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Bericht_23_04_04.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 18. August 2023 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Streuobstförderung: Projekt „1000 – schnittige Bäume“ Streuobstwiesen repräsentieren vielfältige Lebensräume für be- drohte Arten und spielen eine wichtige Rolle in der Vernetzung von Biotopen. Ihr reizvolles Erscheinungsbild prägt zudem die landschaftliche Schönheit unserer Region. Bedauerlicherweise sind die Streuobstbestände in den letzten Jahrzehnten stark zu- rückgegangen. Dieser Rückgang ist auf unterschiedliche Fakto- ren zurückzuführen, darunter der Mangel an Wertschöpfungs- möglichkeiten, hoher Pflegeaufwand, fehlendes Fachwissen und der steigende Siedlungsdruck an den Rändern unserer Ortslagen. Sollten Sie die Umwandlung von Streuobstwiesen in Betracht ziehen – also den Abbau von Streuobstbeständen planen – ist es gemäß § 33a des Naturschutzgesetzes erforderlich, eine Ge- nehmigung einzuholen. Allerdings reicht alleiniges Verbieten nicht aus, um diesen negativen Trend zu stoppen. Im Rahmen der Biodiversitäts-Strategie hat sich der Landkreis Ravensburg das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemein- den aktiv dazu beizutragen, die Streuobstbestände zu erhalten. Der Landkreis Ravensburg bietet nicht nur regelmäßige, kreis- weite Bestandsaufnahmen der Streuobstbestände an, sondern fördert auch Maßnahmen zur Streuobstpädagogik und unter- stützt Gemeinden bei Pflanzprojekten finanziell. Darüber hinaus kooperiert der Landkreis seit 2018 mit dem Fachwarteverein für Obst und Gartenbau im Rahmen des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“. Dieses Projekt bietet eine attraktive Möglichkeit zur Unterstützung bei der Pflege von überalterten und pflegebedürftigen Streuobstbeständen. Die Schnittar- beiten werden von qualifizierten Obstfachwarten durchgeführt, wobei sich die Kosten zwischen Eigentümer bzw. Eigentümerin, Gemeinde und Landkreis aufteilen. Dieses gemeinsame Engagement trägt dazu bei, un- sere Streuobstbestände zu bewahren und somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt zu leisten. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter www.rv.de → Ihr Anliegen → Bauen und Umwelt → Naturschutz und Bio- diversität → Streuobstförderung oder über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unter- stützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Streuobstbaum stark von Misteln befallen vor den Pflegemaßnahmen Informationsreihe zu Windenergie Thema 1: Teilregionalplan Energie Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Stellenausschreibungen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) für das Bürgeramt Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 31.08.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte Die Sanierung der Ortsmitte startet in der kommenden Woche, nachdem vor den Handwerkerferien die Bau- stelle eingerichtet wurde und vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind. So wurden die Pflastersteine auf dem Dorf- platz größtenteils bereits entfernt. Dies ist aufgrund der zukünftigen Barrierefreiheit des Platzes notwendig. Die Baufirma übernimmt die Pflastersteine, verrechnet deren Wert und verwendet diese wieder. Baindter Wappen In diesem Zuge wurde auch das Baindter Wappen ent- fernt. Nach unserem Aufruf im Amtsblatt stellten wir fest, dass das Wappen den Baindterinnen und Baindtern sehr am Herzen liegt. Deshalb wird es auch künftig einen öf- fentlich zugänglichen Platz in der neuen Ortsmitte finden. Teilweise Sperrung innerörtlicher Kreisverkehr und Am- pelregelung Als erster Schritt des Sanierungsprozesses wird der Kreis- verkehr teilweise gesperrt, da in den Straßenraum einge- griffen werden muss. Darüber hinaus wird der bisherige Parkplatz komplett zur Baustelle. Das Nahwärmenetz muss umgeschlossen werden und Wasser-, Abwasser und Breitbandleitungen müssen in eine Struktur gebracht werden. Deshalb wird eine temporäre Ampelregelung ein- geführt, um den Verkehrsfluss von der Marsweilerstraße kommend zu gewährleisten. Vom oberen Teil der Mars- weilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt, und die innerörtlichen Geschäfte sind wei- terhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor der Kreissparkasse geparkt werden. Auch die Parkplätze entlang des Gebäu- des Dorfplatz 1 sind nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße, über Fuß- weg entlang Gebäude Küferstraße 8 zu erreichen. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Fene- berg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg vom Fene- berg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße ein- gerichtet. Während der Baumaßnahme können Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz in der Mühlstraße oder am Festplatz bei der Tennishalle abgestellt werden. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Kon- rad-Halle gesperrt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de → Gemein- de Baindt → Dorfplatz oder über den nebenstehenden QR-Code. Die bevorstehende Neugestaltung der Ortsmitte von Baindt markiert einen Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde. Beeinträchtigungen durch die Baustelle für unsere Bürgerinnen und Bürger lassen sich jedoch leider nicht vermeiden. Es ist mit Baustellenfahrzeugen, Lärm und unvorhergesehenen Ereignissen zu rechnen. Wir bit- ten Sie an dieser Stelle um Ihr Verständnis, alle an der Baumaßnahme beteiligten Personen geben ihr Bestes, damit wir am Ende des Tages eine schöne Ortsmitte mit viel Aufenthaltsqualität erhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Straßensperrung im Bereich Grünenberg-/ Stöcklisstraße Ab kommender Woche beginnt die Baumaßnahme zur Breitbandversorgung (weiße Flecken) im Bereich Grünen- berg-/ Stöcklisstraße. Aufgrund der Tiefbaumaßnahmen ist eine teilweise Sperrung ab Montag, den 21. August 2023 nötig. Es kommt zu einer Fahrbahneinengung, ei- ner halbseitigen Sperrung des Verkehrs sowie teilweise Sperrung des Gehwegs. Die Gesamtmaßnahme dauert voraussichtlich bis Montag, den 25. September 2023. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 94 06-53, E-Mail: bauamt2@ baindt.de) zur Verfügung. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 01.08.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschie- den, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht ver- einbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunig- ten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegrün- dung vor, daher können keine Aussagen über die Aus- wirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und In- teressenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreima- chung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushal- testelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Park- plätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breit- band begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Sie- mensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflan- zung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwange- ner Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemar- kungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunter- kunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesen- häusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flur- stück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschafts- unterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebau- ungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemein- schaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Bu- chenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Müll- tonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümer- gemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungs- plan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbau- baren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziege- leistraße 38 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möch- ten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Än- derung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücks- fläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schul- gelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Ho- ckey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zu- kunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwie- senschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganzta- gesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unter- richtet und betreut werden. Für uns als Kommune be- deutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplat- zes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzen- den Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Ver- tretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindever- waltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiede- ne Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeits- spiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durch- zuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darü- ber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag ge- stellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenflä- che einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weit- sprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemein- de Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien ge- wonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pel- letheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarther- mie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freif- lächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Ori- entierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hek- tar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfor- dert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinde- rat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben wer- den - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflä- Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 chen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermög- licht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandtei- le des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkatalo- ges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Vorausset- zungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungs- planverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Aus- gleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschlie- ßungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversor- gung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbe- scheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchfüh- rungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnah- men vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleis- tungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversor- gung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spä- testens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Aus- gabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungs- angebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pä- dagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachtei- ligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformations- system einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbe- treuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorge- stellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt wa- ren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trä- gerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächs- ten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damali- gen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berech- net und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasser- versorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 fin- det zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständig- keitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der ein- gerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zuge- wiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könn- ten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren un- veränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anord- nung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaß- nahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünf- tig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frü- here Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgrup- pe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizier- te Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt „Waldspielplatz“ im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremi- um nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemein- deverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiege- nen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau „graue Flecken“: Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Über- prüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeit- raum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemein- de Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. August und Sonntag, 20. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. August Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Sonntag, 20. August Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 3. August 2023 feierten die Eheleute Marita und Norbert Zettel das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender August 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26.-27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Zeit zum Abschied nehmen ... ... hieß es im Waldorfkindergarten Baindt vor Beginn der Ferienzeit. Den Beginn machten die ältesten Kindergar- tenkinder der Schneeweißchen-Gruppe, die ih- ren märchenhaften Vorschulkinderabschied zelebrierten. Stolz und voller Freude präsentierten die Großen den zahlreich erschienenen Gästen ihr Dornröschen-Spiel Sie erzählten und sangen mit klaren, selbstbewussten Stim- men vom wunderschönen Königskind, den Gaben, die es erhielt, aber auch der unseligen Verwünschung, die es hundert Jahre in tiefen Schlaf versetzte bis es endlich einem mutigem Prinzen gelang, das holde Kind wieder zu erwecken. Die farbenfrohen Kostüme und das eindrucks- volle Spiel begeisterten die Zuschauer und wurden mit schließlich mit eifrigen Applaus belohnt. Begeistert waren auch die anderen Kinder der Gruppe als sie anschließend von den Großen mit vielen, vielen Gläsern köstlicher Erdbeermarmelade beschenkt wurden. Und schließlich lauschten wieder einmal alle gebannt den Anekdoten, die so manches noch einmal lebendig werden ließen, was in den vergangenen Jahren für Erheiterung und Lebendigkeit gesorgt hatte. Mit erhobenen Köpfen, auf denen die Schulkinderkronen thronten, nahmen die Großen letztendlich all ihre Schätze, die sich durch ihr flei- ßiges Tun angesammelt hatten, in Empfang und verließen gemeinsam mit ihren Angehörigen den Gruppenraum durch den Rosenbogen um in einen neuen Lebensab- schnitt einzutreten. Doch zuvor versammelten sich alle noch zur schon eben- so traditionellen „After Show – Gartenparty“, wo es dann am Pädagogischen Team war, die Tränen der Rührung geschickt zu kaschieren, denn Eltern und Kinder präsen- tierten nun ihr Abschiedsgeschenk. Mit allerlei Leckerei- en versorgt und bei entspannten Plaudereien verweilten schließlich Groß & Klein noch lange Zeit im vergnüglichem Beisammensein und ließen den Nachmittag gemeinsam ausklingen. Nur wenige Tage später standen in der Rosenrotgruppe die Zeichen auf Abschied, denn dort war es für die soge- nannten Wechselkinder an der Zeit, sich den Herausfor- derungen des Gruppenwechsels zu stellen. Gemeinsam wetteiferten am Wechselkindernachmittag Eltern und Kinder bei lustigen Spielen um den Sieg ... den ausnahms- los die Kinder einheimsten. Es wurde in fröhlicher Runde gepicknickt, am Feuer köstliches Stockbrot geröstet und während die Kinder es schließlich genossen, den ganzen Garten für sich zu erobern, blieb den Erwachsenen Zeit für entspannte Gespräche. So richtig „ernst“ wurde es für die Großen der Kleinen dann am nächsten Tag, denn da wurde das Abschieds- fest in der Gruppe gefeiert. Ein geschmückter Raum, ein festliches Buffet und ein prall gefüllter Gabentisch mit Erinnerungen an eine wunderbare Zeit des Ankommens, Spielenlernens und Großwerdens bestimmte den Vormit- tag. Und natürlich war neben der Freude auch die Auf- regung im Raum, als sich schließlich die Tür öffnete und die Schneeweißchengruppe ihre neuen Spielgefährten abholte und ihnen beim Umzug mit „Sack & Pack“ zur Hand ging. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Neue Garderobenplätze wurden bestückt, neue Spielbe- reiche im Garten ausprobiert und schließlich hockten alle zusammen zum ersten Mal gemeinsam als neu zusam- mengesetzte Gruppe im Abschlusskreis, lauschten einer Geschichte und hatten beim Abholen ihren Eltern eine Menge von diesem besonderem Tag zu berichten. Zur Information Stiftung St. Franziskus Roland Wiedenmann am Klavier Herr Roland Wiedenmann erfreut un- sere Bewohner*innen seit Februar 2022 monatlich mit sei- nem außerordentlich gekonnten Klavierspiel eingebettet in hochinteressante, spannende und humorvolle Erzäh- lungen. Sein Repertoire umspannt die Klassik über Oper und Operette bis zu Volksliedern, Schlager und Filmmusik. Seine Leidenschaft für die Musik springt über und erfüllt unser Haus mit Freude und Glück. Im Rosenmonat Juni zum Beispiel nahm er uns mit auf eine musikalische Ro- senreise durch die Jahrhunderte. Alle Lieder, Melodien und Texte waren sorgfältig ausge- wählt und sehr ab- wechslungsreich. Dazu war Herr Wiedenmann mit seinem wunderba- ren Klavierspiel und den passen- den Erzählungen von „Sah ein Knab ein Röslein stehn“ bis zu „Weiße Rosen aus Athen“ ein hervorragender „Rei- seleiter“. Unsere Bewohner*innen hörten die ganze Zeit aufmerk- sam zu und waren alle aktiv dabei. Je nach Rhythmus wurde geklatscht, gesungen oder geschunkelt. Eine sonst eher zurückhaltende Bewohnerin dirigierte hellwach und voll sichtbarer Freude im Takt zur Musik. Ein hochbetagter Bewohner wagte sogar ein Tänzchen mit der Betreuerin und schwelgte in Erinnerungen zufrieden im Walzertakt. Wir verbrachten einen sehr kurzweiligen, harmonischen Vormittag mit herrlicher Musik, die uns allen ein se- lig-strahlendes Lächeln ins Gesicht zauberte. Herzlichen Dank! Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Glück im Unglück und wie alles begann... Erst ganz sachte, dann immer sichtbarer, Schimmel ver- einzelt an Wänden eines Ganges des Demenzbereiches. Sensible Nasen hatten schon vorher eine düstere Vorah- nung. Wasser hatte sich angesammelt, die große Frage stand im Raum, woher? Mehrköpfige Expertenrunden an- geführt durch unser internes Gebäudemanagement, or- ganisierten u. a. mehrere Trocknungsanlagen und Luftrei- niger aus unseren anderen Stiftungseinrichtungen und weitere schwerwiegende Entscheidungen folgten. Der gesamte Bereich bis zum gemeinschaftlichen Ess- und Wohnbereich einschließlich unseres Dienstzimmers, Dreh- und Angelpunkt des Pflegepersonals, muss ausgehöhlt und komplett saniert werden. Eine erhebliche Investiti- onssumme, jede(r) Bauherr*in weiß, es wird im Laufe des Umbaus noch der einen oder anderen Nachjustierung bedürfen. Der Schock war groß, das können Sie sich viel- leicht vorstellen, wich aber schnell aktivem Handeln un- serer Leitungsebene. Notfallpläne wurden geschmiedet, viele Gespräche wurden geführt, der Personalraum zum 2-Bett-Bewohnerzimmer umfunktioniert; die betroffenen Bewohner*innen konnten letztlich glücklicherweise Alle intern verlegt werden nach vorheriger Zustimmung der Heimaufsicht. Danke an dieser Stelle an unsere angefragten Bewoh- ner*innen mit Angehörigen, die allesamt bereit waren aus ihren Einzelzimmern Doppelzimmer zu machen. Die neue Situation bringt auf den ersten Blick für Alle er- hebliche Einschränkungen mit sich, aber die Kreativität setzt sich immer wieder deutlich durch. Um dem unum- gänglichen Baulärm etwas Schönes entgegen zu set- zen, wurden kurzerhand mehrere umliegende Ausflüge organisiert. Der erste führte zum Seniorennachmittag Baindt, welcher sehr gerne von unseren Bewohner*innen angenommen wurde. Ein ganz herzliches Vergelts Gott an dieser Stelle dem Organisationsteam für den sehr freund- lichen Empfang „es war ein sehr schöner Nachmittag, so der Tenor der Ausflügler*innen und wir kommen gerne wieder“. Danke auch vorab schon an die nachfolgenden Gastgeber*innen. Nun zurück zu dem Großartigen, worüber ich heute schrei- ben möchte. Stellen Sie sich eine kahle ca. 7,5 lange und ca. 3,5 m hohe Holzbauwand vor, die den besagten Gang vom Wohn- und Aufenthaltsraum trennt, eine eher blan- ke Sache. Unsere ideenreiche Pflegedienstleitung Andrea Schwarz, warf Bestückung/Bemalung in den Raum. Der Funke sprang über, das Büro im Erdgeschoss wurde aktiv. Ein Kooperationspartner, der Kunstkreis Baindt unter der Leitung von Petra Moosmann übernahm das „Feuerle“ sofort und machte es mit Ihrem Team zu einem „hellen Schein“, ein „Farben-Feuerwerk“ entstand. Die blanke Bauwand erwachte sprichwörtlich zum Leben mitgespon- sert vom Förderverein der Seligen Irmgard, welche die Farbkosten übernahmen, merci vielmals. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 1. Nachmittag: Petra Moosmann, gefolgt von Mathilde Bernard ausgestattet mit Farbe und Malerartikel brach- ten, mit Unterstützung unseres jederzeit hilfsbereiten Haustechnikers Arnold Dornhof, die Utensilien auf den 1. Wohnbereich und trugen mit Elan und einem Lächeln auf dem Gesicht die weiße Grundierung auf im Hinter- kopf wohlwissend was noch kommen wird... 2. Schritt: Ani- ta Bayer, Expertin für Hintergründe, malte grüne Wiese und Himmel in einer unglaublichen Geschwindigkeit und mit gekonnter Präzision. Es dauerte nicht lange, da kam der 3 Schritt: das 3er-Kreativ-Dream-Team, Anita Mayer, Petra Moosmann und Walter Feil ergänzten mit leichten Pinselstrichen Margeriten, Mohn- und Strohblumen. Am Diensttagnachmittag, 25. Juli, Punkt 14.30 Uhr strömte eine Schar hoch motivierter Kindergartenkinder vom Kin- dergarten Sonne, Mond & Sterne in unser Haus, um der Bauwand den sozusagen „goldenen Schliff“ zu verleihen. Die Erzieherinnen Petra Moosmann und Sandra Haller tru- gen die mitgebrachten bunten Fingerfarben auf die Finger und Hände der Kinder auf und schwuppdiwupp kreierten sie mit ihren kleinen Finger- und Handabdrücken eine fa- belhafte Tierchen- und Insektenwelt in die Wiese hinein. Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen hatten ebenfalls Spaß beim „Hände-Schmetterling-Druck“. Hervorragend geführt durch die Erzieherinnen wurde das Kunstwerk in einer beeindruckenden Gemeinschaftsaktion von Jung & Alt innerhalb einer Rekordzeit von nur rund 45 Minuten vollendet. Besonders schön war zu erleben, dass die Kin- der unglaublich unvoreingenommen und schnell Kontakt zu unseren dementiell erkrankten Bewohner*innen aufge- nommen haben. Sie stellten sich ganz nebenbei inmitten des Stuhlkreises unserer Bewohner*innen und spielten beim „Ball-Zuwerfen“ mit. Einen ganz besonderen Dank an Euch liebe Kinder! Petra & Kunstkreisteam mit Kindern: Ihr habt heilsame, kreative „Erste Hilfe“ geleistet mit der einzigartigen Blu- men-Tier-Wiesen-Wand und schon viele Herzen dadurch erreicht. Wir sind sicher, sie wird noch mehr Menschen berühren, inspirieren und zusammenführen. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Dagmar Beck, Verwaltung & Sozialdienst Dancefloor Selige Irmgard Am ersten Sommerferientag, Donnerstag 27. Juli 2023, durften die Bewohner der Seligen Irmgard eine hochmo- tivierte Kindertanzgruppe empfangen. Die „DanceKids“ aus Mochenwangen mit ihrer Leiterin Frau Agnes Lux. Die sechs Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren prä- sentierten mehrere fetzige Hip Hop Tänze und es folgten zwei weitere Zugaben . Alle waren begeistert und spen- deten frenetischen Beifall. Als Dankeschön bekam jedes Kind von unserer Heimfürsprecherin Elli Baumeister ein Päckchen „Star“-Gummibärchen. Danach durften sich die Kinder bei Fluffis, Eis und Getränken stärken. Ein ge- lungener Nachmittag der gerne wiederholt werden darf. Ein herzliches Dankeschön den DanceKids und Ihrer Lei- terin Agnes Lux aus Mochenwangen. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Beate Stein, Mitarbeiterin der Betreuung Neue Fortbildungsreiche zum Thema Demenz startet im September Kreis Ravensburg – Eine 5-teilige Fortbildungsreihe für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche zum Thema Demenz wird ab 26. September 2023 in Fronreute und Grünkraut angeboten. Organisatorin im Auftrag des Landkreises Ravensburg ist Miriam von der Heydt, neue Leiterin des Netzwerk Demenz beim ZfP Südwürttemberg. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, Angehörige und Betreuende zu stärken, Ver- trauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammen- leben zu ermöglichen. Die neue Fortbildungsreihe findet sowohl in Blitzenreute als auch in Grünkraut statt. Am 26. September startet die Kursreihe im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute und am 27. September im Haus der Mitte in Grünkraut. Unterschiedliche Referentinnen und Referenten vermit- teln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Die fünf Modu- le können entweder als Serie oder auch einzeln besucht werden und sind für pflegende Angehörige und Ehren- amtliche kostenlos. Die Reihe umfasst Themen wie das Krankheitsbild De- menz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen sowie verschiedene Be- wegungs- und Aktivierungsangebote. Außerdem gibt es viele Informationen zu Hilfen und Angeboten im Land- kreis. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz des ZfP Süd- württemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landratsamtes Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz, die Anmeldung er- folgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Verwerten statt entsorgen: Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg Nach aktuellen Studien liegen derzeit etwa 124 Millio- nen ungenutzte Mobiltelefone in deutschen Haushalten, Tendenz steigend. Jedes dieser Mobiltelefone enthält wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, die recycelt werden können. Das Recycling ist angesichts des Roh- stoffabbaus, der häufig unter inhumanen Bedingungen stattfindet und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist, eine wichtige Aufgabe. Daher will der DRK-Kleiderladen in Ravensburg mit einer Han- dy-Sammlung mittels Sammelbox unterstützen. Der DRK-Kleiderladen übergibt die gesammelten Han- dys ohne Gegenleistung an den zertifizierten Verwerter interzero in Deutschland. Dort werden wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, wie Gold, Silber und Kupfer, aus dem Handys wiedergewonnen. Diese Rohstoffe müssen nun nicht mehr umweltschädigend in Bergwerken auf der ganzen Welt abgebaut werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet und der Rohstoff- kreislauf geschlossen. Durch die Weiterverwendung ge- eigneter Geräte können nicht nur wertvolle Ressourcen genutzt werden, sondern auch CO₂ eingespart werden. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT be- tragen diese Einsparungen pro Smartphone sogar 14 kg Ressourcen und 58 kg Treibhausgasemissionen. „Wir haben uns für das Recydlingunternehmen interzero entschieden“ so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da diese für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative die Roten Nasen Clowns machen, welche Lachen in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen“. Noch ein paar Hinweise vor dem Einwurf in die Han- dy-Sammelbox: • Entfernen Sie die SIM- und Speicherkarten und löschen persönliche Daten • Bitte defekte Geräte (aufgebläht, ausgegast, mecha- nisch deformiert etc.) nicht abgeben, sondern im Wert- stoffhof entsorgen • Bitte keine losen Akkus in die Sammelbox einwerfen, da Brandgefahr. „Die Idee der Sammlung von gebrauchten Handys ent- spricht einem der zentralen Grundsätze des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes ´Wiederverwendung vor Verwertung´, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren DRK-Kleidercontainern und dem DRK-Kleiderladen leis- ten wir seit vielen Jahren einen großartigen Beitrag für die Umwelt und können gleichzeitig soziale Projekte un- terstützen.“ Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 22. und 23. September 2023 wird mit be- kannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweili- ges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 22. und 23. September 2023 vor: Lisa Fitz „Dauerbrenner – das große Jubiläumsprogramm“ 40 Jahre Lisa Fitz – mindestens! Sie kann auf 4000 Sologastspiele zurückblicken und hat um die 200 Songs ge-schrieben. „Dauerbrenner- das große Jubiläumsprogramm“ ist das 16. Kabarett- programm der Kabarett-Ikone Lisa Fitz – aber ganz sicher ist sie nicht, ob´s nicht doch mehr waren. Mit unerschöpflicher Energie, einer über 40 Jahre wäh- renden Vita des Erfolges mit jährlich 100 Gastspielen in ebenso vielen Städten hat die stets attraktive Lisa Fitz immer noch großen Spaß am Kabarett und an der Musik – wie auch ihre begeisterten Zuschauer in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Die Presse schreibt: „Eine bayrische Urgewalt, deren wuchtiger Präsenz man sich keine Sekunde entziehen kann! Sie liefert ein derart kraftvolles, intelligentes, witziges Programm, dass man als Besucher mit brummenden Schädel und gepusht von aktiv agierenden Glückshormone den Saal verlässt. (Michael Fuchs-Gamböck, 2020) „Lisa Fitz, das rasierklingenscharfe Weib mit dem Macho-Touch: ein Unikat. Ausgezeichnet Lisa Fitz wurde 2019 mit dem Bayrischen Verdienstor- den ausgezeichnet, sowie 2015 mit dem Kabarett-Eh- renpreis des Bayerischen Fernsehens. Sie entstammt der legendären, weitverzweigten Künstlerdynastie Fitz, war Pionierin des Frauenkabaretts, brachte als erste Frau ein Soloprogramm mit eigenen Texten auf die Bühne und schickte die Frauenbewegung mit Witz und Verve auf den Weg. Was erwartet die Zuschauer? Aktuelles zum Zeitgeschehen, intelligentes Kabarett, Best-of-Klassiker, Songs zur Gitarre. „Klassisch in der Form, stark in der Botschaft und im- mer mit eigenem Stil.“ Murzarellas Music-Muppet-Comedy „Bauchgesänge und andere Ungereimtheiten“ Eine Kanalratte, die Heavy Metal röhrt, ein verrückter Kakadu, der herzergreifend Schlager singt und eine kap- riziöse Buchhalterin, die in schönstem Klassiktimbre Oper- narien schmettert: Sabine Murza alias Murzarella lässt ihre Puppen nicht tanzen, sondern: singen! Und das in drei verschiedenen Stimmen und auf exzellentem Niveau. „Wie macht sie das bloß, kommt ihre Stimme wirklich nicht vom Band?“, fragt sich das Publikum. Kanalratte Kalle, gebürtiger Ruhrpottler, weiß als Bühnentechniker natürlich Bescheid: „Neeee, dat kommt aus ́ m Bauch von den Schneckchen, hömma!“ Auch der putzige Kakadu Dudu hat es faustdick in seinen Nackenfedern. Er lässt keine Gelegenheit aus, Murzarella in peinliche Situatio- nen zu bringen und zwitschert von ihren Problemzonen ... während Managerin und Buchhalterin Frau Adelheid schon vor dem Auftritt einen gezwitschert hat und sich beschwipst selbstverliebt in Szene setzt. Endlich mal im Rampenlicht stehen! Die selbstbewussten Puppen genießen ihren Auftritt. Doch auch Murzarellas Welt ist die Bühne und so gibt die unglaublich vielseitige Profisängerin ordentlich Gas als Rockröhre, Popdiva und Chansonette. Ihre Puppen treiben sie zwar an den Rand des Wahnsinns, doch sie lässt sich ihre Show nicht steh- len. Und spätestens, wenn dann alle Stars zusammen ein Lied singen, ob gefiedert, mit Schalke-Schal und ange- knabbertem Ohr oder in Abendrobe – dann haben sich alle wieder lieb. Regie: Erik Rastetter Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschafts- haus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per E-mail unter ste- fan.gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 26,- Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. August - 27. August 2023 Gedanken zur Woche: Das Innere Höre nur auf dein Inneres, richte die Augen deines Geistes darauf, und du wirst selbst erleben, wie es geht, und dadurch lernen. Bernhard von Clairvaux Samstag, 19. August 15.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Stefanie Hertkorn und Norbert Müller 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Ludmilla und Rochus Illenseer, Klementi- ne und Eduard Gelzenlichter, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Josef Jerg Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 20. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Konzert zum Patrozinium „Trom- posi“ Dienstag, 22. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 23. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 24. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 25. August 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 26. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 27. August 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeiern auf dem Reitplatz (Reittunier) Ministranten: alle Ministranten die da sind († Klementine und Eduard Gelzenlichter, Lu- dmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Pia und Baptist Heilig, Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. August 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Während der Ferien (bis einschließlich 10. September) findet keine Kinderkirche statt. Sonntag, 20. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 27. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Im August findet keine Taizéandacht statt!!! Gedanken zum Wochen- spruch Demut ist eine ganz prak- tische Form von Klugheit. Sie weiß darum, dass wah- re Größe darin besteht, sich im Da-Sein für mein Ge- genüber nicht zu schade zu sein, mir auch mal die Hän- de schmutzig zu machen. Wahre Größe hat es nicht nötig, ständig zu betonen, wie toll ich bin, sondern kann anderen gönnen, was sie erreicht haben. Sie weitet den Blick aufs große Ganze, von dem wir als einzelner Mensch nur ein – wenn auch ein wichtiger Teil – sind. Wenn ich weiß, wie wertvoll ich in Gottes Augen bin, kann ich mit diesem Blick auch andere in ihrer Situation wert- schätzend und anteilnehmend anschauen und werde mutig fürs Dienen, Helfen und Unterstützen. Gottes Segen für dieses Leben aus der Gnade! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienste für zuhause Leider können wir unsere Gottesdienste aktuell nicht aufzeichnen und ins Internet stellen. Aufgrund einer technischen Störung müssen wir leider pausieren. Sobald diese beseitigt ist, streamen wir wieder. Wenn Sie uns auf You- tube abonnieren, erfahren Sie umgehend wann wir wie- der streamen. Auch im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage werden wir Sie informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitarbeitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Boden- see sowie der Kommune Baien- furt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnis- se verbessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt – verlobt – und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorbereitungs- kurs, den wir für März 2024 pla- nen. Er will Paare dabei unter- stützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv mitein- ander zu kommunizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnis- sen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträume auszutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per Mail un- ter martin.schoeberl@elkw.de Der Kreative Montag bietet an August: 21.8. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papierstrei- fen“ 28.8. C. Welle-Lebherz: „Redu- ziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ September: 4.9. K. Schmitz: „Kreativ im Frei- en“ 11.9. C. Welle-Lebherz: „Stadtan- sichten - kubistisch“ 18.9. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren“ 25.9. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB erreicht 3. Pokalrunde TSV Riedlingen - SV Baindt 0:1 (0:1) Zum Abschluss der 2.Runde im WFV-Pokal gastierte der SV Baindt beim Landesligisten aus Riedlingen, welcher auch in der kommenden Ligasai- son zweimal ein Kontrahent der Baindter sein wird. Trai- ner Rädel musste für das Pokalspiel passen, Co-Trainer Gauder übernahm für ihn. Die Baindter Mannschaft startete furios in die Partie und hätte bereits nach wenigen Sekunden in Führung gehen, Dischl scheiterte jedoch mit seinem Versuch den Torwart zu umkurven im letzten Moment (1.). Nur wenige Augenbli- cke später war es dann Fink, der den Ball etwas zu über- hastet am Tor vorbeischoss (3.). Schlussendlich belohnte sich der SVB aber für eine starke Anfangsphase: nach einem langen Schlag fiel der Ball Dischl vor die Füße, wel- cher Tempo aufnahm und den Ball aus halblinker Positon von der Strafraumgrenze unter die Latte jagte (17.). Bis zur Pause wurden die Gastgeber etwas stärker, Wetzel war jedoch aufmerksam und rettete zweimal herausragend. Auch die Anfangsphase der zweiten Hälfte dominierte wiederum der SVB, ließ jedoch zahlreiche aussichtsreiche Chancen liegen. So blieb der TSV im Spiel und kam mit zunehmender Dauer stärker auf, wobei das Aluminum den SVB zweimal vor dem Ausgleich bewahrte. In einer spannenden Schlussphase hatte zunächst Dischl das ent- scheidende 2:0 im 1-gegen-1 mit dem Riedlinger Torwart auf dem Fuß, scheiterte aber aus kurzer Distanz (86.). Auf der Gegenseite kombinierte sich der TSV in der Nachspiel- zeit nochmals stark vor das Baindter Gehäuse, Altergott traf zum Glück der Baindter am langen Pfosten jedoch den Ball nicht richtig (90+1.). Damit rettete der SVB den Sieg am Ende über die Zeit, verdiente sich diesen jedoch durch die Leistung in den vo- rigen 90 Minuten, in denen lediglich die Effizienz vor dem Tor zu wünschen übrig ließ. Die 3.Runde findet bereits am kommenden Samstag, den 05.08, um 17:30 Uhr statt - hier ist man zu Gast bei den Sportfreunden aus Schwendi. Es spielten: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (65. Michael Brugger), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (78. Ylber Xhafa), Tobias Fink (39. Baba Camara) - Trainer: Michael Gauder Schiedsrichter: Özgür Tan (Neu-Ulm) - Zuschauer: 220 Tore: 0:1 Jonathan Dischl (17.) Pokal-Aus in Schwendi SF Schwendi - SV Baindt 3:1 (0:1) Bereits drei Tage nach dem knappen Zweitrundensieg in Riedlingen, gastierte der SVB beim Bezirksligisten aus Schwendi und hatte die Chance erstmals den Einzug ins Achtelfinale klar zu machen. Gegen tiefstehende Gastgeber, die vor allem auf Konter- situationen lauerten, bestimmte der SVB von Beginn an den Ballbesitz, ohne jedoch wirklich gefährlich zu werden. Mit zunehmender Spieldauer fand die Baindter Mann- schaft aber immer wieder offensive Lösungen und bekam nach einem klaren Foulspiel an Thoma die Chance aus 11 Metern in Führung zu gehen; Baindts Kapitän zielte al- lerdings zu genau und traf nur die Latte (30.). Rädels Elf steckte jedoch nicht auf und ging kurz vor die Pause durch eine herausragende Einzelaktion von Fischer doch noch mit einer 0:1-Führung in die Halbzeit (42.). Zu Beginn des zweiten Durchgangs hätte der SVB zwingend das zweite Tor nachlegen müssen - Thoma, Fischer und Marko Szei- bel vergaben aber hochkarätige Chancen. So blieben die Sportfreunde im Spiel, wurden offensiv mutiger und gli- chen nach einem schnörkellosen Angriff durch Ruf zum 1:1 aus (62.). So kippte das Momentum des Spiels zugunsten der SF; während M.Szeibel nur an die Latte köpfte (67.), jagte Kächler den Ball nach einem Baindter Ballverlust im Mittelfeld aus spitzem Winkel sehenswert ins lange Eck (77.). Der SVB drückte nochmal auf den Ausgleich, das entscheidende Tor fiel dagegen, wenn auch aus deutlicher Abseitsposition, auf der Gegenseite (86.). Damit scheidet der SVB etwas unglücklich in der 3.Po- kalrunde aus, wobei sich die Gastgeber in der zweiten Halbzeit deutlich cleverer und effizienter zeigten als der Landesliga-Aufsteiger. Weiter geht es in zwei Wochen mit dem Landesliga-Auftakt beim FC Wangen. Es spielten: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (84. Manuel Brugger), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (84. Lukas Walser), Nico Geggier (63.Johannes Schnez), Jan Fischer, Ylber Xhafa (63. Baba Camara), Jonathan Dischl - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Anes Ramic - Zuschauer: 100 Rückblick Vorbereitung Vorbereitungsspiele SV Bergatreute - SV Baindt 2:5 (0:1) Tore: Dischl (2x), Kneisl, Geggier, Eigentor SV Baindt - SV Kressbronn 1:2 (1:1) Tore: J.Fischer SV Baindt II - SV Michelwinaden 5:1 (3:0) Tore: Kretzer (2x), Schnez (2x), Hecht SV Baindt II - FV Weiler II 3:1 (2:1) SV Baindt II - SV Riedheim 3:2 (2:1) Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Qualifikationsspiel Bezirkspokal SV Baindt II - TSV Berg III 3:1 (0:1) Tore: Schnez (3x) 2. Runde Bezirkspokal SV Baindt II - Sv Oberzell 0:7 (0:3) Vorschau: Samstag, 19.08 17.00 Uhr: FC Wangen - SV Baindt Sonntag, 20.08 12.45 Uhr: SG Argental II - SV Baindt II Tolles Schnuppertraining beim Baindter Fe- rienprogramm Zu Beginn der Sommerferien fanden sich 18 Kinder in der Baindter Sporthalle zu einem Schnuppertraining ein. Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm und ersten Ballgefühlsübungen wurde fleißig an verschie- denen Stationen das Spiel mit dem kleinen Ball trainiert. Besonderes Highlight war das Training mit dem Ballro- boter, der unablässig einen Ball nach dem anderem aus- spuckte. Während einer Trinkpause zeigten die Trainer, wie schnell und vielseitig ein Tischtennismatch sein kann und die Kinder konnten dabei verschiedene Angriffs- und Abwehrtechniken kennenlernen. Zum Abschluss wurde beim 7-Punkte-Ablösespiel motiviert und fair gegenein- ander um Punkte für sein Team gespielt. Ein großer Dank geht an unsere Jugendspieler/innen Pia, Franz, Ricco, Felix und Fabian, die uns Jugendtrai- ner dieses Jahr tatkräftig bei der Durchführung unseres Ferienprogramms unterstützt haben! Es war für alle ein tolles Training und wir freuen uns, wenn wir das ein oder andere Kind ab Montag nach den Fe- rien von 18.30-19.30 Uhr im Kinder- und Jugendtrai- ning wiedersehen werden! :) Alle Kinder, die nicht am Schnuppertraining teilgenommen haben, sind natürlich auch herzlich eingeladen! Reitergruppe Baindt 48. Reitturnier am 26. und 27. August 2023 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 48. Reittur- nier vom 26. bis 27. August 2023 in Baindt statt. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm ein „Hindernis- fahren für Zweispänner“, bei welchem die Gespannfah- rer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. Für die kleinen Besucher wird nach dem Gottesdienst wieder ein Kinderprogramm angeboten. Die älteren Gäste dürfen sich über einen reichhaltigen Mittagstisch freuen. Nachmittags findet dieses Jahr erstmals ein „Hobby Hor- se Turnier“ bzw. „Steckenpferdturnier“ auf dem Spring- platz statt. Wer hierbei teilnehmen möchte, darf sich bis zum 20.08.2023 anmelden. Infos zur Anmeldung gibt’s auf unserer Homepage www.reitergruppe-baindt.de. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR, JF Maschinen und TOMOBIL Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 24.08.2023 um 17.00 Uhr Zeltaufbau Freitag, 25.08.2023 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 26.08. und Sonntag, 27.08.2023 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 28.08.2023 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Hobby Horse Turnier Steckenpferdturnier Sonntag, 27. August 2023 Die Schaunummer findet am Sonntag Nachmittag (Uhr- zeit folgt) auf dem Springplatz statt. Anmeldung bis spätestens 20. August (Es gibt eine be- grenzte Teilnehmeranzahl!) Infos zur Anmeldung auf unserer Homepage unter www.reitergruppe-baindt.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 6-9 Jahre ca. 45 cm 10-13 Jahre ca. 60 cm 14-18 Jahre ca. 80 cm Das Hobby Horse muss selbst mitgebracht werden Nennungsgebühr 5 € Nennung per Mail an reitergruppe-baindt@web.de Es wird ein Springparcours auf Fehler und Zeit geritten Zu gewinnen: - Tolle Preise - Sonderpreis für den meistgestarteten Verein Bringt eure Familie, Freunde und Vereinsmitglieder zum Anfeuern mit! Teilnahme auf eigene Verantwortung. Turnierergebnis Unser Vereinsmitglied Alisa Schnez erritt sich am vergan- genen Sonntag auf dem Reitturnier in Eberhardzell in der Dressurprüfung Kl. A* mit ihrem Sokrates den 8. Platz. Herzlichen Glückwunsch! Baindt goes Reithalle Die Arbeiten am Fundament der Reithalle sind beendet! Nach dem Reitturnier soll die Halle aufgerichtet werden. Aber vorab sind noch einige Arbeiten zu erledigen. So wurden in den letzten Wochen Abwasserrohre und Leerrohre für die Dachentwässerung vergraben. Kommt uns am Reitturnierwochenende besuchen! Für Interessierte wird es einen Stand mit weiteren Infos geben. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 27.08. auf dem Damülser Höhenweg Abfahrt ist um 7 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaf- ten. Start der Wanderung ist dann an der Talstation Ha- senbühl zur Ragazeralpe zum Sünser Joch - Ragazer Blanken - Hochblanken. Wer noch Lust hat, kann sich noch auf der Damülser Mittagsspitze in das Gipfelbuch eintragen. Weiter geht es dann zur Uga-Alpe. Abfahrt dann mit dem Uga-Express oder Abstieg über die be- kannten Skipisten. Aufstieg 750 m, Abstieg 320 m bzw. 750 m. Dauer ca. 5,5 Std. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf den Argentrails um Schloss Achberg Auf schönen Wegen und schmalen Wurzelpfaden wan- dern wir zum Argenzusammenfluss. Nach einer Rast gehts weiter entlang der Argen und über Regnitz zurück zum Schloss Achberg. Treffpunkt: Sonntag 27.08.2023 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 11 km, 230 hm. Fahrpreis: 15 Euro für Mitglieder (Fahrgemein- schaften) Einkehr: nach der Wanderung im Schlosscafe Achberg. Sonstiges: stellenweise steile Wurzelpfade die Trittsicher- heit voraussetzen. Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@ gmx.de Anmeldung ab 23.08.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151 - 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Gewinner bei der Badewannenregat- ta in Altshausen Anlässlich des diesjährigen Weiherfestes der DLRG Orts- gruppe Altshausen fand am 09. Juli auch die traditionel- le Badewannenregatta statt. Bei der Regatta gilt es, ein schwimmfähiges Gefährt selbst zu bauen und mit ma- ximal 4 Paddeln die vorgegebene Strecke von ca. 150m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 auf dem Altshauser Weiher zu absolvieren. Dafür haben wir aus Holzpaletten und Kanistern gemeinsam ein Floß gebaut und sind mit zwei Kameraden aus Bodnegg und einem Kameraden aus Altshausen an den Start gegan- gen. Mit viel Muskelkraft und geschicktem Abdrängen konnten wir dabei den Favoriten, die Freiwillige Feuer- wehr Altshausen, abhängen und somit deren langjährige Siegesserie brechen. Nach 2 Minuten und 40 Sekunden haben wir die Ziellinie erreicht und konnten mit dem Er- folg in der Tasche die weiteren Programmpunkte des Jubiläumsfests freudig genießen. Wir hatten sehr viel Spaß sowohl beim Bauen als auch beim Wettrennen und freuen uns, auch bei der nächsten Regatta wieder dabei zu sein. Badewannenregatta 2023. Mixed Gewinnerteam. Tobi Amann (OG Altshausen) Kai Gorny (OG Bodnegg-Obe- reisenbach) Julia Leonhard (OG Baienfurt) Lea Staudin- ger (OG Baienfurt) Marc Locher (OG Bodnegg-Oberei- senbach) Lea Staudinger DLRG Jugend Baienfurt Trainingspause Mit diesem Bericht verabschieden wir uns in die Som- merferien 2023. Unser Training startet wieder am Montag, 11. September 2023. Genießt die Ferien, erholt euch gut und kommt alle ge- sund wieder. Eure DLRG Ortsgruppe Baienfurt Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schulsozialarbeiter/in (m/w/d), (75 %, unbe- fristet). Das abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst im We- sentlichen die sozialpädagogische Betreuung der Schü- ler/innen an der Grundschule Vogt und an der Gemein- schaftsschule Waldburg-Vogt, Standort Vogt. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de. Sie haben Interesse? Dann schicken Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 09.09.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Gerne auch per E-Mail an: dreher@gemeinde-vogt. de. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Hauptamt, Tel. 07529/209-31 gerne zur Verfügung. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Zum Kirchenkonzert am Sonntag, 20. August 2023, 19.00 Uhr, in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt, mit dem Posaunenquartett Tromposi und dem Organisten Ludwig Kibler, laden wir herzlich ein. Erhabene Posaunenklänge aus verschiedenen Jahrhun- derten und Orgelmusik präsentiert das Posaunenquartett “Tromposi“ mit dem Organisten Ludwig Kibler. Vier Posaunen von der Orgel begleitet oder im Wechsel- spiel sind eine außergewöhnliche Besetzung. Die freundschaftliche Zusammenarbeit des Posaunen- quartetts mit Ludwig Kibler besteht schon seit einigen Jahren. Zur Aufführung gelangt ein reizvoller Stilmix vom Frühbarock bis in die Moderne. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Sommerferienprogramm Bauernhaus-Museum 22. August 11-17 Uhr Sommerferienprogramm: S‘ isch Jahrmarkt! Haarwasser mischen, Bürsten binden, Magenbrot backen, Kegelbahn spielen, Fingerpuppen basteln, Obstkiste bau- en Die Angebote sind zum Teil für Personen mit Geh- oder Sehbehinderung geeignet. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 24. August 11-17 Uhr Sommerferienprogramm: Sing und tanz mit mir - Musiktag Tee für Schöne Stimme machen, alte Kinderlieder und Singspiele, einfaches Holzinstrument bauen, Stockbrot grillen, 13 Uhr Geschichten erzählen, Schellenbänder bas- teln, Drehorgelspieler Die Angebote sind zum Teil für Per- sonen mit Geh- oder Sehbehinderung geeignet. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 26. August 10-18 Uhr Familiensamstag: Halber Preis für Familien- und Teil- familientickets! 14.00 Uhr: Projekt „Wildkräuter-Wissen“ kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Familien begrenzte Teil- nehmenden-Anzahl Treffpunkt am Nebeneingang (Fi- schergasse) Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Öffnungszeiten tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Einladung zur „Gläsernen Produktion“: Milchviehbetrieb öffnet seine Stalltüren Kreis Ravensburg – Die Familie Renz, das Landwirtschaft- samt Ravensburg sowie der Bauernverband Allgäu- Oberschwaben e.V. laden alle Interessierten herzlich zur Gläsernen Produktion ein. Der ökologisch geführte Betrieb Renz öffnet am 27.08.2023 ab 10:30 Uhr seine Stalltüren in Bettenweiler 15, 88239 Wangen. Nach der offiziellen Begrüßung um 11:00 Uhr dürfen alle Teilnehmenden hinter die Kulissen eines Milchviehbetriebs schauen. Durch verschiedene Stationen können die Teil- nehmenden umfassende Fachinformationen rund um die Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Haltung und Fütterung von Milchvieh und Kälbern erfah- ren. Damit für die kleinen Besucherinnen und Besucher keine Langeweile aufkommt, lädt neben dem fachlichen Input ein buntes und vielfältiges Programm aus Kinder- schminken, Spielmobil, Haferflocken herstellen, Basteln und noch Vieles mehr zum Verweilen ein. Die Veranstal- tung bietet eine hervorragende Gelegenheit für Groß und Klein, um die moderne Landwirtschaft hautnah zu erleben und kennen zu lernen. Für das leibliche Wohl ist durch leckere Angebote zum Mittagstisch (vegetarisch und mit Fleisch), Vesperange- bote, Kaffee und Kuchen sowie Speiseeis bestens gesorgt. Die Familie Renz und die Mitveranstalter freuen sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. VLF Ravensburg-Waldsee lädt zu Tagesausflug in den Hochschwarzwald ein Der Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e.V. lädt am Mittwoch, den 30.8.23, zu ei- nem Tagesausflug in den Hochschwarzwald ein. Die Ab- fahrt ist um 7 Uhr beim Reisebusunternehmen Ehrmann in Bad Wurzach. Um 7.30 Uhr ist ein Zustieg auf dem Parkplatz der Oberschwabenhalle, gegenüber der Eis- sporthalle. Zunächst wird der Mutterkuhbetrieb Kaiser in Ber- nau-Goldbach angefahren. Der Betriebsleiter Markus Kaiser war Genussbotschafter 2020 und ist Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind mit 140 aktiven Bauernhöfen. Die Familie hält eine große Mutterkuhherde mit Nachzucht auf ca. 250 ha Grünland. Nach dem Mittagessen im Landgasthof Bergblick wird der Bartelshof von Nikolaus König in Breitnau besichtigt. Herr König ist Landwirt, Musiker bei den „Bura zum Al- anga“ und landwirtschaftlicher Fachlehrer. Sein Betrieb ist bekannt durch das Sägewerk in der Fernsehserie „Fal- lers“. Nach einem Kaffee mit Hefezopf auf dem Betrieb wird die Rückreise in den Kreis Ravensburg angetreten. Die Reise endet wieder um ca. 19 Uhr in Bad Wurzach. Als Kosten für Fahrt und Besichtigungen fallen 50 – 55 € pro Person an, je nach Teilnehmerzahl. Anmeldungen richten Sie bitte bis 25.08.2023 an LA@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010. Mitglieder der VLF im Landkreis, aber auch Gäste, sind herzlich eingeladen. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 20. August 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel, Manfred Traub Die Steinzeitkids vom Schreckensee Ein spannender Familiennachmittag in den Ferien! Auf dem Weg vom Häcklerparkplatz um den Buchsee zum Schreckensee begegnen uns die neuen Steinzeit-Ta- feln mit vielen Infos und Tipps für interessante Spiele. Ist der Schreckensee wirklich so unheimlich? Auf jeden Fall geheimnisvoll der Bannwald mit mächtigen Wurzelstö- cken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Von der Beobachtungshütte haben wir einen tollen Blick auf den See mit der sagenumwobenen Halbinsel. Vor bereits mehr als 5600 Jahren lebten dort Siedler der Jungsteinzeit! Folgen wir ihren Spuren, machen wir wie da- mals Glut mit Feuerstein und Zunder. Fühlen wir Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen, scharfe Messer aus Feuerstein. Und wer gewinnt das Familienduell im Bogenschießen? Das wird sicher lustig und spannend! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, heute ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Anschließend ist eine Einkehr in heimischen Gasthäusern möglich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bergatreute und Roßberg (Wolfegg) Baubeginn am Mittwoch, 2. August 2023 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Mittwoch, 2. August 2023, die Fahrbahn der L 314 zwischen Bergat- reute und Roßberg (Wolfegg) auf einer Länge von rund 2,76 Kilometern. Die Baumaßnahme beginnt am Orts- ausgang von Bergatreute und endet an der Einmündung der L 316 in Roßberg (Wolfegg). Günstige Witterungsver- hältnisse vorausgesetzt, sind die Sanierungsarbeiten bis Dienstag, 29. August 2023, abgeschlossen. Durch die Belagsarbeiten werden Spurrillen, Rissbildun- gen und weitere Fahrbahnschäden beseitigt. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung lässt der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg im Bereich von Bergatreute-Furt bis Roßberg (Wolfegg) Leerrohre für den späteren Breitbandausbau mitverlegen. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während der Arbeiten ist die L 314 im Baustellenbereich voll gesperrt. Der Verkehr wird weiträumig umgeleitet. Der Verkehr von Bad Wurzach kommend nach Bergat- reute wird in Roßberg (Wolfegg) auf die L 316 bis Ober- urbach (Bad Waldsee) und von dort auf die K 7938 nach Bergatreute geführt. Der Verkehr von Bergatreute kom- mend nach Bad Wurzach wird über die K 7937 und die L 316 nach Roßberg (Wolfegg) umgeleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die An- liegerinnen und Anlieger um Verständnis für die entste- henden Behinderungen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 IMMOBILIENMARKT Liebe Patienten! Wir machen Urlaub vom 21. August - 08. September 2023 Ab Montag, den 11. September 2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Vertretung: vom 21.08. - 25.08.23: Dr. Apostol Weingarten Tel. 0751 553006 vom 28.08. - 08.09.23: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751 560380 Ihr Team der Praxis Dr. Hüttich Förster (33J.) mit gut erzogenem Jagdhund sucht Mietwohnung. Ab Sep./Okt.; ab 60m², mind. 2 Zi, bestenfalls mit Gartenzugang. Tel.: 016099517375 E-Mail: Cl.Kroker@t-online.de GESUNDHEIT ÄRZTE Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l GESCHÄFTSANZEIGEN R M M E U U M A A M B R O T S + © Seckinger/DEIKE 753R26R7 Lösung: Alphametik Ersetzen Sie die Buchstaben so durch Zahlen zwischen 0 und 9, dass die Rechnung aufgeht. Gleiche Buchstaben bedeuten gleiche Zahlen. 1 0 4 4 6 8 +9 8 7 3 4 5 7 3 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Kalenderwoche 37/2023. online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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      Klimaspartipp_des_Monats_Juni.pdf

      (Klima-) Spartipp des Monats Juni: Mit Fuß vom Gas, macht Tanken „Spaß“! Nun gut, ich muss zugeben, Spaß ist an dieser Stelle vielleicht der falsche Ausdruck. Aber eigentlich ist ja auch nicht der Tankvorgang an sich das Schlimme, sondern nur das wir dafür so extrem viel Geld bezahlen müssen. Da ich selbst täglich weitere Strecken mit dem Auto zu meinen Arbeitsstellen pendle, schaue ich auch immer sehr genau an der Tankstelle auf die Preise für Kraftstoffe. Die Wirkung der Spritpreisbremse ist leider auch nicht so wie erhofft, denn ich weiß noch genau, dass ich vor knapp eineinhalb Monaten 1,93 Euro für Super (E5) gezahlt habe und jetzt liegt der Preis trotz 30 bis 35 Cent Rabatt, schon wieder zwischen 1,90 Euro und 2,00 Euro. Aber es gibt Hoffnung für alle, die auf das Auto schlichtweg angewiesen sind, da die Anbindung über öffentlichen Personennahverkehr schlecht oder gar nicht vorhanden ist und der Weg um ihn zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen, einfach zu weit ist. Denn egal ob mit dem Privat- PKW oder auf Dienstfahrten, wir alle haben die Möglichkeit Sprit zu sparen. Wenn wir nicht alleine fahren und Fahrgemeinschaften bilden, können die Fahrtkosten aufgeteilt werden und zudem der Schadstoffausstoß insgesamt verringert werden. Wir können aber auch sehr viel Geld und bis zu 25 Prozent (in Abhängigkeit von der üblichen Fahrweise) an Kraftstoff sparen, wenn wir unsere Fahrweise entsprechend anpassen. Dies ist deutlich mehr, als wir über eine staatliche Spritpreisbremse an Kosten einsparen können. Auch Elektrofahrzeuge können bei den hohen Strompreisen über eine entsprechend angepasste Fahrweise, den Stromverbrauch und damit die Betriebskosten merklich reduzieren. Die Tipps zum Bremsen vermeiden beziehen sich aber vorwiegend auf Benziner und Diesel ohne spezielle Bremskraftrückgewinnungssysteme, da dies noch immer die meisten PKWs in Deutschland sind. Hierzu ein paar einfache und leicht umsetzbare Tipps: Vorausschauendes Fahren vermeidet ständiges Bremsen Wenn wir nicht andauernd Gas geben und bremsen, sondern vorausschauend fahren und den Schwung während der Fahrt nutzen, macht dies Autofahren ökonomischer. Kurzfristige Temposchwankungen können wir ausgleichen, indem wir das Motto „Fuß vom Gas“ beherzigen statt zu bremsen und anschließend wieder zu beschleunigen. Denn nach jedem Schaltvorgang ist wieder ein Tritt aufs Gaspedal notwendig - und das kostet jedes Mal Sprit. Wer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, fährt nicht nur sicherer, sondern verzögert das Bremsen und kann die Motorbremswirkung nutzen. Beim Heranrollen an eine Ampel zum Beispiel ist es daher ratsam, bei Geschwindigkeiten über 40 km/h den Fuß einfach vom Gaspedal zu nehmen, ohne auszukuppeln. Die meisten Autos sind mit einer Schubabschaltung ausgerüstet, die in dieser Situation die Kraftstoffzufuhr absperrt. Auch am Ortsanfang stellt dies eine einfache Möglichkeit zum Kraftstoff sparen dar. Schnell hochschalten und mit niedriger Drehzahl fahren Auf Autobahnen und Landstraßen gilt: Je niedriger die Drehzahl und das Tempo, desto niedriger der Verbrauch. Kraftstoffverbrauch, Schadstoffausstoß und Lärmentwicklung hängen vor allem von der Drehzahl des Motors ab. Im höchstmöglichen Gang zu fahren, ist Grundbedingung für benzinsparendes Fahren. Deshalb gilt: Nach dem Anfahren schnell beschleunigen, möglichst rasch die Gänge hochschalten und mit niedrigen Drehzahlen die gewählte Geschwindigkeit beibehalten. Selbst im Stadtverkehr kann der Autofahrer gut im fünften Gang (etwa ab 60 km/h) fahren, ein Zurückschalten ist nicht erforderlich, solange der Motor ohne zu rucken Gas annimmt. Die optimale Drehzahl liegt hierbei im innerörtlichen Verkehr 2.000 Umdrehungen pro Minute. Auf Autobahnen und Landstraßen gilt: Je niedriger die Drehzahl und das Tempo, desto niedriger der Verbrauch. Motor bei längeren Stopps abschalten Bei Stopps ab 30 Sekunden, zum Beispiel an einer Bahnschranke, sollte der Motor abgeschaltet werden, denn im Leerlauf verbraucht er zwischen 0,8 und 1,5 Liter Sprit pro Stunde und stößt weiterhin Treibhausgase aus. Unnötigen Luftwiderstand und Gewicht vermeiden Um Missverständnissen vorzubeugen, mit unnötigem Gewicht vermeiden ist nicht gemeint, unliebsame Mitfahrer per Schleudersitz a la James Bond Auto aus dem Auto zu befördern. Es geht hier auch nicht darum mitfahrende Personen an Autobahnraststätten zu vergessen, wie es immer wieder in den Medien berichtet wird. Stattdessen geht es hier darum, beispielsweise nicht wochenlang mit Getränkekisten im Kofferraum durch die Gegend zu tuckern. Gerade auf längeren Fahrten sollten schon einzelne Getränkeflaschen zum Durstlöschen mitgenommen werden, aber eine ganze Kiste mitzunehmen braucht es dafür nicht. Nicht benötigte Aufbauten wie Dachgepäckträger sorgen für größeren Luftwiderstand und erhöhen ebenso das Gewicht. Ein zusätzliches Gewicht von 100 Kilogramm in einem Mittelklasse-Pkw erhöht grob geschätzt den Spritverbrauch um 0,7 Liter auf 100 Kilometern. Wie in der Werbung manch teurer Abnehmprogramme, werbe auch ich daher mit der Devise "Weg mit unnötigem Ballast", der Zusammenhang ist nur ein anderer und bei mir ist dieser Satz mit keinerlei Kosten und Verpflichtungen verbunden. Im Gegenteil, es geht hier nämlich darum, unnötige Kosten zu vermeiden, in dem Dachgepäckträger und Fahrradständer nach dem Urlaub oder dem Ausflug abmontiert werden, keine vollen oder leeren Getränkekästen durch die Gegend gefahren werden und der Kofferraum stets leergeräumt wird. All dies spart Sprit, macht fit und kostet uns nüt. Ungenutzte Stromfresser wie Klimaanlage ausschalten Auch elektrische Funktionen des Autos wie Klimaanlage, Fensterheber oder Heckscheiben- oder Sitzheizung haben Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch. Je mehr Strom die Lichtmaschine erzeugen muss, desto größer wird ihr Drehwiderstand. Die Folge: Der Verbrennungsmotor muss für den Antrieb mehr Kraft aufwenden. Größter Stromfresser ist die Klimaanlage, die den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 1,8 Liter je 100 Kilometer erhöht. Deshalb sollte kein Stromverbraucher laufen, wenn es nicht notwendig ist. Selbst Frischluft kostet Energie: Offene Fenster beeinträchtigen die Luftströmung und erhöhen den Spritverbrauch. Kurzstrecken vermeiden und Reifendruck überprüfen Wer Sprit sparen möchte, sollte zudem auf kurze Fahrten unter fünf Kilometern verzichten. Diese Strecken können im Normalfall zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, da der Motor am meisten Sprit verbraucht, wenn er kalt ist. Der Durchschnittsverbrauch auf den ersten einhundert Metern kann bis zu 30 Liter pro 100 Kilometer betragen, weshalb hier auch extrem viel Treibhausgas ausgestoßen wird. Erst wenn der Motor nach etwa vier Kilometern seine normale Betriebstemperatur erreicht hat, kann sich ein optimaler Spritverbrauch einstellen. Außerdem sollten Autofahrer darauf achten, dass die Reifen den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck aufweisen. Breitreifen verlängern übrigens den Bremsweg und erhöhen somit den Verbrauch. Leichtlaufreifen hingegen haben einen geringeren Rollwiderstand als die herkömmlichen Modelle und sorgen für eine geringere Lärmbelastung und reduzieren den Spritverbrauch. Wer diese Tipps beherzigt, der hat vielleicht wirklich etwas „Freude“ beim Tanken. Vor allem beim Blick auf manche Nachbartanksäule. Wenn Sie selber einmal Tipps oder Anregungen haben, mit denen man im Berufsalltag einfach selbst einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, können Sie mir dies gerne per Mail an: klima@b-gemeinden.de bzw. telefonisch unter: 0157 80661690 mitteilen. Ihr / Euer Florian Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung mailto:klima@b-gemeinden.de[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 15. September 2023 Nummer 37 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neues Löschgruppenfahrzeug 20 (LF 20) Mit Ersatzbeschaffung des LF 20 verfügt die Feuerwehr Baindt über ein modernes Ersteinsatzmittel für einen universellen Anwendungsbereich. Das Allradfahrzeug für neun Feuerwehrangehörige ist mit 2.000 Litern Löschwasser gut für Standardbrandeinsätze gerüstet und verfügt zudem über eine Reihe von Sonderlöschmitteln. Gleichzeitig ist es für Rettungs- sowie Unwettereinsätze ausgelegt. Bei Gefahrgutunfällen können Erst- maßnahmen ergriffen werden. Die Beladung ist nach Einsatzzwecken gruppiert und auf schnelle Erreichbarkeit optimiert gelagert. Besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen gelegt. Das LF 20 ersetzt ein Löschfahrzeug aus dem Jahr 1991. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Fahrzeugdetails: Mobilität: MAN TGM 4x4, Schleuderketten, 16 t Fahrgestell, 320 PS Entlastung des Fahrers und Sicherheit der Mannschaft: automatisiertes Schaltgetriebe, 360° Kamera, LED Licht, Tagesleuchtfarbe, reflektierende Fahrzeugmarkierung, Airbags im Fahrer- und Mannschaftsraum, luftgefederte Hinterachse zur Absenkung der Entnahmehö- he, mechanische Leiterentnahmehilfen, keine Dachkästen, sodass das Fahrzeugdach nicht betreten werden muss Nachteinsätze: ferngesteuerter LED Lichtmast mit einzeln drehbaren Scheinwerfern, LED Umfeld- und Geräteraumbeleuchtung, Akkuscheinwerfer Brandbekämpfung: Normaldruckpumpe mit einer Leistung von 2.000 l/Min, Lichtgesteuer- te Bedienerführung, automatische Druckregelung, Tank-Niveauregulierung, Wärme- und Kavitationswarnung, 2.000 l Löschwassertank, Drucklüfter, Rauchvorhang Sonderlöschmittel: 120 l Schaummittel (mit 1%iger Zumischrate), ABC-Pulver, Metallbrand- pulver, CO², Kaminbrandwerkzeug, Wald- und Flächenbrandausrüstung (Waldbrand- tragekorb, Feuerpatschen, Waldbrandtool), Wasserwerfer, Hydroschild Rettungsmittel: Tragbare Leitern, Sprungretter, Schleifkorbtrage, Spineboard, Verkehrsunfall- kasten, Türöffnungswerkzeug Unwetter: Stromerzeuger 13kVA, verschiedene Schmutzwasserpumpen, Wassersauger, Kettensäge Gefahrgutersteinsatz: Gasmessgerät (CO, NH3, O2, CO2, CH4), leichte Kontaminationsschutz- kleidung Schutzausrüstung und Hygiene: 4 Atemschutzgeräte, 2 Wärmebildkameras, Absturzsicherung, Wasch- und Reinigungsmöglichkeit, Ersatzkleidung, Boxen für verschmutzte Schutzkleidung Mit der Beschaffung und Konfiguration wurde 2021 begonnen. Die Indienststellung erfolgt nach abgeschlossener Ausbildung der Mannschaft in den nächsten Wochen. Wir danken allen Beteiligten, vor allem der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat für die hervorragen- de Unterstützung. Wir hoffen, dass das Fahrzeug den Bürgerinnen und Bürgern von Baindt in Notsituationen stets zuverlässige Hilfe bringt. Ihre Feuerwehr Baindt - Fahrzeugausschuss Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanz- guts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befes- tigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungs- schnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2023. Für die Bestellung der Streuobstbäu- me inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 27. September 2023 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmel- deformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/umweltverkehr/streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406-26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Einladung zum Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen in Baindt am Samstag, den 16. September 2023 ab 15:00 Uhr Herzlich laden wir Sie zur Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moosherr am Samstag, den16. September2023 ab15:00 Uhr zu den vier Wasserhüterinnen (Marsweilerstraße) ein. Die „Was- serhüterinnen“ prägen das Baindter Ortsbild. Die Sinnhaf- tigkeit dieser Kunstobjekte ist bedeutsamer denn je. Sie sind Symbol für den lebenswichtigen Wert des Wassers, das geschützt werden muss. Thematisch beschäftigen sich die Veranstaltung und die Künstlerin mit Oberflä- chengewässer und Grundwasserschutz sowie der Be- deutung des Waldes als Wasserspeicher in Zeiten des Klimawandels. Im Besonderen hat uns der diesjährige anhaltende extreme Sommer mit seinen langen Trocken- perioden vor Augen geführt, wie unabdingbar es ist, nach- haltig zu haushalten und sehr bewusst mit unserem wert- vollen Gut umzugehen. Für die Zukunft oder besser ab sofort ist ein besseres Wassermanagement wichtig und das Wasser in besonderem Maße „zu hüten“. Darüber hinaus spielt das MAX&MORE Percussion-Duo Uwe Kühner und Bernd Settelmeyer, Schlagzeuger aus Stuttgart, jeweils zur vollen Stunde um 16:00 und 17:00 Uhr. Die gemeinsame Geschichte der zwei Musiker begann bereits mit ihrem Studium an der Musikhochschule Stutt- gart und das Duo ist bekannt für fulminant gespielte Rhythmen gegenüber melodischen Passagen auf Steel Drum und Gongs. Sie bieten eine äußerst unterhaltsame, eigenständige Percussion Musik. Wir freuen uns über Ihren Besuch dieser Veranstaltung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Löschgruppenfahrzeug 16/12 auf Ende September zu verkaufen Wir verkaufen unser tolles Feuerwehrfahrzeug LF 16/12 ohne Beladung. 2006 wurde das Fahrzeug generalüber- holt und es liegt ein aktueller TÜV Bericht vor. Löschgruppenfahrzeug 16/12 - 35.000 € VB • Baujahr: 1992 • Fahrgestell: MAN, 12 Tonnen, 230 PS, Allradantrieb, Tachostand seit 2023 12.232 km, Tachometer defekt, geschätzter Stand 13.000 km • Aufbau: Ziegler, zweiteiliger Aufbau mit 5 Geräteräumen und Alu-Rollläden, in 2006 beim Hersteller komplett überholt und neu lackiert • Mannschaftsraum mit 9 Sitzplätzen, davon 2 mit Atem- schutzgerätehalterungen entgegen der Fahrtrichtung, Staukästen unter den Sitzbänken • FPN 16-8 Normaldruck, Nennleistung Pumpe 1600 l/min bei 8 bar (Leistung ist gemäß TÜV-Gutachten deutlich höher), Schnellangriffsleitung mit formstabilem Druck- schlauch • Löschwassertank mit ca. 1.800 l • 2-Mann Haspel, Lichtmast mit Xenon Scheinwerfern (kann über Fahrzeuglichtmaschine betrieben werden, kein extra Stromerzeuger notwendig), zweite Lichtbrü- cke mit Halogenstrahlern, Arbeitsstellenscheinwerfer hinten, 4-teilige Steckleiter, 3-teilige Schiebleiter • Sondersignalanlage mit Drehspiegelleuchten und Stark- tonhörnern, Heckwarneinrichtung, Heckwarnmarkie- rung, Konturmarkierungen, RAL 3000 • ohne Funk, ohne Beladung • nächste Erneuerungen laut TüV Bericht: Alter der Reifen • normale Gebrauchsspuren • nähere Informationen und Fotos erhalten Sie unter Klein- anzeigen.de, Stichwort LF 16 in Baindt Besichtigen Sie das gute Stück, welches gerne noch 10 Jahre als Einsatzfahrzeug dienen kann. Alternativ kann das Fahrgestell mit Beladung entsprechend umfunktio- niert werden. Für Fragen steht Ihnen Herr Abele (w.abele@baindt.de, Tel. 07502/9406-20) gerne zur Verfügung. Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 8 Unser Austräger Louis Escher hat das Amtsblatt Ende August zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Al- ler hat er über drei Jahre lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 1. September 2023 hat Linus Kaplan den Bezirk 8 übernommen. Wir wünschen ihm viel Freude beim Aus- tragen. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 24.09.2023 - 27.09.2023 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ PERSONNEL RECOVERY durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 3 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglie- der Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende ange- hören, hält am Dienstag, 19. September 2023 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Vorstellung der Entwurfsplanung zum Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentnahme durch das Büro Holinger 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 mit den je- weiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 5. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Ferienprogramm Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Nachdem am 6. September der letzte Programmpunkt durchgeführt wurde, bedankt sich die Gemeinde Baindt bei allen Mitwirkenden recht herzlich, die mit großem Elan, viel Engagement und Begeisterung abwechslungs- reiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben. Bei den tollen Programmpunkten war für jeden Geschmack etwas dabei, sodass es den Baindter Kindern und Ju- gendlichen auch dieses Jahr in den Sommerferien nicht langweilig wurde. In diesem Sinne auch im Namen aller Kinder und Ju- gendlichen ein herzliches Dankeschön an alle ehren- amtlich Engagierten des Ferienprogramms. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. September und Sonntag, 17. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. September Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Beckersche Apotheke zu St. Peter, Hauptstr. 5, 888339 Bad Waldsee, Tel.: 07524 - 17 25 Sonntag, 17. September Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 2 38 60 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Inge Schmidt feierte am 13. September 2023 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Schmidt ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 8. September 2023 feierten die Eheleute Irma und Viktor Richter das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender September 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Oktober 02.10. Dorfkindparty LJ SKH 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus? 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein großes Dankeschön an unseren letztjährigen Elternbeirat! Mit einer großzügigen und umfangrei- chen Sachspende von unserem Elternbei- rat dürfen wir in das neue Kindergartenjahr 2023/2024 starten. Wir möchten uns ganz herzlich beim Elternbei- rat für die Spende bedanken. Ob die Kleinsten oder die Größten, drinnen oder draußen – alle Kinder entdecken und erleben neugierig, kreativ und voller Freude das viel- fältige neue Spielmaterial. Wir wünschen allen Familien einen guten Start in das neue Kindergartenjahr und eine erlebnisreiche Zeit! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Zur Information Hubertus Apotheke Baindt Wir haben geöffnet! Liebe Kunden, trotz des Umbaus am Dorfplatz in Baindt sind wir weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da! Den Zugang zur Apotheke finden Sie gegenüber vom Cap-Markt in Richtung Hamma entlang. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Gerne nehmen wir Ihre Bestellung per E-Mail: info@hubertus-apotheke-baindt.de oder unter: Tel: 07502-911035 Fax: 07502-911036 entgegen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Team der Hubertus-Apotheke Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Lesung mit Johanna Klug entfällt Die für den 22.9.2023 geplante Lesung der jungen Trau- er- und Sterbebegleiterin Frau Johanna Klug im Kath. Gemeindehaus Heilig Kreuz, Ravensburg muss verscho- ben werden. Es gibt einen neuern Termin für September 2024. Ehrenamtliche für „Wellcome“ gesucht Große Nachfrage für familienentlastendes Angebot „Wellcome“ ist ein Angebot speziell für Familien, die sich im ersten Jahr nach der Geburt eines Babys Unterstüt- zung wünschen. Ehrenamtliche helfen ihnen einmal pro Woche mit praktischen Alltagstätigkeiten. Koordinato- rinnen vermitteln diese in Familien. Das Angebot gibt es bundesweit, rund 4000 Ehrenamtliche engagieren sich bei diesem Dienst. Die Stiftung Liebenau betreibt drei dieser Koordinationsstellen im Raum Bodensee/Allgäu. Die Nachfrage von Familien nach Unterstützung wächst stetig. Aktuell werden im Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis neue Ehrenamtliche gesucht. Für Interes- sierte bietet die Zentrale von „Wellcome“ deshalb digitale Informationsveranstaltungen an. Die erste ist am Mitt- woch, 13. September, von 14 - 15 Uhr (Link: www.wellcome- online.de/ehrenamt-veranstaltung/). Dort gibt es auch die weiteren Termine. Kontakt Interessierte Ehrenamtliche können sich darüber hinaus bei Wellcome-Koordinatorinnen direkt melden: wellcome Bodenseekreis: Bianca Rippel, Tel.: 0173/424 36 94, E-Mail: bodenseekreis@wellcome-online.de wellcome Schussental: Silke Haller, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg, Telefon 0751/76 42 48 01, E-Mail ravensburg@wellcome-online.de wellcome Allgäu: Corinna Muderer, Kemptenerstraße 11, 88299 Leutkirch. Telefon: 07561/985 23 91, E-Mail leutkirch@wellcome-online.de Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Internationalen Tag der Demokratie Am 15. September ist der Internationale Tag der Demo- kratie. Dieser wurde in 2008 von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seither jährlich begangen. Der Land- kreis Ravensburg und seine Mitgliedskommunen nehmen dies zum Anlass, um auch dieses Jahr die „Demokratie leben!“ Fahne zu hissen. Diese wurde von einer Schülerin einer Klasse der Gewerblichen Schule Ravensburg ge- staltet. Die Fahne soll gerade in der heutigen Zeit daran erinnern, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden und es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ bezie- hen die vier Partnerschaften für Demokratie im Land- kreis Ravensburg (Ravensburg, Weingarten, Leut- kirch-Aitrach-Aichstetten und Landkreis Ravensburg) seit mehreren Jahren Stellung für Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Ein gemeinsames Projekt aller vier Partner- schaften ist das Projekt „Flagge zeigen für Demokratie“. Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravens- burg wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokra- tie leben!“ durch das Bundesministerium für Familie, Seni- oren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Information zu der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis finden Sie auf der Homepage https://www.demokratieleben-rv.de/ *INTERKULTURELLES MITTAGS-BUFFET* Freitag I 29. September I 12:00 - 14:00Uhr I X-Zone Bai- enfurt Im Rahmen der interkulturellen Woche 2023 und zum Auftakt des Sprach- und Begegnungscafés Baienfurt/ Baindt, laden wir Sie ganz herzlich zu einem interkultu- rellen Mittags-Buffet in die X-Zone ein. Freuen Sie sich auf interessante Begegnungen, neue Kon- takte und ein buntes Miteinander. BITTE MITBRINGEN: Essen fürs Buffett | eigenes Geschirr | gute Laune Für kostenlose Getränke ist gesorgt. Kreisjugendring Ravensburg Liebe Aktive, Engagierte und Dialoginteressierte! Die Kunst, gute Gespräche zu führen und kokreativ zu denken begeistert uns. Engagement und Ehrenamt sind das Herzstück der Ju- gendarbeit, der Aktivität für und mit dem Nachwuchs und uns ein Anliegen. Wir laden Sie und Euch herzlich zur „Projektschmiede Fokus Jugend und Ehrenamt“ ein. Erstmals findet eine Schmiede mit diesem Fokusthema im Landkreis statt. Wir freuen uns auf Gespräche zu Ide- en und Herausforderungen rund um die Themenfelder ehrenamtliches Engagement und Jugendprojekte. Wie können wir gemeinsam laut denken, Ideen teilen, kooperativ arbeiten? Bei der Projektschmiede treffen Projektgebende auf Mit- denkende. Ab jetzt könnt Ihr Euch anmelden mit Euren Projekten, die in Arbeit sind, oder einen frischen Blick von außen gut gebrauchen können. Auch als Mitdenkende seid Ihr herz- lich willkommen. Ideen, die Projekte weiterbringen, und Fragen, die den Fokus schärfen - im offenen Denkraum Projektschmiede gibt’s eine Menge davon. Freitag, 27. Oktober 2023 18.00 bis 22.00 Uhr Projektschmiede, Fokus: „Jugend und Ehrenamt” Im Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Veranstalter Kreisjugendring und Kapuziner Kreati- vzentrum mit freundlicher Unterstützung durch die com4future.de Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Alle Infos unter Projektschmiede - Fokus Jugend - Kreis- jugendring Ravensburg (kreisjugendring-rv.de) Anmeldung an info@kreisjugendring-rv.de. Bei Fragen greift gerne zum Hörer (mobil 01573 5801249). Weitere Infos zu Projektschmieden in der Vierländerregi- on Bodensee unter www.projektschmiede.cc Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Informationsveranstaltung der Agentur für Arbeit in Ravensburg Am Donnerstag, den 21. September 2023 findet im Be- rufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Ravensburg ab 13:00 Uhr die Informationsveranstaltung „Berufe nicht nur in Uniform“ statt. Wer sich vorstellen kann beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über die Karrieremöglichkeiten bei der Bundespolizei, der Bun- deswehr, dem Zoll sowie dem Justizvollzug informieren. Experten direkt aus der Praxis erklären die Einstellungs- voraussetzungen und geben Tipps zu den Eignungstests. So gewähren die Einstellungsberater der jeweiligen Be- hörde einen Einblick in die vielfältigen Karrieremöglich- keiten hinter den Uniformen. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls vor Ort und informiert über Berufsausbildung, Fachhochschul- und Hochschulstudi- engänge sowie über den Dienst als Soldatin oder Soldat in allen Laufbahnen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht er- forderlich. Weitere Informationen zum Veranstaltungs- programm und den einzelnen Vorträgen unter https:// www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/ berufsberatung. Regierungspräsidium Tübingen L 291, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Berg- Ettishofen und Fronreute-Baienbach Verlängerung der Vollsperrung bis Freitag, 29. Sep- tember 2023 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert seit dem 7. August 2023 die Fahrbahn der L 291 zwischen Berg-Et- tishofen und Fronreute-Baienbach auf einer Länge von rund 4,4 Kilometern. Aufgrund der sehr zeitaufwändigen Sanierung von Setzungsschäden im Bereich eines Bach- durchlasses bei Bachmaier und dem Einbau von weiteren rund 800 Meter Rasengittersteinen im Bankettbereich ergibt sich eine Verlängerung der Bauzeit. Eine weitere Ursache für die Verlängerung sind die extremen Wet- terschwankungen mit tagelangen, zum Teil sehr starken Niederschlägen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt voraus- sichtlich am Freitag, 29. September 2023. Danach wird die Straßensperrung aufgehoben und der Streckenabschnitt ist wieder in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Das Regierungspräsidium bedankt sich bei allen betrof- fenen Anliegerinnen und Anliegern sowie den Verkehr- steilnehmenden für ihre Geduld und ihr Verständnis für die entstandenen Behinderungen und Einschränkungen während der Bauzeit. Busverkehr: Die Buslinie 12 wird ab Montag, 11. September 2023, auf der L 291 zwischen Ettishofen und Aichach durch die Bau- stelle geführt. Die Buslinie 60 verbleibt weiter auf der Strecke Baienbach - Blitzenreute - Staig - Weiler - Ettishofen und umgekehrt. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Neuer „Ratgeber Photovoltaik - Solarstrom und Bat- teriespeicher für mein Haus“ erhältlich Auch wenn im Rahmen des EEG 2023 einige Verbesse- rungen für all diejenigen kamen, die eine Photovoltaik- anlage auf ihrem Haus installieren möchten, ist der un- übersichtliche Dschungel an Vorschriften damit noch nicht vollständig aufgelöst. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sind unsicher wo sie umfassende und fachkundige Hilfe zu den aktuel- len gesetzlichen Grundlagen sowie zu den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten bekommen können. Eine umfassende Beratung ist daher wichtig und notwendig. Neben verschiedenen Beratungsangeboten die beispiels- weise im Landkreis durch die Energieagentur Ravensburg angeboten werden, können sich Interessierte Bürgerin- nen und Bürger auch selbst über das Thema informieren. Die Verbraucherzentrale hat hier den „Ratgeber Photo- voltaik - Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ herausgegeben. Das Werk umfasst 238 Seiten. Es ist über- sichtlich, leicht lesbar und mit vielen erklärenden Bildern und Grafiken versehen. Die beiden Autoren Thomas Selt- mann und Jörg Sutter sind selbst seit Jahrzehnten im Solarsektor aktiv und teilen ihre umfassende Erfahrung. Der Ratgeber beantwortet dabei u. a. folgende wichti- gen Fragen: Eignet sich mein Hausdach für eine PV-Anlage? Wie viel Strom kann ich mit einer PV-Anlage einsparen? Sollte ich gleichzeitig zur PV-Anlage einen Batteriespei- cher installieren lassen? Wie sieht die Wirtschaftlichkeit aus und welche Förde- rungen gibt es? Was muss ich beachten, wenn ich ein Stecksolargerät anschaffen und betreiben möchte? Aber auch weiterführende Fragen, wie der Beitrag einer PV-Anlage zum Klimaschutz, die Möglichkeiten des Be- triebs eines E-Mobiles oder einer Wärmepumpe mit ei- genem Solarstrom, werden kurz erläutert. Der Ratgeber ist auf der Internetseite der Verbraucher- zentrale unter: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/ energie-umwelt/ratgeber-photovoltaik-46009207 als ge- bundenes Buch für 24,00 Euro oder als E-Book (PDF) für 19,99 Euro bestellbar. Lions-Club Weingarten Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 22. und 23. September 2023 wird mit be- kannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweili- ges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 22. und 23. September 2023 vor: Lisa Fitz Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 „Dauerbrenner - das große Jubiläumsprogramm“ 40 Jahre Lisa Fitz - mindestens! Sie kann auf 4000 Sologastspiele zurückblicken und hat um die 200 Songs ge-schrieben. „Dauerbrenner- das gro- ße Jubiläumsprogramm“ ist das 16. Kabarettprogramm der Kabarett-Ikone Lisa Fitz - aber ganz sicher ist sie nicht, ob´s nicht doch mehr waren. Mit unerschöpflicher Energie, einer über 40 Jahre währenden Vita des Erfolges mit jährlich 100 Gastspielen in ebenso vielen Städten hat die stets attraktive Lisa Fitz immer noch großen Spaß am Kabarett und an der Musik - wie auch ihre begeisterten Zuschauer in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Die Presse schreibt: „Eine bayrische Urgewalt, deren wuchtiger Präsenz man sich keine Sekunde entziehen kann! Sie liefert ein derart kraftvolles, intelligentes, witziges Programm, dass man als Besucher mit brummenden Schädel und gepusht von aktiv agierenden Glückshormone den Saal verlässt. (Mi- chael Fuchs-Gamböck, 2020) „Lisa Fitz, das rasierklingenscharfe Weib mit dem Macho- Touch: ein Unikat. Ausgezeichnet Lisa Fitz wurde 2019 mit dem Bayrischen Verdienstorden ausgezeichnet, sowie 2015 mit dem Kabarett-Ehrenpreis des Bayerischen Fernsehens. Sie entstammt der legen- dären, weitverzweigten Künstlerdynastie Fitz, war Pionier- in des Frauenkabaretts, brachte als erste Frau ein Solo- programm mit eigenen Texten auf die Bühne und schickte die Frauenbewegung mit Witz und Verve auf den Weg. Was erwartet die Zuschauer? Aktuelles zum Zeitgeschehen, intelligentes Kabarett, Best-of-Klassiker, Songs zur Gitarre. „Klassisch in der Form, stark in der Botschaft und immer mit eigenem Stil.“ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. September - 24. September 2023 Gedanken zur Woche: Glücklich Die Liebe weint mit den Weinenden, freut sich mit den Frohen, ist glücklich über des anderen Wohl als über das eigene. Katharina von Siena Samstag, 16. September 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Leopold Koch († Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner) Sonntag, 17. September 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben und Emil Dienstag, 19. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 20. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiesche Anbetung Donnerstag, 21. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pfelegheim Selige Irmgard Samstag, 23. September 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Frank Dieter Schmitt, Christina und Wendelin Fetsc mit Angehörigen, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Josef Jerg, Kurt Städele, Hubert Fuchs) Caritas Kollekte Sonntag, 24. September - 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Erntedank mit dem Kindergarten St. Josef und der Ju- genkantorei Caritas Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nevio Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 21. September geschlossen Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Caritas - Herbstsammlung vom 16. bis zum 24. Sep- tember 2023 • Hier und jetzt helfen! • Die Hälfte der Spenden bleibt für caritative Arbeit in den Kirchengemeinden „Hier und jetzt helfen“ - unter diesem Motto ruft die Caritas vom 16. bis zum 24. September zur Caritas-Herbstsamm- lung in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stutt- gart auf. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 50 Prozent der Sammlung bleiben in den Kirchengemeinden für sozial-caritative Aufgaben (Stuttgarter Gemeinden 40 Prozent). Der andere Teil geht an den Caritasverband für Projekte in der jeweiligen Ca- ritas-Region vor Ort. Einladung Seniorentreff Zu unserem Seniorentreff nach der Sommerpause am Mittwoch, 20. September 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie in den Bischof-Sproll-Saal herzlich ein. Ein Willkommensgruß an Herrn Günter Brutscher aus Men- nisweiler. Er wird uns im Rahmen eines Bildervortrages „Stätten der Stille, Wegzeichen, Flurkreuze und Kapel- len in unserer oberschwäbischen Heimat“ zeigen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Oberschwäbischer Pilgerweg 2023 „Auf den Spuren von Madeleine Delbrêl“ Samstag, 23.09.2023 Bad Waldsee / Michelwinnaden Bezirk Ravensburg Treffpunkt: 10.00 Uhr Michelwinnaden, Pfarrkirche St. Johannes Evangelist Parkplatz: bei der Kirche - ist ausgeschildert Ziel: Bad Schussenried - Pfarrkirche St. Magnus Strecke: ca. 11 km Gehzeit: etwa 3,5 Stunden Abschluss: gemütliche Einkehr im „Zoll Haus“ Bad Schus- senried Donnerstag, 28.09.23 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum ge- mütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmitglieder. Freitag, 29.09.23 Fahrt nach Molpertshaus zum Steinlabyrinth: 14.00 Uhr Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 14.30 Uhr Ankunft in Molpertshaus Spaziergang zum Steinlabyrinth Möglichkeit zum Besuch bei Frau Blattner, Steinbotschaf- ten Einkehr im Adler in Molpertshaus, danach Rückfahrt nach Baienfurt. Anmeldungen bitte nachmittags/werktags bei Beatrix Onischke, Tel. 49841. Vielen Dank. Kosten für die Mitfahrgelegenheit: 5,00 Euro p.P. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 24. September 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse Einladung zum Baindter Vesper Michael Boenke liest aus seinem Krimi „Leber- wurscht letal“ Dieses Jahr bieten wir bei unse- rem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbi- schen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarin- gen geboren und lebt heute in Bad Saulgau. Nach Veröffentli- chungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bön- le in der oberschwäbischen Pro- vinz immer wieder über Mordopfer und wird in die Ermitt- lungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke - passend zur Veranstaltung - aus seinem 7. Band „Leber- wurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Am Freitag, 06.10.2023, um 18 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 12,00 € inkl. Vesper Anmeldung bis 03.10.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Sonntag, 17. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 18. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 21. September 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 24. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Begrüßungs-Gottesdienst der neuen Konfi-8-Jugendlichen in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl im Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochen- spruch Grund zur Sorge haben wir oft genug, wenn wir uns ehrlich in der Welt umschauen - und dazu brauchen wir noch nicht einmal so weit zu gehen. Da tut es so gut, zu wissen, dass mir von oben her Hilfe zugesagt ist: Gott sorgt für mich - für dich - und auch für die Situation, die dir gerade so viele Sorgen macht. Gottes Segen für ein zuversichtliches Leben aus dieser Haltung! Ihr M. Schöberl ----- Bibel im Gespräch geht weiter - Johan- nes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gesprä- che vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effek- ten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurtam 21. + 28. September sowie am 5. Oktober. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auch auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 29. September 2023, 19.30 Uhr: „Den Himmel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, doku- mentiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Best- seller avancierte: Ein Vierjähri- ger übersteht mit knapper Not eine komplizierte Operation. Später erzählt er, er sei während des Eingriffs im Himmel gewe- sen, einem unfassbar schönen Ort, wo er Engel, Jesus und Ver- wandte getroffen habe. Erzählt wird diese Geschichte aus der Perspektive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pastor in einem Kaff in Nebraska und möchte das Erlebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zuschreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Dinge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? Der Kreative Montag bietet an September: 18.09. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren“ 25.09. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Kein Sieger im ersten Baindter Heimspiel SV Baindt - FV Ravensburg II 2:2 (2:1) Nach dem ersten Punktgewinn der Saison in Albstadt, gastierte am Sonntagnachmittag die Reserve des FV Ravensburg in Baindt, welche mit sechs Punkten aus den ersten drei Spielen gut in die Saison gestartet war. Bei sommerlichen Temperaturen lief der SVB in den An- fangsminuten mutig an und wirkte deutlich zielstrebiger und engagierter in den Zweikämpfen als die Gäste. Fol- gerichtig ging Rädels Elf auch nach einer knappen Vier- telstunde mit 1:0 in Führung: ein starker Diagonalball von Kapitän Thoma landete auf der rechten Flügelseite bei Fischer, welcher Flock mit einem schnellen Haken stehen ließ und das Spielgerät sehenswert ins rechte Kreuzeck jagte (16.). Diese Führung sollte allerdings nur kurz Be- stand haben - die Ravensburger kombinierten sich an- sehnlich durchs Baindter Mittelfeld, wobei M.Föger den schnörkellosen Angriff am Ende eiskalt ins lange Eck abschloss (18.). Trotz dieses unmittelbaren Gegenschlags blieb der SVB aktiv und hatte wenig später das Glück auf seiner Seite. Nach einer Ecke hätte Torhüter Fedorenko Fischers schwachen Abschluss aus dem Rückraum mit der Mütze aufnehmen können, ein unsauberer Blockver- such in der Ravensburger Hintermannschaft ermöglichte Dischl jedoch einen freien Abschluss - 1:2 (29.). Der nun immer wieder auffällige Dischl erkämpfte nur eine Minute später energisch den Ball per Grätsche gegen Fedorenko, Finks daraus resultierender Abschluss war allerdings zu unplatziert (30.). In der Folge fanden die Gäste deutlich besser in die Partie, trotz zwei guter Chancen vom frü- heren Baindter Jugendspieler N.Bolgert ging es aber mit einer knappen Baindter Führung in die Pause. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs bestimmte der FV II das Spielgeschehen, bis auf eine Kopfballchance von Stehle (47.) erspielten sich die Gäste aber nur wenige weitere hochkarätige Chancen. Auf der Gegenseite hatte der Schiedsrichter sogar die Möglichkeit die Partie sogar vorzeitig für den SVB zu entscheiden; das klare Ziehen von M.Föger im Strafraum gegen Fischer blieb aber un- gestraft (50.). Die somit noch immer offene Partie erhielt zehn Minuten vor Schluss nochmals eine weitere Wendung, da der FV II nach einem Stellungsfehler in der Baindter Hintermann- schaft über die rechte Seite durchbrechen konnte; L.Föger vollendete Bleiles Hereingabe eiskalt in der Mitte (79.). Der mit einem Nasenbeinbruch noch angeschlagen und daher nur eingewechselte Routinier Boenke hätte den Ra- vensburger Ausgleich kurz vor Schluss nochmals kontern können, sein Kopfball klatschte allerdings nur gegen den Pfosten (90.). „Mir ist die Maske verrutscht und ich habe den Ball gar nicht mehr wirklich gesehen. Ohne Maske hätte ich ihn glaub gemacht“, meinte Baindts Nummer 7 nach dem Spiel. Damit endete eine attraktive Landesliga-Partie ohne Sie- ger, wobei für den SVB mit etwas Glück der erste „Drei- er“ möglich gewesen. Dieses Ziel soll in der kommenden Woche beim Mitaufsteiger aus Ochsenhausen erneut in Angriff genommen werden. Ein Wermutstropfen nach Spielende war natürlich der Abgang von Mika Dantona, welcher den Verein nach fünf Jahren und vielen heraus- ragenden Leistungen verlässt. Der Verein bedankt sich für deine vorbildliche Einstellung auf und neben dem Platz! SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (74. Nico Geggier), Jan Fischer (77. Baba Camara), Mika Dantona, Daniel Kronenberger (67. Ylber Xhafa), Jonathan Dischl, Tobias Fink (74. Philipp Boenke) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Michael Hilebrand (Kressbronn) - Zuschauer: 250 Tore: 1:0 Jan Fischer (16.), 1:1 Marko Föger (18.), 2:1 Jonat- han Dischl (29.), 2:2 Luka Föger (79.) A-Jugend SV Baindt - TSV Berg 3:1 (3:1) (Testspiel) Tore: Küchler, Schnez, Kern Vorschau: Samstag, 16.09 15.30 Uhr: SV Ochsenhausen - SV Baindt Sonntag, 17.09 15.00 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II Frauen im Pokal leider schon ausgeschieden SV Baindt - SV Bergatreute II 0:2 Eine Woche vor Beginn der Meisterrunde traf die neu formierte Mannschaft der Baindter Frauen im Rahmen des Bezirkspokals auf die Damen des SV Bergatreute II. In der ersten Halbzeit des Spiels zeigten unsere Damen zwar einige vielversprechende Ansätze, Rebecca konnte sich nach geschickten Zuspielen von Angelina und Marie einige gute Torchancen erarbeiten, doch trotz ihrer Bemü- hungen gelang es ihnen nicht, den Ball gefährlich genug vors Tor zu bringen und auch gelegentliche Tempovor- stöße von Alina brachten nicht den erhofften Erfolg. Die Defensive des SV Baindt stand gut und hielt den Angriffen der Bergatreuter Damen erfolgreich stand, somit endete die erste Halbzeit torlos. In der zweiten Halbzeit zeigte sich leider ein anderes Bild. Die Baindter Damen ließen konditionell stark nach und ermöglichten den Bergatreuter Damen so gefährlich oft den Zugang zum Tor. Die Defensive kämpfte weiterhin wacker, aber irgendwann konnten sie den Druck nicht mehr standhalten und die Bergatreuter gingen nach ei- nem Fernschuss in der 74. Minute mit 1:0 in Führung. Nur wenige Minuten später erhöhten sie, abermals per Fern- schuss, ihren Vorsprung auf 2:0. Die Baindterinnen hatten in der verbleibenden Zeit leider nur noch eine Möglichkeit nach Pass von Lara auf Selena den den Rückstand zu verkürzen, der aber von der gegnerischen Torfrau ab- gefangen wurde. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Letztendlich endete das Spiel mit einem 2:0-Sieg für den SV Bergatreute II. Die Baindter Damen zogen die ent- sprechenden Schlüsse aus der Niederlage und werden versuchen bis zum ersten Rundenspiel am kommenden Sonntag sich entsprechend zu steigern. Da werden sie um 10.30 Uhr gegen den SV Fronhofen in Baindt auf den Platz laufen. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Annika Busalt (C), Julia Klein, Salome Lehnert, Angelina Bühler, Lorena Bürck, Marie Armenat, Nora Mohr, Rebecca Butsch, Ali- na Braun, Ramona Schnell, Selin Pfefferle, Selena Scho- bloch, Lara Herde, Selin Turan Abt. Frauenturnen Unsere Sportstunden haben wieder be- gonnen. Wir treffen uns immer montags um 19.15 Uhr in der Sporthalle. Neue Teil- nehmerinnen sind herzlich willkommen. Schnuppern ist jederzeit möglich. TC Baindt e.V. Doppelmeisterschaften Am vergangenen Wochenende fanden bei hochsommerlichen Temperaturen un- sere Doppelmeisterschaften der Damen und Herren statt. 4 Doppelpaare bei den Damen und 8 Paarungen bei den Herren kämpften in spannenden Spielen um den Sieg. Am Ende standen folgende Platzierungen fest: Damen: 1. Silvia Auer/Barbara Blattner 2. Evelyn Amann/Kornelia Amann 3. Andrea Strehle/Sibylle Boenke 4. Marion Grabherr/Eve Lagrange-Göppert Damen-Doppel Herren: 1. Ralf Boenke/Stefan Boenke 2. Barny Steinmeier/Peter Schmitt 3. David Schäfer/Stefan Schäfer 4. Karlheinz Blank/Leo Reich Herzlichen Glückwunsch an alle! Herren-Doppel Mannschaftsabschluss 2019 war es Coronabedingt das letzte Mal! Nun starteten wir, im Anschluss an die Doppelmeisterschaften, einen neuen Versuch. Und es war ein voller Erfolg: ca 55 An- meldungen standen auf der Liste. Im herrlichen Schat- ten unter unseren großen Bäumen genossen wir leckere Grillwurst, Fassbier und andere erfrischende Getränke. Unser Sportwart Wolfi gab einen Kurzbericht über die vergangene Verbandsspielrunde und ehrte unsere Auf- steigermannschaften. Franz Wiest sorgte mit seiner Gi- tarre für Stimmung. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zu diesem gelun- genen Abend beigetragen haben! Einzelvereinsmeisterschaften Herren Am Samstag den 16. September findet dieses Jahr der Finaltag der Einzelvereinsmeisterschaften statt.Nachdem über die gesamte Saison die Vorrunde, Sechzehntel-, Achtel- und Viertelfinalspiele gelaufen waren, stehen die 4 Teilnehmer der Halbfinals fest. Qualifiziert haben sich Peter Schmitt, Frank Preußner, Moritz Lang und Stefan Boenke.Traditionell werden die Halbfinals und das Finale an einem Finaltag zu Ende der Saison gespielt. Halbfinale: Sa. 16. Sept - Spielbeginn 11:00 Uhr Finale: Sa. 16. Sept. - Spielbeginn 14:00 Uhr Es kommt zu den folgenden Partien Stefan Boenke gegen Moritz Lang und Frank Preußner gegen Peter Schmitt. Die jeweiligen Sieger spielen am Nachmittag dann das Finale. Die Spieler würden sich über eine Unterstützung durch zahlreiche Zuschauer freuen. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst- Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugend- feuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 24.09. an Gais- horn im Tannheimer Tal Abfahrt ist um 6.45 Uhr an der Tennishal- le Baindt. Gefahren wird in Fahrgemein- schaften. Sehr schöne Tour für Wanderer mit guter Kondition. Gehzeit 5,5 Std. 1000 Höhenmeter. Natürlich kann die Tour nur bei gutem Wetter stattfinden! Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an sommer-alpinteam@sv- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm des Jugendrotkreuz Bai- enfurt-Baindt Am 02. September fand unser Ferien- programm statt. Wir hatten bestes Wetter, sodass wir die Aktivi- täten draußen statt- finden lassen konnten. Die Kinder haben über den Notruf, die stabile Seitenlage bis hin zum Wundverband einen breiten Einblick ins Jugendrotkreuz bekommen. Es war ein schöner Tag für alle. Falls auch Du Interesse hast bei uns reinzuschnuppern, dann scheue Dich nicht und melde Dich bei uns unter fol- gender E Mail Adresse: Jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf Dich! Dienstabend DRK Baienfurt-Baindt Bei unserem nächsten Dienstabend am 21.09.2023 wird sich alles um das Thema „Fahren in Verbänden in The- orie und Praxis“ drehen. Was bedeutet es eigentlich „im geschlossenen Verband“ zu fahren? Und was müssen die Fahrzeuge im geschlossenen Verband, aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer beachten? Auch wenn wir diese Regeln sicherlich in der Fahrschule gelernt haben, liegt die Fahrschule ja vielleicht schon ein paar Jahre zurück und eine Auffrischung schadet nicht. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindterstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Kunstkreis Projekt „Landart“ des Kunstkreises Baindt Der Kunstkreis startet am 4.9. ein „Landart- projekt“. „Landart“ bedeutet „die Umwelt wird als formbares bzw. gestaltbares Element verstanden. Dadurch soll eine unmittelbare Auseinandersetzung zwi- schen Mensch und Natur gefördert werden“. Der Auftakt zu diesem Projekt fand im Rahmen des Fe- rienprogramms statt. Am Montag, den 4.9. trafen sich 20 Kinder am Badweg in Baindt. In der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr entstanden viele neue Landartkompositionen. Das Projekt wird nun von Mitgliedern des Kunstkreises noch ergänzt und vari- iert. Vobeikommende Fußgänger sind herzlich eingeladen, Türme aus Steinen zu bauen, unsere verstekten Zwerge zu entdecken etc. ... Dabei viel Freude! Ende Oktober wollen wir das Projekt beenden. Wald - Wildnis - Weiher - Wanderung beim Fuchsenloch Der CDU Gemeindeverband Baienfurt lädt am Samstag, 23.09.23, zu einer Familienwanderung ein. Vorbei an idyllisch gelegenen Weihern, wildromantischen Bächen und über die Öhmdwies führt uns Herr Dr. Holz- berger zur Königerhütte. Herr Dr. Holzberger, bekannter Autor der „Landzunge“ und Mitglied des BUND, kann viel über Flora, Fauna und über unseren Altdorfer Wald, der auch „die grüne Lunge von Oberschwabens“ genannt wird, erzählen. Nach einer kleinen Verschnaufpause an der Hütte geht es am Langmoosweiher vorbei wieder zurück zum Aus- gangspunkt. Vor allem für Familien mit Kindern ist diese Wanderung gut geeignet. Beim Wald-Bingo können die Kinder ihr gelerntes Wissen unter Beweis stellen und am Ende der Route erwartet sie eine kleine Überraschung. Wir hoffen, wir haben Ihr Interesse geweckt! Treffpunkt ist der Parkplatz am Baienfurter Rathaus um 13:30 Uhr. Wir bilden Fahrgemeinschaften und fahren zum Wald- parkplatz Fuchsenloch. Herr Dr. Holzberger beginnt um 14:00 Uhr die Tour, ge- plante Dauer ca. drei Stunden. Für alle Teilnehmer gibt es kostenlos Getränke und But- terbrezeln. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Frei- bad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Phila-Club Ravensburg/Weingarten e.V. Briefmakenfreunde Baienfurt Tauschtag für Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten Am Samstag, dem 16. September findet in der Gemein- dehalle Baienfurt wieder ein Tauschtag für Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten statt. Zahlreiche Händler aus dem süddeutschen Raum sind mit einem großen Angebot vertreten. Außerdem ist im Foyer der Gemeindehalle eine interessante Ausstellung über philatelistische Besonder- heiten und alte Ansichtskarten zu sehen. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein Gratisangebot an schönen Brief- marken und Alben. Die Veranstaltung beginnt um 8.30 Uhr und endet gegen 15 Uhr. Der Eintritt ist frei. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Landratsamt Ravensburg Einladung zum Barcamp „Digitaler Dialog Allgäu-Ober- schwaben: Wissen.Impulse.Netzwerken.“ In einer Zeit rasanter technologischer Entwicklungen und sich verändernder Geschäftswelten rückt die Frage, wie Unternehmen für die Zukunft gerüstet sind, stärker denn je in den Vordergrund. Das Barcamp „Digitaler Dialog Allgäu-Oberschwaben: Wissen.Impulse.Netzwerken.“ wid- met sich am Freitag, 22.09.2023 von 9:00 bis 17:00 Uhr in Kißlegg-Bärenweiler genau dieser Herausforderung und beleuchtet diverse Schlüsselbereiche, die für die zukunfts- fähige Ausrichtung von Firmen essentiell sind. Das Barcamp, das von der Wirtschafts- und Innovations- förderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg und dem Digitalen ZukunftsZentrum Allgäu-Oberschwaben organi- siert wird, bietet ein innovatives Veranstaltungsformat, bei dem die Teilnehmenden das Programm selbst gestalten und von einer vielfältigen Wissensplattform profitieren können. Unter dem Motto „WIN: Wissen.Impulse .Netz- werken.” bietet die Veranstaltung die Gelegenheit, tief in verschiedene Themenbereiche rund um das Thema “di- gitale Transformation” einzutauchen. Diskutiert werden hierbei Themen wie digitale Produkti- on und Automatisierung, Nutzung digitaler Technologien und digitale Geschäftsmodelle, Change-Management und Innovationskultur, Datennutzung und Cybersicherheit sowie Personalentwicklung und digitale Kompetenzen. Ebenso werden Themen wie Finanzierung und Förder- mittel thematisiert. Die Veranstaltung versammelt, als offene Wissensplatt- form, Unternehmen und Experten aus den verschiedens- ten Bereichen der digitalen Transformation. Alle Teilneh- menden haben die Gelegenheit, das Programm nicht nur zu verfolgen, sondern aktiv zu prägen und eigene Schwer- punkte zu setzen. In einem Umfeld, das Networking auf Augenhöhe fördert, besteht die einmalige Chance, wert- volle Verbindungen zu Digitalisierungsexperten zu etab- lieren. Aber nicht nur Netzwerken steht im Vordergrund. Das Barcamp dient ebenfalls als Quelle für Innovation und Kreativität, liefert neue Denkanstöße und Inspiration. Das Gefühl, Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu sein, wird durch die gelebte Du-Kultur verstärkt, die jeden dazu einlädt, offen und authentisch zu kommunizieren. Abgerundet wird das Erlebnis durch eine angenehme Atmosphäre in der Heimat Bärenweiler, die durch kuli- narische Besonderheiten bereichert wird. Das Barcamp ist mehr als nur ein Event - es ist ein Erleb- nis, das den digitalen Dialog fördert. Teilnehmende können sich ab sofort unter folgendem Link anmelden: https://eveeno.com/barcamp2023 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Akademie für Natur- und Umweltschutz Wir möchten Sie auf zwei kostenfreie online-Veranstal- tungen für Bürgerinnen und Bürger hinweisen: Mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Konsum & Co mit Sarah Wiener, 21.9.2023, 18 - 19:30 Uhr Sarah Wiener ist bekannt als Fernsehköchin und Restau- rantinhaberin. Seit einigen Jahren ist sie Mitglied des Eu- ropäischen Parlaments. Sie wird gemeinsam mit jungen Menschen diskutieren, wie wir unser Leben nachhaltig und klimaschonend gestalten können. Welche positiven Ef- fekte entstehen dadurch auf andere Bereiche - beispiels- weise die Artenvielfalt? Wie schaffen wir eine persönliche Wende? Wie können wir uns gegenseitig bestärken, um gute und gesunde Gewohnheiten zu festigen und ande- re mit unserem Lebensstil zu inspirieren? Wie schaffen wir es, alle in der Gesellschaft mitzunehmen? Die Pers- pektiven zukünftiger Generationen werden ausdrücklich angesprochen. Die Veranstaltung wird zusammen mit dem Landesjugendring Baden-Württemberg organisiert. Wie heizen wir in Zukunft?, 5.10.2023 oder 21.11.2023, 18 - 20:30 Uhr Viele Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer treibt die Frage um, wie sie ihr Haus in Zukunft beheizen sol- len. Auch Kommunalverwaltungen befassen sich mit der Frage, wie Bewohnerinnen und Bewohner in Zukunft mit Wärme versorgt und die Treibhausgasemissionen in Ge- bäuden drastisch gesenkt werden können. Kommunale Wärmepläne weisen zum Beispiel Gebiete für neue oder erweiterte Wärmenetze aus, die mit erneuerbaren Ener- gien und betrieblicher Abwärme gespeist werden. In Ge- bieten mit geringerer Wärmedichte können dezentrale Systeme wie Wärmepumpen eingesetzt werden. Was bedeuten diese Perspektiven technisch und finanziell für die Bürgerschaft? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden und was ist bei der Entscheidung für die Hei- zung der Zukunft zu berücksichtigen? Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Klima- schutz- und Energieagentur Baden-Württemberg statt. Anmeldungen und weitere Informationen zu den ge- nannten Veranstaltungen: https://umweltakademie. baden-wuerttemberg.de/fachtagungen-und-fortbildungen/ Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Samstag 23. September 9 - 16 Uhr Museumsakademie im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg „Vielfalt säen - Zukunft ernten“ Alte Sorten, Biodiver- sität und Saatgutmehrung Kursleitung: Patrick Kaiser, Geschäftsführer Genbänkle e.V., Saatgutinitiative Tatgut Saatgut gehört neben Wasser und fruchtbarem Boden zu den wichtigsten natürlichen Ressourcen bei der Pro- duktion von Lebensmitteln. Die Anpassungsfähigkeit von Pflanzen ist eine wichtige Grundlage, um den kommenden Herausforderungen durch ökologische Krisen wie den Klimawandel zu begegnen. Die letzten hundert Jahre hat sich die Vielfalt an Kulturpflanzen um 75-90% verringert. Darunter fallen ganz besonders alte regionale Gemüse- und Feldfruchtsorten. Mit ihnen sind auch viele Farben, Formen, Düfte und Aromen auf unseren Tellern verloren gegangen. Manche Regionalsorten wie bspw. die „Alblin- se“ oder die „Schwabenbohne“ konnten glücklicherweise wieder gefunden und etabliert werden. Alte Sorten sind neben Vielfalt in Optik und Geschmack vor allem auch Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung von Kultur- pflanzen. Damit stellen diese die Grundlage für die land- wirtschaftliche Produktion und Ernährung der Menschen in allen Ländern der Welt dar. Im Kurs stehen daher die Bedeutung und die Erhaltungsmöglichkeiten alter Sorten im Vordergrund. Thematisiert wird auch, wo alte oder sel- tene Gemüsesorten angebaut werden, wo deren Saatgut erhältlich ist und wie man dieses selbst vermehrt. Auch praktische Gartentipps und genug Zeit für Fragen und Austausch stehen auf dem Programm. Gebühr: 40 Euro pro Person (inkl. Eintritt) Anmeldung erforderlich unter 07527 / 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben, Vogter Str. 4, 88364 Wolfegg Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Kleiderbörse in Schlier/Wetzisreute Die Börse für Kinder-, Damen- und Herrenbekleidung findet am Samstag, den 07.10.2023 in der Festhalle Wet- zisreute statt. Für den kommenden Herbst und Winter wird angeboten: • Alles rund ums Kind (Kleidung Größen 56 - 176, Schwangerschaftsbeklei- dung, Spielsachen, Bücher, Kinderwagen usw.) • Damen- u. Herrenbekleidung Warenannahme: Samstag von 08:30 - 09:30 Uhr Verkauf: Samstag von 13:00 - 15:00 Uhr Schwangere mit Mutterpass und Begleitperson dürfen ab 12.30 Uhr einkaufen. Warenrückgabe: Samstag von 17:30 - 18:00 Uhr Die Nummernvergabe findet am Sonntag, den 17. Sep- tember ab 18.00 Uhr statt. Infos zur Nummernvergabe erhalten Sie unter: www.kleiderbörse-schlier.de Stellenanzeige Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine/n Verwaltungsfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit, unbefristet für das Hauptamt mit den Aufgabenschwerpunkten: Personalwesen mit Zeiterfassung, Mitarbeit in der Bau- verwaltung, Organisation Ferienbetreuung, Vertretung Vorzimmer Bürgermeister und allg. Sekretariatsaufgaben. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter: www.gemeinde-vogt.de (Rathaus/Stellenangebote) Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 14.10.2023. Deutsche Bahn Einzelne BOB-Fahrten fallen aus Die Deutsche Bahn hat auf der Südbahn punktuelle Sper- rungen auf der Südbahn angesetzt. Grund sind Bauar- beiten im Bahnhof Friedrichshafen Stadt. Betroffen sind einzelne Fahrten der Bodensee-Oberschwaben-Bahn. Folgende Fahrten entfallen im Zeitraum 18. September bis 6. Oktober 2023 ersatzlos: • 06:48 Uhr Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen Hafen • 07:06 Uhr Ravensburg - Friedrichshafen Hafen • 07:07 Uhr Friedrichshafen Hafen - Friedrichshafen Stadt • 07:43 Uhr Friedrichshafen Hafen - Ravensburg Vom 18. September bis 5. Oktober 2023 entfallen er- satzlos: • 18:46 Uhr Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen Hafen • 19:07 Uhr Friedrichshafen Hafen - Friedrichshafen Stadt Zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen können Fahrgäste die Stadt- und Regionalbusse nutzen. Die Fahrzeiten der Züge und mögliche Alternativ-Fahr- ten sind online auf bahn.de und bob-fn.de sowie im DB Navigator erhältlich. Aikido Wolfegg Einführung und Herbstlehrgänge Aikido - Einstieg im Samhof in Wolfegg Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich al- les erst im Üben erschließt. Für alle Interessierten, An- fänger oder Fortgeschrittene, bieten wir kontinuierlich die Möglichkeit des kostenfreien Probetrainings an. Trai- ningstermine sind jeweils Mittwoch, 18:30 - 20:30 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Sam- hof 1, 88364 Wolfegg. Aikido - Einführungslehrgang Ab dem 20.09.2023 bieten wir eine ausführliche Einfüh- rung ins Aikido im Umfang von ca. 3-6 (je nach Interesse) Trainingsterminen an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zum Start genügt übliche Trainingsbekleidung (am besten mit langer Jacke und Hose). Fortgeschrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein stets herzlich willkommen! Aikido - Lehrgänge im Herbst Unser Meister, Gérard Blaize (7. dan) aus Paris, kommt regelmäßig in die Region um seine Clubs zu unterweisen. Die nächsten regionalen Termine sind: 1. Aikido-Lehrgang in Leutkirch von Sa 07.10.2023, 15:00 - 17:30Uhr und So 08.10.2023 9:30 - 11:30 Uhr / 12:30 - 14:00Uhr 2. Aikido-Lehrgang in Feldkirch (Vorarlberg) von Sa 28.10.2023, 15:00 - 18:00Uhr und So 29.10.2023 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00Uhr Die Details zu den Lehrgängen finden sich auf unserer Vereinswebseite unter aikido.fudo.de/veranstaltungen. Info im Web: aikido.fudo.de, per E-Mail: aikido@fudo.de, Tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen oder Informationen zum Training bitte auch vorab per E-Mail oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 17. September 2023 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz auf der Seenplatte Woher nehmen die Lebewesen ihre Bau- und Energiestof- fe? Ohne dass wir es bemerken, sind Kleinstlebewesen am Werk und lassen die gewaltigsten Riesen unter den Pflanzen und Tieren, seien es Bäume oder große Tiere zu Humus und Kohlendioxid werden. Der Kreislauf des Lebens wird ständig in Gang gehalten und unter natürli- chen Verhältnissen finden im „Totholz“ Lebensvorgänge statt, von denen nur wenige Zeitgenossen einen winzigen Ausschnitt wahrnehmen. Gästeführer Wilfried Scheremet erwartet Sie am Sonntag um 14:30 Uhr am Häcklerweiher. Hier begutachten wir ab- gestorbene Bäume und thematisieren die verschiedens- ten Aspekte von den Borkenkäfern im Bannwald bis zu den Mulmbewohnern in den zerfallenden Baumstubben. Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen Regen-/ Mücken-Schutz oder eine kleine Flüssigkeits-Menge brau- chen. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Ende ca. 17:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 MIETGESUCHE Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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          Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Höhenplan: 1 R=oo L=0.100m 0.000.15 R=oo L=8.400m 0.15 8.55 R=22 L=8.800m 8.55 17.36 R=10 L=6.700m 17.36 24.07 R=oo L=3.400m 24.0727.52 R=51 L=21.700m 27.52 49.22 R=21 L=8.600m 49.22 57.80 R=13 L=10.800m 57.80 68.56 R=100 L=19.500m 68.56 88.09 R=10 L=6.100m 88.09 94.17 R=9 L=5.600m 94.17 99.82 R=oo L=6.900m 99.82 106.69 R=14 L=5.500m 106.69 112.23 R=oo L=2.100m 112.23114.31 R=24 L=5.700m 114.31 120.00 R=oo L=2.100m 120.00122.11 R=18 L=6.100m 122.11 128.17 R=18 L=8.000m 128.17 136.15 R=oo L=5.100m 136.15 141.29 R=50 L=9.200m 141.29 150.50 R=22 L=6.500m 150.50 156.97 R=oo L=5.500m 156.97 162.46 R=10 L=2.100m 162.46164.57 R=oo L=8.700m 164.57 173.25 R=20 L=3.400m 173.25176.60 R=oo L=9.600m 176.60 186.16 R=12 L=3.200m 186.16189.37 R=20 L=6.000m 189.37 195.39 R=20 L=17.800m 195.39 213.20 R=13 L=13.400m 213.20 226.64 R=25 L=21.600m 226.64 248.26 R=9 L=5.400m 248.26 253.70 R=oo L=6.900m 253.70 260.57 R=14 L=4.900m 260.57 265.48 R=20 L=16.800m 265.48 282.31 R=14 L=9.400m 282.31 291.76 R=15 L=9.200m 291.76 300.91 R=oo L=26.800m 300.91 327.72 R=10 L=7.200m 327.72 334.91 R=10 L=5.000m 334.91 339.88 R=oo L=5.600m 339.88 345.45 R=20 L=13.600m 345.45 359.08 R=oo L=8.700m 359.08 367.81 R=10 L=3.800m 367.81371.59 R=10 L=5.000m 371.59 376.60 R=oo L=12.400m 376.60 389.01 473.17 hTS m= km = 473.170 0+ 000 469.30 -4.84% 79.93m hTS m= km = 469.300 0+ 079.93 467.95 -1.27% 106.23m hTS m= km = 467.948 0+ 186.16 466.04 -1.85% 102.99m hTS m= km = 466.042 0+ 289.15 465.24 -5.04% 15.92m hTS m= km = 465.239 0+ 305.07 464.03 -1.44% 83.94m hTS m= km = 464.030 0+ 389.01 Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\HWS Hirschstrasse.dwg Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Höhenplan Achse Geigensack 4-12.2-HP-A Genehmigung 1: 500/100 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021 w = Ausrundungshalbmesser Wanne [m] k = Ausrundungshalbmesser Kuppe [m] T = Tangentenlänge [m] f = Stichmaß [m] AA = Ausrundungsanfang AE = Ausrundungsende HP = Hochpunkt TP = Tiefpunkt Zeichenerklärung geplante Fahrbahnoberkante bestehende Geländeoberkante Einschnitt Dammschüttung NameDatumArt der ÄnderungNr. HC09.11.2021A Tieferlegung Bach ab 0+290[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 23. April 2021 Nummer 16 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt blüht auf! – Ein Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt Der Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt möchte Anreize schaffen, um die Artenvielfalt der Tie- re und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. Dies ist Grundlage für eine intakte Umwelt und unser Leben. Durch gezieltes Wirken im eigenen Garten werden positive Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet. Ins Leben gerufen und durchgeführt wird der Wettbewerb von den vier Studierenden: Emma, Marius, Sara und Robert. Im Rahmen ihres Studiengangs Umweltbildung an der PH Weingarten integrieren Sie den Wett- bewerb in ihre Projektarbeit. Sie möchten zeigen, dass ein naturnaher Garten mit seinen blühenden Pflanzen, summenden Insekten und zwitschernden Vögeln nicht nur die Natur, sondern auch den Menschen erfreut. Alle Baindterinnen und Baindter sind eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen. Über die Homepage der Projektgruppe „Baindt blüht auf“, die Sie über den Link https://www.baindtbluehtauf.de/ erreichen und auf der zweiten Seite im Amtsblatt finden Sie alle Informationen zur Teilnahme sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein naturnahes Gärtnern. Die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs erhalten tolle Preise. © Le nn ar t B en di xe n Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Baindt blüht auf! – Ein Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt Willkommen beim Fotowettbewerb „Baindt blüht auf!“ Helfen Sie mit, die Artenvielfalt in Baindt zu stärken und Ihre Gärten zu einer Oase zu machen, in der sich verschiedenste Tierarten ansiedeln können. Der Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt möchte Anreize schaffen, um die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu er- halten und zu stärken. Dies ist Grundlage für eine intakte Umwelt und unser Leben. Durch gezieltes Wirken im eigenen Garten werden positive Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet. Ab jetzt ist die Zeit zu gestalten, anzupflanzen und zu säen. Inspirieren Sie andere, knipsen Sie ein Foto und zeigen Sie Ihre naturnah gestalteten Gärten. Wir wollen zeigen, dass ein naturnaher Garten mit seinen blühenden Pflanzen, summenden Insekten und zwitschernden Vögeln nicht nur die Natur, sondern auch den Menschen erfreut. Wilde Ecken im Garten sind wichtig und gehören zu einem artenreichen Garten dazu. Ein naturnaher Garten muss kein verwilderter Ort sein. Es geht vielmehr um den Einsatz geeigneter Pflanzen und darum, eine Balance zu finden, in der sich auch der Mensch wohlfühlen und Zeit in seinem artenreichen Garten verbringen kann. Ab jetzt haben Sie bis zum 30.09.21 Zeit, Ihren Garten durch unterschiedliche Elemente naturnah zu gestalten und ein Foto zu knipsen. Anschließend können Sie abstimmen. Die Abstimmung für den Publikumsliebling erfolgt vom 01.10.21 bis zum 15.10.2021 per E-Mail. Ablauf des Wettbewerbs: Per Mail können Sie Ihre Bilder Ihres bereits naturnahen, oder gerade im Umbau befindlichen Gartens, zusam- men mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift an folgende Email-Adresse versenden: baindtbluehtauf@gmx.de . Wir freuen uns, wenn Sie dazu schreiben, welche Maßnahmen Sie getroffen haben, um Ihren Garten naturnah zu gestalten und/oder was Ihnen an Ihrem Garten am besten gefällt. Ihre Anschrift benötigen wir, um Ihnen die Preise zu übergeben/zu schicken. Nach Erhalt der Bilder per Mail, werden wir diese auf unsere Website https://www.baindtbluehtauf.de/ hochladen. Das erfolgt anonymisiert, es tauchen also auf der Website keine Namen und Adressen auf. Um jedoch später ein Ab- stimmen zu ermöglichen, werden wir den Gärten Nummern zuordnen. Hier sind Sie gefragt. Vom 01.10 bis zum 15.10. können Sie uns per Mail unter dem Betreff „Publikumsliebling“ Ihren Favoriten (die Nummer des Gartens) nennen. In welchen Kategorien werden Preise vergeben? In der ersten Kategorie werden die Gewinnergärten durch die Fachjury bestimmt. Diese schaut alle Einsendungen durch und kürt dann die Top 5. Die Fach-Jury wird aus Frau Prof. Dr. Benkowitz, Fach Biologie PH Weingarten, Frau Bürgermeisterin Simone Rürup, Herrn Bentele von der Bentele Forst- & Gartentechnik GmbH und einem Vertreter des LEV (Landschaftserhaltungsverband Ravensburg) bestehen. Die zweite Kategorie ist die des Publikumslieblings: Der Garten mit den meisten Stimmen der Bürgerinnen und Bürger Baindts erhält einen Sonderpreis. Damit hier alle einen einheitlichen Maßstab zum Bewerten haben, wer- den wir im Vorfeld eine Liste mit Kriterien für naturnahe Gärten bereitstellen. Kategorie 1: 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere (alt. Gutschein im Wert von 200 €) - Bentele Forst- und Gartentechnik 2. Preis = Solitär-Obstbaum (alt. Gutschein im Wert von 100 €) - Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee 3.-4. Preis = Nistkästen - LEV (Landschaftserhaltungsverband) 5. Preis = Überraschungskorb Kategorie 2: Sonderpreis = 100 € Gutschein für AllgäuStauden Über unsere Website stellen wir zahlreiche hilfreiche Tipps und Tricks zum naturnahen Gärt- nern bereit und werden die schönen Baindter Gärten präsentieren. Unsere Website erreichen Sie über den abgebildeten QR Code oder folgenden Link: https://www.baindtbluehtauf.de/. Sie sind unsicher, welche heimischen Pflanzen Sie wählen können oder fragen sich, mit welchen kleinen Schritten Sie etwas verändern können? Schauen Sie gerne auf unserer Website vorbei. Dort finden Sie auch geeignete Bezugsquellen für verschiedene Pflanzen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns per Mail schreiben. . Wir wünschen Ihnen viel Spaß im Garten und freuen uns auf Ihre Einsendungen. Ihr Team von Baindt blüht auf! Emma, Marius, Sara und Robert, Studierende der Umweltbildung, PH Weingarten. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 27.04.2021 von 16:00 Uhr -18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wur- de, findet das Fest voraussichtlich am Samstag, den 13. November 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 13.04.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ob der Schüler- und Bürger- bus auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 Kinder aus Schachen und Sulpach zur Klosterwiesenschule befördert. Die Vorsitzende verweist auf TOP 13 dieser Sitzung. Es wird dort über die weitere Nutzung des Busses beraten und entschieden. Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Wiederaufbau der Schenkenwald- brücke (Eselsbrücke). Es ist, so die Vorsitzende nach wie vor nicht geklärt, ob die Schenkenwaldbrücke wieder auf- gebaut wird. Sie erkundigt sich jedoch darüber bei ihrem Bürgermeisterkollegen Spieß aus Fronreute. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten, sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: Ab 14.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Informationen sind der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie zu entnehmen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Donnerstag: Ab 8.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.herrmann-rv.de/corona-schnelltest. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. März 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 24 infizierte Per- sonen. Im gesamten Landkreis Ravensburg sind 1.509 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt derzeit bei 113,5. b) Impfungen Impfungen durch das mobile Impfteam erfolgten erst- malig am 29.03.2021. Es wurden dabei alle über 85-jäh- rigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt an- geschrieben (144 Personen). Knapp 40 Personen hatten Bedarf und 12 Personen wurden an diesem ersten Impf- termin geimpft. Die 2. Impfung erhalten diese Personen am 19.04. An diesem Termin erfolgen dann auch 14 weitere Erstimpfungen. Im Mai werden weitere 12 Personen die Erstimpfung erhalten. Hierzu werden alle 80- bis 85-jäh- rigen von der Verwaltung angeschrieben. Die Verwaltung erhält jedoch sehr viele positive Rückmeldungen. Seit letzter Woche wird auch in den Hausarztpraxen geimpft, kurzfristige Rückmeldungen wieviele Dosen und welcher Impfstoff verimpft wird, darüber erhalten die Betroffenen Informationen am Telefon, wenn die Hausärzte die Pati- enten abtelefonieren. c) Fischerareal Am kommenden Montag findet eine Infoveranstaltung in Sachen Entwicklung im Fischerareal für handelnde Ak- teure statt. Es handelt sich um eine Onlineveranstaltung. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger findet eine Ver- anstaltung zur Bildung von Baugemeinschaften ebenfalls Online an diesem Abend statt. d) Abfallentsorgung Landkreis Der Landkreis stellt ab dem 01.01.2022 beim Leichtverpa- ckungsmüll auf das Holsystem um. Das bedeutet, dass dann die RaWeg-Säcke nicht mehr angeliefert werden müssen. Im Laufe des Jahres wird sich das Gremium über die Auswirkungen auf den Wertstoffhof besprechen. TOP 04 Radverkehrskonzept des GMS - mündlicher Bericht Bürgermeisterin Rürup teilt mit: 1. Vorgang Mit dem integrierten Verkehrsentwicklungsplan erarbei- ten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt gemeinsam ein umfassendes und zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept. Wichtiger Bestandteil ist dabei der Radverkehr. Um das Radfahren im Schussental attraktiver zu gestalten und so mehr Bürgerinnen und Bürger vom Umstieg auf das Fahrrad zu begeistern, wird ein Radverkehrskonzept für den GMS erstellt. Das Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die Radverkehrsförderung im Gemeindeverband zu erarbeiten. Im Oktober 2018 erhielt der Gemeindeverband Mittleres Schussental einen Zuwendungsbescheid über 46.362 € für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes vom Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher- heit. Die Verbandsversammlung stimmte im Dezember 2018 dem Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu und im April 2019 der Vergabe an brenner BERNARD in- genieure GmbH. Daraufhin wurden die Arbeiten im Mai 2019 aufgenommen. Im Projektverlauf wurden verschiedene Gruppen an der Erstellung der Netzpläne und der Maßnahmen beteiligt. Im Juli 2019 fand ein erster Workshop mit Radverkehrsen- gagierten im GMS statt. Verwaltungsintern fand ebenfalls im Juli 2019 ein kommunaler Arbeitskreis zur Netzent- wicklung statt. Im September 2019 fanden Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen statt. Außerdem wurde für weiterführende, städtische Schulen, die noch keinen Radschulwegeplan erhalten haben, eine Beteiligung über das Schulwegeplaner - Tool des Landes Baden-Württemberg ermöglicht. Die Verbandsversammlung wurde am 11. November 2019 über den aktuellen Stand der Konzeption informiert. Im zweiten kommunalen Arbeitskreis im Juli 2020 wurde der Entwurf der Maßnahmenkonzeption behandelt und im Nachgang überarbeitet. Die überarbeitete Maßnahmen- konzeption wurde im Oktober 2020 den Radverkehrsen- gagierten vorgestellt. Im November und Dezember 2020 wurden Landratsamt, Regionalverband, Regierungsprä- sidium, NABU und BUND informell beteiligt. Nachfolgend wurde das Maßnahmenkataster überarbeitet und ein ers- ter Entwurf zur Priorisierung wurde erstellt. 2. Priorisierung Die Priorisierung erfolgt anhand fachlicher Kriterien. Bewertet werden Netzbedeutung/Potenzial, Verkehrs- sicherheit und Handlungserfordernis (Netzlücke, unzu- reichender Ausbaustandard oder Komfort-Mangel) der Maßnahme. Aus der Bepunktung leitet sich die Dringlich- keit der Maßnahmen ab. Hierbei wird unterschieden in Maßnahmen mit hoher, mittlerer und nachrangiger Dring- lichkeit. Maßnahmen, die schnell und kostengünstig um- gesetzt werden können, wurden als Sofortmaßnahmen nicht priorisiert. Die Maßnahmen werden gemäß ihrer Dringlichkeit in Plänen und Listen dargestellt. Bei Bedarf können Maßnahmen detailliert im umfangreichen Maß- nahmenkataster nachgeschlagen werden. 3. Weiteres Vorgehen Der Bericht des Radverkehrskonzepts wird voraussicht- lich bis Ende August fertiggestellt und soll im Oktober im Gemeinderat sowie in den Gemeinderäten der anderen vier Kommunen vorgestellt werden. Für den Beschluss der Gemeindeverbandsversammlung ist der 07. Oktober 2021 vorgesehen. TOP 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichshafen - Streckenbestimmung und Ab- schnittsbildung Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Im März 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für eine Rad- schnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen abgeschlossen. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Quali- tätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 2,0 wurde deren Wirtschaft- lichkeit nachgewiesen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg hat das Land Baden-Württemberg bereits die Baulast übernommen. In der Weiterführung in Richtung Fried- richshafen sowie zwischen Baindt und Baienfurt wurde die Radschnellverbindung im April 2019 als Radschnell- verbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Damit liegt die Baulast zunächst bei dem Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis. Um rasch mit der Planung vor- anzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt und auch be- willigt bekommen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und dis- kutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nut- zen vertiefend betrachtet wurde. Eine Festlegung auf die- se Trasse ist noch nicht erfolgt, auch gibt es keine Gremi- enbeschlüsse zur Realisierung der Radschnellverbindung. Erst mit Festlegung auf eine konkrete Linie für die Rad- schnellverbindung können die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI angegangen wer- den. Dabei ist auch von Bedeutung, im Rahmen welcher Verfahren die weiteren Planungen durchzuführen sind. Für die Durchführung der Streckenbestimmung und Ab- schnittsbildung für den RS 09 wurden erneut die BERNARD Gruppe ZT GmbH und das Planungsbüro VIA eG beauftragt. Im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung sind vor- rangig folgende Ziele zu verfolgen: 1. Abstimmung und Festlegung des konkreten Verlaufs des RS 9 mit den Verwaltungen, BürgerInnen, Gremi- en der Anliegerkommunen 2. Bildung von Planungsabschnitten zur Ausschreibung der Entwurfs- und Vorplanung bzw. Realisierung Im Januar und Februar 2021 fanden bereits die Kick-Off-Termine in der Projektgruppe sowie den sechs beteiligten Kommunen statt. Ebenso haben der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis erste Prüfungen hin- sichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Scoping-Terminen durchgeführt. In jeder Kommune werden wahlweise vertiefende Unter- suchungen durchgeführt. Diese reichen von straßenräum- lichen Konzeptionen, Betrachtungen im Verkehrsmodell bis zu gemeinsamen Befahrungen. Die Bearbeitung er- folgt von März bis Juli 2021. Parallel dazu werden die Bürgerinnen und Bürger über eine Online-Plattform infor- miert und beteiligt. Der Start hier ist für Juni 2021 vorgese- hen. Die vertiefenden Untersuchungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit bilden anschließend die Grundlage für die finale Streckenbestimmung des RS 09. Die Abschnitts- bildung ist für Herbst 2021 vorgesehen. Die Definition der Planungsabschnitte erfolgt u.a. auf der Grundlage der Maßnahmenkategorie zur Herstellung des Standards einer Radschnellverbindung sowie den jeweiligen Betrof- fenheiten im Abschnitt. Weiterhin sind Abhängigkeiten zu anderen Planungen zu prüfen und deren möglicher Rea- lisierungshorizont abzuschätzen. Die Beschlüsse in den politischen Gremien und der Pro- jekt-Abschluss sind für Dezember 2021 geplant. TOP 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bühl“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau mit verschiedenen Varianten vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebau- ungsplanes beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB für das Baugebiet gefasst. § 13 b des Bauge- setzbuches ermöglicht die Einbeziehung von Außenbe- reichsflächen in das beschleunigte Verfahren, wobei der Satzungsbeschluss (Bebauungsplan rechtswirksam) bis zum 31.12.2021 zu fassen ist. Im Dezember 2019 bestand für die Bevölkerung die Möglich- keit zur frühzeitigen Äußerung. Mitte 2020 wurde eine früh- zeitige Behördenunterrichtung durchgeführt. Ende Oktober hat die Firma Baugrund Süd den Baugrund untersucht. Der kleine Graben am Rande des Bebauungsplange- biets wurde vom Sachgebiet Oberflächengewässer des Landratsamtes Ravensburg als Gewässer 2. Ordnung eingestuft. Da das Gebiet immer wieder von Starkrege- nereignissen betroffen ist, wurde dies bei der Überarbei- tung der städtebaulichen Entwürfe berücksichtigt und der Wasserlauf so geplant, dass das Wasser vom Hang oberhalb des Gebiets im neu gestalteten Gewässer abflie- ßen kann, ohne das neue Baugebiet zu beeinträchtigen. Vorgabe im neuen Regionalplan wird sein, dass bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ein verdichtetes Bauen gefordert wird. Auch wird von Seiten der Bauleit- planung im LRA Ravensburg darauf hingewiesen, dass nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB bei der Aufstellung von Be- bauungsplänen mit Grund und Boden sparsam umgegan- gen werden soll, wobei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen u.a. die Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen sind. Zur Nachverdichtung zählt auch die Möglichkeit, eine hö- here Ausnutzbarkeit von Grundstücken zu ermöglichen. So wurde versucht, das Baugebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypen (Reihenhaus, Kettenhaus, Mehrfamilien- haus, Doppelhau und freistehendes Einfamilienhaus) zu beplanen, um so eine gute Durchmischung verschiede- ner Wohnformen mit hoher Lebensqualität zu erreichen. Da der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen ist und vor Satzungsbeschluss ein wasserrecht- liches Verfahren für den Gewässerausbau entlang des Baugebiets Geigensack Erweiterung und entlang des Baugebiets Bühl durchgeführt werden muss, soll in die- ser Sitzung beschlossen werden, mit welchem städte- baulichen Entwurf die MitarbeiterInnen des Büros Sieber Consult die Bauleitplanung weiter bearbeiten sollen. Frau Lagoda und Herr Zahner vom Büro Sieber Consult aus Lindau stellen ausführlich die 3 Varianten vor. Alternative 1 sieht die dichteste Bebauung vor. Entspre- chend dem dörflichen Charakter sind jedoch verscheide- ne Grünzäsuren vorgesehen. Der Geschosswohnungsbau dominiert diese Alternative. Die Alternative 2 sieht eine mittlere Bebauung vor. Der Geschosswohnungsbau wird gegen Reihenhäuser aus- getauscht. Alternative 3 hat die lockerste Bebauung. Geschosswoh- nungsbau ist nur an der östlichen Seite vorgesehen. Bei dieser Alternative kommt es zu keinem Konflikt mit der Bestandsbebauung. Beschluss: Das Büro Sieber Consult wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ mit dem städtebaulichen Ent- wurf Variante 1 weiter zu bearbeiten. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Folgende Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten: Die Dreispänner in der 1. Reihe sind durch Punkthäuser zu ersetzen. TOP 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftli- chen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt auf der Südseite des bestehenden Milchviehstalles einen Anbau von 15,00 m auf 17,70 m. Im Anbau sollen Jungkalbinnen auf mehr Fläche unterge- bracht werden. Eine Aufstockung des Tierbestands ist nicht vorgesehen. Es handelt sich bei der Stallerweiterung um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbege- biet Mehlis“ auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude soll 79,74 m lang werden. Wunsch der Fir- ma ist, ein großes Gebäude für das Abstellen von Firmen- fahrzeugen, das Lagern von Reinigungsmitteln und eine Werkstatt zur Reparatur der Reinigungsmaschinen, so- wie einen Verwaltungstrakt zu erstellen. Die Pläne waren, baurechtlich ungeprüft, bereits Bestandteil des Kaufver- trages. Im Bebauungsplan ist eine offene Bauweise gefor- dert. Offene Bauweise bedeutet, dass Gebäude max. 50 m lang sein dürfen. Im Bereich des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis hat man diese Festsetzung durch den Zusatz ergänzt, dass Gebäude als Ausnahme 100 m lang sein dürfen. Deshalb gibt es gleich an das geplan- te Bauvorhaben angrenzend Hallen bis zu 100 m Länge. Diese Ausnahme hat man im B-Plan 2. Erweiterung Mehlis nicht aufgenommen, weshalb hierfür eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig ist. Eine Befreiung ist auch für die Feuertreppe erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erfor- derlichen Abstandsflächen sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Überschreitung der Baugrenze mit der Feuertreppe und Überschreitung der Länge für die offene Bebauung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Verwal- tungs- und Lagerzentrums erteilt. TOP 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemein- defeuerwehr -Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kosten- ersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Kämmerer Abele berichtet: a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung § 34 FwG verpflichtet die Gemeinden, bei kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Kostenersatz zu verlangen. Einsätze bei Kfz-Unfällen sind insgesamt (auch bei Pflichtaufga- ben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kos- tenpflichtig. Sonderlöschmittel („alles außer Wasser“) sind bei Einsät- zen ebenfalls generell im gewerblichen Bereich erstat- tungspflichtig. Die Kosten für die Fahrzeuge werden weiterhin entspre- chend der „Verordnung Kostenersatz Feuerwehr“ (VO- KeFw) des Innenministeriums vom 18.3.2016 abgerechnet. In Baindt sind derzeit die Kostenersätze mit geringen Sät- zen nach der VOKeFw wie folgt: Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Fahrzeug nach VOKeFW Euro/Stunde a) MTW 20,00 € b) LF 16/12 170,00 € c) LF 10/6 120,00 € Die Personalkosten wurden in der Verordnung Kostener- satz Feuerwehr nicht geregelt. Für die Kalkulation wurde grundsätzlich ein Teiler von 80 Stunden pro Feuerwehrangehöriger festgelegt. Die der Gemeinde verbleibenden Vorhaltekosten sind dadurch um ein Vielfaches verringert. Mit der beigefügten Kalkulation ergeben sich minimale Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Ge- meinde Baindt. Mit der Erhöhung der personalbedingten Aufwendungen (Ausrüstung etc.) wird der externe Perso- nalkostensatz erhöht. Der Grundsatz des unentgeltlichen Einsatzes der Gemein- defeuerwehr bleibt weiterhin erhalten. Kostenersatz kann nur in bestimmten Fällen erhoben werden, beispielsweise bei vorsätzlicher Schadensverursachung, wenn der Ein- satz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurde oder auch wenn die Gefahr beim Umgang mit Gefahrstoffen für gewerbliche Zwecke entstand. Auch die Leistungen als Brandsicherheitswache ist einer der kostenersatzpflichtigen Fälle. b) Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung Städte und Gemeinden müssen nach dem Feuerwehr- gesetz für Baden-Württemberg auf ihre Kosten eine leis- tungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und un- terhalten. Diese Pflichtaufgabe wird weitestgehend von Frauen und Männern erfüllt, die sich ehrenamtlich in den Feuerwehren unseres Landes engagieren. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals im Jahr 2016 mit Änderung der Entschädigungssätze um 2 Euro/Stunde von 10 auf 12 € angepasst. Da diese Sätze inzwischen nicht mehr zeitgemäß sind, sollte eine Anpassung vorgenommen werden. Es muss zukünftig der Kostenersatz für Feuerwehreinsät- ze halbstundenweise abgerechnet werden. Aus diesem Grund sollte auch bei der Berechnung der Zeit für die Entschädigung auf halbe Stunden aufgerundet werden. Da den Einsatzkräften auch bei kurzen Einsätzen ein Zeit- aufwand, z. B. für die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus entsteht, sollte bei Einsätzen unter einer halben Stunde pauschal eine halbe Stunde Einsatzzeit dazu gerechnet werden, damit mindestens eine volle Stunde entschä- digt wird. In anderen Städten und Gemeinden in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach wird derzeit weitgehend die Entschädigung für Einsätze mit 14,00 € je Stunde vergütet. Dies bedeutet eine Anhebung von 2,00 € je Stunde. Es wird empfohlen die Änderungen der Feuerwehrent- schädigungssatzung (Anpassung der Feuerwehrent- schädigung um zwei Euro) sowie die Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung aufgrund der Kalkula- tion der Personalkosten zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Satzungsänderungen zuzustimmen. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Feuer- wehrentschädigungssatzung gem. Anlage 1 zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) gem. Anlage 2 zu. TOP 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Feuerwehrsatzung wurde zuletzt im Gemeinderat am 05.07.2011 neu gefasst. In der Zwischenzeit gab es eine Novellierung der Muster- satzung des Gemeindetages, an der sich die Gemeinde Baindt orientiert. Der Gemeindetag hat diese mit Ver- tretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg abge- stimmt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird die Durchführung von verfassungsgemäßen Hauptversamm- lungen und Wahlen der Feuerwehren nun auch in alter- nativen Formen geregelt. Darüber hinaus wurden weitere Paragrafen angepasst. Wesentlichen Änderungen sind: • Ändern wird sich unter § 6 Altersabteilung, dass zu- künftig kein Antrag mehr für die Altersabteilung not- wendig ist. In die Altersabteilung wird unter Überlas- sung der Dienstkleidung übernommen, wer aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzab- teilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Des Weiteren wird es einen Stellvertreter in der Altersabteilung geben. • Unter § 7 Jugendfeuerwehr ist die Wahl des Leiters und seines Stellvertreters in geheimer Wahl neu. • In § 10 Abs. 7 ist neu die Einspruchsmöglichkeit gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkom- mandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter, die binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten bei der Gemeinde erho- ben werden kann. • Die initiative Beratung des Feuerwehrkommandanten in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten ge- genüber der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ist im § 10 Abs. 10 neu geregelt. • Neu ist gemäß § 12 ein Medienbeauftragter (Presse- sprecher) sowie gemäß § 12 Abs. 3 ein Bestandsver- zeichnis für Gegenstände des Sondervermögens ab einem Wert von 800 €. • Unter § 13 wird die personelle Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses angepasst und von bisher acht Personen auf neun Personen aufgestockt. Wei- teres Mitglied wird der Leiter der Altersabteilung sein. • Die Pandemieanpassungen sind hauptsächlich im § 15 Abs. 6 geregelt. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung wurde mit dem Kom- mandanten der Feuerwehr Baindt, Roland Bucher, ab- gestimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Neufas- sung der Feuerwehrsatzung zuzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Feuer- wehrsatzung zu. TOP 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstat- tungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Prüfungsbe- richt die Gemeinde Baindt auf eine Satzung über die Er- hebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- maßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB hingewiesen. Mit dem Aufstellen von Bebauungsplänen werden zum Teil neue Bauflächen ausgewiesen, die Eingriffe in die Natur oder das Landschaftsbild darstellen. Um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ausgleichsmaßnahmen durchge- führt werden (§ 1a Abs. 3 BauGB). Solche Maßnahmen sind zum Beispiel die Begrünung nicht überbaubarer Flächen, die Anpflanzung einer Streuobstwiese oder die Anlage ei- nes Stillgewässers, die zu einer ökologischen Aufwertung von Flächen führen. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen von den Grundstückseigentümern refinanziert werden. Im Rahmen der Allgemeinen Finanz- prüfung für die Jahre 2016-2019 wurde auch die Gemein- de Baindt aufgefordert, die Refinanzierung naturschutz- rechtlicher Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Die Gemeinde hat für die Ausgleichsmaßnahmen bereits ein sog. Kommunales Öko-Konto (§ 135 a Abs. 2 Satz 2 BauGB) angelegt. Eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB ist bisher nicht erlassen worden (zwingend erfor- derlich soweit Kostenerstattungsbeträge abgelöst wer- den). Zur Refinanzierung dieser Aufwendungen sind die da- durch verursachten Kosten der Ausgleichsmaßnahmen ohne Abzug eines Gemeindeanteils nach Maßgabe des Verteilungsmaßstabs in der Kostenerstattungssatzung zu erheben. Da die Städte und Gemeinden nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB zur Refinanzierung der ihr im Rahmen der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen entstanden Kosten in voller Höhe rechtlich verpflichtet sind, ist dies jetzt nachzuholen. Eine vollerschlossene Veräußerung unserer gemeinde- eigenen Grundstücke nach § 436 Abs. 1 BGB bleibt wei- terhin davon unberührt (vgl. GPA-Mitteilung 14/2002 und 4/2020). Der Ausgleich kann durch Festsetzung im Bebauungsplan an anderer Stelle als dem Ort des Eingriffs (auf anderen Grundstücken) durchgeführt werden, was aufgrund der heutzutage eher kleineren Buchgrundstücke sinnvoll ist. In diesem Fall führt die Gemeinde anstelle und auf Kosten des Vorhabenträgers oder der Eigentümer der Grund- stücke die Ausgleichsmaßnahme durch. Zusätzlich stellt die Gemeinde hierfür die benötigten Grundstücksflächen bereit (§ 135 a Abs. 2 BauGB). Nach der Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen muss die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flä- chen einen Kostenerstattungsbetrag erheben. Wie im Beitragsrecht handelt es sich bei dem Kostenerstattungs- betrag um eine einmalige Erhebung. Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstat- tungsbeträgen Für den Vollzug festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB enthält das Baugesetzbuch unter der Überschrift: „Maßnahmen für den Naturschutz“ die Paragraphen 135a bis 135c. Einleitend bestimmt § 135 a Abs. 1 BauGB, dass festgesetzte Maßnahmen zum Aus- gleich vom Vorhabenträger durchzuführen sind; Damit sind die Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingriffsgrund- stücken gemeint. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men, die an anderer Stelle als dem Eingriffsgrundstück durchgeführt werden, erfordern eine eindeutige Zuord- nung zu einer Grundstücksfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan (§ 135a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB). Dies ist Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke, auf denen Ein- griffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erstattungsfähige Kosten Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten und der Ver- teilungsmaßstab sind in der Satzung geregelt. Neben den Kosten für die Durchführung der Ausgleichs-maßnahmen können auch Kosten der Gemeinde für die Bereitstellung und/oder den Erwerb der Grundstücke, die zur Durch- führung der Maßnahmen benötigt werden, angerechnet werden. In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Kostenerstattungssatzung ist die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspfle- ge für die jeweilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festgelegt. Die während dieser Pflegezeit entstehenden Kosten sind erstattungsfähig. Eine Unterhaltung der Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahme im Anschluss an die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kann durch die Kostenerstattungssatzung nicht geregelt werden, was von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt wurde. Eine Umfrage der Verwaltung bei vergleichbaren Städ- ten in Baden-Württemberg hat ergeben, dass die durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehenden Kosten, je nach Verfahren, zwischen 5,00 Euro und 10,00 Euro pro m² Bauland liegen. Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte der befragten Städte. Die Abrechnung wird jedoch in jedem Verfahren anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen. In der Vergangenheit wurde die Refinanzierung der Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen teilweise durch städte- bauliche Verträge geregelt. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten den vertraglichen Vereinbarungen zustimmen, was häufig mit zeitintensiven Verhandlungen und Verwal- tungsaufwand verbunden ist. Im Vergleich zum städtebaulichen Vertrag ist bei der Refinanzierung über die Kostenerstattungssatzung die Zustimmung aller Beteiligten nicht notwendig. Dadurch gewährleistet die Kostenerstattungssatzung insbesonde- re bei komplexen Verfahren eine zügige Abwicklung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und schafft gleich- zeitig frühes Baurecht. Zudem ermöglicht die Satzung Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten. Darüber hinaus könnte im Fall der Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen auf die gesetzlich vorge- sehenen Möglichkeiten der Kostenerstattungssatzung zurückgegriffen werden. Damit können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen selbst dann abgewickelt werden, wenn im Rahmen städtebaulicher Verträge kein Kon- sens erzielt wird. Durch eine Kostenerstattungssatzung sind evtl. städte- bauliche Verträge vor dem Satzungsbeschluss des Be- bauungsplans nicht mehr zwingend erforderlich. Ver- tragliche Vereinbarungen sind nach wie vor gemäß der Richtlinien möglich. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Bau- gesetzbuch sowie den Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen zu. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von folgenden Personen bzw. Firmen gereinigt: Gebäude / Einrichtung Firma / Privatperson Vertrag gekündigt zum Rathaus Schneider / Baienfurt Aussegnungshalle Schneider / Baienfurt Schenk-Konrad-Halle Privatperson Bauhof, Feuerwehrhaus Privatperson Klosterwiesenschule - Gebäude blau Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Klosterwiesenschule - Gebäude grün Mader / Bad Waldsee 31.07.2021 Klosterwiesenschule - Gebäude gelb Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Klosterwiesenschule - Kleinkindgruppen / Kiga Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Kindergarten SMS - Alt Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Kindergarten SMS - Neu Schneider / Baienfurt übergangsweise Schneider Sporthalle - groß Mader / Bad Waldsee 30.09.2021 - übergangsweise Schneider Sporthalle - klein Betreuung Mader / Bad Waldsee 31.01.2021 - übergangsweise Schneider Die Reinigungsverträge für die Objekte Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alt- und Neubau, Sporthalle groß und klein und die Gebäude Klosterwiesenschule wurden gekündigt. Die Reinigungsarbeiten für die fünf Objekte (Sporthalle groß und klein, Kindergarten SMS Alt- und Neubau, sowie Klosterwiesenschule - Gebäude blau) werden vorüberge- hend von der Firma Schneider aus Baienfurt gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentli- cher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorge- nommen. Die Leistungsverzeichnisse wurden an drei Firmen ge- sandt. Von allen drei Firmen wurde ein Angebot abge- geben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 6.962,84 € zzgl. MwSt. Die Firma Schneider reinigt schon seit über 20 Jahren das Rathaus der Gemeinde Baindt und war bis zum Jahr 2015 auch für die Reinigung des Kindergartens und der Sporthalle zuständig. Mit der Arbeitsleistung sind die Leh- rerschaft, Kindergartenleitung und Verwaltung zufrieden. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für den gesamten Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“, für das blaue Ge- bäude der Klosterwiesenschule sowie für die große und kleine Sporthalle werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 6.962,84 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Hautamtsleiter Plangg berichtet: In der GR-Sitzung am 09. Februar 2021 wurde dieser TOP vertagt, da noch weitere Informationen eingeholt werden mussten. Es wurde zwischenzeitlich abgeklärt, wie viele Kinder aus Schachen und Sulpach diesen Bus benutzen wollen. Da- rüber hinaus wurde von einem Taxiunternehmen sowie vom Malteserfahrdienst ein Angebot zu dieser Schüler- beförderung angefordert. Seit November 2012 wird ein Kleinbus, 9-Sitzer zur Be- förderung der Schul- und Kindergartenkinder aus den Ortsteilen Schachen und Sulpach eingesetzt. Die Kin- dergartenkinder, die befördert werden, sind in der Regel Geschwisterkinder der Schulkinder. Dieser Bus steht auch ortsansässigen Vereinen, der Kir- chengemeinde und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot wird bisher nicht in großem Maße nachgefragt, lediglich für die Jugendfeuerwehr und die Beförderung dementer Personen wurde der Bus eingesetzt. Damit die Eltern der Kinder, die für das neue Schuljahr 2021/2022 ihre Kinder in der Klosterwiesenschule anmel- den, Planungssicherheit haben, ist über den Fortbestand des Busses zu entscheiden. Anzahl der beförderten Kinder seit 2012 Schuljahr Anzahl Schul­ kinder Anzahl Kindergarten­ kinder Gesamtzahl 2012/13 5 6 11 2013/14 11 4 15 2014/15 10 5 15 2015/16 10 15 25 2016/17 13 8 21 2017/18 13 4 17 2018/19 14 1 15 2019/20 12 4 16 2020/21 9 5 14 Ausgaben und Einnahmen für die Gemeinde Der Bus (VW Crafter) wurde von der Gemeinde zum Preis von 20.111,00 € mit einem Kilometerstand von 95.000 km gekauft. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für Werbung wurden anfangs Einnahmen in Höhe von 4.297,50 € erzielt. Eine Fahrerin auf 450 Euro - Basis wird von der Gemein- de für die Fahrten beschäftigt. Eine Krankheitsvertretung gibt es derzeit nicht. Bei einer Vermietung des Busses an örtliche Vereine und Institutionen erfolgt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,40 € / km, mindestens jedoch von 10 €. (siehe Tabelle unten) Der Kostendeckungsgrad beläuft sich im Durchschnitt auf 20,39 %. Die Gesamtbelastung (laufendes Ergebnis und Beschaffung) im Haushalt beläuft sich bisher auf -123.033,60 €. Der Verkauf wird nur noch mit Einschränkungen mög- lich sein, da der Bürgerbus praktisch keinen Wert mehr besitzt. Mit der Einführung der Doppik 2019 wurden dem Bürgerbus aus der internen Leistungsverrechnung weitere Kosten von ca. 10.000 € jährlich zugeordnet. Diese sind in der vorliegenden Berechnung noch nicht aufgenommen. Es ist somit ein nochmaliger Mehraufwand von insgesamt 20.000 € für die Jahre 2019 und 2020 hinzuzurechnen. Die Ausgaben sind deutlich höher als die Einnahmen. Der Betrieb des Busses ist nicht wirtschaftlich. Probleme, die sich im laufenden Betrieb ergeben Lehrerinnen der Klosterwiesenschule brachten die Kin- der bisher nach dem Unterricht zum Bus und warteten bis die Kinder sicher in den Bus eingestiegen sind. Diese Leistung kann aufgrund des personellen Aufwandes in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Die Kindergartenkinder werden auf dem Weg vom und bis zum Bus von der Fahrerin betreut, da der Kindergarten kein Aufsichtspersonal stellen kann. Im Bus kümmert sich ebenfalls die Fahrerin um die Kinder. Laut Kindergarten sind die Erziehungsberechtigten zuständig auf dem Weg zum und vom Kindergarten, diese haben die Verantwor- tung schriftlich an die jeweilige Fahrerin übertragen. Die Insassen und der Bus sind bei Unfällen auf dem Schulweg über die Unfallkasse bzw. WGV versichert. In der Corona-Zeit fiel der Busbetrieb häufig aus, da die Aufsicht durch die Lehrerinnen nicht zu bewältigen war. Außerdem konnten Hygienevorschriften im Bus nicht eingehalten werden. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum sich die Be- förderung nur auf Kinder aus Schachen und Sulpach er- streckt und nicht auch für Kinder, die in anderen Ortsteilen wohnen, angeboten wird (Marsweiler, Voken). Der Bürgerbus wird in den Schulzeiten täglich zur Schü- lerbeförderung genutzt. Er verfügt über 8 Sitzplätze für Kinder, somit wäre er in diesem Schuljahr voll ausgelastet. Allerdings konnte der Bus während der Corona-Pandemie nicht genutzt werden. Folglich haben die Eltern alternati- ve Beförderungsmöglichkeiten für ihre Kinder gefunden. Aufgrund der stetig zunehmenden Reparaturanfälligkeit und der dadurch steigenden Ausgaben für den Erhalt des Busses und vor allem damit die Eltern für das kom- mende Schuljahr Planungssicherheit haben, hält es die Verwaltung für sinnvoll von einem weiteren Einsatz des derzeitigen Busses abzusehen und diesen zu veräußern. Wenn die Gemeinde auch in Zukunft einen gemeinde- eigenen Bus einsetzen möchte, sollte der Kauf bzw. das Leasing eines 9-Sitzer Neufahrzeuges im Rahmen der Umstellung des gemeindeeigenen Fuhrparks auf um- weltfreundlich betriebene Fahrzeuge angestrebt werden. Die Verwaltung behält mögliche Förderungen im Auge und kommt bei geeigneten Angeboten wieder auf das Gremium zu. Nutzung des Schülerbusses durch Schulkinder im Schul- jahr 2021/2022 Klassen Anzahl Schüler Schüler aus Scha- chen Schüler aus Sulpach Schüler, die den Bus nutzen Klasse 1a, b 44 1 0 0 Klasse 2a 19 1 0 1 Klasse 2b 18 1 0 1 Klasse 3a 21 1 1 2 Klasse 3b 23 0 0 0 Klasse 4a 21 2 0 2 - fraglich - Klasse 4b 22 2 1 2 Klasse 1 - 4 168 8 2 6 - 8 Beleg- jahr Betriebs- u. Unterhaltungskosten Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + Verzinsung Anlagekapital) Kostenersätze Ergebnis 2012 2.693,35 € 0,00 € 300,00 € - 2.393,35 € 2013 11.913,48 € 4.424,23 € 2.793,80 € -13.543,91 € 2014 13.452,52 € 4.251,27 € 3.090,83 € -14.612,96 € 2015 13.136,17 € 4.174,86 € 4.046,20 € -13.264,83 € 2016 16.840,36 € 4.098,44 € 4.949,60 € -15.989,20 € 2017 14.964,82 € 4.022,00 € 5.378,80 € -13.608,02 € 2018 19.820,22 € 0,00 € 3.020,00 € -16.800,22 € 2019 13.882,73 € 0,00 € 2.468,00 € -11.414,73 € 2020 10.012,88 € 0,00 € 1.420,00 € - 8.592,88 € GESAMT 116.716,53 € 17.970,80 € 27.467,23 € -107.220,10 € Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Die ursprüngliche Intention beim Kauf des Schülerbusses war, die Klosterwiesenschule vor allem für Schülerinnen und Schüler aus Schachen und Sulpach attraktiver zu ge- stalten, da überwiegend in den Jahren 2012 - 2017 viele Anmeldungen am Bildungszentrum „St. Konrad“ erfolgten. Dieser Trend ist seit einigen Jahren wieder stark rückläu- fig. Zum neuen Schuljahr 2021/2022 gab es lediglich 3 Anmeldungen (2 aus Schachen) nach St. Konrad. Im Laufe der Zeit wurde die Beförderung dahingehend ausgebaut, dass zunächst auch Geschwisterkinder, die den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ besuchen, bzw. bei freien Kapazitäten auch weitere Kindergarten- kinder den Bus nutzen können. Im kommenden Kindergartenjahr besuchen 20 Kinder aus Schachen und 6 Kinder aus Sulpach den Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“. Aus Sulpach werden keine Kindergartenkinder den Schü- lerbus nutzen. Vier Kindergartenkinder aus Schachen wer- den diesen Bus nutzen. Bei drei weiteren besteht Interesse. Es wurden vom Malteserfahrdienst sowie vom Taxiunter- nehmen Christeinicke Angebote für diese Schülerbeförde- rung auf der Grundlage folgender Vorgaben angefordert: - Strecke Baindt - Sulpach, Baindt - Schachen zur Klos- terwiesenschule - 8 Kinder pro Fahrt - 5 Tage pro Woche - 2 Fahrten morgens, 2 Fahrten mittags Die abgegebenen Angebote sind beinahe identisch. - Taxiunternehmen Christeinicke 96,30 € / Tag - Malteser Fahrdienst 100,87 € / Tag Unter Zugrundelegung von 39 Schulwochen pro Jahr er- geben sich Kosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr. Fazit: 1.) Der Betrieb eines Schülerbusses für die Schülerin- nen und Schüler der Klosterwiesenschule sowie der Kindergartenkinder des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ ist vor dem Hintergrund der Stärkung der Klosterwiesenschule damals grundsätzlich positiv zu sehen. 2.) Diese ursprüngliche Intention greift jedoch derzeit nicht mehr. 3.) Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen für die Busnutzer für den Weg zum Bus bzw. vom Bus zur Schule kann nicht erbracht werden. 4.) Warum dürfen nicht auch Schüler aus anderen Orts- teilen - Voken, Grünenberg usw. bzw. aus anderen Kindergärten - den Bus nutzen? Es liegen der Verwaltung schon diverse Anfragen vor - Gleichheitsgrundsatz - 5.) Der Betrieb des jetzigen Schülerbusses macht wirt- schaftlich wenig Sinn. Beschluss: 1. Der Betrieb des gemeindeeigenen Busses zur Beför- derung der Schul- und Kindergartenkinder wird Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt. 2, Der Bus wird zu seinem aktuellen Wert veräußert. 3. Die Beförderung von Schul- bzw. Kindergartenkindern wird eingestellt. TOP 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth berichtet: Im Jahr 2000 wurde der bestehende Irus Balkenmäher für den Bauhof beschafft, um die Pflege der Grünanlagen durchführen zu können. Am 16.03.2021 hatte der Fahr- zeugausschuss Gelegenheit, das alte sowie das mögliche neue Fahrzeug gemeinsam mit der Verwaltung und dem Bauhof zu begutachten. Von der Verwaltung wurden die zu mähenden Flächen und die Einsatzzeiten des Bal- kenmähers aus dem Jahr 2020 aufgezeigt. Bereits jetzt werden ca. 42.000 m² (4,2 ha) verschiedenster Kleinst-, und Großflächen wie Regenrückhaltebecken, Grünflä- chen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen mit dem bestehenden Balkenmäher gemäht. Das bestehende Fahrzeug besitzt nur eine Arbeitsbreite von 1,4 m und ist in Hang- und Böschungslagen kaum bzw. nicht einsatzfähig. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 55.000 € eingestellt. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugaus- schusses wurden 5 Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Das bestehende Fahrzeug ist für die Vielzahl der Flächen nicht mehr zeitgemäß. Die erforderliche Handarbeit stellt eine starke körperliche Beanspruchung der Bauhofmitar- beiter dar. Durch die Neuanschaffung können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden und der Bauhof wäre die nächsten 15-20 Jahre für die Pflegearbeiten bestehender und weiterer Regen- rückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen gut gerüstet. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma BayWa in Biberach den Balkenmäher des Typ‘s „Brielmaier Typ 29“, mit Anbaugeräten zum Preis von brutto 41.721,40 € zu beschaffen. TOP 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2004 wurde der bestehende Kramer Radlader an den Bauhof übergeben. Seither ist dieses Fahrzeug täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten, sei es im Winterdienst (Laden von Streusplitt), in der We- geunterhaltung und Spielplatzunterhaltung, bei der Pfle- ge der Grünanlagen, bei der Aufnahme von Leergut aus Schächten und beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Jährlich fallen ca. 350 - 380 Betriebsstunden am Fahrzeug an. Das alte Fahrzeug so- wie das mögliche neue Fahrzeug wurden am 16.03.2021 gemeinsam mit dem Fahrzeugausschuss begutachtet. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugaus- schusses wurden fünf Firmen zur Erstellung eines An- gebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung hat für die Ersatzbeschaffung des Kramers 95.000 € im Haushalt 2021 bereit gestellt. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der in die Jahre gekommene Kramer Radlader kann keine stetige Einsatzbereitschaft mehr gewährleisten. 2020 wurde bereits der komplette Kabelbaum nach ei- nem Kabelbrand erneuert. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Mohring könnten evtl. weitere größere Reparaturen anstehen: - Verschleiß im Bereich der Ölpumpe für den Radantrieb; - Antriebsstrang (Mittel- Achsdifferenzial). Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es aus Sicht der Ver waltung notwendig, eine Ersatzbeschaffung vorzu- nehmen. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung die notwendigen Mittel eingestellt. Das Altfahrzeug sollte im Internet zum Verkauf ange- boten werden. Sollte kein Verkaufserfolg erzielt werden, wird das Fahrzeug dem Händler zum angebotenen Preis verkauft. Der Verkaufspreis für das Altgerät wird bis zur Sitzung in Erfahrung gebracht. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären ob es sich bei den Angeboten für das Altfahrzeug um Brutto- bzw. Net- topreise handelt. Sobald dies abgeklärt ist, kann das Fahr- zeug dann beim günstigsten Anbieter erworben werden. TOP 16 Anfragen und Verschiedenes a) Kauf eines Fahrzeugs für den Bauhof Ortsbaumeister Roth legt dem Gremium ein Angebot zum Erwerb eines E-Fahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof vor. Auf Grund der verschiedenen Fördermög- lichkeiten von E-Fahrzeugen erscheint dieses Angebot sehr interessant. Darüber hinaus wird ein Fahrzeug für den Bauhof benötigt. Entsprechende Mittel sind bereits in der Finanzplanung 2023/2024 eingestellt. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein weiteres vergleichbares Angebot einzuholen. 2. Das günstigere Angebot kann dann in Auftrag gege- ben werden. b) Kindergartenausschusssitzung Am Montag 10.Mai 2021 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Kindergarten-ausschusses statt. c) Radweg Sulpach Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der entsprechende Förderantrag abgeschickt und auch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. d) Ratsinformationssystem Die Verwaltung wurde gebeten, zukünftig auch Tischvorla- gen in dieses Ratsinformationssystem (RIS) einzupflegen. e) Fahrradreparaturstehle vor dem Rathaus Über den Standort der Fahrradreparaturstehle ist zu be- raten. f) Radwegenetz Beschilderung Sulpach Die bestehenden alten Schilder sind zu erneuern. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 24. April/Sonntag, 25. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. April Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Sonntag, 25. April Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Die neuen Filtermatten für die Biotonnen kommen am 28.04.2021! Am 28.04.2021 werden mit der Leerung der Biotonnen in Baindt auch Beutel mit neuen Filtermatten an die be- reitgestellten Biotonnen angehängt. Wer am Leerungstag seine Biotonne geleert, aber noch ohne Beutel mit Filtermatten vorfindet, der sollte die Ton- ne mindestens noch einen weiteren Tag am Bereitstel- lungsort stehen lassen, rät das Landratsamt, da das zuständige Müllunternehmen die vollständige Ausliefe- rungnachkontrolliert und gegebenenfalls entsprechend nachliefert. Mit in dem Beutel befindet sich neben den Filtermatten auch eine Betriebsanleitung für den rich- tigen Einbau. Das Abfallwirtschaftsamt weist in die- sem Zusammenhang darauf hin, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechseln der Filtermatten hör- bar einrasten muss, da sie ansonsten bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Biotonnen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wech- sel aufgeschraubt werden muss. Ein Video-Clip, wie der Wechsel der Filtermatten funktioniert, kann unter www. rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft abgerufen werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Hans-Otto Liebhart feierte am 19.04.2021 seinen 80. Geburtstag und Frau Maria Villani feierte Ihren 80. Geburtstag am 21.04.2021. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Veranstaltungskalender April 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein Rückblick über das vergangene Co- rona-Jahr Auf einmal war es hier ganz still und leer! Kein Lachen war zu hören, keine Tränen zum Trocknen und auch die Bilderbücher blieben zu. Von einem Tag auf den Anderen, Mitte März 2020, musste der Kindergarten für alle Kinder geschlossen werden, außer für vereinzelte Notbetreuungskinder. Das war ein großer Schock für jeden von uns. Für die Eltern, die nun ihre Kinder den ganzen Tag zu Hause betreuen mussten und viele sogar nebenbei noch im Homeoffice gearbeitet haben, für die Kinder, die nun aus ihrem geregelten Alltag gerissen wurden und nicht mehr jeden Tag ihre Freunde sahen und auch für die pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten, die plötzlich nicht mehr ihrer geregelten Arbeit nach gehen konnten. Während die Kinder ihre Zeit zu Hause verbracht haben, haben wir Hygienepläne erstellt, im Homeoffice Abläu- fe und Prozesse durch- und ausgearbeitet, und sonstige anfallenden Arbeiten erledigt, wie Spielsachen waschen, Kostüme für die Fasnet nähen, als auch Räume kom- plett umgestaltet und Materialien aussortiert. Zusätzlich wurden für die Eltern und Kinder jede Woche E-Mails mit Anregungen abgeschickt, diese beinhalteten Bastelideen, Rezepte, Experimente und vieles mehr. An besonderen Tagen, wie zum Beispiel Muttertag oder Vatertag haben wir den Kindern Bastelmaterialien ausgefahren, damit sie ihren Eltern etwas Schönes Basteln konnten. Im Sommer gab es sogar für jedes Kind einen Eisgutschein von uns. In dieser Zeit haben wir unsere Berufung sehr vermisst, das Singen, Lachen und Basteln mit den Kindern, uns in Projekte vertiefen und die Kinder in ihrem Alltag beglei- ten. Mit ihnen neugierig sein, auf Entdeckungstour gehen, Neues entdecken und vieles mehr. Drei Monate später, im Juni 2020, durften wieder alle Kinder in den Kindergarten. Aber es war nicht mehr so, wie es einmal war. Unsere ausgearbeiteten Hygienepläne mussten nun mit den vielen Kindern umgesetzt werden und wir waren sehr überrascht, wie schnell die Kinder die neuen Regeln verinnerlicht haben. Die einzelnen Gruppen durften sich nicht mehr mischen, nach dem Ankommen musste jedes Kind zum Händewaschen, jede Gruppe hat- te ihre eigenen Waschbecken und Klos, welche mit den Gruppenfarben gekennzeichnet waren und sogar der Garten wurde mit Absperrband in drei Teile getrennt. Es waren große Veränderungen, doch wir versuchten trotz dieser Umstände den Kindern so viel Normalität wie mög- lich zu bieten. Mittlerweile sind wir im neuen Jahr angekommen, es ist nun über ein Jahr her, dass der Kindergarten seine Tü- ren zugemacht hat und leider war es nicht das letzte Mal gewesen. Wir haben uns mehr oder weniger an die Um- stände gewöhnt, auch wenn es uns allen oft schwer ge- fallen ist. Wir haben Hoffnung und Zuversicht, dies ist das, woran wir in Krisenzeiten festhalten, woraus wir wieder Kraft schöpfen. Abstand hält man automatisch, gearbei- tet wird nun mit einer Maske, mehrmals am Tag werden alle Tische, Schalter und die Klingel geputzt und zwei Mal in der Woche wird das Personal mit einem Schnelltest auf den Corona-Virus getestet. Wenn diese Maßnahmen uns immer ein Stückchen mehr zu unserem Alltag ohne Abstand und ohne Maske führen, dann machen wir das gerne. Denn unsere Zuversicht und Hoffnung auf Nor- malität kommt nicht von irgendwo her, sie kommt von den Eltern die uns Gut zusprechen, sie kommt von den Kindern, die mit ihrer Freude und ihrem Lachen unsere Gedanken wieder auf das wesentliche im Leben lenken und den vielen Kolleginnen und Kollegen, die einen Auf- bauen und Motivieren, denn nur wenn wir zusammenhal- ten schaffen wir es durch diese Zeit. Kindergarten St. Martin Bachputzede im Frühjahr Im April 2021 zogen wir wieder los um für Reinheit in unserer Umwelt zu sor- gen. Die Kindergartenkinder machten sich auf in Richtung Sulzmoosbach, auch Bampfen genannt, für welchen wir seit vielen Jahren die Bachpatenschaft übernommen haben. Alle waren sehr aufmerksam und sammelten alles ein was nicht in die Natur gehört. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Wir durften miterleben, wie erstaunt einige Kinder darü- ber waren, welch abstruse Gegenstände in unserem Wald und am Bampfen zu finden waren: „Was hat denn Alufo- lie in der Wiese zu suchen?!“, wunderten sich die Kinder. Letztlich waren zwei Müllsäcke gefüllt mit Glasflaschen, Alufolie, Papierresten, Zigarettenstummeln und Scherben. Dank so vieler fleißiger Helfer, erstrahlt unser Wald nun wieder in seiner Anmut. Auch die Kleinsten wollten dazu beitragen, unsere Um- gebung rund um den Kindergarten von Unreinheiten zu befreien. Sie machten sich ebenfalls auf den Weg, be- stückt mit einer Mülltüte. Es waren einige bizarre Gegen- stände zu finden,- von Plastiktüten, über Flaschen, bis hin zu Bierdeckeln. Alle Kinder können sehr stolz auf sich sein, ihren Teil zum Schutz der Umwelt und der Tiere beigetragen zu haben! Waldorfkindergarten Den Osterhasen im Schnee... ... suchten am Montag nach den Osterfe- rien die Kinder des Baindter Waldorfkin- dergartens zunächst vergeblich. Es ließen sich einfach keine Osternester im schnee- bedeckten Garten entdecken, noch nicht einmal die kleinsten Pfotenspuren hatte er im frischen Weiß hinterlassen. Wie konnte das denn sein, wo doch an die- sem Tag das Osterfest gemeinsam gefeiert wurde? Den ganzen Vormittag hatten Groß und Klein eifrig ge- backen, geschmückt, gesungen und sich dann beim ge- meinsamen Frühstück an den zubereiteten Leckereien gütlich getan, bevor sie sich in den Garten auf die Suche begaben. Vielleicht war es dem langohrigen Gesellen einfach doch zu kalt und nass geworden oder vielleicht hatte ihn ja auch der süße Duft des selbstgebackenen Osterbrots ins Haus gelockt. Wer kann das schon wissen? Denn gerade als sich alle wieder gemütlich im Kreis ver- sammelt hatten, um einer Geschichte zu lauschen und sich zu verabschieden, da war plötzlich ein ungewöhnli- ches Glitzern in allerlei Ecken des Raumes zu erhaschen. So machte sich ein jedes Kind nun doch noch einmal auf die Suche ... und tatsächlich, ob im Puppenwagen, hinter Bildern, zwischen Spielsachen und Geschirr, ja sogar im Badezimmer, wirklich überall fanden sich kleine Oster- nestchen mit bunt verzierten süßen Keksen darinnen. Es wäre ja auch zu seltsam gewesen, wenn der Osterhase den Weg zu den Kindern nicht gefunden hätte. Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule 2. virtuelle Jahreshauptversamm- lung des Fördervereins Klosterwie- senschule e.V. Baindt Jetzt waren wir es ja schon gewohnt: Auch diese Hauptversammlung fand im virtuellen Raum statt und dem Pro- tokoll nach konnten auch alle Agenda-Punkte besprochen werden. So kurz war eine Hauptversammlung jedoch noch nie: Auch wenn wir uns per Video gegenseitig se- hen konnten, beschränkten sich die Redebeiträge doch auf die Agenda und waren effektiv und effizient gehalten. Es fanden im Jahr 2020 verständlicherweise kaum Ak- tivitäten des Fördervereins statt, obwohl dies das Jubi- läumsjahr war. Auch Anträge von Lehrern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten gab es nicht. Nach dem ersten Lockdown nach den Pfingstferien 2020 be- grüßte der Förderverein als kleine Aufmerksamkeit alle SchülerInnen mit einer Geschenktüte, in der ein Spring- seil enthalten war. Diese Geste kam bei allen sehr gut an. Und im Jahr 2020 konnte der Frühlingsbasar noch kurz vor dem Lockdown stattfinden und demnach noch Ein- nahmen aus der Bewirtung erlangt werden. Die Jah- res-Mitgliedsbeiträge wurden dann im letzten Jahr statt im April erst im Juni eingezogen, um nicht während der ersten Schulschließung gefühlt Beiträge für die Betreuung einziehen zu müssen. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Der Förderverein hat im Jahr 2020 wieder einige neue Mitglieder hinzugewonnen: 20 Kündigungen von Schul- abgängern stehen 27 Neuanmeldungen gegenüber, so dass der Verein derzeit 210 Mitglieder hat. Da es in diesen außergewöhnlichen Zeiten schwierig ist, neue aktive Mitglieder für den Verein zu gewinnen, stellen sich Frau Barleben und Frau Escher dankenswerterweise noch für ein weitere Jahr als Kassenprüferinnen zur Verfügung. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Vorsitzende: Frau Mischkowski (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Barleben (Wiederwahl) Frau Escher (Wiederwahl in Abwesenheit) 1. Beisitzer: Frau Hirschmann (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Hummel (Wiederwahl) 5. Beisitzer: Frau Schramm (Wiederwahl in Abwesenheit) Auch wenn die Hauptversammlung dem Protokoll nach virtuell gut funktioniert, hoffen doch alle Fördervereinsmit- glieder, dass es im nächsten Jahr wieder informelle Pau- sengespräche bei einem Treffen in Präsenz geben wird! Für den Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Testpflicht für Unternehmen kommt DRK Kreisverband Ravensburg e.V. bietet Antigen- Schnelltest Schulungen auf SARS-CoV-2 an Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab 19. April verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundes- kabinett beschlossen. So sollen alle Beschäftigen die Möglichkeit haben grund- sätzlich mindestens 1-mal pro Woche ein Schnelltest zu ma- chen. Für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müs- sen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Antigen-Schnelltests (PoC-Test) dienen der präventiven Testung von Personen ohne Symptome. Das Testergeb- nis liegt innerhalb von 15 Minuten vor und ist nur eine Momentaufnahme. DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. bietet Schnelltest Schulungen an Gerhard Krayss, Geschäftsführer des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., stellt klar, dass man nur mit einer ent- sprechenden Schulung die Schnelltests anwenden darf: „Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die- se regelt, dass Medizinprodukte, wie der Antigen-Schnell- test, nur von Personen angewendet werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung besitzen. Diese Befä- higung erhalten die Teilnehmer in unseren Schulungen.“ Die Teilnehmer erfahren die anzuwenden Rechtsgrundla- gen, wie man mit seiner persönlichen Schutzausrüstung umgeht und üben selbstverständlich den Umgang mit Anti- gen-Schnelltests. Geschulte Personen sind dann berechtigt andere Personen, z.B. im eigenen Unternehmen zu testen. Infos und Termine: Mehr Informationen für die Antigen-Schnelltests Schulun- gen auf SARS-CoV-2 finden Sie auf unserer Homepage https://www.drk-rv.de/sonderseiten/ schnelltest-einweisung.html Termine können über diesen Link direkt über die Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. gebucht werden. Luca-App - Das DRK appt mit! Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt und nutzt im Sinne der digitalen Selbstbestimmung ab sofort die Luca App und stellt das Angebot für alle Teilnehmen- den an Erste-Hilfe-Kursen, DRK-Dienstabenden der Eh- renamtlichen oder sonstigen Veranstaltungen, welche vor Ort in Präsenz stattfinden, zur Verfügung. Alle Teilnehmer können sich diese App kostenlos auf ihr Smartphone laden und den QR-Code, welcher sich vor jedem Seminarraum befindet, beim Betreten und beim Verlassen scannen. Eine Verpflichtung zur Nutzung gibt es natürlich nicht. Die Check-in-App Luca kann eine erhebliche Arbeits- erleichterung für das Gesundheitsamt zur Kontaktver- folgung bei Infektionsketten darstellen, da dadurch, bei einem positiven Coronafall, alle Daten der Teilnehmer verschlüsselt vorliegen und diese direkt informiert werden können. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier: https://www.luca-app.de/faq/ In Kürze wird es auch für die Corona-Warn-App ein Up- date geben, welches ebenfalls QR-Codes erstellen und verarbeiten lässt. Auch wenn das Feature zunächst sehr ähnlich zur Luca-App klingt: die Funktionsweise ist gänz- lich unterschiedlich. Zwar scannt der Nutzer bei beiden Anwendungen einen QR-Code, das war es dann aber auch schon fast mit Gemeinsamkeiten. Für die Corona-Warn-App 2.0 gilt aber: das örtliche Ge- sundheitsamt erhält aus Datenschutzgründen nicht au- tomatisiert Namen oder Kontaktdaten übermittelt. Und auch der Ladenbesitzer weiß nicht, wer sein Geschäft zuvor besucht hat. Anders arbeitet die Luca-App: Hier müssen zwingend Name, Adresse und Kontaktdaten hinterlegt werden. Beim Check-in werden diese entweder auf dem Endgerät des Geschäftsinhabers oder aber auf einem Server gespei- chert. Im Falle einer infizierten Person kann das Gesund- heitsamt dort vollständig auf die Daten zugreifen und so alle Betroffenen schnellstmöglich benachrichtigen. Kurz gefasst bedeutet das, dass die Corona-Warn-App beim Punkt Datenschutz zwar deutlich besser abschnei- det, jedoch nur innerhalb des eigenen Systems funkti- oniert. Wird beispielsweise ein App-Nutzer positiv ge- testet, kann dieser zwar alle anderen eingecheckten Corona-Warn-App-Nutzer benachrichtigen, Kunden, die jedoch analog ein Formular vor Ort ausgefüllt haben, werden so nicht informiert. Die Luca-App hingegen digitalisiert genau dieses Formu- lar und macht es sowohl für Veranstalter wie dem DRK, Gastronomiebetreiber und Ladenbesitzer einfacher. An- gebundene Gesundheitsämter profitieren von einer auto- matisierten Datenübermittlung und können so schneller Kontaktpersonen benachrichtigen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 1 . D 2. 3. 4. Energieverbrauchskennzeichnung Klarheit ohne „+“-Klassen Tipps zum Energie und Ressourcen sparen: Kaufen Sie besonders energieef- fiziente und bedarfsgerechte Pro- Um die Energielabels von Haushalts- geräten wieder verständlicher zu ma- chen und künftig den Weg für energie- sparsamere Produkte zu ebnen, werden die bisherigen Klassen A+++, A++, A+ bis D jetzt wieder ersetzt durch die ur- sprüngliche Skala von A (gering- ster Energieverbrauch) bis G (Energieschleuder). ie Verwirrung war perfekt: Während man sich beim Kauf eines Kühlschranks mit der Energieverbrauchsklasse A am besten beraten glaubte, tauchten plötzlich auch Label mit A+, A++ und schließlich sogar A+++ auf. Das bloße A war plötzlich zum Energiever- schwender deklassiert – von den noch schlech- teren Klassen B, C oder D ganz zu schweigen. Damit ist jetzt Schluss. Die Einordnung für den Verbrauch eines Produkts, im Fachjargon „Energieeffizienz“ genannt, beschränkt sich wieder auf A (ge- ringster Verbrauch, höchste Effizienz) bis G (höchster Verbrauch, geringste Effizienz). Da sich die Effizienz von Produkten seit Jahren immer weiter verbessert hat, der Stromver- brauch von Geräten also immer geringer wurde, ist das Energielabel Opfer seines eige- nen Erfolgs geworden ist: Es gab immer mehr Produkte in den Spitzen- bzw. „+“-Klassen, während unter A, B oder C kaum noch was ange- boten wurde. Um- fragen ergaben, dass der Un- terschied zwi- schen A++ und A+++ nicht so offensichtlich ist und eine Ska- la von A bis G eher dazu führt, sich für energiesparsamere Pro- dukte zu entscheiden. Bei Einführung des neuen Energielabels sol- len die Klasse A und bei manchen Produkt- gruppen auch die Klasse B noch leer bleiben. Das heißt, es dürfen noch keine Geschirrspü- ler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- schränke und Fernseher auf dem Markt sein, die die Anforderungen der besten Klassen bereits erfüllen. Damit soll den Herstellern ein stärkerer Anreiz zur Entwicklung noch effizienterer (also sparsamerer) Geräte ge- geben werden. Im September 2021 wird das neue Energielabel auch für Lichtquellen gel- ten. Weitere Produktgruppen werden folgen. Die EU-Kommission rechnet regelmä- ßig die Einsparungen aus, die sich aus den Ökodesign-Vorschriften und Effizienzklas- sen ergeben. Bis 2020 wurden damit 1 750 Terawattstunden per annum eingespart – was dem jährlichen Verbrauch von Italien entspricht. Europäische Haushalte sollen damit im Schnitt 285 Euro pro Jahr an En- ergiekosten eingespart haben. Am Beispiel der Lichtquellen lässt sich zei- gen, welche Vorteile die Ökodesign-Richtli- nie einbringt: Sie fordert eine Mindesteffizi- enz. Die konnte eine Glühbirne nicht mehr erzielen, da sie das Gros des eingesetzten Stroms in Wärme umwandelte; die Effizienz war zu gering. Bei Halogenlampen ist das ähnlich, wenn auch weniger stark. Viel bes- ser sind da Energiesparlampen, die aber an Bedeutung verloren haben. Gewonnen ha- ben dagegen LED-Lampen, die immer effi- zienter und vielfältiger werden. Dort, wo sie Glühlampen ersetzen, ließ sich der Strom- verbrauch bis zu 85 Prozent verringern. (tb) Die Broschüre (14 S.) über Ökodesign & Energielabel steht bereit unter: https://www.umweltbundesamt. de/publikationen/oekodesign-energielabel dukte. Die Energielabel erleichtern die Kaufentscheidung für besonders spar- same und umweltverträgliche Produkte. Achten Sie darauf, dass mit der Geräte- größe bei gleicher Energieeffizienzklasse auch der jährliche Verbrauch steigt. Wäh- len Sie daher Geräte nicht größer als nötig aus. Bedenken Sie auch, dass der Energie- verbrauch mit der Anzahl an Geräten im Haushalt steigt. Beide Phänomene sind als „Rebound-Effekt“ bekannt, der bedeutet: Trotz besserer Energieeffizienz der Einzel- geräte sinkt der Stromverbrauch der pri- vaten Haushalte insgesamt leider nicht. Nutzen Sie Produkte umweltver- träglich und lange. Mit immer effi- zienteren Geräten am Markt ist Ihr Verhal- ten immer wichtiger geworden: Wählen Sie eine möglichst niedrige Waschtem- peratur; befüllen Sie Wasch- und Spül- maschine vollständig; schalten Sie Licht- quellen aus, wo sie nicht benötigt werden; wählen Sie eine möglichst niedrige Raum- temperatur; schalten Sie Heizquellen aus, wenn niemand da oder das Fenster geöff- net ist; nutzen Sie Geräte bis an ihr tech- nisches Lebensende. Doch wenn ein neues Gerät gegenüber dem Altgerät mehr Ener- gie spart als für seine Herstellung benötigt wird, kann es durchaus sinnvoll sein, auch funktionsfähige Altgeräte auszutauschen. Tragen Sie aktiv zu einer langen Produktlebensdauer bei. Durch neue Ökodesign-Anforderungen wird es künftig einfacher, Geräte zu reparieren oder reparieren zu lassen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hilft das nicht nur der Umwelt, sondern setzt auch ein Signal in Richtung Herstel- ler, Handel und Gesellschaft, Geräte repa- rierbar zu gestalten und gute Rahmenbe- dingungen für die Reparatur zu schaffen. Benötigt man ein Gerät nicht mehr, dann kann man es verschenken oder verkaufen und so weiter in Verwendung bringen. Entsorgen Sie Ihre Geräte rich- tig. Die Wiederverwendung und ein möglichst hochwertiges Recycling tra- gen zur Verringerung von Umweltauswir- kungen und zur Ressourceneinsparung bei. Elektro- und Elektronikgeräte sollten Sie daher am Ende ihrer Lebensdauer zu- rück zum Handel, zu einem Wertstoffhof oder einer anderen offiziellen Sammelstel- le Ihrer Kommune bringen. von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : M ed ia pa rts /A do be St oc k Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Photovoltaik lohnt sich im Landkreis Ravensburg! Informationsveranstaltung für angehende Stromer- zeuger am 26.04.2021 Die Region Bodensee-Oberschwaben verfügt dank 1.700 Sonnenstunden im Jahr über optimale Voraussetzungen zur Nutzung der Sonnenenergie. Gerade der Eigenver- brauch der erzeugten Solarenergie führt zu mehr Unab- hängigkeit von Stromanbietern und damit verbundenen Preisschwankungen. Der Landkreis Ravensburg will So- larlandkreis Nummer 1 werden und hat das notwendige Potenzial dafür. „Bisher sind erst rund 15% der Dächer im Landkreis belegt, etwa 142.700 Dächer wären insgesamt für die Sonnenstromerzeugung geeignet“, erklärt Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg. An geeigneten Dächern und an Sonnenstunden fehlt es im Landkreis Ravensburg nicht. Ob sich Ihr Dach grundsätzlich für die Stromerzeugung eignet, können Sie im Solaratlas des Landkreises Ravens- burg mit nur wenigen Klicks herausfinden: www.rv.de/ solaratlas. Sie überlegen sich eine PV-Anlage zuzulegen und möch- ten sich zunächst herstellerneutral über gesetzliche Rah- menbedingungen und Fördermöglichkeiten informieren? Dann besuchen Sie die Online-Informationsveranstaltung des Landkreises Ravensburg und der Energieagentur Ra- vensburg am Montag, 26.04.2021 von 18:30 - 20:00 Uhr. Anmeldungen bitte per E-Mail an k.dold@rv.de. eCarsharing mit Ökostrom TWS und E-WALD starten neue Mobilitätslösung für das Schussental - einfach registrieren und bei Bedarf buchen - Ergänzung zu Rad, Bus und Bahn Der Wunsch nach umweltfreundlicher Mobilität steigt. Doch wenn das Ziel etwas weiter weg ist oder der Wo- chenendeinkauf nicht in den Fahrradkorb passt, möch- ten viele nicht komplett auf ein Auto verzichten. Dieses zu teilen anstatt zu besitzen, ist vor allem für Gelegenheits- fahrer oder als Zweitwagenersatz eine gute Alternative. „Wir möchten möglichst viele umweltfreundliche Mobili- tätsarten anbieten. Das Carsharing mit Elektrofahrzeugen ergänzt die Angebote unseres Elektrofahrrad-Verleihsys- tems zusammen mit Bus und Bahn optimal“, berichtet Dr. Andreas Thiel Böhm, Geschäftsführer der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). Ab sofort können an den drei eCarsharing-Stationen der TWS in Ravensburg am Bahnhof, am Mittelöschplatz und im Parkhaus Rauenegg insgesamt drei Elektro-Kleinwa- gen vom Typ Renault Zoe genutzt werden. Damit Elekt- romobilität auch Sinn macht, werden die Autos dort mit twsNaturstrom geladen. Als erfahrener Partner in Sachen eCarsharing ist die E-WALD GmbH aus dem bayrischen Teisnach für die Fahrzeuge zuständig. „Über unsere Platt- form mobil.tws.de bündeln wir sämtliche Mobilitätsange- bote. Dort sind auch die Standorte und die verfügbaren Fahrzeuge ersichtlich. Wer sich bereits angemeldet hat, kann sich im Anschluss direkt für das eCarsharing regist- rieren“, erklärt Katharina Schneider, Projektleiterin bei der TWS. Die Nutzer benötigen eine tws.mobil-Kundenkarte und zahlen einen festen Tarif, der sich an der Ausleihdau- er orientiert. Für tws.mobil-Nutzer sind das 6,99 Euro pro Stunde oder 45 Euro pro Tag. Darin enthalten sind alle Kosten, wie Verbrauch und Fahrkilometer. Das eCarsharing wird zunächst nur für Privatkunden an- geboten. Eine Ausweitung des Angebots für Unterneh- men, die die Fahrzeuge dann für Dienstfahrten nutzen können, ist angedacht. Geplant ist, dass künftig weite- re Fahrzeuge von E-WALD mit angeboten werden. Au- ßerdem prüft die TWS derzeit Standorte für zusätzliche eCarsharing-Stationen. Eine Übersicht über die aktuellen Ausleihstationen sowie weitere Informationen zur Registrierung gibt es unter carsharing.tws.de. Infos zum eCarsharing der TWS powered by E-WALD: - Anmeldung unter mobil.tws.de und einmalige Regis- trierung für das eCarsharing bei der E-WALD GmbH unter e-wald.eu. - Die Nutzer benötigen eine tws.mobil-Kundenkarte. Diese kann im TWS-Kundencenter ausgestellt werden oder Sie senden uns eine E-Mail an mobil@tws.de und wir senden Ihnen eine Karte per Post. - Die Registrierung inklusive Führerscheinprüfung kann vollständig online durchgeführt werden. - tws.mobil-Kunden zahlen 6,99 Euro pro Stunde oder 45 Euro pro Tag. - Es stehen derzeit drei elektrische Renault Zoe zur Ver- fügung. - Die drei eCarsharing-Stationen befinden sich in Ra- vensburg an den Elektro-Ladestationen: Am Bahnhof, Parkhaus Rauenegg P4 (Ebene 1), Mittelöschplatz/ Weststadt. - Der Zugang zu den Fahrzeugen erfolgt über die tws- mobil-Kundenkarte. - Es handelt sich um ein stationsbasiertes Carsharing: Die Fahrzeuge müssen an der Ausleihstation zurück- gegeben werden. Wildbienen im eigenen Garten helfen NABU gibt Tipps für Wildpflanzen, auf die Bienen und Hummeln fliegen Baindt - Wildbienen brauchen heimische Wildpflanzen und abwechslungsreiche Landschaften, um zu überleben. Das erklärte NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt bei einem Online-Vortrag am 15. April 2021. Er zeigte auch, wie „Natur nah dran“-Gemeinden wie Baindt diesen Insekten mit na- turnahen Blühflächen helfen - und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Mit folgenden Tipps und etwas Glück summt und brummt es auch bald in Ihrem Garten. Heimische Pflanzen verwenden In Baden-Württemberg leben rund 460 Wildbienen-Arten, die sich über viele Jahrtausende auf die bei uns heimi- schen Pflanzen spezialisiert haben. Mit gebietsfremden Arten und exotischen Zuchtformen können sie hingegen wenig anfangen. Der NABU zeigt unter www.NABU-BW. de/Pflanzlisten auf einen Blick, welche heimischen Pflan- zen und Gehölze wann blühen, welchen Standort diese bevorzugen und welche Insekten darauf fliegen. Bezugs- quellen für regionales und giftfreies Saatgut finden sich unter www.NABU.de/Saatgut. Blüte von Frühjahr bis Herbst Von den ersten Holz- und Sandbienen im Frühjahr bis zur Efeu-Seidenbiene im September sammeln die Wildbie- nenarten jeweils zu ganz bestimmten Zeitpunkten Pollen und Nektar. Deshalb ist es wichtig, dass im Garten stets etwas für die verschiedenen Arten blüht - vom Winterling im Februar, dem Buschwindröschen im März und April über die Gewöhnliche Nachtviole von Mai bis Juli bis zur Berg-Aster von August bis Oktober. Die meisten Wild- pflanzen überstehen den Winter übrigens problemlos und erfreuen jedes Jahr aufs Neue mit Ihrer Blüte. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Wildbienen mögen’s ungefüllt und pestizidfrei Viele Pflanzen im Baumarkt oder der Gärtnerei haben ge- füllte Blüten ohne Staubblätter. Dadurch sind sie besonders bunt, aber Bienen und Hummeln finden hier weder Pollen noch Nektar. In den Einkaufswagen sollten deshalb nur insektenfreundliche Wildpflanzen mit ungefüllten Blüten. Saatgut und Pflanzen sollten außerdem biologisch an- gebaut sein, denn Pestizide sind eine Bedrohung für In- sekten. Das gilt natürlich auch für die Pflege im eigenen Garten. Ein naturnaher Garten reguliert sich selbst und kommt ohne Gift aus, Insekten wie Marienkäfer oder Florfliege halten als Nützlinge sogar Blattläuse in Schach. Wer einen Obstbaum im Garten hat, freut sich über be- stäubende Erdhummeln und Gehörnte Mauerbienen, die bereits im zeitigen Frühjahr unterwegs sind. Wildblumenwiese als Insektenbuffet fürs Frühjahr an- legen All diese Tipps lassen sich auch beim Anlegen einer Wild- blumenwiese an einer sonnigen Stelle im Garten anwen- den. Wer ein echtes Insektenbuffet schaffen möchte, kann noch bis Mitte Mai gebietsheimische Wildblumensamen aussäen. Wie genau das geht, zeigt eine Video-Anleitung unter www.NABU-BW.de/Wildblumenwiese. NABU-Gartentipps im Internet - Pflanzlisten für Wildpflanzen und Gehölze: www.NA- BU-BW.de/Pflanzlisten - Samentüte mit zertifizierten Wildblumensamen und NABU-Tipps bestellen: www.NABU-BW.de/Samentuete - Bezugsquellen für heimisches Saatgut: www.NABU. de/Saatgut - Zehn Video-Tipps für einen naturnahen Garten: www. NABU-BW.de/Gartentipps - Video-Anleitung zum Anlegen einer Wildblumenwiese: www.NABU-BW.de/Wildblumenwiese - Tipps für naturnahe Balkonpflanzen: www.NABU.de/ Balkon - Tipps zu allen Themen aus dem NABU-Projekt „Blü- hende Gärten - damit es summt und brummt!“: www. BlühendeGärten.de Vortrags-Aufzeichnung Wer den Vortrag verpasst hat, kann die Aufzeichnung ab Freitag, 16. April auch online schauen: www.NABU-BW.de/Wildbienen-Vortrag Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Die Gemeinde Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstüt- zung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestal- ten. Die Grünflächen, die im Zuge von „Natur nah dran“ in Baindt in Blühflächen und Wildblumenwiesen umge- wandelt wurden, liegen 1. in der Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hausmann, 2. Wiesenfläche gegenüber Schule, 3. Seitenstreifen Boschstraße, 4. Steininsel Bosch-/Zep- pelinstraße, 5. Kreisverkehr am Ortseingang Schachen. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. April - 02. Mai 2021 Gedanken zur Woche Hoffnung Die Tugend des Alltags ist die Hoffnung, in der man das Mögliche tut und das Unmögliche Gott zutraut. Karl Rahner Samstag, 24. April 10.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 14.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. April - 4. Sonntag der Osterzeit - Hl. Mar- kus, Evangelist 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 1 „Sunshine“ mit Prälat Brock (nicht öffentlich) Dienstag, 27. April Baindt - Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 28. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 29. April Baienfurt - Schülergottesdienst entfällt Freitag, 30. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Thea Kränkle) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) Samstag, 01. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 02. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Theresia und Baptist Elbs mit Angehöri- gen, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski, Margareta Veeser mit Familie) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Informationen zur Firmung Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis. Die Firmpaten sitzen in den beiden ersten Bän- ken mit Abstand dahinter. Jede Familie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 11 oder 12 Sitzplätzen, dazu je noch Gottesdienst 1-3 Einzelkarten in den hinteren Bänken. Für die Abstände in der zugewiesenen Bank sind die Familie selber verantwortlich. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze kommen die Firmlinge an den Proben. Erstkommunion 2021 „Vertrau mir, ich bin da!“ Vorstellungsgottesdienst der Erstkommunionkinder 2021 am 18.04.2021 Vergangenen Sonntag, dem eigent- lichen Tag Ihrer Erstkommunion, fei- erten die diesjährigen Erstkommu- nionkinder ihren Vorstellungsgottesdienst in der Kirche. Auch dieser war „anders“ als in den vergangenen Jahren und so waren zum Mitfeiern coronabedingt nur die Eltern und Geschwister zugelassen. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes stand die Vorstellung der Kinder sowie des diesjährigen Mottos „Vertrau mir, ich bin da!“. Nach der Weihe der Gruppenkerze stellte Pfarrer Stauda- cher das Thema vor, zudem er eigens ein Bild gemalt hat. Zu sehen ist ein heftiger Sturm auf dem See Genezareth, in den das Boot der Jünger geraten ist. Jesus geht über das Wasser zu den Jüngern und Petrus traut sich, ihm entge- genzugehen. Auf dem Weg beginnt er zu zweifeln und droht zu ertrinken. Jesus streckt die Hände aus und rettet ihn. In die Wellen dieses Bildes durfte jedes Kind ein Foto von sich kleben, nachdem es sich den anderen vorgestellt und ihnen erzählt hatte, wem es vertraut. Genauso wie Petrus zu Jesus, werden auch die Kinder in den nächsten Wochen den Weg zur Erstkommunion gehen. Passend zu diesem Weg hat Pfarrer Staudacher ein Mit- machbild entworfen, auf dem jedes Kind seinen ganz eigenen Weg zu Kommunion gestalten und sichtbar ma- chen kann. Die einzelnen Stationen auf dem Weg sind die wöchentli- chen Wort-Gottesfeiern, die die Kinder an Stelle der Grup- penstunden miteinander in der Kirche feiern werden, die Erstbeichte und die Kirchenführung. Die letzte sichtbare Station und damit das Ziel des Weges ist die Erstkommunion am 20.06.2021. Da der Vorstellungsgottesdienst in diesem Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden musste, wird das große Bild mit den Fotos und Namen der Erstkom- munionkinder sowie eine Stellwand, auf der die aktuellen Themen der Wort-Gottesfeiern dargestellt sein werden zusammen mit der Gruppenkerze in der Kirche aufgestellt. Wir freuen uns, wenn Sie, liebe Gemeindemitglieder die Kinder mit Ihrem Interesse an den ausgestellten Dingen oder durch die Übernahme einer Gebetspatenschaft (die- se liegen am Schriftenstand aus) auf dem Weg zur Erst- kommunion begleiten. Das Vorbereitungsteam Gottesdienste in der Bittwoche Da die Inzidenzzahlen weiter hoch sind können keine Bittgänge und auch keine Gottesdienste in den Kapel- len stattfinden. In Baindt und Baienfurt findet jeweils ein Bittgottesdienst am Dienstagabend, 11. Mai, um 19 Uhr in der Pfarrkirche statt. Ebenso muss die Bittprozession an Christi Himmelfahrt ausfallen. Der Gottesdienst am Fest- tag beginnt um 10 Uhr in beiden Kirchen. Ganz herzlich danke ich allen, die die Feldkreuze und Bild- stöcke in den Fluren das ganze Jahr über pflegen und in Schuss halten. Auch wenn wir dieses Jahr nicht mit der Prozession vorbeikommen, ist ihre Mühe nicht umsonst. Vielfach habe ich beobachtet, wie Spaziergänger und Radfahrer sie aufsuchen und dankbar für dieses Glau- benszeugnis sind. Vergelts‘ Gott. Pfr. Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554? pwd=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Frauenbund Baienfurt Tag der Diakonin 29. April, 18.00 Uhr Bodnegg Pfarrkirche Bitte im Pfarrbüro anmelden! KatholischerDeutscherFrauenbund Telefon: 07520-2145 oder E-Mail: stulrichundmagnus.bo- dnegg@drs.de Veranstalter: KDFB Zweigverein Bodnegg 100 Jahre Frauenbund Baienfurt Am 24.4.1921 war die Gründungsversammlung des Frau- enbundes Baienfurt im Adler durch Herrn Pfarrer Hop- fensitz. Sobald die Einschränkungen der Pandemie es erlauben, werden wir eine Feier anlässlich des 100-jäh- rigen Bestehens des Frauenbundes machen. Wir freuen uns schon heute darauf. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist gewor- den. 2. Kor 5,17 Providentia Dei - oder: Fürchte dich nicht! Gott ist da. Die Angst geht um in diesen Tagen. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Und Menschen gehen ganz unterschiedlich mit ihr um. Während die einen Haus und Garten nur noch zum Le- bensmitteleinkauf verlassen, haben andere gar nicht die Möglichkeit, in einem sicheren Zuhause zu bleiben, weil sie ihren Lebensunterhalt im Krankenhaus, an der Super- marktkasse und an so vielen anderen Stellen bestreiten müssen, wo Home-Office eben nicht möglich ist. - Was sie verbindet ist die Angst. Wieder andere versuchen die Gefahr durch das Virus her- unterzuspielen oder ihnen ist bei diesem Pandemie-Mara- thon irgendwann die Puste ausgegangen und sie können einfach nicht mehr. Menschen bangen um ihre Zukunft, ihre Existenz, ihre Gesundheit, um ihr Leben, das nicht mehr so möglich ist, wie sie es sich wünschen. Über die wissenschaftlichen Hintergründe der Pandemie können wir uns in den hochkarätigen Podcasts von Prof. Drosten/Prof. Ciesek (NDR) und Prof. Kekulé (MDR) aufs Beste informieren, sowie bei zahlreichen Expert*innen der verschiedenen Fachrichtungen Psychologie, Soziologie, Pädagogik, usw., um der Desinformation (Fake News) über die Sozialen Medien nicht hilflos ausgeliefert zu sein. Der Umgang mit diesen Informationen erfordert ein ho- hes Maß an Eigenverantwortung, Umsicht, Weitsicht und unsere Politiker sind in diesen Tagen sicher nicht für ihre Verantwortung zu beneiden. Doch auch jede und jeder von uns ist gefordert, einen ei- genen Beitrag an Nächstenliebe einzubringen, die nicht nur auf das schaut, was ich brauche, sondern auch auf das Wohl anderer. Und trotzdem bleibt diese tiefsitzende Angst, selbst wenn ich mich an alle Regeln halte - die tiefe Verunsicherung darüber, wie es überhaupt weitergehen kann und wann dieser Pandemie-Wahnsinn endlich enden wird. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass uns etwas fehlt, was auch eine immer bessere Informiertheit nicht kompensieren kann: Fürsorge für die Seele. Wir finden diese in Gesprächen mit Menschen, die uns nahestehen, im Unterwegssein in der Natur, im Gespräch mit dem Schöpfer, in der Bibel, in Liedern, und den un- zähligen anderen Sprachen und Dialekten des Glaubens. In diesen Tagen der Dauer-Pandemie entdecke ich alte Lieder im Gesangbuch ganz neu. Sie scheinen in einer Zeit entstanden zu sein, die tiefe Krisen gut kennt. Und sie weisen einen Umgang damit: „Befiehl du deine Wege und was dein Herze kränkt der allertreusten Pflege des, der den Himmel lenkt, der Wol- ken, Luft und Winden gibt Wege Lauf und Bahn, der wird auch Wege finden, da dein Fuß gehen kann.“ Ich lese die Psalmen ganz neu: „Und ob ich schon wan- derte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir.“ Und ich erinnere mich wieder an den Reformator Jo- hannes Calvin, der mir im Studium nicht nur als brillanter Denker begegnet ist, sondern auch als einfühlsamer, aus der tiefen biblischen Tradition schöpfender Seelsorger. Eine Wiederentdeckung, die sich lohnt - ist ihr Thema doch hochaktuell: Umgang mit der Angst. In seinem Hauptwerk „Unterricht in der christlichen Religi- on“ (Institutio) entdecke ich im Abschnitt zur Providentia Dei Denkweisen, Hinweise und Herausforderungen, die mir helfen, in dieser Dauer-Anspannung des Lockdowns und der Pandemie für meine Seele zu sorgen und ihr gute Nahrung zu geben, statt bloß immer die Kartoffelchips bei Hart aber fair oder Anne Will. Im 16. Kapitel des 1. Buches der Institutio beginnt Calvin: „Gott zu einem Schöpfer für den Augenblick zu machen, der sein Werk ein für allemal hinter sich gebracht hätte, wäre eine kalte und unfruchtbare Sache; und wir sollen uns gerade darin von den Weltmenschen unterscheiden, dass uns die Gegenwart der Kraft Gottes im fortdauern- den Bestehen der Welt ebenso hell entgegenleuchtet, wie in ihrem Ursprung.“ Damit wendet sich Calvin gegen die Annahme, Gottes Schöpferwirken hätte sich einzig und allein auf den An- fang der Welt konzentriert und seither würden alle Dinge nur ihren natürlichen Lauf gehen, als gäbe es nichts an- deres als ein geschlossenes System von Naturgesetzen, die wie ein Maschinenwerk funktionieren, grad so, als ob es Gott nicht gäbe. Er stößt damit nicht nur die philosophischen Denker seiner Zeit vor den Kopf, sondern auch alle, die heute den Glau- ben durch Wissenschaftsgläubigkeit ersetzt haben und Heil und Rettung allein von Impfstoffen, Medikamenten oder anderen Wunderwerken erwarten, die doch Men- schen einzig und allein aufgrund ihrer gottgegebenen Begabungen erfinden können. Calvin hält fest, dass wir im Glauben auch im Fortbestand der Welt und des Lebens, in der Erhaltung der Schöpfung Gottes Schöpferwirken erkennen können. Der Glaube ist damit wie eine Brille, mit der wir erkennen: Gott ist da - hier und heute - mitten in der Welt. Deshalb kann mit Calvin „niemand im Ernste glauben, dass die Welt von Gott gemacht ist, ohne zugleich über- zeugt zu sein, dass Gott für seine Geschöpfe sorgt“ - wie es in Psalm 104 heißt: „Es wartet alles auf dich, Herr, dass du ihnen Speise gebest zu seiner Zeit; du gibst, so sammeln sie; wenn du deine Hand auftust, so werden sie mit Gut gesättigt; verbirgst du dein Angesicht, so erschrecken sie und werden wie- der zu Staub; du lässest aus deinen Odem, so werden sie geschaffen, und du erneuerst die Gestalt der Erde.“ - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! - Euer Pfarrer Mar- tin Schöberl Hinweise zum Gesundheitsschutz während unserer Gottesdienste Während der Gottesdienste beachten wir als Kirchen- gemeinde höchste Sicherheitsvorkehrungen zu Ihrem Gesundheitsschutz. Dazu gehören unter anderem Ab- standhalten, Desinfektion, medizinische Masken, die Überwachung von möglicher Aerosolbildung durch ein CO2-Messgerät und das Beachten aller Empfehlungen zum Heizen und Lüften unter Pandemiebedingungen. Außerdem ist eine Teilnahme an unseren Gottesdiens- ten per Live-Stream über unsere Homepage: www. evangelisch-baienfurt-baindt.de möglich. Die Gottes- dienste bleiben auch danach mehrere Tage auf You- Tube eingestellt. Wenn es die Witterung erlaubt, werden wir zudem Got- tesdienste im Freien feiern. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sonntag, 25. April Jubilate 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voranmeldung bis spätestens 24.4.!) 10.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voranmeldung bis spätestens 24.4.!) Mittwoch, 28. April Konfi-Unterricht: Gruppe 1: 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr - online Gruppe 2: 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - online Sonntag, 02. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfar- rer Martin Schöberl zum aktuellen Wochen- spruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal ab- rufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorga- ben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarr- büro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich weiterhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin.schoeberl@elkw.de. _________________________ Junge Frauen mit Fluchthintergrund lernen Fahrradfahren. Dank eines Kooperationsprojekts von Stadt Ravensburg, Diakonie OAB und Kapuziner Kreativzentrum können junge Frauen mit Fluchthintergrund das Radfahren lernen Die Fahrradselbsthilfewerkstatt „Radzimmer” der Diako- nie Oberschwaben Allgäu Bodensee in Kooperation mit dem Kapuziner Kreativzentrum und der Stadt Weingarten kann Pandemie-bedingt nach wie vor keine regulären Öff- nungszeiten anbieten. Die Schrauberinnen und Schrauber sind allerdings alles andere als untätig. Am vergangenen Freitag (09.04.) konnte wieder ein ehrenamtliches Projekt abgeschlossen werden. Mehrere gebrauchte Fahrräder wurden wieder fahrtüchtig gemacht und stehen nun ei- nem Fahrradkurs für Frauen mit Fluchthintergrund zur Verfügung. Dieser wird von Schülerinnen und Schülern der Edith Stein Schule durchgeführt, welche die Fahrräder heute auch von Lukas Bischof und Robin Holly (s. Foto im Anhang) des Radzimmers in Empfang nehmen durften. Organisiert wird der Fahrradkurs von Jasmin Schacht vom Integrationsamt Ravensburg. Wer auch Lust hat, sich ehrenamtlich in der Werkstatt zu engagieren oder sich einfach nur über die Angebote informieren möchte, der schaut am besten auf der Website des Radzimmers vorbei: www.kapuziner.info/radzimmer Alle zwei Wochen gibt es übrigens auch eine Radzimmer Sendung in dem Videostreaming-Sender „die Streamerei” Dort trifft Fabian Bingenheimer regelmäßig spannende Persönlichkeiten, die die Leidenschaft fürs Rad teilen. Die nächste Sendung wurde am Mittwoch, 14.04 um 21 Uhr unter www.diestreamerei.de ausgestrahlt. (v.r.n.l: Robin Holly, Jasmin Schacht, Lukas Bischof und Schülerinnen und Schüler der Edith Stein Schule Ravens- burg vor dem Radzimmer) Einen lieben Frühlingsgruß sendet uns hier Monika Franz aus Baien- furt. Danke sagen wir für die Tul- pen aus Amsterdam, die sie hier zu einem farbenfrohen Aquarell zusammengestellt hat. Da kom- men Frühlingsgefühle auf oder etwa nicht? Wir freuen uns über weitere kreative Ideen von euch und ganz besonders darauf, recht bald wieder gemeinsam Farbe in unser Leben zu bringen. Kreative Ideen bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2021 Liebe Mitglieder, die für 7. Mai geplante Jahreshaupt- versammlung muss entfallen und wird auf September verschoben. Infos hierzu erfolgen rechtzeitig. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Informationswanderung zum Reit- hallenbau Liebe Mitglieder, wir laden Euch am kommenden Sonn- tag, 25.04.2021 zu einer kleinen Wan- derung ein. Auf einer ca. 3 km langen Strecke möchten wir Euch über den Stand des Reithallenbaus informieren. Ebenso gibt es unterwegs einen Getränkestand sowie ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit. Der Weg kann von 09.30 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr abgelaufen, geritten oder gefahren werden. Gestartet wird in 15-minütigem Abstand. Bitte meldet Euch bis zum 23.04.2021 bei Lena Steinhauser (01575 5402371) unter Angabe der Personenanzahl an. Wir verweisen dabei auf die derzeit gültige Coronaver- ordnung und bitten um Beachtung. CDU Zusätzliches Corona- Schnelltest-Angebot in der Schenk-Konrad-Halle Ab sofort bietet der Ortsverband der CDU in Zusammen- arbeit mit der Teststation der Kanzlei Herrmann & Partner Ravensburg jeden Freitag von 17 bis 19 Uhr kostenlose Corona-Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an und ergänzt damit das örtliche Angebot des DRK. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, einen Schnelltest durchzuführen. Der Test erfolgt unter Anlei- tung von ausgebildetem Personal der Teststation durch einen Nasenabstrich. Das Ergebnis des Tests erhalten Sie nach einer Wartezeit von 15 Minuten. Auf Wunsch erhalten Test-Teilnehmer mit negativem Ergebnis eine Bescheini- gung gemäß der aktuellen baden-württembergischen Corona-Verordnung. Die Anmeldung zum Test erfolgt online über unsere Internetseite www.cdu-baindt.de, die Internetseite der Gemeinde www.baindt.de oder in Ausnahmefällen telefonisch auf dem Rathaus unter 07502/9406-25 Die ersten Tests werden bereits am heutigen Freitag, 23.04., durchgeführt. Machen Sie Gebrauch von den Test-Angeboten in der Schenk-Konrad-Halle! Was sonst noch interessiert Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt 2021 leider abgesagt Der Kräuter- und Blümlesmarkt, der jedes Jahr am 01.Mai im Bauernhaus-Museum in Wolfegg stattfindet, muss dieses Jahr leider abgesagt werden. Grund dafür sind die hohen Inzidenzen im Landkreis, die für die erneute Schließung der Museumspforten sorgten. Die dritte Welle der Corona-Pandemie hat auch Ober- schwaben erfasst. Am 30.03. wurde im Landkreis Ravens- burg die „Notbremse” gezogen und das Museum ist bis auf Weiteres wieder geschlossen. Aufgrund dieser nun wieder verschärften und im Ganzen sehr unsicheren Lage sieht sich das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg leider dazu gezwungen, den Kräuter- und Blümlesmarkt auch in diesem Jahr abzusagen. Lange hat das Museumsteam geplant und gehofft, Hy- gienekonzepte abgewogen und verschiedene Varianten durchgespielt - stets in der Zuversicht darauf, dass sich im Frühjahr die Lage entspannen und Planungssicherheit entstehen werde. Leider wurden diese Hoffnungen enttäuscht. Schon seit Ende März musste das Museum aufgrund des hohen Inzidenzwertes im Landkreis - wie sämtliche Kulturein- richtungen - die Pforten nach gut einer Woche wieder schließen. Aktuell sind die Zahlen im Landkreis weiterhin auf hohem Niveau und es ist nicht sicher, ab wann der Museumsbetrieb für die Einzelbesucherinnen und -besu- cher wieder beginnen kann. Auch vor diesem Hintergrund lässt sich eine Veranstal- tung wie der Kräuter- und Blümlesmarkt, der jedes Jahr am 01. Mai mit seinen zahlreichen Ausstellern viele Men- schen auf das Museumsgelände in Wolfegg lockt, nicht sinnvoll und verantwortungsbewusst zu planen. Schweren Herzens hat sich das Museumsteam deswe- gen entschlossen, auch in diesem Jahr den Kräuter- und Blümlesmarkt abzusagen. Und die Entscheidung ist ihnen nicht leicht gefallen. „Als Museum, das seit vielen Jahren dafür lebt, viele Men- schen mit seinen Angeboten zu erreichen, können wir erneut nur auf verschlossene Türen und ein verwaistes Museumsgelände blicken. Aber wir geben die Hoffnung nicht auf, im nächsten Jahr wieder einen lebendigen, erfahrungs- und erlebnisreichen Kräuter- und Blümlesmarkt für unsere Besucherinnen und Besucher auf die Beine zu stellen.”, so die Museumsleitung Dr. Tanja Kreutzer. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Und für die Zwischenzeit will das Museumsteam um Tan- ja Kreutzer alternative Formate für den ausgefallenen Kräuter- und Blümelsmarkt präsentieren. An den drei „Auf ins Museum”- Tagen im Mai wird das Museum durch besondere Angebote und Aussteller be- lebt. Und die Baustellen-Führungen im Mai bieten wie- der einen interessanten Blick hinter die Kulissen bei der voranschreitenden Translozierung des Hofs Beck. Alles natürlich sofern die Lage es zulässt. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Lärm macht krank Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit sind unheilbar. Sie nehmen in der Grünen Branche ständig zu. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Internationalen Tages gegen Lärm am 28. April hin. Bereits bei Geräuschen ab 65 dB(A) kommt es zu ge- sundheitsschädlichem Lärmstress und zu Spannungs- zuständen. Wiederkehrender Lärm ab 85 dB(A) schädigt das Gehör direkt. Wer meint, sich an Lärm gewöhnt zu haben und deshalb „immun“ zu sein, irrt. Unbewusst wirkt er auf Körper und Psyche. Wer häufig in Bereichen ho- her Schallpegel arbeitet, schädigt sein Gehör schwer und dauerhaft. Einmalige starke Lärmeinwirkungen können zu einem Knalltrauma führen. Lärm mindern, Gehör schützen Allen voran gilt es, den Lärm zu mindern. Beim Kauf von Geräten und Maschinen hilft ein Blick auf die Emissions- werte in den Herstellerangaben. So bietet der Handel zum Beispiel lärmarme Kreissägeblätter an. Kann der Geräuschpegel nicht unter 80 dB(A) gemindert werden, haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten persönlichen Ge- hörschutz bereitzustellen. Dieser ist ab 85 dB(A) verpflich- tend zu tragen. Beispiele maximaler Einsatzzeiten ohne Gehörschutz: Maschine Schalldruck- max. Einsatzzeit pegel ohne am Ohr Gehörschutz Buschholzhacker ca. 118 dB(A) 14 Sekunden Motorkettensäge (groß) ca. 115 dB(A) 28 Sekunden Kreissäge ca. 109 dB(A) 112 Sekunden Heckenschere ca. 103 dB(A) 7 ½ Minuten Freischneider ca. 100 dB(A) 15 Minuten Der richtige Gehörschutz Die Auswahl an Gehörschutz ist vielfältig. Hier lohnt es sich, in der Produktinformation des Herstellers nach dem Dämmwert zu suchen. Kapselgehörschutz, aktiver Ge- hörschutz, Stöpsel oder Otoplastiken haben ganz unter- schiedliche Dämmwerte und Tragekomfort. Im ersten Schritt ist es jedoch unerlässlich, die zu erwar- tende Lärmbelastung - zum Beispiel durch Maschinen - zu ermitteln. Im zweiten Schritt muss der Dämmwert des Gehörschutzes laut Herstellerangaben ermittelt werden, um dann den geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen zu können. So kann beispielsweise eine verkaufsfertige Motorsä- gen-Schutzkombination - bestehend aus Schutzhelm, Ge- sichtsschutz (Visier) und Gehörschutz - für lange Tages- einsatzzeiten von mehreren Stunden mit der Motorsäge einen ausreichenden Schutz bieten, aber bei gleichzeiti- gem Einsatz eines Buschholzhackers nicht ausreichen. Ziel ist es, mit geeignetem Gehörschutz die Lärmbelas- tung pro Tag auf einen Wert von weniger als 85 dB(A) zu bringen. Weitere Informationen bieten die Broschüre „B 06 Körper- schutz“ sowie die Internetseite www.svlfg.de/körperschutz. Kreisjugendring Ravensburg Online-Workshop: Von der Idee zum fertigen Projekt Vereine, Initiativen und Gruppen im Landkreis Ravensburg sind auch im Jahr 2021 wieder aufgerufen, Projekte zur Förderung der Demokratie, zur Eindämmung von Extre- mismus und Gewalt gegen Minderheiten, zur Förderung des interkulturellen Austauschs und zum Ausbau von Be- teiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu planen und umzusetzen. Wie das konkret aussehen kann, welche Partner und Un- terstützer notwendig sind und was bei der Antragsstellung zu beachten ist, darum geht es in dem Online-Workshop „Von der Idee zum fertigen Projekt“. Dieser findet am 29.04.2021 von 18 - 19:30 Uhr statt. Eva Militz vom Ladratsamt Ravensburg (Migration und Integration) und Christian Netti vom Kreisjugendring Ra- vensburg (Koordinierungs- und Fachstelle) gehen mit inte- ressierten Teilnehmer*innen ins Gespräch und beantworten Fragen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Um Anmeldung bis spätestens 26.04.2021 wird gebeten. Mehr Infos und Anmeldung über: Kreisjugendring Ra- vensburg, Koordinierung- und Fachstelle, Christian Netti, 0751-21081 oder E-Mail: e.militz@rv.de. Spaß und Sicherheit auf dem E-Bike Landkreis Ravensburg sucht Trainer/innen für Ausbil- dungs-Seminare Der Trend zum E-Bike ist ungebrochen - immer mehr Menschen setzen auf das elektrische Zweirad. E-Bike-Fah- ren ist jedoch anders als herkömmliches Fahrradfahren, alleine schon durch das höhere Gewicht, die starke Be- schleunigung und die zügige Grundgeschwindigkeit. Um sicher und mit Spaß im Sattel zu sitzen, braucht es Übung. Dafür sorgt das Projekt „radspaß - sicher e-biken“ mit einer Ausbildung von lokalen radspaß-Trainer/innen, welche im Anschluss Fahrsicherheitskurse im Landkreis Ravensburg anbieten. Das erste kostenlose Trainer/in- nen-Seminar findet digital an drei Abendterminen am 28.04., 03.05. und 10.05. sowie an einem Präsenztag am 16.05.2021 in Ravensburg statt. Neben theoretischen In- halten rund um das E-Bike und Straßenverkehrsrecht werden beim Praxistermin Fahrübungen und geeignete Unterrichtsmethoden erlernt. Das Seminar richtet sich an interessierte und versierte E-Bike-Fahrer/innen aus dem Landkreis Ravensburg, die ihr Wissen und ihre Erfahrun- gen gerne weitergeben möchten. Klimaschutzmanagerin Kerstin Dold freut sich über das Angebot: „Im Landkreis Ravensburg können nun die ersten radspaß-Trainer/ innen ausgebildet werden und im Anschluss daran inte- ressierte E-Bike-Nutzer/innen radspaß-Kurse buchen“. Als radspaß-Trainer/in führt man nach der Ausbildung selbstständig Kurse durch, die in der Regel 3 - 4 Stunden dauern. Das Projekt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und des Württembergischen Radsportverbands (WRSV) bietet dafür eine Aufwandsentschädigung und unterstützt die Trainer/innen. Der Landkreis Ravensburg hilft bei der Koordination vor Ort. Interessierte, die sich vorstellen können, im Landkreis Ravensburg als Trainer/ in Kurse für Bürger/innen zu geben und das Seminar besuchen möchten, senden bitte das ausgefüllte Anmel- deformular (Download auf www.radspass.org/trainer) per E-Mail an info@radspass.org . Auf der Internetseite Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 finden sich auch weitere Informationen zu den Aufga- ben, Pflichten und Erwartungen an die zukünftigen an die Trainer/innen. Junge Frauen mit Fluchthintergrund lernen Fahrrad- fahren. Dank eines Kooperationsprojekts von Stadt Ravens- burg, Diakonie OAB und Kapuziner Kreativzentrum können junge Frauen mit Fluchthintergrund das Rad- fahren lernen Die Fahrradselbsthilfewerkstatt „Radzimmer” der Diako- nie Oberschwaben Allgäu Bodensee in Kooperation mit dem Kapuziner Kreativzentrum und der Stadt Weingarten kann Pandemie-bedingt nach wie vor keine regulären Öff- nungszeiten anbieten. Die Schrauberinnen und Schrauber sind allerdings alles andere als untätig. Am vergangenen Freitag (09.04.) konnte wieder ein ehrenamtliches Projekt abgeschlossen werden. Mehrere gebrauchte Fahrräder wurden wieder fahrtüchtig gemacht und stehen nun ei- nem Fahrradkurs für Frauen mit Fluchthintergrund zur Verfügung. Dieser wird von Schülerinnen und Schülern der Edith Stein Schule durchgeführt, welche die Fahrräder heute auch von Lukas Bischof und Robin Holly (s. Foto im Anhang) des Radzimmers in Empfang nehmen durften. Organisiert wird der Fahrradkurs von Jasmin Schacht vom Integrationsamt Ravensburg. Wer auch Lust hat, sich ehrenamtlich in der Werkstatt zu engagieren oder sich einfach nur über die Angebote informieren möchte, der schaut am besten auf der Website des Radzimmers vorbei: www.kapuziner.info/radzimmer Alle zwei Wochen gibt es übrigens auch eine Radzimmer Sendung in dem Videostreaming-Sender „die Streamerei” Dort trifft Fabian Bingenheimer regelmäßig spannende Persönlichkeiten, die die Leidenschaft fürs Rad teilen. Mehr Informationen auch über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim In diesen Zeiten sind kleine Aufmerksamkeiten besonders wertvoll. Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einer liebevoll gestalteten Grußanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. August 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: 1) Gemeinde ergreift Maßnahmen um Energie zu sparen Die kommunalen Einsparmaßnahmen werden mit den Kommunen im Landkreis Ravensburg abgestimmt. Von unserem Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung wurde bereits ein Notfallplan Energie erstellt und dieser wird laufend erweitert. In der Gemeindeverwaltung wurde bereit über weitergehende Maßnahmen gesprochen, unter anderem über generelle Schließtage an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Silvester in diesem Jahr. Außerdem wird über die Möglichkeit von einem festen Seite 2 von 22 Homeofficetag für die RathausmitarbeiterInnen nachgedacht, um zusätzlich Energie einzusparen. 2) Corona-Zahlen in Baindt In der Kalenderwoche 36 gab es in Baindt insgesamt sechs neu infizierte Personen (PCR und Schnelltest). 3) BBQ-Butler am Bädle Der BBQ-Butler wurde am Bädle eingerichtet. Weitere Informationen zum Ausliehen erfolgen im nächsten Amtsblatt (KW 38). 4) Sachstand Radweg Allein der Mehraufwand durch die Hangsicherung hat den Zeitplan um zwei Wochen verschoben, zusätzlich gab es einen Lieferverzug bei der Steinlieferung für die Trockenmauer. Geplant und zugesichert waren zunächst 150 Tonnen pro Woche, geliefert wurden lediglich 50 Tonnen. Außerdem hatte das Brückenfertigteil einen Lieferverzug von sechs bis acht Wochen. Eröffnet wird der Radweg mit einem sechswöchigen Verzug am 21. Oktober 2022, die Einladung hierzu folgt im Amtsblatt. 5) Baustelle Bushaltestelle Gartenstraße Aufgrund des Lieferverzugs der Noppensteine muss die Baustelle für zwei Wochen eingestellt werden. TOP 04 Markterkundungsverfahren Graue Flecken Programm - Sachstandsbericht Zweckverband Breitbandversorgung - weitere Vorgehensweise Kämmerer Abele berichtet: Am 12.01.2022 wurde der Antrag für Beratungsleistungen für die Graue Flecken Förderung mit signifikantem Mehrwert für den gesamten Landkreis bei dem Projektträger PWC online beantragt. Der Zuwendungsbescheid ging am 28.01.2022 beim Zweckverband Ravensburg ein. Zuwendungshöhe 200.000 Euro. 1) Angebotsaufforderung am 18.02.2022 - Ergebnis: keine vergleichbaren Angebote 2) Angebotsaufforderung am 18.03.2022 Seite 3 von 22 Es wurden drei erfahrene Planungsbüro angefragt und das wirtschaftlich günstigste erhielt den Zuschlag. Auftragsvergabe erfolgte am 08.04.2022 an die Breitbandberatung Baden- Württemberg (BBBW) aus Frankenthal. Folgender Auftragsgegenstand laut Leistungskatalog wurde vergeben: - Durchführung und Erstellung einer Markterkundung Graue Flecken/Gigabitausbau (MEV) - Ausbaukonzeption und Kostenschätzung (GKS) je Verbandsgemeinde - Antragstellung Bundesförderverfahren Folgende Ausführungszeiten wurden im Leistungskatalog vorgegeben: Start Markterkundungsverfahren 14.04.2022 Ende Markterkundungsverfahren 10.06.2022 Mögliche Verlängerungsfrist durch TKU 23.06.2022 Fertigstellung Auswertung MEV 21.07.2022 Fertigstellung der Ausbaukonzeptionen inkl. GKS 15.09.2022 Vorstellung der Konzeptionen in den Gremien bis 31.10.2022 Antragstellung Bund/Land bis 15.12.2022 Durch den regelmäßigen Austausch mit anderen Zweckverbänden war dem Zweckverband schnell klar, dass hier die größte Schwierigkeit in der Auswertung der Markterkundung liegt. Dazu müssen alle Adressdaten, die im weißen Fleck Programm ausgebaut werden, mit den gesamten Adressdaten aus der Plattform verglichen und zusammengeführt werden. Zudem ist der Verwaltung bekannt, welche Schwierigkeiten beim Upload auf der Plattform auftreten. Als Beispiel: Jeder Umlaut in einer Adresszeile musste händisch angepasst werden. Solange die vollständige Markterkundung nicht hochgeladen ist, können auch keine Anträge für die graue Flecken-Förderung gestellt werden. Die Zeit, in der die Markterkundung lief, hat die Verwaltung und die BBBW unter anderem dazu genutzt, die unterschiedlichen Datenbestände aus dem weißen Flecken Ausbau auszutauschen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Unterversorgung auch die Feststellung des Marktversagens. Marktversagen besteht dann, wenn kein privatwirtschaftlicher Anbieter die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschließen will. Die bisherigen Ergebnisse und die weiteren Schritte werden vom Verbandsvorsitzenden oder einer VertreterIn des Zweckverbands Breitbandversorgung in der Sitzung vorgetragen. Seite 4 von 22 Der Zweckverband kann eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in sogenannten "Grauen Flecken", also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wurde die bisherige Förderung deutlich ausgeweitet. Bislang waren nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s ("Weiße Flecken") förderfähig. Die Förderrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-Förderung (VwV Gigabitmitfinanzierung) (PDF) trat am 30. September 2021 in Kraft und beinhaltet die Kofinanzierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes. Wie bereits bei der Weiße-Flecken-Förderung findet auch hier eine Förderung von bis zu 90 Prozent (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land) der förderfähigen Kosten für den Ausbau dieser Gebiete statt. Mit der Erhöhung der Aufgreifschwelle, sind sämtliche Gebiete mit weniger als 100 Mbit/s im Download förderfähig. Die Gesamtförderquote liegt wie beim WFP auch bei diesem Programm bei 90 % (50% Bund, 40% Land, abzüglich der Pachteinnahmen aus dem Fördergegenstand). Somit liegt der Eigenanteil der Gemeinde Baindt bei einem geförderten Ausbau mit dem Zweckverband Breitbandversorgung bei 10 % der förderfähigen Kosten. Das Ziel des Breitbandausbaus in Baindt ist es, langfristig eine komplett zusammenhängende innerörtliche FTTB-Infrastruktur (FTTB = Fiber to the Building) aufzubauen. Eine sehr gute Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vorstellung der Ausbaukonzeption inkl. Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen. . TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis , wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung auf dem Flst. 562/26, Am Umspannwerk 6 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine Überdachung der Stellplätze mit Photovoltaikelementen erstellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB Seite 5 von 22 beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“ liegt. Der Dachvorsprung ragt auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Pflanzfläche, weshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Bereits beim ersten Baugesuch (Lagerhalle) auf dem Flst. 562/26 wurde der Verlegung der Pflanzfläche 2 in die private Grünfläche zugestimmt. Durch den hohen Versiegelungsgrad des Baugrundstücks muss ein Teil der geteerten Fläche entlang der öffentlichen Grünfläche entfernt und mit Büschen bepflanzt werden. Nur so ist die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 einzuhalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, wenn durch die Entsiegelung einer Teilfläche die GRZ eingehalten ist und die Bepflanzung in der privaten Grünfläche erfolgt. Somit wären die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung, Befreiungen nach § 31 (2) BauGB, wird erteilt, davon ausgehend, dass die Grundflächenzahl nicht überschritten wird. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und eines Büros in eine bestehende Lagerhalle und Nutzungsänderung von Lager zu Werkstatt, Am Umspannwerk 17, Flst. 562/30 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 2018 wurde auf dem Grundstück Am Umspannwerk 17 im Gewerbegebiet Mehlis eine unbeheizte Lagerhalle für Baumaschinen, hauptsächlich Radlader und Zubehör wie Schaufeln, Schneeschilder und dgl. genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Westen zugestimmt. Die GRZ wurde mit dem eingereichten Baugesuch eingehalten. Seite 6 von 22 Es hat sich nun herausgestellt, dass das Bauvorhaben, nicht so wie genehmigt gebaut wurde. Im Erdgeschoss wurden eine Werkstatt und Büros und im Obergeschoss eine Wohnung eingebaut. Zudem ist das Grundstück so gut wie komplett versiegelt. Der Bauherr wurde aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen und das Gelände vom Versiegelungsgrad, so wie genehmigt, herzustellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt und liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl mit 27m² (3,5%) überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die teilweise außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Wohnung eingebaut. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 3. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 4. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 5. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Der Überschreitung der Baugrenze wurde bereits mehrmals im Baugebiet zugestimmt, wobei die GRZ immer eingehalten wurde. Aus diesem Grund könnte der Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze mit der Treppe zugestimmt werden, solange die GRZ eingehalten ist. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist für Gewerbegebiete festgelegt, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden können Hierfür ist die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn es sich bei den Bewohnern um den vorgenannten Personenkreis handelt. Eine freie Wohnung ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Seite 7 von 22 Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt. Erst nach Entsiegelung der Fläche wie im Bauantrag dargestellt und dem Rückbau auf den gemeindlichen Flächen soll das Baugesuch zur nochmaligen Beratung vorgelegt werden. TOP 07 Bauantrag zur Umnutzung eines Ladens in eine medizinische Fußpflege, Gartenstr. 39, Flst. 208/18 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Umnutzung der Geschäftsräume im nördlich gelegenen Teil des Erdgeschosses, des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Gartenstraße 39. Jahrelang war ein Reisebüro in den Räumen angesiedelt, nun soll eine medizinische Fußpflege untergebracht werden. Ein Umbau in den Räumen ist nicht vorgesehen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Gartenstraße 39 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da sich baulich nichts verändert, fügt sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Zur Umnutzung des Geschäftsgebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus und Umbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohnung, Mühlstr. 11, Flst. 14/2 Seite 8 von 22 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Anbaus auf der Nordseite seines Wohnhauses auf Höhe des Erdgeschosses. Im Dachgeschoss sollen Gaupen vergrößert werden und ein barrierefreier Zugang von der Mühlstraße aus über die neue Terrasse des Erdgeschossanbaus erfolgen. Geplant ist eine 3. Wohneinheit im DG. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Mühlstraße 11 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. TOP 09 Baugebiet Grünenberg- Stöcklisstraße - Festlegung der Vergabeart und des Bauplatzpreises Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Beim Grundstücksverkauf sind grundsätzlich folgende Vorschriften zu beachten: Vergabe- und Kartellrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) Ist anzuwenden, wenn mit dem Grundstücksverkauf eine Bauleistung in Gestalt eines öffentlichen Bauauftrages (§ 103 GWB) oder einer Baukonzession (§ 105 GWB) verbunden ist und der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt oder die Kommune möglicherweise eine Monopolstellung einnimmt (§§ 1 und 18 GWB). Beihilferecht Der vergünstigte Verkauf an Private im Rahmen des Einheimischenmodells ist unter Beachtung der Kautelen zulässig. Bei Veräußerung an Gewerbetreibende ist die gezielte Begünstigung einzelner Unternehmen grundsätzlich untersagt. Seite 9 von 22 Grundstückskaufverträge mit Beihilfeelementen können ganz oder teilweise unwirksam sein. Kommunalwirtschaftsrecht Ein Verkauf zum vollen Wert ist vorgeschrieben. Davon kann abgewichen werden, wenn übergeordnete Ziele, wie beispielweise im Einheimischenmodell beschrieben, verfolgt werden. Mögliche Vergabeverfahren ▪ Vergabe nach Höchstgebot: Ist möglich, wenn Vergabe oder Beihilferecht nicht entgegenstehen. ▪ Vergünstigte Vergabe: Ist an Private nach dem zweistufigen Einheimischenmodell (Kautelen) möglich. An Gewerbetreibende grundsätzlich nicht – bzw. es ist eine detaillierte Prüfung nach Beihilferecht erforderlich. ▪ Vergabe zum vollen Wert: Ist möglich und im kommunalen Wirtschaftsrecht als Grundsatz vorgeschrieben. Es gilt ein weites Vergabeermessen. Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert: Die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen ist grundsätzlich freiwillig und dient der Transparenz. Je nach Marktlage kann ein transparentes Verfahren aufgrund der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zur Rechtssicherheit beitragen. Bei der Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert handelt die Gemeinde privatrechtlich. Der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages stellt ein fiskalisches Rechtsgeschäft dar. Wie oben bereits angeführt, handelt die Gemeinde bei der Veräußerung von Bauplätzen bzw. Grundstücken ohne Subventionierung (zum vollen Wert, § 92 GemO) im Privatrecht. Hier herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vorschriften des GWB in verschiedenen Fallkonstellationen (§ 18 Abs. 1 GWB, Marktbeherrschung) bei willkürlicher und diskriminierender Vergabe einschlägig sein können. Ein transparentes Verfahren erhöht dabei die Rechtssicherheit. Um die Vergabe von Bauplätzen beispielsweise in einer angespannten Marktlage transparent und nachvollziehbar diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, empfiehlt sich die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen. Mögliche Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung Soziale Kriterien ▪ Hier werden Punkte nach individuellen Kriterien und Merkmalen vergeben. ▪ Möglich sind zum Beispiel: - Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, Seite 10 von 22 - Behinderung oder Pflegegrad eines Antragstellers oder einer im Haushalt lebenden Person, - Vermögen und Einkommen Ortsbezugskriterien ▪ Hier können die Zeitdauer seit Begründung des Erstwohnsitzes am Ort oder die Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Ort berücksichtigt werden. Achtung: Die höchste zu vergebende Punktzahl ist bei einer Aufenthaltsdauer von maximal 5 Jahren erreicht. Eine über 5 Jahre hinausgehende Ortsbindung kann somit nicht zu einer höheren Punktzahl führen. ▪ Die Ausübung eines Ehrenamts kann hier ebenfalls berücksichtigt werden. Die Punkte, die nach Ortsbezug, Zeitdauer und Ehrenamt vergeben werden, dürfen höchstens 50 % der Gesamtpunktzahl ergeben! Eine stärkere Gewichtung der sozialen Kriterien (über 50 % der Gesamtpunktzahl) ist problemlos möglich. Hinweise: ▪ Die gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien entfalten Außenwirkung und bewirken eine Selbstbindung der Verwaltung. Es gibt zwar grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb gemeindlicher Grundstücke, allerdings besteht ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn die Gemeinde sich zur Vergabe von Grundstücken entschließt. ▪ Die Bauplatzvergaberichtlinien sind im Voraus in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat zu beschließen. ▪ Vereinbarungen über die Eigennutzung, Wiederkaufsrechte usw. können einzelvertraglich geregelt werden. ▪ Die Anwendung anderer Verfahren stehen der Gemeinde in diesem Bereich auch offen. Regelmäßig durchgeführt werden beispielsweise Bieterverfahren, nach denen der Höchstbietende den Zuschlag für das Grundstück erhält. ▪ Die Bauplatzvergaben an sich sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnung über die Öffentlichkeit von Sitzungen zu handhaben. Wenn die Bauplätze zu vollem Wert verkauft werden entfällt die Obergrenze von Einkommen und Vermögen. Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse können bei der Vergabe von Punkten berücksichtigt werden, sie müssen es allerdings nicht. Das Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße ist in der Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2022 mit einem Wert von 320 €/m² ausgewiesen. Indikator, ob ein Bauplatz zu vollem Wert verkauft wird ist stets der Bodenrichtwert. Die Verwaltung schlägt die Vergabe der Bauplätze im Einheimischenmodell zum vollen Wert vor, mit einem Quadratmeterpreis für die Bauplätze von 375,00 €. Es erging folgender Seite 11 von 22 Beschluss: 1. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße werden für 375,00 €/m² verkauft. 2. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße werden zum vollen Wert nach den Kautelen des Einheimischenmodells vergeben. TOP 10 Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt vor: Die Ausschreibung wurde am 15.07.2022 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 8 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 16.08.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief und Straßenbauarbeiten: - Schmutz und Regenwasserkanal - Erdarbeiten Wasserleitung - Straßenbauarbeiten - Erdarbeiten Straßenbeleuchtung - Erdarbeiten Breitbandverkabelung Zur Submission gingen 2 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) in Anlage 1 dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 603.500,90 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 671.502,36 Euro brutto (=109,14%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto abgeben. Die Angebotssumme liegt 13,05 % unterhalb des bepreisten Leistungsverzeichnis (LV, 694.116,09 €) Die Rohrleitungsarbeiten Wasser werden in der Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 vergeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es erging folgender Seite 12 von 22 Beschluss: Die ausgeschriebenen Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Fischerstraße wird an die Firma Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 € brutto erteilt. TOP 11 Auftragsvergabe Rohrleitungsbau Nahwärme - Bauabschnitt 2 Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2019 wurde die Erweiterung des Nahwärmenetzes im Bereich der Fischerstraße beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Planung durch das Ing. Büro Kirchner aus Weingarten. Die beschränkte Ausschreibung wurde an sieben Firmen versandt. Zur Submission am 25.08.2022 gingen zwei Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 117.727,62 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag ca. 11% höher (132.045,97 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 117.727,62 € zu beauftragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Nahwärme – Bauabschnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 117.727,62 € brutto vergeben. TOP 12 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten - Erd- und Rohbau, Blitzschutz und Fundamenterder Seite 13 von 22 Bauamtsleiterin Jeske trägt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Rohbau sowie Blitzschutz und Fundamenterder wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 11.07.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 16.08.2022 gingen für das Gewerk Rohbau 4 Angebote, für den Blitzschutz mit Fundamenterder kein Angebot ein. Die Arbeiten Blitzschutz mit Fundamenterder werden nun freihändig vergeben, da die Vergabesumme unter 50.000€ liegt. Es wurden 3 Firmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2 Firmen haben jeweils ein Angebot nach Positionen und ein Pauschalangebot abgegeben. Die Arbeiten für den Rohbau sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben werden. Ebenso die Arbeiten für den Blitzschutz und Fundamenterder nach der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Planwerk. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Rohbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter die Firma Otto Berenbold GmbH aus Zussdorf mit einer Vergabesumme von 735.585,67 € brutto vergeben. 2. Die Arbeiten für den Blitzschutz mit Fundamenterder werden an den günstigsten Bieter die Firma M+K Blitzschutz aus Ravensburg mit einer Vergabesumme (pauschal) von 16.065,00 € brutto vergeben. TOP 13 Errichtung einer Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Bei der Bearbeitung der Baugesuchsunterlagen für die Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wurde eine Niederschlagswasserbeseitigung entsprechend Seite 14 von 22 den Regelanforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) – mit Filterfunktion und Beseitigung auf dem eigenen Grundstück in das Grundwasser sowie Anschluss des Notüberlaufes an die öffentliche Kanalisation gefordert. Die erforderliche Filterfunktion kann bereits durch die geplante Dachbegrünung übernommen werden. Somit sind auch Entwässerungskonzeptionen ohne „Ertrinkungsgefahr“ und unter Vermeidung einer ungedrosselten Direkteinleitung in die kommunalen Entwässerungsanlagen möglich. Das bestehende Gebäude wurde direkt in den Mischwasserkanal eingeleitet. Da keine Aussicht besteht, dass eine Lösung, wie im Bestand vorhanden zu erreichen ist, muss eine Versickerungsmulde oder eine Zisterne eingebaut werden. Versickerungsmulden in einem Bereich in dem sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten müssen eingezäunt werden. Die Kosten für Mulde mit Zaun belaufen sich etwa auf 90.000 €. Alternativ wäre über eine Zisterne nachzudenken, mit der die Sportplätze bewässert werden könnten. Für eine einmalige Bewässerung eines Sportplatzes werden ca. 80m³ Wasser benötigt. Es hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren die Sommer immer regenarmer wurden, die kurzen, heftigen Regenereignisse jedoch stark zunehmen. So könnte man das Wasser bei Starkregenfällen speichern und es in den Trockenperioden zum Bewässern der beiden Sportplätze verwenden. Kurzfristig ist eine Wasserentnahme aus dem Netz sicher kostengünstiger. Allerdings ist Trinkwasser eines der kostbarsten Güter auf der Erde und zudem äußerst ungleichmäßig verteilt. Da wir trotz Dürreperioden und absinkenden Grundwasserpegeln noch immer in einer eher wasserreichen Gegend leben, ist dieses farblose Gold mit entsprechender Wertschätzung zu behandeln. Eine Zisterne könnte hinter der Schule in der Wiese gegenüber der Mensa eingebaut werden. Eine Ortbetonzisterne ist deutlich günstiger als die Varianten aus Kunststoff und würde Stand jetzt ca. 130.000 € kosten. Sie hätte einen Durchmesser von 10m, wäre 4m tief und würde ca. 300m³ Wasser fassen. Die Zisterne würde komplett im Gelände vergraben, so dass der Bereich weiter landwirtschaftlich genutzt werden könnte. Die Gemeinde sollte die Möglichkeiten nutzen, um einen Beitrag zu leisten, dass kein kostbares Trinkwasser verschwendet wird. Die Dringlichkeit hiervon hat die Trockenperiode der letzten Wochen wieder markant vor Augen geführt und dies trotz des überdurchschnittlich regenreichen Monats Juni davor. Auch das Absinken des Grundwasserspiegels ist hier in der Region Oberschwaben ein äußerst akutes Problem. Stellt man die Kosten für eine Retentionsfläche mit Einzäunung und die einer grasüberdeckten Zisterne gegenüber, so ergeben sich Mehrkosten von ca. 40.000 €, die jedoch eine umweltfreundliche Investition in die Zukunft darstellen. Es erging folgender Seite 15 von 22 Beschluss: Eine Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 zu erstellen wird abgelehnt. TOP 14 Vereinszuschüsse 2023/2024 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Im Amtsblatt der Gemeinde Baindt wurde veröffentlicht, dass Vereine Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 bis spätestens 19. August bei der Gemeindeverwaltung zu stellen haben. Der Sportverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung/Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten. Der Musikverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen i.H.v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280 €. Darüber hinaus wird noch ein Abmangel-Zuschuss für die Jugendausbildung beantragt. (50 % des tatsächlich anfallenden Abmangels mit einer Obergrenze von 1.000 €.) Die Narrenzunft Raspler beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer sowie eine Musikbox für Veranstaltungen. Die Schalmeienkapelle beantragt neben dem Regelzuschuss auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen. Das DRK Baienfurt-Baindt beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für ein aufblasbares Schnelleinsatzzelt für die Einsatzgruppe (2.500 €), sowie Spinde für die Herren- und Damenumkleiden im neuen Bereitschaftsheim (2.500 €) (Anlage). Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt eingereicht. (Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000 €) Im Jahr 2022 wurden bis jetzt folgende Vereinszuschüsse ausbezahlt: - Landfrauen 105,00 € - Tennisclub 515,00 € - Blutreitergruppe 105,00 € Seite 16 von 22 - Musikverein 2.444,11 € - (Regelzuschuss 1.180,00 €, - Jugendausbildung 1.000,00 €, - Investitionskostenzuschuss 264,11 €) - Landjugend 500,00 € - Schützengilde 435,00 € - Kunstkreis 105,00 € - Schulförderverein 260,00 € - Soldatenkameradschaft 80,00 € - Narrenzunft 260,00 € - DRK 4.850,00 € Insgesamt 9.659,11 € Bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.09.1992 wurde beschlossen, dass bei Vereinsfesten die Kosten eines Geschirrmobils zu 80 % bezuschusst werden. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2014 wieder aufgehoben. In der Gemeinderatssitzung am 02.02.2016 hat die Kapellengemeinschaft Schachen eine Bezuschussung der Mietkosten eines Spülmobils beantragt. Es wurde daraufhin der Beschluss gefasst, dass die Kosten für die Anmietung eines Geschirrmobils weiterhin zu 80% bezuschusst werden. Soviel zur Vorgeschichte. Der Musikverein Baindt hat nun einen Zuschussantrag für die Nutzung des Spülmobils anlässlich des Dorfmusikfestes vom 24. – 27. Juni 2022 gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.329,77 €. Der 80 % Zuschuss beträgt 2.663,16 €. Diese Förderung wurde in den letzten Jahren (Corona) nur noch sehr selten in Anspruch genommen. Die Rechnungen lagen zwischen 1.100 € und 1.500 €. Dieser Betrag in Höhe von 3.329,77 € erschien uns daher hoch. Es hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Musikvereins Baindt stattgefunden. Es wurde daraufhin eine Position in Höhe von 561,60 € gestrichen, so dass sich noch ein zuschussfähiger Betrag in Höhe von 2.129,17 € ergibt. Dieser Betrag wurde auch schon angewiesen. Das Mieten eines Geschirrmobils sollte weiterhin zu 80% bezuschusst werden - aber mit einer Obergrenze von 1.000 € versehen werden. Gerade in den kommenden Jahren stehen alle Ausgabeposten auf dem Prüfstand, ob eventuell Einsparungen/Kürzungen machbar bzw. vertretbar sind. Doch trotz der schwierigen Haushaltsjahre die vor uns liegen, sollten bei der Höhe der Vereinszuschüsse keine Kürzungen vorgenommen werden. Zum einen können in diesem Bereich nur relativ geringe Beträge eingespart werden, zum anderen könnten Kürzungen negative Auswirkungen an der Basis der ehrenamtlichen BetreuerInnen nach sich ziehen. Auch durch die Unterstützung der Vereine kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinde hinter ihren Vereinen steht. Seite 17 von 22 Ob in Form von Hallen, Trainingsplätzen, Gruppenräumen oder der pragmatischen Bereitstellung von Probemöglichkeiten in Zeiten von Corona aber auch durch finanzielle Zuwendungen sind unsere Vereine gut versorgt und werden es auch weiterhin sein. Die Vereine wissen, dass sie jederzeit bei der Verwaltung ein „offenes Ohr“ für ihre Anliegen finden. Und auch im umgekehrten Fall wie z.B beim Ferienprogramm oder dem Ehrenamtsfest kann sich die Gemeinde auf „ihre“ Vereine verlassen. Trotz gebotenem Sparzwang sollten die Vereinszuschüsse, wie in den Vorjahren auch, gewährt werden. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.435,00 € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tornetzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 3. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.180,00 € auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 € gewährt. 4. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 260,00 € ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer, sowie eine Musikbox für Veranstaltungen in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 5. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 € ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% der ange- fallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 6. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für die Beschaffung eines aufblasbaren Schnelleinsatzzeltes und für die Beschaffung von Spinden im neuen Bereitschaftsheim. 7. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobils bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 % bezuschusst. Seite 18 von 22 TOP 15 Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung b) Änderung der Friedhofsatzung c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG wird zu prüfen sein, inwieweit den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen oder Gebührenverzeichnisse ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen. Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen oder Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, hat der Gemeindetag Baden- Württemberg ein Satzungsmuster für die Umstellung in Form einer so genannten Artikelsatzung erarbeitet. Das nachfolgende Satzungsmuster einer § 2b UStG-Anpassungs-Satzung enthält die Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS), der Friedhofssatzung und der Verwaltungsgebührensatzung. Idealerweise sollten die Satzungsbestimmungen bis zum Ende des letzten Quartals 2022 umgestellt werden, damit sie bereits zum Jahresbeginn 2023 Wirksamkeit erlangen und Rechtsfragen, die sich aus einer ggf. rückwirkend beabsichtigten Satzungsänderung ergeben würden, von vornherein vermieden werden. Es erging folgender Beschluss: Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 6, [11, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 43, 44 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) – hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2022 folgende Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) beschlossen: Seite 19 von 22 Artikel 1 Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt ( Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 07.12.2021 zuletzt geändert am 07.12.2021, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 08.12.2021 wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 8: 8. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 2 Änderung der Friedhofssatzung Die Friedhofssatzung in der Fassung vom 06.Oktober 2020, zuletzt geändert am 03.05.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 06.05.2022 wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende neue Ziffer IV: IV. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung der Gemeinde Baindt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Die Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 08.02.2011, zuletzt geändert am 11.01.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 14.01.2022 wird wie folgt geändert: 1. 1. Das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 22: 22. Umsatzsteuer: http://www.baindt.de/ http://www.baindt.de/ http://www.baindt.de/ Seite 20 von 22 Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben TOP 16 Schließung des Wertstoffhofes im Oktober Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund der Bauarbeiten zur Erstellung eines Nahwärmeanschlusses für das Feuerwehr- und Bauhofgebäude fallen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes vom 30.09. bis voraussichtlich 21.10.2022 aus. Ein Betrieb des Wertstoffhofes kann in dieser Zeit aufgrund Baustelle (Fahrwege), Sicherheit und der Sicherung von Feuerwehreinsätzen nicht gewährleistet werden. Der Betrieb des Wertstoffhofes kann von Ende September bis Ende Oktober aufgrund der Tiefbaumaßnahme nicht gewährleistet werden. Es stellt sich die Frage ob die Depotcontainer (Glas und Textilcontainer) in dieser Zeit verlagert werden sollen. Wir würden von einer Verlagerung (z. B. Parkplatz Festplatz, Schule) absehen und den Wertstoffhof schließen. Die Bevölkerung müsste Wertstoffe wie Glas und Textilien in den Nachbargemeinden oder zu einem späteren Zeitpunkt oder sofern möglich am Standort Rathaus entsorgen. Bezüglich der Leerung der Depotcontainer konnten Sie in der Presse entnehmen, dass Fahrer aufgrund der Urlaubszeit und krankheitsbedingt zur Zeit kaum vorhanden sind und es zu Leerungsdefiziten kommt. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Schließung des Wertstoffhofes von Ende September bis Ende Oktober zur Kenntnis. Seite 21 von 22 TOP 17 Sachstandsbericht Asyl Kämmerer Abele teilt mit: Die Migrationslage nimmt derzeit in besorgniserregender Weise zu. Der Zugang Geflüchteter aus der Ukraine hat sich innerhalb weniger Wochen mehr als verdoppelt. Die täglichen Zugänge nach Baden-Württemberg (BW) von Menschen aus der Ukraine lagen in KW 27 bei 113 Personen, in der KW 33 bei 233 Personen und in der KW 34 bereits bei ca. 300 Personen. In diesem Jahr sind bereits 130.000 Menschen nach BW gekommen, davon 115.000 ukrainische Geflüchtete und 15.000 Asylsuchende anderer Nationalitäten. Das sind deutlich mehr als im Krisenjahr 2015. Bei den Asylsuchenden war das erste Halbjahr 2022 das zugangsstärkste seit 2016. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind bereits jetzt, Wochen vor der erfahrungsgemäß zugangsstarken Herbstsaison, an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Personen, welche jetzt in der vorläufigen Unterbringung sind bzw. dahin kommen, werden nach 6 Monaten an die Gemeinden verteilt. Die Zunahme liegt vermutlich an der Änderung der Zuweisungsstrategie des Bundes und einer gerechteren Verteilung auf die Bundesländer als bisher, vielleicht auch am nahenden Winter. Aufgrund des Quotenminus im Landkreis Ravensburg hat der Landkreis derzeit sehr hohe Zuweisungen, die aber nicht auf diesem Niveau bleiben. Der Landkreis muss sich jedoch auf eine Aufnahmeverpflichtung von ca. 100 ukrainischen Flüchtlingen pro Woche einstellen (Derzeitige Einschätzung des Amtes für Migration und Integration). Damit eine Anrechnung auf unsere Quote erfolgt, müssen die Flüchtlinge durch die jeweilige Ausländerbehörde (mit der bundesweiten Software FREE) registriert und dem zuständigen RP gemeldet werden. Daher ist eine umgehende Registrierung von Personen von größter Wichtigkeit. Das Hallenranking wird aufgrund der aktuellen Krisensituation scharf geschaltet. Die Mindestaufnahme von 100 Personen muss gewährleistet sein, ebenso die Versorgung der Personen. Baindt rangiert aufgrund der Größenordnung (über 5.000 EW Gemeinde) weiter vorne, doch noch in zweiter Reihe. Folgende Maßnahmen sind derzeit am Laufen: Vollbelegung Container Friesenhäusler Str. 12 Belegung des Containers Boschstraße 1/5 Anfrage Stiftung St. Franziskus, ob im Konvent ein Stock belegt werden kann. Seite 22 von 22 Der ehemalige Kindergarten Regenbogen im Klosterhof 5 sollte im Gegenzug auch für das Jahr 2022/2023 der Stiftung zugesichert werden. - Angebot an Landkreis von möglichen Standorten vorläufiger Unterkünfte (siehe Anlage) - Standort - Friesenhäusler Str. 14 alternativ Am Umspannwerk - Weiterer Aufruf bezüglich privater Wohnungen, Hallen auf der Gemarkung Baindt etc. Doch ungeachtet aller Bemühungen ist der Platzbedarf aktuell so groß, dass auch wenn alles gelänge, damit gerechnet werden muss, dass das Landratsamt auf die Sporthalle zurückgreift. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. TOP 18 Anfragen und Verschiedenes a) Absperrung Klosterwiesenschule Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob bei der Absperrung um die Klosterwiesenschule ein Durchgang möglich ist. Bauamtsleiterin Jeske erklärt, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. b) Parkplatz beim Feneberg Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie die Nutzung für den Parkplatz beim Feneberg bei Vereinsfesten geregelt ist. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass dies bei der nächsten Vereinssitzung mit den Vereinen besprochen wird. Eine Anfrage bei Feneberg muss grundsätzlich frühzeitig erfolgen, damit keine Strafzettel verteilt werden.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 18. Februar 2022 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Konzeptvergabe im Fischerareal geht in die nächste Runde Die Vergabe der Ankerprojekte ist am 08. Februar 2022 im Gemeinderat erfolgt. Die Anliegerprojekte wer- den im November 2022 vergeben. Das Fischerareal wird als kleinteiliges, lebendiges und gemischt genutztes Wohnquartier von Baindt entwickelt. Eine kleinteilige Entwicklung mit mehreren Akteuren bedeutet, dass innerhalb eines Quartiers verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen. Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat das Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorpla- nung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbauprojekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen im Bereich des Baufeldes vom Ankerprojekt. Ein Ankerprojekt übernimmt somit die Querschnittsaufgaben. In Kenntnis der erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich dann erst die Anlieger- projekte. Der Gemeinderat hat sich beim Ankerprojekt 1 für ein Projekt entschieden, das 50 % geförderten Miet- wohnraum bietet. Außerdem werden im Baufeld 1 alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Das Ankerprojekt 2 wird hingegen Servicewohnen, vor allem für Personen mit fortgeschrittenem Alter und nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service, umsetzen. Bis zum finalen Abgabetermin der beiden Ankerprojekte am 29. November 2021 wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden alle Akteure zu einem Gespräch eingeladen, das im Dezember 2021 in standardisierter Form in Präsenz stattfand. Der am 29. Januar 2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlosse- nen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Ge- meinde Baindt bewertet. Die Abgabe der Bewerbungen für die Anliegerprojekte erfolgt nach der Sommerpause und die Verga- beentscheidung Anfang Novem- ber 2022. Im Frühjahr 2022 wird es den „Marktplatz der Begegnung“ ge- ben, hierzu werden alle Woh- nungsinteressenten und poten- tiellen Bauträger eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es zusam- menzukommen, sich auszutau- schen und gegebenenfalls zu- sammenzuschließen, um eine gemeinsame Bewerbung für ein Anliegerprojekt abzugeben. Sie erhalten hierzu zeitnah weitere Informationen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Wir trauern um unsere liebe Schwester Carola, die leider am 04. Februar 2022 verstorben ist. Sr. M. Carola Pötter wurde am 30. Oktober 1938 in Tal- heim (Gemeinde Lauterach) geboren. Sie trat am 04. Mai 1960 in die Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Hei- ligenbronn ein und legte am 09. Mai 1961 dort ihre Profess ab. Sie verstarb überraschend am 04. Februar 2022 im 84. Lebensjahr und im 61. Jahr ihrer Ordensprofess. Sr. M. Carola war viele Jahre in unterschiedlichen Grup- pen mit gehörlosen Menschen tätig. Eine erste Ausbildung dafür absolvierte sie schon 1961 in St. Loreto, Schwäbisch Gmünd. Von 1975-1978 war sie in Paderborn zur Weiterbil- dung als Jugend- und Heimerzieherin. Zwischen 1962 und 1975 sowie von 1978 bis 1989 tat sie Dienst in Gruppen mit gehörlosen Jugendlichen. In dieser Zeit übernahm sie die Heimleitung für das Gehörloseninternat. Von 1989 bis 1990 baute sie die neue Familiengruppe in St. Antonius, Rottweil mit auf. Nach einer Auszeit in Maihingen übernahm sie für ein Jahr eine Lehrlingsgruppe von gehörlosen Mädchen. Nach insgesamt 26 Jahren Leben und Arbeiten mit gehörlosen Kindern und Jugendlichen, wechselte sie 1992 als Konventoberin nach Baindt. Dort war sie in der Stiftung als Hauswirtschaftsleitung tätig. In diese Zeit fiel die Aufgabe, den bisherigen Konvent mit 10 Schwestern zu räumen und in das Dachgeschoß der frisch renovierten Piuspflege zu ziehen. 1998 kehrte sie ins Mutterhaus zurück und übernahm die Leitung des neu eröffneten Haus Lebensquell. Nach einer Sabbatzeit kehrte sie zusammen mit Sr. M. Johannella nach Baindt zurück. „Geistliche Zelle“ sein in der Stiftung, Jakobuspilgern die Türen öffnen, Suchenden eine Auszeit zu ermöglichen und einfach „DA-SEIN“ für die Menschen – das war bis zur ihrem Abschied 2021 das Selbstverständnis der beiden Schwestern. Das ist ein Ausschnitt aus den Zeilen, die zum Leben von unserer Schwester Carola auf der Homepage der Stiftung St. Franziskus zu lesen sind. Ganz bewusst schreibe ich hier von „unserer“ Schwester Carola, denn Sie war uns Baindterinnen und Baindtern in besonderem Maße zuge- wandt. Ob es Kinder und Jugendliche oder Mitarbeitende in der Blinden- und Sehbehinderten- schule, die Minis oder ihr Gegenüber beim Einkaufen im CAP-Markt waren, Sie begegnete uns allen mit einem immer fröhlichen Blick und mit einem stets offenen Herz. Obwohl ihr durch ihre Berufung manches in unserem Alltag fremd sein musste, urteilte sie überlegt und mit großer Weisheit. Schwester Carola war eine starke Persönlichkeit und außergewöhn- liche Frau mit der es einfach und schön war zu lachen und zu beten. Wir sagen von Herzen Danke, für alles was Schwester Carola uns Gutes getan hat. Schwester Johannella, die viele Jahre ihres Lebens mit Schwester Carola zusammen- gelebt hat, wünschen wir viel Kraft und die Gelassenheit, die uns die Gewissheit gibt, dass Schwester Carola nun in den besten Händen ist, die wir uns vorstellen können! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv - Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Per- sonen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Per- sonen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in ei- nem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfan- gen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Haus- arzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein an- schließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonder- te Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Testergebnis der zuständigen Ortspoli- zeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergeb- nisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und die- ser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durch- zuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Test negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses. Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind. Die Möglichkeit zur Freitestung besteht auch, wenn bei Ihnen die Omikron-Variante festgestellt wurde. Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. 3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen! Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter Stand: 31.01.2022 Seite 1 von 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Personen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimp- fung) und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn mög- lich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests nega- tiv ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Tester- gebnis der zuständigen Ortspolizeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Ab- sonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negati- ven Antigenschnelltest-Ergebnisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und dieser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen- Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefon- nummer 116 117. Eine Auflistung teilnehmender Apotheken, die mitunter auch PCR-Testungen anbieten, finden Sie auf der Internetseite der Landesapothekenkammer. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten. Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Ab- stand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sind dabei unbedingt zu beachten. Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR- Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses! 4. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen! Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonde- rung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. „Quarantänebefreite Person“ ist jede o Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, o genesene Person deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt, o geimpfte Person, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, oder o genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist; UND in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten hat. Zudem dürfen die Haushaltsangehörigen nicht selber positiv getestet sein und dürfen keine Symptome haben. Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizi- nischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich. Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis, sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symp- tome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen. Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsangehörigen) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson einge- stuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten. Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflich- tungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontakt- personen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden. 5. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktperso- nen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden. Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nut- zen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise: o FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um- corona/faq-quarantaene/ Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Orts- polizeibehörde. Stand: 31.01.2022 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Informationen zur Ferienbetreuung für Grundschüler der Gemeinde Baindt im Jahr 2022 Liebe Eltern, wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass die Gemeinde Baindt in Kooperation mit der Gemein- de Baienfurt auch im Jahr 2022 eine Ferienbetreuung anbieten wird. Als Räumlichkeiten werden deshalb entweder die Be- treuungsräume der Klosterwiesenschule in Baindt oder die Kernzeiträume der Achtalschule in Baienfurt ge- nutzt. Für die Betreuung in den Sommerferien können auch die „großen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, angemeldet werden. Die Ferienbetreuung wird als Halbtagesbetreuung von 07.30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. Osterferien 19.04. - 22.04.2022 48,00 € zzgl. VVG Pfingstferien 07.06. - 10.06.2022 48,00 € zzgl. VVG Sommerferien 01.08. - 05.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 08.08. - 12.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 29.08. - 02.09.2022 60,00 € zzgl. VVG 05.09. - 09.09.2022 60,00 € zzgl. VVG Herbstferien 02.11. - 04.11.2022 36,00 € zzgl. VVG Im Preis ist die Betreuung für alle angegebenen Tage der jeweiligen Ferienwoche enthalten. Eine Buchung für Ihren Bedarf ist über das Ticketpor- tal www.reservix.de möglich. Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Ferienbetreuung Baindt“ ein und Sie wer- den auf die entsprechenden Angebote geleitet. Alles Wissenswerte sowie die Anmeldefrist finden Sie im Angebotstext. Getätigte Buchungen sind verbindlich, die Kosten können nicht zurückerstattet werden. Bitte schlie- ßen Sie hierfür ggf. eine Rücktrittsversicherung über reservix ab. Für Fragen stehen Ihnen unsere Schulsozialarbeite- rin Frau Nandi (07502/94114-172), die Leiterin der Be- treuung Frau Neubrand (07502/94114-151) und Frau Ziegler von der Gemeinde Baindt (07502/9406-16) zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bürgertheke ist ONLINE möglich unter: https://www. terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Amtliche Bekanntmachungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Boschstraße 96 0 30 35 Schachenerstraße 36 0 30 29 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zu- sammenhang mit der Errichtung einer E-Schnellla- desäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf- und Pachtvertrag für die Errichtung einer E-Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Ge- meinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Janu- ar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Stand- orten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entschei- dung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorge- hensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamili- enhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Kiesgrubens- traße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräf- tig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewer- be herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04 m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außer- halb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Ein- zelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich ver- tretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außen- maß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bau- antrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Car- ports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinde- rung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirt- schaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwick- lungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Rich- tung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS-Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisie- ren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrs- wende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Würt- temberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisier- ten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit An- beginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostenstei- gerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifan- gebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der ei- genwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter ver- schärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lock- down-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Co- rona-Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffent- lichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organi- sationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pen- delverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationsein- heit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen wei- testgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschrei- bung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jah- ren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutau- schen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Ver- kehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszu- schreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisie- rung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Da- bei soll ein grober Überblick über die anstehenden Span- nungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Ge- meinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojek- tes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Ent- wurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwen- dig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewert- bare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rah- men der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Be- werbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisier- ter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzept- vergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprü- fung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.02022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohn- bau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirch- heim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfü- gung stehenden Baukörper wird um die drei nördli- chen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird ange- passt. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang No- vember 2022. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehens- weise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die ört- liche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Ge- meinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angren- zend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheits- zentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Total- unternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktio- nalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erfor- derlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Kon- zeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Ver- kehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Rad- schutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsent- würfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorf- platz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich da- ran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn die- ses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich brin- gen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ab- lauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unse- rer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunfts- fähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte ent- stehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Da- seinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmerausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer un- überschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorf- platz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinde- rat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Orts- mitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baube- schreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfol- gen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorge- stellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem be- nötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Ver- tretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefun- den hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durch- führung von Jumpatakursen in bzgl. der Nutzung der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungs- vorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gut- achter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sit- zung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob bzwwelche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße unterhalb des Pfarrhauses zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Ge- bäude wurden die Dachrinnen gereinigt, zudem wur- den benachbarte Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht ver- hindern lassen, so dass das Wasser Richtung Mars- weilerstraße abfließt. f) Radweg Sulpach-Mochenwanger Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argu- mentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durch- gängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßen- verkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokol- len niedergeschrieben und in die Planung mit einge- arbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wur- de das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde so- wie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpa- cher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förde- rung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Februar und Sonntag, 20. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Februar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 20. Februar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Horst Ziegler feierte am 14.02.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Klosterwiesenschule und Heimsonderschule 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien ge- schlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei geschlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht ge- öffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Das Forstamt informiert Die Nachfrage nach Holz ist für das erste Halbjahr 2022 erfreulich gut. Dies betrifft sowohl Nadelholz (Fichte, Tan- ne, Lärche) als auch Laubholz (Eiche, Esche, Buche). Der Preis für Fichte hat sich im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2020 deutlich erholt. Im Sommer 2020 gab es für die Fichte, wegen bundesweit gewaltiger Schadholzmengen, einen historisch niedrigen Preis. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer und häufigere Stürme hin. Die Risiken für Fich- tenbestände dem Borkenkäfer oder einem Sturm zum Opfer zu fallen nehmen deutlich zu. Nutzen Sie den aktuell guten Holzmarkt und schlagen Fichten-Frischholz ein. Dies gilt für Durchforstungen aber auch für Endnutzungen. Auch die vom Eschentriebster- ben betroffenen Eschen können zu guten Preisen ver- marktet werden. Bitte wenden Sie sich, was den Holzeinschlag anbetrifft, an Ihren zuständigen Revierförster. Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Klimaschutz - einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 15: Klimafreundlich Reisen Der Klimaschutz spielt auch beim Thema Reisen eine immer größere Rolle. Dabei kommt es nicht nur auf die Wahl des Reise- ziels an, sondern auch auf die Urlaubsform. Mit jeder Fernreise per Flugzeug hinterlassen Sie einen gewaltigen Fußabdruck. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück zum Beispiel verursacht pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente. Damit ver- ursacht man mit einer Flugreise schon mehr Treibhausga- semissionen als ein durchschnittlicher Deutscher pro Jahr für Auto, Bus und Bahn (rund 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente). Auch Kreuzfahrten verursachen besonders hohe Kohlen- dioxidemissionen. Bei einer 7-tägigen Mittelmeerkreuz- fahrt fallen beispielsweise pro Person ebenfalls rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente an, wobei meistens noch die Flü- ge zur An- und Abreise hinzugerechnet werden müssen. Deutsche Rentenversicherung Jahresmeldung für 2021 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2022 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2021 be- kommen. Aus dieser geht hervor, in welchem Zeitraum die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wich- tig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungs- nummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeit- geber oder die Krankenkasse wenden und die Jahres- meldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren An- gebot, das man aber schnell annehmen müsse, bevor die Preise weiter steigen. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche, zumal die bei dieser Aktion genannten Preise weit höher sind als die der TWS“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außerdem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. EnBW Energie Baden-Württemberg AG Der EnBW-MacherBus fährt auch 2022 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 28. März 2022. Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Ba- den-Württemberg umgesetzt. An die 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon realisiert und auch 2022 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte an- zugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 28. März 2022 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ - einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 6. bis 15. Mai 2022 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK verschickt Gesundheitskarten Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) tauscht aktuell die Gesundheitskarten aus, die älter als fünf Jahre sind. Die LKK weist darauf hin, dass deshalb nicht alle Gesund- heitskarten (eGK) ausgetauscht werden. Unerheblich ist auch, wenn auf der Rückseite der eGK noch eine längere Gültigkeitsdauer genannt ist. Diese Gültigkeit gilt nur für die darauf abgebildete Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Die Karten werden nach und nach ausgetauscht. So kann es sein, dass in einer Familie nicht alle Personen gleich- zeitig ihre neue Karte erhalten. Im Sommer werden dann alle Versicherten versorgt sein. Bei der Versorgung mit den neuen Karten kann es in Ein- zelfällen dazu kommen, dass die alte Karte nicht mehr funktionsfähig ist, die neue aber noch aussteht. In solchen Fällen kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail an ver- sicherung@svlfg.de angefordert werden. Der LKK ist bekannt, dass es bei den neuen Karten in einigen Arztpraxen zu Problemen beim Einlesen kommt. Dies betrifft nicht nur die Karten der LKK. Grund dafür ist fast immer ein fehlendes „Update der Software“ beim Arzt oder eine elektrostatische Aufladung der Karte. Die Ärzte werden in solchen Fällen gebeten, sich mit dem Software-Hersteller ihrer „Konnektoren“ bzw. des Pra- xisverwaltungssystems in Verbindung setzen. Die Karten der LKK sind voll funktionsfähig. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine genaue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstoffe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenan in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemessenen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u.v.m. können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine ge- naue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstof- fe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenanalyse in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemes- senen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u. v. m. So können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Februar– 27. Februar 2022 Gedanken zur Woche Unendlichkeit Es gibt Augenblicke in unserem Leben, in denen Zeit und Raum tiefer werden und das Gefühl des Daseins sich unendlich ausdehnt. Charles Baudelair Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Anni Maier, Besilic Vida, Jahr- tag: Roza Juresec) Sonntag, 20. Februar - 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche Dienstag, 22. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier ab 15.30 Uhr Baindt -Anprobe der Erstkommunion - Gewänder ab 16.00 Uhr Baindt - Probe für Vorstellgottesdienst der EK-Kin- der und .... Donnerstag, 24. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 27. Februar - 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, musikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 24. Februar geschlossen Freitag, 25. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Corona, Missbrauch, Priestermangel .... Baustellen, Baustellen, Baustellen .... Eine Baustelle ist dann erträglich, wenn es vorwärts geht. Der synodale Weg, Out ich Church ermutigen, sich den Baustellen zu stellen im persönlichen Leben und in den Bereichen, in denen wir Verantwortung tragen. Auch als Kirchengemeinde sind wir darauf angewiesen, dass Men- schen uns unterstützen, an den Baustellen weiterzuar- beiten. Für jede Unterstützung sage ich ein herzliches Vergelt’s Gott! Bernhard Staudacher Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Oder übers Pfarrbüro Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Bai- enfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 23. Februar 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hingehört! Niemand wird am Sterbebett bereuen, zu viel Zeit mit sei- ner Familie verbracht zu haben, sich für andere eingesetzt und die Freundschaft mit Gott gesucht zu haben. Deshalb fordert uns der Wochenspruch heraus: Ohren auf! Die Gelegenheit beim Schopf ergreifen - als wäre der richtige Augenblick ein Mensch, der vorne eine Locke hat, am Hinterkopf aber eine Glatze: Nur wer den Moment ergreift, verpasst ihn nicht. Wenn du hier reden hörst, ist der, der sich dein Leben ausgedacht hat. Vor ihm stehst du eines Tages und kannst dich nicht da- mit herausreden, wie viel du zu tun hattest. Wenn die Masken fallen, wird hinter die Fassaden di- rekt ins Herz geschaut. Deshalb ergreif die Chance beim Schopf, wenn Gott mit dir redet und mach einen Anfang mit ihm: Heute, wenn ihr Gottes Stimme hört, verschließt eure Herzen nicht! Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) Schriftführer (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 1 Beisitzer (für 1 Jahr) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Kassierer (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Am Fasnetsonntag, den 27.02.2022 gestalten die Raspler zusammen mit der Narrenzunft Henkerhaus Bai- enfurt den Narrengottesdienst um 10.00 Uhr in Baindt. Im Anschluss bieten die Raspler einen Kuchenverkauf und ein kleines Sortiment an Fasnetsartikel neben dem Eingangsbereich der Schenk- Konrad- Halle ab 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Gerne könnt Ihr bereits jetzt schon unsere schön deko- rierten Fenster am Raspler- Stüble anschauen. Wir würden uns über Euren Besuch freuen. Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2022 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Ricco Wöhr (017643570826) an- melden. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversamm- lung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.02.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 05.03.2022 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt bieten wir keine Speisen an. Die Veranstaltung fin- det unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Wiesen und Wälder im Amtzeller Hinterland Von Amtzell aus wandern wir im Wald nord- wärts entlang des Eggenbachs zum einsamen Hof mit Humor bei Lutzenhaus. Über Reibeisen und den Kapel- lenweg, mit hoffentlich schöner Bergsicht, kommen wir wieder nach Amtzell zurück. Wann: Dienstag, 22.02.2022 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr ca. 18.30 Uhr Gehzeit: ca. 3,5 Std./ 12 km/ 160 hm Fahrpreis: 4,50 € für Mitglieder Einkehr: vorgesehen, nach der Wanderung Bitte aktuelle Pandemie-Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie trotz Anmeldung ggf. nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G Anmeldung ab 18.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Trinken (mind. 1/2 l), Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen! Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Einladung zur Versammlung der Jagd- genossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute Am Freitag, 11. März 2022 findet um 19:30 Uhr im Landju- gendheim in Fronhofen eine Versammlung der Jagdge- nossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fron- reute statt. Aufgrund der erforderlichen Einlasskontrollen werden alle Jagdgenossen gebeten, sich ab 19:00 Uhr im Land- jugendheim einzufinden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 3. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Mitarbeitern des Büros Klein und Leber GbR an der Jagdgenossenschaftsversammlung 4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Mitglie- der (Jagdgenossen) und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk 5. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossen- schaft 6. Ggf. Wahl des Jagdvorstandes (bei Beschluss über Selbstverwaltung Jagdgenossenschaft) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft 8. Wahl der Mitglieder der Jagdbeiräte der Jagdgenos- senschaft 9. Festlegung der Modalitäten der Verpachtung 10. Verschiedenes Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute herzlich ein- geladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von bejag- baren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fronreute, welchem durch Abrundungs- bzw. Tauschver- träge auch Teilflächen der Gemarkungen Baindt, Berg, Ebenweiler und Wolpertswende angegliedert sind. Hinweise: Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten las- sen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unse- rer Homepage www.fronreute.de unter Aktuelles). Er ist hierdurch an sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen gebunden. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffent- lich. Nur Jagdgenossen oder deren bevollmächtigte Stell- vertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesen- den und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehr- heit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflä- che. Fronreute, 08.02.2022 gez. Oliver Spieß Bürgermeister Ambulanter Hospizdienst Weingarten Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Dorothea Baur, Mitarbeiterin Ambulan- ter Hospizdienst Weingarten Mittwoch, 23. Februar 2022, 15 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten Stiftung Liebenau Inklusive Ferienbetreuung findet wie- der statt und benötigt Betreuende Nachdem im letzten Jahr die inklusive Ferienbetreuung der Stiftung Liebenau für Vor- und Grundschulkinder auf- grund der Pandemie nur bedingt stattfinden konnte, dür- fen sich Kinder mit und ohne Einschränkungen in diesem Jahr wieder darauf freuen, in Hegenberg die Ferienzeit gemeinsam zu genießen. Buntes Programm mit Motto Ob Unterwasserwelt, Dschungel oder Wilder Westen – das Organisationsteam um Theresa Amann lässt sich immer wieder kreative Ideen einfallen. Bastelarbeiten, Spiele und auch eine kleine Theateraufführung, immer passend zum Thema, werden für die Kinder ausgear- beitet. „Wir freuen uns in diesem Jahr besonders darauf. Denn die letzten zwei Jahre waren nicht einfach sowohl für die Kinder als auch für Eltern. So können wir ein wenig mithelfen, die Sorgen, die die Pandemie mit sich brachte, eine Zeit lang zu vergessen.“, so die Koordinatorin der Fe- rienfreizeit. In diesem Jahr lautet das Motto im Sommer „Einmal um die Welt.“ Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Angebot und Hygiene In den Oster-, Pfingst- und Herbstferien sowie vier Wo- chen in den Sommerferien wird das Programm angebo- ten. Selbstverständlich gelten dann jeweils die aktuellen Hygienebedingungen. Die Gruppengrößen werden ent- sprechend minimiert, um die Gesundheit der Kinder und Betreuenden weiterhin zu gewährleisten. Projektpartner Solch ein Projekt braucht auch Partner, deshalb bildet die Stiftung Liebenau gemeinsam mit der Caritas Boden- see-Oberschwaben, dem Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg sowie dem BDKJ Dekanat Ravensburg und der Gemeinde Meckenbeuren eine Veranstaltergemeinschaft. „Wir sind sehr dankbar, dass wir seit vielen Jahren Unter- stützung für dieses inklusive Projekt bekommen.“, so Amann. Betreuungspersonal gesucht Ebenso werden sowohl für die Samstags- als auch für die Ferienbetreuung noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Der ideale Ferienjob bietet einen ersten Einblick in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, und es gibt eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Der Spaß soll dabei natürlich auch nicht zu kurz kommen. Anmeldung Anmeldungen für die Ferienbetreuung und auch für Be- werbende nimmt Theresa Amann unter Telefon 07542 10-2403 oder ferienbetreuung@stiftung-liebenau.de ent- gegen. Weitere Infos gibt es auf der Webseite: www.stif- tung-liebenau.de/ferien Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Online-Seminar für Frauen digital auch 2022 „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“.für den beruflichen und privaten Kontext. „Wir Frauen sind stärker, wenn wir zusammenhalten!“ Dies ist nur eine Rückmeldung einer Teilnehmerin zum Online-Frauen-Kurs im Jahr 2021. Und auch im laufen- den Jahr 2022 möchte die Diakonie OAB zu diesem Zu- sammenhalt bzw. zur Stärkung von Frauen, einen Beitrag leisten und bietet daher erneut den Online-Kurs „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“ an. Starten wird die digita- le Frauengruppe im laufenden Jahr am 22.07.2022 mit insgesamt fünf Terminen. Wie im Jahr zuvor lautet das Motto, unter dem die Seminar-Reihe steht: „Lass Dir Dein Leuchten nicht nehmen, nur weil es ande- re blendet.“ (Verfasser*in unbekannt) Die Inhalte des Kurses umfassen u. a. die Beschäftigung mit dem eigenen Bild von Frau-Sein und wie dieses das Handeln beeinflusst bzw. beeinflussen kann. Außerdem werden Seminareinheiten ihren Schwerpunkt darauf ha- ben, wie im beruflichen und im privaten Kontext jeweils adäquat Grenzen gesetzt werden können. Mit Wertschät- zung für das jeweilige Gegenüber und gleichzeitig klar und bestimmt! Ein wesentlicher Bestandteil sind hierbei theoretische Inhalte angelehnt an die Gewaltfreie Kom- munikation nach Rosenberg, praktische Beispiele und Gruppenübungen. Die Seminar-Reihe richtet sich primär an Teilnehmerinnen zwischen 28 und 38 Jahren. Nach einem entsprechenden Vorgespräch können sich grundsätzlich aber auch Frauen mit abweichendem Alter anmelden. Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage un- ter www.diakonie-oab.de. Um sich anzumelden, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an die durchführende Fachkraft Frau Trunk: m.trunk@ diakonie-oab.de Anmeldeschluss ist der 30.06.2022. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer geht in die sechste Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2022 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renom- miertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstaltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 29. Juni bis zum 3. Juli 2022 zaubern junge Künstler/innen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opern- atmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhalden- festival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Brass im Gras wird im Sommer 2022 auf der Amt- zeller Hochterrasse in Mittelwies unter freiem Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hochkaräter des fetzi- gen Brass versammeln. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im vergangenen Jahr ermöglichte der Wettbewerbsgewinn die Umsetzung des Kulturprojektes „Umanand - Kultur im Parcour“ mit zahlreichen Künstler/ innen aus der Region. Noch völlig offen ist derweil, wer 2022 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ra- vensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, ein- gereicht werden. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 31. März 2022. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich darstellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Un- terstützung aus OEW-Kulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau reali- siert Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de 756U38W1 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Er hat dich verlassen. Du hast noch seine Kreditkarte. #DeinGrund ZuSpenden Jetzt scannen und spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. 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(07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. 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                  Seite 1 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S A T Z U N G über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat auf Grund von § 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie §§ 2, 8 und 9 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetz Baden- Württemberg am 31.07.2012 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. § 2 Steuergegenstand (1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. (2) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die jemand als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes innehat. § 3 Steuerbefreiungen Von den in § 2 Abs. 2 genannten Zweitwohnungen sind steuerfrei 1. Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden; 2. Wohnungen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehende Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen; 3. Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und der der Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann; 4. Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung oder Studium befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem der beiden Elternteile inne haben, soweit sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet. § 4 Steuerschuldner (1) Steuerpflichtig ist jede natürliche Person, welche im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 innehat (Inhaber einer Zweitwohnung). (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. Seite 2 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 5 Entstehung und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerpflicht für den Besteuerungszeitraum entsteht jeweils am 01. Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 01. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Kalendermonats. (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, mit dem die Zweitwohnungseigenschaft im Sinne des § 2 entfällt oder ein Befreiungstatbestand nach § 3 eintritt. § 6 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage der Steuer ist der jährliche Mietaufwand (Absatz 2 bis 5). (2) Der jährliche Mietaufwand ist die Netto-Kaltmiete, die der Inhaber der Zweitwohnung nach seinem Mietvertrag nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den Besteuerungszeitraum zu zahlen hat. Hierbei ist die monatliche Netto-Kaltmiete des ersten Monats ab Entstehung der Steuerpflicht anzusetzen, multipliziert mit der Anzahl der Monate, für welche die Steuerpflicht im Besteuerungszeitraum besteht. Die monatliche Netto-Kaltmiete wird dabei auf volle Euro abgerundet. (3) Wenn nur eine Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Netto-Kaltmiete die um einen Abzug von 10 % verminderte Brutto-Kaltmiete. Wenn nur eine Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Netto-Kaltmiete die um einen Abzug von 20 % verminderte Brutto-Warmmiete. (4) Als Mietaufwand gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts, beispielsweise Pacht, Nutzungsentgelt, Erbbauzins, Leibrente. (5) Statt des Betrages nach Abs. 2 und 3 gilt als jährlicher Mietaufwand die übliche Miete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresnettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. § 7 Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich 10 von Hundert der Bemessungsgrundlage (§ 6). § 8 Festsetzung und Fälligkeit, Rundung (1) Die Gemeinde Baindt setzt die Steuer für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht – für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid fest. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass die Steuerfestsetzung auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern. (2) Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. (3) Die Steuer ist auf volle Euro abzurunden. (4) Endet die Steuerpflicht, so wird die zu viel gezahlte Steuer auf Antrag erstattet. Seite 3 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 9 Kleinbetragsregelung Eine Festsetzung oder Änderung der Steuer unterbleibt, wenn diese einen Betrag von 30,00 Euro nicht überschreitet. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Gemeinde Baindt, innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift. (2) Die Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet, der Gemeinde Baindt, die für die Höhe der Steuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. § 11 Steuererklärung (1) Der Inhaber einer Zweitwohnung ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Gemeinde Baindt aufgefordert wird. (2) Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung oder bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 6 eine Steuererklärung abzugeben. (3) Die von dem Steuerpflichtigen abzugebende Steuererklärung muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 1. zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) 2. allgemeine Angaben zur Zweitwohnung (Anschrift, Stockwerk, Wohnungsnummer, Tag des Einzuges, Wohnfläche), 3. zur Anzahl der Personen in der Zweitwohnung, inkl. zum Bestehen einer Wohngemeinschaft oder Familien-/Lebensgemeinschaft und zur persönlich bzw. gemeinschaftlich genutzten Wohnfläche. 4. zur Miete, Pacht, Entgelt, etc. für die Zweitwohnung, oder zur Eigentümereigenschaft, unentgeltlichen bzw. verbilligten Überlassung, Ausstattung der Wohnung (einfach, mittel oder gehoben), 5. zur Hauptwohnung (bei den Eltern, Untermietverhältnis), 6. die nach dem Formblatt der Gemeinde Baindt zu erstellende Steuererklärung ist eigenhändig zu unterschreiben. (4) Die Gemeinde Baindt kann zum Nachweis der Angaben geeignete Unterlagen, insbesondere Mietverträge, Mietänderungsverträge und Vergleichsmieten anfordern. § 12 Mitwirkungspflichten Die Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere derjenigen, die dem Steuerpflichtigen die Wohnung überlassen oder ihm die Mitbenutzung gestatten – z. B. Vermieter, Grundstücks- oder Wohnungseigentümer oder Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der jeweils geltenden Fassung – ergeben sich aus § 93 AO in der bei Beschlussfassung über die Einführung dieser Satzung geltenden Fassung. Seite 4 von 4 Zweitwohnungssteuersatzung § 13 Datenübermittlung von der Meldebehörde Der Steuerbehörde dürfen von der Meldebehörde für den Vollzug der Zweitwohnungssteuer die nachstehenden Daten derjenigen Bewohner, die in der Gemeinde Baindt mit Nebenwohnung gemeldet sind, weitergegeben oder zur Einsicht bereitgehalten werden: 1. Familienname 2. Vorname 3. Doktorgrad 4. Anschriften 5. Tag des Ein- und Auszuges 6. Sterbetag § 14 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach § 10-12 dieser Satzung nicht nachkommt. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.03.2019 Rürup, Bürgermeisterin Beschlussdatum Ausfertigungsdatum Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung 31.07.2012 10.08.2012 01.01.2013 Änderung 12.03.2019 15.03.2019 15.03.2019[mehr]

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                    S A T Z U N G E N D E R G E M E I N D E B A I N D T ● zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und zu ● den örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet " 2 . F R I E D H O F S E R W E I T E R U N G U N D W O H N - U N D M I S C H G E B I E T G R Ü N E N B E R G S T R A S S E U N D S T Ö C K L I S S T R A S S E “ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in öffentlicher Sitzung am 07.10.2003 den Bebauungsplan "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" und die örtlichen Bauvorschriften "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" aufgrund folgender Rechtsvorschriften als Satzungen beschlossen: 1. § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) idF vom 27.08.1997 (BGBl I, S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I, S. 2850), 2. § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) idF vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (Gbl. S. 760). 3. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) idF vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (Gbl. S. 745), 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) idF vom 23.01.1990 (BGBl I, S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl I, S. 466), 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV '90) vom 18.12.1990 (BGBl I, 1991 S. 58). KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 2 - § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Festsetzung im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 14.05.2003. § 2 Bestandteile der Satzungen 1. Der Bebauungsplan besteht aus dem • zeichnerischen Teil vom 14.05.2003 und • textlichen Teil vom 14.05.2003, jeweils mit planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB und 2. den örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO mit • zeichnerischen Teil vom 14.05.2003 und • textlichen Teil vom 14.05.2003 . • Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Friedhof“ vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995 (durch nicht ausge- füllte Rechtecke gekennzeichnet) gilt der Textteil mit planungs- rechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.1995 weiterhin. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften • entgegen Ziff. 2 die Gebäudegestalt abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.1 die Dachform abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.2 die Dachneigung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.3 die Dachdeckung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.1.4 die Gaupen / Widerkehren abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.2 die Einfriedungen abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.3 Geländeveränderungen abweichend aus- führt • entgegen Ziff. 2.4 die Freiflächengestaltung abweichend ausführt • entgegen Ziff. 2.5 die Stellplätze nicht herstellt • Entgegen Ziff. 2.6 das Niederschlagswasser nicht ord- nungsgemäß ableitet und versickert. § 4 Inkrafttreten KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 3 - Dieser Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Baindt, den Buemann (Bürgermeister) KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 4 - BEBAUUNGSPLAN U. ÖRTL. BAUVORSCHR. G E M E I N D E B A I N D T mit integrierter Grünordnung TEXTTEIL "2. FRIEDHOFSERWEITERUNG UND WOHN- UND MISCH- GEBIET GRÜNENBERGSTRASSE UND STÖCKLISSTRASSE" PLANZEICHNUNG (s. zeichn. Teil) PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Ohne Gültigkeit für die Flächen des bestehenden Friedhofes nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995. Siehe dazu besonderen Textteil. 1. (§ 9 (1) 1. BauGB i. V. m. § 1 (3), (5), (6) 1. BauNVO) 1.1. (§§ 4, 6 BauNVO, § 1 (9) BauNVO, § 9 (1) 1., 15. BauGB) NUTZUNGSART / NUTZUNGSZWECK Mischgebiet -MI - Die in § 6 (2) 8. und § 6 (3) BauNVO genannten Vergnügungsstätten und Spielhallen sind unzulässig. Allgemeines Wohngebiet, - WA - Die in § 4 (3) 1. und 2. BauNVO genannten Nutzungen sind allgemein zugelassen. öffentliche Grünfläche - Friedhof - Die Grünfläche gliedert sich in: - Grabfelder, - Freie Grünfläche. G r a b f e l d e r , dienen der Belegung mit Gräbern. Zulässig sind in diesem Bereich Grabmale und sonstige mit der Grabstätte verbundene Einrichtungen (Zuwegungen, Pflanzbehältnisse). F r e i e G r ü n f l ä c h e n , auf diesen sind mit der Friedhofsnutzung verbundenen Einrichtungen und Anlagen zulässig wie z. B. Geräteschuppen, Wasserentnahmestellen, Gartenabfallbehälter, Sitzbänke, Wegflächen, Stützmauern, sakrale Kunstwerke. Die freien Grünflächen können langfristig bis zu 30% als Erweiterungsflächen für Grabfelder genutzt werden. Innerhalb der Gewässerrandstreifen sind bauliche Anlagen nach § 2 (1) LBO ausgeschlossen. private Grünflächen zur Sicherung von Streuobstwiesen und Abstandsflächen zum bestehenden Friedhof. 1.2. (§ 9 (1) 1. BauGB i.V.m. §§ 16 – 21a BauNVO) NUTZUNGSMASS Wird bestimmt durch die Grundflächenzahl -GRZ- und -GFZ- als max. zulässiger Wert, s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 5 - 1 . 2 . 1 (§ 16 (2) BauNVO) GESCHOSSZAHL als max. zulässige Zahl, s. zeichn. Teil. 1.3. (§ 9 (2) BauGB) HÖHENLAGE Die Höhenlage der Gebäude (-EFH-) sind verbindlich auf den Bebauungsplan vorgeschlagenen Standorte bezogen. Wer- den Gebäude abweichend vom vorgeschlagenen Standort erstellt, ist die EFH entsprechend der Höhenabweichung des vorhandenen Geländerverlaufes ( s. Höhnlinien) bis max. 0,3 m zu verändern. Soweit die Grundstücke bereits bebaut sind, ist die vorhan- dene Höhenlage der Gebäude maßgebend. Bei abwei- chendem Standort dient die EFH des jeweils vorhandenen oder benachbarten Gebäudes als grundsätzlich zu über- nehmende Höhe. Abweichungen zur Anpassung an die je- weilige Geländesituation sind bis max. 0,5 m zugelassen. 1.3.1. (§ 9 (1) 1. BauGB, § 18 (1) BauNVO) - GEBÄUDEHÖHEN Die Wandhöhen sind als max. zul. Höhe festgesetzt, s. Eintrag im zeichn. Teil. Die Wandhöhe bemisst sich am Schnittpunkt der Außenwandflucht mit OK Dachhaut (-WH-), dies gilt auch bei Rücksprüngen. Bei Pultdächern darf das gemittelte Maß der Traufhöhen die festgesetzte max. zul. Traufhöhe nicht überschreiten. Zugelassen werden kann: - bei loggienartigen Rücksprüngen (nur an einer Seite offener Bauteil), die WH in der Flucht der traufnäheren Außenwand zur Bemessung der Traufhöhe - bei Ausführung eines Aufschieblings kann die WH um max. 0,3 m zusätzlich erhöht werden. Die Gebäudehöhen sind als max. zul. Höhe festgesetzt (s. zeichn. Teil). Bezugsebene für die Wand- und Gebäudehöhe ist die EFH (s. Festsetzung 1.3). 1.4. (§ 9 (1) 2. BauGB GEBÄUDESTELLUNG s. zeichn. Teil 1.5. (§ 9 (1) 2. BauGB i. V. m. § 22 (1), (2) BauNVO BAUWEISE offene Bauweise -o- 1.5.1. (§ 22 (2) BauNVO) - HAUSFORM Einzel- und Doppelhäuser 1.6. (§ 9 (1) 2. BauGB, § 23 (3) u. (5) BauNVO) ÜBERBAUBARE FLÄCHE Diese ist festgelegt durch Baugrenzen, s. zeichn. Teil. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind auch KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 6 - außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig (s. dazu auch 10.1) 1.7. (§ 9 (1) 26. BauGB) GELÄNDEAN- PASSUNGEN Aufschüttungen und Abgrabungen, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind, sind auf dem Baugrundstück bis zu einer Höhe von 0,8 m und einer Tiefe von 1 m zu dulden. 1.8. (§ 9 (1) 21. BauGB) GEH– UND FAHRRECHT s. zeichn. Teil., zur Bewirtschaftung der Parzelle Nr. 88. 1.9. (§ 9 (1) 11. BauGB) VERKEHRSFLÄCHE - öffentlich – Straße, Gehweg, Parkplätze, s. zeichn. Teil. 1.10. (§ 9 (1) 15. BauGB) GRÜNFLÄCHE Privat –p-. Auf diesen Flächen sind bauliche Anlagen (S. § 2 (1) LBO) ausgeschlossen. (Öffentliche Grünflächen, s. Ziff. 1.1). 1.10.1. (§ 9 (1) 20. BauGB) - BELEUCHTUNG Bei der Neuausstattung von Beleuchtungskörpern im öffentlichen Bereich sind – zum Schutz von nachtaktiven Insekten – Natriumdampfniederdrucklampen zu verwenden. Die Lampen sind mit nach unten gerichteten Lichtkegeln anzubringen, soweit dadurch keine Gefährdung von Menschen zu befürchten ist. 1.11. (§ 9 (1) 25. a) u. b) BauGB) s. zeichn. Teil. PFLANZUNGEN Die Erhaltung vorhandener Bäume und die Pflanzung von Bäumen und deren Unterhaltung ist bindend. Die Bepflanzung hat mit heimischen Laubbäumen zu erfolgen (s. Pflanzliste) Die eingetragenen Standorte sind veränderbar. Im Friedhofsbereich gilt: Die Bäume in den ausgewiesenen Flächen sind schematisch dargestellt und ihr Standort ist nicht verbindlich. Mindestpflanzgrößen: Hochstämme: StU 18/20; 3 x v. Stammbüsche: 3 x v.; 200 – 250 Heister: 2 x v.; 250 – 30 Sträucher: 2 x v.; 60 – 100 Die Verwendung von Ziergehölzen ist nur im unmittelbaren Umfeld der Grabfelder gemäß Pflanzliste zulässig. 1.12. (§ 9 (7) BauGB) s. zeichn. Teil. PLANBEREICH Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 7 - Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Friedhof“ vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 25.08.1995, s. zeichn. Teil. 1.13. (§ 1 (4) u. (8) BauNVO) UNTERSCHIEDLI- CHE NUTZUNG Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung s. zeichn. Teil. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 8 - ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ohne Gültigkeit für die Fläche des bestehenden Friedhofs nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995, s. dazu besonderen Textteil. 2. (§ 74 LBO - BW) ALLG. GESTAL- TUNGSGRUND- SÄTZE Glänzende sowie stark reflektierende Materialien sowie grelle Farben an großflächigen Außenbauteilen sind unzulässig. Die Außenwände und großflächigen Außenwandteile sind hell zu tönen. 2.1. (§ 74(1) LBO) DÄCHER 2.1.1. - F O R M Dachform, s. zeichn. Teil (Satteldach – Schrägdach). Un- tergeordnete Gebäudeteile können, sofern sie sich an einen Hauptbaukörper anlehnen, als Pultdach ausgeführt werden. 2.1.2. - NEIGUNG Bei Dächern nach 2.1.1. sind alle Gebäude inkl. Garagen, überdachte Stellplätze mit geneigten Dächern in Form und Material entsprechend denen des Hauptgebäudes zu versehen. Bei Anschluss eines Gebäudes an eine Grenz- bebauung ist die Dachneigung des vorhandenen Grenz- baus zu übernehmen. Untergeordnete Gebäude und Bauteile können eine ab- weichende Dachneigung haben, wobei eine Mindestdach- neigung von 18° nicht unterschritten werden darf. 2.1.3. - DECKUNGSMATERIAL Ziegel oder Betondachsteine rot bis rotbraun. Zusammenhängende Baukörper sind mit einer in Material und Farbe gleichen Dachdeckung zu versehen. Anlagen zur Nutzung von Primärenergie (Sonnenkollekto- ren, Photovoltaikanlagen) sind zulässig. 2.1.4. - DACHGAUPEN Die Länge von Dachaufbauten darf je Traufseite insge- samt 1/3 der Traufseite nicht überschreiten. Widerkehren und Dacheinschnitte sind in die Ermittlung des Maßes ein- zubeziehen. 2.2. (§ 74 (1) 5. LBO) EINFRIEDUNGEN Einfriedungen des Friedhofes: In Form von Mauern und Zäunen, max. Höhe 2 m, Zäune als Knotengitter, beidseitig eingepflanzt. Im gesamten Zaunbereich ist eine Bodenfreiheit von mindestens 8 – 10 cm einzuhalten (Durchschlüpfmöglichkeit für Kleinsäuger). 2.3. (§ 74 (1) 5. LBO, (§ 11 (1) LBO)) GELÄNDE Der bestehende Geländerverlauf (s. Höhenlinien im zeichn. Teil) ist grundsätzlich beizubehalten. Geländeveränderungen sind nur zugelassen zur Anpassung des Geländes an die KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 9 - - Geschossebenen - Garagen - Straßen und zur Herstellung der Zufahrts- und Zugangsflächen - Flächen für Freisitzplätze Geländeaufschüttungen sind erforderlich für die Unterbringung des Erdaushubs. Die Geländeauffüllung muss über den gesamten Bereich gleichmäßig verteilt erfolgen; Maximalhöhe der Erdaufschüttung 0,3 m. (Abgrabungen für Garagenzufahrten oder zur Belichtung von Untergeschossräumen sind nicht zugelassen). 2.4. ( § 74 (1) 3. LBO) FREIFLÄCHEN Versiegelte Flächen wie die Garagenzufahrten, sonstige Zugänge und Gehwege, Pkw-Stellplätze. Wenig benutzte Hofflächen, Flächen in Gartenbereichen usw. sind weitgehend zu vermeiden. Soweit erforderlich sind diese Flächen mit sickerfähigem Belag (Kies, Pflaster mit breiter Fuge, Rasengittersteine) zu befestigen. 2.5. ( § 74 (2) 2. LBO) STELLPLÄTZE Je Wohneinheit sind mindestens 2 Stellplätze herzustellen. 2.6. (§ 74 (3) 2 LBO) NIEDERSCHLAGS- WASSER Das auf den privaten Grundstücken WA 3 Flst. 239 anfallende Niederschlagswasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern muss auf den jeweiligen Grundstücken entweder versickert werden oder ist Zisternen zuzuführen. Der Überlauf der Zisternen bzw. Sickermulden ist dem Regenwasserablaufkanal zuzuführen. Die Sickerflächen sind mit mind. 30 cm Humus oder Humus-Sandgemisch abzudecken und mit einer geeigneten Aussaat zu begrünen. Die Versickerungsflächen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu unterhalten. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 10 - GRUNDSTÜCKE HINWEISE Im zeichnerischen Teil sind nicht verbindlich folgende Elemente enthalten: •die Größe der Baugrundstücke, •die Umrisse der vorgeschlagenen Gebäude, •die Grundstücksgrenzen, •die Lage der Garagen und Stellplätze im Bauquartier. ARCHÄOLOGIE Sollten im Zuge von Baumaßnahmen archäologische Fundstellen (z.B. Mauern, Gruben, Brandschichten, o. ä.) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z.B. Scherben, Metallteile, Knochen), ist das Landesdenkmalamt, Abt. Archäologische Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen. Auf § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) wird hingewiesen. OBERFLÄCHEN- WASSER Um das anfallende Niederschlagswasser zu reduzieren wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen die Bodenversiegelung auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. ÖFFENTLICHE FLÄCHEN: / Friedhof: Wirtschaftshof, Kompostierungsanlage, Hauptwege, Steilstücke der Nebenwege mit mehr als 5% Gefälle. / Parkierungsflächen: Der Ausbau erfolgt mit wasserdurchlässigem Material. / befestigten Wege- u. Platzflächen: das Oberflächenwasser wird über großvolumige Sickermulden versickert. WEITERER PLANUNGSBEREICH: Es sind zur Flächenbefestigung Verfahren anzuwenden, die den Boden wenigstens teilweise offen halten z. B. Rasengittersteine, Schotterrasen (s. Festsetzung 2.3). Als weitere Maßnahme zur Reduzierung des Oberflächenwassers sollten Zisternen angelegt werden, deren Wasser z. B. zur Bewässerung des Gartens genutzt wird. GRUNDWASSER Grundwasserabsenkungen durch Hausdrainagen bzw. Ent- wässerungsleitungen parallel der Erschließungsleitungen sind nicht gestattet. Auf das Merkblatt „Grundwasserschutz“ wird verwiesen. Um in kritischen Bereichen Schadensfälle vorzubeugen, ist zu überprüfen, ob auf Untergeschosse verzichtet werden kann oder ob die im Grundwasserbereich oder in der Nähe von Versickerungsmulden liegenden Gebäudeteile wasserdicht ausgeführt werden. REDUZIEREN DES METALLGEHALTS IM REGENWASSER Dachinstallationen wie Verwahrungen, Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titanzink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Regenwasser. Sie sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden. Alternative KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 11 - Materialien sind beschichtetes Zink oder Aluminium und Kunststoffteile. BAUGRUBENAUS- HUB Anfallendes Aushubmaterial ist, soweit möglich, auf dem eigenen Grundstück zu verteilen, s. Text 2.2. ERDAUSHUB Erdbewegungen in größerem Ausmaß fallen nicht an. Anfallender Grabaushub (verdrängter Boden) wird über die Gemeindegärtnerei entsorgt. STROMVERSOR- GUNG Entlang der öffentlichen Straßen und Wege sind auf den privaten Grundstücksflächen in einem Geländestreifen von 0,5 m Anlagen für die Stromversorgung (Kabelverteilerschränke) zu dulden. VERSICKERUNGS- ANLAGEN Im WA3 Flst. 239 ist das anfallende Dachflächenwasser auf dem eigenen Grundstück bzw. der anschließenden Grünfläche zu versickern. Zulässig ist nur die Versickerung über einen belebten Oberboden (Humusschicht). Ein Notüberlauf an die bestehende Kanalisation ist herzustellen. Im Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben sind Details der Versickerungsanlage nachzuweisen bzw. darzustellen. Arbeiten auf Flächen, die an die Versickerungsanlagen angeschlossen sind und zu einer Verschmutzung führen können (z. B. Autowaschen), sind verboten. D PFLANZLISTE als Bäume: - Feldahorn (Acer campestre) - Spitzahorn (Acer platanoides) - Bergahorn (Acer pseudoplatanus) - Hain-Weißbuche (Carpinus betulus) - Rotbuche (Fagus sylvatica) - Esche (Fraxinus excelsior) - Vogelkirsche (Prunus avium) - Stieleiche (Quercus robur) - Gemeine Eberesche (Sorbus aucuparia) - Winterlinde (Tilia cordata) - Apfel - Hochstämme in Lokalsorten - Birnen - Hochstämme in Lokalsorten als Sträucher: - Hartriegel (Cornus sanguinea) - Haselnuss (Corylus avellana) - Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) - Liguster, immergrün (Ligustrum vulgare atrov.) - Liguster (Ligustrum vulgare) - Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) - Schlehe (Prunus spinosa) - Hundsrose (Rosa canina) - Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) als Kletterpflanzen: - Waldrebe (Clematis vitalba) - Gemeiner Efeu (Hedera helix) Ziergehölze: im Um feld der Grabfelder - Felsenbirne Amelanchier lamarckii - Scheinquitte Chaenomeles in Arten KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 12 - - Deutzie Deutzia in Arten - Johanniskraut Hypericum in Arten und Sorten - Kolkwizie Kolkwitzia amabilis - Heckenkirsche Lonicera in Arten und Sorten - Zierapfel Malus in Arten - Pfeifenstrauch Philadelphus in Arten - Latsche Pinus mugo mughus - Fingerkraut Potentilla in Arten - Zierkirsche Prunus in Arten - Wild- Park- u. Strauchrosen in Sorten - Johannisbeere Ribes in Arten und Sorten - Spierstrauch Spiraea in Arten und Sorten - Schneebeere Symphoricarpos in Arten - Flieder Syringa in Arten - Weigelie Weigela in Arten Wildstaudengesell- schaften im Randbe- reich der Friedhofs- flächen z.B.: - Eisenkraut - Eselsdistel - Esparsette - Färber-Kamille - Färberginster - Färberwaid - Haferwurz - Herzgespann - Hundszunge - Kleinbl. Königskerze - Moschusmalve - Mutterkraut - Natterkopf - Nickendes Leimkraut - Oder- mennig - Rainfarn - Rote Nachtnel- ke - Roter Fingerhut - Seifenkraut - Skabiosenflockenblume - Süßholz-Tragant - Taubenkropf - Taubenskabiose - Wegwarte - Weiße Lichtnelke - Wiesenbocksbart - Wiesenflockenblume - Wiesenlabkraut - Wilde Karde - Wilde Kugeldistel - Wilde Malve - Wilde Möhre - Wilde Ochsenzunge - Wildes Leinkraut - Wollk. Kratzdistel KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 13 - BEGRÜNDUNG zu den planungsrechtlichen Festsetzungen ohne Gültigkeit für die Fläche des bestehenden Friedhofs nach Bebauungsplan vom 27.05.1968 mit 1. Änderung vom 29.08.1995. Notwendigkeit der Aufstellung Das starke Bevölkerungswachstum der letzten 10 Jahre erfordert auf absehbare Sicht eine 2. Erweiterung des Friedhofes. Die jetzt ausgewiesene Erweiterungs- fläche wurde durch Fallzahlen und Hochrechnungen ermittelt. Zur Regelung der Bauflächen und der Grünflächen des Umfeldes des Friedhofes wurden Bereiche südlich der Grünenbergstraße und südöstlich der Stöcklisstraße in den Bebauungsplan einbezogen. Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan: Durch die 19. Teiländerung des FLN-Plans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (Zieljahr 2000) wurde die Grundlage für den Bebauungsplan ge- schaffen. Die 19. Teiländerung ist seit dem 24.05.2003 rechtswirksam. Nördlich der Stöcklisstraße ist im Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche geplant. Ziele der Planung: Mit dieser Planung soll, wie zuvor angeführt innerhalb der bebauten Zonen im Ml, WA eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht werden. Für die Fläche des seitherigen Friedhofes besteht ein Bebauungsplan vom 27.05.1968, zuletzt geändert am 29.08.1995. Die Planung wurde übernommen. Dieser Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen hat weiterhin Gültigkeit. In die Abgrenzung der Friedhofserweiterung nach Süden ist eine neue Straße ein- bezogen, die später das Baugebiet "Vocken" von Osten her erschließen soll. Die Straße wurde so gelegt, dass der bestehende Streuobstbestand möglichst wenig beeinträchtigt wird. Zur Abrundung der Bebauung werden 3 Wohnhäuser im WA3 Flst. 239 geplant. Die im Südwesten vorgelagerte Streuobstwiese wird als private Grünfläche in den Bebauungsplan übernommen. Dadurch soll die Einbindung in die freie Landschaft dauerhaft gesichert werden. Entlang der Stöcklisstraße werden zusätzliche Parkierungsflächen für den Fried- hof geschaffen. Die seitherigen Notunterkünften werden abgebrochen. Erschließung Die Planungsflächen (Friedhof, WA1 bis WA3, Ml und private Grünflächen) sind von der Grünenbergstraße und der Stöcklisstraße erschlossen (Straße, Wasser, Abwasser, Energie). Die Stöcklisstraße wird auf ein Fahrbahnprofil von 5,0 m und einem einseitigen Gehweg von 1,5 m Breite ausgebaut. Eine weitere Erschließung dieser Flächen ist nicht erforderlich und auch nicht vor- gesehen. Planungsrechtliche Festsetzungen Die vorhandene Bebauung soll in Art, Dichte und Gestalt weitgehend erhalten bleiben. Die Art der baulichen Nutzung ist dementsprechend als Wohngebiet bzw. als Mischgebiet festgesetzt. Die Allgemeinen Wohngebiete gliedern sich in ein WA1, WA2 und WA3 wegen des unterschiedlich festgesetzten Maßes der Nut- zung sowie der unterschiedlichen Dachform und Höhe der Bebauung. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 14 - Wegen zu befürchtender Störungen der vorhandenen und geplanten Wohnnut- zung wie auch dem vorhandenen Friedhof wurden Vergnügungsstätten ausge- schlossen. Allgemein zugelassen wurden hingegen die in § 4 (3) BauNVO ge- nannten Anlagen. Dies wegen der zentralen Lage bei der Ortsmitte und der be- reits vorhandenen Nutzung eines Gastronomiebetriebes. Das Ausweisen der Grünflächen soll die bestehenden Grünflächen sichern, teil- weise mit ihrem Bestand an Streuobstbäumen. Die überbaubare Fläche ist großflächig als Baustreifen gewählt um einen Gestal- tungsspielraum für die Bebauung und deren künftige Entwicklung zu ermöglichen. Wesentlich ist dabei, dass das Maß der Nutzung durch die GRZ und GFZ be- schränkt wird. Beim Berechnen des zulässigen Nutzungsmaßes können die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen nicht in die Berechnung einbezogen werden, da sie kein Bauland im Sinne von § 19 (3) BauNVO darstellen. Bodenordnende Maßnahmen Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Ausmaß und Nutzung öffentl. Grünfläche (Friedhof) ca. 9.620 m² 28,9 % davon Wald 340 m² private Grünflächen ca. 8.560 m² 25,8 % Parz. 82 + 82/2 3.590 m² davon Wald 200 m² Parz. 90 1.820 m² Bereich Parz. 240 1.260 m² Bereich südwestl Stöcklisstr. 1.890 m² Bauflächen ca. 12.300 m² 37,0 % davon MI 2.300 m² Verkehrsflächen ca. 2.750 m² 8,3 % davon Fläche zur Erschließung Gebiet Vocken 1.050 m² Gesamtplanungsfläche ca. 33.230 m² = ~ 3,3 ha davon Bau- und Erschließungsflächen 15.050 m² 100,0 % BEGRÜNDUNG zu den örtlichen Bauvorschriften Private Garagen und Stellplätze Der öffentliche Nahverkehr in Baindt erfolgt in Streckenführung und Zeittakt nicht so dicht, dass auf den privaten PKW verzichtet werden könnte. Die Entfernung zur nächstgelegenen Bushaltestelle zu Teilen des Baugebietes beträgt bis zu 1 km. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in den Familien ein Zweit- und Drittwagen gehalten wird. Der über den auf dem Grundstück nachzuweisenden Stellplatz je Wohnung hinausgehende Stellplatzbedarf kann auf den öffentlichen Straßen nicht untergebracht werden. Die im östlichen Bereich ausgewiesenen Stellplätze müs- sen den Besuchern des Friedhofs und den Trauergästen vorbehalten werden. Bei großen Beerdigungen ist damit zu rechnen, dass die öffentlichen Straßenflächen oh- nehin belegt sind. Es wurde deshalb im Bebauungsplan festgesetzt, dass je Woh- nung zwei Stellplätze oder Garagen nachgewiesen werden. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 15 - BESTANDSBEWERTUNG, EINGRIFFSANALYSE UND AUSGLEICHSMASSNAH - MEN ZUM § 1a BauGB BESTAND UND BESTANDSBEWERTUNG Die Bewertung des betroffenen Landschaftsteiles vor dem geplanten Eingriff wird nachfolgend anhand der Umweltbereiche Boden, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie bezüglich des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion aufgezeigt. · Boden Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundmoräne der Würmeiszeit. Vorherr- schende Bodenart ist kiesiger Lehm. Vorherrschender Bodentyp ist Parabraun- erde. Momentane Nutzung des Plangebietes: Westlicher Bereich, Flurstücke 82/2, 82, 83 Obstwiese, Schafweide bereits baulich genutzte Fläche Nördlicher Bereich, Flurstück 90 Hausgarten, Obstwiese bereits baulich genutzte Flächen Östlicher Bereich (geplante Friedhofserweiterung) an der Stöcklisstraße Wohncontainer Obstwiese (9 Hochstämme) Ackerfläche Östlicher Bereich Bebauung mit zugehörigen Gartenflächen nordöstlich der Stöcklisstraße (Flur- stücke 240/2, 240/4 und 240/1) zur Bebauung vorgesehene bzw. private Grünfläche südwestlich der Stöcklis- straße (Teilfläche Flurstück 239) · Wasser Eine Belastung des Grundwassers ist für den gesamten Planbereich nicht anzuneh- men. Bezüglich des Oberflächenwassers existiert eine Belastung für den ackerbau- lich genutzten Teil der Parzelle 239 durch Düngung. Im Bereich der geplanten Friedhofserweiterung tangiert ein Nebenzufluss des Sulzmoosbaches das Plan- gebiet. Dieser Bach durchfließt den westlichen Teil des Plangebietes bevor er in den Sulzmoosbach mündet. Klima Die landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich des bestehenden Friedhofes be- günstigt aufgrund der Muldensituation die Entstehung von Kaltluft (Höhenlage ca. 448 - 491 m.ü.NN. ). Flora. Fauna, Biotope a) Westlicher u. nördlicher Bereich sowie Bereich nordöstlich der Stöcklisstraße: teilweise bebaute Flächen mit angrenzenden Hausgärten, überwiegend gärtnerische Bepflanzung mit einzelnen Obstbäumen b) geplanter Friedhofserweiterungsbereich und östlich angrenzender Bereich (Parzelle 239): KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 16 - landwirtschaftliche Nutzung als Acker und Obstwiese (Bestand 23 Apfel-Hoch- stämme). Hier existierten im Grenzbereich zum bestehenden Friedhof am Bach Reste der ehemaligen Schluchtwald-Vegetation (Eichen, Eschen, Weiden) mit hohem Biotopwert. Der bestehende Streuobstbestand bietet wertvollen Le- bensraum für Vögel und Kleinsäuger. · Landschaftsbild Das Plangebiet liegt im Umfeld des bestehenden Friedhofs östlich des Ortes Baindt. Das geplante Friedhofserweiterungsgebiet ist aufgrund der Muldenlage in der Fernwirkung nicht einsehbar. · Erholung Die das Plangebiet tangierende, bzw. querende Stöcklisstraße bietet sich für Spaziergänge Richtung Grünenberg und in den Humpißwald an. EINGRIFFSBEWERTUNG Die Eingriffsintensität beschreibt die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die vorhandene Fläche. Das Plangebiet hat insgesamt einen Umfang von ca. 3,3 ha. Von Bau- bzw. Erschließungsmaßnahmen sind jedoch lediglich ca. 1,5 ha betroffen. Die Eingriffserheblichkeit beschreibt die weiteren Wirkungen der geplanten Maß- nahmen auf die bestehenden ökologischen und landschaftsästhetischen Funktionen des Gebietes. · Boden Durch die geplanten Maßnahmen entstehen bedingt Einwirkungen durch Mut- terbodenabtrag, Verdichtung und Versiegelung von Flächen. Davon betroffen ist allerdings nur der Bereich Friedhofserweiterung sowie die zur Überbauung vorgesehene Fläche der Parzelle 239. Betroffen sind ausschließlich bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen. Wasser Einwirkungen in den Wasserhaushalt entstehen durch Kanalisierung und teil- weise verstärkten Oberflächenwasserabfluss. Dies betrifft die von der Planung in Anspruch genommenen Bereiche der Parzelle 239. Für den Bereich der Friedhofserweiterung sind bedingt durch die Grabnutzung Einwirkungen auf die Grundwasserverhältnisse möglich. Oberflächengewässer sind durch die ge- planten Maßnahmen nicht betroffen. Flora, Fauna, Biotope Ein Eingriff erfolgt hier nur im Bereich der Parzelle 239 (Friedhofserweiterung und Wohngebietsfläche an der Stöcklisstraße). Hier sind von der Planung Flächen mit geringem bis hohem Biotopwert betroffen. Ein Verlust von 9 Obsthochstämmen ist zu erwarten. 14 Obstbäume können erhalten und in ihrem Bestand gesichert werden. Ebenfalls im Bestand gesichert wird der Gehölzsaum im Grenzbereich zum bestehenden Friedhof. Die bestehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erfahren durch die Um- nutzung zum Friedhof aufgrund naturnah ausgerichteter Gestaltung eine ökolo- gische Aufwertung. Nur die unmittelbaren Grabfeldbereiche erhalten Rasenflä- chen bzw. wassergebundene Wegbeläge. Die Friedhofsrandbereiche werden extensiv bewirtschaftet. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 17 - Im Bereich der geplanten Gehölzstrukturen können sich wertvolle Krautfluren bzw. Wildstaudengesellschaften entwickeln. Auch bieten Friedhöfe aufgrund ihrer vielfältigen und abwechslungsreichen Strukturen Vögeln und Kleinsäu- gern wertvollen Lebensraum. Landschaftsbild Eine Veränderung des Landschaftsbildes ist ebenfalls nur im Bereich der Parzelle 239 zu erwarten. Der Charakter der geplanten Friedhofserweite- rung mit umfangreichen Pflanzmaßnahmen ist der bestehende Situation kaum abträglich. Die geplante Bebauung WA3 ergänzt die vorhandene Streubebauung WA2 und ist durch den vorhandenen Streuobstbestand gut eingegrünt. Erholung Die "Spazierwegfunktion" der Stöcklisstraße wird durch die geplanten Maß- nahmen nicht beeinträchtigt. EINGRIFFSMINDERUNG Eingriffsmindernde Maßnahmen gleichen die durch den geplanten Eingriff zu er- wartenden Störungen im Naturhaushalt nicht aus. Sie vermindern aber die Erheb- lichkeit des Eingriffes. Für die geplante Maßnahme sollen nachfolgend aufgeführte eingriffsmindernde Maßnahmen zur Durchführung kommen: •Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Bereich der geplanten Friedhofs- erweiterung •Vermeidung von versiegelten Flächen im Bereich der geplanten Bauflächen Weitestgehende Erhaltung bestehender Gehölzstrukturen durch Pflanzbindung im Zaunbereich Durchschlupfmöglichkeit für Kleinsäuger (z.B. Igel) •Sicherung bestehender Streuobstbäume mittels Pflanzbindung (14 Bäume) AUSGLEICHSMASSNAHMEN Ausgleichsmaßnahmen sind Maßnahmen, die geeignet sind, durch den geplanten Eingriff verursachte Störungen und Verluste des Naturhaushaltes auszugleichen oder zu ersetzen. Nachfolgend aufgeführte Ausgleichsmaßnahmen sind geplant: großzügige Bepflanzung des Friedhofserweiterungsbereiches, dabei: •Anlage von naturnah gepflegten Flächen im Randbereich der Grabfelder, im ge- samten Bereich der Friedhofsabgrenzung und der sonstigen Grünstrukturen der Friedhofserweiterungsfläche. •Ergänzung des bestehenden Streuobstbestandes, mit Obstbäumen in Lokalsor- ten (6 Bäume). Weitere Ersatzpflanzungen in Form von Obstbäumen im Fried- hofsbereich sind nicht sinnvoll, ebenso sollte der Streuobstbestand westlich der Bebauung WA3 nicht weiter verdichtet werden. •Ausweisung und Sicherung von privaten Grünflächen im Umfeld des beste- henden Friedhofbereiches. •Pflanzung einer Baumreihe an der neuen Erschließungsstraße. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 18 - FOLGERUNGEN Die geplanten Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes "2. Friedhofserwei- terung - Grünenbergstraße" stellt bezüglich des Naturhaushaltes einen Eingriff dar. Betroffen sind allerdings nur Flächen im Bereich der Parzelle 239 (Friedhofs- erweiterung und Bebauung WA3). Hinsichtlich der Faktoren Boden und Wasser entstehen durch die Umnutzung kei- ne gravierenden Auswirkungen. Die bestehenden ökologischen Strukturen wer- den weitgehend erhalten und gesichert, abgängige Obsthochstämme können nur teilweise ersetzt werden, ersatzweise erfolgt die Pflanzung einer Baumreihe ent- lang der Erschließungsstraße zwischen Friedhoferweiterungsbereich und WA3. Bezüglich des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion wirkt sich die geplan- te Maßnahme nicht negativ aus. Zusammenfassend wird durch die geplanten eingriffsmindernden und ausglei- chenden Maßnahmen ein Ausgleich des Eingriffes möglich. KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 19 - GEMEINDE BAINDT, BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN "2. FRIEDHOFSERWEITERUNG UND WOHN- UND MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE UND STÖCKLISSTRASSE" GEFERTIGT: KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG Parkstraße. 9, 88212 Ravensburg E-Mail: PL@Landkreis-Ravensburg.de TEL. 0751 / 85-380 FAX 0751 / 85-555 14.05.2003 LUTZ (DIPL.-ING. FH) ANERKENNUNG DES PLANENT WURFS: GEMEINDERAT DER GEMEINDE BAINDT BUEMANN (BM) SATZUNGSBESCHLUSS: GEMEINDERAT DER GEMEINDE BAINDT BUEMANN (BM) VERFAHRENSVERMERKE AUFSTELLUNGSBESCHLÜSSE GEFASST (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 2 (1) S. 1 BAUGB § 74 (1) LBO AM 03.03.1998 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNGS- BESCHLÜSSE ERFOLGT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 2 (1) S. 2 BAUGB AM 24.04.1998 / 01.08.2003 FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG DURCHGEFÜHRT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (1) S. 1 BAUGB AM 29.04.1998 ANHÖRUNG DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE DURCHGEFÜHRT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 4 BAUGB AM 23.04.1998 / 28.07.2003 PLANENTWÜRFE UND AUSLEGUNG VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB AM 01.12.1998 BEKANNTMACHUNG DER ENTWURFSAUSLEGUNG (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB AM 29.01.1999 ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DER ENTWÜRFE FÜR DIE ZEIT (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BAUGB VOM 08.02.1999 BIS 08.03.1999 / VOM 08.08.2003 BIS 08.09.2003 BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG BAINDT SATZUNGSBESCHLÜSSE VOM GEMEINDERAT GEFASST (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 10 BAUGB § 74 (1) LBO AM 13.04.1999 / 07.10.2003 ÖFFENTL. BEKANNTMACHUNG UND INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTL. BAUVORSCHRIFTEN § 10 (3) BAUGB AM KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 20 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 21 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. STÖCKLISSTRASSE“ / GEMEINDE BAINDT - 22 - KREISPLANUNGSAMT RAVENSBURG TT komplett 2. Friedhofserweiterung.doc 17.11.2003 11:53:00 vorm. BEBAUUNGSPLAN „2. FRIEDHOFSERWEITERUNG U. WOHN- U. MISCHGEBIET GRÜNENBERGSTRASSE U. 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