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2021-06-28_FFH-Vorprüfung_zum_vBP_Reithalle_ges.pdf

Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer 8223-311 (FFH) Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax: 0702/9406-18 E-Mail: Petra.Jeske@Baindt.de (BAL) 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 6 BNatSchG einschlägig) Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan möchte die Gemeinde Baindt den Neubau einer Reithalle für den bestehenden Reitverein ermöglichen. Dafür soll das Gelände des Reitvereins nach Norden auf landwirtschaftlich genutzter Fläche erweitert werden. Durch die Halle soll künftig der Reitbetrieb auch in den Wintermonaten ermöglicht werden. Neben der Halle soll in das Gebäude noch ein Sozialtrakt integriert werden, außerdem sollen weitere Stellplätze geschaffen werden. Der Reitbetrieb soll weiterhin mit wenigen Reitschülern (4 bis 8 Teilnehmer) oder Gruppenstunden (bis zu 20 Teilnehmer) in der Reithalle oder wie bisher auf dem bestehenden Reitplatz stattfinden. An vereinzelten Tagen im Jahr finden größere Veranstaltungen auf dem Gelände statt, dazu gehört ein Reitturnier im August, die Hauptversammlung im März, eine Turnierversammlung und eine Weihnachtsfeier. Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt etwa 170 m nördlich. Dort fließt der Sulzmoosbach, der etwa 1,1 km flussabwärts in den westlich liegenden Bampfen mündet. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge so weit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeich- nung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382 / 27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Kira Urban kira.urban@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 28.06.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de → "Formblätter Natura 2000" mailto:Petra.Jeske@Baindt.de http://natura2000-bw.de/ 2 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 3 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätz- lich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Der etwa 175 m nördlich des Geltungsbereiches fließende "Sulzmoosbach" ist nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans auf einem etwa 1,4 km langen Fließabschnitt nördlich des Vorhabens als dieser Lebensraumtyp kartiert. Der Erhaltungszustand in diesem Fließabschnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik des Habitats - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag [3212] Kalk-Magerrasen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6411] Pfeifengraswiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren (Subtyp: der planaren bis montanen Höhenstufen) Dieser Lebensraumtyp liegt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans entlang des "Sulzmoosbaches" etwa 175 m nördlich des Vorhabens vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7220*] Kalktuffquellen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7230] Kalkreiche Niedermoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9130] Waldmeister-Buchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. 4 [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Der Lebensraumtyp kommt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans im betrachteten FFH-Gebietsteil etwa 210 m nordöstlich entlang des "Sulzmoosbaches" auf einem etwa 170 m langem Fließabschnitt vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik der Habi- tatstruktur - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggen- riede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungsge- schwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwiegend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor, jedoch mündet der "Sulzmoosbach" etwa 1,1 km flussabwärts in den "Bampfen". Der "Bampfen" ist in der Bestands- und Zielkar- te des Natura 2000-Managementplans als Lebensraum dieser Art dargestellt. Ein Vorkommen der Art im Bereich des Vorhabens oder eine Beeinträchtigung des "Bampfen" durch eine Verände- rung des "Sulzmoosbaches" können daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) 5 [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeutend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindig- keit, Wasserqualität und eine Beschattung durch angrenzende Gehölze. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus) Vorkommen der Art sind aus dem Umfeld des FFH-Gebietes nur mit vereinzelten Nachweisen bekannt, trotz gezielter Nachsuche und Recherchen wurden im Gebiet keine Hirschkäfer nachgewie- sen. [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wassertemperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewässer; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Der Strömer konnte bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 im "Oberen Bampfen" nachgewiesen werden. Der "Sulzmoos- bach" nördlich des Vorhabens mündet etwa 1,1 km westlich in den "Bampfen" und ist im betrachteten Fließabschnitt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebensstätte der Art eingetragen. Weder im "Sulzmoosbach" noch im "Oberen Bampfen" liegen im Umfeld der Planung Befischungsversuche vor. Aufgrund der geringen Bestandsdichten und des fehlenden Nachweises von Jungtieren wird der Zustand der Population im FFH-Gebiet mit "mittel bis schlecht" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesigem, Ebenso wie beim Strömer ist der Fließabschnitt des "Sulzmoos- bach" etwa 175 m nördlich des Vorhabens nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebens- stätte der Groppe in die Bestandskarte des FFH- 6 sandigem bis steinigem Substrat Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen Managementplans eingetragen. Bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 wurde die Groppe in allen größeren Zuflüssen der "Schussen", allerdings mit Ausnahme des "Oberen Bampfen", nachgewiesen, eine Untersuchung des "Sulzmoosbaches" hat nicht stattgefunden. Ein Vorkommen der Art im Vorhabensbe- reich kann daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspu- ren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ru- deralflächen, Hochstaudenfluren) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzreiche, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichenden Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unterholzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldty- pen, großflächige Magerrasen, Extensivwiesen, Waldrandberei- che; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwischen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Das Große Mausohr konnte bisher im Gebiet nicht nachgewiesen werden, dennoch ist das gesamte FFH-Gebiet gem. der Be- stands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans potentielle Lebensstätte dieser Art. Die langgezogenen, schmalen Fließgewässer und ihre Gehölzstrukturen eignen sich für die Art weder als Quartier- noch als Nahrungshabitat, stellen aber potentielle Leitstrukturen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten dar. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen 7 - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewässer mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflan- zen (entscheidend: Weichhölzer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Ein Vorkommen dieser Art im betrachteten FFH-Gebietsteil wurde durch einen Damm direkt nördlich im "Sulzmoosbach" nachge- wiesen. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000- Managementplans ist der gesamte Abschnitt des "Sulzmoosba- ches" nördlich des Vorhabens Lebensstätte dieser Art. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhält- nisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Stand- orte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwischenmoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten als auch auf trockenen Böden Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 8 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Alle o.g. LRT Die Flächen des Vorhabensbereiches außerhalb des FFH- Gebietes werden bebaut. Die Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung Alle o.g. LRT Innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftliche Grünflächen zu Gebäuden und Stellplätzen umgewandelt. Die in deutlicher Entfernung liegenden Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung Alle o.g. LRT Durch die Nutzungsänderung der außerhalb des FFH-Gebietes liegenden Grünflächen zu einem Gebäude und Stellplätzen erfahren die Natura 2000-Flächen keine Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle o.g. LRT Durch das Vorhaben südlich der Teilfläche des FFH-Gebietes werden keine FFH-Lebensräume zerschnitten oder fragmen- tiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Erhebliche nachteilige Veränderungen des (Grund-) Wasser- regimes im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der geringen zusätzlich versiegelten Fläche ausgeschlossen werden. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach" ist nicht geplant. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Alle o.g. LRT Durch den Betrieb der Reithalle werden keine erheblichen stoffliche Emissionen verursacht. Die geplante Reithalle selbst wird nicht beheizt, lediglich zur Beheizung der untergeordne- ten Sozialräume und zur Warmwasserbereitstellung wird eine kleine Heizanlage installiert. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung durch Stick- stoffimmissionen in das Plangebiet ausgeschlossen werden. Eine Zunahme des Anliegerverkehrs in den Sommermonaten im Vergleich zum derzeitigen Zustand wird durch den Bau der Reithalle nicht verursacht, da der durchschnittliche Umfang des Reitbetriebes nicht erhöht wird. Zusätzlich entsteht zukünftig allerdings die Möglichkeit Reitunterricht in den Wintermonaten abzuhalten, daher kommt es während dieser Zeit zu einer geringfügigen Zunahme des Anliegerverkehrs. Da immer nur eine geringe Anzahl an Teilnehmern die Halle gleichzeitig nutzen kann, kann ein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine erhebliche Verschlechte- rung der Luftqualität durch den Anliegerverkehr ausgeschlos- 9 sen werden. Durch das Vorhaben entstehen keine offenen Böden, von denen Staubeinträge in das FFH-Gebiet ausgehen könnten. Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Die im FFH-Gebiet bestehende akustische Vorbelastung durch den Verkehr, die landwirtschaftlichen Hofstellen und den Freizeitlärm von dem Reitbetrieb der bestehenden Bebauung wird durch den Bau der Reithalle nicht in relevantem Ausmaß vergrößert, da keine Zunahme des Reitbetriebes geplant ist. Durch die Halle wird voraussichtlich das FFH-Gebiet von den vom Bereich des Vorhabens ausgehenden Geräuschen eher abgeschirmt. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Im Rahmen der guten naturschutzfachlichen Praxis wurden im Bebauungsplan Einschränkungen für die Beleuchtung und Photovoltaik-Anlagen festgesetzt. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung der im FFH-Gebiet vorkommenden Tiere durch optische Reize oder schädliche Lockwirkungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus endet die Nutzung der Halle in den Abendstunden spätestens um 22 Uhr. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Großes Mausohr (1324) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Für den Bau der Reithalle und der Stellplätze wird kleinflä- chig Offenland versiegelt, wodurch sich in geringem Umfang die Kaltluftbildung verringert und die Wärmeabstrahlung begünstigt. Durch die Pflanzung von Gehölzen kommt es im Bereich der Stellplätze zu einer Verschattung, wodruch das Kleinklima im Plangebiet verbessert wird. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens und der Entfernung zum Plangebiet können daher erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Durch den Bau der Reithalle in der überwiegend offenen Landschaft werden keine lokalen Luftströme beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Ein Gewässerausbau ist nicht geplant. Da das Vorhaben sehr kleinräumig ist und deutlich außerhalb des FFH-Gebietes liegt, kommt es nicht zu einer Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Von der geplanten Bebauung gehen keine die Wasserqualität erheblich beeinträchtigenden stofflichen Emissionen aus. Durch die Festsetzung zur Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser wird sichergestellt, dass keine Materia- lien mit dem Niederschlagswasser in Kontakt kommen, die zu stofflichen Einträgen in das Regenwasser führen könnten. Außerdem wird das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Daher kann eine Beeinträchtigung des "Sulzmoosbaches" und damit der darin vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle o.g. LRT Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner betriebsbedingten 10 Zerschneidung. Auch eine Gefährdung durch Kollision mit Fahrzeugen der Anlieger ist aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht gegeben. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle o.g. LRT Im Zuge der Baumaßnahmen werden möglicherweise klein- räumig landwirtschaftliche Flächen zur Lagerung und für die Befahrung der Baustelle außerhalb des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Da die Flächen außerhalb des FFH- Gebietes liegen, das Vorhaben sehr kleinräumig und die Inanspruchnahme zeitlich begrenzt ist, kann eine Beeinträch- tigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen Alle o.g. LRT Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Während der Bauzeit sind geringfügig Staub- und Lärmemis- sionen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung kann es wäh- rend der kurzen Bauzeit jedoch nicht zu erheblichen Beein- trächtigungen des FFH-Gebietes kommen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Während der Bauarbeiten wird es zu Lärmemissionen durch Baumaschinen und -fahrzeuge kommen. Erhebliche nachtei- lige Auswirkungen auf mögliche störungsempfindliche Arten im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der nur kurzzeitigen Beeinträchtigung und des Abstandes zwischen dem Vorhaben und betrachtetem FFH-Gebietsteil jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.4 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Durch die Bautätigkeit im Vorhabengebiet kann es kurzzeitig zu einer Zunahme von optischen Reizen in Richtung des FFH- Gebietes kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebiete durch baubedingte optische Wirkungen kann aber aufgrund des geringen Ausmaßes des Vorhabens und der zeitlichen Begrenzung ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 11 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnum- mer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 8. Anmerkungen Im näheren Umfeld des Gewässerabschnittes des "Sulzmoosbaches" sind weitere Vorhaben bekannt. Weiter östlich befinden sich die Vorhaben "Ge- wässerausbau 'Geigensack' ", "Bebauungsplan 'Geigensack' " und das geplante Vorhaben "Bebauungsplan 'Bühl' ". Andere bekannte Vorhaben im weiteren Umfeld sind der "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Marsweiler Ost 2' " am nordöstlichen Ortsrand und der "Bebauungsplan 'Grünenberg- straße - Stöcklisstraße' " am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Bebauungsplan 'Geigensack-Erweiterung'" und "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Bifang'" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen Mehlis' ", "Bebauungsplan und dessen Erweiterung 'Gewerbegebiet Mehlis' " im Ortsteil "Schachen", "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Kiesgrubenstraße' " im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" am nordwestlichen Ortsrand von Baindt. Da bei dem hier thematisierten Vorhaben keine Einleitung in das Gewässer oder Veränderungen des Gewässerverlaufes geplant sind und durch das Vorhaben keine Beeinträchtigung erfolgt, welche in Summation mit anderen Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten, können Summationswirkungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Da keine Informationen über weitere mögliche Vorhaben aus anderen Gemeinden vorliegen, die das FFH-Gebiet beeinträchtigen können, bleibt die abschließende Beurteilung der zuständigen Behörde überlassen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 12 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Lageplan FFH-VorprŸfung_A4 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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    Zuletzt geändert: 13.01.2023
    Radsportverein ROSG Baindt E.V.

    Der Radsportverein ROSG Baindt e.V. wurde 1980 gegründet. Ziel war es, den Oberschwäbischen Senioren-Radrennenfahrern mehr Startmöglichkeiten bei Rennen zu geben. Doch daraus wurde längst mehr. Seit dem Gründerjahr wird der Oberschwabenpokal organisiert mit 4 bis 6 Rennen. Ebenso fester Bestandteil des Rennkalenders ist das Baindter Rennen "Rund um den Bifang", das in den letzten Jahren als Amateurkriterium ausgetragen wurde. Ein bis zwei attraktive Touristikfahrten in den Alpen, Pyrenäen, Korsika o.a. stellen jährlich den Saisonhöhepunkt dar. Die Oberschwäbische Heimat ist für die Gruppe der Junggebliebenen Grund genug, sich jeden Montag zu einer Radtour zu treffen. Die Übungsabende des Hallentrainings im Winter sind sowohl Vorbereitung auf die sommerliche Radsaison, als auch harmonische gesellschaftliches Zusammen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 28.07.2023
    Satzung_zur_Aenderung_der_Friedhofsatzung_10_2020.pdf

    1 Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 06.10.2020 aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen: Die Friedhofsordnung wird wie folgt geändert. 1. Die Friedhofsordnung enthält folgende Fassung §§ 1 – 9 unverändert § 10 Abs. 1, 3, 4, 5 unverändert § 10 Abs. 2 enthält die Fassung / wird ergänzt um 1. Reihengräber 2. Wahlgräber 3. Urnenschmuckgräber 4. Urnennischen 5. Urnen-Rasengräber 6. Halb-/anonyme Urnengräber §§ 11, 12 unverändert § 13 Urnenwahlgräber (1) Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern (Urnenschmuckgräber) oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen (Urnennischen), die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind max. 4 Urnen. In Urnennischen sind max. 2 Urnen zulässig. (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. §§ 13 a, 13 b werden neu hinzugefügt § 13 a Urnen-Rasengräber 2 (1) Urnen-Rasengräber sind Aschengräberstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Im Grabfeld für Urnen-Rasengräber werden einheitliche, liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde angebracht. (3) Bei einer Beisetzung in einem Grabfeld für Urnen-Rasengräber besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde. (4) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen auf der Rasenfläche und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (5) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 13 b Halb/-anonyme Urnengräber im Staudenbeet (1) Das halb/-anonyme Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbeisetzungen, die in der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. (2) Im halb/-anonymen Grabfeld können auf den Stelen Schriftzüge mit Namen und Datum angebracht werden. Die Schriftzüge sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde herzustellen und anzubringen. (3) Eine Bepflanzung bzw. Einfassung der Grabstätte und das Aufstellen eines Grabmales ist nicht zulässig. (4) Bei einer Beisetzung in einem halb-/anonymen Grabfeld besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. (5) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen in bzw. vor dem Staudenbeet und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (6) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 14 unverändert § 15 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. (2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,60 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m 2. auf 2- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m (4) Auf Urnenwahlgräbern sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Nur liegende Grabmale bis zu 1 qm Ansichtsfläche bzw. stehende Grabmale bis 0,50 qm. Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flachgeneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. 3 (5) Auf Urnen-Rasengräbern sind liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde anzubringen. (6) Grabeinfassungen jeder Art sind - im alten Teil des Friedhofs bei Einzel- und Familiengräbern sowie im neuen Teil des Friedhofs bei Kinder- und Einzelgräbern bis zu 10 cm breit - im neuen Teil des Friedhofs bei Familiengräbern sind auf Erdgräbern bis zu 20 cm breit, auf Urnenschmuckgräbern bis zu 10 cm breit zulässig. Die Grabzwischenwege / Platten sind bei Senkungen durch den Nutzungsberechtigten aufzufüttern. (7) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen und ähnliches nicht angebracht bzw. abgelegt werden (außer bei Bestattungen). Es ist eine aufgesetzte Schrift in Bronze zu verwenden. Neben religiösen und neutralen Zeichen werden auf Antrag auch weltliche Zeichen zugelassen. Das Anbringen eines Bildes bzw. der Berufsbezeichnung des/der Verstorbenen ist möglich. Die Vergabe der Urnennischen erfolgt nicht fortlaufend, sondern kann ausgesucht werden. Die Reservierung einer Urnenkammer ist möglich. (8) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 - 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. §§ 16 – 20 unverändert V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE §§ 21, 22 unverändert VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 unverändert VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN §§ 24, 25 unverändert VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN §§ 26 – 29 unverändert IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 unverändert § 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. 4 Die Bestattungsgebührensatzung wird wie folgt geändert. 2. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung: Ziffer I Verwaltungsgebühren Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 51,00 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern a) Einzelfall 30,00 b) unbefristete Zulassung 51,00 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 51,00 Ziffer II Benutzungsgebühren Ziffer II 1., 2. unverändert Ziffer II 3. Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten a) Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief 4.500,00 b) Wahlgrab, doppelbreit, doppeltief 5.650,00 c) Urnenschmuckgrab 1.825,00 d) Urnen-Rasengrab 1.642,50 e) Halb-/anonymes Urnengrab 1.642,50 f) Urnennische (Urnenwand) 1.380,00 g) erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts - für die Dauer einer Nutzungsperiode wie a) bis f) - für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer, Angefangene Jahre werden voll gerechnet. Ziffer II 4. Benutzung der Aussegnungshalle 140,00 Reinigung pauschal 50,00 Ziffer II 5. Benutzung der Kühlzelle 80,00 Ziffer II 6. sonstige Verrichtungen des Friedhofspersonals je angefangene Stunde zum jeweiligen Kostensatz 51,00 5 Ziffer II 7. Erschwerniszulage zu Ziff. 6 a) für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Verstorbenen b) für das Ausgraben, Umbetten von Aschen Ziffer II 8. Unverändert 3. Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 06.10.2020 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Entwicklungskonzept_Fischerareal_Profis_2021_04_19.pdf

      Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 1 Foto Daniel Fuhrhop Foto Cord Soehlke Foto W. Gerber Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT UND KONZEPTVERGABEVERFAHREN Städtebauliche Zielsetzungen Das neue Fischersareal soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischt genutzter teil von Baindt entwickelt werden. Daher werden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar (unterschiedliche Formen von Geschosswohnungs- bau, schmale Stadthäuser) • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte • gemeinschaftliche Freianlagen mit hoher Nutzungs- qualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungs- prozess Städtebaulicher Entwurf Gauggel | Gütschow Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT UND KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 2 Foto Cord Soehlke kleinteilig entwickeltes Quartier Foto Daniel Fuhrhop öffentliche und lebendige Räume mit hoher Aufenthaltsqualität Foto Gudrun de Maddalena Geschosswohnungsbau verschiedene Wohntypologien Gartenwohnung Foto Gerd Kuhn verschiedene Wohntypologien Reihenhäuser Foto lpundh architekten verschiedene Wohntypologien StadthausFoto Gauggel verschiedene Wohntypologien Verbinden von Wohnen und ArbeitenFoto Matthias Gütschow gemeinschaftliche Parkierung unter den Freianlagen Foto Gerd Kuhn Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 11 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT 19.04.2021 Seite 12 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 13 Feneberg Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 14 Feneberg Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei 19.04.2021 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Nachbarschaftsplatz Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT 19.04.2021 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT 19.04.2021 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT 19.04.2021 Seite 18 Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen* Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen* Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 19.04.2021 Seite 19 Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich „Grüne Höfe“ in Esslingen Foto C. Weidenbach Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 20 Grundstücksvergabe nach Projektkonzept Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden: • gutachterliche Fixierung der Grundstückspreise • Definition von inhaltlichen Kriterien zur Grundstücks- vergabe – welchen Nutzen hat das Projekt für das Quartier oder für die Stadt? • Entwicklung eines Verfahrens zur Vergabeent- scheidung Sitzung Bewertungskommission in Kirchheim u. Teck, Foto T. Gauggel Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 21 Grundstücksvergabe nach Projektkonzept Akteure bewerben sich mit einer inhaltlichen Projektkonzeption um Grundstücke. Eine konkrete Architekturplanung ist nicht gefordert, Skizzen können die Konzeption ergänzen. Eine von der Politik legitimierte Vergabekommission bewertet die eingegangen Bewerbungen individuell. Eine Reservierungszusage wird erteilt. Der Grundstückskauf erfolgt erst nach Ende der Projekt- entwicklung, in der Regel nach Einreichen des Bauantrags. Vergabeplan mit Beispielprojekten 2. BA Steingauquartier Kirchheim u. Teck Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 22 Niederschwelliges Verfahren Das Vergabeverfahren wird niederschwellig gestaltet, damit allen Akteursgruppen ermöglicht wird, sich um ein Grundstück zu bewerben: • geringer Bewerbungsumfang • keine vorgegebenen Zuschnitte der Grundstücke • Durchführung von Bewerbungsgesprächen Auswahlkriterium für Projekte • Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal • Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Baindt • Qualität der Projektdarstellung • Qualifikation des Projektteams Foto pixabay Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 23 Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 24 bauliche Projektkonzepte • besondere Gestaltung • ökologische Bauweise • innovatives Energiekonzept • geringer Grundstücksverbrauch • geringer Wohnflächenverbrauch pro Person • ….. • ….. soziale Projektkonzepte • Eigentum für Schwellenhaushalte • Integration von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt • Mietwohnraum mit Mietbindung • innovative Wohnformen • soziale Mischung • … • … Projektkonzepte mit Nutzungsmischung • Kombination von Arbeiten und Wohnen • Nutzung mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum • Kleinteiligkeit durch kleines Projekt • ….. • ….. Die vielfältigen Entwicklungsziele lassen sich in drei übergeordnete Kategorien von Auswahlkriterien aufteilen: Qualitätssicherung der Projekte Alle Projekte erhalten eine Reservierungszusage, die nur bei Einhaltung der zugesicherten Projektinhalte zum Grundstückskauf führt: • in Reservierungszusagen werden alle vergabe- relevanten Bestandteile der Projektkonzepte fixiert • in der Reservierungsphase werden mit sämtlichen Projekten Statusgespräche geführt • alle vergaberelevanten Kriterien werden in die Grundstückskaufverträge aufgenommen Alte Weberei in Tübingen, Foto M. Grohe Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 25 Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn alte und neue Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren > Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften > Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren > Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften und Wohnprojekte > Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 26 Parkierung und Mobilität Unter den Höfen befinden sich gemeinschaftliche Tiefgaragen, ihre Dächer werden als Freiflächen genutzt: • es wird eine Tiefgarage pro Hof realisiert, sie schiebt sich unter die verschiedenen Projekte • die flexible Parzellierbarkeit fließt in die Tiefgaragen- planung ein • sinnvolle Lastabtragung und Reduktion von Schnitt- stellen können realisiert werden gemeinschaftliche Tiefgarage Hof 1 Alte Weberei Tübingen, Architektur Baisch + Fritz Tübingen, Foto G. De Maddalena Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 27 gemeinschaftliche Innenhöfe In den dichteren Wohngebieten haben die gemeinschaftlichen Freianlagen eine zentrale Bedeutung: • der für alle Mehrfamilienhäuser vorgeschriebene Spielplatz kann gemeinsam in höherer Qualität realisiert werden • für Familien kann durch die Innenhöfe die Geschosswohnung zur Alternative zum eigenen Haus mit Garten werden • durch einen partizipativen Planungsprozess wird der Grundstein für eine gute Nachbarschaft gelegt Theater im gemeinschaftlichen Innenhof, Alte Weberei in Tübingen, Foto T. Gauggel Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 28 Zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen bedeuten, dass verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • ein Ankerprojekt übernimmt die Querschnittsaufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechenden Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grundstückskäufe fort Auch das Ankerprojekt realisiert einen Hochbau. Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 29 Ankerprojekte 1. Bauabschnitt Ankerprojekt 2. Bauabschnitt Bewerbung um Ankerprojekt Die Vergabe der Ankergrundstücke erfolgt nach Qualität des Hochbaus, es gibt folgende zusätzliche Anforderungen an die Bewerbung: • Strukturkonzept der Parkierung mit ausreichender Anzahl von Stellplätzen • Integration der Tiefgaragenzufahrt im Hochbau des Ankerprojektes • inhaltliches Konzept für die gemeinschaftlichen Freianlagen • organisatorisches Konzept für die Projektdurch- führung Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 30 Ankerprojekte 1. Bauabschnitt Ankerprojekt 2. Bauabschnitt Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen das Ankerprojekt integriert die Tiefgaragenzufahrt die Grundstückszuschnitte richten sich nach dem Bedarf der verschiedenen Projekte städtebauliche Parzellierung Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 33 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen die Unterbauung von Projekten mit Stellplätzen kann notwendig werden für jede Wohneinheit müssen die baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage hergestellt / nachgewiesen werden für die Bewerbung wurde bereits eine Kostengrößenordnung der Stellplätze kalkuliert w 5 P la n u n gs ge se lls ch af t Tiefgarage Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 34 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen jedes Projekt gibt Grundstücksfläche für den Gemeinschaftsbereich ab Abgleich der Nutzungsvorstellungen der unterschiedlichen Akteure partizipative Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes für alle Flächen Auswahl der Spielgeräte → durch den gemeinsamen Planungsprozess entsteht die projektübergreifende Hofgemeinschaft Innenhof Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 35 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen Innenhof Foto: frei raum concept Foto: frei raum concept Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 36 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen Eigentümergemeinschaften Eigentümergemeinschaft Hochbau Eigentümergemeinschaft Tiefgarage Eigentümergemeinschaft Innenhof Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 37 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen Grundstückszuschnitte Grundstücksgrößen ermitteln sich auf Grundlage GRZ und GFZ nach Bebauungsplan Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 38 Entwickelt in Zusammenarbeit Ankerprojekt und Gemeinde Baufeldspezifische Weiterentwicklung der Ankerkonzeption im Dialog Ankerprojekt mit Anliegern Notarielle Beurkundung, Anlage zum Grundstückskaufvertrag Bewerbung Ankerprojekt „Ankerkonzeption“ „Grundlagenvereinbarung“ „Grundlagenurkunde“ Anker erhält Reservierungszusage Anlieger bewerben sich und erhalten Reservierungszusagen Weiterbearbeitung durch Notar in juristisches Dokument Projektablauf und -organisation Phasen und Definitionen Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 39 Aufgaben des Ankerprojektes im 1. Bauabschnitt Parkierung • Entwicklung des räumlichen Konzepts der Tiefgarage (einschließlich Fluchtwege, Entwässerung und Entlüftung) • Entwicklung des Konzeptes der offenen Parkierung • Entwicklung der juristischen Rahmenbedingungen (Leitungs- und Überfahrtsrechte sowie Unterbauung) • Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Baukosten sowie Unterhalts- und Instandhaltungskosten) Innenhof • Entwicklung des gestalterischen Konzepts (gemeinsamer Kinderspielplatz und …?) • Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Freiflächen • Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Baukosten sowie Unterhalts- und Instandhaltungskosten) Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 40 Aufgaben des Ankerprojektes Planungsprozess Parkierung • es ist Ziel wirtschaftliche Parkierungen mit einer passenden Anzahl von Stellplätzen und Lage der Zugangsmöglichkeiten aus der Tiefgarage in die Gebäuden zu planen • es gibt Planerbesprechungen mit den Architekten und Projektsteuerer aller Projekte • der Prozess bedarf einer geringen Beteiligung der Anlieger-Projekte • es wird eine Eigentümergemeinschaft „Tiefgarage“ gegründet, die Mitglieder sind alle Stellplatzeigentümer Planungsprozess Innenhof • der Prozess bedarf möglichst einer hohen Beteiligung der Anlieger-Projekte, insbesondere der zukünftigen Bewohner • es wird eine „Eigentümergemeinschaft Innenhof“ gegründet, die Mitglieder sind alle Anliegerprojekte • es muss fixiert und kommuniziert werden, das die Vertreter aus den Anliegerprojekten in den Sitzungen entscheidungsbefugt sein müssen Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 41 Aufgaben des Ankerprojektes weitere Themenfelder • zentraler Ansprechpartner für den Hof und Organisation sämtlicher Querschnittsaufgaben: • ggf. wasserrechtliche Genehmigung • Organisation von gemeinsamen Beauftragungen von Geologen, Vermesser, SiGeKo und möglichst auch Tragwerksplaner • Organisation von gemeinsamen Beauftragungen von Verbau- und Aushubarbeiten und ggf. Rohbauarbeiten • …? Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 42 Strukturkonzept Tiefgarage aus einer Bewerbung Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 43 lpundh architekten, Kirchheim Strukturkonzept Innenhof aus einer Bewerbung lpundh architekten, Kirchheim Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 44 lpundh architekten, Kirchheim weitere Informationen In Kirchheim unter Teck wird derzeit das Steingauquartier im Anker-/Anliegerverfahren entwickelt. Auf der Website der Stadt sind zahlreiche und eventuell hilfreiche Unterlagen zu finden: https://www.kirchheim-teck.de/de/Wirtschaft- Bauen/Planen-Bauen/Wohnungsbau-in-Kirchheim- unter-Teck/Steingauquartier Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 45 Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 46 Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Ende 2022 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Herbst 2021 Vergabe Anliegerprojekte Frühjahr 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2023 Fertigstellung der Gebäude Herbst 2024 19.04.2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Bauen in Baugemeinschaften“ 17.06.2021, 18:30 Uhr Vermarktungsauftakt 29.06.2021, 14:00 Uhr Informationsveranstaltung für potentielle Ankerbewerber 10.07.2021, Ganztags Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Slide 1 Slide 2 Slide 3 Slide 4 Slide 5 Slide 6 Slide 7 Slide 8 Slide 9 Slide 10 Slide 11 Slide 12 Slide 13 Slide 14 Slide 15 Slide 16 Slide 17 Slide 18 Slide 19 Slide 20 Slide 21 Slide 22 Slide 23 Slide 24 Slide 25 Slide 26 Slide 27 Slide 28 Slide 29 Slide 30 Slide 31 Slide 32 Slide 33 Slide 34 Slide 35 Slide 36 Slide 37 Slide 38 Slide 39 Slide 40 Slide 41 Slide 42 Slide 43 Slide 44 Slide 45 Slide 46 Slide 47[mehr]

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        Fischerareal „Bauen in Baugemeinschaften“ Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Freier Architekten und Projektsteuerer über 20-jährige Erfahrung mit Baugemeinschaften; realisierte Projekte in Tübingen, Esslingen, München, Heidelberg und Stuttgart Beratung verschiedener Kommunen zu den Themen “Bauen in Gemeinschaft“ und “Konzeptvergabe von Grundstücken“; Steuerung von Prozessen Beteiligung an Baugemeinschafts- projekten auch als Bauherren Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 3 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 4 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Eine Baugemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen, die zusammen ein Haus nach ihren eigenen Vorstellungen und Ideen eigenverantwortlich planen, bauen und bewohnen. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 5 „Baugemeinschaft“, „Baugruppe“, „Bauherrengemeinschaft“ werden synonym verwendet. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 6 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 1. Die Gemeinschaft wählt eine rechtliche Konstellation, die das partizipativen Planen und Bauen ermöglicht. Üblicherweise erfolgt dieses als Gesellschaft bürgelichen Rechts (GbR). 2. Die Entscheidungshoheit bei der Planung, beim Bauen und allen Verträgen liegt vollständig bei der Gemeinschaft. 3. Die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 7 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 4. Alle Dienstleistungs-, Planungs-, und Bauverträge werden nur mit der gesamten Baugemeinschaft geschlossen. 5. Alle Verträge, Pläne, Kosten und Protokolle sind den Mitgliedern frei zugänglich. 6. Jedes Mitglied kauft im Rahmen der Gemeinschaft seinen Grundstücksanteil ohne Gebäude. 7. Das gesamte Bauwerk wird im Auftrag der Baugemeinschaft ausgeschrieben und vergeben. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 8 Gewerbliche Bauträger Ein Bauträger entwickelt und realisiert ein Gebäude mit dem Ziel, alle Einheiten kostendeckend zu verkaufen. 1. Baukosten werden zu Lasten von Unterhaltskosten redu- ziert. 2. Risikoreduzierung > „Übliches“ wird realisiert. 3. Gestehungskosten zuzüglich Wagnis, Gewinn und Vertrieb. Die Hausgemeinschaft wird beliebig zusammengesetzt. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 9 Baugemeinschaften Wohnprojekte (genossenschaftlich) gemeinschaftlich bauen und wohnen gemeinschaftlich bauen gemeinschaftlich wohnen Grafik nach: Kröger, Sebastian; Otterbach, Friedhelm; Schönfeld, Annika; Widdess, Stefan (2005): Selbst gebaute Nachbarschaft, Universität Kassel. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 10 Baugemeinschaften • individuelles Eigentum (Wertzuwachs) • Wohnungstausch in der Nutzungsphase schwierig • langfristiger Erhalt der Projektidee ist fraglich • dauerhafte Rechtsform, die den individuellen Besitz ermöglicht • Mieter können nicht mit- bestimmen Wohnprojekte • gemeinschaftliches Eigentum • Wohnungstausch in der Nutzungsphase einfacher • langfristiger Erhalt der Projektidee ist ermöglicht • dauerhafte Rechtsform, die den gemeinschaftlichen Besitz ermöglicht • alle Bewohner können mit- bestimmen Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 11 Rechtsformen und Eigenkapitalbedarf Der Eigenkapitalbedarf der verschiedenen Rechtsformen für die Realisierung eines Gebäude ist annährend gleich. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 12 • Planung individueller Grundrisse für Wohn- und Gewerbenutzung • Ausstattung nach eigenen Wünschen u. Bedürfnissen • Möglichkeit und Anrechnung von Eigenleistungen • Mitentscheidung bei Gestaltungsthemen • Integration attraktiver Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Gästezimmer, Partyraum, Werkstatt, Sauna Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 13 • kostentransparentes und kostensparendes Bauen; keine Wagnis- und Gewinnkosten an Dritte • Weg um zu Wohneigentum zu kommen, auch mit geringem Eigenkapital • Mitbauende lernen sich während des Planungs- und Bauprozesses kennen. So wachsen Nachbar- und Hausgemein- schaften bereits vor dem Einzug Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 14 • Realisierung zukunftsweisender Hauskonzepte wie Nullenergiehaus, Generationenwohnen, Seniorenwohnen • Hohe Identifikation der Eigentümer mit dem Gebäude und dem Ort • Mitgestaltung gemeinschaftlicher Außenräume wie hauseigener Garten, Innenhof und Quartiersumgebung • Baugemeinschaften haben sich vielfach bewährt und sind rechtlich klar geregelt Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 15 • höherer zeitlicher Aufwand (je nach Organisationsstruktur sehr unterschiedlich) • Kosten- und Terminrisiko • es kann nichts Fertiges angesehen werden Was ist eine Baugemeinschaft? – Nachteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 17 Interessengemeinschaft • Lose Gemeinschaft, Mitgliedschaft unverbindlich • sammelt Wünsche und erarbeitet Projektkonzeption • Festlegung Zielrichtung der Gruppe, individuelle Wohnvorstellungen, ökologischer Standard, grober Kostenrahmen • Werbung weiterer Interessenten Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 18 Planungsgemeinschaft • Gründung meist nach Erhalt Grundstücksoption • Gesellschaftsvertrag, Eintrittsgeld • Beauftragung von Projektpartnern • Entwurfs-, Genehmigungs- und meistens Einstieg in Ausführungs- planung und Festlegung einer Baubeschreibung • Individuelle Finanzierungen der Mitglieder • weitere Interessentenwerbung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 19 Baugemeinschaft • Gründung mit Grundstückskauf • Beurkundung Teilungserklärung • Fertigstellung der Ausführungsplanungen • Beauftragung der Baufirmen zur Ausführung • Bau des Gebäudes • Verteilung Sonderwünsche und Abrechnung Eigenleistungen • Auswahl und Beauftragung Hausverwaltung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 20 Eigentümergemeinschaft • nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) • gleicher Status wie beim Kauf vom Bauträger • Wohnungsverkauf oder -vermietung individuell möglich • Anteile und Besitzverhältnisse nach notariell beurkundeter Teilungs- erklärung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 21 Projektphase Projektentwicklung Planen Bauen Wohnen Interessenten- gemeinschaft Planungsgemeinschaft Baugemeinschaft Eigentümer- gemeinschaft Verträge innerhalb der Gemeinschaft --- Planungsgemein- schaftsvertrag Baugemeinschafts- vertrag Teilungserklärung (wie bei jeder Eigentumswohnung) Rechtsform unverbindlicher Zusammenschluss Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) nach WEG Verträge mit Dritten --- Reservierungszusage Architekten- und Projektsteuerungs- vertrag Verträge mit Fachingenieuren Grundstückskauf- vertrag Bauverträge mit Handwerkern für die Unterhaltung der gemeinschaftlichen Bereiche und Einrichtungen (z.B. Wartungsverträge) Entwicklung der GbR in die WEG Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 22 Rechtlicher Rahmen • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da spontane Gründung und flexible Gestaltung möglich • Gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis kann ausge- schlossen werden • ein oder zwei Gesellschaftsverträge zur Festhaltung der Interessen der Gemeinschaft und Regelungen im Innenverhältnis • Genossenschaftsmodelle möglich Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 23 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 1. bindende Gewerbenutzung 2. Geschoss 3. Sondernutzungsrechte zusätzlich zu den Terrassenflächen, die nicht in die Wohnfläche eingeflossen sind (z.B. im Erdgeschoss Anteil an Freifläche) 4. Querlüftungsmöglichkeiten 5. Belichtung (Ausrichtung, Nähe zu Nachbarbaukörpern und Möglichkeiten Oberlichter zu realisieren) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 24 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 6. Aussicht 7. Beeinträchtigung z.B. durch Nähe zum öffentlichen Raum, Gemeinschaftsraum, Tiefgarageneinfahrt oder anderen störenden Dingen und Privatsphäre 8. Möglichkeit, die Wohnung barrierefrei zu erreichen bzw. Anzahl der Stufen, die zu überwinden sind, bis die Wohnung erreicht wird 9. Schnitt der Wohnung (es gibt immer wieder Wohnungen, die einen höherer Anteil an Flurfläche benötigen) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 25 Partner Aus: „planen – bauen – leben“, Hrsg. Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Tübingen, 2. Auflage; Tübingen 2011 Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 27 Geschosswohnung Foto: Journalfoto, Reutlingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 28 Geschosswohnung mit Garten Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 29 Doppelhaus Foto: lpundh architekten, Kirchheim Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 30 Doppelhaus Foto: D. Prinz, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 31 Wohnen und Arbeiten Foto: Matthias Gütschow, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 32 Projektbeispiele Beispiele für soziale Projektkonzepte • Eigentum für Schwellenhaushalte • Integration von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt • Mietwohnraum mit Mietbindung • innovative Wohnformen • soziale Mischung • … Beispiele für Nutzungsmischung • Kombination von Arbeiten und Wohnen • Erdgeschossnutzung mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum • … Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 33 Projektbeispiele Beispiele für bauliche Projektkonzepte • besondere Gestaltung • ökologische Bauweise • innovatives Energiekonzept • geringer Grundstücksverbrauch • geringer Wohnflächenverbrauch pro Person • … Es ist nicht alles in einem Projekt realisierbar, beispielsweise schließen sich das kostengünstige Bauen und ein großzügiges Angebot an gemeinschaftlich genutzten Flächen aus. Daher sollten sich die Projektkonzepte auf wenige wesentliche Themenschwerpunkte beschränken. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 34 Idee kostengünstiges Gebäude mit individuellen Wohnungen • pragmatischer Ansatz, zunächst ohne hohen Anspruch an das gemeinsame Wohnen • sehr individuelle Ausstattung • schnelle Planung und Realisierung • es entstand eine sehr gute, ungezwungen Hausgemeinschaft Baugemeinschaft Mobile 21 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten 1.940 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2003 Planungsgemeinschaft Sommer 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Ruoff + Wied, Projektsteuerung Weiß Baugemeinschaft Alte Weberei Carré 16 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten 2.600 m² Wohn- und Gewerbefläche Februar 20012 Planungsgemeinschaft September 2015 Fertigstellung Tübingen Architektur Hähnig Gemmeke, Projektsteuerung Gauggel Idee Nahversorgung des Quartiers und Integration • Grundstückszusage wegen der Nahversorgung • Integration einer Demenz- Wohngemeinschaft • Schaffen des kulturellen Treffpunkts im „Trafo“ Idee hohe Architekturqualität • die Architekten mit ihrem gestalterischen Anspruch waren bewusst gewählt (z.B. Sichtbeton und Balkone mit Glasboden) • kostengünstige Realisierung und Energiestandard sind zweitrangig Baugemeinschaft Prisma 11 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.125 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2002 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Noenen Albus, Projektsteuerung Baugemeinschaft (journalfoto.de) Idee Integration von Menschen mit Behinderung Frau R. zog vom Heim in eine ambulant betreute Wohnung: „Man kann leben wie man will und wie ein normaler Mensch. Ich wollte immer leben wie eine Nichtbehinder-te und das habe ich nun geschafft.“ • postpoint = Schnittstelle zum Quartier • kein Sozialprojekt! Baugemeinschaft stadt.raum 34 Wohnungen, 6 Gewerbeeinheiten 3.130 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2006/2007 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Wied mit Nassal + Wiehl, Projektsteuerung w5 (Foto: Falkner, Stuttgart) Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Einschränkungen hinsichtlich Verkauf oder Vermietung • Finanzierung Gemeinschaftsraum und Appartement nur durch ein Teil der Eigentümer • gemeinschaftliche Gartennutzung • Sicherung der Konzeption in der Teilungserklärung Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft Regenbogen 11 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Idee “Buntes Haus“ • Geflüchtete (4x 4-Zi.-Whg.) • Familien, die das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ erfüllen (2x 5-Zi.-Whg.) • Mensch mit Behinderung (2x 2-Zi.-Whg.) • 20% unter Mietspiegel (2x 2-Zi.-Whg.) 20-jährige Sicherung des Konzeptes 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Baugemeinschaft MaxAcht Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft; 19 Erwachsene und 10 Kinder im Alter von 5 bis 75 Jahre → sehr geringer Flächenverbrauch (Fotos:MaxAcht) 8 Wohnungen, 1 Werkstatt 690 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2018 Planungsgemeinschaft im Bau Kirchheim unter Teck Architektur lpundh architekten, Projektsteuerung Jung Baugemeinschaft WerkStadt Idee Werkstatt für das Quartier • Wirken in das Quartier durch offene Werkstatt mit Bereich für Holz- und Metallarbeiten und Studio für textiles Arbeiten und Basteln • zwei geförderte Mietwohnungen • Holzhybridbauweise Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Eine Baugemeinschaft braucht nur wenige Eckpunkte, um erfolgreich zu starten: • … eine Idee und Menschen, die daraus ein gemeinsames Konzept formen. • … Architekten und Projektsteuerer, die planen, moderieren, koordinieren und offen und flexibel sind. • … ein geeignetes Grundstück mit einem aufgeschlossenen Eigentümer. Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 44 Fischerareal 10.07.2021 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 17.06.2021, 18:30 Vermarktungsauftakt Frühjahr 2022 Grundstücksvergabe Anliegerprojekte 1. BA Frühjahr 2023 Baubeginn 1. BA Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 45 Herbst 2024 Bezug der Gebäude 1. BA Vielen Dank! Fischerareal Slide 1 Slide 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 7 Slide 8 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 13 Slide 14 Slide 15 Slide 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 18 Slide 19 Slide 20 Slide 21 Slide 22 Slide 23 Slide 24 Slide 25 Slide 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 28 Slide 29 Slide 30 Slide 31 Slide 32 Slide 33 Slide 34 Slide 35 Slide 36 Slide 37 Slide 38 Slide 39 Slide 40 Slide 41 Slide 42 Slide 43 Slide 44 Slide 45 Slide 46[mehr]

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          Fischerareal „Bauen in Baugemeinschaften“ Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Freier Architekten und Projektsteuerer über 20-jährige Erfahrung mit Baugemeinschaften; realisierte Projekte in Tübingen, Esslingen, München, Heidelberg und Stuttgart Beratung verschiedener Kommunen zu den Themen “Bauen in Gemeinschaft“ und “Konzeptvergabe von Grundstücken“; Steuerung von Prozessen Beteiligung an Baugemeinschafts- projekten auch als Bauherren Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 3 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 4 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Eine Baugemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen, die zusammen ein Haus nach ihren eigenen Vorstellungen und Ideen eigenverantwortlich planen, bauen und bewohnen. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 5 „Baugemeinschaft“, „Baugruppe“, „Bauherrengemeinschaft“ werden synonym verwendet. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 6 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 1. Die Gemeinschaft wählt eine rechtliche Konstellation, die das partizipativen Planen und Bauen ermöglicht. Üblicherweise erfolgt dieses als Gesellschaft bürgelichen Rechts (GbR). 2. Die Entscheidungshoheit bei der Planung, beim Bauen und allen Verträgen liegt vollständig bei der Gemeinschaft. 3. Die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 7 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 4. Alle Dienstleistungs-, Planungs-, und Bauverträge werden nur mit der gesamten Baugemeinschaft geschlossen. 5. Alle Verträge, Pläne, Kosten und Protokolle sind den Mitgliedern frei zugänglich. 6. Jedes Mitglied kauft im Rahmen der Gemeinschaft seinen Grundstücksanteil ohne Gebäude. 7. Das gesamte Bauwerk wird im Auftrag der Baugemeinschaft ausgeschrieben und vergeben. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 8 Gewerbliche Bauträger Ein Bauträger entwickelt und realisiert ein Gebäude mit dem Ziel, alle Einheiten kostendeckend zu verkaufen. 1. Baukosten werden zu Lasten von Unterhaltskosten redu- ziert. 2. Risikoreduzierung > „Übliches“ wird realisiert. 3. Gestehungskosten zuzüglich Wagnis, Gewinn und Vertrieb. Die Hausgemeinschaft wird beliebig zusammengesetzt. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 9 Baugemeinschaften Wohnprojekte (genossenschaftlich) gemeinschaftlich bauen und wohnen gemeinschaftlich bauen gemeinschaftlich wohnen Grafik nach: Kröger, Sebastian; Otterbach, Friedhelm; Schönfeld, Annika; Widdess, Stefan (2005): Selbst gebaute Nachbarschaft, Universität Kassel. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 10 Baugemeinschaften • individuelles Eigentum (Wertzuwachs) • Wohnungstausch in der Nutzungsphase schwierig • langfristiger Erhalt der Projektidee ist fraglich • dauerhafte Rechtsform, die den individuellen Besitz ermöglicht • Mieter können nicht mit- bestimmen Wohnprojekte • gemeinschaftliches Eigentum • Wohnungstausch in der Nutzungsphase einfacher • langfristiger Erhalt der Projektidee ist ermöglicht • dauerhafte Rechtsform, die den gemeinschaftlichen Besitz ermöglicht • alle Bewohner können mit- bestimmen Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 11 Rechtsformen und Eigenkapitalbedarf Der Eigenkapitalbedarf der verschiedenen Rechtsformen für die Realisierung eines Gebäude ist annährend gleich. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 12 • Planung individueller Grundrisse für Wohn- und Gewerbenutzung • Ausstattung nach eigenen Wünschen u. Bedürfnissen • Möglichkeit und Anrechnung von Eigenleistungen • Mitentscheidung bei Gestaltungsthemen • Integration attraktiver Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Gästezimmer, Partyraum, Werkstatt, Sauna Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 13 • kostentransparentes und kostensparendes Bauen; keine Wagnis- und Gewinnkosten an Dritte • Weg um zu Wohneigentum zu kommen, auch mit geringem Eigenkapital • Mitbauende lernen sich während des Planungs- und Bauprozesses kennen. So wachsen Nachbar- und Hausgemein- schaften bereits vor dem Einzug Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 14 • Realisierung zukunftsweisender Hauskonzepte wie Nullenergiehaus, Generationenwohnen, Seniorenwohnen • Hohe Identifikation der Eigentümer mit dem Gebäude und dem Ort • Mitgestaltung gemeinschaftlicher Außenräume wie hauseigener Garten, Innenhof und Quartiersumgebung • Baugemeinschaften haben sich vielfach bewährt und sind rechtlich klar geregelt Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 15 • höherer zeitlicher Aufwand (je nach Organisationsstruktur sehr unterschiedlich) • Kosten- und Terminrisiko • es kann nichts Fertiges angesehen werden Was ist eine Baugemeinschaft? – Nachteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 17 Interessengemeinschaft • Lose Gemeinschaft, Mitgliedschaft unverbindlich • sammelt Wünsche und erarbeitet Projektkonzeption • Festlegung Zielrichtung der Gruppe, individuelle Wohnvorstellungen, ökologischer Standard, grober Kostenrahmen • Werbung weiterer Interessenten Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 18 Planungsgemeinschaft • Gründung meist nach Erhalt Grundstücksoption • Gesellschaftsvertrag, Eintrittsgeld • Beauftragung von Projektpartnern • Entwurfs-, Genehmigungs- und meistens Einstieg in Ausführungs- planung und Festlegung einer Baubeschreibung • Individuelle Finanzierungen der Mitglieder • weitere Interessentenwerbung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 19 Baugemeinschaft • Gründung mit Grundstückskauf • Beurkundung Teilungserklärung • Fertigstellung der Ausführungsplanungen • Beauftragung der Baufirmen zur Ausführung • Bau des Gebäudes • Verteilung Sonderwünsche und Abrechnung Eigenleistungen • Auswahl und Beauftragung Hausverwaltung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 20 Eigentümergemeinschaft • nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) • gleicher Status wie beim Kauf vom Bauträger • Wohnungsverkauf oder -vermietung individuell möglich • Anteile und Besitzverhältnisse nach notariell beurkundeter Teilungs- erklärung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 21 Projektphase Projektentwicklung Planen Bauen Wohnen Interessenten- gemeinschaft Planungsgemeinschaft Baugemeinschaft Eigentümer- gemeinschaft Verträge innerhalb der Gemeinschaft --- Planungsgemein- schaftsvertrag Baugemeinschafts- vertrag Teilungserklärung (wie bei jeder Eigentumswohnung) Rechtsform unverbindlicher Zusammenschluss Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) nach WEG Verträge mit Dritten --- Reservierungszusage Architekten- und Projektsteuerungs- vertrag Verträge mit Fachingenieuren Grundstückskauf- vertrag Bauverträge mit Handwerkern für die Unterhaltung der gemeinschaftlichen Bereiche und Einrichtungen (z.B. Wartungsverträge) Entwicklung der GbR in die WEG Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 22 Rechtlicher Rahmen • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da spontane Gründung und flexible Gestaltung möglich • Gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis kann ausge- schlossen werden • ein oder zwei Gesellschaftsverträge zur Festhaltung der Interessen der Gemeinschaft und Regelungen im Innenverhältnis • Genossenschaftsmodelle möglich Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 23 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 1. bindende Gewerbenutzung 2. Geschoss 3. Sondernutzungsrechte zusätzlich zu den Terrassenflächen, die nicht in die Wohnfläche eingeflossen sind (z.B. im Erdgeschoss Anteil an Freifläche) 4. Querlüftungsmöglichkeiten 5. Belichtung (Ausrichtung, Nähe zu Nachbarbaukörpern und Möglichkeiten Oberlichter zu realisieren) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 24 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 6. Aussicht 7. Beeinträchtigung z.B. durch Nähe zum öffentlichen Raum, Gemeinschaftsraum, Tiefgarageneinfahrt oder anderen störenden Dingen und Privatsphäre 8. Möglichkeit, die Wohnung barrierefrei zu erreichen bzw. Anzahl der Stufen, die zu überwinden sind, bis die Wohnung erreicht wird 9. Schnitt der Wohnung (es gibt immer wieder Wohnungen, die einen höherer Anteil an Flurfläche benötigen) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 25 Partner Aus: „planen – bauen – leben“, Hrsg. Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Tübingen, 2. Auflage; Tübingen 2011 Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 27 Geschosswohnung Foto: Journalfoto, Reutlingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 28 Geschosswohnung mit Garten Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 29 Doppelhaus Foto: lpundh architekten, Kirchheim Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 30 Doppelhaus Foto: D. Prinz, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 31 Wohnen und Arbeiten Foto: Matthias Gütschow, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 32 Projektbeispiele Beispiele für soziale Projektkonzepte • Eigentum für Schwellenhaushalte • Integration von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt • Mietwohnraum mit Mietbindung • innovative Wohnformen • soziale Mischung • … Beispiele für Nutzungsmischung • Kombination von Arbeiten und Wohnen • Erdgeschossnutzung mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum • … Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 33 Projektbeispiele Beispiele für bauliche Projektkonzepte • besondere Gestaltung • ökologische Bauweise • innovatives Energiekonzept • geringer Grundstücksverbrauch • geringer Wohnflächenverbrauch pro Person • … Es ist nicht alles in einem Projekt realisierbar, beispielsweise schließen sich das kostengünstige Bauen und ein großzügiges Angebot an gemeinschaftlich genutzten Flächen aus. Daher sollten sich die Projektkonzepte auf wenige wesentliche Themenschwerpunkte beschränken. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 34 Idee kostengünstiges Gebäude mit individuellen Wohnungen • pragmatischer Ansatz, zunächst ohne hohen Anspruch an das gemeinsame Wohnen • sehr individuelle Ausstattung • schnelle Planung und Realisierung • es entstand eine sehr gute, ungezwungen Hausgemeinschaft Baugemeinschaft Mobile 21 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten 1.940 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2003 Planungsgemeinschaft Sommer 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Ruoff + Wied, Projektsteuerung Weiß Baugemeinschaft Alte Weberei Carré 16 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten 2.600 m² Wohn- und Gewerbefläche Februar 20012 Planungsgemeinschaft September 2015 Fertigstellung Tübingen Architektur Hähnig Gemmeke, Projektsteuerung Gauggel Idee Nahversorgung des Quartiers und Integration • Grundstückszusage wegen der Nahversorgung • Integration einer Demenz- Wohngemeinschaft • Schaffen des kulturellen Treffpunkts im „Trafo“ Idee hohe Architekturqualität • die Architekten mit ihrem gestalterischen Anspruch waren bewusst gewählt (z.B. Sichtbeton und Balkone mit Glasboden) • kostengünstige Realisierung und Energiestandard sind zweitrangig Baugemeinschaft Prisma 11 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.125 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2002 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Noenen Albus, Projektsteuerung Baugemeinschaft (journalfoto.de) Idee Integration von Menschen mit Behinderung Frau R. zog vom Heim in eine ambulant betreute Wohnung: „Man kann leben wie man will und wie ein normaler Mensch. Ich wollte immer leben wie eine Nichtbehinder-te und das habe ich nun geschafft.“ • postpoint = Schnittstelle zum Quartier • kein Sozialprojekt! Baugemeinschaft stadt.raum 34 Wohnungen, 6 Gewerbeeinheiten 3.130 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2006/2007 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Wied mit Nassal + Wiehl, Projektsteuerung w5 (Foto: Falkner, Stuttgart) Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Einschränkungen hinsichtlich Verkauf oder Vermietung • Finanzierung Gemeinschaftsraum und Appartement nur durch ein Teil der Eigentümer • gemeinschaftliche Gartennutzung • Sicherung der Konzeption in der Teilungserklärung Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft Regenbogen 11 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Idee “Buntes Haus“ • Geflüchtete (4x 4-Zi.-Whg.) • Familien, die das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ erfüllen (2x 5-Zi.-Whg.) • Mensch mit Behinderung (2x 2-Zi.-Whg.) • 20% unter Mietspiegel (2x 2-Zi.-Whg.) 20-jährige Sicherung des Konzeptes 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Baugemeinschaft MaxAcht Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft; 19 Erwachsene und 10 Kinder im Alter von 5 bis 75 Jahre → sehr geringer Flächenverbrauch (Fotos:MaxAcht) 8 Wohnungen, 1 Werkstatt 690 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2018 Planungsgemeinschaft im Bau Kirchheim unter Teck Architektur lpundh architekten, Projektsteuerung Jung Baugemeinschaft WerkStadt Idee Werkstatt für das Quartier • Wirken in das Quartier durch offene Werkstatt mit Bereich für Holz- und Metallarbeiten und Studio für textiles Arbeiten und Basteln • zwei geförderte Mietwohnungen • Holzhybridbauweise Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Eine Baugemeinschaft braucht nur wenige Eckpunkte, um erfolgreich zu starten: • … eine Idee und Menschen, die daraus ein gemeinsames Konzept formen. • … Architekten und Projektsteuerer, die planen, moderieren, koordinieren und offen und flexibel sind. • … ein geeignetes Grundstück mit einem aufgeschlossenen Eigentümer. Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 44 Fischerareal 10.07.2021 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 17.06.2021, 18:30 Vermarktungsauftakt Frühjahr 2022 Grundstücksvergabe Anliegerprojekte 1. BA Frühjahr 2023 Baubeginn 1. BA Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 45 Herbst 2024 Bezug der Gebäude 1. BA Vielen Dank! Fischerareal Slide 1 Slide 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 7 Slide 8 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 13 Slide 14 Slide 15 Slide 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 18 Slide 19 Slide 20 Slide 21 Slide 22 Slide 23 Slide 24 Slide 25 Slide 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 28 Slide 29 Slide 30 Slide 31 Slide 32 Slide 33 Slide 34 Slide 35 Slide 36 Slide 37 Slide 38 Slide 39 Slide 40 Slide 41 Slide 42 Slide 43 Slide 44 Slide 45 Slide 46[mehr]

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            Zuletzt geändert: 20.04.2021
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            Was bedeutet der Biotopverbund für Gemeinden und Vertreter der Land- wirtschaft? „Wir können den Artenschwund nur aufhalten, wenn wir möglichst naturverträglich wirt- schaften, unsere Kulturlandschaft erhalten und wertvolle Lebensräume vernetzen. Als Planungsinstrument wurde uns Städten und Gemeinden hierfür die Biotopverbund- planung rechtlich vorgegeben. Der Nutzungsdruck auf die Landschaft ist enorm. Die Flächenverfügbarkeit spielt des- halb bei der Umsetzung des Biotopverbundes eine sehr wichtige Rolle. Aus diesem Grund ist es von besonderer Bedeutung, die beteiligten Akteure und Flächeneigentü- mer so frühzeitig und intensiv wie möglich in die Planung- en mit einzubeziehen. Denn auf die Verbindung kommt es an! Indem wir Biotope miteinander verbinden und neue herstellen, können wir dem Artenrückgang begegnen und hoffentlich sogar lokal umkehren.“ Katja Liebmann, Bürgermeisterin Schlier „Unsere Kulturlandschaft bietet viele Lebensräume und begeistert Bürger und Gäste. Möge der Biotopverbund dazu beitragen, dass dies auch in künftigen Generationen so sein wird. Damit dieses zweifellos sinnvolle, aber auch sehr ambitionierte Vor- haben gelingt, nutzt der LEV Ravensburg seine jahrelange Erfahrung und bietet praktische Unterstützung an.“ Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Kißlegg „Wir Landwirte wollen bei der Fortent- wicklung der Biotopverbundsplanung aktiv mitarbeiten. Sowohl der Schutz der produk- tiven landwirtschaftlichen Flächen als auch die Förderung der Biodiversität liegen uns am Herzen. Franz Schönberger, Vorstand Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. In der Geschäftsstelle des Landschaftserhaltungsverbands Ravensburg e.V. wurde eine Stelle zur Umsetzung des Bio- topverbunds eingerichtet. Die Hauptaufgaben umfassen: → Beratung von Kommunen, Landwirt*innen, Verbänden und Privatpersonen zu den Belangen des Biotopverbunds → Begleitung der Biotopverbundplanungen sowohl in der Planungsphase als auch bei der Umsetzung → Gemeindeübergreifende Koordination des Biotop- verbunds im gesamten Landkreis und in der Region Ansprechpartnerin: Tanja Westernacher tanja.westernacher@lev-ravensburg.de 0751 85-9693 Geschäftsstelle des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Ravensburg e.V. Frauenstraße 4 88212 Ravensburg www.lev-ravensburg.de Um die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg zu erhalten und dem Rückgang heimischer Arten entgegen- zuwirken, brauchen wir den Biotopverbund, das „Netz- werk der Natur“. Mit Hilfe des Biotopverbunds werden: → bestehende Lebensräume heimischer Arten gesichert und aufgewertet → ökologische Wechselbeziehungen durch Vernetzung von Lebensräumen verbessert und wiederhergestellt → Ausbreitung und Wiederbesiedlung heimischer Tiere und Pflanzen gefördert Landesweites Ziel ist es, den „funktionalen Biotopver- bund“ bis 2030 auf 15% der Offenlandfläche auszubauen (Landesnaturschutzgesetz § 22). Dadurch soll die biolo- gische Vielfalt in Baden-Württemberg erhalten und dem Rückgang heimischer Arten entgegengewirkt werden. Ziele und Umsetzung im Landkreis Ravensburg Biotopverbund Warzenbeißer (Decticus verrucivorus) Er fliegt sehr selten und wandert daher meist nicht weiter als 50 m. Die Heuschrecke gilt in BW als gefährdete Art. Welche Rolle hat der LEV Ravensburg bei der Umsetzung des Biotopverbunds? WAS ist der landesweite Biotop- verbund und welche Ziele werden verfolgt? weitere Informationen: Zunächst lassen Kommunen für ihr Gemeindegebiet eine Biotopverbundplanung durch ein Fachbüro erstellen. Diese wird finanziell mit bis zu 90% gefördert und umfasst: → die Bewertung des Zustands der Natur und deren Potenziale für den Biotopverbund → Hinweise zur Erhaltung und Verbesserung der Lebens- raumvielfalt → die Einbeziehung der Kenntnisse lokaler Akteure Von der Umsetzung profitieren: → die Landwirtschaft und der Naturschutz durch Verbesserung und Erhalt der ökologischen Wechsel- beziehungen (z.B. Förderung von Bestäubern, oder von Räubern, die Schadinsekten kontrollieren) → die Kommune durch eine naturschutzfachlich sinnvolle Platzierung von Ausgleichsmaßnahmen → der Tourismus und die Bevölkerung durch attraktivere Naherholung → Landwirt*innen als wichtige Partner*innen bei der Umsetzung von Landschaftspflegemaßnahmen1. Hierfür stehen Förderprogramme wie die Landschafts- pflegerichtlinie (LPR) und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) zur Verfügung → Vereine, die im Naturschutz aktiv sind → Privatpersonen, die z.B. ihren Garten insektenfreund- lich gestalten 1 Für die Betriebe ist die Teilnahme an Biotopverbundmaßnahmen frei- willig. Der Biotopverbund stellt keine neue Schutzkategorie dar und führt daher nicht zu Nachteilen für die Landbewirtschaftenden. WO sollen Maßnahmen für den Biotop- verbund umgesetzt werden? Unser Landkreis ist vielfältig und hat verschiedene Biotop- typen von trocken bis feucht: → trockene Hänge und Böschungen sowie Waldränder → artenreiche Wiesen und extensive Weiden, Streuobst- bestände und Wegsäume → Nasswiesen, Streuwiesen und Gewässerrandstreifen Goldener Scheckenfalter oder auch Skabiosen- Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) Er ist für die Reproduk- tion auf Tauben- Skabiosen oder Teufelsabbiss angewiesen. Der Tag- falter ist in BW vom Aussterben bedroht. Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) als typische Art der Streuwiesen. WIE sollen die Ziele des landesweiten Biotopverbunds erreicht werden? WER kann sich bei der Umsetzung des Biotopverbunds einbringen? Beispiele für Biotopverbundmaßnahmen Extensivierung von Grünland Mehrjährige Ackerblühstreifen Laufkäfer profitieren von der Anlage mehrjähriger Ackerblühstreifen. Diese Räuber fressen Schadinsek- ten wie Thripse oder Blatt- läuse im angrenzenden Acker „Ackerblühstreifen sind wunderschön für unser Auge und liefern außerdem für viele Insekten Nahrung und Unterschlupf.“ (Joachim Kapler, Landwirt, Baienfurt) „Nach der Entbuschung können durch die Nutzung der Streuwiesen als feingeschnit- tene Einstreu im Betrieb 40 bis 50 Großballen Stroh im Jahr ersetzt werden.“ (Johannes Blattner, Landwirt, Wangen) „Das kaliumarme Futter der extensiv bewirtschafteten Flächen ist besonders gesund für trockenstehende Kühe. Nach der Mahd tummeln sich die meisten Heuschrecken im Altgras- streifen.“ (Johannes Blattner, Landwirt, Wangen) Schaffen neuer Amphibiengewässer und Instandsetzung bestehender Gewässer Schaffen und Pflege von Saumstrukturen z.B. zwischen Weg und Weide Entfernen der Gehölzsukzession zur Schaffung und Wiederin- nutzungnahme wertvoller Lebensräume Pflege von Stufenrainen[mehr]

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              Entwurf Wohnbebauung Fischerareal in Baindt Grundriss - M. 1.500 Tiefgarage Baufeld 2 und 3 - M. 1.500 ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen08.12.2020 Baufeld 1 Grundstücksgröße ~ 5.550 m² GRZ 0,44 GFZ 1,05 ** Wohnäche ~ 4.130 m² Wohnungen* ~ 49 Stück Baufeld 3 Grundstücksgröße ~ 1.652,0 m² GRZ 0,42 GFZ 0,71 ** Wohnäche ~ 884 m² Wohnungen* ~ 10 Stück Schnitt B-B - M. 1.500 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Sitzplatz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Treibhaus Atelier Holzlager Imkerei neue Wohnbebauung Bau-/Recyclinghof 4,0 m 3,0 m Optionsraum Abgrenzung und Lärmschutz + unterschiedlichste Nutzungen Filter 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Feneberg neue Wohnbebauung < Parken Parken > Fahrgasse (privat) Sichtlter + kostengünstigeres Parken Hof Filter 1 Piktogramme - o. M. Baufeld 2 ~ 51 Wohnungen* ~ 102 Stellplätze (schlecht erweiterbar) + 8 Parklifte möglich Baufeld 3 ~ 10 Wohnungen* ~ 17 Stellplätze (gut erweiterbar) Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen* Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen* N 1. BA 1. BA 2. BA 2. BA 3. BA 1. Baubaschnitt ~ 54 Wohnungen* 2. Baubaschnitt ~ 64 Wohnungen* 3. Baubaschnitt ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitte (BA) Erweiterung Blick von Norden Blick von Süden Blick von Osten Blick von oben Schnitt A-A - M. 1.500 städtebauliche Kennwerte Baufeld 2 Grundstücksgröße ~ 4.479 m² GRZ 0,61 GFZ 1,30 ** Wohnäche ~ 4.370 m² Wohnungen* ~ 51 Stück * bei durchschnittlicher Wohnungsgröße von 85 m² und Wohnfäche 75 % der BGF ** ohne Parkächen, Carports und Nebengebäude Filter 2 Filter 2 Filter 2 Filter 2 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fi lte r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Lebensmittelmarkt Marsweiler Straße Ziegeleistraße Kü fe rst ra ße Nachbarschafts- platz gemeinschaft- licher Hof gemeinschaftlicher Hof Neugestaltung Dorfplatz durch 365° Landschaftsarchitekten pr iva te E rsc hl ie ßu ng Renaturierung Sulzmoosbach Feuerwehr Bauhof N gemeinschaft- licher Hof private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten Fertigstellung Straße > max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze I III III + D III + D III + D III + D III + D II + D II III + D III III + D III III III + D I I I I I I I III + DG Kunden- parkplatz B B B B A A Besucher- stellpätze A A max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Lebensmittel- markt max. Gebäudehöhe 6,30 m (II) Tiefgarage[mehr]

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                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vorfeld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden abgelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirtschaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall genehmigte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerblich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sanierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im sogenannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterlagen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität angedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweiterung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energetische Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahresverlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnahmen wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben einzelner Maßnahmen erforderlich machen. Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemeinde fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnahmen der Baindter Bürgerinnen und Bürger. Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellladestation für E-Autos errichtet. Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Klimastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraussichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt bereits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgasemissionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgasreduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovoltaikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wurde, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gemäß der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleichstockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenennung des Kindergartenausschusses in den Sozialausschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergartenausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich Themen der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozialausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialarbeit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Beratung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergartenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt.[mehr]

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                  Gemeinde Baindt Marsweilerstaße 4 88255 Baindt Aufgestellt: Anerkannt: 88410 Bad Wurzach, 29.07.2021 / 10.03.2022 88255 Baindt,…………………………. Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Heinrich ___________________________ __________________________ Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Vorflutbeschaffung und Gewässerneubau - Wasserrechtsentwurf - 1. Erläuterungsbericht Projekt-Nr.: 8 09 2127.01 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines / Veranlassung............................................................................3 2. Lage, Topografie und Nutzung........................................................................4 3. Bestehende Situation.......................................................................................5 4. Geplante Maßnahmen.......................................................................................6 4.1 Längsentwicklung.........................................................................................7 4.2 Ausbauquerschnitte......................................................................................7 4.3 Bauwerke......................................................................................................8 4.4 Retentionsbecken BG Bühl..........................................................................9 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt...................................9 5. Hydraulische Bemessung..............................................................................10 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter.......................................10 5.2 Bemessung Bauchlauf...............................................................................11 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße.........................................................13 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement...................................14 7. Zusammenfassung.........................................................................................15 8. Antrag...............................................................................................................16 9. Anlagen............................................................................................................17 9.1 Anlagen.......................................................................................................17 9.2 Planunterlagen...........................................................................................17 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 2/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 1. Allgemeines / Veranlassung Die Bestandsbebauung entlang der Hirsch- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wiederholt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebli- chen Oberflächenabflüssen bei Starkregenereignissen aus der östlich angrenzenden Hanglage beruhen und wodurch teils erhebliche Schäden verursacht worden sind. Im Rahmen eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Baindt wurde die Abflussbildung auf der vorgenannten Hanglage in der Modellsimulation deut- lich bestätigt (Kommunales Starkregenrisikomanagement Risikoanalyse und Handlungs- konzep, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020) Die Gemeinde Baindt beabsichtigt nun mit der vorliegenden Planung die Umsetzung der, im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maß- nahmen zur Vorflutschaffung und zum Gewässerausbau um die Oberflächenabflüsse bei Strakregenereignissen sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung vor- beileiten zu können. Die Fassnacht Ingenieure GmbH, 88410 Bad Wurzach, wurden mit der Erstellung des Wasserrechtsentwurf für oben genannte Maßnahmen beauftragt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 3/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 2. Lage, Topografie und Nutzung Die Hanglage mit der Gewannbezeichnung Bühl grenzt östlich an die bestehende Wohnbebauung der Benz-, Hirsch- und Siemensstraße an und wird im Osten durch die Marsweilerstraße begrenzt. Die Hangneigung beträgt in Ost-West Richtung ca. 5 %. Die gesamte Hangfläche wird landwirtschaftlich teils als Grünland und teils als Ackerflä- che genutzt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 4/18 Abbildung 1: Lage der abflussbildenden Hangfläche Bühl in Baindt Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 3. Bestehende Situation Die Hanglage Bühl wird über zwei Wiesengräben entwässert. Der nördliche Bereich mit ca. 1/3 der Hangfläche entwässert dabei nach Norden. Der Oberflächenabfluss aus diesem Bereich wird über einen Wiesengraben – im weiteren als Graben Nord bezeichnet – an der nördlichen Bebauungsgrenze aufgenommen und nach Westen Richtung Oberem Bampfen abgeleitet. Zwischen der Hirschstraße und der Suplacher Straße ist dieser Graben verdolt. Dieser nördliche Bereich wird von den geplanten Maßnahmen nicht berührt. Der restliche Bereich mit ca. 2/3 der Hangfläche wird über einen mitten durch den Hang verlaufenden Wiesengraben – im weiteren als Graben Mitte bezeichnet – nur teilweise entwässert. Dieser Wiesengraben trifft südlicher der Siemensstraße auf die Hirschstaße und wird an diesem Punkt in einer Verdolung DN 300 gefasst und über die Hirschstraße nach Süden Richtung Sulzmoosbach abgeleitet. Sowohl der Wiesengraben Mitte als auch die Verdolung DN 300 sind diesem Abschnitt nicht ausreichend dimensioniert, um den anfallenden Oberflächenabfluss bei einem Starkregenereignis aufzunehmen und schadlos abzuleiten. Für den Oberflächenabfluss aus den Hangflächen südlich dieses Grabens besteht keine natürliche Vorflut mehr. Im Bereich des natürlichen Tiefpunktes ist am Rand der beste- henden Bebauung ein Einlaufbauwerk angeordnet, mit dem der Oberflächenabfluss aus dem Hang dem Mischwasserkanal in der Benzstraße zugeleitet wird. Die Schadensereignisse der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die vorhandenen Gräben und Verdolungen nicht in der Lage sind den anfallenden Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen schadlos aufzunehmen. Diese Beobachtung wird auch durch die Modellberechnungen zum Starkregenrisikoma- nagement (SRRM) untermauert. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 5/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4. Geplante Maßnahmen Der bestehende Wiesengraben Mitte wird soweit ausgebaut, dass über ihn der Oberflä- chenabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos aus dem Hang abgeleitet werden kann. Zur Unterquerung der neuen Erschließungsstraße ins Baugebiet Bühl in Verlängerung der Zeppelinstraße ist ein Wellrohrdurchlass geplant. Im Bereich der Zeppelinstraße steht auf Grund der angrenzenden Privatgrundstücke nur eine begrenzte Entwicklungsbreite neben der Erschließungsstraße zur Verfügung. In diesem Bereich muss der bestehende Bachlauf daher stark verbaut ertüchtigt werden. Im weiteren Verlauf wird die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße aufge- geben. Statt dessen unterquert der Wiesengraben Mitte zukünftig über die bereits vorab hergestellte Verdolung DN 800 die Hirschstraße und wird über einen Gewässerneubau entlang der nördlichen Grenze des Baugebietes Geigensack nach Westen geführt. Dieses neue Gewässer mündet westlicher der Sulpacher Straße in einen bestehenden, zur Zeit jedoch trockengefallenen Graben über den eine weitere Ableitung zum Oberen Bampfen erfolgt. Zur Unterquerung der Sulpacher Straße ist ebenfalls ein Wellrohrdurchlass vorgesehen. Nach ca. 50 Meter mündet in diesen, bisher trockenliegenden Graben auch die Ablei- tung / Verdolung des Wiesengrabens Nord, der die nördlichen Abschnitte der Hanglage entwässert. Mit diesen Maßnahmen werden die Handlungsempfehlungen Nr. 5.1.3 aus dem Hand- lungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagement1 umgesetzt. Für die südlichen Abschnitte der Hanglage Bühl, die bisher über keinen Vorfluter verfü- gen, sind keine weiteren wasserbaulichen Maßnahmen geplant. Die Gemeinde Baindt 1 Kommunales Starkregenrisikomanagement, Risikoanalyse und Handlungskonzept für die Gemeinde Baindt, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 6/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht hat für diesen Abschnitt ein Bebauungsplanverfahren eröffnet. Durch die Parzellierung im Zuge der Bebauung sowie die geplanten Erschließungsstraßen quer zum Hang wird ein ungehinderter Oberflächenabfluss aus diesem Bereich verhindert. Das Nieder- schlagswasser aus den befestigen Flächen des Plangebietes soll in Retentionsanlagen zurückgehalten werden und dann gedrosselt in den neuen Gewässerlauf eingeleitet werden. 4.1 Längsentwicklung Die Längsentwicklung des Bachlaufes orientiert sich soweit als möglich am natürlichen Gefälle des Hanges. In der Hanglage Bühl ergibt sich dabei ein Sohlengefälle des Bachlaufes zwischen 4,02 und 7,41 Prozent. Im Abschnitt Geigensack beträgt das Sohlengefälle des Bachlaufes 1,27 bis 4,84 Pro- zent. 4.2 Ausbauquerschnitte Der Bachlauf wird mit einem gegliederten Grundquerschnitt hergestellt. Dabei ist die Bi- lanz zu wahren zwischen einem ausreichend durchflossenen Querschnitt bei Niedrig- wasser bis Normalabfluss mit 15-20 l/s und einem ausreichend großem Querschnitt beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses mit ca. 4.500 l/s. Für den Normalabfluss wird ein Trapez ähnliches Fließbett mit ca. 1,50 m Breite und ei- ner Gewässersohle mit ca. 20 cm Breite vorgesehen. Die Fließtiefe beträgt ca. 20 cm. Die Böschungen sind im Regelprofil mit einer Neigung 1:3 projektiert. An dieses Fließbett schließt sich ein weitgehend waagrechtes Vorland zur Aufnahme der Hochwasser- und Starkregenabflüsse an. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 7/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Im Abschnitt Bühl wird dieses Vorland mit ca. 2,0 Meter Breite ausgebildet. Die Bö- schung zum geplanten Baugebiet Bühl wird einer Neigung von 1:4 hergestellt, so dass eine Zugänglichkeit zum Gewässer realisierbar ist, die Böschung gegen die angrenzen- den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der anderen Seite werden mit einer Neigung von ca. 1:2 ausgebildet 4.3 Bauwerke Im Verlauf des neuen Bauchlaufes sind drei Bauwerke für die Querung der Sulpacher Straße, der Hirschstraße und der Verlängerung Zeppelinstraße in Baugebiet Bühl erfor- derlich. Die Querungen der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße sind als Wellrohrdurchlass geplant. Für den Durchlass Zeppelinstraße ist ein geschlossenes Maulprofil mit einer lichten Brei- te von ca. 3,50 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,80 Meter ( je- weils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 18 Metern geplant. Die Gesamthöhe des geplanten Profils bietet ausreichend Platz für den Einbau von Sohlsubstrat. Für den Durchlass Sulpacher Straße ist ein, nach unten offenes Rechteckprofil mit einer lichten Breite von ca. 4,80 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,40 Meter (jeweils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 10 Metern geplant. Die geringe Gesamthöhe des geplanten Profils erfordert einen stabilen und hochwasser- sicheren Ausbau der Sohle, da Wartungs- und Pflegearbeiten im Profil nicht oder nur sehr erschwert ausgeführt werden können. Die Profilsohle wird daher durchgehend mit Wasserbausteinen der Klasse HMA 300/1000 und größer ausgebaut. Die Querung der Hirschstraße wurde im Vorgriff mit der Erschließung Baugebiet Gei- gensack als Verdolung DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Verdolung hat eine Gesamtlänge von 31,29 Meter mit einem Gefälle von 7,86 Prozent Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 8/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4.4 Retentionsbecken BG Bühl Auf Flurstück 389 wird neben dem geplanten Bachlauf unmittelbar oberhalb der Sulpa- cher Straße das Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl vorgesehen. Das Retentionsbecken ist dabei kein Bestandteil der Gewässerausbaumaßnahme, dient jedoch bei einer Überlastung des Durchlasses Sulpacher Straße als zusätzlicher Reten- tionsraum. 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt Im Verlauf des bestehenden Bachlaufes zwischen Sulpacher Straße und Oberem Bampfen hat sich durch Auskolkung ablaufseitig der Verdolung eines Waldweges ein er- heblicher Absturz ausgebildet, der die Durchgängigkeit in diesem Abschnitt unterbindet. Auf Wunsch des Sachgebietes Oberflächenge- wässer soll dieser Absturz zurückgebaut wer- den und die Durchgängigkeit in diesem Ab- schnitt herstellt werden. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit wird die bestehende Verdolung DN 500 durch eine Verdolung DN 800 mit Sohlsubstrat in der Ver- dolung ersetzt. Durch die Anordnung von Wasserbausteinen unterhalb der Verdolung bis auf ca. 20 cm Höhe über Sohle wird eine Anreicherung mit Substrat in der Verdolung gefördert und eine Ausspülung bei stärkeren Abflüssen vermieden. Für die Wanderungsbewegung oberhalb Wasserlinie am Ufersaum werden scheitel- gleich zur Verdolung DN 800 zwei Stahlrohre (Schwarzstahl, unbehandelt) DN 200 ver- legt, die als Wanderröhren dienen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 9/18 700 Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Durch den Substrateinbau in der Sohle wird ein abbflussäquivalenter Querschnitt er- reicht. Durch die geplante Maßnahme wird das Abflussregime des Baches daher nicht verändert. 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau Östlich des Flurstückes 131/1 stehen für eine Weiterführung des Bachausbaues keine Flächen zur Verfügung. Damit auch in diesem Abschnitt ein verbesserter Schutz der be- stehenden Bebauung gegen Oberflächenabfluss bei außergewöhnlichen Starkregener- eignissen gegen wird, werden in diesem Bereich ergänzende Geländemodellierungen vorgenommen. Am nördlichen und östlichen Rand des geplanten Baugebietes Bühl sind Eingrünungen am Übergang in die freien landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen (z. vgl. Übersichts- lageplan 4-03.2-ÜL). In diesen Grünbereichen wird mit durch geeignete Geländemodel- lierungen eine Grünstufe erstellt, an deren Ost und Nordseite zufließendes Oberflächen- wasser nach Norden in den Bachlauf abgeleitet wird. 4.6.2 Hirschstraße Die Verdolung DN 800 in der Hrischstraße, über die die Bachläufe Bühl und Geigensack verbunden sind, ist geeignet den Abfluss aus einen außerordentlichen Starkregenereig- nis abzuleiten (z. vgl. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße). Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ex- trem ungünstiger Einflüsse nicht ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist zu verhin- dern, dass ein Oberflächenabfluss über die Hirschstraße in die Ortslage Baindt abflie- ßen kann. Mit der nachfolgenden Erschließung des Baugebietes Bühl und dem dafür notwendigen Ausbau der Zeppelinstraße wird die Längs- und Querneigung der Hirsch- straße im Einmündungsbereich der Zeppelinstraße so umgestaltet, dass im Falle einer Überlastung der Verdolung eine direkte Ableitung über die Hirschstraße in Richtung Bachprofil Geigensack erfolgt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 10/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter Die Grundlage für die hydraulische Bemessung bilden im vorliegenden Fall die Berech- nungen eines außergewöhnlichen Ereignisses zum Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Baindt. Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt, da das Einzugsgebiet des Wiesengrabens Mitte mit ca. 31,2 ha deutlich keiner ist als die Gebietskulisse einer SRRM-Berechnung mit max. 5 km² (= 500 ha). Das Einzugsgebiet der beiden Wiesengräben ist damit deutlich kleiner als die umgebende Gebietskulisse aus der SRRM-Berechung. Eine Vorbemessung auf der Grundlage eines N-A Modells und 100-jährlichen Abfluss- ganglinien, allerdings noch auf Grundlage der Niederschlagskennwerte nach KOSTRA DWD 2000 hat für das Einzugsgebiet Wiesengraben Mitte am Beginn der bestehenden Verdolung DN 300 zu einem Abfluss geführt, der nur ca. 20 % der Abflussbildung auf Basis der OAK für das SRRM beträgt. Eine Bemessung auf der Grundlage eines N-A Modells erscheint damit im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt. Die Berechnung der notwendigen Querschnittsprofile erfolgt mit der Gerinneberechnung nach Gaukler-Manning-Strickler wobei für die gegliederte Querschnitte ein mittlerer Strickler-Beiwert nach Horten / Einstein ermittelt wird. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 11/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Den Berechnungen liegen folgende Rauhigkeitsbeiwerte nach Strickler zu Grunde. Profilbe- reich Oberflächenstruktur Strickler Beiwert kSt [m1/3/s] Literaturwerte1 Bach Bühl (ge- wählt Bach Geigen- sack (gewählt) Sohle kiesig, Steingröße 20 – 60 mm 40 35 25 Sohle kiesig, Grobkies bis 150 mm 35 Bachbö- schung Wiese, Grasbewuchs leicht ver- krautet 25 – 35 35 25 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass 28 – 40 30 20 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass / Hochstauden 20 – 35 Vorland- böschung Wiese verkrautet, einzelne Ge- hölze (nur Stamm umflossen) 20 - 33 20 15 Die größere Profilbreite erlaubt im Abschnitt Geigensack ein dichtere Bepflanzung als im Abschnitt Bühl, wobei auch im Abschnitt Geigensack im Fließ- und Flutbereich nur ver- einzelte Baumquartiere (Solitärgehölze) angelegt werden können. Mehrere Bäume einer Gruppe sollten dabei in Fließrichtung gesehen hintereinander angeordnet werden, um den Abflusswiderstand im Bach nicht über Gebühr zu erhöhen. 5.2 Bemessung Bauchlauf Für die hydraulische Bemessung des neuen Bachlaufes wurden in der SRRM – Berech- nung des außergewöhnlichen Ereignisses entlang des Bauchlaufes im Bereich Bühl so- genannte Kontrollquerschnitte angeordnet. Die Abflussmengen an diesen Kontrollquer- schnitten definieren dann die erforderliche hydraulische Kapazität des Bachlaufes an dieser Stelle. Vereinfachend wurde weiter angenommen, dass die Abflussmenge eines Kontrollquer- schnitt konstant ab dem nächsten, oberhalb gelegenen Kontrollquerschnitt anfällt. 1 LUBW Baden-Württemberg: Hydraulik naturnaher Fließgewässer Teil 1 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 12/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Für den Abschnitt entlang BG Geigensack wurde die maximale Abflussmenge aus der Hanglage Bühl unverändert fortgeführt, da sich aus den Kontrollquerschnitten keine wei- tere Zunahme der Abflussmenge ableiten lässt. Für den Bachlauf Bühl liegen damit folgende Abflusskennwerte der Bemessung zugrun- de. Kontrollquerschnitt Nr. Station Bachlauf Bühl Abflussspitze 2 0 + 020 0,85 m³/s 5 0 + 075 1,7 m³/s 10 0 + 190 2,8 m³/s 8 0 + 220 3,5 m³/s 17 0 + 260 4,5 m³/s Für den Bachlauf Geigensack wird die Abflussspitze aus Kontrollquerschnitt Nr. 17 mit 4,5 m³/s konstant fortgeführt. Die Bemessung der gegliederten Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler wurde abschnittsweise für jeweils einheitliche Sohlengefälle und Ausbauquerschnitte vorge- nommen. Die Bemessung ist in Anlage 1 beigefügt. Der, auf Grundlage dieser Bemessung ermittelte und profilierte Bachlauf wurde dann in das HydTERRAIN Modell der SRRM-Berechnung eingearbeitet und die SRRM-Berech- nung für das außerordentliche Starkregenereignis wiederholt. Im Ergebnis zeigt diese Berechnung, dass der neue Bachlauf geeignet ist, den Oberflä- chenabfluss aus dem Bereich Bühl und nördlich Geigensack aufzunehmen und schadlos in Richtung Sulpacher Straße abzuleiten. Westlich der Suplacher Straße wird der Bach- lauf und das angrenzende Wäldchen erwartungsgemäß überflutet. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 13/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Die Berechnungsergebnisse der SRRM-Berechnung sind als Anlage 2 – SRRM-Berechnung Bestand außergewöhnliches Ereignis und als Anlage 3 – SRRM-Berechnung Planung / Bachausbau außergewöhnliches Ereignis bei- gefügt. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße Der hydraulische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verdolung erfolgt nach der For- mel von Prandtl-Colebrook. Die betriebliche Rauheit kb wird gemäß DWA-Arbeitsblatt A 110, Tabelle 4 mit 0,5 für Transportkanäle angesetzt. Die Verdolung in der Hirschstraße wurde im Zusammenhang mit der Erschließung Bau- gebiet Geigensack in DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Länge der Verdolung beträgt 31,29 m. Die Zulauf- und Auslaufhöhen der Verdolung betragen: • Sohle Auslauf: 473,168 NHN • Scheitel Auslauf 473,968 NHN • Sohle Zulauf Rohr 475,564 NHN • Sohle Bach Zulauf Bauwerk 476,318 NHN • WSP Zulauf Bauwerk beim Bemessungsabfluss 476,978 NHN Im Freigefälleabfluss ergibt sich damit ein Sohlengefälle von (475,564 -473,168) / 31,29 = 76,57 ‰ → Abfluss bei Vollfüllung ca. 4.105 l/s Beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses ist jedoch am Einlauf Bauwerk eine Abflusstiefe im Bach von ca. 66 cm und damit ein Wasserspie- gel am Einlauf Bauwerk von 476,978 NHN zu erwarten. Die Verdolung DN 800 ist damit um ca. 60 cm überstaut, in der Verdolung stellt sich ein Druckabfluss ein, dabei ergibt sich ein Energiegefälle von (476,978 -473,968) / 31,29 = 96,19 ‰ → Druckabfluss ca. 4.621 l/s Über die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße kann damit der Bemessungsabfluss von ca. 4.500 l/s schadlos abgeleitet werden. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 14/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement Die Herstellung und Neuprofilierung eines Bachlaufes ist ohne Frage mit einem erhebli- chen Eingriff in die bestehende Bodenstruktur verbunden. Des geplante Bach muss dabei natürlicherweise ins Gelände einschneiden und mit kon- tinuierlichem Gefälle verlaufen. Das geschaffene Bachprofil muss dabei in der Lage sei, auch die Abflussmengen eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos ab- zuleiten. Weitere Randbedingungen sind eine notwendige Sohltiefe um bei den Querungen mit der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße die erforderlichen Abflussquerschnitte mit Freibord realisieren zu können. Für die Baumaßnahme wurde durch die HPC AG Niederlassung Ravensburg ein Boden- schutz- und Bodenmanagementkonzept erstellt, welches Grundlage für die weitere Aus- führung ist. Das Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept ist als Anlage 5 beige- fügt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 15/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 7. Zusammenfassung Die geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich Bühl in Baindt sind geeig- net die bestehenden Überflutungen im Bereich Hirschstraße und Siemensstraße auch bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen zu verhindern. Über den neu geschaffenen Bachlauf kann der natürliche Abfluss aus dem Einzugsge- biet Bühl bis einschließlich des Lastfalles HQ100 schadlos Richtung Bampfen abgeleitet werden. Im Bereich zwischen der Sulpacher Straße und dem Oberen Bampfen werden dabei Ausuferungen zu beobachten sein, die jedoch keine Siedlungsflächen und nur in gerin- gem Umfang landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Im wesentlichen erfolgen die erwarteten Ausuferungen in einem bestehende Auwäld- chen. Für diesen Waldabschnitt ist durch die erwarteten Aufuferungen vielmehr von ei- nem positiven Effekt auszugehen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 16/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 8. Antrag Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung ei- nes Bachlaufes auf den Flurstücken 389, 389/1 und 142 alle Gemarkung und Flur Baindt sowie die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf den Flurstücken 455/9, 131/1, 137/1 und 453 alle Gemarkung und Flur Baindt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 17/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 9. Anlagen 9.1 Anlagen Anlage 1 Hydraulische Berechnung Bachlauf nach Gaukler Manning-Strickler Anlage 2 SRRM-Berechnung Baindt vom 23.01.2020, Detailkarte Überflu- tungstiefen, Außergewöhnliches Ereignis, Plan Nr. G Anlage 3 SRRM-Berechnung, außergewöhnliches Ereignis, Planungsmodell Bühl Anlage 4 Baurgunduntersuchungen 4.1 Baugrunduntersuchung BG Bühl vom 10.10.2020 4.2 Baugrunduntersuchung BG Geigensack vom 10.01.2008 Anlage 5 Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept 9.2 Planunterlagen 4-03.1-ÜLP Übersichtskarte 1 : 10.000 4-03.2-ÜLP Übersichtslageplan 1 : 2.500 4-10.1-LP-A Lageplan Achse Bühl 1 : 250 4-10.2-LP-A Lageplan Achse Geigensack 1 : 250 4-10.3-LP Lageplan Baustelleneinrichtung 1 : 250 4-11.1-RQ Regelprofile Achse Bühl 1 : 100 4-11.2-RQ Regelprofile Achse Geigensack 1 : 100 4-12.1-HP Höhenplan Achse Bühl 1 : 500/100 4-12.2-HP-A Höhenplan Achse Geigensack 1 : 500/100 4-13.1-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+020 - 0+100 1 : 100 4-13.2-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+100 - 0+190 1 : 100 4-13.3-QP Querprofile Bach Bühl 0+200 - 0+277 1 : 100 4-13.4-QP Querprofile Bach Geigensack 0+000 - 0+160 1 : 100 4-13.5-QP-A Querprofile Bach Geigensack 0+180 - 0+340 1 : 100 4-15-SO-A Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1 : 50 / 1 : 25 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 18/18 1. Allgemeines / Veranlassung 2. Lage, Topografie und Nutzung 3. Bestehende Situation 4. Geplante Maßnahmen 4.1 Längsentwicklung 4.2 Ausbauquerschnitte 4.3 Bauwerke 4.4 Retentionsbecken BG Bühl 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau 4.6.2 Hirschstraße 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter 5.2 Bemessung Bauchlauf 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement 7. Zusammenfassung 8. Antrag 9. Anlagen 9.1 Anlagen 9.2 Planunterlagen[mehr]

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