise“ Gesundheitsförderung ist dann erfolgreich, wenn sie al- len Beteiligten Spaß macht. Henrietta und Jolinchen ha- ben mehr als 700 Kindergarten- und Grundschulkindern auf der Landesgartenschau in Wangen spielerisch Ge- sundheitsthemen vermittelt - es wurde viel gelacht und viel gelernt. Mit dabei war die Grundschule im Ebnet, die Grundschule Schomburg Primisweiler, die Grundschule Neuravensburg, die Grundschule Neukirch, die Grund- schule Heimenkirch, die Gemeinschaftsschule Wangen und die Martinstor- schule in Wangen. Auch zahlreiche Kindergärten aus Wangen und Niederwangen sind gekommen: Der Kin- dergarten St. Antonius, der Kindergarten St. Franziskus, der Kindergarten St. Michael, die Kindertagesstätte Haid, der Evangelischer Kindergarten Arche Noah und die Kita Am Gottesacker. Wie hängen Nachhaltigkeit und die eigene Gesundheit zusammen? Das Theaterstück „Henrietta und die Ideen- fabrik“ für Grundschulkinder erklärt es kindgerecht: Für ihre Hausaufgaben muss Henrietta zum Thema Nachhal- tigkeit recherchieren. Ihr fällt partout nichts ein. Doch in Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 der Ideenfabrik lernt sie clevere Anregungen für Klima- und Umweltschutz, Recycling und Upcycling sowie die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeit kennen. „Ausgewo- gene Ernährung, ausreichend Bewegung und seelisches Wohlbefinden sind drei wichtige Säulen für die gesunde Entwicklung von Kindern. Mit „Henrietta & Co.“ möchte die AOK dazu beitragen, allen Kindern die Möglichkeit hierzu zu geben“, so Birgit Sorg, Präventionsfachkraft bei der AOK Bodensee-Oberschwaben. In dem rund 25-minüti- gen Puppentheaterstück für Kindergartenkinder wollen das Drachenkind Jolinchen und seine Freundin Henriet- ta mit ihrem Schiff in See stechen. Gemeinsam mit ihren Freunden sorgen sie für den richtigen, gesunden Provi- ant, um sich frisch gestärkt auf den Weg zu Jolinchens „Fühl-mich-gut“- Insel zu machen. Das Puppentheater ist Bestandteil des AOK-Gesundheitsförderungsprogramms „JolinchenKids“ für Kindergärten. Interesse geweckt? Das Programm „Henrietta & Co.“ und die Theaterstücke zu Themen wie Ernährung, Bewegung, psychische Gesund- heit und Nachhaltigkeit geben hierzu wichtige Impulse in der frühkindlichen Erziehung. Mithilfe des kostenlosen didaktischen Materials können sich die pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und die Lehrkräfte in den Grundschulen im Nachgang das Wissen vertiefen und dadurch nachhaltig im Bewusstsein der Kinder ver- ankern. Das Kindergartenprogramm JolinchenKids ist modular und sehr flexibel aufgebaut. Die Schulungen und das Begleitmaterial dazu können ebenfalls über die AOK angefragt und kostenfrei bezogen werden. Weitere Informationen gibt es online unter www.aok.de/ kindertheater oder www.aok.de/jolinchenkids oder direkt bei Birgit Sorg: Telefon 0711 6525-17762, E-Mail birgit.sorg@bw.aok.de. Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwa- ben versichert rund 239.000 Menschen im Land. Weitere Informationen online unter www.aok.de/bw und unter www.aok.de/pp/bw Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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    Zuletzt geändert: 28.06.2024
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    1 Fassung: 14.07.2021 Auftraggeber: Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G e m e in d e B a in d t A llg e m e in e V o rp rü fu n g d e s E in ze lfa lls g e m . § 7 U V P G z u m W a ss e rr e ch ts ve rf a h re n f ü r d e n G e w ä ss e ra u s- u n d - n e u b a u G e ig e n sa ck 2 Vorhaben: Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Landkreis: Ravensburg Auftraggeber: Gemeinde Baindt Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 UVPG (UVP-Vorprüfung) Beschreibung des Vorhabens bzw. der Änderungen am ursprünglichen Vorhaben Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen / geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bamp- fen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine sonstige Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes nach Nr. 13.18.2 Anlage 1 zum UVPG, sodass hierfür eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchzuführen ist. Geltungsbereiche des geplanten Gewässerneubaus nördlich BG Geigensack und des Ausbaus des bestehenden Wiesengrabens Das Vorhabengebiet liegt nördlich der Gemeinde Baindt, nördlich des Baugebietes "Geigensack" und im Norden des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl". Nördlich des Plangebietes grenzt die freie Landschaft an. Das Umfeld ist von Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. 3 Einbeziehung bestehender Vorhaben Werden bei dieser Vorprüfung Vorbelastungen einbezogen? Nein ☐ Ja, und zwar bestehendes Baugebiet "Geigensack Er- weiterung" und geplantes Wohnbaugebiet "Bühl" ☒ Sind bei dieser Vorprüfung frühere Änderungen oder Erweiterungen des Hoch- wasserschutzvorhabens als Zusatzbelastung einzubeziehen, für die noch keine UVP durchgeführt wurde? Nein ☒ Ja, und zwar ☐ 1. Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) ☒ Neubau ☒ Um-/Ausbau Art/Umfang 1.1 Baulänge in km: 0,84 1.2 Geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha: 0,48 1.3 Geschätzter Umfang der Neuversiegelung in ha: / 1.4 Geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³: 5.000 (Abtrag) 1.5 Anzahl der Ingenieurbauwerke: 2 Wellrohrdurchlässe, 1 x neue Erschließungsstraße im Baugebiet, 1 x Querung "Sulpacher Straße" 1.6 Geschätzte Dauer der Bauzeit: 10 Wochen Treten Merkmale (Wirkfaktoren) auf, die erhebliche nach- teilige Umweltauswirkungen verursachen könnten (ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen)? Nein Ja Geschätzter Umfang 1.7 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ☒ ☐ 1.8 Erhöhung der Lärmimmissionen ☒ ☐ 1.9 Erhöhung der Schadstoffimmissionen ☒ ☐ 1.10 Zusätzliche Zerschneidungswirkung ☒ ☐ Eine zusätzliche Zerschneidungswirkung wäre dann anzunehmen, wenn für den Hochwasserschutz zu- sätzliche Bauwerke mit besonderer Zerschneidungs- wirkung (z.B. Damm) errichtet werden. Dies ist bei diesem Vorhaben nicht der Fall. 4 1.11 Visuelle Veränderung ☐ ☒ Im Bereich des offenen Bachlaufs mit Flussbett kommt es zu visuellen Veränderungen der Land- schaft, durch die Anlage eines Gewässers und dessen Überschwemmungsbereich. Weithin sichtbare bauli- che Anlagen und Verkehrswege sind, soweit sie nicht zur Pflege notwendig sind, nicht geplant. 1.12 Veränderung des Grundwassers ☐ ☒ Durch die Veränderungen im Gewässerverlauf und Retentionsraum können sich auch Änderungen des Grundwassers ergeben. 1.13 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern ☐ ☒ Die Planung betrifft den Ausbau des Wiesengrabens. 1.14 Einleitung von Straßenwasser in Gewässer ☒ ☐ Das Hochwasserschutzprojekt dient dazu, vor allem die angrenzenden Bereiche der Gemeinde Baindt vor Hochwasser zu schützen. Bei Niederschlagser- eignissen wird auch das auf den Verkehrsflächen anfallende Wasser bei Bedarf in den Retentions- raum und von dort in den "Oberen Bampfen" gelei- tet. Das Vorhaben ändert an dieser Vorgehensweise jedoch nichts. 1.15 Klimatische Veränderungen (z.B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas am Standort) ☒ ☐ Klimatische Veränderungen aufgrund des geplanten Gewässerneu- und Gewässerausbaus sind nicht zu erwarten. 1.16 Rodung ☒ ☐ 1.17 Sonstige Merkmale (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können: - Bau von Leitungen ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens ist der Bau von Entwäs- serungsleitungen geplant. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. - Abfallerzeugung (z. B. belastete Böden, Teer) ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens werden keine Abfälle er- zeugt, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen hervorrufen können. - Rohstoffbedarf ☒ ☐ Für den Gewässerneu- und Gewässerausbau be- schränkt sich der Rohstoffbedarf auf die Konstruk- tion der Ingenieurbauwerke. Der Bau erfolgt nach heutigem Stand der Technik. - besondere Probleme des Baugrundes (z. B. Moorböden) ☒ ☐ Besondere Probleme des Baugrundes sind nicht be- kannt. Gemäß der vorliegenden Baugrundgutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch gesehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlan- des. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonsolidierten 5 (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umlagerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Beckenablage- rungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschichtung ab. - Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Betriebs ☐ ☒ Generell können Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Be- triebs nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, dass es aufgrund der unproblematischen räumlichen Ge- gebenheiten zu keinen Störfällen, Unfällen, oder Ka- tastrophenfällen kommen wird. Das Vorhaben dient dazu, Katastrophenfällen in Form von Hochwasser- ereignissen vorzubeugen. - Lärm-, Schadstoffemissionen während des Baus ☒ ☐ Baubedingte Lärm- und Schadstoffemissionen sind möglich. Eine nachhaltige Beeinträchtigung ist auf- grund der zeitlichen Begrenzung und der vorwiegend tagsüber stattfindenden Arbeiten auszuschließen. - Erschütterungen ☒ ☐ - Abrissarbeiten ☒ ☐ - Salzeintrag ☒ ☐ 1.18 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten? ☒ ☐ 1.19 Können einige dieser Wirkungen grenzüberschreitend sein? ☒ ☐ Verbindlich vorgesehene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen z. B. Lärmschutz, Regenrückhaltebecken, Querungshilfen, welche erhebliche Auswirkungen vermindern können: Fachgerechter Bau entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Jahreszeitliche Beschränkung der Rodung und Baufeldfreimachung und Festsetzung von Baumkontrollen − Falls entgegen der aktuellen Planung Gehölze gerodet werden müssen, muss dies zwischen 01. November und 28. Februar erfolgen, au- ßerhalb der Fortpflanzungszeit von Gehölz bewohnenden Vögeln und Fledermäusen − Vor der Rodung von Gehölzen müssen die zu rodenden Gehölze auf Bruthöhlen kontrolliert werden Naturnahe Gestaltung des Gewässerlaufs − Anlage eines profilierten Querschnittes und eines mäandrierenden Verlaufs − standortgerechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers − Entwicklung einer standortgerechten Hochstaudenflur Durchgängige Gestaltung der Überfahrt (Absturz am Rohrauslauf) im Waldbereich 6 Gesamteinschätzung der Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Die Neuanlage und Verlängerung des Bachlaufes im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes bewirkt ein geringes Maß an Beeinträchti- gungen. Unter der Berücksichtigung der für das Projekt formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahem ist das Vorhaben durch eine geringe Intensität der umweltrelevanten Wirkfaktoren gekennzeichnet. Genauere Untersuchungen in Bezug auf die Wirkintensität sind allerdings für die Wirk- faktoren "Visuelle Veränderungen" sowie der "Änderungen am Grundwasser" durchzuführen. Ggf. erforderliche Rodungen sind auf ein Minimum zu beschränken. 2 Standort des Vorhabens 2.1 Bestehende Nutzungen (Nutzungskriterien) Gibt es: Nein Ja Geschätzter Umfang 2.1.1 Aussagen in den für das Gebiet geltenden Raumordnungsplä- nen oder in der Flächennutzungsplanung zu Nutzungen, die mit dem Vorhaben unvereinbar sind (z. B. Vorranggebiete, regio- naler Grünzug, bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche) ☒ ☐ Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes der Region Bodensee-Oberschwaben sind ver- bindliche Aussagen und Ziele zur regionalen Frei- raumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbe- dürftige Bereiche für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht berührt. Im Norden der geplanten Verlängerung liegt ein regionaler Grünzug. Die Planung steht auch in keinem Wi- derspruch zu sonstigen für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Regionalplanes. 2.1.2 Wohngebiete ☒ ☐ Südlich der geplanten Neuanlage des Gewässers befindet sich der Bebauungsplan "Geigensack"; südlich der Verlängerung ist der Bebauungsplan "Bühl" in Aufstellung. Die Planung der Neuanlage und der Verlängerung des Bachlaufes als Teil des Starkregenrisikomanagementkonzeptes dienen u.a. dem Hochwassermanagement in diesen Be- reichen und dem Schutz der bestehenden Wohn- bebauung. 2.1.3 Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kir- chen, Schulen, dicht besiedelte Gebiete, etc.) ☒ ☐ Empfindliche Nutzungen befinden sich nicht in un- mittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.4 Bereiche mit besonderer Bedeutung für Erholung/Fremdenver- kehr ☒ ☐ Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erho- lung und den Fremdenverkehr befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung selbst schafft einen naturnahen Bachlauf umge- ben von Grünflächen mit Erholungswert. 2.1.5 Altlasten, Altablagerungen, Deponien ☒ ☐ Ein Vorkommen von Altlasten, Altablagerungen und Deponien sind im Planbereich und in dessen Umgebung nicht bekannt. 2.1.6 Vorhaben liegt im angemessenen Sicherheitsabstand zu einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG (Seveso III-RL)* * Besteht aufgrund der Verwirklichung des Vorhabens die Möglichkeit eines Störfalls im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall- ☒ ☐ Im näheren Umkreis befindet sich kein Betriebs- bereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG. 7 Verordnung oder erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit ei- nes solchen Störfalls oder verschlimmern sich die Folgen eines solchen Störfalls, ist von erheblichen nachteiligen Umweltaus- wirkungen auszugehen. 2.1.7 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft oder Fischerei ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Land- wirtschaft oder Fischerei befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung betrifft zwar landwirtschaftlich genutzte Flächen, diese entsprechen jedoch in ihrer Wertigkeit dem Durchschnitt der in der Gemeinde Baindt vorkom- menden Flächen. 2.1.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forstwirtschaft ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forst- wirtschaft befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.9 Sonstige Sachgüter: - […] ☒ ☐ 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfä- higkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebietes und seines Untergrundes (Quali- tätskriterien) Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.2.1 Lebensräume und Funktionsbeziehungen mit besonderer Be- deutung für Pflanzen oder Tiere (insb. Vorkommen planungs- relevanter Arten, Lebensraumtypen nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie, soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen von Lebensraumtypen nach An- hang I FFH-Richtlinie im Plangebiet ist nicht be- kannt und aufgrund der aktuellen Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.2 Besonders / streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach An- hang IV FFH-RL und europäische Vogelarten / Vogelarten des Anhangs 1 VRL (soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen besonders/streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL und europäische Vogelarten/Vogelarten des Anhangs 1 VRL ist nicht bekannt und aufgrund der aktuel- len Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.3 Schutzwürdige Böden ☐ ☒ Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt es sich gem. der Bodenkarte (1:50.000) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) um Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen. Gem. ALKIS Daten liegt die Natürliche Bodenfruchtbarkeit bei hoch ("Stufe 3") im Bereich der Verlängerung und bei mittel ("Stufe 2") im Bereich der Neuanlage. In ihrer Funktion als Filter und Puffer für Schad- stoffe sind die Böden mit hoch ("Stufe 3") bewer- tet. Ebenso in ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf im Bereich der Neuanlage. Im Bereich der Verlängerung ist diese Funktion als mittel ("Stufe 2") bewertet. Jedoch liegen aus 8 den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (18.01.2008) und "Bühl" (10.12.2020) Bodenanalysen vor, die den Böden vor Ort eine sehr schwache Wasser- durchlässigkeit attestieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Bodenfunktion als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf tatsächlich nicht mit Stufe 3, sondern mit Stufe 1 zu bewerten ist. 2.2.4 Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung ☐ ☒ Westlich der Planung und der Gemeinde Baindt verläuft der "Obere Bampfen". Ein direkter Eingriff in den "Oberen Bampfen" ist durch die Planung nicht gegeben. Für den Fall eines Hochwasserer- eignisses kann das Wasser aus dem Retentions- raum in den "Oberen Bampfen" abgeleitet wer- den. Gemäß den Abschätzungen würde der Hoch- wasserschutzgraben zu einer Zunahme der Ab- flussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des Sulz- moosbaches führen, da ein Großteil des durch den Hochwasserschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich des "Obe- ren Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Beeinträchtigungen der Ober- flächengewässer sind aufgrund der niedrigen pro- zentualen Schwankungen, welche bei Hochwasse- rereignissen auftreten und daher temporär sind, nicht zu erwarten. 2.2.5 Bedeutsame Grundwasservorkommen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes sind keine bedeutsa- men Grundwasservorkommen bekannt. 2.2.6 Für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-)Landschaften oder Landschaftsteile ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-) Landschaften oder Landschaftsteile. 2.2.7 Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentste- hungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlich- keit ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung. Die Flächen dienen zwar der Kaltluftproduktion, da dies jedoch durch die Planung nicht unterbun- den wird und es angrenzend weitere, der Kaltluft- produktion dienende Flächen gibt, erfolgt keine Beeinträchtigung. 2.2.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, z. B. ☐ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer Bedeutung für den Na- turschutz. 9 - als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geför- derte Gebiete (z.B. LIFE-Projekte, Wiesenbrütergebiete) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geförderte Gebiete. - Unzerschnittene verkehrsarme Räume ☒ ☐ Aufgrund der Lage im ländlichen Raum befinden sich, vor allem nordöstlich des Plangebietes "un- zerschnittene verkehrsarme Räume", welche al- lerdings von der Planung nicht berührt werden. - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Feuchtgebiete internationaler Bedeutung. - Biotopverbundflächen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Biotopverbunde und keine Biotopflächen im Sinne des § 30 BNatSchG. - Alleen/Baumreihen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Alleen oder Baumreihen. Gehölzrodungen sind in der Planung nicht vorgesehen. 2.2.9 Vorkommen von Bodenschätzen, die vom Vorhaben betroffen sein können ☒ ☐ Ein Vorkommen von Bodenschätzen innerhalb des Plangebietes ist nicht bekannt. 2.2.10 Sonstige, und zwar - ☒ ☐ 2.3 Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.3.1 Natura-2000-Gebiete (es sind auch Beeinträchtigungen zu be- trachten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) ☒ ☐ 2.3.2 Naturschutzgebiet ☒ ☐ 2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente ☒ ☐ 2.3.4 Biosphärenreservate ☒ ☐ 2.3.5 Landschaftsschutzgebiete ☒ ☐ 2.3.6 Naturdenkmäler ☒ ☐ 2.3.7 Geschützte Landschaftsbestandteile ☒ ☐ 2.3.8 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG BW) ☒ ☐ 2.3.9 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwem- mungsgebiete ☒ ☐ 2.3.10 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festge- legten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind (Luft- reinhalteplangebiete) ☒ ☐ 10 2.3.11 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungs- gesetzes ☒ ☐ 2.3.12 Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Ensembles, archäologisch bedeutsame Landschaften, Denkmalverdachtsflächen ☒ ☐ 2.3.13 Bannwald, Schutzwald, Naturwaldreservat ☒ ☐ 2.3.14 Erholungswald ☒ ☐ Gesamteinschätzung des Standorts des Vorhabens unter Berücksichtigung insbesondere der genannten Vorbelastungen ("Standort des Vorhabens"). Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen, wie z.B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Ausnahmeprü- fung Der Standort des Vorhabens ist durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die angrenzende Wohnbebauung geprägt. Dadurch besteht inner- halb des Vorhabenbereiches bislang noch keine hohe Vorbelastung. In der Vergangenheit kam es bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Fledermäuse, Reptilien, Vögel und andere nach Anhang IV FFH-RL bzw. Anhang 1 VRL geschützte Tierarten sind von vorhabenbedingten Beeinträch- tigungen voraussichtlich nicht betroffen. Eine Rodung von Gehölzen oder Neuversiegelungen sind durch die Planung nicht vorgesehen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten weiterer Gruppen (z.B. Pflanzen, Tagfalter, Amphibien, etc.) ist anhand der betroffenen Lebensräume nicht zu erwarten. Gemäß der hydraulischen Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Ingenieure GmbH ergeben sich durch die Planung für das Hochwasserschutzpro- jekt keine erheblichen Auswirkungen. Der Hochwasserabfluss und die –rückhaltung werden nicht nachteilig beeinflusst, negative Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Gemäß den Abschätzungen würde der Hochwasserschutzgraben zu einer Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des "Sulzmoosbaches" führen, da ein Großteil des durch den Hochwas- serschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich der oberen Bampfen von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben sind keine weiteren Bestandserfassungen oder Datenrecherchen erforderlich. Erhebliche Auswirkungen durch die Planung sind nicht zu erwarten. 11 3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Weitere Erläuterungen und Beurteilung, ob durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter hervorge- rufen werden können. Unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort können erheb- liche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter ausgeschlossen werden Besteht die Möglichkeit, dass erhebliche nachteilige Um- weltauswirkungen auftreten? Ja Nein Begründung/Abwägung 3.1 Menschen, insbes. die menschliche Gesundheit ☐ ☒ Durch das Vorhaben soll der Schutz der ortsansässigen Be- völkerung und der gewerblichen Betriebe vor Hochwasser erreicht werden. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen werden somit verhindert. 3.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ☐ ☒ Durch das Vorhaben wird der jetzige Lebensraum von Tie- ren und Pflanzen verändert. Da es sich aufgrund der jetzi- gen landwirtschaftlichen Nutzung und der vorhanden Stö- reinflüsse durch die angrenzende Bebauung dabei wohl vorwiegend um Ubiquisten und Kulturfolger handelt, wel- che auch im Umland ähnliche Flächen finden, sind nach- teilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Durch die geplante Neuanlage und Verlängerung des Gewässers wer- den neue, höherwertige Lebensräume geschaffen. 3.3 Fläche ☐ ☒ Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird jedoch kein Boden versiegelt. Eine wei- tere Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist nicht vorge- sehen. 3.4 Boden ☐ ☒ Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtun- gen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, Versie- gelung oder Bebauung sind für das Projekt ist nicht vorge- sehen. 3.5 Wasser ☐ ☒ Die Flächen innerhalb des Plangebietes sind bislang un- versiegelt und können ihrer Funktion im Wasserkreislauf noch weitestgehend ungehindert nachkommen. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggfls. zur Verdichtung. Eine Be- einträchtigung der Funktionen im Wasserkreislauf ist nicht zu erwarten. 3.6 Luft und Klima ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für das Schutzgut Luft und Klima keine er- heblichen Umweltbeeinträchtigungen. 3.7 Landschaft ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für die Landschaft keine erheblichen Um- 12 weltbeeinträchtigungen. Die Planung führt zu einer natur- nahen Gestaltung und Eingrünung und hat somit eine po- sitive Wirkung auf das Landschaftsbild. 3.8 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ☐ ☒ Ein Vorkommen in der Umgebung ist nicht gegeben oder zu erwarten. 3.9 Wechselwirkungen ☐ ☒ Potenzielle Wechselwirkungen sind nicht gegeben oder zu erwarten. Zusammenfassende Begründung, warum aus Sicht der Gemeinde Baindt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu er- warten sind: Im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts ist die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen Baugebiets "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Bampfen" vorgesehen. Über diesen Wassergraben sollen das wildabfließende Niederschlagswasser von unmittelbar nördlich anschließenden Flächen und insbesondere das in Hanglage befindliche, über 17 ha große Außeneinzugsgebiet oberhalb des bestehenden älteren Baugebietes "Bifang II" abgefangen und gefasst werden. Hier kam es in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Der neue Gewässerlauf ist naturnah zu gestalten. Konkret geplant sind ein profilierter Querschnitt, ein geschwungener Verlauf und eine standortge- rechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers. Eine Öffnung der Verdolungsstrecke (25 m) vor dem Retentionsbecken ist ebenfalls vorgesehen. Dadurch wird neuer Lebensraum geschaffen und die Artenvielfalt gefördert. Auch die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche in naturnah gestaltete Grünflächen und die damit verbundene Extensivierung und Minimierung von Stoffeinträgen wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten und Lebens- räume, Boden und Wasser aus. Bauliche Anlagen im Bereich des Gewässers beschränken sich auf zwei Wellrohrdurchlässe und eine Querung der "Sulpacher Straße". Zudem erfolgt der Bau einer Erschließungsstraße im Baugebiet. Die dadurch entstehenden Einwirkungen sind jedoch im Vergleich als gering zu bewerten. Auch hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutz- gütern sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Das Schutzgut Mensch erfährt durch den mit dem Vorhaben angestrebten Schutz vor Überschwemmungsereignissen eher positive Auswirkungen. 4 Ergebnis Können von dem Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen? Nein (nicht UVP-Pflichtig) ☒ Ja (UVP-Pflicht) ☐ 13 Hinweise zur Durchführung der UVP-Vorprüfung Zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht ist die Planfeststellungsbehörde. In den Fällen gemäß § 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 14.3 bis 14.5 UVPG ist eine UVP zwingend erforderlich. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen nach § 7 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers zu prüfen, ob für das Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Hierfür soll dieser Prüfkatalog verwendet werden. Der Vorhabensträger gibt darin eine eigene Einschätzung ab, ob und warum er das Vorhaben als (nicht) UVP-pflichtig einstuft. Die UVP-Vorprüfung erfolgt zwar nur überschlägig. Ein Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung ist aber erst sinnvoll, wenn die wesentlichen Auswir- kungen des Vorhabens bereits abschätzbar sind, z. B. mit Abschluss der Entwurfsplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei festgestellter UVP- Pflicht zwingend ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Dem Antrag auf Durchführung der UVP-Vorprüfung sind neben dem ausgefüllten Prüfkatalog alle geeigneten vorhandenen Unterlagen beizufügen, die der Planfeststellungsbehörde eine Prüfung der Angaben ermöglichen (z. B. Lageplan, Unterlagen zur Landschaftsplanung, Lärmberechnungen u. ä.). Ist das Ergebnis der UVP-Vorprüfung offensichtlich und das Vorhaben UVP-pflichtig, kann auf die Vorprüfung verzichtet werden. Dies wird regelmäßig beim Neubau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen der Fall sein. Hinweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen: Es sind alle Bestandteile und Folgemaßnahmen des Vorhabens, soweit sie zum Zeitpunkt der Vorprüfung bereits bekannt sind, zu berücksichtigen. Hierzu gehören gemäß § 7 UVPG insbesondere die vom Träger des Vorhabens verbindlich vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit geht es nicht darum, ob das Vorhaben zulassungsfähig ist oder nicht. Nicht jedes Abwägungserfordernis führt automatisch zur UVP-Pflicht. Jedenfalls wird u. a. von einer Erheblichkeit auszugehen sein, wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung oder die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht ausgeschlossen werden können. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen offensichtlicher Mängel bei der Anwendung der UVP-Bestimmungen sollte in Zweifelsfällen für die Durchführung einer UVP entschieden werden. Die UVP-Pflicht ist an der Anzahl der berührten Kriterien sowie am Umfang der möglichen Betroffenheit zu messen. Insbesondere ist Folgendes zu berücksichtigen: − Ausmaß der Auswirkungen − Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen − Schwere und Komplexität der Auswirkungen − Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen − Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 25.05.2022
      Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

      Sie sind als Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn einer Ihrer Beschäftigten erkrankt. In den ersten sechs Wochen des Krankheitsfalles zahlen Sie die Vergütung weiter. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, werden die Zahlungen von der Krankenkasse übernommen. Vor Eintritt des Krankheitsfalles muss die Beschäftigung länger als vier Wochen bestanden haben, das heißt, in den ersten vier Wochen erfolgt keine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Dauert die Krankheit jedoch über diesen Zeitraum hinaus an, dann ist ab der fünften Woche Entgeltfortzahlung zu leisten. In der Regel löst jede neue Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus, unabhängig wie viele Arbeitstage zwischen der letzten Erkrankung liegen. Dies gilt nicht, soweit es sich um eine sogenannte Fortsetzungserkrankung handelt. Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden beruht. Die Krankheitsursache spielt grundsätzlich keine Rolle. Ist die Arbeitsunfähigkeit durch ein Verschulden des Beschäftigten entstanden, z.B. vorsätzliches Handeln der beschäftigten Person oder ein Verkehrsunfall unter Einfluss von Alkohol, kann die Entgeltfortzahlungspflicht entfallen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin erhalten die Vergütung, welche sie bekommen hätten, wenn sie nicht arbeitsunfähig geworden wären. Überstunden werden in der Regel nicht zu berücksichtigt. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin muss Ihnen die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer sofort mitteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert, muss die beschäftigte Person eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Eine ärztliche Bescheinigung können Sie als Arbeitgeber auch schon ab dem ersten Tag der Krankheit verlangen. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, genügt es grundsätzlich, wenn sie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und sich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst können Sie als Arbeitgeber bei der Krankenkasse abrufen. Möglicherweise hat der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten (z.B. weil er bei einem Unfall von diesem verletzt wurde). Haben Sie als Arbeitgeber deswegen Entgeltfortzahlung geleistet, kann der Schadenserstzanspruch auf sie übergegangen sein. Sie könnten dann von dem Dritten den Ersatz der Entgeltfortzahlung verlangen. Der Arbeitnehmer hat Ihnen daher unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Beschäftigung werdender Mütter Wenn eine Beschäftigte während der Schwangerschaft ihre Arbeitsleistung wegen eines Beschäftigungsverbots nur beschränkt erbringen oder ihre Arbeit gar nicht fortführen kann, erhält sie von Ihnen den sogenannten Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate oder der letzten 13 Wochen der Beschäftigten vor dem Eintritt der Schwangerschaft weiter zu gewähren, einschließlich gewährter Nacht-, Sonntags- und Überstundenzuschläge. Die Beschäftigte soll durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Dabei kann es sich um ein allgemeines Beschäftigungsverbot bei schweren körperlichen Arbeiten, Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung, Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit handeln oder um ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund eines ärztlichen Attestes. Mutterschutzlohn müssen Sie nicht mehr zahlen während der Mutterschutzfristen, das heißt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, und wenn eine Fehlgeburt oder ein Schwangerschaftsabbruch erfolgt. Hinweis: Alle Arbeitgeber müssen eine Umlage U2 an die Krankenkassen entrichten, bei denen ihre Arbeitnehmer krankenversichert sind. Dafür werden Ihnen die Aufwendungen für den Mutterschutzlohn von der zuständigen Krankenkasse auf Antrag vollständig erstattet.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Umweltbriefe_Wasser.pdf

      W 1. 2 . 3. 4. 5. Virtuelles Wasser … Blaues virtuelles Wasser ist bei land- über den beregneten Feldern oder aus Kanälen und Speichern verdunstet. Bei Der grüne virtuelle Wassergehalt Menge an Regenwasser, die während seiner Erzeugung verdunstet. Auf zu großem (Wasser-)Fuß asser ist nichts, worüber man sich in Deutschland den Kopf zerbricht. Wir drehen den Hahn einfach auf – schon fließt sauberes Wasser zum Kochen, Waschen oder für die Toilettenspülung. Allerdings müssen wir gar nicht weit schauen, um festzustellen, dass Wasser immer knapper wird. Spanien und Portugal haben 2017 un- ter starken Dürren gelitten. In Deutschland gab es 2018 und 2019 sogar zwei Trocken- jahre in Folge. Wie stark diese Dür- rephase in Europa vom Klima- wandel beeinflusst war, ist noch nicht im Detail ge- klärt. Dass solche Dür- ren aber häufiger auf- treten werden und länger andauern als in der Vergangen- heit, gilt als sicher. Vor allem die Land- wirtschaft leidet da- runter. Denn Nah- rungsmittel und ande- re landwirtschaftliche Produkte haben mit 86 Prozent den höchsten Anteil am weltweiten Wasserfußab- druck. Diese Größe zeigt an, wieviel Wasser man verbraucht, um alle im Land konsumierten Produkte und Dienstlei- stungen bereitzustellen. Der Durchschnitts- deutsche verbraucht etwa 127 Liter Trink- wasser pro Tag aus (Wasch-)Küche, Bad und WC. Das ist allerdings nur ein Bruchteil des- sen, was wir tatsächlich an Süßwasser ver- brauchen. Rechnet man nämlich diejenige Menge hinzu, die für Erzeugung und Trans- port unserer genutzten Konsumartikel be- nötigt werden, kommt jeder Deutsche auf 4230 Liter täglich. So groß ist unser Wasser- fußabdruck! Darin enthalten sind nämlich auch die Wasserressourcen anderer Län- der, aus denen wir Ware importieren: das sogenannte virtuelle Wasser. Deutschland ist demnach ein Wasserimportland. Unser Import von To- maten aus Spanien oder von Baumwol- le aus der Aralseere- gion hat in den An- bauländern einen hohen Wasserbedarf zur Folge. Dies führt dort häufig zur Über- nutzung der Wasser- ressourcen und dem- zufolge zum Schrump- fen von Seen und Absinken der Grundwasserspiegel. Acht- zig Prozent dieses virtuellen Was- serflusses resultieren aus dem Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, der Rest aus Industriegütern. Wenig virtuelles Was- ser entsteht, wenn zum Beispiel Kakaobäu- me zwar viel Wasser verschlingen, um zu wachsen, dafür aber mit reichlich Nieder- schlag im tropischen Herkunftsland geseg- net sind. Auch großflächige Arabica-Kaffee- plantagen in Bergregionen verbrauchen vor allem „grünes“ Regenwasser (s. Kasten). Doch südspanische Erdbeeren, für deren Anbau das kostbare Nass aus Flüssen und dem Grundwasser von Schutzgebieten ge- zapft wird – nur weil im Winter Erdbeeren auf den Tisch müssen –, sind ökologischer Wahnsinn. Zwar ist in puncto Wassereffizi- enz und nachhaltigem Umgang mit lokalen Reserven auch der Ökolandbau nicht zwin- gend ein Musterknabe – Gemüse kann also trotz Biosiegel einen ähnlich hohen Wasser- fußabdruck aufweisen wie konventionell erzeugtes. Doch in der Regel schont Bio- gemüse das Wasser wirksamer, da dessen Böden infolge der Gründüngung humusrei- cher sind und eine bessere Wasserhaltefä- higkeit besitzen. Überdies wird das Wasser unterm Ökoacker nicht durch Mineraldün- ger und Pestizide verunreinigt. (tb) Wasserschonend einkaufen: Fleisch. Eine deutliche Verringerung des Wassereinsatzes erreicht, wer we- niger davon isst oder aus extensiver Wei- dehaltung kauft. Ein Kilo Rindfleisch ver- schlingt 15000 Liter Wasser, wenn das Tier nicht nur Gras frisst, sondern mit Weizen, Mais und Soja gemästet wird. Weniger ver- schwenderisch als die Rinder- ist die Schwei- ne- und Geflügelmast. Noch günstiger fällt die Bilanz aus, wenn nur betriebseigenes statt Import-Futter verwendet wird. Das schont den globalen Wasserhaushalt. Baumwolle. Nutzen Sie Textilien län- ger, verschenken Sie abgelegte Klei- dung oder wählen Sie auch mal Second- hand-Klamotten. Kleidung aus Hanf und Leinen ist umweltschonender, da zu de- ren Produktion nur ein Viertel der Wasser- menge benötigt wird, die Baumwolle be- ansprucht (im Schnitt 2700 Liter für ein T- Shirt). In unseren Breiten reicht dafür das Niederschlagswasser. Kunstfaser spart Was- ser, ist aber biologisch schwer abbaubar. Kaffee. Dessen Bohne hat einen ho- hen Wasserbedarf – bei 7 g ergeben sich 140 l für eine Tasse Kaffee. Um seinen persönlichen Kaffeewasser-Fußabdruck zu verkleinern, kann man Arabica-Kaffee aus Bergregionen mit viel Niederschlag statt Ro- busta aus dem bewässerungsintensiven Tief- land trinken; Kaffee mit Biosiegel kommt ohne Dünger und Pestizide aus. Das verrin- gert den „grauen“ Wasseranteil deutlich. Obst. Beim Einkauf deutscher Äp- fel müssen Sie sich nicht sorgen, zum Wassermangel beizutragen. Bevorzugen Sie bio: Im Ökoanbau sind die Böden humusrei- cher, sie speichern Wasser besser, das nicht durch Dünger oder Pestizide verunreinigt wird. Das schlägt im konventionellen Anbau Südeuropas immerhin mit 40 bis 50 Liter pro Kilogramm Orangen zu Buche. Schnittblumen. Der Verein „Flower- Label Program“ (FLP) hat ein Sie- gel für nachhaltigen Gartenbau entwickelt. Es garantiert dem Käufer, dass die Blu- men umweltschonend und sozialverträg- lich produziert wurden. Das FLP-Zertifi- kat kann auch Zusätze wie „regional“ oder „bio“ haben, um auf kurze Transportwege und strengeren Bio-Anbau hinzuweisen. http://www.virtuelles-wasser.de/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) F o to : f o vi to /A d o b e S to ck http://www.virtuelles-wasser.de/[mehr]

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        Zuletzt geändert: 11.05.2020
        Gewässer-, Boden- und Naturschutz

        Im Rahmen des Umweltschutzes kommt dem Gewässer-, Boden- und Naturschutz eine besondere Bedeutung zu. Worauf Sie als Unternehmen achten müssen, wo Ihre Pflichten und Rechte geregelt sind und wer Sie bei diesen Aufgaben unterstützt, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten. Gewässerschutz Als Unternehmen müssen Sie bestimmte wasserrechtliche Regelungen beachten, wenn Sie Abwasser in Gewässer oder in die Kanalisation leiten, in Ihrer Produktion Grund- oder Oberflächenwasser nutzen oder wassergefährdende Stoffe einsetzen (zum Beispiel Lösemittel oder Säuren). Beim Gewässerschutz gilt das sogenannte Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Sie in Ihrem Unternehmen dafür sorgen müssen, geeignete Techniken einzusetzen, um die Belastung des Grundwassers und den Anfall von Abwasser möglichst gering zu halten beziehungsweise die Abwässer in dafür geeigneten Anlagen zu behandeln. Hinweis: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser in ein Gewässer einleiten, müssen Sie einen oder mehrere Beauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte - GSB) bestellen. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung. Nicht zum Gewässerschutz gehören Vorschriften, welche die Qualität des Trinkwassers betreffen. Bodenschutz und Altlasten Das Eindringen von Schadstoffen in den Boden oder physikalische Veränderungen (zum Beispiel Bodenverdichtungen) können die natürlichen Funktionen des Bodens erheblich beeinträchtigen. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass derartige schädliche Bodenveränderungen vermieden werden und Vorsorge getroffen wird, dass der Boden geschont und nachhaltig behandelt wird. Wie beim Gewässerschutz gilt also auch hier das Vorsorgeprinzip. Auffüllungen im Außenbereich Selbständige Auffüllungen bedürfen im Außenbereich einer Genehmigung nach Bau- und Naturschutzrecht bei mehr als 2 m Höhe oder mehr als 500 m² Fläche. Kleinere Auffüllungen sind nach der Landesbauordnung zwar grundsätzlich verfahrensfrei, unterliegen aber ebenso den rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Bodenschutzes und des Naturschutzes und können einen naturschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Daher sollte jeder geplante Bodenauftrag grundsätzlich mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt werden. Sollte Ihr Unternehmen dafür verantwortlich sein, dass Böden verunreinigt wurden, sind Sie dazu verpflichtet, den Boden zu sanieren. Haben Sie ein belastetes Grundstück übernommen, gilt grundsätzlich Entsprechendes. Naturschutz Was Sie als Unternehmen im Bereich Naturschutz beachten müssen (zum Beispiel bei Eingriffen in Natur und Landschaft), regeln das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz (NatSchG). Wenn Sie beispielsweise Leitungen verlegen, bauliche Anlagen errichten, Kies abbauen oder Abgrabungen oder Aufschüttungen vornehmen wollen, kann dies einen genehmigungspflichtigen Eingriff darstellen. Meist ist für einen solchen Eingriff in erster Linie eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften (zum Beispiel Wasserrecht, Energiewirtschaftsgesetz, Baurecht) notwendig. Der naturschutzrechtliche Eingriff wird in diesen Fällen in den entsprechenden Trägerverfahren, zum Beispiel im Baugenehmigungsverfahren, mit abgeprüft. In diesen Fällen müssen Sie keinen separaten Antrag stellen. Gibt es allerdings kein Trägerverfahren, ist unter Umständen für einen solchen Eingriff eine naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung notwendig. Die Genehmigung können Sie im Serviceportal beantragen. Bei Bauvorhaben und anderen Maßnahmen ist grundsätzlich auch der Artenschutz zu beachten. Erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Arten müssen hierbei vermieden oder verringert werden.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Ausschreibungspublikationen

        EU-weite Ausschreibungen sowie Ausschreibungen des Bundes, der Länder und der Kommunen werden in der Regel elektronisch auf speziellen Ausschreibungsportalen bekannt gegeben. Ausschreibungsportal EU Tenders Electronic Daily (TED) TED ist die Onlineversion des Supplements zum Amtsblatt der EU. Auf diesen Seiten finden Sie alle Ausschreibungen der EU-Mitgliedstaaten, die ab den EU- Schwellenwerte n liegen. Auch erhalten Sie Informationen über beabsichtigte Vergabeverfahren oder über vergebene Aufträge. Länderübergreifende Ausschreibungsportale Portal "e-Vergabe" Die Vergabeplattform des Bundes informiert Sie über alle Ausschreibungen des Bundes sowie der teilnehmenden Länder und Kommunen. Sie haben die Möglichkeit, Vergabeunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Portal "bund.de - Verwaltung online" Das Portal "bund.de" bietet für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen unter anderem Informationen zu Ausschreibungen der Vergabestellen der öffentlichen Verwaltung und ausgewählter Vergabeplattformen (Kooperations- und Schnittstellenpartner). Auch elektronische Vergabeverfahren, die über die E-Vergabe-Plattform des Bundes abgewickelt werden, sind auf "bund.de" sichtbar. Portal "Vergabe24" Vergabe24 ist eine gemeinsame Plattform der Staatsanzeiger und Ausschreibungsdienste von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, des Deutschen Ausschreibungsblattes und der bi medien. Auch hier können Sie nach öffentlichen Ausschreibungen suchen, Ausschreibungsunterlagen anfordern und Informationen zum öffentlichen Auftragswesen erhalten. Elektronischer Bundesanzeiger Der Elektronische Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH. Im Bereich "Verschiedene Bekanntmachungen" finden Sie publizierte Ausschreibungen. Ausschreibungsportale in Baden-Württemberg Im Modul " Öffentliche Ausschreibungen " dieses Portals werden Vergabebekanntmachungen der Vergabestellen des Landes veröffentlicht. Sie können hier kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen einsehen. Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) In der Landesverwaltung Baden-Württemberg beschafft grundsätzlich jede Dienststelle des Landes die von ihr benötigten Waren und Dienstleistungen selbst. Größte und wichtigste Beschaffungsstelle ist das LZBW. Es beschafft Ausrüstungsgegenstände der Polizei und Justiz sowie des Straßen- und Wasserbaus und Bedarfsgegenstände für die Landeseinrichtungen wie zum Beispiel Personenkraftwagen, Büromaterial, Büroeinrichtung, Schulungsraumausstattung, technisches Zubehör, EDV-Zubehör, Multifunktionsgeräte, Informationstechnik und Verbrauchsmaterial, drucktechnische Leistungen, Leuchtmittel, Kraftstoffe, Büro- und Reinigungsmaschinen sowie verschiedene weitere Artikel, die innerhalb der Landesverwaltung von zahlreichen Dienststellen in größeren Mengen benötigt werden. Außerdem unterhält das LZBW einen Vergabeservice, der für die Vergabestellen Ausschreibungsverfahren mittels moderner elektronischer Ausstattung rationell durchführen kann. Staatsanzeiger-Verlag Auf den Internetseiten des Staatsanzeiger-Verlags finden Sie Links zu Ausschreibungspublikationen in Baden-Württemberg und weitere Informationen zum öffentlichen Auftragswesen. IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg Der Internetauftritt der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg bietet aktuelle Informationen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Auch können Sie hier nach Ausschreibungen suchen. Landratsämter und Gemeinden Viele Landratsämter und Gemeinden geben öffentliche Ausschreibungen bereits auf der eigenen Homepage bekannt. Hinweis: Im Übrigen wird auf die Vielzahl sonstiger (auch privater) Ausschreibungsdienstleister in elektronischer Form oder in Printform verwiesen.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Gesetzliche Rentenversicherung

        Die soziale Sicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bestimmten Gruppen von Selbstständigen im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie von Hinterbliebenen im Todesfall erfolgt im Wesentlichen durch die gesetzliche Rentenversicherung. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind: für die sogenannte allgemeine Rentenversicherung: die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) für Bergleute, Seeleute und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutschen Bahn AG: die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Neuversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden seit 1. Januar 2005 gleichmäßig auf alle Rentenversicherungsträger verteilt, die dann auch die Leistungen erbringen. Für bereits vor dem 1. Januar 2005 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt grundsätzlich weiterhin der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig. Sofern ein Beitrag als Beschäftigter oder Beschäftigte in einem knappschaftlichen Betrieb, in der Seefahrt oder der Deutschen Bahn AG gezahlt wurde, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Rentenleistungen: wegen Alters (Altersrenten), wegen Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrenten) und wegen Todes (Witwen-/Witwer- und Waisenrenten, Erziehungsrenten). Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören neben Rentenzahlungen auch Beitragszuschüsse für die Krankenversicherung der Rentner sowie Leistungen für Präventions-, Teilhabe- und Rehabilitationsmaßnahmen. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie beantragen. Die individuelle Höhe Ihrer Rente hängt im Wesentlichen vom zeitlichen Umfang der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und der Höhe der entrichteten Beiträge ab. Rentenrechtliche Zeiten sind: Beitragszeiten, die über die Lebenszeit zurückgelegt wurden, beispielsweise für eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Tätigkeit, eine freiwillige Beitragszahlung, die Kindererziehung, den Bezug von Krankengeld oder Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, die Pflege einer Person, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel wegen Kindererziehung) Beitragsfreie Zeiten, wie Anrechnungszeiten, beispielsweise wegen Schul- beziehungsweise Fachschulausbildung und Studium, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft und Mutterschutzzeit Bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes wird außerdem noch eine Zurechnungszeit berücksichtigt, wenn die Erwerbsminderung oder der Tod vor einem bestimmten Lebensalter eingetreten ist. In der Regel gilt, dass sich alle Zeiten positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Versicherungsverläufe auf Vollständigkeit überprüfen. Sie erhalten regelmäßig eine Auflistung Ihrer Versicherungszeiten, bevor Sie das Rentenalter erreicht haben. Im Übrigen hängt die Rentenhöhe noch von folgenden Faktoren ab: Renteneintrittsalter: Je nach Rentenalter kann es zu Zuschlägen oder Abschlägen der Rentenhöhe kommen. Rentenart: Beispiele sind die Altersrente, Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, Große oder kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente- oder Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente. aktueller Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert ist Bestandteil der Rentenformel und drückt aus, wie viel (Monats-)Rente ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn Beiträge für ein Kalenderjahr gezahlt wurden. Die Rentenzahlungen entwickeln sich dynamisch, das heißt, entsprechend der Entwicklung der Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen bei den Beschäftigten. Bei der Ermittlung der Höhe einer Rentenanpassung wird zusätzlich: die Belastung der Arbeitsentgelte durch die Rentenversicherungsbeiträge (Entwicklung der Höhe des Beitragssatzes), der Prozentsatz der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Altersvorsorgeanteil) und das Verhältnis zwischen aktiv Beschäftigten und Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern (Nachhaltigkeitsfaktor) berücksichtigt.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Betriebliche Altersvorsorge

        Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss einen bestimmten Betrag von Ihrem Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden (Bruttoentgeltumwandlung). Dies setzt voraus, dass Sie das wollen und dem keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können aber auch ganz oder teilweise von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden oder - in anderen Fällen - aus Ihrem Nettoentgelt stammen. Die betriebliche Altersversorgung organisiert und führt in jedem Fall Ihr Arbeitgeber durch. Er wählt die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter bzw. für den Finanzdienstleister. Wie dies im Einzelnen abläuft, wird häufig auf betrieblicher Ebene vereinbart oder ist im Tarifvertrag festgelegt. Arbeitgeber sind derzeit noch nicht verpflichtet, sich am Aufbau einer Betriebsrente ihrer Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Dennoch tun dies viele Unternehmen. Unabhängig davon, ob Sie den Beitrag für Ihre Betriebsrente allein zahlen oder Ihr Arbeitgeber sich daran beteiligt, Anspruch auf die spätere Rentenzahlung hat in jedem Fall der Arbeitnehmende. Für Neuverträge im Rahmen einer Bruttoentgeltumwandlung sind Arbeitgeber ab dem Jahr 2019 gesetzlich verpflichtet, 15% des umgewandelten Entgelts als arbeitgeberseitig finanzierten Beitrag auf den bestehenden betrieblichen Altersvorsorgevertrag mit einzuzahlen (vorbehaltlich tariflicher Regelungen). Damit sieht der Gesetzgeber erstmals vor, dass ein Großteil der beim Arbeitgeber eingesparten Lohnnebenkosten durch eine arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung verpflichtend der betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten zufließt. Für "Altverträge", also für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen, gilt diese Verpflichtung allerdings erst ab dem Jahr 2022. Das Wesentliche zum Thema „Betriebsrente“ haben wir für Sie zusammengefasst: Sie müssen sich nicht um die Durchführung und die damit verbundenen Formalitäten kümmern. Dies übernimmt Ihr Arbeitgeber. Er führt auch die Beiträge für Sie ab. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind teilweise günstiger, weil sie auf eine größere Personengruppe verteilt sind oder Ihr Arbeitgeber einen Mengenrabatt vom Anbieter erhält. Viele Arbeitgeber sind bereit, ihre Beschäftigten beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung finanziell zu unterstützen (ab 2019 bzw. 2022 verpflichtend bei Entgeltumwandlung). Bei tariflichen Modellen können die Leistungen speziell auf die jeweiligen beruflichen Risiken zugeschnitten sein. Sie können mehrere Förderwege nebeneinander nutzen. Wird die Betriebsrente durch Beiträge aufgebaut, die aus Ihrem Bruttogehalt entnommen werden (Bruttoentgeltumwandlung), bleiben diese Beiträge gegebenenfalls steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings fallen wegen der Sozialabgabenfreiheit dann Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Rente entsprechend geringer aus. Dies gilt auch für die Arbeitslosenversicherung sowie für die Berechnung des Krankengeldes, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Achtung : Sind Sie im Alter Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sollten Sie bedenken, dass Sie von der späteren Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Bei Leistungen aus der privaten Altersvorsorge ist das in der Regel nicht der Fall. Auf Rentenzahlungen aus betrieblichen Riester-Verträgen (Nettoentgeltumwandlung) sind erstmals ab 2018 in der Auszahlungsphase keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Zahlen Sie die Beiträge für Ihre spätere Betriebsrente aus Ihrem Nettoeinkommen (Riester-Rente), können diese durch die Gewährung von Zulagen und gegebenenfalls einem zusätzlichenden Sonderausgabenabzug gefördert werden. Haben Sie den Vorsorgevertrag schon vor 2005 abgeschlossen, ist eventuell eine Pauschalbesteuerung des umgewandelten Entgeltes vereinbart worden. Das bedeutet, dass Sie die spätere Betriebsrente nur mit dem Ertragsanteil versteuern müssen.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Bodenrichtwertkarte_zum_01.01.2021.pdf

        295 €/m² B 2 (95401130) W 0.4 WGFZ:0.4 260 €/m² B 2 (95401210) W 0.5 WGFZ:0.5 300 €/m² B 2 (95401230) W 0.6 WGFZ:0.6 325 €/m² B 2 (95401235) W 0.4 WGFZ:0.4 395 €/m² B 2 (95401240) W 0.6 WGFZ:0.6 260 €/m² B 2 (95401220) W 0.4 WGFZ:0.4 360 €/m² B 2 (95401245) W 0.5 WGFZ:0.5 260 €/m² B 2 (95401330) W 0.5 WGFZ:0.5 320 €/m² B 2 (95401335) W 0.5 WGFZ:0.5 310 €/m² B 2 (95401340) W 0.7 WGFZ:0.7 300 €/m² B 2 (95401430) W 0.4 WGFZ:0.4 335 €/m² B 2 (95401435) W 0.6 WGFZ:0.6 290 €/m² B 2 (95401440) W 0.4 WGFZ:0.4 245 €/m² B 2 (95401445) W 0.3 WGFZ:0.3 365 €/m² B 2 (95401510) M 0.7 WGFZ:0.7 295 €/m² B 2 (95401511) W 0.4 WGFZ:0.4 340 €/m² B 2 (95401540) W 0.4 WGFZ:0.4 190 €/m² B 2 (95402010) M 0.3 WGFZ:0.3 210 €/m² B 2 (95402215) M 0.4 WGFZ:0.4 320 €/m² B 2 (95401530) W 0.5 WGFZ:0.5 285 €/m² B 2 (95401010) W 0.4 WGFZ:0.4 390 €/m² B 2 (95401000) M 0.8 WGFZ:0.8 105 €/m² B 2 (95402380) G 0.4 WGFZ:0.4 400 €/m² B 2 (95600210) W 0.6 WGFZ:0.6 230 €/m² B 2 (95600500) 165 €/m² B 2 (95600520) M 0.3 WGFZ:0.3 320 €/m² B 2 (95600530) W 0.8 WGFZ:0.8 170 €/m² B 2 (95600600) M 0.4 WGFZ:0.4 330 €/m² B 2 (95600610) 340 €/m² B 2 (95600700) W 0.8 WGFZ:0.8 190 €/m² B 2 (95402210) G 0.5 WGFZ:0.5 375 €/m² B 2 (95600200) W 0.5 WGFZ:0.5 100 €/m² B 2 (95600320) G 0.5 WGFZ:0.5 220 €/m² B 2 (95600250) G 0.5 WGFZ:0.5 345 €/m² B 2 (95600220) W 0.4 WGFZ:0.4 185 €/m² B 2 (95402110) M 0.4 WGFZ:0.4 140 €/m² B 2 (95600650) G 0.6 WGFZ:0.6 Gemeindeverband Mittleres Schussental GUTACHTERAUSSCHUSS Bodenrichtwerte zum 01.01.2021 Herausgeber: Geschäftsstelle: Erläuterungen: Zeichenerklärung: Gutachterausschuss Gemeindeverband Mittleres Schussental Stadtplanungsamt Ravensburg Abteilung GMS Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-275 E-Mail: gutachterausschuss@ravensburg.de Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbin- dung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden- Württemberg die Bodenrichtwerte für den Gemeindeverband Mittleres Schussental zum 01.01.2021 ermittelt. Die Richtwerte beziehen sich auf eine mittlere wertrelevante Geschossflächen- zahl (WGFZ) gemäß Ziffer 6 Abs. 6 Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) der je- weiligen Richtwertzone. Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwick- lungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen sei- nes Verkehrswerts vom Richtwert. Richtwert Entwicklungszustand beitragsr. Zustand Nutzungsart Nutzungsmaß (wGFZ) Entwicklungszustand: B = baureifes Land beitragsrechtlicher Zustand: 2 = erschließungs-/kostenerstattungsfrei und abgabenpflichtig nach KAG Nutzungsart: W = Wohnbauflächen M = gemischte Bauflächen G = gewerbliche Bauflächen MK = Kerngebiet Gemarkung Baindt Zonennummer M 1:10.000[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Donnerstag, den 17. April 2025 Nummer 16 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, mit dem nahenden Osterfest und dem Frühling erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben, sondern auch unsere Hoffnung und Zuversicht. „Für jetzt bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei“ (1. Korinther 13,13), schreibt Paulus und seither ist vielen Menschen der Dreiklang der Tugenden Glaube, Hoffnung, Liebe, ein Begriff. Seit Beginn des Jahres 2025 zeichnet sich ab, dass wir dringend Zuversicht brauchen und die Hoffnung nicht verlieren dürfen. Ostern, das Fest der Auferstehung, macht Hoffnung! An diesem wichtigsten aller christlichen Feste feiern wird: dass Jesus den Tod besiegt hat. Dass er aufer- standen ist, von den Toten erweckt wurde und uns damit Hoffnung gegeben hat. Trotz anhaltender Herausforderungen sollen die Ostertage uns Kraft und Mut schenken, um gestärkt in die Zukunft blicken zu können. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein gesegnetes Osterfest, verbunden mit den besten Wünschen für eine gute Gesundheit, Glück und Zuversicht. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Herzliche Einladung zur Einweihung der neuen Ortsmitte Zur Einweihung unserer neuen Ortsmitte am Mittwoch, den 30. April 2025 ab 15:00 Uhr laden wir Sie herzlich ein. Nach gut eineinhalb Jahren Bauzeit freuen wir uns, gemeinsam mit Ihnen, unsere zukunftsfähige Ortsmitte mit viel Aufenthaltsqualität einweihen zu dürfen. Für das leibliche Wohl sorgen die Bäckerei Schmidt, die Gaststätte zur Mühle sowie die Landjugend Baindt. ab 15:00 Uhr 16:30 Uhr 18:00 Uhr Kaffee und Kuchen durch den Kirchenchor mit Kinderschminken angeboten vom Kunstkreis Offizielle Einweihung der neuen Ortsmitte mit Grußworten umrahmt von der Musikschule Ravensburg e.V. anschließend Segnung durch den kath. Pfarrer Bernhard Staudacher und den ev. Pfarrer Martin Schöberl Fassanstich Maibaumstellen der Landjugend Baindt mit musikalischer Umrahmung des Musikvereins Baindt Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bauplatz in der Zeppelinstraße Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Die Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 11.05.2025. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Mischgebiet des Bebauungsplangebiets „Bifang 8. Änderung“ einen Bauplatz für die Bebauung mit einem Gebäude mit nicht störendem Gewerbeanteil gegen Höchstgebot zu vergeben. Zeppelinstraße Beispiele für nicht störende Gewerbe: Versicherungsbüros Immobilienmakler Werbeagenturen IT-Dienstleister Buchhalter & Steuerberater Schneiderei Arztpraxis Physiotherapeuten Friseure Kosmetikstudios Sprachschule Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen sowie der Lageplan und die Bauplatzerkundung des verfügbaren Grundstücks können unter www.baindt.de ► Leben & Wohnen ► Bauen & Wohnen ► Wohnbauplätze eingesehen werden. Bauplatz in der Zeppelinstraße Zeppelinstraße Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Amtliche Bekanntmachungen Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbil- der für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stär- kung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrecht- lichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich di- gitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Doku- mente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem vorha- benbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feu- ersberg“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumli- che Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dar- gestellt. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 3.1 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 während der allge- meinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesent- lich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unter- richten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 bis 16:00 Uhr und dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Im Internet auf der Internetseite www.baindt.de Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne der Gemeinde Baindt wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die vor- aussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal- ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 B 30 Feuersberg Sulpacher Straße Wkst Schu Whs Scheu Stall 186 1112 1113 11 00 1114 1115 1116 912 906 1099 11 01 1119 98 7 1144 1117 1143/1 1143 1734 L 28 4 90 8 10 83 maßstabslos N voraussichtlicher Geltungsbereich Friedhof: Regelung zum Abstellen von Gegenständen Wir weisen darauf hin, dass das Abstellen von Gegen- ständen an der Urnenwand sowie an den Rasengräbern nicht gestattet ist. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, bereits platzierte Gegenstände selbst zu entfernen, setzen wir eine Frist zur Beräumung bis zum 30. April 2025. Nach Ablauf dieser Frist werden verbliebene Gegenstän- de durch die Gemeinde entfernt. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung dieser Regelung. Ihre Friedhofsverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 08. April 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Ampelanlage Marsweilerstraße Die nach Ansicht der Verkehrsbehörde notwendige Ver- kehrszählung wurde durchgeführt und bestätigt die er- forderlichen 200 Fahrzeuge pro Tag. Ziel der Gemeinde ist ein beleuchteter, barrierefreier Zebrastreifen. Vorteil eines Zebrastreifens ist unter anderem, dass 100 m vor dem Überweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h angeordnet werden kann. Ein Ortstermin mit Ver- kehrsbehörde und Polizei ist zeitnah geplant. Wirtschaftsplan Zweckverband IGMS Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands IGMS wurde durch das Regierungspräsidium genehmigt. Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Umgang mit Streuobstbäumen Bei Vorhaben mit Eingriffen in Streuobstbestände sind frühzeitig die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehör- de zu beachten. Windpark Altdorfer Wald Eine Informationsveranstaltung zum Windpark Altdorfer Wald findet am 20.05.2025 im Kultur- und Kongresszen- trum in Weingarten statt. Weitere Informationen folgen. Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Konzes- sionsvertrag Gas vom 12.09.2027-11.09.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Be- trieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet mit der TWS Netz GmbH als Konzes- sionärin für die Zeit an dem 12.09.2027 bis 11.09.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehör- de den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages - Kon- zessionsvertrag Strom 01.01.2028-31.12.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Be- trieb von Verteilungsanlagen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit der Netze BW GmbH als Kon- zessionärin für die Zeit an dem 01.01.2028 bis 31.12.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichts- behörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses ein- zuleiten. Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2025 zu. Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Antrag auf Befreiung für das Bauen im Überschwem- mungsgebiet für den Neubau eines Einfamilienhau- ses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neu- bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinen- schuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirsch- straße 201 nach § 36 BauGB wird erteilt. 2. Die Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in Über- schwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wasserge- setz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschi- nenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirsch- straße 201 wird erteilt. Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mast- schweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflä- chen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rah- men des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflä- chen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt für die Über- schreitung der maximalen Größe von 5 ha pro Anlage wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ zugestimmt. Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Einbau einer neuen Enthärtungsanlage für das Schul- areal wird an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravens- burg zum Angebotspreis von 28.760,88 € brutto vergeben. Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schus- sental GmbH Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Als Vertreter in den Aussichtsrat der VBS Verkehrsbetrie- be Schussental GmbH werden gewählt Vertreter Persönlicher Stellvertreter Simone Rürup Stefan Konzett Jürgen Schad Yvonne Jaudas Johannes Kreutle Michael Spiegel Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bür- ger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsun- terlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Karfreitag, 18. April 2025 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Ostersamstag, 19. April 2025 und Ostersonntag, 20. April 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Ostermontag, 21. April 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Karfreitag, 18. April 2025 Huberesch-Apotheke Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg Tel: 0751 97 70 910 Ostersamstag, 19. April 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Ostersonntag, 20. April 2025 Beckersche Apotheke zu St. Peter Hauptsraße 58, 88339 Bad Waldsee Tel: 07524 17 25 Ostermontag, 21. April 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12, 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 900 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg bleibt am Karfreitag, den 18. April 2025, geschlossen. Am Ostersamstag, den 19. April 2025, ist die Kompostie- ranlage von 13.00- 16.00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 19.04.2025, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.05.2025 Redaktionsschluss: 28.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Irmgard Kaplan feierte am 12. April 2025 ihren 90. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit! Am 15. März 2025 feierten die Eheleute Gudrun und Heinz Dettling das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungen April 18.04. Karfreitag 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 21.04. Siegerehrung – Schützengilde Schützenhaus 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats April: Frühjahrsputz, beseitigt Schmutz In den Haushalten steht bei Vielen wieder der Frühjahr- sputz vor der Tür, bei dem die Wohnungen von oben bis unten vom Staub und Schmutz befreit werden. Das Ge- fühl einer sauberen Wohnung, ist einfach unbezahlbar, ganz nach dem Motto: Es gibt Dinge, die kann man nicht kaufen. Für alles andere gibt‘s den Frühjahrsputz. Und wie sieht’s in der digitalen Welt aus? Auch dort kann ein Frühjahrsputz definitiv nicht schaden. Egal ob im pri- vaten Bereich oder im Geschäft, ohne das Löschen nicht mehr benötigter und unwichtiger Mails, häufen sich so viele Mails an, dass irgendwann im Postfach nur noch das blanke Chaos herrscht. Ein übersichtliches Mailpost- fach erleichtert hingegen die Suche wichtiger Mails. Dazu kommt bei einem übermäßigen Horten von Mails, ein Energieproblem, denn sämtliche nicht vollständig ge- löschten Mails, werden dauerhaft auf Servern gespeichert, die wiederrum sehr viel Strom brauchen. Angenommen jemand erhält im Geschäft 50 eMails in der Woche. So sind dies im Jahr bereits 2.500 Mails. Und dies pro Person sowie ohne die privaten Mails, die hier noch obendrauf kommen. Wer dachte, Bücher wie der Herr der Ringe sind lang, lese einmal das „virtuelle Buch der jährlich erhaltenen Mails – Band 1 bis 100“ . Bei diesen Dimensionen ist es schlichtweg unerlässlich, dass alle nicht mehr benötigten oder unwichtigen Mails und Dateien gelöscht werden, aber wirklich nur die Unwichtigen. Und löschen heißt wirklich Löschen, also vollständiges Entfernen und nicht nur ein Verschieben der Mails in den Papierkorb. Es heißt ja: Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit. Beim Löschen von eMails ist es aber genau andersrum: Löschen macht viel Arbeit, ist aber schön. Daher ist es wieder Zeit für den digitalen Frühjahrsputz. Noch bes- ser ist nur das digitale Putzjahr, also ein regelmäßiges Löschen unwichtiger Mails im Zeitraum von 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Ferien für den Rasenmäher - Sei dabei, bei der Challenge im Mai Aufgepasst, denn im Rahmen des grenzübergreifenden Projekts „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“ geht‘s nun ans relaxen, zumindest für Rasenmäher bei „Ferien für den Rasenmäher“. Stellen Sie sich vor: Der Rasenmäher bekommt endlich mal Ferien. Ja, richtig gehört, der arme Kerl, der sonst immer brav das Gras stutzt, bekommt eine Auszeit. Einfach mal faulenzen, den Motor aus und die Klingen in den Urlaub schicken. Und wissen Sie, wer sich darüber freut? Der Rasen. End- lich darf er wild und frei wachsen, sich ausbreiten, wohin er will. Ein wahres Paradies für die Pflanzen und Insek- ten. Die Blumen tanzen einen Freudentanz, Bienen und Schmetterlinge eröffnen ihre „All-You-Can-Eat“-Buffets und die Vögel finden plötzlich viele neue Nistplätze, die vorher viel zu ordentlich waren. Dank der „Ferien für den Rasenmäher“ wird der Garten zu einer wilden Partyzone, und das alles ganz ohne, dass der Mäher seine regelmä- ßigen „Schnitt-Workouts“ abspult. Die Challenge „Ferien für den Rasenmäher“ ist simpel: im Mai darf der Rasenmäher ruhen und der Rasen zur artenreichen Wiese wachsen. Durch weniger häufiges Mähen und das Zulassen von „wilden Ecken“ wird aktiv die Pflanzenvielfalt gefördert und Lebensräume geschaf- fen. Die Blüh- und Wildpflanzen ziehen nützliche Wildtiere wie Bienen, Vögel und Igel an, die helfen, Schädlinge zu kontrollieren. Wildbienen und Schmetterlinge finden Nek- tar in Gänseblümchen und Klee. In wilden Gartenecken wächst die Brennnessel, die Raupen der Schmetterlinge Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge versorgt. In unseren Siedlungsgebieten bieten Rasenflächen ein enormes Po- tenzial, die Artenvielfalt zu steigern. Eine Veränderung des Mährhythmus kann einen wertvollen Beitrag leisten, um die Naturvielfalt zu stärken. Natürlich kann nicht überall der komplette Rasen einen Monat lange nicht gemäht werden. Aber vielleicht gibt es ja trotzdem den ein oder anderen Bereich in Ihrem Garten, wo das Gras auch mal einen Monat ohne mä- hen auskommt. Sie möchten bei der Challenge dabei sein? Dann melden Sie sich gerne in der Rubrik „Ferien für den Rasenmä- her“ unter folgender Adresse bis zum 30. April an: https:// www.regio-v.at/projekte/ge_now/ Die Challenge ist Teil des grenzübergreifenden Projekts „ Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“. Die Gemeinde Baindt ist hier natürlich auch selbst mit zahlreichen Flächen bei der Aktion dabei, unter ande- rem allen naturnahen Flächen im Gemeindegebiet. Falls Sie sich einmal gefragt haben, weshalb die Gemeinde im Herbst jedes Jahr die verblühten Pflanzen stehen lässt, obwohl diese nicht mehr schön aussehen, hier die Ant- wort: Denn verblühte Samen- und Fruchtstände sowie hohle Stängel von Blumen und Sträuchern dienen Vögeln, Wildbienen, Käfern, Schmetterlingsraupen und Spinnen als wichtige Nahrungsquellen sowie Unterschlupf und Nistplatz. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Förderverein Altenzentrum Selige Irm- gard e.V. Nachbericht Jahreshauptversammlung 2025 Am Sonntag, den 30.03.2025 trafen sich die Mitglieder nach dem Gottesdienst um 11:15 Uhr in der Cafeteria der Seligen Irmgard zur Jahreshauptversammlung. Der 1. Vorsitzende, Volkher Lins, begrüßte die Anwesenden. Ein besonderer Gruß und Dank ging an Herrn Dekan a.D. Leuze, der durch die Teilnahme an einer Kreuzwegan- dacht verhindert war. In einer Gedenkminute wurde an die verstorbenen Mit- glieder gedacht. Herr Lins gab einen kurzen Rückblick über das vergan- gene Jahr und die Aktivitäten des Vereins. Fast ausnahmslos gab es jeden Mittwoch einen wöchent- lichen Treff bei Kaffee und Kuchen, welcher mittlerweile nicht nur bei den Bewohnern der Einrichtung sehr großen Anklang findet, sondern auch in der Gemeinde. Herr Lins bedankte sich bei den ehrenamtlichen Damen des Cafeteria-Teams unter der Leitung von Maria Schaz, für ihr stetes Engagement und die Organisation der Kaf- feenachmittage. Auch ermöglichten die ehrenamtlichen Damen des Ca- feteria Teams wieder einen Frühlingskaffee am 13.03.25 sowie einen Adventskaffee am 24.11.25 und luden die Ge- meinde mit selbstgebackenem Kuchen und Gebasteltem zu einem geselligen Nachmittag ein. Auch diese Nachmittage erfreuten sich einer sehr großen Aufmerksamkeit und Besucherzahl. Die Erlöse kamen u.a. dem Förderverein zugute. So konnte der Verein für die Bewohner der Seligen Irm- gard zum Beispiel Clownbesuche ermöglichen. Auch fi- nanzierte der Förderverein den Foodtruck am Fest der Begegnung. Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Kirstin Winkler, einen Einblick in die Finanzen. Die Kassenprüfung wurde von Monika Schorrer und Ber- thold Schmid durchgeführt und die Kasse für einwandfrei und korrekt befunden. Danach wurde durch Frau Doris Graf, in Vertretung der Bürgermeisterin Frau Rürup, die Entlastung der Vorstand- schaft beantragt und diese einstimmig entlastet. Herr Lins berichtete von aktuell 59 Mitgliedern und er- wähnte das neue Logo des Fördervereins. Dieses wur- de durch den Vorschlag der Einrichtungsleitung, an die farbenfrohe Umgestaltung in der Seligen Irmgard an- gepasst. Als weiteren Punkt erinnerte Herr Lins an die Notfall- mappe Baindt. Diese Mappe wurde vom Förderverein aufgesetzt und enthält alle wichtigen und notwendigen Formulare sowie Vordrucke für Vorsorge- und Nachlas- sregelungen im Todesfall. Die „Notfallmappe Baindt“ ist auf der Gemeinde und im Altenzentrum erhältlich. Frau Graf und Herr Lins stellten ein mögliches neues Pro- jekt für die Senioren vor, die Anschaffung einer E-Rikscha. Diese würde von der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde, die Ein- richtungsleitung und der Förderverein haben sich des- wegen schon zusammengesetzt und über Finanzierung, Instandhaltung und Stellplatz gesprochen. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Der Förderverein hat sich bereiterklärt die Wartungskos- ten zu übernehmen. Für das Betreiben der E-Rikscha sind jedoch noch freiwillige Fahrerinnen und Fahrer gesucht. Herr Lins betonte, dass diese kleinen Ausflüge mit der E-Rikscha eine schöne und tolle Abwechslung für die Bewohnerinnen und Bewohner darstellen und auch mit Sicherheit sehr gut angenommen würden. Ein möglicher Start für die Rikscha-Ausflugsfahrten wäre schon ab Juni denkbar. Anschließend schloss Herr Lins die Versammlung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das Interesse und ihr Kommen. Bau des Windparks Röschenwald geht voran WKBO und Alterric planen Baustellenbegehung – Betrei- bergesellschaft erarbeitet finanzielle Bürgerbeteiligung Der Windpark Röschenwald auf der Gemarkung der Ge- meinde Wolpertswende nimmt Form an: Das erste von vier Turmfundamenten wurde gegossen, aktuell werden die Kabeltrassen verlegt. Die Windkraft Bodensee-Ober- schwaben GmbH & Co. KG (WKBO) baut gemeinsam mit dem Projektierer Alterric insgesamt vier Windkraftan- lagen, die zusammen künftig rund 22 Megawatt (MW) regionalen Ökostrom erzeugen – genug, um den Jah- resbedarf von rund 11.000 Vier-Personen-Haushalten zu decken. „Wenn alles nach Plan läuft, stehen die Anlagen bis Ende des Jahres und gehen Anfang 2026 in Betrieb“, sagt Helmut Hertle, Geschäftsführer der WKBO und fügt an: „Ein transparentes Vorgehen ist uns sehr wichtig. Des- halb möchten wir interessierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort über den aktuellen Stand des Projekts informie- ren.“ Geplant ist – voraussichtlich im Mai – ein Spazier- gang über die Baustelle, bei dem er und Falk Burkhardt, Verantwortlicher beim Projektierer Alterric, auch Fragen beantworten werden. Sobald der Termin feststeht, erfolgt die Einladung. So geht es weiter Die Betreibergesellschaft erarbeitet derzeit eine finanzi- elle Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus der Region. Auch die umliegenden Kommunen Wol- pertswende, Aulendorf, Bad Waldsee und Baindt profitie- ren direkt vom Windpark: Sie erhalten eine Standortab- gabe gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten. Zusätzlich fließen Einnahmen aus der Gewerbesteuer an die Stand- ortgemeinde Wolpertswende. Beim Bau des Windparks werden die strengen Vorgaben zu Immissionsschutz und Schattenwurf eingehalten. Dem Naturschutz wird mit Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen: Um neuen Lebensraum zu schaffen, wurden über 140 Nist- und Fle- dermauskästen installiert und Wassertümpel für Amphi- bien angelegt. Als Ausgleich für den Bau des Windparks werden knapp drei Hektar Wald Erstaufforstung in der Region vorgenommen, über 1,5 Hektar Waldumbau im angrenzenden Forstrevier umgesetzt, sowie die temporär in Anspruch genommenen Flächen wieder aufgeforstet. Über WKBO Die WKBO wurde im Juli 2012 von Stadtwerken aus der Region Bodensee-Oberschwaben gegründet. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung von Windkraftprojek- ten in der Region. An der WKBO beteiligt sind aktuell die Technischen Werke Schussental und das Stadtwerk am See mit je 45 Prozent sowie die Stadtwerke Bad Saulgau mit 10 Prozent. Über Alterric Alterric entwickelt, projektiert, betreibt und vermarktet Wind- und Hybridparks insbesondere in Deutschland, Frankreich und Griechenland. Alterric ist Deutschlands größter Onshore-Grünstromerzeuger. Aktuell betreibt das Unternehmen über 2.400 Megawatt installierte Leis- tung im eigenen Bestand. Die Pipeline für neue Projekte umfasst über 11.000 Megawatt. Alterric ist ein Gemein- schaftsunternehmen der Aloys Wobben Stiftung und der EWE AG. Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG Energietipp: Streaming clever nutzen Streaming benötigt nicht nur bei Ihnen zu Hause Strom, sondern auch in Rechenzentren, die große Mengen an Daten verarbeiten. Sie können Ihren Energieverbrauch senken, indem Sie Filme, Serien oder Musik für die Off- line-Nutzung herunterladen, anstatt sie jedes Mal neu zu streamen. Besonders bei häufig genutzten Inhalten macht das einen Unterschied. Zudem ist es sinnvoll, eine niedrigere Auflösung zu wählen, wenn nicht die höchste Bildqualität erforderlich ist – 4K-Streaming verbraucht deutlich mehr Strom als HD. Ein weiterer Tipp: Nutzen Sie WLAN anstelle von mobilen Daten, da Mobilfunknetze ei- nen höheren Energieverbrauch verursachen. Die Energieagentur Oberschwaben und Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bieten Ih- nen eine kostenlose Beratung an. Terminvereinbarung unter 0751 764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kos- tenfrei). Fünf Tage voller Impulse zu Transforma- tion, Innovation und Mobilität TIM Trans- formationsnetzwerk lädt zur Themen- woche vom 12. bis 16. Mai 2025 ein Allgäu-Bodensee-Oberschwaben, April 2025 – Die digitale Transformation stellt die Fahrzeug- und Zulieferindustrie vor große Herausforderungen – und bietet ebenso große Chancen. Um Unternehmen bei der aktiven und erfolgrei- chen Gestaltung dieses Wandels zu unterstützen, lädt das TIM Transformationsnetzwerk vom 12. bis 16. Mai 2025 zur TIM Themenwoche ein. In einem vielseitigen Programm mit Präsenz- und Onlineveranstaltungen bietet die Wo- che praxisorientierte Impulse, innovative Perspektiven und konkrete Handlungsempfehlungen zu zentralen Themen der Transformation. Impulse für die Zukunft der Mobilität Neue Technologien, nachhaltige Geschäftsmodelle, ver- änderte Arbeitswelten – die Branche befindet sich im Auf- bruch. Die TIM Themenwoche greift aktuelle Fragestel- lungen auf und bietet eine Plattform für den Austausch zwischen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wis- senschaft und Praxis. In Vorträgen, Workshops, Unterneh- mensbesuchen und Netzwerkformaten werden konkrete Lösungsansätze vorgestellt und diskutiert. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheiderinnen und Entscheider, Innovationsverantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte aus der Fahrzeug- und Zulieferin- dustrie, die den Wandel aktiv mitgestalten möchten. Die Themen im Überblick: Mit Vollgas in die Zukunft • Changemanagement & Leadership • Künstliche Intelligenz im Projektmanagement • Open Source im Fahrzeug Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Nachhaltigkeit im Unternehmen (er)leben • Nachhaltigkeit bei NMH • Nachhaltigkeit bei EloCompanion Powerful Future • Wasserstofftechnologie • Frauengesundheit / Female Balance Talente & Transformation: Zukunft der Arbeit • Employer Branding • Arbeitsmodelle der Zukunft Innovationen gemeinsam gestalten • Wissenschaft trifft Automobilindustrie: Forschungs- projekte aus der Fahrzeugindustrie Ein starkes Netzwerk für die Region Veranstalter ist das TIM Transformationsnetzwerk, das Unternehmen in der Region Allgäu, Bodensee und Ober- schwaben beim Strukturwandel begleitet. Ziel ist der Auf- bau eines starken Netzwerks zur Förderung der Branche – durch Wissensaustausch, Sensibilisierung und die Um- setzung zukunftsweisender Maßnahmen. Projektträger ist die IWT Wirtschaft und Technik GmbH, gemeinsam mit Partnern wie bwcon research gGmbH, cyberLAGO e.V. und der Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg mbH. Fakten zur TIM Themenwoche • Was: TIM Themenwoche • Wann: 12. bis 16. Mai 2025 • Wo: Präsenz- und Onlineveranstal- tungen, an verschiedenen Standorten in der Region Allgäu-Bodensee-Ober- schwaben • Kosten: kostenfrei • Anmeldung: www.tim-transformiert.de/themenwoche oder über den QR-Code • Kontakt: info@tim-transformiert.de • Rückfragen: Simone Wiegel, wiegel@wir-rv.de Kirchliche Nachrichten 12. April – 21. April 2025 Gedanken zur Woche: Wenn Christus, unser Leben, offenbart wird, dann werdet auch ihr mit ihm offenbart werden in Herrlichkeit. KOL 3,4 Donnerstag, 17. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl mit Pfarrer Heinz Leuze, anschließend: ca. 20.15 Uhr Baindt - Gebetsstunde, gestaltet vom Sing- kreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abend- mahl mit Fastengesängen, begleitet vom Kirchenchor.Anschließend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Nacht des Wachens der Ministranten, Be- ginn im Katholischen Gemeindehaus in Bai- enfurt, Abschluss in der Villa Kunterbunt in Baindt Freitag, 18. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer Wolfgang Knor Oster- augen Ich glaube an die Auferstehung,so wie ich glaube, dass die Sonne aufgegangen ist,nicht nur, weil ich sie sehe, sondernweil ich durch sie alles andere sehen kann.Sol- che Osteraugen wünsche ich mir(!) und Ih- nen!Bernhard StaudacherPfarrer Samstag, 19. April - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt – Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen mit Pfarrer Heinz Leuze. An- schließend kleine Agapefeier vor der Kirche beim Osterfeuer 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Licht- feier, Weihe des Osterwassers und Seg- nung der Osterspeisen, mitgestaltet von der JuKa Sonntag, 20. April – Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mitgestaltet vom Kirchenchor, Segnung der OsterspeisenBi- schof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem fei- erlichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orches- termesse und Pfarrer Wolfgang Knor, Seg- nung der OsterspeisenBischof-Moser-Kol- lekte 11.30 Uhr Baindt – Taufe von Ella Montag, 21. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Heinz Leuze mit Segnung der Osterspeisen(+ Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Kurt Brugger, Paula und Franz Wucherer)Bi- schof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Segnung der OsterspeisenBischof-Moser-Kollekte Dienstag, 22. April Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 23. April kein Gottesdienst - Ferien Donnerstag, 24. April kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 25. April 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 26. April 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: (+ Zita Maurer, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Maria und Erich Henzler) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Sonntag, 27. April - Weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt – feierliche Erstkommunion mit der JukaDiaspora Opfer der Erstkommunion 18.00 Uhr Baienfurt – Dankandacht Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Osterferien Gründonnerstag geschlossen Karfreitag geschlossen Dienstag, 22. April 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 24. April geschlossen Freitag, 25. April 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ostersonntag, 20. April 2025, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Bap- tist Baindt Ostern macht unser Leben hell! Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne beglei- ten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Ka- pelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Der Bauernkrieg 1525 bei uns direkt vor der Haustür Vortrag von Pfr. Staudacher, Donnerstag, 24. April um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus in Baindt. Der Vortrag mit vielen zeitgenössischen Bildern beleuchtet die Ereig- nisse vor 500 Jahren in seiner Vielschichtigkeit und be- schränkt sich dabei gleichzeitig auf Baienfurt und Baindt. Dauer, ca. eine Stunde. Auf die Gefahr hin, dass es etwas trocken werden könnte, werden Getränke angeboten. Herzliche Einladung. Tag der ewigen Anbetung in Baindt Der Tag der ewigen Anbetung in Baindt, 20. April 2025, fällt dieses Jahr auf den Ostersonntag und entfällt damit. Ganz herzlich lade ich ein zur ewigen Anbetung in Baien- furt am Samstag, 17. Mai von 16.30 bis 18.30 Uhr. Näheres dazu dann im Mitteilungsblatt. Frauenbund Baienfurt Die Gelehrten und die Pfaffen streiten sich mit viel Geschrei, was hat Gott zuerst erschaffen – wohl die Henne, wohl das Ei! Wäre das so schwer zu lösen – erstlich ward ein Ei erdacht, doch weil noch kein Huhn gewesen – darum hat‘s der Has‘ gebracht! Eduard Mörike Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest Vorschau 9.5.2025 Maiandacht in Urnau mit Führung. Einkehr in Kappel „Wilder Mann“ ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 27. Ap- ril 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Gründonnerstag, 17. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabendmahl (mit Anmeldung) (Pfr. Schöberl) Karfreitag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor (Pfr. Schö- berl) Sonntag, 20. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachtsgottesdienst mit Abend- mahl, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Ostergottesdienst mit Abendmahl, Abschluss Konfi 3, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Ostermontag, 21. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterliedergottesdienst, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (Prädikant Dr. Stratmann) Sonntag, 27. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin A. Greshake) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Eine ganz besondere Nacht Morgens, kurz vor Sonnenaufgang in der Kirche. Noch ist alles dunkel. Vorsichtig und ein wenig verschla- fen kommen die Besucher und Besu- cherinnen hinein. Ganz anders wirkt der Raum am frühen Morgen und im Dunkeln. Nur schemenhaft erkennt man die Fenster, die Bänke, den Altar. Hier und da hört man ein Wispern. „Achtung, hier ist eine Stufe!“ Ab und an sieht man den Schein einer Taschenlampe aufleuchten. Der Gottesdienst beginnt mit Lesungen und Liedern. Und dann, wenn die Sonne aufgeht, erklingt der Ruf: „Christus, Licht der Welt – Gott sei ewig Dank!“ Das Osterlicht wird entzündet und an die kleinen Kerzen weitergegeben, die jeder in der Hand hält. Jetzt ist Ostern. Oft wird im Osternachtsgottesdienst Taufe oder Tauferin- nerung gefeiert: „So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, auch wir in einem neuen Leben wandeln.“ Was der Apostel Paulus im Römerbrief Kap 6,4 über die Taufe sagt, wird in die- ser Nacht besonders sinnfällig. Die Feier der Osternacht ist ein besonderes Erlebnis – auch für diejenigen, die das frühe Aufstehen eigentlich scheuen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchen- jahr-evangelisch.de) Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlin- ge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aqua- rell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB siegreich im Nachbarschaftsduell SV Baindt - SV Mochenwangen 2:1 (2:1) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bei sonnigem Wetter begrüßte der SV Baindt am Palm- sonntag den Nachbarn aus Mochenwangen auf der Klos- terwiese und war nach der bitteren 5:1-Pleite im Hinspiel auf Wiedergutmachung aus. Doch auch die Gäste - vor dem Spiel auf dem Relegationsrang - benötigten drin- gend Punkte, mussten dabei jedoch aufgrund von Sper- ren und Verletzungen auf einige Stammkräfte verzichten. SVB-Coach Weiland konnte dagegen aus dem Vollen schöpfen und veränderte seine Startelf mit der Herein- nahme von Kapitän Thoma und Kevin „Biber” Lang im Vergleich zum Auswärtssieg gegen den FC Scheidegg auf zwei Positionen. Vor den Augen von Vereinslegende und Hundetrainer Phi- lipp Boenke startete der SV Baindt deutlich aktiver in die Partie und erspielte sich direkt erste Halbchancen durch Fischer, Dantona und Brugger. Im Laufe der Anfangsvier- telstunde stellte sich der SVM aber zunehmend besser auf das Baindter Spiel ein und wurde selbst immer wieder durch lange Bälle auf die schnellen Offensivkräfte Marks, Drammeh und Diana gefährlich. Nachdem sich Marks und Drammeh nach etwa einer Viertelstunde zunächst noch gegenseitig beim Abschluss behinderten, tauchte Marks einige Minuten später erneut freistehend vor Walser auf, welcher mit einer starken Fußabwehr den Rückstand verhinderte. So entwickelte sich in der Folge ein ausge- glichenes Spiel mit Chancen auf beiden Seiten: während Dantona am langen Pfosten über die Latte köpfte, klär- te T. Szeibel nach einem Eckball auf der eigenen Torlinie. Ohne gelernten Stürmer - Co-Trainer Caltabiano agierte aushilfsweise in vorderster Front - versuchte der SVB eher spielerische Lösungen zu finden, jedoch führte nach einer halben Stunde dann doch ein langer Ball zum Ziel. Innen- verteidiger Bolgert chippte das Spielgerät nonchalant in den Lauf von Fischer, welcher der Mochenwanger Vier- erkette einteilte und vor Hagel eiskalt zum 1:0 einschob (33.). Beflügelt vom Führungstreffer kombinierte sich die Baindter Mannschaft nur vier Minuten später stark über die linke Seite nach vorne, Fischer schüttelte Brossmann unnachahmlich ab und legte im Strafraum angekommen in die Mitte quer. Dort lauerte bereits Dantona, welcher gegen seinen Lieblingsgegner (drei Tore in vier Spielen) auf 2:0 erhöhte (37.). Umso bitterer war in dieser Phase der postwendende Anschlusstreffer. Thoma rutschte die Kugel nach einem ungefährlichen Einwurf von rechts un- glücklich über den Schlappen, wodurch Marks das Leder zum 2:1-Halbzeitstand im Baindter Gehäuse versorgen konnte (40.). Während die Zuschauer im ersten Durchgang noch eine ausgeglichene Partie mit einem leichten Mochenwange- ner Chancenplus zu sehen bekamen, wendete sich das Blatt im zweiten Durchgang deutlich. Die Gastgeber beka- men offensiv nicht mehr viel produktives zustande, wobei sich auf der Gegenseite SVM-Torhüter Hagel zum auffäl- ligsten Spieler der Partie aufschwang. Erst zielte Caltabia- no aus halbechter Position zu ungenau, dann fand Dischl aus kurzer Distanz zweimal hintereinander seinen Meister in Hagel und scheiterte wenig später nach einem Kon- ter nochmals am glänzend reagierenden Schlussmann. Mit der Einwechselung der etatmäßigen, aber nicht ganz fitten Baindter Stürmer Fink und Dischl konnte der SVB gegen müde werdende Gäste nun immer wieder clever die Tiefe bespielen und ließ durch geschicktes Pressing die Mochenwangener kaum noch zur Entfaltung kom- men - lediglich das entscheidende dritte Tor wollte nicht fallen. Durch eine abgeklärte defensive Leistung und ein lautstarkes Coaching vom „zweiten Co-Trainer“ Zweifel, ließ Weilands Mannschaft in den spannenden Schluss- minuten aber nichts mehr anbrennen und fährt durch die Leistungssteigerung im zweiten Durchgang am Ende auch verdient den fünften Sieg im sechsten Rückrunden- spiel ein. Mit 36 Punkten nach 22 Spielen rangiert der SVB damit weiterhin auf Rang 3 und startet nach einer kurzen Ver- schnaufpause über die Osterfeiertage in zwei Wochen gegen Weingarten in den Saisonendspurt. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (78. Lukas Walser), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (60. Jonathan Dischl), Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang (90. Marlon Brunner), Sandro Caltabiano (71. Tobias Fink) - Trainer: Rolf Wei- landTore: 1:0 Jan Fischer (33.), 2:0 Mika Dantona (37.), 2:1 Sebastian Marks (40.) Vorschau: Aufgrund der Osterfeiertage dürfen sich beide Teams über ein spielfreies Wochenende freuen. Weiter geht es dann am: Sonntag, 27.04 12.45 Uhr: SV Weingarten II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Weingarten - SV Baindt Reitergruppe Baindt Fototermin und Grillabend - Freitag, 9. Mai In diesem Jahr feiern wir Jubiläum – 50. Reitturnier in Baindt – Aus diesem An- lass möchten wir Fotos mit einer Drohne mit möglichst vielen Mitgliedern auf unserem Reitgelände machen, an- schließend werden wir gemeinsam grillen. Treffpunkt: 17:45 Uhr auf unserer Reitanlage Falls vorhanden bitte Vereinskleidung (Rotes T-Shirt) anziehen – wer kein T-Shirt hat falls möglich ein anderes rotes T-Shirt anziehen damit es einheitlich aussieht Gemeinsames Grillen: Damit wir planen können, bitten wir euch um Anmel- dung bis Freitag, 2. Mai unter schriftfuehrerin@reitergrup- pe-baindt.de oder bei Viktoria Köberle unter 0173 4973161. Grillgut sowie Wecken und Getränke werden von uns organisiert. Wir würden uns freuen, wenn der ein oder andere noch einen Salat mitbringen kann– bitte bei der Anmeldung mit angeben. Besteck bitte selbst mitbringen! Kutschenausfahrt, Samstag 10. Mai Am 10. Mai findet eine Kutschenausfahrt statt. Abfahrt ist auf 10 Uhr geplant. Wer mitfahren möchte bitte bis Freitag, 2. Mai bei Viktoria Köberle unter 01734973161 oder schrift- fuehrerin@reitergruppe-baindt.de melden. Arbeitseinsatz – Pflege der Reitanlage Am Donnerstag, 22. Mai findet um 18:30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sand- platz hergerichtet sowie der Hufschlag in der Reithalle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Wie immer heißt es: Viele Hände, schnelles Ende. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Turnierergebnisse Anna Tratzyk konnte beim Reitturnier in Rot an der Rot die Springprüfung Klasse A** 100cm für sich entscheiden. Theresa Henzler konnte sich beim Jugendturnier in Her- bertingen mit Bonne Diamond in der Dressurprüfung Klasse A** auf dem 4. Platz platzieren. In der Gesamtwer- tung des Junioren-Cups (Dressurwettbewerb) des PSK Oberschwaben konnte sie den 2. Platz erreichen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Vom Illmensee auf den Lichtenegger Traufweg Gemeinsam mir der Ortsgruppe Ravensburg wandern wir vom Illmensee über den Schlangenweg hin- auf zum Traufweg, wo wir bei schöner Aussicht eine Ves- perpause einlegen. Über Krumbach geht es hinunter zum Illmensee, den wir anschließend umrunden. Treffpunkt: Sonntag, 27.04.2025 um 8.40 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 9.15 Uhr Bahnhof Ravensburg, Bahnsteig 12. Rückkehr: ca. 17 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11,5 km, 180 hm. Fahrpreis: 7 € / Gäste 2 € extra. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung: ab 23.04.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen: Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölkerung und Vereine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Vereinsmeisterschaft Luftpistole 2025 Die Schützengilde Baindt veranstaltete im Laufe des Mo- nats März die Vereinsmeisterschaft in der Disziplin „Luft- pistole Herren”, wobei Daniel Grundler mit 356 Ringen das höchste Einzelergebnis erzielte. Die Vorstandschaft gratuliert zum Vereinsmeister-Titel 2025. Ergebnisse 1. Platz: Daniel Grundler (356 Ringe) 2. Platz: David Sill (354 Ringe) 3. Platz: Oli Damoune (350 Ringe) 4. Platz: Stefan Schnez (349 Ringe) Aus dem Landkreis Pfingsten im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg bietet im Juni ein buntes Veranstaltungs- programm mit Führungen, Kursen, dem Schaf- und Handarbeitstag, dem Familiensamstag und dem Pfingstferienprogramm Öffentliche Tastführung übers Gelände 1. Juni 2025 | 11:30 – 13:00 | Anmeldung nicht erforderlich Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg umfasst 28 historische Bauernhäuser und Neben- gebäude. Die Spuren der früheren Bewohnerinnen und Bewohner sind in den originalgetreu eingerichteten Stu- ben, Kammern, Ställen und Werkstätten erhalten. Drei der historischen Gebäude können Sie bei der Tastführung im Detail entdecken. Drei ganz unterschiedliche Gebäude, die jeweils eine besondere Geschichte erzählen. Und dabei können nicht nur die Häuserfassaden und Innenräume, sondern auch unterschiedliche Objekte in den Häusern, die sonst nicht zugänglich sind, ertastet werden. Die Füh- rung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-se- hende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dun- Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 kelbrille, die von der Führungsperson ausgegeben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unterstützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Klaus Pe- ters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Würt- temberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Tastführung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 1. Juni 2025 | 13:30 – 14:30 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausge- geben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unter- stützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museums- führer Klaus Peters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 8. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Kindheiten auf dem Land“ 8. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wie war das früher, als Kind auf dem Land aufzuwach- sen? Eine Kindheit zwischen harter körperlicher Mitarbeit auf dem Hof, Schule, Kirchgang und dem Zusammen- leben in einer oft großen Familie? Spüren Sie mit uns den Bewohnerinnen und Bewohnern unserer historischen Bauernhäuser nach und erkunden Sie deren Kindheitser- fahrungen. Die Kurzführung dauert maximal 60 Minuten. Schaf- und Handarbeitstag 9. Juni 2025 | 10:00 – 17:00| Anmeldung nicht erforderlich Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen – diese Tätigkeiten lern- ten die Mädchen früher schon im zarten Alter. Schafwolle bildete neben Leinen die Grundlage vieler Kleidungsstücke. Beobachten Sie ausgebildete Hütehunde bei ihrer Arbeit und erleben Sie mit, wie früher Schafe von Hand gescho- ren wurden. Schauen Sie den Handarbeiter/innen über die Schulter und versuchen Sie sich selbst beim Nadel- spiel! Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Einzelne Programmpunkte werden in Gebärdensprache übersetzt. Pfingstferienprogramm 10. Juni 2025 | 11:00 - 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich. In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mit- mach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Fami- lie an. Wir üben das Handmelken, machen Hühnerfutter selber und stellen Käse oder Butter her. Bei der Familien- führung „Tiere auf dem Bauernhof“ oder bei der „Tierral- lye“ lernen wir die Museumstiere kennen und erfahren viel über ihre Haltung und Pflege. 13 Uhr Märchen erzählen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Pfingstferienprogramm 12. Juni 2025 | 11:00 - 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich. In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Wir schnitzen Schindeln, bauen am Fachwerk- häuschen und flicken den Hühnerzaun. Für unser Werk- zeug basteln wir einen eigenen Werkzeugkasten. Hung- rige Handwerker/innen brauchen leckere Ofenstopfer, die wir gemeinsam zubereiten. 13 Uhr Geschichten lesen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Inklusive Samstagsführung durch die Bauern- kriegs-Ausstellung in Gebärdensprache 14. Juni 2025 | 14:30 – 15:15 | Anmeldung nicht erforderlich Diese Führung findet in Gebärdensprache statt und wird von einer Dolmetscherin begleitet! Gerne können Sie zu Ihrer Unterstützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Bernhard Müller, BAO e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 15. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 15. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Pfingstferienprogramm 17. Juni 2025 | 11:00 - 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich. In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Wir bauen Steckenpferde und stellen Kreisel sowie andere einfache Spielsachen selber her und ma- chen Reibekuchen. An der Spielestation können wir viele Kinderspiele von früher ausprobieren. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 19. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 19. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ vom Theater Lindenhof im Bauern- haus-Museum. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 „Wenn nicht heut, wann dann!“ 21. Juni 2025 | 19:00 – 22:00 | Anmeldung erforderlich Gastspiel des Theaters Lindenhof zum ‚Aufstand des ge- meinen Mannes‘. Bauernkrieg 1525. Von Franz Xaver Ott | Regie: Dieter Nelle; Ticketvorverkauf über Reservix, so- lange der Vorrat reicht. Und an allen bekannten Vorver- kaufsstellen; „Ein Stück über die große Schere zwischen den Privilegierten und dem ‚gemeinen Mann‘, über Recht und Unrecht, Macht und Ohnmacht und das Vermächtnis der ‚Zwölf Artikel‘, die als eine der ersten niedergeschrie- benen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa gelten. Der Bauernaufstand aus dem Jahr 1525 ist Vorläufer für unsere heutige Gesellschaft, für Parla- mentarismus und Demokratie, freie Meinungsäußerung und Menschenrechte – Forderungen, deren Umsetzung auch heute noch nicht selbstverständlich ist und für die es sich weiter zu kämpfen lohnt.“ In Kooperation mit der Stadt Friedrichshafen und der Gesellschaft Oberschwa- ben für Geschichte und Kultur e.V.. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 22. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Notzeiten auf dem Land“ 22. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die ländliche Bevölkerung Oberschwabens und des west- lichen Allgäus hat immer wieder verschiedene Notzeiten durchlebt. Wir erzählen Ihnen von Ursachen und Zusam- menhängen der Krisen, demonstrieren Ihnen im Backhaus aus Bergatreute den Erfindungsreichtum der Schwaben und zeigen Ihnen verschiedene Streckmittel und Ersatz- stoffe, die in Hungerszeiten zum Einsatz kamen. Pfingsten im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Familiensamstag 28. Juni 2025 | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Einmal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Projekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Waschtag“ und „Wolle waschen“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Doa goat dr Doig – Backkurs mit Gerold Heinzelmann 28. Juni 2025 | 13:00 – 16:00 | Anmeldung erforderlich Bäckermeister Gerold Heinzelmann aus Wolfegg be- herrscht die hohe Kunst des Brotbackens im Steinofen! Sein Wissen und seine Erfahrung gibt er im historischen Backhaus aus Bergatreute weiter. Dabei lernen die Teil- nehmer alles über das Anheizen des Ofens, die richtige Zubereitung des Teiges und vieles mehr. Am Ende nehmen die Teilnehmer selbstgebackenes Brot und Dinnete mit. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 29. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Bevor der Strom und die Maschi- nen kamen“ 29. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ein Leben ohne Strom und fließendes Wasser ist für uns heute schwer vorstellbar, genauso wenig wie die Haus- und Feldarbeit ohne Spülmaschine oder den Mähdrescher. Die Führung zeichnet ein Bild des bäuerlichen Alltags vor über hundert Jahren an verschiedenen Stationen im Mu- seumsgelände nach. Angefangen bei den Mahlzeiten über die Stall- und Feldarbeit bis hin zu den Themen Schlafen, Hygiene und Kleidung wird die Lebenswelt einer Bauern- familie um 1900 lebendig und zeigt gleichermaßen, wie sehr sie sich von unserem Alltag unterscheidet. Öffnungszeiten im Juni: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Aufführungen des Theatervereins Waldburg e.V. Missverständnisse, Verwechslungen und schräge Thea- termomente machen diese rasante Komödie zu einem Abend voller Lacher! „Eine Bühne voller Chaos“ heißt die Komödie von Ken Ludwig, angepasst von Patrick Hanser, welche der The- aterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß! Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Nachmittagsvorstellung Freitag, 25. April, 14.30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen. Karten erhalten Sie an der Nachmittagskasse ab 13:30 Uhr (kein Kartenvorverkauf). Eintrittspreis: Erwachsene: 10 Euro, Kinder: 5 Euro Abendvorstellungen Freitag, 25. April, 19.30 Uhr Samstag, 26. April, 19.30 Uhr Sonntag, 27. April, 18.30 Uhr Freitag, 2. Mai, 19.30 Uhr Samstag, 3. Mai, 19.30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro KARTENVORVERKAUF Am 12.04.2025 von 9 bis 12 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle. Ab 12.04.2025, ab 11 Uhr bis 1 Stunde vor Vorstellungsbe- ginn: online unter www.theaterverein-waldburg.de Die Abendkasse ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Reservierte Karten bitte bis 19 Uhr abholen. Die Karten werden an der Abendkasse bar bezahlt. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage (www.thea- terverein-waldburg.de) – u.a. für den Bestuhlungsplan bzw. auf Facebook und Instagram oder schmökern Sie in unserem Flyer. Wir freuen uns auf Sie! Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Mai Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Mai anbietet. Fit durch den Tag - Wissenswertes über Pausensnacks: Online Vortrag am 7. Mai Pausensnacks bieten eine optimale Gelegenheit, neue Energie zu tanken und den Körper mit den notwendigen Nährstoffen zu versorgen. Welche Rolle dabei Vitamine und Ballaststoffe spielen und wie man schnell und einfach gesunde Snacks für den kleinen Hunger zwischendurch Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 zubereiten kann, erfahren die Teilnehmenden in diesem Vortrag von der Referentin Bettina Schmidt. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 7. Mai um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Meal Prep - Leckere Mahlzeiten für Schule und Büro: Workshop am 14. Mai in Bad Waldsee, 27. Mai in Leutkirch In diesem Workshop vermittelt Referentin Manuela Schmied die Grundlagen für Meal Prep und bereitet ers- te Gerichte als Beispiele zu. Meal Prep, abgekürzt für Meal Preparation bedeutet nichts anderes als vorkochen. An einem Tag der Woche wird für die restlichen Wochenta- ge gekocht. Ob für die Schule oder das Büro - Meal Prep spart Zeit, Energie und reduziert die Lebensmittelver- schwendung. Dabei lassen sich die Gerichte ausgewogen, abwechslungsreich und individuell gestalten. Dieser Work- shop richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene. Der Workshop findet am Mittwoch, 14. Mai in Bad Wald- see und am Dienstag 27. Mai in Leutkirch, jeweils um 18 Uhr statt. Für die Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar eingesammelt. Eine Anmeldung ist eine Woche vor Kursbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 21. Mai Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 21. Mai um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Felderbegehung als Pflanzen- schutz-Sachkunde-Fortbildung am 29. April in Bad Waldsee/Enzisreute Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Dienstag, 29. April ab 19:30 Uhr auf dem BAG Demo-Feld eine Felderbegehung an. Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit aktuellen Themen aus dem Pflanzenschutz und der Maiszünsler-Bekämpfung, präsentiert von Herrn Kreh und Frau Koch vom Landwirt- schaftsamt. Zudem stellt Herr Schwegler von der BAG All- gäu-Oberschwaben die Demoflächen mit unterschiedlichen Sorten sowie Pflanzenschutz- und Düngestrategien vor. Für die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten alle An- wesenden eine zweistündige Fortbildungsbescheinigung im Rahmen der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung. Treffpunkt ist am BAG Demo-Feld, Ortsausgang Enzis- reute in Richtung Gaisbeuren. Die BAG stellt ab 19:00 Uhr einen kleinen Imbiss bereit und sorgt auch nach Veran- staltungsende für ein gemütliches Beisammensein. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Verein „Fachwarte für Obst- und Garten Ravensburg e.V.“ lädt zu Vortrag und Jahreshauptversammlung am 5. Mai ein Am 5. Mai um 18.30 Uhr findet im Bauernhausmuseum in Wolfegg (Zehntscheuer) ein vom Verein „Fachwarte für Obst- und Garten Ravensburg e.V.“ organisierter Vortrag zum Thema ganzheitliche Nutzung von Streuobstwiesen statt. Prof. Dr. Michael Weiß vom Steinbeis Innovationszen- trum berichtet unter dem Titel „Das Kastanienhof-Projekt – Innovative Konzepte zum Upcycling von Baumschnitt und Langgras aus Streuobstwiesen“ über den Bau einer Pyrolyseanlage auf dem Kastanienhof in Bodelshausen bei Mössingen. Der Vortrag ist öffentlich, für Nichtmitglie- der wird ein Unkostenbeitrag von 5 € erhoben. Für den Vortrag ist keine Anmeldung erforderlich. Im Anschluss an den Vortrag findet um 20:00 Uhr die Jahreshaupt- versammlung der Fachwarte für Obst- und Garten e.V. Ravensburg statt. Weitere Informationen sind erhältlich bei Dominike Bühler, Kreisfachberatung für Obst- und Gartenbau Ravensburg (Tel. 0751/852230; E-Mail d.buehler@rv.de). Eintauchen in die Welt der Kräuter: Stiftung Liebenau lädt am 25. und 26. April zu den Liebenauer Kräutertagen ein Breites Angebot an Beet- und Balkonblumen, Jung- pflanzen, Heil-, Zier- und Gewürzkräutern – Rahmen- programm mit Führungen und Vorträgen Die Stiftung Liebenau lädt am Freitag, 25. April, und am Samstag, 26. April, zu den Liebenauer Kräutertagen in die Gewächshäuser der Gärtnerei in Meckenbeuren-Liebenau ein. Am Freitag von 13 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 12.30 Uhr haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, in die Welt der Kräuter einzutauchen. Zum Verkauf angeboten werden mehr als 100 verschiedene Heil-, Zier- und Küchenkräuter sowie Jungpflanzen und Beet- und Balkonblumen aller Arten. Darüber hinaus er- wartet die Gäste ein umfangreiches Programm mit span- nenden Vorträgen und Führungen, erstmalig auch zum Thema Biodiversität und Klimawandelanpassung auf Betriebsgeländen. Die Kraft der Kräuter Den Anfang macht am Freitag, 25. April, der bekannte Kräuterexperte Gerhard Seidler. Um 13.30 Uhr und um 15.30 Uhr weiht er Zuhörerinnen und Zuhörer ein in die „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei – Die ungeahnte Energie der Natur“. Diese „Pflanzenpower“ ganz praktisch entdecken können Gäste ab 14.30 Uhr auf einem Kräuterspaziergang mit Kräuterfachfrau Swantje Lanz. Der Spaziergang steht unter dem Motto „Kräuterkunde hautnah – Wildpflanzen entdecken und verstehen“. Eine neue Art der Grünflächengestaltung können Inter- essierte bei einer Führung über das Betriebsgelände der Stiftung Liebenau am Freitag, 25. April, um 15 Uhr sowie am Samstag, 26. April, um 10.30 Uhr kennenlernen. Dort werden Antworten auf die Frage gezeigt, wie Grünflächen so gestaltet werden können, dass sie zum einen die Viel- falt der Arten fördern und zum anderen besser an den Klimawandel angepasst sind. Wer seinen Garten mit ungewöhnlichen Pflanzen aufwer- ten möchte, hat am Freitagnachmittag Gelegenheit dazu. Der Verein „Tatgut e.V.“ bietet Samen von historischen Sorten und Gartenraritäten von Züchter Patrick Kaiser aus Laimnau zum Verkauf an. Von Hildegard von Bingen bis heute Am Samstag, 26. April, gibt um 10 Uhr Wildkräuterführerin Reinhilde Maier den Besucherinnen und Besuchern einen Einblick in „Die geheime Welt der Naturpflanzen“. Über Heilpflanzen und ihre Anwendung nach Hildegard von Bingen spricht um 11 Uhr Heilpraktikerin Maria Strei- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 cher-Stoll bei ihrem Vortrag „Hildegards Pflanzenkräfte – Tradition trifft Moderne“. Auch außerhalb der Kräutertage kommen Pflanzenfreun- de bei der Gärtnerei der Stiftung Liebenau auf ihre Kosten. Dort werden ab 25. April Beet- und Balkonblumen sowie Salat- und Gemüsejungpflanzen verkauft. Die Gärtnerei in der Max-Gutknecht-Straße 10 in Meckenbeuren ist von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geöffnet, am Sams- tag von 9 bis 12.30 Uhr. Bildunterschrift für alle Fotos: Die diesjährigen Liebenauer Kräutertage am 25. und 26. April laden zum Eintauchen in die Welt der Kräuter ein. Foto: Stiftung Liebenau Liebenauer Kräutertage 2025 Wann: Freitag, 25. April 2025, von 13.00 bis 18.00 Uhr und Samstag, 26. April 2025, von 9.00 bis 12.30 Uhr Wo: Gewächshäuser der Gärtnerei, Max-Gutknecht-Stra- ße 10, Meckenbeuren-Liebenau Programm: Freitag, 25. April 2025 13.30 Uhr: „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei – Die ungeahnte Energie der Natur“, mit Kräuterexperte Ger- hard Seidler, Treffpunkt: Café Nebenan 14.30 Uhr: Kräuterspaziergang: „Kräuterkunde hautnah – Wildpflanzen entdecken und verstehen“, mit Kräuterfach- frau Swantje Lanz, Treffpunkt: Gewächshaus an der Kasse 15.00 Uhr: Führung: Biodiversität und Klimawandelan- passung auf dem Betriebsgelände Stiftung Liebenau, Treffpunkt: Infostand Biodiversität – Bodensee-Stiftung 15.30 Uhr: „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei – Die ungeahnte Energie der Natur“, mit Kräuterexperte Ger- hard Seidler, Treffpunkt: Café Nebenan Samstag, 26. April 2025 10.00 Uhr: Wildkräuterführung: „Die geheime Welt der Naturpflanzen“, mit Wildkräuterführerin Reinhilde Maier, Treffpunkt: Gewächshaus an der Kasse 10.30 Uhr: Führung: Biodiversität und Klimawandelan- passung auf dem Betriebsgelände Stiftung Liebenau, Treffpunkt: Infostand Biodiversität – Bodensee-Stiftung 11.00 Uhr: Heilpflanzen und ihre Anwendung nach Hilde- gard von Bingen: „Hildegards Pflanzenkräfte – Tradition trifft Moderne“, mit Heilpraktikerin Maria Streicher-Stoll Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 20. April 2025 Frühblüher Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Südeingang Schenkenwald Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. „Das Wetter spielt verrückt“ denken wir bisweilen. Beson- ders in diesem Jahr, wo der Frühling wiederholt einen Anlauf macht. Buchen und Eichen lassen sich mehr Zeit für die Belaubung. „Licht ist Leben“. Das gilt besonders für die Frühblüher, die einen Besuch im Schenkenwald jetzt besonders loh- nenswert machen. Was diese sich alles „einfallen“ lassen, ist erstaunlich. Wussten Sie, dass das Buschwindröschen und verschiedene Veilchen-Arten gerade Ameisen dazu benützen, ihre Samen auch an die Stellen tragen zu lassen, wo gerade günstige Standortbedingungen herrschen? Natürlich sprechen wir manches an, was den Schenken- wald so interessant macht – seine Geschichte, seine Nut- zung und vieles mehr. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenund- seen.de Berufsabschluss Hauswirtschaft – Infoveranstaltungen zum neuen Qualifizierungskurs Die Fachschule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2025/2026 ei- nen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs in der Fach- richtung Hauswirtschaft an. Der Kurs bietet die Chance einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nachzuho- len. Nach Abschluss dieses Qualifizierungskurses besteht die Möglichkeit, die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft zu absolvieren. Hauswirtschafter/-innen sind Profis im Bereich Haus- haltsmanagement, ausgewogene Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie Wäscheaufberei- tung. Sie sorgen für die Lebensqualität in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpflege, Seni- orenzentren, Tagungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haushalten Bei genügend Anmeldungen startet der nächste Vor- bereitungskurs am Donnerstag, den 18. September 2025 und endet im Juli 2026. Der Unterricht findet an 35 Kurstagen jeweils donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt (nicht in den Schulferien). Zum neuen Kurs finden folgende Informationsveran- staltungen statt: • Mittwoch, 21.Mai um 18 Uhr online-Info-Abend (der Zugangslink zur Online-Teilnahme wird am Vortag zugestellt) • Donnerstag, 22. Mai 2025 um 18 Uhr in der Wangener Straße 70, 88299 Leutkirch Anmeldungen zu den Info-Veranstaltungen sind unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de „Beruf Hauswirt- schaft“ möglich. Weitere Auskünfte erteilt Frau Monika Wessle unter Telefon 07561-9820-6640 oder Email: m.wessle@rv.de Recht am Bild - Onlineseminar Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Diens- tag, den 29. April 25 von 17-19 Uhr online einen Work- shop zum Thema Bildrechte in der Vereinsarbeit unter Leitung des Rechtsanwalt Dr. Weller an. Das Interesse des Vereins an seiner Öffentlichkeitsarbeit – auch mittels Fotos im Internet bzw. in sozialen Medien – ist als berechtigtes Interesse anerkannt. Demgegenüber steht aber das grundgesetzlich verankerte Persönlich- keitsrecht der fotografierten Person (Recht am eigenen Bild). Aber wie weiß man, welches Recht nun höher zu bewerten ist? Und wie steht es um den Datenschutz? Wann ist eine Einwilligung zur Verbreitung eines Fotos erforderlich? Wie muss eine Einwilligung ggf. aussehen? Diese Fragen werden im Seminar beantwortet. Anmel- dungen bis 26. April 25 erforderlich online auf www.kreis- jugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Wei- tere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Mach mit beim Cocktail Workshop LowAlk- MaxFun Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet in Koope- ration mit dem SG Niederwangen am Dienstag, den 29. April 25 von 18:30 - 21:00 Uhr einen Workshop an, wie man alkoholfreie Cocktails mixt und dazu den Cock- tailanhänger für sein Fest ausleihen kann. Die Veran- staltung findet in der Aula der GHS Niederwangen, Schulstr. 3 in Wangen statt. Der Low Alc Max Fun e.V. betreibt & verleiht einen Cock- tailanhänger für euer Vereinsfest (low-alc.de). Als Grund- lage für eine Entleihe oder einfach aus Interesse, könnt ihr dieses praktische Seminar besuchen. Es gibt eine Ein- führung in die Cocktailbar und in das Projekt, alkoholfreie Cocktails mixen unter professioneller Anleitung von Profi Barkeeper Bernhard von den bluekeepers aus Stuttgart. Verbindliche Anmeldungen bis 22. April 25 erforderlich beim Kreisjugendring unter www.kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Ge- schäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg oder FSJ@SG-Niederwangen.de Der neue Kreisjugendring Fortbildungsflyer 2025 ist fertig! Im aktuellen Seminar- und Fortbildungsprogramm finden Sie bewährte, von Praktikern empfohlene Formate. Au- ßerdem Veranstaltungen zum Erwerb der JULEICA, zur Vernetzung und kreativen Entwicklung von Projekten und auch zur gezielten fachlichen Stärkung der kommunalen Jugendarbeit in ihren Handlungsfeldern. Die Jugend braucht in turbulenten und unruhigen Zeiten eine starke Jugendarbeit. Sie fördert das Miteinander, das Erkennen eigener Stärken und Schwächen und sorgt für den Zusammenhalt in einer komplex anmutenden Gesell- schaft. Ein wertvoller Beitrag dazu wird täglich von den unzähligen ehrenamtlichen Jugendleitern und hauptamt- lich tätigen Fachkräften in der Region geleistet, die sich stetig qualifizieren und weiterbilden. Wir als Kreisjugendring sehen uns als verlässlicher Ser- vice- und Bildungspartner zur Weiterentwicklung der Kin- der- und Jugendarbeit in unserem Landkreis. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen online unter www.kreisjugendring-rv.de! Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e. V., Gartenstraße 107, Bau- teil D, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081 oder per Mail: info@kreisjugendring-rv.de Was sonst noch interessiert Fakten rund ums Ei: Was stimmt eigentlich? AOK-Expertin deckt Ernährungsmythen auf Kein Lebensmittel steht zu Ostern so im Rampenlicht wie das Ei – ob hart gekocht, bunt bemalt oder süß in Schoko- ladenform. Doch rund ums Ei gibt es auch viele Mythen. Deshalb deckt Charlotte Walz, Ernährungsexpertin bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben zum anstehenden Osterfest vier Mythen über das Ei auf. Braune Eier sind gesünder als weiße Falsch. Braunen Eiern wird oft nachgesagt, natürlicher und dadurch gesünder zu sein als ihre weißen Pendants. Die Inhaltsstoffe der Eier unterscheiden sich allerdings nicht. „Die Eierfarbe sagt nichts über den Gesundheitswert oder die Qualität aus. Hier sollte man sich beim Kauf nicht täuschen lassen“, sagt Charlotte Walz. Wichtig ist, dass die Eier beim Kauf frisch sind und das Mindesthaltbarkeitsda- tum noch nicht erreicht haben. „Auch auf die Haltung der Hühner sollte geachtet werden.“ Beispielweise zeigt die Farbe des Dotters, wie die Tiere gehalten und gefüttert wurden. Ocker- oder orangefarbene Dotter sind meist ein Zeichen für gesunde Ernährung und für Tiere, die Futter im Freiland suchen konnten, da dort viele Betacarotine vorkommen, die den Dotter färben. Blassgelbe Dotter und dünne, zerbrechliche Schalen sind oft ein Zeichen für reine Getreide- und Sojafütterung, also ein Zeichen für Tiere, die keinen Auslauf haben. „Es sind also auch bei Eiern die inneren Werte, die zählen“, so die Expertin. Zu viele Eier erhöhen den Cholesterinspiegel Falsch. Eier galten lange als Cholesterinbomben – zu Un- recht. Aktuelle Ernährungsempfehlungen, etwa von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), sehen ein Ei pro Woche als Richtwert – nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern zur Förderung von Nachhaltigkeit und ausgewogener Ernährung. „Tatsächlich enthalten Eier Cholesterin, doch der Einfluss auf den Blutfettspiegel ist bei gesunden Menschen gering. Entscheidend ist das Gesamtbild der Ernährung: Wer sich ausgewogen und pflanzenbetont ernährt, kann ohne Be- denken auch mehrere Eier pro Woche essen – besonders zu Ostern“, meint Charlotte Walz. Eier liefern hochwertiges Eiweiß, Vitamine und ungesättigte Fettsäuren – wertvolle Nährstoffe, die gut in eine vielseitige Ernährung passen. Bunte Eier sind ewig haltbar Falsch. Sie sehen hübsch aus und wirken oft „ewig frisch“. Doch auch bunt gefärbte Eier haben ein Verfallsdatum. „Farbige Supermarkt-Eier sind bereits hart gekocht und gefärbt. Sie halten zwar länger als rohe Eier, aber auch nicht unbegrenzt“, warnt Walz. „Nach dem Kauf sollten die Eier kühl und trocken gelagert und dann innerhalb von vier Wochen verzehrt werden. Bei beschädigter Schale sollten sie lieber gleich entsorgt werden.“ Schokoladeneier machen glücklich Falsch. Schokolade enthält zwar Stoffe wie Theobro- min und geringe Mengen Serotonin-Vorstufen, die stim- mungsaufhellend wirken können, glücklich macht der Verzehr von Schokolade deshalb trotzdem nicht. Denn dafür müsste das Serotonin an bestimmte Rezeptoren im Gehirn andocken können - und das kann es nicht. „Für Glücksgefühle sorgt dagegen unter anderem der Genuss von Lieblingsspeisen und der Gedanke, sich selbst etwas Gutes zu tun. Dabei wird Dopamin ausgeschüttet“, er- klärt Charlotte Walz. „Mein Tipp: Finden Sie für sich eine Belohnung, die möglichst nichts mit Essen zu tun hat. Gönnen Sie sich ein entspannendes Bad, genießen Sie Ihre Lieblingsmusik oder kaufen Sie sich einen bunten Blumenstrauß.“ Baienfurter DLRG Jugend veranstaltet Osterbasteln Am Samstag, den 05. April 2025 fand das diesjährige Os- terbasteln der DLRG Jugend Baienfurt statt. 26 Kinder aus Baienfurt und Bad Waldsee freuten sich über den gemein- samen Bastelmittag in unseren Vereinsräumlichkeiten. Mit den verschiedensten Materialien und Techniken sind dabei schöne Geschenke und Dekorationen für die Oster- zeit entstanden. So wurden mit Acrylfarben Osternester aus Pappmaché bemalt, während am Nachbartisch bunte Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Pompon-Häschen aus Wolle geflochten wurden. Für den Frühlingsstart wurden Kränze aus Moos und Weidekätz- chen gestaltet und Kresse in halbe Eierschalen gepflanzt. Lustig aussehende Häschen aus Pappe und mit Ästen verzierte Windlichtgläser rundeten das Bastelangebot schließlich ab. Um 18 Uhr war der Mittag auch schon wieder vorbei und die Kinder hielten stolz allerlei Gebasteltes in den Händen. Wir freuen uns schon auf das nächste Basteln mit euch! Lea Staudinger DLRG Jugend Baienfurt Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 712R83K2 © Döring/DEIKE 752U46W4 www.weisser-ring.de Wir vom WEISSEN RING helfen Ihnen und sind für Sie da, wenn Sie Gewalt und Kriminalität erlebt haben. Sie weden die schecklichen Bilder im Kop nicht los? Unser Opfer-Telefon erreichen Sie täglich von 7-22 Uhr unter der 116 006 kostenlos und anonym. w w w .iS to ck .c om /A n to n io G ui lle m Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Eieiei Die gesuchten Wörter laufen gegen den Uhrzeigersinn, beginnen in der jeweiligen Zahl und enden in der nächsten. Der Endbuchstabe ist somit immer der Anfangsbuchstabe des nächsten Wortes. Die dunkler unterlegten Felder in den einzelnen Rätseln ergeben - von außen nach innen gelesen und von A bis C aneinandergereiht - das Lösungswort. A) 1. Aussehen (engl.), 2. Darlehen, 3. Kochgefäß, 4. zart, 5. Lausei, 6. Flachland, 7. Einsiedler, 8. hohe Männersingstimme, 9. Bericht, 10. auswechseln, 11. Provinz im Osten Südafrikas, 12. Gründer der Sowjetunion, 13. Nasenloch des Pferdes, 14. ländlich, 15. Raubkatze, 16. Absonderungsorgan, 17. Kurier, 18. unrund laufen B) 1. wachsen, 2. seitlich, 3. spitzer Metallstift, 4. Unsinn reden, 5. ein Monatsname, 6. Funkortungsverfahren, 7. Vorname der Hay- worth (+), 8. Lichtkranz, 9. Kajakjacke der Inuit, 10. Schönheitspflege, 11. massiv, plump, 12. heißes Rumgetränk, 13. Geflügel- produkt, 14. Mutter und Frau von Ödipus, 15. Auszeichnung, 16. schenken, 17. gereizt C) 1. Heuschrecke, 2. Krankheitskeim, 3. königlich, 4. Spielklasse beim Sport, 5. nicht gegenständlich, 6. Verbrecher, Delinquent, 7. hohe Wertschätzung, 8. ausgeprägt, auffallend, 9. Wettkampfvorbereitung, 10. Leichtathlet, 11. Gottesglaube, 12. Verneinung, 13. Staatsvolk, 14. Ordensfrau, 15. Zaubertrank, 16. ein Glücksspiel 708R94K1 Lösung: A: 1. LOOK, 2. KREDIT, 3. TOPF, 4. FEIN, 5. NISSE, 6. EBENE, 7. EREMIT, 8. TENOR, 9. REPORT, 10. TAUSCHEN, 11. NATAL, 12. LENIN, 13. NUESTER, 14. RUSTIKAL, 15. LEOPARD, 16. DRUESE, 17. EILBOTE, 18. EIERN = OSTER B: 1. GEDEIHEN, 2. NEBEN, 3. NAGEL, 4. LABERN, 5. NOVEMBER, 6. RADAR, 7. RITA, 8. AURA, 9. ANORAK, 10. KOSMETIK, 11. KLOBIG, 12. GROG, 13. GAENSEEI, 14. IOKASTE, 15. EHRUNG, 16. GEBEN, 17. NERVOES = DEKO C: 1. GRILLE, 2. ERREGER, 3. ROYAL, 4. LIGA, 5. ABSTRAKT, 6. TAETER, 7. RUHM, 8. MARKANT, 9. TRAINING, 10. GEHER, 11. RELIGION, 12. NEGATION, 13. NATION, 14. NONNE, 15. ELIXIER, 16. ROULETT = RATION Gesamtlösungswort: Osterdekoration Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: 14-täglich • Buchen Sie in Kombination mit der Region Oberschwaben und pro tieren Sie von 25 % Kombirabatt. • in Kombination buchbar NEU bei uns! Die Amtsblätter Kißlegg und Isny Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Damit sie besser hören können. Das ist für die Tiere überlebenswichtig: Hasen haben viele Fressfeinde und müssen ständig vor ihnen auf der Hut sein. Um rechtzeitig Reißaus nehmen zu können, sind sie darauf angewiesen, ihre Jäger frühzeitig zu hören. Das können sie am besten mit ihren langen Löffeln. Die sind so aufgebaut, dass die Schallwellen gebündelt und verstärkt werden. Gleichzei- tig sind die Ohren sehr beweglich. Die Nager können sie sogar unabhängig voneinander in verschiedene Richtungen drehen. So finden sie schnell heraus, aus welcher Richtung Gefahr droht. © Glawion/DEIKE, Bild: © Hermenau/DEIKE 752U04U3 Warum haben Hasen lange Ohren? anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • LKW-Fahrer mit Erfahrung in Führen von Erdbauma- schinen FS-KL LE • Facharbeiter • Vorarbeiter • Lagerist auf 556,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Sehr geehrter Patient, ich werde meine Praxistätigkeit am 03.06.2025 beenden. Ihre Versorgung wird von den Kollegen in Baienfurt sichergestellt. Notwendig ist es, Ihre Patientenakte bei mir zu holen. Die einfachste Form ist die Speicherung auf einem USB Stick (8-16 GB). Bitte bringen Sie diesen mit. Hochachtungsvoll Dr. med. Stefan Hüttich PS: Pfingstferien 09.06.-20.06.2025 DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHENENDE ZEIT? WIR FREUEN UNS AUF DICH! Merkuria Zustelldienst Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de STELLENANGEBOTE ÄRZTE GESUNDHEIT Die 1. Adresse... ...für Ihre lokale Werbung ist das Mitteilungsblatt. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Festtagswunsch zur Osterzeit Frühling, Sonne, Heiterkeit! Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de AUTOHAUS GmbH Die Planungen für den Windpark im Altdorfer Wald stehen kurz vor dem Abschluss und die Einreichung des Antrags auf Genehmigung wird für Juni angestrebt. Wir nehmen dies zum Anlass, interessierte Bürgerinnen und Bürger über das ge- plante Vorhaben zu informieren. Windpark Altdorfer Wald GmbH www.windpark-altdorferwald.de info@windpark-altdorferwald.de Einladung zur Informationsveranstaltung zum Windpark Altdorfer Wald Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herz- lich ein, sich bei einem Infomarkt, an Themeninseln, über die Zahl und Standorte der Windenergieanlagen, das an- stehende Genehmigungsverfahren sowie den Bau und Be- trieb des Windparks zu informieren und mit Vertretern des Vorhabenträgers offene Fragen zu besprechen. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte melden Sie sich kostenfrei bis 5. Mai 2025 an – entweder online unter https://bim-waw.eventbrite.de oder über den QR-Code. Sollten alle Slots am 21. Mai belegt sein, prüfen wir die Mög- lichkeit eines zusätzlichen Veranstaltungszeitfensters am 22. Mai 2025. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! Wann: 21. Mai 2025 in vier Veranstaltungszeitfenstern – 10:00 Uhr / 13:30 Uhr / 16:00 Uhr oder 18:30 Uhr Wo: Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben Abt-Hyller-Str. 37, 88250 Weingarten ANMELDUNG ZUR INFO-VERANSTALTUNG Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT TRAUERANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

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            Zuletzt geändert: 17.04.2025

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