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Evangelische Kirchengemeinde

Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Evangelische Kirche Baienfurt Die evangelische Kirchengemeinde besteht aus evangelischen Christen, die in Baienfurt, Baindt und den dazugehörigen Ortsteilen wohnen. Zur Zeit sind das ungefähr 2100 Menschen. Die Kirche steht in Baienfurt an der Achse, die die Ach und die Ortsdurchfahrt bilden (Waldseer Str. 2) Räumlichkeiten in Baindt: Dietrich-Bonhoeffer-Saal im Erdgeschoss der "Lebensräume für Jung und Alt", Dorfplatz 2/1 Räumlichkeiten in Baienfurt: Gemeindehaus und Kindergarten, Öschweg 30 Pfarrhaus, Öschweg 32 Einrichtungen Gemeindehaus, Öschweg 30, 88255 Baienfurt Evang. Kindergarten, Öschweg 30, 88255 Baienfurt, Telefonnummer: 0751 43656 Evang. Kirchenchor, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Evang. Jugendwerk Jugendreferent erreichbar in Kohlstraße 1, 88212 Ravensburg, Telefonnummer: 0751 16126 Altenkreis, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Frauenkreis, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Mitglieder

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt besteht aus Bürgermeisterin Simone Rürup als Vorsitzende und 14 Gemeinderäten. Der Gemeinderat der Gemeinde setzt sich aktuell wie folgt zusammen: Alber, Michael Fraktion: FWV E-Mail schreiben Berle, Bernhard Fraktion: FWV E-Mail schreiben Graf, Doris Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Herrmann, Dieter Fraktion: CDU E-Mail schreiben Jaudas, Yvonne Fraktion: FWV E-Mail schreiben Konzett, Stefan Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kränkle, Florian Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kreutle, Johannes Fraktion: CDU E-Mail schreiben Lins, Volkher Fraktion: CDU E-Mail schreiben Maucher, Marius Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Müller, Stefan Fraktion: CDU E-Mail schreiben Renic, Mladen Petar Fraktion: FWV E-Mail schreiben Schad, Jürgen Fraktion: FWV E-Mail schreiben Spiegel, Michael Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 20.09.2024
Radioaktivität

Bei der Belastung des Menschen durch ionisierende Strahlung wird unterschieden zwischen natürlicher, zivilisatorisch bedingter und beruflicher Exposition. Zur natürlichen Exposition gehört die Belastung durch die kosmische Höhenstrahlung und durch ionisierende Strahlung ausgehend von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen in Luft, Wasser und Boden. Radioaktive Stoffe wie das Edelgas Radon-222, Uran oder Kalium-40 kommen in der Natur in bestimmten Gesteinen und in Böden vor. Andere radioaktive Stoffe wie beispielsweise Kohlenstoff-14 oder Tritium entstehen durch Wechselwirkung von Atomkernen in der Atmosphäre mit kosmischer Strahlung. Die jährliche natürliche Strahlenbelastung einer Person in Deutschland beträgt durchschnittlich 2,1 Millisievert. Dies ist ein Mittelwert über die gesamte Bevölkerung. Je nach Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten kann die jährliche natürliche Strahlenbelastung einer Person zwischen etwa einem bis zu zehn Millisievert betragen. Zur zivilisatorisch bedingten Exposition trägt entscheidend die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung bei, wie das Röntgen und die Verwendung von radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin. Die mittlere Strahlenbelastung aus der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung beträgt in Deutschland etwa 1,7 Millisievert pro Jahr. Zur zivilisatorisch bedingten Exposition tragen mit einer vergleichsweise geringen Strahlenbelastung von weniger als 0,05 Millisievert pro Jahr bei: Flugreisen der Betrieb der Kernkraftwerke, radioaktive Stoffe in Industrie, Technik und Haushalt, der Fallout von Kernwaffentests und der Reaktorunfall von Tschernobyl. Aufgrund der beruflichen Exposition wird in Deutschland die Strahlenbelastung von etwa 400.000 Personen überwacht. Dies betrifft die Berufsgruppen in der Medizin, Kerntechnik und Industrie. Aber auch in Wasserwerken, im Bergbau und in Flugzeugen wird die Strahlenbelastung des Personals überwacht. Radioaktive Stoffe entstehen auch bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken. In Baden-Württemberg wurde die letzte laufende Anlage, das Kernkraftwerk Neckarwestheim II, am 15.04.2023 planmäßig vom Netz genommen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Dokumente und Visa

Reisen innerhalb der EU Bei Reisen innerhalb des Schengenraums werden keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. Trotzdem müssen Sie auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich führen. Bei Flugreisen benötigen Sie in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis, um nachzuweisen, dass Sie wirklich der Inhaber Ihres Flugtickets sind. In einigen EU-Staaten können Sie auch mit einem nicht mehr gültigen Reisepass einreisen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, wie lange ein Reisepass in Ihrem Urlaubsland abgelaufen sein darf. Achtung: Auch wenn ein Staat die Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass gestattet, kann Ihnen von Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihr Reisepass noch gültig ist beziehungsweise informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die geltenden Bestimmungen. Wenn Sie auf dem Landweg reisen, müssen Sie auch die Einreisebestimmungen Ihrer Transitländer beachten. Reisen in Nicht-EU-Staaten Welche Reisedokumente Sie bei Reisen in Nicht-EU-Staaten benötigen beziehungsweise welche Gültigkeitsdauer diese haben müssen, hängt von den Bestimmungen Ihres Reiselandes ab. Für manche Länder benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger für die Einreise ein Visum. Beachten Sie, dass Sie in manchen Ländern auch nur für die Durchreise ein "Transitvisum" benötigen. Manche Staaten können Ihnen die Einreise verweigern, wenn sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise mit einem Einreisestempel aus Israel. Für solche Fälle können Sie sich einen Zweitpass ausstellen lassen. Besondere Einreisebestimmungen gelten für die USA. Von allen Reisedokumenten, Fahrzeugpapieren und Tickets, die Sie auf Ihrer Reise mitführen, sollten Sie Kopien anfertigen und diese getrennt vom Original aufbewahren. Im Fall von Verlust oder Diebstahl der Originale kommen Sie so schneller an Ersatzpapiere. Sie können auch Kopien Ihrer Reisedokumente, Fahrzeugpapiere und Tickets im Dokumentensafe Ihres Servicekontos, für das Sie sich im Serviceportal registirert haben, elektronisch ablegen. So müssen Sie sich nur Ihre Zugangsdaten merken und haben im Bedarfsfall jederzeit von allen Orten aus über das Internet Zugriff auf Ihre Unterlagen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufsbezeichnungen für Freiberufler

Bestimmte Berufsbezeichnungen der Katalogberufe sind durch gesetzliche Vorschriften geschützt. Diese Berufsbezeichnungen dürfen nur von Personen verwendet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen sind beispielsweise: Architektin oder Architekt Die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" darf nur führen, wer in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen ist. Ärztin oder Arzt Als "Ärztin" oder "Arzt" dürfen sich nur Personen bezeichnen, die eine Approbation nachweisen können beziehungsweise die aufgrund einer Erlaubnis zur Ausübung des Berufs vorübergehend berechtigt sind. Ärztinnen und Ärzte, die als Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) oder aufgrund eines anderen zwischenstaatlichen Vertrags zur Berufsausübung berechtigt sind, dürfen die Berufsbezeichnung in Deutschland ebenfalls führen. Ingenieurin/Beratende Ingenieurin oder Ingenieur/Beratender Ingenieur Den Titel "Ingenieurin" oder "Ingenieur" tragen Personen, die ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium mit einer Regelzeit von mindestens sechs Semestern an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert haben oder von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg die Genehmigung hierzu erhalten haben. Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer in die Liste der Ingenieurkammer eingetragen ist. Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" dürfen nur Personen verwenden, die die Befähigung zum Richteramt nachweisen können beziehungsweise die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland erfüllen oder eine entsprechende Eignungsprüfung bestanden haben. Außerdem müssen sie bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen sein. Steuerberaterin/Steuerbevollmächtigte oder Steuerberater/Steuerbevollmächtigter Als "Steuerberaterin" oder "Steuerberater" und "Steuerbevollmächtigte" oder "Steuerbevollmächtigter" dürfen sich nur Personen bezeichnen, die eine entsprechende Prüfung bestanden haben beziehungsweise von dieser befreit waren und durch die Steuerberaterkammer bestellt wurden. Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer Die Berufsbezeichnung "Wirtschaftsprüferin" oder "Wirtschaftsprüfer" darf nur führen, wer die Prüfung als "Wirtschaftsprüferin oder "Wirtschaftsprüfer" bestanden hat und von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt wurde.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bürgerinformationsveranstaltung_Fischerareal_2023_05_24.pdf

Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 24.05.2023 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 24.05.2023 Seite 3 Entwicklungskonzept Bebauung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 4 Feneberg Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt 24.05.2023 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 24.05.2023 Seite 6 Entwicklungskonzept Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Foto pixabay 24.05.2023 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Konzeptvergabe Anstelle eines Preiswettbewerbs fordert die Grundstücksausschreibung zu einem „Wettbewerb der Ideen“ auf. Der Grundstückspreis ist fixiert, er spielt bei der Vergabeentscheidung keine Rolle. Die Vergaben erfolgen nach den (Bebauungs-) Konzepten der Bewerber, sie werden vergleichend (offen) bewertet. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach Entwicklungskonzept Vergabe der Grundstücke 24.05.2023 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Entwicklungskonzept Akteure Eine Konzeptvergabe ermöglicht es unterschiedlichen Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen 24.05.2023 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof BA 2a ? BA 2b ? 24.05.2023 Seite 12 Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte 24.05.2023 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekte Baufeld 2: “Ziegelei“ Baufeld 1: “Z&K Wohnbau BF 1“ Anliegerprojekte Baufeld 2: “Fritschle“ Baufeld 1: “Junges Wohnen – Lebendiges Fischerareal“ 24.05.2023 Seite 15 Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Z&K Wohnbau BF 1“ Projektträger: FloraHella Gruppe mit der UmweltProjekt GmbH, Nürnberg • Mix aus unterschiedlichen Wohnungsgrößen, 40 – 135 m² • 50 % der Wohnungen sind geförderte Mietwohnungen • alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 16 Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Junges Wohnen – Lebendiges Fischerareal“ Projektträger: WRV Gruppe, Meckenbeuren • sparsam geschnittene Mietwohnungen, 50 – 90 m² • zwei Wohnungen für 3-er-Wohngemeinschaft • hausinterner Co-Working-Space • DGNB-Zertifizierung • E-Lastenfahrrad als Geschenk an die Hausgemeinschaft Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 17 Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum oder Gewerbeeinheit für einen sozialen Träger am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 18 Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte 24.05.2023 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Beurkundung Grundlagenurkunde Ende 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Ende 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2024 Fertigstellung der Gebäude Ende 2025 Nächste Schritte BA 1 „Wettbewerb der Ideen“ Vermarktungs- auftakt Ende 2023 BA 2a Vergabe Anliegerprojekte Frühsommer 2024 Abhängig von Einschätzung der Rahmenbedingungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 22 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 25.05.2023
    Volljährigenadoption

    Sie dient dazu, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen herzustellen. Im Allgemeinen ist sie als schwache Adoption ausgestaltet. Denn sie führt in der Regel weder zu einer vollständigen rechtlichen Eingliederung des Angenommenen in die Familie des Annehmenden noch zu einem vollständigen Abbruch der rechtlichen Bindungen zur bisherigen Familie des Angenommenen. Zum Beispiel werden die Kinder des Angenommenen zwar Enkel des Annehmenden, nicht aber Neffen oder Nichten von dessen Geschwistern. Hinweis: Die annehmende Person ist der angenommenen Person und ihren Kindern vorrangig vor deren leiblichen Verwandten zum Unterhalt verpflichtet. Die Adoption einer volljährigen Person setzt immer voraus, dass die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Die Annahme einer volljährigen Person ist vor allem sittlich gerechtfertigt, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Anzunehmenden und dem Annehmenden schon entstanden ist. Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn der oder die Anzunehmende bereits als minderjähriges Kind in der Familie des Annehmenden gelebt hat und rechtliche Gründe die Adoption verhindert haben. Beispiel: Die leiblichen Eltern verweigern die Zustimmung. Hinweis: Im Unterschied zur Minderjährigenadoption erlangt der Angenommene, wenn es sich um eine ausländische Person handelt, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Als besondere Form der Adoption im Erwachsenenalter sieht das Gesetz schließlich die Adoption eines Volljährigen mit den Wirkungen wie für einen Minderjährigen vor (starke Adoption oder Volladoption). Diese ist dann möglich, wenn ein minderjähriger Bruder oder eine minderjährige Schwester des Anzunehmenden bereits von dem Annehmenden als Kind angenommen worden ist oder auch angenommen werden soll (hierdurch sollen unterschiedliche Annahmeverhältnisse in einer Familie vermieden werden), der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in der Familie des Annehmenden gelebt hat, der Anzunehmende das Kind des Ehegatten oder Lebenspartners des Annehmenden ist oder der Adoptionsantrag schon zur Zeit der Minderjährigkeit des Anzunehmenden beim Amtsgericht gestellt wurde und es aufgrund der Verfahrensdauer nicht mehr zum Abschluss der Minderjährigenadoption gekommen ist. Lassen Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig von der Notarin oder dem Notar über das Erfordernis neuer Antragstellungen und damit einhergehender Kosten beraten. Eine solche Volljährigenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption darf nicht erfolgen, wenn ihr überwiegende Interessen der Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen. Die Familiengerichte sind zuständig für die Adoptionsverfahren.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Stiftungsaufsicht

    Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden. Die staatliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Wille der stiftenden Person auch dann beachtet wird, wenn diese keinen Einfluss mehr auf die Stiftung nehmen kann. Die Aufsicht über Stiftungen ist Rechtsaufsicht, nicht Zweckmäßigkeits- oder Wirtschaftsaufsicht. Die Stiftungsbehörde achtet darauf, dass die Stiftungsorgane die Gesetze, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung beachten. Den Stiftungsorganen steht ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Die Stiftungsaufsicht soll möglichst beratend tätig werden. Einzelne Aufsichtsmittel der Stiftungsbehörde sind: Recht auf Unterrichtung Die Stiftungsbehörde kann sich über einzelne Angelegenheiten der Stiftung unterrichten. Dieses Unterrichtungsrecht geht nur so weit wie der Zweck des Aufsichtsrechts und beschränkt sich auf einzelne Angelegenheiten. Gegebenenfalls müssen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Mitteilungspflicht Die Stiftung muss die Zusammensetzung und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe unverzüglich der Stiftungsbehörde anzeigen. Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift der Stiftung der Stiftungsbehörde mitteilen. Anzeigepflicht Bestimmte Rechtsgeschäfte, die für den Bestand und die Aufgabenerfüllung der Stiftung von besonderer Bedeutung sind beziehungsweise sein können (Beispiele: Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken), sind der Stiftungsbehörde in der Regel im Voraus anzuzeigen. Dies gilt nicht für Familienstiftungen. Jahresrechnung Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ist der Stiftungsbehörde eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Genehmigungspflicht Wesentliche Änderungen wie Satzungsänderungen, Zulegungen und Zusammenlegungen oder die Auflösung einer Stiftung müssen von der Stiftungsbehörde genehmigt werden. Beanstandung sowie Anordnung und Ersatzvornahme Rechtswidrige Maßnahmen der Stiftungsorgane können von der Stiftungsbehörde beanstandet werden. Rechtlich gebotene Maßnahmen, die von den Stiftungsorganen unterlassen werden, können von der Stiftungsbehörde angeordnet und ersatzweise durchgeführt werden. Abberufung und Bestellung von Organmitgliedern Die Abberufung von Organmitgliedern ist das äußerste Mittel der Stiftungsaufsicht. Voraussetzung ist eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zu ordnungsgemäßer Geschäftsführung. Zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung ist auch eine Neubestellung von Organmitgliedern möglich. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel das Regierungspräsidium. Örtlich zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Soziale Einrichtungen

    Soziale Einrichtungen Baindt Unten aufgeführt finden Sie unsere sozialen Einrichtungen. Altenzentrum/Pflegeheim Altenzentrum Selige Irmgard Sperlingweg 6 88255 Baindt Telefonnummer: 07502 94085-0 Zur Homepage Sozialstation St.-Anna Weingarten Pflegebereich Baienfurt-Baindt Info: Frau Daubert Sozialstation St. Anna Ravensburger Straße 35 88250 Weingarten Erreichbarkeit: werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr Telefonnummer: 0751 560010 Faxnummer: 0751 5600123 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher Telefonnummer: 07502 621098 Lebensräume "Für Alt und Jung" Dorfplatz 2/1 88255 Baindt Telefonnummer: 07502 921650 E-Mail schreiben Sprechzeiten: Dienstags von 14:30 bis 16:30 Uhr Mittwochs von 9:00 bis 11:00 Uhr (Termine auch nach Vereinbarung) Betreuungsgruppe für ältere, verwirrte, hilfsbedürftige Menschen Baindt-Baienfurt: Dienstag Nachmittag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Malteser-Hilfsdienst Fahrdienste für Kranke, Alte und Behinderte Telefonnummer: 0751 366130 Mobiler Pflege- und Betreuungsdienst Telefonnummer: 0751 66204 Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Begleitung von schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Telefonnummer: 0160 96207277[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Als_Mitarbeiter_bei_der_Gemeinde_Baindt_haben_Sie_Anspruch_auf_30_Tage_Urlaub_im_Jahr.pdf

    Ihre Vorteile als Mitarbeiter der Gemeinde Baindt • Als Mitarbeiter bei der Gemeinde Baindt haben Sie Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. • Wir sorgen für Ihr Alter vor. Jeden Monat zahlen wir für Sie in die betriebliche Altersvorsorge (ZVK) ein. So erhalten Sie dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersrente. • Fort- und Weiterbildungsangebote. • Wir unterstützen Sie zusätzlich finanziell durch einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. • Wir bieten eine betriebliche Gesundheitsförderung für alle Mitarbeiter und unterstützen Sie finanziell durch einen Zuschuss für gesundheitsfördernde Maßnahmen. • Nutzen Sie unsere Gleitzeitregelung und passen Sie Ihre Arbeitszeiten an Ihren Alltag an. • Freitagnachmittag können Sie in Ihr wohlverdientes Wochenende starten. • Abhängig von Ihrer Versicherung erhalten Sie als Mitarbeiter der Gemeinde Baindt einen vergünstigten Tarif bei Ihrer Kfz–Versicherung. • Wir bieten auch außerbetriebliche Veranstaltungen an.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 01.06.2023

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