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1-Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt.pdf

1 Fassung: 14.07.2021 Auftraggeber: Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G e m e in d e B a in d t A llg e m e in e V o rp rü fu n g d e s E in ze lfa lls g e m . § 7 U V P G z u m W a ss e rr e ch ts ve rf a h re n f ü r d e n G e w ä ss e ra u s- u n d - n e u b a u G e ig e n sa ck 2 Vorhaben: Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Landkreis: Ravensburg Auftraggeber: Gemeinde Baindt Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 UVPG (UVP-Vorprüfung) Beschreibung des Vorhabens bzw. der Änderungen am ursprünglichen Vorhaben Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen / geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bamp- fen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine sonstige Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes nach Nr. 13.18.2 Anlage 1 zum UVPG, sodass hierfür eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchzuführen ist. Geltungsbereiche des geplanten Gewässerneubaus nördlich BG Geigensack und des Ausbaus des bestehenden Wiesengrabens Das Vorhabengebiet liegt nördlich der Gemeinde Baindt, nördlich des Baugebietes "Geigensack" und im Norden des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl". Nördlich des Plangebietes grenzt die freie Landschaft an. Das Umfeld ist von Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. 3 Einbeziehung bestehender Vorhaben Werden bei dieser Vorprüfung Vorbelastungen einbezogen? Nein ☐ Ja, und zwar bestehendes Baugebiet "Geigensack Er- weiterung" und geplantes Wohnbaugebiet "Bühl" ☒ Sind bei dieser Vorprüfung frühere Änderungen oder Erweiterungen des Hoch- wasserschutzvorhabens als Zusatzbelastung einzubeziehen, für die noch keine UVP durchgeführt wurde? Nein ☒ Ja, und zwar ☐ 1. Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) ☒ Neubau ☒ Um-/Ausbau Art/Umfang 1.1 Baulänge in km: 0,84 1.2 Geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha: 0,48 1.3 Geschätzter Umfang der Neuversiegelung in ha: / 1.4 Geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³: 5.000 (Abtrag) 1.5 Anzahl der Ingenieurbauwerke: 2 Wellrohrdurchlässe, 1 x neue Erschließungsstraße im Baugebiet, 1 x Querung "Sulpacher Straße" 1.6 Geschätzte Dauer der Bauzeit: 10 Wochen Treten Merkmale (Wirkfaktoren) auf, die erhebliche nach- teilige Umweltauswirkungen verursachen könnten (ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen)? Nein Ja Geschätzter Umfang 1.7 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ☒ ☐ 1.8 Erhöhung der Lärmimmissionen ☒ ☐ 1.9 Erhöhung der Schadstoffimmissionen ☒ ☐ 1.10 Zusätzliche Zerschneidungswirkung ☒ ☐ Eine zusätzliche Zerschneidungswirkung wäre dann anzunehmen, wenn für den Hochwasserschutz zu- sätzliche Bauwerke mit besonderer Zerschneidungs- wirkung (z.B. Damm) errichtet werden. Dies ist bei diesem Vorhaben nicht der Fall. 4 1.11 Visuelle Veränderung ☐ ☒ Im Bereich des offenen Bachlaufs mit Flussbett kommt es zu visuellen Veränderungen der Land- schaft, durch die Anlage eines Gewässers und dessen Überschwemmungsbereich. Weithin sichtbare bauli- che Anlagen und Verkehrswege sind, soweit sie nicht zur Pflege notwendig sind, nicht geplant. 1.12 Veränderung des Grundwassers ☐ ☒ Durch die Veränderungen im Gewässerverlauf und Retentionsraum können sich auch Änderungen des Grundwassers ergeben. 1.13 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern ☐ ☒ Die Planung betrifft den Ausbau des Wiesengrabens. 1.14 Einleitung von Straßenwasser in Gewässer ☒ ☐ Das Hochwasserschutzprojekt dient dazu, vor allem die angrenzenden Bereiche der Gemeinde Baindt vor Hochwasser zu schützen. Bei Niederschlagser- eignissen wird auch das auf den Verkehrsflächen anfallende Wasser bei Bedarf in den Retentions- raum und von dort in den "Oberen Bampfen" gelei- tet. Das Vorhaben ändert an dieser Vorgehensweise jedoch nichts. 1.15 Klimatische Veränderungen (z.B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas am Standort) ☒ ☐ Klimatische Veränderungen aufgrund des geplanten Gewässerneu- und Gewässerausbaus sind nicht zu erwarten. 1.16 Rodung ☒ ☐ 1.17 Sonstige Merkmale (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können: - Bau von Leitungen ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens ist der Bau von Entwäs- serungsleitungen geplant. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. - Abfallerzeugung (z. B. belastete Böden, Teer) ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens werden keine Abfälle er- zeugt, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen hervorrufen können. - Rohstoffbedarf ☒ ☐ Für den Gewässerneu- und Gewässerausbau be- schränkt sich der Rohstoffbedarf auf die Konstruk- tion der Ingenieurbauwerke. Der Bau erfolgt nach heutigem Stand der Technik. - besondere Probleme des Baugrundes (z. B. Moorböden) ☒ ☐ Besondere Probleme des Baugrundes sind nicht be- kannt. Gemäß der vorliegenden Baugrundgutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch gesehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlan- des. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonsolidierten 5 (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umlagerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Beckenablage- rungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschichtung ab. - Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Betriebs ☐ ☒ Generell können Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Be- triebs nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, dass es aufgrund der unproblematischen räumlichen Ge- gebenheiten zu keinen Störfällen, Unfällen, oder Ka- tastrophenfällen kommen wird. Das Vorhaben dient dazu, Katastrophenfällen in Form von Hochwasser- ereignissen vorzubeugen. - Lärm-, Schadstoffemissionen während des Baus ☒ ☐ Baubedingte Lärm- und Schadstoffemissionen sind möglich. Eine nachhaltige Beeinträchtigung ist auf- grund der zeitlichen Begrenzung und der vorwiegend tagsüber stattfindenden Arbeiten auszuschließen. - Erschütterungen ☒ ☐ - Abrissarbeiten ☒ ☐ - Salzeintrag ☒ ☐ 1.18 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten? ☒ ☐ 1.19 Können einige dieser Wirkungen grenzüberschreitend sein? ☒ ☐ Verbindlich vorgesehene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen z. B. Lärmschutz, Regenrückhaltebecken, Querungshilfen, welche erhebliche Auswirkungen vermindern können: Fachgerechter Bau entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Jahreszeitliche Beschränkung der Rodung und Baufeldfreimachung und Festsetzung von Baumkontrollen − Falls entgegen der aktuellen Planung Gehölze gerodet werden müssen, muss dies zwischen 01. November und 28. Februar erfolgen, au- ßerhalb der Fortpflanzungszeit von Gehölz bewohnenden Vögeln und Fledermäusen − Vor der Rodung von Gehölzen müssen die zu rodenden Gehölze auf Bruthöhlen kontrolliert werden Naturnahe Gestaltung des Gewässerlaufs − Anlage eines profilierten Querschnittes und eines mäandrierenden Verlaufs − standortgerechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers − Entwicklung einer standortgerechten Hochstaudenflur Durchgängige Gestaltung der Überfahrt (Absturz am Rohrauslauf) im Waldbereich 6 Gesamteinschätzung der Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Die Neuanlage und Verlängerung des Bachlaufes im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes bewirkt ein geringes Maß an Beeinträchti- gungen. Unter der Berücksichtigung der für das Projekt formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahem ist das Vorhaben durch eine geringe Intensität der umweltrelevanten Wirkfaktoren gekennzeichnet. Genauere Untersuchungen in Bezug auf die Wirkintensität sind allerdings für die Wirk- faktoren "Visuelle Veränderungen" sowie der "Änderungen am Grundwasser" durchzuführen. Ggf. erforderliche Rodungen sind auf ein Minimum zu beschränken. 2 Standort des Vorhabens 2.1 Bestehende Nutzungen (Nutzungskriterien) Gibt es: Nein Ja Geschätzter Umfang 2.1.1 Aussagen in den für das Gebiet geltenden Raumordnungsplä- nen oder in der Flächennutzungsplanung zu Nutzungen, die mit dem Vorhaben unvereinbar sind (z. B. Vorranggebiete, regio- naler Grünzug, bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche) ☒ ☐ Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes der Region Bodensee-Oberschwaben sind ver- bindliche Aussagen und Ziele zur regionalen Frei- raumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbe- dürftige Bereiche für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht berührt. Im Norden der geplanten Verlängerung liegt ein regionaler Grünzug. Die Planung steht auch in keinem Wi- derspruch zu sonstigen für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Regionalplanes. 2.1.2 Wohngebiete ☒ ☐ Südlich der geplanten Neuanlage des Gewässers befindet sich der Bebauungsplan "Geigensack"; südlich der Verlängerung ist der Bebauungsplan "Bühl" in Aufstellung. Die Planung der Neuanlage und der Verlängerung des Bachlaufes als Teil des Starkregenrisikomanagementkonzeptes dienen u.a. dem Hochwassermanagement in diesen Be- reichen und dem Schutz der bestehenden Wohn- bebauung. 2.1.3 Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kir- chen, Schulen, dicht besiedelte Gebiete, etc.) ☒ ☐ Empfindliche Nutzungen befinden sich nicht in un- mittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.4 Bereiche mit besonderer Bedeutung für Erholung/Fremdenver- kehr ☒ ☐ Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erho- lung und den Fremdenverkehr befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung selbst schafft einen naturnahen Bachlauf umge- ben von Grünflächen mit Erholungswert. 2.1.5 Altlasten, Altablagerungen, Deponien ☒ ☐ Ein Vorkommen von Altlasten, Altablagerungen und Deponien sind im Planbereich und in dessen Umgebung nicht bekannt. 2.1.6 Vorhaben liegt im angemessenen Sicherheitsabstand zu einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG (Seveso III-RL)* * Besteht aufgrund der Verwirklichung des Vorhabens die Möglichkeit eines Störfalls im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall- ☒ ☐ Im näheren Umkreis befindet sich kein Betriebs- bereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG. 7 Verordnung oder erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit ei- nes solchen Störfalls oder verschlimmern sich die Folgen eines solchen Störfalls, ist von erheblichen nachteiligen Umweltaus- wirkungen auszugehen. 2.1.7 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft oder Fischerei ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Land- wirtschaft oder Fischerei befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung betrifft zwar landwirtschaftlich genutzte Flächen, diese entsprechen jedoch in ihrer Wertigkeit dem Durchschnitt der in der Gemeinde Baindt vorkom- menden Flächen. 2.1.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forstwirtschaft ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forst- wirtschaft befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.9 Sonstige Sachgüter: - […] ☒ ☐ 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfä- higkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebietes und seines Untergrundes (Quali- tätskriterien) Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.2.1 Lebensräume und Funktionsbeziehungen mit besonderer Be- deutung für Pflanzen oder Tiere (insb. Vorkommen planungs- relevanter Arten, Lebensraumtypen nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie, soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen von Lebensraumtypen nach An- hang I FFH-Richtlinie im Plangebiet ist nicht be- kannt und aufgrund der aktuellen Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.2 Besonders / streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach An- hang IV FFH-RL und europäische Vogelarten / Vogelarten des Anhangs 1 VRL (soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen besonders/streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL und europäische Vogelarten/Vogelarten des Anhangs 1 VRL ist nicht bekannt und aufgrund der aktuel- len Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.3 Schutzwürdige Böden ☐ ☒ Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt es sich gem. der Bodenkarte (1:50.000) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) um Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen. Gem. ALKIS Daten liegt die Natürliche Bodenfruchtbarkeit bei hoch ("Stufe 3") im Bereich der Verlängerung und bei mittel ("Stufe 2") im Bereich der Neuanlage. In ihrer Funktion als Filter und Puffer für Schad- stoffe sind die Böden mit hoch ("Stufe 3") bewer- tet. Ebenso in ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf im Bereich der Neuanlage. Im Bereich der Verlängerung ist diese Funktion als mittel ("Stufe 2") bewertet. Jedoch liegen aus 8 den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (18.01.2008) und "Bühl" (10.12.2020) Bodenanalysen vor, die den Böden vor Ort eine sehr schwache Wasser- durchlässigkeit attestieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Bodenfunktion als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf tatsächlich nicht mit Stufe 3, sondern mit Stufe 1 zu bewerten ist. 2.2.4 Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung ☐ ☒ Westlich der Planung und der Gemeinde Baindt verläuft der "Obere Bampfen". Ein direkter Eingriff in den "Oberen Bampfen" ist durch die Planung nicht gegeben. Für den Fall eines Hochwasserer- eignisses kann das Wasser aus dem Retentions- raum in den "Oberen Bampfen" abgeleitet wer- den. Gemäß den Abschätzungen würde der Hoch- wasserschutzgraben zu einer Zunahme der Ab- flussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des Sulz- moosbaches führen, da ein Großteil des durch den Hochwasserschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich des "Obe- ren Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Beeinträchtigungen der Ober- flächengewässer sind aufgrund der niedrigen pro- zentualen Schwankungen, welche bei Hochwasse- rereignissen auftreten und daher temporär sind, nicht zu erwarten. 2.2.5 Bedeutsame Grundwasservorkommen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes sind keine bedeutsa- men Grundwasservorkommen bekannt. 2.2.6 Für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-)Landschaften oder Landschaftsteile ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-) Landschaften oder Landschaftsteile. 2.2.7 Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentste- hungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlich- keit ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung. Die Flächen dienen zwar der Kaltluftproduktion, da dies jedoch durch die Planung nicht unterbun- den wird und es angrenzend weitere, der Kaltluft- produktion dienende Flächen gibt, erfolgt keine Beeinträchtigung. 2.2.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, z. B. ☐ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer Bedeutung für den Na- turschutz. 9 - als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geför- derte Gebiete (z.B. LIFE-Projekte, Wiesenbrütergebiete) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geförderte Gebiete. - Unzerschnittene verkehrsarme Räume ☒ ☐ Aufgrund der Lage im ländlichen Raum befinden sich, vor allem nordöstlich des Plangebietes "un- zerschnittene verkehrsarme Räume", welche al- lerdings von der Planung nicht berührt werden. - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Feuchtgebiete internationaler Bedeutung. - Biotopverbundflächen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Biotopverbunde und keine Biotopflächen im Sinne des § 30 BNatSchG. - Alleen/Baumreihen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Alleen oder Baumreihen. Gehölzrodungen sind in der Planung nicht vorgesehen. 2.2.9 Vorkommen von Bodenschätzen, die vom Vorhaben betroffen sein können ☒ ☐ Ein Vorkommen von Bodenschätzen innerhalb des Plangebietes ist nicht bekannt. 2.2.10 Sonstige, und zwar - ☒ ☐ 2.3 Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.3.1 Natura-2000-Gebiete (es sind auch Beeinträchtigungen zu be- trachten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) ☒ ☐ 2.3.2 Naturschutzgebiet ☒ ☐ 2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente ☒ ☐ 2.3.4 Biosphärenreservate ☒ ☐ 2.3.5 Landschaftsschutzgebiete ☒ ☐ 2.3.6 Naturdenkmäler ☒ ☐ 2.3.7 Geschützte Landschaftsbestandteile ☒ ☐ 2.3.8 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG BW) ☒ ☐ 2.3.9 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwem- mungsgebiete ☒ ☐ 2.3.10 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festge- legten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind (Luft- reinhalteplangebiete) ☒ ☐ 10 2.3.11 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungs- gesetzes ☒ ☐ 2.3.12 Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Ensembles, archäologisch bedeutsame Landschaften, Denkmalverdachtsflächen ☒ ☐ 2.3.13 Bannwald, Schutzwald, Naturwaldreservat ☒ ☐ 2.3.14 Erholungswald ☒ ☐ Gesamteinschätzung des Standorts des Vorhabens unter Berücksichtigung insbesondere der genannten Vorbelastungen ("Standort des Vorhabens"). Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen, wie z.B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Ausnahmeprü- fung Der Standort des Vorhabens ist durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die angrenzende Wohnbebauung geprägt. Dadurch besteht inner- halb des Vorhabenbereiches bislang noch keine hohe Vorbelastung. In der Vergangenheit kam es bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Fledermäuse, Reptilien, Vögel und andere nach Anhang IV FFH-RL bzw. Anhang 1 VRL geschützte Tierarten sind von vorhabenbedingten Beeinträch- tigungen voraussichtlich nicht betroffen. Eine Rodung von Gehölzen oder Neuversiegelungen sind durch die Planung nicht vorgesehen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten weiterer Gruppen (z.B. Pflanzen, Tagfalter, Amphibien, etc.) ist anhand der betroffenen Lebensräume nicht zu erwarten. Gemäß der hydraulischen Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Ingenieure GmbH ergeben sich durch die Planung für das Hochwasserschutzpro- jekt keine erheblichen Auswirkungen. Der Hochwasserabfluss und die –rückhaltung werden nicht nachteilig beeinflusst, negative Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Gemäß den Abschätzungen würde der Hochwasserschutzgraben zu einer Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des "Sulzmoosbaches" führen, da ein Großteil des durch den Hochwas- serschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich der oberen Bampfen von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben sind keine weiteren Bestandserfassungen oder Datenrecherchen erforderlich. Erhebliche Auswirkungen durch die Planung sind nicht zu erwarten. 11 3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Weitere Erläuterungen und Beurteilung, ob durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter hervorge- rufen werden können. Unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort können erheb- liche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter ausgeschlossen werden Besteht die Möglichkeit, dass erhebliche nachteilige Um- weltauswirkungen auftreten? Ja Nein Begründung/Abwägung 3.1 Menschen, insbes. die menschliche Gesundheit ☐ ☒ Durch das Vorhaben soll der Schutz der ortsansässigen Be- völkerung und der gewerblichen Betriebe vor Hochwasser erreicht werden. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen werden somit verhindert. 3.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ☐ ☒ Durch das Vorhaben wird der jetzige Lebensraum von Tie- ren und Pflanzen verändert. Da es sich aufgrund der jetzi- gen landwirtschaftlichen Nutzung und der vorhanden Stö- reinflüsse durch die angrenzende Bebauung dabei wohl vorwiegend um Ubiquisten und Kulturfolger handelt, wel- che auch im Umland ähnliche Flächen finden, sind nach- teilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Durch die geplante Neuanlage und Verlängerung des Gewässers wer- den neue, höherwertige Lebensräume geschaffen. 3.3 Fläche ☐ ☒ Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird jedoch kein Boden versiegelt. Eine wei- tere Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist nicht vorge- sehen. 3.4 Boden ☐ ☒ Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtun- gen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, Versie- gelung oder Bebauung sind für das Projekt ist nicht vorge- sehen. 3.5 Wasser ☐ ☒ Die Flächen innerhalb des Plangebietes sind bislang un- versiegelt und können ihrer Funktion im Wasserkreislauf noch weitestgehend ungehindert nachkommen. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggfls. zur Verdichtung. Eine Be- einträchtigung der Funktionen im Wasserkreislauf ist nicht zu erwarten. 3.6 Luft und Klima ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für das Schutzgut Luft und Klima keine er- heblichen Umweltbeeinträchtigungen. 3.7 Landschaft ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für die Landschaft keine erheblichen Um- 12 weltbeeinträchtigungen. Die Planung führt zu einer natur- nahen Gestaltung und Eingrünung und hat somit eine po- sitive Wirkung auf das Landschaftsbild. 3.8 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ☐ ☒ Ein Vorkommen in der Umgebung ist nicht gegeben oder zu erwarten. 3.9 Wechselwirkungen ☐ ☒ Potenzielle Wechselwirkungen sind nicht gegeben oder zu erwarten. Zusammenfassende Begründung, warum aus Sicht der Gemeinde Baindt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu er- warten sind: Im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts ist die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen Baugebiets "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Bampfen" vorgesehen. Über diesen Wassergraben sollen das wildabfließende Niederschlagswasser von unmittelbar nördlich anschließenden Flächen und insbesondere das in Hanglage befindliche, über 17 ha große Außeneinzugsgebiet oberhalb des bestehenden älteren Baugebietes "Bifang II" abgefangen und gefasst werden. Hier kam es in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Der neue Gewässerlauf ist naturnah zu gestalten. Konkret geplant sind ein profilierter Querschnitt, ein geschwungener Verlauf und eine standortge- rechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers. Eine Öffnung der Verdolungsstrecke (25 m) vor dem Retentionsbecken ist ebenfalls vorgesehen. Dadurch wird neuer Lebensraum geschaffen und die Artenvielfalt gefördert. Auch die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche in naturnah gestaltete Grünflächen und die damit verbundene Extensivierung und Minimierung von Stoffeinträgen wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten und Lebens- räume, Boden und Wasser aus. Bauliche Anlagen im Bereich des Gewässers beschränken sich auf zwei Wellrohrdurchlässe und eine Querung der "Sulpacher Straße". Zudem erfolgt der Bau einer Erschließungsstraße im Baugebiet. Die dadurch entstehenden Einwirkungen sind jedoch im Vergleich als gering zu bewerten. Auch hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutz- gütern sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Das Schutzgut Mensch erfährt durch den mit dem Vorhaben angestrebten Schutz vor Überschwemmungsereignissen eher positive Auswirkungen. 4 Ergebnis Können von dem Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen? Nein (nicht UVP-Pflichtig) ☒ Ja (UVP-Pflicht) ☐ 13 Hinweise zur Durchführung der UVP-Vorprüfung Zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht ist die Planfeststellungsbehörde. In den Fällen gemäß § 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 14.3 bis 14.5 UVPG ist eine UVP zwingend erforderlich. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen nach § 7 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers zu prüfen, ob für das Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Hierfür soll dieser Prüfkatalog verwendet werden. Der Vorhabensträger gibt darin eine eigene Einschätzung ab, ob und warum er das Vorhaben als (nicht) UVP-pflichtig einstuft. Die UVP-Vorprüfung erfolgt zwar nur überschlägig. Ein Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung ist aber erst sinnvoll, wenn die wesentlichen Auswir- kungen des Vorhabens bereits abschätzbar sind, z. B. mit Abschluss der Entwurfsplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei festgestellter UVP- Pflicht zwingend ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Dem Antrag auf Durchführung der UVP-Vorprüfung sind neben dem ausgefüllten Prüfkatalog alle geeigneten vorhandenen Unterlagen beizufügen, die der Planfeststellungsbehörde eine Prüfung der Angaben ermöglichen (z. B. Lageplan, Unterlagen zur Landschaftsplanung, Lärmberechnungen u. ä.). Ist das Ergebnis der UVP-Vorprüfung offensichtlich und das Vorhaben UVP-pflichtig, kann auf die Vorprüfung verzichtet werden. Dies wird regelmäßig beim Neubau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen der Fall sein. Hinweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen: Es sind alle Bestandteile und Folgemaßnahmen des Vorhabens, soweit sie zum Zeitpunkt der Vorprüfung bereits bekannt sind, zu berücksichtigen. Hierzu gehören gemäß § 7 UVPG insbesondere die vom Träger des Vorhabens verbindlich vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit geht es nicht darum, ob das Vorhaben zulassungsfähig ist oder nicht. Nicht jedes Abwägungserfordernis führt automatisch zur UVP-Pflicht. Jedenfalls wird u. a. von einer Erheblichkeit auszugehen sein, wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung oder die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht ausgeschlossen werden können. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen offensichtlicher Mängel bei der Anwendung der UVP-Bestimmungen sollte in Zweifelsfällen für die Durchführung einer UVP entschieden werden. Die UVP-Pflicht ist an der Anzahl der berührten Kriterien sowie am Umfang der möglichen Betroffenheit zu messen. Insbesondere ist Folgendes zu berücksichtigen: − Ausmaß der Auswirkungen − Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen − Schwere und Komplexität der Auswirkungen − Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen − Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen.[mehr]

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    Fördergrundsätze_Ortskern_II.pdf

    1 Gemeinde Baindt, Sanierung „Ortskern II“ Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen 1. Grundlage der Förderung Grundlage der Förderung bilden die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) des Lan- des Baden-Württemberg in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Durchführungs-/Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde Baindt im konkreten Einzelfall. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 2. Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden 2.1 Beurteilungsgrundlagen / Fördervoraussetzungen Eine Förderung wird nur gewährt, wenn eine Gesamtmaßnahme am Gebäude durchge- führt wird und mit der Erneuerung noch nicht begonnen wurde. Zur Beurteilung der För- derfähigkeit und zur Berechnung der genauen Zuschusshöhe sind vom Bauherren fol- gende Unterlagen einzureichen: • Maßnahmenbeschreibung • Fachmännische Kostenschätzung durch einen Architekten oder durch jeweils drei Kostenangebote von Fachhandwerkern je Gewerk • Berechnung der Wohn-/Gewerbeflächen im Gebäude nach DIN, sofern keine reine Wohnnutzung vorliegt • Bei umfassenden bzw. komplexen Maßnahmen: Vorlage eines Modernisierungs- gutachtens durch einen Architekten mit detaillierter Kostenschätzung (ersetzt die oben angeführten ersten drei Punkte) • Bei Veränderung von Bauteilen, die von außen sichtbar sind: Plan Gebäudean- sicht (nach Erfordernis) und zustimmende Stellungnahme des Bauamts zur Maß- nahme • Ggf. Anträge / Bewilligungen aus anderen Förderprogrammen, insbesondere im Bereich der Denkmalpflege • Vor Auszahlung der Fördermittel: Nachweis über die Einhaltung der Energieein- sparverordnung (EnEV) (sofern gesetzlich vorgeschrieben) Im Falle der erhöhten Förderung für energetische Maßnahmen zusätzlich: • Nachweis einer Energieberatung einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechung durch einen zertifizierten Energieberater • Vor Auszahlung der Fördermittel Nachweis des erreichten Energiestandards (durch einen qualifizierten Energiepass) anhand der Parameter „Jahres- Primärenergiebedarf “ und „spezifischer Transmissionswärmeverlust“ Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Modernisierungs- vertrags zwischen Gemeinde und Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. 2 2.2 Förderhöhe 2.2.1 Der Förderzuschuss beträgt im Regelfall maximal 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal jedoch 20.000,00 €. 2.2.2 Der Förderbetrag hat mindestens € 5.000 zu betragen, d. h. die berücksichtigungsfähi- gen Kosten müssen mindestens € 20.000 betragen. Bei Maßnahmen mit geringem Kos- tenaufwand und daraus resultierendem Förderzuschuss von unter € 5.000 erfolgt keine Förderung. 2.2.3 Der Förderzuschuss kann im Einzelfall auf maximal 30 % erhöht werden. Voraussetzun- gen für diese ausnahmsweise Fördererhöhung sind im Einzelfall zu begründen (z. B. be- sondere städtebauliche Bedeutung des Gebäudes). Die Maximalförderung wird jeweils im Einzelfall festgelegt. 2.2.4 Wird eine energetische Modernisierung durchgeführt, die mindestens dem Neubau- Niveau nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht (Erreichen oder Unterschreiten der Parameter „Jahres-Primärenergiebedarf“ und „spezifischer Transmissionswärmeverlust“), erhöht sich der Förderzuschuss im Regelfall um 10 % auf 35 % bzw. 40 % für die berücksichtigungsfähigen Kosten, welche im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen. Bei Erreichung des energeti- schen Neubau-Niveaus beträgt der Höchstförderbetrag je Grundstück und Einzelmaß- nahme 25.000€. 2.2.5 Zuschussgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten nach den StBauFR. 3. Ordnungsmaßnahmen / Abbruch von Gebäuden 3.1 Beurteilungsgrundlagen / Fördervoraussetzungen • Drei vergleichbare Abbruchangebote von verschiedenen Fachunternehmen, • Vorschlag für die Neubebauung des geräumten Grundstücks bzw. zur Freiflächen- gestaltung • Zustimmende Stellungnahme des Bauamts zur Neubebauung bzw. Freiflächenge- staltung • Erforderlichenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch und / oder Neubebauung • Die Einhaltung aller Durchführungs-/Gestaltungsauflagen der zuständigen Denk- malbehörde und / oder der Gemeinde Baindt Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Ordnungsmaß- nahmenvertrags zwischen Gemeinde und Eigentümer vor Beginn der Maßnahme. 3 3.2 Förderhöhe 3.2.1 Bei einer anschließenden Neubebauung: im Regelfall maximal 100 % der nachgewiese- nen Abbruch- und Beseitigungskosten, jedoch maximal bis zur Höhe der Angebots- summe des günstigsten Anbieters. Die vollständige Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Fertigstellung des Neubaus. Die maximale Förderhöhe beträgt 20.000 €. 3.2.2 Ohne anschließende Neubebauung: im Regelfall maximal 50 %, ansonsten wie bei 4.2.1. 3.2.3 Entschädigungen für Gebäudesubstanzwertverluste erfolgen in der Regel nicht. 4. Einzelfallbescheid Im Einzelfall behält sich der Gemeinderat vor, über die Förderung und deren Höhe fol- gender Sachverhalte gesondert zu entscheiden: • Verlagerung von Betrieben • Umzug von Bewohnern • Erhöhung des maximalen Kostenerstattungsbetrags 5. Zuständigkeiten Über die Regelförderung von Einzelmaßnahmen entscheidet im Rahmen des jährlichen Haushaltsansatzes der Bürgermeister der Gemeinde Baindt. In allen übrigen Fällen, insbesondere bei Abweichung von den Regelförderungen entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Baindt. L:\Projekte BW\B\Baindt\Ortskern II\Verfahren\Fördergrundsätze\BaindtFördergrundsätze20140924.DOC krs fuw[mehr]

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      AZV_Mittleres_Schussental_öff._Bekanntmachung.pdf

      Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 BIC: SOLADES1RVB Amtliche Bekanntmachung Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasserzweckverband „Mittleres Schussental“ I. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von folgenden Regenmischwassermengen in nachstehend genannte öffentliche Gewässer: 1.1 2.770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) "Schachen" auf Flst. Nr. 1015, Gemarkung Baindt, in den "Bampfen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1015, Gemarkung Baindt; 1.2 790 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Wolpertswende (RÜB) "104" auf Flst. Nr. 200, Gemarkung Wolpertswende, über einen Wassergraben in den "Krummensbach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 196, Gemarkung Wolpertswende; 1.3 1.660 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Bilgäcker (RÜB) "242" auf Flst. Nr. 1608/2, Gemarkung Wolpertswende, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1608, Gemarkung Wolpertswende; 1.4 580 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Sulzsiedlung (RÜB) "195" auf Flst. Nr. 1706, Gemarkung Wolpertswende, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 2254, Gemarkung Wolpertswende; 1.5 170 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) "Sterkel" auf Flst. Nr. 1624/1, Gemarkung Wolpertswende, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1625, Gemarkung Wolpertswende; 1.6 840 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Staig (RÜB) "247" auf Flst. Nr. 970, Gemarkung Blitzenreute, in den "Baienbach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 993/2, Gemarkung Blitzenreute; Seite 2 1.7 770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Weiler (RÜB) "129" auf Flst. Nr. 520, Gemarkung Berg, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 808, Gemarkung Berg; 1.8 400 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) "Auf der Kläranlage" auf Flst. Nr. 1766, Gemarkung Berg, in die "Schussen" (Gewässer I. Ordnung) bei Flst. Nr. 3598, Gemarkung Weingarten; 1.9 2.890 l/s aus dem Regenüberlauf Friesenhäusle (RÜ) "1" auf Flst. Nr. 185/4, Gemarkung Baindt, in den "Sulzmoosbach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 185/1, Gemarkung Baindt; 1.10 340 l/s aus dem Regenüberlauf Sulpach (RÜ) "2" auf Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt, in den "Bampfen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt; 1.11 360 l/s aus dem Regenüberlauf Wolpertswende (RÜ) "54" auf Flst. Nr. 269, Gemarkung Wolpertswende, über Flst. Nr. 1232 (offener Graben) in einen "Wassergraben" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1250, Gemarkung Wolpertswende; 1.12 420 l/s aus dem Regenüberlauf Mochenwangen (RÜ) "980" auf Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolpertswende, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolpertswende; Die angegebenen Wassermengen beziehen sich auf den Bemessungsregen r15, n = 1. Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen sind gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetzes während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg (www.rv.de) unter der Rubrik (Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht. Ergänzend hierzu liegen die Antragsunterlagen vom 06.12.2021 bis 10.01.2022, beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, Bürgertheke, jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Bitte beachten Sie, dass das Rathaus nur mit Terminvereinbarung betreten werden kann. http://www.rv.de/ Seite 3 Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg oder beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, Zi. Nr. 4.2, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 2. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; 3. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Baindt, den 03.12.2021 Bürgermeisteramt Baindt (Datum der Veröffentlichung) gez. Simone Rürup[mehr]

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        Infoveranstaltung_Fischerareal_und_Dorfplatz_2021_03_04.pdf

        Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Die Übertragung beginnt um 18:30 Uhr 04.03.2021 Seite 2 Wie läuft die Informationsveranstaltung ab? Entwicklung Fischerareal - Erläuterung des Bebauungskonzepts - Vergabe der Grundstücke durch Konzeptvergabe - Weiteres Vorgehen 1 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ 04.03.2021 Seite 3 Wie läuft die Informationsveranstaltung ab? Entwicklung Fischerareal - Erläuterung des Bebauungskonzepts - Vergabe der Grundstücke durch Konzeptvergabe - Weiteres Vorgehen 1 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ Gestaltung Ortsmitte - Rahmenbedingungen und Zielsetzungen - Sachstand Ideenskizze zur Gestaltung Dorfplatz - Weiteres Vorgehen 2 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ Kurze Pause Ausblick und Schlusswort (gegen ca. 21:00 Uhr) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 1 Entwicklung des Fischerareals, Baindt Erläuterung des Bebauungskonzeptes und Vergabe der Grundstücke Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt 04.03.2021 Seite 3 Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 4 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 5 Feneberg Bebauungskonzept Fischerareal Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 6 Bebauungskonzept Fischerareal Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 7 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 8 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 9 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 10 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 11 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 12 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 13 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Vergabe der Grundstücke Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 14 Foto Pixabay Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 15 Vergabe der Grundstücke Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in einem „Wettbewerb der Ideen“. Der Verkaufspreis der Grundstücke ist im Vorfeld fixiert und spielt damit bei der Auswahl keine Rolle. Diese Art der Grundstücksvergabe wird Konzeptvergabe genannt. Was sind die Vorteile einer Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von baulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von Bürgerinnen und Bürger als Akteure Spatenstich Baugemeinschaft „Horst“ in Esslingen, Foto C. Weidenbach Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 16 Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unterschiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • soziale Träger → Interessenten einer spezifischen Gruppe mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Das Vergabeverfahren wird niederschwellig gestaltet, damit allen Akteursgruppen ermöglicht wird, sich um ein Grundstück zu bewerben: • geringer Bewerbungsumfang • keine vorgegebenen Zuschnitte der Grundstücke • Durchführung von Bewerbungsgesprächen Auswahlkriterien für Projekte • Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal • Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Baindt • Qualität der Projektdarstellung • Qualifikation des Projektteams Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 17 Foto pixabay Auswahlprozess Die Bewerbungen werden durch einen Bewertungs- ausschuss anhand der definierten Auswahlkriterien verglichen. Der Ausschuss unterbreitet dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag. Der Gemeinderat beschließt über die Grundstücks- vergaben. Bewertungsausschuss Steingauquartier, Kirchheim u. Teck, Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 18 Foto M. Smyrek Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 19 Projektbeispiele Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Foto M. Smyrek Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 20 Projektbeispiele Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Realisierung eines Gemeinschaftsraums und eines Appartements • gemeinschaftliche Gartennutzung • Mitbestimmungsrecht der Gemeinschaft bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Visualisierung Dyck Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 21 Projektbeispiele Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit Premium“-Wohnungen • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss („Offene Hilfen“) • Gemeinschaftliche Dachterrasse Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage Frühjahr 2021 Fertigstellung in Kooperation mit Foto En Famille Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 22 Projektbeispiele Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles, preisgünstiges Wohnen mit Kindern • gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Termine 29. März 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt 1. Bauabschnitt Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 23 Foto pixbay Bauabschnitt 3 derzeit nicht planbar Bauabschnitt 2 ~ Sommer 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 24 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling voraussichtliche Fertigstellungen Bauabschnitt 1 ~ Sommer 2024 Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Vielen Dank! Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 25 Foto Pixabay Umfrage: Welche Wohnformen wären im Fischerareal wünschenswert? Wohnen für Familien Wohnen für Senioren Barrierefreies Wohnen Inklusives Wohnen Wohnen in Verbindung mit Arbeiten (z.B. Büro im Haus) Antwortmöglichkeiten: P ic to : p ix ab ay Wohnungen mit bis zu 3 Zimmern Wohnungen mit 4 Zimmern Wohnungen mit 5 oder mehr Zimmern Wohnen in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus Wohnen im Reihenhaus Energieoptimiertes Wohnen Einfaches und kostengünstiges Wohnen (Sie können mehre Antworten ankreuzen) Sonstiges, was Sie nicht in den Antwortmöglichkeiten finden, können Sie uns gerne über den Chat schreiben! 04.03.2021 Seite 26 Schön, dass Sie dabei sind! Wir machen kurz Pause. Gleich geht es weiter. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 04.03.2021Informat ionsveransta l tung Or tsmi t te Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 10.04.2018 Vors te l lung ers te Vorüber legungen 16.05.2018 Vors te l lung der Vorentwür fe in Bürger versammlung 21.05.2018 Abst immung mi t Vere inen - Vorgabe Festze l t fü r Nar renspr ung 20 x 10 m, Essens- und Get ränkestände, Nar renbaum - Wein fes t Scha lmeienkape l le - Maibaumste l len durch Landjugend - N iko lausmark t mi t Chr is tbaum 17.07.2018 Vors te l lung der überarbe i te ten Vorentwur fsvar ian ten im Gemeindera t 22.11.2019 Überarbe i tung Vorentwur fsvar ian te für K lausur tagung Gemeindera t 12.01.2021 Gemeindera tsbesch luss zum Bau e ines Gesundhe i tszent r ums 04.03.2021 In format ionsveransta l tung zum Pro jek t Chrono log ie 1 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt B i lder Bestand 2 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt B i lder Bestand 3 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Ana lyse Fehlende Raumkante Neuer P la tz mi t Raumkante Verg le ich Mar ienp la tz München Rahmenbedingungen - Neubau a ls P la tzkante - Nutzbarke i t fü r un tersch ied l iche Z ie lgr uppen - Su lzmoosbach - Topograph ie - Parkp lä tze - Busha l tes te l le - Anb indung T ie fgarage 4 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt - Aufentha l tsqua l i tä t / Nutzung für untersch ied l iche Z ie lgr uppen - Nutzbarke i t fü r Veransta l tungen der Vere ine - F lex ib i l i tä t der Nutzung - Bar r ie re f re ihe i t (Rampen / ebene Be läge) - Sp ie lmögl ichke i ten für K inder Z ie lse tzungen der P la tzgesta l tung 5 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt - Durchgrünung / Schat tenbäume - Zugäng l ichke i t zum Sulzmoosbach - Gast ronomie auf und an der P la tz f läche - Verkehrsber uh igung / Anb indung T ie fgaragenzufahr t - Park ie r ung / Parkmögl ichke i t Z ie lse tzungen der P la tzgesta l tung 6 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße Sulzmoosbach K ü fe rstra ß e Dorfplatz Mühlstraße Neubau N e u b a u Festzelt 10 x 20 m Parkplatz ca. 11 St. Brunnen Kurzzeitparker6 St. Kurzzeitparker 7 St. B u sh a lte st e lle Einfahrt Grundlage Luftbild: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 10.04.2018 - e rs te Über legungen 7 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 468.32 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 Bach ca. 466.55 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rs tra ß e M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße 468.32 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 Bach ca. 466.55 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rs tra ß e M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße N e u b a u 16.05.2018 Vorentwür fe - Bürger versammlung 8 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 17.07.2018 Vorentwur fsvar ian te A - Besch luss im Gemeindera t M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Marsweiler Straße K ü fe rs tra ß e Dorfplatz Mühlstraße 4 6 8 ,0 0 4 6 6 ,9 0 4 6 6 ,6 0 S o h le T G 4 6 5 ,3 0 15% 10% 467,75 467,75 4 6 6 ,9 0 4 6 7 .0 9 469,49 46 9, 29 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 S itz st u fe O K 4 6 8 ,4 1 Belag468,05 Bach ca. 466.55 Sitzstufe OK 467,05 Sitzstufe OK 467,55 Narrenbaum Spielpunkte N e u b a u B u sh a lte ste lle 3 ,5 0 2 x Kurzzeitparken Brunnen 6 % 469,25 467.81 467,93 5, 00 mögliche Wegeverbindung zum Fischerareal 467,75 4 6 7 ,6 5 4 6 7 ,6 7 467,75 9 STG 40/14 cm 4 6 7 ,6 7 - S i t zs tu fen zum Wasser - neues Gebäude mi t T ie fgarage - mul t i funk t iona le P la tz f läche - Sp ie lmögl ichke i ten Kre isverkehr b le ib t e rha l ten 9 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M ar sw ei le r S tra ße Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze Bushaltestelle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - d i f fe renz ie r te Aufentha l tsbere iche - Nutzbarke i t fü r un tersch ied l iche Z ie lgr uppen - Neubau Gesundhe i tszent r um - Sp ie lpunkte - Erha l t bestehende T ie fgaragenzufahr t - 38 PKW - Ste l lp lä tze im P la tzbere ich mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 10 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schni t t 11 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Getränkestände auf dem Dorfplatz vor der Schenk-Konrad-Halle. Festzelt auf dem Parkplatz (10 m x 20 m). Daneben Essenzelt und Kassen-Häuschen. Getränkestände auf dem Dorfplatz vor der Schenk-Konrad-Halle. Festzelt auf dem Parkplatz (10 m x 20 m). Daneben Essenzelt und Kassen-Häuschen. Veransta l tungen Festze l t Nar renspr ung: 20 x 10 m Weinfes t N iko lausmark t 12 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Festzelt 10mx20m E ss e n sz e lt 1 0 m x5 m G e tr ä n ke - st a n d Getränke- stand N a rr e n b a u m Einbahnstraße Erhalt Parkplätze B u sh a lte ste lle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf mit Festzelt Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - Fasnetsumzug - Festze l t 20m x10m - Essensze l t 10m x 5m - Get ränkestände mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 13 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze B u sh a lte ste lle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf mit Weihnachtsmarkt Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - Ba indter Weihnachtsmark t - Wein fes t - Mark tp la tz mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 14 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt schemat ische Dars te l lung Dor fp la tz mul t i funk t iona ler Dor fp la tz Grünf lächen Sulzmoosbach Parkp lä tze Raumkante Raumkante 15 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 04.03.2021 In format ionsveransta l tung zum Pro jek t nach Pf ingsten 2021 Bürger werksta t t - P la tzgesta l tung unter Berücks icht igung von Ideen und Wünschen der Bürger innen und Bürger b is Ende 2021 Entwur f Dor fp la tz Ze i tp lan 16 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt V ie len Dank für Ih re Aufmerksamkei t ! Umfrage: Welche Aspekte sollten aus Ihrer Sicht bei der weiteren Ausarbeitung des Entwurfs zur Platzgestaltung im Besonderen Beachtung finden? Aufenthaltsqualität / Nutzung für unterschiedliche Zielgruppen Barrierefreiheit (Rampen / ebene Beläge) Nutzbarkeit für Veranstaltungen der Vereine Durchgrünung / Schattenbäume Spielmöglichkeiten für Kinder Antwortmöglichkeiten: P ic to : p ix ab ay Gastronomie auf und an der Platzfläche Verkehrsberuhigung / Anbindung Tiefgaragenzufahrt Flexibilität der Nutzung Parkierung / Parkmöglichkeit Zugänglichkeit zum Sulzmoosbach (Sie können mehre Antworten ankreuzen) Sonstiges, was Sie nicht in den Antwortmöglichkeiten finden, können Sie uns gerne über den Chat schreiben! 04.03.2021 Seite 18 Stimmungsbild zum Abschluss Fragen: P ic to : p ix ab ay von sehr gut … Wie bewerten Sie das heutige digitale Format? 2 3 4 5 6 … bis … … bis sehr schlecht. Wie bewerten Sie die Möglichkeiten, sich digital einzubringen? Würden Sie an einem ähnlich organisierten digitalen Format wieder teilnehmen? 1 2 3 1 Ja Nein Weiß nicht 04.03.2021 Seite 19 Vielen Dank, dass Sie dabei waren![mehr]

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          Zuletzt geändert: 08.03.2021
          Änderung-Erweiterung_VB-Plan_Sondergebiet_Logistik.pdf

          Private Grünfläche (Bepflanzung siehe Grünordnungsplan) 5. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen 6. Grünflächen Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch 4. Verkehrsflächen Landwirtschaftlicher Weg private Verkehrsflächen 8.00 6 .0 0 Baugrenze Länge und Breite des Baufelds a abweichende Bauweise Bebauungsvorschlag 3. Bauweise 2. Mass der baulichen Nutzung Baumassenzahl, als Höchstmass Höhe der Oberkante baulicher Anlagen in Meter über NN, als Höchstmass Grundfläche (versiegelte Fläche) mit Flächenangabe, als Höchstmass max. Höhe bauliche Anlagen OK 471,50 m über NN SO LOGISTIK Sondergebiet Logistik ZEICHENERKLÄRUNG 1. Art der baulichen Nutzung Grenze des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes Bestehende, entfallende Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Flächen zum Erhalt und Pflege des Baumbestandes (siehe Maßnahmeplan zum Grünordnungsplan) Grenze des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung 7. Planungen, Nutzungsregelungen, Massnahmen und Flächen für Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 8. Sonstige Planzeichen Flächen für Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach Massgabe des Maßnahmeplans zum Grünordnungsplan Flächen zum Anpflanzen von Bäumen Pflanzung von standortgerechten Bäumen (gemäss Pflanzliste des Maßnahmeplans zum Grünordnungsplan) L1 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Flächen L1 - Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt (für Abwasserleitung) h= 1,80 m Private LKW- und Wechselbrücken-Ab- und Anstellplätze Private Zaunanlage mit Höhenangabe Privater Entwässerungsgraben Bestehende Flurstücksgrenzen (unverbindlich) Bestehende private Grundstücksgrenzen - laut Kataster (unverbindlich) Geplante private Grundstücksgrenzen - laut Kataster (unverbindlich) Überschwemmungsgebiet GR 55.000 m2 BMZ 5,0 Ü WECHSEL- BRÜCKEN- ANSTELL- PLÄTZE WECHSEL- BRÜCKEN- ANSTELL- PLÄTZE R R SCHMUTZWASSERLEITUNG L1 KONFEKTIONIERUNG L a n d w ir ts ch a ft lic h e r W e g - B E S T A N D - R ü ck b a u u n d V e rl e g u n g max. Höhe baulicher Anlagen OK 471,50 m über NN HOCHREGALLAGER max. Höhe baulicher Anlagen OK 471,50 m über NN offener Entwässerungsgraben ZA U N A N LA G E h =1 ,8 0m ZAUNANLAGE h=1,80m ZAUNANLAGE h=1,80m ZAUNANLAGE h=1,80m o ff e n e r E n tw ä ss e ru n g sg ra b e n R ü ck b a u u n d V e rl e g u n g b e st e h e n d e H o fu m fa h rt SO LOGISTIK a Nutzungsschablone des geänderten Geltungsbereiches GR 55.000 m2 BMZ 5,0 365/105 365/104 366/101 366/102 366G r 160/108 160/109 160/2 365/101 365G r 365/102 W aG 36 3 367/101 364/101 G r 367/102 365/103 365/2 G r G el än de m od el lie ru ng 365/1 341/4 W a 2 160/13 367/1 160/12 Bam pfen 309364 Weg G r LN H U Bach G r LN H G r 160/8 G FG I 365/105 365/104 366/101 366/102 366G r 160/108 160/109 160/2 365/101 365G r 365/102 W aG 36 3 367/101 364/101 G r 367/102 365/103 365/2 G r B ac h Bärenacker Lochwiese Schwarzes Loch Ü ppa. ppa.Datum Datum Datum Bürgermeister Masstab Plan-Nummer DatumProjekt-Nummer DACHSER GmbH & Co. KG Hauptniederlassung Kempten Memminger Strasse 140 87439 Kempten M 1:500 A-509-08 Planung GEMEINDE BAINDT Marsweiler Str. 4 88255 Baindt Anerkennung 002 "SONDERGEBIET LOGISTIK" BAINDT - SCHWARZES LOCH ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES H/B = 594 / 760 (0.45m²) Allplan 2009 VORHABENSBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS Wortmann/Engel Gezeichnet 2010-11-10 2010-02-24 Änderung-Erweiterung VB-Plan A-509-08-02_3[mehr]

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            Zuletzt geändert: 28.05.2020
            Bezahlung und Anstellung von Trainern und Übungsleitern

            Nebentätigkeiten als Trainer, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler oder Pfleger sind steuerbegünstigt, wenn sie für eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Vergütungen dafür sind bis zu 3.000 EUR im Jahr steuerfrei. Die sogenannte Übungsleiterpauschale wird gewährt für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen Eine nebenberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung. Sofern Sie als Amateursportlerin oder Amateursportler als Übungsleitung, Trainier, Aufsichtsperson oder Jugendleitung von Jugendmannschaften tätig sind, haben Sie für diese Tätigkeit einen Anspruch auf Berücksichtigung der sogenannten Übungsleiterpauschale. Erhalten Sie als Amateursportlerin oder Amateursportler Zahlungen für Ihre Spieltätigkeit, erhalten Sie keine Üblungsleiterpauschale. Diese Zahlungen unterliegen in der Regel dem pauschalen oder regulären Lohnsteuerabzug (Steuerklasse). Ehrenamtspauschale Wird eine nebenberufliche Tätigkeit zwar im Dienst oder im Auftrag eines steuerbegünstigten Vereins ausgeübt, erfüllt sie jedoch nicht die oben genannten Voraussetzungen der Übungsleiterpauschale, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von 840,00 EUR im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale). Begünstigte Tätigkeiten sind: Vorstand, Kassierer Platz- oder Gerätewart Bürokraft Reinigungskraft Nicht begünstigt sind: Amateursportler Helfer beim Vereinsfest Helfer Altmaterialsammlung[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Ihre Dienstleistung: Öff. bestellter Versteigerer

            Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe: Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage " Gewerbe ".[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Ihre Dienstleistung: Aufstellung von Spielgeräten

            Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe: Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage " Gewerbe ".[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Ihre Dienstleistung: Schaustellung von Personen

            Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe: Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage " Gewerbe ".[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Ausstellung von Ersatzpapieren

            Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung. Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief). Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024

            Infobereiche