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06_Inforeihe-AdW_Fachdialog-Wasser_FED_Anzeige6_v5_250407_187x256_Web.pdf

Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! https://www.youtube.com/watch?v=wYeEswx3UXI https://www.youtube.com/watch?v=wYeEswx3UXI ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. http://www.windpark-altdorferwald.de http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.04.2025
    Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_Kigat_ab_01.05.2025.pdf

    Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kindern über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (6) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 08.04.2025 Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 12. Satzungsänderung tritt zum 01.05.2025 in Kraft (geändert am 08.04.2025)[mehr]

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      Zuletzt geändert: 19.05.2025
      Feststellung_Jahresrechnung_2024.pdf

      1 Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2024 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 15.141.522,70 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -13.977.222,76 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.164.299,94 € 1.4 Außerordentliche Erträge 191.318,91 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -13,84 € 1.6 Sonderergebnis 191.305,07 € 1.7 Gesamtergebnis 1.355.605,01 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.539.171,51€ 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -12.268.757,06 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.270.414,45 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.224.866,14 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 29.291.307,32 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 2.066.441,18 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 203.973,27 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 80.929,47 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 6.742,71 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 709.740,45 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 87.672,18 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 797.412,63 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2024 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2024 umfasst eine Bilanzsumme von 65.802.037,91 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 10.417,00 € 3.2 • Sachvermögen 40.595.943,55 € 3.3 • Finanzvermögen 15.629.517,62 € 3.4 • Abgrenzungsposten 262.759,74 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 65.802.037,91 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 15.149.500,69 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.825.409,38 € 3.11 • Rückstellungen 953.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 4.711.665,15 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 616.356,70 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 65.802.037,91 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 139.487,42 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 1.547.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2024; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2024 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2024 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2024; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2024; 9. der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 01.07.2025 mitgeteilt und am 04.07.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden-Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2024 und die Abschlüsse der Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt wurden ab 04.07.25. öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe vom 04.07.2025 wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 3 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2024 Gezeichnet Baindt, den 04.07.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin 2025-07-02T10:33:51+0200 Baindt e3c19983-d7a5-41af-a9ce-172658f09424 Ich bestätige die Genauigkeit und Richtigkeit des Dokuments[mehr]

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        Zuletzt geändert: 02.07.2025
        Qualifikationsnachweis

        Für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags spielen eine große Rolle: Fachkunde (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung), Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche, finanzielle und technische) und Zuverlässigkeit. Welche Nachweise für die entsprechende Ausschreibung erforderlich sind, erfahren Sie in den Ausschreibungsunterlagen. Ihre Fachkunde können Sie beispielsweise nachweisen, indem Sie belegen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei Jahren an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen und so besondere fachliche Qualifikationen erworben haben. Auch sollten Sie eine möglichst aktuelle Referenzliste aus Ihrem Leistungsbereich zusammenstellen. Die Referenzen dienen als Beleg dafür, dass Sie vergleichbare Leistungen schon erfolgreich erbracht haben und voraussichtlich auch den zu vergebenden Auftrag zufriedenstellend erledigen werden. Tipp: Geben Sie idealerweise mindestens drei aktuelle Referenzen an, mit im Wesentlichen vergleichbaren Leistungen. Ihre Leistungsfähigkeit können Sie beispielsweise durch Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Auch die technische Ausrüstung, die Ihnen zur Verfügung steht und die Beschäftigungszahl Ihres Unternehmens können hier eine Rolle spielen. Je nach Auftrag werden Sie auch Auszüge aus dem Wettbewerbsregister, Nachweise über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung vorlegen müssen. Es dürfen aber nur solche Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Als Nachweise der Eignung können in der Regel Eigenerklärungen vorgelegt werden. Ausschluss von Bietern Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter beispielsweise ausgeschlossen werden, wenn über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet worden beziehungsweise die Eröffnung beantragt ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, deren Unternehmen sich in Liquidation befindet, die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihrer Verpflichtung zur Steuer- und Abgabenzahlung oder Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht nachgekommen sind oder die im Vergabeverfahren unrichtige Angaben gemacht haben. Es ist empfehlenswert, dass Sie Ihre Unterlagen regelmäßig erneuern (zum Beispiel elektronische Dokumentenverwaltung mit Erinnerungsfunktion). So können Sie sicherstellen, dass Sie die aktuellen Dokumente schnell zusammenstellen können. Nicht geeignete bietende Unternehmen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Präqualifikationsverfahren Es ist zudem möglich, an einem Präqualifikationsverfahren teilzunehmen. Die öffentlichen Auftraggeber akzeptieren vielfach die Zertifikate, die von den Industrie- und Handelskammern und den Auftragsberatungsstellen über die Aufnahme in die Präqualifizierungsdatenbank oder vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. sowie von der Ingenieurkammer ausgestellt werden. Dadurch müssen die beteiligten Unternehmen nicht bei jeder öffentlichen Ausschreibung erneut Qualifikationsnachweise erbringen, sondern können auf das Präqualifikationsverfahren verweisen. Dies kann bei häufigen Bewerbungen kostengünstiger und weniger zeitaufwendig sein.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwiesenschule Flurstück 953, neben der bestehenden Containeranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Firmengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zurückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen kleineren Bauplatz mit 1.130m². Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsaufträge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Qualitätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stellenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwiesenschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozialarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bisher belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozialarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möchte, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommunalen Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden- Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden- Württemberg, der Sparkassenverband und der Genossenschaftsverband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg und stellt sich hinter die Forderungen des Positionspapiers und des offenen Briefes an die Landesregierung. Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgesehen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregungen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans "6. Änderung und Erweiterung - GE Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kindergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausforderungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszuweisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 16.03.2023
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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.03.2024 ist folgendes bekannt zu geben: Dorfplatz • Die Standorte der Bronzestatue, des Wappens und der Fahrradreparatursäule wurden festgelegt. • Die Baumarten, die im Baumquartier verwendet werden, sind Ulmen (Ulmus „Rebona“) Sanierung Klosterwiesenschule • Für die Schulküche im Hauptgebäude der Klosterwiesenschule sollen die bisherigen Küchenmöbel durch neue Möbelstücke ersetzt werden. Bericht Bürgermeisterin Hochwasserschutz: Das Bauwerk 2, das für die spätere Straßenerschließung im Baugebiet Bühl errichtet wird, wurde gebaut. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird das Gewässer entlang der Siemensstraße bis zum Baugebiet Bühl fertiggestellt. Die restlichen Arbeiten, Pflanzungen und Geländeanpassungen werden bis Mitte April abgeschlossen sein. Dorfplatz: Ab Montag, den 18. März, beginnen die zweiwöchigen Tiefbauarbeiten am Rathausvorplatz. Nach Ostern werden die Pflasterarbeiten vor dem Rathaus und an den Parkplätzen in der Küferstraße durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Rathaus nach Ostern über den Hintereingang erfolgen. Eine örtliche Beschilderung wird eingerichtet. Waldspielplatz: Der Gemeinderat hat den Bau des Waldspielplatzes beschlossen. Aufgrund der Auftragssumme für die auszuführenden Arbeiten ist eine öffentliche Ausschreibung der landschaftsgestalterischen Arbeiten durchzuführen. Landesturnfest 30.05. – 02.06.24: Während des Veranstaltungszeitraums werden etwa 10.500 aktive Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. In Baindt finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen statt. ÖPNV - gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 - Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat fasst zur Neuausrichtung des ÖPNV als gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab dem Jahr 2027 folgende Beschlüsse: 1. Der GMS-Beschluss zum ÖPNV im Klimamobilitätsplan vom 30.11.2023 für einen gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab 01.01.2027 wird umgesetzt. 2. Auf Grundlage der im Verkehrskonzept ab 01.01.2027 (Anlage 3) zu Grunde gelegten Annahmen und Berechnungen dürfen die Verkehrsleitungen in Stufe 1 samt den Verbundkosten einen Eigenanteil für die Gemeinde Baindt in Höhe von 170.000 € nicht übersteigen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Partnerschafts- und Konsortialvertrag, ab 01.01.2027, in der Anlage zur Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental zu mit folgenden Änderungen in § 2 Abs. 3: “Verbindlich sind lediglich die Verkehrsleistungen der Stufe 1, die ab dem 01.01.2027 umgesetzt werden. Die Umsetzung der weiteren Stufen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.“ Zudem ist der § 3 um die Finanzierung der Fixkosten (kommunaler Verbund) zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vornehmen zu können. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gesellschaftsänderungen der Stadtbus GmbH hin zu einer kommunalen Organisationseinheit vorzubereiten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg, auf Basis des im Kreistag bereits beschlossenen Eckpunktepapiers, eine Zukunftsvereinbarung zum finanziellen Ausgleich für erbrachte ÖPNV-Leistungen vertragsreif auszufertigen und abzuschließen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg als Aufgabenträger für den ÖPNV eine Delegationsvereinbarung abzuschließen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2024 die EU-Bekanntmachung zur Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen (Verkehrskonzept Stufe 1) zu veröffentlichen. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung gem. Anlage 1 über die Errichtung eines Stiftungsfonds mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg zu. Mit den Erträgnissen des Stiftungsfonds werden ausschließlich Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt unterstützt. 2. Die Gemeinde Baindt bringt erstmals 25.000 Euro Stiftungskapital außerplanmäßig ein. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise zur Kandidatenvorstellung wird mit folgender Änderung zugestimmt: • Die Kandidatenvorstellung ist nur für die Kandidaten der Gemeinderatswahl. • Für die Kreistagswahl findet keine Kandidatenvorstellung, die von der Gemeinde organisiert wird, statt. • Flyer für die Gemeinderatswahl in Baindt dürfen auf einem im Vorfeld bestimmten Tisch ausgelegt werden. 2. Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, den 17. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2024 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d BGB vom Gemeinderat anerkannt und ist ab dem 01.04.2024 gültig. 2. Eine Papierversion des Mietspiegels 2024 kann gegen eine Gebühr von 5,00 € im Rathaus erworben werden. 3. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wird die vollständige PDF-Datei als Download zur Verfügung gestellt und ein Online-Mietspiegelrechner eingerichtet. Dieser Service kann aktuell kostenlos angeboten werden. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 31.896,09 € brutto vergeben. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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            - 1 - für nicht preisgebundenen Wohnraum gültig ab 01.04.2024 Qualifizierter Mietspiegel 2024 von Baindt - 2 - Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, Baindt liegt richtig – im nördlichen Schussental, nahe der Oberzen- tren Ravensburg und Weingarten und ist darüber hinaus ein attrakti- ver Wohnort. Dies zeigt die große Nachfrage nach Wohnungen in unserer Gemeinde. Mit rund 5.500 Einwohnern und einer Gemar- kungsfläche von über 2.300 Hektar ist Baindt eingebettet in land- schaftlich reizvoller Lage. Mit dem nun vorliegenden fortgeschriebe- nen, qualifizierten Mietspiegel können Mieter und Vermieter mit ei- nem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübli- che Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Zur Berechnung sind die maßgeblichen Kriterien Größe, Baujahr, Ausstattung, Be- schaffenheit und Lage heranzuziehen. Das gesamte Werk basiert auf einer kommunalen Serviceleistung der Städte und Gemeinden des „Gemeindeverbandes Mittleres Schussental“ (GMS) mit Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt und Berg und gibt einen Überblick über das aktuelle Mitniveau für nicht preisge- bundenen Wohnraum bei uns in der Gemeinde Baindt und im gesamten Schussental. Nach- folgend finden Sie die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt. Dieser liegt nun mit den aktualisierten Zahlen vor und spiegelt die aktuellen Wohn- und Le- bensbedingungen wider. Aufgrund der Inflation der vergangenen Jahre wurden die Basiswerte um 13,53 % angepasst. Die Daten wurden sorgfältig fortgeschrieben, um eine präzise Ein- schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermöglichen. Sie finden die aktuelle Fassung des Mietspiegels neben der gedruckten Ausgabe auch online auf unserer Homepage unter www.baindt.de, Rubrik Wohnen & Leben / Mietspiegel, zum kos- tenlosen Download. Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Online-Mietspiegel-Rechner auf unserer Homepage an, der eine schnelle und einfache Berechnung mit Ihren individuellen Daten er- möglicht. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin - 3 - Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen zum Mietspiegel 4 Erstellung des Mietspiegels 4 Rechtliche Grundlagen und Zweck des Mietspiegels 4 Anwendungsbereich des Mietspiegels 5 Mietbegriff 5 Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete 6 Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus 6 Ermittlung von Zu- und Abschlägen 7 Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Beispiel) 10 Spannbreite 10 Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Berechnungshilfe) 11 Ortsübliche Mietpreise für Garagen und Stellplätze 12 Auskunft zum Mietspiegel 13 - 4 - Allgemeine Informationen zum Mietspiegel Erstellung des Mietspiegels Der Mietspiegel 2022 der Gemeinde Baindt wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe von nicht preisgebundenen Wohnungen für den Gemeindebereich erstellt. Der Mietspiegel basiert auf Daten, die von August bis Novem- ber 2021 bei 1.839 mietspiegelrelevanten Haushalten sowie vermieteten Wohnungen von Ver- mietern in Baindt und vier weiteren Kommunen aus dem Landkreis (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg) eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung durch schriftliche und EDV- gestützte Befragung gesammelt wurden. Die Miethaushalte für die Erhebung wurden zufällig ausgewählt. Der Mietspiegel 2022 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Gleichzeitig wurden in einer kommunenübergrei- fenden Aktion auch Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Berg erstellt. Im Jahre 2024 wurde der Mietspiegel durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch per Index fortgeschrieben. Er ist ge- mäß Beschluss der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt ab dem 1. April 2024. Rechtliche Grundlagen und Zweck des Mietspiegels Ein Mietspiegel ist gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die in einer oder mehreren Gemeinden üblichen Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten. - 5 - Anwendungsbereich des Mietspiegels Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwi- schen 50 m² und 110 m². Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwen- dungsbereich des Mietspiegels: • öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen); • Wohnraum, der ganz oder überwiegend gewerblich oder zu Geschäftszwecken ge- nutzt wird; • Wohnraum in Wohnheimen oder in sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zu- sätzliche Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung und Verpflegung); • vorübergehend angemieteter Wohnraum; Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar für Wohnraum, der bei der Datenerhebung nicht erfasst wurde: • möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Ein- bauküchen und Einbauschränken); • Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind; • Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind. Mietbegriff Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Darunter versteht man den Mietpreis ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten sein dürfen somit: Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grund- steuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warm- wasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemein- schaftsantenne und der sonstigen laufenden Betriebskosten. Die Miete für eine Garage bzw. einen Stellplatz oder etwaige Möblierungs- und Untermietzu- schläge sind in der Nettomiete ebenfalls nicht enthalten, ebenso nicht evtl. Anteile für Schön- heitsreparaturen. Mietverträge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind Betriebskosten in der Mietzah- lung enthalten (= Brutto-/Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete), muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten berei- nigt werden. - 6 - Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung erfolgt über 3 Tabellen: 1. In Tabelle 1 wird das durchschnittliche Mietniveau (= Basis-Nettomiete) nur in Abhängig- keit von Wohnfläche und Baujahr für durchschnittliche Standardwohnungen bestimmt. 2. In Tabelle 2 werden prozentuale Zu- und Abschläge auf das durchschnittliche Mietniveau aufgrund von Ausstattungs-, Beschaffenheits-, Wohnlage- und sonstigen Besonderheiten für eine Wohnung ermittelt. 3. In Tabelle 3 werden die Ergebnisse aus den Tabellen 1 und 2 zusammengeführt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen. Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus Tabelle 1 bildet die Basis des Mietspiegels. Sie gibt das durchschnittliche Mietniveau (= Basis- Nettomiete) für Wohnraum nach bestimmten Wohnflächen- und Baujahresklassen in Euro pro m2 und Monat wieder. Bei der Berechnung der Wohnfläche sind folgende Grundsätze zu beachten: Dachgeschoss- flächen mit einer lichten Höhe von mind. 1 Meter und weniger als 2 Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter. Die Flächen von Balkonen, Loggien etc. werden nach § 2 Abs. 2 Zi. 2 und § 4 Zi. 4 Wohnflächenverordnung in der Regel mit einem Viertel und bei hohem Nutzwert maximal bis zur Hälfte als Wohnfläche berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Wohnung in diejenige Baujahresklasse einzuordnen, in der die Woh- nung bezugsfertig wurde. Wenn durch An-/Ausbau nachträglich neuer Wohnraum geschaffen wurde (z. B. Dachgeschossausbau) oder wenn eine Generalsanierung erfolgt ist, die dazu geführt hat, dass das Gebäude einem Neubau vergleichbar ist, ist diejenige Baujahresklasse zu verwenden, in der die Baumaßnahme erfolgte (Jahr der Fertigstellung). Sonstige bauliche Maßnahmen, die Wohnraum in einen neueren Zustand versetzen, bleiben in Tabelle 1 unbe- rücksichtigt und werden über Zuschläge in Tabelle 2 erfasst. Anwendungsanleitung für Tabelle 1: 1. Ordnen Sie Ihre Wohnung zunächst nach der Wohnfläche in die zutreffende Zeile ein. 2. Suchen Sie anschließend in der Kopfzeile das Baujahr, in dem das Gebäude errichtet wor- den ist. 3. Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertragen Sie den abgelesenen Wert in die Tabelle 3. - 7 - Tabelle 1: Monatliche Basis-Nettomiete nur in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr Wohn- fläche Baujahr bis 1948 1949 - 1960 1961 - 1977 1978 - 1983 1984 - 1994 1995 - 2001 2002 - 2009 2010 - 2015 2016 - 2021 m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 50-54 8,57 8,32 8,88 9,05 9,11 9,65 9,82 10,46 11,68 55-59 8,43 8,18 8,74 8,91 8,96 9,50 9,66 10,29 11,49 60-69 8,34 8,10 8,65 8,81 8,87 9,39 9,56 10,18 11,37 70-79 8,37 8,12 8,68 8,84 8,90 9,43 9,59 10,22 11,41 80-89 8,47 8,22 8,78 8,95 9,01 9,54 9,71 10,34 11,55 90-99 8,53 8,27 8,84 9,01 9,06 9,60 9,77 10,40 11,62 100-110 8,49 8,23 8,80 8,96 9,02 9,56 9,72 10,35 11,57 Die durchschnittliche Nettomiete in Baindt, unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, be- trägt: 9,29 Euro/m2. Ermittlung von Zu- und Abschlägen Die in Tabelle 1 ermittelte Basis-Nettomiete gibt das durchschnittliche Mietniveau für Stan- dardwohnungen in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr an. Daneben können Besonderheiten bei Wohnungs-/Gebäudeausstattung, Modernisierung und Wohnlage den Mietpreis einer Wohnung beeinflussen. Tabelle 2 listet Zu-/Abschläge zur Ba- sis-Nettomiete für besondere Wohnwertmerkmale mit nachgewiesenem Mietpreiseinfluss auf. Maßgeblich sind dabei nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt werden. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen, ohne dass die Kosten hierfür vom Vermie- ter erstattet wurden, so bleiben diese Ausstattungsmerkmale unberücksichtigt. Bei der Höhe der ausgewiesenen Zu- und Abschläge handelt es sich jeweils um durchschnittliche Werte! Anwendungsanleitung für die Tabelle 2: 1. Überprüfen Sie, ob die in verschiedenen Kategorien angeführten Wohnwertmerkmale auf die Wohnung zutreffen und halten Sie zutreffende Zu-/Abschläge fest. 2. Bei den Kategorien „Wohnungs-/Gebäudeausstattung“, „Modernisierungsmaßnahmen“ und „Wohnlage“ sind zuerst jeweils Punktwerte für zutreffende Besonderheiten zu sam- meln. Anschließend erfolgt anhand der erzielten Punktsumme eine Klassifizierung inner- halb jeder Kategorie, um die Höhe des jeweiligen Zu-/Abschlags zu ermitteln. 3. Bilden Sie am Ende der Tabelle 2 die Summe aller Zu- und Abschläge. 4. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertragen Sie die Ergebnisse in die Ta- belle 3. - 8 - Tabelle 2: Prozentuale Zu- und Abschläge auf die Basis-Nettomiete für besondere Wohnwertmerkmale Wohnwertmerkmale Zu-/Abschlag Übertrag 1) Wohnungs-/Gebäudeausstattung (nach Ermittlung der Punktwerte ist nur eine Möglichkeit wählbar! für frei- stehende Einfamilienhäuser gibt es einen Sonderzuschlag.) Kriterien zur Ermittlung der Ausstattungsklasse: Punktwert Gehobene Sanitärausstattung vorhanden 1) + 1 Komplette Einbauküche vom Vermieter ohne extra Zuschlag gestellt (Spüle mit Unterschrank, Kücheneinbauschränke, mind. 2 der folgenden Elektroein- baugeräte: Herd, Kühlschrank, Spülmaschine) + 1 Fußbodenheizung im Wohnzimmer oder in den Hauptwohnräumen vorhanden + 2 Hochwertiger Fußbodenbelag in mind. der Hälfte des Wohn- und Schlafbereichs vorhanden (z.B. Parkettboden, Holzdielen, Marmor oder gleichwertige Na- tursteine, Kork, Vinyl-/Designböden) + 1 Maisonette-Wohnung (Wohnung über 2 Etagen und über eine interne Treppe ver- bunden) oder Galerie-Wohnung (Wohnung mit balkonartigem Vorbau in 2. Etage) in einem Mehrfamilienhaus + 1 Aufzug in Gebäude mit weniger als 5 Volletagen vorhanden + 1 Garten zur alleinigen Nutzung in einem Mehrfamilienhaus (Garten ist nur dem Mieter zugänglich) + 1 Wohnung liegt in einem Reihenhaus, einem Zweifamilienhaus oder einer Doppel- haushälfte + 1 Barrierefreie Ausstattung: Wohnung stufenfrei erreichbar und alle Türen mind. 80 cm breit + 1 Keine vom Vermieter gestellte Heizung oder Einzelöfen mit Kohle-, Holz-, Gas- oder Ölbefeuerung - 3 Sehr einfache Badausstattung 2) - 1 Überwiegend einfach verglaste Fenster (eine einzige Scheibe ohne Zwischen- schichten) - 2 Überwiegend Kasten-/Doppelflügelfenster (zwei hintereinanderliegende Fenster- rahmen), Verbundfenster - 1 Installationsleitungen (Strom, Wasser, Gas) überwiegend freiliegend über Putz verlegt - 1 Keine zeitgemäße Elektroinstallation (z.B. nur eine Sicherung für Beleuch- tung/Steckdosen, bzw. Elektroherd, max. 2 Steckdosen pro Raum, keine FI-Schalter) - 1 Kein Balkon, Loggia oder (Dach-)Terrasse vorhanden - 2 Die Wohnung befindet sich im Keller/Untergeschoss/Souterrain - 2 Punktsumme Wohnungs-/Gebäudeausstattung: Weit überdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme > = +7) + 9 % Überdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = +5 oder +6) + 6 % Gehobene Wohnungsausstattung (Punktsumme = +3 oder +4) + 3 % Mittlere Wohnungsausstattung (Punktsumme 0 bis +2) 0 % Einfache Wohnungsausstattung (Punktsumme = -1 oder -2) - 3 % Unterdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = -3 oder -4) - 6 % Weit unterdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = + 4) + 3 % Wenige Modernisierungsmaßnahmen (Punktsumme: +1 bis +3) + 2 % Keine Modernisierungsmaßnahmen (Punktsumme: 0) 0 % 3) Wohnlage (nach Ermittlung der Punktwerte ist nur eine Möglichkeit wählbar!) Kriterien zur Ermittlung der Wohnlage: Punktwert Einkaufsmöglichkeiten für täglichen Bedarf (Nahrungsmittel) bis 300 m fußläufig erreichbar + 1 Wohnlage in Talregion mit Höhenlage + 2 Wohnlage in Talregion mit Halbhöhenlage + 1 Unverbaute Weitsicht + 1 Die Wohnung liegt in einem ruhigen Hinterhaus + 1 Der durchschnittliche Lärmpegel bei offenem Fenster hinsichtlich Straßen-, Bahn- ,Flug- und Industrielärm ist sehr niedrig + 1 Die Wohnung liegt max. 100 m von einem gewerblich genutzten Gebiet entfernt (Industrie- bzw. Gewerbebetriebe, Diskos usw.) - 2 Der durchschnittliche Lärmpegel bei offenem Fenster hinsichtlich Straßen-, Bahn- , Flug- und Industrielärm ist sehr hoch - 1 Der Grad sonstiger Beeinträchtigungen (z.B. durch Rauch, Abgase, Staub, Ge- ruch, Erschütterungen usw.) ist hoch bis sehr hoch - 1 Die direkte Umgebung im Umkreis von 100 m ist geschlossen bis sehr dicht be- baut - 1 Punktsumme Wohnlage: Sehr gute Wohnlage (Punktsumme > = +4) + 4 % Gute Wohnlage (Punktsumme = +2 oder +3) + 2 % Durchschnittliche Wohnlage (Punktesumme zwischen -1 bis +1) 0 % Einfache Wohnlage (Punktsumme[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 23. Mai 2025 Nummer 21 Feierliche Einweihung der neuen Ortsmitte in Baindt Fotos: Wynrich Zlomke Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Feierliche Einweihung der neuen Ortsmitte in Baindt Bei schönstem Frühlingswetter wurde die neue Ortsmitte am Mittwoch, 30. April 2025 im Rahmen einer fei- erlichen Veranstaltung offiziell eingeweiht. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie geladene Gäste kamen zusammen, um dieses besondere Ereignis gemeinsam zu feiern. In ihren Grußworten hoben Bürgermeisterin Simone Rürup und Planer Christian Seng, Büro 356° freiraum + umwelt aus Überlingen die Bedeutung der Ortsmitte als Begegnungsort hervor. Ein Dorfplatz mit offener Gestaltung, viel Platz zum Verweilen, barrierefrei, mit moderner Möblierung sowie harmonischer Begrünung ist gelungen. Ein besonderer Moment der Feier war die Segnung der neuen Ortsmitte durch die Pfarrer Bernhard Stau- dacher und Martin Schöberl, die in ihren Worten den Platz als Ort des Miteinanders, der Kommunikation und des guten Zusammenlebens in der Gemeinde würdigten. Der Beginn für diese Aufgabe der Gestaltung einer neuen Ortsmitte liegt bereits im Jahr 2014, als die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gelungen ist. Erste daraus resultierende Ergebnisse sind der Kreisverkehr am Ortseingang, die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg und die Entwicklung des Fischerareals. „Doch Herzstück ist unsere Ortsmitte mit dem Dorfplatz“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Für die nächs- ten Jahrzehnte ist die Gemeinde Baindt mit ihrer neuen Ortsmitte hervorragend aufgestellt. Diese Lang- fristigkeit der Baumaßnahme rechtfertigt den Einsatz hochwertiger Materialien und kleinklimafreundlicher Gestaltungselemente. Denn es geht bei den verwendeten Gestaltungselementen nicht nur um eine optische und funktionale Auf- wertung, sondern eben auch um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung des lokalen Klimas. Dadurch wird die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöht. So überzeugt die neu gestaltete Ortsmitte Baindts durch viel Grün das Schatten spenden wird, zur Kühlung dient und die Aufenthaltsqualität steigert. Es gibt einen Trinkwasserbrunnen, der jederzeit kostenlos Trink- wasser bester Qualität bietet. Das Wasserfontänenfeld, das Trampolin und das Spielgerät werden Kinder begeistern und Familien anziehen. Durch die Barrierefreiheit des Platzes sowohl für sehbehinderte Menschen als auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist die Ortsmitte jetzt für alle zugänglich und erlebbar. Wegeverbindungen in Richtung Fischerareal und Feneberg sind nun einfacher und die Anbindung an den ÖPNV ist für alle gegeben. Kurz um Baindt hat jetzt einen lebenswerten und grünen Ortskern, mit viel Auf- enthaltsqualität für alle Generationen und für ganz unterschiedliche Nutzungen und Anlässe, der für die Be- völkerung und für Besucherinnen und Besucher gleichermaßen attraktiv ist. Zur Dokumentation des Bauablaufs wurde ein kleiner Film erstellt, der die gesamte Bau- phase in nur 1 Minute und 30 Sekunden zusammenfasst. Dieser eindrucksvolle Zeitrafferfilm ist ab sofort im Eingangsbereich des Rathauses zu sehen und kann auch über die Home- page der Gemeinde über nebenstehenden QR-Code oder unter www.baindt.de Gemeinde Baindt Dorfplatz Video Bauablauf abgerufen werden. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten – dem Planungsbüro, den ausführenden Firmen, dem Gemeinderat, den Mitarbeitenden der Verwaltung sowie allen, die mit ihrem Engagement, ihrer Geduld und ihrer Unter- stützung zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben. Ebenso dankt Bürgermeisterin Simone Rürup allen Mitwirkenden der Einweihungsfeier herzlich: der örtlichen Gastronomie Gaststätte „Zur Mühle“ und „Baindter Beck“ für die Bewirtung, dem Kunstkreis für das Kinder- schminken, dem Kirchenchor für den Verkauf von Kaffee und Kuchen, der Landjugend für das Maibaumstel- len und den Getränkeverkauf, dem Musikverein Baindt und der Musikschule Ravensburg für die musikalische Umrahmung sowie dem CAP-Markt für die Präsentation ihrer wertvollen Arbeit. Ein herzlicher Dank gilt auch Herrn Roland Gabriel für den guten Ton sowie unserem Bauhof für die tatkräftige Unterstützung. Sie alle haben mit ihrem Engagement zu einer rundum gelungenen Einweihungsfeier beigetragen. Die Bürgerschaft sowie alle Gäste sind bei dieser Veranstaltung mit Sicherheit zu der Überzeugung gekom- men, dass diese neue Ortsmitte ab sofort ein Treffpunkt für alle sein wird – ein lebendiger Mittelpunkt für das Gemeindeleben. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Benefizkonzert Samstag, 5. Juli 2025 » Einlass 18 Uhr | Eintritt 20 Euro* » Veranstaltungsort: Schenk-Konrad-Halle | 88255 Baindt » Veranstalter: Stiftung St. Franziskus | SBBZ Sehen Baindt » Ein Herzensprojekt zum Erhalt des Therapiebads “Bädle Baindt” Mit Die Fexer PerBlechs Lustige 11 Vive La Bräss Mehr Infos zu unserem Herzensprojekt: www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt * Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur mit einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Begleitperson teilnehmen. Vorverkaufsstellen: - Bäckerei Schmidt Baindt - Friseur Geng Baienfurt oder unter benefizbaindt@freenet.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 30. Mai 2025 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmelfahrt statt, in diesem Jahr am 30. Mai 2025. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut-Reli- quie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfreitag gilt als größte Reiterprozes- sion Europas. Für die Feierlichkeiten ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt (29. Mai 2025) 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag (30. Mai 2025) 23:15 bis 01:00 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Blutreiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Übergabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2025 die Nummer 36. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Wein- garten unter www.stadt-weingarten.de Kultur, Tourismus & Stadtmarketing Tourismus Barock, Basilika & Blutfreitag Blutfreitag oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vom 28. Juni bis zum 18. Juli 2025 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Im Mittelpunkt steht die Freude am Radfahren, die Motivation möglichst vieler Menschen, das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen, und der positive Beitrag zum Klimaschutz. Teilnehmen können alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten, einem Verein angehö- ren oder eine Schule besuchen. Die gefahre- nen Kilometer müssen nach jeder Tour einfach in den Online-Kalender oder die kostenlose STADTRADELN-App eingetragen werden. Die Ergebnisübersicht zeigt sofort, wie das Team und die Kommune im Vergleich abschneiden. Zudem bietet der Team-Chat die Möglichkeit, gemeinsame Touren zu planen oder sich ge- genseitig zu motivieren. Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist der RadCheck, der am Sonntag, den 29. Juni 2025 während des Dorffestes des Musikver- eins auf dem unteren Schulhof stattfindet. Hier können Fahrräder auf Verkehrssicherheit und ihre StVZO-Konformität überprüft werden. Kleinere Einstellungen und Reparaturen werden direkt vor Ort vorgenommen, während größere Mängel auf einem Prüfbogen vermerkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen rund ums Fahrrad zu stellen. Finanziert wird der RadCheck von der Förderstelle Koordination für Klimamobilität mit Fokus Radverkehr des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Nähere Informationen folgen noch. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme bei der diesjährigen Aktion Stadtradeln und wün- schen viel Spaß sowie eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Amtliche Bekanntmachungen Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztages- grundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der konstituierenden Sitzung wurde die Neufassung der Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Kloster- wiesenschule Baindt beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https:// www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, eine Ferienbetreuung angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 18.06.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 24.05.2025 – 27.05.2025 eine Abschlussübung mit dem Namen SERE-C „ULM RUN“ Personnel Recovery, Survival & Evasion SERE-C Training durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahr- zeuge und 3 Flugfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden - Dietenheim - Ummendorf - Erlenmoos - Berkheim - Heimertingen - Tannweiler - Haidgau - Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung i.R. SERE-C in 2- bis 3-Mann- Teams/Trupps (Survival-Escape-Resistance-Evasion); dabei Entziehung der Gefangennahme / Verbindungs- aufnahme mit eigenen Kräften / Verhalten bei der Auf- nahme durch Luftfahrzeuge / Einsatz von Such- und Jagdkommando / Einsatz von Hunden Bitte Daueraufträge anpassen – oder SEPA-Lastschriftmandat nutzen Im Zuge der Grundsteuerreform haben sich die Höhe der Grundsteuer-Vorauszahlungen für viele Grundstücksei- gentümerinnen und -eigentümer geändert. Wir bitten Sie daher, Ihre bestehenden Daueraufträge entsprechend zu überprüfen und anzupassen. Einfach und bequem: Zahlung per SEPA-Basislastschrift Um Ihnen den Verwaltungsaufwand zu erleichtern und eine fristgerechte sowie korrekte Zahlung sicherzustel- len, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, am SEPA-Basislast- schriftverfahren teilzunehmen. Mit einem entsprechenden Mandat ziehen wir die fälligen Beträge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ein. Ihr Vorteil: Kein Aufwand, keine Mahnungen Mit einem SEPA-Lastschriftmandat sparen Sie Zeit und vermeiden Zahlungsverzögerungen. Änderungen bei den Vorauszahlungen werden automatisch berücksichtigt – ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/digitales- rathaus oder an der Bürgertheke. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 31. Juli 2025 bis zum 13. September 2025, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 02. Juni 2025 wissen, mit welchen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm be- reichern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24. Mai 2025 und Sonntag, 25. Mai 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 29. Mai 2025 (Christi Himmelfahrt) Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Mai 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 25. Mai 2025 Central-Apotheke Ravensburg Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Donnerstag, 29. Mai 2025 (Christi Himmelfahrt) Apotheke im Spital Ravensburg Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 36 21 584 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Mai 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Juni 03.06. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 08.06. Pfingstsonntag 09.06. Pfingstmontag 19.06. Fronleichnam – Prozession Kirche Baindt mit Gemeindefest + BSS 25.06. Seniorentreff BSS 27.06. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 28.06. - 30.06. Dorffest – Musikverein Schulhof Kindergärten Kindergarten St. Martin Frühlingswoche im Wald In der vergangenen Woche verbrach- ten die Kinder und Erzieherinnen unseres Kindergartens jeden Vormittag im Wald. Das Wetter war herrlich und so konnte man mit allen Sin- nen entdecken, was der Wald zu bieten hat. Mit großer Begeisterung wurde ein Tipi gebaut und aus Zweigen, Blättern und Moos entstanden Kunstwerke. Ein umgestürzter Baum wurde schnell zur Kletterlandschaft und viele mutige Kinder nutzten ihn auch zum Balan- cieren. Aus einem langen Ast entstand sogar eine Wippe, die für viele Kinder zum gemeinsamen Wippen Platz bot. Auf dem Waldweg und rund um un- seren Waldplatz wuchsen viele Pus- teblumen. Die Kinder pflückten sie gerne und hatten viel Freude daran, die kleinen Samen in die Luft zu pus- ten. Auf der Entdeckungstour durch den Wald begegneten die Kinder den kleinen Waldbe- wohnern: neugierig und mit vollem Interesse wurden Schnecken, Würmer, Raupen und Spinnen beobachtet. Einige Kinder flogen als Hexen und Zauberer mit dem Hexenbesen und verwandelten mit ihren Zauberstäben andere Kinder in verschiedene Tiere. Eine Erzieherin zeig- te den Kindern, wie man aus Moos und Grashalmen ei- nen Ball formen kann. Danach probierten die Kinder dies selbst aus und spielten damit. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Woche im Wald war für alle ein besonderes Erlebnis mit viel Freude am Entdecken. Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Mai: Hot oder Schrott, das ist hier die Frage Ob Summer Sale, Black Friday, Black Week, Winter Sale und vieles mehr - Anlässe zum Schnäppchenkauf, gibt es meist zuhauf. Die Marketingmaschinerie läuft gerade bei solchen Aktionen auf vollen Hochtouren. Vor lauter Kaufrausch, Rabatten und Superrabatten, vergessen wir oftmals, dass wir dieses Kleidungsstück, elektronische Gerät oder Wohnaccessoire eigentlich gar nicht kaufen wollten. Wer hat sich nicht schon einmal dabei ertappt, nach meh- reren Jahren festzustellen, dass dieser Gegenstand oder dieses Kleidungsstück, quasi noch gar nie benutzt wurde. Ein Fünkchen der Jäger und Sammler der ersten Men- schen steckt eben noch immer in uns allen. Um nicht ständig in die Werbefalle zu tappen und sich Dinge zu kaufen, die eigentlich gar nicht benötigt werden, ist eine vorab erstellte Einkaufsliste sicher hilfreich. Ganz wichtig ist es zudem sich die Frage zu stellen: Brauche ich das wirklich? Auch richtige Sparfähen und Sparfüchse sollten sich die- se Frage regelmäßig stellen, denn dies schont den Geld- beutel und die Umwelt. Schließlich ist ein Gegenstand, der unbenutzt im Müll landet, ja nicht einfach da, sondern für dessen Produktion wird oftmals viel Energie benötigt und teils auch erhebliche Wassermengen. Zudem entpuppen sich vermeintliche Schnäppchen spe- ziell an Saletagen, oftmals bei genauerer Betrachtung, als nicht wirklich günstiger wie normal bzw. teils gar teurer. Oftmals werden einfach im Vorfeld die Preise erhöht, um diese dann im Aktionszeitraum wieder zu senken. Wer also einfach die Preise des gewünschten Gegenstands mehrere Wochen vorher anschaut und dann mit dem Preis im Aktionszeitraum vergleicht, kann somit leicht „vermeintliche Schnäppchen“ enttarnen und wirkliche Schnäppchen erkennen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Kirchliche Nachrichten 24. Mai – 01. Juni 2025 Gedanken zur Woche: Drei Pfade hat der Mensch in sich, in denen sich sein Leben tätigt: die Seele, den Leib und die Sinne. Hildegard von Bingen Samstag, 24. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Moritz 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (außerordentli- cher MISSIO-Sonntag)Ministranten: Alexand- ra Schnez, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Ricco Haller, Noemi Oelhaf, Nele Gründler,(+ Thea Kränkle, Theresia Elbs, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Wal- ter Frei, Jahrtag: Josef Kränkle, Baptist Elbs, Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler)MISSIO Kollekte Sonntag, 25. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit – außer- ordentlicher MISSIO-Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier gestaltet von der Gruppe MEILEMISSIO-Kollekte 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht 19.30 Uhr Baienfurt – Konzert vom Förderkreis der Kir- chenmusik Montag, 26. Mai (Bittwoche) 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier(† Jahrtag: Hedwig Kuch) Dienstag, 27. Mai (Bittwoche) 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier(† Johann Ger- mann) 19.00 Uhr Briach – Eucharistiefeier (18.15 Uhr Bittgang) Mittwoch, 28. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 29. Mai – Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Jugend- kantorei, anschließend Öschprozession 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer Wolf- gang Knor ohne ÖschprozessionMinistranten: Jakob Kreutle, Emil Schützbach, Max Schütz- bach, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Lisa Schad, Benjamin Stiefvater, Franziska Joachim Freitag, 30. Mai - Blutfreitag 05.30 Uhr Blutreitergruppe Baindt – Abritt mit dem Mu- sikverein beim Mühleparkplatz. Unsere Blutrei- tergruppe nimmt als 36. Gruppe am Blutfrei- tag teil. 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 31. Mai 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Tony 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter mit einem Bläserquartett des Musikvereins Sonntag, 01. Juni – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – FamiliengottesdienstMinistranten: Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Hannah Elbs, Noah Himpel, Emily Wenzel(† Edmund Wingerter, Regina und Nikolaus Win- gerter, Thomas, Elisabeth und Josef Schmid) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Henri 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 29. Mai geschlossen Freitag, 30. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bittgänge in der Bittwoche und an Christi Himmelfahrt Die Bittgänge von der Kirche Baindt aus nach Sulpach und Schachen finden nicht mehr statt. Die Gottesdienste in den Kapellen bleiben aber unverändert. In der Vergan- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 genheit wurden die Teilnehmer der Bittgänge jedes Jahr etwas älter. Ebenso gibt es auch eine Änderung, was die Prozessionen an Himmelfahrt und Fronleichnam betrifft. Diese Gottesdienste feiern wir bereits seit letztem Jahr wechselweise mit Prozession bzw. „in kleiner Form“. Dieses Jahr findet der Gottesdienst an Himmelfahrt um 10.00 Uhr „in kleiner Form“ statt. Dafür ist an Fronleichnam um 9.00 Uhr ein Gottesdienst mit Prozession und anschließendem Gemeindefest fest eingeplant. Maiandacht bei der Kapelle Binningen am 25. Mai 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen Sie ihr Gotteslob mit. Das diesjährige Thema lau- tet: Heiliger Geist - Kom- pass für mein Leben Gottes Geist will uns in all dem, was uns täglich he- rausfordert und verwirrt, Orientierung geben und ein Kompass für unser Le- ben sein. Mit den Texten der diesjährigen Gebetsvorlage wollen wir Gottes Geist erbitten, damit er uns neu ausrichtet und wir uns Gottes Sicht auf diese Welt immer mehr zu eigen machen. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 30. Mai 2025 um 18.30 Uhr in unserer Kirche. Am Sonntag, 1. Juni bis Samstag, 7. Juni beginnen wir jeweils um 18.30 Uhr mit der Pfingstnovene. Herzliche Einladung zur Pfingstnovene 2025 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus. Einladung zur Firmung 2025 Du bist in der 7. Klasse? Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in unse- rer Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt. Die Firmung findet am 8. November um 14.30 Uhr statt. Ob in Baindt oder Baienfurt steht noch nicht fest. Als Firmspender kommt zu uns Weihbischof Matthäus Karrer. Du hast keine Post bekommen? - dann findest du alle Unterlagen in unserer Homepage unter dem Stichwort: Seelsorge. Melde dich einfach per Mail mit dem Anmel- deformular an. Anmeldeschluss zur Firmung 2025 ist der Dienstag, 3. Juni. Die nächsten Termine: Firmauftakt am Samstag, 20. September 17.00 Uhr in Baienfurt. Night & Pray am Samstag, 11. Oktober 19.00 in Baindt. Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Freitag, 31. Oktober – Sonntag, 2. November. Die Teil- nahme an diesen Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkostenbeitrag für alles: 50 Euro. Bernhard Staudacher Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 4.6.2025 Ausflug nach Heiligkreuztal 08.05 Uhr Treffpunkt am Rathaus 08.15 Uhr Abfahrt am Rathaus in Baienfurt Führung und Andacht in der Kirche Hei- ligkreuztal Mittagessen im Kloster (vom Buffet). Nach dem Mittagessen gehen wir zum Backdorf Häuss- ler mit Führung ca. 15.30 Uhr Fahrt nach Langenenslingen zum Café Stehle ca. 17.00 Uhr Rückfahrt nach Baienfurt Änderungen vorbehalten. Kosten für die Fahrt und Mittagessen 50,00 Euro (Geträn- ke nicht inbegriffen) Bitte um Anmeldung bis zum 01.06.2025 bei Andrea Schor- rer, Tel. 553366 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 25. Mai 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorf- platz 2/1 in Baindt „Schau an der schönen Gärten Zier“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ih- ren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 25. Mai 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sonntag, 25. Mai Rogate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für kleine Leute (S. Lehmann) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 26. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 28. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 29. Mai Christi Himmelfahrt 10.00 – 16.00 Uhr Ev. Oberschwabentag, Dobel- mühle bei Aulendorf Sonntag, 01. Juni Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen und Kir- chenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Wunschlieder gesucht! Pfingstmontags-Sing-Gottesdienst am 9. Juni Lieblingslieder – gemeinsam singen, Neues entdecken und Vertrautes ge- nießen – denn wer singt, betet gleich doppelt. Bis zum 1. Juni freuen wir uns über eure Liederwünsche aus dem Liederbuch „Neue Lieder plus“ (NL+) oder aus dem „Evangelischen Gesangbuch“ (EG) für unseren besonde- ren Sing-Gottesdienst am Pfingstmontag, 9.30 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1. Liedwünsche bitte telefonisch 0751/43565 oder per E-Mail an martin.schoeberl@elkw.de – ich freue mich schon aufs gemeinsame Singen! – Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Gedanken zum Wochenspruch Beten Wie ein Tag begonnen hat, so kann er auch zu Ende gebracht werden: Mit einem kurzen Inne- halten, einem Tagesrückblick, einem Dank. „Diesen Tag, Herr, leg ich zurück in deine Hände, denn du gabst ihn mir“, beginnt ein Kirchenlied. Sich das be- wusst zu machen, im Kommen und Gehen der Tage den einzelnen Tag zu würdigen, dazu kann ein kurzer Tagesrückblick dienen. Dabei können folgende Fragen helfen: Was hat mich froh gemacht? Wofür kann ich danken? Was ist offen geblie- ben? Was nehme ich mit? Und welche Menschen sind mir wichtig gewesen? Für wen möchte ich beten? Nach einer solchen stillen Zeit vielleicht noch ein Vaterunser sprechen und dann aufgeräumt und in Ruhe schlafen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) --- Chorprojekt-2025 Liebe Sänger, Sängerinnen und Musik- interessierte, wer Spaß am Singen hat, ist herzlich zu unserem Chorprojekt eingeladen. Die- ses Jahr starten wir bereits vor den Sommerferien mit folgenden Terminen: 02.06. / 23.06. und 30.06. Weiter geht’s dann gut erholt nach den Sommerferien am 08.09. / 15.09. und 22.09. Geprobt werden ein paar „Best of Lieder“ unseres Kir- chenchores. Die Proben finden jeweils montags Abend um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Bai- enfurt statt. Am Sonntag, 28.09. werden die Lieder dann im Rahmen eines Gottesdienstes gesungen. Gerne auch an andere Singbegeisterte weitersagen. Wir freuen uns auf euch. Euer ev. Kirchenchor (Bildquelle: istockphoto, Vektor-Illustration) Bibeltreff am Sonntag, 25. Mai findet um 17 Uhr ein Bibeltreff im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus im Raum „Turmblick“ Weingarten statt. Thema ist das 4. Kapitel des Kolosserbriefes, in dem Paulus die Gemeinde ermutigt an- haltend für „eine geöffnete Türe“ zu beten. Die Einführung und die Impulse gibt Mario Müller, Gemeinschaftspastor im Evang. Gemeinschaftsverband „Die Apis“. Ab16 Uhr besteht die Möglichkeit die Ausstellung „200 Jahre Evang. Kirchengemeinde Weingarten“ in der Stadt- kirche anzusehen. Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Kindergarten- & Gemeindefest 2025 – „60 Jahre Ev. Kindergarten und Ev. Gemeindehaus in Baienfurt“ Herzliche Einladung zu unserem Kinder- garten- und Ge- meindefest am Sonntag, 29. Juni rund um Ev. Kinder- garten und Ge- meindehaus, Ösch- weg 30 in Baienfurt. Wir beginnen mit einem interaktiven „Kirche-kunterbunt“-Familiengot- tes-dienst, bevor es mit einem leckeren Mittagessen, Ak- tionen und geselligem Miteinander weitergeht. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühl- möglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Feiern Sie mit uns seien sie unser Gast! Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer Oberschwaben Tag 2025 Festgottesdienst für alle mit dem christlichen Zauberer Tommy Bright Workshops, Gespräche, Kinder- und Jugendprogramm „Prüft alles und behaltet das Gute!” 1.Thess. 5,21 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 29. Mai, 10 bis 16 Uhr Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juni: 16.06. Elli Duelli: „Die süd- liche Landschaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.07. Christa Welle-Leb- herz: „In Form und Farbe auf Abwe- gen”, Aquarell August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Souveräner Auswärtssieg TSV Meckenbeuren - SV Baindt 0:3 (0:1) Am 26. Spieltag gastierte der SV Baindt beim Tabellen- zehnten aus Meckenbeuren, wobei die Baindter Mann- schaft den Erfolg aus der Hinrunde (2:0) nun auch aus- wärts wiederholen wollte. Im Vergleich zum spektakulären 5:2 in der Vorwoche gegen den SV Achberg, rückten Fink, Hosse, Brugger und Odenbach neu in die Mannschaft, wodurch der in der Winterpause transferierte Ersatz- keeper Odenbach damit sein Pflichtspieldebüt für den SVB feiern durfte. Überraschend abwartend und defensiv startete der TSV die Partie, obwohl das Team von Trainer Reger eigent- lich auch noch Punkte für den sicheren Klassenerhalt benötigt, während Weilands Mannschaft von Beginn an die Spielkontrolle übernahm und mit seinen schnellen Außenbahnspielern immer wieder gefährlich durchbre- chen konnte. Brugger, welchem beim Kopfball das nö- tige Timing fehlte, und Dischl, dem das Leder im Straf- raum unglücklich vom Fuß sprang, vergaben erste gute Möglichkeiten für den SVB. Verdientermaßen ging der SVB nach 26 Minuten dann aber in Führung: durch eine schnelle Kombination über die rechte Offensivseite wurde M. Szeibel am rechten Strafraumeck freigespielt, welcher clever auf Dischl ablegte. Dieser blieb zunächst noch an einem Verteidiger der Gastgeber hängen, bekam den Ball allerdings nochmal vor die Füße und schloss aus 15 Metern trocken im linken oberen Eck ab - 0:1. In einer im weiteren Verlauf relativ ereignisarmen ersten Hälfte agierte der SVB nach vorne oftmals etwas zu kompliziert, ließ defensiv aber durch eine abgeklärte Leistung auch keine wirkliche Torchance zu. Dies setzte sich auch im zweiten Durchgang fort, wobei der Landesliga-Absteiger im Angriff nun noch mehr Räu- me bekam, seine Angriffe aber immer wieder schlecht ausspielte. Dennoch sorgte Weilands Mannschaft zehn Minuten nach Wiederbeginn für weitere Beruhigung bei der Baindter Anhängerschaft, die im Vorfeld noch ge- warnt hatte: „Ohje, in Mecka, da ham mer no nie gwonne”. Ein Baindter Standard landete scharf auf dem zweiten Pfosten, wo der agile Thoma das Leder per Kopf noch- mals in Richtung Fünfer ablegte. Dort drückte der einge- laufene Brugger die Kugel artistisch im Rückwärtsfallen über seinen Gegenspieler hinweg zum 0:2 ins Tor (55.). Bruggers Bruder Manuel musste nach dem Spiel neidlos anerkennen: „Ich könnte das zwar auch machen, aber dann würde ich mir halt alles reißen”. Nach der Stunden- marke wurde der TSV dann etwas stärker, wobei Keeper Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Odenbach bei seinem ansonsten souveränen Auftritt et- was Glück hatte, dass sein kleinerer Fehlgriff bei einem hohen Ball nicht bestraft wurde. Weitere große Chancen sprangen für den TSV in der Folge aber nicht heraus, während es der SVB auf der Gegenseite in Person von Dischl, Fischer und Dantona verpasste, frühzeitig den Deckel drauf zu machen. Mit einer reifen und disziplinier- ten Leistung brachte Baindt die teilweise unnötig hitzi- ge Schlussphase ohne größere Probleme aber über die Zeit und erhöhte schlussendlich doch noch auf 0:3. In der Nachspielzeit wurde Fischer beim Versuch, den Ball abzu- schirmen, im Strafraum von Tschirdewahn klar zu Boden gerissen. Den fälligen Elfmeter übernahm Baindts Num- mer 7 selbst und verwandelte sicher unten rechts (90+3). Durch die parallele Niederlage der TSG Ailingen in Ber- gatreute springt der SVB mit dem zweiten Sieg in Folge damit auf Tabellenplatz 3 und wird gewillt sein, diesen in den ausstehenden vier Spielen nicht mehr herzugeben. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Henry Hosse (80. Lukas Walser), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Cal- tabiano (90. Lukas Zweifel), Jonathan Dischl, Tobias Fink (36. Kevin Lang) (63. Nico Geggier) - Trainer: Rolf Wei- landTore: 0:1 Jonathan Dischl (26.), 0:2 Michael Brugger (55.), 0:3 Jan Fischer (90.+3 Foulelfmeter) TSV Meckenbeuren - SV Baindt II 0:1 (0:0) Nach der bitteren 5:2-Pleite am vergangenen Spieltag wollte der SVB II gegen den Tabellenfünften aus Mecken- beuren wieder einen Sieg einfahren, um wenige Spielta- ge vor Ende nicht doch noch die große „Meisterflatter” zu bekommen. Mit einer kleineren Systemumstellung aufs Feld geschickt, agierte Geggiers Mannschaft von Beginn an tonange- bend. Brugger, der mit seinem Distanzschuss aus 30 Me- tern an die Latte knapp am Traumtor vorbeischrammte, und Schnez, welcher etliche mal am starken TSV-Keeper Schraivogel scheiterte, verpassten es, die „Zwoite” früh auf Kurs zu bringen. Auch in der zweiten Halbzeit wollte Goalgetter Schnez einfach kein Treffer gelingen, jedoch legte er in der 61.Minute mustergültig Knisel vor, welcher auf 0:1 stellte. Bis auf eine kleine Unachtsamkeit in der Schlussphase ließ der SVB II am Ende nichts Gefährliches mehr zu und ging am Ende verdient als Sieger vom Platz. Da der SV Kressbronn II parallel nur Remis spielte, kann der SVB II entweder am Sonntag vom Sofa aus Meister werden, sofern der SVK II nicht gewinnt, oder sich am Vatertag in Maierhöfen mit einem Sieg selbst zum Meis- ter krönen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Späth, Marlon Brunner (72. Kai Kaspar), Moritz Gresser, Ma- nuel Brugger, Konstantin Knisel (80. Julian Keppeler), Luca Bosch, Daniel Kronenberger (85. Moritz Lang), David Krauter (72. Niklas Hugger), Johannes Schnez (89. Lukas Grabherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Konstantin Knisel (61.) Vorschau: Sonntag, 25.05 15.00 Uhr: SV Baindt - SGM Unterzeil/Seibranz Donnerstag, 29.05 11.00 Uhr: SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 13.00 Uhr: SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt TC Baindt e.V. Ergebnisse vom vergangenen Wochenende H 65: Oberligastaffel, 1. Spieltag: TC Bad Saulgau – TC Baindt 4:2 Mit einer Niederlage in die neue Saison gestartet sind die Herren 65. In einem engen Match unterlag man nach einem 2:2 Zwi- schenstand nach den Einzeln (Siege durch L.Reich und R.P uk ) nach Verlust beider Doppel noch mit 2:4. Es spielten: L. Reich, R. Puk, E. Feurle, J. Spöri und W.Graf im Doppel. H 65: Oberligastaffel, 2. Spieltag: TC Baindt – TA SC Staig 2:4 Auch im 2. Spiel gelang uns nicht der erhoffte Sieg. Aller- dings konnten wir nach dem Ausfall von E.F eurle auch dieses Mal nicht mit der Stammaufstellung antreten. Nach dem Sieg von L.Reich im Einzel gelang nur ein wei- terer Sieg von L.Reich und S. Hirmke im Doppel 1. Im Ein- satz waren: L. Reich, R. Puk, W. Graf, S. Hirmke. H 50/2: Bezirksklasse 2: TC Baindt – TC Meckenbeuren-Kehlen 1:8 Gegen einen übermächtigen Gegner hatten wir von An- fang an keine Chance. Alle waren von der LK weitaus besser aufgestellt als wir. Frank Preussner konnte sein Einzel als Einziger gewinnen. Auch in den Doppeln hatten wir keine Chance, so dass am Ende eine deutliche 1:8 Nie- derlage zu Buche stand. Danke noch an Lena Kaspar und Andi Münst für die gute Bewirtung. Es spielten: Thomas Schäfer, Harald Steinmeier, Abdurrahman Cizek, Richi Schäfer, Frank Preussner, Jürgen Müller und Matthias Klimmer. Doppel 1: Thomas/ Frank, Doppel 2: Matthias/ Richard, Doppel 3: Abdurrahman/ Jürgen. H 40: Bezirksstaffel 2: TC Meckenbeuren-Kehlen – TC Baindt 1:5 Es war angerichtet! Pünktlich bei optimalen Wetterbe- dingungen starteten wir in unsere erste Partie der neuen Saison. Ralf Raubald und Andreas Bosch konnten ihre Einzel klar für sich entscheiden. Michael Trotzki machte es wieder einmal spannend, siegte aber dieses Mal ner- venstark im MTB. Roland Bucher musste nach gutem Start, aber aufgrund einer Verletzung, seine Partie auf- geben. Wir wünschen dir „gute Besserung“ und schnelle Genesung. Mit 3:1 Siegen ging es damit in die entschei- denden Doppel. Hier traten nun Rafael Grabherr Michael Trotzki und Ralf Raubald/Andi Bosch gegen ihre Gegner an. Jeweils mit 2 klaren Zweisatz Siegen ließen wir unsere Gegner aber nicht mehr ins Spiel kommen und feierten einen tollen 5: 1Sieg zum Saisonauftakt. Klasse - weiter so. Zum Abschluss gab es leckeren Wurstsalat sowie ka- meradschaftliches Beisammensein auf der schönen Anla- ge in Kehlen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Michael Trotzki, Roland Bucher (im Doppel Rafael Grabherr), sowie Andreas Bosch. H: Kreisklasse 2: TA SV Eberhardzell – TC Baindt 6:3 Nach einer Niederlage im Auftaktspiel der Saison, sehnte es die Baindter Tennis Buben nach Wiedergutmachung. Mit voller Motivation traten sie auf den roten Sand der Eberhardzeller. Auf 4 Plätzen starteten David Schäfer, Laurin Wösle, Daniel Gertler und Philipp Futterer ihre Ein- zel. Nach dem ein oder anderen hart umkämpften Punkt konnte sich jedoch nur Laurin in seinem Einzel durchset- zen. Danach waren Max Schäfer und Tim Pantoffelmann Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an der Reihe. Aber auch diese beiden Einzel wurden hart umkämpft hergegeben. Somit war das Spiel nach den Einzeln mit 5:1 bereits entschieden. In die Doppelrunde wurden David und Max an 1, Laurin und Philipp an 2 und Tim und Daniel an 3 aufgestellt. In den Doppeln konnten sich das 1er und das 3er Doppel durchsetzen. Somit war der Endspielstand 6:3 gegen die Baindter. Der Frust wurde mit ein paar kühlen Bierchen, belegten Seelen und Nudel- salat begossen. So muss Baindt sich noch etwas gedulden um ihren ersten Sieg der Saison nach Hause zu holen. H 30: Bezirksliga: TC Baindt – TA SV Sulmetingen 3:6 Baindt, 18.05.2025 – Beim ersten Heimspiel der Saison mussten sich die Herren 30 des TC Baindt dem SV Sulme- tingen mit 3:6 geschlagen geben – trotz hervorragender Platzbedingungen auf den roten Sandplätzen der Baind- ter Tennisanlage. Nach dem starken Auftakt in der Vor- woche gelang es der Mannschaft diesmal nicht, an die gute Leistung anzuknüpfen. Auf dem Papier war es ein spannendes Duell, doch im Spielverlauf schien die Kon- zentration der Baindter nicht voll dem Tennis zu gelten. Stattdessen sorgten Diskussionen über das Regelwerk beim Aufschlag („Fußfehler“) und vor allem kulinarische Fragen – etwa nach dem besten Essig für Kartoffelsalat oder dem Verbleib der Kartoffelsorte „Siglinde“ – für Ab- lenkung. Die Folge war ein gebremstes Spiel in den ent- scheidenden Momenten, mit zu vielen ungezwungenen Fehlern und fehlender Durchschlagskraft. Die Chance zur Wiedergutmachung bietet sich bereits in der kommenden Woche im zweiten Heimspiel. Dann gilt es, den Fokus wieder ganz auf den Sport zu richten und mit konzentrierter Leistung die ersten Heimpunkte der Saison einzufahren. D 60: Doppelrunde: TC Langenau – TC Baindt 3:1 Erwartungsvoll starteten wir in unseren 2. Spieltag in Lan- genau. Wir haben alles getan, aber leider war es uns nicht vergönnt, mehr als ein Doppel zu gewinnen. Die anderen drei verloren wir knapp. Es spielten: Sibylle, Inge, Andrea, Eve und Rosi. H 65 : Doppelrunde: TA SV Blitzenreute - TC Baindt 0:4 Gegen einen in allen Bereichen unterlegenen Gegner ge- wannen in Runde1 R. Puk / Max Reich und J. Spöri / K. Göppert ihre Doppel. In Runde 2 waren J. Spöri / M.Reich und L. Reich / H.Marschner nicht zu bezwingen. Es wa- ren dabei: Leo Reich, Roland Puk, Josef Spöri, Max Reich, Klaus Göppert und Charly Marschner. H 65: Doppelrunde: TC Baindt - SPG Hett./Inner./Ver.stadt 4:0 Auch in diesem Jahr konnten wir uns gegen die Spielge- meinschaft von der Schwäbischen Alb klar durchsetzen. In Runde1 gewannen R. Puk / K. Göppert und W. Graf / J. Spöri ihre Doppel. In Runde 2 waren R. Puk / W. Graf und J. Spöri / H. Mar- schner nach 12:10 im Matchtiebreak erfolgreich. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Werner Graf, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. H 70: Doppelrunde: TC Kressbronn – TC Baindt 0:4 Willi Fischer und Ulli Spille beherrschten mit einem 6:0 und 6:2 Sieg im ersten Doppel klar ihre Gegner. Klaus Klumpp und Günter Kessler bauten die Baindter Führung mit einem souveränen 7:5 und 6:2 auf 2:0 Punkte aus. In der zweiten Doppelrunde siegten Willi Fischer und Günter Kessler nach langem Kampf mit 6:3; 6:7 und 10:7. Ulli Spil- le und Gerhard Zinser erhöhten nach über zwei Stunden Spielzeit die Baindter Führung mit 6:2, 5:7 und 10:7 auf 4:0. Vorschau: Sa, 24.5.: H 50/1: Bezirksoberliga/TC Baindt – TC Isny H 60: Bezirksliga/TC Baindt – TC Leutkirch D 50: Staffelliga/TC Langenau – TC Baindt H 40: Bezirksstaffel/SG Aulendorf Tennis – TC Baindt H 50/2: Bezirksklasse 2/TA SV Achstetten – TC Baindt So, 25.5.: H 30: Bezirksliga/TC Baindt – TC 1903 Wangen H: Kreisklasse 2/TA SV Haisterkirch – TC Baindt Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 28. - 30. Juni 2025 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 28. - 30. Juni 2025 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorberei- tungen sind schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf unser Festwochenende. Also mar- kieren auch sie sich schon einmal das Wochenende vom 28. - 30.06.2025 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerhütte 2025 in Hittisau Die ersten bergwandernden Raspler konnten es nicht erwarten und reisten bereits am frühen Freitag an, um bei herrlichem Wetter, die ersten Höhenmeter zu tätigen. An der Hütte wurden sie dann von den nach und nach eintref- fenden Fahrgemeinschaften empfangen und man merkte sehr schnell, dass die Stimmung ein geselliges Wochen- ende einläutete. Von U10 bis Ü60 waren alle Altersklas- sen vertreten und das anstehende Programm ein ebenso bunter Mix aus den unterschiedlichsten Aktivitäten. Am Freitagabend wurde noch zünftig gevespert und dann zu Gitarrenklängen gesungen und getanzt. Bis spät in die Nacht oder früh in den Morgen, getreu dem Motto „man muss die Feste feiern, wie sie fallen“. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Einige starteten noch vor dem Frühstück mit dem ersten „Raspler-Hütten-Yoga“ in den Tag und dann ging es auch schon in Richtung Hittisberg, um bei bestem Wanderwet- ter einen Blick gen Hohen Ifen zu erhaschen. Wiederum andere machten sich zum Rodeln auf den Weg ans Hünd- le und ein Teil blieb auf der Hütte, um die kulinarischen Köstlichkeiten für den Abend zu arrangieren. Und wieder hieß es tanzen, spielen, singen, lachen, bis auch die letzten ihre Häupter in eines der Betten nieder- ließen. Leider hieß es dann am Sonntag wieder, Taschen packen und Hütte aufräumen. Mit vielen schönen Momenten im Gepäck, ging es zurück in die Heimat nach Baindt. Ein herzliches Vergelts Gott dem gesamten Hütten-Or- ga-Team rund um Caro, Ingar und Miri und selbstver- ständlich allen, die dieses Wochenende mitgestaltet ha- ben. Die Rasplerhütte 2025 war wieder einmal MEGA und der Termin für die Hütte 2026 und 2027 steht auch schon fest. Mit einem frühlingskräftigen RASPLER – RATSCH RATSCH durch den restlichen Wonnemonat Mai! Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu einem informativen Vortrag zum Thema „Brandschutz im Haushalt“. Unser Referent ist Feuerwehrkommandant Roland Bucher, der wertvolle Tipps und wichtige Hinweise rund um das Thema Brand- schutz geben wird. Datum: 04.06.2025 Uhrzeit: 19.30 Uhr Ort: Bischof-Sproll-Saal in Baindt Der Vortrag bietet eine großartige Gelegenheit, mehr über die wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden im eigenen Zuhause zu erfahren und Fragen di- rekt an einen Experten zu stellen. Wir freuen uns auf euer Kommen und einen interessanten Austausch! Es sind alle Interessierten aus den Gemeinden sehr will- kommen. Euer Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Sportliche Erfolge Am vergangenen Wochenende durften wir uns über großartige sportliche Leis- tungen unserer Vereinsmitglieder freuen: Anna Tratzyk war in Bad Schussenried sehr erfolgreich unterwegs. Am Freitag konnte sie mit Pasadena die Ama- teur-Springprüfung Klasse A* (95 cm) souverän für sich entscheiden. Mit Charlston errang sie in derselben Prü- fung den 9. Platz. Auch am Samstag setzte Anna ihren Erfolg fort und sicherte sich erneut mit Pasadena den Sieg in einer Amateur-Springprüfung Klasse A** (100 cm). Eine wirklich beeindruckende Leistung! Theresa Henzler nahm am Reitturnier in Wangen teil und überzeugte mit ihrer Bonne Diamond in der Dressurrei- terprüfung Klasse A*. Mit einer tollen Wertnote von 8,0 errang sie einen hervorragenden 2. Platz. Auch beim Reitertag in Waldburg war unser Verein ver- treten. Leni Weiß konnte mit Bella im Reiterwettbewerb einen erfreulichen 6. Platz erreichen. Wir gratulieren unseren Reiterinnen ganz herzlich zu die- sen Erfolgen. Wir sind sehr stolz auf euch und freuen uns mit euch über diese schönen Ergebnisse! Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Rückblick auf die Arbeitseinsätze der Woche Neben den sportlichen Highlights wurde auch auf unserer Reitanlage fleißig gearbeitet. Am Donnerstag, den 22. Mai, fand der erste Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Rund um unsere Reitplät- ze wurde das Gras gemäht, der Sandplatz sorgfältig her- gerichtet und der Hufschlag in der Reithalle eingeräumt. Auch an der Reithalle selbst gab es tatkräftigen Einsatz. Die vordere Front wurde verputzt. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen! Aufgrund des Umfangs der Arbeiten waren mehrere Einsätze notwendig, um die Außenfassa- de fertigzustellen und die ausstehenden Arbeiten mit den Rigipsplatten zu vollenden. Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer, die mit so viel Engagement und Zeit zum Gelingen bei- getragen haben! Euer Einsatz ist nicht selbstverständlich und zeigt einmal mehr, wie stark unser Vereinsleben vom Gemeinschaftsgeist getragen wird. Blutreitergruppe Einladung zur Blutreiterversamm- lung am Freitag, 23. Mai 2025 Zur Besprechung der Einzelheiten, für Informationen und Anmeldungen zum Blutritt in Weingarten treffen wir uns am Freitag, 23. Mai 2025 um 20 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Ein wichtiger Hinweis für unsere Ministrantenreiter: Die Ausgabe der Gewänder erfolgt auch am Freitag, 23. Mai 2025 zwischen 19 Uhr und 19:45 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal. Dazu bitten wir um vollzähliges Erscheinen. Am vergangenen Sonntag beteiligten sich 14 Reiter unse- rer Gruppe beim Sankt-Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg. Bei der Blutreitergruppe Bergatreute waren insgesamt 160 Reiter zu Gast, die in der Reiterprozession den Segen des Heiligen Georg, dem die schöne und große Kapelle in Gwigg geweiht ist, erbittet haben. Wie gewohnt findet an Christi Himmelfahrt, 29.05.2025 um 13:45 Uhr unser Proberitt in Sulpach statt. Weingarten feiert dieses Jahr am 30. Mai den Blutfreitag und darf als Festgast den Bischof von Speyer Dr. Karl- Heinz Wiesemann begrüßen. Im Festgruß bezeichnet er den Blutfreitag als lebendige Volksfrömmigkeit in tiefem Glaube und großem Gemeinschaftsgeist, was zu einem beeindruckendem Ganzen verbindet. Unser Abritt in Baindt ist wie immer pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz. Die Musikkapelle wird uns tra- ditionell (zum 112. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzliches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe Nr. 36 nehmen wir dieses Jahr zum 117. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus Mühle. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Hören, was Landwirtschaft braucht - HofDialog vom Grünen Ortsverband Am Mittwoch, den 4. Juni auf 18.30 Uhr lädt der Orts- verband der Grünen in Weingarten, Baienfurt und Baindt zum 3. HofDialog ein auf einen landwirtschaft- lichen Betrieb aus der Region. Diesmal geht es auf den Biohof von Bärbel und Jörg Endraß bei Wangen. Eine Lerche über einer Wiese singen hören, Kinder, die einen Wildblumenstrauß pflücken dürfen, der so vielfältig ist, wie die Sträuße aus der Erinnerung, Insektengewim- mel beobachten – diese Momente sind inzwischen sehr selten geworden. Die sogenannte Biodiversität – die Vielfalt in der Na- tur - ist verloren gegangen. Dabei ist sie Grundlage für eine gute Ernte, saubere Luft, fruchtbare Böden und sta- bile Ökosysteme. Hauptursachen sind intensive Land- wirtschaft, Klimawandel, Umweltverschmutzung und die Zerstörung natürlicher Lebensräume. Monokulturen, Pestizide und Überdüngung verringern die Artenvielfalt dramatisch.Hier spielt die ökologische Landwirtschaft eine entscheidende Rolle. Sie setzt auf Fruchtwechsel, vielfältige Anbauformen, kleinteilige Landschaftsstruk- turen und artgerechte Tierhaltung. Durch z. B. weniger Düngung und späte Mahd bieten sie zahlreichen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Biodiversität zu fördern, ist ein zentraler Baustein in der ökologischen Landwirtschaft. Wie sehen die Maßnahmen konkret aus, um die natürli- che Vielfalt zu erhalten? Diese und viele weitere Fragen können wir besprechen.Mittwoch, den 4.06. wollen wir den BioHof Endraß besichtigen und anschließend ins Ge- spräch kommen. Für Fahrgemeinschaften bitte anmelden unter: info@gruene.wgt.de Um 18 Uhr geht’s los. Treffpunkt wird noch bekannt ge- geben. Website Biohof: www.biohof-endrass.de Aus dem Landkreis Kammermusikvereinigung Baienfurt Herzliche Einladung zur Serenade Die Kammermusikvereinigung Baienfurt lädt Sie ganz herzlich ein am Sonntag, 1. Juni 2025 um 19 Uhr in die Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2 zu einem Abend voller Klangfarben – Klassik trifft Kino. Freuen Sie sich auf ein außergewöhnliches Konzert mit Meisterwerken aus drei Jahrhunderten unter der Leitung von Isabel Gräfin Pachta. Erleben Sie Mendelssohns ein- drucksvolle 10. Sinfonie, Vivaldis Sommer aus den „Vier Jahreszeiten“ - virtuos interpretiert von unserer Solistin Isabel Gräfin Pachta – sowie unvergessliche Filmmusik aus La La Land (Justin Hurwitz) und The Godfather (Nino Rota). Ein bewegender Abend zwischen barocker Brillanz, romantischer Tiefe und cineastischer Magie! Der Eintritt ist frei. Spenden für die Deckung der Unkos- ten und die weitere Arbeit des Orchesters werden gerne entgegengenommen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Toleranzlauf Schussental 2025 Sonntag, 18. Mai 2025 Es haben sich über 300 Personen angemeldet! Weitere Anmeldungen sind deshalb nicht mehr möglich. Digitaltag „Erlebe Digitalisierung!“ am Freitag, 27. Juni 2025 von 12:00 bis 16:00 Uhr im Gänsbühl Center und Cafésito in Ravensburg kostenlose Veranstaltung ohne Anmeldung Die Digi Coaches der OWB und das Polizeipräsidium Ra- vensburg informieren Sie gemeinsam über: sicheres Surfen im Internet sichere Passwörter und wie Sie am besten mit Cookies umgehen Es gibt auch Mitmach-Aktionen! Inklusive Segeltage am Bodensee „Ahoi Matrose: Komm an Bord!“ am 7. oder 8. oder 9. Juni 2025 jeweils ganztags vom Segel-Motorboot-Club Friedrichshafen kostenlose Aktion mit Anmeldung Hier findet man den Link mit weiteren Informationen: Segelverband Baden-Württemberg - Inklusive Segeltage Baden-Württemberg Um was geht es? Dieses Event ermöglicht allen Menschen den Einstieg und die Teilhabe am Segelsport. Es sind alle eingeladen, beim Schnupper-Tag dabei zu sein. Eisenbahnfreunde Bad Waldsee Vatertag ist Modellbahntag Seit 24 Jahren ist der Vatertag für die Eisenbahnfreunde Bad Waldsee ein besonderer Tag. So auch wieder am 29. Mai, ab 10:00 bis 16:00 Uhr können die Besucher wieder das Vereinsheim der Modellbahn- freunde aufsuchen und besichtigen. Die kleine Welt umfasst 2 Modellanlagen in Spur H0. Die große Modulanlage stellt eine 2-gleisige Hauptbahn dar, welche der Fantasie entsprungen ist. Der Besucher fin- det aber bei genauer Betrachtung doch versteckte Ver- bindungen zu unserer Region. Die noch im Aufbau be- stehenden Anlage handelt es sich um den Nachbau des Bahnhofs Bad Waldsee mit den angedeuteten Strecken nach Aulendorf und Roßberg. Hier legen die Modellbauer hohen Wert auf Originalität und Detailtreue. Die Gebäu- de entstehen im Eigenbau, die sich an Original-Plänen orientieren oder Fotos aus der vergangenen Zeit. Es ver- kehren stillgerechte Züge mit Dampf- u. Dieselloks und passenden Wagen aus vergangenen Tagen und runden damit das Gesamtbild der Anlage ab. Im Bereich der DC- Car haben sich unsere Mitglieder ebenfalls stark enga- giert, es befinden sich mittlerweile eine große Flotte an Straßenfahrzeugen im Betrieb. Für das leibliche Wohl ist gesorgt, mit Grillwurst, Steak, Kaffee und Kuchen und Getränken zu Vereinspreisen werden Sie während Ihrer Verweildauer bei Laune gehalten. Die Veranstaltung fin- det bei jeder Witterung statt. Das Vereinsheim befindet sich in der Steinenbergerstr. 3, 88339 Bad Waldsee (Nähe Lidl). Auf Ihren Besuch freu- en sich die Modellbahner. Der Eintritt ist wie immer frei. Für Modellbahnfreunde und Interessierte, die gerne mal den Verein kennenlernen möchten, dürfen gerne vor- beischauen. Die Vereinsabende finden jeden Dienstag ab ca. 19 Uhr statt. Info: ebf_badwaldsee@gmx.de oder telefonisch 07524 / 915951 Treppenhausgalerie KuK e.V. Einladung zur Ausstellung vom 1.6.2025 bis 20.7.2025 Vernissage Sonntag, 1. Juni 11 Uhr. Skurril – doppeldeutig – hintergründig Begrüßung KuK e.V. – Einführung in die Ausstellung, musikalische Umrahmung mit Thomas Linder und Ker- stin Hesse von den Brekkies Inn. Sektempfang. Die Künstlerinnen Eva Baumgartl aus Meersburg, Eli- sabeth Hölz wohnt und arbeitet in Amtzell, sowie der Künstler Gennadi Piasetski aus Ravensburg, verbindet das Thema in dieser Ausstellung. Gezeigt werden viel- fältige Arbeiten dazu: in Linol-Holzschnitt, Radierungen, Öl-Acrylmalerei, Objekte, Collagen, Schaukästchen und Großformatiges in Öl auf Leinwand. Geöffnet bis 20. Juli von Fr., Sa., So/Feiertag 14 - 17 Uhr Treppenhausgalerie KuK e.V. Seestraße 13, Karsee/Wangen im Allgäu DLRG Baienfurt - Seepferdchenhelden gesucht! - Anfängerschwimmkurs Herbst 2025 Ab dem 01.06.2025 ist die Anmeldung für unseren nächs- ten Anfängerschwimmkurs im September über unsere Homepage baienfurt.dlrg.de/kurse möglich. Angemeldet werden kann jedes Kind ab 6 Jahren. Ziel des Kurses ist das sichere Schwimmen, bis hin zur Erlangung des Seepferdchens. Kursinhalte: - Kenntnis von Baderegeln - Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwim- mart in Bauch- oder Rücken- lage (Grobform, während des Schwimmens in Bauch- lage erkennbar ins Wasser ausatmen) - Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling) Gleich über den QR-Code anmelden und Kursplatz si- chern! Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Festliches Kirchenkonzert mit dem Blockflötenor- chester der Musikschule Wassermann aus Ravens- burg-Schmalegg Am Sonntag, 25. Mai 2025, 19.30 Uhr in der kath. Pfarr- kirche Baienfurt Das Blockflötenorchester Allegría der Musikschule Gisela Wassermann hat sich aus kleinsten Anfängen heraus zu einem Blockflöten-Orchester entwickelt, das in Ravens- burg und in der Region u. a. aufgrund seines Repertoires, Instrumentariums und seiner Qualität im weiten Umkreis als einzigartig gilt. Als Besonderheit verfügt das Blockflötenorchester der Musikschule Gisela Wassermann über ein Instrumen- tarium vom handtellergroßen Garkleinflötlein bis zum Subkontrabass mit einer Luftsäule von ca. 3,5 m Länge. Dabei wechseln die SpielerInnen flexibel die Instrumente. Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Naherholung zwischen Schussen und Seen Buntes Programm anlässlich des Tages der Artenviel- falt am 25. Mai 2025 Mit dem landesweiten Aktionstag möchte der Landes- naturschutzverband Baden-Württemberg für heimische Naturschätze sensibilisieren und die Themen Artenviel- falt und Artenkenntnis in den öffentlichen Fokus rücken. Da darf auf ein buntes Aktionsprogramm an der Blitzen- reuter Seenplatte nicht fehlen! Mit ihrer abwechslungsreichen Landschaft, geprägt von Seen, Weihern und Mooren, ist sie nicht nur ein geschätz- tes Naherholungsgebiet in Oberschwaben, sie bietet wert- vollen Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzen- welt. Empfohlener Start: Parkplatz Häcklerweiher Zeitraum: 13:00 bis 17:00 Uhr Am Sonntag, 25. Mai können sich Naturbegeisterte, Wan- derer und Familien auf Entdeckungsreise der Blitzenreuter Seenplatte begeben. Unsere Gästeführerinnen und Gäs- teführer bieten ansprechende Info-Stationen entlang des Wanderweges um Vorsee, Buchsee und Häcklerweiher. Für Groß und Klein ist hier einiges geboten: Von Wan- derempfehlungen über Wissenswertes zur heimischen Tier- und Pflanzenwelt, bis hin zu komplexeren Themen wie etwa die Messung der Zeit mit Hilfe einer Sonnenuhr – keine Frage bleibt offen. Die Stationen sind: 1. Begrüßung am Parkplatz Häcklerweiher (Häckler) 2. Die Sonnenuhr 3. Die Orchideenwiese 4. Infos zum Biotop-Verbund 5. Das Relief 6. Die Fischerhütte am Buchsee Wir würden uns freuen, Sie an diesem Sonntag bei unse- ren Info-Stationen begrüßen zu dürfen. Weitere Informationen zum Tag der Artenvielfalt, eine Übersichtskarte und zu unseren anderen Gästeführun- gen sowie den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Die Dystonie-Selbsthilfegruppe gibt bekannt, dass das nächste Gruppentreffen am Samstag, 31. Mai 2025 we- gen einer Fortbildung ausfällt. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.dai-ber@rg.dystonie.de AOK Baden-Württemberg Unterschätzte Gefahr: Bluthochdruck AOK-Online-Coach Bluthochdruck hilft Betroffenen: Unabhängig von der Versicherung ist dieser für jeden nutzbar Erschreckend: Jeder dritte Erwachsene in Deutschland ist von Bluthochdruck betroffen. Oft verläuft die Erkrankung ohne spürbare Symptome, was sie besonders tückisch macht. Unbehandelt kann Bluthochdruck das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und andere schwere Folgeer- krankungen deutlich erhöhen. Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den Gesundheitsatlas Deutschland zeigt: 2023 lebten rund 29 Prozent der Deutschen ab 20 Jahren mit der Diagnose Bluthochdruck, allerdings mit starken regionalen Abwei- chungen. Der Landkreis Ravensburg liegt mit einer Prä- valenz von 24,06 Prozent, der Landkreis Sigmaringen mit 27,15 Prozent und der Bodenseekreis mit 24,55 Prozent leicht darunter. „Bluthochdruck ist in Deutschland die Volkskrankheit Nummer eins und kann unbehandelt schwere Folgeer- krankungen nach sich ziehen“, sagt Dr. Ralph Bier, Me- diziner bei der AOK Baden-Württemberg. Zu diesen Fol- geerkrankungen zählen unter anderem Schlaganfälle, Herzinfarkte, Koronare Herzerkrankungen und Durch- blutungsstörungen der Netzhaut am Auge, die sogar zur Erblindung führen können. Darüber hinaus gilt Bluthoch- druck als Risikofaktor für Demenz. „Angesichts der hohen Anzahl der Krankheitsfälle und der schweren möglichen Folgen der Erkrankung ist es wichtig, Bluthochdruck ernst zu nehmen“, betont AOK-Geschäfts- führer Markus Packmohr weiter. Regelmäßige Blutdruck- kontrollen sind essenziell, um die Erkrankung frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Besonders bei Risikofakto- ren wie Übergewicht, Bewegungsmangel oder familiärer Vorbelastung ist Vorsorge wichtig. „Um Patientinnen und Patienten im Alltag dabei zu unterstützen, ihre Blutdruck- werte nachhaltig durch einen gesünderen Lebensstil zu senken, wurde der Online-Coach Bluthochdruck entwi- ckelt. Dieser steht allen Menschen, unabhängig von ihrer Krankenversicherung, kostenfrei zur Verfügung“, so der AOK-Geschäftsführer weiter. Das AOK-Online-Programm umfasst insgesamt zwölf Coaching-Module und wurde von einem interdisziplinä- ren Experten-Team aus den Bereichen Kardiologie, Psy- chologie, Ernährungs- und Sportwissenschaften unter Berücksichtigung der Leitlinien der medizinischen Fach- gesellschaften entwickelt. Die Module beinhalten neben Informationen auch Übungen aus den Bereichen Entspan- nung, Stress-Management, Motivation, Bewegung und ge- sunde Ernährung. Weitere Schulungsmodule informieren Anwender zudem über Ursachen und mögliche Folgen von Bluthochdruck, die korrekte Blutdruckmessung und -dokumentation sowie über Risikofaktoren. Neu im On- line-Coach hinzugekommen sind unter anderem weitere Tagebuch-Funktionen, in denen das Bewegungs- und Ernährungsverhalten sowie die Medikation dokumentiert werden können, eine Mediathek mit allen Videos des Coa- ches auf einer Seite sowie ein digitales 4-Wochen-Pro- gramm zur Yoga-Atmung. Zum Online-Coach Bluthochdruck: www.aok.de/online-coach-bluthochdruck Weitere Online-Coaches der AOK „Online-Coach Diabetes“ (www.aok.de/online-coach-di- abetes), „Long-COVID-Coach“ (www.aok.de/long-covid), „Familiencoach Pflege“ (www.familiencoach-pflege.de), „Familiencoach Krebs“ (www.aok.de/familien- coach-krebs), „ADHS-Elterntrainer“ (https://adhs.aok.de), „Familiencoach Depression“ (www.familiencoach-de- pression.de), „Familiencoach Kinderängste“ (https://kinderaengste. aok.de/). Deutsches Rotes Kreuz Hausnotruf ermöglicht sicheres Wohnen zu Hause DRK-Hintergrunddienst entlastet Rettungsdienst bei nicht-medizinischen Einsätzen Der Hausnotruf des Deutschen Roten Kreuzes gibt älte- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 ren und kranken Menschen Sicherheit im Alltag und hilft ihnen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben. Um den Rettungsdienst zu entlasten, übernimmt bei nicht-medizinischen Notfällen künftig ein spezieller DRK-Hintergrunddienst die Einsätze. 20 geschulte Mit- arbeitende stehen hierfür im Altkreis Ravensburg rund um die Uhr bereit. Beispielhaft schildert Christian Neusch, Leiter der Sozia- len Dienste, einen Einsatz: Um drei Uhr nachts meldet der Bewegungsmelder am Hausnotrufgerät 16 Stunden Inak- tivität. Ein DRK-Mitarbeiter fährt zur Wohnung, sieht das unangetastete „Essen auf Rädern“ und öffnet mit dem hinterlegten Schlüssel. Niemand ist in der Wohnung – auch nicht im Keller. Eine Nachricht wird hinterlassen. Später stellt sich heraus: Die Person war bereits im Krankenhaus. Ziel: Rettungsdienst entlasten Früher führte ein Notruf oft zur Alarmierung des Ret- tungsdienstes. Heute prüft die Notrufzentrale zunächst, ob Angehörige erreichbar sind. Falls nicht, kommt der Hintergrunddienst zum Einsatz – nur bei echten medizi- nischen Notfällen wird der Rettungsdienst alarmiert. So werden knappe Ressourcen effizient genutzt. Erfahrene Kräfte im Einsatz Viele Hintergrunddienst-Mitarbeitende stammen aus dem DRK oder wurden umfassend geschult. „Die wissen, wo- rauf es ankommt“, sagt Projektleiter Neusch, der selbst regelmäßig Einsätze fährt. Zur Qualitätssicherung beglei- tet er auch den Betrieb der Notrufzentrale. Von den rund 1.500 angeschlossenen Hausnotruf-Nutzenden erfolgen die meisten Alarmierungen nachts – tagsüber springen meist Angehörige oder Nachbarn ein. Neu im Bürgerportal: Erledigen Sie Ihre Führerscheinangelegenheiten direkt online Ab sofort ist die Beantragung neuer Führerscheine sowie der Umtausch bestehender Führerscheine bequem online über das Bürgerportal des Landkreises möglich. „Bürge- rinnen und Bürger können die entsprechenden Führer- scheinanträge bequem von zuhause aus und rund um die Uhr ausfüllen und direkt online einreichen. Der Gang zur Behörde entfällt somit komplett“ erklärt Bürgerser- vicedezernentin Tina Schädler. Die digitalen Anträge stehen ab sofort im Bürgerportal zur Verfügung. Das Bürgerportal ist unter www.onlinedienste.rv.de erreichbar. Weitere Informationen sowie Hilfestellung bei der Nut- zung des digitalen Antrags erhalten Sie unter: https://www.rv.de/fuehrerschein Tierschutzverein Ravensburg-Weingar- ten u. Umgebung e. V. Ehrenamtliche/-r Schatzmeister/-in gesucht Der Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Um- gebung e. V. sucht schnellstmöglich eine ehrenamtliche Unterstützung für den Bereich Finanzen. Da die langjährige Schatzmeisterin des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e. V. aus berufli- chen Gründen ihr Amt gerne abgeben möchte, sucht der Verein dringend eine neue Kassiererin oder einen neuen Kassierer. Zu den Aufgaben im Bereich Finanzen gehören die Pflege der Konten, Geldanlagen, Abrechnungen sowie der Jah- resabschluss mit Einnahmen und Ausgaben. Der Verein hat eine festangestellte Teilzeitkraft, die der Kassiererin beziehungsweise dem Kassierer zuarbeitet, und wird von einem Steuerberater unterstützt und geprüft. Kenntnisse im Bereich Finanzen sind daher für das Finanz-Ehrenamt keine Voraussetzung, wären aber sicherlich von Vorteil. Interessierte, die den Tierschutzverein gerne ehrenamt- lich im Bereich Finanzen unterstützen möchten, können sich bei dem Vereinsvorsitzenden Mathias Jung unter der Mailadresse mathias.jung@tierheim-berg.de melden. Wirtschafts- und Innovationsförde- rungsgesellschaft Landkreis Ravensburg (WiR) Wissen. Impulse. Netzwerken. Bad Waldsee wird zum Hotspot für digitale Zukunftsthemen! Die Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg (WiR) lädt am 03. Juli 2025 zum Barcamp Digitaler Dialog Allgäu-Oberschwaben nach Bad Waldsee ein. Nach zwei erfolgreichen Ausgaben geht das innovative Veranstaltungsformat in diesem Jahr in die dritte Runde. Das Barcamp bietet Unternehmen, Fachkräften, Start- ups und Interessierten erneut eine Plattform für offenen Austausch, inspirierende Impulse und aktives Netzwerken zu den Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation. „Das Besondere am Barcamp: Die Teilnehmenden ge- stalten das Programm“, erklärt Jasmin Moosmann, Pro- jektleiterin der WiR. „Unser Barcamp hat keine vorher festgelegte Agenda, dies wird durch die Fragen, Ideen und Themen der Teilnehmenden definiert. So entsteht ein außergewöhnliches Format, welches auf die aktuellen Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft zugeschnitten ist.“ Von Künstlicher Intelligenz, neuen Geschäftsmodellen, Cybersecurity, Automatisierung und neuen Arbeitswel- ten bis hin zu Zukunftstechnologien – im Fokus stehen praxisnahe Sessions, die Wissen vermitteln, Perspektiven erweitern und Lösungen aufzeigen. Die Veranstaltung fin- det im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee statt. „Besonders erfreulich ist, dass wir auch in diesem Jahr wieder auf starke Partner:innen aus der Region zählen können“, so Moosmann weiter. „Mit ihrer Unterstützung gelingt es uns, das Thema Digitalisierung noch sichtbarer zu machen und in der Breite zu verankern.“ Teilnehmende erwartet ein Tag voller interaktiver For- mate, neuer Kontakte und geballter Innovations- und Transformationskraft. Die Anmeldung unter https://eveeno.com/barcamp_2025 Das Barcamp wird organisiert von der WiR- Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ra- vensburg mbh in Zusammenarbeit mit der neuland + GmbH & Co. KG und der bwcon GmbH. Es ist eine ge- meinsame Veranstaltung mit den Wirtschaftsjunioren Bodensee-Oberschwaben, der Hochschule Ravens- burg-Weingarten und der DHBW Ravensburg, der Stadt Bad Waldsee, der Stadt Ravensburg und der Stadt Wein- garten, ebenso wie dem Unternehmerforum Bad Wald- see. Es findet im Rahmen des Förderprojekts Digital Hub Oberschwaben statt und wird von zahlreichen regionalen Unternehmen unterstützt. Für Rückfragen und weitere Informationen: Jasmin Moosmann Projektleiterin Digitalisierung - moosmann@wir-rv.de - www.wir-rv.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0) Die Förderung regionaler Digital Hubs ist eine zentrale Maßnahme der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württem- berg (IW4.0), mit dem Ziel, die Digitalisierung branchen- übergreifend und besonders für kleine und mittlere Un- ternehmen voranzutreiben. Bodenseefestival im Konzerthaus Ravensburg Die beiden Artists in Residence des diesjährigen Bo- denseefestivals Ksenija Sidorova und Michael Wollny sind im Konzerthaus Ravensburg zu erleben: Michael Wollny Trio am 31. Mai und Ksenija Sidorova & Signum Saxophone Quartet am 4. Juni. Das Trio des berühmten Jazz-Pianisten Michael Wollny gastiert mit dem Konzertprogramm „Living Ghosts“ am 31. Mai um 19.30 Uhr im Konzerthaus. Das Band-Format mit seinen illustren Wegbegleitern Eric Schaefer am Schlag- zeug und Tim Lefebvre am Bass entspricht bestens Woll- nys Vorstellung in Sachen Harmonie und Rhythmus.Die klassische Akkordeonistin Ksenija Sidorova kommt mit dem Saxophonquartett Signum am 4. Juni um 19.30 Uhr auf die Konzerthausbühne: Das Projekt „Anima“ (Seele) ist eine Herzensangelegenheit der weltbekannten Künst- lerin. Am 21. Mai um 19.30 Uhr gastiert auch das Münche- ner Kammerorchester (MKO) beim Bodenseefestival in Ravensburg: Solisten des Abends sind der lyrische Tenor Julian Prégardien und der Hornist Franz Draxinger. Unter der Leitung von Bas Wieges spielen sie Benjamin Brittens großartige Serenade für Tenor, Horn und Streichorchester op. 31, ein Liederzyklus auf Texte von englischen Dichtern. www.ravensburg.de/kulturzeit www.bodenseefestival.de Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Solides Ergebnis und Rekordinvestitionen Von Bürgerbeteiligung profitieren Anleger und Energie- wende – Ausbau von Stromnetz und Fernwärme im Fo- kus 2024 Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) und ihre Netztochter TWS Netz GmbH haben im Geschäftsjahr 2024 gemeinsam 33 Millionen Euro in die ganzheitliche Energiewende investiert, 3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Schwerpunkte waren der Ausbau und die Modernisierung der Verteilnetze sowie die Erwei- terung des Fernwärmenetzes. 75,7 Millionen Kilowattstun- den Ökostrom hat die TWS 2024 selbst erzeugt – genug, um alle Tarifkundinnen und -kunden bilanziell zu versor- gen. Bei den Stromkunden verzeichnete das Unterneh- men einen Zuwachs von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das hat das Unternehmen jetzt mit weiteren Kennzahlen zum abgeschlossenen Geschäftsjahr bekannt gegeben. Die hohen Investitionen waren möglich durch eine weitsichtige Planung und Reinvestition von Gewin- nen der Anteilseigner sowie die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Unternehmen in Form von Genussrechten. Im Berichtsjahr hat die TWS bereits zum vierten Mal Genussrechte ausgegeben, diesmal in Höhe von 15 Millionen Euro. Durch die breite Aufstellung der TWS hat sie im abgeschlossenen Geschäftsjahr 7,6 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet. „Mit Blick auf die politischen Unwägbarkeiten und das herausfordernde Markt- und Wettbewerberumfeld sind wir von einem leicht rückläufigen Ergebnis ausgegangen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS und fügt an: „Aber wir haben das Vorjahresergebnis fast erreicht und liegen sogar über Plan. Dieses Ergebnis ist ein Beleg für unse- re Widerstandskraft.“ An die Gesellschafter – die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die EnBW – schüttet die TWS abhängig von ihren Gesellschafteranteilen ins- gesamt rund 5 Millionen Euro aus. Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Ausdruck gelebter Demokratie Vertreterversammlung trifft wichtige Entscheidungen in der DRV BW Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgeber ein. Daran erinnert die Deutsche Rentenver- sicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. Die DRV BW ist für rund sieben Millionen Versicherte und rund 1,5 Rentnerinnen und Rentner zuständig. Sie verfügt aktuell über einen Haushalt in Höhe von rund 26,1 Milli- arden Euro. Die DRV BW-Vertreterversammlung, auch das Parlament des Rentenversicherungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahler verwendet werden. Die Selbstverwaltung trifft wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Zudem erbringt sie Leistungen, von denen Beitragszah- lende wie Rentenbeziehende direkt profitieren: 120 eh- renamtliche Versichertenberaterinnen und Versicherten- berater „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und unterstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von Anträgen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Versicher- ten und der Arbeitgeber bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlerinnen und Bei- tragszahler sowie Rentenbeziehende bei den Sozialwah- len mitentscheiden, wer ihre Interessen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung ist ein tragendes Element der Ren- tenversicherung und Ausdruck gelebter Demokratie. In ihr bestimmen Versicherte, Rentenbeziehende und Ar- beitgeber mit, wofür die Beiträge aus den Sozialabgaben verwendet werden“, betont Kai Burmeister, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Selbsthilfegruppen mit 169.715,11 Euro gefördert Erfolgreiche Vergabesitzung der Regionalen Förder- gemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 konnte am 14.05.2025 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen und Fördermittel in Höhe von 169.715,11 Euro ausbezahlen. „Die Förderung der Selbsthilfegruppen ist ein wichtiger Schritt, um die Menschen in unserer Region zu unterstützen und ihnen eine Plattform für einen Austausch und gegenseitige Hilfe zu bieten“, erklärt Alexandra Schmid, Federführerin der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwa- ben und Leiterin der Gesundheitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Wir freuen uns, dass wir mit den Mitteln die Arbeit der enga- gierten Gruppen weiter ausbauen können.“ An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwa- ben unter Beteiligung der legitimierten Vertretenden der Selbsthilfe über die eingegangenen Anträge beraten. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 169.715,11 Euro ausbezahlt werden. 105 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert werden. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die Arbeit der Selbsthilfeinitiativen in der Region zu stärken und die Versorgung sowie die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Die Fördermittel können für vielfältige Projekte eingesetzt werden, die sich unter anderem mit gesundheitlichen, sozialen und psychologischen Themen befassen. Ziel ist es, den Austausch und die Unterstützung innerhalb der Gemeinschaften zu fördern und die Selbsthilfe als wichti- gen Baustein im Gesundheits- und Sozialwesen weiter zu stärken. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit, bis 31.10.2025 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de/selbsthilfegrup- pen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin der Ge- sundheitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon 0711 6525-12623 zur Verfügung. Bund der Steuerzahler Bund der Steuerzahler fordert dauerhafte Abkehr von Schuldenaufnahme Mai-Steuerschätzung prognostiziert wachsende Steu- ereinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes bis 2029 pro Jahr kontinuierlich um rund 3 Prozent an. Geht man für das Jahr 2025 von Einnahmen von 38,615 Milliarden Euro aus, wächst diese Summe bis ins Jahr 2029 auf 43,266 Milliarden Euro an. „Die Steuereinnahmen in Baden-Württemberg steigen Jahr für Jahr um über eine Milliarde Euro an. Das ist ein Auftrag auch für die nächste Landesregierung, auf die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP zu verzichten, selbst wenn das nun durch die Ände- rung des Grundgesetzes möglich ist“, sagt der Landes- vorsitzende des baden-württembergischen Steuerzah- lerbundes, Eike Möller. Möller sprach sich zudem dafür aus, dass die Landesregierung überprüfen sollte, ob die erneute Implementierung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung möglich ist, um zukünftige Generati- onen vor finanzieller Überlastung zu schützen. „Klar ist, für die nächsten fünf Jahre gibt es in Baden-Württem- berg keine Notwendigkeit zur Aufnahme neuer Schulden“, macht Möller deutlich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) SVLFG macht sich für Frauengesundheit stark Die Gesundheit von Frauen mit diversen Angeboten zu stärken, ist ein großes Ziel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Internationale Aktionstag Frauengesundheit am 28. Mai ist für die SVLFG ein willkommener Anlass darauf hinzuweisen: Spezielle Informationen erhalten Frauen in der Grünen Branche auf der Internetseite www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. Die SVLFG unterstützt Frauen ebenso bei der Gesund- heitsförderung mit Gesundheitskursen sowie Vorsorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen hierüber finden sich unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden und www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Auch das Frauengesundheitsportal des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit bietet unter www.frauengesundheitsportal.de Wissenswertes zu The- men wie Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Ge- sunder Schlaf, Psychische Gesundheit sowie zur Frau- engesundheitsforschung. Daneben gibt es Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen. Auch wichtig: Darmspiegelung für Frauen ab 50 Seit April 2025 können Frauen ab 50 eine Darmspiege- lung beanspruchen statt wie bisher erst ab 55. Mit dieser Absenkung der Altersgrenze wurde der Anspruch von Frauen an den der Männer angeglichen. Nähere Infor- mationen hierzu gibt es unter www.g-ba.de und Eingabe des Suchbegriffs „Programm zur Früherkennung von Darmkrebs“. Rauchstopp – es ist nie zu spät Es gibt viele Gründe, mit dem Rauchen aufzuhören. Dafür ist es nie zu spät. Denn unabhängig vom Alter verbessert sich die Lungenfunktion und stabilisiert sich der Kreislauf erwiesenermaßen bereits kurzfristig nach einem Rauchstopp. Anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31. Mai sollen vor allem Kinder und Jugendliche auf die Gefahren des Ta- bakkonsums hingewiesen werden, damit diese erst gar nicht mit dem Rauchen beginnen. Über alle Generatio- nen hinweg soll wieder ins Bewusstsein gerückt werden, dass Rauchen das Risiko, an Krebs, Diabetes und Blu- thochdruck zu erkranken, stark erhöht. Chronische Atem- wegserkrankungen, erhöhte Cholesterinwerte, Herzinfarkt können weitere Folgen sein. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse hilft ihren Versi- cherten, die mit dem Rauchen aufhören wollen. Sie fördert Nichtraucherkurse, um den Eintritt vieler Krankheiten zu verhindern – ein wichtiges Handlungsfeld der Kranken- kassen in der Primärprävention. Kurse finden sich auf der Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Die Deutsche Krebshilfe weist in diesem Zusammenhang auch auf die Gesundheitsgefahren durch E-Zigaretten hin, die besonders bei Jugendlichen im Trend sind. Denn auch der Dampf von E-Zigaretten enthält krebserregende Substanzen, so die Deutsche Krebshilfe. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 30.05.2025 Redaktionsschluss: 26.05.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag SILBENRÄTSEL Aus den Silben af - an - ball - be - beer - bloss - del - di - ding - draht - erd - fan - fe - fuchs - fuss - ge - ge - gen - gue - gung - hal - her - jour - klam - klau - kom - kuen - lands - le - lied - list - markt - mer - mer - miert - mung - na - na - nal - ne - nik - pa - pri - pud - rei - rei - ro - sah - sche - schich - schlag - sig - sit - steck - stellt - stim - ten - ter - tier - wa - wae - warn - weiss - wort - zie - zim - zungs sind 20 Wörter zu bilden, deren sechste und zehnte Buchstaben, jeweils von unten nach oben gelesen, ein Zitat von Wilbur Wright ergeben. 1. Ladenzentrum 2. Abzeichen am Revers 3. kompakt, gedrängt 4. Haarspalterei 5. Eisenbahnwaggon 6. Reinigungsbetrieb 7. Nachtisch 8. Medienberuf 9. Polartier 10. Fabeln 11. Milchprodukt 12. blamiert 13. Entlassung 14. Kopf einer Bande 15. Tagungsraum 16. Alarm 17. Primat mit Greifschwanz 18. kop ose Angst 19. Ballsportbegeisterter 20. ein Epos Lösung „Silbenrätsel“: 1. Markthalle, 2. Ansteckna- del, 3. komprimiert, 4. Wortklauberei, 5. Gueterwa- gen, 6. Waescherei, 7. Erdbeerpudding, 8. Jour- nalist, 9. Weissfuchs, 10. Tiergeschichten, 11. Schlag- sahne, 12. blossgestellt, 13. Kuendigung, 14. Draht- zieher, 15. Sitzungszimmer, 16. Warnsignal, 17. Klam- mera e, 18. Panikstimmung, 19. Fussballfan, 20. Ro- landslied – „Das einzig Gefaehrliche am Fliegen ist die Erde.“ D EI KE P RE SS Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist ab Freitag, den 30.05.2025 bis Freitag, den 13.06.2025 geschlossen. Ab Montag, den 16.06.2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Vertretung übernimmt nach tel. Anmeldung: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 — 30.05.-06.06.25 Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 2/ 23 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Bei der Gemeinde Fronreute, Landkreis Ravensburg (ca. 5030 Einwohner) ist die Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang bis zu 100 %. Eine Teilung der Stelle ist möglich. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A11 LBesO oder entspre- chender Einstufung im TVöD. Informationen zu den Stellenausschreibungen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute unter www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen. GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE TRAUERANZEIGEN[mehr]

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                Zuletzt geändert: 22.05.2025
                Aktuelle Informationen Dorfplatz

                Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte – Start am Montag, den 21. August 2023, Die Sanierung der Ortsmitte startet in der kommenden Woche, nachdem vor den Handwerkerferien die Baustelle eingerichtet wurde und vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind. So wurden die Pflastersteine auf dem Dorfplatz größtenteils bereits entfernt. Dies ist aufgrund der zukünftigen Barrierefreiheit des Platzes notwendig. Die Baufirma übernimmt die Pflastersteine, verrechnet deren Wert und verwendet diese wieder. , Baindter Wappen, In diesem Zuge wurde auch das Baindter Wappen entfernt. Nach unserem Aufruf im Amtsblatt stellten wir fest, dass das Wappen den Baindterinnen und Baindtern sehr am Herzen liegt. Deshalb wird es auch künftig einen öffentlich zugänglichen Platz in der neuen Ortsmitte finden. , Teilweise Sperrung innerörtlicher Kreisverkehr und Ampelregelung, Als erster Schritt des Sanierungsprozesses wird der Kreisverkehr teilweise gesperrt, da in den Straßenraum eingegriffen werden muss. Darüber hinaus wird der bisherige Parkplatz komplett zur Baustelle. Das Nahwärmenetz muss umgeschlossen werden und Wasser-, Abwasser und Breitbandleitungen müssen in eine Struktur gebracht werden. Deshalb wird eine temporäre Ampelregelung eingeführt, um den Verkehrsfluss von der Marsweilerstraße kommend zu gewährleisten. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt, und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor der Kreissparkasse geparkt werden. Auch die Parkplätze entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 sind nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. , Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße, über Fußweg entlang Gebäude Küferstraße 8 zu erreichen., Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg vom Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. Während der Baumaßnahme können Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz in der Mühlstraße oder am Festplatz bei der Tennishalle abgestellt werden. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle gesperrt.[mehr]

                Zuletzt geändert: 16.08.2023
                Bericht_23_04_04.pdf

                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 19.04.2023

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