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Gewerbegebiet_Mehlis_5Änd_Erw.pdf

Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsfläche/- maßnahme) 17 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 20 5 Hinweise und Zeichenerklärung 21 6 Satzung 27 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 29 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 38 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 76 10 Begründung – Sonstiges 77 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 80 12 Begründung – Bilddokumentation 81 13 Verfahrensvermerke 83 14 Anhang 86 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.2005 (GBl. S. 745, ber. 2006 S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 449) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichener- klärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstät- ten) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet wer- den und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, so- weit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Ein- zelhandelsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeord- net bleibt. (§ 1 Abs. 5, 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes so- wie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbau- ten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschrei- ten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur Höhe des Hauptgebäudes liegen, ist eine "effektive Ge- GE Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 samthöhe des Hauptgebäudes" entsprechend den Anteilen des Hauptgebäudes (Grundflächen im Sinne des § 16 BauNVO), die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu er- mitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Höhe (Gesamthöhe) von Ge- bäuden und baulichen Anlagen nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.5 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 80,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschab- lone) 2.6 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Erweiterte Baugrenze 1 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekommunikationsleitung) vollständig be- seitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Bau- grenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfal- len die Festsetzungen der Hauptversorgungsleitungen unterirdisch zum 20-kV-Erdkabel und der Telekommunikationsleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Bau- grenze 1. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 1. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel des festgesetzten Leitungsrechtes 3 verlaufen, entfallen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.8 Erweiterte Baugrenze 2 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzte Versorgungsleitung unterirdisch (hier: Erdgasleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) verlegt worden sind, entfällt die Festsetzung der Versorgungsleitung unterirdisch zur Erdgasleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Baugrenze 2. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 2. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel entlang des festgesetzten Leitungsrechtes 2 verlaufen, entfallen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind Garagen und die gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO zulässigen Nebenanlagen (auch Werbeanlagen) nur in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Nicht überdachte Stellplätze und die gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO zuläs- sigen Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6,00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 2.12 Versorgungsanlagen für Elektrizität; hier Trafostation (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen und keine Einrichtungen zulässig. Zulässig sind ausschließlich folgende Nutzungen: befestigte Zufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in keine baulichen Anlagen 50 3 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- tungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. Die Fest- setzung zur Hauptversorgungsleitung unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche bleibt davon unbenommen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.17 Erdgasleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasmitteldruck- leitung der TWS Netz GmbH. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.18 Telekommunikationleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Ortskabel der Deutschen Telekom mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstrei- fen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 tungen unterirdisch (hier: Ortskabel der Deutschen Telekom) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Erdgasleitung Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Erdgasleitung der TWS Netz GmbH mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 2 (Ziffer 2.8) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Versorgungsleitungen unterirdisch (Erdgasleitung) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.21 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Dachflächen) In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dachflä- chen anfällt, über die bestehenden Gräben in das Retentionsfilter- becken einzuleiten. Die Versickerung von Regenwasser über Si- ckerschächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 auf das unumgängliche Maß zu beschränken. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.22 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Niederschlagswasser, das auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie privaten Hofflächen anfällt, ist in die Mischwasserkanalisation ab- zuleiten. Die Ableitung von Quellwasser innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) in die Mischwasserkanalisation ist unzulässig. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs-Entleerung und für Draina- gen jeder Art. Niederschlagswasser, das verunreinigt ist, darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.23 Retentionsbereich (Bestand) In dem Bereich ist Regenwasser zurück zu halten und so weit dies die Bodenbeschaffenheit zulässt über die belebte Bodenzone zu versickern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Öffentliche Grünfläche als Gebietseingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Flächen für Aufschüttungen; in dem gekennzeichneten Bereich beträgt die maximal zulässige Gesamthöhe von Aufschüttungen 1,50 m über dem darunterliegenden natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme der 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis"; Öffentliche Grünfläche R 71 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Die Extensivwiese sowie die Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Im nördlichen Bereich ist gemäß der plan- zeichnerischen Festsetzung eine Feldhecke anzulegen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB; Nr. 13.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Die Außenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtung von Werbe- anlagen muss im gesamten Geltungsbereich so gewählt sein, dass keine schädlichen Lichtemissionen in Richtung des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" westlich, nordwestlich und nördlich des Plangebietes gelangen. Für die Außenbeleuch- tung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampen- typen zulässig. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 8,00 m nicht überschreiten. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzei- gen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind ausschließlich Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.28 Boden- und Grundwas- serschutz Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.29 Bodenbeläge in dem In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Baugebiet Stellplätze Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen Produktionsablaufes regelmäßigen Befahrens mit Lkw Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Leitungsrecht 1 zu Gunsten der Gemeinde zur Ableitung von Nie- derschlagswasser in offenen Gräben (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Gemeinde sowie der Versorgungs- träger; hier Abwasserzweckverband Berg und der TWS Netz GmbH zur Instandhaltung der Kanäle und Leitungen. Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Erdgas- und Frischwasser- leitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) ver- legt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenze 2 geltende Leitungsrecht 2, das parallel entlang der festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Regen- und Mischwasserkanal, Erdgas- und Frischwasserleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR 2 LR 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 2.32 Leitungsrecht 3 zu Gunsten des Versorgungsträgers; hier Deutsche Telekom GmbH und EnBW Regional AG zur Wartung und Instand- haltung der Leitungen Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erd- kabel und Telekommunikationsleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenzen 1 gelten- de Leitungsrecht 3, das parallel entlang der festgesetzten Versor- gungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekom- munikationsleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Fahrrecht zu Gunsten der gemeindlichen Feuerwehr im Bereich der bestehenden Feuerwehrzufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.35 Zu pflanzender Baum, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Abgehende Gehölze sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.36 Zu erhaltender Baum; ist im Bedarfsfall durch standortgerechte Neupflanzung aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) FR LR 3 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 2.37 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.38 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Die öffentlichen Grünflächen als Gebietseingrünung sind als Ex- tensivwiese zu pflegen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Hunds-Rose Rosa canina Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste zu pflanzen. Vorhandene Bäume, die erhalten werden, können auf dieses Pflanzgebot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. 2.40 Pflanzung 1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung eines naturnahen, standortgerechten Feldgehölzes mit unregelmäßig buchtigen Außenrändern. Es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 2.41 Pflanzung 2 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung einer 1-2-reihigen Heckenzeile mit standortheimischen Straucharten aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen". (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Be- kanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fas- sung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die Festsetzungen dieser 5. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.44 Grenze des Bereiches der Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (ex- terne Ausgleichsfläche/-maßnahme) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1108, Gemarkung Baindt, die Aus- gleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg. Hinweis: Da die Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- planes liegen, muss mit dem Landratsamt Ravensburg ein öffent- lich-rechtlicher Vertrag zur dauerhaften Sicherung der Ausgleichs- maßnahmen geschlossen werden. Der Inhalt des öffentlich- rechtlichen Vertrages muss vor Satzungsbeschluss Gegenstand der Abwägung des Gemeinderates sein. Befinden sich die Flächen im Besitz der Gemeinde, ist eine Selbstverpflichtungserklärung (Ge- meinderatsbeschluss) der Gemeinde ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Ausgleichsfläche 1 Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Magerwiese auf der Ausgleichsfläche vorgese- hen: – Aushagerung des Grünlandes in den ersten drei Jahren durch eine 4-malige Mahd bei Ver- zicht auf Düngung und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Gräben sind inkl. beidseitigem, 2 m breitem Randstreifen einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. – Ab dem vierten Jahr hat eine extensive Folgenutzung des Grünlandes mit 2-3 Schnitten im Jahr zu erfolgen. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Rand- bereiche der Gräben sind weiterhin einmal im Herbst ab Ende September zu mähen. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 Ausgleichsfläche 2 (Hinweis: 45,80 % dieser Ausgleichsfläche/-maßnahme werden dem Eingriff durch den vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet, 54,20 % der Fläche/Maßnahme verbleiben für weitere Bauvorhaben.) Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Nasswiese auf der Ausgleichsfläche vorgesehen: – In den ersten zwei Jahren Aushagerung durch dünger- und biozidfreien Getreide-Anbau (Hafer, Gerste oder Roggen) – im Anschluss Wiedervernässung durch die in Anlage 1 im Lageplan dargestellten Maßnahmen des Ingenieurbüro Wasser-Müller – im dritten Jahr Mahdgutübertrag von artenreichen Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung oder Einsaat ge- eigneter Mischung regionalen Saatguts – im Anschluss extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr; erster Schnitt Mitte Juni; gelegentliche Erhal- tungsdüngung mit Festmist (max. 90 dt/ha) – bei gehäuftem Auftreten von Ackerunkräutern Zurückdrängung durch 3-4-maligen und frühen Schnitt im Jahr – Räumen und Entkrauten der Gräben im mehrjährigen Turnus im Zeitraum September bis Ende Oktober – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zei- chenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Sat- zungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Latten-Zäune oder Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) sowie Hecken bis zu einer max. Höhe von 2,00 m über dem endgültigen Gelände zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem endgültigen Gelän- de als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 4.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur un- terhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der Wandfläche (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 5.5 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung); 5.6 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängig- keit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder an- dere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten und während der Bauzeit mit entsprechen- den Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß- nahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, 451,5 452,5 452,0 451,0 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati- onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt wer- den. 5.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Biotop im Sinne des § 32 NatSchG BW ("Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen"; Nr. 181234360447), außer- halb des Geltungsbereiches. 5.8 Verwendung/Einsatz in- sektenschonender Außen- beleuchtung Zum Nachweis der Einhaltung der Festsetzung zur Außenbeleuch- tung unter Ziff. 2.27 wird empfohlen, in die Bauvorlagen (im Bau- genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren) entsprechende Aus- führungen aufzunehmen (z.B. zur Lage und zum Typ der geplanten Leuchtkörper). 5.9 Empfehlung zur Verwen- dung von Erdgas Zur Minimierung der Luftschadstoff-Emissionen aus dem geplanten Gewerbegebiet wird empfohlen, sämtliche neu zu bauenden Ge- bäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. 5.10 Frischwasserleitung Haupt-Versorgungsleitung unterirdisch, hier Frischwasserleitung DN 150 der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.11 Regenwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Regenwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.12 Mischwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Mischwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.13 offener Graben Offener Graben; Verdolung im Bereich der Erschließungsstraße geplant (DN 700) (siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5.14 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.16 Niederschlagswasser Die Zusammensetzung des Baugrundes im Plangebiet eignet sich nicht zur Versickerung von Niederschlagswasser. An einigen Stellen könnte die Zusammensetzung der Sande im Untergrund jedoch ei- ne Versickerung von Regenwasser, das auf Dachflächen anfällt, zulassen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsar- beiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc. ver- zichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 5.17 Bodenschutz Zum Schutz des Bodens ist bei Abtrag eine getrennte Behandlung des Oberbodens und des kulturfähigen Unterbodens erforderlich. Zum fachgerechten und schonenden Umgang mit Boden gehört es, humosen Oberboden nicht über eine Höhe von max. 1,50 m zu la- gern, bei längerer Lagerung Mieten anzulegen, Verdichtung zu vermeiden und losen Boden nicht mit Radfahrzeugen zu befahren. Der Arbeitsbereich bei den Erschließungsarbeiten ist örtlich abzu- grenzen. Das Landratsamt Ravensburg sollte 2 Wochen vor Baube- ginn über die Erschließungsarbeiten informiert werden. Die Abfuhr von Boden aus dem Gebiet hat in Absprache mit der Unteren Bo- denschutzbehörde zu erfolgen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschafts- bau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Es wird empfohlen, ein Bodenverwertungskonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. 5.18 Gefährdung des Um- spannwerkes Im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt (außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen) sind Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Freisetzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig. 5.19 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.V.m. § 2 (5) Ausfüh- rungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziffer 5.1 Ind- BauRL. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Für Aufenthaltsräume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 5.20 Erschließungs- und Bau- maßnahmen Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von Anliegern durch Er- schütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten kön- nen, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durch- geführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/ 22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 benachbarte erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC- Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnah- men sollten daher unter folgenden Gesichtspunkten durchgeführt werden: Einsatz entsprechend kleinerer und leistungssteuerbarer Ver- dichtungsgeräte insbesondere im Nahbereich zu empfindlichen Anlagen Abstimmung des Bauablaufes mit der betroffenen Organisati- on (Fa. Madlener) und einer möglichst konfliktfreien Arbeits- abwicklung über zeitliche Abstimmung und Steuerung von Pro- duktion und relevanten Tiefbauarbeiten Bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Be- gleitung mit Einrichtung von Dauerüberwachung sowie Warneinrichtung für Einwirkungsgrößen Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten hinsicht- lich der Einwirkungen. Das beschriebene Vorgehen wird im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich gesichert. 5.21 Ergänzende Hinweise Für den Bereich liegt ein geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach, vom 28.11.2012 vor. Demnach kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausgegangen werden. Unterhalb der humosen Mutterbodenauflage befinden sich im gesamten Untersuchungsge- biet pleistozäne Terrassensande. Der Terrassensand ist als mäßig tragfähig einzustufen. Bei mechanischer Einwirkung verliert er je- doch sehr schnell seine Tragfähigkeit. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Er- hebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 5.22 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Ver- ordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.10.2014. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden zwei Ausgleichsflächen/-maßnahmen au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, die Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.- Nr. 64/1, Gemarkung Berg. § 3 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.10.2014. Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.10.2014 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 20.01.2006 rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbe- schlusses vom 24.01.2006) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festge- setzten Inhalte vollständig ersetzt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu Einfriedungen zu Werbeanlagen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (Bürgermeister Buemann) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches; ursprüngli- che Festsetzungen 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich liegt im Südwesten des Gemeindegebietes, im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen und des Gewerbegebietes "Mehlis" sowie östlich der Bundesstraße B 30. Derzeit sind die Flächen als extensive Grünfläche mit Ausgleichsmaßnahmen sowie Retentionsbe- cken genutzt. Im Osten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes (GE) "Mehlis" und im Süden an eine auszubauende Erschließungsstraße. West- lich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein Umspannwerk. Nach Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Flächen über. 7.1.2.2 Der Geltungsbereich setzt sich zusammen aus dem zu ändernden Teilbereich des Geltungsberei- ches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sowie dessen Erweiterungsbereich. 7.1.2.3 Der Geltungsbereich verläuft im westlichen Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", deckt diesen aber nicht vollständig ab. Er umfasst die Flächen zwischen der Bestandsbebauung im Osten, der Erschließungsstraße im Süden und den Flächen des Um- spannwerkes im Westen. Nach Norden bildet die Flurgrenze des Grundstückes mit der Fl.- Nr. 562/6 die räumliche Grenze. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grund- stücke: 558 (Teilfläche), 562/6, 562/7 (Teilfläche), 562/17 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes liegt ein Retentionsbecken. Der nördliche und östliche Bereich ist mit Bäumen, welche Teil einer Ausgleichsmaßnahme sind, bewachsen. Im Südosten ist des Weiteren ein bepflanzter Wall angelegt. Das Plangebiet ist von einigen Drainagekanälen durchzogen. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein leichtes Gefälle nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2 %. Die Anschlüsse an die bereits bebau- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 ten Grundstücke im Osten sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Deckung des Bedarfs insbesondere von Unternehmen aus der Gemeinde Baindt. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken regis- triert. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Be- völkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungs- pflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbin- dung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden. 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewer- beflächen hinzuwirken. 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs- achsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen konzentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Freiräume erhalten werden. 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnort- nahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut wer- den. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Ent- wicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 7.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.4 Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschafts- pflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflä- chennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 7.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als gewerbliche Bauflächen (Planung), Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Bereiche, in denen ökologischer Ausgleich bevorzugt stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE), die Ortsrandeingrünung wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gebietseingrünung festgesetzt. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche zur Eingrünung mit Minimierungsmaßnahmen festgesetzt. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flä- chennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Ent- wicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. 7.2.3.6 Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 7.2.3.7 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ- Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenste- hen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund seiner bereits vorge- gebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhandenen Erschließungsanlage geeignet. Der Be- reich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsent- wicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 7.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines sowie einer schriftlichen frühzeitigen Behör- denunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Belange des Natur- schutzes, des Bodenschutzes und auf die Abwasserbehandlung hingewiesen. Des Weiteren wurde auf die Belange der Versorgungsträger (insbesondere bzgl. des westlich situierten Umspannwer- kes) hingewiesen. 7.2.4.2 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen von den Anliegern auf nachbarschaftliche und immissionsschutzrelevante Belange hingewiesen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 7.2.4.3 Für das geplante Gewerbegebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Bebauungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 7.2.4.4 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche Gebäudeformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. 7.2.4.5 Die Systematik der Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 7.2.4.6 Der redaktionelle Aufbau der Änderung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.4.7 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 7.2.5 Stand vor der Änderung und Erweiterung 7.2.5.1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis" setzt für den Änderungsbereich Ausgleichsflächen mit Pflanzgeboten sowie ein Regenrückhaltebecken fest. Im östlichen Bereich sind eine öffentliche Grünfläche mit Pflanzungen (Bäumen) sowie im südlichen Bereich eine Auf- schüttung als Sichtschutzwall festgesetzt. 7.2.5.2 Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Dieser grenzt im Süden an den Änderungsbe- reich und schließt den sich dort befindlichen landwirtschaftlichen Weg ein. 7.2.6 Stand nach der Änderung und Erweiterung: Planungsrechtliche Festsetzungen 7.2.6.1 Für den zentralen Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im Gewerbegebiet erfahren öffentliche Tankstellen einen generellen Ausschluss. Die Erschlie- ßungssituation und die räumliche Lage im Gemeindegebiet sind nicht geeignet, den durch Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 Tankstellen verursachten Verkehr aufzunehmen. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. Grundsätzlichen Ausschluss erfährt die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführte Nutzung: Vergnügungsstätten. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten wird mit deren extrem störendem Charakter auf das vollständig ländliche Umfeld begründet. Außerdem erfahren Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, einen generellen Ausschluss. Das Gebiet soll schwerpunktmäßig Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe sichern und schaffen. Werbeanlagen als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung passen nicht in diese Entwicklung. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 in dem Gebiet nicht zulässig. Allerdings kann Einzelhandel zugelas- sen werden, sofern das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt oder im Zuge einer handwerklichen Leistung verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise verbraucht wird. Die Einzelhandelsnutzung darf den gewerblichen Hauptzweck eines Betriebes jedoch nicht übersteigen und muss bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Umsatz-Generierung eine deutlich untergeordnete Rolle der übrigen betrieblichen Nutzung einnehmen. Als Beispiel sei ein Malerbetrieb angeführt, der Ersatzfarbe in kleinen Mengen, im gleichen, möglicherweise extra hergestellten Farbton, verkaufen darf. Hiermit wird gewährleistet, dass sich auf der ei- nen Seite keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die störend auf das Gesamtgebiet wirken. Auf der anderen Seite erhalten die örtlich ansäßigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit ihr Warensortiment zu vertreiben. Hierdurch werden die zentralen Versorgungsbereiche des Ortes geschützt. Einzelhandel ist außerdem an anderen Stellen des Gemeindegebietes realisierbar. 7.2.6.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebau- ungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmiss- verständlich sind. Die Festsetzung von Grundflächenzahlen ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auf- teilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbege- bietes. Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Die Höhe von Werbeanlagen ist begrenzt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. 7.2.6.3 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. 7.2.6.4 Die festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Fle- xibilität für die betreffende Grundstücke im Bebauungsplan sowohl eine geschlossene Bebauung bis 80,00 m zu ermöglichen, als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bau- weise. 7.2.6.5 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie in geringfügi- gem Maße über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächen- zahlen) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Des Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen, aber auch Werbeanlagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Stellplätze und die der Versorgung dienenden Nebenanlagen sind zusätz- lich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 7.2.6.6 Die Aufnahme einer Wenn-Dann-Festsetzung für zwei erweiterte Baugrenzen dient dazu, dass ei- ne Überbauung im Bereich der bestehenden Kanäle und Leitungen im zentralen Bereich des Plangebietes und im südlichen Bereich im Falle der Beseitigung bzw. des Wegfalls, ermöglicht werden kann. Wenn der Umstand der Beseitigung der Leitungen bzw. der Kanäle und damit de- ren Wegfall im Geltungsbereich eintritt, bilden die erweiterten Baugrenzen in Verbindung mit der festgesetzten Baugrenze somit eine durchgehende Baugrenze. Durch die vergrößerten Baufenster ergeben sich dann bessere Ausnutzungsmöglichkeiten der Grundstücke und eine höhere Flexibili- tät hinsichtlich der Situierung der Gebäude. 7.2.6.7 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errich- tenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.7 Infrastruktur 7.2.7.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 7.2.7.2 Im Plangebiet verlaufen 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG hin zum örtlichen Umspannwerk, eine Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom sowie eine Erdgasleitung der Thüga Energienetze GmbH. Die Leitungen sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitungen bzw. die Kabel beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.3 Weiterhin verlaufen im südlichen Bereich des Plangebietes ein Schmutz- und ein Mischwasserka- nal. Auch diese sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht und einem Schutz- streifen versehen. Sollten die Kanäle verlegt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.4 Um im Falle einer Teilung des südwestlichen Grundstückes für die entstehenden Grundstücke eine Zuleitungsmöglichkeit zum Retentionsbecken für Regenwasser zu schaffen, ist die Eintragung ei- ner entsprechenden Grunddienstbarkeit auf den Grundstücken, die auf dem Weg hin zum Retenti- onsbecken liegen, erforderlich. Dieses Überleitungsrecht ist auch im Rahmen privatrechtlicher Verträge (Kaufverträge) festzuhalten. 7.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 7.2.8.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) gut an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Altshausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht An- schluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbindungen ge- geben. 7.2.8.2 Im Einmündungsbereich in die Erschließungs-Straße im südlichen Bereich sowie im Einmün- dungsbereich zum bestehenden Gewerbegebiet im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Ver- kehrs-Sicherheit durch die Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. 7.2.8.3 Die innerere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Stichstraße, welche in einer Wende- möglichkeit mündet. Die Wendeschleife im zentralen Bereich des Plangebietes erlaubt ein unein- geschränktes Befahren mit Lkw bei verlangsamter Geschwindigkeit. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. 7.2.8.4 Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der auszubauenden Zufahrt vom bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" her ist ebenfalls ein Fußweg geplant. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 7.2.8.5 Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauf- tragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsrege- lung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Mehlis, Gemeinde Baindt, ein Gewerbegebiet ausgewiesen. 8.1.1.2 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um Grünland mit eingestreuten Gehölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retenti- onsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten. Die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. 8.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt über- wiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewer- begebiet hin, ist ein Streifen als Ortsrandeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Ausgleich stattfinden soll, dargestellt. Auf Grund der Anbindemög- lichkeit an das bestehende Gewerbegebiet und der zum Teil vorhandenen Erschließungsstraße er- scheint der überplante Bereich als Standort für Gewerbe geeignet. Der Bereich ist weder expo- niert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamt- gemeindegebiet vereinbar. 8.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bau- plätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbli- che Weiterentwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe geschaffen werden. 8.1.1.5 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Um- weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. 8.1.1.6 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich beträgt 326.446 Ökopunkte. Darüber hinaus ist Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche diese in Flächengröße und Qualität zusätzlich 1:1 an anderer Stelle zu ersetzen (entspricht einer zusätzlichen Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,63 ha, davon sind 1,35 ha Gewerbegebiet, 0,52 ha Verkehrsflächen und 0,76 ha Grünflächen. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. 8.1.2.2 Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Fest- setzung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit er- füllt. 8.1.2.3 Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 8.1.2.4 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es han- delt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angren- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 zende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vor- prüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsys- tems Natura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. 8.1.2.5 Weitere Schutzgebiete/Biotope: Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 8.2.2.1 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologi- sche Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, ein- schließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. 8.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Ar- ten bzw. Biotope. Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristi- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 scher Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen- Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich ver- läuft ein Wiesengraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konn- ten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lü- ckiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich eingestreute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umgesetzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nörd- lich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Grabenabschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster geprägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne überwiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölzgruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Un- mittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abgegrenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jun- gen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzen- de Bebauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen wer- den. Gemäß aktueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsflä- che) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Alters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftre- tenden Störungen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine bo- tanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Ar- ten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kulturfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insge- samt dennoch eine mittlere Wertigkeit zukommt. 8.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Be- bauung bewertet. Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Terrassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im un- mittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffül- lungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plan- gebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach tonigem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Bö- den des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. voll- ständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Boden- fruchtbarkeit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstandort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bo- denfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebau- ung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 8.2.1.4 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumli- chen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geo- technik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt wer- den. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terrassensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terras- sensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine ge- ringe Durchlässigkeit für eintreffendes Niederschlagswasser auf. 8.2.1.5 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. 8.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 Allgemeinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor al- lem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeich- net. Die Jahresniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltempera- tur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet befindet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feld- gehölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine ge- ringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kalt- luft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allgemein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff- Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die landwirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). 8.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herange- zogen. Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bodenseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plangebiet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Süd- osten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sicht- schutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungs- bereich des Bebauungsplanes einbezogen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich ver- läuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist ein minimales, vor Ort kaum wahrnehm- bares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hin auf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Gehölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retentionsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umlie- genden, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die an- grenzenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwiegend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spa- ziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vor- belastung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 8.2.1.8 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Derzeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von nah- erholungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. 8.2.1.9 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand lie- gen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. 8.2.1.10 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Gefälle Richtung Westen auf. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden- Württemberg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. 8.2.1.11 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fett- wiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jun- gen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbreiterung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baubedingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölzstrukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errich- tender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutz- fachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern lediglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekann- te Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissenwirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offen- landflächen jedoch potentiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Aus- gleichsfläche zugeordnet, auf welcher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensi- vierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsre- gelung"). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festge- setzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Nor- den, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese ge- genüber neu gepflanzten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen ver- wendet werden dürfen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlossen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polari- siertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas be- sitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwischen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Grünland mit eingestreuten Gehölzen – Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen von Gehölzpflan- zungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten – 8.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bau- zeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen bean- sprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bo- denabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Berei- chen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Aus- gleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Ver- kehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Boden- management, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 49 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – 8.2.2.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Re- tentionsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versicke- rungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässe- rungskonzept (siehe nachfolgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erhebli- chen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutachtens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 50 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – 8.2.2.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Verwirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwässer sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dächern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelaste- te Niederschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungs- becken eingeleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versi- ckerung von Regenwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen an- fallende möglicherweise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserka- nalisation abgeleitet. 8.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frischluftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 51 Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feue- rungsanlagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbrin- gung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erhebli- chen Beeinträchtigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards ein- zuhalten sind und moderne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch aus- gleichende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Grünlands mit eingestreuten Gehölzen weniger Kalt- und Frischluftproduktion – Anlage von Grünflächen mit Gehölzpflan- zungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Gewerbenutzung (inkl. Betriebsverkehr) Schadstoff-/Staubemissionen aus Gewerbebe- trieben, Verkehrsabgase – 8.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zu- sammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Sied- lungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen ver- baut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 52 Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünordnerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächengröße, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschrän- kungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Ver- bindung mit der Begrenzung der Lichtmastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst ge- ring zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit be- steht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feld- gehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festge- setzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche zulässig, um die Freiflächen mög- lichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Land- schaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine An- bindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zu- fahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbrei- terung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu er- setzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Inten- sität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäudehöhen in die freie Landschaft wirken wird. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch den Lückenschluss zwischen bestehendem Gewerbe und Umspannwerk Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes – Entfernung der Gehölzfläche geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebiets Einbindung der Gewerbebauten und Hofflächen; + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 53 Erhöhung der Strukturvielfalt im Gebiet betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft (durch getroffene Maßnahmen stark reduziert) – 8.2.2.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die an- grenzenden betriebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich gelegenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutzanspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische An- leitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbe- sondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte er- schütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdich- tungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und mess- technische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezi- fischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnahmen" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebba- res Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weit- gehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden fre- quentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergän- ger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflanzungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausgewiesenen Radweges reduziert werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 54 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze ++ Ortsrandeingrünung durch öffentliche Grün- fläche und Pflanzungen Eingrünung und Abschirmung der geplanten Ge- bäude v. a. in Richtung Süden und Nordwesten; dadurch reduzierte Beeinträchtigung des Land- schaftsbildes + betriebsbedingt Verkehr auf der Erschließungsstraße, Ge- werbeausübung Belastung durch Lärm, Abgase und andere Luft- verunreinigungen durch den laufenden Betrieb und den damit verbundenen Fahrverkehr – 8.2.2.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, ent- steht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. 8.2.2.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. 8.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 55 zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Pla- nung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die derzeitigen Lebensräume und Nutzungen beste- hen. Da es sich um eine festgesetzte Ausgleichsfläche handelt, werden die Lebensräume mit zu- nehmender Zeit an naturschutzfachlichem Wert gewinnen. Es ist keine Veränderung der vorkom- menden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen an- geschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete, Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.3.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vor- liegenden Planung besteht nicht. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswir- kungen/ Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzie- rungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.- Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemein- samen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Be- wertung, Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verblei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 56 benden Beeinträchtigungen, Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräu- me, Schutzgut Landschaftsbild) naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume) Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebens- räume, Schutzgut Landschaftsbild) Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) 8.2.4.3 Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffe- nen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal- argumentativ bewertet. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 57 8.2.4.4 Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung einer artenar- men Fettwiese mit einge- streuten Gehölzen die Lebensräume werden durch Überbauung größten- teils zerstört Ein- und Durchgrünung der Bebauung; Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölzarten; insektenfreund- liche Außenbeleuchtung (z.B. LEDs); insektenschonende Photovoltaikanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.5 Schutzgut Boden Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Versiegelung von Oberflä- chen Im Bereich der Überbauung findet ein Bodenabtrag statt. Die Bodenfunktionen gehen größtenteils verloren. teilversiegelte Beläge; Aus- schluss schwermetallhaltiger Oberflächen Eingriff erheblich 8.2.4.6 Schutzgut Wasser Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes kleinflächige Versiegelung bisher offener, gering versi- ckerungsfähiger Bodenflä- chen geringe Verminderung der Grundwasser-Neubildung und Erhöhung des Oberflä- chen-Abflusses Sammlung, Reinigung und Versickerung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers in dem bestehenden Retentionsbe- cken; Verwendung sickerfä- higer Beläge Eingriff unerheblich: Der überwiegende Teil des im Plangebiet anfallenden Nie- derschlagswassers wird voll- ständig unschädlich versi- ckert. 8.2.4.7 Schutzgut Klima/Luft Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung von Bodenflä- Einschränkung der Kaltluft- Ein- und Durchgrünung der Eingriff unerheblich, da kei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 58 chen bildung Bebauung mit Gehölzpflan- zungen; teilversiegelte Belä- ge (verminderte Aufheizung) ne siedlungsrelevanten Kalt- luftschneisen bebaut werden, die Pflanzungen einen ther- mischen Ausgleich schaffen und die von Bebauung frei- gehaltenen Flächen weiter- hin klimatisch wirksam sein können. 8.2.4.8 Schutzgut Landschaftsbild Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Durch die Bebauung der Frei- fläche erfolgt ein Lücken- schluss zwischen dem beste- henden Gewerbe und dem Umspannwerk. Begrenzung der Gebäudehö- hen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördl. Bereich); Ausschluss von Na- delhecken im Übergangsbe- reich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbi- gen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbe- leuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.9 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung. 8.2.4.10 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Bereich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flä- chenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 59 würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an natur- schutzfachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Klei- ne Grünflächen") zugeordnet. Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese (Abzug von 13 auf 8, s.o.) 15.915 8 127.320 33.41 Retentionsbereich 1.636 13 21.268 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 1.253 4 5.012 41.10 Feldgehölz 832 17 14.144 12.61 Entwässerungsgraben 1.086 13 14.118 60.21 völlig versiegelte Straße 1.709 1 1.709 60.25 Grasweg 381 6 2.286 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen (4+8) 3.513 12 42.156 45.40b 35 Bäume auf Fettwiese (Durchschnittlicher Stamm- umfang: 65 cm) 2.275 6 13.650 Summe Bestand 26.325 241.663 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Gewerbegebietsflächen (GRZ 0,80, d.h. 80 % der GE-Flächen) 10.794 1 10.794 60.50 nicht versiegelbare/überbaubare Gewerbegebietsflä- chen (restliche 20 % der GE-Flächen, inkl. der beste- henden Entwässerungsgräben) 2.699 4 10796 60.20 gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen 5.239 1 5.239 41.20 Strauch-/Heckenpflanzungen auf öffentl. Grünfläche 418 14 5.852 33.41 Retentionsbereich in öffentlicher Grünfläche 1.636 13 21.268 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen im Bereich der öffent- lichen Grünfläche (4+8) 2.453 12 29.436 33.41 verbleibenden Bereich der öffentlichen Grünfläche (inkl. bestehendem Entwässerungsgraben) 3.086 8 24.688 45.40b 27 Bäume auf öffentlicher Grünfläche, Bestand (Durchschnittlicher Stammumfang: 65 cm) 1.755 6 10.530 45.30b 1 Baum auf der öffentlichen Grünfläche (mittelwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizierter Stamm- Umfang nach 25 Jahren 77 cm 77 6 462 45.30a 13 Bäume auf den privaten Baugrundstücken (ge- ringwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizier- ter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 77 cm 1.001 8 8008 Summe Planung 26.325 127.073 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 127.073 Summe Bestand 241.663 Differenz Bestand / Planung (=Erzielte Aufwertung/Überschuss) -114.590 8.2.4.11 In Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften wird durch die Planung innerhalb des Geltungsbereichs ein Defizit von 114.590 Wertpunkten erzielt. 8.2.4.12 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiege- lung bislang unversiegelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungsmodell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne na- türliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: natürliche Bodenfruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 61 Filter und Puffer für Schadstoffe Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaf- ten, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungs- klasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.13 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Ein- griff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wert- stufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplät- ze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit eingeschlossen. 8.2.4.14 Die versiegelbare Fläche berechnet sich wie folgt: festgesetzte Grundflächen (GR) im Gewerbegebiet: insgesamt 10.794 m² festgesetzte Verkehrsflächen (gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen): 5.239 m² Von dieser Gesamtfläche von 16.033 m² muss die bereits im Bestand vorhandene Versiegelung (1.709 m², siehe Tabelle unter dem Punkt 8.2.4.10) abgezogen werden. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 14.324 m². Teilfläche Fläche in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunkti- onen Wertstufe (Ge- samtbewertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche neu versiegelbare Flächen 14.324 2-3-3 2,666 10,66 152.694 Summe 14.324 152.694 8.2.4.15 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 152.694 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 62 8.2.4.16 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.17 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.18 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Gewerbegebiet). Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirk- zonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist (die beiden Kreise stellen die Wirkzonen I und II dar): Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 63 Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten (siehe nachfolgende Karte). Die Wertstufe 1 wurde den überwiegend gewerblich geprägten Siedlungsbereichen von Mehlis, Baienfurt, Weingar- ten, Niederbiegen sowie dem "Dachser-Areal" zugeordnet (Raumeinheit 1). Die Wertstufe 2 kommt den verbleibenden Siedlungsbereichen von Mehlis, Baindt und Baienfurt zu (Raum- einheit 2). Die dritte und im Untersuchungsgebiet höchste vergebene Wertstufe wurde ge- schlossen der umliegenden Landschaft zugeordnet (Raumeinheit 3). Hierbei handelt es sich um das Schussental mit seinem leicht ansteigenden östlichen Talhang. Die Bereiche sind überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt. Strukturreiche Bereiche sind noch vereinzelt eingestreut (so z.B. der im Norden hineinragende Schenkenwald). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 64 Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets und des damit einhergehenden Lückenschluss zum Umspannwerk hin entsteht ein gewerblich geprägtes Siedlungsband. Durch umfangreiche Minimierungsmaßnahmen (Begrenzung der Gebäudehöhen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördlichen Bereich); Ausschluss von Nadelhecken im Übergangsbereich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanla- gen) wird von einem Eingriff geringer bis mittlerer Wirkintensität ausgegangen. Der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,5. Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 65 den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 66.485,0 1 2.393,8 2 687.055,6 3 0,5 0,2 0,1 21.324 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 40.933,3 1 55.599,0 2 2.471.811,4 3 0,5 0,1 0,1 37.838 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 59.162 8.2.4.19 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen 8.2.4.20 Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen werden auf zwei externen Ausgleichsflächen kompensiert. Die Ausgleichsfläche 1 befindet sich auf der Flurnummer 1108, Gemarkung Baindt. Das Flurstück liegt innerhalb der Saßenwiesen, einem größeren, zusammenhängenden Wiesengebiet im Nord- westen der Gemeinde Baindt. Im Osten verläuft die Landesstraße 284 mit begleitendem Fuß- und Radweg, etwas weiter östlich die Bundesstraße 30. Westlich angrenzend befindet sich das Natur- schutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Bei dem Schutzgebiet handelt es sich laut Beschrei- bung um einen größeren Waldkomplex im Schussental auf alluvialem Schwemmmaterial (Eichen Hainbuchen-Mischwald, in Mulden und Rinnen Erlen-Eschen-Auwald). Die Fläche mit der Flur- nummer 1108 wird im Norden und Süden von biotopkartierten Gräben begrenzt. In der Mitte der Fläche verläuft ein weiterer Graben. Alle drei Gräben entwässern die Wiesenflächen von Ost nach beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit 1,00 beeinträchtigter Wirkraum [m²] www.buerosieber. de Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs- koeffizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 66 West. Das kartierte Biotop umfasst weitere Gräben in den angrenzenden Flächen. In der Biotop- beschreibung, welche im Jahr 2012 aktualisiert wurde, werden die Gräben als lockere Sumpfseg- gen-Bestände beschrieben, welche wahrscheinlich Reste der ursprünglichen Nasswiesenvegetati- on der Wiese darstellen. Die Biotope sind durch die Mahd bis an den Grabenrand beeinträchtigt. Die Wiesenfläche mit der Fl.-Nr. 1108 ist derzeit an einen Milchviehbetrieb in der Gemeinde ver- pachtet. Die Fläche wird bereits seit 35 Jahren als Wiese bewirtschaftet. Davor fand eine Ackernutzung statt. Nach Auskunft des Pächters erfolgt je nach Aufwuchs eine 4-5-malige Mahd im Jahr. Zusätzlich erfolgt eine Gülledüngung, jedoch nicht regelmäßig. Die Fläche ist zu den Gräben hin mit von Nord nach Süd verlaufenden Tonrohren drainiert. Die Tonrohre sind teilweise nicht mehr funktionsfähig. Die Drainagen wurden in den letzten Jahren auch nicht erneuert. Der Landwirt selbst beschreibt die Fläche trotz Düngung als wenig ertragreich. Die Humusschicht sei geringmächtig ausgeprägt und der Boden sehr lehmhaltig. Dies spiegelt sich auch in der Bewer- tung der Bodenfunktionen der Fläche wieder, welche die Fläche hinsichtlich der natürlichen Bo- denfruchtbarkeit als "mittel" einstuft. Die Funktion als Austauschkörper im Wasserkreislauf ist er- wartungsgemäß für Kiese und Sande als "hoch" eingestuft. Bei der Begehung der Fläche im Ok- tober 2013 wurden die dichten Sumpfseggen-Bestände innerhalb der Gräben angetroffen. Die dominanten Bestände wurzeln am Grund der Gräben und ziehen sich nahezu über den ganzen Verlauf. Gelegentlich werden sie von Mädesüß begleitet. Innerhalb eines 2 m breiten Streifens links und rechts der Gräben zeigt sich jedoch eine artenreiche, kleinteilige Vegetation, welche Tro- ckenheitszeiger wie Potentilla erecta oder Potentilla sterilis beinhaltet. Aus hydrologischen Grün- den sind diese trockenen Grabenränder, trotz der erfolgten Düngung, welche in der benachbarten Fettwiese im Bestand deutlich zu erkennen ist, mager ausgeprägt. So findet sich dort beispiels- weise auch der Papageien-Saftling (Hygrocybe psittacina). Der Saftling bewohnt Trockenrasen sowie extensiv bewirtschaftete und höchstens mäßig gedüngte Wiesen und Weiden. Der Papa- geigrüne Saftling ist in Deutschland bzw. Baden-Württemberg besonders geschützt, im Natur- schutz dient er wie andere Saftlinge auch als Indikator für wertvolle, nährstoffarme Grasgesell- schaften. Innerhalb der Sumpfseggen-Bestände konnten Wespenspinnen festgestellt werden. Die Art bevorzugt sonnige, offene Standorte mit niedriger bis halbhoher Vegetation und hoher Heu- schrecken-Population auf trockenem wie feuchtem Untergrund. Bei der Begehung waren die Heu- schrecken vorwiegend im Randbereich der Gräben zu finden. Die bewirtschafteten Wiesen zwi- schen den Gräben sind als Fettwiesen ausgeprägt. Die geringe Furchtbarkeit und nicht ganz in- tensive Düngung spiegelt sich auch in der Vegetation wieder, so dass der mäßig stickstoffreich bevorzugende Goldhafer in der Wiesenvegetation zahlreich mit vertreten ist. Insgesamt ist der Be- stand jedoch noch von nährstoffliebenden Fettwiesen- und Intensivgrünlandarten, vor allem Grä- sern, beherrscht: Dactylis glomerata, Ranunculus repens, Rumex obtusifolius, Alopecurus praten- sis, Trifolium repens, Taraxacum officinale agg., Veronica filiformis, Elymus repens, Galium mollugo, Cerastium holosteoides, Plantago lanceolata u.w.. Im Osten der Fläche stockt am mittig verlaufenden Graben eine größere Esche. Der Baum ist von mehreren noch jüngeren Sträuchern unterwachsen. Die Gehölze haben daher insgesamt Feldgehölzcharakter. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 67 Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 1 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege sind der Erhalt bzw. die Aufwertung der Gräben und deren Trockenstandorte im Randbereich. Innerhalb der Wiesenfläche wird eine extensive Wiesennutzung hin zu einer mageren Frisch/-Feuchtwiese angestrebt. Um die Fläche auszuhagern ist die Fläche in den ersten drei Jahren weiterhin 4-mal im Jahr zu mähen. Auf eine Düngung sowie die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei zu verzichten. Das Mahdgut ist dabei unbedingt abzutransportieren (s.u.) und die Fläche nicht zu mulchen. Um die kartierten Grabenbiotope mit den artenreichen, trockenen Randbereichen nicht zu be- einträchtigen, die Etablierung der Prachtnelke (Dianthus superbus) zu fördern sowie einen Rückzugsort für die Fauna im Gebiet zu erhalten, sind die Bereiche 2 m links und rechts der Gräben (innerhalb der Flurnummer 1108) bei der Mahd in den ersten drei Jahren lediglich einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. Auf eine Einsaat bzw. einen Mahdgutübertrag wird bei der Wiesenfläche verzichtet, da zahl- reiche Arten der Zielvegetation noch im Bereich der Gräben vorhanden sind und bei Nährstoff- entzug wieder in die Fläche einwandern können. Es wird bewusst auf eine Wiedervernässung der Fläche verzichtet. Zum einen sind die Gräben im Bestand biotopkartiert, zum anderen ist die Artenvielfalt innerhalb der Fläche bei einer Entwicklung einer Frisch-/Feuchtwiese, dem Erhalt der Trockenstandorte am Grabenrand so- wie den nassen Standorten im Graben wesentlich höher, als bei der Rekultivierung einer Nasswiese. Des Weiteren wird der Erhalt der Gräben als wichtige Biotopverbundselemente in- nerhalb der Wiesen angestrebt. Über die Gräben erfolgt ein Verbund über den Neugraben hin zum Bampfen, welche im Osten der Fläche (östlich der B 30) verläuft. Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2- 3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Randbereiche der Gräben werden weiterhin einmal im Herbst ab Ende September gemäht. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzu- führen (max. 90 dt/ha). Die Gräben sind zum Erhalt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" er- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 68 folgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. Das Feldgehölz mit der alten Esche innerhalb der Fläche ist zu erhalten. Um einer Veralterung der Sträucher vorzubeugen, können diese gelegentlich zurück geschnitten werden. Sollte die Esche absterben, ist der Baum als Totholz zu belassen. Totholzäste, die bei Astbruch eine Ge- fahr bei der Bewirtschaftung der Fläche darstellen, können heraus geschnitten werden. Das Mähgut ist bei der Entwicklungspflege als auch der Folgenutzung grundsätzlich abzutrans- portieren. Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite geprüft. 8.2.4.21 Die Ausgleichsfläche 1 ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Beeinträchtigung durch häufige Mahd, Düngung) 18.301 10 183.010 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben (Beein- trächtigung durch häufige Mahd, Düngung) 2.460 16 39.360 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 238.486 Nr. Planung-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.43 Magerwiese, teilweise feuchte Ausprägung 18.301 21 384.321 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben 2.460 21 51.660 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 452.097 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 452.097 Summe Bestand 238.486 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich ge- samt) +25.633 von insg. 213.611* *Für die Bilanzierung in Ökopunkten ist nur der Flächenanteil relevant, der nicht für den 1:1 Ausgleich zur Kompensation der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wegfallenden Ausgleichsfläche benötigt wird (19.100 m², entspricht einem Flächenanteil von 88,0 %). Der verbleibende Flächenanteil von 2.609 m² (12 % der Gesamtmaßnahmen) entspricht 25.633 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 69 8.2.4.22 Die Ausgleichsfläche 2 befindet sich südlich des Ortes Baienbach in der Gemeinde Berg (Fl.- Nr. 64/1). Bei der Fläche handelt es sich um eine Ackerfläche, welche in den letzten Jahren zum Maisanbau genutzt wurde. Laut Auskunft des Landwirtes handelt es sich um eine sehr wenig er- tragreiche Fläche, was vor allem auf den Feuchtegrad des Bodens zurückzuführen ist. Aus diesem Grunde wurden auf der Fläche bereits zahlreiche Kulturen (Gerste, Hafer u.w.) ausprobiert, welche jedoch nie die gewünschten Erträge brachten. Eine Düngung erfolgte 1-2-mal im Jahr. Um die Fläche noch nutzen zu können, wurde daher in den letzten Jahren ein Futtermaisanbau betrie- ben. Im Moorkataster der LUBW ist die Fläche zu großen Teilen als Anmoor und Niedermoor er- fasst. Um die Fläche überhaupt als Acker bewirtschaften zu können, wurden bereits in den 60iger/70iger Jahren Tondrainagen zur Entwässerung in der gesamten Fläche in relativ großer Dichte verlegt. Die Drainagen führen zu Hauptsammlern und entwässern die Fläche dem Gelände folgend nach Norden. Zum Zeitpunkt der Begehung im März 2014 war die komplette Fläche frisch gepflügt. Da die Fläche nicht eben, sondern das Gelände in der Mitte am tiefsten ist und nach Westen und Osten hin ansteigt, wird die geplante Wiesenfläche nach der Wiedervernässung einen deutlichen Feuchtegradienten, bis hin zu Bereichen mit Dauerstau, aufweisen. Dies wird sich in der Vegetation wiederspiegeln. Die von der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft durchge- führten Sondierungen zeigen, dass innerhalb der Fläche ausgeprägte Torfschichten von bis zu 1,70 m Stärke vorhanden sind. Grundwasser ist nur innerhalb der Torfverbreitung vorzufinden. Die Torfschichten keilen nach Westen und Osten hin aus. Lediglich im Südosten reichen die Torf- schichten in das benachbarte Grundstück hinein. Hydrologische Auswirkungen nach außen durch die Wiedervernässung der Fläche sind nur im Süden, Südosten und Norden denkbar. In diesen Bereichen sind entsprechende Maßnahmen durch die Planungen des Ingenieurbüro Wasser- Müller (siehe Anlage 1) vorgesehen, um die Beeinträchtigung von Nachbarflächen zu vermeiden. Die Wiedervernässung wird bei Umsetzung der Maßnahmen vom Ingenieurbüro Dr. Ebel & Co. als konfliktarm beurteilt (siehe auch hydrogeologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flur- stück 64/1 der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft vom 20.06.2014). Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 2 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege ist die Rekultivierung einer für den moorigen Standort typischen Feucht- bzw. Nasswiese. Um der Fläche Nährstoffe zu entziehen und einen Oberbodenabtrag bzw. tiefes Pflügen zu vermeiden, ist in den ersten zwei Jahren vor der Umwandlung der Fläche in Grünland ein dünger- und biozidfreier Anbau von Getreide (Hafer, Gerste oder Roggen) vorzunehmen. Im Anschluss an den Nährstoffentzug ist die Fläche im letzten Herbst vor dem Frost wiederzu- vernässen. Dazu sind die in der Anlage 1 der Planung dargestellten Maßnahmen des Ingeni- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 70 eurbüro Wasser-Müller umzusetzen. Im dritten Jahr im Frühjahr ist ein Einbringen von Wiesenarten durch Mahdgutübertrag vorge- sehen. Das Mahdgut sollte idealerweise von Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung (gleicher Landschaftsraum) der Empfängerfläche stammen. Besonders eignet sich beispiels- weise Mahdgut des 124 m südlich liegenden Biotops "Nasswiese südlich Baienbach" (Nr. 181234360274, Fl.-Nr. 67/1). Die Auftragsstärke beträgt ca. 0,5 kg Frischgewicht /m². Vor dem Einbringen des Saatguts sollte der Boden zur Vorbereitung gefräst werden. Wenn keine Spenderflächen verfügbar sind, kann der Sameneintrag auch mit regionalem Wildsaatgut für Nass- bzw. Feuchtwiesen erfolgen. Das Saatgut sollte von geeigneten Wildsaatgut-Händlern stammen (z.B. Rieger-Hofmann GmbH oder Syringa Pflanzen). Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase und die Ansaat erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Mitte Juni. Neben der Mahd ist gelegentlich eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). Je nach Nässegrad der Fläche kann die Mahd in den feuchten Senken auch auf eine Mahd pro Jahr reduziert werden. Sollten im ersten (evtl. auch im zweiten) Jahr nach dem Mahdgutübertrag gehäuft Ackerunkräuter (Ampfer, Acker-Kratzdistel etc.) auftreten, ist ein Zurückdrängen durch 3-4- maligen und frühen Schnitt im Jahr notwendig. Der frühe Schnitt fördert die Arten des Grün- landes trotz früherem Zeitpunkt weiter. Die für die Ableitung des Wassers von den Nachbarflächen notwendigen Gräben sind zum Er- halt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" erfolgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. 8.2.4.23 Die Ausgleichsflächen 1und 2 sind im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker (Rohboden ohne Unkraut) 30.812 4 123.248 Summe Bestand 30.812 123.248 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 71 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.20 Nasswiese, verschiedene Feuchteausprägungen 29.188 26 758.888 33.41 Fettwiese (Flächen außerhalb von vorkommenden Torfschichten, ohne oberflächennahes Grundwasser) 1.624 13 21.112 Summe Bestand 30.812 780.000 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 780.000 Summe Bestand 123.248 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) +656.752 8.2.4.24 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.25 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.26 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 114.590 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 152.694 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 59.162 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 1 (abzüglich 88 % der Auf- wertung für 1:1-Ausgleich) +25.633 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 2 +656.752 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +355.939 8.2.4.27 Ergebnis: Der erforderliche Ausgleichsbedarf wird vollständig abgedeckt. Zur Kompensation wird die Ausgleichsfläche 1 dem Bebauungsplan vollständig, die Ausgleichsfläche 2 mit einem Anteil von 45,80 % der Gesamtfläche bzw. der Gesamtmaßnahmen zugeordnet (Anteil von 300.813 Punkten der insgesamt 656.752 Punkte). Da die Ausgleichsfläche 2 gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über über- schüssige Ökopunkte von 27.563 ÖP. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 72 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche, im Flächennut- zungsplan dargestellte Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Ge- meindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenstehen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund der Darstellung seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhande- nen Erschließungsanlage geeignet. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebau- ung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Vom Büro Sieber wurde eine Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation durchgeführt. 8.3.1.2 Verwendete Grundlagen für die Beurteilung der Schutzgüter und die Erarbeitung der grünordneri- schen Maßnahmen waren die vom Umweltministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Schriften "Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bau- leitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie "Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfah- ren". 8.3.1.3 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis (Fassung vom 01.07.2012). 8.3.1.4 Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten liegen vor: Ergebnisvermerk zum Scoping-Termin am 05.05.2011 mit einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 26.05.2011). Abwägungs- und Beschlussvorlage zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu den im Rahmen von § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnah- men. Schriftliche Stellungnahmen gingen von den Sachbereichen Naturschutz; Gewässer, kommunales Abwasser und Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg ein (Vorlage vom 01.06.2012). FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 26.04.2013 Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 73 Hydrologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flurstück 64/1; Dr. Ebel & Co. Ingeni- eurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH vom 20.06.2014 Untersuchungsbericht zur Abschätzung von Erschütterungen nach DIN 4150 hervorgerufen durch Verdichtungsarbeiten zu BV Madlener/Baindt bei Ravensburg des GEOLOG Ch. Fuß/W. Hepp GbR - Ingenieurbüro für Geophysik und Geologie vom 18.09.2014 "Durchführung von Erschütterungsmessungen zur Beurteilung von eventuellen Auswirkungen durch Bautätigkeiten auf Anlieger" der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 22.09.2014 8.3.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.2.1 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 8.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.3.1 Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtli- che Festsetzungen gesichert. 8.3.3.2 Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkraft- treten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflä- chen und erneut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjähri- gem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel er- reicht ist. Danach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungs- plans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die priva- ten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbeson- dere in dem nordwestlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Ge- meinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 8.3.4 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE) mit einer zulässigen GRZ von 0,80. 8.3.4.2 Der überplante Bereich umfasst 2,63 ha. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 74 8.3.4.3 Westlich und nordwestlich des Plangebiets, in einem Mindestabstand von 600 m, befinden sich Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Unmit- telbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine er- hebliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete nicht zu erwarten ist (siehe auch FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.3.4.4 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um die Ausgleichsfläche der 4. Änderung des Bebau- ungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Es ist als extensiv genutzte Fettwiese mit eingestreuten Ge- hölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlags- wasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten, ausgebildet. Die umlie- genden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Der überplante Bereich hat für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eine mittlere Bedeutung. Die Durch- führung der Planung wirkt sich vor allem auf das Schutzgut Arten und Lebensräume (überwie- gender Zerstörung der o.g. Lebensräume), Schutzgut Boden (Versiegelung durch Baukörper) so- wie auf das Schutzgut Landschaftsbild (Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes) aus. Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die bestehenden Nutzungen erhalten. Die Fläche kann sich weiterhin unter naturschutzfachlichen Kriterien entwickeln. 8.3.4.5 Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung beinhalten hauptsächlich folgende Punkte: Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft durch eine gute Ein- und Durch- grünung der Bebauung; Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölze und Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen; Installation einer insektenverträglichen Außenbeleuchtung und Ver- wendung von Photovoltaik-Modulen mit einer schonenden Wirkung auf Wasserinsekten; Aus- schluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung; Minimierung des Versiegelungsgrades auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge; Schutz von Boden und Grundwas- ser durch Ausschluss großflächiger schwermetallhaltiger Oberflächen. 8.3.4.6 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt basierend auf dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012) sowie zur Kompensation des Altausgleichs nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 in Fläche. Der erforderliche Ausgleichsbedarf nach dem o.g. Bewertungsmodell beträgt 326.446 Ökopunkte, der durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche einer zu- sätzlichen Ausgleichsfläche von 1:1 an anderer Stelle (entspricht einer Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 75 gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.3.4.7 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 76 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 9.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf eine Vorschrift zu Einfriedungen und auf eine Vorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen. 9.1.1.2 Durch die o.g. Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt, wodurch gewerbegebietsspezifische Maßgaben um- setzbar sind. 9.1.2 Werbeanlagen 9.1.2.1 Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollten daher zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. 9.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) 9.1.3.1 Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauwei- se auszuführen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 77 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.1.3 Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und des sehr beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebau- ung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, den zusätzlichen Verkehr bzw. Einrichtungen zu versorgen. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 2,63 ha 10.2.1.2 Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 2,53 ha 10.2.1.3 Fläche des Erweiterungsbereiches: 0,10 ha 10.2.1.4 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,35 51,3 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Versorgungsfläche 0,52 19,8 % Öffentliche Grünflächen 0,76 28,9 % Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 78 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindlichen Wasserleitungen 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach 10.2.2.5 Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Thüga Energienetze GmbH. 10.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.06.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 01.07.2014 enthalten): Festsetzung der Höhen in m ü. NN Aufnahme der Festsetzung zu Versorgungsanlagen Elektrizität; hier Trafostation im Textteil Änderung des Versorgungsträgers der Erdgasleitung von Thüga Energienetze GmbH in TWS Netz GmbH Änderung der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hof- flächen) Aufnahme der Festsetzung "Boden- und Grundwasserschutz" (war zuvor in der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) enthalten) Begrenzung der Aufschüttung auf max. 1,50 m Erweiterung des Leitungsrechtes 2 auch zu Gunsten der Gemeinde zur Instandhaltung der ebenfalls in dem Bereich liegenden gemeindlichen Frischwasserleitung Ergänzung der Festsetzungen "Zu pflanzender Baum" und "Pflanzungen in dem Baugebiet" hinsichtlich abgehender Gehölze Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 79 Aufnahme der Festsetzung "Pflanzung 2" Anpassung der Zuordnungsfestsetzung hinsichtlich der Ausgleichsfläche 2 Änderung der örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen dahingehend, dass Latten-Zäune nicht auf Holz-Latten begrenzt sind Aufnahme eines Hinweises zur gemeindlichen Frischwasserleitung Aufnahme eines Hinweises zur Verwendung/zum Einsatz insektenschonender Außenbeleuch- tung Aufnahme eines Hinweises hinsichtlich der Empfehlung zur Verwendung von Erdgas Aufteilung der Hinweise zu Niederschlagswasser und Bodenschutz Aufnahme eines Hinweises zu Erschließungs- und Baumaßnahmen Aufnahme eines Hinweises zum vorliegenden geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd GmbH unter "Ergänzende Hinweise" Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen 10.3.1.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.10.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 04.11.2014 enthalten): Hervorhebung der weiterführenden Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung Ergänzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Festsetzung zur Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 80 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdichtungs- raum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee- Oberschwaben, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung des Plange- bietes als gewerbliche Baufläche (Planung), als Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Berei- che, in denen ökologi- scher Ausgleich bevorzugt stattfinden soll Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 81 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße auf den Planbereich; im Hinter- grund die Bestandsge- bäude des Gewerbegebie- tes "Mehlis" Blick von Osten im Be- reich der Feuerwehrzu- fahrt auf das Plangebiet; im Hintergrund das Um- spannwerk Baindt Blick auf das Umspann- werk Baindt Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 82 Blick von Westen auf das Regenrückhaltebecken und die als Ausgleichs- maßnahme gepflanzten Bäume im nordwestlichen Teil des Planbereiches Blick auf einen der teil- weise verdolten Kanäle und teilweise offen ge- führten Gräben, die das Plangebiet durchziehen und das Niederschlags- wasser in das Regenrück- haltebecken führen Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße; links der bepflanzte Sicht- schutzwall Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 83 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom …………. bis …………. statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentli- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Die Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom ….. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 84 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Ent- wurfsfassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine zu- sammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 85 Plan aufgestellt am: 26.04.2013 Plan geändert am: 04.04.2014 Plan geändert am: 18.06.2014 Plan geändert am: 22.10.2014 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl. Geogr. Ch. Birnbaum) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 86 14 Anhang 14.1 Anlage 1: Lageplan (mit integrierten Wiedervernässungsmaßnahmen) der Wasser- Müller Ingenieurbüro GmbH zur Ausgleichsfläche 2 (maßstabslos) G e m e in d e B a in d t Z u sa m m e n fa ss e n d e E rk lä ru n g z u r 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e r- b e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o r- sc h ri ft e n h ie rz u Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB zur Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 2 1 Berücksichtigung der allgemeinen Umweltbelange und der Umweltbelange auf Grund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 1.1 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung legt die auf Grund der Umwelt- prüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dar. Die Umweltbelange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 1.1.1 Abarbeitung der Eingriffsregelung (§ 1a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemeinsamen Bewertungsmo- dell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vor- gehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimie- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 3 rungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung, Ermittlung des verblei- benden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen, Ergeb- nis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume), Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Be- reichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Land- schaftsbild), Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild), Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser), Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser). Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffenen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal-argumenta- tiv bewertet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 4 Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Be- reich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsflä- che aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungs- ansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Ent- wicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zu- sätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an naturschutz- fachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Kleine Grün- flächen") zugeordnet. Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversie- gelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungs- modell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewer- tet: natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für die natürliche Vegetation. Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Berg- bau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 5 die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) wer- den dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit ein- geschlossen. Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtliche Festsetzungen gesichert. Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflächen und er- neut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjährigem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel erreicht ist. Da- nach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die privaten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbesondere in dem nord- westlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Gemeinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 1.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Durch die Erweiterung des Bebauungsplans soll eine bestehende Ausgleichsfläche überplant wer- den. Diese liegt im Bereich der ZAK Feldlerche Priorität I. Nach fachlicher Einschätzung kann die naturschutzfachliche Wertigkeit auf dem Grundstück selbst mit Extensivgrünland und einzelnen Gehölzgruppen derzeit als nicht besonders hochwertig eingestuft werden (geringes Artenspektrum, z.T. Beunruhigung der Fläche). Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Feldlerche hier nicht mehr brütet. Trotzdem führt die Überplanung der Fläche zu einer Verschlechterung der an- grenzenden Flächen, auf welchen die Feldlerche als europäische Vogelart Prioriät 1 nachgewiesen ist. Daher hat eine artenschutzrechtliche Abarbeitung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erfolgen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 6 Um auszuschließen, dass ein Verstoß gegen § 44 (1) BNatSchG vorliegt, muss nachgewiesen wer- den, dass die ökologischen Funktionen der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflan- zungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Der Artenschutz kann als eigener Beitrag oder als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet werden. Abwägung/Beschluss zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird eine durch das Gewerbegebiet potenziell auftretende Beeinträchtigung der bekannten Brutvorkommen der Feldlerche analysiert. Diese bestehen gemäß aktueller Kartierungen der Unteren Naturschutzbehörde etwa 300 m süd- östlich des Geltungsbereiches. Die Belange des Artenschutzes werden als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet. Stellungnahme zu Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Auf der Planfläche befindet sich die Ausgleichsfläche des Gewerbegebiets Mehlis. Der Verlust dieser Ausgleichsmaßnahme muss adäquat an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wir empfehlen, Aus- gleichsmaßnahmen für die Feldlerche, beispielsweise im Föhrenried, durchzuführen. Gleichzeitig kann dadurch ggf. auch die Artenschutzproblematik mit abgearbeitet werden. Um den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren wird eine Eingrünung des Gewerbegebietes angeregt. Abwägung/Beschluss zu Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die im Plangebiet liegende Ausgleichsfläche wird adäquat an anderer Stelle ersetzt. Die Vorschläge hinsichtlich der Umsetzung von Ausgleichsmaß- nahmen im Föhrenried und zur Eingrünung des Gewerbegebietes werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Bewertung der externen Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsfläche 1 "Entwicklung einer Magerwiese" Die Maßnahmen auf der externen Ausgleichsfläche 1 sind folgendermaßen abzuändern.Während der Aushagerungsphase in den ersten 3 Jahren darf der Grabenrandstreifen erst im Herbst ab Ende September gemäht werden. Somit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich die im Umfeld noch anzutreffende Prachtnelke (Dianthus superbus) auch an diesem Grabensystem etablieren kann. Die Prachtnelke hat einen späten Blühzeitpunkt und somit auch eine späte Samenreife. Dieser späte Mähzeitpunkt ist auch nach der Aushagerungsphase beizubehalten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 7 Nach der Aushagerungsphase darf der erste Schnitt auf der Nutzfläche erst in der zweiten Junihälfte (ab 15. Juni) erfolgen. Die Erhaltungsdüngung mit Festmist ist auf 90 dt/ha zu begrenzen. Grund- sätzlich ist das Mähgut abzutransportieren, vorteilhaft ist es, wenn das Mähgut noch 2 Tage auf der Fläche verbleibt um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Im Bestand muss der Biotop 33.41 Fettwiese mit 13 Ökopunkten gerechnet werden (Begründung siehe oben: ein Abschlag wegen häufiger Nutzung ist nicht zulässig, da Fettwiese per se einer häufigen Nutzung unterliegt.) Das Sumpfseggenried 34.62 muss mit 17 Ökopunkten als Bestand gerechnet werden. Großseggen-Riede sind mittelhochwüchsige, meist dichte und artenarme Bestände aus einer oder wenigen, hochwüchsigen Seggen-Arten. Es sind meist Brachestadien von Streu- oder Nasswiesen, seltener an natürlichen Standorten im Verlandungsbereich von Stillgewässern. Früher sind diese in größerem Umfang, heute nur noch sehr selten durch Mahd genutzt. Das Mähgut wurde traditionell zur Stalleinstreu verwendet. Die Übergänge zu Streu- und Nasswiesen sowie Röhrichten sind fließend. Sie stehen auf wechsel- feuchten bis nassen, meso- und eutrophen Standorten. Das Sumpfseggen-Ried ist ein Großseggen-Ried, in dem die Sumpf-Segge (Carex acutiformis) do- miniert auf eutrophen, feuchten bis nassen Böden. Es ist ein weit verbreiteter Biotoptyp, vor allem als Brachestadium von Streu- und Nasswiesen. In der Planung kann das Sumpfseggen-Ried mit 17 Ökopunkten gerechnet werden. Es ist jedoch wertneutral, da im Bestand das Sumpfseggenried auch mit 17 Punkten gerechnet werden muss. Die Anmerkung mit * auf Seite 65 der Bilanzierung ist nicht verständlich (1:1 Ausgleich von 215.505 Punkten = 88,0 % Fläche?). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zum Mahdzeitpunkt für den Grabenrandstreifen während und nach der Aushage- rungsphase werden entsprechend den Anregungen angepasst. Hinsichtlich der Nutzfläche wird der Mahdzeitpunkt Ende Mai/Anfang Juni beibehalten. Ein späterer Mahdzeitpunkt bei Grünland ist für den angestrebten Grünlandtyp (feuchtes, mageres Grünland) nicht zweckgemäß. Richtlinien zur Landschaftspflege sehen für extensive Feuchtwiesen einen Schnittzeitpunkt Ende Mai bis Anfang Juni vor. Bei späteren Schnittzeitpunkten besteht auch angesichts des Klimawandels die Gefahr, dass die Bestände vergrasen und wertgebende Kräuter sich nicht etablieren können. Die Begren- zung der Erhaltungsdüngung wird entsprechend auf 90 dt/ha angepasst, ebenso werden die An- regungen zum Abtransport des Mahdgutes in die Begründung aufgenommen. Der Bewertung des Bestandes mit 13 Punkten kann nicht zugestimmt werden. Bei einer erneuten Begehung der Fläche Ende Mai 2014 stellte sich die Wiese als äußerst artenarm dar (weniger als 10 Arten/m²). Es gab bis auf den Kriechenden Hahnenfuß kaum blühende Kräuter und die Wiese Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 8 wurde von stark wachsenden Obergräsern dominiert. Insgesamt ist die Fläche von der Vegetation her einem Intensivgrünland zuzuordnen, da aber randlich einige wenige Fettwiesenarten vorhan- den waren, wurde die Fläche insgesamt mit 10 Punkten bewertet. Die Anregungen hinsichtlich des Sumpfseggenriedes werden berücksichtigt. Die 88 % beziehen sich auf den 19.100 m² großen Anteil der Ausgleichsfläche Fl.-Nr. 1108, der 1:1 mit der überplanten Ausgleichsfläche verrechnet wird. Dieser Anteil ist somit für die Bilanzierung in Ökopunkten nicht relevant, da es sich um einen anderen Bilanzierungsansatz handelt (1:1 anstelle Ökopunkten). Stellungnahme: Ausgleichsfläche 2 "Feucht-/Nasswiese" Die zuständige Gemeinde hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass durch die Wieder- vernässungsmaßnahmen - Zerstörung bzw. Verstopfung der Drainagen - keine Auswirkungen auf Dritte (insbesondere auf die Wohnbebauung im Nordwesten bzw. auf das Gewerbegebiet Baien- bach im Nordosten) eintreten. Eine Genehmigungspflicht nach § 17 Abs. 3 BNatSchG ist nicht gegeben. Die Ausgleichsfläche der Maßnahme 2 liegt auf der Gemarkung Berg, Gemeinde Berg. Es ist si- cherzustellen, dass die Ausgleichsflächen dauerhaft in der Verfügungshoheit der Gemeinde Baindt liegt (siehe Pkt. Sicherung der externen Ausgleichsflächen). Es sollte auch geprüft werden, ob die Zuordnung dieser Ausgleichsfläche, welche auf einer anderen Gemarkungsgrenze (Berg) liegt, in der gemeindlichen Satzung aufgenommen werden kann. Die Erhaltungsdüngung ist auf 90 dt/ha Festmist zu begrenzen. Die Nasswiese im Planungsstadium hat die Biotop-Nr. 33.20. Der Hinweis auf den Ausgleichsanteil, dass 43,72 % der Ausgleichsmaßnahme für diesen Bebauungsplan ver- wendet werden, sollte dann auch bei einer eventuell notwendigen Änderung der E-/A-Bilanzierung neu berechnet werden. Mit einem Monitoring muss die Entwicklung auf den Ausgleichsflächen 1 und 2 beobachtet werden. Spätestens nach 5 Jahren muss ein Kontrollmonitoring durchgeführt werden, nach 10 Jahren ist ein Abschlussmonitoring durchzuführen. Die Berichte sind der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Um sicherzustellen, dass durch die Ausgleichsmaß- nahmen (Wiedervernässung) keine Auswirkungen auf Dritte entstehen, hat die Gemeinde eigens hydrologische Untersuchungen und ein darauf basierendes Maßnahmenkonzept erstellt. Die Un- terlagen werden diesbezüglich ergänzt. Die Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Gemeinde Berg. An der Zuordnung der Ausgleichsfläche wird festgehalten. Den Forderungen zum Monitoring wird entsprechend nachgekommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 9 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristischer Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen-Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich verläuft ein Wiesengra- ben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Re- tentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konnten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lückiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich einge- streute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umge- setzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nördlich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Graben- abschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster ge- prägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne über- wiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölz- gruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Unmittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abge- grenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jungen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzende Be- bauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen werden. Gemäß ak- tueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvor- kommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 10 Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsfläche) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Al- ters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftretenden Störun- gen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeut- same Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kul- turfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insgesamt dennoch eine mittlere Wertigkeit zu- kommt. Prognose bei Durchführung: Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fettwiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jungen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbrei- terung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baube- dingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölz- strukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errichtender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern le- diglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtli- chen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissen- wirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offenlandflächen jedoch poten- tiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche zugeordnet, auf wel- cher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung"). Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festgesetzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 11 Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese gegenüber neu gepflanz- ten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu ver- wenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nacht- aktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen verwendet werden dür- fen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlos- sen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photo- voltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polarisiertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuz- muster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwi- schen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewer- begebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. 1.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme: Der geplante Eingriff erfolgt auch im Schutzgut Boden. Es wird empfohlen die Ermittlung des Kom- pensationsbedarfs bzw. die E/A-Bilanzierung, getrennt nach Bodenfunktionen, mit der Arbeitshilfe des Umweltministeriums "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" (2006) durchzuführen. Zur Vermeidung eines zusätzlichen Ausgleichsbedarfs ist der fachgerechte Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 12 Umgang mit dem Boden nachzuweisen (u.a. Einhaltung der DIN 19731 und DIN 18915). Dies entspricht dem Minimierungsgebot nach § 1a (3) BauGB. Hinweis: Der Nachweis bzw. die Umsetzung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden erfolgt durch ein Bodenmanagementkonzept, unter Federführung einer bodenkundlichen Fachkraft. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz: Stellungnahme: § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB, § 202 BauGB. Mit dem Boden ist sparsam und schonend umzugehen. Zur Minimierung gehört ein fachgerechter Umgang mit dem Boden nach den Ausführungen der DIN 19731 und DIN 18915. Bei der Umset- zung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden ist im Rahmen der Erschließungsarbeiten ein Bodenmanagementkonzept notwendig. Inhalt des Bodenmanagementkonzepts soll sein: Bestandsaufnahme (Bodenbeschreibung nach Bohrstockprofilen), Erdmassenberechnungen (ge- trennt nach Bodenart), Trennung von Oberboden - kulturfähiger Unterboden bei Ausbau und La- gerung, Angaben über die Verwendung des Bodens direkte Wiederverwendung (planintern- plan- extern), Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731), Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen. Um den fachgerechten Umgang sicherzustellen, wird die Begleitung der Erschließungsmaßnahmen durch eine bodenkundliche Fachbauleitung empfohlen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregungen des Landratsamtes Ravensburg, Sachbereich Bodenschutz, werden in Form eines Hinweises im Bebauungsplan berücksichtigt. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kreisbaumeister: Stellungnahme: Im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes ist unter Punkt 5.16 'Ergänzende Hinweise' aus Haf- tungsgründen dringend aufzunehmen, dass bei der Gründung von Gebäuden die Existenz von Treib- sanden mit zu berücksichtigen ist! Auf das Geotechnische Gutachten der Firma BauGrund Süd vom 28.12.2012 ist hinzuweisen. Bei der Erstellung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmi- gungsverfahren ist auf die zu treffenden Maßnahmen einzugehen. Das Gutachten geht von einer Bebauung ohne Kellergeschoße aus. Dies wäre im Bebauungsplan festzusetzen. Bitte treffen Sie in diesem Zusammenhang auch eine Aussage zur Zulässigkeit unterirdischer Lagerbehälter. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 13 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise auf das Geotechnische Gutachten sowie die vorhandenen Treibsande werden als er- gänzende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Plangebiet Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt entweder eine erneute Auseinandersetzung/Information im Gemeinderat oder eine Anpassung des Entwurfes sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach telefonischer Rücksprache vorab mit der Fa. BauGrund Süd am 24.06.2014 ist der Bau eines Kellergeschosses für die Erzeugung von Erschütterungen bei der Boden-Verdichtung nicht relevant. Der Bau von Kellergeschossen sei daher möglich. Die Ergebnisse der Erschütterungsversuche bleiben jedoch abzuwarten. Dass unterirdische Lagerbehälter von Was- ser gefährdenden Stoffen gegen Auftrieb zu sicher sind, ist bereits unter dem Punkt "Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen" festgesetzt. Stellungnahme: § 1a Abarbeitung sowie Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen Die Darstellungen mit Bewertung der Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter sowie des erforderlichen Ausgleichs sind nicht nachvollziehbar. Zu den bisherigen Darstellungen sind uns folgende Punkte aufgefallen: Es ist nicht erkennbar, welchen ökologischen Wert in Ökopunkten die entfallende Aus- gleichsfläche aus dem alten Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis - 4 Änderung" hat, die an anderer Stelle adäquat auszugleichen ist. Mit nicht nachvollziehbarer Begründung wird der Bio- toptyp 33.41. Fettwiese lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Ein Abzug wegen geringem Arten- spektrum kann nicht akzeptiert werden, da eine Fettwiese per Definition artenarm und intensiv genutzt ist. Auch Beunruhigungen haben keinen Einfluss auf den Biotoptyp. Warum soll eine 1:1 Kompensation zu Punkteabzug führen? Die Bilanzierung ist mit 13 Ökopunkten zu rechnen. Die Bilanzierung des Biotops 45.40a erfolgt analog zum Bestand mit der maximalen Ökopunktezahl 8. Wo befindet sich der Zierrasen? Mit welcher Begründung wird der Biotoptyp 33.41 inklusive den bestehenden Entwässerungsgräben mit 8 Ökopunkten angesetzt? Im Schutzgut Boden werden die neu versiegelbaren Flächen sowie noch nicht genehmigte, bereits versiegelte Flächen mit 14.324 m2 angegeben. Aus dem Bericht geht nicht hervor, aus welchen Flächen sich diese Gesamtfläche zusammensetzt und um welche Flächen es sich bei den noch nicht genehmigten, bereits versiegelten Flächen handelt. Eine detailliertere Ausarbeitung und Benen- nung der Flächen nach dem Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg ist notwendig und ggf. in einem Plan aufzuzeigen. Sollte ein Bodenaustausch aufgrund einer eingeschränkt, tragfähigen Bodenqualität im Plangebiet notwendig werden, so wäre ein erhöhter Eingriff im Schutzgut Boden nach zu bilanzieren. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 14 Weiterhin wäre eine Karte mit dem aktuellen Bestand der zu überplanenden Ausgleichsfläche, gegliedert nach den jeweiligen Biotoptypen, vorzulegen, damit die E/A-Bilanzierung nachvollzo- gen werden kann. Darin ist auch darzustellen, wo sich die 35 Bäume befinden. Die Bilanzierung ist entsprechend anzupassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert, da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Dieser Ansatz ist eine gängige Vorgehensweise bei der Überplanung von Altausgleichsmaßnahmen. Darüber hinaus wurde der Bestand im Bereich nochmals bzw. zusätzlich als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hin- fällig machen würde. Der Gemeinderat ist sich der Tatsache bewusst, dass das Verknüpfen von alten und neuen Bewertungsmaßstäben die Bewertung des Gesamteingriffs komplizierter gestaltet. Aus den o.g. Gründen und Erläuterungen vertritt der Gemeinderat die Ansicht, den naturschutz- fachlichen und -rechtlichen Belangen durch die gewählte Vorgehensweise in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen. An den 8 Ökopunkten pro m² Fettwiese wird daher festgehalten. Die Begrün- dung wird zur Klarstellung des Sachverhalts nochmals überarbeitet. Der Zierrasen mit den noch jungen Obstbäumen befindet sich nördlich der Zufahrtsstraße von der Kreis-Straße 7946, im Bereich des bestehenden "Gewerbegebietes Mehlis". Der Biotoptyp 33.41 inklusive den bestehenden Entwässerungsgräben (Planung) wird aus den o.g. Gründen ebenso wie die Fettwiese im Bestand mit 8 Ökopunkten angesetzt. Die max. neu versiegelbare Flächengröße beläuft sich auf 14.324 m². Sie setzt sich aus den versiegelbaren Gewerbegebietsflächen und den festgesetzten Verkehrsflächen zusammen, wobei die bestehende Zufahrtsstraße von der K 7946 von der Flächengröße der Verkehrsflächen im Planungsstadium wieder abgezogen wird. Bezüglich der nicht genehmigten Flächen handelt es sich um ein Versehen. Flächen dieser Art liegen im Plangebiet nicht vor. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt bzw. angepasst. Sofern ein Bodenaustausch erfolgt, geschieht dies im Bereich von Gebäudegründungen bzw. sons- tigen gewerblich genutzten Bereichen. Da die gewerblichen Bauflächen bereits zu 80 % als ver- siegelte Flächen angesetzt sind, ist der Eingriff in den Boden ausreichend gewürdigt. Der Anregung, eine Karte mit dem aktuellen Bestand der zu überplanenden Ausgleichsfläche, ge- gliedert nach den jeweiligen Biotoptypen, vorzulegen, wird nachgekommen. Darüber hinaus wer- den in der Bilanzierung nochmals kleine Änderungen vorgenommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 15 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bodenschutz, Abbauvorhaben, Altlasten – SB Bodenschutz: Stellungnahme: Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Nach dem vorgelegten Umweltbericht vom Büro Sieber wird als Maßnahme zur Vermeidung und Minimierung für entstehende Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ein Bodenmanagement zum Nachweis des schonenden Umgangs mit dem Boden genannt (S. 46). Der Inhalt des Bodenmanagementkonzeptes sollte im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten und in Absprache mit der UBB erfolgen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Boden Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont) Mengenangaben bezüglich künftiger Verwendung des Bodens direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes) Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731) Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau Ausweisung von Lagerflächen Ausweisung von Zuwegung (evtl. Baggermatratzen) Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung) Zur Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden, wird die Begleitung der Bodenar- beiten durch eine bodenkundliche Fachkraft empfohlen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Bebauungsplan beinhaltet bereits einen Hinweis zum Bodenschutz. Den Anregungen wird nachgekommen. Das Bodenmanagementkonzept wird vor Bauausführung in Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz und dem ausführenden Bauunternehmen erarbeitet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 16 Stellungnahme vom 23.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 einer Firma aus Baindt: Stellungnahme: Wir verweisen auf das Schreiben einer Kanzlei vom 19.10.2011 und melden erneut berechtigte Bedenken zur Erweiterung für das Gewerbegebiet Mehlis an. Die im Schreiben der Rechtsanwälte genannten Bedenken werden hiermit nochmal angemeldet. Weitere neue Bedenken auf die unser Einspruch aufbaut umfassen: In den Produktionshallen der Anschriften Am Föhrenried 13 und Am Föhrenried 15 werden hoch- technologische Bauteile gefertigt, die mit einer Genauigkeit im my-Bereich bearbeitet werden. Zwar sind diese Maschinen im Großbereich mit speziellen Fundamenten verankert, aber bereits Beein- trächtigungen durch den Lastverkehr der ansässigen Spedition nördlich und östlich sind schon auf- getreten. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis auf das Schreiben vom 19.10.2011 wird zur Kenntnis genommen. Im Grundsatz soll an den Abwägungen hierzu festgehalten werden. Zur erneuten Beurteilung des Baugrundes wurde eine geotechnische Stellungnahme der Fa. BauGrund Süd GmbH eingeholt. Zudem beabsichtigt die Gemeinde Baindt Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Die folgenden Abwägungsvorschläge beruhen auf den Ergebnissen der geotechnischen Stel- lungnahme, bzw. es bleiben die Ergebnisse der Erschütterungsversuche abzuwarten. Stellungnahme: Ferner bestehen weitere berechtigte Bedenken in der Bodenbeschaffenheit, die aus Ihren ausge- legten Unterlagen hervorgehen. Hier wird bescheinigt, dass der Bodengrund unter der Muttererde aus Terrassensand besteht. Terrassensand ist nur mäßig tragfähig. Es wurde desweiteren beschei- nigt, dass bei Durchfluten oder Grundwasser durch Aushub oder Ruttel der Sand sich verflüssig. Dies kann zur Folge haben, dass sich auch die Bodeneigenschaften insbesondere westlich am Ge- bäude Am Föhrenried 15 verändert. Der Terrassensand kann sich gem. Gefälle in Richtung Westen durch Aushube verflüssigen was nicht unbedingt sofort erkennbar ist, jedoch auf Zeit Schäden an den Gebäuden und ein Absenkungen an den Maschinenfundamenten zur Folge haben kann. Durch die genannte Problematik sollte der Grünstreifen Richtung Süden auf jeden Fall beibehalten wer- den, um den erheblichen, zusätzlichen Verkehr so weit wie möglich von den Gebäuden fern zu halten, (bisher nur eine landwirtschaftlich genutzter Weg). Es sind entsprechende Maßnahmen westlich dem Gebäude 15 zu treffen um ein Absenken durch Terrassensand oder noch nicht be- kannte Ereignisse, zu unterbinden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 17 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Bedenken bezüglich der Tragfähigkeit von Terrassensanden werden zur Kenntnis genommen. Der geotechnischen Stellungnahme ist zu entnehmen, dass "bauwerkschädigende bzw. produkti- onseinschränkende Einflüsse durch thixotrophe Eigenschaften bzw. der Neigung zum Ausfließen der Sande aufgrund fehlender Wassersättigung […] nach derzeitigen Kenntnisstand ausgeschlos- sen werden [können]." Der Grünstreifen in Richtung Süden wird auch in der Erweiterung des Gewerbegebietes beibehalten. Um eine ausreichend breite Eingrünung zu schaffen, wird zusätzlich eine Pflanzung 2 festgesetzt, die die bisher vorgesehene Eingrünung noch verbreitert. Der Abstand zwischen Verkehr und Gebäu- den ist somit als ausreichend zu bewerten. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Plangebiet Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt entweder eine erneute Auseinandersetzung/Information im Gemeinderat oder eine Anpassung des Entwurfes sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Mögliche Festsetzungen im Bebauungs- plan bezüglich des Absenkens durch Terrassensande bzw. noch nicht bekannte Ereignisse können ggf. erst nach diesen Versuchen getroffen werden. Stellungnahme: Folgen einer oben beschriebenen möglichen auftretenden Problematik: Keine termingerechten Lieferungen mehr möglich, Maschinenstillstand durch Ungenauigkeit, Zu- satzkosten zur Maschineneinstellung. Durch Pönalen beim Kunden ein nicht erahnbarer Kostenauf- wand der Arbeitsplätze und den Standort gefährdet. Beim Kauf des Grundstückes wurde ausdrück- lich auf die Ausgleichsfläche westliche der beiden Gebäude hingewiesen, so dass keine zusätzlichen Hallenfundamente, außer den üblichen, gem. den Bodenanalysen, in Auftrag gegeben durch Mad- lener Produktionssysteme GmbH, vorgenommen wurden. Wir bitten Sie das Vorhaben nicht durch- zuführen und auf die bestehenden Flächen der Gemeinde Baienfurt ehem. Stora, auszuweichen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass auch ein einmal festgesetzter Ausgleich der Planungshoheit der Gemeinde zugänglich bleibt und keine Gewähr darstellt, dass es in diesem Bereich nicht zu Veränderungen kommen kann. Das Gemein- degebiet ist einer steten Entwicklung unterworfen, so dass im Regelfall kein Anspruch besteht, dass der status quo erhalten bleibt. Gerade bei bestehenden Gewerbegebieten ist damit zu rechnen, dass auf Grund einer gewissen Vorprägung des Gebiets Erweiterungen stattfinden und eine städte- baulich sinnvolle Entwicklung darstellen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 18 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Ter- rassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im unmittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffüllungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plangebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach toni- gem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Böden des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. vollständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Bodenfruchtbar- keit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstand- ort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bodenfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Bau- maßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Prognose bei Durchführung: Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 19 insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Verkehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Bodenmanagement, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maß- nahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. 1.1.4 Schutzgut Wasser und Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachbereich Gewässer: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können mit Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Überwindung. Abflussverschärfung durch Versiegelung Durch die Neuversiegelung von Flächen wird der Oberflächenabfluss verstärkt. Im Grundsatz ist darauf hinzuwirken, dass die künftige Höhe des Niederschlagswasserabflusses aus dem Plangebiet nicht höher ist als vor der Bebauung aus dem natürlichen Einzugsgebiet. Bauliche Entwicklungen sollen grundsätzlich so erfolgen, dass eine Verschärfung der Hochwassergefahr nicht zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das zusätzlich beaufschlagte Gewässer durch bebautes Ge- biet fließt. In den Unterlagen fehlt eine Beschreibung der Grundstruktur der bisherigen und zukünftig geplan- ten abwassertechnischen Erschließung. Sofern nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet wird, ist dies im weiteren BP Verfahren darzustellen und die schadlose und gewässerökologisch verträgliche Ableitung näher zu untersuchen und darzulegen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 20 Rechtsgrundlage §§ 5, 6 WHG, §§ 3a, 68 a, 78 a, 80 WG, § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zur abwassertechnischen Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Für den Be- bauungsplan wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Gewässer, ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kommunales Abwasser: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können - Art der Vorgabe: Die Erschließung des Gebietes muss nach derzeitigen wassergesetzlichen Vorgaben über ein modi- fiziertes System erfolgen (getrennte Ableitung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser), wenn dies schadlos und mit einem verhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes werden öffentliche Anlagen erforderlich. Das Benehmen ist mit der Was- serbehörde herzustellen. Die notwendigen Planunterlagen sind rechtzeitig vorzulegen. Für die Ein- leitung in ein oberirdisches Gewässer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Das Schmutzwasser muss der Sammelkläranlage zugeführt werden. Im Textteil des Bebauungsplanes muss eine eindeutige und verbindliche Regelung zur Entwässe- rungssystematik aufgenommen werden. Es muss klar vorgegeben sein, wie Schmutzwasser und wie Niederschlagswasser - auch von Straßen - beseitigt werden. Es muss eine Aussage getroffen werden, ob der bestehende Retentionsbodenfilter verlagert oder vergrößert wird. Es muss sicherge- stellt sein, dass die vorhandenen Kanäle und die Regenwasserbehandlung das zusätzliche Wasser aufnehmen und behandeln können. Einleitung in einen Vorfluter: Wird das Niederschlagswasser in einen Vorfluter eingeleitet, so muss eine Retention (vorübergehende Speicherung von Regenwasser, um die Abflussspitzen zu verrin- gern) gemäß A 117 dimensioniert und erstellt werden. Das Volumen kann auch über den verein- fachten Ansatz 3 m³/100 m² Ared ermittelt werden. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten, wie z.B. Auto- wäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 21 Sickerschächte sind unzulässig. Rechtsgrundlage § 45 b Abs. 2 und 3 WG, § 45 e WG Niederschlagswasser VO § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u.a.) BauGB; § 74 LBO Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser: Dachinstallationen, wie Verwahrungen, Dachrin- nen u. Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titan-Zink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Niederschlags- wasser und sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden. Es wird empfohlen, die alternativen Materialien aufzuführen: Aluminium, beschichtetes Zink, oder Aluminium und Kunststoffteile. Auf der Planungsfläche befindet sich der Retentionsbodenfilter für das Gewerbegebiet Mehlis. Auf- grund des Gewerbegebietes ist zu prüfen, ob eine Vorbehandlung für das Niederschlagswasser nötig ist. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zur abwassertechnischen Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Für den Be- bauungsplan wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Gewässer, ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird beantragt. Die Anregungen zur Reduzierung des Metallgehalts im Niederschlagswasser werden hinweislich in den Bebauungsplan aufgenommen. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Referat 44: Sofern die Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis einen Anschluss der Kreisstraße (K 7946) an die B 30 erzwingt, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen (Einbeziehung der Summationswirkungen). Eine FFH-Vorprüfung ist in diesem Fall unzureichend. Ergänzend wei- sen wir darauf hin, dass im Zuge der B 30 neu BA IV (Nordbogen) die Verlegung der Renaturierung des Bampfen (zwischen Niederbiegen und Riedsenn) einen Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnah- men darstellte. Erhebungen zur nach Anhang IV streng geschützten Bachmuschel (Unio crassus) weisen auf eine Wiederbesiedlung des Gewässersystems durch Unio crassus hin (Quelle: Arbeits- gruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt, 2014). Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 22 In die Satzung müssen die Vorgaben der FFH-Vorprüfung aufgenommen werden: "Schadstoffbe- lastungen des Niederschlagswassers können dadurch ausgeschlossen werden, dass für alle bau- konstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer, etc.) Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei ausgeschlossen werden, sofern diese nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Neuplanung nicht in erheblichem Maße mit nachteili- gen Auswirkungen durch die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in die Bampfen verbunden ist." Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" bedingt keinen zusätzlichen Anschluss der Kreis- straße (K 7946) an die B 30. Überlegungen hierzu bestehen lediglich in Verbindung mit einer möglichen zukünftigen Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes "Niederbiegen Nord", das nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens ist. Insofern ist die FFH-Vorprüfung aus- reichend, was so auch von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt wird. Die materiellen Vorga- ben für die baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind grundsätzlich bereits im Bebauungsplan beinhaltet. Da sich die Festsetzung auf den gesamten Geltungsbereich bezieht und nicht nur wie bisher festgesetzt auf die Hofflächen, wird sie als eigene, für den gesamten Geltungsbereich geltende Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Kommunales Abwasser, Grundwasserschutz – SB Abwasser: Stellungnahme: Zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes werden öffentliche Anlagen erforderlich. Das Benehmen ist mit der Wasserbehörde herzustellen. Die notwendigen Planunterlagen sind rechtzei- tig vorzulegen. Für die Versickerung bzw. Einleitung in ein oberirdisches Gewässer wird eine wasserrechtliche Er- laubnis notwendig. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die notwendigen Abstimmungen mit der Wasserbehörde sowie die Einholung einer wasserrechtli- chen Erlaubnis werden vom beauftragten Ing.-Büro Fassnacht durchgeführt. Dies ist nicht Teil des Bauleitplan-Verfahrens. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 23 Stellungnahme: Die Beseitigung des Straßenniederschlagswassers ist zu konkretisieren. 2.21 Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) ... Schädliche Verunreinigungen des von der Ableitung in den Mischwasserkanal ausgeschlossenen Niederschlagswassers sind unzulässig. Satz abändern in: Niederschlagswasser das schädlich ver- unreinigt ist, darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. in das Retentionsbecken abgeleitet werden. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Satz streichen. 1.2 Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und 3 WG, § 48 WG; Niederschlagswasser VO, § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u. a.) BauGB, § 74 LBO; § 55 WHG Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Festsetzung 2.21 wird gemäß der Anregung abgeändert. Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet kommunales Abwasser, Grundwasserschutz – SB Abwasser: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können. Die Beseitigung des Straßenniederschlagswassers ist zu konkretisieren. Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und 3 WG, § 48 WG; Niederschlagswasser VO § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u. a.) BauGB; § 74 LBO; § 55 WHG. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Nach bereits erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg wird das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der privaten Hofflächen über den Mischwasserkanal abgeleitet. Die Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen), wird redaktionell um die öffentlichen Verkehrsflächen ergänzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 24 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme/Wasser: Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumlichen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässe- rungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt werden. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terras- sensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terrassensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine geringe Durchlässigkeit für eintreffendes Nieder- schlagswasser auf. Prognose bei Durchführung/Wasser: Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Retenti- onsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versickerungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässerungskonzept (siehe nach- folgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutach- tens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (ver- sickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie mög- lich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflä- chen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Ver- unreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 25 Bestandsaufnahme/Wasserwirtschaft: Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. Prognose bei Durchführung/Wasserwirtschaft: Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Ver- wirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwäs- ser sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dä- chern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Ab- wasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelastete Nie- derschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungsbecken ein- geleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versickerung von Re- genwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen anfallende möglicher- weise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserkanalisation abgeleitet. 1.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Allge- meinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor allem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeichnet. Die Jah- resniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltemperatur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet be- findet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 26 Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feldge- hölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfind- lichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allge- mein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff-Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die land- wirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). Prognose bei Durchführung: Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frisch- luftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrah- lung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feuerungsan- lagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erheblichen Beeinträch- tigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards einzuhalten sind und mo- derne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch ausglei- chende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 27 1.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 25.10.2011 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental: Äußerung: Aus Sicht der Flächennutzungsplanung haben wir keine grundsätzlichen Einwendungen zur Erwei- terung des Gewerbegebietes Mehlis. Der Flächennutzungsplan stellt für das betreffende Bebau- ungsplangebiet im Wesentlichen geplante gewerbliche Baufläche dar. Im Süden ist entlang der Erschließungsstraße ein Streifen als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Im Osten ist das Plangebiet durch einen Grünstreifen mit Ortsrandeingrünung, im Westen durch eine Fläche für Versorgungs- anlagen und im Norden durch eine geplante gewerbliche Baufläche abgegrenzt. Der östlich an- grenzende Grünstreifen mit der dargestellten Ortsrandeingrünung ist bei der Entwicklung des be- nachbarten Gewerbegebietes überplant worden. Daher ist bei der nun anstehenden Erweiterung des Gewerbestandortes Mehlis durch den o.g. Bebauungsplan diese Gründarstellung zur Gliederung des gesamten Gewerbegebietes als Grünzäsur im Sinne der Flächennutzungsplandarstellung zu berücksichtigen. Ebenso sollte der bereits im bestehenden Gewerbegebiet angelegte südliche Grün- streifen im Sinne einer Ortsrandeingrünung verlängert werden, um das Erweiterungsgebiet nach Süden durch eine Eingrünung gegenüber der freien Landschaft abzugrenzen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Rahmen der vorliegenden Planung soll nach Süden und Westen eine Eingrünung des Gewerbe- gebietes geplant werden, um dessen Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten. Nach Norden hin soll auf die Eingrünung teilweise verzichtet werden, da zukünftig eine Weiterentwicklung des Gewerbegebietes in nördlicher Richtung denkbar ist. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünzäsur soll auf Grund der Ausnutzbarkeit der Flächen nur teilweise im Bereich östlich der be- stehenden Feuerwehrzufahrt umgesetzt werden. Der im bestehenden Gewerbegebiet südlich angelegte Grünstreifen wird als Ortsrandeingrünung nach Westen hin weitergeführt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 28 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Die geplante Eingrünung am Südrand ist geringer ausgeprägt als im Bestand. Es wird angeregt, die landschaftliche Eingrünung zu verdichten, indem beispielsweise zwischen den Bäumen noch eine 3-reihige Heckenpflanzung vorgesehen wird (vergleiche östlicher Abschnitt). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auf Grund zweier bestehender Leitungen (Erdgas, Regenwasser) eignet sich die im Süden verlaufende Grünfläche nur bedingt zur Eingrünung des geplanten Gewerbegebietes. Soweit möglich sind bereits eingrünende Maßnahmen (zu pflanzende und zu erhaltende Bäume und Sträucher) festgesetzt. Um den Belangen des Landschaftsbildes nochmals verstärkt nachzukommen, wird am südlichen Rand der gewerblichen Bauflächen zur Grünfläche hin ein zusätzlicher, 2 m breiter Pflanzstreifen festgesetzt, der mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen ist. Stellungnahme vom 19.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Bauernverbandes Allgäu- Oberschwaben e.V., Bad Waldsee: Stellungnahme: Aus Sicht der Landwirtschaft stellt die derzeitige Planung keine allzu große Einschränkung dar. Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch einmal an die Flächenknappheit und den immer größer werdenden Landverbrauch erinnern. Die Landwirtschaft verliert aufgrund der Ausweisung von Ge- werbe- und Wohngebieten immer mehr Fläche. Dadurch steigen die Pachtpreise und die Lebens- mittelproduktion sinkt. Es dürfen daher nicht leichtfertig Flächen durch Überplanung aus der Pro- duktion genommen werden. Zusätzlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der BauGB Novelle 2013 insbesondere in Hinblick auf § 1a BauGB dazu verpflichtet sind zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu erforschen bevor Sie wertvolle landwirtschaftliche Fläche überplanen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen zur allgemeinen Flächenknappheit sowie deren Folgen für die Landwirtschaft sind dem Gemeinderat bekannt. Jedoch müssen auch den ortsansässigen Gewerbetreibenden Flä- chen zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat hat sich in diesem Fall für die Ausweisung neuer Gewerbegrundstücke entschieden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 29 Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen) § 1a BauGB Die Ausgleichsmaßnahmen A1 und A 2 sind sinnvoll. Von der Gesamtmaßnahme A 2 (Flst.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg) werden 300.813 Punkte (45,80 %) dem Bebauungsplan "5. Änderung und Erweiterung des BP "Gewerbegebiet Mehlis" Baindt zugeordnet; die überschüssigen Ökopunkte von 355.939 (54,20 %) sind als Ökokontomaßmaßnahme anrechenbar. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da die Fläche gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über überschüssige Ökopunkte von 27.563. Die Begründung wird redaktionell angepasst. Stellungnahme: Ausgleichsmaßnahmen Die Aushagerung wird viele Jahre dauern, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Der Naturschutz- beauftragte regt deshalb an: A1: Grünland-Extensivierung Nähe Schenkenwald: Es ist fachlich zu prüfen, ob der östliche Teilbereich des Flurstücks Nr. 1108 zwischen Radweg und Esche nicht doch mittels Mähgutübertragung / regionales Zielsaatgut früher in eine gewünschte Zielvegetation überführt werden kann. Für die mit Ampfer durchsetzte Teilfläche wäre dies ein sinnvoller Versuch (vgl. Erfolge im Federseebecken). Erstmaßnahme: Teilfläche abschürfen und einsäen; danach extensiv mit der Grabensaummahd pflegen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die angeregte Mähgutübertragung von der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 16.05.2014 noch nicht vorgebracht wurde. Da der Gemeinderat die Einschätzung des planenden Büros teilt, dass die angestrebten Entwicklungsziele auch ohne Mähgutübertragung in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sind, wird von einer Mähgutübertragung vorerst abgesehen und an dem bis- herigen Pflegekonzept festgehalten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings je- doch herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite nochmals geprüft. Die Begründung wird redaktionell angepasst. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 30 Stellungnahme: A2: Vernässung Niederrmoorfläche Nähe Baienbach: Es ist zu prüfen, ob die Zielsetzung nicht eher erreicht werden kann, indem doch ein behutsamer Oberbodenabtrag durchgeführt wird und an- schließend sofort eine flächige Wiedereinsaat mit regionalem Zielsaatgut erfolgt (s. Erfolge im Federseebecken). Die Wiedervernässung sollte zeitgleich, jedoch behutsam in mehreren Etappen erfolgen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der angeregte Bodenabtrag von der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 16.05.2014 noch nicht vorgebracht wurde. Der Bodenabtrag würde aus Sicht des Bodenschutzes, zumal es sich auch um Torfböden handelt, einen erheblichen Eingriff darstellen. Da der Gemeinderat die Einschätzung des planenden Büros teilt, dass die angestrebten Entwicklungsziele auch ohne Bodenabtrag in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sind, wird von einem Abtrag abgesehen und an dem bisherigen Maßnahmenkonzept festgehalten. Stellungnahme: Sicherung Ausgleichsmaßnahmen: Es wird gebeten, der unteren Naturschutzbehörde eine Mehr- fertigung des Protokolls zum Satzungsbeschluss einschließlich Selbstverpflichtungserklärung über die beiden externen Ausgleichsmaßnahmen A1, A2 zukommen zu lassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird nachgekommen. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bo- denseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plange- biet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Südosten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sichtschutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezo- gen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 31 ein minimales, vor Ort kaum wahrnehmbares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hinauf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Ge- hölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retenti- onsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umliegenden, landwirt- schaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die angren- zenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwie- gend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spaziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vorbelas- tung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. Prognose bei Durchführung: Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zusammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Siedlungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen verbaut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünord- nerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächen- größe, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschränkungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flä- chenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Verbindung mit der Begrenzung der Licht- mastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst gering zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 32 wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feldgehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festgesetzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grund- stücksfläche zulässig, um die Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Landschaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine Anbindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu ersetzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Intensität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäude- höhen in die freie Landschaft wirken wird. 1.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme vom 19.10.2011 einer Bürgerin aus Baindt: Stellungnahme: Wir zeigen Ihnen die Vertretung einer Bürgerin aus Baindt an. Zu der ausgelegten 5. Änderung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis geben wir für unsere Mandantin folgende Anregungen: Bekanntlich ist auf dem Grundstück unserer Mandantin ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Die Firma beschäftigt sich mit der Herstellung hochpräziser Werkzeuge, u.a. für die Flugzeugindustrie. Der Gewerbebetrieb ist seinerzeit von der Mehlisstraße an den jetzigen Standort gezogen, gerade weil nach der damaligen Planung die Werkhallen von Ausgleichsflächen und öffentlichen Grünflächen umgeben waren. Damit war für die Firma sichergestellt, dass sie ohne Erschütterungen aus der Umgebung produzieren kann. Die von dieser Firma betriebenen Maschinen sind extrem erschütte- rungsempfindlich. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil für die Standortsicherung, die An- schaffung weiterer hochpräziser Maschinen geplant ist mit einem Investitionsvolumen von € 2,5 Millionen. Diese sind extrem erschütterungsempfindlich. Wenn -wie geplant- die Zufahrtsstraße entlang des Grundstücks unserer Mandantin errichtet wird (im Bereich der jetzt vorhandenen öffentlichen Grünfläche) und wenn des Weiteren unmittelbar an Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 33 der westlichen Grundstücksgrenze sich ein Gewerbegebiet anschließt, so steht zu befürchten, dass diese Gewerbefirma in Zukunft nicht mehr erschütterungsfrei produzieren kann. Schon allein der Baustellenverkehr wird erhebliche Auswirkungen auf die Produktion haben. Die jetzige Planung bedeutet eine konkrete Gefährdung dieses Betriebes. Zum Zeitpunkt des Er- werbs der Grundstücke war die Erschließung der jetzigen Erweiterungsfläche nicht geplant, da sich dort die Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet befand. Nach der seinerzeitigen Planung hat un- sere Mandantschaft darauf vertraut, dass die Erweiterung des Gewerbegebiets dort stattfinden wird, wo sie seinerzeit geplant war, nämlich im Norden. Da zur Standortsicherung zunächst die Investition in neue Maschinen ansteht, kann dieser Gewer- bebetrieb bzw. unsere Mandantschaft derzeit Flächen nicht hinzukaufen. Auf der anderen Seite müsste dieser Gewerbebetrieb die Überlegungen zur Anschaffung neuer, noch wesentlich erschütterungsempfindlicher Maschinen zur noch präzisieren Fertigung von Werk- zeugteilen für die Luftfahrt in der Industrie aufgeben, wenn tatsächlich die geplante Gewerbege- bietserweiterung kommen würde mit dem damit verbunden Baustellen-, Zu- und Abfahrtsverkehr. Die Planung der Gemeinde gefährdet daher konkret den Betrieb, der 39 Mitarbeiter beschäftigt. Wir regen daher an, die Bebauungsplanänderung der Gestalt zu planen, dass wenigstens die An- bindung der Erweiterungsfläche über die nördlich gelegenen Grundstücke erfolgt, wie dies ur- sprünglich geplant war und es bei dem öffentlichen Grünstreifen verbleibt. Noch besser wäre es natürlich, wenn die Gemeinde an anderer Stelle das Gewerbegebiet planen würde. Abwägung/Beschluss: Die berechtigten Interessen des Gewerbebetriebs stehen der Erweiterung des Gewerbegebiets nicht entgegen. Die Belange dieser Firma sind zwar abwägungsbeachtlich. Im Ergebnis setzen sie sich aber nicht durch. Dies aus folgenden Gründen: Kein Vertrauensschutz: Der Vortrag dieser Firma, sie habe darauf vertraut, dass westlich ihres Be- triebes das Gewerbegebiet nicht erweitert wird, ist nicht begründet. Planerische Festsetzungen im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan begründen kein Vertrauen darauf, dass eine Erwei- terung nicht stattfindet. Es entspricht eher der Lebenserfahrung, dass Gewerbegebiete auch erwei- tert werden müssen. Die planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" begründen keinen Vertrauensschutz. Der Angrenzer hat keinen Rechtsanspruch auf Planerhaltung. Ein Grundstücks- eigentümer muss immer damit rechnen, dass sich die planerische Konzeption der Gemeinde ver- ändert und weiterentwickelt. Dass die Planänderung grundsätzlich zulässig ist, wenn sie von hin- reichend gewichtigen Belangen getragen wird, ergibt sich aus § 42 BauGB, wonach die "Herabzo- nung" eines Grundstücks nach 7 Jahren sogar entschädigungslos zulässig ist. Dass die Gemeinde den Bebauungsplan "Mehlis" nach 15 Jahren weiterentwickelt, ist rechtlich unbedenklich zulässig. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 34 Fehlende Schutzbedürftigkeit: Der Gewerbebetrieb liegt schon heute nicht in einem isolierten und geschützten Bereich. Er liegt vielmehr innerhalb des Gewerbegebiets Mehlis. Östlich ihres Betriebs- gebäudes liegt die Erschließungsstraße "Am Föhrenried". Diese Straße wird regelmäßig von Lkw befahren. Beeinträchtigungen der Produktion scheinen dadurch nicht aufgetreten zu sein. Östlich und nördlich des Betriebsgrundstücks schließen sich gewerblich genutzte Grundstücke an. Auch auf diesen Grundstücken findet Verkehr statt. Offensichtlich hat auch diese Tätigkeit die Produktion der sensiblen Messgeräte nicht beeinträchtigt. Angesichts der bereits heute bestehenden Belastungen ist nicht zu erkennen, dass durch die Erwei- terung des Gewerbegebietes unzumutbare Beeinträchtigungen des Betriebes entstehen könnten. Die Straße "Am Föhrenried" führt nahe am Betriebsgrundstück der Firma vorbei. Die neu zu bau- ende Erschließungsstraße wird einen Unterbau erhalten, der dem heutigen technischen Standard entspricht. Damit sind Erschütterungen, die die Produktion beeinträchtigen, auszuschließen. Durch Bauarbeiten wird diese Firma nicht unmittelbar beeinträchtigt. Zwischen den neuen Gewerbeflä- chen und der Firma liegt noch ein weiterer Betrieb (Am Föhrenried Nr. 15). Durch einen entspre- chenden Abstand ist sichergestellt, dass übermäßige Erschütterungen ausgeschlossen werden. Ob bauplanerische Festsetzungen zum Schutz vor Erschütterungen durch Baumaßnahmen rechtlich zulässig sind, kann offen bleiben. Für Baumaßnahmen und dadurch ausgelöste Erschütterungen gibt es technische Vorgaben, die Schäden ausschließen sollen. Entsprechende Auflagen sind ggf. in den Baugenehmigungen zu verfugen. Noch ein letzter Hinweis: Betreibt ein Unternehmer eine besonders empfindliche technische Ein- richtung, so liegt es grundsätzlich in seinem Verantwortungsbereich, ausreichend Schutzvorkeh- rungen zu treffen, dass nachteilige Auswirkungen auf die empfindlichen Anlagen nicht eintreten. Maßstab der Zumutbarkeit von Beeinträchtigungen von anderen Grundstücken ist immer die orts- übliche Belastung (§ 906 BGB). Vertragliche Ansprüche: Denkbar wären vertragliche Ansprüche der Gemeinde, wenn besondere Eigenschaften des Baugrundstücks beim Verkauf zugesichert worden wären. Nach dem Kaufvertrag Gemeinde/Gewerbebetrieb ist dies nicht der Fall. Zusammenfassend: Der Geberbebetrieb hat keinen Anspruch darauf, dass die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis unterbleibt. Unzumutbare Beeinträchtigungen sind nach Lage der Dinge nicht zu erwarten. Sollten sich im Zuge des weiteren Verfahrens neue Erkenntnisse ergeben, so wäre zu prüfen, ob Schutzvorkehrungen möglich und erforderlich sind. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 35 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme vom 24.10.2011 mehrerer Anwohner aus Baindt: Stellungnahme: Nachfolgende Bedenken werden mit diesem Schreiben durch mehrere Anwohner nach Einsicht der Unterlagen eingereicht: Schäden durch Erdbewegungen an Häuser, Garagen und Fundamenten, am Schwimmbad, an Gartenhäusern, an Gewerbegebäuden, an Maschinen, an Regenabwasser- rohre im Grundstück, in den Gartenanlagen, beim Baumbestand, die durch das Nutzungsrecht ent- standenen Kosten (Zaun und Hecke). Durch erhöhte Lärmimmission und Verkehrsaufkommen ent- steht für die Anwohner eine Verschlechterung der Lebensqualität im Wohnbereich und im Garten. Wünschenswertes Entgegenkommen der Gemeinde: Lärm- und Sichtschutz, eingeschränktes Ge- werbegebiet, 30 Zone, Kaufrecht der Restfläche (Hang). Wir bitten um schriftliche Bestätigung unserer Einwände. Abwägung/Beschluss: Für die Bauausschuss-Sitzung am 11.06.2012 ist eine Ortsbegehung der Mitglieder des Bauaus- schusses zusammen mit dem Erschließungsplaner und den Anliegern der von der Verbreiterung der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet betroffenen Grundstücke vorgesehen. Im Rahmen dieses Ter- mines soll zusammen mit den Anliegern diesbezüglich eine Lösung gesucht werden. Stellungnahme vom 22.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 zweier Bürger aus Baindt: Stellungnahme: Mit dem geplanten Gewerbegebiet, sowie die geplante Verkehrsanbindung und Erweiterung des vorhandenen landwirtschaftlichen Weges haben wir eigentlich keine Einwände. Wo wir aber Bedenken anmelden, ist die Ansiedlung eines Paketdienstes. Da die ganze Nacht die An- und Zulieferer fahren, sehen wir uns in unserer Nachtruhe sehr gestört. Im bestehenden Gewerbegebiet Mehlis, waren nur Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht we- sentlich stören § 6 (1) BauNVO. Da es sich um eine Erweiterung handelt, gehen wir davon aus, dass hier die gleichen Maßnahmen gelten. Da so ein Paketlieferdienst die Nachtruhe aber wesent- lich stört, bitten wir Sie, dies in Ihrem Ansiedlungsplan zu berücksichtigen. Diese Firma wäre auf dem Stora Gelände besser aufgehoben, da dies als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, und die Verkehrsanbindung auch deutlich besser wäre. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass bei dem größten Teil des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" die genannte Beschränkung auf Be- triebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören nicht erfolgte. Diese Einschränkung wurde nur im Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 36 nördlichen Teil des Gewerbegebietes vorgenommen, im übrigen Bereich des Gewerbegebietes rich- tet sich die Zulässigkeit nach § 8 BauNVO, der die genannte Einschränkung gerade nicht vorsieht, sondern die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbe zulässt. Die Stellungneh- menden sind im südwestlichen Bereich des Gewerbegebietes angesiedelt und somit nicht im ein- geschränkten Bereich des Gewerbegebietes. Auf Grund des bereits bestehenden uneingeschränkten Gewerbegebiets wurde im Anschluss für das nun geplante Gebiet Richtung Westen ebenfalls keine Einschränkung vorgenommen. Hinsichtlich der möglichen Ansiedelung eines Paketdienstes wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe der Gewerbegrundstücke noch nicht abgeschlossen ist. Bis- her existieren lediglich Anfragen für Grundstücke von verschiedenen Betrieben, darunter auch ein Paketdienst. Die Betriebe müssen sich für ein Grundstück bewerben, über dessen Vergabe dann im Gemeinderat abgestimmt wird. Alle Betriebe, auch ein Paketdienst, müssen sich an festgelegte Betriebszeiten halten. Daher ist nicht mit einer Störung der Nachtruhe durch Paketlieferfahrzeuge zu rechnen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen jedoch keine Gründe für die Einschränkung der Zulässigkeit eines Paketdienstes. Stellungnahme: Nachdem in unserem Kaufvertrag vom 16.09.1998, Punkt 9 (2), wir verpflichtet sind, den Schutz- wall inklusive der Bepflanzung zu pflegen, stellen wir auch den Antrag dieses restliche Gelände wieder einzäunen zu dürfen. Sollten an bestehenden Gebäuden, Schwimmbad o.a., durch die Bau- maßnahmen, Schäden oder Risse entstehen, werden wir diese geltend machen. Nach wie vor wür- den wir uns für den Kauf der Restfläche interessieren. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die zu pflegende Fläche des Schutzwalles be- findet sich im Eigentum der Gemeinde. Daher ist ein Antrag auf Einzäunung privatrechtlich mit der Gemeinde zu regeln. Dies ist nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und erlaubt Einfriedungen grundsätzlich, regelt diese jedoch im Detail über die örtlichen Bauvorschriften. Diese Vorschrift ist im Falle einer Einzäunung zu beachten. Der Verkauf der Fläche ist seitens des Gemeinderates nicht gewünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Kauf der Fläche Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Straße anfallen würden. Bleibt es bei der aktuellen Regelung, dass die Anwohner die Fläche lediglich nutzen und pflegen, fallen hingegen keine Erschließungsbeiträge an, was für die Anwohner positiv gewertet wird. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 37 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbe- gebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Der- zeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von naherho- lungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. Prognose bei Durchführung: Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die angrenzenden be- triebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich ge- legenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutz- anspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässi- gen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tief- bauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdichtungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnah- men" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebbares Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weitgehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden frequentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 38 belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergänger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflan- zungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausge- wiesenen Radweges reduziert werden. 1.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Denkmalschutzes In Bezug auf das o. g. Planverfahren trägt das Referat Denkmalpflege keine Anregungen oder Bedenken vor. Die archäologische Denkmalpflege stellt fest, dass bisher keine Fundstellen oder Kulturdenkmale aus dem überplanten Areal bekannt geworden sind. Falls nicht bereits geschehen, bittet die archäologische Denkmalpflege darum, den Hinweis auf § 20 DSchG aufzunehmen: "Sollten während der Bauausführung / Durchführung der Maßnahme, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmapflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen." Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis auf § 20 DSchG ist im Bebauungsplan unter "Ergänzende Hinweise" bereits enthalten. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. Prognose bei Durchführung: Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 39 Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu be- nachrichtigen. 1.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Ge- fälle Richtung Westen auf. Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Württem- berg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. Prognose bei Durchführung: Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermi- sche Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 40 1.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes; Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Scoping-Termin vom 05.05.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Äußerung des Landratsamtes Ravens- burg, Umweltamt-Naturschutz: Äußerung: Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist aus Sicht des Naturschutzes möglich. Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich ein Retentionsbecken sowie die Ausgleichs- maßnahmen des bestehenden Gewerbegebietes. Diese werden jedoch als nicht hochwertig einge- stuft und könnten verlagert werden. Ein Ausgleich dessen sowie die notwendigen baurechtlichen Verfahrensschritte wären erforderlich. Zur räumlichen Verlagerung des Gewerbegebietes am Orts-Teil "Wiggenreute" werden aus Sicht des Naturschutzes Bedenken bzgl. des Eingriffes in den regionalen Grünzug angemeldet. Durch die Verschiebung der gewerblichen Bauflächen würden Vernetzungskorridore (regionaler Grün- zug/Frischluftkorridor) tangiert. Auch aus Sicht des Naturschutzes ist die Ausarbeitung eines Ge- samtkonzeptes des GVV Mittleres Schussental dringend erforderlich und sinnvoll. Isoliert betrachtet hat die nördliche Fläche keine naturschutzfachlich relevante Bedeutung. Die be- reits im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen (G) bei "Wiggenreute" (GE 5 und 6) sind von den einzelnen Strukturen naturschutzfachlich wertvoller. Ferner müsste bei einer Verlagerung aus artenschutzrechtlicher Sicht die Feldlerche im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Ebenso wäre die Betroffenheit des an- grenzenden FFHGebietes auszuschließen. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Prognose bei Durchführung: Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 41 1.1.11 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können (mit Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Überwindung) FFH Vorprüfung § 34 BNatSchG Durch die Erweiterung des Bebauungsplanes ist ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet "Schussen und Schmalegger Tobel", Nr. 8123-341 - Bampfen) betroffen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind grundsätzlich die Belange des Naturschutzes und der Land- schaftspflege insbesondere die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaft- licher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigen, § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB. Deshalb ist die Planung vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit nach § 34 BNatSchG mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen. Beim bestehenden Bebauungsplan wurde die FFH-Problematik noch nicht untersucht, da diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Deswegen ist auch eine Überprüfung hinsichtlich der Summationswirkung mit dem bestehenden Gebiet erforderlich. Ins- besondere ist die Beleuchtungssituation/Licht sowie die Verträglichkeit von PV-Anlagen und ande- ren Flächen mit Abstrahlung von polarisiertem Licht, zu untersuchen. Für die Prüfung, ob die Pla- nung zu erheblichen Beeinträchtigungen eines nach § 31 BNatSchG geschützten Gebiets, in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist das Formblatt zur Na- tura 2000 Vorprüfung vom Planungsträger auszufüllen. Auf das Formblatt für die Vorprüfung kann verzichtet werden, wenn eine analoge Darstellung im Umweltbericht nach § 2 a BauGB erfolgt. Wegen des Verschlechterungsverbots nach § 33 BNatSchG müssen ggf. Festsetzungen zum Insek- tenschutz getroffen werden. Es sollten insbesondere Ausführungen zu Lichtspektrum, Lampentyp, Bauweise sein. Die Flächen sind im Bebauungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Insekten- schutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festzusetzen. Die Festsetzung im Bebauungsplan kann über eine flächenhafte Signatur (z.B. Schraffur, Kennzeichnung analog T-Fläche etc) umgesetzt werden. In der Begründung zum Bebauungsplan kann dann auf die entsprechenden Aussagen aus der Vorprüfung oder der Verträglichkeitsprüfung verwiesen werden. Die Belange von Natura 2000- Flächen sind von der Gemeinde nicht abwägbar. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 42 Hinweis: Eine Verbesserung der Lichtemissionen im bestehenden Bebauungsplangebiet kann zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen für das Natura 2000-Gebiet führen und als Ausgleich angerechnet werden. Abwägung/Beschluss: FFH Vorprüfung § 34 BNatSchG Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Forderung zur Erarbeitung einer Natura 2000- Vorprüfung (Formblatt) wird nachgekommen. In den Bebauungsplan wird eine Festsetzung zur Verwendung insektenschonender Leuchtentypen und Photovoltaikanlagen aufgenommen. Zusätz- lich wird geprüft ob und in welchem Umfang auch die bestehende Außenbeleuchtung im Straßen- raum des angrenzenden Gewerbegebietes aus Gründen des Insektenschutzes modifiziert werden kann. Das bestehende Gewerbegebiet wird in der Natura 2000-Vorprüfung als Vorbelastung mit berücksichtigt. Die Ergebnisse der Natura 2000-Vorprüfung und die erforderlichen Festsetzungen werden in den Umweltbericht bzw. den Bebauungsplan integriert. Stellungnahme zu Schutzgebiete, § 30 BNatSchG: Im Umfeld des o.g. Bauleitplan befindet sich eine nach § 30 BNatSchG geschützte Biotopfläche. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der be- sonders geschützten Biotope führen können, sind verboten. Abwägung/Beschluss zu Schutzgebiete, § 30 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Entsprechende Ausführungen und Festsetzungen zum Schutz des Biotopes werden in den Bebauungsplan bzw. den Umweltbe- richt aufgenommen. Stellungnahme zu Umweltbericht: Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB müssen noch im Rahmen einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt werden und in einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB beschrieben und bewertet werden. Auf die Anlage zum BauGB wird verwiesen. Eine endgültige Stellungnahme kann erst nach Vorlage einer entsprechenden Abarbeitung erfolgen. Abwägung/Beschluss zu Umweltbericht: Der Hinweis, dass die endgültige Stellungnahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes erfolgen kann, wird zur Kenntnis genommen.Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs wird ein Umweltbericht gem. § 2 a BauGB erarbeitet. Dieser wird im Rahmen der förmlichen Be- teiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Beteiligten Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 43 vorgelegt. Die Empfehlungen zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und berücksich- tigt. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Naturschutzes Gegen die Bauleitplanung und auch die Ausgleichsmaßnahme am NSG Schenkenwald werden keine Bedenken erhoben. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Natura 2000 Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel (Bampfen)", § 31, 33, 34 BNatSchG. Die Natura 2000 Vorprüfung vom 13.05.2014 ist inhaltlich in Ordnung. Für die unter Punkt 6 der Vorprüfung getroffenen Annahmen sind notwendige und geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Die Vorprüfung liegt unterzeichnet als Anlage bei. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verwendung insektenschonender Leuchtmittel und Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich der vorliegenden Planung ist bereits durch eine Festsetzung gesichert. Der Austausch weiterer 25 Stra- ßenlampen in Nachbarschaft zum Plangebiet kann auf Grund der Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes nicht festgesetzt werden, wird von der Gemeinde aber zugesichert und zeitnah, voraussichtlich noch im laufenden Kalenderjahr umgesetzt. Die Auflagen zur Entwäs- serung wurden so mit dem Sachgebiet Gewässerschutz des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt. Sie werden in dieser Form Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis und sind somit hinreichend gesichert. Weitere Festsetzungen im Bebauungsplan sind insofern nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 44 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es handelt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angrenzende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsystems Na- tura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maß- nahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 1.1.2 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 1.1.12 Darstellungen sonstiger Pläne (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. g BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 45 gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festset- zung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung dar- über hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan her- geleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den über- planten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuellere Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 46 2 Berücksichtigung der sonstigen Belange auf Grund der Ergebnisse der Öf- fentlichkeits- und Behördenbeteiligung 2.1 Die sonstigen Belange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 2.1.1 Erschließungsplanung: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 10.10.2011 der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Donaueschingen: Stellungnahme: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Aus- gabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht be hindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Netz- produktion GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 47 Abwägung/Beschluss: Der Verlauf der Telekommunikationslinien der Telekom ist der Gemeinde Baindt bekannt. Ob an deren festgehalten werden soll, wird geprüft. Sollte keine Änderung der Lage der Telekommunika- tionsleitungen erfolgen, werden diese mit einem Schutzstreifen und einem Leitungsrecht versehen. Auf Ebene der Bauleitplanung werden Trassen für die Versorgungsleitungen in öffentlichen Ver- kehrsflächen nicht festgesetzt; diese werden im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Vorschriften zu den Baumpflanzungen sowie der Kontaktaufnahme zur Telekom im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen des Gebietes. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 19.10.2011 des Bürgermeisteramtes Baienfurt: Stellungnahme: Die erneute Planungsabsicht der Gemeinde Baindt überrascht angesichts des gemeinsamen Wil- lens, bei der Erschließung und Vermarktung neuer gewerblicher Flächen interkommunal zusam- menarbeiten zu wollen. Einerseits ist verständlich, dass die Gemeinde Baindt für ihre örtlichen Gewerbebetriebe Gewerbeflächen anbieten möchte. Andererseits sollte angesichts der immer knap- per werdenden Bauflächen an dem Ziel festgehalten werden, in diesem Bereich gemeinsame Lö- sungen anzustreben. Die Planungsfläche liegt sehr nah am möglichen Straßenanschluss an die B 30 neu, würde also bei einer Realisierung dieses Knotens einen direkten Erschließungsvorteil erfahren. Die gewerbli- chen Flächen sollten deshalb den kommunalen Finanzierungsanteil am Anschlussknoten mittra- gen. Ein Finanzierungsbeitrag über den Grundstückskaufpreis wäre somit angebracht. Des Weiteren sei der Hinweis erlaubt, dass derzeit auf dem ehem. Stora Enso Gelände eine ca. 27 ha große Gewerbebrachfläche für eine Wiederansiedlung von Gewerbebetrieben vorbereitet wird. Das Be- bauungsplanverfahren hierfür wurde eingeleitet und soll Ende 2012 abgeschlossen werden. Bevor auf der "grünen Wiese" Firmen neu angesiedelt werden, sollte zuerst auf Innenbereichsflächen wie dem ehem. Stora Enso Gelände zurückgegriffen werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Gemeinde Baindt verfügt seit Jahren über keine freien Bauplätze in einem Gewerbegebiet. Baindter Unternehmen suchen Gewerbeflächen in ihrem Heimatort. Mit der Erweiterung des beste- henden Gewerbegebiets Mehlis sollen gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Unternehmen geschaffen werden. Die zur Überplanung anstehende bisherige Aus- gleichsfläche bedingt einen doppelten Ausgleich und eine aufwändige Verkehrserschießung. Mit nennenswerten Nettoerlösen für diese ca. 1,5 ha Gewerbeflächen ist nicht zu rechnen. Eine größere gewerbliche Entwicklung im Bereich Niederbiegen-Mehlis wird nur interkommunal und erst nach der Vermarktung der ca. 27 ha großen Stora Enso Flächen möglich sein. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 48 Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 26.10.2011 der EnBW Regional AG, Stuttgart: Stellungnahme: Unsere Stellungnahme vom 30.10.2006 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis Erweite- rung" hat weiterhin Gültigkeit. Eine Briefablichtung dieser Stellungnahme fügen wir bei. Gegen den erforderlichen Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung haben wir keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Abschließend bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. (Stellungnahme vom 30.10.2006: "Über den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Mehlis Erweiterung" führen unsere vorgenannten Leitungsanlagen. Die Leitungsachsen sowie die Schutzstreifen unserer Leitungsan- lagen sind aus beigefügten Plänen ersichtlich. [Anlage 2] Der Schutzstreifen unserer 20-kV-Erdkabelleitung beträgt je 1,0 m rechts und links der Kabelachse. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes bitten wir, unsere Leitungsanlagen einschließlich der Schutz- streifen nach Ziffer 8 und 15.5 der PlanzV 90 als Hauptversorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) darzustellen. Auf dem Schutzstreifen ist sowohl im Plan- als auch im Textteil das Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) festzusetzen. Im Text zum Bebauungsplan bitten wir aufzunehmen, dass innerhalb der mit Leitungsrecht bezeichneten Fläche eine Bebauung nicht und eine andere Nutzung nur in beschränkter Weise im Einvernehmen mit uns zulässig ist. Sollte die Festsetzung des Leitungsrechts nicht möglich sein, und muss die Leitung bei der Durchführung des Bebauungsplanes geändert werden, so hat sich der Veranlasser entsprechenden bestehenden Verträgen an den Änderungskosten zu beteiligen. Ferner ist im Bebauungsplan in geeigneter Weise aufzunehmen bzw. festzusetzen, dass im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Frei- setzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig sind. Als Anlage haben wir ergänzend ein Informationsblatt über Auswirkungen, die im Nahbereich von Freilei- tungen auftreten können, beigefügt. Abschließend bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.") Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Verlauf der 20-kV-Erdleitung ist der Gemeinde Baindt bekannt. Ob an deren Lage festgehalten werden soll, wird geprüft. Sollte keine Änderung der Lage des 20-kV-Kabels erfolgen, wird dieses mit einem Schutzstreifen und einem Leitungsrecht versehen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 49 Stellungnahme vom 23.04.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der TWS Netz GmbH, Ravensburg: Stellungnahme: Auf dem Gebiet Mehlis und in dessen Randbereich verläuft eine Gasmitteldruckleitung. Die Leitungstrasse muss für die Betriebs- und Instandsetzungsarbeiten zugänglich sein. Der Schutz- streifen muss von Überbauungen und Bäumen freigehalten werden. Die Lage der Gasleitungen und die erforderlichen Schutzstreifen sind im Bestandsplan der Gasversorgung eingezeichnet (siehe An- lage 1). Das Bepflanzen einer Leitungstrasse mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern ist nur mit einem lichten Abstand von mindestens 2,5 Meter zwischen Stamm und Versorgungsleitung. Die TWS Netz GmbH beabsichtigt im Zuge der Gesamterschließung das oben genannte Wohngebiet bei Bedarf mit Erdgas zu versorgen. Die Ausführung erfolgt im Zuge der Gesamterschließung. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren, um die Versorgungsmöglichkeit oder evtl. not- wendige Netzbaumaßnahmen im Einzelnen zu klären. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Erdgasleitung ist bereits im Bebauungsplan enthalten. Bisher wurde jedoch davon ausgegan- gen, dass sie von der EnBW betrieben wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der TWS Netz GmbH sowie der EnBW am 02.06.2014 wird die Erdgasleitung von der TWS Netz GmbH betrieben. Die Festsetzung zur Erdgasleitung wird entsprechend korrigiert. Stellungnahme vom 28.04.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Netze BW GmbH, Biberach: Stellungnahme: Unsere bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan gelten weiterhin. Um die Versorgung des Gewerbegebietes mit Strom sicherzustellen, benötigen wir eine neue Umspannstation. Ein mögli- cher Standort im Lastschwerpunkt wäre im Bereich des Wendehammers. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Planteil des Bebauungsplanes ist nördlich des Wendehammers bereits eine Fläche für Versor- gungsanlagen für Elektrizität (Trafostation) vorgesehen. Im Textteil wird diese noch aufgenommen. Stellungnahme vom 02.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Kabel BW GmbH, Kassel: Stellungnahme: Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Kabel BW GmbH. Deshalb haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 50 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 14.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Deutschen Telekom Technik GmbH, Donaueschingen: Stellungnahme: Das Untersuchungsgebiet wurde von einem Ingenieurbüro in Bad Wurzach zur Erschließung ange- kündigt. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet und stehen zur Absprache bereit. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere planende Abteilung Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 32, PB 6 in 88212 Ravensburg, Gartenstraße 107. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Gemeinde Baienfurt: Stellungnahme: Das o.g. Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Baindt haben wir dem Gemeinderat am 13.05.2014 vorgestellt. Bereits im Jahr 2011 hatten wir zu der Bebauungsplanänderung bzw. - erweiterung Stellung bezogen, auf die wir an dieser Stelle nochmals verweisen möchten. Aus unserer Sicht ist nach wie vor eine interkommunale Gewerbeentwicklung anzustreben. Wir bedauern es sehr, dass wir keine Einigung dahingehend finden können, dass die neuen gewerbli- chen Flächen einen kommunalen Finanzierungsanteil am Anschlussknoten an die B30 neu mittra- gen. Sollte dieser Anschlussknoten an die 30 neu kommen, erfahren diese Gewerbegrundstücke einen nicht unerheblichen Standortvorteil. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Auch die Gemeinde Baindt strebt nach wie vor eine interkommunale Gewerbeentwicklung im Bereich "Niederbiegen Nord" an. Da momentan noch nicht geklärt ist, ob der Anschlussknoten an die B 30 neu überhaupt gebaut wird, ist ein Finanzierungsanteil der geplanten Erweiterungsflächen im Bereich "Mehlis" nicht durchsetzbar. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes "Mehlis" hauptsächlich für die Baindter Handwerkerschaft vorgesehen sind. Bis dato sind bereits fünf Inte- ressenten aus der Gemeinde Baindt registriert. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 51 Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Straßenbaus, Referat 45. Die straßenrechtliche Belange werden vom Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt wahrgenommen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Verweis auf das Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Zur Verbesserung der Emissionen aus dem Gewerbegebiet ist es sinnvoll, sämtliche neu zu bauen- den Gebäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Gewerbegebiet "Mehlis" wird mit Erdgas versorgt. Es wird ein Hinweis aufgenommen Das beste- hende, dass die geplanten Gewerbebetriebe ebenfalls von dem Anschluss an das Erdgasnetz Ge- brauch machen sollten. Stellungnahme vom 07.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Gemeinde Baindt: Stellungnahme: Die Wasserleitung DN 150 ist nicht als Leitung bzw. Leitungsrecht im Bebauungsplan enthalten (siehe Anlage 2). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Frischwasserleitung DN 150 befindet sich im Bereich des Leitungsrechtes 2. Sie wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 52 2.1.2 Brandschutz: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Brand- und Katastrophenschutz: Stellungnahme: Aus Sicht des Brandschutzes stimmen wir dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf grundsätzlich zu. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV- Feuerwehr- flächen), i.V.m. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, i.V.m. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen ein- setzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Abwägung/Beschluss: In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Brandschutz aufgenommen, der oben stehende An- gaben berücksichtigt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 53 Stellungnahme vom 06.06.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kreisbrandmeister: Stellungnahme: Aus Sicht des Brandschutzes stimmen wir dem vorliegenden Bebauungsplan grundsätzlich zu. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV-Feuerwehr- flächen), iVm. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, iVm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zu den einzuhaltenden Vorschriften sowie der Installation von Überflurhydranten sind bereits im Bebauungsplan unter dem Hinweis "Brandschutz" enthalten. Stellungnahme: Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann – aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min – das dort vorgehaltene Hubrettungsfahr- zeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirk- same Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräume, die eine Ret- tungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Bebauungsplan ist bereits darauf hingewiesen, dass für Aufenthaltsräume, die eine Rettungs- höhe von > 8 m aufweisen, ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden muss. Stellungnahme: Allgemeiner Hinweis: Diese Stellungnahme befreit nicht von der Einholung der Stellungnahmen anderer Träger öffentlicher Belange, die von diesem Vorhaben berührt werden können. Die kon- kreten Anforderungen zu den jeweiligen Bauvorhaben ergeben sich aus LBO, LBOAVO sowie den zugehörigen Sonderbauvorschriften. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 54 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahmen wurden auch von anderen Trägern öffentlicher Belange eingeholt und abgearbeitet. 2.1.3 Allgemeines zur Planung: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Scoping-Termin vom 05.05.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme des Regionalverban- des Bodensee-Oberschwaben: Äußerung: Bezüglich der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" bestehen aus Sicht der Re- gionalplanung keine Bedenken. Der räumlichen Verlagerung des Gewerbegebietes am Orts-Teil "Wiggenreute" kann von der Regi- onalplanung nicht zugestimmt werden. Grund hierfür ist, dass der geplante Standort des Gewer- begebietes einen regionalen Grünzug überlagert. Aus klimatischen Bedingungen (Frischluftzufuhr) muss dieser grüne Korridor freigehalten werden. Nach momentanem Stand kann die Gemeinde ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungsprä- sidium Tübingen anstrengen. Bereits bei der sektoralen Teilfortschreibung des Flächennutzungs- planes wurde von mehreren gewerblichen Bauflächen der regionale Grünzug berührt; hierzu wurde 2002 ein Zielabweichungsverfahren vom Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt. Im vorlie- genden Fall sieht Herr Köberle hierfür wenig Chancen, da durch die räumliche Verschiebung weitere Bereiche des regionalen Grünzuges tangiert sind und dadurch die Grundzüge der Raumordnung beeinträchtigt werden. Eine andere Möglichkeit stellt die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes bzgl. der Entwicklung der gewerblichen Bauflächen im gesamten Gemeindegebiet dar, das in die lau- fende Fortschreibung des Regionalplanes integriert werden könnte. Generell wird jedoch bei Beibehaltung des Wunschstandortes das Problem der räumlichen Zerris- senheit gewerblichen Bauflächen gesehen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der IHK Bodensee-Oberschwaben, Weingarten: Stellungnahme: Die Gemeinde Baindt macht mit dem vorliegenden Bebauungsplan eine Erweiterung des vorhan- denen Gewerbegebiets Mehlis möglich. Die neue Fläche wird benötigt, um einige Betriebe bei ihrer Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 55 Suche nach Gewerbe- und Industrieflächen zu unterstützen und ihnen geeignete Flächen anzubie- ten. Die Gemeinde kommt damit dem konkreten Flächenbedarf von Unternehmen nach und trägt dazu bei, dass die notwendige Entwicklung für eine erfolgreiche Zukunft ermöglicht wird. Wir stim- men dem Bebauungsplan gerne zu. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde: Stellungnahme: Planungsrechtliche Festsetzungen: Nr. 2.1 Abs. 4: Bitte erläutern Sie zumindest in der Begründung den Begriff "untergeordnet", bzw. "der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet". Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Begründung wird gemäß der Anregung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben redaktio- nell ergänzt. Stellungnahme: Nr. 2.3 und 7.2.6.3: Das "natürliche" Gelände ist kein ausreichend bestimmbarer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe, da es sich laufend verändern kann. Im Bebauungsplan finden sich zudem dazu keinerlei Informationen, wie z.B. Höhenlinien, Geländeschnitte usw. Bitte treffen Sie eine konkrete Höhenangabe. Hierzu verweisen wir auf die entsprechenden Kommentierungen bzw. Rechtspre- chung. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird gefolgt. Die Höhenangabe wird in m ü. NN festgesetzt. Stellungnahme: Nr. 2.24: Bitte ergänzen Sie die Mindesthöhe bzw. Maximalhöhe der Aufschüttung. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Bei der Aufschüttung handelt es sich um einen bestehenden Schutzwall. Dieser bleibt in seiner derzeitigen Höhe bestehen und soll nicht verändert werden. Aus der Vermessung des Walls ist Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 56 herauszulesen, dass der Wall nirgends höher als 1,50 m ist, sogar eher darunter liegt. Zur Siche- rung des aktuellen Zustandes wird die Maximalhöhe daher auf 1,50 m über dem darunter liegen- den natürlichen Gelände begrenzt. Stellungnahme: Nr. 2.26: U.E. kann die Vorgabe nur eines ganz bestimmten Lampentyps, hier der LED-Lampen unverhältnismäßig sein, da der Bebauungsplan zeitlich unbegrenzt erlassen wird und zukünftig ggf. weitere insektenfreundliche Lampentypen entwickelt werden. Bitte führen Sie in der Begründung aus, wie Sie den Vollzug der Festsetzung sicherstellen werden. Rechtsgrundlage § 18 Abs. 1 BauNVO, Grundsatz der übersichtlichen Planung, Grundsatz der Planklarheit und in- haltlichen Bestimmtheit Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Festsetzung wird entsprechend angepasst. Grundsätzlich sind die festgesetzten Vorgaben zur Beleuchtung als rechtlich verbindli- che, gemeindliche Vorgabe einzuhalten. Die Verwendung von LED-Lampen in den öffentlichen Räumen, insbesondere im Straßenraum, ist von Seiten der Gemeinde auch aus energetischen Grün- den geplant und wird insofern auch umgesetzt. Hinsichtlich des Vollzugs der Festsetzung auf den privaten Baugrundstücken wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, dass zum Nach- weis der Einhaltung der Vorgaben zur Beleuchtung in die Bauvorlagen (im Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren) entsprechende Ausführungen aufgenommen werden sollten (z.B. zur Lage und zum Typ der geplanten Leuchtkörper). Stellungnahme: Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Planungsrechtliche Festsetzung: Nr. 2.21: Soweit sich diese Vorschriften aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, bitten wir diese zu den Hinweisen zu nehmen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorschriften ergeben sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften. An der Festsetzung wird daher festgehalten. Da sie sich auf den gesamten Geltungsbereich bezieht und nicht nur auf die Hofflä- chen, wird sie als eigene Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 57 Stellungnahme: Nr. 2.37: Baumpflanzgebote auf privaten Flächen können nur schwer durchgesetzt werden. Wir empfehlen daher, das Pflanzgebot, pro 1000 qm 1 Baum zu pflanzen, im Gewerbegebiet nur festzusetzen, wenn die Gemeinde beabsichtigt, dieses auch gemäß § 178 BauGB durchzusetzen. Bitte prüfen Sie, ob alternativ auch Sträucher zugelassen werden könnten. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Sollte sich bei Mängeln im praktischen Vollzug die Notwendigkeit hierzu ergeben, wird durch die Gemeinde geprüft, ob die Umsetzung der Pflanz- gebote per Bescheid gem. § 178 BauGB i. V. m. § 175 BauGB durchgesetzt werden soll. Grund- sätzlich sind die festgesetzten Pflanzgebote jedoch als rechtlich verbindliche gemeindliche Vorgabe einzuhalten. Die Pflanzgebote sichern als Minimierungsmaßnahme ein Mindestmaß an Durchgrü- nung und sollten daher unverändert erhalten bleiben. Sträucher können zusätzlich gepflanzt wer- den. Da sie bezüglich des Orts- und Landschaftsbildes nicht dieselbe Raumwirksamkeit erlangen, werden Sie jedoch nicht als Ersatz für zu pflanzende Bäume herangezogen. Stellungnahme: Plan: Da es sich um die "Änderung" des bestehenden Bebauungsplanes handelt, bitten wir an- grenzend den rechtswirksamen Bebauungsplan darzustellen und nicht einen allgemeinen Lage- plan. Wir gehen davon aus, dass am Ende des Verfahrens ein Bebauungsplan mit 1 Geltungsbe- reich und 2 Textteilen vorliegen wird. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist in der rechten oberen Ecke des Planteiles bereits abge- bildet. Am Ende des Verfahrens wird für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 4. Änderung des "Gewerbegebiet Mehlis" sowie für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" jeweils ein Text- und ein Planteil vorliegen. Stellungnahme: Das Leitungsrecht 1 ist im Plan hellblau dargestellt und daher kaum lesbar. Im Textteil ist es schwarz. Bitte anpassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird nachgekommen. Aus Gründen der Lesbarkeit wird das Leitungsrecht 1 im Plan- teil schwarz dargestellt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 58 Stellungnahme: Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO sind Rechtsnormen, durch die Inhalt und Schranken des Eigentums i.S. von Art. 14 (1) S. 2 GG bestimmt werden. Aus dieser verfassungsrechtlichen Bin- dung ergibt sich auch das Gebot sachlicher Rechtfertigung, d.h. der Erforderlichkeit für örtliche Bauvorschriften. Die Regelungsbefugnis der Gemeinde findet ihre Grenze insbesondere an dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Übermaßverbot. Im Rahmen der Abwägung der privaten und öffentlichen Belange kommt, insbesondere bei den Gestaltungsanforderungen, der Schutzwürdigkeit des fraglichen Gebiets eine entscheidende Bedeu- tung zu. Je wichtiger die konkrete Gestaltungsaufgabe und je schutzwürdiger und gestaltungsprä- gender das vorhandene oder beabsichtigte Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild ist, umso einge- hender dürfen die gestalterischen Anforderungen sein. Örtliche Bauvorschriften dürfen deshalb nur solche Anforderungen stellen, denen eine angemes- sene Abwägung zwischen dem öffentlichen Anliegen der Gestaltung des Straßen-, Orts- und Land- schaftsbildes bzw. den sonstigen Zielsetzungen des § 74 LBO und den privaten Eigentümerbefug- nissen unter Beachtung der örtlichen Besonderheiten und der Schutzwürdigkeit des Gebiets zu- grunde liegt. Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen in der Regel nicht zu restriktiv gefasst sein dürfen. Die Gemeinden sollten ihren Bauherrn eine gewisse Gestaltungsfreiheit lassen, zumal die Baurechtsbehörde für die Zulassung einer Befreiung gem. § 56 LBO kaum Spielräume hat. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen zu den örtlichen Bauvorschriften werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme: Nr. 4.2: Die Vorgabe eines bestimmten Zaunmaterials in einem Gewerbegebiet beurteilen wir kri- tisch. Bitte prüfen Sie die Verhältnismäßigkeit. Die Begründung sollte weitere Ausführungen ent- halten, insbesondere da Befreiungen nicht möglich sein werden. Es kann z.B. nicht nachvollzogen werden, weshalb Kunststofflatten mit Abstand zwischen den Latten eine andere Durchlässigkeit der Freiflächen bewirken sollen, als Holzlatten. Die baugestalterische Absicht ist dabei nicht nachvoll- ziehbar. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird gefolgt. Die Vorschrift zu den Einfriedungen wird dahingehend gelockert, dass Latten-Zäune nicht auf Holz-Latten begrenzt sind. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 59 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Sicherung der Externen Ausgleichsmaßnahmen Sollten sich die Flächen im Eigentum der Gemeinde befinden, sind die Maßnahmen durch Selbst- verpflichtungserklärung (Gemeinderatsbeschluss) der Gemeinde dauerhaft zu sichern. Alternativ kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden. Sollten sich Flächen in Privateigentum befinden, müssen die Flächen verfügbar sein, damit sie als Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Zur dauerhaften Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Flächen ist im Verhältnis zwischen der Gemeinde als Pla- nungsträger und dem Landkreis ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen. Die Gemeinde als Planungsträger hat dann sicherzustellen, dass die Maßnahmen auf den privaten Flächen umgesetzt werden, indem die Gemeinde mit dem Privateigentümer eine schuldrechtliche Vereinbarung trifft und die Maßnahmen dinglich durch eine Grunddienstbarkeit sichern lässt. Zum Satzungsbeschluss muss die Selbstverpflichtungserklärung bzw. zumindest eine wirksame schuldrechtliche Vereinbarung, die die zeitliche Übernahme einer dinglichen Sicherung beinhaltet, vorliegen. Die 13 Bäume auf den privaten Grünflächen können nur anerkannt werden, wenn sich die Ge- meinde verpflichtet die Pflanzung durchzusetzen und auch bei deren Abgang die Nachpflanzung durchsetzt (siehe Pkt. 2.33, 237 - es ist zu ergänzen: "bei Abgang zu ersetzen"). Sofern dies nicht der Fall ist, können die Ökopunkte nicht anerkannt werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zur Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Ausgleichsfläche 1 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Ausgleichsfläche 2 gleichermaßen im Eigentum der Gemeinden Baindt und Berg. Die entsprechenden Vorkehrungen zur Sicherung der Ausgleichsflächen werden rechtzeitig getroffen. Die Pflanzung der Bäume ist durch die getroffenen Festsetzungen grundsätzlich gesichert. Sollte sich bei Mängeln im praktischen Vollzug die Notwendigkeit hierzu ergeben, wird durch die Ge- meinde geprüft, ob die Umsetzung der Pflanzgebote durchzusetzen ist. Die Festsetzungen werden entsprechend der Anregung ergänzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 60 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental, Ravensburg: Stellungnahme: Im ausliegenden Entwurf des Bebauungsplanes sind die Anregungen des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental, die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 25.10.2011 vorgebracht wurden, weitestgehend berücksichtigt. Aus Sicht der Flächennutzungs- planung haben wir keine weiteren Anregungen zum Bebauungsplanentwurf vorzubringen. Der Be- bauungsplanentwurf weicht mit den Festsetzungen, im Rahmen der Parzellenunschärfe, geringfü- gig von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. In der weiteren Bearbeitung des Flä- chennutzungsplanes ist zu prüfen, ob diese Abweichungen, die sich überwiegend auf die Verortung der dargestellten Ortsrandeingrünung, bzw. der Darstellung von Ausgleichsflächen beziehen, bei einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes angepasst werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Darstellungen im Flächennut- zungsplan wird im Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes geprüft. Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde: Stellungnahme: Grundsatz der Einräumigkeit eines Bebauungsplans: Die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Gebietes können stets nur in einem einzigen - eine rechtliche Einheit bildenden - Bebauungsplan festgelegt werden. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass jede rechtsstaatliche Planung im Hinblick auf die Betroffenen über- sichtlich sein muss (Grundsatz übersichtlicher Planung). Bei der Ergänzung eines vorhandenen Be- bauungsplans durch eine überlagernde Planung gibt es im Ergebnis nur einen einzigen, wenn auch ergänzten Bebauungsplan, nämlich den ursprüngliche Bebauungsplan in seiner ergänzten Gestalt. Wir empfehlen daher, beide Teilpläne des Bebauungsplans in einem Plan zusammenzufügen, da- mit der gesamte Geltungsbereich "Gewerbegebiet Mehlis" als Gesamtplan erkennbar wird. Dabei ist es u.E. unschädlich, dass 2 Textteile zu verwenden sind, soweit diese eindeutig zugeordnet werden können. Durch die vorliegend gewählte Darstellung eines allgemeinen Lageplans im An- schluss an den Änderungsbereich wird der Eindruck vermittelt (auch bei der Öffentlichkeit), dass der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis" nur aus dem mit Planzeichen Nr. 2.42 umrandeten Geltungsbereich besteht, obwohl der Geltungsbereich tatsächlich auch die Flächen östlich und west- lich umfasst. Dadurch kann der Grundsatz der Planklarheit verletzt sein. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 61 Falls sich die Gemeinde dennoch gegen die Darstellung als Gesamtplan entscheidet, sollte in der Legende zumindest das Planzeichen für den Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplans erläutert werden und in den östlichen und westlichen "Lageplan" eingetragen werden, dass hier der BP "Gewerbegebiet Mehlis" - Stand 4. Änderung gilt. Da die Sachbearbeiter im Bau- und Gewerbeamt für die Bearbeitung von Baugesuchen einen Gesamtplan benötigen, bitte ich Sie, uns die 5. Ände- rung zusätzlich als Deckblatt im Maßstab 1:1000 entsprechend dem Maßstab des uns vorliegenden ursprünglichen Plans zu überlassen, damit wir den Plan einkleben können. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise zur Übernahme des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweite- rung "Gewerbegebiet Mehlis" in die Planzeichnung werden zur Kenntnis genommen. Die bessere Handhabung und Planklarheit eines Gesamtplanes kann nachvollzogen werden. Auf Grund des Alters der ursprünglichen Planzeichnung ergeben sich jedoch zeichnerische Probleme. Daher wird dem Vorschlag nicht gefolgt, da es bei der Übernahme einer älteren Planzeichnung in eine CAD- Zeichnung zu Verzerrungen und Ungenauigkeiten kommen kann. Zudem liegt der Plan nur im Maßstab 1:1000 vor, daher könnte die Veränderung des Maßstabes auf 1:500 zu zusätzlichen Ungenauigkeiten führen. Zudem wird nur ein klar abgrenzbarer relativ kleiner Bereich neu gere- gelt. Um in der Planzeichnung die Lage des bisherigen rechtsverbindlichen Bebauungsplanes jedoch deutlicher darzustellen, wird die weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Planzeichen 5.14) farblich hervorgehoben und beschrif- tet. Somit wird deutlich, dass der Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auch die Flächen östlich und westlich umfasst. Nach Verfahrensabschluss wird dem Landratsamt Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde für den Be- bauungsplan der 4. Änderung ein Deckblatt im Maßstab 1:1000 zugesendet. In diesem wird er- läutert, dass im östlichen und westlichen Bereich die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" gilt. Zusätzlich wird die vorliegende 5. Änderung und Erweiterung des Bebau- ungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" dem Landratsamt im Maßstab 1:1000 zum Einkleben zuge- schickt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 62 3 Wahl des Planes in Bezug auf in Betracht kommende anderweitige Pla- nungsmöglichkeiten 3.1 Allgemeines Planungserfordernis: Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Deckung des Bedarfs insbesondere von Unternehmen aus der Gemeinde Baindt. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen stellt hier- für eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 3.2 Alternative Planungs-Möglichkeiten: Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche, im Flächennut- zungsplan dargestellte Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Gemein- degebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstü- cke entgegenstehen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund der Darstellung seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhandenen Erschlie- ßungsanlage geeignet. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 3.2.1 Standort-Wahl: Für den zentralen Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im Gewerbegebiet erfahren öffentliche Tankstellen einen generellen Ausschluss. Die Erschließungs- situation und die räumliche Lage im Gemeindegebiet sind nicht geeignet, den durch Tankstellen verursachten Verkehr aufzunehmen. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs- Tankstellen. Grundsätzlichen Ausschluss erfährt die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführte Nut- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 63 zung: Vergnügungsstätten. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten wird mit deren ext- rem störendem Charakter auf das vollständig ländliche Umfeld begründet. Außerdem erfahren Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, einen generellen Ausschluss. Das Gebiet soll schwerpunktmäßig Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe sichern und schaffen. Werbeanlagen als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung passen nicht in diese Entwicklung. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 in dem Gebiet nicht zulässig. Allerdings kann Einzelhandel zugelassen werden, sofern das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt oder im Zuge einer handwerklichen Leistung verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise verbraucht wird. Die Einzelhandelsnutzung darf den gewerblichen Haupt- zweck eines Betriebes jedoch nicht übersteigen und muss bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Umsatz-Generierung eine deutlich untergeordnete Rolle der übrigen betrieblichen Nutzung einneh- men. Als Beispiel sei ein Malerbetrieb angeführt, der Ersatzfarbe in kleinen Mengen, im gleichen, möglicherweise extra hergestellten Farbton, verkaufen darf. Hiermit wird gewährleistet, dass sich auf der einen Seite keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die störend auf das Gesamtgebiet wir- ken. Auf der anderen Seite erhalten die örtlich ansäßigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit ihr Warensortiment zu vertreiben. Hierdurch werden die zentralen Versorgungsbereiche des Ortes ge- schützt. Einzelhandel ist außerdem an anderen Stellen des Gemeindegebietes realisierbar. 3.2.2 Vorentwurfs-Alternativen: Es wurden keine alternativen Pläne im Rahmen der Vorentwurfs-Planung erarbeitet. 3.2.3 Planungs-Alternativen im Rahmen der Entwurfs-Planung: Folgende Festsetzungs-Alternativen wurden im Rahmen der Entwurfs-Planung abgewogen: Möglichkeiten der Festsetzung: eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Durch den Bebauungsplan wird am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Mehlis, Gemeinde Baindt, ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 64 Möglichkeiten der Festsetzung: Grundflächenzahl (GRZ), zulässige Grundfläche Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE) mit einer zulässigen GRZ von 0,80. Die Festsetzung von Grundflächenzahlen ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbegebietes. Möglichkeiten der Festsetzung: Zahl der Vollgeschoße, Wand- und Firsthöhen (WH und FH) entweder in m ü.NN oder in m auf das natürliche Gelände bezogen, maximale Höhen der baulichen Anlagen Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernissen der gewerblichen Nut- zungen entsprechendes Maß festgesetzt. Die Höhe von Werbeanlagen ist begrenzt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unangemessen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen Werbeanlagen die zu- lässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Möglichkeiten der Festsetzung: offene Bauweise, geschlossene Bauweise, abweichende Bauweise Gewählte Festsetzung mit Begründung der Auswahl: Die festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexi- bilität für die betreffende Grundstücke im Bebauungsplan sowohl eine geschlossene Bebauung bis 80,00 m zu ermöglichen, als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 65 ……………………………………………….. (Bürgermeister Buemann) Planer: …………………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl. Geogr. Ch. Birnbaum)[mehr]

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    Zuletzt geändert: 16.03.2020
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    Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Ver- waltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemein- deratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berech- tigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Be- schlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Per- sonen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden sowie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Teststation in der Schenk-Kon- rad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Verwaltung sind viele dankbare und zufriedene Rückmeldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Tages- durchschnitt von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerinformation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Präsentation sind auf der Home- page der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli ge- troffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Infovera- nstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptvergabe- verfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstal- tung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befra- gungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungs- grundlage für Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schot- terinsel Hirschstraße/Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Haußmann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Natur- schutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blühfläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wie- der im Sitzungssaal des Rathauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kommandant der Freiwilligen Feu- erwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkammerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppen- stärke von 45 Feuerwehrkameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Fehleinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophen- schutz, Löschwasserversorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkommandan- ten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufent- haltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschie- denen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemeindeelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsänderung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berechnungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ursprünglichen Kos- tenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berück- sichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhauses mit Bauhof wird zuge- stimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauftragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anliegerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sieben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmever- sorgung angeschlossen werden. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu ei- nem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des gesamten Nahwärmenetzes von die- ser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Ziegeleistraße 13 werden zu- sammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschluss- zahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ge- meinderat den Nahwärmeanschluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaßnahmen im Ortszentrum zu ent- zerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fischerareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Planung für den 3. BA der Wärme- leitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten be- schränkt auszuschreiben. TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + um- welt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufgenommen und einen Mustergestat- tungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spielplatz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorgestellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancieren), Weidentipis, eine Vo- gelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königin- nenschaukel sowie der optionale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 belaufen sich auf 86.817 €, bei Variante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleis- tungen erbracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkosten- schätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förderrichtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sanieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zu- meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmever- bräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der ver- stärkten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Ener- gieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Energie- technik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneut- rales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Verbrauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lo- kalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhausgas- ausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden kön- nen. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu ande- ren Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürge- rinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetz- lich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralheizung), Maßnahmen zu Er- neuerbaren Energien, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorge- nommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierun- gen von Bestandsgebäuden. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Er- richtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Stan- dards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen und keine juristischen Per- sonen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdoppelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, speziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzu- sehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse an- gepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenver- zeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darüber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zuletzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Bestattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuer- bestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der halbanonymen und anonymen Ur- nengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen wer- den. Zusätzlich ich eine Reservierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Sollten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wünschen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebührenverzeich- nis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst werden: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenverzeichnisses. Unterteilung je Be- stattungsform und anfallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Ver- längerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungs- gebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasengräber werden geringe Vorga- ben gemacht. Es sollen keine Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Bodenplatten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zei- len stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öf- fentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinderats- sitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebühren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit insgesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnenkammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestat- tungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnen- grabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussicht- lich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Dar- stellung des Gebührenverzeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnenbestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschriftung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenom- men. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung aus- zuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem han- delsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Han- dels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabga- bengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unter- deckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzu- ziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Neben- rechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkula- tion 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Auf- wendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Han- delsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen han- delsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimen- sion von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssys- teme wird überprüft. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höhe- ren Einnahmen und geringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Plana- nsatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem auf- grund wesentlich geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € ge- plant. Das vorläufige Ergebnis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Ab- wasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Augenschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materi- alauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, wer- den der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrie- ben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Po- tenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen ver- dichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Aus- weisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächennutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusammengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Gemeinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Ebenso nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben ab. Die Zahl der 1-Per- sonenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohn- bauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Flä- che abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt wer- den kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbindliche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaf- fen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebieten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforder- liche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kindergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommunales Gewerbegebiet auf den Ge- markungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgesehen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vorgaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwicklung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Aus- schließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung stattfinden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremiums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruk- tiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Ver- teilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gremium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan ent- haltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzugestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kriterien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit der Ver- waltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Groben Kriterien herausarbeiten, de- ren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegenheits- kommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeits- termin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Ergänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhal- tung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzu- stellen. Beschluss: 1.) Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommuna- len Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2.) Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erarbeiten unter fachlicher Beglei- tung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3.) Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Ge- meinde Baindt, auf den Weg gebracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied er- kundigt sich, ob im Leistungsverzeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Fläche zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeichnis wurde festge- legt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lage- rung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kurse bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Klein- spielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise er- laubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verstehen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaumstellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grundstück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen seiner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravens- burg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medienentwicklungsplan fertig ge- stellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorgestellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaß- nahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. An- fang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durchgeführt und im Anschluss dann die Lichtmasten aufgestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthallte Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungsplan der großen Sporthalle gewünscht.[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 8. März 2024 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt e. V. stellt sich vor – Gemeinsam für den guten Zweck – Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt e. V. wurde von Bürgerinnen und Bürgern aus Baindt am 03.12.2009 gegründet. Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus aktiven und passiven Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Ange- hörigen und Freunden des Altenzentrums Selige Irmgard. Ziele des Vereins: • Förderung der Integration des Altenzentrums und seiner Bewohnerinnen und Bewohner in das Leben unserer Gemeinde • Pflege und Vermittlung von Kontakten zu den Menschen und Vereinen hier vor Ort, um einer Ausgrenzung älterer Menschen entgegenzuwirken • Erhaltung der Lebensqualität und Gestaltung des Lebensabends mit liebevoller Unterstützung und Gesellschaft • Finanzielle Unterstützung bei Anschaffungen, zum Nutzen und Wohlbefinden der Seniorinnen und Senioren Aktivitäten: Ehrenamtliche Mitglieder gestalten den wöchentlichen Treff bei Kaffee und Kuchen. Sie leisten Unterstützung bei gemeinsamen Ausflügen, Filmvorträgen, Besuchsdiensten, Unterhaltungsprogrammen, gemeinsamen Singen und vielem mehr. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Fördervereins der Seligen Irmgard sind nicht mehr wegzudenken. Sie schenken unserer älteren Generation Zeit, Aufmerksamkeit und Fürsorge. Sie helfen dabei ihren Alltag ab- wechslungsreich zu gestalten und unterstützen dabei auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. Sind Sie neugierig geworden? Wollen Sie unseren Verein unterstützen? Um diese vielfältigen Ziele zu verwirklichen, hat es sich der Förderverein zur Aufgabe gemacht, bei der Beschaf- fung von Mitteln zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität zu helfen. Dies möchten wir erreichen durch: - Ihren Mitgliedsbeitrag - Ihre Spenden - Wohltätigkeitsveranstaltungen wie z. Bsp. Frühlings- und Adventskaffee. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,25- Euro pro Monat = 15 Euro im Jahr, auf eigenen Wunsch auch gerne mehr! Unsere Kontonummer lautet: DE66 6519 1500 0804 4040 03 bei der Volksbank Bodensee-Oberschwaben Als anerkannt gemeinnütziger Verein dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen. Auskünfte erhalten Sie bei der Vorstandschaft und den Ehrenamtlichen beim wöchentlichen Kaffeetreff. Der Vorstand des Fördervereins setzt sich wie folgt zusammen: Erster Vorsitzender: Volkher Lins stellv. Vorsitzende: Beatrice Auzuret Kassiererin: Kirsten Winkler Schriftführerin: Gisela Mack Vertreter der Heimleitung: Johannes Linse / Dagmar Beck Vertreter der kath. Kirchengemeinde: Bernhard Staudacher/Verity Wingert Vertreter der ev. Kirchengemeinde: Martin Schöberl / Ute Lins Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 DU BIST DABEI? GRÜNDONNERSTAG, 28. MÄRZ 2024 Frida Rapp 0176 64432798 (Baindt) Elena Stärk 0176 15401251 (Baienfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 24. März 2024 FÜR ALLE KINDER AB DER 3. KLASSE WachensDES Nacht HERZLICHE EINLADUNG BY GEMEINSAMES ABENDMAHL FACKEL NACHT- WANDERUNG SPANNENDE GESCHICHTEN TOLLE WORKSHOPS & SPIELE & 20.15 UHR GEMEINDEHAUS BAIENFURTBEGINN ENDE 24 UHR VILLA KUNTERBUNT MARSWEILERSTR. 24, BAINDT AB 12 JAHREN: NACH DEM FILM ~ CA. 1:30 UHR DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Klosterwiesenschule Baindt war Teil des Lichterfests in Ravensburg Die Klosterwiesenschule Baindt nahm am Samstag, den 02. März 2024 am Lichterfest in Ravensburg teil. Ein wunderschönes Fest mit unglaub- lich vielen strahlenden Gesichtern, sowohl bei den Mitwirkenden als auch bei den Zuschauerinnen und Zuschauern. Herrliche, phantasie- volle und beleuchtete Figuren wurden von großen und kleinen Menschen beim Lichterfest vergangene Woche durch die Innenstadt von Ravens- burg getragen. Toll, dass bei dieser besonderen Veranstaltung der Menschen im Schussental auch Schülerinnen, Schüler, Eltern und die Lehrerschaft unserer Klosterwiesenschule mitgewirkt haben. Vielen Dank für das Engagement aller Beteiligten! Ein riesiges Dankeschön an unsere zweiten und vierten Klassen, an die zahlreichen helfenden Eltern und an unsere vier Kolleginnen, die alle- samt zum Gelingen des Lichterfestes 2024 beigetragen haben! Vielen Dank auch an den Förderverein und die Gemeinde, die es ermöglicht haben, daran teilzunehmen. Wir sind stolz, dabei gewesen zu sein! Amelie Heberling, Rektorin Simone Rürup, Bürgermeisterin Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenausschreibungen sucht Dich Die Gemeinde Baindt sucht ab sofort Unterstützung in der Schulkindbetreuung (m/w/d) Wir bieten > eine befristete Anstellung auf Minijob-Basis > Arbeitszeiten ca. zwischen 11:30 und 15:30 Uhr > abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Weitere Informationen Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Flintrop (Tel. Nr. 07502 9406-41 oder E-Mail: s.flintrop@baindt.de) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte, Teil- & Vollzeit, unbefristet (m/w/d) • Praktikanten im Anerkennungsjahr (m/w/d) • Integrationsbegleitung in Teilzeit, befristet (m/w/d) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Neugestaltung Ortsmitte Vorankündigung Baustellenbesichtigung am 22. März 2024 um 15:00 Uhr Am Freitag, den 22. März 2024 besteht die Möglichkeit, die Baustelle in unserer Ortsmitte zusammen mit dem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt zu besichtigen. Treffpunkt wird um 15:00 Uhr vor dem CAP-Markt sein. Nähere Informationen folgen in der kommenden Woche. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 12.03.2024 bis Freitag, 15.03.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Fahrzeugsegnung Am Sonntag, den 17.03.2024 laden wir die ganze Bevöl- kerung recht herzlich zur Fahrzeugsegnung unserer neuen Fahrzeuge MTW und LF20 ein. Wir beginnen mit einem ökumenischen Gottesdienst um 9:30 Uhr mit an- schließender Fahrzeugsegnung. Mit unseren befreunde- ten Feuerwehren aus dem Landkreis, dem Musivkerein Baindt und der Bevölkerung begleiten wir die Fahrzeu- ge dann zur Schenk-Konrad-Halle. Dort erwartet Sie ein reichhaltiger Mittagstisch, Unterhaltung mit dem Musik- verein sowie Kaffee und Kuchen. Für die Kleinen gibt es Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto und Sie können sich über die neuen Fahrzeuge Ihrer Feuerwehr in Ruhe informieren. Wir heißen Sie herzlich Willkommen und freuen uns auf einen schönen Festtag mit der ganzen Bevölkerung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. März und Sonntag, 10. März 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. März 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel. 0751 79 12 20 Sonntag, 10. März 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel. 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 25, 88250 Weingarten, Tel. (0751) 560010, E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 16. März 2024 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Weitere Öffnungstermine im März sind Samstag 23. März und Samstag 30. März 2024 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 05. April 2024 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Siegfried Riesner feierte am 06. März 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhält Herr Riesner ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch Herr Dr. Bernd Kaminski feierte am 07. März 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhält Herr Dr. Kaminski ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16.+17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete Feuerwehr- haus 25.-27.03. Osterschießen Schützengilde Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, die Eltern unserer Einrichtung basteln wie- der unzählige Palmen, die am Palmsonntag vor dem Gottesdienst verkauft werden. Dafür suchen sie dringend eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Möglich sind: Thuja, Buchs und Lorbeer. Wir sind über jede Kleinigkeit dankbar. Das Grünzeug kann am Montag, den 18. März und Diens- tag, den 19. März bei uns im Kindergarten (Lilienstr. 2) abgegeben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihre Hilfe! Herzlichen Dank an das Basar-Team! Liebes Basarteam, wir bedanken uns herzlich für Ihre Spende. Viele Puzzle, Bücher und Spiele sowie die Wechselkleidung in verschie- denen Größen konnten wir dafür aussuchen. Im Namen unserer Kindergarten- und Krippenkinder sagen wir ein herzliches Dankeschön! Zur Information TrauerSprechZeit Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 14.03., 18.04., 16.05.2024, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Er- krankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Frühlingskaffee am Mittwoch, den 13.03.2024 von 14:00 - 17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard. Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Für einen kleinen Frühlingsmarkt haben wir wieder gebacken und gebastelt. Wir wollen den Frühling begrüßen und freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Landratsamt Ravensburg Landratsamt Ravensburg warnt vor Betrugsseiten für Online-Kfz-Zulassung Seit 01.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger ihr neues Fahrzeug im Landkreis Ravensburg online an- und abmel- den oder ihre Halterdaten ändern. Inzwischen häufen sich die Fälle, in denen Kunden/-innen für diesen Service auf Betrugsseiten im Internet zugreifen, indem sie beispiels- weise „Auto abmelden“ in die Suchmaschine ihres Brow- sers eingeben. Nach Abschluss des Vorgangs erhalten die Benutzer/-innen oft keine Bestätigung darüber. Das überwiesene Geld geht verloren, während die Pflichten des Fahrzeughaltenden wie z. B. die Kfz-Abmeldung wei- terhin bestehen bleiben. Betrugsseiten sind u.a. an deutlich höheren Gebühren für die Dienstleistungen erkennbar. Das Landratsamt Ravensburg empfiehlt daher, den On- line-Service „i-Kfz“ ausschließlich über die Website www. rv.de aufzurufen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. März - 17. März 2024 Gedanken zur Woche: Freude Der beste Weg, sich selbst eine Freude zu machen, ist: zu versuchen, einem anderen eine Freude zu bereiten. Mark Twain Samstag, 09. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Marisa Pfister, Jakob Spähn, Ric- co Haller, Emil Schützbach, Max Schützbach († Marta und Heinrich Adler, Josef Jerg, Kurt Elbs, Agathe und Adam Zimmerman, Brunhil- de Dreher, Anna und Erwin Dreher, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Werner Sebastian Schnell, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Sonntag, 10. März - 4. Fastensonntag - Laetare 10.00 Uhr Baindt - Familienwortgottesfeier mit dem Kin- dergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst - 50 Jahre Ju- gendkantorei Dienstag, 12. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 13. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († alle verstorbenen Mitglieder und Wohltäter der Kapellengemeinschaft, Hans Späth) Im Anschluss findet die Hauptversammlung der Kapellengemeinschaft statt Donnerstag, 14. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 15. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommunion- kinder im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Sonntag, 17. März - 5. Fastensonntag 09.30 Uhr Baindt - ök. Gottesdienst mit der Feuerwehr und Fahrzeugweihe Ministranten: Frida Rapp, Niklas Alber, Fran- ziska Joachim, Pia Kreutle, Anton Pink, Sophia Rößner, Anton Strehle Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 († Marta und Heinrich Adler, Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Rosa Vogel, Johan- nes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE - MISEREOR - Kollekte Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung auf Ostern Baindt: Sa 9. März, 18.30 Uhr Bußfeier für die Seelsorge- einheit. Beichtgelegenheit: nach Absprache. Pfr. Staudacher Tel. Nr.: 07502-912623 Ich sage Danke - für Worte der Anteilnahme und des Trostes, - manchen warmen Blick und Händedruck, - herzliche Umarmungen, - viele Kerzle, die für uns gebrannt haben, - Gebete und gute Gedanken, - dafür, dass meine Augen glasig werden durften, - Energie und Kraft, die in Gedanken gesendet wurden, - dass Sekretärinnen und viele andere Menschen Raum und Zeit geschaffen haben - für manches „Da musst Du nicht dabei sein“, - für „Das schaffen wir allein“, - für manche Geldgabe, - für alles, was geschenkt wurde, - für alles, was im Stillen getan wurde. Ich bin dadurch reich beschenkt worden mit Schätzen, die nicht mit Geld zu haben sind. Silvia Lehmann Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens Auf den Spuren der Ostergeschichte ... Am Gründonnerstag, 28. März findet wieder die Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse statt. Los geht’s nach dem Gottesdienst um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Baienfurt. Bei einem gemeinsamen Essen, Workshops erleben wir die Ostergeschichte auf eine ganz besonde- re Art. Weiter geht es mit einer Fackelnachtwanderung nach Baindt zur Villa Kunterbunt (Marsweilerstr. 24). Dort können die Kinder um 24 Uhr abgeholt werden. Alle über 12 Jahre dürfen die Nacht mit einem Film ausklingen las- sen. Danach wird ein Heimfahrservice angeboten. Bist du dabei? - Dann melde dich mit einer kurzen Whats- App-Nachricht an. Frida Rapp (0176 644 327 89). Bericht aus der letzten Kirchengemeinderatsitzung: Der KGR beauftragt einen Betriebsarzt in Friedrichshafen für die betriebsspezifische arbeitsmedizinische Vorsorge unserer Mitarbeiter. Pfarrer Staudacher informiert darüber, dass alle Sturm- und Schneebruchschäden und die vom TÜV angemahn- ten Mängel auf dem Spielplatz des Kindergartens be- hoben wurden. Alle Bäume und Sträucher und Hecken wurden vor dem 1. März (!) geschnitten. Weiter informiert er darüber, dass als nächstes 2 Holzpferde als weitere Spielgeräte auf dem Spielplatz des Kindergartens ins- talliert werden. Auf Antrag des Kirchenchors gibt es zum Heilig-Lei- ber-Fest wieder eine Orchestermesse. Der KGR bewilligt die dafür notwendigen Gelder. März 2025 ist wieder KGR Wahl. Der KGR sucht dafür ei- nen Wahlvorstand. Die ersten Schulungen für die Wahl beginnen noch vor den Sommerferien. Die ganze Gemeinde ist zum 50-jährigen Jubiläum der Jugendkantorei Baienfurt eingeladen. Nachdem der bisherige Getränkelieferant für den BSS seinen Dienst eingestellt hat, wurde ein Liefervertrag mit Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 der Firma Leibinger abgeschlossen. Die erste Lieferung ist bereits eingetroffen. Der Seniorennachmittag kann kommen. Frauenbund Baienfurt Einladung Mittwoch, 13.3.2024 14.00 Uhr im „Neunerbeck“, Weingarter Str. 2, Baienfurt. Herr Artur Kopka wird uns im Kardel- und Zunftmuseum eine Führung geben. Anschließend bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihr Interesse an der Baienfurter Orts- geschichte. Männer und Frauen sind herzlich eingeladen. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kinder herzlich dazu ein, unter An- leitung selbst eine Osterkerze zu gestal- ten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund da- für. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und De- korationsmaterial stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 16.03.2024, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 17. März 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Unerwartete Hilfe Wir laden hiermit alle kleinen und großen Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Groß- eltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Freitag, 08. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Diakonie- pfarrer R. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 11. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. März 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeindehaus mit Pfr. Schöberl Mittwoch, 13. März 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 14. März 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 17. März 09.30 Uhr Baindt Ökumenischer Gottesdienst zur Fahrzeugweihe der Baindter Feu- erwehr, Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch „Nur wer loslässt, wird gehalten.“ - So brachte diese geistliche Wahr- heit, von der unser Wochenspruch erzählt, Hans-Peter Royer einmal auf den Punkt. - Es ist offensichtlich menschlich, sich an das zu klammern, was wir haben und uns mit Leibeskräften gegen Zumutungen zu sträuben, die uns verunsichern. - Jesus ist diesen Weg im Vertrauen auf seinen Vater gegangen, weil er wusste, dass Gottes schöpferischer Wille für uns nicht mit dem - menschlich betrachtet - „Unmöglichen“ endet. - Loslassen kann heil- sam sein, wenn ich meine Hände dann frei habe, für das, was bleibenden Wert hat. Gottes Segen bei dieser geistlichen Übung im Alltag! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevan- gelium. Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewe- gen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstags- abends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt am 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Seniorenkreis Am Dienstag, 12. März 2024 treffen wir uns im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Herr Pfarrer Schöberl wird mit uns über „Messianische Juden und orthodoxe Christen - Begegnung mit Minderhei- ten im Heiligen Land“ sprechen. Wir laden alle Interes- sierten herzlich ein. „Der ländliche Raum ist entscheidend in dieser Ausei- nandersetzung mit den Rechtsradikalen“ Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl würdigt bei Verleihung des Amos-Preises mutiges Engagement für Toleranz, Viel- falt und Demokratie c_Gottfried_Stoppel 1 Stuttgart. „Im ländlichen Raum Gesicht zu zeigen, erfordert großen Mut. Sie stehen mit ihrem Namen und ihrer Anschrift gegen Hass und Rechtsextremis- mus ein - ohne Personen- schutz. Und der ländliche Raum ist entscheidend in dieser Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen. Das hat die Eskalation um den Aschermittwoch der Grü- nen in Biberach gezeigt.“ Das sagte Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl am 25. Februar bei der Preisverlei- hung des Amos-Preises des synodalen Gesprächskreises Offene Kirche an die Evangelische Kirchengemeinde Spremberg im brandenburgischen Landkreis Spree-Nei- ße. Gohl bekräftigte, Rechtsextremismus widerspreche „dem christlichen Glauben diametral. Deshalb sage ich auch an diese Stelle: Die AfD ist nicht mehr rechtspopulistisch, sondern rechtsextrem. Deshalb ist sie für Christinnen und Christen nicht wählbar!“ Zugleich betonte Gohl mit Blick auf den alttestamentlichen Unheilspropheten Amos, nach dem der Preis benannt ist: „Glaube muss glaubwürdig sein. Darum geht es Amos mit seiner Kritik. Wer sollte dem widersprechen? Das ändert sich aber, sobald es konkret wird - und ganz besonders, wenn es politisch wird. Dann wird der Chor der Unterstützer schnell kleiner.“ An die Kirchengemeinde Spremberg gewandt sagte Gohl, viele Menschen gerade in den ostdeutschen Landeskirchen nähmen „Wut und Angriffe gegen sich und ihre Gemein- den in Kauf, indem Sie öffentlich Position beziehen oder wie im Fall der Kirchengemeinde Spremberg, eine Re- genbogenfahne sichtbar am Kirchturm anbringen. Wie Amos sagen und zeigen sie, was mit dem Glauben an Gott nicht vereinbar ist.“ Der Amos-Preis sei wichtig für die ganze württember- gische Landeskirche. Er ehre „Menschen und Einrich- tungen, die in der Tradition des alttestamentlichen Pro- pheten Amos stehen.“ Mit dem Amos-Preis würdigt der Gesprächskreis Offene Kirche das Engagement der Kir- chengemeinde Spremberg, auf deren Kirche 2023 ein Brandanschlag verübt wurde, nachdem die Gemeinde im Kontext einer Gemeindeveranstaltung eine Regenbo- genfahne am Kirchturm angebracht hatte. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz- Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spiegel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Informationen zum Rückrundenstart Personelle Veränderungen Im Laufe der Vorbereitung auf die Rückrun- de der Saison 2023/2024 gab Trainer Jens Rädel frühzeitig bekannt, den Verein am Ende der Sai- son aufgrund beruflicher Gründe zu verlassen. Co-Trai- ner Michael Gauder sucht dagegen eine neue sportliche Herausforderung und wird in der kommenden Spielzeit Cheftrainer beim derzeitigen Kreisligisten SV Wolfegg. Trotz der Trennung im Sommer ist das Trainerteam über- zeugt davon, in der Rückrunde das bestmögliche aus der Mannschaft herauszuholen, um für einen versöhnlichen Abschluss der Landesliga-Saison zu sorgen. Auf Spielerseite konnte der SVB mit Student Henry Hos- se (TuSpo Mengeringhausen) eine weitere Verstärkung für die Zukunft gewinnen. Hosse wird wie Brunner jedoch erst ab April spielberechtigt sein. Außerdem kehrt Mika Dantona nach seiner Europareise aller Voraussicht nach wieder zurück ins Schussental und wird in den kommen- den Wochen wieder Teil des Kaders sein. Ergebnisse Vorbereitung FC Lindenberg - SV Baindt 3:3 (3:1) Tore: 3x Fink SV Ankenrreute - SV Baindt 1:4 (1:2) Tore: Fink, Kern, Dischl, M.Szeibel SV Weingarten - SV Baindt 2:2 (0:1) Tore: Fink, Boenke SV Kressbronn II - SV Baindt II 2:1 (2:1) Tore: Schnez SV Baindt II - SV Immenried 3:0 (0:0) Tore: Kretzer, Heisele, Gresser Vorschau: Samstag, 09.03 15.00 Uhr: VfB Friedrichshafen - SV Baindt Sonntag, 10.03 15.30 Uhr: Kleinhaslacher SC I - SV Baindt II (letztes Vorbereitungsspiel) Juniorinnenfußball C-Juniorinnen sind Landesvizemeisterinnen! Unsere C-Juniorinnen der SGM Baindt/Blitzenreute/Fron- hofen starteten ihren beeindruckenden Lauf der diesjäh- rigen Hallensaison mit dem Titel des Bezirksmeisters bei den Bezirksmeisterschaften in Leutkirch. Dieser Erfolg sicherte ihnen die Qualifikation für die Verbandsrunde des WFV. In diesem Folgeturnier in Wurmlingen erspielten sie sich erneut souverän den Turniersieg. Den Abschluss dieser Turnierserie des WFV bildete das Finalturnier in Villingen. Im sogenannten Landesfinale messen sich die besten acht Mannschaften des WFV. Hierbei zeigten un- sere Mädels, dass sie sich diesen Status zurecht verdient haben. Sie marschierten weiterhin ohne eine einzige Nie- derlage, und dass in allen drei Turnieren, bis ins Finale. In diesem trafen sie auf die SGM Albeck. In der vierten Minute führte ein Ballverlust in der Mitte zu einem Konter und einem schön herausgespielten Gegentreffer. Unse- re Mädels spielten von da dauerhaft in Ballbesitz auf ein Tor, mit tollem Passspiel und wunderbar herausgespiel- ten Torchancen. Doch es wollte gegen die tief stehenden Albeckerinnen auf die kleinen Handball Tore kein Treffer im Netz der Gegnerinnen landen. Alles Aufbäumen half nichts und so rann ihnen die Zeit davon. Dennoch stellt dieser Erfolg ein bis dato nie erreichtes Abschneiden unserer SGM dar. Ein großes Kompliment an die Mädels zu diesem sensa- tionellen Erfolg! Es spielten: Sara Jukic, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Jana Eiberle, Lena Alber Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bericht Trainingslager B/C-Juniorinnen 2024 Auch in diesem Jahr begaben sich kurz vor Beginn der Rückrunde der Verbandsliga wieder etwa 20 B/C-Juni- orinnen der SGM Baindt-Fronreute auf ein Trainingsla- ger, diesmal in Sonnenbühl-Erpfingen. Bereits am Frei- tagnachmittag starteten wir mit einer Trainingseinheit in Baienfurt, bevor wir mit drei Bussen - wovon einer freund- licherweise von der Firma Franz Lohr GmbH zur Verfü- gung gestellt wurde - aufbrachen nach Erpfingen in die JuHe zum Abendessen und anschließendem Spieleabend. Am Samstagmorgen ging es nach dem Frühstück um 9:00 Uhr auf den Kunstrasen, wo wir bis 12:30 Uhr in mehreren Intervallen trainierten. Nach dem Mittagessen begaben wir uns nach Gomaringen, wo wir am Nachmittag ein Vor- bereitungsspiel gegen den letztjährigen Verbandsligisten TSV Gomaringen bestritten. Trotz einiger Anlaufschwie- rigkeiten konnten wir durch Tore von Stella (2), Nora und Marie mit 4:0 gewinnen. Anschließend belohnten wir uns mit einem gemeinsamen Bowlingabend. Am nächsten Morgen verabschiedeten wir sechs C-Spie- lerinnen, die an der Endrunde des Verbandspokals in Vil- lingen teilnahmen. Die restlichen Spielerinnen absolvier- ten von 8:30 bis 10:30 Uhr ein Abschlusstraining auf dem leider schneebedeckten Kunstrasen. Ein weiteres Testspiel gegen den FC Welzheim war für den Nachmittag geplant, musste aber leider abgesagt wer- den, da einige Spielerinnen krankheitsbedingt ausfielen und wir keine vollständige Mannschaft stellen konnten. Trotzdem war es ein gelungenes Trainingslager, bei dem neben den sportlichen Aspekten auch der Teamgeist gefördert wurde. An dieser Stelle möchten wir uns ganz besonders bei der Firma Franz Lohr GmbH bedanken, die als Sponsor unser Trainingslager in diesem Jahr un- terstützt hat. TSV Stetten - SGM Baindt-Fronreute 2:1 Nach einer überragenden Hallenrunde und einer kurzen, aber intensiven Vorbereitung am vergangenen Wochen- ende im Trainingslager, fuhren wir mit hohen Ambitionen nach Stetten. Doch die Bedingungen auf dem arg mitge- nommenen Rasen vor Ort kamen unseren Spielerinnen nicht gerade entgegen. Trotzdem setzten wir uns von Beginn an in der gegnerischen Hälfte fest und erspiel- ten in den ersten 20 Minuten viele gute Tormöglichkei- ten, darunter einige Großchancen, dass wir längst hätten deutlich führen müssen. Doch wenn man seine Tore nicht macht, macht der Gegner sie! Nach einem der wenigen Angriffe mit anschließender Ecke, nutze Stetten eine Un- übersichtlichkeit im Strafraum und brachte den Ball über unsere Torlinie. Wir griffen weiter an, erarbeiteten weitere Chancen, ein Tor wollte aber partout nicht fallen. Nach einem Missverständnis im Spielaufbau, schoss die Gegen- spielerin den Ball in hohem Bogen über unsere Torfrau zum 0:2 ins Tor. In der zweiten Halbzeit erhöhten wir dann den Druck, so dass die Gegnerinnen nun gar nicht mehr in unsere Hälfte kamen, doch der letzte Pass, die letzte Entscheidung vor dem Tor war nie zwingend genug, um zum Tor zu gelangen. Die Gegnerinnen standen extrem kompakt und konzentrierten sich ausschließlich aufs Ab- wehren, so dass uns lediglich noch ein Eigentor vergönnt war. Eine extrem bittere Niederlage, des spielerisch über- legenen gegen das effizientere Team. Es spielten: Katharina Zarbock, Sara Jukic, Scarlett Po- grzeba, Viviane Wertmann, Lorena Bürck, Lena Füssel, Vivienne Pogrzeba, Nora Mohr, Sarah Schmid, Hedda Said, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Laura Schaz, Julia Eberlen, Victoria Wertmann, Stella Schmid Trainer gesucht im Jugendfußball Auch für die kommende Saison suchen wir wieder enga- gierte Übungsleiter Jugendtrainer gesucht! für die Saison 2024/25 Jahrgänge 2012/13 Egal ob Neueinsteiger oder „Alter HAse“ mit Erfahrung Wir wollen DICH kennenlernen! Das bieten wir dir: - motivierte Kinder- und Jugendmannschaften - Aufwandsentschädigung - Trainingsmaterial - Kostenfreie Lehrgänge und Weiterbildungen Deine Aufgaben: • wöchentliches Training • Betreuung des Spiels am Wochenende • mit Leidenschaft die Kinder vom Fußballsport begeis- tern & weiterentwickeln Melde dich bei uns: Tel. 0157 51557260 E-Mail: ewo.oehler@gmx.de Überzeugende Mannschaftsleistung TTF Liebherr Ochsenhausen II - SV Baindt 2:9 Beim Auswärtsspiel gegen die 2. Mannschaft des Bundesligisten Ochsenhausen mussten wir eine Reak- tion auf die deutliche Niederlage der vergangenen Woche zeigen. Dies gelang uns mit einem 9:2 Erfolg eindrucksvoll. Die neu formierten Doppel funktionieren weiterhin her- vorragend: Marcel und Philipp hatten bei ihrem 3:0 Sieg keine Probleme und auch Tobi und Nico gewannen gegen das Einserdoppel der Heimmannschaft mit 3:1. Thomas und Frank hatten ebenfalls Siegchancen, konnten aber in den entscheidenden Momenten nicht punkten und ver- loren knapp mit 1:3. Die Einzel begannen mit einem echten Krimi, den Philipp nach 2 abgewehrten Matchbällen mit 15:13 im Entschei- dungssatz für sich entscheiden konnte. Marcel hatte in der Zwischenzeit am Nebentisch mit 3:1 gewonnen. Für Nico läuft es derzeit nicht rund, es fehlt das Selbstbe- wusstsein und die Sicherheit im Spiel - er verlor mit 0:3. Tobi hingegen spielte beinahe fehlerlos, ließ seinen Geg- ner nie ins Spiel kommen und gewann hochverdient mit 3:0. Eine sehr gute Leistung zeigte auch Frank, der seinen Noppenbelag geduldig und clever gegen seinen unsicher agierenden jungen Gegner einsetzte und so ebenfalls mit 3:0 gewinnen konnte. Thomas konnte bei seinem 3:1 Erfolg mit einer Energieleistung zum Ende des 4. Satzes einen Entscheidungssatz verhindern und war froh den Sack zu gemacht zu haben. Marcel und Philipp beendeten die Partie dann mit jeweils guten 3:1 Siegen zum 9:2 Endstand. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Am Samstagnachmittag geht es zum Duell um den 4. Ta- bellenplatz nach Leutkirch, beide Mannschaften stehen aktuell mit 15:11 Punkten im vorderen Mittelfeld der Tabelle. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (2:0), Tobias Nowak (1:0), Nico Scheffold (0:1), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (1:0) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 22. März 2024 um 19:00 Uhr ins Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3. Sportwart*in 4.4. Technische*r Leiter*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 18. März 2024 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 22.03 ab 14 Uhr und Sa., 23.03. ab 09:30 Uhr Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zum Fachvor- trag am Dienstag, 12.03.2024, Beginn 19.30 Uhr, Bi- schof-Sproll-Saal Baindt. Frau Monika Wessle referiert zum Thema: Clever waschen - nachhaltige Wäschepflege. Das Modehaus Mayer-Rosa veranstaltet am Dienstag, 19.03.2024 eine Modenschau mit und für die Baindter Landfrauen. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ins Modehaus in Weingarten ein. Beginn der Modenschau 19.00 Uhr, anschließend schauen, anpro- bieren und sich vielleicht über ein neues Frühjahrsoutfit erfreuen .... Voranzeige April: Dienstag, 16. April 2024, 18:00 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Baindt. Workshop „Sicher unterwegs“. Zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Der Workshop besteht aus einem Vortrag zu den Fra- gestellungen: Wie kann ich als Frau oder Mädchen im öffentlichen Raum sicher unterwegs sein? Wie vermeide ich, dass ich schutzlos Gewalt ausgesetzt bin? Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang berichtet zu die- sem Thema umfassend und klärt auch über Verhaltens- weisen im Fall eines tatsächlichen Angriffs auf. Der zweite Teil des Workshops wird durch Polizeiober- kommissarin Melike Gündemir, die Polizei-Weltmeiste- rin im Boxen ist, vermittelt und besteht aus praktischen Selbstbehauptungstechniken, die einfach erlernbar sind.“ Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung herzlichst ein. Reitergruppe Baindt Nachbericht der Ordentlichen Mitglie- derversammlung Am Freitag, 23.02.2024 fand die Ordent- liche Mitgliederversammlung der Reiter- gruppe Baindt e.V. im Bischof-Sproll-Saal statt. Mit etwas Verzug begann die Versammlung. Der erste Vorsitzende Markus Elbs begrüßte die Mitglieder, beson- ders die Ehrenmitglieder und Frau Rürup als Vertreterin der Gemeinde. Er stellte die ordnungsgemäß erfolgte Einladung der Versammlung fest und präsentierte die Tagesordnungspunkte. Vor dem Bericht des Vorsitzen- den wurde an die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder erinnert. Markus Elbs berichtete dann ausführlich anhand einer Bildergalerie von den bisherigen Bauphasen der Reithalle und die durchgeführten Arbeiten. Er dankte allen Helfern und hob hervor, dass man sehr stolz auf die bisherigen in Eigenleistung durchgeführten Arbeiten sein könne. Weiter stellte er die Mitgliederentwicklung im Verein dar. Im anschließenden Jahresbericht der Schriftführerin wur- den die Aktivitäten und Ereignisse des vergangenen Ver- einsjahres aufgeführt. So traf man sich außerhalb der Arbeitseinsätze auf dem Reitgelände zum gemeinsamen Ausritt, zur Maiwanderung oder zur Kutschausfahrt. Neu- erungen gab es am Reitturnier und erstmals konnte in der neu erbauten Reithalle ein Vereinsfest abgehalten werden. Eva Hehl stellte außerdem die vielen Turnierer- gebnisse der Reiter vor und verkündete zum Abschluss ihres Berichtes, das Amt niederlegen zu wollen. Sie dankte dem gesamten Ausschuss für die gute Zusammenarbeit und allen für das entgegengebrachte Vertrauen. Von verschiedenen Jugendturnieren und tollen Aktivitä- ten um und mit dem Pferd berichtete Übungsleiterin Birgit Heilig. Highlight war sicherlich das mittlerweile 9. Zeltlager welches ohne die zahlreichen Helfer nicht möglich wäre. Der Vereinsvorsitzende dankte den Übungsleitern für ihr Engagement im Bereich der Jugendarbeit. Das Jugendteam konnte über die vergangenen Jugend- stammtische, die Beteiligung an sämtlichen Arbeitsein- sätzen und den Stand am Nikolausmarkt informieren. Markus Elbs sprach dem Jugendteam und den Jugend- lichen seinen Dank für das tolle Einbringen und der guten Zusammenarbeit im Verein aus. Weiter folgte der Bericht der Kassiererin Nicola Spahlin- ger. Sie stellte ihren ersten Kassenbericht vor. Sie berichte- te vom erfolgreichen Crowd-Funding-Projekt, sowie dem Reitturnier und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Reithallenbau. Der Vorsitzende bedankte sich bei Nicola Spahlinger und ließ ebenso einen Dank an Ronny Spah- linger ausrichten, welcher sie unterstütze. Im Anschluss berichtete Kassenprüfer Wolfgang Kränkle von einer prima geführten Kasse. Die Finanzen des Reit- vereins seien bei Nicola Spahlinger in guten Händen. Er zollte ihr seine Achtung, da ihr mit dem Reithallenneubau einiges abverlangt werde. Frau Rürup nahm dann die Entlastung der Vorstand- schaft vor. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und beglückwünschte den Verein für die geleistete Arbeit. Die Entlastung wurde einstimmig beschlossen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Frau Rürup wertschätzte die tolle Arbeit in den vielen Arbeitseinsätzen und bemerkte, dass der Verein bislang alle Vereinbarungen eingehalten habe und sich der bis- herige Einsatz gelohnt habe. Sie freute sich für den Verein und auch für die Gemeinde, dass nun die Reithalle steht. Nach einer Pause standen die Wahlen an. Alle zur Wahl stehenden Ausschussmitglieder wurden von den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gewählt. So wurde Markus Elbs in seinem Amt als erster Vorsitzen- der bestätigt. Eva Hehl stellte sich nicht mehr zur Wahl. Alisa Schnez, bisher für Social Media zuständig – erklärte sich bereit den Posten zu übernehmen. Christine Heilig, Ausschussmitglied, wurde auf weitere zwei Jahre gewählt. Andreas Bendel ließ sich als Beisitzer nicht mehr aufstel- len. Martina Esenwein wurde neu gewählt. Die Kassenprüfer Bernd Sixl und Wolfgang Kränkle wur- den auf ein weiteres Jahr wiedergewählt. Der erste Vorsitzende richtete seinen Dank an Frau Rürup für die Durchführung der Wahlleitung. Er begrüßte die neuen Ausschussmitglieder. Er dankte Schriftführerin Eva Hehl für ihre 14-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft und Andreas Bendel für sein Einbringen in den vergan- genen 4 Jahren. Als Übungsleiter bleibt Andreas Bendel dem Verein glücklicherweise erhalten. Markus Elbs stellte die anstehenden Termine vor. Außer- dem erläuterte er die anstehenden Arbeiten im Zuge des Reithallenneubaus und der Turniervorbereitung. Zum Abschluss sprach er einen großen Dank der Ge- meinde, sowie dem Gemeinderat und dem Bauhof für die Unterstützung aus. Außerdem dankte er den Mitgliedern, dem Ausschuss, den Übungsleitern und Birgit Heilig für die Grabpflege unseres verstorbenen Mitgliedes Erika Burgkart. Er hob abermals die Wichtigkeit der Jugendar- beit des Jugendteams hervor und erwähnte den Einsatz von Walter Tagmann auf der Reitanlage und Uwe Linck bei allen technischen Fragen. Nicht zu vergessen die Bo- denpflege, welche von Martin und Lukas Rude weiterhin übernommen wird. Markus Elbs dankte letztlich allen Mitgliedern für ihr kom- men und wünschte noch ein schönes Beisammensein und einen guten nach Hause weg. Schützengilde Baindt An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpistole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch dreigeteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswertung für beide Klas- sen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 13.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 20.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, 26.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 01.04.2024 ab 10:00 beginnt der Früh- schoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Einladung zum Osterschießen 2024 Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölkerung und Ver- eine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützen- haus nach Baindt ein. Geschossen wird in Disziplinen LG Einzel und LG Mann- schaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allge- meine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpis- tole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch dreigeteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswer- tung für beide Klassen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Teilnahmebedingungen: Teilnehmen kann jeder ab 12 Jahren. Geschossen wird mit Luftgewehr oder mit Luftpistole Schießzeiten: Dienstag, 26.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Kosten: Mannschaft (4 Schützen á 5 Schuss) 10,00 € Einzelstart (1 Streifen á 5 Schuss) 2,50 € Unbeschränkter Nachkauf möglich. Siegerehrung: Am Ostermontag, 01.04.2024, laden wir Sie zum Früh- schoppen in das Schützenhaus nach Baindt ein. Der Früh- schoppen beginnt um 10.00 Uhr und gegen 10:30 Uhr werden wir mit der Siegerehrung starten. Es erhalten jeweils die ersten fünf Plätze der Einzelwer- tung einen Preis. Der erste Platz darf sich über einen 2,5 kg schweren und leckeren Schokoladenhase freuen. Bei der Mannschaftswertung erhalten die ersten drei Plätze jeder Klasse eine Auszeichnung. Auch dieses Jahr war der Osterhase wieder großzügig und hat für jeden Schützen ein kleines Ostergeschenk dabei. Diese Preise werden ab dem 4. Platz abwärts nur noch an die anwesenden Schützen ausgegeben. Sollte dieser nicht anwesend sein, geht der Preis somit an nächs- ten anwesenden Platz weiter. Somit hat jeder anwesende Schütze die Möglichkeit mit etwas Glück mehrere Preise zu ergattern. Insgesamt werden fast 20 kg feinste Schokolade als Preise verteilt! Eine Abmeldung aus wichtigem Grund muss persönlich beim Sportleiter erfolgen. Es können sich nur die Plätze 1, 2 und 3 abmelden. Einsprüche: Einsprüche sind bis zur Siegerehrung des Schießens bei der Schießleitung und beim Sportleiter unter Ausschluss des Rechtsweges anzumelden. Allen teilnehmenden Schützen „Gut Schuss“ Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Rückblick auf eine erfolgreiche Fas- net der Baindter Musketiere Lang genug ist die Fasnet 2024 bereits her, um erholt einen Rückblick darauf zuwerfen. Mit einem erfolgreichen Vorgeschmack am 11.11. im Grü- nen, haben wir uns perfekt eingestimmt. Durchstarten konnten wir dann am 5.1. mit dem Hausball im Grünen. Seitdem ging es jedes Wochenende wo anders hin, von Waldburg, über Alttann bis Langenargen waren wir auf etlichen Umzügen unterwegs. Höhepunkt war die Frei- nacht mit großem Narrensprung in Weingarten. Doch was wäre das alles ohne die Hauptfasnet. Hierzu fiel der Startschuss am Gumpigen um 7:30 mit der Befreiung der Baindter Kindergärten und Schulen. Danach geht es für uns immer zu etlichen Firmen in Baindt, Baienfurt und Weingarten. So geht es am Freitag dann gleich weiter, genauso am Samstagvormittag bis zum Baienfurter Um- zug. Der Fasnetssonntag startete dieses Jahr für uns mit dem Gottesdienst und endete spät in der Nacht mit dem Schalmeienball. Traditionell waren wir am Rosenmontag in Ravensburg und am Dienstagabend zum Maskenver- graben auf dem Mühleplatz in Baindt. Selbstverständlich gehört zu einem Rückblick auch im- mer ein großes Dankeschön an unsere Familien, die doch öfters auf uns verzichten mussten. Ein großes Dankeschön geht auch an: Waldorf Kindergarten, Kindergarten St. Martin, Kinder- garten Sonne Mond und Sterne, Klosterwiesenschule, Engel Verbindungselemente, TOX Pressotechnik Weingar- ten, Grieshaber Logistik Weingarten, Spedition Dachser, SBBZ Sehen Baindt, Waitkus Engineering, Autovermie- tung Tränkle, Juwelier Jerg, Schreinerei Elbs, ToMobil, CAP Markt Baindt, Bäckerei Hamma, Hubertus- Apotheke, Kreissparkasse Baienfurt, Altenzentrum selige Irmgard, Bayer Druck & Verlag, Natursteine Foret, ICS for Auto- motive, WBB Angelika Söndgen, KFZ Konzett, Fahrrad Schützbach, Friseursalon Geng Euch allen ein großes Dankeschön für Spenden, Speis und Trank. Wir versuchen allen Anspieladressen gerecht zu werden, auch wenn wir gerne länger geblieben wären, mussten wir oft wieder zeitig los. Trotz der kurzen Fasnet war es einfach nur ´SCHEE´ und wir freuen uns schon auf die nächste Fasnet und auf euch alle. Wer gerne bei uns dabei sein möchte, darf ab dem 09.04.2024 zu unseren Proben in die SKH kommen. Volleyball LJ Baindt Heimspieltage Nachdem die Volleyball Landjugend 1 in Ulm einen weiteren Punkt mitnehmen konnte, nähert sich die Saison bald schon dem Ende. Zunächst findet am Sonntag, 10.03.2024 der letzte Spiel- tag der Saison für die zweite Mannschaft statt. Gegen den aktuellen Tabellenersten, den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers, und den Tabellenletzten, die TSG Wil- helmsdorf Löwenzahn, stehen auf jeden Fall spannende Spiele auf dem Programm. Los geht’s in der heimischen Sporthalle der Klosterwiesenschule um 14.00 Uhr. Die SpielerInnen freuen sich über zahlreiche Besucher und lautstarke Unterstützung. Für Verpflegung ist gesorgt! Die Woche darauf kämpft auch die erste Mannschaft zum letzten Mal in dieser Saison um wertvolle Punkte. Am Samstag, 16.03.2024 heißen die Gegner SSV Ulm und BSG Immenstaad Dornier-Reha. Für die Baindter Damen steht ein Volleyballintensives Wochenende bevor. Am Sonntag, 17.03.2024 treten sie zum zweiten Mal beim Damenturnier in Vogt an. Dieses Mal bleiben hoffentlich alle Ladies verletzungsfrei - dann spielen sie in diesem Jahr vielleicht ganz vorne mit! Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitglieder- versammlung findet statt am Mittwoch den 13. März 2024 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Schachen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahl der Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer 8. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder - Kassenprüfer - Festausschuss 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Freie Wähler Ankündigung Am kommenden Montag, den 11.03.2024 findet im Sit- zungssaal des Feuerwehrhauses die Kandidatenaufstel- lung der Freien Wähler Vereinigung Baindt für die Gemein- deratswahl 2024 statt. Alle Mitglieder sowie interessierte Bürger sind recht herzlich eingeladen und können dieser Sitzung gerne beiwohnen. Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag im Wahlkreis III, Baienfurt, Baindt, Berg, Fronreute, Wolpertswende Die Ortsvereinsvorsitzende Brigitta Wölk begrüßt herzlich die Kandidatinnen und Kandidaten und die wahlberech- tigten Mitglieder aus dem eigenen Ortsverein, als auch aus den Ortsvereinen zum Wahlkreis III. Sie bedauert, dass es nicht möglich war, Kandidatinnen und Kandida- ten in Baindt zu gewinnen, die sich für das Ehrenamt als Gemeinderat auf eine Liste für Baindt hätten aufstellen lassen. Sie hätte gerne eine Nominierungsversammlung auch in Baindt durchgeführt. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Jedoch ist es gelungen für den Wahlkreis III Kreistags- kandidaten aus dem gesamten Wahlkreis zu gewinnen. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Ver- sammlung kurz vor. Maximilian Kremer, Pressereferent im Kreisvorstand Ravensburg, erläutert die Regularien zur Wahl. Einstimmig werden alle Kandidaten gewählt. Diese sind: Artur Pfau,Dipl.-Ing. FH, Baienfurt, Evelin Här- tel, Facharzthelferin, Baienfurt, Norbert Egger, Kaufmann (Rentner), Baindt, Brigitta Wölk, Stenokontoristin (Rent- nerin), Baienfurt, Fabian Rieder, Physiotherapeut, Bai- enfurt, Albrecht Zuber, Arbeitserzieher (Rentner), Berg, Daniel Häckel, Fernsehredakteur, Wolpertswende, Fikret Özdedeoglu, selbst. Kaufmann, Weingarten, Ralf Härtel, selbst. Kaufmann, Baienfurt. Herzlichen Dank an alle Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft sich öffentlich als Kandidaten für den Kreistag zur Verfügung zu stellen. Ein Mandat von den Bürgerinnen und Bürgern zu erhalten ist ein hoher Ver- trauensbeweis. Unsere Kandidaten sind bereit mit Ihrer Stimme Verantwortung zu übernehmen. Im Namen des Vorstandes Brigitta Wölk, Vorsitzende Zukunft des ÖPNV im Schussen- tal neu gestalten Busfahren mit einer besser ver- zahnten, kurzen Taktung, weite- ren angeschlossenen Ortsgebieten und der Erprobung von Bedarfs- verkehren (nach Bestellung) - so sehen einige Ziele eines neu zu gestalteten, gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Nahverkehrs im Schussental der Zukunft aus. Bisher wur- de der Nahverkehr vom Landkreis getragen. Erläutert wurden die geplanten Veränderungen im Kul- tur- und Kongresszentrum Weingarten auf Einladung des Ortsverbands Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten, Bai- enfurt, Baindt. Die Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt stehen veränderten Rahmenbe- dingungen und Herausforderungen im Verkehrsverbund gegenüber. Die Mobilitätwende unter dem Zeichen des Klimaschutzes erfordert dessen Neugestaltung. Der Um- stieg vom Auto auf Bus und Bahn soll weiter erleichtert werden und die Umstellung der Fahrzeuge auf Klima- neutralität erfolgen. Wir haben bereits in vielen Teilen des mittleren Schussen- tals einen guten ÖPNV. Nun soll der Buslinienverkehr vom bisher eigenwirtschaftlichen zu einem gemeinwirtschaft- lichen Konzept umgestellt werden. Es soll ein bedarfsge- rechter Stadtbusverkehr werden. Die Kommunen wollen eine gemeinsame Struktur erstellen, die ein lernendes System sein soll. Kann man neue Strecken und Haltstellen erproben? Wie können z. B. Hochschule, Gewerbegebiete, Köpfingen und Hählehofstrasse angebunden werden? Kann man weitere Busspuren ausbauen? Viele Modelle und Pläne wurden besprochen.. Mit dieser Umstruktu- rierung können die Gemeinden den ÖPNV nach ihren Vorstellungen verbessern. Baindt hätte dann ein direktes Interesse an einer Erhöhung des Fahrgastaufkommens, da eine stärkere Nutzung die Kosten für die Kommune direkt verringert. Es gibt eine Förderung vom Landkreis für das Konzept. Die weiteren Kosten verteilen sich nach einem Schlüssel, entsprechend ihrer Größe, auf die vier Kommunen. In den nächsten Wochen werden die einzelnen Gemeinde- räte sich mit den Plänen befassen. Eine Umsetzung ist für 2027 geplant. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch die Schmalegger Tobel Von Schmalegg wandern wir durch den Glastobel und den Feuerbach Tobel zum Schmalegger Wasserfall. Über die Buttenmühle geht es zurück nach Schmalegg. Treffpunkt: Dienstag 19.03.2024 um 9.45 Uhr Bushalte- stelle Charlottenplatz Weingarten oder RV Linie 1, Abfahrt 10.17 Uhr. Rückkehr ca. 16.00 Uhr. Gehzeit 10 km, 200 hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wan- derung vorgesehen Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk und ggf. Stöcke. Anmeldung ab 15.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und wo man zusteigt. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@ gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Trainerteam bekommt Verstärkung durch zwei junge Nachwuchstrainer Mit Annika Entner und Phil Kempter hat die DLRG Ortsgruppe Baienfurt sein aktives Trainer- team weiter ausgebaut. Annika und Phil, seit ihrer Kind- heit selbst begeisterte Schwimmer in unserer Ortsgruppe, haben nach mehreren Monaten Hospitation in unseren Anfängerschwimmkursen erfolgreich an DLRG-Ausbil- dungs-Lehrgängen teilgenommen und die Prüfungen zum Ausbildungsassistent Schwimmen bestanden. Mit dieser Ausbildung ist der Grundstein für weitere Trai- nerlizenzen im Bereich Schwimmen gelegt. Beide werden Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 das Team im Anfängerschwimmen weiter unterstützen und sind befähigt nun am Ende des Kurses das Seepfer- chen-Abzeichen zu prüfen. Wir gratulieren den beiden herzlich zu den bestandenen Prüfungen und freuen uns, dass sie in ihrer Freizeit unser Trainerteam unterstützen und mit ihrem Wissen und Kön- nen den Kleinsten das Schwimmen beibringen. Für die DLRG Ortsgruppe Baienfurt Agnes Müller Leitung Ausbildung Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentliche Mitgliederversammlung ein am Montag, 15 April 2024, 20.00 Uhr Ort: Vereinsheim, Ravensburger Str. 19, 88255 Baienfurt Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Chorleiter 4. Kassen- und Kassenprüfberichte für die Jahre 2022 und 2023 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Ausblick auf das Jahr 2024 7. Anträge, Wünsche, Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis 07. Ap- ril 2024 gestellt werden an: Kathrin Schütz, Lerchenweg 1, 88214 Ravensburg. Wir freuen uns auf ihr Kommen. Die Vorstandschaft Kleiderbörse Vogt Frühjahrbörse am Samstag 16.03.2024 von 11:00 -13:00 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50 - 176), Schuhe (Gr. 19 - 41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 15.03.24 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 16.03.24 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Frühjahrsbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Infoveranstaltung MRVV Notfallplanung Gemeinsam mit der MRVV organisieren wir eine Info- veranstaltung zum Thema „Wie geht’s weiter, wenn der Betriebsleiter ausfällt?“ Im Vortrag werden die pragmatische Umsetzung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie die Unternehmervollmacht. Dabei werden sowohl die rechtlichen als auch die finanziellen Lösungsmöglich- keiten aufgezeigt. Dozent: Jörg Triebke, Geschäftsführer der MRVV Deutsch- land, geprüfter Nachlassberater, Testamentsvollstrecker und Fachberater für Notfallplanung von Unternehmen Wann: Montag, 11. März 2024 um 19:30 Uhr Ort: Landgasthof Hirsch, Saulgauerstraße 16, 88374 Hüt- tenreute Landratsamt Ravensburg Wie will ich im Alter leben? Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veranstaltet in Kooperation mit der Kommunalen Pflegekonferenz des Landkreises Ravensburg und der Stadtbücherei Ravensburg am Mittwoch, 13. März um 18.30 Uhr, im Kornhaussaal in Ravensburg einen Vortrag- sabend zum Thema „Wie will ich im Alter leben?“ Die Referenten Andreas Knitz, Andreas Fox und Christa Gnann nehmen sich im Vortrag und dem anschließen- den Austauschgespräch der Frage „Wohnen und Leben im eigenen Haus - und das so lange wie möglich!?“ an. Wohnen ist nicht statisch, Bedürfnisse verändern sich laufend. Hat man vor nicht allzu langer Zeit für die grö- ßer werdende Familie gebaut und dabei viel investiert, ist nun eventuell das Haus und auch der Garten nicht nur zu groß, sondern macht auch Arbeit, die kaum mehr be- wältigt werden kann. Ein möglicher Ansatz, der an diesem Abend vorgestellt werden soll lautet: vorausschauend wohnen - zeitnah handeln, nicht erst, wenn es zu spät ist. Die drei Referentinnen aus den Bereichen Architektur, Finanzierung und Gemeinwesenarbeit stellen verschie- dene Modelle vor und berichten von ihren Erfahrungen. Weitere Informationen, auch zur Anmeldung unter Tel. 0751 36161 30 oder auf der Webseite unter www.keb-rv.de Katamaran-Reederei Bodensee Frühlingsstart beim Katamaran Die Katamaran-Reederei Bodensee startet am 1. März in den Frühling. Die stündliche Verbindung zwischen Kon- stanz und Friedrichshafen bietet seinen Fahrgästen im März und April einen attraktiven Frühlingstarif. Das Früh- lingsticket kommt mit rund 35 Prozent Rabatt für Erwach- sene daher. Damit zahlen Erwachsene nur 15,70 Euro für die Hin- und Rückfahrt am selben Tag. Kinder zahlen für das günstige Frühlingsticket 8,30 Euro und Familien - zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder - zahlen für die Hin- und Rückfahrt 39,80 Euro. Das Angebot gilt bis zum 30. April. Frühlingsrabatte gibt es auch bei Kombi-Tickets Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 für Messen oder Freizeiteinrichtungen, wie das am 23. März öffnende Ravensburger Spieleland, das Sea Life Konstanz und die Luftfahrtmuseen in Friedrichshafen. Wer den Katamaran nutzt, macht damit die Anreise schon zum Erlebnis und umgeht Staus und Streiks. Wichtig: bis Ende März gilt noch der Winterfahrplan. Die- ser bietet montags bis samstags eine stündliche Verbin- dung, an Sonn- und Feiertagen verkehrt der Katamaran jedoch im 2-Stunden-Takt. Ab Ostersonntag wechselt der Katamaran in den Sommerfahrplan und fährt an allen Tagen wieder im Stundentakt. Vom 1.3. bis 30.4.2024 gibt es die vergünstigen Früh- lingstickets online auf der-katamaran.de, an den Fahr- karten-Automaten und in den Katamaran-Geschäftsstel- len. Die Kombitarife sind ausschließlich an den Automaten und in den Geschäftsstellen erhältlich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK fördert gesunde Ernährung Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert als Landwirtschaftliche Kran- kenkasse (LKK) Kursteilnahmen zur vollwertigen und aus- gewogenen Ernährung, zur Gewichtsreduktion, zu mehr Bewegung sowie zur Vorbeugung und Reduzierung von Gesundheitsrisiken. Darauf weist sie anlässlich des Tags der gesunden Ernährung am 7. März hin. Die LKK möchte damit vorbeugend eingreifen, um ins- besondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden. Kurse, die von der LKK bezuschusst werden, stehen auf der Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Eine für den Körper wichtige ausgewogene Ernährung zeichnet sich vor allem durch Lebensmittelvielfalt aus. Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis, am bes- ten aus Vollkorn, sowie Kartoffeln enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spurenele- mente sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Wichtig sind vor allem pflanzliche Produkte wie frisches regionales und saisonales Gemüse. Sie liefern reichlich Vitamine, sowie Mineral- und Ballaststoffe. Um die aus- reichende Versorgung mit Nährstoffen zu erleichtern, ist es sinnvoll die pflanzlichen Lebensmittel durch tierische Lebensmittel, wie Milchprodukte, Fisch, Fleisch und Eier zu ergänzen. Naturbelassene pflanzliche Fette wie Rapsöl oder Leinöl liefern gesunde Omega-3-Fettsäuren. Diese sind lebensnotwendig, können jedoch nicht vom mensch- lichen Organismus selbst hergestellt werden. Sie sind auch in Fischen, beispielsweise Matjes oder Lachs, enthalten. Zucker und Salz sollte mit Bedacht verwendet werden. Speisen lassen sich auch hervorragend mit Kräutern wür- zen. Bei der Essenszubereitung sollte gelten: Kurze Gar- zeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten Lebens- mittel nicht nur ihren natürlichen Geschmack, sondern auch die Nährstoffe. Ebenso wichtig ist regelmäßiges Trinken, um für die aus- reichende Flüssigkeitsversorgung des Körpers zu sorgen. Weitere Tipps zur gesunden Ernährung gibt die Deut- sche Gesellschaft für Ernährung auf ihrer Internetseite www.dge.de. Am Tag der gesunden Ernährung informieren diverse Or- ganisationen darüber, wie wichtig es ist, Risiken für viele Krankheiten zu reduzieren. Verbunden mit Bewegung und Sport trägt alles zusammen zu einem gesteigerten Wohlbefinden und zu mehr Lebensqualität bei. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Noch keine Frühjahrsbelebung in Sicht - Fachkräfte und Auszubildende gesucht Im Februar ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg leicht angestie- gen. Es waren 16.715 Frauen und Männer ohne Beschäfti- gung gemeldet. Das sind 1,3 Prozent mehr als im Januar. Die Arbeitslosenquote lag mit 3,7 Prozent 0,1 Punkte über der des Vormonats. „Die aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt haben die Arbeitslosigkeit leicht ansteigen lassen - eine Frühjahrsbelebung ist noch nicht in Sicht“, erklärt Katja Thönig, operative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. „Immer deut- licher zeigt sich: vor allem für Menschen ohne eine abge- schlossene Berufsausbildung wird es zunehmend schwe- rer eine Beschäftigung aufzunehmen oder dauerhaft zu behalten“, so Katja Thönig weiter. Es gilt daher weiterhin in Aus- und Weiterbildung zu investieren sowie auch Be- werberinnen und Bewerbern eine Chance zu geben, die noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Arbeitsagentur und Jobcenter bieten dabei vielfältige Fördermöglichkei- ten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. „Es ist gerade jetzt besonders wichtig, junge Menschen bei der Ausbil- dungs- und Berufswahl zu unterstützen“, betont Katja Thönig. Vom 11. bis 17. März findet unter dem #Ausbil- dungKlarmachen die Woche der Ausbildung statt. Dabei können interaktiv im Netz oder bei Veranstaltungen vor Ort die beruflichen Möglichkeiten entdeckt werden. Mehr Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/k/ ausbildungklarmachen. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Feb- ruar 16.715 Menschen ohne Arbeit, 7.724 Frauen und 8.991 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 220 Personen bzw. 1,3 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 2.032 Per- sonen bzw. 13,8 Prozent angestiegen; darin spiegeln sich die Registrierung ukrainischer Geflüchteter in den Job- centern, aber auch die schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.990 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 108 oder 1,4 Prozent mehr als vor einem Monat und 885 oder 12,5 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.725 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies ist eine Zunahme um 112 oder 1,3 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 1.147 oder 15,1 Prozent zum Februar des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren 2.018 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresmonat waren es 1.589. Ausbildungsmarkt Vom 11. bis 17. März 2024 findet wieder die Woche der Aus- bildung statt. Unter dem #AusbildungKlarmachen gibt es interaktive Online-Angebote sowie Veranstaltungen vor Ort. Im Berufsinformationszentrum (BIZ) in Ravensburg wird am 14. März ab 13:00 Uhr der „XL-Bewerbungstag“ mit professionellem Bewerbungscheck und zwei Vorträgen angeboten. Im BIZ in Konstanz finden zwei Informations- veranstaltungen statt: am 11. März geht es um das Thema „Berufe in Uniform“ und am 14. März um Berufsausbildung als alternative Möglichkeit zum Studium. Ausbildungsin- teressierte können sich darüber hinaus auf einer der Bil- dungsmessen rund um das Thema Ausbildungs- und Be- rufswahl informieren. So z. B. auf der „Bildung und Karriere Bodensee“ am 08. und 09. März 2024 in Friedrichshafen Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 oder auf den „JobDAYS“ am 11. und 12. April 2024 in Singen. Mehr zu den Veranstaltungen im Bezirk unter https://www. arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Feb- ruar über 1.708 neue, offene Stellen, das sind 277 mehr als im Vormonat. Im Februar des Vorjahres waren es 2.009 Neumeldungen. Im gesamten Agenturbereich wa- ren 6.613 offene Stellen gemeldet. Dies waren 267 mehr als im Januar jedoch 642 oder 8,8 Prozent weniger als im Februar 2023. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,1 Punkte auf 3,8 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,4 Prozent. Mit 4.754 Frauen und Männern waren 150 oder 3,3 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.387 Menschen (plus 35), das Jobcenter betreute 2.367 Frauen und Männer (plus 115). Im Landkreis Konstanz waren 6.899 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.136) oder das Jobcen- ter (3.763) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstel- le. Das sind 15 Menschen oder 0,2 Prozent weniger als im Januar. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,7 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.062 Menschen über die Arbeitsagentur (2.467) und das Jobcenter (2.595) arbeitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 85 Personen oder um 1,7 Prozent zu. Die Arbeitslosen- quote blieb unverändert bei 3,0 Prozent und liegt damit 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 13. März 2024 Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Thema: Künstliche Intelligenz (KI) - Fluch oder doch ein Segen für sehbehinderte und blinde Menschen“ aktuelle Entwicklungen - Nutzen und Chancen der KI; aber auch Risiken. Was sollte im Umgang und der Nutzung der KI beach- tet werden. Referent: Herr Arne Jöns Bitte notieren Sie sich bereits heute den nächsten Termin unserer Vortragsreihe am 10. April 2024 Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https ://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Meeting-ID: 858 5829 3801 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ „Alles was rollt...“ - 16. Radbörse der Schalmeien Vogt e.V. Am Samstag, den 09.03.2024 findet wieder die Radbörse in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Kaufen und verkaufen von Fahrrädern aller Art, Anhän- ger, Kettcars, Laufräder, etc.! E-Bikes ausschließlich Selbstverkauf mit Standgebühr von 30,- EUR. Annahme ist von 10:00 bis 12:45 Uhr, Annahmegebühr: 1,- EUR pro Teil. Verkauf: 13:00 bis 14:30 Uhr. Abholung des Verkaufserlös oder nicht verkaufter Artikel von 15:00 bis 16:00 Uhr. Bei Verkauf werden 15% Provision (max. 30,- EUR) vom Verkaufspreis einbehalten. Kaffee und Kuchen, auch zum mitnehmen. Weitere Infos unter Whatsapp 0176 54149516 oder 1.vor- stand@schalmeien-vogt.de Über eine kurze Rückmeldung würde sich Herr Hartmann sehr freuen. Rückfragen gerne per E-Mail schriftfuehrer@ schalmeien-vogt.de oder über 0151 14791037. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kompass für einen gesunden Rücken Anlässlich des Tags der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Veranstaltungen und Kurse sowie Vorträge zum Thema Rückengesundheit hin. Mehr Informationen dazu unter: www.svlfg.de/ge- sunder-ruecken-im-betrieb Auch die zehn einfach umzusetzenden Tipps der Ak- tion Gesunder Rücken e.V. empfiehlt die SVLFG. Wie diese wissenschaftlich untermauerten Übungen prak- tisch umgesetzt werden, findet sich auf der Internetseite www.agr-ev.de/de/tag-der-rueckengesundheit. Unter dem Motto „Dein Kompass zur Rückengesundheit“ wer- den Interessierte dabei unterstützt, den eigenen Weg zur Rückengesundheit zu finden, also selbständig Rücken- schmerzen zu verhindern oder zu lindern - individuell auf sie abgestimmt. Ziel des Tags der Rückengesundheit ist es, das Bewusst- sein dafür zu schärfen, wie wichtig ein gesunder Rücken im Leben ist. Er soll dazu zu ermutigen, eigenständig vor- beugende Maßnahmen gegen Rückenproblemen anzu- gehen. Denn Rückenschmerzen sind ein weit verbreitetes Problem, das Menschen jeden Alters betrifft. Durch eine Kombination aus Bewegungsmangel, falscher Körper- haltung, Übergewicht und andere Faktoren können Rü- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 ckenprobleme entstehen, welche die Lebensqualität oft erheblich beeinträchtigen. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgerufen, ihre Beschäftigten für das Thema zu sensibilisieren und ergonomische Arbeitsplätze bereitzustellen. Denn ge- rade im beruflichen Umfeld verbringen viele Menschen einen Großteil ihres Tages im Sitzen oder in einer einseiti- gen Körperhaltung, was langfristig zu Rückenproblemen führen kann. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Rosenschnittkurs Liebe Gartenfreundinnen- und freunde, unsere nächste Veranstaltung wird unser Rosenschnitt- kurs sein. Erfreulicherweise dürfen wir diesen im Garten der Familie Schmitt in Baienfurt in der Friedhofstraße 10 durchführen. Wir treffen uns dazu am 9. März 2024 um 14.00 Uhr. Wir meinen, dass die Vegetation bis dahin so weit fortge- schritten ist und dies der richtige Zeitpunkt zum Schnitt ist. Sollte das Wetter so gar nicht mitspielen, verschieben wir auf Samstag, den 16. März. Bitte melden Sie sich per E-Mail: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875 an. Freundliche Grüße Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG fördert Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzpro- dukten Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit dem 1. März den Neukauf ausgewählter Produkte, die bei der Arbeit gegen Sonne und Hitze schützen. Einen Antrag können alle Unternehmen stellen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der An- tragseingänge vergeben. Die Förderung beträgt höchs- tens 50 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 400 Euro. Darüber hinaus ist sie auf höchstens 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Gefördert wird die Anschaffung von: - Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nacken- schutz, Shirts) - Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz - UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) Die SVLFG weist darauf hin, dass der Kauf erst erfol- gen kann, wenn sie die Förderzusage gegeben hat. Antragsformulare stehen unter www.svlfg.de/arbeits- sicherheit-verbessern zum Download bereit sowie im Versichertenportal der SVLFG. Sie können per E-Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Interesse an einer fundierten Ausbildung oder einem du- alem Studium in der Finanzverwaltung, aber Sie wissen nicht ob dies der richtige Beruf für Sie ist? Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schüler und Schülerinnen am 20.03.2024 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr ei- nen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 18.03.2024. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Landratsamt Ravensburg Benjamin Lapp ist neuer Förster im Forstrevier Isny Herr Benjamin Lapp wird zum 1. April der neue Förster im Forstrevier Isny. Herr Lapp ist zuständig für die Stadt Isny, mit Ausnahme der Gemarkung Beuren und für die Gemarkung Friesenhofen der Stadt Leutkirch. Er betreut ca. 840 ha Kleinprivatwald und 710 ha Körperschafts- wald. Er steht in allen Fragen den Wald betreffend den privaten Waldbesitzern mit Beratung und Betreuung zur Seite. Der bisherige Förster Herr Merta geht zum 31. März in den wohlverdienten Ruhestand. Herr Lapp ist 39 Jahre alt und hat Forstwirtschaft in Freising studiert. Er ist kein Unbekannter im Landkreis Ravensburg. Von 2011 bis 2017 nahm im Landkreis Ra- vensburg unterschiedliche Funktionen war, zuletzt als Leiter der Holzverkaufsstelle. Von 2017 bis 2020 arbeitete er als Förster im Schwarzwald-Baarkreis. Von 2020 bis Ende Januar 2024 war er im Holzverkauf bei ForstBW im Schwarzwald und im Altdorfer Wald tätig. Seine Frei- zeit verbringt Herr Lapp gerne mit seiner Familie in den Bergen, im Garten oder mit seiner steierischen Bracke Mattis auf der Jagd. Herr Lapp ist erreichbar unter 0175- 1809380, m.lapp@rv.de Fürsorge-Talente für kranke Kinder gesucht „Da –sein für Kinder“ in Ravensburg und Leutkirch Für das neue Projekt „Da-Sein für Kinder“ sucht die St. Elisabeth-Stiftung Fürsorge-Talente, die kranke Kinder zuhause betreuen, während Eltern weiter zur Arbeit ge- hen können. Das vom Landkreis Ravensburg und der Friedrich-Schiedel-Stiftung geförderte Projekt startet in Leutkirch und Ravensburg. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für viele El- tern bereits eine große Herausforderung dar. Wenn dann ein Kind plötzlich erkrankt, gerät der sorgfältig geplante Alltag völlig aus dem Gleichgewicht. Gerade Alleinerzie- hende ohne familiäres Netzwerk kommen in dieser Situa- tion schnell an ihre Grenzen. Hier setzt „Da-Sein für Kinder“ an. Das Projekt stellt ein kurzfristiges und zeitlich flexibles Betreuungsangebot für Familien bereit. Das Ziel: Wenn ein oder mehrere Kinder plötzlich erkranken, können Eltern weiter zur Arbeit gehen und sich darauf verlassen, dass Tochter und Sohn daheim in guten Händen sind. Für „Da- Sein für Kinder“ sucht die St. Elisabeth-Stiftung Frauen, die kranken Kindern Zeit und Aufmerksamkeit widmen möchten. Die Betreuung erfolgt daheim bei den Kindern, die Zeitspanne reicht von mindestens drei bis maximal Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 acht Stunden pro Einsatztag. Das Engagement ist flexi- bel, jede Helferin kann ihre Verfügbarkeit individuell steu- ern. Die Helferinnen erhalten ein steuerfreies Entgelt und eine Fahrtkostenerstattung. Die Qualität der Betreuung wird durch kontinuierliche Fortund Weiterbildungen so- wie enge Begleitung der Betreuungsperson sichergestellt. Das Projekt startet in Leutkirch und Ravensburg – mit ei- nem Einzugsgebiet von jeweils zehn Kilometern Umkreis um die beiden Städte: Im Ravensburger Stadtgebiet mit Teilorten plus Weingarten, Grünkraut, Bodnegg, Schlier, Waldburg, Baindt, Baienfurt, Berg und Horgenzell so- wie im Leutkircher Stadtgebiet mit Teilorten plus Aitrach, Aichstetten und Kißlegg. Kontakt und weitere Informationen „Fürsorge-Talente“ können sich bei der Koordination und Projektleitung der St. Elisabeth-Stiftung melden: Johan- na Menz und Ann-Kathrin Nimz Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Telefon: 0751 977 1238 313 E-Mail: da-sein@ st-elisabeth-stiftung.de Web: www.stelisabeth-stiftung.de Landratsamt Ravensburg Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im März Zum Frühlingsbeginn bietet unser Ernährungszentrum wieder verschiedene Veranstaltungen an. Hiermit infor- mieren wir über alle aktuell geplanten Veranstaltungen im März. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 20. März Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Online-Vortrag „Ba- bys erster Brei“. Die Teilnehmenden erhalten praktische Tipps und Fragen rund um die Nahrungsumstellung, un- ter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost, werden beantwortet. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 20. März um 18.30 Uhr statt. Die Teil- nahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrungoberschwa- ben.de möglich. Es sind nur noch wenige Plätze frei. Den Teilnahmelink für die OnlineVeranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Kleiner Gemüsegarten – Lust oder Frust!?: Online-Vor- trag am 20. März Im Vortrag werden von Referentin Annerose Herm ver- schiedene Anlagemöglichkeiten angesprochen, die auch auf kleiner Fläche eine entsprechende Ernte erwarten las- sen. Eine Möglichkeit stellt das Hochbeet mit seinen viel- fältigen Gestaltungsmöglichkeiten dar. Mit entsprechen- der Sortenwahl und Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Landrats An- sprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 05.03.2024 Sei- te 2 fachgerechten Pflegearbeiten kommt auch der klei- ne Gemüsegarten ganz groß raus. Dieser Vortrag ist für „alte Hasen“ sowie Gartenneulinge interessant. Der On- line-Vortrag findet am Mittwoch, den 20. März um 18.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.er- naehrungoberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Osterbrunch: Workshops für Kinder ab 8 Jahren am 26. und 27. März Im Kochworkshop „Osterbrunch“ für Kinder stellen die beiden Referentinnen Tanja Müller und Andrea Geißler zusammen mit den teilnehmenden Kindern herzhafte und süße Gerichte für den Osterbrunch her. Auch eine herzhafte Osterbrezel und ein süßer Hase im Glas wer- den hergestellt. Die Kurse finden jeweils von 14.00 bis 16.30 Uhr statt: • Dienstag, 26. März im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Außenstelle Leutkirch, Wangener Straße 70 oder • Mittwoch, 27. März im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee. In Bad Waldsee sind nur noch wenige Plätze frei. Für die eingesetzten Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag von sechs Euro erhoben. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Falls nötig erhalten Sie weitere Informationen unter Tel. 07561/9820-6642. Mitzubringen sind: Schürze, Spüllappen, Geschirrtuch, kleines Handtuch, Vorratsbehälter und Kostenbeitrag passend in bar. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 28.03.2024 Redaktionsschluss: 25.03.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bad Waldsee Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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HSM Hohenloher Spezial-Maschinenbau GmbH Grimmenstein 7 88364 Wolfegg www.hsm-forest.com Ihr Ansprechpartner: Herr Andreas Adler andreas.adler@hsm-forest.com Tel. +49 (0)7527 9608-131 HSM ist der führende deutsche Hersteller von Forstspezialmaschinen. Wir produ- zieren hochqualitative, technisch anspruchsvolle Forst spezial maschinen für den deutschen und internationalen Markt. 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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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          Amtsblatt_2024_05_31_KW22.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Mai 2024 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahr- rad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den On- line-Kalender oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlrei- che Bürgerinnen und Bürger engagieren sich frei- willig in Vereinen und anderen Organisationen, wo- durch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den Eltern und Familien einen wesentli- chen Beitrag zur sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Or- ganisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Gemeinde er- fordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesell- schaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein vielfältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wo- bei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regel- zuschüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mitgliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschus- sung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres unaufgefordert die entsprechenden Kas- senberichte/Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung er- wähnt, auch für die Vereine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Ver- eins-E-Mail-Adresse vereine@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Neue E-Mail-Adresse für Pressetexte Wir haben eine neue E-Mail-Adresse für Pressetex- te erstellt. Sollten Sie Texte für unser Amtsblatt ha- ben, nutzen Sie bitte zukünftig die E-Mail-Adresse presse@baindt.de Senden Sie uns bitte Texte in Form von PDF-Dateien und hängen Sie Bilder extra an. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. Juni und Sonntag, 02. Juni 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Juni 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 02. Juni 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Gnadenhochzeit Am 01. Mai 2024 feierten die Eheleute Anna und Georg Schoppel das Fest der Gnadenhochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 05. Mai 2024 feierten die Eheleute Eva und Walther Teutsch das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gra- tulierte die Bürgermeisterin Simone Rürup dem Ju- belpaar sehr herzlich und überbrachte darüber einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungskalender Juni 01. - Landesturnfest 02.06. 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung Sel. St. Franziskus Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22. - Dorffest Musikverein 24.06. 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Pfingsten, ein Fest der Sinne und der Sinnlichkeit Auch in diesem Jahr wieder haben Kin- der und Erzieher,am Freitag vor dem Pfingstwochenende, einen wunderschö- nen Festtag gemeinsam verbringen dür- fen. Pfingsten ist bei uns ein wahres Fest der Sinne. Wie zu jedem feierlichen Anlass in unse- rem Haus, kamen die Kinder auch an diesem Tag wie- der in ihren schönsten Kleidern und in freudiger Erwar- tung. Viele schöne Aufgaben erwarteten sie bereits in ihren Gruppenräumen. So stand ein Blütenmeer bereit, das von ihnen gezupft werden wollte, um daraus einen Blütenteppich für die Frühstückstafel streuen zu können. Die schönen Blüten waren ein Fest für Augen, Hände und Nasen der Kinder. Wie verzaubert zupften sie zärtlich die Blüten, bis nur noch ihr Herz mit seinen Samen-hütchen und Stempeln übrig blieb. Ist ihnen schon mal aufgefallen wie schön eigentlich das Herz einer Blume ist? Einen Tisch weiter konnten die Kinder sich anschließend kleine Tüten gestalten, in welchen sie am Ende des Ta- ges, jeder eine Hand voll Blüten mit nach Hause nehmen konnte, um auch dort ihren kleinen Pfingsttisch zu gestal- ten. Und auch für das festliche Frühstück wurde fleißig geschafft. Neben dem Schneiden von Obst und Gemüse, wurde in der Küche das Pfingstrosenrot gebacken und erfüllte mit seinem Duft den Raum. Viele kleine Röschen aus Teig und Apfel, mit rosa Zuckerguss verziert, standen schon bald bereit. Dann wurde gemeinsam die wunderschöne Pfingst-Fest- Tafel gedeckt und geschmückt. Wie sehr die Kinder die- ses Frühstück genießen konnten, war an der andächtigen Stimmung, die den Raum erfüllte, nur unschwer zu erken- nen. Über den Tischen schwebten die Pfingstvögelchen, die die Kinder in der vorangegangenen Woche gebastelt hatten und auf den Tischen leuchteten Blütenblätter und Pfingstkerzen um die Wette. Nach einer schönen Verdauungszeit im Garten, trafen sich alle zum gemeinsamen Abschluss. Nach dem die großen Schneeweißchen-Kinder noch ein letztes Mal die Geschichte zu Pfingsten von der Rose ohne Dornen ge- hört hatten, bekam jedes Kind feierlich, an einem grünen Zweig, sein Pfingstvögelchen überreicht, dazu eine eigene Pfingstkerze und das Tütchen, welches es am Morgen ge- bastelt hatte, gefüllt mit herrlich duftenden Blütenblättern. Mit diesen Schätzen in der Hand und strahlenden Augen, ging es für die Kinder an diesem Tag nach Hause. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 04.06.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juni - 09. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Die Wahrheit sagt man sich nicht selbst, sie wird einem gesagt. Antoine de Saint-Exupéry Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni - 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mellissa Dienstag, 04. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 06. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 07. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni - 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kaplan, Marisa Pfister, Si- mon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Ka- plan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Röß- ner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilda und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elias Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Öffnungszeiten Dienstag, 04. Juni geschlossen Donnerstag, 06. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 07. Juni 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Spenden des Missionsfadens für Projekte in Mexiko und Bolivien Die Gruppe um den Missionsfaden Baindt hat im ver- gangenen Jahr wieder fleißig gestrickt und u.a. auf dem Baindter Nikolausmarkt 23 wieder mit selbst gestrickten Socken Geld eingenommen. Dieses Geld i.H.v. insgesamt 4000€ wurde gespendet an zwei Projekte in Mexiko und Bolivien, die jeweils 2000 € erhalten haben. An dieser Stel- le an alle Strickerinnen und etwaige Unterstützer/innen ein herzliches Dankeschön und ganz besonders an Frau Gärtner und Herrn Jaudas, die sich hier immer noch be- sonders einsetzen, dass die Spenden eingesammelt, die Socken verkauft und die Gelder an die richtigen Projekte geleitet werden. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Aus Mexiko kam ein ausführlicher Dankesbrief von Car- men Hernandez Velasquez mit folgendem Inhalt (über- setzt): Seit Jahren gehen wir einen gemeinsamen Weg, ihr auf Baindter Wegen und wir auf den Wegen der Huasteca von Hidalgo, Mexiko. Unsere Wege sind steinig, es ist sehr heiß und es herrscht große Armut. Wir möchten die Wege (das Leben) der Menschen hier mit kleinen Projekten menschlicher gestalten: hauptsächlich Gemüse für den Eigenverbrauch herzustellen. Dieses Projekt gestalten wir mit alleinstehenden Frauen, Kranken und Armen, die mit großen Mühen Tomaten, Zwiebeln und Chili anzubauen. In der Osterwoche haben wir uns mit einer Methode, die auch in der tibetanischen Wüste angewandt wird, auf die Suche nach Wasser begeben. Der felsige Boden macht es sehr schwierig, aber die Männer haben geholfen, eine Wasserquelle zu finden.Wir danken Ihnen für die groß- artige Hilfe und wir werden Sie weiter über unsere Arbeit informieren. Wir möchten unsere Zuneigung und Bewun- derung für Sie zum Ausdruck bringen.Wir beten für Sie , Ihre Familien und die Helfer der Gemeinde Baindt. Möge Jesus weiterhin in Ihren Herzen triumphieren. Herzliche Umarmung von Ihren mexikanischen Freunden. Saludos - Carmen Hernandez Velazquez In Bolivien gab es gar die Möglichkeit das Geld von Re- bekka Lins im Rahmen einer feierlichen Messe persönlich übergeben zu können. Auch hier kam im Anschluss noch ein Dankesbrief von der Gemeinde Renuevo, Santa Cruz de la Sierra, Bolivien hier nach Baindt (übersetzt). Herzliche Grüße von der Glaubensgemeinschaft Renuevo in Bolivien. Wir danken der Kirche in Ravensburg [Baindt] in Deutschland, dass ihr uns in eure Aktivitäten mit einbe- ziehen konntet und uns mit euren Spenden an ihnen teil- nehmen lassen habt. Dank der Vermittlung von Volkher Lins haben wir 2.000 Euro [vom Missionsfaden] erhalten und konnten damit Verbesserungen in der Kindertages- stätte erreichen sowie unser neues Projekt vorantreiben, das der Baindter Gemeinde letztes Jahr [beim Besuch im Mai] vorgestellt wurde: die Errichtung einer Ausbildungs- stätte für Jugendliche. Ihr seid eine wichtige Hilfe und ermutigt uns, uns für Kin- der und Jugendliche einzusetzen, die keine Möglichkeit zum Studium [oder für eine Ausbildung] haben. Es war eine Freude, Rebekka Lins mit der Botschaft eurer Ge- meinde zu empfangen, die der Gemeinde hier im letzten Gottesdienst überbracht wurde. Es erfüllt uns mit Freude zu wissen, dass wir euch haben, wir mögen euch sehr und danken euch für eure Unterstützung. Gott ist gut! In allem werdet ihr reich genug sein zu jeder selbstlosen Güte; sie wird durch uns Dank an Gott hervorrufen. (Ein- heitsübersetzung) Liebe Grüße an alle Erika und Charly Olivares Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 02. Juni 1. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Montag, 03. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 06. Juni 20.00 Uhr- Baienfurt Ur-Geschichte(n), Ev. Gemeinde- 21.00 Uhr haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkir- che statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemein- dehaus mit anschließendem Gemeindefest. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Gedanken zum Wochenspruch Was tun Menschen nicht al- les, um gesehen zu werden?! - Andere hätten es am liebsten, wenn sie gar nicht auffallen würden. Jesus lässt uns ausbrechen aus dem Wettbewerb der Wichtig- tuer, aber auch aus falsch ver- standener Demut: ER sieht uns - schaut auf uns - übersieht uns nicht. Er identifiziert sich mit den Menschen, die ihm vertrauen, lässt durch ihre Wort, durch ihr Leben andere etwas da- von erleben, wie Gott sich das Leben gedacht hat. Was für ein Privileg, dass Gott uns so wertschätzt und auch durch uns seine geliebte Welt zum Guten verän- dern will! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Brudermord, Ar- che & Flut oder der Turmbau zu Babel. - Weniger bekannt ist, wie in- haltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. An- schließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglich- keiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Got- tesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Knappe Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - SV Mietingen 1:3 (0:0) Nachdem der Abstieg des SV Baindt am ver- gangenen Wochenende endgültig besiegelt wurde, stand am Sonntagnachmittag gegen den SV Mietigen die letzte Heimpartie auf dem Plan. Der Mitaufstieger rangierte vor der Partie auf dem vierten Tabellenplatz und hatte sogar noch eine kleine Chance auf die Aufstiegsreleagtion, während es für den SV Baindt darum ging, sich erhobenen Hauptes aus der Liga zu verabschieden. Die erneut durch einige Urlauber und Verletzte stark de- zimierte Baindter Mannschaft fand jedoch von Beginn an ordentlich ins Spiel und verteidigte gegen zweitbesten Angriff der Liga sehr konzentriert. Auch wenn der SVM den Ballbesitz dominierte, waren Halbchancen durch Egle und Glaser die einzig nennenswerten Highlights vor Wal- sers Gehäuse. Auf der Gegenseite meldete sich der SVB gegen Ende der ersten Halbzeit an, wobei ein Abschluss von L.Walser aus spitzem Winkel knapp über das Gehäuse rauschte und Fischer und Boenke wenig später etwas die Präzision in ihren Abschlussaktionen abging. So ging es mit einem torlosen Remis in die Pause, aus welcher der SVB deutlich zielstrebiger zurückkam. Tho- ma verlagerte das Spiel mit einem feinen Chipball auf die linke Seite zu Fischer, welcher die Kugel wiederum scharf in den Strafraum brachte. Dort lauerte bereits Routinier Boenke, der den Angriff souverän abschloss und auf 1:0 stellte (49.). Beflügelt vom Führungstreffer befreite sich Rädels Mannschaft immer wieder ansehnlich aus dem hohen Mietinger Pressing und hatte nur wenige Minuten später die dicke Chance aufs 2:0. Kronenberger schick- te Fischer auf die Reise, der mit einem schnellen Haken Schick abschüttelte und anschließend erneut Boenke in Szene setzte. Mit einem Verteidiger im Rücken und des- halb etwas aus der Balance gebracht, setzte Baindts Nummer 7 die Kugel leider hauchzart am langen Pfos- ten vorbei. Damit blieb der SVM in der Partie, in welcher der SVB zunehmend den mangelnden Alternativen auf der Bank und dem heißen Wetter Tribut zollen musste. Nachdem Badstuber und Meneghini zunächst noch am aufmerksamen Walser scheiterten, war es wenig später Hagel, welcher per Abstauber auf 1:1 stellte (65.). In einer wieder ausgeglicheren Schlussphase setzte der SVM am Ende den entscheidenden Punch, als Rodloff nach präzi- ser Rechtsflanke einnickte (79.). Der Baindter Widerstand war nun gebrochen und Rodloff sorgte mit einem Traum- tor von der Mittellinie über den hochstehenden Walser für den 1:3-Schlusspunkt (89.). Wie in den Auswärtspartien gegen Laupheim und Hei- menkirch zeigte der SVB erneut eine ansprechende Leis- tung, schaffte es jedoch nicht, wie so häufig in dieser Sai- son, diese in Punkte umzumünzen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser (87. Jannik Küchler), Marc Bolgert, Philipp Tho- ma, Jan Fischer, Mika Dantona, Daniel Kronenberger, Henry Hosse (60. Marlon Brunner), Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Pirmin Fronmüller (Gerstetten) - Zu- schauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (49.), 1:1 Timo Hagel (65.), 1:2 Ben Rodloff (79.), 1:3 Ben Rodloff (89.) SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Derby gegen die SGB II geriet Geggiers Mannschaft durch einen frühen Treffer des ehemaligen Baindter Ju- gendspielers Bertsch früh ins Hintertreffen (13.) und die SGB II verteidigte diese Führung im Nachgang mit viel Leidenschaft und Kampfgeist. Der SVB II fand dagegen kaum spielerische Mittel und scheiterte zu allem Überfluss in Person von Brugger auch noch aus 11 Metern (35.). Da die „Zwoite“ auch in Durchgang zwei die nötigen Grund- tugenden und offensiven Ideen vermissen ließ, blieb es am Ende bei einer bitteren 1:0-Pleite gegen den unge- liebten Nachbarn. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (85. Mari- us Hahn), Patrick Späth, Kai Kaspar (71. Robin Blattner), Niklas Hugger (85. Lukas Grabhherr), Moritz Gresser, Mar- kus Wöhr (65. Jannik Küchler), Manuel Brugger, Kons- tantin Knisel (85. Luca Lauriola), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Elias Bertsch (13.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Kevin Rheindt (35.). SV Baindt II - SV Weingarten II 4:1 (2:0) Wie die erste Mannschaft, hatte auch die zweite Baind- ter Mannschaft am Wochenende einige Ausfälle zu ver- kraften und zeigte sich gegen den Tabellennachbarn aus Weingarten dementsprechend zunächst vermehrt in der Defensive. Nachdem Küchler, der nach seinem Aus- landsaufenthalt in Kanada wieder den Fußball gegen die Slalomstangen getauscht hatte, einen schnellen Gegen- angriff zum 1:0 abschloss (22.), fand der SVB besser in die Partie und erhöhte noch vor der Pause durch Schnez auf 2:0 (34.). Bemerkenswert: es war der bereits 30.Sai- sontreffer des Baindter Eigengewächses. Grabherr (74.) und Hahn (82.) erhöhten im Laufe der zweiten Halbzeit auf 4:0, wobei der gut aufgelegte Mohring nach einem direkten Freistoßtreffer von Binder am Ende doch noch hinter sich greifen musste (86.). Mit diesem Sieg hat die „Zwoite“ am letzten Spieltag ein Endspiel um Platz 4 beim SV Vogt II vor der Brust, welcher derzeit punktgleich aber mit 13 Toren weniger auf dem fünften Tabellenplatz rangiert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (80. Robin Blattner), Robin Blattner (68. Kai Kostka), Jannik Küchler (80. Marius Hahn), Luca Lau- riola, Dennis Hecht, Marius Hahn (68. Lukas Grabhherr), Johannes Schnez, Max Kretzer (63. Sebastian Brenner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (22.), 2:0 Johannes Schnez (34.), 3:0 Lukas Grabhherr (74.), 4:0 Marius Hahn (82.), 4:1 Ju- lian Binder (86.) Vorschau: Samstag, 01.06. 14.45 Uhr SV Vogt II - SV Baindt II 15.30 Uhr TSV Riedlingen - SV Baindt Musikverein Baindt Kuchenspenden für das Dorffest gesucht Sie backen leidenschaftlich gerne Ku- chen und wissen meistens gar nicht wohin mit ihren süßen Kreationen? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns am 23.06.2024 mit einer Kuchenspende unterstützen. Vom 22. - 24.06.2024 findet im unteren Schulhof das Dorffest des Musikvereins Baindt statt. Am Sonntag möchten wir natürlich auch wieder Kuchen verkaufen. Hierfür sind wir auf Ihre Kuchenspende angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie Freude am Backen haben und uns mit einem Kuchen unterstützen möchten. Bitte schreiben Sie dazu bis spätestens 10.06.2024 eine E-Mail an schriftfuehrerin@ mv-baindt.de, um ihre Kuchenspende anzumelden oder geben Sie einfach einem aktiven Musikanten oder einer aktiven Musikantin der Musikkapelle Baindt Bescheid. Den Kuchen geben Sie dann bitte am 23.06.2024 vor 11:00 Uhr an der Kuchentheke im unteren Schulhof ab. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder - Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75-jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail-Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück. Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Alpinteam Baindt Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu gestossen werden. Generell findet er immer don- nerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Je- der, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unter- schiedlicher Leistungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Freie Wähler Einladung zum Bürgerdialog Liebe Baindterinnen und Baindter, nach der Kandidatenvorstellung in der SKH möchten wir mit Ihnen vor der Wahl noch gerne ins persönliche Ge- spräch kommen. Wir stehen für eine nachhaltige und moderate Gemein- deentwicklung in Baindt. Unsere Gemeinde soll sich vor Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 allem zum Wohle aller Baindter Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln. Unter anderem sind die Herausforde- rungen des Wohnungsmarktes, die Gewerbeflächenent- wicklung in Baindt sowie die verlässliche Förderung der ortsansässigen Vereine Themen, die unser Arbeiten in der näheren Zukunft bestimmen werden. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch oder stellen Sie ihre Fragen! Die Möglichkeit hierzu haben Sie entweder am Freitag, den 07.06. um 14.45 Uhr bei der Grünmül- lannahme Friesenhäusle oder am Samstag, den 08.06. um 10 Uhr am CAP-Markt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Hitzeaktionstag am 05.06.2024 Hitzegefahren ernstnehmen - Hitzeschutz konsequent umsetzen Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Hitze kann für jeden gefährlich werden und das Risiko wird in den kommen- den Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Doch das Bewusstsein für die Gefahren von Hitze und die Maßnah- men zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, sind in der Bevölkerung noch unzureichend vorhanden. Daher findet am 5. Juni 2024 der bundesweite Hitzeak- tionstag statt. Wer ist durch Hitze besonders gefährdet? Nicht jeder Mensch reagiert gleich auf Hitze. Die individu- elle Anpassungsfähigkeit des Körpers sowie die Fähigkei- ten und Möglichkeiten des Einzelnen, sich während einer Hitzewelle aktiv vor Hitzebelastungen zu schützen, spielen hier eine Rolle. Grundsätzlich gelten folgende Personen als besonders gefährdet und sollten in besonderem Maße auf sich Acht geben und vor Hitze geschützt werden: • Menschen ab 65 Jahren, • ältere alleinlebende Menschen, die Probleme mit ihrer Mobilität haben, • pflegebedürftige Menschen, • Säuglinge und Kleinkinder, • Menschen mit Vorerkrankungen, • Menschen mit akuten Erkrankungen, • Menschen, die im Freien arbeiten und die körperlich schwer arbeiten, • Menschen in besonderen Lebenslagen (z. B. Obdachlo- se, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen) Die Folgen von Hitze für den Körper Hitze wirkt sich in vielfältiger Weise auf den Körper aus. Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehen- de Erkrankungen von Herz, Lunge und Nieren können sich verschlimmern und auch Frühgeburtsraten erhöhen sich bei Hitzewellen. Letztlich kann Hitze auch zum Tod füh- ren, besonders in sehr heißen Sommerjahren wird eine deutlich höhere Sterblichkeit beobachtet. Auch Faktoren wie erhöhtes bodennahes Ozon, Pollenflug, Luftverschmutzung und intensive UV-Strahlung können die Gesundheit während heißer Perioden beeinträchtigen. Ozon reizt die Augen und die Atemwege und kann zu Kopfschmerzen führen. UV-Strahlung schädigt Zellen in den Augen und der Haut und kann zu Augenentzündun- gen, Linsentrübung, Sonnenallergie und Krebserkrankun- gen führen. Ebenfalls sind das Wohlbefinden und die Leis- tungsfähigkeit bei hohen Temperaturen eingeschränkt. Was tun bei Hitze? - Wichtige Tipps auf einen Blick • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkei- ten im Freien sollten Sie auf die kühleren Morgen- und Abendstunden beschränken. • Nehmen Sie genügend Flüssigkeit zu sich! Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Morgenstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räu- me tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außen- jalousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auf Mitmenschen, welche diese Empfehlun- gen nicht selbstständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise Bibliotheken. • Wenn Sie Arzneimittel einnehmen, konsultieren Sie vor einer Hitzewelle Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um diese auf Hitzeverträglichkeit prüfen zu lassen. Beachten Sie insbesondere bei Hitze die Aufbewahrungshinweise in der Packungsbeilage von Arzneimitteln Hitzewarnungen Der Deutsche Wetterdienst gibt Hitzewarnungen heraus, welche in der DWD Gesundheitswetter-App, der DWD WarnWetter-App oder unter www.dwd.de verfügbar sind. Unter www.dwd.de/newsletter können die Hitzewarnun- gen auch als Newsletter per E-Mail beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rv. de/klima-gesundheit Kulturzeit Ravensburg 2024- 2 5 Konzerte und Theater Präsentation am Dienstag, 4. Juni 2024, 19 Uhr, Kon- zerthaus Ravensburg Das historische Konzerthaus Ravensburg mit seiner ein- zigartigen Atmosphäre wird in der kommenden Spielzeit 2024 - 25 erneut mit sehenswerten Konzert- und Thea- terveranstaltungen der Ravensburger Kulturzeit bespielt. Die Kulturzeit Ravensburg ist das gemeinsame Kultur- programm der Veranstalter Kulturamt Ravensburg und Theater Ravensburg. Kulturinteressierte sind eingeladen, am Dienstag, 4. Juni, um 19 Uhr im Konzerthaus Ravensburg, die öffentliche Präsentation der Kulturzeit 2024 - 25 zu besuchen und einen Blick von der Bühne aus in den prachtvollen Saal zu werfen. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Zu erleben sind in der neuen Saison das Münchener Kam- merorchester mit den herausragenden Cellisten Maxi- milian Hornung und Nicolas Altstaedt, die Blockflötistin Dorothee Oberlinger und die Geigerin Franziska Hölscher mit barockem Vivaldi-Programm, die Artists in Residence des Bodenseefestivals 2025 Jazzpianist Michael Wollny und Akkordeonistin Ksenija Sidorova, sagas Ensemble mit der gefeierten Produktion „Chocolat“ mit Ann-Kathrin Kramer und Harald Krassnitzer oder die klassische Band SPARK mit der irischen Singer-Songwriterin Wallis Bird. Musikalisch wird es auch auf der Theaterbühne: mit dem Songdrama „Ewig Jung“ und der legendären Inszenie- rung des Wiener Volkstheaters von „Meisterklasse“ über die berühmteste Sopranistin aller Zeiten, Maria Callas. Die 7 Women Company aus Berlin bezaubert mit dem zeitgenössischen Zirkus „Nora“. Die Bühne Cipolla bringt mit dem Klassiker „Michael Kohlhaas“ außergewöhnliches Figurenspiel mit Live-Musik ins Konzerthaus. Und die genannten Veranstaltungen sind nur eine Aus- wahl aus über 40 Veranstaltungen der kommenden Sai- son. Im Wahl-Abonnement mit mindestens vier Konzerten und/oder Theatervorstellungen und 25 Prozent Preisvor- teil können die Veranstaltungen ab Donnerstag, 13. Juni 2024 in der Tourist Information Ravensburg ohne vorhe- rige Terminreservierung gebucht werden: Zum Start des Abo-Verkaufs am 11. Juni und am 12. Juni ist eine vorhe- rige Terminreservierung notwendig. Der Vorverkauf von Einzeltickets startet am 8. Juli 2024. Weitere Informationen zum Programm www.ravensburg.de/kulturzeit Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Warum und wie werden Feuchtwiesen gepflegt - Aus- flug in die Welt der Streuwiesenpflege mit Vesper und Bier Passend zum Tag der Artenvielfalt am 15.06.2024 lädt der Landschaftserhaltungsverband LK Ravensburg um 19 Uhr zu einer kostenlosen Führung zu einem der artenreichs- ten Biotope in unserem schönen Allgäu ein. Gemeinsam wollen wir die Artenvielfalt auf extensiv bewirtschafteten Wiesen entdecken. Solche bunten und kräuterreichen Wiesen sind nicht nur schön anzusehen, sondern beher- bergen auch eine Vielzahl von Heupferden, Schmetter- lingen, Zikaden und weiteren faszinierenden Lebewesen, die wir gemeinsam erkunden wollen. Bringt also gerne eure Lupen und Bechergläser mit, um der Vielfalt auf der Wiese besser auf die Spur zu gehen. Da eine solche Ar- tenvielfalt nur durch eine kontinuierliche Pflege erhalten werden kann, wollen wir im Rahmen unserer Veranstal- tung auch den Landwirt zu Wort kommen lassen. Er wird uns erklären, warum er seine Arbeit verfolgt und uns sei- ne Maschinen präsentieren, mit denen er die Flächen so artenreich erhält, wie wir sie gerade vorfinden. Zum Abschluss des Tages laden wir euch ein, bei Vesper, Bier und spannenden Gesprächen den Tag ausklingen zu lassen. Anmeldungen zur Führung sind online unter https://naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen/ möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Informationen werden Ihnen daraufhin bekannt gegeben. Die Exkursion ist kos- tenlos. Gerne dürfen Sie uns jedoch mit einer Spende unterstützen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Juni Events In diesem Monat bieten wir all unseren Mitgliedern zwei besondere Angebote: Stadtradeln: legt so viele km wie möglich mit dem Rad zurück und tut damit euch und der Umwelt etwas Gutes, auch abseits vom Hallenbadpool! Angebot richtet sich an alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Freunde der DLRG. Schwimmabzeichentag am Montag, 10.06.: Abnahme der Deutschen Schwim- mabzeichen von 20:00 - 20:45 Uhr im Hal- lenbad in Baienfurt. Angebot richtet sich an alle Mitglieder ab 18 Jahren, vorzugs- weise diejenigen mit Familienmitglied- schaften, die sonst nur ihre Kinder ins Training bringen und selbst keine Schwimm-Gelegenheit haben. Anmeldung entweder über unsere Homepage baienfurt. dlrg.de oder via QR-Code! Wir freuen uns auf eure Teilnahme! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Katholische Jugendreferate Allgäu- Oberschwaben und Friedrichshafen Danken auch Sie jungen engagierten Menschen! Die katholischen Jugendreferate in Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen werden am 15./16. Juni 2024 zum dritten Mal in Folge das sogenannte Propellerfestival auf die Beine stellen. Es handelt sich hierbei um ein Festival auf dem Hofgut Durrenberg in Deuchelried/Wangen für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren. Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft, eben- so wie für die Stärkung demokratischer Werte und Hal- tungen. Das Propellerfestival ist ein Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Grup- pe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Ehrenamtlichen und dient gleicherma- ßen auch als Motivationsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Jedes Jahr engagieren sich auch an Ihrem Ort viele Ju- gendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich in der Ju- gendarbeit der unterschiedlichsten Gruppierungen, Ver- bände, Vereine und Jugendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit innerhalb und außerhalb von Kirche für das Gemeinwohl ein. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Danken und unterstützen auch Sie den Einsatz der jun- gen Ehrenamtlichen mit Ihrem Beitrag und fördern Sie das Propellerfestival über www.betterplace.org/p129236. Weitere Informationen und Rückblicke der vergangenen Jahre finden sie auf unsere Homepage: www.propeller- festival.de Wir freuen uns jetzt schon auf ein geniales Festival und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüße das Propeller-Team SV Mochenwangen Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07. - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Organspende bleibt wichtig Rund 8.700 Menschen warten in Deutschland noch auf ein Spenderorgan. Daher ist eine Entscheidung zur Or- ganspende so wichtig und hilft Leben zu retten. Anlässlich des Tags der Organspende am 1. Juni weist auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Bedeutung des Themas hin. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu bewegen, ihre freie Entscheidung nach eigener Abwägung auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Darauf kann - einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zu- gestimmt werden, - einer Spende von bestimmten Organen und Geweben zugestimmt werden, - eine Organ- und Gewebespende abgelehnt werden, - eine Person benannt werden, die über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Für die auf ein Spenderorgan Wartenden ist es überle- benswichtig, dass sich Menschen, die sich für eine Organ- spende entscheiden, dies auch im Organspendeausweis dokumentieren. Eine selbstbestimmte Entscheidung - egal wie diese ausfällt - entlastet auch die Angehörigen, die ansonsten nach dem mutmaßlichen Willen des Verstor- benen befragt werden. Organspende-Register kommt schrittweise Seit März gibt es ein Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspen- de-register.de. Damit besteht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, Online-Erklärungen zur Organ- und Gewe- bespendenbereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Medizinern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Es ent- lastet auch Angehörige von einer schweren Entscheidung. Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem kann der Eintrag jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weitere Infos gibt es unter www.svlfg.de/organspende und www.organspende-info.de. Bauernhaus-Museum Wolfegg Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de Regierungspräsidium Tübingen L 326, Fahrbahnerneuerung zwischen Bodnegg-Kofeld und Waldburg - Baubeginn am Montag, 3. Juni 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Montag, 3. Juni 2024, auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern die Fahrbahn der L 326 zwischen Bodnegg-Kofeld und Wald- burg. Der Baubereich beginnt von der B 32 kommend nördlich von Bodnegg-Kofeld im Einmündungsbereich der L 324 und endet am Kreisverkehr Brachäcker südlich von Waldburg. Der bituminöse Fahrbahnaufbau stammt größtenteils aus dem Jahr 1979, er weist starke Risse auf und muss deshalb komplett erneuert werden. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Arbeiten bis Freitag, 21. Juni 2024, abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung wer- den zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzplanken ergänzt und Beschilderungen erneuert. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während den Arbeiten ist die L 326 im Arbeitsstellenbe- reich voll gesperrt. Für den Landesstraßenverkehr wird in beiden Richtungen eine Umleitung ab Kofeld über die L 324 nach Hannober und weiter über die K 7989 nach Waldburg eingerichtet. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnenden sowie die Anliegerinnen und Anlie- ger um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Kosten: Die Baukosten betragen rund 430.000 Euro und werden vom Land getragen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Katholische Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: ca. 13 km Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, Bächen und Flüssen die eine hügelige Umge- bung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingrif- fe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschafts- bild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt lotst uns mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema: Schussentobel: Was geschah z. B. nach dem Jahr 1850? Die 2,5-stündige Radtour bringt uns in die evangelischen Kirche; zum Rolandseck. Dort werden wir von einem lang- jährigen Mitarbeiter der ehemaligen Papierfabrik kurz durch das Gelände geführt, über die Geschichte der Fa- brik informiert und besichtigen die ehemalige Fabrikan- ten-Villa. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleis- tungseinrichtungen entwickelt werden. Unsere Tour geht weiter an den zwei Fabrikvillen vor- bei, zum Felsenbädle, zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Das Cafe ist geschlossen, deshalb kann der eigene Schoppen getrunken und das mitgebrach- te Vesper verzehrt werden. Natürlich darf das Absin- gen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“, an der Holz-Versteigerungsstrecke ent- lang, zurück nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Einkehrschwung ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 2. Juni 2024 Faszinierende Wasserwelten: Tauchen Sie ein in die Welt der Moore Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschichte, die Landschaft, das Moor und die frühe Torfbewirtschaf- tung. Bitte an Sonnen- und Zeckenschutz denken. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Vorsorgeuntersuchungen retten Leben - Die Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kosten- losen Vorsorgeangebote zu nutzen. Neu ist, dass das Mammographie-Screening zur Früher- kennung von Brustkrebs ab Juli 2024 ausgeweitet wird. Bisher können Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jah- re am Mammographie-Screening teilnehmen. Nun wird diese Vorsorgeuntersuchung auch für Frauen von 70 bis 75 alle zwei Jahre möglich. Voraussetzung: Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss mindestens 22 Monate zurückliegen. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung, können aber voraussichtlich ab dem 1. Juli selber einen Termin vereinbaren. Infos dazu gibt es unter https://mammo-programm.de/ de/termin. Mehr zu diesem ausgeweiteten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gibt es unter www.g-ba.de/ mammographie-screening-70plus. Was allgemein gilt Schwere Krankheiten, zum Beispiel Darm-, Brust- oder Hautkrebs, lassen sich leichter heilen, wenn sie früh er- kannt werden. Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei. Die LKK rät ihren Versicherten: „Tun Sie sich und Ihrer Familie einen Gefallen und machen Sie Ihre Gesundheit zu Ihrem Projekt. Nehmen Sie an den kostenlosen Vor- sorgeuntersuchungen teil - auch wenn Sie keine akuten Beschwerden haben.“ Eine Übersicht aller Vorsorgeangebote für Erwachsene und Kinder gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK-Kreisverband Ravensburg Für Notfälle in der Arztpraxis gewappnet Medizinische Notfälle sind immer individueller Art und richten sich auch nicht nach dem Fachgebiet einer Praxis. Mit dem Notfalltraining für Arztpraxen bietet ihnen der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 DRK-Kreisverband Ravensburg theoretische und prakti- sche Inhalte. Passgenau werden sie auf die Wünsche und Anforderungen der entsprechenden Praxis zugeschnitten, wie Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband schildert. Gerüstet durch Notfalltraining Wer sich im Rettungsdienst engagiert, weiß dass medizi- nische Notfälle nie Pause machen. Auch im eigenen Fach- gebiet hochkompetente Arztpraxen sind nicht davor ge- feit. Das Training vom DRK hilft medizinischem Personal, sich dafür zu wappnen. „Es geht darum, einfache Notfälle zu erkennen und zu behandeln,“ sagt Alfred Bosch vom DRK-Kreisverband Ravensburg, der solche Notfalltrai- nings durchführt. Seit mehr als 35 Jahren im Rettungs- dienst engagiert und beim DRK-Kreisverband zuständig für Bevölkerungsschutz, kennt er aus Hunderten von Ein- sätzen alle erdenklichen Notfälle. Bei den Kursen arbeitet er teilweise zusammen mit ebenfalls langjährigen und erfahrenen Kollegen. Passgenauer Zuschnitt Ein solches vier- bis fünfstündiges Training bereitet er immer in Absprache mit der jeweiligen Praxis vor. Dabei spielt die örtliche Lage wegen der Erreichbarkeit und ihre Ausstattung ebenso eine Rolle wie die Erfahrung mit be- reits vorgefallenen Notfällen. Angesprochen werden un- ter anderem Hilfsmittel, die für die sofortige Versorgung praktisch sind. Auf dem Plan stehen in Theorie und Pra- xis Krankheitsbilder wie Bluthochdruck und Herzinfarkt, aber auch Wiederbelebung oder Beatmung. Vor Ort kann unter anderem gemeinsam geschaut werden, wo in den Praxisräumen ein Notfallpatient fernab von anderen Pati- enten und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Ruhe finden kann. Konkrete Notfälle Alfred Bosch nennt ein paar konkrete Notfälle. Bei Dia- betikern, die im Unterzucker sind, verabreicht man eine weniger hochdosierte Glukoselösung, dafür in größerer Menge. Bei einer heftigen allergischen Reaktion sei Ad- renalin das Mittel der Wahl. In einem Epi-Pen, den die Praxis im Kühlschrank bereit stellen könnte, lässt es sich bei Bedarf vom Praxispersonal unmittelbar intramusku- lär verabreichen. Auch epileptische Anfälle können sich jederzeit ereignen. „Es ist schwierig mit anzusehen,“ er- läutert er. Aber auch in diesem Notfall hilft die Leitstelle und gibt telefonisch Anweisungen zur Erstversorgung. Wichtig sei vor allem, einen Patienten aus einem Gefah- renbereich wegzuziehen. Im öffentlichen Raum gilt das vor allem für Straßen oder Bahngleise. Fachspezifische Vorträge für Organisationen oder Ver- eine Neben Arztpraxen können auch Betriebe und öffentli- che Einrichtungen solche passgenauen Trainings beim DRK-Kreisverband anfragen. Bosch bereitet sie für Not- fälle im Gebirge ebenso vor wie für Glas verarbeitende Firmen, wo tiefe Schnitte eine Gefahr im Arbeitsalltag darstellen können. Der Bodensee als Tauchparadies birgt Notfälle wie Ertrinken oder zu schnelles Aufsteigen nach dem Tauchgang. Aber auch Ertrinkungsnotfälle im Salzwasser sind in entsprechenden Bädern mit Salzwas- serbecken nicht auszuschließen. Apropos Salzwasser: Für besonders außergewöhnlich könnte man Trainings für Hochseesegler ansehen, die wochenlang auf dem Meer sind. Um unter diesen Bedingungen und in der Abgeschie- denheit für mögliche Verletzungen gerüstet zu sein, hat Alfred Bosch ebenfalls fachliche Tipps: etwa wie man das Entzünden einer Wunde verhindert oder gar, wie man eine Wunde selbst näht. Sein Wissen und seine Erfahrung schöpft er aus seiner Profession und aus seinen vielen Einsätzen. Er steht in en- gem Kontakt und Austausch mit Notfallmedizinern und studiert laufend einschlägige Fachliteratur. Denn: „Not- fallmedizin entwickelt sich ständig weiter“, so Bosch. Ein Glücksfall für alle Beteiligten. MITMACHEN beim TRIKOTTAG BW am 11. JUNI! Handball, Turnen, Tennis, Fußball, Leichtathletik oder Judo ... Sport im Verein ist bunt und vielfältig. Aber die Sport- vereine sind auch eine starke gesellschaftliche Kraft, die die Gemeinschaft und den Zusammenhalt zwischen den Menschen bestärken. Deshalb rufen der Landessportverband Baden-Württem- berg und die drei Sportbünde Württembergischer Lan- dessportbund, Badischer Sportbund Freiburg und Badi- scher Sportbund Nord alle Mitglieder, Fans und Freunde der Sportvereine auf, am 11. JUNI beim TRIKOTTAG der SPORTVEREINE BW mitzumachen. Warum gibt es den Trikotag BW am 11. Juni? Der Trikotag BW am 11. Juni ist Teil des deutschlandweiten Trikotags der Sportvereine, der vom Deutschen Olympi- schen Sportbund ausgeht. Mit der Aktion sollen Mitglieder, Fans und Förderer ihre Verbundenheit zum Sportverein zeigen - und zwar dort, wo Trikot, Shirt oder Trainingsjacke normalerweise nicht zu sehen sind. In Baden-Württem- berg ist etwa jeder Dritte Mitglied im Sport- verein. Beim Trikotag soll diese „Größe“ öffentlich sichtbar werden. Wie kann man mitmachen? Das Mitmachen ist ganz einfach. Am 11. Juni in Trikot, Shirt oder Trainingsjacke eines örtlichen Sportvereins ins Büro, zur Arbeit, zum Einkaufen etc. und die Verbundenheit zum Sportverein zeigen. Das ist schon alles. Gerade in den Verwaltungen und Kommunalbetrieben entsteht so garantiert ein „buntes“ Bild, weil dort sicherlich Menschen aus den unterschiedlichsten Vereinen zusammenarbeiten. Gibt es auch etwas zu gewinnen? Natürlich gibt es auch etwas zu gewinnen. Zur Motivation werden bei der Foto-Aktion zum Trikotag BW Preise im Gesamtwert von über 20.000 Euro vergeben - und zwar für die Vereine. So kann jeder, der bei der Foto-Aktion mitmacht, seinem Verein im Gewinnfall etwas Gutes tun. Wo gibt es weitere Informationen? Entweder auf der Trikotag-Webseite www.trikotag-bw. de oder beim Trikotag-Team, c/o Württembergischer Landessportbund e.V., Tel.: 0711/28077-186, sportinbw@ wlsb.de Der Landessportverband Baden-Württemberg und die drei Sportbünde im Land hoffen auf rege Beteiligung - und sagen schon jetzt herzlichen Dank für die Unterstüt- zung des organisierten Sports. Und natürlich freuen wir uns auf viele „bunte“ Trikotag-Bil- der aus den Kommunen in Baden-Württemberg! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Trend hält an: Weniger Unfälle in der Grünen Branche Zum zweiten Mal ist 2023 die Zahl der meldepflichtigen Unfälle* in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gar- tenbau unter 60.000 geblieben und sogar weiter gesun- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 ken. Das geht aus der Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hervor. Insgesamt ereigneten sich im Berichtsjahr 57.608 melde- pflichtige Unfälle* (2022: 59.024). 32.217 davon ereigne- ten sich in der Landwirtschaft, 17.911 im Gartenbau (inkl. Garten- und Landschaftsbau) sowie 5.351 in der Forst- wirtschaft und Jagd. Unfallschwerpunkt bleibt die Nutz- tierhaltung mit 13.017 Unfällen. Diese hohe Zahl macht deutlich, dass hier weitere Präventionsmaßnahmen und die strikte Umsetzung der geänderten Vorgaben der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Nutztierhaltung unerlässlich sind. Mehr tödlich verlaufende Unfälle Im Jahr 2023 verloren 125 Personen bei Arbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der SVLFG fallen, ihr Leben (2022: 117). 73 davon verstarben bei Unfällen in der Land- wirtschaft, 19 dieser Unfälle ereigneten sich bei Feld- und Kulturarbeiten (einschließlich der Arbeiten im Garten, im Weinberg oder in Sonderkulturen) sowie zwölf in der Nutztierhaltung. In der Forstwirtschaft verunglückten 36 Personen tödlich, im Gartenbau elf und bei der Jagd drei. Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, bei Arbeiten tödlich zu verunglücken. 45 der betroffenen Personen waren 66 Jahre oder älter. Lösung: A und G, B und F, C und E, D und H © BoA/DEIKE 750R31R3 Paare finden Welche Abildungen von A bis H sind identisch und bilden ein Paar? Die Hintergrundfarbe spielt keine Rolle. Füllrätsel Die vorgegebenen Buchstaben helfen Ihnen, die Begriffe zu er- raten und in die waagrechten Reihen einzutragen. 1. Gestrüpp, 2. Epigone, 3. parieren, 4. Gemüsesorte, 5. das Überirdische betreffend, 6. Respekt, 7. beschimpfen, 8. simulieren, kopieren, 9. fertil Lösung: 1. Buschwerk, 2. Nachahmer, 3. gehorchen, 4. Chinakohl, 5. himmlisch, 6. Ehrfurcht, 7. schmaehen, 8. nachahmen, 9. fruchtbar© Müller/DEIKE 750R28R8 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Welcher Zeit - schriftenbegriff verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O O U H R M D A Q I U V I N N I M F T W X G A V G H G A D S M L N R E M W E Z M A Y R K B C I W L H B G W I C Y P S L L I F E L G V R K S F E N G M M O P X R E F F F V G Y G T G W E W Z V K P T U M Y F O A N L F J K S Z E K P M M D G P N S A O H X O P O P C O R N N U E I H C L T S K I Q E T T E F A T S L I I H C O X C Q O I W X N S B J O O H J Q F P K W U E Q S U G A R E N C F X U A S I L G N U O Y C O G C DEIKE JUG-0407 R E W O P A G N A K E M I In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Jugend zeitschriften versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. Bravo – CHiCA – Dran – ElleGirl – Fantastic – Geolino – GOGirl – IN Fashion – Intro – jetzt – Kids Zone – Mädchen – Manga Power – Mega Star – Minnie – Popcorn – Pop Rocky – Spick – Spot on – Stafette – Starflash – Sugar – Teensmag – Tiere – Treff – Wendy – W.i. t.c.h. – X-Mag – Yam! – Young Lisa – Young Miss ZEITSCHRIFTEN- FANSZEITSCHRIFTEN- FANS G S Y H M A E D C H E N O Z S D I K G T T H N Q W H O O I Q D L W B U Y V K I I Z F O G A M X R T E E N S M A G X T Q E T T M O U I F T S X H A C R X R S E J R E Y Z R N X N N A R H S A L F R A T S E J Y U P L A N I T G C Y K C O R P O P M O V O U L H R R N K T O W O U H R M D A Q I U V E I N N I M F T W X G A W V G H G A D S M L N R Z E M W E Z M A Y R K B V C I W L H B G W I C Y K P S L L F E L G V R P K S F E G M M O P X T R E F F V G Y G T G U M Y F O N L F J K S Z E K P M M D G P N A O H X O P O P C O R N N U E I C L T S K I Q E T T E F A T S L I H C O X C Q O I W X N S B J O H J Q F P K W U E Q S U G A R E C F X U A S I L G N U O Y C O G INFASHIONC REWOPAGNA Lösung Rebus: Fanposter 696R103R1 STELLENANGEBOTE Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Wir laden Sie daher zu einer Exkursion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg ein, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie Windkraftanlagen in einem Forstgebiet wirken, wie viel Platz sie dauerhaft in Anspruch nehmen und welche Auswirkungen auf die Natur erkennbar sind. Wann: 21. Juni 2024 von 13 bis ca. 20 Uhr Wo: Bustransfer ab Baindt zum Windpark und zurück Was: Fahrt durch den Wald mit verschiedenen Aus- stiegspunkten gemeinsam mit dem Forstbetriebs- leiter sowie Austausch mit den Projektplanern bei einem Imbiss Wie: kostenfrei mit verbindl. Anmeldung (max. 2 Personen pro Anmeldung); Anzahl der Plätze ist beschränkt und wird ggf. verlost Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bis zum 7. Juni 2024 an info@windpark-altdorferwald.de an. 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            Freiflächen-Photovoltaik_Stand_August_2023.pdf

            Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt (Stand August 2023) Präambel Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerba- ren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Block- heizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könn- ten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemeinde und Gemeinderat ha- ben sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungs- plan1. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten - entscheiden unter welchen Voraussetzungen Frei- flächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden. Hintergrund – Solaranlagen auf Freiflächen Seit dem Inkrafttreten der Freiflächen-Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind auf landwirtschaftlichen Flächen errichtete Solaranlagen nach dem EEG förderfähig, so- fern die Flächen als so genannte „benachteiligte“ Gebiete eigestuft sind. Das gilt für Solaran- lagen mit einer Nennleistung ab 750 Kilowatt bis maximal 20 Megawatt². Welche Gebiete als „benachteiligt“ gelten und welche nicht, ist bundesweit festgelegt. Die landwirtschaftlichen Flächen in Baindt fallen in die Kategorie „benachteiligte“ Teilflächen. Freiflächensolaranlagen in besonders sensiblen Bereichen wie z.B. in Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, größeren Waldflächen, Kernflächen im regionalen Biotopverbund, in FFH-Ge- bieten, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und flächenhaften Naturdenk- malen…. sind nicht zulässig. 1 Zusätzlich müsste der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. In der Regel wird dies im Parallel- verfahren umgesetzt. 2 Entlang Bahnstrecken oder Autobahnen oder auf Konversionsflächen sind Solaranlagen auch dann nach dem EEG förderfähig, wenn sie nicht in die Kategorie der „benachteiligten“ landwirtschaftlichen Flächen fallen und wenn sie eine Nennleistung unter 750 Kilowatt aufweisen. Weiterhin hat das Bundeskabinett beschlossen, einen zusätzlichen Privilegierungstatbestand für Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich in das Baugesetzbuch aufzunehmen. Je Betriebsstandort soll eine Agri-PV-Anlage (Normale Freiflächen-PV-Anlagen sind von der geplanten 2,5-Hektar-Privilegierung nicht erfasst) künftig auch ohne die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans zugelassen werden können, wenn ihre Grundfläche höchstens 2,5 Hek- tar beträgt und sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder fort- wirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung steht. Die be- schlossenen Änderungen müssen noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie Gültigkeit erhalten. Anwendung der Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik Dem Gemeinderat ist vor allem das Thema „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ wichtig. Daher ist es als Ausschlusskriterium formuliert. Solaranlagen auf Freiflächen werden nur dann über die Bauleitplanung ermöglicht werden, wenn das Kriterium 1 „Sichtbarkeit/Landschaftsbild“ erfüllt wird. Die Kriterien 2 bis 5 sind als Abwägungskriterien zu verstehen: Wenn bei einem Solarprojekt an einem bestimmten Standort nicht alle dieser Kriterien vollständig erfüllt sind, dann muss der Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien abwägen, ob das Solarprojekt noch als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen für die Erzeugung regenerativer Energien überwiegt. Kommen mehrere Projekte/Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese an- hand der Kriterien miteinander verglichen werden. Interessenten, die auf dem Gemeindegebiet einen Solarpark errichten wollen, müssen gegen- über der Gemeinde nachvollziehbar darlegen, dass ihr Projekt den Kriterien entspricht und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in den Kriterien benannten Aspekte ausgestalten wer- den. Einen formellen Rahmen gibt die Gemeinde dafür nicht vor. Anhand dieser Darstellungen wird der Gemeinderat die geplanten Projekte der Interessenten vergleichen und über die Auf- stellung eines Bebauungsplans entscheiden. (Der Kriterienkatalog hat auf das eigentliche Be- bauungsplanverfahren selbstverständlich keinerlei Einfluss.) Detailliertere Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung ver- bindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Darin wird unter anderem auch fest- gelegt, in welchen Fällen ein Abweichen von der vereinbarten Ausgestaltung des Projektes und von der angekündigten Art der Pflege der Solarpark-Fläche dazu führt, dass ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt wird. Unter Punkt 6 legt die Gemeinde eine Zubaugrenze fest. Diese gilt verbindlich. Spätestens vier Jahre nach Verabschiedung der Kriterien wird der Gemeinderat auch darüber beraten, ob noch weiterer Zubau erfolgen soll. Dies ist ebenfalls unter Punkt 6 der Kriterien geregelt. Sollte sich in der Anwendungspraxis herausstellen, dass gemäß den Kriterien keine oder nur geringfügige Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stehen, dann wird der Gemeinderat über eine Änderung der Kriterien im Sinne weniger restriktiver Formulierungen beraten. Kriterien: Für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Gemeinde Baindt gelten die folgenden Kriterien: 1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterium) • Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen dürfen aus Wohngebäuden, auch aus den Wohngebäu- den von Aussiedlerhöfen, im Umkreis von 400 m der Anlage nicht sichtbar sein. Weiterhin ist ein Mindestabstand von 100 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen in Sichtbeziehung zur Wohnbebauung kann abweichend zu Punkt 1 dann möglich sein, wenn die betroffenen Eigentümer ihr Einverständnis mit dem Bau der Anlagen schriftlich erklären oder wenn nachgewiesen ist, dass die Anlagen auf- grund der Geländetopographie aus den angrenzenden Wohngebäuden nicht sichtbar sind. • PV-Anlagen dürfen nicht an Hanglagen gebaut werden (ab 10 % Gefälle, klassifiziert nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5). • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachvollziehbar darle- gen, dass die vorgenannten Punkte gewährleistet sind, zum Beispiel mit Hilfe einer Sicht- barkeitsanalyse oder einer Visualisierung. • Gegebenenfalls muss der Projektierer darlegen, dass die Sichtbarkeit der Solaranlage durch das Anlegen von z. B. Hecken ausreichend begrenzt werden kann. • Grundsätzlich sind blendarme Module zu verwenden, ein Blendgutachten ist vorzulegen. 2. Landwirtschaftliche Qualität der Böden • Der Bau von Photovoltaik-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen. Daher sollen auf landwirtschaftlichen Flächen, die in der digitalen Flächenbilanz als Vorrangfläche Stufe 1 eingestuft sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden3. • Kommen mehrere Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Frage, sind Flächen mit geringe- rer Wertstufe in der digitalen Flächenbilanz zu bevorzugen. 3. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit • Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Flä- che nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. Dies muss möglichst so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird. • Orientierung bietet dabei das gemeinsame Papier der baden-württembergischen Umwelt- verbände sowie der Handlungsleitfaden Freiflächensolaranlagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Es empfiehlt z. B. eine extensive Pflege der Flächen, z. B. mit Schaf- beweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden. Die Ge- meinde wird die Vorgaben ggf. bei Bedarf aktualisieren und dazu auch den Austausch mit Experten suchen. 3 Vorrangflächen Stufe 1 entsprechen guten bis sehr guten Böden • Der Betreiber muss durch ein Mindestmaß an Pflege der Fläche gewährleisten, dass die Bewirtschaftung benachbarter, landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht beeinträchtigt wird. • Bis zum 15. Juni eines Kalenderjahres soll keine Mahd erfolgen. Erläuterung/Konkretisierung der Vorgaben hinsichtlich Natur- und Artenschutz →Umzäunung ▪ Der Projektierer muss die Umzäunung der Anlage so gestalten, dass sie Natur- und Arten- schutz fördert. Hierfür können beispielsweise Naturzäune, bestehend aus heimischen Ge- hölzen, eine Möglichkeit darstellen. ▪ Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere gewährleisten. →Innerhalb der Anlage ▪ Die Aufständerung der Solaranlagen muss ausreichend Platz vom Boden bis zur Unterkante der Solar-Module betragen, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gel- ten 80 Zentimeter Abstand, damit z.B. Schafe problemlos zur Pflege der Flächen eingesetzt werden können. ▪ Die Fläche unterhalb der Photovoltaik-Module muss im Sinne einer ökologisch orientierten und artenschutzfördernden Bewirtschaftung gepflegt werden. Dies beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf Gülle oder andere Düngemittel. ▪ Die Pflege der Fläche muss so gestaltet sein, dass verschiedene Arten von einheimischen (Blüh-)Pflanzen und Insekten (wie Bienen) sich dort ansiedeln können. Die Flächen können beispielsweise mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saat- gut aus regionaler Produktion eingesät werden. ▪ Die Pflege der Fläche muss mit einer mechanischen Mahd oder Schafbeweidung erfolgen. Die Flächen sollten möglichst abschnittsweise gemäht werden (nicht die komplette Fläche an einem Tag). ▪ Die Mahd muss zeitlich so erfolgen, dass zuvor ein Abblühen der Blühpflanzen möglich ist. Allerdings sind Unkräuter, die sich nachteilig auf benachbarte, landwirtschaftliche Flächen auswirken (z.B. Disteln, o.ä.) ggfs. manuell vor dem Samenflug in einer früheren Mahd zu beseitigen. ▪ Die Möglichkeit, Bienenkästen oder eine Imkerei auf der Anlage zu unterhalten, muss ge- prüft und bei Möglichkeit umgesetzt werden. →Ausgleichsflächen ▪ Die Ausgleichsflächen, die der Projektierer vorweisen muss, müssen sich sinnvoll in das lo- kale Ökosystem einfügen. →Tierschutz ▪ Die Anlage muss so gestaltet werden, dass Rebhühner, Wachteln und Wildtiere nicht maß- geblich in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Gegebenenfalls müssen Wildkorridore vorgesehen werden. 4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen • Die Gemeinde Baindt legt Wert darauf, dass von Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass allen Bürgern zu einem gewissen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird. Die Gemeinde Baindt begrüßt ausdrück- lich genossenschaftliche Betriebsmodelle und andere Formen der Bürgerbeteiligung. • In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplan- verfahrens darlegen, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik- Projekt angeboten wird. • Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dies umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmög- lichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen). • Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller, inklusive der Verwaltungsleis- tungen, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden. 5. Netzanbindung • Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz soll per Erdverka- belung erfolgen. Es muss im Vorfeld der Bauleitplanung ein Nachweis vorgelegt werden, dass ausreichend Kapazitäten zur Einspeisung des erzeugten Stroms vorhanden ist. 6. Flächengröße / Zubaumenge • Die maximale Größe pro Solarpark beträgt 5 Hektar (es zählt der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes). Dies umfasst nicht die Ausgleichsflächen, die ggf. zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Die 5 Hektar können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken. • Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild ver- träglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Gemeinderat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht. • Bei Stilllegung der Anlage bzw. der Einspeisung hat der Rückbau innerhalb eines Jahres zu erfolgen.[mehr]

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              ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maximalen Gebäudehöhen von etwa 10 m, Pflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie die Fesetzung privater und öffentlicher Grünflächen zur Ortsrand- eingrünung bzw. zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Für die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutz- gut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Schutzgüter ist das Plangebiet als Un- tersuchungsraum ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,06 ha, davon sind 1,60 ha Gewerbegebiet, 0,24 ha Verkehrsflächen, 0,20 ha öffentliche und 0,02 ha private Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 321.389 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in nord- westlicher Richtung des Plangebietes, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Im integrierten Landschaftsplan werden die überplan- ten Flächen zu einem kleinen Teil als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Da der Be- bauungsplan die Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellten Bereiche lediglich geringfügig nach Norden und Osten verschoben werden, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan herge- leitet angesehen werden. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Bampfen". In diesem Teilbereich (LRT 91E0*) wer- den die Erhaltung der Vorkommen von Groppe, Strömer und Kleiner Bachmuschel angestrebt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insekten- schonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie begrenzte Abflussmenge von gerei- nigtem Niederschlagswasser) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 4 m bzw. 12 m das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 1812- 3436-0447). Etwa 90 m nordöstlich liegt das kartierte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (Nr. 81234367020) sowie weitere im Umfeld. In einem Abstand von etwa 1,1 km liegt nordöstlich des Plangebietes das Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Biotope und Schutzgebiete nicht zu erwarten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme [8.2.1]" und "Prognose [8.2.2] bei Durchführung der Planung"). Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 m zum Plangebiet befinden sich in westlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standorte. Der 1000 m- Suchraum dieser Kernflächen liegt zwar nur etwa 80 m nordwestlich vom Plangebiet. Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optimalen Wanderkorridor darstellt. Da die Kernflächen inbesondere durch die Bundesstraße vom Plangebiet abgeschnit- ten sind, wird die Funktion der Flächen von der Planung nicht beeinträchtigt. − Westlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 660 m befinden sich entlang der Bahnlinie Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds trockener Standorte. Da hier jedoch kein Suchraum besteht und somit ein Biotopverbund zum Plangebiet unwahrscheinlich ist, kann eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Ackerland, durch das ein landwirt- schaftlicher Weg führt. Lediglich der Bereich ganz im Westen, in dem die Grünfläche als Re- tentionsbecken geplant ist, wird momentan als Grünland genutzt. Infolge der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenviel- falt der Fläche begrenzt. − Das oben genannte südwestlich des Plangebietes liegende Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" besteht aus zwei überwiegend dichten Hecken, welche ein Umspannwerk östlich und nördlich eingrenzen. Die Hecken werden von Hasel, Hainbuche, Weißdorn u.a. aufgebaut. Am Südrand der nördlichen Hecke Liguster, sonst vereinzelt Holunder und Pfaffen- hütchen beigemischt. Die Krautschicht besteht aus nitrophytischer Vegetation. Am Westrand der östlichen Hecke ist ein Grassaum ausgebildet, sonst sind keine Säume vorhanden. Im Be- reich dieser Hecken sowie in dem südöstlich davon liegenden Heckensaum, der an das Plan- gebiet angrenzt, ist auf Grund der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit einem erhöhten Vor- kommen von Vögeln, Insekten, Reptilien und Säugetieren zu rechnen. − Östlich des Plangebietes im Bereich der Wohnhaus-Gärten sind siedlungstypische (störungsto- lerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Bundes- straße im Westen, Straße im Süden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und das südlich des Plangebietes liegende Gewerbe lässt die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. − Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich ge- schützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. Die Bedeutung der Flächen für das Schutzgut ist insgesamt gering. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gela- gerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (Verdichtung durch Befahrung mit Fahrzeugen; Eintrag von Dünger). − Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit mittlerer Funktion als Fil- ter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ein- gestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" als mittel eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Acker) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt wer- den. Gemäß Reichsbodenschätzung liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 35-59, die Ackerzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren Bereich hin. − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 ist der Boden im Plangebiet je nach Bohrloch als durchlässig bis schwach durchlässig zu beschreiben. Hin- weise auf Bodenverunreinigungen und Altlasten gibt es nicht. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächenge- wässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwas- ser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grund- wasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Im Plangebiet selbst kommen keine Oberflächengewässer vor. Nordwestlich, in einem Ab- stand von etwa 110 m verläuft ein Bach, der in den "Bampfen" mündet. Ein Abschnitt des "Bampfens" verläuft sowohl im Norden (Entfernung ca. 430 m), als auch im Nordwesten (Ent- fernung ca. 550 m), der in diesem Bereich Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobel- wäldern südlich Blitzenreute" ist. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 39 − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 wurde bei der Untersuchung zweier Bohrlöcher bei etwa 3,40 m bzw. 4,30 unter GOK auf Grundwasser ge- stoßen. Bei zwei weiteren Bohrlöchern wurden bei ca. 3,80 m nasse Schmelzwassersande an- getroffen, was auf Schicht- und Grundwasser hindeutet. Nach starken Niederschlägen und nach der Schneeschmelze können höhere Grund- bzw. Schichtwasserstände auftreten. Versi- ckerungsversuche deuten je nach Bohrloch auf einen durchlässigen bis schwach durchlässigen Boden hin. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Die Gemeinde verfügt über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Durch das fehlen von Bäumen kann es im Plangebiet zu keiner Frischluft- produktion kommen. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Gewerbeflächen reichern sich Schadstoffe in der Luft an. Auch durch die an das Plangebiet angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln) ist die Luftqualität be- reits geringfügig vorbelastet. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 40 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen ackerbaulich genutzten Bereich in nordwestlicher Randlage des Ortsteiles "Schachen". − Der Bereich ist von Norden vom angrenzenden Acker sowie von den östlich des Plangebietes liegenden Wohnhäusern her einsehbar, stellt auf Grund der Nutzung jedoch keinen land- schaftsästethischen Augenfang dar. Der Bereich besitzt auch keine besondere Erholungseig- nung, da er von Süden mit Gewerbebebauung und von Westen von einem Umspannwerk um- schlossen ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, sodass sowohl vom Plangebiet selbst, als auchvon der angrenzenden ackerbaulich genutzten Fläche wahrscheinlich Geruchs-Emissionen ausgehen. Die Fläche besitzt keinerlei Naherholungs-Funktion, da auch keine Rad- oder Fuß- wege am Plangebiet vorbeiführen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnenein- strahlung rund 1.150-1.151 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Vo- raussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie mittelmäßig. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Grund hierfür ist der einzuhaltende Vorsorgeabstand zum relativ kleinen Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die ackerbaulichen sowie als Grünland genutzten Flä- chen als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Wasser- schutzgebiet), Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Verände- rung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Acker- sowie Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Kli- mawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmit- telbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. In Folge der heran- rückenden Bebauung werden die angrenzenden Biotope in gewissem Umfang beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 42 Die Arten der beiden Hecken könnten durch Baumaßnahmen und den anschließenden Gewer- bebetrieb leicht gestört werden. Im Bereich des geplanten Retentionsbeckens mit Bepflanzung ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Feuchtstandorte zu erwarten. Zusätzlich schottet die Bepflanzung die Hecken zumindest in gewissem Umfang vom Gewerbebetrieb ab. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebau- ung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen (mit der Emp- fehlung sie nach Norden) zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebens- raumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten, insbesondere jene die im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" vorkommen, wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 8,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschrän- kungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wasserge- bundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspie- gelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Struktur- glas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Wassergebundene Insekten können vor allem im Gewässer "Bampfen" und seinen Seitenarmen vorkommen, wovon ein Gewässer- abschnitt auch im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt. Mauern mit einer Höhe von mehr als 0,25 m sind unzulässig, um die Durchlässigkeit des Ge- bietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. − Um zumindest eine Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung und etwas Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, wurde zu dieser hin eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist mit Bäumen der 2 Wuchklasse sowie mit Sträuchern zu bepflanzen und extensiv zu pflegen. Eine Ortsrandeingrünung nach Norden hin wird auf Grund der geplanten Gewerbeer- weiterung nicht als erforderlich gesehen. Zur Aufwertung des Retentionsbereiches, ist dieser sowohl mit Bäumen, als auch Sträuchern zu bepflanzen und ebenso wie die private Grünflä- che extensiv zu pflegen. Auch wird so vermieden, dass die Gewerbebauung direkt bis an die Biotope heranreicht. Für sämtliche Baumpflanzungen, d.h. sowohl auf öffentlichen, als auch privaten Grünflächen sowie auf den privaten Baugrundstücken ist ein Mindeststammumfang von 20-25 cm, festgesetzt, um bereits zum Zeitpunkt Pflanzung eine gewisse Ein- und Durch- grünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. zur Wohnbebuau- ung zu schaffen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als gering bewertet werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 43 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung der Flora (v.a. in den angrenzenden Biotopen) durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Ackerland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einem kompletten Verlust der natürlichen Bodenfuktionen. Im Bereich der Retentionsfläche werden die Bodenfunktionen auf Grund von Abgrabungen erheblich beeinträchtigt und gehen fast vollständig verloren. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,8 können bis zu etwa 1,52 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 44 werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund der relativ großflächigen Versiegelung als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung, (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Auf Grund des hohen Versiegelungsgrades durch eine GRZ von 0,8 sind die Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Da der Boden im Bereich der Retention gem. Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 kaum wasserdurchlässig ist, kann das Niederschlagswasser nicht versickert werden (Umgang mit Niederschlagswasser s.u.: "Wasserwirtschaft"). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 45 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Abwasser wird dem Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zuge- leitet. Das über den Regenwasserkanal in den Retentionsbereich eingeleitete Niederschlags- wasser wird durch die belebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung) und anschließend über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Re- genwasserkanal des bestehenden Gewerbegebietes geleitet, was letztendlich in den Seitenarm des "Bampfens" abgeleitet wird. Die theoretisch berechnete Versickerungsmenge und somit Ableitung beträgt 5,7 l/s, erlaubt sind bis max 14 l/s. Die maximale Abflussmenge des beste- henden Gewerbegebietes (Mehlis) beträgt 24 l/s, womit die Gesamtabflussmenge (bestehen- des und geplantes Gewerbegebiet) etwa 30-38 l/s beträgt. Diese Abflussmenge entspricht in etwa dem natürlichen Abfluss aus dem unbebauten Gebiet. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen und verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seitenarm des "Bampfens" möglich, der dann in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) mündet. Durch diese Feset- zung sowie die geringe Abflussmenge in den Seitenarm des "Bampfens" ist auch eine Beein- trächtigung des FFH-Gebietes durch das vorgesehene Entwässerungskonzept ausgeschlossen. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindliche Wasser- versorgung. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 46 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflä- chen beschränkt. Durch die Gehölzpflanzungen im Bereich der Grünflächen wird jedoch Frisch- luft produziert. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanla- gen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Schadstoff-Vorbelastung durch Abgase des erhöhten Ver- kehrsaufkommens ist jedoch zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Ener- gien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, urbane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (z.B. An- laage einer Abflussmulde für von Norden zufließendes Hangwasser; ausreichende Dimensio- nierung der Rückhalteeinrichtungen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonnen- einstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Baugrundstücken) sowie zu Boden- belägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 47 Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas, Frischluftproduk- tion + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, da der Ortsrand weiter nach Norden verschoben wird. Zwar ist der dörfliche Charakter des Ortstei- les Schachen bereits auf Grund des angrenzenden Gewerbegebietes "Mehlis" beeinträchtigt; trotzdem führt das Hinzukommen weiterer gewerblich genutzter Gebäude zu einer weiteren Einschränkung der Ortsbild-Erlebbarkeit - insbesondere für die Bewohner der östlich angren- zenden Wohnhäuser, welche Blickbeziehungen zur Fläche besitzen. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote) und diese möglichst nach Norden hin zur offenen Landschaft umgesetzt wird. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschafts- bild möglichst gering zu halten, wird zumindest nach Osten zur Wohnbebauung hin eine pri- vate Grünfläche samt Bepflanzung festgesetzt. Auch im Westen wurde im Retentionsbereich eine Grünfläche (öffentlich) festgesetzt, um das Retentionsbecken auch optisch aufzuwerten. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Landschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehöl- zen ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen und Außenanlagen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 48 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrand-Vorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Geringfügige Wiederherstellung des dörflichen Siedlungsbildes + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Pla- nung die Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Die bereits vor der Planung eingeschränkte Erleb- barkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine geringfü- gige Beeinträchtigung. − Durch das Heranrücken der Bebauung an die östliche gelegene Wohnbebauung können für die Bewohner zeitweilig Lärm-Beeinträchtigungen entstehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von Grünflächen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 49 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Er- hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauar- beiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. Zudem können Heiz- oder Produktionsanlagen von Gewerbebetrieben (z.B. großes Blockheizkraftwerk; Brennöfen) zu einem erhöhten Schadstoffausstoß beitragen. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschä- digenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide so- wie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärme- abstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausfüh- rungen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch" − Durch die nächtliche Beleuchtung des Gewerbegebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete sowie in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Ra- dius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der land- schaftsästhetischen Situation oder lichtempfindlicher Tierarten (insbesondere des nahegelege- nen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" und das Gewäs- ser "Bampfen") kommt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 50 − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ord- nungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsor- gung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umge- gangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lage- rung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als uner- heblich eingestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichltich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 51 und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Auf Grund der Topografie ist eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourchen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Mögliche kumulierende Auswirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" wurden in der dem Bebauungplan beigelegten FFH-Vorprüfung, insbesondere unter dem Punkt "Summation" abgehandelt und als nicht gegeben erachtet. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Pufferung zur östlich gelegenen Bebauung durch private Grünfläche mit Gehölz-Pflanzungen (Bäume 2. Wuchsklasse und Mindeststammumfang von 20-25 cm, um von Anafang an eine gewisse Abschirmung zu generieren, sowie Feldgehölz/-hecke (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)) − Extensive Pflege sowie Bepflanzung des westlich im Plangebiet gelegenen Retentionsbeckens als Pufferung zur freien Landschaft sowie zu den angrenzenden Biotopen mit Bäumen mit Mindeststammumfang von 20-25 cm, um bereits bei der Pflanzung eine gewisse Eingrünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche zu schaffen − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultravioletten Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (pla- nungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauord- nungsrechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutespezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 53 gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 18.364 6 110.183 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.148 10 11.478 60.24 Unbefestigter Weg 1.089 5 5.443 Summe Bestand 20.600 127.104 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Gewerbegebiet (*GRZ 0,8) 12.776 1 12.776 60.50 Kleine Grünfläche (restlicher Anteil der Bauflächen, un- versiegelte Außenanlagen) 3.194 4 12.776 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Retentionsbecken, exten- siv gepflegt) 2.031 13 26.402 45.30 3 Bäume (1. Wuchsklasse, StU mind. 100 cm) 300 4 1.200 45.30 11 Bäume (2. Wuchsklasse, StU mind. 60 cm) 660 4 2.640 60.21 Völlig versiegelte Straße 2.435 1 2.435 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (private Grünfläche, exten- siv gepflegt) 164 13 2.136 Summe Planung 20.600 60.364 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 60.364 Summe Bestand 127.104 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -66.740 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 66.740 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 54 natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Im vorliegenden Fall wird unterschieden zwischen dem ackerbaulich genutzten Bereich sowie dem unbefestigten, aber befahrenen Weg, bei dem von einem verdichteten Boden ausgegangen werden kann. Für den Ackerbereich liegt die Wertstufe vor dem Eingriff bei 2, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. Für den Bereich des unbefestigten Weges wird vor dem Eingriff die Wertstufe 0,66, nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen 0 angenommen. Für den Bereich des geplanten Retentions- beckens wird nach dem Eingriff von der Wertstufe 0,66 ausgegangen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Im Gewerbegebiet vollständig versiegelbare Fläche (GRZ von 0,8): 12.776 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 2.435 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 15.210 m². Zusätzlich zu den neu versiegelbaren Flächen findet auch im Bereich der geplanten Retentionsflä- che ein Eingriff in den Boden statt. Die hier notwendigen Abgrabungen und die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen führen jedoch nicht zu einem vollständigen Funktionsverlust. In Abstim- mung mit dem Sachbereich Bodenschutz, Landratsamt Ravensburg, kann bei Retentionsbecken, Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 55 bei denen noch eine Restversickerung stattfindet, was vorliegend der Fall ist (siehe hierzu "Was- serwirtschaft" unter Punkt 8.2.2.4 sowie Baugrundgutachten), eine Bewertung von 0-1-1 nach dem Eingriff angesetzt werden. Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher of- fener Boden) 12.436 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 99.485 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher of- fener Boden) 2.004 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 16.035 Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher un- befestigter Weg) 340 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 906 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher un- befestigter Weg) 431 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 1.148 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher offener Bo- den) 877 2-2-2 (2,666) 0-1-1 (0,666) 5,33 4.680 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher unbefestig- ter Weg) 151 0-1-1 (0,666) 0-1-1 (0,666) 0 0 Summe 16.239 122.254 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 122.254 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegelten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größte der Raumeinheiten umfasst das Plangebiet samt nordöstlich und südwestlicher ländlich-dörflich geprägter Umgebung (siehe o. a. Karte). Die landschaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da die wenige vorhandene Bebauung hauptsächlich Gehöfte und kleine Siedlungen wie den Orts- teil "Schachen" umfasst, die nicht im Gegensatz zu den die Jungmoränenlandschaft des Vor- alpenlandes prägenden Landschaftsformen (in diesem Bereich eher eben) stehen. Die vorhan- dene Nutzung fügt sich mit ihrer kleinteiligen Landwirtschaft teilweise ins Landschaftsibld ein und schafft landschaftsästhetische Strukturen; einzelne Betriebe beeinträchtigen die Erlebbar- keit des Landschaftsbildes geringfügig. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in den im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" gelegenen Bereich und den eher siedlungsgeprägten Bereich mit dem Ort "Baindt" unterteilt. Der im FFH-Gebiet ge- legene Teil wird mit "4" bewertet, da es sich einerseits um prägende Landschaftselemente wie den auch als FFH-Lebensraum kartierten "Bampfen" mit erlebbarer Stille und ohne künstliche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 57 Lichtquellen handelt. Zudem enthält dieser Bereich Waldstrukturen, die eine optische Gleide- rung schaffen und nicht durch Bebauung verdeckt sind. Andererseits besteht auch hier klein- teilige Landwirtschaft und eine von spärlicher Bebauung und Schrebergärten gesäumte Bahn- linie führt durch das Gebiet. Der dritte Teil innerhalb der beiden Wirkzonen wird mit der Raumeinheit "1" bewertet, da dieser im Vergleich zum ersten Bereich hauptsächlich aus Sied- lungen der Gemeinde Baindt, Baienfurt sowie Niederbiegen bestehen und somit kaum mehr etwas von den natürlichen Landschaftsformen erkennen lassen. Die Landschaft ist sowohl op- tisch als auch akustisch praktisch nicht mehr als Naturbestand wahrnehmbar. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Das Vorhaben führt zwar zu einer Erweiterung eines be- reits bestehenden Gewerbegebietes und die Höhen der Gebäude werden beschränkt; trotzdem verstärkt sie (auch durch die Summation) die Überprägung der natürlichen Landschaft am Rand des Ortsteils Schachen. Auch wegen einer fehlenden Eingrünung wird von einem Eingriff mittlerer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblichkeitsfaktor liegt damit bei 0,6. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 58 − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung 814.436 3 0,6 0,2 0,1 29.320 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 111.455 1 2.947.398 3 2.056.374 4 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensationsflä- chenfaktor Komp.-umfang 0,6 0,1 0,1 103.075 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 132.395 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt, welche die Gemeinde Baindt im Jahre 2017 über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Ober- schwaben GmbH erwerben konnte. Die Maßnahmen wurden am 09.06.2016 vom Landratsamt beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs-ko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 59 Biberach genehmigt und befinden sich seit dem 01.08.2016 in der Umsetzung. Insgesamt konnten auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) Maßnahmen mit einer gesamten Ökopunktezahl von 2.339.323 (inkl. Zinsertrag: 2.356.868) ge- neriert werden. Von der Gemeinde Baindt wurden von dieser Gesamtsumme 425.000 Ökopunkte käuflich erworben. Von diesem Guthaben werden für die vorliegende Planung 321.389 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichten stattfinden. Zudem ist eine Pflanzung von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle vorgesehen. − Bannwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichte stattfinden. Zudem ist eine gruppenweise Initialpflanzung standortgerechter Weichhöl- zer wie Erle und Weide geplant, welche anfänglich vor Biberfraß geschützt werden soll. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Es wird aufkommender standortfremder Jungwuchs aus der Fläche entfernt. Ansonsten soll das Areal vollständig aus der Nutzung genommen werden. − Naturnaher Bachabschnitt: Es soll ein natürlicher Gewässerverlauf sowie die Aktivität des Bi- bers zugelassen werden. − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch kommt es zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und dem Biber. Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 66.740 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 122.254 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 132.395 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto +425.000 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +103.611 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 103.611 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 60 Standortalternativen: Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Die Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen dient der Deckung des Bedarfs von ortsansässigen Unternehmen, da im gesamten Gemein- degebiet derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze zur Verfügung stehen. Ein Vorteil ist außer- dem das bereits bestehende angrenzende Gewerbegebiet "Mehlis". Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Planungsalternativen: Es wurden zwei verschiedene Entwurfs-Alternativen erarbeitet. In der ersten Entwurfs-Alternative war nach Norden hin eine umfangreiche Ortsrandeingrünung auf einer Grün- fläche geplant. Da die Gemeinde jedoch eine weitere Gewerbeerweiterung nach Norden plant, wurde diese Grünfläche der Planung größtenteils entnommen. Lediglich die private Grünfläche als Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung sowie die Begrünung des Retentionsbeckens ver- blieben. 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 61 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewie- sen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH erworbene Ökopunkte. Da die entsprechenden Maßnahmen am 09.06.2016 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 01.08.2016 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ordnungsgemäß hergestellt wurden. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an das bestehende Gewer- begebiet "Mehlis" an. Im Norden grenzt weitere Ackerfläche an. Dem Plangebiet kommt zusam- menfassend eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu (landwirt- schaftliche Nutzung, wenig einsehbar, keine Erholungsnutzung). Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Die Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Nördlich und nordwestlich mit einem Mindestabstand von etwa 420 m zum Plangebiet beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei Berück- sichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Entwäs- Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 62 serung führt die Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des FFH-Gebietes Dies wurde in der dem Bebauungsplan beiliegenden FFH-Vorprüfung un- tersucht. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung sowie beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Ortsrandvorverlagerung und größtenteils fehlende Ein- grünung des aus der freien Landschaft und von der angrenzenden Wohnbebauung einsehbaren Plangebietes. Zur Eingriffsminderung wurden zwei Grünflächen festgesetzt. Die öffentliche Grünflä- che im Osten soll als Minimalortsrandeingrünung dienen sowie die Funktion des Bodens als Aus- gleich im Wasserkreislauf weitestgehend aufrechterhalten, indem das abgeleitete Niederschlags- wasser je nach Bodenverhältnissen über die belebte Bodenzone versickert. Die private Grünfläche im Osten des Plangebietes bezweckt eine Pufferung und geringfügige Abschirmung zur Wohnbe- bauung hin. Die Festsetzung zu wasserdurchlässigen Böden vermindert die Versiegelung der Frei- flächen, womit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens in diesen Bereichen weitestgehend auf- rechterhalten wird Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 321.389 Ökopunkten wird aus dem gemeindlichen Ökokonto abge- bucht. Folgende Maßnahmen wurden auf der Ökokontofläche (Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 so- wie 544/3, Gemarkung Ochsenhausen) durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber Bei Nicht-Durchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin land- wirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähn- lichem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 63 Für die Zusammenstellung der Angaben lagen keine besonderen Schwierigkeiten vor. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hyd- rogeo-logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.03.2018 im Landratsamt Ravensburg mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, FFH-Vorprüfung), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (Ziele der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz (insbesondere FFH-Gebiet), Bodenschutz, Altlasten, Oberflächengewässer, Abwasser und Grundwasser, Forst − Geotechnischer Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 (zu den Themen geo- morphologische/hydrogeologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beur- teilung, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen, Erschließung) − FFH-Vorprüfung des Büros Sieber in der Fassung vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 64 FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Be- rücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 65 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften beinhalten Vorschriften zur Anbringung von Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern, zu Farben und Materialien und zur Höhe und Beleuchtung von Werbeanla- gen. Blinkende Werbeanlagen werden ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung des Umfeldes zu vermeiden. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollen daher zurückhaltend gestaltet und ein Bezug zur Größe der ge- werblichen Anlage wahren. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,06 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,39 67,5 % Bauflächen als GEe 0,21 10,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,24 11,7 % Öffentliche Grünflächen 0,20 9,7 % Private Grünflächen 0,02 0,9 % Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 67 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − Klarstellende Berichtigung der Planungsrechtlichen Festsetzungen − Redaktionelle Berichtigung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft" sowie "Pflanzungen in den öffentlichen / privaten Flä- chen" − Ergänzung des Hinweises "Bodenschutz" − redaktionelle Ergänzung des Brandschutz-Hinweises − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" − Redaktionelle Berichtigung der Bodenbewertung in Bestand und Planung in der Begründung − Redaktionelle Ergänzung der Begründung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 68 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 69 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen auf das Plangebiet Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Osten, mit an- grenzendem bestehendem Gewerbegebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 72 Plan aufgestellt am: 24.09.2018 Plan geändert am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maxim