Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3337 Ergebnisse in 13 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 581 bis 590 von 3337.
Satzung_Obdachlosen-_und_Asylbewerberunterkunft.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 04.11.2014, zuletzt geändert am 12.11.2024, folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bestimmung eines Gebäudes oder einzelner Räume eines Gebäudes als Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft erfolgt durch die Verwaltung. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. Als Obdachlosen- unterkünfte gelten dabei auch die Unterkünfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende. (3) Asylbewerberunterkünfte sind die zur Unterbringung von Asylbewerbern von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. Die Verpflichtung für Asylbewerber, eine von der Gemeinde zugewiesene Unterkunft zu beziehen (§ 20 Abs. 2 AsylVfG), bleibt davon unberührt. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Verlegungen innerhalb der Unterkünfte gelten als innerbetriebliche Maßnahmen der Verwaltung. (2) Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung in eine andere Wohnung möglich, wenn 1. die bisherige Wohnung im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt werden muss, 2. bei Wohnungen nach § 13 das Miet- oder Nutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Vermieter beendigt wird, 3. die bisherige Wohnung nach Auszug oder Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist (der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen), 4. der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbewohnern und Nachbarn führen und die Konflikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind, 5. der Benutzer mit mehr als 2 Monatsbeträgen der Benutzungsgebühr oder Nebenkosten im Rückstand ist. In diesem Falle kann er in eine Wohnung mit geringerer Größe und einfacherer Ausstattung umgesetzt werden. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer mit Zustimmung der Gemeinde Baindt die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Baindt Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung Instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck kann die Verwaltung ein Übernahmeprotokoll aufnehmen, welches vom Eingewiesenen zu unterschreiben ist. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Baindt unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume an der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Baindt, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch), 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will, 3. ein Schild, ausgenommen übliche Namensschilder, eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will, 4. ein Tier in der Unterkunft halten will, 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will, 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde Baindt insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde Baindt diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Beauftragten der Gemeinde Baindt sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Baindt ein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde Baindt unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde Baindt wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Baindt zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden (1) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene Kosten durchführen. Sie müssen fachgerecht ausgeführt werden. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht. (2) Zu den dem Benutzer entstehenden Kosten für Schönheitsreparaturen kann die Gemeinde einen Zuschuss gewähren. (3) Kleinere Reparaturen und Erneuerungen innerhalb der Wohnung, die durch die natürliche Abnützung bedingt sind, sowie der Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer auf eigene Kosten bis zum Betrag 125,00 € jährlich fachgerecht auszuführen. § 9 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Baindt bzw. ihrem Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde Baindt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (3) Hat der Benutzer bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, ist er auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer solchen Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers die erforderlichen Arbeiten veranlassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde kann zurückgelassene Sachen auf Kosten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Soweit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie durch die Gemeinde Baindt einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. § 10 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Gemeinde Baindt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 11 Personenmehrheit als Benutzer (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem als Gesamtschuldner. (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 12 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Anwendung bei Inanspruchnahme gemeindeeigener, angemieteter oder sonstiger in Anspruch genommener Wohnräume und Wohnungen, die nicht als Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte gewidmet sind § 13 Die Bestimmungen dieser Satzung finden entsprechende Anwendung auf Benutzungsverhältnisse über gemeindeeigene, angemietete oder sonstige in Anspruch genommene Wohnräume und Wohnungen, die nicht der ständigen Unterbringung von Obdachlosen bzw. Asylbewerbern gewidmet sind, die im Einzelfall jedoch von der Ortspolizeibehörde für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. IV. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften in Anspruch genommene Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 273,34 € ab 01.01.2026: 287,96 € (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 217,85 € ab 01.01.2026: 201,59 € (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt ab 01.01.2025: 200,00 €/mtl.(1. Person ) ab 01.01.2026: 210,00 €/ mtl.(1. Person ) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt ab 01.01.2025: 170,00 €/mtl. (1. Person) ab 01.01.2026: 175,00 €/mtl. (1. Person) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 85,00 € /mtl. für Miete und 85,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. § 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug bzw. dem Tag der Einweisung in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung und Rückgabe der Räumlichkeiten. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Kalendermonats mit dem Tag des Einzugs. § 17 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist monatlich im Voraus fällig und jeweils am 3. Tage nach dem Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit spätestens bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an die Gemeindekasse zu entrichten. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. V. Schlussbestimmungen § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.11.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung am 09.02.2018, Inkrafttreten am 01.01.2017 Zuletzt geändert am 01.10.2019, öffentliche Bekanntmachung am 18.10.2019, Inkrafttreten am 01.10.2019 Zuletzt geändert am 08.11.2022, öffentliche Bekanntmachung am 11.11.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Zuletzt geändert am 12.11.2024, öffentliche Bekanntmachung am 15.11.2024, Inkrafttreten am 01.01.2025[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 92,38 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 13.11.2024
    Anlage_1_Hebesatzsatzung.pdf

    Seite 1 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt am 03.12.2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung (1) Die Gemeinde Baindt erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden- Württemberg. (2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Baindt und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Ge- meinde Baindt. § 2 Steuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025. § 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig: a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 außer Kraft. Seite 2 Baindt, den 03.12.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen die- ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektro- nisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt / Homepage Satzung 03.12.2024 01.01.2025 06.12.2024 07502940622 2024-12-04T10:21:09+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 121,14 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 05.12.2024
      Anlage_1_Hebesatzsatzung.pdf

      Seite 1 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt am 03.12.2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung (1) Die Gemeinde Baindt erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden- Württemberg. (2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Baindt und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Ge- meinde Baindt. § 2 Steuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 600 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025. § 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig: a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 außer Kraft. Seite 2 Baindt, den 03.12.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen die- ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektro- nisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt / Homepage Satzung 03.12.2024 01.01.2025 06.12.2024 07502940622 2024-12-04T10:21:09+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 121,14 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 05.12.2024
        Polizeiverordnung_der_Gemeinde_Baindt_2025_01_01.pdf

        07502940622 2024-12-10T14:29:29+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 1,11 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 12.12.2024
          Polizeiverordnung_der_Gemeinde_Baindt_2025_01_01.pdf

          07502940622 2024-12-10T14:29:29+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 1,11 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 12.12.2024
            Satzung_ueber_Entschaedigung_ehrenamtlicher_Taetigkeiten_aktuell.pdf

            GEMEINDE BAINDT Landkreis Ravensburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 04. September 1984 aufgrund des § 4 in Verbindung mit §19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten des Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 25,00 EURO von mehr als 3 bis 6 Stunden 50,00 EURO von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60,00 EURO § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalig Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. § 3 Aufwandsentschädigung (1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Dies wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 60,00 EURO. Voraussetzung ist die Anwesenheit. Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (2) Die ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzende erhalten neben dem in Abs 1 genannten Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 30,00 Euro. (3) Für eine längere andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandentschädigung nach Absatz 2 eine Entschädigung nach § 1. (4) Die Grundbeträge der Aufwandentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 werden jährlich gezahlt. Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. (5) Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeindeverwaltung glaubhaft machen, dass ihnen in einem bestimmten Zeitraum erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in maximaler Höhe von 40,00 Euro. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg. § 4 Reisekostenvergütung Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmung des Landesreisekostengesetzes. Maßgebend ist die Reisekostenstufe B, für die Fahrtkostenerstattung die für Dienstreisende der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 geltende Stufe. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.10.84 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 03.06.1975 einschließlich der in der Zwischenzeit ergangenen Änderung, außer Kraft. Baindt, den 04. September 1984 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 18.05.1987 geändert am 07.11.1990 geändert am 11.09.2001 zuletzt geändert am 14.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014 zuletzt geändert am 17.09.2024, Inkrafttreten 01.10.2024[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 18,00 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 17.12.2024
              Satzung_IGMS_inkl._Lageplan.pdf

              [mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 7,89 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 22.01.2025
                Stellenausschreibung_FSJ_lang_2025_Bewerbungsschluss_.pdf

                Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkinder in der Klosterwiesenschule. Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst an: • Grundschule Klosterwiesenschule • Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Stellen werden für die Dauer eines Jahres angeboten. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Familien für selbstverständlich halten. Wir bieten Ihnen: • ein Taschengeld in Höhe von 470 Euro • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • Qualifizierte Anleitung durch erfahrene Mitarbeitende und Leitungskräfte • kollegiale Zusammenarbeit im Team Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und spannenden Tätigkeit geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Flintrop für Stellen in den Kindertagesstätten (Tel. Nr. 07502/9406-41) und Frau Nandi für die Stelle in der Grundschule (Tel. Nr. 07502/94114-172). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung![mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 56,10 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 27.01.2025
                  20240912_Formular_Einwilligung_elek_Bekanntgabe-barrierefrei.pdf

                  Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer Vorgangsnummer / kommunale Hebenummer (optional auszufüllen durch das Unternehmen) Gewerbesteuerpflichtige:r Unternehmensname Steuernummer ELSTER-Benutzerkonto- ID Ich willige in die elektronische Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden an mich selbst ein. Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe E-Mail Adresse 2 3 Unternehmen (optional) Daten der/des bescheidempfangsberechtigten Person/Unternehmens Mandantennummer (falls vorhanden) VornameName Hinweis: Hier ist ausschließlich die ID des Empfängers für die Zustellung in Mein Unternehmenskonto anzugeben 1 Steuerberaternummer (falls vorhanden) Hinweis für die Kommune: Mandantennummer und Steuerberaternummer sind bei der Bekanntgabe in das Feld "Empfängerreferenz" in ELSTER- Transfer zu übertragen. Dies geschieht in der Regel durch das HKR-System oder manuell in der ELSTER- Transfer Anwendung. Gültigkeit Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet. Ich erkläre mich mit meiner Unterschrift damit einverstanden, dass alle Daten elektronisch bei der Kommune gespeichert werden. Ort Datum Unterschrift empfangsberechtigte Person 1 1 Um die eindeutige Zustellung zu gewährleisten, muss hier die ELSTER-Benutzerkonto-ID des Steuererklärenden für die Zustellung in Mein Unternehmenskoto angegeben werden. Eine Benutzerkonto-ID der DATEV oder eines anderen Herstellers von Steuerberatungssoftware ist nicht zulässig, da Bescheide ansonsten lediglich in deren Postfach zugestellt und nicht mehr den Steuerpflichtigen zugeordnet werden können. 2 Über die vorgenommene Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheides zum elektronischen Abruf (§ 122a Absatz 1 AO) wird eine unverschlüsselte E–Mail an die angegebene E–Mail–Adresse versandt, in der die Kurzbezeichnung des Gewerbesteuerbescheides sowie Informationen zum Datenabruf angegeben werden. Weitere personenbezogene Daten werden nicht wiedergegeben. Der Gewerbesteuerbescheid gilt am dritten Tag nach Absendung dieser E–Mail als rechtlich wirksam bekannt gegeben (§ 122a Absatz 4 Satz 1 AO). 3 Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe gilt für alle bekanntzugebenden Gewerbesteuerbescheide (einschließlich Vorauszahlungs- und Zinsbescheide). Alle weiteren Dokumente werden weiterhin per Post bekannt gegeben. Die Einwilligung in die elektronische Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheides zum Datenabruf kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Widerruf der Einwilligung: Geht ein Widerruf der Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe oder die Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten aus der Gewerbesteuererklärung wenige Tage vor dem Versand der elektronischen Benachrichtigung beziehungsweise der Bereitstellung des Bescheides bei der hebeberechtigten Gemeinde ein, kann es in Einzelfällen aus technischen Gründen dennoch zu einer elektronischen Bekanntgabe kommen. In diesem Fall kann die hebeberechtigte Gemeinde den zum Abruf bereitgestellten Bescheid nicht mehr löschen. kann ein nachträglich bestimmter Empfangsbevollmächtigter den Bescheid nicht elektronisch abrufen. wurde der zum Abruf bereitgestellte Bescheid nicht wirksam bekannt gegeben. wird die Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides gegenüber dem Unternehmen oder dem nachträglich bestimmten Empfangsbevollmächtigten nachgeholt. Ausnahmen von der elektronischen Bekanntgabe: Die hebeberechtigte Gemeinde behält sich vor, Bescheide trotz Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe auf andere Weise bekannt zu geben (zum Beispiel auf dem Postweg), wenn eine elektronische Bekanntgabe nach § 122a AO aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte oder ein Erfordernis für die Bekanntgabe auf andere Weise besteht. 2 Inhalt Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer Gewerbesteuerpflichtige:r Daten der/des bescheidempfangsberechtigten Person/Unternehmens Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe Gültigkeit Vorgangsnummer / kommunale Hebenummer: Unternehmensname: Steuernummer: Name: Vorname: Unternehmen: ELSTER-Benutzerkonto-ID: E-Mail Adresse: Einwilligung: Off Ort: Datum: Mandantennummer Gewerbesteuerpflichtiger: Steuerberaternummer:[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 118,58 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 17.12.2024
                    Amtsblatt_2025_04_25_KW17.pdf

                    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 25. April 2025 Nummer 17 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.05.2025 Redaktionsschluss: 28.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbil- der für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stär- kung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrecht- lichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich di- gitale Lichtbilder für die Bean- tragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! Natourbauwagen kommt bald nach Baindt In etwa einem Monat ist es soweit und der nagelneue Natourbauwagen des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ist im Zeitraum vom 26. Mai bis 8. Juni 2025 in Baindt. Von Frühling bis Herbst diesen Jahres reist der Bauwa- gen durch die Region Allgäu-Oberschwaben und bringt spannende Naturerlebnisse direkt vor Ihre Haustür. Voll ausgestattet für unvergessliche Abenteuer wird der rollende Seminarraum von einer engagierten Um- weltpädagogin begleitet, die mit kreativen und lehr- reichen Aktivitäten rund um die Themen Umwelt- und Naturschutz begeistert. Das Angebot richtet sich unter anderem an Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Familien, Senioren, sowie Vereine und Firmen. Sie sind an einer Nutzung des Bauwagens interes- siert? Nähere Informationen zum Natourbauwagen, den ver- schiedenen buchbaren Programmen sowie zur Kos- tenstruktur erhalten Sie auf der eigens eingerichteten Internetseite unter folgendem Link: https://natourbauwagen.de/ Sie möchten gerne wissen, ob der Bauwagen zum Wunschtermin noch frei ist oder wollen diesen ver- bindlich buchen? Dann gelangen Sie unter folgendem Link direkt zum Buchungssystem für den Standort in Baindt: https://buytickets.at/levravensburg/1585585 Es sind noch wenige Zeitfenster verfügbar. Sie haben Rückfragen? Dann zögern Sie nicht und wenden sich gerne direkt an Frau Mara Czermin, die begleitende Umweltpäda- gogin des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (E-Mail: mara.czermin@lev-ravensburg.de ). Ihre Gemeindeverwaltung So sieht der Bauwagen aus, der bald auch nach Baindt kommt. (Quelle: Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V.) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sie möchten Ihr Gewerbe an-/ab- oder ummelden? Sie können Ihr Gewerbe in Baindt bequem online anmel- den – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich unser Onlinepor- tal auf unserer Homepage (www.baindt.de) oder diesen QR-Code Beflaggung am Rathaus am 01. Mai 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Donnerstag, den 01. Mai 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag der Arbeit. Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. April 2025 und Sonntag, 27. April 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Donnerstag, 01. Mai 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. April 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Straße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 440 Sonntag, 27. April 2025 Müller’s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Veranstaltungen April 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung 2025 Am Mittwoch, 9. April fand die diesjäh- rige Hauptversammlung des Förder- vereins Klosterwiesenschule e. V. in der Aula der Klosterwiesenschule statt. Die Vorsitzende Frau Mischkowski begrüßt alle Anwe- senden und bedankt sich für das gute Miteinander. Sie berichtet, dass es ist schön, dass wie in jedem Jahr der Eislauftag und die Bläserklasse unterstützt und auch das Schullandheim und andere Ausflüge von Klassen mitfi- nanziert werden konnten. Auch die Obstkiste erfreut sich großer Beliebtheit und kann dank Spendenunterstützung so bestehen. Frau Hirsch stellt dann als Kassenwartin den von den Kassenprüferinnen unterschriebenen Kassenbericht vor. Die Haupteinnahmequelle des Vereins sind die Mitglieds- beiträge. Trotz Erinnerung des Einzugs der Mitgliederbei- träge gab es leider wieder mehrere Rücklastschriften, die Mehrkosten verursacht haben. Der Vereinszuschuss der Gemeinde belief sich auf 260 € und es gingen mehrere teilweise projektbezogene Zuschüsse ein. Danke an alle Spender*innen! Neben den von der Vorsitzenden schon berichteten För- derungen durch den Verein wurde auch im Jahr 2024 erneut ein Zuschuss für die Beteilung am Lichterfest ge- zahlt und die Finanzierung des Sommerfestes, des Chor- projekts Sing Bach und des Kinderballs konnte über das Konto des Fördervereins abgewickelt werden. Beim Kinderball erzielte der Elternbeirat wieder einen Überschuss, der neben dem Ball selbst den Schüler*in- nen zugute kommen wird. Und auch das Powerfrüh- stücks-Team konnte wieder neben dem Angebot des gesunden Frühstücks Überschüsse vermelden. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Boenke und Frau Himpel attestieren eine tadellos geführte Kasse und es ergeht ein großes Lob an die Kassenwartin. Die Kas- se wurde für in Ordnung befunden. Auch die Kasse des Basarteams wurde geprüft und wurde für in Ordnung befunden. Frau Stuberg als stellvertretende Vorsitzende dankt al- len, die schon jahrelang so aktiv toll tätig waren und ihre beruflichen Kompetenzen auch in den Verein einbringen. In diesem Jahr steht ein großer Wechsel in der Vorstand- schaft an: Nach 15 Jahren im Förderverein und davon 13 Jahren als Vorsitzende möchte Frau Mischkowski ihre Freizeit jetzt mehr ihrem Enkelkind widmen.Und auch Frau Schramm macht den Platz nach 14 Jahren als Beisitzerin frei für jemand Neues, bleibt als Mitarbeitende in der Mensa je- doch aktiv und der Schule verbunden. Da Frau Himpel als neue Sekretärin an der Klosterwie- senschule teilweise sehr eng in dem Zahlungsverkehr des Fördervereins involviert ist, möchte sie das Amt der Kas- senprüferin nach drei Jahren gern niederlegen und auch Frau Boenke stellt ihre Position zur Verfügung. Und Frau Weiß hat als Beisitzerin den Übergang der Zu- sammenlegung des Vereins als Elternbeiratsvorsitzende und Verantwortliche für das Powerfrühstücke in Perso- nalunion sehr gut begleiten können, möchte nach fünf Jahren jedoch den Verein verlassen. Vielen Dank an alle, die so lange den Förderverein un- terstützt haben. Alle Ausscheidenden erhalten ein kleines Dankeschön zum Abschied. Die Stelle des Beisitzes von Frau Weiß wird nur auf ein Jahr gewählt, um im zweijährigen Wahlturnus im nächs- ten Jahr wieder zwei und 2027 drei Beisitzer*innen wäh- len zu können. Es sind jedoch auch viele neue engagierte Eltern bereit, im Förderverein und für die Schule Verantwortung zu übernehmen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durch- zuführenden Wahlen des Vorsitzes, der Schriftführerin, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt die stell- vertretende Schulleitung, Frau Cichon. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Vorsitzende: Frau Kaiser (Neuwahl) Kassenwartin: Frau Hirsch (Wiederwahl) 2 Kassenprüferinnen: Frau Chlebicki (Neuwahl) Frau Federau (Neuwahl in Abwesenheit) 1. Beisitzerin: Frau Hirschmann (Wiederwahl auf ein Jahr) 3. Beisitzerin: Frau Renic (Neuwahl) 4. Beisitzerin: Frau Hummel (Wiederwahl in Abwesenheit) 5. Beisitzerin: Frau Lisanti (Neuwahl) Frau Cichon berichtet von „im wahrsten Sinne des Wortes sehr vielen Baustellen“ an der Schule: Zurzeit läuft der Umzug in das neue Gebäude. Dieses klappt gut mit den zu erwarteten Kinderkrankheiten und der Eingewöhnung zum Beispiel mit der neuen Technik. Alle freuen sich jedoch über die neuen Räumlichkeiten und Möglichkeiten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Der Musikraum wird in den Osterferien als letzter Raum aus dem grünen Haus ausziehen. Dieses steht dann kom- plett für die Ganztagsbetreuung und die Gemeindebü- cherei zur Verfügung. Die Blindenschul-Klasse kommt dann nach dem Umbau im Mai zurück ins Schulgebäude. Bis zum Schulfest sollen dann alle Umzüge beendet sein. Dieses findet am 17.5.25 statt und startet um 10 Uhr mit der Einweihung des neuen Schulgebäudes durch die Ge- meinde. Auch der Förderverein wird beim Schulfest mit- wirken, um auf sich aufmerksam zu machen. Es soll ein Stand mit Informationen und Fotos geben mit Spenden- aufruf und zur Mitgliederwerbung. Als weitere gute und herausfordernde „Baustelle“ wird die Klosterwiesenschule mit 61 Neuanmeldungen für die erste Klasse ab dem nächsten Schuljahr dreizügig. Da- für müssen weitere Klassenräume bereitgestellt werden und auch die Suche nach einer neuen Lehrkraft wurde aufgenommen. Frau Cichon bedankt sich für die immer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elternschaft und dem Förder- verein für die tolle Unterstützung. Das Basarteam berichtet, dass der Basar jetzt schon seit einigen Jahren in der Schenk-Konrad-Halle in kleinerem Rahmen stattfindet und dort mittlerweile zur Gewohn- heit geworden ist. Die Kosten für die Miete dort halten sich in Grenzen, da die Gemeinde dankenswetterweise Teile bezuschusst. Auch in 2024 konnten wieder viele Baindter Vereine mit Spenden aus den Erlösen unterstützt werden. Die Anbin- dung an den Förderverein ist aus Sicht des Basarteams reibungslos und die Kommunikation funktioniert gut. Aus Sicht des Elternbeirats merkt Herr Wenzel als Eltern- beiratsvorsitzender an, dass die neue Struktur gut ist, da weniger Verantwortung für Finanzen beim Elternbeirat liegt und die Abstimmung gut klappt. Der Vorstand des Fördervereins sieht jedoch deutlich, dass die Kassenwartin mehr Arbeit hat durch die Zusam- menlegung. Frau Hirsch bestätigt dies und hofft, durch kleine Prozessoptimierungen den Aufwand reduzieren zu können. Sie bittet die Schule, Zuschussanträge mit min- destens zwei Wochen Vorlaufzeit zur Veranstaltung zu stellen, damit genug Zeit für die Abwicklung im Tages- geschäft bleibt. Bei der nächsten Hauptversammlung wird das Thema erneut auf die Agenda genommen und eventuell eine Ver- tretung für den Kassenwart installiert und in der Satzung verankert. Dieser könnte aus den Reihen des Elternbeirats kommen, um die Abstimmungen weiterhin so nahtlos ge- stalten zu können. Der Zugang zum Konto verbleibt je- doch beim Kassenwart und dem Vorsitz, da dieser auch als finanzielle Vertretung fungieren kann. Aus Sicht des Powerfrühstücksteams berichtet Frau Him- pel, dass die Zusammenarbeit mit dem Förderverein gut läuft. Durch die gebündelten Einkäufe bei REWE und der Möglichkeit, diese direkt per Rechnung oder Lastschrift zu zahlen, würden die Vorgänge weiter vereinfacht wer- den können. Es wird angeregt, die Möglichkeit, an den Verein zu spen- den und auch eine Spendenbescheinigung zu erhalten, offensiver an die Elternschaft zu kommunizieren. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände oder schrei- ben uns eine E-Mail! Ihr Förderverein Klosterwiesenschule e. V. Verabschiedung der bisherigen Vereinsvorsitzenden, v. l. Antje Stuberg (stellv. Vorsitzende), Celia Mischkowski, Andrea Cichon (stellv. Schulleiterin) Kirchliche Nachrichten 26. April – 04. Mai 2025 Gedanken zur Woche: Es ist nur Einer ewig und an allen Enden, und wir sind in seinen Händen. Matthias Claudius Samstag, 26. April 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Pia Kreutle, Anton Pink, Mona Stiefvater, Ricco Haller, Laureen Hartmann, Marlene Stör, The- resa Henzler, Thomas Henzler,(† Zita Maurer, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Maria und Erich Henzler) Sonntag, 27. April – 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Feierliche Erstkommunion mit der Jugendkantorei 18.00 Uhr Baienfurt – Dankandacht der Erstkommu- nionkinderDiasporaopfer der Erstkommuni- onkinder Montag, 28. April 10.00 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Erstkom- munionkinder Dienstag, 29. April 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 30. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 16.00 Uhr Baindt – Probe für alle Erstkommunionkinder Donnerstag, 01. Mai – Tag der Arbeit kein Gottesdienst Freitag, 02. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 03. Mai 09.30 Uhr Baindt – Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Tony 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 04. Mai – 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Baindt – Die Erstkommunionkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal. (Bei Regen ist der Treffpunkt um 9.45 Uhr an der Kirche) 10.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und JugendchorMinistranten: Jonas Elbs, Simon Elbs, Rafael Dorn, Alina Michelber- ger, Lisa Schad, Hannah Elbs, Nele Gründler, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Emily Wenzel- Diaspora Opfer der Erstkommunion 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit dem Kirchen- chor Montag, 05. Mai 10.00 Uhr Baindt – Dankgottesdienst der Erstkommu- nionkinder, anschließend Abgabe der Erst- kommuniongewandes in der Kirche.Die Erst- kommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Osterferien Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 01. Mai geschlossen Freitag, 02. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Folgende Kinder empfangen am Sonntag, 04. Mai 2025 das Sakrament der Erstkommunion Enrico Assanti, Raphael Balle, Pauline Berlin, Max Bosch, Antonia-Ioana Diac, Jana Dobler, Franca Frick, Josua Greising, Mara Gründler, Madlene Hartmann, Mateo Klim, Paul Kreutle, Lara Lacher, Elias Malsam, Elena Mayer, No- ah-Elias Michler, Moritz Riefler, Lilly Romer, Emily Schütz, Henri Sonntag, Mailin Steinbach, Niklas Steinhauser, Leon Velosa Paulo Feier der Erstkommunion – 04. Mai 2025 Die Proben der Erstkommunikanten sind Mittwoch, 30. April um 16.00 Uhr (Lese- und Laufprobe) für alle Kinder Treffpunkt: Kirche. Samstag, 03. Mai um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treffpunkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien • Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Got- tesdienstes nicht mehr fotografieren, um den wür- digen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir ha- ben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag werden nach der Erstkommunion über einen Link zum Abrufen bereitgestellt. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vorgesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 05. Mai: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dankmesse mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Anschließend Abgabe des Gewandes in der Kirche beim Taufstein. Die Erstkommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchenchor Baindt Einweihung der neuen Ortsmitte: Genuss pur mit dem Kirchenchor Baindt! Am Nachmittag des 30.04.2025, dem gro- ßen Tag der langersehnten Einweihung der neuen Ortsmitte, lädt der Kirchenchor Baindt herzlich ein, das Fest mit einem süßen Höhepunkt zu bereichern. Kaffee und eine köstliche Auswahl an selbstgebackenen Torten und Kuchen erwarten Sie ab 15 Uhr, pünktlich zum Beginn der Festlichkeiten. Für unsere kleinen Gäste gibt es eine besondere Leckerei: süße Muffins, die garantiert für strahlende Augen sorgen! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. April 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergebo- ren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferste- hung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Sonntag, 27. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Mittwoch, 30. April 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 04. Mai Miserikordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Missionsgottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus (Jan-Pier- re van Rooyen, Karmelmission) mit anschließendem Mittagessen und Bildinformationen von Herrn van Rooyen Gedanken zum Wochenspruch Glauben, nicht wissen „Ich glaube nur, was ich sehe“, sagen viele. Was ich mit dem Verstand fassen kann, was ich begreifen kann, nur das hat Bestand. Auferstehung? Das passt da nicht hinein. Auch vie- le Jünger konnten die Botschaft von der Auferstehung Jesu zu- nächst nicht glauben. Wo war der Beweis? Wo die lo- gische Erklärung? Der erste Sonntag nach Ostern (Qua- simodogeniti) erzählt davon, wie Jesus den Zweiflern und Skeptikern entgegenkam, sich anfassen ließ und gemein- sam mit ihnen aß. So konnten sie später auch glauben, was sie nicht sahen: die unsichtbare Gemeinschaft mit Christus. Schon jetzt haben Christen Anteil an seinem, dem neuen Leben. Darf man das glauben? „Selig sind, die nicht sehen und doch glauben“, sagt Jesus. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Uns- plash / Randy Jacob) Karmelmission – Weltmissionsprojekt Frauen und Mädchen haben es in islamisch geprägten Ge- sellschaften besonders schwer. Sie werden häufig diskriminiert. Auch in der Schulbildung und Ausbildung werden Mädchen im Ver- gleich zu Jungen häufig be- nachteiligt. Die Karmelmissi- on bietet jungen Frauen und Mädchen Nähkurse an und stärkt sie dadurch fürs Leben. Der erfolgreiche Abschluss des Nähkurses bedeutet für jede Näherin: Jetzt kann sie auf eigenen Beinen im Leben stehen und selbständig ih- ren Lebensunterhalt bestreiten. Der wöchentliche Nähunterricht findet über einen Zeit- raum von mehreren Monaten statt. Die Treffen bieten eine gute Gelegenheit, den teilnehmenden Frauen und Mädchen biblische Geschichten, christliche Lieder und die Botschaft von Jesus weiterzugeben. Auf diese Weise haben schon viele junge muslimische Frauen zum Glau- ben an Jesus Christus gefunden. (Quelle Text und Bilder: Homepage Evangelische Kar- melmission e.V.) Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aqua- rell Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Montag, 5.5.25, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Parkplatz der Sporthalle - wir bilden Fahrgemeinschaften. Nach einer kleinen Wande- rung kehren wir im Gasthaus „Rössle” in Weingarten ein. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teil- nehmerinnen. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Närrisches Fastenbrechen Bekanntlich führen wohl alle Wege nach Rom… mag schon sein, allerdings führten am Kar- samstag auch viele Wege auf die Süh. Dabei ging es nicht um die Fragestellung, ob Uttenweiler vor oder hinter dem Bussen liegt. Die Aussicht war dennoch grandios. Über 20 Narren kamen mit dem Rad oder gar zu Fuß und folgten somit der Einladung der Raspler, um gemeinsam um 12:00 Uhr auf der Süh dem 1. Närrischen Fastenbre- chen beizuwohnen. Auch einige Mitglieder unserer Paten- zünfte Alttann und Bergatreute waren zugegen und bei sonnigen Temperaturen dauerte es doch einige Zeit, bis sich alle wieder auf den Heimweg machten. Wir sind gespannt, ob sich aus dieser Idee eine Tradition entwickelt und wünschen allseits viele sonnige Frühlings- wochenenden. Vielleicht sogar mit dem ein und anderen Ausflug auf die Süh! Es grüßt der Zunftrat mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Reitergruppe Baindt Fototermin und Grillabend, Freitag 9. Mai In diesem Jahr feiern wir Jubiläum – 50. Reitturnier in Baindt – Aus diesem Anlass möchten wir Fotos mit einer Drohne mit möglichst vielen Mitgliedern auf unserem Reitgelände machen, anschließend werden wir gemein- sam grillen. Treffpunkt: 17:45 Uhr auf unserer Reitanlage Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Falls vorhanden, bitte Vereinskleidung (Rotes T-Shirt) anziehen – wer kein T-Shirt hat falls möglich ein anderes rotes T-Shirt anziehen, damit es einheitlich aussieht Gemeinsames Grillen: Damit wir planen können, bitten wir euch um Anmeldung bis Freitag, 2. Mai unter schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder bei Viktoria Köberle unter 0173 4973161. Grillgut sowie Wecken und Getränke werden von uns organisiert. Wir würden uns freuen, wenn der ein oder andere noch einen Salat mitbringen kann – bitte bei der Anmeldung mit angeben. Besteck bitte selbst mitbringen! Kutschenausfahrt, Samstag, 10. Mai Am 10. Mai findet eine Kutschenausfahrt statt. Abfahrt ist auf 10 Uhr geplant. Wer mitfahren möchte, bitte bis Frei- tag, 2. Mai bei Viktoria Köberle unter 01734973161 oder schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de melden. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung 2025 Am Freitag, den 11.04.2025 konnte der 1. Vor- stand, Marius Maucher im Bischof-Sproll-Saal zahlreiche Mitglieder begrüßen. Besonders begrüßte er unser Ehren- mitglied Michael Pastuschka, sowie unsere Bürgermeis- terin Simone Rürup. Nach dem Verlesen der Tagesordnungspunkte bat er die Versammlung unserer verstorbenen Mitglieder zu geden- ken. Besonders hob er unseren langjährigen Busfahrer Karle Lenhardt uns unseren Förderer und Freund Achim Wucherer hervor. Dann berichtete er aus seiner Sicht über die Geschehnisse des vergangenen Jahres ging er auf die außerordentlich gute Kameradschaft in der Kapelle ein, die zusammen mit unserer musikalischen Qualität ein hervorragendes Bild nach Außen abgibt. Für das kommende Jahr freut er sich auf den Umzug unseres Proberaums zurück ins Schulgebäude, da die Proben in der Schenk-Konrad-Halle doch mit erhebli- chem Aufwand verbunden waren. Dafür bedankte er sich ausdrücklich bei der Gemeinde Baindt für das Entgegen- kommen und die Möglichkeiten. Aktuell sind wir in der Beschaffung einer komplett neuen Uniform, da aufgrund der neuen Mitgliederstärke eine Ersatzbeschaffung der bestehenden Uniform teilweise nicht mehr möglich ist. Als nächstes berichtete Christian Kerner als Schriftführer über die vielfältigen Aktivitäten und Auftritte der Schal- meien. Der Verein besteht derzeit aus 35 aktiven und 117 passiven Mitgliedern. Der Musikalische Leiter, Martin Stauber ehrte im Anschluss die Proben und Auftritts besten. 1. 99 % Thomas Tittel 2. 97 % Werner Schellhorn 3. 96 % Michael Sonntag 4. 94 % Timo Rösch 5. 92 % Michael Schnez und Alexander Glaser Außerdem bedanke er sich bei der Kapelle für das gute Miteinander im vergangenen Jahr. Im Anschluss stellte Moritz Lang seinen detaillierten Kas- senbericht des vergangenen Jahres vor. Thomas Gauder bestätigte als Kassenprüfer die gute Kassenführung. Unter der Wahlleitung von Simone Rürup wurden Mari- us Maucher als 1. Vorstand, Lukas Tanner als Zeugwart, Christian Kerner als Schriftführer sowie Thomas Gauder als Kassenprüfer in Ihren Ämtern bestätigt. Bereits im Vorfeld wurde beim Förderverein der Schal- meienkapelle gewählt. Dort beerbte Thomas Tittel den scheidenden Kassier Daniel Bacher. Die Schalmeienkapelle bedankt sich bei Daniel Bacher für seine langjährige Vorstandsarbeit und freut sich, dass er weiterhin als „Fuhrpark-Manager“ erhalten bleibt. Anschließend wurden von unserem Ehrenmitglied und Gründer Michael Pastuscha die Ehrungen durchgeführt. Für 15 Jahre Mitgliedschaft erhielt Lukas Tanner die Eh- rennadel in Silber. Martin Stauber und Andreas Banholzer erhielten für 25 Jahre Mitgliedschaft die Ehrennadel in Gold sowie eine hölzerne Ehrentafel. Zum Ende der Versammlung ergriff der Zunftmeister der Narrenzunft Raspler, Roland Oelhaf noch das Wort und bedankte sich für die außerordentlich gute Zusammen- arbeit (nicht nur) in der Fasnet und freut sich schon auf viele weitere gemeinsame Ausfahrten. Ebenso ließ es sich Simone Rürup nicht nehmen, der Schalmeienkapelle für ihr musikalisches und gesellschaft- liches Engagement zu danken und konnte außerdem von positiven Gesprächen mit den Anwohnern des Dorfplat- zes zu berichten, sodass einem Weinfest 2025 auf dem neuen Dorfplatz nichts mehr im Wege stehen. Diesen Dank konnte Marius Maucher nur zurückgeben und freute sich über die guten Nachrichten. Daraufhin lud er zu einem 3-tägigen Weinfest vom 1. - 3. August auf den neuen Dorfplatz ein! Nach dem offiziellen Ende wurde in geselliger Runde noch das ein oder andere Thema vertieft und angeregt diskutiert. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Jahreshauptversammlung der Garten- und Blumen- freunde Baienfurt e.V. Am Freitag, 11.04.2025 fand im Gasthaus „Bräuhäusle“ in Baienfurt die diesjährige Jahreshauptversammlung unse- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 res Vereins statt. Schon im Vorfeld haben wir uns Gedan- ken über die Ausgestaltung des Versammlungsraumes gemacht. Herausgekommen ist eine zur Jahreszeit pas- sende frühlingshafte Dekoration. Die Vereinsmitglieder und ihre Gäste, die zahlreich erschienen waren, lobten diese angenehme Atmosphäre der Versammlung. Als Gast durften wir wieder den Bürgermeister der Gemein- de Baienfurt, Herrn Günter A. Binder, begrüßen, dessen Anwesenheit die enge Verbundenheit zwischen Gemeinde und Verein unterstreicht. Ein Rückblick auf das vergan- gene Jahr zeigte: der Obstbaumschnittkurs, der Rosen- schnittkurs sowie die Pflanzentauschbörse waren gut besuchte Aktionstage, auch von Nichtvereinsmitgliedern. Leider sind die geplanten Unterstützungen beim Rosen- markt und dem Tag der offenen Gartentür buchstäblich ins Wasser gefallen, auf Grund der Hochwasserlage am ersten Juniwochenende im Jahr 2024. Wir als Verein ha- ben durch die großzügige finanzielle und organisatorische Unterstützung der Gemeinde Baienfurt in der Gartenan- lage Schussentalstraße die Hochwasserschäden schnell beseitigt bekommen. Deshalb wurde nochmals unser Dank an die gesamte Gemeindeverwaltung übermittelt. Im Laufe der Versammlung stand wieder die Neuwahl des Vorstandes an. Wir im Verein sind in der positiven Situation alle Funktionen im Vorstand wieder mit dem bewährten Team besetzen zu können, was auch nicht immer selbstverständlich ist. Die anschließende Wahl erfolgte in allen Positionen einstimmig. Zur 1. Vorsitzen- den wurde Frau Ionela Atanasof wiedergewählt, neu als 2. Vorsitzender ist Herr Thorsten Seufer gewählt worden. Im Anschluss der Mitgliederversammlung erfolgte ein spannender Fachvortrag zum Thema „Resilienz schlägt Wurzeln“, zu dem auch einige interessierte Einwohner aus Baienfurt dazukamen. Der Vortrag von Carmen Hü- gemann, Ökotrophologin und Resilienz-Trainerin, zeigte, wie Menschen durch das Gärtnern nicht nur ihre persön- liche Resilienz – also ihre seelische und körperliche Wi- derstandskraft – stärken, sondern auch zu einem nach- haltigen Wandel im Ernährungssystem beitragen können. Gärtnern fördert Achtsamkeit, Geduld und Selbstwirk- samkeit, was in Zeiten von Krisen stabilisierend wirkt. Gleichzeitig entstehen durch regionale, selbst angebaute Lebensmittel Alternativen zu globalisierten Lieferketten, was das Ernährungssystem robuster und umweltfreund- licher macht. Frau Hügemann erklärte, wie individuelles Handeln im Garten kollektive Wirkung entfalten kann – für Mensch und Planet. Mit diesen positiven Eindrücken endete eine sehr gut besuchte und erfolgreiche Jahres- hauptversammlung. Gertrud Rittler, Pressereferentin Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. „Käthe Kollwitz. MUT!“ – noch bis Ende Juni in Schloss Achberg! Im letzten Monat der Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ bietet Schloss Achberg nochmals verschiedene Formate, wie etwa einer Slow Art Führung oder einer Kuratorenfüh- rung in Begleitung mit Gebärdensprache. Eine interaktive Familienführung, ein Puppentheater, naturkundliche Erleb- nisse, das „Gedenken an den Bauernkrieg“ und ein Konzert im Rahmen des diesjährigen Bodenseefestivals ergänzen das bunte Veranstaltungsprogramm für Groß und Klein. Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ Nur noch bis 29. Juni! Selbstbestimmt, unangepasst und mutig widersetzte sich Käthe Kollwitz (1867 – 1945) den Konventionen ihrer Zeit. Inmitten von radikalen Umbrüchen, Kriegen und Krisen bezog sie mit ihrer schonungslosen wie berührenden Kunst klar Position: für Humanität und Solidarität, gegen Krieg und Unrecht. Mit großem Gespür für Provokation und Dramaturgie ermutigte sie die Menschen, ebenfalls Stellung zu beziehen. Schloss Achberg präsentiert aus der einzigartigen Kollwitz-Sammlung Ute Kahl rund 120 Arbeiten und gibt somit Einblick nicht nur in die vielen Facetten der Sammlung, sondern auch in das mutige Werk und Leben einer der bedeutendsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 1. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der be- kanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Wi- derstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutends- ten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Konzert im Bodenseefestival: Stella Vorarlberg „Klin- gende Freiheit“ 6. Juni 2025 | 19.00 Uhr | Konzert im Ausstellungseintritt inbegriffen (7,00 Euro) | Kein Kartenvorverkauf | Freie Platzwahl im Rittersaal Konzert der Klavierklasse Katharina Berrio Quintero an der Stella Musikhochschule. Der Weg ins Unbekannte. Welche Rolle spielt dabei die Musik? Die Antwort eröffnen uns Komponist/innen vergangener und heutiger Zeiten. Sie können dem Drang nach Freiheit und Gerechtigkeit nicht widerstehen und überschreiten staatliche, gesell- schaftliche und künstlerische Grenzen. Ihr Mut ist Inspira- tion für Generationen. Dmitri D. Schostakowitsch trotzte dem stalinistischen Regime. Paul Ben-Heim und Erwin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Schulhoff traten dem Antisemitismus entgegen. Franz Liszt und Clara Schumann strebten nach Inspiration in der Natur und auf Reisen. Alle suchten und fanden Zu- flucht in der Musik. Schlossführung 7. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 8. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Kuratorenführung mit Michael C. Maurer in Begleitung mit Gebärdensprache 9. Juni 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung erforderlich Der Kurator Michael C. Mauerer M.A. führt zu ausgewähl- ten Werken, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“. Die Führung wird von einer Gebärdendol- metscherin begleitet. Die Führung ist für alle Kunstinter- essierten. Um Voranmeldung wird gebeten. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 9. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Slow Art Führung durch die Ausstellung „Käthe Koll- witz. MUT!“ 15. Juni 2025 | 13:00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIm Durchschnitt betrachten Besu- chende im Museum nur wenige Sekunden ein Kunstwerk. Die allgemeine Tendenz ist deutlich: in kurzer Zeit mög- lichst viel sehen. Die Slow Art Führung setzt an diesem Phänomen an, lädt zum entschleunigtem Museumsbe- such ein und beweist Mut zur Lücke. Die interaktive Füh- rung mit Kuratorin Marie-Theres Pecher konzentriert sich auf wenige Werke der Künstlerin, diese werden intensiv betrachtet und besprochen. Suchen Sie sich Werke aus, schauen Sie genau hin und treten Sie in den gemeinsa- men Dialog mit den Besuchenden und der Kuratorin der Ausstellung. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 15. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 19. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ des Theater Lindenhofs im Bauern- haus-Museum Wolfegg. „Flugkünstler der Nacht“ - Naturerlebnis für Familien mit Claudia Grießer 21. Juni 2025 | 20.30 bis 22.30 Uhr | 18,00 Euro pro Familie | Anmeldung erforderlichEine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermausart, die im Schloss ihre Som- merbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie langsam erwachen und am Nachthim- mel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 22. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Puppentheater Kunterbunt: Pettersson & Findus „Ein Feuerwerk für den Fuchs“ 22. Juni 2025 | 14.00 Uhr und 16.00 Uhr | 10,00 Euro pro Familie zzgl. Ausstellungseintritt | Anmeldung erforderlich Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Gustavsson besucht Petterson und erzählt ihm von ei- nem Fuchs, der die Gegend unsicher macht, und den er erschießen will, wenn er ihn erwischt. Findus findet das nicht gut, doch sie müssen die Hühner schützen. Sie ent- wickeln einen Plan: Pettersson bastelt aus Draht, einem Ballon und Federn ein Huhn, das er mit Pfeffer füllt. Wenn der Fuchs hineinbeißt, soll er sich erschrecken und es soll ihm den Appetit auf Hühner verderben. Wie die beiden dem Fuchs am Ende das Handwerk legen, das erfahren die Kinder und ihre Familien in Schloss Achberg. Sonderführung „Reparaturarbeiten am Dachstuhl“ 22. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.00 Uhr | 3€ zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Die Instandsetzung des Dachtragwerks erfolgte als Teil der Mustersanierung von Schloss Achberg. Der Archi- tekt Dipl.-Ing. Günter Bestfleisch hat die Mustersanierung vor rund 30 Jahren geplant und geleitet. In der Führung berichtet er als Zeitzeuge über die Vorgehensweise bei der Reparatur des Dachgebälks: Welche Bauteile waren besonders betroffen? Welche denkmalschutzrechtlichen Vorgaben mussten berücksichtigt werden? Wie wurde das Konzept handwerklich umgesetzt? Welche Beson- derheiten hatte die Dachkonstruktion über der Ritter- saaldecke? Dies und vieles mehr erfahren Besuchende bei Sonderführung. „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ Familienführung mit Steffi Marschner 28. Juni 2025 | 14.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Was ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Ach- berg zu tun? Und welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Ral- lye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilneh- mer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. „Der Erdgeschichte auf der Spur“ - Geologische Wan- derung mit Dr. Johannes Aschauer 28. Juni 2025 | 16.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Vorbei an Grundmoräne und Molassefelsen führt die geologische Wanderung durch die steilen Hangwälder und entlang des Argenlaufs. Wir erfahren Interessantes über die einzigartige Geologie der Region. Feste Schuhe mit Profilsohlen sowie ggf. Wanderstöcke erforderlich. Die Einnahmen gehen an die Fördergemeinschaft zur Erhaltung von Schloss Achberg e.V. Tandem-Kurator/innenführung mit Marie-Theres Pe- cher und Michael C. Maurer durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Am letzten Ausstellungsöffnungstag führen die beiden Kurator/innen das Publikum gemeinsam durch die Aus- stellung. Sie lassen die vergangenen Monate Revue pas- sieren und teilen ihre ganz persönlichen, mitunter diver- gierenden Zugänge zum Werk von Käthe Kollwitz. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Öffnungszeiten im Juni Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Jobmesse für Geflüchtete öffnet wieder Türen in die Arbeitswelt Bereits zum dritten Mal fand im Schwörsaal in Ravens- burg erfolgreich die „Contact“-Jobmesse für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund statt. Und der Zuspruch war größer denn je: über 720 Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit mit den 28 Ausstel- lern ins Gespräch zu kommen. Die Jobmesse fand unter dem Dach der Fachkräfteallianz Bodensee-Oberschwa- ben statt und ist eine gemeinsame Veranstaltung der In- dustrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, des Jobcenters Landkreis Ravensburg, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Franz Schairer vom Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit eröffnete die Veranstaltung: „Auch bei uns in der Region ist der Fachkräftemangel längst angekommen. In einigen Branchen sprechen wir schon seit längerem von fehlenden qualifizierten Kräften, daher ist es umso wichtiger alle vorhandenen Potenziale zu nutzen. Heute gibt es wieder die gute Gelegenheit künftige Fachkräfte kennenzulernen und zu gewinnen“. Bereits kurz vor der Eröffnung um 10 Uhr war der Besucherandrang sehr groß. Die steigende Resonanz setzt ein starkes Zeichen dafür, wie wichtig Ausbildung und Arbeit sowohl für die Fachkräftesicherung als auch für eine gelingende Inte- gration sind. Unter den zahlreichen Besuchern waren auch Schüler der Edith-Stein-Schule in Ravensburg. Lehrerin Simone Elbs unterstützte Ihre Schüler aus der VABO-Klasse (Vorqualifi- zierungsjahr Arbeit / Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) bei der Jobsuche. Ideen haben viele von Ihnen dabei schon sehr konkrete: Der 18-jähri- ge Ibrahim Bulut aus der Türkei möchte eine Ausbildung zum Erzieher machen. Bis er damit beginnen kann, lässt er gerade seinen Realschulabschluss anerkennen und hat sich einen Praktikumsplatz in einem Kindergarten gesucht. Die 17-jährige Afghanin Ghazal Karimi lebt seit 2 Jahren in Deutschland und möchte eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten absolvieren. Von der „Contact – Jobs and more“ sind in diesem Jahr noch weitere Veranstaltungen in Friedrichshafen und Leutkirch geplant. Interessierte Arbeitgeber und Perso- nalverantwortliche können sich darüber hinaus am 06. Mai von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr bei einer virtuellen Veran- staltung über MS-Teams über die Neuerungen im Fach- kräfteeinwanderungsrecht informieren. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Blumen- und Pflanzenmarkt in Weissenau Die BIOLAND-Gärtnerei des ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau veranstaltet vom 28. April bis zum 28. Mai wieder ihren beliebten Blumen- und Pflanzen- markt. Angeboten wird eine große Auswahl an Beet- und Balkonpflanzen, Gemüsejungpflanzen, Kräutern und Stauden. Beim alljährlichen Blumen- und Pflanzenmarkt verkauft die BIOLAND-Gärtnerei des ZfP Südwürttemberg alles für einen gelungenen Start in die Gartensaison: Bienen- freundliche Beet- und Balkonpflanzen, Gemüsejungpflan- zen, Kräuter und Stauden. Bei der Auswahl der Pflanzen wird darauf geachtet, dass sie unter regionalen Bedin- gungen gedeihen. Ebenfalls im Angebot sind kreative Handwerksprodukte aus den Weissenauer Werkstätten. Geöffnet hat der Blumen- und Pflanzenmarkt zwischen dem 28. April und dem 28. Mai immer von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr. Für einen einfachen Transport ist es möglich, während des Markts mit dem Auto direkt bis zu den Gewächshäu- sern zu fahren. ZfP Südwürttemberg Pensionärstreffen in Weissenau Zahlreiche ehemalige Kolleginnen und Kollegen nutzten das diesjährige Pensionärstreffen am Standort Weisse- nau für einen lebendigen Austausch und ein herzliches Wiedersehen. Rund 70 Gäste waren der Einladung des ZfP Südwürttem- berg gefolgt und verbrachten einen geselligen Nachmit- tag in der Alten Schwimmhalle am Standort Weissenau. „Ich bin vor über 20 Jahren in Rente gegangen – und komme immer noch mit großer Freude hierher“, berich- tete eine Teilnehmerin stolz und freute sich besonders über das Wiedersehen mit zwei langjährigen Kolleginnen. Regionaldirektor Prof. Dr. Juan Valdés-Stauber begrüß- te die Seniorinnen und Senioren und gab einen kurzen Überblick zu Themen, die das Haus aktuell beschäftigen, darunter diverse personelle Veränderungen, die Über- nahme der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Sigmaringen sowie die neue leistungsbezogene Vergü- tung von ambulanten Leistungen in der PIA nach dem Bayerischen Modell. Im Zentrum seiner Worte stand jedoch etwas anderes: „Menschen sind das Wichtigste. Und dazu gehören auch unsere ehemaligen Mitarbeitenden. Einige von ihnen unterstützen uns auch weiterhin mit großem Engage- ment – ganz flexibel, ob mit 0,05 oder 20 Prozent“, sagte Valdés-Stauber. Nach seiner Ansprache servierten en- gagierte FSJ-ler:innen aus verschiedenen Bereichen am ZfP-Standort ein mehrgängiges Mittagsmenü, das das Küchenteam rund um Küchenleiter Dominik Fehrle lie- bevoll zubereitet hatte und welches bei den Gästen auf große Begeisterung stieß. Im Anschluss gab Nicolas Riek, Leiter der Abteilung Bau und Entwicklung, einen Einblick in die Bautätigkeiten am Standort Weissenau, die ein Investitionsvolumen von rund 175 Millionen Euro umfassen. Er zeigte eindrucksvoll, wie sich das Unternehmen baulich weiterentwickelt und dabei immer ein klares Ziel vor Augen hat: „Architektur ist eine Frage der Haltung“, betonte Riek. Er stellte die Bedeutung identitätsstärkender und unterstützender Architektur in den Mittelpunkt seines Vortrags und warf Schlaglichter auf laufende Projekte: etwa auf das Gebäude der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, das voraussichtlich im Dezember fertiggestellt wird, sowie auf den in Planung befindlichen Neubau für die Klinik für Forensische Psychiatrie. Zum Abschluss informierte der Örtliche Personalrat über die bevorstehenden Betriebsausflüge, zu denen traditi- onell auch ZfP-Pensionär:innen herzlich eingeladen sind. Ob Wanderung, Radtour oder zweitägiger Städtetrip – für jede und jeden ist da etwas dabei. Und natürlich durfte auch der Spaß nicht zu kurz kommen: Viele ließen es sich nicht nehmen, vor der aufgebauten Fotobox zu posieren und ein paar neue Erinnerungen mit nach Hause zu neh- men. Bei Kaffee und Kuchen klang der schöne Nachmit- tag dann in geselliger Runde aus. Ab 5. Mai werden die neuen Filtermatten für die Biotonnen verteilt In der Zeit vom 5. bis 28. Mai werden bei der Leerung der Biotonnen Säckchen mit neuen Filtermatten an die be- reitgestellten Biotonnen angehängt. Sollten Bürger am Leerungstag ihre Biotonne leer, aber noch ohne Säckchen vorfinden, sollte die Tonne mindestens einen weiteren Tag am Bereitstellungsort stehen gelassen werden. Das zuständige Müllunternehmen führt eine Nachkontrolle durch und rüstet gegebenenfalls nach. Im Säckchen befinden sich neben den Filtermatten auch eine Betriebsanleitung für den korrekten Einbau. Wichtig ist, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechsel der Filtermatten hörbar einrasten muss. Andernfalls be- steht die Gefahr, dass sie bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Bioton- nen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wechsel aufge- schraubt werden muss. Ein Anleitungsvideo zum Wechsel der Filtermatten ist unter www.rv.de unter der Rubrik Abfall > Unsere Abfal- lentsorgung > Biotonne > Weiterführende Informationen verfügbar. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 27. April 2025 Im Schweiß der Wasenstecher Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. Im säuerlich duftenden Ried blühen schon Sumpfrosma- rin, Rauschbeere, Heidelbeere, Moosbeere und Preisel- beere. Eindrucksvoll, das goldgelbe Meer aus Raps bei der Domäne Oberspringen. Im Wolpertswender Torfstich versuchen wir Torf mit dem „Wasenspat“ zu stechen. So wie einst die Wasenstecher, die hier noch bis ca. 1960 in ihrem Schweiß geschuftet haben. Je nach Vernässung wählen wir die Wanderroute, da kann es einige Überraschungen geben! Kommt mit auf den spannenden Pfad ins Moor der Wasenstecher. Unsere Wanderstrecke ist ca. 7 km lang, ohne größere Steigungen. Zielgruppen: Alle die Freude an unserer Natur haben. Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Rankkegel aus Weide 26. April 2025 10:00 - 14:00 Unter der Anleitung von Elisabeth Danner flechten Sie mit frischen Weiden Rankkegel für alles, was in die Höhe wachsen will. Dabei darf kreativ vorgegangen werden – es gibt viele Möglichkeiten, einen Rankkegel zu gestalten. Je nach Geschick und künstlerischer Ausgestaltung sind bis zu 2 Rankkegel möglich. Vorerfahrungen sind nicht notwendig. Mitzubringen: scharfe! Gartenschere. Frische Weiden ha- ben Spannung und sind glatt, dünne Arbeitshandschuhe mit „Grip” sind daher von Vorteil. Vesper und Getränke – der Workshop findet ohne feste Mittagspause statt. Kontakt zur Kursleiterin finden Sie unter www.weidennest.de Gebühr: 60 € pro Person, zzgl. 10 - 15 € Materialkosten je nach Verbrauch (vor Ort in bar) Kursleitung: Elisabeth Danner Anmeldung über info@bauernhaus-museum.de oder 07527 / 9550-0 Osterferien-Tipp: Katamaran verbindet Freizeit und Erlebnis Schnell und günstig über den See mit attraktiven Kom- bi-Tickets. Zudem gilt noch bis 30. April der günstige Frühlingstarif beim Katamaran. Ob spontaner Familienausflug, Ferienprogramm mit Aus- sicht oder entspannter Kurztrip über den Bodensee: Der Katamaran ist in den Osterferien die schnellste und be- quemste Verbindung zwischen Friedrichshafen und Kon- stanz – und ein echtes Erlebnis für Groß und Klein. In nur 52 Minuten bringt der Kat Fahrgäste von Innenstadt zu Innenstadt: ganz ohne Parkstress, mit Schifffahrts-Er- lebnis und bestem Seeblick. Die Schiffe fahren jede vol- le Stunde und sind auch mit Kinderwagen, Buggy oder Rollstuhl bestens nutzbar. Frühlingstarif und Kombi-Tickets Noch bis 30. April gilt das vergünstigte Frühlingsticket. Damit fahren Erwach- sene für 16 Euro am selben Tag hin und zurück, Kinder für 8,50 Euro. Das Familienticket (zwei Erwachsene mit bis zu 3 Kindern) kostet 40,50 Euro. Besonders attraktiv für Familien in den Ferien: die belieb- ten Kombi-Tickets, die die Katamaranfahrt mit dem Ein- tritt in beliebte Freizeitziele am See verbinden. Noch bis 27. April gilt beispielsweise das vergünstigte Kombi-Ticket ins Ravensburger Spieleland. In nur 99 Minuten geht’s damit für Groß und Klein von Konstanz zu Käpt’n Blaubär und Co. Erwachsene zahlen 53 Euro, Kinder 45 Euro und Fami- lien (zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern) 171 Euro für das Kombi-Ticket. Enthalten sind im Ticketpreis Hin- und Rückfahrt mit dem Katamaran, Bustransfer und Eintritt. Weitere Kombi-Angebote auf beiden Seeseiten gibt es mit Dornier Museum, Zeppelin Museum, SEA LIFE Konstanz und Archäologischem Landesmuseum. Gute Fahrt – trotz Niedrigwasser Fahrgäste des Katamarans müssen sich wegen der nied- rigen Pegelstände im Bodensee keine Sorgen machen. Constanze, Fridolin und Ferdinand fahren dank geringem Tiefgang und zentral gelegenen Anlegestellen planmäßig. i Weitere Informationen zu Fahrplänen, Preisen und Kom- bi-Angeboten unter: www.der-katamaran.de Was sonst noch interessiert SMJ Oberland 2025 Zeltlager Die Jahresplanung des Urlaubs schon voll im Gange? Vergessen Sie nicht das Zeltlager 2025 der SMJ Ober- land! Dieses Jahr vom 01. bis 08. August wie immer in Engenreute. Alle Jungs im Alter von 9 bis 15 Jahre sind herzlich eingeladen. Eine Woche voller Abenteuer, Action, Gemeinschaft mit Freunden, Glaube und einer einzigar- tigen Geschichte. Anmeldung und Informationen unter www.smjoberland.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Abstürze bei Baumarbeiten verhindern Bei Baumarbeiten mittels Hubarbeitsbühne oder anderer technischer Aufstiegshilfen ereigneten sich aktuell mehre- re schwere und tödliche Unfälle durch Herausfallen oder durch Herausschleudern. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät daher eindringlich zu einer Per- sonensicherung im Arbeitskorb gegen Abstürze. Die Er- mittlungen der SVLFG zeigen, dass sich solche Unfälle oft durch herabfallende Baumteile beim Abtragen des Bau- mes ereignen. Fallen diese auf den Ausleger, können sie einen Katapulteffekt erzeugen, der die Person aus dem Korb herausschleudert. Der gleiche Effekt tritt beim plötz- lichen Lösen des Arbeitskorbes in der Baumkrone infol- ge Verkeilens auf oder wenn der vermeintlich ebene und glatte natürliche Boden einen solchen Stoßimpuls bewirkt. Auch das Herausbeugen aus dem Arbeitskorb während der Arbeiten birgt eine große Gefahr. Ein Arbeiten ohne Absturzsicherung im Arbeitskorb kommt allenfalls noch bei einfachen Pflegearbeiten und ohne Verfahren der technischen Aufstiegshilfe in Betracht, wobei auch hierbei letztendlich das Ergebnis der Gefähr- dungsbeurteilung berücksichtigt werden muss und aus- schlaggebend ist. Auch wenn die Hersteller von technischen Aufstiegshilfen in der Vergangenheit zur Absturzsicherung keine ver- Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 pflichtenden Aussagen getroffen haben, ist sie das A und O für sichere Baumarbeiten. Die sogenannte Persönli- che Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht aus einem Auffanggurt und einem Rückhalt- oder Auf- fangsystem, was auch als Set angeboten wird. Eine PSAgA muss einschlägigen Normen entsprechen, was durch die CE-Kennzeichnung vom Hersteller bestätigt wird. Weitere Hinweise liefert die Broschüre „B08 Baumarbei- ten“ der SVLFG. Diese kann heruntergeladen werden unter www.svlfg.de (Suchbegriff B08). Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche- rung sind erhältlich unter https://publikationen.dguv.de/ (Suchbegriffe 208-019 und 21682). TRAUERANZEIGEN eine Schiffs- ebene wegge- brochen (ugs.) Edition Licht- kranz Haupt- stier- kämpfer Drei- zack eine Behörde ein Monats- name Stadt im Piemont englisch: Asche dort Brenn- stoff Prophet zur Zeit Davids (A.T.) Jahr- buch Kfz-K. Ludwigs- burg Mutter- schwein Abk.: Mister Meeres- strand kurz für: eine franzö- sisch: gut barsch, schroff lieb und teuer DEIKE 0323-A6-1 OA BAUAMT FEBRUAR RASTI DAGAD SGESTADE ALMANACHBON BRUESKWERT Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R74K1 © Bruchnalski/DEIKE 762R05R3 Lösung: www.weisser-ring.de Wir vom WEISSEN RING helfen Ihnen und sind für Sie da, wenn Sie Gewalt und Kriminalität erlebt haben. Sie weden die schecklichen Bilder im Kop nicht los? Unser Opfer-Telefon erreichen Sie täglich von 7-22 Uhr unter der 116 006 kostenlos und anonym. w w w .iS to ck .c o m /A n to n io G u ill em Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Maimarkt DORNAHOF Altshausen Flohmarkt & Kreativmarkt mit Gartenflohmarkt Für Bewirtung ist gesorgt! Samstag, 17. Mai 2025 10–16 Uhr Kreativmarkt mit Upcycling-Produkten aus dem DORNAHOF Wo: DORNAHOF Altshausen Bei jedem Wetter. Standkosten 8 Euro pro Meter. Kinder frei! Anmeldung Marktstände flohmarkt@dornahof.de KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. Radwechsel m. Wuchten 12,50 €/Stk. Reifenmontage m. Wuchten 20,- €/Stk. Reifeneinlagerung 25,- €/Satz/Saison Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • LKW-Fahrer mit Erfahrung in Führen von Erdbauma- schinen FS-KL LE • Facharbeiter • Vorarbeiter • Lagerist auf 556,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de 26. April 2025 | 10-16 Uhr Tag der offenen Tür! Mit Führungen durch die „gläserne Produktion“ +++20% auf die gesamte Prolana Kollektion bis 31.04.2025+++ Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTEKFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen?[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 2,58 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 25.04.2025

                      Infobereiche