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Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt . Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig. Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ferien für den Rasenmäher

Ferien für den Rasenmäher - Sei dabei bei der Challenge im Mai , Aufgepasst, denn im Rahmen des grenzübergreifenden Projekts „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“ geht‘s nun ans relaxen, zumindest für Rasenmäher bei „Ferien für den Rasenmäher“. Stellen Sie sich vor: Der Rasenmäher bekommt endlich mal Ferien. Ja, richtig gehört, der arme Kerl, der sonst immer brav das Gras stutzt, bekommt eine Auszeit. Einfach mal faulenzen, den Motor aus und die Klingen in den Urlaub schicken. Und wissen Sie, wer sich darüber freut? Der Rasen. Endlich darf er wild und frei wachsen, sich ausbreiten, wohin er will. Ein wahres Paradies für die Pflanzen und Insekten. Die Blumen tanzen einen Freudentanz, Bienen und Schmetterlinge eröffnen ihre "All-You-Can-Eat"-Buffets und die Vögel finden plötzlich viele neue Nistplätze, die vorher viel zu ordentlich waren. Dank der „Ferien für den Rasenmäher“ wird der Garten zu einer wilden Partyzone, und das alles ganz ohne, dass der Mäher seine regelmäßigen „Schnitt-Workouts“ abspult. Die Challenge „Ferien für den Rasenmäher“ ist simpel: im Mai darf der Rasenmäher ruhen und der Rasen zur artenreichen Wiese wachsen. Durch weniger häufiges Mähen und das Zulassen von „wilden Ecken“ wird aktiv die Pflanzenvielfalt gefördert und Lebensräume geschaffen. Die Blüh- und Wildpflanzen ziehen nützliche Wildtiere wie Bienen, Vögel und Igel an, die helfen, Schädlinge zu kontrollieren. Wildbienen und Schmetterlinge finden Nektar in Gänseblümchen und Klee. In wilden Gartenecken wächst die Brennnessel, die Raupen der Schmetterlinge Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge versorgt. In unseren Siedlungsgebieten bieten Rasenflächen ein enormes Potenzial, die Artenvielfalt zu steigern. Eine Veränderung des Mährhythmus kann einen wertvollen Beitrag leisten, um die Naturvielfalt zu stärken. Natürlich kann nicht überall der komplette Rasen einen Monat lange nicht gemäht werden. Aber vielleicht gibt es ja trotzdem den ein oder anderen Bereich in Ihrem Garten, wo das Gras auch mal einen Monat ohne mähen auskommt. Sie möchten bei der Challenge dabei sein? Dann melden Sie sich gerne in der Rubrik „Ferien für den Rasenmäher“ unter folgender Adresse bis zum 30. April an: https://www.regio-v.at/projekte/ge_now/ . Die Challenge ist Teil des grenzübergreifenden Projekts „ Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“. Die Gemeinde Baindt ist hier natürlich auch selbst mit zahlreichen Flächen bei der Aktion dabei, unter anderem allen naturnahen Flächen im Gemeindegebiet. Falls Sie sich einmal gefragt haben, weshalb die Gemeinde im Herbst jedes Jahr die verblühten Pflanzen stehen lässt, obwohl diese nicht mehr schön aussehen, hier die Antwort: Denn verblühte Samen- und Fruchtstände sowie hohle Stängel von Blumen und Sträuchern dienen Vögeln, Wildbienen, Käfern, Schmetterlingsraupen und Spinnen als wichtige Nahrungsquellen sowie Unterschlupf und Nistplatz.[mehr]

Zuletzt geändert: 10.04.2025
WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen beantragen

Wenn Sie Arzneimittel in Nicht-EU-Drittstaaten ausführen möchten, benötigen Sie dafür ein Zertifikat. Dieses Zertifikat muss dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (sogenannte WHO-Zertifikate) entsprechen. In den folgenden Fällen kann ein WHO-Zertifikat beantragt werden: WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte: Diese Erklärung bescheinigt den Zulassungsstatus und die GMP-Konformität der Herstellung, soweit dies von der zertifizierenden Behörde bestätigt werden kann. Erklärung des Zulassungsstatus für pharmazeutische Produkte: Diese Erklärung bescheinigt, dass für ein oder mehrere Produkte im Ausfuhrland Zulassungen bestehen. Chargenzertifikate für pharmazeutische Produkte: Dieses Zertifikat wird normalerweise vom Hersteller und nur ausnahmsweise – wenn staatliche Chargenprüfungen durchgeführt werden – von der Bundesbehörde ausgestellt, die die Chargenprüfung durchführt. Diese Zertifikate sind daher nicht Regelungsgegenstand dieser Verfahrensanweisung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbe abmelden

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern: bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das: Reisepass Personalausweis als Passersatz Achtung : Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel für Südostasien und für eine visafreie Einreisein in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig: wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. wenn er verändert worden ist. wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind. Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen

Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen. Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Vergleich zu gesunden Menschen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Dies bezieht sich sowohl auf Ihren bisherigen als auch auf einen anderen Ihnen zumutbaren Beruf. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworben haben. Bei Berechnung der Rente wird auch immer geprüft, ob eine zusätzliche - „fiktive“ - Zeit bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden kann. Dies hat den Hintergrund, dass vor allem bei Inanspruchnahme der Rente in jungen Jahren die Berechnung der Renten nur aus den eingezahlten Beiträgen zu einer geringen Rentenhöhe führen würde. Diese zusätzliche – „fiktive“ - Zeit wird Zurechnungszeit genannt und ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Hierdurch werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt hätten. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. Befristung der Rente: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie befristet gezahlt. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben. Eine befristete Rente kann im Rahmen eines Weitergewährungsverfahrens verlängert werden. Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit von Anfang an unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Streuobst

Bestellung von Streuobstbäumen inklusive "Pflegepaket" für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -Attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, das richtige Befestigungsmaterial, sowie dem notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der Anlage 1 (PDF-Dokument, 600,31 KB, 16.08.2022) (PDF-Datei mit den Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg) entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2025. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen (PDF-Dokument, 87,37 KB, 19.07.2024) (PDF-Datei) aus und schicken diesen bis spätestens 26. September 2025 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Nicole Brauchle, Tel. Nr.: Telefonnummer: 07502 9406-26 , E-Mail: n.brauchle(@)baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität: 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und dadurch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie hier: Anlage 1 - Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg (PDF-Dokument, 439,36 KB, 16.06.2025) Anlage 2 - Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ (PDF-Dokument, 96,04 KB, 16.06.2025) Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt.[mehr]

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Stadtradeln

Nachbericht zur geführten STADTRADELN-Radtour durch das Mittlere Schussental Am Sonntag, 6. Juli 2025, lud der Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem adfc Ravensburg zur geführten STADTRADELN-Radtour ein. Rund 40 Radbegeisterte folgten der Einladung und erkundeten die Region rund um Weingarten, Ravensburg, Berg, Baienfurt und Baindt. Das Wetter war für die Radtour ideal: Nach den heißen Tagen zuvor herrschten angenehme Temperaturen, und trotz einiger Regentropfen gegen Ende der Radtour blieb es überwiegend trocken. Weingarten bot mit dem Stadtgarten als grüner Insel mitten in der Innenstadt und der beeindruckenden Barockbasilika im Hintergrund einen stimmungsvollen Auftakt. Aufgrund ihrer zentralen Lage im Gemeindeverband wurde die Stadt als Start- und Zielpunkt der rund 35 Kilometer langen Tour gewählt, die zunächst durch das Lauratal nach Schlier führte. An diesem Tag war das Lauratal im Rahmen der Aktion „Autofreie Sonntage im Mittleren Schussental“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Initiative fördert nachhaltige Mobilität und ermöglicht es Radfahrenden und Spaziergängern, die Natur und Landschaft ungestört und sicher zu genießen. Der erste Stopp erfolgte am Gänsbühl in Ravensburg, wo die Teilnehmenden Wissenswertes über den GMS und die Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden erfuhren. Weiter ging es zum Münster in Weißenau, wo Einblicke in die Geschichte des Ortes gegeben wurden. Zur Halbzeit der Tour wurde die Gruppe im neuen Schussenpark von Frau Buytaert, Leiterin des Umweltamtes der Stadt Ravensburg, empfangen. Bei einer kleinen Stärkung berichtete sie anschaulich über die Umgestaltung der Fläche und die letzten Arbeiten vor der offiziellen Eröffnung. Anschließend führte die Fahrt weiter nach Berg, wo die neue Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Schussen überquert wurde – eine wichtige Verbindung für den Rad- und Fußverkehr im GMS. In Baienfurt wurde am Marktplatz Halt gemacht, der als gesellschaftliches Zentrum der Gemeinde eine wichtige Rolle einnimmt. Schließlich erreichten die Teilnehmenden die neugestaltete Ortsmitte von Baindt, die im April 2025 offiziell eingeweiht wurde. Dort konnten sie sehen, wie durch die Umgestaltung ein attraktiver und lebendiger Mittelpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen wurde. Die Stimmung war durchweg positiv, und die Freude am gemeinsamen Radfahren stand im Mittelpunkt. Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitradelnden für das große Interesse. Gemeinsam haben wir nicht nur viele Kilometer für das STADTRADELN gesammelt, sondern auch die Vielfalt unserer Region erlebt. Ein besonderer Dank gilt zudem dem adfc Ravensburg für die professionelle Unterstützung bei der Tourführung. Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß und Erfolg beim STADTRADELN und freuen uns darauf, viele von Ihnen bei der nächsten gemeinsamen Tour wieder begrüßen zu dürfen! Ihr Gemeindeverband Mittleres Schussental Stadtradeln vom 28. Juni bis 18. Juli 2025 Vom 28. Juni bis zum 18. Juli 2025 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Im Mittelpunkt steht die Freude am Radfahren, die Motivation möglichst vieler Menschen, das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen, und der positive Beitrag zum Klimaschutz. Teilnehmen können alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die gefahrenen Kilometer müssen nach jeder Tour einfach in den Online-Kalender oder die kostenlose STADTRADELN-App eingetragen werden. Die Ergebnisübersicht zeigt sofort, wie das Team und die Kommune im Vergleich abschneiden. Zudem bietet der Team-Chat die Möglichkeit, gemeinsame Touren zu planen oder sich gegenseitig zu motivieren. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Samstag, 28. Juni 2025 Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 12. Juli 2025: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 18. Juli 2025 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Radler-Vesper der Gaststätte zu Mühle Im Aktionszeitraum des Stadtradelns, vom 28. Juni bis 18. Juli 2025, lädt die Gaststätte zur Mühle jeweils am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend herzlich zu einem besonderen Radler-Vesper (JPEG-Bilddatei, 952,28 KB, 17.06.2025) ein. Alle Teilnehmenden der Aktion Stadtradeln – ebenso wie alle andere Gäste – dürfen sich auf eine herzhafte Auswahl freuen: Zur Wahl stehen klassischer Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse. Dazu gibt es ein Getränk nach Wahl und zum süßen Abschluss eine Kugel Vanilleeis. Der Preis für das komplette Vesper beträgt 14,50 Euro pro Person. Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist der RadCheck (PDF-Dokument, 6,59 MB, 26.05.2025) , der am Sonntag, den 29. Juni 2025 während des Dorffestes des Musikvereins auf dem unteren Schulhof stattfindet. Hier können Fahrräder auf Verkehrssicherheit und ihre StVZO-Konformität überprüft werden. Kleinere Einstellungen und Reparaturen werden direkt vor Ort vorgenommen, während größere Mängel auf einem Prüfbogen vermerkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen rund ums Fahrrad zu stellen. Finanziert wird der RadCheck von der Förderstelle Koordination für Klimamobilität mit Fokus Radverkehr des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme bei der diesjährigen Aktion Stadtradeln und wünschen viel Spaß sowie eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 23.07.2025
Sachkundige Person nach § 14 Arzneimittelgesetz anzeigen

Im Arzneimittelgesetz werden die Anforderungen an verschiedene verantwortliche Personen (gesetzliche Garantenträger) beschrieben. Dort ist geregelt, dass Sie für die Herstellungserlaubnis der zuständigen Stelle eine sachkundige Person anzeigen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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