Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 858 Ergebnisse in 3 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 81 bis 90 von 858.
Benutzungs-_und_Gebuehrenordnung_Betreuungsangebote_Klosterwiese_2025.pdf

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.05.2025 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform sowie die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 30.11.2021 außer Kraft. § 1 Angebotsformen Das Betreuungsangebot der Gemeinde Baindt an der Klosterwiesenschule umfasst ergänzend zum Pflichtunterricht die Ganztagesschule, die Schulkindbetreuung sowie die Ferienbetreuung. 1. Ganztagesschule in Wahlform Die Klosterwiesenschule Baindt ist eine Ganztagsgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG. An drei festgelegten Wochentagen – Montag, Dienstag und Donnerstag – finden ergänzende Bildungsangebote statt. Die Entscheidung über die Teilnahme als Ganztagsschülerin oder Ganztagsschüler liegt bei den Sorgeberechtigten und erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Die Anmeldung zu den Bildungsangeboten ist verbindlich und gilt für die Dauer des gesamten Schuljahres. An den drei Tagen mit Ganztagsangebot besteht die Möglichkeit, das Kind zum Mittagessen anzumelden. Die Kosten hierfür tragen die Sorgeberechtigten. 2. Schulkindbetreuung Die Schulkindbetreuung findet unmittelbar vor und nach dem Pflichtunterricht statt. 3. Die Ferienbetreuung Die Gemeinde bietet in den Schulferien eine Betreuung an, sofern mindestens fünf Kinder angemeldet sind. Bei geringerer Nachfrage wird eine Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt geprüft. Lässt sich auch dadurch keine ausreichende Gruppengröße bilden, findet keine Betreuung statt. § 2 Anmeldung und Aufnahme 1. Die Anmeldung zur Ganztagesschule erfolgt über die Schulleitung. 2. Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgt über die Gemeinde. 2.1 Vorrangig aufgenommen werden Kinder • deren alleinerziehende Sorgeberechtigte berufstätig sind oder • deren beide Sorgeberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Erwerbstätigkeit muss eine Betreuung erforderlich machen und ist durch geeignete Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) zu belegen. Gleichgestellt sind berufliche Bildungsmaßnahmen, Schulausbildungen oder ein Studium. 2.2 Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular der Gemeinde. Mit der Anmeldung erkennen die Sorgeberechtigte die Benutzungs- und Gebührenordnung sowie die Konzeption der Schulkindbetreuung an. 2.3 Die Anmeldung wird durch die Aufnahmebestätigung der Gemeinde wirksam. 2.4 Eine Aufnahme ist jeweils zum Schuljahresbeginn oder zum Halbjahr im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich. 2.5 Im Anmeldeformular sind alle Angaben zum Entwicklungsstand und zum gesundheitlichen Zustand des Kindes wahrheitsgemäß anzugeben. Erhält das Kind therapeutische oder medikamentöse Unterstützung, ist dies bei der Anmeldung zu vermerken. Auch chronische Erkrankungen sind mitzuteilen. Diese Informationen sind erforderlich, damit das Betreuungspersonal die Bedürfnisse des Kindes im Betreuungsalltag angemessen berücksichtigen kann. 3. Eine Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über ein separates Anmeldesystem. § 3 Benutzungsausschluss 1. Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber kann das Kind nicht betreut werden. Die Kinder sind von den sorgeberechtigten Personen abzumelden bzw. abzuholen. 2. Bei einer meldepflichtigen ansteckenden Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds (z. B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht, übertragbare Augen- oder Hautkrankheiten sowie Kopfläusebefall) ist die Schule und die Betreuung unverzüglich, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag, zu informieren. In diesen Fällen ist der Besuch der Schule und der Betreuung ausgeschlossen. Vor einer Wiederaufnahme – auch bei Erkrankungen innerhalb der Familie – ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. 3. Kinder, die den geordneten Ablauf der Betreuungseinrichtung dauerhaft stören – z. B. durch Belästigung oder Gefährdung anderer Kinder oder durch wiederholte Missachtung der Anweisungen des Betreuungspersonals – können nach vorheriger Abmahnung gegenüber den Sorgeberechtigten zeitweise oder dauerhaft von der Betreuung ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn ein Kind Verhaltensweisen zeigt, • die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. • die eine erhebliche Belastung für die Gruppe darstellen. • durch die es sich selbst oder andere gefährdet. Bei akuter Gefährdung der Gesundheit anderer Kinder kann ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen. 4. Ein Ausschluss von der Betreuung erfolgt, wenn trotz schriftlicher Mahnung Zahlungsrückstände in Höhe von zwei Monatsbeiträgen bestehen. 5. Ein Ausschluss erfolgt, wenn die in dieser Benutzungsordnung festgelegten Bestimmungen von den Sorgeberechtigten wiederholt und beharrlich missachtet werden – trotz schriftlicher Aufforderung zur Einhaltung. 6. Werden bei der Anmeldung eines Kindes falsche Angaben gemacht, die für die Aufnahmeentscheidung relevant gewesen wären, kann das Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden. § 4 Benutzung der Einrichtung und Haftung 1. Die Betreuungskräfte sind während der Öffnungszeiten für die angemeldeten Kinder verantwortlich und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Schaden von den Kindern abzuwenden. 2. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Betreuungsraums durch das Kind. Bei Spielangeboten im Freien oder bei Ausflügen erstreckt sich die Aufsichtspflicht auf die gesamte Dauer der jeweiligen Aktivität. Der Weg von und zum Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte. 3. An Schulunterrichtstagen sind die Kinder durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Für die Betreuung während der Ferien wird der Abschluss einer zusätzlichen Schülerunfallversicherung empfohlen. 4. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Garderobe, Wertsachen oder andere persönliche Gegenstände. 5. Mit dem Anmeldeformular teilen die Sorgeberechtigten der Gemeinde mit, zu welchen Zeiten ihr Kind betreut werden soll. Ist ein Kind verhindert, informieren die sorgeberechtigten Personen die Betreuungskraft. Umgekehrt informiert die Betreuungskraft diese, wenn ein Kind unentschuldigt nicht zu den vereinbarten Betreuungszeiten erscheint. § 5 Gebühren 1. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Regelung des Gemeinderats und werden für jedes angemeldete Kind erhoben. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. Für das Schuljahr 2025/2026 beträgt die Gebühr 1,20 € pro gebuchter Betreuungsstunde im Monat. Die Monatsgebühr ergibt sich aus der Anzahl der wöchentlich gebuchten Betreuungsstunden, multipliziert mit vier. Eine Änderung der gebuchten Stunden und damit eine Neuberechnung der Gebühr ist nur zum Beginn des Schuljahres und zum Halbjahr möglich. 2. Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der Aufnahme des Kindes und endet mit dem Ende des Austrittsmonats. 3. Die An- und Abmeldung von den Betreuungsangeboten ist nur zum Beginn des Schuljahrs und zum Halbjahr möglich. 4. Für die Abmeldung ist die Schriftform erforderlich. 5. Die jeweilige Gebühr wird im Voraus zum Fünften des Monats fällig. 6. Die Gebühr der Schulkindbetreuung enthält nicht die Beiträge der Ferienbetreuung. Diese Gebühr wird separat fällig und abgerechnet. 7. Für das Mittagessen entsteht eine zusätzliche Gebühr, welche pro Kind und Tag berechnet wird. § 6 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die frühere Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt, die dieser Satzung entsprechen oder widersprechen, außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 06.05.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 07502940640 2025-05-14T15:28:24+0200 Baindt,14.05.2025 15:30 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 187,49 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 26.05.2025
    Ablesung der Wasseruhren

    Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stavarache@baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Stavarache.[mehr]

    Zuletzt geändert: 03.01.2025
    Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

    Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

    Zuletzt geändert: 17.12.2024
    Landesgartenschau

    Alle Gemeinden an einem Tisch auf der Landesgartenschau An einer langen Tafel vor dem Landkreispavillon kann gevespert, diskutiert, gespielt, gerastet und „gehockt“ werden. Jede Gemeinde des Landkreises Ravensburg soll mit einem „besonderen“ Stuhl an dieser Tafel vertreten sein. Bei dem „Stuhl“ der Gemeinde Baindt handelt es sich um ein nachgebautes Chorgestühl aus dem ehemaligen Baindter Kloster: Die Gemeinde Baindt kann auf eine über 750-jährige Klostertradition zurückblicken. Im Jahr 1240 kamen die ersten Zisterzienserinnen, einem Reformorden der Benediktiner, nach Baindt. Dort bezogen sie zunächst ein Provisorium. 40 Jahre später, im Jahr 1280 wurde die Klosterkirche fertiggestellt und 1308 erhielten die Schwestern ihr erstes Chorgestühl, welches ein Baindter Klosterbruder gestiftet hat. „Beten ohne nachlassen“ (1 Thess. 5,17) – darin sahen die Schwestern ihren Auftrag. Dazu versammelten sich die Chorfrauen sieben Mal am Tag und auch in der Nacht im Chorgestühl, insgesamt mehr als sechs Stunden. 1802/03 wurde das Kloster aufgehoben, doch die Frauen blieben in Baindt bis1850 die letzte Chorfrau verstarb. Im Jahr 1849 wurde in der Gemeinde Baindt die Piuspflege, eine Einrichtung für verwahrloste Kinder gegründet. 1860 verließ die Piuspflege Baindt und wechselte nach Oggelsbeuren. Franziskanerinnen aus Heiligenbronn (Schwarzwald) übernahmen 1903 das leerstehende Kloster und richteten darin ein Heim für Kinder ein. Ein Kindergarten und eine Schule für sehbehinderte Kinder kam im Jahr 1980 dazu. 2021 schließlich verließen die letzten beiden Schwestern Baindt und kehrten ins Mutterhaus nach Heiligenbronn zurück. Das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen wird heute von der Stiftung St. Franziskus im ehemaligen Kloster in Baindt weitergeführt. Audiodatei (MP3-Audiodatei, 904,97 KB, 24.04.2024) Sprecherin: Bürgermeisterin Simone Rürup Text zur Audiodatei: Schnaufen Sie durch auf dem Stuhl der Gemeinde Baindt am Tisch des Landkreises Ravensburg. Herzlich willkommen zu einer kurzen Reise durch die Geschichte der Gemeinde Baindt. Sie sitzen auf dem detailgetreuen Nachbau eines Chorgestühls des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters in Baindt, das im Jahr 1240 von Konrad von Winterstetten gegründet wurde. Noch im selben Jahr siedelte die Schwesterngemeinschaft nach Baindt in den „Hortus floridus“, den „blühenden Garten“ über. Auch heute noch ist die Gemeinde Baindt ein „blühender Garten“. Die Gemeinde setzt sich aktiv für Biodiversität und Artenvielfalt ein. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf der Landesgartenschau in Wangen im Allgäu. Weitere Infos zur Landesgartenschau in Wangen 2024 . Landkreispavillon – Naturfaser-Holz-Hybridkonstruktion Im Zuge der Landesgartenschau in Wangen im Allgäu wurde ein Holz-Naturfaser-Pavillon gebaut. In diesem Pavillon ist unter anderem der Landkreis Ravensburg untergebracht. Dieses Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart umgesetzt. Ziel war es, aufzuzeigen, wie nachhaltiges und klimagerechtes und zugleich digitales Bauen funktionieren kann. Diese neuartige Bauweise setzt auf regional erzeugte Rohstoffe, Baumaterialien, die CO2 speichern, erneuerbar und in den Stoffkreislauf rückführbar sind. Außerhalb des Pavillons gibt es zusätzlich reichlich Platz auf der befestigten Fläche, auf der Wiese, der Bühne und am Tisch der Gemeinden. Ein weiteres Highlight werden die drei „Landkreis-Gärten“, die die Themen „Moor – Biodiversität – Ernährung“ vereinen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 23.10.2025
    Winterzeit

    Winterzeit: Räum- und Streupflicht , Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit allerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordneter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhofleiter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird ? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Tagen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtsprechung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Satzungen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso gehört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Personenschäden kommt, können von der geschädigten Person zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zufriedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung[mehr]

    Zuletzt geändert: 22.11.2024
    Bundestagswahl 2025

    Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 finden Sie unter Rathaus&Bürgerservice unter der Rubrik Wahlen .[mehr]

    Zuletzt geändert: 25.02.2025
    Informationen

    Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte 30.04.2025: Feierliche Einweihung der neuen Ortsmitte in Baindt Bei schönstem Frühlingswetter wurde die neue Ortsmitte am Mittwoch, 30. April 2025 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung offiziell eingeweiht. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie geladene Gäste kamen zusammen, um dieses besondere Ereignis gemeinsam zu feiern. In ihren Grußworten hoben Bürgermeisterin Simone Rürup und Planer Christian Seng, Büro 356° freiraum + umwelt aus Überlingen die Bedeutung der Ortsmitte als Begegnungsort hervor. Ein Dorfplatz mit offener Gestaltung, viel Platz zum Verweilen, barrierefrei, mit moderner Möblierung sowie harmonischer Begrünung ist gelungen. Ein besonderer Moment der Feier war die Segnung der neuen Ortsmitte durch die Pfarrer Bernhard Staudacher und Martin Schöberl, die in ihren Worten den Platz als Ort des Miteinanders, der Kommunikation und des guten Zusammenlebens in der Gemeinde würdigten. Der Beginn für diese Aufgabe der Gestaltung einer neuen Ortsmitte liegt bereits im Jahr 2014, als die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gelungen ist. Erste daraus resultierende Ergebnisse sind der Kreisverkehr am Ortseingang, die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg und die Entwicklung des Fischerareals. „Doch Herzstück ist unsere Ortsmitte mit dem Dorfplatz“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Für die nächsten Jahrzehnte ist die Gemeinde Baindt mit ihrer neuen Ortsmitte hervorragend aufgestellt. Diese Langfristigkeit der Baumaßnahme rechtfertigt den Einsatz hochwertiger Materialien und kleinklimafreundlicher Gestaltungselemente. Denn es geht bei den verwendeten Gestaltungselementen nicht nur um eine optische und funktionale Aufwertung, sondern eben auch um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung des lokalen Klimas. Dadurch wird die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöht. So überzeugt die neu gestaltete Ortsmitte Baindts durch viel Grün das Schatten spenden wird, zur Kühlung dient und die Aufenthaltsqualität steigert. Es gibt einen Trinkwasserbrunnen, der jederzeit kostenlos Trinkwasser bester Qualität bietet. Das Wasserfontänenfeld, das Trampolin und das Spielgerät werden Kinder begeistern und Familien anziehen. Durch die Barrierefreiheit des Platzes sowohl für sehbehinderte Menschen als auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist die Ortsmitte jetzt für alle zugänglich und erlebbar. Wegeverbindungen in Richtung Fischerareal und Feneberg sind nun einfacher und die Anbindung an den ÖPNV ist für alle gegeben. Kurz um Baindt hat jetzt einen lebenswerten und grünen Ortskern, mit viel Aufenthaltsqualität für alle Generationen und für ganz unterschiedliche Nutzungen und Anlässe, der für die Bevölkerung und für Besucherinnen und Besucher gleichermaßen attraktiv ist. Zur Dokumentation des Bauablaufs wurde ein kleiner Film erstellt, der die gesamte Bauphase in nur 1 Minute und 30 Sekunden zusammenfasst. Dieser eindrucksvolle Zeitrafferfilm ist ab sofort im Eingangsbereich des Rathauses zu sehen und kann hier abgerufen werden. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten – dem Planungsbüro, den ausführenden Firmen, dem Gemeinderat, den Mitarbeitenden der Verwaltung sowie allen, die mit ihrem Engagement, ihrer Geduld und ihrer Unterstützung zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben. Ebenso dankt Bürgermeisterin Simone Rürup allen Mitwirkenden der Einweihungsfeier herzlich: der örtlichen Gastronomie Gaststätte „Zur Mühle“ und „Baindter Beck“ für die Bewirtung, dem Kunstkreis für das Kinderschminken, dem Kirchenchor für den Verkauf von Kaffee und Kuchen, der Landjugend für das Maibaumstellen und den Getränkeverkauf, dem Musikverein Baindt und der Musikschule Ravensburg für die musikalische Umrahmung sowie dem CAP-Markt für die Präsentation ihrer wertvollen Arbeit. Ein herzlicher Dank gilt auch Herrn Roland Gabriel für den guten Ton sowie unserem Bauhof für die tatkräftige Unterstützung. Sie alle haben mit ihrem Engagement zu einer rundum gelungenen Einweihungsfeier beigetragen. Die Bürgerschaft sowie alle Gäste sind bei dieser Veranstaltung mit Sicherheit zu der Überzeugung gekommen, dass diese neue Ortsmitte ab sofort ein Treffpunkt für alle sein wird – ein lebendiger Mittelpunkt für das Gemeindeleben. Bautagebuch bis zur Einweihung des Dorfplatzes 21.03.2025: Fertigstellung der Baumaßnahme in unserer Ortsmitte Im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ lag der Fokus neben der Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde und der Bachoffenlegung des Sulzmoosbachs, auf der Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg als auch auf der städtebaulichen Entwicklung des Fischerareals. Darüber hinaus ist die Neugestaltung der Ortsmitte bzw. des Dorfplatzes eine Kernmaßnahme im Sanierungsgebiet, die jetzt abgeschlossen wird. Im Folgenden werden einige Inhalte zum Bauablauf und zur Baumaßnahme näher ausgeführt: Zeitplanung Die Bauarbeiten am Dorfplatz begannen Ende Juli 2023. Der Platz ist seit dem 28. Februar 2025 mit Ausnahme eines Abschnitts am Bach fertiggestellt und begehbar. Schon beim Narrensprung am 26. Januar 2025 konnten große Teile des Platzes genutzt werden. Die Bauzeit betrug daher gut 1,5 Jahre. Diese Bauzeit resultiert im Wesentlichen aus den zahlreichreichen erforderlichen Tiefbaumaßnahmen. Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz in der Gemeinde wurde bei dieser Maßnahme mitgedacht und umgesetzt. Das Bachbett des Sulzmoosbachs wurde verbreitert, darüber hinaus ermöglicht die Brücke aus vorgespanntem Granit bei einem Aufbau von 16 cm Stärke, den Sulzmoosbach barrierefrei zu überspannen und schafft ebenfalls ein größeres Fassungsvermögen des Baches im Falle von Starkregen. Aufgrund der Hochwassersituation an dieser Stelle wäre eine Brücke in konventioneller Bauweise entweder nicht realisierbar gewesen oder nicht barrierefrei ausgeführt worden. Eine Genehmigung für die Arbeiten am Gewässer konnte erst nach zeitintensiver Abstimmung mit der Wasserbehörde des Landratsamtes erteilt werden. Tiefbaumaßnahmen Der Schmutzwasserkanal wurde verlegt, darüber hinaus wurden die über 30 Jahre alten Trinkwasserleitungen erneuert und erweitert. Ein Überflurhydrant für die Löschwasserversorgung wurde errichtet sowie das Fontänenfeld und ein Trinkwasserbrunnen installiert. Die Nahwärme- sowie die Breitbandversorgung wurden in diesem Zuge erweitert. Auch Stromleitungen, z.B. für die Infrastruktur von Vereinsveranstaltungen und mögliche Schnellladesäulen wurden erneuert und ausgebaut. Zudem wurden der Dorfplatz und die beiden Bushaltestellen barrierefrei hergestellt. Durch das Blindenleitsystem finden sich auch Menschen mit einer Sehbehinderung zurecht. So wurden pro Monat Bauzeit rund 180.000 Euro verbaut. Das ist für die zum Teil komplizierten Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten eine eindrucksvolle Leistung. Klimaanpassung Mit seinen zahlreichen Baumpflanzungen, dem Trinkwasserbrunnen, dem Fontänenfeld und der Verbesserung der Zugänglichkeit zum Bach steigert unser neuer Dorfplatz nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern leistet nebenbei auch einen erheblichen Beitrag zur Klimaanpassung in der Ortsmitte. Einige der Bäume verfügen über einen unterirdischen Wasserspeicher unterhalb des Baumes sogenannten Baumrigolen. Regenwasser von umliegenden befestigten Flächen wird in diese Rigole geleitet. Das gespeicherte Wasser steht dem Baum dann in Trockenperioden zur Verfügung. Gestaltung und Kosten Bei kommunalen Baumaßnahmen ist die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zwingend erforderlich. Während private Bauherren bei der Beauftragung von Handwerksbetrieben oder Dienstleistern flexibel agieren können, ist dies bei öffentlichen Projekten nicht möglich. Für Kommunen gelten strenge Regelungen vor allen in der Vergabe von Leistungen, die Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sicherstellen sollen. Die erforderlichen Ausschreibungen kosten sowohl Zeit als auch Geld. Die Kosten für die Umgestaltung unserer Ortsmitte belaufen sich insgesamt auf ca. 3,65 Millionen Euro. Dabei stehen Fördermittel in Höhe von ca. 1 Million Euro aus dem Landessanierungsprogramm und aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung. Eine genaue Zahl kann erst nach Abrechnung aller Gewerke und dem Vorliegen einer Kostenfeststellung genannt werden. Die neu gestaltete und sanierte Ortsmitte mit dem Dorfplatz ist eine wichtige Infrastruktur, die nun über viele Jahrzehnte Mittelpunkt und Herzstück unserer Gemeinde darstellt. Hochwertige Bänke, schöne Sitzmöglichkeiten, kühlendes Nass, Spielmöglichkeiten und im Laufe der Zeit schattenspendendes Grün, laden unsere Bevölkerung ein, sich in der Ortsmitte wohl zu fühlen. Das vorliegende Ergebnis wurde gemeinsam mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen, dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung entwickelt und stellt eine wichtige und richtige Investition in die Zukunft unserer Gemeinde dar. Ladengeschäfte sowie Dachabdichtungsarbeiten für die Hausgemeinschaft am Dorfplatz 1 Der Zugang zu den Ladengeschäften war die gesamte Bauzeit über gewährleistet. Parkplätze standen, wenn auch manches Mal in einem eingeschränkten Umfang, entlang der Straße am Dorfplatz sowie auf dem neu hergestellten Parkplatz zur Verfügung. Der Rückbau der Dachfläche der Tiefgarage, die Dach-abdichtungsarbeiten sowie die Herstellung des Pflasterbelags dauerten insgesamt drei Monate. Diese Arbeiten wurden eng mit den betroffenen Gewerbetreibenden abgestimmt. Die Arbeiten, die direkt an den Eingängen der Ladengeschäfte ausgeführt werden mussten, wurden zu den Schließzeiten der Geschäfte ausgeführt. Pflasterarbeiten Ausgewählt wurde ein Pflasterverband aus drei unterschiedlichen Formaten, welche aus vier verschiedenen Steinbrüchen stammen. Da es sich um Natursteinpflaster handelt, wird dieses nach einem Zufallsprinzip (wilder Verband) gelegt und darf nicht geschnitten, sondern lediglich geschlagen werden. Der Gemeinderat hat sich nach mehreren Besichtigungen vergleichbarer Ortsmitten für diese Verlegeart entschieden. Vor dem Rathaus begannen zunächst mehrere Pflasterer mit den Pflasterarbeiten. Schnell zeigte sich, dass jeder Pflasterer beim Setzen der Steine eine eigne Handschrift hat. So entstand ein uneinheitliches Bild. Aus diesem Grund fiel die Entscheidung, mit einem Pflasterer weiterzuarbeiten, um eine hohe Verlegequalität einheitlich über die gesamte Platzfläche sicherzustellen. Das verwendete Steinmaterial ist eine Sonderschlagung aus Portugal. Ursprünglich waren Pflastersteine aus dem Bayrischen Wald ausgeschrieben. Das um ca. 160.000 Euro günstigere Nebenangebot der Firma Zwisler für das portugiesische Material wurde dem Gemeinderat vorgestellt, bemustert und von diesem zur Ausführung freigegeben. 19.02.2025: Aktuell finden verschiedene Restarbeiten statt, die planmäßig voranschreiten: Die Pflasterarbeiten kommen momentan gut voran. Wenn das Wetter mitspielt, werden diese voraussichtlich Anfang März abgeschlossen sein. Im Baumhain, der Baumgruppe zum Kreisverkehr hin, werden derzeit die Bäume gesetzt. Zudem werden Sitzbänke, Sitzellipsen und Mülleimer von Fachfirmen montiert. Der zweite Lamellenzaun im Baumhain wurde bereits letzte Woche angebracht. Anfang März wird das Planungsbüro 365° die Stauden vor Ort auslegen, die anschließend von der Firma Zwisler gepflanzt werden. Ende März erfolgt schließlich die Lieferung und Montage des Geländers am Sulzmoosbach. 16.01.2025: Aufgrund des anhaltenden Frosts können derzeit keine Tiefbau- und Pflasterarbeiten durchgeführt werden. Sobald die Wetterbedingungen es zulassen, werden die Pflasterarbeiten voraussichtlich Anfang nächster Woche fortgesetzt. Zeitgleich werden die restlichen Arbeiten im Tiefbau durchgeführt, darunter das Auffüllen des Baumsubstrats und die Installation der verbleibenden Randeinfassungen. Parallel dazu werden die noch ausstehenden Fahrradabstellplätze montiert und Müllbehälter angebracht. In der kommenden Woche wird der Schlosser die Geländer im Bereich der Tiefgarage sowie an der Treppe anbringen, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Auch die Ausstattungsgegenstände, wie beispielsweise die Sitzbänke rund um die Ellipsen, werden zeitnah montiert. 20.12.2024: Das Jahr 2024 stand in der Gemeinde Baindt ganz im Zeichen umfangreicher Baumaßnahmen. Die präsenteste Baustelle war und ist mit Sicherheit die Neugestaltung unserer Ortsmitte. Ziel ist es, einen modernen, attraktiven und lebenswerten Ortskern zu schaffen, der Aufenthaltsqualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine miteinander verbindet. Zahlreiche Maßnahmen konnten bereits fertiggestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Offenlegung des Sulzmoosbaches als Teil des Hochwasserschutzes, die Gestaltung von Sitzstufen sowie der Einbau der neuen Granitbrücke über das Gewässer, der Einbau eines Trampolins und eines steuerbaren Fontänenfelds sowie die Installation eines Trinkwasserbrunnens. Sämtliche Tiefbauarbeiten und große Teile der Pflasterarbeiten konnten ebenso fertiggestellt werden. Ein besonderes Highlight steht uns Anfang des Jahres 2025 bevor: Die neugestaltete Ortsmitte wird am Sonntag, den 26. Januar 2025 beim Narrensprung der Narrenzunft Raspler e.V. erstmals teilweise von der Öffentlichkeit genutzt. Die Bauarbeiten in der Ortsmitte werden planmäßig im Januar fortgesetzt – vorausgesetzt, die Wetterlage erlaubt dies. Einige Restarbeiten sind für das Frühjahr vorgesehen, um das Projekt vollständig abzuschließen. Nach einer intensiven Bauphase befindet sich die ausführende Baufirma im wohlverdienten Urlaub und wird im neuen Jahr mit frischer Energie an die Arbeiten gehen. Wir blicken gespannt auf die letzten Schritte und freuen uns bereits auf die offizielle Einweihung der neu gestalteten Ortsmitte am Mittwoch, den 30. April 2025, zu der wir Sie schon heute recht herzlich einladen. 06.11.2024: Die Offenlegung des Sulzmoosbaches konnte glücklicherweise bis Ende September abgeschlossen werden. Arbeiten im Gewässer sind lediglich zwischen Mai und September möglich. Dies hat dazu geführt hat, dass mit den Arbeiten erst im Mai begonnen werden konnte, doch auch eine Fertigstellung bis Ende September gewährleistet sein musste. Aus naturschutzrechtlichen Aspekten ist das notwendig, damit das Wasser im Herbst keine Eintrübung erfährt und somit das Fischlaich nicht zerstört wird. Immerhin wurden vor Beginn der Maßnahmen am Bach ca. 60 Forellen mit einer Größe von fünf bis 20 cm Durchmesser, ein Aal und einige Krebs abgefischt und an anderer Stelle wieder in den Bach eingesetzt. Am Dienstag in der vergangenen Woche wurde dann die acht Tonnen schwere und bereits vorgespannte Granitbrücke geliefert und auf den bereits eingebauten Fundamenten verankert. Die Sitzstufen zum Bach sind bereits gut erkennbar und nehmen von Tag zu Tag mehr Gestalt an. Die Asphaltarbeiten in der Küfer- und Marsweilerstraße sowie im Kreisverkehr innerorts sind abgeschlossen und die Markierungsarbeiten sind in dieser Woche erfolgt. Die Bushaltestellen am Dorfplatz können somit ab Montag, den 11. November 2024 wieder freigegeben und die Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße abgebaut werden. Aktuell finden Pflasterarbeiten im Eingangsbereich der Schenk-Konrad-Halle statt. Die Infrastruktur für das Fontänenfeld wir vorbereitet , bevor die Düsen im nächsten Schritt eingebaut werden können. Eine einigermaßen gute Witterung vorausgesetzt, wird dann der Kern des Dorfplatzes gepflastert . Die Bepflanzung der bereits vorbereiteten Grünflächen soll Ende November/Anfang Dezember erfolgen. 17.10.2024: Der innerörtliche Kreisverkehr muss ab Montag, den 21.Oktober 2024 für eine Woche gesperrt werden. Grund für die Sperrung sind Asphaltarbeiten sowie Erneuerungen der Randeinfassungen in der Marsweilerstraße. Von der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Es wird keine Ampelregelung geben! Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße sowie die Parkplätze vor der Sparkasse und entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 erreichbar. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Auch die Mühlstraße ist aufgrund von Tiefbau- und Pflasterarbeiten für vier Wochen gesperrt . Alternativ kann beispielsweise der Kirchweg (Fußgängerweg hinter dem Rathaus) genutzt werden. 09.10.2024: Der innerörtliche Kreisverkehr muss ab Montag, den 21. Oktober 2024 für eine Woche gesperrt werden. Grund für die Sperrung sind Asphaltarbeiten sowie Erneuerungen der Randeinfassungen in der Marsweilerstraße. Von der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Es wird keine Ampelregelung geben! Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße sowie die Parkplätze vor der Sparkasse und entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 erreichbar. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. 11.09.2024: Neben der Offenlegung des Sulzmoosbachs, die dazu führt, dass wir für Wasser im Hochwasserfall und bei Starkregen mehr Platz schaffen und dazu mehr Aufenthaltsqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger, wird vom 16. bis 18. September 2024 der Asphaltbelag in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP-Markt sowie auf den Gehwegen in diesem Bereich eingebracht. Hierfür ist eine Vollsperrung für den Verkehr erforderlich. Die Umleitungsstrecke erfolgt über die Fischerstraße. Die Parkplätze am Dorfplatz müssen in diesem Zeitraum ebenfalls voll gesperrt werden. Als alternative Parkmöglichkeiten stehen während der Vollsperrung der Mühleparkplatz und der Parkplatz hinter CAP-Markt und Sparkasse zur Verfügung. Fußläufig sind die Apotheke, die Arztpraxen, die Bäckerei Hamma sowie der Friseursalon über den oberen Zugang bei der Pizzeria Romano erreichbar. Dieser Zugang ist nicht barrierefrei! Nach Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten stehen alle Parkplätze in der Ortsmitte wieder zu Verfügung. Auch die barrierefreien Bushaltestellen werden Ende September für den Betrieb freigegeben! 03.09.2024: Ein zweiter Bautrupp der Firma Zwisler hat in dieser Woche damit begonnen, die Mittelinsel in der Küferstraße sowie die restlichen Arbeiten an den Randsteinen fertigzustellen. Aufgrund dieser Maßnahmen muss die Küferstraße halbseitig gesperrt werden, wobei eine Ampelanlage den Verkehr regelt. Die Tiefgaragenabfahrt kann ab der Kalenderwoche 37 wieder freigegeben werden. Die Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma, der Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorfplatz 2/1 bzw. dem CAP-Markt können voraussichtlich erst in der Kalenderwoche 39 genutzt werden, da sich die Asphaltarbeiten verzögern. Die Abbrucharbeiten am Sulzmoosbach sind fast beendet, wodurch in dieser Woche mit dem Bau der neuen Wände zur Verbreiterung des Baches begonnen werden kann. Um dies zu ermöglichen, wird der Bach vorübergehend über eine Rohrleitung inklusive Wasserpumpe umgeleitet. 27.08.2024: Die Tiefgaragenabfahrt sowie die Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma/Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorfplatz 2/1 bzw. CAP-Markt können voraussichtlich in KW 36, das heißt in der Woche vom 02. September 2024, freigegeben werden. Im weiteren Verlauf beginnen die Abbrucharbeiten am Sulzmoosbach , da der Bach in diesem Bereich vergrößert und neu angelegt wird. 05.08.2024: Es beginnen die 14-tägigen Handwerkerferien. Die Baumaßnahme in der Ortsmitte wird am Montag, den 19. August 2024 fortgesetzt. Dann starten die Pflasterarbeiten im Bereich der Tiefgaragenabfahrt, sodass diese voraussichtlich Anfang September wieder freigegeben werden kann. Im weiteren Verlauf beginnen die Arbeiten am Gewässer zur Vergrößerung des Sulzmoosbaches sowie die Pflasterarbeiten im Bereich der neuen Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma/Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorfplatz 2/1 bzw. CAP-Markt. 17.07.2024: Aktuell werden die bestehenden Parkplätze und der Gehweg zwischen der Bäckerei Hamma/Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorfplatz 2/1 bzw. CAP-Markt zurückgebaut. Danach folgen Tiefbauarbeiten (Straßenbeleuchtung + Breitband) bevor die Parkplätze im nächsten Schritt neu angelegt werden. Die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Tiefgaragen konnten mittlerweile abgeschlossen werden, sodass die Pflasterarbeiten vor der Bäckerei/Apotheke bereits begonnen haben. Am 22. Juli 2024 werden die Spundwände eingebracht, was zu einem erhöhten Lärmaufkommen führen wird. 08.07.2024: In dieser Woche beginnen die Rückbauarbeiten im Bereich der Mühlstraße – Höhe Gaststätte zur Mühle. Diese dienen zur Vorbereitung für die anstehende Vergrößerung des Sulzmoosbaches, um nächste Woche die Spundwände einsetzen zu können. Entlang der Mühlstraße kann man in der nächsten Zeit nur zu Fuß gehen. Wir bitten Radfahrer/innen abzusteigen. Parallel wird vor der Apotheke/Bäckerei weitergearbeitet. Ziel ist es, diesen Bereich so schnell wie möglich wieder zu pflastern. Weiter werden die Buswartehäuschen der barrierefreien Bushaltestellen in dieser Woche geliefert und aufgestellt. 20.06.2024: In dieser Woche haben die Abräumarbeiten sowie die Dachabdichtungsarbeiten vor der Apotheke und Bäckerei Hamma begonnen. Außerdem wurde der Sichtschutzzaun aufgestellt und die wassergebundene Decke vor der Gaststätte zur Mühle eingebracht. Die Pflasterarbeiten werden im Bereich der barrierefreien Bushaltestellen fortgesetzt. Ab kommender Woche muss die Straße zwischen den Bäckereien Hamma und Schmidt/CAP-Markt für den Verkehr aufgrund der Verlegung einer Nahwärmeleitung für einen Hausanschluss gesperrt werden (siehe Plan (PDF-Dokument, 456,98 KB, 26.06.2024) ) 24.05.2024: Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften - Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnahmen im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbeiten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugänge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich . Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei – dies gilt vor allem für Rollatoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig geschlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vorfeld und weichen Sie ggf. auf die Achtal-Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Übersichtsplan (PDF-Dokument, 1,88 MB, 23.05.2024) 25.04.2024: Momentan befinden wir uns mitten in den Pflasterarbeiten. Diese Woche wurden die Sitzsteine vor dem Rathaus geliefert, sodass im Bereich des Gehwegs in Richtung Marsweilerstraße nun auch gepflastert werden kann. Im Anschluss daran, kann der Rathauseingang wieder freigegeben werden. Ebenso wird die wassergebundene Schicht im Bereich des Rathausvorplatzes sowie der Holz-Sichtschutz eingebaut, sodass der Rathausvorplatz voraussichtlich in 14 Tagen vollständig fertiggestellt ist. Im weiteren Verlauf werden die barrierefreien Bushaltestellen sowie die Parkplätze gegenüber der Kreissparkasse gepflastert. Die bereits fertiggestellten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes können während dessen genutzt werden. Am Rathausvorplatz sowie in der Küferstraße erfolgte bereits ein Teil der Pflanzung. In der gesamten Ortsmitte wird an den Stellen an denen Bäume gepflanzt werden Baumsubstrat im Untergrund verwendet, um die Entwicklung und das Wachstum der Wurzeln zu fördern. Die Wurzelbildung und das Pflanzenwachstum werden durch lebende Mikroorganismen (Mykorrhizapilzen) gestärkt. Darüber hinaus werden die Bäume mit einer Unterflurverankerung befestigt, das ist eine Alternative zum herkömmlichen Dreibock und trägt zur besseren Stabilität und Sicherheit des Baumes bei. 03.04.2024: Im Moment werden die Leerrohre für die Bereitstellung von Strom für die Dorfplatz- und Straßenbeleuchtung verlegt, darüber hinaus wird die Infrastruktur für die Pflanzentwässerung im Bereich des Rathausvorplatzes geschaffen. Dieser Abschnitt sollte bei passenden Witterungsbedingungen voraussichtlich bis Anfang Mai gepflastert sein, sodass ein Durchgang sowie die Außengastronomie der Gaststätte „Zur Mühle“ wieder möglich sind. Aufgrund der Arbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes, führt der Fußweg in Richtung Mühlstraße bzw. Marsweilerstraße entlang des Rathauses vorübergehend durch die orangefarbenen Absperrgitter. Über diesen Weg ist die Gaststätte „Zur Mühle“ ebenfalls erreichbar . Der Zugang zum Rathaus erfolgt bis Anfang Mai über den Hintereingang. Dort befindet sich übergangsweise auch der Briefkasten. Wir bitten Sie, im Bereich des provisorischen Fußwegs vorsichtig und aufmerksam zu sein, da Baumaschinen diesen Weg kurzzeitig queren können. Die Stellplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes sollten mit Erscheinen des Amtsblatts am 05.04.2024 bereits gepflastert sein. 22.03.2024: Informative und gut besuchte Baustellenbesichtigung - Am Freitag, den 22. März 2024 bestand die Möglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt, der Baufirma Zwisler sowie mit unserer Bürgermeisterin Simone Rürup und unserem Ortsbaumeister Florian Roth in Augenschein zu nehmen. Rund 60 Personen folgten dieser Einladung. Bei strahlendem Sonnenschein wurde die gesamte Maßnahme in unserer Ortsmitte anhand großer Pläne erklärt. Ebenso bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen. So erkundigte sich ein Herr nach den Kosten dieser umfänglichen Neugestaltung der Ortsmitte. Bürgermeisterin Rürup informiert, dass rund 3,5 Mio. Euro zzgl. Ingenieursleistungen an Kosten entstehen. Allerdings erhält die Gemeinde auch eine sehr gute Förderung aus dem Landessanierungsprogramm (Sanierung Ortskern II). Gemäß Städtebauförderrichtlinien sind die Kosten für die Herstellung und Änderung von örtlichen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bis zu einem Betrag von 250 Euro je Quadratmeter (Förderobergrenze) zuwendungsfähig. Hiervon bekommt die Gemeinde Baindt einen Fördersatz von 60 Prozent. Demzufolge werden 150 Euro je Quadratmeter auf dem Dorfplatz über die Städtebauförderung unterstützt. Zudem bekommt die Gemeinde eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für die barrierefreie Bushaltestellen in Höhe von 170.000 Euro. Weiter bestand Interesse zu erfahren, wann die Maßnahme fertiggestellt ist. Von Seiten der Baufirma wird kommuniziert, dass die Ortsmitte zum Nikolausmarkt 2024 fertig sein wird. Eine offizielle Einweihungsfeier erfolgt im Frühjahr 2025, so Bürgermeisterin Rürup. Neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern waren auch Vertreterinnen und Vertreter unserer Vereine vor Ort. Zu begutachten gibt es bereits einen der Stromverteilungskästen für Feste und Veranstaltungen sowie die bereits asphaltierte Zufahrt zu den Parkplätzen, die auch als Fläche für ein Zelt bei Veranstaltungen auf dem Dorfplatz dient. Vielen Dank für das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an der Neugestaltung unserer Ortsmitte. Darüber hinaus bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem CAP-Markt für die kostenlose Bereitstellung von Kaffee aufgrund ihres 20- jährigen Bestehens und den Verkauf von Getränken sowie beim Baindter Beck für die leckere Dinette. Für das hervorragende Miteinander in Baindt sind wir einmal mehr sehr dankbar! 18.03.2024: Am Montag, den 18. März 2024 beginnen die Arbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes. Zunächst wird der Platz abgeräumt. Darauf folgen Tiefbau- sowie Pflasterarbeiten. Daher ist in diesem Bereich mit Einschränkungen zu rechnen. Der Haupteingang des Rathauses wird punktuell nicht nutzbar sein, sodass der Zugang zu diesem Zeitpunkt über den Hintereingang erfolgen wird. Eine entsprechende Beschilderung wird eingerichtet. Der Zugang zur Gaststätte zur Mühle erfolgt dann vorübergehend von der Mühlstraße. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass es zu einer eingeschränkten Nutzung der Fußwege kommen kann. 01.03.2024: Im Moment erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze entlang der Bushaltestelle und Küferstraße (siehe Plan (PDF-Dokument, 4,15 MB, 04.03.2024) - Bereich 1). Diese Parkplätze sind dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze gegenüber der Kreissparkasse herzustellen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im Anschluss daran, voraussichtlich im März/April, folgen die Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes (siehe Plan (PDF-Dokument, 4,15 MB, 04.03.2024) - Bereich 2). Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf die Gewerbetreibenden zugehen und den genauen Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladengeschäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Ausbau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da direkt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. An dieser Stelle bitten wir Sie, unseren örtlichen Ladengeschäften die Treue zu halten und diese weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Außerdem bedanken wir uns bei unserem Nachbarn Herrn Anton Wucherer für das gute Miteineinander und die großzügige Bereitstellung zusätzlicher Parkmöglichkeiten auf seinem Grundstück! 23.02.2024: Wir haben eine sehr dynamische Baustelle, die uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt. Im Moment ist es der Lieferverzug bei den Pflastersteinen für den Rathausvorplatz, der zu Veränderungen in der Reihenfolge des Bauablaufs geführt hat. In den nächsten vier Wochen wird der Rathausvorplatz also nicht in Angriff genommen. Stattdessen erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze in der Nähe der Bushaltestelle und Küferstraße. Diese Parkplätze werden dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar sein. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze am CAP-Markt umzubauen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im Anschluss daran werden die Tiefbau- und Pflasterarbeiten vor dem Rathaus wieder aufgenommen. Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf alle Betroffenen zugehen und den genauen Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladengeschäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Ausbau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da direkt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. 02.02.2024: Bis Montag, den 12.02.2024 erfolgte die Verlegung von Wasser- und Entwässerungsleitung sowie der Einbau von Leerohren für den Strom bei Vereinsveranstaltungen und die Dorfplatzbeleuchtung. Der Wasserbau ist ab März 2024 und der Technikschacht für das Fontänenfeld im Mai 2024 geplant. Im Juni/Juli 2024 erfolgt dann die Dachabdichtung sowie der Bau der Tiefgaragenabfahrt im Bereich des Dorfplatzes. 19.01.2024: Minusgrade und Frost schränken die Arbeiten auf dem Dorfplatz weiterhin ein - Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen und Wetterbedingungen konnte in dieser Woche von Montag bis Mittwoch auf der Baustelle in unserer Ortsmitte gearbeitet werden. Doch aufgrund von Minusgraden und Frost sind die Arbeiten auf dem Dorfplatz nur eingeschränkt möglich. Sobald sich die Wetterlage verbessert und die Temperaturen steigen, können die Arbeiten wieder regulär aufgenommen werden. 11.01.2024: Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit anhaltendem Dauerfrost konnten die Arbeiten am Dorfplatz in dieser Woche nicht wieder aufgegriffen werden. Durch die vielen Regenereignisse ist der Untergrund (Kies) sehr nass und teilweise bereits 20 cm tief gefroren. Des Weiteren kann kein frostfreies Kies für den Tiefbau bezogen werden. Die Baufirma Zwisler, das Ingenieurbüro und die Gemeindeverwaltung stehen in enger Abstimmung und werden in den Wintermonaten (Januar und Februar) Woche für Woche neu entscheiden, ob die Arbeiten in der darauffolgenden Woche wieder aufgenommen werden können. 15.12.2023: Aktuell wird die Küferstraße und der dortige Gehweg asphaltiert, sodass die Ortsmitte voraussichtlich ab Mitte nächster Woche wieder befahrbar ist. 08.12.2023: Durch die aktuellen Wetterereignisse (Schnee und Forst) mussten die Baustellen in der Ortsmitte und am Hochwasserschutz im Bereich der Igel-/ Hirschstraße diese Woche eingestellt werden. Auch im November konnten wir aufgrund einiger Regentagen teilweise nicht arbeiten und mussten die Tiefbauarbeiten einstellen. Dies hat zur Folge, dass die aktuellen Bauarbeiten (Randeinfassungen, Asphalteinbau) in der Küferstraße voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr fertigstellt werden können. Die Umleitung wird daher weiterhin über die Fischerstraße erfolgen. 01.12.2023: Die Fundamente für die barrierefreien Bushaltestellen konnten fertiggestellt werden. Die Randeinfassungen der Küferstraße schreiten aktuell immer weiter voran. In den nächsten zwei bis drei Wochen soll die Randeinfassung in der Küferstraße fertiggestellt werden. Sofern es die Witterung zulässt, soll außerdem der Asphalteinbau erfolgen. Danach folgt im Bereich des ehemaligen Kiesparkplatzes die Elektroleitungsverkabelung für die Beleuchtung sowie die Stromverteilung für zukünftige Veranstaltungen der Vereine auf dem Dorfplatz. Vom 22. Dezember 2023 bis zum 07. Januar 2024 hat auch unsere Baufirma wohlverdiente freie Tage, sodass in diesem Zeitraum keine Bautätigkeiten erfolgen. Ab voraussichtlich Januar beginnt der Pflasterrückbau sowie die Leitungsverlegung der Stromversorgung im Bereich des Rathausvorplatzes. Seit Donnerstag, den 02. November 2023 kann der Kreisverkehr in der Ortsmitte wieder befahren werden. Damit entfällt die Ampelregelung in der Marsweilerstraße. In den nächsten drei bis vier Wochen werden die Straßenbeleuchtung sowie die Randeinfassung in der Küferstraße erneuert. Außerdem erfolgt der barrierefreie Umbau der beiden Bushaltestellen. Ab Montag, den 23. Oktober 2023 wird der Gehweg in der Küferstraße aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen gesperrt und zurückgebaut. Die örtlichen Geschäfte sowie Arztpraxen sind entlang der Gebäude über die Fußgängerbrücke über den Sulzmoosbach zu erreichen (von Schenk-Konrad-Halle bis CAP-Markt). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Weg auf eigene Gefahr und je nach Wetterbedingungen genutzt werden kann. Die offizielle und ausgeschilderte Umleitung erfolgt über den Fußweg entlang des Gebäudes Küferstraße 8 in Richtung Feneberg und die Marsweilerstraße bzw. über die Garten- und Thumbstraße sowie die Mühlstraße. Umleitungsplan (PDF-Dokument, 1,85 MB, 23.10.2023) Bei dieser umfänglichen Baumaßnahme befinden wir uns im Bauzeitenplan. Im weiteren Verlauf wird nach dem Umbau der Bushaltestellen im Winter, der Bereich vor dem Rathaus bis hin zur Gaststätte „Zur Mühle“ in Angriff genommen. Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger Interesse an weiteren Informationen haben, können sich diese bei der Gemeindeverwaltung melden, um in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen zu werden. Über diesen E-Mail-Verteiler werden wir regelmäßig Informationen zur Neugestaltung der Ortsmitte versenden. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail an bauamt2(@)baindt.de . Schulwegeplan 2023 Zum neuen Schuljahr 2023/2024 wurde ein neuer Schulwegeplan mit Berücktigung der Baustelle am Dorfplatz erstellt. Den Schulwegeplan finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Leben und Wohnen unter der Klosterwiesenschule Baindt . Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal nahmen rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk der Veranstaltung lag bei der Vorstellung der Planungen und des weiteren Vorgehens im Bereich des Dorfplatzes und der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die anstehende Baumaßnahme. Baubeginn ist der 17. Juli 2023. Dann wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. In der KW 32 und 33 (07. August - 22. August 2023) wird auf der Baustelle aufgrund der Handwerkerferien nicht gearbeitet. Die Baumaßnahme wird in mehrere Teilabschnitte eingeteilt. Für den ersten Teilabschnitt ist der Zeitraum von Mitte Juli bis Ende Dezember 2023 vorgesehen. Dabei sieht der Bauablauf folgendermaßen aus: Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Sicher steht die Minderung des CO2-Ausstosses und der Klimaschutz an vorderster Stelle, doch müssen wir uns auch an die spürbar gewordenen Klimaveränderungen anpassen. Insofern soll der Dorfplatz besser durchgrünt werden, es wird einen Trinkwasserbrunnen geben und für den heißen Sommer steuerbare Wasserfontänen, die zum einen unseren Kindern Spaß machen und darüber hinaus die Luftfeuchtigkeit verbessern und Kühlung verschaffen. Außerdem wurde vom aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten Herrn Gauggel berichtet. Wie man bereits sieht, ist die Fischerstraße fertiggestellt. Diese dient im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Ortsmitte als Umleitungsstrecke, wenn beispielsweise die Küferstraße gesperrt werden muss. Nach Aufarbeitung der Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, der Polizei und des Busunternehmens folgen weitere Informationen zu den Umleitungsstrecken während des ersten Bauabschnittes. Nähere Informationen zur konkreten Umsetzung, den verschiedenen Bauabschnitten sowie zur Dauer der Gesamtmaßnahme können Sie der Präsentation (PDF-Dokument, 29,3 MB, 25.05.2023) (pdf-Datei) und dem Entwurfsplan (PDF-Dokument, 9,63 MB, 15.06.2023) (pdf-Datei) entnehmen. Während der Baumaßnahme in der Ortsmitte kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. So werden in bestimmten Abschnitten im Bereich des Dorfplatzes weniger oder auch keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Parkplatz in der Mühlstraße sowie der Festplatz bei der Tennishalle genutzt werden können. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden zusätzlich vorab mittels Handeinwurfzetteln informiert. Für Rückfragen steht Ihnen seitens der Gemeinde Baindt der Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2(@)baindt.de ) zur Verfügung. Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt vom 26.04.2022 Präsentation Bürgerwerkstatt vom 26.04.2022 (PDF-Dokument, 22,9 MB, 27.04.2022) Einladung zur Informationsveranstaltung am 26. April 2022 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhielten die Möglichkeit, Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. In der Zwischenzeit wurden die Anregungen aus der Bürgerwerkstatt durch das beauftragte Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert. Ebenso konnten wichtige Fragestellungen für die Konkretisierung des Entwurfs geklärt und in die Planung einfließen. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im März 2022 im Rahmen einer Klausur verschiedene Platzgestaltungen und Oberflächen im Bodenseeraum angeschaut, um für die weitere Diskussion Anregungen für die Gestaltungen in Baindt zu sammeln. Nachdem die geplante Bürgerinformation Ende letzten Jahres coronabedingt verschoben wurde, erlaubt es uns die aktuelle Situation glücklicherweise wieder, Ihnen die Ergebnisse in einer Präsenzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie am 26. April 2022 herzlich in die Schenk-Konrad-Halle ein, sich über den in Abstimmung mit dem Gemeinderat erarbeiteten Planungsstand zu informieren. Für ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Einladung zur Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag, 24.07.2021 von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Beginn: 10:00 Uhr mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte Treffpunkt zum Spaziergang: Grünfläche Marsweilerstraße (Beginn der ehemaligen Trasse der Bundesstraße) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 den Bau des Gebäudes am Dorfplatz und am 11. Mai 2021 die Beauftragung für die Vorplanung für das Gebäude beschlossen. Damit kann die Totalunternehmerausschreibung erfolgen. Die Bürgerwerksatt hat das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess können sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhalten die Möglichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einzubringen. Es geht um die Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wird im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Im weiteren Verlauf wird das Ergebnis durch das Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkretisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Der Bürgerwerkstatt geht ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspaziergangs werden gemeinsam vor Ort wesentliche Aspekte für die angestrebte Aufwertung der Ortsmitte betrachtet, um eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in der Werkstatt zu führen. Auf den Spaziergang kann auch verzichtet werden, dann beginnt die Veranstaltung um ca. 12:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle. Für eine gute Verpflegung ist gesorgt. Die Bürgerwerkstatt wird durch eine externe Moderation begleitet und dokumentiert. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Im Ausnahmefall kann vor Ort ein Test gemacht werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu Infizierten haben keinen Zutritt. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Um gut arbeiten zu können, müssen wir die Anzahl der teilnehmenden Personen begrenzen. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 19. Juli 2021, an. Sollten wir nach dem Anmeldeschluss mehr Bewerbungen als freie Plätze vorliegen haben, wird es ein Losverfahren geben. Sie erhalten nach dem 19.07.2021 Rückmeldung über Ihre Bewerbung. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Tag mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Information zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre (PDF-Dokument, 166,39 KB, 19.03.2021) und den dazugehörigen Anlagen (PDF-Dokument, 8,13 MB, 19.03.2021) zusammengefasst. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teilnehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beantworten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

    Zuletzt geändert: 11.06.2025
    Bundestagswahl 2025

    Bundestagswahl 2025 – Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung, In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druckfehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Gemeinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice Wahlen .[mehr]

    Zuletzt geändert: 21.01.2025
    Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm

    Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Sommerferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbürgern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Betriebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob spannende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unterhaltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 31. Juli 2025 bis zum 13. September 2025 , stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 02. Juni 2025 wissen, mit welchen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm bereichern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Anmeldeformular Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder![mehr]

    Zuletzt geändert: 05.05.2025
    Ein Bürgerbegehren einreichen

    Möchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird? Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, können Sie ein Bürgerbegehren einleiten. Dies kann zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens oder Ähnliches sein. Für folgende Fälle ist kein Bürgerbegehren möglich: Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister und der Gemeindebediensteten die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Feststellung der Jahresabschlüsse Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

    Infobereiche