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Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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Dateigröße: 59,70 KB
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    Zuletzt geändert: 31.10.2023
    Einladung_23_10_10.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 10. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten 05 Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen einen Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 07 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße 08 Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 62,13 KB
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      Zuletzt geändert: 05.10.2023
      Berufliche Bildung

      Das Kennenlernen und Einschätzen der eigenen Stärken und Leistungsfähigkeit sind für die Berufswahl von großer Bedeutung. Hilfen zur Berufswahl bietet vor allem die Berufsberatung der Agentur für Arbeit an. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen und technische Beraterinnen und Berater unterstützen spezielle Berufsberaterinnen und Berufsberater für Menschen mit Behinderung. Sie helfen auch bei der Suche nach einem entsprechenden Ausbildungsplatz oder können, wenn die Behinderung eine betriebliche Ausbildung nicht zulässt, einen Ausbildungsplatz in einem Berufsbildungswerk vermitteln. Zudem können sie Jugendlichen mit Behinderung einen Lehrgang zur Berufsfindung oder Arbeitserprobung anbieten. Hilfe zur Berufsorientierung bieten auch das Berufseinstiegsjahr (BEJ), das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) und der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual). An zahlreichen Standorten gibt es Kooperationsklassen in Form eines besonderen Lernangebots für Absolventinnen und Absolventen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die als zweijähriger Bildungsgang das letzte Jahr der Sekundarstufe I mit dem berufsvorbereitenden Bildungsgang verzahnen. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen die Berufsschulpflicht in der Berufsschulstufe ihrer Schulen. In Zusammenarbeit mit den Partnern Integrationsfachdienst und Agentur für Arbeit werden geeignete Schülerinnen und Schüler mit begleitender Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Ebenfalls auf eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zielen die schrittweise ausgeweiteten kooperativen Bildungsgänge "Berufsvorbereitende Einrichtungen" (BVE) und "Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (KoBV). Sie können von ausgewählten Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot , die im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und im Förderschwerpunkt Lernen die Pflicht zum Besuch einer allgemein bildenden Schule erfüllt haben, belegt werden. Möglich ist auch eine Förderung der Berufsausbildung im Rahmen besonderer Regelungen für die Berufsausbildung von jungen Menschen mit Behinderung, die einen Bildungsabschluss einer allgemeinen Schule erreicht haben. Neben den anerkannten Ausbildungsberufen gibt es noch andere Berufe mit geregelten Ausbildungsgängen. Dies sind überwiegend Berufsausbildungen in Form von Fachschul- oder Fachhochschulausbildungen sowie Ausbildungen in Verwaltungsberufen. Mit Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit kann auch abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in besonderen Berufen für Menschen mit Behinderung ausgebildet werden. Falls erforderlich, können Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen einen Nachteilsausgleich erhalten, beispielsweise durch die behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungsabschnitten, die Zulassung besonderer Hilfsmittel oder die Einschaltung eines Dolmetschers bei Prüfungen. Eine weitere Aufgabe der Berufsberaterin oder des Berufsberaters der Agentur für Arbeit besteht darin, die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme von finanziellen Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende mit Behinderung und für den Arbeitgeber einzuleiten. Arbeitgeber können einen monatlichen Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung ausbilden. Weitere Zuschüsse und Darlehen sind möglich, um die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes und für überdurchschnittlich hohen Betreuungsaufwand abzudecken. Daneben bieten die Fachdienste des Integrationsamtes umfangreiche Hilfen zur behindertengerechten Ausstattung eines Ausbildungsplatzes an. Wenn Jugendlichen mit Behinderung trotz der Hilfen keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf möglich ist, stehen besondere Ausbildungsgänge zur Verfügung. Die Berufsausbildung wird dann in der Regel in einem Betrieb durchgeführt. Für Jugendliche mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht betrieblich ausgebildet werden können, gibt es im gesamten Bundesgebiet 46 Berufsbildungswerke mit rund 12.300 Plätzen. Die Berufsbildungswerke bilden Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer individuellen Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in besonderen Ausbildungsgängen aus. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Sonderpädagoginnen und -pädagogen und andere Fachkräfte betreuen die Jugendlichen ausbildungsbegleitend. Dem Beginn der Ausbildung können berufsvorbereitende Maßnahmen vorausgehen. Meist ist die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk mit einer Internatsunterbringung verbunden. Zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das enge Zusammenwirken der Schulen, der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienstes, von Industrie und Handwerk, dem Elternhaus sowie sonstiger Partner unabdingbar. Projekte dieser Art sind regional unterschiedlich ausgeprägt.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Berufsberatung, -orientierung und -vorbereitung

      In den letzten zwei, drei Jahren der Schulzeit an einer allgemein bildenden Schule befassen sich Schülerinnen und Schüler im Berufswahlunterricht mit den verschiedenen Fragen der Berufsorientierung, der möglichen Ausbildungs-, Studien- und Berufswege. In diesem Berufswahlunterricht sind auch Praktika in Betrieben des Handwerks, der Industrie, des Handels und der Verwaltung enthalten. Wichtig ist, dass sich Jugendliche mit ihren beruflichen Interessen, ihren Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschäftigen, um geeignete Ausbildungen beziehungsweise Studiengänge und gegebenenfalls passende Alternativen zu finden. Während des Berufswahlunterrichts informieren Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agenturen für Arbeit über den Ausbildungsmarkt, die Studienmöglichkeiten sowie die Beratungs- und Informationsangebote der Arbeitsagentur. Oft finden diese Informationsveranstaltungen im Berufsinformationszentrum (BiZ) statt, das mit seinen vielfältigen Medien ein sehr umfangreiches Informationsangebot bietet. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen das BiZ später auch für Einzelbesuche. Sehr häufig wird das persönliche Beratungsangebot der Berufsberatung in Anspruch genommen, bei dem die individuellen beruflichen Wünsche und Möglichkeiten eingehend besprochen werden können. Eine gute Gelegenheit, einen Beruf besser kennenzulernen und sich ein Bild von einer bestimmten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen zu machen, bietet ein Praktikum. Einige Schulabgängerinnen und Schulabgänger nutzen auch ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ), um sich über ihren Berufswunsch mehr Klarheit zu verschaffen. Im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres haben sie die Möglichkeit, sich in einem sozialen, pflegerischen oder kulturellen Umfeld zu engagieren und einen Einblick in den jeweiligen Berufszweig zu erhalten. Ein freiwilliges ökologisches Jahr bietet eine vergleichbare Möglichkeit im ökologischen Bereich. Außerdem besteht seit 2011 die Möglichkeit den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu nutzen. Der BFD wurde wegen der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt und soll die bestehenden Freiwilligendienste wie FSJ und FÖJ ergänzen. Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) bietet Jugendlichen, die berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Gleichzeitig vermittelt das VAB berufliches Grundwissen in bis zu drei Berufsfeldern und fördert damit die berufliche Orientierung. Im Berufseinstiegsjahr (BEJ) erwerben die Jugendlichen berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Berufsfeld. Betriebspraktika bereiten die Jugendlichen zusätzlich auf die Aufnahme einer Ausbildung vor. In der dualen Ausbildungsvorbereitung (AVdual) stehen ebenfalls umfangreiche Betriebspraktika im Mittelpunkt des Bildungsgangs. Außerdem liegt hier ein pädagogischer Schwerpunkt auf der Verbesserung der überfachlichen Kompetenzen und der Selbstlerntechniken der Schülerinnen und Schüler. Das Bestehen einer Abschlussprüfung, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch als zentrale Prüfung absolviert wird, sichert am Ende des Schuljahres einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Durch den Besuch des VAB, AVdual oder des BEJ wird die Berufsschulpflicht erfüllt, wenn kein Ausbildungsverhältnis aufgenommen wird. Berufsschulpflichtig sind Jugendliche nach dem Ende der allgemeinen Schulpflicht bis sie 18 Jahre alt sind. Wenn Sie nähere Informationen zu einem bestimmten Beruf suchen, können Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen "BERUFENET" nutzen. Dort können Sie die Bezeichnung des Berufes, der Sie interessiert, direkt eingeben oder alphabetisch suchen beziehungsweise die thematische Suche verwenden. Das Filmportal BERUFE.TV gibt Ihnen mit seinen kurzen Spotfilmen einen ersten Einblick in verschiedene Tätigkeiten. Die Berufsfilme stellen Ausbildungs- und Studienberufe im Einzelnen konkreter und ausführlicher dar. Das Besondere an den Filmen: Praktikanten, Azubis und Studenten berichten, warum sie gerade diesen Beruf gewählt haben, was sie täglich machen und was besonders viel Spaß macht. BERUFE.TV gibt es auch als App. Die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und weitere berufsständische Institutionen beraten sowohl Auszubildende als auch Unternehmer zu allen Aspekten der Berufsausbildung. Sie können sich telefonisch an einen Ausbildungsberater der jeweiligen Kammer wenden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Ausbildungsberater informieren Sie beispielsweise über Voraussetzungen der Berufsausbildung, Ihre Rechte und Pflichten, das Verhalten in Konfliktsituationen während der Ausbildung und über Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten. Außerdem bieten die Kammern häufig auch Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikums- und Ausbildungsplatz.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Raubüberfälle und Trickbetrug

      Unabhängig davon, ob auf einer "Kaffeefahrt" oder an der eigenen Haustür, immer wieder werden Bürgerinnen und Bürger - vor allem aber Seniorinnen und Senioren - Opfer von Trickbetrügern. Wenn Unbekannte Sie bitten, Ihnen einen großen Geldschein zu wechseln, sollten Sie ebenso vorsichtig sein, wie bei Unbekannten, die sich als Amtspersonen ausgeben und private Daten von Ihnen erfragen wollen. Hinterfragen sollten Sie auch Situationen, in denen Fremde vorgeben, Ihre Hilfe zu benötigen. Dabei sind Diebe und Betrüger äußerst erfinderisch und täuschen zum Beispiel vor, ein Glas Wasser für die Einnahme einer Tablette oder Stift und Papier für eine Nachricht an den Nachbarn zu benötigen. Besonders arglistig ist der sogenannte Enkeltrick: Mit den Worten wie "Rate mal, wer hier spricht" oder ähnlichen Formulierungen rufen die Betrüger bei Ihnen an, geben sich als Verwandte, häufig als Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird eine Notlage vorgetäuscht, wie beispielsweise ein Unfall, Auto-, Immobilien- oder Computerkauf. Sobald Sie sich bereit erklären, in der vermeintlichen finanziellen Notlage auszuhelfen, wird ein Bote angekündigt, der sich häufig mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweisen und das Geld abholen soll. Eine immer häufiger angewandte Methode der Betrüger ist es, sich am Telefon als Polizeibeamten oder Polizeibeamtin auszugeben. Im Gespräch wirken die falschen Polizeibeamten seriös und hilfsbereit und verängstigen ihre Opfer, indem sie zumeist vor fiktiven Einbrecherbanden oder kriminellen Bankangestellten warnen. Die Betrüger behaupten, dass Ihr Geld und die Wertsachen im eigenen Haus, auf dem Bankkonto oder dem Bankschließfach nicht mehr sicher sind. Durch eine geschickte Gesprächsführung gelingt es ihnen, ihre Opfer dazu zu bringen, ihnen freiwillig hohe Gelbeträge und Wertsachen zu übergeben, um diese angeblich in polizeiliche Verwahrung zu nehmen und dadurch zu schützen. Auch dabei wird oft die Übergabe an einen Abholer oder eine Abholerin vereinbart. Wie können Sie sich vor Trickbetrügern schützen? Seien Sie Fremden gegenüber misstrauisch. Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Nutzen Sie Türsprechanlagen, Türspione und Türspaltsperren. Lassen Sie sich von Amtspersonen immer einen Dienstausweis zeigen und prüfen Sie diesen genau. Sind Sie unsicher, wählen Sie die Notrufnummer 110 und fragen nach, ob es die Person wirklich gibt und ob sich diese tatsächlich bei Ihnen in der Gegend aufhalten könnte. Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder Ihre Wohnsituation. Geben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände heraus. Die Polizei wird Sie niemals darum bitten. Legen Sie den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert. Vergewissern Sie sich, ob die anrufende Person wirklich eine verwandte Person ist. Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Tragen Sie nur so viel Geld bei sich, wie Sie auch wirklich brauchen. Zeigen Sie in der Öffentlichkeit nicht, dass Sie größere Geldbeträge bei sich haben. Bezahlen Sie größere Beträge möglichst mit Scheck oder Überweisung. Lassen Sie Ihre Handtasche oder Ihren Geldbeutel niemals unbeaufsichtigt. Zögern Sie nicht, immer wenn Ihnen eine Situation seltsam vorkommt und Sie sich bedrängt fühlen, über die Notrufnummer 110 Hilfe zu rufen. Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten, informieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 110. Und bei einem Raubüberfall? Sollten Sie in eine gefährliche oder bedrohliche Situation kommen, rufen Sie Umstehende oder Passanten zur Hilfe auf. In bedrohlichen Situationen sollten Sie aber kein Risiko eingehen und im Zweifelsfall besser Ihre Wertsachen hergeben. Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn etwas passiert ist: Denken Sie immer daran: Ihre Gesundheit ist wichtiger als Hab und Gut. Wenn Sie sich verfolgt fühlen, wenden Sie sich an Menschen in der Nähe oder klingeln Sie an der nächsten Haustür. Rufen Sie laut um Hilfe und sprechen Sie Passanten gezielt an. Beispiel: "Sie im roten Pulli, helfen Sie mir bitte!" Wenn Sie es sich zutrauen, wehren Sie sich sofort und ohne zu zögern. Flüchten Sie nach Möglichkeit aus der Gefahrensituation. Rufen Sie schnellstmöglich die Polizei. Sie erreichen sie über die Notrufnummer 110. Versuchen Sie, sich den Tathergang und vor allem das Aussehen des Täters oder der Täterin einzuprägen (eventuelle Besonderheiten im Aussehen, in der Sprache oder bei Bewegungen). Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sprechen Sie mit einer verwandten, bekannten oder einer anderen Vertrauensperson darüber und erzählen Sie, was Ihnen passiert ist. Alternativ oder ergänzend gibt es verschiedene Opferschutzorganisationen, die Sie betreuen und unterstützen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Wichtige Telefonnummern für den Notfall

      Nächstgelegene Polizeidienststelle: 110 Feuerwehr und Rettungsdienst für lebensbedrohliche Krankheitsfälle: 112 Hör- und Sprachgeschädigte können die Notrufnummer 112 per Fax oder die Notrufnummer 110 per Fax nutzen. 24 Stunden erreichbar: Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Erreichbarkeit für nicht lebensbedrohlich Kranke, die am Abend oder Wochenende beziehungsweise am Feiertag ärztliche Hilfe suchen Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000/ 116 016 aus allen Netzen kostenlos und in 18 verschiedenen Sprachen, Beratung in Gebärdensprache Telefon-Seelsorge 0800/ 111 0 222 (katholisch), 0800/ 111 0 111 (evangelisch) oder 116 123 Eingeschränkt erreichbar: Opfer-Notruf Weißer Ring e.V. 116 006 Montag bis Sonntag 7 bis 22 Uhr kostenlos Nummer gegen Kummer e.V.: Kinder- und Jugendtelefon: 116 111 Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr kostenlos und anonym Nummer gegen Kummer e.V.: Elterntelefon: 0800/ 111 0 550 Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr Dienstag und Donnerstag bis 19 Uhr kostenlos und anonym Hilfe für missbrauchte Kinder (Dunkelziffer e.V., Hamburg): 040/ 42 10 700 10 Montag, Donnerstag und Freitag 10 bis 13 Uhr Dienstag und Mittwoch auch 14 bis 16 Uhr Es fallen die normalen Telefongebühren an. Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs): 0800/ 22 555 30 Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 14 Uhr Dienstag und Donnerstag 15 bis 20 Uhr Das Telefon ist nicht an Feiertagen und am 24. sowie 31. Dezember besetzt kostenlos und anonym Notrufhotline Genitalverstümmelung (SOS FGM): 01803/ 767 346 Montag bis Donnerstag 10 bis 13 Uhr Freitag 12 bis 19 Uhr 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen Konflikthotline Baden-Württemberg - Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz: 0711/ 892 44 300 Montag: 10 bis 19 Uhr Dienstag: 12 bis 19 Uhr Mittwoch: 19 bis 21 Uhr Donnerstag: 12 bis 19 Uhr Freitag: 10 bis 14 Uhr In Schulferien erreichen Sie die Hotline nur eingeschränkt. anonym Es fallen die normalen Telefongebühren an. Weitere hilfreiche Telefonnummern: Vertrauliche Telefone des Landesamtes für Verfassungsschutz Islamistische Extremisten 0711/ 95 61 984 (deutsch und englisch) 0711/ 95 44 320 (türkisch) 0711/ 95 44 399 (arabisch) Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz 0711/ 95 47 626 Scientology-Organisation 0711/ 95 61 994 Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr In der übrigen Zeit sind Anrufbeantworter geschaltet. Es fallen die normalen Telefongebühren an. Der Verfassungsschutz unterliegt nicht wie Polizei und Staatsanwaltschaft dem Strafverfolgungszwang. Er kann deshalb Ihre Interessenlage berücksichtigen. Landesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich: 0711/ 216 55 382 zu den üblichen Bürozeiten Es fallen die normalen Telefongebühren an. Ausstiegsberatung des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg: Ausländerextremismus: 0711/ 279 4577 Linksextremismus: 0711/ 279 4566 Rechsextremismus: 0711/ 279 4544 Religiös motivierter Extremismus/ Islamismus: 0711/ 279 4555 Montag bis Freitag 9 bis 20 Uhr Es fallen die normalen Telefongebühren an.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Tarifrecht und betriebliche Arbeitnehmervertretungen

      Tarifrecht Im Tarifvertrag können die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt werden. Er kann auch Rechtsnormen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragen enthalten. Günstigere Vereinbarungen sind in den einzelnen Arbeitsverträgen zulässig. Sind Sie selbst Tarifvertragspartei oder Mitglied in einem Arbeitgeberverband, müssen Sie die tariflich ausgehandelten Bedingungen für alle gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten anwenden. Sie können mit den nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten auch vereinbaren, dass die Regelungen des Tarifvertrages ebenfalls angewendet werden. Hinweis: Auch wenn Sie nicht selbst Tarifvertragspartei oder Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, können Sie ausnahmsweise an einen Tarifvertrag gebunden sein. Das ist dann der Fall, wenn eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ausgesprochen wurde. Eine solche AVE bewirkt, dass der Tarifvertrag innerhalb seines Geltungsbereichs für alle bisher nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte gilt. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales besteht ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Weiter erhalten Sie bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die wichtigsten Informationen über die jeweilige Tarifpolitik und die gültigen Tarifvereinbarungen. Ein Austritt aus dem Arbeitgeberverband, mit dem ein Verbandstarifvertrag - oft Flächentarifvertrag - geschlossen wurde, beendet die Bindung an den Tarifvertrag nicht sofort. Vielmehr bleiben der ausgetretene Arbeitgeber und die Gewerkschaft an den Tarifvertrag gebunden bis zu dem Zeitpunkt, an dem dieser außer Kraft tritt. Dies kann z.B. durch Zeitablauf oder Kündigung erfolgen (sogenannte Nachbindung). In diesem Zeitraum können auch keine abweichenden Regelungen zum Nachteil einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers getroffen werden. Nach Ablauf des Tarifvertrags wirkt dieser nach, bis eine neue Abmachung getroffen wird. Dies bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen, die am Ende des Tarifvertrags gegolten haben, im Arbeitsvertrag der Beschäftigten weiterhin gelten (sogenannte Nachwirkung). Die neue Abmachung kann grundsätzlich entweder in einem neuen Tarifvertrag bestehen oder in der Änderung des Arbeitsvertrags. Die Nachwirkung betrifft nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am Ende des Tarifvertrags schon beschäftigt waren und Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft sind. Bis zum Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages können auch abweichende Regelungen zum Nachteil der Beschäftigten getroffen werden. Diese können jedoch wiederum unwirksam werden, soweit ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde, der auch rückwirkend vereinbart oder für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Achtung: Abweichungen zu Ungunsten der Beschäftigten von Tarifnormen während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Tarifvertrag vereinbart ist (sogenannte Öffnungsklausel). Ansonsten gilt, dass Abweichungen zuungunsten der Beschäftigten nicht möglich sind. Betriebsverfassungsrecht, Betriebsrat Sobald in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat gewählt wurde, müssen Sie dessen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten beachten. Zentrale Aufgabe des Betriebsrates ist es, darauf zu achten, dass die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie die abgeschlossenen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Der Betriebsrat hat in folgenden Bereichen ein Mitbestimmungsrecht: Fragen der Betriebsordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer betriebliche Arbeitszeitfragen, Einführung von Kurzarbeit oder Mehrarbeit allgemeine Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen Regelungen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten sollen oder Fragen, die den Gesundheitsschutz betreffen Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen des Unternehmens Regelungen von Werkmietwohnungen Grundsätze für die Entlohnung (Zeit, Ort, Art der Auszahlung, betriebliche Lohngestaltung, Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen) Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrats besteht z.B. bei Personalplanungen sowie Planungen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Bei Betriebsänderungen (z.B. Einschränkung, Stilllegung oder Verlegung des Betriebs) kann der Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen einen Sozialplan durchsetzen, der die wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgleicht oder mildert. In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Beschäftigten muss der Arbeitgeber bei allen Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Hinweis: Bei jeder Kündigung ist der Betriebsrat zuvor anzuhören. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wurde, ist unwirksam. Eine Anhörungspflicht besteht gegenüber jedem bestehenden Betriebsrat, unabhängig von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Einladung_23_03_07.pdf

      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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        Zuletzt geändert: 03.03.2023
        Einladung_23_05_09.pdf

        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Mai 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Mai 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 05 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 06 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik 07 Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data- Webhouse (KDW) 08 Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten 09 Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Baindt 10 Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden 11 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 04.05.2023
          Einladung_23_02_14.pdf

          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. Februar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. Februar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 06 Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg 07 Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten 09 Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 10 Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg 11 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 12 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenennung des Kindergartenausschusses in den Sozialauschuss 13 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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            Zuletzt geändert: 10.02.2023

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