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Amtsblatt_2025_05_02_KW18.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 02. Mai 2025 Nummer 18 Sanierung des Mönchs am Egelsee abgeschlossen Ein herzlicher Dank gilt dem Wasserverein Baindt für sein engagiertes Handeln! Die durch den Wasserverein mit Unterstützung des Kreisfischereivereins Ravensburg durchgeführten Sanie- rungsarbeiten am Mönch des Egelsees sind erfolgreich abgeschlossen. Der Mönch, der ursprünglich im Jahr 1955 errichtet wurde, erfüllt eine zentrale Funktion für die Wasserqualität des Egelsees: Er reguliert den Wasserstand und ermöglicht den Abtransport von abgelagertem Sediment und sauerstoffarmen Tiefenwassers – ein wichtiger Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht des Gewässers. Im Zuge der Maßnahme wurde das Wasser des Egelsees abgelassen. Dann wurde der Einlauf des Mönchs ausgebaggert und vollständig erneuert, mit einem neuen Schieber versehen, so dass das Ablaufen reguliert werden kann, und zusätzlich mit einem Biberschutz ausgestattet, um eine nachhaltige Funktionsfä- higkeit sicherzustellen. Ein besonders herausfordernder Aspekt der Arbeiten war die Beseitigung von insgesamt rund 40 Panzer- und Flakgranaten, die im Bereich des Egelsee-Mönchs gefunden wurden. Diese wurden durch den Kampfmittelbe- seitigungsdienst fachgerecht entfernt und entsorgt. Der Wasserverein Baindt als Eigentümer des Egelsees hat hervorragende Arbeit geleistet. In Eigenregie und mit Unterstützung einer Baufirma wurden die Funktionsverhältnisse des Weihers wiederhergestellt. Ein nicht mehr ablassbarer See wird wieder zum Weiher, der bewirtschaftet werden kann! Der Zulauf zum Mönch wurde saniert, der in der Vergangenheit immer wieder durch Lehm, Kies und Schlamm verfüllt war. So konn- te ein dauerhaft funktionierender Wasserhaushalt hergestellt werden. Darüber hinaus wurden zwei alte hölzerne Abfischkästen und ein 40 m langer hölzerner Zulaufkanal aus dem See entfernt und durch einen neuen, funktional angepassten Abfischkanal ersetzt. Dieser Kanal verhindert ein erneutes Verfüllen des Auslaufs vor dem Mönch. Insgesamt wurden bisher rund 63.000 Euro durch den Wasserverein für diese Maßnahme investiert – eine lohnen- de Investition in den Erhalt und die ökologische Aufwertung des Egelsees. Die Gemeinde bedankt sich herzlich beim Wasserverein sowie beim Kreisfischereiverein Ravensburg für die engagierte und fachkundige Durchführung dieser notwendigen Maßnahme. Ohne das ehrenamtliche Engage- ment vieler Beteiligter wäre dieses Projekt in dieser Form nicht realisierbar gewesen. Ihre Gemeindeverwaltung Februar 2025 April 2025 v.l.n.r. Ortsbaumeister Florian Roth, Bür- germeisterin Simone Rürup, Hubert Schu- ler und Werner Buhl vom Wasserverein Baindt sowie Willi Angele vom Kreisfische- reiverein Ravensburg Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas- und sie sind gefährdet. Streuobstbäume sind nicht nur Lieferanten von schmackhaftem Obst, sondern sie bergen auch ein großes ökologisches Potential. Auf oft relativ kleinem Raum können die unterschiedlichsten Lebens- räume für etliche Tier- und Pflanzenarten gefunden werden. Das wird durch eine Kombination von genutztem Grünland und gleichzeitig offenen Gehölzstrukturen gefördert, so dass sich sowohl Offen- landbewohner als auch eher waldliebende Arten mit unterschiedlichen Feuchtigkeits- und Tempera- turansprüchen wohl fühlen. Die zwei Stockwerke der Streuobstwiese Die Streuobstwiese teilt sich als Lebensraum auf insbesondere zwei „Stockwerke“ auf, ist aber insge- samt sehr vielfältig strukturiert: das erste große Stockwerk stellt die Krautschicht dar. Hier können die unterschiedlichsten Gräser, Kräuter und auch niedrige Stauden wachsen. Streuobstwiesen werden nur selten gemäht, weshalb sich in der Krautschicht die unterschiedlichsten Insekten, wie Schmetterlinge, Wildbienen oder Hummeln aufhalten. Zwischen den Wurzeln der Bäume fühlen sich viele Säugetie- re, wie Igel oder Mäuse wohl, die sich zusammen mit beispielsweise Rehen oder diversen Vogelarten von den heruntergefallenen Früchten ernähren. Die Baumkronen stellen das zweite große Stockwerk dar. Hier suchen Vögel Schutz und bauen ihre Nester. Besonders in alten Obstbäumen sind oftmals Baumhöhlen entstanden, hier finden Arten, wie zum Beispiel der Siebenschläfer, aber auch der selten gewordene Steinkauz Unterschlupf. Artenreichtum und Bedrohung Streuobstwiesen sind nicht nur ein landschaftsprägender Bestandteil der Kulturlandschaft Boden- see-Oberschwaben sondern beherbergen auch bis zu 5000 unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten, was sie zu einer der artenreichsten Lebensräume Mitteleuropas macht. Trotzdem ist ein starker Rück- gang an Streuobstwiesen zu verzeichnen, was unter anderem an Überalterung der Bäume und damit einhergehenden hohem Pflegeaufwand, aber auch an der Ausdehnung der Siedlungsgebiete liegen kann. Die richtige Pflege Die richtige Pflege ist bei Streuobstwiesen nicht unerheblich. Wichtig ist unter anderem der sachgerecht ausgeführte Obstbaumschnitt. Mit ihm wird ein stabiles Baum- und Kronengerüst aufgebaut, gleichzeitig wird die Baumgesundheit gefördert, da regelmäßig alte und kranke Pflanzenteile entfernt werden und durch den Schnitt ein optimales Kleinklima begünstigt wird. Die Wiese darunter sollte möglichst gemäht und nicht gemulcht werden. Das pflanzliche Material wird dabei optimalerweise von der Fläche ent- fernt, so wird die Nährstoffzufuhr der Streuobstwiese verringert und das Artenreichtum bleibt erhalten. Schutz der Streuobstwiese Seit Juli 2020, mit in Kraft treten des Biodiversitätsstärkungsgesetzes, sind Streuobstbestände über 1500 m2 in Baden-Württemberg unter Schutz gestellt. Sollen nun Streuobstbäume entfernt werden, muss dies genehmigt werden. Ein Antrag muss bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsam- tes gestellt werden. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Sie gelangen auch über QR-Code zur elektronischen Wohnsitzanmeldung Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Herzliche Glückwünsche zur Erstkommunion Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Baindter Erstkommunionkindern zu ihrer Ersten Heiligen Kom- munion und wünsche ihnen einen frohen und geseg- neten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Sperrung verschiedener Straßen Im Zeitraum von Montag, den 28. April 2025 bis Freitag, den 30. Mai 2025 müssen folgende Straßen (teilweise) gesperrt werden. • Hubertusweg 21 (Gesamtsperrung des Verkehrs) • Dahlienstraße Höhe Lilienstraße Hausnummer 18 (halbseitige Sperrung des Verkehrs für einen Tag) • Thumbstraße 58 (Gesamtsperrung des Verkehrs). Grund sind Arbeiten der Netze BW (Anschluss Strom). Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksam- keit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbil- der für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Doku- mentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digita- le Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! An alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Ravensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i. V. m. § 14 Abs.1 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflich- tet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern folgende Maß- nahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Käferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rinden- schuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturmhölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käfer- holzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchung aller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Tur- nus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs.1 LWaldG eine Frist bis zum 10.6.2025 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2025 zu erfolgen. Die privaten Waldbesitzenden können sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Ein- schlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs.1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 28.04.2025 gez. Landrat Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 06. Mai 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Feuerwehrhaus/Bauhof 05 Darstellung des aktuellen Betreuungsangebots an der Klosterwiesenschule und Veränderungen 06 Satzungsänderung und Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in der Klosterwiesenschule 07 Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2026 für die Mitgliedskommunen des kommunalen Träger- vereins Musikschule Ravensburg e. V. 08 Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsgebäu- des auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 09 Bauantrag zum Umbau und Sanierung der Garage auf dem Flst. 357/1, Hirschstraße 189 10 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der östlichen Teilfläche des Flst. 1163 11 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der westlichen Teilfläche des Flst. 1163 12 Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 13 Erneute Beratung zur Errichtung einer landwirt- schaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünen- bergstraße 54 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2024 15 Information Schließung des Wertstoffhofes durch die RaWEG zum 31.12.2025 16 Vergabe der Bohrarbeiten zur Erschließung von Erdwärme im Baugebiet Lilienstraße 17 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 31. Juli 2025 bis zum 13. September 2025, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 02. Juni 2025 wissen, mit welchen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm be- reichern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Mai 2025 und Sonntag, 04. Mai 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Mai 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten Zeppelinstraße 5 88250 Weingarten Tel: 0751 43799 Sonntag, 04. Mai 2025 Welfen-Apotheke Weingarten Boschstraße 12 88250 Weingarten Tel: 0751 48080 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Mai 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Juni 03.06. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Schulnachrichten SBBZ Sehen Fashion Basar Du hast noch ein tolles Abend-, Abi-, Tanzkränzchenkleid das du nicht mehr trägst? Es ist dir aber zu schade, um es nur im Schrank hängen zu lassen! Dann Verkauf es doch auf unserem Fashion Basar am 10. Mai 2025 in Baindt. Nähere Infos unter: h t t p s : // s m ex - c t p . t re n d m i c ro . c o m : 4 4 3 / w i s / c l i c k t i m e /v 1 / q u e r y ? u r l = w w w . b a s a r l i n o . d e % 2fZS97&umid=9a4ac424-3a33-4061-9913-26e02a8 cc1cc&auth=732c12237071989c7d56bfacd712c90 f88bd96dd-4272e83c012ad85029953c850c4dfe 419db83362 Wir nehmen festliche Kleidung, Anzüge und dazugehörige Accessoires für Erwachsene und Kinder an. Der Erlös kommt dem Therapiebad „Bädle“ des SBBZ zu Gute Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Frühlingserwachen bei der Stiftung St. Franziskus: Gemeinsam bunt und voller Tatendrang in die neue Saison Der Frühling ist da – die Natur erwacht aus ihrem Win- terschlaf, die Tage werden länger, und die bunten Farben der Blumen und Bäume zaubern ein Lächeln auf die Ge- sichter vieler Menschen. Es ist die Zeit des Neuanfangs, des Frühlingsgefühls und der Hoffnung auf schöne Mo- mente im Freien. Auch bei der Stiftung St. Franziskus spüren wir das Er- wachen der Natur und den Wunsch, unsere Umgebung wieder lebendiger und einladender zu gestalten. Nach den kalten Monaten starten wir voller Energie und Tatendrang in unsere Verschönerungsaktionen. Unser erster Schritt ist das Bemalen des Sichtschutzes unseres Zaunes – eine kreative Gemeinschaftsaktion, bei der verschiedene Men- schen zusammenkommen, um den Zaun in bunten Far- ben erstrahlen zu lassen. Am vergangenen Wochenende haben unsere engagier- ten Kollegen sich extra Zeit genommen, um gemeinsam an diesem Projekt zu arbeiten. Mit viel Freude und Team- geist haben sie begonnen, den Zaun zu gestalten, wie auf dem Foto zu sehen ist. Das Ergebnis kann sich wirk- lich sehen lassen! Der erste Schritt ist getan - Bald wird man die farbenfrohe Gestaltung auf unserer Terrasse bewundern können und so für eine noch freundlichere Atmosphäre sorgen. Wir freuen uns auf viele weitere Aktionen und darauf, ge- meinsam mit allen Beteiligten unsere Stiftung noch schö- ner zu machen. Der Frühling bringt nicht nur neue Farben in die Natur, sondern auch in unsere Herzen! Wir freuen uns immer sehr über helfende Hände. Wenn auch Sie sich vorstellen können, sich ehrenamtlich bei uns zu engagieren, dann zögern Sie nicht unverbindlich Kontakt zu mir aufzunehmen: Frau Sowa, telefonisch er- reichbar Mo - Do unter 07502/9419-4431 oder eine E-Mail an: evelyn.sowa@stiftung-st-fraziskus.de. Wir freuen uns auf Sie! Wohnungen gesucht für ukr. Fluchtverbund Unsere ukrainischen Mitarbeiterinnen des Kinderheims, das auf dem Hegenberg 3 Jahre ansässig war, müssen ausziehen. Für diese Kolleginnen werden Wohnungen gesucht. Wünschenswert wären 4 Wohnungen für jeweils einen Single. Weiter eine 2-Zimmer-Wohnung für zwei Frauen sowie eine 3-Zimmerwohnung für eine Frau mit Sohn und Oma. Wenn jemand eine Wohnung zu vermieten hätte oder je- manden kennt, wäre es toll, derjenige würde sich bei der Stiftung St. Franziskus, Frau Friedel melden. Telefon 07502-94194425 oder unter sonja.friedel@ssfh.de Ein herzliches Dankeschön Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 08.05., 12.06., 10.07. 2025, jeweils 14, 15 und 16 Uhr Dienstag, 27.05., 24.06., 22.07., 26.08. 2025 Jeweils 15 und 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, Ingrid Elser-Hermle, eh- renamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 06. Mai 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten 03. Mai – 11. Mai 2025 Gedanken zur Woche: Wie sich der Himmel über die Erde wölbt, so umgibt Got- tes Liebe alle, die Gott vertrauen. Psalm103,11 Samstag, 03. Mai 09.30 Uhr Baindt – Hauptprobe der Erstkommunionkinder 18.30 Uhr Baienfurt - Euharistiefeier Sonntag, 04. Mai – 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Baindt - Die Erstkommunionkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal.(Bei Regen ist der Treffpunkt um 9.45 Uhr an der Kirche) 10.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und JugendchorMinistranten: Jonas Elbs, Simon Elbs, Rafael Dorn, Alina Michelber- ger, Lisa Schad, Hannah Elbs, Nele Gründler, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Emily Wenzel- Diaspora Opfer der Erstkommunion 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit dem Kirchenchor Montag, 05. Mai 10.00 Uhr Baindt – Dankgottesdienst der Erstkommuni- onkinder, anschließend Abgabe der Gewän- der. Die Erstkommunionkinder haben an die- sem Tag schulfrei. Dienstag, 06. Mai 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 07. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 08. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 09. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 10. Mai 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: An- ton Pink, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Laureen Hartmann, Noemi Oelhaf, Tim Be- ckert,(† Klara und Johannes Merk, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Josef Jerg, Familie Schimanowski, Pia und Alfons Häfele, Martha und Franz Schmid, Josef Veese, Hermann Schmid, Christina und Wendelin Fetsch mit An- gehörigen, Jahrtag: Margareta Veeser, Marti- na Gindele, Maria Konzett, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 11. Mai – 4. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Julia und Xenia 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Folgende Kinder empfangen am Sonntag, 04. Mai 2025 das Sakrament der Erstkommunion Enrico Assanti, Raphael Balle, Pauline Berlin, Max Bosch, Antonia-Ioana Diac, Jana Dobler, Franca Frick, Josua Greising, Mara Gründler, Madlene Hartmann, Mateo Klim, Paul Kreutle, Lara Lacher, Elias Malsam, Elena Mayer, No- ah-Elias Michler, Moritz Riefler, Lilly Romer, Emily Schütz, Henri Sonntag, Mailin Steinbach, Niklas Steinhauser, Leon Velosa Paulo Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Feier der Erstkommunion – 04. Mai 2025 Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien • Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren um den würdi- gen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottes- dienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommunion- tag werden nach der Erstkommunion über einen Link zum Abrufen bereitgestellt. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 05. Mai: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Anschließend Abgabe des Gewandes in der Kirche beim Taufstein. Die Erstkommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Einladung zur Firmung am 8. November 2025 Du bist in der 7. Klasse? Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 8. November um 14.30 Uhr statt. Ob in Baindt oder Baienfurt steht noch nicht fest. Als Firmspender kommt zu uns Weihbischof Matthäus Karrer. Anfang Mai kommt die Einladungen auch per Post zu dir nach Hause. Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugendlichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt am Samstag, 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Bei Night & Pray am Samstag, 11. Okt 19.00 in Baindt - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Freitag, 31. Okt – Sonntag, 2. Nov - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag, 7. Nov. vor der Firmung Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Solltest du bis Mitte Mai keine Post bekommen, dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2025 ist der Dienstag, 3. Juni Bernhard Staudacher Frauenbund Baienfurt Freitag, 9.5.2025 Maiandacht in Urnau 13.30 Uhr Abfahrt an der Kirche in Baienfurt (Fahrgemeinschaften) Maiandacht in der Kirche hl. Dreikönig in Urnau (Deg- genhausertal) Danach Weiterfahrt nach Kappel zum Einkehren. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 7.5.2025 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hö- ren meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27–28a Sonntag, 04. Mai Miserikordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Missionsgottesdienst mit Abendmahl und Konfirmanden im Grünen am Ev. Gemein- dehaus (Jan-Pierre van Rooyen, Karmelmis- sion) mit anschließendem Mittagessen und Bildinformationen von Herrn van Rooyen Montag, 05. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 07. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Generalprobe Konfi8, Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Freitag, 09. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schö- berl) Sonntag, 11. Mai 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmationsgottesdienst mit Chor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Der gute Hirte Manchmal wünsche ich mir das: einen, der für mich sorgt, der mir den rechten Weg zeigt und mich unbeschadet durch Gefahren führt, einen, der meinen Durst nach Leben stillt und nach mir sucht, wenn ich verloren gehe. Jesus, der „gute Hirte“ steht im Zentrum des zweiten Sonntags nach Ostern. Das Urbild des Schäfers spricht Kinder wie Erwachsene an. Das Neue Testament bekennt Christus als den guten Hirten, der das Verlorene nicht aufgibt und der sein Leben für das ihm Anvertraute lässt. Jeder einzelne zählt. Die biblischen Texte warnen aber auch vor schlechten Hirten, die nur an ihr eigenes Wohl denken, bei Gefahr davonlaufen und das Schwache nicht stärken. Da gilt es, sich an den guten Hirten zu halten und nach seinem Beispiel selbst auf andere zu achten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © jarek- grafik / Pixabay) Karmelmission – Weltmissionsprojekt Frauen und Mädchen haben es in is- lamisch geprägten Gesellschaften be- sonders schwer. Sie werden häufig dis- kriminiert. Auch in der Schulbildung und Ausbildung werden Mädchen im Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Vergleich zu Jungen häufig benachteiligt. Die Karmelmis- sion bietet jungen Frauen und Mädchen Nähkurse an und stärkt sie dadurch fürs Leben. Der erfolgreiche Abschluss des Nähkurses bedeutet für jede Näherin: Jetzt kann sie auf eigenen Beinen im Leben stehen und selbständig ih- ren Lebensunterhalt bestreiten. Der wöchentliche Nähunterricht findet über einen Zeit- raum von mehreren Monaten statt. Die Treffen bieten eine gute Gelegenheit, den teilnehmenden Frauen und Mädchen biblische Geschichten, christliche Lieder und die Botschaft von Jesus weiterzugeben. Auf diese Weise haben schon viele junge muslimische Frauen zum Glau- ben an Jesus Christus gefunden. (Quelle Text und Bilder: Homepage Evangelische Kar- melmission e.V.) Einladung Konfi8 In den vergangenen Tagen haben wir die Einladungen für den Konfi8-Jahrgang 2025/2026 verschickt. Sollte Ihr Kind kei- ne Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656, pfarramt. baienfurt@elkw.de oder persönlich zu den o.g. Öffnungs- zeiten). Seniorenkreis Am Dienstag, 13.5.25 unternehmen wir einen gemeinsamen Ausflug. Unser Ziel ist das Christlich-Jüdische-Museum in Laupheim zu- sammen mit Pfarrer Andreas Henrich. Wir la- den herzliche ein. Zur gemeinsamen Abfahrt treffen wir uns um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aqua- rell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Knappe Niederlage im Lindenhofstadion SV Weingarten - SV Baindt 3:1 (1:0) Nach dem spielfreien Osterwochenende gastierte der Drittplatzierte aus Baindt beim Neunten aus Weingarten, in der Tabelle trennten beide Teams vor der Partie aber lediglich fünf Punkte. Bei herrlichem Fußballwetter kamen die Gastgeber im heimischen Lindenhofstadion besser in die Partie und gewannen vor allem zu Beginn immer wieder die zweiten Bälle im Mittelfeld. Folgerichtig verzeichnete der SVW in der 22.Minute auch den ersten gefährlichen Abschluss, wobei Bleiles Hereingabe als Mischung aus Flanke und Schuss am langen Eck vorbeirauschte. Im Anschluss er- arbeitete sich Weilands Mannschaft aber von Minute zu Minute Feldvorteile, spielte den ein oder anderen gefähr- lichen Gegenangriff aber nicht sauber zu Ende. Dennoch verpasste der SVB in der 39.Minute nur knapp den Füh- rungstreffer. Steinhauser bugsierte im Fünfer eine schar- fe Hereingabe von Caltabiano aufs eigene Tor, SVW- Keeper Segbers stand mit viel Glück aber genau richtig und verhinderte das 0:1. So schien es mit einem gerechten Halbzeitstand von 0:0 in die Pause zu gehen, bis sich der aufgerückte SVB einen folgenschweren Ballverlust in der eigenen Hälfte leistete. Der SVW schaltete schnell um, wo- bei Brugger Bleile fast schon vom Tor abgedrängt hatte, sich dann aber bei einer Finte des Angreifers zu einer schlecht getimten Grätsche hinreißen ließ - Strafstoß. Im Freundschaftsduell Walser gegen Kuhnt, welche am Frei- tagabend in Ravensburg noch gemeinsam die Nacht zum Tag gemacht hatten, behielt Kuhnt die Oberhand und ver- wandelte sicher rechts oben zum 1:0-Halbzeitstand (43.). In der Halbzeitpause nahm sich die Baindter Mannschaft viel vor, nur um zwei Minuten nach Wiederanpfiff das Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 zweite vermeidbare Gegentor hinnehmen zu müssen. Ein Abspielfehler im Spielaufbau brachte erneut Bleile in die Partie, welcher über halbrechts uneinholbar in den Lauf geschickt wurde, B. Walser umkurvte und zum 2:0 einschob (47.). Im Anschluss konzentrierte sich der SVW auf die Defensivarbeit und verschob clever in der eige- nen Hälfte, während der SVB zunehmend auf den An- schlusstreffer drückte. So legte Dischl eine Hereingabe vom eingewechselten Dantona am langen Eck vorbei (68.) und Fischer zielte vom linken Strafraumeck etwas zu ungenau. Eiskalt vor dem Tor zeigte sich dagegen we- nig später der nach vorne beorderte Baindter Kapitän Thoma, welcher einen schönen Angriff über Caltabia- no und Dischl zum 1:2 im linken Eck versenkte (80.). Die Schlussphase versprach somit nochmals Spannung und hatte dann auch einige Highlights zu bieten. Erst verhin- derte Brugger mit einem starken Tackling gegen Blei- le den erneuten 2-Tore-Vorsprung, dann entschied sich Thoma nach feinem Chip von Geggier etwas überhastet zum Kopfball als zur Ballannahme (85.) und L. Walser und Dantona brachten eine schnelle Kombination nicht sau- ber zu Ende gespielt (90.). Im Gegenzug entwischte der eingewechselte Elezi Brugger und dem hochstehenden B. Walser und vollendete am Ende zum 3:1-Endstand (90+1.). In einer ausgeglichenen Partie unterliefen dem SVB zu viele entscheidende defensive Fehler, welche aufgrund einer mangelnden offensiven Durchschlagskraft gegen einen diszipliniert agierenden SVW nicht mehr ausge- merzt werden konnten. Damit geht der SVB nach drei siegreichen Spielen in Folge wieder mal als Verlierer vom Platz und wird die entsprechenden Themen in der kom- menden Trainingswoche angehen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (79. Henry Hosse), Lukas Walser, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Kevin Lang (64. Mika Dan- tona), Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl, Tobias Fink (79. Nico Geggier) - Trainer: Rolf WeilandTore: 1:0 David Kuhnt (43.), 2:0 Martin Bleile (47.), 2:1 Philipp Thoma (80.), 3:1 Sebir Elezi (90.+1) SV Weingarten II - SV Baindt II 1:2 (0:1) Auf dem kleinen Nebenplatz in Weingarten schienen die Rollen vor Anpfiff klar verteilt: der SVW II als Tabellenletz- ter wollte dem SVB II als Tabellenführer ein Bein stellen, während Geggiers Mannschaft nach dreiwöchiger Pause das Ziel verfolgte, die Spitzenposition weiter auszubauen. Wie im Voraus vermutlich erhofft gelang dem SVB ein Start nach Maß, da Kretzer einen Steckpass vom Sulpa- cher Kollege Kronenberger unhaltbar zum 0:1 ins kurze Eck schweißte (8.). In der Folge verzeichnete der SVB zwar mehr Ballbesitz und hatte in Person von Schnez und Kretzer dicke Chancen das Ergebnis deutlicher gestalten, jedoch musste sich auch SVB-Torhüter Mohring mehrmals auszeichnen, da die Baindter Defensive etwas fahrlässig agierte. Dies besserte sich im zweiten Durchgang, wobei Toptorjäger Schnez zehn Minuten vor Schluss entschei- dend auf 0:2 erhöhte (79.). Löffelholz verkürzte in der Nachspielzeit zwar noch auf 1:2 (90+1.), am Ende blieb es jedoch beim verdienten Baindter Auswärtssieg. Damit kommt es am kommenden Sonntag zum Topspiel SVB II (1. Platz) gegen SV Kressbronn II (3.Platz), wobei Geggiers Mannschaft mit einem Sieg einen großen Schritt in Richtung Meisterschaft machen kann. Vorschau: Sonntag, 04.05 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Kressbronn II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Kressbronn Abteilung Tischtennis Umkämpftes Unentschieden im letzten Saisonspiel Herren 1 – TSG Ailingen 8:8 Die Gäste aus Ailingen mobilisierten in ihrem letzten Spiel nochmals alle Kräfte, um den direkten Abstieg zu verhin- dern und sich auf den Relegationsplatz zu retten. In den Doppeln zeigten sich die Ailinger besser und konn- ten mit 2:1 in Führung gehen, wobei sich Tobi/Marcel hauchdünn im 5. Satz geschlagen geben mussten. Im vor- deren Paarkreuz spielten dann Marcel und Philipp stark auf, beide konnten ihre Partien nach verlorenem ersten Satz in einen 3:1 Erfolg drehen. Auf Tobi’s Sieg folgte eine erneut knappe 2:3 Niederlage von Wolfgang und auch im hinteren Paarkreuz teilten wir uns die Punkte: Roman gewann stark mit 3:0 und Ersatzmann Volodymyr ge- wann zwar nicht sein Match, dafür aber an Erfahrung :). So stand es nach der ersten Einzelrunde 5:4 für uns. Das Duell der beiden Einser konnte Marcel mit einem klaren 3:0 Erfolg deutlich für sich entscheiden. Philipp und Tobi machten es im Anschluss deutlich spannender: Philipp gewann sehr knapp mit 11:9 im Entscheidungs- satz, doch Tobi verlor in der Endphase des 5. Satzes die Nerven und damit auch das Spiel. Wolfgang hatte sei- nen Gegner bei seinem 3:0 Sieg klar im Griff und Roman hätte bei seinem 5-Satz-Krimi nach gutem Spiel den Sieg ebenfalls verdient gehabt. Nach Volodymyrs Niederlage musste das Schlussdoppel über Sieg oder Unentschie- den entscheiden. Leider brauchten Wolfgang und Philipp zwei Sätze um auf Touren zu kommen, gewannen dann die Sätze drei und vier und konnten den Flow dann aber nicht mit in den 5. Satz nehmen. Somit endete das Spiel an diesem Tag mit einem leistungsgerechten Unentschieden, wobei wir 4 Sätze mehr gewonnen haben und dem Sieg gefühlt ein bisschen näher waren. Da im Parallelspiel der SV Bergatreute ebenfalls einen Punkt gewinnen konnte bleibt die TSG Ailingen auf einem Abstiegsplatz und muss den Gang in die Bezirksliga antreten. Für unser Team geht es nach dem Gewinn der Vizemeis- terschaft am 10.05. in die Aufstiegsrelegation zur Lan- desliga, die in Meckenbeuren stattfinden wird. Gegner werden der TSV Erbach als 2. der Landesklasse Gr.7 und der 1. TTC Wangen als 8. der Landesliga sein. Sollte der Aufstieg gelingen, wäre das die höchste Spielklasse einer Herrenmannschaft der Vereinsgeschichte. Abschließend muss noch erwähnt werden, dass wir mit Marcel Brückner (30:3 Bilanz) und Philipp Schwarz (27:3 Bilanz) die beiden besten Spieler der Liga in unseren Rei- hen haben, die maßgeblich zum Gewinn der Vizemeister- schaft beigetragen haben. Uns ist keine Saison bekannt, in der zwei Baindter Spieler eine Liga derart dominiert haben. Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Saison! Abschlusstabelle Landesklasse Gr.8: Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 TC Baindt e.V. Eröffnungs-Bändelesturnier und Start in die Verbandsrunde Eröffnungs-Bändelesturnier Am kommenden So., 04.05.2025, 13 Uhr starten wir in die Tennissaison mit unserem Bändelestur- nier für ALLE Spieler*innen (Schnuppermitglied, Turnier- spieler*innen, von Jugend bis Senioren). Anmeldeschluss: Sa., 03.05., 16 Uhr! Bitte tragt euch am Infobrett am Vereinsheim in die Meldeliste ein. Wir freuen uns über zahlreiche Beteiligung an einem sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligem Zusammensein auf unserer Anlage. B. Blattner, Breitensportwartin Start in die Verbandsrunde Jetzt geht’s los! In der kommenden Woche beginnt für unsere Mannschaften die diesjährige Verbandsrunde. Insgesamt sind 3 Jugendmannschaften, 8 Mannschaften (Aktive und Senioren) und 3 Mannschaften in der Dop- pelrunde am Start. Wir wünschen allen Teams eine verletzungsfreie Saison, viel Erfolg, viel Spaß und nette Gegner. Mi., 7.5. • H 65: Oberligastaffel/TC Bad Saulgau – TC Baindt • KIDs-Cup: Bezirksstaffel 1/SPG Blitzenreute/Mochen- wangen – TC Baindt Fr., 9.5. • Junioren U15: Kreisstaffel/TC Weingarten – TC Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Herzliche Einladung zur Besichtigung des Hühnerhofs Rimmele mit anschließender Verkostung von Bacca Fruchtsecco, am Mittwoch, 14.05.2025. Dies verspricht sicher ein interessantes und genussvolles Erlebnis zu wer- den. Wir treffen uns um 18.00 Uhr am Parkplatz der Ten- nishalle Baindt und fahren in Fahrgemeinschaften nach Fronhofen, Feldmoos 10. Das kleine Vesper rundet die Ver- anstaltung bestimmt perfekt ab. Wir freuen uns auf euch. Das Vorstandsteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Hören, was Landwirtschaft braucht - HofDialog vom Grü- nen Ortsverband Am 4. Juni auf 18.30 Uhr lädt der Ortsverband der Grünen in Weingarten, Baienfurt und Baindt zum 3. HofDialog ein auf einen landwirtschaft- lichen Betrieb aus der Region. Diesmal geht es auf den Biohof von Bärbel und Jörg Endrass bei Wangen. Dort gibt es Hühner, Streuobstwiesen, eine Zusammenarbeit mit der solidarischen Landwirtschaft (SoLaWi) und vieles mehr. Zudem sind Endress Mitglieder der Arbeitsgemein- schaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ ist ein Zusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten, der sich für eine sozial gerechte, ökologisch nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft einsetzt. Gegründet wurde sie als Alternative zum Deutschen Bauernverband, von dem sie sich vor allem durch basisdemokratische Strukturen und Kritik an Agrarindustrie und Exportorientierung un- terscheidet. Allein in Baden-Württemberg hat die AbL 362 Mitglieder.Der Erhalt bäuerlicher Betriebe, faire Erzeuger- preise, regionale Vermarktung und eine agrarökologische Wende sind zentrale Ziele - auch die Förderung klein- und mittelbäuerlicher Strukturen, die sowohl ökonomisch trag- fähig als auch umweltfreundlich wirtschaften.Mitglied sind vor allem kleinere und mittlere Betriebe – konventionell wie ökologisch – die Massentierhaltung, Gentechnik und eine auf Export ausgerichtete Agrarpolitik ablehnen. Die AbL ist eine wichtige Stimme für eine nachhaltige Landwirt- schaftspolitik in Deutschland und Europa. Am 4.06. wollen wir den Hof besichtigen und anschließend ins Gespräch kommen. Für Fahrgemeinschaften bitte an- melden unter: info@gruene.wgt.de;. um 18 Uhr geht’s los. Treffpunkt wird noch bekannt gegeben. Website Biohof: www.biohof-endrass.de Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Zu unserer Hauptversammlung am Samstag den 10.05.2025 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 02.05.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau (E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de) einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Aus dem Landkreis Fortbildungsreihe für Vereine: Vereinsführerschein Mit dem Angebot „Vereinsführerschein“ unterstützt der Landkreis Ravensburg lokale Vereine und bietet eine umfassende und exklusive Aus- und Weiterbildungsmög- lichkeit an. Personen, die eine verantwortliche Position im Verein übernehmen werden oder die bereits ein leiten- des Ehrenamt in einem Verein innehaben, können sich auf diesem Weg zu wichtigen Vereinsthemen fortbilden. Der Vereinsführerschein bietet Vereinen die Möglichkeit, ihre Organisation zukunftsgerecht aufzustellen. Ferner sollen die Teilnehmenden Sicherheit erlangen und mög- liche Vorbehalte oder Unsicherheiten in Bezug auf die Übernahme eines Ehrenamts nehmen. In insgesamt sechs Modulen erhalten die Teilnehmenden ausführliche und praxisbezogene Informationen zur Vereinsgestaltung. Auch für Neulinge bietet die Fortbildung einen kompakten Gesamtüberblick und vermittelt wissenswerte Grundlagen der Vereinsführung. Durchgeführt wird das in sechs Module gegliederte Fort- bildungsprogramm durch den erfahrenen Vereinsbera- ter, Herrn Karl Bosch. Das Programm setzt sich aus vier praxisorientierten Online-Modulen sowie zwei Präsenz- terminen zusammen: • Modul 1: Grundlagen der Vereinsführung – Was kommt da auf mich zu Samstag, 07.06.2025, 09.00 – 16.00 Uhr (Jobcenter, Sauterleutestr. 34, 88250 Weingarten) • Modul 2: Vereinsrecht, Haftung, Aufsichtspflicht in der JugendarbeitDienstag, 24.06.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 3: Datenschutz-Grundverordnung in der Ver- einspraxis Dienstag, 01.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 4: Mitglieder finden und für die Arbeit im Vor- stand begeistern Dienstag, 15.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 5: Vereinssteuerrecht Dienstag, 22.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 6: Mitgliederversammlung, Konfliktmanage- ment, Motivation Samstag, 26.07.2025, 9.00 bis 16.00 Uhr (Jobcenter, Sauterleutestr. 34, 88250 Weingarten) Die Module können von unterschiedlichen Personen des Vereins besucht werden. Es wird eine Pauschale von 60,- € für alle sechs Module erhoben. Anmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail (m.lauter@ rv.de) oder telefonisch (0751 853119) entgegen. Bei der Anmeldung sind der Vereinsname sowie die Anschrift der Teilnehmenden anzugeben. Blut spenden und mit etwas Glück Tickets für das HYPE-Festival gewinnen Erst Ärmel hoch, dann Arme hoch! Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Le- bensretter*innen Tickets für das HYPE-Festival im Juni. Mit dem Frühling und den steigenden Temperaturen steigt auch die Lust auf Reisen, Ausflüge, und Outdoor-Unter- nehmungen. Der DRK-Blutspendedienst bittet alle, die gesund sind und sich die Zeit nehmen können, Blut zu spenden! Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minuten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ers- ten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blut- gruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich über 2000 Blutkonserven benötigt, um Patient*innen aller Al- tersklassen lückenlos zu versorgen. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung regelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden, hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Not- wendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut spenden und mit etwas Glück Tickets für das HY- PE-Festival gewinnen: Erst Ärmel hoch, dann Arme hoch! Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen 50x2 Tickets und 10x2 VIP-Tickets für das HYPE-Festival am 14. Juni. So einfach geht’s: Einfach Termin im Aktionszeitraum buchen, Blut spenden, im Anschluss online für die Verlosung registrie- ren und mit etwas Glück gewinnen. Weitere Informationen unter: www.blutspende.de/hype-festival Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 14.05.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Gesundheitsatlas der AOK zeigt anhaltenden Rückgang der Lungenerkrankung COPD AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr: „Auch ich habe das Rauchen aufgehört!“ Der Anteil der Menschen ab 40 Jahren mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) ist von 2017 auf 2023 um knapp 10 Prozent zurückgegangen. Das zeigen aktuelle Daten, die heute im Gesundheitsatlas Deutsch- land des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) veröffentlicht worden sind. Insgesamt steht Baden-Würt- temberg gemeinsam mit Sachsen auf Platz 1, was den Rückgang der Häufigkeit der Erkrankung anbelangt. Ein paar Kreise in Baden-Württemberg unterstützen diese Entwicklung besonders, darunter der Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und der Landkreis Sigmaringen. „Dank effektiver Präventionsmaßnahmen, verbesserter Früherkennung und innovativer Therapieansätze ver- zeichnen wir einen spürbaren Rückgang von Fällen der Lungenerkrankung“, so Markus Packmohr, Geschäftsfüh- rer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „Durch verstärk- te Aufklärung und präventive Ansätze, insbesondere zu Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 den Gefahren des Rauchens, sowie durch den Zugang zu modernen Behandlungsmöglichkeiten konnten viele unserer Versicherten ihre Lebensqualität verbessern und ihre Krankheit erfolgreich in den Griff bekommen.“ Insgesamt waren nach den aktuellen Ergebnissen des Ge- sundheitsatlas Deutschland im Jahr 2023 etwa 3,23 Mil- lionen Menschen von einer COPD-Erkrankung betroffen. Im Jahr 2017 waren es noch 3,39 Millionen Betroffene. Damit hat sich die Zahl der Patientinnen und Patienten mit COPD in den letzten sechs Jahren um 160.000 Be- troffene reduziert. Wenn Veränderungen der Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerung berücksichtigt wer- den, ergibt sich für 2017 eine Krankheitshäufigkeit von 7,4 Prozent, während es 2023 nur noch 6,7 Prozent waren. Somit war zwischen 2017 und 2023 ein relativer Rückgang der COPD-Krankheitshäufigkeit von knapp 10 Prozent zu verzeichnen. COPD ist eine Lungenerkrankung, bei der die Atemwe- ge dauerhaft verengt sind Patientinnen und Patienten, die an COPD leiden, haben ein Gefühl von Atemnot. Der wichtigste beeinflussbare Risiko- faktor für die Entstehung der COPD ist das Rauchen. Die eingeatmeten Partikel rufen eine Entzündung des Lun- gengewebes hervor, die langfristig zu einer chronischen Verengung der Bronchien und damit zu einem erhöhten Atemwiderstand führt. Aber auch weitere Faktoren wie das Einatmen anderer Schadstoffe oder chronisch wie- derkehrende Atemwegsinfekte können zum Entstehen der Krankheit beitragen und diese verschlimmern. Sinkende Zahlen dank Rauchverzicht Der Rückgang bei den COPD-Erkrankungen dürfte in erster Linie auf den zunehmenden Rauchverzicht in der Gesellschaft und die Verschärfungen der Regelungen zum Rauchverbot zurückzuführen sein. „Da es sich um eine Erkrankung handelt, die sich über viele Jahre entwickelt und verschlechtert, zeigt der Rückgang der Prävalenz den Erfolg dieser Maßnahmen“, sagt Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO. Regionen, in denen laut Mik- rozensus viele Raucherinnen und Raucher leben, haben auch eine höhere COPD-Prävalenz. „Rauchen ist nach wie vor einer der größten Treiber der Krankheitslast in Deutschland. Laut Studien sind etwa 15 Prozent der Todes- fälle insbesondere darauf zurückzuführen“, so WIdO-Ge- schäftsführer Schröder. „Daher sollten die Verantwortli- chen in den Kreisen und Kommunen bei diesem Thema weiter am Ball bleiben und den Rauchverzicht gerade bei Jugendlichen fördern.“ Mit dem Gesundheitsatlas werden die regionalen Unterschiede deutlich. AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr weiter: „Unser Ziel bleibt es, die Erkrankung durch präventive Maßnahmen weiter zu reduzieren und den betroffenen Menschen eine mög- lichst hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Landkreisen, den Ärzten und Ge- sundheitseinrichtungen zusammen, um effektive Behand- lungskonzepte und innovative Lösungen anzubieten.“ Regionale Unterschiede: Der Bodenseekreis, der Land- kreis Ravensburg und der Landkreis Sigmaringen unter den Top 5 mit niedrigster Prävalenz Die regionalen Unterschiede bei der Krankheitshäufigkeit, die der Gesundheitsatlas Deutschland bis auf die Ebene der 400 einzelnen Kreise und kreisfreien Städte darstellt, sind sehr groß: In Konstanz und Tübingen leben mit jeweils 4,2 Prozent die wenigsten Patientinnen und Patienten mit einer COPD-Erkrankung, gefolgt vom Bodenseekreis und dem Landkreis Ravensburg mit je 4,5 Prozent und dem Landkreis Sigmaringen mit 5,4 Prozent. In Baden-Württemberg sind die Städte Heilbronn (6,8 Prozent), Mannheim (6,6 Prozent), Karlsruhe (5,5 Pro- zent), der Neckar-Odenwald-Kreis (7,3 Prozent) sowie der Rems-Murr-Kreis (5,9 Prozent) am stärksten betroffen. Nordrhein-Westfalen liegt im Bundesländer-Vergleich an der Spitze: Hier war der Anteil der COPD-Erkrankten an der Bevölkerung mit 8,1 Prozent im Jahr 2023 am höchsten, gefolgt von Berlin mit 8,0 Prozent und Thü- ringen mit 7,8 Prozent. Zum Vergleich: In Sachsen und Baden-Württemberg, den Ländern mit der niedrigsten Krankheitshäufigkeit, war der Anteil der Betroffenen mit jeweils 5,5 Prozent wesentlich geringer. Männer häufiger betroffen als Frauen Der Gesundheitsatlas Deutschland macht auch deutli- che Unterschiede in den verschiedenen Alters- und Ge- schlechtsgruppen transparent. In allen Altersgruppen erkranken mehr Männer als Frauen an der COPD. So waren im Jahr 2023 in der Gruppe der 85- bis 89-Jähri- gen 14,6 Prozent der Männer und 10,1 Prozent der Frau- en betroffen. Die Analyse der COPD-Prävalenzen zeigt einen ausgeprägten Rückgang bei den Männern in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Hier fiel die Prävalenz von 16,9 Prozent im Jahr 2017 auf 14,5 Prozent im Jahr 2023. Dies entspricht einem relativen Rückgang um 14,2 Pro- zent. Bei den Frauen in der gleichen Altersklasse war der Rückgang etwas geringer; hier fiel die Prävalenz von 11,6 auf 10,1 Prozent (relativer Rückgang: 13,2 Prozent). Un- ter den jüngeren COPD-Patientinnen und -Patienten ist der Rückgang bei den Frauen ausgeprägter als bei den Männern: Bei den Frauen fiel die Prävalenz von 3,0 auf 2,2 Prozent, bei den Männern von 3,0 auf 2,4 Prozent. Dies entspricht relativen Rückgängen um 24,1 Prozent bezie- hungsweise 18,7 Prozent. Aktuelle Daten zu 23 weiteren Erkrankungen Zu den 24 Erkrankungen, zu denen jetzt aktuelle Daten auf der Website www.gesundheitsatlas-deutschland.de abrufbar sind, gehören neben der COPD-Erkrankung auch weitere Lungenerkrankungen wie Asthma oder In- fekte der unteren Atemwege. Zudem sind Daten zu psy- chischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Stoffwechsel-Erkrankungen, neuro- logischen Krankheiten wie Demenz und Parkinson sowie zu Muskel-Skelett-Erkrankungen dargestellt. Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 10.05.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Leutkirch; Treff- punkt ist die Leutkircher Kulturbrauerei, Bahnhof 1, 88299 Leutkirch. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen immer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsuchender Menschen. Um besser planen zu kön- nen, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750 Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Doa goat dr Doig – Backkurs mit Gerold Heinzelmann Kursprogramm für Erwachsene im Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben Wolfegg10. Mai 2025 | 12 bis 16 Uhr | 20 € pro Person | Anmeldung erforderlich sowie am 17. Mai 2025 | 12 bis 16 Uhr | 20 € pro Person | Anmel- dung erforderlich Bäckermeister Gerold Heinzelmann aus Wolfegg be- herrscht die hohe Kunst des Brotbackens im Steinofen! Sein Wissen und seine Erfahrung gibt er im historischen Backhaus weiter. Dabei lernen die Teilnehmer alles über das Anheizen des Ofens, die richtige Zubereitung des Teiges und vieles mehr. Am Ende nehmen die Teilnehmer selbstgebackenes Brot und Dinnete mit. Museums-Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Lange Kultur- und Museumsnacht am 16. Mai 2025 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden ört- lichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Auto- museum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erleben. Mit rund 25 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Akrobatik und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort können den ganzen Abend über verschiedene Köstlichkeiten genossen wer- den. Erleben Sie musikalische Unterhaltung im Ortskern Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Muse- um und im Automuseum, lauschen Sie Impulsen mit Or- gelspiel, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie bei akrobatischen Einlagen, lassen Sie sich faszinieren von einer Kunstausstellung der Wolfegger Grundschüler und seien Sie gespannt, welche Attraktionen Sie an die- sem Abend bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg noch erwarten. Auch für Familien gibt es ein buntes Programm und unser Fürstlicher Hofgarten wird zur „Familien-Picknick-Wiese“. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informationen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abendsfinden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei – über eine Spende freuen wir uns. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 4. Mai 2025 Bannwald - Urwald der Zukunft Gästeführer: André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. Der Bannwald – wild und ungezähmt. Wo früher Kaiser und Könige zur Jagd gingen und den ganzen Wald für sich reserviert hatten, gehen wir auf Spu- rensuche nach den Besonderheiten eines wilden Waldes. Liegende und stehende, abgestorbene Baumriesen säu- men unseren Weg. Was machen die vielen Pilze dort am Wegesrand? Wo kommen die vielen Käfer und Ameisen her? Kommen Sie mit und lassen Sie sich in eine wilde und un- gezähmte Welt entführen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Fussball Jedermann Turnier an Pfingsten in Fronhofen Der SV Fronhofen veranstaltet am Pfingstsonntag, 8. Juni 2025 sein traditionelles Fußball-Gerümpelturnier. Das Turnier welches dieses Jahr zum 43. mal stattfindet, wird unterteilt in Aktive-, Nichtaktive- und Frauenmann- schaften. Gespielt wird auf den Kleinfeld. Tolle Geld- und Sachpreise warten auf Sie. Anmeldemöglichkeiten und Infos zum Turnier sowie zum Rahmenprogramm, u.a. ein großes Jugendturnier am Pfingstmontag, finden Sie im Internet unter www.sv-fronhofen.de. Anmeldeschluss ist Sonntag 01.06.2025. Berufliches Übergangsmanagement: Projekt wird verlängert Den Übergang zwischen Klinikaufenthalt und Arbeits- leben zu erleichtern – das ist das Ziel des Projekts Berufliches Übergangsmanagement, das die Arka- de-Pauline 13 und das ZfP Südwürttemberg gemeinsam umsetzen. Betroffene erhalten dabei bereits während ihres Aufenthalts in einer psychiatrischen Einrichtung gezielte Unterstützung, um berufliche Perspektiven zu entwickeln. Das durch die „Aktion Mensch“ geförderte Projekt rich- tet sich an Menschen im erwerbsfähigen Alter, welche in Einrichtungen des ZfP Südwürttemberg in Weissenau, Wangen und Friedrichshafen sowie in der Tagesklinik der Arkade-Pauline 13 behandelt werden. Ob berufliche Orientierung, Antragstellung für Reha-Leistungen oder Rückkehr in eine frühere Beschäftigung: das Berufliche Übergangsmanagement setzt dort an, wo neue Wege nötig sind. Nach gut drei Jahren erfolgreicher Arbeit geht das Pro- jekt nun in die Verlängerung. „Wir freuen uns sehr, dass die ‚Aktion Mensch‘ das Projekt bis Ende August 2026 weiterfördert“, sagt die für das Projekt verantwortliche Sozialarbeiterin Selina Löw. „Die Rückmeldungen zeigen, wie wichtig es ist, bereits während des Klinikaufenthalts konkrete Anschlussperspektiven zu entwickeln – für mehr Teilhabe, Stabilität und Lebensqualität.“ Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten deutlich ge- macht, dass eine frühzeitige Beratung und die weiterfüh- rende Begleitung für viele der Schlüssel ist, um sich wieder oder überhaupt erst an das Thema Arbeit heranzutasten. „Oft sind es kleine Schritte, die den Einstieg ermöglichen – etwa Unterstützungen bei Wiedereingliederungsmaßnah- men oder erste berufliche Orientierungen durch Praktika.“ Es sei herausfordernd, eine psychische Erkrankung in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren, die sowohl langfristig tragfähig ist als auch stabilisierend wirkt, so Löw weiter. Doch mit einer adäquaten Unterstützung gelinge es in Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 der Regel, ein individuell passendes Angebot zu finden. Mehr Informationen: https://berufsbegleitende-dienste. de/berufliches-uebergangsmanagement/ Oder unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/ foerderprogramme/ lebensbereich-arbeit/wege-ins-ar beitsleben/arkade-pauline-uebergangsmanagement Konzerte, Kollwitz und Kooperationen - Schloss Achberg im Gedenkjahr „500 Jahre Bauernkrieg“ Ein besonderes Highlight im vielfältigen Programm zum Gedenken an den Bauernkrieg findet am 24. Mai im Rit- tersaal des Schloss Achberg statt. Das Leipziger Ensem- ble Sospiratem spielt deutschsprachige Musik des 16. /17. Jahrhunderts „Und kommst Du liebe Sonn‘ nicht bald“ und zeichnet damit ein ästhetisches Panorama des Auf- standes.Dioe weiteren Konzerte im Rahmen des dies- jährigen Bodenseefestivals sind die Artists in Residence, die charismatische Akkordeonistin Ksenija Sidorova (31. Mai - ausverkauft) sowie der faszinierende Jazzpianist Michael Wollny (23. Mai) zu Gast. Am 25. Mai freuen sich Familien auf das lustige Kinderkonzert „Die Schurken auf dem Weg nach Umnibu“. Mit ausgeflippten Improvi- sationen, zarten Geräuschen, wilden Klängen und einer faszinierenden Fantasie-Sprache werden Bach, Purcell oder Ligeti gespielt. Und nicht zu vergessen, ist es schon Tradition, dass die Stella Musikhochschule wieder mit einer Abschlussklasse zu Besuch ist. Die Klavierklasse Katharina Berrio Quintero widmet sich der „Klingenden Freiheit“ (6. Juni). Gedenkjahr Bauernkrieg gemeinsam mit dem Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Passend zum Konzert des Ensembles Sospiratem bie- tet das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben mit Schloss Achberg ein einzigartiges Kombiprogramm an. Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg widmet Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten und meisterhaften Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Mu- seum thematisiert die Ursachen, Hintergründe und Ereig- nisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen werden ver- tiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstellungen geboten. Genügend Zeit zum Verweilen ist in den jeweiligen Kul- turhäusern ebenfalls eingeplant. Ein Shuttleservice ist eingerichtet. Im Anschluss kann das Konzert von „Sospi- ratem“ in Schloss Achberg (24. Mai) oder das Gastspiel des Theaters Lindenhof „Wenn nicht heut, wann dann!“ im Bauernhaus-Museum (21. Juni) besucht werden. Anmeldungen zum Kombiprogramm am 24. Mai sind noch bis zum 11. Mai möglich. Weitere Infos und Anmel- dung unter www.bauernhaus-museum.de. Programmübersicht 13- ca. 22 Uhr | inkl. Shuttle sowie Konzert- oder Theater- besuch | 50,- Euro (Schüler/innen, Studierende, Azubis, Bürgergeldempfänger/innen 40,- Euro) 24. Mai 2025: Konzertabend mit „Sospiratem“ 13:00 Uhr – Abfahrt in Ravensburg (Bahnhof Ravensburg, Rückseite) zum Bauernhaus-Museum. 13:30 Uhr – Führung durch die Ausstellung “1525 – Bauern- krieg in Oberschwaben” im Bauernhaus-Museum. 14:45 Uhr – Pause mit Kaffee & Kuchen im Bauern- haus-Museum (im Preis inklusive). 15:45 Uhr – Abfahrt vom Bauernhaus-Museum nach Schloss Achberg. 16:15 Uhr – Ankunft in Schloss Achberg. 16:30 Uhr – Führung durch die Käthe-Kollwitz-Ausstellung mit Michael C. Maurer. 17:30/18 Uhr – Pause mit Gelegenheit für ein Getränk oder Snack im Schloss-Café (Selbstzahler). 19:00 Uhr – Konzert “Sospiratem” im Rittersaal von Schloss Achberg. xx Uhr – Rückfahrt nach Ravensburg (Bahnhof Ravens- burg, Rückseite). Der genaue Zeitpunkt der Rückfahrten wird vor Ort bekanntgegeben. Besetzung Sospiratem: Clarissa Renner, Sopran | Fridolin Wissemann, Tenor | Friederike Merkel, Blockflöte | Dulzi- an Babett Niclas, Harfe | Uwe Ulbrich, Rebec | Sebastian Krause, Renaissanceposaune | Hannes Malkowski, Per- kussion | Maria Anne Müller, Sprecherin Die Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ ist noch bis 29. Juni zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, samstags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Zur Ausstellung von Schloss Ach- berg ist ein umfangreicher Katalog erhältlich. Der Eintritt zur Ausstellung ist in einer Konzertkarte inkludiert. Schloss Achberg D-88147 Achberg I Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Öffnungszeiten 12.04.–29.06. Käthe Kollwitz: MUT! 12.07.–02.11. Kunst & Liebe Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber Fr 14–18 Uhr I Sa, So, Feiertage 11–18 Uhr Was sonst noch interessiert Asthmatiker müssen nicht auf Sport verzichten Viele Asthmatiker denken, sie müssten auf Sport ver- zichten. Eine gezielte Asthmatherapie kann jedoch Be- schwerden beim Sport vorbeugen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Welt-Asthma-Tages am 6. Mai hin. Wie bei vielen anderen chronischen Erkrankungen kön- nen unter Asthma leidende Menschen etwas für die Lin- derung ihres Zustandes tun. Eine Frage, die sich viele Betroffene häufig stellen, ist, ob Bewegung und Sport trotz Asthma möglich sind, weil körperliche Anstrengung bei vielen Menschen zu den Asthmaauslösern gehören. Asthmatiker sollten körperliche Aktivitäten auf jeden Fall der eigenen Fitness angepasst ausüben. Auf diese Weise kann Sport zu einer höheren Leistungsfähigkeit von Herz und Lunge beitragen, die Sauerstoffaufnahme verbessern sowie die Luftmenge vergrößern, die bei einem Atemzug ausgeatmet wird. Chronisch Erkrankte erhalten besondere Unterstützung durch strukturierte Behandlungsprogramme, auch Disea- se-Management-Programme – kurz DMP – genannt. Ein solches wird von der Landwirtschaftliche Krankenkasse auch bei Asthma angeboten. Es ermöglicht, Patientinnen und Patienten aktiv in den Behandlungsverlauf einzube- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ziehen und ihre Gesundheitskompetenz zu stärken. Ziel ist es, krankheitsbedingte Beschwerden zu lindern oder zu vermeiden (zum Beispiel Anfälle von akuter Atemnot), das Voranschreiten der Erkrankung aufzuhalten und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Die Teilnahme an einem DMP stellt außerdem sicher, dass Betroffene nach den neuesten medizinischen Erkenntnis- sen und Leitlinien behandelt werden. Teilnehmen können nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und Kinder ab zwei Jahren. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/ dmp-bei-chronischen-erkrankungen. Zum Welt-Asthma-Tag in formieren Experten über Hin- tergründe und Behandlung der Krankheit. Weitere Infos gibt der Deutsche Allergie- und Asthmabund e. V. unter www.daab.de. Was sagt die Renteninformation aus? Renteninformation verstehen sowie frühzeitig betrieb- liche und private Altersvorsorge planen Noch nicht in Rente und dennoch Post von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) im Briefkasten? Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Versicher- ten, die mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben, jährlich automatisch die Renteninformation zugeschickt. Aber was sollen die Adressaten dieses Schreibens damit anfan- gen? Die DRV BW beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt Tipps, wie die Renteninformation einfach zu verstehen ist. Welche Informationen befinden sich auf der Renteninformation? Die Renteninformation hält für Versicherte die wichtigs- ten Informationen zu ihren Rentenansprüchen bereit, die sich aus ihrer jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiogra- fie ergeben. Ab wann sie eine Regelaltersrente erhalten können, wie hoch ihr Rentenanspruch wäre, wenn sie ab jetzt keine weiteren Beiträge mehr leisten würden, und auch die erwartbare Rentenhöhe, wenn sie weiterhin so verdienen wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalen- derjahre. Prognostiziert wird die Rentenhöhe auch unter Berücksichtigung von möglichen Rentensteigerungen. Versicherte, die erstmals das Schreiben zugeschickt be- kommen, erhalten zudem einen Versicherungsverlauf. Diesem können sie die in ihrem Versicherungskonto ge- speicherten Zeiten und Verdienste entnehmen. Ferner erfahren Versicherte, mit welchem Rentenan- spruch sie bei voller Erwerbsminderung durch eine ge- sundheitliche Einschränkung rechnen könnten. Sämtliche angegebenen Werte sind dabei als Brutto-Beträge zu verstehen, da in der Regel Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge sowie Steuern von der Rente zu zahlen sind. Wann kommt die jährliche Renteninformation? Die DRV BW verschickt jährlich rund sieben Millionen Ren- teninformationen. Daher geschieht das nicht zu einem Stichtag, sondern über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Wofür ist das Informationsschreiben gut? Die Renteninformation bietet Versicherten auch eine wichtige Grundlage zur Planung der eigenen zusätzli- chen betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Be- darfsfall unterstützen die Mitarbeitenden der DRV BW dabei in so genannten Intensivgesprächen zur Altersvor- sorge. Die Renten-Profis analysieren gemeinsam mit den Versicherten in einem 90-minütigen Beratungsgespräch (für Paare 120 Minuten) die persönliche Vorsorgesitu- ation und zeigen kostenlos, anbieterunabhängig sowie produktneutrale Strategien auf, um eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Wie plane ich meine betriebliche und private Alters- vorsorge? Die DRV BW empfiehlt allen interessierten Personen sich in einem ersten Schritt mit ihrer Digitalen Rentenüber- sicht einen Überblick über den persönlichen Stand der Altersvorsorge über die Rentenansprüche hinaus zu ma- chen. Die Digitale Rentenübersicht auf dem Online-Portal www.rentenuebersicht.de beinhaltet, einen Gesamtüber- blick über all ihre erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche – gesetzlich, betrieblich oder privat. Nach der Registrie- rung können mit einem Klick alle Anbieter von Alters- vorsorge-Produkten die jährlichen Standmitteilungen verschicken und mehr als 1000 Vorsorgeansprüche ver- walten, über aktuelle oder in der Vergangenheit erworbe- nen Ansprüchen, angefragt und ermittelt werden. Auch, wenn die Versicherten nicht mehr wissen, wo überall An- sprüche bestehen. Information und Beratung Die Renteninformation – wo finden Sie was – eine Muster-Renteninformation mit klei- nen Erklärungen – gibt es als Download unter Pressemit- teilungen auf www.drv-bw.de. Mehr Informationen ent- halten die kostenfreien Broschüre „Die Renteninformation – mehr wissen“ und Die Digitale Rentenübersicht: Fragen und Antworten. Sie kann unter www.deutsche-rentenver- sicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Mit allen relevanten Unterlagen versorgt, buchen Interes- sierte auf www.drv-bw.de/ www.drv-bw.de/Altersvorsor ge/Intensivgespraeche unter „Wo kann ich mich beraten lassen“ telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Intensivgespräch zur Altersvorsorge – gerne auch als Vi- deoberatung möglich. TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 697R100R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 „Damit Sie sich sicher sind.“ Bestattungsvorsorge Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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    Zuletzt geändert: 02.05.2025
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    Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografie werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufiger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. https://www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk https://www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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      2.8 0 2.8 0 2.8 0 2.8 0 2.7 0 2.7 0 2.7 0 2.8 0 2.8 0 2.8 0 2.8 0 STELLPLÄTZE STELLPLÄTZE 5.7 25 20 5.7 25 5.7 25 20 5.7 25 2.7 0 20 2.5 0 20 2.7 0 PR IV AT E ER SC HL IE ßU NG 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 01/02 03/04 05/06 01 02 04 05 07/08 09/10 11/12 13/14 15/16 07 08 09 03 CARPORTS CARPORTS STELLPLÄTZE AUF PARKLIFTEN INNERHALB DES GEBÄUDES STELLPLÄTZE AUF PARKLIFTEN INNERHALB DES GEBÄUDES 35 5.50 06 2.8 0 2.8 0 2.8 0 5.6 0 2.8 0 2.8 0 2.8 0 8.6 0 20 5.2 0 20 5.8 0 20 CARPORTS Außenküche 3.5 m x 0.7 m GEMEINSCHAFTS- BEREICH ca.30,40 m² Neigung 7,5° = 13% 4.00 21 1.5 0 2.9 5 1.5 5 2.1 25 5.30 Wöhr - Parklift 340-155/150 (295) Grundstücksgrenze Baugrenze Stellplätze Bewohner Carports Stellplätze auf Parkliften innerhalb des Gebäudes (Doppelparker System) III + D III + D I I III + D III III I I III + D I I III + D III + D III ANLIEGER B1 ANLIEGER B2 ANKERNUTZER A Stellplätze Bewohner STELLPLÄTZE STELLPLÄTZE PR IV AT E ER SC HL IE ßU NG 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 01/02 03/04 05/06 01 02 04 05 07/08 09/10 11/12 13/14 15/16 07 08 09 03 STELLPLÄTZE AUF PARKLIFTEN INNERHALB DES GEBÄUDES STELLPLÄTZE AUF PARKLIFTEN INNERHALB DES GEBÄUDES 06 ARCHITEKT PROJEKT BAUVORHABEN BAUHERR Wiesentalstraße 34 90419 Nürnberg Tel. 0911 37 76 76-0 email: architektur@kontsek.de B F1 - PA R K IE R U N G SK O N ZE PT Übersichtsplan M 1:250 CARPORTS CARPORTS Stellplätze + Stellplätze innerhalb des Gebäudes + Carports M 1:200 CARPORTS Fischerareal Baindt Wettbewerb M 1:200 BF 1 _ ParkierungskonzeptPlan 03 DIN A2 VORENTWURF Fischerareal Baindt Bauabschnitt 1 _ Baufeld 1 Nord VORABZUG Laufertorgraben 6 90489 Nürnberg Tel. 0911 5308 2080 email: info@umweltprojekt.de Jahnstraße 1 90556 Cadolzburg Tel. 09103 6159280 email: zeeh@stadtblau.de 08.07.2022 Haus A Haus B Haus A` Haus B` 43 BAUFELD 1 BAUABSCHNITT 1 BAUABSCHNITT 2 Gesamt Baufeld 1 86 Stellplätze 18 21 Carports 9 6 Stellplätze auf Parkliften innerhalb des Gebäudes 16 16 Gesamt 43 STELLPLÄTZE STELLPLÄTZE STELLPLÄTZE STELLPLÄTZE STELLPLÄTZE 11.10 5.00 28.50 PR IV AT E ER SC HL IE ßU NG MÜLL 5.0 0 12 .50 26.05 8.7 0 12 .50 27 .00 SPIELPLATZ GEMEINSCHAFTSPLATZ Treffpunkt zum Aufenthalt URBAN GARDENING Hochbeete mit Kräutern Außenküche (3.5 m x 0.7 m) CARPORTS CARPORTS CARPORTS GEMEINSCHAFTS- BEREICH ca. 30,40 m² PRIVATFLÄCHE PRIVATFLÄCHE BESUCHERSTELLPLÄTZE ÖFFENTLICH (BLEIBT BEI GEMEINDE) Fahrradstellplätze Müll STELLPLÄTZE AUF PARKLIFTEN INNERHALB DES GEBÄUDES STELLPLÄTZE AUF PARKLIFTEN INNERHALB DES GEBÄUDES ZUGANG LEBENSMITTELMARKT ZUGANG HAUS C ANLIEGER B2ANLIEGER B1 ANKERNUTZER A BARRIEREFREIER ZUGANG INNENHOF ZUGANG HAUS B Grundstücksgrenze Baugrenze Gebäude Ankernutzer Gebäude Anlieger Aussenfläche privat (Anker / Anlieger) Komplette Herstellung von Anlieger/Ankernutzer Aussenfläche gemeinschaftlich Stellplätze Bewohner Filter 1 Stellplätze auf Parkliften innerhalb des Gebäudes (Doppelparker System) Carports Besucherstellplätze Öffentlich Fahrradstellplätze Gemeinschaftsbereich Müll ARCHITEKT PROJEKT BAUVORHABEN BAUHERR Wiesentalstraße 34 90419 Nürnberg Tel. 0911 37 76 76-0 email: architektur@kontsek.de B F1 - ST R U K TU R PL A N Fischerareal Baindt Wettbewerb M 1:200 BF 1 _ StrukturplanPlan 02 DIN A2 VORENTWURF Fischerareal Baindt Bauabschnitt 1 _ Baufeld 1 Nord VORABZUG Laufertorgraben 6 90489 Nürnberg Tel. 0911 5308 2080 email: info@umweltprojekt.de Jahnstraße 1 90556 Cadolzburg Tel. 09103 6159280 email: zeeh@stadtblau.de 08.07.2022 Ankerkonzeption 1. BA BF 1 Fischerareal Anlage 2 2022_07_08.pdf BF 1_ Strukturplan 07.2022[mehr]

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        Klimaschutz, Energie und Rohstoffe

        Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen. Dabei spielen neben der internationalen und nationalen Ebene auch Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle. Auch Sie können durch ihr Verhalten einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren. Kohlendioxid (CO₂) ist ein Treibhausgas. Es gilt als einer der Hauptverursacher der globalen Erwärmung. Es entsteht vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Aber auch in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung aus Biomasse entstehen Treibhausgase, wie zum Beispiel Methan und Lachgas. Auswirkungen der globalen Erwärmung sind beispielsweise das Ansteigen der Meeresspiegel, die erhöhte Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen wie Sturmereignisse oder Waldbrände, das Abschmelzen der Gletscher, extreme Hitze (vor allem in städtischer Umgebung) und Dürren, Hochwasser und Überschwemmungen oder der Rückgang der Schneedecke in den Alpen. Diese Veränderungen haben neben der Folge materieller Schäden auch Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Produktivität der Wirtschaft. In dem bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 auf den Weg gebrachten Übereinkommen von Paris haben sich mehr als 195 Länder dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (jeweils gegenüber vorindustriellen Werten). Die Europäische Union hat sich festgelegt, bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2050 will sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen. Auch Deutschland hat sich verbindliche Klimaziele gesetzt. Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Land. Das Gesetz ist am 11. Februar 2023 in Kraft getreten und ist eine Weiterentwicklung des vorher seit 2013 geltenden Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg. Zentrales Element des Landesklimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Danach soll der Treibhausgasausstoß des Landes bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken und bis zum Jahr 2040 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt. Zur Erreichung des Ziels für 2030 enthält das Gesetz auch konkrete Ziele für verschiedene Bereiche, sogenannte „Sektoren“. Zentrales Instrument zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist das Klima-Maßnahmen-Register (KMR). Es enthält nach den Sektoren gegliederte Maßnahmen, ist jederzeit erweiterbar und dient als zentrale, öffentlich über das Internet einsehbare Dokumentation aller Klimaschutz-Aktivitäten der Landesregierung. Das Land hat verschiedene Förderprogramme zum Klimaschutz aufgelegt. Schon seit dem Jahr 2002 besteht das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“, über das Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine beim Klimaschutz unterstützt werden. Das Programm wurde zuletzt im Dezember 2020 neu aufgelegt und wird derzeit weiterentwickelt. Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger können zum Klimaschutz beitragen. So haben beispielsweise die Höhe des Stromverbrauchs und die Art der Heizungsanlage Einfluss auf Ihre persönliche Klimabilanz. Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Aber auch Ihr Mobilitätsverhalten wie auch Ihr Konsumverhalten haben einen großen Einfluss auf die individuelle Treibhausgasbilanz. Erneuerbare Energieträger Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern sind erneuerbare Energiequellen unerschöpflich oder wachsen regelmäßig nach. Zu ihnen zählen Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie die Energie aus Biomasse und Erdwärme. Erneuerbare Energien schonen das Klima, weil sie über den gesamten Produktlebenszyklus mit sehr geringen Treibhausgasemissionen einhergehen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet seit dem Jahr 2010 Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, 10 Prozent und seit 2015 für alle Gebäude (auch Nichtwohngebäude) 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Diese Pflicht greift aber erst, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Außerdem muss im Neubau, bei grundlegenden Dachsanierungen wie auch auf größeren Parkplätzen eine PV-Anlage installiert werden. Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) hat BW bundesweit als Vorreiter 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Daneben hat das Land kleinere Kommunen im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung unterstützt. Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort erreicht werden kann. Es handelt sich um eine Art Fahrplan für die Kommune, um die jeweils richtigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Außerdem soll er andere lokale Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen. Hinweis: Beim Portal des Energieatlas Baden-Württemberg können Sie sich über den Stand der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugung und deren Potenziale in Baden-Württemberg informieren. Energie einsparen Mit einer guten Dämmung Ihres Hauses können Sie sehr viel Energie einsparen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Energie in Ihrer Wohnung "verheizt" wird, können Sie sich auf den Seiten des "Heizspiegel" informieren. In Deutschland ist der Energieausweis unter anderem Pflicht für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden. Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparenter. Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren möchten, sollten Sie vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Stromversorgung Der in Baden-Württemberg verbrauchte Strom wird derzeit zu etwa 82 Prozent im Land erzeugt (Stand 2022). Die Bruttostromerzeugung verteilte sich im Jahr 2022 zu rund 20 Prozent auf Kernkraft, zu rund 31 Prozent auf Steinkohle, zu 35 Prozent auf erneuerbare Energien und zu rund 5 Prozent auf Erdgas. Sie können Ihren Energieanbieter selbst wählen. Wenn Sie sich für Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden, können Sie damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion von CO₂ leisten. Hinweis: Der Begriff Ökostrom ist nicht gesetzlich geschützt. Es gibt unterschiedliche Ökostrom-Siegel (Label), die die Einhaltung wichtiger Kriterien garantieren und teilweise unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wichtige Gütesiegel sind beispielsweise „Grüner Strom“ und „ok power“. Klimaanpassung Die Folgen des Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. Die stetige Temperaturerhöhung der letzten Jahre setzte sich im Jahr 2023 fort. Mit durchschnittlich 10,7 Grad Celsius war das vergangene Jahr nach 2022 erneut ein Rekordwärmejahr in Baden-Württemberg. Dies bedeutet steigende gesundheitliche Risiken beispielsweise aufgrund von Hitze, Wassermangel oder zunehmenden Extremwetterereignissen. Darauf hat die Landesregierung reagiert und im Juli 2023 die fortgeschriebene Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. KLIMOPASS Das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung) soll einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der Anpassungsstrategie geben. Ziel der Förderung ist es, vor allem Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen. Das Programm setzt sich aus den folgenden drei Förderschwerpunkten zusammen: Beratung und Informationsveranstaltungen für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen zum strukturierten Einstieg in das Thema Erstellung von Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepten, Planungsgrundlagen und Machbarkeitsstudien Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        2021-06-28_FFH-Vorprüfung_zum_vBP_Reithalle_ges.pdf

        Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer 8223-311 (FFH) Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax: 0702/9406-18 E-Mail: Petra.Jeske@Baindt.de (BAL) 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 6 BNatSchG einschlägig) Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan möchte die Gemeinde Baindt den Neubau einer Reithalle für den bestehenden Reitverein ermöglichen. Dafür soll das Gelände des Reitvereins nach Norden auf landwirtschaftlich genutzter Fläche erweitert werden. Durch die Halle soll künftig der Reitbetrieb auch in den Wintermonaten ermöglicht werden. Neben der Halle soll in das Gebäude noch ein Sozialtrakt integriert werden, außerdem sollen weitere Stellplätze geschaffen werden. Der Reitbetrieb soll weiterhin mit wenigen Reitschülern (4 bis 8 Teilnehmer) oder Gruppenstunden (bis zu 20 Teilnehmer) in der Reithalle oder wie bisher auf dem bestehenden Reitplatz stattfinden. An vereinzelten Tagen im Jahr finden größere Veranstaltungen auf dem Gelände statt, dazu gehört ein Reitturnier im August, die Hauptversammlung im März, eine Turnierversammlung und eine Weihnachtsfeier. Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt etwa 170 m nördlich. Dort fließt der Sulzmoosbach, der etwa 1,1 km flussabwärts in den westlich liegenden Bampfen mündet. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge so weit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeich- nung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382 / 27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Kira Urban kira.urban@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 28.06.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de → "Formblätter Natura 2000" mailto:Petra.Jeske@Baindt.de http://natura2000-bw.de/ 2 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 3 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätz- lich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Der etwa 175 m nördlich des Geltungsbereiches fließende "Sulzmoosbach" ist nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans auf einem etwa 1,4 km langen Fließabschnitt nördlich des Vorhabens als dieser Lebensraumtyp kartiert. Der Erhaltungszustand in diesem Fließabschnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik des Habitats - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag [3212] Kalk-Magerrasen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6411] Pfeifengraswiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren (Subtyp: der planaren bis montanen Höhenstufen) Dieser Lebensraumtyp liegt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans entlang des "Sulzmoosbaches" etwa 175 m nördlich des Vorhabens vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7220*] Kalktuffquellen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7230] Kalkreiche Niedermoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9130] Waldmeister-Buchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. 4 [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Der Lebensraumtyp kommt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans im betrachteten FFH-Gebietsteil etwa 210 m nordöstlich entlang des "Sulzmoosbaches" auf einem etwa 170 m langem Fließabschnitt vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik der Habi- tatstruktur - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggen- riede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungsge- schwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwiegend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor, jedoch mündet der "Sulzmoosbach" etwa 1,1 km flussabwärts in den "Bampfen". Der "Bampfen" ist in der Bestands- und Zielkar- te des Natura 2000-Managementplans als Lebensraum dieser Art dargestellt. Ein Vorkommen der Art im Bereich des Vorhabens oder eine Beeinträchtigung des "Bampfen" durch eine Verände- rung des "Sulzmoosbaches" können daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) 5 [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeutend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindig- keit, Wasserqualität und eine Beschattung durch angrenzende Gehölze. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus) Vorkommen der Art sind aus dem Umfeld des FFH-Gebietes nur mit vereinzelten Nachweisen bekannt, trotz gezielter Nachsuche und Recherchen wurden im Gebiet keine Hirschkäfer nachgewie- sen. [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wassertemperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewässer; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Der Strömer konnte bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 im "Oberen Bampfen" nachgewiesen werden. Der "Sulzmoos- bach" nördlich des Vorhabens mündet etwa 1,1 km westlich in den "Bampfen" und ist im betrachteten Fließabschnitt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebensstätte der Art eingetragen. Weder im "Sulzmoosbach" noch im "Oberen Bampfen" liegen im Umfeld der Planung Befischungsversuche vor. Aufgrund der geringen Bestandsdichten und des fehlenden Nachweises von Jungtieren wird der Zustand der Population im FFH-Gebiet mit "mittel bis schlecht" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesigem, Ebenso wie beim Strömer ist der Fließabschnitt des "Sulzmoos- bach" etwa 175 m nördlich des Vorhabens nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebens- stätte der Groppe in die Bestandskarte des FFH- 6 sandigem bis steinigem Substrat Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen Managementplans eingetragen. Bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 wurde die Groppe in allen größeren Zuflüssen der "Schussen", allerdings mit Ausnahme des "Oberen Bampfen", nachgewiesen, eine Untersuchung des "Sulzmoosbaches" hat nicht stattgefunden. Ein Vorkommen der Art im Vorhabensbe- reich kann daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspu- ren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ru- deralflächen, Hochstaudenfluren) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzreiche, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichenden Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unterholzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldty- pen, großflächige Magerrasen, Extensivwiesen, Waldrandberei- che; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwischen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Das Große Mausohr konnte bisher im Gebiet nicht nachgewiesen werden, dennoch ist das gesamte FFH-Gebiet gem. der Be- stands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans potentielle Lebensstätte dieser Art. Die langgezogenen, schmalen Fließgewässer und ihre Gehölzstrukturen eignen sich für die Art weder als Quartier- noch als Nahrungshabitat, stellen aber potentielle Leitstrukturen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten dar. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen 7 - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewässer mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflan- zen (entscheidend: Weichhölzer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Ein Vorkommen dieser Art im betrachteten FFH-Gebietsteil wurde durch einen Damm direkt nördlich im "Sulzmoosbach" nachge- wiesen. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000- Managementplans ist der gesamte Abschnitt des "Sulzmoosba- ches" nördlich des Vorhabens Lebensstätte dieser Art. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhält- nisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Stand- orte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwischenmoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten als auch auf trockenen Böden Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 8 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Alle o.g. LRT Die Flächen des Vorhabensbereiches außerhalb des FFH- Gebietes werden bebaut. Die Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung Alle o.g. LRT Innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftliche Grünflächen zu Gebäuden und Stellplätzen umgewandelt. Die in deutlicher Entfernung liegenden Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung Alle o.g. LRT Durch die Nutzungsänderung der außerhalb des FFH-Gebietes liegenden Grünflächen zu einem Gebäude und Stellplätzen erfahren die Natura 2000-Flächen keine Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle o.g. LRT Durch das Vorhaben südlich der Teilfläche des FFH-Gebietes werden keine FFH-Lebensräume zerschnitten oder fragmen- tiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Erhebliche nachteilige Veränderungen des (Grund-) Wasser- regimes im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der geringen zusätzlich versiegelten Fläche ausgeschlossen werden. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach" ist nicht geplant. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Alle o.g. LRT Durch den Betrieb der Reithalle werden keine erheblichen stoffliche Emissionen verursacht. Die geplante Reithalle selbst wird nicht beheizt, lediglich zur Beheizung der untergeordne- ten Sozialräume und zur Warmwasserbereitstellung wird eine kleine Heizanlage installiert. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung durch Stick- stoffimmissionen in das Plangebiet ausgeschlossen werden. Eine Zunahme des Anliegerverkehrs in den Sommermonaten im Vergleich zum derzeitigen Zustand wird durch den Bau der Reithalle nicht verursacht, da der durchschnittliche Umfang des Reitbetriebes nicht erhöht wird. Zusätzlich entsteht zukünftig allerdings die Möglichkeit Reitunterricht in den Wintermonaten abzuhalten, daher kommt es während dieser Zeit zu einer geringfügigen Zunahme des Anliegerverkehrs. Da immer nur eine geringe Anzahl an Teilnehmern die Halle gleichzeitig nutzen kann, kann ein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine erhebliche Verschlechte- rung der Luftqualität durch den Anliegerverkehr ausgeschlos- 9 sen werden. Durch das Vorhaben entstehen keine offenen Böden, von denen Staubeinträge in das FFH-Gebiet ausgehen könnten. Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Die im FFH-Gebiet bestehende akustische Vorbelastung durch den Verkehr, die landwirtschaftlichen Hofstellen und den Freizeitlärm von dem Reitbetrieb der bestehenden Bebauung wird durch den Bau der Reithalle nicht in relevantem Ausmaß vergrößert, da keine Zunahme des Reitbetriebes geplant ist. Durch die Halle wird voraussichtlich das FFH-Gebiet von den vom Bereich des Vorhabens ausgehenden Geräuschen eher abgeschirmt. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Im Rahmen der guten naturschutzfachlichen Praxis wurden im Bebauungsplan Einschränkungen für die Beleuchtung und Photovoltaik-Anlagen festgesetzt. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung der im FFH-Gebiet vorkommenden Tiere durch optische Reize oder schädliche Lockwirkungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus endet die Nutzung der Halle in den Abendstunden spätestens um 22 Uhr. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Großes Mausohr (1324) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Für den Bau der Reithalle und der Stellplätze wird kleinflä- chig Offenland versiegelt, wodurch sich in geringem Umfang die Kaltluftbildung verringert und die Wärmeabstrahlung begünstigt. Durch die Pflanzung von Gehölzen kommt es im Bereich der Stellplätze zu einer Verschattung, wodruch das Kleinklima im Plangebiet verbessert wird. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens und der Entfernung zum Plangebiet können daher erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Durch den Bau der Reithalle in der überwiegend offenen Landschaft werden keine lokalen Luftströme beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Ein Gewässerausbau ist nicht geplant. Da das Vorhaben sehr kleinräumig ist und deutlich außerhalb des FFH-Gebietes liegt, kommt es nicht zu einer Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Von der geplanten Bebauung gehen keine die Wasserqualität erheblich beeinträchtigenden stofflichen Emissionen aus. Durch die Festsetzung zur Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser wird sichergestellt, dass keine Materia- lien mit dem Niederschlagswasser in Kontakt kommen, die zu stofflichen Einträgen in das Regenwasser führen könnten. Außerdem wird das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Daher kann eine Beeinträchtigung des "Sulzmoosbaches" und damit der darin vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle o.g. LRT Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner betriebsbedingten 10 Zerschneidung. Auch eine Gefährdung durch Kollision mit Fahrzeugen der Anlieger ist aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht gegeben. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle o.g. LRT Im Zuge der Baumaßnahmen werden möglicherweise klein- räumig landwirtschaftliche Flächen zur Lagerung und für die Befahrung der Baustelle außerhalb des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Da die Flächen außerhalb des FFH- Gebietes liegen, das Vorhaben sehr kleinräumig und die Inanspruchnahme zeitlich begrenzt ist, kann eine Beeinträch- tigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen Alle o.g. LRT Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Während der Bauzeit sind geringfügig Staub- und Lärmemis- sionen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung kann es wäh- rend der kurzen Bauzeit jedoch nicht zu erheblichen Beein- trächtigungen des FFH-Gebietes kommen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Während der Bauarbeiten wird es zu Lärmemissionen durch Baumaschinen und -fahrzeuge kommen. Erhebliche nachtei- lige Auswirkungen auf mögliche störungsempfindliche Arten im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der nur kurzzeitigen Beeinträchtigung und des Abstandes zwischen dem Vorhaben und betrachtetem FFH-Gebietsteil jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.4 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Durch die Bautätigkeit im Vorhabengebiet kann es kurzzeitig zu einer Zunahme von optischen Reizen in Richtung des FFH- Gebietes kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebiete durch baubedingte optische Wirkungen kann aber aufgrund des geringen Ausmaßes des Vorhabens und der zeitlichen Begrenzung ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 11 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnum- mer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 8. Anmerkungen Im näheren Umfeld des Gewässerabschnittes des "Sulzmoosbaches" sind weitere Vorhaben bekannt. Weiter östlich befinden sich die Vorhaben "Ge- wässerausbau 'Geigensack' ", "Bebauungsplan 'Geigensack' " und das geplante Vorhaben "Bebauungsplan 'Bühl' ". Andere bekannte Vorhaben im weiteren Umfeld sind der "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Marsweiler Ost 2' " am nordöstlichen Ortsrand und der "Bebauungsplan 'Grünenberg- straße - Stöcklisstraße' " am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Bebauungsplan 'Geigensack-Erweiterung'" und "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Bifang'" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen Mehlis' ", "Bebauungsplan und dessen Erweiterung 'Gewerbegebiet Mehlis' " im Ortsteil "Schachen", "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Kiesgrubenstraße' " im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" am nordwestlichen Ortsrand von Baindt. Da bei dem hier thematisierten Vorhaben keine Einleitung in das Gewässer oder Veränderungen des Gewässerverlaufes geplant sind und durch das Vorhaben keine Beeinträchtigung erfolgt, welche in Summation mit anderen Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten, können Summationswirkungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Da keine Informationen über weitere mögliche Vorhaben aus anderen Gemeinden vorliegen, die das FFH-Gebiet beeinträchtigen können, bleibt die abschließende Beurteilung der zuständigen Behörde überlassen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 12 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Lageplan FFH-VorprŸfung_A4 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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          Antrag der Gemeinde Baindt „Neue Wege schaffen“ „Baindt fährt richtig“ Fahrradfreundliche Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Ansprechpartner: Simone Rürup, Bürgermeisterin Wolfgang Abele, Kämmerer Petra Jeske, Bauamtsleiterin Telefon: 07502-9406-20 Telefax: 07502-9406-18 Baindt, 30.09.2019 Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 1 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier Ausgangssituation Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“, in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“ und „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental“ und in der Erwachsenenbildung. Bürgernähe wird in der Gemeinde groß geschrieben. So stellen Bürger und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort gestaltet werden. Die Gemeinde Baindt hat, wie der Gemeindeverband Mittleres Schussental, die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Radverkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrsmittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut werden. In Baindt stehen mit dem Lückenschluss von Baindt nach Mochenwangen (Baubabschnitt 3) und dem Ausbau des Radschnellwegs von Baindt nach Friedrichshafen zwei dringende Maßnahmen an. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bereits im Voraus für die Unterstützung bzw. Mitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 2 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier Inhalt 1. Titel des Vorhabens: „Baindt fährt richtig“ 2. Projekte in Baindt 2.1 Radweg Baindt – Sulpach – nach Wolpertswende (Mochenwangen) Mit Bau des Radweges soll der Lückenschluss im Radwegenetz (Bauabschnitt 3 - Bauabschnitt 1 a u. 1 b sowie BA 2 sind bereits realisiert) vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus würde auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Mit dem Bau des Radweges würde zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat auf Antragstellung den Bauabschnitt III für den Radweg entlang der Verbindungsstraße von Sulpach, Hasenweg nach Mochenwangen in das Förderprogramm 2019-2023 aufgenommen. Die Gemeinde Baindt tätigt derzeit den Grunderwerb. Bei veranschlagten Gesamtkosten von ca. 1 Mio. € sind zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 387.500 € in Aussicht gestellt worden. Die Gemeinde Baindt wird den endgültigen Förderantrag bis spätestens 01.04.2020 stellen. Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 3 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier 2.2 Radschnellweg von Baindt nach Friedrichshafen in Planung Die geplante Radschnellverbindung im Verdichtungsraum Ravensburg/Weingarten - Friedrichshafen erfüllt sowohl durch ihre regionale Bedeutung als auch durch die zu erwartende Nachfrage im Alltagsradverkehr alle Voraussetzungen, um als Landesradweg eingestuft und entsprechend gefördert zu werden. Die Umsetzung einer Radschnellverbindung in unserer wirtschaftlich sehr starken Region wird eine hohe Kosten-Nutzen-Relation erzeugen und perspektivisch viele Berufspendler zum Umsteigen veranlassen. Zumal die geplante Strecke einen Teil der Hauptpendlerachse in Oberschwaben bildet, parallel zur überlasteten B 30. Nicht ohne Grund ist die rund 29 Kilometer lange geplante Strecke von Baindt über Baienfurt, Weingarten, Ravensburg und Meckenbeuren nach Friedrichshafen als die einzige mögliche und laut Gutachten auch realisierbare Radschnellverbindung im Regierungsbezirk Tübingen eingestuft. Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 4 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier 2.3 Radweg von Baindt –Bad Waldsee (bereits realisiert) Der Bau für den Radweg zwischen Baindt-Sulpach und Bad Waldsee-Kümmerazhofen begann am 8. Oktober 2018 und war nach einer rund vierwöchigen Bauzeit beendet. Dank der guten Kooperation von Forst- und Straßenbauverwaltung, aber auch der berührten Kommunen Bad Waldsee und Baindt, wird mit diesem Radweg eine wichtige alltagstaugliche Radverkehrsverbindung im oberen Schussental geschaffen. Damit ist jetzt auch der nördliche Teil des Landkreises Ravensburg vom Schussental aus gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Die Radwegeverbindung ist Teil des RadNETZ Baden-Württemberg, mit dem ein flächendeckendes, durchgängiges Netz alltagstauglicher Fahrradverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land geschaffen wird. Es besteht aus kommunalen Radwegen sowie Radwegen an Bundes- und Landesstraßen, die zu einem 7.000 Kilometer langen RadNETZ verknüpft sind. Außerdem werden im Rahmen des RadNETZ Baden-Württemberg bestimmte Qualitätsstandards beispielsweise zur Radwegbreite oder zur Auswahl des Oberflächenmaterials gesetzt. Die Radwegverbindung zwischen Baindt-Sulpach und Bad Waldsee-Kümmerazhofen wurde in zwei Abschnitten realisiert. In einem ersten Abschnitt wurde der bisher gekieste land- und forstwirtschaftliche Weg bis zum Schanzwiesweiher auf einer Länge von rund 1,8 Kilometern asphaltiert. In einem zweiten Abschnitt wurde die Gemeindestraße ab dem Schanzwiesweiher in Richtung Bad Waldsee-Kümmerazhofen auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern mit einem neuen Asphaltaufbau versehen. Durch diese neuen Asphaltbeläge wird der notwendige Qualitätsstandard für eine Radwegeverbindung nach dem RadNETZ Baden- Württemberg erreicht. Antrag der Gemeinde Baindt Seite | 5 Wir drucken auf umweltfreundlichem Papier Auszug aus der Radnetz-Karte 2.4 Bestehende Radwege entlang der Thomas-Dachser-Straße (K7951) und entlang der Wickenhauser Straße (K7946) Entlang der Kreisstraßen wurden bereits ein durchgehender Lückenschluss geschaffen. Baindt muss von allen Seiten fahrradfreundlich erreichbar sein. 2.5 Unterstützung für Radweg von Bergatreute nach Baienfurt (in Planung) Die Gemeinde Baindt unterstützt den geplanten Radweg von Bergatreute nach Baienfurt entlang der Landesstraße 314.[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Baugebiet Lilienstraße: Die Erschließungsarbeiten haben Ende August begonnen. Mit einem Abschluss der Arbeiten wird Ende November gerechnet. - Baustelle Ortsmitte: Der viele Regen brachte den übergangsweise über ein Rohrsystem umgeleiteten Sulzmoosbach zum Überlaufen, da die Pumpe das Wasser nicht schnell genug abführen konnte. Es wurde eine leistungsfähigere Verrohrung errichtet. Zwischen 16.09. und 18.09. wird in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP- Markt asphaltiert. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten sind wieder alle Stellplätze am Dorfplatz nutzbar. Ab Ende September bis Mitte Oktober können dann auch die Bushaltestellen für den Betrieb wieder freigegeben werden. Der Nikolausmarkt wird wegen der Umfänglichkeit der Arbeiten am Bach, der Lieferung der Brücke, die daran anschließende Pflasterung und der Notwendigkeit, dass Strom und Infrastruktur funktionieren müssen, nicht auf dem Dorfplatz stattfinden. Er wird wie im vergangenen Jahr auf dem unteren Schulhof durchgeführt. - Infoterminal: Im Eingangsbereich des Rathauses ist das Anbringen eines Bildschirms geplant, der als Werbeplattform für die örtlichen Gewerbetreibenden und Vereine gedacht ist. Die Pilotphase soll zwei bis drei Monate dauern. Das Infoterminal ist für die Gemeinde kostenfrei. Sitzordnung des neuen Gemeinderates Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die zu Beginn der Sitzung durch die Fraktionen gebildete Sitzordnung wird für die Legislaturperiode festgehalten. Sie ergibt sich aus dem in der Sitzung erstellten Sitzplan. Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder Die Bürgermeisterin verpflichtete die Mitglieder des Gemeinderates auf folgende Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Baindt gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Diese Verpflichtung gingen alle Mitglieder des Gemeinderates per Handschlag ein. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Es werden zwei Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt. Als erster stellvertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Stefan Konzett gewählt. Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Dieter Herrmann gewählt. Benennung der Fraktionsvorsitzenden Die Fraktionen haben folgende Vorsitzende benannt: Herr Jürgen Schad (FVW), Herr Dieter Herrmann (CDU), Herr Michael Spiegel (Grüne) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Hauptsatzung. Besetzung der Ausschüsse Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den beschließenden Bauausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Jürgen Schad Yvonne Jaudas Stefan Konzett Bernhard Berle Michael Alber Marius Maucher Florian Kränkle Mladen Renic Stefan Müller Johannes Kreutle Michael Spiegel Doris Graf Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den beratenden Sozialausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Yvonne Jaudas Michael Alber Mladen Renic Marius Maucher Volkher Lins Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental (GMS) werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Michael Spiegel Volkher Lins 2. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Stefan Konzett Michael Alber Stefan Müller Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel 3. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt- Baindt werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Jürgen Schad Bernhard Berle Dieter Herrmann Volkher Lins Michael Spiegel Doris Graf 4. Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental IKGMS Als Vertreter des Interkommunales Gewerbegebiets Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Florian Kränkle Mladen Petar Renic Marius Maucher Jürgen Schad Dieter Herrmann Stefan Müller 5. Musikschule Ravensburg Als Vertreter bei der Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Bernhard Berle Yvonne Jaudas Johannes Kreutle - Auftragsvergabe Waldspielplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Arbeiten Waldspielplatz wird an die Firma Gartenbau Müller, Weingarten mit einer Angebotssumme von 97.121,14 € brutto erteilt. Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Im Baugebiet Lilienstraße wird eine gemeindeeigene Breitbandleerrohrstruktur mitverlegt. Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau auf dem Flst. 573/2 wird vorbehaltlich der Unterzeichnung der Baulasten mit gegenseitigem Anbaubaurecht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung wird erteilt. Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2024/2025 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 3. Maßnahmen zur Unterstützung von Tagesmüttern und der Großtagespflege arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 4. Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung des Fachkräftemangels arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. Anfragen und Verschiedenes - Thumbstraße: Das Gremium erkundigte sich nach den erneuten Asphaltarbeiten Anfang August in der Thumbstraße. Die Gemeinde hatte Beanstandungen, diese wurden von Seiten der Firma behoben. - Verpflegung Schule: Das Gremium fragte nach dem Sachstand bzgl. der Preiserhöhungen für das Essen im Kindergartenbereich. Dies wird in der nächsten Gemeinderatssitzung thematisiert. Im September werden die Mehrkosten von der Gemeinde übernommen. - Bundesstraße 30: Es kam die Frage auf, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h nicht für den gesamten Streckenabschnitt umgesetzt wurde. Die Verkehrsbehörde hält die jetzige Beschränkung für ausreichend. - Storchennest: Es wurde über ein abgebautes Storchennest im Voken berichtet. Es handelt sich hierbei um Privatbesitz, die Gemeinde ist nicht zuständig.[mehr]

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              Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 750.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -873.600 -1.433.150 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 14.125.750 14.571.450 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 14.596.300 15.097.950 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -470.550 -526.500 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.752.800 -282.100 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf 1.282.250 -808.600 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 1.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 250.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 850.000 750.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 2.132.250 -58.600 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. 390 v.H. der Steuermessbeträge. § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sind mit der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich zugänglich zu machen. Die elektronische Bereitstellung erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde Mit Erlass vom 29.01.2025 (AZ 902.KPK) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2025/2026 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde (positive Jahresrechnung 2023; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haushalt 2025/2026 kann vollzogen werden. Aufgrund der wirtschaftlich problematischen Situation der Gemeinde, insbesondere der nicht ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisse, muss es die Zielsetzung der Gemeinde sein, durch die Reduzierung von Aufwendungen und die Erhöhung von Erträgen, die Ertragslage zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Durch die erheblichen anstehenden Investitionen werden sich die Abschreibungen im Ergebnishaushalt deutlich erhöhen, was die Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse erschwert. Insoweit sollte sich die Gemeinde auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben konzentrieren und Investitionen sowie Aufwendungen im Bereich freiwilliger Aufgaben auf den Prüfstand stellen und soweit möglich und vertretbar reduzieren. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sollten, im Rahmen der gebührenrechtlichen Möglichkeiten, strikt kostendeckend geführt werden. Bei der Wasserversorgung ist es rechtlich zulässig, Überschüsse zu Gunsten des gemeindlichen Haushalts zu erwirtschaften. Falls auch bei der Vorlage künftiger Haushalte ein Defizit des ordentlichen Ergebnisses planerisch ausgewiesen sein sollte und in der mittelfristigen Finanzplanung keine Perspektive zur Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse entwickelt wird, behält sich das Landratsamt vor, erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies könnte z. B. die Forderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts oder die Einschränkung von Kreditermächtigungen sein. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 07.02.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 10. Januar 2025 Nummer 1/2 am Samstag, 11.01.2025 um 19:00 Uhr auf dem Mühleparkplatz, anschließend in der Schenk-Konrad-Halle Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt 2025 Maskenbefreien Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt | Schalmeienkapelle Baindt | Tanzgruppen | Narrenblättle | uvm. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Jahresrückblick 2024 Baumaßnahmen in unserer Gemeinde – Noch nie wurden so viele große Bauprojekte in einem Jahr vorangetrieben! Neugestaltung der Ortsmitte Das Jahr 2024 stand im Zeichen umfangreicher Baumaßnahmen. Die präsenteste Baustelle war und ist mit Sicher- heit die Neugestaltung unserer Ortsmitte. Ziel ist es, einen zukunftsfähigen, at-traktiven und lebenswerten Ortskern zu schaffen, der Aufenthaltsqualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine miteinander verbindet. Zahlreiche Maßnahmen konnten bereits fertiggestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Offenlegung des Sulzmoosbaches auch als Teil des Hochwasserschutzes, die Gestaltung von Sitzstufen sowie der Einbau der Granitbrücke über das Gewässer, die Schaffung eines Trampolins und eines steuer-baren Fontänenfeldes sowie die Installation eines Trinkwasserbrunnens. Sämtliche Tiefbauarbei-ten und große Teile der Pflasterarbeiten konnten ebenso wie die barrierefreien Bushaltestellen fertiggestellt werden. Der ersten Prüfung wird unsere neuge- staltete Ortsmitte bereits am Sonntag, den 26. Januar 2025 beim Narrensprung der Narrenzunft Raspler e.V. unter- zogen. Große Teile werden erstmals von der Öffentlichkeit genutzt. Wir blicken gespannt auf die letzten Schritte der Baumaßnahme und freuen uns auf die offizielle Einweihung am Mittwoch, den 30. April 2025, zu der wir Sie schon heute herzlich einladen. Baustellenbesichtigung Am Freitag, den 22. März 2024 bestand die Möglich- keit für interessierte Bür- gerinnen und Bürger, die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° frei- raum + umwelt, der Bau- firma Zwisler sowie mit un- serer Bürgermeisterin Simone Rürup und unse- rem Ortsbaumeister Flori- an Roth in Augenschein zu nehmen. Rund 60 Perso- nen folgten dieser Einla- dung. Bei strahlendem Sonnenschein wurde die gesamte Maßnahme in unserer Ortsmitte anhand von Plänen erläutert. Selbstverständ- lich bestand die Möglichkeit Fragen zu stellen. Vielen Dank für das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an der Neugestaltung unserer Ortsmitte. Darüber hinaus bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem CAP-Markt für die kostenlose Bereitstellung von Kaffee sowie beim Baindter Beck für die leckere Dinette. Für das Verständ- nis der umliegenden Gewerbetreibenden und Ärzte für diese umfängliche Baumaßnahme sowie für das hervor- ragende Miteinander in Baindt sind wir einmal mehr sehr dankbar! Besuch Regierungspräsidium Am Montag, den 23. September 2024 besuchten Ver- treter des Regierungspräsidiums Tübingen sowie des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Ba- den-Württemberg unsere Gemeinde, um sich ein Bild der Baumaßnahme in unserer Ortsmitte zu machen. Die Umgestaltung der Ortsmitte profitiert zu großen Teilen von der Förderung Städtebaulicher Erneuerung. Dabei stehen städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen inner- halb eines Sanierungsgebiets von Kommunen im Fo- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 kus. Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt beinhaltet die städtebauliche Ent- wicklung des Fischerareals, des Ortseingangsbereiches (Dorfplatz) sowie die Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde. Das Aufnahmejahr in die Ortskernsanierung war bereits 2014. Nach anfänglicher Basis- und Planungsarbeit wurde der Kreisverkehr am Ortseingang bereits 2019 in Betrieb ge- nommen und ist nicht mehr wegzudenken. Der Sulzmoos- bach im Bereich des Fischerareals ist offen-gelegt und bietet bereits jetzt deutlich mehr Aufenthaltsqualität Der Lebensmittelmarkt Feneberg wird gerne angenommen und trägt einen großen Teil zur örtlichen Versorgung der Bevölkerung bei. Außerdem konnte die Fischerstraße im Mai 2023 fertiggestellt werden. Darüber hinaus wird im Fischeraral Wohnraum in zentraler Lage geschaffen. Die Gemeinde Baindt bekommt im Rahmen der Städte- bauförderung für den Dorfplatz 150 € pro m² gefördert. Bei 6.000 m² inkl. Randflächen entspricht dies einer För- dersumme von 900.000 €. Wenn zum Jahresende dann auch der größte Teil der Erneuerungs- und Sanierungs- maßnahme rund um den Dorfplatz fertiggestellt ist, hat Baindt eine zukunftsfähige Ortsmitte mit hervorragender Aufenthaltsqualität Bauen im Fischerareal Bereits 2022 wurden für die ersten Baukör- per im Fischerareal Reservierungsverein- barungen abgeschlos- sen. Mitte des Jahres 2023 wurde der Ge- meindeverwaltung von allen vier Akteu- ren signalisiert, dass die aktuelle geopoliti- sche und wirtschaftli- che Lage die Projekt- entwicklung außerordentlich erschwert haben. Anfang 2024 hat die Gemeindeverwaltung Markterkundungsge- spräche durchgeführt, um die weitere Entwicklung zu eruieren. Zwischenzeitlich hat sich die Lage in der Bau- wirtschaft etwas stabilisiert, sodass von verschiedenen Akteuren signalisiert wurde, dass Interesse an Grundstü- cken im Fischerareal besteht. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde deshalb beschlossen, das Baufeld 2 mit den Baukörpern E, F und G im Konzeptver- gabeverfahren auszuschreiben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum11. März 2025. Mitte Mai 2025 ist geplant, die Bau- plätze zu vergeben, so dass die Bewerberinnen und Be- werber mit der Planung beginnen können. Für zwei Ge- bäude (Baukörper C und D in Baufeld 2) wurden von Seiten des Bauträgers Bauanträge eingereicht, die kurz vor der Genehmigung stehen, so dass mit der Vermark- tung der Eigentumswohnungen im Frühjahr 2025 begon- nen wird und auch die Baumaßnahme in diesem Jahr erfolgt. Schulsanierung Nachdem im Jahr 2023 das Schulgebäude entkernt wur- de, fand im Jahr 2024 die Erneuerung statt. Anfang des Jahres musste erst das Dach über dem neu aufgesetzten Stockwerk geschlossen werden, nachdem im Dezember 2023 die Bauarbeiten durch den Wintereinbruch einge- stellt werden mussten. Anschließend wurden neue Fens- ter und Wände ein- und zwei Treppenhäuser angebaut. Das inzwischen fast fertig gestellte Schulgebäude wurde brandschutztechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Darüber hinaus erreicht das gesamte Gebäude einen der besten und effizientesten Energiegebäudestandard, den es momentan gibt. Unsere Kinder der Grundschule können sich nach den Faschingsferien auf neue, helle Klassenzimmer mit digitaler Ausstattung freuen, in de- nen optimales Lernen möglich ist. Auch zwei Klassen des SBBZ Sehen werden im Sommer wieder in das Schulge- bäude einziehen. Die Einweihung des neuen Gebäudes der Klosterwiesenschule findet am Samstag, den 17. Mai 2025 im Rahmen des Schulfestes statt. Dazu laden wir Sie bereits heute herzlich ein. Sanierung des Feuerwehrhauses und des Bauhofs Im April 2024 wurde mit dem Um- und Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof begonnen. Die Bau- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 maßnahme war erforderlich, da bei der Feuerwehr keine Schwarz-Weiß-Trennung vorhanden war. Schwarz-Weiß- Trennung bedeutet, dass verschmutze Einsatzkleidung nicht mit der Privatkleidung in Kontakt kommen darf und getrennt gelagert werden muss. Weiter hatten die Bauhof- mitarbeiter keine Umkleideräume. Der Anbau, in dem die Umkleide-, sowie die Sanitärräume der Feuerwehrleute und ein neuer Aufenthaltsraum für die Bauhofangestell- ten untergebracht sind, wurde in Holzständerbauweise errichtet. Im Zuge der Baumaßnahmen hat sich gezeigt, dass auch Bauteile am Bestandsgebäude sanierungsbe- dürftig waren. So wurden die Gaupen und die Giebelseite zur Straße neu gedämmt und verkleidet. Die Tore in der Feuerwehrhalle und in der Bauhofhalle wurden erneuert und mit großen Fenstern ausgestattet. Die bestehende Gasheizung wurde stillgelegt und das Gebäude an das umweltfreundlichere und gemeindeeigene Nahwärmenetz angeschlossen. Im neuen Jahr werden noch die Wand- und Bodenbeläge, die Lüftungsanlage und die Sanitäraus- stattung eingebaut. Zusammen mit dem Jubiläum der Feuerwehr zum 150-jährigen Bestehen, können unsere Bürgerinnen und Bürger am 28. September 2025 die neuen Räumlichkeiten von Feuerwehr und Bauhof bei einem Tag der offenen Tür besichtigen. Auch hierzu la- den wir herzlich ein und freuen uns über Ihr Interesse! Waldspielplatz In unmittelbarer Nähe zum früheren Wald- spielplatz des Forstes wird aktuell ein neuer Waldspielplatz von Seiten der Gemeinde angelegt. In einem ers- ten Schritt wurden die am Rand der Fläche stehenden, kaputten Robinien gefällt. Diese werden dann von ei- nem Holzbildhauer und seinem Team zu einem Spielgerät, dem „Baummikado“ verarbeitet. Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt, ist der erste Abschnitt des Waldspielplat- zes bis zum März 2025 fertiggestellt. Breitbandausbau Der Breitbandausbau in unserer Gemeinde schreitet vor- an. Das im Rahmen von Bund und Land geförderte Breit- bandausbauprojekt steht kurz vor dem Abschluss. Dieses Projekt, realisiert mit dem Zweckverband Breitbandver- sorgung Ravensburg, der TeleData GmbH als Netzbetrei- ber und dem Planungsbüro Ingenieurgesellschaft P.P.H.T. mbH, wird unsere Gemeinde digital stärker vernetzen und verbessert die Internetzugänglichkeit. Der Ausbau des Glasfasernetzes zahlreicher Haushalte im Bereich der weißen Flecken konnte bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Die Freischaltung erfolgt voraussichtlich im März 2025. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Baden-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Vergabesumme inkl. Nebenkosten betrug 1,8 Mio. Euro. Der finanzielle Eigenanteil der Gemeinde betrug rund 300.000 Euro. Im weiteren Verlauf werden die grauen Flecken, also die Gebiete mit einer Internetversorgung zwischen 30 und 100 Mbit/s ausgebaut. Hierfür haben wir bereits eine Förderzusage bekommen. Das Ingeni- eurbüro muss zunächst europaweit vom Zweckverband Breitbandversorgung ausgeschrieben werden, bevor ge- startet werden kann. Maßnahmen im Hinblick auf die Energiewende Nahwärmenetz Seit 2014 betreibt die Gemeinde ein Nahwärmenetz, des- sen Zentrale im Untergeschoss der kleinen Sporthalle im roten Gebäude ist. Im Oktober 2024 wurde das Objekt Dorfplatz 2 daran angeschlossen und seitdem mit Wär- me versorgt. Schon länger machen sich Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Gedanken über die Art der Energie für das Nahwärmenetz. So hat der Gemeinderat bereits 2023 entschieden, den Anteil an fossilen Energieträgern zu reduzieren und sich für einen zusätzlichen Einbau ei- ner Pelletheizung, einer Hochtemperaturwärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage auf dem Sporthallen- dach entschieden. 2024 wurden die Planungen konkreti- siert und die räumliche Unterbringung der Pelletanlage im Untergeschoss des roten Gebäudes beschlossen. Ein Transformationsplan zur Treibhausgasneutralität wurde auf den Weg gebracht und ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im August gestellt. Nach dessen Bewilligung soll im Jahr 2025 das Projekt in der Heizzentrale umgesetzt werden. Batteriegroßspeicher Seit einiger Zeit ist die Gemeinde mit der Firma Ju:niz Energy in Kon- takt, um den Bau eines Batteriegroßspeichers auf der Baindter Ge- markung zu verwirkli- chen. Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Ansiedlung eines Batte- riegroßspeichers zum einen die Stabilität des Stromnetzes deutlich verbessert, die Versorgungssicherheit somit er- höht und die Auswirkungen von Stromausfällen verringert. In Folge ist die Möglichkeit Strom zu speichern zwingend erforderlich, wenn die Energiewende gelingen soll! Zwi- schenzeitlich konnte ein geeignetes Grundstück in unmit- telbarer Nähe des Umspannwerkes gefunden werden. Das Genehmigungsverfahre ist am Laufen, so dass in diesem Jahr mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden kann. Kläranlage – Einführung der 4. Reinigungsstufe Herkömmliche Kläranlagen haben drei Reinigungsstufen – die mechanische Reinigung, die biologische und chemi- sche Reinigung sowie die Nachklärung. Unsere Kläran- lage in Ettishofen-Kanzach baut nun eine vierte Reini- gungsstufe ein. Das bedeutet, dass eine bestimmte Gruppe der im Abwasserstrom ent- haltenen Spurenstoffe (z.B. Chemikalien, Medikamenten- rückstände, hormonell aktive Substanzen) in einer definier- ten Mindestmenge mit Hilfe Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 von Aktivkohle aus dem Abwasser entnommen werden. Da das Wasser aus der Kläranlage in die Schussen fließt und diese wiederum in den Bodensee, der vielen Men- schen als Trinkwasser dient, ist es unerlässlich das best- möglich gereinigtes Wasser ausgeleitet wird. Unser Gemeinwesen Sternsinger Die Sternsinger besuch- ten am 02. Januar 2024 das Rathaus und brach- ten den Segen für das neue Jahr. In ihren schö- nen bunten Gewändern ziehen die Sternsinger als die Heiligen Drei Kö- nige verkleidet von Haus zu Haus, singen Lieder, bringen Gottes Segen und sammeln Spenden für Kinder in anderen Ländern, denen es nicht so gut geht. Im Jahr 2024 konnten knapp 13.000 Euro gesammelt werden. Wir danken unseren rund 85 Kindern und Jugendlichen, dass diese sich so engagiert für andere junge Menschen einsetzen und an dieser schönen Tradition festhalten. Erstkommunion Am Sonntag, den 14. April 2024 wurde in der katholischen Kirche St. Johannes Baptist die Heilige Erstkommunion gefeiert. Es war ein bedeutendes Ereignis für die Kinder, ihre Familien sowie die gesamte Gemeinde, da die Kinder zum ersten Mal das Sakrament der Eucharistie empfan- gen haben. Der Festgottesdienst begann mit einer fei- erlichen Prozession, bei der die Erstkommunionkinder in ihren festlichen Gewändern in die Kirche einzogen. Beglei- tet wurden sie von ihren Eltern, Paten und Gemeindemit- gliedern, die sie auf ihrem spirituellen Weg unterstützen. Landesgartenschau Wangen im Allgäu und Einwei- hungsfest SBBZ Sehen Am Sonntag, den 05. Mai 2024 machten sich zahlreiche Baindterinnen und Baindter auf den Weg zur Landesgar- tenschau nach Wangen. Bei immer besser werdendem Wetter zeigte sich die Gemeinde Baindt von ihrer besten Seite. Wir bedanken uns herzlich beim Musikverein für das Spielen beim Frühschoppen, beim Kunstkreis für das Kinderschminken, bei unseren Reitern für die Präsentati- on der historischen Kutschen, bei der Schalmeienkapelle für die musikalische Gestaltung, beim Kinder-, Jugend- und Kirchenchor für das Konzert und bei der Narrenzunft Raspler e.V. für die bereit gestellte Rasplerfigur. Außerdem danken wir allen Baindterinnen und Baindtern, die an die- sem besonderen Tag den Weg nach Wangen gefunden haben. An der Tafel des Landkreises war über die gesamte Dauer der Landesgartenschau auch der Stuhl aus Baindt zu finden, welcher die Geschichte der Gemeinde „erzählte“. Für die Unterstützung unseres „Stuhlprojektes“ bedanken wir uns herzlich bei unserem historisch überaus bewander- ten Pfarrer Bernhard Staudacher. Parallel zum Baindter Tag auf der Landesgartenschau fand das Einweihungs- fest des neu gestalteten Sinnesgartens des SBBZ Sehen statt, der nun unter anderem barrierefrei gestaltet wurde. Landesturnfest im Schussental Rund 10.000 Teilnehmende waren sportlich aktiv und feier- ten das Landesturnfest im Mittleren Schussental. In unserer Schulturnhalle begannen am Donnerstag, den 30. Mai 2024 die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräte- turnen der Männer. Am nächsten Tag fand die Team Chal- lenge Geräteturnen Mixed statt. Die Gäste in Baindt ließen sich vom Regenwetter nicht abhalten, sodass die Tribüne der Schulsporthalle während den Wettkämpfen stets sehr gut besucht war und eine tolle Stimmung herrschte. Das Früh- stück für unsere Gäste wurde ab 5.30 Uhr vom Kirchenchor hergerichtet. Im Eingangsbereich der Halle wurden die Zu- schauerinnen und Zuschauer von unseren Landfrauen mit Kaffee und Kuchen versorgt, während sich der Sportverein auf dem unteren Schulhof um Essen und Getränke küm- merte. Damit in den Schlafquartieren alles ruhig verläuft, haben unsere Reiterinnen und Reiter die Einlasskontrolle übernommen. Das Miteinander unserer Vereine war richtig klasse, wir danken herzlich für die Unterstützung! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Die angespannte Hochwassersituation aufgrund des an- haltenden Dauerregens veranlasste die Organisatoren gemeinsam mit den verantwortlichen Behörden jedoch dazu, die Veranstaltung am Freitagabend abzubrechen. Der Schwäbische Turnerbund und der Gemeindeverband Mittleres Schussental mit den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg ha- ben schweren Herzens entschieden, dass aufgrund der Hochwasserlage und zur Sicherheit aller Beteiligten ab Freitag, den 31. Mai 2024 um 00:00 Uhr, keine weiteren Veranstaltungen, Wettkämpfe und Mitmachangebote im Rahmen des Landesturnfestes mehr stattfinden. Die Heimreise der Sportlerinnen und Sportler erfolgte am Samstagvormittag nach dem Frühstück. Bereits am Freitagnachmittag wurde der Hochwasse- ralarmplan der Freiwilligen Feuerwehr und der Gemein- de aktiviert, sodass sämtliche Rechen in den Bächen und Gewässern regelmäßig kontrolliert und Vorbereitungs- maßnahmen getroffen wurden. Unsere Feuerwehr war bestens vorbereitet und sehr umsichtig. Darüber hinaus hat die Gemeinde Baindt ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement erstellt. Ziel ist es, Maß- nahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die in diesem Zusammenhang erfolgte Hochwasserschutzmaßnahme am Ortsausgang in Richtung Sulpach hat vollumfänglich gegriffen und zeigte ihre Wirkung. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt un- terstützte darüber hinaus die umliegenden Feuerwehren in Baienfurt und Bad Waldsee beim Befüllen von Sand- säcken sowie beim Abpumpen von Wasser. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK, unserem Bauhof sowie allen Hel- ferinnen und Helfern in diesen Tagen. Wir sind sehr stolz auf den Zusammenhalt in Baindt! Fronleichnam An Fronleichnam 2024 fand ausnahmsweise keine Pro- zession durch die Gemeinde statt, doch trotzdem haben unsere Ministrantinnen und Ministranten in der Kirche ei- nen prächtigen Blumenteppich gelegt. Auch unsere Land- jugend ließ es sich nicht nehmen und schuf auf dem Areal Wucherer ein farbenfrohes Kunstwerkt aus Blumen. Das gemeinsame Feiern dieses kirchlichen Festes tut unserer örtlichen Gemeinschaft gut. Unser herzlicher Dank gilt al- len, die dazu beigetragen haben, dass an dieser Tradition festgehalten wird. Ehrenamtsfest – Baindt sagt Danke! Im Rahmen der Sportlerehrung wurden vom Taekwondo Baindt Marlies Schmid, Verena Pfau, Kristof Grundorath, Kai Wiest, Maren Bechú, Monika Förtsch sowie Phäonie Rittler für ihre hervorragenden sportlichen Leistungen geehrt. Außerdem wurden die Herren Philipp Schwarz, Marcel Brückner, Nico Scheffold, Tobias Nowak, Tho- mas Nowak, Frank Markwart und Thomas Rauch der Meistermannschaft des Tischtennis geehrt, welchen der dritte Aufstieg in Folge gelang. Im Anschluss wurde die Jugendmannschaft des Tischtennis sowie die Einzelspie- lerin Pia Kreutle und der Einzelspieler Jona Klein für ihre Erfolge geehrt. Die C-Fußballjuniorinnen u15 wurden in der Saison 2023/2024 Württembergischer Hallenvizemeister sowie Hallenbezirksmeister und Bezirkspokalsieger. Sie erhielten ebenfalls die Glückwünsche der Bürgermeis- terin. Geehrt wurde außerdem die Meistermannschaft des Tennisclubs mit Leonhard Reich, Roland Puk, Erwin Feuerle, Werner Graf und Max Reich sowie Alena Bucher im Bereich Pferdesport – Islandpferde. Neben den Glück- wünschen wurde allen Geehrten ein kleines Präsent der Gemeinde überreicht. Für ihre großartige ehrenamtliche Arbeit im Bereich des Sports wurden Wolfgang Schneider, Thomas Broszeit, Arthur Kränkle, Volkher Lins, Erwin Schgör und Sascha Wösle gewürdigt. Alfred Manthei wurde für seine 30-jäh- rige Tätigkeit als Vorstand des Taekwondo geehrt. Neben dem Sport wurde auch der Einsatz für das Gemeinwohl gewürdigt. Für die Freiwillige Feuerwehr wurde Andreas Joachim, Anton Konzett, Alexander Svoboda und Mi- chael Koscher und für das Deutsch Rote Kreuz Nicole Ahnemüller und Sven Stiefvater geehrt. Für die Schalmei- enkapelle wurde das Engagement von Michael Schnez, Hans-Peter Späth und Christian Kerner gewürdigt. Für den erfolgreichen Bau der Reithalle wurde die gesamte Vorstandschaft mit Markus Elbs, Lena Steinhauser, Nicole Spahlinger, Alisa Schnez, Alexander Henzler, Denis Haug, Martina Esenwein, Christine Heilig und Viktoria Köberle sowie Werner Elbs, Jutta und Georg Schnez, Wolfgang Kränkle, Jürgen Schad und Florian Kränkle für die Um- setzung dieses tollen Projektes für den Verein und die Gemeinde gewürdigt. Aufgrund des 75-jährigen Bestehens der Landjugend, erhielt die Vorstandschaft stellvertretend ein Präsent der Gemeinde. Aus den Reihen der Landfrauen wurde Doris Sonntag für ihre 39 Jahre lange Tätigkeit in der Vorstand- schaft der Landfrauen geehrt. Eine Besonderheit des diesjährigen Ehren- amtsfest war die Ver- leihung der Ehrennadel der Gemeinde Baindt an Edgar Schaz, Bür- germeister a.D. Die Eh- rennadel der Gemeinde ist die höchste Aus- zeichnung, die verliehen werden kann. Sie ist nicht nur ein Zeichen des Dankes, sondern auch ein Symbol der tiefen Verbundenheit und des Respekts gegenüber Edgar Schaz, der sein Leben in den Dienst der Gemeinschaft gestellt hat. Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei al- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 len ehrenamtlich Tätigen für deren wertvolle und sehr prägende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde. Musikalisch begleitet wurde das Ehrenamtsfest vom Musikverein Baindt, hierfür ein herzliches Danke- schön! Sankt Martin Auch in diesem Jahr fand am 11. Novem- ber anlässlich des Tages des heiligen Sankt Martin der Laternenumzug in Form eines Sternen- marsches statt. Mit bunten Laternen zo- gen die Kinder auf den Festplatz und bestaunten dann, wie der heilige Sankt Martin seinen Mantel mit einem frierenden Bettler teilte. Es ist ein Fest der Wärme und des Lichts, das uns daran erinnert, dass wir füreinander da sein sollen. Wir bedan- ken uns bei den Organisatoren und allen Beteiligten für diese schöne Veranstaltung! Nikolausmarkt Ein letztes Mal wurde der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof veranstaltet. Das Trompetenquartett der Mu- sikschule Ravensburg eröffnete unseren Nikolausmarkt musikalisch. Darauf folgten Auftritte des Musikvereins und der Bläserklasse sowie der Besuch des Nikolauses durch die Landjugend. Darüber hinaus wurde erstmals Ponyrei- ten von der Reitergruppe angeboten. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden sowie Besucherinnen und Besu- chern. Bereits heute freuen wir uns auf den Nikolausmarkt 2025 in unserer neuen Ortsmitte. 72h Aktion der Ministrantinnen und Ministranten – drei Tage voller Sägen, Hämmern, Schrauben, Schleifen und ganz viel Gemeinschaft Insgesamt 30 Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren haben in diesen drei Tagen ihr Projekt „Natur ver- bindet“ im Rahmen der 72h Aktion des Bundes der Deutschen Katho- lischen Jugend (BDKJ) umgesetzt. Ziel war es, ein Bewusstsein für die Natur zu schaffen und gleichzeitig die Menschen mit der Natur zu ver- binden. Dazu wurden Lebensräume für Insekten und Vögel durch Vogelnistkästen und Insek- tenhotels geschaffen. Um auch die Bevölkerung zu sen- sibilisieren, wurde in unserer Gemeinde ein Ort der Be- gegnung in und mit der Natur geschaffen. Eine rückenergonomische Holzliege wurde gebaut und im Bereich der alten B30 aufgestellt. Wir bedanken uns bei unseren Minis für diese tolle Aktion! Ebenso danken wir den zahlreichen Spenderinnen und Spendern, ohne die das Projekt nicht möglich gewesen wäre. 25 Jahre CAP-Märkte In diesem Jahr feierten die CAP-Märkte ihr 25-jähriges Be- stehen. Seit der Eröffnung des ersten Marktes 1999 in Her- renberg hat sich das Konzept der inklusiven Nahversorgung bundesweit etabliert. Heute gibt es über 100 CAP-Märkte in fast allen Bundesländern. Rund 1.555 Mitarbeitende, da- runter etwa 850 Menschen mit Behinderung, arbeiten in den Märkten. Auch der CAP-Markt in Baindt, der seit dem 01.03.2002 fester Bestandteil unserer Gemeinde ist, nahm an den Jubiläumsfeierlichkeiten teil. Betreiber ist die OWB, Oberschwäbische Werkstätten gGmbH, mit Marktleiter Oli- ver Sonnenschein. Im Rahmen des Jubiläums leistete die Gemeinde einen Beitrag für die Beschaffung eines Tisch- kickers, welcher nun im Markt für Spiel und Spaß sorgt. Die CAP-Märkte stehen für gelebte Inklusion. Bis zu 50 Prozent der Arbeitsplätze werden bewusst mit Menschen mit Be- hinderung besetzt – auf Positionen, die ihren Fähigkeiten optimal entsprechen. Wir gratulieren herzlich zu diesem Jubiläum und wollen unseren CAP-Markt nicht missen! Bürgerstiftung Baindt – erste Zustifter und Gründung eines Stiftungsrats Die Bürgerstiftung Baindt wur- de ins Leben gerufen, um ge- meinnützige Projekte und Initi- ativen in unserer Gemeinde zu fördern. Sie hat das Ziel, finan- zielle Mittel für Projekte bereit- zustellen, die das Gemeinwohl Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 stärken, soziale Ungleichheiten verringern und den kul- turellen, sozialen oder ökologischen Fortschritt unterstüt- zen. In diesem Jahr konnten bereits erste Zustiftungen erreicht werden. Um die Bürgerstiftung nachhaltig hand- lungsfähig zu machen, ist ein Stiftungskapital in Höhe von 25.000 Euro nötig. Daher freuen wir uns über engagierte Zustifterinnen und Zustifter, die mit einem finanziellen Beitrag, egal in welcher Höhe, bereit sind, sich für die Zukunft unserer Gemeinde einzusetzen. Auch Dekan a. D. Heinz Leuze unterstützt die Bürgerstiftung mit einem großzügigen Geldbetrag. Herzlichen Dank allen Zustifte- rinnen und Zustiftern! Vereine Narrenzunft Raspler Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag sowie Kinder- garten- und Schülerbefreiung Der Rathaussturm begeistert mit buntem Treiben! Am Don- nerstag, den 08. Februar 2024 wurde mit dem Rathaussturm der Startschuss für die Haupt- fasnet gegeben. Getreu dem diesjährigen Motto „Baindter Zirkus“ zeigten die Mitarbei- tenden der Gemeindeverwal- tung ihre kreative Seite und brachten das bunte Treiben des Zirkuslebens in die Ge- meinde. Denn im Jahr 2024 stehen viele Projekte und Veranstaltungen an. Beim tra- ditionellen Rathaussturm übernahmen die Narrenzunft Raspler e.V. auch in diesem Jahr wieder symbolisch den Rathausschlüssel von Bürgermeisterin Simone Rürup. Die Räuberbande Baienfurt-Baindt umrahmte die Schlüssel- übergabe musikalisch. Die Gemeinde Baindt bedankt sich ganz herzlich bei allen mitwirkenden Vereinen und Ak- teuren, die zum Gelingen des Rathaussturms sowie der Kindergarten- und Schülerbefreiung. beigetragen haben Dorfputzete Am Samstag, den 23.03.2024 zeichnete sich Baindt ein- mal mehr durch das aktive Tun seiner Vereine und der engagierten Bevölkerung aus. Hochmotiviert fanden sich die rund 60 Helfenden vor dem Baindter Bauhof ein. Punkt 9:00 Uhr begrüßte Bürgermeisterin Simone Rürup das Schmutz-Putz-Team 2024, bevor alle ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen und Mülltüten loszogen, um den Ort vom Schmutz zu befreien. In verschiedenen Gruppen wurde das Gemeindegebiet begangen und al- les eingesammelt, was nicht in die Natur gehörte. Der gesammelte Müll wurde zur fachgerechten Entsorgung am späten Vormittag an den Baindter Bauhof gebracht. Nach getaner Arbeit wärmten sich die fleißigen Helferin- nen und Helfer bei Kaffee und Punsch. Mit Butterbrezeln und Leberkäswecken kamen alle wieder zu Kräften. Es war großartig zu sehen, was eine Gesellschaft gemein- sam erreichen und bewegen kann, auch wenn es noch schöner wäre, wenn solche Aktionen überflüssig wären. Musikverein Dorffest des Musikvereins Das Dorffest des Musikvereins fand in bewährter Form auf dem unteren Schulhof der Klosterwiesenschule statt. Ein Highlight war sicherlich das spannende Fußballspiel der deutschen Nationalmannschaft, das im Zelt über- tragen wurde. Schalmeien Weinfest Ein letztes Mal fand das sehr gut besuchte Wein- fest der Schalmeienkapel- le auf dem unteren Schul- hof statt, bevor es im Jahr 2025 wieder in der neuen Ortsmitte durchgeführt werden kann. Wir freuen uns bereits heute darauf! Landjugend Maibaumstellen der Landjugend Am 30. April 2024 wurde der diesjährige Maibaum gestellt. Aufgrund der Baumaßnahme in der Ortsmitte, wurde der Baum in diesem Jahr ausnahmsweise im Fischerareal aufgestellt. 75 Jahre Landjugend Die Landjugend Baindt feierte in diesem Jahr mit Land- jugend-Rallye und Jubiläumsabend ihr 75-jähriges Be- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 stehen. Der Jubiläumsabend ist ganz besonders gelun- gen, manch ehemaliges Landjugendmitglied wankte zu später Stunde heim, angetan vom Theaterstück, in dem sogar die blauflügelige Ödlandschrecke bewundert wer- den konnte. Wir gratulieren unserer Landjugend nochmals herzlich und bedanken uns für Eure zupackende Art, wann immer Ihr in der Gemeinde gebraucht werdet! Reitergruppe Reitturnier Das Reitturnier fand 2024 erstmals in und um die neue Reithalle statt. Durch die neue Reithalle wird beim Ablauf des Turniers manches einfacher, auch wenn diese Veran- staltung für die Ehrenamtlichen eine Herausforderung be- deutet. Vom 29. bis 31. August 2025 feiert die Reitergruppe mit dem 50. Reitturnier ein Jubiläum. Hierauf freuen wir uns schon heute! Ferienprogramm Im Rahmen des vielfältigen Sommerferienprogramms 2024 konnten wir zahlreiche spannende Angebote für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde realisie- ren. Eine schöner Programmpunkt war der Besuch des Insektenparks nahe der Zeppelinstraße, an dem 12 neu- gierige Kinder teilnahmen. Sie lernten das Insektenhotel, das Sandarium und den Totholzhaufen kennen und erfuh- ren durch anschauliche Videos viel Spannendes über die Lebensweise von Wildbienen. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die dieses und viele weitere Angebote ermöglicht haben! Gedenken an unsere Verstorbenen In ehrendem Gedenken erinnern wir an die in diesem Jahr verstorbenen Bürgerinnen und Bürger unserer Gemein- de, die mit ihrem Engagement und ihrem Tun so viel für unser Gemeinwesen geleistet haben. Das Wirken unserer Verstorbenen bleibt unvergessen. Wir sagen Danke und wünschen den trauernden Hinterbliebenen viel Kraft! Auf mancher Beerdigung war der Zusammenhalt in unserer Gemeinde so deutlich spürbar und hat trotz all der Trau- er gutgetan. Daseinsvorsorge Fahrzeugweihe des neue Löschfahrzeugs LF 20 sowie des MTW Am Sonntag, den 17.03.2024 fand die Fahrzeugsegnung der beiden Feuerwehrfahrzeuge statt. Nach dem öku- menischen Gottesdienst und der Segnung der Fahrzeuge zogen befreundete Feuerwehren aus dem Landkreis so- wie der Musikverein Baindt und die Bevölkerung in einer feierlichen Prozession zur Schenk-Konrad-Halle. Dort er- wartete die Besucherinnen und Besucher ein reichhaltiger Mittagstisch, Unterhaltung mit dem Musikverein sowie Kaffee und Kuchen. Für die kleinen Gäste gab es Rund- fahrten mit dem Feuerwehrauto und selbstverständlich die Möglichkeit die Fahrzeuge in Augenschein zu nehmen. Herbstübung Am Samstag, den 02. November 2024 fand die diesjähri- ge Herbstübung unserer Freiwilligen Feuerwehr mit vielen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 interessierten Baindter Bürgerinnen und Bürgern statt. In diesem Jahr wurde ein Brand in der neuen Reithalle simuliert. Mit dabei waren außerdem die Jungenfeuer- wehr, das DRK Baienfurt-Baindt sowie die Feuerwehren Baienfurt und Weingarten. Bei einer spannenden Übung mit hervorragenden Sichtbeziehungen auf dem Gelände der Reitanlage kamen Feuerwehr und Bevölkerung voll auf ihre Kosten. Wir danken unseren örtlichen Hilfskräf- ten für deren Bereitschaft stets für unseren Schutz zur Verfügung zu stehen! Wohnen in Baindt Baugebiet Lilienstraße Im August dieses Jahres starteten die Bauarbeiten für ein weiteres Baugebiet der Gemeinde in der Lilienstraße. Die Erschließung umfasst 16 Bauplätze und konnte Ende 2024 abgeschlossen werden. Die Baukosten belaufen sich auf rund 900.000 €, die Arbeiten wurden von der Firma Dobler aus Kißlegg ausgeführt. Besonderes Merkmal des Baugebiets ist die zukunftsorientierte Energieversorgung: Jeder Bauplatz erhält eine eigene Erdwärmebohrung, die als nachhaltige Heizquelle dienen wird. Der Verkauf der Bauplätze ist für Mitte bis Ende 2025 geplant. Mit die- sem Projekt schafft die Gemeinde dringend benötigten Wohnraum und setzt zugleich auf eine umweltfreundli- che Infrastruktur. Natur und Klimaschutz Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahme Orts- ausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt hat bereits in der Vergangenheit ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanage- ment erstellt. Ziel ist es, Maßnahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich der Igelstraße konnte fertiggestellt werden. Beim Starkregen im Mai 2024 hat diese Maßnahme bereits vollumfänglich gegrif- fen und zeigte ihre Wirkung. Zukunft des ÖPNV im Gemeinderat beschlossen Der Ausbau des ÖPNV im Mittleren Schussental ist seit Jahren ein wichtiges Thema in der Kommunalpolitik. Ziel ist es, Mobilität neu zu denken, indem ein bürgernahes, be- darfsorientiertes und gemeindeübergreifendes ÖPNV-An- gebot entwickelt wird bzw. nach wie vor Bestand hat. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 2021 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschlossen wurde, wurden umfas- sende Verbesserungen des ÖPNV-Angebots erarbeitet. Die Weiterentwicklung des VEP ist der Klimamobilitäts- plan, der Ende 2023 verabschiedet wurde. Dieser Plan um- fasst neben dem Rad- und Fußverkehr auch den Ausbau des ÖPNV-Fahrplanangebots. Das neue Verkehrskonzept Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 soll schrittweise bis 2030 umgesetzt werden. In einem ersten Schritt sind unter anderem Taktverdichtungen im Fahrplanangebot der Linie 1 vorgesehen. Damit kann die kommunale Eben zukünftig über das Fahrplanan- gebot und die Bedienung von Haltestellen entscheiden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann somit ein attraktives ÖPNV-Angebot zur Verfügung gestellt werden, nicht zu- letzt um den CO²-Ausstoß senken zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der barrierefreie Ausbau der Bushal- testellen im Rahmen der Neugestaltung unserer Ortsmit- te. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität und Nutzung des ÖPNV bei, indem es den Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Unser Gemeinderat fasste in der Sit- zung vom 19. März 2024 den Beschluss, den gemeinwirt- schaftlichen ÖPNV ab dem 01. Januar 2027 umzusetzen und stimmte damit für die Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental. Am 19. Dezember 2024 wurden die Verkehrsbetriebe Schussental gegründet. Der Gemeinde- rat hat in dem Bewusstsein entschieden, dass ein guter ÖPNV ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. Der ÖPNV ist damit nicht nur Verkehrsmittel, sondern ein Baustein für eine gerechte, umweltfreundliche und lebenswerte Gesellschaft. Stadtradeln Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wurden 19.486 Kilo- meter von 87 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 26.892 Kilometer zurückgelegt. 11 Baindter Teams radel- ten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narrenzunft Raspler belegt mit 5.738 zurückgelegten Ki- lometern und 25 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 3.188 km und 10 Radelnden sowie die Reitergruppe Baindt mit 3.060 km und 14 Radelnden. E-Carsharing der Firma deer Am Dienstag, den 26. November 2024 fand die offizielle Standorteröffnung der E-Carsharing-Station in der Fi- scherstraße statt. Das neue deer-Fahrzeug kann an der Ladestation bequem per App für den gewünschten Zeit- raum reserviert und gebucht werden. Die Registrierung ist kostenlos. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahr- zeuge im Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württem- berg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Standorten beginnen und enden. Nähere Informationen zur Vorgehensweise sind auf un- serer Homepage zu finden. Kiesabbau im Altdorfer Wald - Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Boden- see-Oberschwaben Der Schutz unserer Wasserversorgung und unseres qua- litätsvollen Trinkwassers ist für den Gemeinderat sowie für die Gemeindeverwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Die Belange der Gemeinden Baindt und Bai- enfurt sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt werden im Regionalplan im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen unseres Erachtens nur unzureichend berücksichtigt. Kies- abbau in einem Bereich zu ermöglichen, indem er bisher ausgeschlossen war, gilt es zu hinterfragen, sodass der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben im Rahmen ei- ner Normenkontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof geprüft wird und möglicherweise dessen Unwirksamkeit festgestellt werden soll. Gremienarbeit Kommunal- und Europawahl – Ausscheiden und Ehrung von Gemeinderäten Nach der Europa- und Kom- munalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemein- deratssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremi- um stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinde- rat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Ge- meinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 unun- terbrochen dem Gre- mium des Gemeinde- rates der Gemeinde Baindt an. In Anerken- nung Ihrer Dienste wer- den ihnen für ihre 10-jährige kommunal- politische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Klausurtagung „Energie der Zukunft“ Für unseren Gemeinderat und einen Teil der Verwaltung ging es im Juli zu einer Klausurtagung „Energie der Zu- kunft“ nach Österreich ins Montafon. Neben einer Wan- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 derung um den Lünersee, stand auch die Besichtigung der Illwerke - des Kopswerk II (Pumpspeicherkraftwerk) auf dem Programm. Herzlichen Glückwunsch an unseren neuen Gemein- derat! Wir beglückwünschen die neu gewählten Mitglieder unse- res Gemeinderats zu deren Wahl am 09. Juni 2024 und wünschen viel Erfolg bei der anstehenden Gremienarbeit. Gemeinsam zukunftsorientiert zu handeln und innovative Ansätze zu entwickeln, wird entscheidend sein, um die Le- bensqualität in unserer Gemeinde nachhaltig zu gestalten. Bildung und Betreuung Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das Jahr 2024 war im Kin- dergarten Sonne, Mond und Sterne geprägt von Veränderung und dem Bekenntnis zu bewährten Konzepten. Im September wurde die bereits seit sehr vielen Jahren bestehende Konzeption wieder mit Le- ben gefüllt, verbunden mit räumlichen Anpassungen und einer Neustrukturie- rung der Häuser und Gruppen. Die drei Häuser des Kindergartens erhielten eigene Na- men, die nun auch in den Gruppennamen erkennbar sind: • Haus Sonne: Das Ursprungsgebäude des Kindergar- tens dient nun als Ort für die ältesten Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. • Haus Sterne: Im Gebäude, das gemeinsam mit Schul- kindern genutzt wird, entstand das „Haus der Sterne“. Dort befinden sich die Krippengruppen „Sternenlicht“ und „Sternenstaub“ sowie die altersgemischte Gruppe „Himmelszauber“ für Kinder ab drei Jahren bis ein Jahr vor der Einschulung. • Haus Mond: Der Neubau bekam den Namen „Haus des Mondes“. In den Gruppen „Regenbogen“, „Regentröpf- chen“ und „Sternschnuppe“ werden Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum vorletzten Kindergartenjahr betreut. Die Leitungen und pädagogischen Fachkräfte setzen mit ihrem Engagement und ihrer fachlichen Kompetenz Maßstäbe in der Arbeit mit den Kleinsten. Durch ihre her- vorragende und qualitativ hochwertige Betreuung wird den Kindern ein sicherer Raum zum Wachsen, Lernen und Entdecken geboten. Wir bedanken uns herzlich bei den Erzieherinnen und Erziehern sowie bei den Hauslei- tungen in unserem Kindergarten für deren kompetente Arbeit, deren Verbundenheit zu unseren Kindern und zur Kommune als Träger des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne. Im Bereich der frühkindlichen Bildung schlägt der Fachkräftemangel besonders durch. Oft muss vorhan- denes Personal Zusatzdienste verrichten, aushelfen und Lücken füllen, das ist nicht selbstverständlich, für dieses Engagement danken wir herzlich! Schulkindbetreuung Auch die Arbeit in der Schulkindbetreuung wird fordernder und umfänglicher. Im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagesbe- treuung für Grundschulkinder, gilt es auch in diesem Be- reich gut in die Zukunft zu denken. Mit einer Ganztages- grundschule in Wahlform ist Baindt bereits jetzt sehr gut aufgestellt, doch gilt es darüber hinaus zukünftig weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Mit viel Herz arbeitet das Team der Schulkindbetreuung, damit unsere Kinder eine gute Zeit in der Klosterwiesenschule erleben. Wir bedan- ken uns herzlich für die tolle Arbeit zum Wohle unserer Kinder. Gemeinsam konnte ein harmonisches und erfolg- reiches Betreuungsjahr gestaltet werden. Ein großer Dank gilt unseren Baindterinnen und Baind- tern für all ihr Engagement für unser Gemeinwesen im Jahr 2024! Dieser Rückblick könnte um viele weitere Themen und Ereignisse ergänzt werden. Doch sollen dies nur Aus- schnitte aus dem vergangenen Jahr sein, die einen Ein- blick in die vielfältigen Aufgaben und das Gemeinwesen in unserer Gemeinde bieten. Bei all den Baumaßnah- men und Herausforderungen, die es zu bewältigen gab, zeigte sich unsere Gemeindeverwaltung im Jahr 2024 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ganz besonders leistungsstark und hochmotiviert. Mit einer schlanken Verwaltung wurde richtig viel geleistet! Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofes, unserer Kindergärten sowie den Betreuungs- kräften in der Klosterwiesenschule. Gemeinsam sind wir ein großartiges Team! Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für ihre wertvolle Unterstützung. Bevor Dinge umgesetzt werden können, sind dies von Seiten des Gemeinderates zu beschließen. In zahlreichen Sitzungen, wurde um gute Lösungen und Entscheidungen gerungen. Darüber hinaus hat sich das Gremium in viele komplexe und fordernde Themen ein- gearbeitet und den Herausforderungen gestellt. Ich bin sehr dankbar für das wertschätzende und konstruktive Miteinander im Gemeinderat! Auch wenn die Zeiten schwierig sind und die wirtschaftli- che und geopolitische Lage angespannt ist, gilt es, unsere Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dazu gehören im Jahr 2024 die großen Baumaßnahmen wie die Sanierung eines Ge- bäudes unserer Klosterwiesenschule, des Feuerwehr- und Bauhofgebäudes sowie die Neugestaltung der Ortsmitte, aber auch Maßnahmen im Hinblick auf die Energiewende und den Klimaschutz bzw. Gesundheitsschutz! Unser starkes Gemeinwesen ist geprägt von Menschen, die sich in Vereinen, Institutionen, Kirchen oder im Stillen für andere einsetzen. Das herausragende Miteinander mit unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK und allen örtli- chen Hilfskräften ist ein Grundstein für unser gutes Mitei- nander. In Baindt können wir uns aufeinander verlassen. Herzlichen Dank an Sie alle! Dieses Gemeinschaftsgefühl ist zu jeder Zeit, doch besonders in diesen herausfordern- den Zeiten unbezahlbar. Mit Blick auf das Jahr 2025 bleiben wir dennoch ein we- nig optimistisch. Weiter haben wir fordernde Aufgaben zu bewältigen, doch sind wir auch gut aufgestellt und werden diese meistern. Wir freuen uns auf viele schöne Ereignisse, wie die Einweihungen der Ortsmitte, der Klos- terwiesenschule, des umgebauten Feuerwehr- und Bau- hofgebäudes sowie auf zahlreiche Feste und Jubiläen, die die Vielfalt und den Zusammenhalt in unserer Gemeinde zum Ausdruck bringen. Lassen Sie uns hoffnungsvoll und zuversichtlich nach vorne blicken! Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2025 von Herzen alles Gute, Gesundheit, Gottes Segen und viele tolle Momente in unserer schönen Gemeinde! Seien Sie herzlich gegrüßt Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Stellenanzeigen Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.400 Einwohnern als interessan- ter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. März 2025 eine/n engagierte/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Steueramt, im Amt der Kämmerei, in Teilzeit mit einem Beschäfti- gungsumfang von 50 Prozent. Ihre Aufgaben: • Grundsteuer • Gewerbesteuer • Hundesteuer Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbe- halten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Ar- beiten • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-An- wendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätig- keit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 19.01.2025 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unserer Kämme- rer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, EMail: w.abele@ baindt.de ) oder die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, EMail: f.stocker@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung der Gebühr für das Amts- blatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2025 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2025 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2025 per SEPA-Lastschrift- verfahren automatisch abgebucht, sofern eine Ein- zugsermächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Volksbank Bodensee-Oberschwaben IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Rechnungen erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Rechnungen mehr zustellen, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 14. Januar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ra- vensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner 05 Doppelhaushalt 2025 und 2026 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetrie- be Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 06 Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nut- zungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Spielmann“ 07 Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhau- ses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 08 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 10 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 11 Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohl- agerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 12 Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Narrensprung der Narrenzunft Ras- pler 2025 - Hinweis Konsumcannabis- gesetz KCanG Im Zuge der Planungen des Narrensprunges der Nar- renzunft Raspler am 26. Januar 2025 weist die Gemein- de Baindt auf folgende bestehende Regelungen zum Konsum von Cannabis hin: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsum- cannabisgesetz - KCanG) § 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegen- wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in de- ren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbau- vereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Ab- stand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbe- reich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. (..) Bei dieser Veranstaltung ist mit einer hohen Zahl an minderjährigen Besuchern und Besucherinnen zu rech- nen. Die Gemeinde Baindt weist daher auf das Kon- sumverbot in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hin. Diese ge- setzliche Regelung wird während der Dauer der Ver- anstaltung überwacht. Für den Bereich der Schenk-Konrad-Halle gilt des Wei- teren ein allgemeines Rauchverbot. Auch dieses wird durch die Ortspolizeibehörde kontrolliert. Um eine angenehme Veranstaltung für alle Beteiligten – Mitwirkende, sowie Besucherinnen und Besucher - zu gewährleisten, bittet die Ortspolizeibehörde darum, auf Rauchbomben oder Ähnliches vor/ während und nach dem Umzug zu verzichten. Ordnungsamt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wohin mit dem ausgedienten Weih- nachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Frie- senhäusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kos- tenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig ab- dekoriert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Wechsel beim Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 1 Ab dem 10. Januar 2024 übernimmt ein neuer Austrä- ger die Verteilung des Amtsblatts in Bezirk 1. Wir dan- ken dem bisherigen Austräger Simon Traudt herzlich für seinen Einsatz und wünschen dem neuen Austräger Luis Damoune viel Freude bei seiner Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Grünmüllablagerungen - Funken der Landjugend Baindt Auch in diesem Jahr wird der Funken der Landjugend Baindt wie gewohnt im Annaberg stattfinden. Der Fun- ken an dieser Stelle wurde durch das Regierungspräsi- dium Tübingen ausdrücklich genehmigt, allen Beteiligten Akteuren ist dennoch die Empfindlichkeit dieser Stelle im Naturschutzgebiet Annaberg bewusst und es erfolgt eine genaue Kontrolle des Ablaufes. Die Gemeindeverwaltung freut sich, die Landjugend un- terstützen zu können, mit Maß und Ziel an dieser Traditi- on festzuhalten. Für einen reibungslosen Ablauf müssen folgende Regelungen eingehalten werden: • Keine Ablagerung von privatem oder gewerblichem Grünmüll (Grünschnitt, Reisig, Weihnachtsbäume) durch Bürger oder Gewerbetreibende • Keine lange Vorlagerung des Brennmaterials an der Funkenstelle, um ein Einnisten von Tieren zu verhindern • Behandeltes Holz, Möbel oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden • Salut-/ Böllerschüsse sind zur Eröffnung der Veranstal- tung erlaubt Sollten Sie Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingun- gen der Funkentradition im Annaberg haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an das Ordnungs- amt 07502 9406-11, L.Heilig@Baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus.Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, kön- nen Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stava- rache@baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Januar und Sonntag, 12. Januar 2025 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Januar 2025 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 22588 Sonntag, 12. Januar 2025 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravens- burg, Tel: 0751 23 86 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikme- ter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Januar 11.01. Maskenbefreien – NZ Raspler DP + SKH 11.01.+12.01. Skikurs – Alpinteam 14.01. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 18.01. Räuberball – Lumpenkapelle SKH 18.01.+19.01. Skikurs – Alpinteam 19.01. Turnier Kreisjahrgangssichtung Tischtennis Sporthalle SV Baindt 25.01 Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01 Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01.+26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur goldenen Hochzeit! Am 20. Dezember 2024 feierten die Eheleute Anita und Anton Städele das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Egon Woblick feierte am 25. Dezember 2024 sei- nen 90. Geburtstag. Im Namen von Gemeinderätin Frau Graf erhielt Herr Woblick ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Schulnachrichten SBBZ Sehen SBBZ Sehen Baindt – Wohnen und Fördern Erwachsene Nach einem hoffentlich guten Rutsch ins neue Jahr 2025 wünscht Ihnen das SBBZ Sehen in Baindt viel Glück und Erfolg in all‘ Ihren Vorhaben! Hoffentlich können Sie mit neuer Energie und frischen Ideen Ihre Pläne umsetzen, haben schöne Erlebnisse, fröhliche Begegnungen und sammeln so herzenserfreuliche Erinnerungen für sich und Ihre Liebsten. Wir im SBBZ Sehen Baindt können auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurückblicken, welches wir mit einer wunder- vollen Advents- und Weihnachtszeit gebührend abschlie- ßen konnten. Wir schafften uns schöne Momente durch das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern, dem vorlesen von Geschichten und dem genießen von frisch gebackenen Plätzchen. Außerdem erhielten wir durch den Einsatz tatkräftiger Ehrenamtlicher die Gelegenheit ganz besondere Momente miteinander zu teilen: An der Stelle unseren herzlichsten Dank an die Bläser- gruppe „Böhmski“ aus Baienfurt, die uns am 2. Dezem- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ber 2024 zum abendlichen „Adventsspielen“ mit einer tollen Auswahl verschiedener Weihnachtsstücke verzau- berte und uns so einen gelungenen Einstieg in die Ad- ventszeit ermöglichte. Wir hoffen, Sie auch in diesem Jahr wieder als unsere Besucher begrüßen zu dürfen! Zudem durften wir zum 05. Dezember 2024 den Nikolaus bei uns willkommen heißen: Ein Glöckchen ertönte und es wurde still im Förder- und Betreuungsbereich. Schritte folgten und da stand er: Der Nikolaus mit weißem Bart, ro- tem Mantel, Bischofsstab, Mitra und dem goldenen Buch. Neugierig wurde der Nikolaus beäugt, der Bischofsstab durfte gehalten werden. Für jeden Einzelnen nahm sich der Nikolaus Zeit und sah im goldenen Buch nach, welche positiven Eigenschaften die jeweilige Person kennzeichne- te. Zum Schluss erhielt auch jeder noch ein kleines Säck- chen mit einer süßen Überraschung – die strahlenden Ge- sichter erhellten den Tag! An der Stelle bedanken wir uns bei Herr Geßler vom Lions Club für sein ehrenamtliches Engagement als Nikolaus bei uns zu Besuch zu kommen. Mit Herz und Humor hatte er so ein tolles Erlebnis für uns geschaffen, an das wir zurückdenken werden! Nun starten auch wir voller Tatendrang ins neue Jahr 2025, haben viele gute Ideen und freuen uns loszulegen: Können Sie sich vorstellen, ehrenamtlich Teil davon zu sein? Möchten Sie Ihre Zeit, guten Ideen und besonderen Talente einbringen? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen! Melden Sie sich gern bei Frau Sowa, erreichbar Mo-Do per Email: evelyn. sowa@stiftung-st-franziskus.de oder telefonisch unter: 07502/9419-4431. Simone Großmann Zur Informationi Energieberatung für einkommensschwa- che Haushalte wird verlängert Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg e.V. Insbesondere in der kalten Jahreszeit steigt der Energie- verbrauch und einkommensschwache Haushalte leiden unter hohen Energiekosten. Zusammen mit einer ineffi- zienten Energienutzung kann so eine finanzielle Überfor- derung entstehen, welche für die Betroffenen die Gefahr von Versorgungsunterbrechungen birgt. Kern des Projekts ist daher die aufsuchende Beratung ein- kommensschwacher Haushalte zum Thema Energiespa- ren. Ob Podcasts, Webinare in Fremdsprachen, regionale Informationsbroschüren oder Informationsstände – alle Angebote des Projekts „Energieberatung für einkom- mensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg zielen darauf ab, belasteten Personen- gruppen eine zeitnahe Unterstützung in Energiefragen zu bieten. Seit 2022 erreichte die Landesverbraucherzentrale so bereits über 1.600 Haushalte und führte 78 Veranstal- tungen durch.Dieses Projekt bietet finanziell belasteten Haushalten in ganz Baden-Württemberg Unterstützung bei der Energieeinsparung im Individualwohnraum an. Die finanzielle Entlastung durch Energieeinsparungen soll das Lebensumfeld in den betroffenen Haushalten nachhaltig verbessern. Gleichzeitig wird das Potenzial der Haushalte erschlossen, um eigenverantwortlich zum Kli- maschutz beizutragen. Tipps und Informationen zu den Angeboten der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-bawue. de/energie/energieberatung-fuer-einkommensschwa- che-haushalte-74779 Rabattaktion Carsharing in Baindt Mittlerweile gibt es das Carsharing der deer GmbH an über 375 Standorten in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen. Als kleines Dankeschön an alle Nutzerinnen und Nutzer gibt es nun eine kleine Freude in Form eines einmaligen Rabatts. Wenn Sie einfach bei der Buchung ihrer nächsten Fahrt mit dem deer-Carsharing den Rabattcode „REIN- DEER24“ angeben, erhalten Sie 24% Vergünstigung auf diese Fahrt. Der Gutschein ist bis zum 31. Januar 2025 gültig und pro Nutzerin bzw. Nutzer nur einmal einlösbar. Zu beachten gilt es zudem, dass die tatsächliche Fahrt ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes liegen muss. Weitere Informationen zum deer-Carsharing in Baindt fin- den Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https:// www.baindt.de/umwelt-verkehr/elektromobilitaet/ e-carsharing Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Januar – 19. Januar 2025 Gedanken zur Woche: Der Mensch ist nicht nach dem zu beurteilen, was er ist, sondern nach dem, was er liebt. Nur die Liebe macht ihn zu dem, der er ist. Aurelius Augustinus Samstag, 11. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. Januar – Taufe des Herrn 10.00 Uhr Baindt - EucharistiefeierMinistranten: Anna Renner, Robin Schnez, Anton Strehle, Niklas Alber, Jonas Elbs, Simon Elbs, Hannah Elbs († Martha und Josef Haug, Jahrtag: Rolf Feld- brügge) 17.00 Uhr Baienfurt – Neujahrskonzert mit der Kam- mermusikvereinigung Baienfurt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Dienstag, 14. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Januar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier Donnerstag, 16. Januar 7.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 17. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 18. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Rosa Vogel, Johan- nes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf) Sonntag, 19. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Leander Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte auf die Öffnungszeiten achten!) Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung v. 28.11.2024 Der Tagesordnungspunkt „Ersatzbeschaffung Heizung Gemeindehaus u. Kindergarten“ wurde auf die Janu- ar-Sitzung vertagt. Alle Mitglieder des Wahlausschusses haben an Schulungen teilgenommen. Die für die Wahl vorgeschlagenen Kandidaten werden gefragt, ob sie be- reit sind, für den Kirchengemeinderat zu kandidieren. Dem Antrag des Kirchenchors auf Kostenübernahme für Noten und Honorare wurde stattgegeben. Die Resonanz auf die vergangene Firmung war sehr gut. Die Jahres- versammlung der Josefine-Heine-Stiftung fand im Nov. statt. Von ihr werden Jugendprojekte gefördert. Die Rei- se des Jugendchors nach Paris war ein Erfolg. Auch der erste Erstkommunionelternabend ist gut gelungen. Viele Eltern waren bereit, Aufgaben zu übernehmen und sich einzubringen. 2025 wird es wieder eine gemeinsame „Mi- nistrantenhütte“ mit Baienfurt geben. Die Eucharistie - verstehen und Leben Ein Glaubensseminar, locker, entspannt und doch ernsthaft mit Pfr. Leo Tanner (Chur-Jonschwil) An 7 Abenden ab 30. Januar, jeweils donnerstags 19 bis 21 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Saulgau-Fried- berg, Steigstrasse 14 wird Pfr. Tanner Zugänge zur Feier der Eucharistie erschließen. Ausgehend vom Ritus werden Wandlungsschritte aufgezeigt, die eine heilende Wirkung haben und zu mehr Lebensfreude führen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Veranstalter: Dekanat Saulgau und Verein Praedicate Evangelium e.V. Weitere Info: www.praedicate-evengelium.de Mitgliederversammlung des Katholischen Kirchenchors Heute, Freitag, den 10.01.2025 veranstaltet der Katholische Kirchenchor seine Jahres- mitgliederversammlung. Begonnen wird um 18:30 Uhr mit einem öffentlichen Got- tesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Baindt. Danach treffen sich die Kirchenchormitglieder im Proben- raum zu einem kleinen Imbiss und der Versammlung selbst. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Baienfurter Kirchenkino Freitag, 10. Januar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt „The Chosen“ erzählt beindru- ckend anders und sehr anschau- lich das Leben und Wirken von Jesus von Nazareth. Nach Anga- ben der Macher wurde die Serie bereits von 600 Millionen Men- schen gesehen. Herzliche Einla- dung zur bisher nicht auf Deutsch veröffentlichten Weih- nachtsepisode „Heilige Nacht“, die einlädt, die Weihnachtszeit nicht im Dezember enden zu lassen. Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Röm 8,14 Freitag, 10. Januar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim 19.00 Uhr Baienfurt Kirchen-Filmabend „The Cho- sen”, Ev. Kirche (Eintritt frei) FSK 12 Sonntag, 12. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 13. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeinde- haus Dienstag, 14. Januar 14.30 Uhr Baienfurt Seniorennachmittag „Jahres- losung“ (Dr. D. Widmann) Mittwoch, 15. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 18.00 Uhr Baienfurt Abschlussgottesdienst Allianzgebetswoche, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl + Regina Herzer) Pfarrbüro geschlossen Am 23. Januar ist das Pfarrbüro wegen einer Fortbildung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zur Woche: Tauferinnerung „Ich bin getauft.“ Diese drei Wor- te müssen Martin Luther viel Kraft gegeben haben – so viel, dass er sie auf sein Pult schrieb, wenn ihn die Anfechtung überkam. Auch in der Evangelischen Kirche gibt es den Brauch, sich immer wieder an die eigene Taufe zu erinnern. So wird in manchen Gemeinden regelmäßig im Gottesdienst eine Tauferinnerung gefeiert.Die Besucher werden an den Taufstein gebeten. Mit Wasser wird ihnen ein Kreuz auf die Hand gezeichnet, und dazu ein Segensspruch und die Zusage mit auf den Weg gegeben: Du bist getauft – du bist Gottes geliebter Sohn, Gottes geliebte Tochter. Die Taufkerze erinnert auch zuhause an den Tauftag: Ich bin getauft. Nichts kann mich scheiden von Gottes Liebe. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: Thomas Max Müller / pixelio.de) Kinderkirche Wir treffen uns im neuen Jahr am 12.01.25 erst- mals wieder und starten um 10.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Baienfurt. Dazu laden wir Euch wieder herzlich ein. Euer KiKi-Team Seniorenkreis Am Dienstag, 14.1.2025 findet unser Senio- renkreis im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Unser Thema: „Gedanken zur Jah- reslosung“ mit Prädikant Dr. Dieter Wie- dmann. Ich freue mich, Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Ehejubiläum Sie feiern 2025 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Allianzgebetswoche 2025 Miteinander Hoffnung Leben 12.1. 10 Uhr - Dekan Dr. M. Hauff (Ev. Landeskirche K.Bez. RV) Immanuel Schubertstr. 28, RV 14.1. 19 Uhr - Pfarrer M. Schöberl (ev. Landeskirche Baienfurt) LKG Zeppelinstr. 9, RV 15.1. 19 Uhr - Jugendgottesdienst FCG Meersburger Str. 150, RV 16.1. 19 Uhr - M. Pfizenmaier (ev. Landeskirche) Baptisten Gartenstr. 99b, RV 17.1. 18 Uhr - A.+S. Dennenmoser (Gebetshaus RV) Gebetshaus RV Bachstr. 1, RV 19.1. 18 Uhr - Regina Herzer (vineyard) Ev. Kirche, Aachstr. 4, Baienfurt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 ALLIANZGEBETSABENDE 2025 Allianzgebetswoche.de/2025 MONTAGS, 19-20 UHR GEBETSHAUS RAVENSBURG, BACHSTR. 1 88212 RAVENSBURG 03.02. / 03.03. / 07.04. / 05.05. / 02.06. / 07.07. / 04.08. / 08.09. / 06.10. / 03.11. / 08.12. GRILL&PRAISE 12.07.2025, 16:30-21 UHR BUCHSEEHOF, BUCHSEE 1, 88273 FRONREUTE (ENTFÄLLT BEI SCHLECHTEM WETTER) TREFFEN ZUM GEMEINSAMEN LOBPREIS UND BEGEG- NUNG ÜBER DIE GENERATIONEN HINWEG ADONIA-KONZERT MOSE - GERETTET UND BEFREIT 24.04.2025, 19.30 UHR KULTUR- UND KONGRESS-ZEN- TRUM ABT-HYLLER-STR. 37-39 88250 WEINGARTEN GOTTESDIENST AM TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT 03.10.2025 19 UHR EINHEIT LEBEN - WIEDERVEREINIGUNG FEIERN Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr und laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aquarell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. ERSTES FASNETSWOCHENENDE Spätestens jetzt sollte der Sprungbän- del 2025 seinen Platz am Kopfputz ge- funden haben und die Gutzlesbeutel prall gefüllt sein, denn das erste närrische Wochenende steht vor der Tür. Bereits heute, am Freitagabend, werden ca. 30 Ras- pler beim traditionellen ANR-Regionenball in die Häser schlüpfen, bevor wir morgen am ersten Sprung in Neura- vensburg teilnehmen und mit der Laufnummer 37 (Um- zugsbeginn 13:30 Uhr), gemeinsam mit der Lumpenka- pelle Baienfurt-Baindt, die diesjährige Fasnet begrüßen. Am Abend wird offiziell der „Baindter Wald” erwachen und wer nicht weiß was es mit dem Raspler, seinem Weib und dem Oberwaldschrat auf sich hat, sollte definitiv dabei sein, wenn der Zunftmeister mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH das Maskenbefreien mit Narrentaufe auf dem Mühleparkplatz eröffnet. Anschließend geht das Programm in der Schenk-Konrad-Halle weiter. Die Schal- meien und die Lumpenkapelle werden erneut aufspielen. Diverse Ehrungen wird es geben und die Mädchen- und Männertanzgruppe werden ebenfalls ihr diesjähriges De- büt geben. Bei Speis und Trank wird es sicherlich ein toller närrischer Abend für Jung und Alt. Nach Bodnegg geht es dann am Sonntag, zusammen mit der Schalmeienkapelle Baindt und der Lumpenmusik Wilhelmskirch. Wir sind die Laufnummer 11 (Umzugsbe- ginn 14:00 Uhr) und somit ganz vorn dabei, bei hoffent- lich schönem Wetter. Die Busabfahrzeiten werden in unserer Zunft-App ge- pflegt und eventuelle Änderungen per WhatsApp kom- muniziert. Wir wünschen allen Narren, ob groß ob klein, ob Raspler oder auch nicht, a glückselige Fasnet 2025, gemäß dem Motto: „Jedem zur Freud´ und niemand zu Leid!” Euer Zunftrat Schwäbischer Albverein OG Weingarten Neujahrswanderung von Bermatingen nach Meersburg Wir treffen uns am Sonntag, den 12.01.2025 um 9.45 Uhr an der Bushaltestelle Charlot- tenplatz, Abfahrt 9.47 Uhr oder um 10.15 Uhr am Bahnhof Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ravensburg. Hinfahrt mit dem Zug ab RV und Rückfahrt mit dem Bus. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Die Gehzeit beträgt ca. 3 Stunden, 10 km, nur leichte Steigungen. Der Fahrpreis ist für Mitglieder 5 Euro, für Gäste 7 Euro. Eine Einkehr ist geplant. Bitte mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung ab 08.01.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei Unwetter und zu großer Kälte wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik an der Gewerblichen Schule Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 28. Januar 2025, um 18:00 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ra- vensburg einen Informationsabend über die Weiterbil- dung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten Fachar- beitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Ein- stieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konstruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Pro- jektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weiteren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Vorausset- zung für die Aufnahme in die Technikerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.gsravensburg.de entnehmen. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg; Telefon 0751/368 100, Fax 368 118 www.gsravensburg.de Das Ponticelli Ensemble spielt in der Alten Kirche Mo- chenwangen: „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am Freitag 24. Januar, Samstag, 25. Januar oder am Sonntag, 26. Januar auf eine besondere musika- lische Begegnung ein – ein Abend, der alle Sinne anspricht. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum. Bestehend aus Streichinstrumen- ten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinnliches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Freitag, 24. Januar, 19.30Uhr Samstag, 25. Januar, 17.00Uhr Sonntag, 26. Januar, 17.00Uhr (zugleich Finissage der Fotoausstellung von Egon Woblick) Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, 88284 Wolpertswende-Mochenwangen Einlass: 45 min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Optionale Sitzplatzreservierung Es besteht die Möglichkeit Sitzplätze über den Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de zu reservieren. Weitere Informationen: www.ponticelli-ensemble.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe BadenWürttemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persönliche Gespräche mit den Klient*innen. Sie beden- ken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswir- kungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts. Für eine profes- sionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen beglei- tet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Eh- renamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. In- teresse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfannenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de; Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Bodenauffüllung im Außenbereich – was ist zu beachten? Grundsätzlich benötigen Bodenauffüllungen im Außen- bereich ab einer Fläche von 500 Quadratmetern oder einer Höhe von mehr als zwei Metern eine behördliche Genehmigung. Aber auch kleinere Auffüllungen können genehmigungspflichtig sein, wenn diese beispielsweise in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt oder ein Biotop tangieren. In speziellen Gebieten (z.B. in Wäldern, Mooren, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebie- ten) sind Auffüllungen im Regelfall unzulässig. Alle Bo- denauffüllungen im Außenbereich einschließlich der nicht genehmigungspflichtigen sind nur dann zulässig, wenn Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 sie der Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen oder der Bewirtschaftungserleichterung dienen. Aufgefüllt werden darf nur mit Oberboden und kulturfähigem Un- terboden ohne Schadstoffbelastung und ohne Störstoffe (Bauschutt, Metall, Plastik, usw.). Die Bodenaufbringung muss fachgerecht durchgeführt werden. Nicht geneh- migte oder nicht fachgerecht durchgeführte Bodenauf- füllungen können zu einer Anzeige führen und mit einer Anordnung zum Rückbau enden. Dies kann mit hohen Kosten, empfindlichen Bußgeldern und hohem unnötigem Zeitaufwand für den Verursacher bzw. den Grundstücks- eigentümer verbunden sein. Daher empfehlen wir Ihnen bei Auffüllungen im Außenbereich frühzeitig Kontakt mit dem Bau- und Umweltamtes des Landkreises aufzu- nehmen. Die Mitarbeitenden beantworten Fragen zur Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben und geben Tipps zur sachgerechten Bodenverwertung. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zum Bau- und Umweltamt finden Sie unter www.rv.de/auffuellung Sichere Trinkwasserversorgung ist auf- wendig TWS erhöht Preise zum 1. Januar 2025 – Anpassung an Kostenstruktur und -entwicklung RAVENSBURG. Die Tech- nische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) passt zum 1. Januar 2025 den Arbeitspreis für Trinkwasser in ihrem Versorgungsgebiet in Ravensburg, Eschach und Weingarten an die Entwicklung und Struktur der Kosten an. Der Kubikmeter Trinkwasser kostet dann 1,50 Euro pro Kubikmeter brutto, also inklusive Steuern und Ab- gaben. Der Grundpreis bleibt für den gängigsten Zäh- ler (Q3=4) stabil. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern Trinkwasser und dem Zähler Q3=4 zahlt ab 1. Januar 2025 rund 1,88 Euro brutto mehr pro Monat. Dieser Zähler ist bei 94 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher eingebaut. Für die restlichen 6 Prozent der Anschlüsse erhöht sich der Grundpreis. Dies betrifft Kundinnen und Kunden mit Zäh- lern für einen höheren Verbrauch. Grund hierfür ist eine schrittweise Anpassung des Grundpreises an die tatsäch- liche Kostenstruktur je Zählergröße. Kontinuierliche Investitionen in die Infrastruktur „Trinkwasser ist unser wichtigstes Nahrungsmittel. Es ist ein kostbares Gut“, sagt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Ge- schäftsführer der TWS, und fügt an: „Die langfristige Sicherung einer zuverlässigen Versorgung mit gutem Wasser erfordert kontinuierliche Investitionen in die In- frastruktur, eine aufwendige Pflege des Netzes und gut ausgebildetes verantwortungsbewusstes Personal.“ In diesem Jahr hat die TWS zum Beispiel die Sanierung der Wasserinfrastruktur fortgesetzt; sie hat den Hochbehälter Greckenhof für 1,9 Millionen Euro erneuert. Der Hochbe- hälter hat ein Fassungsvermögen von mehr als drei Millio- nen Liter und kann damit die Ravensburger Weststadt für ungefähr drei Tage mit Trinkwasser versorgen. Rund 18,4 Millionen Euro hat die TWS in den Jahren 2011 bis 2023 in die Erneuerung und Ertüchtigung der Wasserversorgung investiert. In den kommenden Jahren sind weitere Investi- tionen von mehr als vier Millionen Euro pro Jahr geplant. TWS bleibt im preislichen Mittelfeld Die TWS werde laut Andreas Thiel-Böhm mit den neu- en Preisen aber nach wie vor im preislichen Mittelfeld der privatrechtlich organisierten Wasserversorger in Baden-Württemberg liegen. „Die Herausforderungen, auch in Zukunft genügend Trinkwasser in einwandfreier Qualität sicherstellen zu können, werden größer“, erklärt Andreas Thiel-Böhm. Klimawandel und steigende Kosten spielen hierfür eine große Rolle: „Wir werden unsere Kun- dinnen und Kunden jedoch weiterhin nicht nur zuverlässig beliefern, sondern auch möglichst günstig.“ Dafür brauche es aber auch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger: Er appelliert an sie, möglichst sorgsam und sparsam mit Wasser umzugehen. Herzliche Einladung zum Neujahrskon- zert der Kammermusikvereinigung Baienfurt Kammermusikvereinigung Baienfurt begrüßt neue Diri- gentin Isabel Gräfin Pachta Die Kammermusikvereinigung Baienfurt lädt Sie zu einem ganz besonderen Auftakt in das neue Jahr am Sonntag, 12. Januar 2025 um 17 Uhr in der katholischen Kirche „Mariä Himmelfahrt“ Baienfurt zum festlichen Neujahrskonzert ein. Wir freuen uns, das neue Jahr gemeinsam mit ihnen musikalisch zu beginnen. Der Eintritt zum Konzert ist frei, am Ende des Konzertes wird je- doch um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten. Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Zwei weitere Ladeparks bei Vetter gehen in Betrieb Pharmadienstleister hat 36 neue Ladepunkte für Elektro- fahrzeuge auf Firmengelände – Projekt in Zusammenar- beit mit der TWS umgesetzt Der Pharmadienstleister Vetter treibt die ökologische Mo- bilität im Unternehmen weiter voran: In Zusammenarbeit mit den Technischen Werke Schussental (TWS) sind 18 Ladestationen mit je zwei Ladepunkten an zwei Stand- orten des Familienunternehmens für die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter entstanden. Im Gewerbegebiet Erlen im Südwesten von Ravensburg sind es 13 Ladestationen, im Gewerbegebiet Mariatal südlich vom Zentrum kom- men zu den bestehenden drei Ladestationen noch einmal fünf hinzu. Seit 2020 haben Vetter und die TWS bereits 15 Ladestationen an den Ravensburger Standorten in der Schützenstraße, im Wiesental und in Mariatal sowie im ös- terreichischen Rankweil installiert. Henryk Badack, Senior Vice President Technischer Service / Internes Projektma- nagement, der die globalen Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens verantwortet, sagt: „Wir reduzieren kon- sequent CO2-Emissionen, sparen Energie ein und setzen auf grüne Technologien, um das Klima zu schützen. Eine zukunftsfähige, klimafreundliche Mobilität ist ein wichtiger Baustein unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Es ist ein großer Schritt nach vorn, dass wir die Ladekapazitäten für unsere Mitarbeitenden nun mehr als verdoppeln konnten.“ Nachhaltige Partnerschaft Die TWS hat Vetter wie schon in der Vergangenheit bei der Planung und Umsetzung der neuen Ladeinfrastruktur unterstützt. Der Lokalversorger hat die Stationen aufge- baut und kümmert sich im Betrieb um das intelligente Last- und Lademanagement sowie die Abrechnung mit Vetter. Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS, erklärt: „Mit diesem Projekt haben wir die Zusammenar- beit mit Ravensburgs größtem Arbeitgeber weiter ver- tieft. Elektro-Mobilität zahlt in die Nachhaltigkeitsstrategie unserer Kunden ein, wenn wie bei Vetter der Strom zum Laden der Autos aus erneuerbaren Quellen stammt.“ Die Versorgung der Ladestationen beim Pharmadienstleister erfolgt wie bei allen Stromkunden der TWS zu 100 Pro- zent mit Ökostrom. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Zukunft gestalten: Ein Jahrzehnt für Bildung und Kinderhilfe Schon immer haben sich Gabriele und Heinrich Griesha- ber für gesellschaftliche und soziale Belange engagiert. Einen besonderen Meilenstein hierfür setzten sie im Jahr 2014 mit der Gründung der Gabriele und Heinrich Gries- haber Stiftung. Im Mittelpunkt der Stiftung stehen zwei Herzensanliegen des Ehepaares: Bildung und die Förde- rung von Kinder- und Jugendhilfe. Auch nach dem Tod von Heinrich Grieshaber im Jahr 2020 setzt die Stiftung ihren engagierten Fokus auf diese Themen fort und feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen und Wirken. Zum Jubiläum beantwortete Stifterin und Stiftungsvor- ständin Gabriele Grieshaber einige Fragen: Frau Grieshaber, Sie haben sich bereits vor Stiftungs- gründung vielseitig engagiert. Was war Ihr Beweg- grund für die Gründung der Stiftung? Man kann sich immer und überall engagieren. Uns war wichtig, einen Fokus zu setzen und damit eine langfristige Unterstützung zu ermöglichen. Außerdem wollten wir unser Engagement nicht nur zu unseren Lebzeiten einbringen, sondern auch sicherstellen, dass unser Anliegen, jungen Menschen Chancen zu bieten, für immer weitergelebt wird. Welchen Zweck verfolgt die Stiftung? Wir unterstützen Projekte und Organisationen, die jungen Menschen Chancen ermöglichen, sich unabhängig ihrer Lebensumstände zu entwickeln. Wir haben viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft, die aufgrund ih- rer Lebenssituation hintenanstehen müssen und denen nicht jede Tür offensteht. Sie haben die gleichen Chancen verdient, wie Kinder aus stabilen Lebensverhältnissen. Des- halb fördern wir Angebote für Bildung sowie Kinder- und Jugendhilfe, die mehr Chancengleichheit ermöglichen. Wie hat sich das Engagement der Stiftung in den letz- ten zehn Jahren entwickelt? Mittlerweile sind es schon viele verschiedene Aktionen und Projekte, die wir unterstützt haben und laufend unterstüt- zen, ich habe sie nie gezählt. Wir haben einzelne große Förderprojekte, die wir über Jahre hinweg unterstützen. Oft ist es ja so, dass man einmal etwas unterstützt und dann nicht mehr. So muss die Organisation immer wieder neu nach Förderungen schauen. Uns ist wichtig, dass die Organisatoren sich mit dem Kern ihrer Arbeit beschäfti- gen können und unterstützen deshalb oft über mehrere Jahre. Gleichzeitig fördern wir auch viele kleinere Projekte. Egal, ob es sich um kleine oder große Hilfen handelt – wir sind insbesondere regional aktiv. An den Standorten von GRIESHABER Logistik fördern wir gezielt lokale Initiativen. Welche Förderungen haben Sie in den 10 Jahren Stif- tung am meisten bewegt? Wenn ich zwei Herzensprojekte nennen müsste, würde ich die Frühförderstelle der Stiftung Liebenau in Mark- dorf und die Lesewelten der Kinderstiftung Ravensburg hervorheben. Bei der Frühförderstelle bin ich immer wie- der in engem Kontakt mit den Menschen vor Ort. Es ist beeindruckend zu sehen, wie sie bereits in den ersten Monaten bei Entwicklungsverzögerungen gestärkt wer- den und jedes einzelne Kind an dem Entwicklungsstand „abgeholt“ wird, wo es steht. Die Lesewelten haben wir bereits vor Stiftungsgründung unterstützt. Vorlesen, Lesen lernen und in die Welten der Bücher einzutauchen ist unheimlich wichtig für die Ent- wicklung und Bildung junger Menschen. Das Engagement der Stiftung in diesen Projekten be- deutet mir viel, da ich an das Potenzial jedes einzelnen Kindes glaube und an die positive Veränderung, die wir gemeinsam bewirken können. Es liegen 10 Jahre hinter der Stiftung und noch viele Jahre vor ihr. Welche Zukunftsvision hat die Stiftung? Wir haben die Vision, dass jeder junge Mensch unabhän- gig von seinen Lebensumständen die gleichen Chancen bekommt und sich frei entfalten kann. Wir sind überzeugt, dass Kinder das grundlegende Recht haben, sich gleichbe- rechtigt zu entwickeln. Dabei soll jeder Zugang zu Ressour- cen und Möglichkeiten bekommen, die es ihm ermöglichen, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Wenn uns dies gelingt, können Innovation, Vielfalt und Ideenreichtum entstehen. Indem Kinder und Jugendliche in einem unterstützenden Umfeld aufwachsen, können sie ihre besten Fähigkeiten entdecken und entfalten, was nicht nur ihrem individuellen Wachstum zugutekommt, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. So können wir eine dynamische, kreative und integrative Zukunft schaffen. Was würden Sie den jungen Menschen, die die Stiftung unterstützt, mitgeben? Ich möchte den jungen Menschen, die wir unterstützen, mit auf den Weg geben, dass sie Herausforderungen stets mit einer positiven Einstellung begegnen sollten. In ihrem jungen Leben werden sie noch viele Hürden überwinden müssen, und es werden weiterhin Herausforderungen auf sie zukommen. Diese Erfahrungen werden sie nicht schwächen, sondern in ihrem Tun stärken und ermutigen. Mein Wunsch für jedes Kind ist, dass es mit diesem Mut durchs Leben geht und mit Freude auf das, was kommt und mit Zuversicht in die Zukunft schaut. Frau Grieshaber versprüht eine mitreißende Energie und man merkt, wie sehr ihr das Wirken der Stiftung am Her- zen liegt. Abschließend hebt sie hervor, was sie beim Han- deln der Stiftung stets verfolgt: Nur was wir von Herzen tun, kommt auch im Herzen der anderen an. Informationsabend der Edith-Stein- Schule 88212 Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77 Am Mittwoch, den 22.01.2025, findet von 18:00 bis 20:30 Uhr der Informationsabend der Edith-Stein-Schule Ra- vensburg zu folgenden Schularten statt: § Berufliche Gymnasien mit den Fachrichtungen Bio- technologie, Ernährungs-wissenschaft, Sozial- und Ge- sundheitswissenschaften § Berufskollegs mit den Profilen Gesundheit und Pflege, Ernährung und Haushaltsmanagement, und dem dualen Berufskolleg Soziales § Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz: in Form einer schulischen Ausbildung, einer praxisintegrier- ten Ausbildung und über den Kita-Direkteinstieg § 2-jährige Berufsfachschule mit den Profilen Ernährung und Hauswirtschaft bzw. Gesundheit und Pflege § AVdual (Ausbildungsvorbereitung mit und ohne Haupt- schulabschluss) Neben allgemeinen Informationen zur Bewerbung und zum Aufnahmeverfahren können zukünftige Schülerin- nen und Schüler sowie deren Eltern in Themenräumen und Profilfachräumen Einblicke in die jeweilige Schulart gewinnen. Dies ist eine gute Gelegenheit, um mit Lehr- kräften ins Gespräch zu kommen und von Schülerinnen und Schülern aus erster Hand etwas vom Schulleben an der Edith-Stein-Schule zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Nähere Informationen, auch zum zeitlichen Ablauf, finden Sie unter: www.ess-rv.de oder Facebook@Edith.Stein.Schule. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Viertklässler-Tag an der Realschule Weingarten am Freitag, 31. Januar 2025 Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern am Freitag, 31. Januar 2025 von 16:00 bis 18:30 Uhr, zum Viertkläss- ler-Tag an unserer Schule ein. Schulhausführungen, musi- kalische Darbietungen des Schulorchesters und viele Mit- machangebote aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Sport, Kunst und Hauswirtschaft geben Einblicke in unsere Schule. Eltern und Schüler haben die Möglich- keit zur individuellen Beratung für den bilingualen Zug. Weitere Anmeldeinformationen und -unterlagen sind un- ter www.realschule-weingarten.de verfügbar. B a u e r n v e r s a m m l u n g Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den 16. Januar 2025, um 13.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute die diesjährige B A U E R N V E R S A M M L U N G für die landwirtschaftlichen Ortsvereine Altshausen, Baienfurt, Baindt, Berg, Boms, Blitzenreute, Ebersbach-Musbach, Fleischwangen, Fronhofen, Guggenhausen/Unterwald- hausen, Horgenzell, Hoßkirch/Königseggwald, Mochen- wangen/Wolpertswende, Riedhausen und Wilhelmsdorf TOP 1: Andrea Gmeinder, neue Leiterin des LWA Ra- vensburg, stellt sich vor und berichtet über GAP, AFP und Neuerungen Gemeinsamer Antrag TOP 2: Franz Schönberger, Vorsitzender des Bauern- verbandes Allgäu-Oberschwaben berichtet über den aktuellen Stand Biosphärengebiet TOP 3: Stefan Loderer, Geschäftsführer des Bauern- verbandes, berichtet über Neues von der Ge- schäftsstelle Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder. Mit freundlichen Grüßen Stefan Loderer -Geschäftsführer- Was sonst noch interessiert Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen bis 31. März 2025 der Arbeitsagen- tur melden Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Ar- beitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich. Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elek- tronischer Anzeige Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeit- gebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan. de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die brows- erbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgän- gerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integ- rations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum in- klusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stich- tag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen einge- setzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehin- derten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem An- zeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur. de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/ schwerbehinderte-menschen. Für Fragen zum Anzeigeverfahren ist für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9770-333 eine Hotline eingerichtet. Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar. Investieren in Betongold: Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immobilie. Mit dem Im- mobilienbesitz sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. So gilt es beispielsweise die ab 2025 neu berechnete Grundsteuer, die primär bei Ein- und Zweifamilienhäusern oft zu einer höheren steuerlichen Belastung führt, aus finanzieller Sicht im Auge zu haben. Um auf alle Eventualitäten rund um das Thema Immobi- lien gut vorbereitet zu sein, benötigen Eigentümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kompetente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfahren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwer- kerleistungen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der Abschreibung in Sachen Ver- mietung? Wie kann man bei einer Immobilienübertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnut- zung, Vermietung und Sanierung bis hin zur Veräuße- rung oder dem Vererben der Immobilie beantwortet der aktuelle Ratgeber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Steuern rund ums Haus“ über die gebührenfreie Bestellhotline 08000 / 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Ich suche für meine allgemeinmedizinische Praxis eine freundliche Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Über Ihre Bewerbung freut sich das ganze Praxisteam. Dr. med. Rainer Eisele Elisabeth-Achler-Str. 3, 88339 Bad Waldsee-Reute (rainer.eisele@web.de) Stellungswechsel? Finde Deinen Job bei Prolana! Für unser Produktionsteam in Waldburg suchen wir neue Kolleginnen und Kollegen! Flexible Allrounder für unsere Textilproduktion Vollzeit bei 80-100% von „keine Erfahrung“ bis „Vollprofi“ Interesse? Einfach eine E-Mail mit Namen und Telefonnummer an: bewerbung@prolana.com Keine Bewerbungsunterlagen notwendig - wir melden uns! Prolana GmbH | Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | Tel. 07529 / 9721-0 Ökologisch. Gesund. Fair. 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Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ST IF TU N G K AT H O LI SC H E FR EI E SC H U LE Klösterle Mädchenschulen Ravensburg Klösterle Grundschule Theresia-Gerhardinger-Realschule mit offenem Ganztagsbereich Olgastr. 13 88214 Ravensburg Tel. 0751/36193-0 www.kloesterle-rv.de Tag der offenen Tür der Realschule mit offenem Ganztagsbereich Samstag, 25. Januar von 10:00-13:00 Uhr Gemeinsamer Beginn um 10:00 Uhr im Filmsaal Schuljahr 2025/2026 Aufnahme 5. Klasse Realschule | Informationsabend Mittwoch, 15. Januar um 19:30 Uhr Informieren Sie sich auch am Tag der offenen Tür, Freitag, 07. Februar 2025, über alle Angebote unserer Schule. Studienkolleg St. Johann Blönried Arnold-Janssen-Str. 10/1 88326 Aulendorf Telefon 07525 949-280 www.studienkolleg-st-johann.de www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Dienstag, 14. Januar 2025, 19:00 Uhr, Speisesaal RS/GYM Tag der offenen Tür am Freitag, 17. Januar 2025, gemeinsamer Beginn 14:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr REALSCHULE ST. KONRAD RAVENSBURG AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2025/2026 VERANSTALTUNGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2025. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Neuer Vorsatz 2025: Schöner Wohnen? 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                  Zuletzt geändert: 10.01.2025
                  Verein als Arbeitgeber

                  Vereine, die Arbeitnehmer beschäftigen und somit Arbeitgeber sind, müssen sich an das Lohnsteuer- und der Sozialversicherungsrecht halten Arbeitnehmer im Verein Arbeitnehmer des Vereins sind alle Personen, die zu dem Verein in einem Dienstverhältnis stehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Maßgebend für die Einstufung als Arbeitnehmer sind die Vertragsgestaltung und die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Bezeichnung des Vertrages oder der Zahlungen sind grundsätzlich nicht entscheidend. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn die oder der Beschäftigte dem Verein die Arbeitskraft schuldet, in den geschäftlichen Organismus eingegliedert ist und somit den ihm gegebenen geschäftlichen Weisungen über Art, Ort und Zeit der Beschäftigung folgen muss. Das Gewähren von Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sprechen für eine nicht selbstständige Tätigkeit (nichtselbständige Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz – EStG). Auf die Dauer der Beschäftigung kommt es grundsätzlich nicht an. Auch Personen, die nur eine Aushilfs- oder Nebentätigkeit ausüben, können deshalb Arbeitnehmer sein. Bei einer Beschäftigung von durchschnittlich mehr als sechs Stunden wöchentlich für den Verein wird grundsätzlich von einer nicht selbstständigen Tätigkeit ausgegangen. Die beschäftigte Person wird steuerlich als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer angesehen, die Vergütungen unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Selbstständige im Verein Eine selbstständige Tätigkeit liegt in der Regel vor, wenn die oder der Beschäftigte selbst entscheiden kann über: Ort der Tätigkeit Art der Tätigkeit Zeit der Tätigkeit Zudem schulden Selbstständige dem Verein nicht die Arbeitskraft, sondern einen Arbeitserfolg. Vergütungen, die an selbstständig Tätige gezahlt werden, unterliegen nicht der Lohnsteuer. Diese Zahlungen – sowie die mit der Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen – sind von Selbstständigen in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Amateursportlerinnen und Amateursportler Erhält eine Amateursportlerin oder ein Amateursportler Entschädigungen oder Zahlungen vom Verein oder von dritter Seite, die über die nachgewiesenen Auslagen hinausgehen (z.B. Fahrtkosten zu Spielen in Anlehnung an das steuerliche Reisekostenrecht mit 30 Cent bewertet), so sind die einkommensteuerlichen/lohnsteuerlichen Pflichten der Amateursportlerin oder des Amateursportlers bzw. des Vereins zu beachten. Die Sozialversicherungsträger haben zur versicherungsrechtlichen Beurteilungen bei Zahlungen der Vereine an ihre Amateursportlerinnen und Amateursportler entschieden, dass bis zur Höhe von 249,99 Euro keine wirtschaftliche Gegenleistung anzunehmen ist und diese Beiträge deshalb nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Aufgrund dieser widerlegbaren Vermutung üben die Amateursportlerinnen und Amateursportler keine beitragsrechtliche relevante Beschäftigung aus. Diese Grenze orientiert sich in Anlehnung an den Freibetrag für Übungsleiterinnen und Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 EStG. Es handelt sich hier um eine Freigrenze und keinen Freibetrag. Die sozialversicherungsrechtliche Grenze im Amateursportbereich hat für die steuerliche Beurteilung allerdings keine Bedeutung. Das bedeutet, dass eine Amateursportlerin oder ein Amateursportler der 200 Euro vom Verein erhält, dieser Betrag zwar nicht der Sozialversicherungspflicht aber der Besteuerung unterliegt. Die unterschiedlichen Regelungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes sind vom Verein zu beachten. Ob allerdings ein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis oder eine Selbstständigkeit zwischen Verein und der Amateursportlerin oder des Amateursportlers vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalles zu unterscheiden. In der Regel liegt zwischen dem Amateurverein als Arbeitgeber und der bezahlten Amateursportlerin des bezahlten Amateursportlers ein beitrags- und steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vor, dass entweder pauschal (Minijob) oder nach den individuellen Merkmalen (Steuerklasse) versteuert werden kann. Entsprechende Kosten (Fahrtkosten, Auslagenersatz etc..) können im Rahmen eines Arbeitsverhältnis steuerfrei ausgezahlt werden. Sportvereine verfolgen in der Regel wegen der Förderung des Sports nach § 52 Absatz 2 Nummer 21 Abgabenordnung gemeinnützige Zwecke, die die Finanzbehörden regelmäßig überprüfen. Führt die Prüfung des Finanzamtes zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht mehr vorliegen (z.B. aufgrund Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit), ist dem Verein ggf. die Gemeinnützigkeit zu versagen. Es empfiehlt sich daher bei Bezahlung von Spielerinnen und Spieler im Amateurbereich Kontakt mit dem Steuerberater, dem Sozialversicherungsträger und dem Finanzamt aufzunehmen. Die steuerfreie Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 Euro (bis 31.12.2021 2.400 Euro) kann bei Bezahlung von Amateursportlerinnen und Amateursportler für ihre Spieltätigkeit nicht angewendet werden. Hilfeleistungen von Vereinsmitgliedern / Ehrenamt Vereinsmitglieder, deren Tätigkeit bei besonderen Anlässen eine bloße Gefälligkeit oder gelegentliche Hilfeleistung darstellt, die aufgrund der persönlichen Verbundenheit und nicht zu Erwerbszwecken erbracht wird, sind insoweit keine Arbeitnehmer. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Vereinsmitglieder bei einer Vereinsfeier für bestimmte Arbeiten zur Verfügung stellen oder bei sportlichen Veranstaltungen als Helfer einspringen und dafür eine Vergütung erhalten, die nicht mehr als eine Abgeltung entstandener Aufwendungen darstellt. In gleicher Weise begründet die unentgeltliche Ausführung eines Ehrenamtes (zum Beispiel als Vereinsvorsitzender) kein Dienstverhältnis im steuerlichen Sinne, wenn der oder dem ehrenamtlich Tätigen nur die tatsächlich entstandenen steuerlich abziehbaren Kosten – wie beispielsweise Reisekosten, Porto und Telefongebühren – ersetzt werden. Ehrenamtliche erzielen mit Aufwandsentschädigungen grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, da es an einer sogenannten Überschusserzielungsabsicht fehlt. Überschuss entsteht dann, wenn die Einnahmen größer sind als die abziehbaren tatsächlichen Aufwendungen. Ehrenamtliche können einen Überschuss von bis zu 256,00 Euro im Kalenderjahr erzielen, ohne dass ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, handelt es sich bei den Vergütungen in voller Höhe um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Bei einem pauschalen Aufwendungsersatz, der die tatsächlichen Kosten nicht nur unwesentlich übersteigt, handelt es sich dagegen regelmäßig um steuerpflichtige Einnahmen. Davon können aber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehrenamtlich Tätigen die tatsächlich entstandenen steuerlich abziehbaren Aufwendungen abgezogen werden. Der Verein als Arbeitgeber Einbehaltung, Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer Ist die Tätigkeit für den Verein als nicht selbstständig (Dienstverhältnis) anzusehen und kommt keine Steuerbefreiung der Einnahmen (zum Beispiel Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale) in Betracht, hat der Verein als Arbeitgeber die Pflicht, vom Arbeitslohn einzubehalten, beim Finanzamt anzumelden und dorthin abzuführen: Lohnsteuer Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (Zuschlagsteuern) In bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Minijobs bis 538,00 Euro (2023: 520,00 Euro) oder bei kurzfristigen Beschäftigungen) kann der Verein die Lohnsteuer mit einem vorgeschriebenen Steuersatz berechnen (pauschalieren). Der Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ist dazu nicht erforderlich. In diesem Fall sind die Steuerbeträge aber – anstatt sie vom Arbeitslohn einzubehalten – zusätzlich zum Arbeitslohn vom Verein zu übernehmen. Ob der Verein die Pauschsteuern auf den Arbeitnehmer abwälzen kann, hängt insbesondere von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung Der Verein muss für jeden Arbeitnehmer für das jeweilige Kalenderjahr ein Lohnkonto führen. Darin sind zum Beispiel die Art und Höhe des Arbeitslohns, steuerfreie Bezüge und die persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers laut den abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aufzuzeichnen. Das Lohnkonto ist am Ende des Kalenderjahres oder bei unterjähriger Beendigung des Dienstverhältnisses abzuschließen. Aufgrund der Eintragungen im Lohnkonto muss der Verein der Finanzverwaltung grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermitteln. Dies gilt nicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die der Verein Lohnsteuer ausschließlich pauschal erhebt (Pauschalierung der Lohnsteuer); hierfür ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen. Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung hat durch Datenfernübertragung über die amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu erfolgen. Der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlichem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Anrufungsauskunft Im Rahmen einer sogenannten Anrufungsauskunft können sich sowohl die Arbeitnehmer als auch der Verein als Arbeitgeber mit einer Anfrage an das zuständige Finanzamt wenden. Das Finanzamt wird zu dem dargelegten Sachverhalt Auskunft über die lohnsteuerliche Behandlung erteilen. Zuständig ist das Finanzamt, an das auch die Lohnsteuer abgeführt wird. Der Verein haftet für nicht oder nicht vorschriftsmäßig einbehaltene Lohnsteuer. In Zweifelsfällen ist es daher ratsam, sich an das Finanzamt zu wenden. Prüfung durch das Finanzamt Das Finanzamt überwacht die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch eine Prüfung (Außenprüfung) der Arbeitgeber, die in gewissen Zeitabständen stattfindet. Solchen Prüfungen unterliegen auch Vereine. Sie sind daher verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten des Finanzamtes das Betreten der Geschäftsräume zu den üblichen Geschäftszeiten zu gewähren, Einsicht in die Lohnkonten und Lohnbücher zu gewähren und Einsicht in die übrigen Geschäftsunterlagen zu gewähren. Sozialversicherungspflicht Für Ihre Mitarbeiter müssen Sie neben der Lohnsteuer auch Sozialversicherungsbeiträge abführen. Im Zusammenhang damit bestehen gesetzliche Meldepflichten. Auskünfte darüber erhalten Sie bei den gesetzlichen Sozialversicherungen.[mehr]

                  Zuletzt geändert: 16.01.2024

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