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Wertstoffhof

Wertstoffhof Ziegeleistraße 20 Öffnungszeiten: Freitag 15.00 – 18.00 Uhr jeden letzten Samstag im Monat 09.00 – 12.00 Uhr Angenommen werden: Wertstoffe wie z. B. Schrott, Papier, Glas, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, leere Druckerpatronen (rote Tonne) Weitere Informationen rund um unser Wertstoffsammelsystem finden Sie auf der Homepage der RaWEG mbh. Informationen zur Annahme von Elektro – und Elektronikaltgeräte Sie können die Altgeräte kostenlos im Wertstoffhof zu den o.g. Öffnungszeiten abgeben. Es handelt sich hierbei um folgende Gerätegruppen: 1. Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Elektroherde, Mikrowellengeräte etc.) 2. Kühl- und Gefriergeräte 3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik (Drucker, Rechner, Faxgeräte, Mobiltelefone, Radio- und Fernsehgeräte etc.) 4. Gasentladungslampen (Neonröhren , Energiesparlampen etc.) 5. Haushaltskleingeräte (Toaster, Bohrmaschinen, Rasenmäher etc.) Die Geräte müssen getrennt nach Gerätegruppen gesammelt werden. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Annahmepersonals.[mehr]

Zuletzt geändert: 09.04.2026
Befüllen und Entleeren von Pools

Befüllen und Entleeren von Pools 1. Befüllung Die Befüllung von Pools erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz aus der Hausinstallation des Gebäudes. Da durch unangemeldetes Befüllen Ihres Gartenpools unter Umständen der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts in der Gemeinde entsteht, bitten wir Sie, unbedingt jede Befüllung auf dem Rathaus anzukündigen. Die Abwassergebühr wird grundsätzlich nach der eingeleiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Abwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels des Hauptwasserzählers gemessen wurde. Eine Befüllung über von der Abwassergebühr befreite Sonderwasserzähler (Gartenwasserzähler) wäre nur möglich, wenn das Poolwasser anschließend nicht der Kanalisation zugeleitet, sondern auf dem Grundstück versickert wird. Dies ist jedoch ohne vorherige Behandlung des Wassers nicht erlaubt und stellt ggf. eine Ordnungswidrigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz dar. 2. Entleerung Die Gemeindeverwaltung Baindt möchte darauf hinweisen, dass das gebrauchte Poolwasser zwingend über den öffentlichen Kanal zu entsorgen ist. Bei Poolwasser handelt es sich um chemisch oder biologisch verändertes Wasser, welches als Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal einzuleiten ist. Dies gilt bereits ab dem ersten Tag der Nutzung und unabhängig davon, ob und in welchen Mengen chemische Hygienemittel oder ähnliches eingebracht werden. Für die entnommenen Wassermengen fallen aus diesem Grund auch Abwassergebühren an. Die Nutzung des Poolwassers zur Gartenbewässerung bzw. die Entleerung auf Garten- oder Wiesenflächen ist wegen möglicher Verunreinigung des Grundwassers gesetzlich verboten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Bolz unter der Telefonnummer 07502 9406-25 wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 22.10.2025
Landesgartenschau

Alle Gemeinden an einem Tisch auf der Landesgartenschau An einer langen Tafel vor dem Landkreispavillon kann gevespert, diskutiert, gespielt, gerastet und „gehockt“ werden. Jede Gemeinde des Landkreises Ravensburg soll mit einem „besonderen“ Stuhl an dieser Tafel vertreten sein. Bei dem „Stuhl“ der Gemeinde Baindt handelt es sich um ein nachgebautes Chorgestühl aus dem ehemaligen Baindter Kloster: Die Gemeinde Baindt kann auf eine über 750-jährige Klostertradition zurückblicken. Im Jahr 1240 kamen die ersten Zisterzienserinnen, einem Reformorden der Benediktiner, nach Baindt. Dort bezogen sie zunächst ein Provisorium. 40 Jahre später, im Jahr 1280 wurde die Klosterkirche fertiggestellt und 1308 erhielten die Schwestern ihr erstes Chorgestühl, welches ein Baindter Klosterbruder gestiftet hat. „Beten ohne nachlassen“ (1 Thess. 5,17) – darin sahen die Schwestern ihren Auftrag. Dazu versammelten sich die Chorfrauen sieben Mal am Tag und auch in der Nacht im Chorgestühl, insgesamt mehr als sechs Stunden. 1802/03 wurde das Kloster aufgehoben, doch die Frauen blieben in Baindt bis1850 die letzte Chorfrau verstarb. Im Jahr 1849 wurde in der Gemeinde Baindt die Piuspflege, eine Einrichtung für verwahrloste Kinder gegründet. 1860 verließ die Piuspflege Baindt und wechselte nach Oggelsbeuren. Franziskanerinnen aus Heiligenbronn (Schwarzwald) übernahmen 1903 das leerstehende Kloster und richteten darin ein Heim für Kinder ein. Ein Kindergarten und eine Schule für sehbehinderte Kinder kam im Jahr 1980 dazu. 2021 schließlich verließen die letzten beiden Schwestern Baindt und kehrten ins Mutterhaus nach Heiligenbronn zurück. Das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen wird heute von der Stiftung St. Franziskus im ehemaligen Kloster in Baindt weitergeführt. Audiodatei (MP3-Audiodatei, 904,97 KB, 24.04.2024) Sprecherin: Bürgermeisterin Simone Rürup Text zur Audiodatei: Schnaufen Sie durch auf dem Stuhl der Gemeinde Baindt am Tisch des Landkreises Ravensburg. Herzlich willkommen zu einer kurzen Reise durch die Geschichte der Gemeinde Baindt. Sie sitzen auf dem detailgetreuen Nachbau eines Chorgestühls des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters in Baindt, das im Jahr 1240 von Konrad von Winterstetten gegründet wurde. Noch im selben Jahr siedelte die Schwesterngemeinschaft nach Baindt in den „Hortus floridus“, den „blühenden Garten“ über. Auch heute noch ist die Gemeinde Baindt ein „blühender Garten“. Die Gemeinde setzt sich aktiv für Biodiversität und Artenvielfalt ein. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf der Landesgartenschau in Wangen im Allgäu. Weitere Infos zur Landesgartenschau in Wangen 2024 . Landkreispavillon – Naturfaser-Holz-Hybridkonstruktion Im Zuge der Landesgartenschau in Wangen im Allgäu wurde ein Holz-Naturfaser-Pavillon gebaut. In diesem Pavillon ist unter anderem der Landkreis Ravensburg untergebracht. Dieses Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart umgesetzt. Ziel war es, aufzuzeigen, wie nachhaltiges und klimagerechtes und zugleich digitales Bauen funktionieren kann. Diese neuartige Bauweise setzt auf regional erzeugte Rohstoffe, Baumaterialien, die CO2 speichern, erneuerbar und in den Stoffkreislauf rückführbar sind. Außerhalb des Pavillons gibt es zusätzlich reichlich Platz auf der befestigten Fläche, auf der Wiese, der Bühne und am Tisch der Gemeinden. Ein weiteres Highlight werden die drei „Landkreis-Gärten“, die die Themen „Moor – Biodiversität – Ernährung“ vereinen.[mehr]

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Informationen und Unterlagen

Informationen und Unterlagen Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren stehen Ihnen hier zur Verfügung und bilden den Rahmen für den ersten Vermarktungsabschnitt im „Fischerareal“. Zweiter Vermarktungsabschnitt im „Fischerareal“ Der zweite Bauabschnitt umfasst nun die Baukörper A und B des Baufelds 1 . Die Gemeinde vergibt die beiden Grundstücke zum Festpreis im Wege einer offenen Konzeptvergabe. Maßgeblich ist die Konzeptqualität. Zunächst schließt die Gemeinde mit den ausgewählten Bewerbern eine Reservierungsvereinbarung ab. In der anschließenden Reservierungsphase werden die Planungen in Form von Statusgesprächen mit der Gemeinde abgestimmt. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die Veräußerung der Grundstücke. Allgemeine Informationen und die Bedingungen für das Gesamtverfahren finden sich in dem Dokument „Exposé Baufeld 1 Fischerareal 2. BA“ . Weitere Informationen: Verfahren zur Auswahl der Objekte Bewerbungsschreiben für Bauinteressierte im Verfahren ​​​​​​​ Alle Personen und Unternehmen, die sich für die Durchführung eines Projekts im aktuellen Bauabschnitt bewerben wollen, werden hiermit gebeten, die in deutscher Sprache abzufassende Bewerbung spätestens bis zum 12.01.2026, 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf einem USB-Stick persönlich oder postalisch bei der verfahrensleitenden Stelle Gemeinde Baindt Frau Nicole Brauchle Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefonnummer: 0 75 02-94 06-26 E-Mail n.brauchle(@)baindt.de einzureichen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Ankerprojekt (Baukörper C) und das Anliegerprojekt (Baukörper D) im südliche Teil des Baufeldes 2 wurden bereits an einen Bauträger vergeben, der in den Gebäuden Eigentumswohnungen plant. Es wird bis Ende des Jahres mit einer Baugenehmigung gerechnet, so dass im Frühjahr 2025 in die Vermarktung gegangen werden kann. Der Baubeginn ist im kommenden Sommer anvisiert. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass die Baukörper E, F und G im Baufeld 2 im Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden sollen. Präsentation Baugemeinschaften (PDF-Dokument, 7,29 MB, 20.04.2021) Präsentation Fischerareal (PDF-Dokument, 8,47 MB, 02.12.2024) Parzellierungsplan (PDF-Dokument, 603,37 KB, 11.11.2024) Baukörper C und D Untergeschoss Tiefgarage (PDF-Dokument, 378,76 KB, 29.11.2024) Exposé Anlieger (PDF-Dokument, 1,81 MB, 29.11.2024) Anliegerauswahl (PDF-Dokument, 601,85 KB, 29.11.2024) Bewerbungsschreiben (PDF-Dokument, 562,92 KB, 29.11.2024) Erster Vermarktungsabschnitt im "Fischerareal" In der ersten Phase des Konzeptvergabeverfahrens wurde jeweils ein Ankerprojekt für die Baufelder 1 und 2 gesucht. Das Auswahlverfahren für die Ankerprojekte wurde Anfang Februar 2022 abgeschlossen und schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger (Phase 2: Anliegerverfahren). Informationen zu den Ankerprojekten: Baufeld 1 Ankerkonzeption Baufeld 1 (PDF-Dokument, 416,24 KB, 13.07.2022) Ankerkonzeption Baufeld 1 Pläne (PDF-Dokument, 1,05 MB, 13.07.2022) Baufeld 2 Ankerkonzeption Baufeld 2 (PDF-Dokument, 314,00 KB, 13.07.2022) Ankerkonzeption Baufeld 2 Pläne (PDF-Dokument, 4,68 MB, 13.07.2022) Weitere Unterlagen im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens: Umfrage Wohnen im Alter Präsentation (PDF-Dokument, 5,94 MB, 02.06.2022) "Bauen und Wohnen im Fischerareal" am 30.05.2022 (pdf-Datei) Präsentation - Information Vermarktung (PDF-Dokument, 7,20 MB, 18.06.2021) Bebauungsplan Fischerareal (PDF-Dokument, 1,81 MB, 19.11.2021) (Textteil) Bebauungsplan Fischerareal (PDF-Dokument, 26,8 MB, 19.11.2021) (Planteil) Präsentation Rückfragekolloquium (PDF-Dokument, 5,03 MB, 30.06.2021) Video zur ersten digitalen Online-Bürgerinformationsveranstaltung Download Offenlegung des Sulzmoosbaches Der Baubeginn der Bachoffenlegung war am 10.05.2021. Das Bachbett wird aufgeweitet und die bestehende Verdolung aus dem Jahr 1933 wird in einer Länge von ca. 50 m abgebrochen. Die Bauarbeiten werden durch die Firma Köhle Landschaftsbau aus Bad Schussenried ausgeführt. Abbruch der Gebäude auf dem Fischerareal Die Gebäude im Fischerareal sind bereits abgebrochen. Aktuell werden die angefallenen Ziegel und Betonbaustoffe mit einem Brecher zerkleinert. Ende Januar ist mit den Abbrucharbeiten im Fischer-Areal begonnen worden. Beide Gebäude sind innen komplett entkernt worden. Das dahinterliegende Haus Marsweilerstraße 2/1 ist bereits komplett abgebrochen. Aktuell laufen die Abbrucharbeiten mit 2 Baggern am vorderen Gebäude Marsweilerstraße 2.[mehr]

Zuletzt geändert: 05.11.2025
Bestellung von Streuobstbäumen

Weitere Informationen finden Sie hier .[mehr]

Zuletzt geändert: 14.08.2025
Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen

Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff gewerbsmäßige Veranstaltungen, die die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen. Beispiele sind Striptease oder Tabledance. Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Die Erlaubnis dazu benötigen die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen. Achtung: Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse. Wollen Sie beispielsweise als Gastwirtin oder Gastwirt Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung beantragen

Soll eine Landesstraße neu gebaut oder geändert werden, so ist für dieses Bauvorhaben grundätzlich ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wenn dafür nicht schon ein Bebauungsplan vorliegt. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, in dessen Verlauf das Regierungspräsidium als zuständige Planfeststellungsbehörde verschiedenste Stellungnahmen einholt und alle Interessen berücksichtigt, um schließlich über das Bauvorhaben zu entscheiden. Bauvorhaben können in vorhandene tatsächliche Verhältnisse eingreifen und bestehende Rechtsverhältnisse berühren. Zur umfassenden Problembewältigung sind in der Planfeststellung alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen zu regeln. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll vor der förmlichen Antragstellung erfolgen. Ihr unterliegen alle Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von anderen Personen haben können. Dies trifft auf planfeststellungspflichtigen Straßenbauvorhaben mit zu erwartendem hohen Konfliktpotential regelmäßig zu. Vor allem Großprojekte können zügiger verwirklicht und zugleich die Bürgerbeteiligung gestärkt werden, wenn Vorhabenträger mit der Bürgerschaft schon diskutierte und gegebenenfalls entsprechend überarbeitete Pläne vorlegen. Damit können mögliche Konflikte schon im Vorfeld erkannt, entschärft und das anschließende Verwaltungsverfahren entlastet werden. Dies sorgt für mehr Transparenz und Akzeptanz bei Großvorhaben. Sollten Sie durch eine solche Baumaßnahme betroffen sein, können Sie im Laufe des Planfeststellungsverfahrens innerhalb bestimmter Fristen Einwendungen dagegen vorbringen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein: Abschriften Ablichtungen Vervielfältigungen Negative Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt Ort und Tag der Beglaubigung Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist: Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des oder der Bediensteten und das Dienstsiegel durch eine qualifizierte Signatur ersetzt. In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen. Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist gebunden an eine bestimmte Person, bestimmte Räume und eine bestimmte Betriebsart. Jede Änderung wie zum Beispiel ein Inhaberwechsel oder ein Umzug macht eine neue Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis ersetzt die bislang erforderliche Spielhallenerlaubnis. Sie ist auf höchstens 15 Jahre befristet. Eine Spielhalle ist ein Unternehmen oder Teil eines Unternehmens im stehenden Gewerbe, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten nach § 33 c Absatz 1 Satz 1 (Geld- oder Warenspielgeräte) oder der Veranstaltung anderer Spiele nach § 33 d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient. Als Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gelten auch Geräte, die Sie nur zu Erprobungszwecken aufstellen. Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle kann die zuständige Stelle im Einzelfall mit Auflagen versehen. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle und ist in der Spielverordnung festgelegt. Neben der Erlaubnis zum Betrieb der Spielhalle benötigen Sie zusätzlich: eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (Aufstellererlaubnis) und eine Geeignetheitsbestätigung. Das ist eine behördliche Bestätigung, dass der konkrete Aufstellort des jeweiligen Spielgeräts den jeweils gültigen Vorschriften entspricht. Ob Sie diese erhalten, richtet sich nach der Gewerbeordnung und der Spielverordnung. Die zuständige Stelle beurteilt nach den Vorschriften des Baurechts: die bauliche Errichtung einer Spielhalle und die Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils zum Zwecke des Betriebs einer Spielhalle In der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Achtung: Die Spielhallenerlaubnis lässt Genehmigungserfordernisse nach anderen Vorschriften unberührt. Sie erhalten sie regelmäßig erst, wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Helferkreis Asyl

Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen Integration von geflüchteten Menschen Für die Integration von geflüchteten Menschen in Baindt ist Frau Herzer als Integrationsmanagerin zuständig. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Information, Beratung, Unterstützung und Vermittlung an andere Fachdienste in Bereichen wie Sprache und Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit sowie asyl.-, ausländer- und sozialrechtliche Fragen. Die Arbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde, Behörden, Schulen, Vereine, Arbeitgeber, Beratungsstellen und ehrenamtlichen Helfern. Ansprechpartnerin des Helferkreises für geflüchtete Menschen ist Frau Sibylle Boenke Mobil Mobiltelefon: 49 170 1036143 E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 23.10.2025

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