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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 913 Ergebnisse in 42 Millisekunden gefunden.
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Gleichstellungsbeauftragte

In allen Stadt- und Landkreisen und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss es hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben. Sie sollen die Ziele der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern behördenintern und im Rahmen der Aufgabenstellung außerhalb der Behörden sichern und fördern. Im öffentlichen Dienst muss in jeder Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten eine Beauftragte für Chancengleichheit nach vorheriger Wahl bestellt werden. Von einem Wahlverfahren kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich nur eine zur Ausübung dieses Amtes bereite Beschäftigte findet. Wählbar und wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten der Dienststelle. Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Die Beauftragte für Chancengleichheit muss beteiligt werden bei Personalangelegenheiten (z.B. Einstellung und Beförderung in den Bereichen weiblicher Unterrepräsentanz, Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, die eine Weiterqualifikation ermöglichen), personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation der weiblichen Beschäftigten haben können (z.B. Abfassung von Beurteilungsrichtlinien, Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung), beabsichtigter Ablehnung eines Antrags auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung oder Teilnahme an Telearbeit, Verfahren zur Besetzung von Gremien. Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit gehört die Beratung und Unterstützung von Frauen und Männern in Einzelfällen bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in der Privatwirtschaft ist freiwillig. Ein Gleichberechtigungs- beziehungsweise Chancengleichheitsgesetz gibt es nicht. Wird eine Beauftragte bestellt, gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Beauftragten in den Behörden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stiftungssatzung

Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar. In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen getroffen werden: Zweck der Stiftung Name der Stiftung Sitz der Stiftung Bildung des Vorstands der Stiftung Satzungen von Verbrauchsstiftungen müssen zusätzliche Regelungen enthalten: die Festlegung der Zeit, für die die Stiftung errichtet wird Bestimmungen zur Verwendung des Stiftungsvermögens Es ist unerheblich, ob die stiftende Person das gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsorgan der Stiftung als Vorstand bezeichnet oder ihm einen anderen Namen verleiht (z.B. Direktorium, Verwaltungsrat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss aus der Satzung hervorgehen. Festlegungen über die Bildung des Vorstands betreffen vor allem die Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung. Darüber hinaus kann die stiftende Person der Satzung weitere Bestimmungen hinzufügen. Ob dies erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte von der stiftenden Person - je nach Aufgabengebiet, Vermögen und Organisationsstruktur der Stiftung - in ihre Überlegungen einbezogen werden. Es können beispielsweise folgende Regelungen getroffen werden: Zahl, Berufung, Amtsdauer und Abberufung der Mitglieder weiterer Stiftungsorgane (z.B. ein zusätzlicher Fachbeirat) bei mehreren Stiftungsorganen: die Trennung der Geschäftsbreiche und die Vertretungsberechtigung dieser Organe Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Organe Voraussetzungen für Satzungsänderungen und das dabei einzuhaltende Verfahren etwaige Rechtsansprüche der durch die Stiftung Begünstigten das Organ, das über die Auflösung der Stiftung entscheidet Erwerber des Vermögens nach Erlöschen der Stiftung und die weitere Verwendung des Vermögens in diesem Fall Tipp: Die Stiftungsbehörde berät Sie bei der Abfassung der Stiftungssatzung und stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert. Im Jahr 2022 wurde die Hochwasserstrategie des Landes aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen im Jahr 2021 und dem weiterentwickelten Starkregenrisikomanagement fortgeschrieben. „Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem Zehn-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen. „Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn ein Verhindern von Hochwasser und Starkregen wird nie vollständig möglich sein. Durch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken wird vielmehr angestrebt, als Gesellschaft die Fähigkeit zu entwickeln, Hochwasser- und Starkregenereignisse mit möglichst geringen Schäden zu bewältigen und wichtige Funktionen und Strukturen schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. zu reorganisieren. Die konkreten Maßnahmen zur Vorsorge, zum Schutz und zum Umgang mit Risiken auf lokaler Ebene werden in Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos schon umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Fischerareal_Baugemeinschaften_2021_04_19.pdf

Fischerareal „Bauen in Baugemeinschaften“ Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Freier Architekten und Projektsteuerer über 20-jährige Erfahrung mit Baugemeinschaften; realisierte Projekte in Tübingen, Esslingen, München, Heidelberg und Stuttgart Beratung verschiedener Kommunen zu den Themen “Bauen in Gemeinschaft“ und “Konzeptvergabe von Grundstücken“; Steuerung von Prozessen Beteiligung an Baugemeinschafts- projekten auch als Bauherren Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 3 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 4 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Eine Baugemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen, die zusammen ein Haus nach ihren eigenen Vorstellungen und Ideen eigenverantwortlich planen, bauen und bewohnen. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 5 „Baugemeinschaft“, „Baugruppe“, „Bauherrengemeinschaft“ werden synonym verwendet. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 6 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 1. Die Gemeinschaft wählt eine rechtliche Konstellation, die das partizipativen Planen und Bauen ermöglicht. Üblicherweise erfolgt dieses als Gesellschaft bürgelichen Rechts (GbR). 2. Die Entscheidungshoheit bei der Planung, beim Bauen und allen Verträgen liegt vollständig bei der Gemeinschaft. 3. Die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 7 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 4. Alle Dienstleistungs-, Planungs-, und Bauverträge werden nur mit der gesamten Baugemeinschaft geschlossen. 5. Alle Verträge, Pläne, Kosten und Protokolle sind den Mitgliedern frei zugänglich. 6. Jedes Mitglied kauft im Rahmen der Gemeinschaft seinen Grundstücksanteil ohne Gebäude. 7. Das gesamte Bauwerk wird im Auftrag der Baugemeinschaft ausgeschrieben und vergeben. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 8 Gewerbliche Bauträger Ein Bauträger entwickelt und realisiert ein Gebäude mit dem Ziel, alle Einheiten kostendeckend zu verkaufen. 1. Baukosten werden zu Lasten von Unterhaltskosten redu- ziert. 2. Risikoreduzierung > „Übliches“ wird realisiert. 3. Gestehungskosten zuzüglich Wagnis, Gewinn und Vertrieb. Die Hausgemeinschaft wird beliebig zusammengesetzt. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 9 Baugemeinschaften Wohnprojekte (genossenschaftlich) gemeinschaftlich bauen und wohnen gemeinschaftlich bauen gemeinschaftlich wohnen Grafik nach: Kröger, Sebastian; Otterbach, Friedhelm; Schönfeld, Annika; Widdess, Stefan (2005): Selbst gebaute Nachbarschaft, Universität Kassel. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 10 Baugemeinschaften • individuelles Eigentum (Wertzuwachs) • Wohnungstausch in der Nutzungsphase schwierig • langfristiger Erhalt der Projektidee ist fraglich • dauerhafte Rechtsform, die den individuellen Besitz ermöglicht • Mieter können nicht mit- bestimmen Wohnprojekte • gemeinschaftliches Eigentum • Wohnungstausch in der Nutzungsphase einfacher • langfristiger Erhalt der Projektidee ist ermöglicht • dauerhafte Rechtsform, die den gemeinschaftlichen Besitz ermöglicht • alle Bewohner können mit- bestimmen Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 11 Rechtsformen und Eigenkapitalbedarf Der Eigenkapitalbedarf der verschiedenen Rechtsformen für die Realisierung eines Gebäude ist annährend gleich. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 12 • Planung individueller Grundrisse für Wohn- und Gewerbenutzung • Ausstattung nach eigenen Wünschen u. Bedürfnissen • Möglichkeit und Anrechnung von Eigenleistungen • Mitentscheidung bei Gestaltungsthemen • Integration attraktiver Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Gästezimmer, Partyraum, Werkstatt, Sauna Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 13 • kostentransparentes und kostensparendes Bauen; keine Wagnis- und Gewinnkosten an Dritte • Weg um zu Wohneigentum zu kommen, auch mit geringem Eigenkapital • Mitbauende lernen sich während des Planungs- und Bauprozesses kennen. So wachsen Nachbar- und Hausgemein- schaften bereits vor dem Einzug Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 14 • Realisierung zukunftsweisender Hauskonzepte wie Nullenergiehaus, Generationenwohnen, Seniorenwohnen • Hohe Identifikation der Eigentümer mit dem Gebäude und dem Ort • Mitgestaltung gemeinschaftlicher Außenräume wie hauseigener Garten, Innenhof und Quartiersumgebung • Baugemeinschaften haben sich vielfach bewährt und sind rechtlich klar geregelt Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 15 • höherer zeitlicher Aufwand (je nach Organisationsstruktur sehr unterschiedlich) • Kosten- und Terminrisiko • es kann nichts Fertiges angesehen werden Was ist eine Baugemeinschaft? – Nachteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 17 Interessengemeinschaft • Lose Gemeinschaft, Mitgliedschaft unverbindlich • sammelt Wünsche und erarbeitet Projektkonzeption • Festlegung Zielrichtung der Gruppe, individuelle Wohnvorstellungen, ökologischer Standard, grober Kostenrahmen • Werbung weiterer Interessenten Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 18 Planungsgemeinschaft • Gründung meist nach Erhalt Grundstücksoption • Gesellschaftsvertrag, Eintrittsgeld • Beauftragung von Projektpartnern • Entwurfs-, Genehmigungs- und meistens Einstieg in Ausführungs- planung und Festlegung einer Baubeschreibung • Individuelle Finanzierungen der Mitglieder • weitere Interessentenwerbung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 19 Baugemeinschaft • Gründung mit Grundstückskauf • Beurkundung Teilungserklärung • Fertigstellung der Ausführungsplanungen • Beauftragung der Baufirmen zur Ausführung • Bau des Gebäudes • Verteilung Sonderwünsche und Abrechnung Eigenleistungen • Auswahl und Beauftragung Hausverwaltung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 20 Eigentümergemeinschaft • nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) • gleicher Status wie beim Kauf vom Bauträger • Wohnungsverkauf oder -vermietung individuell möglich • Anteile und Besitzverhältnisse nach notariell beurkundeter Teilungs- erklärung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 21 Projektphase Projektentwicklung Planen Bauen Wohnen Interessenten- gemeinschaft Planungsgemeinschaft Baugemeinschaft Eigentümer- gemeinschaft Verträge innerhalb der Gemeinschaft --- Planungsgemein- schaftsvertrag Baugemeinschafts- vertrag Teilungserklärung (wie bei jeder Eigentumswohnung) Rechtsform unverbindlicher Zusammenschluss Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) nach WEG Verträge mit Dritten --- Reservierungszusage Architekten- und Projektsteuerungs- vertrag Verträge mit Fachingenieuren Grundstückskauf- vertrag Bauverträge mit Handwerkern für die Unterhaltung der gemeinschaftlichen Bereiche und Einrichtungen (z.B. Wartungsverträge) Entwicklung der GbR in die WEG Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 22 Rechtlicher Rahmen • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da spontane Gründung und flexible Gestaltung möglich • Gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis kann ausge- schlossen werden • ein oder zwei Gesellschaftsverträge zur Festhaltung der Interessen der Gemeinschaft und Regelungen im Innenverhältnis • Genossenschaftsmodelle möglich Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 23 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 1. bindende Gewerbenutzung 2. Geschoss 3. Sondernutzungsrechte zusätzlich zu den Terrassenflächen, die nicht in die Wohnfläche eingeflossen sind (z.B. im Erdgeschoss Anteil an Freifläche) 4. Querlüftungsmöglichkeiten 5. Belichtung (Ausrichtung, Nähe zu Nachbarbaukörpern und Möglichkeiten Oberlichter zu realisieren) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 24 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 6. Aussicht 7. Beeinträchtigung z.B. durch Nähe zum öffentlichen Raum, Gemeinschaftsraum, Tiefgarageneinfahrt oder anderen störenden Dingen und Privatsphäre 8. Möglichkeit, die Wohnung barrierefrei zu erreichen bzw. Anzahl der Stufen, die zu überwinden sind, bis die Wohnung erreicht wird 9. Schnitt der Wohnung (es gibt immer wieder Wohnungen, die einen höherer Anteil an Flurfläche benötigen) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 25 Partner Aus: „planen – bauen – leben“, Hrsg. Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Tübingen, 2. Auflage; Tübingen 2011 Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 27 Geschosswohnung Foto: Journalfoto, Reutlingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 28 Geschosswohnung mit Garten Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 29 Doppelhaus Foto: lpundh architekten, Kirchheim Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 30 Doppelhaus Foto: D. Prinz, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 31 Wohnen und Arbeiten Foto: Matthias Gütschow, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 32 Projektbeispiele Beispiele für soziale Projektkonzepte • Eigentum für Schwellenhaushalte • Integration von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt • Mietwohnraum mit Mietbindung • innovative Wohnformen • soziale Mischung • … Beispiele für Nutzungsmischung • Kombination von Arbeiten und Wohnen • Erdgeschossnutzung mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum • … Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 33 Projektbeispiele Beispiele für bauliche Projektkonzepte • besondere Gestaltung • ökologische Bauweise • innovatives Energiekonzept • geringer Grundstücksverbrauch • geringer Wohnflächenverbrauch pro Person • … Es ist nicht alles in einem Projekt realisierbar, beispielsweise schließen sich das kostengünstige Bauen und ein großzügiges Angebot an gemeinschaftlich genutzten Flächen aus. Daher sollten sich die Projektkonzepte auf wenige wesentliche Themenschwerpunkte beschränken. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 34 Idee kostengünstiges Gebäude mit individuellen Wohnungen • pragmatischer Ansatz, zunächst ohne hohen Anspruch an das gemeinsame Wohnen • sehr individuelle Ausstattung • schnelle Planung und Realisierung • es entstand eine sehr gute, ungezwungen Hausgemeinschaft Baugemeinschaft Mobile 21 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten 1.940 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2003 Planungsgemeinschaft Sommer 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Ruoff + Wied, Projektsteuerung Weiß Baugemeinschaft Alte Weberei Carré 16 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten 2.600 m² Wohn- und Gewerbefläche Februar 20012 Planungsgemeinschaft September 2015 Fertigstellung Tübingen Architektur Hähnig Gemmeke, Projektsteuerung Gauggel Idee Nahversorgung des Quartiers und Integration • Grundstückszusage wegen der Nahversorgung • Integration einer Demenz- Wohngemeinschaft • Schaffen des kulturellen Treffpunkts im „Trafo“ Idee hohe Architekturqualität • die Architekten mit ihrem gestalterischen Anspruch waren bewusst gewählt (z.B. Sichtbeton und Balkone mit Glasboden) • kostengünstige Realisierung und Energiestandard sind zweitrangig Baugemeinschaft Prisma 11 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.125 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2002 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Noenen Albus, Projektsteuerung Baugemeinschaft (journalfoto.de) Idee Integration von Menschen mit Behinderung Frau R. zog vom Heim in eine ambulant betreute Wohnung: „Man kann leben wie man will und wie ein normaler Mensch. Ich wollte immer leben wie eine Nichtbehinder-te und das habe ich nun geschafft.“ • postpoint = Schnittstelle zum Quartier • kein Sozialprojekt! Baugemeinschaft stadt.raum 34 Wohnungen, 6 Gewerbeeinheiten 3.130 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2006/2007 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Wied mit Nassal + Wiehl, Projektsteuerung w5 (Foto: Falkner, Stuttgart) Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Einschränkungen hinsichtlich Verkauf oder Vermietung • Finanzierung Gemeinschaftsraum und Appartement nur durch ein Teil der Eigentümer • gemeinschaftliche Gartennutzung • Sicherung der Konzeption in der Teilungserklärung Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft Regenbogen 11 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Idee “Buntes Haus“ • Geflüchtete (4x 4-Zi.-Whg.) • Familien, die das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ erfüllen (2x 5-Zi.-Whg.) • Mensch mit Behinderung (2x 2-Zi.-Whg.) • 20% unter Mietspiegel (2x 2-Zi.-Whg.) 20-jährige Sicherung des Konzeptes 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Baugemeinschaft MaxAcht Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft; 19 Erwachsene und 10 Kinder im Alter von 5 bis 75 Jahre → sehr geringer Flächenverbrauch (Fotos:MaxAcht) 8 Wohnungen, 1 Werkstatt 690 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2018 Planungsgemeinschaft im Bau Kirchheim unter Teck Architektur lpundh architekten, Projektsteuerung Jung Baugemeinschaft WerkStadt Idee Werkstatt für das Quartier • Wirken in das Quartier durch offene Werkstatt mit Bereich für Holz- und Metallarbeiten und Studio für textiles Arbeiten und Basteln • zwei geförderte Mietwohnungen • Holzhybridbauweise Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Eine Baugemeinschaft braucht nur wenige Eckpunkte, um erfolgreich zu starten: • … eine Idee und Menschen, die daraus ein gemeinsames Konzept formen. • … Architekten und Projektsteuerer, die planen, moderieren, koordinieren und offen und flexibel sind. • … ein geeignetes Grundstück mit einem aufgeschlossenen Eigentümer. Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 44 Fischerareal 10.07.2021 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 17.06.2021, 18:30 Vermarktungsauftakt Frühjahr 2022 Grundstücksvergabe Anliegerprojekte 1. BA Frühjahr 2023 Baubeginn 1. BA Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 45 Herbst 2024 Bezug der Gebäude 1. BA Vielen Dank! Fischerareal Slide 1 Slide 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 7 Slide 8 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 13 Slide 14 Slide 15 Slide 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 18 Slide 19 Slide 20 Slide 21 Slide 22 Slide 23 Slide 24 Slide 25 Slide 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 28 Slide 29 Slide 30 Slide 31 Slide 32 Slide 33 Slide 34 Slide 35 Slide 36 Slide 37 Slide 38 Slide 39 Slide 40 Slide 41 Slide 42 Slide 43 Slide 44 Slide 45 Slide 46[mehr]

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    Fischerareal „Bauen in Baugemeinschaften“ Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Freier Architekten und Projektsteuerer über 20-jährige Erfahrung mit Baugemeinschaften; realisierte Projekte in Tübingen, Esslingen, München, Heidelberg und Stuttgart Beratung verschiedener Kommunen zu den Themen “Bauen in Gemeinschaft“ und “Konzeptvergabe von Grundstücken“; Steuerung von Prozessen Beteiligung an Baugemeinschafts- projekten auch als Bauherren Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 3 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 4 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Eine Baugemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen, die zusammen ein Haus nach ihren eigenen Vorstellungen und Ideen eigenverantwortlich planen, bauen und bewohnen. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 5 „Baugemeinschaft“, „Baugruppe“, „Bauherrengemeinschaft“ werden synonym verwendet. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 6 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 1. Die Gemeinschaft wählt eine rechtliche Konstellation, die das partizipativen Planen und Bauen ermöglicht. Üblicherweise erfolgt dieses als Gesellschaft bürgelichen Rechts (GbR). 2. Die Entscheidungshoheit bei der Planung, beim Bauen und allen Verträgen liegt vollständig bei der Gemeinschaft. 3. Die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 7 Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind: 4. Alle Dienstleistungs-, Planungs-, und Bauverträge werden nur mit der gesamten Baugemeinschaft geschlossen. 5. Alle Verträge, Pläne, Kosten und Protokolle sind den Mitgliedern frei zugänglich. 6. Jedes Mitglied kauft im Rahmen der Gemeinschaft seinen Grundstücksanteil ohne Gebäude. 7. Das gesamte Bauwerk wird im Auftrag der Baugemeinschaft ausgeschrieben und vergeben. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 8 Gewerbliche Bauträger Ein Bauträger entwickelt und realisiert ein Gebäude mit dem Ziel, alle Einheiten kostendeckend zu verkaufen. 1. Baukosten werden zu Lasten von Unterhaltskosten redu- ziert. 2. Risikoreduzierung > „Übliches“ wird realisiert. 3. Gestehungskosten zuzüglich Wagnis, Gewinn und Vertrieb. Die Hausgemeinschaft wird beliebig zusammengesetzt. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 9 Baugemeinschaften Wohnprojekte (genossenschaftlich) gemeinschaftlich bauen und wohnen gemeinschaftlich bauen gemeinschaftlich wohnen Grafik nach: Kröger, Sebastian; Otterbach, Friedhelm; Schönfeld, Annika; Widdess, Stefan (2005): Selbst gebaute Nachbarschaft, Universität Kassel. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 10 Baugemeinschaften • individuelles Eigentum (Wertzuwachs) • Wohnungstausch in der Nutzungsphase schwierig • langfristiger Erhalt der Projektidee ist fraglich • dauerhafte Rechtsform, die den individuellen Besitz ermöglicht • Mieter können nicht mit- bestimmen Wohnprojekte • gemeinschaftliches Eigentum • Wohnungstausch in der Nutzungsphase einfacher • langfristiger Erhalt der Projektidee ist ermöglicht • dauerhafte Rechtsform, die den gemeinschaftlichen Besitz ermöglicht • alle Bewohner können mit- bestimmen Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 11 Rechtsformen und Eigenkapitalbedarf Der Eigenkapitalbedarf der verschiedenen Rechtsformen für die Realisierung eines Gebäude ist annährend gleich. Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 12 • Planung individueller Grundrisse für Wohn- und Gewerbenutzung • Ausstattung nach eigenen Wünschen u. Bedürfnissen • Möglichkeit und Anrechnung von Eigenleistungen • Mitentscheidung bei Gestaltungsthemen • Integration attraktiver Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Gästezimmer, Partyraum, Werkstatt, Sauna Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 13 • kostentransparentes und kostensparendes Bauen; keine Wagnis- und Gewinnkosten an Dritte • Weg um zu Wohneigentum zu kommen, auch mit geringem Eigenkapital • Mitbauende lernen sich während des Planungs- und Bauprozesses kennen. So wachsen Nachbar- und Hausgemein- schaften bereits vor dem Einzug Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 14 • Realisierung zukunftsweisender Hauskonzepte wie Nullenergiehaus, Generationenwohnen, Seniorenwohnen • Hohe Identifikation der Eigentümer mit dem Gebäude und dem Ort • Mitgestaltung gemeinschaftlicher Außenräume wie hauseigener Garten, Innenhof und Quartiersumgebung • Baugemeinschaften haben sich vielfach bewährt und sind rechtlich klar geregelt Was ist eine Baugemeinschaft? – Vorteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 15 • höherer zeitlicher Aufwand (je nach Organisationsstruktur sehr unterschiedlich) • Kosten- und Terminrisiko • es kann nichts Fertiges angesehen werden Was ist eine Baugemeinschaft? – Nachteile Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 17 Interessengemeinschaft • Lose Gemeinschaft, Mitgliedschaft unverbindlich • sammelt Wünsche und erarbeitet Projektkonzeption • Festlegung Zielrichtung der Gruppe, individuelle Wohnvorstellungen, ökologischer Standard, grober Kostenrahmen • Werbung weiterer Interessenten Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 18 Planungsgemeinschaft • Gründung meist nach Erhalt Grundstücksoption • Gesellschaftsvertrag, Eintrittsgeld • Beauftragung von Projektpartnern • Entwurfs-, Genehmigungs- und meistens Einstieg in Ausführungs- planung und Festlegung einer Baubeschreibung • Individuelle Finanzierungen der Mitglieder • weitere Interessentenwerbung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 19 Baugemeinschaft • Gründung mit Grundstückskauf • Beurkundung Teilungserklärung • Fertigstellung der Ausführungsplanungen • Beauftragung der Baufirmen zur Ausführung • Bau des Gebäudes • Verteilung Sonderwünsche und Abrechnung Eigenleistungen • Auswahl und Beauftragung Hausverwaltung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 20 Eigentümergemeinschaft • nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) • gleicher Status wie beim Kauf vom Bauträger • Wohnungsverkauf oder -vermietung individuell möglich • Anteile und Besitzverhältnisse nach notariell beurkundeter Teilungs- erklärung Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 21 Projektphase Projektentwicklung Planen Bauen Wohnen Interessenten- gemeinschaft Planungsgemeinschaft Baugemeinschaft Eigentümer- gemeinschaft Verträge innerhalb der Gemeinschaft --- Planungsgemein- schaftsvertrag Baugemeinschafts- vertrag Teilungserklärung (wie bei jeder Eigentumswohnung) Rechtsform unverbindlicher Zusammenschluss Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach § 705 ff. BGB) nach WEG Verträge mit Dritten --- Reservierungszusage Architekten- und Projektsteuerungs- vertrag Verträge mit Fachingenieuren Grundstückskauf- vertrag Bauverträge mit Handwerkern für die Unterhaltung der gemeinschaftlichen Bereiche und Einrichtungen (z.B. Wartungsverträge) Entwicklung der GbR in die WEG Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 22 Rechtlicher Rahmen • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da spontane Gründung und flexible Gestaltung möglich • Gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis kann ausge- schlossen werden • ein oder zwei Gesellschaftsverträge zur Festhaltung der Interessen der Gemeinschaft und Regelungen im Innenverhältnis • Genossenschaftsmodelle möglich Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 23 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 1. bindende Gewerbenutzung 2. Geschoss 3. Sondernutzungsrechte zusätzlich zu den Terrassenflächen, die nicht in die Wohnfläche eingeflossen sind (z.B. im Erdgeschoss Anteil an Freifläche) 4. Querlüftungsmöglichkeiten 5. Belichtung (Ausrichtung, Nähe zu Nachbarbaukörpern und Möglichkeiten Oberlichter zu realisieren) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 24 Bewertungskriterien der Kostenverteilung 6. Aussicht 7. Beeinträchtigung z.B. durch Nähe zum öffentlichen Raum, Gemeinschaftsraum, Tiefgarageneinfahrt oder anderen störenden Dingen und Privatsphäre 8. Möglichkeit, die Wohnung barrierefrei zu erreichen bzw. Anzahl der Stufen, die zu überwinden sind, bis die Wohnung erreicht wird 9. Schnitt der Wohnung (es gibt immer wieder Wohnungen, die einen höherer Anteil an Flurfläche benötigen) Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 25 Partner Aus: „planen – bauen – leben“, Hrsg. Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Tübingen, 2. Auflage; Tübingen 2011 Organisation von Baugemeinschaften Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 27 Geschosswohnung Foto: Journalfoto, Reutlingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 28 Geschosswohnung mit Garten Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Foto: Gerd Kuhn, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 29 Doppelhaus Foto: lpundh architekten, Kirchheim Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 30 Doppelhaus Foto: D. Prinz, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 31 Wohnen und Arbeiten Foto: Matthias Gütschow, Tübingen Projektbeispiele Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 32 Projektbeispiele Beispiele für soziale Projektkonzepte • Eigentum für Schwellenhaushalte • Integration von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt • Mietwohnraum mit Mietbindung • innovative Wohnformen • soziale Mischung • … Beispiele für Nutzungsmischung • Kombination von Arbeiten und Wohnen • Erdgeschossnutzung mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum • … Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 33 Projektbeispiele Beispiele für bauliche Projektkonzepte • besondere Gestaltung • ökologische Bauweise • innovatives Energiekonzept • geringer Grundstücksverbrauch • geringer Wohnflächenverbrauch pro Person • … Es ist nicht alles in einem Projekt realisierbar, beispielsweise schließen sich das kostengünstige Bauen und ein großzügiges Angebot an gemeinschaftlich genutzten Flächen aus. Daher sollten sich die Projektkonzepte auf wenige wesentliche Themenschwerpunkte beschränken. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 34 Idee kostengünstiges Gebäude mit individuellen Wohnungen • pragmatischer Ansatz, zunächst ohne hohen Anspruch an das gemeinsame Wohnen • sehr individuelle Ausstattung • schnelle Planung und Realisierung • es entstand eine sehr gute, ungezwungen Hausgemeinschaft Baugemeinschaft Mobile 21 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten 1.940 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2003 Planungsgemeinschaft Sommer 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Ruoff + Wied, Projektsteuerung Weiß Baugemeinschaft Alte Weberei Carré 16 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten 2.600 m² Wohn- und Gewerbefläche Februar 20012 Planungsgemeinschaft September 2015 Fertigstellung Tübingen Architektur Hähnig Gemmeke, Projektsteuerung Gauggel Idee Nahversorgung des Quartiers und Integration • Grundstückszusage wegen der Nahversorgung • Integration einer Demenz- Wohngemeinschaft • Schaffen des kulturellen Treffpunkts im „Trafo“ Idee hohe Architekturqualität • die Architekten mit ihrem gestalterischen Anspruch waren bewusst gewählt (z.B. Sichtbeton und Balkone mit Glasboden) • kostengünstige Realisierung und Energiestandard sind zweitrangig Baugemeinschaft Prisma 11 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.125 m² Wohn- und Gewerbefläche Herbst 2002 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2005 Fertigstellung Tübingen Architektur Noenen Albus, Projektsteuerung Baugemeinschaft (journalfoto.de) Idee Integration von Menschen mit Behinderung Frau R. zog vom Heim in eine ambulant betreute Wohnung: „Man kann leben wie man will und wie ein normaler Mensch. Ich wollte immer leben wie eine Nichtbehinder-te und das habe ich nun geschafft.“ • postpoint = Schnittstelle zum Quartier • kein Sozialprojekt! Baugemeinschaft stadt.raum 34 Wohnungen, 6 Gewerbeeinheiten 3.130 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2006/2007 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Wied mit Nassal + Wiehl, Projektsteuerung w5 (Foto: Falkner, Stuttgart) Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Einschränkungen hinsichtlich Verkauf oder Vermietung • Finanzierung Gemeinschaftsraum und Appartement nur durch ein Teil der Eigentümer • gemeinschaftliche Gartennutzung • Sicherung der Konzeption in der Teilungserklärung Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft Regenbogen 11 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Idee “Buntes Haus“ • Geflüchtete (4x 4-Zi.-Whg.) • Familien, die das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ erfüllen (2x 5-Zi.-Whg.) • Mensch mit Behinderung (2x 2-Zi.-Whg.) • 20% unter Mietspiegel (2x 2-Zi.-Whg.) 20-jährige Sicherung des Konzeptes 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Baugemeinschaft MaxAcht Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft; 19 Erwachsene und 10 Kinder im Alter von 5 bis 75 Jahre → sehr geringer Flächenverbrauch (Fotos:MaxAcht) 8 Wohnungen, 1 Werkstatt 690 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2018 Planungsgemeinschaft im Bau Kirchheim unter Teck Architektur lpundh architekten, Projektsteuerung Jung Baugemeinschaft WerkStadt Idee Werkstatt für das Quartier • Wirken in das Quartier durch offene Werkstatt mit Bereich für Holz- und Metallarbeiten und Studio für textiles Arbeiten und Basteln • zwei geförderte Mietwohnungen • Holzhybridbauweise Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Eine Baugemeinschaft braucht nur wenige Eckpunkte, um erfolgreich zu starten: • … eine Idee und Menschen, die daraus ein gemeinsames Konzept formen. • … Architekten und Projektsteuerer, die planen, moderieren, koordinieren und offen und flexibel sind. • … ein geeignetes Grundstück mit einem aufgeschlossenen Eigentümer. Baugemeinschaft „Horst“, Esslingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 44 Fischerareal 10.07.2021 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 17.06.2021, 18:30 Vermarktungsauftakt Frühjahr 2022 Grundstücksvergabe Anliegerprojekte 1. BA Frühjahr 2023 Baubeginn 1. BA Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 45 Herbst 2024 Bezug der Gebäude 1. BA Vielen Dank! Fischerareal Slide 1 Slide 2 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 7 Slide 8 Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Was ist eine Baugemeinschaft? – Definition und Begriff Slide 13 Slide 14 Slide 15 Slide 16 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 18 Slide 19 Slide 20 Slide 21 Slide 22 Slide 23 Slide 24 Slide 25 Slide 26 „Bauen in Baugemeinschaften“ Was ist eine Baugemeinschaft? Organisation von Baugemeinschaften Projektbeispiele Slide 28 Slide 29 Slide 30 Slide 31 Slide 32 Slide 33 Slide 34 Slide 35 Slide 36 Slide 37 Slide 38 Slide 39 Slide 40 Slide 41 Slide 42 Slide 43 Slide 44 Slide 45 Slide 46[mehr]

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      Zuletzt geändert: 20.04.2021
      Rechtsfähigkeit

      Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Im Vereinswesen unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein. Hinweis: Wie der rechtsfähige Verein ist auch der nicht rechtsfähige Verein rechtlich selbständig. Auch für ihn gelten im Wesentlichen die Vorschriften des BGB über den Verein. Der Unterschied zwischen dem rechtsfähigen und dem nicht rechtsfähigen Verein ist in erster Linie ein technischer: Der rechtsfähige Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Der nicht rechtsfähige Verein ist nicht in das Vereinsregister eingetragen. Hinweis: Die Gründung eines Vereins führt noch nicht zu seiner Rechtsfähigkeit. Der Verein ist nach der Gründung zunächst ein nicht rechtsfähiger Verein. Rechtsfähig wird der Verein erst durch die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts. Demgegenüber erlangen wirtschaftliche Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Verleihung. In Baden-Württemberg sind für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken, in der Regel die Regierungspräsidien zuständig. Der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch einen wirtschaftlichen Verein kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Daher sind rechtsfähige wirtschaftliche Vereine selten. Ob der Verein rechtsfähig ist oder nicht, hat für den im Namen des Vereins Handelnden rechtliche Auswirkungen. Ist der Verein nicht rechtsfähig, haften aus Rechtsgeschäften, die im Namen des nicht rechtsfähigen Vereins mit einer anderen Person abgeschlossen werden, neben dem Verein auch die Handelnden persönlich. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob die Handelnden Vorstandsmitglieder oder ob sie überhaupt Vereinsmitglieder sind und ohne Rücksicht darauf, ob sie zur Vertretung des Vereins berechtigt waren. Diese Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches soll unter anderem dem Geschäftspartner eines nicht eingetragenen Vereins außer dem gesetzlich nicht gesicherten Vereinsvermögen das Privatvermögen des Handelnden zu Haftungszwecken zugänglich machen. Hinweis: Die Haftung der handelnden Person besteht gegenüber einer Person, die Vereinsmitglied ist, nur, wenn das Vereinsmitglied mit dem Verein wie eine außenstehende Person in geschäftlichen Kontakt tritt, also mit der handelnden Person ein Geschäft ohne direkten Bezug zu seiner Mitgliedschaft und Stellung im Verein abschließt.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Persönliche Absicherung

      Der Einstieg in die Selbständigkeit bedeutet für Sie gleichzeitig den Ausstieg aus dem sozialen Netz. Ein Unfall oder eine längere Krankheit kann Ihre Zukunft und die Ihrer Familie gefährden. Sie sollten daher beim Umfang ihres Versicherungsschutzes Ihre besonderen Risiken bedenken. Folgende Risiken sollten mit einer Versicherung abgedeckt sein: Krankheit Selbständige sind wie alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Sie können zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Verlassen Sie jedoch die gesetzliche Krankenversicherung, können Sie später nicht mehr zurückkehren. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Informieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig, wenn Sie sich selbständig machen wollen. Selbständige erhalten keine Lohnfortzahlung. Die Krankenversicherung sollte daher alle wichtigen Lebenshaltungskosten während der ersten sechs Krankheitswochen abdecken. Auch eine Krankentagegeldversicherung ist empfehlenswert. Ein Krankentagegeld hilft Ihnen, Einkommensausfälle aufgrund längerer Erkrankung wenigstens zum Teil auszugleichen. Unfall Eine Unfallversicherung greift, wenn durch Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen während der Arbeit und auf den arbeitsbedingten Wegstrecken. Ob Sie der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, teilt Ihnen die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft nach Eingang Ihrer Gewerbeanmeldung mit. Eine private Unfallversicherung umfasst zusätzlich Unfälle zu Hause, in der Freizeit, im Beruf und auf der Straße rund um die Uhr. Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung Eine Erkrankung oder ein Unfall kann zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Preise und Leistungen der Versicherungen. Pflegebedürftigkeit Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sind dort auch pflegeversichert. Sie können aber auch eine private Pflegeversicherung wählen. Damit Leistungen wie zum Beispiel ein Pflegeheim abgedeckt sind, können Sie ergänzend eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Rente Selbständige können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Lassen Sie sich beraten, ob es sich lohnt, weiterhin freiwillig Beiträge zu zahlen. Beachten Sie, dass für einige Selbständige (je nach Branche) eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Daneben ist eine private Vorsorge für Alter und Familie möglich.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Förderprogramme für Auslandsaufenthalte

      Erasmus+ (2021 - 2027) ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es fördert die europäische Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften aus verschiedenen Ländern Europas. Hierdurch sollen die Hauptziele des Programms „Inklusion und Vielfalt“, „Digitaler Wandel“, „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ und „Demokratische Teilhabe“ erreicht werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Leitaktionen von Erasmus+ in den Bereichen Berufsbildung und Erwachsenenbildung ist in Deutschland die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB) zuständig. Informationen zum Programm Erasmus+, zu Anträgen und Ansprechpersonen in Baden-Württemberg können auch dem Internetauftritt des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) entnommen werden. Als Nationale Agentur für EU-Programme im allgemein bildenden Schulbereich informiert und berät der Pädagogische Austauschdienst (PAD) Sie und interessierte Institutionen zu allen Fragen rund um das EU-Bildungsprogramm Erasmus+. "Jugend in Aktion" ist der Programmteil für alle jungen Menschen im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung. Junge Menschen können damit Kompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung sammeln. Das Programm will Solidarität über Grenzen hinweg vermitteln und junge Menschen anregen, als aktive europäische Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Aber auch Fachkräfte der Jugendarbeit sollen innerhalb des Programms ihre Kompetenzen weiterentwickeln können. Gefördert werden können hier zum Beispiel Jugendbegegnungen oder Kooperationspartnerschaften. Die Informations- und Beratungsstelle (IBS) ist seit über 25 Jahren eine Bildungsplattform, die kostenlos und unabhängig über Möglichkeiten informiert, weltweit berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Mit Hilfe der eingestellten Datenbank bekommen Sie umfassende Informationen zu beruflichen Auslandsaufenthalten und einen Überblick über die verschiedenen Angebote. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt ebenfalls die internationale Zusammenarbeit mit diversen Austausch- und Kooperationsprogrammen. Die Baden-Württemberg Stiftung fördert mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM den internationalen Austausch von Studierenden, Berufstätigen am Beginn ihrer Karriere sowie Schülern.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Weiterbildung für Ältere

      Landeszentrale für politische Bildung Mehr als 1.000 Veranstaltungen wie zum Beispiel Seminare, Tagungen, Vorträge oder Ausstellungen veranstaltet die Landeszentrale für politische Bildung jährlich. Die Offenen Seminaren und Veranstaltungen richten sich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg. Volkshochschulen In Baden-Württemberg gibt es 161 Volkshochschulen mit rund 633 Außenstellen, die unter anderem eintägige Intensivkurse, Kompaktangebote am Wochenende oder Langzeitlehrgänge und Ferienkurse anbieten. Sie ermöglichen lebenslanges Lernen für Menschen jeden Alters. Das Spektrum umfasst unter anderem die Programmbereiche „Gesellschaft – Politik – Umwelt“, „Kultur – Gestalten“, „Gesundheit“ sowie „Sprachen“. Zentrum für Allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung an der Universität Ulm (ZAWiW) Das ZAWiW richtet sich mit seinem Angebot an alle Generationen, insbesondere an ältere Menschen. Gerade im Bereich Internet und digitaler Kommunikation, auch über Ländergrenzen hinweg, eröffnet sich Ihnen hier ein breites Betätigungsfeld. Ordentliches Studium Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) erfüllen, können Sie sich regulär um einen Studienplatz an einer Hochschule Ihrer Wahl bewerben. Für Sie gelten dann die gleichen Bedingungen und Fristen für Leistungsnachweise, Zwischenprüfungen und Prüfungen wie für Bewerber eines Erststudiums. Das Studium schließt mit einer Hochschulprüfung ab. Nach einem erfolgreichen Studienabschluss (z.B. Bachelor) können Sie einen weiterführenden Studiengang mit Abschluss Master und später eine Promotion anstreben. Gasthörerschaft an der Hochschule Wenn Sie sich in einzelnen Wissensbereichen weiterbilden oder Ihre Kenntnisse auffrischen möchten, ohne Prüfungen oder einen Abschluss anzustreben, können Sie Gasthörer werden. Das Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung sind in der Regel keine Voraussetzung für eine Gasthörerschaft. Gasthörern steht ein breites Fächerspektrum zur Auswahl. Ausgenommen sind Fächer mit Zulassungsbeschränkungen und spezielle Seminare oder Übungen. Gasthörer können und müssen ihr Studium selbst planen - eine Betreuung oder Studienbegleitung durch die Hochschule ist nicht vorgesehen. Einige Hochschulen bieten freiwillig spezielle Beratungs-, Orientierungs- und Begleitveranstaltungen für ältere Studierende an und fassen diese Angebote unter dem Begriff "Seniorenstudium" zusammen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Satzung_zur_Änderung_der_Entschädigungssatzung_ZV_WV_BB_V2.pdf

      Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Satzung zur Änderung der SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT Bei dem Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat am 16.11.2022, aufgrund der §§ 5, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung vom 08.01.2007 beschlossen: I. Änderungen der Satzungsbestimmungen 1. § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten (1) Der Verbandsvorsitzende, der stellvertretende Verbandsvorsitzende und die Ehrenbeamten des Verbandes erhalten anstelle der Entschädigung nach § 1 dieser Satzung eine Aufwandsentschädigung. (2) Die Aufwandsentschädigung beträgt für den a) Verbandsvorsitzenden monatlich brutto 533,66 € b) Geschäftsführerin, die auch Stellvertretende Verbandsvorsitzender ist monatlich brutto 415,07 € c) Verbandspfleger monatlich brutto 415,07 € d) Verbandskassenverwalter monatlich brutto 415,07 € e) Verbandspersonalverwalter(in) monatlich brutto 117,29 € f) Technischen Verwalter monatlich brutto 460,57 € II. Schlussbestimmungen / Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 23.11.2022

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