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Einladung_23_03_07.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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    Zuletzt geändert: 03.03.2023
    Strahlenschutz

    Der Mensch ist seit jeher von ionisierender Strahlung umgeben. Unter ionisierender Strahlung versteht man Strahlung, die so viel Energie besitzt, dass Elektronen aus Atomen entfernt werden, sodass positiv geladene Ionen entstehen. Ionisierende Strahlung wird technisch erzeugt oder stammt von radioaktiven Stoffen. Radioaktive Stoffe haben einen instabilen Atomkern, der spontan zerfällt und dabei ionisierende Strahlung ausgesendet. Man unterscheidet Alpha-, Beta, Gamma- und Neutronenstrahlung. Ionisierende Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen. Jeder Mensch ist von Natur aus der kosmischen Höhenstrahlung und der Strahlung ausgehend von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen in Luft, Wasser und Boden ausgesetzt. Außerdem werden natürliche radioaktive Stoffe über Lebensmittel und die Atemluft aufgenommen. Diese natürliche Exposition wird erhöht zum Beispiel durch Flugreisen oder durch den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit einer erhöhten Konzentration an dem natürlich vorkommenden Edelgas Radon. Hinzu kommt die zivilisatorische Exposition durch künstliche Strahlungsquellen wie zum Beispiel den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die Verwendung von radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin. Ionisierende Strahlung wird dabei zur Erkennung und Behandlung von Krankheiten genutzt. Darüber hinaus existieren sehr vielfältige technische Anwendungen, die sich die Eigenschaften ionisierender Strahlung zu Nutze machen, wie zum Beispiel bei der Fertigung und der Materialprüfung in der Industrie. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung enthalten Regelungen zum Schutz der Bevölkerung und zum Schutz von Patienten und Beschäftigten in Medizin, Forschung und Industrie vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Einladung_23_12_13.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den 13. Dezember 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vergabe über die Lieferung von Beleuchtungsmaterial für die Neugestaltung Dorfplatz 05 Erschließung des Baugebiets Lilienstraße und Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren in Folge des Urteils zu § 13 b BauGB. 06 Bauantrag zum Anbau zur Wohnraumerweiterung an einer Lagerhalle mit Büro und Wohnung auf Flst. 562/22, Am Föhrenried 14 07 Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf Flst. 6/5 und 6/6, Marsweilerstr. 16/18 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost mit 2. Änderung" für den Einbau von 3 Dachgaupen auf Flst. 118, Tulpenstr. 3 09 Haushalt der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt mit Nachtragshaushaltsplan 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 07.12.2023
      Einladung_23_08_01.pdf

      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. August 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. August 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäuslerstraße 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 06 Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 07 Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes 08 Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt 09 Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. 10 Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 11 Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung 12 Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung 13 Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall 14 Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Zuletzt geändert: 01.08.2023
        Einladung_23_01_24.pdf

        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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          Zuletzt geändert: 23.01.2023
          Klimaleitbild_und_Klima-Masterplan_2017.pdf

          Klimaleitbild und Klima-Masterplan im Rahmen des Klimaschutzmanagements Gemeindeverband Mittleres Schussental Veerle Buytaert Gemeinderatssitzung Baindt 7. November 2017 © Thomas Keller 1982 1983 2001 2004 2006 2007 2013 Interkulturelles Austausch Programm Brasilien Studium Bio-Ingenieur Land- und Forstwirtschaft Erasmus Austausch Programm Österreich Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bioenergie & Nachhaltigkeit Zertifikat Belgische Entwicklungs- Zusammenarbeit Projekt-Ingenieur Nachhaltige Landwirtschaft und Umwelt Bolivien Masterthesis in Brasilien Antwerpen Landkreis Frühe Faszination für Umwelt & Nachhaltigkeit Koordinator Nachhaltigkeit (erneuerbare Energiesysteme) • Gesetzgebung • Politische Beratung • Fachwissen / Netzwerk • Projektanalyse • Kommunikation Doktorarbeit: Entwicklung B-SAT Nachhaltigkeitssoftware 2016 2000 Lebenslauf Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 http://www.google.be/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjvp4esntXOAhXCLcAKHQnzCD8QjRwIBw&url=http://www.afs.org/&psig=AFQjCNH7oc-7XFK8ZCTU-NDjXOQF44ufnQ&ust=1471962589461426 http://www.verkaufsoffene-sonntage.com/wp-content/uploads/2014/03/baden-wuerttemberg-vos-300x300.gif Gemeinsame Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Festlegung Klimaschutzziele Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Entscheidungsgrundlagen • Qualitative Ist-Analyse • Quantitative Ist-Analyse • Potenzialanalyse • Trend- und Klimaschutz-Szenario • Maßnahmenkatalog • Controlling-Konzept • Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit / strategische Planung / Kommunikationsinstrumente Ziele setzen Welche langfristigen Ergebnisse wollen wir erreichen? Aktionsplan Welche spezifischen Maßnahmen können Kommunen ergreifen? Handeln! Priorisieren, implementieren, kontrollieren, optimieren Grundlagen Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Entwicklungs- planung und Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Mobilität Versorgung und Entsorgung Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Themen Akteure KOMMUNE Kirche (Hoch-) Schulen Umwelt- verbände Bürger- initiativen Wissen- schaft Stadt- werke Wirt- schafts- verbände Fraktionen & Parteien Arbeitsbereiche Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Entwicklungs- planung und Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Mobilität Versorgung und Entsorgung Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Themen Akteure KOMMUNE Kirche (Hoch-) Schulen Umwelt- verbände Bürger- initiativen Wissen- schaft Stadt- werke Wirt- schafts- verbände Fraktionen & Parteien Arbeitsbereiche Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Verständnis, Vertrauen und Netzwerk aufbauen Projektmanagement • Koordination / Mediation • Zeit / Budget / Ressourcen • Feedback und Optimierung Offenheit, klare Kommunikation und Wissensvermittlung Einbindung von Stakeholdern, Austausch mit anderen Kommunen und Ebenen Implementierungsfahrplan mit konkreten Aktionen Aufgaben Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Leitbild Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Team Klima-Leitbild Workshop am 25.04.2017 Fortschreibung der Gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Kompatibel mit (Energie)Leitbilder Orientierung an EU-, Bundes- und Landes- Klimaschutzzielen bis 2050 Zusätzliche Leitsätze Klima-Leitbild Fortschreibung der „gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental“ (22.09.2012) Ziele bis 2020 > 50% regenerative Stromabdeckung > 20% regenerative Wärme > 40% CO2-Einsparung ggü. 1990 erfolgreiche eea-Zertifizierung regelmäßige Fortschreibung der gemeinsamen Ziele 10-Punkteplan Entwicklungsplanung & Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Energieversorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Quelle: Energieagentur Ravensburg Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Leitbild Ziele des Bundes und des Landes Klima Erneuerbare Energien/KWK Energieeffizienz Treibhaus- gase *1 Anteil Strom Anteil Wärme Primär- energie *2 Strom- verbrauch *2 Wärme- verbrauch *2 2020 > -40% > 35% > 14% > -20% > -10% > -20% GMS 2020 *3 > -40% > 50% > 20% 2030 > -55% > 50% 2040 > -70% > 65% 2050 > -80-95% > 80% > -50% > -25% *1: Basisjahr 1990; Bezogen auf alle Sektoren *2: Basisjahr: 2008 *3: Ziele aus der gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Stand? Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klimaleitbild Klima Erneuerbare Energien/KWK Energieeffizienz Treibhaus- gase *1 Anteil Strom Anteil Wärme Wärme- verbrauch *2 Gebäude- sanierung 2020 > -30% > 25% > 12% > -10% Sanierungs- rate von 1% auf > 2% pro Jahr steigern 2030 > -45% > 40% > 25% > -25% 2040 > -60% > 60% > 35% > -45% 2050 > -80% > 80% > 50% > -66% *1: Basisjahr 1995; Bezogen auf alle Sektoren, einschließlich Verkehr *2: Basisjahr 2008 Ziele des Klimaleitbildes 8 Leitsätze Entwicklungsplanung & Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Energieversorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Masterplan Klima-Aktionsplan Klima-Team Klima-Leitbild Workshop am 25.04.2017 Workshop am 27.06.2017 Grundlage: IEKK-Maßnahmenkatalog • Entwicklungsplanung & Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Energieversorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klimaschutzmanagement Klima-Team Klima-Leitbild Klima-Aktionsplan Klima-Audit Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Veerle Buytaert Klimaschutzmanagerin GMS Technisches Rathaus Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg Telefon (0751) 82-727 Telefax (0751) 82-60727 veerle.buytaert@ravensburg.de www.ravensburg.de Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 mailto:veerle.buytaert@ravensburg.de http://www.ravensburg.de/[mehr]

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            Zuletzt geändert: 18.01.2021
            Verbote und Überwachung

            Es ist unter anderem verboten, von einem Tier Leistungen zu verlangen, die es körperlich nicht in der Lage ist zu erbringen oder durch die ihm Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, bei einem Tier Dopingmittel anzuwenden, Tiere auszusetzen oder zurückzulassen, gezüchtete oder aufgezogene Wildtiere, die sich in ihrem natürlichen Lebensraum nicht zurechtfinden würden, auszuwildern, Tiere auf eine Art zu trainieren oder auszubilden, die ihnen Leiden zufügt, Tiere für Filmaufnahmen oder für die Werbung zu verwenden, wenn ihnen dabei Leiden oder Schäden zugefügt werden, ein Tier an anderen Tieren scharf zu machen, auf Schärfe zu prüfen oder auf andere Tiere zu hetzen (Ausnahme: im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd), ein Tier zu aggressivem Verhalten abzurichten. Wenden Sie sich direkt an die Polizei, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine strafbare Handlung vorliegt. Für Verstöße gegen die Regelungen des Tierschutzgesetzes sind Strafen und Geldbußen vorgesehen: Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden aus Rohheit zufügt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe in unterschiedlicher Höhe. Die zuständige Behörde trifft darüber hinaus die erforderlichen Anordnungen, um eine tiergerechte Haltung sicherzustellen. Personen, die nachhaltig gegen das Tierschutzrecht verstoßen, kann vor allem das Halten, der Handel oder der sonstige Umgang mit Tieren zeitlich befristet oder auf Dauer verboten werden. Die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter oder Bürgermeisterämter der Stadtkreise) überwachen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Personen und Betriebe, die Tiere zu gewerblichen Zwecken halten, werden von Tierärzten und Tierärztinnen der Veterinärämter kontrolliert. Eine große Hilfe für die Überwachung sind Meldungen von Personen, die Verstöße gegen das Tierschutzrecht beobachten.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Überblick

            Wenn Sie in Deutschland als Architekt tätig werden möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Architekten erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation. Die Berufsbezeichnung "Architekt" dürfen Sie nur führen, wenn Sie in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen sind. Als selbständiger Architekt müssen Sie sich zudem beim Finanzamt anmelden. Bevor Sie sich in die Architektenliste eintragen lassen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen, indem Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären und sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren. Wichtig ist auch zu klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Partnerschaftsgesellschaft oder eine juristische Person entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Basis für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein. Hinweis: Die Bezeichnung "Architekt" oder eine entsprechende Wortverbindung im Namen einer Partnerschaft oder Kapitelgesellschaft darf nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden. Bei Partnerschaften muss mindestens ein Mitglied der Partnerschaft in der Architektenliste eingetragen sein und die Gesellschaft selbst im Verzeichnis der Partnerschaften bei der Architektenkammer geführt werden. Eine Kapitalgesellschaft darf die Bezeichnung nur dann in ihrem Namen führen, wenn mindestens ein Viertel des Kapitals und der Stimmanteile Gesellschaftern gehört, die Architekten sind, die Gesellschaft nur Berufsaufgaben von Architekten erfüllt und die Gesellschaft bei der Architektenkammer eingetragen ist. Während der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie besondere Pflichten erfüllen beziehungsweise können als Freiberufler besondere Schutzrechte geltend machen. Beachten Sie auch die besonderen steuerlichen Aspekte.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Schutz von Kulturdenkmalen

            Kulturdenkmale sind Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen vor allem: Baudenkmale (z.B. historisch aussagekräftige Gebäude verschiedener Bauepochen, Kirchen, Schlösser, Burgen, historische Gärten) bewegliche Kulturdenkmale (z.B. Gemälde, Skulpturen, Grabsteine, Möbelstücke, Sammlungen) Bodendenkmale (z.B. Gräber, Keramiken, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel) Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Aber auch nicht erfasste Objekte können Kulturdenkmale sein, wenn sie die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllen. Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmale zu bewahren und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen und Gefährdungen abzuwenden. Ziel des Denkmalschutzes ist es, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild möglichst weitgehend zu erhalten. Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, erfordern eine vorherige denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt das auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Kulturdenkmals (z.B. wenn auf einem Nachbargebäude eine Solaranlage installiert werden soll). Ob ein Kulturdenkmal eine besondere Bedeutung hat, wird von der Denkmalschutzbehörde in einem besonderen Verfahren festgestellt. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Als Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen treffen Sie besondere Pflichten. Beispielsweise müssen sie Ihr Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren erhalten und pfleglich behandeln, der zuständigen Denkmalschutzbehörde Auskünfte erteilen, wenn dies zum Schutz des Kulturdenkmales nötig ist.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Pressemitteilung_Bündnis_Junge_Kommunalwahl__24.pdf

            PRESSEMITTEILUNG Stuttgart, den 18. September 2023 Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen – mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen. Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich möglichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu informieren. Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014. „Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. „Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort ausgestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimmberechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen. Für junge Menschen haben die Bündnismitglieder im ganzen Land unterschiedliche Angebote rund um die Kommunalwahlen entwickelt. Dazu gehören: 1. Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen, plant die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem ist ein enger Austausch mit Gemeinden vorgesehen, die auf Kandidatinnen- und Kandidaten-Suche sind. Mehr Infos finden sich in Kürze unter www.kinder-jugendbeteiligung- bw.de. 2. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich insbesondere an Schulen: www.lpb-bw.de/politische-tage. Auf der Homepage informiert die LpB umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote zum Thema: www.kommunalwahl-bw.de. 3. Workshops für Erstwählerinnen und Erstwähler für die kommenden Kommunalwahlen bietet das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement an. Neben diesen Angeboten sind unter www.erste-wahl-bw.de auch Formate für Erwachsene zu finden. Informationen zu den Angeboten finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Bündnisses: https://jungekommunalwahl24.de. Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Gewählt werden: Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden, Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie Kreistage in 35 Landkreisen; in der Region Stuttgart zudem die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart. Das Kommunalwahlrecht ermöglicht eine gezielte, listenunabhängige Auswahl von Personen und gewährt damit einen weitreichenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums. Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt. Über das Bündnis Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ’24“ ist eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg (LpB). Es hat sich am 19. Juli 2023 konstituiert. Die Bündnispartner Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF) Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Institut für Angewandte Sozialwissenschaften) Gemeindetag Baden-Württemberg Internationales Forum Burg Liebenzell Jugendstiftung Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA) Landesjugendring (LJR) Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Landkreistag Baden-Württemberg Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit http://www.lpb-bw.de/politische-tage http://www.kommunalwahl-bw.de/ http://www.erste-wahl-bw.de/ https://jungekommunalwahl24.de/ Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg (Stand: 12. September 2023) Das Bündnis wird unterstützt von der Baden-Württembergischen Sportjugend, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO) und dem Netzwerk Schulsozialarbeit. Wenn Ihre Organisation dem Bündnis beitreten möchte, wenden Sie sich bitte an Karoline Gollmer (E-Mail: gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de). Weitere Informationen finden Sie hier: https://jungekommunalwahl24.de. Kontakt Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Karoline Gollmer Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart Tel. 0711 16447-42 gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Prof. Dr. Michael Wehner Abteilungsleiter „Regionale Arbeit“ Leiter der Außenstelle Freiburg Bertoldstr. 55, 79098 Freiburg Tel. 0761/20773-0 michael.wehner@lpb.bwl.de www.lpb-bw.de | www.lpb-freiburg.de mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://jungekommunalwahl24.de/ tel:0711%2016447-42 mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ mailto:michael.wehner@lpb.bwl.de http://www.lpb-bw.de/ http://www.lpb-freiburg.de/ Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Über das Bündnis Kontakt[mehr]

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              Zuletzt geändert: 19.10.2023

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