1 Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2020 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.667.187,14 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.459.031,95 € Ordentliches Ergebnis 208.155,19 € Außerordentliche Erträge 2.021.754,74 € Außerordentliche Aufwendungen -108.145 € Sonderergebnis 1.913.609,74 € Gesamtergebnis 2.121.764,93 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.950.177,00 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.848.438,86 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 1.101.738,14 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.216.346,95 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -8.214.929,70 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.998.582,75 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -2.896.844,61 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -2.896.844,61€ Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 63,54 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.636.098,79 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -2.896.781,07 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 4.739.317,72 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2020 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2020 umfasst eine Bilanzsumme von 48.660.388,02 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 34.840,00 € • Sachvermögen 34.107.021,38 € • Finanzvermögen 14.390.838,08 € • Abgrenzungsposten 127.688,56 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 7.039.618,94 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 8.930.181,35 € • Rückstellungen 280.941,58 € • Verbindlichkeiten 351.922,20 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 511.617,96 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 482.198,16 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 734.400,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2020; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2020 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2020; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 442.393,79 1.2 Summe Aufwendungen 427.717,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 18.672,01 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 25.058,58 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -180.287,37 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -155.228,79 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 143.300,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -11.928,79 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 19.726,32 3 Bilanzsumme 1.854.816,77 4 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.227.976,52 € • Finanzvermögen 626.840,25 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 55.908,13 € • Sonderposten 51.618,68 € • Rückstellungen 17.569,98 € • Verbindlichkeiten 1.098.358,90 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 15.856,00 € 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 18.672,01 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 55.908,13 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 893.566,51 1.2 Summe Aufwendungen 931.870,24 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 -38.303,73 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 58.676,32 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -230.004,18 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -171.327,86 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 225.500,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)2 54.172,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.935.900,59 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 5.028.173,51 € • Finanzvermögen 760.616,27 € • Abgrenzungsposten 147.110,81 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen 108.095,66 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 6 • Sonderposten 2.591.573,33 € • Rückstellungen 324.930,00 € • Verbindlichkeiten 2.911.301,60 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 38.303,73 € ist auf neue Rechnung vorzutragen; 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]
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