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Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen

Wenn Sie einen Kampfhund halten oder halten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes . Die Erlaubnis benötigen Sie nicht, wenn die Kampfhundeeigenschaft Ihres Hundes widerlegt ist. Zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft müssen Sie den Nachweis über eine bestandene Verhaltensprüfung vorlegen. In der Verhaltensprüfung werden der Grundgehorsam und das Verhalten Ihres Hundes in verschiedenen Situationen geprüft. Daneben werden die ordnungsgemäßen Voraussetzungen für die Haltung des Hundes, zum Beispiel Leinen oder Maulkorb, begutachtet. Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist das Verhalten des Hundes. Beachten Sie folgende Hinweise: Wenn Ihr Hund die Verhaltensprüfung besteht, beschränkt sich die darüber auszustellende Bescheinigung auf die Feststellung, dass Ihr Hund aufgrund des in der Prüfung gezeigten Verhaltens zum Zeitpunkt der Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Eigenschaft als Kampfhund besitzt. Ist ihr Hund im Zeitpunkt der erfolgreich bestandenen Verhaltensprüfung noch nicht älter als 15 Monate, ist eine Wiederholungsprüfung im Alter zwischen 15 und 18 Monaten erforderlich. Erweist sich Ihr Hund trotz einer bestandenen Verhaltensprüfung zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderleglich als Kampfhund. Hat Ihr Hund schon in einem anderen Land erfolgreich eine Prüfung abgelegt und ist die Kampfhundeeigenschaft durch amtliche Feststellung widerlegt worden, können Sie Ihren Hund von der Verhaltensprüfung befreien lassen. Für die Einzelheiten und die Voraussetzungen der Befreiung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Hunde der folgenden Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier. Ihre Eigenschaft als Kampfhund wird deshalb vermutet. Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander. Daneben kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall amtlich festgestellt werden, vor allem von Hunden der folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander: Mastiff, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bourdeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu. Die Feststellung erfolgt regelmäßig beim Vorliegen von Anzeichen, die auf eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit hinweisen, zum Beispiel nach einem Beißvorfall. Achtung: Nach § 1 Abs. 1 der Kampfhundeverordnung kann auch jeder andere Hund einer nicht gelisteten Rasse mit individuell gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren als Kampfhund eingestuft werden. Wenn Sie einen Hund, dessen Kampfhundeeigenschaft vermutet wird oder amtlich festgestellt ist, halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes . Die Erlaubnispflicht gilt nicht, wenn die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, ist eine Verhaltensprüfung . Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Hund nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren verhält als andere Hunde. Es reicht nicht aus, wenn Ihr Hund die Verhaltensprüfung besteht, sich aber deutlich aggressiv verhält. Hinweis: Hat Ihr Hund einmal die Verhaltensprüfung bestanden, erweist sich aber zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderlegbar als Kampfhund.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können. Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk muss folgende Angaben enthalten: Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist, Genaue Bezeichnung der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, Angabe, ob sich die oder der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und die Unterschrift in ihrer oder seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, Ort und Tag der Beglaubigung, Unterschrift der oder des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und Dienstsiegel Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notarinnen oder Notare vornehmen. Dazu gehören beispielweise: Willenserklärungen, zum Beispiel Testamente, oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts, zum Beispiel die Anmeldung zum Vereinsregister oder die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt. Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind. Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch die Notarin oder den Notar, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart der Notarin oder des Notars vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten. Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländerinnen oder Ausländern sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online ummelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus, und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Ummeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die Anmeldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. Anschließend können sie direkt die Adressdaten im Personalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Verfügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.02.2025
Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an. Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen. Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden. Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren. Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
„klimaneutrale“ Kommunalverwaltung

Konzept klimaneutrale Kommunalverwaltung Das Land Baden-Württemberg strebt an, bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu werden. Die Baindter Gemeindeverwaltung möchte dieses vom Land vorgegebene Ziel bestmöglich unterstützen und damit einen aktiven Beitrag zur Zielerreichung leisten. Bereits vor knapp zehn Jahren wurde seitens der Verwaltung eine unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg abgegeben, in der die Gemeinde Baindt sich formal das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung gesetzt hat. In der täglichen Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, werden in der Verwaltung in verschiedenen Bereichen Treibhausgasemissionen verursacht. Angefangen bei der Versorgung der kommunalen Liegenschaften mit Strom und Wärme, über die Bereiche Trink- und Abwasser, den kommunalen Fuhrpark bis hin zur Straßenbeleuchtung im Ort. Überall dort wo letztlich Energie benötigt wird, entstehen daraus resultierend auf direktem oder indirektem Wege auch Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase. Die Gemeindeverwaltung in Baindt ist sich dieser Tatsache vollends bewusst und strebt deshalb an, den Treibhausgasausstoß der Verwaltung bis 2040 sukzessive zu verringern. Um den Worten auch Taten folgen zu lassen, hat die Gemeinde Baindt bereits Ende 2021, als eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Baienfurt und Berg eine Personalstelle zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung geschaffen. Das Konzept „Der Weg zu einer klimaneutralen Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040“ Für die Gemeinde Baindt ist der Bereich Klimaschutz in der Verwaltung sehr wichtig. Daher wurde durch die Verwaltung ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet, mit welchen Maßnahmen sich die Energieverbräuche der Verwaltung zukünftig verringern lassen. Zudem gilt es die in Zukunft weiterhin benötigte Energie, zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen bereitzustellen, wozu das Konzept mögliche Wege aufzeigt, wie dies in der Praxis gelingen kann. Das Konzept: Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - gilt seit dem 01.01.2025 und soll künftig als Praxishilfe dienen, wie die Verwaltung der Gemeinde Baindt ihre Energieverbräuche sowie die direkt oder indirekt hieraus resultierenden Treibhausgasemissionen, merklich verringern könnte. Die Gemeinde Baindt gehört damit zu Vorreitern bei den kleineren Kommunen in Baden-Württemberg, welche ein eigenes Konzept erstellt haben, mit dem das für alle Kommunen verpflichtende Ziel einer „Klimaneutralität“ in der Verwaltung in konkrete Maßnahmenvorschläge überführt wird. Das vollständige Konzept: Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 kann hier heruntergeladen und eingesehen werden. Die Anforderungen an die zu erfassenden Bereiche sowie bezüglich der Bilanzierung im Rahmen eines solchen Konzepts, sind im „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, verbindlich und einheitlich für alle Kommunen in Baden-Württemberg geregelt. Zu erfassen sind demnach die Energieverbräuche von kommunalen Liegenschaften, der Energieverbrauch der kommunalen Straßenbeleuchtung, die Energieverbräuche, welche im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung und der Abwasseraufbereitung entstehen sowie die Energieverbräuche des kommunalen Fuhrparks und der Dienstreisen. Die Energie- und Treibhausbilanz der Baindter Gemeindeverwaltung Im Folgenden werden kurz die Energieverbräuche des Jahres 2021 dargestellt. Entsprechend den Vorgaben des Leitfadens sind bei den kommunalen Liegenschaften alle kommunalen Gebäude außer vermietete Gebäude und soziale Wohnbauten zu erfassen, weshalb in Baindt derzeit die Energieverbräuche von zwölf kommunalen Liegenschaften zu berücksichtigen sind. Energieverbräuche der Gemeindeverwaltung für 2021 176.423 kWh Strom für Gebäude (elektronische Geräte, Licht, IT, Gebäudetechnik...) 89.996 kWh Erdgas und schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz 963.701 kWh Nahwärme 2.200 kWh Heizstrom 50.007 kWh Strom für die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet 8.230 kWh Strom für die lokale Trinkwasserversorgung 242.891 kWh Strom im Abwasserbereich (inklusive dem Gemeindeanteil am Strom des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental) ca. 9.600 Liter Diesel für den Betrieb der 17 Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks (Verwaltung, Bauhof, Feuerwehr, Trink- und Abwasserzweckverband) 2.225 zurückgelegte Kilometer mit Privat-PKWs im Rahmen von Dienstreisen Der aus diesen Energiemengen resultierende Treibhausgasausstoß wird nach den international gültigen Standards des Greenhouse Gas Protocol bilanziert. Daraus ergibt sich für die Verwaltung der Gemeinde Baindt eine Gesamtemission von 425 Tonnen Treibhausgasen im Jahr 2021 . Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien Bisher gibt es in Baindt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses. Zudem ist seit 2025 eine PV-Anlage auf dem Dach des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule in Betrieb. Eine weitere Anlage auf dem Dach der Sporthalle soll bis Ende 2025 umgesetzt werden. Auch beim Bauhof / Feuerwehrhaus ist im Zuge der energetischen Sanierung für die kommenden Jahre die Errichtung einer weiteren PV-Anlage vorgesehen. Maßnahmen zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung Daten aus der Vergangenheit sind zwar interessant anzuschauen, aber für die Zukunft doch relativ unwichtig. Entscheidend ist viel mehr, mit welchen Mitteln die Energieverbräuche der Verwaltung zukünftig erheblich verringert werden können. Daneben gilt es künftig, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen wie Sonnenenergie, Erdwärme, Wärme aus der Umgebungsluft, Wärme aus Grundwasser, Holz, vorhandener Abwärme und weiteren Quellen, bereitzustellen. Der Großteil des vorliegenden Konzepts widmet sich in Form von Maßnahmensteckbriefen denkbaren Maßnahmen, mit denen sich innerhalb der fünf Kernbereiche Energie einsparen lässt und Treibhausgase vermeiden lassen. Besonders wichtige Maßnahmen und angedachte Maßnahmen der kommenden Jahre werden dort zudem separat dargestellt. Entscheidend ist nämlich stets die praktische Umsetzung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen und nicht die „graue“ Theorie. Zu den besonders wichtigen Maßnahmen zählen energetische Sanierungen von Gebäuden mit Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung Umrüstung der Innenbeleuchtung aller kommunalen Gebäude auf LED Umstellung vom Energiemix des kommunalen Nahwärmenetzes von fossilem Erdgas auf Mix mit hohem Anteil regenerativer Energiequellen Errichtung neuer Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern Sensibilisierung von Nutzerinnen und Nutzern kommunaler Gebäude zu einem bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Energie[mehr]

Zuletzt geändert: 12.06.2025
Ferien für den Rasenmäher

Ferien für den Rasenmäher - Sei dabei bei der Challenge im Mai , Aufgepasst, denn im Rahmen des grenzübergreifenden Projekts „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“ geht‘s nun ans relaxen, zumindest für Rasenmäher bei „Ferien für den Rasenmäher“. Stellen Sie sich vor: Der Rasenmäher bekommt endlich mal Ferien. Ja, richtig gehört, der arme Kerl, der sonst immer brav das Gras stutzt, bekommt eine Auszeit. Einfach mal faulenzen, den Motor aus und die Klingen in den Urlaub schicken. Und wissen Sie, wer sich darüber freut? Der Rasen. Endlich darf er wild und frei wachsen, sich ausbreiten, wohin er will. Ein wahres Paradies für die Pflanzen und Insekten. Die Blumen tanzen einen Freudentanz, Bienen und Schmetterlinge eröffnen ihre "All-You-Can-Eat"-Buffets und die Vögel finden plötzlich viele neue Nistplätze, die vorher viel zu ordentlich waren. Dank der „Ferien für den Rasenmäher“ wird der Garten zu einer wilden Partyzone, und das alles ganz ohne, dass der Mäher seine regelmäßigen „Schnitt-Workouts“ abspult. Die Challenge „Ferien für den Rasenmäher“ ist simpel: im Mai darf der Rasenmäher ruhen und der Rasen zur artenreichen Wiese wachsen. Durch weniger häufiges Mähen und das Zulassen von „wilden Ecken“ wird aktiv die Pflanzenvielfalt gefördert und Lebensräume geschaffen. Die Blüh- und Wildpflanzen ziehen nützliche Wildtiere wie Bienen, Vögel und Igel an, die helfen, Schädlinge zu kontrollieren. Wildbienen und Schmetterlinge finden Nektar in Gänseblümchen und Klee. In wilden Gartenecken wächst die Brennnessel, die Raupen der Schmetterlinge Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge versorgt. In unseren Siedlungsgebieten bieten Rasenflächen ein enormes Potenzial, die Artenvielfalt zu steigern. Eine Veränderung des Mährhythmus kann einen wertvollen Beitrag leisten, um die Naturvielfalt zu stärken. Natürlich kann nicht überall der komplette Rasen einen Monat lange nicht gemäht werden. Aber vielleicht gibt es ja trotzdem den ein oder anderen Bereich in Ihrem Garten, wo das Gras auch mal einen Monat ohne mähen auskommt. Sie möchten bei der Challenge dabei sein? Dann melden Sie sich gerne in der Rubrik „Ferien für den Rasenmäher“ unter folgender Adresse bis zum 30. April an: https://www.regio-v.at/projekte/ge_now/ . Die Challenge ist Teil des grenzübergreifenden Projekts „ Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“. Die Gemeinde Baindt ist hier natürlich auch selbst mit zahlreichen Flächen bei der Aktion dabei, unter anderem allen naturnahen Flächen im Gemeindegebiet. Falls Sie sich einmal gefragt haben, weshalb die Gemeinde im Herbst jedes Jahr die verblühten Pflanzen stehen lässt, obwohl diese nicht mehr schön aussehen, hier die Antwort: Denn verblühte Samen- und Fruchtstände sowie hohle Stängel von Blumen und Sträuchern dienen Vögeln, Wildbienen, Käfern, Schmetterlingsraupen und Spinnen als wichtige Nahrungsquellen sowie Unterschlupf und Nistplatz.[mehr]

Zuletzt geändert: 10.04.2025
Windpark Altdorfer Wald

Die Info-Reihe zu Windenergie startet Die Info-Reihe zu Windenergie im kommunalen Energiedialog startet! Das erste Thema: Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Derzeit wird der Teilregionalplan Energie überarbeitet. Viele Kriterien werden kombinierten und ein Teil des Altdorfer Waldes gilt als potenziell geeignet für moderne Windenergieanlagen. Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie (PDF-Dokument, 1,69 MB, 04.03.2025) am 11. März in der der Sirgensteinhalle in Vogt Anmeldung zum Fachdialog 01 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 490,02 KB, 08.08.2023) 02 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 899,20 KB, 23.11.2023) 03 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 109,84 KB, 26.01.2024) 04 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 372,00 KB, 12.03.2024) 05 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 355,96 KB, 10.12.2024) 06 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 177,16 KB, 15.04.2025) Abschlussbericht Energiedialog Altdorfer Wald Mehr Infos zum Teilregionalplan Energie findet ihr unter rvbo-energie.de Hintergrund: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Reihe aus. Wir sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet ( www.energiedialog-bw.de ). Bei Fragen ist Sarah Albiez unter s.albiez(@)energiedialog-bw.de oder 0151 10674803 ansprechbar. Information der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH - Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersuchungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebauten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger.[mehr]

Zuletzt geändert: 18.06.2025
Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen , dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes. Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen. Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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