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Amtsblatt_KW_34_27_08_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 27. August 2021 Nummer 34 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 46. Reitturnier in Baindt Die Reitergruppe Baindt e.V. veranstaltet auf ihrem Reitgelände, nach einer hoffentlich einmaligen Pause, dieses Jahr wieder ihr zweitägiges Reitturnier. Wie gewohnt, findet das Reitturnier am letzten Augustwochen- ende des Jahres statt. Zur 46. Pferdeleistungsschau in Baindt haben sich über 500 Starterinnen und Starter zu den Prüfungen angemeldet. In 18 Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen bis zur Klasse „M“ stellen sich die Teilnehmer wie folgt im Parcours vor: Samstag, 28. August 2021 8.00 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. A 10.00 Uhr Springprüfung Kl. A* mit Idealzeit 11.00 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 11.30 Uhr Springprüfung Kl. A** 11.45 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab 12.30 Uhr Dressurwettbewerb 13.30 Uhr Springpferdeprüfung Kl. A** 14.00 Uhr Dressurprüfung Kl. L - Trense 15.00 Uhr Springprüfung Kl. L Sonntag, 29. August 2021 8.00 Uhr Dressurprüfung Kl. A** 9.30 Uhr Feldgottesdienst 11.30 Uhr Stilspringprüfung Kl. E 12.30 Uhr Springreiterwettbewerb 13.00 Uhr Pony Führzügelwettbewerb 13.00 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. A 13.30 Uhr Springprüfung Kl. L 14.30 Uhr Springprüfung Kl. M* mit Siegerrunde 15.00 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. M* - Trense 16.00 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Ein- oder Zweispänner Während des gesamten Reitturniers gilt die aktuelle Corona Verordnung Baden-Württemberg. Zutritt nur für geimpfte, negativ getestete oder genesene Gäste! Die Besucherregistrierung erfolgt über die luca App bzw. über manuelle Kontaktdatenerfassung. Die Reitergruppe Baindt e.V. freut sich auf ein tolles Turnier und über Ihren Besuch! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 EEiinnllaadduunngg zzuurr PPooddiiuummssddiisskkuussssiioonn Zukunft Landwirtschaft – Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe? Freitag, 27. August 2021 ab 20.00 Uhr am Reitplatz 88255 Baindt bei Ravensburg Podium: • Agneiszka Brugger, MdB, B90/Die Grünen • Axel Müller, MdB, CDU • Jasmin Runge, Bundestagskandidatin, DIE LINKE • Eberhardt Sigloch, Bundestagskandidat, Freie Wähler • Hermann Fischer, Milchviehhaltung Moderation: Johannes Fritz, Bundesverband Deutsche Milchviehhalter e.V. Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat vor wenigen Wochen ihren Bericht vorgelegt und spricht in Bezug auf die Landwirtschaft von einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Die Frage bleibt allerdings, ob die Gesellschaft diese Rolle schon realisiert hat bzw. diese Rolle annehmen möchte. Am Beispiel der Milchviehhaltung möchten wir diskutieren, welche Folgen die Agrarpolitik der vergangenen Jahre hat, wie sich das Verhältnis zwischen Erzeuger und Verbraucher entwickelt hat und welche Herausforderungen vor Gesellschaft, Landwirtschaft und Politik stehen. Hierzu laden wir alle Milchbäuer*innen, Landwirt*innen sowie Verbraucher*innen herzlich ein. Verantwortlich: Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. Gutenbergerstr. 7-9 85354 Freising Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Fotowettbewerb „Baindt blüht auf!“ - für alle Gartenfreunde und Naturliebhaber Über die Sommersaison wur- de der Gartenwettbewerb „Baindt blüht auf!“ ins Leben gerufen. Der Fotowettbewerb ist für alle Bürgerinnen Bürger von Baindt, die Interesse an Gartengestaltung haben. Es geht darum, den eigenen Garten naturnah zu gestalten, was mit Hilfe von einfachen Tipps und Tricks gelingen kann. Diese kann man finden unter: www.baindt- bluehtauf.de Ein naturnaher Garten bietet Lebensraum für die einhei- mische Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen. Hier finden Bienen, Schmetterlinge, Vögel und viele mehr ein Zuhause. Viele von ihnen sind vom Aussterben bedroht, insbeson- dere dadurch, dass immer mehr Naturflächen verschwin- den. Problematisch ist, dass dadurch die Rückzugsorte und Nahrungsgrundlagen vieler Arten fehlen. Einheimi- sche Blühpflanzen, Totholz, und Nisthilfen sind Beispiele für die Bedürfnisse der einheimischen Arten und somit Elemente eines naturnahen Gartens. Je mehr Elemente im Garten vorhanden sind, desto besser. Ganz wichtig: Na- turnahe Gärten dürfen ruhig etwas wilden Charme haben und müssen nicht akkurat gepflegt und ordentlich sein. Für den Gartenwettbewerb werden die naturnah ge- stalteten Gärten von den Gartenbesitzer*innen von ihrer Schokoladenseite abgelichtet und an uns gesendet über: baindtbluehtauf@gmx.de Der Wettbewerb endet am 30.09.2021. Es gibt tolle Preise wie Obstbäume, Nistkästen usw. zu gewinnen! Sie hätten gerne weitere Infos? Auf unserer Internetseite (siehe oben) werden sie bestimmt fündig. Dort finden Sie übrigens auch Lernmaterial für Kinder und einen eigenen kleinen Wettbewerb für Kinder. Wir freuen uns auf ihre Bilder. Das Team von „Baindt blüht auf!“ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 28. August und Sontnag 29. August Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. August Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 28. August Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender August 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. September 02.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Zur Information Stuttgart, 23.08.2021 SPERRVERMERK Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in Baden Württemberg ab September 2021 Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusm dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entscheidung der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen. Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa 5-10 Minuten in Anspruch. Wer kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden. Lesen Sie mehr unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Vorbefragung wohnungszaehlung.html Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022 Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt versch gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszäh- lung in Baden-Württemberg ab September 2021 Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutsch- land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entschei- dungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorlie- genden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnis- sen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sicher- gestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entschei- dung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktuali- tät der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Ba- den-Württemberg vorliegen. Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein An- schreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebo- gen und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beant- wortet werden. Dies nimmt nur etwa 5-10 Minuten in An- spruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigen- tümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Ge- bäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden. Lesen Sie mehr unter https://www.zensus2022.de/DE/ Wer-wird-befragt/Vorbefragung-gebaeude-und-woh- nungszaehlung.html Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvor- bereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusge- setz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes be- steht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden aus- schließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Angebote des Betreuungsvereins St. Martin im Kreis Ravensburg e. V. Seit über 29 Jahren ist der Betreuungsverein St. Martin im Landkreis Ravensburg Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können über- raschend eine Situation schaffen, in der Betroffene nicht mehr selbstverantwortlich handeln können. Es ist deshalb ratsam, rechtzeitig, also solange man gesund ist, eine Vorsorgevollmacht an Angehörige zu erteilen, um eine Betreuung zu vermeiden. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schweren Krankheiten geschehen soll. Dabei ist vielen zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Ge- richt ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist und wel- chen Umfang sie haben soll. Qualifizierte Betreuung setzt vieles voraus: betreute Menschen benötigen einfühlende Zuwendung. Betreuerinnen und Betreuer sollen lebens- praktische Erfahrungen, aber auch Kenntnis der gesetzli- chen Regelungen haben. Der Betreuungsverein St. Martin informiert in seinen Veranstaltungen über diese Fragen. Er sucht Personen im ganzen Landkreis, die ehrenamtli- chen Betreuungen übernehmen wollen, bildet sie aus, be- rät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen und so- zialen Einzelfragen. Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin, Kuppelnaustr. 8, 88212 Ravensburg Geschäftsführerin: Monika Bettinger, 1. Vorsitzender Hans Georg Kraus Tel.: 0751/17870, Homepage: www.betreuungsverein-st-martin.de E-Mail: Betreuungsverein.St.Martin@t-online.de Die nächsten Veranstaltungen sind: Donnerstag, 14.10.2021, 16 bis 17.30 (Gruppe 1) und 18 Uhr bis 19.30 (Gruppe 2) Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuerinnen und Betreuer Kath. Gemeindehaus Christkönig, Anselm-Erb-Str. 10, 88214 Ravensburg Vorherige Anmeldung bei Betreuungsverein St. Martin erforderlich Dienstag, 16.11.2021, 19.30 bis 21.00 Uhr Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht und Patienten- verfügung in Zusammenarbeit mit VHS Ravensburg, VHS Gartenstr. 33, 88212 Ravensburg Vorherige Anmeldung direkt bei VHS Ravensburg erfor- derlich Donnerstag, 18.11.2021, 16 bis 17.30 (Gruppe 1) und 18 Uhr bis 19.30 (Gruppe 2) Grundwissen Betreuungsrecht für neue Betreuerinnen und Betreuer, sowie Interessierte Kath. Gemeindehaus Christkönig, Anselm-Erb-Str. 10, 88214 Ravensburg Vorherige Anmeldung bei Betreuungsverein St. Martin erforderlich Sommer, Sonne, Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen angewiesen. Unfälle, Krebs- und Her- zerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen machen keinen Urlaub. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Spende. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überle- benswichtigen Blutprodukten immer wieder vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten aufgrund und seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem Hintergrund der Lockerungen, werden innerhalb der ohnehin für die Blutspende schwierigen Ferienzeit vie- le Operationen nachgeholt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blutspendedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt. Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestand- teile sind nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspen- dedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: Donnerstag, dem 02.09.2021 DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gemeinnützige GmbH - Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt Pressemitteilung August 2021 Sommer, Sonne, Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen angewiesen. Unfälle, Krebs- und Herzerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen machen keinen Urlaub. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Spende. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überlebenswichtigen Blutprodukten immer wieder vor Herausforderungen. Krankenhäuser mussten aufgrund und seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem Hintergrund der Lockerungen, werden innerhalb der ohnehin für die Blutspende schwierigen Ferienzeit viele Operationen nachgeholt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blutspendedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt. Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestandteile sind nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: Donnerstag, dem 02.09.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alle Informati- onen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. August – 05. September 2021 Gedanken zur Woche Zeit finden Nimm dir Zeit zu lieben und geliebt zu werden – das ist das Vorrecht der Götter. Nimm dir Zeit, dich umzusehen – der Tag ist zu kurz, um selbstsüchtig zu sein. Nimm dir Zeit zu lachen – Das ist die Musik der Seele. Irischer Segenswunsch Samstag, 28. August 12.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Sabrina Schneider und Stefan Merk 14.30 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Stefanie Späth und Marius Broßmann 14.30 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Sarah und Benjamin Leiser mit Taufe von Mayla 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Familie Dobler, Familie He- gel, Klementine Gelzenlichter, Paula und Franz Wucherer, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Elisabeth Schmid) Sonntag, 29. August – 22. Sonntag im Jahrkreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reittunier) mit Dekan a. D. Heinz Leuze († Pia und Baptist Heilig) nur bei gutem Wetter 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Mittwoch, 01. September 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Samstag, 04. September 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 05. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann, Karl Schnell) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Pfarrer Staudacher im Urlaub Von Sonntag 29. August bis Samstag 05. September ist Pfarrer Staudacher ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. Den Beerdigungsdienst in dieser Zeit übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Eucharistiefeiern am Mitt- woch und Freitag entfallen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85, BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden Oberschwäbischer Pilgerweg 2021, Samstag, 11. Sept. 2021 Nach einer Pause von 1 Jahr (coronabe- dingt) möchten wir uns wieder auf den Weg machen, um den Oberschwäbischen Pilgerweg zu erkunden. Wir starten in Hittelkofen und pilgern nach Michelwinna- den. Auf dem abwechslungsreichen Weg durch Wald und Feld entdecken wir eine meist unbekannte Landschaft. Zwischendurch gibt es wieder Pausen die Frau Hannelore Illchmann mit spirituellen Impulsen bereichert. Samstag, 11. Sept. 2021 Start 9.00 Uhr in Hittelkofen (Parkplatz gegenüb. Gas- hof Rose) Strecke: ca. 15 km, ca. 4 Stunden Zum Abschluss Einkehr im Gasthaus Rose. Anmeldeschluss: 5.9.2021 Anmeldungen nimmt Elisabeth Muschel, Tel. 52720, ent- gegen. Jede muss selbst für Wasser und Rucksackvesper sorgen. Geeignetes Schuhwerk ist erforderlich; Insektenabwehr; Sitzunterlagen! Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Was ihr getan habt ei- nem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Mt 25,40b Sonntag, 29. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 05. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Gesehen werden – in meinem Einsatz für Andere und auch in meiner eigenen Bedürftigkeit – das braucht ein Mensch, um auf Dauer gesund zu bleiben. Was ist aber, wenn ich den Eindruck habe, dass genau das immer wieder ausbleibt? Der Wochenspruch gibt uns eine sehr nachhaltige Pers- pektive, die nicht so schnell durch die Kursschwankungen des (Nicht-)Gesehen-Werdens im Alltag erschüttert wird. Gott sagt mir zu: Ich sehe dich – in deinem Brennen für die gute Sache, in deinem Einsatz für Menschen, die dich gerade brauchen. Was du für sie tust, das tust du für mich. Wenn ich das weiß, wenn ich darauf vertrauen kann, dann brauche ich nicht mehr danach zu schielen, ob auch wirk- lich jedes gute Werk gesehen und anerkannt wird. Gottes Wertschätzung ist eine Perspektive, aus der ich le- ben uns sterben kann und sie ist auch die tiefste Quelle für das Sehen und Wertschätzen von dem, was andere tun. Denn mein Tun und das der Anderen ist ja in Gottes Wert- schätzung gut aufgehoben. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bunter Kinderbibeltag unterm Regenbogen 30 Kinder waren am Montag, 16. Januar, rund ums Evangelische Gemeindehaus in Baienfurt, unterwegs unterm Regenbogen. Die Stimmung aller Beteiligten war sonnig, bei wolkenlosem Himmel, auch wenn das Wetter – ganz passend zur Geschichte von der Arche Noah – eher durchwachsen war. Die vielen überdachten Außenbereiche machten einen rundum gelungenen Kinderbibeltag trotzdem gut möglich. Mit mutmachenden Liedern, farbenfrohen Anspielen, einem leckeren Mittagessen und kreativen Vertiefungen lernten die Kinder diese alte Geschichte von Gottes Rettungsaktion mit neuen Augen zu sehen. Sie entdeckten spannende Parallelen zwischen der Zeit in der Arche und den Erfahrungen, die wir heute während des Lockdowns oder in Zeiten, in denen das Wetter verrücktspielt, machen können. Der Zweig vom Olivenbaum im Schnabel der Taube und das Versprechen Gottes, immer bei uns Menschen zu sein, verbindet uns über die Zeiten hinweg zu einer großen Bunter Kinderbibeltag unterm Regenbogen 30 Kinder waren am Montag, 16. Januar, rund ums Evangelische Gemeindehaus in Baienfurt, unterwegs unterm Regen- bogen. Die Stimmung aller Beteiligten war sonnig, bei wolken- losem Himmel, auch wenn das Wetter – ganz passend zur Geschichte von der Arche Noah – eher durchwach- sen war. Die vielen überdachten Außenbereiche machten einen rundum gelungenen Kinderbibeltag trotzdem gut möglich. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bunter Kinderbibeltag unterm Regenbogen 30 Kinder waren am Montag, 16. Januar, rund ums Evangelische Gemeindehaus in Baienfurt, unterwegs unterm Regenbogen. Die Stimmung aller Beteiligten war sonnig, bei wolkenlosem Himmel, auch wenn das Wetter – ganz passend zur Geschichte von der Arche Noah – eher durchwachsen war. Die vielen überdachten Außenbereiche machten einen rundum gelungenen Kinderbibeltag trotzdem gut möglich. Mit mutmachenden Liedern, farbenfrohen Anspielen, einem leckeren Mittagessen und kreativen Vertiefungen lernten die Kinder diese alte Geschichte von Gottes Rettungsaktion mit neuen Augen zu sehen. Sie entdeckten spannende Parallelen zwischen der Zeit in der Arche und den Erfahrungen, die wir heute während des Lockdowns oder in Zeiten, in denen das Wetter verrücktspielt, machen können. Der Zweig vom Olivenbaum im Schnabel der Taube und das Versprechen Gottes, immer bei uns Menschen zu sein, verbindet uns über die Zeiten hinweg zu einer großen Mit mutmachenden Liedern, farben- frohen Anspielen, einem leckeren Mittagessen und kreativen Vertiefun- gen lernten die Kinder diese alte Ge- schichte von Gottes Rettungsaktion mit neuen Augen zu sehen. Sie ent- deckten spannende Parallelen zwi- schen der Zeit in der Arche und den Erfahrungen, die wir heute während des Lockdowns oder in Zeiten, in denen das Wetter verrücktspielt, machen können. Der Zweig vom Olivenbaum Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bunter Kinderbibeltag unterm Regenbogen 30 Kinder waren am Montag, 16. Januar, rund ums Evangelische Gemeindehaus in Baienfurt, unterwegs unterm Regenbogen. Die Stimmung aller Beteiligten war sonnig, bei wolkenlosem Himmel, auch wenn das Wetter – ganz passend zur Geschichte von der Arche Noah – eher durchwachsen war. Die vielen überdachten Außenbereiche machten einen rundum gelungenen Kinderbibeltag trotzdem gut möglich. Mit mutmachenden Liedern, farbenfrohen Anspielen, einem leckeren Mittagessen und kreativen Vertiefungen lernten die Kinder diese alte Geschichte von Gottes Rettungsaktion mit neuen Augen zu sehen. Sie entdeckten spannende Parallelen zwischen der Zeit in der Arche und den Erfahrungen, die wir heute während des Lockdowns oder in Zeiten, in denen das Wetter verrücktspielt, machen können. Der Zweig vom Olivenbaum im Schnabel der Taube und das Versprechen Gottes, immer bei uns Menschen zu sein, verbindet uns über die Zeiten hinweg zu einer großen im Schnabel der Taube und das Versprechen Gottes, immer bei uns Menschen zu sein, verbindet Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 uns über die Zeiten hinweg zu einer großen Gemeinschaft, in der wir nie allein im Leben unterwegs sein müssen. Gemeinschaft, in der wir nie allein im Leben unterwegs sein müssen. Allen Mitarbeiterinnen, die diesen Tag durch ihren engagierten und kreativen Einsatz möglich gemacht haben, ein herzliches Dankeschön! Es hat riesigen Spaß mit euch gemacht und ich freu mich schon aufs nächste Mal. Martin Schöberl, Pfarrer Allen Mitarbeiterin- nen, die diesen Tag durch ihren enga- gierten und kreati- ven Einsatz mög- l ich gemacht haben, ein herzli- ches Dankeschön! Es hat riesigen Spaß mit euch gemacht und ich freu mich schon aufs nächste Mal. Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 30.8. Sommerferien September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz- Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Was- ser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten 2.Runde Bezirkspokal SV Haisterkirch - SV Baindt 4:6 n.E. 2:2 (0:1) Nur drei Tage nach dem 2:0-Sieg im Auf- taktspiel, traf der SVB in der 2.Runde des Bezirkspokals erneut auf den SV aus Haisterkirch, wobei es jedoch einige personelle Veränderungen gab. Für den verhinderten Trainer Bernd Filzinger standen Timo Geg- gier, Trainer der zweiten Mannschaft, und Armin Lauriola, Sportdirektor, an der Seitenlinie und die Urlauber Saile, Spohn und Dantona wurden durch Schimanowski, Szeibel und Walser ersetzt. Doch diese Änderungen schienen den SVB in keiner Weise zu stören. Es war noch nicht mal eine Minute gespielt, da fiel Jonathan Dischl der Ball nach einem Kopfballduell vor die Füße. Dischl machte sich auf in Richtung Sechzehner, hatte kaum Anspielmöglichkeiten und zog einfach mal ab. Sein Schuss schlug trocken im linken unteren Eck ein - 0:1 für den SVB. Nach diesem wichtigen frühen Führungstor dominierten die Baindter das Spiel vor allem durch eige- nen Ballbesitz, wurden jedoch zunehmend von der har- ten Gangart der Haisterkicher entnervt. Dennoch hatte der SVB weiterhin aussichtsreiche Gelegenheiten, um auf 0:2 zu erhöhen. Walsers Abschluss an der Strafraum- kante wurde vom Torwart noch mit den Fingerspitzen um den Pfosten gelenkt und auch Jan Fischer scheiterte gut zehn Minuten später nach einem schönen Dribbling am SVH-Schlussmann. In einem immer hitziger werden- den Spiel ließen sich auch die Baindter immer wieder zu Fehlern und Sticheleien hinreißen, schafften es jedoch ungefährdet mit einer knappen Führung in die Halbzeit- pause zu gehen. In der zweiten Halbzeit stellte das „neue“ Trainergespann taktisch um und schaffte es so, mehr Ruhe in das Baindter Ballbesitzspiel zu bekommen. Auch die Baindter Offen- sive wurde jetzt deutlich mutiger und erspielte sich gute Torchancen. Vor allem der eingewechselte Philipp Kneisl brachte dabei frischen Wind. Ein Schlenzerversuch wurde vom Torwart pariert und seine tolle Vorarbeit auf Walser, konnte dieser nicht im Tor unterbringen. Doch nur weni- ge Minuten später sollte das Zusammenspiel der beiden besser klappen. Kneisl setzte sich im Mittelfeld energisch durch und steckte den Ball herausragend auf den einge- laufenen Walser durch. Dieser behielt im Abschluss die Ruhe und schob den Ball zum verdienten 0:2 ins Netz. Der SVH hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt noch keine nen- nenswerte Chance erspielen können und so lehnten sich die Baindter zunehmend zurück und verließen sich auf diese, eigentlich, komfortable Führung. Eine Viertelstun- de vor Schluss war, nach Abstimmungsproblemen in der Baindter Defensive, jedoch Matt im Rückraum plötzlich völlig frei und schob zum Anschlusstreffer ein. Mit ihren Fans im Rücken drückte der SVH jetzt auf den Ausgleich. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Die Baindter Souveränität nahm mit Minute zu Minute ab und zwei Minuten vor Schluss war es erneut Matt, der, nach einer schönen Flanke auf den zweiten Pfosten, den Ball ins Tor schoss. Bis zum Abpfiff der regulären Spielzeit blieb es beim 2:2 und so ging es nach 90 Minuten direkt ins Elfmeterschießen, wobei der SVH nach diesem Come- back nun eventuell einen psychologischen Vorteil hatte. Bretz vom SVH und Philipp Thoma vom SVB trafen zu Beginn beide ihre Elfmeter. Der zweite Schütze der Gast- geber schob den Ball in Richtung linkes Eck, jedoch tauch- te Luca Wetzel rechtzeitig ab und parierte den Ball. Nico Geggier brachte den SVB im Anschluss in Führung. Und auch der dritte Schütze der Haisterkicher zeigte Nerven; Steiner jagte den Ball über die Querlatte. Sowohl Jan Fi- scher als auch Kevin Matt konnten im Anschluss ihre Elf- meter verwandeln und so hatte Jannik Küchler als vierter Baindter Schütze die Entscheidung auf dem Fuß. Nach verzögertem Anlauf schob er den Ball ins linke untere Eck und ließ die Baindter Mannschaft über den Einzug in die 3.Bezirkspokalrunde jubeln. Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung Einladung Die Abteilung Fußball des SV Baindt lädt alle Mitglie- der, Freunde und Gönner recht herzlich zur jährlichen Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung am Donnerstag, 16.September 2021 um 20.30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beach- tung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP 2 - oder medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - stellvertr. Abteilungsleiter - Leiter Aktive - Jugendleiter - Kassier 5. Verschiedenes Über ein zahlreiches Erscheinen würde sich die Abtei- lungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung „Aktive trainieren Jugend“ Mini-WM Dann bist du bei uns goldrichtig Sollte es noch Fragen geben: 0171 5245826 oder 0179 8129325 Frauenfußball Baindter Frauen starten erfolgreich in den Pokalwett- bewerb TSV Grünkraut – SV Baindt 1:2 Ersatzgeschwächt, aber hochmotiviert starteten die Baindter Frauen in ihr erstes Pflichtspiel der Saison. Und so fiel auch bereits in der 2. Minute ein herrliches Tor durch einen 25m Schuss von Tami oben rechts ins Eck. Im weiteren Verlauf waren die Baindterinnen insbeson- dere im Mittelfeld hoch überlegen, spielten immer wieder unsere Stürmerinnen geschickt an und erarbeiteten sich so in den ersten 30 Minuten einige hochkarätige Chan- cen durch Viola und Lara. Da diese jedoch nicht genutzt wurden, nutzten die Gegnerinnen ein Missverständnis in der Baindter Hintermannschaft aus und erzielten den überraschenden Ausgleich. Doch die Baindter Frauen lie- ßen sich nicht beirren und nur vier Minuten später folgte die Antwort von Viola, ebenfalls aus 20m, in Form einer herrlichen ‚Bogenlampe‘ über die gegnerische Torfrau hinweg. Doch danach kamen die Grünkrauterinnen stär- ker auf und insbesondere in der zweiten Halbzeit kamen sie einige Male hinter unsere hochstehende Abwehrreihe, doch unsere Torfrau Sarah war stets zur Stelle. Es war nun ein ausgeglichenes Spiel in dem die Baindterinnen noch einige Male die pfeilschnelle Viola auf der Außen- bahn schickten, doch leider wurde fast jede Aktion als Abseits gewertet, so dass nur noch wenige zählbare gute Chancen u.a. durch Ramona und Lisa heraussprangen. Am Ende ein verdienter Sieg, der aufgrund der ausgelas- senen Chancen zum Anfang spannender war als nötig. Es spielten: Sarah Lins (T), Tasja Kränkle, Marina Lutz, Lena Schäfer, Emma Schaumann, Tamara Sperle, Ma- riella Pedrazzoli, Lara Herde, Lisa Meschenmoser, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Lina Bentele. Geglückte Revanche TSV Eschach II - SV Baindt 2:5 (1:3) Am Sonntagmittag reiste der SV Baindt, mit zwei wichti- gen Siegen gegen den SV Haisterkich im Gepäck, nach Eschach und wollte sich dort für die letzte Saison revan- chieren. Denn: in der letzten Partie vor dem corona-be- dingten Abbruch der vergangenen Kreisligasaison verlor der SVB nach einer enttäuschenden Leistung mit 1:2 ge- gen den TSV Eschach II. Trainer Filzinger war für das Spiel wieder zurück an der Seitenlinie und berief seinen Co-Trai- ner Michael Gauder als Torwart in die Startelf, welcher den angeschlagenen Luca Wetzel ersetzte. Für die Urlauber Brugger und Geggier rotierten die Urlaubs-Rückkehrer Saile und Dantona zurück in die erste Elf. Der SVB übernahm ab der ersten Minute die Spielkon- trolle und schnürte die Gäste in der eigenen Hälfte ein. Wie in der vergangenen Woche gegen den SVH, gab es auch in diesem Spiel ein Tor mit großer Aufregung. Nach einer Abseitsstellung passte der Torwart den Ball in die Spielfeldmitte, wobei Dantona den Ball abfing und zur Führung ins leere Tor einschob. Die Eschacher protes- tierten, dass der Pass gar nicht als ausgeführter Freis- toß gedacht war - der Ball war jedoch freigegeben und die Führung hatte dementsprechend Bestand. Die Gäste zeigten jedoch im Anschluss, dass sie auch durch gutes Kombinationsspiel zum Torerfolg kommen können. Nach einem schönen Vertikalpass von Saile auf Dischl, schick- te dieser den startenden Konstantin Knisel auf die Reise. Knisel leiß seinen Vertediger hinter sich und schob in der 13.Minute überlegt zum 0:2 ein. In der Folge schalteten die Baindter einen Gang zurück und wurden nur drei Minuten später, durch einen Kofpballtreffer von Böning, wieder darauf aufmerksam gemacht, mehr zu investieren. Der SVB drückte jetzt auf das dritte Tor und ließ zahlreiche gute Möglichkeiten aus. In der 32.Minute war es dann erneut Knisel, der mit einem schönen Distanzschuss aus halbrechter Position, die Offensivbemühungen der Gäste belohnte. Bis zur Halbzeit hätten die Baindter den Spiel- stand noch deutlich klarer gestalten können, scheiterten jedoch im Falle von Dennis Schimanoswki entweder an der Latte oder im Falle von Lukas Walser an sich selbst. Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 In der zweiten Halbzeit wollte der SVB dann aber nach- legen und endlich für klare Verhältnisse sorgen. In der 50.Minute chippte Saile den Ball sehenswert in den Lauf von Dischl, welcher sich im Zweikampf entscheidend durchsetzte und auf 1:4 stellte. Nur fünf Minuten später war es erneut Dischl, der sich gut über rechts durchsetzte und den Ball in den Strafraum brachte. Dort verlängerte Walser das Leder auf den zweiten Pfosten, wo bereits der mitgelaufene Außenverteidiger Jan Fischer lauerte und eiskalt zum 1:5 einschob. Mit dieser beruhigenden Führung im Rücken verwaltete der SVB bei einsetzendem Regen das Ergebnis ohne Probleme, konnte sich jedoch nicht mehr die Fülle an Großchancen wie in der ersten Halbzeit erspielen. Zehn Minuten vor dem Schlusspfiff gelang den Gastgebern dann noch das 2:5, der zweite Saisonsieg des SVB geriet jedoch nicht mehr in Gefahr. Der SV Baindt startet somit ideal in die neue Saison und konnte gegen beide Teams gewinnen, gegen die man in der letzten Saison noch verloren hatte. Am kommenden Sonntag gilt es nun gegen den unangenehmen Gegner aus Wilhelmsdorf diesen guten Saisonstart zu bestätigen. SV Weingarten II - SV Baindt II 2:1 (0:0) Die zweite Mannschaft des SV Baindts war bereits am Samstagabend zu Gast beim SV Weingarten II, wobei beide Mannschaften zum Favoritenkreis der Kreisliga B2 gehören. Die erste Halbzeit war jedoch ziemlich er- eignisarm und vor allem von abwartenden Aktionen ge- prägt - keines der beiden Teams wollte den ersten Fehler machen. Glück hatten die Gäste, dass der Schiedsrichter nach einem Foul von Kai Kaspar nicht auf Strafstoß für den SVW II entschied. Auch in der zweiten Halbzeit hat- ten die Baindter deutlich mehr Spielanteile, konnten diese jedoch nicht effizient in gefährliche Torchancen umwan- deln. Die erfahreneren Gastgeber gingen hingegen nach einer guten Stunde mit 1:0 in Führung und erhöhten nach 10 Minuten sogar auf 2:0. Die „Zweite“ wurde nach die- sem bitteren Rückstand deutlich offensiver und der ein- gewechselte Julian Keppeler vergab zweimal aussichts- reich vor dem Tor. In der Schlussminute fiel der Ball dann dem aufgerückten Innenverteidiger Patrick Späth vor die Füße, welcher aus kurzer Distanz zum Anschlusstreffer einschob. Die Zeit reichte am Ende aber nicht mehr, um wenigstens noch ein Remis zu erzwingen und so musste man mit einer vermeidbaren Derbyniederlage den Weg zurück nach Baindt antreten. Vorschau: Sonntag, 29.08.21 12.45 Uhr SV Baindt II - FG 2010 WRZ II 15.00 Uhr SV Baindt - FG 2010 WRZ Reitergruppe Baindt 46. Reitturnier in Baindt am 28.-29.08.2021 Am kommenden Wochenende kann nun endlich wieder unser Reitturnier durch- geführt werden. Obwohl das Event nicht in gewohntem Umfang stattfin- den kann, geben wir unser Bestes und freuen uns, Sie auf dem Reitgelände begrüßen zu dürfen. Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. So bleibt die Reitturnierküche nicht kalt und auch an beiden Tagen dürfen wir Ihnen die leckeren selbstgebackenen Kuchen anbieten - gerne auch to go. Bitte beachten Sie, dass auf dem Turniergelände die ak- tuelle Corona Verordnung Baden-Württemberg sowie die 3G-Regelung (geimpft, getestet oder genesen) gilt . Die Kontaktdaten aller Besucher und Teilnehmer werden über die luca-App oder manuell erfasst. So hoffen wir auf ein schönes unfallfreies Turnier bei tro- ckener Witterung. Seien Sie unser Gast und lassen Sie es sich gut gehen. Für unsere Mitglieder: Samstag 28.08. und Sonntag 29.08.2021 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag 30.08.2021 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Blutreitergruppe Nachruf Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ih- ren Reiterkamerad Herrn Anton Elbs Anton Elbs war ein Blutreiter, der dem Hl. Blut von Weingarten und den Öschprozessionen zu Pferd besonders verbunden war. Der Umgang und die Ver- sorgung seiner Pferde sowie die Verbundenheit mit der Schöpfung Gottes waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten. Anton hat mit unserer Blutreitergruppe 48 mal am Blutritt in Weingarten, 42 mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 10 mal am Georgsfest in Bergatreute und 3 mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehren medaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Anton war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutreiter kamerad. Für seine Kameradschaft und die Treue zum Hl. Blut wol- len wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Ster- ben zu Gute“. Für die Blutreitergruppe Baindt im August 2021 Georg Steinhauser, Gruppenführer Werner Elbs, Geschäftsführer Basar Baindt Neues vom Basarteam Baindt! Flohmarkt „Rund ums Kind“ 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung im Donaufelsengarten bei Gutenstein Treffpunkt, Sonntag 29. August 2021, 8.30 Uhr Festplatz Weingarten Gehzeit 3,5 - 4,0 Std., 8,5 km, 507 hm, Fahrpreis 12,00 € f. Mitglieder Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Einkehr nach der Wanderung vorgesehen Mittelschwere Wanderung mit gemäßigtem Aufstieg Festes Schuhwerk, Vesper, Getränke und Stöcke werden empfohlen Die Wanderung findet nur bei trockenen Wetter statt Pandemie bedingt erforderliche Anmeldung bei Wanderführer Lothar Rothenbacher, Tel. 07502/7820 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Verdienstmedaille in Silber Unser Präsident Dieter Meschenmoser und unsere Kreis- bereitschaftsleiterin Cornelia Barth hatten bei den Mit- gliederehrungen am 31.07.2021 zwei besondere Ehrun- gen parat: Zwei Mitgliedern unserer Bereitschaftsleitung wurde „in dankbarer Anerkennung für besondere Verdienste um das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg“ die Verdienstmedaille in Silber verliehen. Elisabeth Rude (Foto) und Janina von Watzdorf wurden als Dank für ihren tatkräftigen Einsatz rund um das DRK mit dieser besonderen Ehrung ausgezeichnet. Wir danken den beiden auch im Namen unserer Bereit- schaft für ihr unermüdliches Engagement. Elisabeth Rude mit KBLin Cornelia Barth und DRK Prä- sident Dieter Meschenmoser SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg VdK Fluthilfe Spendenaktion für Hochwasserka- tastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Die große Welle der Solidarität zur Unterstützung der Op- fer der Flutkatastrophe, die durch unser Ehrenamt ging, hat uns alle tief berührt und dazu beigetragen, dass der Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz die Spen- denaktion ins Leben berufen hat. Die VdK-Stiftung Ba- den-Württemberg ermöglicht dem Landesverband Ba- den-Württemberg, alle Spenden, die unter dem Betreff „VdK-Fluthilfe“ auf unserem Konto eingehen, zu bündeln und eine große Spendenaktion durchzuführen. Der VdK-Ortsverband Weingarten zögerte nicht lan- ge und hat eine Spende in Höhe von 350 Euro auf das Spendenkonto der VdK-Stiftung Baden-Württemberg für die Fluthilfe überwiesen.Wir wünschen allen Flutop- fern alles Gute. Ihr VdK OV Weingarten - Karin Maucher Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversammlung Alle Mitglieder der DLRG Baienfurt sind zu unserer Jah- reshauptversammlung am Freitag, den 17.09.2021 ab 18:00 Uhr bei den neuen DLRG Vereinsräumen in der Baind- ter-Str. 48/1 in Baindt eingeladen. Bei trockener Witterung werden wir die Veranstaltung im Freien durchführen, um Abstände einzuhalten und ausreichend Frischluft zu ha- ben. Falls wir die Veranstaltung aufgrund schlechter Wit- terung im DLRG-Raum durchführen sollten, müssen alle Anwesende entweder vollständig gegen Corona geimpft, von Corona genesen, oder negativ auf Corona getestet sein. Tagesordnung (verkürzt): 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2021 5. Kassenbericht 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Jahresbericht Jugendleiter 9. Anträge 10. Verschiedenes 11. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 10.09.2021 schriftlich oder per E-Mail bei Rainer Müller eingegangen sein. Herzlichst Eure DLRG OG Baienfurt. Technische Werke Schussental TWS zählt zu führenden Ökostromanbietern Aktuelle Ökostromumfrage bestätigt Trend – Ravensbur- ger Energieunternehmen setzt seit 13 Jahren konsequent auf Ökostrom Dass die Technische Werke Schussental GmbH & Co KG (TWS) bei Ökostrom bundesweit unter den Spitzenreitern ist, bestätigen jetzt die Ergebnisse der 16. Ökostromum- frage des Branchenmagazins „E&M“: Im Ranking der größten Anbieter belegt das Ravensburger Energieunter- nehmen im Segment Geschäftskunden Platz 8 in Deutsch- land – gewertet nach Kundenzahl und Absatzmengen. Insgesamt beziehen derzeit über 19.000 Kundinnen und Kunden der TWS rund 240 Millionen Kilowattstunden grünen Strom. „Wir bieten seit unserem Einstieg in den Stromvertrieb im Jahr 2008 ausschließlich Ökostrom an und sind mittlerweile der führende Anbieter für Ökostrom in der Region Oberschwaben/Bodensee“, erklärt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS, und fügt an: „Das Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 unterscheidet uns von vielen anderen Unternehmen, bei denen Ökostrom mit einem Preisaufschlag extra gebucht werden muss.“ twsNaturstrom trägt das ok-Power Siegel, das als ein führendes Gütesiegel für Ökostrom gilt. „Das Siegel bedeutet, dass unser Ökostrom nicht nur zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammt, son- dern wir die Energiewende mit unseren Investitionen in erneuerbare Energien aktiv und kontinuierlich vorantrei- ben und nicht an Atom- oder Kohlekraftwerken beteiligt sind.“ Der Bereichsleiter bestätigt den in der Umfrage festgestellten Trend: „Der Ökostrommarkt wächst lang- sam, aber stetig. Mehr Dynamik würde guttun, um die Energiewende schneller voranzubringen. Das ist dringend erforderlich, um die globale Erwärmung abzubremsen.“ Erst ein Drittel der Anbieter sind konsequent grün Von den rund 1.100 Stromanbietern in Deutschland sind erst rund 34 Prozent ausschließliche Naturstromversor- ger wie die TWS. Einen weiteren Schub für den Ökostrom erwartet Robert Sommer durch immer mehr Anlagen, die in den nächsten Jahren nach 20 Jahren Betriebszeit aus der Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Ge- setz fallen. „Dadurch steigen in Deutschland die Mengen an regionalem Ökostrom, die nicht mehr über die Börse, sondern von den Anlagenbetreibern direkt vermarktet werden. Diese Zunahme an direkten Lieferverträgen wird noch für viel Bewegung im Ökostrommarkt sorgen.“ TWS bindet Kunden in Ausbau der Eigenstromerzeu- gung aktiv ein Die TWS baut für die Versorgung ihrer Kunden nicht nur die eigene Erzeugung aus erneuerbaren Quellen weiter konsequent aus, sondern hat ihr auch die Möglichkeit gegeben, sich daran aktiv zu beteiligen. Über 1.200 Men- schen haben dies in Form von Genussrechten genutzt. „Wir freuen uns über das große Interesse unserer Kun- dinnen und Kunden an der Energiewende“, erklärt Robert Sommer und ergänzt: „Die direkte Beteiligung ist ein Mo- dul unseres Erfolgs, in Sachen Klimaschutz viel Gewicht auf die Straße zu bringen und im bundesweiten wie re- gionalen Vergleich so gut dazustehen. Und zudem sind unsere Produkte auch preislich durchaus wettbewerbs- fähig – für Privat- wie Gewerbekunden.“ Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen 83,7 Millionen Kilowattstunden Wind- und Solarstrom aus eigenen Erzeugungsanlagen und aus Anlagen an denen die TWS beteiligt ist geerntet und der Umwelt damit rund 43.414 Tonnen Kohlendioxid erspart. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch‘s Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frau- enhaarstrang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Alte Handarbeitstechniken haut- nah erleben – die „Schwäbische Kunkelstube“ zu Gast im Bauernhaus-Museum Am Sonntag, 29. August ist erstmals die „Schwäbische Kunkelstube“ zu Gast im Bauernhaus-Museum. Rund 25 Handarbeiter/innen führen von 11-17 Uhr auf dem Museumsgelände unterschiedliche traditionelle Hand- arbeitstechniken vor und sind gerne zum Plausch mit interessierten Museumsbesucher/innen bereit. Die Besu- chenden können den Damen bei ihren Arbeiten über die Schulter schauen und erhalten dabei vielleicht so manch‘ nützlichen Tipp. Kunkelstuben entstanden zu den Zeiten, als es noch kein Fernsehen, kein Internet und auch keine großen Kaufhäu- ser gab. Spinnen, Klöppeln, Häkeln oder Stricken waren Arbeiten, die die Frauen auf dem Hof vor allem abends und im Winter ausführten, wenn die Feldarbeit ruhte. Die Spinn- oder Kunkelstuben, in den sich die Frauen zur ge- meinsamen Arbeit und zum Plausch regelmäßig trafen, bildeten einen wichtigen Dreh- und Angelpunkt in der dörflichen Gemeinschaft. Hier wurden Neuigkeiten aus- getauscht, Pläne und Intrigen ‚gesponnen‘ und Netzwerke geknüpft. So manche Heirat verdankte ihr Zustandekom- men der Kunkelstube. Die Mitglieder der „Schwäbischen Kunkelstube“ halten diese alte Tradition lebendig – mit monatlichen Treffen, die normalerweise regelmäßig im Schwäbischen Bauern- hofmuseum Illerbeuren stattfinden. „Da ein Treffen von 25 Teilnehmenden in der Pandemie in Illerbeuren platzbe- dingt leider nicht möglich ist, ist es uns ein Anliegen, dem alten Brauch im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg für den Rest dieser Saison eine Heimat zu geben!“, so die Museumsleiterin Tanja Kreutzer: „Das freut uns umso mehr, als es unser Museumsgeschehen belebt und unseren Besuchenden die Möglichkeit gibt, beim sprichwörtlichen „Blick über die Schulter“ und beim Plausch mit den Damen viel Wissenswertes rund um die uralten Kulturtechniken der Handarbeit zu erfahren.“ Jeden letzten Sonntag im Monat werden die Handar- beiterinnen fortan in Wolfegg zu Gast sein. Bei schönem Wetter siedelt sich die Kunkelstube im Bereich vor der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Linde beim „Lädele“ an. Bei schlechtem Wetter finden die Vorführungen in der Stallscheuer Richlisreute statt. Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Islandfreunde und -züchter Oberschwaben e.V. Der IPFZ Oberschwaben e.V. gratuliert Alena Bucher mit ihrem Pferd Sesar frá Hítarnesi ganz herzlich zur Deut- schen Meisterin 2021 in der Geländeprüfung auf der Deutschen Islandpfer- de Jugendmeisterschaft (DJIM) in Kassel. gez. Michaela Bucher Jugendwart IPFZ Oberschwaben Herbstbörse am Samstag 16.10.2021 Sirgensteinhalle Vogt 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Homepage: kleiderboersevogt.beepworld.de Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Kuchen (auch zum Mitnehmen) 15% des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kindergärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grundschule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 20.09.2021 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30- 9:30 Uhr in der Sirgensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Daniela Leuter, Tel. 0151 15647111 (9-19 Uhr) Verkaufen: max. 50 Teile gesamt, d.h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe Kunden -Nr. 01 – 45: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 Kunden-Nr. 46 – 90: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 – 520: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 – 540: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 – 910: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 – 920: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 10 Teile) Warenannahme: Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Achtung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 – 17:00 Uhr (nur Kindersachen, Damen und Herren separat) (unter Vorbehalt, aktuelle Infos wg. Corona auf der Homepage) (unter Vorbehalt, aktuelle Infos wg. Corona auf der Home- page) Sirgensteinhalle Vogt, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbe- kleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Ku- chen (auch zum Mitnehmen) 15% des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kinder- gärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grund- schule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 20.09.2021 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30- 9:30 Uhr in der Sirgensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Daniela Leuter, Tel. 0151 15647111 (9-19 Uhr) Verkaufen: max. 50 Teile gesamt, d.h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe (nur Kindersachen, Damen und Herren separat) Kunden -Nr. 01 – 45: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 Kunden-Nr. 46 – 90: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 – 520: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 – 540: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 – 910: Steffi Schupp, (9-14:30 Uhr) Tel. 07529 974341 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 – 920: Christine Ströbele (15-19 Uhr) Tel. 07529 911123 (max. 10 Teile) Warenannahme: Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Ach- tung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 – 17:00 Uhr Homepage: kleiderboersevogt.beepworld.de Deutsches Rotes Kreuz Die Bergwacht ist dort, wo kein Fahrzeug mehr hin- kommt Wo die Bergwacht zu finden ist, vermutet man auch hohe Berge. Aber es reichen durchaus prägnante Hügel, Tobel und viel Natur. Von alldem hat die Region Oberschwa- ben-Bodensee zuhauf zu bieten. Gerät in dieser Regi- on jemand in unwegsamem Gelände in eine Notsitua- tion, ist die Bergwacht Ravensburg gefragt, die an den DRK-Kreisverband Ravensburg angegliedert ist. Einige Kameraden berichten über ihre Einsätze, über das Trai- ning und den Zusammenhalt. Interesse an Natur und Technik „Wir sind dort, wo der Rettungsdienst nicht mehr hin- kommt“, sagt Michael Hoferer von der DRK-Bergwacht. Ein ATV-Fahrzeug – eine Art Quad – gehört zu ihrer Aus- stattung und bringt sie möglichst nahe zu entlegenen Einsatzorten. Wer sich bei der Bergwacht engagiert, ist gerne in der Natur und das bei Wind und Wetter. Leiter Markus Mayer schildert die Art der Einsätze: etwa der Sturz eines Mountainbikers im Lauratal, die Rettung eines Waldarbeiters, die Bergung eines Paragliders aus den Bäumen oder die Versorgung eines erschöpften Seniors in einem Tobel. Das ATV lässt sich zum Raupenfahrzeug umbauen: hilfreich zum Beispiel auch im Winter, wenn etwa im Schnee eingeschlossene Autofahrer versorgt werden müssen. Ungefähr einmal im Monat müssen sie zu einem Notfall ausrücken – in der Regel geschieht dies mit bis zu fünf Leuten. Jederzeit mit Rettungswagen, ATV-Fahrzeug und Ret- tungs-Rucksäcken zum Einsatz bereit: vier der 23 Aktiven von der Bergwacht Ravensburg: (v.r.) Michael Hoferer, Markus Mayer (Leiter), Daniel da Silva (stv. Leiter) und Anwärter Daniel Naumann. Regelmäßiges Training und körperliche Fitness „Spätestens wenn man zu viert eine Person mit 80 Kilo- gramm über 500 Meter schleppen muss, dann weiß man, wie anstrengend solche Einsätze sein können“, schildern Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 die Einsatzkräfte. Zumal noch das Gewicht der Trage hinzukommt und das der Rucksäcke mit der technischen und medizinischen Ausstattung, die gut und gerne 20 Kilogramm wiegen. In steilem Gelände, wie dem ausge- prägten Tobelgebiet in Oberschwaben, kann es vorkom- men, dass die Bergwachtler mit Seil sichern müssen: die verunfallte Person und auch sich selbst. Die Kunst des Kletterns ist bei der Bergwacht daher auch in vermeint- lich flacherem Land unentbehrlich und muss in der Aus- bildung gelernt werden. Fit machen sich die Einsatzkräfte durch regelmäßiges Training. „Jeden zweiten Dienstag heißt es: raus in die Natur,“ erklärt Daniel Naumann, einer der Bergwacht-Anwärter. 23 Aktive zählt die Bergwacht Ravensburg derzeit, sieben von ihnen sind teils schon lange ausgebildet. Regelmäßiges Training im unwegsamen Gelände macht die Aktiven von der Bergwacht Ravensburg fit für die schwierigen Einsätze, zu denen sie gerufen werden. Fo- tos: DRK Alle Situationen sind einzigartig Jeder Notfall ist anders. Gemeinsam ist aber allen, dass sie viel Wissen und Übung erfordern. „Die Ausbildung hat die Schwerpunkte Natur, Medizin und Technik“, schildert Daniel da Silva, der stellvertretende Leiter der Bergwacht. „Naturschutz, alpine Gefahren, Orientierung etwa mit dem Kompass gehören zu den Prüfungseinheiten“, ergänzt Naumann. Wer einen Knoten 50 Mal gemacht hat, kann ihn zwar. Für Einsätze unter Stress muss er aber 700 Mal geübt sein. Die Symbolik gilt auch für andere Abläufe. Für die schnelle Erstversorgung ist in unwegsamen und unübersichtlichen Gelände oft instinktives Handeln wich- tig. Blindes Vertrauen und absolute Verlässlichkeit sind unerlässlich. Aus Naturschutz entstanden Die Bergwacht ist ursprünglich aus dem Naturschutz geboren. Der Hintergrund war, Edelweiß und Co vor den zunehmenden Wanderern zu schützen. Mayer und seine Kameraden bewundern die DRK-Senioren für ihr umfas- sendes Wissen von Naturzusammenhängen. Die Senio- ren waren es auch, die die Hütte in Ebnit in Vorarlberg im Jahre 1957 aufgebaut haben. Sie dient als Trainingsheim, aber auch als DRK-Erholungsheim. Bei aller Passion sind Einsätze, die Totenbergungen miteinschließen können, auch belastend. Zusammen mit dem Training erfordern sie einen sehr hohen Zeitaufwand: Allein Leiter Markus Mayer kommt auf 1500 bis 1700 ehrenamtliche Stunden pro Jahr. Neben Beruf und Familie wohlbemerkt. Erho- lung aber auch die Pflege der Kameradschaft in einer schöngelegenen Hütte mitten in der alpinen Natur sind zwischendurch also willkommen. Informationen DRK-Bergwacht: Die Ausbildung bei der DRK-Bergwacht dauert zwei bis drei Jahre. Die Ausbildung teilt sich in mehrere Bereiche (u. a. Bergrettung Sommer, Bergrettung Winter, Höhen- rettung, Luftrettung). Präsidentin Elvira Menzer-Haasis LSV Baden-Württemberg e. V. / Fritz-Walter-Weg 19 / 70372 Stuttgart Im Juli 2021 Landessportverband Baden-Württemberg e. V. Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart Tel. 0711 / 20 70 49 850 Fax 0711 / 20 70 49 878 m.migl@lsvbw.de www.lsvbw.de BW Bank IBAN DE02 6005 0101 0001 2736 30 BIC SOLADEST600 VR 3310 Amtsgericht Stuttgart Steuer-Nr. 99059/04169 Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Freunde des Sports in Baden-Württemberg, nach einer langen Zeit des Stillstands kann mittlerweile wieder Sport im Verein stattfinden; nach einer Zeit, in der Sport nur allein, individuell stattfinden konnte, ist die Rückkehr zum Vereinssport endlich wieder möglich. Es ist noch längst nicht alles, wie es war. Dennoch bin ich froh über den Status Quo und zuversichtlich, was die nahe und ferne Zukunft angeht: Der organisierte Sport trägt viel dazu bei, dass wir alle gemeinsam den Weg zu einer neuen Normalität mit allen Möglichkeiten finden. Für passionierte Vereinssportler:innen steht eines längst fest: Sport im Verein ist so viel mehr als reines Sporttreiben. Sport im Verein bietet Heimat. Sport im Verein steht für Gemeinschaft und Vielfalt – für jene Gemeinschaft, die wir alle so lange schmerzlich vermissten. Unser Bundesland mit all seinen Sportstätten und Landschaften bietet dem Sport, der Sportgemeinschaft eine Heimat. Wie vielfältig die baden-württembergische Sportvereinslandschaft ist, wie vielfältig Vereinssport ist, wie vielfältig Vereinssportler:innen sind – das zeigt der organisierte Sport. Diese Vielfalt möchten wir mit dem neuen Impuls, der „Tour de Vielfalt“, aufgreifen. In allen Ecken des Landes; an Land, in der Luft und im Wasser; indoor und outdoor; mit oder ohne Ball und Co.; auf Rädern oder den Händen; alleine oder im Team; Jung und Alt; Menschen verschiedenster Geschlechter und Herkünfte; im Breiten- oder Leistungssport; mit und ohne Handicap – unser gemeinsames Sportangebot ist vielfältig und bietet jedem Menschen Möglichkeiten, ein Teil der Sport-Familie Baden-Württembergs zu sein. Diese Sport-Familie stiftet Zusammenhalt und gibt Vielfalt einen Raum. Sie, die Vereine, sind die Anlaufstelle, Sie sind das Herz dieser baden-württembergischen Sport-Familie. Heute möchte ich Sie dazu aufrufen, mit uns gemeinsam die Vielfalt des organisierten Sports im Lande zu weiterzutragen und alle Menschen dazu einzuladen, Teil davon zu werden. Gemeinsames Sporttreiben ist so viel mehr als „schneller, höher, stärker - gemeinsam“. Gemeinsames Sporttreiben bietet Raum für soziale Kontakte, für den persönlichen Austausch, für das Schaffen eines Wir- Gefühls, für Heimat! Nutzen Sie in Ihrem Verein die Bilder, den Film „Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft“ und die zugehörigen Materialien. Bringen Sie Ihr eigenes Logo ein und werden Sie Teil der Kampagne. Teilen Sie das Video und alles Weitere auf Ihren Kanälen und helfen Sie uns dabei, die Botschaft in alle Ecken unseres Bundeslandes zu tragen. An die Vertreter:innen des organisierten Vereins- und Verbandssports in Baden-Württemberg Landessportverband Baden-Württemberg Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Freunde des Sports in Baden-Württemberg, nach einer langen Zeit des Stillstands kann mittlerwei- le wieder Sport im Verein stattfinden; nach einer Zeit, in der Sport nur allein, individuell stattfinden konnte, ist die Rückkehr zum Vereinssport endlich wieder möglich. Es ist noch längst nicht alles, wie es war. Dennoch bin ich froh über den Status Quo und zuversichtlich, was die nahe und ferne Zukunft angeht: Der organisierte Sport trägt viel dazu bei, dass wir alle gemeinsam den Weg zu einer neuen Normalität mit allen Möglichkeiten finden. Für passionierte Vereinssportler:innen steht eines längst fest: Sport im Verein ist so viel mehr als reines Sporttrei- ben. Sport im Verein bietet Heimat. Sport im Verein steht für Gemeinschaft und Vielfalt – für jene Gemeinschaft, die wir alle so lange schmerzlich vermissten. Unser Bundes- land mit all seinen Sportstätten und Landschaften bietet dem Sport, der Sportgemeinschaft eine Heimat. Wie vielfältig die baden-württembergische Sportver- einslandschaft ist, wie vielfältig Vereinssport ist, wie viel- fältig Vereinssportler:innen sind – das zeigt der organi- sierte Sport. Diese Vielfalt möchten wir mit dem neuen Impuls, der „Tour de Vielfalt“, aufgreifen. In allen Ecken des Landes; an Land, in der Luft und im Wasser; indoor und outdoor; mit oder ohne Ball und Co.; auf Rädern oder den Händen; alleine oder im Team; Jung und Alt; Menschen verschiedenster Geschlechter und Herkünfte; im Breiten- oder Leistungssport; mit und ohne Handicap – unser gemeinsames Sportangebot ist vielfältig und bie- tet jedem Menschen Möglichkeiten, ein Teil der Sport-Fa- milie Baden-Württembergs zu sein. Diese Sport-Familie stiftet Zusammenhalt und gibt Vielfalt einen Raum. Sie, die Vereine, sind die Anlaufstelle, Sie sind das Herz dieser baden-württembergischen Sport-Familie. Heute möchte ich Sie dazu aufrufen, mit uns gemeinsam die Vielfalt des organisierten Sports im Lande zu weiter- zutragen und alle Menschen dazu einzuladen, Teil davon zu werden. Gemeinsames Sporttreiben ist so viel mehr als „schneller, höher, stärker - gemeinsam“. Gemeinsames Sporttreiben bietet Raum für soziale Kontakte, für den persönlichen Austausch, für das Schaffen eines WirGe- fühls, für Heimat! Nutzen Sie in Ihrem Verein die Bilder, den Film „Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft“ und die zugehörigen Materialien. Bringen Sie Ihr eigenes Logo ein und werden Sie Teil der Kampagne. Teilen Sie das Vi- deo und alles Weitere auf Ihren Kanälen und helfen Sie uns dabei, die Botschaft in alle Ecken unseres Bundes- landes zu tragen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, gerade jetzt Wort wörtlich mobil zu machen, die Baden-Württemberger:in- nen gemeinsam mit Ihnen, den Sportvereinen, in Bewe- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 gung zu bringen. Die Rückkehr zum Sport und in die Ver- eine; die Begeisterung für gemeinsames Sporttreiben als unser gemeinsames Anliegen stehen dabei im Fokus. Sie, die Sportvereine, sind die Anlaufstelle für Sport, Ge- sundheit und Gemeinschaft. Lassen Sie uns gemeinsam zum Sporteln einladen; lassen Sie uns gemeinsam mög- lichst viele Menschen erreichen, sie motivieren, Teil der Sport-Familie des Landes zu sein. Alle Informationen zur Kampagne „Tour de Vielfalt – Wir leben Gemeinschaft“, das Video und weiteres Material finden Sie unter www.lsvbw.de/tourdevielfalt. Für Rückfragen zum Projekt steht Ihnen Patrik Zimmer- mann, Leitung Kommunikation & Digitalisierung, gerne unter der Telefonnummer 0711/207049 853 oder per Mail unter p.zimmermann@lsvbw.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Abzocke mit falscher Forderung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor fal- schen Inkassoschreiben, die derzeit vermehrt im Umlauf sind • Mit einem falschen Inkassoschreiben versucht die Firma EU Forderungs AG Verbraucherinnen und Verbraucher abzuzocken • Aktuell sind Schreiben mit angeblichen Forderungen aus einem Vertrag mit „EUROWIN-24 EUROJACKPOT 6/24“ im Umlauf • Betroffene sollten auf das Schreiben nicht reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei stellen Falsche und betrügerische Inkassoschreiben sind ein Dauerbrenner. Derzeit gibt es vermehrt Beschwerden über die Firma EU Forderungs AG. Sie verschickt Brie- fe, in denen sie 270 Euro für ein angebliches Glücks- spiel-Abo fordert – garniert mit Drohungen und Angst- mache, falls die Angeschriebenen nicht zahlen. Doch: Weder die Firma noch das Glücksspiel-Abo existieren. Ein klarer Fall von betrügerischer Abzocke. „Viele Punkte zeigen, dass es sich bei dem Schreiben der EU Forderungs AG um ein falsches Inkassoschreiben handelt“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Neben dem griechischen oder pol- nischen Bankkonto, auf das die Forderung überwiesen werden soll, weisen die krude Aufstellung der Verbind- lichkeiten, Rechtschreibfehler und fehlende Pflichtan- gaben auf die Fälschung hin. Auch existieren weder die Inkasso-Firma noch der Glücksspielanbieter unter den genannten Adressen, die behaupteten Verträge wur- den nie abgeschlossen. „Doch die Drohung mit Mahnbe- scheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung verunsichert die Angeschriebenen stark“, weiß Buttler. Hinzu kommt: Die Inkasso-Firma täuscht durch die Verwendung eines entsprechenden Logos des Bundes deutscher Inkasso Unternehmen eine Seriosität vor, die so nicht gegeben ist. „Das zeigt deutlich, dass man sich auf Siegel und Labels nicht verlassen kann“, so der Experte. Weitere Datensammlung statt hilfe Besonders perfide ist die zweite Seite des Anschreibens: Dort wird mit einem Kündigungsformular Hilfe bei der Kündigung des angeblichen Abonnements versprochen. „Tatsächlich will der Anbieter so nur an weitere Daten wie Telefonnummer, E-Mail und IBAN der Angeschrie- benen kommen“, ist sich Buttler sicher. „Besonders die Telefonnummer bietet wieder neue Wege für weitere Abzock-Maschen.“ Er rät allen, die solche Schreiben in ihrem Briefkasten fin- den, diese zu ignorieren und nicht auf Zahlungsaufforde- rungen zu reagieren. Da es sich um einen Betrugsversuch handelt, können Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen, dies geht auch online über die Internetwache: ht- tps://www.polizei-bw.de/internetwache/ Links: • www.vz-bw.de/inkasso-check: Mit dem Inkasso-Tool der Verbraucherzentralen können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob eine Forderung berechtigt oder unberechtigt ist. • www.rechtsdienstleistungsregister.de/: Über diese Seite finden Sie heraus, ob ein Inkasso-Büro in Deutschland zugelassen ist. Wird eine Firma dort nicht aufgelistet, darf der Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Hohes Ordnungsgeld für untergeschobene Versiche- rung Landgericht Limburg verhängt Ordnungsgeld gegen Ver- sicherungsanbieter F.A.S.I. • Verbraucher:innen wurde nach Abschluss eines Zeit- schriftenabos eine kostenlose Testmitgliedschaft bei der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH untergeschoben. • Die Testmitgliedschaft verlängerte sich nach drei Mona- ten jedoch automatisch in ein kostenpflichtiges Schutz- paket, wenn Verbraucher:innen nicht aktiv kündigten. Das ist rechtswidrig. • Trotz eines Gerichtsurteils versuchte der Anbieter wei- terhin, Verbraucher:innen die unerwünschten Verträge unterzujubeln Das LG Limburg a.d.Lahn hatte F.A.S.I schon einmal un- tersagt, Verbraucher:innen unaufgefordert ein kosten- loses Testangebot zu unterbreiten, das sich nach der Probephase automatisch und kostenpflichtig verlängert. Im Kern ist das Angebot eine Art Versicherung. Da das Unternehmen sich nicht daran hielt und nach Schlupflö- chern suchte, das Urteil zu umgehen, stellte die Verbrau- cherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich den Antrag, ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das LG Limburg setzte dieses auf 50.000 Euro hoch. Ob die Firma einsichtig ist, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. „Wer etwas geschenkt bekommt, möchte nicht erst kün- digen müssen, damit das Geschenk nicht kostenpflich- tig wird. Und er muss es auch nicht,“ sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Doch genau darüber erreichten die Verbraucherzentrale Be- schwerden, die Grundlage des erneuten Urteils waren: Nach Abschluss eines Zeitschriftenabonnements wurden die Betroffenen von einer „Qualitätskontrolle“ angerufen. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde ihnen dann mitge- teilt, dass sie als Dankeschön eine dreimonatige kosten- lose Testmitgliedschaft zu einer „Auslandsreise Kranken- und Rückholversicherung“ und weitere Infos dazu per Post von einem Kooperationspartner erhielten. In den besagten Schreiben wurde die dreimonatige kos- tenlose Testmitgliedschaft bestätigt. Nach Ablauf der Testphase müssten Verbraucher:innen jedoch aktiv kün- digen. Andernfalls hätte sich die kostenlose Mitgliedschaft automatisch kostenpflichtig verlängert, ein Schutzpaket für 89 Euro pro Jahre. „Und das für eine Absicherung, de- ren Bedarf vom Anbieter gar nicht ermittelt worden ist und den die Betroffenen oftmals gar nicht benötigten,“ sagt Grieble. Der Fall zeige, so Grieble weiter, dass Versi- Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 cherungen nur durch Fachleute und nicht nebenher mit einem Zeitschriftenabo vertrieben werden sollten. ANBIETER UNEINSICHTIG Das Vorgehen des Anbieters ist nicht neu. Die Verbrau- cherzentrale ging bereits wegen einer ähnlichen Masche gegen F.A.S.I. vor. „Doch der Anbieter änderte sein Ver- halten nur geringfügig und wollte so weiter Geschäfte machen,“ sagt Grieble. Die Überprüfung durch die Ver- braucherzentrale ergab, dass dieses Vorgehen weiterhin rechtswidrig ist und gegen das bestehende Urteil verstößt. Die Verbraucherzentrale beantragte daraufhin, ein Ord- nungsgeld festzusetzen. Das Landgericht Limburg gab ihr Recht und setzte das Ordnungsgeld auf 50.000 Euro hinauf (Az. 5O 30/16). Grieble ist mit dem Beschluss zu- frieden: „Wir hoffen, dass dem Treiben nun endlich ein Ende gesetzt wird.“ Die Verbraucherzentrale wird das Unternehmen aber auch weiter genau im Auge behalten. Verbraucher:innen, die von F.A.S.I. unerwünschte Versiche- rungen und Testmitgliedschaften erhalten, können dies der Verbraucherzentrale melden. Landkreis fördert Einführung eines Mehrwegsystems für die Gastronomie Im Rahmen seiner Abfallvermeidungsstrategie unter- stützt der Landkreis Ravensburg die Gastronomie bei der Einführung eines einheitlichen Mehrwegsystems. So soll Essen zum Mitnehmen künftig vermehrt auch in wie- derverwendbaren Pfandbehältern angeboten werden. Gastronomen, die teilnehmen, erhalten vom Landkreis Ravensburg eine Förderung. Um möglichst ein landkreis- weites Pfandsystem zu etablieren, wurde ein Systeman- bieter ausgewählt. So soll sichergestellt werden, dass die Behälter auch in anderen teilnehmenden Restau- rants wieder abgegeben werden können. Dazu wurde im Vorfeld eine Umfrage unter regionalen Gastronomen durchgeführt. Interessierte Gastronomen, Metzger oder Bäcker kön- nen die Förderung bis zum 31.12.2021 für ihre Lokalität im Landkreis Ravensburg beantragen. Weitere Informatio- nen sowie der Förderantrag können unter www.rv.de in der Rubrik Abfallvermeidung abgerufen werden. Die Einführung eines Mehrwegsystems für die Gastro- nomie im Landkreis Ravensburg ist eine Maßnahme der Abfallvermeidungsstrategie, die der Kreistag im Jahr 2020 beschlossen hatte. Ab dem Jahr 2023 muss Essen zum Mitnehmen laut Bun- desverpackungsgesetz auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. So sollen weniger Einwegverpackun- gen verwendet und damit Abfall vermieden werden. Man gönnt sich ja sonst nichts! Gärten in Deutschland und anderswo Die Ausstellung ist vom 10. August bis 11. September 2021 in der Bibliothek am Bildungszentrum Markdorf zu sehen. „Wenn Du einen Garten und eine Bibliothek hast, wird es dir an nichts fehlen.“ (Marcus Tullius Cicero, 106 v. Chr. – 43 v. Chr.) Gärten in Deutschland sind so vielfältig wie ihre Besitze- rinnen und Besitzer, ob Bauerngarten auf dem Land, be- grünte Dachterrasse in der Stadt, klassischer englischer Landhausgarten, Urban Gardening oder Kräutergarten für den täglichen Gebrauch. Für die Einen ist er Entspan- nung pur, für die Anderen Fitnessprogramm, für ande- re ist er Ausdruck nachhaltiger Lebensform aber auch Livestyle oder Statussymbol. Groß geschrieben wird bei allen Gartenliebhabern die Freude an der Natur und der Spaßfaktor. Dabei ist es nachrangig, ob man die Bäume einer Streuobstwiese auf der Schwäbischen Alb in Form bringt oder akkurat eine Rabatte voller Blumen pflegt oder einfach nur Gemüse auf dem Hochhausbalkon zum Gedeihen bringt. Zur Inspiration und als Anregung für die eigene Garten- gestaltung präsentiert das Regierungspräsidium Tübin- gen – Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen eine Ausstellung mit 45 Bildbänden und Büchern für Garten- freunde und für die, die es werden wollen. Die Ausstellung gibt dabei einen subjektiven Einblick in die schönsten Gärten - nicht nur in Deutschland. So vielfältig wie ein Garten mit seinen Pflanzen, Sträu- chern und Bäumen sind auch die Bildbände der Ausstel- lung. Interessierte können die Ausstellung vom 10. August bis zum 11. September 2021 in der Bibliothek am Bildungs- zentrum Markdorf zu den bekannten Öffnungszeiten be- suchen. Der genaue Terminplan mit den Stationen der Ausstellung ist bei „Aktuelles“ unter der Adresse www.rt.fachstelle.bib- bw.de zu finden. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Mit der Rente ins Ausland 116.202 Renten hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg im Jahr 2020 an Personen gezahlt, die im Ausland wohnen. Davon gingen rund 90.300 Renten an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Griechenland. 22.338 Renten wurden in die Schweiz überwiesen. Überweisungen nach Südafrika (645), Thailand (547) und die USA (178) bilden die Plätze 3 bis 5 bei den Auslandsüberweisungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Verbindungsstelle für Griechenland, Zypern, Liechten- stein und die Schweiz Dass die DRV Baden-Württemberg so vielen Menschen in Griechenland und in der Schweiz ihre Rente überweist, kommt nicht von ungefähr: Der südwestdeutsche Ren- tenversicherungsträger ist innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung die Verbindungsstelle für Griechen- land, Zypern, Liechtenstein und die Schweiz. Sie betreut damit Personen, die entweder dort wohnen und zusätzlich Beiträge in Deutschland geleistet haben oder Personen, die aktuell in Deutschland wohnen und in einem der vier Länder Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt haben. Zusätzlich beantwortet die Verbindungsstelle alle Fragen rund um das Abkommensrecht und unterstützt bei der Rentenantragstellung. Gut abgesichert im Ausland In einer globalisierten Welt arbeiten nicht nur mehr Men- schen im Ausland, auch immer mehr Rentner leben dort. Ein wichtiger Grund dafür ist, die gute soziale Absicherung, vor allem innerhalb Europas. Wer nämlich in ein EU-Land umzieht oder in einen Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, erhält die deutsche Rente auch im Ausland in voller Höhe. Dennoch sollten sich alle Personen, die als Rentnerin oder Rentner ins Aus- land ziehen wollen, zuvor bei der DRV beraten lassen, um sich über mögliche Auswirkungen auf die Rente sowie auf die Kranken- und Pflegeversicherung zu informieren. Über Auswirkungen auf die Steuerpflicht beraten Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 NACHRUF Mit großer Trauer mussten wir erfahren, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin,Frau Maria Hirschmann,nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist. Frau Hirschmann war 46 Jahre lang als Reinigungskraft in der Gemeinde Ummen- dorf beschäftigt. Wir haben sie stets als einen freundlichen, hilfsbereiten und liebens- werten Menschen kennen und schätzen gelernt und konnten uns auf ihren Einsatz und die Loyalität verlassen. Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. Wir werden ihr Andenken in Ehren halten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Ummendorf und den Gemein-Klaus B. Reichert NACHRUF Mit großer Trauer mussten wir erfahren, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin, Frau Maria Hirschmann, nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist. Frau Hirschmann war 46 Jahre lang als Reinigungs- kraft in der Gemeinde Ummendorf beschäftigt. Wir haben sie stets als einen freundlichen, hilfsbereiten und liebenswerten Menschen kennen und schätzen gelernt und konnten uns auf ihren Einsatz und die Loyalität verlassen. Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. Wir werden ihr Andenken in Ehren halten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Ummendorf und den Gemeinderat Klaus B. Reichert Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet Seit Montag, 28.06.2021 ist das Rathaus wieder zu den ge- wohnten Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist daher nicht mehr zwingend erfor- derlich. Bitte beachten Sie, dass sich unserer Mitarbeiter noch teilweise im Homeoffice befinden. Daher kann eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll sein. Bitte halten Sie sich beim Betreten des Rathauses an die all- gemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend. Unsere Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag - Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr14.00 Uhr - 18.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Corona-Teststelle Ummendorf Nachdem die Inzidenz endlich auch im Landkreis Biberach niedrig ist und damit ebenso der Bedarf für einen Testnach- weis, werden ab Juli die Testzeiten der kommunalen Teststel- le in der Bachstraße reduziert. Im Juli wird deshalb nur noch freitags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr getestet, die Testung am Dienstag fällt weg. Die Anmeldung erfolgt weiterhin über unsere Homepage www.ummendorf.de, oder über die Han- dynummer der Teststelle 0170/7434419 (nur freitags zwischen 17.00 Uhr und 19.00 Uhr besetzt). Kurzentschlossene können aber auch einfach direkt vorbeikommen. Schäden in der Gemeinde / Meldung der Schäden Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein erstes Schadensbild zeigt uns, dass wir als Kommune Schäden beseitigen müssen, die nach ersten Schätzungen vermutlich 500.000 € überschreiten. Da die Bergstraße nun in wenigen Jahren zum dritten Mal überschwemmt wurde, werden wir versuchen, diesen Bereich erneut zu untersuchen. Die bislang ermittelten Schäden in unserer Gemeinde sind wie folgt gelistet: 1. Radweg Mühlbergle (oberhalb Bolzplatz) ausgeschwemmt. 2. Feldweg hinter den Gebäuden Richard-Wagner-Straße links von der Bergstraße voller Schlamm. 3. Gemeindeverbindungsweg Buschhorn - Möselsberg - Bankett stark beschädigt. 4. Fuchsweg (Fischbach) ausgeschwemmt. Einlaufbauwerk an der Landesstraße läuft über. 5. Schmiegraben (An der Pappelreihe in Richtung Schweinhau- sen vor dem Hof Steigmiller). Feldweg zerstört. Die Siche- rung des Bahngleises muss unverzüglich überprüft werden. 6. Parkplatz Friedhof Ummendorf tiefe Ausschwemmungen. 7. Schlammfang Mittelbucher Straße und Kesseltal gestern bereits gereinigt. 8. Unterführung und Parkplatz Jordanbad - Schlamm 9. Wasen (jenseits der B 312) Bankett stark beschädigt. 10. Graben Hatzenmähdle (beim Hof Bollin) zum Reichenbach muss gereinigt werden. 11. Tiefental Fischbach: Waldweg an drei Stellen ausge- schwemmt. Fußweg über den Bach zerstört. 65. Jahrgang Freitag, den 2. Juli 2021 Nummer 26 56. Jahrgang | Donnerstag, den 1. Juli 2021 | Nr. 26 AMTSBLATT der GEMEINDE BODNEGG Stationengottesdienst und Kunstinstallation ! Evangelische Kirche Atzenweiler Sonntag, 4. Juli 2021, 10.00 – 13.00 Uhr Herzliche Einladung an alle Gemeindeglieder und Interessierte (vgl: Kirchliche Nachrichten, Evangelische Kirchengemeinde Atzenweiler-Vogt) Einsehen der Jagdsatzung In der Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ai- lingen-Raderach am 10.07.2019 wurde die vorgestellte Jagdsatzung verabschiedet. Diese wurde zwischenzeitlich vom Kreis- jagdamt genehmigt und kann nun bei der Ortsverwaltung Ailingen, Zimmer 5 im EG eingesehen werden. Unsere Jubilare Goldene Hochzeit Am Freitag, 20. November feiern die Eheleute Helga Maria Giray geb. Maierhofer und Johann Baptist Giray ihre Goldene Hochzeit. Wir gratulieren dem Jubelpaar sehr herzlich und wünschen ihm noch viele gemeinsame Jahre bei guter Gesundheit. Seniorentreff Ailingen Liebe Senioren! Aufgrund der aktuellen Corona-Bestim- mungen ist der Seniorentreff im November geschlossen. Alle angekündigten Veran- staltungen entfallen und auch die Cafeteria hat nicht geöffnet. Bleiben Sie gesund! Ailinger Ortsnachrichten Freitag, den 13. November 2020 Nummer 46 Ailingen aktuell Absage der Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag In diesem Jahr müssen aufgrund der aktuellen Einschränkungen leider auch die Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag ausfallen. Somit wird es keine öffentlichen Kranzniederlegung in Berg und Ailingen geben. Aber auch ohne öf- fentliche Gedenkfeiern ist am 15.11.2020 Volkstrauertag. Daher findet auch der ökumenische Gottesdienst zum Volkstrauertag um 10 Uhr in der katholischen Kirche St. Johannes in Ailingen unter den geltenden Hygienebestimmungen statt. Um das Andenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Völker und Nationen zu wahren, werden an diesem Tag außerdem sowohl in Berg als auch in Ailingen Kränze niedergelegt. Dies allerdings nichtöffentlich, im allerkleinsten Kreis und ohne vorherige Bekanntgabe der Uhrzeit. Somit haben alle Interessierten die Möglichkeit, die Ehrenmäler zu einem späteren Zeitpunkt einzeln oder in coronakonformen Kleingruppen aufzusuchen, um der Opfer zu gedenken. www.friedrichshafen.de/baugrundstück-ittenhausen. Neubaugebiet „Ittenhausen-Nord“: Bewerbungsfrist endet am 18. November Die Bewerbungsfrist für die Bauplätze im Neubaugebiet Ittenhausen-Nord läuft noch bis Mittwoch, 18. November 2020, 24 Uhr. Wer Interesse an einem der Bauplätze hat, muss bis zum Bewerbungsschluss seine Bewerbung einreichen. Die Stadt Friedrichshafen bietet im Neubaugebiet Ittenhausen-Nord 16 Bauplätze an. Die Grundstücke haben Flächen zwischen 243 und 593 Quadratmetern und werden mit der Verpflichtung zum Selbstbezug zur Bebauung mit Einfamilienhäu- sern oder Doppelhaushälften vergeben. Zwölf Bauplätze davon sind mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebaubar, vier Bauplätze mit je einer Doppelhaus- hälfte. Das Baugebiet liegt zwischen der Straße Alter Weinberg und der Teuringer Straße. Weitere Informationen zum Baugebiet, zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpartner sind online unter www.friedrichshafen.de/baugrundstück-itten- hausen zu finden. Ailinger Ortsnachrichten Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! 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Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6 SlnfnSlnfn Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von Ihrem Gründungs- und Ehrenmitglied Anton „Done” Elbs welcher am 26.07.2021 im Alter von 69 Jahren verstorben ist. Seit der Vereinsgründung 1994 unterstützte Anton fortdau- ernd und in besonderem Maße den Verein. 2019 wurde er daher zum Ehrenmitglied der Reitergruppe Baindt e.V. ernannt. Wir nehmen Abschied von einem vertrauensvollen, kamerad- schaftlichen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Reitergruppe Baindt e.V. Wir suchen eine Medizinische Fachangestellte in Voll-/Teilzeit. Hausärztlich-internistische Praxis. Dr. med. Carsten Tschechne Karlstraße 12, 88250 Weingarten tschechne@t-online.de Telefon 0751/42115 Langenenslingen, 23.08.2021 „Hast Du Angst vor dem Tod?“ fragte der kleine Prinz die Rose. Darauf antwortete sie: „Aber nein. Ich habe doch gelebt, ich habe geblüht und meine Kräfte eingesetzt so viel ich konnte. Und Liebe, tausendfach verschenkt, kehrt wieder zurück zu dem, der sie gegeben. So will ich warten auf das neue Leben und ohne Angst und Verzagen verblühen.“ (Antoine de Saint-Exupéry) Völlig überraschend verstarb am 16.08.2021 Hermann Sprengnether *21.07.1949 Für immer in unseren Herzen Deine Tochter und Ehegatte Deine Enkel und Ur-Enkelin Deine Weggefährtin Deine Brüder und Anverwandte GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE TRAUERANZEIGEN NACHRUFE Denken Sie besonders im Sommer daran, genügend zu trinken! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de www.bestattungen-wohlschiess.de „Alternative Bestattungsformen“ Die Almwiese. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Waldseer Str. 41 88364 Wolfegg-Alttann Tel.: 07527/4104 Fax 4844 www.schreiner-lang.de In Sachen HOLZ wissen wir wo´s LANG geht! 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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. Februar 2021 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Näheres im Innenteil Saatgut ab sofort aus der Webseite des Landkreises bestellen! Abonnieren Sie einen Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps von der Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu erhalten. Dieses Jahr gibt es auch eine Küchen- und Heilkräutermischung. Lassen Sie uns wertvolle Blühflächen und Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt, für unsere Insekten schaffen. Auch an der Bürgertheke im Rathaus liegt Saatgut in kleinen Mengen für Sie bereit. Näheres im Innenteil Ihre Gemeindeverwaltung Saatgut ab sofort über die Webseite des Landkreises bestellen! Abonnieren Sie einen Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps von der Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu erhalten. Dieses Jahr gibt es auch eine Küchen- und Heilkräutermischung. Lassen Sie uns wertvolle Blühflächen und Rückzugs- räume für den Erhalt der Artenvielfalt für unsere Insekten schaffen. Auch an der Bürgertheke im Rathaus liegt Saatgut in kleinen Mengen für Sie bereit. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin unbekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wichtiger ist es, dass bei uns seit dem 11. Januar 2021 Men- schen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Krankenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, dass sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Erkrankung an Covid-19 schützen können. Dass ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, dass das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, dass die Tatsache, dass bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissen- schaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum gemeldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Landrat Harald Sievers Fragen und Antworten zur Corona-Impfung im Landkreis Ravensburg 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Erprobung sehr wirksam. 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethikrat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfol- ge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, be- treuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impfverordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Württemberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impfterminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termine freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinbarung Schwierigkei- ten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenversichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalaus- weis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit. 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxifahrt zum Kreis- impfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie hier: seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerver- zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl in der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, Zimmer 0.1 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahl- berechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetrage- nen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht wer- den, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Ver- fahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein- getragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, Zimmer 2.3 Ein- spruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr lau- fen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler- verzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- kreis Nr. 69 Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl- berechtigte Person. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver- zeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahl- ordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerde- verfahren festgestellt worden und die Feststel- lung erst nach Abschluss des Wählerverzeich- nisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, Zimmer 0.1 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt wer- den. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung ei- nes Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behin- derung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahl- brief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahl- scheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt wer- den. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht nachgewiesen wird. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stim- me gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hil- feleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verän- dert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Ort, Datum Baindt, den 05. Februar 2021 Unterschrift, Amtsbezeichnung Bürgermeisteramt Simone Rürup, Bürgermeisterin Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ - Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Blumen- und Kräuterparadies Die Mitmachkampagne im Rahmen der Biodiversitäts- strategie erfreute sich in den letzten zwei Jahren großer Resonanz. Im Rahmen der Kampagne können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg kostenloses Saat- gut beziehen. Das Saatgut kann bequem auf der Kam- pagnen Website bestellt werden und wird dann per Post verschickt. Ein Newsletter begleitet die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Das einfache und inspirierende Konzept begeistert. Über 5000 Haushalte engagierten sich bei der Kampagne und schufen im letzten Jahr über 90.0000 Quadratmeter Blüh- fläche, die nun wertvolle Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis darstellen. Die rege Bür- gerbeteiligung führte außerdem dazu, dass die von der elobau Stiftung initiierte Kampagne im Juni letzten Jah- res das UN- Dekaden Siegel für biologische Vielfalt ver- liehen bekam. Positiv bestärkt startet die Kampagne nun in das dritte Jahr. Neben der in den zwei letzten Jahren erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Kü- chen- und Heilkräutermischung angeboten. „Unsere neu erarbeitete Kräutermischung enthält viele einheimische Kräuter, die zum Teil in Vergessenheit ge- raten sind. Durch die Kampagne hoffen wir sie wieder in den Gärten und Köpfen der Bevölkerung zu etablieren.“, so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Landkreises Ravensburg. „Wer einen Kräutergarten anlegt, profitiert nicht nur selbst von den duftenden Gewürzen, sondern bietet auch Insekten ein wertvolles Refugium“, ergänzt Landrat Harald Sievers. Auf der neu gestalteten Website des Blühenden Land- kreises www.bluehender-landkreis.org kann ab dem 1. Februar 2021 das kostenlose Saatgut bezogen werden. Ermöglicht wird dies durch die mehrjährige Partnerschaft mit der Kreissparkasse Ravensburg und die damit ver- bundene großzügige Förderung des Blühprojekts. Außer- dem begleitet eine Online - Vortragsreihe die Kampagne. Diverse Referent*innen darunter Kräuterexpertin Susanne Fischer-Rizzi bieten spannende Einblicke rund um das Thema. Zudem werden erstmals in 2021 Kräuterexkur- sionen angeboten. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Baumfällung im Zuge der Bachoffenlegung Im Mai 2021 beginnen die Bauarbeiten zur Bachoffenle- gung des Sulzmoosbachs entlang der Marsweilerstraße. Als Vorarbeit müssen die Bäume und Sträucher im unmit- telbaren Böschungsbereich des Baches gefällt werden. Diese Baumfällarbeiten werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter des Bauhofs durchgeführt. Nach Fertig- stellung der Bauarbeiten am Bachlauf wird das Gewäs- ser durch neue Bäume und Sträucher wieder eingegrünt. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt H. Roth, 075029406-53, f.roth@baindt.de, gerne zur Verfügung. Bundeswehrübung – ABGESAGT! Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 31.01.2021 – 04.02.2021 und 28.02.2021 – 03.03.2021 eine Abschlussübung „ILLERSPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/ Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Wasser- und Abwassergebührenbescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2020 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grab- felder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grab- malen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventu- elle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet werden. Tele- ABGESAGT! ABGESAGT! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 fonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.hei- ne@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.02.2021 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2021 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 14.03.2021 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2021 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Februar 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung: 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - 10 Sanierung Klosterwiesenschule 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lien-Wohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein beste- hendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Rau- mordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar 17 Gemeindeeigener Schüler-/Bürgerbus 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal 19 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. • Auch die Besucher müssen den notwendigen Min- destabstand einhalten und sich in eine Anwesen- heitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. Februar/Sonntag, 07. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 05. Februar Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 06. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 07. Februar Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche Bft. 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung März 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 29. Januar 2021 konnte Frau Emma Malsam ihren 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich der Jubilarin sehr herzlich und wünsche noch viele schöne Jahre bei guter Gesundheit. Die Jubilarin erhält die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Raspler, ratsch - ratsch Liebe Familien, auch in diesem Jahr wurde unser Narren- baum aufgestellt. Geschmückt von bun- ten Bändern und Luftballons ist er vor dem Kindergarten zu sehen. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen unseren Baum zu betrachten. Darüber hinaus würden wir uns sehr freu- en, wenn Sie uns ein närrisches Foto vor unserem Nar- renbaum zukommen lassen. Diese Fotos sollen unsere Fenster kunterbund schmücken und anschließend einen Platz im Portfolio finden. Wir sind schon sehr auf die Verkleidungen gespannt und freuen uns über farbenfrohe Bilder. Ihr Kindergartenteam St. Martin Kindergarten Sonne Mond und Sterne Närrische Spiele - Aktion Nach mehreren Wochen des harten Lock- downs und einer eher einsamen Weih- nachtszeit, suchen viele Familien nach al- ternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Zusätzlich und für viele sehr schmerzlich, hätten wir mo- mentan die närrische, lustige Zeit der Fasnet. Um die Fröhlichkeit und den Spaß an den nasskalten Tagen nach Hause zu bringen, haben wir uns das lustige Spiel: ,,Raspler-Wald“ – ein Familienspiel für Kinder, Erwach- sene und alle Narren ausgedacht. Durch die übersichtliche Menge an benötigten Utensilien, kann dieses Spiel spontan einen Nachmittag mit Spaß füllen. Für das Spiel wird gebraucht: Für jeden Mitspieler eine Spielfigur/ Kegel und ein Würfel mit Punkten von 1-6. Den Spieleplan gibt es in zwei verschiedenen Ausfüh- rungen. Zum einen als Rohling zum selbst gestalten und ausmalen und einen bereits fertig gestalteten. Die Spieler wandern quer durch den Raspler-Wald und erfüllen dabei die Aufgaben, die sich beim Erreichen der gekennzeichneten Felder ergeben. Besonders lustig wird es, wenn ein Spieler auf ein Aktionsfeld kommt, davon gibt es sechs verschiedene. Erreicht einer von ihnen z.B. den Tannenbaum, so muss dieser 3-mal laut: ,,Raspler- Ratsch- Ratsch‘‘ rufen. Beim Bonbon hingegen ist das Gesangstalent der Mitspieler gefragt. Alle anwesenden Spieler singen gemeinsamen den Refrain des Baindter Narrenlieds (als Beiblatt in der Anleitung enthalten). Wer bis dahin noch nicht in Fasnetsstimmung war, wird sicher angesteckt sein. Zu unserer Verblüffung und Freude bekamen wir bereits wenige Stunden, nach Versenden unser Mail, eine beson- ders erfreuliche Rückmeldung vom Zunftmeister - Roland Oelhaf. Das Raspler - Spiel hatte sich bis zu ihm herum- gesprochen und fand größten Anklang und Begeisterung. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Dies ist natürlich für unsere Erzieherinnen der Regenbo- gengruppe, die dieses Spiel entwickelt haben, ein tolles Lob ihrer kreativen Arbeit. Danke! Haben Sie Interesse an dem Spiel ,,Raspler-Wald“? Sie können es gerne auf unserer Homepage: kiga-sms. de unter dem Reiter Info/ Aktuelles/ Bastelideen und andere Anregungen herunterladen. Die Familien erhielten aber nicht nur das Spiel, sondern auch ein selbst entworfenes Fingerspiel passend zum Thema, als auch abgestimmte Fragen zum Spielplan zur Sprachförderung. Das Raspler – Fingerspiel Fünf Raspler gingen in den Wald, sie suchten Holz, zu Haus war ́s kalt. Der Erste sucht den Wegrand ab, doch nirgendwo es Brennholz gab. Der Zweite ging tief in den Wald hinein, hier musste doch wo Brennholz sein! Er suchte oben, unten, hier und dort, er fand kein Brennholz an dem Ort. Dem Dritten ging es ebenso, darüber war er gar nicht froh. Der Vierte dachte: „Ich bin schlauer!“ „Ich werde jetzt ein Baum-Umhauer. “Mit dem Fünften fällte er den Baum im Nu, da kamen ganz schnell die Waldgeister dazu. Sie schimpften und tobten und drohten mit der Hand Und haben die Raspler zu ewigem Fasnetstreiben ver- bannt! (Verfasser Linde Horn) Mit einem närrischen Raspler - Ratsch, Ratsch verabschieden wir uns heute! Raspler - Ratsch, Ratsch Ein großes Lob an Herrn Mager der aus dem Christbaum einen Fasnetsbaum gezaubert hat. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Zur Information Seminarangebote von Jugendamt für Eltern Kreis Ravensburg kostenfrei. Selbstvertrauen und Selbst(wert)gefühl in Krisenzeiten Ein familylab.-Inspirationsseminar mit Tine Madsen für Eltern von Kindern aus allen Altersgruppen. Drei aufeinander bauende Termine am 27.02., 13.03. & 20.03.2021, jeweils 10-13 Uhr online auf Zoom. In Krisenzeiten hilft ein gutes Selbst(wert)gefühl dabei, die schwierige Zeit besser durchstehen zu können. Es gibt Si- tuationen im Leben, die wir nicht direkt beeinflussen kön- nen, sondern aushalten müssen. Wir lernen uns selbst und einander besser kennen, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation auf einem guten Selbst(wert)gefühl ba- siert. So können wir innerhalb der Familie und im nahen Umfeld das Band zu einander stärken und emotionale Geborgenheit in Zeiten großer Unsicherheit erzeugen. Das Seminar ist als Inspiration zur Weiterentwicklung ge- dacht. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars kommt von den TeilnehmerInnen selber, die die Möglichkeit be- kommen persönliche Fragen zu stellen und Konflikte und Problemstellungen aus dem Alltag, worüber sie mehr wis- sen wollen, einzubringen. Für Eltern aus dem Landkreis Ravensburg, die sich in besonderen Lebenslagen* (beispielsweise durch CO- VID_19 entstandenen Schwierigkeiten) befinden, ist das Seminar kostenlos auf Antrag. Familien in beson- deren Lebenslagen aus anderen Landkreisen bitte auf Anfrage. Kosten für alle andere: Einzelpersonen: 100€, Paare 175€ für alle drei Termine. (*Alleinerziehung-Patchworkfamilien, frühe Elternschaft,- Gewalterfahrung,Krankheit-Behinderung, Mehrlingsver- sorgung, Migrationshintergrund, Pflege-Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall-Tod, sonstige besondere Bedarfslagen) Information und Anmeldung: Tine Madsen, Paar -und Familientherapeutin (Mitglied DGSF), Family-Counselor, familylab-Seminarleiterin, Dipl. Musikerin, Musikpädagogin, Atempädagogin. Tel: 07502-944313 E-Mail: tine.madsen@family-counseling.de Webseite: https://family-counseling.tinemadsen.com familylab.de – die familienwerkstatt – ist die von Mathias Voelchert in Deutschland gegründete Abteilung der inter- nationalen Beratungsorganisation familylab international. Unser Angebot basiert auf den Erfahrungen und Theo- rien über Beziehungen in Familien und Organisationen, des dänischen Familientherapeuten und Schriftstellers Jesper Juul. Selbstvertrauen und Selbst(wert)gefühl in Krisenzeiten Ein familylab.-Inspirationsseminar mit Tine Madsen für Eltern von Kindern aus allen Altersgruppen. Drei aufeinander bauende Termine am 27.02., 13.03. & 20.03.2021, jeweils 10-13 Uhr online auf Zoom. In Krisenzeiten hilft ein gutes Selbst(wert)gefühl dabei, die schwierige Zeit besser durchstehen zu können. Es gibt Situationen im Leben, die wir nicht direkt beeinflussen können, sondern aushalten müssen. Wir ler nen uns selbst und einander besser kennen, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation auf einem gu ten Selbst(wert)gefühl basiert. So können wir innerhalb der Familie und im nahen Umfeld das Band zu ein ander stärken und emotionale Geborgenheit in Zeiten großer Unsicherheit erzeugen. Das Seminar ist als Inspiration zur Weiterentwicklung gedacht. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars kommt von den TeilnehmerInnen selber, die die Möglichkeit bekommen persönliche Fragen zu stellen und Konflikte und Problemstellungen aus dem Alltag, worüber sie mehr wissen wollen, einzubringen. Für Eltern aus dem Landkreis Ravensburg, die sich in besonderen Lebenslagen* (beispielswei se durch COVID_19 entstandenen Schwierigkeiten) befinden, ist das Seminar kostenlos auf Antrag. Familien in besonderen Lebenslagen aus anderen Landkreisen bitte auf Anfrage. Kosten für alle andere: Einzelpersonen: 100€, Paare 175€ für alle drei Termine. (*Alleinerziehung-Patchworkfamilien, frühe Elternschaft,Gewalterfahrung,Krankheit-Behinderung, Mehr lingsversorgung, Migrationshintergrund, Pflege-Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall-Tod, sonstige besondere Bedarfslagen) Information und Anmeldung: Tine Madsen, Paar -und Familientherapeutin (Mitglied DGSF), Family-Counselor, familylab-Seminarleiterin, Dipl.Musikerin, Musikpädagogin, Atempädagogin. Tel: 07502-944313 E-Mail: tine.madsen@family-counseling.de Webseite: https://family-counseling.tinemadsen.com familylab.de – die familienwerkstatt – ist die von Mathias Voelchert in Deutschland gegründete Abteilung der internationalen Beratungsorganisation familylab international. Unser Angebot basiert auf den Erfahrun gen und Theorien über Beziehungen in Familien und Organisationen, des dänischen Familientherapeuten und Schriftstellers Jesper Juul. Mobile Geschwindigkeitsmessungen im November 2020 - Ergebnisse - Straße Thomas-Dachser-Str. Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 729 Anzahl der Überschreitungen 25 Tempolimit km/h 70 Höchstgeschwindigkeit km/h 100 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Frühjahr/Sommer 2021 ist da! Ab in den Frühling ... Die VHS Weingarten hat trotz Coro- na für das Frühjahr wieder ein sehr attraktives und ab- wechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingarten. de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke und im CAP-Markt für Sie bereit. Außenstellenleiterinnen: Martina Brei, Anette Hillebrand,T. 07502 9 406-12, info@baindt.de Verwaltung: Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Telefon 07502 9406-12, Telefax 07502 9406-18 Zu allen Veranstaltungen (außer Vorträgen) ist eine verbindli- che Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Unverbindliche Reser- vierungen sind nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt - schriftlich (Formulare sind dem Programmheft zu entneh- men oder liegen in der Geschäftsstelle aus). Bei Neukun- den. deren Daten noch nicht erlasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung. Damit erteilen Sie der VHS Wein- garten die Erlaubnis, die Kursgebühren im SEPA-Basislast- schriftverfahren einzuziehen. - online über die Homepage der VHS Weingarten unter www. vhs-weingarten.de. Hierzu ist das dort hinterlegte Anmel- deformular mit SEPA-Basislastschriftmandat auszufüllen und im Original an die VHS zurückzuschicken. - telefonisch - wenn Sie bereits Kunde sind. Bei Neukunden, deren Daten noch nicht erfasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung und das Einverständnis zur Teilnah- me am SEPA-Basislastschriftverfahren. - durch Unterschrift auf dem Bogen Weitermeldeliste für das Folgesemester“. Jede Form der Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Entgeltzahlung. Sollte ein Kurs bereits voll belegt sein, bekommen Sie von uns eine Absage bzw. Mitteilung, dass Sie auf eine Warteliste gesetzt wurden. Sie erhalten kei- ne Ameldebestätigung. Sollten wir Ihre Anmeldung wegen Überbelegung nicht mehr berücksichtigen können. werden Sie benachrichtigt, ebenso, wenn der Kurs ausfällt oder der Kurstermin sich ändert. Sie gelten als angemeldet, wenn Sie von uns keine Nachricht erhalten. Sollten Sie Rückfragen zu Kursen der Außenstellen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der jeweiligenAu- ßenstelle. BeiRücktritten ist die Außenstelle fristgerecht zu informieren. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen der VHS Weingarten. Gesundheit - Vormittagskurs Nr. S3012 01W3 Mit Yoga fit in den Tag! Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Slvananda. Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yo ga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Aus dauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (= Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an die- sem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Ubungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 7 - 18 Personen 6 Vormittage, 19.03.2021 - 07.05.2021 Freitag. 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 46,20 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Die Inhalte dieses Kurses setzen sich zusammen aus Kör- perwahrnehmungsübungen, verschiedenen Entspan- nungstechniken, funktioneller Gymnastik in verschiedenen Ausgangsstellungen sowie dem Erlernen eines rückenge- rechten Verhaltens im Alltag. Die Ziele dieses Kurses sind die Verbesserung des Körperbewusstseins, Hinführung zu einem rückenfreundlichen Verhalten und die Verbes- serung der körperlichen Fitness. Bitte bringen Sie ein kleines Kissen, eine Decke und wenn möglich eine eigene Matte mit. Außerdem eine warme Jacke, da die Turnhalle regelmäßig gelüftet wird. Kurs 1 Nr. S3031-02W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 - 29.06.2021 Dienstag, 19:00 - 20:00 Uhr Klosterwiesenschule. Boschstr. 1, Rote Halle 45,30 € Kurs2 Nr. S3031-03W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 - 29.06.2021 Dienstag, 20:00 - 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1. Rote Halle 45,30 € Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Endlich fertig mit der Schule... Und jetzt? Der Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (LEV) bie- tet die Möglichkeit ein Jahr auszusteigen und sich für den Natur- und Artenschutz zu engagieren. Die alltäglichen Aufgaben sind so vielfältig wie die Natur selbst: Öffent- lichkeitsarbeit, wie z.B. die eigenverantwortliche Betreu- ung des Instagram-Accounts und die Unterstützung der Kollegen bei verschiedensten Aufgaben im Büro aber auch in der Natur. So bekommt man einen Einblick ins Berufsleben, erlebt praktische Naturschutzarbeit und er- fährt Interessantes über Natur und Umwelt. Für mehr Informationen über ein FÖJ beim LEV Ravens- burg lohnt sich ein Blick in den FÖJ-Blog unter www.na- turvielfalt-rv.de/foej-blog/. Das FÖJ beim LEV beginnt am 1. September und dauert 12 Monate. Ab dem 01.02.2021 werden Bewerbungen un- ter www.foej-bw.de angenommen. Als fester Bestandteil des Bildungsjahr FÖJ, zählen fünf einwöchige Seminare zu den verschiedensten Umweltthemen, die die Arbeit an den Einsatzstellen ergänzen. Trickbetrüger bei Grundrente aktiv Am 1. Januar 2021 trat das Grundrentengesetz in Kraft. »Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren und testen die Programmabläufe«, erklärt Gabriele Frenzer-Wolf, Ge- schäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Die ersten Bescheide zum neuen Grundrentenzuschlag können voraussichtlich ab Mitte 2021 versandt werden, so Frenzer-Wolf. Genau diese Zeit- lücke nutzen aber derzeit dreiste Trickbetrüger aus: Die DRV warnt deshalb vor täuschend echt wirkenden Briefen, die angeblich von der Rentenversicherung stammen und als »Fragebögen zur Grundrente« auch in Baden-Würt- temberg versandt wurden. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre persönlichen Daten oder sogar die Bankverbindung preiszugeben, um den Grundrentenzu- schlag zu erhalten. »Die Grundrente ist keine eigenständige Rente«, betont die Geschäftsführerin der DRV Baden-Württemberg: »Sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt.« Es lägen bei der DRV auch alle notwendigen Informationen seitens der Rentnerinnen und Rentner vor, um einen Anspruch auf den Zuschlag zu prüfen. Ein Antrag für die Grundrente sei deshalb gar nicht notwendig, bekräftigt Frenzer-Wolf. Sie ist als Ge- schäftsführerin bei der DRV Baden-Württemberg für die Gesetzesumsetzung zuständig. Auf keinen Fall sollten persönliche Informationen wie Kontodaten preisgege- ben werden. Rentnerinnen und Rentner, die die Briefe der Trickbetrüger erhalten haben, sollen diese Schreiben bitte nicht beachten und nicht beantworten. Kreative Mitmachaktion zum ersten digitalen Tag der Kinderhospizarbeit Der Ambulante Kinderhospizdienst AMALIE beteiligt sich anlässlich des Tages der Kinderhospizarbeit am Mittwoch, 10. Februar und ruft Organisationen und Privatpersonen im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg zu einer digitalen Mitmachaktion auf. Ziel ist es an diesem Tag mit Fotos von einem eigens für den Tag der Kinderhospizar- beit entworfenen grünen Band in den sozialen Medien ein Zeichen zu setzen. Der Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar schafft Aufmerksamkeit für die Situation von Familien, in denen ein Kind oder ein Elternteil lebensbedrohlich oder lebens- verkürzend erkrankt ist. Um trotz Corona-Pandemie die Kinder- und Jugendhospizarbeit an diesem wichtigen Ge- denktag sichtbar zu machen, startet AMALIE einen Aufruf an die Bevölkerung, Städte, Gemeinden, Firmen und Or- ganisationen. „Der Tag der Kinderhospizarbeit soll Men- schen motivieren, sich mit der Kinder- und Jugendhospi- zarbeit zu solidarisieren und unsere Angebote bekannter machen“, erklärt Heike Lander, Koordinatorin von AMALIE für den Bodenseekreis. Ein eigens für den Tage entworfe- nes grünes Band soll die betroffenen Familien mit Freun- den und Unterstützern symbolisch verbinden. Bestellt werden können diese unter shop.bundesverband-kin- derhospiz.de oder kostenlos bei den Büros von AMALIE. Zusätzlich werden einige Orte im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg an diesem Tag grün beleuchtet. Solidarität, Hoffnung und Verbundenheit Die Farbe Grün ist für die Kinderhospizarbeit ein Symbol der Hoffnung und, dass sich immer mehr Menschen an die Seite der Kinder- und Jugendhospizarbeit und damit der betroffenen Familien stellen. „Die Beteiligung von möglichst vielen Menschen an der Aktion würde bundes- weit ein starkes Signal der Verbundenheit und Solidarität setzen“, so die Koordinatorinnen von AMALIE. Mitmachen kann jeder und das grüne Band der Hoffnung an Fens- tern, Autoantennen, Bäumen, Zäunen, etc. befestigen. Auch über Zeichnungen oder andere Gestaltungsformen mit dem grünen Band, grünem Licht oder grüner Farbe freuen sich die Organisatoren. Die Fotografien oder Vi- deos der „Grünen Aktion“ kann jeder auf Instagram oder Facebook unter #tagderkinderhospizarbeit veröffent- lichen oder bis zum 5. Februar an info@kinderhospiz- dienst-bodensee.de schicken. Zeichen setzen Viele der 50.000 in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung werden mit ihren Familien durch ambulante Kinderhos- pizdienste begleitet. Die Begleitung erfolgt ab der Diag- nose, im Leben, im Sterben und über den Tod der Kinder hinaus. Im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis begleitete AMALIE, ein Dienst der Stiftung Liebenau und des Malteser Hilfsdienstes, allein im vergangenen Jahr über 50 Familien. 70 ehrenamtliche Patinnen und Paten leisteten wertvolle Stunden, um Familien in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Bevor ein Einsatz in einer Familie stattfinden kann, schult der Ambulante Kinderhospiz- dienst AMALIE die ehrenamtlichen Kräfte in einem rund 100 Stunden dauernden Qualifizierungskurs. Neben der Begleitung einzelner Familien bietet AMALIE Kindertrauergruppen und Freizeitaktionen für trauernde und erkrankte Jugendliche an. Alle Angebote des Diens- tes sind für die Familien kostenlos, daher soll die Aktion „Lasst uns Deutschland grün erleuchten“ auch finanzielle Unterstützer finden, sowie Menschen für ein ehrenamtli- ches Engagement gewinnen. Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzer Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Frühjahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Inter- essierte Waldbesitzer melden sich bitte bis zum 5. März beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entge- gen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 7 bis 8 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren verlangen. Für Privatwaldbesitzer mit Privat- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 waldvereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Gebühr 15 € je Bestellung. Besteller ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Dank Biomethan klimaneutral unterwegs TWS stellt gasförmigen Treibstoff für Busse und PKW in Ravensburg bereit – Preisvorteil durch erneuerba- re Ressource Es gibt sie tatsächlich, auch in Ravensburg: Zapfsäulen, an denen die Preise mit dem Jahreswechsel nicht in die Höhe geklettert sind. Sie stehen im Schlegelwinkel und in der Jahnstraße und bieten gasförmigen Treibstoff. Möglich wird das, weil die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) diese Zapfsäulen mit Biomethan versorgt. „Davon profitieren alle, die auf den Erdgasantrieb setzen. Jetzt sind sie sogar noch klimaneutral unterwegs“, hält Robert Sommer, TWS-Bereichsleiter Markt, fest. Mit der Bereitstellung von Biomethan an den Zapfsäulen der ARAL-Tankstelle in der Jahnstraße sowie bei der Firma Schindele im Schlegelwinkel hat die TWS bereits 2020 den Sprung in die Klimaneutralität geschafft. Denn Biomethan ist aufbereitetes Biogas und zählt damit zu den erneuer- baren Energien. Das schont auch den Geldbeutel derer, die den Biokraftstoff nutzen: Denn für diesen wird kein CO2-Preis fällig, der für alle fossilen Treib- und Brennstoffe seit Jahresbeginn zusätzlich erhoben wird. Diese Rege- lung ist Teil des Klimaschutzplans der Bundesregierung und wird erneuerbaren Energien sowie hocheffizienten Techniken einen Schub verleihen. Verkehrswende braucht viele Komponenten Die TWS engagiert sich aus Überzeugung für die Ener- giewende in der Region, dazu gehören neue Ansätze in der Mobilität. Auch elektrische Antriebe sind ein Baustein, deshalb kümmert sich das kommunale Unternehmen um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Region und hat in den vergangenen Monaten ein Elektrofahrrad-Ver- leihsystem in Ravensburg und Weingarten aufgebaut. Dieses setzt viele Anreize für ein neues Mobilitätsdenken und die Vernetzung mit dem öffentlichen Personennah- verkehr. Wer übrigens den Stadtbus nutzt, ist auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes vorbildlich unterwegs: Denn die 25 Fahrzeuge bis hin zum Gelenkbus fahren in Ravensburg und Weingarten mit Gasantrieb – und wer- den mit Biomethan betankt. Bei einer gesamten jährlichen Abgabemenge an den beiden Ravensburger Erdgastank- stellen von rund zehn Millionen Kilowattstunden als Alter- native zu fossilem Erdgastreibstoff werden dem Klima so jedes Jahr rund 1.820 Tonnen Kohlenstoffdioxid erspart. „Das entspricht der Emission von 175 Bundesbürgern pro Jahr in allen Lebensbereichen“, schließt Robert Sommer. Landwirtschaftsamt bietet Fortbildungen zur neuen Düngeverordnung als Web-Seminare an Kreis Ravensburg – Situationsbedingt bietet das Landwirt- schaftsamt im Februar mehrere Informationstermine zu den Neuerungen der im vergangenen Jahr geänderten Düngeverordnung und zur neuen „rote Gebiete Verord- nung“ (VODüV Gebiete) an. Teilnehmer/innen erhalten ei- nen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften der Düngeverordnung und zu den darüber hinausgehenden Vorgaben in den zum 1. Januar 2021 neu ausgewiesenen „roten Gebieten“. Die Veranstaltungen finden mit jeweils gleichen Inhalten an folgenden Terminen statt: Mittwoch 17.02.2021 um 13.30 Uhr, Donnerstag 18.02.2021 um 19 Uhr und Freitag 19.02.2021 um 10 Uhr. Referenten sind die Dün- geberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer. Die Web-Seminare mit einer Dauer von ca. eineinhalb Stunden richten sich an alle interessierten Landwirte. An- meldungen werden bis spätestens Montag, 15.02.2021 per E-Mail an la@rv.de erbeten. Nach erfolgreicher Anmel- dung erhalten die Teilnehmer etwa 1 Tag vor der Veran- staltung einen Link als Zugang für die Webex-Konferenz per E-Mail zugeschickt. Fragen zur Veranstaltung werden unter Tel. Nr. 0751/85- 6010 beantwortet. Ab 10. April 2021: Sicherheitstrainingskurse und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die überwiegend an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Baienfurt-Niederbiegen durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 16 Sicherheitstrainings- kursen sind am 10. April, 24. April, sowie am 08. Mai. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 60,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular gibt es beim Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 85-5210, und auch auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/Landratsamt/ verkehrsamt und bei der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Mötte- linstr. 23 in 88212 Ravensburg. Dort erhalten Sie sind unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donners- tag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. http://www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de/kurse.htm Blutspenden weiterhin gestattet, sicher und wichtig Blutspendetermine beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) werden unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicher- heitsstandards durchgeführt und sind daher auch in Zeiten der Corona-Pandemie gestattet, sicher und wichtig. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenz- ten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspen- den kontinuierlich und dringend benötigt. Auch in Zeiten Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ein- schränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Mittwoch, dem 10.02.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Ab- stand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kos- tenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfügung. Spender werden gebeten nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendenwillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Februar 2021 – 14. Februar 2021 Gedanken zur Woche Glaube Der Glaube, senfkorngroß, versetzt den Berg ins Meer. Denkt, was er könnte tun, wenn er ein Kürbis wäre. Angelus Silesius Samstag, 06. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Pia und Baptist Hei- lig, Marta und Heinrich Adler, Magdalena und Klemens Braunagel mit Angehörigen Jahrtag: Boris Schimanowski) Mittwoch 10. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 12. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 13. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 14. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baienfurt und Baindt (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Neuer Firmtermin: 23 – 25. April 2021 In Absprache mit Prälat Brock wur- den neue Firmtermine vereinbart: Freitag, 23 April 18 Uhr - Gruppe Nr. 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24 April 10 Uhr - Gruppe Nr. 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 14 Uhr - Gruppe Nr. 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 16 Uhr - Gruppe Nr. 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher Sonntag, 25. April 10.00 Uhr - Gruppe Nr.1 „Sunshine“ mit Prälat Brock Wir sind zuversichtlich, dass wir die Firmung in den Grup- pen feiern können. Für die Zeit bis dahin viel Geduld und starke Nerven. Gemeinsamer Fasnetsgottesdienst in Baienfurt Sonntag 14. Februar 10.00 Uhr mit Raspler und Henkerhaus. Ach- tung Platzkarten ab Dienstag 09. Februar in der Pfarr- kirche in Baienfurt erhältlich. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 07. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 14. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden ver- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 bindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen An- tisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoef- fer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impul- sen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Februar 2021 fällt aus! Leider wird auch im Februar unser Frauenkreistermin nicht stattfinden können. Der geplan- te Ländervortrag über das diesjährige Weltgebetstags- land Vanuatu entfällt. Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen und eine kleine Zusammenfassung meines Vortrags geben. Vanuatu ist ein Südseeparadies: Blaues Meer mit exoti- schen Fischen und Korallen, Traumstrände und dahinter ein tropischer Regenwald mit Überfluss an Früchten, über- all freundliche Gesichter - zu Recht, denn die Bevölkerung der Ni-Vanuatu stand mehrere Jahre an erster Stelle des weltweiten Glücksindex. Die 83 Inseln liegen irgendwo zwi- schen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln, ge- nau da wo wir denken, dass das Ende der Welt sein muss. Erinnert euch noch an unseren Ländervortrag von Herrn Rommel, in dem er uns Papua Neuguinea so spannend gezeigt hat. So oder ähnlich stelle ich mir Vanuatu vor. Doch es gibt auch die Kehrseite: Vanuatu ist weltweit das Land, das am stärksten Gefährdungen durch Naturge- walten und den Folgen des Klimawandels ausgesetzt ist. Verheerende Zyklone schlagen dort immer häufiger auf. Der Meeresspiegel steigt und steigt. Vanuatu liegt zudem im pazifischen Feuerring, mit mindestens sieben aktiven Vulkanen und regelmäßigen Erdbeben. Ein großes Prob- lem ist darüberhinaus die allgegenwärtige Gewalt gegen Frauen, über die Hälfte hat bereits Gewalterfahrungen in der Partnerschaft gemacht. Und so stellen uns die Frauen aus Vanuatu die Frage: Worauf bauen wir? Was trägt unser Leben, wenn alles ins Wanken gerät? Vielleicht bekommen wir ja noch Ge- legenheit, darüber miteinander ins Gespräch zu kommen. Es ist aber sicher auch interessant, wenn wir uns diese Frage selbst stellen. Nicht nur im Augenblick ist es wich- tig, ein gutes Fundament zu haben, das uns auch durch schwierige Zeiten trägt. Eure PNS _________________________ Liebe Kreative und wenn die sozialen Kontakte euch zu sehr fehlen, dann bemalt euch doch einen Stein, wie es Monika Franz vormacht. Danke dafür. Und wie heißt es im schwäbischen?“Ich werf dir einen Stein in den Garten“, aber bitte vorsichtig, auf dass er nicht da- neben trifft. Viel Freude euch beim bemalen. Euer KM-Team _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Frauenturnen 1 Übungsleiter / Übungsleiterin gesucht Wir sind ca. 20-25 sportaktive Frauen, meist 50 Jahre aufwärts. Wir treffen uns seit Jahr- zehnten immer montags zum gemeinsamen Sport. Zum neuen Start in diesem Jahr suchen wir eine neue Übungs- leiterin, ein neuer Übungsleiter. Interessiert ? Wir freuen uns auf DICH 0751 / 55 39 22 (AB/Rückruf) Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Liebe Landfrauen, wir hoffen, dass ihr trotz aller Ein- schränkungen ein schönes Weih- nachtsfest hattet und gut und gesund ins neue Jahr ge- startet seid. Der erste Monat des neuen Jahres ist schon vorbei und Corona beherrscht unser Leben mehr denn je. Vor einem Jahr konnten wir uns nicht vorstellen, welche Auswirkun- gen die Ausbreitung des Virus auf uns haben werden. Im Sommer überlegten wir kurz, ob nicht die eine oder an- dere Veranstaltung gegen Herbst wieder geplant werden könnte, was jedoch, wie bekannt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen, dann doch nicht möglich war. Jetzt heißt es für uns alle abwarten, durchhalten und die Hoffnung auf eine baldige Lockerung der Beschränkun- gen nicht zu verlieren. Sobald wieder öffentliche Treffen erlaubt sind, werden wir wieder durchstarten und euch zu gemeinsamen Treffen (mit Vorträgen etc) einladen. Bis dahin wünschen wir euch Zuversicht und Glaube an eine baldige Rückkehr in ein normales Leben mit vielen schönen Begegnungen, Treffen und Veranstaltungen. Eure Vorstandschaft der Landfrauen Baindt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Fe- bruar geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 125 Jahre Liederkranz Baienfurt Der Liederkranz (früher Gesangsverein) Baienfurt ist aus dem Arbeiterunterstützungsverein in Baienfurt entstan- den. 1890 hat der Verein für sangeslustige Mitglieder, 15 Liederbücher angeschafft. Die Sänger trafen sich in zwangsloser Form und sangen bei Weihnachtsfeiern und zu verschiedenen Anlässen. Damals entdeckte man volkstümliche Werte, die patri- otische Gesinnung griff um sich und man hatte Freude an der neuen Form der Geselligkeit. Sie sollte auch eine Abwechslung vom harten Alltag bringen. Vor allem im Südwesten wurden in dieser Zeit Gesangs- vereine gegründet. 125 Jahre alt ist der Liederkranz Baienfurt in diesem Jahr. 1896 am 16. Januar, wurde er gegründet und hatte da- mals 14 aktive Sänger. Man traf sich in geselliger Runde im Gasthof Löwen, dort, wo heute das Hallenbad steht. Im Protokoll dieses Jahres wird noch der Dirigent, Lehrer Rudolf, und die Auftritte bei besonderen Anlässen lobend erwähnt. Seine Gratification (Belohnung) betrug 25 Mark im Monat (etwa 160€). Im Jahr 1901 hatte der Verein 20 aktive und 83 passive Sänger, für Baienfurt, damals noch ein kleiner Ort, eine beträchtliche Zahl, die sich für uns interessierte. So gese- hen ist unser Verein der älteste bestehende in Baienfurt. Mit unseren Auftritten und Aktivitäten für den Liederkranz ist es seit einem Jahr nun schlecht bestellt, Singen, das eigentlich gesundheitsfördernd ist, ist nicht mehr möglich. Wir sind nicht beim Marktplatzfest, Ad- ventsabenden, Theaterwochenenden, bei der Fasnet als Narrenschankwirte, bei Konzerten mit den beiden Chören vertreten, leider muß man das sagen. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Neues Onlinetool zur Berufsorientierung Mit dem Tool „New Plan“ unterstützt die Bundesagen- tur für Arbeit Menschen, die bereits im Erwerbsleben stehen, bei ihrer beruflichen (Neu-)Orientierung und Weiterbildung. Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen am Arbeitsmarkt wie etwa der Digitalisierung stehen Beschäftigte vor neuen Herausforderungen. Sie müssen sich über ihren beruflichen Weg neu und mehr Gedanken machen. Manche von ihnen wissen nicht, wie sie sich über ihre Stärken und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten klarwerden können. Hier greift das neue Onlinetool „New Plan“, das die Bun- desagentur für Arbeit im Dezember 2020 in einer ersten Version online gestellt hat. New Plan ist zu finden unter www.arbeitsagentur.de/newplan. Innerhalb der Themenfelder „Testen“, „Suchen“ und „Ins- pirieren“ können sich Menschen im Erwerbsleben diesen Fragestellungen nähern. Sie können sich in normierten, psychologischen Tests Entwicklungsmöglichkeiten zu ihren Softskills, ihrer Moti- vation und Arbeitshaltung zeigen lassen. Außerdem gibt es eine Suche nach Weiterbildungsangeboten sowie In- formationen zu Berufen, Weiterbildungen und Beschäf- tigungschancen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Bis Oktober 2022 werden weitere fachliche Komponenten wie z. B. ein Test für Weiterbildungen, ein Stärken-Schwä- chen-Test sowie Erweiterungen der Suchfunktionalitäten zur Verfügung gestellt. In der Säule „Inspirieren“ werden auf Basis statistischer Daten berufliche Inspirationen und Ideen bereitgestellt. Denn die Frage: „Welche beruflichen Alternativen haben andere Personen mit meinem Aus- gangsberuf gewählt?“ bewegt viele Menschen auf ihrem Weg in die weitere berufliche Zukunft. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Das Magazin „MINT & SOZIAL for you“ 2021 ist da! Mädchen in der Werkstatt, Jungen in der Pflege: Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ stellt Schüler*innen Berufsmöglichkeiten abseits von Rollenklischees vor – die beste Vorbereitung für den Girls’ und Boys’ Day am 22. April 2021, in diesem Jahr mit digitalen Angeboten. MINT for you Im MINT-Teil berichten unter anderem eine Werkzeug- mechanikerin, eine Elektronikern für Betriebstechnik und eine Fachinformatikerin für Systemintegration über ihre Ausbildung. Für sie ist MINT genau das Richtige. Eine Schülerin stellt die MINTatHome-Challenge vor und eine Feinwerkmechanikern beschreibt ihre Weiterbildung zur Technikerin für Maschinentechnik. SOZIAL for you Der SOZIAL-Teil des Magazins stellt junge Männer vor, die sich für soziale Berufe begeistern. Ein Sozialassistent, ein Pflegefachmann und ein Medizinischer Fachangestellter schildern, wie ihre Ausbildung abläuft. Wie man über den schulischen Weg zu seinem Wunschberuf im sozialen Be- reich kommt, erzählt ein angehender Heilerziehungspfle- ger. Das Magazin informiert zusätzlich über den Girls’ and Boys’Day im April 2021 und stellt interessante Fakten in den Bereichen MINT und SOZIAL vor. Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ ... ... ist Teil der Medienkombination „planet-beruf.de – Mein Start in die Ausbildung“. Sie wird von der Bundesagen- tur für Arbeit herausgegeben. Leitmedium ist das Portal www.planet-beruf.de mit ca. 3,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich. Es enthält zahlreiche Informatio- nen rund um das Thema Berufswahl und bietet vertiefte Einblicke in Berufe von A-Z. Zur Medienkombination ge- hören zudem Printprodukte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Förderschulen), Eltern, Lehrkräfte, BO-Coaches sowie Berufsberaterinnen und Berufsberater. Kreisjugendring Ravensburg Kunststoff-freie Schneeschuhe selber bauen Ein Online-Workshop zum Thema „Schneeschuhe selber bauen“ für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit und andere Interessierte findet am Samstag, den 6. Febru- ar 2021 von 10 – 12 Uhr digital via Zoom statt. Der erste online- Workshop „Kunststoff- freie Schnee- schuhe selber bauen“ fand zwar in nur kleiner, exklusiver Runde statt, war aber ein voller Erfolg! Die dabei ent- standenen Schnee-schuhe wurden von allen Teilnehmern mittlerweile getestet und für absolut tauglich befunden. Da es nun so viel geschneit hat, möchten wir - quasi aus gegebenem Anlass - diesen Workshop kurzfristig noch- mals anbieten. Handwerklich was Schönes machen, si- cher von zu Hause aus und dann ein gutes, ökologisches Produkt haben, das auch funktioniert, was will man mehr in diesen Zeiten...? Anmeldungen bis 1.2.2021 nur online möglich unter www. jukinet.de. Weitere Infos beim Kreisjugendring Ravens- burg, Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Ärger mit dem Treppenlift Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen be- stätigt schlechte Erfahrungen mit Treppenlift-Anbietern • Markt wird von wenigen Herstellern dominiert • Erhebliche Mängel bei Widerrufsrecht, Vertragsdurch- führung und Rückgaberecht trotz mehrerer Gerichts- urteile • Dass Lifte gemietet oder gebraucht gekauft werden können, ist wenig bekannt Treppenlifte bieten hoch betagten und bewegungs- eingeschränkten Menschen die Chance, alle Etagen im Haus weiter zu nutzen. Mit der teuren Technik haben einige Verbraucher:innen jedoch schlechte Erfahrun- gen gemacht und wenden sich deswegen regelmäßig an die Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Ver- braucherbefragung bestätigt nun erhebliche Mängel in dieser weitestgehend unbeachteten Branche. Von wegen „Freie Fahrt ins Leben“: Slogans in Werbe- prospekten halten oft nicht, was sie versprechen. Mit Be- schwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Ver- weigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Übergabe der Lifte haben Verbraucher:innen dieses Jahr den Weg in die Ver- braucherzentralen gefunden. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt im Wesentlichen von wenigen Anbie- tern, die in der Regel keine Hersteller sind, dominiert wird: „Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Mar- ken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren. Mit nur einer Handvoll weiterer Mitbewerbern im Markt- sektor Treppenlifte steht so eine große Nachfrage weni- gen Anbietern gegenüber“, sagt Matthias Bauer, Experte für Bauen, Wohnen und Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Abzocke, technische mängel, wenig Alternativen Bei hohen Anschaffungskosten von bis zu 15.000 EUR für einen Treppenlift beschwerten sich Verbraucher:innen im- mer wieder über erhebliche Mängel und schilderten kon- kret, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut wurden, Liefertermine nicht eingehalten wurden, Nachbesserung schleppend oder überhaupt nicht möglich waren. Auch die Nachsorge durch die Anbieter wurde kritisch betrach- tet. Kundendienste waren nicht oder schlecht erreichbar, Wartungsverträge wurden als „Abzocke“ und Ersatzteile als überteuert bezeichnet. Teile mussten im europäischen Ausland bestellt werden mit zum Teil langen Lieferzeiten. Eine Katastrophe für eine Verbrauchergruppe, die zwin- gend auf den Lift angewiesen ist. Um einen besseren Überblick über die Gesamtsituati- on zu bekommen, haben die Verbraucherzentralen Ba- den-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen eine bundesweite Verbrau- cherbefragung gestartet. Die Ergebnisse liegen nun vor und bestätigen die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag: Die Treppenlift-Branche bringt vielen Menschen mehr Är- ger als Erleichterung ins Haus. Mangelhafte Aufklärung über Widerrufsrechte & AGBs Viele Verbraucher:innen gaben an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein. Anbieter hatten behauptet, dass es sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklie- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ferungsverträge handeln würde, bei denen es kein Wi- derrufsrecht gäbe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssen. Dieser Rechtsauffas- sung sind schon die Landgerichte Münster und Düsseldorf entgegengetreten. Zuletzt hat das Landgericht Bielefeld Treppenliftverträge in seinem Urteil vom 22.05.2020 als Werkverträge eingestuft, da es bei Treppenliften in ers- ter Linie um den Einbau einer funktionierenden Anlage gehe und nicht um den Verkauf von Einzelteilen. Ohne Einbau ist der Treppenlift für Verbraucher:innen sinnlos. Bei Werkverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume, also etwa zu Hause, geschlossen werden, gibt es immer ein Widerrufsrecht. Das Urteil des LG Bielefelds hat das Oberlandesgericht Hamm am 10.12.2020 in seinem Be- rufungsurteil bestätigt. Andere Befragte bemängelten Quietschgeräusche oder Ruckeln bei der Benutzung, Defekte an Bedienelemen- ten der Sitzeinheit, fehlerhaften Einbau, geborstene Treppensteine durch den Einbau oder fehlende Plan- unterlagen. Fragen nach Rückgabe-/Rückkaufmög- lichkeit zeigten, dass die Lifte meistens nicht lange bei Verbraucher:innen laufen und im Verhältnis zur Nut- zungsdauer unverhältnismäßig teuer sind. Weniger als die Hälfte der Befragten gab an, dass ihr Anbieter ihnen eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt habe. „Aus unserer Beratung ist bekannt, dass Lifte nur kurze Zeit benutzt werden, da sich der Gesundheitszu- stand der Nutzer oft schnell verschlechtert. Deshalb ist aus Sicht der Verbraucherzentrale wichtig, Verbrau- cher:innen darüber aufzuklären, dass es auch möglich ist, Treppenlifte zu mieten oder gebraucht zu kaufen“, erklärt Bauer weiter. Mehr Informationen rund ums Thema Treppenlift haben wir hier zusammengestellt: www.vz-bw.de/node/10711 Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Sie haben Ihre Großeltern lange nicht gesehen? Warum zeigen Sie ihnen nicht mit einer Grußanzeige, wie sehr Sie sie vermissen? Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe Ma, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Abb. 1 Abb. 2 Das brauchst du: - einen Bogen Bastel- karton in deiner Lieb- lingsfarbe - einen Bogen Bastel- karton in Weiß - Wackelaugen (gibt es im Bastelladen) - einen Wollfaden - Schere, Klebstoff, Locher Viel Spaß!Viel Spaß! Kleine Leseratten basteln Nun klebst du den oberen Teil des Kopfes bis zur gestrichelten Linie am oberen Ende des Streifens fest, das Schnäuzchen darf nicht am Le- sezeichen festkleben. So kannst du es an der Buchseite einhängen. Schneide vier Pfötchen aus (Abb. 2), male sie rosa an und klebe sie wie in der Vor- lage auf das Lesezeichen. Am unteren Rand stanzt du mit dem Locher ein Loch, knotest einen Wollfaden als Ratten- schwänzchen daran, und fer- tig ist dein Lesezeichen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 3,5-Zimmer-Wohnung in Baienfurt Neubau, Erstbezug, ab 01.04.21, KFW 55, Erd- wärme, FBH, EBK, 1. OG mit Balkon, 94 m², KM 1034 €, Stellplätze à 30 €, Küche 50 €, NK 200 € Bei Interesse: wohnungbaienfurt@web.de MIETANGEBOTE PUTENSTEAK MIT THUNFISCHCREME Zutaten für 4 Personen: 8 kleine Putensteaks (800–1000 g) Salz, schwarzer Pfeffer 200 g Thunfisch in Öl 3 in Öl eingelegte Sardellen 2 EL Kapern Saft von 1 Zitrone 200 g saure Sahne 4 EL Olivenöl 2 Frühlingszwiebeln 1 EL gehackte Petersilie, glatt © Schorten/DEIKE 751U32U1 © Z im m er /D EI KE Französisches rezept Zubereitungszeit: ca. 30 Minuten Zubereitung: Die Putensteaks waschen, trocken tupfen, mit Salz und Pfeffer würzen. Den Thunfisch und die Sardel- len abtropfen lassen und zusammen mit den Kapern, der sauren Sahne, dem Zitronensaft und 2 EL Olivenöl mit dem Stabmixer fein pürieren. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Die gewaschenen und geputzten Frühlingszwiebeln in Röllchen schneiden. 2 EL Olivenöl in einer beschichteten Pfanne erhitzen und die Putensteaks darin auf jeder Seite etwa 2–3 Minuten kräftig braten. Auf einer Platte anrichten und mit Frühlingszwiebeln und Petersilie bestreuen. Die Thunfischsoße dazu reichen. Dazu passen frisches Baguette, Oliven, Tomatensalat und ein gekühlter Weißwein. Künstliche Hüftgelenke schenken Millionen von Men schen ein neues Leben. Selbst stärkste Arthrose- schmerzen können in den meisten Fällen damit gelin- dert oder ganz beseitigt werden. Welche neuen Ten- denzen gibt es und weshalb ist dieser häufige Eingriff heute immer noch keine Bagatelle? Welche Kompli- kationen können in seltenen Fällen besonders schwer- wiegend sein? Auf diese wichtigen Fragen und zu allen anderen Anliegen bei Arthrose gibt die Deut sche Arthrose-Hilfe nützliche Hinwei se, die je der kennen sollte. Sie fördert zudem die Ar throse forschung bun- desweit mit bisher über 400 For schungs projekten. 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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 22. Juli 2022 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Samstag, 30. Juli 2022 um 11.30 Uhr auf dem Einhalden-Festival in Geratsreute Am Samstag 30. Juli um 11.30 Uhr werden 240 Schüler*innen aus den Grundschulen Baindt (mit SBBZ Sehen), Blitzenreute, Fronhofen, Illmensee, Mochenwangen, Nussdorf, Schomburg-Primisweiler und Kinder der Chor-AG des Gymnasium St. Konrad unter der Leitung von Friedhilde Trüün mit dem Frank-Schlichter-Jazzensemble beim Festival Einhalden ein Konzert der besonderen Art vortragen. Die Vorstellung Kinder mit Lust und Esprit „Hits“ von Beethoven vorzutragen ist nach Corona und bei der heutigen Popkultur schon etwas Besonderes. Aber es geht! Trüün knüpft damit an den Erfolg mit ihrem Projekt „SingRomantik“ aufgeführt 2019 in Einhalden. Die Schüler und Schülerinnen werden Lieder vom großen Meister Beethoven singen. Diese wurden für die Kinder- singstimme mitunter von Frank Schlichter arrangiert. Durch erlebtes Singen und mit kleinen Geschichten und An- ekdoten werden die Kinder zu den berühmten Stücken von Ludwig van Beethoven geführt. Darunter wird „Für Eli- se“ zu einem groovy Stück, und aus der „Mondscheinsonate“ wird eine „Rumba im Mondschein“. Den Lehrer*innen wurden in zwei Fortbildungen die Lieder vorgestellt und erarbeitet, um Kindern der zweiten bis zur fünften Klassen einen altersgerechten Zugang zur Musik von Beethoven zu vermitteln. Seit April läuft die Probephase. Dazu gehö- ren auch zwei durch Trüün angeleitetes Schüler-Coachings. Beim ersten Schüler-Coaching in Baindt war sogar ein Team des SWR-Fernsehens zu Gast. Ausgestrahlt wird der Beitrag am Donnerstag 28.07. abends in der Landesschau. Kinderchor und Publikum beim Ab- schlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Das ganze Projekt wird organisiert und koordiniert von Christina Holweger, der Mu- siklehrerin unserer Klosterwiesenschule in Baindt. Der Eintritt zum Konzert ist kosten- los. Die Aufführenden freuen sich aber über ein Hutgeld, da das Projekt, das ca. 12 000 Euro kostet, komplett über Spenden von Sponsoren getragen wird. Zum Konzert kommt nun für die Kinder das Erlebnis des gemeinsamen Singens in einem großen Chor vor einem großen Publikum. Das Frank-Schichter-Jazzensemble ist dabei der verlässliche Partner bei den gemeinsamen Proben und den Konzerten. Neben der wunderbaren Musik von Ludwig van Beethoven erleben die kleinen großen Sänger*Innen die Wirkung ihrer eigenen Stimme, die sich von Friedhilde Trüün immer wieder neu zu ungeahnten Leistungen beflügeln lassen. „In den letzten beiden Jahren kam die musikalische Bildung insbesondere der Bereich Singen an den Schulen pandemie-bedingt oft zu kurz“, weiß Christina Holweger. Umso wichtiger sei es nun, wieder Impulse zu geben das Erleben der eigenen Stimme zu ermöglichen. Es ist unüberhörbar: Singen macht Spaß und Lust auf mehr! Friedhi Trüün beim Abschlusskon- zert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Ein- haldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Friedhi Trüün und Solistin beim Ab- schlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Friedhi Trüün, Christina Holweger und Veit Hübner Friedhi Trüün beim Abschlusskon- zert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Fotos: Beate Armbruster. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwal- tung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrich- tungen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsverantwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwortung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkindbetreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und ab- wechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung in Kooperation mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Orientie- rungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fachtagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Gesamt- verantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personalentwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kindertagesbe- treuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Gewährleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u.a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Betriebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspekten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u.ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zukunft Ih- ren Verantwortungsbereich um die Schulkindbetreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsumfangs) Ihr Profil − Abschluss als Bachelor of Arts – Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Organisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation − Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten − Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrichtungen − Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelakquise − Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme − Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Gemeinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Koope- rationspartner*innen − Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffassungs- gabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen − Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65% Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umsetzung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) − Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit gesellschaftlicher Relevanz − Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommu- nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 fol- gende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgeberechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergarten- jahres von Amts wegen abgemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. − Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung − Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement − Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zu- sammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Samstag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweiler- straße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juli 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder unvertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegenden Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Mo- nate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat grundsätzlich nur der hälf- tige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehen- der Schließung der Einrichtung zu entrichten. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 5,50 € (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung besucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreu- ungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un- beachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Baindt, den 05.07.2022 gez. Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Vereinszuschüsse Die Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 sind bis spätestens 19. August 2022 auf dem Rathaus bei Herrn Plangg (Zimmer 2.3) einzureichen. Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn des neuen Jahres unauf- gefordert die entsprechenden Kassenberichte vorzu- legen. Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf. Ihr Steueramt Sommerpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 29.07.2022 Redaktionsschluss: 26.07.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 19.08.2022 Redaktionsschluss: 16.08.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) . Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 sind folgende Beschlüsse bekanntzugeben: TOP Submissionsergebnis - Breitbandausbau weiße Flecken Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Submissionsergebnis zur Kenntnis und stimmt der Vergabe durch den Zweck- verband Breitbandversorgung an den günstigsten Bie- ter zu. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Fischerareal Die für den 16. Juli angedachte Exkursion wird man- gels fehlender Anmeldungen abgesagt. b) Stadtradeln Diese Aktion läuft noch bis zum 15. Juli 2022. c) Corona In der Zeit vom 29. Juni 2022 bis zum 05. Juli 2022 wurden 77 neue Corona-Fälle in Baindt gemeldet. d) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind 35 Geflüchtete gemeldet. Aktuell wird für eine dreiköpfige Familie eine Wohnung gesucht. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithal- le“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Be- hördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungspla- nes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die in der Abwägungs- und Beschlussvor- lage ersichtlich sind. Hinzu kommt, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen muss der Entwurf des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffent- lichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Be- hörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänz- ten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauab- schnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Arbeiten für die Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße durch das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ausschreiben zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 22.06.2022 ging ein Ange- bot ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevor- schlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 138.714,61 € brutto. Das bepreiste Leis- tungsverzeichnis lag bei 117.185,49 €. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 138.714,61 € zu beauf- tragen. Beschluss: Die Arbeiten für die Nahwärmeleitung – Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 138.714,61 € brutto vergeben. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Westseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 6,90 m und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Thumbstr. 15 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bau- vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flä- chenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Er- richtung einer Gaupe im Dachgeschoss des Wohngebäu- des wird erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau ei- ner Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daim- lerstr. 25 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 134/2, auf der Nord- seite des Wohngebäudes eine Doppelgarage mit einer Länge von 6,77 m, einer Breite von 6,16 m bzw. von 7,25 m und einer Höhe von 2,65 m bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 19.07.1974). Nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukör- per unter zu bringen. Vor den Garagen ist bis zur Stra- ße bzw. Gehweggrenze ein Mindestabstand von 4,50 m einzuhalten. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Bau- grenze überschritten wird und zwischen Garage und Fahr- bahnrand der erforderliche Mindestabstand von 4,50 m nicht eingehalten ist. Deshalb sind Befreiungen von den Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Garagen außerhalb des Hauptbaukörpers und des Baufeldes und ohne erforderlichen Mindestabstand Be- freiungen erteilt. Da das Gebäude am Wendehammer liegt und nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rech- nen ist, kann aus verkehrssicherheitsgründen auf den Abstand verzichtet werden. Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Bifang“ bei der Er- richtung einer Doppelgarage in der nicht überbau- baren Fläche, außerhalb des Hauskörpers und ohne erforderlichen Mindestabstand zur Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist vorab abzuklären, ob der Keller genehmigt ist. TOP 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2021 wurde be- schlossen, die Elternbeiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Kiga-Jahr 2021/2022 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kin- dergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge) Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 -Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stundenzahl im Modul 3 werden entspre- chend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kiga-Jahr 2021/2022 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippen- gruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige ent- sprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den El- ternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden.. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesver- bände sowie des Städte– und Gemeindetags sind über- eingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9% zu emp- fehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwie- rigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Kiga – Jahr 2022/2023 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 2.) Beitragssätze in Kiga – Jahr 2022/2023 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkom- mensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheit- liche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Würt- temberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten fami- lienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungs- grade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regen- bogen St. Martin Waldorf- kiga 2021 12,90% noch nicht abgerechnet 16,1% 2020 9,51% 15,31% 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2022 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Kiga – Jahr 2022/2023 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren vFür ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die El- ternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kiga – Jahr 2022/2023 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengrup- pen wird für den ersten Monat nur der hälftige entspre- chende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittages- sen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemein- de Baindt ab dem 01.09.2022 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 05.07.2022 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungs- gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden wie in Anlage 1 ersichtlich ge- ändert. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Hauptamtsleiter Plangg fügt ergänzend hinzu, dass sich bei § 5 Abs. 2 (Gebührenhöhe für Mittagessen) zwischen- zeitlich eine Änderung ergeben hat. Das Mittagessen kos- tet pro Mahlzeit anstatt 3,80 € nun 5,50 €. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreu- ungseinrichtungen der Gemeinde Baindt gem. Anlage 1 wird zugestimmt. TOP 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Ge- meinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Jahresrechnung 2021 ist bereits der dritte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommu- nalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu er- läutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt unter anderem Antwor- ten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresab- schlusses 2021 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -395.214,75 € (Plan -1.836.900 €) ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € verzeichnet werden. Im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Auf- wendungen von 2021 ersichtlich werden, konnten 2021 ein besseres Ergebnis als geplant erzielt werden, jedoch waren die Aufwendungen um fast 400 Tsd. € höher als die Erträge. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2022 ff, in denen aufgrund Corona und des Ukraine Krieges mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Trans- feraufwendungen zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemü- hungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen aus- geglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhande- ne Rücklagen gedeckt. Das Gesamtergebnis 2022 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmit- teln (liquiden Mittel) auf Grund Verkauf von Anlagevermö- gen verbessert werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für die großen anstehenden Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden, jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaf- tungs-kosten reduziert und somit die zusätzlich entste- henden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Kredit- marktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 329.073,30 € ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätig- keit betrug 2.154.695,77 €, das heißt die Summe der Aus- zahlungen aus Investitionstätigkeit waren um ca. 2,1 Mio. € niedriger als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das gegenüber der Planung positivere ordentliche Ergeb- nis setzt sich aus Folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 302.000 € höhere Schlüsselzuweisungen – Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 292.000 € höhere Landeszuweisungen 180.000 € höhere Gewerbesteuer 121.000 € geringere Personalaufwendungen 114.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 70.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommens- steuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -1,8 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von -0,4 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenem Jahr maßgebend. Das positivere Rechnungsergebnis 2021 wirkt sich mit der besseren Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel- zuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem besseren Ergebnis. Die Leistungsfä- higkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz etwas erhöht. Ziel sollte dennoch sein, positive ordentliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasser- versorgung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von -71.933,16 € ab. Die aufgelaufenen Gewinnvorträ- ge aus dem Vorjahr betrugen zum 01.01.2021 55.908,13 €. Der Verlustvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 -16.025,03 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Ab- rechnung des Wasserzweckverbandes vollzogen wurde. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwas- serbeseitigung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüber- schuss in Höhe von 123.024,72 € ab. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 548.050,38 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Abwasserzweckverbandes vollzogen wurde. Der Ge- winnvortrag wird auf der Passivseite sowohl als Eigenka- pital, als auch wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung gem. Kalkulation als Gebührenausgleichsrückstellung dargestellt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschluss: Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt sowie der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserver- sorgung und der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung wurde zugestimmt TOP 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Mai- steuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde Kämmerer Abele berichtet: Sowohl das Land, als auch die Kommunen werden nach der Maisteuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die Prognosen für 2022 be- stätigen. Die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sind im Jahr 2022 auf eine Verbesserung um etwa 322 Millionen Euro zu beziffern, wovon etwa 307 Millionen Euro auf den allgemeinen Steuerverbund und 24 Milli- onen Euro auf den Familienleistungsausgleich entfallen werden. Es sollen die baden-württembergischen Kommu- nen aufgrund der Mai-Steuerschätzung zwar mit Steuer- mehreinnahmen in Höhe von etwa 484 Millionen Euro in 2022 rechnen können. Auf der anderen Seite dürfte sich der Anteil der baden-württembergischen Kommunen an den Mindereinnahmen der noch nicht in die Steuerschät- zung einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben – für die Kommunen bundesweit sind dies für das Jahr 2022 minus 3,11 Mrd. Euro – in etwa gleicher Höhe wie die offiziell geschätzten Mehreinnahmen bewegen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die or- dentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass und der Maisteuerschätzung wird aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. Die wirtschaft- liche Prognose der Maisteuerschätzung ist wegen Infla- tion, Lieferengpässe und Ukrainekonflikt weiterhin sehr vage. Auch bei der positiven Gewerbesteuerprognose sind noch Fragezeichen, ob diese so auch kassenmäßig realisiert werden. Von der Bundesregierung wurde das Wirtschaftswachstum auf 2,2% gesenkt. Dies wäre in der aktuellen Lage ein sehr gutes Wirtschaftswachstum. nach Maisteuerschätzung Plan 2022 nach Mai- steuer- schätzung 2022 +/ Gewerbesteuer Nach- zahlung veranlagt/ hohe VZ 2.000.000 2.300.000 300.000 Gewerbesteuer- umlagesatz 206.000 237.000 -31.000 Gde-Anteil an der Ein- kommensteuer (höhe- res Aufkommen gegen- über Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.350.000 42.000 Schlüsselzuweisungen (niedrigere Steuer- kraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.957.000 337.000 Kommunale Investiti- onspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 650.000 204.000 Finanzausgleichsumla- ge (geringere Steuer- kraftsumme 2. voran- geg. Jahr) 1.811.600 1.576.000 235.600 Kreisumlage (mit höhe- rer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 245.000 -15.000 Leistungen nach dem Familienlastenaus- gleich 266.700 270.000 3.300 Verbesserungen: 1.370.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen- Auflösung Zuschüsse -50.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Unterhaltungskosten Klosterwiesenschule Toilettensanierung Aufwand -40.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -25.000 Zuweisung an Gemeindeverband Mittleres Schussental -25.000 Erneuerung der Waschräume – Zuschuss Kindergarten St. Martin -13.000 Erneuerung der Küche – Zuschuss Kindergarten Waldorfkindergarten -5.300 Sanierungsmaßnahmen Friedhof u.a. Glocke Friedhofskapelle -5.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Juni 79.500 Bisherige außerordentliche Ausgaben im Investitionsbereich: Zuschuss Sanierung evangelische Kirche -20.000 Kindergarten SMS Einrichtung einer neuen Gruppe -42.400 -62.400 Die Gemeinde erhofft sich Ende 2022/Anfang 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grund- stücken um die etwas schwierigen Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden aufgrund Inflation, Ukraine- krieg und Lieferengpässe im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 2022 werden folgende Projekte in der Planung abge- schlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Klosterwiesenschule blaues Gebäude • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasser- schutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus • Feuerwehrfahrzeug LF 20 • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete) Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und ein weiterer Bau- abschnitt der Nahwärmeleitung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maß- nahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbe- stand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 07.06.2022 5,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,8 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandver- sorgung bis 30.06. zu 0% befristet ausgeliehen. Die Verwaltung wird 2022 ff die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitions- vorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen und Rezessionsängste können die weiteren Haushaltsjahre 2023/2024 begleiten. Technische Auflagen und altersbedingter Sanierungsauf- wand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaus- halt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Weiterhin steht die Gemeinde vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz (Sanierung in Ge- bäude, Heizzentrale etc.) zu investieren. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung, Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 sollten demnächst mit Rückgabe 31.07.2022 eingehen. Die Rückmeldungen der bewirtschaftenden Stellen oder Anträge halten sich bisher in Grenzen. Im September 2022 können diese vom Gremium vorbe- raten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden, was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Die endgütigen finanziellen Rahmenbedingungen des Haus- haltserlasses und der Novembersteuerschätzung werden anschließend eingepflegt. Die galoppierende Inflation als auch die Anzeichen einer evtl. Rezession gilt es im Auge zu behalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haus- haltscontrollings zur Kenntnis. TOP 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung ei- nes Eheschließungsstandesbeamten Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Bei der Gemeinde Baindt sind derzeit Frau Franka Mau- rer sowie als Stellvertreterin von Frau Franka Maurer ihre Kollegin aus der Gemeinde Berg, Frau Beatrice Kohler, als „Vollstandesbeamte“ bestellt. Darüber hinaus sind Bürgermeisterin Simone Rürup und Hauptamtsleiter Wal- ter Plangg zu „Eheschließungsstandesbeamten“ bestellt. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind „Vollstandesbeamte“ verpflichtet, inner- halb von fünf Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge zweimal jährlich auf Krei- sebene zu besuchen. Diese Nachweise sind von reinen „Eheschließungsstan- desbeamten“ nicht zu erbringen. Zur Entlastung von Frau Franka Maurer wird Herr Marvin Bautz (bei der Gemeinde Baindt seit dem 26.08.2020 im Bereich Bürgertheke und Rentenberatung tätig) als weiterer Eheschließungsstan- desbeamter bestellt. An einem Seminar - Eheschließungs- standesbeamter - hat Herr Bautz teilgenommen. Beschluss: Herr Marvin Bautz wird zum „Eheschließungsstandesbe- amten“ für den Standesamtsbezirk Baindt bestellt. TOP 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öf- fentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuerge- setz (UStG) Kämmerer Abele teilt mit: Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wurde eine Neuregelung durch die Einführung des § 2 b Umsatz- steuergesetz (UStG) gesetzlich verankert. Die Gemeinde Baindt hat in verschiedenen Bereichen die Übergangs- frist bis Ende 2022 in Anspruch genommen. Handelt eine Gemeinde auf privatrechtlicher Basis, führt dies zur Be- handlung als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in fol- genden Positionen verändert. • Eine Beitragserhöhung soll trotz gestiegener Druck- kosten zum 01.01.2023 nicht weitergegeben werden. Jedoch wird das Amtsblatt ab 01.01.2023 24,00 € zu- züglich 7% MwSt. (brutto 25,68 €) kosten. Änderungen in den AGBs hier fett markiert: Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24,00 € zu- züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% USt, brutto 25,68 € ) für jedes volle Kalenderjahr. • Bisher hat die Gemeinde Baindt folgenden Service gewährt. Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt für 1 Jahr kostenfrei zugestellt. Sollte dieser Service weiterhin gewährt werden, müss- te die Gemeinde die Umsatzsteuer für den unentgelt- lichen Service leisten. Auch unentgeltlich erbrach- te „sonstige Leistungen“ des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als eine ei- ner sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu behandeln sind. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Finanzverwaltung tendiert dazu den kostenlosen Bezug als Kennenlernabonnement auf zwei Monate zu begrenzen. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungs- stellung Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug ge- wünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in den Allge- meinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zu. TOP 14 Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasser- wirtschaft Da dieser Tagesordnungspunkt (Einladung zur Gemein- deratssitzung am 05.02.2022) versehentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 01.07.2022 nicht abgedruckt war, wird dieser unter Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen und Verschiedenes behandelt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse Ende Mai 2018 und im Juni 2016 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im No- vember 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläu- terte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Am 04.10.2021 wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen im Rah- men einer Informationsveranstaltung in der Schenk-Kon- rad-Halle dargestellt. Die Gemeinde Baindt hat die Hochwasserschutzmaßnah- me Hochwasser-schutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt - Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung Gewässer II. Ordnung beantragt. Aus der Hanglage Bühl, die sich östlich an die bestehende Bebauung entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße anschließt und nach Osten bis zur bestehenden Bebauung entlang der Marsweilerstraße ansteigt, strömt der Oberflächenab- fluss derzeit bei Starkregenereignissen bisher weitgehend ungebremst entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße zu. Aus den vorgenannten Überlegungen ergibt sich für die geplante Maßnahme nur eine sinn- volle Trassierung Richtung Westen mit Ableitung zum Bampfen. Der Zuschussgeber erwartet hierzu noch ei- nen Gemeinderatsbeschluss. Des Weiteren erwartet der Zuschussgeber eine zeitnahe Ausschreibung und einen Mittelabfluss 2022. Das Planfeststellungsverfahren für die wasserrechtliche Genehmigung läuft derzeit noch. Eine Bewilligung des För- derbescheides kann erst erfolgen, wenn der Planfeststel- lungsbeschluss vorliegt. Die untere Wasserbehörde geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Anschluss ausgestellt werden kann. Die Gemeinde hat im Rahmen des Starkregenrisikoma- nagements im ersten Bauabschnitt die Hochwasser- schutzmaßnahme in der Ortsmitte realisiert. Im nächs- ten Schritt sollte noch 2022 mit der Gewässeröffnung begonnen werden. Umfangreiche Fördermittel wurden hierfür beantragt. Nach Eingang des Förderbescheides sollte die Gemein- de laut Zuschussgeber die Ausschreibung veranlassen, welche im Oktober / November vergeben werden kann. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ausschreibung zeitnah vorbereiten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 400 Tsd. € im Raum. Beschluss: Für die vordringliche Maßnahme Hochwasserschutzkon- zept Baindt, 2. Bauabschnitt Hirsch- / Siemensstraße, Ge- wässeröffnung / Errichtung eines Gewässers II. Ordnung wird die Verwaltung beauftragt, nach Eingang des För- derbescheides die Ausschreibung der oben genannten Maßnahme zu veranlassen. b) Sporthalle Ein Gremiumsmitglied weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Duschräumen leichter Schimmelbefall zu verzeichnen ist. Die Verwaltung hat bereits mit der Putz- firma die Örtlichkeit angeschaut. Es kommt ab sofort ein wirksameres Putzmittel zum Einsatz. Zudem wurde die Belüftung optimaler eingestellt. c) Hightech-Grill Baindter Bädle Im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung am 04.07.2022 wurde beschlossen, den von der Firma Acker- mann gesponserten Grill rechts am Eingang der Hun- deschule aufzustellen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass zunächst die Bauhofmitarbeiter das Fundament für diesen Grill fertigen. Bis in ca. 8 Wochen müsste der Grill dann einsatzbereit sein. d) Gewerbegebiet Mehlis Ein Gremiumsmitglied weist die Gemeindeverwaltung auf ein Gebäude im Gewerbegebiet Mehlis am Umspannwerk hin, in dem eine Wohnung bezogen wurde, die nicht ge- nehmigt ist. Dieser Mieter nutzt das angrenzende Gemein- degrundstück ohne Erlaubnis. Zudem hat der Eigentümer zu viel Fläche versiegelt. Bauamtsleiterin Jeske bemerkt, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt ist. Der Eigentümer wurde aufgefordert, die Fläche zu entsiegeln. Zudem ist ein Baugesuch für die Wohnung nachzureichen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre geben! Wir nutzen die Platt- form „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkom- pliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www. baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Am 26. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Corona-Hygiene-maßnahmen, Versiche- rungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertrai- ning“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauern- hof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahr- nehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertrai- ning“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sport- platz bei der Ten- nishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schule, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Tierarzt Samstag, 23. Juli und Sonntag, 24. Juli Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Juli Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 24. Juli St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Dornier-Museum Friedrichshafen In den vergangenen Wochen haben sich unsere Vorschüler intensiv mit dem Pro- jekt „Weltraum“ befasst. Passend dazu war das Ziel des diesjährigen Vorschulausflugs am 15.Juli das Dornier-Museum in Friedrichshafen. Mit dem Bus ging es zum Bahnhof nach Ravensburg; von dort aus mit der Bob-Bahn weiter nach Friedrichs- hafen. Als wir dort ankamen, wurde zuerst einmal gemüt- lich gevespert. Gestärkt starteten wir mit einer Führung durch das Dorniermuseum. Dort gab es einiges zum Be- staunen: begehbare Flugzeuge und Helikopter, Tretflie- ger-Parcours und natürlich passend zum Projekt „die Raumfahrt-Ausstellung“. Dabei konnten wir einen echten Astronautenanzug sehen, einen Mars-Meteoriten aus der Nähe bewundern, tolle Lego-Modelle aus der Raumfahrt betrachten, beim Weltraum-Fitness mitmachen, ein Welt- raum-Kino anschauen und vieles mehr. Die Kinder hatten bei allem einen großen Spaß. Die Zeit zwischen der Mu- seumsführung und eigenständiger Tour konnten wir auf der Museumsterrasse verbringen: sich wieder mit Essen und Getränken stärken und auf dem Spielplatz austoben. Dabei konnten wir viele Landungen und Abflüge von Flug- zeugen und einem Zeppelin beobachten. Bevor wir die Heimreise antraten, gab es für alle noch ein Eis. Müde, aber mit vielen tollen Eindrücken ging es wieder zurück nach Baindt. Am Kindergarten angekommen, er- warteten uns schon die Eltern. Gemeinsam mit ihren Kin- dern überreichten sie uns ein wunderschönes Abschluss- geschenk: eine Wanduhr mit den Fotos aller Vorschüler, ein Balancierbrett und ein Carepaket für die Erzieher/-in- nen. Vielen lieben Dank dafür! Waldorfkindergarten „Auf der Erde steh ich gern...“ singen die Kinder der Schneeweißchengruppe des Baindter Waldorfkindergartens nun schon seit einigen Wochen von Tag zu Tag kräftiger und kräftiger. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass sich das Kindergartenjahr für alle und da- mit auch die Kindergartenzeit für unsere Vorschulkinder dem Ende zuneigt. Fleißig wurden in den letzten Monaten wieder Holzschwer- ter geschliffen, emsig bunte Stoffe zu ebenso prachtvollen Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 wie kuscheligen Kissen genäht, am eigenen Buch gefaltet und gestaltet und in vielen verschiedenen Arbeitsschritten lustige Holzschiffe gebaut. Letztere durften dann am vorletzten Vorschulnachmit- tag wieder ausgiebig ausprobiert und zu Wasser gelas- sen werden. Gar nicht so einfach so eine Jungfernfahrt, wenn der Wasserstand mal zu niedrig, mal zu hoch, die Strömung mal zu ruhig, mal zu wild ist. Aber letzlich ließ sich für alle neun Schiffchen ein idealer Platz finden und die bunten Segel leuchteten mit der Sonne um die Wette. Die Sonne begleitete die Kinder dann auch auf ihrem Ausflug aufs Erdbeerfeld, wo mühevoll aber auch emsig die letzten süßen roten Früchtchen gepflückt wurden, um dann am nächsten Tag in riesigen Töpfen zu Unmengen von Marmelade verarbeitet zu werden. In Körben wohl verwahrt wartet das leckere Ergebnis all dieser Mühen nun darauf, an die jüngeren Kinder der Gruppe als Ab- schiedsgeschenk überreicht zu werden. Und wie jedes Jahr, wenn so lange so fleißig geschafft wurde, sind die letzten drei Wochen der Kindergarten- zeit den ganz besonderen Erlebnissen und Abenteuern vorbehalten. Das erste davon erlebten unsere Vorschul- kinder am vergangenen Mittwoch. Eine geheimnisvolle Einladung, gespickt mit allerlei Hinweisen, was einzupa- cken wäre und womit gerechnet werden müsse, ließ viel Raum für Spekulationen. Wohin der Schulkinderausflug dann aber tatsächlich ging, das errieten die Kinder erst, als sie schon auf dem Weg dahin waren. Und was war das für ein abenteuerliches Unterfangen, zu dem die Er- zieherinnen die Kinder in diesem Jahr eingeladen hatten! Am Zeller See in Bad Schussenried durften sich die Kinder als Floßbauer erproben, eine Aufgabe die nur im eben- so kreativ-fleißigen wie rücksichtsvollen Miteinander zu schaffen war. Aber unsere Großen lösten dies mit Bravour, Elan und einer riesigen Portion Freude. Ein buntes Segel wurde gestaltet, schwere Pfosten, Latten und Bretter ge- tragen und zurechtgelegt, große Tonnen gerollt und dies alles dann mit unendlich vielen Seilen verknotet. Und ei- nen Namen braucht so ein Floß natürlich auch ... nur wel- cher wäre der rechte? Unter lautem Applaus wurde dann schließlich das „F. F. Fritzi“, das Fähr-Floß-Fritzi, benannt nach unserem Hauswichtel Fritz-Fratz-Friederich, in den See gewuchtet. Eine letztesmal alle zusammen und mit aller Kraft – es war geschafft! Was folgte war einfach nur ein Riesenwasserspaß. Da wurde gerudert, gespritzt, gesungen, geklatscht, gesprun- gen, geschwommen, gewackelt und gelacht. Als die müden Floßmatrosen dann später gemütlich beim Essen zusammensaßen, dem ein oder anderen fiel es schon schwer, die Augen noch offen zu halten, ließ eine unerwartete Post die Herzen noch einmal höher schla- gen. Ein geheimnisvolles glitzernd blaues Paket mit einem schilfgrünen Brief brachte der Wirt plötzlich an den Tisch. Unser Hauswichtel hatte uns doch tatsächlich beobachtet und gemeinsam mit seinem Freund, dem Wassermann, schnell ein nützliches Überraschungsgeschenk gepackt. Die mit Namen und Sternzeichen bestickten Handtücher in den jeweiligen Lieblingsfarben, werden die Kinder nun wohl noch lange Zeit an diesen spektakulären Tag er- innern Bücherei 10.000 Bücher haben einen neuen Stand- ort gefunden In 80 Tagen um die Welt war es nicht – es ging schneller und war weniger weit. Den- noch war es ein echter Kraftakt: In über 200 Kartons wurden die 10.000 Bücher, außer- dem Zeitschriften, Spiele und unzählige CDs umgezogen und fanden in der roten Turnhalle einen neuen Platz. Über das letzte Wochenende wurden aufgrund des Um- baus der Schule alle Regale, Bücher, weitere Medien in den Mittelteil der roten Turnhalle umgezogen. Der Bauhof hatte diese dafür in drei Abteile getrennt. Links und rechts befinden sich schon seit einiger Zeit zwei Betreuungsräu- me der Schule. Einen großen Dank für die Unterstützung beim Umzug an alle Helferinnen und Helfer! Machen Sie sich selbst ein Bild davon, wie die Bücher an ihrem neuen Standort jetzt aussehen und kommen zu un- seren Öffnungszeiten vorbei: Montag 15-16 Uhr, Dienstag 16-18 Uhr und Freitag 11-13 Uhr. Im Sommer gelten geänderte Öffnungszeiten Dienstags und Freitags ist die Bücherei geschlossen Montag den 25.7.22 geschlossen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Dienstag 26.7.22 16.00 – 18.00 Uhr Freitag 29.7.22 11.00 – 13.00 Uhr Montag den 1.8.22 geschlossen Montag 8.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag 15.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag 22.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag den 29.8.22 geschlossen Montag den 5.9.22 geschlossen Aller Anfang ist schwer Übersichtliches Chaos Am Ende wird alles gut... Zur Information Abitur 2022 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ra- vensburg haben folgende Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Lea Kunstmann, Michelle Miller, Johannes Padent, Julia Puhlmann, Jonas Späth. Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Nick Baumgart, Leunita Likaj, Johannes Haug, William Lehn, Jakob Mohring-Landsberger, Nils Novak, Martin Ziegler, Elona Meholli. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mingo Dieter Kehrer. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebens- weise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., he- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 rausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimaspar- buch. Das Klimasparbuch kann auch di- rekt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 36: Was tun bei Sommerhitze? Beim The- ma Klimaschutz und die Anpassung an den Kli- mawandel spielt auch der Schutz der Gesund- heit eine wichtige Rolle - insbesondere angesichts zunehmender Hitzebelastungen, die durch sogenannte Wärmeinseleffekte in dicht bebauten Gebie- ten oft noch verstärkt werden. Von zentraler Bedeutung ist, dass Hitzebelastung rechtzeitig als ein Problem er- kannt und als eine Gefährdung insbesondere für Perso- nen mit eingeschränkter Anpassungsfähigkeit an die Hit- ze – wie zum Beispiel hochaltrige Personen - angesehen wird. Insbesondere bei einer Hitzewarnung sind beson- dere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Deshalb gibt bei- spielsweise der Deutsche Wetterdienst bei entsprechen- der Wetterlage Hitzewarnungen heraus: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen/warnWet- ter_node.html Temperaturen ab 30 Grad Celsius können insbesonde- re bei älteren Menschen zu ernsten Problemen führen. Durch einen hitzeverursachten Salz- oder Flüssigkeits- mangel kann es passieren, dass der Organismus mehr Wärme aufnimmt, als er in Form von Schweiß abgibt. Dies führt unter Umständen zu einem Hitzestau oder sogar ei- nem Hitzschlag. In solchen Situationen sollte umgehend mehr als ausreichend getrunken werden. Mineralhaltige Sportgetränke und Wasser sind dafür gut geeignet. Bei Verdacht auf einen Hitzschlag sollten Sie umgehend den Notarzt rufen. Landkreis Ravensburg Jetzt bewerben – Fachschule für Landwirtschaft Ra- vensburg startet mit neuer Klasse Am 02. November startet die Fachschule für Landwirt- schaft Ravensburg wieder mit einer neuen Klasse in die 30-monatige Fortbildung zum/r „staatlich geprüften Wirtschafter/in für Landbau“. Mit der praxisorientierten Fortbildung und einer sehr engen Verknüpfung von The- orie und Praxis richtet sich die Fachschule mit ihrem An- gebot an zukünftige Betriebsleiter/innen und Führungs- kräfte landwirtschaftlicher Unternehmen. Aufbauend auf den Abschluss der Fachschule kann die Qualifikation zum „Landwirtschaftsmeister/in“ erworben werden. Zulas- sungsvoraussetzung ist ein Abschluss in einem landwirt- schaftlichen Beruf. In begründeten Einzelfällen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch der Landwirt- schaft förderliche Berufsabschlüsse akzeptiert. Interessenten können sich bis zum 09.09.2022 für die im November startende Fortbildung anmelden. Weitere Informationen rund um die Fortbildung in Ra- vensburg sowie die Anmeldeunterlagen erhalten Sie über die Homepage der Fachschule www.fachschule-ravens- burg.de oder telefonisch unter 0751/85 6180. Am Donnerstag, 04.08.2022 findet um 19:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Fachschule (Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg) eine Informationsveranstaltung über den Fortbildungslehrgang statt. Hierzu sind inte- ressierte Schüler/-innen sowie deren Eltern eingeladen, um die Fachschule näher kennenzulernen und offene Fragen zur Fortbildung zu stellen. Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung ist telefonisch unter 0751-85 6010 erforderlich. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir sind für Sie und Ihre Familie da Familienhilfe - Betriebshilfe – Betreuungshilfe Haushaltshilfe für Angehörige – Entlastung der be- treuenden Person Wir, der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. helfen und unterstützen mit Kompetenz Familien und landwirt- schaftliche Betriebe, die sich in familiären Notsituationen befinden, z.B. bei - Krankheit - Unfall - Krankenhaus- und Kuraufenthalt - Schwangerschaft und Entbindung - Betreuung von Kindern und zu pflegenden Angehö- rigen Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen die Aufgaben im Haushalt, unsere Betriebshelfer/innen die Arbeiten im landwirtschaftlichen Unternehmen, um einen strukturier- ten Tagesablauf zu sichern. Die Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Pflegekasse, das Sozial- oder Jugendamt (§20 SGB VIII) oder sonstige Beihilfeträger. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie unbürokratisch und schnell. Auskunft und Beratung: Frau Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensprechtag Deutsche Rentenver- sicherung mit Thomas Bötticher, ehrenamtlicher Versichertenberater seit 2001 Beratungen in Rötenbacher Str. 24, 88364 Wolfegg Termine unter www.deine-rentenberatung.de Tel. 0170 561 7472, Mail boetticher.drv@outlook.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Juli - 31. Juli 2022 Gedanken zur Woche Kannst du dich an einer Blume freuen, an einem Lächeln, am Spiel eines Kindes, dann bist du reicher und glückli- cher als en Milliönar, der alles hat. Nicht Besitz macht reich, sondern Freude. Phil Bosman Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hart- mann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 26. Juli 7.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 27. Juli 8.45 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Schulschlussgot- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – Ökumenischer Schulschlussgottes- dienst Donnerstag, 28. Juli Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 29. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 30. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 31. Juli – 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Dorfplatz – Weinfest († Anna und Eugen Halder, Theresia, Baptist und Eugen Elbs, Albert Konzett, Hildegard und Siegfried Müller, Jahrtag: Anton Elbs, Marga- rete Vollmer) Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschlie- ßend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist vom 01. August bis zum 19. August geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Dienstag 23. August 2022 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Junge Frauen übernehmen Verantwor- tung im kath. Frauenbund Baienfurt Am 6.7.22 lud der kath. Frauenbund ein zur Bundesfeier in die kath. Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“. Die Messe wurde durch Pfarrer Bernhard Staudacher zelebriert und an der Orgel durch Frau Hummel begleitet. Die Texte hat Beatrix Onischke ausgesucht, wie gewohnt in sehr guter Weise, passend in die heutige Zeit. „wir wol- len uns einsetzen für eine Kirche, in der Frauen ihre Cha- rismen voll entfalten können, in der alle Entscheidungen im Geiste Gottes getroffen werden, in der nicht die Macht der einen zur Ohnmacht der anderen führt“. Nach einem eindrucksvollen Gottesdienst lud der Frau- enbund zur Hauptversammlung ins kath. Gemeindehaus St. Anna ein. In der Begrüßungsrede durch Elisabeth Mu- schel konnte sie Bernhard Staudacher und viele Frauen des Frauenbundes herzlich willkommen heißen und ein- laden auf ein sehr gutes Salatbüffet. Nach diesem Essen wurde die Hauptversammlung abgehalten mit Bericht der Schriftführerin (Elisabeth Muschel, stellver- tretend für die vor kurzem verstorbene Christel Ebertz) Bericht der Kassiererin Rita Grubert, jeweils für die ver- gangenen 2 Jahre da die HV pandemiebedingt 2020 und 2021 ausfiel. Die Kassenprüferin Melanie Markert stellte eine einwand- freie Kassenführung fest. Danach konnte Herr Pfarrer Staudacher die Entlastung der Vorstandschaft vorschlagen, was einstimmig ange- nommen wurde. Der Kdfb Baienfurt durfte 18 Frauen für langjährige Mitgliedschaft ehren. Jeder Frau wurde eine Urkunde und ein Blumenstock überreicht. Danach ging es zur Wahl. Da eine Wiederwahl nach 14 Jahren Amtszeit - laut Satzung - ausgeschlossen war, konnten sich die bisherigen Vorsitzenden nicht mehr zu Wahl stellen. Herr Pfr. Staudacher leitete die Wahl und fragte die Mitglieder nach Kandidatinnen die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen. Andrea Schorrer und Ursula Stärk kandidierten für dieses Amt. Die Beiden wurden einstimmig gewählt. Das Votum durch Hand- zeichen bzw. klatschen war großartig. Andrea Schorrer und Ursula Stärk nahmen die Wahl an. Herzlichen Dank dafür. Nur ein Verein, der mit Leben gefüllt ist, kann wei- terhin bestehen. Junge Frauen haben hoffentlich das Glück, dass sie junge Frauen finden, die in den Frauen- bund kommen. Wir wünschen an dieser Stelle den neu gewählten Vorsit- zenden ein gutes Händchen. Donnerstag, 28.7.2022 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der HERR, der dich geschaf- fen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! Jes 43,1 Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Sonntag, 31. Juli 7. Sonntag nach Trinitatis Keine Kinderkirche in den Ferien !!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche ---------- Gedanken zum Wochenspruch Fürchte dich nicht! – 366 mal finden wir in der Bibel diese Aufforderung, für jeden Tag des Jahres eine und sogar das Schaltjahr ist bedacht; aufgeschrieben in Zeiten, die nicht weniger krisenhaft waren als heute. Den Grund haben diese Zusagen in dem, was Gott ge- tan hat: Er hat sein Volk aus der Sklaverei herausgeführt und in ein gutes, freies Land begleitet. – Nicht anonym, sondern beim Namen gerufen – eingebunden in eine Le- bensgemeinschaft mit dem lebendigen Gott. Das ist die Perspektive, aus der wir auch heute noch jede Herausforderung angehen können, weil Angst kein guter Ratgeber ist und weil unser Auftrag, das Leben zu schüt- zen und zu stärken, zu wichtig ist, um ihn nicht um Gottes Willen anzugehen und mit seiner Zusage: Du gehörst zu mir. Gottes Segen in den Herausforderungen, in denen Sie gerade stehen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! -------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt -------- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aquarell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewäs- ser, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiege- lungen“ -Aquarell 15.8. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Ausflug der Jugendfußballs in den Skyline- park Bei schönstem Wetter trafen sich am Sams- tagmorgen um 7:30 Uhr circa 100 junge Fuß- ballerinnen und Fußballer am Parkplatz vor der Tennishalle und stiegen erwartungsvoll in die beiden dort wartenden Busse, denn die Jugendfußball Abteilung hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen. Froh ge- launt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Busparkplatz zunächst für jedes Kind ein Vesper und zwei Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern begleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahrgeschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz nach 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung und es gab viel zu lachen und zu besprechen, so dass die wartenden Eltern am Baindter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nahmen. Die Rückmeldungen aller TeilnehmerInnen waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugend- fußball Abteilung, insbesondere Sven Zeller. Ferner Tobi Kutter der die Vesperbeutel mit SV Baindt Aufdruck zur Verfügung stellte und Arthur Kränkle der die Busse be- sorgt hatte. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Juniorinnenfußball Ohne Gegentor beim HSM Schlosssee Cup Nach dem Erfolg beim Dachser Cup wollten unsere D-Ju- niorinnen am Wochenende beim HSM Schlosssee Cup in Salem ihren Erfolg wiederholen. Es warteten interessante Gegnerinnen auf uns, wie z.B. der FC Freiburg- Sankt Ge- orgen, Grenzach-Wyhlen, Ach-Linz, die wir beim Turnier Herbstmeister in Stuttgart schon kennen gelernt hatten und natürlich RW Salem. Die ersten vier Spiele gewannen wir alle zu null, wenn auch knapp, dann wartete auf uns die bis dahin ebenfalls ungeschlagene SGM aus Lauch- hau-Leimäcker (bei Stuttgart). Es war ein spannendes Match, mit deutlich mehr Tongelegenheiten für uns, aber wir brachten den Ball nicht über die Linie. Da am Ende der Gruppenphase beide Mannschaften punkt- und torgleich waren, musste ein 9-Meter Schießen über den Einzug ins Finale entscheiden. Leider versagten bei uns etwas die Nerven und so verpassten wir den Finaleinzug. Im Spiel um den dritten Platz trafen wir nochmal auf die Mann- schaft vom FC Freiburg-Sankt Georgen, wo wir unseren ganzen Frust in Tore ummünzten und mit 3:0 gewannen. Letztlich war das Abschneiden für unsere Mädels und Trainer David doch etwas enttäuschend, da sie aus dem Spiel heraus ohne Niederlage und ohne Gegentreffer geblieben waren und trotzdem das Turnier nicht gewin- nen konnten. Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Lena Füssel, Hedda Said, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Malena Kal- letta, Emma Reissner, Leni Sorg, Franziska Bayer, Carla Seitner. TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am vergan- genen Wochenende um Spiel, Satz und Sieg: Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt – TC Ostrach 5:1 Topform beim Topspiel! Bei extremer Hitze war der Ta- bellenzweite aus Ostrach zu Gast auf der Baindter roten Asche. Ein Spiel, in dem es um den Aufstieg ging, erwar- tete die treuen Fans unserer Herren. Die erste wichtige Geschichte des Tages in einen Wort zusammengefasst lautet: David! Sowohl David Schäfer (6:3,6:1) als auch Da- vid Pejic (6:1,6:1) gewannen ihre Einzel souverän und mü- helos. Somit stand es 2:0 für uns. Die zweite wichtige Ge- schichte des Tages lautet: Comeback! Sowohl Max Schäfer auf dem Center Court als auch Moritz Lang auf Platz 2 zeigten ihre kämpferischen Qualitäten und gewannen ihre Matches jeweils im Match - Tie - Break nach Satz- rückstand! Beide Einzelspiele waren qualitativ auf hohem Niveau, aber die Baindter Filzkugelpeitscher Max&Moritz überpowerten ihre Gegner schlussendlich und gewan- nen ihre Einzel verdient. Damit stand es nach den Ein- zeln 4:0 für den TCB! Doppel 1 sicherten sich Max&Moritz (7:6,6:2), während es für David Schäfer und Simon Gauder im Zweierdoppel verdientermaßen nicht viel zu holen gab (1:6,3:6). Durch den verdienten 5:1-Sieg im Topspiel sind die Weichen nun ganz klar auf Meisterschaft und Aufstieg gestellt. Zum Saisonabschluss gastiert nächste Woche Meckenbeuren in Baindt. Herren 30: Bezirksliga TC Kressbronn – TC Baindt 5:4 Am Sonntag waren die Herren 30 zum Spitzenspiel in Kressbronn am Start. Beide Mannschaften trafen mit dem gleichen Spiel- und Matchverhältnis aufeinander. Somit war Hochspannung um den Aufstieg in die Be- zirksoberliga angesagt. Wir, als auch der Gegner, konnten in Bestbesetzung zum Showdown bei 30°C in der „Sandwüste“ von Kressbronn antreten. Philipp B. an Position 1 konnte hierbei wie ge- wohnt überzeugen und zerlegte seinen Gegner. 6:1 6:0 lau- tete das Ergebnis für „Flubbe“. An Position 2 traf Stefan auf den eigentlichen Top-Spieler von Kressbronn und das Spiel war an Dramatik und Spannung kaum zu überbie- ten. Nach knapp mit 5:7 verlorenem 1. Satz, stellte Stefan im Tiebreak des 2.Satz den Ausgleich her, wobei er unge- wohnte „emotionale Regungen“ zeigte. Es kam also zum Match-Tie-Break, welchen Stefan leider mit einem für ihn „untypischen“ Doppelfehler zu Gunsten des Gegners mit 9:11 beendete. Phlipp N. brachte uns danach mit seinem „ultimativen Powertennis“ mit 6:0; 4:6 und 10:5 wieder in Führung. Ralf R. konnte in seinem von mehr als fehler- behafteten Spiel an diesem Tag in keinster Weise über- zeugen und ging „sang und klanglos“ 2:6 und 0:6 unter. Nun war es am 3. „Boe-Bruder“ Ralf, welcher für uns den nächsten souveränen Sieg einfuhr. 6:2 6:4 lautete der Endstand. Unser 6er Marcel erwischte auch keinen „Sah- ne-Tag“ und unterlag mit 2:6 1:6. Dies bedeutete, dass wir mit einem 3:3 in die Doppel gingen. Eine gute Aufstellung war also gefragt. Das Doppel 2 mit Philipp B. und Ralf B. wurde seiner Favoritenrolle gerecht und zeigte seinen Gegnern die Grenzen auf. 6:2 6:4, die erneute Führung für uns. Marcel und Ralf R. auf 3 aufgestellt zeigten ge- gen ihre „Lummel-Gegner“ erneut eine komplett desolate Leistung und erwiesen der Mannschaft wie schon in ih- ren Einzeln den nächsten „Bärendienst“ im Kampf um die Meisterschaft. 1:6 0:6 gingen sie unter. Somit stand es 4:4. Es lag nun also alles an unserem Spitzendoppel Stefan und Philipp N. Nachdem der 1. Satz mit 6:4 gewonnen wur- de, gaben sie den 2.Satz mit 2:6 ab. Es ging also in einen von Dramatik kaum zu überbietenden Match-Tie-Break, mit atemberaubenden „Hochgeschwindigkeits-Tennis“. Leider unterlagen wir vor zahlreichen begeisterten Zu- schauern mit 10:12. Somit mussten wir unseren Gegnern vor dem abschließenden letzten Spieltag zur, so gut wie sicheren, Meisterschaft und dem damit verbundenen Auf- stieg gratulieren. Herren 40: Bezirksstaffel SG Baienfurt Tennis 2 – TC Baindt 4:2 Das Lokalderby gegen den direkten Nachbarn aus Baien- furt ging mit einer deutlichen Niederlage zu unseren un- gunsten aus. Nur Karlheinz Blank mit einem spannenden Einzelsieg nach Match-Tie-Break, sowie Andreas Münst im Doppel an der Seite von Karlheinz Blank, konnten für uns punkten. Über den Rest hüllen wir an dieser Stelle besser den Mantel des Schweigens. Vermutlich das letzte Mal, wurden wir im Anschluss, von unseren ehrgeizigen Gastgebern, aus der „legendären Holzhütte“ in Baienfurt bewirtet. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Karlheinz Blank und Andreas Münst. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt – TC Kluftern 6:3 Gegen die Gäste aus Kluftern rechneten wir uns eine Chance aus. Diese Chance konnten wir auch nutzen. Nach den Einzeln führten wir bereits mit 4:2. Thomas Schäfer, Sepp Spöri, Harald Steinmeier und Ro- land Futterer ließen ihren Gegnern keine Chance und gewannen glatt in 2 Sätzen. Jürgen Auer und Roland Maier mussten die Punkte den Gegnern überlassen. Somit würde ein Doppel zum Sieg Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 reichen. Thomas/Jürgen gewannen Doppel 1, Roland/ Roland Doppel 3. Lediglich Doppel 2 mit Harald und Sepp musste sich nach spannendem Kampf erst im Match-Tie- Break geschlagen geben. Somit konnten wir den 3. Sieg in Folge einfahren, und sind nun auf dem 3. Tabellenplatz. Damen 50: Bezirksoberliga TC Tettnang – TC Baindt 1:8 Hurra – wir können es doch noch! Nachdem wir in den beiden vergangenen Spielen mit 1:8 nach Hause kamen, konnten wir dieses Mal auf einen 8:1-Sieg anstoßen. Mit dabei waren: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Inge Spöri, Co Nehls, Conny Amann, Andrea Strehle Herren 70: Doppelrunde TC Meckenbeuren-Kehlen – TC Baindt 0:4 Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser erspielten mit 6:3 und 6:0 souverän die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler beherrschten ihre Gegner mit 6:2 und 6:2 und er- höhten den Spielstand auf 2:0. Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler ließen auch im 3. Doppel nichts anbren- nen und siegten überlegen mit 6:1 und 6:0. Den Schluss- punkt setzten Lothar Braun und Kurt Hoffmann mit ei- nem überzeugenden 6:1 und 6:4 und stellten mit 4:0 den verdienten Endstand her. Bereits vor dem letzten Spieltag ist damit dem TC Baindt die Tabellenführung nicht mehr zu nehmen. Vorschau: Fr, 22.7.: Damen 40 – TC Blaubeuren Sa, 23.7.: Damen 50 – TC Ehingen TC Ochsenhausen – Herren 50/1 TC Sigmaringen – Herren 40 TA SV Unterstadion – Herren 50/2 So, 24.7.: Herren – TC Meckenbeuren-Kehlen TC Leutkirch – Herren 30 Mo, 25.7.: TC Baindt – TC Kressbronn (Doppelrunde) Musikverein Baindt Wir brauchen Ihre Unterstützung 111 Jahre Musikverein Baindt bedeuten auch unzählige Jahre, in denen der Mu- sikverein Baindt bereits mit seiner original oberschwäbischen Tracht auf den Straßen unterwegs ist. Um alle unsere Musikantinnen und Musi- kanten mit passenden Trachten auszustatten, benötigen wir Ihre Hilfe. Dem Musikverein Baindt liegt es am Herzen auch wei- terhin die alte Tradition aufrecht zu erhalten und als eine der wenigen Musikkapellen in der Region noch mit den original oberschwäbischen Trachten unterwegs zu sein. Gerade diese Besonderheit, ermöglicht es uns immer wie- der bei besonderen Anlässen, wie zum Beispiel beim Fest- umzug des Oktoberfests in München eingeladen zu sein. Unsere Tracht gehört einfach zu unserem Musikverein und zu Baindt und soll daher erhalten bleiben. Doch beson- ders die Besonderheiten der oberschwäbischen Tracht, wie z.B. die Hauben der Damen sind sehr kostenaufwän- dig. Daher hoffen wir auf Ihre Unterstützung. Der Musikverein Baindt ist Teil der Aktion „Viele schaffen mehr“ der VR Bank Ravensburg-Weingarten. Im Zeitraum vom 14.06. bis 11.09.2022 können Sie uns mit einem Spen- denbeitrag unterstützen. Richten Sie dazu einfach Ihre Überweisung unter Angabe des untenstehenden Verwendungszwecks an folgende Bankverbindung: Verwendungszweck: P19152 – Neuer Glanz für unsere Musiktracht IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49 BIC: GENODE6KXXX Falls Sie noch fragen haben, können Sie sich auch gerne direkt an unsere Musikantinnen und Musikanten richten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihr Musikverein Baindt Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mittwoch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversammlung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespann- fahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849, anmelden. Turnierergebnisse Reitturnier Herdwangen-Oberndorf Dressurprüfung Klasse A* Luisa Walser mit First Dinamica Platz 4 Reitturnier Babenhausen Dressurprüfung Kl.M* Christine Heilig mit Serano Platz 8 Reitturnier Munderkingen Dressurprüfung Kl. M* Christine Heilig mit Serano Platz 2 Gratulation zu diesem klasse Erfolg! Macht weiter so. Christine Heilig mit ihrem Serano Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Schützengilde Baindt Besondere Verdienste Günter Schnez wurde vom Präsident des Württembergbergischen Schützenvetban- des mit der WSV Verdienstmedaille in Broze ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch Ergebnisse derOrtsmeisterschaft 2022 Ortsmeister: 1. Platz MFC Sulpach 467 Ringe 2. Platz Feuerwehr Baindt 418 Ringe 3. Platz Flintenweiber 415 Ringe 4. Platz Musikverein 405 Ringe 5. Platz Kunstkreis 338 Ringe 6. Platz Schalmeien Baindt 338 Ringe 7. Platz Landjugend Baindt 304 Ringe Wanderpokal: 1. Platz Kunstkreis 533 Teiler 2. Platz Schalmeien Baindt 663 Teiler 3. Platz MFC Sulpach 837 Teiler 4. Platz Flintenweiber 1120 Teiler 5. Platz Feuerwehr Baindt 1135 Teiler 6. Platz Landjugend Baindt 1236 Teiler 7. Platz Musikverein 1271 Teiler Bester Schütze/ Schützin: 1. Platz Lübcke Achim 130 Ringe MFC Sulpach 2. Platz Heilig Daniel 114 Ringe Feuerwehr Baindt 3. Platz Spahlinger Ronald 110 Ringe Musikverein 4. Platz Schnez Carolin 108 Ringe Flintenweiber 5. Platz Scheffold Achim 98 Ringe Kunstkreis 6. Platz Lott Thorsten 97 Ringe Schalmeien Baindt 7. Platz Wöhr Simon 91 Ringe Landjugend Baindt Schützenkönigin: Lena Steinhauser 45.9 Teiler Flintenweiber Allen Schützen/Schützinnen herzlichen Glückwunsch. Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teil- nahme an der Ortsmeisterschaft. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorf- platz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag, den 29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5€. Am Samstag, den 30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. “Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag, 31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit ei- nem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 – Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder so weit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollem Umfang stattfinden. Damit ver- bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die ver- schiedensten Weine aus dem Inland und von vielen ver- schiedene Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38€ und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Volleyball LJ Baindt Mitspieler:innen gesucht Du bewegst Dich gern und bist am liebsten in einer Gruppe unterwegs? Hast Du schon einmal Volleyball gespielt und würdest nun gern wieder unseren faszinierenden Sport ausüben? Oder aber Du bist auf der Suche nach einem neuen Verein? Dann komm zu uns und überzeuge Dich selbst bei einem Probetraining. Konkret sind wir in der ersten Mannschaft auf der Su- che nach Mitspielern (Mittelblock und Außenangriff) und Mitspielerinnen (Zuspielerin) mit guten Vorkenntnissen. Kommende Saison werden wir wieder in der Mixed Staffel A spielen. Wenn Du bereits Erfahrung auf diesen Positio- nen (z. B. als Ex-Aktive/r) hast, melde Dich gern bei uns. Auch unsere zweite Mannschaft freut sich für kommende Saison über Volleyball erfahrenen und vor allem begeis- terten Zuwachs in der Mixed Staffel B. Motivierte Trainer:innen und Mitspieler:innen erwarten Dich. Damit Du Dir einen ersten Eindruck von uns ver- schaffen kannst, schau einfach mal im Training vorbei. Unser Training findet immer donnerstags von 20:00 bis 22:00 Uhr in der Sporthalle Baindt statt. Komm einfach vorbei und schau es Dir an. Für Fragen steht Adrian Za- nutta, Tel. 0157/35151616, auch gerne vorab zur Verfügung. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Basar Baindt !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht !!! Liebe Basar-Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hände. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unser Herbst-Winter-Basar 2022 in der Schenk-Konrad-Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Kunstkreis 25 Jahre Kunstkreis Am Sonntag den 17. Juli gab es eine Vernis- sage im Rathaus zum 25 Jahre Kunstkreis. Gezeigt wurden Bilder und Kunstgegen- stände welche über die Jahre hinweg geschaffen wurden. Hr. Hubert Gärtner erzählte über die Gründung und den Anfängen vom Kunstkreis. Die Bürgermeisterin Fr. Simo- ne Rürup betont die Wichtigkeit des Kunstkreises für die Gemeinde, z. B. Gestaltung des Rathauses, Beteiligung am Ferienprogram neue Ausstellungen mit bekannten Künstlern / innen und weitere Aktivitäten. Die Veranstal- tung wurde von Fr. Anna Hofman an der Harfe musika- lisch umrahmt. Die sehenswerten Bilder können zu den Öffnungszeiten im Rathaus betrachtet werden. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Mitgliederversamm- lung 2022 Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr. 3-5, Weingarten Am Samstag, den 30. Juli 2022 - 14:30 Uhr/Einlass: 14:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Mitgliederversammlung vom VdK OV Wein- garten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.Es gibt Getränke, Kaffee und Ku- chen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis mit. Tagesordnung: - Geschäftsbericht von der Vorstands- schaft/Kassen- und Revisionsbericht sowie Entlastug des Vorstandes und diverses. Zu Ihrer Info: Wir wollen noch am 01.10.2022 einen Ausflug mit dem Apfelzügle machen, rufen Sie mich bitte an - Fr. Maucher 0751-47760 – gerne auf den Anrufbeantworter drauf sprechen und deutlich Namen und Telefonnummer ansagen,dann gibt es nähere Infos zwecks Bezahlung usw. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Gemeinde Bergatreute Ein starkes Stück Oberschwaben! Zum 1. September 2022 bietet die Gemeinde Bergatreute einen Ausbildungsplatz im Beruf Verwaltungsfachange- stellte/r (m/w/d) an. Sie: interessieren sich für die kommunale Verwaltung, arbeiten gerne mit Menschen zusammen, haben Sinn für ordentliches und sorgfältiges Arbeiten Das erwartet Sie: Eine fundierte und interessante Ausbil- dung mit verantwortungsvollen Aufgaben, ein angeneh- mes Betriebsklima und viele neue Herausforderungen in verschiedenen Abteilungen. Wir bieten: eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD, eine 5Tage-Freistellung für die Abschlussprüfung, eine Ab- schlussprämie in Höhe von 400 € bei bestandener Prüfun. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunter- lagen (mit Kopien von den beiden letzten Schulzeugnis- sen) senden Sie bitte bis zum 10.09.2022 an die Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreu- te. Interessenten können sich gerne vorab an Frau Ibraj unter Tel. 0 75 27/ 92 16-15 wenden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Nicht ohne Ausbildungsplatz in die Ferien Die Sommerferien rücken in greifbare Nähe. Die Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ruft junge Men- schen dazu auf, nicht ohne einen Ausbildungsvertrag in die Sommerferien zu starten. Aktuell sind noch über 2.500 Lehrstellen unbesetzt. Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg: „Allen Schülerin- nen und Schülern, die noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, empfehle ich jetzt vor den Ferien alles klar zu machen. Nicht lange warten, sondern starten. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft auf den Weg zum Wunschausbildungsberuf und kennt auch gute Al- ternativen. Das Ausbildungsangebot ist enorm, nie waren die Chancen besser als zurzeit.“ Zahlreiche Arbeitgeber bekommen in den vergangenen Jahren den demografischen Wandel deutlich zu spüren, denn bei ihnen gehen weniger Bewerbungen auf Ausbil- dungsplätze ein als in den Jahren zuvor. Mathias Auch: „Auch den Ausbildungsbetrieben empfeh- le ich, Nägel mit Köpfen zu machen. Die neue Plattform Praktikumswoche.de stellt einfach und schnell den Kon- takt zu interessierten jungen Menschen her. Praktika sind das A und O bei der Berufswahlentscheidung. Die Prakti- kumswoche ist eine starke Initiative. Darüber hinaus steht unser Arbeitgeber-Service bei der Suche nach geeigneten Bewerbern beratend und unterstützend zur Verfügung.“ Den Arbeitgeber-Service erreichen Betriebe über die bun- desweite kostenlose Rufnummer 0800 4 5555 20. Inter- essierte Jugendliche können unter 0800 4 5555 00 einen Termin mit der Berufsberatung vereinbaren. Wer sich noch in der Orientierungsphase befindet, ist auf der Plattform www.praktikumswoche.de richtig. Unter dem Motto „5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen“ können bis zum Ende der Sommerferien unkompliziert Praktikums- plätze gebucht werden. Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, des Landes sowie in den Sommerschulen / Versichert sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche In Baden-Württemberg stehen die Sommerferien vor der Tür, doch der gesetzliche Unfallversicherungs- schutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) macht keinen Urlaub: Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreu- ungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Ba- den-Württemberg teilnehmen, sind gesetzlich unfall- versichert. Versicherungsschutz besteht auch während des Besuchs von Sommerschulen in Baden-Württem- berg sowie bei der Teilnahme am Förderangebot „Fe- rienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind in der Ferienbetreuung ebenso automatisch und kostenfrei unfallversichert. Die Absicherung bei der Teilnahme an den organsierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder statio- nären Versorgung über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teil- habeleistungen. Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfall- versichert Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coron- abedingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den Sommerferien möglich. Schülerinnen und Schüler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangreichen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, unmittelbaren We- gen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen. Versicherungsschutz von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht Kinder und Jugendliche, die auf der Flucht sind, stehen beim Kita- und Schulbesuch in Baden-Württemberg sowie auf den damit verbundenen Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen auch der Besuch von Vorbereitungsklassen oder andere Formen der Beschulung und Vorbereitung. Dies gilt in Räumlich- keiten in oder auch außerhalb der Schule, wenn die Maß- nahme dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zugeordnet ist. Ebenso sind geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Ferienzeiten an organisierten Bil- dungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Baden-Württemberg teilnehmen, gesetzlich unfallversichert. Weitere Infos unter www.ukbw.de. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. Auch Tiere leiden unter der Hitze - hilfreiche Tipps! Die heißen Temperaturen bedeuten für Haus- und Wild- tiere eine Gefahr. „Wir empfehlen Tierhaltern, stets für frisches Trinkwasser und kühle Plätze zu sorgen. Auch Wildtiere kann man mit Wasser unterstützen“, sagt Mar- tina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ra- vensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. Anders als der Mensch können viele Tierarten nicht schwitzen. Die meisten Haustiere regulieren ihren Wär- mehaushalt über Trinken oder Hecheln. Deshalb ist je- derzeit verfügbares frisches Trinkwasser gerade bei Hit- zetagen wichtig. Außerdem braucht das Tier einen kühlen Schattenplatz, an den es sich stets zurückziehen kann. „Große Anstrengungen sollten dringend vermieden wer- den“, empfiehlt Martina Schweitzer. Mit Hunden sollte man deshalb in den kühleren Morgen- und Abendstun- den Gassi gehen. Dabei oder auch bei Einkäufen sollte immer Wasser für den Hund mitgenommen werden. „Ein großer Dank gilt all jenen Geschäften, die es ihren Kunden erlauben, den Vierbeiner mit hineinzunehmen, oder die sogar Wassernäpfe bereitstellen“, sagt die Tierschutzver- ein-Vorsitzende und mahnt zur Vorsicht auch bei einem Spaziergang über Asphaltwege: „Heißer Asphalt kann Verbrennungen an Hundepfoten verursachen.“ Die nötige Abkühlung für die Vierbeiner kann ein Hundepool bringen. Katzen bevorzugen dagegen ein schattiges Plätzchen im Garten oder ziehen sich gern ins kühlere Badezimmer oder den Keller zurück. Vorsicht bei Außengehegen und im Auto Wer Kaninchen oder Meerschweinchen im Außengehege hält, sollte im- mer prüfen, ob sich ein großer Teil des Geheges den gan- zen Tag über im Schatten befindet. Schattenspendende Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Häuschen, kühle Steinplatten oder feuchte aufgehängte Tücher können zusätzlich für Kühlung sorgen. „Unter keinen Umständen dürfen Tiere allein im Auto gelassen werden“, warnt Martina Schweitzer. Auch bei bedecktem Himmel oder geöffneten Fenstern steigt die Temperatur im Fahrzeuginnenraum rasch auf 50 Grad und mehr an und das Fahrzeug kann so schon innerhalb weniger Minuten zur tödlichen Falle werden. Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Wassertränken für Vögel, Igel und Insekten Vögel, Igel und Co. können bei Hitze schnell dehydrieren, weil Bäche und Pfützen dann sehr schnell austrocknen. In städtischen und agrarindustriell geprägten Gebieten sind natürliche Gewässer zudem eher selten vorhanden. „Tierfreunde können den Wildtieren im Garten oder auf dem Balkon mit flachen Wassertränken dabei helfen, ihren Durst zu stillen und sich abzukühlen. Das Wasser muss täglich ge- wechselt und die Schale muss sauber gehalten werden, um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeu- gen“, so die Tierschutzverein-Vorsitzende. Da die Wasser- schale möglicherweise auch Insekten wie Bienen anzieht, kann man ein paar kleinere Steine im Wasser verteilen, auf denen diese landen können. Die Steine dienen auch als Ausstiegshilfe für Tiere, die ins Wasser fallen. Durch die Trockenheit wird das Insektensterben begüns- tigt und durch den fehlenden Regen ist der Boden oft zu hart, um nach Würmern zu wühlen. Gerade jetzt, wo die Igel ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen, wird auch Nahrung dringend benötigt. Jeder/jede kann helfen, indem er/sie neben Schälchen mit Wasser auch Katzen- futter in den Garten stellen. „Das Futter am besten in eine behelfsmäßige Kiste stellen, damit nicht die eigene oder die Nachbarskatze sich daran gütlich tut. Das Eingangs- loch sollte nicht größer als 11 mal 11 Zentimeter sein“, rät Martina Schweitzer und sie mahnt zur Vorsicht: „Aufgrund der Nahrungsknappheit sind die Igel nun auch vermehrt tagsüber auf Futtersuche. Dabei sind sie beispielsweise durch Mähroboter hochgefährdet.“ Weitere Tipps gibt der Deutsche Tierschutzbund auf sei- ner Website unter www.tierschutzbund.de/hitzetipps- wildtiere. TWS Netz GmbH Trinkwasser unter ständiger Beobachtung Versorgung in Ravensburg, Eschach und Weingarten ge- sichert - TWS Netz plant in langen Zeiträumen Die Temperaturen steigen und treiben den Menschen die Schweißperlen auf die Stirn. Viele Regionen in Deutsch- land und Europa haben bereits jetzt mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen und leiden unter einer extre- men Wasserknappheit und Dürre. Damit den Bürgerinnen und Bürgern in Ravensburg, Eschach und Weingarten ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, kümmern sich die Mitarbeitenden der TWS rund um die Uhr um das wertvolle Gut. „Um die Versorgung der 70.000 Bürgerinnen und Bürger in unserem Einzugsgebiet sicher zu stellen, haben wir neben unseren Trinkwasseranlagen und Leitungen auch 85 Grundwasserpegel ständig im Blick“, berichtet Robert Balle, Wassermeister der TWS Netz. Anders als in anderen Regionen Europas, müssen sich die Fachleute bei der TWS derzeit keine großen Sorgen über ausreichend Nachschub machen und bleiben trotzdem wachsam. „Auch bei wo- chenlanger Trockenheit können wir genug Trinkwasser in ausgezeichneter Qualität bereitstellen. Dennoch be- obachten wir die Folgen des Klimawandels und die Pegel unserer Entnahmestellen sehr genau“, erklärt Robert Bal- le. Deshalb möchte er die Menschen auch sensibilisieren: „Es ist wichtig, dass uns bewusst ist, wie wertvoll sauberes Trinkwasser ist. Wir können in unserem Alltag viel für ei- nen sorgsamen Umgang tun - auch wenn es scheinbar nur Kleinigkeiten sind, wie den Wasserhahn beim Zähne- putzen zu schließen oder die Spül- und Waschmaschine vollzuladen“. Die Versorgung mit hochqualitativem Trinkwasser ist für die TWS ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge, die der TWS und ihren Experten sehr am Herzen liegt. Entsprechend viel tun die Mitarbeitenden tagtäglich da- für und kalkulieren den Bedarf gewissenhaft. „Momentan ist der Grundwasserspiegel in etwa auf dem Niveau der Durchschnittswerte der letzten zehn Jahre“, sagt der TWS-Experte. Dabei gebe es immer wieder na- türliche Schwankungen, die mit der Regenmenge und der Schneeschmelze zusammenhängen. Denn wichtig für eine ausreichende Wasserversorgung sei nicht das aktuelle Wetter, sondern die vorhergehenden Zeitperio- den, da die Niederschläge in dieser Zeit die natürlichen Quellen befüllen. Nachhaltige Versorgung Der TWS ist es wichtig, Grundwasser nachhaltig und mit großer Verantwortung zu bewirtschaften. Damit die Ver- sorgung der Menschen auch künftig in hoher Qualität und ausreichender Menge klappt, kalkuliert die TWS den Bedarf gewissenhaft und investiert regelmäßig in ihre Anlagen und Netze. Derzeit erneuert der Wasserversor- ger den Hochbehälter Greckenhof in Schmalegg. Rund 1,9 Millionen Euro investiert die TWS mit diesem Projekt in die Zukunft der Trinkwasserversorgung. „Während der Baumaßnahme bleibt eine der beiden Kammern stets in Betrieb. Damit stellen wir die Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet sicher“, berichtet Robert Balle. Und der Tipp des Experten für die kommenden, heißen Tage? „Natürlich viel trinken – am besten unser gutes Trinkwasser aus der Region“, so Robert Balle. Hintergrund: Die TWS versorgt über ein Leitungsnetz von etwa 384 Ki- lometern zirka 70.000 Menschen in Ravensburg, Eschach und Weingarten mit rund 4,5 Millionen Kubikmetern Trink- wasser pro Jahr. Das Wasser im Versorgungsgebiet der TWS stammt zu 70 bis 80 Prozent aus heimischen Quellen und zu 20 bis 30 Prozent aus tieferliegendem Grundwas- ser aus der Region. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 24. Juli 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel Moor und „Mörderpflanzen“ im Reich der Wasenste- cher Jetzt leuchten herrlich die Seerosen an Häckler und Vor- see. Blässhühner und viele andere Wasservögel sind mit ihrem Nachwuchs unterwegs! Auf dem Bohlensteg ein saurer, würziger Duft. Ob sich die Alpen zeigen bei Niedersweiler? Riesige Dachs-und Fuchsbauten entdecken wir am Weg. Vielleicht auch den possierlichen Siebenschläfer? Im Wolpertswender Torfstich lauern „Mörderpflanzen“ wie Sonnentau, Fettkraut und Wasserschlauch auf ihre Opfer. Die Kreuzotter verschwindet sicher rasch ins Gebüsch! Rauschbeere, Heidelbeere, Moosbeere und Preiselbeere sind jetzt prächtig und reif. Finger weg von den giftigigen Tollkirschen und Einbeeren! Wassergefüllt und mit grünem Torfmoos bedeckt erstrek- cen sich die ehemaligen Torfstiche. Wie die Wasenstecher hier bis ca. 1960 noch geschuftet haben, sehen wir am Mustertorfstich. Kommt mit in das moorige Reich von „Mörderpflanzen“ und Wasenstecher um Häckler und Vorsee! Strecke: ca. 7 km, ohne größere Steigungen Dauer: 3 Stunden, Ende ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Alle, die Freude an unserer Natur haben. Familien mit Kindern ab ca. 8 Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de BUND Heuschreckenexkursion ins Lochmoos Am Sonntag, den 31.07.2022 heißt es für Liebhaber*innen unser heimischer Heimchen: Ab ins Lochmoos – denn der renommierte Heuschre- ckenspezialist Prof. Dr Peter Detzel lädt zu einer Exkursi- on der besonderen Art ein. Der Experte hat die rote Liste der Heuschrecken für Baden-Württemberg verfasst und geht nun mit uns auf Entdeckung in den Altdorfer Wald. Zeckenschutz, Sonnenschutz und Gummistiefel sind un- bedingt notwendig! Die Tour startet um 10 Uhr am Park- platz Lochmoos, Schlier-Hintermoos, und geht etwa zwei Stunden. Für die Veranstaltung gibt es nur 10 Plätze. Interessierte können sich ab sofort anmelden unter: bund. ravensburg@bund.net. Anmeldeschluss ist am Freitag, 29.07. um 12:00 Uhr. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Die Exkursionen bietet der BUND Ravensburg-Weingar- ten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Altdor- fer Wald e.V. an. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Wie das Klima retten? Und was kann der Wald? ForstBW bietet Mitmachprogramm für Familien im Wald Das Waldpädagogik-Team des Forstbezirks Altdorfer Wald von ForstBW bietet am Sonntag, 31.07.2022, um 14 Uhr ein neues Programm zum Thema Klimawandel und Wald an. Zielgruppe sind Familien mit Kindern zwischen 6 und 13 Jahren. In Spielen im Wald macht die Dipl. Forstwirtin und Waldpädagogin Britta Rösch erlebbar, wie ein Baum Photosynthese macht, CO2 bindet und wunderbares Holz produziert. Und das ohne komplizierte chemische For- meln zu büffeln. Geklärt wird auch, was der Wald zur Klimarettung beitra- gen kann und was jede*r einzelne selbst tun kann. Treffpunkt für das etwa dreistündige Programm ist der Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen, Zecken- und Son- nenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@ bund.net. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Kinder- und Jugendliche kostenfrei. Teilnahmegebühr für Erwachsene sind 5 Euro. Die Veranstaltung ist Teil des diesjährigen Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald, das der BUND Ravensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Altdorfer Wald e.V. anbietet. Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm unter: https://www.bund-ravensburg.de Bauernhausmuseum Wolfegg Familiensamstage im Bauernhaus-Museum Allgäu- Oberschwaben Jeden Samstag von Juli bis Anfang September können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. 23. Juli, 14 Uhr: Vom Flachs zum Leinen (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Tel. 07527/9550- 0 oder per E-Mail an info@bauernhaus- museum.de Im Allgäu war Flachsanbau bis vor 200 Jahren weit ver- breitet. Viele Höfe bauten Flachs zur Selbstversorgung und als Zubrot an. Im ehemaligen Landweberhaus Andri- net erfahren wir, wie aufwändig der Anbau und die Ver- arbeitung von Flachs waren. Die einzelnen Arbeitsschritte werden in einer Ausstellung zur Flachsverarbeitung an- schaulich erklärt. Anschließend brechen, schwingen und hecheln wir an originalgetreuen Geräten selbst Flachs. 30. Juli, 14 Uhr: Wildkräuter-Wissen (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung,Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Tel. 07527/9550- 0 oder per E-Mail an info@bauernhaus-mu- seum.de Beim Rundgang übers Museumsgelände lernen wir ver- schiedene Kräuter und ihre Verwendungsmöglichkeiten kennen. In Teamarbeit tragen wir Informationen über Wuchs und Verwendung einzelner Kräuter zusammen und erstellen ein Herbarium. Außerdem dürfen wir selbst gemachten Balsam und unsere eigene Kräutersalzmi- schung mitnehmen. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0–5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Er- mäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien- Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Hallenbad Baienfurt Fundsachenausgabe Von Montag, 25.07. bis Freitag, 29.07. können zwischen 10:00 und 12:00 Uhr Fund- sachen im Hallenbad Baienfurt abgeholt werden. Wer Ba- desachen, Schwimmbrillen, Badeschuhe oder Handtücher vermisst, kann diese in der angegebenen Zeit abholen. Sommerpause. Sa. 30.07. - Fr. 26.08. Wegen Revisionsarbeiten geht das Hallenbad Baienfurt von Sonntag, 30.07. bis Freitag, 26.08.2022 in die Som- merpause und bleibt geschlossen. Die Öffnung des Hal- lenbades ist aktuell für Samstag, 27.08.2022 geplant. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebun- denen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Da- teien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die ge- nauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de © Bruchnalski/DEIKE 725R07R1 Konrads Spaziergang Konrad spaziert durch die Sommerwiese. Welche Pflanze entdeckt er? Verbinde alle Punkte der Reihe nach von 1 bis 39! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Großraum Weingarten: Wir suchen • für j. Paar (Polizeibeamter + Altenpflegerin) als Start in die gemeinsame Zukunft dringend ein freistehendes Familienhaus mit Garten & Garage (Bonität gesichert) • Landhaus / eh. Hofstelle / Haus mit Nebengebäude unser Kunde braucht Platz für Werkstatt & Wohnmobil Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie -> Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Info@biv.de Lust auf Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Praktikum? Wir haben noch Plätze frei! IWO gGmbH · Stefan-Rahl-Straße 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 76907-0 · bewerbung@iwo-ggmbh.de Wir betreiben in zentraler Lage in Weingarten ein Lebensmittelgeschäft unter dem Namen CAP…der Lebensmittelpunkt. Dadurch schaffen wir - halb der Werkstatt. Menschen mit Behinderung, also Menschen mit Handicap, sind das Herzstück dieser Lebensmittelmärkte, daher auch unsere Namensgebung. Aber auch für unsere Kunden ist dieser CAP-Markt durch seine sehr persönliche Betreuung, das „immer offene Ohr“ und das überzeugende Frischesortiment ein Lebensmittelpunkt. Mitarbeiter für Verkauf | Bereich Obst und Gemüse | Warenverräumung m/w/d Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir auf 450-€-Basis. Auch für Quereinsteiger geeignet. Arbeitszeiten: Mo. – Fr. 6:00 – 10:00 Uhr (Frühschicht | Bereich Obst & Gemüse); samstags 6:00 – 14:00 Uhr (Bereich Trockensortiment Warenanlieferung) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung www.iwo-ggmbh.de Für Rückfragen steht Ihnen Marktleiter Oliver Oelhaf Tel. 0751 5575305 gerne zur Verfügung. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " W o h n e n F is ch e ra re a l" s o w ie 9 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 05.09.2019 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 32 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 34 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 50 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 58 11 Begründung – Sonstiges 60 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 13 Begründung – Bilddokumentation 65 14 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchli- che, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich zu der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 5 − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 6 der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre oder Zwerchgiebel, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dach- haut (außen) des Widerkehres oder Zwerchgiebels zu messen. Un- tergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 7 − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 8 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze und Garagen und/oder Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.16 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Sickerschächte sind unzulässig. 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 9 Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.17 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöff- nung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 10 Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tief- garagen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.23 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung LS 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 11 von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Os- ten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 12 erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Marsweiler- straße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entsprechenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entspre- chenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 13 2.28 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum, Gehwegeingrünung, private Flächen) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 14 Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 15 2.29 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten, ent- sprechenden Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − In Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind aus- schließlich Laubgehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.30 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Gehölz-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen welch die als zu erhaltend festgesetzten Bäume ergän- zen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Krautsäume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünflä- che) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 16 2.32 Bereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 17 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Än- derung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.19.87, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Ein- gangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unterge- ordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegen- überliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (hö- henmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Ober- kante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 18 3.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.8 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 19 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 20 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 21 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 466,00 467,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 24 6.8 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Misch- gebiet Fischerareal" (siehe Planzeichnung) 6.9 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße außer- halb des Geltungsbereiches; zwischen dem jeweils festgesetzten Hö- hen ist die festgesetzte Oberkante des geplanten Geländes einzuhal- ten. Die Werte der Oberkante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Planzeich- nung) 6.10 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.11 Begrenzungslinie für Unterhaltungs- und Fußweg; äußere Umgrenzung; die genaue Lage- und Ausführungsplanung findet nach Abschluss der Bachöffnung des Sulzmoosbaches statt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 25 sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 6.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Haussperling ist ein Sperlingskoloniehaus (z.B. Schweg- ler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind sechs Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, vier Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 26 Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 6.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.16 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. 6.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 27 Mischwasserkanal (Bestand) 6.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durchgezogenen Linie dargestellt. 6.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerbö- schungsoberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeiche- rung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 6.20 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 6.21 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 28 Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 6.22 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 6.23 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Über- schwemmungsbereich eines HQExtrem- sowie eines HQ100-Ereignisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" verdolt. Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwas- serangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hoch- wasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nörd- lich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rah- men der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungs- fläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Ausgleichmaßnahmen und Einschränkungen zur baulichen Nut- zung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ver- boten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 29 6.24 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 6.25 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.26 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 30 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.27 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 31 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. 6.28 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.29 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 32 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Wohnen Fi- scherareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 05.09.2019. yyq § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 05.09.2019. Dem Be- bauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 05.09.2019 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 33 − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jewei- ligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 34 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung westlich anschließend an die Ortsmitte ermöglicht. Dadurch erfolgt eine sinnvolle Umnutzung von Brachflächen im Innenbereich und ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte. Weiterhin werden auf den Grundstücken mit den Fl.- Nrn. 51 und 51/1 die bestehenden Festsetzungen moderat aufgeweitet, um einem zeitgemäßen Neu- bau zu entsprechen. Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße", im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen derzeit durch landwirtschaftliche Fläche sowie etwas weiter westlich von der Kreis-Straße 7951. Im Norden angrenzend verläuft die "Marsweiler Straße". Der Geltungsbereich wird im Osten von Einrich- tungen der Ortsmitte Baindt mit dem Rathaus, einer Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen und einem Parkplatz begrenzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes "Ortskern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuord- nung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan als "Mischbauflächen" (M) dargestellt und sind daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltbe- richtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 35 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße" begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet der Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" und 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bauvor- schriften hierzu den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Ge- lände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilflächen), 53/1 (Teilflächen), 55 (Teilflächen), 58/4 (Teilflächen) und 87 (Teilflächen). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im nördlichen Bereich Gebäude, die momentan durch die Gemeinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Im Süd-Osten besteht weitere Bestandsbebauung, die zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie einige Bäume, welche im Zuge der Erschließung teilweise erhalten werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus den Jahren 2014 und 2015 konkretisie- ren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Realisierung von Wohnbebauung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ange- dacht. So dient dieser Bebauungsplan der Ausweisung von Flächen für allgemeine Wohngebiete, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 36 um den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäude- leerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleit- planerisch steuernd einzugreifen. Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 8. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 37 den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 38 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 39 Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungspla- nes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH-Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Sied- lungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hin- aus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansäs- sige Bevölkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Si- tuation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 40 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt 2.720 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 8.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden drei unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohn- gebietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischer- areal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städte- baulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 41 Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich fünf Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischge- bietes und fünf Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbe- gleitenden Grünfläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebau- ungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beide Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wobei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Ver- kehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspuren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Be- reich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen wurde von Seiten der Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen wer- den. Hierfür wurden in Alternative 1 die drei südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzentrum ersetzt. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Osten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 42 und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante allgemeine Wohngebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Nord- Westen in die "Marsweiler Straße" und im Süd-Westen in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit (§1 Abs. 5 BauNVO) von An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO vorgesehen. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grund- stücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen umzusetzen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebie- tes teilweise nur schwer lösbar. Die ausnahmsweise Zulässigkeit lässt jedoch eine auf den Ein- zelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet fernmeldetechnische Haupt- anlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 43 ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 44 sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des allgemei- nen Wohngebietes (WA) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 45 der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Durch die überbau- baren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 46 Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu er- wartenden Straßenverkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" im Plangebiet durch das Büro Sieber durchgeführt (Gutachten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärm-Im- missionen zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Woh- nen Fischerareal" tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt. Ansonsten wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 47 Aufenthaltsräumen und Ruheräumen benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Diese wurden im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet eingehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten werden, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Park- platzes erforderlich. Auf das Plangebiet wirken zudem die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschrei- tungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu rechnen ist (Gutach- ten Büro Sieber vom xx.xx.2018). Im Plangebiet sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen auf- grund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich-west- lich anschließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 48 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Rad- und Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemeindezentrum geschaffen Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze Abbildung 1). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschließungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Ab- stimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Ge- schwindigkeit ausgelegt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 49 Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 50 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen wird das Gebiet durch eine Grünfläche begrenzt. Diese grenzt weiter westlich an die Kreisstraße K 7951 an und bildet die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft. Das Plangebiet selbst ist durch Bestandsbebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle), Wohnbebauung mit Hausgär- ten sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offen- fließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangie- rend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheunen sowie aktuell genutzte Wohngebäude) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 51 Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebie- tes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abgestorben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnittverträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nord- östlichen Teilbereich verläuft ein offener Teilabschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Um zu prüfen, ob in den genannten Bereichen artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet an drei Terminen zwischen Juni und Juli 2015 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 10.02.2016). Dabei fanden sich fünf Fledermausarten und 19 Vogelarten, darunter einige wertgebende Vogelarten, die das Gebiet als Brutlebensraum oder als Nahrungshabitat nutzen; darunter bspw. Feld- & Haussperling, Girlitz, Mauersegler oder Weidenmeise. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 100 m westlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 260 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 350 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Richtung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 250 bzw. 300 m östlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Ver- lauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich braune Auenböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 52 Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerks- relevant sein. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen die Privatgärten der südöstlich gelegenen Wohnhäuser. Im Bereich der landwirt- schaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden vollständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schad- stoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informa- tionen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ebenfalls mit hoch eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 3 eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plangebietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offe- nen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollumfänglich erfüllt werden. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als mittel-hoch einzustufen, da zwar ein Teil des Plangebietes (teil-)versiegelt ist, es sich bei den unversiegelten Bereichen jedoch um hoch- wertige Böden handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 40 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke von etwa knapp 100 m im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Wohngebäude, ggf. ehemalige Hofstelle) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 53 sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plange- bietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Trenn- system zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt, auf der sich auf der südwestlich gelegenen Grün- fläche in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die umfangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die in- nenliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östli- chen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umlie- gende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Süden zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plan- gebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumli- cher Nähe zum Plangebiet. Westlich in einem Abstand von etwa 90 m verläuft die Kreis- straße 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus sowie im geringen Umfang durch den Betriebsablauf des Bauhofes Luftschadstoffe im Plangebiet anreichern. Durch die bereits vorhan- dene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- sowie Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 54 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einher- gehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstruk- turen vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone und den bestehenden Haus- gärten im Südosten des Plangebietes, gerodet. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. zwischenspeichern und filtern im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße 7951sowie anschließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einlei- tung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz ) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vor- prüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirt- schaftliche Ertragsflächen mit einer Fläche von etwa 1 ha gehen verloren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 55 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausrei- chend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retenti- onsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplans wird im Rahmen eines Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung zur Aufdeckung des Sulzmoosbachs die Problematik des Hochwas- sers HQ100 und HQExtrem abgearbeitet. Hierbei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosba- ches, zwischen dem bestehenden offenen Verlauf im Osten und der Marsweilerstraße, aufgedeckt/ geöffnet werden um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Um- setzung dieser Maßnahme wird das Risiko für HQ100-Ereignisse ausgeräumt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- baches) verbleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wirkung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruk- tur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind allerdings keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Be- reich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 56 die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nur geringfügig beeinträchtigt. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche, bachbegleitende Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung dient und eine auflockernde Grünzone zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung schafft bzw. zur Sicherung/Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches. Des Wei- teren stellt diese Grünfläche Retentionsfläche zur Verfügung, sodass nach Starkregenereignissen kein Überschwemmungsrisiko für das Plangebiet besteht. Die Fläche ist größtenteils mit älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei teilweise um einen naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu si- chern, werden im nördlichen sowie im südlichen Plangebiet zumindest sechs Bäume als zu erhal- tende Bäume festgesetzt. Im Durch die Festsetzung, dass pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche mindestens 1 Laub- baum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen ist, wird eine ausreichende Durchgrünung des Bauge- bietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für sied- lungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 57 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 58 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 59 deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 60 11 Begründung – Sonstiges 11.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,77 ha yyq Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,68 88,3 % öffentliche Verkehrsflächen 0,04 5,2 % Öffentliche Grünflächen 0,05 6,5 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 61 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbe- triebe und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig) − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche" zur Klarstellung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" zur Klarstellung − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen ", sowie Rücknahme der Baugrenze in diesem Bereich − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 62 − Aufnahme der Festsetzungen zur Geländeoberkante − Redaktionelle Änderung der Festsetzung Bereich der Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" − Streichung der örtlichen Bauvorschrift " Ausnahmen von den Vorschriften zu den Dachformen, Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachaufbauten" − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung des Überschwemmungsbereiches HQExtrem − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Anpassung der nördlichen Baugrenze − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 63 − Anpassung des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" in Planzeich- nung − Änderungen der Begründung zum Schutzgut Boden in der Abarbeitung der Umweltbelange − Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Änderung der Wand- und Firsthöhen für den Typ 2 − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 64 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 65 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plangebiet mit Bestands- gebäuden und Bäumen Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die abge- rissen werden sollen, rechts im Bild), Parkflä- che und angrenzende Be- bauung der Ortsmitte Blick auf die Bestandsbe- bauung im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 66 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018 Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfs- fassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 67 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal Wohnen" im Wege der Berichti- gung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 68 14.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 05.09.2019; Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 wurde Gemeinderat am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "In- nere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 69 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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          Jahresabschluss 2019 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 2 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 16 5. Gesamtfinanzrechnung 17 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 28 III. Anhang zum Jahresabschluss 2019 9. Allgemeine Hinweise 34 10. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 34 11. Pensionsrückstellungen 34 12. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 35 13. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2019 36 14. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 36 15. Übersicht über die Verbindlichkeiten 36 16. Angaben zur Haushaltsstruktur 38 17. Sonstige Angaben 39 IV. Rechenschaftsbericht 2019 18. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 40 19. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 42 20. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 71 21. Erläuterung der Bilanz 73 22. Finanzlage 94 23. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 95 24. Analyse der Vermögens-, Schulden-,Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 96 25. Fazit 100 V. Anlagen zum Anhang 26. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 101 27. Vermögensübersicht 102 28. Schuldenübersicht 103 29. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 104 30. Rückstellungsspiegel 105 31. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 106 32. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 110 33. Produktplan 143 34. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 146 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 148 2. Abschlussbeurkundungen 149 3. Jahresabschlussbericht 152 RSW Steuerberatungskanzlei 153 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 190 4.1 Bilanz 191 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 193 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 194 4.4 Gesamtergebnisrechnung 195 4.5 Gesamtfinanzrechnung 198 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2019 202 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2019 203 4.8 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 1979 – 2019 204 4.9 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2009 -2019 205 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 208 2. Abschlussbeurkundungen 209 3. Lagebericht 210 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2019 213 5. Jahresabschluss 214 5.1 Bilanz zum 31.12.2019 215 5.2 Gesamtergebnisrechnung 220 5.3 Gesamtfinanzrechnung 225 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 228 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 229 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 230 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2005 – 2019 231 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2019 232 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2020 aufgestellt und im Juli 2020 festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nicht ganz eingehalten werden. Die Umstellung auf das doppische Rechnungswesen hat die Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen gestellt, die überwiegend gemeistert worden sind. Der Umstellungsprozess war mit einem weitaus größeren Arbeitsaufwand verbunden, als dies zunächst angenommen werden konnte. Nicht zuletzt führt dies zu der Tatsache dazu, dass bei einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden ein langjähriger Abarbeitungsstau bei der Erstellung der doppischen Jahresabschlüsse entstehen kann. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 1 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 2 3. Die Gemeinde Baindt ist • Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. • Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. • Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. • Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. • Mitglied bei Pro REGIO Oberschwaben – Gesellschaft für Landesentwicklung mbH mit Sitz in Ravensburg. • Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. • Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg • Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) • Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Heiko Bayer (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderat Antje Claßen (Die Grünen) b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse Verwaltungsausschuss, Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 3 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2019 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2019 fand keine überörtliche Prüfung der GPA statt. Die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2010-2015 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erfolgte mit Unterbrechungen vom 19.12.2016 bis 31.01.2017. 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Baienfurt DE59 6505 0110 0079 4006 00 - Volksbank Weingarten DE36 6509 1600 0065 2590 09 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 0034 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 0017 7720 01 Gläubiger-ID: DE60BDT00000310162 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden- Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Ratschreibergebühren, Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2019 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 12.752.776,04 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -10.717.570,98 € Ordentliches Ergebnis 2.035.205,06 € Außerordentliche Erträge 2.882.650,95 € Außerordentliche Aufwendungen -2,00 € Sonderergebnis 2.882.648,95 € Gesamtergebnis 4.917.854,01 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.292.395,92 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.578.181,31 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.714.214,61 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.552.139,56 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.017.725,95 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.465.586,39 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -751.371,78 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -459.395,29 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -459.395,29 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -1.210.767,07 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 43.682,82 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 8.803.183,04 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -1.167.084,25 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.636.098,79 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2019 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2019 umfasst eine Bilanzsumme von 45.586.914,19 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 29.686,00 € • Sachvermögen 30.696.270,36 € • Finanzvermögen 14.672.850,99 € • Abgrenzungsposten 188.106,84 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 5 Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.680.880,99 € • Rücklagen 4.917.854,01 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 7.147.104,35 € • Rückstellungen 125.312,10 € • Verbindlichkeiten 1.211.006,27 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 504.756,47 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 733.789,06 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 4.404.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2019; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2019 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2019 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2019; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2019; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 13. Juli 2020 bis zum 21. Juli 2020 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 6 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2019 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2019 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungsanstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2019 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 07.07.2020 Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 07.07.2020 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 07.07.2020 mitgeteilt und am 10.07.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden vom 13.07.2020 bis je 21.07.2020 einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 1 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 6. 04 4. 50 0, 00 7. 41 2. 53 5, 64 1. 36 8. 03 5, 64 0, 00 0, 00 -1 .3 68 .0 35 ,6 4 0, 00 30 11 00 00 G ru nd st eu er A 0, 00 33 .2 00 ,0 0 36 .8 53 ,3 4 3. 65 3, 34 0, 00 0, 00 -3 .6 53 ,3 4 0, 00 30 12 00 00 G ru nd st eu er B 0, 00 48 0. 00 0, 00 48 4. 18 5, 16 4. 18 5, 16 0, 00 0, 00 -4 .1 85 ,1 6 0, 00 30 13 00 00 G ew er be st eu er 0, 00 1. 75 0. 00 0, 00 3. 09 3. 07 3, 56 1. 34 3. 07 3, 56 0, 00 0, 00 -1 .3 43 .0 73 ,5 6 0, 00 30 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 0, 00 3. 30 0. 00 0, 00 3. 28 5. 18 5, 20 -1 4. 81 4, 80 0, 00 0, 00 14 .8 14 ,8 0 0, 00 30 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 0, 00 22 4. 00 0, 00 25 5. 77 3, 71 31 .7 73 ,7 1 0, 00 0, 00 -3 1. 77 3, 71 0, 00 30 32 00 00 H un de st eu er 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .6 85 ,6 7 68 5, 67 0, 00 0, 00 -6 85 ,6 7 0, 00 30 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 0, 00 1. 50 0, 00 2. 87 8, 00 1. 37 8, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 78 ,0 0 0, 00 30 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 30 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 0, 00 24 2. 00 0, 00 24 0. 90 1, 00 -1 .0 99 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 09 9, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 3. 33 3. 45 0, 00 3. 60 0. 15 4, 91 26 6. 70 4, 91 0, 00 0, 00 -2 66 .7 04 ,9 1 0, 00 31 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 0, 00 2. 02 7. 00 0, 00 2. 09 7. 94 8, 60 70 .9 48 ,6 0 0, 00 0, 00 -7 0. 94 8, 60 0, 00 31 11 10 00 K om m . I nv es tit io ns pa us ch al e § 4 FA G 0, 00 54 0. 00 0, 00 55 1. 93 8, 00 11 .9 38 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 1. 93 8, 00 0, 00 31 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 0, 00 74 2. 95 0, 00 92 5. 56 0, 81 18 2. 61 0, 81 0, 00 0, 00 -1 82 .6 10 ,8 1 0, 00 31 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 0, 00 50 0, 00 1. 32 0, 00 82 0, 00 0, 00 0, 00 -8 20 ,0 0 0, 00 31 41 60 00 Z us ch us s ve rlä ss lic he G ru nd sc hu le 0, 00 22 .9 00 ,0 0 23 .1 37 ,5 0 23 7, 50 0, 00 0, 00 -2 37 ,5 0 0, 00 31 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 25 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 0, 00 + 18 9. 80 0, 00 33 2. 71 8, 92 14 2. 91 8, 92 0, 00 0, 00 -1 42 .9 18 ,9 2 0, 00 31 61 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s Zu w en du ng en 0, 00 18 9. 80 0, 00 33 2. 71 8, 92 14 2. 91 8, 92 0, 00 0, 00 -1 42 .9 18 ,9 2 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 0, 00 + 24 5. 15 0, 00 26 2. 54 4, 82 17 .3 94 ,8 2 0, 00 0, 00 -1 7. 39 4, 82 0, 00 33 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 0, 00 13 .0 50 ,0 0 16 .3 58 ,8 8 3. 30 8, 88 0, 00 0, 00 -3 .3 08 ,8 8 0, 00 33 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 0, 00 22 .5 00 ,0 0 32 .0 37 ,6 0 9. 53 7, 60 0, 00 0, 00 -9 .5 37 ,6 0 0, 00 33 21 00 00 B en ut zu ng sg eb üh re n N ik ol au sm ar kt 0, 00 10 0, 00 19 0, 00 90 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0, 00 0, 00 33 21 00 10 K os te ne rs at z Fe ue rw eh r 0, 00 0, 00 18 .3 78 ,5 3 18 .3 78 ,5 3 0, 00 0, 00 -1 8. 37 8, 53 0, 00 33 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 0, 00 77 .5 00 ,0 0 76 .7 46 ,5 0 -7 53 ,5 0 0, 00 0, 00 75 3, 50 0, 00 33 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 0, 00 38 .0 00 ,0 0 38 .8 73 ,1 1 87 3, 11 0, 00 0, 00 -8 73 ,1 1 0, 00 3. Gesamtergebnisrechnung 8 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 2 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 33 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 48 .0 00 ,0 0 23 .1 70 ,7 0 -2 4. 82 9, 30 0, 00 0, 00 24 .8 29 ,3 0 0, 00 33 21 70 00 S po rth al le B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 0, 00 85 5, 00 85 5, 00 0, 00 0, 00 -8 55 ,0 0 0, 00 33 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 0, 00 1. 00 0, 00 3. 59 8, 00 2. 59 8, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 98 ,0 0 0, 00 33 22 00 00 E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rp fle ge 0, 00 45 .0 00 ,0 0 52 .3 36 ,5 0 7. 33 6, 50 0, 00 0, 00 -7 .3 36 ,5 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 63 1. 30 0, 00 69 4. 18 9, 43 62 .8 89 ,4 3 0, 00 0, 00 -6 2. 88 9, 43 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 0, 00 16 6. 50 0, 00 18 1. 41 1, 27 14 .9 11 ,2 7 0, 00 0, 00 -1 4. 91 1, 27 0, 00 34 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 0, 00 8. 50 0, 00 11 .6 50 ,0 0 3. 15 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .1 50 ,0 0 0, 00 34 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 0, 00 12 .0 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 21 00 00 E rtr äg e au s V er ka uf 0, 00 15 .1 00 ,0 0 15 .1 82 ,8 0 82 ,8 0 0, 00 0, 00 -8 2, 80 0, 00 34 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 0, 00 58 .5 00 ,0 0 33 .8 27 ,1 0 -2 4. 67 2, 90 0, 00 0, 00 24 .6 72 ,9 0 0, 00 34 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 0, 00 40 .0 00 ,0 0 40 .1 79 ,8 0 17 9, 80 0, 00 0, 00 -1 79 ,8 0 0, 00 34 21 40 00 S te ue re nt la st un g § 53 a E ne rg ie S tG 0, 00 0, 00 7. 95 9, 16 7. 95 9, 16 0, 00 0, 00 -7 .9 59 ,1 6 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 83 .0 50 ,0 0 13 9. 14 2, 01 56 .0 92 ,0 1 0, 00 0, 00 -5 6. 09 2, 01 0, 00 34 61 00 10 M ie tn eb en ko st en / B et rie bs ko st en 0, 00 11 9. 90 0, 00 11 7. 24 4, 26 -2 .6 55 ,7 4 0, 00 0, 00 2. 65 5, 74 0, 00 34 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 0, 00 1. 50 0, 00 2. 34 1, 00 84 1, 00 0, 00 0, 00 -8 41 ,0 0 0, 00 34 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 0, 00 7. 25 0, 00 11 .6 64 ,3 1 4. 41 4, 31 0, 00 0, 00 -4 .4 14 ,3 1 0, 00 34 61 30 00 B lä se rk la ss e 0, 00 10 .0 00 ,0 0 13 .1 97 ,8 0 3. 19 7, 80 0, 00 0, 00 -3 .1 97 ,8 0 0, 00 34 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 60 .0 00 ,0 0 53 .0 66 ,8 1 -6 .9 33 ,1 9 0, 00 0, 00 6. 93 3, 19 0, 00 34 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 0, 00 45 .0 00 ,0 0 46 .7 57 ,6 7 1. 75 7, 67 0, 00 0, 00 -1 .7 57 ,6 7 0, 00 34 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 0, 00 3. 50 0, 00 4. 23 3, 85 73 3, 85 0, 00 0, 00 -7 33 ,8 5 0, 00 34 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 4. 33 1, 59 3. 83 1, 59 0, 00 0, 00 -3 .8 31 ,5 9 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 23 5. 40 0, 00 24 0. 70 5, 65 5. 30 5, 65 0, 00 0, 00 -5 .3 05 ,6 5 0, 00 34 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 0, 00 1. 00 0, 00 2. 94 2, 44 1. 94 2, 44 0, 00 0, 00 -1 .9 42 ,4 4 0, 00 34 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 0, 00 50 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0, 00 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en in t. K os te na us gl ei ch K ig a 0, 00 84 .5 00 ,0 0 71 .3 43 ,5 1 -1 3. 15 6, 49 0, 00 0, 00 13 .1 56 ,4 9 0, 00 34 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 3 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 34 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 0, 00 14 .5 00 ,0 0 14 .5 98 ,9 0 98 ,9 0 0, 00 0, 00 -9 8, 90 0, 00 34 85 00 00 E rtr äg e au s K os te ne rs ta ttu ng en , K os te nu m la ge n vo n ve rb un de ne U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 0, 00 13 4. 00 0, 00 15 1. 82 0, 80 17 .8 20 ,8 0 0, 00 0, 00 -1 7. 82 0, 80 0, 00 34 88 00 00 Z uw ei su ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 0, 00 + 59 .2 00 ,0 0 65 .4 17 ,3 2 6. 21 7, 32 0, 00 0, 00 -6 .2 17 ,3 2 0, 00 36 16 00 00 Z in se rtr äg e vo n öf fe nt lic he n S on de rr ec hn un ge n 0, 00 59 .2 00 ,0 0 64 .2 44 ,5 8 5. 04 4, 58 0, 00 0, 00 -5 .0 44 ,5 8 0, 00 36 17 00 00 Z in se rtr äg e vo n K re di tin st itu te n 0, 00 0, 00 1. 17 2, 74 1. 17 2, 74 0, 00 0, 00 -1 .1 72 ,7 4 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 16 1. 20 0, 00 14 4. 50 9, 35 -1 6. 69 0, 65 0, 00 0, 00 16 .6 90 ,6 5 0, 00 35 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n S tro m /G as 0, 00 11 9. 00 0, 00 13 2. 20 1, 98 13 .2 01 ,9 8 0, 00 0, 00 -1 3. 20 1, 98 0, 00 35 61 00 00 B uß ge ld er 0, 00 1. 10 0, 00 1. 05 4, 99 -4 5, 01 0, 00 0, 00 45 ,0 1 0, 00 35 62 00 00 S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 0, 00 9. 00 0, 00 11 .2 52 ,3 8 2. 25 2, 38 0, 00 0, 00 -2 .2 52 ,3 8 0, 00 35 71 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on s on st ig en S on de rp os te n 0, 00 32 .1 00 ,0 0 0, 00 -3 2. 10 0, 00 0, 00 0, 00 32 .1 00 ,0 0 0, 00 = 11 O rd en tl ic h en E rt rä g e (S u m m e au s N u m m er n 1 b is 1 0) 0, 00 10 .9 00 .0 00 ,0 0 12 .7 52 .7 76 ,0 4 1. 85 2. 77 6, 04 0, 00 0, 00 -1 .8 52 .7 76 ,0 4 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - -2 .7 50 .8 00 ,0 0 -2 .7 46 .0 85 ,3 8 4. 71 4, 62 0, 00 0, 00 -4 .7 14 ,6 2 0, 00 40 11 00 00 B ea m te D ie ns ta uf w en du ng en 0, 00 -2 93 .1 00 ,0 0 -2 77 .8 33 ,9 2 15 .2 66 ,0 8 0, 00 0, 00 -1 5. 26 6, 08 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en 0, 00 -1 .7 85 .7 50 ,0 0 -1 .7 62 .7 56 ,1 7 22 .9 93 ,8 3 0, 00 0, 00 -2 2. 99 3, 83 0, 00 40 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng 0, 00 0, 00 -2 1. 60 7, 75 -2 1. 60 7, 75 0, 00 0, 00 21 .6 07 ,7 5 0, 00 40 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 63 .6 50 ,0 0 -1 90 .1 28 ,4 7 -2 6. 47 8, 47 0, 00 0, 00 26 .4 78 ,4 7 0, 00 40 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 25 .8 00 ,0 0 -1 30 .1 40 ,8 2 -4 .3 40 ,8 2 0, 00 0, 00 4. 34 0, 82 0, 00 40 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g 0, 00 -3 49 .7 00 ,0 0 -3 34 .4 64 ,3 0 15 .2 35 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 23 5, 70 0, 00 40 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te 0, 00 -3 2. 80 0, 00 -2 9. 15 3, 95 3. 64 6, 05 0, 00 0, 00 -3 .6 46 ,0 5 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 .5 51 .9 50 ,0 0 -1 .5 17 .5 93 ,8 6 34 .3 56 ,1 4 0, 00 0, 00 -3 4. 35 6, 14 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 80 .8 00 ,0 0 -2 86 .0 71 ,9 3 -5 .2 71 ,9 3 0, 00 0, 00 5. 27 1, 93 0, 00 42 11 10 00 W in te rd ie ns t 0, 00 -2 7. 00 0, 00 -1 4. 83 9, 52 12 .1 60 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 2. 16 0, 48 0, 00 42 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -1 05 .5 84 ,8 6 14 .4 15 ,1 4 0, 00 0, 00 -1 4. 41 5, 14 0, 00 10 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 4 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 11 30 00 S tra ße nk eh ru ng 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 0. 94 3, 09 4. 05 6, 91 0, 00 0, 00 -4 .0 56 ,9 1 0, 00 42 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -6 65 ,2 1 29 .3 34 ,7 9 0, 00 0, 00 -2 9. 33 4, 79 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -5 6. 50 0, 00 -2 1. 49 3, 15 35 .0 06 ,8 5 0, 00 0, 00 -3 5. 00 6, 85 0, 00 42 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 03 .5 60 ,7 9 -3 .5 60 ,7 9 0, 00 0, 00 3. 56 0, 79 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -6 6. 35 0, 00 -4 9. 18 2, 83 17 .1 67 ,1 7 0, 00 0, 00 -1 7. 16 7, 17 0, 00 42 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 -4 9. 10 0, 00 -4 7. 87 7, 31 1. 22 2, 69 0, 00 0, 00 -1 .2 22 ,6 9 0, 00 42 31 00 00 M ie te n un d P ac ht en 0, 00 -7 9. 90 0, 00 -6 2. 07 0, 90 17 .8 29 ,1 0 0, 00 0, 00 -1 7. 82 9, 10 0, 00 42 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng 0, 00 -7 4. 50 0, 00 -6 4. 44 6, 49 10 .0 53 ,5 1 0, 00 0, 00 -1 0. 05 3, 51 0, 00 42 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d 0, 00 -1 02 .9 00 ,0 0 -1 20 .8 65 ,1 6 -1 7. 96 5, 16 0, 00 0, 00 17 .9 65 ,1 6 0, 00 42 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 08 .5 00 ,0 0 -1 51 .6 84 ,9 7 -4 3. 18 4, 97 0, 00 0, 00 43 .1 84 ,9 7 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -7 1. 90 0, 00 -1 03 .8 55 ,3 7 -3 1. 95 5, 37 0, 00 0, 00 31 .9 55 ,3 7 0, 00 42 41 50 00 A uf w an d fü r G as be zu g B H K W 0, 00 -8 0. 00 0, 00 -8 7. 09 8, 78 -7 .0 98 ,7 8 0, 00 0, 00 7. 09 8, 78 0, 00 42 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .4 11 ,1 8 58 8, 82 0, 00 0, 00 -5 88 ,8 2 0, 00 42 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 03 ,6 0 29 6, 40 0, 00 0, 00 -2 96 ,4 0 0, 00 42 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 95 ,5 3 20 4, 47 0, 00 0, 00 -2 04 ,4 7 0, 00 42 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 96 ,7 0 20 3, 30 0, 00 0, 00 -2 03 ,3 0 0, 00 42 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 08 ,2 3 39 1, 77 0, 00 0, 00 -3 91 ,7 7 0, 00 42 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -4 .2 80 ,1 0 -1 .2 80 ,1 0 0, 00 0, 00 1. 28 0, 10 0, 00 42 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -7 .7 08 ,6 8 -7 08 ,6 8 0, 00 0, 00 70 8, 68 0, 00 42 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 45 ,3 7 2. 25 4, 63 0, 00 0, 00 -2 .2 54 ,6 3 0, 00 42 51 00 90 R V -G B 3 8 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -7 .8 88 ,7 0 -1 .8 88 ,7 0 0, 00 0, 00 1. 88 8, 70 0, 00 42 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -3 .5 27 ,6 6 -5 27 ,6 6 0, 00 0, 00 52 7, 66 0, 00 42 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -1 1. 27 0, 06 -4 .2 70 ,0 6 0, 00 0, 00 4. 27 0, 06 0, 00 42 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -7 .9 53 ,6 4 -2 .9 53 ,6 4 0, 00 0, 00 2. 95 3, 64 0, 00 42 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 85 ,9 4 81 4, 06 0, 00 0, 00 -8 14 ,0 6 0, 00 42 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 45 ,1 5 25 4, 85 0, 00 0, 00 -2 54 ,8 5 0, 00 42 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -3 .0 38 ,2 0 -1 .0 38 ,2 0 0, 00 0, 00 1. 03 8, 20 0, 00 11 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 5 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .0 26 ,7 5 97 3, 25 0, 00 0, 00 -9 73 ,2 5 0, 00 42 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 -2 .3 37 ,0 7 16 2, 93 0, 00 0, 00 -1 62 ,9 3 0, 00 42 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .5 94 ,9 7 40 5, 03 0, 00 0, 00 -4 05 ,0 3 0, 00 42 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -8 34 ,2 8 1. 16 5, 72 0, 00 0, 00 -1 .1 65 ,7 2 0, 00 42 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -5 33 ,1 3 -3 3, 13 0, 00 0, 00 33 ,1 3 0, 00 42 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .8 01 ,1 4 19 8, 86 0, 00 0, 00 -1 98 ,8 6 0, 00 42 51 02 40 R V - B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 59 ,4 8 34 0, 52 0, 00 0, 00 -3 40 ,5 2 0, 00 42 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 4. 50 0, 00 -1 8. 06 5, 05 -3 .5 65 ,0 5 0, 00 0, 00 3. 56 5, 05 0, 00 42 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -6 .1 45 ,9 4 -6 45 ,9 4 0, 00 0, 00 64 5, 94 0, 00 42 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -6 1, 69 1. 93 8, 31 0, 00 0, 00 -1 .9 38 ,3 1 0, 00 42 61 00 00 H au pt ko nt o pe rs ön lic he A us rü st un gs ge ge ns tä nd e 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 51 ,0 0 24 9, 00 0, 00 0, 00 -2 49 ,0 0 0, 00 42 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g 0, 00 -3 3. 40 0, 00 -1 7. 94 8, 52 15 .4 51 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 5. 45 1, 48 0, 00 42 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g 0, 00 -1 9. 30 0, 00 -2 4. 21 0, 50 -4 .9 10 ,5 0 0, 00 0, 00 4. 91 0, 50 0, 00 42 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -6 02 ,7 6 39 7, 24 0, 00 0, 00 -3 97 ,2 4 0, 00 42 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au fw en du ng en 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -8 .1 99 ,5 4 -2 .1 99 ,5 4 0, 00 0, 00 2. 19 9, 54 0, 00 42 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K (E hr en am tl. H ilf so rg an is at io n §3 0 Fw G ) 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -4 32 ,0 0 56 8, 00 0, 00 0, 00 -5 68 ,0 0 0, 00 42 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 2. 09 8, 34 -7 .0 98 ,3 4 0, 00 0, 00 7. 09 8, 34 0, 00 42 72 00 00 A uf w en du ng en fü r E D V 0, 00 -1 4. 00 0, 00 -1 5. 97 9, 84 -1 .9 79 ,8 4 0, 00 0, 00 1. 97 9, 84 0, 00 42 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm itt el 0, 00 -2 5. 50 0, 00 -2 3. 78 3, 98 1. 71 6, 02 0, 00 0, 00 -1 .7 16 ,0 2 0, 00 42 75 00 00 L er nm itt el 0, 00 -3 00 ,0 0 -2 74 ,8 9 25 ,1 1 0, 00 0, 00 -2 5, 11 0, 00 42 79 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re 0, 00 -8 .6 00 ,0 0 -5 .9 25 ,6 0 2. 67 4, 40 0, 00 0, 00 -2 .6 74 ,4 0 0, 00 42 79 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 .2 93 ,1 8 6. 70 6, 82 0, 00 0, 00 -6 .7 06 ,8 2 0, 00 42 79 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at 0, 00 -1 1. 00 0, 00 -1 3. 44 0, 69 -2 .4 40 ,6 9 0, 00 0, 00 2. 44 0, 69 0, 00 42 79 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -9 5, 00 55 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 5, 00 0, 00 42 79 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in 0, 00 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 42 79 70 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n 0, 00 -5 .3 00 ,0 0 -2 .6 45 ,2 0 2. 65 4, 80 0, 00 0, 00 -2 .6 54 ,8 0 0, 00 42 79 80 00 N ar re nu m zu g al le 2 J ah re 0, 00 -2 .2 00 ,0 0 -3 .8 87 ,6 7 -1 .6 87 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 68 7, 67 0, 00 12 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 6 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 64 ,6 9 -7 64 ,6 9 0, 00 0, 00 76 4, 69 0, 00 42 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 -6 12 ,0 6 68 7, 94 0, 00 0, 00 -6 87 ,9 4 0, 00 42 91 00 00 S on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -1 1. 41 2, 62 -8 .4 12 ,6 2 0, 00 0, 00 8. 41 2, 62 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -2 .5 09 ,6 4 3. 49 0, 36 0, 00 0, 00 -3 .4 90 ,3 6 0, 00 42 91 20 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng 0, 00 -2 .7 00 ,0 0 -3 .0 09 ,7 8 -3 09 ,7 8 0, 00 0, 00 30 9, 78 0, 00 42 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 00 ,0 0 -2 00 ,0 0 0, 00 0, 00 20 0, 00 0, 00 42 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e 0, 00 -2 2. 50 0, 00 -2 4. 42 0, 37 -1 .9 20 ,3 7 0, 00 0, 00 1. 92 0, 37 0, 00 42 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 4. 39 8, 76 60 1, 24 0, 00 0, 00 -6 01 ,2 4 0, 00 42 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -5 .2 06 ,2 6 79 3, 74 0, 00 0, 00 -7 93 ,7 4 0, 00 42 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .8 47 ,0 0 -3 47 ,0 0 0, 00 0, 00 34 7, 00 0, 00 42 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -4 25 ,3 7 5. 07 4, 63 0, 00 0, 00 -5 .0 74 ,6 3 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n 0, 00 - -8 27 .8 00 ,0 0 -9 59 .5 48 ,3 8 -1 31 .7 48 ,3 8 0, 00 0, 00 13 1. 74 8, 38 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de 0, 00 -8 27 .8 00 ,0 0 -9 57 .7 13 ,2 1 -1 29 .9 13 ,2 1 0, 00 0, 00 12 9. 91 3, 21 0, 00 47 22 00 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er B 0, 00 0, 00 -0 ,0 8 -0 ,0 8 0, 00 0, 00 0, 08 0, 00 47 22 40 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 0, 00 -1 41 ,0 0 -1 41 ,0 0 0, 00 0, 00 14 1, 00 0, 00 47 22 80 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us s on st ig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 0, 00 -8 23 ,1 8 -8 23 ,1 8 0, 00 0, 00 82 3, 18 0, 00 47 22 90 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . 0, 00 0, 00 -2 51 ,4 1 -2 51 ,4 1 0, 00 0, 00 25 1, 41 0, 00 47 22 90 20 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . 0, 00 0, 00 -1 5, 00 -1 5, 00 0, 00 0, 00 15 ,0 0 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -6 04 ,5 0 -6 04 ,5 0 0, 00 0, 00 60 4, 50 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en 0, 00 - -1 .0 00 ,0 0 -1 4. 75 1, 86 -1 3. 75 1, 86 0, 00 0, 00 13 .7 51 ,8 6 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 45 93 00 00 A uf w an d de s G el dv er ke hr s 0, 00 0, 00 -1 4. 75 1, 86 -1 4. 75 1, 86 0, 00 0, 00 14 .7 51 ,8 6 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - -4 .6 56 .8 00 ,0 0 -4 .7 91 .8 36 ,3 6 -1 35 .0 36 ,3 6 0, 00 0, 00 13 5. 03 6, 36 0, 00 43 13 00 00 Z uw ei su ng en a n Zw ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 -1 05 .0 00 ,0 0 -6 1. 57 6, 03 43 .4 23 ,9 7 0, 00 0, 00 -4 3. 42 3, 97 0, 00 43 18 00 00 Z uw ei su ng en a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 -8 62 .7 00 ,0 0 -9 24 .0 69 ,5 2 -6 1. 36 9, 52 0, 00 0, 00 61 .3 69 ,5 2 0, 00 43 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 13 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 7 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 43 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -2 1. 92 1, 10 8. 07 8, 90 0, 00 0, 00 -8 .0 78 ,9 0 0, 00 43 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 42 0, 00 0, 00 0, 00 -4 20 ,0 0 0, 00 43 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge 0, 00 -3 52 .6 00 ,0 0 -5 89 .6 69 ,4 6 -2 37 .0 69 ,4 6 0, 00 0, 00 23 7. 06 9, 46 0, 00 43 71 00 00 A llg . U m la ge a n da s La nd - FA G -U m la ge 0, 00 -1 .4 24 .0 00 ,0 0 -1 .4 05 .2 46 ,8 0 18 .7 53 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 8. 75 3, 20 0, 00 43 72 00 00 A llg em ei ne U m la ge n an K re is - K re is um la ge 0, 00 -1 .8 75 .5 00 ,0 0 -1 .7 80 .4 03 ,0 0 95 .0 97 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 5. 09 7, 00 0, 00 43 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 .8 70 ,4 5 -4 .8 70 ,4 5 0, 00 0, 00 4. 87 0, 45 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - -6 05 .3 00 ,0 0 -6 87 .7 55 ,1 4 -8 2. 45 5, 14 0, 00 0, 00 82 .4 55 ,1 4 0, 00 44 11 00 00 S on st ig e P er so na la uf w en du ng en u . a . S te lle na nz ei ge n et c. 0, 00 -2 1. 00 0, 00 -3 4. 56 8, 27 -1 3. 56 8, 27 0, 00 0, 00 13 .5 68 ,2 7 0, 00 44 21 00 00 A uf w en d. fü r e hr en am tl. T ät ig ke it Ju ge nd be gl ., G R e tc . 0, 00 -3 7. 40 0, 00 -4 2. 83 5, 32 -5 .4 35 ,3 2 0, 00 0, 00 5. 43 5, 32 0, 00 44 22 00 00 V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r. 1 G em H V O ) 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -4 96 ,5 0 1. 00 3, 50 0, 00 0, 00 -1 .0 03 ,5 0 0, 00 44 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne 0, 00 -1 1. 40 0, 00 -1 0. 67 1, 48 72 8, 52 0, 00 0, 00 -7 28 ,5 2 0, 00 44 31 09 90 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .1 81 ,8 9 -1 .1 81 ,8 9 0, 00 0, 00 1. 18 1, 89 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 57 .0 50 ,0 0 -1 95 .4 93 ,1 8 -3 8. 44 3, 18 0, 00 0, 00 38 .4 43 ,1 8 0, 00 44 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 75 ,2 4 -2 75 ,2 4 0, 00 0, 00 27 5, 24 0, 00 44 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -1 1. 05 9, 92 2. 74 0, 08 0, 00 0, 00 -2 .7 40 ,0 8 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 8. 40 0, 00 -1 2. 35 8, 88 6. 04 1, 12 0, 00 0, 00 -6 .0 41 ,1 2 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 -1 2. 50 1, 39 -6 .3 01 ,3 9 0, 00 0, 00 6. 30 1, 39 0, 00 44 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .3 21 ,5 7 17 8, 43 0, 00 0, 00 -1 78 ,4 3 0, 00 44 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -2 .6 50 ,0 0 -1 .6 11 ,0 3 1. 03 8, 97 0, 00 0, 00 -1 .0 38 ,9 7 0, 00 44 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -3 5. 30 0, 00 -1 8. 38 3, 61 16 .9 16 ,3 9 0, 00 0, 00 -1 6. 91 6, 39 0, 00 44 31 70 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) 0, 00 -9 .8 50 ,0 0 -1 3. 38 7, 20 -3 .5 37 ,2 0 0, 00 0, 00 3. 53 7, 20 0, 00 44 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 -2 56 .2 17 ,1 4 -1 06 .2 17 ,1 4 0, 00 0, 00 10 6. 21 7, 14 0, 00 44 31 81 00 G IS 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 0. 28 7, 58 -5 .2 87 ,5 8 0, 00 0, 00 5. 28 7, 58 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en 0, 00 -1 02 .7 50 ,0 0 -5 4. 97 9, 94 47 .7 70 ,0 6 0, 00 0, 00 -4 7. 77 0, 06 0, 00 44 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e u. a . L S P 0, 00 0, 00 -6 .1 25 ,0 0 -6 .1 25 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 12 5, 00 0, 00 44 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 44 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 17 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 14 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 8 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 19 O rd en tl ic h e A u fw en d u n g en ( S u m m e au s N u m m er n 1 2 b is 1 8) 0, 00 -1 0. 39 3. 65 0, 00 -1 0. 71 7. 57 0, 98 -3 23 .9 20 ,9 8 0, 00 0, 00 32 3. 92 0, 98 0, 00 = 20 O rd en tl ic h es E rg eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 1 1 u n d 1 9) 0, 00 50 6. 35 0, 00 2. 03 5. 20 5, 06 1. 52 8. 85 5, 06 0, 00 0, 00 -1 .5 28 .8 55 ,0 6 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 2. 88 2. 65 0, 95 2. 88 2. 65 0, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 50 ,9 5 0, 00 53 12 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls g er in gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 0, 00 2. 88 2. 65 0, 95 2. 88 2. 65 0, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 50 ,9 5 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 -2 ,0 0 -2 ,0 0 0, 00 0, 00 2, 00 0, 00 53 22 00 00 A uf w en du ng en a us d er V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls ge rin gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 0, 00 -2 ,0 0 -2 ,0 0 0, 00 0, 00 2, 00 0, 00 = 23 S o n d er er g eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 2 1 u n d 2 2) 0, 00 0, 00 2. 88 2. 64 8, 95 2. 88 2. 64 8, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 48 ,9 5 0, 00 = 24 G es am te rg eb n is ( S u m m e au s N u m m er n 2 0 u n d 2 3) 0, 00 50 6. 35 0, 00 4. 91 7. 85 4, 01 4. 41 1. 50 4, 01 0, 00 0, 00 -4 .4 11 .5 04 ,0 1 0, 00 ** * E nd e de r L is te "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " * ** 15 So n d e r- e rg e b n is O rd e n tl ic h e s Er ge b n is V o rj ah r zw e it vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r d ri tt vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s So n d e r- e rg e b n is se s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s b zw . A n fa n gs b e st än d e 3 ) 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 2 A b d e ck u n g vo rg e tr ag e n e r Fe h lb e tr äg e a u s d e m o rd e n tl ic h e n Er ge b n is 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s -2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 4 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag sa n te ils d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s au f d as B as is ka p it al n ac h A rt . 1 3 A b s. 6 d e s G e se tz e s zu r R e fo rm d e s G e m e in d e h au sh al ts re ch ts 0 ,0 0 0 ,0 0 5 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 6 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h e in e n Ü b e rs ch u ss d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 7 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s So n d e re rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s -2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 8 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 9 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 V o rt rä ge n ic h t ge d e ck te r Fe h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s d e s H au sh al ts ja h re s so w ie a u s V o rj ah re n in d as Fo lg e ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1 V e rr e ch n u n g e in e s au s d e m d ri tt vo ra n ge ga n ge n e n J ah r vo rg e tr ag e n e n F e h lb e tr ag s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 vo rl äu fi ge E n d b e st än d e 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 1 4 U m b u ch u n g au s d e n E rg e b n is rü ck la ge n in d as B as is ka p it al n ac h § 2 3 S at z 4 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 N ac h ri ch tl ic h : V e rä n d e ru n g d e s B as is ka p it al s au f G ru n d v o n B e ri ch ti gu n ge n d e r Er ö ff n u n gs b ila n z 1 6 En d b e st än d e d e s B as is ka p it al s, d e r Er ge b n is rü ck la ge n u n d d e s Fe h lb e tr ag sv o rt ra gs 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 F e st st e ll u n g , A u fg li e d e ru n g u n d V e rw e n d u n g d e s Ja h re se rg e b n is se s St u fe n d e r Er ge b n is ve rw e n d u n g u n d d e s H au sh al ts au sg le ic h s1 ) Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s vo rg e tr ag e n e F e h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s a u s d e m R ü ck la ge n a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s B as is - ka p it al EU R 2 ) 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 16 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 6. 04 4. 50 0, 00 7. 36 2. 70 7, 44 1. 31 8. 20 7, 44 0, 00 0, 00 -1 .3 18 .2 07 ,4 4 0, 00 60 11 00 00 G ru nd st eu er A 0, 00 33 .2 00 ,0 0 36 .8 53 ,3 4 3. 65 3, 34 0, 00 0, 00 -3 .6 53 ,3 4 0, 00 60 12 00 00 G ru nd st eu er B 0, 00 48 0. 00 0, 00 48 3. 37 7, 54 3. 37 7, 54 0, 00 0, 00 -3 .3 77 ,5 4 0, 00 60 13 00 00 G ew er be st eu er 0, 00 1. 75 0. 00 0, 00 3. 04 4. 11 6, 98 1. 29 4. 11 6, 98 0, 00 0, 00 -1 .2 94 .1 16 ,9 8 0, 00 60 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 0, 00 3. 30 0. 00 0, 00 3. 28 5. 18 5, 20 -1 4. 81 4, 80 0, 00 0, 00 14 .8 14 ,8 0 0, 00 60 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 0, 00 22 4. 00 0, 00 25 5. 77 3, 71 31 .7 73 ,7 1 0, 00 0, 00 -3 1. 77 3, 71 0, 00 60 32 00 00 H un de st eu er 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .6 21 ,6 7 62 1, 67 0, 00 0, 00 -6 21 ,6 7 0, 00 60 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 0, 00 1. 50 0, 00 2. 87 8, 00 1. 37 8, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 78 ,0 0 0, 00 60 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 60 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 0, 00 24 2. 00 0, 00 24 0. 90 1, 00 -1 .0 99 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 09 9, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 3. 33 3. 45 0, 00 3. 57 4. 24 0, 70 24 0. 79 0, 70 0, 00 0, 00 -2 40 .7 90 ,7 0 0, 00 61 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 0, 00 2. 56 7. 00 0, 00 2. 64 9. 88 6, 60 82 .8 86 ,6 0 0, 00 0, 00 -8 2. 88 6, 60 0, 00 61 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 0, 00 76 5. 85 0, 00 92 2. 78 4, 10 15 6. 93 4, 10 0, 00 0, 00 -1 56 .9 34 ,1 0 0, 00 61 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 0, 00 50 0, 00 1. 32 0, 00 82 0, 00 0, 00 0, 00 -8 20 ,0 0 0, 00 61 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 25 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 0, 00 + 24 5. 15 0, 00 31 9. 83 7, 24 74 .6 87 ,2 4 0, 00 0, 00 -7 4. 68 7, 24 0, 00 63 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 0, 00 13 .0 50 ,0 0 16 .0 29 ,8 8 2. 97 9, 88 0, 00 0, 00 -2 .9 79 ,8 8 0, 00 63 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 0, 00 22 .5 00 ,0 0 32 .0 37 ,6 0 9. 53 7, 60 0, 00 0, 00 -9 .5 37 ,6 0 0, 00 63 21 00 00 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he n E nt ge lte n 0, 00 10 0, 00 19 0, 00 90 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0, 00 0, 00 63 21 00 10 K os te ne rs at z Fe ue rw eh r 0, 00 0, 00 11 .1 22 ,4 6 11 .1 22 ,4 6 0, 00 0, 00 -1 1. 12 2, 46 0, 00 63 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 0, 00 77 .5 00 ,0 0 76 .5 21 ,5 0 -9 78 ,5 0 0, 00 0, 00 97 8, 50 0, 00 63 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 0, 00 38 .0 00 ,0 0 45 .8 48 ,7 1 7. 84 8, 71 0, 00 0, 00 -7 .8 48 ,7 1 0, 00 63 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 48 .0 00 ,0 0 82 .9 83 ,5 9 34 .9 83 ,5 9 0, 00 0, 00 -3 4. 98 3, 59 0, 00 63 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 0, 00 1. 00 0, 00 3. 46 0, 00 2. 46 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .4 60 ,0 0 0, 00 63 22 00 00 E in za hl un ge n E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rta ge sp fle ge 0, 00 45 .0 00 ,0 0 51 .6 43 ,5 0 6. 64 3, 50 0, 00 0, 00 -6 .6 43 ,5 0 0, 00 5. Gesamtfinanzrechnung 17 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 2 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 63 1. 30 0, 00 61 9. 33 7, 00 -1 1. 96 3, 00 0, 00 0, 00 11 .9 63 ,0 0 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 0, 00 16 6. 50 0, 00 17 3. 66 8, 21 7. 16 8, 21 0, 00 0, 00 -7 .1 68 ,2 1 0, 00 64 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 0, 00 8. 50 0, 00 9. 45 0, 00 95 0, 00 0, 00 0, 00 -9 50 ,0 0 0, 00 64 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 0, 00 12 .0 00 ,0 0 12 .3 00 ,0 0 30 0, 00 0, 00 0, 00 -3 00 ,0 0 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 0, 00 15 .1 00 ,0 0 15 .1 82 ,8 0 82 ,8 0 0, 00 0, 00 -8 2, 80 0, 00 64 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 0, 00 58 .5 00 ,0 0 35 .0 97 ,1 5 -2 3. 40 2, 85 0, 00 0, 00 23 .4 02 ,8 5 0, 00 64 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 0, 00 40 .0 00 ,0 0 48 .1 38 ,9 6 8. 13 8, 96 0, 00 0, 00 -8 .1 38 ,9 6 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 83 .0 50 ,0 0 91 .7 28 ,7 4 8. 67 8, 74 0, 00 0, 00 -8 .6 78 ,7 4 0, 00 64 61 00 10 M ie tn eb en ko st en / B et rie bs ko st en 0, 00 11 9. 90 0, 00 10 8. 94 1, 85 -1 0. 95 8, 15 0, 00 0, 00 10 .9 58 ,1 5 0, 00 64 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 0, 00 1. 50 0, 00 2. 34 1, 00 84 1, 00 0, 00 0, 00 -8 41 ,0 0 0, 00 64 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 0, 00 7. 25 0, 00 10 .3 28 ,4 0 3. 07 8, 40 0, 00 0, 00 -3 .0 78 ,4 0 0, 00 64 61 30 00 B lä se rk la ss e 0, 00 10 .0 00 ,0 0 13 .1 31 ,7 2 3. 13 1, 72 0, 00 0, 00 -3 .1 31 ,7 2 0, 00 64 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 60 .0 00 ,0 0 47 .8 46 ,2 4 -1 2. 15 3, 76 0, 00 0, 00 12 .1 53 ,7 6 0, 00 64 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 0, 00 45 .0 00 ,0 0 41 .6 92 ,7 2 -3 .3 07 ,2 8 0, 00 0, 00 3. 30 7, 28 0, 00 64 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 0, 00 3. 50 0, 00 5. 76 7, 47 2. 26 7, 47 0, 00 0, 00 -2 .2 67 ,4 7 0, 00 64 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 3. 72 1, 74 3. 22 1, 74 0, 00 0, 00 -3 .2 21 ,7 4 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 23 5. 40 0, 00 22 7. 61 0, 01 -7 .7 89 ,9 9 0, 00 0, 00 7. 78 9, 99 0, 00 64 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 0, 00 1. 00 0, 00 2. 94 2, 44 1. 94 2, 44 0, 00 0, 00 -1 .9 42 ,4 4 0, 00 64 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 0, 00 50 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0, 00 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0, 00 84 .5 00 ,0 0 74 .0 34 ,1 9 -1 0. 46 5, 81 0, 00 0, 00 10 .4 65 ,8 1 0, 00 64 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 64 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 0, 00 14 .5 00 ,0 0 14 .5 53 ,7 0 53 ,7 0 0, 00 0, 00 -5 3, 70 0, 00 64 85 00 00 E rs ta ttu ng en v on v er bu nd en en U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 0, 00 13 4. 00 0, 00 13 6. 07 9, 68 2. 07 9, 68 0, 00 0, 00 -2 .0 79 ,6 8 0, 00 64 88 00 00 E rs ta ttu ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 59 .2 00 ,0 0 63 .2 77 ,6 4 4. 07 7, 64 0, 00 0, 00 -4 .0 77 ,6 4 0, 00 66 16 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 59 .2 00 ,0 0 62 .1 04 ,9 0 2. 90 4, 90 0, 00 0, 00 -2 .9 04 ,9 0 0, 00 66 17 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n K re di tin st itu te n 0, 00 0, 00 1. 17 2, 74 1. 17 2, 74 0, 00 0, 00 -1 .1 72 ,7 4 0, 00 18 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 3 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 12 9. 10 0, 00 12 5. 38 5, 89 -3 .7 14 ,1 1 0, 00 0, 00 3. 71 4, 11 0, 00 65 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n 0, 00 11 9. 00 0, 00 11 7. 46 6, 26 -1 .5 33 ,7 4 0, 00 0, 00 1. 53 3, 74 0, 00 65 61 00 00 E in za hl un ge n au s B uß ge ld er n 0, 00 1. 10 0, 00 1. 05 4, 99 -4 5, 01 0, 00 0, 00 45 ,0 1 0, 00 65 62 00 00 E in za hl un ge n au s S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 0, 00 9. 00 0, 00 6. 86 4, 64 -2 .1 35 ,3 6 0, 00 0, 00 2. 13 5, 36 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 0, 00 10 .6 78 .1 00 ,0 0 12 .2 92 .3 95 ,9 2 1. 61 4. 29 5, 92 0, 00 0, 00 -1 .6 14 .2 95 ,9 2 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - -2 .7 50 .8 00 ,0 0 -2 .7 69 .7 97 ,2 2 -1 8. 99 7, 22 0, 00 0, 00 18 .9 97 ,2 2 0, 00 70 11 00 00 B ea m te D ie ns ta us za hl un ge n 0, 00 -2 93 .1 00 ,0 0 -3 01 .5 53 ,7 6 -8 .4 53 ,7 6 0, 00 0, 00 8. 45 3, 76 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n 0, 00 -1 .7 85 .7 50 ,0 0 -1 .7 62 .8 36 ,1 7 22 .9 13 ,8 3 0, 00 0, 00 -2 2. 91 3, 83 0, 00 70 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng 0, 00 0, 00 -2 1. 60 7, 75 -2 1. 60 7, 75 0, 00 0, 00 21 .6 07 ,7 5 0, 00 70 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 63 .6 50 ,0 0 -1 90 .1 28 ,4 7 -2 6. 47 8, 47 0, 00 0, 00 26 .4 78 ,4 7 0, 00 70 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 25 .8 00 ,0 0 -1 30 .1 40 ,8 2 -4 .3 40 ,8 2 0, 00 0, 00 4. 34 0, 82 0, 00 70 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g 0, 00 -3 49 .7 00 ,0 0 -3 34 .4 64 ,3 0 15 .2 35 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 23 5, 70 0, 00 70 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te 0, 00 -3 2. 80 0, 00 -2 9. 06 5, 95 3. 73 4, 05 0, 00 0, 00 -3 .7 34 ,0 5 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 .5 51 .9 50 ,0 0 -1 .4 59 .2 73 ,0 9 92 .6 76 ,9 1 0, 00 0, 00 -9 2. 67 6, 91 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 80 .8 00 ,0 0 -2 64 .1 70 ,3 9 16 .6 29 ,6 1 0, 00 0, 00 -1 6. 62 9, 61 0, 00 72 11 10 00 W in te rd ie ns t 0, 00 -2 7. 00 0, 00 -1 4. 83 9, 52 12 .1 60 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 2. 16 0, 48 0, 00 72 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -9 5. 31 3, 15 24 .6 86 ,8 5 0, 00 0, 00 -2 4. 68 6, 85 0, 00 72 11 30 00 K eh rm as ch in e 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -9 .1 93 ,8 6 5. 80 6, 14 0, 00 0, 00 -5 .8 06 ,1 4 0, 00 72 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -6 65 ,2 1 29 .3 34 ,7 9 0, 00 0, 00 -2 9. 33 4, 79 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -5 6. 50 0, 00 -1 6. 80 3, 15 39 .6 96 ,8 5 0, 00 0, 00 -3 9. 69 6, 85 0, 00 72 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 01 .8 04 ,6 4 -1 .8 04 ,6 4 0, 00 0, 00 1. 80 4, 64 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -6 6. 35 0, 00 -4 7. 80 3, 33 18 .5 46 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 8. 54 6, 67 0, 00 72 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n 0, 00 -4 9. 10 0, 00 -4 7. 59 7, 52 1. 50 2, 48 0, 00 0, 00 -1 .5 02 ,4 8 0, 00 72 31 00 00 M ie te n in kl . M ie tn eb en ko st en u nd P ac ht en , s ow ei t n ic ht K on to 7 23 3, 7 23 4 od er 7 23 5 0, 00 -7 9. 90 0, 00 -7 0. 47 0, 90 9. 42 9, 10 0, 00 0, 00 -9 .4 29 ,1 0 0, 00 72 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng 0, 00 -7 4. 50 0, 00 -5 8. 43 7, 25 16 .0 62 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 6. 06 2, 75 0, 00 19 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 4 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d 0, 00 -1 02 .9 00 ,0 0 -1 13 .0 99 ,7 0 -1 0. 19 9, 70 0, 00 0, 00 10 .1 99 ,7 0 0, 00 72 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 08 .5 00 ,0 0 -1 63 .7 79 ,4 7 -5 5. 27 9, 47 0, 00 0, 00 55 .2 79 ,4 7 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -7 1. 90 0, 00 -1 07 .3 96 ,2 3 -3 5. 49 6, 23 0, 00 0, 00 35 .4 96 ,2 3 0, 00 72 41 50 00 A uf w an d G as be zu g B H K W 0, 00 -8 0. 00 0, 00 -8 2. 45 3, 22 -2 .4 53 ,2 2 0, 00 0, 00 2. 45 3, 22 0, 00 72 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .4 11 ,1 8 58 8, 82 0, 00 0, 00 -5 88 ,8 2 0, 00 72 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 03 ,6 0 29 6, 40 0, 00 0, 00 -2 96 ,4 0 0, 00 72 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 95 ,5 3 20 4, 47 0, 00 0, 00 -2 04 ,4 7 0, 00 72 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 96 ,7 0 20 3, 30 0, 00 0, 00 -2 03 ,3 0 0, 00 72 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 08 ,2 3 39 1, 77 0, 00 0, 00 -3 91 ,7 7 0, 00 72 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -4 .2 80 ,1 0 -1 .2 80 ,1 0 0, 00 0, 00 1. 28 0, 10 0, 00 72 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -7 .7 08 ,6 8 -7 08 ,6 8 0, 00 0, 00 70 8, 68 0, 00 72 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 31 ,5 2 2. 26 8, 48 0, 00 0, 00 -2 .2 68 ,4 8 0, 00 72 51 00 90 R V -G B 3 8 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -7 .7 99 ,2 2 -1 .7 99 ,2 2 0, 00 0, 00 1. 79 9, 22 0, 00 72 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -3 .4 49 ,3 5 -4 49 ,3 5 0, 00 0, 00 44 9, 35 0, 00 72 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -1 1. 09 5, 43 -4 .0 95 ,4 3 0, 00 0, 00 4. 09 5, 43 0, 00 72 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -7 .8 37 ,1 2 -2 .8 37 ,1 2 0, 00 0, 00 2. 83 7, 12 0, 00 72 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 56 ,7 3 84 3, 27 0, 00 0, 00 -8 43 ,2 7 0, 00 72 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 45 ,1 5 25 4, 85 0, 00 0, 00 -2 54 ,8 5 0, 00 72 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -3 .0 38 ,2 0 -1 .0 38 ,2 0 0, 00 0, 00 1. 03 8, 20 0, 00 72 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .0 26 ,7 5 97 3, 25 0, 00 0, 00 -9 73 ,2 5 0, 00 72 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 -2 .3 37 ,0 7 16 2, 93 0, 00 0, 00 -1 62 ,9 3 0, 00 72 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .5 39 ,5 9 46 0, 41 0, 00 0, 00 -4 60 ,4 1 0, 00 72 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -7 69 ,1 8 1. 23 0, 82 0, 00 0, 00 -1 .2 30 ,8 2 0, 00 72 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -5 33 ,1 3 -3 3, 13 0, 00 0, 00 33 ,1 3 0, 00 72 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 05 ,3 1 29 4, 69 0, 00 0, 00 -2 94 ,6 9 0, 00 72 51 02 40 R V -B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 59 ,4 8 34 0, 52 0, 00 0, 00 -3 40 ,5 2 0, 00 72 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 4. 50 0, 00 -1 7. 99 2, 22 -3 .4 92 ,2 2 0, 00 0, 00 3. 49 2, 22 0, 00 20 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 5 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -6 .0 77 ,4 2 -5 77 ,4 2 0, 00 0, 00 57 7, 42 0, 00 72 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -6 1, 69 1. 93 8, 31 0, 00 0, 00 -1 .9 38 ,3 1 0, 00 72 61 00 00 B es on de re z ah lu ng sw irk sa m e A uf w en du ng en fü r B es ch äf tig te 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 51 ,0 0 24 9, 00 0, 00 0, 00 -2 49 ,0 0 0, 00 72 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g 0, 00 -3 3. 40 0, 00 -1 6. 64 6, 62 16 .7 53 ,3 8 0, 00 0, 00 -1 6. 75 3, 38 0, 00 72 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g 0, 00 -1 9. 30 0, 00 -1 2. 45 0, 62 6. 84 9, 38 0, 00 0, 00 -6 .8 49 ,3 8 0, 00 72 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -6 02 ,7 6 39 7, 24 0, 00 0, 00 -3 97 ,2 4 0, 00 72 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au sz ah lu ng en 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -1 6. 92 7, 64 3. 07 2, 36 0, 00 0, 00 -3 .0 72 ,3 6 0, 00 72 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -3 06 ,0 0 69 4, 00 0, 00 0, 00 -6 94 ,0 0 0, 00 72 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 2. 09 8, 34 -7 .0 98 ,3 4 0, 00 0, 00 7. 09 8, 34 0, 00 72 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm at er ia l 0, 00 -2 5. 50 0, 00 -2 3. 75 8, 40 1. 74 1, 60 0, 00 0, 00 -1 .7 41 ,6 0 0, 00 72 75 00 00 L er nm itt el 0, 00 -3 00 ,0 0 -2 74 ,8 9 25 ,1 1 0, 00 0, 00 -2 5, 11 0, 00 72 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 64 ,6 9 -7 64 ,6 9 0, 00 0, 00 76 4, 69 0, 00 72 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 -6 12 ,0 6 68 7, 94 0, 00 0, 00 -6 87 ,9 4 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -1 1. 12 9, 23 -8 .1 29 ,2 3 0, 00 0, 00 8. 12 9, 23 0, 00 72 91 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re 0, 00 -8 .6 00 ,0 0 -4 .8 52 ,5 7 3. 74 7, 43 0, 00 0, 00 -3 .7 47 ,4 3 0, 00 72 91 15 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n 0, 00 -5 .3 00 ,0 0 -2 .5 05 ,2 0 2. 79 4, 80 0, 00 0, 00 -2 .7 94 ,8 0 0, 00 72 91 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 .2 93 ,1 8 6. 70 6, 82 0, 00 0, 00 -6 .7 06 ,8 2 0, 00 72 91 25 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -2 .2 00 ,0 0 -3 .8 87 ,6 7 -1 .6 87 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 68 7, 67 0, 00 72 91 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at 0, 00 -1 1. 00 0, 00 -1 3. 32 7, 78 -2 .3 27 ,7 8 0, 00 0, 00 2. 32 7, 78 0, 00 72 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 00 ,0 0 -2 00 ,0 0 0, 00 0, 00 20 0, 00 0, 00 72 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e 0, 00 -2 2. 50 0, 00 -2 6. 02 0, 37 -3 .5 20 ,3 7 0, 00 0, 00 3. 52 0, 37 0, 00 72 91 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -9 5, 00 55 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 5, 00 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -2 .5 09 ,6 4 3. 49 0, 36 0, 00 0, 00 -3 .4 90 ,3 6 0, 00 72 91 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in 0, 00 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 72 91 65 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng 0, 00 -2 .7 00 ,0 0 -3 .0 09 ,7 8 -3 09 ,7 8 0, 00 0, 00 30 9, 78 0, 00 72 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 4. 39 8, 76 60 1, 24 0, 00 0, 00 -6 01 ,2 4 0, 00 72 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -4 .8 33 ,9 0 1. 16 6, 10 0, 00 0, 00 -1 .1 66 ,1 0 0, 00 21 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 6 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 45 ,5 0 -1 45 ,5 0 0, 00 0, 00 14 5, 50 0, 00 72 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -4 25 ,3 7 5. 07 4, 63 0, 00 0, 00 -5 .0 74 ,6 3 0, 00 13 Z in se n un d äh ni ch e A us za hl un ge n 0, 00 - -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - -4 .6 56 .8 00 ,0 0 -4 .6 72 .0 30 ,6 2 -1 5. 23 0, 62 0, 00 0, 00 15 .2 30 ,6 2 0, 00 73 13 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n Zw ec kv er bä nd e un d de rg l. 0, 00 -1 05 .0 00 ,0 0 -5 4. 70 7, 43 50 .2 92 ,5 7 0, 00 0, 00 -5 0. 29 2, 57 0, 00 73 18 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 -8 62 .7 00 ,0 0 -8 32 .3 35 ,3 8 30 .3 64 ,6 2 0, 00 0, 00 -3 0. 36 4, 62 0, 00 73 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 73 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -5 .7 18 ,1 0 24 .2 81 ,9 0 0, 00 0, 00 -2 4. 28 1, 90 0, 00 73 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 42 0, 00 0, 00 0, 00 -4 20 ,0 0 0, 00 73 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge 0, 00 -3 52 .6 00 ,0 0 -5 89 .6 69 ,4 6 -2 37 .0 69 ,4 6 0, 00 0, 00 23 7. 06 9, 46 0, 00 73 71 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an d as L an d 0, 00 -1 .4 24 .0 00 ,0 0 -1 .4 05 .2 46 ,8 0 18 .7 53 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 8. 75 3, 20 0, 00 73 72 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -1 .8 75 .5 00 ,0 0 -1 .7 80 .4 03 ,0 0 95 .0 97 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 5. 09 7, 00 0, 00 73 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -2 .8 70 ,4 5 12 9, 55 0, 00 0, 00 -1 29 ,5 5 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 - -6 05 .3 00 ,0 0 -6 77 .0 80 ,3 8 -7 1. 78 0, 38 0, 00 0, 00 71 .7 80 ,3 8 0, 00 74 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 -2 1. 00 0, 00 -3 1. 71 0, 15 -1 0. 71 0, 15 0, 00 0, 00 10 .7 10 ,1 5 0, 00 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it 0, 00 -3 7. 40 0, 00 -4 0. 07 4, 82 -2 .6 74 ,8 2 0, 00 0, 00 2. 67 4, 82 0, 00 74 22 00 00 A us za hl un ge n V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r.1 G em H V O ) 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -4 96 ,5 0 1. 00 3, 50 0, 00 0, 00 -1 .0 03 ,5 0 0, 00 74 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne 0, 00 -1 1. 40 0, 00 -1 0. 67 1, 48 72 8, 52 0, 00 0, 00 -7 28 ,5 2 0, 00 74 31 09 90 A us za hl un ge n fü r S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .1 81 ,8 9 -1 .1 81 ,8 9 0, 00 0, 00 1. 18 1, 89 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 57 .0 50 ,0 0 -1 82 .1 88 ,6 2 -2 5. 13 8, 62 0, 00 0, 00 25 .1 38 ,6 2 0, 00 74 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 75 ,2 4 -2 75 ,2 4 0, 00 0, 00 27 5, 24 0, 00 74 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -1 0. 70 9, 31 3. 09 0, 69 0, 00 0, 00 -3 .0 90 ,6 9 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 8. 40 0, 00 -1 1. 68 4, 30 6. 71 5, 70 0, 00 0, 00 -6 .7 15 ,7 0 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 -1 2. 30 2, 96 -6 .1 02 ,9 6 0, 00 0, 00 6. 10 2, 96 0, 00 74 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .2 28 ,7 5 27 1, 25 0, 00 0, 00 -2 71 ,2 5 0, 00 74 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -2 .6 50 ,0 0 -1 .2 85 ,2 8 1. 36 4, 72 0, 00 0, 00 -1 .3 64 ,7 2 0, 00 22 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 7 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 74 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -3 5. 30 0, 00 -1 7. 68 3, 61 17 .6 16 ,3 9 0, 00 0, 00 -1 7. 61 6, 39 0, 00 74 31 70 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) 0, 00 -9 .8 50 ,0 0 -1 2. 25 3, 07 -2 .4 03 ,0 7 0, 00 0, 00 2. 40 3, 07 0, 00 74 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 -2 52 .0 70 ,8 7 -1 02 .0 70 ,8 7 0, 00 0, 00 10 2. 07 0, 87 0, 00 74 31 81 00 G IS 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -9 .0 79 ,7 3 -4 .0 79 ,7 3 0, 00 0, 00 4. 07 9, 73 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le 0, 00 -1 02 .7 50 ,0 0 -5 7. 30 6, 94 45 .4 43 ,0 6 0, 00 0, 00 -4 5. 44 3, 06 0, 00 74 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 0, 00 -6 .1 25 ,0 0 -6 .1 25 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 12 5, 00 0, 00 74 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 74 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 17 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 75 93 00 00 A us za hl un ge n de s G el dv er ke hr s 0, 00 0, 00 -1 4. 75 1, 86 -1 4. 75 1, 86 0, 00 0, 00 14 .7 51 ,8 6 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) 0, 00 -9 .5 65 .8 50 ,0 0 -9 .5 78 .1 81 ,3 1 -1 2. 33 1, 31 0, 00 0, 00 12 .3 31 ,3 1 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 0, 00 1. 11 2. 25 0, 00 2. 71 4. 21 4, 61 1. 60 1. 96 4, 61 0, 00 0, 00 -1 .6 01 .9 64 ,6 1 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 47 9. 00 0, 00 49 9. 26 5, 35 20 .2 65 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 0. 26 5, 35 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 47 9. 00 0, 00 49 9. 26 5, 35 20 .2 65 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 0. 26 5, 35 20 .0 00 ,0 0 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 1. 11 0. 00 0, 00 1. 28 6. 56 9, 84 17 6. 56 9, 84 0, 00 0, 00 -1 76 .5 69 ,8 4 0, 00 68 71 12 42 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 73 8, 18 -2 99 .2 61 ,8 2 0, 00 0, 00 29 9. 26 1, 82 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 68 71 33 90 E in za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0, 00 81 0. 00 0, 00 97 7. 60 3, 92 16 7. 60 3, 92 0, 00 0, 00 -1 67 .6 03 ,9 2 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 7. 71 0. 00 0, 00 4. 65 4. 92 9, 37 -3 .0 55 .0 70 ,6 3 0, 00 0, 00 3. 05 5. 07 0, 63 0, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 75 2. 68 3, 39 75 2. 68 3, 39 0, 00 0, 00 -7 52 .6 83 ,3 9 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 7. 71 0. 00 0, 00 3. 59 7. 94 6, 81 -4 .1 12 .0 53 ,1 9 0, 00 0, 00 4. 11 2. 05 3, 19 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 28 9. 35 0, 17 28 9. 35 0, 17 0, 00 0, 00 -2 89 .3 50 ,1 7 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 14 .9 49 ,0 0 14 .9 49 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 4. 94 9, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 10 7. 00 0, 00 11 1. 37 5, 00 4. 37 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .3 75 ,0 0 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 Ja hr ) 0, 00 10 7. 00 0, 00 11 1. 37 5, 00 4. 37 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .3 75 ,0 0 0, 00 23 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 8 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 0, 00 9. 40 6. 00 0, 00 6. 55 2. 13 9, 56 -2 .8 53 .8 60 ,4 4 0, 00 0, 00 2. 85 3. 86 0, 44 20 .0 00 ,0 0 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - -2 .4 86 .0 00 ,0 0 -1 .3 67 .0 59 ,7 4 1. 11 8. 94 0, 26 0, 00 0, 00 -1 .1 18 .9 40 ,2 6 -3 00 .0 00 ,0 0 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 -1 7. 01 7, 70 -1 7. 01 7, 70 0, 00 0, 00 17 .0 17 ,7 0 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0, 00 -2 .1 86 .0 00 ,0 0 -1 .3 41 .4 18 ,9 0 84 4. 58 1, 10 0, 00 0, 00 -8 44 .5 81 ,1 0 0, 00 78 21 24 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 -3 00 .0 00 ,0 0 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 -8 .6 23 ,1 4 -8 .6 23 ,1 4 0, 00 0, 00 8. 62 3, 14 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 - -9 .4 33 .0 00 ,0 0 -5 .0 52 .9 82 ,5 3 4. 38 0. 01 7, 47 0, 00 0, 00 -4 .3 80 .0 17 ,4 7 -3 .9 94 .0 00 ,0 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 -1 .4 08 .8 49 ,7 3 -1 .4 08 .8 49 ,7 3 0, 00 0, 00 1. 40 8. 84 9, 73 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 47 .9 38 ,0 0 1. 65 2. 06 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .6 52 .0 62 ,0 0 -7 08 .0 00 ,0 0 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 -6 00 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 -5 60 .0 00 ,0 0 -9 22 .1 79 ,5 5 -3 62 .1 79 ,5 5 0, 00 0, 00 36 2. 17 9, 55 -5 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd an de re n B et rie bs ge bä ud en 0, 00 -6 50 .0 00 ,0 0 0, 00 65 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -6 50 .0 00 ,0 0 -4 00 .0 00 ,0 0 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 0, 00 -3 64 .8 63 ,4 0 -3 64 .8 63 ,4 0 0, 00 0, 00 36 4. 86 3, 40 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 -4 .1 55 .0 00 ,0 0 -1 .8 76 .7 24 ,2 4 2. 27 8. 27 5, 76 0, 00 0, 00 -2 .2 78 .2 75 ,7 6 -1 .0 24 .0 00 ,0 0 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 -4 7. 15 3, 80 65 2. 84 6, 20 0, 00 0, 00 -6 52 .8 46 ,2 0 -6 50 .0 00 ,0 0 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 0, 00 -3 38 .0 00 ,0 0 -1 26 .7 80 ,8 2 21 1. 21 9, 18 0, 00 0, 00 -2 11 .2 19 ,1 8 -1 26 .0 00 ,0 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 -6 30 .0 00 ,0 0 -1 58 .4 92 ,9 9 47 1. 50 7, 01 0, 00 0, 00 -4 71 .5 07 ,0 1 -4 36 .0 00 ,0 0 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - -9 .5 00 ,0 0 -1 .8 14 .2 35 ,0 0 -1 .8 04 .7 35 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 80 4. 73 5, 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 0, 00 -9 .5 00 ,0 0 -1 4. 23 5, 00 -4 .7 35 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 73 5, 00 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 -1 .4 89 .0 50 ,0 0 -1 .4 89 .0 50 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 48 9. 05 0, 00 0, 00 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an s on st ig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t üb er 1 J ah r) 0, 00 0, 00 -1 .4 59 .0 50 ,0 0 -1 .4 59 .0 50 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 45 9. 05 0, 00 0, 00 24 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 9 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - -4 09 .7 00 ,0 0 -2 94 .3 98 ,6 8 11 5. 30 1, 32 0, 00 0, 00 -1 15 .3 01 ,3 2 -1 10 .0 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0, 00 0, 00 -2 8. 33 5, 33 -2 8. 33 5, 33 0, 00 0, 00 28 .3 35 ,3 3 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0, 00 -2 14 .0 00 ,0 0 -1 61 .9 57 ,5 2 52 .0 42 ,4 8 0, 00 0, 00 -5 2. 04 2, 48 -5 0. 00 0, 00 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en 0, 00 0, 00 -6 .2 57 ,9 5 -6 .2 57 ,9 5 0, 00 0, 00 6. 25 7, 95 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -6 0. 94 5, 96 -5 0. 94 5, 96 0, 00 0, 00 50 .9 45 ,9 6 -1 0. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -1 85 .7 00 ,0 0 -3 6. 90 1, 92 14 8. 79 8, 08 0, 00 0, 00 -1 48 .7 98 ,0 8 -5 0. 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 0, 00 -1 2. 33 8. 20 0, 00 -1 0. 01 7. 72 5, 95 2. 32 0. 47 4, 05 0, 00 0, 00 -2 .3 20 .4 74 ,0 5 -4 .4 04 .0 00 ,0 0 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 0, 00 -2 .9 32 .2 00 ,0 0 -3 .4 65 .5 86 ,3 9 -5 33 .3 86 ,3 9 0, 00 0, 00 53 3. 38 6, 39 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 0, 00 -1 .8 19 .9 50 ,0 0 -7 51 .3 71 ,7 8 1. 06 8. 57 8, 22 0, 00 0, 00 -1 .0 68 .5 78 ,2 2 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 79 20 20 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 J ah r b is e in sc hl . 5 J ah re n) 0, 00 -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 0, 00 -1 .8 88 .0 50 ,0 0 -1 .2 10 .7 67 ,0 7 67 7. 28 2, 93 0, 00 0, 00 -6 77 .2 82 ,9 3 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 37 H au sh al ts un w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 3. 09 8. 40 0, 54 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 70 10 E in za hl un g G eh al ts vo rs ch üs se 0, 00 - - - - - 2. 20 7, 42 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 10 E in za hl un g au s W ec hs el ge ld vo rs ch us s G eb üh re nk as se n 0, 00 - - - - - 12 .0 70 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 10 E in za hl un g - I rr tü m lic he E in za hl un ge n /Z uv ie lz ah lu ng en (K os te ne rs ät ze u sw .) 0, 00 - - - - - 50 1. 19 9, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r F ol ge ja hr 0, 00 - - - - - 23 .0 46 ,3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 20 E in za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - 72 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 30 E in za hl un g - F is ch er ei sc he in A nt ei l G em ei nd ev er ba nd 0, 00 - - - - - 96 8, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 31 E in za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 0, 00 - - - - - 2. 22 4, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 32 E in za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 0, 00 - - - - - 1. 30 9, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 33 E in za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - 86 6, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 34 E in za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 0, 00 - - - - - 8. 16 0, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 36 E in za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 0, 00 - - - - - 1. 90 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 25 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 0 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 91 80 37 E in za hl un ge n - V er ka uf N ot fa llm ap pe n 0, 00 - - - - - 14 5, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 40 E in za hl un g - K au tio n S ch lie ßa nl ag e un d "Ö ffe nt lic he T oi le tte " 0, 00 - - - - - 40 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 42 E in za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - 16 .1 14 ,4 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 50 E in za hl un g - K au tio n S ch lie ßa nl ag e un d "Ö ffe nt lic he T oi le tte " 0, 00 - - - - - 47 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 50 E in za hl un g - S ta nd es vo rs or ge 0, 00 - - - - - 13 .7 44 ,9 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 60 E in za hl un g - V er b. g g. B es ch äf tig te 0, 00 - - - - - 13 8. 92 3, 96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 70 E in za hl un g - L oh n/ G eh al t 0, 00 - - - - - 1. 31 1. 96 0, 96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 80 E in za hl un g - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 0, 00 - - - - - 31 8. 72 4, 24 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 90 E in za hl un g - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 0, 00 - - - - - 64 0. 11 6, 70 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 84 00 E in za hl un g - N ic ht b en öt ig te A bg ab ea rte n 0, 00 - - - - - 65 6, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - 24 .2 23 ,6 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 01 90 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - 19 % 0, 00 - - - - - 25 7, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - 10 .6 32 ,2 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 00 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - 30 .3 23 ,5 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - 37 .8 18 ,4 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts un w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - -3 .0 54 .7 17 ,7 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 70 10 A us za hl un g G eh al ts vo rs ch üs se 0, 00 - - - - - -2 .2 07 ,4 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 10 A us za hl un g au s W ec hs el ge ld vo rs ch us s G eb üh re nk as se n 0, 00 - - - - - -1 2. 07 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 10 A us za hl un g - I rr tü m lic he E in za hl un ge n /Z uv ie lz ah lu ng en (K os te ne rs ät ze u sw .) 0, 00 - - - - - -5 00 .8 86 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 20 A us za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - -7 92 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 30 A us za hl un g - F is ch er ei sc he in A nt ei l G em ei nd ev er ba nd 0, 00 - - - - - -8 08 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 31 A us za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 0, 00 - - - - - -2 .0 84 ,0 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 32 A us za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 0, 00 - - - - - -1 .1 11 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 33 A us za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - -8 66 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 34 A us za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 0, 00 - - - - - -4 .4 55 ,9 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 36 A us za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 0, 00 - - - - - -1 .9 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 26 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 1 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 77 91 80 42 A us za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - -1 4. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 50 A us za hl un g - A m ts hi lfe D rit te r 0, 00 - - - - - -4 7, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 50 A us za hl un g - S ta nd es vo rs or ge 0, 00 - - - - - -1 3. 74 4, 90 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 60 A us za hl un g - V er b. g g. B es ch äf tig te 0, 00 - - - - - -1 38 .9 23 ,9 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 70 A us za hl un g - L oh n/ G eh al t 0, 00 - - - - - -1 .3 11 .9 60 ,9 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 80 A us za hl un g - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 0, 00 - - - - - -3 09 .9 06 ,3 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 90 A us za hl un g - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 0, 00 - - - - - -6 40 .1 16 ,7 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 84 00 A us za hl un g - N ic ht b en öt ig te A bg ab ea rte n 0, 00 - - - - - -6 56 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - -4 8. 39 2, 32 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - -2 1. 54 7, 01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - -9 .8 23 ,9 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - -1 8. 41 6, 60 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts un w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 43 .6 82 ,8 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 0, 00 = - - - - - 8. 80 3. 18 3, 04 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o - V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 45 9. 28 8, 28 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 02 00 G iro ko nt o - K S K R V 0, 00 - - - - - 45 .5 43 ,4 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 03 00 G el dm ar kt ko nt o - V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 26 4. 99 9, 56 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 04 00 G el dm ar kt ko nt o - K S K R V 0, 00 - - - - - 8. 03 1. 48 6, 59 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 31 00 00 B ar ka ss e - G em ei nd ek as se 0, 00 - - - - - 1. 86 5, 17 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 0, 00 = - - - - - -1 .1 67 .0 84 ,2 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 0, 00 - - - - - 7. 63 6. 09 8, 79 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: ** * E nd e de r L is te "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " * ** 27 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 29.685,00 5.740,00 23.945,00 0025000 - DV-Software 1,00 1,00 0,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 29.686,00 5.741,00 23.945,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.033.144,76 2.768.810,45 -735.665,69 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 3.393.746,64 3.275.388,52 118.358,12 Summe 5.442.477,72 6.059.785,29 -617.307,57 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 1.107.996,00 1.010.913,00 97.083,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.258.243,00 2.391.927,00 -133.684,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.366.540,00 2.395.140,00 971.400,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.654.282,00 1.717.976,00 -63.694,00 Summe 9.822.328,13 8.951.223,13 871.105,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.161.631,21 2.156.750,82 4.880,39 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 437.108,00 444.435,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 363.343,00 0,00 363.343,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.096.007,00 6.142.365,00 1.953.642,00 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 831.346,00 858.940,00 -27.594,00 0370000 - Wasserbauiche Anlagen 34.051,00 0,00 34.051,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 502.335,74 409.446,92 92.888,82 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 253.640,00 150.051,00 103.589,00 Summe 12.679.461,95 10.161.988,74 2.517.473,21 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 0560000 - Bodendenkmäler 0,00 0,00 0,00 0590000 - Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 6. Bilanz 28 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 439.155,50 344.255,50 94.900,00 0620000 - Maschinen 46.005,50 61.526,50 -15.521,00 0630000 - Technische Anlagen 317.395,00 288.365,00 29.030,00 Summe 802.556,00 694.147,00 108.409,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 9.361,00 10.514,00 -1.153,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 146.606,00 143.895,00 2.711,00 Summe 155.967,00 154.409,00 1.558,00 1.2.8 Vorräte 0830001 - Flüssiggas/ Heizöl 0,00 0,00 0,00 0830003 - Streusalz 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0910000 - Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0960000 - Anlagen im Bau 1.784.828,04 1.215.050,65 569.777,39 Summe 1.784.828,04 1.215.050,65 569.777,39 Summe Sachvermögen 30.696.270,36 27.245.255,33 3.451.015,03 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Grundstücksanteile Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 156.479,52 0,00 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 12.846,00 14.235,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 Summe 186.340,52 172.105,52 14.235,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.138.237,50 2.790.562,50 1.347.675,00 Summe 4.138.237,50 2.790.562,50 1.347.675,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Raiffeisenb. Reute Gaisbeuren 1.800.000,00 0,00 1.800.000,00 Summe 1.800.000,00 0,00 1.800.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 138,80 30,00 108,80 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 301,10 1.435,30 -1.134,20 15113201 - Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 606,00 0,00 606,00 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 209,50 121,00 88,50 29 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 1.620,21 812,67 807,54 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 53.334,98 4.378,40 48.956,58 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 186,00 122,00 64,00 1531000- Forderungen aus Transferleistungen 484,20 0,00 484,20 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 25.414,21 0,00 25.414,21 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffenticher Einrichtungen 7.854,47 0,00 7.854,47 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 14.735,72 0,00 14.735,72 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 70,00 34,80 35,20 15913482 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden 0,00 72.434,19 -72.434,19 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 4.518,14 396,81 4.121,33 Summe 109.473,33 79.765,17 29.708,16 1.3.8 Privatrechtliche Forderungen 16111190 - Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 134.199,50 -134.199,50 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 2.458,58 1.804,90 653,68 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -6.143,48 -4.198,82 -1.944,66 16800000 - Vorsteuer 17.486,93 0,00 17.486,93 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 0,00 12.587,76 -12.587,76 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,00 2.260,00 -2.260,00 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 150.732,48 0,00 150.732,48 16911360 - Vorjahresabgrenzung Ford. aus Finanzerträgen 2.139,68 0,00 2.139,68 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 5.978,42 20.440,24 -14.461,82 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 1.819,31 3.012,05 -1.192,74 16913485 - Ford.aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 12.651,85 1.346,48 11.305,37 16918020 - Forder. aus Kostenerstattung Feuerwache SKH 72,00 0,00 72,00 Summe 187.195,77 171.452,11 15.743,66 1.3.9 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - VR Bank RV-Wgt 1.908.806,04 459.288,28 1.449.517,76 17110200 - Girokonto - KSK RV 1.454.753,65 45.543,44 1.409.210,21 17110300 - Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 2.450.000,00 264.999,56 2.185.000,44 17110400 - Geldmarktkonto - KSK RV 1.000.000,00 8.031.486,59 -7.031.486,59 17110600 - Girokonto Mittagessen 30.626,68 0,00 30.626,68 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 287.829,39 0,00 287.829,39 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 1.142.273,42 0,00 1.142.273,42 17110801 - Flexsparkonto Voba Altshausen 49.000,00 0,00 49.000,00 17110802 - Geldmarkkonto – Voba Altshausen 51.000,57 0,00 51.000,57 17119100 - SP Girokonto VR Bank RV-Wgt. -35.478,37 0,00 -35.478,37 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 5.570,04 1.865,17 3.704,87 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -708.282,63 0,00 -708.282,63 Summe 7.636.098,79 8.803.183,04 -1.167.084,25 Summe Finanzvermögen 14.672.850,99 12.632.573,42 2.040.277,57 Summe Vermögen 45.398.807,35 39.883.569,75 5.491.292,60 30 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 23.631,84 0,00 23.631,84 Summe 23.631,84 0,00 23.631,84 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 134.775,00 142.408,00 -7.633,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 29.700,00 0,00 29.700,00 Summe 164.475,00 142.408,00 22.067,00 Summe Abgrenzungsposten 188.106,84 142.408,00 45.698,84 SUMME AKTIVSEITE 45.586.914,19 40.025.977,75 5.560.936,44 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.680.880,99 31.680.880,99 0,00 Summe Basiskapital 31.680.880,99 31.680.880,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnis 2.035.205,06 0,00 2.035.205,06 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,95 0,00 2.882.648,95 Summe 4.917.854,01 0,00 4.917.854,01 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 0,00 0,00 0,00 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 36.598.735,00 31.680.880,99 0,00 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 2.294.289,35 1.887.777,00 406.512,35 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 19.091,00 20.260,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 7.413,00 8.663,00 -1.250,00 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 4.825.736,00 4.053.011,00 772.725,00 31 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 575,00 675,00 -100,00 Summe 575,00 675,00 -100,00 Summe Sonderposten 7.147.104,35 5.970.386,00 1.176.718,35 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 95.000,00 25.000,00 70.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.312,10 25.000,00 5.312,10 Summe Rückstellungen 125.312,10 50.000,00 75.312,10 Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0,00 459.395,29 -459.395,29 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 459.395,29 -459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,00 900.000,00 0,00 Summe 900.000,00 900.000,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25111190 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00 341.410,00 -341.410,00 25111220 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,00 0,00 -528,00 25111240 - Verbindichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,07 0,00 3.358,07 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 4.072,94 -4.072,94 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 9.898,28 1.804,64 8.093,64 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,94 67.541,32 -43.692,38 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 -519,00 519,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45 343,00 1.998,45 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 0,00 2.327,00 -2.327,00 Summe 38.918,74 416.979,90 -378.061,16 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,00 15.109,48 -15.109,48 Summe 0,00 15.109,48 -15.593,68 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,00 3.343,76 -3.343,76 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 9.253,87 1.459,67 7.794,20 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,00 0,00 -80,00 32 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,06 0,00 103.246,06 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,42 0,00 65.399,42 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstingen ordentichen Aufwendungen 25.443,07 0,00 25.443,07 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,31 0,00 23.046,31 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,00 0,00 160,00 27996031 - Führungszeugnisse Antei Bundeskasse 140,72 0,00 140,72 27996037 - Verkauf Notfallmappen 145,00 0,00 145,00 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,48 0,00 312,48 27998032 - Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00 495,00 198,00 27998034 - Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,58 0,00 3.704,58 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.490,00 2.450,00 40,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 2.000,00 0,00 27998042 - Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,41 0,00 2.114,41 27998380 - Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn- /Kirchensteuer 34.018,61 25.200,76 8.817,85 Summe 272.087,53 34.949,19 237.138,34 Summe Verbindlichkeiten 1.211.006,27 1.826.433,86 -615.911,79 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 24.329,58 44.290,90 -19.961,32 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 480.426,89 453.986,00 26.440,89 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 504.756,47 498.276,90 6.479,57 SUMME PASSIVSEITE 45.586.914,19 40.025.977,75 5.560.936,44 33 III. Anhang zur Jahresrechnung 2019 9. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2019 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 10. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 11. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 5 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2019 der Anteil an den Rückstellungen für die Gemeinde Baindt 4.192.648 EUR (siehe Anlagen zum Anhang, Vorjahr 3.210.915 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Ein Ökokonto stellt grundsätzlich keinen Vermögensgegenstand dar. Der Stand des Ökokontos beträgt zum 31.12.2019 280.002 Ökopunkte (Vorjahr 774.525 Ökopunkte). Für die GE Mehlis 2. Erweiterung mussten 321.389 Ökopunkte aufgewandt werden. Für die Bebauungspläne des Fischerareals mussten 173.134 Ökopunkten aufgewandt werden. Die Gemeinde Baindt hat vor Jahren Ökopunkte für 1,25 € pro Ökopunkt und 1,00 € pro Ökopunkt gesichert. 34 12. Übersicht über die in das folgende Jahr (2020) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 20.000 € Ausgaben 4.404.000 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1110.2111 H Steuerung und Organisation - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 20.000,00 2 1110.0610 S Steuerung und Organisation - Fahrzeuge 40.000,00 3 1120.0720 S Zentrale Dienstleistungen, EDV – Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.000,00 4 1125.0292 S Bauhof, Grünlagen, Werkstätten und Fahrzeuge – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, Q.) 350.000,00 5 1125.0610 S Bauhof, Grünlagen, Werkstätten und Fahrzeuge - Fahrzeuge 10.000,00 6 1260.0292 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, Q) 50.000,00 7 1260.0350 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 25.000,00 8 1260.0720 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz – Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.000,00 9 2110.0232 S Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 600.000,00 10 3650.0222 S Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-jährige – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 708.000,00 11 5110.0241 S Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Gemeindesanierung – Grund und Boden mit Kultur-, sport- und Gartenanlagen 300.000,00 12 5110.0350 S - 24 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Gemeindesanierung - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Fischerareal 300.000,00 13 5310.0630 S Elektrizitätsversorgung – Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung) 10.000,00 14 5340.0390 S Fernwärmeversorgung – Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 54.000,00 15 5360.0390 S Breitbandversorgung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 144.000,00 16 5410.0350 S - 22 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Geigensack Erweiterung 50.000,00 17 5410.0350 S - 21 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Marsweiler Ost II 25.000,00 18 5410.0350 S - 23 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Grünenberg 2. Erweiterung (Friedhofserweiterung) 124.000,00 19 5410.0350 S - 24 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Fischerareal 500.000,00 20 5410.0390 S - 22 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – Geigensack Erweiterung 10.000,00 21 5410.0390 S - 21 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen..) – Marsweiler Ost II 40.000,00 22 5410.0390 S - 23 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – Grünenberg 2. Erweiterung (Friedhofserweiterung) 5.000,00 23 5410.0390 S - 25 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – GE Mehlis 2. Erweiterung 42.000,00 24 5470.0390 S Verkehrsbetriebe / ÖPNV - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 141.000,00 25 5520.0370 S Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer - Wasserbauliche Anlagen 300.000,00 26 5520.0370 S - 24 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer - Wasserbauliche Anlagen - Fischerareal 350.000,00 27 5530.0380 S Friedhofs- und Bestattungswesen – Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 126.000,00 28 5730.0242 S Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 50.000,00 35 13. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2019 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L- Bank 733.789,06 € Keine aktuellen Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen 14. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 daher zum 31.12.2019 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2019 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2019 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruch- nahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2019 8.295.000 0,00 15. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2019 keine Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Geldschulden) vorzuweisen. Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, resultieren aus der gewährten Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: Art der Schulden am 01.01.2019 zum 31.12.2019 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 459.395,29 0,00 -459.395,29 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 459.395,29 0,00 -459.395,29 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Landessanierungsprogramm Zuschuss Fischerareal 900.000,00 900.000,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 900.000,00 -459.395,29 36 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,07 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 9.898,28 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,94 Gesamtbetrag 38.918,745 Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 5.811,53 27970000 Umsatzsteuer – Zahllastkonto (Abrechnung mit Finanzamt) 9.2853,87 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,00 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,06 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,42 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 25.443,07 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,31 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 140,72 27996037 Verkauf Notfallmappen 145,00 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,48 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00 27998034 Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,58 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.490,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 27998042 Verbindlichkeiten aus Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,41 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn / Kirchensteuer 34.018,61 Gesamtbetrag 272.087,53 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. 37 16. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2019 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service-und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR (vgl. Kenntnisnahme GR 04.07.2019) gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 38 17. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 26. Mai 2019) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Gauder, Simon FWV Herrmann, Dieter CDU Herz, Norbert Die Grünen Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV 39 IV. Rechenschaftsbericht 18. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat hat am 15.01.2019 den Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 26. Februar 2019 (AZ 06-902.41-st) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden zwar Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt jedoch keine Inanspruchnahme von Krediten festgesetzt. Auch der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2019/2020 wurde am 08.03.2019 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019/2020 wurde im Zeitraum vom 11. bis 19. März 2019 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2019 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 4.917.854,01 €. Das Jahr 2019 ist somit insgesamt gesehen überaus sehr positiv verlaufen und dieses Ergebnis werden wir aufgrund Corona die nächsten Jahre voraussichtlich nicht mehr erzielen. Insbesondere durch die noch einmal positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem im Haushaltsplan erwarteten Ergebnis mit +1.368.035,64 € ein deutlich positiveres Ergebnis erzielt werden. Insgesamt konnten rund 1,8 Mio. € an höheren Erträgen realisiert werden, wofür im Wesentlichen die Steuererträge maßgebend sind, aber auch die öffentlich-rechtlichen Entgelte. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 2.035.205,06 € wird der Rücklage aus Über-schüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 2.882.648,95 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2019 überstiegen die Erträge die Aufwendungen deutlich und es ergibt sich somit ein Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 2.035.205,06 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 2.882.648,95 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 4.917.854,01 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Bei den ordentlichen Erträgen lag der Ansatz für die Gewerbesteuer mit einer Höhe von 3,09 Mio. EUR wieder auf einem stattlichen Niveau. Hinzu kommen gestiegene Erträgen aus Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aus dem kommunalen Finanzausgleich (+70.948 EUR gegenüber Ansatz) und Erhöhungen aus Zuweisungen vom Land (+182.611 € gegenüber Ansatz). 40 Gegenüber der ursprünglichen Planung, in der von einem ordentlichen Ergebnis i. H. v. +506.350 € ausgegangen wurde, hat sich damit ein um + 1.528.855,06 € besseres positives Ergebnis beim ordentlichen Ergebnis ergeben. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 2,75 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 25,62 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Während die Unterhaltungsaufwendungen aufgrund von Verschiebungen eher geringer ausfielen sind die Bewirtschaftungskosten Strom, Reinigung und gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abwasser, Versicherung) angestiegen. Der Aufwand für Sach-und Dienstleistungen lag bei 1,52 Mio. EUR und entsprach damit einem Anteil von 14,1 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt. Die planmäßige Abschreibung betrugen 0,96 Mio. € (8,9%). Den größten Aufwandsposten stellten die Transferaufwendungen dar, die mit 4,79 Mio. EUR einem Anteil von 44,7 % entsprachen. Hierzu gehörten u.a. die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zuschüsse an Vereine sowie den nichtkommunalen Kindergärten. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (6,4%) wurden insbesondere wegen den Bauleitplanungskosten und den allgemeinen Geschäftsaufwendungen insgesamt um 82.500 € überzogen. Das ordentliche Ergebnis belief sich daher auf einen Überschuss von 2,0 Mio., welches sich gegenüber dem ursprünglichen ordentlichen Ergebnis um +1,5 Mio. EUR verbessert. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich aufgrund von Verkäufen durch außerordentliche Erträge: Bauhof: außerordentlicher Ertrag: 5.949 € Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 2.582.096,53 € Feuerwehr: 8.997 € Grundstücksmanagement außerordentlicher Ertrag aus Platz Straßenbegleitfläche: 285.608,42 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 4,9 Mio. €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. +2,7 Mio. EUR, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 6,5 Mio. EUR und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 10,0 Mio. EUR (Saldo aus Investitionstätigkeit -3,47 Mio. EUR) vor. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf belief sich somit auf 0,75 Mio. EUR. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 10,0 Mio. EUR abgeschlossen werden. Zu den größten Investitionen zählten die Fertigstellung der Grundsanierung der Sporthalle Zugang 677.000 € (Gesamtkosten 1.124.395,59 €, Planansatz 1,0 Mio. €), Hochwasserschutz Fischerareal Retention 365.000 € (Schlusszahlung steht aus), Straßenbaumaßnahmen mit Fertigstellung Erlenstraße (Übernahme aus Anlage im Bau 139.058,02 €), Fertigstellung Igelstraße (403.192,56 €), Lavendelstraße (414.019,99 €), GE Mehlis 2. Erweiterung (347.058,79 €) und Kreisverkehr (941.170,37 € Schlussrechnung und Abrechnung mit Landkreis steht noch aus), Friedhofssanierung (Stand Anlage im Bau 131.971,25 €), Fahrzeuge Bauhof und Feuerwehr (161.957,52 €), Neubau Kindergarten Stand 31.12.2019 (Stand Anlage im Bau 1.465.769,87 € Plan 2,8 Mio. €, Erg. ca. 3,3 Mio. inkl. Außenanlage) und Ausstattung. Lagerhalle Bauhof (Stand Anlage im Bau 249.256,91 €) und viele kleinere Maßnahmen. 41 Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von 1,8 Mio. EUR stellt den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2019 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2019 noch über genügend liquide Mittel in Höhe von 8,8 Mio. EUR (lt. Planung) verfügte und eine Rückzahlung von gewährten Krediten in Höhe von 460.000 € getätigt wurde, war keine Aufnahme von Krediten geplant. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verbesserte sich hierbei leicht um 1,6 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden 2,8 Mio. weniger als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen wurde mit 10,0 Mio. 2,3 Mio. weniger als geplant verfügt. Mit der Schulsanierung sowie dem Dorfplatz wurde noch nicht begonnen, jedoch weitere Infrastrukturprojekte (Kreisverkehr, Erlenstraße, Gewerbegebiet, Baugebiet Marsweiler Ost II etc.) fertig gestellt. Somit hat sich der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit um 0,5 Mio. EUR verschlechtert und blieb aber mit -3,4 Mio. EUR im deutlichen negativen Bereich. Insgesamt ergab sich durch die Änderungen neuer veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von -1,21 Mio. EUR und somit eine Verbesserung 0,68 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Gesamtfinanzrechnung. 19. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um 1.368.035,64 EUR deutlich besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 1,34 Mio. EUR über dem Planansatz lagen und im Vergleich zu den Vorjahren auch wieder deutlich höher ausfielen. Insgesamt beliefen sich die Gewerbesteuererträge auf 3,3 Mio. EUR. Vergleicht man diesen Ertrag mit dem Schnitt der Gewerbesteuererträge der Jahre 2003 bis 2018, so liegen die Gewerbesteuererträge in 2019 deutlich über dem Schnitt. Lediglich bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer kam es zu leichten, negativen Planabweichungen. Insgesamt lagen diese Erträge um 15 Tsd. EUR unter dem Planansatz. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden 266 Tsd. EUR mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sowie den Zuweisungen- und Zuwendungen für laufende Zwecke vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (+71 Tsd. EUR) und der Investitionspauschale (+12 Tsd. EUR) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine niedrigere Einwohnerzahl und eine etwas niedrigere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Daneben wurden Zuweisungen- und Zuwendungen für laufende Zwecke (Kindergarten/ Integrationsmanagement) vom Land aufgrund der Abgrenzung Kameralistik zur Doppik 2019 in Höhe 182.610,81 € eingenommen. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnte 143 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich rechtlichen Entgelte um 17 Tsd. EUR über dem Ansatz. Ursächlich hierfür waren insbesondere höhere Erträge gegenüber dem Planansatz bei der Feuerwehr sowie bei den Elternbeiträgen unter 3 Jahre. Jedoch lagen die Gebühren für den Friedhof mit 25 Tsd. Euro unter dem Planansatz. 42 Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 63 Tsd. EUR gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 15 Tsd. EUR und die sonstigen privatrechtlichen Leistungen um 56 Tsd. EUR über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der RaWEG sowie die Erhöhung der Miete und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit +5 Tsd. EUR leicht über und die Zinsen und ähnlichen Erträge mit 6 Tsd. EUR leicht über dem jeweiligen Planansatz. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen waren insbesondere die Erträge für die Erstattungen von auswärtigen Kindern an Baindter Kindergärten mit 13 Tsd. EUR geringer. Jedoch waren die Erstattung von den Eigenbetrieben um 18 Tsd. EUR höher. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 16 Tsd. EUR weniger erzielt als veranschlagt. Während jedoch bei fast allen sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge erzielt werden konnten (z. B. Konzessionsabgaben), wurde die Auflösung der Grabnutzungsgebühren auf Kontengruppe 3161 absummiert. Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 1,8 Mio. EUR wesentlich höher aus als erwartet. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2019 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 2.750.800 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 2.746.085,38 €. Der Haushaltsansatz wurde aufgrund späterer Belegung der Kindergrippen eingehalten. Es wurde jedoch bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von 34.568,27 € (Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4441) +13.568,27 € mehr als geplant verfügt. Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2020 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. 43 Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,52 Mio. EUR insgesamt 34 Tsd. EUR weniger ausgegeben werden als veranschlagt. Ausschlaggebend sind hier insbesondere die positiven Planabweichungen beim Winterdienst (-12.160,48 €) und Straßenunterhaltung (-14.415,14 €), Brückenunterhaltung (-29.334,79 €) und Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (-35.006,85 €). Bei den Bewirtschaftungskosten Fernwärme, Reinigung, Strom und sonstige gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abfall, Versicherung) ergaben sich 2019 Mehrkosten in Höhe von 83.051,99 € (RE 440.851,99 €) (Erläuterung siehe unten). Bei der Haltung von Fahrzeugen (Bauhof, Feuerwehr, Bürgerbus) ergaben sich insgesamt Mehrkosten von 8.656,55 € (RE 84.156,55 €). Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2019 mit 960 Tsd. EUR 132 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 333 Tsd. 143 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Die angefallen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei fast 15 Tsd. EUR. Es handelt sich um Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2019 Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz von 135 Tsd. EUR verzeichnet. Die höhere Gewerbesteuerumlage sowie höhere Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten waren die Ursache. Daneben führten die Kreisumlagesenkung 2019 sowie niedrigere Abschlagszahlungen an Zweckverbände für Einsparungen. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 82 Tsd. EUR mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Sonstige Personalaufwendungen (Stellenanzeigen etc. +13.568,27) und Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+38.443,18 €) sowie Bauleitplanungskosten (+106.217,14) waren ursächlich. Einsparungen ergaben sich bei Versicherungen, Erstattungszinsen Gewerbesteuer sowie bei der Deckungsreserve. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 324 Tsd. EUR höher aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 12.752.776,04 € - Planansatz 10.900.000,00 € Differenz 1.852.776,04 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 10.717.570,98 € - Planansatz 10.393.650,00 € Differenz 323.920,98 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 12.752.776,04 € Ordentliche Aufwendungen 10.717.570,98 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechn. 2.035.205,06 € Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. 44 Der Gemeinde Baindt ist es 2019 gleich seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis einen Überschuss von rund 2,0 Mio. EUR aus, was zudem eine Verbesserung zum Planansatz von 1,50 Mio. EUR bedeutet. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten insbesondere aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 2.882.650,95 EUR erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trugen insbesondere der Verkauf von Grundstücken im Baugebiet Geigensack sowie einem öffentlichen Grundstück zu dem positiven Ergebnis bei. Der Verkauf des Grundstücks im Fischerareal erfolgte im Sanierungsgebiet zu dem Wertansatz ohne Ausweisung von außerordentlichen Erträgen. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 2,00 EUR gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Bei den außerordentlichen Abschreibungen in Höhe von 2,00 EUR handelt es sich um Vermögensgegenstände, die im Laufe des Jahres abgegangen sind und noch nicht vollständig abgeschrieben waren. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Diese beträgt somit zum 31.12.2019 2.882.648,95 €. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 2.882.648,95 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 2.035.205,06 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 2.882.648,95 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 4.917.854,01 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 4.917.854,01 EUR wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO wird in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. 45 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 280.800 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen -286.071,93 (Vj. 202.978,09 €). Der Planansatz wurde somit um 5.271,93 € überzogen. Diese Überschreitung beruht im Wesentlichen auf folgenden Veränderungen: Minderaufwendungen bei der Unterhaltung des Rathauses (-17.698,45 € Verschiebung Sanierung), beim Feuerwehrhaus (-22.907,09 €, Verschiebung Sanierung), Mehraufwand Klosterwiesenschule (+57.278,72 €, RE : 102.278,72, aufgrund Sanierung Sportvereinsraum) sowie weitere Mehr- und Minderaufwendungen im Kindergarten, Asylunterbringung, Minderaufwendungen bei der Sportplatzunterhaltung), beim Bauhof, beim Nahwärmenetz und bei den Grundstücken und baulichen Anlagen. Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten waren im Haushaltsplan mit 367.600 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden 440.851,99 €. Die Abrechnung 2018 wurde mit Ausnahme der steuerrechtlichen Betriebe, aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (kommunale Doppik) im Haushalt 2019 verbucht. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 74.500 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 64.466 € (Vj. 68.287,57 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 10.053,51 €. 46 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 108.500 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 151.684 € (Vj. 106.237,03 €) 43.184,97 € Mehraufwendungen aufgrund erhöhtem Verbrauch und etwas höheren Stromkosten. Die Steigerung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem dem Asyl- und Obdachlosenbereich geschuldet sowie der Abrechnung 2018 geschuldet, welche 2019 verbucht wurde. Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 102.900 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss nur aufgrund höheren Aufwendungen sowie der Verbuchung der Abrechnungen Dezember im Jahr 2019 mit 120.865,16 € (Vj. 90.206,08 €) 17.965,16 € höher. 47 Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 103.855,37 € (Vj. 66.959,00 €) über dem Ansatz von 71.900 €. Geschäftsaufwendungen .Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 157.050 € mit 195.493,18 € (Vj. 150.737,22 €) um 38.443,18 € überschritten. Insbesondere bei der Dienstleistung Personalwesen vom Rechenzentrum, dvv Meldeportal sowie bei den Wahlen ergaben sich Mehrausgaben. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. 48 Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.734.100 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 1.612.020,31 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2019 66,77 € (Vj. 58,76 €) (48,61 € Personalkostenanteil (Vj. 44,65 €), 18,69 € (Maschinenkostenanteil Vj. 14,11 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 134.000 €. Abgerechnet wurden 151.820,80 €. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich. Teilhaushalt 1: 1110.42792 Verabschiedung und Amtseinsetzung BM (-) 6.706,82 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.293,18 €. Im Haushaltsplan waren 10.000 € vorgesehen. Der Aufwand bezifferte sich jedoch nur auf 3.293,18 €. 1114.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 8.571,02 € Amtsblatt und Bürobedarf Ansatz: 21.500,00 €; tatsächlich verfügt: 30.071,02 €. 1120.42220 EDV Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 3.932,04 € (PC, Drucker, Zubehör) Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 67,96 €. 1121.31410 Personalkostenerstattung Zuweisungen vom Land (+) 6.052,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.052,00 €. 1121.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 9.291,91 € Kosten dvv Lohn-Programm Ansatz: 22.000,00 €; tatsächlich verfügt: 31.291,91 €. Der Personalservice beim Rechenzentrum war um 9.300 € teurer, als noch in der GR-Sitzung am 11.09.2018 prognostiziert. 1121.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 25.079,69 € Unfallkasse Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 40.079,69 €. 49 1124.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 41.464,46 € Versicherungen der Gemeinde bei der WGV sowie Umlage an die Unfallkasse 2019 Ansatz: 44.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.535,54 €. 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 9.648,70 € Fortbildung Kämmerei – Neues kommunales Haushaltsrechts, Eröffnungsbilanz, § 2 b UStG, Grundsteuerreform Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.351,30 €. 1122.43730 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt (+) 4.870,45 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.870,45 €. Es wurde eine freiwillige Rückstellung in Höhe von 5.000 € für die Prüfung des Rechnungsabschlusses vorgenommen. 1122.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (-) 12.392,75 € Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich Einführung der kommunalen Doppik Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 107,25 €. Es wurde auf externe Kosten im Bereich der Doppik verzichtet. 1122.44820 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 10.000 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 34.000 € (4,8 %) geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben 46.651,85 € (6,69%). Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 1125.34612 Allgemeine Kostenersätze (+) 4.414,31 € Kostenersätze Steiger Ansatz: 7.250,00 €; tatsächlich verfügt: 11.664,31 €. Mehrerträge resultierten aus Mehrkosten durch den Austausch der Hydraulikschläuche. 1125.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 17.698,45 € Sanierung / Umrüstung bestehendes Gebäude inkl. Heizung und Staubabsaugung Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.301,55 €. Die Sanierung des bestehenden Gebäudes hat sich größtenteils verschoben bzw. wird in Eigenleistung vorgenommen. 50 Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 5.508,00 € Aufwendung an Vermietungsobjekten Dorfplatz 1 Einheit 1, 12 und 18 sowie Zahlungen an die Hausverwaltungskosten Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.492,00 €. 1133.42414 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 6.708,28 € Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.648,48 €. 1133.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (-) 500,00 € Familienförderprogramm der Gemeinde Baindt. Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.500,00 €. Es wurde für das Familienförderprogramm Geigensack und Marsweiler Ost II eine Rückstellung in Höhe von 25.000 € vorgenommen. Teilhaushalt 2: 1210.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 5.096,27 € Kommunal- und Europawahlen Ansatz: 7.800,00 €; tatsächlich verfügt: 12.896,27 €. Die Kosten für die Kommunal- und Europawahlen bezifferten sich aufgrund doppelter Stimmzettel und weiteren Verfahrenskosten auf 5.096,27 €. 1222.33112 Ausweis- und Passgebühren (+) 9.537,60 € Ansatz: 22.500,00 €; tatsächlich verfügt: 32.037,60 €. 1222.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 8.509,65 € Kosten Programm Einwohnerwesen Meso, dvv Meldeportal und Bundesdruckerei Ansatz: 26.500,00 €; tatsächlich verfügt: 35.009,65 €. 1223.33111 Allgemeine Verwaltungsgebühren (+) 4.325,25 € Personenstandswesen, Standesamt Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.825,25 €. Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 178.650,00 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 130.319,27 € aus. Dies entspricht einem geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 48.330,73 €. 1260.3321001 Kostenersatz Feuerwehr (+) 18.378,53 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 18.378,53 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von öffentlichen kostenersatzpflichtigen Einsätzen (technische Hilfeleistungen, Verkehrsunfälle etc.) waren etwas höher als geplant. 1260.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 5.323,46 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.176,54 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von privaten kostenersatzpflichtigen Einsätzen waren etwas geringer als geplant. 1260.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 22.907,09 € Sanierung Feuerwehrhaus / Bauhofgebäude Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.092,91 €. Die Sanierung des Feuerwehrhauses hat sich verschoben. 51 1260.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 5.040,09 € Geräte und Ausstattungsgegenstände Feuerwehr Ansatz: 11.500,00 €; tatsächlich verfügt: 16.540,09 €. 1260.42612 Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr (+) 4.682,30 € Ansatz: 11.800,00 €; tatsächlich verfügt: 16.482,30 €. 1260.42919 Jugendfeuerwehr Aufwendungen (-) 5.074,63 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 425,37 €. Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosternwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 215004) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 215003). Der Zuschussbedarf lag aufgrund höheren internen Leistungsverrechnung im Schulbereich bei -685.221,21 € (Plan -606.950,00 €, beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 108.888,51 € (Planansatz 107.000 €). 211001.31410 Zuweisungen vom Land (-) 4.100,13 € Schulbegleitung flexible Nachmittagsbetreuung Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.899,87 €. 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 57.278,72 € Allgemeine Unterhaltungsausgaben Klosterwiesenschule Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 102.278,72 €. 211001.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 6.862,13 € 8 Trocknungswagen Kunst, 8 KeyboardsQ Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.862,13 €. 211001.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 5.736,03 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 18.236,03 €. 211001.443141 Post- und Fernmeldegebühren (-) 4.206,65 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 293,35 €. 211001.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (+) 3.840,37 € Ausgaben für KISS, Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal Ansatz: 2.200,00 €; tatsächlich verfügt: 6.040,37 €. 211001.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 28.977,33 € Umlage Unfallkasse und WGV Versicherung Ansatz: 32.300,00 €; tatsächlich verfügt: 3.322,67 €. Projekt Schulreifes Kind Produkt 211002 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (-) 149,77 € Ansatz: 3.000 €; tatsächliche Erträge: 2.850,23 € Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 149,77 € Ansatz: 3.000 €, tatsächliche Aufwendungen: 2.850,23 € Die Aufwendungen aus dem Projekt Schulreifes Kind werden zu 100% über Zuschüsse abgedeckt. 52 Schulsozialarbeit (Produkt 215004) Bei der Schulsozialarbeit war ein Zuschussbedarf in Höhe von 20.500,00 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschuss 23.039,89 €. Schülerbeförderung/ Bürgerbus (Produkt 214001) Bei der Schülerbeförderung/Bürgerbus war ein Zuschussbedarf von 31.600,00 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschussbedarf aufgrund geringeren internen Leistungs- verrechnungen 22.149,59 €. Das ordentliche Ergebnis bezifferte sich auf 11.414,73 €. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Produkt 215003 Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden sehr gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt auf dem Niveau wie geplant (RE 108.888,51 €, Plan 107.000,00 €). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 215003.31410 Zuschuss verlässliche Grundschule (+) 7.606,37 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.606,37 €. 215003.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (+) 7.620,91 € Ansatz: 38.000,00 €; tatsächlich verfügt: 45.620,91 €. 215003.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (+) 4.652,50 € teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung Ansatz: 14.500,00 €; tatsächlich verfügt: 19.152,50 €. 215003.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 4.203,53 € Ausgaben Essen Ganztagsbetreuung Ansatz: 38.500,00 €; tatsächlich verfügt: 42.703,53 €. Produkt 2810 Sonstige Kulturpflege: 2810.43180 Zuschüsse an Vereine (-) 3.930,00 € Ansatz: 4.400,00 €; tatsächlich verfügt: 470,00 €. Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2019 Ist 2019 Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -44.650,00 -8.573,39 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -12.250,00 17.818,78 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -37.950,00 -32.283,68 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -5.550,00 4.092,47 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -13.300,00 -846,72 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung 1.300,00 13.784,04 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -1.900,00 4.050,85 Asylbewerberhelferkreis 0,00 0,00 Summe: -114.300,00 -1.957,65 53 Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2019 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten und nach Abzug von Abschreibung und Verzinsung der Objekten mit einem Defizit von -1.957,65 € leicht negativ ab. Betrachtet man die Produkte 3140051-3140076 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungs- verrechnungen und weisen sie einen Überschuss aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. Für alle Anschlussuntergebrachten gab es letztmalig mit Stichtag 15.09. eine Integrationspauschale in Höhe von +77.256,66 €. Ohne diese wären der Produktbereich und die Unterbringungskosten stärker negativ. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Friesenhäusler Str. 12 und der Klosterhof sind derzeit unterbelegt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140051.34110 Mieten und Pachten (+) 3.549,07 € Ansatz: 14.350,00 €; tatsächlich verfügt: 17.899,07 €. 3140072.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 6.458,13 € Friesenhäusler Straße 12, Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.541,87 €. 54 3140072.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+)12.180,30 € Friesenhäusler Straße 12 Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.180,30 €. 3140073.3461001Mietnebenkosten / Betriebskosten (-) 5.186,22 € Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen und Asylbewerberunterkünfte Ansatz: 23.750,00 €; tatsächlich verfügt: 18.563,78 €. 3140076.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 4.549,64 € Buchenstraße 12 Ansatz: 4.800,00 €; tatsächlich verfügt: 250,36 €. 3180.31410 Zuweisungen vom Land (+) 8.502,84 € Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.502,84 €. 31801.31410 Zuweisungen vom Land (+) 81.524,75 € Ansatz: 74.650,00 €; tatsächlich verfügt: 156.174,75 €. Im Integrationsmananagement gingen noch Restzahlungen (Zuschüsse aus Vorjahren sowie Zahlungen aus dem Integrationspakt) außerplanmäßig ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf hohem Niveau In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -1.226.150,00 € Euro angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren internen Leistungsverrechnungen und höheren Zuschüssen auf -1.113.297,47 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2019 Erg. 2019 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne -619.900,00 -500.056,93 Tageseinr. f. Kinder, Kiga Regenbogen -139.850,00 -146.678,90 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin -304.950,00 -317.065,77 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten -128.950,00 -127.574,77 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich -32.500,00 -21.921,10 Summe: -1.226.150,00 -1.113.297,47 Produkte 3650010110 und 3650010120 Kommunale Kindergärten Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten 2019 und 2020 noch zu trennen. Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 war ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 619.900 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen betrug der Zuschussbedarf 2019 500.056,93 €. Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 51,99 % (Vj. 51,49%). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 13,79 % (Vj. 13,15%). 55 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 36.536,42 € Kindergartenförderung, Kleinkindförderung und Sprachförderung Ansatz: 275.000,00 €; tatsächlich verfügt: 311.536,42 €. 365001011.33211 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern über 3 Jahre (+) 1.457,50 € Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 62.000,00 €; tatsächlich verfügt: 60.542,50 €. 365001011.33220 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahre (+) 6.732,00 € Schulbegleitung flexible Nachmittagsbetreuung Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 51.732,00 €. 365001011.34820 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (-) 9.249,50 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 750,50 €. Geplant waren 10.000 € interkommunaler Kostenausgleich. Eingenommen wurden 750,50 €. Es war nur 1 auswärtiges Kind im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. 365001011.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 7.991,30 € Sanierungsarbeiten Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.008,70 €. 365001011.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 6.061,42 € Ersatzbeschaffung geringwertiges Vermögen, Ausstattung Kiga Ü3 Ansatz: 11.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.438,58 €. 365001011.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 8.694,64 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.694,64 €. Produkt 3650001012 – Kommunaler Kindergarten Regenbogen Beim kommunalen Kindergarten Regenbogen war im Produkt 3650001012 ein Zuschussbedarf (inkl. internen Leistungsverrechnungen) in Höhe von 139.850 € geplant. Aufgrund höheren Personalaufwendungen betrug der Zuschussbedarf 2019 146.678,90 € (Vj. 107.823,21 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Regenbogen betrug ohne interne Leistungsverrechnung 27,59 % (Vj. 36,09 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 9,87 % (Vj. 14,04 %). 365001012.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 5.358,96 € Landeszuweisung Kindergartenförderung Ansatz: 23.500,00 €; tatsächlich verfügt: 28.858,96 €. 365001012 Personalaufwendungen (+) 18.345,49 € Plan 146.400 €, Erg. -144.745,49 € 365001012.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 5.589,64 € Kindergarten Regenbogen Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.910,36 €. Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2019 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: 56 Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2019 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 44,67 % (Vj. 39,91 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € (falsche Verbuchung im Ergebnishaushalt – Ergebnis betrifft Waldorfkindergarten) Zuweisungen und Zuschüsse: 254.622,74 € Aufwendungen St. Martin: 569.981,42 €. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -315.358,68 € (Vj. 324.173,20 €) 365001013.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 30.622,74 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten St. Martin Ansatz: 224.000,00 €; tatsächlich verfügt: 254.622,74 €. 365001013.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (-) 2.500,00 € Ansatz: 2.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 365001013.43180 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten (+) 42.634,18 € Kindergarten St. Martin Ansatz: 520.000,00 €; tatsächlich verfügt: 562.634,18 €. Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2019 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 53,14% (Vj. 61,59 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 68.993,01 €. Zuweisungen und Zuschüsse: 75.395,55 € Aufwendungen Waldorf: 271.696,24 €. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: 127.307,68 € (Vj. 101.597,77 €) 365001014.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 10.395,55 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 65.000,00 €; tatsächlich verfügt: 75.395,55 €. 365001014.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (+) 1.493,01 € Interkommunalen Kostenausgleich – auswärtige Kinder, Kindergarten Waldorf Ansatz: 67.500,00 €; tatsächlich verfügt: 68.993,01 €. 365001014.43180 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten (+) 18.237,00 € Waldorfkindergarten Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 268.237,00 Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 18.078,90 € Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.921,10 €. 57 Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2019/2020 ff wurde vom Gemeinderat eine weitere schrittweise Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2020/2021 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 424101.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 10.840,40 € Sportstätten / Sporthalle - Sanierungsarbeiten Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.340,40 €. 424101.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 4.066,73 € Ansatz: 5.200,00 €; tatsächlich verfügt: 8.476,11 €. 424102.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 7.001,74 € Sportplatz Tiefenlockerung / Unterhaltung / Düngung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.998,26 €. 58 5110.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 17.480,05 € Geräte und Ausstattungsgegenstände Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 19,95 €. 5110.42715 Aufwendungen Ortsbildverschönerung (+) 7.098,34 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.098,34 €. 5110.43130 Zuweisungen an Zweckverbände (-) 19.501,67 € Umlage an Gemeindeverband Mittleren Schussental, Anteil an Verkehrsentwicklungsplan Erhöhung Gutachterausschussstelle, Klimaschutzbeauftragte Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 50.498,33 €. 5110.44318 - 11 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.354,26 € Sonstige Planungskosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.645,74 €. 5110.44318 - 13 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.000,00 € Kosten im Rahmen der Regionalplanänderung Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 15 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.000,00 € Ökologischer Ausgleich – Fortschreibung Ökopunkte und Führung Ökopunktekonto Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 21 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (+) 65.096,04 € Marsweiler Ost II - Schlussrechnung Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 70.096,04 €. 5110.44318 - 24 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (+) 120.981,28 € Fischerareal Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 120.981,28 €. 5110.44318 - 25 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.321,27 € GE Mehlis II. Erweiterung Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.678,73 €. 5110.44318 - 26 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 3.802,42 € Bühl – Bifang III. Erweiterung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.197,58 €. 5110.44318 - 27 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 10.000,00 € Voken Erweiterung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 28 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 47.055,46 € Sulpach Bplan Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.944,54 €. 5110.44580 Zuschüsse an Private im Landessanierungsprogramm LSP (+) 6.125,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.125,00 €. Es wurde die Restzahlung für eine private Maßnahme geleistet. 5320.35110 Konzessionsabgaben Strom/Gas (+) 11.236,07 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.236,07 €. Es wurde 2019 auch die Abrechnung 2018 vergütet. 59 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung der vorhandenen Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -9.500 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Verlust n. Steuern in Höhe von – 1.679,03 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2019). Vergleich Vorjahre 2014 (RE - 4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) und 2018 (+15.701,45 €). Das abgelaufene Kalenderjahr 2019 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt als Betreiber nach Anlaufschwierigkeiten gut verlaufen. Das Jahr 2019 lief nicht wie die Vorjahre reibungslos. Im Februar hatte der zuständige Ortsbaumeister und die Fa. Kirchner mit Wasserverlusten im Betrieb Fernwärmeversorgung zu kämpfen. Nach ausgiebiger Suche (Druckprüfung) konnte festgestellt werden, dass das BHKW I einen defekten Abgaswärmetauscher hatte. Der Abgastauscher wurde am BHKW I erneuert. 5340.34211 Stromeinspeisung / Stromvergütung (-) 23.095,29 € Fernwärmeversorgung Ansatz: 55.000,00 €; tatsächlich verfügt: 31.904,71 €. 5340.34214 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG (+) 7.959,16 € Fernwärmeversorgung Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 7.959,16 €. 5340.34614 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 6.933,19 € Kostenersätze privat Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 53.066,81 €. 5340.42110 Unterhaltung der Grundstücken und baulichen Anlagen (+) 7.099,22 € Wartung / Bereitschaft BHKW Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.099,22 €. 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 32.439,94 € Umbau der großen Heizungspumpe sowie Anteil Schulkomplex Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.560,06 €. 60 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2019-12.2019 1. Umsatzerlöse 179.868,15 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 31.904,71 40.804,31 5340.34614 Kostenersätze privat 53.066,81 50.107,58 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 7.959,16 0,00 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 46.757,67 42.688,72 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 40.179,80 36.402,45 Summe 179.868,15 170.003,06 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 87.098,78 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 87.098,78 69.438,92 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 87.098,78 69.438,92 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 33.217,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 33.217,00 33.217,00 Summe 33.217,00 33.217,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 56.742,97 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.44311 Geschäftsaufwand 772,74 811,40 5340.48110 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 21.310,95 33.657,37 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 27.099,22 8.824,26 5340.42120 Unerh. des sonst. unbewegl. Verm. 7.560,06 0,00 5340.42414 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst. 0,00 115,06 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 0,00 0,00 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 404,76 Summe 56.742,97 43.812,85 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.733,04 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 4.733,04 4.504,35 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 4.733,04 4.504,35 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT -1.923,64 JAHRESGEWINN v. STEUERN -1.923,64 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2019 -244,61 15. ERGEBNIS n. STEUERN -1.679,03 61 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.43130 Zuweisungen an Zweckverbände (-) 23.922,30 € Umlage an den Zweckverband Breitbandversorgung inkl. FTTB-Planung Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.077,70 €. 5370.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 46.326,31 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 96.326,31 €. 5370.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (+) 4.568,78 € Entsorgungskosten Ansatz: 750,00 €; tatsächlich verfügt: 5.318,78 €. 541002.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 5.243,40 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.243,40 €. 541001.42111 Winterdienst (-) 12.160,48 € Der Winterdienst war darunter mit 27.000 € veranschlagt. Der milde Winter im November und Dezember schlug sich im Rechnungsergebnis mit 14.839,52 € nieder und weist Minderaufwendungen in Höhe von 12.160,48 € aus. 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 14.415,14 € Die Straßenunterhaltung wurde mit 105.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 zeigt Minderaufwendungen in Höhe von 59.338,64 €. Die Schlussrechnung verursacht evtl. überplanmäßige Aufwendungen 2019. 541001.42113 Straßenkehrung (-) 4.056,91 € Bei den Straßenkehrungen waren 15.000 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert 10.943,09 €, wegen Kosten der Straßenkehrung und deren Entsorgungskosten ergaben sich Minderaufwendungen Planung in Höhe von 4.056,91 €. 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 29.334,79 € Sanierung von Brücken - Kleinarbeiten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 665,21 €. 541001.4212 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 5.231,34 € Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 768,66 €. 5470.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 3.773,29 € Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen, Beteiligung an ÖPNV Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.273,29 €. 5510.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 4.911,90 € Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Spielplätze Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.911,90 €. 5510.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 14.007,74 € Inklusiv TÜV-Gebühr Spielplätze Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.507,74 €. 62 Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde im November 2016 mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnung im Rechnungsjahr 2019 bei 43,11%. Ergebnis 2002: Defizit in Höhe von 85.802,58 €, Kostendeckungsgrad 19,7% Ergebnis 2003: Defizit in Höhe von 62.840,57 €, Kostendeckungsgrad 43,8% Ergebnis 2004: Defizit in Höhe von 62.435,60 €, Kostendeckungsgrad 37,1% Ergebnis 2005: Defizit in Höhe von 63.005,56 €, Kostendeckungsgrad 28,1% Ergebnis 2006: Defizit in Höhe von 44.272,39 €, Kostendeckungsgrad 56,1% Ergebnis 2007: Defizit in Höhe von 53.333,72 €, Kostendeckungsgrad 45,8% Ergebnis 2008: Defizit in Höhe von 43.443,14 €, Kostendeckungsgrad 60,4% Ergebnis 2009: Defizit in Höhe von 43.560,84 €, Kostendeckungsgrad 61,9% Ergebnis 2010: Defizit in Höhe von 66.927,68 €, Kostendeckungsgrad 36,6% Ergebnis 2011: Defizit in Höhe von 59.868,79 €, Kostendeckungsgrad 46,4% Ergebnis 2012: Defizit in Höhe von 31.839,60 €, Kostendeckungsgrad 71,3% Ergebnis 2013: Defizit in Höhe von 38.763,92 €, Kostendeckungsgrad 63,1% Ergebnis 2014: Defizit in Höhe von 65.772,50 €, Kostendeckungsgrad 38,1% Ergebnis 2015: Defizit in Höhe von 22.771,51 €, Kostendeckungsgrad 76,5% Ergebnis 2016: Defizit in Höhe von 35.702,15 €, Kostendeckungsgrad 67,7% Ergebnis 2017: Überschuss in Höhe von 2.061,80 €, Kostendeckungsgrad 101,9% Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28; Kostendeckungsgrad 43,11% 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (-) 24.829,30 € An Gebührenerträgen waren 48.000 € vorgesehen. Es konnten 23.170,70 € eingenommen werden. Es stehen deshalb geringer Erträge in Höhe von 24.829,30 € zu Buche. Dies resultiert u. a. aufgrund der Auflösung der Bestattungsgebühren nach Laufzeit der Grabnutzung. 5530.35710 Erträge aus der Auflösung Sonderposten (-) 32.100,00 € Grabnutzungsgebühren 5530.3161 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 32.569,00 € 5530.4291 Sonstige sächliche Zweckaufgaben (+) 7.802,75 € Graböffnung / Grabschließung Ansatz: 200,00 €; tatsächlich verfügt: 8.002,75 €. 5530.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (-) 4.000,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. 2020 wurde der erste Bauabschnitt der Friedhofsanierung fertiggestellt. Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von -43,61 €. 63 Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 168.850 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -134.850,32€ (Vj. 107.820,64 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.34111 Miete Schenk-Konrad-Halle (+) 3.800,00 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 12.300 €. 5730.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 10.762,43 € Kostenersätze Schenk-Konrad-Halle Ansatz: 14.700,00 €; tatsächlich verfügt: 25.462,43 €. 5730.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen SKH (-) 6.321,63 € Verdunklungsrollos, Sanierung Küchenschubladen und –schränke, Erneuerung Kühlaggregate, Raucherkäfig am Halleneingang Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.678,37 €. 5730.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 11.798,78 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.447,82 €. Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen 02.07.2019 und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (+) 3.653,34 € Die Grundsteuer A wurde mit 33.200 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 36.853,34 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2019 liegt bei 36.853,34 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 33.200 €. 6110.3012 Grundsteuer B (+) 4.185,04 € Die Grundsteuer B war um 4.185,04 € höher als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 lag bei 484.185,04 €. Der Planansatz 2019 war mit 480.000 € veranschlagt. Aktuelle Vorauszahlungen liegen jedoch bei 486.200 €. Der Planansatz 2020 liegt deshalb bei 484.185,04 €. 6110.3013 Gewerbesteuer (+)1.343.073,56 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuererträgen in Höhe von 3.093.073,56 € (Ansatz 1.750.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 1.900.317 €, Abrechnungen/ Veranlagungen aus Vorjahren 1.192.756,56 €. Aufgrund der Wirtschaftslage bzw. Nachzahlungen aus Vorjahren hoffen wir, dass wir trotz der Corona der Haushaltsansatz 2020 in Höhe von 1.800.000 € erreicht werden kann. 64 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-) 14.814,80 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 7 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,808 Mrd. € auf die Gemeinden 2019 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2019 0,0004758, Rechnungsergebnis 3.285.185,20 €, Ansatz 3.300.000 €). Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste und wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Baindt. 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 31.773,71 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 31.773,71 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 255.773,71 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass noch mit 224.000 €. 65 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (+) 70.948,60 € Planmäßig waren hier 2.027.000 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.097.948,60 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass (Stand 2019) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.440 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.445,60 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,00 %. Die Gemeinde konnte aufgrund höherem Kopfbetrag und Einwohnerzahl bei den Schlüsselzuweisungen 2.097.948,60 € (Plan 2.027.000 €) einnehmen. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (+) 11.938,00 € Bei der kommunalen Investitionspauschalen konnte man aufgrund einer Nachzahlung für 2019 sowie etwas höherer Einwohnerzahl (Plan 91,00 €/EW, Erg. 90,30 €/EW) 551.938 € (Plan 540.000 €) einnehmen. 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (-) 1.099,00 € Der Familienlastenausgleich lag mit 240.901,00 € fast exakt so wie im Haushaltserlass 2019 prognostiziert. 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (+) 237.069,46 € Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuererträgen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz bei der Gewerbesteuer, muss auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die tatsächliche Gewerbesteuerumlage beträgt 589.669,46 €. 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 18.753,20 € Bei der Finanzausgleichumlage musste die Gemeinde 22,10 % der Steuerkraftsumme bezahlen. Die Gemeinde hat 1.405.246,80 € gegenüber 1.424.000 € geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (-) 95.097,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.780.403 € abführen. Der Hebesatz betrug nach der Senkung auf 28 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 1.875.500 € (geplanter Hebesatz 29,5%). 66 6120.3616 Zinserträgen von öffentlichen Sonderrechnungen (+) 5.044,58 € Hier sind die Zinsen der Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Zinsen der Kassenkredite an die Eigenbetriebe eingestellt. Im Rahmen der Einheitskasse ist das den Eigenbetrieben zur Verfügung gestellte Geld zu verzinsen. Auf Grund der Gewährung von weiteren Trägerdarlehen und Zinsanpassung wurde mit 64.244,58 € geringfügig mehr gegenüber dem Planansatz von 59.200 € eingenommen. 6120.3617 Zinseinnahmen aus Festgeldern (+) 1.172,74 € Die Gemeindekasse war auch 2019 ausreichend liquide und konnte noch minimal Zinsen aus einer Festgeldanlage in Höhe von 1.172,74 € erzielen. Geplant waren Zinserträgen von 0 €. Das Zinsniveau ist 2019 weiterhin gefallen. 6120.4498 Deckungsreserve (-) 17.500,00 € Eine Deckungsreserve für unvorhergesehene Aufwendungen war im Haushaltplan 2019 in Höhe von 17.500 € vorgesehen. 6120.4510 Zinsen für Kassenkredite (-) 1.000,00 € Die Gemeindekasse war ausreichend liquide und das Konto war keinen Tag überzogen. Die Gemeinde hatte bei den Kassenkreditzinsen geringere Aufwendungen in Höhe 1.000 €. 6120.4593 Aufwand des Geldverkehrs – Verwahrentgelte (+) 14.751,56 € Die Gemeinde Baindt musste 2019 Verwahrentgelte in Höhe von -0,4%/-0,5% für die Einlage über der Einlagensumme begleichen. 67 Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit -341.413,40 € geringer als geplant ab. Es wurden 4.350.506,80 € (Planabweichung -2.549.493,20 €) Grundstückserlöse erzielt, aber es waren auch 6.900.000,00 € in der Planung (Geigensack und Marsweiler Ost II) vorgesehen. Der Erwerb von Grundstücken war mit 1,7 Mio. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 1.358.586,60 € (Planabweichung - -341.413,40 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt im Grundstückswesen: -2.208.079,80 €. Im Produkt 127001 wurde für das DRK das Objekt in der Baindter Straße 48/1 gemeinsam mit der Gemeinde Baienfurt erworben. Es wurde außerplanmäßig 101.000 € verfügt. Im Produkt 2910 wurde für die Kirchengemeinde die Orgel mit 30.000 € außerplanmäßig bezuschusst. Im Produkt 31400720 wurde 2019 außerplanmäßig das Objekt in der Friesenhäusler Str. 12 für 46.410 € erworben. Im Produkt 365001 wurde beim Neubau Kindergarten Zugänge von 1.094.877,92 € verbucht. Der Endstand als Anlage im Bau beträgt 1.465.769,87 €. Die Baumaßnahme ist im Gemeindehaushalt mit 2,8 Mio. € im Doppelhaushalt 2019/2020 inkl. Ausstattung und Außenanlage verankert. Das Ergebnis beziffert sich voraussichtlich auf 3,3 Mio. €. Im Produkt 424101 Sporthalle wurde der Haushaltsansatz 2019 um 161.913,78 € überschritten. Die Grundsanierung Sporthalle wurde mit 1.124.666,85 € fertiggestellt. Der Gesamtrahmen lag bei 1,0 Mio. €. Das Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung wurde im Bereich der Städtebauförderung (Dorfplatz, Fischerstraße, Grunderwerb Ziegeleistraße) investiv noch nicht angegangen. Es wurden im Jahresabschluss Ermächtigungen in Höhe von 600.000 € gebildet. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: • Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich • Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. • Städtebaulich angepasste Nachverdichtung • Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. • Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der • Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. • Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. • Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. • Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage • Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2019/2020 werden die Erträgen gegengerechnet. 68 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Nahwärmeversorgung A K T I V A 01.2019-12.2019 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 353.854,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0630 BHKW -AnlagenNr. 215 23.842,00 0,00 4.207,00 19.635,00 5340.0630 BHKW II -AnlagenNr. 217 58.324,00 0,00 7.776,00 50.548,00 5340.0630 Abgasanlage inkl. Kamin -Anlagen Nr. 218 4.353,00 0,00 278,00 4.075,00 5340.0630 bauliche Anpassung Heizzentrale -Anl. Nr.219 6.893,00 0,00 333,00 6.560,00 5340.0630 interne Verrohrung Heizhaus- Anl. Nr.220 13.128,00 0,00 635,00 12.493,00 5340.0630 technis. Ausrüstung Heizhaus Anl. Nr.221 24.877,00 0,00 1.588,00 23.289,00 5340.0630 Umwälzpumpen Fernwärmenetz Anl. Nr.222 4.320,00 0,00 762,00 3.558,00 5340.0630 Pufferspeicher Anl. Nr. 223 10.502,00 0,00 508,00 9.994,00 5340.0630 Elektrotechnik, Anlagensteuerung- Anl.Nr. 224 24.877,00 0,00 1.588,00 23.289,00 5340.0360 Fernwärme. ohne private HA -Anl.Nr. 225 99.774,00 0,00 4.827,00 94.947,00 5340.0360 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel.Anl.Nr. 226 64.608,00 0,00 3.126,00 61.482,00 5340.0390 Einbindung Spitzenlastkessel Schule Anl.Nr. 227 5.251,00 0,00 254,00 4.997,00 5340.0390 Planung - Anl.Nr. 228 39.761,00 0,00 7.017,00 32.744,00 5340.0630 Nebenkosten (Vermessung etc.) -Anl. Nr. 229 6.561,00 0,00 318,00 6.243,00 Summe 387.071,00 0,00 33.217,00 353.854,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0960 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 1848 0,00 45.253,63 0,00 45.253,63 Summe 0,00 45.253,63 0,00 45.253,63 Summe SACHANLAGEN 399.107,63 Gesamt ANLAGEVERMÖGEN 399.107,63 399.107,63 B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 36.639,44 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.1711 Kassenmehreinn. 28.086,12 0,00 28.086,12 0,00 5340.1611 ff Privatrechtliche Forderungen 12.629,62 36.334,44 12.629,62 36.334,44 Summe 40.715,74 36.334,44 40.715,74 36.334,44 5340.1521 Sonstige Vermögensgegenstände KSt/Soli Ford. 0,00 305,00 0,00 305,00 69 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 36.639,44 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN 36.639,44 36.639,44 GESAMT A K T I V A 435.747,07 P A S S I V A 01.2019-12.2019 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG 20.299,31 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresverlust 2019 0,00 -1.679,03 0,00 -1.679,03 5340.2001997 Bilanzgewinn a. Vj. 21.978,34 0,00 0,00 21.978,34 Summe 21.978,34 -1.679,03 0,00 20.299,31 Bilanzgewinn a. Vj. 20.299,31 Gesamt EIGENKAPITAL 170.299,31 170.299,31 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen 312,10 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2891 Rückstellung für Leistungen des VJ 0,00 312,10 0,00 312,10 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 2.670,00 0,00 2.670,00 0,00 Summe 16.641,00 312,10 2.670,00 312,10 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN 312,10 312,10 D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 265.135,66 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 237.071,00 0,00 33.217,00 203.854,00 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 16.067,40 30.229,53 16.067,40 30.229,53 5340.2792 Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 5.328,82 0,00 5.328,82 5340.2793 Kassenmehrausgaben 0,00 25.723,31 0,00 25.723,31 Summe 253.138,40 61.281,66 49.284,40 265.135,66 Gesamt VERBINDLICHKEITEN 265.135,66 265.135,66 Gesamt P A S S I V A 435.747,07 Im Produkt 5330 Wasserversorgung und 5380 Abwasserbeseitigung wurden außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 300.000,00 € Zweckverband Wasserversorgung: Gewährung Darlehen: 460.000,00 € EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 700.000,00 € 70 Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -859.863,88 € ab. Insgesamt wurden 2.217.492,12 € Euro investiert, aber auch Beiträge und Veräußerung von Grunderwerb in Höhe von 1.357.628,24 € eingenommen. Eingeplante Maßnahmen, wie z. B. der Dorfplatz wurden zurückgestellt und zahlreiche Projekte sind noch nicht schlussgerechnet. 5530.03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen (-) 85.219,18 € Ansatz: 338.000 €, Verfügt: 126.780,82 €, Ermächtigung auf 2020: 126.000 € 6120.23102 Tilgung Kredite KFW-Darlehen (+) 391.295,29 € Ansatz: 68.100,00 €; tatsächlich getilgt: 459.395,29,00 € Das zinslose Kfw-Darlehen wurde 2019 mit 459.395,29 € sondergetilgt. Der Schuldenstand des KfW-Darlehen zum 31.12.2019 beträgt 0,00 €. 20. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. +2,7 Mio. EUR. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2,8 Mio. EUR weniger als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 20 Tsd. EUR mehr eingenommen als veranschlagt. Insgesamt wurden 7,7 Mio. EUR als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 4,65 Mio. EUR und somit 3,05 Mio. EUR weniger als geplant. Die Einzahlungen resultierten vor allem aus dem Verkauf von Grundstücken und Fahrzeugen. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit reduzierten sich im Vergleich zum Ansatz um 2,32 Mio. EUR. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 1,1 Mio. € sowie für Baumaßnahmen, die 4,3 Mio. EUR unter dem veranschlagten Wert lagen. Für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen wurde insgesamt 115 Tsd. EUR weniger ausgezahlt, als veranschlagt wurde. Zudem wurden aus dem Jahr 2019 Ermächtigungsreste in Höhe von 110 Tsd. EUR übertragen. Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen fielen um 1,8 Mio. EUR höher aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Es handelt sich dabei um die Geldanlage bei einer örtlichen Bank. Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 1.49 Mio. EUR und somit 1,49 Mio. EUR über den Planansatz. Aufgrund der Gewährung von Trägerdarlehen und Zuschüsse an Kirche war die Position um den Betrag überzogen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich -3.5 Mio. EUR und fiel mit einer Abweichung zum Planansatz von -0,53 Mio. EUR etwas geringer aus. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelbedarf von -0,75 Mio. EUR. Dieser fiel mit einer Abweichung von 1,07 Mio. EUR besser als geplant aus. 71 Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2019, wie im Haushaltsplan veranschlagt, keine Darlehen aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hat 2019 das Darlehen der KfW mit Sondertilgung abgegolten. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2019 insgesamt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen, so dass keinerlei weitere Tilgungszahlungen anfallen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von -1.2 Mio. EUR. Im Haushaltsplan waren hier -1.88 Mio. EUR veranschlagt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass hiervon 4,4 Mio. EUR als Ermächtigungsreste in das Folgejahr übertragen wurden. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 8.803.183,04 EUR saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 7.636.098,79 EUR. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2019: 259.662,91 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2019: 448.619,72 €. 72 21. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapitalpositionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensüber-sicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu über-tragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2020 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt zur Prüfung am 09.03.2020 angezeigt. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung in der Fassung vom Juni 2019. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. 73 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2019 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vor-sieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 Euro ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs-oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen wer-den auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. 74 Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibungen bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2019 von rund 27,2 Mio. € auf 30,7 Mio. € zugenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich des Infrastrukturvermögens und des Grundvermögens, was schwerpunktmäßig mit dem Ankauf von Flächen für künftige Gewerbegebiete zusammenhängt und mit der Übernahme des Infrastrukturvermögens (Straßen) aus der Abrechnung von Baugebiete in Gemeindevermögen. Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 12,6 Mio. € im Jahr 2018 auf rund 14,7 € im Jahr 2019 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. 75 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2019 A. AKTIVSEITE 46.238.735,55 € 1. Vermögen 46.050.628,71 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 29.686,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. • Lizenzen 020 29.685,00 € • DV-Software 025 1,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 5.741,00 € 28.335,33 € 0,00 € 4.390,33 € 29.686,00 € Zugänge 2019 bei Homepage Gemeinde Baindt 9.982,70 € Gemeinde App und RSP 14.616,03 € Logoentwicklung Gemeinde 2.320,50 € Sophos Firewall Rathaus 3 Jahre 1.416,10 € 1.2 Sachvermögen 30.696.270,36 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 5.442.477,72 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. • Grünflächen 011 2.033.144,76 € • Ackerland 013 0,00 € • Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € • Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € • Sonstige unbebaute Grundstücke 019 3.393.746,64 € (Baugrundstücke und nicht landwirtschaftlich genutztes Brachland) Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 6.059.785,29 € 996.945,50 € 1.614.253,07 € 0,00 € 5.442.477,72 € Die Zugänge 2019 waren im gewerblichen Bereich und Abgänge waren durch Verkäufen von Bauplätzen im Bereich vom Baugebiet Geigensack Erweiterung sowie im Fischerareal zu verzeichnen. 76 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 9.822.328,13 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2019: • Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € • Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 1.107.996,00 € • Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € • Schulen – Gebäude usw. 0232 2.257.243,00 € • Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € • Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 3.364.540,00 € • Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € • Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 1.654.282,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.951.223,13 € 1.273.085,71 € 271,26 € 401.709,45 € 9.822.328,13 € Zugänge 2019 bei Kauf Asyl-/ Obdachlosenwohncontainer 46.410,00 € DRK-Heim Vereinsheim Containeranlage Baindter Str. 48/1 101.000,00 € Spielplatz Rehstraße 1.008,86 € Grundsanierung Sporthalle 1.124.666,85 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 12.679.461,95 € Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. • Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.161.631,21 € • Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 437.108,00 € • Anlagen zur Abwasserableitung 0341 363.343,00 € • Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 8.096.007,00 € • Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 831.346,00 € • Wasserbauliche Anlagen 037 34.051,00 € • Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 502.335,74 € • Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 253.640,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 10.161.988,74 € 2.962.235,29 € 50.931,79 € 391.661,02 € 12.679.461,95 € 77 Zugänge 2019 bei: Geigensack Flst. 142 Weg 1.323,40 € Marsweiler Ost II Flst. 115/1 9.940,00 € Kaufvertrag Grünenbergstraße 7.840,00 € Grundstückskauf Teilf. Flst. 358, Geh- und Radweg 509,74 € Hochwasser Ingenieurbauwerke 364.863,40 € Vollsanierung Erlenstraße 139.058,02 € Bau Kreisverkehr Thomas-Dachser-Str. 941.170,37 € Straßenbau Baugebiet Geigensack Igelstraße 403.192,56 € Straßenbau Marsweiler Ost, Baugebiet Lavendelstr. 414.019,99 € Straße GE Mehlis 2. Erweiterung 347.058,79 € Straßenbeleuchtung GE Mehlis 2. Erweiterung 12.687,67 € Geh- und Radverkehrsanlagen Süd im Wege Kreisverkehr 9.900,00 € Radverkehrsanlage Nord im Wege Kreisverkehr 9.000,00 € Straßenbeleuchtung Kabelbau 1. Abschlagszahlung 25.000,00 € Hangsicherung Wolfegger Ach – Gewässer 2. Ordnung 34.481,90 € Zugang Anlage im Bau, Planung Friedhofserweiterung 128.950,09 € Tiefbau Straßenbau Breitband GE Mehlis 2. Erweiterung 65.574,16 € Leitplanke neu Hirschstraße Schadensregulierung 4.943,12 € Straßenbeleuchtung Igelstr. BG Geigensack Erweiterung 38.305,08 € Straßenbeleuchtung Lavendelstr. BG Marsweiler Ost II 2.312,57 € Straßenbeleuchtung GE Mehlis 2. Erweiterung Am Umspannwerk 2.104,43 € Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2020. 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. • Kunstgegenstände 051 8.650,52 € • Bau- und Bodendenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 802.556,00 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 694.147,00 € 229.161,43 € 69.582,48 € 120.749,43 € 802.556,00 € 78 Zugänge 2019 bei Anschaffung Kramer Schaufellader 36.390,20 € Nissan e-NV 200 Elektrofahrzeug für Bauhof 37.630,00 € Feldmeier Pedalic für das Rathaus 2.108,94 € MTW Feuerwehr Mannschaftstransportwagen 85.828,38 € Druckwasserbehälter TACTICUT 1.302,50 € Irus Front-Heumaschine 140 cm 3.700,00 € Grünlandegge (Striegel/Schleppnetz) 1.255,45 € Sanierung Wärmeverteilung Heizungssteuerung 59.924,95 € Heizungsregelung Schulsanierung Geschirrspüler Kindergarten inkl. Montage 1.021,01 € Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 155.967,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 154.409,00 € 32.828,98 € 1.301,68 € 31.269,98 € 155.967,00 € Zugänge 2019 bei: Bosch Handkreissäge GKT 55 453,65 € Presszangen / Radialpresse 1.027,42 € Erstausstattung Möbel Arbeitsraum 17.121,16 € 1. OG Klosterwiesenschule DSGVO Konforme Firewall 2.551,06 € Schneidemaschine 1.105,61 € WLAN SKH 2.344,18 € Turtle Kinderbusse für 6 und 4 Kinder 3.158,00 € Miele Spülmaschine Austausch wegen Defekt 2.599,00 € HPE Aruba 2540 48G + 4 SFP + Switsch 1.785,00 € Feuerwehr Notfalltasche 683,90 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. 79 Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2019 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 Euro netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsverein- fachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 EUR je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 1.784.828,04 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Folgende Restwerte sind zum 31.12.2019 vorhanden: Anlagen Nr. 1811 Neubau Kindergarten 1.465.769,87 € Anlagen Nr. 1847 Lagerhalle Bauhof – Neubau Bauhofhalle 249.256,91 € Anlagen Nr. 1848 1. Abschlag Nahwärme Fischerareal 45.253,63 € Anlagen Nr. 1890 Sanierung Egelsee Gewässersanierung 13.717,20 € Anlagen Nr. 1891 Umbau Barrierefreier Bushaltestellen Marsweilerstraße 825,68 € Anlagen Nr. 1920 Straßenbau Erschließung Baugeb. Stöcklisstraße/Grünenberg 550,75 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 1.215.050,65 € 1.412.482,09 € 844.163,19 € 0,00 € 1.784.828,04 € Zugänge 2019 bei Neubau Kindergarten 1.094.877,92 € Lagerhalle Bauhof – Neubau Bauhofhalle 249.256,91 € 1. Abschlag Nahwärme Fischerareal 45.253,63 € Sanierung Egelsee, Gewässersanierung 13.717,20 € Umbau Barrierefreier Bushaltestellen Marsweilerstr. 8.825,68 € Straßenbau Erschließung Baugebiet 550,75 € Stöcklisstraße Grünenberg 80 1.3 Finanzvermögen 15.324.672,35 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm-kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 186.340,52 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 172.105,52 € 18.976,00 € 4.741,00 € 0,00 € 186.340,52 € Zugang 2019 bei Regionale Kompensationsflächen GmbH 4.235,00 € 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. • Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € • Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 81 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 4.138.237,50 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. • Darlehen Eigenbetrieb Wasserversorgung 925.987,50 € • Darlehen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 1.935.750,00 € • Darlehen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 480.000,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Tilgungen 2019 Restbuchwert 2019 2.790.562,50 € 1.460.000,00 € 0,00 € 112.325,00 € 4.138.237,50 € Zugänge 2019: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 300.000,00 € Zugänge 2019: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 700.000,00 € Zugänge 2019: Zweckverband Wasserversorgung: Gewährung Darlehen: 460.000,00 € 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 1.800.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Fest-gelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 0,00 € 1.800.000,00 € 0,00 € 0,00 € 1.800.000,00 € Zugänge 2019 bei Sparbrief bei einer örtlichen Genossenschaftsbank: Sparbrief Fällig 29.05.2022 Zinssatz 0,15% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 29.05.2024 Zinssatz 0,30% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 27.08.2023 Zinsatz 0,00% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 27.08.2024 Zinssatz 0,00% 300.000,00 € 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 108.989,13 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 79.765,17 € 17.326,74 € 0,00 € 0,00 € 97.091,91 € 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 186.591,78 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 171.452,11 € 0,00 € 28.336,19 € 0,00 € 143.115,92 € 82 1.3.8 Liquide Mittel 171 7.636.098,79 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.803.183,04 € 0,00 € 1.167.084,25 € 0,00 € 7.636.098,79 € 2. Abgrenzungsposten 188.106,84 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus-zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 23.631,84 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2019 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2019 zuzuordnen sind. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 1803 164.475,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 142.408,00 € 30.000 € 0,00 7.933,00 164.475,00 Hier handelt es sich bei den Zugängen um den Zuschuss für die Orgel der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt. 83 B. PASSIVSEITE 46.238.735,55 € 1. Eigenkapital 36.522.139,61 € 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 0,00 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss in Höhe von 2.035.205,06 Euro (2018: 0,00 Euro) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 2.035.205,06 Euro. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss in Höhe von 2.882.648,95 Euro (2018: 0,00 Euro) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonder-ergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 2.882.648,95 Euro. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2019 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 84 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 2.035.205,06 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 2.882.648,95 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 0,00 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 7.147.104,35 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 2.320.793,35 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 1.916.700,00 € 499.265,35 € 0,00 € 95.172,00 € 2.320.793,35 € Zugänge 2019 bei Zuschuss E-Fahrzeug Bauhof 20.000,00 € Zuschuss Sanierung Sporthalle Grundsanierung 281.000,00 € Digitalpakt Klosterwiesenschule Finanzausgleich 2019 18.261,35 € Zuschuss Rathaus App + Rathaus Service Portal 7.140,00 € Zuschuss Breitband FTTC Ausbau 69.864,00 € Kostenanteil Radweg Nord und Süd im Wege Kreisverkehr 90.000,00 € Zuwendung Förderung Feuerwehr Mannschaftstransportwagen 13.000,00 € 85 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 4.825.736,00 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 4.053.011,00 € 977.603,92 € 1,00 € 204.877.,92 € 4.825.736,00 € Zugänge 2019 bei: Erschließungsbeiträge aus Bauplatzverkäufen im Baugebiet Geigensack 832.380,72 Erschließungsbeiträge aus Ablösevereinbarung im BG Marsweiler Ost II 145.223,20 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 575,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 675,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 575,00 € 3. Rückstellungen 125.312,10 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 95.000,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 25.000,00 € 5.500,00 € 15.500,00 € 0,00 € 95.000,00 € 86 Weitere Rückstellungen 2019 bei Rückstellung Familienförderprogramm Geigensack 25.000,00 € Rückstellung Abrechnung Kiga St.-Martin 20.000,00 € Rückstellung Abrechnung ZV Breitband 10.000,00 € Rückstellung interkommunaler Kostenausgleich Kiga 10.000,00 € Rückstellung unterlassene EDV-Aufwand 5.000,00 € 3.7 Sonstige Rückstellungen GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 30.312,10 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 25.000,00 € 5.312,10 € 0,00 € 0,00 € 30.312,10 € Rückstellung 2019 bei Rückstellung GPA – Prüfung 2019 5.000,00 € Rückstellung Jahresabschluss BGA Nahwärme 312,10 € 4. Verbindlichkeiten 1.207.242,33 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2019: 259.662,91 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2019: 448.619,72 €. 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 900.000,00 € Zum Jahresende 2019 lagen weiterhin Verbindlichkeiten vor, die Krediten wirtschaftlich gleich kommen (Zuschuss Grunderwerb Sanierungsgebiet LSP Ortskern II - Fischerareal). 87 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.918,74 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -484,20 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 268.807,79 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 504.756,47 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 453.986,00 € 59.009,89 € 0,00 € 32.569,00 € 480.426,89 € 2911 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung) Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 26.709,12 € 6.747,80 € 8.400,00 € 0,00 € 24.329,58 € Der Pächter der Gaststätte hat der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 31.12.2019: 17.581,78 €. Zusätzlich wurde der Kontostand des Mensamax-Kontos in Höhe von 6.747,80 € als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gekennzeichnet. 88 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 29.686,005.741,00 00200000 Lizenzen 29.685,005.740,00 00250000 DV-Software 1,001,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.442.477,726.059.785,29 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.033.144,762.768.810,45 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.393.746,643.275.388,52 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.822.328,138.951.223,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 1.107.996,001.010.913,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.258.243,002.391.927,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.366.540,002.395.140,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.654.282,001.717.976,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 12.679.461,9510.161.988,74 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.161.631,212.156.750,82 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 437.108,00444.435,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 363.343,000,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.096.007,006.142.365,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 831.346,00858.940,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 34.051,000,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 502.335,74409.446,92 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 253.640,00150.051,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 802.556,00694.147,00 06100000 Fahrzeuge 439.155,50344.255,50 06200000 Maschinen 46.005,5061.526,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 317.395,00288.365,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 155.967,00154.409,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 9.361,0010.514,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 146.606,00143.895,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.784.828,041.215.050,65 09600000 Anlagen im Bau 1.784.828,041.215.050,65 Summe: Sachanlagen 30.696.270,3627.245.255,33 89 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 186.340,52172.105,52 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 186.340,52172.105,52 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen Stammkapital 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.138.237,502.790.562,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.138.237,502.790.562,50 1.3.5 Wertpapiere 1.800.000,000,00 14920000 Sonstige Einlagen 1.800.000,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 109.473,3379.765,17 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 138,8030,00 15113200 Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 301,101.435,30 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 606,000,00 15113300 Forderungen Kiga-Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 209,50121,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 1.620,21812,67 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 53.334,984.378,40 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 186,00122,00 15310000 Forderungen aus Transferleistungen 484,200,00 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 25.414,210,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 7.854,470,00 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 14.735,720,00 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 70,0034,80 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,0072.434,19 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 4.518,14396,81 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 187.195,77171.452,11 16111190 Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00134.199,50 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 2.458,581.804,90 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -6.143,48-4.198,82 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 17.486,9312.587,76 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,002.260,00 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 150.732,480,00 16911360 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Finanzerträgen 2.139,680,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 5.978,4220.440,24 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 1.819,313.012,05 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 12.651,851.346,48 16918020 Forderungen aus Kostenerstattung Feuerwache SKH 72,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 7.636.098,798.803.183,04 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 1.908.806,04459.288,28 17110200 Girokonto - KSK RV 1.454.753,6545.543,44 90 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 2.450.000,00264.999,56 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 1.000.000,008.031.486,59 17110600 Girokonto Mittagessen 30.626,680,00 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 287.829,390,00 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 1.142.273,420,00 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 49.000,000,00 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 51.000,570,00 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt -35.478,370,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 5.570,041.865,17 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -708.282,630,00 Summe: Finanzvermögen 14.672.850,9912.632.573,42 Summe: Vermögen 45.398.807,3539.883.569,75 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 23.631,840,00 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 23.631,840,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 164.475,00142.408,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 134.775,00142.408,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 29.700,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 188.106,84142.408,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 45.586.914,1940.025.977,75 91 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.680.880,9931.680.880,99 20000000 Basiskapital 31.680.880,9931.680.880,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2.035.205,060,00 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2.035.205,060,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,950,00 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,950,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 4.917.854,010,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 2.320.793,351.916.700,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 2.294.289,351.887.777,00 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen Gemeindeverband/Versicherung 19.091,0020.260,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen Private Unternehmen 7.413,008.663,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.825.736,004.053.011,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 4.825.736,004.053.011,00 2.3 für Sonstige 575,00675,00 21900000 Sonderposten - Spenden Privatpersonen 575,00675,00 Summe: Sonderposten 7.147.104,355.970.386,00 Summe: Kapitalposition 43.745.839,3537.651.266,99 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 95.000,0025.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 95.000,0025.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 30.312,1025.000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.312,1025.000,00 Summe: Rückstellungen 125.312,1050.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00459.395,29 23102000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0,00459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 900.000,00900.000,00 24900000 Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,00900.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.918,74416.979,90 92 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00341.410,00 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,000,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,070,00 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,004.072,94 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 9.898,281.804,64 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,9467.541,32 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00-519,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45343,00 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 0,002.327,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,0015.109,48 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,0015.109,48 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 272.087,5334.949,19 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,003.343,76 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 9.253,871.459,67 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,000,00 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,060,00 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,420,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 25.443,070,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,310,00 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,000,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 140,720,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 145,000,00 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,480,00 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00495,00 27998034 Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,580,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen Schließanlage 2.490,002.450,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998042 Verbindlichkeiten aus Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,410,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 34.018,6125.200,76 Summe: Verbindlichkeiten 1.211.006,271.826.433,86 5. Passive Rechnungsabgrenzung 504.756,47498.276,90 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 24.329,5844.290,90 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 480.426,89453.986,00 Bilanzsumme Passiva 45.586.914,1940.025.977,75 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 93 22. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2019 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.678.100,00 12.292.395,92 1.614.295,92 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -9.565.850,00 -9.578.181,31 -12.331,31 Saldo = Zahlungsmittelüber- 1.112.250,00 2.714.214,61 1.601.964,61 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.406.000,00 6.552.139,56 -2.853.860,44 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -12.338.200,00 -10.017.725,95 2.320.474,05 Saldo aus Investitionstätigkeit -2.932.200,00 -3.465.586,39 -533.386,39 Finanzierungen Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 0,00 0,00 0,00 Auszahlung für die Tilgung von Krediten -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Zusammenstellung Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Saldo konsumtiver Teil 1.112.250,00 2.714.214,61 1.601.964,61 Saldo Investitionen -2.932.200,00 -3.465.586,39 -533.386,39 Saldo Finanzierungstätigkeit -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Finanzierungsmittelbestand -1.888.050,00 -1.210.767,07 677.282,93 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 43.682,82 43.682,82 Anfangsbestand Zahlungsmittel 8.803.183,04 8.803.183,04 Endbestand Zahlungsmittel 6.915.133,04 7.636.098,79 677.282,93 94 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit weist ein Ergebnis i.H.v. 6.552.139,56 € aus. Dem stehen Auszahlungen i.H.v. 10.017.725,95 € gegenüber. Der negative Saldo i. H. v. -3.465.586,39 € kann rechnerisch vollständig aus dem laufenden Zahlungsmittelüberschuss abgedeckt werden. 23. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2019 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten mehr vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 95 24. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2018 31.12.2019 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 25,39% 27,81% Infrastrukturvemögen: 10.161.988,74 12.679.461,95 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2018 31.12.2019 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 79,15% 80,28% Eigenkapital: 31.680.880,99 36.598.735,00 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 Eigenkapitalquote II 31.12.2018 31.12.2019 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 94,07% 95,96% Eigenkapital: 31.680.880,99 36.598.735,00 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 5.970.386,00 7.147.104,35 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 96 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2019 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 58,12% Steuererträge: 7.412.535,64 ordentliche Erträge: 12.752.776,04 Zuwendungsquote 31.12.2019 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kommune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 28,23% Erträge aus Zuwendungen: 3.600.154,91 ordentliche Erträge: 12.752.776,04 Personalaufwandsquote 31.12.2019 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kommune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 25,62% Personalaufwendungen: 2.746.085,38 ordentliche Aufwendungen: 10.717.570,98 97 Anlage 28 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € k. A. k. A. 2.035.205 -690.700 174.900 261.300 500.300 €/EW k. A. k. A. 389,21 -130,32 33,00 48,84 92,65 % k. A. k. A. 118,99% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 6.279.233 3.925.100 4.922.500 4.923.000 5.229.000 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 1.200,85 740,58 928,77 920,19 968,33 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 69,16% 56,51% 59,29% 60,73% 61,31% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 4.485.907 4.847.200 4.940.000 4.893.100 4.960.100 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 857,89 914,57 932,08 914,60 918,54 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 41,86% 43,26% 45,27% 45,23% 45,59% 2. Sonderergebnis € k. A. k. A. 0 0 0 0 0 3. Gesamtergebnis (2020 ff. aufgrund Doppelhaushalt und Rezession/Corona um ca. 1 Mio. € schlechter) € k. A. k. A. 2.035.205 -690.700 174.900 261.300 500.300 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 1.312.658 127.300 2.714.215 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 €/EW 252,43 24,48 519,07 9,21 175,13 193,27 235,70 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 1.227.613 57.300 2.254.820 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € k. A. k. A. 2.254.820 12.700 892.100 997.900 1.236.700 €/EW k. A. k. A. 431,21 2,40 168,32 186,52 229,02 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 198.288 188.231 214.351 224.097 218.258 216.374 217.606 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 8.190.310 8.803.183 7.636.099 3.152.850 2.594.650 3.573.550 4.849.250 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 1.427.455 1.359.395 900.000 €/EW 274 260 172 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 0 0 0 0 absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. 98 Anlage 28 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % k. A. k. A. 118,99% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% % k. A. k. A. 58,12% 60,23% 58,36% 59,29% 58,61% % k. A. k. A. 1.418 1.195 1.221 1.228 1.235 € k. A. k. A. 592 340 340 336 333 % k. A. k. A. 44,71% 48,06% 45,21% 45,82% 45,51% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % k. A. k. A. 25,62% 25,27% 26,56% 27,51% 27,94% % k. A. k. A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € k. A. k. A. 2,82 0,19 0,19 0,19 0,19 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % k. A. k. A. 0 0 0 0 0 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € k. A. 265 172 170 170 168 0 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 1.312.658 127.300 2.714.215 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 1.227.613 57.300 2.254.820 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 Kennzahlen zur Vermögenslage % k. A. k. A. 1001% 833% 285% 171% 29% % k. A. k. A. 27% 1% 33% 47% 415% % k. A. k. A. 49,03% 38,19% 20,13% 13,39% 2,54%Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 2020 ff verlaufen aufgrund der Rezession (Corona) ca. 1-1,5 Mio. € schlechter als geplant (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote 99 25. Fazit Im Jahr 2019 – das erste Haushaltsjahr unter Anwendung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) schloss die Gemeinde Baindt mit einem sehr positiven ordentlichen Ergebnis ab. Im Haushaltsjahr 2019 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 2,03 Mio. € ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 2,88 Mio. € verzeichnet werden. Daraus ergibt sich ein Überschuss des Gesamtergebnisses in Höhe von 4,92 Mio. €. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2019 sind auf der Ertragsseite insbesondere die gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie die gestiegenen Zuweisungen. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2019“ ersichtlich werden, konnten 2019 aufgrund guter Steuereinnahmen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Neben den gestiegenen Erträgen sind aber auch die Aufwendungen in Höhe von über 300 Tsd. € angestiegen. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2020, 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und höheren Transferaufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es notwendig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In der Rezession 2020 ff, in der unter Umständen ein oder mehrere ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2019 zeigt ein sehr positives Jahresergebnis. Gleichwohl wird im Produkt Kindergarten aufgrund ständig steigender Aufgaben und weiteren gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2019 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Auch in 2020 ff will die Gemeinde Baindt ein qualitativ hochwertiges Spektrum ihrer Dienstleistungen in allen Bereichen zu möglichst bezahlbaren Preisen aufrechterhalten. Deshalb unterliegen alle Aufwendungen einer permanenten Überprüfung auf mögliche Einsparpotenziale. Eine Verbesserung der Gesamtsituation 2020 ff (ordentliches Ergebnis vermutlich im Jahr 2020 -1,6 Mio. €) kann sich nicht nur auf die Stabilisierung der Ertragsseite beschränken, sie muss auch die Herausforderung der dynamisch wachsenden Aufwendungen angehen. Das System der Kommunalfinanzierung wird nach Corona betrachtet werden müssen. Kommunen brauchen einen größeren Gestaltungsspielraum um ihre Selbstverwaltung zu erhalten. Das Risiko für die Gemeinde Baindt besteht insbesondere darin, dass diese beiden Steuern stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturverlauf bestimmt werden. Die Abhängigkeit von nur zwei großen Ertragsquellen (Einkommensteuer/ Gewerbesteuer) und die Ungewissheit über deren Entwicklung nach Corona bilden ein gewisses unkalkulierbares Risiko. 100 V. Anlagen zum Anhang 26. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art voraussichtlicher Stand zum 01.01.2019 voraussichtlicher Stand zum Ende 31.12.2019 TEUR 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 0 2.035.205,06 € 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 0 2.882.648,95 € 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 0 101 Anlage 26 (zu § 55 Abs. 1 GemHVO) 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 5.741,00 28.335,00 0,00 0,00 0,00 4.390,33 29.686,00 2. 27.245.255,33 6.906.739,00 2.577.744,30 0,00 0,00 945.389,45 30.698.439,17 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 996.945,50 1.614.253,07 0,00 0,00 0,00 5.442.477,00 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 1.273.085,71 271,26 0,00 0,00 401.709,45 9.822.328,13 2.3. Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 2.962.235,29 50.931,79 0,00 0,00 391.661,02 12.681.631,00 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.652,00 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 229.161,43 69.582,48 0,00 0,00 120.749,00 802.556,00 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 32.828,98 1,00 0,00 0,00 31.269,98 155.967,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 1.412.482,09 842.704,70 0,00 0,00 0,00 1.784.828,04 3. 3.578.173,10 3.278.976,00 117.066,00 0,00 0,00 0,00 6.740.083,10 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 18.976,00 4.741,00 0,00 0,00 0,00 186.340,52 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 2.790.562,50 1.460.000,00 112.325,00 0,00 0,00 0,00 4.138.237,50 3.5. Wertpapiere 0,00 1.800.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.800.000,00 30.829.169,43 10.214.050,00 2.694.810,30 0,00 0,00 949.779,78 37.468.208,27 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2019 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2019 (∑ Sp. 2 bis 7) Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chun- gen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) 102 Müller Schreibmaschine 27 Anlage 27 (zu § 55 Abs. 2, § 61 Nr. 38 GemHVO) bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 459.395,29 0,00 0,00 0,00 0,00 -459.395,29 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 459.395,29 0,00 0,00 0,00 0,00 -459.395,29 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Landessanierungsprogramm Zuschuss Fischerareal 900.000,00 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 -459.395,29 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 675.812,50 925.987,50 49.825,00 199.300,00 676.862,50 250.175,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 675.812,50 925.987,50 49.825,00 199.300,00 676.862,50 250.175,00 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.994.750,00 2.632.250,00 62.500,00 250.000,00 2.319.750,00 637.500,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 1.994.750,00 2.632.250,00 62.500,00 250.000,00 2.319.750,00 637.500,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.129.957,79 3.558.237,50 112.325,00 449.300,00 2.996.612,50 428.279,71 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 900.000,00 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 4.029.957,79 4.458.237,50 112.325,00 1.349.300,00 2.996.612,50 428.279,71 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.670.562,50 3.558.237,50 112.325,00 449.300,00 2.996.612,50 887.675,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 1.359.395,29 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 -459.395,29 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2019 zum 31.12.2019 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 103 Müller Schreibmaschine 28 Anlage 22 (zu § 53 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO) Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2019 EUR EUR 2018 2019 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 8.190.310,09 8.803.183,04 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) NN 2.688.037,01 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) NN 3.465.586,39 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) NN 459.395,29 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) NN 69.860,42 € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) NN 7.636.098,79 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebunden bis spätestens 27.08.2024 - Einlagen bei örtlichen Banken NN 1.800.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) NN - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 8.803.183,04 9.436.098,79 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 4.404.000,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 20.000,00 € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 5.052.098,79 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - € 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden - € 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 5.052.098,79 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 214.900,00 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 104 Müller Schreibmaschine 29 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 9 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 R ü ck st e llu n g e n f ü r A lte rs te ilz e ita rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st . -T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 6 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 8 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g G P A E rö ff n u n g s b il a n z 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r N a h w ä rm e a b s c h l. 0 ,0 0 0 ,0 0 3 1 2 ,1 0 0 ,0 0 3 1 2 ,1 0 3 1 2 ,1 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . K in d e rg a rt e n 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g f ü r F a m il ie n fö rd e rb e it rä g e 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . Z V B re it b a n d v e rs . u n d E D V 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 0 .8 1 2 ,1 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 2 5 .3 1 2 ,1 0 6 0 .3 1 2 ,1 0 5 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R 0 ,0 0 Z u m S tic h ta g 3 1 .1 2 .2 0 1 9 b e tr ä g t d e r A n te il a n d e r R ü ck st e llu n g b e im K V B W 4 .1 5 1 .2 8 1 E U R ( V j. 3 .2 1 0 .9 1 5 E U R ) 0 ,0 0 0 ,0 0 2 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r D e p o n ie n u n d A lt la s te n 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n - 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n - B il a n z k o n te n 2 8 7 0 u n d 2 8 9 1 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n V e rb o t d e r B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n (e in sc h l. B e ih ilf e rü ck st e llu n g e n ) in d e r B ila n z d e r K o m m u n e : P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n w e rd e n z e n tr a l b e im K o m m u n a le n V e rs o rg u n g sv e rb a n d B a d e n -W ü rt te m b e rg g e b ild e t ( § 2 7 A b s. 5 G K V ); e in e zu sä tz lic h e B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n in d e r B ila n z d e r K o m m u n e is t d a h e r n ic h t zu lä ss ig ( § 4 1 A b s. 2 S a tz 2 G e m H V O ). R ic h tli n ie n ü b e r d ie f le xi b le A rb e its ze it fü r d ie B e d ie n st e te n - D a s Z e itk o n to w ir d jä h rl ic h z u m 0 1 .1 0 . a b g e re ch n e t. Z u d ie se m Z e itp u n kt w e rd e n Z e itg u th a b e n ü b e r 4 0 S tu n d e n g e st ri ch e n . E in e w e ite re Ü b e rt ra g u n g v o n U rl a u b u n d Z e itg u ts ch ri ft is t n ic h t m ö g lic h . 0 ,0 0 0 ,0 0 3 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n - s ie h e E B A b w a s s e r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30. Rückstellungsspiegel 105 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 19 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 00 20 00 00 - L iz en ze n 22 .7 32 ,3 6 28 .3 35 ,3 3 0 ,0 0 51 .0 67 ,6 9 0 ,0 0 16 .9 92 ,3 6 0 ,0 0 21 .3 82 ,6 9 29 .6 85 ,0 0 4 .3 90 ,3 3 00 25 00 00 - D V -S of tw ar e 4 .0 46 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 46 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 45 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 45 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 01 11 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 2. 76 8. 81 0, 45 8 .5 08 ,8 5 7 44 .1 74 ,5 4 2. 03 3. 14 4, 76 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 03 3. 14 4, 76 0 ,0 0 01 31 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei W al d, F or st en 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 01 32 00 00 - A uf w uc hs b ei W al d, F or st en 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 3. 27 5. 38 8, 52 9 88 .4 36 ,6 5 8 70 .0 78 ,5 3 3. 39 3. 74 6, 64 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 39 3. 74 6, 64 0 ,0 0 02 21 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei s oz ia le n E in ric ht un ge n 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 02 22 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 1. 86 6. 65 7, 44 1 47 .4 10 ,0 0 0 ,0 0 2. 01 4. 06 7, 44 0 ,0 0 8 55 .7 44 ,4 4 0 ,0 0 9 06 .0 71 ,4 4 1. 10 7. 99 6, 00 50 .3 27 ,0 0 02 31 00 00 - G ru nd u nd B od en m it S ch ul en 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 02 32 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 6. 69 8. 46 0, 66 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 69 8. 46 0, 66 0 ,0 0 4. 30 6. 53 3, 66 0 ,0 0 4. 44 0. 21 7, 66 2. 25 8. 24 3, 00 1 33 .6 84 ,0 0 02 41 00 00 - G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 02 42 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 5. 41 6. 70 4, 13 1. 12 5. 67 5, 71 27 1, 26 6. 54 2. 10 8, 58 0 ,0 0 3. 02 1. 56 4, 13 0 ,0 0 3. 17 5. 56 8, 58 3. 36 6. 54 0, 00 1 54 .0 04 ,4 5 02 91 00 00 - G ru nd u nd B od en m it so ns tig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 31. Anlagenübersicht Aktiv- und Passivvermögen 106 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t B et rie bs ge bä ud en 02 92 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en (R at ha us , B au ho f, F eu er w eh r, u .ä .) 3. 10 7. 11 3, 74 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 10 7. 11 3, 74 0 ,0 0 1. 38 9. 13 7, 74 0 ,0 0 1. 45 2. 83 1, 74 1. 65 4. 28 2, 00 63 .6 94 ,0 0 03 10 00 00 - G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 2. 15 6. 75 0, 82 19 .6 13 ,1 4 14 .7 32 ,7 5 2. 16 1. 63 1, 21 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 16 1. 63 1, 21 0 ,0 0 03 20 00 00 - B rü ck en , T un ne l u nd in ge ni eu rb au lic he A nl ag en 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 1 06 .5 95 ,7 9 0 ,0 0 1 13 .9 22 ,7 9 4 37 .1 08 ,0 0 7 .3 27 ,0 0 03 41 00 00 - A nl ag en z ur A bw as se ra bl ei tu ng 0 ,0 0 3 64 .8 63 ,4 0 0 ,0 0 3 64 .8 63 ,4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 20 ,4 0 3 63 .3 43 ,0 0 1 .5 20 ,4 0 03 50 00 00 - S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 1 4. 51 1. 97 3, 11 2. 30 1. 08 7, 40 36 .1 99 ,0 4 1 6. 77 6. 86 1, 47 0 ,0 0 8. 36 9. 60 8, 11 0 ,0 0 8. 68 0. 85 4, 47 8. 09 6. 00 7, 00 3 11 .2 46 ,3 6 03 60 00 00 - N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 9 69 .1 96 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 69 .1 96 ,6 0 0 ,0 0 1 10 .2 56 ,6 0 0 ,0 0 1 37 .8 50 ,6 0 8 31 .3 46 ,0 0 27 .5 94 ,0 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 0 ,0 0 34 .4 81 ,9 0 0 ,0 0 34 .4 81 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 43 0, 90 34 .0 51 ,0 0 43 0, 90 03 80 00 00 - F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 9 17 .0 35 ,8 6 1 26 .7 80 ,8 2 0 ,0 0 1. 04 3. 81 6, 68 0 ,0 0 5 07 .5 88 ,9 4 0 ,0 0 5 41 .4 80 ,9 4 5 02 .3 35 ,7 4 33 .8 92 ,0 0 03 90 00 00 - S on st ig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s (S tü tz m au er n, T re pp en , u .a .) 4 20 .4 52 ,4 4 1 13 .2 39 ,3 6 0 ,0 0 5 33 .6 91 ,8 0 0 ,0 0 2 70 .4 01 ,4 4 0 ,0 0 2 80 .0 51 ,8 0 2 53 .6 40 ,0 0 9 .6 50 ,3 6 05 10 00 00 - K un st ge ge ns tä nd e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 05 50 00 00 - B au de nk m äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 06 10 00 00 - F ah rz eu ge 1. 15 6. 96 4, 94 1 61 .9 57 ,5 2 69 .5 82 ,4 8 1. 24 9. 33 9, 98 0 ,0 0 8 12 .7 09 ,4 4 69 .5 79 ,4 8 8 10 .1 84 ,4 8 4 39 .1 55 ,5 0 67 .0 54 ,5 2 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 107 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 21 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 06 20 00 00 - M as ch in en 2 74 .1 69 ,5 3 6 .2 57 ,9 5 0 ,0 0 2 80 .4 27 ,4 8 0 ,0 0 2 12 .6 43 ,0 3 0 ,0 0 2 34 .4 21 ,9 8 46 .0 05 ,5 0 21 .7 78 ,9 5 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en - ( P V , B H K W , H ei zu ng u .ä .) 4 00 .4 10 ,7 3 60 .9 45 ,9 6 0 ,0 0 4 61 .3 56 ,6 9 0 ,0 0 1 12 .0 45 ,7 3 0 ,0 0 1 43 .9 61 ,6 9 3 17 .3 95 ,0 0 31 .9 15 ,9 6 07 10 00 00 - B et rie bs vo rr ic ht un ge n 12 .4 25 ,7 4 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .4 25 ,7 4 0 ,0 0 1 .9 11 ,7 4 0 ,0 0 3 .0 64 ,7 4 9 .3 61 ,0 0 1 .1 53 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie