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Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebuehrenrechner_2025.xlsx

2025 Wasser-/Abwassergebühren 2025 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2025 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2025 Abwassergebühren 2025 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,88 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
Dateigröße: 19,30 KB
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    Zuletzt geändert: 09.01.2025
    Ausschreib-kulturlandschaftspreisPM2025.pdf

    Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Diesen Text als docx-Datei herunterladen: http://www.schwaebischer-heimatbund.de/presse Pressemitteilung 20.1.2025 Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2025 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderhei‐ den. Das Preisgeld stellen die Sparkassen‐Finanzgruppe Baden‐Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kultur‐ landschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro do‐ tiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbi‐ schen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe‐ bänke, Feld‐ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge‐ stalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. http://www.schwaebischer-heimatbund.de/presse http://www.kulturlandschaftspreis.de/[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 160,97 KB
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      Zuletzt geändert: 27.01.2025
      Stellenausschreibung_Kindergarten_22-01-2025.pdf

      Werde Teil unseres Teams als Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in unserem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne! Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. In den drei Häusern des Kindergartens betreuen und begleiten wir acht Gruppen in unterschiedlichen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung. Hier kannst du Teil einer zukunftsorientierten, dynamischen und kreativen Entwicklung werden! Stell dir vor, du arbeitest in einem dynamischen und kreativen Team, das nicht nur Kindertagesbetreuung macht, sondern echte Zukunft gestaltet. Du wirst Teil einer Gemeinde, die den Wert der frühkindlichen Bildung versteht und in die Zukunft investiert. Bei uns ist dein Engagement nicht nur gefragt, sondern wird aktiv gefördert. Wir suchen dich – eine leidenschaftliche pädagogische Fachkraft – die nicht nur im Alltag glänzt, sondern auch neue Ideen und frischen Wind mitbringt! Warum Baindt und unser Team? • Weil hier Zukunft passiert: Mit einer aufstrebenden und innovativen KiTa-Landschaft bieten wir dir die Chance, in einem zukunftsorientierten Team zu arbeiten. • Weil wir auf Dich bauen: Deine Ideen und deine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern können hier groß werden. Bei uns darfst du kreativ sein, Verantwortung übernehmen und die Entwicklung der Jüngsten maßgeblich mitgestalten. • Weil dein Engagement wertgeschätzt wird: Wir bieten dir nicht nur ein Arbeitsumfeld, sondern ein echtes Zuhause. Du wirst von einem tollen Team und einer Vorgesetzten unterstützt, die dich und deine Stärken zu schätzen wissen. Was erwarten wir von dir? • Du bist eine ausgebildete pädagogische Fachkraft nach dem Fachkräftekatalog §7 oder verfügst über eine vergleichbare pädagogische Qualifikation? • Du arbeitest gerne im Team, bringst aber auch deine eigenen Ideen ein und bist motiviert, Dinge voranzutreiben. • Du hast Spaß daran, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und sie auf ihrem Weg zu unterstützen. • Du möchtest Verantwortung übernehmen und die Zukunft der Jüngsten aktiv mitgestalten. Was bieten wir dir? • Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz in einer wachsenden Gemeinde mit einer positiven Entwicklung im Bereich Bildung und Betreuung. • Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung: Wir bieten dir fortlaufende Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum, dich zu entfalten. • Ein wertschätzendes Arbeitsklima: Bei uns wird Teamarbeit großgeschrieben. In einem Umfeld, das auf respektvolle Zusammenarbeit setzt, kannst du dich voll entfalten. • Eine betriebliche Altersversorgung, die Ihre Zukunft absichert. • Ein attraktives Arbeitszeitmodell, das Ihnen neben einer flexiblen Gestaltung auch zusätzliche Arbeitszeitausgleichstage ermöglicht Neugierig geworden? Dann bist du bei uns genau richtig! Wenn du Teil eines Teams werden möchtest, das kreativ, engagiert und zukunftsorientiert arbeitet, dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zukunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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        Zuletzt geändert: 22.01.2025
        Anlage_Bewerbungsschreiben_BF1_BA2_FINAL_2024_11_29.pdf

        Fischerareal – Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 29.11.2024 Bewerbungsschreiben für Bauinteressierte im Anliegerverfahren Bei konkretem Interesse an einem Bauprojekt im Fischerareal in der Gemeinde Baindt bitten wir Sie, dieses Bewerbungsschreiben auszufüllen und spätestens bis zum 11.03.2025 um 11:00 Uhr an uns zurückzusenden. Das Bewerbungsschreiben gliedert sich in zwei Bausteine: die Abfrage Ihrer Daten (Punkte A. bis C.) sowie eine beigefügte Beschreibung Ihres Projekts (siehe Punkt D.). Diese Unterlagen zusammen ergeben Ihre konkrete Bewerbung. A. Kontaktdaten (bei Gruppen: Ansprechpartner/in) Name, Vorname _______________________________________________________________ Straße, Nr. _______________________________________________________________ PLZ, Ort _______________________________________________________________ Telefon tagsüber _______________________________________________________________ E-Mail _______________________________________________________________ Wir sind als Bauträger an einem Grundstück interessiert Wir sind als Baugemeinschaft/Genossenschaft o.Ä. an einem Grundstück interessiert Wir sind als privater Einzelbauherr an einem Grundstück interessiert Sonstiges: __________________________________________________________________________ B. Projektdaten (ungefähre Angaben sind ausreichend) Projektname (falls schon vorhanden): _____________________________________________________ gewünschte Größe: Es kann sich auf einen, auf zwei oder nur auf Teile von Baukörpern beworben werden. Wir sind an einem Baukörper interessiert Wir sind an zwei Baukörpern interessiert Wir sind an einer Teilfläche eines Baukörper interessiert Bei Interesse an einer Teilfläche ist die gewünschte Gebäudelänge in einem Korridor angeben: _____________________________ m von bis Die Vergabe einer Teilfläche ist nur möglich, wenn gleichzeitig ein anderes Projekt sich um die restliche Fläche bewirbt. Fischerareal – Bewerbungsschreiben Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 2 von 2 voraussichtliche Anzahl der Einheiten: Anzahl Wohneinheiten: _________ ggf. Anzahl Gewerbeeinheiten: _________ bevorzugte Lage(n) gemäß Abbildung 2 des Exposés: __________ __________ __________ Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 Wir suchen keine weiteren Projektpartner. Wir suchen weitere Projektpartner / Gruppenmitglieder. Bitte nehmen Sie uns in die – für alle Interessenten einsehbare – Kontaktbörse im Netz auf. Mit der Veröffentlichung der Kontaktdaten (aus A.) sind wir einverstanden. C. Beschreibung Ihres Projektes Was sind die Besonderheiten des Konzepts? Was zeichnet das Projekt aus? Um über die vorab genannten Fakten hinaus Ihr Konzept bereits hinsichtlich seiner Qualitäten und möglichen Vorzüge einschätzen zu können, beschreiben Sie es bitte in einem Bewerbungskonzept. Nutzen Sie dies bitte zur Werbung in eigener Sache. Das Bewerbungskonzept Ihres Projektes sollte plausibel und realistisch sein, es wird bei einer Reservierungszusage zu deren Bestandteil. Bitte beachten Sie die geforderten Bestandteile einer vollständigen Bewerbung, um gewertet werden zu können, muss sie auch die Mindestanforderungen erfüllen. Beides wird in der Anlage „Anliegerauswahl“ beschrieben. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht notwendig – auch Vorplanungen werden nicht erwartet. Auch die Auswahlkriterien für die Anliegervergabe sind in der Anlage „Anliegerauswahl“ beschrieben. Bitte vermerken Sie hier, wie viele Dateien Sie als Bewerbungskonzept dem Bewerbungsschreiben als Anlage beifügen: ______ Dateien Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte bis zum 18.02.2024 um 11.00 Uhr an die verfahrensleitende Stelle: Gemeinde Baindt Frau Petra Jeske Frau Nicole Gerhardt T 0 75 02-94 06-51 T 0 75 02-94 06-26 E p.jeske@baindt.de E n.gerhardt@baindt.de Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Durch die Unterschrift wird das Einverständnis mit dem Ausschreibungsverfahren einschließlich des Tiefgaragenkonzeptes bestätigt. ________________________________ _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift (Ansprechpartner/in aus Punkt A.) mailto:n.gerhardt@baindt.de[mehr]

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          Zuletzt geändert: 29.11.2024
          Stellenausschreibung_lang_Eingliederung_bis_31.07.2025.pdf

          Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Eingliederungshilfe für ein Kind mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten Zeitraum: 01.02.2025 bis 31.07.2025 (Option auf Weiterbeschäftigung) Teilzeit: 23 Stunden/Woche Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch seine wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf unserem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. In den drei Häusern des Kindergartens betreuen und begleiten wir acht Gruppen in unterschiedlichen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung. Hier kannst du Teil einer zukunftsorientierten, dynamischen und kreativen Entwicklung werden! Stell dir vor, du arbeitest in einem dynamischen und kreativen Team, das nicht nur Kindertagesbetreuung macht, sondern echte Zukunft gestaltet. Du wirst Teil einer Gemeinde, die den Wert der frühkindlichen Bildung versteht und in die Zukunft investiert. Bei uns ist dein Engagement nicht nur gefragt, sondern wird aktiv gefördert. Wir suchen dich – eine leidenschaftliche pädagogische Fachkraft – die nicht nur im Alltag glänzt, sondern auch neue Ideen und frischen Wind mitbringt! Warum Baindt und unser Team? • Weil hier Zukunft passiert: Mit einer aufstrebenden und innovativen KiTa-Landschaft bieten wir dir die Chance, in einem zukunftsorientierten Team zu arbeiten. • Weil wir auf Dich bauen: Deine Ideen und deine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern können hier groß werden. Bei uns darfst du kreativ sein, Verantwortung übernehmen und die Entwicklung der Jüngsten maßgeblich mitgestalten. • Weil dein Engagement wertgeschätzt wird: Wir bieten dir nicht nur ein Arbeitsumfeld, sondern ein echtes Zuhause. Du wirst von einem tollen Team und einer Vorgesetzten unterstützt, die dich und deine Stärken zu schätzen wissen. Was erwarten wir von dir? • Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin, Heilpädagogin, Sozialpädagog*in oder eine vergleichbare Qualifikation • Du arbeitest gerne im Team, bringst aber auch deine eigenen Ideen ein und bist motiviert, Dinge voranzutreiben. • Du hast Spaß daran, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und sie auf ihrem Weg zu unterstützen. • Du möchtest Verantwortung übernehmen und die Zukunft der Jüngsten aktiv mitgestalten. Was bieten wir dir? • Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz in einer wachsenden Gemeinde mit einer positiven Entwicklung im Bereich Bildung und Betreuung. • Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung: Wir bieten dir fortlaufende Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum, dich zu entfalten. • Ein wertschätzendes Arbeitsklima: Bei uns wird Teamarbeit großgeschrieben. In einem Umfeld, das auf respektvolle Zusammenarbeit setzt, kannst du dich voll entfalten. • Eine betriebliche Altersversorgung, die Ihre Zukunft absichert. • Ein attraktives Arbeitszeitmodell, das Ihnen neben einer flexiblen Gestaltung auch zusätzliche Arbeitszeitausgleichstage ermöglicht • Die Option auf Weiterbeschäftigung über den 31.07.2025 hinaus Neugierig geworden? Dann bist du bei uns genau richtig! Wenn du Teil eines Teams werden möchtest, das kreativ, engagiert und zukunftsorientiert arbeitet, dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zukunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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            Zuletzt geändert: 23.01.2025
            Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_17.09.2024.pdf

            Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Do + Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 209 € 156 € 106 € 44 € 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Mo - Mi 07:00 - 13:00 18 Std. 311 € 232 € 158 € 64 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1A 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1B 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1A 482 Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € €138 €96 €35 Mo + Do 14:00 - 16:30 3B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. €259 €201 €139 €50 14:00 - 16:30 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 257 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3D 482 Kiga ab 3 Jahren ja 2A 482 Kiga ab 3 Jahren nein Anlage 2 Gebührentabelle für die Betreuung in den Kindergärten in Baindt ab 01.09.2025; geändert 17.09.2024 Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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              Anlage_1_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2024_geändert_17.09.2024.pdf

              Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw. Projektbeitrag. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Do + Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 195 € 145 € 99 € 41 € 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Mo - Mi 07:00 - 13:00 18 Std. 290 € 217 € 147 € 60 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 482 € 359 € 243 € 98 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 590 € 439 € 297 € 119 € 1A 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 327 € 255 € 173 € 59 € 1B 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 399 € 311 € 211 € 71 € 1A 482 Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 165 € 129 € 88 € 31 € 1B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 201 € 157 € 107 € 37 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 166 € €130 €89 €32 Mo + Do 14:00 - 16:30 3B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. €236 €185 €126 €44 14:00 - 16:30 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 266 € 208 € 142 € 50 € Fr 07.00 - 14:00 3D 482 Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do Anlage 1 Gebührentabelle für die Betreuung in den Kindergärten in Baindt ab 01.09.2024 Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit… 2A 482 Kiga ab 3 Jahren nein[mehr]

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                Anlage_1_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2024_geändert_17.09.2024.pdf

                Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw. Projektbeitrag. Modul Abgabeart Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Do + Fr 07:00 - 13:00 12 Std. 195 € 145 € 99 € 41 € 1A 483 Krippe 1 bis 3 Jahre nein Mo - Mi 07:00 - 13:00 18 Std. 290 € 217 € 147 € 60 € 1A 483 Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 482 € 359 € 243 € 98 € 1B 483 Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 590 € 439 € 297 € 119 € 1A 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 327 € 255 € 173 € 59 € 1B 482 + 483 Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 399 € 311 € 211 € 71 € 1A 482 Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 165 € 129 € 88 € 31 € 1B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 201 € 157 € 107 € 37 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 166 € €130 €89 €32 Mo + Do 14:00 - 16:30 3B 482 Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. €236 €185 €126 €44 14:00 - 16:30 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 266 € 208 € 142 € 50 € Fr 07.00 - 14:00 3D 482 Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do Anlage 1 Gebührentabelle für die Betreuung in den Kindergärten in Baindt ab 01.09.2024 Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit… 2A 482 Kiga ab 3 Jahren nein[mehr]

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                  GEMEINDE BAINDT Landkreis Ravensburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 04. September 1984 aufgrund des § 4 in Verbindung mit §19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten des Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 25,00 EURO von mehr als 3 bis 6 Stunden 50,00 EURO von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60,00 EURO § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalig Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. § 3 Aufwandsentschädigung (1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Dies wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 60,00 EURO. Voraussetzung ist die Anwesenheit. Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (2) Die ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzende erhalten neben dem in Abs 1 genannten Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 30,00 Euro. (3) Für eine längere andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandentschädigung nach Absatz 2 eine Entschädigung nach § 1. (4) Die Grundbeträge der Aufwandentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 werden jährlich gezahlt. Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. (5) Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeindeverwaltung glaubhaft machen, dass ihnen in einem bestimmten Zeitraum erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in maximaler Höhe von 40,00 Euro. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg. § 4 Reisekostenvergütung Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmung des Landesreisekostengesetzes. Maßgebend ist die Reisekostenstufe B, für die Fahrtkostenerstattung die für Dienstreisende der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 geltende Stufe. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.10.84 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 03.06.1975 einschließlich der in der Zwischenzeit ergangenen Änderung, außer Kraft. Baindt, den 04. September 1984 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 18.05.1987 geändert am 07.11.1990 geändert am 11.09.2001 zuletzt geändert am 14.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014 zuletzt geändert am 17.09.2024, Inkrafttreten 01.10.2024[mehr]

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                    GEMEINDE BAINDT Landkreis Ravensburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 04. September 1984 aufgrund des § 4 in Verbindung mit §19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten des Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 25,00 EURO von mehr als 3 bis 6 Stunden 50,00 EURO von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60,00 EURO § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalig Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. § 3 Aufwandsentschädigung (1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Dies wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 60,00 EURO. Voraussetzung ist die Anwesenheit. Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (2) Die ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzende erhalten neben dem in Abs 1 genannten Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 30,00 Euro. (3) Für eine längere andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandentschädigung nach Absatz 2 eine Entschädigung nach § 1. (4) Die Grundbeträge der Aufwandentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 werden jährlich gezahlt. Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. (5) Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeindeverwaltung glaubhaft machen, dass ihnen in einem bestimmten Zeitraum erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in maximaler Höhe von 40,00 Euro. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg. § 4 Reisekostenvergütung Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmung des Landesreisekostengesetzes. Maßgebend ist die Reisekostenstufe B, für die Fahrtkostenerstattung die für Dienstreisende der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 geltende Stufe. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.10.84 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 03.06.1975 einschließlich der in der Zwischenzeit ergangenen Änderung, außer Kraft. Baindt, den 04. September 1984 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 18.05.1987 geändert am 07.11.1990 geändert am 11.09.2001 zuletzt geändert am 14.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014 zuletzt geändert am 17.09.2024, Inkrafttreten 01.10.2024[mehr]

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