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Amtsblatt_KW_9_05_03_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. März 2021 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Landtagswahl am Sonntag den 14. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, am 14. März findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Sie entscheiden mit, welche politischen Vertreterinnen, Vertreter und Parteien in den nächsten fünf Jahren das Land Baden-Würt- temberg repräsentieren und regieren. Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Aufgrund der Corona Pandemie findet diese Wahl unter besonderen Umständen und veränderten Bedingungen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet und stehen Ihnen unter Einhaltung von hygienischen Standards zur Verfügung. Zur Wahl bringen Sie bitte, wie gewohnt, Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels zu verwenden. Tragen Sie beim Betreten der Wahllokale eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Darüber hinaus nutzen Sie bitte beim Eingang zum Wahlraum die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Aufgrund der Pandemie wurden die Wahllokale in Baindt wie folgt geändert: - Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte - Sporthalle - Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule - Aula - Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle (bisher Dietrich-Bonhoeffer-Saal) Unter diesen besonderen Corona-Bedingungen empfehlen wir Ihnen die Briefwahl. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme bequem von zu Hause abgeben. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. März 2021 um 18.00 Uhr beantragt werden. Sie haben zwei Möglichkeiten für die Beantragung: - Den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Bürgermeis- teramt/Wahlamt zurückschicken. - Schnelle und einfache Onlinebeantragung – entweder über den QR-Code (der auf der Wahlbe- nachrichtigung abgedruckt ist) oder über einen Antrag auf der Homepage der Gemeinde Baindt (www.baindt.de). Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14. März um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Beachten Sie bei der Zurücksendung bitte die Postlaufzeit. In der Gemeinde Baindt haben von insgesamt 3849 Wahlberechtigten bis zum 02. März 2021 bereits über 900 Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragt. Um jeglicher möglichen Infektion aus dem Weg zu gehen, nutzen auch Sie die Möglichkeit der Briefwahl! Ich würde mich sehr freuen, wenn wir am 14. März 2021 die Wahlbeteiligung der letzten Landtagswahl aus dem Jahr 2016 mit 71 % steigern könnten. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona- Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre CoronaSchutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. März 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. März 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markter- kundung 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Boschstraße“ für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweite- rung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Ge- meindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016- 2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prü- fungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haus- halts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haus- haltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhö- rer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktper- sonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. März/Sonntag, 07. März Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. März Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sonntag, 07. März Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 20. März 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die weiteren Öffnungstermine sind Samstag 27. März und Samstag 3. April, jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 9. April 2021 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranlage bitten wir Sie zu beachten: • Zutritt nur mit einer medizinischen Maske • Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der des Annahme- personals: Halten Sie bitte Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen. • Das Annahmepersonal ist berechtigt, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die sich zeitgleich auf dem Gelände der Grüngutannahme aufhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Erwin Probst feierte am 27.02.2021 seinen 85. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenom- men werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwün- sche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungskalender März 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 18.03. WBB Schenk-Konrad-Halle Jahreshauptversammlung 21.03. DRK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit Zur Information Wir haben ein offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht ver- abschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situ- ation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten Ihnen Gesprächstermine an, zunächst als Ein- zeltermine. Bitte rufen Sie uns zur individuellen Terminver- einbarung an. Auch telefonische Unterstützung ist möglich. Wir hoffen, dass es ab März auch wieder Termine in einer kleinen Gruppe geben kann. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751–180 56 382 oder 0160–96 20 72 77 Gruppentermine: 11. März 2021, 1. April, 15. April 2021 (weitere Abende folgen) jeweils von 17.00 -18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur, Mitarbeiterin im am- bulanten Hospizdienst Weingarten VHS Weingarten Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr 2021 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Gesundheit Nr. S3012-01W3 Mit Yoga fit in den Tag! Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körper auf harmo- nische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dynamisch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stres- sreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (=Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga ent- wickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraus- setzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 7 – 18 Personen 6 Vormittage, 19.03.2021 – 07.05.2021 Freitag, 07:45 – 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 46,20 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Die Inhalte dieses Kurses setzen sich zusammen aus Kör- perwahrnehmungsübungen, verschiedenen Entspan- nungstechniken, funktioneller Gymnastik in verschiedenen Ausgangsstellungen sowie dem Erlernen eines rückenge- rechten Verhaltens im Alltag. Die Ziele dieses Kurses sind die Verbesserung des Körperbewusstseins, Hinführung zu einem rückenfreundlichen Verhalten und die Verbes- serung der körperlichen Fitness. Bitte bringen sie ein kleines Kissen, eine Decke und wenn möglich eine eigene Matte mit. Außerdem eine warme Jacke, da die Turnhalle regemä- ßig gelüftet wird. Kurs 1 Nr. S3031-02W3 7 – 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 – 29.06.2021 Dienstag, 19:00 Uhr – 20:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 45,30 € Kurs 2 Nr. S3031-03W3 7 – 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 – 29.06.2021 Dienstag, 20:00 Uhr – 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstraße 1, Rote Halle 45,30 € #bleibzuhause Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Selbstverständlich wird die VHS laufend die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie beobachten und ihre Räumlichkeiten der aktuellen Lage entsprechend anpassen. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502 9406-12 (VHS Außenstelle Baindt) Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2021/22 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind und Sie angeboten. Diese sieht wie folgt aus: − Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch postalisch zu. − Sie müssen uns spätestens bis 11. März die Anmeldeformulare und von der GS- Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Der 11. März ist aktuell der landesweit gültige letzte Tag zur Schulanmeldung. − Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung möglich. − Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees -Schulleitung- Achtalschule Baienfurt Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2021/22 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind und Sie angeboten. Diese sieht wie folgt aus: • Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Home- page bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch postalisch zu. • Sie müssen uns spätestens bis 11. März die Anmeldefor- mulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Der 11. März ist aktuell der landesweit gültige letzte Tag zur Schulanmeldung. • Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie di- gitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung möglich. • Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informa- tionen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees -Schulleitung- Informationen der Geschwister-Scholl-Schule für Viertklässler und deren Eltern Real-, Werkreal- und Förderschule der Stiftung KBZO laden zu Einzelbesuchen Da der gewohnte, allgemeine Informationsnachmittag Corona-bedingt nicht stattfinden kann, laden die staat- lich anerkannte Realschul-, die Werkrealschul- sowie die Förderschulabteilung der Geschwister-Scholl-Schu- le der Stiftung KBZO zu Einzelbesuchen ein. Die Ein- ladung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen sowie deren Eltern. Die integrativ arbeitende Realschule nimmt für das kom- mende Schuljahr sowohl Kinder mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf als auch Kinder ohne Behinderung als Privatschüler auf. Im Rahmen des Informationsge- sprächs beantworten die Lehrkräfte in Einzelgesprä- chen Fragen der Eltern und werden Profil, pädagogi- sche Schwerpunkte und Ganztagesangebote vorstellen. Ausführliche Informationen gibt es auch über die Wer- krealschule und die Förderschule des Sonderpädagogi- schen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ), in die Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, deren Förderbedarf in der Regel in einer Körperbehinderung begründet ist. Darüber hinaus werden in der Werkreal- schule auch SchülerInnen ohne Behinderung als Privat- schüler aufgenommen. „Die Eltern sollen einen Einblick bekommen, wie Schüle- rinnen und Schüler an einer Ganztagesschule in kleinen Klassen mit durchschnittlich zehn Schülern individuell gefördert und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unter- stützt werden“, sagt Michael Hosch, Abteilungsleiter der Realschule und Werkrealschule. „Außerdem werden die Eltern über die Vielzahl an Projekten und Arbeitsgemein- schaften, die den normalen Schulalltag bereichern und ergänzen, informiert“, ergänzt Kollege Walther Neuge- bauer, der die Förderschulabteilung leitet. Auch Therapeutinnen und Therapeuten werden für Fra- gen zur Verfügung stehen und ihre Arbeitsweisen dar- stellen. INFO: Anmeldungen zu Einzelbesuchen unter Telefon (0751) 4007-347 (Realschule/Werkrealschule) sowie 4007-349 (Förderschule); E-Mail: m.hosch@kbzo.de, w.neugebauer@kbzo.de Die Geschwister-Scholl-Schule befindet sich in Weingar- ten, Geschwister-Scholl-Straße 4, auf dem Argonnenareal an der B 30. www.kbzo.de DRK Kreisverband Ravensburg unterstützt bei Schnelltests in Pflegeheimen Der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt die Bundesregierung bei der Durchführung von Schnelltests in Pflegeeinrichtungen. Nach der Schulung von Bundes- wehr Angehörigen werden nun Freiwillige und künftiges Personal in der Testdurchführung vom DRK in Ravens- burg geschult. „Wir freuen uns, dass wir der Bundes- und Landesregierung bei dieser wichtigen Aktion helfen kön- nen. Wir hoffen, dass durch den Einsatz der Bundeswehr und der Freiwilligen das Pflegepersonal in den Einrichtun- gen, das bisher in erster Linie die Schnelltests für Bewoh- ner und Angehörige vornimmt, entlastet werden kann“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Wir müssen alles tun, damit die Ausbreitung der Co- vid-Pandemie in den Betreuungseinrichtungen einge- dämmt und das Leben von Bewohnern und Personal geschützt werden kann. Eine wesentliche Entspannung erhoffen wir uns vor allem durch die laufenden Impfun- gen“, sagt Krayss. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt die Bewerbungen von Interessenten unter der Telefonnummer 0800 4 555532 entgegen und leitet diese dann an den Landkreis Ravensburg in einem abgestimmten, sicheren Verfahren nach den Vorgaben des Datenschutzes weiter. Diese er- halten dann vom Roten Kreuz in Ravensburg eine Einwei- sung in die Schnelltestdurchführung. Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung können sich auf ge- eignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden. Verband landwirtschaftlicher Fachbildung Ravensburg veranstaltet Onlinevortrag am 16. März zum Thema „In der Landwirtschaft von CO2-Zertifikaten profitieren“ Der Verband landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg veranstaltet am 16. März um 20 Uhr einen Onlinevor- trag zum Thema „In der Landwirtschaft von CO 2-Zertifi- katen profitieren“. Wie das funktionieren kann, erläutert Wolfgang Abler, Geschäftsführer der CarboCert GmbH Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und Landwirtschaftsmeister aus Bodnegg. Er beschäf- tigt sich schon seit Jahren mit dem Humusaufbau land- wirtschaftlicher Flächen. Humusreiche Böden sind nicht nur fruchtbarer und klimastabiler, sondern bieten unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit CarboCer- tifikate zu schaffen, die von Wirtschaftsunternehmen gekauft werden können. Damit wird regionale Wert- schöpfung erzeugt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine An- meldung ist erforderlich unter 0751/85-6010 oder unter LA@rv.de, unter Angabe der Mailadresse. Alle Interes- senten erhalten dann einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. März 2021 – 14. März 2021 Gedanken zur Woche Freude Der beste Weg, sich selbst eine Freude zu machen, ist: zu versuchen, einem anderen eine Freude zu bereiten. Mark Twain Samstag, 06. März 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Maria Graf, Apolonia und Ignatz Malsam, Julius Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Erika Späth, Anna und Eugen Halder, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Werner Sebastian Schnell, Peter Ihler, Jahrtag: Josef Späth, Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Mittwoch 10. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 12. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Monika Kronenberger, Karl Kuch) Samstag, 13. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Elbs mit Angehörigen, Paula und Ru- pert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Erwin, Josef und Anna Fässler) Sonntag, 14. März – 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt • Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. • Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fasten mit Corona (3) Wer sein Leben retten will, ... In der gegenwärtigen Pandemie sprechen wir ständig da- von „Leben zu retten“. In Wirklichkeit retten wir die Men- schen vor einem (vorzeitigen) Tod. Wir schaffen es, das Leben fortzuführen, und wissen zugleich, dass der letzte Kampf gegen den Tod verloren wird. Als Glaubende geht es daher nicht zuerst darum, gegen den Tod anzukämp- fen, sondern das eigene Leben mit dem in Verbindung bringen, der das Leben ist. Das heißt „Leben retten“. Dies meint Jesus wenn er sagt: „Wer das Leben gewin- nen will, wird es verlieren“ (Mt 16,25). Schauen wir also in unseren Alltag. Wie das aussehen könnte, das Leben gewinnen. (Fortsetzung folgt) Bernhard Staudacher Es ergeht herzliche Einladung zum Mitbeten und Mitsingen an der virtuellen Kreuzwegandacht mit Aufzeichnungen aus unserer Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Die Kreuzwegandacht ist in insgesamt 5 Teile aufgeteilt. Jeweils freitags wird ein Ausschnitt mit 3 Stationen veröf- fentlicht werden. Der Kreuzweg von Alois Schenk ist dabei die Grundlage. Meditationen und Musikteile werden von Pfarrer Staudacher und der Jugendkantorei gestaltet. Teil 1 wird ab dem 26. Februar verfügbar sein. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / Aktuelles oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Heilendes Element Wasser Das Klimafasten lenkt unsere Aufmerksamkeit auf das kostbare Element Wasser. Ohne Wasser gibt es kein Leben und kein Wachstum auf unserem Planeten. Nun entdecken wir das Wasser als Arzneimittel, als heilen- des Element. Die Wasseranwendungen von Pfarrer Sebastian Kneipp sind einem großen Teil der Bevöl- kerung bekannt. Sie kommen in Reha-Kliniken und im privaten Alltag zur Unterstützung der Gesundheit oder als Therapieform bei Krankheiten zum Tragen. Man- cherorts gibt es Kneippvereine und Wassertretstellen, die Kneipps Wissen bewahren und damit der Öffent- lichkeit ins Bewusstsein bringen, welche Heilkraft un- serem Wasser innewohnt. In der kommenden Woche gibt es zur Heilkraft des Wassers und zu Sebastian Kneipp Wissenswertes in der Kirche zu entdecken und für Große und Kleine eine kleine Überraschung zum Mitnehmen. Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Osterkerzenbasteln in der Familie Die Familien haben die Möglichkeit die Osterkerze in den Familien zu gestalten. Die Kommunionkinder brauchen kein Verzierwachs abzuholen, da sie ein extra Päckchen erhalten. Für die anderen Familien gilt: Eine Kerze dafür können Sie in den Drogerie- und Super- märkten kaufen. Ab Samstag 13. März wird in der Kirche beim Schrif- tenstand ein Schachtel mit abgepackten Päckchen ste- hen. Darin enthalten sind Verzierwachsteile, eine Erklä- rung und Anleitung für das Verzieren der Osterkerze. Diese können Sie mit ihren Kindern gestalten. Ebenso können Sie mit den Kindern ein Lämmchen ba- cken. „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Mittwoch, 10.3.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Dienstag 16.3.2021 14.30 Uhr Kreuzwegandacht in der kath. Kirche Baienfurt Die Jahresprogramme des KDFB Stuttgart liegen am Schriftenstand in der Kirche in Baienfurt, in den Rathäu- sern von Baienfurt und Baindt sowie in der Bücherkiste am Marktplatz aus. Leider war es uns bisher nicht möglich, ein Jahrespro- gramm für unseren Zweigverein zu erstellen. Wir hoffen und wünschen uns, dass dies in absehbarer Zeit wieder möglich sein wird. Bleiben Sie gesund. Die Zeitschrift „engagiert“ erscheint ab jetzt nur noch alle 2 Monate. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südse- einselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Men- schen rund um den Globus Gottesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit - um 19 Uhr in der katholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Diese Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Kri- sen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwierigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Berg- predigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Welt- gebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Sonntag, 07. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Mittwoch, 10. März 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + Kon- fi-Gruppe 2 online !!! Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miter- leben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online ge- stellt und ist 72 Stunden abrufbar. RUHE BEI DIR Ich bringe meine Schwächen, die Furcht, die vielen Fragen, mein Schwanken, mein Zerbrechen. Ich bringe mein Versagen. Ich bringe meine Stärken, mein Planen, mein Vollbringen. Die Freude an den Werken, die wunderbar gelingen. Und suche Ruhe bei dir. Ich ruhe bei dir. Ich bringe meine Lasten, die Fehler, die mich drücken. Mein ruheloses Hasten. Die Pläne, die missglücken. Mein Ho en und mein Sehnen, mein Schlafen, mein Erwachen. Ich bringe meine Tränen. Ich bringe dir mein Lachen. Und suche Ruhe bei dir. Ich ruhe bei dir. Jetzt muss ich nichts mehr leisten, jetzt bin ich einfach hier. Ich nde Ruhe, mein Gott, bei dir. Auszug aus 3E: Ausgabe 4/2020, Autor: Christoph Zehendner, Foto: Mr. Nico/photocase.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. März 2021 um 19:00 Uhr fällt aus! Leider kann unser Treffen auch im März noch nicht stattfinden. Ja, wie schön wäre es gewesen mit Beate Stein die Musik in der Luft zu erspüren. Ein kleines Trostpflaster ist da vielleicht die kos- tenlose Evangelische Kirchenmusik App „CANTICO“, die Lieder zur Passions- und Osterzeit und zu vielen anderen Gelegenheiten bietet. Probiert sie einfach einmal aus, ihr habt die Möglichkeit zu Begleitmusik lauthals selbst zu singen oder wer es lieber hat auch mit Begleitung einer Singstimme. Die Noten werden eingespielt. Macht wirk- lich viel Freude mal wieder zu singen und so können wir in Übung bleiben bis wir uns wiedersehen dürfen und vielleicht dürfen wir auch mal wieder zusammen singen. Seid alle bis dahin behütet Eure Petra Neumann-Sprink _________________________ Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit. Ein wunderschönes Beispiel einer Erinnerung an den letzten Som- mer hat Frau Maria Mansmann mit Pinsel und Farben auf Leinwand gezaubert. Herzlichen Dank für dieses schöne Bild. Na, erkennt Ihr den Ort? Richtig, es handelt sich um einen Spaziergang entlang der Stadtmauer Wangens. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Alpinteam Baindt Nachruf Wir Mitglieder des Alpinteam Baindt trau- ern um unsere langjährige Skilehrerin und Mittwochsturnerin Conny Halder die für alle völlig unerwartet und viel zu früh im Alter von 57 Jahren verstorben ist. Ihr beherztes Engagement in unseren Kursen, bei denen sie unzähligen Kindern die Freude am Skifahren vermit- telt hat, und ihre Mitgestaltung bei unseren Aktivitäten werden uns fehlen. Mit unseren Gedanken sind wir bei Ihrer Familie! Conny, ruhe in Frieden Landtagswahlen am 14. März 2021. Jede Stimme zählt. Wählen gehen! Liebe Mitbürgerinnen, lieber Mitbürger, am 14. März haben Sie die Wahl. Sie entscheiden über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen ein Baden-Würt- temberg gestalten, das aus den Folgen der Pandemie Chancen generiert. Wir werden die Wirtschaft bei der Transformation hin zur Nachhaltigkeit unterstützen und Wohnen wieder bezahlbar machen. Von 2011 bis 2016 waren wir bereits der Motor der Landesregierung. Nach dieser Landtagswahl wollen wir das wieder werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung und möchten Sie bitten am 14.März oder jetzt schon per Brief SPD zu wählen. Mit den besten Grüßen SPD Ortsverein Baienfurt-Baindt und die Kandidaten Jonathan Wolf und Antonio Hertlein SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im März geboren sind, wünscht der Sozi- alverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Straßen- und Radwegebau im Regierungsbezirk Tübingen Bilanz 2020 und Ausblick 2021 Bilanz 2020 Das Regierungspräsidium Tübingen hat im vergangenen Jahr über 160 Millionen Euro in die Straßeninfrastruk- tur des Bundes- und Landesstraßennetzes einschließlich Radwegen investiert. Mit einem Investitionsvolumen von rund 110 Millionen Euro stellten Bundesstraßen und Bun- desautobahnen wieder den Großteil der Ausgaben dar. Die Investitionen in das Landesstraßennetz beliefen sich mit über 52 Millionen Euro weiterhin auf hohem Niveau. „Auch im vergangenen Jahr ist es uns wieder gelungen, hohe Beträge in die Straßen- und Radwegeinfrastruktur im Regierungsbezirk zu investieren. Hierdurch war es uns möglich, die Qualität, Leistungsfähigkeit und Sicherheit unseres Straßennetzes weiter zu verbessern und das Rad- wegnetz zu erweitern. Mein Dank gilt allen Verantwortli- chen in Bund und Land für die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Für die Umsetzung der zahlreichen Investitionen ist die Abteilung „Mobilität, Verkehr, Straßen“ im Regierungs- präsidium zuständig, die seit Beginn dieses Jahres einen neuen Namen trägt. Der neue Name bringt die Entwick- lung der ehemaligen Straßenbauabteilung hin zu einer modernen Mobilitätsverwaltung zum Ausdruck „Meinen besonderen Dank richte ich an die dortigen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter. Es ist ihnen mit Unterstützung der Landkreise, Städte und Gemeinden gelungen, Planung, Bau und Betrieb unserer Verkehrsinfrastruktur auch im vergangenen Jahr voranzubringen. Und dies trotz der coronabedingt schwierigen Umstände und des Über- gangs von Personal und Aufgaben zur neugegründeten Autobahn GmbH des Bundes. Mein Dank geht besonders auch an unsere ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahresbeginn im Dienst der Autobahnverwaltung des Bundes stehen und über viele Jahre eine herausragende Arbeit für das Regierungspräsidium Tübingen geleistet haben“, lobte Tappeser. Ein Schwerpunkt der Investitionen lag im vergangenen Jahr wieder in der Erhaltung der Straßeninfrastruktur im Regierungsbezirk. So wurden im Jahr 2020 rund 68 Millionen Euro in 60 Erhaltungsmaßnahmen und in Bau- werke an Autobahnen sowie Bundes- und Landesstra- ßen investiert. Hinzu kam eine Fülle von kleineren Erhal- tungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Erneuerung von Schutzplanken, von Beschilderungen, von Signalisierun- gen oder Felssicherungen und die Behebung von punk- tuellen Schadstellen. Neben der Erhaltung wurde aber auch in den Neu-, Um- und Ausbau der Straßeninfrastruktur investiert. In den Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord flos- sen im vergangenen Jahr nochmals über 7 Millionen Euro, bevor das Projekt im Zuge der Bundesfernstraßen-Ver- waltungsreform Anfang 2021 in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes übergeben wurde. „Autobahnen übernehmen im Straßennetz unseres Lan- des eine zentrale Funktion und sind daher von überra- gender Bedeutung. Deswegen war es uns ein großes An- liegen unsere Aufgaben und Projekte im Zusammenhang Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 mit den Autobahnen in einem einwandfreien Zustand an den Bund zu übergeben“, betonte Tappeser. Weitere Schwerpunkte im Bereich Neu-, Um- und Ausbau der Straßeninfrastruktur waren die laufende Neubaumaß- nahme der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen mit über 10 Millionen Euro und der Neubau der B 311 zwischen Oberdischingen und Dellmensingen (Querspange Erbach) mit rund 5 Millionen Euro. Beträchtliche Ausgaben entfie- len auch auf die inzwischen verlegte B 30 bei Ravensburg mit rund 6 Millionen Euro und die Abrechnung der bereits für den Verkehr freigegebenen B 31 neu bei Überlingen mit rund 2 Millionen Euro sowie auf den Ausbau der B 32 zwischen Altshausen und Vorsee mit rund 1 Million Euro. Bei den Landesstraßen wurden im letzten Jahr allein für den Neubau der L 268 Ortsumfahrung Pfullendorf rund 5 Millionen Euro ausgegeben. Das Radwegenetz an Bundes- und Landesstraßen im Re- gierungsbezirk konnte für rund 5,5 Millionen Euro erwei- tert und verbessert werden. Zusätzlich zu diesen Investi- tionen konnte das Regierungspräsidium im letzten Jahr noch Zuwendungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro an Landkreise, Städte und Gemeinden für deren Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur vergeben. „Erfreulicherweise können wir in diesem Jahr erneut mit einer großen Mittelbereitstellung für den Straßenbau rechnen. Damit ist es uns möglich, weiterhin nachhaltige Investitionen in den Erhalt der Straßensubstanz sowie in die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Stra- ßeninfrastruktur im Regierungsbezirk Tübingen zu tätigen Dies bedeutet aber auch wieder zahlreiche Baustellen, weshalb ich schon heute um Verständnis und Geduld bei den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, bitte“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser abschließend. Ausblick 2021 Im Jahr 2021 werden laufende Aus- und Neubauprojek- te sowie Erhaltungsmaßnahmen fortgesetzt oder ab- geschlossen. Neben der B 311 zwischen Oberdischingen und Erbach-Dellmensingen (Querspange Erbach) stellt der Neubau der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen einen wichtigen Schwerpunkt dar. Mit der Fertigstellung des Abschnitts zwischen Kiebingen und Bühl und der Verkehrsfreigabe der durchgehenden B 28 ist zum Jah- resende 2021 zu rechnen. Schon im Sommer 2021 sollen die Arbeiten an der Ost- tangente von Rottenburg, an dem neuen Knoten Rot- tenburg Ost, sowie die Ertüchtigung der Neckarbrücke abgeschlossen werden. Weiter ist vorgesehen, auf den Bundes- und Landesstra- ßen etwa 97 Kilometer an Straßenbelägen zu erneuern und mehr als 20 Bauwerke in Stand zu setzen. Dazu kom- men noch weitere Maßnahmen der Landratsämter. Auch der Ausbau der Radinfrastruktur wird im Jahr 2021 weiter vorangetrieben. Es ist vorgesehen, mit dem Bau weiterer Radwege auf einer Gesamtlänge von knapp 14 Kilometern zu beginnen, darunter beispielsweise der Radweg entlang der L 333 zwischen den Wangener Ortsteilen Pflegelberg und Primisweiler, der im Zuge der dortigen Straßenaus- baumaßnahme realisiert wird. Außerdem werden die Planungen folgender Projekte des Bundesverkehrswegeplans mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro intensiv vorangebracht: • B 27 Bodelshausen (L 385) – Nehren (L 394) • B 27 Tübingen (Bläsibad) – B 28; Schindhaubasistunnel • B 28 Dreistreifiger Ausbau zwischen Seebronn und Rottenburg a. N. • B 30 Friedrichshafen (B 31) – Ravensburg/Eschach • B 31 Meersburg/West – Immenstaad • B 32 Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete-Tunnel) • B 311 Umbau des Knotenpunkts B 311/L 259 bei Ehin- gen-Gamerschwang (Borstkreuzung) • B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg) • B 312 Ortsumgehung Ringschnait – Ochsenhausen – Edenbachen • B 463 Ortsumgehung Lautlingen • B 464 Ortsumgehung Reutlingen Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist zuständig für die Verwaltung sowie Planung, Bau und Erhaltung von rund 3.400 Kilometern Bundes- und Landesstraßen einschließ- lich des zugehörigen Radwegenetzes. Neu seit diesem Jahr hat die Abteilung „Mobilität, Verkehr, Straßen“ die Aufgabe, Entwicklungen zu einer Integrierten Mobilität regional zu steuern und zu koordinieren. Die Stärkung und Förderung von neuen Antriebsformen wie beispielswei- se der Elektromobilität und Intelligenten Mobilität gehört zu den weiteren Aufgaben. Und sie berät und fördert die Kommunen bei der Umsetzung kommunaler Maßnah- men im Bereich der Straßeninfrastruktur, der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sowie des öffentlichen Perso- nennahverkehrs. Was haben Nähmaschinen mit Sozialpolitik zu tun? In Griechenland, genauer in Thessaloniki, finden sich Ant- worten auf diese Fragen. Denn mit Nähmaschinen kann den dort gelandeten Geflüchteten über Lehre und Arbeit eine Perspektive für die Zukunft gegeben werden, wie das Hilfsprojekt NAOMI sehr anschaulich zeigt. Bei einem Online-Gespräch unter dem Thema „Nähmaschinen für Thessaloniki – Sozialpolitisches Engagement in Krisen- zeiten am Beispiel NAOMI“ am Donnerstag, 25. März, 19 Uhr, erläutert die zugeschaltete Pfarrerin Dorothee Vaka- lis von der Deutschen Diasporagemeinde in Thessaloniki und Vorsitzende von NAOMI unter anderem, wie es zur Gründung dieses Projektes kam. Die durch Corona noch verschlimmerte Situation vor Ort, die Reaktionen von grie- chischer Regierung und Gesellschaft auf die Flüchtlinge, die Haltung Europas und die dringend benötigten Hilfen – um alle diese Themen soll es in der Gesprächsrunde gehen, die von Ralf Brennecke, Geschäftsführer des Di- akonischen Werks Oberschwaben – Allgäu – Bodensee, und von Brunhilde Raiser, Geschäftsführerin des Evange- lischen Bildungswerks Oberschwaben, moderiert wird. Ein weiterer zugeschalteter Experte ist Pétjur Thorsteinsson vom Referat Hoffnung für Osteuropa im Diakonischen Werk Württemberg, Abteilung Migration und Internatio- nale Diakonie. Er zeigt unter anderem an Beispielen von Ulm und Alttann bei Wolfegg, wie jeder Einzelne durchaus zur Linderung der Not beitragen kann. Wer an dem Gespräch teilnehmen möchte, sollte sich anmelden bei info@ebo-oab.de oder t.stuebing@diako- nie-oab.de. Anmeldeschluss ist der 22. März 2021 Bitte bei Anmeldung den vollständigen Namen und Be- treff „Nähmaschinen für NAOMI“ angeben. Die Teilneh- menden erhalten dann per E-Mail am 24. März nachmit- tags den Link zur Veranstaltung, die über ZOOM Online gestellt wird. Der Zugang wird am Veranstaltungstag, 25. März, ab 18.30 Uhr freigeschaltet. Weitere Informationen bei Thaddiana Stübing, t.stue- bing@diakonie-oab.de, Koordinatorin Kirchlich-Diakoni- sche Flüchtlingsarbeit. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kunstmuseum Ravensburg Online-Workshops Kinderatelier und Offenes Atelier Das Vermittlungsteam des Kunstmuseums bietet im März 2021 wieder Online-workshops für Kunstinteressierte an: Kinderatelier jeden Samstag, 16.30 Uhr (45 min.) Kinderatelier mit Pat Geddert oder Margret Ziesel, für Kinder von 6-12 Jahren Offenes Atelier Sonntag, 21.3. und 28.3.2021, 16.30 Uhr (45 min.) Offenes Atelier mitSabrina Cabala für alle Altersklassen Anmeldung jeweils bis 16 Uhr am Vortag unter: kunstmu- seum@ravensburg.de Kunstmuseum Ravensburg Burgstraße 9, 88212 Ravensburg Tel. 0751/82810 Museum, Tel. 0751/82812 Büro kunstmuseum@ravensburg.de www.kunstmuseum-ravensburg.de Jahresmeldung für 2020 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2021 sollten Beschäftig- te von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2020 bekommen. Aus dieser Jahresmeldung geht hervor, wie lange die Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Sie ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versiche- rungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttover- dienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Be- rechnung der späteren Rente erschweren. Verwaltungstechnische Umsetzung des Geset- zes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags Ab Beginn des Jahres 2021 entfällt der Solidaritätszu- schlag für die meisten Einkommensteuerpflichtigen. Er wird nur noch erhoben, wenn die festzusetzende Einkom- mensteuer als Bemessungsgrundlage des Solidaritätszu- schlags den Betrag von 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung übersteigt. Oberhalb dieser Grenzen liegt eine „Milderungszone“, in der der Solidaritätszuschlag schrittweise an den vollen Satz von 5,5% herangeführt wird. Mit der Milderungszone wird verhindert, dass bei Personen, deren Einkommen- steuerschuld z. B. nur um wenige Euro über der Freigrenze liegt, gleich der volle Solidaritätszuschlagsatz zur Anwen- dung kommt. Die geschilderte Rechtslage gilt ab Anfang des Jahres 2021 und damit auch für die entsprechenden Vorauszahlungen. In einzelnen Fällen konnten die Voraus- zahlungen zum Solidaritätszuschlag in der Übergangszeit von der alten zur neuen Rechtslage ab dem Jahr 2021 noch nicht vollständig angepasst werden. Um sicherzu- stellen, dass bei Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag leis- ten, zum nächsten Vorauszahlungstermin am 10. März 2021 keine Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag festgesetzt sind, werden in Baden-Württemberg in einem ersten Schritt in den betroffenen Fällen die Vorauszah- lungen für den Solidaritätszuschlag für 2021 auf 0 Euro herabgesetzt. Hierzu erhalten alle Betroffenen sog. Ab- rechnungsmitteilungen. In einem zweiten Schritt erfolgt in Fällen der „Milderungszone“ eine Neufestsetzung der Vo- rauszahlungen für den Solidaritätszuschlag. Der für das gesamte Jahr errechnete Solidaritätszuschlag wird dabei auf die Vorauszahlungen der folgenden drei Quartale des Jahres 2021 verteilt. Diese Neufestsetzungen werden mit Hochdruck durchgeführt. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2021 werden mit der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2021 auf das endgültige Ergebnis angerechnet und haben somit nur einen vorläufigen Charakter. Dabei kann es abhängig vom jeweiligen Einzelfall zu Erstattungen oder Nachzah- lungen kommen. Eine Anfrage oder ein Antrag durch die Bürgerinnen und Bürger ist nicht notwendig. Allerdings sollten diejenigen, die die Vorauszahlungen per Auftrag überweisen, den Eingang der o.g. Abrechnungsmitteilungen abwarten und überprüfen, um den Überweisungsbetrag gegebenenfalls anpassen zu können. „Mehr Netto vom Brutto“ Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Gehaltserhöhungen freuen jeden Arbeitnehmer und leider auch das Finanzamt. Denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kommt bei vielen Arbeitnehmern gerade einmal die Hälfte der Gehaltserhöhung an. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihre Mitar- beiter zu belohnen und zu motivieren. Und die sind steu- erlich günstiger als eine Gehaltserhöhung. Welche das sind, darüber informiert der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber vom Bund der Steuerzahler „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“. Der Ratgeber bietet eine umfassende Übersicht über Gehaltsextras, die steuer- und sozialabgabenfrei beim Arbeitnehmer ankommen. Ob Kindergartenzuschuss, betriebliche Altersvorsorge oder Mahlzeiten: „Mehr Net- to vom Brutto“ informiert anschaulich, was bei den Ge- haltsextras vom Arbeitgeber zu beachten ist und welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen die Leistungen haben, damit keine Fehler unterlaufen. Aber auch für Arbeitneh- mer bietet der Ratgeber zahlreiche Anregungen für die nächste Gehaltsverhandlung. Der aktualisierte Ratgeber geht unter anderem ausführ- lich auf die Neu-Regelungen bei Gutscheinen und auf Fahrtkostenzuschüsse ein. Zudem wird detailliert aufge- führt, auf was es bei als Firmenwagen genutzten Elektro- fahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen zu achten gilt. Auch worin die Besonderheiten bei vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten (Elektro-)Fahrrä- der liegen, wird in diesem Ratgeber aufgezeigt. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Mehr Netto vom Brutto – Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen “ über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Mehr Kennzeichnung nötig Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt Verbrauchererwartungen zu insektenhaltigen Lebens- mitteln • Verbraucher/innen haben hohe Erwartungen an Kenn- zeichnung und Sicherheit der Produkte • Viele Teilnehmer/innen der Befragung wissen nicht, dass Insekten auch allergische Reaktionen auslösen können • Verbraucherzentralen fordern verpflichtende Hinweise zu Allergenen und dazu, ob Produkte vor dem Verzehr erhitzt werden müssen Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebens- mittel, deren Zulassung in Europa überwiegend noch aussteht. Gleichzeitig machen Übergangsregelungen eine Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel bereits jetzt möglich. Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentra- len hat nun die Erwartungen von Verbraucher:innen zu Speiseinsekten erfasst. Im Fokus standen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder bereit wären, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträg- lichkeiten befragt. Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträg- lichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zuge- schrieben. Die Teilnehmer/innen der Befragung erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt. „Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbind- lichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar vor möglichen allergischen Reaktionen bei vorhandenen Allergien gegen Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben war- nen“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verwendungshinweise Wie man die neuartigen und unbekannten Insekten ver- wendet, sollte laut dieser Befragung auf der Verpackung stehen. Dass Insekten mit Keimen belastet sein können, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Ver- wendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr, erwartet. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom letzten Jahr. Es muss deutlich angege- ben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen“, so Sabine Holzäpfel. Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten auf- grund der Werbung höhere Proteingehalte von insekten- haltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. „Das trifft jedoch nicht auf alle insektenhaltigen Produkte zu, denn häufig ist nur ein geringer Anteil an Insekten enthalten“, so Sabine Holzäpfel. „Zudem sind Insekten sehr leicht und die tatsächliche Verzehrmenge gering.“ Links zum Thema • Podcast „Durchleuchtet – der Verbraucherfunk“: Insek- ten essen • Zur Befragung: www.vz-bw.de/novel-food-studie • Marktcheck „Insekten essen“: www.vz-bw.de/node/51871 • Infos zum Thema „Novel Food“: www.vz-bw.de/no- vel-food Online Kochen und Genießen – Ravensburg kocht Bio Im Online-Koch-Erlebnis des Ernährungszentrums Bo- densee-Oberschwaben in Kooperation mit der Bio-Mus- terregion Ravensburg wurde am 2. und 19. Februar ein Bio-Genuss-Menü mit drei Gängen gezaubert. Referen- tin Manuela Schmied vom Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben kochte live aus der Schulküche in Leutkirch und gab dabei allerlei Tipps zur Verarbeitung einzelner Produkte. Was gilt es bei der Verarbeitung von Schwarzwurzeln zu beachten, worauf muss beim Kara- mellisieren geachtet werden und warum kann die Teigkar- te ein essentielles Werkzeug in der Küche sein? Diese und weitere Fragen wurden beantwortet. Daneben wurde auf Bezugsmöglichkeiten von Bio-Produkten in der Region verwiesen und regionale Bio-Verarbeiter über eingespiel- te Videos vorgestellt. Fragen rund um den ökologischen Landbau beantwortete Katharina Eckel, Regionalmana- gerin der Bio-Musterregion Ravensburg. Vorab wurden die Teilnehmer/innen auch über die Einkaufsliste auf Ein- kaufsmöglichkeiten von Bio-Lebensmitteln im Landkreis hingewiesen. Wer sich außerdem an die Vorbereitungs- empfehlungen hielt, kam beim Kochen gut mit. Die bei- den Online-Kochkurse erreichten knapp 50 Haushalte im Landkreis und waren ausgebucht. Zum Teil wurde zu zweit oder mit der ganzen Familie gekocht. Durch die fachkundige Anleitung von Manuela Schmied stand bei allen nach knapp zweieinhalb Stunden ein vege- tarisches Drei-Gänge-Menü bestehend aus einer Rote Beete Suppe mit Käsesticks zur Vorspeise, Äpfel mit pi- kanter Fülle und Ofengemüse-Allerlei mit Kräuterdip als Hauptgang, sowie einem Birnentraum mit Knuspergra- nola als krönenden Abschluss auf dem Tisch. „War super lecker! Und sehr klar und gut erklärt.“, „Wir hatten sehr viel Spaß!“, „Wir sind begeistert. Vielen Dank!“, „Vielen Dank für den tollen Kurs. Schmeckt supaaaaa“, so einige Stimmen der Teilnehmenden. Das Ernährungszent- rum stellt aufgrund der andauernden Corona-Einschrän- kungen sein gesamtes Workshopangebot auf Online-An- gebote um. Das Programm und auch die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de. Informationen und Termine der Bio-Mus- terregion Ravensburg finden Sie auf www.biomusterre- gionen-bw.de/ravensburg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 www.britsch.com Bad Schussenried georgBritsch Restaurierungsfachtage virtuell Spannende und unterhaltsame Infos zur Möbelrestaurierung auf britsch.com 10% auf Holzpflegeprodukte Kostenloses Restaurierungs-Angebot Kostenlose Abholung und Lieferung bei Auftragserteilung 8.–12. März’21 GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de für eine Immobilien-Wertermittlung* GUTSCHEIN GUTSCHEIN gültig bis 30.09.2021 Jetzt anrufen unter: 0751-561 560 Einlösbar per E-Mail: info@baur-immobilien.de Einlösbar im Internet unter: www.baur-immobilien.de/aktion Was ist meine Immobilie wert? Bei uns erhalten Sie Ihre ausführliche Marktwertermittlung Unsere Sachverständigen erstellen Ihnen unverbindlich Ihre persönliche und kostenfreie BAUR Immobilienwert- analyse* – inklusive errechnetem Wert, derzeit erzielbaren Marktpreis sowie einer umfangreichen Analyse des Immobilien- standortes. Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Marktwertermittlung von unseren DEKRA-zertifizierten** Sachver- ständigen für Immobilienbewertung. *Gültig für Standard- Immobilien im Raum Ravensburg, Ober- schwaben, vom Bodensee bis Ulm und im Westallgäu **DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbe- wertung D1 Stan- dard EFH / ZFH Was ist meine Immobilie wert? Bei uns erhalten Sie Ihre ausführliche MarktwertermittlungBei uns erhalten Sie Ihre ausführliche Marktwertermittlung Immobilien im Raum Sicherheit auf Knopfdruck. Der Johanniter-Hausnotruf. Jetzt 4 Wochen gratis testen und bis zu 100 € Preisvorteil sichern!* johanniter.de/hausnotruf-testen 0800 32 33 800 (gebührenfrei) *gültig vom 15.02.-31.03.2021 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung Dorner GmbH Sanitär-Heizung-Klima-Metall Lerchenstraße 12 D-88094 Oberteuringen Fon +49 7546 92950 info@dorner-www.de www.dorner-www.de Dorner - Kreativ mit Herz und Know how IHR PARTNER FÜR WASSER – WÄRME – WELLNESS Für Neubau oder Renovierungsarbeiten verschönern wir Ihr Bad, trimmen Ihre Heizung auf Effizienz, verwandeln Ihr Heim in eine Wellness-Oase oder rüsten Ihr Dach und Fassade durch fachmännische Metallarbeiten auf. Gerne beraten wir Sie über mögliche Förderungen in den Bereichen Sanitär, Heizung, Klima und Metallbearbeitung. IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Wir suchen für unsere Kunden zum Kauf: • 1 oder 2 Familienhaus mit Garten und gr. Garage / Werkstatt, Renovierungsarbeiten sind kein Problem • gepflegtes Einfamilienhaus / DHH für eine junge Familie mit Garten und Garage od. Carport. Bonität ist gesichert ! Wir sind für Sie da: seriöse Beratung, schnelle Abwicklung Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Wir sind ein expandierender Hersteller von hochwertigen Profi-Malerwerkzeugen. 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    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Mai 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen.[mehr]

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      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Mai 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen.[mehr]

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        Sitzungsbericht_GR_08.11.2022.pdf

        Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. November 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus den nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. und 18. Oktober 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Simone Rürup, teilt folgendes mit: 1) Geflüchtete aus der Ukraine Am vergangenen Freitag (04.11.2022) sind 43 Personen in unsere große Sporthalle eingezogen. Weiter circa 20 Personen folgen am kommenden Donnerstag (10.11.2022) Seite 2 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 2) Baumaßnahmen: • Die Bushaltestelle in der Gartenstraße wurde fertig gestellt. • Der 3. Bauabschnitt zur Erweiterung des Nahwärmenetztes am Bauhof ist abgeschlossen und der Wertstoffhof ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten in Betrieb. • Risssanierungsarbeiten im Bereich der Ziegeleistraße / Innere Breite wurde letzte Woche durchgeführt • Eine Verkehrsschau wurde mit dem Landratsamt und der Polizei durchgeführt. Sobald die Ergebnisse daraus vorliegen wird das Gremium informiert. • Diverse Schachtsanierungen und Schadstellen in den Straßen werden im November 2022 noch durchgeführt und ausgebessert. 3) Sportplatzbeleuchtung Die Sportplatz Beleuchtung wurde Mitte Oktober ausgetauscht. Es wurde aus einer sechs Mastanlage eine vier Mastanlage hergestellt. Beleuchtungskörper sind vollständig mit LED ausgestattet. Die jährliche Einsparung durch die Umrüstung auf LED Technik beträgt circa 1.500 Euro (gerechnet wurde noch mit einem kwh Preis von 30 Cent). Der Rückbau der alten Masten steht noch aus. 4) Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung wurde gemäß dem letzten Gemeinderatsbeschluss einheitlich umgestellt und verkürzt. Die Beleuchtung wird in allen Gebieten um 24:00 Uhr ausgeschaltet und um 05:30 Uhr wieder eingeschaltet. 5) Streuobstbäume – Jungbäume fürs Oberland • Die Sammelbestellung im Rahmen dieses Förderprogrammes wurde im September abgeschlossen und die Auslieferung erfolgte im Oktober, Nachlieferung im November. • Insgesamt wurden 26 Bäume inklusive Pflegemaßnahmen für 5 Jahre in Auftrag gegeben (2021 waren es noch 22 Bäume). TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten- Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Gebäude ist bereits weitgehend entkernt. In den nächsten Wochen wird die Fassade abgerissen, so dass im November mit den Rohbauarbeiten begonnen werden kann. Seite 3 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 13.09.2022 statt. Die Angebotseröffnung fand am 14.10.2022 für die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik und Zimmerer- und Fassadenarbeiten statt. Die Abgabefrist für das Gewerk Photovoltaikanlage war am 20.10.2022. 1. Heizung + Sanitär: es gingen 2 Angebote ein. Beide Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 390.281,82 Euro netto bzw. 464.435,37 Euro brutto. Das Angebot der Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% unter dem Kostenanschlag. Beide Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Burk zu beauftragen. 2. Lüftungstechnik: es gingen 5 Angebote ein. Alle Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 311.370,45 Euro netto bzw. 370.530,84 Euro brutto. Das Angebot der Firma Dietrich AG aus Aitrang ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 8,2% unter dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Dietrich AG zu beauftragen. 3. Elektrotechnik: es gingen 2 Angebote ein. Beide Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 696.935,67 Euro netto bzw. 829.353,45 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt bei ca. 91,1% des Kostenanschlags. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektro Stotz GmbH + Co.KG zu beauftragen. 4. Photovoltaik: es gingen 3 Angebote ein. Alle Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 57.809,23 Euro netto bzw. 71.033,75 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt ist das Seite 4 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% über dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG zu beauftragen. 5. Zimmerer- und Fassadenarbeiten: Es ist nur ein Angebot abgegeben worden welches, nach rechnerischer und technischer Prüfung, bei brutto 1.519.296,57 Euro endet. Dies entspricht 158,2 % des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens. Die Prüfung auf Wirtschaftlichkeit des Angebotes hat ergeben, dass das Angebot in weiten Teilen, über vorliegenden aktuellen Vergleichspreisen kalkuliert worden ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Ausschreibung gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren einzuleiten. Die Ausschreibung für die Arbeiten für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Die Arbeiten für Elektrotechnik und die Photovoltaikanlage sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Planwerk vergeben werden. Die Arbeiten für die Gewerke Heizung + Sanitär, sowie Lüftungstechnik sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH vergeben werden Es erging folgender Beschluss: 1. Der Auftrag für die Heizungs- und Sanitärarbeiten wird an die Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 464.435,37 Euro brutto vergeben. 2. Der Auftrag für die Lüftungstechnik wird an die Firma Dietrich AG aus Aitrang zum Auftragswert von 370.530,84 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Elektroinstallationen wird an die Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 829.353,45 Euro brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt zum Auftragswert von 71.033,75 Euro brutto vergeben. 5. Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein neues Vergabeverfahren eingeleitet. Seite 5 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die nicht abgewogen werden konnten. Hinzu kam, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen musste der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Die Behördenbeteiligung fand vom 19.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.06.2022 lag vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um: • Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen separaten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises • Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz • Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses • Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Seite 6 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 21.06.2022 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.10.2022. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2022 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 06 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung Seite 7 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebauungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fassnacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegangen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden Anregungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewässerrandstreifens verkleinert wurde sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen sowohl im Textteil als auch im Plan gemacht wurden, musste der Bebauungsplan nochmals ausgelegt werden und die Behördenbeteiligung nochmals erfolgen. Die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10.01.2022 bis zum 23.02.2022. Die öffentliche Auslegung fand vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 mit der Fassung vom 20.10.2021 statt. Die Änderungen aus der Auslegung umfassen folgende Punkte: − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Zwischenzeitlich wurde ein Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes im Bereich Bühl / Geigensack durchgeführt. Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.10.2022 Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und Seite 8 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. 4. Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst TOP 07 Auftragsvergabe Hochwasserschutzmaßnahme aus dem Starkregenrisikomanagement (Hirschstraße, Igelstraße, Zeppelinstraße) und Vorarbeiten Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen aufgefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schadenspotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. In der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 wurde das Ing.-Büro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt die Maßnahme zu planen und auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde auf der Vergabeplattform des Landkreises Ravensburg sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 13 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 26.09.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten - Bauwerk Sulpacher Straße - Bauwerk Zeppelinstraße - Bau Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl - Bau eines Retentionsbeckens Zur Submission gingen 3 Angebote ein. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.736.152,69 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 2.267.689,11 Euro brutto (=130,6%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Zwisler GmbH, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 Euro brutto abgegeben. Seite 9 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Die Kostenberechnung aus 2021 lag bei 610.000 € brutto ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Das bepreiste Leistungsverzeichnis ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl lag bei 1.041.450,35 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis für den Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken Bühl lag bei 410.153,63 € brutto. Die Preissteigerungen von der Kostenberechnung über das bepreiste Leistungsverzeichnis zum Angebot sind mehreren Hauptgruppen zuzuordnen: • Zusätzliche Leistungen aus den Anforderungen des Bodenschutzes • Mehrkosten für die Entsorgung / Deponierung von Überschussmassen • Ausgestaltung Trocken- und Stützmauern • Allgemeine Preissteigerungen aus der aktuellen Situation, vor allem Entwicklung der Energiepreise Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Zwisler, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Ungeachtet der deutlichen Preissteigerung empfehlen wir eine Vergabe auf das vorliegende Angebot. Eine Aufhebung mit gleichzeitiger Neuausschreibung im Winter verspricht nach Einschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht keine Kostenreduzierung. Vielmehr ist im Gegenteil mit weiter steigenden Preisen zu rechnen. Eine Aufhebung mit Neuausschreibung im nächsten Jahr würde auch bedeuten, dass der Förderantrag neu gestellt werden müsste. Eine erneute Förderung ist dabei nicht sichergestellt. Zuschuss: Die Gemeinde Baindt hat mit Zuwendungsbescheid vom 27.07.2022 337.800 € bewilligt bekommen. Des Weiteren stehen aus der ersten Baumaßnahme (Öffnung Sulzmoosbach) noch 75.700 € nicht abgerufene Fördermittel zur Verfügung. Insgesamt können laut beiliegendem Förderbescheid (Anlage 2) noch 413.500 € abgerufen werden. Zudem wird die Finanzverwaltung einen Erhöhungsantrag stellen. Über dessen Bewilligung wird erst 2023 entschieden. Der Zuschussgeber empfiehlt uns zudem den günstigsten Bieter anzunehmen und weitere Einsparungen vorzunehmen. Seite 10 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Zeppelin-, Hirsch-, Igelstraße sowie für den Vorgriff Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl werden an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang zum Angebotspreis von 1.736.152,69 € brutto vergeben. TOP 08 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der Bündelausschreibung Strom für 2023 und 2024 Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt hat an der Bündelausschreibung zur Lieferung von Ökostrom des Landkreises Ravensburg teilgenommen. Seit 01.01.2013 bezieht die Gemeinde zu 100 % Ökostrom für alle kommunalen Verbrauchsstellen. Den Zuschlag für die Gemeinde Baindt für die Belieferung mit Strom für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 erhielten die Gemeindewerke Oberhaching GmbH, welche die Gemeinde Baindt seit 2019 mit Ökostrom beliefern. Angebote anderer Stromlieferanten sind nicht eingegangen. Der Strom stammt zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien, wovon mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen müssen, die nicht älter als 4 Jahre sein dürfen, was unter anderem ein Kriterium vom Umweltbundesamt sowie für die volle Punktzahl in dieser Kategorie beim European Energy Award (EEA) ist. Der Arbeitspreis wurde für die Jahre 2023 und 2024 gesondert ermittelt. 2023 wird dieser ca. 10-mal so hoch sein als noch 2022. Konkret beträgt der Arbeitspreis für das Jahr 2023 genau 59,22 ct/kWh und geht im Jahr 2024 auf 35,37 ct/kWh zurück. Mit Steuern und Abgaben (CO2-Abgabe, KWKG- Abgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, etc.) liegt der Bruttopreis 2023 bei circa 89 ct/kWh und für 2024 bei ungefähr 64 ct/kWh. Für die Jahre 2021 und 2022 liegt der Bruttopreis noch bei ca. 25 ct/kWh, bzw. seit Wegfall der EEG-Umlage am 01.07.2022 bei circa 20 ct/kWh. Der Strompreis der letzten Jahre (Arbeitspreis netto ohne Abgaben, Steuern etc.) war wie folgt: Strompreis 2019 und 2020 (100 % Ökostrom) 6,06 ct/kWh Seite 11 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Strompreis 2021 und 2022 (100 % Ökostrom) 5,08 ct/kWh Strompreis 2023 (100 % Ökostrom) 59,22 ct/kWh Strompreis 2024 (100 % Ökostrom) 35,37 ct/kWh Eine Möglichkeit aus der Bündelausschreibung auszutreten gibt es nicht, da zum Stichtag (29.09.2022) die erforderlichen Strommengen durch den Energieversorger erworben wurden. Im Falle eines Ausstiegs würden daher Schadensersatzforderungen auf die Gemeinde Baindt zukommen. Im Gegensatz zur Vergangenheit, als bei Bündelausschreibungen im Strombereich niedrige Preise erzielt wurden, ist der Einkaufspreis für Strom, speziell für das Jahr 2023, nun sehr hoch. Dies ist vor allem der derzeitigen Krisensituation auf dem Energiemarkt geschuldet. Daneben sind in diesem Preis gewisse Sicherheiten des Energieversorgers eingerechnet, da dieser Fixpreis für ein gesamtes Jahr gilt und in einer solchen Krisensituation entsprechende Unsicherheiten miteinkalkuliert werden. Für das Jahr 2024 ist der Arbeitspreis dann wieder deutlich geringer, dennoch deutlich über dem Niveau aus der Vergangenheit, dass voraussichtlich nicht wieder erreicht werden wird. Ein solcher Fixvertrag über 2 Jahre bietet für die Gemeinde Baindt eine gewisse Sicherheit, die bei den momentanen Unsicherheiten in der Energieversorgung, als sehr wichtig einzustufen ist. Wie schwierig es ist, derzeit überhaupt einen Stromlieferanten zu finden, zeigt sich daran, dass erst in der zweiten Ausschreibungsrunde überhaupt ein Angebot einging. Zum Zeitpunkt der ersten Ausschreibungsrunde im August lag der Strompreis nochmals um einiges höher. Insgesamt haben sich 40 Kommunen und Zweckverbände des Landkreises Ravensburg an der Bündelausschreibung für Ökostrom beteiligt und sind ebenfalls vom Ergebnis betroffen. Die Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Bündelausschreibung Strom wurde seitens der Gemeindeverwaltung geprüft, ist jedoch nicht gegeben. Für die kommende Bündelausschreibung Strom ab 01.10.2025 wird die Gemeinde Baindt daher prüfen, ob vergaberechtlich und in der praktischen Umsetzung die Möglichkeit besteht, eine eigene Ausschreibung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro durchzuführen. Im Vergleichsjahr 2020, dem 1. Corona-Jahr war der Stromverbrauch sehr niedrig. Nun werden allerdings umfangreiche Energiesparmaßnahmen umgesetzt, was den Stromverbrauch senkt. Daher wird die Annahme getroffen, dass sich diese Effekte ungefähr aufheben und der Stromverbrauch der kommenden beiden Jahre gegenüber 2020 konstant bei circa 320.000 kWh im Jahr bleibt. Seite 12 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis der Bündelausschreibung Strom 2023 / 2024 zur Kenntnis TOP 09 Weiterentwicklung der Innerortsflächen entlang der Marsweilerstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 19. März dieses Jahres hat sich der Gemeinderat bei einer Klausurtagung damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, werden der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrieben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Potenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaffen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Ebenfalls ist es dem Gremium wichtig, dass eine Innenentwicklung, wo möglich, erfolgen soll. Dies muss jedoch geordnet und dem dörflichen Charakter der Gemeinde angepasst, in einer angemessen verdichteten Bauweise erfolgen. Ein Gebiet, das nach Meinung der Gemeinderatsmitglieder überplant werden sollte ist der Bereich entlang der Marsweilerstraße. Hier ist zu diskutieren welche Bereiche überplant werden sollen. In der Anlage ist ein möglicher Geltungsbereich für einen Bebauungsplan aufgezeigt und farblich abgesetzt sind Erweiterungsflächen eingezeichnet. Der Bereich entlang der Marsweilerstraße sollte überplant werden, um eine geordnete, angemessen verdichtete Bauweise zu ermöglichen. Seite 13 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Planungsbüro, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlichen Schritte, abzuklären. TOP 10 GMS - Bildung Beirat zur VHS-Arbeit Stellvertretende Hauptamtsleiterin Maurer teilt mit: Am 31.03.2022 wurde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) die Richtlinie zur Förderung der Erwachsenenbildung im GMS neu beschlossen. Nach dieser Richtlinie soll es im GMS einen Beirat zur VHS Arbeit, mit dem Titel "Beirat Volkshochschulen GMS", geben. In der Verbandsversammlung des GMS am 01.12.2022 soll über die Besetzung des Beirats Volkshochschulen GMS Einigung erzielt werden. Damit die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg einen Sitz bekommen, schlägt die Verwaltung vor der Bildung einer Zählgemeinschaft dieser drei Gemeinden zuzustimmen (Variante 2 der Anlage 1). Nach dieser Variante hat Ravensburg zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Insgesamt werden vier Mitglieder der Verbandsversammlung des GMS entsandt. Die zwei Sitze, die Ravensburg im Beirat Volkshochschulen GMS erhält, sind durch ordentliche Mitglieder der Verbandsversammlung des GMS zu besetzen. Der Verwaltung wurden dazu folgende Personen vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle Die Gemeindeverwaltung schlägt die Bildung einer Zählgemeinschaft der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg vor. Für die Besetzung wird von der Gemeindeverwaltung folgende Person vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) Seite 14 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Der Sitzverteilung der Variante 2 im Beirat Volkshochschulen GMS wird zugestimmt. Ravensburg erhält zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) 2. Um in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Einigung über die Zusammensetzung des Beirats zu erzielen, werden folgende Mitglieder der Verbandsversammlung Mittleres Schussental als Vertreter der Stadt Ravensburg vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle TOP 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) für das Jahr 2023 Kämmerer Abele teilt mit: Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung grundsätzlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Gemeinden sind jedoch befugt, die Hebesätze für die Realsteuern in einer getrennten Satzung festzulegen. Die Festsetzung in einer gesonderten Hebesatzsatzung ist insbesondere dann geboten, wenn der Gemeinde auch bei verzögertem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bereits zu Jahresbeginn die Grundlagen für eine endgültige Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen sollen. In der Haushaltssatzung sind die Hebesätze dann nur noch nachrichtlich aufzuführen. In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2022 wurde im Zuge der Vorstellung der wesentlichen Investitionsansätze für die Haushaltsjahre 2023/2024, die bevorstehende finanziell schwierige Lage der Gemeinde Baindt detailliert aufgezeigt. Insbesondere muss die Ertragskraft mittels Einnahmeanpassungen bzw. Ausgabenreduzierungen gestärkt werden, um das negative ordentliche Ergebnis etwas abzufedern. Möglichkeiten die Ausgaben über die Streichung von Freiwilligkeitsleistungen zu reduzieren gibt es wenige, da diese nur noch in begrenztem Umfang angeboten Seite 15 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 werden. Eine minimale Stärkung des Ergebnishaushaltes ist nicht ohne die Anpassung der Einnahmeseite möglich. Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.10.2022 hierüber beraten. Gemäß der Vorberatung sollen die Realsteuerhebesätze zum 01.01.2023 wie folgt neu festgesetzt werden: Grundsteuer A 370 v. H. Grundsteuer B 450 v. H. Gewerbesteuer 370 v. H. Die Finanzverwaltung kann aufgrund des derzeitigen Aufwandes nicht garantieren, dass die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan am 17.01.2023 bereits beschlossen werden kann. Um die Bescheide ordentlich bekannt zu machen und nicht nachträglich rückwirkend zu ändern, wird eine Hebesatzsatzung vorgeschlagen. Angesichts der starken Steigerung der Ausgaben, hätte eine wesentlich höhere Hebesatzerhöhung in Betracht gezogen werden müssen, jedoch sollten wir unsere Steuerpflichtigen nicht überstrapazieren. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wie vorliegend (Anlage 1) und erläutert. TOP 12 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2023/2024 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale Kämmerer Abele teilt mit: Während für die vorläufige Unterbringung im Gesetz genaue Vorgaben zur Größe und Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft getroffen werden, gibt es für die Anschlussunterbringung keine Vorgaben. Dadurch gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen. Ziel der Anschlussunterbringung ist die zügige endgültige Unterbringung der geflüchteten Menschen und ihre Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen. Bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum, besonders für alleinstehende Flüchtlinge und Familien, ist in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden nur schwer zu finden. Die Anschlussunterbringung steht damit in dem Spannungsfeld, Seite 16 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 für eine nicht absehbare Zeit eine angemessene Unterkunft zu bieten, ohne zur dauerhaften Wohnung zu werden. Ein- und Auszüge, der oft kurzfristig angekündigte Nachzug von Familienangehörigen und die Berücksichtigung von Nationalität und Religion bei der Zusammensetzung von Wohngemeinschaften erfordern eine gewisse Flexibilität bei der Belegung der Unterkünfte. Das deutsche Mietrecht, vor allem die Einhaltung von Kündigungsfristen, lässt zeitnahe Umzüge innerhalb der kommunalen Objekte nicht zu. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeindetag für die Unterbringung öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnisse. Durch Einweisungsverfügungen wird dem Geflüchteten und gegebenenfalls seiner Familie ein bestimmtes Zimmer/eine bestimmte Wohnung in der Unterkunft zugewiesen. Die Einweisung ist in der Regel zeitlich befristet und kann bei Bedarf verlängert werden. Diese Vorgehensweise unterstreicht auch, dass die Anschlussunterbringung lediglich eine vorübergehende Maßnahme zur Verhinderung von Obdachlosigkeit darstellt. Zur Regelung des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses kann eine Benutzungssatzung gemäß § 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) erlassen werden. Um von den Bewohnern Gebühren für die Nutzung der Unterkunft verlangen zu können, muss aufgrund des Satzungsvorbehalts des § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Satzung erlassen werden. Diese Nutzungsgebühren dürfen höchstens in der Höhe festgesetzt werden, die die Gesamtkosten der Einrichtung decken. Zu beachten ist, dass die Gebührensatzung vor der Einweisung in das jeweilige Objekt in Kraft zu setzen ist. Einer rückwirkenden Gebührenerhebung stehen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit entgegen. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe/Gebührenkalkulation: Betreibt die Gemeinde die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft als öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 GemO, so richtet sich die Finanzierung der insoweit entstehenden Aufwendungen bei öffentlich-rechtlicher Organisationsform ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes. Auf die Vorschriften über das Mietrecht (§§ 535ff BGB) kann insoweit nicht, auch nicht analog, zurückgegriffen werden. Benutzungsgebühren für Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte sind deshalb nach den Bestimmungen des KAG (§ 13 ff.) zu bemessen; sie sind Kommunalabgaben, für die die Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend gelten, soweit das KAG auf sie verweist (§ 3 KAG). Dies bedeutet, dass die Gebührensätze für die Unterkünfte auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden müssen. Dabei ist insbesondere das Kostendeckungsprinzip des § 14 Abs. 1 KAG und die im Abgabenrecht geltenden weiteren Grundsätze, insbesondere das Gleichbehandlungsgebot und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Der Kostendeckungsgrundsatz gebietet, die Gebühren von vornherein so zu kalkulieren, dass das Aufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anrechenbaren Kosten nicht übersteigt. Grundlage für die Festsetzung des Gebührensatzes hat deshalb eine entsprechende Gebührenkalkulation zu sein, anhand der die Beachtung des Kostendeckungsgrundsatzes nachgewiesen wird. Die Gemeinde hat, unter Wahrung des Kostendeckungsgrundsatzes, eine Gebührensatzobergrenze für die Unterkünfte zu ermitteln (kalkulieren), die mehr oder weniger deutlich von der örtlichen Vergleichsmiete abweichen kann. Da die Gemeinden nicht verpflichtet sind, voll kostendeckende Gebühren zu erheben, kann bei der Festsetzung der Gebührensätze für die Unterkünfte die örtliche Vergleichsmiete als Richtwert zugrunde gelegt werden. Seite 17 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Entsprechend dem geltenden aufgabenbezogenen Einrichtungsbegriff sind grundsätzlich alle Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Bei der nutzungsorientierten Kalkulation steht der Nutzungswert der Einrichtung im Vordergrund. Betriebs-/Nebenkosten: Für den überlassenen Wohnraum fallen zusätzliche Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw. an, die im Rahmen privatrechtlicher Mietverhältnisse regelmäßig ganz oder teilweise zusätzlich zum Mietpreis dem Mieter der Wohnung auferlegt werden. Die Gemeinden stehen hier vor der Wahl, entweder in die Benutzungsgebühr für die überlassene Unterkunft auch sämtliche Nebenkosten einzurechnen oder für die Nebenkosten gesonderte Gebührentatbestände auszuweisen. Aus Praktikabilitätsgründen kann in der Satzungsregelung auf die Ausweisung besonderer Gebührensätze für die Nebenkosten verzichtet und einer pauschalen Benutzungsgebühr, die alle Nebenaufwendungen der Gemeinde beinhaltet, der Vorzug gegeben werden. In der derzeitigen Satzung werden eine Benutzungsgebühr und eine Betriebskostenpauschale ausgewiesen. Aufgrund der Transparenz werden beide Positionen derzeit nicht zu einer Gebühr zusammengefasst. Insbesondere die höheren Stromkosten für Heizung etc. erhöhen die Betriebskostenpauschale dementsprechend. Bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals wurde ein Zinssatz von 1,9 % zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze werden den allg. anerkannten AfA-Tabellen entnommen; die Abschreibung erfolgt linear. Theoretisch könnten in den Wohngebäuden durchschnittlich bis zu 80 Personen untergebracht werden. Die Anlage 1, die für alle Mitglieder des Gemeinderates beigefügt ist, enthält die ausführliche Gebührenkalkulation für die einzelnen Wohngebäude. Die Berechnungen für die einzelnen Wohngebäude zeigen Unterschiede auf, die durch die Zusammenfassung der Ergebnisse ausgeglichen werden. Wie bereits eingangs erwähnt, bilden alle Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Die von der Gemeinde festgesetzten Gebühren werden vom Landkreis Ravensburg getragen. Wir sind uns mit dem Gemeindetag auch darüber einig, dass von politischer Seite ein vollständiger Ersatz der kommunalen Unterkunftskosten angestrebt werden sollte. Die Inflation schlägt bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren und der Betriebs- kosten voll zu Buche. Die Gemeindeverwaltung agiert vorausschauend und passt die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation an. Bei Selbstzahlern wurde nur eine minimale Betriebskostenanpassung vorgenommen. Seite 18 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation (Anlage 1) für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen und tritt am 01.01.2023 in Kraft. TOP 13 Vergabe der Anliegerprojekte Baukörper B im Baufeld 1 und Baukörper D im Baugeld 2 im Fischerareal Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wurde ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesamten Baufelds. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzeptvergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vorgestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemiebedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Der städtebauliche Entwurf musste in einen Bebauungsplan umgesetzt werden, der mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 Rechtskraft erlangt hat. Die beiden Ankerprojekte wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 vergeben. Am 12. Juli 2022 haben die Akteure der Ankerprojekte in der Schenk- Konrad-Halle die jeweiligen Ankerkonzeptionen vorgestellt. Die Bewerbungsphase der beiden Anliegerprojekte ging bis zum 19.09.2022. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sieben bewertbare Bewerbungen eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Bewerbergespräche fanden am 06.10.2022 in Seite 19 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 standardisierter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 17.10.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Ein Bewerber hat seine Bewerbung zurückgezogen. Der am 29.10.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wurden die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Es erging folgender Beschluss: 1. In der Vergabephase der Anliegervergabe im ersten Bauabschnitt der offenen Konzeptvergabe im Fischerareal werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.10.2022 die Bewerbung Nr. 13 (Bauträger WRV Gruppe, Meckenbeuren) für den Baukörper B im Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 7 (Bauträger Fritschle Projektentwicklung, Uttenweiler) für den Baukörper D im Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden ausgewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Bauschuttcontainer Sulpach Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wem die Bauschuttcontainer zwischen Sulpach und Dachser auf dem Feldweg entlang des Bampfen im Gewässerrandstreifen gehören bzw. wer diese dort gelagert hat. Ortsbaumeister Roth klärt den Sachverhalt. b) Betreuung durch die Stiftung Liebenau Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie es mit der Betreuung in Baindt durch die Stiftung Liebenau weitergeht. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass in den nächsten Tagen hierzu ein Telefontermin angesetzt ist und dann eine Information an das Gremium erfolgt. Seite 20 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 c) Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg Ein Gremiumsmitglied spricht die neue Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg an. Wurde diese nun schon gebaut und gibt es Möglichkeiten diese zu verlagern. Bürgermeisterin Rürup sagt, dass dieses Thema auch in der Verkehrsschau mit der Polizei und dem Landratsamt angesprochen wurde. Es gibt derzeit keine Möglichkeiten die Verlagerung des Standortes für Ladesäule anzuordnen. Die Ladesäule sei nicht in einem Sichtfeld. d) Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Bürgermeisterin Rürup, berichtet, dass die neue Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, Frau Sandra Flintrop, zum 01. November ihre Tätigkeit bei der Gemeinde begonnen hat. Ende der öffentlichen Sitzung[mehr]

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          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 20. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen.[mehr]

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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 20. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen.[mehr]

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              Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 6, [11, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 43, 44 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) – hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2022 folgende Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt ( Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 07.12.2021 zuletzt geändert am 07.12.2021, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 08.12.2021 wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 8: 8. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 2 Änderung der Friedhofssatzung Die Friedhofssatzung in der Fassung vom 06.Oktober 2020, zuletzt geändert am 03.05.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 06.05.2022 wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende neue Ziffer IV: IV. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung der Gemeinde Baindt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Die Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 08.02.2011, zuletzt geändert am 11.01.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 14.01.2022 wird wie folgt geändert: 1. 1. Das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 22: 22. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben Baindt, den 13.09.2022 Kenntnis genommen: Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung bei Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann gelten gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Baindt, den 13.09.2022 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 26.09.2022[mehr]

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                Amtsblatt_KW_20_20_05_2022.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 20. Mai 2022 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Informationsveranstaltung Windenergie im Altdorfer Wald Montag, den 23. Mai 2022 17.30 – 21.00 Uhr in der Sirgensteinhalle | Vogt Live-Übertragung auf https://youtu.be/E1HoxB5cbvc ab 18.00 Uhr Einlass ist ab 17.30 Uhr. Veranstalter sind das Forum Energiedialog Baden-Württemberg und der Landkreis Ravensburg in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden. www.energiedialog-bw.de Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Worum geht es? | Im Altdorfer Wald sind von Forst Baden-Württemberg landeseigene Flächen (Staatswald) für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt worden. In einem Ausschreibungsverfahren von Forst Baden-Württemberg haben die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, gemeinsam mit dem Projektentwickler iTerra energy GmbH, den Pachtzuschlag erhalten. | Die Projektentwicklung steht noch ganz am Anfang. Die angrenzenden Gemeinden wollen bereits frühzeitig über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte informieren. | Dazu möchte die Veranstaltung einen Beitrag leisten und bringt Landesregierung, Landkreis, Kommunen und Bürgerschaft über eine verträgliche Nutzung der Windenergie im Altdorfer Wald miteinander ins Gespräch. | An Infoständen präsentieren sich unterschiedliche Akteure und Interessensgruppen mit ihren Anliegen. | Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirt- schaft Baden-Württemberg, wird die Perspektive der Landesregierung erläutern und Fragen aus dem Publikum beantworten. | Bei der Veranstaltung geht es nicht um die konkrete Anzahl an Windenergieanlagen und deren Standorte. Die Veranstaltung ist vielmehr Auftakt eines Dialoges um die Windenergie im Altdorfer Wald. Im Nachgang sind weitere Dialogaktivitäten vorgesehen, z. B. kommu- nale Veranstaltungen zu relevanten Themen sowie die Bildung einer Dialoggruppe unter Einbezug lokaler Akteure. Welcher Ablauf ist geplant? | Infomarkt mit folgenden Informationsständen: • Forst Baden-Württemberg zur Windenergienutzung im Wald • Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH und iTerra energy GmbH zum aktuellen Projektstand und Zeitplan • Landratsamt Ravensburg zum bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren von Windenenergieanlagen • Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zu raumordnerischen Fragestellungen • NABU und BUND zum Natur- und Artenschutz • Lokale Bürgerinitiativen und Vereine mit ihren Anliegen | Begrüßung durch Harald Sievers, Landrat Landkreis Ravensburg, und Peter Smigoc, Bürgermeister Gemeinde Vogt | Vorstellung der Infostände und ihrer Vertreter*innen | Impulsvortrag zur Energiepolitik des Landes Baden Württemberg, Dr. Andre Baumann, Staats- sekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | Moderierte Abschlussdiskussion mit Fragen und Reaktionen aus dem Publikum | Offener Ausklang an den Infoständen Moderation Jakob Lenz, Forum Energiedialog Wer? | Teilnehmen können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gemeinden Bai- enfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Zuschauerzahl ist begrenzt und eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Das Tragen einer FFP2 oder einer medizinischen Mas- ke wird empfohlen. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Foto- und Filmaufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden. Wie? | Anmeldung per email unter ravensburg@energiedialog-bw.de unter Angabe des vollen Namens und des Wohnortes. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Daten werden nicht gespeichert und nur im Falle der Infektionsnachverfolgung genutzt. Kontakt | Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez | s.albiez@energiedialog-bw.de | Telefon 0 151 10 67 48 03 ab 1 7. 30 ab 1 8. 00 - L iv e ab 1 9. 45 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Woher kommt der große Erdhügel auf dem Parkplatz Klosterwiesen und was passiert mit ihm? Der große Erdhügel stammt von der aktuellen Baumaßnahme zum Neubau des Geh- und Radweges (Bauab- schnitt III) vom Hasenweg Sulpach in Richtung Mochenwangen. Der Parkplatz Klosterwiesenschule dient derzeit als Zwischenlagerplatz zur Aufbesserung der Erde. Durch die Zuführung von Kalk wird die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden ver- bessert. Nach der Aufbereitung der Erde wird diese im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung, sowie der Böschungshinterfüllung am Radweg wieder benötigt und dort verbaut. Der Vorteil ist: Dieses Aufbereitungsver- fahren spart ca. 2000 m³ Kies für den Bau des Geh- und Radweges ein. Außerdem muss dadurch das angefal- lene Aushubmaterial nicht entsorgt werden. In enger Abstimmung mit den Vereinen und in Rücksichtnahme auf deren Hallennutzung wurde innerhalb von zwei Wochen der Boden behandelt. Die Situation wird sich nun wieder deutlich verbessern, da der Parkplatz ab sofort wieder zu zwei Dritteln nutzbar ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass das Aushub- material bis zum Musikfest größtenteils vom Parkplatz abgefahren sein wird. Wir danken den Nutzerinnen und Nutzern und vor allem unseren Vereinen für das gute und unkomplizierte Miteinander im Zusammenhang mit unserer Baustelle und freuen uns auf die Fertigstellung des Radweges. Ende August 2022 soll es soweit sein! Ihre Gemeindeverwaltung Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai Zum zweiundzwanzigsten Mal (seit dem Jahr 2001) wird am 22.05.2022 der internationale Tag der Biodiversität gefeiert. Er erinnert an den Tag, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) offiziell angenommen wurde. Bis zum Jahr 2000 wurde der Tag am 29. Dezember gefeiert, da das Abkommen am 29.12.1993 in Kraft trat, dann wurde der Tag von den Vereinten Nationen in den Mai vorverlegt. Mit seinen derzeit mehr als 190 Vertragsparteien ist es das umfassendste, verbindliche, interna- tionale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Die Erhaltung von biologischer Vielfalt, die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile sind die drei übergeordneten Ziele. Der 22. Mai soll uns daher vor allem an unsere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber der Natur erinnern. Am Tag der Artenvielfalt soll jeder für sich überlegen, was er persönlich tut oder tun kann, um das Naturkapital unseres Planeten zu bewahren. Denn klar ist: So vielfältig und faszinierend unsere Natur ist - der Verlust unse- rer biologischen Vielfalt stellt mit dem Klimawandel weltweit die gegenwärtig größte ökologische, aber auch ökonomische Bedrohung dar. Jeder ist angehalten seinen individuellen Beitrag zum Schutz unserer Natur, von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen und damit zugleich unserer elementaren Lebensgrundlage zu leisten. Sei es ein Insektenhotel oder mehr wilde Wiese statt Schotter im Garten, jeder kann sich einbringen, die Möglichkeiten sind endlos. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 27.05.2022 Redaktionsschluss: 23.05.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Blutfreitag, 27.05.2022 bleibt das Rathaus geschlossen. Ihre Gemeindeverwaltung Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie herzlich zur Informationsveranstal- tung am Montag, 30. Mai 2022 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal geht in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufga- ben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbau- projekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte an- schließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen durch den Gemeinderat erfolgt Anfang November 2022. Bei der Infoveranstaltung stellen sich die beiden Ankerprojektträger vor. Darüber hinaus wird das Anliegerver- fahren von den erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen, die das gesamte Projekt in der Gemeinde begleiten, den Bürgerinnen und Bürgern und dem interessierten Personenkreis ausführlich dargestellt. Auch soll die Veranstaltung den Kontakt und die Vernetzung zwischen den Interessenten ermöglichen. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/Fischerareal. Ich freue mich über Ihre rege Teilnahme und auf gute Gespräche und Begegnungen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellv. Leitung der Finanzverwaltung Stabsstelle zur politischen Steuerung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01.03.2023 zur Unterstützung der Bürgermeisterin der Gemeinde eine Nachbesetzung für die Stabsstelle zur politischen Steuerung und eine stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d). Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Die Stelle bietet sich für Absolventen der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg oder Kehl an. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören als stellv. Leitung der Finanzverwaltung (50%) - Allgemeine Stellvertretung des Fachbediensteten für das Finanzwesen - Übernahme von Aufgaben bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und der - Erstellung des Jahresabschlusses - Abschlüsse der steuerlichen Betriebe - Unterstützung im Bereich der Digitalisierung - Allgemeine Querschnittsaufgaben der Finanzverwaltung - Mitwirkung beim Zuschusswesen Stabsstelle zur politischen Steuerung (50%) - Planung und Steuerung anspruchsvoller kommunaler Projekte (Multiprojektmanagement) - Qualifizierte Unterstützung der Bürgermeisterin - Protokollführung bei wichtigen Besprechungen und Terminen - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Baindt Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Public Management, Bachelor of Laws - Allgemeine Finanzverwaltung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende - Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Verhandlungspartnern - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Vollzeitstelle mit Besoldung bis A 11 LBesGBW bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraus- setzungen - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mit- arbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 24.06.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) und Kämmerer Wolfgang Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Der Landkreis Ravensburg informiert zum Zensus 2022 Am 15. Mai 2022 war der sogenannte Zensusstichtag für Deutschland. Millionen baden-württembergischer Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen dieser Erhebung befragt und eingeladen diese wichtige sta- tistische Erhebung zu unterstützen. Doch was bedeutet das nun konkret? Was ist der Zensus? Wann geht’s los und wie läuft die Erhebung aus Bürgersicht ab? Was ist der Zensus? Der Zensus ist ein Fundament in der amtlichen Statistik. Aus den gewonnenen Daten leiten sich verschiedene Ent- scheidungen bis hinein in die kommunale Ebene ab. So zeigt uns der Zensus 2022 im Ergebnis auf, wie viele Men- schen in Deutschland leben, wie sie wohnen und welche Struktur die Bevölkerung hat. Diese Eckdaten werden für unterschiedliche Entscheidungen herangezogen - von der Einteilung der Wahlkreise, Stimmverteilung im Bundesrat, bundesstaatliche und kommunale Finanzausgleiche bis hin zu Sitzverteilungen in kommunalen Vertretungskör- perschaften. Wie läuft die Erhebung aus Bürgersicht ab? Für die Erhebung dieser Daten werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Alle Erhebungsbeauf- tragten werden geschult, schriftlich bestellt, sind förmlich auf die Geheimhaltung verpflichtet. Die Befragungen begannen zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022 und basieren auf einer Zufallsstichprobe, auf die der Landkreis keinen Einfluss hat. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich im Vorfeld per Terminkarte an, indem Sie ihre Kontaktdaten angeben und schriftlich einen Termin mit den Bürgerinnen und Bürgern ausmachen. Vor der eigentlichen Befragung weisen sich die Erhe- bungsbeauftragen mit einem Ausweis der Erhebungsstel- le und zugleich mit dem Personalausweis aus. Die Befragungen werden grundsätzlich an der Woh- nungstüre und nicht in den Wohnungen durchgeführt. Bei der Befragung wird zunächst ein persönliches Inter- view von fünf bis zehn Minuten geführt. Anschließend bekommen die Befragten von den Erhebungsbeauftrag- ten einen Zugangscode für eine Online-Befragung, in der weitere Informationen erhoben werden. Der Landkreis weist daraufhin, dass diese zweite Befragung in Ausnah- mefällen auch auf Papier oder direkt mit den Erhebungs- beauftragten durchgeführt werden kann. Dem Schutz der persönlichen Daten kommt beim Zensus eine wichtige Bedeutung bei. Die Angaben, die erhoben werden, werden streng vertraulich behandelt. Die einge- richtete Erhebungsstelle ist technisch und organisato- risch von der restlichen Landkreisverwaltung getrennt. Zudem ist es bestimmten Berufsgruppen verboten, als Erhebungsbeauftragte eingesetzt zu werden. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, warnt die Erhebungsstelle des Landkreises Ravensburg vor möglichen Trickbetrügern. Hierbei sollte darauf geachtet werden: Fragen über Ein- kommen, Bank-/Kreditkarte, Sozialversicherungsnum- mer, persönliche Passwörter oder Benutzerkennungen, etc. werden nicht abgefragt. Zudem melden die Erhe- bungsbeauftragten sich im Vorfeld an und kommen in keinem Fall spontan und ohne Ankündigung vorbei. Die Erhebungsbeauftragten stellen den Erstkontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern niemals telefonisch her, son- dern kündigen sich immer postalisch an. Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Personen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden so- wie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Test- station in der Schenk-Konrad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Ver- waltung sind viele dankbare und zufriedene Rück- meldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Ta- gesdurchschnit von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerin- formation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Prä- sentation sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli getroffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle eine Infoveranstaltung zu den Entwicklun- gen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der inter- essierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptverga- beverfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstaltung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befragungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für Planun- gen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schotterinsel Hirschstraße/ Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hauß- mann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Naturschutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blüh- fläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wieder im Sitzungssaal des Rat- hauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kom- mandant der Freiwilligen Feuerwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkamerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppenstärke von 45 Feuerwehr- kameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Feh- leinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophenschutz, Löschwasserver- sorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkomman- danten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Tren- nung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sit- zung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Land- ratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemein- deelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsände- rung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berech- nungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ur- sprünglichen Kostenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berücksichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhau- ses mit Bauhof wird zugestimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauf- tragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anlie- gerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sie- ben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmeversorgung angeschlossen wer- den. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des ge- samten Nahwärmenetzes von dieser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Zie- geleistraße 13 werden zusammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschlusszahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat den Nahwärmean- schluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaß- nahmen im Ortszentrum zu entzerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fi- scherareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Pla- nung für den 3. BA der Wärmeleitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten beschränkt auszuschreiben. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + umwelt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufge- nommen und einen Mustergestattungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spiel- platz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Va- rianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorge- stellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancie- ren), Weidentipis, eine Vogelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeit- punkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baum- mikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königinnenschaukel soie der optio- nale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 balaufen sich auf 86.817 €, bei Va- riante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleistungen er- bracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspiel- platzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + um- welt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkos- tenschätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förder- richtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sa- nieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedli- cher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zumeist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmeverbräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der verstärk- ten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Ener- gietechnik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneutrales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgas- neutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Ver- brauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lokalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhaus- gasausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhaus- gasen eingespart werden können. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Vo- raussetzungen analog zu anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetzlich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruch- nahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralhei- zung), Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien, Maßnah- men zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämm- stoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierungen von Bestandsgebäu- den. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Errichtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Standards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Perso- nen und keine juristischen Personen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdop- pelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, spe- ziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzusehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse angepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungs- formen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vor- gehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Be- stattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darü- ber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zu- letzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Be- stattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuerbestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der hal- banonymen und anonymen Urnengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen werden. Zusätzlich ich eine Reser- vierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Soll- ten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wün- schen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebühren- verzeichnis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst wer- den: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenver- zeichnisses. Unterteilung je Bestattungsform und an- fallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungs- rechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnut- zungsgebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungs- dauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasen- gräber werden geringe Vorgaben gemacht. Es sollen kei- ne Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Boden- platten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zeilen stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinde- ratssitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostende- ckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebüh- ren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit ins- gesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnen- kammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestattungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnengrabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussichtlich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Er- weiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Darstellung des Gebührenver- zeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnen- bestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschrif- tung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Fried- hofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenommen. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung auszuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Ab- wasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grund- sätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti- gung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalab- gabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrech- nung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überde- ckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzuziehen. Die gebüh- renrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalbera- tung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019-2021 ge- tätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskosten- umlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr mög- lich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und ge- bührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge perioden- gerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskos- tenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Ne- benrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckver- bandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. (Tabelle s. unten) Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkula- tionszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hy- draulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähig- keit der Entwässerungssysteme wird überprüft. Das In- genieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets und Gewer- beentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergeb- nisse schließen aufgrund höheren Einnahmen und ge- ringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resul- tieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebs- kostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem aufgrund wesentlich geringeren Unterhaltungs- aufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € geplant. Das vorläufige Ergeb- nis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswasser- gebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinan- zieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kosten- unterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kosten- überdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausur- tagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Au- genschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materialauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Ge- meinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, werden der Gemeinde Rah- menbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorge- schrieben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Potenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächen- recycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hek- tar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächen- nutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemein- den Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusam- mengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Ge- meinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Eben- so nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haus- halt leben ab. Die Zahl der 1-Personenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohnbauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Fläche abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt werden kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbind- liche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flä- chen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebau- ungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Famili- en schaffen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebie- ten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforderliche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kin- dergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo er- folgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommuna- les Gewerbegebiet auf den Gemarkungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgese- hen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vor- gaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwick- lung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Ausschließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflä- chen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung statt- finden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine inter- kommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbefläche- nentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremi- ums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruktiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die An- siedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Verteilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gre- mium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan enthalte- nen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Ge- werbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzu- gestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kri- terien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzen- den gemeinsam mit der Verwaltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Gro- ben Kriterien herausarbeiten, deren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegen- heitskommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeitstermin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Er- gänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhaltung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzustellen. Beschluss: 1. Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwick- lung eines Interkommunalen Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2. Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erar- beiten unter fachlicher Begleitung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3. Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Gemeinde Baindt, auf den Weg ge- bracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Leistungsver- zeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Flä- che zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeich- nis wurde festgelegt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lagerung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kur- se bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Kleinspielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise erlaubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verste- hen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaum- stellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Scha- den aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grund- stück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen sei- ner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravensburg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medie- nentwicklungsplan fertig gestellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorge- stellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaßnahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. Anfang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durch- geführt und im Anschluss dann die Lichtmasten auf- gestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthalle Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungs- plan der großen Sporthalle gewünscht.. Ferienprogramm Ferienprogramm 2022 Die Sommerferien sind bereits in Sichtweite und auch in diesem Jahr möchten wir den Kindern und Jugendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Ferien- wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonstige Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. Aktuell gehen wir davon aus, dass das Ferienpro- gramm ohne Einschränkungen stattfinden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 28. Juli bis zum 10. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Kathrin Senff Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. Mai und Sonntag, 22. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Donnerstag, 26. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. Mai Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 22. Mai Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Donnerstag, 26. Mai Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Mai 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 24.06. Blutreiter Mitgliederversammlung BSS 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. – 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kin- derbetreuung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Rich- tige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Johannes Baptist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: - Alter: zwischen 18 und 26 Jahren - Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens - Teamfähigkeit - Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern - hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern - Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere - Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich - Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Zur Information Klärwerksleiter sucht Bleibe Alexander Paschke, der neue Betriebsleiter un- serer Kläranlag plus Frau, Tochter und gut er- zogenem Hund suchen nach einer neuen Bleibe. Haben Sie zum nächst möglichen Zeitpunkt eine 4-Zimmer Wohnung mit Garten oder Balkon oder ein kleines Haus, gerne auch im Hinterland von Berg, Baindt, Fronreute oder Wolpertswende zu vermieten? Wünschen Sie sich hilfsbereite, anständige und solven- te Mieter? Dann melden Sie sich gerne direkt im Klär- werk unter Tel. 0751 560 670. Landkreis Ravensburg An alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Ravensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs.1 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflich- tet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern folgende Maß- nahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Käferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rinden- schuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturmhölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käfer- holzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchungaller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Turnus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs.1 LWaldG eine Frist bis zum 20.6.2022 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2022 zu erfolgen. Die privaten Waldbesitzenden können sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Ein- schlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs.1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 20.05.2022 gez. Landrat Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unse- rer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbands- gemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt vie- le Maßnahmen zur energetischen Mo- dernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kos- tenlose und interaktive FördermittelBeratung För- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 dermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der ge- meinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können. (Klima-) Spartipp des Monats Mai: Sonne an, Licht aus Momentan ist das Wetter äußerst wechselhaft. Aber auch die Sonne kommt regelmäßig mal zum Vorschein. Zudem ist jetzt Frühling und es ist abends immer länger hell drau- ßen. Daher muss dann kein Licht mehr eingeschaltet wer- den, denn meistens reicht das Sonnenlicht vollkommen aus, um den Raum zu erleuchten. Und selbst wenn die Sonne mal nicht scheint, reicht uns das natürliche Licht tagsüber trotzdem oftmals bereits aus. Ganz frei nach dem Prinzip: (natürliche) „Erleuchtung“ statt (künstlicher) Beleuchtung. In Bezug auf die Sonne müsste die Redewendung also heißen: Mir ist ein (natür- liches) Licht angegangen. Und das allerbeste an der Sache: Die Sonne scheint kom- plett umsonst und muss zudem niemals ausgetauscht werden, wie dies bei Leuchtmitteln öfters mal nötig ist. Aber selbst an Tagen, an denen die Sonne nur kurz oder gar nicht hinter dem Horizont hervorschaut und es drau- ßen düster ist, kann Strom gespart werden und damit Gutes für das Klima getan. Einfach mal das Licht aus- schalten, wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird. Denn selbst energiesparende LEDs benötigen noch zwi- schen 6 und 9 Watt Strom in der Stunde. Klingt zwar erstmal nicht viel, aber über ein ganzes Jahr gerechnet und bei mehreren Lampen in einem Gebäude, kommt hier schon ganz schön was zusammen. Bei normalen Glühbirnen liegt der Stromverbrauch nochmals deutlich höher, weshalb die mögliche Ersparnis und damit der positive Umwelteffekt, nochmals größer sind. Selbst bei der Arbeit in unserer Mittagspause können wir also noch Gutes für das Klima tun und Energie in Form von Strom sparen. Den Geldbeutel schont dies natürlich ebenfalls. Denn selbst bei der Verwendung von 100 Prozent Ökostrom gilt der Satz: Der beste Strom fürs Klima, ist der Strom, der erst gar nicht produziert werden muss. Also bleiben Sie (Strom-) sparsam ! Ihr Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690, E-Mail: klima@b-gemeinden.de Volkshochschule Weingarten Wetter und Klima - Eine Einführung Wie erwärmt die Sonne die Luft? Wodurch entstehen Wolken? Warum weht der Wind? Wie entstehen eigent- lich Jahreszeiten? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Wetter und Klima? Solche ganz zentralen Fragen unseres alltäglichen Lebens stehen im Mittelpunkt des Vortrags von Andreas Schwab. Der Vortrag bildet den Auftakt der neuen VHS-Veran- staltungsreihe Wetter – Klima – Klimawandel und wird in loser Folge in den kommenden Semestern fortgesetzt. Donnerstag, 28. April 2022, 19.30 – 21.00 Uhr (Neuer Termin) Achtalschule, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Natürliche Klimaschwankungen und anthropogen be- dingte Klimaänderungen - Eine Einführung Die Diskussionen um den vom Menschen verursachten Klimawandel sind ständig präsent und werden uns in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr loslassen. Was aber steckt eigentlich dahinter? Gab es Klimaveränderungen nicht schon immer? Wie kann man da überhaupt den Menschen verantwortlich machen? Nach dem Vortrag zu den Grundlagen von Wetter und Klimasetzt dieser zweite Grundlagenvortrag von Andreas Schwab den Schwer- punkt auf den natürlichen und den vom Menschen ver- ursachten Treibhauseffekt. Dienstag, 31.05.2022, 19:30 - 21:00 Uhr (neuer Termin) Achtalschule, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Wir laden alle Interessierten jetzt schon recht herzlich zu den Vorträgen ein. Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Warnung vor neuer Betrugsmasche Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg wurde von mehreren Bürgerinnen und Bürgern darüber informiert, dass sie auf ihren privaten Mobil- funkgeräten angerufen wurden. Mit einer Bandansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde wird dem Angerufenen suggeriert, dass die Sperrung der Sozi- alversicherungsnummer drohe. Um dies zu verhindern, könne man sich per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpartner bei der DRV weiterverbinden lassen. Die DRV Baden-Württemberg warnt eindringlich vor sol- chen Anrufen. Eine Sperrung von Sozialversicherungs- nummern oder -daten wird niemals vorgenommen. Ebenso kontaktiert der gesetzliche Rentenversiche- rungsträger seine Kundinnen und Kunden nicht in die- ser Form. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn am Telefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall sofort die Polizei informieren. Zur Sicherheit bietet die DRV Baden-Württemberg un- ter seiner kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 24 die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Weitere Methoden der Betrüger sowie Verhaltenstipps bietet der kostenlose Flyer »Vorsicht Trickbetrüger«. Die- ser kann heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Einfach und schnell: Termine mit der Agentur für Arbeit online vereinbaren Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Konstanz- Ravensburg können ab sofort einen Termin für die per- sönliche Arbeitslosmeldung online vereinbaren. Auf der Webseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur. de/konstanz-ravensburg ist dieser neue Dienst jetzt ver- fügbar. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Unnötige Wartezeiten in den Eingangsbereichen der Agenturen lassen sich somit vermeiden. Für Katja Thö- nig, operative Geschäftsführerin der Arbeitsagentur ist das ein weiterer Schritt in Richtung digitale Verwaltung und Bürgernähe: „Wir haben gute Erfahrungen mit den Online-Terminbuchungen gemacht. Unsere Videobera- tung findet ebenfalls zunehmend besseren Anklang. Mit dem neuen Service vollziehen wir den nächsten logischen Schritt. Kundinnen und Kunden können nun flexibler mit uns in Kontakt treten.“ Wichtig zu wissen Auch bei der Online-Terminvergabe ist die persönliche Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeits- losigkeit erforderlich. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Arbeitslosmel- dung online über den neuen Personalausweis verifiziert wurde. Dazu muss die Online-Funktion des Ausweises freigeschaltet sein. Die OTV wird sukzessive für viele Kundenanliegen erweitert Aufgrund der positiven Kundenrückmeldungen werden nun weitere Angebote getestet, z. B. Fragen rund um das Arbeitslosengeld, Weiterbildungsmöglichkeiten und die Studien- sowie Ausbildungsberatung. Wenn diese von den Kunden gut angenommen werden, ist geplant, sie nach und nach bundesweit zur Verfügung zu stellen. Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unter- schrift – dank ELSTER-Zertifikat Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden. Das somit papierlose Verfahren fördert den weiteren Bürokratieabbau, die Nachhal- tigkeit und reduziert Kosten. Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familien- kasse der BA bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden. Nun macht es die Familienkasse gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Steuern möglich, mittels ELS- TER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektro- nisch. ELSTER wird schon seit Jahren erfolgreich bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt. Mit diesem Angebot erreicht die Familienkas- se einen weiteren Abbau von Bürokratie und unterstützt Familien durch einen digitalen und weniger aufwendigen Online-Antrag. Die Nutzung von ELSTER ist jedoch optional – Der Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne dieses Zerti- fikat weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanz- verwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de. Sommercamp im Zimmererausbildungs- zentrum Biberach Das Bildungszentrum Holzbau - die überbetriebliche Aus- bildungsstätte der Zimmerer/Zimmerinnen in Baden- Württemberg - bietet im Sommer vom 1. bis 5. August 2022 ein Programm für Jugendliche an, die den Beruf des Zimmerers/der Zimmerin näher kennenlernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm aus Werkeln und Freizeit können Schüler, die in die letzte Klasse der allgemeinbildenden Schulen kommen, Einblick nehmen in das Tätigkeitsfeld der Zimmerleute und selbst etwas Handwerkliches herstellen. Die Schüler haben die Möglichkeit in dem Wohnheim, in dem üblicherweise auch die Auszubildenden wohnen, zu übernachten. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Für das Sommercamp sind ab sofort Anmeldungen mög- lich beim Bildungszentrum: info@zimmererzentrum.de oder telefonisch 07351-44 091 0 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. Mai - 29. Mai 2022 Gedanken zur Woche Die Natur ist schön und wert, angesehen zu werden: Sie erzählt von einem, der noch schöner ist. Matthias Claudius Samstag, 21. Mai 15.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion der Blin- denschule in der Kirche (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Josefine Heine, Hedwig und Paul Krizikalla) Sonntag, 22. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 11.30 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst 17.00 Uhr Baienfurt – Konzert mit Trompeten und Orgel „Der Sonne Glanz“ 18.00 Uhr Binningen – Maiandacht bei der Kapelle in Binningen Montag, 23. Mai 18.30 Uhr Baindt – Bittprozession nach Schachen 19.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Schachen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Dienstag, 24. Mai 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Bittprozession nach Sulpach 19.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Sul- pach († Theresia, Anton und Eugen Elbs, Eugen Haug, Jahrtag: Baptist Elbs) 18.15 Uhr Baienfurt – Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Briach Mittwoch, 25. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 26. Mai – Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Amt, anschließend Öschprozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kirchenchor und dem Musikverein Baindt († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehö- rigen) 08.30 Uhr Baienfurt – Amt, anschließend Öschprozes- sion es singt die Jugenkantorei 18.00 Uhr Baienfurt – Beginn der Pfingstnovene in der Kirche Freitag, 27. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 48. Gruppe (3. Grup- pe hinter dem hl. Blut) am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musikverein um 5.30 Uhr beim Mühlepark- platz 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 28. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 29. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zusammen mit der Kirche für Kinder († Hubert Fuchs, Franz Schützbach, Jahrtag: Elisabeth und Engelbert Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia und Leo 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – feierliche Maiandacht Corona-Beschränkungen aufgehoben! – So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottes- dienst feiern zu können. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 26. Mai geschlossen Freitag, 27. Mai geschlossen Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfingstnovene in Baienfurt Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahrt praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: • für den Frieden, besonders in der Ukraine und allen Krisengebieten der Welt, • für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Diakone und kirchliche Berufe, • für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, • für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, • für alle Kranken und persönliche Anliegen. • für die Corona -Pandemie Beginn der Novene ist Christi Himmelfahrt täglich von 18.00 Uhr - 18.30 Uhr bis Freitag vor Pfingsten. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schö- berl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Psalm 66, Vers 20 Sonntag, 22. Mai - Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche Donnerstag, 26. Mai - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr - 16.00 Uhr Dobelmühle Aulendorf: Evangeli- scher Oberschwabentag Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Tau- fen in der Ev. Kirche (deswegen keine eigene Kinder- kirche) _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Da hilft nur noch Beten“ – so sagen Menschen in unterschiedlichsten Kri- sen. Doch eigentlich ist das Gebet nicht nur als Not- nagel gedacht, sondern als ein „Reden des Herzens mit Gott in Bitte und Fürbitte, Dank und Anbetung“ – als eine Grundhaltung, die das ganze Leben durchzieht und die wir für unseren Glauben brauchen, wie die Luft zum Atmen. Beim Beten geht es auch nicht zuallererst um meine Wün- sche – für mich und für andere – sondern um Gemein- schaft mit Gott und mit denen, die ihn suchen. Dieser Sonntag trägt in seinem Namen eine Einladung: „Rogate!“ - „Betet!“ Denn aus der Beziehungspflege im Gebet fließt die Kraft für ein gutes Leben im Miteinander mit Gott und mit un- seren Mitgeschöpfen. Und was braucht unsere Welt heute mehr als ein Mitein- ander in versöhnter Gemeinschaft? Gute Herzensgespräche wünscht, Ihr Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Christi Himmelfahrt: Oberschwabentag in der Dobelmühle bei Aulendorf Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause kann in diesem Jahr der Evange- lische Oberschwabentag endlich wieder stattfinden. Wir feiern ihn wieder an Christi Himmel- fahrt, dem 26. Mai 2022, auf der Dobelmühle bei Aulen- dorf. Das Vorbereitungsteam heißt alle Besucher mit der Jah- reslosung „WILLKOMMEN“, denn Jesus spricht: Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37). Im Festgottesdienst um 10 Uhr im großen Zirkuszelt, wird der Biberacher Dekan Matthias Krack zu dieser Jahreslosung predigen. Musikalisch wird der Gottesdienst von Bläsern aus den Bezirken Biberach und Ravensburg begleitet. Nach einem gemeinsamen Beginn wird parallel zum Got- tesdienst ein Kindergottesdienst mit Pfarrerin Gertrud Hornung, sowie ein Jugendgottesdienst mit Georg Göt- ze vom ejw Biberach angeboten. Landesbischof i.R. Dr. Gerhard Maier wird auch in die- sem Jahr sein Bibelgespräch zur Jahreslosung anbieten. Auf der großen Zeltwiese gibt es einen Stationen-Weg. Gruppen zu je 15 Personen besuchen für jeweils 15 Minu- ten die einzelnen Stationen, welche sich alle in irgendeiner Form mit dem Motto des Tages „WILLKOMMEN“ befassen. Es geht dabei um die ökumenische Migrationsarbeit von Caritas und Diakonie; den Dornahof, eine diakonische Einrichtung für Menschen in Wohnungsnot; Inklusion und Realität als Rollstuhlfahrer; das Auszeitangebot für Su- chende auf dem Dornbusch-Hof; und die Arbeit des Di- asporahilfswerks „GAW“. Außerdem gibt es auf dem großen Gelände der Dobel- mühle wieder interessante Infostände, sowie ein umfang- reiches Familienprogramm. Auch der Hochseilgarten wird, gegen eine Gebühr, ge- öffnet sein. Der Tag endet mit Segensworten von Pfarrerin Silke Ku- czera und Pfarrer Georg A. Maile im Zirkuszelt. Das ausführliche Programm finden Sie in den Flyern, die nach dem Gottesdienst an den Ausgängen ausliegen oder unter: www.oberschwabentag.de Wer für den 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Ober- schwabentag vom Ev. Gemeindehaus in Baienfurt aus benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai (abends) im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per E-Mail unter (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 23.5. - M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen“ Enkaustik 30.5. – U. Plonka: Ganz besondere Glückwunschkarten für viele Gelegenheiten 6.6. - Kein KM (Pfingstmontag) 13.6. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ – Farbig oder schwarz-weiß? 26.6. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibe- lausstellung (14.05.2022 – 05.06.2022) auf der Suche nach außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine besondere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorstechen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bibeln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buch- preis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Telefon 0174-3871330). Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen – Verbandsliga Süd SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Ber- gatreute) - VfR Klosterreichenbach 0:4 Obwohl wir mit einer Feldspielerin im Tor und nur zwei Auswechselspielerin- nen auf der Bank gegen den Tabellendritten aus dem Schwarzwald antreten mussten, waren wir recht zuver- sichtlich, im Spiel trotzdem gut mithalten zu können. Und so legten wir auch aggressiv los, gewannen im Mittelfeld durch konsequentes Pressing viele Bälle und erarbeite- Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 ten uns einige Chancen, die wir vor dem Tor jedoch nicht kaltschnäuzig genug ausnutzten. Die wenigen Chancen des Gegners parierte unsere Lorena, eigentlich in der In- nenverteidigung zu Hause, teils grandios und so gingen wir, obwohl überlegen, torlos in die Pause. In der zweiten Hälfte erhöhten die Gegnerinnen den Druck und bekamen mehr und mehr Überhand, zumal uns mit zunehmender Spieldauer die Hitze deutlich mehr zu schaf- fen machte als den Gegnerinnen. Bis zur 60. Minute hielt unsere Abwehr prima dagegen, doch nachdem einige Spielerinnen Probleme mit der Hitze bekamen und wir immer wieder notdürftig hin und her wechseln mussten, kam zu viel Unruhe ins Spiel und es fielen innerhalb von 12 Minuten vier Tore. Nach einer kurzen Erholungspause konnten wir dann die letzten Minuten wieder gut mithal- ten, aber da war das Ergebnis nicht mehr zu beeinflussen. Es spielten: Lorena Bürck (T), Angelina Bühler, Scarlett Pogrzeba, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Julie Acker, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Emma Bohmeier, Tabea Schauffler, Amelie Geßler D-Juniorinnen – Kreisstaffel SG Aitrach/Aichstetten – SG Baindt/Fronreute 4:4 Ein Spiel, welches sich nach einer zwischenzeitlichen 3 : 0 und 4 : 2 – Führung, für unsere Mädels eher wie eine Nie- derlage anfühlte. Nur das Heimteam jubelte nach dem Schlusspfiff. Nachdem der Schiri einen klasse herausgespielten Treffer von Sophie, nach perfektem Zuspiel von Hedda, wegen angeblichem Abseits aberkannte, war klar, dass heute einiges gegen unser Team laufen würde. Letztlich reich- ten dann die jeweils 2 Treffer von Vivienne und Jana nur zum Remis, auch weil die Gastgeberinnen bis zum Schluss „Vollgas“ spielten und dann letztlich auch das Glück auf ihre Seite zogen. Ein spannendes und klasse Spiel zeigten uns, neben den starken Gastgeberinnen auch unsere Mädels Sara, Lena, Viktoria, Hedda, Jana, Vivienne, Sophie und Leni mit ih- rem Trainer David. E-Juniorinnen – Kreisstaffel SV Deuchelried – SG Baindt/Fronreute 0:4 Unsere Mädels legten in Deuchelried gleich gut los, leis- teten sich aber viele Torchancen nicht zu nutzen. Mit dem ersten Angriff der Gastgeberinnen, gab es nach einem Handspiel im SG-Strafraum einen Neunmeter, den die Spielführerin zum Glück für unser Team, am Tor vor- beischoss. Besser machte es in der Folgezeit unsere Torjägerin Le- na-Marie. Sie erzielte 3 Treffer für unser Team und auch unsere 2.Stürmerin Hanaa traf in Halbzeit zwei zum End- stand von 0:4. Glückwunsch an unsere E-Mädels – Carla, Greta, Lea, Lena, Hanaa, Lena-Marie, Leonie, Taneesha und Hanna zum hoch verdienten Sieg. SVB feiert wichtigen Heimsieg SV Baindt - SV Wolfegg 6:2 (4:1) Am 26.Spieltag der Kreisliga A durfte der Tabellenführer SV Baindt den SV Wolfegg bei bestem Wetter mit som- merlichen Temperaturen an der Klosterwiese begrüßen. Im Nachholspiel am vorherigen Mittwoch hatten sich die Gäste tapfer gegen den SV Vogt geschlagen und etwas unglücklich verloren. So erwartete der Baindter Trainer Michael Gauder ein schwieriges Spiel, in dem der Vor- sprung an der Tabellenspitze erhalten bleiben und die nächsten wichtigen Zähler Richtung Meisterschaft ein- gefahren werden sollten. Dies schien sich seine Mannschaft von Anfang an zu Herz genommen zu haben, denn schon in der ersten Minute landete der Ball im Netz. Den Nachschuss von Dischl verwertete Stürmerkollege Boenke eiskalt – 1.0. Die Hin- termannschaft der Wolfegger hatten sich gerade von dem Schock erholt, als Jan Fischer aka „Pace“ nur weni- ge Minuten später den Ball in den Strafraum flankte und Yannick Spohn zum 2:0 erhöhen konnte. Der Baindter Sturmlauf ließ auch in den nächsten Minuten nicht nach: Nach einem Freistoß konnte der Torhüter des SV Wol- feggs den Ball nur klatschen lassen und Innenverteidiger Marko Szeibel netzte ein. Die furiose Anfangsphase wurde in der 20.Minute durch einen verwandelten Foulelfmeter durch Jonathan Dischl gekrönt. Daraufhin plätscher- te das Spiel ein bisschen vor sich hin, bevor nach einer strittigen Entscheidung ein weiterer Elfmeter der Elf aus Baindt zugesprochen wurde. Der sonst sichere Elfmeter- schütze Mika Dantona trat an, doch sein Schuss wurde von Ehrle aus der rechten Ecke gefischt. Kurz vor der Pau- se nutze der SV Wolfegg die Schläfrigkeit der Baindter Jungs eiskalt aus. Martin Adler stibitze Torhüter Wetzel den Ball aus den Armen und konnte aus nächster Nähe frei einschieben. Es ging mit 3 Toren Vorsprung für den SV Baindt in die Pause. In der 56.Minute keimte nach dem 4:2, wieder durch Adler, bei den Gästen neue Hoffnung auf. Doch Dischl setzte in der 62.Minute den Wolfegger Hoffnungen ein Ende: Der starke Capitano Thoma spielte den Angreifer frei, der mit einem satten Linksschuss den Ball in die Maschen jagte. Der eingewechselte Ylber Xhafa packte eine Viertelstun- de vor Schluss im Strafraum die Trickkiste aus und wurde vom hüftsteifen Verteidiger gefällt. Dem Schiedsrichter blieb nichts anderes übrig als wiedermal auf den Punkt zu zeigen. Die Verantwortung übernahm Dischl, doch er scheiterte am Querbalken. In der 84.Minute durfte er aber dann noch einmal Jubeln. Ähnlich wie beim vorherigen Tor wurde der Bainder Top-Stürmer auf der linken Sei- te freigespielt und konnte den Ball mit links in das lange Eck versenken. In der Schlussphase gab es noch die ein oder andere Chance für die Tormaschinerie der Hausher- ren das 100.Saisontor zu erzielen, doch Hecht und Spohn scheiterten knapp. Diese magische Marke könnte schon am kommenden Mittwoch (18.06.) beim Spiel gegen Wol- pertswende geknackt werden. Resümierend fiel der relativ ungefährdete Heimsieg mit 6:2 auch in der Höhe aber absolut gerecht aus. Der SV Baindt spielt am kommenden Mittwoch um 19 Uhr aus- wärts in Wolpertswende und wird dort alles dafür ge- ben, den nächsten Schritt in Richtung Meisterschaft zu machen. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile (65.Florian Voll- mer), Michael Brugger, Marko Szeibel, Tobias Szeibel (69. Dennis Hecht- Jan Fischer, Mika Dantona (55.Nico Geg- gier), Phillip Thoma, Yannick Spohn - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (60.Ylber Xhafa) (Berichte von Konstantin Knisel) SV Baindt II - SV Wolfegg II 8:0 (7:0) Nachdem die zweite Mannschaft die letzten 8 Spiele un- geschlagen und mit jeder Menge selbstgeschossenen Toren absolviert hatte, wollte man gegen Wolfegg II die- se Serie ausbauen. In der Anfangsphase entwickelte sich ein ausgeglichenes und umkämpftes Spiel. Nach dem der Bann durch Max Schmidt in der 15.Minute gebrochen war, zeigte die Mannschaft der Baindter offensiv wie- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 dermal zu was Sie an Qualität zu bieten hat. Es folgten in den nächsten Minuten Tore durch Späth und Reinhardt (18.+22.Min). Quasi im 5-Minuten-Takt trafen die Baindter bis zum Abpfiff der ersten Hälfte: Sie kombinierten sich stark durch die überforderte Abwehr der Wolfegger und waren in Person von Schmidt, Reinhardt, Ünalan, sowie Reich erfolgreich. Mit einem deutlichen 7:0 ging es in die Pause. Den Schlusspunkt setzte bereits in der 51.Minute Max Schmidt mit seinem 16. Saisontreffer, der sich da- durch im Rennen um die Torjägerkanone nur noch ei- nen Treffer hinter dem Toptorjäger Alex Metzler befindet. Nach diesem Treffer zum 8:0 Endstand lehnten sich die Hausherren ein bisschen zurück und verwalteten das Spiel. Die nächste Partie bestreitet die „Zwoite“ hingegen erst am nächsten Sonntag um 15 Uhr gegen die zweite Mannschaft des SV Wolpertswende. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Patrick Späth, Niklas Späth (62. Lukas Grabherr), Benno Wendler (54. Luca Lauriola)- Moritz Gresser (54. Kai Kostka), Julian Keppeler, Marco Reinhardt, Ferhat Ünalan (43. Marius Hahn) - Max Schmidt, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 22.05.2022 15.00 Uhr: SV Wolpertswende II - SV Baindt II Frauenfußball SV Baindt – SV Arnach 4:0 Spielbericht 08.05. Aufgrund des Remis vorletzten Freitag liefen die Damen des SVB noch motivierter und mit großer Hoffnung auf den Sportplatz in Baindt. Den Kampfgeist bekamen die Gegner schon nach den ersten zwanzig Minuten zu spü- ren, als die Abwehrspielerin Marina Lutz das erste Tor für den SVB erzielte. Die Frauen des SV Baindt kontrollierten über weite Strecken das Spiel und wenn die Gegnerin- nen vors Baindter Tor kamen, wurden sie von der guten Defensive aufgehalten. Die Stürmerin Rebecca Butsch begeisterte schon in ihrem zweiten Spiel für den SVB mit zwei herausragenden Toren, 3:0. Die zweite Halbzeit ver- lief dann etwas ruhiger, aber beide Mannschaften ga- ben nicht auf. In der 86. Minute stand die eingewechselte Rebekka Lins bei einer schönen Hereingabe von rechts einschussbereit und bedrängte damit die gegnerische Spielerin so, dass diese nur noch ins eigene Tor klären konnte. Somit gingen die Baindter Frauen mit einem 4:0- Sieg vom Platz. Trainer: Erwin Koscher; Philipp Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Mariella Pedrazzoli, Tamara Sperle (C), Rebecca Butsch, Ramona Schnell, Lisa Meschenmoser, Muriel Zumbrock, Lara Herde, Rebekka Lins SGM Aulendorf/Bad Buchau – SV Baindt 2:1 Spielbericht 15.05. Die erste Halbzeit des Auswärtsspiels in Aulendorf ver- lief für die Damen des SV Baindt eher durchwachsen. Sie erspielten sich nur wenige gute Chancen und Stürmerin Mariella Pedrazzoli kam nur einmal allein gut vors Tor, doch der Schuss verfehlte das Ziel. Dagegen begeister- ten die Gegnerinnen durch gute Spielzüge und erzielten in Minute 23 und 29 jeweils ein Tor, 2:0. Gegen Ende der zweiten Halbzeit hatte der SVB auch endlich wieder eine gute Chance. Daniela Fießinger nahm einen Einwurf ge- konnt an der Linie an und legte ihn direkt vors Tor, wo ihn Mariella Pedrazzoli aufnahm und durch das gute Zu- spiel das erste Tor des Spiels für den SVB erzielte. In der zweiten Spielhälfte kamen die Baindter Damen besser ins Spiel und hatten mehr Ballkontakte, doch leider ließen die Gegnerinnen nur wenig Raum für Torchancen. Zwar ließ sich auch unsere Mannschaft hinten nicht mehr aus der Ruhe bringen, aber dadurch verlief die zweite Halbzeit torlos und der SVB fuhr ohne Punkte nach Hause. Trainer: Erwin Koscher, Philipp Thoma Spielerinnen: Mandy Henning (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli, Muriel Zumbrock, Tama- ra Sperle (C), Rebecca Butsch, Ramona Schnell, Annika Busalt, Lara Herde, Lena Schäfer, Rebekka Lins Diesen Sonntag spielen die Damen des SVB gegen die SGM Eschach/Brochenzell in Brochenzell. Ergebnisse und Vorschau Jugendfußball A-Junioren SGM Aichstetten/Unterzeil - SGM Baindt/Baienfurt 7:1 (2:0) B-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – SGM Bad Waldsee/Reute 0:5 (0:1) C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – SGM Ettenkirch/Kehlen 1:3 (1:1) Nach drei Niederlagen in Folge und dem letzten Tabel- lenplatz empfing unsere U15 den Tabellenzweiten aus Ettenkirch, welcher die Favoritenrolle innehatte. Doch auf dem Spielfeld war von diesem Tabellenunterschied lange nichts zu sehen und unsere C-Junioren konnten gegen die Gäste gut mithalten und gingen durch ein Tor von Da- rian Baotic nach 25 Minuten in Führung. Zwar erzielten die Gäste keine drei Minuten später den Ausgleich, doch am Spielverlauf sollte sich erst mal nichts ändern und so ging es mit einem Gerechten 1:1 in die Halbzeitpause. Im zweiten Durchgang versuchten die Gäste aus Ettenkirch den Druck zu erhöhen, um ihre gute Platzierung in der Tabelle halten zu können und durften knapp 10 Minuten nach Wiederanpfiff die Führung bejubeln. In der 55. Spiel- minute erzielte Ettenkirch noch das 1:3, was am Ende auch das Endergebnis und die vierte Niederlage im vierten Spiel für unsere C-Junioren bedeutete. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Felix Singler, Lenn- ard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Darian Baotic, Magdalena Dittmann, Enrico Laratta, Laurin Wösle, Mo- ritz Bürkle, Zuhdija Silic, Omar Houran, Hassan Khanafer C2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Grünkraut/Waldburg 2:1 (2:0) Bei bestem Fußballwetter empfingen unsere C2-Junio- ren am letzten Samstag die SGM Grünkraut/Waldburg und durften sich am Ende über ihren ersten Sieg freuen. Die Gäste versuchten von Beginn an mit hohem Pres- sing unsere Junioren nicht ins Spiel kommen zu lassen, von großem Erfolg war dies aber nicht und so erzielte Jakob Murr nach 20 Minuten die verdiente 1:0 Führung. Auch im weiteren Spielverlauf waren unsere C2-Spieler spielbestimmender und Filip Mitevski konnte noch vor der Halbzeit das 2:0 (28.) erzielen. Im zweiten Durchgang versuchten die Gäste noch einmal das Spiel zu drehen, mehr als den Anschlusstreffer zum 2:1 sollte ihnen aber nicht mehr gelingen und so konnte unsere C2-Junioren mit ihren Trainern Daniel Murr und Thomas Bergen am Ende einen verdienten 2:1 Heimsieg bejubeln. Es spielten: Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Cosmin Atanasof, Simon Traudt, Nico Reck, Marvin Bur- ger, Maximilian Remsch, Yosef Issac Abeselom, Paul Groß- mann, Daniel Justus, Nderim Lama, Jakob Murr, Filip Mitevski, Lukas Baumgart, Arda Tasyürek, Giulian Gar- cias Dos Santos D-Junioren SGM Fischbach - SGM Baindt/Baienfurt 1:0 (0:0) D2-Junioren Baindt/Baienfurt II – FV Ravensburg III 0:3 (0:0) D3-Junioren SGM Baindt/Baienfurt III – SGM Haisterkirch II 3:3 (0:2) Im Heimspiel gegen die SGM Haisterkirch II konnten un- sere D3-Junioren nach großer Moral zunächst einen 0:2 Rückstand durch zwei Tore von Georg Korkis aufholen. Fünf Minuten vor Schluss gingen die Gäste wieder in Füh- rung und erneut war es Georg, welcher mit seinem dritten Treffer in der letzten Minute den Ausgleich erzielte. Es spielten: Luis Vujica, Joel Lanz, Mathis Landthaler, Sinan Sablja- kovic, Alexander Kihn, Nevio Silaghi, Jonas Elbs, Mailo Bacher, Georg Korkis, Janos Plaus, Jannik Krestle, Ba- tuhan Hazer E-Jugend SV Baindt – SG Baienfurt 4:5 (4:3) Im Derby gegen die SG Baienfurt musste sich unsere E-Jugend am Ende vor zahlreichen Zuschauern knapp mit 4:5 geschlagen geben. Von Beginn an lieferten sich beide Mannschaften ein rasantes Spiel, welches Ben mit dem ersten Treffer für den SVB in der vierten Minute er- öffnete. Doch diese Führung sollte nicht lange halten und eine Minute später zappelte der Ball im Tor unserer E-Ju- gend – 1:1. Doch die wilde Anfangsphase war noch lange nicht vorbei, denn zwei Tore durch Lucca und ein Eigentor eines Baienfurter Spielers brachten unsere U11 bis zur 10. Minute mit 3:1 in Führung. Und diese sollte durch den zwei- ten Treffer von Lucca noch ausgebaut werden (17.). Doch lange hielt der Vorsprung nicht, denn zwei Minuten später stand es nur noch 4:2 und kurz vor der Pause war der 3-Tore-Vorsprung auf gerade mal ein Tor geschrumpft (23.), sodass es mit einem 4:3 in die Halbzeit ging. Im zweiten Durchgang dauerte es dann keine zwei Minuten, ehe die Gäste den Ausgleich erzielten (27.), sodass das Spiel wieder ausgeglichen war. Den Schlusspunkt setzte Baienfurt, welche in der Schlussminute den 4:5 Siegtreffer erzielten und so das Spiel für sich entschieden konnten. Es spielten: Matteo, Ben, Anton, Dominik, Leon, Giulio, Lucca, Marcel, Rafael, Mohamad, Max Bambini Spieltag in Baindt Am 14.05.2022 war es so weit, das erste Bambini-Heim- spiel der Saison fand bei uns statt. Bei schönstem Sonnen- schein trafen sich die drei Mannschaften unserer Staffel zum Turnier. Rund 60 Nachwuchskicker tummelten sich am Samstag in Baindt. Mit am Start waren FV Molperts- haus, SV Immenried, SV Arnach, SV Wolfegg und TSG Bad Wurzach. Pünktlich um 10 Uhr starteten wir mit dem ersten Spiel. Insgesamt waren es 30 Spiele a 10 Minuten in denen wir schöne Spiele der einzelnen Bambini-Mann- schaften sehen durften. Um 12:30 Uhr wurde das letzte Spiel abgepfiffen. Die Bambini-Mannschaften zeigten was sie schon können und im Training gelernt haben. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Pommes vom SV Baindt eingeladen. Zum Schluss stellten sich unsere Kinder zum gemeinsa- men Gruppenfoto auf. Es war es ein sehr schönes Turnier und alle Mannschaften haben ihr Bestes gegeben und die Kinder hatten viel Spaß. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Wir freuen uns schon auf den Dachser-Cup am 10. Juli 2022 in Baindt, bei welchem die Bambinis wieder am Start sind. Vorher geht es noch einmal am 21.05. zum letzten Spieltag in dieser Saison nach Molpertshaus. (hinten v. links) Trainer Daniel, Erik, Nicklas, Matteo, Pau- line, Noah, Theo, Enrico, Leon, Trainer Thomas, Trainer Markus (vorne v. links) Finja, Emil, Khaan, Tim, Elias, Jasper, Paul Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 20.05 17:00 Uhr - E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz. – PSG Friedrichshafen (Spielort Blitzenreute-Staig) E-Jugend: spielfrei Samstag, 21.05 10:00 Uhr - G-Jugend: Spieltag in Molpertshaus 10:00 Uhr - F-Jugend: Spieltag in Weissenau 11:00 Uhr – C1-Junioren: SV Reute - SGM Baindt/Baienfurt 14:15 Uhr – D2-Junioren: FG 2010 Wilhelmsdorf - SGM Baindt/Baienfurt II 14:00 Uhr – D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – FV Ravensburg II (Spielort Baindt) 14:30 Uhr – D3-Junioren: TSG Bad Wurzach - SGM Baindt/ Baienfurt III 14.45 Uhr - D- Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz./Fronh. - TSB Ravensburg (Spielort Blitzenreute-Staig) 15:00 Uhr – C2-Junioren: SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM Baindt/Baienfurt II 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: SV Unterjesingen - SV Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Schlachters - SGM Baindt/ Baienfurt Sonntag, 22.05 11:00 Uhr - B-Junioren: SV Horgenzell - SGM Baindt/Bai- enfurt Dienstag, 24.05 18:30 Uhr – A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – TSV Berg (Spielort Baienfurt) TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende begann für einige unserer Mannschaften bereits die Verbandsrunde. Junioren U15: Bezirksstaffel 2 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 1976 0:6 Am letzten Freitag ging es für die noch junge Baindter Junioren U15-Mannschaft in die neue Saison. Gleich im ersten Spiel kam es zum Lokalderby gegen die SG Baien- furt Tennis 1976. Recht schnell war klar, dass die viel erfah- reneren Baienfurter ihrer Favoritenrolle gerecht werden würden. Die Einzel gingen alle vier recht deutlich verloren. Lediglich Christiane Haupter konnte im zweiten Satz das Spiel etwas enger gestalten, musste sich am Ende aber auch in 2 Sätzen geschlagen geben. Damit stand nach den Einzeln der Gesamtsieg für Baienfurt schon fest, nur um die Höhe des Sieges wurde noch gespielt. In den beiden Doppeln änderte sich die Überlegenheit der Baienfurter aber leider auch nicht. Am Ende war es, zum Saisonauftakt, eine deutliche 0:6 Heimniederlage für unsere U15 - Mannschaft aus Baindt. Am nächsten Freitag sind die Junioren U15 zu Gast beim TC Berkheim. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Ravensburg 0:6 Zum ersten Saisonspiel empfing unsere neu aufgestell- te Juniorenmannschaft den erfahrenen Gegner TC Ra- vensburg. Trotz starkem Einsatz der Baindter waren die Gegner in allen Einzelspielen überlegen. So mussten zunächst Jo- hannes Neubauer (0:6 0:6) und Tim Pantoffelmann (1:6 0:6) ihre Matches trotz einiger ausgeglichener Spiele in zwei deutlichen Sätzen hergeben. Auch Lukas Zöschinger (2:6 1:6) und Tim Raubald (2:6 0:6), deren Matches etwas knapper verliefen, mussten sich ohne Satzgewinne ge- schlagen geben. Trotz des Rückstands verloren die Doppelpartner Pan- toffelmann-Zöschinger und Raubald-Neubauer nicht die Motivation und kämpften um jeden Punkt. So endete das Match von Tim Raubald und Johannes Neubauer mit 1:6 3:6, während Tim Pantoffelmann und Lukas Zöschin- ger nach verlorenem erstem Satz mit starken Bällen die Führung ergriffen und schließlich ein Tiebreak über den zweiten Satz entschied, welches dann doch die Ravens- burger mit 7:4 für sich entschieden. Endstand: 0:6 6:7 (4:7) Wir wünschen unserer Mannschaft für die übrigen vier Partien viel Erfolg! Für Baindt spielten: Tim Pantoffelmann, Lukas Zöschin- ger, Tim Raubald, und Johannes Neubauer. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Bad Saulgau 5:4 Zum ersten Heimspiel der Saison reisten die Gäste aus Bad Saulgau lediglich mit 5 Spielern an. Somit waren bereits vor Spielbeginn 2 Punkte auf der Habenseite zu verbuchen. Bei sommerlichen Temperaturen konnten wir die zum Sieg notwendigen Punkte in den Einzeln durch einen deutlichen Sieg von Philipp Boenke und zwei knap- pe Siege im Match-Tie-Break durch Stefan Boenke und Ralf Boenke sichern. Aufgrund des bereits feststehenden Sieges wurde in den Doppelaufstellungen etwas expe- rimentiert. So kam unser Neuzugang Lars Hinner doch noch zu seinem ersten Einsatz, welcher im Einzel mangels Gegner noch verhindert wurde. Die umkämpften Doppel mit Philipp Neubauer/Ralf Raubald sowie Stefan Boenke/ Lars Hinner konnten leider keinen weiteren Sieg erringen. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TSG Söflingen – TC Baindt 5:4 Am Samstag hatten wir unser erstes Spiel bei der TSG Söflingen. Bei herrlichen Temperaturen ging es um 14 Uhr los. Nach den Einzeln stand es leider schon 1: 5. Le- diglich Thomas Schäfer konnte sein Einzel gewinnen. Mit ein bisschen mehr Glück hätte man das eine oder ande- re Einzel noch gewinnen können. Karl-Heinz Blank verlor nach hartem Kampf erst im Match-Tie-Break. Somit wollten wir auf alle Fälle alle 3 Doppel noch gewin- nen. Doppel 1 spielten Thomas Schäfer/Karl-Heinz Blank, Doppel 2 Harald Steinmeier/ Jürgen Auer und Doppel 3 Matze Klimmer/Christoph Lang. Die Doppel wurden alle souverän gewonnen, damit konnten wir noch auf 4:5 verkürzen. Anschließend ließen wir den Abend noch im Bistro ausklingen. Danke an die TSG Söflingen für die gute Bewirtung und die fairen Spiele. Herren 65: Doppelrunde TC Bad Saulgau – TC Baindt 1:3 Mit dem „letzten“ Aufgebot (nur 4 von 10 Spielern der Meldeliste waren überhaupt verfügbar) konnte man den 2.Sieg in Saulgau erspielen. Etwas schade war jedoch, dass man aufgrund der Personalknappheit an diesem Spieltag nur auf Stammpersonal der Verbandsrunden- mannschaft zurückgreifen konnte. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Bevor es nächste Woche in eine lange Spielpause geht, stehen am morgigen Samstag noch 3 Spiele an: Junioren U18: SG Baienfurt Tennis - TC Baindt Damen 50: TC Baindt - SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm Herren 50/2: TC Baindt - TC Schmalegg Taekwondo Baindt e.V. Bundesbreitensportlehrgang in Dillin- gen am 07.05.2022 Vom Taekwondo Baindt e.V. waren letz- tes Wochenende 9 Sportler in Dillingen dabei und haben beim Lehrgang mit- gemacht. Insgesamt haben über 600 Sportler an dem BBSL teil- genommen. Die Sportler waren auf 5 Spothallen verteilt, so dass ge- nügend Platz für das große Programmangebot vorhan- den war: Dan-Vorbereitung-Formen-Einschrittkampf-Wett- kampf-Selbstverteidigung- Taekwondo von A-Z Die Taekwondo Sportler von Baindt hatten einen lehrrei- chen Tag erlebt. v.l.n.r Harald Gläss-Hannah Beihl-Lukas Bürk-Melanie Buschle-Kai Wies-Daniela Babo-Trainer Alfred Manthei- nicht auf dem Foto Maren Jahn Alfred Manthei Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Musikverein Baindt Feiern Sie mit uns! Der Musikverein Baindt feiert dieses Jahr sein 111-jähriges Bestehen. Um unser Jubiläum ausreichend zu fei- ern, findet vom 24. – 27.06.2022 unser DorfMusikFest auf dem Parkplatz un- terhalb der großen Sporthalle in Baindt statt. Am Freitagabend, den 24.06.2022, starten wir zum Festauftakt mit einem Brassabend. Die Bands 2-Takt- Brass, die Brasserie und Jack Russel´s Halsbänd freuen sich schon riesig darauf die Stimmung im Festzelt zum Glühen zu bringen. Am Samstagabend, den 25.06.2022, dürfen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend in Dirndl und Lederhosen mit der Band Bergluft freuen. Sie möchten endlich mal wieder mit Familie und Freunden einen Frühschoppen besuchen? Dann sind Sie bei unserem Festsonntag genau richtig. Wir beginnen am 26.06.2022 mit einem Gottesdienst im Fest- zelt. Anschließend können Sie es sich beim Frühschoppen mit reichhaltigem Mittagstisch richtig gut gehen lassen. Auch unseren Umzug mit vielen Musikkapellen aus der Region dürfen Sie sich nicht entgehen lassen. Als Ausklang des Festsonntags bringen die La Paloma Boys dann noch einmal richtig Stimmung ins Festzelt. Als Abschluss unseres Festwochenendes findet am Mon- tag, den 27.06.2022, unser Feierabendhock statt. Unter anderem unterhält Sie die Jugendkapelle Baindt sowie die Band Achtalblech. Wir laden Sie herzlichst dazu ein, gemeinsam mit uns un- ser Jubiläum im Festzelt zu feiern. Karten für Freitag- und Samstagabend gibt es bei allen Musikerinnen und Musikern des MV Baindts sowie beim Baindter Beck, im Bistro Romano und im Musikhaus Lan- ge in Ravensburg. Der Musikverein Baindt freut sich auf Ihren Besuch. Narrenzunft Raspler e.V. Am Freitag den 13.05.2022, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk Konrad Halle statt. Zunächst begrüßte unser Zunft- meister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter auch Heiko Bay- er vom Gemeinderat. Zu Beginn starteten wir mit einer Gedenkminute für unsere verstorbenen Mitglieder. An- schließend gab Roland Oelhaf einen Rückblick auf die Aktivitäten der Narrenzunft vom Frühjahr 2021 bis zur abgelaufenen Fasnet 2022. Von den zurzeit insgesamt 349 Mitgliedern (153 aktive und 196 passive) waren 54 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Nachdem auch der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziel- len Lage der Zunft von den beiden Kassenprüferinnen Martina Brei und Martina Hecht als in Ordnung befun- den wurde, standen nun nach Entlastung der bisherigen Vorstandschaft die eigentlichen Neuwahlen auf dem Pro- gramm. Unter der fachkundigen Leitung von Rainer Beer wurde nach bekanntem Wahlmodus die Hälfte des Zunftrates auf zwei Jahre neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar. - Vize-Zunftmeister: Norbert Kurz - Schriftführerin: Sophia Hecht - Häs-und Maskenmeisterin: Karin Pink - Zeugwart: Fabian Ritter - 1 Zunftrat für Veranstaltung: Ulrike Wöhr In ihren Ämtern bestätigt wurden Norbert Kurz, Karin Pink, Ulrike Wöhr und Fabian Ritter. Sophia Hecht tritt die Nachfolge von Annette Stephan an, welche 6 Jahre lang als Schriftführerin tätig war. Bei der ausgeschiedenen Zunfträtin Annette Stephan möchtet sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die vielen Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Der neuen Zunfträtin Sophia Hecht gratulieren wir zu ih- rem neuen verantwortungsvollen Amt. Wir wünschen Ihr viel Spaß und Freude. Die Ehrung unsere langjährigen Mitglieder (22 Jahre) Martina Müller und Viola Zanutta wird unser Zunftmeis- ter Roland Oelhaf nachreichen, da sie nicht anwesend waren. Er wird ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches überreichen. Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei den anwe- senden Mitgliedern und Rainer Beer für die souveräne Lei- tung der Wahlen. Auch möchten wir uns bei der Gemeinde bedanken, dass wir die Schenk- Konrad-Halle kostenlos benutzen durften. Heiko Bayer hatte anschießend auch noch ein paar passende Worte gefunden und lobte die Narrenzunft, was wir alles in diesem Jahr auf die Füße gestellt haben trotz der Corona Situation. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Liebe LandFrauen, unser Landesverband feiert am 25. Juni 2022 in Sig- maringen den Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern - und wir feiern mit! Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit dabei zu sein und einen tollen Tag in Gemeinschaft der Land- Frauen zu verbringen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Mit dabei sind Europa-Abgeordnete und LandFrau Mar- lene Mortler MdEP, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL, Präsiden- tin des Deutschen LandFrauenverbandes Petra Bentkäm- per, Stefanie Bürkle (Landrätin des Landkreises Sigma- ringen) sowie Keynote-Speakerin Denise Maurer. Neben einer spannenden Talk-Runde zum Thema „40 Jahre LandFrauen Württemberg-Hohenzollern - 40 Jahre In- teressenvertretung der Frauen im Ländlichen Raum“ er- wartet Sie zum Abschluss des Tages ein unterhaltsames Kabarett mit Marlies Blume. Und natürlich gibt es genug Zeit, sich mit anderen LandFrauen auszutauschen und einfach eine gute Zeit miteinander zu haben! Infos zur Veranstaltung Titel: Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrau- enverband Württemberg-Hohenzollern Ort: Stadthalle Sigmaringen Termin: Samstag, 25. Juni 2022 Uhrzeit: 9:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr Kosten inkl. Verpflegung: 35 € Anmeldeschluss: 8. Juni 2022 WICHTIG: Die Anmeldung erfolgt direkt über unseren Kreisverband, bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und E-Mail-Adresse bei Anita Bayer un- ter Tel.: 0173/7099556 oder per E-Mail an: landfrauen- ravensburg@gmx.de an, sowie Überweisung der 35 € bei Anmeldung auf folgendes Konto: IBAN DE51 6505 0110 0101 0883 92. Verwendungszweck: Verbandstag Sigmaringen + Name. Detaillierte Infos zum Verbandstag gibt es unter: https:// www.landfrauenverband-wh.de/verbandstag-2022 / Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind! Herzliche Grüße Ihr Kreisverband Blutreitergruppe Freitag, 20. Mai 2022, 20:00 Uhr, Mit- gliederversammlung zum Blutfreitag in Weingarten im Bischof-Sproll- Saal Die Blutreiter treffen sich zu einer weite- ren Besprechung für den Blutfreitag. Es werden die Anmeldungen zum Blutritt entgegengenommen und der Versicherungs beitrag kas- siert. Hierzu sind alle Blutreiter, ehemalige Blutreiter und Gönner der Blutreitergruppe herzlich eingeladen. „Proberitt am 26. Mai 2022, Christi Himmelfahrt“ Am Donnerstag, Christi Himmelfahrt, ist um 13.45 Uhr in Sulpach bei der Kapelle der Proberitt zum Blutfreitag. Die Blutreiter werden gebeten pünktlich am Proberitt teilzu- nehmen. „Blutritt in Weingarten am Freitag, den 27. Mai 2022“ Am Blutfreitag ist der Abritt pünktlich um 5.30 Uhr vom Mühleparkplatz. Unsere Musikkapelle wird uns nach Wein- garten begleiten. Sie nimmt dieses Jahr zum 109 ten mal am Blutritt in Weingarten teil. Die Blutreitergruppe Baindt ist als Gruppe Nr. 48 in der Zugordnung eingeteilt und nimmt zum 114ten mal teil. Als Geistlicher Beistand wird uns dieses Jahr unser ehe- maliger Pfarrer und Dekan a.D. Heinz Leuze aus Mengen begleiten. Unser Aufstellungsplatz in Weingarten vor dem Ritt ist im Klosterhof. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Grüner Berg“. Ganz besonders freuen wir uns, dass unser Blutreiterka- merad und Jubilar, Johannes Steinhauser zum 25sten mal am Blutritt in Weingarten teilnehmen kann. Wir wünschen allen Blutreitern mit ihren Pferden einen unfallfreien Ritt, eine gute Heimkehr und weiterhin eine gute Gesundheit. Auch unseren Musikerinnen und Musiker möchten wir herzlich danken für die morgendliche Begleitung von Baindt nach Weingarten und während der Prozession. Weitere Termine: 27.05.2022; 20:00 Uhr, Abschlussbesprechung im Gast- haus „Grüner Berg“ 16.06.2022; Teilnahme an der Fronleichnamsprozession 24.06.2022; 20:00 Uhr, Mitgliederversammlung im BSS 03.07.2022; Hl. Blutfest in Weingarten 08.07.2022; Hl. Blutfest in Bad Wurzach Volleyball LJ Baindt Pokalfinale So schnell wie es kam, so schnell war es auch schon wieder vorbei: Das Pokalfina- le der Bezirksliga Süd für Mixed-Mann- schaften. Die Volleyball Landjugend Baindt empfing die TSG Söflingen am Sonntag in der heimischen Halle. Die Gastgeber fanden sofort perfekt ins Spiel und wuchsen, berauscht von vielen bombastischen Aktionen, über sich selbst hinaus. Ein phänomenaler erster Satz (25:19) gab Selbstbewusstsein für das weitere Spiel. Auch durch eine verletzungsbedingte Pause auf gegne- rischer Seite ließen die gRenata-mäßigen Angriffe nicht nach und so ging der zweite Satz noch eindeutiger an die Volleyball Land“jugend“ Baindt (25:17). Die TSG Söflingen und die TG Biberach bestritten ihr Spiel (20:25, 18:25), während die nicht mehr ganz so jugend- lichen Gastgeber sich bei einer kurzen Pause stärken konnten. Hierbei geht ein großer Dank an alle, die mit Kaffee, Kuchen, Pizzaschnecken, Laugengebäck, Geträn- ken und allem drum und dran zur Verköstigung von Fans und Spielern beigetragen haben: Vielen herzlichen Dank! Trotz oder womöglich gerade wegen dieser Erfrischung konnte im finalen Spiel gegen Biberach leider keine Kon- stanz zum ersten Spiel hergestellt werden. Im ersten Satz stellten die Baindter ihre Gastfreundschaft unter Beweis und hießen Biberach mit 14:25 auf ihre ganz eigene Art willkommen. Ob es am Respekt vor den Gegnern oder der frisch geputzten Halle lag, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Durch clevere Wechselmanöver, monstermäßige Blöcke und zeitweilige Aufschlagserien Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 ließ sich die Niederlage im zweiten Satz zwar herausschie- ben, aber nicht mehr endgültig abwenden (25:27). Bibe- rach zauberte überragende Bälle über das Netz, sorgte damit für einen hohen Staun- und Entertainmentfaktor und holte sich am Ende verdient den Sieg. Ab jetzt gehen wir in die Sommerpause, was Spieltage etc. angeht – nicht jedoch das Training! Nun wäre also der perfekte Zeitpunkt für alle, die mindestens eine der drei Eigenschaften der VLJ Baindt erfüllen: Volleyball spielen, jugendlich fühlen oder Baindt zugehörig sein. Kommt am Donnerstag um 20.00 Uhr doch einfach mal vorbei. Gern mit vorheriger Anmeldung bei Adrian Zanut- ta unter 0157/35151616. Jagdgenossenschaft Baindt Jahreshauptversammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Dienstag, 24. Mai 2022, 20.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuer- wehrhauses, lade ich alle Jagdgenossen herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Vorstellung und Beschluss einer neuen Satzung 6. Wahlen 7. Neuverpachtung von Jagdbogen II 8. Verschiedenes Um zahlreiches Erscheinen der Jagdgenossen wird ge- beten. Der Vorstand Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rechtenstein - Laufenmühle - Rechten- stein Von Rechtenstein aus wandern wir ins Schel- mental. Dieses Tal führt uns auf die Höhe von Obermilzingen bis zur Laufenmühle. Dort machen wir eine Pause und kehren ein. Gestärkt geht es bergauf durch den Wald zur Höhe Hochberg und zurück nach Rechtenstein. Wann: Sonntag 29.05.2022 um 10.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 11 km, 140 Hm. Fahrpreis: 21,00 € für Mitglieder. Einkehr: zwischen der Wanderung in der Laufenmühle. Sonstiges: Kleines Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Stöcke und ggf. Wechselschuhe. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung: ab 25.05.2022 unter T. 0751/560 220 oder 07529/1419. Wanderführung: Frowin Riedmayer Gäste sind willkommen! Von Wallhausen nach Konstanz-Staad Wir fahren von Überlingen mit dem Schiff nach Wallhau- sen. Rückfahrt von Konstanz- Allmansdorf mit dem Bus 700 über Meersburg zurück nach Ravensburg. Wann: Dienstag 31.05.2022 um 10.00 Uhr am Bahnhof in Ravensburg. Rückkehr: ca 19.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3 1/2 Stunden, 12 km, 100 Hm. Fahrpreis: 13,00 € für Mitglieder. Einkehr: Konstanz-Hohenegg. Sonstiges: Ggf. aktuelle Pandemie-Regeln beachten. Mund- Nasenschutz für Zug/ Bus und Schiff. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk. Anmeldung ab 20.05.2022 - T. 07551-8313761 Wanderfüh- rung Franz Gaißmaier, mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst Aktuell zählt jede Blutspende Blutspender sind Lebensretter. Das DRK bittet drin- gend zur Blutspende Aufgehobene Corona-Restriktionen und die damit ver- bundene höhere Mobilität der Menschen sowie Kurzur- laube über die Feiertage wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspenden aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbar- keit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blut- spender/innen angewiesen. Jede/r wird derzeit gebraucht! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 08.06.2022 Pressemitteilung Mai 2022 Aktuell zählt jede Blutspende Blutspender sind Lebensretter. Das DRK bittet dringend zur Blutspende Aufgehobene Corona-Restriktionen und die damit verbundene höhere Mobilität der Menschen sowie Kurzurlaube über die Feiertage wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspenden aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blutspender/innen angewiesen. Jede/r wird derzeit gebraucht! Das DRK bittet alle Spendewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 08.06.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Spender/in eine exklusive DRK-Grillzange. Zudem verlost der DRK-Blutspendedienst jede Woche einen Original Weber-Grill Spirit EPX-335 GBS. Einfach Teilnahmelos vor Ort ausfüllen und mit etwas Glück gewinnen. Hinweis: Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mögliche Wartezeiten infolge einer Corona- von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Spender/in eine exklusive DRK-Grillzange. Zudem verlost der DRK-Blutspendedienst jede Woche einen Original Weber-Grill Spirit EPX-335 GBS. Einfach Teilnahmelos vor Ort ausfüllen und mit etwas Glück gewinnen. Hinweis: Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Immer mehr Frauen von Adipositas betroffen Adipositas ist eine zunehmende Bedrohung der Frau- engesundheit. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an- lässlich des Tages der Frauengesundheit am 28. Mai hin. Die Weltgesundheitsorganisation sieht in der Adipositas das Hauptrisiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle, degene- rative Gelenkerkrankungen und verschiedene Krebser- krankungen. Besonderen Einfluss hat die Adipositas auf den Verlauf von Schwangerschaften und Geburten, so- wohl bei Müttern als auch bei Kindern. So kann die müt- terliche Adipositas die kindliche Gesundheit auch noch Jahrzehnte nach der Geburt beeinträchtigen. Weltweit hat sich die Zahl der von Adipositas betroffener Menschen in den vergangenen 40 Jahren verdreifacht. In Deutschland hat sich die Zahl von Frauen mit Adipositas bereits zu Beginn der Schwangerschaft in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Es ist nie zu spät, etwas für seine Gesundheit zu tun. Hierbei hilft die SVLFG. Präventionskurse bietet die On- line-Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention, im In- ternet aufrufbar unter www.svlfg.de/gesundheitskurse- finden. Darin sind alle qualitätsgeprüften und zertifizier- ten Kurse zu Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention gelistet, die von der SVLFG bezuschusst werden. Versicherte können somit schnell und einfach ih- ren individuellen Präventionskurs wählen. Landratsamt Ravensburg Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebens- jahr – Online-Vortrag am 1. Juni Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich be- wusste Kinderernährung. In ihrem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebens- mittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 1. Juni, um 18:30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 30. Mai unter www.ernaehrung- oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden recht- zeitig per Mail. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Nie zu spät, um rauchfrei zu werden – SVLFG unter- stützt dabei Wer schon länger überlegt, dem „Glimmstängel“ den Kampf anzusagen, dem empfiehlt die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), an einem Nichtraucherkurs teilzunehmen. Unter dem Link www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden stehen solche Kurse, die von der SVLFG gefördert werden. „Es nie zu spät, mit dem Rauchen aufzuhören. Ein Rauch- verzicht, unabhängig vom Alter, trägt entscheidend dazu bei, Gesundheitsrisiken zu mindern“, sagt der alternieren- de SVLFG-Vorstandsvorsitzende Martin Empl. So bestä- tigen Studien, dass sich bereits kurzfristig nach einem Rauchstopp die Lungenfunktion verbessert und sich der Kreislauf stabilisiert. „Am 31. Mai ist der Weltnichtrauchertag. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, besonders Kinder und Jugend- liche über die Gefahren des Tabakkonsums aufzuklären, damit diese erst gar nicht mit dem Rauchen anfangen. Auch wollen wir erwachsene Raucher motivieren, mit dem Rauchen aufzuhören“, so Empl weiter. Rauchen bleibt das Risiko Nummer 1 für Lungenkrebs. Es führt außerdem zu Herzinfarkten, Diabetes, Blu- thochdruck, erhöhten Cholesterinwerten und chroni- schen Atemwegserkrankungen. In diesem Zusammen- hang weist die SVLFG auch auf die Bundesinitiative „Rauchfrei leben – Deine Chance“ und deren Angebote hin. Mehr Informationen dazu stehen im Internet unter www.nutzedeinechance.de. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg „Meine erste Steuererklärung“ Der Bund der Steuerzahler bietet einen brandneuen und kostenlosen Ratgeber an Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung ab- geben müssen? Sie haben keine Ahnung, ob sich diese Mühe bei Ihnen überhaupt lohnen würde und auch keine Idee, welche Fristen dabei eingehalten werden müssten? Sie haben frisch geheiratet, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen oder eine zusätzliche Einnahmequelle gehabt? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen unser Steuerleitfaden „Meine erste Steuererklärung 2022 – Tipps vom Bund der Steuerzahler“ ganz sicher weiter. In diesem brandneuen Ratgeber erklären wir Ihnen au- ßerdem, wo es die notwendigen Formulare gibt, welche Unterlagen Sie benötigen oder auch wie man sich beim Online-Finanzamt ELSTER anmeldet. Wie und womit Sie Steuern sparen können, lesen Sie darüber hinaus kompakt und auf den Punkt gebracht in unserem Ausgaben-ABC. Die Broschüre listet zudem zahlreiche Checklisten auf und hilft Ihnen somit dabei, hier keine Angaben zu ver- gessen. Und falls das Finanzamt das Beantragte nicht akzeptieren will, zeigen wir mit einem Mustereinspruch auch gleich, wie man sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr setzen kann. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Meine erste Steuererklärung 2022 – Tipps vom Bund der Steuer- zahler“ beim BdSt Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 22. Mai 2022 Gästeführer: Manfred Traub Eine abenteuerliche Wanderung auf alten Kirchwegen (Blitzenreute – Oberstaig) Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Wenn man in der Geschichte zurückblickt, ist es noch nicht lange her, als pflichtbewusste Christen jeden Sonntag den Gottesdienst zu besuchen hatten. Für die Bewohner auf abgelegenen Höfen und Weilern, weitab von der Pfarrkir- che, war es oftmals kein Honigschlecken, sich zu Fuß bei Wind und Wetter auf den langen Weg zur Kirche zu be- geben. Da vor und während der Kriegszeiten nur wenige Autos unterwegs waren, blieb den Kirchgängern nur der Fußmarsch auf Jahrhunderte alten Kirchwegen von Mess- hausen, Ober- und Unterspringen oder eben von Mehlis- hofen und Oberstaig zur Pfarrkirche und wieder zurück. Wir wandern nun von Blitzenreute aus zum Leisen Steg, überqueren im Horber Tobel den Baienbach und weiter geht‘s durch den ergrünten Frühlingswald zur Anhöhe bei Mehlishofen. Nach einer kleinen Rast suchen wir einen Platz auf, der uns wohl den schönsten Blick ins Schussen- tal gewährt und mit ein bisschen Wetterglück grüßen von fern die schneebedeckten Gipfel der Alpenkette von der Zugspitze bis zum Säntis. Den Heimweg versuchen wir auf dem schon lange nicht mehr begangenen Oberstaiger Kirchweg, vorbei an der ehemaligen Biegenburg, zu bewältigen. Wer ein kleines Abenteuer erleben möchte, kommt bei dieser Tour auf seine Kosten. Streckenlänge: etwa 7 km Treffpunkt: Kirchplatz Blitzenreute Beginn: 14:00 Uhr, Ende ca. 17:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt – seit 10 Jahren erfolgreich in der Hand der Genossenschaft Als im Jahr 2010 in Frage stand, ob und wie das Hallen- bad weiter betrieben werden kann, war der Blick in die Zukunft sehr ungewiss. Bei der Gemeinderatssitzung am 13.09.2011 wurde entschieden, dass das Hallenbad erhal- ten werden soll und in umfangreiche Sanierungsarbeiten investiert wird. Dankbar blicken wir nun auf 10 Jahre Genossenschaft zurück, die geprägt sind von Kontinuität und ständiger Weiterentwicklung. Die Kontinuität zeigt sich besonders bei der Vorstandschaft: Arthur Pfau, Erich Brauchle, Agnes Müller und Sini Dorka-Napp sind von Anfang an dabei. Bei der Gründungsversammlung der Genossenschaft am 20. April 2012 wurden alle vier vom Aufsichtsrat eingesetzt und haben ihre Ämter immer noch inne. Nach der Eintragung der Genossenschaft verging fast ein Jahr, bis dann am 03.03.2013 der Badebetrieb im frisch sanierten Bad gestartet werden konnte. Der Betrieb des Bades fordert eine dauernde Weiterent- wicklung in allen Bereichen. Das Kursprogramm wurde ausgeweitet, neue Ideen wurden aufgegriffen und konn- ten mit Hilfe des Fördervereins umgesetzt werden. Aqua Bikes und Stepper gestalten die Kurse vielseitiger. Für jede Altersgruppe werden Kurse angeboten, bei angenehmen 29 Grad finden Babyschwimmkurse statt, aufbauend wer- den Kurse für jedes Alter der Kinder angeboten. Die zahl- reichen Fitnesskurse sind erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele Schulen und Vereine aus dem Umkreis haben ihre Belegungszeiten, die es neben dem öffentlichen Bade- betrieb und den Kursen einzuplanen gilt. Mit dem neuen Kassenautomaten kam Ende 2018 auch die Einführung des Onlineshops für Kurse, was für das Personal eine deutliche Erleichterung bedeutet. Ständiges Reagieren auf die neuesten Vorschriften waren während der ver- gangenen beiden Jahre notwendig, neue Arbeitskräfte wurden für die Zugangskontrolle eingestellt. Nach zwei herausfordernden Jahren läuft der Bade- und Kursbe- trieb jetzt wieder normal. Die Sommerschließzeit wurde auch im vergangenen Jahr genutzt, um umfangreiche Sanierungsarbeiten durchzu- führen. Die Investitionen der Gemeinde lassen das Bad nicht nur im neuen Glanz erstrahlen, auch im Keller wur- den mit der Erneuerung der Rohrleitungen umfangreiche Arbeiten erledigt. In den vergangenen zehn Jahren haben es Gemeinde, Genossenschaft und Förderverein gemeinsam geschafft, einen attraktiven Treffpunkt für viele Bedürfnisse und viele Bürger zu gestalten. Ihre Hallenbad Baienfurt e.G. Hallenbad Baienfurt - Freitag, 27.05.2022 - geschlossen Am Blutfreitag, 27.05.2022 bleibt unser Hallenbad ge- schlossen. Aufgrund des Blutfreitags ist unser Hallenbad an diesem Tag nur schwer zu erreichen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Das HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 30.05.2022 bis 17.06.2022 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit ÄRZTE Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de Zur Verstärkung unseres Teams in Weingarten suchen wir ab sofort in Voll- oder Teilzeit Steuerfachangestellte, Lohn- und Finanzbuchhaltung (m/w/d) Ihre Aufgaben: - Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung eines fest zugewiesenen Mandantenkreises - auf Wunsch auch Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Ihr Pro l: -Kenntnisse in DATEV Rechnungswesen Unser Angebot: - eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld - exible Arbeitszeitmodelle, Weiterbildungsmöglichkeiten Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Scherzachstraße 2, 88250 Weingarten, info@fp-rv.de, www.fp-rv.de STELLENANGEBOTE KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Wir - die MOMO-Agentur - machen Veranstaltungen sichtbar durch passende Außenwerbung. 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Minijob / Teilzeit / Vollzeit für Haushaltsnahe Dienstleistungen Seit 2012 in der Region Bodensee Allgäu OberschwabenLeben neu organisiert Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben mit Sitz in Kißlegg in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart übernimmt im Dekanat Allgäu-Ober- schwaben die fachliche Betreuung von 96 Kirchengemeinden in Angelegenheiten des Finanzwesens, der Personalverwaltung, des Bauwesens und der Einrichtungen, insbesondere Kindergärten. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine Person für die Leitung Sachgebiet Finanzen (m/w/d) (Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 22/28/988 und Ihrer Kon- fession bis zum 29.05.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563/91348-11, E-Mail: bewerbung-ao@kvz.drs.de. wir suchen dich: jIp architekt │in mwd junker + partner freie architekten waldburger str. 5, d- 88279 amtzell, t. 07520 966710-0 ihre bewerbung richten sie bitte an: kontakt@architekten-junker.de www.architekten-junker.de 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. 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                  Zuletzt geändert: 20.05.2022
                  2021-04-26_Ergebnisvermerk_BP_Fischerareal_mit_Anlagen_.pdf

                  1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten Datum: 26.04.2021 – ergänzt am 06.05.2021 Ergebnisvermerk Anlass: Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Datum: 14.04.2021 Ort: Webex Anlagen: Schriftliche Stellungnahmen Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2021 zu einem Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingeladen: Behörden: − Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden- Württemberg, Freiburg i. Br., nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 – Bauleitplanung, Tübingen, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Esslingen a. N., nicht anwesend (keine Stellungnahme) − Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Bauleitplanung und Koordination, vertreten durch Fr. Hirlinger − Landratsamt Ravensburg, Naturschutz, vertreten durch Fr. Birnkammer − Landratsamt Ravensburg, Gewerbeaufsicht, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Gewerbeabwasser, Abfall u. Immissionsschutz, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Altlasten, Bodenschutz, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Grundwasser/Wasserversorgung, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Vermessungs-/Flurbereinigungsamt, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) 2 − Landratsamt Ravensburg, Verkehrsamt-Straßenverkehrsbehörde, nicht anwesend (Stel- lungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Kreisbrandmeister, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Deutsche Telekom Technik GmbH, Bauleitplanung, Donaueschingen, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Unitymedia BW GmbH, Zentrale Planung, Kassel, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Netze BW GmbH, Regionalzentrum Oberschwaben, Biberach, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Technische Werke Schussental (TWS) Netz GmbH, Ravensburg, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Zweckverband Wasserversorgung Baindt-Baienfurt, Baienfurt, nicht anwesend (keine Stel- lungnahme) Für die Gemeinde bzw. die Planungsbüros waren anwesend: − Fr. Bauamtsleiterin Jeske, Gemeinde Baindt − Hr. Heinrich (Erschließungsplanung), Fassnacht Ingenieurgesellschaft mbH − Hr. Zahner (Geschäftsleitung), Fr. Urban (Landschaftsplanung), Fr. Igel (Stadtplanung), Sieber Consult GmbH 1. Allgemein 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich Fischerareal im Westen von Baindt das städtebauliche Konzept der Architekten Hrn. Gauggel und Hrn. Gütschow aus Tübingen zu realisieren. Dies ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischer- areal" nicht möglich. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dementsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei dem städtebaulichen Entwurf um ein Gesamtkon- zept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan "Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Gesamtplan aufgestellt und dabei die not- wendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. 1.2 Die geplante Nutzung soll aus Mischgebiet (MI) und allgemeines Wohngebiet (WA) bestehen. Die Auf- stellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgen. 3 1.3 Der Termin dient dazu, die Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung sowie offene Fragestellungen zu klären. 2. Planungsrecht (Fr. Hirlinger) 2.1 Die Fläche hat eine Größe von 2,37 ha. Der Geltungsbereich soll sich nochmals geringfügig ändern. Laut der Gemeinde Baindt soll der südöstliche Teilbereich (Fl.-Nrn. 51 und 51/1) aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Zusätzlich soll eine Zurücknahme des darüber liegenden Bebauungsplanes erfolgen, so dass zukünftig eine Weiterentwicklung dieses Bereichs nach § 34 BauGB möglich ist. Das Landratsamt stimmt dem zu. Die neue Größe des Geltungsbereichs beträgt 2,30 ha. 2.2 Das Regierungspräsidium Tübingen weist in seiner Stellungnahme zur Raumordnung und zum Einzel- handel auf den, in Aufstellung befindlichen Regionalplan Bodensee-Oberschwaben hin, wonach mehrere Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres räumlichen und funktionalen Zusammenhangs (Agglomera- tion) negative raumordnerische Auswirkungen erwarten lassen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroß- projekt zu beurteilen sind. Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob − die Lage des Plangebiets als in der Ortsmitte von Baindt befindlich eingestuft werden kann − im Plangebiet Agglomerationen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt, zulässig sind (Plansatz 2.7.0 Z (3)) − im Plangebiet Einzelhandelsagglomerationen sogar erwünscht sind (Begründung zu Plansatz 2.7.0, B40, 41) Da die Stellungnahme als nicht eindeutig zu verstehen vermerkt wurde, wurde vereinbart, dass sich das Planungsbüro Sieber Consult mit dem Regierungspräsidium Tübingen diesbezüglich auseinandersetzt. Durch das Telefonat mit Fr. Biber, die die Stellungnahme verfasst hat, am 21.04.2021, konkretisieren sich ihre Aussagen wie folgt: Die Stellungnahme sei lediglich als Hinweis auf den, in Aufstellung befind- lichen, Regionalplan zu verstehen. Es wurde betont, dass kein weiterer Einzelhandel bereits im Vorfeld unterbunden werden müsse. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die genannten Grundsätze und Ziele existieren und, dass die letztendliche Entscheidung beim Regionalverband oder Landratsamt liegt. 2.3 Der städtebauliche Entwurf des Architekturbüros Gauggel ist von einem sehr strengen Festsetzungskon- zept geprägt. Es sind u.a. viele Baulinien vorgesehen. Das Landratsamt merkt hierzu an, dass beachtet werden muss, dass hiervon keine Befreiungen erteilt werden können. Außerdem muss ausführlich be- gründet werden, dass dies die Grundzüge der Planung sind. 2.4 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplans soll einen Textteil und einen Plan beinhalten. Diese Zu- sammenführung der ursprünglichen Bebauungspläne dient der Übersichtlichkeit. Einzelne Elemente, wie der Umweltbericht des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal", werden als Anlage beigefügt. 4 3. Natur- und Artenschutz (Fr. Birnkammer, Fr. Südbeck-Arndt) 3.1 Das Regierungspräsidium Tübingen äußert, dass die Daten veraltet sind. Außerdem wird auf die untere Naturschutzbehörde zur Beurteilung der Verwertbarkeit der Daten verwiesen. 3.2 Eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung ist, laut Landratsamt Ravensburg, in jedem Fall notwen- dig. Die Ergebnisse der Relevanzbegehung entscheiden über das weitere Vorgehen und eine ggfls. Zu- sätzliche Kartierung von Brutvögeln. 3.3 Zur Klarstellung wird vom Landratsamt Ravensburg ergänzt, dass die Konsequenzen und Maßnahmen aus den alten Gutachten der Bebauungspläne bestehen bleiben. 3.4 Im Rahmen des zurzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erfolgte die Aufstellung einer Ein- griffs- /Ausgleichsbilanzierung. Frau Hirlinger erfragt den aktuellen Stand der Umsetzung. Frau Jeske bestätigt die erfolgte Umsetzung eines naturschutzfachlichen Ausgleiches durch den käuflichen Erwerb von Ökopunkten. 3.5 Die schriftlichen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen und des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben verweisen auf den in Fortschreibung befindlichen Regionalplan. Das Regierungs- präsidium Tübingen weist darauf hin, dass der nördliche Teil der Planfläche von einem „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ überlagert wird. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben sieht keine Ziele der Raumordnung des Regionalplan-Entwurfs (Gesamtfortschreibung, Stand 2020) ge- mäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG betroffen. Da laut Regionalverband Bodensee-Oberschwaben keine Ziele be- troffen sind, kann von einer fehlerhaften Abgrenzung des Regierungspräsidiums Tübingen ausgegangen werden. 4. Wasserrecht 4.1 Das Regierungspräsidium Tübingen weist darauf hin, dass der vorgesehene Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" teilweise im festgesetzten Über- schwemmungsgebiet liegt. Die festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie Risikogebiete, die außer- halb von Überschwemmungsgebieten liegen, müssen nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt wer- den. Im Fachinformationsinformationssystem Hochwasserrisikomanagement (FIS HWRM) wurde laut des Re- gierungspräsidiums Tübingen durch die untere Wasserbehörde am Landratsamt Ravensburg ein Ände- rungsvermerk für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" hinterlegt. Der Vermerk gibt an, dass die Kartendarstellung wegen großflächiger Geländeveränderungen nicht mehr der aktuellen Situation entspricht und der markierte Bereich von der Veröffentlichung ausgenommen und derzeit neu berechnet wird. Neue Ergebnisse zur HWGK liegen laut des Regierungspräsidiums Tübingen nicht vor 2022 vor. 5 4.2 Laut dem Erschließungsplaner Hrn. Heinrich besteht kein Bedarf die bestehenden Berechnungen erneut aufzuarbeiten, da die Straßenhöhe fixiert und der Lebensmittelmarkt bereits realisiert ist. Die Hochwas- ser-Thematik kann aus den alten Bebauungsplänen übernommen werden. 5. Brandschutz 5.1 Das Landratsamt Ravensburg äußert in seiner Stellungnahme, dass die Installation von Überflurhydran- ten ausdrücklich empfohlen wird. Außerdem bestehen Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe von über 8 m aufweisen. In diesen Fällen ist ein zweiter baulicher Rettungsweg herzustel- len, der den Anforderungen der DIN 18065 entspricht. 6. Erschließung/ Kreislaufwirtschaft 6.1 Das Landratsamt Ravensburg verweist auf das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG), das besagt, dass ein Erdmassenausgleich durchgeführt werden muss. Außerdem muss die Müllentsorgung geprüft werden. In diesem Zuge muss geklärt werden, ob der Nachbarschaftsplatz mit einem Müllfahrzeug be- fahren werden kann. Der Platz soll laut der Gemeinde befahrbar sein. 7. Weitere Vorgehensweise 7.1 Die Gestaltung des geplanten Nachbarschaftsplatzes soll die Grundlage der Planung darstellen. 7.2 Der Erschließungsplaner Hr. Heinrich erstellt die Vorplanung und stimmt diese mit Hrn. Seng (365 ° freiraum + umwelt) ab. 7.3 Sobald die abgestimmte Planung der Sieber Consult GmbH vorliegt, kann mit dem Vorentwurf des Be- bauungsplanes begonnen und der Zeitplan erstellt werden. Für eingeladene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, bei denen weder eine Teilnahme an dem o.g. Unterrichtungs-Termin noch eine Stellungnahme in anderer Form vorliegt, wird angenommen, dass fach- liche Informationen bzw. Anregungen oder Einwände zu der beabsichtigten Planung nicht gegeben sind. i.A. H. Igel Abdruck per E-Mail an: − Fr. Bgm. Rürup − Fr. Jeske − Fr. Hirlinger − Fr. Birnkammer 6 − Fr. Südbeck-Arndt − Hrn. Heinrich − Hrn. Gütschow − Hrn. Gauggel REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG L A N D E S A M T F Ü R G E O L O G I E , R O H S T O F F E U N D B E R G B A U Albertstraße 5 - 79104 Freiburg i. Br., Postfach, 79095 Freiburg i. Br. E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de - Internet: www.rpf.bwl.de Tel.: 0761/208-3000, Fax: 0761/208-3029 Sieber Consult Stadtplanung | Landschaftsplanung | Artenschutz | Immissionsschutz Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) Freiburg i. Br., Durchwahl (0761) Name: Aktenzeichen: 06.04.2021 208-3047 Mirsada Gehring-Krso 2511 // 21-02945 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange A Allgemeine Angaben Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt - Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (EAG-Bau), Gemeinde Baindt, Lkr. Ravensburg (TK 25: 8123 Weingarten, TK 25: 8124 Wolfegg) Ihr Schreiben vom 12.03.2021 Anhörungsfrist 12.04.2021 B Stellungnahme Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben. 1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können Keine 2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes Keine LGRB Az. 2511 // 21-02945 vom 06.04.2021 Seite 2 3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken Geotechnik Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentli- cher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. Eine Zulässigkeit der geplanten Nutzung vorausgesetzt, wird andernfalls die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan empfohlen: Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungsbereich von Auenlehm unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauar- beiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfä- higkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Boden Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Grundwasser Zum Planungsvorhaben sind aus hydrogeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Der in früheren Stellungnahmen vorgebrachte Verweis auf das Wasserschutzgebiet "Brühl" erübrigt sich, nachdem das Wasserschutzgebiet seit dem 13.07.2019 aufgehoben wurde. LGRB Az. 2511 // 21-02945 vom 06.04.2021 Seite 3 Bergbau Die Planung liegt nicht in einem aktuellen Bergbaugebiet. Nach den beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorliegenden Unterlagen ist das Plangebiet nicht von Altbergbau oder Althohlräumen betroffen. Geotopschutz Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tangiert. Allgemeine Hinweise Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop- Kataster) abgerufen werden kann. Mirsada Gehring-Krso Bez.: Ueb_1 Stand: Juli 2020 Seite 1 von 2 TöB-Stellungnahmen des LGRB – Merkblatt für Planungsträger Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium (LGRB) nutzt für die Erarbei- tung der Stellungnahmen zu Planungsvorgängen, die im Rahmen der Anhörung als Träger öffentlicher Belange (TöB) abgegeben werden, einen digitalen Bearbeitungsablauf (Workflow). Um diesen Workflow effizient zu gestalten und die TöB-Planungsvorgänge fristgerecht bearbeiten zu können, sind folgende Punkte zu beachten. 1 Übermittlung von digitalen Planungsunterlagen Alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen sind nach Möglichkeit dem LGRB nur digital bereitzustellen. Übermitteln Sie uns digitale und georeferenzierte Planungsflächen (Geodaten), damit wir diese in unser Geographisches Informationssystem (GIS) einbinden können. Dabei reichen die Flächenabgrenzungen aus. Günstig ist das Shapefile-Format. Falls dieses Format nicht möglich ist, können Sie uns die Daten auch im AutoCAD-Format (dxf- oder dwg-Format) oder einem anderen gängigen Geodaten- bzw. GIS-Format zusenden. Bitte übermitteln Sie Datensätze (bis max. 20 MB Größe) per E-Mail an abteilung9@rpf.bwl.de. Größere Datensätze bitten wir auf einer CD zu übermitteln. Alternativ können wir alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen auch im Internet, möglichst gesammelt in einer einzigen ZIP-Datei herunterladen. Bei Flächennutzungsplanverfahren, welche die gesamte Fläche einer Gemeinde/VVG/GVV umfassen, benötigen wir zusätzlich den Kartenteil in Papierform. 2 Dokumentation der Änderungen bei erneuter Vorlage Bei erneuter Vorlage von Planungsvorhaben sollten Veränderungen gegenüber der bisherigen Planung deutlich gekennzeichnet sein (z. B. als Liste der Planungsänderungen). 3 Information zur weiteren Einbindung des LGRB in das laufende Verfahren Wir bitten Sie, von einer standardmäßigen Übermittlung von weiteren Unterlagen ohne eine erforderliche Beteiligung des LGRB abzusehen. Hierunter fallen Abwägungsergebnisse, Satzungsbeschlüsse, Mitteilungen über die Rechtswirksamkeit, Bekanntmachungen, Terminniederschriften ohne Beteiligung des LGRB (Anhörung, Scoping, Erörterung), immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, wasserrechtliche Erlaub- nisse, bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen, Entscheidungen nach dem Flurbereinigungsrecht, Eingangsbestätigungen. Sollten wir weitere Informationen zum laufenden Verfahren für erforderlich halten, werden wir Sie darauf in unserer Stellungnahme ausdrücklich hinweisen. 4 Einheitlicher E-Mail-Betreff Bitte verwenden Sie im E-Mail-Verkehr zu TöB-Stellungnahmen als Betreff an erster Stelle das Stichwort TöB und danach die genaue Bezeichnung Ihrer Planung. 5 Hinweis zum Datenschutz Sämtliche digitalen Daten werden ausschließlich für die Erstellung der TöB-Stellungnahmen im LGRB verwendet. Bez.: Ueb_1 Stand: Juli 2020 Seite 2 von 2 6 Anzeigepflicht für Bohrungen Für Bohrungen besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht gemäß § 8 Geologiedatengesetz (GeolDG) beim LGRB. Hierfür steht eine elektronische Erfassung unter http://www.lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/banz zur Verfügung. Allgemeine Hinweise auf Informationsgrundlagen des LGRB Die Stellungnahmen des LGRB als Träger öffentlicher Belange basieren auf den Geofachdaten der geo- wissenschaftlichen Landesaufnahme, welche Sie im Internet abrufen können: A Bohrdatenbank Die landesweiten Bohr-, bzw. Aufschlussdaten können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden: Als Tabelle: http://www.lgrb-bw.de/bohrungen/aufschlussdaten/adb Als interaktive Karte: http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_adb Als WMS-Dienst: http://services.lgrb-bw.de/index.phtml?REQUEST=GetCapabilities &VERSION=1.1.1&SERVICE=WMS&SERVICE_NAME=lgrb_adb B Geowissenschaftlicher Naturschutz Für Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes verweisen wir auf unser Geotop-Kataster. Die Daten des landesweiten Geotop-Katasters können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden: Als interaktive Karte: http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_geotope Als WMS-Dienst: http://services.lgrb-bw.de/index.phtml?REQUEST=GetCapabilities &VERSION=1.1.1&SERVICE=WMS&SERVICE_NAME=lgrb_geotope C Weitere im Internet verfügbare Kartengrundlagen Eine Übersicht weiterer verfügbarer Kartengrundlagen des LGRB kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen und im LGRB- Kartenviewer visualisiert werden (http://maps.lgrb-bw.de). Unsere Tätigkeit als TöB -Beiträge des LGRB für die Raumordnung und Bauleitplanung- haben wir aktuell in der LGRB-Nachricht Nr. 2019/05 zusammengefasst und unter https://lgrb- bw.de/download_pool/lgrbn_2019-05.pdf veröffentlicht. Sie interessieren sich für unsere LGRB- Nachrichten? Abonnieren Sie unseren LGRB-Newsletter unter https://lgrb-bw.de/Newsletter/. Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir unter der E-Mail-Adresse: abteilung9@rpf.bwl.de gerne zur Verfügung. Die aktuelle Version dieses Merkblattes kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: https://lgrb-bw.de/download_pool/2020_07_rpf_lgrb_merkblatt_toeb_stellungnahmen.pdf Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung! Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str. 20 · 72072 Tübingen · Telefon 07071 757-0 · Telefax 07071 757-3190 poststelle@rpt.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de Buslinie 2 · Haltestelle „Regierungspräsidium" oder „Landespolizeidirektion" REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Regierungspräsidium Tübingen · Postfach 26 66 · 72016 Tübingen Sieber Consult GmbH Lägelerstraße 45 88250 Weingarten Tübingen 12.04.2021 Name Astrid Konzelmann-Schnee Durchwahl 07071 757-3226 Aktenzeichen 21-13/2473.2-10.2 / Baindt (Bitte bei Antwort angeben) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren und vergleichba- ren Satzungsverfahren (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch) Schreiben vom 08.03.2021 A. Allgemeine Angaben Gemeinde Baindt Flächennutzungsplanänderung Bebauungsplan „Fischerareal“ (*) und 12. Änderung des Bebauungspla- nes „Innere Breite“ Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan sonstige Satzung B. Stellungnahme Es werden keine Einwendungen vorgebracht. Fachliche Stellungnahmen siehe Seiten 2 - 6. *(1. Änderung / Zusammenlegung Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ und Bebauungsplan „Wohngebiet Fischerareal“) - 2 - I. Raumordnung (1) Raumordnung /Bauleitplanung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich „Fischerareal“ im Westen von Baindt das Konzept der städtebaulichen Entwürfe des Architekturbüros Gauggel zu realisieren. Mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ ist dies nicht vollständig möglich. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dem- entsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei den städtebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan „Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ als Gesamtplan neu aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ in einem Planwerk zusammengefasst werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan ist der Vorhabenbereich (nach den hier vor- liegenden Unterlagen) als Mischbaufläche und Grünfläche dargestellt. Im Plangebiet soll weiterhin sowohl Wohnen als auch nicht wesentlich störendes Ge- werbe zulässig sein, wobei sich die reine Wohnnutzung auf einen Teilbereich im Os- ten begrenzt. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Im Osten findet sich bestehende Wohnbebauung, welche erhalten wird. Aus raumordnerischer Sicht werden keine grundsätzlichen Einwendungen vorge- bracht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der nördliche Bereich des Vorhabengebietes nach den Festlegungen im Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben von einem „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ (Z) überlagert. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass mit dem Auslegungsbeschluss durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben und die erfolgte Auslegung der Regionalplanentwurf inhaltlich soweit konkretisiert ist, dass dessen Verbindlicherklärung vom zuständigen Ministerium in weiten Teilen zu erwar- ten ist. Damit sind die Festlegungen im Entwurf des Regionalplanes als „in Aufstel- lung befindliche Ziele der Raumordnung“ sowohl bei Entscheidungen über raumbe- - 3 - deutsame Einzelmaßnahmen als auch im Rahmen der Bauleitplanung in der Abwä- gung oder Ermessensausübung bereits jetzt zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG). Eine Auseinandersetzung mit den zukünftigen Festlegungen ist daher erforderlich. (2) Raumordnung /Einzelhandel Gemäß den vorgelegten Planunterlagen beabsichtigt die Gemeinde Baindt die 1. Än- derung/Zusammenlegung des Bebauungsplans „Mischgebiet Fischareal und des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungspla- nes „Innere Breite“. Gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen werden im Plangebiet als Art der Nutzung Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Da in Misch- und Wohngebieten nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, die nicht unter das Regime des § 11 Abs. 3 BauNVO fallen und es sich zudem um eine städtebaulich in- tegrierte Lage handelt, bestehen raumordnungsrechtlich aus Sicht des Einzelhandels grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung. Da die textlichen Festsetzungen jedoch noch nicht vorliegen, kann zu den geplanten Änderungen noch nicht abschließend Stellung genommen werden. Vorsorglich weist das Regierungspräsidium auf den zukünftigen Plansatz 2.7.0 Z (8) des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben hin, wo- nach mehrere Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres räumlichen und funktionalen Zusammenhangs (Agglomeration) negative raumordnerische Auswirkungen erwarten lassen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt zu beurteilen sind. Zwar befindet sich das Plangebiet in integrierter Lage, die Gemeinde Baindt hat je- doch keine zentralörtliche Funktion. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob sich das Plangebiet in der Ortsmitte der Gemeinde Baindt befindet, dort Agglomerationen wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt nach dem zukünftigen Plansatz 2.7.0 Z (3) (Konzentrationsgebot) zulässig sind und eine Einzelhandelsagglomeration demnach sogar erwünscht wäre (Begründung zu Plansatz 2.7.0, B40, 41). Zwar hat der Entwurf derzeit noch keine Zielqualität. Trotzdem ist im weiteren Verfah- ren eine Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Planziel im Rahmen der Abwä- gung erforderlich. - 4 - II. Hochwasserschutz (Referat 53.1) Wir weisen darauf hin, dass der vorgesehene Bebauungsplan „Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“, teilweise im festgesetzten Über- schwemmungsgebiet liegt. Die Ausweisung neuer Baugebiete auf diesen Flächen ist unzulässig (keine Bagatell- grenze). Die hier für die Beurteilung maßgeblichen Hochwassergefahrenkarten liegen bereits vor: (Direktlink: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/G1Wp ). Maßgeblich und verbindlich ist der tatsächlich von einem hundertjährlichen Hochwas- ser betroffene Bereich – unabhängig von der Darstellung oder der Veröffentlichung in einer Hochwassergefahrenkarte. Mit § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG) gelten kraft Gesetzes seit dem 22.12.2013 (Inkrafttreten der Vorschrift) u. a. die Gebiete als festgesetzte Über- schwemmungsgebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Dies gilt sowohl für Flächen im Außen- als auch im Innenbe- reich. Für diese festgesetzten Überschwemmungsgebiete gelten die Verbote des § 78ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). So ist u. a. untersagt, auf diesen Flächen neue Baugebiete auszuweisen (§ 78 Abs. 1 WHG). Außerdem ist die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (§ 78 Abs. 4 WHG) sowie das Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche verboten (§ 78a Abs. 1 Nr. 5 WHG). Nur unter den in § 78 Abs. 2 WHG genannten strengen Voraussetzungen kann in Ausnahmefällen die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwem- mungsgebieten zugelassen werden. Hierzu ist u. a. darzulegen, dass eine Siedlungsentwicklung nicht an anderer Stelle möglich ist oder an anderer Stelle geschaffen werden kann. Die neun genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/G1Wp - 5 - Ausnahmegenehmigungen können unter Vorlage entsprechender Nachweise bei den unteren Wasserbehörden beantragt werden. Das gesetzliche Verbot, neue Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebie- ten auszuweisen, ist einer Abwägung nicht zugänglich. Entgegen dem Verbot ausge- wiesene Baugebiete sind fehlerhaft. Ein neues Baugebiet liegt vor, wenn die erstmalige Bebauung einer Fläche durch Bauleitplanung ermöglicht wird. Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn eine Überpla- nung des Außenbereichs erfolgt. Ob dies hier der Fall ist, muss durch die Baurechts- behörde geprüft werden. Sollte es sich um einen Bebauungsplan handeln, welcher in den Anwendungsbereich des §78 Abs. 3 WHG fällt, sind außerdem die dort genannten ausdrücklichen Abwä- gungsbelange (u.a. Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Oberlieger und Unter- lieger und hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Unabhängig vom Bestehen eines Bebauungsplans bedarf jede Errichtung oder Erwei- terung einer baulichen Anlage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zusätzlich einer Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG. Darüber hinaus sei angemerkt, dass eine Betroffenheit gleichwohl auch bei einem extremen Hochwasserereignis (HQextrem) besteht und entsprechende Schritte (wie z.B. Regelungen zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden, As- pekte zur Sicherung von Hochwasserabfluss und –rückhaltung, Gebäude hochwas- serangepasst planen und bauen etc.) ergriffen werden müssen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf § 78b WHG „Risikogebiete außer- halb von Überschwemmungsgebieten“ (=u.a. extreme Hochwasserereignisse) und den dort genannten Vorgaben verwiesen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Abs. 2 WHG sowie des § 65 Abs. 1 WG (i.d.R. Flächenausdehnung HQ100 der HWGK) und Risikogebiete au- ßerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Absatz 1 WHG (i.d.R. Flächenausdehnung HQextrem der HWGK) sind nachrichtlich (BauGB §9 Abs. 6a) im Bebauungsplan darzustellen. - 6 - Wir weisen darauf hin, dass im Fachinformationsinformationssystem Hochwasserrisi- komanagement (FIS HWRM) durch die untere Wasserbehörde am Landratsamt Ravensburg ein Änderungsvermerk für den hier behandelten Bereich hinterlegt wurde. Dieser lautet: „Die Kartendarstellung entspricht wegen großflächiger Geländeveränderungen nicht mehr der aktuellen Situation. Der markierte Bereich wird von der Veröffentlichung ausgenommen und derzeit neu berechnet.“ (Eintrag vom 7. April 2015 durch Stefan Häussler, LRA RV) Der Bereich wird aktuell durch die Gebietsweise Fortschreibung der HWGK an der Schussen überarbeitet. Neue Ergebnisse zur HWGK liegen nicht vor 2022 vor. III. Naturschutz Die Erfassung der Vögel ist mangelhaft. Es wurden nur vier Begehungen durchge- führt, und nur drei davon am Tage. Eine saubere Erfassung von Brutrevieren ist damit nur eingeschränkt möglich. Zudem fanden die Erfassungen schon 2015 statt. Ob die Daten vor diesem Hinter- grund noch verwertbar sind, ist von der unteren Naturschutzbehörde zu beurteilen. Dies gilt auch hinsichtlich der Fledermausdaten. Abgesehen davon sind keine Belange der HNB betroffen. Die im Artenschutzrechtlichen Gutachten genannten Vermeidungs- und Ersatzmaß- nahmen sind umzusetzen. gez. Konzelmann-Schnee Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 88214 Ravensburg Büro Sieber Frau Lagoda Lägelerstraße 45 88250 Weingarten Hirschgraben 2 88214 Ravensburg Tel. (0751) 3 63 54-28 Fax (0751) 3 63 54-54 eMail: kiessling@rvbo.de Ihr Schreiben vom, Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 08.03.2021 Büro Sieber Fr. Kießling 08.03.2021 Internet: http://www.bodensee-oberschwaben.de eMail: info@rvbo.de Bebauungsplan „Fischerareal“ (1. Änderung) sowie 12. Änderung des Bebauungsplans „In- nere Breite“, Gemeinde Baindt hier: Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Frau Lagoda, von der Änderung des oben angeführten Bebauungsplans sind keine zu beachtenden Ziele der Raumordnung nach den Vorgaben des rechtskräftigen Regionalplanes (1996) (Ziele der Raumord- nung im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LplG) betroffen. Ebenso sind keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung des Regionalplan-Entwurfs (Gesamtfortschreibung, Stand 2020) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG betroffen. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben bringt zu o. g. Vorhaben keine Anregungen oder Bedenken vor. Mit freundlichen Grüßen Nadine Kießling Baindt-Fischerareal-1.Änderung-Innere-Breite-12.Änderung-4-1 h.paschke Linien 1 Jana Lagoda Von: Nadine Kießling Gesendet: Mittwoch, 24. März 2021 15:23 An: Jana Lagoda Betreff: Stellungnahme 1. Änd. Baindt Fischerareal, 12. Änd. Baindt Innere Breite Anlagen: Baindt-Fischerareal-1.Änderung-Innere-Breite-12.Änderung-4-1.pdf Sehr geehrte Frau Lagoda, Anbei erhalten die die Stellungnahme des Regionalverbands zu oben genannten Verfahren. Am Termin zur Unterrichtung und Erörterung am 14.04.2021 nehmen wir nicht teil. Mit freundlichen Grüßen Nadine Kießling ---------------------------------------------------------------- M. Sc. Nadine Kießling Referentin für Planung Regionalverband Bodensee Oberschwaben Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg Fon +49 751 36354-32 Fax +49 751 36354-54 kiessling@rvbo.de, www.rvbo.de To: jana.lagoda@sieberconsult.eu Cc: astrid.konzelmann-schnee@rpt.bwl.de Landratsamt Ravensburg, Postfach 1940, 88189 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23, BIC: SOLADES1RVB www.landkreis-ravensburg.de Bau- und Umweltamt - Bauleitplanung und Koordination- Ansprechpartner: Andrea Hirlinger Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Durchwahl: 0751/85-4134 Telefax: 0751/8577-4134 E-mail: a.hirlinger@rv.de Dienstgebäude: Gartenstraße 107 88212 Ravensburg Zimmer E 228 Sprechzeiten: Mo. – Fr. 8.00-12.00 Uhr nachmittags: Mo. - Mi. 13.30 - 15.30 Uhr Do. 13.30 - 17.30 Uhr Aktenzeichen: BLP/0661/21/401-621.41-fB (Bitte bei allen Schreiben und Anfragen angeben) Datum: 09.04.2021 Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änd./Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fi- scherareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änd. Bebauungsplan "Innere Breite" und örtliche Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Koordinierte Stellungnahme zu folgenden Belangen A. Gewerbeaufsicht, Verkehr, Straßenbau, Landwirtschaft [X] keine Anregungen B. Kreislaufwirtschaft Tel. 0751 852310 Nach dem neuen § 3 Abs. 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) soll ein Erdmassen- ausgleich durchgeführt wird. Dabei sollen durch die Festlegung von Straßen- und Gebäudeni- veaus die bei der Bebauung zu erwartenden anfallenden Aushubmassen vor Ort verwendet wer- den. Dies gilt in besonderem Maße in Gebieten mit erhöhten Belastungen nach § 12 Absatz 10 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Für nicht verwendbare Aushubmassen sol- len entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten eingeplant werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, sich über die Müllentsorgung des geplanten Gebiets Ge- danken zu machen. Sollte der Nachbarschaftsplatz für die Müllfahrzeuge befahrbar werden, stellt die Entsorgung kein Problem dar. Ansonsten sind die Tonnen an die öffentlichen Straßen zu stel- len, welche auch vom Müllfahrzeug angefahren werden können. Eine Entsorgung über private Erschließungsstraßen ist nur möglich, wenn der Grundstückseigen- tümer eine sog. Haftungsverzichtserklärung für mögliche Schäden unterschreibt. 2 C. Brandschutz Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Satzung. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV-Feuerwehrflächen), iVm. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, iVm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauord- nung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsät- zen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Brandschutztechnische Beurteilung: Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirk- same Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräume, die eine Ret- tungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zweiter baulicher Rettungsweg herzustel- len, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Mit freundlichem Gruß Andrea Hirlinger Landratsamt Ravensburg, Postfach 1940, 88189 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Postfach 1940 88189 Ravensburg Tel.: 0751/85-0 Fax: 0751/85-1905 Bankverbindung: Kreissparkasse Ravensburg Konto 48 000 323 (BLZ 650 501 10) IBAN: DE87650501100048000323 BIC: SOLADES1RVB http://www. landkreis-ravensburg.de Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änd./Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änd. BP "Innere Breite" und öBV hierzu, § 13a BauGB, Gemeinde Baindt Scoping Termin: 13.4.2021 Naturschutz TeI.: 0751 85 4244 Die Gemeinde Baindt plant die Zusammenfassung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“. Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, welche Ände- rungen für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes notwendig sind. 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage 1.1 Natura 2000 Gebiete, § 31, 33, 34 BNatSchG Nordwestlich des Plangebiets liegt der Sulzmoosbach, der Teil des FFH-Gebiets „Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ ist. Mit Stand vom 08.11.2018 liegt eine FFH- Vorprüfung vor, in der erhebliche Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet geprüft wurden. Hier- bei wurden zusammenfassend die Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ und die Bebauungsplanänderungen „Innere Breite“ und „Nachtweide II“, Kreisver- kehr betrachtet. Es ist abzuarbeiten, inwieweit die geänderten Planungen zu Änderungen gegen- über den geprüften möglichen, erheblichen Beeinträchtigungen führt. Sollten sich daraus keine Änderungen ergeben, ist die vorliegende FFH-Vorprüfung (unterzeich- net am 10.01.2019) weiterhin Bestandteil des aktuellen Verfahrens. 1.2 Artenschutz, § 44 BNatSchG Die Erfassungen für das Artenschutzrechtliches Fachgutachten fanden im Jahr 2015 statt. Daher ist aus naturschutzfachlicher Sicht eine Prüfung bzw. eine Plausibilisierung der Daten und der Bewertung von 2015 auf Ihre Aktualität durch eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung notwendig. Insbesondere sind die Bäume auf Stamm- und Asthöhlen und ggfs. auf dem Gelände stehenden Schuppen zu untersuchen. Unabhängig von den Ergebnissen der Relevanzbegehung sind aus naturschutzfachlicher Sicht die bereits formulierten Artenschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen laut Artenschutzrechtlichen Fachgutachten vom 10.02.2016 in den neuen, zusammengefassten Bebauungsplan zu über- nehmen (vgl. Ziff. 10, S. 39 ff. und Hinweise Ziff. 7.13 „Mischgebiet Fischerareal“ und Ziff. 6.13 „Wohnen Fischerareal“). 1.3 Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen § 1a BauGB Die zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Fischerareal Mischgebiet“ (vgl. Ziff. 3.1, 19 Zuordnung Ausgleichsmaßnahmen) sind zu übernehmen. Es ist sicher zu stellen, dass diese erbracht werden. 2 Oberflächengewässer TeI.: 0751 85 4246 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage Überschwemmungsgebiet nach § 78 WHG/ Risikogebiet § 78 b WHG Die im Lageplan M=1:2500 vom 08.03.2021 dargestellte Anschlaglinie aus der Hochwasserge- fahrenkarte ist nicht mehr aktuell. Die Hochwasserbelange (Überschwemmungsgebiet HQ 100 und Risikogebiet HQ Extrem) wur- den in den bisherigen rechtskräftigen o.g. Bebauungsplänen abgearbeitet. Die darin enthalten- den Festsetzungen sollten daher entsprechend wieder mitaufgenommen werden. Die Hochwasserfreiheit des Plangebiets im Lastfall HQ100 wird durch die bauliche Gewässe- rumgestaltung des Sulzmoosbaches sichergestellt. Die Hochwasserfreiheit wurde mit der zwi- schenzeitlichen Fertigstellung des 1. Bauabschnittes (Herstellung Bypass und Retentionsaus- gleichsbecken) erreicht. Im weiteren Bauabschnitt 2 muss entsprechend dem wasserrechtlichen Planfeststellungbeschluss („Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach im Bereich Marsweilerstraße – Dorfplatz in Baindt“ Az.404-691.17/wd vom 02.11.2018) noch die Offenle- gung des Sulzmoosbaches auf einer Länge von ca. 50 m erfolgen. Die Bauausführung ist nach unserem Kenntnisstand von der Gemeinde Baindt ab Mai 2021 mit Ende der Fischlaichzeit vor- gesehen. Es wird davon ausgegangen, dass sich im Zuge des o.g. BP konstruktiv keine Änderungen in Lage, Höhe und Flächenbedarf der im Plangebiet befindliche Gewässerumgestaltung Sulzmoos- bach ergeben. Unter diesen Vorrausetzungen bestehen gegen den o.g. BP vom Grundsatz keine Einwendun- gen. 2. Hinweise Derzeit findet eine gebietsweise Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten für das Schus- seneinzugsgebiet statt. Der Sulzmoosbach wird hierbei mitberücksichtigt. Erste Berechnungser- gebnisse sollen Mitte 2021 vorliegen. Mit einem Endergebnis der Fortschreibung ist bis ca. Mitte 2022 zurechnen. Bodenschutz, Altlasten Keine Anregungen und Bedenken. Abwasser TeI.: 0751 85 4267 Es wird angenommen, dass die Festsetzungen zu den Einzelnen BP umgesetzt werden, somit bestehen gegen die Zusammenlegung des BG „Mischgebiet Fischerareal“ und Wohnen Fischer- areal und auch gegen die 12. Änd. BP "Innere Breite" keine Bedenken. Grundwasser Tel.: 0751 85-4269 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage 3 Wasserversorgung Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange der Wasserversorgung zu berücksich- tigen (§ 1 Abs. 6 Ziff. 8e Baugesetzbuch (BauGB)). Diese sind dann hinreichend berücksichtigt, wenn die Gebäude an eine auf Dauer gesicherte, einwandfreie öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. In der Begründung zum Bebauungsplan ist die wasserversorgungstechnische Erschließung des Baugebietes kurz darzustellen. 2. Bedenken und Anregungen Grundwasserschutz Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. (§ 1 Abs. 5 BauGB). Wegen der überragenden Bedeutung der Ressource Grundwasser als eine wesentliche Lebens- grundlage sind Eingriffe in den Grundwasserhaushalt beim Bauen zu vermeiden bzw. zu mini- mieren. Um gesicherte Erkenntnisse über die Grundwassersituation zu erhalten, empfehlen wir vorab in grundwassernahen Bereichen (Talauen, Quellbereiche usw.) Baugrunderkundungen mittels ver- pegelten Erdaufschlussbohrungen durchzuführen. Bei der Beurteilung der Grundwasserstände ist der Schwankungsbereich des Grundwassers zu berücksichtigen. Erdaufschlüsse sind gem. § 43 WG dem Landratsamt – Untere Wasserbehörde- anzuzeigen. Falls Grundwasserbenutzungen (Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten, Ableiten, Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser) notwendig werden, ist die nach den Umständen er- forderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu vermeiden. Drainagen im Grundwasserbereich, sowie Sickerschächte sind grundsätzlich nicht zulässig. Um in kritischen Bereichen Schadensfällen vorzubeugen, ist zu prüfen, ob nicht auf Unterge- schosse verzichtet werden kann. Wenn nicht, wird empfohlen, die im Grundwasserbereich zu liegen kommenden Baukörper wasserdicht und auftriebssicher herzustellen. Die im Grundwasserbereich eingebrachten Materialien dürfen keine schädlichen auslaugbaren Beimischungen enthalten. 3. Hinweise Wir bitten im Bebauungsplan folgende Hinweise mit aufzunehmen: Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravensburg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzei- gen. Die Untere Wasserbehörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 1 Jana Lagoda Von: Daniela Eberle Gesendet: Mittwoch, 7. April 2021 13:44 An: Jana Lagoda Betreff: WG: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Anlagen: DT_Bestand_BPL_Baindt, Ziegeleistr.pdf Von: F.Jahrendt@telekom.de Gesendet: Mittwoch, 7. April 2021 11:20 An: melanie.scheid@baindt.de Cc: Daniela Eberle Betreff: AW: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen, wir danken für die wir Zusendung der Unterlagen zum Bebauungsplan Fischerareal in Baindt. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Für diesen Bereich wurde uns im Dezember 2018 bereits eine Erschließung angekündigt. Die Prüfung der Erschließung hat bei uns einen Nichtausbau ergeben. Es sind nur einzelne Hausanschlüsse hergestellt worden, nicht aber das gesamte Gebiet. Achtung seit 01.12.2013 neue Funktionspostfachadresse ! Bitte nur noch dieses benutzen. Bitte alle neuen Anfragen zukünftig an das neue Funktionspostfach senden. Es lautet: T-NL-Sw-Pti-32-Bauleitplanung@telekom.de Mit freundlichen Grüßen Frank Jahrendt DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Technik Niederlassung Südwest Frank Jahrendt PTI 32 Strukturplanung Breitband I Adolf-Kolping-Str. 2-4, 78166 Donaueschingen +49 7664 9628381 (Tel.) E-Mail: f.jahrendt@telekom.de www.telekom.de Erleben, was verbindet. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter http://www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik 2 Von: Daniela Eberle Gesendet: Freitag, 12. März 2021 10:46 An: FMB T NL SW PTI 32 Bauleitplanung ; zentraleplanungnd@unitymedia.de; bauleitplanung@netze-bw.de; wasserversorgung@baienfurt.de Cc: Jana Lagoda Betreff: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, unter folgendem Link erhalten Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt - Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (EAG-Bau) https://bsieber-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/daniela_eberle_sieberconsult_eu/EoJmt1cK1B5JswPC- ECx_MUBwblE93G7peKPRq6C9gXJ8Q?e=C3dqc0 Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. D. Eberle Durchwahl: 0 83 82 / 2 74 05 - 83 Falls Sie vergessen haben sollten, die Lesebestätigung an uns zurück zu schicken, bitten wir Sie höflichst, den Empfang dieser E-Mail zu bestätigen. Sieber Consult Stadtplanung | Landschaftsplanung | Artenschutz | Immissionsschutz Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) tel.: 0 83 82 / 2 74 05 - 0 fax: 0 83 82 / 2 74 05 - 99 email: info@sieberconsult.eu web: www.sieberconsult.eu 1/1 1 2 30 15 28 30 25 26 25/1 3 Gy 0.0 29.5 17.2 28.2 7.4 4.8 14 .6 1. 2 13 .1 11 .2 1. 1 16.2 22.5 17.8 20.0 16 .0 2.4 11.0 1.2 10 .0 0.6 27.5 8.6 2.0 10.1 6.1 19.2 2. 0 5.6 2. 0 1.5 2.42. 0 0.5 1. 9 2.4 1. 1 1. 3 2.5 4. 0 2. 51.7 1.7 2. 5 1.7 1.7 2. 5 2. 5 6.3 10.0 7.6 2. 4 2. 51.7 1.7 7.8 1. 5 2. 0 3.21. 1 8.5 15.0 1. 3 2.0 2. 0 30.0 0. 6 7.7 0. 6 30.0 0. 6 16.2 4.8 117.6 0.0 9.8 2. 1 7.6 1.2 8.8 2.6 9.8 4.7 0. 9 2.84. 2 0. 5 6. 5 Name Maßstab ONB VsB Sicht BlattDatum PTI AT/Vh-Bez.: AsB AT/Vh-Nr.: TI NL Bemerkung: 07.04.2021 Jahrendt, Frank PTI 32 751A 1Wolpertswende Donaueschingen Südwest Kein aktiver Auftrag Kein aktiver Auftrag 1 1:1000 Lageplan Vodafone BW GmbH Aachener Str. 746-750, 50933 Köln, Postanschrift: Zentrale Planung, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel vodafone.de Geschäftsführung: Dr. Johannes Ametsreiter (Vorsitzender), Anna Dimitrova, Bettina Karsch, Andreas Laukenmann, Gerhard Mack, Alexander Saul Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 83533, Sitz der Gesellschaft: Köln, USt-ID DE 251 338 951 Seite 1/1 C2 General Vodafone BW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Bearbeiter: Herr Kiewning Abteilung: Zentrale Planung Direktwahl: +49 561 7818-149 E-Mail: ZentralePlanungND@unitymedia.de Vorgangsnummer: EG-3279 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Datum 13.04.2021 BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Vodafone BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere obenstehende Vorgangsnummer an. Mit freundlichen Grüßen Zentrale Planung Vodafone Bitte beachten Sie: Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverlegung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc. oder eine Koordinierung/Abstimmung zum weiteren Vorgehen, dass Vodafone und Unitymedia trotz der Fusion hier noch separat Stellung nehmen. Demnach gelten weiterhin die bisherigen Kommunikationswege. Wir bitten dies für die nächsten Monate zu bedenken und zu entschuldigen. Ein Unternehmen der EnBW Netze BW GmbH Adolf-Pirrung-Straße 7 · 88400 Biberach · Postfach 12 55 · 88400 Biberach · Telefon +49 7351 53-0 · www.netze-bw.de Bankverbindung: BW Bank · BIC SOLADEST600 · IBAN DE84 6005 0101 0001 3667 29 Sitz der Gesellschaft: Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart · HRB Nr. 747734 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hans-Josef Zimmer · Geschäftsführer: Dr. Christoph Müller (Vorsitzender), Dr. Martin Konermann, Bodo Moray Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Name Sumeja Cosic Bereich NETZ TESN1 Telefon +49 7351 53-2409 E-Mail Ihr Schreiben Ihr Zeichen Datum Seite s.cosic@netze-bw.de 08.März 2021 Büro Sieber 09.April 2021 1/1 Stellungnahme zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung BP „Mischgebiet Fischerareal“ und BP „Wohnen Fischerareal“) sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung an diesem Verfahren. Im Geltungsbereich befinden sich Anlagen der Netze BW. Wir gehen davon aus, dass diese Anlagen in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben können. Wenn Si- cherungs- oder Änderungsmaßnahmen notwendig sind, dann rechnen wir die Kosten nach den bestehenden Verträgen ab. Vor Beginn der Bauarbeiten ist vom ausführenden Bauunternehmen über die im Geltungsbereich befindlichen Anlagen unbedingt eine aktuelle Kabelauskunft ein- zuholen: Telefon: +49 7351 53 -22 30 Telefax: +49 7351 53 -21 35 E-Mail: leitungsauskunft-sued@netze-bw.de Für die weitere Koordinierung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Projektie- rer Herr Thomas Rieger: Telefon: +49 7520 96676 -403 Mobil: +49 172 7341767 E-Mail: t.rieger@netze-bw.de Der benötigte Leistungsbedarf der geplanten Neubauten ist bitte rechtzeitig bei uns anzumelden. Netze BW GmbH · Postfach 12 55 ·88400 Biberach mailto:leitungsauskunft-sued@netze-bw.de mailto:t.rieger@netze-bw.de Ein Unternehmen der EnBW Seite 2/2 Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Vielen Dank. Freundliche Grüße Netze BW GmbH i. A. Sumeja Cosic Netzplanung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleit- planung (§ 4 Baugesetzbuch) Hinweis: Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Pla- nungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind an- zugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Ge- meinde. Gemeinde (mit Anschrift und Tel./Fax.Nr.) Gemeinde Baindt , Marsweilerstraße 4. , 88255 Baindt , 07502 9460-10, info@baindt.de Az.: Bearbeiter BM Simone Rürup Flächennutzungsplan Bebauungsplan BPlan: Fischerareal Zusammenlegung Mischgebiet/Woh- nen für das Gebiet Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sonstige Satzung Frist 1 Monat (§ 4 Abs. 2 BauGB) Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange Name/Stelle des Trägers öffentlicher Belange (mit Anschrift und Tel./Fax.Nr.) TWS-Netz GmbH, Schussenstr. 22, 88212 Ravensburg,Tel:0751-804-0,Fax:0751/1304, info@tws.de Keine Stellungnahme erforderlich mit Angabe der Gründe Beabsichtigte eigene Planung und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren könnten, mit Angabe des Sachstands Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Rege- lungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können Einwendungen Rechtsgrundlagen Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen) Sonstige fachliche Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Wir bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten Bebauungsplanverfahren. Die TWS Netz GmbH stimmt der geplanten Bebauung zu. In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befinden sich Gasversorgungsleitungen der TWS-Netz GmbH. Somit ist eine Versorgung des Plangebietes mit Erdgas möglich. Des Weiteren bitten wir Sie uns an dem Verfahren weiterhin zu beteiligen. Antrag auf Fristverlängerung aus wichtigem Grund, mit Begründung und ggf. Nachweisen Ravensburg, 08.04.2021 Unterschrift, Dienstbezeichnung[mehr]

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                    Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Satzung zur Änderung der VERBANDSSATZUNG Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat am 22.11.2023, aufgrund der §§ 5, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 15.11.2006 beschlossen: I. Änderungen der Satzungsbestimmungen 1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: § 10 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger - Verbandskassenverwalter - Geschäftsführer - Verbandspersonalverwalter(in) - Technischen Verwalter. Sie sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. 2. § 11 erhält folgende Fassung: § 11 Wirtschaftsführung (1) Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die für Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften. (2) Der Zweckverband wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2019 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2020 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. 3. § 15a wir neu hinzugefügt und erhält folgende Fassung: § 15a Personal Verwaltung (1) Zur Besorgung der Personalsachbearbeitung des Zweckverbandes wird ein(e) Verbandspersonalverwalter(in) bestellt. Er/Sie wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Die Personalsachbearbeitung umfasst alle Personalangelegenheiten des Zweckverbands. Weitere Aufgaben können übertragen werden. (3) Der/die Verbandspersonalverwalter(in) untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertretung dem Verbandspfleger und darüber hinaus dem Verbandskassenverwalter. II. Schlussbestimmungen / Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baienfurt, 23.11.2023 gez. Günter A. Binder Verbandsvorsitzender des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt - Baindt[mehr]

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