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Feststellung_Jahresrechnung_2024.pdf

1 Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2024 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 15.141.522,70 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -13.977.222,76 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.164.299,94 € 1.4 Außerordentliche Erträge 191.318,91 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -13,84 € 1.6 Sonderergebnis 191.305,07 € 1.7 Gesamtergebnis 1.355.605,01 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.539.171,51€ 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -12.268.757,06 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.270.414,45 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.224.866,14 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 29.291.307,32 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 2.066.441,18 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 203.973,27 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 80.929,47 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 6.742,71 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 709.740,45 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 87.672,18 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 797.412,63 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2024 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2024 umfasst eine Bilanzsumme von 65.802.037,91 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 10.417,00 € 3.2 • Sachvermögen 40.595.943,55 € 3.3 • Finanzvermögen 15.629.517,62 € 3.4 • Abgrenzungsposten 262.759,74 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 65.802.037,91 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 15.149.500,69 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.825.409,38 € 3.11 • Rückstellungen 953.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 4.711.665,15 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 616.356,70 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 65.802.037,91 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 139.487,42 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 1.547.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2024; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2024 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2024 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2024; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2024; 9. der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 01.07.2025 mitgeteilt und am 04.07.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden-Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2024 und die Abschlüsse der Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt wurden ab 04.07.25. öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe vom 04.07.2025 wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 3 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2024 Gezeichnet Baindt, den 04.07.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin 2025-07-02T10:33:51+0200 Baindt e3c19983-d7a5-41af-a9ce-172658f09424 Ich bestätige die Genauigkeit und Richtigkeit des Dokuments[mehr]

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    Zuletzt geändert: 02.07.2025
    Einladung_25_07_22.pdf

    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 22. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Billigungs- und Beteiligungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" 05 Sportstättensanierung - Erneuerung der Leichtathletikbahn sowie der Weitsprunganlage, Sanierung des Rasenspielfelds und Bau eines Kunstrasenkleinspielfelds 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 573, Schachener Straße 107 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zur Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Vorratsbeschluss zur Vergabe der Gewerke Gerüstbau und Malerarbeiten für die Fassadensanierung des Rathauses 09 Haushaltsvollzug 2025 - Controllingbericht - Ausblick 2026 10 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 11 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 22. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Billigungs- und Beteiligungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" 05 Sportstättensanierung - Erneuerung der Leichtathletikbahn sowie der Weitsprunganlage, Sanierung des Rasenspielfelds und Bau eines Kunstrasenkleinspielfelds 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 573, Schachener Straße 107 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zur Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Vorratsbeschluss zur Vergabe der Gewerke Gerüstbau und Malerarbeiten für die Fassadensanierung des Rathauses 09 Haushaltsvollzug 2025 - Controllingbericht - Ausblick 2026 10 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 11 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 19.08.2025
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          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt Auf Grund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ beschlossen: § 1 Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet wer- den. Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wurde durch Satzung der Gemeinde Baindt am 13.01.2015 festgelegt und am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Er wurde anschließend geändert mit Beschluss vom 27.11.2018 (öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2018) und zuletzt mit Beschluss vom 11.10.2022 (öffentlich be- kannt gemacht am 14.10.2022). In der 3. Änderung wird der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ nun um die Flurstücke 7/2, 8/9 und 840/1 er- weitert. Die geänderte räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vom 07.08.2025. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. § 2 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung bleiben von der Satzung zur 3. Änderung der Sanierungssatzung unberührt und gelten auch für den in § 1 dargestellten Erweiterungsbereich. § 3 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Anlage: Lageplan Baindt, den 28.08.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 2 Hinweise: 1. Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Abgrenzungs- plan, aufgrund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jeder- mann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus von Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt eingesehen werden. 2. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Eine etwaige Verletzung der beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Ver- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 4. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen. 07502940640 2025-08-28T08:24:38+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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              Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt Auf Grund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ beschlossen: § 1 Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet wer- den. Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wurde durch Satzung der Gemeinde Baindt am 13.01.2015 festgelegt und am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Er wurde anschließend geändert mit Beschluss vom 27.11.2018 (öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2018) und zuletzt mit Beschluss vom 11.10.2022 (öffentlich be- kannt gemacht am 14.10.2022). In der 3. Änderung wird der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ nun um die Flurstücke 7/2, 8/9 und 840/1 er- weitert. Die geänderte räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vom 07.08.2025. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. § 2 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung bleiben von der Satzung zur 3. Änderung der Sanierungssatzung unberührt und gelten auch für den in § 1 dargestellten Erweiterungsbereich. § 3 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Anlage: Lageplan Baindt, den 28.08.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 2 Hinweise: 1. Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Abgrenzungs- plan, aufgrund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jeder- mann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus von Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt eingesehen werden. 2. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Eine etwaige Verletzung der beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- machung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Ver- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 4. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen. 07502940640 2025-08-28T08:24:38+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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                F riesenhäusler S traß e Ziegeleistraße G ar te ns tra ße B os ch st ra ß e Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw ei le r S tra ße Rathaus Kirchweg Dorfplatz Dorfplatz Mühlstraße Amselstraße ThumbstraßeK üferstraß e Bos ch st ra ße Sulzmoosbach Oberer Brühl Sp ie lm an ns w eg F is ch er st ra ß e Maybachstraße K nechtenhausgässle 7 9 6 4 2 3 4 5 1 8 7 3 5 8 5 4 2 7 6 5 2 3 42 16 3 2 6 8 8 7 5 3 6 4 2 1 1 9 7 9 8 1 4 3 5 8 6 5 3 2 1 3 1 2 3 4 6 2 8 17 13 11 25 26 12 29 15 17 21 36 24 26 13 14 16 18 12 10 20 19 26 17 14 15 10 10 35 11 18 14 19 25 21 17 20 18 16 10 14 30 28 26 24 27 15 1113 25 23 21 19 51 49 57 11 55 10 14 61 47 12 20 24 52 55 53 48 38 14 13 /8/7/6 51 71 72 62 58 49 50 47 41 34 32 31 20 30 12 30 28 15 23 27 10 12 29 31 35 33 5/1 2/1 2/1 8/ 38/ 2 8/ 1 6/6 84 2 575 175 809 190 194 173 247 7/1 8/4 815 /6 9 /1 9/1 7 238 811 810 808 807 770 772 749 674 678 672 671 /1 8 207 /6 8 /6 7 /6 6 /6 5 /6 4 237 236 243 186 172 193 953 6/9 7/3 7/2 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/2 6/5 271270 840 814 813 812 841 817 816 1/ 7 1/ 5 1/ 6 1/1 35/1 11 /1 10 /1 10 /2 10 /3 16 /2 16 /1 12 /212 /1 12 /3 24 /2 24 /1 17 /1 55/3 56/2 57/3 56/4 62/3 56/3 53/155/2 55/8 55 /9 34/9 34/3 50/4 48/4 58/5 50/8 62/5 51/1 48/1 34/6 49/7 49/8 34/2 8/13 58/7 58/6 58/4 55/5 50/7 50/6 57/1 56/5 55/4 77/3 70/1 62 /4 72/2 72/1 62/2 58/9 58/8 67/1 48/2 47/4 49/1 50/5 49/6 50/3 49/5 49/4 49/3 49/9 34/4 48/3 41/9 41/7 47/3 34/1 35/1 34/8 34/7 41/5 40/2 41/4 41/3 40 /1 41/2 34/5 6/10 8/11 14/3 14/2 14/1 8/15 8/14 8/10 17 /2 55/12 55/13 55/14 55/15 186/3 575/2 20 6/ 2 20 6/ 1 55 /1 1 206/4 55/10 192/5 186/1 192/2 34/10 190/3 175/5 49/16 41/10 254/1 207/3 243/1 208/2 207/5 207/4 207/9 207/2 207/1 206/8 243/2 238/1 238/2 186/2 58/12 175/4 175/6 50/11 174/6 175/3175/2 175/9 175/8 175/7 174/2 206/3 206/6 206/5 20 0/ 1 190/2 190/1 58/10 192/3 192/1 191/2 58 /1 1 49/15 49/14 49/13 49/12 49/11 49/10 41/12 41/11 575/3 247/6 247/4 247/3 246/1 247/2 247/1 243/4 247/9 246/3 840/1 815/1 254/2 206/56 206/54 175/10 208/26 208/20 208/29 208/23 208/22 208/21 208/28 20 7/ 16 208/27 207/10 206/58 20 6/ 70 206/57 207/11 17 4/ 13 171/12 171/10 175/13 175/12 175/11 ± Stand: 07.08.2025 0 5025 Meter Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorgesehene 3. Erweiterung Gebietsabgrenzung (7,1 ha) Legende 1:2.000 Gebietserweiterung (ca. 0,3 ha) 07502940640 2025-08-28T08:25:40+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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                    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 03. Juni 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorberatung zur Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße 05 Bauplatzvergabe gemeindeeigenes Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet "Bifang 8. Änderung" - Flst. 132/32 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Flst. 753/3, Schachener Straße 109/2 07 Änderung der bestehenden Biogasanlage auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) hier: 2. Beteiligungsverfahren 09 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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