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Umweltbrief_Februar_2021.pdf

1. 2. 3. 4. CO2-Preis Funke für mehr Klimaschutz So soll der CO2-Preis lenken: Ist der CO2-Preis nicht viel zu niedrig, um etwas zu bewirken? „Wer sich erst vor wenigen Jahren ein Auto mit Verbren- Seit Januar 2021 sollen klimaschädliche Brennstoffe von Jahr zu Jahr immer teurer werden. Denn die von Heizöl, Erd- gas, Benzin und Diesel verursachten CO2- Emissionen bekommen einen Preis. Der liegt im Jahr 2021 bei 22 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2022 schritt- weise auf 22 Euro klettern. Diese CO2-Bepreisung wird in der Regel di- rekt an den Heiz- und Tankkunden weitergegeben. Damit soll in der Gesellschaft „ein Signal für mehr Kli- maschutz im Ver- kehr und bei Gebäu- den“ aufleuchten. Die Bundesregierung will mit dem CO2-Preis dazu motivie- ren, uralte Ölheizungen auszutauschen oder auf Elektromobilität umzusteigen. Zugleich sollen alle entlastet werden beim Strompreis durch Senkung der EEG-Umlage – mit der die Investitionen in erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft vergütet werden – und durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab Kilometer 21. Noch nicht in trockenen Tü- chern ist eine gerechtere Aufteilung des CO2- Preises zwischen Mietern und Vermietern, die ja keinen Einfluss auf das Heizungssystem oder den Sanierungsgrad des Hauses haben. Beispielrechnungen CO2-Preis Eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt , die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde auf rund 171 Euro an zusätzlichen Kosten kommen pro Jahr. Entlastet würde sie mit etwa 117 Euro bei den Stromkosten. Eine Familie mit drei Kindern und Eigen- heim auf dem Land sowie zwei Autos kommt auf 312 Euro Zusatzbelastung und für den Fall der sinkenden EEG-Umlage auf 166 Euro Einsparung. Sie profitiert von der erhöhten Entfernungspauschale ab km 21. Eine alleinstehende, zur Miete wohnende Arbeitnehmerin mit Auto würde auf voraus- sichtlich 100 Euro an zusätzlichen Kosten kommen. Die Entlastungen beliefen sich bei ihr auf zirka 53 Euro weniger Stromkosten. Weitere Beispielrechnungen: www.bmu.de/ fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Klimaschutz/co2_preis_beispielrechnung_bf.pdf Diesen sozialen Ausgleich halten viele Ex- perten für fragwürdig. Doch der Reihe nach: Öl und Diesel verteuern sich um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um sieben Cent und Erdgas um 0,5 Cent pro Kilowatt- stunde (kWh). Das ist wenig, um in Rich- tung Klimaschutz zu lenken. „CO2- Preis, wo ist dein Stachel?“, fragen sich da zu Recht die Fachleute. Denn die Pendler unter den Autofahrern, die ab dem 21. Ki- lometer auf dem ein- fachen Weg zur Arbeit fünf Cent mehr Entfernungspauschale erhalten, können mit dem 22. Kilome- ter die Verteuerung ihres klimaschädlichen Kraftstoffs im Grunde wieder „reinfahren“. Zwar sinkt der Strompreis ein bisschen, was auch einkommensschwache Haushalte entlastet. Doch baue man zugleich mit der Erhöhung der Entfernungspauschale „eine umweltschädliche Subvention aus, die auch noch einkommensstarke Haushalte über- proportional bevorteilt“, kritisiert Energie- expertin Claudia Kemfert vom DIW. Und die Lage der Mieter? Wenn der CO2- Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundliche Technik zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energien nicht 1:1 an die Mieter weitergege- ben werden. Die belaufen sich nach Berech- nungen des Umweltministeriums (s. Kasten links) auf 60 bis 84 Euro im Jahr. Für die Mie- ter ist das so belastend wie wirkungslos, da sie im Fall der Heizung, der Fenster und der Fassade gar keine Wahl haben. Daher wäre es nur fair, wenn die Weitergabe des CO2- Preises im Mietbereich unterbunden würde. Die Agentur für erneuerbare Energien hat nachgefragt, was die Bürger tun, um die stei- genden Energiekosten durch den CO2-Preis zu kompensieren. Demnach ist die belieb- teste Option (bei 26 Prozent der Befragten), weniger Auto zu fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umzusteigen. Etwas weniger (24 Prozent) erwägen, in eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder in Solarthermie zu investieren. Am wenigsten begeistert waren die Befragten von der Vor- stellung, ihr Benzin- oder Diesel-PKW gegen ein Elektroauto zu tauschen (13 Prozent). (tb) nungsmotor gekauft hat, soll dies – auch aus Gründen des Ressourcenschutzes – noch ei- nige Jahre fahren, ohne mit rasant steigenden Kraftstoffpreisen überfordert zu werden“, so das Bundesumweltministerium (BMU). Bei künftigen Kaufentscheidungen soll der CO2- Preis dann aber eine Rolle spielen und zur klimafreundlichen Alternative anreizen. Welche Förderung gibt es für Elek- tromobilität? Der „Umweltbonus“ beträgt bis zu 9000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektro- autos. Für Plug-In-Hybride (die neben Elek- tro- auch mit klimaschädlichem Verbren- nungsmotor ausgestattet sind) beträgt die Förderung bis zu 6750 Euro. E-Lastenräder sollen mit einem Steuerbonus gefördert wer- den; Verbraucher dürften dann 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer ab- schreiben. „Dürften“, denn dieser Bonus ist politisch noch nicht in trockenen Tüchern. https: //www.co2online.de/foerdermittel/ foerderung-elektromobilitaet/ Sanieren Sie Ihre Heizung. Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung be- tragen die Zusatzkosten in einem Einfamili- enhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3 000 Liter in den nächsten 20 Jahren zwischen 15 000 und 25 000 Euro. So lange ist eine Heizung mindestens in Be- trieb. Wer saniert, erhält nun dank der Bun- desförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich mehr Fördergeld. Zudem ist die Antragstellung einfacher als früher. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- ente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html Wenn schon Gas, dann Biogas. Für Erdgas-Kunden bedeutet der CO2- Preis zunächst eine Verteuerung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit seien 2021 Mehr- kosten von jährlich 145 Euro für ein Einfami- lienhaus mit 150 m2 beheizter Fläche und 65 Euro für eine Wohnung mit einer Größe von 90 m2 verbunden, hat die Initiative Zukunft Erdgas berechnet. Um vom CO2-Preis aus- genommen zu werden, haben Sie die Mög- lichkeit, zu einem Biogas-Tarif zu wechseln. Biogas ist CO2-neutral, wodurch das Klima geschont wird. Allein „Klima- oder Ökogas- Tarife“, bei denen die CO2-Emissionen z.B. durch Aufforstungsprojekte ausgeglichen werden, sind nicht vom CO2-Preis befreit. https: //www.bmu.de/service/haeufige-fragen- faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der- co2-bepreisung-zum-1-januar-2021/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : A lf o n s V en , S an d o r Ja ck al /A d o b eS to ck http://www.bmu.de/ http://www.co2online.de/foerdermittel/ http://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- http://www.bmu.de/service/haeufige-fragen-[mehr]

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    Umweltbrief_Oktober_2021.pdf

    1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Fo to : D om in ic M en zl er /B L E , B on n / 1 / / Ernährungsrat Selbst isst die Stadt Wenn die Politik über Klimaschutz ver- Mit dem Modell der „essbaren Stadt“ reüs- handelt, wird das Thema Ernährung mei- sierte 2010 das rheinische Andernach und stens ignoriert. Dabei ist sich die Wissen- bietet seitdem auf öffentlichen Grünfl ächen schaft einig, dass unsere heutige Art zu Gemüse, Kräuter und Obst zum Selberpflü- essen und zu trinken nicht nur un- cken an. Dem sind in Deutschland be- serer Gesundheit scha reits mehr als 60 Städte gefolgt. sondern auch erheblic Auch Ernährungsräte in zur Erderhitzung bei- mehr als 45 Kommu- trägt. Reichlich ein nen und Regionen, in Drittel der Treib- denen meistens die hausgasemissionen, Verwaltung mit der die wir Menschen Zivilgesellschaft zu- zu verantworten sammenarbeitet, wol- haben, entstehen len dafür sorgen, dass bei der Herstellung es in Stadt oder Ge- unserer Nahrungs- meinde wieder mehr mittel – Überfluss lokale und nachhaltig und Verschwendung erzeugte Lebensmittel inklusive. Wie sich Städ gibt. Die ersten Ernährungs- te klimafreundlich, ges räte gründeten sich 2016 zuerst und sozial gerecht ernähren kön- in Köln und dann in Berlin. nen, erklärt ein Buch am Beispiel Berlin. „Wir haben das Thema Ernährung über- haupt erst auf die politische Agenda gebracht Bio-Städte, Essbare Städte, Ernährungsräte und für die Entwicklung einer Ernährungs- – wenn Politik und Industrie versagen, müs- strategie gepusht“, sagt Ratssprecherin Chri- sen die Kommunen selber ran. Zwanzig von stine Pohl aus Berlin. Der Stadtstaat hat als ihnen sind derzeit Mitglied im Netzwerk erstes Bundesland ein kostenloses Mittages- der deutschen Bio-Städte. Ihr Ziel ist es, sen für Grundschulkinder mit neuerdings 50 „den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung Prozent Bio-Anteil eingeführt. Schulessen sei und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln ein zentraler Hebel für die Ernährungswende, mit kurzen Transportwegen und regionaler betont der Ernährungsrat Berlin: „Weil jeden Wertschöpfung (zu) fördern“. Tag große Mengen Zutaten benötigt werden, liegt darin auch eine große Einkaufsmacht.“ Vorbild ist hier das dänische Kopenhagen, Speiseplan für Mensch und Erde: in dessen städtischen Kantinen es seit 2015 ei- nen Bio-Anteil von sogar 90 Prozent gibt. Im Eine UN-Kommission um Johan Rockström selben Jahr begann man in der französischen vom Potsdam-Institut für Klimafolgenfor- Hauptstadt Paris, in der am dichtesten besie- schung legte 2019 einen gesunden, weil delten Metropole Europas, selbst wieder in ausgewogenen, und klimaverträglichen, großem Umfang Lebensmittel zu erzeugen – weil v.a. fleischarmen Ernährungsplan vor. und zwar auf den Gebäuden. Ziel der Pariser Danach stehen jedem Menschen pro Tag Bürgermeisterin Anne Hidalgo war es, 100 im Schnitt 2 500 Kilokalorien (kcal) zu. Hektar Dächer und Fassaden zu bepfl anzen, „wovon 30 Prozent der Produktion von Obst Diese Energie steckt insgesamt in folgen- und Gemüse gewidmet sind“. Beispielsweise den Lebensmittelportionen in Gramm (g): züchtet die Pariser Post auf ihrem Verwal- 300 g Gemüse, 200 g Obst, 50 g stärkehal- tungsgebäude Lauch, Bohnen, Bienen und tiges Gemüse (z.B. Kartoffeln oder Maniok), Kürbisse für die Kantine ihrer Mitarbeiten- 250 g Milchprodukte, 232 g Vollkornge- den; ein anderes Unternehmen hat ein Ge- treide, 75 g Hülsenfrüchte, 50 g Nüsse, wächshaus auf einen Supermarkt aufgestellt 14 g Rind-, Lamm- oder Schweinefleisch, und züchtet darin Tomaten und alte Gemü- 29 g Geflügel, 13 g Ei, 28 g Fisch, 40 g unge- sesorten; geheizt wird mit der Abwärme aus sättigte Fette (Oliven-, Soja oder Sonnenblu- den Kühlgeräten des Ladens. Von diesen Er- menöl), 12 g gesättigte Fette wie Palmöl fahrungen könne man doch auch hierzulan- oder Schmalz, maximal 31 g Zucker. de lernen, heißt es beim Ernährungsrat. (tb) Quee: https://eatforum.org/content/ Das Buch Berlin isst anders (224 S.) können Sie kostenlos herunterladen unter https://ernaehrungs rat-berlin.de/berlin-isst-so (als Print 20,30 Euro) So gelingt Ihre Essenswende: Ihre Nahrung sollte aus viel weniger Fleisch und weniger anderen tierischen Produkten wie Käse und Eier bestehen als heute. Das bedeutet nicht, dass Sie Vegetari- er oder gar Veganer werden müssen – gegen „a g'scheite Wurst“ oder Currywurst (150 g) einmal die Woche ist nichts zu sagen. Art und Umfang der Tierhaltung muss sich gravierend ändern. Wenn Ihr Fleischbedarf sinkt und Sie bereit sind, ihr Geld für hochwertigere Ware auszuge- ben, schaft das für Supermärkte Anreiz, diese Waren anzubieten. Wer bessere Tier- haltung unterstützt, kauft Biofl eisch oder Produkte der Haltungsform 4, das steht für mehr Platz im Stall und freien Auslauf. Wird eine Kuh nicht widernatürlich mit Eiweißfutter gefüttert, sondern auf ausreichend großer Weidefl äche gehalten und kann dort Gras rupfen, regt das zusam- men mit ihren Kuhfladen das Wurzelwachs- tum der Pflanzen an. Dadurch kann man große Mengen CO2 unter die Erde bringen. Sparsam mit Zucker und Salz. Die Sensitivität für süß und salzig kann trainiert werden. Reduzieren Sie ganz lang- sam den Einsatz von Zucker und Salz. Sie werden sehen, dass sich Ihr Geschmack- sempfinden an weniger salzige und süße Speisen ganz einfach gewöhnen kann. Mehr Gemüse, mehr nährstoffrei- che Hülsenfrüchte wie Linsen, Boh- nen, Erbsen. Was gegen Übergewicht, Herz- Kreislauf- und Lungenkrankheiten hilft , „hilft gleichzeitig dem Klima“, sagt Deutsch- lands erste Professorin für Klimawan- del und Gesundheit, Sabine Gabrysch: also mehr Gemüse und weniger Fleisch essen, mehr Fahrrad statt Auto fahren sowie Koh- lekraftwerke abschalten für bessere Luft . Regionalität und Bio stehen hoch im Kurs, während Pestizide und Gentech- nik in der Landwirtschaft auf Ablehnung stoßen – zumindest verbal. Achtsamkeit spielt auch bei der Ernäh- rung eine Rolle. Meint: Nehmen Sie sich für Ihre Mahlzeiten tatsächlich Zeit, um zu genießen und bewusst zu essen. Es trägt nicht nur zum Stressabbau bei, Sie nehmen auch das Sättigungsgefühl früher wahr. Ver- zichten Sie darauf, währenddessen fernzu- sehen oder online zu gehen. Sind wir abge- lenkt, essen wir meistens übers Hungerge- fühl hinaus, da wir dem Sättigungsgefühl nicht genügend Aufmerksamkeit schenken. Tim Bartels (Umweltbriefe)[mehr]

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      Bestellschein-Abonnement_Amtsblatt.pdf

      Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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        Bestellschein-Abonnement_Amtsblatt.pdf

        Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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          Zuletzt geändert: 22.08.2023
          4-12.2-HP-A_Höhenplan_Achse_Geigensack.pdf

          Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Höhenplan: 1 R=oo L=0.100m 0.000.15 R=oo L=8.400m 0.15 8.55 R=22 L=8.800m 8.55 17.36 R=10 L=6.700m 17.36 24.07 R=oo L=3.400m 24.0727.52 R=51 L=21.700m 27.52 49.22 R=21 L=8.600m 49.22 57.80 R=13 L=10.800m 57.80 68.56 R=100 L=19.500m 68.56 88.09 R=10 L=6.100m 88.09 94.17 R=9 L=5.600m 94.17 99.82 R=oo L=6.900m 99.82 106.69 R=14 L=5.500m 106.69 112.23 R=oo L=2.100m 112.23114.31 R=24 L=5.700m 114.31 120.00 R=oo L=2.100m 120.00122.11 R=18 L=6.100m 122.11 128.17 R=18 L=8.000m 128.17 136.15 R=oo L=5.100m 136.15 141.29 R=50 L=9.200m 141.29 150.50 R=22 L=6.500m 150.50 156.97 R=oo L=5.500m 156.97 162.46 R=10 L=2.100m 162.46164.57 R=oo L=8.700m 164.57 173.25 R=20 L=3.400m 173.25176.60 R=oo L=9.600m 176.60 186.16 R=12 L=3.200m 186.16189.37 R=20 L=6.000m 189.37 195.39 R=20 L=17.800m 195.39 213.20 R=13 L=13.400m 213.20 226.64 R=25 L=21.600m 226.64 248.26 R=9 L=5.400m 248.26 253.70 R=oo L=6.900m 253.70 260.57 R=14 L=4.900m 260.57 265.48 R=20 L=16.800m 265.48 282.31 R=14 L=9.400m 282.31 291.76 R=15 L=9.200m 291.76 300.91 R=oo L=26.800m 300.91 327.72 R=10 L=7.200m 327.72 334.91 R=10 L=5.000m 334.91 339.88 R=oo L=5.600m 339.88 345.45 R=20 L=13.600m 345.45 359.08 R=oo L=8.700m 359.08 367.81 R=10 L=3.800m 367.81371.59 R=10 L=5.000m 371.59 376.60 R=oo L=12.400m 376.60 389.01 473.17 hTS m= km = 473.170 0+ 000 469.30 -4.84% 79.93m hTS m= km = 469.300 0+ 079.93 467.95 -1.27% 106.23m hTS m= km = 467.948 0+ 186.16 466.04 -1.85% 102.99m hTS m= km = 466.042 0+ 289.15 465.24 -5.04% 15.92m hTS m= km = 465.239 0+ 305.07 464.03 -1.44% 83.94m hTS m= km = 464.030 0+ 389.01 Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\HWS Hirschstrasse.dwg Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Höhenplan Achse Geigensack 4-12.2-HP-A Genehmigung 1: 500/100 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021 w = Ausrundungshalbmesser Wanne [m] k = Ausrundungshalbmesser Kuppe [m] T = Tangentenlänge [m] f = Stichmaß [m] AA = Ausrundungsanfang AE = Ausrundungsende HP = Hochpunkt TP = Tiefpunkt Zeichenerklärung geplante Fahrbahnoberkante bestehende Geländeoberkante Einschnitt Dammschüttung NameDatumArt der ÄnderungNr. HC09.11.2021A Tieferlegung Bach ab 0+290[mehr]

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            Zuletzt geändert: 25.05.2022
            DRK Baienfurt-Baindt

            Deutsches Rotes Kreuz – Helfer vor Ort (HvO) Baindt Ihre DRK Bereitschaft Baienfurt-Baindt ist in folgenden Schwerpunkten ehrenamtlich aktiv: Blutspende Erste-Hilfe Ausbildungen Sanitätsdienste Katastrophenschutz Jugendrotkreuz Schnelleinsatzgruppe (SEG) Helfer vor Ort (HvO) Rettungsdienst und Krankentransport Nikolausbesuche Treffen zur Aus- und Fortbildung finden in regelmäßigen Dienst- und Übungsabenden, donnerstags gegen 19:30 Uhr , im Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 (Baindt), statt. Für Kinder ab 6 Jahren finden die Gruppenstunden des Jugendrotkreuz 14-tätig mittwochs von 18:00 - 19:30 Uhr oder donnerstags von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Angeboten werden Erste-Hilfe, Basteln, Spiele, Theater, Wanderungen und Zeltlager. Wir ermöglichen nach Interessenslage auch gerne projektbezogene Mitarbeit. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und unsere Schwerpunkte einfach auf unserer Homepage unter www.drk-baienfurt-baindt.de oder melden Sie sich unverbindlich. Das DRK Baienfurt-Baindt ist auch in Baindt mit der Helfer vor Ort Gruppe (HvO) sehr aktiv. Gerne stellen wir Ihnen diese noch näher vor: Helfer vor Ort Baindt Teamkoordinator - Herr Stiefvater E-Mail: hvo-baindt@drk-baienfurt-baindt.de Alarm HvO Baindt immer über die Telefonnummer: 112 Die Helfer vor Ort (HvO) sind ehrenamtliche Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes, welche in Baindt wohnen oder arbeiten. Ereignet sich in Baindt ein medizinischer Notfall, wie beispielsweise ein Herzinfarkt oder ein Verkehrsunfall, erfolgt durch die Rettungsleitstelle (Notruf: 112) die Alarmierung des Rettungsdienstes und der Helfer vor Ort Baindt. Da der Rettungswagen aus Ravensburg je nach Verkehrslage einige Minuten nach Baindt benötigen kann, treffen die Helfer vor Ort schon deutlich früher beim Patienten ein und können so die Zeit vom Notfallereignis bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes überbrücken. Dieses „therapiefreie Intervall“ so kurz wie möglich zu halten, ist bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand besonders wichtig: hier sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute dramatisch! Hier können den Patienten nur sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen durch Angehörige oder die Helfer vor Ort retten! Um bei solchen Notfällen schnell reagieren zu können, werden die Helfer vor Ort über Alarmgeber („Piepser“) zum Einsatz gerufen. Neben ihren Alarmgebern sind dabei alle Einsatzkräfte der HvO Baindt mit Einsatzbekleidung, einem Notfallrucksack mit medizinischer Ausrüstung und einem Dachaufsetzer für ihr eigenes Auto ausgerüstet. Da die Helfer vor Ort aus Baindt diesen Dienst ehrenamtlich und in ihrer Freizeit verrichten, entstehen für die Patienten und deren Versicherungen keine Kosten für den HvO-Einsatz. Sämtliche Kosten für den Ersatz von (sterilem) Verbrauchsmaterial und von Neuanschaffungen (beispielsweise aufgrund von Verschleiß) werden ausschließlich über Spenden finanziert. Sie haben Fragen zu den Helfern vor Ort des Deutschen Roten Kreuzes? Sie möchten die Baindter Helfer vor Ort unterstützen? Haben wir Ihr Interesse geweckt – Sie könnten sich vorstellen selbst Helfer vor Ort in Baindt zu werden? Natürlich können Sie sich jederzeit sehr gerne und völlig unverbindlich direkt an die Baindter Helfer vor Ort oder an das DRK Baienfurt-Baindt wenden. Weitere Infos sind auch auf unserer Homepage oder auf Instagram oder unserer Facebookseite zu finden.[mehr]

            Zuletzt geändert: 28.07.2023
            Bewerben - Universität Freiburg

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            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Bürgergeld Weiterbewilligung und Veränderungen

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            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Bürgergeld Erstantrag

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            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Bürgergeld einmalige Leistungen und Darlehen

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            Zuletzt geändert: 16.01.2024

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