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Arbeitnehmer- und Personalvertretung

In den meisten Unternehmen der Privatwirtschaft und in den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltungen ist den Beschäftigten ein Mitspracherecht bei Entscheidungen eingeräumt. Ziel ist die gerechte Behandlung der Beschäftigten. Zu den Hauptaufgaben der Vertretungen zählen neben der Beteiligung an konkreten Personalmaßnahmen Fragen in Bezug auf die Ordnung im Betrieb oder der Dienststelle, Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, z.B. Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung, Richtlinien zur Auswahl von Personal, Sozialeinrichtungen, Zeiterfassung und Leistungskontrolle. Die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen ist in folgenden Vorschriften geregelt: Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsgesetz Drittelbeteiligungsgesetz In den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltung müssen nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder Personalvertretungen gebildet werden. Für Richter und Soldaten bestehen Richter- und Soldatenvertretungen. Im Bereich der Kirchen sind Mitarbeitervertretungen nach kirchlichen Bestimmungen eingerichtet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufe im Veterinär- und Lebensmittelwesen

Ausbildung Die Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) bietet Theorieseminare für die Ausbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/-in, amtliche/-r Fachassistent/-in und Veterinärhygienekontrolleur/-in an. Die Auszubildenden sind während ihrer Ausbildungszeit an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt- oder Landkreise Baden-Württembergs angestellt. Der praktische Teil der Ausbildung findet deshalb an dem jeweiligen Amt statt. Die korrespondierende theoretische Ausbildung wird an der AkadVet absolviert. Weiterbildung Mit dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“ organisiert die AkadVet regelmäßig Lehrgänge für die Weiterbildung von Tierärzten/-innen zu Amtstierärzten/-innen. Tierärzte/-innen, die bereits praktische Berufserfahrung gesammelt haben, werden im „Staatskurs“ speziell auf die Anforderungen in einem Veterinäramt vorbereitet. Spezielle Aus- und Weiterbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin Berufsbild Lebensmittelkontrolleure/-innen nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft wahr. Die Tätigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz hat das Ziel, Menschen vor Gesundheitsgefährdungen, Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Bedarfsgegen-stände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse zu schützen. Entsprechend umfang- und abwechslungsreich ist das Arbeitsgebiet der Lebensmittelkontrolleure/-innen. Die risikoorientierte Überwachung erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetikartikel oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Vor Ort wird überprüft, ob die Vorgaben an die hygienerechtlichen Bestimmungen und die Unbedenklichkeit der Produkte eingehalten werden. Zudem sind risikoorientiert und anlassbezogen Proben zu nehmen. Bei festgestellten Verstößen führen die Lebensmittelkontrolleure/-innen eine Beweissicherung durch und leiten die notwendigen Verwaltungs-, Bußgeld- oder Strafverfahren ein, um die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren oder Übervorteilung zu schützen. Voraussetzungen Die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung wird in Baden-Württemberg durch die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) des Bundes sowie die baden-württembergische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure (APrO-LMK) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geregelt. Darin sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und die grundsätzlichen Anforderungen der Ausbildung und der Prüfungen festgelegt. In der Regel ist eine abgeschlossene Meisterausbildung in einem lebensmittelnahen Beruf oder ein vergleichbarer Abschluss notwendig. Ausbildung Die zweijährige Ausbildung wird in einem dualen System absolviert. Das heißt, die praktischen Teile der Ausbildung erfolgen in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kommunen. Drei jeweils zweimonatige Theorieseminare finden an der AkadVet und ein sechswöchiges Praktikum an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern statt. Die Ausbildung endet mit einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Damit wird der Berufsabschluss zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleur/-in erworben. Dieser Titel bescheinigt umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- undFuttermittelgesetzbuches. Bewerbung und Termine Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz zum/zur Lebensmittelkontrolleur/-in interessieren, nehmen Sie direkt Kontakt zu einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Ihrer Nähe auf. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die aktuellen Lehrgangstermine sowie die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung finden Sie auf der Homepage der AkadVet. Amtlicher Fachassistent/Amtliche Fachassistentin Berufsbild Unter der Verantwortung eines/einer amtlichen Tierarztes/-ärztin führen amtliche Fachassistenten/-innen die Schlachttieruntersuchung sowie die Fleischuntersuchung durch. Sie prüfen die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen und die Vorschriften zur Tierkennzeichnung bei Eintreffen der Tiere im Schlachtbetrieb. Die Kontrolle der Hygiene im Schlachtbetrieb, bei der Zerlegung, Weiterverarbeitung und Lagerung gehören ebenso zur Tätigkeit des/ der amtlichen Fachassistenten/-in wie die Probenahme oder die Durchführung von Tests und Laboruntersuchungen am Schlachthof. Auch die Überwachung der Warenströme bei Ein- und Ausfuhr sowie Datenerfassung und -aufzeichnung sind nennenswerte Werkzeuge zum Schutz der Verbraucher und gehören zu den wichtigen Einsatzgebieten dieses verantwortungsvollen Berufsbildes. Prinzipiell kann die Tätigkeit bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden oder direkt in Schlachthöfen, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetrieben ausgeübt werden. Voraussetzungen Neben speziellen Vorgaben der Europäischen Union gibt es in Baden-Württemberg eine landeseigene Ausbildungs-und Prüfungsordnung für amtliche Fachassistenten/-innen, die unter anderem weitere Details zu Zulassung, Ausbildungszielen und den ausbildenden Stellen regelt. Der Ausbildungsgang in Baden-Württemberg umfasst außer dem praktischen Teil von 400 Ausbildungsstunden insgesamt circa 100 Theoriestunden und mehrere Exkursionen. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in findet in Baden-Württemberg in den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stadt- und Landkreisen statt. Die Theorieausbildung wird an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen in einem zweigeteilten Seminar angeboten. Für die Zulassung zu dieser Ausbildung wird in Baden-Württemberg ein Hauptschulabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss vorausgesetzt. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in richten Sie direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Veterinärhygienekontrolleur/Veterinärhygienekontrolleurin Berufsbild Veterinärhygienekontrolleure/-innen unterstützen die Amtstierärzte/-innen bei ihren Kontrollaufgaben in folgenden Gebieten des Veterinärwesens: Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs und der Tiergesundheit, Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung des Verkehrs mit tierischen Nebenprodukten und des Tierschutzrechtes sowie Durchführung von Cross Compliance Kontrollen. Voraussetzungen Voraussetzung für die Ausbildung ist, gemäß der Laufbahnverordnung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/-in, Tierwirt/-in, tiermedizinischer/-e Fachangestellter/-e oder Ähnliches. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur Veterinärhygienekontrolleur/-in dauert in Baden-Württemberg in der Regel zwölf Monate. Während dieser Zeit sind die Auszubildenden an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angestellt. Hier werden sie für mindestens acht Monate praktisch ausgebildet. Der ergänzende fachtheoretische Unterricht findet während eines Gesamtzeitraums von etwa vier Monaten an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen statt. Dieser Theorieteil ist in der Regel in zwei Seminare von jeweils zwei Monaten aufgesplittet. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung richten Sie bitte direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Amtstierarzt/Amtstierärztin Berufsbild Die Aufgaben der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Veterinärwesen beziehungsweise amtstierärztlichen Dienst können unter dem Motto der EU „Tier + Mensch = eine Gesundheit“ zusammengefasst werden. Zum Tätigkeitsfeld gehören nicht nur der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, sondern auch der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere und die Verhütung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten. Voraussetzungen Auf dem Weg zum/zur Amtstierarzt/-ärztin folgt nach dem Studium der Tiermedizin in der Regel eine Zeit der praktischen Berufsausübung vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst. Neben dem Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sind Praktika am Veterinäramt, im Untersuchungsamt und einem zugelassenen Schlachthof Grundlage für die Zulassung zum Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“. In Baden-Württemberg sind dieser Lehrgang und die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Die damit erworbene Qualifikation wird von anderen Bundesländern anerkannt. Weiterbildung Für Tierärzte/-innen bietet der öffentliche Dienst ein breites und interessantes Aufgabenfeld mit einer guten Zukunftsperspektive. Die Amtstierärzte/-innen sind in Baden-Württemberg bei den 44 Ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt- und Landkreise, in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern, bei den Regierungspräsidien und im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beschäftigt. Der Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst findet regelmäßig an der AkadVet statt, die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgelegt. Mit dieser Weiterbildung zum Amtstierarzt/ zur Amtstierärztin werden die Tierärztinnen und Tierärzte gezielt auf die besonderen Anforderungen und Aufgaben in der Veterinärverwaltung vorbereitet. Bewerbung und Termine In der Regel finden in Baden-Württemberg alle zwei Jahre ein Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst statt. Die aktuellen Termine für den nächsten Lehrgang können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Hier sind auch die rechtlichen Vorgaben eingestellt. Je nach Verfügbarkeit können auch Teilnehmerplätze für andere Bundesländer zur Verfügung gestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Streuobst

Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landesregierung beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen zu sensibilisieren. Um dies zu erreichen, wurde die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet und an die aktuellen Bedarfe des Streuobstbaus angepasst. Die Streuobstkonzeption 2030 wurde am 9. Juli 2024 durch das Kabinett verabschiedet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Statistik- und Berichtspflichten

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben Statistiken in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Anordnung und Durchführung der Erhebungen beruhen ausnahmslos auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union (EU), des Bundes und der Länder. Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beitrag zu den statistischen Erhebungen zu leisten. Bei welcher Statistik Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind, ergibt sich aus dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Hinweis: Falls Sie zur Mitwirkung in einer Statistik verpflichtet werden, informiert Sie das Statistische Landesamt rechtzeitig und umfassend über die weitere Vorgehensweise.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bau von Kindertageseinrichtungen

Beim Bau von Kindertageseinrichtungen müssen Sie bestimmte bauliche Anforderungen beachten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Auswahl des Grundstücks

Bei der Auswahl des Grundstückes sollten Sie sich zunächst überlegen, welche Kriterien (z.B. Größe, Lage, Infrastruktur) es erfüllen muss, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Des Weiteren ist entscheidend, ob Sie das Grundstück auch so nutzen dürfen, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn Sie ein unbebautes Grundstück bebauen möchten, müssen Sie abklären, ob das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Maßgebende Vorschriften für das Baurecht finden Sie im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung, der Landesbauordnung und den speziellen Gesetzen (z.B. wasserrechtliche Vorschriften im Wassergesetz). Informationen über das Grundstück enthält der Bebauungsplan, das Baulastenverzeichnis, das Grundbuch, der Flächennutzungsplan und das Liegenschaftskataster. In diese Unterlagen sollten Sie unbedingt Einsicht nehmen, wenn Sie sich für ein konkretes Grundstück interessieren. Im Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Gemeindegebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörigen Begründung werden die Planaussagen erklärt. Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, in welcher Weise ein Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der Anzahl der Geschosse und der zulässigen Dachform. Beachten Sie aber, dass es nicht für jedes Baugebiet einen Bebauungsplan gibt. Hat die Gemeinde für das Gebiet, in welchem Ihr Grundstück liegt, keinen Bebauungsplan aufgestellt, muss sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht. Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen. Dies kann beispielsweise eine Zufahrtsbaulast (über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße) oder eine Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück (Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen) sein. Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Das Grundbuch gibt Auskunft über die Rechte, die an einem Grundstück bestehen. In das Grundbuch wird beispielsweise eingetragen, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Aus dem Grundbuch ist aber auch ersichtlich, ob Lasten und Beschränkungen bestehen, wie beispielsweise Grunddienstbarkeiten (z.B. wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, seine Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten) und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke und Ähnliches). Außerdem kann dem Grundbuch entnommen werden, ob auf dem Grundstück Hypotheken oder Grundschulden lasten. Das Liegenschaftskataster ist der flächendeckende Nachweis aller 9 Millionen Flurstücke und 5 Millionen Gebäude im Land. Es dient zusammen mit dem Grundbuch zur Sicherung des Eigentums an den Liegenschaften und gewährleistet, dass die Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit jederzeit mit hoher Genauigkeit bestimmt werden können. Das Liegenschaftskataster wird von den unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern und Städten geführt und durch Liegenschaftsvermessungen auf dem Laufenden gehalten. Was Sie bei Erwerb des Grundstückes beachten müssen und was Sie über die Vertragsabwicklung wissen sollten, erfahren Sie in der Lebenslage " Grundstück ". Tipp: Falls Sie ein Grundstück zur gewerblichen Nutzung suchen, finden Sie auf den folgenden Seiten Angebote für freie Gewerbeflächen: Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg Immobilienportal Region Stuttgart Freie Industrie- und Gewerbeflächen Region Heilbronn-Franken Freie Wohnflächen Region Heilbronn-Franken Standortportal Rhein-Neckar Gewerbeflächen Regionalverband Ostwürttemberg Gewerbegebiete/Wirtschaftsförderung Region Neckar-Alb[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Statistikinformationen

Das Statistische Landesamt ist einer der größten Informationsdienstleister in Baden-Württemberg. Wenn Sie Fragen zur Lohn- und Preisentwicklung, zum Thema Gesundheit und Bildung, zur Bevölkerungsentwicklung oder zum Umweltschutz haben oder Informationen zu den Themen Aufträge, Produktion und Absatz der Wirtschaft, Steuern oder zu Stand und Entwicklung privater und öffentlicher Haushalte suchen, finden Sie alle wichtigen Daten hierzu übersichtlich beim Statistischen Landesamt für Sie aufbereitet. Auf der Startseite des Statistischen Landesamtes finden Sie die folgenden Themenblöcke: Fläche, Bevölkerung Bildung, Kultur Gesundheit, Soziales, Rechtspflege Wahlen Volkswirtschaft, Branchen, Konjunktur, Preise Erwerbstätigkeit Landwirtschaft Industrie, Bauwirtschaft, Handwerk Dienstleistungen Öffentliche Finanzen, öffentlicher Dienst Umwelt, Verkehr, Energie Zu jedem dieser Themen können Sie Landes- und Regionaldaten, Indikatoren, Analysen sowie Pressemitteilungen, Erläuterungen und weitere Veröffentlichungen abrufen. Zusätzlich finden Sie Links für weiterführende Recherchen. Die Informationen im Internet stehen kostenlos zur Verfügung. Auch Anfragen, die ohne großen Arbeitsaufwand beantwortet werden können, sind in der Regel kostenlos. Benötigen Sie besondere Informationen, die sehr arbeitsaufwendig sind, wird das Statistische Landesamt nach einer Rücksprache mit Ihnen einen Gebührensatz festlegen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Branchenstatistiken

Die Datenerhebung erfolgt in den meisten Fällen durch Direktbefragung bei den betroffenen Betrieben und Unternehmen (z.B. Onlineformulare). Auskunftspflichtige Unternehmen können sich zur Erfüllung auch Dritter bedienen (z.B. Steuerberater). In einzelnen Statistiken werden Verwaltungsdaten genutzt, sodass durch die Auskunftspflichten keine zusätzliche Belastung entsteht. Die meisten Statistiken können Sie online melden. Die wichtigsten Brachenstatistiken sind: Verdienste und Arbeitskosten In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden in einer repräsentativen Auswahl etwa 4.500 Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmern (beziehungsweise in bestimmten Branchen wie im Hoch- und Tiefbau oder im Handel mit fünf und mehr Arbeitnehmern) zu den Arbeitsverdiensten, den Sonderzahlungen und den Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten befragt. Als Ergänzung dazu finden in vierjährlichen Abständen die Verdienststrukturerhebung (Ergebnisse nach vielen personenbezogenen Merkmalen, beispielsweise Beruf, Alter, Familienstand) und die Arbeitskostenerhebung (verschiedene Kostenarten, die über die reine Lohn- und Gehaltszahlung hinausgehen: Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung und Ähnliches) statt. In Baden-Württemberg werden in diesem Bereich etwa 3.900 Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten befragt - das sind etwa zwei Prozent aller Betriebe im Land. Dienstleistungen Aus der Zahl der Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Bereich Verkehr, Nachrichtenübermittlung oder Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen wird eine 15-prozentige Stichprobe zur Auskunft für die jährliche Dienstleistungsstrukturerhebung gezogen. Diese Unternehmen werden beispielsweise nach ihren Umsätzen, den tätigen Personen, Aufwendungen, Beständen, Investitionen, Steuern sowie Subventionen befragt. Handel und Gewerbe Aus den Unternehmen des Handels und des Gastgewerbes wird eine achtprozentige Stichprobe im Rahmen einer Jahreserhebung nach Angaben zur Struktur, Rentabilität sowie Produktivität befragt: In einer monatlichen Befragung liefern die Unternehmen außerdem Angaben zum Umsatz und zur Zahl der tätigen Personen. Eine bedeutende den Handel betreffende Statistik ist die Außenhandelsstatistik , die aus zwei Teilstatistiken besteht. In der Extrahandelsstatistik wird der Handel mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) erfasst. Sie wird auf Grundlage von Warenbegleitpapieren von den Zollämtern ermittelt. Warensendungen mit einem Wert von weniger als 1.000 Euro werden dabei nicht erfasst, da sie von der Anmeldung befreit sind. Die Intrahandelsstatistik betrifft den Handel mit EU-Staaten und wird über die direkte Befragung der Unternehmen ermittelt. Befreit von der Meldepflicht sind alle Privatpersonen sowie Unternehmen, deren jährliche Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 300.000 Euro im Vorjahr oder im laufenden Jahr nicht überschreiten. Tourismus Meldepflichtig für die Fremdenverkehrsstatistik sind Beherbergungsstätten (Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste im Reiseverkehr gleichzeitig zu beherbergen). Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebenzweck betreiben. Privatquartiere und Beherbergungsbetriebe mit weniger als acht Betten sind in der Statistik nicht enthalten. Verarbeitendes Gewerbe Unternehmen und Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten werden nur einmal jährlich im "Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe" nach den Beschäftigten, den bezahlten Entgelten, dem Umsatz sowie viermal jährlich in der "Vierteljährlichen Produktionserhebung" nach ihrer Produktion befragt. Unternehmen und Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten sind für die monatliche Konjunkturbeobachtung von Bedeutung, das heißt, sie sind zum "Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe" und zur "Monatlichen Produktionserhebung" meldepflichtig. Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und mindestens zwei Betrieben werden einmal jährlich im Rahmen des "Jahresberichts für Mehrbetriebsunternehmen" nach den Beschäftigten, den bezahlten Entgelten sowie dem Umsatz befragt. Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und deren Betriebe werden einmal jährlich im Rahmen der "Investitionserhebung für Unternehmen und Betriebe" zu ihrer Investitionstätigkeit sowie gegebenenfalls über getätigte Umweltschutzinvestitionen befragt. Öko-Sektor Unternehmen und Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten werden jährlich zu ihren Umsätzen mit Waren und Bauleistungen für den Umweltschutz befragt. Im Bereich der Dienstleistungen für den Umweltschutz werden jährlich alle Unternehmen und Betriebe zu ihren Umsätzen befragt. Bauhauptgewerbe Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung. Daher sind sie zum "Monatsbericht im Bauhauptgewerbe" und zur “Vierteljährlichen Auftragsbestandsstatistik im Bauhauptgewerbe“ meldepflichtig. Bei diesen Statistiken handelt es sich um Betriebserhebungen (bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist grundsätzlich für jede der bauhauptgewerblichen Einheiten eine separate Meldung zu erstellen). Die Betriebe werden monatlich nach den tätigen Personen, dem Arbeitsentgelt, den Arbeitsstunden, dem Umsatz und dem Auftragseingang sowie vierteljährlich nach dem Auftragsbestand befragt. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr tätigen Personen müssen außerdem einmal im Jahr im Rahmen der "Jahres- und Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe" unter anderem zu ihrer Investitionstätigkeit eine Meldung für das gesamte Unternehmen abgeben. Hat ein Unternehmen weniger als 20 tätige Personen, sind nur einmal im Jahr im Rahmen der "Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe" Daten zu den tätigen Personen, zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitsstunden und zum Umsatz an das Statistische Landesamt zu melden. Auch hier handelt es sich um eine Betriebserhebung. Das bedeutet, dass Unternehmen mit mehreren Standorten grundsätzlich für jede bauhauptgewerbliche Einheit eine eigene Meldung erstellen müssen. Ausbaugewerbe Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung und daher zum "Vierteljahresbericht im Ausbaugewerbe" meldepflichtig. Bei dieser Statistik handelt es sich um eine Betriebserhebung (bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist grundsätzlich für jede einzelne der ausbaugewerblichen Einheiten eine separate Meldung zu erstellen). Die Betriebe werden monatlich nach den tätigen Personen, dem Arbeitsentgelt, den Arbeitsstunden und dem Umsatz befragt. Unternehmen des Ausbaugewerbes mit 20 und mehr tätigen Personen müssen außerdem einmal im Jahr im Rahmen der "Jahres- und Investitionserhebung im Ausbaugewerbe" unter anderem zu ihrer Investitionstätigkeit über eine Meldung für das gesamte Unternehmen Auskunft geben. Von kleineren Unternehmen mit zehn bis 19 tätigen Personen benötigt das Statistische Landesamt nur einmal im Jahr im Rahmen der "Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe" Daten zu den tätigen Personen, zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitsstunden und zum Umsatz. Auch hier handelt es sich um eine Betriebserhebung. Das bedeutet, dass die Unternehmen grundsätzlich für jeden ausbaugewerblichen Standort eine eigene Meldung erstellen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hauptschule und Werkrealschule

Hauptschulen/Werkrealschulen fördern praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen in besonderem Maße. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss des Bildungsweges. Zu den individuellen Förderungen der Schülerinnen und Schüler gehören die Stärkung der Basiskompetenzen, vor allem in den Klassen 5 und 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik Lernstandserhebungen in Klasse 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik und den Vergleichsarbeiten VERA 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mit anschließenden Fördermaßnahmen der Einsatz von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, um den individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen und Interessen einzelner Schüler innerhalb einer Klasse gerecht zu werden Darüber hinaus zählt die intensive Berufswegeplanung mit vielfältigen Praxiserfahrungen in allen Klassenstufen zu den Leitprinzipien der Hauptschule/Werkrealschule. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung, die ihren Neigungen und ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. In Klasse 7 der Hauptschule/Werkrealschule wird die Kompetenzanalyse “Profil AC (Assessment-Center) an Schulen“ durchgeführt. Auf der Grundlage des Ergebnisses wird die Förderung der Kompetenzen intensiviert, die für die Ausbildungsreife erforderlich sind. Ziel ist, das Potenzial und die Handlungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern deutlich zu erweitern. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang in eine duale Berufsausbildung sichergestellt werden. In der Haupt- und Werkrealschule werden von Klasse 5 bis Klasse 10 Noten vergeben. Es werden Halbjahresinformationen zum Schulhalbjahr und Zeugnisse am Ende eines jeden Schuljahres ausgehändigt. In den Abschlussklassen 9 und 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler Halbjahreszeugnisse zum Schulhalbjahr sowie Prüfungszeugnisse am Ende des Schuljahres. Der Hauptschulabschluss kann am Ende von Klasse 9 oder am Ende von Klasse 10 erworben werden. Der Hauptschulabschluss ermöglicht die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, den Besuch einer weiterführenden beruflichen Schule. Zum Ende der zehnten Klasse kann ein mittlerer Bildungsabschluss abgelegt werden. Der Werkrealschulabschluss berechtigt zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und in einem geregelten Ausbildungsgang, zum Besuch einer ein- oder mehrjährigen Berufsfachschule, zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskollegs, in die beruflichen Gymnasien sowie in die gymnasiale Oberstufe von Gemeinschaftsschulen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für die Schülerinnen und Schüler gilt der Bildungsplan 2016, der im Schuljahr 2016/2017 eingeführt wurde. Seitdem werden ab Klasse 7 folgende Wahlpflichtfächer unterrichtet: Technik Alltagskultur, Ernährung, Soziales Unter dem Link Bildungsplan können Sie entnehmen, welcher Bildungsplan dem Unterricht in der jeweiligen Klassenstufe zugrunde liegt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Patente, Marken, Ideentransfer

Eine innovative Idee allein reicht für den wirtschaftlichen Erfolg nicht aus - sie muss sich auch durchsetzen. Mit der Umsetzung und Marktdurchsetzung einer Geschäftsidee untrennbar verbunden sind auch Bereiche wie Patente, Marken und andere Schutzrechte. Für Privatpersonen können Ideen oder Erfindungen das Sprungbrett in die Selbstständigkeit sein. Wie Sie ein " Unternehmen gründen " können, erfahren Sie in der gleichnamigen Lebenslage.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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