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070K006_6.4_Längsschnitt_Wasserleitung.pdf

Geländehöhe Leitungs- unterkante Gefälle % Stationierung 48 0. 77 0+ 00 0. 00 4.1 476.00 477.00 478.00 479.00 480.00 481.00 482.00 483.00 484.00 485.00 486.00 487.00 475.00 48 2. 21 GGG DN 100 GGG DN 150 38071-W51 PE DA 160 PE D A 11 0 DN 1500 D 482.14 ALtg 480.56 Sohle 480.08 Be- und Entlüftungsschacht DN 2000 D 486.22 ALtg 484.27 Sohle 483.79 48 0. 49 0+ 00 5. 89 48 2. 14 48 0. 06 0+ 06 7. 49 48 1. 89 48 0. 72 0+ 08 7. 72 48 2. 38 48 1. 85 0+ 11 4. 26 48 3. 51 48 3. 31 0+ 16 3. 11 48 4. 97 48 4. 27 0+ 30 1. 12 48 6. 22 48 3. 77 0+ 35 1. 58 48 5. 47 48 2. 35 0+ 38 3. 56 48 4. 01 48 1. 67 0+ 40 6. 67 48 3. 27 0.7 3.3 4.3 3.0 0.7 1.0 4.5 3.0 4.9 476.00 477.00 478.00 479.00 480.00 481.00 482.00 483.00 484.00 485.00 486.00 487.00 475.00 38171-047 OK 483.48 SO 482.25 T 1.23Entwässerungsleitung DN 100 Länge=58,94 q=0.5 % Länge=23,32 q=4.5% Länge=21,35 q=0.5% Gesamtlänge 103,61 38071-W11 DN 1000 OK 479.80 OKHauptLtg 478.02 0+ 47 1. 22 0+ 47 4. 22 0+ 47 7. 22 48 0. 09 47 8. 49 47 9. 94 47 7. 99 47 9. 80 47 7. 86 16.4 4.8 Entwässerungsleitung DN 100 Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 Telefon 0 75 81 48003-0 Telefax 0 75 81 48003-10 88348 Bad Saulgau Schranz + Co. Maßstab Anerkannt, Bauherr Plannummer Planart + + sc hr an z Kreis Gewerk Planungsphase Projekt Auftraggeber co + Schranz + Co. geändert, ergänzt Datum, Unterschrift gezeichnet, bearbeitet Bad Saulgau, den Stempel Ausfertigung Anlage Gmd Baindt Kreis Ravensburg Erneuerung Wasserleitung Hirschstraße zw. Baindt und Sulpach Planung Wasserleitung Ausschreibung Längsschnitt 1:1.000/100 grs 070K006+6.4 26.01.2026[mehr]

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    Zuletzt geändert: 29.01.2026
    070K006_6.5_Be-_und_Entlüftungsschacht.pdf

    Grundriss S ch n it t S ch n it t PE D A 16 0 2,00 PE D A 16 0 WN-Kugel- formstück 150/150 Ke lle r- en tw äs se ru ng Ab le itu ng PP D N 11 0 Schnitt 0, 14 0, 16 2,00 2, 43 0, 25 Schachtdeckel LW 800 mm 1, 88 1, 95 GOK 586.22 483.79 PE DA 160 Be- und Entlüftungsschacht DN 2000 mit Kellerentwässerung und Entwässerungsleitung DN 100 Achse 484.27 müNN 0, 48 WN-Kugel- formstück 150/150 PE DA 160 DN 65 Be- und Entlüftungsventil SchnittSchnitt Be- und Entlüftungs- ventil Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 Telefon 0 75 81 48003-0 Telefax 0 75 81 48003-10 88348 Bad Saulgau Schranz + Co. Maßstab Anerkannt, Bauherr Plannummer Planart + + sc hr an z Kreis Gewerk Planungsphase Projekt Auftraggeber co + Schranz + Co. geändert, ergänzt Datum, Unterschrift gezeichnet, bearbeitet Bad Saulgau, den Stempel Ausfertigung Anlage Gmd Baindt Kreis Ravensburg Erneuerung Wasserleitung Hirschstraße zw. Baindt und Sulpach Be- und Entlüftungsschacht Ausschreibung Schnitte 1:25 grs 070K006+6.5 26.01.2026[mehr]

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      Zuletzt geändert: 29.01.2026
      Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebuehrenrechner_2025.xlsx

      2025 Wasser-/Abwassergebühren 2025 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2025 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2025 Abwassergebühren 2025 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,78 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

      Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
      Dateigröße: 19,34 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 22.10.2025
        Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebuehrenrechner_2025.xlsx

        2025 Wasser-/Abwassergebühren 2025 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2025 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2025 Abwassergebühren 2025 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,78 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

        Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
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          Zuletzt geändert: 22.10.2025
          070K006_6.6_Regelrabenprofil_Gräben.pdf

          R eg el üb er de ck un g 1, 50 m (R eg el -)A us hu b W as se rle itu ng 1 ,2 1m Au sh ub G as le itu ng 0 ,6 1 R eg el üb er de ck un g 1 ,0 0 0,60 0,60 Fl äc he na bt ra g St ra ße nb au 0, 60 0,40 Au sh ub Le er ro hr e 0, 50 R eg el üb er de ck un g 1, 44 m Au sh ub W as se rle itu ng 1 ,7 5m Au sh ub G as le itu ng 1 ,2 1 R eg el üb er de ck un g 1 ,0 0 0,60 0,60 Sc ha ch te nt w äs se ru ng D N 1 00 Au sh ub tie fe b is 1 ,7 5 0,80 Breitband U G V St ra ße 0, 20 Fl äc he na bt ra g St ra ße nb au 0, 60 U G V St ra ße 0, 20 R eg el üb er de ck un g 1, 50 m (R eg el -)A us hu b W as se rle itu ng 1 ,2 1m 0,60 0,40 Au sh ub Le er ro hr e 0, 50 Breitband Au sh ub G as le itu ng 0 ,6 1 R eg el üb er de ck un g 1 ,0 0 0,60 Sc ha ch te nt w äs se ru ng D N 1 00 Au sh ub tie fe b is 2 ,0 8 1,20 Fl äc he na bt ra g St ra ße nb au 0, 60 U G V St ra ße 0, 20 R eg el üb er de ck un g 1, 50 m (R eg el -)A us hu b W as se rle itu ng 1 ,2 1m 0,60 0,40 Au sh ub Le er ro hr e 0, 50 Breitband Au sh ub G as le itu ng 0 ,6 1 R eg el üb er de ck un g 1 ,0 0 0,60 0,90 Regelschnitt A Bereich Straßenneubau W L D A 16 0 Straßenoberkante Gas (TWS) DA 110 Regelschnitt D Ortslage Baindt W L D A 16 0 Straßenoberkante=Aushubhorizont Gas (TWS) DA 110 Regelschnitt B Bereich Straßenneubau mit Schachtentwässerung Straßenoberkante Gas (TWS) DA 110 Aushubhorizont Aushubhorizont Regelschnitt C Bereich Straßenneubau mit Schachtentwässerung Straßenoberkante Gas (TWS) DA 110 Aushubhorizont Ve rb au Ve rb au Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Friedrichstraße 16 Telefon 0 75 81 48003-0 Telefax 0 75 81 48003-10 88348 Bad Saulgau Schranz + Co. Maßstab Anerkannt, Bauherr Plannummer Planart + + sc hr an z Kreis Gewerk Planungsphase Projekt Auftraggeber co + Schranz + Co. geändert, ergänzt Datum, Unterschrift gezeichnet, bearbeitet Bad Saulgau, den Stempel Ausfertigung Anlage Gmd Baindt Kreis Ravensburg Erneuerung Wasserleitung und Hirschstraße zw. Baindt und Sulpach Regelprofile Ausschreibung Regeprofile ---- grs 070K006+6.6 26.01.2026[mehr]

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              Zuletzt geändert: 28.01.2026
              Wasser-_und__Abwassergebühren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2026.xlsx

              2026 Wasser-/Abwassergebühren 2026 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2026 Abwassergebühren 2026 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,95 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

              Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
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                Zuletzt geändert: 12.01.2026
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                2026 Wasser-/Abwassergebühren 2026 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2026 Abwassergebühren 2026 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,95 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 12.01.2026
                  Formular_Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

                  Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Eingangsdatum bei Gemeinde Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (§ 2 Abs. 2 LGastG) Antragsteller oder Veranstalter Bei Vereinen oder Firmen ist stets der rechtliche Vertreter bzw. Vorstand des Vereins anzugeben. Dieser unterschreibt auch den Antrag. Abteilungsleiter oder andere Mitglieder, die keine Vertretungsbefugnis besitzen, können keine Anträge im Namen des Vereins stellen. Verein / Gaststätte / Firma: Ansprechpartner: Name: Vorname: Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Wohnort – kein Postfach, c/o): Telefon mobil: Festnetz: E-Mail: Anlass, Name der Veranstaltung (VA): Datum der Veranstaltung: Von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) Standplatz oder Ort (Straße, Hausnummer, auf Festgelände, Halle/Festzelt): Art des Bewirtungsstands (z.B. Hütte, Imbisswagen): Verantwortlicher während der Veranstaltung (Name, Vorname): Handynummer (erreichbar während der VA): Getränke, bitte aufzählen: Speisen, bitte aufzählen: Musik: ☐ ja ☐ nein Art der Musikdarbietung (z.B. Live, DJ, sonstige): _________________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Von der Gemeinde auszufüllen Fristverkürzung wurde gewährt: ☐ ja ☐ nein _________________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift Sachbearbeiter[mehr]

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                    Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

                    Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg – Umstellung von Erlaubnis- auf Anzeigeverfahren Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Kern der Reform ist der Übergang vom bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren, das für stehende Gaststättengewerbe, vorübergehende Betriebe sowie reisegastgewerbliche Tätigkeiten gilt. Die Neufassung des Gesetzes ist Ergebnis der Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, die gaststättenrechtlichen Vorgaben zeitgemäß, unbürokratisch und praxisnah auszugestalten. Im Bereich des stehenden Gaststättengewerbes ist ab dem 1. Januar 2026 die Frage des Alkoholausschanks für die Anwendung der gaststättenrechtlichen Vorschriften nicht mehr maßgeblich. Für alle Gastgewerbetreibenden, die ab diesem Zeitpunkt ein stehendes Gaststättengewerbe neu betreiben möchten, gilt die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 1 LGastG. Die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betriebs bei der jeweils zuständigen Betriebssitzgemeinde einzureichen. Dabei sind die Betriebsart sowie eine gegebenenfalls geplante Außenbewirtschaftung anzugeben. Zudem ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über eine einschlägige berufliche oder wissenschaftliche Ausbildung im lebensmittelrechtlichen Bereich gemäß § 3 LGastG bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Für vorübergehende Gaststättengewerbe (bisherige Gestattung) sowie für reisegastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass besteht ab dem 1. Januar 2026 eine Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 LGastG. Personen, die ab diesem Zeitpunkt aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben und dabei gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, haben der zuständigen Gemeinde Name, ladungsfähige Anschrift sowie Ort und Zeitpunkt des besonderen Anlasses anzuzeigen. Die Anzeige ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Betriebs bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, anschließend wird sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Anzeigepflicht gilt für alle Gaststättenbetriebe gleichermaßen, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Vereine sind nur dann anzeigepflichtig, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken. Weitere Informationen stehen auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung: https://wm.baden- wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 30.01.2026

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