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RAB-Map_LTF-Ravensburg_2024-05__2024-05-08__15-30.pdf

56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 3 4 6 7A Zusätzliche LTF-Linien 50 56 57 59 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 3 4 6 7A Zusätzliche LTF-Linien 50 56 57 59 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 6 6 1 1 1 6 6 56 566 3 3 3 56 563 Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 6 Verlängerte LTF-Linie im 15-Min-Takt 3 Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 3 4 7A Zusätzliche LTF-Linien 50 56 57 59 Sportzentrum Ravensburg Bahnhof Ravensburg Bahnhof Hallenbad Frauentor TeleData-Stadion Charlottenplatz Post ev. Kirche Schulzentrum Ettishofer Straße Bahnhofstraße Konrad-Huber-Str. Longiusbrunnen Doggenriedstraße Weiherweg Linse Krankenhaus 14 Nothelfer 6 6 1 1 1 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 6 Verlängerte LTF-Linie im 15-Min-Takt 3/53 Reguläre Buslinien verstärkt zum 15-Min-Takt 1 3 4 7A Zusätzliche LTF-Linien 50 56 57 59 Hirschgraben Karlstr. Meersburger Brücke Mühlbruck Eichamt Am Mühlbach Goetheplatz St. Christina Gänsbühl Gymnasien St. Elisabethen-Klinikum 6 6 56 566 3 3 3 Konzerthaus Friedhof 56 563 Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Seite 1 Seite 2[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 5,22 MB
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    Zuletzt geändert: 21.05.2024
    Redaktionsstatut_Baindt_Stand_Januar_2024.pdf

    Seite 1 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt § 1 Amtsblatt 1.1 Zur Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten gibt die Gemeinde Baindt ein Amtsblatt heraus. Es führt die Bezeichnung „Amtsblatt der Gemeinde Baindt“. Es erscheint derzeit im Druck+Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Kornwestheim in der Regel wöchentlich mit ca. 50 Ausgaben im Jahr. Erscheinungstag ist in der Regel Freitag, an Feiertagen der vorhergehende Werktag. Abweichungen sind mit Zustimmung der Ge- meindeverwaltung möglich. 1.2 Das Amtsblatt ist das durch Satzung bestimmte amtliche Bekanntmachungsorgan der Ge- meinde Baindt und dient der Information der Bevölkerung. Es ist nicht Teil der Meinungs- presse. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rech- nung zu tragen, auch im Anzeigenteil. 1.3 Das Amtsblatt besteht aus einem redaktionellen (amtlichen und nichtamtlichen) Teil und dem Anzeigenteil. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup o- der ihre Stellvertreter im Amt; für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen die jeweilige Kirchen- gemeinde oder die Vereinsvorstände; für die Mitteilungen der Gemeinderatsfraktionen die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion. Für den übrigen Inhalt ist der Verlag des Amtsblatts verantwortlich. 1.4 Die Artikel und Veröffentlichungen nach § 3 und § 4 dieses Redaktionsstatutes sind der Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG über das Onlineportal www.wagneronlinesen- den.de zuzusenden. § 2 Inhalt 2.1 Im Amtsblatt werden nach Maßgabe des Redaktionsstatuts veröffentlicht: a. Öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen und sonstige Informationen der Ge- meinde Baindt, ihrer Organe und Einrichtungen Seite 2 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) b. Bekanntmachungen und Pressemitteilungen anderer öffentlicher Behörden und Stellen mit Zuständigkeitsbezug nach Baindt c. Mitteilungen und Informationen der am Ort bestehenden öffentlichen Einrichtungen, insbe- sondere der Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen d. Berichte, Ankündigungen und sonstige Nachrichten der örtlichen Kirchen- und Religionsge- meinschaften e. Berichte, Veranstaltungshinweise und sonstige Informationen der örtlichen Vereine und ver- einsähnlichen Organisationen mit örtlichem Bezug zur Gemeinde Baindt und nicht erwerbs- wirtschaftlicher Zielsetzung f. Berichte, Ankündigungen örtlicher politischer Parteien und Gruppierungen/Fraktionen nach Maßgabe Ziffer § 4 g. Veranstaltungshinweise, Berichte und sonstige Informationen der örtlichen und für Baindt zuständigen weiterführenden Schulen und Bildungseinrichtungen h. sonstige Mitteilungen von allgemeinem Interesse. Über die Aufnahme der Punkte a- h entscheidet die Gemeindeverwaltung im Einzelfall. i. im Anzeigenteil: Zur Deckung der Kosten des Amtsblatts dürfen gewerbliche Anzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen von Organisationen sowie Wahlanzeigen veröffentlicht werden. Für Anzeigen gelten die Preise des Verlags. Dieser entscheidet auch über Annahme oder Ablehnung nach seinen betrieblichen Gegebenheiten und im Sinne dieses Redaktionsstatutes. Für den Inhalt nicht gewerblicher Anzeigen ist insbesondere unzulässig, Texte, die wegen ihres Inhaltes im redaktionellen Teil nicht veröffentlicht werden können, in Form von Anzei- gen zu veröffentlichen. Anzeigen dürfen nicht gesetzeswidrigen Inhaltes sein, sich gegen Personen oder Personengruppen richten, oder sich gegen die Interessen der Gemeinde Baindt richten. Anzeigen müssen direkt beim Verlag eingereicht werden. § 3 Allgemeine Grundsätze 3.1 „Ankündigungen“ im Sinne des Redaktionsstatuts sind Hinweise auf künftige Veranstaltun- gen oder Ereignisse. „Berichte“ sind Zusammenfassungen von Inhalt und/oder Verlauf statt- gefundener Veranstaltungen oder Ereignisse. „Beiträge“ sind Ankündigungen, Berichte und sonstige redaktionelle Texte. 3.2 Beiträge müssen einen örtlichen Bezug haben, knapp und sachlich gefasst sein und dürfen keine Angriffe auf Dritte in direkter oder indirekter Art enthalten. Beiträge auswärtiger Ver- eine und Organisationen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ankündigungen von Seite 3 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) überörtlichen Institutionen, in denen Einwohner der Gemeinde vertreten sind, können im Einzelfall zugelassen werden. 3.3 Sämtliche Berichte sind kurz, sachlich, prägnant und auf Deutsch zu formulieren. Die Ver- fasser haben auf korrekte Rechtschreibung zu achten. Für den Inhalt ist der im Redaktions- system registrierte Nutzer verantwortlich. Berichte werden ein- mal und auch nur an einer Stelle im Amtsblatt veröffentlicht. Tabellen mit Spielständen werden nicht veröffentlicht. 3.4 Stellungnahmen und Schlagabtausch zu partei- und ortspolitischen Themen sind im Amts- blatt nicht vorgesehen. In erster Linie hat das Amtsblatt die Aufgabe, auf örtliche Veranstal- tungen hinzuweisen. 3.5 Veranstaltungen können auf der Titelseite bzw. vor Veranstaltungsbeginn in der eigenen Rubrik veröffentlicht werden. 3.6 Zusätzlich dürfen pro Ausgabe und Rubrik zwei Bilder, das sich auf den Text bezieht, veröffentlicht werden. Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, in Ausnahmefällen auch mehrere Bilder zuzulassen. Unscharfe und qualitativ minderwertige Fotos können nicht be- rücksichtigt werden. Es gelten die Qualitätsanforderungen des Verlags, z.B. nur Bildfor- mate in: .jpg; .jpeg; .png; .tif; .pdf. Die Bilder müssen mit dem Namen der Verantwortli- chen/des Fotografen versehen sein. Bei Vereinsjubiläen können abweichende Regelun- gen getroffen werden. Hierüber entscheidet die Bürgermeisterin oder ihr Vertreter im Amt. Die Bildkontingente gelten nicht für die Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung. 3.7 Das Amtsblatt wird einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Deshalb gelten fol- gende datenschutzrechtlichen Bestimmungen: Im Feld „Bildunterschrift“ in der Eingabe- maske ist der Urheber des Fotos stets anzugeben, Beispiel: „Foto: Verein“ oder „Foto: Max Mustermann“. Rechte Dritter sind zu beachten (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Schutz- rechte u.ä.). Insbesondere darf Bild- und Textmaterial aus dem Internet ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht für Berichte zur Veröffentlichung im Amtsblatt verwendet werden. 3.8 Für Ankündigungen von Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung kann die Titelseite bei der Gemeindeverwaltung reserviert (mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung) wer- den, sofern diese nicht von der Gemeindeverwaltung in Anspruch genommen wird. Bei- träge von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Bürgerinitiativen werden jedoch nicht berücksichtigt. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, abschließend über die Vergabe der Titelseite zu entscheiden. Seite 4 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) 3.9 Ausgeschlossen sind: a) Beiträge, die Verleumdungen oder persönliche Anfeindungen direkter oder indirekter Art enthalten oder die geeignet sein können, die Ehre oder das Ansehen der Ge- meinde, ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen zu verletzen b) Leserbriefe c) Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen d) Beiträge, die gegen die Interessen der Gemeinde Baindt gerichtet sind e) Veröffentlichungen, die Auseinandersetzungen örtlicher Interessengruppen, Einzelper- sonen oder Personenvereinigungen, im privaten wie im öffentlichen Bereich, zum Inhalt haben f) anonyme Schriftsätze g) Hinweise auf Projekte, Aktionen und Veranstaltungen, die nicht in Baindt stattfinden und auch keinen direkten Bezug zu Baindt haben h) Beiträge über Aktionen, Projekte oder wirtschaftliche Aktivitäten von Privatpersonen, es sei denn, sie sind von besonders großem Interesse für die Allgemeinheit i) Glückwünsche zu Hochzeiten, Geburtstagen, Danksagungen, Nachrufe, Grußworte und ähnliches. Davon ausgenommen sind örtliche Vereine und Institutionen. Glück- wünsche u.a. gehören in den Bereich „Private Anzeigen“, sind kostenpflichtig und werden daher nicht im Redaktionsteil abgedruckt. j) gewerbliche und private Anzeigen im redaktionellen Teil 3.10 Die Gemeinde behält sich vor, Beiträge aufgrund ihres Inhalts, Stils oder ihrer Schreibart (ohne Benachrichtigung an den Einsendenden) nur auszugsweise oder gar nicht zu veröf- fentlichen. § 4 Politische Parteien und Wählervereinigungen 4.1 Gemäß § 20 GemO Abs. 3 wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen das Recht eingeräumt, ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Für diese Ver- öffentlichungen stehen einzelne Rubriken für die einzelnen Fraktionen Verfügung. 4.2 Zulässig sind Ankündigungen und Kurzberichte von Veranstaltungen in Baindt sowie Bei- träge, die sich auf die Darstellung der eigenen Projekte beschränken, soweit diese einen örtlichen Bezug haben. 4.3 Ausgeschlossen sind tages- und parteipolitische Beiträge sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und die Interessen der Gemeinde verstoßen. 4.4 Berichte nach 2.1 e) sind reine Mitgliederversammlungen, Ausschusssitzungen ebenso wie Veranstaltungen der Parteien, Wählervereinigungen und Gruppierungen, die jedermann Seite 5 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) zugänglich sind. Sie müssen zuvor angekündigt sein und in einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Veranstaltungsraum stattfinden. Versammlungen in Privathäusern o. ä., der Allgemeinheit regelmäßig nicht zugänglichen Veranstaltungsorten, sind sowohl von der An- kündigung, als auch von der Berichterstattung im Amtsblatt ausgenommen. 4.5 Einladungen und Hinweise zu Wahlveranstaltungen dürfen neben den Fraktionen, die im Gemeinderat vertreten sind, auch seitens der politischen Ortsvereinigungen der Gemeinde Baindt im Amtsblatt unter der jeweiligen Rubrik im Bereich der Vereinsnachrichten veröffent- licht werden. Die Größe der Anzeige wird pro Ausgabe auf eine Viertelseite beschränkt. 4.6 Berichte über Veranstaltungen außerhalb der Gemeinde sind nur gegen Berechnung im Anzeigenteil möglich. 4.7 Aus Gründen des für Amtsblätter geltenden Neutralitätsgebotes vor Wahlen sind Veröffent- lichungen innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen ausgeschlossen („Karenzzeit“, vgl. § 20 Abs. 3 GemO). § 5 Wahlwerbung (im Anzeigenteil) 5.1 Die Veröffentlichung von Anzeigen aus Anlass von Wahlen, an denen Bürger der Ge- meinde beteiligt sind (Wahlwerbung), ist zulässig. Veröffentlichungsberechtigt sind die zur Wahl zugelassenen Parteien und Gruppierungen sowie die Wahlbewerber selbst. 5.2 Wahlanzeigen von Parteien und Wählervereinigungen dürfen nur innerhalb von vier Wo- chen vor einer Wahl veröffentlicht werden. Sie müssen sich auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken und dürfen Angriffe auf politische Gegner nicht enthalten. Themen außerhalb des örtlichen Bereiches dürfen insoweit angesprochen werden. In die- sem Fall sind die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Ehren- und Persönlichkeitsschutz zu beachten. Auch Wahlwerbung muss sich auf die Darstellung der Ziele, Vorstellungen und Projekte beschränken und darf weder Angriffe auf politische Gegner bzw. anderweitiger Dritte enthalten noch gegen die Gemeinde gerichtet sein. Eine Danksagung nach der Wahl ist zulässig. 5.3 Vor Bürgermeisterwahlen können Wahlanzeigen vor der in § 5.2 genannten Frist erfolgen, soweit sich die Anzeige ausschließlich auf den Kandidaten bezieht und keine Parteinen- nung erfolgt. 5.4 Beilagen politischer Parteien oder parteiähnliche Gruppierungen dürfen mit dem Amtsblatt nicht ausgetragen werden. Seite 6 Redaktionsstatut Amtsblatt Baindt (gültig ab dem 2. Februar 2024) § 6 Technische Abwicklung 6.1 Alle Berichte sind grundsätzlich über das Redaktionssystem über das Onlineportal www.wagneronlinesenden.de einzugeben. Die erforderlichen Zugangsdaten vergibt die Gemeindeverwaltung. Falls der Verfasser über keinen Internetanschluss verfügt, ist der Bei- trag elektronisch als .pdf fristgerecht an die Rathausredaktion einzureichen. 6.2 Abgabetermin ist dienstags um 21:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge einschließlich der Fotos im Internetredaktionssystem eingegeben sein. Sollte ein Hochladen nicht möglich sein, müssen alle Beiträge freitags bis 12:00 Uhr bei der Gemeindeverwal- tung eingegangen sein. In Wochen mit Feiertagen verschiebt sich der Redaktionsschluss auf den vorausgehenden Werktag. Verspätet eingegangene Berichte können nicht berück- sichtigt werden. Anzeigen werden direkt dem Verlag übermittelt. Für Anzeigen gelten die vom Verlag festgelegten Zeiten. In Wochen mit Feiertagen kann der Redaktionsschluss vorverlegt werden; die Ankündigungen im Amtsblatt sind zu beachten. 6.3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung. Ein Abdruck von Beiträgen kann, auch wenn diese den vorliegenden Richtlinien entsprechen, nur erfolgen, soweit der übli- che Umfang des redaktionellen Teils dies zulässt. § 7 Geltungsumfang Diese Vorschriften über den zulässigen Inhalt des redaktionellen Teils dürfen nicht über den Anzei- genteil oder über Einlagen in das Amtsblatt umgangen werden. § 8 Inkrafttreten Das Redaktionsstatut tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Baindt, den 23. Januar 2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 31.01.2024
      Buergerhaushalt_Investitionsprogramm_2025_und_2026_Projekte.pdf

      Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 25/26 Investitionen im Rahmen des Gemeindehaushaltes 1110 Steuerung und Organisation (Bürgermeisterin und Gemeinderat) 1 11.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäfsausstattungBüroausstattung Büro Bürgermeisterin Ausgaben 0 0 0 0 0 Zuschuss Steuerung und Organisation 0 0 0 0 0 1120 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation-Digitalisierungsoffensive Baindt 5.0 - 072 10.000 10.000 10.000 2 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Digitalisierung Sitzungssaal mit fest integriertem Beamer, Ausstattung, Steckdosen Ausgaben 10.000 10.000 3 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Neue Server Rathaus 60% Aufteilung auf 20% EDV Wasser- und 20% EDV Abwasser -35.000 € jeweils Ausgaben 100.000 4 11.20.00.0000 00.25.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Anschaffung weiterer Software Ausgaben 5.000 5.000 5 11.20.00.0000 00.25.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Einführung K1 im Jahr 2026 Ausgaben 20.000 6 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ersatzbeschaffung EDV Ausgaben 10.000 10.000 7 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ersatzbeschaffung Backup Server Ausgaben 25.000 8 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Web-GIS-Lösung Ausgaben 3.000 Zuschuss EDV, Digitalisierungsoffensive, WLAN etc. 125.000 70.000 3.000 0 0 1124 Gebäude, Energiemanagement, Rathaus 9 11.24.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung/Sanierung Unterhaltung Rathaus Wartungsverträge (Fassade, Böden, Technik) - Umbau Eingangsbereich Ausgaben 75.000 100.000 10 11.24.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Möbiliar Bürgerthekenumbau Ausgaben 15.000 15.000 Zuschuss Rathaus 90.000 115.000 0 0 0 1125 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 11.25 06.10.0000 25.000 25.000 25.000 11 11.25.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung/SanierungSanierung Restbeträge Ausgaben 30.000 25.000 12 11.25.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung/SanierungZwischendecke neue Bauhofhalle Ausgaben 35.000 13 11.25.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Tablet inkl. GIS Ausgaben 2.000 14 11.25.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge VW Transporter Allrad gebraucht Ausgaben 25.000 15 11.25.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Elektro-Gabelstapler Ausgaben 20.000 16 11.25.00.0000 42.22.0000 Erwerb von geringwertigem Vermögen Umbau Brilmaier Balkenmäher Ausgaben 2.500 17 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Schlegelmäher - Ersatzbeschaffung Ausgaben 9.500 0 18 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Rasenmäher hangeführt Ausgaben 2.700 19 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Große Handkreissäge Ausgaben 1.000 20 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Akku, Geräte Ausgaben 3.500 3.500 21 11.25.00.0000 42.22.0000 Erwerb von geringwertigem Vermögen Neue Spindeln für Ramsomes Spindelmäher Ausgaben 2.000 22 11.25.00.0000 42.51.0060 Unterhalt Fahrzeuge Reifen LKW Ausgaben 2.800 23 11.25.00.0000 42.51.0090 Unterhalt Fahrzeuge Pritsche Linder Unitrac Ausgaben 15.000 24 11.25.00.0000 06.10.0000 Technische Anlagen Stromaggregat Ausgaben 1.900 Zuschuss Bauhof 95.400 86.000 0 0 0 1133 Grundstücksmanagement Veräußerung von Grundstücken 25 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Fischerareal siehe Sanierungsgebiet Einnahmen s.u. s.u. s.u. s.u. s.u. 26 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeGrundstückerlöse B30 Randbebauung Einnahmen -150.000 -150.000 27 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute Grundstücke Verkaufserlös Änderung Bplan Bifang 8. Erweiterung 1 Bauplatz Zeppelinstraße Einnahmen -110.000 28 54.10.01.0000 21.20.0000 Erschließungsbeiträge Einnahmen -15.000 (Anschlussbeiträge WV 1.000 €, Abwasser 3.000 €) 29 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeVeräußerung Konzeptvergabe Schachener Straße 100 Einnahmen -600.000 30 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj.29 Sonstige unbebaute Grundstücke Baugebiet Lilienstraße Verkauf 2024 aller 16 Bauplätze - Einnahmen -1.150.000 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 31 54.10.01.0000 21.20.0000 Proj. 29 Erschließungsbeiträge Baugebiet Lilienstraße Einnahmen 0 -1.130.000 (Anschlussbeiträge WV 45.000 €, Abwasser 66/17.000 €) 32 11.33.00.0190 01.90.0000 Proj. 29 Ausgaben Bohrung 16 Erdwärmebohrungen Ausgaben 344.000 33 11.33.00.0190 01.90.0000 Proj. 29 Einnahmen Bohrungen mit Grundstücksverkauf Einnahmen -344.000 34 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 26 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Bühl Teilverkauf 2027-2030 Einnahmen 0 0 0 0 0 35 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 26 Sonstige unbebaute GrundstückeErwerb Grundstücke inkl. Nebenkosten Ausgaben 480.400 0 0 0 0 36 54.10.01.0000 21.20.0000 Proj. 26 Erschließungsbeiträge Baugebiet Geigensack Einnahmen 0 0 0 0 0 (Anschlussbeiträge WV 45.000 €, Abwasser 115.000 €) 37 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj.27 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Voken Erweiterung Einnahmen 0 0 0 0 0 38 54.10.01.0000 21.20.0000 Proj. 27 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenErschließungsbeiträge Baugebiet Voken Einnahmen 0 0 0 0 0 (Anschlussbeiträge WV 45.000 €, Abwasser 115.000 €) Grunderwerb 39 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeErwerb von Grundstücken für Bebauung und Ausgleichsfläche allgemeinAusgaben 500.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 40 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeVeräußerung sonstiges Wohnbauland/Gewerbe FinanzplanEinnahmen 0 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 Erschließung Interkommunales Gewerbegebiet Ansätze 41 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 30 Sonstige unbebaute GrundstückeAbgabe Grundstücke an Zweckverband IGMS bzw. VerkaufEinnahmen -2.130.000 0 0 0 0 42 57.10.00.0000 43.18.0000 Zuweiisungen an Zweckverband (Betriebskosten - und Zinsumlage) Ausgaben 88.500 98.500 103.000 252.000 105.000 5410 Erschließungskosten Lilienstraße 2025 -Restbetrag 43 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 29 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 250.000 44 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 29 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 20.000 45 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 29 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben 25.000 (Anteil WV 100.000 €/Anteil Abw. 250.000 €) 5410 Erschließungskosten Bühl 2026/2028 ff 46 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 26 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 40.000 500.000 500.000 47 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 26 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung SR Ausgaben 50.000 50.000 48 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 26 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung SR Ausgaben 50.000 50.000 (Anteil WV 300.000 €/Anteil Abw. 600.000 €) 5410 Erschließungskosten Anteil Schwarzes Loch außerhalb IGMS 49 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. _ Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 0 0 0 0 0 50 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. _ Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 0 0 0 0 0 51 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. __ Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben 0 0 0 0 0 5410 Erschließungskosten Voken Erweiterung 52 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 27 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Planung Ausgaben 0 0 0 0 0 53 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 27 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 0 0 0 0 0 54 53.60.00.0000 03.90.0000 Proj. 27 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben 0 0 0 0 0 (Anteil WV /Anteil Abw. ) 55 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Straßen, Wege, PlätzeBaugebiet Fischerareal siehe Sanierungsgebiet Ausgaben s. u. s. u. s. u. s. u. s. u. 56 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenGrunderwerb Radweg Baindt/Bft-Bergatreute sowie RadschnellwegAusgaben 75.000 75.000 0 0 0 57 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke- Projekt wird nicht verwirklicht? Ausgaben 0 0 0 0 0 Zuschuss Grundstücksmanagement -1.032.100 -1.850.500 103.000 702.000 -45.000 1260 Feuerwehr 58 12.60.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage KatS: 3 elektronische Sirenen Ausgaben X 50.000 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 59 12.60.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Ausbau Sirenen nur wenn Förderprogramm Sirenen aufgelegt wird Einnahmen X -15.000 60 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-Haus Stützen gelb/schwarz Ausgaben 1.000 61 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-haus: FW-Haus Atemschutztisch mit Schrank/Schubladen Ausgaben 1.000 62 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-haus: FW-Haus: 2 Handschuhtrockner Ausgaben 1.000 63 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: Atemschutzschrank Ausgaben 1.000 64 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: Putzschrank Werkstatt Ausgaben 1.000 65 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: Batterieschrank Ausgaben 3.000 66 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: NUC-MiniPC 3 Monitore Ausgaben 1.500 67 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: 2 Schwerlastregale Ausgaben 3.200 68 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Brand: 4 CFK Flaschen à 900 € Ausgaben 3.600 69 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Brand: Flachsaugkorb Ausgaben 1.000 70 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.KatS: Licht für Notstromaggregat Ausgaben 3.000 71 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.KatS: Lichtmast für Notstromaggregat Ausgaben 1.800 72 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Rettung: Defibrillator für FW-Haus und Rathaus/SKH - oder fördern lassen? Ausgaben 3.000 73 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Lichtmast für Rollwagen Notfalltreffpunkt SKH Ausgaben 1.000 74 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.KatS: mobiler Hochwasserschutz Ausgaben 4.500 75 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Hebekissensatz Ausgaben 4.000 76 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.TETRA Einsatzstellenfunk Ausgaben 18.750 77 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: Markise für MTW Ausgaben 2.000 78 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: GW-Transport mit Ladeboardwand Ausgaben X 180.000 79 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: GW-Transport Rollcontainer Ausgaben X 20.000 80 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: Abgasabsaugung für GW-Transport Ausgaben X 5.000 81 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: KfZ-Ladegerät für GW-Transport Ausgaben X 1.000 82 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge KatS: Hochwasserboot Ausgaben X 20.000 83 12.60.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Zuschuss Feuerwehrhaus Anbau Ausgleichstock insgesamt 330.000 € - 2024 132.000 € abgerufen Einnahmen -99.000 -99.000 84 12.60.00.0000 21.11.0000 Sonderposten ZuschussZuschuss Feuerwehrhaus Anbau VwV ZFeu Einnahmen -30.100 85 12.60.00.0000 02.92.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Umkleiden außerhalb der Fahrzeughalle mit S/W Trennung und 10 zusätzl. Spinden, Lager für Kraftstoffe und Zwischenlager für kontaminiertes Ölbindemittel Renovierung Dusche und Einbau Damendusche/WC - Kostenschätzung 1,5 Mio. € inkl. Bauhof - Restfinanzierung 2025 750.000 € Ausgaben 750.000 0 86 12.60.00.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze Ausgaben 127001 DRK-Heim Baindter Straße 48/1 87 12.70.01.0000 18.03.0000 Zuschuss Außenanlage Baindter Straße 48/1 mit Bft - Weiterer Zuschuss durch Gemeinde angefragt Ausgaben X 23.100 88 12.70.01.0000 18.03.0000 Zuschuss Fahrzeug Zuschuss 1/3 Ausgaben 25.000 Zuschuss Feuerwehr/DRK 762.200 124.150 0 0 0 2110.01 Klosterwiesenschule Baindt Ganztagesgrundschule 10.000 10.000 10.000 89 21.10.01.0000 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Enthärtungsanlage Ausgaben 35.000 90 21.10.01.0000 00.20.0000 Lizenzen Neues Logo und Homepage Ausgaben 4.000 91 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Anschaffung neuer Musikssaal grünes Gebäude mit Wandschränken Ausgaben 12.000 92 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausstattung Medienentwicklungsplan - Digitalpakt Restzahlung Ausgaben x 40.000 Mit der Feuerwehr werden noch Gespräche gesucht. Evtl. lässt sich das eine oder andere schieben. Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 93 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ausstattung Tierpräparate Sachunterricht Ausgaben x 2.500 2.500 94 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausstattung Räumlichkeiten im Wege der Schulsanierung - Ausgaben x 120.000 50.000 95 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ausstattung Möbilierung im neuen Schulhaus Ausgaben 200.000 96 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Unvorhergesehenes im Schulbetrieb Ausgaben 10.000 10.000 21.10.01.0000 Allgemein 97 21.10.01.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Sanierung Klosterwiesenschule - Investitionen 2025/2026 Blaues Gebäude (Rektoratsgebäude - Klasse 3 und 4 - Umsetzung Außenklasse/Bücherei/Schulsozialarbeit) Investitionen Grünes Gebäude Erweiterungsgebäude (Maschinenraum, Toilettenanlage, Bücherei, Betreuungsräume etc.) - bis Ende 2024 ca. 7 Mio. € an Investitionskosten Ausgaben 3.000.000 98 21.10.01.0000 42.11.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) Ganztagesbetreuung 200.000 € Ausgaben 200.000 99 21.10.01.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Neugestaltung Schulhof - Planungskosten - Umsetzung? Ausgaben 45.000 25.000 100 21.10.01.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Retentionsbecken aufgrund Schulsanierung in Genehmigung gefordert, sofern nicht 2024 realsiert Ausgaben 100.000 101 21.10.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Land Ausgleichstock Antrag 2019 und 2022 -45.000 € und 337.500 € bereits ausbez. Einnahmen -157.500 102 21.10.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Land Schulsanierung/ Schulbauförderung Einnahmen -248.000 103 21.10.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Bund KfW-55 Sanierung Einnahmen -800.000 -800.000 104 21.10.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss Abrechnung Digitalpakt Einnahmen -47.200 105 21.10.01.0000 18.03.0000 Mitfinanzierung auswärtiger weiterführender Schulen Sanierung auswärtiger weiterführender Schulen (Weingarten SBBZ) Ausgaben 0 0 0 0 0 106 2110.01 Klosterwiesenschule Baindt Mittelanmeldung Hausmeister 107 21.10.01.0000 44.22.0000 Sonst. Geschäftaufw.Gerätschaften, Arbeitsmaterial Ausgaben 5.000 5.000 Zuschuss Klosterwiesenschule 2.520.800 -707.500 0 0 0 2150.03 Klosterwiesenschule Baindt Ganztagesgrundschule Aula und Betreuung 4221 3.000 2.500 2.500 2.500 108 21.50.03.0000 42.21.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungSpülmaschine Ausgaben 7.500 109 21.50.03.0000 42.21.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungSpeiseausgabewagen Ausgaben 1.800 110 21.50.03.0000 42.21.0000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8x Garderobe, 4x Kuschelecke, 4x pädagogische Stühle, 2x Tablet, 2x Laptop, Schränke Ausgaben 12.800 2720 Öffentliche Bücherei 111 27.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Erwerb von beweglichen Sachen des AV im Rahmen Umzug Schulsanierung Ausgaben 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 112 27.20.00.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei SchulenEinbau Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus Ausgaben 25.000 2810 Sonstige Kulturpflege 112/1 28.10.00.0000 18.03.0000 Mitfinanzierung ZuschussInvestitionszuschuss Schützengilde Ausgaben 4.000 2910 Kirchengemeinden 113 29.10.00.0000 18.03.0000 Zuschuss Zuschuss Sanierung ev. Kirche Baienfurt/Baindt - Beschluss 11.01.22 - Abruf 2024?- 20.000 €? Ausgaben 0 0 0 0 0 Zuschuss 2140-2720 56.100 5.000 5.000 5.000 5.000 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosenunterbring 114 31.80.10.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Pauschale Mittelanmeldung Ausstattung Ausgaben 5.000 115 31.40.05.1000 02.92.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ans. für den Abriss Klosterhof 4, Küferstraße 8 Ausgaben 100.000 100.000 116 31.40.05.1000 09.61.0000 Anlage im Bau neue Container A-F Boschstraße Ausgaben x 300.000 117 31.40.05.1000 09.61.0000 Anlage im Bau Ansatz für Sozialbau - wann und vor allem wo? Ausgaben x 100.000 500.000 0 Zuschuss Asyl 305.000 0 200.000 600.000 0 3650.01.0110 Kindergarten, Sonne, Mond und Sterne ab 2020 inkl. Kindergarten Regenbogen und einer zusätzlichen Kleinkindgruppe 118 36.50.01.0110 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Kiga SMS alt - Sanierung allgemein (v.a. Dachrinne) Ausgaben 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 118a 36.50.01.0110 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Maßnahmen gelbes Gebäude Ausgaben 25.000 119 36.50.01.0110 44.31.1000 Allgemeine GeschäftsaufwendungenEDV, Homepage, Cloud, Büromaterial Ausgaben x 21.700 13.700 120 36.50.01.0110 42.61.1000 Aus- und Weiterbildung Fortblldung Verwaltungsprogramm KiTaplus, Teambuilding Ausgaben x 13.000 13.000 121 36.50.01.0110 07.20.0000 Betriebs- und Geschäftsausstattung Siehe Auflistungen Mittelanmeldung Kiga SMS - Auflistung einzelen Häuser = 34600 € + Ersatz für die Bürotische und Stühle vom Kindergarten für die Schule = 6945 € Ausgaben x 41.600 4.500 122 36.50.01.0110 00.25.0000 DV-Software Zeiterfassung neu 2024 Ausgaben x 7.000 7.000 123 36.50.01.0110 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchenSiehe Auflistungen Mittelanmeldung Kiga SMS Ausgaben x 27.000 21.800 124 36.50.01.0110 42.41.2000 Gebäudereinigung AufwandErhöhung aufgrund der Kosten 2023 Ausgaben 60.000 60.000 125 36.50.01.0110 44.31.6000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche KostenHeilpädagpgoscher Fachdienst Ausgaben 25.000 25.000 126 36.50.01.0111 44.11.0000 Sonstige Personal- und VersorgungsaufwendungenAusgaben 2023 - Ausschreibungen und Leiharbeit Ausgaben 66.000 66.000 127 36.50.01.0110 42.91.0000 Sonstige sachlicher ZweckaufwandAusgaben für Projekt- und Portfoliogeld Ausgaben x 18.000 18.000 128 36.50.01.0110 02.22.0000 Gebäude soziale EinrichtungenErrichtung Waldkindergartengruppe Ausgaben 150.000 3650.01.0120 Kindergarten Regenbogen alt ab 2025 - Umbau zu was - derzeit an SBBZ vermietet 129 26.20.0000 42.11.0000 Unterhaltung Umbau einfache Maßnahmen zur Nutzung Ausgaben 17.500 2.500 2.500 2.500 2.500 3650.01.0130 Kindergarten St. Martin, nichtkommunaler Kindergarten 130 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Erzieherinnenstühle (Ca. 900 €/Stuhl) Ausgaben 3.600 131 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Sonnenschutz Konstruktionsbereich (exkl. Kosten für Fundament) Ausgaben 2.000 132 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Sonnenschutz Rutsche (exkl. Kosten für Fundament) Ausgaben 1.700 133 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Büro Höhenverstellbarer Tisch Ausgaben 1.100 134 36.50.01.0130 18.03.0000 Zuschuss AV Bürostuhl Ausgaben 1.000 36.50.01.0130 135 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Teppiche (Ca. 450 €/Teppich) Ausgaben 1.500 136 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Tische (Ca. 350 €/Tisch) Ausgaben 1.200 137 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Sitzgruppe Ausgaben 350 138 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Pauschal Anteil Heizungssanierung Ausgaben 5.000 3650.01.0140 Waldorfkindergarten, nichtkommunaler Kindergarten 139 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Elektroarbeiten + weitere Kosten nach Gebäudegutachten Ausgaben x 26.000 140 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Bodenabschleifen RR + Mittelraum Ausgaben x 10.000 141 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Malerarbeiten für alle Räume Ausgaben x 12.000 142 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Gebäude, Sanierungskosten des maroden Gebäudes (Dach und Dämmung)Boden auf der Terrasse erneuern Ausgaben x 15.000 Evtl. Pauschale Kosten - Kosten werden noch hinterfragt und auf pauschale Kosten umgestellt. Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 143 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Sanierung Toiletten in beiden Gruppenräumen + Erwachsenen WC Ausgaben x 25.000 144 36.50.01.0140 18.03.0000 Unterhaltung Backofen RR Ausgaben x 1.500 145 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Erneurung der kompletten Beleuchtung gemäß recht. Arbeitsschutzbestimmungen Ausgaben x 8.500 146 36.50.01.0140 18.03.0000 Zuschüsse Dritter Gebäude, Terrassenüberdachung anbringen (Sonnen/Regenschutz) Ausgaben x 8.000 147 36.50.01.0140 18.03.0000 Zuschüsse Dritter Klettergerät + Montage & Spielgeräte + Werkbank RR Ausgaben x 18.000 148 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Erneuerung der kaputten Gartenhütte SW Ausgaben x 3.500 149 36.50.01.0140 18.03.0000 Unterhaltung Gartensanierung RR + mittleres Bereich Ausgaben x 28.000 150 36.50.01.0140 18.03.0000 Unterhaltung Gartensanierung SW falls es in 2024 v. x 16.000 151 36.50.01.0140 42.11.0000 Unterhaltung Naturschutzgutachten: 10.000 € Sanierungskosten Erneuerung Heizungskessel: 26.000 € Ausgaben x 36.000 152 36.50.01.0140 18.03.0000 Zuschüsse Dritter alternativ Empfehlung Errrichtung von Waldkindergartengruppen Ausgaben 150.000 Investitionszuschuss Kindergarten 457.750 370.500 327.500 27.500 27.500 4241.01 Sporthalle 153 42.41.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Land Zuschuss Sportstättenförderung Sporthalle Einnahmen 0 154 42.41.01.0000 02.42.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- Sporthalle - Ausgaben kein Investitionsansatz - 155 42.41.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausstattung Gerätschaften Sporthalle kleine Turnhalle Turngeräte - Nutzung Kiga SMS, SBBZ und partiell die Schule Ausgaben 5.000 5.000 2.500 2.500 2.500 4241.02 Freisportanlagen, Sportplätze etc. 156 42.41.02.0000 09.62.0000 Anlage im Bau Tiefbau Sportplatz Bau Kleinspielfeld Kunstrasen 50*70 m Jugendbereich, Flutlicht, Umlegung Bewässerung Hauptspielfeld etc., Weitsprunganlage, Umgebung Ausgaben x 50.000 1.355.000 100.000 0 0 156 42.41.02.0000 21.11.0000 Sonderposten Land Zuschuss Sportstättenförderung Kleinspielfeld Einnahmen x -120.000 157 42.41.02.0000 42.11.0000 Unterhaltung Sportplatz Unterhaltung Sportplatz - Sanierung und Pflege Hauptspielfeld inkl. Tiefenlockerung einsähen Ausgaben 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 158 42.41.02.0000 02.42.0000 BetriebsvorrichtungenNeuer Belag Minispielfeld - Kleinspielfeld Ausgaben x 0 0 20.000 159 42.41.02.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungRasenmähroboter Ausgaben x 22.000 160 42.41.02.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungBewässerungsanlage Ausgaben x 22.000 161 42.10.00.0000 13.18.2000 Rückzahlung DarlehenRückzahlung Darlehen Ausleihe Bau Reithalle Einnahmen -132.000 Zuschuss Produktbereich 4241 Sport 92.000 1.145.000 137.500 17.500 17.500 5110 Gemeindeentwicklung, Bauordnung, Stadtsanierung 162 51.10.00.0000 42.21.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungPauschale Ansätze Ausgaben 2.000 2.000 0 0 0 163 51.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungTablet für Außendienst Ausgaben 2.500 164 51.10.00.0000 44.31.8100 Aufwand GIS laufende Kosten Wartung Programm Erhöhung auf 25.000 € Ausgaben 25.000 25.000 15.000 15.000 15.000 165 51.10.00.0000 44.25.0000 Kauf Ökopunkte Ökopunkte für Voken/ Aufbrauch der bisherigen Ökopunkte für Bühl - für IGMS werden separat welche beschafft und für Voken auch Ausgaben 300.000 166 51.10.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute Grundstücke Grundstückserlöse Fischerareal - 3,86 Mio. € Erlöse abzüglich KAG-Beiträge Einnahmen -1.100.000 -2.000.000 -700.000 167 51.10.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute GrundstückeAbführung an Land Baden-Württemberg 60% Ausgaben 660.000 1.200.000 420.000 168 51.10.00.0000 21.11.0000 Proj. 24 Fischerar. Sonderposten Einnahmen Zuschüsse vom Land sofern Aufstockung kommt Einnahmen -250.000 -150.000 0 Langfristige Lösungen werden bei den Unterhaltungsmaßnahmen gesucht Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 169 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Erschließung Fischerstraße Feinbelag Quartiersplatz Sanierungsgebiet Ortskern II Ausgaben 50.000 100.000 170 54.10.01.0000 03.51.0000 Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Umbau Marsweilerstraße von innerem Kreisverkehr bis Boschstraße - Fußgängerüberweg, Gehweg, Radfahrstreifen, Küferstraße Ausgaben 175.000 171 54.10.01.0000 09.62.0000 Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Gestaltung Dorfplatz - 3,50 Mio. € - Restfinanzierung 2025 ca. 1 Mio. € Ausgaben 1.000.000 172 54.10.01.0000 07.20.00000 Betriebs- und GeschäftsausstattungMobile Bühne Dorfplatz Ausgaben 50.000 173 51.10.00.000 NN Ausgaben 174 51.10.00.000 03.90.0000 Unvorhergesehenes auf diese KontoUnvorhergesehenes Allgemein Bauamt Ausgaben x 100.000 100.000 5110 Gemeindeentwicklung, Stadtsanierung Begleitung und Konzeptvergabe - Bauleitplanungskosten - Planungskosten Aufwand 5110 Fischerareal/Dorfplatz 175 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 12 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenKonzeptvergabe Büro Ausgaben 35.000 25.000 176 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 12 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenRechtsbeistand RA Ausgaben 15.000 15.000 177 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 24 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenLandschaftsplanung Büro- Wegeführung, Ausgaben 40.000 10.000 178 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 12 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenLandessanierungsprogramm Dorfplatz Ausgaben 25.000 25.000 20.000 5110 Sonstiges 179 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 11 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenB-30 Randbebauung Ausgaben 10.000 10.000 180 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 28 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenSulpach B-Plan nur geringe Mittel Ausgaben 10.000 10.000 5110 Baugebiet Bühl 181 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 26 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Erschließungsplanung sofern nicht direkt zuordenbar Ausgaben 50.000 50.000 5110 Baugebiet Voken Erweiterung 182 51.10.00.000 44.31.8000 Proj. 27 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenBauleitplanung Entwässerungsplanung Ausgaben 50.000 50.000 20.000 5110 Klima- und Artenschutz 183 51.10.00.000 44.31.1300 Klima Geschäftsaufw. Zuwendung Förderprogramm - 30.000 € Förderprogramm - „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ - Beschluss 03.05.2022 - sofern Ansätze bewilligt werden - Reduzierung auf 15.000 € ? Ausgaben x 15.000 15.000 0 0 0 184 51.10.00.000 42.71.5000 Aufwand Ortsbild Biodiversität, Ortsbildverschönerungen Ausgaben 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 185 51.10.00.000 09.60.0000 Anl. Im Bau pauschaler Ansatz Inv. Klima- und Artenschutz - pauschaler Ansatz Investiv Ausgaben 20.000 20.000 186 54.10.01.000 54.10.01000.2110 Zuschuss des BundesKfW Programm Baumpflanzungen Einnahmen -106.000 187 54.10.01.000 039 Proj. 24 Ausgaben Ausgaben Baumpflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) heimische Ausgaben 135.000 Zuschuss Produktbereich 5110 973.500 -523.000 205.000 35.000 35.000 5310 Elektrizitätsversorgung 188 53.10.00.0000 11.13.0000 Beteiligung Erhöhung Beteiligung an der Kommunalgesellschaft Netze BW oder Rückerstattung der besehenden 500.000 € Einlage Ausgaben 500.000 5330 Wasserversorgung 189 53.30.00.0000 13.15.2000 Rückflüsse von Darlehensforderungen Darlehensrückflüsse von EB Wasserversorg. und Zweckverband Einnahmen -45.100 -45.100 -45.100 -45.100 -45.100 190 53.30.00.0000 13.15.2000 Gewährung von Darlehen Gewährung Trägerdarlehen oder externe Kreditaufnahme Ausgaben 0 0 0 0 0 5340 Fernwärmeversorgung Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 191 53.40.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage PV Anlage Sporthalle für Wärmepumpe Ausgaben 350.000 192 53.40.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des InfrastrukturvermögensErweiterung Nahwärmenetz Leitungsnetz Ausgaben 50.000 150.000 193 53.40.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung - Energiezentrale - Pelletsanlage Ausgaben 835.000 100.000 0 194 53.40.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung - Energiezentrale - Wärmepumpe 450.000 195 53.40.00.0000 42.11.0000 Technische Anlage Wartung inkl. Erneuerung Instandhaltung BHKW Ausgaben 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 196 53.40.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss BHKW - Fernwärmeversorgung/LeitungsnetzEinnahmen -150.000 -150.000 197 53.40.00.0000 21.12.0000 Beiträge Anschlusskostenbeitrag privatrechtlicher Vertrag Anschluss FischerarealEinnahmen -150.000 -150.000 198 53.40.00.0000 42.41.5000 Aufwand für Gasbezugwesentliche höhere Einkaufspreise Gas/Pellets etc. Ausgaben 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 5360 Breitbandversorgung 199 53.60.00.0000 03.60.0000 Breitbandleitungen Verkabelung weißer Flecken - Eigenanteil plus 7 Jahre Pacht Ausgaben 300.000 200 53.60.00.0000 03.60.0000 Breitbandleitungen Verkabelung grauer Flecken - Eigenanteil plus 7 Jahre Pacht -1,9 Mio. € Ausgaben 500.000 1.000.000 400.000 201 53.60.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung Unterhaltung/Ausbau Breitband Ausgaben 20.000 15.000 15.000 15.000 15.000 202 56.60.00.0000 43.18.0000 Unterhaltung Betriebskostenumlage Zweckverband Breitbandversorgung inkl. Verzinsung Vorabfinanzierung Ausgaben 45.000 60.000 60.000 40.000 40.000 203 53.60.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage POP-Standort Klosterwiesenschule Ausgaben 100.000 5370 Abfallwirtschaft 204 53.70.00.0000 Wertstoffhof Standort - Keine Ansätze 2025/2026 - evtl. Aufgabe Wertstoffhof 2025/2026 Ausgaben 0 0 0 0 0 5380 Abwasserbeseitigung 205 53.80.00.0000 13.15.2000 Rückflüsse von DarlehensforderungenTilgung Trägerdarlehen Ausleihung Einnahmen -86.600 -86.600 -86.600 -86.600 -86.600 206 53.80.00.0000 13.15.2000 Gewährung von DarlehenGewährung Trägerdarlehen - keine Gewährung von Ausgaben 0 0 0 0 0 5410.01 Gemeindestraßen und Brücken 207 54.10.01.0000 42.11.2000 Straßensanierung jährlich Straßensanierung jährlich 150.000 € darunter Stöcklisstraße Fahrbahnbelag Ausgaben 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 208 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Brücke Waldbad ungeklärt - evtl. Anteilsfinanzierung Ausgaben 209 54.10.01.0000 42.11.2000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenRadwegemarkierungen Ausgaben 50.000 50.000 210 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenBeschilderung Ortsmitte und Gewerbegebiet Ausgaben 25.000 211 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung Ausgaben 50.000 50.000 212 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 66 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenSanierung Veilchenstraße inkl. WV oder NN Ausgaben 350.000 213 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 69 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenSanierung Hirschstraße - Anteil WV 100.000 € Ausgaben 150.000 (WV 100.000 €) 214 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 52 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Sanierung Rehstraße - Komplette Fahrbahnsanierung mit Aufbau - Ausgaben 340.000 215 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 52 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Rehstraße, Straßenbeleuchtung Ausgaben 25.000 216 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 52 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Rehstraße, Breitbandversorgung Ausgaben 35.000 (WV 100.000 €) 217 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 53 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Sanierung Rosenstraße - Komplette Fahrbahnsanierung mit Aufbau - Ausgaben 20.000 500.000 218 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 53 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Rosenstraße, Straßenbeleuchtung - Anteil WV 300.000 € Ausgaben 50.000 219 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 53 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Rosenstraße, Breitbandversorgung Ausgaben 35.000 (WV 300.000 €) 220 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 66 Sanierung Stöcklisstraße unterer Abschnitt - über Fahrbahnsanierung Unterhaltung Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 221 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 56 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenGeh- und Radweg - Schnellradweg Baindt - FN Ausgaben 15.000 222 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenVerkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. Ausgaben 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 223 54.10.02.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung NAV- Umrüstung Ausgaben 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 5470 ÖPNV 224 54.70.00.0000 18.03.0000 Beteiligung Kapitalanteil und Rücklage - Stadtbusgesellschaft Ausgaben 3.500 521.800 225 54.70.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz - Restbetrag 2025 Ausgaben 250.000 226 54.70.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bushaltestelle Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße (Planungsrate) Ausgaben 25.000 200.000 227 54.70.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte Einnahmen -170.000 5510 Spielplätze/Grünanlagen 228 55.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungWaldspielplatz restliche Abrechnung Frühjahr 2025 Ausgaben 100.000 229 55.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Anschaffung neuer Spielgeräte laut Tüv- Beanstandung Ausgaben 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 5520 Gewässerschutz/Hochwasserschutz/Wasserbauliche Anlagen 230 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj. 17 Wasserbauliche Anlagen Ausgaben 0 231 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 17 Sonderposten Zuschuss Gewässer 2. Ordnung Abrechnung 2024 Einnahmen 232 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.18 Wasserbauliche Anlagen Hochwasserschutzmaßnahmen Bühl/Geigensack Errichtung und Öffnung Graben Gewässer 2. Ordnung 2022/2023 restliche Auftragssumme im Abwasseretat Ausgaben 233 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj. 63 Wasserbauliche Anlagen Maßnahmen Egelsee im Rahmen Seenprogramm - keine Mittel eingeplant Ausgaben 0 234 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 63 Wasserbauliche AnlagenZuschuss Land Einnahmen 0 235 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 63 Wasserbauliche AnlagenErsätze Wasserverein Einnahmen 0 236 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj. 20 Wasserbauliche Anlagen Hochwassergefahrenstelle Brücke am Torbogen - Zuständigkeit- Hangrutsch Höhe Friedhof und Brücke am Torbogen Ausgaben x 20.000 0 0 237 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.16 Wasserbauliche Anlagen Starkregen- Ausspülung - Flußbettbefestigung - Stützmauer - 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 238 55.30.00.0000 03.80.0000 Friedhöfe und Bestattungseinr. Investitionsmaßnahmen Friedhof bzw. Umsetzung Friedhofskonzeption BA 2 Ausgaben 250.000 239 55.30.00.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Parkplätze Friedhof-Parkplätze entlang Stöcklisstraße Ausgaben 50.000 240 55.30.00.0000 07.10.0000 BetriebsvorrichtungenNeue Urnenwand 2026 Ausgaben 90.000 20.000 241 55.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungVorhalteposten 2.500 € Ausgaben 2.500 2.500 Zuschuss Produktbereich Infrastruktur 3.676.800 2.510.100 1.505.800 665.800 765.800 5730 Schenk-Konrad-Halle/Gaststätte zur Mühle 242 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Kaffeemaschine - Vorhaltung - Neubeschaffung bisheriger Kaffeemaschine Ausgaben 3.000 243 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. EDV-Ausstattung Hausmeister (Laptop, Tablet Bedienung Mischpult) Ausgaben 1.000 244 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Umbau der Beschallungsanlage inkl. Headset und Mikrofone Ausgaben 30.000 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2025 2026 2027 2028 2029 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2025 und 2026 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 245 57.30.00.0000 42.11.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- Sanierungskonzept SKH - Vorhaltemaßnahmen - Kühlanlagen, Unvorhergesehenes, Gaststätte zur Mühle Ausgaben 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 246 57.30.00.0000 42.11.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- , Freizeit-, und Gartenanlagen Erneuerung Lüftungsvlies Ausgaben 15.000 247 57.30.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage PV-Anlage auf SKH Ausgaben 60.000 248 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Sonstiges Ausgaben 2.000 249 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Umrüstung Beleuchtung auf LED Ausgaben 15.000 15.000 Zuschuss SKH 91.000 40.000 85.000 25.000 25.000 250 61.20.00.0000 23.10.2000 Tilgung von Krediten für InvestitionenTilgung von Krediten Ausgaben 200.000 400.000 500.000 500.000 500.000 Zuschussbedarf Produktbereich 6 200.000 400.000 500.000 500.000 500.000 Summe Einzahlungen -6.279.400 -7.386.800 -1.831.700 -1.281.700 -1.281.700 Summe Auszahlungen 14.692.850 9.171.550 4.903.500 3.859.500 2.612.500 Finanzierungsdefizit 8.413.450 1.784.750 3.071.800 2.577.800 1.330.800 Kontrollsumme (Ausgaben - Einnahmen) 8.413.450 1.784.750 3.071.800 2.577.800 1.330.800 Finanzierungsdefizit 2025 und 2026 zusammen: In obigem Finanzierungsdefizit sind schon Grundstückserlöse Lilienstraße sowie das komplette Fischerareal anteilig abgegolten Liquidität 31.12.24 vorauss. ca. 2 Mio. € - noch offen Auflösung Spareinlagen 2025 - 1 Mio. € Darlehensaufnahme Ungeklärte Finanzierung da laufender Etat im Defizit *davon Investitionen Finanzhaushalt 13.030.100 7.692.450 3.759.400 *davon Unterhaltungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 1.660.650 1.450.000 1.030.500 10.198.200[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 15. Dezember 2023 Nummer 50 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Klärwerk in Kanzach leistet bedeutsamen Beitrag zum Klimaschutz Zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Effizienz der Anlage, hat die Ver- bandskläranlage im Berger Ortsteil Kanzach zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So konnte der Stromverbrauch infolge der verwirklichten Maßnahmen bereits deutlich gesenkt werden, was ein wichtiger Beitrag zum kommunalen Klimaschutz ist. Ein Großteil dieses Stroms wird dabei vor Ort aus Klärgas erzeugt und verwendet. Die Kläranlage in Berg wird vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS), einem Zweckverband der Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswen- de betrieben und ist seit dem Jahr 1975 im Betrieb. In den letzten Jahren wurden im Klärwerk viele alte, ineffiziente Pumpen durch neue deutlich leis- tungsfähigere und effizientere Pumpen ersetzt, wodurch viel Energie eingespart werden kann. So haben diese neuen Pumpen teils eine bis zu vierfach so hohe Leistung, gegenüber den alten Pumpen, die zum Teil bereits deutlich über 30 Jahre alt sind. Gleichzeitig ist der Stromverbrauch der neuen Pumpen durch die Effizienzsteigerungen der Anlagentechnik nur halb so hoch. Durch die deutlich höhere Leistung der neuen Pumpen werden auch insgesamt weniger Pumpen benötigt, was für zusätzliche Stromeinsparungen sorgt und den Wartungsaufwand verringert. Als weitere wichtige Maßnahme zudem eine deutlich effizientere Belüftung verbaut, die bei identischer Leistung zur alten Anlage lediglich circa ein Drittel an Strom benötigt. Maßnahmen zur Verringerung der Betriebszeiten von Pumpen sparen zusätzliche Energie ein. Überall dort wo die Beleuchtung häufiger in Betrieb ist, wurde diese mittlerweile auf LED umgerüstet. Weitere Effizienzsteigerungen werden durch fortlau- fende Überprüfung und Optimierung bestehender Betriebsstrukturen erreicht. Mit dem anfallenden Abfallprodukt der Abwasserreinigung, dem Klärschlamm, lässt sich „grüne“ Energie erzeugen. Um diesen Klärschlamm noch besser zur Energieerzeugung nutzen zu können, wurden im Vorklärbecken in Kanzach neue leistungsfähigere Pumpen eingebaut. Damit kann der Klärschlamm nun schneller aus dem Vorklärbecken in die beiden Faultürme transportiert werden. In Folge des verringerten Energiegehaltverlusts vom Klärschlamm, ist in den Faultürmen insgesamt mehr Klärgasproduktion möglich. Das Klärgas wird anschließend in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Stromerzeugung verwendet. Dieser Strom wird größtenteils selbst für den Betrieb der Kläranlage verwendet. Der überschüssige Strom wird zum Spotmarktpreis ins Stromnetz eingespeist. In den kommenden Jahren werden noch weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Anlagen- technik und damit einhergehend zur Verringerung des Stromverbrauchs vom Klärwerk des Abwas- serzweckverbands Mittleres Schussental umgesetzt. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Alexander Paschke (AMS) Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wunschsterne Aktion mit der Kinderstiftung Ravensburg Auch in diesem Jahr veranstaltete die Kinderstiftung Ravensburg wieder ihre Wunschsterne Aktion auf dem Münster- platz in Weingarten. Die Kinder durften ihre immateriellen Weihnachtswünsche auf Sternen gestalten. Diese Wunsch- sterne dekorieren den großen Weih- nachtsbaum in Weingarten auf dem Münsterplatz. Gemeinsam mit den Religionslehrerin- nen Frau Schreiber, Frau Pechar und Frau Lehmann konnte die Schulsozi- alarbeit dieses Projekt umsetzten. Im Religionsunterricht wurde das Thema „Frieden“ und die Verbindung zu Weih- nachten hergestellt. Alle SchülerInnen bekamen einen Holzstern, den sie frei gestalten konnten. So entstanden kleine Kunstwerke mit Friedens- und Weihnachtsbotschaften. Am 05.12.2023 fuhren die Kinder mit dem Bus nach Weingarten. Alle Sterne sollten an den Weihnachtsbaum gehängt werden und unsere SchülerInnen durften dies sogar mit einer Hebebühne erledigen. Gut gesichert – mit einem Klettergurt – ging es dafür hoch hinaus. Zum Abschluss spendierte die Kinderstiftung für alle heißen Punsch und Hefenikoläuse. Vielen Dank! Gerne laden wir Sie ein unsere Wunschsterne zu bestaunen. Schauen Sie doch einfach in Weingarten auf dem Münsterplatz vorbei! Eine schöne Adventszeit wünscht Ihnen Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Neugestaltung Ortsmitte Asphaltarbeiten in der Küferstraße verzögern sich möglicherweise witterungsbedingt Es ist aktuell geplant, die Küferstraße sowie den dortigen Gehweg am Freitag, den 15. Dezember 2023 zu asphal- tieren. Die Realisierung ist allerdings maßgeblich von den Witterungsbedingungen abhängig. Falls die Wetterlage die Vorbereitungsarbeiten sowie die Asphaltierung am geplanten Tag nicht zulässt, müssen diese Arbeiten auf das Frühjahr 2024 verschoben werden. Diese Entschei- dung wird im Interesse der Qualität und Sicherheit der Baumaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Asphaltierung unter optimalen Bedingungen erfolgen kann. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses kann noch keine definitive Entscheidung getroffen werden, ob der Einbau des Asphalts möglich sein wird oder nicht. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Aktuelle In- formationen finden Sie auch auf unserer Homepage un- ter www.baindt.de → Gemeinde Baindt → Dorfplatz oder über den nebenstehenden QR-Code. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Baumaßnahme. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Das Rathaus ist von Mittwoch, den 27. Dezember bis ein- schließlich Freitag, den 29. Dezember 2023 geschlossen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, dies zu berück- sichtigen und ihre Anliegen im Rathaus bis Freitag, den 22. Dezember 2023 zu erledigen. Das Standesamt hat für Sterbefälle einen Notdienst ein- gerichtet. Am 27. Dezember 2023 und 29. Dezember 2023 können Sie Herrn Bautz von jeweils 11:00 bis 13:00 Uhr per E-Mail unter standesamt@baindt.de oder telefonisch un- ter der 07502 94 06-14 erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ehrung langjähriger Mitarbeitender der Gemeinde Baindt Bei der diesjährigen Weihnachtsfeier am 07. Dezember 2023 wurden folgende Mitarbeitende für ihre langjähri- ge Tätigkeit und Engagement bei der Gemeinde Baindt geehrt: 5 Jahre: - Rosa Scheffold - Sabrina Bächtle - Sieglinde Horn - Yvonne Lupoli 10 Jahre: - Veronika Seibel - Julia Giray 15 Jahre: - Celia Mischkowski - Wolfgang Forderer - Uwe Altenhof 20 Jahre: - Martina Brei 30 Jahre: - Jakob Gerhardt Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei den Geehrten für ihr Tun und übergab ihnen ein Präsent im Namen der Gemeinde Baindt. Herzlichen Dank für Ihre großartige Arbeit in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung. Anmeldung für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Baindt Liebe Sorgeberechtigte, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anmeldefrist für einen Betreuungsplatz für das Kindergartenjahr September 2024 bis Juli 2025 in einer Kindertages- einrichtung unserer Gemeinde am 31.01.2024 endet. Im Februar 2024 werden die möglichen Aufnahmen ge- meinsam mit den Kindergartenleitungen für das Kinder- gartenjahr 2024/2025 geplant. Im März versenden wir die ersten Reservierungsbestäti- gungen für die Aufnahmen vom 01.09. bis 31.12.2024. Die Reservierungsbestätigungen für die Aufnahmen vom 01.01. bis 31.03.2025 erfolgen im Juni 24, und jene für die Aufnahmen vom 01.04. bis 01.06.25 im November 2024. Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz können Sie bequem über die Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt. de → Leben & Wohnen → Kindertagesein- richtungen → Vormerkung und Vergabe- kriterien Kindergartenplätze oder über den nebenstehenden QR-Code tätigen. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bitte beachten Sie folgende Hinweise: - Eine Vormerkung für die Folgejahre ist bereits möglich. - Falls Ihr Kind derzeit eine Betreuung in der Krippe er- hält, ist es erforderlich, eine neue Vormerkung für die Zeit nach dem 3. Geburtstag zu erstellen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse an unseren Kindertageseinrichtungen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sandra Flintrop Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frostgefahr bei Wasserleitungen Der Winter hält auch bei uns Einzug. Der erste Schnee ist gefallen und die Temperaturen fallen immer öfter unter null Grad. Besonders Wasserrohre und die dazugehö- renden Wasseruhren sind dabei gefährdet einzufrieren und können Schaden nehmen. Diese Schäden können oft teuer Ausfallen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Standort innerhalb des Hauses: - Befindet sich Rohre an einem Standort, der ungeschützt ist und Gefahr läuft, einzufrieren? - Wenn ja, ist das Rohr ausreichend isoliert? - Ist die Räumlichkeit ausreichend abgedichtet? Häufiges Eindringen von Kälte erfolgt bei nicht richtig geschlossenen Fenstern und Türen. Standort im Außenbereich: - Sind alle Außenleitungen und Wasserhähne abgestellt? - Sind diese auch entleert? - Gibt es Bauwasseranschlüsse? Wenn ja, sind diese ord- nungsgemäß gesichert? Ihre Gemeindeverwaltung Winterpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2023 und 01/2024 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 22.12.2023 Redaktionsschluss: 19.12.2023, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 12.01.2024 Redaktionsschluss: 09.01.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. Dezember und Sonntag, 17. Dezember AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Dezember Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, 88250 Weingar- ten, Tel.: 0751 - 56 02 60 Sonntag, 17. Dezember Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Dezember 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde WSP + Böllergruppe Baindt Januar 04.01. Blutspendetermin DRK Baienfurt 12.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 13.01. Maskenbefreien Raspler 13. + 14.01. Skikurs Alpinteam 20.01. Narrenbaumstellen 20. + 21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27. + 28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Schutzengel aus Holz Am Montag, den 11. Dezember bekamen die Kinder aus der Seesterngruppe einen Besuch vom Herrn Gessler. Er wohnt in un- serer Gemeinde. Herr Gessler hat erfahren, dass die Kinder und Erzie- herinnen sich seit einiger Zeit mit dem Thema „die En- Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 gel-himmlische Beschützer und Begleiter“ befassen. Die Kinder wollten wissen, wer die Engel eigentlich sind. Kann man sie sehen? Was tun sie genau? Wie sehen sie aus? Ein ganz besonderer Engel für die Kinder ist der Schutz- engel. Jedes Kind konnte von Zuhause einen Engel als eine Kuschelpuppe, eine Engel-Statue oder einen Engel als Halskette-/Schlüsselanhänger zum Zeigen mitbrin- gen. Auch Herr Gessler glaubt an die Schutzengel. Da er sehr gerne schnitzt, hat er für jedes Kind einen kleinen geschnitzten Holz-Schutzengel mitgebracht. In unserem adventlichen Morgenkreis erzählte Herr Gessler, was er über die Schutzengel denkt und aus welchem Holz er die Engel geschnitzt hat. Danach überreichte er jedem Kind persönlich den kleinen Engel. Als Dankeschön sangen wir für Herrn Gessler ein Weih- nachtslied und ein Vorschulkind schenkte ihm ein ge- maltes Bild. Wir bedanken uns sehr beim Herrn Gessler für diese schöne Überraschung und wünschen ihm und auch Ih- nen, liebe Gemeindemitglieder, besinnliche Adventszeit und schöne Weihnachten! Kinder und Erzieherinnen der Seesterngruppe vom Kin- dergarten St. Martin. Waldorfkindergarten Wenn es Weihnacht wird auf Erden Kerzenlicht am Morgen, fleißige Bastelhände, freudiger Gesang und ein Wispern und Plap- pern, was nun alles geschehen wird, lassen im Waldorfkindergarten Baindt das Nahen der Weihnachtszeit erspüren. Als nun am Himmel über dem Jahreszei- tentisch der erste goldglitzernde Stern erwachte und auf dem Tisch eine frische Mooslandschaft Maria und Josef einlud, sich fortan wieder Tag für Tag ein Stück in Richtung Krippe zu bewegen, da war es an der Zeit den Advent zu begrüßen. Und so machten sich Kinder und Eltern auch in diesem Jahr wieder auf den Weg zum Kindergarten, um dort das Fest des Adventsgärtleins zu feiern. Ein dunkler Raum mit einer prächtig geschmückten Spi- rale aus Tannengrün und Moos, in dessen Innerem nur eine einzelne Kerze von roten Rosen umrahmt ihr golde- nes Licht verbreitete, erwartete Groß und Klein. In andächtiger Atmosphäre, begleitet von Harfenklängen und gemeinsamem Gesang, machte sich ein jedes Kind mit einem Apfellicht in den Händen auf den Weg durchs Dunkel, um sein Licht im Inneren der Spirale zu entzün- den, dieses dann in die Gemeinschaft zu tragen und so Apfellicht für Apfellicht die Spirale in ein warmes Licht zu tauchen. Immer heller und wärmer wurde es im Raum und es gab wohl keinen Erwachsenen, der an diesem Tag, bei diesem besonderen Fest nicht tief berührt war. Die Kinder aber, noch voller Stolz über ihr Apfellicht, das sie mit nach Hause nehmen durften, hatten am nächsten Tag viel zu bereden. Am Adventskranz brannte die ers- te Kerze und immer wieder blitzte das ein oder andere glitzernd goldene Körnchen irgendwo auf. Nahte etwa schon der Nikolaus mit seinen himmlischen Helfern, den Engeln? Und wenn ja, würde er Zeit finden uns wirklich zu besuchen? Er fand die Zeit! Und als er tatsächlich tief gebückt durch die für ihn viel zu kleine Tür trat, sich aufrichtete, um den Kindern seinen Gruß entgegenzubringen, da ging ein ebenso freudiges wie staunend-andächtiges Raunen durch den Raum. So unfassbar groß und schön kann nur der wahre Nikolaus sein. Gütig sprach er mit den Kindern, streichelte ihre fleißigen Hände und putzte mit einem weichen Tannenbusch die strahlenden, liebevollen Kinderherzen. Den Wunsch nach einem weih- nachtlichen Lied erfüllten ihm die Kinder natürlich gern be- vor sie ihm noch alles Gute für seine weitere Reise übers Er- denrund wünschten. Und während Sankt Nikolaus nun seine Reise fortsetzte, erfreuten sich die Kinder an den Geschenken, die er ihnen dagelassen hatte, bevor sie sich schließlich an den fest- lich gedeckten Frühstücks- tisch setzten und behaglich miteinander schmausten und plauderten. Tja, so wird es nun wohl nach und nach Weihnacht werden auf Erden und jeder Tag bis dahin hält weitere Geheimnisse und Überraschungen für die Kinder des Baindter Waldorfkindergartens bereit. Engelspost und goldene Sternenschatzkiste künden vom Wirken himmlischer Helfer, Plätzchenduft kündet vom fleißigen Backen und beim gemeinsamen Krippenspiel am Morgen darf jeder mal alle Rollen ausprobieren. Am Freitag vor Heiligabend werden wir uns dann voneinander verabschieden, um Weihnachten mit und in unseren Fami- lien zu feiern ... beim Verabschieden aber, da dürfen Eltern und Geschwister noch einmal mit dabei sein und werden wohl wieder gerührt staunen über schwimmende Wal- nusslichter und Kinder, die so wunderbar die Geschichte von Weihnachten spielen, erzählen und singen können. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Abiel Stör, Tel.: 94 21 99 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zur Information Stiftung St. Franziskus Geburtstagskaffee der etwas an- deren Art Nachdem der Wasserschaden im ersten Obergeschoss behoben war, konnten die Bewoh- ner wie gewohnt den Geburtstagskaffee im Foyer feiern. Doch an diesem Donnerstag, den 30. November 2023 war etwas anders als sonst. Bei den letzten Feierlichkeiten war immer ein Musikant anwesend. Aber es war weit und breit keiner zu sehen. Was war geschehen? Plötzlich tauchten zwei lustig gekleidete Damen mit roten Nasen und Gitarre auf. Ute Dreher alias Lilly Lavendel und Alexandra Tauch alias Fanni von den Klinikclowns aus Ravensburg. Die speziell für Kliniken und Altenheime aus- gebildeten Clowns versüßten den Bewohnern den Nach- mittag auf lustige Weise. Sie sangen gemeinsam mit den Bewohnern Lieder und machten sich so manchen Spaß. Auch die Bewohner, die ihr Zimmer nicht verlassen konn- ten, erhielten einen Clown-Besuch. Es waren im ganzen Haus strahlende Gesichter zu sehen und viel zu schnell ging der Nachmittag vorbei. Möglich gemacht wurde dieser Besuch vom Förderverein der Seligen Irmgard, da der Verein der Klinikclowns ausschließlich mit Spenden finanziert wird. Geplant sind weitere Besuche im Neuen Jahr. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten. Altenzentrum Selige Irmgard Beate Stein, Mitarbeiterin der Betreuung Deutsches Rotes Kreuz Blutspende zwischen den Jahren ist unverzichtbar Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Der DRK-Blutspendedienst bittet alle, die trotz der andau- ernden Erkältungswelle fit und gesund sind, sich zwischen den Jahren einen Termin zur Blutspende zu reservieren. Blut spenden ist unverzichtbar und die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Freitag, dem 29.12.2023 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Versorgung über den Jahreswechsel sicherstellen. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Pati- entinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Be- handlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. „Damit es zwischen den Jahren nicht eng wird, bitten wir diejenigen, die den Herbst-Schnupfen schon hinter sich haben, oder gänzlich davon verschont geblieben sind: Bitte reservieren Sie sich einen Termin zu Blutspende. Blutspenden sind für die Versorgung der Patient*innen un- verzichtbar“, betont Eberhard Weck, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg-Hessen. Als Dankeschön für die gute Tat erhalten Blutspen- der*innen im Zeitraum vom 18.12.2023 bis 05.01.2024 eine exklusive Emaille-Tasse im DRK-Design. Blut spenden? So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blutspende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Menschen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmel- dung, das Ausfüllen des Spenderfragebogens, das ver- trauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Energiesparen über Weihnachten Schließtage vom 22.12.2023 bis 29.12.2023 Energiesparen über Weihnachten Schließtage vom 22.12.2023 bis 29.12.2023 Ab 2024 keine Sprechtage mehr in Friedrichshafen. Von Freitag, 22.12.2023, bis einschließlich Freitag, 29.12.2023, bleiben die Dienststellen der Deutschen Ren- tenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW), inklusive Regionalzentren und Außenstellen, geschlossen. Über das Servicetelefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800 kön- nen sich Kundinnen und Kunden zu Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin an allen Werk- tagen von 7:30 Uhr bis 19.30 Uhr (freitags bis 15:30 Uhr) informieren. Videoberatungen finden in dieser Zeit nicht statt. Bereits im letzten Jahr konnte die DRV BW dadurch be- trächtliche Energieeinsparungen verzeichnen. Diesen Bei- trag zum Energiesparen möchte sie 2023 mit den Schließ- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 tagen zwischen Weihnachten und Neujahr wiederholen. Ab Dienstag, 2. Januar 2024, stehen alle Dienststellen und Beratungsleistungen der DRV BW wieder zu den bekann- ten Öffnungszeiten zur Verfügung. Klimaspartipp des Monats Dezember Energie sparen wie bei den Wikingern Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Geschichten. Eine han- delt von einem berühmten Wikinger aus dem 10. Jahr- hundert namens Harald Gormsson. Um das Jahr 1200 wurde dieser dann in einer Chronik erstmals als „Harald Blauzahn“ bezeichnet. Der Wikingerherrscher führte Dä- nemark mit seiner geschickten Reichs- und Kirchenpo- litik im 10. Jahrhundert an die Spitze Skandinaviens und machte es so zu einem nordischen Großreich. Über 1.000 Jahre später wird der Dänenkönig zum Na- mensgeber einer drahtlosen Kommunikationstechnolo- gie, nämlich von „Bluetooth“. Entwickelt wurde die Technik von skandinavischen Informatikern in den 1990er-Jahren und bei der Suche nach einem passenden Namen für die neue Technologie, stießen die Entwickler auf die Geschich- te von Harald Blauzahn. Und wenn Sie nicht gestorben sind, dann leben Sie noch heute. Bei Harald Blauzahn stimmt dieses Grimm`sche Märchenzitat auf jeden Fall, denn sein Name lebt bis in die heutige Zeit fort. Doch nun zum Tipp: Bei Smartphones ist es so, dass eingeschaltetes Bluetooth und WLAN wahre Stromfres- ser sind, also sehr viel Energie benötigen. Daher gilt bei Smartphones: Gehst du aus dem Internet raus, schalte stets das WLAN aus. Und das Bluetooth noch dazu, dann hat man vor den Daten ruh und spart viel Strom auch noch dazu. Das heißt im Klartext, dass wenn beim Smartphone das WLAN und Bluetooth nicht mehr benötigt werden, diese einfach auszuschalten sind. Damit wird der Energiever- brauch des Smartphones deutlich reduziert, weshalb das Smartphone dann auch seltener geladen werden muss. Zum Abschluss nun, für dieses Jahr, wünsch allen ich, ein gut´s Neujahr‘, sowie ein schönes Weihnachtsfeste, und möglichst nette Feiergäste. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Dezember - 26. Dezember 2023 Gedanken zur Woche: Unsere Freiheit kommt aus der Liebe Gottes und wächst in der Nächstenliebe. Papst Franziskus Samstag, 16. Dezember 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Lena Himpel, Alina Michelberger, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach († Josefine Heine, Maria und Donatus Kaplan, Maria Ka- plan, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Margarete Veeser, Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Martin Kränkle, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Agathe und Adam Zimmermann, Familie Amann, Familie Gaismaier, Eugen Haug, Luigi Lauriola, Jahrtag: Elisabeth Schimanowski, Rolf Rosenberger, Josef Veeser) Sonntag, 17. Dezember - 3. Adventssonntag (Gaudete) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zu ADVENIAT mit der Gruppe Meile 11.15 Uhr Baienfurt - Adventsfamiliengottesdienst für und mit Kindern 16.00 Uhr Baindt - Adventsfenster mit Kirche für Kinder Dienstag, 19. Dezember 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 20. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt - Rorate Donnerstag, 21. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. Dezember 08.30 Uhr Baindt - ökum. Schulschlussgottesdienst 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 23. Dezember 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zum 4. Advent († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Michael Pfefferkorn, Brunhilde Dreher, Julius Malsam mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Ida Ehof) Sonntag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt - Krippenspiel 16.00 Uhr Baienfurt - Krippenspiel 18.00 Uhr Baindt - Christmette mit Pfarrer i. R. Leuze mit dem Kirchenchor Adveniat - Kollekte Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 22.00 Uhr Baienfurt - Christmette mit der Jugendkan- torei Adveniat - Kollekte Montag, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst Adveniat - Kollekte Dienstag, 26. Dezember - 2. Weihnachtstag - Hl. Stephanus 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Leu- ze, Kindersegnung und Segnung „Johannis- wein“ Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Kinderseg- nung und Aufnahme der neuen Ministranten Adveniat Kollekte Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarramt bleibt vom 27. Dezember bis einschließlich 05. Januar 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Es klopft bei Wanja in der Nacht Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten Sonntag, 17.12.2023, 16.00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt Krippenspiel Am Heiligabend findet um 16.00 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkin- der spielen die Weih- nachtsgeschichte vor. Wir freuen uns auf euch! Das Krippenspielteam Letzter Adventsfamiliengottesdienste für und mit Kin- dern in Baienfurt, Sonntag 11.15 Uhr Dieses Jahr sind wir gemeinsam mit dem kleinen Mäd- chen Katja auf den Weg, die von einem neugeborenen König hört. Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Samstag, 16. Dezember, um 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucha- ristiefeier Wir laden Sie herzlich dazu ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Freitag, 15. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 17. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt G ottesdienst mit Krippenspiel in der Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee Montag, 18. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 20. Dezember 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 24. Dezember 4. Advent Heiligabend 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikant J. Stratmann) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst in der Ev. Kir- che (Pfr. M. Schöberl) 17.00 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor in der Ev. K irche (Pfr. M. Schöberl) ---------- Gedanken zum Wochenspruch Hoffnung - wo schon längst nichts mehr zu hoffen war. Leben - wo man vergeblich da- nach gesucht hat. Ein Weg durch die Wüste - be- grünt, lebendig. So kündigt Gott seine eingrei- fende Zuwendung an. Doch nicht einseitig, sondern uns hineinnehmend in seine guten Pläne für die Welt. In Jesus begegnet er uns - ganz persönlich - machen wir uns bereit! Advent heißt „Ankunft“ - und dieser Gast verändert un- seren Alltag! Gottes Segen für diese Begegnungen, schon hier und jetzt! - Ihr M. Schöberl, Pfr. ---------- Kirchensteuer wirkt - „Danke!“ Liebe Leserin, lieber Leser, es liegt mir am Herzen, für die Kir- chensteuer zu danken. Denn sie ermöglicht so Vieles. Tag für Tag können wir Menschen in unter- schiedlichsten Lebenslagen beglei- ten und unterstützen. Wir kümmern uns um Kranke und Bedürftige, Ratsuchende und An- gehörige. Wir vermitteln in Kinder- tagesstätten und im Religionsunter- richt Glaube und Werte, die durch das Leben tragen. Wir richten uns an Menschen, welche die Freude an Gott und dem Evangelium teilen: in Gottesdiensten und Gruppen, bei Taufen und Hochzeiten, in Bildungswerken und in der Kirchenmusik. Das alles ist möglich durch den persönlichen Einsatz zehn- tausender Haupt- und Ehrenamtlicher in Kirchengemein- den und kirchlichen Einrichtungen - sowie dank einer ver- lässlichen Finanzierung: der Kirchensteuer. Für beides bin ich von Herzen dankbar. Ernst-Wilhelm Gohl, Landesbischof Mehr dazu auch auf unserer Homepage und unter www. kirchensteuer-wirkt.de. • Lebensbegleitung vor Ort und Gottesdienste Gemeindepfarrdienst, Gottesdienste, laufen, Trauun- gen, Beerdigungen, Konfirmationen und Seelsorge • Kinder, Jugend und Familie Kindertageseinrichtungen, Jungscharen, Jugendkrei- se, Waldheime, Freizeiten, Familienangebote • Diakonie und gesellschaftlicher Zusammenhalt Hilfe für Menschen in Not durch Beratung in Lebenskri- sen, Diakoniestationen, Sozialkaufhäuser, Vesperkir- chen, Flüchtlingsarbeit und Dialog mit Arbeitswelt; Umweltschutz, Erwachsenen-, Frauen-, Männer- und Öffentlichkeitsarbeit, Evangelischer Kirchentag. Die Kirchensteuer ist oft die Basisfinanzierung, ohne die es keine Zusatzfinanzierung gäbe. • Kirche in Deutschland und weltweites Engagement Unterstützung finanzschwächerer evangelischer Kirchen und der EKD, Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kir- chen weltweit und vor Ort, Entwicklungshilfe, Missi- onswerke • Lebensbegleitung für besondere Situationen und Berufe Krankenhaus-, Polizei-, Notfall-, Gefängnis-, Alten- und Pflegeheim-, Telefon- und Flughafenseelsorge ---------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ „Adventsabende“ Kirchenkino 15. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Bai- enfurt Alle 25 Jahre wiederholt sich in Gladbury ein Wunder: Weihnachten erscheint ein Engel im Haus des Kerzenmachers und berührt eine Kerze. Bis der Pfarrer Rich- mond einzieht - und mit ihm die Ausein- andersetzung zwischen Tradition und Moderne, zwischen Glaube und Zweifel. Doch am Ende steht ein außergewöhn- liches Weihnachtsfest ... Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt - mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss - EINTRITT FREI ---------- Adventlicher Bibeltreff Am Sonntag, 17. Dezember findet um 14:30 Uhr ein adventlicher Bibel- treff im Martin-Luther-Gemeinde- haus in Weingarten statt. Unter dem Motto „Aber - der Widerspruch des Glaubenden und das Bekenntnis der Zuversicht“, gibt Pfarrer i. R. Ernst Eyrich Impulse aus dem Buch des Propheten Micha, Kapitel 7. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis. ---------- Einladung zum Gottesdienst mit Krippenspiel am Sonntag, 17. Dezember, 10.30 Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt ---------- Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Der Kreative Montag bietet an Dezember 18.12. ADVENTSFEIER Ganz herzlich laden wir alle Kreativen zu unserer Adventsfeier im Dietrich-Bonhoeffer-Saal am Montag, den 18.12.2023 um 9:00 Uhr zu Zopfbrot und Kaffee ein. Wir wollen im adventlichen Rahmen das Jahr gemeinsam beschließen und uns weihnachtlich einstim- men. Über einen Beitrag, sei es in Form eines Gedichts, ei- ner Geschichte oder musikalischer Art freuen wir uns sehr. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Ihr wünscht KREATIVER MONTAG Ihnen ein frohes Weih- nachtsfest und freut sich schon darauf, Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Kreismeisterschaften in Baindt Am 03.12.2023 hat die Abteilung Tischtennis nach über 10 Jahren wieder ein großes Ju- gendturnier ausgetragen. 102 Kinder und Ju- gendliche fanden sich am Sonntag in unserer Halle ein, um an 14 Tischen die Besten Tischtennisspieler*innen des Kreises Bodensee in den jeweiligen Altersklassen zu er- mitteln. Für unsere sieben Starter*innen war es das erste größere Turnier und alle machten beim Betreten der Halle große Augen, wie viel kurz nach Hallenöffnung schon los war. Spielerisch lieferten unsere Schützlinge gute Leis- tungen ab. Alle hatten mindestens 3 Einzel und ein Dop- pel und gaben bei jedem Spiel ihr bestes. Auch wenn es noch nicht bei allen zu einem Sieg gereicht hat, wichtige Erfahrungen konnte dennoch jede und jeder sammeln. Besonders erfolgreich waren: Valentin Koch konnte in seiner Altersklasse Jungen 15 einen sehr guten 3. Platz erreichen. Ricco Haller und Fabian Striegel wurden im Doppel 15 ebenfalls starke Dritte. Pia Kreutle war einzige Starterin bei den Mädchen 11 und wurde somit Kreismeisterin. Sie durfte bei den 12-jähri- gen Mädchen mitspielen und gewann auch hier in der Gruppenphase 2 Spiele. Jona Klein startete bei den Jungen 12 und konnte alle seine 6 Spiele in beeindruckender Art und Weise gewin- nen. Damit wurde auch Jona Kreismeister in seiner Al- tersklasse. Herzlichen Glückwunsch allen Siegern und Platzierten zu diesen wirklich tollen Leistungen! Aber auch unsere Abteilung hat ganze Arbeit geleistet und war beim Auf- und Abbau der Halle, bei den Vorbe- reitungen und dem Verkauf von Speisen und Getränken, bei der Mithilfe der Turnierleitung und beim Betreuen unserer Spieler*innen den ganzen Tag über gefordert. Durch Teamwork und den Einsatz vieler Helfer konnten wir diese Herausforderung bestens meistern und beka- men ausschließlich positive Rückmeldungen. Vielen Dank allen Mithelfenden und Kuchenspendern, ohne euch wäre so eine Veranstaltung nicht durchführbar! Einladung zum 1. Baindter Hobbyturnier Die Tischtennisabteilung startet das neue Jahr mit dem 1. Baindter Tischtennis Hobbyturnier für alle die Lust ha- ben mal den Schläger zu schwingen und sich mit anderen Hobbytischtennisspielern zu duellieren! Wann: 06.01.2024 Uhrzeit: 13 Uhr Ort: Baindter Sporthalle Anmeldungen bis 01.01.24 an tischtennis@svbaindt.de Wir freuen uns auf Euch und Eure Teilnahme. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zu unserem Konzert am 16. Dezember 2023 Endlich ist es soweit, nach langer Proben- arbeit dürfen wir Sie am Samstag, den 16. Dezember 2023, um 20 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 begrüßen. Wir freuen uns darauf, Sie mit Musik aus dem Kultfilm „Zurück in die Zukunft“ oder dem Stück „80er Kult(tour) 2“, aber auch Musik aus dem weltbekannten Musical „Phantom der Oper“ und vielem mehr auf eine Reise durch die Musik der 80er Jahre zu nehmen. Aufgrund der Bauarbeiten auf dem Dorfplatz können steht Ihnen der Fenebergparkplatz als Parkmöglichkeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Konzertabend mit Ihnen. Reitergruppe Baindt Stephansritt Am 26.12.23 findet der traditionelle Stephansritt statt. Dazu hat uns Werner Elbs eingeladen. Start ist deshalb bei Werner Elbs um 11.30 Uhr. Von dort aus reiten wir eine schöne Strecke ins Ried und zur Firma Jöchle. Anschließend reiten wir wei- ter in unsere Reithalle, wo es zum Abschluss eine warme Mahlzeit gibt. Damit wir besser planen können, bitten wir die Reiter um Rückmeldung bis zum 17.12.2023 bei Dennis Haug (0176 34479658). Volleyball LJ Baindt Doppelsieg der VLJ 1 zum Abschluss der Hinrunde Am vergangenen Sonntag konnte die Volley- ball Landjugend Baindt 1 grandiose sechs Punkte verbuchen. Jawollo! Gegen die BSG Immenstad Dornier-Reha siegten die Baindter souverän im ersten Satz (25:21). Im zweiten Satz lagen sie von Anfang an unglücklich im Rückstand (12:16) und konnten diesen lange nicht aufholen. Beim Stand von 22:24 legten die Baindter noch eine (Schnee-)Schippe drauf, entschieden das Spiel letztendlich mit 26:24 für sich und bewiesen wieder einmal starke Nerven. Das zweite Spiel bestritten die Baindter gegen den SSV Ulm. Während der erste Satz hier noch hart umkämpft war (25:23), konnte im zweiten Satz ein souveräner Vor- sprung nach Hause gebracht werden (25:16). Somit über- wintert die VLJ 1 zum Ende der Hinrunde auf einem soli- den 5. Platz in der Tabelle. Mit diesem Hochgefühl lassen wir das Jahr 2023 beim gemütlichen Kabinenhock und der Jahresabschlussfeier gebührend ausklingen. Die nächsten Spieltage im neuen Jahr sind für die VLJ Baindt 1 am 13.01.2024 (Heimspiel- tag!) und die VLJ Baindt 2 am 21.01.2024 (Oberteuringen). Wir wünschen allen Spielern, ihren Familien und all un- seren Unterstützern gesegnete Feiertage und freuen uns auf sportliche Herausforderungen im neuen Jahr! Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Endspurt beim Weihnachtsge- winnspiel 2023 Noch bis zum 23. Dezember haben Sie die Chance, beim Weihnachtsgewinnspiel einen der tollen Preise abzuräu- men, mit etwas Glück sogar den Hauptgewinn. Wir drücken die Daumen und freuen uns auf Ihren Be- such bei unseren teilnehmenden Mitgliedsunternehmen. Weihnachtsgewinnspiel 1. PREIS Gasgrill, Angler Markt Baienfurt im Wert von 1.199 € 2. PREIS Ein Wochenende mit dem neuen KIA Sorento, Autohaus Ebner 3.-5. PREIS WBB-Einkaufsgutschein 3. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 200€ 4. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 150€ 5. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 100€ Aktionszeitraum: 01.12.-23.12.23 Ziehung Januar 2024 Gewinn-Nummern werden nach der Verlosung in den Gemeindeblättern von Baienfurt und Baindt, sowie unter www.wbb-schussental.de veröffentlicht. wbb-schussental.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Vorankündigung Männerchor Heilignacht-Singen am Sonntag, 24. Dezember 2023, 17:30 Uhr auf dem Baienfurter Friedhof. Es ist schon gute Tradition, dass der Liederkranz Baien- furt am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Friedhof in Baienfurt singt. Herzliche Einladung! Liederkranz Baienfurt Musikalischer Beginn der Adventszeit Auf großes Interesse ist das Konzert des Liederkranzes Baienfurt am ersten Adventssontag in der Evangelischen Stadtkirche in Weingarten gestoßen. Der gemischte Chor „Chorifeen & Friends“ sowie der Männerchor des Lieder- kranzes Baienfurt stimmten die Zuhörerinnen und Zuhö- rer mit einem abwechslungsreichen Programm auf die anstehende Adventszeit ein. Zu hören waren neben tra- ditionellen adventlichen Liedern auch eigens arrangierte Balladen sowie moderne Pop-Kompositionen. Von „Ad- vent ist ein Leuchten“ über „Wir sind alle Engel“ bis hin zu „Ebony and Ivory “ und „Viva la Vida“ – so vielseitig wie die Stimmung und Hoffnung in der Adventszeit präsentierte sich an diesem Abend auch das musikalische Programm. Umrahmt wurde das Konzert von Pfarrer Stephan Günz- ler mit besinnlichen Worten zum Advent sowie das Orgel- spiel von Andreas Praefcke. Das durchweg begeisterte Publikum spendete an diesem Abend großzügig zuguns- ten der Renovierung der Evangelischen Stadtkirche in Weingarten. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ein großer Dank gilt den Chorleitungen Peter Fuchs (Chorifeen & Friends) sowie Irene Streis (Männerchor) für die umfangreichen Vorbereitungen, die engagierte Probenarbeit und die spürbare Freude an der Musik. Große DLRG Jahresabschlussfeier Am 2. Dezember feierte die DLRG Baienfurt im Gast- haus Stern in Reute ihre große Jahresabschlussfeier. Der Vorsitzende Rainer Müller begrüßte neben den ca. 180 Gästen den stv. Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt, Richard Birnbaum, sowie die Vorsitzende des DLRG Be- zirks Ravensburg, Hannah Brenner. Zahlreiche Kinder und Jugendliche erhielten anschließend ihre bestande- nen Schwimmabzeichen. Die DLRG Jugend präsentierte ein kurzweiliges Spiel „Rent a Trainer“ und Lea Staudin- ger präsentierte einen Foto-Rückblick für das Jahr 2023. Dieses Jahr konnten insgesamt 14 Mitglieder für Ihre lang- jährige Mitgliedschaft geehrt werden, davon 10 Mitglie- der für 10 Jahre. Für 25 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG konnten geehrt werden: Manuela Thiede-Dornfeld, Robert Rothmund und Carina Haber. Für 40 Jahre Mitgliedschaft konnte Martha Pfau das Ehrenzeichen in Silber entge- gennehmen. Als Dank für die ehrenamtliche Arbeit aller Vorstandmitglieder, Ausbilder und Riegenführer der DL- RG-Ortsgruppe Baienfurt, insgesamt 42 Personen, erhiel- ten alle eine DLRG-Kuscheldecke. Herr Richard Birnbaum bedankte sich in seinem Grußwort für die vielseitigen und zuverlässige Arbeit der DLRG vor allem in der Jugendar- beitDank der zahlreichen Spenden von Geschäftsleuten aus Baienfurt, Baindt und Bad Waldsee konnte auch die- ses Jahr wieder eine reichhaltige Tombola geboten wer- den, deren Erlös unserer Jugendarbeit zu Gute kommt. Ein besonderer Dank gilt den Unterstützern der DLRG: Achtal Apotheke, Achtal Sport und Physio, Angie´s Hair- design, Bäckerei Sauter, Bäckerei Schmidt, Blumenhaus Bucher, Bosch Service Lindel+Zeller GmbH, Da Michele Baindt, Dächer von Braig GmbH, Eiscafe „La Dolce Vita“, Elbs GmbH, EUROMASTER GmbH, Friker D u. C, Gast- stätte „M3“, Grabmale Wachter, Hallenbad Baienfurt eG, HAMESO Entner GmbH + Co. KG, Hoftheater GbR Baienfurt, Holz u. Floristik Hengge, Küchen Teufel GmbH, Margaritas Lindenhof, Metzgerei Brenner, Obstbau Karl Mayer, Pizzeria Ristorante Da Nino, POINT of REPAIR Bautz, Ravensburger AG, REWE Hahn Rainer OHG, VR Bank Bodensee-Oberschwaben eG, Weinkauf GmbH Bei der diesjährigen Siegerehrung der Vereinsmeister- schaften wurden in Baienfurt 64 junge und junggebliebe- ne Schwimmer gewertet. Allen Teilnehmern einen herzli- chen Glückwunsch zur erfolgreichen Teilnahme. Name Vorname Jhg. Platz Hummel Mia 16 1 Kanke Robert 16 1 Schneider Maximilian 15 1 Keller Paul 15 2 Hoferer Laurin 15 3 Heine Finn 15 4 Urban Jakob 15 5 Riedl Lisa 15 1 Schupp Hannah 15 2 Seyfried Ida 15 3 Steinbach Mailin 15 4 Hummel Annabell 15 5 Rodrigues Beatriz 15 6 Schmid Lenya 15 7 Bürner Maximilian 14 1 Märten Nikolas 14 2 Jost Bennet 14 3 Feieri Raffael 14 4 Dörrer Timo 14 5 Galloway Lukas 14 6 Müller Max 13 1 Mahle Lukas 13 2 Seyfried Mattis 13 3 Kortik Lia 13 1 Nussbaumer Valentina 13 2 Riedl Julia 13 3 Ries Xenia 13 4 Halama Sarah 13 5 Ikic Isabela 13 6 Gordt Sophia 13 7 Hummel Leonie 13 8 Kanke Mathias 12 1 Urban Nicolas 12 2 Wöhrle Mattis 12 3 Schmid Luca 12 4 Steinbach Emily 12 1 Geray Belinda 12 2 Ruf Lorena Kaya 12 3 Hoferer Silja 12 4 Rieger Jonathan 11 1 Unglert Niklas 11 2 Delolme Quesnel Solène 11 1 Bentele Lina 11 2 Balogn Noémi 10 1 Weimann Robert 09 1 Halama Martin 09 2 Geray Benjamin 09 3 Feieri Oliver 09 4 Kempter Phil 08 1 Entner Annika 07 1 Bürner Tomas 07 1 Staudinger Lea 04 1 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Speck Claudio 02 1 Wurm Lukas 01 1 Wagner Katja 01 1 Rundel Christian 94 1 Hartmann Annika 93 1 Hartmann Maike 92 1 Brenner Hannah 92 2 Erli Günther 89 1 Hummel Patrick 88 1 Keller Manuel 84 1 Heine Christian 80 1 Müller Agnes 79 1 Die Ortsmeister(in) 2023 in Baienfurt, sind Maike Hart- mann und Lukas Wurm. Als jüngste Teilnehmerin konnte Robert Kanke einen Pokal entgegennehmen. Ein beson- derer Dank gilt der Firma HAMESO Entner GmbH & Co. KG aus Baindt, welche die Medaillen und Pokale für die Siegerehrung stiftete. Der Nikolaus hat für die Kinder wieder 130 Nikolaussäck- chen bei der DLRG abgegeben, die schnell verteilt waren. Nach der Vergabe der Tombola-Preise ging ein gemütli- cher Nachmittag zu Ende. Wir bedanken uns bei den vielen Eltern, die mit Ku- chenspenden die DLRG-Jugendarbeit unterstützt ha- ben. Der Erlös aus dem Kuchenverkauf während der Feier fließt ebenfalls vollständig in die Jugendkasse. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches und friedliches Neues Jahr. Ihre DLRG Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Ein frohes Weihnachtsfest ein paar Tage Ruhe, Zeit spazieren zu gehen und die Gedanke schweifen zu lassen, Zeit für sich, für die Familie, für Freunde. Zeit um Kraft zu sammeln für das neue Jahr. Ein Jahr ohne Angst und große Sorgen, mit so viel Erfolg, wie man braucht, um zufrieden zu sein, und nur so viel Stress, wie man verträgt, um gesund zu bleiben, mit so wenig Ärger wie nötig und so viel Freude wie möglich, um 365 Tage lang glücklich zu sein. Wir werden auch im kommenden Jahr unser Bestes ge- ben und interessante Veranstaltungen anbieten. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Wünsche auf. Daher gleich ein Hinweis auf unsere erste Veranstaltung im Ja- nuar: Wir treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anlei- tung lernen wir dann, wie ein richtiger Obstbaumschnitt gemacht werden soll. Bitte melden Sie sich hier bei Ionela Atanasof, gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefo- nisch unter 0751/44875 an. Nun wünschen wir Ihnen von Herzen friedvolle und har- monische Feiertage, bleiben Sie alle gesund und unserem Verein gewogen. Weihnachtliche Grüße senden die Garten- und Blumen- freunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg Wir verdoppeln eure Spende! Am 19. Dezember 2023 ab 9.00 Uhr startet die Verdoppe- lungsaktion auf unserer Online-Spendenplattform WIR- WUNDER. Seit März 2023 heißt die Online-Spendenplattform der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg WIRWUNDER (früher HERZENSIDEEN). Auf www.wirwunder.de/ravensburg können nach wie vor alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen aus der Region ein Projekt einstellen und kräftig Spenden sammeln. Ihr habt ein tolles Vorhaben und euch fehlen die finanziellen Mittel? Dann schnell auf WIRWUNDER kostenlos registrieren! Wir bewerben nicht nur WIRWUN- DER über unsere Kommunikationskanäle, wir stellen auch regelmäßig zusätzliche Spendentöpfe zur Verfü- gung. Am 19. Dezember 2023 ist’s wieder so weit: ab 9.00 Uhr wird jede Spende von der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg verdoppelt. Bis zu dem Betrag von 50 Euro. Ab 51 Euro kommt der Maximalbetrag von 50 Euro dazu. Insgesamt stehen bei dieser Aktion allen gemeinnützigen Vereinen und Institu- tionen in unserem Landkreis 10.000 Euro zur Verfügung. Einfach auf www.wirwunder.de/ravensburg als Verein registrieren, Projekt einstellen, kräftig Werbung im Ver- ein, bei Freunden und Familie machen und von unse- rer Spendenaktion profitieren. Wir freuen uns, wenn so viele Vereine wie möglich bei unserer Weihnachtsaktion mitmachen und von vielen Spendern kräftig unterstützt werden. Seit über 200 Jahren ist die Kreissparkasse Ra- vensburg nah bei den Menschen und tief in der regiona- len Gemeinschaft verwurzelt. Zusätzlich zu unserer On- line-Spendenplattform ist die Förderung der Region aus erwirtschafteten Gewinnen seit unserer Gründung 1822 unser Auftrag. Jährlich fördern wir mit mehr als 2,5 Millio- nen Euro die Bereiche Sport, Bildung, Kultur, Umwelt und Gesundheit in unserer Region und sind so Möglichmacher für viele tolle Projekte. Unsere alte Spendenplattform „HERZENSIDEEN“ heißt seit März 2023 „WIRWUNDER“. Vereine, die bereits registriert waren und noch nicht den Wechsel auf WIRWUNDER vollzogen haben, können auf www.wirwunder.de/ravensburg mit einem Klick wechseln. Landratsamt Ravensburg Vereine landwirtschaftlicher Fachbildung veranstalten Comedy-Abend mit Wolfgang Heyer und Barny Bitter- wolf am 24. Januar 2024 in Ziegelbach Die gemeinsame Unterhaltungsveranstaltung der VLF Ravensburg-Waldsee und Leutkirch-Wangen findet am Mittwoch, 24. Januar 2024 um 20 Uhr im Dorfstadel in Ziegelbach statt. In dem urigen Rahmen des Dorfstadels werden das Duo Wolfgang Heyer und Barny Bitterwolf ihr Programm „Let‘s schwätz schwäbisch – Schwabenpower im Doppelpack“ zum Besten geben. Dabei greifen die bei- den Künstler tief in die Kiste ihres sprachlichen und musi- kalischen Repertoires. Karten für die Veranstaltung gibt es bei den Niederlassungen der BAG in Gossetsweiler, Bad Waldsee und Bad Wurzach im Vorverkauf für 12 Euro. An der Abendkasse kosten die Karten 14 Euro. Alle Freunde der Schwäbischen Kleinkunst sind herzlich eingeladen. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Tierheim Berg Zum Jahresende ein großes Dankeschön! Für das Tierheim Berg geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende. Im Januar erhielt das Tierheim-Team eine dringend not- wendige personelle Verstärkung, im April wurde Mathias Jung zum neuen ersten Vorsitzenden des Tierschutzver- eins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung gewählt und im Mai konnte an zwei Tagen der offenen Tür wieder ein erfolgreiches Frühlingsfest mit vielen Gästen gefeiert wer- den. Die Jugendgruppe traf sich regelmäßig und verwöhnte bei einem ihrer Treffen die Tierheimhunde sogar mit selbst gemachtem Eis. Und in den Ferienprogrammen der Städte Ravensburg und Weingarten sowie der Gemeinde Berg war das Tierheim wieder ein beliebter Programmpunkt. Doch auch ansonsten war viel geboten: Katzen, Hunde, Kaninchen, Vögel, Schildkröten, Igel und andere Tiere wurden ins Tierheim gebracht und mussten versorgt wer- den. Als gelungene Überraschung brachten zwei Katzen- mamas ausgerechnet am Weltkatzentag im August acht Katzenbabys im Tierheim zur Welt. Das Team hatte über Wochen hinweg eine Katzenschwemme zu bewältigen wie selten zuvor. Zeitweise waren alle Katzenplätze belegt und immer noch kamen neue Fellnasen dazu. Auch 2024 steht das Tierheim vor großen Herausfor- derungen. Im Frühjahr soll es mit der geplanten Tier- heim-Erweiterung losgehen. Diese beinhaltet eine moder- ne Quarantäne-Station, die Intensivstation, Isolierstation und zugleich ein Ort für Neuankömmlinge sein wird. Hier gelten die höchsten Hygiene- und Sicherheitsstandards. Die Räume bieten Platz für neun geräumige Quarantäne- käfige mit jeweils zwei Etagen (Stückpreis 2.500 bis 3.000 Euro, je nach Ausstattung). Für die Käfige sucht das Tier- heim noch Paten, die sich finanziell an deren Anschaffung beteiligen möchten. Tierheim und Tierschutzverein bedanken sich für die gro- ße Unterstützung durch so viele Menschen das ganze Jahr über. Ohne Spenden und ohne die zahlreichen eh- renamtlichen Helfer, die sich an den Tagen der offenen Tür, für die Jugendgruppe, als Gassi-Geher, im Verein und in vielen anderen Bereichen engagieren, wäre vieles nicht machbar. Sie alle tragen dazu bei, dass das Tierheim sei- nen Anforderungen und Pflichten gerecht werden kann. Ein großes Dankeschön geht auch an die Gemeinden – für die immer zuverlässige Unterstützung und gute Zu- sammenarbeit. Noch eine Bitte zur Weihnachtszeit: Die Anschaffung eines Haustieres sollte zu jeder Zeit – auch mit Blick auf den Zeitaufwand und die Kosten – gut über- legt werden. Tiere sind kein Weihnachtsgeschenk, das bei Bedarf umgetauscht oder je nach Laune einfach wieder zurückgegeben werden kann. Mit einem Haustier über- nehmen die Menschen auch eine große und langfristige Verantwortung. Das Tierheim-Team und die Vorstandschaft des Tier- schutzvereins wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest, schöne Feiertage und einen gesunden Start in ein hoffentlich glückliches und gutes neues Jahr 2024. Kontakt: Tierheim Berg, Telefon 0751 41778, info@tierheim- berg.de, www.tierheim-berg.de Spendenkonto: Tierschutzverein RV-Wgt., Kreissparkas- se Ravensburg, IBAN: DE95 6505 0110 0048 0108 49, BIC: SOLADES1RVB Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebun- denen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Da- teien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Ob in der Weihnachtsgeschichte, in Buchklassikern oder Liedern – kennen Sie die Personen rund um Heiligabend? Testen Sie Ihr Wissen mit unserer bunten Fragemi- schung! Personen rund um Weihnachten Lösungen 1A – Laut Lukasevangelium ver- kündete ein Engel den Hirten: „Und das soll euch als Zeichen dienen: Ihr werdet ein Kind finden, das, in Windeln gewickelt, in einer Krippe liegt.“ 2B – Durch sein 1957 erschienenes Kinderbuch „Wie der Grinch Weih- nachten gestohlen hat“ übte der US-amerikanische Kinderbuchau- tor Dr. Seuss mit der grünen Kreatur Kritik an der Kommerzialisierung des Weihnachtsfests. 3D – Der deutsche Schriftsteller Theodor Storm schrieb das Ge- dicht „Knecht Ruprecht“, in dem es heißt: „‘Knecht Ruprecht‘, rief es, ‚alter Gesell, hebe die Beine und spute dich schnell!‘“ 4C – Das Kirchenjahr kennt einige sogenannte Marienfeste, darunter das Hochfest der Gottesmutter am 1. Januar, Mariä Himmelfahrt am 15. August und Mariä Empfängnis am 8. Dezember. 5C – Heute sind sie bekannt als die Heiligen Drei Könige oder die Wei- sen aus dem Morgenland – Mat- thäus berichtete von „Sterndeutern aus dem Osten“. 6B – „Eine Weihnachtsgeschichte“ erzählt von dem geizigen Geldver- leiher Ebenezer Scrooge, der durch den Besuch von Geistern zu einem besseren Menschen wird. 7C – Der US-amerikanische Coun- trysänger und Schauspieler Gene Autry feierte 1949 mit dem Lied über Rudolf, das Rentier mit der roten Nase einen weltweiten Erfolg. 8A – Der Heilige Nikolaus von Myra wurde im 3. Jahrhundert geboren. Der Bischof lebte in Lykien, einer Region Kleinasiens, die heute zur Türkei gehört. 9A – Das Markusevangelium 1,9 berichtet: „Und es geschah in je- nen Tagen, da kam Jesus aus Na- zaret in Galiläa und ließ sich von Johannes im Jordan taufen.“ 10A – Josef von Nazaret wird meist mit einem Wanderstab als Attribut abgebildet. Weitere Symbole sind Werkzeuge wie ein Winkelmaß oder eine weiße Lilie. 11A – Der römische Kaiser Gaius Octavius wurde im Jahr 44 vor Christus von seinem Ziehvater Gaius Iulius Caesar adoptiert. 27 vor Christus bekam er den Ehren- namen Augustus („der Erhabene“) verliehen. 12B – Laut Matthäusevangelium soll der judäische König Herodes der Große die Tötung aller männ- lichen Kinder befohlen haben. 13D – Zwar war der Weihnachts- mann schon vor dem 20. Jahrhun- dert bekannt, die heute übliche Darstellung mit langem weißen Bart und rotem Mantel geht aller- dings auf eine Werbekampagne in den 1930er-Jahren zurück. 14B – Erzengel Gabriel ist nicht nur Schutzpatron der Postboten, sondern auch der Müllmänner, Di- plomaten und Radiosprecher. Sein Gedenktag ist am 29. September. 15D – Bis zum 16. Jahrhundert er- hielten die Kinder ihre Geschenke oft am Nikolaustag . Da Martin Luther diese Heiligenverehrung ab- lehnte, soll er den Nikolaus durch das Christkind ersetzt haben. 1 Was soll den Hirten u.a. als Zeichen dienen, den Messias zu erkennen? A Windeln B Gold C Heiligenschein D Schafsherde 2 Welche Farbe hat der weihnachtshassende Grinch? A Orange B Grün C Blau D Rot 3 Von wem handelt das Gedicht, das mit den Worten „Von drauß‘, vom Walde komm ich her …“ beginnt? A Christkind B Weihnachtsmann C Nikolaus D Knecht Ruprecht 4 An welchem Tag feiert das Kirchenjahr kein Marienfest? A 1. Januar B 15. August C 18. November D 8. Dezember 5 Als was werden die Heiligen Drei Könige im Matthäusevangelium bezeichnet? A Priester B Handelsreisende C Sterndeuter D Wunderheiler 6 Von welchem Geizkragen handelt „Eine Weih- nachtsgeschichte“ von Charles Dickens? A Tiny Tim B Ebenezer Scrooge C Bob Cratchit D Jacob Marley 7 Wer feierte 1949 mit der Single „Rudolph, the Red-Nosed Reindeer“ einen Erfolg? A Johnny Cash B Jimmie Rodgers C Gene Autry D George Strait 8 Woher stammte der Heilige Nikolaus von Myra? A Kleinasien B Bretagne C Mauretanien D Andalusien 9 An welchem Fluss soll Jesus getauft worden sein? A Jordan B Tigris C Litani D Euphrat 10 Mit welchem Attribut wird Josef von Nazaret oft dargestellt? A Wanderstab B Muschel C Blumenkorb D Leiter 11 Wessen Adoptivsohn war der römische Kaiser Augustus? A Caesar B Nero C Caligula D Titus 12 Welchen Beinamen hatte Herodes, König von Judäa? A der Weise B der Große C der Gütige D der Grausame 13 Durch was wurde die Darstellung des Weih- nachtsmanns mit rotem Mantel und weißem Bart populär? A Malbuch B Zeitungsillustration C Parteiplakat D Werbekampagne 14 Als Schutzpatron welcher Berufsgruppe gilt Erzengel Gabriel? A Richter B Postboten C Imker D Blumenhändler 15 Auf welchen Reformator soll die Figur des Christkinds zurückgehen? A Philipp Melanchthon B Johannes Calvin C Jan Hus D Martin Luther © Begsteiger/imagebroker/Bahnmüller/DEIKE 751R18R1 STELLENANGEBOTE Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFFUNGSZEITEN!!! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. 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          Freiflächen-Photovoltaik_Stand_August_2023.pdf

          Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt (Stand August 2023) Präambel Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerba- ren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Block- heizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könn- ten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemeinde und Gemeinderat ha- ben sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungs- plan1. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten - entscheiden unter welchen Voraussetzungen Frei- flächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden. Hintergrund – Solaranlagen auf Freiflächen Seit dem Inkrafttreten der Freiflächen-Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind auf landwirtschaftlichen Flächen errichtete Solaranlagen nach dem EEG förderfähig, so- fern die Flächen als so genannte „benachteiligte“ Gebiete eigestuft sind. Das gilt für Solaran- lagen mit einer Nennleistung ab 750 Kilowatt bis maximal 20 Megawatt². Welche Gebiete als „benachteiligt“ gelten und welche nicht, ist bundesweit festgelegt. Die landwirtschaftlichen Flächen in Baindt fallen in die Kategorie „benachteiligte“ Teilflächen. Freiflächensolaranlagen in besonders sensiblen Bereichen wie z.B. in Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, größeren Waldflächen, Kernflächen im regionalen Biotopverbund, in FFH-Ge- bieten, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und flächenhaften Naturdenk- malen…. sind nicht zulässig. 1 Zusätzlich müsste der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. In der Regel wird dies im Parallel- verfahren umgesetzt. 2 Entlang Bahnstrecken oder Autobahnen oder auf Konversionsflächen sind Solaranlagen auch dann nach dem EEG förderfähig, wenn sie nicht in die Kategorie der „benachteiligten“ landwirtschaftlichen Flächen fallen und wenn sie eine Nennleistung unter 750 Kilowatt aufweisen. Weiterhin hat das Bundeskabinett beschlossen, einen zusätzlichen Privilegierungstatbestand für Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich in das Baugesetzbuch aufzunehmen. Je Betriebsstandort soll eine Agri-PV-Anlage (Normale Freiflächen-PV-Anlagen sind von der geplanten 2,5-Hektar-Privilegierung nicht erfasst) künftig auch ohne die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans zugelassen werden können, wenn ihre Grundfläche höchstens 2,5 Hek- tar beträgt und sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder fort- wirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung steht. Die be- schlossenen Änderungen müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie Gültigkeit erhalten. Anwendung der Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik Dem Gemeinderat ist vor allem das Thema „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ wichtig. Daher ist es als Ausschlusskriterium formuliert. Solaranlagen auf Freiflächen werden nur dann über die Bauleitplanung ermöglicht werden, wenn das Kriterium 1 „Sichtbarkeit/Landschaftsbild“ erfüllt wird. Die Kriterien 2 bis 5 sind als Abwägungskriterien zu verstehen: Wenn bei einem Solarprojekt an einem bestimmten Standort nicht alle dieser Kriterien vollständig erfüllt sind, dann muss der Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien abwägen, ob das Solarprojekt noch als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen für die Erzeugung regenerativer Energien überwiegt. Kommen mehrere Projekte/Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese an- hand der Kriterien miteinander verglichen werden. Interessenten, die auf dem Gemeindegebiet einen Solarpark errichten wollen, müssen gegen- über der Gemeinde nachvollziehbar darlegen, dass ihr Projekt den Kriterien entspricht und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in den Kriterien benannten Aspekte ausgestalten wer- den. Einen formellen Rahmen gibt die Gemeinde dafür nicht vor. Anhand dieser Darstellungen wird der Gemeinderat die geplanten Projekte der Interessenten vergleichen und über die Auf- stellung eines Bebauungsplans entscheiden. (Der Kriterienkatalog hat auf das eigentliche Be- bauungsplanverfahren selbstverständlich keinerlei Einfluss.) Detailliertere Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung ver- bindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Darin wird unter anderem auch fest- gelegt, in welchen Fällen ein Abweichen von der vereinbarten Ausgestaltung des Projektes und von der angekündigten Art der Pflege der Solarpark-Fläche dazu führt, dass ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt wird. Unter Punkt 6 legt die Gemeinde eine Zubaugrenze fest. Diese gilt verbindlich. Spätestens vier Jahre nach Verabschiedung der Kriterien wird der Gemeinderat auch darüber beraten, ob noch weiterer Zubau erfolgen soll. Dies ist ebenfalls unter Punkt 6 der Kriterien geregelt. Sollte sich in der Anwendungspraxis herausstellen, dass gemäß den Kriterien keine oder nur geringfügige Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stehen, dann wird der Gemeinderat über eine Änderung der Kriterien im Sinne weniger restriktiver Formulierungen beraten. Kriterien: Für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Gemeinde Baindt gelten die folgenden Kriterien: 1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterium) • Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen dürfen aus Wohngebäuden, auch aus den Wohngebäu- den von Aussiedlerhöfen, im Umkreis von 400 m der Anlage nicht sichtbar sein. Weiterhin ist ein Mindestabstand von 100 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen in Sichtbeziehung zur Wohnbebauung kann abweichend zu Punkt 1 dann möglich sein, wenn die betroffenen Eigentümer ihr Einverständnis mit dem Bau der Anlagen schriftlich erklären oder wenn nachgewiesen ist, dass die Anlagen auf- grund der Geländetopographie aus den angrenzenden Wohngebäuden nicht sichtbar sind. • PV-Anlagen dürfen nicht an Hanglagen gebaut werden (ab 10 % Gefälle, klassifiziert nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5). • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachvollziehbar darle- gen, dass die vorgenannten Punkte gewährleistet sind, zum Beispiel mit Hilfe einer Sicht- barkeitsanalyse oder einer Visualisierung. • Gegebenenfalls muss der Projektierer darlegen, dass die Sichtbarkeit der Solaranlage durch das Anlegen von z. B. Hecken ausreichend begrenzt werden kann. • Grundsätzlich sind blendarme Module zu verwenden, ein Blendgutachten ist vorzulegen. 2. Landwirtschaftliche Qualität der Böden • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen. Daher sollen auf landwirtschaftlichen Flächen, die in der digitalen Flächenbilanz als Vorrangfläche Stufe 1 eingestuft sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden3. • Kommen mehrere Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Frage, sind Flächen mit geringe- rer Wertstufe in der digitalen Flächenbilanz zu bevorzugen. 3. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Flä- che nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. Dies muss möglichst so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird. • Orientierung bietet dabei das gemeinsame Papier der baden-württembergischen Umwelt- verbände sowie der Handlungsleitfaden Freiflächensolaranlagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Es empfiehlt z. B. eine extensive Pflege der Flächen, z. B. mit Schaf- beweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden. Die Ge- meinde wird die Vorgaben ggf. bei Bedarf aktualisieren und dazu auch den Austausch mit Experten suchen. 3 Vorrangflächen Stufe 1 entsprechen guten bis sehr guten Böden • Der Betreiber muss durch ein Mindestmaß an Pflege der Fläche gewährleisten, dass die Bewirtschaftung benachbarter, landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht beeinträchtigt wird. • Bis zum 15. Juni eines Kalenderjahres soll keine Mahd erfolgen. Erläuterung/Konkretisierung der Vorgaben hinsichtlich Natur- und Artenschutz →Umzäunung ▪ Der Projektierer muss die Umzäunung der Anlage so gestalten, dass sie Natur- und Arten- schutz fördert. Hierfür können beispielsweise Naturzäune, bestehend aus heimischen Ge- hölzen, eine Möglichkeit darstellen. ▪ Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere gewährleisten. →Innerhalb der Anlage ▪ Die Aufständerung der Solaranlagen muss ausreichend Platz vom Boden bis zur Unterkante der Solar-Module betragen, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gel- ten 80 Zentimeter Abstand, damit z.B. Schafe problemlos zur Pflege der Flächen eingesetzt werden können. ▪ Die Fläche unterhalb der Photovoltaik-Module muss im Sinne einer ökologisch orientierten und artenschutzfördernden Bewirtschaftung gepflegt werden. Dies beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf Gülle oder andere Düngemittel. ▪ Die Pflege der Fläche muss so gestaltet sein, dass verschiedene Arten von einheimischen (Blüh-)Pflanzen und Insekten (wie Bienen) sich dort ansiedeln können. Die Flächen können beispielsweise mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saat- gut aus regionaler Produktion eingesät werden. ▪ Die Pflege der Fläche muss mit einer mechanischen Mahd oder Schafbeweidung erfolgen. Die Flächen sollten möglichst abschnittsweise gemäht werden (nicht die komplette Fläche an einem Tag). ▪ Die Mahd muss zeitlich so erfolgen, dass zuvor ein Abblühen der Blühpflanzen möglich ist. Allerdings sind Unkräuter, die sich nachteilig auf benachbarte, landwirtschaftliche Flächen auswirken (z.B. Disteln, o.ä.) ggfs. manuell vor dem Samenflug in einer früheren Mahd zu beseitigen. ▪ Die Möglichkeit, Bienenkästen oder eine Imkerei auf der Anlage zu unterhalten, muss ge- prüft und bei Möglichkeit umgesetzt werden. →Ausgleichsflächen ▪ Die Ausgleichsflächen, die der Projektierer vorweisen muss, müssen sich sinnvoll in das lo- kale Ökosystem einfügen. →Tierschutz ▪ Die Anlage muss so gestaltet werden, dass Rebhühner, Wachteln und Wildtiere nicht maß- geblich in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Gegebenenfalls müssen Wildkorridore vorgesehen werden. 4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen • Die Gemeinde Baindt legt Wert darauf, dass von Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass allen Bürgern zu einem gewissen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird. Die Gemeinde Baindt begrüßt ausdrück- lich genossenschaftliche Betriebsmodelle und andere Formen der Bürgerbeteiligung. • In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplan- verfahrens darlegen, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik- Projekt angeboten wird. • Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dies umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmög- lichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen). • Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller, inklusive der Verwaltungsleis- tungen, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden. 5. Netzanbindung • Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz soll per Erdverka- belung erfolgen. Es muss im Vorfeld der Bauleitplanung ein Nachweis vorgelegt werden, dass ausreichend Kapazitäten zur Einspeisung des erzeugten Stroms vorhanden ist. 6. Flächengröße / Zubaumenge • Die maximale Größe pro Solarpark beträgt 5 Hektar (es zählt der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes). Dies umfasst nicht die Ausgleichsflächen, die ggf. zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Die 5 Hektar können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken. • Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild ver- träglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Gemeinderat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht. • Bei Stilllegung der Anlage bzw. der Einspeisung hat der Rückbau innerhalb eines Jahres zu erfolgen.[mehr]

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            1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Annabergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                    Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografie werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufiger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. https://www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk https://www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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