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Berufsausbildung und -vorbereitung

Der Abschluss einer Berufsausbildung hat für die berufliche Zukunft in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welche Möglichkeiten der Berufsausbildung bestehen. Besteht besonderer Unterstützungsbedarf während einer Berufsausbildung, können Sie zusätzlich zu den verschiedensten Unterstützungsmaßnahmen der Berufsschule auch spezielle Hilfen zum Beispiel der Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen. Die berufsvorbereitenden Bildungsgänge an den beruflichen Schulen stellen sicher, dass Sie nach dem Verlassen der allgemein bildenden Schule auf Ihrem weiteren Weg in die Berufsausbildung unterstützt werden. Es sind: die Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) bzw. Ausbildungsvorbereitung (AV) das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) das Berufseinstiegsjahr (BEJ) In Verbindung mit einer beruflichen Vorqualifikation einschließlich Praxisanteilen verbessern Sie Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Auch der Abschluss mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ist möglich. Viele Schulen bieten ein Praktikum in Form von wöchentlichen Praxistagen in Betrieben an. Begleitet durch den Unterricht und betreut durch eine Lehrkraft können Sie so über einen längeren Zeitraum an ein oder zwei Tagen pro Woche fortlaufend den beruflichen Ernstfall erproben und viele konkrete berufsbezogene Erfahrungen sammeln. Eine Schlüsselrolle kommt in den berufsvorbereitenden Bildungsgängen der individuellen Förderung zu. Aufbauend auf die Kompetenzprofilanalyse können Ihre individuellen Stärken präzise erkannt und das ganze Schuljahr gefördert werden. Ausbildungsvorbereitung dual Die Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) ersetzt die bisherigen berufsvorbereitenden Bildungsgänge, vor allem das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf und das Berufseinstiegsjahr. AVdual bindet neben einer Pädagogik des individualisierten Lernens die verstärkte Umsetzung von Betriebspraktika ein. Durch die Praktika sollen Sie die betriebliche Realität kennenlernen, eine genauere Vorstellung von ihren beruflichen Interessen und Möglichkeiten bekommen. Dadurch verbessert sich Ihre Chance auf einen Ausbildungsplatz. Die Lehrkräfte unterstützen Sie bei der Verbesserung Ihrer Selbstlernkompetenzen. Im niveaudifferenzierten Lernen haben Sie maximale Durchlässigkeit für verschiedene Bildungsziele bis hin zum mittleren Bildungsabschluss, um Ihr Potential bestmöglich ausschöpfen zu können. Die Konzeption von AVdual soll dazu beitragen, die Übergänge in Ausbildung zu stärken. Schulen, die nicht in einem Stadt- oder Landkreis zur Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf liegen, setzen die schulische Ausgestaltungsform Ausbildungsvorbereitung (AV) um. VAB und BEJ Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) hat das Ziel, Ihnen eine berufliche Orientierung und erste berufsbezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten in bis zu drei Berufsfeldern, wie zum Beispiel Metalltechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Bautechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Körperpflege sowie Wirtschaft und Verwaltung, zu vermitteln. Außerdem helfen sie Ihnen, konkrete berufliche Anforderungen kennenzulernen, Ihre persönlichen Vorlieben herauszufinden und Ihre individuellen Lern- und Leistungsfähigkeiten einzuschätzen und zu verbessern. Im VAB stehen das Lernen in Lernfeldprojekten, in denen umfassend Theorie und Praxis miteinander verbunden sind und das "learning by doing" im Vordergrund. Im Berufseinstiegsjahr (BEJ) vertiefen Sie Ihre Allgemeinbildung. Sie erwerben berufsbezogene Kompetenzen in einem Berufsfeld, in dem Sie die berufsbezogenen Inhalte von etwa der Hälfte eines ersten Ausbildungsberufes vermittelt bekommen. Schulabschluss als wichtiges Ziel Das VAB schließt bei Erfüllung bestimmter Anforderungen mit einem VAB-Abschluss ab. Wer eine zentrale Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und eventuell Englisch besteht, erwirbt hier zusätzlich einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz steigen dadurch deutlich. Auch der Anschluss an andere berufliche Schulen, wie beispielsweise eine zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule, ist möglich. Der BEJ-Abschluss ist ein eigener Abschluss, der auf dem Hauptschulabschluss aufbaut. Er bezieht ebenfalls eine zentrale Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Regel Englisch mit ein. Der Anschluss an andere berufliche Schulen, wie beispielsweise in eine einjährige Berufsfachschule oder eine zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule, ist möglich. Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) Berufsschulpflichtige Jugendliche, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, besuchen das VABO. Durch eine intensive sprachliche Förderung werden sie auf eine Berufsausbildung wie auch auf den Besuch eines weiterführenden Bildungsgangs des beruflichen Schulwesens vorbereitet. Kooperationsklassen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Viele berufliche Schulen bieten in enger Zusammenarbeit mit Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Kooperationsklassen an, in denen die neunte Klasse der des SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit dem VAB zu einem zweijährigen Bildungsgang fest verzahnt ist. Sie erhalten eine intensive Förderung mit dem Ziel, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Bereits im ersten Jahr der Kooperationsklassen besuchen Sie fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht in bis zu drei beruflichen Bereichen. Berufsschule Die Stundentafel der Berufsschule sieht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden Stütz- und Erweiterungsunterricht vor. Sie können dadurch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen passgenaue Angebote zur Unterstützung oder Zusatzunterricht zum Erwerb weiterer Kompetenzen erhalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Frühkindliche Bildung

Durch das breit gefächerte Angebot an Betreuungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg erfahren Familien, deren Kinder noch nicht schulpflichtig sind, große Unterstützung. Das Angebot umfasst beispielsweise Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Horte, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung. Vor allem die frühkindliche Sprachbildung und Sprachförderung ist zentrales Anliegen der Bildungspolitik Baden-Württembergs. Kinder erhalten von Anfang an entsprechende Unterstützung und Förderung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Haltung von Kaninchen als Heimtiere

Die Haltung von Kaninchen als Heimtiere erfreut sich großer und immer noch zunehmender Beliebtheit. Kaninchen werden oft für pflegeleichter gehalten, als sie wirklich sind. Wie bei anderen Heimtieren auch, müssen Sie bei der Unterbringung und Betreuung wichtige Grundregeln berücksichtigen, damit die Tiere gesund bleiben und sich wohl fühlen. Besonders zu bedenken ist, dass eine Einzelhaltung von Kaninchen nicht zulässig ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufsfachschulen

Berufsfachschulen (BFS) sind in der Regel Vollzeitschulen. Bei einigen Profilen müssen Praktika durchgeführt werden (ein bis zwei Tage pro Woche oder im Block). Je nach Angebot dauern die Bildungsgänge ein Jahr (1BFS), zwei Jahre (2BFS) oder drei Jahre (3BFS). Sie sind Vollzeitschulen, in denen Ihr entweder eine berufliche Grundbildung erwerbt (1BFS, 2BFS), die Fachschulreife erwerben könnt (2BFS; die Fachschulreife ist ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand plus berufliche Grundbildung) oder einen anerkannten Ausbildungsberuf abschließen könnt. Durch den Besuch einer Berufsfachschule ist in der Regel die Berufsschulpflicht erfüllt. Berufsfachschulen gibt es in folgenden Bereichen: gewerblich-technischer Bereich hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich kaufmännischer Bereich Die Anmeldung an der Schule müsst Ihr selbst beziehungsweise eine erziehungsberechtigte Person vornehmen. Je nach Schule erhaltet Ihr Anmeldeformulare inklusive der konkreten Aufnahmevoraussetzungen vor Ort oder die Informationen werden auf den Internetseiten der jeweiligen anbietenden Schule zum Download bereitgestellt. Beachtet bitte, dass die Bewerbung in der Regel bis zum 1. März erfolgen muss.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufliche Bildung

Das Kennenlernen und Einschätzen der eigenen Stärken und Leistungsfähigkeit sind für die Berufswahl von großer Bedeutung. Hilfen zur Berufswahl bietet vor allem die Berufsberatung der Agentur für Arbeit an. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen und technische Beraterinnen und Berater unterstützen spezielle Berufsberaterinnen und Berufsberater für Menschen mit Behinderung. Sie helfen auch bei der Suche nach einem entsprechenden Ausbildungsplatz oder können, wenn die Behinderung eine betriebliche Ausbildung nicht zulässt, einen Ausbildungsplatz in einem Berufsbildungswerk vermitteln. Zudem können sie Jugendlichen mit Behinderung einen Lehrgang zur Berufsfindung oder Arbeitserprobung anbieten. Hilfe zur Berufsorientierung bieten auch das Berufseinstiegsjahr (BEJ), das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) und der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual). An zahlreichen Standorten gibt es Kooperationsklassen in Form eines besonderen Lernangebots für Absolventinnen und Absolventen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die als zweijähriger Bildungsgang das letzte Jahr der Sekundarstufe I mit dem berufsvorbereitenden Bildungsgang verzahnen. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen die Berufsschulpflicht in der Berufsschulstufe ihrer Schulen. In Zusammenarbeit mit den Partnern Integrationsfachdienst und Agentur für Arbeit werden geeignete Schülerinnen und Schüler mit begleitender Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Ebenfalls auf eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zielen die schrittweise ausgeweiteten kooperativen Bildungsgänge "Berufsvorbereitende Einrichtungen" (BVE) und "Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (KoBV). Sie können von ausgewählten Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot , die im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und im Förderschwerpunkt Lernen die Pflicht zum Besuch einer allgemein bildenden Schule erfüllt haben, belegt werden. Möglich ist auch eine Förderung der Berufsausbildung im Rahmen besonderer Regelungen für die Berufsausbildung von jungen Menschen mit Behinderung, die einen Bildungsabschluss einer allgemeinen Schule erreicht haben. Neben den anerkannten Ausbildungsberufen gibt es noch andere Berufe mit geregelten Ausbildungsgängen. Dies sind überwiegend Berufsausbildungen in Form von Fachschul- oder Fachhochschulausbildungen sowie Ausbildungen in Verwaltungsberufen. Mit Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit kann auch abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in besonderen Berufen für Menschen mit Behinderung ausgebildet werden. Falls erforderlich, können Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen einen Nachteilsausgleich erhalten, beispielsweise durch die behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungsabschnitten, die Zulassung besonderer Hilfsmittel oder die Einschaltung eines Dolmetschers bei Prüfungen. Eine weitere Aufgabe der Berufsberaterin oder des Berufsberaters der Agentur für Arbeit besteht darin, die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme von finanziellen Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende mit Behinderung und für den Arbeitgeber einzuleiten. Arbeitgeber können einen monatlichen Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung ausbilden. Weitere Zuschüsse und Darlehen sind möglich, um die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes und für überdurchschnittlich hohen Betreuungsaufwand abzudecken. Daneben bieten die Fachdienste des Integrationsamtes umfangreiche Hilfen zur behindertengerechten Ausstattung eines Ausbildungsplatzes an. Wenn Jugendlichen mit Behinderung trotz der Hilfen keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf möglich ist, stehen besondere Ausbildungsgänge zur Verfügung. Die Berufsausbildung wird dann in der Regel in einem Betrieb durchgeführt. Für Jugendliche mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht betrieblich ausgebildet werden können, gibt es im gesamten Bundesgebiet 46 Berufsbildungswerke mit rund 12.300 Plätzen. Die Berufsbildungswerke bilden Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer individuellen Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in besonderen Ausbildungsgängen aus. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Sonderpädagoginnen und -pädagogen und andere Fachkräfte betreuen die Jugendlichen ausbildungsbegleitend. Dem Beginn der Ausbildung können berufsvorbereitende Maßnahmen vorausgehen. Meist ist die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk mit einer Internatsunterbringung verbunden. Zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das enge Zusammenwirken der Schulen, der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienstes, von Industrie und Handwerk, dem Elternhaus sowie sonstiger Partner unabdingbar. Projekte dieser Art sind regional unterschiedlich ausgeprägt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Grad der Behinderung

Als Behinderung wird jede körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung bezeichnet, die Sie voraussichtlich länger als sechs Monate nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben lässt. Unerheblich dabei ist, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie seit der Geburt besteht. Die Auswirkungen werden als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet und in Zehnerschritten von 10 bis 100 eingeteilt. Gesundheitsstörungen, die keinen GdB von mindestens 10 erreichen, gelten nicht als Behinderung. Eine Feststellung von Behinderungen und den GdB wird nur getroffen, wenn insgesamt ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Wenn Ihr GdB wenigstens 50 beträgt und Sie in der Bundesrepublik wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, stellt eine staatliche Stelle (Versorgungsamt beim Landratsamt) die Schwerbehinderteneigenschaft fest. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen ermittelt. Die einzelnen GdB-Werte werden dabei nicht addiert. Je nach Ausprägung einzelner Gesundheitsstörungen werden zusätzlich Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem

Unter dem dualen Ausbildungssystem ist die Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule zu verstehen. In der Regel erfolgt die Ausbildung abwechselnd an drei bis vier Tagen im Betrieb und an ein bis zwei Tagen in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht kann auch als Blockunterricht wochenweise stattfinden. Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Dabei dauert die Ausbildung je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa Abitur, sehr guten Leistungen oder bei einer Umschulung für Erwachsene, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Im Rahmen einer dualen Ausbildung erwerben Schülerinnen und Schüler eine breit angelegte Grundbildung, fachliche und überfachliche Kompetenzen sowie Berufserfahrung was zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigt. Es gibt zurzeit etwa 330 anerkannte Ausbildungsberufe. Daneben besteht noch eine Vielzahl besonderer Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen, sodass das duale Ausbildungssystem auch diesem Personenkreis Ausbildungsmöglichkeiten eröffnet. Die duale Ausbildung erstreckt sich insbesondere auf folgende Wirtschaftszweige: Industrie Handel Dienstleistungsgewerbe Handwerk freie Berufe öffentlicher Dienst Landwirtschaft Hauswirtschaft Voraussetzung für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb, in dem der betriebliche Teil der Ausbildung stattfindet. Die Ausbildung endet mit der Berufsabschlussprüfung beziehungsweise im Handwerk mit der Gesellenprüfung, die in der Regel bei der Kammer abgelegt werden muss. Diese stellen auch die Abschlusszeugnisse beziehungsweise den Gesellenbrief aus. Bei Besuch der Berufsschule nehmen Sie an der Berufsschulabschlussprüfung teil. Im Anschluss an die Ausbildung bestehen vielfältige Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten: für handwerkliche und gewerblich-technische Berufe: Fortbildung zum Meister beziehungsweise zum/ zur Staatlich geprüften Techniker/ Staatlich geprüften Technikerin oder zum/ zur Staatlich geprüften Gestalter/ Staatlich geprüften Gestalterin im kaufmännischen Bereich: Fortbildung zum/ zur Staatlich geprüften Betriebswirt/ Staatlich geprüften Betriebswirtin beziehungsweise zum/ zur Fachwirt/ Fachwirtin im pädagogischen Bereich : Fortbildung zum Fachlehrer / zur Fachlehrerin an Berufsschulen Darüber hinaus bieten die Bildungszentren der Kammern weitere vielfältige Bildungsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung an. Informationen hierüber geben Ihnen gerne die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer in Ihrer Region. Bewerben für einen betrieblichen Ausbildungsplatz müssen Sie sich bei dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt über den Betrieb. Hinweis: Bei einigen Berufen erfolgt die Berufsausbildung auch vollschulisch. Bei der schulischen Ausbildung besuchen die Jugendlichen eine Vollzeitschule, in der theoretische und weitgehend auch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den jeweiligen Beruf vermittelt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vormundschaft und rechtliche Betreuung

Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung. Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können. Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Fluglärm

Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen. Diesen Fluglärm müssen Sie vom Bodenlärm unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht. In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (zum Beispiel für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden. Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes wurden in Baden-Württemberg Lärmschutzbereiche für die Verkehrsflughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie den Verkehrslandeplatz Mannheim festgesetzt. Mit der Ausweisung von Lärmschutzbereichen sind bauplanungsrechtliche Einschränkungen und Bauverbote verbunden. In einem Lärmschutzbereich dürfen Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche, in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen nicht errichtet werden. In den Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für Schulen, Kindergärten und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen. In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone dürfen keine Wohnungen gebaut werden. Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen haben unter Umständen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen für ihre dort schon errichteten Einrichtungen oder Wohnungen. Zuständig für Entscheidungen über Ausnahmen von Bauverboten sind die Regierungspräsidien. Um die Festsetzung von Entschädigungszahlungen kümmern sich die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften), in deren Zuständigkeitsbereich ein Fluglärmschutzbereich ausgewiesen ist. An den Verkehrsflughäfen und bestimmten Verkehrslandeplätzen sind Anlagen zur fortlaufenden Messung der Fluglärmimmissionen einzurichten und zu betreiben. Die Mess- und Auswertungsergebnisse sind von Flughafenbetreiber regelmäßig zu veröffentlichen. Die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung begrenzt die Starts und Landungen lauterer Flugzeuge an Landeplätzen mit höherem Flugaufkommen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Adresse ändern

In diesem Kapitel finden Sie Informationen darüber, welchen Behörden und Stellen Sie Ihre neue Adresse bekannt geben müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Adressänderungen in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren. Darüber hinaus sollten Sie Ihre neue Anschrift auch folgenden Behörden und Einrichtungen bekannt geben: Arbeitgeber Sie müssen Ihrem Arbeitgeber eine Adressänderung möglichst umgehend bekannt geben. Erkundigen Sie sich, ob Ihnen für den Umzug Sonderurlaubstage zustehen. Banken Sie müssen Ihre Bank über die Adressänderung in Kenntnis setzen. Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, melden Sie sich bei Ihrer neuen Filiale an. Alles Weitere erledigt Ihre Bank für Sie. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde und bleiben bei Ihrer Bank, informieren Sie Ihre alte Filiale über den Wohnortwechsel. Die meisten Kreditinstitute bieten einen Kontoumzugsservice an. Falls Sie Ihre Bank wechseln, kündigen Sie rechtzeitig Ihr Konto und Ihre Kreditkarte (unter anderem für den rechtzeitigen Erhalt Ihrer Schlussabrechnungen). Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle Stellen, von denen Sie Zahlungen erwarten, über die neue Bankverbindung und teilen Sie den Stellen, bei denen Sie Daueraufträge und Einzugsermächtigungen haben, Ihre neue Bankverbindung mit. Familienkasse Wenn Sie Kindergeld erhalten, müssen Sie die neue Adresse der Familienkasse mitteilen. Die Bundesagentur für Arbeit hat für diesen Fall im Internet das Formular " Veränderungsmitteilung " eingestellt. Sie können es elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Familienkasse senden. Vereine Sind Sie Mitglied in Vereinen, vergessen Sie nicht, diesen Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, beachten Sie bestehende Kündigungsfristen. Versicherungen Informieren Sie die Versicherungsinstitute vor dem Umzug rechtzeitig über Ihren Wohnungswechsel. Meist genügt ein formloses Schreiben mit der Mitteilung Ihrer neuen Adresse. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, inwieweit der Versicherungsschutz Ihrer Hausratsversicherung für die Dauer des Umzuges auf die neue Wohnung übergeht und ob während des Umzuges der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht. Für die neue Wohnung muss der Versicherungsschutz angepasst werden. In manchen Gebieten ist es empfehlenswert, eine Feuer- und/oder Hochwasserversicherung abzuschließen. Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements Teilen Sie den zuständigen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen rechtzeitig Ihre Adressänderung mit oder kündigen Sie Ihr Abonnement.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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