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Ausschreibung-Kulturlandschaftspreis2025.pdf

Jugend-Kulturlandschaftspreis Der 2014 ins Leben gerufene Jugend-Kulturland- schaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler und Ju- gendliche. Einen Hauptpreis können in diesem Fall auch Maß- nahmen erlangen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Ein- zelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausge- schlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre haben herausragende Leistun- gen erbracht bei der Erhaltung und Weiterentwicklung „ihrer“ Kulturlandschaft. Ihr Engagement wirkt beispiel- gebend in die ganze Gesellschaft hinein und hat seit 1991 zu mittlerweile weit über 200 Auszeichnungen geführt. Dies alles ist dokumentiert im Online-Archiv unter www.schwaebischer-heimatbund.de/klp-archiv Der Kulturlandschaftspreis. Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur. Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Fi- nanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassen- stiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als ge- Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonder- preise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwä- bischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landes- teilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2025 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2025 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de 5.882,35 Kulturlandschaftspreis Ausschreibung 2025 wachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kom- menden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeich- net werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturge- gebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charak- termerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den ge- änderten Rahmenbedingungen moderner Landnut- zung erhalten werden können. Waldweide schafft Artenvielfalt Uralte Bogenbrücke restaurieren Mühlkanal schützen und pflegen Ein Moor vor dem Verwachsen retten Altes Handwerk bewahren Steillagen nicht brachfallen lassen Sehr geehrte Damen und Herren, der seit 1991 vom Schwäbischen Heimatbund verlie- hene Kulturlandschaftspreis wird seit 1995 in Zusam- menarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben. Diese unterstützt gemeinsam mit der Sparkassenstif- tung Umweltschutz den Preis finanziell und stellt das Preisgeld zur Verfügung. Mit dem Preis werden herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kul- turlandschaften gewürdigt. Mit dem Jugendpreis soll frühes Engagement besonders belohnt werden. Wenn Sie als Einzelperson, Gruppe oder Verein eine Kulturlandschaft betreuen und pflegen, so fordern wir Sie auf, sich um diesen Preis zu bewerben. Die Preis- verleihung findet im Herbst in einer öffentlichen Veran- staltung statt. Stuttgart, im Januar 2025 Andreas Felchle Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund e.V. Dr. Matthias Neth Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes • das bewusste Belassen und die Pflege von Acker- rainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuer- licher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw. • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise Nicht zum Wettbewerb eingereicht werden können: • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren • Maßnahmen von Gemeinden. Diese mögen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewer- bung auffordern schichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können aus- gezeichnet werden, die an Stelle eines untergegange- nen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden. Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelperso- nen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen. Sonderpreis Kleindenkmale Der Schwäbische Heimatbund hat 2001 gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, dem Schwarzwald- verein und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Initiative zur Dokumentation und zum Schutz von Kleindenkmalen gestartet: Das besondere Augenmerk gilt Feld-, Weg- und Sühnekreuzen, steinernen Ruhe- bänken, Gedenksteinen, Trockenmauern, Bildstöcken, Wegweisern, Stundensteinen, Unterständen, Natur- steinbrücken usw. Sie alle prägen seit Jahrhunder- ten Kulturlandschaft, sind aber heute sehr gefährdet. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flurdenkmäler. Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale küm- mert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturge- Preiswürdig sind... Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die bewir- ken, dass sich Kulturlandschaft lebendig, landschafts- prägend und nachhaltig weiterentwickelt. Beispiele • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Hecken- landschaften • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemali- gen Weinbergen • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen • die Pflege und Aufrechterhaltung von Stau- wehren, Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Hülben usw. • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baum- gruppen in der freien Landschaft • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchti- ger Wege • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hude- wald, als Nieder- oder Mittelwald Streuobstwiesen: Die Arbeit lohnt sich! Beweidung schützt Heidelandschaften Kleindenkmale nicht vergessen Jetzt beraten lassen, wie Sie Ihr Geld sinnvoll anlegen und gleichzeitig Nachhaltigkeitsaspekte berücksichti- gen können. Mehr Grün steht auch Ihren Geldanlagen gut. Weil’s um mehr als Geld geht. S_Anzeige_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 2S_Anzeige_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 2 07.08.24 09:1807.08.24 09:18[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 569,72 KB
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    Zuletzt geändert: 27.01.2025
    Kulturlandschaftspreis 2025

    Der Kulturlandschaftspreis - Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur, Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassenstiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als gewachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kommenden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeichnet werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturgegebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charaktermerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen moderner Landnutzung erhalten werden können. Nähere Informationen erhalten Sie im Flyer zur Ausschreibung des Kulturlandschaftspreis 2025 und der Pressemitteilung dazu. Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonderpreise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landesteilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2025 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2025 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de[mehr]

    Zuletzt geändert: 27.01.2025
    Anlage_2_Jungbäume.pdf

    Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Friedenstraße 2 88212 Ravensburg Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ Gemeinde ___________________________________ Anschrift ___________________________________ Bankverbindung IBAN _____ _____ _____ _____ _____ ___ BIC _____________________ Projektbeschreibung Anzahl der vorgesehenen Streuobstpflanzungen ________ Stück Verwendete Obstsorten Hinweis: Die Sortenwahl hat entsprechend der Liste „Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg“ zu erfolgen. Oder es wird eine Eignungsbestätigung des Kreisobstbauberaters beigefügt. Bezugsquelle Hinweis: Voraussetzung für die Zuwendung ist Pflanzgut aus regionaler Herkunft. Eine vorherige Abklärung mit dem Kreisobstbauberater des Landkreises Ravensburg ist erforderlich. Name und Anschrift der Baumschule Bestätigung des Kreisobstbauberaters ☐ Die genannte Bezugsquelle entspricht der Zuwendungsvoraussetzung „regionale Herkunft“ ______________ ________________ Datum Unterschrift Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung Sicherstellung der Schnitt- und Pflegemaßnahmen (Hinweis: Ein fachgerechter Pflanzschnitt sowie Erziehungsschnitte in den folgenden 5 Jahren sind zu gewährleisten.) Kostenplan (Hinweis: Bei den Kosten des Projekts sind Personalkosten, Personalverwaltungskosten und personalbedingte Sachkosten nicht zu berücksichtigen.) Betrag Bemerkungen Beschaffung Pflanzgut € Material - Befestigung - Baumschutz € € Pflegemaßnahmen € Öffentlichkeitsarbeit € Sonstiges: € € Gesamtkosten € Finanzierungsplan Betrag Bemerkungen Gesamtkosten (siehe Kostenplan) € Einnahmen aus Eigenbeteiligungen der Empfänger/Besitzer € Einnahmen aus Zuwendungen Dritter € Zuwendung LRA € Eigenanteil Gemeinde € Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung: Name _____________________________ Tel. _____________________________ E-Mail _____________________________ ______________________________ Datum, Unterschrift 1: 2: IBAN: undefined: undefined_2: undefined_3: undefined_4: undefined_5: BIC: Projektbeschreibung: Stück: des Kreisobstbauberaters beigefügt: Name und Anschrift der Baumschule: Herkunft: undefined_6: Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung: Jahren sind zu gewährleisten: Bemerkungen€: Bemerkungen€ €: Bemerkungen€_2: Bemerkungen€_3: Bemerkungen€ €_2: Bemerkungen€_4: Bemerkungen€_5: Bemerkungen€_6: Bemerkungen€_7: Bemerkungen€_8: Name: Tel: EMail: Bemerkungen€_9: Datum Unterschrift: Check Box2: Off Betrag2: Betrag1: Betrag3: Betrag4: Betrag5: Betrag6: Betrag7: Betrag8: Betrag9: Betrag10: Betrag11: Betrag12: Betrag13:[mehr]

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      Zuletzt geändert: 16.06.2025
      Ferien für den Rasenmäher

      Ferien für den Rasenmäher - Sei dabei bei der Challenge im Mai , Aufgepasst, denn im Rahmen des grenzübergreifenden Projekts „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“ geht‘s nun ans relaxen, zumindest für Rasenmäher bei „Ferien für den Rasenmäher“. Stellen Sie sich vor: Der Rasenmäher bekommt endlich mal Ferien. Ja, richtig gehört, der arme Kerl, der sonst immer brav das Gras stutzt, bekommt eine Auszeit. Einfach mal faulenzen, den Motor aus und die Klingen in den Urlaub schicken. Und wissen Sie, wer sich darüber freut? Der Rasen. Endlich darf er wild und frei wachsen, sich ausbreiten, wohin er will. Ein wahres Paradies für die Pflanzen und Insekten. Die Blumen tanzen einen Freudentanz, Bienen und Schmetterlinge eröffnen ihre "All-You-Can-Eat"-Buffets und die Vögel finden plötzlich viele neue Nistplätze, die vorher viel zu ordentlich waren. Dank der „Ferien für den Rasenmäher“ wird der Garten zu einer wilden Partyzone, und das alles ganz ohne, dass der Mäher seine regelmäßigen „Schnitt-Workouts“ abspult. Die Challenge „Ferien für den Rasenmäher“ ist simpel: im Mai darf der Rasenmäher ruhen und der Rasen zur artenreichen Wiese wachsen. Durch weniger häufiges Mähen und das Zulassen von „wilden Ecken“ wird aktiv die Pflanzenvielfalt gefördert und Lebensräume geschaffen. Die Blüh- und Wildpflanzen ziehen nützliche Wildtiere wie Bienen, Vögel und Igel an, die helfen, Schädlinge zu kontrollieren. Wildbienen und Schmetterlinge finden Nektar in Gänseblümchen und Klee. In wilden Gartenecken wächst die Brennnessel, die Raupen der Schmetterlinge Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge versorgt. In unseren Siedlungsgebieten bieten Rasenflächen ein enormes Potenzial, die Artenvielfalt zu steigern. Eine Veränderung des Mährhythmus kann einen wertvollen Beitrag leisten, um die Naturvielfalt zu stärken. Natürlich kann nicht überall der komplette Rasen einen Monat lange nicht gemäht werden. Aber vielleicht gibt es ja trotzdem den ein oder anderen Bereich in Ihrem Garten, wo das Gras auch mal einen Monat ohne mähen auskommt. Sie möchten bei der Challenge dabei sein? Dann melden Sie sich gerne in der Rubrik „Ferien für den Rasenmäher“ unter folgender Adresse bis zum 30. April an: https://www.regio-v.at/projekte/ge_now/ . Die Challenge ist Teil des grenzübergreifenden Projekts „ Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“. Die Gemeinde Baindt ist hier natürlich auch selbst mit zahlreichen Flächen bei der Aktion dabei, unter anderem allen naturnahen Flächen im Gemeindegebiet. Falls Sie sich einmal gefragt haben, weshalb die Gemeinde im Herbst jedes Jahr die verblühten Pflanzen stehen lässt, obwohl diese nicht mehr schön aussehen, hier die Antwort: Denn verblühte Samen- und Fruchtstände sowie hohle Stängel von Blumen und Sträuchern dienen Vögeln, Wildbienen, Käfern, Schmetterlingsraupen und Spinnen als wichtige Nahrungsquellen sowie Unterschlupf und Nistplatz.[mehr]

      Zuletzt geändert: 10.04.2025
      XXL-Landtag_verhindern_-_Bekanntmachung_Volksbegehren.pdf

      Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, dem 5. Mai 2025 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, dem 4. November 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, dem 4. November 2025 der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem 5. Mai 2025 und endet am Montag, dem 4. August 2025. - 2 - Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 4. August 2025 im Rathaus, Bürgertheke, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt zu folgenden Öffnungszeiten Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: - 3 - „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetzentwurf zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden A. Zielsetzung Dieser Gesetzentwurf führt eine effektive Begrenzung der Landtagsgröße ein, um die Kosten des Landesparlaments für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Grenzen zu halten. Indem die Anzahl der Wahlkreise und damit gleichzeitig die Anzahl der Direktmandate erheblich verringert wird, wird die Möglichkeit reduziert, dass eine Partei Überhangmandate erringt, die dann zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, denen der Einzug in den Landtag gelingt. Damit wird eine Aufblähung des Landtags in hohem Maße unwahrscheinlich und der Landtag verbleibt mit allenfalls geringfügigen Abweichungen bei seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten. B. Wesentlicher Inhalt Die Gesetzesänderung hat zwei wesentliche Merkmale. Statt der bisher 70 Wahlkreise für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg wird der Zuschnitt der 38 baden-württembergischen Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg verwendet. Statt bisher 70 Direktmandate werden so nur noch 38 Direktmandate vergeben, 82 Mandate werden über die von den Parteien zu bestimmenden Landeslisten nach der Maßgabe des Zweitstimmenergebnisses verteilt. Das führt im Vergleich zum Ist-Zustand zu einer erheblichen Reduzierung des Risikos, dass eine Partei wesentlich mehr Direktmandate erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden und somit diese Überhangmandate bei allen weiteren Parteien, denen der Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg gelingt, mit Ausgleichsmandaten ausgeglichen werden müssen, um den Wählerwillen nach dem Zweitstimmenergebnis in der Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg adäquat zu repräsentieren. C. Alternativen Beibehaltung der jetzigen Regelung. D. Kosten für die öffentlichen Haushalte Die vorgesehenen Änderungen im Landtagswahlrecht zielen auf eine Beschränkung von Kosten ab. Die Höhe der potenziellen Einsparung kann nicht bestimmt werden, da niemand das Wahlverhalten der Bürgerschaft in der Zukunft kennt. Neben den Kosten für die administrative Umsetzung der Gesetzesänderung entstehen keine weiteren über das Maß des Jetzt-Zustands hinausgehenden Kosten. E . Kosten für Private Keine. - 4 - Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 3. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart- Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart- Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen 3 Böblingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Vom Landkreis Esslingen die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch Vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot - 6 - 11 Schwäbisch Hall – Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang – Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen – Heidenheim Landkreis Heidenheim Vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein- Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald – Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, - 7 - Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal – Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen- Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach – Müllheim Landkreis Lörrach Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg 26 Emmendingen – Lahr Landkreis Emmendingen Vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal- Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach - 8 - 28 Rottweil – Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis Vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen 33 Tübingen Landkreis Tübingen Vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende 38 Zollernalb – Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt Vom Zollernalbkreis - 9 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: A. Allgemeiner Teil Die Anzahl der Wahlkreise bestimmt die Höchstzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten. Sie ist damit wesentlicher Faktor für die Maximalgröße des Landtags von Baden-Württemberg. Sie fungiert daher gleichsam als natürliche Bremse für die Anzahl der auszugleichenden Überhangmandate. Die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten kann durch den zusätzlich hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings durch die Einführung der Zweitstimme bei der Wahlrechtsreform vom 6. April 2022 zu einer erheblichen Aufblähung des Parlaments führen. Eine Reduktion der Anzahl der Wahlkreise für die Wahl zum 18. Landtag von Baden- Württemberg minimiert diese Gefahr in erheblichem Maße und stellt gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch die unveränderte und bewährte Bewahrung der Sollgröße von 120 Abgeordneten sicher. Die Reduktion des Risikos einer Aufblähung gewährleistet damit, die entstehenden Kosten für die öffentlichen Haushalte in einem Rahmen zu halten, der nicht unkalkulierbar durch das Wahlverhalten der Bevölkerung nach oben getrieben werden kann. Zudem würde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unter einer zu hohen Anzahl an Abgeordneten vielfältig leiden, beispielhaft sei der hohe Aufwand für zusätzlich benötigte oder umzustrukturierende Räumlichkeiten – etwa des Plenarsaals – sowie die Erstausstattung zusätzlicher Mandatsträger mit den für die Mandatsarbeit notwendigen Arbeitsmitteln erwähnt. Die Reduktion der Anzahl der Wahlkreise und damit der erringbaren Direktmandate wirkt dem mit der bereits erfolgten Umstellung auf ein Zweistimmenwahlrecht hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings als potenziellem Treiber der Parlamentsgröße entgegen, entlastet die öffentlichen Haushalte und stellt die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher. Die Sollgröße des Landtags von Baden-Württemberg bleibt durch den Gesetzentwurf unberührt weiterhin bei 120 Abgeordneten, kann diese aber nicht mehr in erheblichem Maße übersteigen. B. Einzelbegründung Zu Artikel 1 - Änderung des Landtagswahlgesetzes Zu Nummer 1 Die Anzahl der erringbaren Direktmandate korreliert dann positiv mit der Parlamentsgröße, wenn die stärkste Partei sehr viele Direktmandate erringt, - 10 - gleichzeitig aber ein Zweitstimmenergebnis erreicht, das zu weniger Mandaten führen würde als die Anzahl der gewonnenen Direktmandate. Die Differenz zwischen der dem Zweitstimmenergebnis entsprechenden Anzahl an errungenen Mandaten und der über diese Zahl hinausgehenden, direkt von dieser Partei gewonnenen Mandate nennt man Überhangmandate. Diese müssen mit sogenannten Ausgleichsmandaten so lange bei den anderen Parteien, die den Einzug in den Landtag geschafft haben, aufgefüllt werden, bis die Mandatsverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Wird die Anzahl an Direktmandaten verringert, führt das automatisch auch zu einer Verringerung des Risikos einer Vergrößerung des Parlaments. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Legt man die Ergebnisse der letzten Wahl zugrunde, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg durchgeführt wurde – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – und errechnet die Größe des Landtags anhand des Wahlverhaltens der Bevölkerung bei dieser Wahl und der Direktmandatsanzahl 70, ergibt sich daraus eine Parlamentsgröße von ca. 214 Abgeordneten bei einer Sollgröße des Landtags von 120. Legt man die Direktmandatsanzahl 38 zugrunde, ergibt sich aus dem Wahlverhalten der Bevölkerung am 26. September 2021 eine Parlamentsgröße von ca. 120, was der Sollgröße entspricht. Die Änderung der Anzahl der Direktmandate auf 38 wird dadurch erreicht, dass der Zuschnitt der Wahlkreise durch die Übernahme der Struktur der 38 baden-württembergischen Bundestagswahlkreise vorgenommen wird, für die je ein Bewerber direkt in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt wird. Nummer 1 regelt dabei die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten, Nummer 2 die Anzahl der Wahlkreise. Zu Nummer 2 Die angestrebte Reduktion des Risikos einer Parlamentsaufblähung benötigt zwei Änderungen im Landtagswahlgesetz, da für die Reduktion der zu vergebenden Direktmandate auch die Reduktion der Wahlkreise vorgenommen werden muss, um pro Wahlkreis ein Direktmandat zu gewährleisten. Die beiden zur Änderung des Landtagswahlrechts hin zu einem Zweistimmenwahlrecht vom Landtag von Baden- Württemberg angehörten Sachverständigen haben die Reduktion der Wahlkreismandate empfohlen. Prof. Dr. Joachim Behnke konstatiert: „Ideal wäre eine Größe von ca. 40 Wahlkreismandaten." Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Empfehlung. Zu Nummer 3 Der Gesetzentwurf stellt überdies sicher, dass eine komplizierte Entscheidungsfindung innerhalb der politischen Landschaft, wie ein potenzieller Wahlkreiszuschnitt aussehen müsste, nicht notwendig wird, indem bereits bestehende Wahlkreise verwendet werden, wenngleich für eine andere Wahl. Die Reduktion der Wahlkreise auf 38 und die Übernahme der Zuschnitte der Bundestagswahlkreise führt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Zuschnitte bereits den Erfordernissen des Wahlrechts genügen, was die Höchstabweichungen in der Anzahl der Wahlberechtigten betrifft. - 11 - Zu Artikel 2 - Inkrafttreten Bereits die kommende Landtagswahl wird im Zweistimmenwahlrecht erfolgen, weshalb die Reduktion der Wahlkreise auch bereits zur kommenden Wahl erfolgen sollte. Überdies müssen sich die Parteien für die Aufstellungen ihrer Kandidaten und Landeslisten vorbereiten können. Das Inkrafttreten sollte deshalb rasch erfolgen.“ Baindt, den 16.04.2025 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin 07502940640 2025-04-22T10:42:54+0200 Baindt, 22.04.2025 10:42 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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        Zuletzt geändert: 23.04.2025
        Streuobst

        Bestellung von Streuobstbäumen inklusive "Pflegepaket" für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -Attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, das richtige Befestigungsmaterial, sowie dem notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der Anlage 1 (PDF-Dokument, 600,31 KB, 16.08.2022) (PDF-Datei mit den Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg) entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen (PDF-Dokument, 87,37 KB, 19.07.2024) (PDF-Datei) aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt: Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: Telefonnummer: 07502 9406-26 , E-Mail: n.gerhardt(@)baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität: 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und dadurch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie hier: Anlage 1 - Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg Anlage 2 - Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.06.2025
        Anlage_4_-_Bauplatzerkundung_Baindt_Anlagen.pdf

        BauGrund Süd, Maybachstraße 5, 88410 Bad Wurzach Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH BauGrund Süd Tel.: +49 (0) 7564 9313-0 Gerichtsstand Ravensburg Geschäftsführer: Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH Fax: +49 (0) 7564 9313-50 HRB 610 407 Alois Jäger Maybachstraße 5 info@baugrundsued.de Steuer-Nr. 91060/17668 UST-Ident-Nr. DE189412198 88410 Bad Wurzach www.baugrundsued.de Geotechnischer Kurzbericht zur Bauplatzerkundung an der Zeppelinstraße in 88255 Baindt BV-Code: BV00017859 Aktenzeichen: AZ 18 01 050 Bauvorhaben: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße 88255 Baindt - Baugrunderkundung - Auftraggeber: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Bearbeitung: M.Sc.-Geol. Christian Weippert Datum: 08.03.2018 mailto:info@baugrundsued.de AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 2 - 1 Vorgang ....................................................................................................................... 3 2 Durchgeführte Untersuchungen und Ergebnisse .................................................... 4 Bautechnische Beschreibung der Schichten ............................................................ 5 2.1 Bodenmechanische Labor- und Feldversuche ......................................................... 8 2.2 2.2.1 Bestimmung der Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 ............................................... 8 2.2.2 Glühverlust nach DIN 18128 .................................................................................... 9 Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung ............................................................ 10 2.3 3 Georisiken ................................................................................................................. 12 Seismische Aktivität ............................................................................................... 12 3.1 4 Hydrogeologie .......................................................................................................... 12 Grundwasserverhältnisse ....................................................................................... 12 4.1 Versickerungsfähigkeit der Böden nach DWA A - 138 (August 2008) ..................... 13 4.2 5 Gründungskonzept und baubegleitende Maßnahmen ........................................... 13 Gründungsempfehlung ........................................................................................... 13 5.1 Baugrube ............................................................................................................... 16 5.2 Trockenhaltung/ Entwässerung Bauwerk ............................................................... 16 5.3 6 Entsorgungstechnische Aushubvorbewertung ...................................................... 17 Probenahme .......................................................................................................... 17 6.1 Analysenergebnis und abfallrechtlicher Bewertungsvorschlag ............................... 17 6.2 7 Hinweise und Empfehlungen ................................................................................... 19 Anlagenverzeichnis 1.1 Übersichtslageplan, unmaßstäblich 1.2 Lageplan mit Untersuchungspunkten, Maßstab 1 : 500 2 Geotechnischer Baugrundschnitt, M.d.H. 1 : 50, M.d.L. unmaßstäblich 3 Fotodokumentation der Bohrkerne 4.1-3 Bodenmechanische Laborversuche 5.1-4 Probeentnahme Protokolle 6 Laboranalysenbericht Agrolab GmbH AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 3 - Verwendete Unterlagen und Literatur [1] BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Maybachstraße 5, 88410 Bad Wurzach, Geotechnisches Gutachten, Baugebiet Zeppelinstraße, AZ 11 11 025, gef. 13.02.2012 [2] Geologische Karte von Baden-Württemberg, Maßstab 1 : 25000, Blatt 8124 Wolfegg, Geologisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart 1996 [3.1] DIN EN 1997-1 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik, Teil 1 Allgemeine Regeln [3.2] DIN EN 1997-1/NA Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik, Teil 1 Allgemeine Regeln [3.3] DIN EN 1997-2, Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik, Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds [3.4] DIN EN 1997-2/NA, Nationaler Anhang, National festgelegte Parameter [4] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef: Arbeitsblatt DWA-A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, August 2008 [5] Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial, vom 14. März 2007- AZ .: 25-8980.08M20 Land/3 1 Vorgang Im Zuge der Erschließung des Baugebiets an der Zeppelinstraße, wurde die Fa. BauGrund Süd im Jahr 2011 beauftragt, die allgemeine Bebaubarkeit der auszuweisenden Grundstücksflächen geologisch und hydrogeologisch zu beurteilen. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung wurden in einem geotechnischen Gutachten [1] dargestellt. Während der ersten Erkundung wurde auch eine Bohrung (BK 3/11) auf einem Flurstück, das sich südlich der Zeppelinstraße befindet, niedergebracht. Mit der Aufschlussbohrung wurden bis in eine Tiefe von 4,50 m gering tragfähige Auffüllungen erkundet. Aufgrund der problematischen Baugrundsituation wurde die Fa. BauGrund Süd daher beauftragt, auf dem betroffenen Grundstück eine detaillierte, bauplatzspezifische Baugrunduntersuchung durchzuführen und die geologische und hydrogeologische Beschaffenheit des Untergrundes zu erkunden und die Ergebnisse in einem geotechnischen Kurzbericht zusammenfassend darzustellen und gründungstechnisch zu bewerten. Für die geplante Bebauung der Fläche liegen dem Unterzeichner derzeit noch keine Planunterlagen vor, so dass im Folgenden allgemein auf die geo- und gründungstechnischen Belange des Bauvorhabens (unterkellerte und nicht unterkellerte Variante eingegangen) wird. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 4 - 2 Durchgeführte Untersuchungen und Ergebnisse Zur Erfassung bzw. Beurteilung der Bodenbeschaffenheit des im Projektareal anstehenden Baugrundes bzw. des bestehenden Gründungssubstrates kam am 13.02.2018 folgendes geotechnisches Erkundungsprogramm zur Ausführung: 2 Rammkernbohrungen BK 1-2/18 2 schwere Rammsondierungen (dynamic probing heavy) DPH 1-2/18 Die Rammkernbohrung BK 1/18 erreichte eine planmäßige Tiefe von 6,00 m unter der Geländeoberkante (GOK). Die Bohrung BK 2/18 musste hingegen in einer Tiefe von 4,70 m u. GOK abgebrochen werden, da hier aufgrund der hohen Festigkeit des Untergrundes kein weiterer Bohrfortschritt zu verzeichnen war. Die schweren Rammsondierungen wurden bis in Tiefen zwischen 5,00 m (DPH 2/18) und 7,00 m u. GOK (DPH 1/18) niedergebracht. Abbildung 1: Blick auf das Projektareal in Richtung Süden Die Lage der einzelnen Aufschlusspunkte im Untersuchungsgebiet ist in der Anlage 1 dargestellt. Anhand der aus den Rammsondierungen gewonnenen Erkenntnisse zur Bodenbeschaffenheit (Lagerungsdichte/Festigkeit) sowie den Profilen der Rammkernbohrungen wurde ein entsprechendes Baugrundmodell für das Bauvorhaben entwickelt, das in der Anlage 2 als geotechnischer Baugrundschnitt wiedergegeben ist. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 5 - In den Baugrundschnitt wurde auch die Bohrung BK 3/11 aufgenommen, die am 16.12.2011 auf dem Grundstück niedergebracht wurde. Die mit den Aufschlüssen zu Tage geförderten Böden sind in der Fotodokumentation der Anlage 3 abgebildet. Aus den Aufschlussbohrungen wurden gestörte Bodenproben entnommen und im Erdbaulabor der Fa. Baugrund Süd bodenmechanisch untersucht. Die Ergebnisse der Laborversuche sind im Detail in den Anlagen 4.1-3 dokumentiert. Um eventuelle Schadstoffgehalte des als Aushub anfallenden Bodens festzustellen und um eine abfallrechtliche und bodenschutzrechtliche Ersteinschätzung abgeben zu können, erfolgte im Rahmen der Baugrunderkundung eine stichprobenartige Erkundung des Untersuchungsareals. Die Probenentnahme-Protokolle sind in den Anlagen 5.1-4 aufgeführt. Die Analytikergebnisse sind im Einzelnen in der Anlage 6 beigefügt. Die Lage der Untersuchungspunkte wurde vor Beginn der Feldarbeiten von Mitarbeitern der Fa. BauGrund Süd mittels GPS eingemessen. Die entsprechenden Rechts- und Hochwerte (Gauß-Krüger Koordinaten) sind auf dem Lageplan in Anlage 1 verzeichnet. Bautechnische Beschreibung der Schichten 2.1 Mit den abgeteuften Aufschlüssen kann für das projektierte Areal, wie auch die Anlage 2 zeigt, folgende generalisierte Schichtenabfolge zugrunde gelegt werden: Auffüllungen (Rezent) Aueablagerungen (Holozän) (Auelehm, Auekies, Torf) Moränenablagerungen (Pleistozän) (Moränensand, Grundmoräne) Obere Süßwassermolasse (Tertiär) Die angetroffene Baugrundabfolge ist aus geotechnischer und bodenmechanischer Sicht wie folgt zu beschreiben. Auffüllungen An allen Aufschlusspunkten stehen mit der Geländeoberkante zunächst anthropogene Auffüllungen an. An den höhergelegenen Ansatzstellen BK 1/18, BK 3/11 und DPH 1/18, die im Bereich der ehemaligen B 30 niedergebracht wurden, reichen die künstlichen Schüttungen bis in eine Tiefe zwischen 1,70 m und 3,80 m u. GOK. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 6 - An den Aufschlusspunkten, die auf Höhe der Boschstraße niedergebracht wurden, erstrecken sich die künstlichen Schüttungen lediglich bis in eine Tiefe von rd. 0,80 m u. GOK. Bei den tiefreichenden Auffüllungen der BK 1/18 und BK 3/11 handelt es sich überwiegend um einen sandigen und kiesigen Schluff, der bereichsweise auch schwach tonig und steinig ausgeprägt ist. Mit der Bohrung BK 3/11 wurden in einer Tiefe zwischen 1,90 m und 2,60 m u. GOK asphaltartige Schlackerückstände erschlossen, die vermutlich den ehemaligen Straßenaufbau der B 30 darstellen. Die Konsistenz der bindigen Auffüllungen ist nach der manuellen Prüfung des Bohrgutes überwiegend als weich und stellenweise auch als steif zu beschreiben. Die schwere Rammsondierung DPH 1/18 registrierte innerhalb der bindigen Auffüllungen Schlagzahlen von N10 = 1 - 4 (N10 = Anzahl der Schläge je 10 cm Eindringtiefe des Sondiergestänges in das Erdreich) und gibt damit eine weiche Konsistenz der Böden an. Zwischen 3,10 m und 3,70 m u. GOK steigen die Schlagzahlen auf N10 = 11 - 31 an. Ggf. befindet sich in diesem Tiefenbereich der Kieskoffer der ehemaligen B 30 oder andere grobkörnige Auffüllungen. Aufgrund ihrer überwiegend weichen Zustandsform, sowie der inhomogenen Zusammensetzung sind die bindigen Auffüllungen als setzungswillig und nicht tragfähig anzusehen. Darüber hinaus sind sie aufgrund ihres hohen Feinkornanteils als frost- und witterungsempfindlich zu beurteilen. Im Bereich der tiefliegenden Aufschlussbohrungen (BK 2/18 und DPH 2/18) an der Boschstraße wurden unterhalb einer künstlich aufgebrachten Oberbodenauflage grau gefärbte, sandige, schwach steinige und schwach schluffige Fein- bis Grobkiese aufgeschlossen (Kieskoffer). Gemäß den Schlagzahlen der schweren Rammsondierung DPH 2/18 von N10 = 9 - 15 stehen die Kiese in einem mitteldichten Lagerungszustand an, so dass im Bereich der Aufschlusspunkte von einem qualifizierter Einbaustatus der Böden ausgegangen werden kann. Ob dieser Einbaustatus flächenhaft vorliegt, kann mittels statischen Lastplattendruckversuchen überprüft werden. Sollte der qualifizierte Einbaustatus der Kiese flächig vorliegen, sind die Böden als mäßig tragfähig zu beurteilen. Eine einheitliche Gründung innerhalb der Kiese wird jedoch aufgrund ihrer begrenzten, lateralen Ausdehnung nicht machbar sein. Für die anfallenden Aushubmassen der Auffüllböden ist der fachtechnische Entsorgungsweg einzuhalten (vgl. Abschnitt 6). AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 7 - Aueablagerungen Mit den Bohrungen BK 1-2/18 wurden unterhalb der Auffüllböden Aueablagerungen angetroffen, die sich bis in eine Tiefe zwischen 2,70 m und 4,10 m u. GOK erstrecken. Anhand dieser neu gewonnenen Erkenntnisse zur Baugrundabfolge wurde festgestellt, dass es sich auch bei den Böden der BK 3/11, die in einer Tiefe zwischen 2,60 m und 4,50 m u. GOK anstehen, nicht etwa um weitere Auffüllungen, sondern ebenfalls um Auesedimente handeln muss. Die Aueböden sind überwiegend bindig ausgeprägt und setzen sich aus einem grau gefärbten, schwach sandigen bis sandigen und schwach kiesigen bis kiesigen Schluff-Ton- Gemisch mit weicher bis steifer Konsistenz zusammen. Die Böden sind darüber hinaus als organisch zu beschreiben. Im Tiefenbereich zwischen 2,90 m und 3,10 m (BK 1/18) und 3,50 m und 3,80 (BK 3/11) tritt zudem eine Torflage auf. Unterhalb des Torfes folgen in der Bohrung BK 3/11 dunkelgrau gefärbte, sandige und schluffige Auekiese. Die schwere Rammsondierung DPH 1/18 verzeichnete innerhalb der Aueablagerungen Schlagzahlen von N10 = 1- 4 und gibt damit eine weiche Konsistenz der bindigen Böden bzw. eine lockere Lagerungsdichte der Auekiese an. Aufgrund ihrer weichen Zustandsform und insbesondere der organischen Beimengungen und den enthaltenen Torflagen stellen die Auesedimente einen sehr setzungswilligen Untergrund dar. Die Böden können bereits bei geringer Lastaufbringung mit langanhaltenden Setzungserscheinungen reagieren und sind daher für die Bauwerksgründung nicht geeignet. Moränenablagerungen Im Liegenden der Aueablagerungen folgen Moränenablagerungen, die bis in eine Tiefe zwischen 4,00 m und 6,70 m u. GOK (DPH 1/18) erkundet wurden. Mit der Bohrung BK 1/18 wurden grau gefärbte, schluffige Fein- bis Grobsande (Moränensand) erschlossen. In den Bohrungen BK 3/11 und BK 2/18 stehen die Moränensedimente hingegen in Form eines schwach sandigen bis sandigen und schwach kiesigen bis kiesigen, z.T. stark tonigen Schluffs an (Grundmoräne). Innerhalb der Moränenablagerungen liegen die Schlagzahlen der schweren Rammsondierungen bei N10 = 5 -15, so dass die Konsistenz der bindigen Böden als steif bis halbfest und die Lagerungsdichte der Moränensande als mitteldicht beschrieben werden kann. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 8 - In mindestens mitteldichter Lagerung bzw. steifer Konsistenz bilden die Moränenablagerungen einen tragfähigen Untergrund, der als Gründungssubstrat herangezogen werden kann. Obere Süßwassermolasse Mit den Aufschlüssen BK 2/18 und DPH 2/18 wurden ab einer Tiefe von rd. 4,00 m u. GOK die tertiären Sedimente der Oberen Süßwassermolasse aufgeschlossen. Dabei handelt es sich aus bautechnischer Sicht um einen entfestigten Mergelstein (Felszersatz), der stückig erbohrt wurde. Die Komponentengröße der einzelnen Bruchstücke ist der Kornfraktion der sandigen Fein- bis Grobkiese zuzuordnen. Die Lagerungsdichte des entfestigten Materials der Felszersatzzone ist als dicht bis sehr dicht zu beschreiben. Aufgrund der hohen Festigkeit der Böden war ab einer Eindringtiefe zwischen 0,70 m und 1,10 m kein weiterer Bohr- bzw. Sondierfortschritt mehr festzustellen. Die Molasseböden stellen einen gut tragfähigen Baugrund dar, der dazu geeignet ist auch hohe Bauwerkslasten setzungsarm abzutragen. Bodenmechanische Labor- und Feldversuche 2.2 Zusätzlich zu der manuellen Ansprache des Bohrgutes wurde ein bodenmechanischer Laborversuch an einer ausgewählten Bodenprobe durchgeführt. Die einzelnen Ergebnisse werden in den folgenden Ausführungen beschrieben. 2.2.1 Bestimmung der Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 Nach Atterberg wird der Übergang von der flüssigen zur bildsamen (knetbaren) Zustandsform durch die Fließgrenze, von der knetbaren zur halbfesten Zustandsform durch die Ausrollgrenze und von der halbfesten zur festen Zustandsform durch die Schrumpfgrenze bezeichnet. Die Ausroll- und Fließgrenze dienen in Verbindung mit dem natürlichen Wassergehalt dazu, die Konsistenzzahl (Ic) und damit die Zustandsform eines bindigen Erdstoffes (Korngröße ≤ 0,063) zu bestimmen. Die Plastizitätszahl gibt an, wie sich die Eigenschaften eines Erdstoffes bei Wasseraufnahme ändern. Die Bestimmung der Zustandsgrenzen ist im Detail den Anlagen 4.1-2 zu entnehmen. Die Versuchsergebnisse sind zusammengefasst in der Tabelle 1 wiedergegeben. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 9 - Tabelle 1: Übersicht der ermittelten Konsistenzgrenzen Aufschluss Tiefe (m u. Gel.) Konsistenz- zahl (Ic) Wassergehalt [%] Zustands- form Boden- gruppe Geologische Einheit BK 1/18 2,0 0,93 23,2 steif TA Aueablagerungen BK 1/18 4,0 0,95 11,6 steif TL Aueablagerungen Für den Auelehm wurden Konsistenzzahlen von Ic = 0,93 und Ic = 0,95 bestimmt. Damit stehen die Böden in den untersuchten Tiefenbereichen in einer steifen Zustandsform an. Nach Casagrande sind die Böden entsprechend ihrer plastischen Eigenschaften als leicht plastische (TL) und als ausgeprägt plastische Tone (TA) zu beschreiben. 2.2.2 Glühverlust nach DIN 18128 Der Glühverlust eines Bodens ist der auf die Trockenmasse bezogene Massenverlust, den der Boden beim Glühen erleidet. Zur Ermittlung des organischen Anteils der Auesedimente wurden der Bohrung BK 1/18 gestörte Bodenproben entnommen und im bodenmechanischen Labor der Fa. BauGrund Süd untersucht. Die einzelnen Parameter können im Detail der Anlage 4.3 entnommen werden. Die Ergebnisse der durchgeführten Bestimmung des Glühverlustes sind in der Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Glühverlust der Auffüllungen Aufschluss BK 1/18 Tiefe [m] 2,50 3,0 3,50 Prüfungsnummer 1 2 3 4 5 6 Glühverlust [%] 3,4 3,5 23,2 23,1 6,4 6,2 Die Laborergebnisse zeigen, dass der Organikanteil der Aueböden zwischen 3,45 % und 23,2 % schwankt. Der Höchstwert von 23,2 % (stark organische Böden) wurde im Bereich der torfigen Böden in einer Tiefenlage von 3,0 m u. GOK festgestellt. Auch darunter, in einer Tiefe von 3,50 m sind die Böden mit einem Organikgehalt von 6,3 % gemäß DIN EN ISO 14688-2 noch als mittel organisch zu beschreiben. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 10 - Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung 2.3 Aus erd- und grundbautechnischer Sicht sind für die im Untersuchungsgebiet aufgeschlossenen Böden folgende Bodenkennwerte zugrunde zu legen: Tabelle 3: Charakteristische Bodenkennwerte (Erfahrungswerte) Schichten Wichte (feucht) γ [kN/m³] Wichte (u. Auftrieb) γ´ [kN/m³] Reib.-winkel dräniert φk[°] Kohäsion dräniert ck [kN/m²] Steifemodul Es [MN/m²] Auffüllungen, Schluff 18 - 19 8 - 9 20,0 - 25,0 1 - 2 [1 - 2] Auffüllungen, Kies (qualifiziert eingebaut) 19 - 21 9 - 11 30,0 - 32,5 0 - 2* [10 - 20] Aueablagerungen, Schluff 18 - 19 8 - 9 22,5 - 25,0 1 - 3 2 - 4 Aueablagerungen, Kies 19 - 21 9 - 11 25,0 - 30,0 0 - 2* 3 - 6 Aueablagerungen, Torf 11 - 13 1 - 3 12,5 - 17,5 0 - 2 0 - 0,5 Moränensand (mind. mitteldicht) 17 - 19 7 - 9 30,0 - 32,5 0 - 2* 30 - 50 Grundmoräne (steif bis halbfest) 19 - 21 9 - 11 27,5 - 32,5 8 - 12 30 - 60 Obere Süßwassermolasse 20 - 22 10 - 12 32,5 - 37,5 0 - 2* 60 - 80 * scheinbare Kohäsion Entsprechend der Neufassung der DIN 18300 von 2015-08 sind Boden und Fels in der Vergabeordnung (VOB) in Homogenbereiche einzuteilen. Demnach ist ein Homogenbereich ein begrenzter Bereich aus einer oder mehreren Boden- und Felsschichten nach DIN 4020 und DIN EN 1997-2, dessen bautechnische Eigenschaften eine definierte Streuung aufweisen und sich von den Eigenschaften der abgegrenzten Bereiche abheben. Auf der Basis der vorliegenden Baugrundaufschlussergebnisse, den zum Baugrund vorliegenden Erfahrungswerten sowie aufgrund der bodenmechanischen Eigenschaften der anstehenden Baugrundschichten wird vorgeschlagen, die anstehenden Böden gemäß DIN 18300:2015 in die Homogenbereiche gemäß Tabelle 4 zu unterteilen: AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 11 - Tabelle 4: Einteilung der Baugrundabfolge in Homogenbereiche Homogenbereich Baugrundschichten A1 Auffüllungen, Schluff (A, U) A2 Auffüllungen, Kies (A, G) B1 Aueablagerungen, Schluff (AA, U) B2 Aueablagerungen, Kies (AA, G) B3 Aueablagerungen, Torf (AA, Tf) C1 Moränensand (MG) C2 Grundmoräne (GMO) D Obere Süßwassermolasse (OSM) Gemäß DIN 18300:2015-08 können für die o.a. Homogenbereiche folgende Eigenschaften und Kennwerte zugrunde gelegt werden, wobei davon ausgegangen wird, dass das Bauvorhaben der geotechnischen Kategorie 1 (GK 1) zuzuordnen ist. Tabelle 5: Kennwerte/Eigenschaften der Homogenbereiche nach DIN 18300:2015-08 für Bauwerke der Geotechnischen Kategorie 1 (GK 1) Kennwert / Eigenschaft Homogenbereich A1 A2 B1 B2 B3 C1 C2 D Massenanteil Steine [%] 0 - 3 0 - 5 0 - 1 0 - 5 - 0 - 1 0 - 15 0 - 10 Massenanteil Blöcke [%] - - - - - - 0 - 5 0 - 3 Massenanteil große Blöcke [%] - - - - - - 0 - 1 - Konsistenz weich, lokal steif - weich bis steif - weich bis breiig - steif bis halbfest - Plastizität [%] 5 - 25 - 10 - 30 - 15 - 30 - 5 - 15 - Lagerungs- dichte - mittel- dicht - locker - mittel- dicht - dicht bis sehr dicht Bodengruppe [UL], [UM] [OU], [TM] [GW], [GU] TL, TA, OU, UL, UM GU HZ, OU SU/SU* UL, UM GW/VE Ortsübliche Bezeichnung A, U A, G AA, U AA, G AA, Tf MS GMO OSM AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 12 - 3 Georisiken Seismische Aktivität 3.1 Entsprechend der Erdbebenzonenkarte für Deutschland (Quelle: DIN 4149:2005-04) befindet sich das Untersuchungsgebiet in der Erbebenzone 1 (Gebiet, in dem gemäß der zugrunde gelegten Gefährdungsniveaus rechnerisch die Intensität 6,5 bis < 7,0 zu erwarten ist) und der Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). Für eine Gründung in den Moränenablagerungen ist nach DIN EN 1998-1/NA:2012-08, Abs. 5.2.3 Baugrundklassen die Baugrundklasse C (grobkörnige Lockergesteine in mindestens mitteldichter Lagerung) zugrunde zu legen. 4 Hydrogeologie Grundwasserverhältnisse 4.1 Während den Baugrundaufschlussarbeiten am 13.02.2018 wurde in der Bohrung BK 1/18 ein Zulauf von Wasser festgestellt werden. In den Bohrungen BK 2/18 und BK 3/11 wurde hingegen kein Wasserzutritt verzeichnet. Eine Messung von Wasserständen innerhalb der Rammsondierungen war nicht möglich, da die Sondierlöcher unmittelbar nach dem Ziehen des Sondiergestänges in sich zusammen fielen Die Stichtagsmessungen der Wasserspiegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Tabelle 6: Grundwasserstände in der Bohrung BK 1/18 Bohrung Messung am Wasser angetroffen Wasser nach Bohrende m u. Gel. m ü. NN m u. Gel. m ü. NN BK 1/18 13.02.2018 4,10 484,43 3,50 485,03 Der Wasserzulauf wurde innerhalb der Moränensande festgestellt. Da die Sande einzig im Bereich der BK 1/18 erkundet wurden, handelt es sich vermutlich nicht um einen größeren Porengrundwasserleiter. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es sich stattdessen um eine lateral begrenzte Sandlinse handelt, die Schichtwasser führt. Der Anstieg des Wasserspiegels um 0,60 m ist ggf. auf einen langsamen Zulauf aus den schwach durchlässigen, überlagernden Auesedimenten zurückzuführen. Mit dem Auftreten von Schicht- bzw. Hangzugwasser ist insbesondere nach langanhaltenden Niederschlagsereignissen zu rechnen. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 13 - Versickerungsfähigkeit der Böden nach DWA A - 138 (August 2008) 4.2 Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt einen durchlässigen Untergrund und einen ausreichenden Abstand zur Grundwasseroberfläche voraus. Der Untergrund muss die anfallenden Sickerwassermengen aufnehmen können. Die Versickerung kann direkt erfolgen oder das Wasser kann über ein ausreichend dimensioniertes Speichervolumen durch eine Sickeranlage mit verzögerter Versickerung in Trockenperioden dem Untergrund zugeführt werden. Nach dem DWA A – 138 sind Böden zur Versickerung geeignet, deren Wasserdurch- lässigkeit zwischen kf = 1,0 x 10-3 m/s und kf = 1,0 x 10-6 m/s beträgt. Die Mächtigkeit des Sickerraumes sollte, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand rd. 1,0 m betragen, um eine ausreichende Filterstrecke für eingeleitete Niederschlagsabflüsse zu gewährleisten. Bei Durchlässigkeitsbeiwerten von kf < 1,0 x 10-6 m/s ist eine Regenwasserbeseitigung über eine Versickerung nicht mehr gewährleistet, so dass die anfallenden Wassermengen über ein Retentionsbecken abgeleitet werden müssen. Der Untergrund wird im Projektareal überwiegend von schwach durchlässigen bis undurchlässigen, bindigen Böden gebildet, deren Durchlässigkeit erfahrungsgemäß bei kf < < 1 x 10-6 m/s liegt. Eine Versickerung ist in diesen Böden daher nicht realisierbar. Da die anstehenden Moränensande bereits wasserführend sind und offenbar nur in einer kleinräumigen lateralen Ausdehnung anstehen, ist auch hier keine Versickerung von Oberflächenwasser möglich. 5 Gründungskonzept und baubegleitende Maßnahmen Gründungsempfehlung 5.1 Wie bereits erwähnt, liegen für die Bebauung des Grundstücks noch keine Planunterlagen vor. Im Folgenden wird daher allgemein auf die Gründungsmöglichkeiten einer unterkellerten sowie einer nicht unterkellerten Variante eingegangen. Wird das Bauwerk auf Höhe der Zeppelinstraße angeordnet, wird die Bodenplatte bei einer nicht unterkellerten Variante innerhalb der gering tragfähigen Auffüllungen zu liegen kommen. Im Falle einer Unterkellerung wird davon ausgegangen, dass die Bodenplatte des Untergeschosses rd. 3,00 m unterhalb der derzeitigen Geländeoberkante zu liegen kommt. Dementsprechend liegt die Gründungssohle bei einer Unterkellerung innerhalb der nicht tragfähigen Aueablagerungen. Sowohl die Auffüllungen, als auch die Auesedimente bilden einen setzungswilligen Untergrund. Insbesondere aufgrund der anstehenden Torflagen sind die Aueablagerungen mit den Gründungselementen zu durchstoßen und die Lasten einheitlich in die unterlagernden Moränensedimente einzuleiten. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 14 - Es bietet sich daher an, das Gebäude auf tiefer geführten Einzel- und Streifenfundamenten zu gründen und die gering bzw. nicht tragfähigen Deckschichten (Auffüllungen und Aueablagerungen) dabei mit Magerbetonvertiefungen zu durchstoßen. Nicht unterkellerte Variante Wird das Gebäude nicht unterkellert, wird davon ausgegangen, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe in etwa auf Höhe der derzeitigen Geländeoberkante zu liegen kommt (~ 488,60 m ü. NN). Dementsprechend steht der tragfähige Baugrund gemäß den Erkundungsergebnissen erst in einer Tiefe zwischen 4,10 m und 4,50 m unterhalb der Bodenplatte an. Aufgrund der erhöhten Tiefenlage der tragfähigen Schichteinheit, der inhomogenen Zusammensetzung der Auffüllböden und der weichen Konsistenz der anstehenden, bindigen Böden, bleiben die erforderlichen Magerbetonvertiefungen über die die Lasten in den tragfähigen Baugrund eingeleitet werden ggf. nicht standfest. Es wird daher empfohlen, im Zuge der Ausschreibung auch eine entsprechende Bepreisung für eine Brunnengründung einzufordern. Unterkellerte Variante Wird das Bauwerk mit einem Untergeschoss ausgestattet, wird davon ausgegangen, dass die Bodenplatte des Untergeschosses rd. 3,0 m unterhalb der derzeitigen Geländeoberkante angeordnet wird. Somit stehen unterhalb der Bodenplatte noch setzungswillige Auesedimente mit einer Mächtigkeit von etwa 1,10 m bis 1,50 m an. Über diesen Tiefenbereich werden die Fundamentvertiefungen voraussichtlich kurzzeitig standfest bleiben, so dass die Gründung ohne Hilfsverrohrung (Brunnengründung) erfolgen kann. Zur Vorbemessung der Einzel- und Streifenfundamente, die in den Moränenablagerungen abgesetzt werden, wird empfohlen die Bemessungswerte des Sohlwiderstandes σR,d gemäß Tabelle 7 bzw. Tabelle A 6.7 Eurocode 7 [3.1] anzusetzen. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 15 - Tabelle 7: Bemessungswert σR,d des Sohldruckwiderstandes für Streifenfundamente auf tonig- schluffigem Boden (UM, TL, TM nach DIN 18196) aus [3.1]. Die auf Grundlage der Tabelle A 6.7 bemessenen Fundamente können bei mittiger Belastung der Fundamente zu Setzungen in der Größenordnung von 2 cm bis 4 cm führen. Kleinste Einbindetiefe des Fundaments Bemessungswerte σR,d des Sohlwiderstands [kN/m²] [m] mittlere Konsistenz steif halbfest fest 0,50 170 240 390 1,00 200 290 450 1,50 220 350 500 2,00 250 390 560 mittlere einaxiale Druckfestigkeit qu,k in kN/m² 120 bis 300 300 bis 700 > 700 ACHTUNG – Die angegebenen Werte sind Bemessungswerte des Sohlwiderstands, keine aufnehmbaren Sohldrücke nach DIN 1054:2005-01 und keine zulässigen Bodenpressungen nach DIN 1054:1976-11 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung der Tabelle 7 (bzw. Tabelle A 6.7 [3.1]) sich auf Streifenfundamente bezieht. Bei Rechteckfundamenten (Einzelfundamenten) mit einem Seitenverhältnis von bL / bB < 2 bzw. b‘L / b‘B < 2 und bei Kreisfundamenten darf der in Tabelle A 6.6 [3.1] angegebene Bemessungswert σR, d des Sohlwiderstandes um 20 % erhöht werden. Es wird geraten, nach Vorlage von Bauwerksplänen und Bauwerkslasten eine detaillierte Grundbruch- und Setzungsberechnung durchführen zu lassen. Diese Leistung kann auf Wunsch von der Fa. BauGrund Süd erbracht werden. Zudem wird empfohlen, die Aufstandsebene der Gründungselemente vom Verfasser dieses Berichtes abnehmen zu lassen. Aufgrund des hohen Organikgehalts der Aueablagerungen und ihrer weichen Konsistenz, sowie aufgrund der anstehenden Torflagen, ist die Bodenplatte des Bauwerks für eine setzungsfreie Gründung deckenartig auszubilden. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 16 - Baugrube 5.2 Wird das Gebäude mit einer Unterkellerung errichtet, wird entsprechend den getroffenen Annahmen eine Baugrube mit einer Tiefe von bis zu 3,00 m erforderlich. Sofern die Platzverhältnisse eine frei geböschte Baugrube zulassen, kann diese in den bindigen, überwiegend weichen Auffüllungen und Auesedimenten unter maximal 1:1 (45°) gegen die Horizontale geneigt angelegt werden. Die Böschungen sind nach dem Freilegen umgehend mit windfest angebrachten Folien/Planen gegen Witterungseinflüsse zu schützen. An den Böschungsschultern ist ein lastfreier Streifen von mindestens 1,0 m bis 2,0 m Breite (Abhängig von der Belastung durch Baufahrzeuge) vorzusehen. Ab einer Baugrubentiefe von > 3,0 m wird die Anordnung einer 1,5 m breiten Berme empfohlen. Evtl. auftretendes Schichtwasser ist mit Stützscheiben aus Einkornbeton zu fassen und fachgerecht abzuleiten. Sollten die Platzverhältnisse nicht ausreichen, ist die Baugrube im Schutze eines Verbausystems auszuheben. Nach derzeitigem Kenntnisstand zur hydrogeologischen Situation kann hier beispielsweise ein Trägerbohlwandverbau (Berliner Verbau) zur Ausführung kommen. Trockenhaltung/ Entwässerung Bauwerk 5.3 Sollte das Gebäude ohne Unterkellerung ausgebildet werden, ist es ausreichend, die erdberührenden Bauteile nach den der DIN 18533, Klasse W1-E (Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser) abzudichten und nach den Vorgaben der DIN 4095 zu entwässern. Im Falle einer Unterkellerung wird das Untergeschoss in die gering durchlässigen, bis undurchlässigen Auffüllungen einbinden. Die Ableitung von auftretenden Schichtwasser ist dann mittels einer dauerhaft funktionsfähigen, stückstaufreien Ring- und Flächendrainage nach DIN 4095 mit kapillarbrechender Wirkung sowie Abdichtung nach DIN 18533, Klasse W1-E (Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser) möglich, sofern diese behördlich genehmigt wird. Ist dies nicht der Fall, sind alle erdberührenden Bauteile Aufgrund des Wanneneffekts nach den Richtlinien der DIN 18533, Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) abzudichten. Alternativ ist das Gewerk in WU-Bauweise (Prinzip Weiße Wanne) zu errichten. Unter der Bodenplatte ist flächig eine kapillarbrechende Schicht mit einer Stärke von mindestens d = 0,15 m anzuordnen. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 17 - 6 Entsorgungstechnische Aushubvorbewertung Zur Feststellung eventueller Schadstoffgehalte der anstehenden Böden und der Abklärung der einzuhaltenden Entsorgungs-/Verwertungswege der bei den Erdbauarbeiten anfallenden Aushubmassen wurde im Zuge der geotechnischen Untersuchungen aus den gewonnenen Bodenproben der Rammkernbohrungen BK 1-2/18 vier Bodenmischproben entnommen. Diese wurden im Labor der Agrolab GmbH gemäß dem Parameterumfang der VwV Baden- Württemberg [5] untersucht. Probenahme 6.1 Die in der Untersuchungskampagne entnommenen Bodenproben sind in der Tabelle 8 mit Probenbezeichnung sowie Herkunft und Entnahmetiefen dargestellt: Tabelle 8: Bodenproben: Probenbezeichnung, Zusammenstellung Entnahmestelle und -tiefe Proben- bezeichnung Herkunft der Einzel- /bzw. Mischprobe Entnahmetiefe der Probe (m u. GOK) Bodenansprache MP-BK 1 - U BK 1/18 0,20 - 1,10 Auffüllung: Schluff, schwach sandig, schwach kiesig, schwach tonig, steinig MP-BK 1 - AA BK 1/18 1,20 - 1,70 Auffüllung: Schluff, tonig, schwach sandig, schwach kiesig bis kiesig, schwach organisch MP-BK 2 - G BK 2/18 0,30 - 0,80 Auffüllung: Fein- bis Grobkies, sandig, schwach steinig, schwach schluffig MP-BK 2 - U BK 2/18 1,20 - 1,70 Aueablagerungen: Schluff, tonig, kiesig, schwach sandig bis sandig, schwach organisch Die Probenentnahme-Protokolle zu den durchgeführten Beprobungen sind den Anlagen 5.1-4 zu entnehmen. Analysenergebnis und abfallrechtlicher Bewertungsvorschlag 6.2 Die Analytik erfolgte im chemischen Labor der AGROLAB Labor GmbH in 84079 Bruckberg. Der Untersuchungsumfang richtete sich nach dem Parameterumfang der VwV Boden BW, Tabelle 6.1 im Feststoff (Fraktion < 2 mm) und Eluat [5]. Im Folgenden zeigt die Tabelle 9 eine aus den Ergebnissen der Analysen resultierende Einstufung der o.g. Mischproben nach der VwV B-W [5] mit Verweis auf die maßgebenden Parameter. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 18 - Tabelle 9: Maßgebende Zuordnungswerte nach VwV B-W [5] Probenbezeichnung Bodenart gemäß VwV B-W Verwertungskategorie nach VwV B-W [5] Maßgebender Parameter MP-BK 1 - U Lehm/Schluff Z 0 - MP-BK 1 - AA Lehm/Schluff Z 2 ∑PAK = 22 mg/kg B(a)p = 1,8 mg/kg MP-BK 2 - G Sand Z 0* III A Ni = 18 mg/kg MP-BK 2 - U Lehm/Schluff Z 0 - Die Mischproben MP-BK 1 - U und MP-BK 2 - U sind der Bodenart „Lehm/Schluff“ nach der VwV B-W [5] zuzuordnen und zeigten dementsprechend keine Überschreitungen der Z 0 Grenzwerte. Somit kann das Bodenmaterial der beiden Mischproben der Verwertungskategorie Z 0 zugeordnet und somit uneingeschränkt einer Verwertung zugeführt werden. In der Mischprobe MP-BK 1-AA wurden hingegen erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen festgestellt. So liegt der Summenparameter bei ∑PAK = 22 mg/kg und die Konzentration von Benzo(a)pyren bei B(a)p = 1,8 mg/kg. Damit ist die Bodenprobe der Verwertungskategorie Z 2 zuzuordnen. Die kiesigen Auffüllungen, die mit der Mischprobe MP-BK 2 - G untersucht wurden, sind der Bodenart „Sand“ nach der VwV B-W [5] zuzuordnen und sind daher hinsichtlich einer Nickelkonzentration von Ni = 18 mg/kg in die Verwertungskategorie Z 0* III A einzustufen. Der Laboranalysenbericht ist in der Anlage 6 aufgeführt. Die erstellte Analytik dient einer ersten orientierenden Bewertung der erkundeten Bodenproben für die in den Probenentnahme-Protokollen dargestellten Ansatzstellen und Tiefenbereiche. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge eines Aushubes auch höher belastetes Material angetroffen wird. Bei Aushubarbeiten ist dies zu berücksichtigen. Es wird empfohlen bei den Erdarbeiten eine Separation für die anschließende Abfuhr des Materials und eine Deklaration anhand einer Haufwerksbeprobung durchzuführen. Hierzu sind die Auffüllungen einheitlich abzuziehen und auf Haufwerke, welche mittels Folien abzudecken und vor Witterungseinflüssen zu schützen sind, seitlich zu lagern. Auf Wunsch kann eine Haufwerksbeprobung durch die Fa. BauGrund Süd durchgeführt werden. AZ 18 01 050, Bauplatzerkundung Zeppelinstraße, in 88255 Baindt - 19 - Die vorgenommene abfallrechtliche Bewertung stellt eine Einstufungsempfehlung dar, die vor Abfuhr des Materials mit der Annahmestelle sowie der zuständigen Fachbehörde abzustimmen ist. 7 Hinweise und Empfehlungen Die im Bericht enthaltenen Angaben beziehen sich auf die oben genannten Untersuchungsstellen. Abweichungen von gemachten Angaben (Schichttiefen, Bodenzusammensetzung etc.) können aufgrund der Heterogenität des Untergrundes nicht ausgeschlossen werden. Die in den Rammsondierungen dargestellten Schichtgrenzen sind als Interpretation zu sehen. Es ist eine sorgfältige Überwachung der Erdarbeiten und eine laufende Überprüfung der angetroffenen Bodenverhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und Folgerungen erforderlich. Es wird deshalb empfohlen, zur Abnahme der Gründungssohle den Unterzeichner des Berichtes heranzuziehen. Der vorliegende geotechnische Bericht bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens vorliegenden Planungsstand. Nachträgliche Änderungen des Planungsstandes sind mit dem Gutachter abzustimmen. Gegebenenfalls sind weitere Aufschlüsse bzw. Berechnungen erforderlich, um die bisherigen geotechnischen Angaben und Empfehlungen dem aktuellen Planungsstand bzw. der Ausführungsplanung gegenüber bestätigen zu können. Für ergänzende Erläuterungen sowie zur Klärung der im Verlauf der weiteren Planung und Ausführung noch offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alois Jäger Geschäftsführer Christian Weippert M.Sc.-Geol. BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung in 88255 Baindt AZ: 18 01 050 Anlage 1.1 Übersichtslageplan unmaßstäblich Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH Untersuchungsbereich 131/22 132/8 132/28 130/4 132/29 132/22 132/27 132/1 132/31 130/3 W h s G ar Gths W hs Whs Whs Gar Whs Gar Whs Gar Gar 19 19/1 5 0 /2 19/1 17 5 0 /1 4 8 /1 19 4 8 /1 5 0 /2 17 5 0 /1 Zeppelinstraße Zeppelinstraße 5 0 /2 19 19/1 18 W h s Gar Whs Whs 1 .0 8 22.75 0 .7 5 4.48 0 .0 0 0.00 0 .3 94.10 4.65 6.52 0 .5 4 1 .7 2 1 0 .2 8 0 .1 5 14.11 0.00 1 .6 8 1 .0 3 3.30 0 .5 7 21,62 9,11 1 8 ,7 8 0,42 0 ,0 0 1 ,11 0,00 7 ,7 9 5,27 0,30 0 ,0 0 8,93 9 ,1 4 2 2 ,1 3 1 9 ,7 8 9,75 0,00 7,444 ,0 3 14,66 2 ,5 5 9,64 3 ,2 2 0 ,0 0 0 ,9 3 0,00 0 ,0 0 0 ,9 8 1,47 Legende: DPH 1/18 - Rammsondierung I - Schnittlinie BK 1/18 - Rammkernbohrung BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung in 88255 Baindt AZ: 18 01 050 Anlage 1.2 Lageplan M1:500 mit den Aufschlusspunkten Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH DPH 1/18 BK 1/18 DPH 2/18 BK 2/18 I I‘ BK 3/11 Pkt.-Nr. Rechtswert Hochwert Höhe m ü. NN DPH 1/18 3549752.02 5301084.60 488.61 DPH 2/18 3549741.22 5301079.18 483.99 BK 1/18 3549758.13 5301100.74 488.53 BK 2/18 3549740.38 5301078.63 483.79 Gauß-Krüger-Koordinaten m ü. NN 480.00 481.00 482.00 483.00 484.00 485.00 486.00 487.00 488.00 489.00 488.61 m ü. NN DPH 1/18 0 10 20 30 0.0 1.0 2.0 3.0 4.0 5.0 6.0 7.0 31 Schlagzahlen je 10 cm ET = 7.00 Tiefe [m] N10Tiefe [m] N10 0.10 1 0.20 1 0.30 2 0.40 2 0.50 1 0.60 1 0.70 2 0.80 3 0.90 5 1.00 6 1.10 3 1.20 3 1.30 4 1.40 3 1.50 2 1.60 2 1.70 3 1.80 2 1.90 3 2.00 3 2.10 2 2.20 2 2.30 3 2.40 3 2.50 2 2.60 2 2.70 3 2.80 2 2.90 3 3.00 1 3.10 2 3.20 21 3.30 31 3.40 28 3.50 22 3.60 20 3.70 11 3.80 4 3.90 2 4.00 1 Tiefe [m] N10 4.10 3 4.20 4 4.30 3 4.40 4 4.50 18 4.60 10 4.70 6 4.80 6 4.90 5 5.00 7 5.10 7 5.20 6 5.30 6 5.40 5 5.50 7 5.60 8 5.70 9 5.80 8 5.90 8 6.00 9 6.10 7 6.20 5 6.30 6 6.40 9 6.50 12 6.60 13 6.70 15 6.80 24 6.90 22 7.00 25 483.99 m ü. NN DPH 2/18 0 10 20 30 0.0 1.0 2.0 3.0 4.0 5.0 45 42 33 36 31 Schlagzahlen je 10 cm ET = 5.00 Tiefe [m] N10Tiefe [m] N10 0.10 1 0.20 5 0.30 10 0.40 13 0.50 10 0.60 13 0.70 15 0.80 9 0.90 4 1.00 3 1.10 3 1.20 2 1.30 3 1.40 3 1.50 3 1.60 4 1.70 3 1.80 4 1.90 3 2.00 4 2.10 4 2.20 3 2.30 2 2.40 2 2.50 3 2.60 1 2.70 2 2.80 3 2.90 3 3.00 4 3.10 4 3.20 4 3.30 5 3.40 5 3.50 6 3.60 7 3.70 7 3.80 10 3.90 18 4.00 27 Tiefe [m] N10 4.10 45 4.20 42 4.30 33 4.40 27 4.50 36 4.60 29 4.70 25 4.80 26 4.90 29 5.00 31 BK 1/18 488.53 m ü. NN 3.50 (13.02.18) 4.10 (13.02.18) 0.10 Auffüllung, Oberboden, Schuff schwach humos, schwach sandig - sandig, braun, weich, erdfeucht A 1.70 Auffüllung, Schluff schwach sandig, schwach kiesig, schwach tonig, steinig, hellbraun, weich, erdfeucht A 2.90 Aueablagerungen, Schluff tonig, schwach sandig, schwach kiesig - kiesig, schwach organisch - organisch, grau, weich bis steif, erdfeucht 3.10 Aueablagerungen, Torf schwarz, nass 4.10 Aueablagerungen, Ton schluffig, organisch, sandig, schwach kiesig, grau, weich, feucht 6.00 Moränensand, Fein- bis Grobsand schluffig, grau, mitteldicht, nass [OU] [UL] TA HZ TL/OU SU/SU* BK 2/18 483.79 m ü. NN 0.20 Auffüllung, Mutterboden, Schluff schwach sandig, humos - stark humos, Grasnarbe, dunkelbraun, weich, erdfeucht A 0.75 Auffüllung, Fein- bis Grobkies sandig, schwach steinig, schwach schluffig, grau, locker bis mitteldicht, erdfeucht A 2.00 Aueablagerungen, Schluff tonig, kiesig, schwach sandig - sandig, zum Teil schwach organisch, braun - graubraun, weich, erdfeucht 2.60 Aueablagerungen, Schluff kiesig, schwach tonig - tonig, sandig - stark sandig, graubraun, steif, erdfeucht 4.00 Grundmoräne, Schluff stark tonig, schwach sandig, schwach kiesig, grau - graubraun, steif bis halbfest, erdfeucht 4.70 Obere Süßwassermolasse, Mergelstein (Felszersatz) Komponentengröße: Fein- bis Grobkies, sandig, grau, mitteldicht bis sehr dicht, erdfeucht [OU] [GW/GU] TL TL UL/UM GW/VE kein GW/SW angetroffen (13.02.18) BK 3/11 488.78 m ü. NN 0.30 Auffüllung, Schluff tonig, dunkelgrün, weich bis steif, erdfeuchtA 1.90 Auffüllung, Schluff feinsandig, kiesig, olivgrün, steif, schwach feuchtA 2.60 Auffüllung, Fein- bis Grobkies (Schlacke) asphaltartig, geruchslos, schwarz, locker, schwach feuchtA 3.00 Aueablagerungen, Schluff feinsandig, kiesig, olivgrün, steif, schwach feucht 3.50 Aueablagerungen, Schluff tonig, dunkelgrün, steif bis halbfest, schwach feucht 3.80 Aueablagerungen, Torf schwarz, weich, erdfeucht 4.50 Aueablagerungen, Fein- bis Grobkies sandig, schluffig verbacken, dunkelgrau, locker, feucht 6.00 Grundmoräne, Schluff sandig, kiesig, olivgrün, steif, schwach feucht [OU] [UL/UM] [GW] UL/UM UL/UM OU/HZ GU UL/UM kein Grund-/Schichwasser angetroffen Legende AuffüllungA Aueablagerungen Molasse Torf Moränensand Grundmoräne Auffüllungen Molasse Grundmoräne Aueablagerungen Auffüllungen Aueablagerungen AZ 18 01 050 Anlage Nr. BV Gemeinde Baindt Maybachstraße 5 88410 Bad Wurzach Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH 2 Geotechnischer Baugrundschnitt I - I' Maßstab d.H. 1:50, Maßstab d. L. unmaßstäblich Anm.: Der Geländeverlauf und die Schichtenabfolge zu den Aufschlüssen ist interpoliert. Die Aufschlüsse und die Schichtenabfolge stellen punktuelle Untersuchungen dar. Die Schichtenunterteilung bei den Sondierungen ist interpoliert. in 88255 Baindt Bauplatzerkundung AZ1801050, BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt, Anlage 3 Seite 1/3 BK 1/18: 0,0 bis 6,0 m u. GOK AZ1801050, BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt, Anlage 3 Seite 2/3 BK 2/18: 0,0 bis 4,7 m u. GOK AZ1801050, BV Gemeinde Baindt, Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt, Anlage 3 Seite 3/3 BK 3/11: 0,0 bis 6,0 m u. GOK Plastizitätsdiagramm 0 10 20 30 40 50 60 70 8035 Fließgrenze w L [%] 0 10 20 30 40 50 7 4 P la s ti z it ä ts z a h l I P [ % ] A-L inie I P = 0 ,7 3 * (w L - 20) Sand-Schluff- Gemische SU Zwischenbereich Sand-Ton- Gemische ST leicht plastische Tone TL mittelplastische Tone TM ausgeprägt plastische Tone TA Tone mit organischen Beimengungen, organogene Tone OT und ausgeprägt plastische Schluffe UASchluffe mit organi- schen Beimen- gungen und organo- gene Schluffe OU und mittelplastische Schluffe UMleicht plasti- sche Schluffe UL XO 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Plastizitätsbereich (w L bis w P ) [%] w P w L 10 15 20 25 30 35 40 Schlagzahl W a s s e rg e h a lt w [ % ] 52.0 54.0 56.0 58.0 60.0 62.0 I C = 0.93 Zustandsform 0.00 flüssig 0.50 breiig 0.75 weich 1.00 steifhalbfest Wassergehalt w = 23.2 % Fließgrenze w L = 55.7 % Ausrollgrenze w P = 20.6 % Plastizitätszahl I P = 35.1 % Konsistenzzahl I C = 0.93 BauGrund Süd Maybachstraße 5 84100 Bad Wurzach Tel.: 07564 - 93130 Bericht: AZ 18 01 050 Anlage: 4.1 Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 Bearbeiter: DFa Datum: 07.03.2018 BV Gemeinde Baindt Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt Prüfungsnummer: 1 Entnahmestelle: BK 1/18 Tiefe: 2,0 m Art der Entnahme: gestört Bodenart: TA Probe entnommen am: 12.02.2018 Plastizitätsdiagramm 0 10 20 30 40 50 60 70 8035 Fließgrenze w L [%] 0 10 20 30 40 50 7 4 P la s ti z it ä ts z a h l I P [ % ] A-L inie I P = 0 ,7 3 * (w L - 20) Sand-Schluff- Gemische SU Zwischenbereich Sand-Ton- Gemische ST leicht plastische Tone TL mittelplastische Tone TM ausgeprägt plastische Tone TA Tone mit organischen Beimengungen, organogene Tone OT und ausgeprägt plastische Schluffe UASchluffe mit organi- schen Beimen- gungen und organo- gene Schluffe OU und mittelplastische Schluffe UMleicht plasti- sche Schluffe UL XO 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Plastizitätsbereich (w L bis w P ) [%] w P w L 10 15 20 25 30 35 40 Schlagzahl W a s s e rg e h a lt w [ % ] 22.0 23.0 24.0 25.0 26.0 27.0 28.0 I C = 0.95 Zustandsform 0.00 flüssig 0.50 breiig 0.75 weich 1.00 steifhalbfest Wassergehalt w = 11.6 % Fließgrenze w L = 24.0 % Ausrollgrenze w P = 11.0 % Plastizitätszahl I P = 13.0 % Konsistenzzahl I C = 0.95 BauGrund Süd Maybachstraße 5 84100 Bad Wurzach Tel.: 07564 - 93130 Bericht: AZ 1801050 Anlage: 4.2 Zustandsgrenzen nach DIN 18 122 Bearbeiter: DFa Datum: 07.03.2018 BV Gemeinde Baindt Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt Prüfungsnummer: 2 Entnahmestelle: BK 1/18 Tiefe: 4,0 m Art der Entnahme: gestört Bodenart: TL Probe entnommen am: 12.02.2018 Anlage 4.3 Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik Maybachstraße 5, 88410 Bad Wurzach Bestimmung des Glühverlusts nach DIN 18 128 BV Gemeinde Baindt Bauplatzerkundung, in 88255 Baindt AZ 18 01 050 Bohrung Nr. Prüfungsnummer 1 2 3 4 Entnahmetiefe [m] Ungeglühte Probe + Behälter [g] 26,01 21,01 18,83 25,03 Geglühte Probe+ Behälter [g] 25,77 20,75 17,51 23,68 Behälter [g] 18,87 13,65 13,15 19,18 Massenverlust [g] 0,24 0,26 1,32 1,35 Trockenmasse vor Glühen [g] 7,14 7,36 5,68 5,85 Glühverlust [-] 0,034 0,035 0,232 0,231 Glühverlust [%] 3,4 3,5 23,2 23,1 Mittelwert [%] Nach DIN EN ISO 14688-2 Bohrung Nr. Prüfungsnummer 5 6 Entnahmetiefe [m] Ungeglühte Probe + Behälter [g] 19,54 25,97 Geglühte Probe+ Behälter [g] 19,15 25,6 Behälter [g] 13,42 20,02 Massenverlust [g] 0,39 0,37 Trockenmasse vor Glühen [g] 6,12 5,95 Glühverlust [-] 0,064 0,062 Glühverlust [%] 6,4 6,2 Mittelwert [%] Nach DIN EN ISO 14688-2 BK 1/18 3,5 6,3 mittel organisch stark organisch BK 1/18 2,5 3,45 23,15 BK 1/18 schwach organisch 3,0 Anlage 5.1 Projekt-Nr. Projekt: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße in 88255 Baindt Auftraggeber: Gemeinde Baindt Straße/Postfach: Marsweilerstraße 4 PLZ, Ort: 88255 Baindt Baustelle / Ort der Probenahme: Zeppelinstraße, 88255 Baindt Zweck der Probenentnahme/Untersuchung: Analysenumfang: VwV Boden Baden-Württemberg 2007 Probenehmende Stelle: Baugrund Süd 88410 Bad Wurzach, Maybachstraße 5 Probenehmer: M.Sc.-Geol. Kathrin Wolf Probenahmedatum: 13.02.2018 B. Vor-Ort-Gegebenheiten/Materialbeschreibung Probenbezeichnung Tiefenintervall [m]: Materialart / Beimengungen: Farbe / Geruch: hellbraun Konsistenz: weich vermutete Schadstoffe - Witterung Probenentnahme Entnahmeverfahren: Entnahme aus Kernkiste Entnahmegerät: Anzahl Einzelproben: Volumen Einzelproben: Misch-/Sammelprobe: Homogenisierung: Teilung: Menge Laborprobe: Probengefäß: Rückstellprobe: Untersuchungsstelle Probentransfer Nightstar Versanddatum: 15.02.18 Kühlung/Lagerung: ja Bemerkungen: Unterschrift / Probenehmer: Agrolab Labor GmbH, 84079 Bruckberg ca. 3 L Eimer (luftdicht verschlossen) ja ja ja ca. 0,3 L trocken / -2° 0,20 - 1,00 Auffüllungen Edelstahlschaufel Kornzus.: Schluff, schwach sandig, schwach kiesig, schwach tonig, steinig AZ 18 01 050 Aushubbewertung A. Allgemeine Angaben 10 Probenentnahme-Protokoll MP-BK 1 - U Seite 1 Anlage 5.2 Projekt-Nr. Projekt: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße in 88255 Baindt Auftraggeber: Gemeinde Baindt Straße/Postfach: Marsweilerstraße 4 PLZ, Ort: 88255 Baindt Baustelle / Ort der Probenahme: Zeppelinstraße, 88255 Baindt Zweck der Probenentnahme/Untersuchung: Analysenumfang: VwV Boden Baden-Württemberg 2007 Probenehmende Stelle: Baugrund Süd 88410 Bad Wurzach, Maybachstraße 5 Probenehmer: M.Sc.-Geol. Kathrin Wolf Probenahmedatum: 13.02.2018 B. Vor-Ort-Gegebenheiten/Materialbeschreibung Probenbezeichnung Tiefenintervall [m]: Materialart / Beimengungen: Farbe / Geruch: hellbraun Konsistenz: weich bis steif vermutete Schadstoffe - Witterung Probenentnahme Entnahmeverfahren: Entnahme aus Kernkiste Entnahmegerät: Anzahl Einzelproben: Volumen Einzelproben: Misch-/Sammelprobe: Homogenisierung: Teilung: Menge Laborprobe: Probengefäß: Rückstellprobe: Untersuchungsstelle Probentransfer Nightstar Versanddatum: 15.02.18 Kühlung/Lagerung: ja Bemerkungen: Unterschrift / Probenehmer: AZ 18 01 050 Aushubbewertung A. Allgemeine Angaben 10 Probenentnahme-Protokoll MP-BK 1 - AA ca. 0,3 L trocken / -2° 1,20 - 1,70 Auffüllungen Edelstahlschaufel Kornzus.: Schluff, tonig, schwach sandig, schwach kiesig bis kiesig, schwach organisch Agrolab Labor GmbH, 84079 Bruckberg ca. 3 L Eimer (luftdicht verschlossen) ja ja ja Seite 1 Anlage 5.3 Projekt-Nr. Projekt: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße in 88255 Baindt Auftraggeber: Gemeinde Baindt Straße/Postfach: Marsweilerstraße 4 PLZ, Ort: 88255 Baindt Baustelle / Ort der Probenahme: Zeppelinstraße, 88255 Baindt Zweck der Probenentnahme/Untersuchung: Analysenumfang: VwV Boden Baden-Württemberg 2007 Probenehmende Stelle: Baugrund Süd 88410 Bad Wurzach, Maybachstraße 5 Probenehmer: M.Sc.-Geol. Kathrin Wolf Probenahmedatum: 13.02.2018 B. Vor-Ort-Gegebenheiten/Materialbeschreibung Probenbezeichnung Tiefenintervall [m]: Materialart / Beimengungen: Farbe / Geruch: grau Konsistenz: - vermutete Schadstoffe - Witterung Probenentnahme Entnahmeverfahren: Entnahme aus Kernkiste Entnahmegerät: Anzahl Einzelproben: Volumen Einzelproben: Misch-/Sammelprobe: Homogenisierung: Teilung: Menge Laborprobe: Probengefäß: Rückstellprobe: Untersuchungsstelle Probentransfer Nightstar Versanddatum: 15.02.18 Kühlung/Lagerung: ja Bemerkungen: Unterschrift / Probenehmer: Agrolab Labor GmbH, 84079 Bruckberg ca. 3 L Eimer (luftdicht verschlossen) ja ja ja ca. 0,3 L trocken / -2° 0,30 - 0,80 Auffüllungen Edelstahlschaufel Kornzus.: Fein- bis Grobkies, sandig, schwach steinig, schwach schluffig AZ 18 01 050 Aushubbewertung A. Allgemeine Angaben 10 Probenentnahme-Protokoll MP-BK 2 - G Seite 1 Anlage 5.4 Projekt-Nr. Projekt: Bauplatzerkundung Zeppelinstraße in 88255 Baindt Auftraggeber: Gemeinde Baindt Straße/Postfach: Marsweilerstraße 4 PLZ, Ort: 88255 Baindt Baustelle / Ort der Probenahme: Zeppelinstraße, 88255 Baindt Zweck der Probenentnahme/Untersuchung: Analysenumfang: VwV Boden Baden-Württemberg 2007 Probenehmende Stelle: Baugrund Süd 88410 Bad Wurzach, Maybachstraße 5 Probenehmer: M.Sc.-Geol. Kathrin Wolf Probenahmedatum: 13.02.2018 B. Vor-Ort-Gegebenheiten/Materialbeschreibung Probenbezeichnung Tiefenintervall [m]: Materialart / Beimengungen: Farbe / Geruch: braun bis graubraun Konsistenz: weich vermutete Schadstoffe - Witterung Probenentnahme Entnahmeverfahren: Entnahme aus Kernkiste Entnahmegerät: Anzahl Einzelproben: Volumen Einzelproben: Misch-/Sammelprobe: Homogenisierung: Teilung: Menge Laborprobe: Probengefäß: Rückstellprobe: Untersuchungsstelle Probentransfer Nightstar Versanddatum: 15.02.18 Kühlung/Lagerung: ja Bemerkungen: Unterschrift / Probenehmer: Agrolab Labor GmbH, 84079 Bruckberg ca. 3 L Eimer (luftdicht verschlossen) ja ja ja ca. 0,3 L trocken / -2° 1,20 - 1,70 Aueablagerungen Edelstahlschaufel Kornzus.: Schluff, tonig, kiesig, schwach sandig bis sandig, schwach organisch AZ 18 01 050 Aushubbewertung A. Allgemeine Angaben 10 Probenentnahme-Protokoll MP-BK 2 - U Seite 1 ! ! !" #$% &' !()*+ ,- * & ) .. /! * 0 0 &* ())123 &* ())12423 5678986:; < => ? ?[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 06. Juni 2025 Nummer 23 Feierliche Einweihung der Klosterwiesenschule mit Schulfest Fotos: Wynrich Zlomke Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Feierliche Einweihung der Klosterwiesenschule mit anschließendem Schulfest Am Samstag, den 17. Mai 2025 fand die offizielle Einweihung des neuen Schulgebäudes der Klosterwiesenschu- le statt. Zahlreiche Gäste, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Kirche, sowie Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, versammelten sich um 10:00 Uhr zur feierlichen Zeremonie auf dem oberen Schulhof vor dem neuen Gebäude. Musikalisch umrahmt wurde die Einweihung von der Bläserklasse der Klosterwiesen- schule unter der Leitung von Thomas Kramer, die mit schwungvollen Klängen für eine festliche Atmosphäre sorg- te. Nach der Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup, die in ihrer Ansprache die Bedeutung von Bildung und moderner Lernumgebung für die Zukunft der Kinder betonte, sprachen auch Vertreter des verantwortlichen Planungsbüros mlw sowie Schulleiterin Amelie Heberling. Ein besonderer Moment war die ökumenische Segnung des neuen Schulgebäudes durch den katholischen Pfarrer Bernhard Staudacher und den evangelischen Pfarrer Martin Schöberl, die der Schule und allen, die in ihr lehren und lernen, Gottes Segen wünschten. Im Anschluss daran wurde gemeinsam das Eröffnungsband durchschnitten – ein symbolischer Akt, der das neue Kapitel in der Geschichte der Klosterwiesenschule einläutete. Begonnen hat die Sanierung im März 2020, doch schnell war klar, dass eine einfache Sanierung nicht die Anforderun- gen an eine moderne Lernumgebung sicherstellen kann. Das Ergebnis war die Aufstockung des ehemaligen blauen Gebäudes. Eine weitere besondere Herausforderung sowie eine Chance bestand darin, dass die Klosterwiesenschu- le nicht nur die gemeindliche Grundschule beherbergt, sondern auch zwei Außenklassen des SBBZ Sehen in Baindt. Das bedeutet: Barrierefreiheit und Inklusion nicht nur als Schlagwort, sondern als Grundlage des architektonischen und gestalterischen Konzepts. Sensibel geplant, durchdachte Kontraste und einer Architektur, die Orientierung gibt. Insgesamt wurden rund 14.000 Quadratmeter Dämmung, 35 Tonnen Trockenbau und 346 Tonnen Estrich verbaut. 14.000 Meter Holzlatten sowie 600 Quadratmeter Verglasung sind entlang der Fassade zu sehen. Hinzu kommen ca. 50 Kilometer Kabel, rund 13 Kilometer Rohrleitungen sowie 460 Leuchten. Unser neues Gebäude ist daher nicht nur ein Stück Baukunst, sondern das Ergebnis vieler tausend Stunden Planung, Koordination, Handwerksleistung und Herzblut. Doch das neue Schulgebäude kann sich sehen lassen: es erfüllt alle heutigen Anforderungen an eine lernfördernde, offene und inklusive Schulumgebung, die zusätzlich auch Raum für zukünftige Entwicklungen lässt. Nach dem offiziellen Teil lud ein buntes Schulfest mit zahlreichen Mitmachangeboten, Spielstationen, Ausstellungen und kulinarischen Leckereien Groß und Klein zum Verweilen ein. Den krönenden Abschluss bildete am Nachmittag die Theateraufführung „Schneewittchen und die Klosterwiesenzwerge“ in der Sporthalle. Ein besonderer Dank gilt dem Land Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Tübingen sowie der Kreditan- stalt für Wiederaufbau (KfW). Die gewährten Fördermittel bildeten eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung dieses bedeutenden Bauprojekts und machten die Realisierung in dieser Form überhaupt erst möglich. Ein ebenso herzlicher Dank geht an alle am Bau beteiligten Firmen, Planungsbüros, Handwerksbetriebe und Bau- arbeiter. Mit großem Engagement, handwerklichem Können und Verlässlichkeit haben sie maßgeblich zum er- folgreichen Gelingen des Neubaus beigetragen. Große Anerkennung verdient auch unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske, die das Projekt mit hoher fachlicher Kom- petenz, großem persönlichen Einsatz und bewundernswerter Geduld durch alle Phasen begleitet hat. Auch dem Bauhof sei herzlich gedankt: Die zahlreichen unterstützenden Arbeiten auf dem Schulgelände, oft im Hintergrund und doch mit spürbarem Einfluss auf das Gesamtbild, waren ein wichtiger Beitrag zum gelungenen Ergebnis. Ein weiterer Dank gilt den beiden Pfarrern, die mit der feierlichen Segnung des Gebäudes und der Schulgemein- schaft einen würdevollen und bedeutungsvollen Moment geschaffen haben. Nicht zuletzt gilt unser aufrichtiger Dank der Schulleiterin Amelie Heberling und der Konrektorin Andrea Cichon. Mit großem Verantwortungsbewusstsein, organisatorischem Geschick und unermüdlichem Einsatz haben sie diese intensive Bauphase begleitet und mitgetragen – zusätzlich zum schulischen Alltag. Ihre Gemeindeverwaltung BBQ-Butler ab sofort wieder nutzbar! Ab sofort kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bädle wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie ge- habt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wich- tigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@ackermann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenanzeigen Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Fronleichnam) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 20.06.2025 Redaktionsschluss: 16.06.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental hält am Donnerstag, den 12.Juni 2025 im Verwaltungs- gebäude der Kläranlage, Kanzach seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der Technischen Verwaltung 3. Vierte Reinigungsstufe/ Spurenstoffelimination – In- formationen zum aktuellen Stand und Besichtigung der Baustelle 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mit den je- weiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 5. Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 6. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 16.06.2025 – 20.06.2025 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Radfahr- zeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Stellenausschreibung Kämmerei Werde Teil unseres Teams in der Kämmerei! Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegst du richtig! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadt- nähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich at- traktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaft- lichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/ in (m/w/d) für die Kämmerei mit einem Beschäfti- gungsumfang von mindestes 70 Prozent. Dich er- wartet ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deine Aufgaben: • Verbuchung und sachliche Prüfung von Ein- und Ausgangsrechnungen • Rechnungserstellung • Zuarbeit und Unterstützung des Kämmerers • Pflege und Verwaltung von Buchhaltungsdaten in der Finanz Software Die endgültige Aufgabenverteilung erfolgt in Abstimmung. Das erwarten wir von dir: • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der öf- fentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Ar- beitsweise • Zuverlässigkeit, Flexibilität und Integrität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) Berufserfahrung ist wünschenswert, aber kein Muss – auch Berufseinsteiger sind herzlich willkommen! Das bieten wir dir: • Unbefristete Vollzeitstelle mit Vergütung nach Ent- geltgruppe 6 TVöD und attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer dynamisch wachsenden Gemeinde • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum zur persönlichen Entwicklung • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit offener Kom- munikation und echter Teamarbeit • Eine betriebliche Altersversorgung für deine Zukunft Neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis spätes- tens 06. Juli 2025 – per E-Mail an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Rückfragen steht dir unserer Kämmerer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, E-Mail: w.abele@baindt.de ) oder unsere Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Telefon: 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MOCHEN- WANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (16.06.-19.06.2025) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 16./17.06.2025 und 19./20.06.2025 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats­ sitzung vom 03. Juni 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Vorberatung zur Vergabe der Baugrundstücke im Bau­ gebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Es werden insgesamt alle Baugrundstücke sofort zum Verkauf angeboten. 2. Die Bauplätze mit Flst. Nr. 114/26, 114/27, 114/28, 114/29, 114/30, 114/31, 114/32, 114/33, 114/34, 114/35, 114/36, 114/37 und 114/38 werden im Einheimischenmodell zum Preis von 415 €/m² vergeben. 3. Die Bauplätze mit Flst. Nr. 114/40, 114/24 und 114/25 werden gegen Höchstgebot vergeben. Das Mindestge- bot liegt bei 420 €/m², mit einer Eigennutzungspflicht von zehn Jahren. 4. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Unterlagen für den Verkauf der Grundstücke im Einheimischenmodell (Vermarktungsplan, Vergaberichtlinien, Fragebogen und Checkliste) und im Höchstgebotverfahren zu er- stellen und dem Gremium zur Beratung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. Bauplatzvergabe gemeindeeigenes Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“ ­ Flst. 132/32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des gemeindeei- genen Baugrundstückes gegen Höchstgebot im Bebau- ungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“, Flst. 132/32 an den Höchstbietenden zu. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Flst. 753/3, Schachener Stra­ ße 109/2 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Änderung der bestehenden Biogasanlage auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag nach § 13 BImSchG in Verbindung mit § 36 Abs. 1 BauGB analog wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um eine NawaRo-Biogasanlage handelt. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee­Ober­ schwaben; regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) hier: 2. Beteiligungsverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zu- sammenhang vorgenommenen Änderungen an ande- ren Plankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regi- onalverband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zur Kenntnis. 2. Die Verbandsvertreter im Zweckverband Wasserver- sorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt folgen- den Beschluss in der Zweckverbandsversammlung am 04.06.2025 zu fassen. Den Stellungnahmen und Einwendungen von Gutach- ter und Dipl.-Geologe Herrn Dr. Hermann Schad von I.M.E.S, Wangen i.A. und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Heer von der Kanzlei Birk und Partner, Stuttgart wird gem. Anlage 2 und 3 zugestimmt. Herr Rechtsanwalt Dr. Reinahrd Heer wird beauftragt, diese Stellungnahmen und Einwendungen gegenüber dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben im Namen des Zweckverbandes Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt fristgerecht vorzutragen. Bürger­ und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Juni 2025 und Pfingstsonntag, 08. Juni 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Pfingstmontag, 09. Juni 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. Juni 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg Mittelöschstraße 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 91 785 Sonntag, 08. Juni 2025 Apotheke am Goetheplatz Goetheplatz 1 88214 Ravensburg Tel: 0751 13 860 Montag, 09. Juni 2025 Central-Apotheke Ravensburg Marienplatz 31 88212 Ravensburg Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Josefine Ott feierte am 30.Mai 2025 ihren 85. Ge- burtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Frau Ott ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur diamantenen Hochzeit! Am 22. Mai 2025 feierten die Eheleute Rosemarie und Wolfgang Faiß das Fest der diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Carolin Biedenkapp und Julius Fiesel zur Geburt ihres Sohnes Paul Fiesel am 21.04.2025 und Katharina und Dominik Köppl zur Geburt ihres Sohnes Robin Köppl am 01.05.2025 und begrüßt die kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen Juni 08.06. Pfingstsonntag 09.06. Pfingstmontag 19.06. Fronleichnam – Prozession mit Gemeindefest Kirche Baindt + BSS 25.06. Seniorentreff BSS 27.06. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 28.06. - 30.06. Dorffest – Musikverein Schulhof Juli 01.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 03.07. Blutspendetermin SKH 04.07. Rathaus geschlossen 05.07. Benefizkonzert – SBBZ SKH 05.07. Leistungsabzeichen – Feuerwehr 05.07. + 06.07. Dachser-Cup – Sportverein Klosterwiese 11.07. Hl. Blutfest – Blutreitergruppe Bad Wurzach 16.07. Sommerfest – Seniorentreff BSS 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten St. Martin Sicher im Straßenverkehr An jedem Dienstagmittag treffen sich die Vorschüler aus allen Gruppen mit einigen Erzieherinnen zum Vorschulnachmittag. Am 27. Mai stand die Verkehrserziehung auf dem Plan. Zuerst als Theorie und später in praktischer Form wur- de das Verhalten im Straßenverkehr durchgesprochen und geübt. Die Vorschüler haben die wichtigen Verkehrsschilder ken- nengelernt und erfahren, dass helle Kleidung und Re- flektoren helfen, besser sichtbar zu sein. Im „Zebrastrei- fen-Lied” konnte man hören, wie man einen Zebrastreifen richtig überquert. All das konnten die Vorschüler dann selbst üben. Sie zo- gen die Sicherheitswesten vom Kindergarten an und los ging es auf die Straße. Der Weg führte von unserem Kin- dergarten bis zum Dorfplatz, wo die „Großen” den Ze- brastreifen überqueren und dann die Marsweilerstraße hoch zurücklaufen durften. Wichtig zu wissen war, dass man stets nicht nur die Augen sondern auch die Ohren benutzen muss. Ein wichtiges Motto im Straßenverkehr haben wir auch gelernt: Stehen bleiben, Abstand halten! Wir wünschen allen Vorschülern einen sicheren Weg, jetzt als Kindergartenkind und später als Schüler! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gemeindebücherei Öffnungszeiten in den Pfingstferien Die Gemeindebücherei bleibt in den Pfingstferien vom 10.06.2025 bis zum 20.06.2025 geschlossen. Ab Montag den 23.06.2025 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. Herzlichen Dank an das Basarteam Herzlichen Dank an das Basarteam von der Spende im Frühjahr sind tolle neue Kinderbücher angeschafft wor- den. Vielen Dank an das Basarteam, dass ihr die Bücherei immer wieder unterstützt. Zur Informationi Hausmeister-Workshop wirft einen Blick hinter den „eisernen Vorhang“ Die tägliche Arbeit der Hausmeister ist von unschätz- barem Wert, denn gerade Sie sind es, die durch Ihr En- gagement und Ihr technisches Know-how maßgeblich dazu beitragen, dass Energieverbräuche optimiert und Ressourcen nachhaltig geschont werden können. Sie übernehmen dabei eine zentrale Rolle bei der Umset- zung von Energiesparmaßnahmen in den Gebäuden – sei es durch die Überwachung der technischen Anlagen, die Wartung von Heizungs- und Lüftungssystemen oder die Erkennung und Meldung von Einsparpotenzialen. Ohne Ihr fundiertes Fachwissen und Ihre tatkräftige Unterstüt- zung wären viele Maßnahmen nur schwer realisierbar. Um sich hier gemeinsam und gegenseitig „fit“ im Ener- giemanagement zu machen, trafen sich nun zum ersten Mal Hausmeister aus Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt, Wangen und Amtzell. Im Mittelpunkt stand ein spannender Blick hinter die Kulissen des Kultur- und Kongresszentrums in Weingarten, dass den Teilnehmern exklusive Einblicke in seine Infrastruktur gewährte. Der Workshop legte besonderen Wert auf den Austausch und die Vernetzung der Hausmeister. Neben praktischen Tipps rund um das Thema Energiesparen wurden auch wichtige gesetzliche Aspekte thematisiert, die im Gebäu- debetrieb zu beachten sind. Knapp zwei Stunden lang dauerte die Veranstaltung, die von den Beteiligten als äu- ßerst positiv bewertet wurde. Für die Zukunft ist es ange- dacht, diese Treffen regelmäßig – also in einem halbjährli- chen Rhythmus – fortzuführen. Dabei sollen verschiedene Immobilien und Gebäudetypen in der Region besichtigt und praktische Erfahrungen ausgetauscht werden. Die Organisatoren der Veranstaltung (Klimateam des Gemeindeverbands Mittleres Schussental) freuen sich bereits auf weitere Zusammenkünfte in Schulen, Kinder- gärten, Flüchtlingsheimen, Veranstaltungs- und Sport- stätten oder Verwaltungsgebäuden. Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 12.06., 10.07. 2025, jeweils 14, 15 und 16 Uhr Dienstag, 24.06., 22.07., 26.08. 2025 Jeweils 15 und 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, Ingrid Elser-Hermle, eh- renamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 ‚Voll im Leben‘ In lockerer Atmosphäre bei einem Getränk über das Le- bensende reden, zuhören, lachen, nachdenken: der Hos- pizverein Weingarten bietet in respektvoller, offener und geschützter Atmosphäre Gelegenheit, ein Tabu-Thema aus der dunklen Ecke zu holen und ins volle Leben zu integrieren. Ganz normale Menschen treffen sich an einem gemütli- chen Ort und sprechen offen über die Themen Sterben und Tod: Was wünschst du dir als deinen letzten Satz? Wie möchtest du sterben? Was bedeutet für dich Glück? Unter anderem darüber können die Besucher*innen zwanglos miteinander reden. Mitarbeitende des Hospizvereins ge- ben zudem inspirierende Impulse. Das Angebot ist keine Trauergruppe, in der Krisen- oder Trauerbegleitung stattfindet. Eigene Erfahrungen mit Ver- lust und Abschied sind keine Voraussetzung. Gefragt sind: Neugierde, Mitgefühl, Offenheit und ein respektvoller Um- gang miteinander sowie die Bereitschaft, sich Gedanken über das Leben und dessen Endlichkeit zu machen. Termin: Mittwoch, den 02.07.2025 um 19:00 Uhr Ort: Gasthaus zum Stern, Bronerplatz 4, Weingarten (kleiner Nebenraum) Außensprechstunde der Pflege­ stützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 10. Juni 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten 07. Juni – 15. Juni 2025 Gedanken zur Woche: Komm, Heiliger Geist, du Geist der Wahrheit, die uns frei- macht. Du Geist des Sturmes, der uns unruhig macht. Du Geist des Mutes, der uns stark macht. Du Geist des Feuers, das uns glaubhaft macht. Leonardo Boff Samstag, 07. Juni 13.00 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Karin Keß- ler und Jan Rischa 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Leon 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene Sonntag, 08. Juni – Pfingsten 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Pia Kro- nenberger, Alina Michelberger, Tim Beckert, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Anton Pink, Anton Strehle(† Ludmilla und Rochus Illenseer, Brunhilde Dreher, Jahrtag: Erwin Fässler)Re- novabis-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chorRenovabis-Kollekte Montag, 09. Juni ­ Pfingstmontag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 10. Juni Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 11. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier – Patrozinium „Dreifaltigkeit“ Donnerstag, 12. Juni Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 13. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 14. Juni 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Noemi Oelhaf, Marisa Pfister, Franziska Joachim, Ma- teo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz)(† Theres- ia und Alois Brei mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Emma und Julius Malsam, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Lucia Fischer, Hermann Schilling) Sonntag, 15. Juni ­ Dreifaltigkeitssonntag 10.00 UhrBaienfurt – Eucharistiefeier Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 10. Juni bis einschließlich 24. Juni 2025 geschlossen. Wir sind wieder ab Don- nerstag, 26. Juni von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 08. Juni Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 09. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstgottesdienst mit Wunsch­ liedern, anschl. Kirchenkaffee Mittwoch, 11. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Frauenkreis Freitag, 13. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 15. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) ----- Gedanken zu Pfingsten Kirchengeburtstag Pfingsten ist als drittes Hochfest der Kirche am wenigsten bekannt – vielleicht auch deshalb, weil das Brauchtum weniger markant ist als bei den anderen großen Fes- ten. Dennoch gibt es auch hier einige, regional unterschiedliche Bräuche. Mit viel frischem Grün geschmückte Kirchen, rote Altardecken für den Heiligen Geist, mancherorts eine Konfirmation – zu Pfingsten wird der Geburtstag der Kir- che gefeiert. Gerade in Kirchen, in denen an Pfingsten Konfirmationen gefeiert werden, ist es üblich, die Kirche mit frühlingsfri- schem Birkengrün zu schmücken. Als Zeichen für den Heiligen Geist, der an Pfingsten über die Jünger kam, ließ man im Mittelalter lebendigen Tauben in der Kirche fliegen. Heute noch wird in alten Kirchen eine hölzerne Taube aus einem Loch aus der Decke herabgelassen. In manchen Familien ist es Brauch, „Heiliggeisttauben“ in der Wohnung aufzustellen. Weil an Pfingsten Petrus von allen in ihrer Muttersprache verstanden wurde, wird in einigen Gemeinden die Pfingstlesung in verschiedenen Sprachen vorgetragen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) ----- Chorprojekt-2025 Liebe Sänger, Sängerinnen und Mu- sikinteressierte, wer Spaß am Singen hat, ist herzlich zu unserem Chorprojekt eingeladen. Dieses Jahr starten wir bereits vor den Sommerferien mit folgenden Termi- nen: 02.06. / 23.06. und 30.06. Weiter geht’s dann gut erholt nach den Sommerferien am 08.09. / 15.09. und 22.09. Geprobt werden ein paar „Best of Lieder“ unseres Kir- chenchores. Die Proben finden jeweils montags Abend um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Bai- enfurt statt. Am Sonntag, 28.09. werden die Lieder dann im Rahmen eines Gottesdienstes gesungen. Gerne auch an andere Singbegeisterte weitersagen. Wir freuen uns auf euch. Euer ev. Kirchenchor (Bildquelle: istockphoto, Vektor-Illustration) ----- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kindergarten- & Ge- meindefest 2025 – „60 Jahre Ev. Kin- dergarten und Ev. Ge- meindehaus in Baien- furt“ Herzliche Einladung zu unserem Kindergar- ten- und Gemeindefest am Sonntag, 29. Juni rund um Ev. Kindergarten und Ge- meindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Wir beginnen mit einem interaktiven „Kirche-kunter- bunt“-Familiengottes-dienst, bevor es mit einem lecke- ren Mittagessen, Aktionen und geselligem Miteinander weitergeht. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspen- den. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzli- ches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Feiern Sie mit uns, seien Sie unser Gast! ----- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juni: 16.06. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.07. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aquarell August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Himmel”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Der Evangelische Frauenkreis Baienfurt-Baindt lädt ein Ganz herzlich lädt der Frauenkreis zu unserem diesjährigen Ausflug am 11. Juni 2025 ein. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Kardelmuseum beim „Neunerbeck” und werden eine Führung erhalten. Anschließend kehren wir je nach Wet- terlage ein. Lasst euch überraschen. Wir freuen uns schon jetzt auf interessante Erkenntnisse. Euer Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB nach gutem Beginn ohne Durch- schlagskraft SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt 2:1 (0:1) An Christi Himmelfahrt reiste der SVB zum am weites- ten entfernten Auswärtsspiel in dieser Saison; es ging ins Allgäu zum Tabellensiebten aus Maierhöfen und Grünen- bach. Im Vergleich zum deutlichen Heimsieg am Sonntag veränderte Weiland sein Team auf zwei Positionen - für B. Walser und M. Szeibel rückten Odenbach und Bolgert neu in die Mannschaft. Auf dem kleinen Rasenplatz wusste Weilands Elf zu Be- ginn auch zu überzeugen und brachte die Heimelf von Heim-Trainer Odemer mit hohem Pressing und schnel- len Umschaltaktionen nach Ballgewinn immer wieder in Bedrängnis. Dischl und Fischer ließen erste Halbchancen liegen, ehe Dantona den SVB früh belohnte. Eine schar- fe Hereingabe von links ließ Keeper Lingg fallen, worauf Dantona im Stile seines Idols Alex Meier gelauert hatte und die Kugel gedankenschnell über die Linie schob (12.). In der Folge konnte die Baindter Mannschaft aber nicht mehr an die hervorragenden zwanzig Minuten anknüp- fen. Während SVB-Schlussmann Odenbach gegen Greiter mit einer starken Parade noch den Ausgleich verhindern konnte (20.), war er wenig später machtlos, als seine Hintermannschaft am langen Pfosten Kuhn aus den Au- gen verlor, welcher unbedrängt zum 1:1 ausglich (26.). In einer nun deutlich ausgeglicheren Partie hätte der SVB aber beinahe einen schnellen Konter parat gehabt ge- setzt, Torschütze Kuhn blockte Fischer aber noch stark, nachdem dieser sich im Strafraum mit einem schnellen Haken durchgetanzt hatte (33.). So schien es mit einem Remis in die Pause zu gehen, allerdings landete eine Ecke von Merz punktgenau auf dem Kopf von Einsle, welcher doch noch zum 2:1-Halbzeitstand einnickte (45.). Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Die Hoffnung der mitgereisten Baindter Fans auf ein schnelles 2:2 nach der Pause wurde leider nicht erfüllt; stattdessen waren es die Gastgeber, die in der Phase zwischen Minute 46 und 70 diverse Chancen hatten, um den Deckel aufs Spiel zu machen. Immer wieder lud die Baindter Mannschaft durch einfache Fehler im eigenen Drittel die Spielgemeinschaft zu Gegenstößen ein, die je- doch durch Odenbach, riskante Baindter Tacklings oder Maierhöfener Unvermögen nicht bestraft wurden. Erst in den letzten 15 Minuten konnte Weilands Mannschaft in der Offensive wieder den Druck erhöhen, jedoch fand man kein Mittel gegen die tiefsehende Verteidigung und Mittelfeldriese Einsle, der gefühlt jeden langen Ball der Baindter mit seinem Kopf magnetisch anzog. Dadurch blieb es am Ende bei einer verdienten 1:2-Aus- wärtsniederlage für den SVB, welcher nach einer starken Anfangsphase den Faden verlor, wiederholt zu ungenau agierte und in der Offensive die nötige Kreativität ver- missen ließ. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger (46. Lukas Walser), Tobias Szeibel (85. David Krauter), Marc Bolgert, Lukas Zweifel (62. Kevin Lang), Philipp Thoma, Nico Geg- gier (76. Max Kretzer), Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Jürgen Hinderhofer Tore: 0:1 Mika Dantona (12.), 1:1 Stephan Kuhn (26.), 2:1 Felix Einsle (45.) SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 1:2 (0:0) Trotz des bereits feststehenden Meistertitels reiste der SVB II am Donnerstag mit der nötigen Ernsthaftigkeit ins Allgäu, da man sich in den letzten beiden Saisons bei den Gastgebern jeweils ordentliche Klatschen abgeholt hatte (4:1 und 6:0). Mit einigen Rotationsspielern in der Startelf entwickelte sich in der ersten Halbzeit eine ereignisarme Partie, an dessen Ende Geggiers Mannschaft jedoch Glück hatte, nicht in Rückstand zu geraten. Zu Beginn des zweiten Durchgangs konnte sich der SVB einmal mehr auf Toptor- jäger Schnez verlassen, welcher mit seinen Saisontreffern 17 und 18 auf 0:2 stellte (52.) (74.). In den Schlussminu- ten verkürzte Hold zwar noch auf 1:2 und die Gastgeber drückten auf den Ausgleich, doch der neu eingewechselte Schlussmann M. Brugger ließ sowohl in der Nachspielzeit als auch später am Bierglas nichts anbrennen, wodurch die Partie mit einem knappen 1:2 zu Ende ging. SV Baindt II: Jan Mohring (78. Johannes Heisele), Pat- rick Späth, Niklas Hugger (69. Moritz Lang), Niklas Späth (69. Luca Bosch), Kai Kostka (64. Lukas Grabherr), Lukas Grabherr (46. Marius Hahn), Julian Keppeler (46. Daniel Kronenberger), Johannes Heisele (46. Moritz Gresser), Luca Bosch (46. Manuel Brugger), Johannes Schnez (78. Julian Keppeler), Moritz Lang (46. Kai Kaspar) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Johannes Schnez (52.), 0:2 Johannes Schnez (74.), 1:2 Roman Hold (85.) Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - TSV Eschach 1:3 (0:1) Bereits drei Tage nach der verdienten Auswärtsniederlage in Maierhöfen begrüßte der SVB den TSV Eschach zum letzten Saisonheimspiel auf der Klosterwiese. Aus perso- neller Sicht rückten Kretzer, welcher im Allgäu nach seiner Einwechslung zu gefallen wusste, sowie wie B. Walser und Lang für Dantona, Odenbach und Geggier in die Startelf. Ohne wirkliches Abtasten starteten beide Teams aktiv in die Partie, wobei es der SVB war, welcher sich zunächst die besseren Chancen herausspielte. Fischer, der zwei- mal über halblinks gefährlich im Strafraum auftauchte, traf allerdings zweimal die falsche Entscheidung und verpasste die frühe Führung. Glück hatte der TSV eben- falls, als der unsichere Schiedsrichter bei zwei möglichen Notbremsen gegen Thoma und Dischl beides Mal nicht die rote Karte für die Eschacher Verteidiger zückte. Im Laufe der ersten Halbzeit erspielte sich dann auch der TSV hochkarätige Möglichkeiten, wobei B. Walser zwei sehenswert entschärfen konnte. Außerdem traf einer der Sprenger-Zwillinge nach einem Kopfball nur die Latte. Mit zunehmender Spieldauer machte sich allerdings auch die brütende Hitze bemerkbar, wodurch sich beide Teams im- mer wieder kleiner Auszeiten gönnten oder zu einfachen Fehlern hinreißen ließen. Aus Baindter Sicht durchaus vermeidbar, ging der TSV kurz vor der Pause doch noch mit 0:1 in Front. Die Baindter Verteidigung konnte bei ei- nem Konter über rechts nicht folgen, in der Mitte passte die Zuteilung nicht und Lange konnte am zweiten Pfosten unbedrängt zur Führung einschieben (41.). Mit zwei Wechseln kam Weilands Mannschaft deutlich stärker aus der Halbzeitpause zurück, fing sich aus dem Nichts dann aber das 0:2. Ein langer Ball rutschte zu S. Sprenger in abseitsverdächtiger Position durch, welcher allein vor B. Walser die Ruhe behielt auf 0:2 stellte (50.). Der SVB blieb jedoch das aktivere Team und konterte das 0:2 sofort. Nur eine Minute später flipperte die Kugel im Strafraum zu Fischer, der aus kurzer Distanz verdien- termaßen auf 1:2 verkürzte (51.). Nur einige Augenbli- cke später drang die Baindter Mannschaft erneut in den Eschacher Strafraum ein, wobei Dischl und Keeper Strobel einem abgefälschten Ball hinterjagten. Der TSV-Schluss- mann traf Baindts Nummer 9 im Kampf um den Ball dabei klar am Oberschenkel - inklusive schmerzhafter Schürfwunde beim Duschen - der Elfmeterpfiff blieb aber aus (53.). Im Gegenzug zeigte sich der Landesliga-Ab- steiger defensiv dagegen erneut unsortiert, eine Flanke von rechts kam erneut auf den zweiten Pfosten zu Lange durch, welcher das Leder sehenswert zum 1:3 unter die Latte jagte (54.). Von diesem erneuten Rückschlag erholte sich der SVB in der Folge nicht mehr, auch wenn Dischl und Fischer durchaus hochkarätige Chancen hatten, um im besten Fall doch noch ein Remis zu erzwingen. Aufgrund unglücklicher Entscheidungen des Unparteii- schen, mangelnder Genauigkeit im letzten Drittel und un- konzentrierten Defensivverhaltens verpasste es Weilands Mannschaft Punkte mitzunehmen. Zum Saisonabschluss geht es zum Auswärtsspiel beim nun feststehenden Zwei- ten aus Vogt - Glückwunsch an dieser Stelle an den SV Kressbronn zur verdienten Meisterschaft. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (46. Lukas Walser), Marc Bolgert, Lukas Zwei- fel (80. Henry Hosse), Philipp Thoma, Jan Fischer, Kevin Lang, Sandro Caltabiano (46. Nico Geggier), Jonathan Dischl, Max Kretzer (60. David Krauter) - Trainer: Rolf WeilandTore: 0:1 Louis Lange (41.), 0:2 Sebastian Sprenger (50.), 1:2 Jan Fischer (51.), 1:3 Louis Lange (54.) SV Baindt II - SV Oberzell II 1:1 (0:1) Im vorletzten Saisonspiel empfing die „Zwoite” die Zweit- vertretung des feststehenden Landesliga-Absteigers aus Oberzell in Baindt, die man in der Hinrunde deutlich mit 5:2 bezwingen konnte. Durch die feststehende Meisterschaft wechselte Trainer Geggier sowohl vor als auch während des Spiels munter durch, wodurch es der Elf auf dem Platz etwas an Ein- gespieltheit fehlte. Kurz vor dem Halbzeitpfiff gingen die Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gäste dadurch auch mit 0:1 durch Schwendemann in Füh- rung (45+1.), worüber sich die eigentlich große SVB-Sup- porterin Laura B. aus Schachen wohl doch etwas gefreut haben dürfte. Kurz vor Spielende konterte jedoch der ebenfalls aus Schachen stammende Baindter Kapitän P. Späth das 0:1, wobei der Dauerbrenner (23 von 23 Spie- len über die volle Distanz) nach einer Ecke richtig stand und zum 1:1 ausglich (83.). Damit beendet die „Zwoite” die Saison ohne eine einzige Heimniederlage und wird gewillt sein, die Meistersaison mit einem weiteren Sieg in Vogt erfolgreich zu beenden. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (58. Lukas Grabherr), Patrick Späth, Niklas Späth (46. Julian Keppe- ler), Robin Blattner (46. Manuel Brugger), Lukas Grabherr (46. Niklas Hugger), Moritz Gresser (70. Robin Blattner), Luca Bosch (76. Berkhun Armagan), Daniel Kronenberger (80. Niklas Späth), Johannes Schnez, Markus Baumgärt- ner (32. Jacob Schaffer) - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Ludwig Maucher (Aulendorf) - Zuschau- er: 30 Tore: 0:1 Jonas Schwendemann (45.+1), 1:1 Patrick Späth (83.) Vorschau: Samstag, 07.06 13.45 Uhr: SV Vogt II - SV Baindt II 16.00 Uhr: SV Vogt - SV Baindt Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 28. - 30.06.2025 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 28. - 30. Juni 2025 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Wir haben wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Am Samstagabend ab 18:30 Uhr spielt die Band „Four Beats Faster“ (ehemals Rocksox) für sie und bringt mit alten Rockklassikern Stimmung ins Festzelt und auf die Tanzfläche. Was gibt es Schöneres als den Sonntag mit einem kühlen Bier beim Frühschoppen und einem an- schließenden reichhaltigen Mittagstisch zu beginnen? Ab 11:00 Uhr sorgt dazu der Musikverein Horgenzell für feins- te Blasmusik. Ab 14:30 Uhr übernehmen dann die kleinen Baindterinnen und Baindter die Bühne. Die Bläserklasse und die Aerobic-Gruppe der Klosterwiesenschule zeigen ihr Können. Um 16:00 Uhr freuen wir uns, die Schalmei- enkapelle Baindt auf der Bühne begrüßen zu dürfen. Im Anschluss lassen wir den Sonntag gemütlich mit einer kleinen Besetzung des Musikvereins Baindt ausklingen. Die Jugendkapelle Baindt sorgt beim Feierabendhock am Montag ab 16:30 Uhr für gute Stimmung passend zu ihrem Feierabendbier und einem Wurstsalat. Lassen sie den Abend zu den Klängen des Musikvereins Grünkraut mit ihren Freunden und Kollegen ausklingen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns das Dorffest 2025. Reitergruppe Baindt Turniererfolg Theresa Henzler nahm mit ihrem Pferd Bonne Diamond am Jugendturnier in Bad Schussenried teil und zeigte in der Dres- surprüfung der Klasse A* eine sehr gelungene Vorstel- lung. Das Duo wurde mit der hervorragenden Wertnote 8,2 belohnt und erreichte damit den 1. Platz. Auch im Springen konnten unsere Reiterinnen überzeu- gen: In der Amateur-Punktespringprüfung der Klasse A* (95 cm) sicherte sich Anna Tratzyk mit ihrer Stute Pasa- dena ebenfalls den 1. Platz. Wir gratulieren beiden Reiterinnen herzlich zu diesen tol- len Erfolgen! Blutritt in Weingarten Einige Reiterinnen und Reiter unserer Reitergruppe waren beim Blutritt in Weingarten mit dabei. Einer der größten Reiterumzüge Europas. Die Teilnahme an diesem ein- drucksvollen Ereignis war für sie ein besonderes Erlebnis und eine willkommene Gelegenheit, Teil eines traditions- reichen Reiterzugs zu sein. Blutreitergruppe Blutfreitag in Weingarten unter dem Leitsatz „Menschlichkeit“ Die Menschlichkeit ist die stärkste men- schenverbindende Kraft und die einzige, die uns Würde verleiht. --- Diese Worte waren das zentrale Thema des Festgastes Bischof Karl- Heinz Wiesemann aus Speyer zum Blutfreitag in Wein- garten. Hier geht es nicht nur um Tradition und Reliqui- en vergangener Zeiten. Diese Reiter und die unzähligen Menschen, die sie begleiten, sind Botschafter in die Ge- genwart hinein, so der Bischof in seiner Festpredigt. Die Blutreitergruppe und die Musikkapelle Baindt wa- ren als Nummer 36 in der Reiterprozession zur Verehrung des heiligen Blutes Jesu Christi vertreten. Für die Motivation und Disziplin gilt ein herzlicher Dank unseren 42 Blutreiterinnen und Blutreiter, insbesondere den 12 Jugendlichen sowie den 60 Musikantinnen und Musikanten des Musikvereins Baindt. Sehr beeindruckend war einmal mehr der gemeinsame Marsch am frühen Morgen von Baindt nach Weingarten. Der Zusammenhalt von Blutreitergruppe, Musikkapelle und den vielen uns begleitenden Bürgerinnen und Bürger verdient dabei große Anerkennung. Herzlich gratulieren wir Alexander Henzler, der dieses Jahr zum 40. Male mitgeritten ist. Alexander war seit 1984 als treuer Verehrer des Heiligen Blutes bei jedem stattfindenden Blutritt in Weingarten dabei. In unserer Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Jahreshauptversammlung am 25. April 2025 erhielt er die Ehrung sowie die Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfreitags-Kommission. Schalmeienkapelle Baindt e.V. DANKE, DANKE, DANKE!!! Herzlichen Dank an alle Spenderinnen und Spender sowie an alle, die unsere Aktion geteilt und unterstützt haben. Dank Ihrer großartigen Unterstützung ist unsere Spen- denaktion „Viele schaffen mehr“ ein voller Erfolg gewor- den! Gemeinsam haben wir unser Ziel erreicht und sind auf dem Weg zu unserer neuen Uniform einen großen Schritt weiter gekommen. Ihr Engagement, Ihre Großzügigkeit und Ihr Vertrauen bedeuten uns sehr viel. Jeder Beitrag zählt – und zeigt, wie viel wir gemeinsam bewegen können. Viele schaffen wirklich mehr! Eure Baindter Schalmeien Schwäbischer Albverein OG Weingarten Gemütlicher Spaziergang in Bad Wald- see mit der Möglichkeit zum Wasser- treten Treffpunkt: Dienstag, 10.06.2025 um 11.10 Uhr Charlottenplatz Weingarten - Bus R30 ab 11.20 Uhr Rückkehr: 17.44 Uhr Charlottenplatz Weingarten. Gehzeit: 3,5 Stunden, 6 km, keine nennenswerten Stei- gungen. Fahrpreis: 3 € für Mitglieder / Gäste 2 € extra. Einkehr: nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung: ab 08.06.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und am Charlottenplatz zusteigt. Wanderführung: Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Handtuch nicht vergessen. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Protokoll der Jahreshauptversamm- lung vom 10.05.2025 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands Der 1. Vorsitzende P. Pfau eröffnete die Sit- zung mit Dank an die erschienenen Mitglie- der und gab einen Rückblick auf das erfolgreiche Jahr 2024. Die aktuelle Mitgliederanzahl beläuft sich auf 59. 2. Totenehrung Dem langjährigen Ehrenmitglied Hermine Maucher wurde zur Erinnerung an ihre über 50 Mitgliedsjahre mit einer Schweigeminute gedacht. 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer W. Frick-Hermann stellte den Kassenbericht 2024 vor. Die Kassenprüfer A. Pfau und H. Laske (abwesend) konnten keine Auffälligkeiten für das Geschäftsjahr 2024 fest- stellen. 4. Entlastung des Vorstands O. Damoune führte die Entlastung der Vorstandschaft durch. Es gab eine einstimmige, offene Abstimmung. Die Entlastung wurde angenommen. 5. Veranstaltungen 2025 P. Pfau berichtete, dass die ersten Veranstaltungen die- ses Jahres (Fasnetsumzug, Ball der Vereine, Osterschie- ßen) bereits erfolgreich hinter uns liegen. Mitte August folgt abermals das Ferienprogramm gemeinsam mit den „Rasplern“ mit optionalem Grillabend. Auch der Jahresab- schluss soll wieder traditionell durch das Königsschießen mit Adventsabend und das Silvesterböllern der Böller- gruppe erfolgen. Zudem soll ein großes Fest zum hundert- jährigen Jubiläum am 20.09.2025 veranstaltet werden in dessen Rahmen die Einweihung des neuen elektronischen Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schießstandes erfolgt. Zur Finanzierung des Schießstan- des wurde ein Crowdfunding bei der Volksbank ins Le- ben gerufen, über das Spenden getätigt werden können. 6. Ehrungen P. Pfau ehrte mehrere Mitglieder für ihre langjährige Ver- einszugehörigkeit und überreichte Präsentkörbe. - 20 Jahre: Elmar Buemann und Achim Lübke - 25 Jahre: Maximilian Fischer - 40 Jahre: Heike Hund, Peter Kerner und Regina Kerner 7. Schlussworte P. Pfau bedankte sich erneut bei allen für ihr Erscheinen, wünschte viel Spaß sowie guten Appetit beim anschlie- ßenden Grillabend. Schriftführer David Sill Aus dem Landkreis Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 21.06.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Kisslegg; Treff- punkt ist der Bahnhof Kisslegg, Gleis 9. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen immer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsu- chender Menschen. Um besser planen zu können, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750 Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Kostenfreie Beratung durch Photovol- taik-Scouts im Landkreis Ravensburg Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von geschul- ten PV-Scouts beraten, die Ihr Dach oder Balkon für eine Photovoltaik-Anlage beurteilen. Eine Initiative vom Land- kreis Ravensburg und dem Energiebündnis Bad Wurzach/ Bad Waldsee e.V. Melden Sie sich gern über das Anfra- ge-Formular: www.eb2bw.de/pv-scouts Tierheim Berg Ein Dankeschön an alle Unterstützer des Frühlingsfests Die Tage der offenen Tür im Tierheim Berg waren gut be- sucht und sehr erfolgreich. Die Veranstalter danken allen Unterstützern und ehrenamtlichen Helfern für den enor- men Einsatz zugunsten der Tierheim-Schützlinge. Leider gab es aber auch unschöne Begegnungen. Berg – Gut besucht waren die beiden Tage der offenen Tür im Mai im Tierheim Berg. Bei schönem Frühlingswet- ter genossen die Besucher die kulinarischen Angebote, stöberten durch Flohmärkte, informierten sich über Tiere und Tierheim und genossen ein geselliges Beisammen- sein. „Wir sind allen ehrenamtlichen Helfern, die für un- sere tierischen Schützlinge ohne Vergütung so viel Zeit und Arbeitskraft geopfert haben, unendlich dankbar“, sagt Mathias Jung, Vorsitzender des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. Der ge- samte Erlös aus dem Frühlingsfest komme den Tieren zugute. Der Tierschutzverein ist Träger des Tierheims und als gemeinnützig anerkannt. Ohne Spenden und ohne Einnahmen, beispielsweise durch die Tage der offenen Tür oder die Beteiligung an Weihnachtsmärkten mit Hilfe Ehrenamtlicher, wären viele Angebote und Dienstleistun- gen des Tierheims nicht möglich. Entsetzen über das Verhalten einiger Besucher Umso entsetzter waren Veranstalter und Helfer über un- schöne Begebenheiten mit einigen Gästen. „Leider wurden ehrenamtliche Helfer bei ihrer Arbeit beleidigt wegen zu langer Wartezeiten in Stoßzeiten oder sogar bedrängt und weggestoßen“, bedauert Jung. Zwei junge Helfe- rinnen seien aufgrund von Beschimpfungen in Tränen aufgelöst gewesen, eine weitere habe sich durch grobe Stöße am Fuß verletzt. „Wir engagieren uns sehr gerne für das Tierheim“, so die allgemeine Botschaft. „Aber das Anspruchsdenken und die Unfreundlichkeit mancher Gäs- te nehmen uns jeglichen Spaß.“ Dies sei sehr schade, so Jung. Natürlich verhalte sich die Mehrheit der Besucher glücklicherweise korrekt und kooperativ. „Die Zahl der unflätigen Nörgler nimmt aber leider von Jahr zu Jahr zu.“ Die Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement sei in allen Altersklassen nach wie vor groß, weiß Jung. Durch das Verhalten und Anspruchsdenken einiger Gäste werde diese Bereitschaft aber torpediert. Jung: „Auch wir im Tierheim wissen nicht, wie wir künftig damit umgehen können und müssen.“ Informationen zum Tierheim Berg gibt es unter: www. tierheim-berg.de Sommercamp im Zimmerer- Ausbildungszentrum Biberach Das Bildungszentrum Holzbau – die überbetriebliche Ausbildungsstätte der Zimmerer und Zimmerinnen in Baden-Württemberg – bietet in der Woche vom 4. bis 8. August 2025 ein spannendes Sommercamp für Jugend- liche an, die den Beruf des Zimmerers / der Zimmerin näher kennenlernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm aus prakti- schem Arbeiten und Freizeitaktivitäten erhalten Schüler und Schülerinnen, die nach den Sommerferien in die Ab- schlussklasse einer allgemeinbildenden Schule wechseln, spannende Einblicke in das Tätigkeitsfeld des Zimmerer- handwerks. Dabei können sie selbst handwerklich aktiv werden und eigene Werkstücke herstellen. Die Teilnehmenden übernachten im Wohnheim des Bil- dungszentrums. Teilnahmevoraussetzung: Mindestalter 14 Jahre Anmeldung:Ab sofort möglich per E-Mail an: info@zim- mererzentrum.de Anmeldeschluss: 27. Juni 2025 Weitere Informationen zum Programm finden Sie online unter: https://zimmererzentrum.de/ausbildung/sommercamp/ Bio-Musterregion Ravensburg Pfingstferien auf zwei Rädern: Regionale Köstlichkeiten in der Bio-Musterregion Ravensburg erFahren Pünktlich zu den Pfingstferien lädt die Bio-Musterregion Ravensburg Radel-Begeisterte und Feinschmeckerin- nen und Feinschmecker wieder zu genussreichen Entde- ckungsreisen in der Region ein. Die BioGenuss-Radtouren bieten sowohl Einheimischen als auch Gästen eine Ge- legenheit, die Region auf zwei Rädern zu erkunden und dabei regionale Bio-Köstlichkeiten zu genießen. Aktuell stehen in der Bio-Musterregion Ravensburg vier Rund- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 touren zum Entdecken zur Verfügung. Diese befinden sich bei Leutkirch im Allgäu, bei Leupolz/Karsee, bei Bad Waldsee/Wolfegg/Bergatreute sowie bei Amtzell/Bodnegg/Waldburg. Genaue Informationen und die Touren sind zu finden unter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren. Jede Route führt die Radelnden zu verschiedenen Bio-Betrieben, wo sie regionale Produkte einkaufen oder einen Blick hinter die Kulissen werfen können. Informative Hofschilder geben Einblick in die Besonderheiten jedes Betriebs. „Ob als Radel-Erlebnis oder Familienausflug – unsere BioGenuss-Radtouren haben für jeden etwas zu bieten“, sagt Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg. Ihr Tipp: Bei der Planung sollten Interessierte die individuellen Öffnungszeiten der Betriebe berücksichtigen, um das volle Potenzial der Tou- ren auszuschöpfen. 35. Internationale Wolfegger Konzerte vom 27.- 29. Juni 2025 Die Internationalen Wolfegger Konzerte auf Schloss Wolfegg, unter der Künstlerischen Leitung von Manfred Honeck, finden in diesem Jahr vom 27. bis 29. Juni statt. Beim Auftaktkonzert im historischen Ambiente der Alten Pfarr am Freitag, 27.06. um 20.00 Uhr ist das vierköp- fige Vokalensemble German Gents mit einem vielfälti- gen Programm zu erleben, das unter dem Motto „Heute Nacht oder nie“ einen Streifzug durch Lieder, Chansons und Filmschlager a cappella bietet. Im majestätischen Rittersaal von Schloss Wolfegg findet das Orchester- konzert am Samstag, 28.06. um 20.00 Uhr statt: Das Staatsorchester Stuttgart präsentiert gemeinsam mit Sopranistin Magdalena Lucjan Werke des Wiener Wal- zerkönigs Johann Strauß Sohn zu dessen 200. Geburts- tag. Den Abschluss des Festivals bildet das Kirchenkon- zert am Sonntag, 29.06. um 17.00 Uhr, erneut mit dem Staatsorchester Stuttgart, dem Philharmonischen Chor München und renommierten Solisten, bei dem Werke von Rachmaninoff und Mendelssohn-Bartholdy in der einzigartigen Akustik der barocken Pfarrkirche St. Kat- harina erklingen. Das Konzert in der Alten Pfarr ist bereits ausverkauft. Konzertkarten für das Orchester- und das Kirchenkonzert erhalten Sie bei der Wolfegg Information telefonisch unter 07527 9601-51, per Mail an wolfegg.info@wolfegg.de oder im Onlineshop unter www.pretix.eu/wolfegg/IWK2025/ Informationen zu den einzelnen Konzerten finden Sie auch auf der Homepage unter www.wolfegg.de Landratsamt Ravensburg Kreistag beschließt zum dritten Mal Verbesserungen im ÖPNV und ermöglicht im gesamten Kreis ein syste- matisches Angebot Mit dem Beschluß des neuen Nahverkehrsplans hat der Kreistag den Grundstein für einen weiteren Ausbau des ÖPNV im Landkreis gelegt. Ab 2027 sollen zusätzliche 1,8 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt wer- den. „Damit schaffen wir es, das Regionalbusangebot im ganzen Landkreis systematisch gestuft zu gestalten und stellenweise sogar noch einmal weiter auszubauen“, freut sich Landrat Harald Sievers. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Planungen des ÖPNV-Ausbaukonzeptes von 2021 enthält der neue Nahverkehrsplan keine fle- xiblen Bedarfsverkehre oder Busverkehre nach Mitter- nacht. „Auch in herausfordernden Zeiten investieren wir erneut kräftig in ein gutes Regionalbusangebot für unse- ren Landkreis. Allerdings sind unsere finanziellen Möglich- keiten begrenzt“, begründet Sievers diese Fokussierung. Um das Angebot möglichst passgenau auszubauen, un- tersuchte Tobias Koch, Leiter der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität, mit seinem Team die Nachfrage jeder einzelnen Buslinie und plante die Busverkehre neu. Das Ergebnis sind sieben abgestufte Linienkategorien: Vom Regiobus mit einem Angebot von früh bis spät, auch am Wochen- ende, bis hin zur reinen Schulbuslinie. Neuerungen ab Mitte 2027: Ein Schnellbus soll zur Haupt- verkehrszeit von Kißlegg nach Ravensburg fahren. Um- fangreich ausgebaut werden soll die Linie 31 von Wolfegg über Bergatreute ins Schussental sowie die Linie 7534 von Unterankenreute nach Weingarten. Auch die Linie 32, wel- che Bergatreute und Bad Waldsee verbindet, soll gestärkt werden. Dieser Teil des mittleren Landkreises konnte bei den ersten beiden Umsetzungsstufen des ÖPNV-Ausbau- konzeptes im Jahr 2021 und 2022 noch nicht profitieren. Weitere Verbesserungen im gesamten Landkreis sind optimierte Anschlüsse sowie weniger Umstiege auf vie- len Buslinien. Die Linie 21 von Ravensburg über Grünkraut nach Bodnegg soll zur Hauptverkehrszeit bis Rotheidlen verlängert werden und einen Anschluss an den Schnell- bus nach Wangen bieten. Die Gemeinden Hoßkirch, Kö- nigseggwald und Riedhausen sollen mit der Linie 40 ab 2029 ein umsteigefreies Angebot nach Ravensburg er- halten. Eine technische Anschlusssicherung soll gewähr- leisten, dass Busse künftig zuverlässiger auf verspätete Busse und Bahnen warten. „Um zusätzliche Angebote finanzieren zu können, ha- ben wir die Verkehre optimiert und lassen beispielsweise auch bei neu erteilten Aufträgen gebrauchte Busse zu“, erläutert Tobias Koch. „Gerade weil der Landkreis mit 8 Millionen Euro heute und rund 16 Millionen Euro ab 2027 viel Geld für das ÖPNV-Angebot ausgibt, achten wir sehr auf Wirtschaftlichkeit.“ Aus diesem Grund müssen ab 2027 auch einzelne Fahrten entfallen, die über den krei- seinheitlichen Standards liegen, sofern die betroffenen Städte und Gemeinden diese nicht als gemeindliches Zusatzangebot bestellen. Neben verbesserten Verbindungen wird auch der Kom- fort gesteigert: Bequemere Sitze in allen Regiobuslinien, mehr Platz für Kinderwagen und Gepäck, eine dritte Tür für schnelleres Ein- und Aussteigen bei längeren Bussen, Lademöglichkeiten für Smartphones sowie bargeldloses Bezahlen sollen ab 2027 zunehmend zum Standard wer- den. Auch der Kundenservice soll in Zusammenarbeit mit dem bodo-Verkehrsverbund digitalisiert und verbessert werden. „Der neue Nahverkehrsplan unseres Landkreises ist das Ergebnis einer sehr engen und umfassenden Zusammen- arbeit. Über ein Jahr haben wir mit den Verkehrsunter- nehmen, Kommunen, Kreistagsmitgliedern, engagierten Bürgern und Fachleuten an dieser Aufgabe gearbeitet. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich für ein noch besseres Regionalbusangebot in unserem Landkreis ein- gesetzt haben“ so Landrat Harald Sievers. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Dankeschön fürs Ehrenamt - Aktive DLRGler auf Ge- meinschaftsausflug Am vergangenen Wochenende und bei strahlendem Son- nenschein waren die Aktiven der Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Bad Waldsee mal nicht schwimmend, sondern zu Fuß unterwegs. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anlass dieses Ausfluges war die Idee, anstatt eines per- sönliches Weihnachtsgeschenks mal wieder als Gemein- schaft etwas zu unternehmen. Die ehrenamtlich Aktiven Mitglieder erhalten für Ihr Engagement innerhalb der Ortsgruppe kein Geld! Daher ist es umso wichtiger, regel- mäßig den Zusammenhalt zu stärken, gemeinsam Zeit außerhalb der ehrenamtlichen Verpflichtungen zu ver- bringen und eine Gelegenheit zum Austausch zu bieten. So trafen sich Trainer, Vorstandsmitglieder und Helfer der Ortsgruppe auf dem Marienplatz in Ravensburg, um von dort aus bei einer Stadtführung eine Reise in die Vergan- genheit von Ravensburg anzutreten und Interessantes über unsere Kreisstadt zu erfahren. Im Anschluss stärkten sich alle mit einer Kugel Eis, bevor es dann zum gemüt- lichen Teil, dem gemeinsamen Abendessen im Loverr´s überging. Diesen Tag haben die Ehrenamtlichen wirklich verdient! An dieser Stelle möchten wir uns auch bei allen anderen Aktiven der DLRG Ortsgruppe Baienfurt bedanken, die beim Ausflug leider nicht dabei sein konnten. Ohne euer Engagement in der Ortsgruppe wäre unsere DLRG nur halb so schön! SV Fronhofen Pfingstfest Der SV Fronhofen veranstaltet an Pfingsten wieder sein traditionelles Zeltfest. Los geht es am Freitag, 6.6. mit ei- nem Feierabendhock. Zunächst spielen die Burgspatzen aus Fronhofen und ab ca. 20:00 Uhr der Musikverein Un- terwaldhausen. Am Samstag wird ab 13:00 Uhr gewan- dert, ehe es um ca. 15:00 Uhr mit Kaffee- und Kuchen zu einem 11 mtr. Turnier übergeht. Ab 18:00 Uhr findet erstmalig ein Beerpongturnier statt. Der Pfingstsonntag, 8.6. steht ganz im Zeichen des großen Gerümpelturnier. Abends heizt die Coverband Jigger-Skin in Zusammen- arbeit mit DJ Partyfässle das Zelt ein. Am Pfingstmontag, 9.6. findet um 10:30 Uhr ein Feldgottesdienst statt, gefolgt vom Frühschoppenkonzert des Musikverein Fronhofen. Auf dem Fußballplatz spielen zahlreiche Bambini, F- und E-Jugendteams um Ruhm und Ehre. Weitere Informationen unter www.sv-fronhofen.de Förderpreis Duale Ausbildung 2025 für den Landkreis Ravensburg verliehen Am Montag, den 26. Mai 2025 hat Landrat Harald Sie- vers zum fünften Mal den „Förderpreis Duale Ausbildung“ für herausragende Leistungen von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben im Landkreis Ravensburg verlie- hen. Im Rittersaal von Schloss Achberg wurden sechs Auszubildende und ein Ausbildungsbetrieb ausgezeich- net. Ziel des Förderpreises ist die Stärkung des dualen Ausbildungssystems, welches von hoher Bedeutung für den Landkreis, seine Unternehmen und Betriebe ist. Die Duale Ausbildung ist ein zentraler Punkt für die positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region so- wie die erfolgreiche Begegnung des Fachkräftemangels. Der mit insgesamt 1.800 Euro dotierte Preis wird in Kate- gorien „Gewerbe & Handwerk“, „Industrie & Handel“, sowie „Gesundheit, Pflege und Soziales“ vergeben. Auswahlkri- terien sind etwa Ausbildungsleistung, eine rollenuntypi- sche Berufswahl, individuelle Leistungsvoraussetzungen und die Persönlichkeit der Auszubildenden. Ausbildungs- betriebe werden mit einer Urkunde für ihr besonderes Engagement, innovative Projekte und den Umstand aus- gezeichnet, dass sie sich um die Ausbildung verdient ge- macht haben. Die jährliche Preisverleihung würdigt das Engagement von Unternehmen, in die duale Ausbildung zu investieren und Nachwuchstalente anzuziehen. Sie schafft ein öffentliches Bewusstsein für die Notwendigkeit, dieses Ausbildungsangebot zu erhalten und auszubauen, um die Region zukunftsfähig zu gestalten. Die Auswahljury, bestehend aus Mitgliedern der Hand- werkskammer Ulm, Kreishandwerkerschaft Ravensburg, Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwa- ben, dem Geschäftsführenden Schulleiter der Berufli- chen Schulen im Landkreis RV sowie des Landratsamtes Ravensburg hat mit ihrer Auswahl gestern sechs junge Menschen geehrt, die mit Bravour eine Duale Ausbildung abgeschlossen haben, sowie einen Ausbildungsbetrieb für besonderes Engagement im Bereich der Dualen Aus- bildung. Übersicht der Preisträger/-innen des Förderpreises Duale Ausbildung 2025 für den Landkreis Ravensburg: Kategorie „Auszubildende“ in den Bereichen… 1. „Gewerbe & Handwerk“: Protz, Friedrich – Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Sailer, Lukas – Kraftfahrzeugmechatroniker 2. „Industrie & Handel“: Rist, Paul – Zerspanungsmechaniker Hanschu, Irina – Industriekauffrau 3. „Gesundheit, Soziales und Pflege“: Jäger, Anna-Maria – staatl. anerkannte Erzieherin Aliyeva, Konul – Altenpflegehelferin Kategorie „Ausbildungsbetrieb“ AZS Ausbildungszentrum Schussental GmbH, Ravensburg Was sonst noch interessiert Finanzverwaltung Baden-Württemberg Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen: Baden-Württemberg verbessert sich deutlich 41 Tage durchschnittliche Bearbeitungszeit statt 54 Tage im Jahr zuvor Durchschnittlich 41 Tage benötigten die baden-württem- bergischen Finanzämter im Jahr 2024 für die Bearbei- tung der Einkommensteuererklärungen für den Veranla- gungszeitraum 2023. Landete man im deutschlandweiten Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Vergleich mit einer Bearbeitungszeit von 54 Tagen im vergangenen Jahr noch auf dem letzten Rang, konnte man sich im aktuellen Länderranking deutlich nach vor- ne auf Platz 4 verbessern „Die Verkürzung der durch- schnittlichen Bearbeitungszeit um gleich 13 Tage ist für die baden-württembergischen Steuerzahler eine gute Nachricht“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellen bundesweiten Umfrage des Steuerzahlerbundes deutlich. Jetzt gelte es, das gute Ergebnis auch in den kommenden Jahren zu bestätigen und darüber hinaus an einer weiteren Verbesserung zu arbeiten, so Möller weiter. Laut der BdSt-Umfrage, die sich auf Steuererklärungen bezieht, die bis Ende des Jahres 2024 für den Veranla- gungszeitraum 2023 abgegeben wurden, stehen dieses Mal die Finanzämter in Thüringen mit einer durchschnittli- chen Bearbeitungszeit von 39 Tagen gefolgt von den Äm- tern in Sachsen-Anhalt (39,7 Tage) und Hamburg (40,6, Tage) an der Spitze des Rankings. Positiv zu bewerten ist, dass in den meisten Bundesländern die Bearbeitungszeit der Finanzämter im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden konnte. Allerdings konnte sich Baden-Württem- berg mit einer Verkürzung der durchschnittlichen Bear- beitungszeit um 13 Tage im Vergleich zum Vorjahr am meisten steigern. Auch bei der Bearbeitung der Steuererklärungen von Ar- beitnehmern, die meist deutlich weniger aufwendig sind, steigerten sich Baden-Württembergs Finanzämter deut- lich und benötigten durchschnittlich nur noch 38. Tage. Im Vorjahr waren es hier 51 gewesen. Im Länder-Ranking bedeutet dies einen Sprung aus dem Tabellenkeller auf den geteilten zweiten Platz. Nur Thüringen war hier mit 35,2 Tagen noch schneller. Nach Angaben der Finanzverwaltung Baden-Württem- berg liegt der Hauptgrund für die verkürzte Bearbei- tungszeit darin, dass im vergangenen Jahr die zusätz- liche Arbeit bei den Grundsteuererklärungen sowie für die Abwicklung der Energiepreispauschale des Bundes deutlich zurückgegangen ist. Hinzu kommt sicherlich die in vielen Bundesländern erneut gestiegene Quote der vollständig automationsgestützt bearbeiteten Erklärun- gen. Sie kletterte deutschlandweit im Jahr 2024 im Ver- gleich zum Vorjahr von damals 20,5 Prozent auf jetzt 22 Prozent. Im Falle eines sogenannten „Autofalls“ wurde der Bescheid bereits nach 10-14 Arbeitstagen versandt. In Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten „Au- tofälle“ zwar von 17,2 Prozent auf jetzt 20,1 Prozent ange- stiegen, in diesem Ranking bleibt man damit allerdings in den unteren Regionen und landet vor Bayern auf dem vorletzten Rang. Spitzenreiter hier sind Thüringen und Sachsen-Anhalt, die eine Autofall-Quote von jeweils 27,4 aufweisen. „Bei der vollautomatischen Bearbeitung hat das Land eindeutig noch Luft nach oben, hier muss das Ziel für die kommenden Jahre eine schnelle Steigerung der Autofall-Quote sein“, appelliert der BdSt-Landesvor- sitzende Möller an die Finanzämter. Die Anzahl der zu bearbeitenden Steuerfälle steigt in Ba- den-Württemberg Jahr für Jahr, so wurden 2024 insge- samt 4,6 Mio. Einkommensteuererklärungen bearbeitet, 2023 waren es noch 4,5 Mio. gewesen. Gleichzeitig wird das Steuerrecht stets komplizierter. „Dabei muss es hier doch gerade auch im Sinne einer weiter verkürzten Be- arbeitungszeit in die andere Richtung gehen. Durch Steu- ervereinfachungen und Pauschalen sollten Steuererklä- rungen entbehrlich oder zumindest weniger kompliziert und damit schneller zu bearbeiten sein“, fordert Möller ein Umdenken seitens der Politik. Mögliche Verbesserungen sowohl für die Steuerzahler als auch für die Finanzbeam- ten sieht Möller zudem in einer vorausgefüllten kurzen Steuererklärung für Rentner sowie in einer deutlichen Er- höhung der Nutzerfreundlichkeit beim Onlineportal Elster. „Wird die Steuererklärung einfacher, passieren weniger Fehler und die Erklärung kann so schneller bearbeitet werden. Auch so kann es gelingen, die Bearbeitungszei- ten der baden-württembergischen Finanzämter weiter zu verkürzen“, ist sich Möller sicher. Hinweis: Den vollständigen BdSt-Bearbeitungscheck he- runterladen können Sie unter nachfolgendem Link: https://steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_ Baden-W%C3%BCrttemberg/BdSt_Bearbeitungs- check2024_final.pdf Stuttgart, den 3. Juni 2025 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist geschlossen von Mo.,16.06.2025 – Mo., 30.06.2025 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (16. - 30.06.2025) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (23. - 30.06.2025) ÄRZTE Ohne das Mitteilungsblatt der Gemeinde würden Ihnen ein paar interessante Seiten fehlen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Illustration: © Wechdorn/DEIKE 761U10U1 Das brauchst du: • ein sauberes Baumwolltuch in gewünschter Größe (z. B. altes Geschirr- handtuch oder Stoffrest) • Bienenwachspastillen oder zerkleinerte Reste von Bienenwachskerzen • Backpapier • Bügeleisen Leg das Baumwolltuch auf ein Backpapier. Verteil die Bienenwachspastillen gleichmäßig darauf. Leg einen weiteren Bogen Backpapier auf das Baumwolltuch mit den Wachspastillen. So geht es: Jetzt kannst du beispielsweise dein Pausenbrot in das Bienenwachstuch wickeln. Entferne das obere Backpapier und lass das Bienenwachstuch auskühlen. Bügel anschließend so lange darüber, bis das gesamte Wachs gleichmäßig geschmolzen ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 MIETANGEBOTE Wir suchen Verstärkung! Du bist PTA? Du möchtest in einem kleinen, aber feinen Team arbeiten, bei flexibler Arbeitszeitgestaltung (Voll- oder Teilzeit möglich) und deutlich übertariflicher Bezahlung? Du hast immer ein Lächeln für unsere lieben Kunden parat, bist fachlich in Topform und möchtest gern zeigen, was in dir steckt? Dann komm zu uns (Es gibt auch Kuchen…)! Wir freuen uns auf dich! Bewerbungen gerne unter: cgebler@apothekemochenwangen. de oder telefonisch Apothekerin Carmen Gebler | T 07502.9437900 | W www.apotheke-mochenwangen.de Jetzt unverbindlich anrufen und mehr erfahren: 0800 9966010* oder unter malteser-hausnotruf.de * kostenlos Schnelle Hilfe auf Knopfdruck Malteser Hausnotruf Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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            Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 07. Februar 2025 Nummer 6 Am 11.2. ist Europäischer Tag des Notrufs – Einladung zum Vor- trag „Notruf und Rettungskette – Ein Blick hinter die Kulissen“ Dienstag, 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr beim DRK Baienfurt-Baindt, Baindter Str. 48/1, Baienfurt „Rettungsdienst und Feuerwehr, wo genau ist der Notfallort?“ Diese allererste Frage, di- rekt beim Abnehmen des Telefonhörers, er- öffnet das Notrufgespräch bei der Integrier- ten Rettungsleitstelle in Weigarten. Wie läuft ein solches Gespräch ab und wer entscheidet wann, ob der Rettungswagen mit Blaulicht alarmiert wird oder sogar ein Notarzt mit- kommt? Und stimmt es, dass der Rettungs- wagen bereits alarmiert ist, bevor das Ge- spräch beendet ist? Am 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs. Anlässlich dieses Tages lädt das DRK Baienfurt-Baindt zu einem öffentlichen Vortrag zum Thema Notruf ein. Zu Gast ist Carsten Schliz, der bei der Integrierten Ret- tungsleitstelle für das Qualitätsmanagement verantwortlich ist. Er gibt einen exklusiven Einblick in die Arbeit der Rettungsleitstelle und erläutert, was dort passiert, wenn Hilfe- suchende den Notruf wählen. Dank neuester wissenschaftlicher Erkennt- nisse sind die so genannten „Fünf W’s“ nicht mehr erforderlich, Hilfesuchende werden strukturiert und detailliert durch das Ge- spräch geführt. Dadurch geht kein Detail ver- loren und es kann die richtige Hilfe alarmiert werden. Neben dem Thema Notruf werden das DRK Baienfurt-Baindt und die Helfer-vor-Ort-Gruppen vor- gestellt. Wir geben ebenfalls einen Einblick in unsere ehrenamtliche Arbeit. Wir zeigen unsere Aus- rüstung und unsere Motivation zu helfen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten Sie zur besseren Planung um eine Anmeldung unter info@drk-baienfurt-baindt.de. Dieser Abend ist auch eine tolle Gelegenheit für alle, die sich eine Mitwirkung im DRK vorstellen kön- nen und sich dafür interessieren. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Stellenanzeigen Leitung (m/w/d) für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Kloster- wiesenschule in Baindt in Teilzeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch sei- ne wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf un- serem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Du bist ein Organisationstalent mit Herz für Kinder? Dann suchen wir genau dich! Für die Leitung unserer Grundschulbetreuung suchen wir eine engagierte Persön- lichkeit, die die Betreuung unserer Schulkinder mit Herz, Kompetenz und Kreativität steuert. Ob pädagogische Fachkraft oder Quereinsteiger*in – wichtig ist uns, dass du die Kinder auf ihrer Entdeckungsreise durchs Leben begleitest und förderst! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Donnerstag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Freitag: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 13:00 Uhr Zusätzlich hast du flexible Vorbereitungszeiten, um dei- ne Aufgaben als Leitung der Betreuung optimal zu gestalten. Deine Aufgaben: • Leitung und Organisation der Grundschulbetreuung außerhalb der Unterrichtszeiten • Planung und Umsetzung eines kindgerechten Betreu- ungs- und Förderangebots • Führung und Unterstützung des Betreuungsteams • Enge Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und weiteren Partnern • Dokumentation und Qualitätssicherung der Betreuung Das bringst du mit: • Eine abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieherin, Sozialpädagogin) oder Be- reitschaft zur Weiterbildung „Schulkinder begleiten, unterstützen und fördern“ beim ifsb in Ravensburg • Freude an der Arbeit mit Grundschulkindern und an der Gestaltung von pädagogischen Konzepten • Organisationstalent, Eigeninitiative und Führungsstär- ke • Teamgeist und Kommunikationsstärke Das bieten wir dir: • Eine verantwortungsvolle Aufgabe mit viel Gestal- tungsspielraum • Unterstützung bei der Weiterbildung und fachlichen Entwicklung • Ein engagiertes Team und ein wertschätzendes Ar- beitsumfeld • Attraktive Arbeitszeiten, die sich mit Beruf und Familie vereinbaren lassen • Eine langfristige Perspektive und die Möglichkeit, ei- gene Ideen einzubringen • eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Schenke Andrea aus Baienfurt eine zweite Lebenschance Registriere dich als potenzielle:r Stammzellspender:in Ob im Garten, beim Radfahren oder Wandern - Andrea ist immer in Bewegung und hat dabei immer ein Lächeln im Gesicht. Ihre Familie und Freunde beschreiben sie als sehr aktiven, lebenslustigen und hilfsbereiten Menschen. Doch momentan steht die Welt der 63-jährigen Andrea still. Nachdem es ihr in den letzten Wochen nicht gut ging, ergaben nun die Blutuntersuchungen die niederschmetternde Diagnose akutemyeloische Leukämie (AML), Blut- krebs. Um zu überleben, benötigt Andrea nun eine Stammzellspende. Ihr größter Traum ist es wieder gesund zu werden, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jah- ren alt ist, kann sich als potenzielle:r Stammzellspender:in für Andrea und andere Betroffene registrieren und damit Hoffnung verschenken. » Mund auf - Stäbchen rein - Spender sein Datum: Sonntag, 16. Februar 2025 Uhrzeit: 08:00-16:00 Uhr Ort: Gemeindehalle Baienfurt - Foyer, Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Bitte bringen Sie zur Registrierung Ihr Handy mit. Jede Registrierung kostet die DKMS 50 Euro Unterstütze uns und scanne den QR-Code oder spende an: IBAN: DE78700400608987000818 Verwendungszweck: MHB 046 Andrea Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bist du bereit, die Leitung unserer Grundschulbetreu- ung zu übernehmen und Kinder auf ihrem Weg zu be- gleiten? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@ baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Wir trauern um unseren ehemaligen Kameraden Gebhard Fuchs Gebhard Fuchs trat im März 1969 in die Baindter Feu- erwehr ein. Er leistete für zwölf Jahre seinen Dienst am Nächsten in der Einsatzabteilung. Anschließend wechselte er in die Altersabteilung. Für seine Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir Ihm von ganzem Herzen. Seinen Angehörigen gilt un- ser Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwen- dungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes or- dentliches Ergeb- nis(Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.623.600 -1.683.150 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Er- träge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Son- derergebnis(Saldo aus 1.4 und 1.5) von 750.000 250.000 1.7 Veranschlagtes Ge- samtergebnis(Sum- me aus 1.3 und 1.6) von -873.600 -1.433.150 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau- fenderVerwaltungstä- tigkeit von 14.125.750 14.571.450 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufenderVer wal- tungstätigkeit von 14.596.300 15.097.950 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss /-bedarf desErgebnishaus- halts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -470.550 -526.500 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In- vestitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Fi- nanz ierungsmit - t e l ü b e r s c h u s s /-bedarfaus Investi- tionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 1.752.800 -282.100 2.7 Veranschlagter Fi- nanzierungsmittel- überschuss / -be- darf(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 1.282.250 -808.600 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätig- keitvon 1.000.000 1.000.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätig- keitvon 150.000 250.000 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 2.10 Ve ra n s c h l a g te r F i n a n z i e r u n g s - mittelüberschuss /-bedarfaus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 850.000 750.000 2.11 Veranschlagte Än- derung desFinan- z i e r u n gs m i t te l - bestands, Saldo des Finanzhaus- halts(Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.132.250 -58.600 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund- steuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. 390 v.H. 390 v.H. § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde und die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sind mit der öffentlichen Bekannt- machung öffentlich zugänglich zu machen. Die elektronische Bereitstellung erfolgt auf der Inter- netseite der Gemeinde: https://www.baindt.de/rathaus- buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der- gemeinde Mit Erlass vom 29.01.2025 (AZ 902.KPK) hat das Landrat- samt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushalts- satzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Ge- nehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2025/2026 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmen- bedingungen der Gemeinde (positive Jahresrechnung 2023; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haus- halt 2025/2026 kann vollzogen werden. Aufgrund der wirtschaftlich problematischen Situation der Gemeinde, insbesondere der nicht ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisse, muss es die Zielsetzung der Ge- meinde sein, durch die Reduzierung von Aufwendungen und die Erhöhung von Erträgen, die Ertragslage zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Durch die erheblichen an- stehenden Investitionen werden sich die Abschreibun- gen im Ergebnishaushalt deutlich erhöhen, was die Errei- chung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse erschwert. Insoweit sollte sich die Gemeinde auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben konzentrieren und Investitionen sowie Aufwendungen im Bereich freiwilliger Aufgaben auf den Prüfstand stellen und soweit möglich und vertretbar re- duzieren. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung sollten, im Rahmen der gebühren- rechtlichen Möglichkeiten, strikt kostendeckend geführt werden. Bei der Wasserversorgung ist es rechtlich zuläs- sig, Überschüsse zu Gunsten des gemeindlichen Haus- halts zu erwirtschaften. Falls auch bei der Vorlage künftiger Haushalte ein Defi- zit des ordentlichen Ergebnisses planerisch ausgewiesen sein sollte und in der mittelfristigen Finanzplanung keine Perspektive zur Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse entwickelt wird, behält sich das Landratsamt vor, erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergrei- fen. Dies könnte z. B. die Forderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts oder die Einschränkung von Kreditermächtigungen sein. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch in- nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 07.02.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl Im Rahmen der Bundestagswahl wurde eine Anpassung der Wahlbezirke im Gemeindegebiet der Gemeinde Baindt vorgenommen. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Mühlstraße und die Thumbstraße. Bewohner der Mühlstraße sind nun dem Wahlbezirk 003 Schenk-Konrad-Halle, Bewohner der Thumbstraße dem Wahlbezirk 001 Schule für Blinde und Sehbehinderte zugeteilt. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, kön- nen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einsehen. Eine Gesamtübersicht über die Einteilung der Wahlbezirke nach Straßen finden Sie außerdem auf unserer Home- page unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/wahlen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Vorankündigung Dorfputzete in Baindt Am Samstag, den 29. März 2025 findet wieder unsere alljährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus bzw. Bauhof in der Ziegeleistraße 20. Dort werden Teams gebildet und auf die vorgegebenen Strecken aufgeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es beim Feuerwehrgebäude einen gemeinsamen Abschluss und als Dank von der Gemeinde einen klei- nen Imbiss.In diesem Jahr wird die Dorfputzete von der Schalmeienkapelle Baindt e. V. organisiert. Hierfür be- danken wir uns bereits vorab sehr herzlich. Wir freuen uns sehr, wenn möglichst viele engagierte Mitbürge- rinnen und Mitbürger bei unserer Dorfputzete mithel- fen. Wir bitten Sie Warnwesten und Handschuhe nach Möglichkeit selbst mitzubringen. Bei wirklich schlech- tem Wetter kann die Putzete leider nicht stattfinden und wird dann ersatzlos abgesagt. Daher Daumen drücken, dass das Wetter mitspielt. Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Agri-PV Feuersberg“ 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, An- nabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 14. Januar 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Jahresrückblick: Bürgermeisterin Simone Rürup blickt auf das Jahr 2024 zurück. Baindt zählt zum Jahresende 5429 Haupt- und 67 Nebenwohnsitze. 42 Geburten, 56 Todesfälle, 26 Eheschließungen sowie 46 Kirchenaustritte hat es im vergangenen Jahr in Baindt gegeben. Darüber hinaus gab es 469 Zuzüge und 446 Wegzüge. Baugeschehen: 29 Baugenehmigungen wurden erteilt, davon 3 im Kenntnisgabeverfahren, und 6 Befreiungen gewährt. Bauanträge sind seit 1. Januar 2025 nur noch digital einzureichen. Baumaßnahmen: Witterungsbedingt haben Tiefbau- und Pflasterarbeiten in der Ortsmitte geruht, werden bei besserem Wetter jedoch fortgesetzt. Fahrradabstellplät- ze, Geländer und Sitzbänke werden schrittweise instal- liert. Die Ortsmitte ist für den Narrensprung nutzbar. Am Waldspielplatz erfolgen am 20. Januar weitere Anpas- sungsarbeiten. Arztpraxis (Dorfplatz): Bisher gibt es keine Rückmeldun- gen auf die Anzeige, eine Veröffentlichung im Ärzteblatt ist für Februar geplant. Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ra- vensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner Die Musikschule Ravensburg e.V., gegründet 1971, wird seit 2002 von 14 Kommunen unterstützt, darunter Baindt. Derzeit profitieren rund 200 Kinder in Baindt von den Angeboten der Musikschule, davon etwa 100 Kinder im Rahmen der Ganztagesschule der Klosterwiesenschu- le. Schwerpunktmäßig werden die Kinder in der musi- kalischen Früherziehung, an Blasinstrumenten und am Schlagzeug ausgebildet. Ein besonderer Erfolg ist die Bläserklasse der Kloster- wiesenschule, die seit 2013 besteht und 35 Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen umfasst. Zu- sätzlich werden wöchentlich acht Stunden Unterricht an Perkussionsinstrumenten sowie Blockflöten- und Gitar- renunterricht angeboten. Bürgermeisterin Frau Rürup lobt die hervorragende Zu- sammenarbeit mit der Musikschule sowie deren schnelle Unterstützung bei personellen Engpässen. Die Musikschu- le trägt maßgeblich zur kulturellen und musikalischen Bil- dung in Baindt bei. Die Kinder unserer Klosterwiesenschu- le werden in weiterführenden Schulen mit musikalischem Schwerpunkt sehr gerne aufgenommen. Doppelhaushalt 2025 und 2026; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversor- gung und; Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 Der Gemeinderat berät über den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Ergeb- nishaushalt weist ein Defizit von -1,62 Mio. € für 2025 und -1,68 Mio. € für 2026 aus. Gleichzeitig plant die Gemeinde Investitionen in Höhe von 6,68 Mio. € (2025) und 3,0 Mio. € (2026), die durch Grundstückserlöse und Kreditaufnah- men von jeweils 1,0 Mio. € finanziert werden. Die Kredit- tilgung beträgt 150.000 € (2025) und 250.000 € (2026). Kämmerer Herr Abele hebt hervor, dass steigende Per- sonalkosten (+0,72 Mio. €), höhere Sozialausgaben und eine um 0,33 Mio. € gestiegene Kreisumlage die finanzielle Belastung der Gemeinde verstärken. Auf der Ertragsseite bleibt die Gewerbesteuer trotz Anpassung des Hebesat- zes bei einem Ansatz von 2,5 Mio. €. Positive Effekte er- geben sich durch höhere Einkommensteueranteile sowie Grundstückserlöse. Herr Abele betont die Bedeutung des Doppelhaushalts, der trotz der finanziellen Herausfor- derungen wichtige Projekte wie die Sanierung der Klos- terwiesenschule, die Umgestaltung des Dorfplatzes und den Breitbandausbau sichert. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die geplanten Investitionen durch ein sorgfäl- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 tig abgestimmtes Sparpaket begleitet werden müssen, um die langfristige finanzielle Stabilität der Gemeinde zu gewährleisten. Im Sommer 2025 wird der Gemeinderat Maßnahmen wie die Überprüfung freiwilliger Leistungen, die Optimierung von Investitionsprojekten und mögliche Einsparungen im Personaletat diskutieren. Bürgermeisterin Frau Rürup be- tont die Notwendigkeit, Projekte gezielt zu priorisieren, um sowohl die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern als auch deren Infrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2025 und 2026 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg sowie den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 – 2029 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat stimmt dem im Haushaltsplan ent- haltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg S. 85-87 der Anlage 1 Haus- haltssatzung und Haushaltsplan zu. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit gem. S. 392-395 (Anlage 1) des Haushalts- planes zu. 5.) Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Dop- pelhaushalt mit der Vorgabe, dass im Nachgang ein Sparpaket zu entwickeln ist: Die Verwaltung wird be- auftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jah- res konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen, Umsetzung geplanter Investitionsprojekte, Planungs- leistungen und Personaletats. Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungs- maßnahmen. Redaktioneller Hinweis: Die vollständigen Unterlagen in- klusive Anlagen sind online auf der Homepage zu finden. Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nut- zungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Spielmann“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag, der Nutzungsänderung und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Spiel- mann“ für die Errichtung der Gaupen wird das gemeind- liche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhau- ses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futter- lager- und Bergehalle wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirsch- str. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung ei- nes Zweifamilienwohnhauses wird erteilt. Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohl- agerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und zur Änderung der Tierplätze wird erteilt. Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrs- schau vom 3. Dezember 2024 zur Kenntnis. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt. Anfragen und Verschiedenes Neue Bushaltestelle am Dorfplatz: Mit den neuen Mülleimern an den Bushaltestellen wird es auch integrierte Aschenbecher geben, diese werden zeitnah montiert. Gleichzeitig erfolgt die Installation der neuen Mülleimer auf dem gesamten Dorfplatz. Klosterwiesenschule: Während der Feiertage wurde auf der Baustelle der Klos- terwiesenschule Licht bemerkt. Ursache war ein falsch programmierter Bewegungsmelder. Darüber hinaus war der Fliesenleger während dieser Zeit in der Schule tätig. Bushaltestelle Fischerareal: Die vorübergehende Bushaltestelle im Fischerareal wird abgebaut, da sie nicht mehr benötigt wird. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv. de/se i te/de/rathaus/02/WB/ Ratsinformationssystem.html Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. Februar und Sonntag, 09. Februar 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Februar 2025 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravens- burg, Tel: 0751 96866 Sonntag, 09. Februar 2025 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 43513 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Februar 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Trauer Sprech Zeit Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.02., 13.03., 10.04., 08.05. 2025, je- weils 14, 15 oder 16 Uhr Mittwoch, 26.02. Dienstag, 25.03.,29.04., 27.05. 2025 Je- weils 15 oder 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Einfach Da Sein - Wirklich so einfach? Was bedeutet dieses „Einfach Da Sein“ konkret, wenn der Tod unseres Zugehörigen bevorsteht? Wenn es nichts mehr zu „tun“, gibt, außer eben da zu sein? Das theoretische Wissen darum, was im Sterbeprozess passiert, ist hilfreich. Ihn mitzuerleben, auszuhalten und zu begleiten ist etwas ganz anderes und kann uns auch an unsere Grenzen bringen. Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit und Versagensängs- te können uns belasten. Lernen Sie an diesem Abend in Einzel- und Partnerübun- gen verschiedene Möglichkeiten kennen, für sich selbst und den sterbenden Menschen ganz da zu sein in dieser außergewöhnlichen Situation des Lebens. Referentin: Marion Müller, Koordinatorin Ambulanter Hospizdienst Weingarten Termin: Donnerstag, 20.02.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Februar – 16. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Das Glück ist wie unser Schatten, es läuft davon, wenn wir ihm nachjagen, doch wenn wir auf das Licht und die Wahrheit zugehen, folgt es uns. Dario Lostado Samstag, 08. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Emily Wenzel, Frida Rapp, Benjamin Steifvater, Marlene Stör, Tim Be- ckert, Nele Gründler(† Paul Lehmann, Pia und Alfons Häfele, Manfred Schulz, Wilma Hoff- mann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Mara Dienstag, 11. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baindt – Seniorenfasnet im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 13. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Freitag, 14. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionmittag – 2. Gruppen- stunde im Bischof-Sproll Saal Samstag, 15. Februar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag, Rafa- el Dorn, Johanna Zentner, Benedikt Heilig(† Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Eugen und Anton Elbs, Theresia und Baptist Elbs) Sonntag, 16. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunikanten Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Der Wahlausschuss informiert Die Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten wur- de durch den Wahlausschussgeprüft und wir freuen uns, dass wir Ihnen den endgültigen Wahlvorschlag bekannt- geben können. Folgende Damen und Herren haben sich zur Kandidatur bei der Kirchengemeinderatswahl bereit erklärt: -in alphabetischer Reihenfolge – Auzuret, Beatrix, 64 Jahre, Zahnmed. Fachangestellte, Baindt Brei, Martina, 57 Jahre, Verwaltungsangestellte, Baindt Brugger, Lisa, 38 Jahre, Lehrerin, Baindt Kleyer, Patricia-Achim, 53 Jahre, Außendienstmitarbei- ter*in, Baienfurt Leiprecht, Reinhold, 73 Jahre, Rentner, Dipl. -Vw. Baindt Lins, Volkher, 59 Jahre, Dipl. Betriebswirt, Baindt Michelberger, Ursula, 46 Jahre, Verwaltungsangestell- te, Baindt Rohde, Bernd Martin, 53 Jahre, Bibliothekar, Mochen- wangen Stephan, Thomas, 57 Jahre, CAD-Konstrukteur, Baindt Winkler, Stephan, 54 Jahre, Dipl.-Ing., Baindt Zanutta, Claudia, 59 Jahre, Schulsekretärin, Baindt Wir bedanken uns bereits heute bei den Damen und Her- ren für ihre Bereitschaft, bei der Kirchengemeinderats- wahl 2025 zu kandidieren, um sich aktiv an der Gestal- tung des Gemeindelebens in unserer Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt zu beteiligen. Der Wahlausschuss Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serer Seniorenfasnet mit Musik und Programm am Mittwoch, 12. Februar 2025 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter” hat wieder viel Lustiges aus unserem Dorf zusammengetra- gen. Gemeindepolitisch gibt es eine Menge zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos”! Lassen Sie sich überraschen, wir freuen uns auf einen fröhlichen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 23. Februar 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her und sehet an die Werke Got- tes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschen- kindern. Ps66,5 Sonntag, 09. Februar 4.SonntagvorderPassionszeit 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche,Ev.Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst,Ev.Kirche(Pfr.Schö- berl) Montag, 10. Februar 08.30 Uhr Baindt Kreativer Montag, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor,Ev.Gemeindehaus Mittwoch, 12. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht,Ev.Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt FrauenkreismitPeterGötze,Au- torenlesung Donnerstag, 13. Februar 20.00 Uhr Baienfurt BibelimGesprächmitPfr.Schö- berl,Ev.Gemeindehaus Sonntag, 16. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche,Ev.Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr.Schöberl) Baienfurter Kirchen-Filmabend Ein Musikfilm der Hoffnung macht - FSK: 6 Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt InSüdtirol isteinTreffenzwischenIsraelundPalästina angesetzt.DortsolleinJugendorchesterauftreten, in dem junge Künstler aus beiden Staaten gemeinsam mu- sizierenundbeweisen,dasseinfriedlichesMiteinander trotzallerDifferenzenmöglichist.Musikverbindetüber Grenzenhinaus. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI FrauenkreisamMittwoch,den12.2.2025-19.00Uhr GanzherzlichlädtderevangelischeFrauenkreisderKir- chengemeindeBaienfurtBaindtzuseinemnächstenTref- fen ein. Peter Götze wird aus seinem Buch „Erinnerun- gen” lesen und auch wir dürfen uns erinnern. Wir freuen uns auf einen vergnüglichewn Abend das Frauenkreisteam Der Kreative Montag bietet an wirladenherzlichein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aqua- rell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin PetraNeumann-Sprink Tel.:0751-52501mobil:0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. DerKostenbeitragbeträgtinderRegel€7,50;Material nach Verbrauch --- Glaube im Alltag Psalmen lesen DasLebenmitallenHöhenundTiefenfin- detsichindenbiblischenPsalmen. Da sind die Dankpsalmen, aber auch die Klagepsalmen, in denen von Angst, Not und Verfolgung die Rede ist. Auch Rachegefühle sind dabei. NichtseltenstehtdenBetendendasWasserbiszumHals. Vielleicht schlagen Sie einmal die Bibel auf und lesen einen PsalmvonAnfangbiszumEndedurch.Mitallem,auch dengrößtenHassgefühlenkommenhierMenschenzu Gott, bestürmen ihn, rufen nach seiner Hilfe – und enden oft imDank.Vielleichtkannich inmeinenSturmzeiten GottauchungefiltertumHilferufen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchen- jahr-evangelisch.de) --- Bibel im Gespräch – Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen,das„zufällig“ inmeineSituation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf Fragen suchen, die mich bewegen. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Gespräch kom- men und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bi- belstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 13.02.2025 von 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus – im Untergeschoss. Herzliche Einladung dazu. Pfr. M. Schöberl --- Vortrag „Eintauchen in digitale Welten“ Die Evangelische Kirchengemeinde Bai- enfurt-Baindt lädt am Donnerstag, 20.02.2025 um 19.00 Uhr zu einem Vortrag mit Herrn Prof. Dr. phil. Jörg Stratmann in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. --- Offener Bibeltreff zur Vesperkirche Am Sonntag, 9. Februar findet um 13.30 Uhr im M.-Luther Gemeindehaus Wein- garten ein Offener Bibeltreff zur Vesperkirche statt. Zum Thema der Vesperkirche „Der Mensch is(s)t, was er ist, - Essen und Armut“ gibt Johannes Ehrismann, Theologi- scher Referent der Zieglerschen, Impulse zu Matthäus 5, 13-20 (Bergpredigt). Sein Motto: „Hoffnungsträger“ – Salz und Licht der Welt. Musikalische Umrahmung: Veehhar- fen-Ensemble Wilhelmsdorf. Weitere Bibeltreffs zur Ves- perkirche: 16. / 23. Februar. Kultur in der Vesperkirche 5.2.2025, 19:00 UhrOld Bottle Band, tra- ditionellem New Orleans Dixieland Jazz, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird ge- beten 7.2.2025, 19:00 UhrKiss’n Kills; Indi-, Punk- und Kick-Ass- Rock’n Roll, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesper- kirche wird gebeten. 8.2.2025, 19:00 UhrPonticelli Ensemble; Vielfältige Streich- musik von klassisch bis modern, Eintritt ist frei, um Spen- den für die Vesperkirche wird gebeten. 9.2.2025, 16:00 Uhr!Barny Bitterwolf & Marlies Grötzin- ger; Sapperlott; Mundart in Reinkultur, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 12.2.2025, 19:00 UhrRoman Mangold; Schwäbische Lie- der – zum schmunzeln bis zum lachen, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 14.2.2025, 19:00 UhrBetsaal-Brass; Brass von Klassik bis Swing, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 16.2.2025, 19:00 UhrVoice Mania; Euphorie trifft Acapel- la, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 18.2.2025, 19:00 UhrOberschwäbisches Kammerorchester; Klassische Werke für Streicher, Eintritt ist frei, um Spen- den für die Vesperkirche wird gebeten. 20.2.2025, 19:00 UhrKinoabend; Kino in der Kirche mit dem Kulturzentrum Linse, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. EVANGELISCHESTADTKIRCHE WEINGARTEN ABT-HYLLER-STR. 1788250 WEINGARTEN _________________ GEÖFFNET VON 11:00 – 15:00 UHR ESSEN VON 11:30 – 14:00 UHR TÄGLICHE ANDACHT 14:30 UHR Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Mädchen verpassen Punktgewinn nur knapp Mädchen – SV Beuren 4:6 Im ersten Spiel der Rückrunde trafen wir auf den SV Beuren. Im Doppel spielten Pia und Marta gut zusammen und konnten sich in 3 engen Sätzen durchsetzen. Pia gewann danach das erste Einzel mit 3:1 und Marta musste ihr erstes Ein- zel mit 0:3 an die Spitzenspielerin abgeben. Die nächs- ten beiden Einzel von Franziska und Marta waren hart umkämpft. Franziska verpasste es nach 2:0 Führung im dritten Satz den Deckel drauf zu machen und verlor am Ende mit 2:3, ebenso wie Marta, die wiederum einen 0:2 Satzrückstand aufholen konnte, aber den Entscheidungs- satz leider nicht gewann. Nach zwei weiteren deutlichen Niederlagen von Pia und Franziska konnte Marta mit ih- ren ersten Einzelsieg zwar nochmals auf 3:5 verkürzen, doch die zu starke Nummer 1 aus Beuren holte gegen Franziska den entscheidenden 6. Punkt. Zum Abschluss kämpfte sich Pia nach 0:2 Satzrückstand nochmals zu- rück ins Match und konnte ihr Spiel zum 4:6 Endstand noch gewinnen. Schade, mit etwas mehr Spielglück wäre ein Punktge- winn durchaus möglich gewesen, vielleicht klappt es beim nächsten Mal. Jungen starten mit knapper Niederlage in die Rück- runde Jungen – SG Aulendorf 4:6 Wie die Mädels am Vormittag verloren die Jungs am Nachmittag ihr erstes Spiel der Rückrunde in der Be- zirksklasse ebenfalls knapp mit 4:6. Die Eingangsdoppel endeten mit einer Punkteteilung: Valentin und Felix verloren ohne echte Chance mit 0:3, während Ricco und Fabian ihrerseits einen klaren 3:0 Sieg einfahren konnten. Ähnliches Bild dann in den ersten Einzeln, Fabian gewann Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 in drei Sätzen und Ricco musste sich in drei Sätzen ge- schlagen geben. Im hinteren Paarkreuz waren Valentin und Felix ihren Gegnern deutlich unterlegen und verloren jeweils mit 0:3. Doch mit zwei gut herausgespielten 3:1 Siegen glichen Ricco und Fabian zum 4:4 Zwischenstand aus. Valentin brauchte zwei Sätze um in das Match zu finden und konnte sich in einen Entscheidungssatz kämp- fen, den leider er mit 8:11 verlor. Im letzten Spiel zeigte sich Felix verbessert, konnte die Niederlage aber nicht verhindern, sodass wir mit 4:6 verloren. Bereits am Don- nerstag geht es in Ailingen weiter, die allerdings zu den Meisterschaftsfavoriten zählen, falls sie in Bestbesetzung antreten können. Herren 1 erobern Tabellenführung Herren 1 – TSV Laubach 9:7 Nach einem Mammutspiel mit über 4 Stunden Spielzeit war der Jubel der 20 Fans groß, als Philipp Schwarz den Matchball im Schlussdoppel mit einem sehenswerten Angriffsball verwandelte. Der TSV Laubach hatte zuvor starke Gegenwehr geleistet und unseren Spielern alles abverlangt. In den Doppeln starteten nur Wolfgang Assfalg und Phi- lipp Schwarz erfolgreich, die Paarungen Tobias Nowak/ Marcel Brückner und Nico Scheffold/Roman Buck muss- ten sich, wenn auch knapp, geschlagen geben. Den Rückstand drehten mit zwei starken 3:0 Siegen unse- re Topspieler Marcel und Philipp in eine 3:2 Führung, die bei einer Punkteteilung im mittleren und hinteren Paar- kreuz bis zum 5:4 bestand hatte. Tobias und Roman konn- ten mit guten Leistungen jeweils 3:1 gewinnen, Nico und Wolfgang zogen in ihren Duellen den kürzeren, wobei Wolfgang bei seinem 11:13 im fünften Satz kurz zuvor so- gar einen Matchball hatte. Die zweite Einzelrunde startete mit einem Novum, denn Marcel musste zum ersten Mal diese Saison den Tisch als Verlierer verlassen. Er kam zu keinem Zeitpunkt ins Spiel, fand keine Sicherheit in seinen sonst so präzisen Angriffs- schlägen und verlor folgerichtig mit 0:3. Philipp hingegen spielte nach seinem schwächeren Spiel in der Vorwoche deutlich verbessert und konnte auch sein zweites Match ungefährdet mit 3:0 gewinnen. Durch zwei wichtige Siege in der Mitte von Tobias und Wolfgang, der nun selbst zwei Matchbälle gegen sich abwehrte, waren wir mit 8:5 auf der Siegerstraße. Doch im hinteren Paarkreuz fehlte uns die Durchschlagkraft. Nico verlor bei 1:0 Satzführung den zweiten Durchgang nach 9:5 Führung mit 9:11 und konnte sich von diesem Schock nicht mehr erholen. Roman fehl- ten in den letzten beiden Sätzen nur zwei Punkte, dennoch geht die knappe 1:3 Niederlage in Ordnung. So musste das Schlussdoppel über Sieg oder Unentschieden entschei- den, welches Wolfgang und Philipp zu Beginn dominier- ten und im hart umkämpften vierten Satz schließlich mit 13:11 gewinnen konnten. Da der bisherige Tabellenführer SV Rissegg im Parallel- spiel gegen die TSG Leutkirch verlor, übernehmen wir die Tabellenführung der Landesklasse, an deren Spitze nun ein Dreikampf entbrannt ist. Bereits am nächsten Sams- tag, 08.02. kommt es zum Spitzenspiel, wenn wir um 18 Uhr beim nun Zweitplatzierten SV Rissegg antreten müs- sen. Wir werden alles daran setzen unseren Platz an der Spitze zu verteidigen und uns für die Vorrundennieder- lage zu revanchieren. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Großspieltag mit allen vier Mannschaften!Herren 1 kämp- fen um Tabellenführung der Landesklasse Samstag 08.02. • 09:30 Uhr: SC Markdorf - Jungen • 12 Uhr: TSG Leutkirch – Mädchen • 17 Uhr: TG Bad Waldsee II - Herren 2 • 18 Uhr: SV Rissegg – Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. 16. ANR - Ringtreffen in Ulm Vom 07.-09. Februar 2025 findet das nur alle 4-5 Jahre stattfindende Ringtreffen statt. Was ist daran so besonders? Der ANR (Alemannische Narrenring) besteht aus 90 Zünften und ist in drei Regionen aufgeteilt. Allgäu, Bodensee und Oberschwaben-Donau. Die Raspler gehö- ren zur Region Allgäu und weil die Ulmer ihrer 33-jährigen Geburtstag feiern, findet dieses Ringtreffen in Ulm statt. Am Samstag fahren unsere Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit der Narrenzunft Bergatreute nach Ulm zum Kinderumzug. Am Sonntag geht es dann mit der Startnummer 33 für uns ins närrische Rennen. Die Abfahrtszeiten können wie gewohnt in der App ein- gesehen werden und auf der Fahrt nach Ulm, bleibt si- cherlich genügend Zeit in Erinnerungen ans vergangene Wochenende zu schwelgen. Denn der Ball der Verein war mit Sicherheit ein weiteres „Fasnetsmosaik” der Saison 2025 und sollte jetzt schon auf der „da muss ich 2026 unbedingt hin”-Liste stehen. Der Zunftrat grüßt zu diesem Wochenende passenden mit Zong-raus für Ulm und einem Narri-Narro für den ANR sowie einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch!!! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Der Berg ruft, komm mit auf die Marsweiler Höh´. Herzliche Einladung zur Land- frauenfasnet am Samstag, 15.02.2025, im Bischof-Spro- ll-Saal, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 19.30 Uhr. Wir freuen uns auf einen lustigen Abend mit euch. Die Vorstandschaft Anmeldung bis 09.02.2025 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035 oder über unsere Whatsapp-Gruppe. Reitergruppe Baindt Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Ab- schied von Ihrem langjährigen Mitglied Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Herr Gebhard Fuchs welcher am 27. 01. 2025 im Alter von 95 Jahren verstor- ben ist. Seit den 70er Jahren hat er jährlich beim Auf- und Abbau unseres Reitturniers tatkräftig unterstützt. Bis zum Jahre 2017 war er während unseres Turnierwochenendes für den Parkplatzdienst zuständig. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung halten werden. Seiner Fa- milie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Für die Reitergruppe Baindt e.V. Markus Elb 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schalmeienball 2025 Die Nacht der Musketiere Halle Baindt Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt gespannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Wir freuen uns auf euch! Einlass 19:30 Uhr // VVK 8€ - AK 10€ Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte An- zahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Musketiere im “Ausland“ unterwegs Ein Highlight jagt das nächste. Nachdem wir letztes Wochenende „nur“ am Samstag in Rot an der Rot auf dem Umzug waren und abends in ei- gener Halle den Ball der Vereine mitfeiern durften, geht am nun in die Ferne. Am kommenden Wochenende brechen die Baindter Mus- ketiere von Samstag auf ins deutsche Ausland, nach Bayern. Die Faschingsmusi aus Waging am See feiert ihr 100 jäh- riges bestehen mit einem Faschingsmusikfest, zu diesem die Baindter Musketiere eingeladen sind. Am Samstag wird das Festzelt am See mit einem zünf- tigen Wein und Weissbierfest mit unserer Unterstützung eröffnet. Der Sonntag beginnt dann recht früh mit einem Kirch- zug um 9 Uhr mit anschließendem Platzkonzert auf dem Marktplatz. Nach einem wilden Treiben auf demselbigen formiert sich gegen 12 Uhr ein bunter Festzug zurück zum Festzelt am See welchen wir natürlich auch gerne begleiten. Wir freuen uns auf den Geburtstag unserer Freunde und sind gespannt ob die Bayern auch Fasnet können… Blutreitergruppe Nachruf Die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. trau- ert um ihren Reiterkamerad, ihren Freund und Gönner Herrn Gebhard Fuchs Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Verwalter des landwirtschaftlichen Betriebs des Kinderheimes St. Josef in Baindt, heute das Sonderpädagogische Bildungs- und Bera- tungszentrum mit Internat der Stiftung St. Franziskus war für Gebhard Fuchs die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Gebhard Fuchs hat 20mal mit der Blutreitergruppe Taldorf und 12mal mit der Blutreitergruppe Baindt am Blutritt in Weingarten teilgenommen. Im Jahr 1973 wurde er mit der Silbernen Ehrenmedaille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfreitags- gemeinschaft ausgezeichnet. 8mal hat er mit unserer Gruppe am Hl. Blutfest in Bad Wurzach teilgenommen. Gebhard war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hochgeschätzter Blutreiterkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. im Februar 2025 Werner Elbs Vorstand Berthold Steinhauser Gruppenführer Volleyball LJ Baindt Sprung ins Halbfinale Am vergangenen Donnerstag wurde das Training der ersten Mannschaft nach Tett- nang verlegt. Dort fand das Viertelfinale im Bezirkspo- kal statt. Es lief wie geschnitten Brot und die Mannschaft konnte ihre ganzen Stärken abrufen: Bombastische Auf- schläge, starke Monsterblöcke – Einzel und im Doppel, smarte Punkte mit Köpfchen, hardcore Abwehr und Bil- derbuchangriffe (25:19; 25:17; 25:17). Damit sichert sich die VLJ Baindt 1 den Einzug ins Pokalhalbfinale. Am morgigen Samstag findet das nächste Rundenspiel der VLJ Baindt 1 in Illerrieden statt. Gegen den SF Illerrie- den (aktuell 2. in der Tabelle) und den TV Kressbronn (3. Platz) werden hochkarätige Spiele erwartet. Am Sonntag trifft die VLJ Baindt 2 auf die TSG Ehingen und den TSV Langenau. Basar Baindt Kinderbasar Baindt Frühjahr-Sommer Basar 15. März 2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutter OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.25 um 8 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wandertage um Geislingen vom 03.06. bis 06.06.2025 Informationen zu Programm, Preisen und Anmeldung fin- den Sie auf unserer Homepage Schwäbischer Albverein Weingarten. https:/weingarten.albverein.eu oder in unse- rem Schaukasten in der Marktgasse, zwischen Kaufland und Finanzamt. ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Betreuungsverein St. Martin Veranstaltungen und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Martin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vor- sorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder an- dere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Auf- gaben wahrzunehmen. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung notwen- dig ist und welchen Umfang diese haben soll. Der Betreu- ungsverein St. Martin informiert in seinen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufend Freiwillige, die ehrenamtliche Betreuungen übernehmen möchten, bildet sie aus, berät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8 www.betreuungsverein-st-martin.de 88212 Ravensburg Tel.: 0751 17870 betreuungsverein.st.martin@t-online.de Veranstaltungen in RAVENSBURG Donnerstag, 13.03.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 01.04.2025, 19.00 Uhr Mitgliederversammlung 2025 mit Neuwahlen zum Vor- stand Kath. Gemeindehaus Dreifaltigkeit, Gemeindesaal, Schwalbenweg 5, 88213 Ravensburg Dienstag, 29.04.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Wissenswertes zum Schwerbehindertenrecht Referent: Coskun Deniz, Sozialrechtsreferent, Sozialver- band VdK Baden-Württemberg e.V. Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 13.05.2025, 19.00 – 21.00 Uhr Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Patientenver- fügung in Zusammenarbeit mit der VHS Ravensburg, VHS, Gartenstr. 33, 88212 RavensburgAnmeldung direkt bei der VHS Ravensburg Dienstag, 24.06.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Dienstag, 08.07.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht, Reform des Betreu- ungsrechts Geschäftsstelle des Betreuungsvereins St. Martin Kuppelnaustr. 8, 88212 Ravensburg Veranstaltungen in LEUTKIRCH Dienstag, 08.04.2025, 17.00 - 18.30 Uhr Gespräch mit Rechtspflegerin Aufgaben und Pflichten der Betreuer/innen, Zusammen- arbeit mit dem BetreuungsgerichtReferentin: Ulrike Hla- watschek, Amtsgericht LeutkirchBischof-Moser-Haus, Ma- rienplatz 13, 88299 Leutkirch Dienstag, 03.06.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen Bischof-Moser-Haus, Marienplatz 13, 88299 Leutkirch Veranstaltung in WANGEN Dienstag, 01.07.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen EMK (Ev. Method. Kirche) Wangen, Lehmgrubenweg 2, 88239 Wangen Kinderkleiderbörse Bergatreute Samstag, 22. März 2025 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr Für Schwangere: Einlass 9:45 Uhr, Türe kleiner Saal Verkauft werden: Gut erhaltene Frühjahr- und Sommerbekleidung von Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen!!), Umstands- bekleidung, Spielzeug, Kinderwagen, Autositze, Kinder- fahrräder, Laufräder, Roller.... Außerdem verkaufen wir wieder gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute/ Freizeit gestalten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 24.02.2025 Per Email unter basar-bgt@gmx.de -Helfer erhalten vorab ihre Nummer- Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kindergartenkinder zugute. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Liebe Gartenbesitzerinnen und -besitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuch- sien-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflanzerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem und nachhaltigem Gärtnern entsprechen und die im Handel sonst nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Nur diese Erde und Dünger wird in der Gärtnerei selbst verwendet. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 18,00 €, Nichtmitglieder für 19,00 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest wird auf einen Torfan- teil verzichtet und durch Holzteile und Tonmineralien u.a. ersetzt. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch bei der Auffüllung des Hochbeets verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins: www. gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder direkt bei Bernhard Kohler kohler.bernhard@gmx.de oder Tel.-Nr.: 0751/18054214 Bitte beachten: Bestell-Ende für Sammelbestellung ist bereits der 28. Februar 2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen kön- nen. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler Waldseerstraße 32, Baienfurt am 15. März 2025 abgeholt werden. Ihre Bestellung können sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Narrenlauf am Donnerstag, den 20. Februar 2025 ab 20:45 Uhr Die CHG Arena Ravensburg lädt zum jährlichen Nar- renlauf ein: Von 20:45 Uhr bis 23:00 Uhr genießt ihr mit dem richtigen Schwung und guter Laune die Fasnet auf dem Eis. Narren im Häs und kostümierte Eislauffreunde zahlen nur 3,90 Euro Eintritt! Infos auf www.eissporthalle-ravensburg.de oder unter Telefon 0751/82-4198 Alltagshelden gesucht – Ehrenamtliche Privatvormundschaften Die Begleitung eines jungen Menschen ist eine bedeutsa- me Aufgabe, die in der Regel von den Eltern übernommen wird. In manchen Fällen können die Eltern diese Aufgabe jedoch nicht selbst wahrnehmen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. In diesen Fällen benötigt der junge Mensch einen Vormund, der seine Interessen vertritt, Entscheidungen zum Wohle des jungen Menschen trifft und die rechtliche Vertretung übernimmt. Gerne möchten wir darüber informieren, dass diese Auf- gabe auch ehrenamtlich übernommen werden kann und hiermit ein wertvoller Beitrag zur Unterstützung junger Menschen sowie auch junger Geflüchteter in unserem Landkreis geleistet werden kann. Diese verantwortungs- volle Aufgabe bietet die Gelegenheit, das Leben eines jun- gen Menschen positiv zu beeinflussen und sie auf ihrem Weg in eine selbstständige Zukunft zu begleiten. Sie kön- nen aktiv dabei helfen, unsere Gemeinschaft zu stärken und jungen Menschen Stabilität und Orientierung bieten. Ein Vormund soll die Eltern keineswegs ersetzen, sondern dem jungen Menschen eine verlässliche Ansprechperson und „Kümmerer“ in wichtigen Belangen bis zur Volljäh- rigkeit sein. Wenn Sie Interesse haben oder mehr über dieses sinnstif- tende Ehrenamt erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich bei uns zu melden. Gerne geben wir Ihnen detail- lierte Informationen über den Ablauf, die erforderlichen Qualifikationen (Geeignetheitsprüfung) sowie die Unter- stützung, die Sie von uns erhalten. Am Donnerstag, 13.02.2025 findet um 17:00 Uhr eine In- foveranstaltung in Ravensburg zu diesem Thema statt. Melden Sie sich bei Interesse gerne hierfür an, per E-Mail: ePV@rv.de oder telefonisch 0751/85-3266 oder 0751/85- 3267. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie sodann weitere Informationen. Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf der Home- page des Landkreises Ravensburg. Energieverbraucherportal zeichnet TWS aus Service, regionales Engagement und nachhaltige Ener- gieversorgung werden prämiert Viele Verbraucherinnen und Verbraucher setzen auf einen verlässlichen Energieversorger an ihrer Seite. Eine Orien- tierung bietet das unabhängige Energieverbraucherpor- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 tal, das schon seit Jahren Energieversorger auszeichnet. Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) bekam jetzt erneut für Strom, Gas und Wärme eine her- vorragende Bewertung und darf so das Siegel „TOP-Lo- kalversorger“ in ihrem Versorgungsgebiet im Schussental tragen. „Das Siegel zeigt auf, welche Versorgungsunter- nehmen nicht nur faire Preise und Transparenz bieten. Sie stehen für eine zukunftsfähige Energieversorgung, die erneuerbare Energien, Digitalisierung und den Aus- bau intelligenter Netze miteinander verbindet“, berichtet das Energieverbraucherportal. „Es ist uns wichtig, für unsere Kunden passende Lösungen zu haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Energiever- sorgung sicher bleibt, klimaschonend wird und bezahlbar ist“, berichtet Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. So investiert das Unternehmen in eine effizien- te Wärmeversorgung, bietet innovative Energielösungen und Mobilitätskonzepte an und hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, von dem die Stromkunden direkt profitieren. Dabei steht die TWS beratend zur Seite: In Ravensburg und Weingarten ist der Energieversorger in drei Kundencentern persönlich für die Bürgerinnen und Bürger da. „Die Wertschöpfung vor Ort spielt eine ent- scheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung in der Region“, ist sich Robert Sommer sicher. Das unabhängige Energieverbraucherportal zeichnet seit Jahren Versorger mit dem Siegel „TOP-Lokalversorger“ aus, die nicht nur einen fairen Preis bieten, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber ihren Kun- den, der Umwelt und der Gesellschaft zeigen. Die TWS erhielt die Auszeichnung für Strom, Gas und Wärme in ihrem regionalen Versorgungsgebiet. Aktionen im Gedenkjahr 500 Jahre Bauernkrieg Die Große Landesausstellung UFFRUR! öffnet in Ko- operation mit der Gesellschaft Oberschwaben ihren Veranstaltungskalender für die Region Organisator/innen heimatgeschichtlicher Veranstaltun- gen in Oberschwaben haben jetzt die Gelegenheit, ihre Events zum Gedenkjahr 500 Jahre Bauernkrieg kosten- los einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen: Die Große Landesausstellung UFFRUR! 500 Jahre Bau- ernkrieg bietet in Kooperation mit der Gesellschaft Ober- schwaben einen zentralen Veranstaltungskalender mit besonderer Reichweite. Die Veranstaltungsmeldung er- folgt unkompliziert über die Website der Gesellschaft. Im Gedenkjahr gibt es neben der Großen Landesausstel- lung eine große Zahl örtlicher Initiativen aus Kommunen und Zivilgesellschaft. Gemeinsam tragen sie nachhaltig zum Erinnern bei. Die Gesellschaft Oberschwaben über- nimmt dabei eine Brückenfunktion: Sie gestaltet das regi- onale Programm nicht nur durch eigene Veranstaltungen, sondern bietet auch Unterstützung in Form von Förder- mitteln und Beratung. Tipp: Projekte, die sich anlässlich des Gedenkjahres mit dem Thema Freiheit beschäftigen, können noch Förder- mittel erhalten. Weitere Informationen zum Veranstal- tungskalender, zum Förderprogramm und zu den Aktio- nen im Gedenkjahr: www.gesellschaft-oberschwaben.de Fasnet mit Verantwortung: Tipps für eine sichere Feierzeit Das Rote Kreuz ist jederzeit für alle da Die Fasnet steht vor der Tür – Zeit für bunte Umzüge, Fei- ern und geselliges Beisammensein. Damit die närrische Zeit sicher und gesund bleibt für alle Maskenträger und Festbesucher, geben die Sanitäterinnen und Sanitäter vom Roten Kreuz folgende Tipps: 1. Wärme nicht mit Alkohol auf – trage warme Kleidung „Schütze dich mit warmer Kleidung vor der Kälte“, rät Va- nessa Nausester, Ausbilderin beim Roten Kreuz. Alkohol mag wärmend wirken, birgt jedoch Risiken. Regelmäßi- ge Aufenthalte in geschützten Bereichen helfen, warm zu bleiben. 2. Lege Pausen ein und schlafe genug „Höre auf deinen Körper“, empfiehlt Simone Dreher, eben- falls Trainerin beim DRK. Wer sich Erholungsphasen gönnt und ausreichend schläft, bleibt handlungsfähig und ge- nießt die Fasnet besser. 3. Trinke nicht aus fremden Gläsern oder Flaschen „Achte darauf, dein Getränk immer im Blick zu haben“, so Nausester. Das Trinken aus fremden Gläsern birgt ge- sundheitliche Risiken und kann zu unangenehmen Über- raschungen führen. 4. Wasche deine Hände regelmäßig „Hygiene ist wichtig“, betont Dreher. Besonders bei der Nutzung öffentlicher Toiletten oder in Menschenmen- gen hilft gründliches Händewaschen, Krankheiten vor- zubeugen. 5. Achte auf deine Mitmenschen „Die Fasnet lebt vom Miteinander“, sagt Nausester. Behal- te Freunde und andere im Auge – ein kurzer Blick kann entscheidend sein, wenn jemand Orientierung oder Hilfe benötigt. 6. Vorsicht bei fremden Personen „Bleibe in vertrauten Gruppen und sei vorsichtig bei neu- en Bekanntschaften“, warnen die Rotkreuzler. Ein ge- sundes Maß an Misstrauen schützt vor unangenehmen Situationen. Fasnet – ein Fest der Gemeinschaft „Die Fasnet ist eine wunderschöne Zeit, doch Sicherheit und Verantwortung sind essenziell“, betonen alle Sani- täter und Rettungsdienstmitarbeiter. Das DRK mit allen Helferinnen und Helfern steht während der Fasnet für die Mitbürger bereit. Wer sich über Erste-Hilfe-Maßnahmen oder weitere Sicherheitstipps informieren möchte, kann sich jederzeit an die Ehrenamtlichen wenden. „Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Fasnet für alle eine schöne und sichere Zeit wird.“ One Billion Rising mit Rahmenprogramm im Februar in Ravensburg Aufstehen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, kollek- tive Stärke und Solidarität zeigen: dazu ruft die weltweite One Billion Rising-Kampagne jedes Jahr am 14. Februar auf. In Ravensburg findet um 17 Uhr auf dem Marienplatz wieder eine Tanzdemo statt. Begleitet von der Combo 7 des Bildungszentrums St. Konrad sind alle eingeladen, zum Lied „Break the Chain“ zu tanzen, um das Ende die- ser Gewalt zu fordern. Mitmachen können alle! Wer den Tanz vorher über möchte, kann beim Tanztraining der Tanzschule Geiger am 06.02. um 20:30 Uhr und am 11.02. um 17:30 Uhr teilnehmen. Rund um die Tanzdemo gibt es ein Rahmenprogramm mit Ausstellung, Vortrag und Workshops: Montag, 10. Februar – 08. März | vhs Ravensburg Plakat-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“: Ent- wickelt vom Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, ge- fördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die Ausstellung thematisiert den alltäglichen Sexismus, dem Frauen regelmäßig begegnen, und informiert über die Erscheinungsformen und Auswirkungen. Montag, 03. Februar – 23.Februar | IWO Weingarten, Stefan-Rahl-Straße 2 Plakat-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“ In leich- ter Sprache. Diese Ausstellung ist ein Angebot für Menschen mit Be- hinderung. Montag, 10. Februar | 19.00 Uhr | Bonanza des Bildungs- zentrums St. Konrad Vortrag „Körperbilder online – was wir auf Social Me- dia sehen und was nicht“ mit der Medienpädagogin Kim Beck geht es um Schönheitsidealen auf Social Media, den Wirkungen insbesondere auf das Selbstwert- und Kör- pergefühl von Jugendlichen und gibt Anregungen zum Umgang mit diesen Idealen. Der Vortrag richtet sich an Eltern und Fachkräfte. Freiwilliger Teilnahmebeitrag Sonntag 09. Februar | vhs Ravensburg Selbstbehauptung für Frauen und Mädchen (ab 11 Jahren) Workshop 1: 10:00 – 13:00 Uhr Workshop 2: 14:00 – 17:00 Uhr Leitung: Jasmin Pfund, Krav Maga Trainerin Teilnahmebeitrag: 7 € | Anmeldung: www.vhs-rv.de Die One Billion Rising Aktion findet in Ravensburg zum 8. Mal statt. Hintergrund ist, dass jede dritte Frau welt- weit körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt erfährt, das sind mehr als eine Milliarde Frauen (One Billion). „Wir wollen Gewalt gegen Frauen nicht hinnehmen und weisen daher immer wieder auf diese Menschenrechtsverlet- zung hin“ erklären die Organisatorinnen von Frauen und Kinder in Not e.V., der vhs, der Tanzschule Geiger, ehren- amtlich Aktiven sowie die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Ravensburg. Ermöglicht wurden der Vortrag und die Workshops durch eine Förderung der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und der Legner-Saut- ter-Stiftung. Alle Infos zur Kampagne, zu den Veranstal- tungen und zur Bestellung von Hoodies sind unter www. ravensburg.de/obr zusammengestellt. Infos gibt es auch auf facebook und Instagram (@onebillionrising_rv). Schwacher Jahresauftakt am Arbeitsmarkt Zum Jahresbeginn ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 9 Prozent angestiegen, die Quote kletterte damit auf 3,9 Prozent. Insgesamt waren 18.167 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet. „Das war der höchste Januarwert seit 15 Jahren. Eine Zunahme der Arbeitslosigkeit ist im Januar zwar nicht unüblich, heuer ist der Anstieg jedoch nicht ausschließlich auf saisonale Effekte, sondern auch auf die angespannte wirtschaftli- che Situation zurückzuführen“, erklärt Mathias Auch, Vor- sitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Letztere spiegelte sich auch in der Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage wider: „Die Zahl der Stellenneumeldungen fiel im Januar deutlich unter- durchschnittlich aus“, so Mathias Auch. Dementsprechend ist die Anzahl der Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Arbeit aufnahmen im Januar erkennbar zurückgegangen. Vor allem für Men- schen ohne Ausbildung oder mit geringer Qualifikation ist es schwerer geworden eine neue Stelle zu finden. „Die seit längerem erhöhte Inanspruchnahme von Kurzarbeit zeigt aber auch, dass die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Wert darauflegen, ihre Beschäftigten zu halten“, erläutert der Agenturchef. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Janu- ar 18.167 Menschen ohne Arbeit, 8.125 Frauen und 10.042 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 1.500 Personen bzw. 9 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.672 Perso- nen bzw. 10,1 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 9.286 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 1.164 oder 14,3 Prozent mehr als vor einem Monat und 1.404 oder 17,8 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.881 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 336 oder 3,9 Prozent mehr als im Vormonat und eine Zunahme um 268 oder 3,1 Prozent zum Januar des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Januar 4.969 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staats- angehörigkeit gemeldet, 1.880 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.997 erwerbs- fähige Personen gemeldet, von denen 1.368 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Die Zahl der Stellenneumeldungen blieb auch zu Beginn des Jahres unterdurchschnittlich. Unternehmen und Ver- waltungen informierten über 884 neue, offene Stellen, das sind 353 oder 28,5 Prozent weniger als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.148 offene Stellen gemeldet. Das waren 551 oder 8,2 Prozent weniger als im Dezember und 198 oder 3,1 Prozent weniger als im Januar 2024. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, viele Arbeitsuchende verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rah- menbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugs- dauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Mona- te erhöht. Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befin- den und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird. Alle Informationen zum Thema Kurzarbeit stehen auf der Webseite der Bundes- agentur für Arbeit. Die Nachfrage nach Kurzarbeit ging im Januar leicht zu- rück, blieb aber auf einem erhöhten Niveau. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werk- zeugbau, der Bereich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im Januar sind bis zum 27. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 67 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.115 Beschäftigte eingegangen. Im Dezember waren es 89 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.652 Beschäftigte. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,3 Pro- zentpunkte auf 4,0 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,7 Prozent. Mit 5.110 Frauen und Männern waren 478 oder 10,3 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.677 Menschen (plus 379), das Jobcenter betreute 2.433 Frauen und Männer (plus 99). Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Im Landkreis Konstanz waren 7.594 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.809) oder das Jobcen- ter (3.785) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 606 Menschen oder 8,7 Prozent mehr als im De- zember. Die Arbeitslosenquote stieg auf 4,6 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,2 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.463 Menschen über die Arbeitsagentur (2.800) und das Jobcenter (2.663) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 416 Personen oder um 8,2 Prozent zu. Die Arbeitslosenquote stieg auf 3,2 Prozent und lag damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Old Bottle Band eröffnet das Kulturprogramm der Vesperkirche Vom 4. bis 23. Februar ist in Weingarten wieder Vesper- kirchenzeit. Ein umfangreiches wie attraktives Kulturpro- gramm machen die Vesperkirche Weingarten zu einem einzigartigen Ort der Teilhabe und Begegnung. Künstle- rinnen und Künstler verzichten auf ihre Gage zu Gunsten der Vesperkirche. Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wir gebeten. Alle Kulturangebote finden in der evangelischen Stadtkirche in Weingarten statt. Start war am 5. Februar mit der Old Bottle Band, die seit Jahren mit traditionellem New Orleans Dixieland Jazz die Vesperkirche unterstützt. Am 7.2. folgt Kiss’n Kills mit ihrem überzeugenden Indi- , Punk- und Kick-Ass-Rock’n Roll. Die Band tritt bei der Vesperkirche das erste Mal auf. Los geht’s um 19 Uhr. Am 8.2. tritt das Ponticelli Ensemble auf. Mit ihrer viel- fältigen Streichmusik von klassisch bis modern ist das Ponticelli Ensemble schon seit Jahren Unterstützer der Vesperkirche. Beginn ist um 19 Uhr. Am 9.2. tritt der frühere Schirmherr und Förderer der Ves- perkirche i Schussental Barny Bitterwolf gemeinsam mit Marlies Grötzinger auf. Ihr Programm: Sapperlott; Mund- art in Reinkultur. Beginn ist hier bereits um 16 Uhr in der evangelischen Stadtkirche n Weingarten. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstüt- zen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun:Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Benefizkonzert in der Vesperkirche Weingarten - Das Ponticelli Ensemble am 8. Februar „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am 8. Februar um 19.00Uhr erneut auf eine besondere musikalische Begegnung ein. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum und spielt an diesem Abend ein Benefizkonzert für die Vesperkirche Weingarten. Be- stehend aus Streichinstrumenten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinn- liches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Samstag, 8. Februar 2025, Beginn um 19.00Uhr Evangelische Stadtkirche Weingarten Eintritt frei, Spenden zugunsten der Vesperkirche Weitere Informationen: vesperkirche-weingarten.de und www.ponticelli-ensemble.de Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kulturlandschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbil- der und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderheiden. Das Preisgeld stellen die Sparkassen-Finanzgruppe Ba- den-Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Um- weltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kul- turlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur- landschafts-preis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein- denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ru- he-bänke, Feld- und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken- mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbun- gen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Hei- matbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Vortrag mit Dr. Andreas Schwab Wann: Dienstag, 18. März 2025 um 19:30 Uhr Wo: Bürgerhaus Staig (Mochenwanger Straße 14 in 88273 Fronreute) Auf den Spuren der Erdgeschichte rund um Blitzenreute Wenn wir an die Eiszeiten in Oberschwaben denken, fal- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 len schnell die bekannten Namen Günz, Mindel, Riss und Würm. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich da in der Forschung aber einiges getan. Es wurden Nachweise ge- funden, dass es im Laufe der letzten 500.000 Jahre noch weitere Gletschervorstöße ins Alpenvorland gab. Auch über die jüngsten glazialen Formen lässt sich heute mehr sagen als früher, weil man sie mit modernen Methoden inzwischen sehr genau analysieren und aussagekräftig darstellen kann. Gehen Sie mit auf Spurensuche! Bekanntlich hat ja der große Alpenrheingletscher auch rund um Blitzenreute markante Hinweise auf die Erdgeschichte hinterlassen. Und im Schussento-bel bei Mochenwangen kann man sogar sehen, wie der Mensch das Relief der Erde mitge- staltet. Eine Anmeldung bis Freitag, 14. März (12:00 Uhr) ist er- forderlich. Die Anmeldegebühr be-trägt 5,00 Euro (vor Ort zu entrichten). Telefon: 07502 954-16 E-Mail: Tamara.Gnatzy@fronreute.de ALLTAG UND GEMEINSCHAFT TEILEN – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischer Erkrankung benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags Anleitung und Unter- stützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensge- meinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.500,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 70 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies meist als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Ge- meinschaft möglich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Freie Plätze in AOK-Kursen im Landkreis Ravensburg Ob Ernährung, Bewegung oder Entspannung: Gesundheit fängt bei uns selbst an. Zur Unterstützung bietet die AOK Bodensee-Oberschwaben aktuell Kurse im Landkreis Ra- vensburg an, in denen es noch freie Plätze gibt. AOK - HüftKnieProgramm: Aufbaukurs (Kursnummer 50426684) Diesen Kurs hat die AOK Bodensee-Oberschwaben zu- sammen mit dem Universitätsklinikum Tübingen entwi- ckelt. Die Teilnehmenden trainieren ihren Körper so, dass die Einschränkungen erheblich weniger werden und sie gleichzeitig leistungsfähiger werden. Sie lernen Übun- gen für zu Hause kennen, um den Erfolg langfristig zu sichern. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Empfeh- lung benötigt. Ein Kurs besteht aus acht Terminen im Zeitraum vom 12.03.2025 bis zum 30.04.2025 und findet in der Praxis Physio, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch, jeweils von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. AOK - Kraftausdauertraining (Kursnummer 50425925) Teilnehmende genießen dieses gezielte Krafttraining für alle Muskelgruppen. Die Übungen fördern außerdem die Beweglichkeit. Abgerundet wird das Training durch ge- zielte Entspannung und kleine Aufgaben für zu Hause. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Empfehlung benötigt. Ein Kurs besteht aus acht Terminen in Zeitraum vom 21.02.2025 bis zum 11.04.2025 und findet in der Praxis Physio, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch, jeweils von 10.45 Uhr bis 11.45 Uhr statt. AOK – Entspannt von Kopf bis Fuß (Kursnummer 50427119) Im hektischen Alltag kommen Entspannung und Erho- lung häufig zu kurz. Doch regelmäßig praktizierte Mus- kelentspannung und Entlastungstechniken helfen da- bei, zu einer gesunden Balance zurückzufinden und die Widerstandsfähigkeit gegen Stress zu verbessern. Im Kurs wird die Progressive Muskelentspannung vorge- stellt, ausprobiert und auf einfache Weise erlernt. Einbli- cke in Autogenes Training, Stressabbau durch Bewegung, Atementspannung, Achtsamkeitstraining und vieles mehr vervollständigen den Kurs. Ein Kurs besteht aus acht Terminen im Zeitraum vom 13.03.2025 bis zum 08.05.2025 und findet im feelMoor Gesundheitszentrum, Karl-Wilhelm-Heck-Str. 10, 88410 Bad Wurzach, jeweils von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Was sonst noch interessiert Wartezeit auf Steuererstattung verbessert Unterschiede zwischen den Finanzämtern haben ab- genommen Rund 1.000 Euro im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Da trifft es sich gut, dass die baden-württembergischen Steuerzahler im vergangenen Jahr deutlich kürzer auf eine Rückerstat- tung warten mussten, als im Jahr zuvor. Waren es 2023 noch 54 Tage gewesen, konnte die durchschnittliche Be- arbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen im Jahr 2024 für den Veranlagungszeitraum 2023 auf 41 Tage verkürzt werden. Das geht aus den Zahlen hervor, die das baden-württembergische Finanzministerium dem Steuerzahlerbund auf Anfrage mitteilte. „Es ist aus Sicht der Steuerzahler sehr erfreulich, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um fast zwei Wochen auf 41 Tage verkürzt werden konnte“, schätzt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller die Entwicklung ein. Vor allem für Haushalte, die dringend auf das Geld aus einer Rückerstattung angewiesen sind, sei das lange Warten auf den Steuerbescheid von der Finanzverwal- tung höchst ärgerlich gewesen, macht Möller deutlich. Auch bei einem weiteren Ärgernis gab es im vergangenen Jahr eine positive Entwicklung. So sind die unterschied- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 lich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern in Baden-Württemberg zwar nach wie vor vor- handen, allerdings nicht mehr in dem extremen Maße wie noch im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 hatte das schnellste Fi- nanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 34 Tagen, das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 75 Tage für die Bearbeitung einer Einkom- mensteuererklärung. Im Jahr 2024 reichte die Spanne der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 30 Tagen beim Finanzamt in Sinsheim bis zu 61 Tagen beim Finanz- amt Freiburg-Stadt. „Auch hier haben die Ämter durch die Verkürzung der Zeitspanne der Bearbeitungsdauer zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Amt einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dennoch gibt es den Zahlen zur Folge immer noch Steuerzahler, die doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten, als andere Steuerzahler“, zeigt Möller auf. Eine Möglichkeit, die Bearbeitungszeit für Einkommen- steuererklärungen zukünftig noch weiter zu verkürzen, sieht der baden-württembergische Steuerzahlerbund in einer Optimierung der sogenannten „Autofälle“. Sprich jenen Fällen, die nicht mehr von Sachbearbeitern, son- dern von einer Prüfsoftware erledigt werden. „Die Auto- fall-Quote konnte im Vergleich zum Vorjahr von 17,2 Pro- zent auf jetzt 20,1 Prozent gesteigert werden, hier sehen wir noch Luft nach oben“, sagte Möller. Im Falle dieses sogenannten „Autofalls“ wurde der Bescheid bereits nach 10-12 Arbeitstagen versandt. Wird die Erklärung über ELS- TER eingereicht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit sogar noch einmal um etwa 1- 2 Arbeitstage. Die Anzahl der zu bearbeitenden Steuerfälle steigt Jahr für Jahr, so wurden 2024 insgesamt 4,6 Mio. Einkommen- steuererklärungen bearbeitet, 2023 waren es noch 4,5 Mio. gewesen. Gleichzeitig wird das Steuerrecht stets kom- plizierter. „Dabei muss es hier doch gerade auch im Sinne einer verkürzten Bearbeitungszeit in die andere Richtung gehen. Durch Steuervereinfachungen und Pauschalen sollten Steuererklärungen entbehrlich oder zumindest weniger kompliziert und damit schneller zu bearbeiten sein“, fordert Möller ein Umdenken seitens der Politik. Mögliche Verbesserungen sowohl für die Steuerzahler als auch für die Finanzbeamten sieht Möller zudem in einer vorausgefüllten kurzen Steuererklärung für Rentner so- wie in einer deutlichen Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit beim Onlineportal Elster. „Wird die Steuererklärung einfa- cher, passieren weniger Fehler und die Erklärung kann so schneller bearbeitet werden. Auch so kann es gelingen, die Bearbeitungszeiten der baden-württembergischen Finanzämter weiter zu verkürzen“, ist sich der BdSt-Lan- desvorsitzende sicher. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 12. Februar 2025 Thema Hilfsmittel für den Alltag Referentin Frau Kaiser Lehmann 12. März 2025 Thema Alltagsbewältigung mit einer Sehbehinderung Referentin Karin Gschwind Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2025 Link zum Beitreten des Zoom Meetings: https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pwd= EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Ortseinwahl suchen: https://us06web.zoom.us/u/ kdGaTErV99 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Demenz - von der Vorbeugung bis zur Therapie Aktuelle Zahlen der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigen: Weniger Erkrankte, doch Herausforderungen bleiben Demenzerkrankungen betreffen viele Menschen und stel- len Betroffene sowie ihre Angehörigen vor große Heraus- forderungen. In der Region Bodensee-Oberschwaben zeigt ein Blick auf die Zahlen der erkrankten AOK-Versi- cherten eine positive Entwicklung: Die Anzahl der diag- nostizierten Demenzfälle ist in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen. „Im Jahr 2019 waren in der Region 4.622 Personen an Demenz erkrankt. 2023 waren es noch 3.967“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. Werden die Zahlen auf Landkreisebene betrachtet, leiden im Bodenseekreis die wenigsten Menschen an Demenz. „Die Anzahl an Erkrankten ist von 1.179 im Jahr 2019 auf 1.012 im Jahr 2023 gesunken“, so Markus Packmohr. „Im Landkreis Ravensburg waren es 2019 1.836 Erkrankte, 2023 1.579.“ Auch der Landkreis Sigmaringen folgt diesem Trend. „Die Anzahl ist hier von 1.607 auf 1.376 Personen mit Demenz gesunken.“ Das Krankheitsbild Demenz: Eine wachsende Heraus- forderung Demenz ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Krank- heitsbilder, von denen Morbus Alzheimer die bekannteste und häufigste ist. Etwa 75 Prozent aller Demenzerkran- kungen entfallen auf diese Form. Demenz wird diagnos- tiziert, wenn Betroffene mindestens sechs Monate lang unter Gedächtnisstörungen leiden, die mit weiteren ko- gnitiven Beeinträchtigungen einhergehen und das All- tagsleben erheblich einschränken. Neben Gedächtnis- störungen können auch Denken, Orientierung, Sprache und Urteilsvermögen betroffen sein. Zudem treten häufig Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen auf, welche die Selbständigkeit der Betroffenen erheblich beeinträch- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 tigen.Laut aktuellen Zahlen der AOK waren Ende 2023 etwa 1,8 Millionen Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt. Die Prognosen sind jedoch alarmierend: „Bis 2025 könnten rund 2,7 Millionen Menschen über 65 Jah- ren betroffen sein. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen, da Demenz zu den häufigsten altersassoziierten Erkrankungen zählt“, erklärt Dr. med. Alexandra Isaksson, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Das vor allem Personen mit höhe- rem Alter betroffen sind, zeigt sich auch in der Region: Im Jahr 2023 waren in der Region Bodensee-Oberschwaben 3.725 der insgesamt 3.967 erkrankten Personen 65 Jahre oder älter. Das entspricht rund 94% aller Erkrankten. Trotz dieser Prognosen deuten einige Studien auf einen Rück- gang der Prävalenz und Inzidenz hin. Verbesserte Bildung, ein rückläufiger Nikotinkonsum und ein bewussterer Le- bensstil könnten dazu beitragen. „Insbesondere regelmä- ßige körperliche Bewegung, aber auch ein geistig aktives Leben mit Pflege sozialer Kontakte kann Demenz vorbeu- gen. Wer sich gesund ernährt, bestehendes Übergewicht abbaut bzw. mit dem Rauchen aufhört, kann das Risiko für eine Demenzerkrankung senken“, betont Isaksson. Therapie: Frühzeitig handeln Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend für den Krank- heitsverlauf. Betroffene können länger selbständig und gesellschaftlich aktiv bleiben, wenn Symptome frühzeitig erkannt und behandelt werden. Zu den Therapieoptionen zählen medikamentöse Ansätze wie Antidementiva, die kognitive Fähigkeiten stabilisieren, sowie psychosoziale Maßnahmen wie Verhaltenstherapien und Biografiearbeit. Mit einem umfassenden Ansatz aus Prävention, frühzei- tiger Diagnostik und gezielter Therapie kann der Krank- heitsverlauf von Demenz positiv beeinflusst werden. Gleichzeitig sind politische und gesellschaftliche Anstren- gungen gefragt, um die Versorgung der Betroffenen auch in Zukunft sicherzustellen. Hilfreiche Links: Psychologische Online-Beratung: www.pflegen-und-le- ben.de Forum der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: www.deut- sche-alzheimer.de/unser-service/foren.html Wegweiser Demenz: www.wegweiser-demenz.de Online-Pflegekurse der AOK: www.online-pflegekurse. bw.aok.de Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru/Arequipa: 09.05 – 05.06.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 25.07.25 (15 - 16 Jah- re alt) • Peru /Lima: 29.06. - 25.07.25 (14 - 15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172- 6326322, Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, E-Mail: gsp@djobw.de, Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Gesprächsreihe für Pflegende Eltern 2025 von Kindern mit chron. Krankheit, Behinderung, hohem Förderbedarf, OP-Erfahrung, … Mittwochs, jeweils 18:30 Uhr Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau 19. Feb.: Filmvorführung „Glück ist was für Weicheier“ (FSK 12) + Vorstellung Amb. Kinder– und Jugendhospiz- dienst (JARO) 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r Eltern (teil) 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse 19. Febr.: Filmvorführung „Glück ist was für Weicheier“ (FSK 12) + Vorstellung Amb. Kinder– und Jugendhospiz- dienst (JARO) Stefan ist alleinerziehender Vater. Während er sich als Sterbebegleiter engagiert, kämpfen die zwölfjährige Jessica und ihre ältere Schwester Sabrina mit eigenen Problemen. Ref.: Karin Maiki (Caritas) + Adrian Kutter (Ki- nomuseum BC) 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r Eltern (teil) ReferentIn: N.N. Deutsche Rentenversicherung 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen Pflege-Pauschbetrag, Fahrtkosten, Umbau- maßnahmen, Zuzahlungen, Haushaltshilfe, usw. Referent: Achim Bulander (Steuerberater) 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe Schulbegleitung, Hilfeplan und weitere Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Referentin: Frau Heinemann (Landratsamt Sig- maringen) 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament Referent: Hr. Herwanger (Notar a.D.) 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern Verhaltensmuster und Therapiemöglichkeiten Referentin: Heidi Schneider (Heilpraktikerin f. Psychotherapie) 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren Referent: Alexander Teubl (Betreuungsvereins SKM Sig.) Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Fahrtkos- ten, Entlastungsbeitrag, Haushaltshilfe usw. Referentin: Sonja Wäscher (AOK Boden- see-Oberschwaben) Kontakt Caritas Biberach-Saulgau Sonja Hummel 07351 8095-190 Hummel.s@caritas-dicvrs.de Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau Ohne Anmeldung I kostenfrei I Spendenbasis FAMILIENANZEIGEN MIETANGEBOTE Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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              Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 26.11.2024 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Nachbarschaftsplatz 26.11.2024 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 26.11.2024 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 26.11.2024 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 2 Süd, 28 Wohnungen (Bauantrag kurz vor Genehmigung) Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 3 Hof Hof Hof 26.11.2024 Seite 13 N BF 2 Bauabschnitt 2 Baufeld 2 Nord, ca. 24 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 11 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 12 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 17 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 18 Projektbeispiel (Plan: Dyck GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 20 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 21 Projektbeispiel (Plan und Animation: Bauwerk Rudolph GmbH)) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: architekturagentur) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 22 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 24 Projektbeispiel (Plan: Birkenmaier GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: Baugemeinschaft En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Grundstücke Baukörper E, F und G 273 m² Geschossfläche Baufenster Nebenanlagen (3,50 x 7,00 m) Grundstückskosten von 450.- €/m² + Nahwärmeanschlussbeitrag 68,82 € (netto) je m² Grundstücksfläche 26.11.2024 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 30 Bewerbungsbestandteil I Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 1 Bewerbungsschreiben Verwendung des Formulars Bewerbungsschreiben (Anlage) Unterlage 2 Darstellung des Projektteams Darstellung der Projektmitglieder einschließlich Dienst- leistern mit Angaben zur fachlichen Leistungsfähigkeit (Architekt, ggfs. Projektsteuerung, sonstige) Unterlage 3 Inhaltliches Konzept des Bauprojekts Schriftliche Darstellung der Projektidee, ggfs. ergänzt durch weitere Unterlagen Unterlage 4 Kompatibilität mit der Tiefgaragenplanung Einverständnis mit der Tiefgaragenkonzeption als Planungs-voraussetzung Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 31 Bewerbungsbestandteil II Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 5 Angaben des Wunschgrund- stücks mit Alternativen Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 6 ggf. Angabe der gewünschten Baufensterlänge als mind. und max. Maß Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 7 Projektkosten und Finanzierung Der Bewerbung eine Grobkosten-Schätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 32 Bewerbungsbestandteil III Anmerkungen / Beschreibung Nur bei Baugemeinschaften und Genossenschaften Unterlage 8 Angabe der Interessenten Anlage Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 9 Angaben zur Projektsteuerung Nennung einer Projektsteuerung oder Darstellung, wie die Aufgaben der Projektsteuerung geleistet werden Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 33 Mindestanforderung Beschreibung Anforderungen 1 Finanzierbarkeit Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann. Der Bewerber hat in der Bewerbung eine Grobkostenschätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Der Bewerber hat spätestens in der Reservierungsphase vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags geeignete Nachweise zur Verfügbarkeit der Finanzmittel vorzulegen. Die Gemeinde behält sich vor, diese Nachweise auch schon früher zu verlangen, wenn konkrete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen. Anforderungen 2 Realisierbarkeit des Bauprojekts Das Bauprojekt ist mit dem Tiefgaragenkonzept kompatibel. Das Bauprojekt ist technisch und rechtlich realisierbar. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 34 Auswahlkriterium Beschreibung Priorität Kriterium 1 Qualifikation des Projektteams Bei der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Art und Komplexität berücksichtigt, welche fachliche Qualifikation und welche Erfahrung die für das geplante Projekt konkret vorgesehenen Teammitglieder aufweisen. 2 Kriterium 2 Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: besonderer baulicher Beitrag; Kleinteiligkeit im Fischerareal; Nutzungsmischung im Fischerareal; öffentlichkeitswirksame Nutzung in der Erdgeschoss-zone; Infrastrukturbeitrag für das Fischerareal. 1 Kriterium 3 Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: sozialer Beitrag für die Gemeinde; Innovationsbeitrag für die Gemeinde; Infrastrukturbeitrag für die Gemeinde. 1 Kriterium 4 Qualität des Projektdarstellung Bei der Bewertung werden – in Abhängigkeit vom Projektinhalt – folgende Aspekte berücksichtigt: Qualität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. 3 Prüfung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden dem Bewertungsausschuss von der Vorprüfung vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 35 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine 2. Bauabschnitt „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Anliegerprojekte Mai 2025 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2026 Fertigstellung der Gebäude Ende 2027 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 37 Abgabe Bauanträge Ende 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal ab Freitag, 06.12.2024 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 38 2. http://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 39 Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr Abgabe der Bewerbung Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 19.03.2025 Abgabe der finalen Bewerbung Dienstag, 01.04.2025, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Dienstag, 06.05.2025 Bekanntgabe der Vergabezusagen Mitte Mai 2025 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich Februar 2026 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 40 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an die, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de und n.gerhardt@Baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 41 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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                Zuletzt geändert: 02.12.2024

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