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Anlage_1_Hebesatzsatzung.pdf

Seite 1 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt am 03.12.2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung (1) Die Gemeinde Baindt erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden- Württemberg. (2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Baindt und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Ge- meinde Baindt. § 2 Steuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025. § 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig: a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 außer Kraft. Seite 2 Baindt, den 03.12.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen die- ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektro- nisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt / Homepage Satzung 03.12.2024 01.01.2025 06.12.2024 07502940622 2024-12-04T10:21:09+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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    Zuletzt geändert: 05.12.2024
    Bericht_24_10_22.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool auf Flst. 357/4, Hirschstraße 201 - Ausnahme vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG wird unter der Auflage erteilt, dass auf die Einliegerwohnung verzichtet wird, der Bauherr die Haftung bei Schäden durch Hochwasser am eigenen Grundstück übernimmt und eine großzügige Nachbaranhörung durch das Landratsamt angeordnet wird. Bericht der Bürgermeisterin - Pendla-App: Aufgrund der geringen Resonanz wird die App gekündigt. - Carsharing: Seit 08.12. besteht auch in Baindt die Möglichkeit des Carsharings. Im Fischerareal ist ein Parkplatz und ein Ladepunkt dauerhaft hierfür reserviert. Ein zweiter Ladepunkt mit 22 kW ist für das öffentliche Laden nutzbar, sofern der Platz nicht durch ein Leihfahrzeug des Anbieters belegt ist. Die Kosten belaufen sich inklusive freier Kilometer auf 9,90 € die Stunde, 69,90 € pro Tag und 109,90 € für ein komplettes Wochenende. Die offizielle Inbetriebnahme, zu der auch die Bürger und der Gemeinderat herzlich eingeladen sind, findet voraussichtlich Ende November statt. Eine Information im Amtsblatt folgt. - Beschilderung Dorfplatz – Parkplätze: Die zeitliche Beschränkung der Parkdauer an den Parkplätzen am Dorfplatz wurde durch den Bauhof wieder angebracht. An den Parkplätzen hinter der Bushaltestelle wurde jedoch keine Beschilderung angebracht, da hier die Nutzer der Tiefgarage ab und zu parken müssen, da ein ständiges Ein- und Ausfahren aus der Tiefgarage den Baustellenablauf stört, indem die Bauzäune ständig geöffnet und geschlossen werden müssen. Zudem herrscht auf der Baustelle viel Verkehr. Die endgültige Beschilderung aller Parkplätze soll Gegenstand der Novembersitzung sein. Hier ist auch eine Beschlussfassung über die zeitliche Beschränkung der Parkdauer eingeplant. Waldspielplatz: Die Baumfällung der bestehenden zwei Robinien ist in KW 45 vorgesehen. Ab dem 11. November beginnt dann die Firma Müller mit den Arbeiten. - Schachtsanierungen: In den nächsten Wochen werden über das gesamte Gemeindegebiet verteilt Schachtsanierungen durchgeführt. Baugebiet Lilienstraße: Die Kanal- und Wasserbauarbeiten sind abgeschlossen. Aktuell finden Strom-, Beleuchtungs- und Breitbandverlegearbeiten statt, deren Fertigstellung Ende November erwartet wird. Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt ist mit 500.000 € mittelbar an der Netze BW GmbH beteiligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stimmt folgendem Beschluss zu: Der Anteil an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG wird um den Betrag von 500.000 € erhöht. Die Kommune ist damit mit 1.000.000 € an der Gesellschaft beteiligt. Ausschreibung weiterer Baufelder Fischerareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Architekten Gauggel und Gütschow beauftragt folgende Baukörper im Fischerareal im Konzeptvergabeverfahren auszuschreiben: Baufeld 2: Baukörper E, F, G Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2025/2026 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2025/2026 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Ersatzbeschaffung für die bestehende Enthärtungsanlage für das Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das bisherige Enthärtungsgerät soll durch ein neues Gerät ersetzt werden. 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Ausschreibung des Enthärtungsgerätes beauftragt. Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gebührenkalkulation und der Änderung der Satzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes - Baugebiet Lilienstraße: Es kommt die Frage auf, wann die Vergaben der Bauplätze in der Lilienstraße stattfinden werden. Bürgermeisterin Rürup informiert hierzu, dass im Frühjahr im Gremium über die Vergabekriterien beraten wird, mit einer Vermarktung ist im Sommer bis Herbst nächsten Jahres zu rechnen. - Straßenbeleuchtung: Das Gremium bittet darum, dass die Straßenbeleuchtung bei Dunkelheit kontrolliert wird, da einige Leuchtmittel defekt sind. Dies wird zugesagt und von Seiten des Bauhofes erledigt. - Sporthalle: Es kommt die Anregung, dass die jetzigen Fahrradständer an der Sporthalle auf ihre Geeignetheit überprüft werden sollten. E-Bikes passen nicht in den Fahrradständer. Die Verwaltung nimmt sich diesem Thema an.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 16.01.2025
      Bericht_25_03_18.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. März 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Defekte Ampelanlage in der Marsweilerstraße Die Ampelanlage in der Marsweilerstraße kann aufgrund eines schwerwiegenden Defekts am Steuerungsgerät nicht mehr repariert werden. Da die Anlage bereits über 30 Jahre alt ist, sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, und das Steuergerät hat seinen End-of-Life-Zyklus erreicht. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizeibehörde wird an einer guten und sicheren Lösung gearbeitet. Als Übergangslösung wurde nach einem Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Ampelanlage angeordnet . Termine für Einweihungen Die Einweihung der Ortsmitte ist für Mittwoch, den 30. April 2025, ab 15:00 Uhr geplant. Die Klosterwiesenschule wird am Samstag, den 17. Mai 2025, ab 10:00 Uhr mit einem Schulfest offiziell eingeweiht. Einladungen zu beiden Veranstaltungen folgen. Kostenverlauf Klosterwiesenschule Die Ausführungen vom Architekturbüro mlw werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung in der Marsweilerstraße 16 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Bifang wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.08.2018 rechtskräftig. Das letzte Grundstück mit der Flurstücknummer 132/32 kann nun zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um ein Grundstück im Mischgebiet, so dass nur ein Gebäude mit Gewerbeanteil gebaut werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Bauplatz mit der Flurstücknummer 132/32 und einer Fläche von 428 m² wird gegen Höchstgebot verkauft. 2. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme - Vergabe der Planungsleistungen Die Gemeinde Baindt stellt die Weichen für eine nachhaltige und sichere Wärmeversorgung. Ziel ist es, den Anteil fossiler Energieträger zu reduzieren und den Großteil der Wärme künftig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dazu ist die Errichtung einer Hochtemperatur- Wärmepumpe in Kombination mit einer Pelletheizung geplant. Die Umsetzung dieses Wärmemixes soll ab 2027 erfolgen. Bereits im Februar 2025 wurde ein Förderbescheid mit einer Förderzusage von 492.500 € bewilligt. Als nächste Schritte stehen die Planung und Ausschreibung der Heizzentrale sowie der Bau eines Pelletlagers an. Auch bestehende Anlagen werden entsprechend umgerüstet. Gleichzeitig passt die Gemeinde die Wärmelieferverträge an, um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei die technischen Entwicklungen im Bereich Wärmepumpen weiterhin beobachtet werden, um die bestmögliche Lösung für Baindt zu realisieren. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt erste Rückbaumaßnahme zu veranlassen. 2. Der Vergabe der weiteren Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Kirchner Energie wird zugestimmt. 3. Der Vergabe der weiteren elektrotechnischen Planungsleistungen an die Firma E- Planwerk GmbH wird zugestimmt. 4. Der Vergabe der Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG wird zugestimmt. 5. Der Gasvertrag soll in der ersten Jahreshälfte 2025 für das Jahr 2026 fixiert werden. 6. Der Bauausschuss wird sich zeitnah nach dem Rückbau und Auszug der Betreuung ein Bild von der Örtlichkeit machen. Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule Für die Sanierung und Aufstockung der Klosterwiesenschule wurde die Auflage erteilt, das anfallende Dachflächenwasser vor Ort versickern zu lassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Herstellung des Versickerungsbeckens wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von pauschal 17.850,00 Euro brutto vergeben. Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen Nr. 8 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 01.10.2025 auf einheitlich 2,9 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 findet zum 30.09.2030 statt. 3. Der Gemeinderat gewährt dem EB Abwasserbeseitigung zum 01.04.2025 ein Trägerdarlehen Nr. 10 in Höhe von 200.000 €. Die Verzinsung wird mit 3,0% p.a. festgesetzt. 4. Die nächste Zinsanpassung des Trägerdarlehen Nr. 10 findet zum 30.03.2030 statt. Sonstiges Hinweis zur Grabschmuckabstellung auf dem Friedhof Die Verwaltung weist darauf hin, dass verbliebener Grabschmuck auf dem Friedhof in den kommenden Wochen abgeräumt wird. Angehörige, die persönliche Gegenstände sichern möchten, werden gebeten, diese zeitnah zu entfernen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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        Zuletzt geändert: 15.04.2025
        Aktuelle Informationen Dorfplatz

        Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte – Start am Montag, den 21. August 2023, Die Sanierung der Ortsmitte startet in der kommenden Woche, nachdem vor den Handwerkerferien die Baustelle eingerichtet wurde und vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind. So wurden die Pflastersteine auf dem Dorfplatz größtenteils bereits entfernt. Dies ist aufgrund der zukünftigen Barrierefreiheit des Platzes notwendig. Die Baufirma übernimmt die Pflastersteine, verrechnet deren Wert und verwendet diese wieder. , Baindter Wappen, In diesem Zuge wurde auch das Baindter Wappen entfernt. Nach unserem Aufruf im Amtsblatt stellten wir fest, dass das Wappen den Baindterinnen und Baindtern sehr am Herzen liegt. Deshalb wird es auch künftig einen öffentlich zugänglichen Platz in der neuen Ortsmitte finden. , Teilweise Sperrung innerörtlicher Kreisverkehr und Ampelregelung, Als erster Schritt des Sanierungsprozesses wird der Kreisverkehr teilweise gesperrt, da in den Straßenraum eingegriffen werden muss. Darüber hinaus wird der bisherige Parkplatz komplett zur Baustelle. Das Nahwärmenetz muss umgeschlossen werden und Wasser-, Abwasser und Breitbandleitungen müssen in eine Struktur gebracht werden. Deshalb wird eine temporäre Ampelregelung eingeführt, um den Verkehrsfluss von der Marsweilerstraße kommend zu gewährleisten. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt, und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor der Kreissparkasse geparkt werden. Auch die Parkplätze entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 sind nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. , Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße, über Fußweg entlang Gebäude Küferstraße 8 zu erreichen., Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg vom Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. Während der Baumaßnahme können Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz in der Mühlstraße oder am Festplatz bei der Tennishalle abgestellt werden. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle gesperrt.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.08.2023
        Wohnen im Alter

        Umfrage Wohnen im Alter Mitte Mai 2021 (KW 19) wurde der Fragebogen von den Austräger:innen des Amtsblattes von der Gemeinde an circa 2100 Haushallte in der Gemeinde Baindt verteilt. Den Bürger:innen wurde bis zum 04. Juni 2021 die Möglichkeit zur Beantwortung gegeben. Insgesamt haben 400 Bürger:innen von Baindt den Fragebogen fristgerecht eingereicht. Die Rücklaufquote von über 19 Prozent ist zufriedenstellend und aussagekräftig. Fragebogen (PDF-Dokument, 199,54 KB, 24.09.2021) Auswertung (PDF-Dokument, 460,35 KB, 24.09.2021)[mehr]

        Zuletzt geändert: 04.03.2024
        Satzung_ueber_die_öffentliche_Bekanntmachung.pdf

        Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S a t z u n g über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert am 14. Oktober 2015 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 21.04.2020 folgende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen: § 1 ( 1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baindt werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. ( 2 ) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse werden Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen gegen Kostenerstattung postalisch übermittelt. ( 3 ) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt sowie ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. ( 4 ) Erscheint, insbesondere wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung über das Internet nach (1) nicht möglich, genügt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. ( 5 ) Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung nach Abs. (4) ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unverzüglich zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. § 2 ( 1 ) Diese Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. ( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.02.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. http://www.baindt.de/ Baindt, den 21.04.2020 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 11.05.2020
          Satzung_ueber_die_öffentliche_Bekanntmachung.pdf

          Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S a t z u n g über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert am 14. Oktober 2015 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 21.04.2020 folgende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen: § 1 ( 1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baindt werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. ( 2 ) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse werden Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen gegen Kostenerstattung postalisch übermittelt. ( 3 ) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt sowie ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. ( 4 ) Erscheint, insbesondere wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung über das Internet nach (1) nicht möglich, genügt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. ( 5 ) Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung nach Abs. (4) ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unverzüglich zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. § 2 ( 1 ) Diese Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. ( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.02.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. http://www.baindt.de/ Baindt, den 21.04.2020 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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            Zuletzt geändert: 11.05.2020
            Wahlergebnisse

            Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Erst wird das Ergebnis in jedem Wahlbezirk und Briefwahlvorstand in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Der Wahlvorstand meldet die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Anschließend gibt der oder die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses das Wahlergebnis mündlich bekannt. Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, beispielsweise im Amtsblatt der Gemeinde. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt hingegen auf keine sich bewerbende Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl statt. Auf dem Stimmzettel stehen die beiden Personen, die bei der ersten Wahl die höchste und zweithöchste Stimmenzahl erhalten haben. Personen, die sich nicht beworben haben, sondern durch Eintragung ihres Namens in die freie Zeile des Stimmzettels gewählt wurden, stehen jedoch nur auf dem Stimmzettel, wenn sie der Teilnahme an der Stichwahl zustimmen. Bei der Stichwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl. Falls Bewerbende die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinen (Stimmengleichheit), entscheidet das Los. Der noch amtierende Bürgermeister beziehungsweise die noch amtierende Bürgermeisterin benachrichtigt den gewählten Bewerber beziehungsweise die gewählte Bewerberin nach der mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er oder sie fordert den gewählten Bewerber oder die gewählte Bewerberin auf, innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er oder sie die Wahl annimmt. Nach Abschluss der Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Bürgerplattform

            Bürgerplattform Die neue Plattform für Baindter Bürgerinnen und Bürger Unter dem Motto „Tu Gutes und rede darüber!“, startet ab sofort unsere neue Bürgerplattform. Ziel ist es, tolle Ideen und andere Anregungen in der Gemeinde zu teilen und zum Mitmachen anzuregen. Erzählen auch Sie anderen von Ihrem Engagement und Ihren Ideen, wie Sie unsere Gemeinde vielfältiger gestalten - Nachahmen ist dabei erwünscht. Sind Sie beispielsweise ehrenamtlich aktiv oder haben einen besonders naturnahen Garten angelegt? Betreuen Sie Jugendliche oder kümmern sich um ältere Menschen in der Gemeinde? Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung einer Maßnahme wie Neophytenbekämpfung oder planen Sie eine Kindergruppe und suchen Verstärkung? Hier bieten wir Ihnen die Plattform für die Vernetzung untereinander. Im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt werden wir in Zukunft die eingesendeten Beiträge veröffentlichen. Erzählen Sie uns von Ihrer Idee, Ihrem Beitrag oder Ihren Zukunftsplänen für gemeinsame Projekte. Wir freuen uns jederzeit über Ihre Einsendungen an: helfen@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Projekte Naturfreunde Baindt „Insektensterben geht weiter“ Den Start machen die Naturfreunde Baindt Woran liegt das? Die Ursachen für das Insektensterben sind vielfältig. Um den Insektenschwund zu stoppen, müssen wir den negativen Auswirkungen entgegenwirken. Dazu zählen beispielsweise die Art der Bodenbearbeitung, der allgemeine Flächenverbrauch, die Versiegelung und Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen- und Siedlungsbau, karge Privatgärten, „Verschmutzung“ durch Licht oder auch Auswirkungen durch den Klimawandel. Dabei benötigen wir die Insekten dringend.Rund 80 Prozent unserer heimischen Wild- und Kulturpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Dabei können Honigbienen nur einen verschwindenden Teil beitragen – die überwiegende Aufgabe erfüllen unsere Wildbienen und -insekten. Zum anderen übernehmen Insekten einen wichtigen Teil innerhalb der Nahrungskette und unterstützen die biologische Schädlingsbekämpfung. Was kann jede(r) Einzelne tun? Im Kleinen kann Jede(r) selbst etwas tun; zum Beispiel im eigenen Garten. Biodiversität heißt das Zauberwort! Die Gemeinde ist bemüht mit gutem Beispiel voranzugehen: In den letzten Jahren wurden „nutzlose“ Beete und Grünflächen nachhaltig in wertvolle insektenfreundli- che Blühflächen verwandelt. Machen wir es nach und verwandeln auch unsere heimischen Gärten in nachhaltige Biotope. Dazu gibt es viele Anleitungen im Internet. Naturschutzver- bände wie NABU, BUND und unser hiesiger Landschaftserhaltungsverband (LEV) halten ebenfalls gute Anleitungen parat. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich gerne an uns, die „Naturfreunde Baindt“. Sie erreichen uns per E-Mail unter: naturfreunde-baindt(@)t-online.de Unser Motto: Ich bin „natürlich“ dabei! Wir brauchen Unterstützung! Derzeit bauen und installieren wir Insektenareale (Insektenhotels, Insektenstelen, Totholzbe- reiche, Sandarien) im gesamten Gemeindegebiet. Dazu benötigen wir weiteres geeignetes Bau- und Füllmaterial: - abgelagerte Harthölzer, mind. 12 cm stark - Bretter und Kanthölzer - Schilf und Bambus, bis 10 mm Durchmesser - markhaltige Stängel von Brombeere, o. ä. Wenn Sie hierzu etwas beitragen können, dann melden Sie sich bitte unter der genannten E-Mail-Adresse bei uns. Wir holen es gerne ab. Vielen Dank! Wer möchte mitarbeiten? Dankbar sind wir auch über Jede(n), die/der uns beim Bau und der Installation helfen möchte. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, dann halten wir Sie gerne über unsere Aktionen auf dem Laufenden. Kontaktdaten: Telefonnummer: Mobiltelefon: 01608432779 E-Mail: naturfreunde-baindt(@)t-online.de Ihre „Naturfreunde Baindt“ gez. Roland Maier[mehr]

            Zuletzt geändert: 04.03.2024
            Reform der Grundsteuer

            Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruhte noch auf veralteten Wertverhältnissen. Baden Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt. Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Das neue Verfahren sieht folgende Schritte vor: 1. Durch das Finanzamt: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert= Grundsteuerwert Auf die Bebauung kommt es nicht an. 2. Durch das Finanzamt: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl =Grundsteuermessbetrag Um die Grundsteuerwerte an die Verhältnisse anzupassen wurde die neue Steuermesszahl auf 1,3 Promille herabgesetzt. Der größte Teil des gestiegenen Wertes wird durch die Absenkung der Steuermesszahl bereits ausgeglichen. Hierdurch soll verhindert werden, dass es zu einer Mehrbelastung durch die Grundsteuerreform kommt. Beispielsweise wird auch das Grundbefürfnis „ Wohnen “ bei der Berechnung berücksichtigt und deshalb die Steuermesszahl bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken um 30 Prozent reduziert. 3. Durch die Gemeinde: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Wie hoch die Grundsteuerbelastung wird, entscheiden die Kommunen vor Ort. Die Kommune legt den sogenannten Hebesatz fest. Sie werden im Amtsblatt oder auf der Internetseite der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Weitere Informationen Die Finanzämter werden auf den Stichtag 1. Januar 2022 die Grundsteuerwerte neu bewerten und anschließend alle 7 Jahre erneut. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird im Laufe des Jahres 2022 die Eigentümerinnen und Eigentümer auffordern, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen benötigt man hierzu lediglich den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße. Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos auf der Internetseite der entsprechenden Kommune oder im digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) recherchieren. Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden. Als Unterstützung zur Erstellung der Steuererklärung wird es zudem eine entsprechende Ausfüllanleitung geben.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024

            Infobereiche