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Amtsblatt_KW_45_12_11_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. November 2021 Nummer 45 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Volkstrauertag am 14. November 2021 Am Volkstrauertag denken wir an all die Opfer von Gewalt und Krieg, an die Kin- der, Frauen und Männer unterschiedlichs- ter Nationalitäten. In Baindt findet am Sonntag den 14. No- vember um 10:00 Uhr ein Gottesdienst mit Pfarrer Staudacher statt. Anschlie- ßend gedenken wir gemeinsam um ca. 11:00 Uhr am Kriegerdenkmal im Klos- terhof der Opfer von Gewalt und Krieg. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch ne- ben der Maskenpflicht die derzeit gel- tende 3G-Regel. Die Fahnenabordnung wird von den Baindter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich schon um 9:45 Uhr zum ge- meinsamen Kirchgang. Für die musikali- sche Umrahmung sorgt der Musikverein Baindt. Zum gemeinsamen Gedenken an die unzähligen Opfer von Krieg und Gewalt, lade ich un- sere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Stellenausschreibungen Betreuungskraft (m/w/d) Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstra- ße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertre- tende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132) Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen wer- den. Gemeinde Baindt Endspurt bei der Straßensanierung in der Nelkenstraße In der Nelkenstraße sind die Straßensanierungsarbeiten fast fertiggestellt. Die Firma Hinder aus Bad Waldsee hat hierfür den Auftrag bekommen und mit der Sanierung Anfang Juli angefangen. Sofern es die Witterung zulässt, sind die Arbeiten bis voraussichtlich Ende November voll- ständig abgeschlossen. Im Zuge der Sanierung wurde die Fahrbahn, die Straße und der Gehweg erneuert. Zusätzlich fand eine Erneu- erung der Wasserleitung, der Straßenbeleuchtung, der Schachtabdeckung vom Mischwasserkanal sowie die Ver- legung einer Breitbandleerrohrtrasse statt. Insgesamt be- laufen sich die Kosten der Sanierung auf ca. 241.000 Euro. Eine solche Sanierungsmaßnahme mit einem älterem Straßenbestand ist sehr anspruchsvoll und kostet gele- gentlich auch viele Nerven. Dies gilt aber nicht nur für die Arbeiterinnen und Arbeiter, sondern auch für die Anwoh- nerinnen und Anwohner, die direkt von den Sanierungsar- beiten betroffen sind. Die Gemeinde bedankt sich deshalb bei den Bürgerinnen und Bürger für die gute Zusammen- arbeit und Geduld während der Bauzeit. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Orts- baumeister Florian Roth, Tel. 07502 9406-53 oder E-Mail: florian.roth@baindt.de. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus geschlossen von 6. - 9. Dezember 2021 In der Zeit von 6. - 9. Dezember (Montag bis Donnerstag) muss das Rathaus aufgrund einer Software-Umstellung geschlossen bleiben. Vorgänge an der Bürgertheke sind in dieser Zeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass dringende Angelegen- heiten, die das Pass- und Einwohnermeldeamt betreffen, außerhalb dieser Schließtage erledigt werden müssen. Alle übrigen Ämter sind telefonisch erreichbar und es können auch Termine vereinbart werden. Ab Freitag, 10. Dezember sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. November und Sonntag, 14. November Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. November Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 14. November Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Unsere Jubilare Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 06.11.2021 feierten die Eheleute Margarita und Alexander Ganske das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weite- ren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad- Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag 27.11. Nikolausmarkt Dezember 01.12. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 04.12. Waldweihnacht Alpinteam 05.12. Nikolausbesuche der Landjugend 05.12. Adventliche Stunde Kirchenchor Kirche 06.12. Kunstkreis Jahreshauptversammlung 07.12. Gemeinderatssitzung 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Bücherei Frederick Tag Ein kurzer Rückblick in den Oktober. Je- des Jahr gibt es den landesweiten Fre- derick Tag. Durch verschiedene Ange- bote wird die Begeisterung zu Büchern angeregt und die Kinder werden zum Le- sen motiviert. In der Klosterwiesenschule waren vier Autoren zu Besuch und haben den Schülern und Schülerinnen ihre Bücher vorgestellt. Während der Lesungen haben die Autoren nicht nur von ihren Büchern erzählt, sondern lasen Textpassagen vor und unterstützen diese zusätzlich noch visuell und musikalisch. Die Kinder bekamen die Chance Fragen über den Beruf des Autors und die Entstehung eines Buches zu stellen und lernten die Gesichter hinter einigen ihrer Lieblingswerken kennen. Kasse 3a/b Klasse 2a/b Klasse 4a/b Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 4: Gesünder essen und genießen Viel zu selten machen wir uns darüber Ge- danken, was wir eigentlich essen, wo es her- kommt und welche Auswirkungen Produk- tion und Transport auf die Umwelt haben. Der Energieaufwand für Produkte, die saisonal und nicht in beheizten Gewächshäusern angebaut werden, ist bis zu 100 Mal niedriger als der für nicht-saisonale. Greifen Sie auch bevorzugt zu regionalen Produkten – bei ihnen entfallen lange und energieintensive Transportwege. Die ökologische Landwirtschaft verursacht eindeutig weniger CO2-Emissonen als konventionelle Anbaumethoden. An- bieter von regionalen Bio-Produkten und Abo-Kisten so- wie Infos zu Wochen- und Bauernmärkten in Ihrer Nähe finden Sie im Klimasparbuch und auf der darin eingeleg- ten Karte von Morgen oder unter: https://kartevonmorgen.org Patientenverfügung - eine Frage meiner Werte Beim Erstellen einer Patientenverfügung ist es wesentlich, sich mit der eigenen Haltung zum Leben zu beschäftigen. Welches sind meine Werte? Will ich Grenzen setzen, wenn es um den Lebenserhalt geht, oder bin ich eine Kämpfernatur? An diesem Abend sollen Fragen dieser Art im Mittelpunkt stehen. Sind die Fragen individuell beantwortet, lässt sich das Formular meist ganz einfach ausfüllen. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Mittwoch, 17.11.2021, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqua- lifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Landkreis Ravensburg FAKT-Vorantragsverfahren für den Gemeinsamen Antrag 2022 Im Zeitraum vom 2. November bis 15. Dezember 2021 kann über das FIONA-System (Flächeninformation und Online-Antrag) der FAKT-Vorantrag für den Gemeinsa- men Antrag 2022 gestellt werden. Es ist zu beachten, dass Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen einer oder mehrerer FAKT-Teil- maßnahmen im Antragsjahr 2022 zwingend im FAKT-Vo- rantragsverfahren angemeldet werden müssen. Die ein- jährigen Tierwohl-Teilmaßnahmen wie zum Beispiel die Sommerweideprämie oder die tiergerechte Mastschwei- nehaltung sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vorantrag voranzumelden. Zum 31. Dezember 2021 enden mehrjährige Verpflichtun- gen, die entweder 2017 begonnen wurden oder in 2020 und 2021 um jeweils ein Jahr verlängert wurden. Für die- se auslaufenden Verpflichtungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Verpflichtung um ein (weiteres) Jahr, das heißt, bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Bei Ende 2021 auslaufenden Verpflichtungen kann zur Wei- terführung der Verpflichtung/Teilmaßnahme in 2022 nur die Option der Verlängerung und nicht der Neueinstieg gewählt werden. Nähere Informationen zum Vorantragsverfahren erhal- ten Sie über die Homepage des Landratsamtes unter www.rv.de/fakt. Die Teilnehmenden können sich auch an ihre/n Sachbearbeiter/in im Gemeinsamen Antrag wenden. Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 08. November 2021 BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstellung der Neubauför- derung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2-Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganz- heitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäude- hülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare- Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 beantragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist. Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizienz-Experten (Energieberater). Ei- nen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplatt- form www.energie-effizienz-experten.de Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden un- verändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfü- gung. Energieagentur Ravensburg BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstellung der Neubauförderung für das Effizienz- haus/-gebäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2 -Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheit- liche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestands- gebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließ- lich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig- keits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 beantragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist. Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de • Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierun- gen werden unverändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Patientenverfügung online erstellen Neues Angebot: Die Online-Patientenverfügung der Ver- braucherzentralen Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenver- fügung zu erstellen – das geht ab sofort mit „Selbst- bestimmt – die Online-Patientenverfügung der Ver- braucherzentralen“. Dieser neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei überhttps:// www.vz-bw.de/patientenverfuegung-onlineerreich- bar. Grundlage dafür sind die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesminis- terium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt hat und als PDF-Dokument zur Verfügung stellt. Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des neu- en Online-Services der Verbraucherzentralen nun Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Be- ratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patien- tenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht. Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Damit die so erstellte Online-Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden. Prof. Dr. Kastrop, Staatssekretär im Bundesministeri- um der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt: „Sich rechtzeitig über den Fall der Fälle Gedanken zu machen und dafür gewappnet zu sein, halte ich für wichtig - da- mit in kritischen gesundheitlichen oder lebensbedrohli- chen Situationen im Krankenhaus alles nach den eige- nen Wünschen abläuft. Eine große Hilfe dabei kann das neue Online-Tool der Verbraucherzentralen sein, mit dem unkompliziert und kostenlos auf die persönlichen Bedürf- nisse abgestimmte Patientenverfügungen erstellt werden können.“ „In unseren Beratungen und Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass es zur Patientenverfügung einen gro- ßen Aufklärungsbedarf gibt. Mit ‚Selbstbestimmt – der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen‘ helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Wunsch nach einer Patientenverfügung tatsächlich um- zusetzen“, sagt Peter Grieble, Abteilungsleiter Versiche- rung, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zuletzt hatten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September 2021 über 1.900 Menschen mit Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitalen Nachlass informiert. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. November – 21. November 2021 Gedanken zur Woche Immer sollte in uns die Stille sein, die nach der Ewigkeit hin offen steht und horcht. Romano Guardini Sonntag, 14. November – Volkstrauertag – Zählung der Gottesdienstbesucher 10.00 Uhr Baindt - Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Agathe und Adam Zimmer- mann, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) Martinuskollekte Anschließend Totenehrung zum Volkstrauertag mit Kranz- niederlegung beim Denkmal 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Martinuskollekte 10.45 Uhr Baienfurt – Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Friedhof Dienstag, 16. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 17. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 18. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 19. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 20. November 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst mit den Minis- tranten (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 21. November – Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug) Ca. 11 Uhr Baindt – Kapellenpflegschaft Sulpach im Bi- schof-Sproll-Saal 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Emilio Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersammlung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Ein großes DANKE für den Weg zur Firmung 45 Firmlinge haben am 6. und 7. November den Hafen der Firmung erreicht. Leinen los - Im Juli haben sie sich aufgemacht zu dieser Fahrt. Bei diesem Segeltörn unterstützt haben Sie ein Firmteam aus jungen Erwachsenen, die den Auftaktnach- mittag, das Wochenende in Rot, den Abendgottesdienst „Night n´ Pray „ die Firmproben und den Firmgottesdienst vorbereitet und gestaltet haben. Ein herzliches Dankeschön dem • Kernteam mit Ines Buck, Marco Rothärmel und Doris Kapler, bei denen die Fäden zusammengelaufen sind, und die alles im Blick in der Vorbereitung hatten. • Im Firmteam mitgearbeitet bei der einen oder ande- ren Veranstaltung haben: Alina Steinacher, Stefanie Schad, Sebastian Brenner, Zita Rapp Andreas Ehrat, Johanna Stephan, Viola Zanutta, Katrin Maier und Janina Siegel Ihnen ein herzliches Dankeschön, dass sie diese jungen Menschen als kompetente Schiffsmannschaft begleitet und angeleitet haben, für ihren Einsatz und ihr Engagement Ein Dankeschön an • Gebetspaten und Gebetspatinnen – die die Familien im Gebet begleitet haben; • Menschen, die auf die eine oder andere Weise mit überlegt und mitgearbeitet • Sängerinnen, Musiker und Instrumentalisten, die den Gottesdienst mitgestaltet haben; • Ministrantinnen/innen und Mesner, die vorbereitet und mitgewirkt haben; • Pfarrer Staudacher, der 2 Firmgottesdiente sehr per- sönlich gefeiert hat • Domkapitular Thomas Weißhaar, der die Eucharistie feierlich gestaltet hat. Ein herzliches Danke und „Vergelte es Gott“ an all die Menschen, die den Weg zur Firmung mitgegangen sind, mitgebangt und sich mitgefreut haben. Danke, dass sie die jungen Menschen begleitet haben und Ihnen Zeit und Engagement geschenkt haben. Und jetzt heißt es wieder Leinen los und einen neuen Hafen ansteuern – für jede und jeden ist das ein anderer aufregender Hafen. Vorankündigung KIRCHENCHOR UND JUGENDKANTOREI Wir möchten Sie freundlichst auf unser ADVENTSKONZERT am Sonntag, 28. November 2021 (1. Advent) um 17.00 Uhr in der kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt hinweisen. Zur Aufführung kommen die Adventskantate Teil 1 “Lichter der Hoffnung“ von Lorenz Maierhofer (1995) und das “Magnificat” von Antonio Vivaldi (1678-1741) für Soli, Chor, Orchester und Orgel. Kartenvorverkauf: 10.- € (Kinder bis 12 Jahre frei) Sonntag, 14.11.2021, 10.30 Uhr nach dem Gottesdienst Samstag, 20.11. 2021, 18.00 Uhr vor dem Gottesdienst jeweils am Kirchenportal Brillen Jerg, Baienfurt ab 15.11.2021 Keine Abendkasse. Es gilt die 3G-Regel Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus auf der Hochzeit zu Kana Heute trafen wir uns in Baienfurt im evangelischen Gemeindehaus im gro- ßen Raum. Dort kann man gut den er- forderlichen Abstand halten. Ganz schön lange hatten wir coronabedingt schon kei- nen Krabbelgottesdienst mehr, so war unser gewohnter Beginn fast schon wieder Neuland. Zum Einstieg in das Thema konnten die Kinder viele Bil- der unterschiedlicher Brautpaare sehen und das Eine oder Andere wusste Bescheid, worum es sich da handelt. Nun sahen, hörten und gestalteten die Kinder selbst die Bibelgeschichte der Hochzeit zu Kana, bei der der gute Wein ausgeht und Jesus das Wunder wirkt, Wasser in Wein zu verwandeln. Im Anschluss gestaltete jedes Kind für sich ein Glas (eher nicht für Wein), dass später mit nach Hause durfte. Heute begleitete uns Pfarrer Schöberl, der die Geschich- te noch einmal kurz zusammenfasste und die Botschaft hervorhob “Jesus hilft uns, wenn wir nicht perfekt sind. Er lässt uns nicht allein.” Zum Abschluss gab es diesmal passend zum Thema Traubenschorle. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. 2. Kor 5,10a Sonntag, 14. November - Volkstrauertag 09.30!!! Uhr Baienfurt Bittgottesdienst für den Frieden in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 10.45 Uhr Baienfurt Ökumenischer Festakt auf dem Friedhof Mittwoch, 17. November 15.00 Uhr – Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr – Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 17.00 Uhr Gruppe 2 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 21. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Chor, Anmeldung im Pfarramt, Tel.: 0751-43656 oder per Mail pfarramt.baienfurt@elkw.de _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi Gott sei Dank, die Ungerechtigkeit, unter der so viele Men- schen leiden, hat nicht das letzte Wort. Das behält sich Gott selbst vor. Sein Blick lässt sich nicht von Fassaden täuschen – er schaut direkt ins Herz, sieht die Motivation und bringt sie ans Licht. Nichts ist umsonst – kein guter Gedanke, keine unauf- fällige Tat der Hilfe, kein unscheinbares Wort, das Men- schen aufbaut. Nicht die Aufmerksamkeit der Mehrheit, nicht der medi- ale Fokus oder die Anzahl der Follower in den Sozialen Netzwerken, sondern Gott selbst ist der Maßstab, an dem sich unser Leben messen lassen muss. Gott sei Dank, kein Leid bleibt ungesühnt. Jede Wunde wird heilen, weil der Richter, der alles richten wird, Christus selbst ist, unser Herr und Heiland, der uns im Vertrauen auf ihn das Leben schenkt. Was für eine Perspektive für ein Leben in Verantwortung vor ihm, für ein Leben mit Ewigkeitswert! Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abruf Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Kirchenchor Für die Proben des Kirchenchors, die pande- miebedingt an flexiblen Orten stattfinden müs- sen suchen wir ein gebrauchtes Keyboard als Spende oder für einen geringen Beitrag ab- zugeben. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Pfarrbüro. _________________________ Einladung zum Krippenspiel Einladung zum Krippenspiel Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkirche startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei unserem Krippenspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 14.11.2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer kommen. Euer Kinderkirchteam Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkirche startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei un- serem Krippenspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 14.11.2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer Kommen. Euer Kinderkirchteam _________________________ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 22.11. Claudia Strittmatter:“ Mit Wörtern malen“ (Filsstifte, Farbstifte, Tinte, Kugelschreiber...) 29.11. Renate Volz: „Stern aus Papier – altes Thema neu belebt!“ Dezember 06.12. Ingrid Allkemper „ Porzellanmalen : weihnachtli- che Motive“ (bitte Tassen, Teller u.s.w. mitbringen!) 13.12. Sonja Tratzyk:“ Futterglocke für hungrige Vögel“ Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Corona-Warnstufe Da das Land Baden-Würrtemberg auf- grund der steigenden Corona-Zahlen die Warnstufe im Bundesland ausgerufen hat, dürfen Zuschauer und Zuschauerin- nen zukünftig nur noch mit einem gülti- gen 3G-Nachweis ein Fußballstadion betreten. Diese Re- gelung gilt dementsprechend auch für das Betreten der Klosterwiese und wird vor dem Eintritt kontrolliert. Frauen kommen über Unentschieden nicht hinaus SV Baindt : FG Wilhelmsdorf/Ried/Zuss 1:1 Die ersten zwanzig Minuten des Heimspiels liefen für Baindt gut an. Sie spielten mit viel Druck nach vorne und hatten dadurch einige sehr gute Chancen. So gelang es Daniela Fießinger schon in der 8. Minute nach einem Zu- spiel von Laura Maucher ein Tor zu schießen und der SV Baindt ging in Führung. Auch in den folgenden Minuten erspielten sich die Damen des SV Baindts einige gute Chancen, allerdings konnte keine verwertet werden. Die Zuspiele wurden jedoch zunehmend unkontrollierter und beide Mannschaften hatten einige Patzer. Nachdem der SV Baindt in der 31. Minute dann eine gelbe Karte kas- sierte, fanden sie nicht mehr zurück ins Spiel. Auch in der zweiten Halbzeit hatten beide Mannschaften Probleme den Ball zu kontrollieren, trotzdem erspielte sich der SV Baindt noch ein paar gute Chancen. Nach einem Foul kurz vor dem Sechszehner erhielten die Baindterinnen einen Freistoß, der von Tamara Sperle an die Latte ge- setzt wurde. Fast im Gegenzug bekam dann auch die FG einen Freistoß kurz vor dem 16er, der mit einem Schuss in den Winkel verwandelt wurde und damit den Ausgleich zum 1:1 markierte. Kurz vor Schluss hatte dann Lara Herde noch die Chance den Ausgleich zu erzielen, als sie alleine auf das Tor zulief, doch sie wurde im Strafraum von der gegnerischen Verteidigerin elfmerterwürdig getackelt, doch der Schiedsrichter sah darin kein Foul. So blieb es trotz einiger Torchancen beim Unentschieden. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Muriel Zumbrock, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Lara Herde, Julia Klein Das nächste Spiel der Damen des SV Baindts findet am 14.11.21 um 10.30 Uhr in Baindt statt. Vorschau: Die Damen spielen das nächste Mal am 14.11.21 um 10.30 gegen die SGM Dietmanns/Hauerz/Bellamont in Baindt. B-Juniorinnen melden sich mit furiosem Sieg in der Verbandsliga zurück SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) : TSV Sondelfingen 10:2 Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gegen den Tabellenletzten aus Sondelfingen sollte endlich der erste Saisonsieg her, aber wegen zahlreicher krank- heits- und ferienbedingter Ausfälle traten wir mit einer völlig neu formierten Mannschaft u.a. mit Spielerinnen aus den Jahrgängen 2008+09 an. Trotzdem legten wir druckvoll los und bereits in der 5. Minute schickte Sophia unsere Mittelstürmerin Magdalena, die eiskalt die Füh- rung erzielte. In der 10. Minute setzte sich dann bereits schon zum wiederholten Mal Tabea Schauffler auf der linken Seite durch und legte gleich das 2:0 nach. Nach- dem dann Magdalena zwei Minuten später ihr zweites Tor und Dorina nach Flanke von Sophia das 4:0 erzielte, kamen die Gegnerinnen nach einem Abstimmungsfeh- ler erstmals vor unser Tor, doch Tabea Lins im Tor re- agierte zunächst hervorragend. Doch leider stieg ihr die Gegnerin bei der Aktion übel aufs Knie, worauf sie den bereits sicheren Ball wieder loslassen musste und so der zweifelhafte Anschlusstreffer fiel. Nach einigen Minuten Behandlungspause, konnte sie zum Glück angeschlagen weiterspielen. Wir ließen uns nicht beirren und noch vor der Pause schlug dann unsere zweimalige Vorlagengebe- rin Sophia gleich selber doppelt zu, bevor abermals Mag- dalena, nach einem herrlichen Zuspiel unserer Jüngsten, Hedda, den 7:1 Halbzeitstand herstellte. Nach der Pause machte Magdalena dann mit einem Doppelpack inner- halb von 10 Minuten dort los, wo sie aufgehört hatte und legte in der 65 Minute auch noch für Mona herrlich auf, die den zweistelligen Sieg perfekt machte. Ein eindrucks- volles Feuerwerk, aus der unsere Mädels Kraft schöpfen können für die restlichen Spiele der Hinrunde. Es spielten: Tabea L. (T), Mona, Lorena, Lena, Valerie, Hedda, Sina, Tabea S., Alina, Sophia, Dorina, Magdalena, Luisa, Jana, Julia, Julie Umkämpftes Remis in Berg TSV Berg II - SV Baindt 1:1 (1:1) Nach einem unerwarteten spielfreien Wochenende, konn- te der SV Baindt am Sonntagnachmittag beim TSV Berg II zwar wieder in den Kampf um den Aufsteig eingreifen, musste jedoch erneut auf personelle Probleme reagie- ren. Zu den länger verletzten Brugger und Schimanoswki gesellten sich kurzfristig die erkrankten Spohn und Dischl in das Baindter Lazarett. Erfreulicher hingegen war die Rückkehr von Torwart Luca Wetzel, nach Corona-Qua- rantäne, zurück ins Baindter Tor. Und Wetzel sah seine Baindter Mannschaft im Berger Rafi-Stadion von Beginn an direkt unter Druck; die Gast- geber pressten sehr hoch und erzwangen immer wieder einfache Ballverluste der Baindter im Aufbauspiel. Bereits nach einer Minute hatte der TSV die Chance in Führung zu gehen, Carbones Abschluss ging jedoch knapp am Tor vorbei. Die erste halbe Stunde der Partie war sehr hek- tisch und zerfahren und die Baindter Mannschaft fand nur langsam ins Spiel. Ein Freistoß von Nico Geggier ging knapp über das Tor und ein Kopfball von Philipp Boen- ke, der Dischl im Sturmzentrum ersetzte, wurde stark vom Berger Schlussmann pariert. Doch genau in diese beginnende Druckphase der Baindter hinein, kam Berg zum Führungstor. Ein Abspielfehler der Baindter im Mit- telfeld, eröffnete den Bergern eine 2 gegen 2 Situation, die schlussendlich von Carbone in der 34.Minute eiskalt zum 1:0 verwertet wurde. Der SVB schien sich von die- sem Rückschlag erstmal erholen zu müssen, bekam in der 39.Minute jedoch einen Freistoß aus aussichtsreicher Position zugesprochen. „Zauberfloh“ Mika Dantona nahm sich der Aufgabe an und zirkelte das Leder unhaltbar über die Mauer hinweg ins Tor - 1:1. Kurz vor der Pause vollendete Boenke dann eine schöne Kombination über die linke Seite zum vermeintlichen 1:2, der Schiedsrichter pfiff die Szene aber kleinlicherweise ab. In der 2.Halbzeit drehte sich dann aber wieder das Mo- mentum des Spiels und der TSV kam erneut mit sehr viel Energie aus der Kabine. Torwart Wetzel konnte sich zu- nächt ein ums andere mal auszeichnen, brachte sich nach gut einer Stunde dann aber selbst in die Bredouille. Im Aufbauspiel dribbelte der Baindter Schlussmann etwas zu lange, ehe er von zwei Bergern attackiert wurde und den Ball verlor. Die Berger Angreifer brachten es aber fertig die Kugel aus 15 Metern am leeren Tor vorbeizuschieben - die 100%-Chance zu erneuten Führung war dahin. Nur wenige Minuten später zeigte Wetzel dann aber wieder sein Können, eine Bogenlampe aus gut 30 Metern konnte der Baindter Schlussmann im Zurücklaufen gerade noch zur Ecke klären. Die Baindter - zu diesem Zeitpunkt mit dem 1:1 mehr als gut bedient - schafften es in der Schluss- viertelstunde jedoch wieder die Spielkontrolle zurückzu- gewinnen und drückten jetzt auf den Siegtreffer. Ein Ab- schluss vom eingewechselten Philipp Kneisl war etwas zu unplatziert, mehreren Standards fehlte die letzte Genau- igkeit und Boenke setzte einen Versuch aus kurzer Dis- tanz an den Außenpfosten. In einer hitzigen Schlussphase fehlte aber schlussendlich beiden Teams die letzte Ziel- strebigkeit und Genauigkeit, wodurch es am Ende bei einer verdienten Punkteteilung blieb. Während der TSV Berg II mit diesem Remis auf den fünften Tabellenplatz springt, gelingt es dem SVB erstmals nicht, mit dem SV Vogt weiterhin im Gleichschritt „mitzuziehen“. Die Baind- ter rangieren somit nun mit fünf Punkten Rückstand und einem Spiel weniger auf dem zweiten Tabellenplatz. Mit den richtig gezogenen Lehren wird der SVB dann aber im kommenden Heimspiel gegen den FV Molpertshaus wie- der versuchen, seiner Favoritenrolle gerecht zu werden. TSV Berg III - SV Baindt II 1:0 (0:0) Auch SVB II-Trainer Timo Geggier hatte vor der schweren Auswärtspartie beim TSV Berg III mit mehreren personel- len Problemen zu kämpfen, sein Team zeigte sich jedoch von Beginn an sehr engagiert auf dem Berger Kunstrasen. Dennoch hatten die Gastgeber in der ersten Halbzeit die deutlich besseren Chancen, Torhüter Jan Mohring parierte jedoch mehrmals stark. Die Kreation eigener Offensivak- tionen fällt dem SVB II in dieser Saison in vielen Spielen schwer, wodurch ein Weitschuss von Max Kretzer die beste Chance in der ersten Halbzeit blieb. Zu Beginn der zweiten Halbzeit hatte Max Schmidt nach einem feinen Dribbling dann die große Chance die Baindter in Füh- rung zu bringen, sein Abschluss im Strafraum ging jedoch knapp am langen Eck vorbei. Den entscheidenden Lucky Punch setzten in der 81. Minute aber die um die Meister- schaft spielenden Berger. Ein traumhafter Fernschuss ließ Torwart Mohring keine Chance im Baindter Gehäu- se und besiegelte erneut eine knappe Niederlage für die aufopferungsvoll kämpfende Baindter Mannschaft. Die „Zweite“ reiht sich damit mit 15 Punkten und zwei Spielen weniger als die Konkurrenz auf dem 8.Tabellenplatz ein und wird in der kommenden Woche gewillt sein, gegen den FV Molpertshaus II den dritten Heimsieg dieser Sai- son einzufahren. Vorschau: Sonntag, 14.11.2021: 12.15 Uhr: SV Baindt II - FV Molpertshaus II 14.30 Uhr: SV Baindt - FV Molpertshaus Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Jetzt beginnt die Aufholjagd bei der zwei- ten Mannschaft - rote Laterne an Ober- teuringen abgegeben Nachdem wir erneut vor 2 Wochen eine bittere Niederlage in Altshausen gegen die IV. Mannschaft hinnehmen mussten mit einem äußerst knappen 7:9 Ergebnis, ging es hochmotiert am Montag zum vorverlegten Spiel gegen Oberteuringen III. Fest stand - heute geht es nicht ohne Punkte nach Hause. Es spielten Doppel: Rauch / Sonntag (1), Nowak / Kowal (0), Hauß / Malsam (1) Einzel: Thomas Rauch (2), Robert Nowak (1), Tobias Sonntag (2), Petra Kowal (0), Claudia Hauß (1), Christine Malsam (0) Am Ende war es ein verdientes Unentschieden. Dieses Mal liesen wir uns den Sieg im Schlussdoppel nicht nehmen. Wie knapp das Spiel verlief, zeigt auch das Verhältnis von 29:30 Sätzen. Der Verlauf im Einzelnen: Trotz verlorenem ersten Satz drehten die Gegner das Match gegen Nowak / Kowal und gewannen in vier Sätzen. Mit 3:1 siegte das zweite Doppel gegen Rauch / Sonntag und gaben dabei nur einen Satz her. Der Sieg von Hauß / Malsam war ein wichtiger Grundstein für den weiteren Verlauf des Spiels. Das Zwischenergebnis nach den Doppeln lautete also 2:1. Weiter ging es nun mit den Einzeln. Kaum Chancen ließ Robert Nowak seinem Gegner im ersten Spiel. Beim zwei- ten Duell von Nowak lag das Glück bei den Gegnern. Überragend spielte Thomas Rauch und holte beide wichti- ge Punkte für Baindt in seinen Einzeln. Petra Kowal musste sich im mittleren Paarkreuz trotz toller Ballwechsel und stets knappen Spielen leider geschlagen geben. Tobias Sonntag erkämpfte bei seinen spannenden Spielen auch beide Punkte auf das Baindter Konto. Im hinteren Paar- kreuz waren Christine Malsam und Claudia Hauß auch wieder als Ersatzspieler im Einsatz! Claudia Hauß sicher- te den letzten Einzelpunkt für Baindt. Mit diesem 8:8 gab Baindt nun die rote Laterne an Oberteuringen ab. Gegen Langenargen III am 20.11. muss nun endlich ein Sieg her und weiter gehts auf der Tabelle hoffentlich nach oben. TC Baindt e.V. Am Dienstag 16.11.21 Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr Ziel: Mochenwangen (Sportheim) Gehzeit: ca. 2 Std. Achtung: Fahrdienst Corona: 3G-Regel Nachweis und Mundschutz sind dabei!!! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu einem Fach- vortrag mit Kostproben am Mittwoch, 17.11.2021. Beginn 19.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal Baindt. Der Milchwirtschaftliche Verein, vertreten durch Frau Mo- nika Schnez, informiert über Käse aus Baden-Württem- berg - Bestes aus Milch, ob pur, als Dip oder im Käsesalat - Käse aus Baden-Württemberg ist immer ein Genuss. Dazu passend eine Kostprobe von Württemberger Weinen. Für diesen Abend bitten wir um Anmeldung bis spätestens 14.11.2021 bei Doris Sonntag (Tel. 07502/1035), Lucia Kränk- le (Tel. 07502/7953) oder Bärbel Schad (Tel. 07502/911783). Bitte beachten: Für unsere Veranstaltung gilt die 2G-Regel, das heißt: Genesen oder vollständig geimpft. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis mit. Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Naturschutzaktion Auch dieses Jahr fand unsere Natur- schutzaktion in der Kiesgrube statt. Dafür trafen wir uns am Samstag den 06.11.2021 am Reitplatz nahe der Grünmüllannah- me Annaberg. Unter der Anleitung von Naturschutzwart Walter Hohnheiser entfernten wir die kleinen, nachwach- senden Bäume um den gewohnten Lebensraum der ge- fährdeten Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Mit viel Engagement legten wir am Morgen sofort los und bis zum Mittag hatten wir bereits eine große Fläche abgearbei- tet. Nach einer kleinen Stärkung ging es am Nachmittag weiter, sodass wir um ca. 15:00 Uhr völlig erschöpft aber auch mit unserer Arbeit fertig waren. Ein großes Dankeschön gilt Walter Hohnheiser, der uns gut erklärt hat, was zu tun ist um unser Naturschutzge- biet in seiner jetzigen Form zu erhalten. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 Zu unserer Hauptversammlung am 08.12.2021 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2021: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 24.11.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 01.12.2021 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt dürfen keine Speisen angeboten werden. Die Ver- anstaltung findet unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Freitag, 19.November um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, Marsweilerstr. 30, Baindt statt. Neben den Berichten über die Aktivitäten der CDU im Ortsverband und im Kreistag steht die Neuwahl des Vor- stands auf der Tagesordnung. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Interessierte. Für den Einlass gelten die am Veranstaltungstag aktu- ellen Coronaregelungen (z.Zt. 3G: geimpft, genesen oder negativer PCR-Test). Um unter Corona-Bedingungen bes- ser planen zu können, bitten wir um Anmeldung unter info@cdu-baindt.de oder Tel. 07502-911037. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Seniorenwanderung „Auf dem Königsweg von FN am See entlang nach Fischbach“ Wir treffen uns am Dienstag, 16. Nov. 2021 um 11.15 Uhr am Bahnhof in Ravensburg. Die Gehzeit für die 6,8 km beträgt ca. 2 - 2,5 Std. Der Fahrpreis ist 5,00 € f. Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung in Friedrichshafen mög- lich. Rückkehr in RV ca. 17.30 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt, da- her Anmeldung bis 15.11.2021 bei Ulla Vehe-Bergmann, Tel. 0751/93442 Es gelten die hinsichtlich COVID 19 bekannten Hygiene- regeln. Festes Schuhwerk. Getränke, Vesper und Stöcke sind empfehlenswert. Entlang der Schussen - Schussentobel Wir treffen uns am Sonntag, 21. Nov. 2021 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit für diese 12 km lange Wanderung beträgt 3,0 Std. Der Fahrpreis ist 2,00 € f. Mitglieder. Wir wandern von Mochenwangen der Schussen entlang, kommen am Felsbädle vorbei und über Durlesbach geht es wieder zurück nach Mochenwangen. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Festes Schuhwerk, Getränke, Vesper und Stöcke werden empfohlen. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Es gelten die aktuellen Corona 3G- Regeln. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei J. Frank, Tel. 0751/43287 ab 15.11.21 Gäste sind „Herzlich Willkommen“ Was sonst noch interessiert Unfallkasse Baden-Württemberg Sicher und gesund arbeiten zu Hause, mobil und im Büro Kostenfreies Online-Event der UKBW Die Arbeitswelt ist im Wandel. Mit der Corona-Pandemie hat die Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Arbeitsmodellen zusätzlich an Fahrt aufgenom- men. Viele Arbeitgebende und Beschäftigte möchten die Vorteile der neuen Arbeitsformen weiterhin nutzen und verstetigen. Doch welche Herausforderungen gibt es nun für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und wie können sie gestaltet werden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich das kostenfreie Online-Event „@home@work – Schöne neue Arbeitswelt? Sicher und gesund arbeiten zu Hause, mobil und im Büro“ der Un- fallkasse Baden-Württemberg (UKBW) am 23. Novem- ber von 10:30 bis 12:30 Uhr. Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg, Prof. Hermann Schröder, Abteilungsleiter im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Dr. Martin Braun, Di- gitalisierungsexperte am Fraunhofer-Institut für Arbeits- wirtschaft und Organisation IAO, Iris Kräutl, Vorsitzen- de für Arbeitnehmende in der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg, und Tanja Hund, Geschäftsführerin der Unfallkasse Baden-Württemberg diskutieren über veränderte Rahmenbedingungen der Arbeit, Arbeitsorganisation und Arbeitsmittel ebenso wie über Gesundheit am Arbeitsplatz und neue Anforderun- gen an Mitarbeitende und Führungskräfte. Themen sind: • „My home is my office“ – Veränderte Rahmenbedingun- gen als Challenge und Chance • Online, präsent oder hybrid – Abläufe und Miteinander neu denken • Führen im Fokus – Flexibilität als Problem und Pers- pektive Zwei Impulse informieren kompakt über rechtliche Fra- gen und Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten und im Homeoffice und geben Einblick in wissenschaftliche Erkenntnisse zur Arbeit der Zukunft. Per Live-Chat kön- nen sich Teilnehmende aktiv in die Diskussion einbringen. Ein besonderes Highlight ist die Verleihung des UKBW-Prei- ses. Drei Mitgliedsbetriebe werden für ihre vorbildlichen Best-Practice-Konzepte für ein sicheres und gesundes Homeoffice ausgezeichnet. Dazu gibt es Impulse durch Kurzfilme, Statements und kurze inhaltliche Blitzlichter. Anmeldungen sind per E-Mail an anmeldung.athomeatwork@ukbw.de möglich. Weitere Informationen gibt es online unter: www.ukbw.de/ukbw-preis. Programmüberblick Uhrzeit Programm 10:30 Begrüßung 10:35 Impuls: Rechtliche Fragen und Versicherungs- schutz beim mobilen Arbeiten 10:40 Impuls: Arbeit 4.0 - Arbeiten in der Zukunft 10:50 Talkrunde: „My home is my office“ – Veränderte Rahmenbedingungen als Challenge und Chance 11:10 Praxisbeispiel 1: Vorstellung mit Preisverleihung UKBW-Preis 11:20 Talkrunde: Online, präsent oder hybrid: Abläufe und Miteinander neu denken 11:40 Praxisbeispiel 2: Vorstellung mit Preisverleihung UKBW-Preis 11:50 Talkrunde: Führen im Fokus: Flexibilität als Prob- lem und Perspektive 12:10 Praxisbeispiel 3: Vorstellung mit Preisverleihung UKBW-Preis 12:20 Fazit und Ausblick 12:30 Ende Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Jugendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familieneigenen Betrieb. Kreissparkasse Ravensburg Generation Online – Aufwachsen mit digitalen Medien Kostenloser Online-Vortrag für Eltern Expertin auf dem Gebiet der digitalen Medien klärt auf. Die Kreissparkasse Ravensburg lädt zur kostenlosen Online-Veranstaltung ein. Digitale Medien werden für Kinder und Jugendliche im- mer wichtiger. Über WhatsApp, Instagram, Snapchat und Co. sind sie ständig mit Freunden in Kontakt und dank Smartphones oder Tablets bleiben sie auch unterwegs stets auf dem neuesten Stand. Doch der richtige Umgang mit digitalen Medien will gelernt sein – denn Privatsphäre und Datenschutz rücken insbe- sondere bei jungen Nutzern häufig in den Hintergrund. Grund für die Kreissparkasse Ravensburg dies zu än- dern und mit Spezialisten für Medienkompetenz Eltern über digitale Medien aufzuklären, zu sensibilisieren und Risiken zu reduzieren. Datum: Dienstag, 16. November von 18.30 bis 20.00 Uhr Thema: Generation Online – Aufwachsen mit digitalen Medien Blick in die jugendliche Medienwelt Einblick in beliebte Dienste wie WhatsApp, Instagram, TikTok, YouTube Betrachtung damit verbundener Probleme: Cybermob- bing, exzessive Mediennutzung und Sexting Referentin: Nora Bünger, Expertin für digitale Medien der mecodia GmbH, vermittelt Medienkompetenz mit Leidenschaft – kritisch aber sachlich. Die mecodia Aka- demie fördert mit ihrer Arbeit die Medienkompetenz von über 25.000 Menschen pro Jahr. Jetzt kostenlos anmel- den unter www.ksk-rv.de/medienkompetenz Bundesagentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Bewerbung: gewusst wie! Onlinevorträge für Frauen am 17. und 22. November Im November bietet die Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg zwei Vorträge mit erfahrenen Job- bzw. Kom- munikationscoaches zum Thema „Bewerbung speziell für Frauen“ an. Am Mittwoch, 17. November von 15 bis 16:30 Uhr greift Kommunikationstrainer Arion Ahrens in einem On- line-Vortrag Fragen auf, die sich rund um das Thema Rhetorik in Vorstellungsgesprächen drehen. Wie präsentiere ich mich authentisch und selbstbewusst in einem Vorstellungsgespräch? Wie bereite ich mich op- timal darauf vor und worauf muss ich bei Online-Vorstel- lungsgesprächen ganz besonders achten? Wie reagiere ich auf „heikle“ Fragen? Wie erkläre ich etwaige Schwach- stellen in meinem Lebenslauf? Diese und weitere Fragen werden in dem Rhetorik- und Digitalisierungscoaching für eine erfolgreiche und selbstbewusste Eigenpräsentation im Vorstellungsgespräch besprochen und beantwortet. Unter dem Motto „Einfach ich! Die besondere Bewerbung“ greift am Montag, den 22. November von 15 bis 16:30 Uhr der Bewerbungscoach Christian B. Rahe-Helmerichs die oft drängenden Fragen von Frauen aus der Bewerbungs- praxis auf: Wie bewerbe ich mich als Berufsrückkehrende erfolgreich? Wie präsentiere ich mich dem Arbeitgeber als Mutter und/oder Teilzeitkraft optimal? Wie finde ich den Arbeitsplatz und den Betrieb der zu mir passt? Wie orientiere ich mich beruflich neu und welche Hilfestellun- gen kann ich dazu nutzen? Rahe-Helmerichs zeigt konkrete Beispielen und gibt Handlungsempfehlungen. Dabei orientiert er sich an den live gestellten Fragen der Teilnehmerinnen. Beide Veranstaltungen finden online über das Zoom-Por- tal statt. Die Teilnahme ist kostenfrei und von allen übli- chen, internetfähigen Endgeräten aus möglich. Bei Bedarf und nach zeitlichen Möglichkeiten können gerne beide Veranstaltungen besucht werden. Die Anmeldung erfolgt mit Name und E-Mail-Adresse bis spätestens einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung bei Rita Greis, Beauftragte für Chancengleichheit am Ar- beitsmarkt der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg per E-Mail Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de oder telefonisch unter 07531 585-410 oder 07541 309-43 Die Vorträge richten sich sowohl an Interessierte, die sich in der Phase des Wiedereinstiegs nach Eltern-/Pflege- zeit befinden als auch an alle, die sich in einem späteren Lebensabschnitt noch einmal neu orientieren möchten. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik kön- nen wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reise zur BUGA nach Erfurt Am Sonntag, dem 19. September 2021 starteten die Gar- ten- und Blumen- freunde zu einer viertägigen Busrei- se in die Mitte D e u t s c h l a n d s , nach Thüringen. Der Weg dorthin führte zunächst nach Würzburg, wo der Bus direkt an der weltbe- rühmten Fürstbi- schöflichen Resi- denz anhielt und eine genauso un- terhaltsame wie in- formative Stadt- führung zu einigen der bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt begann. Nach Besichtigung der Residenz, einem weitläufigen und beeindruckenden Schlossbau, und einem Spaziergang durch den angrenzenden Hofgarten mit barocken und englischen Gartenbereichen ging es durch die historische Altstadt hinunter zum Main. Von hier aus bot sich ein herrli- cher Blick auf die Festung Marienberg und die Wallfahrts- kirche Käppele, beides weitere Wahrzeichen der Stadt. Ein “Brückenschoppen” auf der Alten Mainbrücke run- dete die schöne Tour durch Würzburg ab. Danach fuhr der Bus weiter nach Apolda, einer Kreisstadt in Thürin- gen. Hier war das “Hotel am Schloß” das Quartier für die nächsten drei Nächte. Am zweiten Tag der Reise standen die Altstadt von Erfurt und vor allem die dort veranstaltete Bundesgartenschau 2021 auf dem Programm. Der Tag begann auf dem Petersberg, einer Erhebung im Zentrum von Erfurt, wo sich weitläufige gärtnerische Ausstellungsflächen der BUGA rund um die dortige Fes- tungsanlage (Zitadelle) befanden. Besonders sehenswert waren hier die Gärten aus verschiedenen Zeiträumen, wie zum Beispiel der Renaissancegarten, der Barockgarten und der Mittelalterliche Garten. Auch der darauffolgende Spaziergang durch die Altstadt von Erfurt mit den wunderschönen Patrizier- und Fach- werkhäusern und dem imposanten Ensemble von Dom St. Marien und der Severikirche hat einen bleibenden Ein- druck hinterlassen, ebenso die Krämerbrücke, die längste durchgehend mit Häusern bebaute und bewohnte Brü- cke Europas. Nach einer wohlverdienten Pause ging es dann in den “egapark”, dem zweiten Ausstellungsbereich der BUGA, wo bereits seit 1865 viele Gartenschauen stattgefunden haben. Hier konnten auf 36 Hektar Fläche zahlreiche gärtnerische Attraktionen besichtigt werden. Von Euro- pas größtem ornamental bepflanztem Blumenbeet über unterschiedliche Schau- und Themengärten bis hin zum in Deutschland einzigartigem Wüsten- und Urwaldhaus Danakil gab es so viel zu entdecken, dass hierfür ein wei- terer Besichtigungstag gar nicht schlecht gewesen wäre. Sehr gut war, dass auch an diesem Tag orts- und sach- kundige Stadtführer den Rundgang begleiteten, denn sonst wären sicherlich viele interessante Dinge unbeach- tet geblieben. Der dritte Tag der Rei- se begann mit einer Stadtführung durch die verwinkelten, ge- schichtsträchtigen Altstadtgassen von Weimar. Vorbei an den Wohnhäusern von Goethe und Schil- ler, Bach und Liszt, Herder und Wieland, dem von Goethe mit- gestalteten Park an der Ilm mit wunder- schönem altem Baumbestand, dem Marktplatz mit dem Rathaus und dem far- benfrohen Cranach- Haus und dem Goethe- und Schiller- denkmal vor dem Deutschen Nationaltheater: In Weimar gab es sehr viele Sehenswürdigkeiten zu entdecken. Aber der Tag war noch nicht zu Ende. Nach einer erholsamen Pause ging die Fahrt am Nachmittag weiter in die Saalfelder Feengrotten, einem ehemaligen Alaunschieferbergwerk. Eine 60-minütige Führung vermittelte Interessante Informa- tionen über die frühere Arbeit im Bergwerk und über die Entstehung der Tropfsteinhöhlen, die durch verschiedene Minerale in außergewöhnlichen Farbtönen leuchteten. Auch am vierten und damit letzten Tag der Reise stand eine Stadtbesichtigung auf dem Plan. Dieses Mal aber auf eigene Faust. Wir erkundeten die wunderschöne Stadt Bamberg mit ihrem großen, weitgehend unversehrt er- haltenem historischen Stadtkern, dem Dom, dem Alten Rathaus und vielen anderen geschichtlich bedeutungs- vollen Bauwerken. Nach einer Mittagspause begann dann die Rückfahrt nach Baienfurt. Was bleiben wird, sind viele neue Eindrücke und die Er- innerung an eine schöne gemeinsam verbrachte Zeit. Petra Strähle DJO - Deutsche Jugend in Europa Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdauer: Peru/ Arequipa vom 29.01.-06.03.2022 und Mexiko / Guadalaja- ra ist vom 06.02.–22.03.22. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstr. 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe | Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 12 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 13 139,00 € Größe: 90 x 125 mm 14 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 15 62,00 € Größe: 90 x 55 mm 16 133,00 € Größe: 187 x 60 mm 17 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe | Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de 89,00 € Größe: 90 x 80 mm 19 73,00 € Größe: 90 x 65 mm 20 56,00 € Größe: 90 x 50 mm 21 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 23111,00 € Größe: 90 x 100 mm 22 133,00 € Größe: 187 x 60 mm 18 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Wir suchen eine Praxishilfe Minijob, auch fachfremd hausärztlich-internistische Praxis Dr. med. Carsten Tschechne Karlstraße 12, 88250 Weingarten tschechne@t-online.de, Telefon 0751/42115 www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir zunächst als Mutterschutz- und evtl. anschließende Elternzeitvertretung als Ergänzung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen PERSONALSACHBEARBEITER/IN (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auftrag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 21/28/918 und Ihrer Konfes- sion bis zum 24.11.2021, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs. de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Gabriele Schairer, Tel.: 07563/91348-13, E-Mail: bewerbung-ao@kvz.drs.de. 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Sieglinde, Du wirst uns fehlen, in unseren Herzen bleibst Du immer unter uns. Die vielen schönen Stunden mit Dir zusammen werden wir nie vergessen. DANKE, für alles was Du uns gegeben hast. Unser innigstes Mitgefühl gilt Ihrer Familie. Deine Sportkameradinnen Frauenturnen 1 Nachhilfe Kl. 9 Gym. Mathe gesucht. 0175-4141342 GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT NACHRUFE IMMOBILIEN ANKAUF IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 STELLENGESUCHE Für die Personenbeförderung mit einem Kleinbus (FS-Klasse B) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderungen. Einsatzzeiten an Schultagen, 2 x täglich, auf 450-€-Basis. Bei Interesse kommen Sie auf uns zu. Omnibus Grabherr GmbH Am Langholz 8 · 88289 Waldburg Tel.: 07529/97 158 0 www.omnibus-grabherr.de auf zum grünen Schulhof! Informationen & Mitmachen unter: www.naturvielfalt-rv.de Betonwüste nein danke Stellungswechsel? Finde Deinen Job bei Prolana! 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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. November 2021 Nummer 44 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Inklusion in Baindt gemeinsam gestalten! Unser Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen in kommunale Prozesse einzubinden und somit dazu beizutragen, dass unser Umfeld und die Region barrierefreier gestaltet wird. Im Kern geht es darum, wie wir unsere Umwelt und un- ser gesellschaftliches Leben so gestalten, dass jede und jeder selbstverständlich, selbstständig und gleichberech- tigt an allen Lebensbereichen in Baindt teilhaben kann. Um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teil- haben und mitentscheiden zu können, bedarf es Infor- mationen. Nur wer gut, umfassend und vor allem ver- ständlich informiert ist, kann sich eine eigene Meinung bilden, Zusammenhänge erkennen und sich für oder gegen eine Sache entscheiden. Das bedeutet, dass die relevanten Informationen barrierefrei erreichbar sein müssen. Die Corona-Krise machte jedem deutlich, wie wichtig zugängliche Informationen sind. Dies betrifft grundsätzlich also alle Menschen, insbesondere jedoch Menschen mit Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten, funktionale Analphabeten sowie Menschen mit nicht- deutscher Erstsprache. Die Homepage der Gemeinde wird dahingehend deshalb ständig überarbeitet. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass eine digitale Teilhabe nur ein Aspekt ist, um Menschen mit Beeinträchtigungen echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich zu machen. Ebenso bedeutet echte Teilhabe, dass bei allen anste- henden Bauprojekten im öffentlichen Raum die Barri- erefreiheit mitgedacht und mitgeplant wird. In Baindt geschieht dies zum Beispiel bei der Planung zur Umge- staltung des Dorfplatzes und der Mobilität in der Orts- mitte. Beim Leitgedanken der Inklusion geht es zum einen da- rum, die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche so zu gestalten, dass alle Menschen in ihrer Individualität ak- zeptiert werden und an allen Lebensbereichen selbstver- ständlich sowie gleichberechtigt teilhaben können. Zum anderen geht es darum, die unterschiedlichen Belange von Menschen mit Unterstützungsbedarf mitzudenken. Für die kommunale Zielerreichung gibt es zukünftig in der Gemeinde eine Anlaufstelle die Anmerkungen und Wünsche zu Hindernissen im öffentlichen Raum oder auch auf unserer Homepage entgegennimmt und sich nach Möglichkeit um Abhilfe bemüht. Gerne dürfen sich unsere Bürgerinnen und Bürger an Frau Maurer (Mars- weilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel.-Nr.: 07502 9406-40) wenden. Sie freut sich über die Rückmeldungen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Corona-News Seit Dienstag, den 02. November erreicht in Baden-Württemberg die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19- Patientinnen und Patienten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 250. Somit hat das Landesgesundheits­ amt die Warnstufe ausgerufen. Hier sehen Sie die neuen Corona-Regeln seit 28. Oktober 2021: Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 - 4 eine Betreuungskraft auf 450-Euro-Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. er- zieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nach- mittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baien- furt-Baindt hält am Mittwoch, 10.11.2021 in der Gemeindehalle in Baienfurt seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtungen von Frau Doris Graf und Herrn Arthur Pfau als neue Verbandsmitglieder 2. Weiteres Vorgehen im Zusammenhang mit den Quel- len in Weißenbronnen: 2.1 Fortschreibung Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben 2.2 Ausweisung des Wasserschutzgebietes Weißen- bronnen 3. Sachstand Notverbund mit der Gemeinde Schlier 4. Weitere Planungen und Meilensteine für den Zweck- verband 4.1 Übernahme Hochbehälter in den Zweckverband 4.2 Anpassung des Eigenkapitals des Zweckverbands 4.3 Erneuerung der Quellableitung vom Waldbad bis Weißenbronnen 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 7. Wirtschaftsplan 2022 – Beschluss der Haushaltssat- zung 8. Sonstiges Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen werden. Gemeinde Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. November 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. November 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan „ Fischerareal“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Ausle- gung und Einholung von Stellungnahmen der Behör- den und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebau- ungsplan „Bühl“ auf die Rechtsgrundlage des Bauge- setzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Ausle- gung und Anhörung zum Bebauungsplan „ Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuer- wehrtechnische Beladung und Beklebung 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälber- stalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. November Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 07. November Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Tierarzt Samstag, 06. November und Sonntag, 07. November Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 05. November 2021 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 20. November 2021 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Verteilung weiterer Gelber Tonnen zur Abholung des Verpackungsmülls ab 1. Januar 2022 Die Verteilung der Gelben Tonnen geht weiter: Ab voraus- sichtlich Montag, 08.11.2021 werden die Gelben Tonnen mit einem Volumen von 240 Litern in den Städten und Gemeinden des GVV Altshausen, Wilhelmsdorf, Aulendorf, Wolpertswende und Baindt ausgeliefert. Ein Aufkleber mit der jeweiligen Adresse zeigt, welche Tonne zu welchem Haus gehört. Der Landkreis informiert fortlaufend über die lokalen Medien und seine Homepage (www.rv.de). Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Die Verteilung der Tonnen in den Kernstadtbereichen der Städte Leutkirch im Allgäu und Weingarten erfolgt vor- aussichtlich ab Dezember. In den Städten Bad Waldsee, Ravensburg und Isny im Allgäu gibt es in den Kernstadt- bereichen eine Ausnahme von der Gelben Tonne. Dort werden Ende des Jahres Gelbe Säcke verteilt. Verschiede- ne Karten zeigen, welche Stadtgebiete zu den jeweiligen Kernstadtbereichen gehören. Diese können unter www. rv.de abgerufen werden. Die Verteilung der Gelben Vierradtonnen für Mehrfami- lienhäuser und Gewerbebetriebe erfolgt voraussichtlich im Dezember. Grundstückseigentümer/innen und Haus- verwaltungen werden gebeten, die angelieferten Tonne bis zum Jahreswechsel entsprechend unterzubringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten zu verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Leerung der Tonnen erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022 im 14-täglichen Rhythmus. Die Abfuhrtermine wer- den im Abfallkalender des Landkreises bekannt gegeben. Verantwortlich für die Verteilung der Tonnen und deren Abholung ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Tür- kheim. Wir bitten zu beachten, dass der Landkreis daher keine Änderungen und Reklamationen entgegennehmen kann. Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg@knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne stehen auf der Homepage des Landkreises unter ww.rv.de > Ihr Anliegen > Abfall > Unsere Abfallentsor- gung > Gelbe Tonne. Allgemeine Infos zur Gelben Tonne: − Ein Wahlrecht zwischen Gelbem Sack oder Gelber Tonne gibt es für die Bürgerinnen und Bürger nicht. Ausnahmen von der Gelben Tonne sind nur in festgelegten Kernstadt- gebieten vorgesehen. Die Städte Bad Waldsee, Ravens- burg und Isny i. A. haben sich in Ihren Kernstadtgebieten für eine Erfassung über den Gelben Sack entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger der Städte Leutkirch im All- gäu und Weingarten erhalten im Kernstadtgebiet die kleinere 120-Liter-Tonne. Im übrigen Landkreis wird die 240-Liter-Tonne aufgestellt. Wer eine Gelbe Tonne erhält, bekommt keine zusätzlichen Gelben Säcke. − Die Gelbe Tonne wird den Haushalten kostenlos zur Verfügung gestellt. − Neben der 14-täglichen Leerung bzw. Abholung gibt es nur die Möglichkeit, die Leichtverpackungen in den kreis- eigenen Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abzugeben. Die Leichtverpa- ckungen werden in durchsichtigen Säcken angenommen. Auf den örtlichen Wertstoffhöfen erfolgt keine Annah- me von Gelben Säcke mehr. − Wichtig: Gesammelt werden lediglich Verpackungsab- fälle einschließlich Metalldosen. Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastikspielzeug, Zahnbürsten, Klarsichthüllen usw. dürfen nicht in der Gelben Tonne bereitgestellt werden. Bildnachweis: Adobe Stock © Chris Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der Abfallkalender wird digital! Ab nächstem Jahr stellt der Landkreis den Abfallkalender digital über seine Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Deshalb die App gleich über den QR-Code herunterladen! Sie steht in den gängigen Apps- tores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat verschiedene Möglichkeiten: • persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/ abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken. • den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohnortgemeinde ausdrucken lassen. Unsere Jubilare Wir gratulieren Zum 90. Geburtstag am 31. Oktober 2021 gratuliere ich im Namen der Gemeinde Frau Gertrud Welz herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenur- kunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 29. Oktober 2021 feierten die Eheleute Anna und Jakob Gerhardt das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenk- korb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag 27.11. Nikolausmarkt Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Apfelernte unter lachender Herbstsonne „Ich hol mir eine Leiter und stell sie an den Apfelbaum...“, so klang es am vergange- nen Samstag, den 23. Oktober 2021, fröh- lich vom Gelände des Hoftheaters Baien- furt. Die Kinder des Waldorfkindergartens Baindt waren dort am Nachmittag mit ih- ren Eltern, Großeltern und Geschwistern zur alljährlichen Apfelernte zusammenge- kommen. Die Herbstsonne strahlte hell am blauen Himmel auf die rot und gelb leuchtenden Äpfel an den Zweigen. Nachdem das traditionelle Erntelied gesungen war, konn- te die Arbeit beginnen. Der Sturm der vergangenen Wo- che hat gute Vorarbeit geleistet, viele Äpfel waren be- reits von den Bäumen geweht und warteten unter den Stämmen nur darauf, eingesammelt zu werden. Eifrig zogen die Kinder mit ihren Eimern und Körben los, zügig türmten sich die Äpfel in der großen Holzkiste. Mit der großen Leiter kletterten ein paar mutige Väter und gro- ße Geschwister hoch in die die Apfelbäume, um auch die übrigen Früchte herunterzuschütteln. Mit der eigens mitgebrachten Saftpresse wurden die schönsten Früchte direkt zu Apfelsaft verarbeitet und durften von den fleißigen Erntehelfern gleich probiert werden. Als der letzte Erntekorb der Kinder geleert und der An- hänger dafür voller frischgeernteter Äpfel war, wurden diese in die Mosterei Reistenbach nach Köpfingen ge- bracht, wo aus den reifen Früchten der Apfelsaft für das nächste Kindergartenjahr hergestellt wird. Nach getaner Arbeit ging es für alle auf die wunderschöne große Wiese des Hoftheaters. Dort breiteten die Familien ihre Picknickdecken aus und konnten sich nicht nur mit dem frischgepressten Apfelsaft, sondern auch allerlei mitgebrachten Köstlichkeiten stärken. Die Sonne schien warm über dem Schussental, die Kinder spielten fröhlich und ausgelassen auf dem weitläufigen, idyllischen Gelän- de, die Eltern und Großeltern fanden Zeit für gemütliche Plaudereien, die großen Geschwister fanden sich in gro- ßer Runde zum Kartenspielen zusammen. Als die Wärme der Herbstsonne allmählich nachließ, machten sich alle gutgelaunt auf den Heimweg. Wir freu- en uns schon darauf, wenn wir im nächsten Jahr wieder kommen dürfen. Ein herzliches Dankeschön an Uli Böttcher dafür, dass un- ser Apfelfest auf seinem Hoftheatergelände stattfinden Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 durfte. Danke auch an die Mosterei Reistenbach für die Verarbeitung unserer geernteten Früchte. Zur Information Die besten Wünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und der Ge- meindeverwaltung gratuliere ich allen Neu- gefirmten und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge Ihnen und Ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup Bürgermeisterin Komm auch Du zum Martinsumzug... ...am Donnerstag, 11.11.2021 Nach einem Jahr corona-bedingter Pause findet der Late nenumzug wieder als Stern- marsch statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Mühleparkplatz. Wir gehen los: Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr am Kiga Kiga Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr auf dem unteren Schulhof vor dem Kindergarten St. Martin reitet dieses Jahr beim Kindergarten St. Mar- tin mit. Auf dem Mühleparkplatz findet dann die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und den- ken Sie daran, dass die kleinen Kinder nur ganz vor- ne was sehen können. Halten Sie bitte unbedingt den Fluchtweg für das Pferd frei (Absperrung Richtung- Klosterhof). In diese Richtung wird das Pferd dann nach der Mantelteilung wegreiten, da der Weg zum Dorfplatz immer sehr eng war. Der Laternenumzug endet nach der Mantelteilung mit der Verteilung der Martinswecken auf dem Mühlepark- platz an alle Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Es gelten die aktuellen Corona-Verordnungen: Da beim Martinsfest der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann, besteht Maskenpflicht wäh- rend der ganzen Veranstaltung. Dies gilt auch für alle Kinder ab der 1. Klasse. Ausgenommen sind Kindergartenkinder! Bitte kommen Sie nur gesund zum Fest Das Martinsfest findet bei jedem Wetter statt. Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Fo to : D om in ic M en zle r/ BL E, B on n / 1 / / Ernährungsrat Selbst isst die Stadt Wenn die Politik über Klimaschutz ver- Mit dem Modell der „essbaren Stadt“ reüs- handelt, wird das Thema Ernährung mei- sierte 2010 das rheinische Andernach und stens ignoriert. Dabei ist sich die Wissen- bietet seitdem auf öffentlichen Grünfl ächen schaft einig, dass unsere heutige Art zu Gemüse, Kräuter und Obst zum Selberpflü- essen und zu trinken nicht nur un- cken an. Dem sind in Deutschland be- serer Gesundheit scha reits mehr als 60 Städte gefolgt. sondern auch erheblic Auch Ernährungsräte in zur Erderhitzung bei- mehr als 45 Kommu- trägt. Reichlich ein nen und Regionen, in Drittel der Treib- denen meistens die hausgasemissionen, Verwaltung mit der die wir Menschen Zivilgesellschaft zu- zu verantworten sammenarbeitet, wol- haben, entstehen len dafür sorgen, dass bei der Herstellung es in Stadt oder Ge- unserer Nahrungs- meinde wieder mehr mittel – Überfluss lokale und nachhaltig und Verschwendung erzeugte Lebensmittel inklusive. Wie sich Städ gibt. Die ersten Ernährungs- te klimafreundlich, ges räte gründeten sich 2016 zuerst und sozial gerecht ernähren kön- in Köln und dann in Berlin. nen, erklärt ein Buch am Beispiel Berlin. „Wir haben das Thema Ernährung über- haupt erst auf die politische Agenda gebracht Bio-Städte, Essbare Städte, Ernährungsräte und für die Entwicklung einer Ernährungs- – wenn Politik und Industrie versagen, müs- strategie gepusht“, sagt Ratssprecherin Chri- sen die Kommunen selber ran. Zwanzig von stine Pohl aus Berlin. Der Stadtstaat hat als ihnen sind derzeit Mitglied im Netzwerk erstes Bundesland ein kostenloses Mittages- der deutschen Bio-Städte. Ihr Ziel ist es, sen für Grundschulkinder mit neuerdings 50 „den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung Prozent Bio-Anteil eingeführt. Schulessen sei und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln ein zentraler Hebel für die Ernährungswende, mit kurzen Transportwegen und regionaler betont der Ernährungsrat Berlin: „Weil jeden Wertschöpfung (zu) fördern“. Tag große Mengen Zutaten benötigt werden, liegt darin auch eine große Einkaufsmacht.“ Vorbild ist hier das dänische Kopenhagen, Speiseplan für Mensch und Erde: in dessen städtischen Kantinen es seit 2015 ei- nen Bio-Anteil von sogar 90 Prozent gibt. Im Eine UN-Kommission um Johan Rockström selben Jahr begann man in der französischen vom Potsdam-Institut für Klimafolgenfor- Hauptstadt Paris, in der am dichtesten besie- schung legte 2019 einen gesunden, weil delten Metropole Europas, selbst wieder in ausgewogenen, und klimaverträglichen, großem Umfang Lebensmittel zu erzeugen – weil v.a. fleischarmen Ernährungsplan vor. und zwar auf den Gebäuden. Ziel der Pariser Danach stehen jedem Menschen pro Tag Bürgermeisterin Anne Hidalgo war es, 100 im Schnitt 2 500 Kilokalorien (kcal) zu. Hektar Dächer und Fassaden zu bepfl anzen, „wovon 30 Prozent der Produktion von Obst Diese Energie steckt insgesamt in folgen- und Gemüse gewidmet sind“. Beispielsweise den Lebensmittelportionen in Gramm (g): züchtet die Pariser Post auf ihrem Verwal- 300 g Gemüse, 200 g Obst, 50 g stärkehal- tungsgebäude Lauch, Bohnen, Bienen und tiges Gemüse (z.B. Kartoffeln oder Maniok), Kürbisse für die Kantine ihrer Mitarbeiten- 250 g Milchprodukte, 232 g Vollkornge- den; ein anderes Unternehmen hat ein Ge- treide, 75 g Hülsenfrüchte, 50 g Nüsse, wächshaus auf einen Supermarkt aufgestellt 14 g Rind-, Lamm- oder Schweinefleisch, und züchtet darin Tomaten und alte Gemü- 29 g Geflügel, 13 g Ei, 28 g Fisch, 40 g unge- sesorten; geheizt wird mit der Abwärme aus sättigte Fette (Oliven-, Soja oder Sonnenblu- den Kühlgeräten des Ladens. Von diesen Er- menöl), 12 g gesättigte Fette wie Palmöl fahrungen könne man doch auch hierzulan- oder Schmalz, maximal 31 g Zucker. de lernen, heißt es beim Ernährungsrat. (tb) Quee: https://eatforum.org/content/ Das Buch Berlin isst anders (224 S.) können Sie kostenlos herunterladen unter https://ernaehrungs rat-berlin.de/berlin-isst-so (als Print 20,30 Euro) So gelingt Ihre Essenswende: Ihre Nahrung sollte aus viel weniger Fleisch und weniger anderen tierischen Produkten wie Käse und Eier bestehen als heute. Das bedeutet nicht, dass Sie Vegetari- er oder gar Veganer werden müssen – gegen „a g'scheite Wurst“ oder Currywurst (150 g) einmal die Woche ist nichts zu sagen. Art und Umfang der Tierhaltung muss sich gravierend ändern. Wenn Ihr Fleischbedarf sinkt und Sie bereit sind, ihr Geld für hochwertigere Ware auszuge- ben, schaft das für Supermärkte Anreiz, diese Waren anzubieten. Wer bessere Tier- haltung unterstützt, kauft Biofl eisch oder Produkte der Haltungsform 4, das steht für mehr Platz im Stall und freien Auslauf. Wird eine Kuh nicht widernatürlich mit Eiweißfutter gefüttert, sondern auf ausreichend großer Weidefl äche gehalten und kann dort Gras rupfen, regt das zusam- men mit ihren Kuhfladen das Wurzelwachs- tum der Pflanzen an. Dadurch kann man große Mengen CO2 unter die Erde bringen. Sparsam mit Zucker und Salz. Die Sensitivität für süß und salzig kann trainiert werden. Reduzieren Sie ganz lang- sam den Einsatz von Zucker und Salz. Sie werden sehen, dass sich Ihr Geschmack- sempfinden an weniger salzige und süße Speisen ganz einfach gewöhnen kann. Mehr Gemüse, mehr nährstoffrei- che Hülsenfrüchte wie Linsen, Boh- nen, Erbsen. Was gegen Übergewicht, Herz- Kreislauf- und Lungenkrankheiten hilft , „hilft gleichzeitig dem Klima“, sagt Deutsch- lands erste Professorin für Klimawan- del und Gesundheit, Sabine Gabrysch: also mehr Gemüse und weniger Fleisch essen, mehr Fahrrad statt Auto fahren sowie Koh- lekraftwerke abschalten für bessere Luft . Regionalität und Bio stehen hoch im Kurs, während Pestizide und Gentech- nik in der Landwirtschaft auf Ablehnung stoßen – zumindest verbal. Achtsamkeit spielt auch bei der Ernäh- rung eine Rolle. Meint: Nehmen Sie sich für Ihre Mahlzeiten tatsächlich Zeit, um zu genießen und bewusst zu essen. Es trägt nicht nur zum Stressabbau bei, Sie nehmen auch das Sättigungsgefühl früher wahr. Ver- zichten Sie darauf, währenddessen fernzu- sehen oder online zu gehen. Sind wir abge- lenkt, essen wir meistens übers Hungerge- fühl hinaus, da wir dem Sättigungsgefühl nicht genügend Aufmerksamkeit schenken. Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 SchülerInnen der Achtalschule setzen sich fürs Klima ein Am Samstag, den 23.10.2021 waren die Kinder der Klima AG der Achtalschule Baienfurt im CAP-Markt in Baindt, um weitere Bäume gegen den Klimawandel zu pflanzen. Ausgestellt wurden eine Stellwand zum Thema Landwirt- schaft und Ernährung und eine Stellwand zur Bedeutung von Bäumen, um CO2 aus der Luft zu binden. Alle Kinder packten „Baumpakete“. Jedes Paket enthielt 5 Tafeln der Vollmilchschokolade von „Plant for the planet“, einen Baum aus Papier und eine Urkunde. Mit jedem „Baumpaket“ wurde zusätzlich ein Baum im Regenwald von Mexiko gepflanzt. Anschließend haben die Kinder Kunden angesprochen, das Klima- Projekt vorgestellt und Schokolade verkauft. Schülerinnen der Klasse 6a verkauften zusätzlich Apfel- saft aus Äpfeln, die die Klassen 6a und b selbst aufgele- sen hatten. Ein Teil des Erlöses wird für den Landschul- heimaufenthalt im März verwendet. Das Interesse der Kunden war groß. Die meisten waren freundlich und sehr interessiert. Manche kamen noch- mals zurück, nachdem sie Geld geholt hatten, um mehr einzukaufen. Einige Kunden haben auch eine Spende gegeben, für die wir weitere Bäume pflanzen. Viele fragten, wann wir wieder kommen. Von 62 gepack- ten Baumpaketen haben wir 59 verkauft. Zusammen mit Spenden konnten 100 neue Bäume gepflanzt werden. Nach den Herbstferien werden wir wieder Bestellun- gen für Schokoladen- Baumpakete in allen Klassen der Achtalschule sammeln und Päckchen im Dezember aus- liefern. Wir freuen uns schon auf ihre Bestellung und die neuen Bäume! Benjamin Sgryska, Klima AG Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. November – 14. November 2021 Gedanken zur Woche Was ist Gott anderes als leuchtendes Licht, unvergängli- che Güte, richtende Gerechtigkeit und heilendes Erbarmen. Birgitta von Schweden. Samstag, 06. November 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 2 und erste Hälfte Gruppe 4 (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 3 und zweite Hälfte Gruppe 4 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Hilda und Fritz Blank, Ludmilla und Rochus Illenseer, Helene und August Huber, Elisabeth und Johannes Deck, Nikodemus und Johann Fischer, Jahrtag: Ka- tharina Schimanowski, Anton Amann) Sonntag, 07. November – 32. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 1 und 5 mit Domka- pitular Thomas Weißhaar (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier, Gedenkgottes- dienst der Blutreiter mit Musikverein (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Dienstag, 09. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 10. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 11. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 12. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 13. November Kein Gottesdienst Sonntag, 14. November – Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Anschließend Totenehrung zum Volkstrauer- tag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 10.45 Uhr Baienfurt – Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Friedhof Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptversammlung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Firmung in unserer Seelsorgeeinheit: Die Firmgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit fin- den statt: Samstag, 6. November 10 Uhr: Gruppe 2 und die erste Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Samstag, 6. November 16 Uhr: Gruppe 3 und die zweite Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 7. November 10 Uhr: Gruppen 1 und 5 (Eucharis- tiefeier mit Domkapitular Thomas Weißhaar) Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber/innen sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis und in den ersten Bänken. Jede Fami- lie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 6- 8 Sitzplätzen. Eventuell gibt es für manche Familien nach Einzelkarten. Die Firmpaten sitzen als Erste in der Familienbank im Mittelgang. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze bekommen die Firmlinge in den Proben. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Bericht der KGR Sitzung vom 28.10.2021: In der letzten Sitzung ergingen folgende Beschlüsse: • Für den Kindergarten wurde die Erneuerung des oberen Sandkastens vergeben. • Die Sanitäranlagen der Villa Kunterbunt werden saniert. Nach Diskussion wurde die Nutzung des Gemeindeshau- ses (BSS) nach Pandemiestufenplan der Diözöse Rotten- burg-Stuttgart vom 20.10.2021 beschlossen: Öffnung für kirchl. Gruppen, Vereine und Gruppierungen. Privatveranstaltungen sind dieses Jahr noch nicht mög- lich. Max. Belegung der Räumlichkeiten auf eine Haupt- veranstaltung pro Tag. Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Seniorentreff am Mittwoch, 10. November 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Im Rahmen einer Andacht mit Herrn Pfarrer Staudacher haben Sie Gelegenheit das Sakrament der Krankensal- bung zu empfangen. Die Krankensalbung möchte Hoff- nung, Stärkung und Zuversicht schenken. Leider ist es pandemiebedingt nicht möglich, Ihnen die Krankensalbung, wie gewohnt, persönlich zu spenden. Wir werden sie als Gemeinschaft empfangen. Anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaffee, Kuchen und kleinem Vesper. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltungen gilt die 2G-Regel, das heißt: Genesen oder vollständig geimpft. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 7. November 2021 um 11.45 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Jesus auf der Hochzeit zu Kana Bitte melden Sie sich im evangelischen Pfarramt mit Personenzahl an: pfarramt.baienfurt@elkw.de / 0751-43656 Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab 6 Jahren Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Mt 5,9 Sonntag, 07. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 11.45 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus mit Anmeldung Dienstag, 09. November 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeinde- haus mit Pfarrer Schöberl Mittwoch, 10. November 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus – „Der Impfarzt gibt Auskunft“ Sonntag, 14. November - Volkstrauertag 09.30!! Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.45 Uhr Baienfurt Ökumenischer Festakt auf dem Friedhof Gedanken zum Wochenspruch Selig sind dieFriedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Kaum zu glauben, dass gerade Friedenssucher*innen „Glückspilze“ genannt werden. Ihr Einsatz für ein gerech- tes Miteinander und für gewaltfreie Konfliktlösung gleicht doch oft genug dem Bohren ganz dicker Bretter. Vom Er- folg ist weit und breit nichts zu sehen; stattdessen setzen sich Menschen mit Ellenbogen durch und Macht entschei- det, in welche Richtung die Waagschale ausschlägt. Soweit der Blick auf das Vorletzte. Unser Wochenspruch schaut weiter: Auf Gottes Seite steht, wer sich trotz allem an den Frieden hält. So ein Mensch ist Teil von Gottes Familie. Wer so lebt, handelt nachhaltig – mit Ewigkeitsperspektive – und setzt damit auf Gottes gute Idee für unser Leben. Und das Erstaunliche ist, dass durch so ein Leben schon hier und jetzt immer wieder etwas von der Ewigkeit aufblitzt, im fairen Miteinander, das vom Frieden inspiriert ist. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchenchor Für die Proben des Kirchenchors, die pan- demiebedingt an flexiblen Orten stattfinden müssen suchen wir ein gebrauchtes Keyboard als Spende oder für einen geringen Beitrag abzugeben. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Pfarrbüro. _________________________ Einladung zum Krippenspiel Einladung zum Krippenspiel Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkirche startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei unserem Krippenspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 14.11.2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer kommen. Euer Kinderkirchteam Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkirche startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei unserem Krip- penspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 14.11.2021 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer Kommen. Euer Kinderkirchteam _________________________ Seniorenkreis Wir treffen uns wieder am 09. No- vember um 14.30 Uhr im Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Pfarrer Schöbel besucht uns und hält einen Vortrag zum Thema: Der jüdische Gottesdienst - früher und heute - anlässlich des diesjährigen Jubiläumsjahrs „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“. Wir freuen uns über zahlreiche Besucher. Es gelten die 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) und bringen Sie bitte ihre Masken mit. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 8.11. und am 15.11. dürfen wir Hans Meinert begrüßen. Er wird mit uns Gesichter in Form von Collagen gestalten. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 2021 8.11. und 15.11. Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkrei- de und Bügeleisen Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weihnachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Spielverschiebung SV Baindt - SV Wolpertswende & SV Baindt II - SV Wolpertswende II Aufgrund eines Todesfalls beim SV Wolpertswende wurden die Spiele der ersten und zweiten Mannschaft kurzfristig abgesagt und auf den 04.12.2021 verschoben. Vorschau: Sonntag, 07.11.2021: 12.15 Uhr: TSV Berg III - SV Baindt II 14.30 Uhr: TSV Berg II - SV Baindt Frauen stürmen auf Platz 1 S GM FV Bad Waldsee/ SV Reute – SV Baindt 1:4 Zu Beginn war die Damenmannschaft des SV Baindts di- rekt sehr dominant und das Spiel verlief überwiegend auf Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 der gegnerischen Hälfte. Sie hatten einige gute Chancen und schon in der 22. Minute gingen sie in Führung durch ein gutes Zuspiel von Lisa Meschenmoser auf Viola Za- nutta, die den Ball dann ins Tor beförderte. Baindt domi- niert weiterhin das Spiel mit gutem Passspiel im Mittelfeld. Nach einer Unaufmerksamkeit Baindts und einer guten Chance der SGM erlaufen sich die Baindter erneut einen guten Konter, der jedoch nicht in einem Tor endete. Kurz vor der Halbzeitpause gelingt es Viola Zanutta, durch ei- nen guten Pass von Laura Maucher, von links außen direkt vors Tor, die Führung des SV Baindts auszubauen. Damit gingen sie mit einer 2:0- Führung in die Halbzeitpause. Die zweite Halbzeit begann zunächst etwas unkonzentriert auf Baindter Seite, jedoch fingen sie sich schnell wieder. In der 53. Minute schoss Daniela Fießinger nach einem guten Doppelpass mit Laura Maucher erneut aufs Tor und traf, 0:3. Doch auch die SGM hatte noch nicht aufge- geben und so fiel das erste Gegentor in der 72. Minute. Dadurch wachte dann der SV Baindt nochmals auf und wurde wieder zunehmend dominanter und hatte mehre- re gute Chancen. So gelang es Laura Maucher in der 90. Minute nochmals den Ball nach einem kurzen Abschlag des gegnerischen Teams zu erobern. Sie legte den Ball geschickt am gegnerischen Torwart vorbei und rundete damit den Sieg der Baindter Damen ab, 1:4. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Lena Nägele, Tasja Kränkle, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmo- ser, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Lara Herde, Lena Schäfer Herren I auch im 5. Spiel ungeschlagen SV Baindt I – TTF Altshausen III 9:2 Das erwartete Spitzenspiel wurde zu einer einseitigen Angelegenheit, da bei unserem Gegner der Spitzenspieler und ein weiterer Stammspieler durch 2 Er- satzspieler aus der vierten Mannschaft vertreten wurden. In den Doppeln mussten wir dennoch richtig ackern, um uns einen 2:1 Vorsprung zu erspielen. Marcel Brückner und Tobias Nowak gewannen gegen das Abwehrdoppel Wahl/Werz mit 3:1 ebenso wie Nico Scheffold mit Part- ner Frank Markwart, die von Satz zu Satz besser wurden und am Ende verdient gewannen. Philipp Schwarz und Thomas Rauch kamen gegen das stark spielende Alts- hausener Spitzendoppel nie zum Zug und unterlagen chancenlos mit 0:3. In den Einzeln wurde dann deutlich, welche Auswirkung das Fehlen der Nummer 1 bedeuten kann. Alle Spieler unserer Gegner rutschten eine Position nach oben und mussten daher teilweise gegen nominell bessere Spieler antreten. Wir nutzten diese Situation eiskalt aus und ge- wannen alle sechs folgenden Einzel mit 3:0, wenn auch teilweise sehr knappe Sätze mit dabei waren. Das Spiel des Tages lieferten sich dann Philipp Schwarz und Wolf- gang Assfalg im Duell der beiden Einser. Es entwickel- te sich ein sehr gutes Tischtennisspiel mit phasenwei- se hochklassigen Ballwechseln. Philipp konnte mit 2:0 in Führung gehen, doch Wolfgang blieb dran und konnte zum 2:2 ausgleichen. Zum Ende des 5. Satzes unterliefen Philipp drei einfache Fehler in Folge und so musste er sei- nem ehemaligen Mannschaftskollegen zum Sieg gratulie- ren. Besser machte es am Nebentisch Marcel Brückner, der sein Spiel gegen Diethelm Wahl im 5. Satz gewinnen konnte. Mit diesem 9:2 Erfolg stehen wir weiterhin ohne Niederlage an der Tabellenspitze und versuchen, diesen in den kommenden Wochen zu verteidigen. Es spielten: Philipp Schwarz (1:1), Marcel Brückner (2:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (1:0) TC Baindt e.V. 1 .Wanderung Rendezvous Am Dienstag den 09.11.21 Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr Ziel: Ursprung Gehzeit: ca. 1,5 Std Achtung: !! 3G-Regel Nachweis sowie Mundschutz sind dabei?? Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu einem Fachvortrag mit Kostproben am Mittwoch, 17.11.2021. Beginn 19.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal Baindt. Der Milchwirtschaftliche Verein, vertreten durch Frau Mo- nika Schnez, informiert über Käse aus Baden-Württem- berg - Bestes aus Milch, ob pur, als Dip oder im Käsesa- lat - Käse aus Baden-Württemberg ist immer ein Genuss. Dazu passend eine Kostprobe von Württemberger Wei- nen. Für diesen Abend bitten wir um Anmeldung bis spätestens 14.11.2021 bei Doris Sonntag (Tel. 07502/1035), Lucia Kränkle (Tel. 07502/7953) oder Bärbel Schad (Tel. 07502/911783). Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Veranstaltung des Alpinteam Baindt auf dem Nikolaus- markt am 27.11. Nach zwei Jahren Zwangspause - ein- mal Schneemangel, einmal Corona - befinden wir Alpinteamler uns aktuell in den Vorbereitungen für den kommenden Winter. In der Hoffnung, dass uns weder das Eine noch das Andere ei- nen Strich durch die Rechnung macht!! Zunächst findet am 27. November der Baindter Niko- lausmarkt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkur- se entgegen. Diese sind für 08./09.01. und den 15./16.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 22./23.01. Dieses Jahr werden wir coronabedingt keine Reisebusse anbieten, d.h. eine eigene Anreise ist zu orga- nisieren. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (NEU: https://www.svbaindt.de/index.php/ alpinteam) runterladen und vorausgefüllt mitbringen. Auf dem Nikolausmarkt ist auch eine Anmeldung zu un- serer Waldweihnacht am 04.12 möglich. Hier ist eine klei- nere Veranstaltung mit Nikolaus und Geschenken geplant, genauere Infos folgen. Das gemütliche Zusammensitzen in der Hubertushütte wird entfallen müssen. Ausserdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unsere Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferienkurse in der ers- ten Märzwoche und für unser Jugendlager am 19./20.03. anmelden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im November geboren sind, wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Ju- gendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familie- neigenen Betrieb. „Om’s Mandala Art“ in der Alten Kirche Mochen- wangen Omnitah Schwark präsentiert Ihre Werke - 05. November bis 28. November 2021 Mochenwangen - Die mehrfach ausgezeichnete und für Ihre Musik bekannte Singer/Songwriterin Omnitah gibt im November eine Ausstellung mit ihren Gemälden in der Alten Kirche Mochenwangen. Omnitah ist eine von vielen soloselbstständigen Künstlern, deren Lebensunterhalt durch die Coronamaßnahmen und den daraus resultierenden Konzertabsagen in Mitleiden- schaft gezogen worden ist. Malend reagierte die Künst- lerin auf diese Situation und zeigt nun eine Auswahl an Werken, die in dieser Zeit entstanden sind. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaf- fens sein, denn mittlerweile malt sie ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die Öffnungszeiten der Ausstellung sind jeweils Samstag und Sonntag von 14-17 Uhr und Omnitah wird zu diesen Zeiten persönlich anwesend sein. Von dem Erlös der ver- kauften Bilder wird eine Spende an den ambulanten Kin- derhospizdienst Amalie übergeben. Die Vernissage ist am 05. November um 20.00 Uhr. Die Finissage ist am 28. November um 18.00 Uhr mit einem Solokonzert von Omnitah Fr. 5. Nov. 20.00 Uhr Vernissage Sa. 6. Nov. 14 – 17 Uhr So. 7. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 13. Nov. 14 – 17 Uhr So. 14. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 20. Nov. 14 – 17 Uhr So. 21. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 27. Nov. 14 – 17Uhr So. 28. Nov. 14 – 17.00 Uhr / Finissage um 18.00 Uhr: Solokonzert Omnitah Bitte bringen Sie für den Besuch Ihren Impf-, Gene- sen-Nachweis oder einen aktueller Testnachweis mit. www.omnitah-music.com www.alte-kirche-mochenwan- gen.de Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2021“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2021 ein. An zwei Abenden, am 12. und 13. November 2021 wird mit bekannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistin vom Samstag, 13. November vor: Anka Zink „Das Ende der Bescheidenheit“ Comedy mit Arroganz. Von und mit einer erfolgreich- und gutaussehenden Anka Zink. Haben Sie auch so viele Talente, die Sie der Welt zeigen könnten, wenn die Welt dann mal endlich zu Ihnen hin- gucken würde? Eigentlich weiß es jeder von uns längst: Jetzt bin ich dran! Für Bescheidenheit und Zurückhaltung ist in Zeiten der Selbstinszenierung keine Zeit mehr. Es wird immer wichtiger wichtig zu sein, sonst kommt man unter die Räder. Überall locken Supermodels, Superta- lents, Superfood, Superserien, Supereinschaltquoten, Su- perschnäppchen, Super Bowl, Supervisoren, Superklima und Supersex. Alle sind super fit, super talentiert, super schön, super jung, super geil, super laut... zumindest auf ihren Selfies. Nur die Normalos sind weg – aus unserem Viertel, unserer WhatsApp Gruppe und auf Instagram. Jeder längst für sich ein Unikat und in seiner Welt be- rühmt. Aber wer ist noch übrig, um uns zu bewundern? Und vor allem wofür? In einer Zeit, in der Markttauglich- keits-Hochbegabung die Königsdisziplin ist und „Wer hat das gesagt?“ wichtiger ist als „Worum geht es eigentlich?“, liefert Anka Zink mit „Das Ende der Bescheidenheit“ eine brandaktuelle und pupen-neue Aufklärungs-Offensive. Sie haut mit tadellosen Provokationen kräftig auf den Putz, ehe wir unsere Lieblings-Influencer als „Alltagsbegleiter“ bei unserer Pflegekasse anmelden müssen, ehe uns die Digitalisierung restlos in die Überflüssigkeit entlässt und die Bescheidenen unter uns nervös werden, weil niemand mehr Bescheid weiß. Anka Zink hat mit ihrer Wichtig-Tu- er-Entlarv-Liste und dem ultimativen Narzissten-Selbst- test zwei moderne Apps zur Rettung des gesunden Men- schenverstandes erfunden. Ein Programm mit praktischen Beispielen und tollen Übungen für alle Bescheidenen, die Unbescheidenheit verdient haben! Das wird ein höllischer Spaß für alle, die böses Kabarett mögen, Vorurteile lieben und Ungerechtigkeit hassen. Toll, dass Sie dabei sind! Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Karten- verkauf läuft in der Volksbank Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502/911 035 per Internet unter: www.kuhstallgs- chichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabaret- tisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: € 24,-- pro Person. Sie sparen beim DUO-Ticket (2 Abende für € 45,--) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Caritas FairKauf Am Samstag, den 6. November und 27. November 2021 finden die letzten Fairkauf- Flohmärkte in diesem Jahr statt. In der Wangenerstr. 170 in Ravensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trö- del stöbern, nach Sammlerstücken suchen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Der Erlös aus dem Ver- kauf fließt in soziale Projekte der Caritas. Die Solidarische Landwirtschaft Ravensburg e.V. vergibt wieder Gemüseanteile Der vor wenigen Wochen, neu gewählte Vor- stand der „So- lawi“, plant zu- sammen mit den GärtnerIn- nen bereits jetzt auf Hochtouren an der neuen Saison 2022/23. Regional, saiso- nal und fair ist das Konzept und stellt eine a l t e r n a t i v e Form der Ge- müseversor- gung dar. Nach- haltiger Anbau nach biologisch dynamischem Vorbild, ökolo- gische Themen, Rezepte, Biodiversität und vieles mehr stehen auf dem Programm. Sollten Sie sich für diese Themen interessieren, dann werden Sie Mitglied und sei- en Sie mit uns ein Beitrag für Natur, Umwelt und ein fai- res Miteinander. Auch die aktive Mithilfe auf unserem Gemüseacker ist herzlich willkommen aber keine Pflicht. Haben Sie noch weitere Fragen z.B. zu unseren Gemüse- anteilen und wie wir genau arbeiten? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem Infoabend (3G Regelung), am 05.11.21, um 19:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe Ra- vensburg in der Mühlbruckstraße 22 ein. Bei der Bieter- runde am 05.12.2021 wird die neue Saison mit allen An- teilsnehmerInnen besiegelt. Näheres finden Sie auch auf: www.solawi-ravensburg.de sowie auf facebook und instagram EINLADUNG ZUR VERNISSAGE EINLADUNG ZUR VERNISSAGE Historische Ausstellung „Er flog mit einem Volltreffer in die Luft“ Gedenken an die Opfer der Weltkriege in Baienfurt im Baienfurter Rathaus vom 11. - 29. November 2021 AM DONNERSTAG, 11. NOVEMBER 2021 UM 19 UHR IM RATHAUSFOYER Begrüßung: Bürgermeister Binder Einführung: Uwe Hertrampf Historische Ausstellung „Er flog mit einem Volltreffer in die Luft“ Gedenken an die Opfer der Weltkriege in Baienfurt Im Rahmen der Sanierung des Ehrenmals für die Opfer der Weltkriege - einschließlich der Gedenktafeln mit den Namen der getöteten Baienfurter Soldaten - auf dem Baienfurter Friedhof Historische Ausstellung „Er flog mit einem Voll- treffer in die Luft“ Gedenken an die Op- fer der Weltkriege in Baienfurt im Baienfurter Rathaus vom 11. - 29. November 2021 AM DONNERSTAG, 11. NOVEMBER 2021 UM 19 UHR IM RATHAUSFOYER Begrüßung: Bürgermeister Binder Einführung: Uwe Her- trampf Im Rahmen der Sanierung des Ehrenmals für die Op- fer der Weltkriege - einschließlich der Gedenktafeln mit den Namen der getöteten Baienfurter Soldaten - auf dem Baienfurter Friedhof erfolgte auch eine zeitgemäße und zukunftsfähige Kommentierung des privaten und staatlichen Umgangs mit Soldatentod in den letzten 107 Jahren. Als Konsequenz dieser Kommentierung auf einer Gedenkstele wurde das „Ehrenmal“ in „Denkort Opfer der Weltkriege“ umbenannt. Der Text der Gedenkstele wurde vom Künstler Andreas Knitz und dem Lokalhisto- riker Uwe Hertrampf entworfen, im Arbeitskreis Ortsge- schichte überarbeitet und im Gemeinderat beschlossen. Er basiert auf den Erkenntnissen aus vielen Dokumenten und Materialien aus dem Ortsarchiv. Diese Dokumente und Materialien aus dem Ortsarchiv sollen nun der interessierten Öffentlichkeit im zeitli- chen Zusammenhang mit dem Volkstrauertag 2021 in dieser Ausstellung zugänglich gemacht werden. Der erste Teil der Ausstellung beschäftigt sich mit den Opfern, nennt ihre Namen und Sterbeorte, besonders betroffene Familien, zeigt Fotos und Todesanzeigen der Gefallenen, beschreibt Verwundungen und zeigt in einer Statistik, dass im Weltkrieg 74 und im 2. Weltkrieg 269 Soldaten (=3,5% bzw. 9,2% der Baienfurter Einwohner) ums Leben kamen. Damit waren die meisten Familien in Baienfurt von Tod und Trauer betroffen. Der zweite Teil der Ausstellung zeigt die Verharmlosung und Beschönigung des Krieges in der Kriegspropaganda und in den Todesmitteilungen im 2. Weltkrieg. Der dritte Teil der Ausstellung beschreibt die Heldenver- ehrung, mit der die Soldaten motiviert, die Angehörigen getröstet wurden und dem Krieg indirekt ein Sinn und eine Legitimation gegeben wurde. Im vierten Teil wird aufgezeigt, wie auf diese Weise Opferbereitschaft und Heldentum gezüchtet wurden und die jungen Menschen missbraucht wurden. Der fünfte Teil zeigt das Gedenken nach dem 1. Weltkrieg am 1. Kriegerdenkmal (1920) und dokumentiert den Prozess der Aufstellung eines Find- lingsblocks mit Bronzetafel als zweites Kriegerdenkmal. Der sechste Teil dokumentiert den Prozess zur Errich- tung des Ehrenmals für die gefallenen Soldaten bei- der Weltkriege im Jahr 1962. Der siebente Teil beschreibt den Anlass und den Sinn der Kommentierung auf der Gedenkstele und der Umbenennung und beinhaltet den Gedenkstelentext. Die Kuratoren Andreas Knitz und Uwe Hertrampf freuen sich über Bemerkungen, Ergänzungen, Erläuterungen von Angehörigen der Opfer und von Zeitgenossen der Vorgänge bis 1945 und nach 1945 bei der Errichtung des „Ehrenmals“ sowie über Kommentare jüngerer Be- sucher. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Besichtigungszeiten: Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu besichtigen: Mo – Fr 9.00 – 12.15 Uhr; Mo: 14.00 – 16.00 Uhr; Do: 16.00 – 18.00 Uhr Führungen: - öffentliche Führungen am Mittwoch, 17.11. um 19 Uhr und Donnerstag, 25.11., 19 Uhr (jeweils 1 Stunde) - Gruppenführungen können jederzeit unter Tel. 0751/ 6815 gebucht werden. Spendenaktion für Denkmalsanierung Die Ausstellung enthält auch die Gedenktafel der Familie Kling für ihren gefallenen Angehörigen Anton Kling, die an einem privaten Denkmal in Briach angebracht war (siehe Foto). Dieses Denkmal dient nicht nur den Nachkommen der Familie zur Erinnerung, sondern auch der Öffentlich- keit - als ein wertvolles Zeugnis für den gesellschaftlichen Umgang mit dem Tod von Soldaten in der damaligen Zeit. Bei der notwendigen Sanierung des Denkmals, für die fi- nanzielle Mittel in Höhe von 4.000 Euro benötigt werden, möchten die Kuratoren deshalb die Familie Kling durch eine Spendensammlung im Rahmen der Ausstellung un- terstützen. Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe | Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche 133,00 € Größe: 187 x 60 mm 1 62,00 € Größe: 90 x 55 mm 16 56,00 € Größe: 90 x 50 mm 21 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige geschaltet? 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Ergänzt wird das schulische Angebot durch den offenen Ganztagsbereich, der Ihnen und Ihren Kindern ein hohes Maß an Flexibilität gibt. WWaass:: Persönliches Kennenlernen (Einschulung: SJ 2022/23) WWaannnn:: 15. – 23. November 2021 (tel. Vereinbarung) WWoo:: Eugen-Bolz-Schule MMeehhrr IInnffooss…… und die ausführliche „Einladung zu den „Kennenlern-Tagen“ finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles. 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        Betriebssatzung_abwasser.pdf

        Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Er kann sich in Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Gemeindegebiets gelegenen Grundstücken zu beseitigen. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Gegenstand fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Er kann sich an privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Betrieben beteiligen. Er kann Betriebsführungen übernehmen, wenn der zu führende Be- trieb/die zu führende Einrichtung Berührungspunkte mit dem Unternehmensgegenstand des Eigenbetriebs aufweist. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann er sich anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen. (4) Die Abwasserbeseitigung erzielt keine Gewinne. (5) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Abwasserbeseitigung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Von der Festsetzung eines Stammkapitals nach § 12 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes wird abgesehen. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 09.01.1996 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020 Änderung[mehr]

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          Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Er kann sich in Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Gemeindegebiets gelegenen Grundstücken zu beseitigen. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Gegenstand fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Er kann sich an privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Betrieben beteiligen. Er kann Betriebsführungen übernehmen, wenn der zu führende Be- trieb/die zu führende Einrichtung Berührungspunkte mit dem Unternehmensgegenstand des Eigenbetriebs aufweist. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann er sich anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen. (4) Die Abwasserbeseitigung erzielt keine Gewinne. (5) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Abwasserbeseitigung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Von der Festsetzung eines Stammkapitals nach § 12 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes wird abgesehen. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 09.01.1996 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020 Änderung[mehr]

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            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Wasserversorgung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gebiet der Gemeinde Baindt mit Trinkwasser zu versorgen (Ortsnetz). Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat die Aufgabe dem Eigenbetrieb trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Wasserversorgung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Das Stammkapital wird auf 444.312,64 € (ehemals 869.000,00 DM) festgesetzt. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 10.11.1992 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020[mehr]

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              Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Wasserversorgung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gebiet der Gemeinde Baindt mit Trinkwasser zu versorgen (Ortsnetz). Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat die Aufgabe dem Eigenbetrieb trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Wasserversorgung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Das Stammkapital wird auf 444.312,64 € (ehemals 869.000,00 DM) festgesetzt. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 10.11.1992 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020[mehr]

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                - 1 - Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg FEUERWEHRSATZUNG Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13. April 2021 folgende Feuerwehrsatzung beschlossen: § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr Baindt, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Baindt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. der Einsatzabteilung 2. der Altersabteilung 3. der Jugendfeuerwehr § 2 Aufgaben (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Brände) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache. § 3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, - 2 - 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 10 Abs. 4 Feuerwehrgesetz) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 Satz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Feuerwehrkommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht; eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. (6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. § 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist. 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen, wenn 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Gemeindefeuerwehr aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. - 3 - (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 Feuerwehrgesetz und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 Feuerwehrgesetz. (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 Feuerwehrgesetz von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§14 Absatz 1 Feuerwehrgesetz) 1. am Dienst und Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtung gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten von dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tag die Gründe hierfür zu nennen. - 4 - (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhörung des Feuerwehr- und des Abteilungsausschusses auf Antrag Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 dauerhaft beschränken. (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann die Bürgermeisterin / der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören. § 6 Altersabteilung (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). (3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. 5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. § 7 Jugendfeuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus einer Jugendgruppe, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei der Einsatzabteilung gebildet wird. (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Jugendfeuerwehrdienstes gewachsen sind, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. - 5 - Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss. (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung und den Jugendbetreuern auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. § 8 Ehrenmitglieder und Ehrungen (1) Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besonders Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und 2. bewährten Kommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. (2) Die Gemeinde Baindt kann Feuerwehrangehörigen, die sich besondere Verdienste für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Baindt erworben haben, ein Feuerwehrehrenabzeichen (FEZ) verleihen. Die Verleihung erfolgt nach Maßgabe der Feuerwehrehrenordnung. § 9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind: 1. Feuerwehrkommandant, 2. Feuerwehrausschuss 3. Leiter Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr 4. Hauptversammlung. - 6 - §10 Feuerwehrkommandant, stellvertretender Feuerwehrkommandant (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer 1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister bestellt. (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Fall ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt die Bürgermeisterin / der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 Feuerwehrgesetz). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Feuerwehrgesetz) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen, 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG), 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Leiter der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, 7. der Bürgermeisterin /dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 8. Beanstandung in der Löschwasserversorgung der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen. - 7 - (10) Der Feuerwehrkommandant hat die Bürgermeisterin / den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. (11) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (§ 8 Abs. 2 Satz 5 Feuerwehrgesetz). §11 Zug- und Gruppenführer (1) Die Zug- und Gruppenführer dürfen nur bestellt werden, wenn sie, 1. der Einsatzabteilung Feuerwehr angehören, 2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Vorrausetzungen erfüllen. (2) Die Zug- und Gruppenführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Zug- und Gruppenführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. (3) Die Zug- und Gruppenführer führen ihre Aufgabe nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart, Medienbeauftragter (Pressesprecher) (1) Der Schriftführer, Kassenverwalter und der Medienbeauftragte werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewartes oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewartes auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§17) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 800 € in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. (5) Der Medienbeauftragte hat in Abstimmung mit dem Kommandanten die Öffentlichkeit über die Belange der Feuerwehr zu informieren. § 13 Feuerwehrausschuss (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als Vorsitzenden und aus 5 auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an - der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, - der Leiter der Altersabteilung, - der Jugendfeuerwehrwart, - 8 - - der Schriftführer, - der Kassenverwalter und - der Medienbeauftrage / Pressesprecher. (3) Sofern Schriftführer, Kassenverwalter und Pressesprecher nicht nach Satz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt werden, gehören sie diesem ohne Stimmberechtigung an. (4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (5) Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Sie ist der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. (9) Für die Durchführung der Sitzungen des Feuerwehrausschusses sowie der Abteilungsausschüsse gelten § 15 Abs. 6 sowie § 15 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 entsprechend (digitale Form). § 14 Ausschüsse bei der Jugendfeuerwehr (1) Bei der Jugendfeuerwehr werden Ausschüsse gebildet. Sie bestehen aus den Leitern der Abteilungen als den Vorsitzenden und - bei der Jugendfeuerwehr aus 2 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stellvertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer, und der Kassenverwalter an. (3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gelten § 13 Absätze 4 bis 9 entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. §15 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, sowie für deren Behandlung nicht anderer Organe zuständig sind, zu Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss. (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Abgabe von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekanntzugeben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) in - 9 - digitaler Form teilnimmt. Bei Beschlussfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. 6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, entscheidet die Bürgermeisterin / der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob (a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch maximal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder (b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre. Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr im Sitzungsraum kann nach Absatz 6 Buchstabe b) durchgeführt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und die Fassung von Beschlüssen in geheimer Abstimmung sind im Rahmen einer Hauptversammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) nicht möglich. Für sie gilt § 16 Absatz 7. (7) Für die Abteilungsversammlung bei der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend. § 16 Wahlen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und organisiert die Bürgermeisterin / der Bürgermeister oder eine von ihr / ihm beauftragte Person, unter Mitwirkung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr die Wahl. Die beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr sein. (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzettel vorgenommen. Wahlen in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne Stimmzettel durchgeführt. (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zu Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in der der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister zur Vorlage an den - 10 - Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. (6) Kommt binnen drei Monaten die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. (7) Sofern die Hauptversammlung nach § 15 Absatz 6 nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob (a) die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und Beschlussfassungen in geheimer Abstimmung in einer Präsenzversammlung (Wahlversammlung) durchgeführt werden oder (b) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Versammlung in Form einer Briefwahl herbei- bzw. durchgeführt werden oder (c) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Versammlung in Form einer Online- Abstimmung bzw. -Wahl herbei- bzw. durchgeführt werden. (8) Für die Wahlen bei der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 7 sinngemäß. § 17 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen 3. sonstige Einnahmen 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenstände. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehende Einnahmen und zu leistende Ausgaben erhält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgesetzten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplanes die Bürgermeisterin / den Bürgermeister. (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. (6) Für die Jugendfeuerwehr wird ebenfalls ein Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend. - 11 - § 18 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.05.2021 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 05.07.2011 außer Kraft. Baindt, den 23.04.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll ist dabei zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.[mehr]

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                  - 1 - Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg FEUERWEHRSATZUNG Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13. April 2021 folgende Feuerwehrsatzung beschlossen: § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr Baindt, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Baindt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. der Einsatzabteilung 2. der Altersabteilung 3. der Jugendfeuerwehr § 2 Aufgaben (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Brände) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache. § 3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, - 2 - 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 10 Abs. 4 Feuerwehrgesetz) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 Satz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Feuerwehrkommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht; eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. (6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. § 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist. 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen, wenn 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Gemeindefeuerwehr aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. - 3 - (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 Feuerwehrgesetz und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 Feuerwehrgesetz. (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 Feuerwehrgesetz von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§14 Absatz 1 Feuerwehrgesetz) 1. am Dienst und Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtung gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten von dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tag die Gründe hierfür zu nennen. - 4 - (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhörung des Feuerwehr- und des Abteilungsausschusses auf Antrag Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 dauerhaft beschränken. (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann die Bürgermeisterin / der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören. § 6 Altersabteilung (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). (3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. 5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. § 7 Jugendfeuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus einer Jugendgruppe, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei der Einsatzabteilung gebildet wird. (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Jugendfeuerwehrdienstes gewachsen sind, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. - 5 - Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss. (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung und den Jugendbetreuern auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. § 8 Ehrenmitglieder und Ehrungen (1) Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besonders Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und 2. bewährten Kommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. (2) Die Gemeinde Baindt kann Feuerwehrangehörigen, die sich besondere Verdienste für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Baindt erworben haben, ein Feuerwehrehrenabzeichen (FEZ) verleihen. Die Verleihung erfolgt nach Maßgabe der Feuerwehrehrenordnung. § 9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind: 1. Feuerwehrkommandant, 2. Feuerwehrausschuss 3. Leiter Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr 4. Hauptversammlung. - 6 - §10 Feuerwehrkommandant, stellvertretender Feuerwehrkommandant (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer 1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister bestellt. (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Fall ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt die Bürgermeisterin / der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 Feuerwehrgesetz). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Feuerwehrgesetz) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen, 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG), 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Leiter der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, 7. der Bürgermeisterin /dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 8. Beanstandung in der Löschwasserversorgung der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen. - 7 - (10) Der Feuerwehrkommandant hat die Bürgermeisterin / den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. (11) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (§ 8 Abs. 2 Satz 5 Feuerwehrgesetz). §11 Zug- und Gruppenführer (1) Die Zug- und Gruppenführer dürfen nur bestellt werden, wenn sie, 1. der Einsatzabteilung Feuerwehr angehören, 2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Vorrausetzungen erfüllen. (2) Die Zug- und Gruppenführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Zug- und Gruppenführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. (3) Die Zug- und Gruppenführer führen ihre Aufgabe nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart, Medienbeauftragter (Pressesprecher) (1) Der Schriftführer, Kassenverwalter und der Medienbeauftragte werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewartes oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewartes auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§17) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 800 € in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. (5) Der Medienbeauftragte hat in Abstimmung mit dem Kommandanten die Öffentlichkeit über die Belange der Feuerwehr zu informieren. § 13 Feuerwehrausschuss (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als Vorsitzenden und aus 5 auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an - der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, - der Leiter der Altersabteilung, - der Jugendfeuerwehrwart, - 8 - - der Schriftführer, - der Kassenverwalter und - der Medienbeauftrage / Pressesprecher. (3) Sofern Schriftführer, Kassenverwalter und Pressesprecher nicht nach Satz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt werden, gehören sie diesem ohne Stimmberechtigung an. (4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (5) Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Sie ist der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. (9) Für die Durchführung der Sitzungen des Feuerwehrausschusses sowie der Abteilungsausschüsse gelten § 15 Abs. 6 sowie § 15 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 entsprechend (digitale Form). § 14 Ausschüsse bei der Jugendfeuerwehr (1) Bei der Jugendfeuerwehr werden Ausschüsse gebildet. Sie bestehen aus den Leitern der Abteilungen als den Vorsitzenden und - bei der Jugendfeuerwehr aus 2 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stellvertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer, und der Kassenverwalter an. (3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gelten § 13 Absätze 4 bis 9 entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. §15 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, sowie für deren Behandlung nicht anderer Organe zuständig sind, zu Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss. (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Abgabe von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekanntzugeben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) in - 9 - digitaler Form teilnimmt. Bei Beschlussfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. 6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, entscheidet die Bürgermeisterin / der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob (a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch maximal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder (b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre. Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr im Sitzungsraum kann nach Absatz 6 Buchstabe b) durchgeführt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und die Fassung von Beschlüssen in geheimer Abstimmung sind im Rahmen einer Hauptversammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) nicht möglich. Für sie gilt § 16 Absatz 7. (7) Für die Abteilungsversammlung bei der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend. § 16 Wahlen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und organisiert die Bürgermeisterin / der Bürgermeister oder eine von ihr / ihm beauftragte Person, unter Mitwirkung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr die Wahl. Die beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr sein. (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzettel vorgenommen. Wahlen in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne Stimmzettel durchgeführt. (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zu Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in der der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister zur Vorlage an den - 10 - Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. (6) Kommt binnen drei Monaten die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. (7) Sofern die Hauptversammlung nach § 15 Absatz 6 nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob (a) die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und Beschlussfassungen in geheimer Abstimmung in einer Präsenzversammlung (Wahlversammlung) durchgeführt werden oder (b) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Versammlung in Form einer Briefwahl herbei- bzw. durchgeführt werden oder (c) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Versammlung in Form einer Online- Abstimmung bzw. -Wahl herbei- bzw. durchgeführt werden. (8) Für die Wahlen bei der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 7 sinngemäß. § 17 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen 3. sonstige Einnahmen 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenstände. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehende Einnahmen und zu leistende Ausgaben erhält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgesetzten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplanes die Bürgermeisterin / den Bürgermeister. (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. (6) Für die Jugendfeuerwehr wird ebenfalls ein Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend. - 11 - § 18 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.05.2021 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 05.07.2011 außer Kraft. Baindt, den 23.04.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll ist dabei zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.[mehr]

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