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Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Hunde der folgenden Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier. Ihre Eigenschaft als Kampfhund wird deshalb vermutet. Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander. Daneben kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall amtlich festgestellt werden, vor allem von Hunden der folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander: Mastiff, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bourdeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu. Die Feststellung erfolgt regelmäßig beim Vorliegen von Anzeichen, die auf eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit hinweisen, zum Beispiel nach einem Beißvorfall. Achtung: Nach § 1 Abs. 1 der Kampfhundeverordnung kann auch jeder andere Hund einer nicht gelisteten Rasse mit individuell gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren als Kampfhund eingestuft werden. Wenn Sie einen Hund, dessen Kampfhundeeigenschaft vermutet wird oder amtlich festgestellt ist, halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes . Die Erlaubnispflicht gilt nicht, wenn die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, ist eine Verhaltensprüfung . Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Hund nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren verhält als andere Hunde. Es reicht nicht aus, wenn Ihr Hund die Verhaltensprüfung besteht, sich aber deutlich aggressiv verhält. Hinweis: Hat Ihr Hund einmal die Verhaltensprüfung bestanden, erweist sich aber zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderlegbar als Kampfhund.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können. Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk muss folgende Angaben enthalten: Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist, Genaue Bezeichnung der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, Angabe, ob sich die oder der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und die Unterschrift in ihrer oder seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, Ort und Tag der Beglaubigung, Unterschrift der oder des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und Dienstsiegel Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notarinnen oder Notare vornehmen. Dazu gehören beispielweise: Willenserklärungen, zum Beispiel Testamente, oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts, zum Beispiel die Anmeldung zum Vereinsregister oder die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt. Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind. Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch die Notarin oder den Notar, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart der Notarin oder des Notars vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten. Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländerinnen oder Ausländern sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Termin... im Fachbereich Bildung und Betreuung: Eingliederungshilfe für Kinder in der Klosterwiesenschule oder im Kindergarten (PDF-Dokument, 50,98 KB, 13.01.2026) Pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Kindergarten SMS (PDF-Dokument, 59,10 KB, 07.01.2026) Mini-Job Grundschulbetreuung für fitte Rentner (m/w/d) (PDF-Dokument, 48,04 KB, 17.10.2025) (PDF-Dokument, 61,26 KB, 07.10.2025) Mitarbeiter für die Grundschulbetreuung in der Klosterwiesenschule (m/w/d) (PDF-Dokument, 51,50 KB, 20.11.2025) Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für Freiwilliges soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst (PDF-Dokument, 56,10 KB, 27.01.2025) (m/w/d) an der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne an (Bitte senden Sie uns im Falle einer Online-Bewerbung Ihre Unterlagen im PDF-Format.) Als Mitarbeiter der Gemeinde Baindt haben Sie folgende Vorteile . Hinweis zum Bewerbungsverfahren Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E-Mail im PDF-Format zu. Papierunterlagen können leider nicht zurückgesendet werden. Reichen Sie daher bitte keine Originale, Mappen oder Klarsichthüllen ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet.[mehr]

Zuletzt geändert: 11.02.2026
Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an. Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen. Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden. Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren. Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Energieagentur Ravensburg

Die Energieagentur Ravensburg Die Webseite der Energieagentur Ravensburg hält Sie rund um die Themen Energieeinsparung/-effizienz auf dem Laufenden. Unter anderen finden Sie dort folgende Pressemitteilungen: Energietipp: Stoßlüften statt Kippfenster Energietipp: Heizthermostat richtig einstellen (PDF-Dokument, 117,79 KB, 17.10.2025) Vom Süddach bis zum Balkonmodul (PDF-Dokument, 160,80 KB, 23.07.2025) : Was bei Solarstrom wirklich zählt - Presseinformation vom 21.07.2025 Novelle (PDF-Dokument, 62,36 KB, 14.09.2023) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Presseinformation vom 12.09.2023 Kostenlose Online-Vorträge (PDF-Dokument, 86,19 KB, 25.04.2023) im Mai zum Thema Photovoltaik, Eigenstromnutzung und -Erzeugung In Baden-Württemberg kommt ab 2022 die Photovoltaik-Pflicht (PDF-Dokument, 121,03 KB, 07.12.2021) BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 (PDF-Dokument, 211,86 KB, 08.11.2021) – Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 So machen Sie Ihre Heizung winterfit (PDF-Dokument, 243,71 KB, 08.10.2021) Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaikanlagen (PDF-Dokument, 227,90 KB, 15.06.2021) bis 10 kWp ab Hunderte PV-Anlagen verlieren EEG-Vergütung (PDF-Dokument, 230,40 KB, 23.11.2020) Heizung austauschen: (PDF-Dokument, 221,75 KB, 14.09.2020) Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien Solarstromanlage: (PDF-Dokument, 190,14 KB, 03.08.2020) Schwarze Schafe erkennen Besuchen Sie das Unternehmen auf Ihrer Homepage .[mehr]

Zuletzt geändert: 07.11.2025
Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen , dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes. Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen. Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen? Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis. Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger. Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend): Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle Bau privater Leitungen Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt . Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig. Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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