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Schulische Bildung

In Baden-Württemberg sind alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung in die schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung einbezogen. Die allgemeinen Schulen werden hierbei durch Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes unterstützt. Hat ein Kind im Zusammenhang mit einer Behinderung erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme, erhält es rechtzeitig sonderpädagogische Förderung in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum. Dies ist dann der Fall, wenn auf Antrag der Eltern (in begründeten Einzelfällen durch die Schule) für eine Schülerin /einen Schüler ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch das Staatliche Schulamt festgestellt wurde , da ohne ein entsprechendes Angebot eine erfolgreiche Teilhabe an Bildung an allgemeinen Schulen nicht erreicht werden könnte. Die Frage nach dem richtigen Bildungsort lässt sich nur im Einzelfall beantworten und hängt vor allem davon ab, welchen persönlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf das Kind hat. Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot auf der Grundlage einer pädagogisch-psychologischen Untersuchung. Es berät die Eltern über die in Frage kommenden sonderpädagogischen Bildungsangebote an allgemeinen Schulen (inklusive Bildungsangebote) sowie an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Äußern die Eltern den Wunsch nach einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule, berät das Staatliche Schulamt die Eltern im Rahmen einer Bildungswegekonferenz über den schulischen Lernort. Der Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums schließt den späteren Besuch einer allgemeinen Schule nicht aus. Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist in der Regel befristet. Die Prüfung, ob der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufzuheben ist, erfolgt auf Wunsch der Eltern, der Schule oder der Schulverwaltung. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind Halbtags- oder Ganztagsschulen. Teilweise führen sie ein Internat. Schülerinnen und Schüler können abhängig von den individuellen Voraussetzungen und dem besuchten Bildungsgang folgende Abschlüsse erreichen: die Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen, den Abschluss des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Bildungsgang Lernen) oder den Abschluss des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Bildungsgang geistige Entwicklung). Die Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung sind Bildungsgänge mit einem entsprechenden Bildungsplan. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den anderen Förderschwerpunkten und den Bildungsgängen der allgemeinen Schulen orientieren sich an den Bildungsplänen der allgemeinen Schulen (dies gilt für die Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gymnasium) beziehungsweise an den Bildungsplänen der Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in Baden-Württemberg führen folgende Förderschwerpunkte: Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Sehen Hören Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Strom- und Gaspreise

Der Alltag ist ohne 24-stündige Energieversorgung nicht mehr vorstellbar. Das Licht anzuschalten ist ebenso wie Warmwasser oder Heizung im Winter völlig selbstverständlich geworden. Für die flächendeckende Energieversorgung sind die Strom- und Gasversorgungsunternehmen zuständig. Welches Unternehmen Ihnen den Strom liefern soll, können Sie selbst auswählen. Dies ist durch das seit Juli 2005 geltende Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) möglich geworden, das die Trennung von Stromlieferant und Stromnetzbetreiber festgelegt hat. Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Kosten für Stromerzeugung Vertrieb Netzkosten Abrechnungs- und Messkosten staatliche Abgaben und Steuern Konzessionsabgaben an die Gemeinden Wie Sie Ihren Stromlieferanten wechseln können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung. Obwohl der Gasmarkt zur gleichen Zeit wie der Strommarkt liberalisiert wurde, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher in den meisten Gebieten Deutschlands immer noch eine sehr geringe Auswahl an alternativen Gasanbietern. Positiv ist aber, dass der Wettbewerb langsam in Schwung kommt. Sie sollten auf jeden Fall einen kostenlosen Gaspreisvergleich vornehmen. Neben dem Wechsel zu einem anderen Versorger bieten auch die lokalen Anbieter häufig günstigere Tarife an. Der Preisvergleich dauert nur wenige Sekunden und kann mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen. Der Gasanbieterwechsel ist genauso einfach und risikofrei wie der Wechsel des Stromanbieters. Der Gaspreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Erdgasförderung, -beschaffung beziehungsweise -vertrieb Netzkosten Abrechnungs- und Messkosten staatliche Abgaben und Steuern Konzessionsabgaben an die Gemeinden Tipp: Sollten Sie Fragen zu Strom- oder Gaspreisen, deren Zusammensetzung oder Ihrer Rechnung haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese berät Sie auch, wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten. Der Bund der Energieverbraucher informiert auf seinen Seiten ebenfalls ausführlich über Themen rund um die Energieversorgung. Eine aktuelle Preisübersicht mit den Gaspreisen für Baden-Württemberg bietet das Umweltministerium als Landesenergiekartellbehörde auf der Internetseite www.versorger-bw.de an. Haben Sie den Verdacht, dass der Zähler für Strom, Gas, Wasser oder Wärme nicht ordnungsgemäß funktioniert beziehungsweise falsch geeicht ist, können Sie sich beschweren. Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung. Tipp: Nützliche Tipps, wie Sie im Alltag ohne großen Aufwand Energie sparen können, geben das Energie-Sparbüchle und die Broschüre "Energiesparen im Haushalt" des Umweltministeriums. Die Strom- und Gasnetzbetreiber werden von der Bundesnetzagentur beziehungsweise den Landesregulierungsbehörden kontrolliert. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Vorschriften für den Netzanschluss, das heißt, einen diskriminierungsfreien, angemessenen und transparenten Netzzugang für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang. Hinweis: Die Bundesnetzagentur beziehungsweise die Landesregulierungsbehörden sind nicht dafür zuständig, Gas- oder Strompreise für Sie als Endverbraucher zu überprüfen. Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Energiepreise müssen Sie mit Ihrem Energieversorger unmittelbar oder durch Klage vor dem Zivilgericht klären. Allerdings unterliegen die Gasendpreise für Haushaltskunden noch der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Suche nach Gesundheitseinrichtungen

Hausarzt oder Facharzt Die Hausärztin oder der Hausarzt ist meistens Ansprechperson Nummer eins bei gesundheitlichen Problemen. Sie machen auch Hausbesuche, wenn Sie das Haus einmal krankheitsbedingt nicht verlassen können. Hausärztinnen und Hausärzte haben eine allgemeinmedizinische Facharztausbildung. Sie koordinieren die Behandlung und binden, wenn Sie z. B. mit einem speziellen gesundheitlichen Problem Ihre Hausarztpraxis aufsuchen, Fachärzte der speziellen Fachrichtung ein. So werden Doppeluntersuchungen vermieden und Sie erhalten eine umfassende und optimal abgestimmte Gesundheitsversorgung aus einer Hand. Auch wenn Sie bei einer Fachärztin oder einem Facharzt in Behandlung sind, haben Sie das Recht, jederzeit eine zweite ärztliche Meinung einzuholen beziehungsweise die Ärztin oder den Arzt zu wechseln. Der Hausarzt führt alle Behandlungsdaten zusammen und sorgt für eine durchgängige Dokumentation. Er übernimmt idealerweise eine Lotsenfunktion. Krankenhausaufenthalt Falls Sie eine stationäre Behandlung benötigen, haben Sie Anspruch auf Aufnahme in ein geeignetes Krankenhaus. Es ist im Rahmen seiner Aufgabenstellung und Leistungsfähigkeit zur Aufnahme und Versorgung verpflichtet. Alle Patienten und Patientinnen haben unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses Anspruch auf alle Leistungen, die für die medizinische Versorgung nach Art und Schwere der Erkrankung notwendig sind, insbesondere ärztliche Leistungen, Krankenpflege, Versorgung mit Arzneimitteln, Unterkunft und Verpflegung. Die Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderliche und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzende akutstationäre Rehabilitation (Frührehabilitation). Wählen Sie ohne zwingenden Grund ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus, können Ihnen die dadurch entstehenden Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Ist das Krankenhaus belegt, muss es Patienten und Patientinnen, deren sofortige Aufnahme und Versorgung notwendig und durch ein anderes geeignetes Krankenhaus nicht gesichert ist, einstweilen aufnehmen. Es sorgt nötigenfalls für eine Verlegung der Patienten oder Patientinnen. Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können andere Leistungen als Wahlleistungen angeboten werden. Die allgemeinen Krankenhausleistungen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Auch die Aufnahme und Versorgung der Patienten oder Patientinnen dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Mit Blick auf das Ende des Krankenhausaufenthaltes haben Sie Anspruch auf ein Entlassmanagement. Damit wird, wenn notwendig, eine lückenlose Anschlussversorgung organisiert und mögliche Probleme gelöst, die beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung entstehen können. Bei einer vollstationären Behandlung müssen Sie als versicherte Person, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage direkt an das Krankenhaus zahlen. Für weitere Informationen zu Ausnahmen und Befreiungsgründen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Achten Sie bei einem Krankenhausaufenthalt darauf, dass Ihre Patientenrechte gewahrt werden. Reha-Maßnahme Im Rahmen einer Behandlung oder aufgrund einer chronischen Krankheit kann ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunigen. Nach schweren Unfällen müssen Patienten oft längere Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung verbringen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Klimasparbuch Mittleres Schussental

Klimasparbuch Mittleres Schussental in den Startlöchern Praktische Tipps und Informationen rund um Klimaschutz im Alltag, garniert mit zahlreichen Gutscheinangeboten – das Klimasparbuch hat es in sich! Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) – bestehend aus den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg – möchte gemeinsam mit dem oekom verlag in Kooperation mit dem oekom e. V. das Klimasparbuch für das Mittlere Schussental auf die Beine stellen. Das Büchlein zeigt mit seinen Tipps, wie einfach klimaschonendes, ökofaires Verhalten sein kann – praktisch, gut gelaunt und fundiert recherchiert. Manches wollte man schon immer einmal ausprobieren, aber irgendetwas hält einen davon ab. Oder vielleicht hat man auch noch nie davon gehört, beispielsweise von der Fahrradleihstation, dem regionalen Honig, dem ökofairen Modeladen oder auch der Stromsparberatung. Die Gutscheine für vergünstigte oder kostenlose Angebote laden zum Ausprobieren ein. Sind Sie als Unternehmen/Organisation daran interessiert, das Klimasparbuch Ihren Mitarbeitern oder Kunden zu schenken oder wollen Sie einen Gutschein beisteuern, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: GMS Klimaschutzmanagerin Veerle Buytaert Telefonnummer: Tel: 0751 82-727 veerle.buytaert(@)ravensburg.de[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Grußwort

Baindt liegt richtig Sehr herzlich begrüße ich Sie auf unserer Homepage und freue mich über Ihr Interesse an der Gemeinde Baindt! Baindt liegt richtig – im nördlichen Schussental, nahe der Oberzentren Ravensburg und Weingarten, ist attraktiver Wohnort und idealer Wirtschaftsstandort. Mit rund 5.400 Einwohnern und einer Gemarkungsfläche von über 2.300 Hektar ist Baindt eingebettet in landschaftlich reizvoller Lage zwischen dem „Altdorfer Wald“ und den Städten Ravensburg und Weingarten, die dem Verdichtungsraum Bodensee zugeordnet sind. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Eine besondere Sehenswürdigkeit ist die Kirche St. Johannes Baptist, eine ehemalige Kirche der Zisterzienserinnen (Reichsabtei) denen Schenk Konrad von Winterstetten um 1240 das Kloster Baindt stiftete. Auf unseren Seiten können Sie sich schnell einen Überblick über die vielfältigen Angebote in unserer Gemeinde machen. Sie erhalten wichtige Informationen über die Dienstleistungen in unserer bürgernahen und modernen Gemeindeverwaltung. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Ihrer Entdeckungstour und sicher werden auch Sie bald feststellen, in Baindt lebt man gerne und gut! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Lebenslanges Lernen

Aufgrund der Veränderungen in unserer Gesellschaft, wie der steigenden Lebenserwartung, der veränderten Altersstruktur und den immensen Transformationsprozessen in der Arbeitswelt, sind Bildung und Wissen immer wichtiger geworden. Dies betrifft nicht nur ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Migranten und Migrantinnen, die in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, sondern alle Erwachsene. Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung jedes Einzelnen, bei der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, der gesellschaftlichen Teilhabe und bei der Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts. Unter dem Begriff "Lebenslanges Lernen" versteht man, dass Lernen in allen Lebensphasen stattfindet, um neue Herausforderungen zu meistern. Es gibt viele verschiedene Formen des Lernens und die Weiterbildung entwickelt sich ständig weiter. Neben Kursen in Präsenz gibt es auch Lernformen, die durch den Einsatz digitaler Medien und moderner Unterrichtsmittel ermöglicht werden. Beim Fernlernen findet wenig persönlicher Kontakt zwischen den Lernenden und den Lehrenden statt. Die Inhalte werden über Medien wie Skripte und Bücher vermittelt und müssen im Selbststudium erarbeitet werden. Beim E-Learning werden Lernmaterialien und -inhalte als digitale Medien präsentiert und über eine Lernplattform an die Lernenden verteilt. Im Gegensatz zum reinen Fernlernen gibt es beim E-Learning regelmäßige Kommunikationsprozesse zwischen den Lernenden und den Lehrenden sowie zwischen den Lernenden selbst. Diese Kommunikation findet meist über das Internet statt und auch mit Einsatz von Audio- und Video erfolgen. Durch die technologische Entwicklung beim E-Learning können heute fast alle Interaktionsformen, die in einem Präsenzunterricht möglich sind, auch virtuell umgesetzt werden. Durch die Digitalisierung von Lerninhalten sind sogar darüberhinausgehende Interaktionsformen möglich. Zum Beispiel können mit Hilfe von "Application Sharing" Anwendungen oder Materialien, die auf einem beliebigen Rechner laufen oder gespeichert sind, sofort in den Unterricht integriert und allen Beteiligten weltweit zugänglich gemacht werden. Die Möglichkeiten der internetbasierten Zusammenarbeit erlaubt es den Nutzenden, Inhalte aktiv mitzugestalten und zu erweitern. So können Inhalte mittels Blogs oder Podcasts an die Lernenden herangetragen und bearbeitet werden. Beim Mobile Learning handelt es sich um ortsunabhängiges Lernen mit tragbaren Endgeräten wie Smartphones. So können Vorträge, Audio- oder Videodateien auch unterwegs angehört oder angeschaut werden. Beim Blended Learning werden traditionelle Lehrmethoden mit digitalen Mitteln des E-Learning kombiniert. Diese Form des Lernens wird auch in der Hochschulbildung immer häufiger eingesetzt und findet mehr und mehr Einzug in die Weiterbildung. Künstliche Intelligenz (KI) im Weiterbildungskontext bietet die Möglichkeit der personalisierten Lernerfahrung durch adaptive Lernplattformen, automatische Auswertung von Lernfortschritten und Empfehlungen für individuelle Lerninhalte. Zudem können virtuelle Assistenten die Lernenden bei Fragen unterstützen und interaktive Lernumgebungen schaffen. Durch die Vielfalt der Lernformen können Sie die Weiterbildung wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Bei einigen Weiterbildungsangeboten müssen die Teilnehmenden spezifische Voraussetzungen erfüllen. Bei der Klärung dieser Frage oder auch Fragen zur Finanzierung und Förderung können Sie Unterstützung durch die Weiterbildungsberatung in Anspruch nehmen. Das Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung Baden-Württemberg ist hierfür eine etablierte Anlaufstelle .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Handel mit Waffen oder Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anfrage stellen

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einladung_23_11_07.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 31.10.2023
    Erwerb der Fachschulreife oder eines Berufsabschlusses an Berufsfachschulen

    Erwerb der Fachschulreife Die zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule (2BFS) ist eine berufliche Vollzeitschule. Die Ausbildung richtet sich an Jugendliche, die nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 der Werkrealschule, Hauptschule oder Gemeinschaftsschule in zwei Jahren die Fachschulreife ("Mittlere Reife" plus berufliche Grundbildung) erwerben möchten, ohne eine duale Berufsausbildung zu beginnen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine berufliche Grundbildung und erweitern beziehungsweise vertiefen die Allgemeinbildung. Danach bietet sich den Absolventinnen und Absolventen eine Vielzahl an Berufsausbildungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium zu besuchen. Die zweijährige Berufsfachschule ist in folgende Bereiche mit unterschiedlichen Profilen gegliedert: gewerblich-technischer Bereich mit acht Profilen: Metalltechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Labortechnik, Bautechnik sowie MINTec kaufmännischer Bereich: Wirtschaftsschule Bereich Ernährung und Gesundheit mit drei Profilen: Hauswirtschaft und Ernährung, Gesundheit und Pflege sowie Ernährung und Gastronomie Die Anmeldung an der Schule Ihrer Wahl müssen Sie selbst oder Ihre Erziehungsberechtigten vornehmen. Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare vor Ort oder sie liegen im Internet zum Download bereit. Beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen. Das 1. Schuljahr kann auch in Kooperation mit der Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) bzw. Ausbildungsvorbereitung (AV) angeboten werden. Erwerb eines Berufsabschlusses Einige Berufsfachschulen (BFS) bieten rein schulische Berufsausbildungen an. Erfolgreiche Absolventen verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss. Interessenten können beispielsweise zwischen verschiedenen Ausbildungsgängen wählen. Hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich Bildungsgänge: 1BFS für Altenpflegehilfe und 2BFS für Altenpflegehilfe für Nichtmuttersprachler mit intensiver Deutschförderung Berufsabschluss: staatlich anerkannte Altenpflegehelferin, staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Besonderheit: Ausbildungsanteile in Pflegeeinrichtungen Bildungsgang: 2BFS für Sozialpflege - Schwerpunkt Alltagsbetreuung Berufsabschluss: staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin, staatlich anerkannter Alltagsbetreuer Besonderheit: Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich Bildungsgang : 2BFS für Kinderpflege Berufsabschluss: Staatlich anerkannte Kinderpflegerin, staatlich anerkannter Kinderpfleger Besonderheit: anschließendes einjähriges Berufspraktikum Bildungsgang: sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) Berufsabschluss: staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin, staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent Besonderheit: Ausbildungsvergütung Bildungsgang: 3BFS für Pflege Berufsabschluss: Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann Besonderheit: Ausbildungsanteile in Pflegeeinrichtungen Gewerblich-technischer Bereich Bildungsgang : 2BFS für Goldschmiede Berufsabschluss: Goldschmiedin, Goldschmied Besonderheit: anschließende eineinhalbjährige betriebliche Ausbildung Bildungsgang: 3BFS für Technik Berufsabschluss: Uhrmacherin, Uhrmacher Sonstiges Bildungsgang: Zweijährige Staatliche Ballettakademie der württembergischen Staatstheater Berufsabschluss: staatlich geprüfte klassische Tänzerin, staatlich geprüfter klassischer Tänzer Aufnahmebedingungen, Abschlüsse und weitere Rahmenbedingungen sind je nach Schule unterschiedlich. Sie müssen sich an der Schule selbst anmelden oder eine erziehungsberechtigte Person meldet Sie an. Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare einschließlich der konkreten Aufnahmevoraussetzungen vor Ort. Oder die Schule stellt sie auf ihrer Internetseite zum Download bereit. Termin: Sie müssen sich in der Regel bis zum 1. März bewerben.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

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