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Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen? Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis. Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger. Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend): Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle Bau privater Leitungen Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt . Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig. Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen beantragen

Wenn Sie Arzneimittel in Nicht-EU-Drittstaaten ausführen möchten, benötigen Sie dafür ein Zertifikat. Dieses Zertifikat muss dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (sogenannte WHO-Zertifikate) entsprechen. In den folgenden Fällen kann ein WHO-Zertifikat beantragt werden: WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte: Diese Erklärung bescheinigt den Zulassungsstatus und die GMP-Konformität der Herstellung, soweit dies von der zertifizierenden Behörde bestätigt werden kann. Erklärung des Zulassungsstatus für pharmazeutische Produkte: Diese Erklärung bescheinigt, dass für ein oder mehrere Produkte im Ausfuhrland Zulassungen bestehen. Chargenzertifikate für pharmazeutische Produkte: Dieses Zertifikat wird normalerweise vom Hersteller und nur ausnahmsweise – wenn staatliche Chargenprüfungen durchgeführt werden – von der Bundesbehörde ausgestellt, die die Chargenprüfung durchführt. Diese Zertifikate sind daher nicht Regelungsgegenstand dieser Verfahrensanweisung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbe abmelden

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern: bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das: Reisepass Personalausweis als Passersatz Achtung : Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel für Südostasien und für eine visafreie Einreisein in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig: wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. wenn er verändert worden ist. wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind. Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen

Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen. Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Vergleich zu gesunden Menschen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Dies bezieht sich sowohl auf Ihren bisherigen als auch auf einen anderen Ihnen zumutbaren Beruf. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworben haben. Bei Berechnung der Rente wird auch immer geprüft, ob eine zusätzliche - „fiktive“ - Zeit bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden kann. Dies hat den Hintergrund, dass vor allem bei Inanspruchnahme der Rente in jungen Jahren die Berechnung der Renten nur aus den eingezahlten Beiträgen zu einer geringen Rentenhöhe führen würde. Diese zusätzliche – „fiktive“ - Zeit wird Zurechnungszeit genannt und ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Hierdurch werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt hätten. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. Befristung der Rente: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie befristet gezahlt. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben. Eine befristete Rente kann im Rahmen eines Weitergewährungsverfahrens verlängert werden. Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit von Anfang an unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
FED_AltdorferWald_Abschlussbericht_korr_250617_web.pdf

Energiedialog Altdorfer Wald Abschlussbericht Empfehlungen der kommunalen Dialoggruppe an die Windparkgesellschaft Altdorfer Wald GmbH Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Mai 2025 Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.paddyschmitt.de 2 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 3 Unser Hintergrund Unser Hintergrund Die Dialoggruppe ist eine kommunale Zusammenset- zung aus den sieben angrenzenden Gemeinden des Alt- dorfes Waldes: Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt. Sie wurde auf Vorschlag des Forum Energiedialog (FED) – ein Angebot des Lan- des Baden-Württemberg an die Kommunen – ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, je ein Mitglied der Gemeinderäte, chan- cengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von vier Bürgerinitiativen und Vereinen. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium über den Windpark, sie wendet sich mit ihren Anliegen und Empfehlungen deshalb direkt an die Windpark Altdor- fer Wald GmbH (WAW). Im April 2022 startete der Energiedialog im Altdorfer Wald sein Angebot. Seither fanden insgesamt acht Sit- zungen der Dialoggruppe, drei öffentlichen Veranstal- tungen und zwei Exkursionen statt. Relevante Themen des Windparks wurden erörtert und die Öffentlichkeit informiert. Die politische Zielsetzung und planungsrechtlichen Hintergründe zum Windenergieausbau in Baden-Würt- temberg wurden dargelegt und kritisch hinterfragt. Im Kampf gegen den Klimawandel ist eine erfolgrei- che Energiewende notwendig. Windenergieanlagen sind auch in Süddeutschland (neben Solaranlagen) ein Grundbaustein dafür. Die Bewertung von Winde- nergieanlagen im Altdorfer Wald bleibt in der Dialog- gruppe strittig. Ein Teil der Dialoggruppe kritisiert, dass ein Projekt dieser Größenordnung durch Verpachtung von Lan- des- und Privatflächen den Kommunen und den An- wohnenden „vorgesetzt“ wird. Einigkeit besteht darin, dass der Informationsfluss zu Beginn des Projekts (Aus- schreibung durch das Land, Vergabeverfahren durch ForstBW) mangelhaft war. Die Unterstützung durch das Forum Energiedialog wird dagegen wertgeschätzt. Der Altdorfer Wald hat eine herausragende Bedeutung für die Region. Als größte zusammenhängende Wald- fläche, als Trinkwasserreservoir, als Refugium für Arten- vielfalt und Naturraum, als Naherholungsgebiet zum Wandern, Radfahren und für Erholungssuchende. Eine Belastung durch den Kies- und Torfabbau ist in den Gemeinden und im Wald bereits vorhanden. Es besteht vielfach die Sorge, dass mit einem Windpark weitere Infrastruktur vor allem im Wald und darum ent- steht. Dass sich neue (energieintensive) Industrie an- siedeln könnte, wird in der Gruppe sowohl als Chance wie auch als Bedrohung bewertet. Der Dialoggruppe ist bewusst, dass viele unterschied- liche Belange bei der Projektplanung berücksichtig werden müssen. Die Anliegen und Interessen der Bür- gerschaft und der Naturschutzgruppen müssen dabei Beachtung finden. „Die Dialoggruppe appelliert an die Projektentwickler, dass die folgen- den Anliegen geprüft, ernstgenom- men und bestmöglich berücksichtigt werden, um eine möglichst große Akzeptanz des möglichen Windparks zu erreichen.” 4 Foto: Treffen der Dialoggruppe am 11. Oktober 2023 mit Umweltministerin Thekla Walker in Waldburg Bürgermeisterin Simone Rürup, Baindt Bürgermeister Helmfried Schäfer, Bergatreute Bürgermeister Michael Röger, Waldburg Bürgermeister Peter Smigoc, Vogt Bürgermeister Günter A. Binder, Baienfurt Bürgermeisterin Katja Liebmann, Schlier Bürgermeister Peter Müller, Wolfegg Im Namen der gesamten Dialoggruppe, für die sieben Kommunen: Günter A. Binder 5 6 Foto: Die Dialoggruppe verfasst gemeinsam die Empfehlungen an die Windpark Altdorfer Wald GmbH am 01. April 2025 in Waldburg 7 Unsere Empfehlungen Schutzgut Mensch Regionale Wertschöpfung Wald- und Naturschutz Grund- und Trinkwasserschutz Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Schutzgut Mensch Bei der Konzeption der Anlagenstandorte müssen unter- schiedliche Belange rechtlich berücksichtigt werden. Da- bei dürfen die Anwohnenden nicht vergessen werden. » Beschränkung der Gesamtzahl an Windenergieanla- gen (WEA) auf ein verträgliches Maß » Mit Berücksichtigung der besonderen Topographie (Höhenunterschiede zwischen Wohnbebauung und WEA-Standorten), sowie der Hauptwindrichtung: Größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung; deut- liche Unterschreitung der gesetzlich erlaubten Schal- limmissionen und Schattenschläge. » Erhaltung des Erholungsraums Altdorfer Wald für die anliegenden Gemeinden mit entsprechenden Maßnahmen (insbesondere Erhalt und schnelle Wiederverfügbarkeit von Wegen, Wanderparkplät- zen und sonstigen Einrichtungen zur Naherholung), besonders in Nähe der Siedlungsbereiche steht die Naherholung im Wald im Vordergrund » Belastungen während der Bauphase für die Anwoh- nenden minimieren und schonendes Zuwegungs- konzept für die umliegenden Gemeinden Gleichwohl ist der Dialoggruppe bewusst, dass zum Schutzgut Mensch ebenfalls der Schutz vor dem Kli- mawandel, die Sicherung unseres Wohlstandes und die gesicherte Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Energie gehörene. Regionale Wertschöpfung Ein Windpark im Altdorfer Wald muss zur regionalen Wertschöpfung beitragen – für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen. » Regionale Betreibergesellschaft mit direkten Betei- ligungen u. a. regionaler und lokaler Energieversor- ger ermöglichen, auch um die Gewerbesteuern Ort zu halten. » Lokale Bürgerenergiegesellschaft zum Beispiel über den Verein Energiewende Vogt e. V. beteiligen, um niedrigschwellige Finanzierungsangebote auch für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. » Zahlung der 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde nach §6 EEG an die angrenzenden Kommunen. Das würde circa 30.000 € pro Jahr und Anlage für die Gemeindekassen entsprechen. » Stromlieferverträge (Power-Purchase-Agreements) für regionale Unternehmen mit hohem Strombedarf anbieten. » Unbedingt, weil wichtig für die Akzeptanz: Vergüns- tigte Bürgerstromtarife für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen als Ausgleich für die Belastungen durch den Windpark. 8 Foto: Losziehung der chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürger für die Dialoggruppe mit Georg Rupp am 24. Mai 2023 in Wolfegg Wald- und Naturschutz Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen bis zu 30 WEA stellen einen massiven Eingriff für den Altdor- fer Wald dar. Zusammen mit dem Abbau von Torf und Kies wird eine unverhältnismäßige Belastung des Wal- des befürchtet. » Ganzheitliches und langfristiges Waldnaturschutz- konzept für den gesamten Altdorfer Wald. Wichtig: in Abstimmung mit anderen (Bau/Infrastruktur-)Vorha- ben und deren Ausgleichsmaßnahmen und bezug- nehmend auf das Konzept der lokalen Naturschutz- verbände: Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildtierkorridors nationaler Bedeutung. » Generell: Minimierung der Eingriffe in den Wald und den Naturraum, Standorte möglichst nah an den vorhandenen Wegen. » Zuwegungskonzept, das sich am vorhandenen We- genetz im Wald orientiert, Stichwege vermeidet und Kalamitätsflächen nutzt. » Waldumwandlung flächenmäßig 1 zu 1, aber keine sinnlosen Neupflanzungen auf landwirtschaftlichen Flächen. Stattdessen: lokale ökologische Aufwertun- gen im Wald selbst, Nachökologisierung des Fich- tenforsts, Waldarrondierungen, Ökologische Aufwer- tung als Schonwald, aber nicht als Bannwald! » Ausreichende Minderungsmaßnahmen während des Betriebs über Abschaltungen für den Artenschutz. Ein Eingriff kann auch Chancen für die Waldentwick- lung eröffnen, die in Abstimmung mit dem Forst und den Naturschutzverbänden genutzt werden sollten. 9 Foto: Begehung des Altdorfer Waldes und dem Röschen- wald durch die Dialoggruppe am 19 Juli 2024 10 Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversor- gung unabdingbar. Dem Trinkwasserschutz ist absolu- te Priorität einzuräumen, denn in Zukunft sollen bis zu 150.000 Menschen mit ebendiesem Wasser versorgt werden können. Eingriffe müssen deshalb sorgfältig abgewogen werden und aktuelle – sowie idealerweise auch zukünftige/geplante – Schutz- und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beachtet werden, um den bestmög- lichen Grund- und Trinkwasserschutz zu wahren. » Standorte der Anlagen maximal weit weg von Was- serschutzgebiet Zone II. » Umsetzung aller Schutzmaßnahmen für (Rück-) Bau und Betrieb nach dem aktuellen Stand von Wissen- schaft und Technik, um eine Schadstofffreisetzung praktisch zu verhindern und schnelles und effektives Handeln bei Havarie zu gewährleisten – insbesonde- re im Wasserschutzgebiet Zone III. » Notfallkonzept für Brände entwickeln und in den An- lagen alle technisch möglichen Löschanlagen ein- bauen (Brandverhinderung). Die örtlichen Feuerweh- ren müssen geschult werden und die Anschaffung von geeigneten Löschfahrzeugen und Feuerwehr- ausrüstung für die Kommunen sind denkbar. » Konzept zur Ableitung und Versickerung von Regen- wasser und zum Erosionsschutz im Altdorfer Wald entwickeln. » Ausreichend Rücklagen (inflationsausgleichend, auf- stockend), um die gesamte Anlage samt Fundament nach Ende der Laufzeit komplett zurückzubauen. Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Auch während der Genehmigungsphase sowie in der Bau- und Betriebsphase ist das Interesse und der Infor- mationsbedarf am möglichen Windpark groß. Informa- tion und Dialog sollen auch nach dem Energiedialog aufrechterhalten und zusätzliche Informationsangebote an die Öffentlichkeit durch die WAW angeboten werden. » Fortführung des regelmäßigen Austauschs mit den Kommunen, insbesondere mit den Gemeinderätin- nen und Gemeinderäten » Aufbau und Intensivierung des Dialogs mit der Öf- fentlichkeit: mindestens zwei öffentliche Veranstal- tungen im Jahr in einer der anliegenden Kommunen (rotierend), die über Projektstand, aktuelle Entwick- lungen und die nächsten Schritte informieren, Mög- lichkeit für Fragen. Die Einladung dazu sowie beglei- tende schriftliche Informationen zum Projekt sollen per Posteinwurf an alle Haushalte erfolgen. » Laufend aktualisierte Projekthomepage » Anlagenstandorte der WEAs, Zuwegung, Netzan- schluss und Bau von Umspannwerken frühzeitig kommunizieren Wenn der Windpark gebaut werden sollte: » Windpark als Projekt der Energiewende: Baustellen- führungen für die Öffentlichkeit, Vorstellung in Schu- len, Infotafeln und Lehrpfad, Einbindung in das Tou- rismuskonzept » Eröffnungsfest in Kooperation mit lokalen Vereinen 11 Foto: Info-Tour „Energiedialog vor Ort“ am 12. Mai 2023 in Waldburg 12 13 Unsere Infos Alle Ausgaben der kommunalen Informationsreihe zu Windenergie im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung Thema 3 | Vorstellung Projektiererin Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 14 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 15 Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ 16 Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg 17 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ ““ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldfl ächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- 18 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern fi nanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Aufl agen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt aufl egen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfi nden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfi n- den soll. 19 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografi e werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufi ger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. 20 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. ““ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. 21 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? 22 900 m 2 1700 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 23 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! 24 ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 25 26 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 27 Stellungnahmen (In alphabetischer Reihenfolge) Position | BREMN e. V. Position | Energiewende Vogt e. V. Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald BREMN e.V. und seine Ergänzung zur Empfehlung an die WAW GmbH: Gegen den Umbau des Altdorfer Waldes in einen Industriepark Die Bürgerinitiative Regenative Energie Mensch und Natur BREMN e.V. und ihre Mitglieder engagieren sich seit vielen Jahren für den Schutz unserer Umwelt und eine lebenswerte Zukunft in der Gemeinde Vogt. Mit Dach-Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen, Naturgärten, der Nutzung regenerativer Energien und aktivem Tierschutz leisten wir tagtäglich einen konkreten Beitrag zur Energiewende – freiwillig, nachhaltig und mit Überzeugung. Vogt profitiert von einer sonnenreichen Lage und leistet bereits heute seinen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Weitere PV-Projekte sind bereits in der Planung und werden diesen Beitrag noch deutlich erhöhen. Wir stellen uns jedoch entschieden gegen den massiven Ausbau von Windkraftanlagen nach starren Quoten, der ohne Rücksicht auf Natur, Mensch und regionale Gegebenheiten erfolgt und nur wirtschaftlich abgebildet werden kann, da erhebliche staatliche Subventionsmechanismen greifen. Der Altdorfer Wald ist als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Oberschwabens ein unschätzbarer Naturraum, ein lebendiger Trinkwasserspeicher, der Trinkwasser mit herausragender Qualität liefert, ein einzigartiges Refugium für bedrohte Pflanzen und Tiere sowie ein unverzichtbarer Erholungsraum für die Menschen der Region. Der Eingriff durch Windkraftanlagen würde diesen wertvollen Lebensraum auf sehr lange Sicht schädigen, wenn nicht sogar unwiederbringlich zerstören. Das werden wir so nicht akzeptieren! Wir bekennen uns klar zur Energiewende – aber nicht um jeden Preis. Den Bau von Windkraftanlagen im Altdorfer Wald und seine Zerschneidung lehnen wir ab! Die aktuelle Gesetzeslage, die den Ausbau der Windkraft auf Kosten der Natur und der Lebensqualität der Menschen erzwingen soll, ist aus unserer Sicht ein schwerwiegender Fehler und führt zu einer weiteren Schädigung unserer eigenen Lebensgrundlage. Wir fordern ein Umdenken! Windkraftanlagen dürfen nur dort errichtet werden, wo der Nutzen der Anlagen größer ist als der Schaden für Natur und Mensch. Im Altdorfer Wald wäre der Preis nach unserer Ansicht viel zu hoch! Wir appellieren eindringlich an den gesunden Menschenverstand: Der Ausbau der Windkraft darf nur dort erfolgen, wo die Eingriffe in Natur und Landschaft überschaubar bleiben. Im Altdorfer Wald sind die Risiken und die Spätfolgen schlichtweg zu groß und in vielen Bereichen nicht einschätzbar. Für eine Energiewende mit Vernunft – für eine Zukunft im Einklang mit der Natur! 28 Position | BREMN e. V. ENERGIEWENDE VOGT e.V. https://energiewende-vogt.de/ Position des Vereins Energiewende Vogt e.V. Durch die Klimakrise veranlasst brauchen wir eine schnelle und wirksame Energiewende: Auch hier in der Region sind die extremen Veränderungen schon deutlich spürbar, wie beispielsweise das Hochwasser im Frühjahr 2024 oder die anhaltende Trockenheit, wie wir sie gerade erleben. Deshalb müssen wir die Energiewende in der Region gemeinsam anpacken! Der Verein Energiewende Vogt e.V. steht für eine konstruktive, faktenbasierte und wertschätzende Auseinandersetzung mit der Energiewende in der Region. Wir setzen uns dafür ein, dass wir hier vor Ort unseren Beitrag leisten. Wir möchten mit Wissensvermittlung und Dialog dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen den Transformationsprozess, den die Energiewende für uns alle mit sich bringt, wohlwollend begleiten und daran teilhaben. Im Sinne einer hohen Akzeptanz für die Nutzung der Windkraft auch im Altdorfer Wald fordern und fördern wir größtmögliche Transparenz und Zusammenarbeit von allen. Höchste Zeit für Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen! Wir stehen hinter der demokratisch gefassten Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu muss die Energiewirtschaft leisten, die durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe die Klimakrise maßgeblich verursacht. Windkraft trägt einen wichtigen Teil zu unserer klimaneutralen Energieversorgung bei. Unser Strombedarf in der Region steigt durch neue Technologien weiter stark an. Deshalb ist der weitere Ausbau von Windenergie auch hier vor Ort dringend nötig. Strom aus Wind ist schon längst günstiger als alle anderen Arten der Stromerzeugung. Die Energieversorgung aus fossilen oder nuklearen Energieträgern kostet nicht nur mehr, sondern verursacht auch enorme Schäden für Umwelt oder Gesundheit. Der Krieg in der Ukraine macht auf unvorstellbare Weise deutlich, dass wir die Energiewende auch in der Region dringend beschleunigen müssen, um unsere Sicherheit und Unabhängigkeit zu stärken. Klimaschutz, Technologie und Wertschöpfung bei uns vor Ort! In Baden-Württemberg sind Abläufe zur Planung und Genehmigung von Windparks und die damit verbundene Einbindung der Bürger*innen rechtlich klar geregelt. Die dabei vorgesehenen Spielräume wollen wir zugunsten der Region voll nutzen. Als Gemeinde profitieren wir auch finanziell von dem Windpark im Altdorfer Wald, ebenso wie Wirtschaft und Privathaushalte der Region: Sichere, klimaneutrale Stromversorgung zu günstigen Preisen ist das Ziel. Der moderierte Energiedialog hat zur Versachlichung der Diskussion und zur Verständigung zwischen den verschiedenen Positionen beigetragen. Eine besondere Stärke des Energiedialoges war der gleichberechtigte Austausch aller beteiligten Initiativen, Vereinen, Bürger*innen und Bürgermeister*innen. 29 Position | Energiewende Vogt e. V. Positionspapier Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Stand:24.04.2025 Grundsätzliche Forderung des Vereins: Keine Windkraftanlagen (WKA) im Altdorfer Wald! Schutzgut Mensch Wir fordern, dass der Mindestabstand zu bewohnten Gebieten bzw. Einzellagen von mindestens 1.000 Metern Entfernung eingehalten wird. Die besondere Topographie, d.h. der Höhenunterschied ca. 50m, sowie die Hauptwindrichtungen, wurden bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Wir verweisen explizit auf den Medizin Nobelpreis 2021 Patopoutian (tieffrequenter Schall über Rezeptoren). Wir fordern, dass der Wald in Siedlungsnähe unbedingt als Naherholungswald erhalten bleiben muss und dort keine WKA errichtet werden dürfen. Der Wald darf unter keinen Umständen zum Industriegebiet verkommen! Intakte Waldflächen sind für Mensch und Tier auch im Hinblick auf die Sauerstoffproduktion und als CO2 Senke unerlässlich. Regionale Wertschöpfung Wir fordern, dass der Altdorfer Wald nicht zum Industriegebiet degradiert, bzw. missbraucht wird Ferner fordern wir, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen umgenutzt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Waldfunktion von Altbeständen nicht einfach durch Neuanpflanzungen (Jungpflanzen) ersetzt werden kann. 8 Wald – Natur - und Landschaftsschutz Die Kombination (kumulative Wirkung) von Kiesabbau, Torfabbau und Bau und Betrieb von WKA stellt für den Altdorfer Wald eine absolute Überbelastung dar. Unseres Erachtens wiegt ein „Waldnaturschutzkonzept“ diese extremen Eingriffe keinesfalls auf. Die Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildkorridors, sind von nationaler Bedeutung. Ferner fordern wir, dass die bestehenden „Waldwege“ nicht dauerhaft zu „Waldautobahnen“ ausgebaut werden, da ansonsten Kalamitätsschäden Vorschub geleistet wird. Wir fordern Abschalteinrichtungen gemäß Stand der Technik. Insbesondere verweisen wir auf das Gutachten der HHP- Raumentwicklung von 2023 Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“. Ferner bestehen wir auf der Einhaltung der europäischen individual Artenschutz Rechtsprechung, und des Natur- Wiederherstellungsgesetzes der EU. Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversorgung unverzichtbar. Wir fordern, dem Trinkwasserschutz absolute Priorität einzuräumen und deshalb auf WKAs in Wasserschutz- und Wasservorrang- und Wasservorbehaltsgebieten komplett zu verzichten. Laut hydrogeologischem Gutachten, können bis zu 150.000 Menschen mit diesem hervorragenden Trinkwasser versorgt werden. Wir fordern, die Umsetzung aller erdenklichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Havarie, d.h. insbesondere im Hinblick auf Waldbrände. Wir fordern hierzu die eindeutige rechtliche Klärung der Haftungsfrage bereits im Vorfeld des Bauantrags! Wir fordern ein schlüssiges Konzept im Hinblick auf Ableitung und Versickerung von Wässern/Flüssigkeiten jeglicher Art während des Baus und des Betriebs. Auch hierbei ist wieder die Haftungsfrage im Vorfeld zu klären. Rücklagen für Rückbau und Havarie sind inflationsausgleichend aufzustocken. Wir fordern außerdem eine regelmäßige Anlagenprüfung durch externe, unabhängige Prüfer während Bau und Betrieb. Information & Dialog mit Kommunen und Bevölkerung Wir fordern, dass im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen explizit auf mögliche Gefahren bzw. Umweltauswirkungen hingewiesen wird. Auch muss über bereits entstandene Vorkommnisse wie Havarie, Kontamination usw. proaktiv durch die Projektierer bzw. Betreiber die Öffentlichkeit informiert werden. Wir fordern umfassende Informationen hinsichtlich sämtlicher Anlagenstandorte, Zuwegungen, Netzanschlüsse und Lage von Umspannwerken im Vorfeld des Bauantrags. Mit freundlichen Grüßen - Die Vorstandschaft des Vereins Stand | 24.04.2025 30 Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Statement aus der Besetzung im Altdorfer Wald Vorab: Der Text gibt die Sicht einiger Beteiligter wieder. Nicht die allgemeine Meinung „der“ Waldbesetzung. Unser Protest richtet sich gegen den klima- und umweltschädlichen Kiesabbau. Beim Thema Windkraft, Energiewende und deren Schattenseiten sind wir unterschiedlicher Meinungen. Um Zahlen klarzustellen: Anders als oft dargestellt, ist der Kiesabbau zumindest flächenmäßig auf jeden Fall schlimmer als die Waldzerstörung durch Windkraft im Altdorfer Wald. 65 Hektar für Neue Kiesabbaustellen, stehen höchstens 39 × 1 Hektar Rodung gegenüber. Kiesabbau dient der Zubetonierung und Asphaltierung unserer Umwelt. Das sorgt für Umwelt- und Kimabelastungen. Dagegen ist die Windenergie als Ersatz für Fossile Energieträger klimafreundlich. Vorausgesetzt die Energie wird auch sinnvoll eingesetzt. Denn auch Erneuerbare Energie muss gespart werden. Denn auch sie hat Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, wenn auch kleiner pro kWh. Energiewende und grünes Wachstum: Anders als viele Windkraftgegner*innen in der Region fordern wir nur etwas wenn wir eine logische und belegbare Alternative parat haben. Nur dagegen zu sein bringt wenig. Windkraft brauchen wir definitiv – vorausgesetzt, wir möchten auch in Zukunft Strom verbrauchen. Denn wir in Europa – und noch mehr die Menschen im globalen Süden – spüren bereits die existenzielle Bedrohung durch die Verbrennung fossiler Energieträger: Die Klimaerhitzung. Die aktuelle fossile Energieproduktion muss schleunigst ersetzt werden. Doch aktuell steigt der Energiebedarf, was die Energiewende verlangsamt.Wir finden: Es ist genug mit dem Wachstum. Auch mit grünem Wachstum. Wir sollten den Energieverbrauch parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien um ca. 80 Prozent reduzieren. Das wäre eine Hausnummer, die die Probleme, die mit diesem Wachstum einhergehen, an der Wurzel anpacken würde. Strom für den Alltag hätten wir dann noch genug – aber die Industrie müsste aufhören unnötige oder kurzlebige Produkte herzustellen. Würde man ernsthaft Energie einsparen, wären die dann noch benötigten Windräder im Altdorfer Wald, (vielleicht fünf,) nicht sonderlich problematisch. Aber Anlagen tief im Wald oder in besonders wertvollen Teilen bleiben natürlich ein No-Go. Hier halten wir uns an die Einschätzung des BUND. Die Möglichkeit, Fehlentscheidungen durch Besetzungen zu korrigieren, behalten wir uns vor. Der Altdorfer Wald zeichnet sich auch durch die besonders artenreichen Waldrändern an den vielen Lichtungen aus – andererseits ist der letzte große Wald unserer Gegend noch sehr wenig von Straßen zerschnitten. Jede Rodung für ein Windrad , jede Zufahrtsstraße und Aufstellfläche für Kran usw. kann gleichermaßen als Zerschneidung oder als potentiell artenreicher Waldrand gesehen werden. Das Geld aus dem Verkauften Strom sollte zumindest zu einem Guten Teil dem Naturschutz zugute kommen. Vielleicht könnte man einige Flächen im Altdorfer Wald so dauerhaft schützen. Zum Beispiel Bannwald. Wir fordern: 1. Energieverbrauch um z. B. 80 Prozent reduzieren 2. Einige Anlagen (ca. 5) auf den Landstraßen nahen, vom BUND empfohlenen Flächen bauen 3. Wasserschutz gewährleisten 4. Anlagen am Ende der Laufzeit sanieren oder an derselben Stelle durch neue Anlagen ersetzen 31 Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Impressum Herausgeberin | Gemeinden Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt, unterstützt durch das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg Redaktionelle Verantwortlichkeit | für die Seiten 1 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Jakob Lenz und Sarah Albiez, E-Mail: altdorferwald@energiedialog-bw.de Für die Seiten 28 bis 31 die jeweilige Bürgerinitiative Bildnachweis | Seiten 2 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg; Umschlag: www.paddyschmitt.de Gestaltung | 3f design, Darmstadt 32 https://www.paddyschmitt.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de mailto:altdorferwald%40energiedialog-bw.de?subject=Energiedialog%20Altdorfer%20Wald https://www.paddyschmitt.de[mehr]

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