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Amtsblatt_2024_10_31_KW44.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 31. Oktober 2024 Nummer 44 Digitalisierung in der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt treibt die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung aktiv voran und bietet bereits zahlreiche Services online an, die Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge ersparen. So können An-, Ab- und Ummeldungen zur Hundesteuer, SEPA-Mandate, das Fundbüro sowie Standes- amtsurkunden online beantragt und bezahlt werden. Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen lassen sich bequem von zu Hause aus erledigen. Auch der Wasserzählerstand kann online übermittelt wer- den, was Verwaltungsprozesse schneller und bürgerfreundlicher macht. Zusätzlich ist Baindt in der Lage, xRechnungen zu versenden, die beim Empfänger direkt eingelesen werden können, was die Effizienz des Verwaltungsaustauschs erheblich steigert. Über die Home- page und die Gemeinde-App bietet die Verwaltung zudem einen Mängelmelder an, mit dem Bür- gerinnen und Bürger Probleme im öffentlichen Raum melden können. Die digitale Kommunikation in Baindt wird durch die eigene Gemeinde-App und eine aktive Präsenz auf Instagram ergänzt. Die App informiert rund 650 Bürgerinnen und Bürger direkt über wichtige Ereignisse und Notfälle. Auf unserer Homepage finden sich zusätzlich ein Bürgerinformationssystem zur Einsicht von Gemein- deratssitzungen und die neuesten Informationen rund um die Gemeinde. Im Bildungsbereich legen wir ebenfalls einen Schwerpunkt auf Digitalisierung. Die Grundschule verfügt bereits seit fünf Jahren über Tablets, die laufend aufgestockt werden und heute in mehreren Klassensätzen verfügbar sind. Im Rahmen der aktuellen Schulsanierung wird zudem jedes Klassenzimmer mit digitalen Tafeln und einer umfassenden digitalen Ausstattung auf den neuesten Stand gebracht. Durch diese Initiativen setzt die Gemein- de Baindt ein starkes Zeichen für die Zu- kunftsfähigkeit der kommunalen Ver- waltung und Bildung, schafft bürgernahe Lösungen. Ein herausragendes Beispiel für Baindts digitalen Fortschritt ist die Teilnahme am Pilotprojekt für den digi- talen Gewerbesteuerbescheid. Die Ge- meinde ist eine von wenigen Kommunen in Deutschland, die mit der DATEV be- reits erfolgreich einen digitalen Bescheid vollständig elektronisch veranlagt hat – ein Meilenstein, der vor zwei Wochen erreicht wurde. Als eine der ersten kommunalen Verwal- tungen deutschlandweit und als erste in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Baindt im September 2024 einen digita- len Gewerbesteuerbescheid erfolgreich übersandt. Die Mitarbeitende der Käm- merei, Frau Winkler und Herr Müller, ha- ben dieses Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit der Firma mps (Finanzprogrammhersteller der Ge- meinde Baindt) begleitet. Dies ist ein großer Erfolg, da hiermit ein vollständig digitales Verfahren realisiert wurde. Es reicht von der Steuermeldung des Unternehmens bis hin zur Bescheiderstellung der Kommune. Was simpel klingt, ist in der Handhabung durchaus aufwändig, sind doch mehrere Akteure mit ihren eigenen Anforderungen und Schnittstellen beteiligt. Der nun vollzogene digitale Prozess vereinfacht die Datenerfassung, vermeidet Aufwände für den postalischen Versand von Briefen und bietet damit zeitliches Einsparpotenzial für Verwaltung wie Unternehmen. v.l.n.r. Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Simone Rürup, Kassenverwal- ter der Gemeinde Baindt Robert Müller, Steuerberater Ronald Spahlinger und Mitarbeiterin der Kämmerei der Gemeinde Baindt Barbara Winkler Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) eingeführt. Die gesetzlichen Vorgaben geben zwar zunächst „nur“ die Etablierung eines digi- talen Eingangskanals vor, dennoch steht im Fokus ein ganzheitlicher und medienbruchfreier Prozess inklusive digitalem Rückkanal. Beginnend mit dem elektronischen Empfang der digitalen Informati- onen der Gewerbesteuergrundlagenbescheide als Mitteilung vom Finanzamt über die Verarbeitung in der Kommune, bis hin zur elektronischen Bereitstellung des digitalen Gewerbesteuerbescheides in die Postfächer der Steuererklärenden. Also genau das, was in der Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Baindter Steuerberater Ronald Spahlinger und der Steuerberatersoftware aus dem Hause DATEV erfolgreich erprobt werden konnte. In der Gemeinde Baindt besteht großes Interesse am Gelingen der voranschreitenden Digitalisierung. „Für unsere Unternehmen wie für die knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde wollen wir immer mehr Verwaltungsprozesse online anbieten“, erläutert Simone Rürup, Bürgermeis- terin der Gemeinde Baindt. „Nicht zuletzt deshalb waren wir selbstverständlich sehr gern bereit, das länderübergreifende Pilotprojekt aktiv zu begleiten und mit den Erfahrungswerten der Testläufe voranzubringen.“ Die Gemeinde Baindt hofft, dass im nächsten Schritt zahlreiche Gewerbetreiben- de vom Angebot der digitalen Abwicklung im Bereich der Gewerbesteuer Gebrauch machen. Un- ternehmen können den digitalen Gewerbesteuerbescheid wie folgt beantragen: Entweder über das Elster-Portal durch Ausfüllen der Anlage „Bekanntgabe“ im elektronischen Zustellwunsch oder durch eine Einwilligung gegenüber der Gemeinde Baindt. Das nächste Pilotprojekt wird die elektronische Wohnsitzanmeldung sein. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern möglich gemacht werden, ihren Wohnsitz online bei der zuständigen Meldebehörde anzumel- den oder zu ändern. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Ihre Gemeindeverwaltung Informationen zur Ausschreibung weiterer Baufelder im Fischerareal Das „Fischerareal“ in unmittelbarer Nähe zur unserer neuen Ortsmitte soll ein qualitätvolles, lebendiges Wohn- gebiet mit verschiedenen Wohnangeboten werden. Der Gemeinderat hat sich deshalb Anfang 2020 entschieden, die Bauplätze in einem Konzeptvergabeverfahren zu ver- geben. Dieses Verfahren gliederte sich in zwei Bauab- schnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wurde je ein Ankerprojekt für die Baufelder 1 und 2 gesucht. Die Aufgabe der Ankerprojekte war es, durch ihre Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte zu schaffen, die sogenannten An- lieger. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Kon- zeptvergabeverfahren den einzelnen Akteuren, wie Bau- träger, Architekten und auch Privatpersonen vorgestellt. Mitte des Jahres 2023 wurde der Gemeindeverwaltung von allen vier Akteuren signalisiert, dass die aktuelle wirt- schaftlich schlechte Lage die Projektentwicklung hemmt. Anfang dieses Jahres hat die Gemeindeverwaltung Mark- terkundungsgespräche durchgeführt, um die weitere Ent- wicklung zu terminieren. Zwischenzeitlich hat sich die Lage in der Bauwirtschaft wieder et- was stabilisiert, sodass von verschiedenen Akteuren signalisiert wurde, dass Interesse an Grundstücken im Fischerareal besteht. In- zwischen wurden für das Ankerprojekt sowie das Anliegerprojekt im Baufeld 2 (Baukörper C und D) die Bauanträge eingereicht. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass das Baufeld 2 mit den Baukörpern E, F und G im Konzept- vergabeverfahren ausgeschrieben wird. Am Dienstag, den 26. November 2024 findet eine Informationsveranstaltung für Interes- senten als Vermarktungsauftakt der weiteren Baufelder im Fischerareal statt. Für Interes- senten, die sich mit einer Baugemeinschaft bewerben wollen, wird am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 über „Bauen in Gemeinschaf- ten“ ausführlich informiert. Beide Veranstal- tungen finden jeweils um 19:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses statt. Ihre Gemeindeverwaltung Baufeld 1 Baufeld 3 Baufeld 2 Baukörper A Baukörper B Baukörper C Baukörper D Baukörper G Baukörper F Baukörper E Baukörper C Baukörper D Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bauämterexkursion zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt und Weingarten Starkregenereignisse aber auch langanhaltender Land- regen tritt künftig infolge des Klimawandels immer häufi- ger und in noch heftigerer Ausprägung auf. In Baindt und Weingarten wurden allerdings Maßnahmen ergriffen, um dieser steigenden Gefahr zukünftig besser begegnen zu können. Zur Vorstellung der umgesetzten Hochwasser- schutzmaßnahmen hatten die Gemeinde Baindt und die Stadt Weingarten am 14. Oktober Bauämter und Klima- schutzstellen aus der Region zur Exkursion „Hochwasser- schutz und Starkregenrisikomanagement in Baindt und Weingarten“ eingeladen. Dem Aufruf folgten bei schönem Wetter interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus über zehn Kommunen sowie Institutionen der Region Boden- see-Oberschwaben. Die erste Station der Exkursion war das neu gestaltete Gewässer in Baindt. Nach einer kur- zen Einführung durch den Klimaschutzkoordinator der Gemeinde Baindt Florian S. Roth, erläuterten der Orts- baumeister der Gemeinde Florian Roth und Vertreter des Ingenieurbüros Fassnacht im Rahmen einer einein- halbstündigen Besichtigung ausführlich die umgesetzten Maßnahmen. Es entwickelte sich ein reger Austausch un- ter allen Teilnehmenden. Die Gemeinde Baindt hat 2020 als eine der ersten Kommunen in der Region zusammen mit dem Fachbüro ein kommunales Starkregenrisikoma- nagement erarbeitet. Das neugestaltete Gewässer als konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen wurde hieraus entwickelt und umgesetzt. Hochwasserschutz und Ökologie gehören für die Gemein- de Baindt untrennbar zusammen, weshalb die Neuanlage des Gewässers in besonders naturnaher und ökologischer Bauweise erfolgte. Die umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz haben sich im Ernstfall des diesjähri- gen Hochwassers auch bereits in der Praxis erfolgreich be- währt. Um den ökologischen Aspekt möglichst umfassend zu berücksichtigen wurde beim Neubau der Brückenbau- werke besonders auf deren ökologische Durchgängigkeit geachtet. Außerdem wurde im Zuge der Maßnahmenum- setzung eine Streuobstwiese neu angelegt. Anschließend ging es gemeinsam weiter zur zweiten Sta- tion nach Weingarten zum „Grobrechen Scherzach“. Nach einer kurzen Einführung durch Helena Hack, Stabstelle Klimaschutz der Stadt Weingarten, zeigte die Leiterin des Tiefbau- und Grünflächenamts Weingarten, Annet- te Mehrle, auf eindrücklichen Fotos, wie es entlang der Scherzach während des letzten großen Hochwassers 2011 in Weingarten aussah. Das Fließgewässer Scherzach wurde zwar im Stadtgebiet Weingarten hochwassersi- cher ausgebaut, allerdings drohten bisher bei Hochwas- ser besonders im Bereich der Brücken Verklausungen durch Bäume und grobes Astwerk aus dem Waldtobel der Scherzach. Damit die innerstädtisch umgesetzten Hochwassermaß- nahmen greifen können, wurde nun oberhalb des Stadt- gebiets ein Grobrechen gebaut, um das angeschwemmte Material, insbesondere Baumstämme und grobes Ast- werk, künftig zurückzuhalten. Dieser Grobrechen ist ein Bauwerk aus Stahlrohren, die in die Gewässersohle ein- gebunden sind. Während starken Regenereignissen soll das Bauwerk künftig Bäume und größeres Astwerk ab- halten, ohne das Einsatzpersonal während der Gefah- renlage zu binden. Zur gemeinsamen Exkursion kam es insbesondere auf- grund der Teilnahme beider Kommunen am Projekt „Zu- kunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“. Im Rahmen dieses Interreg-Projekts nehmen insgesamt 14 Kommunen aus der gesamten Bodenseeregion teil. Dabei geht es neben einem intensiven Austausch der teilnehmenden Kommu- nen, auch um einen spielerischen Wettbewerb mit dem Ziel Maßnahmen zur besseren Anpassung an den Klima- wandel umzusetzen, beispielsweise durch Neupflanzung von Bäumen. Florian S. Roth Klimaschutzmanager Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Stellenanzeigen Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienst- leistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Terminkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterlagen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzubereiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufgaben sicher- gestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, we- sentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, über- nehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucks- fähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mit- arbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 24.11.2024 unter bewerbung@baindt. de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die Hauptamtslei- terin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekas- se zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeinde- kasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglich- keit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsver- fahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 -2026 sowie 2027 in der Ab- wassersatzung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Freitag, 01. November 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Samstag, 02. November und Sonntag, 03. November 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 01. November 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Samstag, 02. November 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 03. November 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weinfarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt An Allerheiligen, den 01.11.2024, bleibt der Wertstoff- hof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wert- stoffhof am Samstag, den 02.11.2019 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2024 „Allerheiligen“ ist die Kompos- tieranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Win- terzeit ist die Kompostieranlage ab 08. November 2024 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung - freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzliche Glückwünsche unseren Jubilaren Am 16. Oktober 2024 feierte Ottilie Wingerter ihren runden 80. Geburtstag. Das Ehepaar Günter und Regina Malmer konnte am 25. Oktober das Fest der Goldenen Hochzeit feiern und auf 50 gemeinsame Lebensjahre zurückbli- cken. Bürgermeisterin Simone Rürup überreichte den Ju- bilaren ein Präsent der Gemeinde und wünscht ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Franziskus 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Termine: Donnerstag, 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr. Mittwoch, 27.11. und Dienstag, 17.12.2024, je- weils 15 -17.30 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleite- rinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Herbstzauber im Garten und Insektenareal Mit dem Ende der Landesgartenschau in Wangen be- ginnt auch für die naturnahen Gärten eine neue Phase. Der Herbst hat Einzug gehalten, die Temperaturen sind merklich gesunken und viele Zugvögel sammeln sich für ihre weite und herausfordernde Reise in den Süden. Auch der naturnahe Garten darf nun allmählich in den Dornrö- schenschlaf sinken. Damit die Natur im Frühling kraftvoll erwachen kann, können wir jedoch bereits jetzt einiges tun. So kann eine Benjeshecke aussehen. (Foto: Sara Marouni) Verblühte Blumen und Stauden die über den Winter bis tief in den Frühling stehen bleiben, bieten Insekten wert- volle Überwinterungsplätze und stellen zugleich eine wich- tige Nahrungsquelle für Vögel dar. Auch liegen gelasse- ne Laub- und Totholzhaufen können überlebenswichtige Rückzugsorte für Tiere wie Kröten und Igel sein. Deshalb sollte auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden. Falls der Laubhaufen an einem Ort mit viel Durchgangs- verkehr liegt, kann er in eine ruhige Ecke des Gartens gefegt werden. Eine wundervolle Möglichkeit mehrere Elemente zu vereinen, ist eine Benjeshecke. Hierfür dür- fen im Laufe des Jahres Äste, Laub und Fallobst gesam- melt werden, was einen dauerhaften Unterschlupf für zahlreiche Tiere bietet. Bei der Reinigung von Nistkästen gilt es besonders vorsichtig zu sein, da sich dort oft auch Siebenschläfer oder andere Bilche für ihren Winterschlaf zurückziehen. Genießen Sie die letzten warmen Sonnen- strahlen und die eingesparte Aufräumzeit und lassen Sie im Garten häufiger die Seele baumeln. Die Landesgar- tenschau in Wangen endete mit der Verleihung der Preise des Wettbewerbs “Preisgekrönt 2024”. Es freut mich sehr, dass das von mir mitbetreute Projekt „Insektenareal“ als gute Lösung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in der Region ausgezeichnet wurde und einen Preis erhalten hat. Dieses Projekt wurde von den Naturfreunden Baindt und der Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Kindern und Betreuern der Insekten-AG realisiert. Das Areal steht al- len Bürgerinnen und Bürgern zur Besichtigung offen. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich oder die Naturfreunde wenden. Ich habe es sehr genossen, Sie in den letzten Monaten bei der Gestaltung Ihres naturnahen Gartens zu beglei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 ten. Vielen Dank für Ihre Treue als Leser. Ich würde mich freuen wenn Sie bei Fragen oder Anregungen über fol- gende E-Mail-Adresse Kontakt zu mir aufnehmen: info@ wildemoehre-umweltbildung.de . Ich wünsche Ihnen weiterhin viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Klima-Spartipp des Monats Oktober: Und jährlich grüßt das Murmeltier Alternativ könnte es dieses Mal auch alle Jahre wieder heißen, denn es geht um das Topenergiethema einer je- den Winterzeit – das Heizen. Damit die kalte Jahreszeit nicht zur Kostenfalle wird, hier einige Tipps mit denen jede Menge Heizkosten gespart werden können: Heiztemperatur richtig einstellen Für ein angenehmes Raumklima, ganz ohne Frostbeulen, reichen schon 20 Grad Celsius (Stufe drei des Heizreglers) völlig aus. Für alle die hingegen deutlich mehr heizen, gibt es spätestens im kommenden Frühjahr ein böses Koste- nerwachen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr, sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. In Schlafzimmern und allen weniger ge- nutzten Räumen reichen gar 16 bis 18 Grad aus. Dies gilt auch in Küchen, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für ausreichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kann die Heiztemperatur problemlos abge- senkt werden. Dies geht manuell ganz schnell, über ein Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstel- lung eines Zeitprogramms. Wenn Sie nicht gerade der nachtaktive Typ Eule sind, ist zudem eine Nachtabsen- kung der Temperatur auf 16 Grad nützlich. Um morgens nicht zu sehr frösteln zu müssen, sollte die Heizung aller- dings ab eine Stunde vor dem Aufstehen wieder hoch- heizen. Bei längerer Abwesenheit kann die Heizung auch auf Frosteinstellung oder nur sehr niedrig eingestellt wer- den. Über eine normal durchlaufende Heizung in dieser Zeit freut sich ansonsten allenfalls der Energieversorger. Richtig Lüften und Wärmestaus vermeiden Wenn es draußen kalt ist, wird Lüften besonders wich- tig. Wichtig ist Lüften vor allem in Küche und Bad, da dort die Luft besonders feucht ist. Zu empfehlen ist es im Winter mehrmals täglich für fünf bis zehn Minuten zu lüften, wobei ein gleichzeitiges Lüften mehrerer Fenster, am effektivsten ist. Um stauende Wärme zu vermeiden, sind Heizkörper im direkten Umfeld von Möbeln und Ge- genständen freizuhalten. Andernfalls führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilt und somit übermäßig viel Energie verbraucht wird. Heizkörper regelmäßig entlüften Wer dies bisher noch nicht gemacht hat, sollte baldmög- lichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Dies klingt zwar trivial, spart aber laut Zukunft Altbau zwischen fünf und 15 Pro- zent an Energie. Ein Nachmachen dieser Tipps ist übrigens nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Werden auch Sie zum Heizprofi, frei nach dem Motto: Energiegeiz ist geil. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. November - 10. November 2024 Gedanken zur Woche: Farben der Hoffnung Solange wir das Leben haben, sollen wir es mit den uns eigenen Farben der Liebe und der Hoffnung ausmalen. Marc Chagall Freitag, 01. November – Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres Ministranten: Alina Michelberger, Benedikt Hei- lig, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Daniela Schnez 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt - Gräberbesuch auf dem Friedhof Ministranten: Treffpunkt Sakristei, Jonas Elbs, Simon Elbs, Hannah Elbs, Jakob Kreutle 14.00 Uhr Baienfurt - Gräberbesuch auf dem Fried- hof Samstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier - Allerseelen Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Nele Gründler, Anton Pink, Alexandra Schnez, Robin Schnez, Anton Strehle († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, alle verstorbenen Blutreiter, Hilda und Fritz Blank, Klara und Jo- hannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Anton Amann, Sieglinde Kössler, Katharina Schimanowski) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier - Allerseelen Sonntag, 03. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst Dienstag, 05. November 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 06. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 07. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 08. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 17.00 Uhr Baienfurt – Firmprobe der Firmlinge in der Kirche Samstag, 09. November 10.00 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seel- sorgeeinheit mit Pfarrer Staudacher 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 10. November – 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Dominik Klein, Loana Sordon, Ali- na Michelberger, Marisa Pfister, Tim Beckert, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim († Julius Malsam, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fischer, Jahr- tag: Brunhilde Dreher) Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Elternabend zur Feier der Erstkommunion 2025 in Baindt Der Elternabend findet am Dienstag, 05. November 2024 um 20.00 Uhr in der „alten Schule“/Probelokal des Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 statt. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemein- schaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisations- aufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau rich- tig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 15. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER VESPER Sabine Dittrich mit „Küss den Kaktus“ Sabine Dittrichs Vortrag bietet praktische Tipps zum Um- gang mit schwierigen Menschen – sei es der Ehepartner, die Kinder oder die Kollegen. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung von Prinzipien wie Nächstenliebe, Vergebung, Selbstbeherrschung und Demut. Wir laden Sie herzlich ein, unser leckeres Vesper zu genießen und sich von diesem inspirierenden Vortrag begeistern zu lassen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren! Freitag, 08.11.2024, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 04.11.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau V. Wingert 07502-3323 / Reinhold.Wingert@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dem König aller Könige und HERRN aller Herren, der allein Unsterblichkeit hat, dem sei Ehre und ewige Macht! 1. Tim 6,15b.16a.c Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 03. November 23. So n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. D. Widmann) Montag, 04. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 06. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 07. November 19.30 Uhr Baienfurt Vortrag „Soziale Medien“ mit Pro- fessor Dr. phil. Jörg Stratmann, Ev. Gemeindehaus Freitag, 08. November 15.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. November 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Ge- meindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikant T. Stum- per) Gedanken zur Woche: Zeitung lesen Auch der tägliche Blick in die Zeitung kann zur spirituellen Übung wer- den. Dazu braucht es nur ein bisschen Zeit und Of- fenheit. Schlagen Sie die Zeitung auf und le- sen Sie die Nachrichten: Was macht Sie traurig? Was ängstigt Sie? Brin- gen Sie es in Klage und Gebet vor Gott. Dann, das ist ungleich schwieriger: Suchen Sie nach drei wirk- lich guten Nachrichten (nicht bei einer stehen bleiben) für die Sie heute danken möchten. Zuletzt lesen Sie mit der Frage: Was bedarf der Veränderung – und: Wo bin ich aufgefordert zu handeln? Und bitten Gott um Stärke und Kraft dafür. Bildquelle: StockSnap / Pixabay, Text: Kirchenjahr evan- gelisch „Dieses Foto“ von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC Alle kommunizieren über sozi- ale Medien, aber wird die Welt dadurch sozialer? Soziale Medien sind heute aus unserem Alltag nicht mehr weg- zudenken. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit unserem Refe- renten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer adventlichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wis- senswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entde- cken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und basteln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Er- fahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10.00 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Kinderkirche sucht ein altes Wagenrad aus Holz Die Kinder der Kinderkirche gestal- ten am 3. Advent den Gottesdienst. Dafür benötigen sie ein großes altes Wa- genrad aus Holz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen können, im Pfarrbüro im Öschweg 32, 88255 Baienfurt oder per Telefon 0751 43656. Das ganze Kinderkirch-Team sagt „Dankeschön“ Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher:„Floristik einmal weihnacht- lich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Spektakel ohne Sieger SGM Unterzeil/Seibranz - SV Baindt 4:4 (1:2) Am 12.Spieltag der noch jungen Bezirksli- ga-Saison gastierte der SVB in Unterzeil bei der Spielgemeinschaft aus Unterzeil und Seibranz, welche mit zwei Zählern Vorsprung in der Tabelle vor dem SVB positioniert war. Im Vergleich zum überzeugenden Sieg gegen den TSV Meckenbeuren veränderte Weiland sei- ne Mannschaft lediglich auf einer Position; Lang ersetzte den erkrankten Thoma. Trotz des kurzfristigen Ausfalls des Baindter Kapitäns, startete die Baindter Mannschaft engagiert in die Par- tie und belohnte sich bereits nach zwei Minuten. Fischer wurde über die linke Seite auf die Reise geschickte und brachte die Kugel mustergültig zu Dischl in den Fünfme- terraum, der die Hereingabe im langen Eck versenkte (2.). Der Baindter Start nach Maß wurde nur zwei Minuten später aber getrübt, als Boneberger einen Freistoß aus halblinker Position sehenswert ins lange Eck zwirbelte (4.). Dennoch blieb der Landesliga-Absteiger die tonangeben- de Mannschaft und erspielte sich durch Dischl und Fink aussichtsreiche Abschlüsse, Sieber parierte etwa gegen Fink allerdings stark (17.). Schlussendlich konnte der SVB im Laufe des ersten Durchgangs aber Kapital aus seinen Bemühungen schlagen. Erneut brach die Baindter Mann- schaft über die linke Seite durch, wobei der aufgerückte Brugger das Leder von der Grundlinie in den Rückraum des Strafraums flankte. Hier konnte sich erneut Dischl etwas Platz verschaffen und jagte die Kugel sehenswert zum 2:1 ins Netz (33.). Fischer (38.) und Dischl (45.) ließen in der Folge gute Möglichkeiten aus, um das Halbzeiter- gebnis sogar noch etwas deutlicher zu gestalten. Mit Beginn des zweiten Durchgangs ließen die Gäste in den Bereichen Passgenauigkeit und Positionsspiel jedoch merkbar nach und versuchten das Ergebnis zu verwal- ten. Da aber auch die SGM in der Offensive nur wenig zu Wege brachte, plätscherte das Spiel bis zur 62.Minute vor sich hin. Dann hob Widler im Sechzehner nach einem leichten Ziehen von Brugger ab wie die Flugzeuge auf dem angrenzenden Flugplatz, woraufhin Schiri Keller, der ohne klare Linie agierte, auf Strafstoß entschied - Bone- berger verwandelte sicher zum 2:2 (63.). In den folgenden zwanzig Minuten verlor Weilands Mannschaft völlig den Faden, leistete sich immer wieder unnötige Ballverluste, agierte hektisch und konnte kaum für Entlastung sorgen. B.Walser konnte noch zweimal den sich anbahnenden Rückstand verhindern, Buffler (79.) und Widler (81.) nutz- ten das Momentum wenig später aber aus und stellten innerhalb von zwei Minuten auf 4:2. Mit dem Rücken zur Wand spielte der SVB dann plötzlich wieder befreit auf: L.Walser und Lang initiierten über halbrechts, Dischl leitete in der Mitte clever zum eingewechselten Camara weiter und dieser schlenzte den Ball zum 4:3-Anschlusstreffer ins Netz (85.). Weilands Mannschaft warf nun nochmals alles noch vorne, wobei sich in der Nachspielzeit die Ereig- nisse überschlugen. Erst schaufelte Krauter einen Freis- toß knapp über die Latte und wenig später kassierte der bereits verwarnte Zweifel fürs Ball wegschießen die Ampelkarte (90+4.). Trotz Unterzahl stürmte der SVB in den letzten Augenblicken doch noch ein letztes Mal aufs Unterzeiler Tor zu, wobei Camara nach Vertikalpass von Krauter sich aus zwanzig Metern ein Herz fasste und Sie- ber im kurzen Eck überraschte - 4:4 (90+5.). Während der SVB in der Vorwoche gegen den TSV erst- mals wieder über komplette 90 Minuten überzeugen konnte, verlor der SVB gegen die SGM im Anschluss an den strittigen Elfmeter den Faden und ließ für zwanzig Minuten die nötige Stabilität vermissen. Dennoch zeigte die Baindter Mannschaft in der ersten Halbzeit und in den Schlussminuten ihre Qualitäten, wobei es gilt, diese in den kommenden Wochen konstant auf den grünen Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Rasen zu bekommen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert (66. Lukas Walser), Lukas Zweifel, Marko Szeibel (73. Baba Camara), Jan Fischer, Mika Dan- tona, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink (78. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Simon Keller - Zuschauer: 222 Tore: 1:1 Jonathan Dischl (2.), 1:0 Jona Boneberger (4.), 1:2 Jonathan Dischl (33.), 2:2 Jona Boneberger (63. Foulelf- meter), 3:2 Florian Buffler (79.), 4:2 Chris Widler (81.), 4:3 Baba Camara (85.), 4:4 Baba Camara (90.+5) Gelb-Rot: Lukas Zweifel (90./SV Baindt/) Vorschau: Freitag, 01.11 14.00 Uhr: SV Baindt - SV Bergatreute (Nachholspiel wegen Gewitterabbruch) Sonntag, 03.11 12.15 Uhr: SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 14.30 Uhr: SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach Jugendfußball Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute SGM TSB/FV Ravensburg 7:0 Zum bereits letzten Spiel der Hinrunde empfingen wir die Spielgemeinschaft aus Ravensburg. Es herrschte bestes Fußballwetter und so gingen unsere Mädels freudig und hochmotiviert ins Spiel. Das bekamen die Gegnerinnen auch sogleich zu spüren, als Ella den ersten Angriff mit einem satten Schuss über die Torhüterin hinweg in die Maschen setzte. Wir blieben weiter am Drücker und ge- langten durch weitere Tore von Mathilda und Greta schnell auf die Siegerstraße. Danach flachte das Spiel etwas ab, die Kombinationen wurden nicht mehr so zielstrebig zu Ende gespielt und so blieb es bis zur Halbzeit beim be- stehenden Ergebnis. Nach dem Seitenwechsel entwickel- ten unsere Spielerinnen wieder mehr Zug zum Tor und konnten noch vier weitere Treffer erzielen. Die Abwehr wiederum stand sicher. Unser eigenes Tor war nur selten in Gefahr und wenn, dann waren unsere Torspielerinnen Franziska und Ella sicher zur Stelle. Somit konnte am Ende ein erfolgreicher Abschluss einer tollen Saison bejubelt werden. Glückwunsch auch an die- ser Stelle von den Trainern an das gesamte Team. Die Mädels waren nicht nur bei den Spielen, sondern auch im Training immer mit Feuereifer dabei. Weiter so! Es spielten: Hanna Busam (1), Ella Fehr (1), Greta Günthner (3), Margo Hodek, Franziska Joachim, Lotte Kijewski, Mia Malsam, Eleni Marquart, Marie Mayer, Mathilda Nussbau- mer (1), Loana Sordon (1) D-Juniorinnen I SV Immenried - SGM Fronreute/Baindt 4:1 D-Juniorinnen II SC Blönried - SG Fronreute/Baindt 2:0 C-Juniorinnen TSB Ravensburg - SGM Fronreute/Baindt 1:3 B-Juniorinnen SV Unterjesingen : SV Baindt (SGM Baindt Fronreute) 6:1 Obwohl wir beim starken Viertplatzierten nur Außensei- ter waren, wollten wir gegen Unterjesingen möglichst gut dagegenhalten, doch bereits nach 2 Minuten gingen wir bei einem Durchaeinander im Strafraum durch ein Eigen- tor in Rückstand. Bis zur 20. Minute hatten wir Schwierig- keiten ins Spiel zu finden, doch der zweite Treffer zeigte Wirkung im positiven Sinne, denn fortan hielten wir mit und erarbeiteten einige Torchancen, die leider nicht ver- wertet wurden. In der Pause stellten wir etwas offensiver auf, um der aus dem verbesserten Spiel nun auch Kapital zu schlagen, doch wir brauchten wieder einige Zeit um ins Spiel zu kommen und so kam Unterjesingen zu drei Torchancen in 5 Minuten, die sie eiskalt ausnutzten. Das Spiel war da- mit entschieden, doch wir fingen uns wieder, erarbeiteten uns einige Tormöglichkeiten und holten einen Elfmeter raus, der von der gegnerischen Torfrau pariert wurde. Kurz vor Schluss war es dann Sara, die den verdienten Ehrentreffer ezielte. Es spielten: Kathi Zarbock, Vivienne Pogrzeba, Lena Füs- sel, Victoria Wertmann, Amelie Metzler, Sarah Schmid, Sara Jukic, Annemarie Hoffmann, Sophie Heilmeier, Hai- faa Alosh, Amelie Gessler, Carla Schmidt, Annika Aust, Paula Metzler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren mit Derby gegen Ber- gatreute Samstag 02.11. • 10 Uhr: SV Bergatreute II - Jungen • 14 Uhr: SG Aulendorf IV - Herren 2 • 19.30 Uhr: SV Bergatreute - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. Rückblick Ferienprogramm 2024 Am 10.08.2024 fand wieder unser Fe- rienprogramm gemeinsam mit dem Schützengilde Baindt statt. Das dies- jährige Thema war Piraten und India- ner. Nach einem kurzen kennenlernen sind wir gemein- sam in die Welt der Piraten und Indianer eingetaucht und haben in kleinen Gruppen Traumfänger und Piraten- ferngläser gebastelt, sowie auch Pfeil und Bogen herge- stellt. Nach einer kleinen Stärkung zwischendurch ging es munter weiter. Abschließend gab es noch ein kleines Wettschießen, bei dem alle, die Pfeil und Bogen herge- stellt haben, begeistert mitgemacht haben. Rückblickend war es für alle ein sehr schöner Tag und wir alle hatten großen Spaß. Toll, dass ihr dabei ward! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05.11.2024 kommt Frau Bettina Schmidt zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema „Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernäh- rung“. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Unsere 2-Tages-Fahrt vom 08.12.-09.12.2024 rückt immer näher. Daher bitten wir alle Angemeldeten um Über- weisung des Betrages von 200€ p. P. im DZ plus gegebe- nenfalls Einzelzimmerzuschlag 35€ auf folgendes Konto: IBAN DE06 6519 1500 0202 5550 03 BIC: GENODES1TET Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG, bis spätestens 20. November 2024. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsamen Besuche der Weihnachtsmärkte Chiemsee und Rosenheim. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug unter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Zweiter Rundenwettkampf Luftpistole Am 22.10.2024 bestritt die Luftpisto- len-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren ersten Auswärts-Rundenwettkampf in Mochenwangen. Dabei gewann sie gegen den Gastgeber mit 1322:1256. Wertung Baindt: Stefan Schnez: 340 Oliver Damoune: 335 David Sill: 325 Daniel Grundler: 322 Wertung Mochenwangen: Christian Leitner: 356 Hannes Bentele: 337 Manfred Schnez: 306 Martin Schnez: 257 Blutreitergruppe Messgedenken für verstorbene Blutreiter Am Samstag, 2. November 2024 wird in der Vorabendmesse in unserer Pfarr- kirche um 18:30 Uhr ein Messgedenken für die verstorbenen Blutreiter gehalten. Anschließend wollen wir im Bistro am Dorfplatz einkeh- ren und uns in gemütlicher Runde unterhalten und aus- tauschen zu dem was war und was kommen wird.. Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, Mitglieder, Jugendliche, Ehemalige und Angehörige sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Ristorante da Miche- le (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Ver- anstaltung ein. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Donnerstag, den 14. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten.Baienfurt.Baindt Was braucht gute Landwirtschaft? Der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grü- nen aus Weingarten, Baienfurt und Baindt lädt zusam- men mit den Grünen aus Bad Waldsee herzlich ein zum zweiten „HofDialog“. Am 5. November um 19:30 Uhr trifft man sich auf dem Hof von Familie Konrad in Haisterkirch. Der Milchbetrieb von Bauer Konrad ist Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die AbL setzt sich ein für eine nachhaltige Landwirtschaft, also Bauernhöfe statt „Agrarfabriken“. Es beginnt mit einer Hofführung. Im anschließenden Ge- spräch wollen wir uns austauschen zu folgenden The- men: „Wie geht es den Bauern – was erwartet die AbL von den Grünen? Wie geht man um mit Tierkrankheiten, mit der Gentechnik? Wie sieht die Vermarktung aus und der Bürokratieaufwand? Was ist zu halten vom „Gesell- schaftsvertrag für die Zukunft der Landwirtschaft“ der Baden-Württembergischen Landesregierung? Für die Planung einer gemeinsamen Anfahrt bitte eine mail senden an: info@gruene-weingarten.de Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg: 13 neue Tagespflege- personen qualifiziert Kreis Ravensburg - Ende Oktober 2024 haben 13 Ta- gespflegepersonen den Qualifizierungskurs zur Kinder- tagespflege im Landkreis Ravensburg erfolgreich abge- schlossen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gratuliert den Absolventinnen und Absolventen zu ihrem Abschluss und freut sich auf die künftige Zusammenar- beit. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreu- ungsangebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbe- treuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förde- rung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zu- sätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung umfasste insgesamt 300 Unterrichts- einheiten, welche auf dem Curriculum des Deutschen Jugendforschungsinstituts (DJI) basieren (Fachkräfte können die Qualifizierung auf 50 UE reduzieren). Der Lehrplan umfasst wichtige Themen wie rechtliche Grund- lagen, Kinderschutz sowie die Entwicklung des Kindes, Bindungstheorien und Naturpädagogik. Am Ende des Kurses verfassen alle Teilnehmenden eine eigene Kon- zeption und legen ein Abschlusskolloquium ab. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Tagespfle- gepersonen im Landkreis Ravensburg wird in enger Ko- operation zwischen dem Landratsamt, der Caritas Boden- see-Oberschwaben sowie dem Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Land- rats Ansprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85- 9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: presse@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 23.10.2024 Seite 2 Diakonischen Werk Oberschwaben-All- gäu-Bodensee umgesetzt. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Tagespflegepersonen umfassend unter- stützt werden und sowohl für Eltern als auch Kinder die bestmögliche Betreuung angeboten werden kann. Der nächste Qualifizierungskurs für interessierte Ta- gespflegeeltern beginnt im März 2025 in Weingarten. Interessierte Personen, die Freude am Umgang mit Kin- dern haben und eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Kindertagespflege anstreben, können sich bereits jetzt bei den regionalen Vermittlungsstellen der Diakonie und Caritas anmelden. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei und bietet eine umfassende Vorbereitung auf die zukünf- tige Tätigkeit. Für weitere Informationen und zur Anmeldung stehen die regionalen Ansprechpartnerinnen in den Vermittlungsstel- len der Caritas und Diakonie zur Verfügung. Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Webseite www.tagespflege-ravensburg.de. Ein zentrales Krankenhaus für das Westallgäu 24. Oktober 2024 Gutachten zu einem länderübergreifenden Projekt im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt Ein zentrales Krankenhaus für das Westallgäu mit rund 260 bis 290 Betten mit Standort im Raum Hergatz – das schlägt ein Gutachten vor, das am 24. Oktober im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt wurde. Die Konzent- ration auf einen statt der bisher drei Standorte in Linden- berg, Lindau und Wangen soll die medizinische Versor- gung der Region effizienter und moderner gestalten. Westallgäu, 24. Oktober 2024 – Das Gutachten wurde im Januar 2024 auf Anregung des Gesundheitsministe- riums Bayern – welches das Gutachten auch finanziert – sowie mit Unterstützung des Sozialministeriums in Ba- den-Württemberg und im Einvernehmen mit den Land- kreisen Lindau und Ravensburg sowie den drei Kran- kenhausträgern in der Region - Asklepios Klinik Lindau, Rotkreuzklinik Lindenberg und Oberschwabenklinik – bei der Firma 2perspectives in Auftrag gegeben. Ziel war es konkrete Vorschläge zu entwickeln, wie die stationäre Gesundheitsversorgung im Westallgäu grundlegend neu ausgerichtet werden könnte. Das Gutachten schlägt vor, die stationäre Versorgung an einem zentralen Standort im Raum Hergatz zu kon- zentrieren. Von hier aus sei eine flächendeckende Ver- sorgung des gesamten Westallgäus am besten möglich. Die Gutachter betonen jedoch, dass mit ihrem Vorschlag keine Vorfestlegung auf einen konkreten Standort ver- bunden ist. Das neue Klinikum könnte das medizinische Angebot der drei bisherigen Krankenhäuser mit dem Schwerpunkt Grund- und Regelversorgung sowie einer Fachklinik im Bereich der Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie weit- gehend übernehmen und punktuell ausbauen. Mit einer Konzentration der Grund- und Regelversorgung, beste- hend aus Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie und Innerer Medizin könnte die Komplexität in der Diagnostik etwas vertieft werden. Es wird empfohlen speziellere Verfahren weiterhin in den Schwerpunktkliniken in der Region statt- finden zu lassen. Aufgrund des hohen Versorgungsbedarfs im höheren Alterssegment wird gleichzeitig empfohlen, den Bereich der geriatrischen Frührehabilitation sowie der Alterstrau- matologie für die Region am neuen Standort auszubau- en. Das Konzept sieht auch vor, dass eine Geburtsklinik in Kooperation mit der Pädiatrie und Neonatologie in Ravensburg und Memmingen fortgeführt wird. Einen Schwerpunkt legen die Gutachter auf den Ausbau der Notfallversorgung am neuen Standort. Sie sehen am neuen Standort zwischen 258 und 288 Betten sowie rund sieben OP-Säle vor. So könnten nach ihren Berechnungen jährlich etwa 14.500 bis 15.700 Patienten stationär 2 ver- sorgt werden. Gleichzeitig sollen hier in Zukunft auch mehr Behandlungen ambulant durchgeführt werden können. Wirtschaftlich verspricht eine Bündelung der Angebote auf einen Standort laut Gutachten erhebliche Verbes- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 serungen. Durch die Zusammenführung der bisherigen Kliniken könnten die Betriebskosten deutlich gesenkt und das neue Klinikum voraussichtlich wirtschaftlich zukunfts- sicher aufgestellt werden. „Wir wollen neue Wege in der Gesundheitsversorgung des Westallgäus gehen. Für die anstehenden Diskussionspro- zesse bietet dieses Gutachten eine sehr gute Grundlage“, erklären die Landräte der beteiligten Landkreise Elmar Stegmann (Lindau) und Harald Sievers (Ravensburg). „Wenn wir es schaffen, eine trägerübergreifende Zusam- menarbeit über Landkreis- und sogar Landesgrenzen hinweg zu etablieren, könnte das im Krankenhauswesen Vorbildcharakter haben.“ Das Gutachten wurde am 24. Oktober im Kreistag des Landkreises Lindau vorgestellt und soll am 19. Novem- ber im Kreistag des Landkreises Ravensburg präsen- tiert werden. Damit ist der politische Diskussionsprozess angestoßen. In den kommenden Wochen und Monaten wird das Gutachten fachlich und rechtlich geprüft. Zu den nächsten Schritten gehört unter anderem die Prüfung, welche Optionen für die Trägerschaft der neuen Klinik infrage kommen. Der Freistaat Bayern hatte in diesem Jahr ein Förder- programm aufgelegt, über das das Gutachten finanziert werden konnte. „Für diese große finanzielle Unterstützung danke ich der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach sehr, aber auch für die fachliche Unterstützung aus ihrem Haus“, so Landrat Elmar Stegmann. Einladung zur Autorenlesung mit Hans Peter Götze Das Buch besteht aus Fundsachen, Erinnerungen, Be- gegnungen, auf Reisen Gesammeltes, Erlebnissen und Alltagsbeobachtungen. Humor und Ernst machen es zu einer anregenden Lektüre. Das Vorbeihuschende gilt es zu entdecken und festzuhalten. Die Lektorin schreibt: „Alle Glossen, Geschichten und Erlebnisse zeigen die Fabu- lierlust des Autors, der von Einfällen übersprudelt und diese gewandt in Worte zu fassen weiß“ Dienstag, 5. November 2024 um 19:00 Uhr in der Gemeindebücherei Baien- furt Musikalisch umrahmt von Andrea Kunzemann Eintritt frei! Landkreis Ravensburg zeigt am 9. No- vember 2024 „Flagge für Demokratie“ Kreis Ravensburg – Am 9. November jähren sich mehrere prägende Ereignisse der deutschen Geschichte. Der 09.11. steht für das Dunkel des Hitlerputsches und der Reich- spogromnacht aber auch für demokratischen Aufbruch, symbolisiert durch den Mauerfall. An diese historischen Ereignisse erinnert der Landkreis Ravensburg durch das Hissen seiner „Flagge für Demo- kratie“. Die Flagge soll aber auch daran erinnern, dass De- mokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern täglich aktiv verteidigt und gestaltet werden muss. Eine stabile Demokratie fördert den friedlichen Umgang mit Konflik- ten und schafft Raum für Vielfalt und Toleranz. Hierfür braucht es Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Gerade in der heutigen Zeit ist dies notwendiger denn je. Die Gestaltung der Fahne wurde gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „De- mokratie leben!“. Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e.V. lädt am 22.11.2024 zu einer Veranstaltung mit Norbert Lins ein Kreis Ravensburg – Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. lädt zu einer Veran- staltung mit dem Europaabgeordneten Norbert Lins ein. Die Veranstaltung findet am Freitag, 22. November 2024 ab 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Wald- see-Gaisbeuren statt. Die europäische Landwirtschaft unterliegt derzeit einem grundlegenden Wandel. In sei- nem Vortrag wird Norbert Lins, Mitglied des Europäischen Parlaments, auf die zukünftigen Entwicklungen und ins- besondere auf die Perspektiven für die Landwirtschaft in Oberschwaben eingehen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Was sonst noch interessiert Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 7.11.2024 Wir besuchen die Firma Kambly in Ravensburg (vormals Tekrum). Treffpunkt 14.00 Uhr in Niederbiegen, Bahnhof Fahrt mit der BOB nach Weissenau, von dort zu Fuß zur Firma Kambly (kurzer Weg ca. 300m) Wir dürfen einen Film anschauen über die Produktion und anschließend dort Kaffee trinken. Kosten für Bahnfahrt und Kaffee/Gebäck werden vor Ort kassiert. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. Vielen Dank. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Am Mittwoch, 06. November und Donnerstag, 07. No- vember 2024 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertswei- ler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Wechsel an der Spitze der Lebensräume und Quartiersarbeit der Stiftung Liebenau Thomas Scherrieb folgt auf Andreas Schmid Wechsel an der Spitze der Lebensräume und Quartiersar- beit der Stiftung Liebenau: Der bisherige Leiter Andreas Schmid übergibt die Leitung des Bereichs Lebensräume/ Quartiersarbeit, in denen die Mehrgenerationenwohn- projekte Lebensräume für Jung und Alt sowie mehrere Quartiersprojekte angesiedelt sind, an Thomas Scherrieb. Das gab Stiftungsvorstand Dr. Berthold Broll bei einem Fachtag für alle Gemeinwesenarbeiterinnen und -arbeiter der Stiftung Liebenau bekannt. Dabei hob er hervor, dass Andreas Schmid den gesellschaftübergreifenden Bereich Lebensräume/Quartiersarbeit trotz seines begrenzten Zeitbudgets wesentlich vorangebracht habe und dankte ihm herzlich für sein Engagement. „Sie können sich nun wieder zu 100 Prozent auf die Führung der RheinMain Bil- dung gGmbH in Frankfurt konzentrieren, die unter Ihrer Führung in den vergangenen Jahren ein so dynamisches Wachstum erlebt hat“, so Dr. Broll. Thomas Scherrieb als neuer Leiter Geleitet wird der Bereich Lebensräume und Quartiersar- beit künftig von Thomas Scherrieb, der sowohl mit der Stiftung Liebenau als auch mit den Lebensräumen für Jung und Alt seit Jahrzehnten vertraut ist. Von 1994 bis Anfang 2000 war er für die Stiftung tätig, dann erhielt er einen Ruf ans Kloster Hegne. Dort hat er sich in seiner Funktion als Geschäftsführer 23 Jahre lang sehr enga- giert für das Kloster und seine Werke eingesetzt und die- se maßgeblich mitgestaltet. Seit Gründung der Stiftung Kloster Hegne im Jahre 2018 bis zu seinem Ruhestand 2023 war er zudem deren Vorstand. „Expertise und Erfahrung einerseits, aber auch Weitblick und Führungserfahrung andererseits sind die Qualitä- ten, die uns als Stiftungsvorstand bewogen haben, Herrn Scherrieb diese neue Aufgabe anzubieten. Zu unserer großen Freude hat er zugesagt und wir sind zuversicht- lich, dass damit der nächste Schritt für die Zukunft der Quartiersarbeit und der Lebensräume gesichert ist“, freu- te sich Dr. Broll. Unterstützt wird die neue Leitung der Lebensräume/ Quartiersarbeit von einer fachlichen Steuerungsgrup- pe aus der Stiftung Liebenau. Alexandra Stryck wird als Koordinatorin der Geschäftsstelle agieren. Ulrich Kuhn wiederum wird als Zuständiger für die fachliche Konzep- tentwicklung sein inhaltliches und fachliches Wissen und seine Erfahrungen in diesem Bereich beisteuern. Aus dem Bereich Finanzen wird Matthias Schyra mit seinem Team seine wirtschaftliche Expertise einbringen. „Die Lebensräume für Jung und Alt sind mir seit ihren An- fängen vertraut und auch persönlich eine Herzensangele- genheit. Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit Ihnen“, betonte Thomas Scherrieb. Klares Bekenntnis zu den Lebensräumen und zur Quar- tiersarbeit „Die gute Weiterentwicklung und Fortführung der Quar- tiersarbeit und der Lebensräume ist uns ein großes An- liegen“, so Dr. Broll. „Wenn wir auf den demografischen Wandel schauen, ist klar, dass diese Säulen in einer älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger werden. In Zu- kunft werden wir mehr denn je darauf angewiesen sein, dass wir uns gegenseitig unterstützen, Jüngere und Äl- tere.“ Seit Mitte der 1990er-Jahre ist die Gemeinwesenarbeit fester Bestandteil in den Wohnanlagen nach dem Kon- zept der Lebensräume für Jung und Alt. In den Wohn- anlagen kümmern sich Gemeinwesenarbeiterinnen und Gemeinwesenarbeiter insbesondere um das solidarische Miteinander der Generationen. Die steigende Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und die Stärkung des sozialen Miteinanders betonte auch Dieter Lehmann in seinem Impulsreferat. Der ehemalige Sozialamtsleiter begleitet mit seiner Erfahrung zahlreiche Quartierspro- jekte in Baden-Württemberg. Die in den Lebensräumen für Jung und Alt angesiedelte Gemeinwesenarbeit könne nicht nur das Generationenmiteinander in den Wohnpro- jekten fördern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung und zum Bürgerengagement in den dorti- gen Wohnquartieren leisten. Auf der Grundlage konkreter Kooperationsvereinbarungen könnten damit die sozialen Träger wichtige Partner für die Bewältigung der sozialen Herausforderungen der Kommunen sein. Bewegung und gesunde Ernährung im Herbst mit den AOK-Kursen Aktiv gesund bleiben und ausgewogen ernähren: Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben unterstützt mit Angeboten Ob Ernährung, Bewegung, Entspannung: Gesundheit fängt bei uns selbst an. Zur Unterstützung bietet die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben aktu- ell Kurse in Leutkirch und Ravensburg an, in denen es noch freie Plätze gibt. AOK-HüftKnieProgramm: Aufbaukurs Dieses Programm wurde in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Tübingen entwickelt. Teilnehmerin- nen und Teilnehmer trainieren ihren Körper so, dass die Einschränkungen erheblich weniger werden und sie wie- der leistungsfähiger sind. Sie lernen auch Übungen für zu Hause kennen, um den Erfolg langfristig zu sichern. Der Kurs (Kursnummer 50417651) findet im Zeitraum vom 06.11.2024 bis 08.01.2025 statt. Er umfasst acht Ter- mine und findet im Praxis Physio (Ärztehaus), Bahnhof 11 in Leutkirch jeweils von 11:00 bis 12:00 Uhr statt. Für den Kurs ist eine ärztliche Empfehlung notwendig. AOK - Ernährung im Sport Was ist für mich die beste Ernährung? Im AOK-Kurs „Er- nährung im Sport“ können sich Interessierte Informatio- nen zu einer bedarfsgerechten Lebensmittelauswahl und alltagsorientierten Ernährungsempfehlungen einholen. Ein Schwerpunkt des Kurses ist die Ernährung während Trainings- und Regenerationszeiten. Damit die Ernährung im Sport unterwegs und zu Hause leicht von der Hand geht, unterstützen die Fachkräfte mit wertvollen Tipps. Ein Kurs besteht aus zwei Terminen. Der Kurs (Kursnummer 50417836) findet am 05.11.2024 und am 12.11.2024 jeweils von 17:00 bis 20:45 Uhr im AOK-Gesundheitszentrum in Ravensburg statt. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 AOK - Trendküche: veggie, vegan und Co. Essen ist Lifestyle und immer wieder gibt es neue Ernäh- rungstrends. Waren es früher Trennkost oder Makrobio- tik, geht es heute vor allem um vegetarische und vega- ne Ernährung. Doch ist das alles sinnvoll und gesund? In diesem Kurs werden aktuelle Ernährungsweisen von allen Seiten beleuchtet. Natürlich stehen auch vegetarische und vegane Rezeptideen auf dem Programm. Der Kurs (Kursnummer 50417808) findet am 02.12.2024 und am 09.12.2024 jeweils von 17:00 bis 20:45 Uhr im AOK-Gesundheitszentrum in Ravensburg statt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Kennen Sie schon Navida - die persönliche Gesundheit- sassistentin? Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nützlicher Funktionen, dank derer man rundum gut ver- sorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzei- chen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Unterstützung bei der Arztsuche und sogar die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen. Die App ist auch im App-Store kostenfrei verfügbar. Vortrag über Evolutionspädagogik - Wo Sprache versagt, hilft Bewegung Lese- und Rechenschwäche, Konzentrationsprobleme, Sprachschwierigkeiten, Hyperaktivität Aggressivität, Un- geduld und weitere Verhaltensauffälligkeiten sind kind- liche Botschaften, denen die herkömmliche Pädagogik oft ratlos gegenübersteht. Beim Vortrag am Montag, den 18. November werden Wege der sogenannten „Evo- lutionspädagogik“ aufgezeigt, eine positive Entwicklung zu aktivieren. Start ist um 19 Uhr im Alfons-Auer-Haus, Kolpingstraße 43, Biberach/Riß. Jeder Mensch durchläuft von Beginn der Schwanger- schaft bis zum Grundschulalter körperlich, motorisch und geistig die sieben Entwicklungsstufen der Evolution. Vom Fisch zur Amphibie, zum Reptil, zum Säugetier bis hin zum Affen dem Urmenschen und dem modernen Menschen. Stress, Ängste und Probleme können auf Blockaden in einer der Stufen hinweisen. Gezielte Bewegungsübungen der Evolutionspädagogik helfen, Fähigkeiten hinter jeder Blockade freizulegen, Stress zu reduzieren und die Wei- terentwicklung individuell zu fördern. Die Referentin, Nina Schmid ist ausgebildete Evolutions- pädagogin und hat vor einem Jahr ihre eigene Praxis in Mochenwangen eröffnet. Der Vortrag kostet 7 Euro, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bund der Steuerzahler Bund der Steuerzahler sieht Notwendigkeit einer Neu- orientierung der Haushaltspolitik - Oktober-Steuer- schätzung prognostiziert steigende Einnahmen, aber weniger als erhofft Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Oktober-Steuerschätzung zufolge ste- hen dem Land Baden-Württemberg trotz schwächelnder Konjunktur auch in den nächsten fünf Jahren immer wei- ter anwachsende Steuereinnahmen zur Verfügung. Wäh- rend das Land in diesem Jahr mit Steuereinnahmen in Höhe von 47 Milliarden Euro rechnen kann, werden es in 2029 bereits 55,6 Milliarden Euro sein. Weil allerdings die Steuerschätzung zuvor höhere Mehreinnahmen prognos- tiziert hatte, sieht der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg Handlungsbedarf in der Haushaltspolitik. Hintergrund ist, dass im Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 1,85 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen unterstellt sind, als in der aktu- ellen Steuerschätzung vorhergesagt. „In Anbetracht der im Rahmen der Steuerschätzung nach unten korrigierten Zahlen muss der Entwurf für den baden-württembergi- schen Doppelhaushalt 2025/2026 überarbeitet werden“, sagte der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzah- ler Baden-Württemberg Eike Möller. „Im Haushaltsentwurf sollten die Ausgaben des Landes an die geringeren Ein- nahmen angepasst werden“, so Möller weiter. Möller sieht den Gesetzgeber in der Pflicht sich den neuen Realitäten zu stellen. „Es ist klar, dass sich die Finanzpolitik im Land jetzt mehr denn je dauerhaft an dem ausrich- ten muss, was machbar ist und nicht an dem, was wün- schenswert ist.“, sagte der BdSt-Landesvorsitzende. Dies beinhalte auch die Einsicht, die Ausgaben für das Personal nach unten zu korrigieren, denn die Personalausgaben bilden den größten Ausgabeblock im Haushalt. Katamaran ab 1. November im Winterfahrplan Sonntags im 2-Stunden-Takt Ab 1. November wechselt der Katamaran in den Winter- fahrplan. Im Vergleich zum Sommerfahrplan beginnen die Katamarane im Winter an den Wochenenden ihren Dienst später: Samstags fahren die Schnellschiffe zwi- schen November und März ab 8 Uhr, die letzten Schiffe starten um 19 Uhr. An Sonn- und Feiertagen verkehrt der Katamaran im Winterfahrplan nur noch im 2-Stunden-Takt. Start ist an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr in Friedrichshafen und um 10 Uhr in Konstanz. Tagsüber fahren die Schiffe ab Fried- richshafen zur ungeraden Stunde, in Konstanz jeweils zur geraden Stunde. Die letzte Fahrt ist in Friedrichshafen um 17 Uhr und in Konstanz um 18 Uhr. Weitere Informationen unter Tel 07531 3639320 oder im Internet: www.der-katamaran.de. Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße © dvw dvwdvw Wir wünschen frohe Festtage! 79,00 € Größe: 90 x 65 mm frohe Festtage! frohe Festtage! frohe Festtage! 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. ✁ Wir bieten: • unbefristeter Arbeitsvertrag • attraktives Vergütungsmodell Voraussetzung: • PKW Führerschein (Klasse B) Bewerbung unter: Telefonisch 0751-2955 1662 E-Mail info@merkuria.de www.merkuria.de im Zustellgebiet Bad Waldsee, Aulendorf, Riedlingen, Federseegebiet in Vollzeit gesucht Paketzusteller m/w/d www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur ... z.B. hochwertige Fahrräder ©stock.adobe.com - lucky1984, stockphoto-graf ... z.B. ... z.B. ... z.B. ... z.B. hochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertigehochwertige FahrräderFahrräderFahrräderFahrräderFahrräder Der absolute Biet-Wahnsinn Regionale Produkte ab 50% unter Neupreis ... auktion.schwaebische.de 08. –17. 11. 2024 Jetzt mitbieten und profitieren unter auktion.schwaebische.de Registrieren Sie sich bis zum 07.11.2024 und sichern sich einen 10,– € Gutschein VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

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    Klimaspartipp_des_Monats_Oktober_2024.pdf

    Klima-Spartipp des Monats Oktober: Und jährlich grüßt das Murmeltier Alternativ könnte es dieses Mal auch alle Jahre wieder heißen, denn es geht um das Topenergiethema einer jeden Winterzeit – das Heizen. Damit die kalte Jahreszeit nicht zur Kostenfalle wird, hier einige Tipps mit denen jede Menge Heizkosten gespart werden können: Heiztemperatur richtig einstellen Für ein angenehmes Raumklima, ganz ohne Frostbeulen, reichen schon 20 Grad Celsius (Stufe drei des Heizreglers) völlig aus. Für alle die hingegen deutlich mehr heizen, gibt es spätestens im kommenden Frühjahr ein böses Kostenerwachen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr, sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. In Schlafzimmern und allen weniger genutzten Räumen reichen gar 16 bis 18 Grad aus. Dies gilt auch in Küchen, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für ausreichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kann die Heiztemperatur problemlos abgesenkt werden. Dies geht manuell ganz schnell, über ein Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstellung eines Zeitprogramms. Wenn Sie nicht gerade der nachtaktive Typ Eule sind, ist zudem eine Nachtabsenkung der Temperatur auf 16 Grad nützlich. Um morgens nicht zu sehr frösteln zu müssen, sollte die Heizung allerdings ab eine Stunde vor dem Aufstehen wieder hochheizen. Bei längerer Abwesenheit kann die Heizung auch auf Frosteinstellung oder nur sehr niedrig eingestellt werden. Über eine normal durchlaufende Heizung in dieser Zeit freut sich ansonsten allenfalls der Energieversorger. Richtig Lüften und Wärmestaus vermeiden Wenn es draußen kalt ist, wird Lüften besonders wichtig. Wichtig ist Lüften vor allem in Küche und Bad, da dort die Luft besonders feucht ist. Zu empfehlen ist es im Winter mehrmals täglich für fünf bis zehn Minuten zu lüften, wobei ein gleichzeitiges Lüften mehrerer Fenster, am effektivsten ist. Um stauende Wärme zu vermeiden, sind Heizkörper im direkten Umfeld von Möbeln und Gegenständen freizuhalten. Andernfalls führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilt und somit übermäßig viel Energie verbraucht wird. Heizkörper regelmäßig entlüften Wer dies bisher noch nicht gemacht hat, sollte baldmöglichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Dies klingt zwar trivial, spart aber laut Zukunft Altbau zwischen fünf und 15 Prozent an Energie. Ein Nachmachen dieser Tipps ist übrigens nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Werden auch Sie zum Heizprofi, frei nach dem Motto: Energiegeiz ist geil. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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      Amtsblatt_2024_11_08_KW45.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 8. November 2024 Nummer 45 Kommt, wir woll’n Laterne laufen... Wir laden Sie herzlich ein zum Laternen-Sternenmarsch mit anschließender Mantelteilung auf dem Festplatz (Parkplatz bei der Turnhalle) Montag, den 11. November 2024 um 17:30 Uhr Startpunkte: Kindergarten St. Martin: Zeppelinstraße / alte B30 großer Stein um 17:30 Uhr Kindergarten Sonne, Mond und Sterne: Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) um 17:30 Uhr Parkmöglichkeiten stehen Ihnen auf dem Festplatz und am Skaterplatz zur Verfügung. Bitte kommen Sie, wenn möglich, ohne Auto zu den Aufstellorten. Auch Gemeindemitglieder sind eingeladen sich den Kindergärten anzuschließen. Auf dem Festplatz/ Parkplatz findet um ca. 18.00 Uhr die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung! Halten Sie bitte unbedingt die Fluchtwege für das Pferd frei und befolgen Sie diesbezüglich die An- weisungen der Feuerwehr. Der Laternenumzug geht nach der Mantelteilung ohne Pferd und St. Mar- tin weiter Richtung Schulhof. Dort bekommen alle Kinder einen Martinswecken. Für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien mit Glühwein, Punsch und Leberkäswecken. Bitte bringen Sie der Umwelt zu- liebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei sehr starkem Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leucht- enden Laternen Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Herbstübung 2024 der Feuerwehr Baindt Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Tank-Kontor-Weingarten-Baienfurt GmbH Co.KG - Fa. M. Dreher - DORN Arbeitssicherheit - Schützbach Bau - Kirchner Energie - TK Folien - TK Textilien Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Ein neuer Waldspielplatz wird angelegt! Wie bereits vor einiger Zeit vom Gemeinderat beschlossen, wir in unmittelbarer Nähe zum früheren Wald- spielplatz des Forstes ein neuer Waldspielplatz von Seiten der Gemeinde angelegt. Das Baustartgespräch hat bereits stattgefunden. In einem ersten Schritt, werden die am Rand der Fläche stehenden, kaputten Robinien gefällt. Im weiteren Verlauf werden diese dann von einem Holzbildhauer zu einem Spielgerät dem „Baummikado“ verarbeitet. Am Montag, den 11. November 204 beginnen die Firmen Gartenbau Mül- ler und Sigurd Hafen Baumpflege und Holzgestaltung mit den Arbeiten. Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt, ist der 1. Abschnitt des Waldspielplatzes bis zum März 2025 fertiggestellt. Ihre Gemeindeverwaltung Aktueller Stand der Neugestaltung unserer Ortsmitte Die Offenlegung des Sulzmoosbaches konnte glücklicherweise bis Ende September abgeschlossen wer- den. Arbeiten im Gewässer sind lediglich zwischen Mai und September möglich. Dies hat dazu geführt hat, dass mit den Arbeiten erst im Mai begonnen werden konnte, doch auch eine Fertigstellung bis Ende September gewährleistet sein musste. Aus naturschutzrechtlichen Aspekten ist das notwendig, damit das Wasser im Herbst keine Eintrübung erfährt und somit das Fischlaich nicht zerstört wird. Immerhin wurden vor Beginn der Maßnahmen am Bach ca. 60 Forellen mit einer Größe von fünf bis 20 cm Durchmesser, ein Aal und einige Krebs abgefischt und an anderer Stelle wieder in den Bach eingesetzt. Am Dienstag in der vergangenen Woche wurde dann die acht Tonnen schwere und bereits vorgespann- te Granitbrücke geliefert und auf den bereits eingebauten Fundamenten verankert. Die Sitzstufen zum Bach sind bereits gut erkennbar und nehmen von Tag zu Tag mehr Gestalt an. Die Asphaltarbeiten in der Küfer- und Marsweilerstraße sowie im Kreisverkehr innerorts sind abge- schlossen und die Markierungsarbeiten sind in dieser Woche erfolgt. Die Bushaltestellen am Dorfplatz können somit ab Montag, den 11. November 2024 wieder freigegeben und die Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße abgebaut werden. Aktuell finden Pflasterarbeiten im Eingangsbereich der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Die Infrastruktur für das Fontänenfeld wir vorbereitet, bevor die Düsen im nächsten Schritt eingebaut werden können. Eine einigermaßen gute Witterung vorausgesetzt, wird dann der Kern des Dorfplatzes gepflastert. Die Bepflanzung der bereits vorbereiteten Grünflächen soll Ende November/Anfang Dezember erfolgen. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Bushaltestellen in der Ortsmitte ab Montag, den 11. November 2024 wieder in Betrieb! Lieferung der Granitbrücke Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50-70 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 10.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 24.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Ge- denk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Samstag, 09. November 2024 Reichsprogromnacht (1938) und Tag des Mauerfalls (1989) Gemeindeverwaltung Baindt Vorankündigung Asphaltarbeiten in der Lavendelstraße In den Kalenderwochen 46 und 47 wird die Firma Stra- bag den Feinbelag in der Lavendelstraße einbauen. Das genaue Datum wird den Anwohnenden per Brie- feinwurf durch die Baufirma mitgeteilt. ACHTUNG: Die Bushaltestellen Schreinerei Dreher und Marsweiler können von Dienstag, den 12. No- vember 2024 bis Freitag, den 15. November 2024 NICHT angefahren werden. Bitte nutzen Sie die Bus- haltestelle in der Zeppelinstraße. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Straßensperrung „Im Voken“ Die Straße „Im Voken“ muss auf Höhe der Hausnum- mer 12 von Montag, den 11. November 2024 bis voraus- sichtlich Mittwoch, den 13. November 2024 aufgrund einer privaten Baustelle für den Verkehr gesperrt wer- den. Bitte benutzen Sie die bekannten Umleitungsstre- cken. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekas- se zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeinde- kasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglich- keit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsver- fahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2024 für das Gebiet „Bühl“ den Bebauungsplan „Bühl“ in der Fassung vom 26.08.2024 im ergänzenden Verfahren gem. 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung be- schlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde und ist im abge- bildeten Lageplan dargestellt. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der er- forderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Der Bebauungsplan wurde ursprünglich im sog. beschleu- nigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Bekannt- machung des Satzungsbeschlusses am 18.11.2022). Auf- grund des Urteils der Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB führte die Gemeinde Baindt ein sog. ergän- zendes Verfahren gem. § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB durch. Gemäß § 215a Abs. 3 BauGB wurde das Verfahren mit der Maßgabe durchgeführt, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen ge- mäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren galt in der Folge die Kompensationspflicht ge- mäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeige- führt wurde. Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – kann ab Veröffentlichung die- ser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen wer- den. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begrün- dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnis- se der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich- keiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Baindt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.baindt.de/rathaus-buer- gerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzule- gen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental wurde gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungs- planes „Bühl“ im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Be- bauungsplan im Rathaus der Gemeinde Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 08.11.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Donnerstag, den 14. November 2024 im Sit- zungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung der Vertreter der Verbandsmitglieder 2. Wahl des Verbandsvorsitzenden 3. Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 5. Wirtschaftsplan 2025 – Beschluss der Haushaltssat- zung 6. Sachstand zur Umlegung der Quellableitung im Be- reich Waldbad 7. Ausblick – Bericht der technischen Verwaltung des ZV WV BB 8. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 12. November 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gau- pe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 05 Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terras- senüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ 06 Bericht der Feuerwehr 07 Vorstellung Leiter Polizeirevier Weingarten 08 Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam. Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg“ 09 Beschilderung Parkplätze Ortsmitte 10 Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ 11 Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental 12 Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Bai- enfurt-Baindt - Antrag DRK 13 Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 14 Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevoll- zugsdienst (GVD) 15 Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt 16 Änderung der Satzung über die Benutzung der Ob- dachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benut- zungsgebühren und der personenbezogenen Neben- kostenpauschale 17 Steuern, Gebühren, Beiträge 2025 18 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik 19 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 22. Oktober 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Bau- antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dop- pelgarage und Pool auf Flst. 357/4, Hirschstraße 201 - Ausnahme vom Bauverbot in Überschwemmungs- gebieten Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahmegeneh- migung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG wird unter der Auflage erteilt, dass auf die Einlie- gerwohnung verzichtet wird, der Bauherr die Haftung bei Schäden durch Hochwasser am eigenen Grundstück übernimmt und eine großzügige Nachbaranhörung durch das Landratsamt angeordnet wird. Bericht der Bürgermeisterin - Pendla-App: Aufgrund der geringen Resonanz wird die App gekündigt. - Carsharing: Seit 08.12. besteht auch in Baindt die Mög- lichkeit des Carsharings. Im Fischerareal ist ein Park- platz und ein Ladepunkt dauerhaft hierfür reserviert. Ein zweiter Ladepunkt mit 22 kW ist für das öffentliche Laden nutzbar, sofern der Platz nicht durch ein Leihfahr- zeug des Anbieters belegt ist. Die Kosten belaufen sich inklusive freier Kilometer auf 9,90 € die Stunde, 69,90 € pro Tag und 109,90 € für ein komplettes Wochenende. Die offizielle Inbetriebnahme, zu der auch die Bürger und der Gemeinderat herzlich eingeladen sind, findet voraussichtlich Ende November statt. Eine Information im Amtsblatt folgt. - Beschilderung Dorfplatz – Parkplätze: Die zeitliche Beschränkung der Parkdauer an den Parkplätzen am Dorfplatz wurde durch den Bauhof wieder ange- bracht. An den Parkplätzen hinter der Bushaltestelle wurde jedoch keine Beschilderung angebracht, da hier die Nutzer der Tiefgarage ab und zu parken müssen, da ein ständiges Ein- und Ausfahren aus der Tiefga- rage den Baustellenablauf stört, indem die Bauzäu- ne ständig geöffnet und geschlossen werden müs- sen. Zudem herrscht auf der Baustelle viel Verkehr. Die endgültige Beschilderung aller Parkplät- ze soll Gegenstand der Novembersitzung sein. Hier ist auch eine Beschlussfassung über die zeit- liche Beschränkung der Parkdauer eingeplant. Waldspielplatz: Die Baumfällung der bestehenden zwei Robinien ist in KW 45 vorgesehen. Ab dem 11. November beginnt dann die Firma Müller mit den Arbeiten. - Schachtsanierungen: In den nächsten Wochen werden über das gesamte Gemeindegebiet verteilt Schachtsa- nierungen durchgeführt. Baugebiet Lilienstraße: Die Kanal- und Wasserbauar- beiten sind abgeschlossen. Aktuell finden Strom-, Be- leuchtungs- und Breitbandverlegearbeiten statt, deren Fertigstellung Ende November erwartet wird. Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt ist mit 500.000 € mittelbar an der Netze BW GmbH beteiligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stimmt folgendem Beschluss zu: Der Anteil an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG wird um den Betrag von 500.000 € erhöht. Die Kom- mune ist damit mit 1.000.000 € an der Gesellschaft be- teiligt. Ausschreibung weiterer Baufelder Fischerareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Architekten Gauggel und Gütschow beauftragt folgende Baukörper im Fischerareal im Konzeptvergabeverfahren auszuschreiben: Baufeld 2: Baukörper E, F, G Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2025/2026 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2025/2026 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Ersatzbeschaffung für die bestehende Enthärtungs- anlage für das Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das bisherige Enthärtungsgerät soll durch ein neues Gerät ersetzt werden. 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Ausschreibung des Enthärtungsgerätes beauf- tragt Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der Sat- zung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gebührenkal- kulation und der Änderung der Satzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes - Baugebiet Lilienstraße: Es kommt die Frage auf, wann die Vergaben der Bauplätze in der Lilienstraße stattfin- den werden. Bürgermeisterin Rürup informiert hierzu, dass im Frühjahr im Gremium über die Vergabekriterien beraten wird, mit einer Vermarktung ist im Sommer bis Herbst nächsten Jahres zu rechnen. - Straßenbeleuchtung: Das Gremium bittet darum, dass die Straßenbeleuchtung bei Dunkelheit kontrolliert wird, da einige Leuchtmittel defekt sind. Dies wird zugesagt und von Seiten des Bauhofes erledigt. - Sporthalle: Es kommt die Anregung, dass die jetzigen Fahrradständer an der Sporthalle auf ihre Geeignet- heit überprüft werden sollten. E-Bikes passen nicht in den Fahrradständer. Die Verwaltung nimmt sich die- sem Thema an. Bericht Jahreshauptprobe Da schlug letzten Samstag so manches Reiterherz vor Schreck höher. Dichter Qualm quoll aus der neuen Reithalle. Es brennt, konnte man meinen. Zum Glück handelte es sich aber „nur“ um das jährliche Highlight der Baindter Feuerwehr. Die Einsatzabteilung probte zusammen mit dem DRK Bai- enfurt-Baindt sowie den Feuerwehren aus Baienfurt und Weingarten den Ernstfall an Ihrer Hauptübung. Das Übungsobjekt, die neue Reithalle des Reitvereins Baindt, bot dabei die perfekte Kulisse für ein realistisches Einsatzszenario. Zahlreiche Zuschauer konnten dabei aus nächster Nähe dabei sein und verfolgten gespannt unsere Übung, was uns natürlich enorm anspornte. Im Anschluss bestand dann noch ausreichend Gelegenheit, die Fahr- zeuge sowie die ganze Technik zu inspizieren. Viele Kinder nutzten die Gelegenheit einmal in einem Feuerwehrauto zu sitzen, und man blickte in so manch leuchtende Augen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die dabei waren und uns mit Applaus unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt dem Reitverein Baindt, der uns die neue Reithalle als Übungsobjekt zur Verfügung ge- stellt hat. Solch realitätsnahen Trainings-bedingungen sind unbezahlbar für unsere Arbeit. Danke auch an unsere Bürgermeisterin und den Gemeinderat für ihre kontinuier- liche Unterstützung während des gesamten Jahres. Diese ist für die effektive Durchführung unserer Aufgaben von unschätzbarem Wert. Nach der erfolgreichen Übung ließen wir den Abend ge- meinsam mit allen Übungsteilnehmern im Feuerwehr- haus ausklingen. Die Kameradschaft und der Austausch unter den verschiedenen Hilfsorganisationen sind von großer Bedeutung und helfen, unsere Zusammenarbeit weiter zu stärken. Wir blicken mit großer Vorfreude auf unser 150-jähriges Jubiläum im nächsten Jahr und können es kaum erwar- ten, dieses besondere Ereignis gemeinsam mit Euch al- len zu feiern. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. und Sonntag, 10. November 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. November 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Sonntag, 10. November 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Gesunde Zähne sind wichtig In der Woche vom 21.-23. Oktober besuchte Frau Kraus vom Gesundheitsamt Ravens- burg alle Krippen- und Kindergartenkinder, um ihnen das Thema Zahngesundheit spielerisch näher- zubringen. In ihrem Gepäck hatte sie Tammi, eine kleine freche Puppe. Diese wollte gerne so schöne weiße Milch- zähne wie die Kinder haben. Frau Kraus erklärte ihr mit Hilfe der Kinder, was man dafür machen soll: mindestens zwei Mal am Tag nach dem Essen die Zähne putzen, ge- sunde Lebensmittel essen, die die Zähne stark machen und regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Mit der Zahnbürste „Putzelotte“ zeigte uns Frau Kraus an einem Zahnmodell wie man die Zähne richtig putzt. Da- nach wurde fleißig geübt. Jedes Kind bekam eine Zahn- bürste geschenkt und so konnten alle das Zähneputzen selbst ausprobieren. Diese Zahnbürsten und ein Bild von der Puppe Tammi durften die Kinder dann mit nach Hause nehmen. Wir bedanken uns bei Frau Kraus für ihre interessan- ten und lustigen Geschichten, welche die Kinder für das Thema „Zahnpflege“ begeistern lassen und ihr Interesse wecken. Waldorfkindergarten Hejo spann den Wagen an... Am vergangenen Dienstag haben die Kinder aus dem Waldorfkindergarten wieder ihr all- jährliches Erntedankfest gefeiert. Schon die Wochen vor dem Fest galten der goldenen Erntezeit. Besonders die Getreideernte stand bei den großen Schneeweißchenkindern im Mittelpunkt. Im täglichen Reigen zogen sie spielerisch aufs Feld, um so zu erfahren wie das Korn gemäht, getroschen und die Körnlein von der Spreu getrennt, dann in der Mühle zu Mehl gemah- len und zu Brot gebacken werden. Jeden Tag durften sie Getreide dreschen, dass die Körnlein nur so sprangen. Die kleineren Kinder der Rosenrotgruppe, gingen auch jeden Tag zur Ernte. Sie pflückten in ihrem Reigen „Jetzt nehm ich meine Leiter“ Äpfel, Birnen, Nüsse und Kastani- en. Auch zuhause und im Garten wurden fleißig Kastanien gesammelt und ein Kastanienbad in der Gruppe gefüllt. Am Festtag kamen die Kinder der beiden Gruppen dann mit ihren Erntekörben, randvoll mit einer Vielzahl an feins- ten Ernteschätzen. Die getroschenen Körnchen der Gro- ßen wurden in kleine Säckchen gefüllt, für jedes Kind eines und ein großes Säckchen für die Kinder der Ro- senrotgruppe. Zum Frühstück durfte natürlich auch ein herrliches Erntebrot nicht fehlen. Jedes Kind buck sich seinen eigenen kleinen Erntezopf. Festliche Obst- und Gemüseteller mit all den Leckereien aus den Körbchen wurden gerichtet und eine wunderschön herbstlich ge- schmückte Festtafel gerichtet. Bevor es dann zu Tisch ging wurden all die vielen Le- ckereien gemeinsam angeschaut, die die Kinder mitge- bracht hatten und aufgezählt was es alles gab. Dann durfte geschlemmt werden. Das war ein wirklich festli- cher Schmaus. Nach einer Runde im Garten ging es in die Abschlüsse Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 der Gruppen. Während die Kleinen sich überlegten was sie die nächsten Tage aus den Körbchen noch alles zum Frühstück zaubern könnten, trafen sich die Großen drau- ßen im Garten noch mal zum Erntereigen. Dann ging ein jeder mit seinem Körnersäckchen nach Hause, um es dort bis zum Frühjahr gut zu behüten, damit im Frühling daraus unser Ostergras gesät werden kann. So schließt sich dann der Kreis für die Kinder und startet gleichzeitig neu, wie unser Kanon „Hejo spann den Wagen an“. Zur Informationi Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen (c.Lehmann) - offenes Singen im Hospiz Ambulant Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 13.11., 11.12. 2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik- Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 400 Haushalte im Landkreis haben das Be- ratungsangebot von Bürger/innen für Bürger/innen an- genommen. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photovoltaik-Pro- jekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per Mail an: info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular unter: www.eb2bw.de/pv-scouts Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. November – 17. November 2024 Gedanken zur Woche: Selig der Mensch, der den Nächsten in seinen Gebre- chen und Schwachheiten erträgt – in denselben, worin auch er von den anderen ertragen werden möchte. Franz von Assisi Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Samstag, 09. November 10.00 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seel- sorgeeinheit mit Pfarrer Staudacher 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 10. November – 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Dominik Klein, Loana Sordon, Ali- na Michelberger, Marisa Pfister, Tim Beckert, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim (†Julius Malsam, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fischer, Jahr- tag: Brunhilde Dreher) Montag, 11. November 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf dem Parkplatz bei der Sporthalle Dienstag, 12. November 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 13. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (†Martin Kränkle, Hans Späth, Gebhard Ka- plan, Erna und Franz Kränkle, Thea und Josef Kränkle, Maria Graf, Erika und Josef Späth) Donnerstag, 14. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 15. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 19.30 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier (†Totengedächtnis für die verstorbenen Mit- glieder der Kapellengemeinschaft Sulpach, Zita Maurer) 20.00 Uhr Sulpach - Jahresrechnung bei Familie Schnez Samstag, 16. November 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 17. November – 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Diaspora Kollekte – († Hermann Gindele) Ministranten: Emil Schützbach, Max Schütz- bach, Ricco Haller, Frida Rapp, Benjamin Stief- vater 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Volkstrauertag -Diaspora-Kollekte- 10.45 Uhr Baindt - Totenehrung zum Volkstrauertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemeinschaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisationsaufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 15. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Frauenbund Baienfurt Sonntag, 17. November 2024, Volkstrau- ertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt und der kath. Frauenbund ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“. Der Frauenbund kocht für Sie: Selbstgemachte Knödel, Schweinefleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätz- le mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Mittwoch, 20.11.2024 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 28.11.2024, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bä- ckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Frauenkreis am Mittwoch, den 13. November um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Ganz herzlich laden wir zu un- serem nächsten Frauenkreist- reffen ein. In einem Erzählcafé wollen wir unter Leitung des Lokal- historikers Uwe Hertrampf unsere Erinnerungen über Kindheit und Schule austauschen und so ein Bild vom Alltagsleben in früherer Zeit in Baienfurt und anderswo entwerfen. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend. Eure Petra Baienfurter Kirchenkino 15. November 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film zeigt die reale Ge- schichte des jungen, William Wilberforce, der Ende des 18. Jahrhunderts in das Unterhaus des britischen Parlaments ge- wählt wird. Dort setzt er sich gegen alle Widerstände für die Abschaffung des Sklavenhan- dels im britischen Königreich ein. Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 24. November 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Mt 5,9 Freitag, 08. November 15.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. November 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikant T. Stum- per) Montag, 11. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. November 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Pfr. Hennrich Mittwoch, 13. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Herr Hertrampf, Ev. Gemeindehaus Freitag, 15. November 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino „Amazing Grace”, Ev. Kirche Sonntag, 17. November 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Festakt, Friedhof (Pfr. Knor + Pfr. Schöberl) Bildquelle: Stock/diane39, Text: Kirchenjahr evangelisch Gedanken zur Woche: Gottes Reich unter uns „Die Erkenntnis traf ihn wie ein Blitz“ – viele erfahren das. Als hätte sich ein Schleier gehoben, sehen wir plötzlich klar. Mit ähn- lichen Bildern beschreibt die Bi- bel Jesu Wiederkommen. Unvermittelt, dennoch unmiss- verständlich bricht Gottes Ge- genwart in unsere Welt – Hoff- nung für alle, die unter der Vergeblichkeit ihres Tuns und ihrer Begrenztheit leiden. Hoffnung aber auch für die gesamte geplagte Schöpfung, die oft genug unter dem Menschen stöhnt. Die alten Verheißungen eines Friedens- reichs für alle Menschen, in dem Schwerter zu Pflugscha- ren geschmiedet werden und „Gerechtigkeit und Frieden sich küssen“ – in Jesus Christus sind sie ganz nah gekom- men. Darum mahnt der drittletzte Sonntag im Kirchenjahr zur Wachsamkeit und zur entschiedenen Ausrichtung auf ihn. Wo Menschen in seinem Geist leben, wo sie Barmher- zigkeit zeigen, keine Vergeltung üben und selbst auf ihre Feinde zugehen, da kann immer wieder flüchtig Gottes Reich aufblitzen. Bildquelle: Stock / diane39 , Text: Kirchenjahr evangelisch Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer advent- lichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wissenswertes und Kre- atives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen ge- meinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und bas- teln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10.00 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Seniorenkreis Am 12. November treffen wir uns wie- der im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30. „Krieg ohne Ende?“ Seit über einem Jahr tobt in Gaza, aber auch in Israel, den Palästinensergebieten des West- jordanlandes und jetzt auch im Libanon der grauenvolle Krieg - ausgelöst durch den Terrorüberfall der Hamas am 7. Oktober letzten Jahres. Wie konnte es dazu kommen? Gibt es überhaupt Lösungs- ansätze? Pfarrer i.R. Andreas Henrich zeigt die Entwick- lung des Nahost-Konflikts auf, der das Leben der Men- schen in dieser Region seit bald 100 Jahren bestimmt. Wir laden herzlich ein und freuen uns über Gäste. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weih- nachtlich“ Floristik Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Starke erste Halbzeit bringt Baindt auf die Siegerstraße SV Baindt - SV Bergatreute 4:1 (4:0) Am Feiertag Allerheiligen durfte der SV Baindt den SV Bergatreute ein zweites Mal innerhalb we- niger Wochen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Anfang September stattgefundene Partie des 4.Spieltags wurde nach knapp sechzig Minuten beim Stand von 3:1 aufgrund eines aufziehenden Gewitters abgebrochen und dadurch am offiziellen Nachholspieltag erneut angesetzt. Weiland veränderte seine Elf fünf Tage nach dem wilden Spiel ge- gen Unterzeil/Seibranz auf zwei Positionen: L.Walser und Thoma rückten für Lang und den gesperrten Zweifel in die Mannschaft. Bei strahlendem Sonnenschein und vor knapp 200 Zu- schauern wusste der Landesliga-Absteiger sofort zu ge- fallen und brach immer wieder über die Außenpositio- nen gefährlich durch. So auch in der 7.Minute: L.Walser schickte Fischer über die linke Seite auf die Reise, dessen scharfe Hereingabe aus dem Halbfeld von Fleischer in Richtung eigenes Tor abgefälscht wurde. Der eigentlich ungefährliche Ball sprang kurz vor Torwart Hölderl ext- rem unglücklich auf und rutschte am jungen Schlussmann vorbei ins Tor (7.). Auch in der Folge bestimmte der SV Baindt die Partie und hatte durch Fischer und Thoma gute Chancen die Führung auszubauen. In der Defensive ließ der Gastgeber den Aufsteiger kaum zur Entfaltung kom- men, musste nach einer knappen Viertelstunde jedoch früh verletzungsbedingt reagieren: B.Walser hatte nach einem Kopftreffer beim Aufwärmen mit Schwindel und Übelkeit zu kämpfen und wurde durch Ersatzkeeper Din- geldey ersetzt (18.). Dennoch hielt Weilands Mannschaft die Spannung hoch und legte in der 37.Minute nach, als Dischl das Spiel von rechts nach links zu Fischer verla- gerte, welcher einmal aufzog und die Kugel zum 2:0 in die Maschen jagte (37.). Während Hecht wenig später im Gegenzug das Leder knapp am langen Eck vorbeischob und den Anschluss verpasste (40.), machte es Fischer auf der Gegenseite besser, wobei der Treffer stark dem 2:0 ähnelte. Nach Balleroberung von M.Szeibel verlager- te diesmal Dantona nach links zu Fischer, welcher mit seinem strammen Abschluss in die lange Ecke auf 3:0 stellte (41.). Für den Schlusspunkt in der ersten Halbzeit sorgte der Ex-Reutener Fink, dem das Tor gegen den SV Bergatreute besonders gut geschmeckt haben dürfte. Ein präziser langer Ball von Bolgert landete bei Fischer, wel- cher im ersten Versuch an Hölderl scheiterte. Die Kugel kullerte aber vor die Füße von Fink, der das Leder zum 4:0 über die Linie schob (45+4.). Das Niveau der Partie ließ in der zweiten Halbzeit auf- grund der klaren Baindter Halbzeitführung deutlich nach, da der SV Bergatreute vor allem ein Debakel verhindern und der SV Baindt Körner für die am Sonntag anstehen- de Partie gegen den SV Maierhöfen/Grünenbach sparen wollte. Dennoch blieb Weilands Mannschaft die spiel- bestimmende Mannschaft, wobei Dischl und Fink aus- sichtsreiche Chancen vergaben, um das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite verhinderte Dingeldey in der Schlussphase zunächst den Bergatreuter Ehrentreffer, musste wenig später nach einem Kopfballt- reffer von Kölbel aber doch noch hinter sich greifen (73.). Am Ende fährt der SV Baindt im Nachbarschaftsduell ei- nen ungefährdeten Sieg ein, welchen sich das Team durch die starke Leistung im ersten Durchgang verdiente. Wei- ter geht es bereits am Sonntagmittag im Heimspiel ge- gen den Tabellennachbarn aus Maierhöfen/Grünenbach. SV Baindt: Benjamin Walser (18. Max Dingeldey), Michael Brugger, Tobias Szeibel (75. Marlon Brunner), Lukas Wal- ser, Marc Bolgert, Philipp Thoma (62. Kevin Lang), Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Jonathan Dischl, Tobias Fink (75. David Krauter) - Trai- ner: Rolf Weiland Tore: 1:0 Chris Fleischer (7. Eigentor), 2:0 Jan Fischer (37.), 3:0 Jan Fischer (41.), 4:0 Tobias Fink (45.+4), 4:1 Nico Köl- bel (73.) Frauenfußball SC Unterzeil - SGM Fronhofen/Blitzenreute/Baindt 3:2 Tore: Jule Trotzki und Nicole Kühny Wir starteten motiviert ins Spiel und zeigten in der ers- ten Halbzeit viel Spielfreude und Offensivdrang, konnten aber trotz zahlreicher Chancen zunächst kein Tor erzie- len. In der 12. Minute ging Unterzeil durch einen präzisen Steckpass in Führung. Acht Minuten später gelang Jule nach schönem Zusammenspiel mit Martha der verdiente Ausgleich zum 1:1.Kurz vor der Halbzeit nutzte Unterzeil einen Ballverlust zur erneuten Führung, doch durch einen verwandelten Elfmeter von Nicole stand es zur Pause 2:2. In der zweiten Halbzeit übernahm Unterzeil die Kontrolle und setzte uns zunehmend unter Druck. Leni bewahrte uns mit einer starken Parade in der 65. Minute vor einem Rückstand. Doch in der letzten Minute entschied Unter- zeil das Spiel nach einem Freistoß mit dem Schlusspfiff zum 3:2.Trotz guter Ansätze in der ersten Halbzeit heißt es für nächste Woche, unsere Chancen mehr zu nutzen und unsere Leistung über 90 Minuten konstant zu halten. Es spielten: Annalena Kose, Anna-Lena Eibler, Scarlett Pogrzeba, Nicole Kühny, Jule Trotzki, Fabienne Müller, Martha Stöhr, Lynn Veser, Hanna Steidle, Tracy Lehmann,- Viviane Wertmann, Miriam Oelhaf, Zoe Gornik, Leonie Rist, Mariella Pedrazzoli Trainer: Franka Stocker, Annika Behrendt 6 Punkte innerhalb von 50 Stunden SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach 4:2 (2:1) Bereits zwei Tage nach dem deutlichen Sieg im Nachhol- spiel gegen den SV Bergatreute, war der SV Baindt ge- willt am Sonntagnachmittag gegen den Sportverein aus Maierhöfen und Grünenbach dreifach nachzulegen. Die Baindter Mannschaft rangierte vor der Partie dabei einen Platz vor den Gästen, allerdings wiesen beide Teams ku- rioserweise exakt 15 Punkte und ein Torverhältnis von -2 auf. Trotz der kurzen Erholungszeit rotierte Weiland im Duell der beiden Tabellennachbarn nicht allzu sehr: Zwei- fel ersetzte L. Walser in der Defensive und B. Walser kehr- te nach seiner frühen verletzungsbedingten Auswechs- lung gegen Bergatreute zurück zwischen die Pfosten. Wie schon gegen den SV Bergatreute startete die Baind- ter Mannschaft auch diesmal engagiert ins Spiel, ließ nach zehn Minuten aber etwas die Konzentration in der De- fensive vermissen. Ein vermeidbarer Eckstoß landete im zweiten Versuch beim im Strafraum freistehenden Ode- mer, welcher die Kugel relativ unbedrängt annehmen und im Tor versenken konnte (9.). Der Landesliga-Absteiger zeigte sich jedoch nur kurz beeindruckt und konterte die Führung prompt - ebenfalls nach einer Ecke. Diese führte Dantona kurz aus, welche anschließend von T. Szeibel in den Strafraum geschlagen wurde. Dort spitzelte Fink die Kugel mit etwas Glück zu Zweifel weiter, der rechts oben zum Ausgleich traf (13.). In der Folge blieb der SVB die tonangebende Mannschaft und verpasste durch Dischl zunächst den Führungstreffer (20.). Drei Minuten später machte es Dischl dann aber besser, als er eine schnelle Kombination über Fischer, Thoma und Dantona nur noch über die Linie drücken musste (23.). Erneut Dischl (34.) und Dantona (35.) ließen vor der Halbzeit gute Chancen aus, um das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite hämmerte Greiter das Leder nach einem Konter an den Außenpfosten (40.) Auch nach der Pause blieb die Baindter Mannschaft spiel- bestimmend, verpasste es jedoch zunächst das 3:1 nach- zulegen. Bestes Beispiel in der 58.Minute, als Fischer allein vor dem Tor an Lingg scheiterte. Zehn Minuten später soll- te der überfällige Baindter Treffer dann aber fallen, wobei sich Dantona und Thoma mit einem schnellen Doppelpass durch den Sechzehner kombinierten und der Baindter Kapitän den Angriff eiskalt abschloss (68.). In der Folge verlor der SVB im Mittelfeld allerdings etwas den Zugriff und der SVM kam stärker auf, wurde bei Abschlüssen im Sechzehner jedoch immer wieder entscheidend gestört. In der 89.Minute rutschte dann aber doch eine abgefälschte Hereingabe zum eingewechselten Metzger durch, welcher im Nachschuss den Anschlusstreffer herstellte (89.). In der vierminütigen Nachspielzeit verteidigte der SVB mit viel Willen und Kampfgeist die knappe Führung und setzte in den Schlusssekunden dann den entscheidenden Konter. Dantona leitete mit der Hacke artistisch zu Fischer wei- ter, welcher im Abschluss erneut seinen Meister in Keeper Lingg fand. Die Kugel landete aber bei Krauter, dessen Versuch jedoch auch noch von einem Abwehrspieler von der Linie gekratzt wurde. Im dritten Anlauf hatte Danto- na schlussendlich das nötige Glück auf seiner Seite und schob das Spielgerät gegen die Laufrichtung von Lingg zum 4:2-Endstand ins lange Eck (90+3.). Damit fährt der SVB innerhalb von 50 Stunden den zwei- ten „Dreier“ ein und springt damit auf den achten Tabel- lenplatz. Nach einem turbulenten Saisonstart scheint die Mannschaft endlich in der Bezirksliga angekommen zu sein, wobei es gilt die aufstrebende Form in den kom- menden Wochen gegen starke Gegner wie Eschach oder Vogt zu bestätigen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert (79. Kevin Lang), Lukas Zweifel (73. Lukas Walser), Philipp Thoma, Marko Szeibel (83. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Tobias Fink (74. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Michael Hilebrand (Kressbronn) Tore: 0:1 Sebastian Odemer (8.), 1:1 Lukas Zweifel (13.), 2:1 Jonathan Dischl (23.), 3:1 Philipp Thoma (68.), 3:2 Elias Metzger (89.), 4:2 Mika Dantona (90.+3) SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 5:0 (2:0) Nach einem spielfreien Wochenende durfte der SVB II den SVM II zum Spitzenspiel in der Kreisliga B1 begrü- ßen, wobei die Gäste vor der Partie mit einem Spiel und einem Punkt mehr als Geggiers Mannschaft auf dem zweiten Tabellenplatz rangierten. Die Partie wurde auf- grund der bescheidenen Baindter Platzverhältnisse auf dem Kunstrasen in Oberzell ausgetragen. Dort übernahm die „Zwoite“ von Beginn an die Spiel- kontrolle und belohnte sich durch den Premierentreffer von Bosch (9.) mit dem 1:0. Dieser Treffer gab Geggiers Mannschaft Sicherheit, welche durch Schnez noch vor der Pause auf 2:0 erhöhte (29.). Im zweiten Spielabschnitt konnten die hoch anlaufenden Gäste das Baindter Tem- po nicht mehr mitgehen, wobei erneut Bosch (48.) und zweimal Brunner (59.) (78.) das Ergebnis deutlich auf 5:0 schraubten. Am Ende steht somit ein hochverdienter Sieg, durch welchen die Baindter Mannschaft an die Tabellenspitze springt. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (64. Julian Keppeler) (80. Konstantin Knisel), Niklas Hugger (80. Kai Kaspar), Niklas Späth, Marlon Brunner (80. Hen- ry Hosse), Moritz Gresser (64. Robin Blattner), Konstantin Knisel (69. Johannes Heisele), Luca Bosch, Henry Hosse (74. Moritz Lang), Johannes Schnez (74. Markus Baum- gärtner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Luca Bosch (9.), 2:0 Johannes Schnez (29.), 3:0 Luca Bosch (48.), 4:0 Marlon Brunner (59.), 5:0 Marlon Brunner (78.) Vorschau: Sonntag, 10.11 14.30 Uhr: SV Oberzell II - SV Baindt II 14.30 Uhr: TSV Eschach - SV Baindt Jugendfußball Juniorinnen B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SpVgg Aldingen 1:0 Gegen die in der unteren Tabellenhälfte stehende SpVgg Aldingen wollten wir endlich punkten und entsprechend konzentriert gingen wir ins Spiel. Aus einem kompakten Mittelfeld spielten wir einige Male schnell nach vorne und nachdem sich Annemarie und Paula gut durchsetzen und nur durch Fouls gestoppt werden konnten, ergaben sich jeweils an der Strafraumgrenze gute Freistoßmöglichkei- ten, die wir jedoch nicht nutzen konnten. In der zweiten Hälfte gelang es Lena P. sich nach gutem Zuspiel von Lea von ihrer Gegenspielerin abzusetzen und den Ball zur viel umjubelten Führung im Tor unterzubrin- gen. Mit zunehmender Spielzeit erhöhten die Gegnerinnen danach den Druck, doch unsere an diesem Nachmittag extrem aufmerksame Abwehr um Lena F., Vivienne und Amelie M. ließen nur noch ganz wenige Chancen zu, die unsere hervorragende Torfrau Sara aber mit zwei glän- zenden Reaktionen parierte und so den ersten Saison- sieg festhielt. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pogrze- ba, Amelie Metzler, Lea Hoffmann, Haifaa Alosh, Sarah Schmid, Annemarie Hoffmann, Victoria Wertmann, Fio- na Maier, Amelie Gessler, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer, Annika Aust, Carla Seitner, Paula Metzler C-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SV Deuchelried 5:3 Am Sonntagmorgen trafen wir auf den spielstarken SV Deuchelried. Wir standen von Beginn an hoch und mach- ten gleich Druck auf die Gegnerinnen und nach schöner Kombination zwischen Lea, Haifaa und Hanaa schoss letztere bereits in der sechsten Minute das 1:0. Wir hielten den Druck hoch und hatten in der Folge mehrere hun- dertprozentige Chancen, die wir allerdings nicht nutzten. Und wenn man seine Chancen nicht macht, nutzt sie der Gegner. In der 18. Und 21. Minute führten zwei Konter dann zur durchaus überraschenden Führung der Gegnerinnen, die zwar durch Greta, nach schönem Zuspiel von Hanaa, umgehend wieder ausgeglichen werden konnte, doch noch vor der Pause konnten die Deuchelriederinnen wie- der in Führung gehen. In der zweiten Hälfte standen wir dann nicht mehr ganz so hoch, waren damit weniger anfällig gegen die schnellen Konter und vorne, trotz weniger Torchancen, gleichzeitig nicht mehr so verschwenderisch. So konnten wir durch zwei Tore von Lena und nochmals Hanaa das Spiel dre- hen und letztlich souverän gewinnen. Ein klasse Spiel in dem unsere Mädels gute Moral und tolle Comeback Qualitäten bewiesen haben. Es spielten: Carla Seitner (T), Haifaa Alosh, Philippa Ka- plan, Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer, Vic- toria Wertmann, Hanaa Alosh, Lea Hoffmann, Jana Rim- mele, Greta Heilmeier, Pauline Preis, Pia Metzler, Emma Köhler D-Juniorinnen FC Scheidegg - SGM Baindt/Fronreute 2:14 In einem überlegenen Spiel konnten sich unsere Mädels souverän in Scheidegg durchsetzen. Vor der Pause trafen mit einem Doppelschlag bereits in der 8. + 9. Minute 2x Hanaa, 3x Jule sowie 1x Emma. Nach der Pause waren es dann nach zwei Gegentoren nochmals 4x Hanaa, 2x Jule sowie je 1x Emma und Lena. Glückwunsch zu diesem Torreigen. Es spielten: Margo Hodek, Melina Feitenheimer, Emma Straub, Hanaa Alosh, Taneesha Mahler, Lena Alber, Jule Ambacher, Franziska Joachim, Lea Rimmele, Amira Has- san, Ronja Mayer, Anna Jaudas Jungenteam ohne echte Chance SV Bergatreute II – Jungen 9:1 Beim Auswärtsspiel unserer Jungs in der Bezirksklasse gegen den Tabellenzweiten aus Bergatreute blieb es bei einem Ehren- punkt. Diesen konnten Fabian Striegel und Ricco Haller gemeinsam im Doppel erringen. In den Einzeln konnten wir zwar einige Sätze gewinnen, aber leider gingen auch 7 von 8 Sätzen in der Verlän- gerung verloren. Mit etwas mehr Konzentration und Kaltschnäuzigkeit wäre sicher noch der ein oder andere Satz drin gewesen und damit auch die Chance weitere Spiele zu gewinnen. Das nächste Spiel gegen den Tabellenführer aus Amtzell wird ebenfalls ein harter Brocken, bei dem unser Anspruch sein muss, so gut es geht mitzuhalten. Die wichtigen Spiele um den Klassenerhalt kommen dann im Anschluss. Herren 1 verteidigen Tabellenführung SV Bergatreute – Herren 1 6:9 Am vergangenen Samstag gelang uns vor mehr als 20 Zuschauern ein verdienter Sieg gegen den Aufsteiger und Nachbarn aus Bergatreute. Da Roman Buck verhindert war, sprang Thomas Nowak ein und wir mussten unsere bisher wunderbar funktionierenden Doppel neu formie- ren. Doch auch die neuen Paarungen konnten an die bisher gezeigten Leistungen anknüpfen, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel starteten. Im ersten Einzel hatte Philipp Schwarz gegen Kevin Ober- hofer zum Spielende das Glück auf seiner Seite. Zuerst konnte er im 5. Satz mit zwei Netzrollern zum 8:8 ausglei- chen und später setzte er seinen ersten Matchball auf die Kante der gegnerischen Tischhälfte. Auch das zwei- te Einzel zwischen Marcel Brückner und Oliver Zenn war trotz eines 3:0 Sieges umkämpft, letztendlich hatte Mar- cel in allen Sätzen mit 11:9 knapp die Nase vorne. In der Mitte gewann Wolfgang Assfalg mit seiner wahrschein- lich besten Saisonleistung hochverdient mit 3:0. Mit dem gleichen Ergebnis setzte sich auch Tobias Nowak gegen Felix Hartmann durch, die Sätze waren mit einem Ergeb- nis von 13:11, 13:11 und 11:8 allerdings deutlich umkämpfter. Thomas Nowak und Nico Scheffold konnten im hinteren Paarkreuz ihre Stärken nicht ausspielen und agierten zu fehleranfällig. Beide Partien gingen mit 1:3 verloren, so- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 dass wir mit einer 6:3 Führung in die zweite Einzelrunde starteten. Marcel und Philipp, die beide aktuell einen tol- len Lauf haben, spielten auf hohem Niveau und konnten sich abermals gegen das starke vordere Paarkreuz der Bergatreuter durchsetzen. Mit dem Zwischenstand von 8:3 kam plötzlich Sand ins Getriebe und der 9. Punkt wollte nicht kommen. Zuerst musste sich Tobi nach 2 schwachen Sätzen und guter Aufholjagd im 5. Satz gegen Mark Toth geschlagen geben, danach fand Wolfgang gegen Felix Hartmann kaum Mittel, dessen Schupf- und Blockspiel zu durchdringen. Er verlor mit 1:3. Nico konnte im 3. Satz beim Spielstand von 1:1 nach Sätzen mehrere Satzbälle nicht nutzen und verlor am Ende ebenfalls mit 1:3. Schade, da war mehr drin! Doch Thomas sorgte dann mit seinem ver- dienten 3:1 Erfolg für die Erlösung und den 9:6 Endstand. Durch diesen wichtigen Sieg holen wir uns die Tabellen- führung von der TSG Leutkirch zurück und haben nun 2 Wochen spielfrei, bevor wir am 23.11. um 18 Uhr den Ta- bellendritten SV Rissegg zum Topspiel in der Baindter Sporthalle begrüßen. Herren 2 zweimal erfolgreich TSV Eschach – Herren 2 4:9 SG Aulendorf IV – Herren 2 1:9 Mit zwei überzeugenden Siegen bauen die Herren 2 die Tabellenführung aus. Weder der TSV Eschach noch die 4. Mannschaft der SG Aulendorf konnte unserer Zweiten gefährlich werden. Thomas und Robert Nowak, Tobias Sonntag, Oliver Rückert und Volodymyr Kotov bildeten bei beiden Spielen den Kern der Mannschaft und wur- den durch Tugay Kiremitci und Frank Markwart vervoll- ständigt. Beim TSV Eschach bot nur der Spitzenspieler Patrick Pfei- ler Paroli und konnte unseren Jungs 3 Punkte abknöpfen. Besonders stark an diesem Tag waren Tobias Sonntag und Oliver Rückert, die beide Einzel für sich entscheiden konnten. Das Spiel gegen die SG Aulendorf IV fiel deutlicher aus als der Spielverlauf vermuten lässt. Mit vielen knappen Sat- zergebnissen, fünf 3:1 Erfolgen und zwei 3:2 Siegen zeigten die Baindter allerdings mentale Stärke und rechtfertigten so den letztendlich verdienten 9:1 Gesamtsieg. Weiter geht es am 23.11. um 18 Uhr beim Auswärtsspiel ge- gen die Spielgemeinschaft Blitzenreute – Wolpertswende. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Samstag 09.11. • 10 Uhr: SV Amtzell - Jungen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Zweiter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 23.10.2024 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren zweiten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gästen aus Ber- gatreute mit 1364:1459. Wertung Baindt: Patrick Pfau: 375 Stefan Schnez: 338 David Sill: 328 Hans-Martin Schmidt: 323 Wertung Bergatreute: Mattes Hepp: 381 Sebastian Kling: 374 Elena Becker: 352 Alexandra Ritscher: 352 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Donnerstag, den 14. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Ristorante da Michele (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung entlang der denkmalgeschützten Perlen von Berg Wir wandern durch Vorberg, Ettishofen und Weiler und lernen markante Bauwerke kennen. Bei gutem Wetter sehen wir die Berge. Am Schluss ist eine Einkehr in ein Café geplant. Treffpunkt: Dienstag, 12.11.2024 um 10.30 Uhr am Bahnhof RV, Wartehalle. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, kaum hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder, 7,00 Euro für Gäste. Mitbringen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung ab 08.11.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Aus dem Landkreis 38. Vogter Adventsmarkt Samstag, 23.11.2024, 11:00 – 19:00 Uhr, in und an der Allgäutorhalle Zum Start in die vorweihnachtliche Zeit lädt der 38. Vogter Adventsmarkt am Samstag, 23.11.2024 zu einem Besuch ein. „Klein aber fein“ stimmen die über 30 Stände in und um die Allgäutorhalle mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, weihnachtlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Für das leibliche Wohl ist durch die Vogter Vereine bestens ge- sorgt. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm, das für beste Unter- haltung vor allem auch für unsere kleinen Gäste sorgt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gemeinde- vogt.de. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Vesperkirche 2025 wieder in Weingarten Organisatoren suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 2025 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Vom 4. bis 23. Fe- bruar soll in der evangelischen Stadtkirche Weingarten ein Ort für Begegnung entstehen. Die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Stadtkirchengemeinde Weingarten ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Leib und Seele, Andachten und Kultur ... Am Montagabend 3. Februar wird die Vesperkirche feier- lich mit einem Gottesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Organisatoren wieder ehrenamtliche Helfer. Die Vesperkirche Weingarten ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größeren Vesperkirchen im Land. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Bedürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Ge- meinschaft von ganz unterschiedlichen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Menschen mit psychischen Problemen, mittelose Men- schen, Jugendliche und Studierende, Senioren, Familien und spielende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Roll- stuhl. Schirmherr 2025 und damit prominentes Gesicht der Vesperkirche ist der Weingartener Künstler und Inhaber eines besonderen Schlossereibetriebs Ahmet Yardimci, der durch seine VW Käfer-Projekte im Schussental be- kannt wurde. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wär- me, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen sowie ein buntes Kulturprogramm ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mitarbeit vieler Menschen nicht möglich. Knapp 300 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat der Weingar- tener Vesperkirche. Es werden fleißige Hände (und Beine) sowohl für die Essensausgabe als auch den Tisch-Wisch- Service gesucht, für Kaffee und Vesperbrote aber auch fürs Zuhören und Willkommen heißen. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie OAB in Ravensburg melden: Tel. 0751/95223-120, oder per Mail unter info@vesperkirche- weingarten.de. Anmeldeschluss ist der 15. November 2024. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Hofbaumprojekt „HeimatWurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ – Kooperationsprojekt des Landschafts- erhaltungsverbands Ravensburg und des Bauernverbands Allgäu Oberschwaben Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bauernverband AllgäuOberschwaben freuen sich, das Kooperationsprojekt „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zu- kunft“ vorstellen zu dürfen. Dieses Projekt ruft im Namen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg Landwirte und Landwirtinnen mit Betriebssitz im Land- kreis Ravensburg dazu auf, an einer einzigartigen Ini- tiative teilzunehmen, die nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch die Verbundenheit zur Heimat stärkt. Im Rahmen von „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ werden Betriebe ermutigt, einen eigenen Hofbaum zu pflanzen. Dabei stellt der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg, dank einer großzügigen Spende der Hei- matstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, den teilneh- menden Betrieben kostenloses Pflanzgut zur Verfügung. Jeder Betrieb kann maximal einen Hofbaum erhalten, der mit einem Wühlmauskorb, Bewässerungssack und Kokosstrick für einen gesunden Start ausgestattet ist. Die teilnehmenden Betriebe haben die Auswahl zwischen folgenden Baumarten: Stieleiche, Winterlinde, Sommer- linde, Rotbuche, Bergahorn, Vogelkirsche und Walnuss. Diese Baumarten wurden sorgfältig ausgewählt, um die regionale Vielfalt zu fördern. „Ein Hof ohne Baum ist wie ein Brunnen ohne Wasser“, so lautet ein altes Sprichwort. „Hofbäume sind nicht nur ästhetisch ansprechend, son- dern sie erfüllen auch wichtige ökologische Funktionen. Sie bieten Lebensraum für Vögel und Insekten, verbessern die Luftqualität und tragen zur Erhaltung der Biodiver- sität bei.“, so H. Bayer, Mitarbeiter des LEV Ravensburg. Darüber hinaus haben Hofbäume eine tiefe kulturelle Bedeutung. Sie sind Mittelpunkt geselligen Beisammen- seins, spenden Schatten und verleihen einem Hof Iden- tität und Heimatgefühl. Die Jahreszeiten, die Duft- und Farbenbracht der Baumblüte, die bunte Herbstfärbung und das Vogelgezwitscher im Frühling machen Hofbäu- me zu lebendigen Zeugen des Hoflebens. „Ihr Hof ist ein einzigartiger Ort, der Ihre Verbindung zur Natur und zur Heimat verkörpert. Machen Sie den Anfang und setzen Sie ein Zeichen für die Zukunft, indem Sie einen Baum zu Ihrem Hof hinzufügen.“, F. Schönberger, Vorsitzender Bauernverband Allgäu-Oberschwaben. „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ ist nicht nur ein ökologisches Projekt, sondern auch Gefördert durch: ein Bekenntnis zur Bewahrung unserer ländlichen Traditionen und zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Für weitere Informationen und zur Teilnahme am Projekt „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ besuchen Sie bitte die Homepage des Landschaftserhaltungsverbands Ravensburg bzw. des Bauernverbands Allgäu Oberschwa- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 ben. Dort finden Sie den Link zum OnlineBestellformular. Bestellfrist ist Sonntag der 17. November 2024. Die Aus- gabe der Bäume erfolgt dann voraussichtlich Ende No- vember an zentralen Ausgabestellen im Landkreis. Abbildung: „Linde am Jankerhaus Happenweiler“ in Hor- genzell. Die Sommerlinde ist ein typisches Beispiel eines Hofbaums in Oberschwaben. Sie wurde 1900 als Jahr- hundertbaum gepflanzt. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im November Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Er- nährungszentrum im November anbietet. Resilienz kann man essen - Mit regionalen Lebensmit- teln die (eigene) Widerstandskraft stärken – Online- Vortrag am 14. November Resilienz steht für die Fähigkeit, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu meistern und gestärkt hervorzugehen. In diesem interaktiven Online-Vortrag am Donnerstag, 14. November um 18.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden, wie sie ihre persönliche Resilienz durch Ernährung stär- ken können und erhalten Anregungen für ein bewussteres Ess- und Einkaufsverhalten. Zudem wird erläutert, was ein resilientes Ernährungssystem ausmacht und wie Verbrau- cher einen Beitrag dazu leisten können. Referentin Car- men Hügemann ist Ökotrophologin mit Masterabschluss in „Nachhaltige Ernährungswirtschaft“. Sie ist zudem aus- gebildeter Resilienz Business Coach und Trainer (HBT Akademie). Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaeh- rungoberschwaben.de möglich. Babys erster Brei – Online-Vortrag am 20. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Andrea Geißler im OnlineVor- trag „Babys erster Brei“. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 20. November um 18.30 Uhr statt. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter ande- rem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Wegweisende Zusammenarbeit der Feuerwehren in der Region Bodensee-Oberschwaben Kreis Ravensburg - Die erste Regionalkonferenz der Feu- erwehrkommandanten aus den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis markiert einen bedeu- tenden Meilenstein in der übergreifenden Kooperation der Rettungskräfte. Am 26. September 2024 versammelten sich 130 Feuerwehrkommandanten in Horgenzell, Land- kreis Ravensburg, um gemeinsam aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und Strategien für zukünftige Herausfor- derungen zu erarbeiten. Entstehung einer einzigartigen Kooperation: Die Zusammenarbeit der drei Landkreise im Leitstellenbe- reich hat eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen. Beginnend mit der Zusammenlegung der Leitstellens- trukturen von Sigmaringen und Ravensburg im Jahr 2011, verstärkte sich die Kooperation 2018 durch den Anschluss des Bodenseekreises. Diese organisch gewachsene Part- nerschaft, die aus der Region selbst heraus entstanden ist, führte 2023 zur Unterzeichnung einer neuen Träger- vereinbarung, der Integrierten Leitstelle Bodensee-Ober- schwaben, die ein solides Fundament für die zukünftig noch stärkere Zusammenarbeit schuf. Schwerpunkte der Konferenz: Unter der Leitung der drei Kreisbrandmeister diskutier- ten die Fachleute eine Vielzahl wichtiger Themen. Neben gemeinsamen Handlungsanweisungen für Ausnahme- zustände und Krisensituationen, gemeinsamen und har- monisierten Alarmierungsstrukturen, Strategien für den Alltagsbetrieb gab es von den Kollegen der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85-9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: presse@rv. de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravens- burg Datum: 30.10.2024 Seite 2 Leitstellenleitung wichtige Impulse und Einblicke in die Arbeit der Integrierten Leit- stelle, insbesondere aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherung. Vorteile der verstärkten Zusammenarbeit: Die landkreisübergreifende Kooperation und enge Ver- netzung aller Akteure bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Dadurch soll die kreisübergreifende Arbeit in Not- und Kri- sensituationen weiter optimiert und harmonisiert werden. „Die jüngsten Hochwasserereignisse im Mai und Juli 2024 unterstrichen bereits den Wert der kreisübergreifenden Unterstützung. Kräfte aus dem Landkreis Sigmaringen konnten bei den Hochwassersituationen im Bodensee- kreis und im Landkreis Ravensburg wertvolle Hilfe leisten“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Erster Landesbeamter des Landkreises Ravensburg, in der Eröffnungsrede der Regionalkonferenz. Impuls auch für andere Regionen Diese einzigartige Form der Zusammenarbeit könnte dient auch als Impuls für andere Regionen in BadenWürt- Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 temberg. Die Stärke dieser Kooperation liegt in ihrer or- ganischen Entwicklung, die auf jahrelanger gegenseitiger Wertschätzung und Kenntnis basiert. Die Regionalkon- ferenz bot eine ideale Plattform für einen umfassenden fachlichen Austausch. „Mit diesem gebündelten dezent- ralen Leistungspotenzial lassen sich auch große Einsätze und Krisensituationen noch besser meistern“, lautete das einhellige Fazit der Teilnehmer. Die Regionalkonferenz soll künftig in regelmäßigen Abständen stattfinden, um die enge Zusammenarbeit weiter zu fördern und die Region für zukünftige Herausforderungen zu wappnen. Diese wegweisende Initiative zeigt, wie durch regionale Zusam- menarbeit und den Willen zur Kooperation über Verwal- tungsgrenzen hinweg effektive Lösungen für komplexe Herausforderungen gefunden werden können. Das KreisverbandsJUGENDblasorchester konzertiert in der Festhalle Horgenzell Am Sonntag, den 17.11.2024 spielt das KreisverbandsJU- GENDblasorchester (kurz: KVJBO) sein Jahreskonzert in der Festhalle in Horgenzell. Beginn des Konzerts ist um 17.00 Uhr. Das KVJBO ist ein Auswahlorchester des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg. Die rund 70 Or- chestermitglieder sind zwischen 13 und 25 Jahre alt. Ihre musikalische Heimat sind die 116 Musikvereine und die Musikschulen im ganzen Landkreis Ravensburg. Das Orchester repräsentiert den Blasmusikkreisverband Ravensburg und will darüber hinaus die in den Musikver- einen und Jugendmusikschulen hervorragend praktizier- te Jugendarbeit einer breiten Öffentlichkeit aufzeigen. Ein weiterer sehr wichtiger Gedanke, der hinter dem KV- JBO steckt, ist die Ausbildung und Förderung junger Ta- lente, welche dann in ihren Heimatvereinen die gewon- nenen Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen können und sehr häufig dort Verantwortung in einer führenden Position als Stimmführer, Jugendleiter, Dirigent oder Vor- stand übernehmen. Beim diesjährigen Konzert präsentiert das KVJBO einen Querschnitt musikalischer Leckerbissen. Beim Eröffnungs- werk „The Essence of Youth“ beschreibt der Komponist sein Bild von Kindheit und Jugend - inspiriert von seiner eigenen Tochter. Ein Werk, das wie kein anderes zu den jungen Musikerinnen und Musikern passt. Mit „Riften Wed“ taucht das KVJBO in die Welt der Videospieler ein. Ei- nen Rückblick auf den diesjährigen Wertungsspielerfolg (96,7 Punkte in der Höchststufe) bietet das Orchester schließlich mit „Poème du Feu“. Schließlich steht u.a. auch die neueste Komposition von Otto M. Schwarz auf dem Programm: Mit „The Borgias – Alexander VI“ präsentiert das KVJBO den ersten Satz aus der ersten Symphonie des bekannten österreichischen Filmmusikkomponisten. Musikalischer Leiter ist seit dem Jahr 2014 der Leutkircher Dirigent Thomas Wolf. Die organisatorischen Belange rund um das Orchester werden von Geschäftsführer und stv. Kreisverbandsvorsitzenden Klaus Wachter aus Reu- te-Gaisbeuren organisiert. So stehen neben den Proben jedes Jahr einige weitere Termine auf dem Programm. Das Orchester nimmt regelmäßig an Wettbewerben im In- und Ausland teil. Im Oktober 2015 spielte das KVJBO z.B. beim Superior Jugendblasorchester-Wettbewerb im Brucknerhaus in Linz und 2017 nahm das Orchester beim Flicorno d´Oro in Italien teil, einem der renommiertesten Wettbewerbe für Blasorchester in Europa. 2019 reiste das Orchester für acht Tage nach Amerika zu einem interna- tionalen Jugendaustausch in New York City. 2022 stand eine mehrtätige Orchesterreise in die tschechische Haupt- stadt Prag auf dem Programm. Für 2025 steht eine mehr- tätige Konzertreise in die Bundeshauptstadt Berlin an. Das Orchester freut sich über viele interessierte Zuhö- rer in Horgenzell. Der Eintritt ist frei. Spenden werden im Anschluss an das Konzert gerne entgegengenommen. Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) stat- ten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den artigen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. Dezember wird gebe- ten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtli- chen freuen sich Teil dieser schönen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostümen sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradition auf- recht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Ortsverbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamt- lichen Teams mit. Es dürfen sich auch Freiwillige melden, die diese Aktion mit unterstützen möchten. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Mochenwangen: Heike Müller Mo – Fr. Zwischen 17:00 und 18:00 Tel: 07502/911927 Ravensburg: Kontaktformular: https://www.drk-ravensburg.de/ihr-drk-ravensburg/kon- takt/anforderung-nikolausaktion.html Tel: Montag bis Freitag, 16:00 - 19:00 Uhr 0160-96620697 nikolaus-aktion@drk-ravensburg.de Was sonst noch interessiert Pressemitteilung Kreisjugendring Ravensburg Kinderschutzkonzept in der Praxis Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag, den 15.Nov.24 von 14-17 Uhr einen Workshop zum The- ma Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend an. Die Fortbildung findet in Ravensburg, in den Räumen der Geschäftsstelle in der Gartenstra- ße 107, Bauteil D statt. In diesem Workshop gibt es Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, aber auch praktische Tipps für die Umsetzung: Was heißt für mich Intervention? Was bedeutet Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Welche Stolpersteine gibt es und welche Ressourcen kann ich nutzen? Es freut uns Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 sehr, dass wir für diesen Workshop Frau Cora Bures ge- winnen konnten. Sie ist Leiterin und Geschäftsführerin der Beratungsstelle Brennessel e. V. in Ravensburg und ist seit 2006 in der Beratungs- und Präventionsarbeit tätig. Anmeldungen bis 8. Nov. 24 erforderlich online auf www. kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bau- teil D, 88212 Ravensburg. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebsvorsorge ab 50 ist wichtig Etwa 55.000 Menschen erkranken jedes Jahr an Darm- krebs. Daher ist es wichtig, dass Männer und Frauen die gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsuntersuchun- gen wahrnehmen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Magen-Darm-Tages am 7. November hin. Darmkrebs ist die dritthäufigste Krebserkrankung. Sym- ptome sind Blut im Stuhl, plötzliche Gewichtsabnahme oder Verstopfung. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher bereits ab 50 Jahren eine Darmspiegelung angeboten. Alterna- tiv dazu können sie zwischen 50 und 54 Jahren einmal im Jahr einen Stuhltest machen, danach alle zwei Jahre. Frauen steht im Alter von 50 bis 54 Jahren ein jährlicher Test auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl zu. Ab dem Alter von 55 Jahren können sie eine Darmspiegelung durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/vorsor- ge in der Rubrik Früherkennung von Darmkrebs. Der Darm beeinflusst die Gesundheit wesentlich. Gerät er aus dem Gleichgewicht, kann es zu Beschwerden wie zum Beispiel Blähungen kommen. Maßgeblich für die Darmgesundheit sind vor allem gesunde Ernährung, viel Bewegung und Stressvermeidung. Eine ballaststoffreiche Ernährung wirkt sich positiv auf den Darm aus und beugt nicht nur dem Krebs vor, sondern auch entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen wie Morbus Crohn und Coli- tis-ulcerosa. Vollkornprodukte, frisches Obst und Gemüse sorgen dafür, dass krebserregende Substanzen schneller ausgeschieden und schädliche Stoffe gebunden werden. Herbststimmung genießen in den Pfahlbauten und Winteröffnungszeiten: Die Pfahlbauten von Unteruhldingen sind während der Herbstferien noch täglich sowie an den Wochenenden vom 10. bis 30. November geöffnet. Besuchen Sie unser gerade eröffnetes Neues Museum, mit ARCHAEORAMA-Kinoshow und den Sonderausstellungen „Spuren der Pfahlbauer“ und „Rätsel der Pfahlbauer“. Tipp: Abendführung: Ein besonderes Erlebnis sind die Pfahlbauten am ruhi- gen, herbstlichen Bodensee. Genießen Sie die besondere Stimmung. Bis Sonntag, 3. November, beginnt die Abendführung täglich um 17.00 Uhr, an den darauffolgenden Wochen- enden (bis Samstag, 30. November) um 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei einem geführten 30-minütigen Rundgang erfahren Sie alles Wichtige zum Leben der Menschen vor 3000 bis 6000 Jahren. Im Winter: Für Gruppen ab 15 Personen sind von Montag bis Freitag auch Führungen nach Voranmeldung möglich. Weitere Informationen: www.pfahlbauten.de Ambulante Rehabilitation der Rentenversicherung nimmt weiter zu Reha-Leistungen der Rentenversicherung werden im- mer häufiger ambulant durchgeführt. Das geht aus dem neuen Reha-Atlas hervor, den die Deutsche Ren- tenversicherung anlässlich des 21. Reha-Forums, das am 31. Oktober und 1. November 2024 in Berlin statt- findet, heute veröffentlicht. Rehabilitation ist eine zentrale Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Ziel von Reha-Leistungen ist es, die Erwerbsfähigkeit von Versicherten mit aku- ten oder chronischen Erkrankungen zu verbessern oder wiederherzustellen. Dadurch soll erreicht werden, dass sie nicht vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Insgesamt hat die DRV 2023 bundesweit knapp 994.000 Leistungen für Erwachsene und Kinder zur medi- zinischen Rehabilitation erbracht, 74.000 davon die DRV Baden-Württemberg (DRV BW). Im Jahr zuvor waren es bundesweit rund 923.000 Leistungen, bei der DRV BW rund 70.000. Dies entspricht einem Anstieg von 7,7 Pro- zent, bei der DRV BW von 5,7 Prozent. Nachfrage nach ambulanter Rehabilitation nimmt zu Reha-Leistungen für Erwachsene werden noch immer zumeist stationär erbracht, 2023 rund 791.000 Mal, bei der DRV BW rund 59.000 Mal. Gleichwohl nimmt die An- zahl ambulant durchgeführter Leistungen seit Jahren zu. Zuletzt stieg hier die Zahl von knapp 144.000 ambulant durchgeführten Reha-Leistungen im Jahr 2022 auf rund 156.000 im Jahr 2023. Bei der DRV BW stieg die Zahl von rund 10.500 in einem Jahr auf rund 11.500. Das entspricht einer Steigerung von bundesweit 8,6 Prozent, bei der DRV BW stiegen die Leistungen um 8,8 Prozent. „Die ambulan- te Rehabilitation hat sich etabliert und erzielt seit Jahren kontinuierlich gute Behandlungserfolge. Sie wird von den Versicherten selbst verstärkt nachgefragt“, so Brigitte Gross, Direktorin der DRV Bund. Das Verhältnis von stationär zu ambulant durchgeführ- ten Reha-Leistungen hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschoben: Während 2005 noch etwa 91 Prozent der Reha-Leistungen auf stationäre Behandlun- gen entfielen, waren es im Jahr 2023 nur noch gut 83 Prozent, bei der DRV Baden-Württemberg 82 Prozent. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl ambulanter Leis- tungen bundesweit von jährlich knapp 68.000 mehr als verdoppelt. Ein Trend der sich auch bei der DRV BW fort- setzt. Sowohl bei den stationär als auch bei den ambulant durchgeführten Leistungen dominieren orthopädische Behandlungen. Der Reha-Atlas: Aktuelle Daten und wichtige Fakten zu den Teilhabeleistungen der Deutschen Rentenversiche- rung auf einen Blick. Ab sofort im Internet downloadbar unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/rehaatlas „Zum einen hat die Bevölkerung Baden-Württembergs im Bundesdurchschnitt die höchste Lebenserwartung, zum anderen sind wir eine wirtschaftsstarke Region, die davon profitiert, dass Menschen möglichst lange am Er- werbsleben teilnehmen können. Wir sorgen dafür, dass es so bleibt. Dafür stehen unsere vielfältigen Präventions- und Rehabilitationsangebote im RehaLÄND Baden-Würt- temberg zur Verfügung,“ so Saskia Wollny, Direktorin der DRV BW. Weitere Zahlen der DRV BW zum Thema Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Rehabilitation finden Sie im Geschäftsbericht 2023 unter www.drv-bw.de. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Hintergrund zum 21. Reha-Forum: Am 31. Oktober und 1. November 2024 findet das 21. Reha-Forum der Deut- schen Rentenversicherung Bund unter dem Titel „Reha- bilitation in einer sich verändernden Arbeitswelt“ in Ber- lin statt. Das vollständige Programm und die einzelnen Beiträge des Reha-Forums können auf rehaforum.deut- sche-rentenversicherung-bund.de abgerufen werden. Konzert zur Finissage der Künsterlin Omnitah Zur Finissage ihrer Ausstellung „Om’s Mandala Art“ gibt Omnitah ein Solokonzert in der Alten Kirche in Mochen- wangen am 10.November um 18:00 Uhr. Eine Auswahl an Werken, die seit der Corona Zeit ent- standen sind, stellte die Künstlerin mit ihren Mandalas aus. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaffens sein, denn mittlerweile malt Omnitah ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die mehrfach ausgezeichnete Singer-Songwriterin Om- nitah (15-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) ist seit über 20 Jahren auf Deutschland Tour und begeistert ihr Publikum mit Herz und Seele...denn wenn Musik eine Seele hat, dann kommt sie hier zum Ausdruck. Omnitah, in Schweden geboren aus einer ungarischen Musikerfamilie stammend, malt mit ihren Songs musika- lische Kostbarkeiten auf die akustische Leinwand. Ihre klare, mal rauchige Stimme duelliert sich während eines Konzertes mit ihrer ebenso ausdrucksstarken Geigen- und Klaviervirtuosität, verbunden mit einfühlsamen Texten aus ihrer Feder. Gleichzeitig ist sie auch eine fesselnde Liveperformerin, die eine temperamentvolle und herzer- wärmende Bühnenshow abliefert. Omnitah wird von der Presse auch als „Zauberin der Mu- sik“ beschrieben, die eine „außergewöhnliche Präsenz“ hat und Musik produziert, die „schmerzhaft schön“ ist. Mit ihrer vier Oktaven Stimme singt Omnitah auf englisch, deutsch, schwedisch sowie auf ungarisch, über den Wald, die Natur, von Hexen und Vagabonden. Erzählerisch kom- biniert, mit ihrer ganz persönlichen Lebensgeschichte, entführt sie die Zuhörer*innen in eine mystisch magische Welt. Ein Erlebnis, das gleichermaßen ergreift wie berührt. Konzertbeginn: 18:00 Uhr, Einlass: 17:30 Uhr Der Eintritt ist frei - Spenden erbeten! Jobmesse „Contact – Jobs and more“ in Leutkirch Am Mittwoch, den 13. November 2024 findet in der Festhalle in Leutkirch die Jobmesse „Contact – Jobs and more“ statt. Von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr präsen- tieren sich über zwanzig Arbeitgeber aus dem Allgäu den Besuchern. Die Veranstaltung richtet sich insbe- sondere an Geflüchtete sowie an Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Die Messe zeichnet sich durch ihren unkomplizierten Kontakt zwischen Betrie- ben und Besuchern aus. So können am gleichen Tag ein Vorstellungsgespräch, eine Probearbeit oder ein Praktikum zum Kennenlernen vereinbart werden. Dol- metscher werden sich am Messetag darum kümmern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Bewerbern reibungslos funktioniert. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich über die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse beraten zu lassen sowie eine Kinderbeaufsichtigung. Die Veranstaltungsreihe „Contact – Jobs and more“ bie- tet Arbeitsuchenden und Arbeitgebern seit Juni 2023 erfolgreich eine Plattform für ein erstes Kennenlernen. Die Jobmesse ist eine gemeinsame Veranstaltung des Welcome Centers Bodensee Oberschwaben, der Stadt Leutkirch, des Landkreises Ravensburg, der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Hand- werkskammer Ulm sowie der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. Contact – Jobs and more Mittwoch, 13. November 2024 von 10:00 bis 13:00 Uhr Festhalle Leutkirch Herlazhofer Str. 9, 88299 Leutkirch im Allgäu Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei Wenn vorhanden, bitte die Arbeits- und Ausbildungszeug- nisse mitbringen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 07585/9307-0 info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrper- sonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Wir bieten im Januar/ Februar 2025 diese Schulung mit allen 5 Modulen für alle Kraftfahrer an. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 17.01.2025 Modul 1 Samstag, 18.01.2025 Modul 2 Freitag, 31.01.2025 Modul 3 Samstag, 01.02.2025 Modul 4 Freitag, 14.02.2025 Modul 5 Bitte melden Sie sich rechtzeitig an Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter 07585/9307-11 oder u.reiter@mr-ao.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 13. November 2024 um 19.00 Uhr Thema: Selbstständigkeit erhalten bei Sehbeeinträchti- gung Welche Anforderungen haben sehbehinderte Menschen? Welche Komponenten optimieren die vorhandene Seh- leistung? Referentin: Sabine Backmund, anerkannte Fachberaterin für Sehbehinderte Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting h t t p s : // u s 0 6 w e b . z o o m . u s / j / 8 5 8 5 8 2 9 3 8 0 1 ? pwd=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ AOK-Selbsthilfeveranstaltung am 14. November 2024 im Kino Linse in Weingarten Zwischen Abhängigkeit und Freiheit: Eine kostenlose Filmvorführung zum Thema Sucht und psychische Er- krankung Um Menschen für gesundheitliche Themen, unter ande- rem zu psychischer Erkrankung und Suchterkrankung, zu sensibilisieren veranstaltet die AOK-Selbsthilfekontakt- stelle einen Filmabend und lädt dazu alle Interessierten herzlich am 14. November 2024 ab 17:30 Uhr ins Kino Linse nach Weingarten ein. Bei der Kinovorführung ab 18 Uhr wird der Film „Hausnummer 0“ gespielt. Dieser handelt von Chris, einem heroinabhängigen Obdachlosen, der versucht, sich aus diesem Teufelskreis zu befreien. Knapp dem Tod entkommen beschließt er, Straße und Drogen hinter sich zu lassen. Wie kann ein junger Mann in unserer Gesellschaft seinen Platz finden, in der er seit Kindesalter nirgendwo hinpasste – oder passen wollte? Zur Vorstellung werden auch themenspezifische Selbst- hilfegruppen eingeladen. Der Eintritt ist für alle Interes- sierten kostenfrei. Die AOK-Selbsthilfe-kontaktstelle Bo- densee-Oberschwaben freut sich über regen Besuch und den persönlichen Austausch! Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Bra- silien, Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Brasilien / Sao Paulo: 12.01. – 26.02.2025 (14 – 15 Jahre alt) • Mexiko /Guadalajara 14.03. – 06.06.25 (14 – 15 Jahre alt) • Peru/Arequipa: 10.05 – 06.06.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 25.07.25 (15 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Energieagentur Ravensburg feiert 25-jähriges Jubiläum und wird mit ihren Niederlassungen zur gemeinsamen Energieagentur Oberschwaben Im Jahr 2024 feiert die Energieagentur Ravensburg ihr 25-jähriges Jubiläum. Wir blicken auf ein Vierteljahrhun- dert im Dienst von mehr Klimaschutz und Energieeffizi- enz für die Region. In diesem Zuge bündeln wir unsere Kompetenzen für mehr Effizienz und weniger Bürokratie: Aus der Energieagentur Ravensburg mit ihren bisherigen Niederlassungen Biberach, Bodenseekreis und Sigmarin- gen wird die gemeinsame Energieagentur Oberschwa- ben gGmbH. Seit dem 1. Oktober 2024 ist der neue Name offiziell eingetragen. Die Beratungsstandorte in allen vier Landkreisen bleiben dabei wie gewohnt erhalten, um Bürgerinnen und Bürger regional und wohnortnah beraten zu können. Mit unserer neu gestalteten Internetseite www. ea-obs.de, sowie dem informativen Instagram-Kanal @energieagentur_oberschwaben halten wir Sie auf dem Laufenden und bringen Neuigkeiten und Informa- tionen rund um das Thema Energie zu den Menschen. Energieberatungstermine erhalten Sie nach telefoni- scher Vereinbarung unter 0751/764 70 70. Einladung ins Kino. Film: „Hausnummer 0". Eintrittkostenfrei für alle! Zwischen Abhängigkeit und Freiheit: ein Film zum Thema Sucht und psychische Erkrankungen. Donnerstag, 14. November 2024 Kino Linse in Weingarten Beginn 18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr Vor und nach dem Film stehen Ihnen unterschiedliche Selbsthilfegruppen zum Thema gerne für einen Austausch bereit. VERANSTALTUNGEN KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Winter-Wochen bis 30.11.2024 Kostenloser Batterie-Check + 10% Preisnachlass* auf alle Starter-Batterien (*nur gültig in Verbindung mit dem Einbau unsererseits) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Wintercheck für 9,95 Euro (Prüfpunkte sind u.a. Beleuchtung, Reifen/Felgen, Flüssigkeiten...) Zeit für Flossen- wechsel AUTOHAUS GmbH Renault Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de ✁ Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN 09. November bis 22. 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NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Für einen gepflegten Ein-Personen Privathaushalt in der Innenstadt von Ravensburg suchen wir baldmöglichst eine Haushälterin (m/w/d) Die Arbeitszeit beträgt 3 × wöchentlich jeweils ca. 3 Stunden. Das Aufgabengebiet beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten: • Raumpflege • Wäschepflege • Einkäufe / Besorgungen • Zubereitung von Mahlzeiten bei Bedarf • Sonstige Haushaltstätigkeiten Sie sind in hohem Maße vertrauenswürdig, zuverlässig und freund- lich. Idealerweise verfügen Sie über eine Ausbildung zur Hauswirt- schafterin, Familienpflegerin, Altenpflegerin (jeweils m/w/d) oder eine andere mehrjährige relevante Berufserfahrung. Deutschkenntnisse sind erforderlich. Wir bieten ein äußerst angenehmes Arbeitsumfeld und eine leistungs- gerechte Entlohnung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung einschließlich aus sage kräftiger Referenzen an holding@ravensburger.de . 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          137/32 137/33 137/29 137/37 137/38 137/39 137/41 131/22 130/3 130/4 131/1 137/1 138/5 132/1 137/43 137/30 137/31 131/20 137/34 1214 1215 42 1226 1224 1225 49 2 55 1 41 4 43 /2 19 8 15 /1 36 7 28 40 54/6 2 69 58 3 8 6 57/1 14 5 41/1 32 13 /1 15 /2 16 18 38 34 40 30 6/1 26 3 43 54 9 6 5 7 7 51/1 15 3/1 3 43/1 21 14 15 20 5 6 4 75 27 41 37 8 60 2 9 63 65 71 59 61 57 6 49 /1 51/2 51 53 43 54 /3 19/1 12 17 13 16 /1 1 54 /7 1 67 56 4 73 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Gar Whs Whs WhsBtrg Whs Wh s Gar Gar Gar Gar Schu Whs Whs Whs Gar Gar Whs Schu Gar Gar Whs Whs Gar Gar Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Gar Whs Wh s Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Ust Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Gar Gar Wh s Wh s Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Wh s Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Gar Whs Wh s Whs Gar Whs Whs Whs Gar Whs Gar Gar Gar Schu Whs Schu Whs Gar Gar Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Boschstraße Bosch stra ße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e Siemensstraße Bühl Benzstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/8 138/9 138/10 139/1 139/2 139/7 138/3 139/13 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/3 141/4 455/3 455/4 455/6 455/7 139/10 141/5 139/11 139/12 2/9 2/11 2/12 2/16 2/17 2/19 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 455/2 42 /5 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 12 9/ 15 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/13 132/14 132/16 138/19 138/21 455/5 2/18 2/10 455/8 137/7 137/13 137/20 137/11 452/18 452/19 452/10 455/9 453 452/15 452/16 452/17 452/3 452/4 452/5 42/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 Boschstraße Hi rsc hs tra ße 47 3 468 47 0 47 1 47 1 47 2 47 2 473 473 473 474 474 475 475 47 6 476 477 477 47 8 478 479 479 480 480 481 481 482 482 483 483 484 484 485 485 486 486 487 487 488 488 488 489 489 489 490 490 490 491 491 492 492 493 493 494 P P P P P P PP P P P Nr. 1; 577 m² Nr. 2; 575 m² Nr. 3; 469 m² Nr. 4; 472 m² Nr. 5; 526 m² Nr. 6; 556 m² Nr. 7; 2.900 m² Nr. 8; 2.867 m² Nr. 9 ; 1 .67 7 m² Nr. 10; 2.214 m² Nr. 11; 2.253 m² Nr. 12a; 322 m² Nr. 12b; 293 m² Nr. 13a; 262 m² Nr. 13b; 240 m² Nr. 14a; 232 m² Nr. 14b; 230 m² Nr. 15a; 239 m² Nr. 15b; 258 m² Nr. 1 6a; 30 6 m ² Nr. 1 6b; 30 3 m ² Nr. 1 7a; 30 2 m ² Nr. 1 7b; 30 0 m ² Nr. 1 8; 51 1 m² Nr. 1 9; 462 m ² Nr. 20; 720 m² Nr. 21; 582 m² Nr. 22; 531 m² Nr. 23; 533 m² Nr. 24; 574 m² Nr. 25; 614 m² Nr. 26; 621 m² Nr. 27; 583 m² Nr. 28; 540 m² Nr. 29; 570 m² Nr. 30; 686 m² WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA Typ 2 WH 486,40 m ü. NHN GH 489,40 m ü. NHN Typ 2 WH 486,30 m ü. NHN GH 489,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,60 m ü. NHN GH 488,60 m ü. NHN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,50 m ü. NHN GH 487,50 m ü. NHN Typ 4 WH 484,00 m ü. NHN GH 487,00 m ü. NHN Typ 4 Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 487,90 m ü. NHN GH 490,90 m ü. NHN Typ 2 WH 488,30 m ü. NHN GH 491,30 m ü. NHN Typ 3 Typ 2 WH 48 9,6 0 m ü. NHN GH 49 2,6 0 m ü. NHN Typ 2 WH 49 1,4 0 m ü. NHN GH 49 4,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 2,4 0 m ü. NHN GH 49 5,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 3,3 0 m ü. NHN GH 49 6,3 0 m ü. NHN Typ 1 WH 490,70 m ü. NHN GH 493,70 m ü. NHN Typ 1 WH 490,30 m ü. NHN GH 493,30 m ü. NHN Typ 1 WH 492,90 m ü. NHN GH 495,90 m ü. NHN Typ 1 WH 492,40 m ü. NHN GH 495,40 m ü. NHN Typ 1 WH 491,70 m ü. NHN GH 494,70 m ü. NHN Typ 1 WH 491,10 m ü. NHN GH 494,10 m ü. NHN Typ 1 WH 490,50 m ü. NHN GH 493,50 m ü. NHN Typ 1 WH 490,00 m ü. NHN GH 493,00 m ü. NHN Typ 1 WH 489,60 m ü. NHN GH 492,60 m ü. NHN Typ 1 WH 487,40 m ü. NHN GH 490,40 m ü. NHN 5,7 0 2,50 5,70 5,70 5,70 5,7 0 5,70 2,5 0 2,5 0 2,50 2,50 2,50 R = 11,00 Freileitung 3 3 70 70 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Typ 4 WH 486,90 m ü. NHN GH 489,90 m ü. NHN Typ 4 WH 486,10 m ü. NHN GH 489,10 m ü. NHN Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,70 m ü. NHN GH 488,70 m ü. NHN WH 4 86 ,80 m ü . N HN GH 4 89 ,80 m ü . N HN Typ 4 WH 4 88 ,10 m ü . N HN GH 4 91 ,10 m ü . N HN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,30 m ü. NHN GH 487,30 m ü. NHN Typ 4 WH 483,30 m ü. NHN GH 486,30 m ü. NHN Typ 4 WH 482,60 m ü. NHN GH 485,60 m ü. NHN Typ 4 WH 482,80 m ü. NHN GH 485,80 m ü. NHN Typ 4 WH 483,00 m ü. NHN GH 486,00 m ü. NHN WH 488,40 m ü. NHN GH 491,40 m ü. NHN P P P P P P P 2,50 5,00 5,00 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 10 ,00 Öffentliche Grünfläche 48 7.0 8 48 7.2 2 485 .88 486 .02 484 .68 484 .82 483 .59 48 2.9 7 48 3.1 1 48 2.8 5 48 2.9 9 48 3.0 1 48 3.1 5 48 3.1 7 48 3.3 2 48 3.4 5 48 4.0 0 473.19 473.33 474.72 474.86 476.25 476.39 477.89 478.03 479.70 479.84 481 .51 481 .65 483 .15 483 .42 477.17 477.02 477.48 477.33 478.71 478.57 480.26 480.12 481.08480.93 481.19 481.04 480.86 480.72 480.24 480.10 479.62 479.48 479.00 478.86 478.38 478.24 477.77 477.63 477.58 477.44 477.48477.34 477.38 477.24 477.92477.68 478.65478.51 479.44 479.29 480.22 480.08 480.60 480.45 480.48 480.34 479.46 479.32 48 8.2 5 48 8.1 6 48 8.4 4 48 8.5 8 48 8.1 0 48 8.2 4 48 7.7 0 48 7.8 4 48 7.3 0 48 7.4 4 48 6.9 0 48 7.0 4 48 6.5 0 48 6.6 4 48 6.1 0 48 6.2 4 48 5.7 0 48 5.8 4 M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 Be ba uu ng sp la n "B üh l" un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu Fassung 26.08.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt N Zur näheren Erläuterung dieser und weiterer Festsetzungen und Vorschriften - siehe Textteil SD/WD/FD/PD Typ 1 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3 Wo E Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 2 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 4 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z III a E8/D2/H2 Wo Ör tlic he Ba uv ors ch rift enSD/WD/FD/PD Typ 3 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en BP 500 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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            G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.08.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Hinweise und Zeichenerklärung 27 7 Satzung 40 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 42 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 60 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 100 11 Begründung – Sonstiges 103 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 107 13 Begründung – Bilddokumentation 108 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 110 15 Verfahrensvermerke 111 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Hierzu sind auf den Flächen gebietsheimische Saatgutmischungen anzusäen und die Flächen durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Saatgutmischungen sind vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzu- stimmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 12 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 13 zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 14 Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 15 − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein baurechtlicher Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. 4.2 Ausgleich über den Kauf von Ökopunkten Dieser wird teilweise durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehen- den Ökokontomaßnahmen ausgeglichen. Gekauft werden 250.000 Ökopunkte von einer Ökokontomaßnahme (Aktenzei- chen: 437.02.001) des Regionalen Kompensationspools (Boden- see-Oberschwaben GmbH) bzw. 30.002 Ökopunkte von einer wei- teren Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 426.02.003) des Regio- nalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH). Kauf von 250.000 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaß- nahme des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwa- ben GmbH): - Bezeichnung: "Grünlandextensivierung in den Eisenberg- wiesen zwischen Eichen und Ölkofen" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sig- maringen: 437.02.001 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen am 10.09.2015 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf den Fl.- Nrn. 280/1, 281 (Gemarkung Eichen) und 219 (Gemar- kung Ölkofen) - Maßnahmenträger: Hr. Lauber - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 332.124 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 250.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Intensivgrünland bzw. intensiv genutzte Nasswiese Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 22 Zielzustand: - Nasswiese basenarmer Standorte Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Wiedervernässung - Mehrjährige Aushagerung - Extensivierung durch ein- bis zweischürige Mahd mit Ab- fuhr des Mähguts Kauf von 30.002 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaß- nahme des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwa- ben GmbH): - Bezeichnung: "Biberwald" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sig- maringen: 426.02.003 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Biberach am 09.06.2016 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf der Fl.- Nr. 542 (Gemarkung Ochsenhausen) - Maßnahmenträger: Hr. Holland - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 2.339.323 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 425.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Standortfremder Fichtenwald Zielzustand: - Erlenbruchwald aus Mischwald Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Sukzessive Entfernung der Fichten - Pflanzung von standortgerechten Laubbäumen (Eichen, Er- len, Weiden) - Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß - Nutzungsaufgabe - Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufs - Zulassen von Bibertätigkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 23 4.3 Externer Ausgleich Die verbleibenden 15.094 Ökopunkte werden aus dem Ausgleichs- konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle (Fas- sung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) herangezogen. Bei der durchgeführten Maßnahme auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt) konnten insgesamt 189.974 Ökopunkte generiert werden, von denen 53.554 Ökopunkte für den Eingriff des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes Reithalle verwendet wurden. Der verblei- bende Rest an noch nicht zugeordneten Ökopunkten beläuft sich folglich auf 136.420 Ökopunkte. Hiervon werden dem gegenständ- lichen Eingriff 15.094 Ökopunkte zugeordnet. Es verbleiben folglich noch 121.326 Ökopunkte, die für künftige Eingriff zur Verfügung stehen. Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Acker Zielzustand: - Artenreiches Intensivgrünland - Entwicklung einer Hochstaudenflur - Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland - Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutübertragung von lokalen Spenderflächen anzu- wenden. Hierbei ist eine der beiden nachfolgenden Varian- ten anzuwenden: - Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflä- chen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertragung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spenderflä- chen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflächen kleiner als die Aus- gleichsflächen ausfallen, ist die Mahdgutübertra- gung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahd- gut abgedeckt wurden. - Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründeten Fällen das Verwenden von au- tochthonen Saatgutmischungen mit mindestens Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 24 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Vorausset- zung für die Verwendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur - Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit min- destens 15 verschiedenen krautigen Pflanzenarten. Vo- raussetzung für die Verwendung von autochthonem Saat- gut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke - Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in ei- ner angemessenen Durchmischung. - Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzu- halten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müssen gemäß Herkunftsnach- weis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland - Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pfle- gen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variie- ren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzufüh- ren ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur - Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutranspor- tieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 25 Pflanzung Feldhecke - Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Abschnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jah- ren sind diese Abschnitte jährlich abwechselnd durch Auf- den-Stock-setzen zu pflegen. - Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen werden. - Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen - Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Die Ausgleichsfläche auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt); hiervon sind ~3.049 m² dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Reitstall zugeordnet (rosa umrandet und gestrichelt), ~1.678 m² werden dem gegenständlichen Bebauungsplan zugeordnet (dunkelblau umrandet und gestrichelt). Es verbleiben ~13.481 m² (grün umrandet und gestrichelt; entspricht 121.326 Ökopunk- ten), welche künftigen Eingriffen zugeordnet werden können. Der Ausgleichsbedarf wird hierdurch vollständig ausgeglichen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 26 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 27 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 28 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 29 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 30 Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 31 die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 32 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 33 zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 34 − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 35 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 36 Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 37 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z. B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ab- lauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zu- stand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 38 Verkürzung der Frist einverstanden ist. Zuwiderhandlungen werden gem. § 27 DSchG als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Bei der Si- cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z. B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o. ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z. B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z. B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d. h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 39 geben (z. B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 40 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2024 be- schlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.08.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.08.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 26.08.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 41 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 42 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 43 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 44 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 45 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 46 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 47 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Flächen als "Wohnbaufläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 48 Planung" (W), "Ortsrandeingrünung" sowie landwirtschaftliche Fläche dargestellt; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebau- ungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 49 Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 50 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 51 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 52 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 53 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 54 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 55 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 56 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 57 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 58 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohneinhei- ten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäude- höhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 59 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 60 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohnge- bietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein baurecht- licher Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Dieser wird durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehenden Ökokontomaßnahmen sowie durch Maßnahmen auf einer externen Fläche aus- geglichen. Gekauft werden 250.000 Ökopunkte von einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 437.02.001; Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen am 10.09.2015) des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH) bzw. 30.002 Ökopunkte von einer weiteren Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 426.02.003; Geneh- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 61 migung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Biberach am 09.06.2016) des Re- gionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH). Die verbleibenden 15.094 Öko- punkte werden aus dem Ausgleichskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle (Fassung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) herangezogen. Der Ausgleichsbedarf wird hierdurch vollständig ausgeglichen. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Um- setzung zwingend sind. 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchgeführ- ten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstel- lung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 62 - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". In- folge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Aus- bringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrünlands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwiegend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoffzeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbin- dungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen wer- den auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spaziergänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutz- rechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 63 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenpro- fils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurtei- lungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung be- wertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 64 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansied- lung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vorkom- men von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 65 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 66 - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu beläs- tigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen über- wiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 67 - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu beläs- tigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 68 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Viel- falt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Verän- derung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben un- verändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Biotope im Um- feld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequel- len nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 69 - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anth- ropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzentratio- nen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Abstände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen wer- den. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erfor- derlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 70 - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zu- lässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Ober- kante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 71 Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiege- lung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verlo- ren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 72 - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsamen, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine bodenkundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bodens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bodenhori- zonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Böden wiederherge- stellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten", die bei der Bau- ausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 73 - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolepti- sche Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenverän- derung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versi- ckerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 74 - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutz- wasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 75 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzulei- ten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versi- ckerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfallen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 76 den Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Un- wetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei urba- nen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen ab- fließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflutungs- problemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das be- deutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Beson- deres Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kellerab- gängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Gebäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Wassergefah- ren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Straßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 77 - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer wesent- lichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 78 - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Gemeinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die un- bebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 79 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 80 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer wesent- lichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 81 - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravens- burg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 82 Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des be- sonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächen- neuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer ge- ringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 83 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Angaben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Gewerbe- gebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuer- barer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energie- quellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energiever- sorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 84 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünord- nung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beeinträch- tigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 85 Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Ober- flächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerpro- dukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwas- serkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzu- leitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 86 Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 87 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 - "Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die na- türliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich Anwendung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 88 bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) einge- stuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den ande- ren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffe- nen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 89 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 90 gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB davon abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewichen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbebau- ung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Einsehbar- keiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbe- bauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit standort- heimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünordneri- sche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 91 Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von insgesamt 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche baurechtliche Ausgleich wird durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehenden Ökokontomaßnahmen sowie durch Maßnahmen auf einer externen Fläche wie folgt ausgeglichen: 1.) Kauf von 250.000 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaßnahme des Regionalen Kom- pensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH): - Bezeichnung: "Grünlandextensivierung in den Eisenbergwiesen zwischen Eichen und Ölk- ofen" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sigmaringen: 437.02.001 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Land- kreises Sigmaringen am 10.09.2015 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf den Fl.-Nrn. 280/1, 281 (Gemarkung Eichen) und 219 (Gemarkung Ölkofen) - Maßnahmenträger: Hr. Lauber - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 332.124 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 250.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Intensivgrünland bzw. intensiv genutzte Nasswiese Zielzustand: - Nasswiese basenarmer Standorte Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Wiedervernässung - Mehrjährige Aushagerung - Extensivierung durch ein- bis zweischürige Mahd mit Abfuhr des Mähguts Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 92 2.) Kauf von 30.002 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaßnahme des Regionalen Kom- pensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH): - Bezeichnung: "Biberwald" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sigmaringen: 426.02.003 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Land- kreises Biberach am 09.06.2016 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf der Fl.-Nr. 542 (Gemarkung Ochsen- hausen) - Maßnahmenträger: Hr. Holland - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 2.339.323 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 425.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Standortfremder Fichtenwald Zielzustand: - Erlenbruchwald aus Mischwald Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Sukzessive Entfernung der Fichten - Pflanzung von standortgerechten Laubbäumen (Eichen, Erlen, Weiden) - Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß - Nutzungsaufgabe - Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufs - Zulassen von Bibertätigkeit 3.) Die verbleibenden 15.094 Ökopunkte werden aus dem Ausgleichskonzept des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes Reithalle (Fassung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) heran- gezogen. Bei der durchgeführten Maßnahme auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt) konnten insge- samt 189.974 Ökopunkte generiert werden, von denen 53.554 Ökopunkte für den Eingriff des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle verwendet wurden. Der verbleibende Rest an noch nicht zugeordneten Ökopunkten beläuft sich folglich auf 136.420 Ökopunkte. Hiervon werden dem gegenständlichen Eingriff 15.094 Ökopunkte zugeordnet. Es verbleiben folglich noch 121.326 Ökopunkte, die für künftige Eingriff zur Verfügung stehen. Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Acker Zielzustand: - Artenreiches Intensivgrünland Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 93 - Entwicklung einer Hochstaudenflur - Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland - Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutübertragung von lo- kalen Spenderflächen anzuwenden. Hierbei ist eine der beiden nachfolgenden Varianten anzuwenden: - Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflächen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertragung durchgeführt werden. Die Ab- stimmung geeigneter Spenderflächen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflächen klei- ner als die Ausgleichsflächen ausfallen, ist die Mahdgutübertragung so oft durch- zuführen, bis die gesamten Ausgleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahd- gut abgedeckt wurden. - Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründeten Fällen das Verwenden von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 20 verschie- denen krautigen Pflanzenarten (Einjährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Voraus- setzung für die Verwendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur - Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 15 verschiedenen krauti- gen Pflanzenarten. Voraussetzung für die Verwendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwin- gend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke - Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in einer angemessenen Durchmi- schung. - Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzuhalten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struk- tur abweichen. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Strauch- arten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müssen gemäß Herkunftsnachweis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland - Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 94 Entwicklung Hochstaudenflur - Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutransportie- ren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Pflanzung Feldhecke - Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Abschnitte einzu- teilen. Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jährlich abwechselnd durch Auf- den-Stock-setzen zu pflegen. - Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen werden. - Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen - Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rückspra- che mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Die Ausgleichsfläche auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt); hiervon sind ~3.049 m² dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Reitstall zugeordnet (rosa umrandet und gestrichelt), ~1.678 m² werden dem gegenständlichen Bebauungsplan zugeordnet (dunkelblau umrandet und gestrichelt). Es verbleiben ~13.481 m² (grün umrandet und gestrichelt, entspricht 121.326 Öko- punkten), welche künftigen Eingriffen zugeordnet werden können. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 95 Die Teilfläche der externe Ausgleichsmaßnahme auf Fl.-Nr. 376 ist wie folgt zu bewerten: Bestand auf Fl.-Nr. 376 Acker mit frag. Unkrautvegetation (37.11) 1.678 4 6.712 Summe Bestand 1.678 6.712 Planung auf Fl.-Nr. 376 Fettwiese mittlerer Standorte (33.41) 1.678 13 21.814 Summe Bestand 1.678 21.814 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die ge- kauften Ökopunkte bzw. die externe Ausgleichsmaßnahme zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Ausgleichsbedarf gesamt – 295.096 Kauf von 250.000 Ökopunkten aus einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen 437.02.001) auf den Fl.-Nrn. 280/1, 281 (Gemarkung Eichen) und 219 (Gemarkung Ölkofen) + 250.000 Kauf von 30.002 Ökopunkten aus einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen 426.02.003) auf der Fl.-Nr. 542 (Gemarkung Ochsenhausen) + 30.002 Aufwertung durch die externe Ausgleichsmaßnahme auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt) + 15.094 Verbleibender Ausgleichsbedarf + 0 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird vollständig ausgeglichen. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, de- ren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 96 es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmün- dung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich vollständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist gegeben, wes- halb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbindlichen Flächen- nutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspo- tenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 97 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungs- verfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 98 Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohnge- bietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein baurecht- licher Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Dieser wird durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehenden Ökokontomaßnahmen sowie durch Maßnahmen auf einer externen Fläche aus- geglichen. Gekauft werden 250.000 Ökopunkte von einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 437.02.001; Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen am 10.09.2015) des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH) bzw. 30.002 Ökopunkte von einer weiteren Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 426.02.003; Geneh- migung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Biberach am 09.06.2016) des Re- gionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH). Die verbleibenden 15.094 Öko- punkte werden aus dem Ausgleichskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle (Fassung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) herangezogen. Der Ausgleichsbedarf wird hierdurch vollständig ausgeglichen. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Um- setzung zwingend sind. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 99 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geolo- gie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 100 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 101 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 102 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 103 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 104 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 105 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 106 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.08.2024 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.08.2024) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024 enthalten): − Entfernung der Darlegung der Geländeschnitte aus der Planzeichnung − Verschiebung und Ergänzung des Pflegekonzeptes aus dem Hinweis zum Naturschutz in die Festsetzung zur "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" unter Ziffer 2.29 − Zuordnung der Ökokontomaßnahmen, von welcher Ökopunkte gekauft werden, sowie der ex- ternen Ausgleichsfläche unter den Ziffern 4 und 9.2.4.12 − Entsprechende Kürzung des Hinweises zum Naturschutz unter Ziffer 6.16 − Redaktionelle Anpassung und Ergänzung des Hinweises zum Denkmalschutz unter Ziffer 6.34 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 107 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche Pla- nung" (W), "Ortsrandeingrünung" sowie landwirtschaftliche Fläche; darüber hinaus befindet sich in- nerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV-Freilei- tung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 108 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 109 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 110 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 111 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 (Billigungsbeschluss vom 08.06.2021; Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Bekanntmachung am 02.07.2021) sowie in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 (Billigungsbeschluss vom 09.11.2021; Entwurfs- fassung vom 20.10.2021; Bekanntmachung am 14.01.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 07.07.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.07.2021 (Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Billigungsbeschluss vom 08.06.2021) sowie mit Schreiben vom 10.01.2022 (Ent- wurfsfassung vom 20.10.2021; Billigungsbeschluss vom 09.11.2021) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 112 15.5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am…………. ortsüblich bekannt ge- macht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Ergänzendes Verfahren (gem. § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Beschluss zur Durchführung des ergänzenden Verfahrens erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024. Der Beschluss wurde am 09.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 (Billigungsbeschluss vom 14.05.2024; Entwurfsfassung vom 04.04.2024; Bekanntmachung am 24.05.2024) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 22.05.2024 (Entwurfsfassung vom 04.04.2024; Billigungsbeschluss vom 14.05.2024) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 über die Entwurfs- fassung vom 26.08.2024. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.7 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2024 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 113 15.8 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan geändert am: 04.04.2024 Plan geändert am: 26.08.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                Amtsblatt_2024_09_20_KW38.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 20. September 2024 Nummer 38 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sport- ler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragende Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Perso- nen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere ört- liche Gesellschaft und verdienen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Ge- tränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns einen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unserer ehrenamtlich Tä- tigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, persönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Bericht Minihütte 2024 Antike, Mittelalter, 80er und Zukunft - diese Zeitepochen haben die Minis aus Baienfurt und Baindt auf der dies- jährigen Minihütte bereist. In der zweiten Ferienwoche ging es nämlich für 44 Kinder und 22 Teamer der beiden Gemeinden sowie vier Küchenfeen auf die legendäre Minihütte. Mit gepackten Koffern kamen die kleinen und großen Minis am Dienstagmorgen im schönen kleinen Örtchen Spielmannsau bei Oberstdorf an. Dort wurden sie von den Teamern begrüßt, die mit Frack, Lederjacken und ge- schmückten Hüten als Zeitreisende verkleidet waren. Auch unser Küchenteam – die Zeitforscher – stellten sich vor: Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle zauberten in ihrer Laborküche für uns die ganze Woche über die leckersten Gerichte aus verschiedenen Zeiten. Und schon startete die Zeitreise! Alle Minis durften das erste Mal in dieser Woche durch die Zeitmaschine gehen, die sich in unserer Hütte befand. Mit einem Video und Lichteffekten rauschte die ganze Gruppe durch die Zeit und wurde in die neue Epoche telepor- tiert. Dieses Ritual fand jeden morgen vor dem Frühstück statt. Am ersten Tag landeten wir in der Antike, wo wir von antiken Göttinnen empfangen wurden. Nach einer Stärkung mit griechischen Spezialitäten haben alle ihre Zimmer bezogen und sich in der Hütte zurechtgefunden. Der erste Programmpunkt mit den Olympischen Spielen – passend zur Antike – stand auch schon an. Abends haben wir an unserer Feuerstelle Würstchen, Stockbrot und Mais gegrillt, bevor wir uns zur Nachtwan- derung an den nahegelegenen Christlessee aufmachten. Nach ein paar gemeinsamen Liedern mit Gitarrenbe- gleitung und einer Geschichte als „Betthupferle“ haben wir in Gruppen den Weg zurück zur Hütte angetreten. Danach sind alle Müde ins Bett gefallen. Nach der ersten Nacht auf der Hütte wurden die Zeitreisenden natürlich mit lauter Musik geweckt und wir sind mit der Zeitmaschine direkt in einer Gerichtsverhandlung im Mittelalter gelandet. Nach dem Frühstück starte- ten die Ritterspiele, bei welchen sich die Kinder in verschiedenen mittelalterlichen Disziplinen beweisen mussten. An diesem Tag stand auch der traditionelle Casinoabend an und wir bereiteten uns nach dem Mittagessen mit Quarkmaske, Nägellackieren und Frisuren machen darauf vor. Neben dem Beautyprogramm gab es auch an- dere Workshops wie Batiken, Tonen oder Armbänder knüpfen. Nachdem sich alle schick gemacht hatten, ging es auch schon los und bei Black Jack, Roulette und am Glücks- rad wurde fleißig um die Minimoney gezockt. Auch die Bar war immer gut besucht, wo es die leckeren Cocktails „Epochen Elixier“ und „Zeitreise Zisch“ gab. Nebenbei servierte uns das Küchenteam noch leckere Brownies mit Vanilleeis aus der Laborküche und der Casinoabend wurde mit einem Betthupferle von unseren Zeitmechani- kern Öli & Schraubi beendet. Am Donnerstag hat die Zeit- maschine uns einfach nicht in die gewünschte Epoche teleportiert, sondern ist zu- fällig irgendwo im Nirgend- wo steckengeblieben. War etwas kaputt?! Auf diesen kleinen Schreck haben wir zum „Anschuggerle“ erstmal Yoga gemacht. Nach dem Frühstück bekamen wir Be- such von Bürgermeisterin Si- mone Rürup und unserem Pfarrer Staudacher, mit de- nen wir einen Hüttengottes- dienst zum Thema Zufällen feierten. Am Mittag mussten die Kinder anspruchsvolle Rätsel der Zeitdiebe lösen und konnten somit den ge- klauten Zeitmesser finden und die Zeitmaschine repa- rieren. Wir stärkten uns am Abend bei der „Pasta Party“ mit verschieden Nudelarten und Soßen, bevor das Abendprogramm mit dem Spiel „Schlag den Zeitdieb“ begann. Dabei haben sich die Kin- der und die Teamer in verschiedenen kleinen Spielen gemessen. Mit Eifer, Ehrgeiz und Teamgeist ging der dritte Abend zu Ende. Mit Hits aus den 80ern und Zumba wurden die Kinder am nächsten Tag aus ihren süßen Träumen geweckt. Beim Frühstück mussten sie sich gut stärken, denn es ging auf das allbekannte Geländespiel. In Gruppen wurden ver- schiedene Bergetappen bezwungen und Stationen bewältigt. Für Bonuspunkte ist auch der ein oder andere in Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 den kalten Bach gesprungen. Erschöpft aber mit vollem Elan kamen alle Gruppen an der Hütte an, wo eine große Wasserschlacht, Eis und Melone auf alle wartete. Den Abend haben wir am Lagerfeuer mit Marshmellows und Stockbrot, sowie Snackigel passend zu den 80ern ausklingen lassen. Nach ein paar Lagerfeuerliedern fielen die Kinder todmüde ins Bett. Am letzten Tag reisten wir mit unserer Zeitmaschine in die Zukunft. Wir machten einen Ausflug zum Baden an den sehr kalten aber wunderschön blauen Christlessee und sogar fast alle trauten sich in das kalte Kneipwas- ser. Zurück an der Hütte spielten wir Wickingerschach und bekamen den ein oder anderen Witz vom netten Busfahrer zu hören. Nach leckerer La- sagne ging am letzten Abend die Zeitreiseparty aka Bunter Abend los: Gäste aus jeder Epoche haben teilge- nommen und die Kinder verkleideten sich als ihre zukünftigen Traumberu- fe. Bei einem tollen Programm, wel- ches wir tagsüber in verschiedenen Workshops vorbereitet hatten, von Minihüttennews über spontane Ko- medie-Bewerbungsgespräche und guter Verpflegung von unserem Kü- chenworkshop merkte man gar nicht wie die Zeit verflog. Zum Abschluss der phänomenalen Hütte startete un- sere traditionelle Hüttendisco mit Dis- colicht, Knicklichtern und toller Musik. Es wurde getanzt und gefeiert, bevor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wur- de in der letzten Nacht zwar wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abrei- setag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt, wir sind gemeinsam wieder in die Gegenwart gereist. Nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte aufzuräumen und zu putzen. Jetzt hieß es auch schon bald Abschied zu nehmen, denn die ersten Eltern waren bereits da. Doch eine Abschlussrunde musste noch sein und ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an... ... die Eltern, die die kleinen und großen Minis wohlbehalten zur Hütte und nach Hause fuhren. ... Kilian Berger für das Fahren des großen Hängers, wo unser ganzes Material Platz fand. ... Familie Kapler für die Kartoffeln und die Bereitstellung des Kartoffelbusses. ... Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes. ... Frau Rürup für den netten Besuch. ... Familie Fricker für die leckeren Äpfel. ... Frank Reinbold für die Keksspende von Kambly. ... unser Küchenteam (aka Zeitforscher) Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle für euer superleckeres Essen mit einfallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt bekommen! ... das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Baienfurt und Baindt, für die gelungene Gestaltung des Pro- gramms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrü- ßen zu dürfen! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Stellenanzeigen KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) 80-100 % • Integrationsfachkraft (Fachkräftekatalog KiTaG §7) mit 30 h Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung bis S 8a /S4 TVöD > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschä- digung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungs- einrichtungen der Gemeinde Baindt mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Vier Kommunen aus der Region bei „Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“ dabei Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität ist mittlerweile in 14 Kommunen rund um den Bodensee gestartet. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter ande- rem die Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg sowie die Stadt Weingarten, weshalb das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Trotz des „Wett- kampfes“ steht für diese vier Kommunen der Austausch und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klima- wandel und dessen bereits heute unabwendbaren Fol- gen, ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt macht. Dieses Spiel soll daher den Austausch der betei- ligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Startpunkt und Inspiration für das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» war unter anderem die Besichtigung des genossenschaftlichen Zollhauses am Züricher Bahnhof: ein Biotop, Ankunftsort und Treffpunkt für Menschen, Pflanzen und Tiere. Die teilnehmenden Gemeinden konn- ten sich in Zürich austauschen, neue Ideen kennenlernen und die Spielregeln ausprobieren. Nun beginnt der freund- schaftliche Wettbewerb, um den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes mit Freude und Ideenreichtum zu begegnen. Im Zollhaus am Züricher Bahnhof lassen multifunktionale Freiräume und Dachterrassen vielen Entwicklungen und der Natur reichlich Freiraum auf wenig Platz. Ein gelunge- nes Beispiel dafür, wie Planung sozialen und ökologischen Ansprüchen gerecht werden kann. Grünräume und grüne Infrastrukturen sind essenziell für das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie helfen, die Auswirkungen des Klimawan- dels in den Siedlungen abzufedern und sind Lebensräu- me für die urbane Fauna und Flora. Die Teilnehmenden des «Spiels ohne Grenzen! Zukunftsgrün» besuchten in Zürich weitere ausgewählte Beispiele wie den bekannten Kletterpflanzenpark in Oerlikon und die Buschlandschaft im Dachgarten der Zürcher Hochschule der Künste. «Wir möchten beleuchten, wie Pflanzen in unseren Städten wirken», so Stephan Brenneisen (ZHAW), während der Demonstration verschiedener Systeme der Vertikalbe- grünungen in der Stadtgärtnerei. «Auf knappem Raum Menschen, Pflanzen und Tieren genügend Entfaltungs- möglichkeiten zu bieten, das wird die Herausforderung der Zukunft.» Hier knüpft das Spiel an. Der motivierende Auftakt mar- kiert den Spielbeginn, um gemeinsam im freundschaft- lichen und freudigen Wettstreit den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes zu begegnen. Das Interreg-Projekt bietet Werkzeuge zur Umsetzung, zum Monitoring und fördert den grenzüber- schreitenden Wissensaustausch. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Öster- reichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunfts- grün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bo- densee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Hörbranz (AT), Koblach (AT), Lau- terach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Weitere Informationen zum Spiel gibt es auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite unte https://zukunftsgruenspiel.info/ Beispiel einer innerstädtischen Begrünung (Foto F. Roth) Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 24. September 2024 von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an u.frank@baindt.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur diesjährigen Vereinssitzung Liebe Vereinsvorsitzende, die diesjährige Vereinssitzung findet am Montag, den 14. Oktober 2024 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die Einladungen hierzu wurden bereits per E-Mail, ggf. per Post versandt. Sollte Ihr Verein keine Einladung bekommen haben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vereine@baindt.de oder melden Sie sich te- lefonisch unter 07502 9406-26. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung __________ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeindehaushalt - Doppelhaushalt 2025/2026 – Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung – Bürgerhaushalt Baindt Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir Ihr In- teresse an der Gestaltung Baindts und Ihr persönliches Engagement wecken und stärken. Wir bieten Ihnen erneut die Möglichkeit, zu Haushalts- themen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen werden. Die im Gemeinderat bereits am 17.09.2024 ersten einge- brachten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen 2025/2026 stehen im Internet unter der Rubrik Haus- haltsplan 2025/2026 unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemein- deverwaltung/finanzen-der-gemeinde zur Einsicht bereit. Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Sie werden aufgerufen Vorschläge bzw. Einsparungen dem Gemeinderat zu unterbreiten, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- tel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist wichtig, dass wir das Geld der Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und im Sinne intergenerativer Gerech- tigkeit nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Wirt- schaftskrise bedeuten aufgrund der Kostensteigerungen einen Anstieg der Ausgaben und gleichzeitig wegen ge- ringerem Wachstum einen Rückgang der Steuereinnah- men auch in Baindt. Hinzu kommen Unwägbarkeiten und allgemein steigen- de Kosten für die öffentliche Hand, insbesondere aus der Kreisumlage im Wege des Verlustausgleiches an der Oberschwabenklinik. Dem Gemeinderat stehen daher mit der Priorisierung von Maßnahmen im Herbst intensive Beratungen ins Haus. Die Entwicklung der Haushaltsjahre 2025-2026 ist des- halb durch steigende Aufwendungen gekennzeichnet, denen Einnahmen gegenüberstehen, die zwar stagnieren, jedoch den Einbruch seit 2021 weiterhin nicht kompensie- ren können. In der Folge wird der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum weiterhin in keinem Jahr seine Aufwendungen durch die erwirtschafteten Erträge de- cken können, sondern muss evtl. sogar teils erhebliche Mittelbedarfe verzeichnen. Die Ergebnisse werden allen zugänglich veröffentlicht und dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage bei den Haushaltsberatungen 2025/2026. Ihre Vorschläge bzw. Anregungen reichen Sie bitte bis spätestens 07.10.2024 bei Kämmerer Herrn Abele, email: wolfgang.abele@baindt.de bzw. (Tel. 07502-9406-20) ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und eine sachliche Diskussion. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Juli 2024: Rote Wanderstöcke; Schwarze Jacke Gr. 152; Schwarze Aktenmappe; Schwarzer Pullover Gr. M Schmet- terling in Strasssteinen; Jugendmountainbike Modell MTS 4300; Fahrradschlüssel Marke AXA; Zwei Fahrradschlüssel mit schwarzem Flaschenöffner als Anhägner. September 2024: Fahrzeugbrief Yamaha Kraftrad; Sechs Schlüssel an zwei Schlüsselringen; Schwarzes Etui mit In- halt; Zwei Hausschlüssel am Schlüsselring; Goldfarbene Halskette mit einem kleinen Schmetterlinganhänger; Drei Schlüssel am Schlüsselring; Smartphone Huawei; Schlüs- sel am orangenen Schlüsselband. Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. September und Sonntag, 22. September 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. September 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Sonntag, 22. September 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen September 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Kindergärten Kindergarten St. Martin Wir suchen dich! Pädagogische Fachkraft In Teilzeit (ca. 40-70% Beschäftigungsumfang) Nähere Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter: 07502/2678 Zur Informationi Sterben, Tod und Trauer in Literatur und Philosophie Ein Abend mit Kurt Brust, Vorsitzender der Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Philosoph:innen und Literat:innen haben sich seit jeher mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinandergesetzt. Die Ursache für die Beschäftigung mit diesen Themen war oft die eigene Betroffenheit durch Krankheit, Tod des Partners, der Partnerin oder ein kulturell-philosophisches Interesse (Tod als Erlösung, Tod und gesellschaftlicher Wandel, Sterben und Trost). Am Leseabend werden Texte gelesen, die sich sowohl mit dem eigenen Sterben ausein- andersetzen (z.B. Texte von Robert Gernhardt, Wolfgang Herrndorf, Peter Härtling und Willhelm Schmid), als auch Texte die sich mit Sterben, Tod und Trauer eher abstrak- ter befassen (z.B. Texte von Thomas Mann, Rainer Maria Rilke und Peter Bieri). Ort: Weingarten, Vogteistr. 5 Termin: Freitag, 27. September 2024 Beginn: 19.00 Uhr (voraussichtlich bis 20.30 Uhr) Telefonische Anmeldung 0751 18056382 bis zum 25.09.2024 Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz Jedes Jahr verrotten im Herbst kiloweise Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Früchte in den Gärten. Doch statt die reifen Früchte achtlos liegen zu lassen, sollten diese möglichst schnell aufgesammelt und weiterverarbeitet werden. Am Boden liegend werden sie nämlich rasch von Pilzen und Bodenlebewesen befallen. Die beim Fall entstehenden Druckstellen beschleunigen den Verrot- tungsprozess, wodurch das Obst oft nicht mehr für die Küche verwendbar ist. Viele Gartenratgeber empfehlen daher, Fallobst zügig zu entfernen. Doch dieser schnelle Griff zur Schubkarre ist nicht immer nötig. Ein ausgewogener Ansatz ist sinnvoll: Ein Teil des Obstes kann entfernt werden, während der andere Teil bewusst liegen bleibt. Denn viele Tiere und Or- ganismen profitieren von den heruntergefallenen Früch- ten. Vögel, Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch Säugetiere wie Eichhörnchen und Igel finden hier wertvolle Nahrung. Letztere interessieren sich weniger für das Obst selbst, sondern eher für die Insekten, die sich daran laben. Diese proteinreiche Kost hilft ihnen sich eine isolierende Fettschicht für den Winterschlaf anzufuttern. Das restliche Fallobst kann auf den Komposthaufen ge- geben werden, wo es weiterhin als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dient. Falls Sie noch keinen Kompost haben, ist dies der perfekte Anlass, einen anzulegen. Nach der Rotte verwandelt sich das Fallobst in wertvollen Hu- mus. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten größere Mengen Fallobst mit Rasenschnitt oder Laub abgedeckt werden. Beginnen Sie mit einer Schicht aus unterschied- lich dicken Ästen, um die Belüftung des Komposts zu gewährleisten, und legen Sie anschließend Laub darüber. Falls Kinder im Garten spielen, sollten Sie das Fallobst lie- ber aufsammeln und in eine geschützte Ecke des Gartens bringen. So minimieren Sie das Risiko, dass eine Wespe versehentlich aufgescheucht oder zertreten wird. Übri- gens der Mythos, dass Fallobst Ratten anzieht, ist über- trieben: Wo keine Ratten sind, werden sie auch durch ein paar heruntergefallene Früchte nicht angelockt. Und so bleibt Ihnen mehr Zeit, den Herbst mit selbstge- machtem Apfelmus, Zwetschgendatsche, Mirabellengelee und anderen Köstlichkeiten zu genießen. Viel Freude in ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 24.09.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. September – 29. September 2024 Gedanken zur Woche: Beide schaden sich selbst: Der, der zu viel verspricht und der, der zu viel erwartet. Gotthold Ephraim Lessing Samstag, 21. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Robin Schnez, Loana Sordon († Pia und Alfons Häfele, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Franz und Eugen Schmidt, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Samu Paul Dienstag, 24. September 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 25. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Zita Maurer, Elsa und Wendelin Kaplan) Donnerstag, 26. September 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 27. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst zum Ernte- dank Caritas – Kollekte - Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmwochenende in Rot an der Rot Von Freitag 27. bis Sonntag 29. September treffen sich die 35 Firmbewerber zusammen mit 10 Firmbegleitern auf einem In- tensivwochenende im Jugend- haus Rot an der Rot. Neben der Erfahrung in Kleingruppen mit Spiel und Spaß geht es auch um Gott, die Firmung und Firmzeichen und dazu gibt es ei- nen besonderen Gottesdienst mit Pfr. Staudacher. Ein ganz herzlicher Dank gilt heute schon den Begleitern im Firmprojekt und allen, die die Jugendlichen im Gebet mitbegleiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Ein unvergesslicher Ausflugstag nach Buxheim und Memmingen Etwas später als sonst, aber voller Vor- freude, trafen sich die Kirchenchormit- glieder samt Partner, um in den Bus nach Buxheim und Memmingen zu steigen. Die 1. Vorsitzende Nadine Klot- zer hatte ein fabelhaftes Programm zusammengestellt, das am späten Vormittag mit einer faszinierenden Füh- rung im Kloster Buxheim begann. Die Ausflügler tauch- ten tief in die Geschichte des Klosters ein und erfuhren spannende Details über das entbehrungsreiche Leben der Kartäuser. Alle waren sich einig: Ein solches Leben wäre nichts für sie! Ein absolutes Highlight des Tages war das Singen des Kirchenchors im Priesterchor der Klosterkirche St. Maria in Buxheim. Zwischen den kunstvoll geschnitzten Chorge- stühlen und bei exzellenter Akustik sang der Chor unter Leitung von Rainer Strobel zwei Stücke, die allen Anwe- senden Gänsehaut und ein wunderbares Gefühl bescher- ten. Bevor es weiter nach Memmingen ging, stärkten sich die Ausflügler mit köstlichen Blätterteigtaschen, die den Mittagshunger perfekt stillten. In Memmingen hatten die Teilnehmer bis zum frühen Abendessen freie Zeit zur Verfügung. Das kalte und regnerische Wetter trieb viele in die gemütlichen Cafés der Stadt, während andere die Kunsthalle besuchten und sich an moderner Kunst erfreu- ten. Einige erkundeten trotz des Wetters einige Sehens- würdigkeiten der Stadt. Nach einem leckeren Abendessen teilte sich die Grup- pe auf, um an den spannenden Stadtführungen “Dunkle Ecken” und “Gruselführung mit dem Nachtwächter” teil- zunehmen. Als am späten Abend alle wieder beim Bus ankamen, waren sich alle einig: Trotz des kalten und nas- sen Wetters war es ein interessanter und wunderschöner Ausflugstag gewesen. Frauenbund Baienfurt Dienstag, 24.9.2024, Wallfahrt Maria Steinbach und Bad Grönenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Steinbach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushaltestelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veeser, Maria Steinbach. Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach. 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kurpark, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach. Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke ein- packen. GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 22. SEPTEMBER 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat.“ 1. Johannesbrief 5,4c Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Freitag, 20. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 22. September 17. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt AM-Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 23. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 25. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Be- grüßung, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch: „Wo ist denn jetzt euer Gott?“ – Diese Frage hören Menschen, die im Vertrauen auf Gott unterwegs sein wollen, immer wieder, wenn Dinge passieren, die das gewohnte Leben aus der Bahn werfen. Nimmt unser Wochenspruch da den Mund nicht etwas zu voll, wenn er vom Glauben nicht wie der Hebräerbrief als ein trotziges Festhalten an dem, was ich noch nicht sehen kann, spricht, sondern vom Sieg über die Welt als Inbegriff für ein Leben in Gottesferne? Wie mit einer Röntgen-Brille schaut unser Bibelvers hinter die Fassaden und erinnert uns daran, dass wir im Glau- ben an Jesus als neue Geschöpfe leben dürfen, die sich an Gottes Weisungen orientieren, nicht an dem, was jeder auf den ersten Blick zu sehen meint. Was für eine Freiheit, aus der wir unser Leben gestalten können, als Menschen, die wissen, dass Gott am Wirken ist, auch in allem, was um uns herum geschieht, bis am Ende alles gut wird. Und solange es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer „Dieses Foto“ von Unbekann- ter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC Alle kommunizieren über sozi- ale Medien, aber wird die Welt dadurch so- zialer? Soziale Medien sind heute aus unserem Alltag nicht mehr weg- zudenken. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit unserem Referenten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Baienfurter Kirchenkino 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist al- les möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Bibel am Nachmittag „Der neue Himmel und die neue Erde“ – wie im Buch der Offenbarung (Kap. 21) beschrieben sind Thema im Bibeltreff am Sonntag, 22. September, um 17.00 Uhr in der evang. Stadtkirche Weingarten. Referent ist Hermann Baur, Gemeinschafts- pastor im Evang. Gemeinschaftsverband Württ., in der Musik und Liturgie wirkt Prädikant Ulrich Warth, Fried- richshafen mit. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft „Die Apis“ in Wein- garten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beweist Comeback-Qualitäten, spielt aber erneut nur Remis TSV Tettnang - SV Baindt 3:3 (2:0) Zehn Tage nach dem durch ein Gewit- ter abgebrochenen Heimspiel gegen den SV Bergatreute, gastierte der SVB beim ebenfalls noch ungeschlagenen TSV Tettnang, der vor Partie die Bezirksliga-Tabelle anführte. Für das nicht ein- fache Auswärtsspiel musste Trainer Weiland mit Dischl (Verletzung), Caltabiano und den Szeibel-Zwillingen (alle Urlaub) zwar auf einige Stützen verzichten, konnte aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft aufbieten, die erstmals in dieser Saison wieder von Kapitän Thoma aufs Feld geführt wurde. Nach einem merkbaren Abtasten in den Anfangsminu- ten und einem ersten gefährlichen Tettnanger Standard (9.), zeigte sich der SVB offensiv deutlich präsenter und erspielte sich durch Fischer (12.), Dantona (17.) und Geg- gier (23.) aussichtsreiche Möglichkeiten auf den frühen Führungstreffer. Entgegen dem Spielverlauf fiel dieser nur eine Minute später dann aber auf der Gegenseite, als ein folgenschwerer Baindter Ballverlust im Mittelfeld, die nach einer Ecke aufgerückte Hintermannschaft aushe- belte und Biberger das 1:0 ermöglichte (24.). In der Folge war ein deutlicher Bruch im Spiel des SVB zu erkennen, der sich einige Zeigerumdrehungen später bei einem Ein- wurf überrumpeln ließ und so Konrads drittes Saisontor ermöglichte - 2:0 (30.). Während zunächst sogar noch das 3:0 für den TSV in der Luft lag, kam der SVB gegen Ende des ersten Durchgangs nochmal auf und hätte durch Thoma und Camara verkürzen können. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit hatte der SVB das Chancenplus auf seiner Seite, wobei Fink nach einer schö- nen Flanke von Fischer den Kopfball nicht präzise genug setzte (46.). Defensiv zeigte sich Weilands Mannschaft dafür weiterhin enorm anfällig: Kneisl und Walser konn- ten zunächst noch das 3:0 verhindern (52.), bei der an- schließenden Ecke leistete der SVB dann allerdings nur Begleitschutz und Vulpis nickte unbedrängt zum dritten Tettnager Tagestreffer ein (53.). Der Landesliga-Absteiger schien auf ein kleines Debakel zuzusteuern, schüttelte sich dann aber kurz und kam beeindruckend zurück. Nach ei- nem abgefangenen Ball von Zweifel, enteilte Thoma sei- nem Gegenspieler und stellte den 3:1-Anschlusstreffer her (62.). Direkt nach Wiederanpfiff eroberte der SVB erneut die Kugel, wobei Kneisl Fink mit einem butterweichen Chip hinter der Kette fand. Baindts Nummer 19 saugte den Ball sehenswert herunter und machte den Baindter Doppel- schlag perfekt (62.). In der eigentlich schon entschiede- ne Partie war so plötzlich wieder neue Spannung, was sich auch im Geschehen auf dem Feld zeigte: nach einer Rudelbildung auf dem Feld hätte sich sowohl der SVB als auch der TSV nicht über Platzverweise beschweren Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 dürfen (68.). Während die Baindter Mannschaft offensiv weiterhin auf den Ausgleich drückte, jedoch ohne große Chancen blieb, versuchten die Gastgeber das knappe Ergebnis über die Zeit zu bringen. Dies gelang allerdings nur bis in die Schlussminuten, als der SVB dankbar war, wieder auf die Qualitäten seines Kapitäns zurückgrei- fen zu können: ein scharf getretener Freistoß von Kneisl, landete auf dem Schädel von Thoma, der wuchtig zum 3:3 einköpfte (89.). In der Nachspielzeit wollten sich bei- de Teams nicht mit dem Unentschieden zufrieden geben und spielten nochmals mit offenem Visier auf Sieg - es blieb jedoch beim 3:3. Damit fährt der SVB auch im vierten Spiel seit seiner Rückkehr in die Bezirksliga das vierte Remis ein, welcher der Mannschaft auf dem Weg in die obere Tabellenhälf- te nicht so wirklich weiterhilft. Dennoch zeigte die Mann- schaft nach dem bitteren 3:0-Rückstand Moral und erar- beitete sich in einem der schwersten Auswärtsspiele der Saison doch noch ein Remis, welches dem Spielverlauf zufolge auch leistungsgerecht war. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Nico Geggier (57. Kevin Lang), Jan Fischer, Mika Dantona, To- bias Fink, Baba Camara - Trainer: Rolf Weiland Tore: 1:0 Noah Biberger (24.), 2:0 Maximilian Konrad (30.), 3:0 Gianluca Vulpis (53.), 3:1 Philipp Thoma (62.), 3:2 Tobias Fink (62.), 3:3 Philipp Thoma (89.) FV Rot-Weiß Weiler II - SV Baindt II 3:3 (2:1) In der aufgrund des regnerischen Wetters auf den Kunstrasen verlegten Partie, erspielte sich die „Zwoite“ in der Anfangsphase zunächst ein leichtes Übergewicht, ging dann aber unglücklich durch ein direktes Freistoßtor in Rückstand (10.) Schnez, auf Vorlage von N.Späth, kon- terte das frühe 1:0 zwar schnell (22.), doch nach einem Eckstoß ging der FVW II erneut in Führung (31.). Ebenfalls nach einem Standard, glich der SVB zu Beginn der zweiten Halbzeit aber erneut aus, als Probst eine scharfe Freis- toßflanke von Brugger ins eigene Tor verlängerte (55.). In der 66.Minute gingen die Gäste dann zum dritten Mal nach einem Standard in Front, jedoch hatte der SVB II kurz vor Schluss nochmal eine Antwort parat und stellte durch einen Kopfballtreffer von Heisele auf 3:3 (85.). Trainer Geggier zeigte sich am Ende weitestgehend zu- frieden mit dem Auftritt seiner Truppe, da diese nach drei- maligem Rückstand nicht aufsteckte und sich so auswärts spät noch einen Punkt erkämpfte. Dennoch zeigte sich die „Zwoite“ anfällig bei gegnerischen Standards und nutzte die leichten spielerischen Vorteile zu selten, wodurch es eben nur zu einer Punkteteilung reichte. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (82. Johannes Heisele), Niklas Späth, Ju- lian Keppeler, Manuel Brugger (72. Markus Baumgärt- ner), Konstantin Knisel, Johannes Schnez, Moritz Lang (60. Tobias Trautwein), Max Kretzer (46. Robin Blattner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Luis Völker (10.), 1:1 Johannes Schnez (22.), 2:1 Demba Sowe (31.), 2:2 Andreas Probst (55. Eigentor), 3:2 Jonas Dorner (66.), 3:3 Johannes Heisele (85.) Vorschau: Sonntag, 22.09 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Scheidegg II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Scheidegg Herren 1 mit spannendem Saisonauftakt Zum ersten Pflichtspiel der Saison 2024/25 durften wir den Aufsteiger TSV Warthausen in der Baindter Sporthalle begrüßen. Da unser Spitzenspieler Mar- cel Brückner verhindert war, rückte Frank Markwart in die Mannschaft auf. Wir erwarteten dennoch ein knappes Spiel, das in beide Richtungen gehen könnte. Die Doppel starteten hart umkämpft und verheißungsvoll für uns. Wolfgang Assfalg und Philipp Schwarz konnten in 5 Sätzen gewinnen, Nico Scheffold und Tobias Nowak schlugen das Einserdoppel der Gäste gar mit 3:1. Unser 3er-Doppel mit Neuzugang Roman Buck und Ersatzmann Frank wehrten im 5. Satz 3 Matchbälle ab, vergaben dann selbst einen Matchball und mussten schlussendlich doch den Gegnern gratulieren. In den Einzeln ging es direkt in die nächten Krimis: Philipp siegte in 5 Sätzen, Tobi musste sich ebenfalls im Entschei- dungssatz geschlagen geben. Nach knapp 2h Spielzeit stand es gerade einmal 3:2, das könnte ein langer Abend werden... Im mittleren Paarkreuz teilten wir die Punkte: Wolfgang gewann wiederum im 5. Satz, Nico konnte sein Niveau des ersten Satzes nicht halten und musste sich mit 1:3 geschlagen geben. Roman und Frank im hinteren Paar- kreuz verhalfen uns mit zwei starken 3:1 Erfolgen zum 6:3 Halbzeitstand und damit erstmals zu einem größe- ren Vorsprung. Diesen konnten Philipp und Tobi mit zwei weiteren, teilweise knappen Siegen nochmals auf 8:3 aus- bauen. Wer nun dachte, das Match sei gelaufen sah sich getäuscht. Mit drei relativ schnellen 3:0 Erfolgen kämpfte sich der TSV Warthausen in die Partie zurück. Im letzten Einzel behielt dann aber Frank die Nerven, spielte ruhiges und intelligentes Tischtennis und konnte so auch sein 2. Einzel für sich entscheiden. Mit diesem hart umkämpften 9:6, bei dem sich viele Spiele erst im 5. Satz entschieden, feierte die erste Herrenmann- schaft einen gelungenen Start in die neue Saison. Bereits am kommenden Sonntag um 13 Uhr kann beim Auswärtsspiel gegen die TSG Ailingen nachgelegt werden. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren II starten in die Saison Samstag 21.09. • 11 Uhr: SG Aulendorf - Jungen 1 • 18 Uhr: Herren 2 - SV Fronhofen II Sonntag 22.09. • 13 Uhr: TSG Ailingen - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 TC Baindt e.V. Jugend- und Einzelvereinsmeister- schaften 2024 Jugendvereinsmeisterschaften Zusammen mit den Finalspielen der Vereinsmeisterschaften der Herren und dem Saisonabschlussfest fanden am 14. September die Jugendvereinsmeisterschaften statt. Es wurden die Vereinsmeister in den Altersklassen U12 und U15/U18 ausgespielt. Die Altersklassen U15 und U18 wur- den gemeinsam ausgespielt, hier gab es 5 Teilnehmer. In der Altersklasse U12 waren es 4 Teilnehmer. In beiden Al- tersklassen wurde im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Bei der U12 waren die Teilnehmer Cedric Hinner, Lenny Sonntag, Felix Schmidt und Josefine Boenke. Es waren alles spannende Spiele, die mal mehr, mal weniger hart umkämpft waren. Am Ende setzte sich Cedric Hinner durch. Er wurde Vereinsmeister der U12 mit 3 gewonne- nen Matches. Platzierung in der Altersklasse U12 1. Cedric Hinner 2. Felix Schmidt 3. Lenny Sonntag 4. Josefine Boenke Bei der kombinierten Altersklasse U15/U18 spielten Marian Dorn, Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann, Jonathan Boenke und Johannes Neubauer um die Vereinsmeis- terschaft. In diesem Jahr konnte Marian Dorn alle seine Spiele gewinnen und wurde somit ungeschlagen Ver- einsmeister der U15/U18. Platzierung in der Altersklasse U15/U18 1. Marian Dorn 2. Johannes Neubauer 3. Maurice Zimmermann 4. Vinzent Neubauer 5. Jonathan Boenke Wir gratulieren allen Platzierten und vor allem den beiden Vereinsmeistern herzlich. Die Teilnehmer U12 und U15/18 mit unserem Jugendwart Einzelvereinsmeisterschaften 2024 Am 14. September war es wieder mal so weit, der Final- tag der diesjährigen Vereinsmeisterschaften im Einzel stand an. Bei den Damen wurde über die Saison eine Gruppe mit 4 Teilnehmerinnen im Jeder-gegen-Jeden Modus ausge- spielt. Am Ende setzte sich Stefanie Brehm mit 3 Siegen durch. Herzlichen Glückwunsch zur Vereinsmeisterschaft der Damen 2024. Die Teilnehmerinnen bei den Damen Mit insgesamt 34 aktiven Teilnehmer war die Herrenkon- kurrenz Anfang der Saison in die Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 41 Partien von Mitte Mai bis Mitte Juli in 4er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden, gespielt. Die jeweils Gruppenbes- ten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde dann in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Mo- dus, ausgespielt. Am Ende qualifizierten sich 4 Spieler für die Halbfinals. Neben dem Titelverteidiger Stefan Boenke qualifizierten sich Peter Schmitt, Max Schäfer und Philipp Neubauer für das Halbfinale. Am Samstagvormittag waren die Halbfinalspiele ange- setzt. Krankheitsbedingt konnten aber leider beide Halb- finalspiele nicht stattfinden, so dass Stefan Boenke und Philipp Neubauer direkt für das Finale qualifiziert waren. Durch die Ansetzung des Finalspiels direkt vor dem Sai- sonabschlussfest fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein. Am Ende war der Favorit und Vorjahressieger zu stark für eine Überraschung. Stefan Boenke gewann das Spiel, mit 6:4 6:2, und konnte somit seinen Titel als Vereinsmeister der Herren verteidigen. Herzlichen Glückwunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit viele Spielen. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an erster Stelle. Die Geselligkeit, das gemeinsame Tennisspielen, mit Gegnern gegen die man sonst nicht spielt, war mindes- tens genau so wichtig. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wir freuen uns schon auf das nächstes Jahr, und hof- fen, dass wir wieder eine genau so große Vereinsmeis- terschaft, über die Saison hinweg, durchführen können. Die Finalisten bei den Herren Saisonabschluss 2024 Im Anschluss an die Vereinsmeisterschaften ging es naht- los über in den Saisonabschluss. Mitglieder und Gäste versammelten sich im Vereinsheim und auf der Terrasse, die, aufgrund der kühlen Wetterlage, bestens von Hel- muth Boenke und Oskar Halder wetterfest abgeschirmt worden war (herzlichen Dank euch beiden!). Vielen Dank auch an Michele, der uns mit köstlichen Piz- zen versorgte. Nach Siegerehrung durch Sportwart und Jugendwart sowie Rückblick auf die Verbandsrunde 2024 wurden 2 Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt. Die Jubilare in der Mitte, links und rechts die beiden Vor- sitzenden Für diese Saison steht nun noch die Vereinsmeisterschaft Mixed an, die am 21.09. ausgespielt wird. Eine Anmelde- liste hängt am Vereinsheim aus. Unser Abschluss-Bän- delesturnier findet am 06.10. um 13 Uhr statt, Anmelde- schluss: 05.10. um 16 Uhr. Eine Anmeldeliste hängt auch schon aus. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Das Vorstandsteam 18. Human- Table- Soccer-Turnier Am Samstag, den 21 September findet die 18. Ausgabe des Human- Table- Soccer-Turniers statt. Das bedeutet gleichzeitig, die zwölfte Deutsche Meister- schaft im Hof der Villa. Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Dia- gnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Ju- gendliche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stamm- zellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Musikverein Baindt Wir sind zurück aus der Sommerpause Vergangenen Donnerstag haben wir, in unserer ersten Musikprobe nach der Sommerpause, bereits die ersten Kon- zertstücke angespielt. Freuen sie sich schon jetzt auf ein abwechslungsreiches Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Konzertprogramm und planen Sie sich den Konzertabend am 14.12.2024 gerne schon in ihrem Terminkalender ein. Doch auch wenn wir schon wieder mitten in den Kon- zertvorbereitungen sind, haben wir mit der Frühschop- pensaison noch nicht ganz abgeschlossen. Am Samstag, den 21.09.2024 dürfen wir in der Gaststätte zur Mühle in Baindt bei der „Mühlengaudi“ den Frühschoppen musi- kalisch umrahmen. Am Sonntag, den 22.09.2024 sind wir beim Musikverein Reute-Gaisbeuren zum Musikfest ein- geladen. Hier dürfen wir um 13:00 Uhr am Sternmarsch teilnehmen. Wir freuen uns, wie immer über viele Baindter Gesichter am Straßenrand und im Festzelt. Reitergruppe Baindt Nachbericht Vereinsausflug Am Samstag, den 14. September machten wir uns bereits früh morgens mit 47 Mitglie- dern auf den Weg zu den CHI Donaueschin- gen. Kurz vor dem Ziel legten wir noch eine kleine Pause auf einer Raststätte ein wo wir uns mit einem kleinen Vesper für den Tag stärkten. Bevor wir ankamen gab es für alle unsere Mitglieder noch eine Aufgabe, die wäh- rend des Tages erledigt werden musste: Jedes Mitglied erhielt eine Karte mit einem kleinen Fotoauftrag. Bereits angekündigt wurde, dass wer den Fotoauftrag nicht ein- reicht, am Heimweg im Bus ein Gedicht vortragen muss. In Donaueschingen angekommen, machten wir ein Grup- penfoto bevor sich dann die einzelnen Gruppen auf dem großen Turniergelände verteilten. Während des Turnier- tages gab es unterschiedliche Prüfungen anzusehen: Im Gelände startete eine Marathonfahrt für Pony-4-Spän- ner, gefolgt von einer Marathonfahrt für Pferde-2-Spän- ner. Auf dem Springplatz startete das Programm mit der Einlaufprüfung U25 1,15m. Um die Mittagszeit fand das Finale Mittlere Tour mit 1,45m statt. Im Anschluss wurden die Deutschen Sportpferde-Auktionsfohlen präsentiert. Zum Abschluss fand die 2. Qualifikation für den Großen Preis mit 1,50m statt. Die Dressurbegeisterten Zuschau- er konnten im Dressurviereck das Grad Prix Special, die Präsentation der Deutschen Sportpferde-Auktionsfohlen sowie die Finalqualifikation zum Nürnberger Burk-Po- kal – St. Georges Special sehen. Als Highlight gab es am Nachmittag noch eine Intermediare I Kür. Auf 17:30 Uhr traten wir die Heimreise an. Nachdem die Mitglieder während unseres Ausflugs ihre Fotoaufträge einreichten, wurde der Auftrag von zwei unserer Mitglieder nicht korrekt ausgeführt, weshalb wir uns dann auf der Heimfahrt über zwei Gedichts-Vorträge freuen durften. Über die Vielzahl an Bilder die wir durch das Spiel gewonnen haben, freuen wir uns sehr. Für die angenehme Busfahrt bedankten wir uns bei unserem Busfahrer Charly! Wir blicken auf einen tollen und erleb- nisreichen Tag in Donaueschingen zurück. Turnierergebnisse Anna Tratzyk mit Charlston Stilspring-Wettbewerb 80cm, Platz 2 Standard-Spring-Wettbewerb 90cm, Platz 8 Anna Tratzyk mit Sisko Standard-Spring-Wettbewerb 100cm, Platz 4 Jump an Run, Platz 1 Herzlichen Glückwunsch an unsere Anna zu ihren tollen Erfolgen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Alpin-Powerworkout startet wieder - Beginn 8. Oktober Am 08.10 startet wieder unser Alpin-Po- wer-Workout. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top-Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 8 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teilnahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25.- Euro. Jeder, der Spaß am Sport hat ist herzlich willkommen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm Jugendrotkreuz Am Samstag dem 31.08. fand unser jährliches Ferienpro- gramm der Gemeinden Baindt und Baienfurt wieder bei bestem Wetter statt! Nachdem wir alle Kinder willkommen geheißen haben, ging es direkt mit einem kleinen Kennenlernspiel los. Dann haben wir uns in Stationsarbeit gemeinsam spielerisch mit dem Notruf, der Stabilem Seitenlage, unserem Kranken- transportwagen, verschiedenen Verbänden und vielem mehr beschäftigt. Nach einer kleinen Bastel Runde haben die Kinder noch eine verdiente Helden-Urkunde von uns bekommen, be- vor schon wieder der Abschied anstand. Rund um war es wieder ein sehr gelungenes Ferienprogramm und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Falls du auch gerne in unser Jugendrotkreuz reinschnup- pern möchtest, kannst du uns ganz unverbindlich eine Email schreiben an jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf euch! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung von Wilhelmsdorf zum Ringgenhof über Rimmersberg und Rinkenburg Treffpunkt: Dienstag 01.10.2024 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Wegstrecke ca. 3,5 Stunden, 12 km, 100 hm. Fahrpreis für Mitglieder 7,00 Euro (Fahrgemeinschaften).Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, Vesper, feste Schuhe, Wechselschuhe und nach Bedarf Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gu- tem Wetter statt. Anmeldung ab 26.09.2024 ab 17.00 Uhr. Tel. 0751/43287. Wanderführung: Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Ravensburger Kinderherbst 26.10. - 03.11.2024 Spannende Herbstferien sind garantiert: Der Ravens- burger Kinderherbst beginnt Der Ravensburger Kinderherbst geht in die 11. Runde. Von Samstag, 26. Oktober bis Sonntag, 3. November wird eine Woche voller Kultur für Kinder angeboten. Unter der Organisation des Kulturamts und durch den Zusammenschluss von Kulturveranstaltern aus Ravens- burg wird Kindern ab 3 Jahren ein abwechslungsreiches Kulturprogramm in den Herbstferien geboten. Auf dem Programm stehen zwei Kinderkonzerte vom Stadtorchester und der Zehntscheuer, die zum Lauschen, Tanzen und Mitsingen einladen. Wer das Geschehen auf der Bühne lieber beobachten will, kann zum Theater oder Tanztheater ins Theater Ravensburg sowie zu Aufführun- gen in Ottokar‘s Puppentheater kommen. Spannenden Geschichten lauschen kann man bei den Vorlesungen im Figurentheater, der Stadtbücherei und dem Caritas Fa- milienzentrum. Um seiner Kreativität freien lauf zu lassen kann man Workshops im Museum Ravensburger, bei der Humpisgesellschaft und im Lebenshilfehaus besuchen. In der Stadtbücherei gibt es zudem spannende Workshops zum Thema Film und Computer. Und wer schon immer mal auf der Bühne stehen wollte, kann zum Theater- workshop oder Zirkuskurs im Theater Ravensburg gehen. Eine informative Kinderstadtführung mit entsprechender Ausrüstung um die Stadt zu verteidigen und Führungen sowie eine Museumsrallye im Museum Humpis-Quartier zur Stadtgeschichte werden während der ganzen Woche angeboten. „Die meisten Veranstaltungen waren im letzten Jahr aus- gebucht. Daher lohnt es sich, die Karten im Vorverkauf zu ergattern oder sich gleich für einen der Workshops anzumelden.“, rät Verena Müller, Kulturamtsleiterin der Stadt Ravensburg. Erhältlich sind die Karten ab Montag, 23. September im Vorverkauf in der Tourist Information Ravensburg und allen reservix-Vorverkaufsstellen sowie online unter www. reservix.de. Für manche Veranstaltungen muss man sich direkt beim Veranstalter anmelden. Der Hinweis steht im Programmheft bei den jeweiligen Veranstaltungen. Auch die Familiengutscheine der Stadt Ravensburg im Wert von 2 € sind für die Veranstaltungen einlösbar. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Ravensburg www.ravensburg.de/kinderherbst und in der ausführlichen Programmbroschüre, die in der Tourist In- formation und der Stadtbücherei erhältlich ist. Ravensburger Kinderherbst Samstag, 26.10. bis Sonntag, 03.11.2024 diverse Ver- anstaltungsorte Kartenvorverkauf ab Montag, 23. September in der Tourist Information Vortragsreihe Herbst „Sterben, Trauer, Hospiz, Patientenverfügung, Demenz“ Humor angesichts von Sterben und Trauer? Beim Vortrag am Montag, den 14. Oktober 2024, geht es um die die Bedeutung von guten Bildern, von Humor, Hoffnungszeichen, Spiritualität und Glaube bei Sterben Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 und Trauer aufzuzeigen. Kann ich mit Sterbenden noch lachen und Freude erleben? Eine wichtige Rolle spielt da- bei das Versöhntsein mit sich und den anderen. Beginn ist um 19 Uhr im Evang. Gemeindehaus, Gutenbergstra- ße 49 in Bad Saulgau. Als Referent ist Ludger Hoffkamp, Klinik-Clown und Zauberer aus Ludwigsburg geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird ge- beten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Bettina Oswald, oswald@Caritas-DICVRS.de. Würdevolle Begleitung am Lebensende mit Hospiz- diensten Beim Vortrag am Donnerstag, den 07. November 2024, geht es um die Fragen: Was kann eine Hospizgruppe leisten? Wie kann sie zu einer würdevollen letzten Le- bensphase beitragen? Wie können Angehörige entlas- tet werden? Wie können schwerkranke oder sterbende Menschen Teil einer solidarischen Gemeinde bleiben? Be- ginn ist um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus, Schulstraße 16 in Bad Saulgau. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Referentinnen sind Angelika Lin- der (ambulante Hospizgruppe Bad Saulgau) und Bettina Oswald (Caritas, oswald@Caritas-DICVRS.de). Mit Vollmacht und Patientenverfügung Vorsorge treffen Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben - ganz egal in welchem Al- ter - darum geht es beim Vortrag am Donnerstag, den 14. November 2024. Doch welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellatio- nen umgegangen werden? Wie findet sich meine ganz persönliche Wertevorstellungen wieder? Was ist eine Ge- setzlichen Betreuung und wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln? Beginn ist um 19 Uhr im kath. Gemein- dehaus, Schulstraße 16 in Bad Saulgau. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Referentin ist Sonja Hummel (Caritas, hummel.s@caritas-dicvrs.de). DEMENZ - Wissen, Verstehen, Umgehen Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz. Beim Online-Vortrag am Mitt- woch, den 20. November 2024 gibt es Tipps und Hinweise zum Umgang und zur Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen und wie ein Leben möglichst lan- ge im eigenen Zuhause ermöglicht werden kann. Beginn ist um 18 Uhr, Anmeldung bei der Referentin Daniela Wiedemann (Caritas, wiedemann.d@caritas-dicvrs) ist zwingend notwendig. Fachdienst Solidarität im Sozialraum, Fachbereich: Ba- sisversorgung/Christ. Patientenvorsorge Caritas Biber- ach-Saulgau Zur Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kindern Wenn Kinder mit Beeinträchtigung erwachsen werden... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kindern“. Im ersten Vortrag am Donnerstag, den 19. September 2024 geht es um die „Rechtliche Betreuung nach dem 18. Geburtstag“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referent ist der Betreuungsverein SKM Sigmaringen geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung Erben werden ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im zweiten Vortrag am Donnerstag, den 26. September 2024 geht es um „Vor- sorge treffen mit dem Behindertentestament“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referent ist Notar a.D. Herr Herwanger geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung geboren werden ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im dritten Vortrag am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 geht es um „Mutter- schutzverlängerung, Kinderkrankschreibung, Fahrtkoste- nerstattung und Haushaltshilfe“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referentin ist die AOK Bodensee-Oberschwaben ge- laden. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung finanzielle Hilfe bekommen ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im dritten Vortrag am Donnerstag, den 24. Oktober 2024 geht es um „Pflege- grad, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegebra- tungsgespräch und Entlastungsbeitrag“. Diese finanzielle Hilfe können jedoch nicht nur Kinder mit Behinderung beantragen, auch be chronischer Krankheit, hohem För- derbedarf oder mit OP-Erfahrung kann sich ein Antrag lohnen. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referentin ist die Amb. Kinderkranken- und Intensivpflege Pusteblume geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird ge- beten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Caritas Biberach-Saulgau Geologische und wasserbauhistorische Spurensuche Exkursion der Gesellschaft Oberschwaben nach Bad Waldsee Kreis Ravensburg – Am 21. September 2024 um 14 Uhr veranstaltet die Gesellschaft Oberschwaben eine Exkur- sion in die Natur- und Kulturlandschaft Oberschwabens. Prof. Dr. Andreas Schwab (GO-Vorsitzender und Professor für Geographie und ihre Didaktik an der PH Weingarten) und Wasserhistoriker Dr. Lutz-Dietrich Herbst begeben sich mit den Teilnehmenden vom Tannenbühl bis nach Bad Waldsee auf geologische und wasserbauhistorische Spurensuche. Der Tannenbühl ist das Naherholungsgebiet von Bad Waldsee und ein wichtiger außerschulischer Lernort: Neben einem Wildtier-Lehrpfad und einem Baum- und Wald-Lehrpfad gibt es einen 2021 neu eröffneten geo- logische Lehrpfad. Er wurde vom Fach Geographie der PH Weingarten gestaltet. Auf einer Strecke von ca. 3 km kann man hier nahezu alle Formen finden, die der große Alpenrheingletscher vor gerade einmal 24000 Jahren hinterlassen hat. Auch die Gewässer im Stadtgebiet von Bad Waldsee werfen spannende Fragen auf: Wie hat der Mensch hier im Laufe von Jahrhunderten eingegriffen? Und was hatten diese Eingriffe mit der Entwicklung der Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Stadt Bad Waldsee zu tun? Diesen und vielen weiteren Fragen geht die Exkursion nach. Ablauf und Anmeldung Anmeldungen gehen an gesellschaft-oberschwaben@ rv.de. Treffpunkt ist der Wanderparkplatz „Tannenbühl“ bei Bad Waldsee. Auf eine Wanderung entlang des geo- logischen Lehrpfades folgt eine kurze Weiterfahrt nach Bad Waldsee. Dort geht es um die Gewässer- und Stadt- geschichte Bad Waldsees. Um 18 Uhr ist eine gemeinsa- me Einkehr geplant. Eine Anmeldung ist bis zum 20. September möglich. Es können max. 30 Personen teilnehmen. Mehr Informationen gibt es auf: www.gesellschaft-oberschwaben.de Gesellschaft Oberschwaben c/o Kulturhäuser Landkreis Ravensburg Landwirtschaft erleben: Hofführung und Bio-Genuss auf dem Rösslerhof Der Rösslerhof in Schlier lädt zur Entdeckungstour im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württem- berg ein An den Freitagen 27. September, 4. Oktober und 11. Ok- tober 2024 öffnet der Rösslerhof jeweils von 14:30 bis 15:30 Uhr seine Tore für eine besondere Hofführung mit Verkostung. Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Ba- den-Württemberg erhalten Besucher/innen spannende Einblicke in die ökologische Landwirtschaft und die nach- haltige Lebensmittelproduktion des Hofs. Die einstündigen Führungen geht durch folgende Berei- che: Von der artgerechten Milchviehhaltung und Kälber- aufzucht, über den ökologischen Ackerbau mit den Kultu- ren Dinkel, Weizen, Cannabis, Flachs und Mais, bis hin zum Streuobst und der hofeigenen Vermarktung. Anschließend werden im Hofladen der eigene Apfelbalsamico und der Emmentaler aus der eigenen Milch verköstigt. „Mit dieser Veranstaltung möchten wir die ganze Vielfalt unseres Betriebes zeigen“, erklärt Gereon Güldenberg, Betreiber des Rösslerhofs. „Dabei kann man hautnah den kompletten Weg von dem ökologisch erzeugten Rohstoff bis hin zum fertigen Bio-Lebensmittel erleben.“ Die Teilnahme kostet 5 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre frei). Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an cafe-laden@roesslerhof.de. Nach der Führung besteht die Möglichkeit im hofeigenen Bio-Café „Dahoim“ einzu- kehren. Eine Reservierung vorab wird empfohlen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 22. September 2024 Lebensformen im Dornacher Ried – ohne Moos nix los?! Gästeführerin: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden (Über-)Lebensformen im Dornacher Ried - Ohne Moos nix los?! Die unbekannte Welt von Moosen, Flechten und Pilzen – Gametophyten, Doppelwesen und Chimären. Wer oder was sind sie wirklich und welche Strategien haben sie im Laufe der letzten 500 Millionen Jahre entwickelt? Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ggfs. regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Beginn des ersten Bauabschnitts am Montag, 16. Sep- tember 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 16. September 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwi- schen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der An- schlussstelle Weingarten auf rund 3,5 Kilometern Länge erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden auf beiden Richtungsfahrbahnen Schäden an der Asphaltfahrbahn wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Günstige Witte- rungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die gesamte Fahr- bahndeckenerneuerung bis Ende Oktober abgeschlossen. Ab Montag, 16. September 2024, werden auf der Rich- tungsfahrbahn nach Friedrichshafen transportable Schut- zeinrichtungen sowie Verkehrssicherungselemente aufge- baut. Diese Arbeiten erfolgen als Wanderbaustelle unter Einengung des Verkehrs. Am Mittwoch, 18. September 2024, wird der gesamte Ver- kehr der B 30 auf die Fahrbahn in Richtung Friedrichsha- fen gelegt, sodass ab Donnerstag, 19. September 2024, die Straßenbauarbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Ulm begonnen werden können. Die Fahrbahnerneuerung erfolgt in „Kompakter Asphalt- bauweise“. Das bedeutet, dass die Binder- und Deck- schicht “heiß auf heiß“ zeitgleich eingebaut wird. Durch diese Bauweise wird die Einbauqualität und Dauerhaftig- keit des Asphalts erhöht. Die Arbeiten an der Richtungsfahrbahn nach Ulm sollen bis Mittwoch, 9. Oktober 2024, abgeschlossen sein. Verkehrsführung während Bauabschnitt 1 Der durchgehende Verkehr der B 30 verbleibt in beiden Fahrtrichtungen mit einer „2+0“- Verkehrsführung auf der Bundesstraße. Demnach können auf einer Fahrbahn in beide Richtungen jeweils zwei Fahrspuren genutzt werden. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord bleibt die Aus- fahrt in Richtung Ravensburg und Weingarten weiterhin offen. An der Anschlussstelle Weingarten ist eine Ausfahrt aus Richtung Friedrichshafen nicht möglich. Verkehrsteilnehmende mit dem Fahrziel Reutlingen/ Sigmaringen werden ab der Anschlussstelle Ravens- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 burg-Nord über die L 313 und die L 317 zur Anschlussstel- le Weingarten geführt. Zudem ist an den Anschlussstellen Ravensburg-Nord und Weingarten die Auffahrt in Richtung Ulm nicht möglich. Der Verkehr mit Ziel Ulm wird über die L 314 und die K 7951 zur B 30 Anschlussstelle Baindt geführt. Die Zufahrt nach Berg erfolgt wie bisher. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Ausblick: Im Anschluss folgen voraussichtlich ab Donnerstag, 10. Oktober 2024, die Arbeiten im Bereich der Richtungs- fahrbahn Friedrichshafen. Das Regierungspräsidium Tübingen wird zum Baubeginn der Arbeiten im zweiten Bauabschnitt eine weitere Pres- semitteilung veröffentlichen. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Dreht oder neigt sich ihr Kopf zur Seite? Fallen Ihnen die Augen zu und Sie können sie nicht mehr öffnen? Oder ver- krampfen sich ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. Dystonie ist nicht heilbar jedoch behandelbar. Deshalb ist es wichtig, wie Sie mit der Krankheit und ihren Auswirkun- gen umgehen. Dadurch können Sie selbst die Krankheit positiv beeinflussen In der Selbsthilfegruppe können Sie andere Betroffenen kennenlernen und sich mit Ihnen über die Krankheit und den Umgang mit Dystonie austauschen. Eine verbindliche Anmeldungmit Personenanzahl ist bis zum Dienstag, 24. Septembererforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Tradition und Nachhaltigkeit hautnah erleben: Brauereiführung Clemens Härle Wollen Sie einem Braumeister einmal über die Schulter sehen? Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu! Die Brauerei Clemens Härle lädt Sie herzlich zu zwei exklusi- ven Brauereiführungen im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg ein. Lassen Sie sich von der Kunst des Bierbrauens und dem nachhaltigen, regional ausgerichteten Unternehmenskonzept begeistern. Datum: 21. September 2024 und 5. Oktober 2024 Uhrzeit: jeweils 10:30 - 12:30 Uhr Ort: Brauerei Clemens Härle, Am Hopfengarten 5, Leutkirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 10 € pro Person inkl. einem FreiBier oder FreiZüngle. Kinder und Jugendliche bis einschl. 16 Jahre dürfen kostenlos teilnehmen. Anmeldung bis 18.09./03.10.2024 an: info@haerle.de Als Teil der Bio-Musterregion Ravensburg freut sich die Brauerei, Ihnen nicht nur die besonderen Brauqualitäten zu zeigen, sondern auch die nachhaltigen Produktions- methoden. Sie lernen den gesamten Prozess vom Hopfen bis zum fertigen Bier kennen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de AOK-Kochshow belebt die Sinne Die Landesgartenschau in Wangen wird am 26. September zur Kocharena Wer schon immer viel über gesundes Genießen wissen und einem Meisterkoch über die Schulter schauen woll- te, bekommt bei der AOK-Kochshow Gelegenheit. Simon Mayer, Meisterkoch vom Restaurant/Café Scala in Bad Waldsee, zaubert zusammen mit AOK-Ernährungsfach- kraft Julia Baschnagel am 26.09.2024 um 18 Uhr auf der Sparkassen-Kulturbühne der Landesgartenschau in Wangen vor einem Live-Publikum leckere, ernährungs- bewusste und nachhaltige Gerichte auf den Tisch. Unter dem Motto „regional und nachhaltig kochen“ zeigt das Team in der spektakulären Showküche, dass gemeinsa- mes Kochen sehr viel Spaß machen kann. „Ähnlich wie bei den großen TV-Kochshows erwartet die Gäste eine kurzweilige Mischung aus ungezwungenem Talk und wertvollen Expertentipps für genussvolles und gesundes Essen, einer guten, regionalen und nachhalti- gen Lebensmittelauswahl sowie zeitsparenden Küchen- tricks und -trends“, hebt AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr hervor und wünscht viel Spaß und gute Un- terhaltung. Mit einem Gutschein können alle Besucherinnen und Be- sucher leckere Kostproben direkt vor Ort testen. Erhältlich ist dieser am Tag der AOK-Kochshow am 26. September 2024 über die AOK-Teams auf der Landesgartenschau Wangen. Die Kostproben werden ab 17 Uhr an die Be- sucherinnen und Besucher verteilt - solange der Vorrat reicht. Der Eintritt ist mit einer Eintrittskarte der Landes- gartenschau möglich. Weitere Infos über Toralf Sigle, AOK-Eventmanager, unter Telefon 0711 6525-18841 oder per E-Mail an toralf.sigle@ bw.aok.de. Thailändische Delegation besucht Bio-Musterregion Ravensburg Kreis Ravensburg – Anfang September begrüßte die Bio-Musterregion Ravensburg eine Delegation aus Thai- land. Der Besuch erfolgt im Rahmen einer Studienreise, die wiederum Teil eines Projektes des Bundesministeri- ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur För- derung von Innovationsnetzwerken in Thailand ist. Das Projekt zielt darauf ab, thailändischen Funktionärinnen und Funktionären aus verschiedenen Behörden die Or- ganisation und Struktur der Beratungsorganisationen in Deutschland näher zu bringen, um den Bio-Anbau auch in Thailand zu fördern. Ein zentraler Fokus der Studienreise lag auf der Nachhal- tigkeit und darauf, wie Richtlinien und Regierungsvorga- ben in Deutschland in der Praxis umgesetzt werden. Die Delegation zeigte besonderes Interesse an konkreten Projekten auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie an den Zielsetzungen dieser Projekte. So besuchte die De- legation auch die Bio-Musterregion Ravensburg als Bei- spiel für ein Landesprojekt, das den Öko-Landbau in der Region unterstützt. Die Delegation wurde von Katharina Eckel, Regional- managerin der Bio-Musterregion Ravensburg sowie ei- nem Teil der Lenkungsgruppe der Bio-Musterregion um- fassend über die Funktionsweise, Organisationsstruktur, Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Förderung und Arbeit der Bio-Musterregionen in Ba- den-Württemberg und speziell in Ravensburg informiert. Im Anschluss daran erhielten die Gäste durch einen Film mit ergänzenden Ausführungen von Michael Welte, Ge- schäftsführer der Käserei, Einblicke in die Betriebsabläufe der Allgäuer Emmentalerkäserei eG in Leupolz. 30 Prozent der jährlich verarbeiteten 48 Millionen Kilo Milch werden dort als Bio-Milch zu Bio-Käse und Bio-Butter verarbeitet. Zum Abschluss des Besuchs stand eine Besichtigung des Biohofs Fäßler bei Karsee auf dem Programm. Beson- ders beeindruckend fanden die Gäste den Einsatz eines modernen Melkroboters sowie die alten Apfelsorten auf der Streuobstwiese. Der Austausch diente nicht nur dem Wissenstransfer, sondern bot auch eine wertvolle Gelegenheit zur inter- nationalen Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft. Einladung zum Offenen Treffen der ABSH e.V. Regionalgruppe Allgäu Die ABSH e.V. Regionalgruppe Allgäu lädt am 05.10.2024 um 14:00 Uhr zum Thema Sozialrecht/Schwerbehinder- tenrecht ein. Treffpunkt: QMUH, Eisenbahnstr. 44, 88212 Ravensburg Als Referenten begrüßen wir Herrn Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Harald Eigler, Geschäftsführer der ABSH e.V. samt seiner Ehefrau und 1. Vorsitzenden der ABSH e.V. Um planen und entsprechend reservieren zu können, wür- de ich mich freuen, wenn Sie sich direkt im Vereinsbüro anmelden unter E-Mail: buero@abs-hilfe.de oder telefo- nisch unter 07427-466 037 5. Ihr Hans-Joachim Sauer aus Bad Waldsee Telefon: 0171-2887750 E-Mail: sauerbadwaldsee@t-online.de Was sonst noch interessiert 15 Jahre wellcome Dank an Ehrenamtliche steht im Zentrum der Jubiläumsfeier RAVENSBURG/FRIEDRICHSHAFEN – Vor 15 Jahren hat die Stiftung Liebenau die Trägerschaft für die beiden wellco- me-Standorte Ravensburg-Schussental und Bodensee- kreis übernommen. Seither wurden 1.005 junge Familien nach der Geburt ihres Kindes beraten, davon 394 begleitet und mithilfe von Ehrenamtlichen ganz individuell durch praktische Hilfe im Alltag unterstützt. Viele Familien wissen, welche emotional und körperlich anstrengende Zeit mit der Geburt eines Kindes beginnt. Die wellcome-Engel entlasten hier, indem sie für kleine Auszeiten sorgen, in denen die Eltern wieder Kraft für den Familienalltag sammeln können. Sie sind eine Art „Zeit-Schenker“. In den vergangenen 15 Jahren haben die Ehrenamtlichen 16.037 Stunden Zeit gespendet. Mit der Jubiläumsfeier wollten die beiden wellcome-Ko- ordinatorinnen Silke Haller und Bianca Rippel den ehren- amtlichen Helferinnen und Helfern einmal Zeit zurück- schenken und vor allem ihrem Dank Ausdruck. Bei der Jubiläumsfeier stand daher das Wohlergehen der Ehrenamtlichen im Vordergrund. Bei einer Kräuterwande- rung am Bodensee konnten die Frauen viele interessante Informationen sammeln, bei schönem Sommerwetter mit allen Sinnen die Natur genießen, sich austauschen und selbst einmal die Seele baumeln lassen. Die wellcome-Koordinatorinnen sind sich einig: „Das Herz- stück von wellcome sind unsere Ehrenamtlichen.“ Ohne ihr Engagement wäre die praktische Entlastung der Fa- milien nicht möglich. Ein besonderer Dank ging an zwei Ehrenamtliche, die bereits zehn Jahre lang im Team sind. Sie freuen sich darüber, immer wieder neue, ganz unter- schiedliche Familien kennenzulernen, Entlastung schen- ken und eigene Erfahrungen weitergeben zu können. Zudem schätzen sie die Möglichkeiten zum Austausch im Team und die online-Fortbildungen, die wellcome an- bietet. Und nicht zuletzt „...bekomme ich bei den Spazier- gängen mit den Babys immer eine Extraportion frische Luft und habe ein Ehrenamt, das mich jung hält“, erzählt eine Ehrenamtliche. Da die Nachfrage der Familien groß ist, sind auch neue Ehrenamtliche immer herzlich willkommen. Wer Interesse hat, darf sich gerne bei den jeweiligen Ko- ordinatorinnen melden: wellcome Schussental Silke Haller Herrenstraße 43 88212 Ravensburg E-Mail: ravensburg@wellcome-online.de, Tel.: 0173/4268758 wellcome Bodenseekreis Bianca Rippel Scheffelstraße 31 88045 Friedrichshafen E-Mail: bodenseekreis@wellcome-online.de, Tel.: 0173/4243694 Der Herbst wird musikalisch! - Schloss Achberg Kreis Ravensburg – Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Männer von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Komponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches ge- wagt und damit Grenzen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizie- ren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponis- tinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Malinovsky, musikalische Lei- tung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzor- chesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Am 12. Oktober 2024 nimmt das Rubin Quartett die Zu- hörenden mit zu den Handschriften des Lebens. Die vier Musikerinnen spielen Komponistinnen im Spiegel der Zeit. Angefangen im 19. Jh. bei Emilie Mayer, die von Zeitgenos- sen „weiblicher Beethoven“ genannt wurde. Über Fanny Hensel, der es zeitlebens als Frau verwehrt wurde, ihre Musik zu Professionalisieren. Hin zu Sofia Gubaidulina, ei- ner der bekanntesten zeitgenössischen Komponistinnen Russlands. Den Abschluss bildet Beethovens Werk Opus 95. Das außergewöhnliche Werk sei aufgrund einer un- glücklichen Liebe entstanden. Alle Komponist/innen zei- gen: musikalische Werke sind Handschriften des Lebens. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Zum Abschluss der Konzertreihe bringt das Rubin Quar- tett mit dem Schauspieler Uwe Kosubek als Beethoven im Kinderkonzert Beethoven | Das Genie, der Rebell, der Taube am13. Oktober 2024 um 15 Uhr (Eintritt 9 €, ab 6 Jahren) Kindern und Erwachsenen sowohl das kompositorische Schaffen als auch das Leben dieses großen Künstlers nahe. Wer war derjenige, der auf Ge- mälden meist grimmig auf einen herabschaut? Wer war das Kind, das schon frühzeitig brillant Klavier spielte? Wie war es für den jungen Beethoven, Mozart als Vorbild zu haben – vom Vater stets mit diesem verglichen. Und wie hat Beethoven, als er nach und nach taub wurde, noch so großartige Musik schreiben können? All dem geht das Damen-Ensemble auf die Spur. Dabei hilft ihm Beethovens Schicksalsmotiv (Ta-ta-ta-taaaa), die wohl berühmteste Tonfolge der Musikgeschichte aus Beethovens 5. Sinfonie. Gemeinsam zieht man dann (hier nun vor allem anhand seiner Quartettkompositionen) durch die verschiedenen Epochen seines Schaffens – zwanglos, heiter und anrüh- rend, Mitmachangebote inklusive. Auf spielerische Weise, mit einfacher Sprache, Gestik und mit Aktionen für die Kinder wird dem jungen Publikum die unglaubliche Kraft und Tiefe der Musik spürbar gemacht und nahegebracht. Die Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen“ ist noch bis 13. Oktober zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, sams- tags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Zur Ausstellung von Schloss Achberg in Zusammenarbeit mit der Städti- schen Galerie Bietigheim-Bissingen ist ein umfangreicher Katalog erhältlich. Schloss Achberg Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Coaching-Programm für Frauen in der Grünen Branche Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Ren- tenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm. Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirt- schaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der be- triebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die orga- nisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Inno- vationsfonds der Rentenbank. Wer und was wird gefördert? Gefördert werden Frauen, die in der Grünen Branche arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit planen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem Coachings zur Existenzgründung bzw. zum Aufbau neuer Betriebszweige. Ebenso förderfähig sind Beratungen zu geplanten Hofnachfolgen oder zu Umstrukturierungen mit dem Ziel, die Rolle der Unternehmerin zu stärken. Coachings können auch gefördert werden, wenn die Exis- tenzgründung bereits erfolgt ist sowie bei betrieblichen Veränderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Auch Frauen, die eine stärkere gesellschaftsrechtliche Position in der Un- ternehmensführung anstreben (beispielsweise durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen), können Mittel bean- tragen. Gefördert werden Einzel- oder Gruppencoachings mit maximal 1.800 Euro pro Teilnehmerin. Kooperation zwischen SVLFG und Rentenbank „Wir freuen uns, dass wir in den vergangenen Monaten unser starkes Angebot für Frauen noch einmal entschei- dend nachschärfen konnten“, so die alternierende Vor- sitzende der Vertreterversammlung der SVLFG Juliane Vees. „Hierbei sind wir neue Wege gegangen und sehen eine große Chance in der strategischen Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.“ Auch Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstandes der Landwirtschaftlichen Rentenbank, begrüßt die Koopera- tion: „Mit dem Coaching-Programm begleiten wir Frauen, die in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Verantwor- tung übernehmen. Gut qualifizierte und motivierte Frau- en sind eine wesentliche Säule für die Zukunftsfähigkeit der Grünen Branche. Gleichzeitig sichern Frauen, die die Führung eines Betriebes übernehmen, ihre eigene finan- zielle Unabhängigkeit und Zukunft.“ Beratung Die SVLFG berät zu den Voraussetzungen, zum Antrags- verfahren und zu geeigneten Coaches unter der Tele- fonnummer 0561 785-10515. Alle Informationen hierzu sind auch zu finden unter www.svlfg.de/frauen-coaching. Neben dem neuen Coaching-Programm bietet die Ren- tenbank außerdem das Programm „Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirt- schaft“ an. Das Programm fördert Unternehmerinnen in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit sowie bei ihrer Existenzgründung mit Premium-Konditionen für In- vestitionen in die landwirtschaftliche Primärproduktion. Näheres hierzu findet sich auf der Internetseite www.rentenbank.de/programmkredite/zukunftsfel- der-im-fokus/. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG auf der Oberschwabenschau Mehr Sicherheit durch Personenerkennung und Rück- haltesysteme Innovative Sicherheitstechnik, Anwenderschutz und seelische Gesundheit – am Stand der Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf der Oberschwabenschau 2024 gibt es pra- xisnahe Lösungen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag. Experten informieren zu Personenerkennungssyste- men, Unfallprävention, Pflanzenschutz und vielem mehr. Die SVLFG lädt vom 16. bis 20. Oktober auf die Ober- schwabenschau in Ravensburg ein. An ihrem Stand auf dem „Grünen Pfad“ in Halle 11 erfahren Besucherinnen und Besucher alles rund um Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft – von technischen Innovationen bis hin zu mentaler Gesundheit. Unfälle mit landwirtschaftlichen Großmaschinen führen häufig zu schweren Verletzungen. Um diese zu vermei- den, zeigt die SVLFG moderne Kamerasysteme zur Per- sonenerkennung im Gefahrenbereich von Traktoren und Erntemaschinen. Diese Technik schützt vor Unfällen, bei denen Personen überrollt werden. Außerdem wird der richtige Einsatz von Rückhaltesystemen demonstriert. Bei Unfällen können Gurte das Risiko schwerer Verlet- zungen deutlich reduzieren. Unsere Präventionsexperten informieren darüber, welche Sicherheitsmaßnahmen für Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 die jeweiligen Fahrzeuge am besten geeignet sind und wie eine Nachrüstung sinnvoll umgesetzt werden kann. Der fachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist entscheidend, um die Gesundheit zu schützen. Neben technischen Lösungen in der Ausbringungstechnik ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) essenziell. Die Prä- ventionsexperten der SVLFG zeigen, welche PSA in wel- chen Arbeitsschritten nötig ist und wie Anwender optimal geschützt werden. Neben der physischen Sicherheit setzt sich die SVLFG auch für die seelische Gesundheit in den grünen Berufen ein. Im Rahmen der Kampagne „Mit uns im Gleichgewicht“ bietet sie zahlreiche Online- und Präsenzangebote, darun- ter Seminare für Betriebsübergaben, Stressbewältigung und Erholungswochen für pflegende Angehörige. Am Stand gibt es Informationen über die Möglichkeiten der individuellen Unterstützung, einschließlich telefonischem Einzelfallcoaching und der 24/7 erreichbaren Krisenhot- line für Versicherte. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind unzufrieden mit ihren Sicherheitsschuhen. Am SVLFG-Stand wird gezeigt, worauf beim Kauf geachtet werden sollte, um Fußgesund- heit und optimalen Schutz zu gewährleisten. Die Beraterinnen und Berater stehen auch zu allen weite- ren Themen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zur Verfügung – von Beitragsfragen bis hin zur Betriebs- hilfe. Zusätzlich werden informative Präventionsfilme prä- sentiert und umfangreiches Infomaterial angeboten. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Das Rezept für einen sicheren und gesunden Schulstart: Prävention Die Sommerferien sind vorbei – für rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg star- tet das neue Schuljahr. Die UKBW setzt sich weiter- hin dafür ein, durch gezielte Prävention die Sicherheit und Gesundheit im Schulalltag zu fördern. Neben dem Versicherungsschutz bietet die UKBW eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen an – von Verkehrssicherheit bis hin zur psychischen Gesundheit. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Ver- kehrsmitteln: Mit dem ersten Schritt vor die Haustür greift bereits der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der UKBW. Dieser gilt sowohl auf dem Weg zur Schule als auch während des Unterrichts, in der Sporthalle, auf dem Pausenhof und bei Schulausflügen. Die UKBW verfolgt ih- ren gesetzlichen Auftrag und versichert alle Schulkinder bei Unfällen kostenfrei. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten und unfall- freien Start ins neue Schuljahr. Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder in Baden-Würt- temberg ist uns ein großes Anliegen. Um Schulunfälle zu verhindern, setzen wir auf präventive Maßnahmen und bieten vielfältige Unterstützung. Besonders hervorzuhe- ben ist unsere Online-Plattform Schulwegtrainer.de, die auf spielerische Weise wichtige Regeln zur Verkehrssi- cherheit vermittelt.“ Gesund und sicher in der Schule – UKBW-Angebote Um sicherzustellen, dass es erst gar nicht zu Unfällen kommt, bietet die UKBW umfassende Präventionsan- gebote an: • Online-Plattform www.schulwegtrainer.de: der di- gitale Schulwegtrainer der UKBW und der Landes- verkehrswacht Baden-Württemberg bietet zielgrup- pengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr an - inklusive Videoclips und Spielen. • Tag der Schülersicherheit: Jährlich zeichnet die UKBW zehn Schulen mit herausragenden Projekten aus, die sich für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schu- le und auf dem Schulweg engagieren. Weitere Infor- mationen finden sich unter https://www.ukbw.de/ tag-der-schuelersicherheit/ • „Internationale Verkehrssicherheitstage im Ravens- burger Spieleland“: Am 28. und 29. September 2024 ist die UKBW mit Mitmachaktionen zum sicheren Schulweg vor Ort. Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten freien Eintritt. • Seminare der UKBW Akademie: Für Lehrkräfte gibt es ein breites und kostenfreies Seminarangebot. Alle Informationen unter https://akademie.ukbw.de • Vor-Ort Besuche an den Schulen: Fachexpertinnen und Fachexperten der UKBW beraten Schulen für eine sichere und gesunde Lernumgebung. Leistungen für den Fall der Fälle Und falls es doch zu einem Unfall kommen sollte, umfas- sen die Leistungen der UKBW unter anderem die Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Medikamen- ten sowie Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege sowie Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Weitere Informationen zum Thema Prävention und Ver- sicherungs-schutz in Schulen gibt es unter https://www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/schule. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! In der Gemeinde einkaufen, weil Nahversorgung Lebensqualität bedeutet! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 VERANSTALTUNGEN Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 13. September 2024 Nummer 37 Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. 18. Baindter um die zwölfte Deutsche Meisterschaft im Hof der Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Start- plätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Baumaßnahme in der Ortsmitte Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Baustelle in der Ortsmitte befindet sich in der „heißen Phase“. Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand so- wie über den weiteren Verlauf der Baumaßnah- me: Neben der Offenlegung des Sulzmoosbachs, die dazu führt, dass wir für Wasser im Hochwasser- fall und bei Starkregen mehr Platz schaffen und dazu mehr Aufenthalts- qualität für unsere Bür- gerinnen und Bürger, wird vom 16. bis 18.September 2024 der Asphaltbelag in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP-Markt sowie auf den Gehwegen in diesem Bereich einge- bracht. Hierfür ist eine Vollsper- rung für den Verkehr erforderlich. Die Umlei- tungsstrecke erfolgt über die Fischerstraße. Die Parkplätze am Dorfplatz müssen in diesem Zeit- raum ebenfalls voll ge- sperrt werden. Als alter- native Parkmöglichkeiten stehen während der Voll- sperrung der Mühlepark- platz und der Parkplatz hinter CAP-Markt und Sparkasse zur Verfügung. Fußläufig sind die Apotheke, die Arztpraxen, die Bäckerei Hamma sowie der Friseursa- lon über den oberen Zugang bei der Pizzeria Romano erreichbar. Dieser Zugang ist nicht barrierefrei! Nach Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten stehen alle Parkplätze in der Ortsmitte wieder zu Verfügung. Auch die barrierefreien Bushaltestellen werden Ende September für den Betrieb freigegeben! Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung D H 468 .30 468 .24 7 4 6 8 .4 5 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 70 .72 470 .17 470 .15 4 7 0 .1 6 470 .87 470.82 4 7 0 .7 1 469 .92 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .00 469 .24 469 .28 469 .8 70 1 65 1 87 472.47 472 .67 472.75 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 4 7 0 .9 6 470 .82 47 .48 70 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 4 6 9 .6 5 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 472 .87 472.53 472 .70 473 .01 4 7 3 .0 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 4 472 .95 472 .88 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 4 7 2 .7 7 472 .83472 .78 470 .21 469 .31 469 .55 469 .93 471 .12 471 .12 471 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469 .20 469 .18 470 .08 472.69 466 .54 2/ 4 62/2 57/3 58/12 467.82 7.66 .61 467.37 467.53 467.87 467.95 467.73 467.70 467.61 467.56 467.27467.20 467.43 469.31 469.16 469.52 466.56 467.07 467.32 470 .03 O K A ttika 471 .32 46 0 469 .32 4 6 8 .4 5 471 .78 471 .81 471 .78 471 .79 471 .85 4 7 2 .2 7 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 470 .85 470 .71470 .72 470 .16 470 .84 470 .81 470 .75 4 7 0 .6 9 469 .86 469.75 469.76 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 4 7 0 .5 6 471 .83 O K M a 471 .71 471 .87471.69 471.61 471 .52 472 .07 468 .88 469 .64 469 .66 469 .63 469 .61 469 .68 469 .62 469 .69 469 .66 469 .61 469 .42 469 .37 469 .07 469 .21 469 .11 472.19 469 .53 469 .75 470 .15 470 .06 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 471.46 471.27 470 .99 470 .84 471.01 4 7 0 .3 6 471 36 0 .10 469.57 469.54 469.53 469.57 469 .56 469 .57 469 .61 469 .73 4 6 9 .8 7 4 6 9 .8 4 469 .83 4 6 9 .8 5 4 6 9 .7 0 4 6 9 .6 5 469 .62 469 .60 469 .59 469 .04 469 .11 469 .28 472 .34 4 7 2 .3 4 472 96 472 .53 472 .96 472 .86 469 .29 469 .42 469 .36 469 .51 Whs Ghs 472.05 470 .17 470 .17 470 .80 469.90 471 .73 469 .14 469 .24 470 . 9 470 .85 470 .78 469 .67 469 .64 471 .23 473 .27 466 .63 48/4 5 468 467.19 467.25 467.47 468.00 467.36 467.29 466.93 466.72 469.53 469.42 466.52 466.48 467.13 467.10 467.13 467.28 470 .01 469.47 469.31 469.13 68.20 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 468.15 468.31 468.37 468.52 467.96 4 467.60 467.81 467.64 467.83 467.66 467.87 467.71 467.92 467.83 468.04 46 468 44 51 467.48 8 3 9 79 8 8 58 7 5 4 2 8 4 1 2 467.88 220002220200088 22888 22...6668888888888888 ....6666888688888888 468 468.2 468 . 24 30 0 80-9 55-99 55-9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 80-99 80-99 0-99 80-99 80 9 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55- 0 55 -9 9 55 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80 9 80-99 0-99 130-99 130-99 130-99 0-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 80-99 113300-9999 00-9999 80 9 46 8. 37 468.35 4 6 8 .4 5 46 8. 45 46 8. 45 S tü tze ML Typ LTM440 R65) 9/27W ML Typ (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ M440 (R65) 9/27W M L T yp L T M 4 4 0 (R 6 5 ) 9 /2 7 W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60 24W ML Typ LTM440 W ML Typ LTM440 (C60) 24W M TM440 (C60) ML Ty M440 (C60) 2 ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ M440 (C60) 2 M ML Typ LTM440 (C60) 24W SL LPH S LP SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m 30 Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 Fahrrad- Repar.Station PL Typ ZFY230 40 W 0 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W BS 3 x Entlüftungshaube Wasserspiel Leerrohr "Windsensor" zu Mastleuchte ML Typ LTM (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 B S T yp E T C 1 20 ( M ) 0 TM440 ((( ((C 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.5 r camp. "Els 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summ 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. nsylv Summit" 21.6 ax. pen sylv. "Summit" 21 6 21 rax. penn ylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.7 | Gled. triac. "Inermis" Ulmus "Lobel" 28 Stück 21.9 | Prunus avium 21.10 | Prunus padus 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.12 | Sophora jap. 21.13 | Tilia tom. "Brabant" 21.14 | Quercus cerris 21.15 | Acer ginnala 21.15 | Acer ginnala 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii 21.19 | Amel. lamarckii 21.20 | Gled. triac. "Inermis" 21.20 | Gled. triac. "Inermis" 21.21 | Gled. triac. "Skyline" 21.22 | Perrotia persica 21.22 | Perrotia persica 21.6 | Frax. Pflanzung 3/ Ty Gartenhydrant 8,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Rathaus CAP-Markt Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße K üferstraß e Dorfplatz Totalsperrung für KFZ Durchgang Fußgänger Gehweg Küferstraße Fußweg zu Praxen/ Apotheke + Ladengeschäfte mit Einschränkungen möglich. Z u g an g P ra xe n + L ad en g es ch äf te ü b er R am p e Bäckerei Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Abstrich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Menschenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Diagnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugend- liche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHENLEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit Wirkung zum 16.09.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feier- tagen wird das Dienstgebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Sonntag, 15. September 2024 Internationale Tag der Demokratie Gemeindeverwaltung Baindt Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 28.10. bis 03.11.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 16.09.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Ferienwohnungen Wir möchten aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass das Anbieten von Einliegerwohnungen oder Teilen des eigenen, privaten Wohnhauses als Feri- enwohnung auf den einschlägigen Portalen eine gewerb- liche Nutzung darstellt, die bei privaten Wohnhäusern nicht von der Baugenehmigung gedeckt ist. Wenn Sie dennoch Wohnraum für einen begrenzten Zeitraum ver- mieten möchten, müssen Sie in den meisten Fällen eine Nutzungsänderung beantragen. Wer ungenehmigt Feri- enwohnungen betreibt, setzt sich der Gefahr eines bau- aufsichtlichen Verfahrens aus. Herr Hohenhausen vom Bauamt erteilt Ihnen telefonisch unter der 07502/9406- 52 oder per E-Mail unter t.hohenhausen@baindt.de gerne weitere Auskünfte. Herzlich willkommen in der Gemeinde Baindt, Marie Benkel - Ausbildungsstart Die Gemeinde Baindt freut sich, Marie Benkel als neue Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten im Team begrüßen zu dürfen. Am Montag, 02. September hat Ma- rie ihre Ausbildung begonnen und wird in den kommen- den Jahren verschiedene Abteilungen durchlaufen, um umfassende Einblicke in die Arbeit der kommunalen Ver- waltung zu erhalten. Durch ihre Ausbildung wird sie wertvolle Kenntnisse er- werben, die sie gezielt auf ihre zukünftigen Aufgaben vor- bereiten. Wir sind überzeugt, dass Marie ihre Ausbildung mit großem Engagement und Teamgeist absolvieren wird. Gemeinderatssitzung Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 17. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof 05 Neugestaltung Dorfplatz: Auftragvergabe der Schlos- serarbeiten für die Geländer 06 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Klassenzimmermöbel 07 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Infor- mation zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung 08 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne 10 Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt 11 Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt 12 Vereinszuschüsse 2025/2026 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.07.2024 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Be- schlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: TOP Sonstiges – Baumaßnahme Anbau und Umbau Feuer- wehrhaus und Bauhof: Die Ausschreibungen Elektroins- tallationen, Heizung/Sanitär und Lüftung werden aufge- hoben. Diese werden direkt erneut ausgeschrieben. Bericht der Bürgermeisterin • Sanierung Feuerwehrhaus: Die Gemeinde erhält eine Ausgleichsstockförderung für die Sanierung des Feu- erwehrhauses in Höhe von 330.000 €. Im Haushalt 2025 wurden 242.000 € eingestellt. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Grundsteuerreform: Mit Stand vom 26.06.2024 sind Grundsteuermessbeträge in folgendem Umfang ein- gegangen: - Grundsteuer B: 87,84 % - Grundsteuer A: 70,49 % Die Festlegung des Grundsteuerhebesatzes erfolgt im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen im November oder Dezember 2024. Das Ziel hier- bei ist, trotz einer anstehenden eklatanten Erhöhung der Kreisumlage und einer geringeren Einwohner- zahl aufgrund des Zensus 2022, keine Erhöhung der Grundsteuer. Dennoch werden nach derzeitigem Stand Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit ei- nem Anstieg der Grundsteuer rechnen müssen. Eigentümer von Gewerbegrundstücken und Eigen- tumswohnungen hingegen werden voraussichtlich etwas entlastet. • Zensus 2022: Baindt verliert 117 Personen über den Zensus. Dies stellt einen Verlust von 2,2 % dar. Insge- samt ist in Baden-Württemberg mit -1,2 % ein Bevöl- kerungsrückgang zu verzeichnen, im Landkreis Ra- vensburg sind es -1,5 %. Baindt liegt mit -2,2 % damit über dem Landes- und Landkreisdurchschnitt. Ein Einwohner mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Baindt bedeutet für die Gemeinde im kommunalen Finan- zausgleich ca. 1.200 € - 1.500 € jährlich. Die jetzige Einwohnerzahl wird sich diesbezüglich ca. 10 Jahre bis zum nächsten Zensus nicht mehr ändern. Es gibt durchaus auch Kritik an der Vorgehensweise beim Zensus. So sollten bei der Analyse der Genauigkeit der geschätzten Einwohnerzahlen Stichprobenfehler betrachtet werden. Die gemachten Stichproben wer- den hochgerechnet, hierdurch ist mit Ungenauigkeiten zu rechnen. Weiterhin findet kein Datenabgleich mit dem Einwohnermeldesystem statt. Die Polizei, Feuer- wehr und sonstige Behörden greifen damit auf alte Daten zurück. Ein Datenabgleich darf weiterhin nicht vorgenommen werden. Mit dem offiziellen Feststel- lungsbescheid ist im September zu rechnen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden- belagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektro- technik und der Photovoltaikanlage Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Naturwerksteinarbeiten werden an die Firma Flie- sen Röhlich GmbH aus Wendelstein mit einem Auf- tragswert von 1.135,07 € vergeben. 2. Die Fliesenarbeiten werden an die Firma Munz Fliesen aus Ebenweiler mit einem Auftragswert von 29.760,59 € vergeben. 3. Bodenbelagsarbeiten werden an die Raum & Design Mauz aus Immenstaad mit einem Auftragswert von 7.199,80 € vergeben. 4. Die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elekt- ro-Fachcenter HAGEN GmbH & Co. KG euronics Ha- gen aus Wilhelmsdorf mit einem Auftragswert von 51.532,15 € vergeben. 5. Die Elektroinstallationen werden an die Firma Elekt- ro-Fachcenter HAGEN GmbH & Co. KG -Filiale Euronics Hagen- aus Wilhelmsdorf mit einem Auftragswert von 146.629,09 € vergeben. 6. Die Lüftungsarbeiten werden an die Firma Kihn aus Fronreute mit einem Auftragswert von 67.001,33 € vergeben. 7. Die Heizung- und Sanitärarbeiten werden an die Fir- ma Kihn aus Fronreute mit einem Auftragswert von 118.445,39 € vergeben. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 - Vergabe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Bewerbung „Zwei Familien – ein Hof“ wird aus- gewählt, nach einer Reservierungsphase das Gehöft Schachen zu erwerben. Das „Wohnprojekt Patio“ wird als zweitplatziertes als Nachrücker benannt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ausgewähl- ten Bewerber eine Reservierungsvereinbarung abzu- schließen. Im Falle eines Rücktritts des ausgewählten Bewerbers kann mit dem Zweitplatzierten eine ent- sprechende Vereinbarung geschlossen werden. Ausschreibung Waldspielplatz – Vorratsbeschluss Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird per Vorratsbeschluss beauftragt, nach erfolgter Ausschreibung der Leistungen für den Waldspielplatz, die Leistungen bis zu einer Summe in Höhe von 96.911,82 € (Kostenberechnung zzgl. 10%) zu vergeben. Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiederer- richtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I mit Änderung“ hinsichtlich des Sichtfens- ters wird -außer für die Schallschutzwand- erteilt. Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Bio- gasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeind- liche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage wird erteilt. Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und der Nutzungsänderung wird vorbehaltlich der Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erteilt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird vorläufig nicht erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Be- triebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirsch- str. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Nutzungsänderung von einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaft- liche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts (mit Planänderung EG vom 23.06.2023) wird erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltend- ausbau wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von 54.607,72 Euro brutto vergeben. Änderung der Satzung über die Erhebung der Benut- zungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen Der Tagesordnungspunkt wurde auf September vertagt. Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass für die neugewählten Gemeinderäte vom 9. Juni 2024 keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vorliegen. Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jah- re 2025 und 2026; Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 und Änderung der Wasserversorgungssat- zung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öf- fentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Ge- bührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation von 01.01.2025 bis 31.12.2026 wird zu- gestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversor- gung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ge- bunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2022 wird in Höhe von +12.840,18 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -16.025,03 verrechnet. Der Jahresverlust 2023 in Höhe von -73.470,38 € wird mit dem Jahresüberschuss 2024 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrund- gebühren für den Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,88 € Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,88 € Die Grundgebühren werden 2025 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,79 NG 7-10 m³/h QN 6/Q3=10 6,47 NG 20 m³/h QN 10/Q3=16 11,55 NG 30 m³/h QN 15/Q3=25 15,21 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/Q3=25 25,52 DN 80 QN 40/Q3=63 25,96 DN 100 QN 40/Q3=63 32,81 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 8. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 3 wird zugestimmt. Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersat- zung – Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Änderung der Hundesteuersatzung wird zugestimmt. Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbe- seitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung ab 01.10.2024 ein Trägerdarlehen in Höhe von 350.000 € zu 3,80 % (Jährliche Tilgung 7.600 €, Zinsanpassung 30.09.2029). 2. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ab 01.10.2024 ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € zu 3,80 % (Jährliche Tilgung 3.750 €, Zinsanpassung 30.09.2029). 3. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- rung an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung außerplanmäßig zu. Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten Ehrung von Gemeinderäten: Gemeinderätin Yvonne Jau- das, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johan- nes Kreutle gehörten seit dem 01.07.2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste wurden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Verabschiedung von Gemeinderäten: Am 9. Juni 2024 fand die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Baindt statt. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemein- derat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zur Wahl. Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat das Kommunal – und Prüfungsamt des Landratsamts Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ravensburg die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Baindt für gültig erklärt. Die ausscheidenden Gemeinde- räte und Gemeinderätinnen waren zu verabschieden. Ge- meinderat Heiko Bayer gehörte dem Gremium seit dem 01.12.1999 an. Gemeinderat Alexander Svoboda gehörte dem Gremium seit dem 14.07.2009 an. Gemeinderätin Antje Claßen gehörte dem Gremium seit dem 24.07.2019 an. Diese drei Gemeinderäte wurden verabschiedet. Anfragen und Verschiedenes • Straßenlaternen: Das Gremium bemängelte, dass die Straßenlaternen zu früh ausgeschaltet werden. Zunächst bei Festen wird daher die Straßenbeleuch- tung in Zukunft länger leuchten und die Situation wei- ter beobachtet. Ferienprogramm Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Nachdem am 7. September der letzte Programmpunkt durchgeführt wurde, bedankt sich die Gemeinde Baindt bei allen Mitwirkenden recht herzlich, die mit großem Elan, viel Engagement und Begeisterung abwechslungs- reiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben. Bei den tollen Programmpunkten war für jeden Geschmack etwas dabei, sodass es den Baindter Kindern und Ju- gendlichen auch dieses Jahr in den Sommerferien nicht langweilig wurde. In diesem Sinne auch im Namen aller Kinder und Ju- gendlichen ein herzliches Dankeschön an alle ehren- amtlich Engagierten des Ferienprogramms. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. September und Sonntag, 15. September 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. September 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Sonntag, 15. September 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 11. September 2024 feierte Herr Heinz Hermann Kapitzke seinen 95. Geburtstag. Bürgermeisterin Rürup überbringt Herrn Kapitzke herz- liche Glückwünsche der Gemeinde und darüber hinaus ein kleines Präsent. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Diamanten Hochzeit Am 05. September 2024 feierten die Eheleute Ingelore und Helmut Lang sowie Hannelore und Erwin Salzer das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und ganz persön- lich gratuliere ich den Jubelpaaren sehr herzlich und wünsche ihnen für den weiteren gemeinsamen Le- bensweg Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungen September 13.09. Ortsspaziergang naturnahe Blühflächen bei Wasserhü- terinnen (Ecke Marsweilerstr./ Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Das neue Schuljahr 2024-2025 hat am Mon- tag begonnen und an der Klosterwiesen- schule gibt es einige Neuigkeiten. Unsere Schule: Auch in diesem Schuljahr hat unsere Schule acht Klassen, die jeweils von +/- 21 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Insgesamt starten wir mit 173 Schulkindern in das neue Schuljahr. Unser Schulteam: Verabschieden mussten wir uns von unserer Referendarin Frau Jutz. Auch von unserer Leh- rerin Frau Steidle mussten wir Abschied nehmen. Sie wird nun eine erste Klasse an der Grundschule Unteranken- reute übernehmen. Unsere Lehrerin Frau Siegert, die schon in den letzten beiden Jahren abgeordnet war, haben wir endgültig an die Grundschule Blitzenreute verabschiedet. Frau Dittmann begrüßen wir wieder - sie ist an unserer Schule zurück! Wir haben eine neue FSJ, die uns das ganze Schuljahr unterstützen wird: Liana Färber Wir wünschen allen alles Gute für den Start! Unserer diesjährigen Klassenlehrerinnen: 1a Frau Stuberg, 1b Frau Weidlich, 2a Frau Staudacher-Rall, 2b Frau Schreiber, 3a Frau Pechar, 3b Frau Murr, 4a Frau Brugger, 4b Frau Rieger. Unsere diesjährigen Fachlehrerinnen: Frau Cichon, Frau Dittmann, Frau Heberling, Frau Holweger, Frau Schmidt (Referendarin), Frau Lehmann (Gemeindereferentin). Pädagogische Assistentin: Britta Petrino Schulsozialarbeiterin. Frau Nandi Hausmeister: Herr Tasyürek Von 7.45 Uhr bis 12.30 Uhr steht unsere Schulsekretärin Frau Mohring allen mit Rat und Tat zur Seite. Das Betreuungsteam unter der stellv. Leitung von Frau Weiß kümmert sich liebevoll und engagiert um alle ange- meldeten Kinder. Auch das Aula-Team unter der Leitung von Frau Mischkowski freut sich wieder auf viele Kinder zum Mittagessen. Wir wünschen allen ein tolles Schuljahr! Herzliche Grüße Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Zur Informationi Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. September – 22. September 2024 Gedanken zur Woche: Sei wie eine Brunnenschale, die erst Wasser in sich sam- melt und dann überfließend weiterschenkt. Bernhard von Clairvaux Samstag, 14. September 15.00 Uhr Baienfurt - Firmauftakt für die Firmung 2024 – Die Firmlinge treffen sich vor der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Alina Michelberger, Jo- hanna Rößner, Sophia Rößner, Emilia Stotz, Marie Stotz, Marlene Stör († Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Lucia, Max und Paula Fischer, Ger- da und August Thurn, Kurt Städele, Frank-Die- ter Schmitt) Sonntag, 15. September – 43. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 17. September 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 19. September 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 20. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard, Patrozinium Samstag, 21. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Robin Schnez, Loana Sordon († Pia und Alfons Häfele, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Franz und Eugen Schmidt, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Samu Paul Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Mit diesem Motto starten wir am Samstag, 14. September um 15.00 Uhr(!) in die Firmvorberei- tung. Wir treffen uns vor der Kirche in Baienfurt. Ende gegen 17 Uhr. Es reicht also noch gut für alle, die zu „Sister-Akt“ wollen. Wir freuen uns auf euch. Euer Firmteam Hüttenbericht 2024 Antike, Mittelalter, 80er und Zukunft - diese Zeitepochen haben die Minis aus Baienfurt und Baindt auf der diesjäh- rigen Minihütte bereist. In der zweiten Ferienwoche ging es nämlich für 44 Kinder und 22 Teamer sowie vier Küchen- feen auf die legendäre Minihütte zum Thema „Zeitreise“. Mit gepackten Koffern kamen die kleinen und großen Minis am Dienstagmorgen im schönen kleinen Örtchen Spielmannsau bei Oberstdorf an. Dort wurden sie von den Teamern begrüßt, die mit Frack, Lederjacken und geschmückten Hüten als Zeitreisende verkleidet waren. Auch unser Küchenteam – die Zeitforscher – stellte sich vor. Sie zauberten in ihrer Laborküche für uns die leck- ersten Gerichte aus verschiedenen Zeiten. Schon startete die Zeitreise! Alle Minis durften das erste Mal durch die Zeitmaschine gehen, die sich in unserer Hütte befand. Mit einem Video und Lichteffekten rauschte die ganze Gruppe durch die Zeit und wurde in die neue Epoche teleportiert. Dieses Ritual fand jeden morgen vor dem Frühstück statt. Am ersten Tag landeten wir in der Antike, wo wir von an- tiken Göttinnen empfangen wurden. Nach einer Stärkung mit griechischen Spezialitäten haben alle ihre Zimmer be- zogen und sich in der Hütte zurechtgefunden. Der erste Programmpunkt waren die Olympischen Spiele – pas- send zur Antike. Abends haben wir an unserer Feuerstel- le gegrillt, bevor wir uns zur Nachtwanderung an den nahegelegenen Christlessee aufmachten. Nach ein paar gemeinsamen Liedern mit Gitarrenbegleitung und einer Geschichte als „Betthupferle“ traten wir den Weg zurück zur Hütte an und alle fielen müde ins Bett. Am nächsten Morgen wurden die Zeitreisenden natürlich mit lauter Musik geweckt und wir sind mit der Zeitmaschi- ne mitten in einer Gerichtsverhandlung im Mittelalter ge- landet. Nach dem Frühstück starteten die Ritterspiele, bei welchen sich die Kinder in verschiedenen mittelalterlichen Disziplinen beweisen mussten. Mittags bereiteten wir uns mit Quarkmasken, Nägel Lackieren und Frisuren Machen für den bevorstehenden Casinoabend vor. Bei Black Jack, Roulette und am Glücksrad wurde dann fleißig um das Minimoney gezockt. Auch die Bar war immer gut besucht, wo es die leckeren Cocktails „Epochen Elixier“ und „Zeit- reise Zisch“ gab und der Casinoabend wurde mit einem „Betthupferle“ beendet. Am Donnerstag hat die Zeitmaschine uns einfach nicht in die gewünschte Epoche teleportiert, sondern ist zufäl- lig irgendwo im Nirgendwo steckengeblieben. War etwas kaputt?! Auf diesen kleinen Schreck haben wir zum „An- schuggerle“ erstmal Yoga gemacht. Nach dem Frühstück bekamen wir Besuch von Bürgermeisterin Simone Rürup und unserem Pfarrer Staudacher, mit denen wir einen Hüttengottesdienst zum Thema „Zufälle“ feierten. Am Mittag mussten die Kinder anspruchsvolle Rätsel der Zeit- diebe lösen und konnten somit den geklauten Zeitmesser finden und die Zeitmaschine reparieren. Schließlich ha- ben sich die Kinder und Teamer beim Abendprogramm „Schlag den Zeitdieb“ in verschiedenen kleinen Spielen gemessen und mit Eifer, Ehrgeiz und Teamgeist ging der dritte Abend zu Ende. Mit Hits aus den 80ern und Zumba wurden die Kinder am nächsten Tag aus ihren süßen Träumen geweckt. Beim Frühstück mussten sie sich gut stärken, denn es ging auf das allbekannte Geländespiel. In Gruppen wurden ver- schiedene Bergetappen bezwungen und Stationen be- wältigt. Für Bonuspunkte ist auch der ein oder andere in den kalten Bach gesprungen. Erschöpft aber mit vollem Elan kamen alle Gruppen an der Hütte an, wo eine gro- ße Wasserschlacht, Eis und Melone auf alle wartete. Den Abend haben wir am Lagerfeuer mit Marshmellow Grillen und gemeinsamem Singen ausklingen lassen. Am letzten Tag reisten wir mit unserer Zeitmaschine in die Zukunft. Wir haben einen Ausflug zum Baden an den sehr kalten aber wunderschön blauen Christlessee gemacht und sogar fast alle trauten sich in das kalte Kneippwas- ser. Zurück an der Hütte spielten wir Wickingerschach und bekamen den ein oder anderen Witz vom netten Busfahrer zu hören. Abends ging auch schon die Zeitrei- separty los: Gäste aus jeder Epoche haben teilgenommen und die Kinder verkleideten sich gemäß ihren zukünfti- gen Traumberufen. Bei einem tollen Programm, welches wir tagsüber in verschiedenen Workshops vorbereitet hatten, von Minihüttennews über spontane Comedy-Be- werbungsgespräche merkte man gar nicht wie die Zeit verflog. Zum Abschluss der phänomenalen Hütte startete unsere traditionelle Hüttendisco mit Discolicht, Knicklich- tern und toller Musik. Es wurde getanzt und gefeiert, be- vor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wurde in der letzten Nacht zwar wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abreisetag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt und wir sind ge- meinsam wieder in die Gegenwart gereist. Nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte aufzuräumen und zu putzen. Und dann hieß es auch schon bald Abschied zu nehmen, doch eine Abschlussrunde und ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an... die Eltern, die die kleinen und großen Minis wohlbehalten zur Hütte und nach Hause fuhren. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Kilian Berger für das Fahren des großen Hängers, wo unser ganzes Material Platz fand. Familie Kapler für die Kartoffeln und die Bereitstellung des Kartoffelbusses. Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes. Frau Rürup für den netten Besuch. Familie Fricker für die leckeren Äpfel. Frank Reinbold für die Keksspende von Kambly. unser Küchenteam mit Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle für euer su- perleckeres Essen mit einfallsreichen und abwechs- lungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt be- kommen! das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Bai- enfurt und Baindt, für die gelungene Gestaltung des Programms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder be- grüßen zu dürfen! Schön war‘s! Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt wer- den. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt. 21.- 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Helfen Sie - hier und jetzt! Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, den 18. September 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Leh- mann, die zum Thema: „Das Sonntagsgebot - ein alter Zopf - oder aktueller denn je?“ sprechen wird. Im An- schluss wird uns der Kinderchor Baindt, unter der Leitung von Frau Doris Kapler, besuchen und uns mit fröhlichen Liedern erfreuen. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns Sie wieder nach der Sommerpause begrüßen zu dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches We- sen ans Licht gebracht durch das Evangelium.“ 2. Tim 1,10b Freitag, 13. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 15. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) Montag, 16. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoche, 18. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Freitag, 20. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 22. September 17. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Hoffnung einüben „Der Tod hat keine Macht mehr“ – was für ein steiler Satz! Wie wäre es denn, das einmal versuchswei- se anzunehmen? Dazu wage ich ein Experiment: Von Tod höre und lese ich täglich – ob über die Nachrichten oder im privaten Be- reich. Oft blende ich das aus. Heute höre ich aber genau hin und setze in Gedanken hinter jede Hiobsbotschaft: „Das ist nicht das Ende.“ Oder: „Der Tod wird nicht siegen.“ Am Abend schaue ich, was ich erlebt habe: Bin ich kämp- ferischer geworden? Nehme ich nicht mehr alles hin? Ist meine Hoffnung gewachsen? Referat für Kommunikation im Amtsbereich der VELKD Ausflug Begegnungscafé nach Lindau Bevor es in eine zweiwöchige Sommerpause ging, fuhren wir mit dem Begegnungscafé Baienfurt am Freitag, den 16. August ins schöne Konstanz. Wir begannen unsere Reise mit einer 1,5-stündigen Bus- fahrt von Ravensburg bis nach Meersburg und dann über den See mit der Autofähre. In Konstanz angekommen erkundeten wir gemeinsam die Altstadt und hörten vom Streit dreier Päpste und wie dieser im 2-jährigen Konstanzer Konzil beigelegt wurde. Anschließend bestaunten wir den eindrucksvollen Bau des Münsters und auch die Imperia haben wir uns ge- nau angesehen! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei einem schönen Picknick im schattigen Stadtgarten fanden wir Schutz vor der Hitze und stärkten uns für die Heimfahrt. Sie möchten sich vom Begegnungscafé ein persönliches Bild machen? Sich sogar selbst einbringen? Neben dem Sprachangebot steht die X-Zone freitags von 09:00-11:30Uhr allen offen, die einander begegnen und sich austauschen möchten. Kommen Sie einfach vorbei! Kinderbibeltag 2024 Einen abwechslungsreichen Tag unter dem Mot- to „Hey du, hör mir zu“ erlebten die Kinder am Dienstag, 3. September rund ums Evangelische Gemein- dehaus. Mit viel Spaß, kreativen An- geboten, leckerem Essen und spannenden Einblicken in die Bibel rund ums Thema Gebet, bei herrlichstem Wetter. Ein herzliches Dankeschön al- len Mitarbeiterinnen für ihr gro- ßes Engagement und bis zum nächsten Mal – ich freu mich schon drauf! Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurter Kirchenkino 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist alles möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder selbst gestalten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501, p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Vereinsnachrichten Gewitterfront sorgt für Spielabbruch SV Baindt - SV Bergatreute Abbr. Die Partie zwischen dem SV Baindt und dem SV Bergatreute wurde am Donners- tagabend in der 60.Minute beim Stand von 3:1 (2:1) aufgrund eines Gewitters abgebro- chen. Das Spiel wird voraussichtlich am offiziellen Nach- holspieltag, dem 1.11, erneut angesetzt. SV Baindt II - SV Bergatreute II 2:0 (1:0) Im dritten Saisonspiel, welches wie das Spiel der ersten Mannschaft aufgrund der Hochzeit von Teamkamerad Luca Wetzel vorverlegt wurde, bekam es der SVB II mit dem SV Bergatreute II zu tun, welcher bisher zwei Siege in zwei Spielen einfahren konnte. Die Gäste zeigten auch in der Anfangsphase ihre Stär- ken: ein intensives Zweikampfverhalten und schnelles Umschalten, mit dem die „Zwoite“ zunächst nicht zurecht kam. Nachdem Mohring die Baindter Mannschaft vor dem Rückstand bewahrte hatte, fand Geggiers Mannschaft besser ins Spiel und ging durch einen Distanzschuss von Kretzer (30.) nicht unverdient in Führung. Schnez und Knisel ließen vor der Halbzeit noch aussichtsreiche Chan- cen aus, wodurch es mit einem 1:0 in die Kabine ging. Auch im zweiten Durchgang dominierte der SVB II nun das Spielgeschehen und Schnez erhöhte nach einem se- henswerten Doppelpass mit Knisel auf 2:0 (68.). In der Schlussphase hätte Hosse das Spiel endgültig entschei- den können, sein selbst herausgeholten Elfmeter setzte der Linksaußen aber am Tor vorbei (74.) Da der SVB II in der Folge aber weiterhin konzentriert verteidigte, blieb es bei der weißen Weste für Torhüter Mohring und dem zweiten Sieg in Folge. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (65. Robin Blattner), Niklas Späth, Moritz Gresser, Manuel Brugger (46. Henry Hosse), Konstantin Knisel, David Krauter (80. Moritz Lang), Johannes Schnez, Max Kretzer (74. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Max Kretzer (30.), 2:0 Johannes Schnez (68.) Besondere Vorkommnisse: Henry Hosse (SV Baindt II) verschießt Foulelfmeter (74.). Vorschau: Sonntag, 15.09 15.00 Uhr: FV Rot-Weiß Weiler II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Tettnang - SV Baindt Viel Spaß beim Ferienprogramm Am Samstag, 07.09.2024 trafen sich 14 Teil- nehmer*innen zwischen 7 und 12 Jahren, um den Tischtennissport näher kennen zu lernen. In der ersten Stunde konnten die Kids ihre Geschicklichkeit mit Schläger und Ball unter Beweis stellen und beim Riesenrundlauf kam man ordentlich ins Schwitzen. Danach startete das große Turnier, bei dem man 2 Sät- ze bis 11 Punkte gewinnen musste, um als Sieger*in von der Platte zu gehen. Nach 6 Runden setzte sich Marian Schäfer vor Jakob Kreutle und Emil Schützbach durch und wurde Turniersieger. Zum Abschluss des Nachmittags zeigten die Trainer beim Schaukampf noch verschiedene Schlagtechniken und die Kinder konnten einen Eindruck von der Geschwindikeit des Spiels erhalten. Unser Kinder- und Jugendtraining findet immer montags von 18:00 - 19:30 Uhr statt, aktuell haben wir für Neuein- steiger noch ein paar Plätze zur Verfügung. Tischtennisabteilung startet in die neue Saison Die Saison 2024/25 steht vor der Tür und die Vorberei- tungen laufen auf Hochtouren. Die Tischtennisabteilung startet mit zwei Herrenmannschaften, einer Jugenmann- schaft und nach langer Zeit wieder mit einer Mädchen- mannschaft in den Ligaspielbetrieb. Die Herren 1 bleiben nach dem letztjährigen 4. Platz der Landesklasse erhalten und wollen wieder um die vorde- ren Plätze mitspielen. Dabei dürfen wir Roman Buck als Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Neuzugang begrüßen, er wird im hinteren Paarkreuz auf Punktejagd gehen. Für ihn rutscht Thomas Nowak als absoluter Spitzenspieler in die zweite Mannschaft und wird dieser hoffentlich neuen Schwung und Auftrieb ver- leihen. Sollte es das Team schaffen, an jedem Spieltag eine schlagkräftige Truppe an die Platten zu schicken, wird unsere 2. Mannschaft ein gewichtiges Wort um die Meisterschaft der Kreisliga C mitreden können. Die erste Jugendmannschaft hat sich mit einer tollen Rückrunde und der Meisterschaft in der Kreisliga A den Aufstieg in die Bezirksklasse redlich verdient. Wir sind gespannt, ob sich das Jungsteam in der höheren Liga etablieren kann. Nach mehr als 10 Jahren nimmt wieder eine Mädchen- mannschaft am Spielbetrieb teil, darauf sind wir sehr stolz. Die Mädels dürfen sich auch gleich in der Bezirksklasse ausprobieren, es war noch ein Startplatz frei, den kein an- derer Verein haben wollte. Nach zwei Jahren mit haupt- sächlich Jungs als Gegner, freuen sich die Mädels nun auf ein Jahr unter sich :). Den Auftakt zur neuen Saison machen die Herren 1 an diesem Samstag, 14.09. um 18 Uhr beim Heimspiel gegen den Aufsteiger TSV Warthausen. Leider muss die Mann- schaft auf seinen terminlich verhinderten Spitzenspieler Marcel Brückner verzichten, wir hoffen dennoch auf ein erfolgreiches Spiel und einen ersten Punktgewinn. TT - V O R S C H A U Erstes Heimspiel der Saison! Samstag 14.09. • 19 Uhr: SV Baindt I - TSV Warthausen Abt. Frauenturnen Unsere Sportstunden beginnen wieder am kommenden Montag, dem 16.9.24. Wir treffen uns immer montags um 19.15 Uhr in der Sporthalle. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen. Schnuppern ist jederzeit möglich. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 15.09. auf die Lachenspitze Das Alpinteam wandert eine wunderschö- ne Gipfeltour auf die Lachenspitze. Natur pur im wahrsten Sinne des Wortes. Drei klare Bergseen, herrliche Ausblicke, wunderbare Gipfel so weit das Auge reicht und das Naturjuwel Vilsalpsee. Verstreut auf der ganzen Tour gibts einige Einkehrmög- lichkeiten, z.B. die Landsberger Hütte. Herrliche Tiroler Schmankerl belohnen diese Tour. Aufstieg: 986 m, Absteig: 986 m, Dauer: 5,5 Stunden Anspruch: mittel bis schwer Ab- fahrt ist um 6:45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Wir freuen uns auf alle, die Spaß am Wandern haben. Weitere Infos unter unserer Rubrik „Sommerprogramm“. Wetterbedingte Änderun- gen auf der Homepage des SV Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! In die Allgäuer Alpen aufs Wertacher Hörnle (1695m) Wir fahren in Fahrgemeinschaften ca. 1,5 Stunden zum Wanderparkplatz Obergschwend. Dort steigen wir auf ei- nem steilen Weg mit vielen Wurzeln aufs Wertacher Hörn- le und werden unterwegs mit tollen Ausblicken belohnt. Treffpunkt: Sonntag, 22.09.2024 um 8.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 19.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3,5 Stunden, 11 km, 600 hm. Fahrpreis für Mitglieder 12 Euro. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe. Einkehr: am Ende der Wan- derung in der Buchelalpe. Anmeldung ab 15.09.2024 T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter). Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T - 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herz- lich willkommen! Die Zeit eines Menschen ist von Anfang an begrenzt. Wenn Gefühle und Liebe, Sorge und Aufrichtigkeit deren Inhalt waren, bleibt Unglaubliches zurück Wir trauern um unser Ehrenmitglied Achim Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im September Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Ver- anstaltungen zu unterschiedlichsten Themen, die das Ernährungszentrum im September anbietet. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 18. September Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 18. Septem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor der Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink erhalten die Teilnehmenden rechtzei- tig per E-Mail. Vegetarisch mit Hülsenfrüchten: Workshop am 19. Sep- tember und 22. Oktober, Online-Workshop am 2. Oktober Hülsenfrüchte werden oft als Superfood, als Eiweißpo- wer für Vegetarier/-innen und Veganer/-innen und als klimafreundlich beworben. Zudem sind Linsen, Bohnen, Kichererbsen und Co preiswert und ballaststoffreich. Und trotzdem werden sie viel zu selten zubereitet. Der Workshop findet in Bad Waldsee am Donnerstag 19. September und in Leutkirch am Dienstag, 22. Oktober statt. Zusätzlich wird am 2. Oktober ein Online-Workshop angeboten. Die Workshops beinhalten Rezepte aus dem Workshop aus dem Jahr 2022. Die Workshops starten jeweils um 17.30 Uhr. Bei den Workshops in Bad Waldsee und Leutkirch wird für die eingesetzten Lebensmittel ein Kostenbeitrag von 20 € erhoben. Der Online-Workshop ist kostenfrei. Eine Anmeldung für alle Workshops ist erforderlich un- ter www.ernaehrung-oberschwaben.de Power Food – ein Trend oder mehr? Online-Vortrag am 26. September Über sogenanntes Power- oder Super-Food ist überall zu lesen: in Zeitschriften oder im Prospekt des Supermarkts um die Ecke. Diätassistentin Katja Sontheimer stellt den Trend am Donnerstag, 26. September um 17.30 Uhr vor. Im Vortrag erfahren die Teilnehmenden genaueres über Gojibeeren, Chia-Samen oder Moringa. Eine kleine Re- zeptbroschüre erhalten die Teilnehmenden nach dem Vortrag per Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Der Musikverein feiert 150 Jahre Musikkapelle Reute-Gaisbeuren Wenn das kein Grund zum Feiern ist! Der Musikverein Reute-Gaisbeuren feiert am Wochenende vom 21. und 22. September 2024 das 150jährige Bestehen seiner Mu- sikkapelle. Das Festwochende beginnt am Samstag mit einer gro- ßen Party in der Durlesbachhalle. Unter dem Motto „DJ meets Brass“ wird erst die oberschwäbische Band „2 Takt Brass“ für Partystimmung sorgen bevor DJ Maximal die Bühne betritt und den Feiernden einheizt. Am Sonntag heißt es dann: ein „Tag mit Freunden“. Begon- nen wird der Tag mit einem Ökumenischen Gottesdienst in der Durlesbachhalle in Reute. Beim anschließenden Frühschoppen spielt die Musikkapelle Molpertshaus auf, während die Gäste mit leckeren Mittagstisch umsorgt werden. Um 13 Uhr folgt dann der Höhepunkt: 10 Kapellen starten gemeinsam mit einem Sternmarsch und enden in einem imposanten Gesamtchor in dem alle gemein- sam musizieren. Neben Kapellen aus der Nachbarschaft reisen befreundete Vereine aus dem Schwarzwald und bis aus Liechtenstein an. Beim Fahneneinmarsch in der Durlesbachhalle wird dann der Musikverein Fronhofen musikalisch einheizen. Ein wunderbarer Rahmen um auf 150 Jahre Musikkapelle Reute-Gaisbeuren anzustoßen! Der Musikverein lädt herz- lich ein und freut sich auf viele Gäste und Interessierte! Werden Sie zum Bierkenner: Entdecken Sie die Feinheiten der Biere bei der Profi BierVersuchung der Brauerei Clemens Härle Profi BierVersuchung am 20. September 2024 um 18 Uhr in der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch. Karten kos- ten 30 € im Vorverkauf (keine Abendkasse!). Anmeldung bitte bis 18. September per Mail an info@haerle.de. Sind Sie schon ein Profi in der Bierverkostung? Die Braue- rei Härle in Leutkirch lädt im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg am 20. September 2024 um 18 Uhr alle Bierliebhaber ein, in die Welt der professionellen Bierbewertung einzutauchen. Seien es Schaum, Farbe, Geruch oder Geschmack – wie beschreiben Profis die Far- be des Härle Gold oder den Schaum und das Aroma des Böckle? Jetzt haben Sie die Möglichkeit, es herauszufin- den und Ihr Wissen zu vertiefen. Der Verkostungsbogen führt Sie durch die verschiedenen Aspekte der Verkos- tung und hilft Ihnen, den Charakter und die Qualität der Härle Biere noch besser zu verstehen und zu schätzen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Ak- tionswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de Gästeführung 15.09.2024 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 15. September 2024 Der Schreckensee: UNESCO Welterbe! Wo und wie leb- ten die ersten Menschen in unserer Gegend? Gästeführer: Fritz Ruess Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis max. 3 Stunden Zielgruppe: Erwachsene und Familien mit Kindern ab 8 Jahren Wir starten am Häcklerweiher-Parkplatz und gehen am Buchsee entlang. Unser Weg führt durch unterschied- liche Bannwälder bis auf die Schreckensee-Halbinsel. Hier wurden bei verschiedenen Ausgrabungen historische Pfahlbauten gefunden. Vielleicht können wir die Lebens- weise der Steinzeitmenschen ein wenig nachempfinden. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, Mücken- und Son- nenschutz. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrü- ßen zu dürfen. B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Baubeginn am Montag, 16. September 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 16. September 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwi- schen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der An- schlussstelle Weingarten auf rund 3,5 Kilometern Länge erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden auf beiden Richtungsfahrbahnen Schäden an der Asphaltfahrbahn wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Günstige Witte- rungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die Fahrbahndecke- nerneuerung bis voraussichtlich Dienstag, 29. Oktober 2024, abgeschlossen. Ab Montag, 16.September 2024, beginnen die Arbeiten zunächst auf der Fahrbahn in Richtung Ulm. Hierzu wird die Richtungsfahrbahn voll gesperrt und der Verkehr auf die Gegenfahrbahn gelenkt. Die Arbeiten werden bis voraussichtlich Mittwoch, 9. Oktober 2024, andauern. Anschließend werden die Arbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Friedrichshafen fortgesetzt. Auf- und Abfahrten an den B 30 Anschlussstellen wäh- rend der ersten Bauphase Der Verkehr der B 30 in Richtung Ulm kann an der An- schlussstelle Ravensburg-Nord weiterhin ausfahren, an der Anschlussstelle Weingarten ist dies nicht möglich. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord bzw. an der Anschlussstelle Weingarten ist die Auffahrt in Richtung Ulm nicht möglich. Der Verkehr mit Ziel Ulm wird zur B 30 Anschlussstelle Baindt geführt. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Kosten: Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 4,65 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Ausblick auf die zweite Bauphase: Nach Abschluss des ersten Abschnitts beginnen die Arbeiten im Bereich der Richtungsfahrbahn Friedrichshafen voraussichtlich ab Don- nerstag, 10. Oktober 2024. Diese Fahrbahn wird dann vo- raussichtlich bis Dienstag, 29. Oktober 2024, voll gesperrt. Das Regierungspräsidium Tübingen wird die Öffentlich- keit rechtzeitig über den Beginn der jeweiligen Baupha- sen informieren. Hintergrundinformationen: Informationen über die mit dieser Baumaßnahme verbundenen Verkehrsbeschrän- kungen können auch im täglich aktualisierten Baustellen- informationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg im Internet unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Ehrenamtliche für Familien mit Babys gesucht wellcome bietet Informationsveranstaltung für inter- essierte Bürgerinnen und Bürger im Schussental an Mit der Geburt eines Babys wird der Alltag auf den Kopf gestellt. Wenn Eltern keine Unterstützung von Familie oder Freunden haben, springen die Ehrenamtlichen von wellcome ein. In der Region Schussental werden dafür neue Ehrenamtliche gesucht. Das Netzwerk wellcome ist ein praktisches Hilfsangebot für Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes, das es in ganz Deutschland gibt. Im Landkreis Ravens- burg wird das Angebot seit 2009 von der Stiftung Liebe- nau in Kooperation mit der Stiftung St. Anna getragen. Die Familien werden einmal wöchentlich für zwei bis drei Stunden von einer ehrenamtlichen Kraft besucht. Diese entlastet die Familie ganz praktisch, indem sie je nach Bedarf zum Beispiel mit dem Baby spazieren geht oder mit dem Geschwisterkind spielt. So erleben die Eltern klei- ne Pausen im Alltag, in denen sie Kraft schöpfen können, um das Wichtigste nicht aus den Augen zu verlieren: die Freude an ihrem Kind. Da die Nachfrage der Familien immer größer wird, sucht wellcome nach neuen an diesem Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Babys und Kleinkindern mitbringen. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, sich bei einer Infoveranstaltung unverbindlich über wellcome und das Ehrenamtsangebot zu informieren. Die Veranstaltung findet am Montag, 23. September 2024, von 17:00 - 18:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus am Gänsbühl, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Info und Kontakt: Silke Haller, wellcome-Koordinato- rin, Mehrgenerationenhaus Gänsbühl, Herrenstraße 43, Ravensburg, Tel.: 0173/4268758, E-Mail: ravensburg@ wellcome-online.de Weitere Informationen unter: www.wellcome-online.de oder www.netzwerkfamilie.de Asiatische Tigermücke erstmals im Landkreis Ravensburg nachgewiesen Kreis Ravensburg – Die schwarz-silberweiß gestreifte Asi- atische Tigermücke wurde nun erstmals auch im Land- kreis Ravensburg entdeckt. Anfang September erhielt das Landratsamt Ravensburg eine Meldung über einen möglichen Fund. Mittlerweile hat die Kommunale Aktions- gemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) bestätigt, dass es sich um die Asiatische Tiger- mücke (Aedes albopictus) handelt. Die Asiatische Tigermücke verbreitete sich als blinder Passagier in den letzten Jahrzehnten weltweit durch den globalen Handels- und Reiseverkehr. Der Klimawandel und immer mildere Winter in unserer Region begünstigen die Ansiedlung. Sie ist potenzielle Überträgerin verschie- dener Krankheitserreger wie Dengue-, Gelbfieber-, Chi- kungunya-, Zika- oder West-Nil-Viren. Diese Erkrankun- gen treten hauptsächlich in tropischen und subtropischen Gebieten auf, wo die Stechmücken heimisch sind. Bei in Deutschland festgestellten Infektionen handelt es sich häufig um Infektionen, die im Ausland erworben wurden. „Aufgrund der aktuell geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Krankheitserregern besteht bei einem Stich der Tigermücke in unserer Region aktuell kein Grund zur Beunruhigung“ erklärt die Leiterin des Amtes für Ge- sundheit und stationäres Wohnen Frau Dr. Unger. Um die Verbreitung der Tigermücke im Landkreis gering zu halten ist es jedoch wichtig, ihnen keine Plätze zum Brü- ten zu bieten. So kann die Ansiedelung von vornherein verhindert werden. Folgende Handlungsempfehlungen minimieren poten- zielle Brutstätten: • Nicht benutzte Behälter, in denen sich Regenwasser sammeln kann (Eimer, Gießkanne) entfernen oder umgedreht lagern. • Wasser in Planschbecken, Vogeltränken etc. mindes- tens einmal pro Woche erneuern. • Regentonnen abdecken + Regenrinnen mehrmals pro Jahr vom Laub befreien • Damit die Eier und Larven der Tigermücke nicht über das Abwasser weiter verteilt werden, abgestandenes Wasser nicht in den Gulli geben, sondern direkt vergießen. • Blumentopfuntersetzer, Gießkannen, Regentonnen und Vogeltränken vor einem Umzug gründlich reinigen, so wird eine Verschleppung der Mücken vermieden. • Natürliche Gegenspieler fördern: Die in naturbelas- senen Gartenteichen lebenden Insekten, wie Libel- len, Wasserkäfer und Wasserwanzen, reduzieren Stechmückenlarven effektiv. Auch können die Bürgerinnen und Bürger durch aufmerk- sames Beobachten helfen, weitere Fälle zu erkennen. So lassen sich mögliche Ausbreitungsherde und das Vor- liegen einer Population frühzeitig feststellen. Die Asiati- sche Tigermücke ist kleiner als eine Ein-Cent-Münze und hat einen schwarzen Körper und eine silberweise Mus- terung. Sie hat einen weißen Streifen auf dem Kopf und Rücken sowie fünf weiße Ringe am hinteren Beinpaar, wobei das letzte Beinglied weiß ist. Wenn Sie eine Mücke finden, die dieser Beschreibung entspricht können Sie die Mücke oder ein Foto davon zur eindeutigen Bestim- mung an das TIGER Projekt (https://tiger-platform.eu/ de/stechmuecke- melden/) senden. Bei Fragen rund um die Asiatische Tigermücke können sich Bürgerinnen und Bürger auch an das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landkreises Ravensburg wenden. Was sonst noch interessiert L 320, Radwege zwischen Argenbühl- Eggen (K 8010) und Argenbühl-Ratzenried Mit der Freigabe des Radwegs am Freitag, 6. September 2024 erhöht sich die Verkehrssicherheit für die Verkehr- steilnehmenden Am heutigen Freitag, 6. September 2024, wurde nach ei- ner rund sechsmonatigen Bauzeit der neue Radweg im Zuge der L 320 für den Verkehr freigegeben. Die neue Radwegverbindung verläuft zwischen der Einmündung der K 8010 bei Eggen und der Einmündung der K 8025 in Ratzenried. Sie erstreckt sich über eine Länge von rund einem Kilometer. Der Radwegabschnitt ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Radwege des Landes Baden-Württemberg enthalten und Teil der Maßnahmenkonzeption des Landkreises Ravensburg. Erhöhung der Verkehrssicherheit Innerorts wird der neue Radweg entlang der Landesstraße mit einem Bordstein abgesetzt geführt. Außerorts ist er über einen Sicher- heitstrennstreifen vom Fahrbahnrand getrennt. Die Breite beträgt mindestens 2,50 Meter. Dadurch wird die Ver- kehrssicherheit auf der schnell befahrenen Landesstraße deutlich erhöht und eine Lücke im regionalen Radver- kehrsnetz geschlossen. Den Radfahrenden steht bereits eine vom Kraftfahrzeugverkehr nur sehr schwach befah- rene Kreisstraße zwischen Wangen und der Einmündung der K 8010 in die L 320 bei Eggen zur Verfügung. Der neue Radweg entlang der L 320 bildet nun gemeinsam mit der Kreisstraße eine durchgängige, komfortable und sichere Verbindung für den Alltags- und den touristischen Radverkehr. Rentenblicker macht Schüler fit in Sachen Altersvorsorge und Rente Mitarbeitende der Deutschen Renten- versicherung kommen in die Schulen Für Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg heißt es bald wieder früh aufstehen, Schulranzen pa- cken – und idealerweise etwas fürs Leben lernen. Hierfür hält die Deutschen Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) etwas Besonderes bereit: den Ren- tenblicker-Referentenservice. Mehr als 70 qualifizierte Mitarbeitende der DRV BW stehen zum Schulstart bereit und kommen auf Wunsch landesweit in die Schulen vor Ort. In Absprache mit der Lehrkraft gestalten sie eine etwa 90-minütige Unterrichtseinheit zu den Themen So- zialversicherung, Altersvorsorge und Rente Das kosten- freie Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9. Lehrkräfte können den Referentenservice einfach buchen unter www.rentenblicker.de/referenten- service-bestellen/. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Heute checken was morgen zählt! Vergangenes Jahr haben rund 1.000 Schülerinnen und Schüler von diesem Service in Baden-Württemberg pro- fitiert. Die Renten-Expertinnen und -Experten bringen durch ihr Fachwissen mehr Finanz- und Alltagskompe- tenz in die heimischen Klassenzimmer. Dabei erklären sie, wie das deutsche Rentensystem funktioniert, was die jungen Menschen heute schon für die Rente tun können und welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsor- ge es gibt. Außerdem informieren sie über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Schü- lerinnen und Schüler heute schon profitieren können. Als öffentlich-rechtliche Institution garantiert die DRV BW ein neutrales und unabhängiges Bildungsangebot. Die Referentinnen und Referenten werden vor ihrem Einsatz an Schulen speziell qualifiziert. Diese Qualifizie- rung beinhaltet neben einer Schulung zu den Rentenbli- cker-Unterrichtsmaterialien auch Themen wie Rhetorik, Didaktik oder Unterrichtsaufbau. Hintergrund: die Initiative Rentenblicker Der Rentenblicker ist eine bundesweite Initiative der Deut- schen Rentenversicherung. Sie bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvor- sorge und Rente zu beschäftigen. Die Initiative hat eine eigene Website und ist auf Instagram, TikTok und Youtu- be aktiv. Neben dem regionalen Referentenservice bietet sie Lehrkräften und Eltern kostenfrei hochwertige Unter- richts- und Infomaterialien. Diese Materialien sind 2024 zum zweiten Mal mit dem Comenius-EduMedia-Siegel ausgezeichnet worden. Schon 2022 würdigte die Gesell- schaft für Pädagogik, Information und Medien „Johann Amos Comenius“ e. V. (GPI) die Initiative. Details zum Bil- dungsangebot sind zu finden unter www.rentenblicker.de. Anmerkung für die Redaktion Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenver- sicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Präven- tion, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liech- tenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort mit Regionalzent- ren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, An- sprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche Versichertenberatende, um Versicher- ten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Freundliche Grüße Ihre Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Ba- den-Württemberg Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für Körper und Seele mit „Gesundheit kompakt“ Der berufliche Alltag in der Grünen Branche ist geprägt von körperlich beanspruchender Arbeit, wirtschaftli- chem Druck und bürokratischen Zwängen – Belastun- gen, die auf Dauer krankmachen können. Vor diesem Hintergrund bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Versicherten eine viertägige Auszeit vom Alltag an: Das Aktivprogramm „Gesundheit kompakt“ mit Bewegungs- und Entspannungseinheiten sowie Informationen zu ge- sundheitsschonendem Arbeiten. Der nächste Kurs findet vom 7. bis 10. Oktober in der Land- grafen-Klinik in Bad Nenndorf statt. Anmeldungen nimmt die SVLFG entgegen unter der Telefonnummer 0561 785- 10512 und per Mail an gruppenangebote@svlfg.de. Weitere Informationen und Termine unter: www.svlfg.de/gesundheit-kompakt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Fit für den Schulweg: Mehr Sicherheit für Schulkinder im Straßenverkehr Fit für den Schulweg: Mehr Sicherheit für Schulkinder im Straßenverkehr Landesverkehrswacht Baden-Württemberg und Unfall- kasse Baden-Württemberg starten umfassende Aktionen zum Schulbeginn Zum Schulstart am 09. September machen die Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) mit verschie- denen Initiativen auf die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg aufmerksam. Mit dem Banner „Bitte lang- sam, Schule hat begonnen!“ und der Online-Plattform schulwegtrainer.de setzen sie auf Aufklärung und Prä- vention, um Unfälle zu vermeiden und den Schulweg sicherer zu gestalten. „Der Schulweg zu Fuß ist für Kinder die sicherste Art, um in die Schule zu kommen. Doch Kinder müssen das sichere Verhalten im Straßenverkehr erst lernen. Wir unterstützen sie mit unserem Schulwegtrainer dabei. Dieses digitale Angebot macht die Schulanfängerinnen und Schulanfän- ger fit für den Schulweg und zeigt Erwachsenen sichere Alternativen zum Elterntaxi. Tatsache ist, dass vor allem Elterntaxis ein besonderes Unfallrisiko darstellen. Des- wegen appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmenden in der Nähe von Schulen besonders achtsam zu sein. Rücksichtnahme ist der beste Weg für mehr Sicherheit auf dem Schulweg“ sagt Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW „Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel. Verkehrsprävention ist dabei entscheidend, um Unfälle zu verhindern. Mit dem Schulwegtrainer haben wir ein modernes Tool entwickelt, das sowohl Kinder als auch Eltern in der Verkehrserziehung unterstützt. Die Ban- ner, die wir zum Schulbeginn aufstellen, lenken zusätzlich die Aufmerksamkeit auf die jungen und neuen Verkehr- steilnehmenden. Verkehrssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass wir Kindern frühzeitig das richtige Verhalten im Straßenverkehr ver- mitteln und selbst als Vorbilder agieren, indem wir Rück- sicht nehmen.“ Gemeinsam ans Ziel: Tipps für den sicheren Schulweg zu Fuß • Schulweg vorab planen: Gehen Sie den Schulweg ge- meinsam mit Ihrem Kind schon vor Schulbeginn ab. Nutzen Sie dabei Schulwegpläne Ihrer Stadt oder Ge- meinde, um die sichersten Routen zu identifizieren. • Verkehrsregeln spielerisch üben: Üben Sie die grund- legenden Verkehrsregeln mit Ihrem Kind in einer ruhi- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 gen Umgebung, wie einer verkehrsberuhigten Straße. Übertragen Sie diese Übungen dann schrittweise auf den tatsächlichen Schulweg. • Begleitung am Anfang: Begleiten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg, bis es diesen sicher allein bewältigen kann. Beobachten Sie dabei, wie es mit verschiedenen Ver- kehrssituationen umgeht, und geben Sie ihm gegebe- nenfalls Hinweise. • Rechtzeitig losgehen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind früh genug zur Schule aufbricht, damit es genügend Zeit hat, sich in Ruhe auf den Schulweg zu konzent- rieren und Verkehrssituationen sicher einzuschätzen. • Festgelegte Route einhalten: Erklären Sie Ihrem Kind die Bedeutung einer festen Route und vereinbaren Sie, dass es immer auf dem vorher gemeinsam fest- gelegten Schulweg bleibt. • Sichtbarkeit erhöhen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle Kleidung oder reflektierende Accessoires trägt, besonders in den dunkleren Jahreszeiten. So wird es von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen. • Gefahrenstellen meiden: Identifizieren Sie gemeinsam mögliche Gefahrenstellen auf dem Schulweg, wie stark befahrene Straßen oder unübersichtliche Kreuzungen, und besprechen Sie alternative Wege, um diese zu umgehen. Über die Aktionen zur Schulwegsicherheit von UKBW und Landesverkehrswacht BW Die Banner-Kampagne „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ ist fester Bestandteil der Aktion „Sicherer Schulweg“ auf Initiative des Minis- teriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, des Ministeriums für Verkehr sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit Unterstützung der Poli- zei Baden-Württemberg, der Verkehrswachten, Schulen, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der Partner der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR. Im ak- tuellen Schuljahr 2024/2025 wurden landesweit zusätzlich rund 800 Banner in der Nähe von Schulen angebracht, die zur Rücksichtnahme auf die verkehrsunerfahrenen Erstklässler auffordern. Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird die- se vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mit Videoclips und ein- fach umsetzbaren Tipps erhalten Erwachsene und Kin- der zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar. Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Inte- ressierte auf den Internetseiten www.verkehrswacht-bw. de und www.ukbw.de/schule. Täterarbeit ist immer Opferschutz – Das Projekt kraft.akt für Täter häuslicher Gewalt Im Juni 2024 wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Bundesfrauenministerin Lisa Paus und von der Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes Marti- na Link das Lagebild zur häuslichen Gewalt für 2023 vorgelegt. Das Ergebnis ist besorgniserregend. Auch in 2023 sind die Zahlen weiter angestiegen. Ravensburg, 05.09.2024 – In 2023 sind über 250.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 70% der Opfer sind weiblich und über 75% der Täter*innen sind männlich. (vgl https://www.bundesre- gierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-haeusliche-ge- walt-2201488 Zugriff am 25.8.24). Damit ist diese Zahl weiterhin angestiegen. In 2023 kam es in 363 Fällen von häuslicher Gewalt im Landkreis Ravensburg zu einem Polizeieinsatz. Auch hier waren über 75% der Täter*innen männlich. Häusliche Gewalt tritt in jeder gesellschaftli- chen Bevölkerungsgruppe/sozialer Schicht auf und hat gesellschaftliche, kulturelle, historische und besonders auf das Geschlecht bezogene Kontexte. Sie dient immer der Stabilisierung von Machtverhältnissen. Die Dunkelziffer ist groß, oft wird nicht die Polizei gerufen, oft werden Ta- ten versteckt oder geleugnet. Es ist somit nicht bekannt, wie viele Menschen tatsächlich Opfer häuslicher Gewalt werden. Aufgrund der besorgniserregenden Zahlen gibt es nun ei- nen Vorstoß von Frau Faeser, Täterarbeit im Rahmen des Gewaltschutzes verpflichtend zu etablieren. Ein wichtiger Vorstoß, bei dem aber vor allem auf einen längeren Pro- zess gesetzt werden und es nicht bei wenigen verpflich- teten Beratungsgesprächen verbleiben sollte. Seit 2021 gibt es im Landkreis Ravensburg das Projekt kraft.akt, ein Kooperationsprojekt der Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee Oberschwaben, das mit Tätern mit dem Ziel arbeitet, weitere Gewalttaten zu verhindern. Es ist finanziert von Landratsamt Ravensburg, seit 2023 werden zwei Plätze zusätzlich vom Landratsamt Bodenseekreis finanziert) Im Rahmen von kraft.akt wird ein- bis zweimal im Jahr ein umfangreiches Sozialtraining angeboten, in dem auf Grundlage der vollständigen Verantwortungsübernahme des Täters eine umfangreiche Auseinandersetzung mit der Tat/den Taten und den Tatsituationen stattfindet, um weitere Gewalttaten zu verhindern und neue Strategien zu erlernen. Dieses überstreckt sich über 18 Termine und dauert etwa ein halbes Jahr. Bevor eine Teilnahme am Gruppenangebot möglich ist, werden die Männer durch Beratung begleitet. Diese Beratung erfolgt immer zeitnah nach Anfrage. Wenn sie aus unterschiedlichen Gründen nicht von einem Gruppenangebot profitieren können, wie beispielsweise wenn noch keine Tateinsicht erreicht ist, werden die Täter oft über viele Monate beraten. Auch im Anschluss an das Sozialtraining stehen die Berater*innen von kraft.akt weiterhin als Ansprechpersonen zur Verfü- gung. Diese enge Begleitung über einen längeren Zeit- raum sehen wir als nachhaltiges Wirkelement an, sowohl um eine erneute Gewalttat zu verhindern als auch im Falle eines Rückfalles, die sofort eine erneute Beratung und Begleitung ermöglicht. Innerhalb des Projektes, sowohl in der Beratung, als auch im Sozialtraining gehen wir von folgenden Grundannah- men aus: • Jede*r Täter*in ist für ihr*sein gewalttätiges Verhalten zu 100% verantwortlich und jeder Gewalttat liegt eine Entscheidung zu Grunde • Jedes gewalttätige Verhalten hat das Ziel Kontrolle sicher zu stellen und Macht herzustellen • Wir betrachten gewalttätiges Verhalten als erlerntes Verhalten und gehen davon aus, dass auch gewalt- freie Konfliktlösungsstrategien erlernt werden können Schon im letzten Jahr erlebten wir, dass sich viele Män- ner selbstständig meldeten, was wir als äußerst positive Entwicklung erachten. Weitere Zugangswege waren über die Polizei, die Justiz, die Bewährungshilfe und das Ju- gendamt. Kommt der Teilnehmer über eine Auflage der Staatsanwaltschaft, dann muss dieser die Erfüllung der Auflage nachweisen. Im Juli endete der vierte Durchlauf des Sozialtrainings. Von den 10 Männern, die es im November 2023 begon- Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 nen haben, haben es 6 abgeschlossen. Das Training war sehr intensiv und wurde von den Teilnehmern als positiv bewertet. Einige werden sich in einer Art Selbsthilfegruppe weiter treffen. Für all diese Männer, unabhängig davon, ob sie das Sozialtraining abgebrochen haben oder nicht, bieten wir weiterhin Beratung an. Ein Teilnehmer wird den Kurs wiederholen. Der nächste Kurs findet ab November in Ravensburg statt. Falls Sie Interesse an der Teilnahme haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Diakonie, Tel. 0751 95223-070 oder die Caritas, Tel. 0751 3590150 unter den Stichwort „kraft.akt“ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie- oab.de oder www.caritas-bodensee-oberschwaben.de Diakonisches Werk OAB Für uns alle unfassbar und viel zu früh ist unser Freund und Mitglied Achim Wucherer von uns gegangen. Du fehlst uns allen sehr und hinterlässt eine große Lücke. Wir danken dir für deine ehrliche, fröhliche und sehr hilfsbereite Art. Durch die vielen schönen gemeinsamen Erlebnisse beim Darten, den Ausflügen und Aktionen hast du maßgeblich zu einem unvergleichlichen Gemeinschaftsgefühl beigetragen. Wir werden dich nicht vergessen und stets in guter Erinnerung behalten. Unser tiefes Mitgefühl gilt deiner Frau Conny und der Trauerfamilie. Dein Dartstammtisch Grüner Berg NACHRUFE GESCHÄFTSANZEIGEN 1 3 5 7 9 6 10 4 2 8 © DEIKE PRESS 755R10R7 Kettenrätsel Die alphabetisch aufgeführten Buchstaben a - a - a - a - a - a - a - a - A - b - c - c - c - d - d - d - e - e - e - e - e - e - e - e - e - e - e - h - h - i - i - i - i - j - k - l - l - l - l - l - l - m - n - n - n - n - o - o - p - r - r - r - r - r - s - s - s - s - s - t - t - t - t - u - w sind so in die Rätselgrafik einzusetzen, dass sich in allen waagrechten Reihen jeweils zwei Wörter ergeben. Der Endbuchstabe des ersten ist gleichzeitig auch der Anfangsbuchstabe des zweiten Wor- tes. Richtig gelöst, ergeben die drei markierten Spalten ein Weihnachtslied. 1. Briefempfänger 2. asiat. Gesundheitsübung 3. alter römischer Grenzwall 4. ausgestanzte Vorlage 5. Orientierungshilfe 6. spanischer National- held † 7. nahe Angehörige 8. Himalaja-Bewohner 9. Nachfolger von Moses 10. Aspirant „Alle Jahre wieder“ – 1. Adressat, 2. Tai-Chi, 3. Limes, 4. Schablone, 5. Landkarte, 6. El Cid, 7. Eltern, 8. Nepalese, 9. Josua, 10. Anwaerter Um die Ecke geschaut Finden Sie heraus, welcher Begriff auf dem Foto dargestellt ist. © Ta nj a Po hl /D EI KE 74 4R 27 R8 Lö su ng : B är la uc h Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Bremsen-Wochen bis 30.09.2024 Kostenloser Bremsen-Check + 10% Preisnachlass* auf alle Bremsen-Ersatzteile (*nur gültig in Verbindung mit dem Einbau unsererseits) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. 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                    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 27. September 2024 Nummer 39 Herzliche Einladung zum Bürgergespräch mit Landrat Harald Sievers Am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, wird der Landrat des Landkreises Ra- vensburg Harald Sievers die Gemeinde Baindt besuchen. In diesem Zusam- menhang laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einem Bürgergespräch ein. Das Gespräch findet am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, um 17:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Bild: P. Manthei Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sportler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragen- de Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Personen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere örtliche Gesellschaft und verdie- nen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Getränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns ei- nen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unse- rer ehrenamtlich Tätigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, per- sönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Weltrekordversuch von Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee – Gemeinsam Gutes tun! Am 12. und 13. Oktober 2024 findet im Sportpalast Bad Waldsee ein besonderes Highlight statt: Daniel Steinhauser wird versuchen, den Guinness World Record für die längste auf ei- nem Indoortrainer gefahrene Strecke zu brechen. Sein Ziel ist es, den bestehenden Rekord von 952,12 Kilometern zu übertreffen – eine unglaubliche Herausforderung! Auf der größten virtuellen Plattform Zwift wird er 24 Stunden ununterbrochen in die Pedale treten, ohne dabei auch nur einen realen Meter zurückzulegen. Doch der sportliche Rekord ist nur ein Teil des Anlasses. Es handelt sich um ein Event für den guten Zweck! Der eigentliche Beweggrund dieses außergewöhnlichen Events ist der Erhalt des „Bädle“- Therapiebeckens, das ohne dringend notwendige Modernisierungen vor der Schließung steht. Damit wäre es nicht mehr möglich, dort Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen the- rapeutisch zu betreuen. Ziel des Events ist es, Spenden für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Se- hen in Baindt zu sammeln. Mit dieser Veranstaltung soll also nicht nur ein Weltrekord aufge- stellt werden, sondern auch die Lebensqualität dieser Kinder nachhaltig verbessert werden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung wird dem Projekt zugutekommen, und alle Beteiligten – einschließlich des Caterers – arbeiten ehrenamtlich. Der Eintritt zum Event ist frei, lediglich Speisen und Getränke kosten extra. Jeder gespendete Euro wird direkt in die Modernisierung des Therapiebeckens in Baindt investiert. Es wird folgende Programm-Highlights geben: Samstag, 12.10.2024: • Kinderklettern mit drei Klettertrainern • Taekwondo-Vorführung und Kurs • Podiumsdiskussionen • Karatekurs für Kinder mit der Karate-Weltmeisterin Johanna Kneer • Aerial-Yoga-Vorführung und Kurs • Das Soundwerk lädt Kinder ein, verschiedene Instrumente auszuprobieren • Kinder-Disco • Livebands ab 20:00 Uhr (bis 02:00 Uhr) Sonntag, 13.10.2024, ab 09:00 Uhr: • Klassischer Frühschoppen mit musikalischer Begleitung der Stadtkapelle Bad Waldsee • Fußballprofi Nicolas Jann, live auf der Bühne und an der Seite von Daniel Steinhauser auf dem Rad • Auftritt der inklusiven 10-köpfigen Band „Die bunten Hunde“ aus Wangen • Kinderschminken Den vollständigen Veranstaltungskalender finden Sie unter www.daniel-steinhauser.de/gwr oder über den nebenstehenden QR-Code. Seien Sie dabei, wenn Sport, Spaß und Wohltätigkeit aufeinandertreffen – gemeinsam kön- nen wir Großartiges bewirken! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Dich Die Gemeinde Baindt sucht ab sofort Unterstützung in der Schulkindbetreuung (m/w/d) Wir bieten > eine unbefristete Anstellung auf Minijob-Basis (ca. 8 Stunden/Woche) > Arbeitszeiten ca. von 12:00 bis 14:00 Uhr > abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Weitere Informationen Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Flintrop (Tel. Nr. 07502 9406-41 oder E-Mail: s.flintrop@baindt.de) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Beflaggung am Rathaus am 3. Oktober 2024 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Donnerstag, den 3. Oktober 2024 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag der Deutschen Einheit. Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. September und Sonntag, 29. Septem- ber 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. September 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 29. September 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstra- ße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Donnerstag, 3. Oktober 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Am 17. September 2024 feierte Herr Henning Fritz sei- nen 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihm ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihm alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen September 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baindt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Informationi Nutzung von Straßenbäumen Den haben Forschende im Zuge des Projekts „Grüne Stadt der Zukunft“ in Zahlen gefasst: In München zum Beispiel gibt es aktuell durchschnitlich 4 Straßenbäume pro 100 Meter Straße. Erhöhte sich diese Zahl um nur einen Baum auf 5, ergeben die Berechnungen einen zusätzlichen ge- sellschaftlichen Benefit von gut 8,6 Mio. Euro jährlich. Berlin würde mit einer Steigerung seines Durchschnitts von 7 auf 8 Bäume sogar in einer Dimension von etwa 10,5 Mio. Euro nutznießen. Alle Szenarien rund ums Stadtgrün für die größten deut- schen Städte: https://www.stadtgruen-wertschaetzen.de/ app/stadtgruenapp Pflanzentauschbörse in Baienfurt Sie sind garteninteressiert und haben selbst Pflanzen, die Sie gerne mit anderen Personen tauschen möchten, um mit den neuen Pflanzen die Pflanzenvielfalt des eigenen Gartens oder der eigenen Wohnung zu erweitern? Dann aufgepasst, denn am Freitag, den 11. Oktober von 13.30 Uhr bis 17 Uhr findet bereits zum zweiten Mal auf dem Marktplatz in Baienfurt eine Pflanzentauschbörse statt. Veranstaltet wird diese Tauschaktion vom Förder- verein Naturnahe Bildung Baienfurt e. V. und dem Verein der Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e. V. Getauscht werden kann hier pflanzenmäßig alles, was anderen eine Freude macht, von Jungpflanzen über Stau- den, Gehölze, Knollen, Zwiebeln, Zimmerpflanzen und vieles mehr. Die beschrifteten Pflanzen können gerne während der Veranstaltung zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr bei den Ver- anstaltern abgegeben werden. Anschließend können Sie sich dort dann gleich etwas Neues aus dem vielfältigen Pflanzenangebot aussuchen. Benötigen Sie Hilfe beim Beschriften oder Ausgraben? Dann zögern Sie nicht und melden sich gerne telefonisch unter 0176 - 65355701 bei Lucie oder unter 0172 - 3743580 bei Jeanette. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2 . 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Bäume Kuhles Klima unter Kronen Tipps zur Baumpflege: Kontrolle und Pflege. Damit Bäu- me gesund alt werden, sollten sie regel- mäßig kontrolliert und fachgerecht gepflegt Wo ist es an heißen, stickigen Sommer- tagen am angenehmsten? Richtig, im Schatten eines Baumes. Ob in der In- nenstadt oder am Seeufer, im Stadt- park oder dem eigenen Garten – unter Bäumen ist Hitze meist noch am erträglichsten. Doch das ist längst nicht der einzige Grund, wa- rum es sich lohnt, Bäu- me zu pflanzen und vor allem zu erhalten. Bäume fixieren CO2 aus der Luft und sind damit wichtige Verbündete gegen die Klimakrise. Doch minde- stens genauso wertvoll sind die- se Pflanzen, wenn es darum geht, sich an den fortschreitenden Klimawan- del anzupassen. Gerade in Siedlungen sind dessen Folgen spürbar: Immer mehr Hit- zetage werden zur Belastung und zum Ge- sundheitsrisiko, etwa indem sie Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen und andere chronische Leiden verstärken. Gleichzeitig überfordern Starkregen vermehrt die Kanalisationen. Bäume können dabei helfen, die Lebens- qualität in Städten und Siedlungen zu erhal- ten, indem sie solche Extreme abmildern. Wenn es regnet, fangen die Baumkronen Wasser ab, sodass es langsamer abfließt. Ein Teil des Wassers wird über die Wurzeln auf- genommen, eine 80 Jahre alte Linde schluckt jedes Jahr etwa 320 Badewannen voll. An tro- ckenen Tagen geben Bäume das aufgenom- mene Wasser dann nach und nach über die Blätter wieder ab. Durch diese Verdunstung erhöht sich die Luftfeuchtigkeit wohltuend, und es entsteht an warmen Tagen angenehme Kühle. Außerdem spenden die Baumkronen Schatten, sodass letztendlich sowohl die gefühlte als auch tatsächliche Luft- temperatur sinkt. Dass der Ef- fekt auch am Thermometer ablesbar ist, demonstriert die Baummessstation (s. Abb.) an einer Kasta- nie vor dem Münchner Landwirtschaftsmini- sterium selbst an einem recht kühlen Sommer- tag: Im Baumumfeld liegt die Temperatur um mehr als ein Grad unter der Tem- peratur im Straßenraum, die Luftfeuchtigkeit ist um vier Pro- zent höher. Insgesamt kann die gefühlte Temperatur an heißen Sommertagen unter Bäumen um mehrere Grad niedriger sein als in der asphaltierten Umgebung. Neben dem Mikroklima verbessern Bäume auch die Luftqualität, denn sie bilden Sauer- stoff und binden Schadstoffe und Feinstaub. Auch Lärm wird durch Bäume reduziert, da das Blätterwerk Schall absorbiert. Dass Bäume der Seele guttun, bestätigen nicht nur Trends wie das „Waldbaden“ und die Beliebtheit von Waldspaziergängen, sondern auch wissenschaftliche Studien. Demzu- folge leiden in baumreichen Umgebungen weniger Menschen unter Depressionen, Angstzuständen und anderen psychischen Erkrankungen. Stoffe, die Bäume an die Luft abgeben, können positive Effekte aufs Im- munsystem und die Gesundheit haben. Gründe gibt es also genug, Bäume zu hegen und zu pflegen. Nicht zuletzt sichert das wie- derum Heimat und Nahrungsquelle für In- sekten, Vögel und andere Tierarten. Sowohl für die Artenvielfalt als auch wegen anderer nützlichen Eigenschaften von Bäumen sind gerade ältere Exemplare besonders wertvoll. Denn es braucht mehrere Jahrzehnte, bis ein Baum hier sein volles Potenzial entfaltet. Daher gilt es, Baumverluste zu vermeiden. Exemplare aus dem Bestand und „Baumseni- oren“ sollte man deswegen nach Möglichkeit erhalten und schützen. NICOLE LAMERS Häufige Fragen zum Baumschutz beantwortet der BUND unter: https://www.bund-naturschutz. de/natur-und-landschaft/stadt-als-lebensraum/ stadtbaeume/faq-baumschutz-fuer-stadtbaeume Über einheimische Bäume und Wildsträucher informiert der NABU unter https://www.nabu.de/ tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenportraets/ wildpflanzen/gehoelze/index.html werden. Je nach Baumzustand und Standort empfiehlt es sich, alle zwei bis drei Jahre eine Fachfirma für Baumpflege zu konsultieren. EigentümerInnen können so auch Gefahren vorbeugen, die von ihren Bäumen ausgehen können – etwa durch herabfallende Äste. Wurzelbereich. Vorsicht ist gebo- ten bei größeren Erdarbeiten, denn durch Wurzelschäden können Teile der Kro- ne absterben. Sind Bauarbeiten unumgäng- lich, sollte man diese möglichst baumscho- nend durchführen. Es gibt Techniken, mit denen Kabel oder Leitungen unterm Wur- zelbereich hindurch verlegt werden können. Baumscheibe. Die Fläche unterhalb der Krone und der Wurzelbereich sollten möglichst wenig versiegelt, bebaut oder vollgestellt werden – damit der Boden durchlässig für Wasser und Luft bleibt. Sonst drohen Wurzelschäden, die verzögert auch Äste in der Krone absterben lassen können. Den Komposter besser anderswo platzieren. Bepflanzung. Wer möchte, kann die Baumscheibe bepflanzen. Allerdings lassen manche Baumarten durch Beschat- tung, herabfallendes Laub bzw. Nadeln oder sogar durch aktiv abgesonderte Substanzen keine anderen Pflanzen unter sich zu. Efeu. Die Rinde einiger Bäume wie die der Rotbuche ist empfindlich ge- gen zu viel Sonne, der Baum kann Sonnen- brand bekommen. Eine Beschattung durchs Blätterdach oder Kletterpflanzen wie Efeu kann davor schützen. Anders als die Mistel ist Efeu kein Parasit, seine Haftwurzeln sind für den Baum nicht schädlich und er bietet für Tiere Lebensraum. Kritisch wird es für den Baum erst, wenn der Efeu zu üppig wird. Dann am besten oben zurückschneiden. Neupflanzung. Für ausreichend Wur- zelraum sorgen. Eine Bewässerung sollte nur in der Anfangsphase notwendig sein, wenn die Art standortgemäß auswählt wird. Dabei die Endgröße beachten, damit möglichst wenig Zuschnitt nötig wird. Hei- mische Arten sind zu bevorzugen, da es viele tierische Spezialisten gibt, die an bestimmte Baumarten angepasst und auf diese ange- wiesen sind. Falls mehrere Bäume gepflanzt werden sollen: Vielfalt ist Trumpf. Weitere Tipps gibt der NABU: https://www.nabu.de/ umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon- und-garten/pflege/saisonal/winter/13354.html Fo to : N ic ol e L am er s stadtgruenapp Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. September – 06. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Die Menschenseele ist ein kleiner fliegender Samenstaub, der einen guten Boden sucht, um auch Charakter zu werden. Bettina von Armin Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Erntedank - Caritas – Kollekte Anschließend gemeinsamer Mittagtisch im Gemeindehaus Dienstag, 01. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 02. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Schutzengelfest - Donnerstag, 03. Oktober -Tag der Deutschen Einheit Kein Gottesdienst Freitag, 04. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 05. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Frida Rapp, Noah Himpel, Pia Kreutle, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, († Maria Ungemach, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Johann Germann, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Klara Merk) Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 03. Oktober geschlossen Freitag, 04. Oktober geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchenge- meinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neu- en Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentieren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reich- haltigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punktet mit Glaubwürdigkeit und erzählt von den Schwierigkeiten jeder Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh 4,21 Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Begrü- ßung, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 30. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 02. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Samstag, 05. Oktober 13.00 – 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe von Erntedankgaben an der Ev. Kirche Sonntag, 06. Oktober Erntedank Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst Begrüßung Konfi-3-Kinder mit Bibelübergabe mit Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Kinderkirche Am 06. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zum Familien- gottesdienst um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: „Soll ich meines Bruders Hüter sein.“ – So lautet die patzige Ant- wort, die Kain seinem Schöpfer gibt, als der nach dem Ergehen von Abel fragt. – Ist denn nicht jeder seines eigenen Glückes Schmied? – So die sprichwörtli- che Antwort vieler Menschen heute. Doch wenn sich jeder nur selbst der Nächste ist, dann re- giert Narzissmus statt Nächstenliebe und in so einer Welt zu leben hat am Ende auch für die einen hohen Preis, die zunächst davon profitieren. Gottes Gebot der Liebe durchbricht diesen Teufelskreis von Neid, Egoismus und Gewalt, hin zu einem Bewusstsein, dass wir doch alle von einer Mutter geboren wurden, dass Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Leben ein Geschenk ist, das wir uns nicht verdient haben und dass so ein Geschenk nicht ohne Folgen bleiben kann. Liebe zu Gott und zu unseren Geschwistern ist die einzige Antwort, die dem gerecht wird – durchbuchstabiert in der kleinen Münze unseres Alltags. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Traumafolgen und Hilfen zur Bewältigung Ausstellung und Vorträge in der Stadtkirche Ravensburg Ausstellung im Landgerichtsgang „Das Unsichtbare sichtbar machen – was Trauma mit der Seele macht“ Bilder und Texte von S. Maucher mit Buchvorstellung „Der ungehörte Schrei – die Folgen sexueller Gewalt in der Kindheit aus der Sicht einer Betroffenen“ Vernissage: Samstag, 5.Okt., 18 Uhr Öffnungszeiten: Sonntags 11-12 Uhr, Donnerstag 10./17./24. Oktober, 18-19 Uhr und auf Anfrage Finissage: Sonntag, 3. Nov., 11.15 Uhr Begleitende Vorträge Ev. Stadtkirche Donnerstag, 10. Okt., 19 Uhr „Trauma: Ursachen und Auswirkungen“ Referentin: Christiane Sautter Donnerstag, 17. Okt., 19 Uhr „Hilfsangebote der Diakonie und Psychologischen Bera- tungsstelle“ Referentin: Eva Weißer Donnerstag, 24. Okt., 19 Uhr „Dies Kind soll unverletzet sein“ – das Schutzkonzept der Evang. Kirche Referent: Philipp Jägle, Pfarrer Nähere Informationen: www.ravensburg-evangelisch.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 7. 10. 2024 um 19:00 Uhr im Evan- gelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. 500 Jahre evangeli- sches Gesangbuch – eine Erfolgsgeschichte Beate Stein wird mit uns über die Frauen im Evangelischen Gesang- buch sprechen. Das wird sicher ein interessanter Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Sven Borchers Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem guten Freund, langjährigen Mitglied und ehemaligen 2. Vorsitzenden Sven Borchers der uns völlig unerwartet und viel zu früh verlassen hat. Lieber Sven, wir möchten uns bei dir für deinen unermüdli- chen Einsatz bei uns im Verein bedanken! In deinen Funktio- nen als stellvertretender Vorsitzender, Abteilungsleiter und Skilehrer hast du den Sportverein nachhaltig geprägt. Mit deiner offenen Art und deinem tatkräftigem Engagement für den Sport und insbesondere für das Skifahren konntest du viele Mitmenschen und Kinder begeistern. Wir werden deine Hilfsbereitschaft und deinen Humor vermissen. Du wirst in unseren Erinnerungen und Herzen weiterleben! In dieser besonders schweren Zeit sind unsere Gedanken bei seiner Frau, seinem Sohn, seiner Familie und seinen Freunden. Sven, DANKE für alles! Im Namen des Sportvereins Vorstandschaft SVB fährt ersten Sieg ein SV Baindt - FC Scheidegg 2:1 (0:0) Eine Woche nach der famosen Aufhol- jagd gegen den TSV Tettnang, welche die erste Baindter Saisonniederlage ver- hinderte, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den Aufsteiger und zugleich Tabellenletzten aus Scheidegg auf der Klosterwiese. Im Vergleich zur Vorwoche rückten T.Szeibel und Lang neu für Bolgert und Geggier in die erste Elf, während Camara im Sturmzent- rum weiterhin den an der Leiste verletzten Dischl vertrat. In einer chancenarmen ersten Halbzeit betrieb der SVB viel Aufwand, kam gegen die kompakt stehenden Gäste aber kaum zu guten Möglichkeiten und verschenkte die Kugel oftmals aussichtsreich aufgrund von kleineren Un- konzentriertheiten oder technischen Fehlern. Zu Beginn des zweiten Durchgangs entwickelte der SVB mit der Hereinnahme von Co-Spielertrainer Caltabiano dann aber deutlich mehr Durchschlagskraft und belohn- te sich nur kurze Zeit später. Ein langgezogener Eckstoß von Dantona, welchen Trainer Weiland schon halb ab- gewunken hatte, landete am zweiten Pfosten bei Thoma. Baindts Kapitän nickte die Kugel mustergültig zurück in den Fünfmeterraum, wo Brugger zum 1:0 einschob (52.). Die Baindter Mannschaft spielte nun wie aufgedreht und erhöhte nur eine Zeigerumdrehung später, als ein Pass von Caltabiano aufgrund eines Abwehrfehlers zu Fischer durchrutschte, der auf 2:0 stellte (53.). In der Folge drückte der SVB auf die Vorentscheidung, wobei Fischer, Fink, Cal- tabiano und Camara gute Gelegenheiten ausließen oder diese nicht sauber zu Ende spielten. Der FCS, bis dahin ohne wirkliche Chance, hatte in dieser Phase das nötige Quäntchen Glück und einen guten Torwart auf seiner Seite und ließ wenig später durch ein Slapstick-Tor doch noch einmal Spannung aufkommen. Ein Kopfball von Immler landete nach einer unberechenbaren Flugkurve noch auf der Latte und sprang anschließend perfekt Jahn vor die Füße, welcher auf 2:1 verkürzte (66.). Im Gegensatz zu den Vorwochen ließ sich Weilands Mannschaft von ei- nem Gegentreffer diesmal aber nicht allzu sehr aus dem Konzept bringen und verteidigte die Führung bis in die Schlussminuten weitestgehend souverän. Auf der Gegen- seite hatten in der Nachspielzeit sowohl Thoma als auch Geggier noch die Entscheidung auf dem Fuß: Baindts Kapitän entschied sich aber für einen überhasteten Lup- fer und Geggier wurde wenig später vom Schiedsrichter allein auf dem Weg in Richtung Tor zurückgepfiffen - es war der Schlusspfiff. Mit etwas mehr Spannung als nötig fährt der Landes- liga-Absteiger damit hochverdient den ersten Sieg ein und tankt Selbstvertrauen für das anstehende Nachbar- schaftsduell gegen den SV Mochenwangen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Jan Fischer (80. Henry Hosse), Mika Dantona, Kevin Lang (46. Sandro Caltabiano), Tobias Fink (75. Nico Geggier), Baba Camara (85. Marc Bolgert) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Kimi Hirt Tore: 1:0 Michael Brugger (52.), 2:0 Jan Fischer (53.), 2:1 Phillip Jahn (66.) SV Baindt II - FC Scheidegg II 3:0 (1:0) Als noch einzige ungeschlagene Mannschaft der Liga, emp- fing der SVB II am Sonntagmittag mit breiter Brust den FC Scheidegg II, der mit zwei Siegen und zwei Niederlagen knapp hinter dem SVB II in der Tabelle rangierte. Nach einer etwas zähen Anfangsphase erhöhte die „Zwoite“ mehr und mehr das Tempo und hätte früh durch Kaspar in Führung gehen können. Kaspar glänzte dafür aber wenig später als Vorlagengeber, als er einen tollen Seitenwechsel von Kretzer auf Schnez ablegte, welcher zum 1:0 traf (27.). Zu Beginn der zweiten Halbzeit kam der SVB II etwas verschla- fen aus der Kabine, konnte sich aber auf Torwart Mohring verlassen, welcher bei zwei gefährlichen Distanzschüssen zur Stelle war. In der Folge erhöhte die Baindter Mannschaft wieder die Schlagzahl, ließ aber durch Schnez die Vorent- scheidung aus. In den Schlussminuten stachen dann aber Geggiers Joker Grabherr (83.) und Lang (88.), welche jeweils mustergültig von Schnez in Szene gesetzt wurden. Mit diesem Sieg springt der SVB II auf Tabellenplatz drei und setzt sich in der Spitzengruppe der Liga fest. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (78. Moritz Lang), Niklas Hugger, Tobias Trautwein (69. Robin Blattner), Lukas Walser, Moritz Gresser (62. Jannik Küch- ler), Julian Keppeler (10. Luca Bosch), Konstantin Knisel (85. Moritz Gresser), Johannes Schnez, Max Kretzer (78. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (27.), 2:0 Lukas Grabhherr (83.), 3:0 Moritz Lang (88.) Vorschau: Sonntag, 29.09 15.00 Uhr: SV Mochenwangen - SV Baindt Donnerstag, 03.10 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Weingarten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Überzeugender Auswärtssieg der Herren 1 TSG Ailingen – Herren 1 2:9 Beim ersten Auswärtsspiel der neuen Sai- son sind wir am Sonntagmittag bei der TSG Ailingen angetreten. Der Start in den Doppeln gelang uns wieder mit 2 Siegen von Wolfgang Assfalg/Philipp Schwarz und Marcel Brückner/Roman Buck hervorragend. Leider verpassten es Tobias Nowak und Nico Scheffold noch den 3. Sieg einzufahren, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel gingen. Im ersten Einzel lieferte sich Philipp mit Sandor Spieß einen starken Schlagabtausch, den Philipp nach super Leistung hauchdünn mit 11:9 im entscheidenden 5. Satz für sich entscheiden konnte. Marcel hatte am Nebentisch bei seinem 3:1 Sieg nur gegen Spielende zu kämpfen. Im mittleren Paarkreuz folgte der nächste Krimi: Wolfang setzte sich nach sehr knappem Spielverlauf ebenfalls mit 11:9 im Entscheidungssatz durch. Tobias gewann hin- gegen mit 3:0, doch auch hier waren knappe Sätze mit dabei. Nico brauchte 2 Sätze um ins Spiel zu finden, konn- te den 2. Satz aber bereits gewinnen und hatte danach keine Schwierigkeiten mehr, sein Match erfolgreich zu beenden. Roman fand von Beginn an keinen Spielrhyth- mus und konnte seinen Gegner Armin Pfaff nur selten in Bedrängnis bringen, sodass er seinem Gegner zum Sieg gratulieren musste. Beim Stand von 7:2 aus unserer Sicht kreuzten die Spitzenspieler der jeweiligen Mannschaften die Schläger. Marcel gewann die Sätze eins und zwei, Sandor konterte und holte sich die Durchgänge drei und vier. Im letzten Satz fanden dann mehr von Marcels har- ten und präzisen Angriffsschlägen ihr Ziel, sodass er den Punkt für unser Team holen konnte. Den Schlusspunkt setzte danach Philipp, der auch in seinem zweiten Spiel ungeschlagen blieb und so den 9:2 Sieg eintütete. Bereits am Samstag, 28.09.24 um 18 Uhr geht es für die Herren 1 beim Heimspiel gegen den Aufsteiger SV Wei- ler weiter. Zuschauer und Fans sind natürlich wie immer herzlich willkommen! Herren 2 starten mit Sieg in die neue Saison Herren 2 – SV Fronhofen 2 9:6 Nach einem 1:2 Start in den Doppeln legte die 2. Mann- schaft in den Einzeln einen Zahn zu und konnte so einen umkämpften 9:6 Sieg feiern. Besonders heraus stachen dabei Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rü- ckert, die jeweils beide Einzel gewinnen konnten (Thomas sogar noch das Doppel mit Bruder Robert). Aber auch Robert Nowak und Volodymyr Kotov, der zum ersten Mal bei einem Punktspiel im Einsatz war, konnten sich mit einem Erfolg in die Siegerliste eintragen. Lediglich Rüdiger Sorg bleib am ersten Spieltag punktlos, war bei seiner 5-Satz-Niederlage allerdings nahe an einem Punkt- gewinn dran. Das nächste Spiel findet erst am 19.10. statt, sodass die Mannschaft nun nochmals Zeit hat, im Training weiter an der Form zu feilen. Jungen 1 mit ordentlichem Start in die Bezirksklasse SG Aulendorf – Jungen 1 Nach der Meisterschaft und dem Aufstieg in der letzten Saison hieß es erstmal Ankommen in der Bezirksklasse. Ziel der Mannschaft ist es, in jedem Spiel das Beste zu geben und am Ende der Vorrunde nicht auf einem Ab- stiegsplatz zu landen. Die Doppel starteten mit einem Sieg und einer Niederlage ausgeglichen und auch die erste Einzelrunde verlief mit zwei Siegen von Jona und Ricco und zwei Niederlagen von Fabian und Felix auf Augenhöhe. Doch dann konnten die Aulendorfer drei Spiele in Folge gewinnen und unein- holbar auf 6:3 davonziehen. Felix feierte zum Abschluss nochmals einen Sieg, die 4:6 Niederlage konnte er damit allerdings nicht mehr verhindern. Dennoch ein ordentlicher Start, der zeigt, dass wir auch in der höheren Spielklasse mithalten können! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Heimspieltag mit drei Partien! Samstag 28.09. • 10 Uhr: Jungen - TTC-74 Tettnang • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 1 - SV Weiler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Saisonabschluss-Turnier 2024 INFO Bändelesturnier Es „herbstelet“, die Tennis-Freiluftsaison geht dem Ende zu. Daher laden wir Euch am Sonntag, den 6. Oktober 2024 um 13:00 Uhr Zum Bändeles-Turnier recht herzlich ein Bunt gemischt wollen wir ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison begrüßen. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und Spielklasse recht herzlich einladen. Anmeldeschluss ist Samstag, 5. Oktober 2024 um 16:00 Uhr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Der Herbst ist da..... Am Dienstag, 08.10.2024 treffen wir uns um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Elisabeth Eble wird mit uns Kürbisse verzieren, mit allerlei herbstlichen Materialien. Wer Kürbisse, Hortensienblüten, Lampionblüten, etc. im Garten hat, kann diese sehr ger- ne mitbringen, wir freuen uns über vielerlei Dekomateri- al. (Bitte Heißklebepistole und Zwickschere mitbringen) Im Anschluss Besprechung der Oberschwabenschau. Die Landfrauen Baindt werden am Donnerstag, 17. Oktober wieder die Besucher am Stand im Grünen Pfad mit aller- lei Köstlichkeiten verwöhnen. Dazu benötigen wir wieder Kuchenspenden und natürlich viele fleißige Hände. Herzliche Einladung, wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Alpinteam Baindt Nachruf Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Freund, geschätzten Ver- einsmitglied und ehemaligen Abteilungs- leiter, Sven Borchers Sven war nicht nur ein engagiertes Mitglied des Alpin- teams, sondern auch ein Mensch, der mit seiner Lebens- freude und seiner positiven Einstellung alle um sich herum inspirierte. Sei es bei der Arbeit mit Kindern und Jugendli- chen bei unseren Skikursen oder bei der jahrelangen und Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 einzigartigen Durchführung unseres Fli-Flys. Das werden wir niemals vergessen! Wir werden Sven als einen lebensfrohen, gut gelaunten und immer hilfsbereiten Freund in Erinnerung behalten. Sein Verlust hinterlässt eine große Lücke in unserem Verein und in unseren Herzen. Unsere Gedanken sind in dieser schwe- ren Zeit bei seiner Familie, seiner Frau und seinem Sohn. In tiefer Trauer und dankbarer Erinnerung, Das Alpinteam des SV Baindt Kunstkreis Herbstbilder Sechs Mitglieder vom Kunstkreis Baindt bringen mit ihren neuen Bilder den Herbst ins Rathaus. Lassen sie sich inspirieren für die kommende Jahreszeit. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Im Ein- gangsbereich u. Ebene 2, 4, u. 5. Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Autohaus Ebner wird 30 und fei- ert gemeinsam mit dem WBB Wir gratulieren dem Autohaus Ebner zum 30-jährigen Jubiläum und wünschen weiterhin gute Geschäfte. Zum Firmenjubiläum mit gleichzeitiger Leistungsschau mit dem WBB am 28. und 29. September laden wir recht herzlich ein. Leistungsschau des WBB In Verbindung mit 30 Jahre Ebner Autohaus Mit Towerstars Autogrammstunde, Vereins-Wiegen, gro- ßes Kinderprogramm und Helikopterfliegen 28.09. – 29.09.2024 Täglich von 11 bis 17 Uhr Autohaus Ebner Baienfurt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das wildromantische Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf und über eine Leiter geht es durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein wo wir eine fantastische Aussicht genießen und eine Rast einlegen. Auf schmalen Zick-Zack Pfaden geht es zurück nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 29.09.2024 um 7.30 Uhr Charlotten- platz Weingarten bzw. 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 12 km, 300 hm. Steiler Auf- und Abstieg. Gute Kondition und Trittsi- cherheit werden vorausgesetzt. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 13,00 Euro für Mitglieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadt- park Geislingen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung: Hanifa Selimi, Email: hanifa.selimi@gmx.de. Anmeldung ab 25.09.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landespolizeiorchester Baden-Württem- berg in der Festhalle Wetzisreute Am 10. Oktober 2024 um 19:30 Uhr werden in der Fest- halle Wetzisreute in Schlier die Berufsmusiker/innen des Landespolizeiorchesters Baden-Württemberg ihre mu- sikalische Qualität darbieten. Das Landespolizeiorchester Baden-Württemberg zählt zu den renommierten Berufsblasorchestern Deutsch- lands. Ein hohes musikalisches Niveau und eine große stilistische Vielseitigkeit zeichnen das Orchester aus. Mit zahlreichen Konzerten tragen die Musikerinnen und Mu- siker den „guten Ton der Polizei“ ins ganze Land und in die Herzen der Menschen. Karten sind bereits über Reservix und an der Tankstelle in Schlier erhältlich. Vorverkauf 16€ / Abendkasse 18€. Die Einnahmen des Abends kommen der Jugendausbildung des Musikvereins Schlier-Ankenreute e.V. zugute. Wir wür- den uns sehr freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen einen musikalischen Abend der Spitzenklasse zu erleben. Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Sammelaktion „Kauf eins mehr“ der Tafel Weingarten am Samstag, 28. September 2024 von 9:00 – 15:00 Uhr in Weingarten und Baienfurt Die Tafel Weingarten unterstützt aktuell 278 Erwachsene und 218 Kinder die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen regelmäßig und zuverlässig mit Lebens- mitteln. Zu den einkaufsberechtigten KundInnen gehören vor allem Menschen mit Fluchthintergrund, RentnerInnen und alleinerziehende Mütter. Verwertbares Obst und Gemüse erhält die Tafel Wein- garten von den örtlichen Supermärkten und Marktbe- schickern. Um die KundInnen auch mit lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln, Öl, Zucker etc. versorgen zu können, ist die Tafel auf die Hilfe der Bevölkerung an- gewiesen. In Kooperation mit dem Jugendgemeinderat Weingarten findet deshalb am Samstag, den 28.September von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor den Supermärkten Kaufland, Aldi und Lidl in Weingarten, sowie vor dem Aldi in Baienfurt die Sammelaktion „Kauf eins mehr“ statt. Bei dieser Aktion werden die Einkaufenden gebeten, einen Artikel mehr zu kaufen und ihn in den Einkaufswagen der Tafel zu legen. Ansprechpartnerin Tafel: Ehrenamtskoordinatorin Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.de Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erleb- niswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspende- termine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 09.10.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmen- schen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Akti- onszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochen- ende für zwei Personen im Erlebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Perso- nalausweises anmelden. Medizinischen Fragebogen aus- füllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärzt- lichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Herbstmarkt in Staig Das Herbst-Event im Schussental Feiertag 3. Okt. ,24 Herzliche Einladung zum Herbstmarkt Staig 10.30 bis 18 Uhr Über 50 Gruppen bieten für Jung und Alt Schöne Dinge zum Kaufen, Kulinarisches zum Verzehr und jede Menge Unterhaltung! Alle Teilnehmer, das ganze Programm und den Busfahr- plan finden Sie unter www.herbstmarkt-staig.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ein KOSTENLOSER Shuttlebus steht für unsere Besucher aus den umliegenden Orten zur Verfügung! Parkflächen beim Herbstmarkt Informationen an alle Besucher Am Donnerstag, 3. Oktober 2024 findet der Herbst- markt in Staig statt. Es gibt Parkmöglichkeiten, allerdings sind die Parkplätze knapp. Die Freiwillige Feuerwehr Abt. Blitzenreute übernimmt die Einweisung zu den Parkflä- chen und regelt den Parkverkehr. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehrangehörigen. In den Wohnstraßen gelten die Vorschriften nach der Straßenverkehrsordnung. Die Aus- und Einfahrten zu den privaten Grundstücken müssen freigehalten werden. Au- ßerdem müssen die Durchfahrten für Rettungsfahrzeu- ge gewährleistet sein. Wenn möglich, lassen Sie Ihr Fahrzeug an diesem Tag zu Hause und gehen Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Herbstmarkt. Nutzen Sie den Pendelbus, welcher Sie nach Staig hin und zurück bringt. Den Fahrplan finden Sie auf dem Herbstmarktflyer oder auf www.herbstmarkt-staig.de Für Ihr Verständnis herzlichen Dank! Gemeinde Fronreute Apfel und Erdapfel - da steckt mehr drin - Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Am Sonntag, 6.10. findet wieder der beliebte Apfel- & Kar- toffeltag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt. Der Tag steht ganz im Zeichen von Apfel und Kartoffel. Ab 10 Uhr können die Besuchenden hunder- te alte Apfel- und Kartoffelsorten entdecken, regionales Obst und Gemüse kaufen oder sich selbst bei herbstlichen Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Arbeiten versuchen und erfahren viel Wissenswertes rund um Obst- und Gemüseanbau, dazu kommen sogar der Fernsehgärtner Matthias Schuh und der Extrembotaniker Jürgen Feder vorbei! Was früher mit großen Mühen und langer Planung ver- bunden war, ist heute selbstverständlich geworden: Äpfel und Kartoffeln auf dem Speiseplan, zu jeder Jahreszeit. Heute reicht ein Gang zum Supermarkt um die Ecke, um sommers wie winters die Speisekammer zu füllen. Doch früher war das anders: Im Herbst wurden die Früchte der harten Arbeit des Sommers auf den Feldern und in den Streuobstwiesen reif und mussten oft noch von Hand geerntet werden. Über 200 alte Apfelsorten, viele Kartoffelsorten und ein Tomatenrondell In der Apfelausstellung vom Kompetenzzentrum Obst- bau Bodensee verströmen über 200 alte, fast vergessene Apfelsorten ihren aromatischen Duft. Einige der präsen- tierten Sorten stehen im Museumsladen zum Verkauf. In der Kartoffelausstellung lassen sich unzählige alte und ungewöhnliche Kartoffelsorten bewundern. Das Tomatenrondell zeigt bunte Biotomaten und ande- re Raritäten von „Miches“ Tomatenvielfalt. Es kann auch Saatgut erworben und Obstbäume gekauft werden. Die Führung „Wo kommen eigentlich die vielen Sorten her?“ (zeitweise übersetzt in Gebärdensprache) vervollständigt das Programm. Auch können Interessierte vom Pomologen ihre Äpfel aus dem heimischen Garten bestimmen lassen. Zur Bestim- mung ihrer Sorte genügt es, einfach drei bis vier gut aus- gereifte Früchte inklusive Stiel von der Sonnenseite des Baumes mitzubringen, die nicht abgewischt oder poliert worden sind. Experten geben allerlei nützliche Tipps für Baumschnitt und Baumpflege für die heimischen Obst- bäume. Außerdem werden Obstkörbe geflochten, der Museumsmauser ist vor Ort und es wird Quittensalbe und Apfeltee gekocht sowie Bratäpfel angeboten. Der Jakob-Fischer Urbaum zu Gast im Bauernhaus-Mu- seum Der Jakob Fischer Ur-Baum ist im Rahmen einer Skulp- turenausstellung des Baumkünstlers Bernhard Schmid in seine Heimat Oberschwaben zurückgekehrt. Die 117-jährige Geschichte dieses Baumes und seines Entde- ckers – beide Ur-Schwäbisch – hat ihn in den Herzen der Menschen verankert. Als er 2021 gelegt werden muss- te, hat der Künstler Bernhard Schmid ihn erworben und als Skulptur der Nachwelt erhalten. Der Baum ist in der Zehntscheuer ausgestellt. Hiervon ausgehend widmen sich schlichte Aufmerksamkeits-Blickpunkte über das gesamte Museumsgelände hinweg den kleinen, oftmals unbemerkten Schönheiten der Natur der Bäume und la- den dazu ein, einmal nicht mit dem Verstand zu erfas- sen, sondern staunend berührt zu ein. Hier gibt es weder falsch noch richtig, nur die eigene Wahrnehmung und ein Sich-Öffnen für das Neue und Unerwartete. Am Apfel- und Kartoffeltag gibt es um 11Uhr und um 13 Uhr öffentliche Künstlerführungen durch die Ausstellung. Fernsehgärtner Matthias Schuh und Extrembotaniker Jürgen Feder Der ndr-Fernsehgärtner Matthias Schuh aus Vierhöfen, der bereits seit 25 Jahren im Freilichtmuseum am Kieke- berg in Rosengarten-Ehestorf als Gärtner tätig ist, zeigt um 12 Uhr (Mit Übersetzung in Gebärdensprache) und um 14 Uhr die richtige Obstbaumpflege mit ökologischem Pflanzenschutz, Kalkanstrich und Pflanzenstärkung. Extrembotaniker Jürgen Feder begeistert sich für alle Ar- ten und Pflanzen, egal ob sie auf Autobahnrastplätzen, Friedhöfen oder Müllkippen wachsen. Der Diplominge- nieur für Landespflege und gelernte Landschaftsgärt- ner zählt zu den bekanntesten Experten für Botanik in Deutschland. Kaum eine heimische Pflanze, die Jürgen Feder nicht kennt. Jürgen Feder berät um 13 und 15 Uhr (mit Übersetzung in Gebärdensprache) zum Thema Wild- pflanzen und zeigt in seinen Führungen, wo und wie man Wildpflanzen finden kann. Gemeinsam freuen sie sich auf einen Besuch an ihrem Stand. Mitmachprogramm Doch die Besucher und Besucherinnen können am 6. Oktober natürlich auch wieder selbst Hand anlegen bei den vielen Mitmach-Angeboten. Die Mobile Saftmoschte führt das Mosten. Auch für die kleinen Gäste wird wieder einiges geboten: Die jungen Museumsbesucher/innen schnitzen Rüben- gesichter, versuchen Kartoffelkleister herzustellen oder lassen sich von der Stiftung Lesewelten Geschichten vor- lesen. Für den Gaumen Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt u.a. Brat- kartoffeln mit Quark oder Apfelmus, Kartoffel- und Apfel- dinnede, Grillwust, Kaffee und Kuchen sowie Apfelküchle. Museumssaison 2024 bis 11. November Bis 30.09.: Mo bis So, 10-18 Uhr 01.10.-11.11.: Di bis So, 10-17 Uhr Sonderöffnung zum Wolfegger Adventsmarkt Freitag, 13. Dezember, 16- 20 Uhr, Samstag, 14. Dezem- ber, 11- 20 Uhr, Sonntag, 15. Dezember, 11- 18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3 € I Ermä- ßigt: 3 € I Große-Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine-Fami- lien-Tageskarte: 8.50 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Schloss Achberg 28. September 2024 | 19:00, Eintritt 30 / 22 € Visionäre Virtuosinnen der Klassik Prof. Igor Malinovsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Män- ner von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Kom- ponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches gewagt und damit Gren- zen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizieren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponistinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Mali- novsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umans- ky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Tickets unter: www.schloss-achberg.de Schloss Achberg I 88147 Achberg I Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung am 28.09.2024 Am Samstag, 28. September 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Betten- reute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 29. September 2024 Perlen in Weiher, Seen und Riedwiesen Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Streckenlänge: ca. 6 km Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, will- kommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Immer noch stoßen wir auf Spuren des Sturmes vom 11. Juli 2023, Wurzelstöcke gewaltiger Baumriesen begleiten uns auf dem Pfad zu Riedwiesen. Lila Blüten der Herbst- zeitlose strecken sich aus dem hohen Riedgras. An Sumpf- herzblatt und Teufelsabbiss suchen Bienen und Hummeln nach Nektar. Schmetterling, Libellen, Grashüpfer, Spinnen und Frösche entdecket man nur mit gutem Auge. Ob sich im trüben Vorseewasser neugierige Fische am Steg zei- gen? Kommen Sie mit auf eine Entdeckungstour im Früh- herbst in netter Runde mit Gästeführer Gerhard Tempel! Bitte denken sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Kinderkleiderbasar Bergatreute am 12.10.2024 Samstag 12. Oktober 2024 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr NEU: Spielsachen/Ausstattung/Großteile im Bürgersaal! Babykleidung auf der Bühne! Für Schwangere Einlass 9:45 Uhr! Verkauft werden: Gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen) Umstandsbekleidung, Spiel- zeug, Kinderwagen, Autositze, Fasnetskostüme, Schnee- anzüge, Wintersportartikel (auch für Erwachsene) Gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute Freizeit gestal- ten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 23.09.2024 Per E-Mail unter basar-bgt@gmx.de Annahme: Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr Abholung: Samstag: 15.00 – 16.30 Uhr - Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen- Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kinder- gartenkinder zugute. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Oktober Genuss aus der Heimat – Kartoffel: Online-Vorführung am 15. Oktober Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ in 60 Minuten ein Highlight der Saison unter die Lupe genommen. Im Monat Oktober wird Wissenswertes und Rezepte rund um die Kartoffel vorgestellt. Die Knolle hat viel zu bieten: unterschiedliche Farben, Formen und Kocheigenschaften. Außerdem punktet die Kartoffel auch durch ihre Inhaltsstoffe. Referentin Ma- nuela Schmied zeigt unter anderem, worauf bei Einkauf und Lagerung von Kartoffeln geachtet werden sollte und wie vielfältig sich die Knollen zubereiten lassen. Mit den Rezepten (aus der Vorführung 01/2023) wird die Lust auf die Powerknolle geweckt. Die Online-Vorführung findet am Dienstag, 15. Oktober um 17.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 23. Oktober Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 23. Oktober um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Ernährungszentrum beim Apfel-Kartoffel-Tag am 6. Oktober Am 6.Oktober findet im Bauernhausmuseum Wolfegg der traditionelle Apfel-Kartoffel-Tag statt. Das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand mit vielen Informationen zum Thema Kartoffel vertreten. Ernährungszentrum bei der Oberschwabenschau am 16.-20. Oktober Die Oberschwabenschau in Ravensburg findet in diesem Jahr vom 16. bis 20.Oktober statt. Das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand und vielen Ideen zum Thema „Lebens- mittelrettung“ in Halle 5 zu finden. Erleben und Mitmachen: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Haben Sie jemals davon geträumt, Ihren eigenen Frisch- käse herzustellen? Möchten Sie lernen, wie Sie aus ein- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 fachen Zutaten eine kulinarische Köstlichkeit zaubern können? Dann ist der kleine Workshop „Kreiere deinen eigenen Frischkäse“ der Käserei Martin Bauhofer in Kofeld im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg genau das Richtige für Sie! Verwendet werden nur die besten, regionalen Zutaten, um sicherzustellen, dass Ihr Frischkäse nicht nur lecker, sondern auch gesund ist. Er- fahren Sie, wie Sie Ihrem Frischkäse mit frischen Kräutern, Gewürzen und anderen Leckereien eine ganz persönliche Note verleihen können. Datum: jeweils am 08. Oktober, 15. Oktober und 22. Oktober Uhrzeit: jeweils 10:00 - 11:00 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis zum Freitag vor der Veranstal- tung per Telefon unter 07520/94735 24 Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau sucht Unternehmen für die Aktion „Schichtwechsel“ am 10. Oktober Mitarbeitende aus Unternehmen tauschen für einen Tag den Arbeitsplatz mit Beschäftigten aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Am 10. Oktober findet der bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ statt. Ziel des Aktionstages ist es, Vor- urteile über Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) abzubauen und Begegnungen zwischen Men- schen, die in ihrem Arbeitsalltag nur selten zusammen- kommen, zu ermöglichen. In Kooperation mit der Bruderhaus Diakonie beteiligt sich die Stiftung Liebenau an dem Aktionstag und sucht dafür noch engagierte Unternehmen, die bereit sind, ihre Mitarbeitenden für einen Tag mit Beschäftigten aus Wf- bM-Werkstätten zu tauschen. An der Aktion beteiligen sich die WfbM Liebenau, die WfbM Rosenharz und das AIP Wangen-Schauwies. Mitarbeitende aus Unternehmen können so am Aktions- tag WfbMs als Experten der beruflichen Teilhabe kennen- lernen, und sich persönlich mit Menschen mit Behinderun- gen austauschen. Sie bekommen Einblicke in die Vielfalt der Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten und können selbst bei den vielseitigen Arbeitsprozessen mit- wirken. Die Beschäftigten der Werkstätten wiederum können im Rahmen des Schichtwechsels ein Unternehmen des all- gemeinen Arbeitsmarktes näher kennenlernen und dort für einen Tag mitarbeiten. Sie sammeln neue Erfahrun- gen und können potenzielle künftige Arbeitgeber von sich überzeugen sowie neue Berufsfelder für sich entdecken. Für weitere Informationen und die Anmeldung können sich interessierte Unternehmen gerne bei Julia Wolf melden, die das Projekt aufseiten der Stiftung Liebenau koordiniert. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 07520/95623- 101 oder per E-Mail: julia.wolf@stiftung-liebenau.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Netze BW erinnert an Sicherheitsregeln: Ausreichend Abstand zu Stromleitungen halten! Stuttgart. Zur Erntezeit geht es wieder hoch her auf den Feldern und Äckern – und das ist durchaus auch wört- lich zu verstehen. Denn die Erntefahrzeuge werden im- mer größer und höher. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Auswurfrohr eines Maishäckslers kann heute bereits über sechs Meter hoch sein. Anlass für die Netze BW, aus- drücklich auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die diese Entwicklung mit sich bringt. Je nach Spannungsebene gibt es unterschiedliche, ge- setzlich vorgeschrieben Abstände, die unbedingt einzu- halten sind. Ist die Spannung einer Leitung nicht bekannt, gilt grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von fünf Metern. Im Zweifelsfall sollten sich Landwirte vor Beginn der Feld- arbeit mit größerem Gerät bei dem zuständigen Netzbe- treiber informieren. Bei der Netze BW zum Beispiel kann man sich entsprechende Auskünfte über die Homepage des Unternehmens einholen: https://www.netze-bw.de/ partner/planenundbauen/leitungsauskunft . Sollte der Fahrer oder die Fahrerin eines landwirtschaft- lichen Geräts in eine Freileitung kommen: Unbedingt im Fahrzeug sitzenbleiben und versuchen, rückwärts wie- der herauszufahren! Ist der Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen und sich in Sprungschritten entfernen. Auch beim Drachensteigen heißt es: Abstand halten! Traditionell lassen Groß und Klein unter anderem auf den abgemähten Flächen Drachen steigen. Auch dabei ist be- sondere Vorsicht geboten, wenn sich eine Stromleitung in der Nähe befindet. Die Netze BW rät, eine Entfernung von mehreren hundert Metern von elektrischen Freilei- tungen einzuhalten. Hände weg von Gegenständen in Stromleitungen! Und wenn doch mal ein Drachen in eine Freileitung ge- rät, gilt: Niemals die Drachenleine berühren, die über ei- ner Stromleitung hängt - sofort Hände weg von der Lei- ne! Keine Bergungsversuche unternehmen, man begibt sich sonst in Lebensgefahr! Auf keinen Fall dürfen Kinder oder Eltern versuchen, den Drachen selbst herunterzu- holen: Unbedingt den zuständigen Netzbetreiber (wenn bekannt) oder Feuerwehr (112) / Polizei (110) verständigen. Bei der Netze BW: Stromstörungs-Hotline: 0800 3629 477 anrufen. Zum Entfernen des Drachens muss die Leitung abgeschaltet werden. Bei allen Aktivitäten gilt: Mit Abstand sicher! Natürlich dürfen generell keine Fremdkörper in die Frei- leitungen gelangen. So ist nicht nur bei der Ernteearbeit oder beim Drachensteigen Vorsicht geboten, sondern ebenso bei Forstarbeiten, beim Angeln oder Gleitschirm- fliegen. Eines sollte grundsätzlich verinnerlicht werden: Freileitungen müssen bei allen Aktivitäten im Blick be- halten und ein ausreichender Abstand beachtet werden. Dann steht dem Erfolg bei der Arbeit und dem Spaß bei diversen Freizeitaktivitäten nichts im Wege. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Im Auftrag der Netze BW GmbH: Jörg Busse Pressesprecher Telefon 0711 289-88235 presse@netze-bw.de Themenabend „Sprache ist der Schlüssel zur Welt“ Die Sprachkitas Baienfurt laden ein: Ein Abend rund um die Themen: Sprachentwicklung, Zweitspracherwerb, Bedeutung der Sprache für die Entwicklung, Sprachauffälligkeiten, Fördermöglichkeiten, Anlaufstellen/ Hilfsangebote bei Förderbedarf. Die Bedeutung der Sprache wächst in unserer globalisier- ten und digitalisierten Welt immer mehr. Deshalb haben sich zu diesem Thema Referenten aus den Baienfurter Sprachkitas, sowie der Logopädie und des Sprachheilzen- trum zusammengefunden, um sich für einen gelungenen Start ins Leben für unsere Kinder stark zu machen. Wir laden Sie ganz herzlich ein an diesem Abend mit uns das Thema Sprache genauer unter die Lupe zu nehmen, Tipps mit nach Hause zu nehmen, und Ansprechpartner für Ihre Fragen zu finden. Es freuen sich auf Sie Die Baienfurter Sprachkitas St. Josef, St. Ulrich, Pinocchio Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft oder Blind- heit tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung oder Blindheit möglich ist. Termine: 09. Oktober 2024 um 19.00 Uhr Thema: Spaß am Spiel – Spiele für blinde und sehbehin- derte Menschen Referent: BSV-Württemberg und weitere Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,85858293801# Deutschland +496950502596,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Tag der offenen Tür im Bildungszentrum Holzbau Feiern Sie mit uns 40 Jahre Zimmererausbildungszentrum und 20 Jahre Kompetenzzentrum! Am 28. September 2024 lädt das Bildungszentrum Holz- bau in Biberach herzlich ein, einen Blick hinter die Kulissen der größten Bildungsstätte für den Holzbau zu werfen. Von 10:00 bis 16:00 Uhr erwartet Sie ein spannendes Programm für die ganze Familie: • Erleben Sie den Ausbildungsalltag live! • Informieren Sie sich über das Studium Biberacher Mo- dell „Holzbau-Projektmanagement“ • Machen Sie eine Führung durch den Museumsturm des Zimmererhandwerks! • Informieren Sie sich bei spannenden Fach- und Ab- solventenvorträgen! • Genießen Sie Kaffee und Waffeln im Seminarhotel! Weitere Informationen unter: zimmererzentrum.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Keuchende Atmung, Heiserkeit und Husten Aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwa- ben zeigt: Pseudokrupp-Fälle sind in den vergangenen Jahren in der Region deutlich gesunken „Im Vergleich zu 2019 sind im Jahr 2023 in der Region Bodensee-Oberschwaben rund 30 Prozent weniger Säug- linge und Kinder aufgrund Pseudokrupps behandelt wor- den“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „In der gesamten Region wurden im Jahr 2023 425 Pseudo- krupp-Behandlungen registriert.“ Vor allem im Landkreis Sigmaringen ist die Anzahl gesunken. „2023 litten 125 Säug- linge und Kinder an Pseudokrupp. Das sind 78 Erkrankun- gen weniger als noch im Jahr 2019“, so der Geschäftsfüh- rer. Auch im Bodenseekreis sank die Anzahl von 147 auf 114 im Jahr 2023. Im Landkreis Ravensburg lässt sich ebenfalls ein Rückgang von 253 auf 186 betroffenen Säuglingen und Kindern verzeichnen. Dabei gilt: Es konnten nur AOK-Ver- sicherte Säuglinge und Kinder ermittelt werden, die sich tatsächlich in ärztlicher Behandlung befanden. Pseudokrupp, auch als „Krupp-Syndrom“ bekannt, ist eine Erkrankung, die hauptsächlich bei Säuglingen und Kleinkindern auftritt. Sie zeichnet sich durch eine akute Entzündung der Schleimhäute im Bereich des Kehlkopfes aus. Die Schleimhäute schwellen an, was zu einer Veren- gung der Atemwege führt. Ursache für die Erkrankung sind meist Viren. In seltenen Fällen können auch Bakterien oder Allergene die Ursache sein. Am häufigsten tritt Pseudokrupp bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis etwa drei Jahren auf. In Einzelfällen kann die Erkrankung bis zum Vorschulalter bestehen bleiben, bevor die Atemwege groß genug sind, um das Risiko von Pseudokrupp-Anfällen zu verringern. Jungen sind dabei etwas häufiger betroffen als Mädchen. Die Symptome von Pseudokrupp sind sehr charakteris- tisch: Ein bellender Husten, der oft mit pfeifenden Ge- räuschen beim Einatmen sowie Heiserkeit einhergeht, ist typisch. Die Anfälle treten häufig in den Abendstunden oder nachts auf und häufen sich besonders in der kalten Jahreszeit. In der Regel ist ein Pseudokrupp-Anfall nicht so gefährlich, wie er zunächst wirkt. Wenn das Kind al- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 lerdings tatsächlich keine Luft mehr bekommt, sollte so- fort der Notruf 112 gewählt und ein Notarzt verständigt werden. Die Atemnot kann das Kind stark belasten, was es teilnahmslos und schwach werden lassen kann. Un- abhängig von der Schwere des Anfalls sollte das Kind in jedem Fall einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für Eltern oder Betreuungspersonen ist es in einer sol- chen Situation entscheidend, Ruhe zu bewahren. Stress und Angst verstärken die Symptome, sodass das Kind noch mehr Schwierigkeiten beim Atmen haben kann. Das Kind sollte aufrecht hingesetzt oder hochgenom- men werden, damit es leichter atmen kann. Frische, küh- le Luft hat eine lindernde Wirkung. Daher ist es ratsam, das Fenster zu öffnen und bei kalter Witterung das Kind warm einzupacken. Sollte das Kind bereits früher einen Pseudokrupp-Anfall gehabt haben, könnte der Kinderarzt ein kortisonhaltiges Medikament verschrieben haben, das bei erneuter Atemnot verabreicht werden sollte. Oft zeigen sich die Pseudokrupp-Symptome im Anschluss an einen typischen Atemwegsinfekt. Die Anfälle können mehrere Nächte in Folge auftreten. Die Symptome wer- den jedoch meistens von Nacht zu Nacht schwächer und sind nach zwei bis drei Tagen überstanden. Zusätzlich ist auch bekannt, dass hohe Konzentrationen von Schadstof- fen in der Luft das Auftreten eines Pseudokrupp-Anfalls begünstigen. Daher sollten Eltern auf das Rauchen ver- zichten. Insbesondere in der Wohnung oder in Gegenwart des Kindes. Außerdem ist es ratsam, mögliche Allergien der Atemwege (zum Beispiel gegen Hausstaubmilben, Schimmel, Tierhaare) abzuklären und diese Allergene, wenn möglich zu meiden. Erhöhung der Bürgerbeteiligung bei der TWS - Wegen hoher Nachfrage wird die twsBürgerbeteiligung um 5 Millionen Euro erhöht. Innerhalb von nur knapp vier Monaten wurde das Zeich- nungsziel von 10 Millionen Euro bei der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht. Knapp über 500 Zeich- ner haben beschlossen, über diesen Weg einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und mit ihrem Kapital den Klimaschutz voranzubringen. Wegen der positiven Resonanz hat sich die TWS nun ent- schieden, von der Erhöhungsoption Gebrauch zu machen: Das Gesamtvolumen der Genussrechte wird von 10 auf 15 Millionen Euro erhöht. „Mit dieser Erhöhung wollen wir einerseits der hohen Nachfrage entgegen kommen und andererseits auch die Beteiligungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger am aktiven Klimaschutz in unserer Region honorieren“, so Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emission an Genussrechten (TWS 2024) erhalten die Anleger eine attraktive Verzinsung von 4,3%. Für Anleger mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöht sich die Verzinsung auf 4,5%. Das Angebot ist nach wie vor bis zum 16.05.2025 gültig, bzw. bis die Zeichnungs- summe von jetzt 15 Millionen Euro erreicht ist. Wer Interesse hat, sich in Form einer Beteiligung an der TWS für die Energiewende stark zu machen, findet detail- lierte Informationen auf www.tws.de/genussrecht. Mit dem Kapital aus der jetzt erhöhten vierten Emission soll neben dem weiteren konsequenten Ausbau der ei- genen Ökostromerzeugung auch die Wärmewende fi- nanziert werden. Unterstützung für Kinder in Trauer - Neue Termine für Kindertrauergruppe Ab November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE, ein Angebot der Stiftung Liebenau und der Malteser, wie- der eine neue Kindertrauergruppe an. Das Angebot „Ich schenk dir einen Sonnenstrahl“ richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren, die einen nahestehen- den Menschen verloren haben. Die Teilnahme ist kosten- frei. Die Trauergruppe trifft sich einmal im Monat (jeweils samstags), von 10 bis 12.00 Uhr in den Räumen des Ku- BiQu, Parkstraße 40, Ravensburg. Die Termine für die Trauergruppe sind: 9. November, 7. Dezember, 11. Januar, 8. Februar, 15. März, 12. April, 17. Mai, 7. Juni und 5. Juli (Abschlussfest). Darüber hinaus finden am 7., 10. und 14. Oktober nachmit- tags, ebenfalls in der Parkstraße, individuelle Vorgesprä- che mit Interessierten statt. Termine für ein Vorgespräch können mit Sabine Müllenberg vereinbart werden: Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellen- berg@kinderhospizdienst-amalie.org Ein speziell geschultes Team für die Trauerbegleitung bei Kindern leitet die geschlossene Gruppe. Mit Bewegung, kreativem Arbeiten, Austauschrunden, kunsttherapeuti- schen und erlebnispädagogischen Elementen geben sie den Kindern die Möglichkeit zu trauern. Die Gruppen bieten Kindern eine regelmäßige Anlauf- stelle, einen geschützten Raum, um Trauer zu leben. Hier können sie sich in der Gemeinschaft Gleichbetroffener verstanden fühlen. All ihre Gefühle, die zur Trauer gehö- ren, haben hier ihren Platz und können auf eigene Weise zum Ausdruck gebracht werden. Während die Kinder in der Gruppe sind, gibt es für Eltern die Möglichkeit, in einem Elterncafé mit anderen Eltern und ehrenamtlichen Hospizpaten des Kinderhospizdiens- tes ins Gespräch zu kommen. Die Trauergruppen für Kinder sind seit 2014 ein gemein- sames Projekt der Sonja-Reischmann-Stiftung und des ambulanten Kinderhospizdienstes AMALIE. Anmeldungen und weitere Informationen bei Sabine Mül- lenberg, Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellenberg@kinderhospizdienst-amalie.org www.kinderhospizdienst-amalie.org www.sonja-reischmann-stiftung.de/ Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Glück und Gesundheit – gibt es dafür ein Rezept?“ Referent: Josef Epp, Bad Grönenbach Freitag, 18. Oktober 2024 19:30-21:30 Uhr Eintritt ohne Essen und Getränke: 10,00€ Samstag, 19. Oktober 2024, 09:00-11:30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffet: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: Mittwoch, 16. Oktober 2024 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Baindt, im September 2024 Überwältigt von der großen Anteilnahme am Tod unseres lieben Ehemannes und Onkels gilt unser aufrichtiger Dank allen, die gemeinsam mit uns Abschied nahmen und ihr Mitgefühl in so vielfältiger und liebevoller Weise zum Ausdruck brachten. Herzlichst danken wir der Schal- meienkapelle Baindt e.V. für die musikalische Umrahmung der Trauerfeier. Conny Marcel mit Familie Joshua mit Familie Achim Wucherer * 26. April 1961 † 24. August 2024 DANKSAGUNG Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungs- termin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Kopfnuss Das Objekt wird um 90 Grad nach rechts gedreht, horizontal gespiegelt, um 180 Grad nach rechts gedreht und vertikal gespiegelt. Welches Objekt von A bis D zeigt die richtige Lösung? © Junga/DEIKE 750R32R5 Lösung: B Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten mit der passenden Photovoltaik-Lösung senken und wie Sie Heizung und E-Mobilität clever einbinden. Das erwartet Sie: Vorträge: Das sollten Sie jetzt über Photovoltaik und Heizung wissen! Sprechen Sie danach mit unseren Experten über Ihre Fragen. www.solmotion.de Vereinsheim RFV Zollenreute Spitalweg 38 88048 Friedrichshafen Montag, 30.9.2024 Einlass 18:00 Uhr Beginn 18:15 Uhr Kostenlos anmelden anmeldung@solmotion.de 0751/295096-100 Jetzt kostenlos anmelden! Infoabend Photovoltaik +Heizung: Was 2024 wichtig ist! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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                      Zuletzt geändert: 26.09.2024