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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 914 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 914.
Briefwahl für die Landtagswahl am 08.03.2026

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, füllt den Stimmzettel persönlich aus, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar im Zeitraum vom 26. Januar 2026, 08:00 Uhr bis zum 01. März 2026, 23:59 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: Ihren Familien- und Vornamen Ihr Geburtsdatum Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-12 gegeben. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-11 .[mehr]

Zuletzt geändert: 27.01.2026
Dorfputzete 2026

Vorankündigung Dorfputzete in Baindt , Am Samstag, den 21. März 2026 findet wieder unsere alljährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus bzw. Bauhof in der Ziegeleistraße 20 . Dort werden Teams gebildet und auf die vorgegebenen Strecken aufgeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es dann einen gemeinsamen Abschluss und als Dank von der Gemeinde einen kleinen Imbiss. In diesem Jahr wird die Dorfputzete vom Sportverein Baindt 1959 e. V. organisiert. Hierfür bedanken wir uns bereits vorab sehr herzlich. Wir freuen uns sehr, wenn möglichst viele engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger bei unserer diesjährigen Dorfputzete mithelfen. Wir bitten Sie Warnwesten und Handschuhe nach Möglichkeit selbst mitzubringen . Bei sehr schlechtem Wetter, aber nur dann, könnte die Dorfputzete leider nicht stattfinden und müsste abgesagt werden. Daher drücken wir alle Daumen, dass das Wetter mitspielt. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 03.02.2026
Eingeschränkte Öffnungszeiten während der Hauptfasnet

Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 12. Februar 2026, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 12. Februar 2026, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 13. Februar 2026, erreichen Sie uns zu den gewohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 16. Februar 2026, ganztägig geschlossen . Die Einsicht in das Wählerverzeichnis Landtagswahl ist jedoch im Bürgeramt zu den regulären Öffnungszeiten (08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr) möglich . Bitte an der Tür klingeln. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2026
Festsetzung der Grundsteuer 2026

Gemäß § 51 Abs. 3 LGrStG wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2025 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2026 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 1. Juli 2026 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechende Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebesätze für die Grundsteuer 2026 betragen wie im Vorjahr 600 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 230 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2025
20.01.2026 - 10.11.2026: Gemeinderatssitzung

Verlinkung zum Ratsinformationssystem der Gemeinde Baindt[mehr]

Zuletzt geändert: 05.01.2026
Festsetzung der Hundesteuer 2026

Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Baindt (Hundesteuersatzung) beschlossen am 16.07.2024 ist die Hundesteuer als Gesamtbetrag zum 15. Februar des Steuerjahres fällig. Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist für die Hundesteuer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2005 und § 9 Absatz 1 Hundesteuersatzung zugelassen. Die Festsetzung der Steuern und Gebühren erfolgt somit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide. Abgabenpflichtige erhalten nur neue Abgabenbescheide, wenn sich bei deren Besteuerungsgrundlagen oder Stammdaten gegenüber dem zurückliegenden Kalenderjahr Änderungen zum Dauerbescheid ergeben haben. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beiträge zur jeweiligen Fälligkeit von der Gemeindekasse von Ihrem Konto eingezogen. Andernfalls zahlen Sie bitte zum 15.02. jeden Jahres per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens auf das im Dauerbescheid angegebene Konto. Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2025
Ablesung Wasseruhr

Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 benötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Bedeutung. Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download" eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden" gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@baindt.de[mehr]

Zuletzt geändert: 28.11.2025
200 Jahre Baindt

200 Jahre Baindt – Gemeinde mit Herz Die Gemeinde Baindt feiert im Jahr 2026 ihr 200-jähriges Bestehen. Dieses besondere Jubiläum ist Anlass, auf die Geschichte unserer Gemeinde zurückzublicken, die Entwicklung über zwei Jahrhunderte zu würdigen und das Miteinander in Baindt in den Mittelpunkt zu stellen. Im Jubiläumsjahr sind verschiedene Veranstaltungen, Festakte und Aktionen geplant, die sowohl die historische Entwicklung als auch das lebendige Gemeindeleben der Gegenwart zeigen. Geplant sind unter anderem kulturelle Beiträge, eine Ausstellung, musikalische Darbietungen, Vereinsaktionen und weitere Höhepunkte, die das Jubiläum zu einem besonderen Erlebnis für alle Bürgerinnen und Bürger machen sollen. Merken Sie sich bereits jetzt den 14. Juni 2026 vor: An diesem Tag findet die offizielle Jubiläumsfeier in der Ortsmitte statt. Ein besonderer Bestandteil des Jubiläumsjahres wird eine Jubiläumsausstellung sein. Dafür möchten wir gemeinsam mit Ihnen die Geschichte Baindts lebendig werden lassen. Gesucht werden alte Fotos, Bilder, Dokumente, Geschichten und Erinnerungen – von historischen Ereignissen bis hin zu persönlichen Erlebnissen aus Familien, Vereinen und Betrieben. Haben Sie Fotos vom Ortsleben, von Festen, Schulen oder Vereinen? Oder Texte, Briefe, Zeitungsausschnitte und andere Dokumente, die die Geschichte unserer Gemeinde erzählen? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Unterstützung. So können Sie mitmachen: Bringen Sie Ihre Materialien ins Rathaus und wir digitalisieren sie oder senden Sie uns eine digitale Kopie per E-Mail an presse(@)baindt.de Jede Einsendung trägt dazu bei, ein lebendiges und vielfältiges Bild von 200 Jahren Gemeinde Baindt zu zeigen. Wir freuen uns darauf, dieses Jubiläum gemeinsam mit Ihnen zu feiern und werden im Laufe des Jahres regelmäßig über die geplanten Veranstaltungen und Aktionen informieren. Feiern Sie mit uns – 200 Jahre Baindt![mehr]

Zuletzt geändert: 28.01.2026
Amtsblatt vom 13.02.2026

Hier können Sie sich das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als PDF Datei herunterladen.[mehr]

Zuletzt geändert: 13.02.2026
Digital Award 2025

Unsere Gemeinde erhält das Siegel des Digital Awards 2025 , Im Rahmen der KOMMUNALE, Deutschlands größte Messe für Kommunalbedarf und der etablierte Treffpunkt für Entscheidungsträger und Experten aus Städten und Gemeinden, ist unsere Gemeinde Baindt jetzt offiziell ausgezeichnet. Wir freuen uns über das Siegel des Digital Awards 2025, den wir für unseren fortschrittlichen digitalen Prozess im Rahmen des Pilotprojekts „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ erhalten haben. Seit September 2024 kann der Gewerbesteuerbescheid komplett digital zugestellt werden: schnell, papierfrei und bürgerfreundlich.[mehr]

Zuletzt geändert: 11.09.2025

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