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Bekanntmachung_am_24102025_-_Aenderung_der_Wasserversorgungssatz.pdf

Seite 1 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 15 Kostenerstattung Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüber-gehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 36 Beitragssatz Wird wie folgt geändert: Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Abs. 1 wird wie folgt geändert: § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Seite 2 (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). Seite 3 VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer entfällt Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Aus § 55 wird neu § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder in elektronischer Form innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 21.10.2025 Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 23.10.2025
    Einladung_25_07_01.pdf

    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 01. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 06 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 07 Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 25.06.2025
      Einladung_25_07_01.pdf

      Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 01. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 06 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 07 Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Feststellung_Jahresrechnung_2024.pdf

        1 Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2024 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 15.141.522,70 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -13.977.222,76 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.164.299,94 € 1.4 Außerordentliche Erträge 191.318,91 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -13,84 € 1.6 Sonderergebnis 191.305,07 € 1.7 Gesamtergebnis 1.355.605,01 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.539.171,51€ 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -12.268.757,06 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.270.414,45 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.224.866,14 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 29.291.307,32 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 2.066.441,18 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 203.973,27 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 80.929,47 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 6.742,71 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 709.740,45 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 87.672,18 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 797.412,63 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2024 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2024 umfasst eine Bilanzsumme von 65.802.037,91 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 10.417,00 € 3.2 • Sachvermögen 40.595.943,55 € 3.3 • Finanzvermögen 15.629.517,62 € 3.4 • Abgrenzungsposten 262.759,74 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 65.802.037,91 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 15.149.500,69 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.825.409,38 € 3.11 • Rückstellungen 953.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 4.711.665,15 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 616.356,70 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 65.802.037,91 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 139.487,42 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 1.547.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2024; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2024 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2024 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2024; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2024; 9. der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 01.07.2025 mitgeteilt und am 04.07.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden-Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2024 und die Abschlüsse der Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt wurden ab 04.07.25. öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe vom 04.07.2025 wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 3 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2024 Gezeichnet Baindt, den 04.07.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin 2025-07-02T10:33:51+0200 Baindt e3c19983-d7a5-41af-a9ce-172658f09424 Ich bestätige die Genauigkeit und Richtigkeit des Dokuments[mehr]

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          Zuletzt geändert: 02.07.2025
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          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 22. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Billigungs- und Beteiligungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" 05 Sportstättensanierung - Erneuerung der Leichtathletikbahn sowie der Weitsprunganlage, Sanierung des Rasenspielfelds und Bau eines Kunstrasenkleinspielfelds 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 573, Schachener Straße 107 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zur Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Vorratsbeschluss zur Vergabe der Gewerke Gerüstbau und Malerarbeiten für die Fassadensanierung des Rathauses 09 Haushaltsvollzug 2025 - Controllingbericht - Ausblick 2026 10 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 11 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Zuletzt geändert: 18.07.2025
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            Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 22. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Billigungs- und Beteiligungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" 05 Sportstättensanierung - Erneuerung der Leichtathletikbahn sowie der Weitsprunganlage, Sanierung des Rasenspielfelds und Bau eines Kunstrasenkleinspielfelds 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 573, Schachener Straße 107 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zur Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Vorratsbeschluss zur Vergabe der Gewerke Gerüstbau und Malerarbeiten für die Fassadensanierung des Rathauses 09 Haushaltsvollzug 2025 - Controllingbericht - Ausblick 2026 10 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 11 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  _Klima-__Spartipp_des_Monats_Mai.pdf

                  Klima-Spartipp des Monats Mai: Hot oder Schrott, das ist hier die Frage Ob Summer Sale, Black Friday, Black Week, Winter Sale und vieles mehr: Anlässe zum Schnäppchenkauf gibt es meist zuhauf. Die Marketingmaschinerie läuft gerade bei solchen Aktionen auf Hochtouren. Vor lauter Kaufrausch, Rabatten und Superrabatten vergessen wir oftmals, dass wir dieses Kleidungsstück, elektronische Gerät oder Wohnaccessoire eigentlich gar nicht kaufen wollten. Wer hat sich nicht schon einmal dabei ertappt, nach mehreren Jahren festzustellen, dass dieser Gegenstand oder dieses Kleidungsstück, quasi noch gar nie benutzt wurde. Ein Fünkchen der Jäger und Sammler der ersten Menschen steckt eben noch immer in uns allen. Um nicht ständig in die Werbefalle zu tappen und sich Dinge zu kaufen, die eigentlich gar nicht benötigt werden, ist eine vorab erstellte Einkaufsliste sicher hilfreich. Ganz wichtig ist es zudem, sich die Frage zu stellen: Brauche ich das wirklich? Auch richtige Sparfähen und Sparfüchse sollten sich diese Frage regelmäßig stellen, denn dies schont den Geldbeutel und die Umwelt. Schließlich ist ein Gegenstand der unbenutzt im Müll landet, ja nicht einfach da, sondern für dessen Produktion wird viel Energie benötigt und teils auch erhebliche Wassermengen. Zudem entpuppen sich vermeintliche Schnäppchen -speziell an Saletagen- bei genauerer Betrachtung, als nicht wirklich günstiger wie normal bzw. teils gar teurer. Meist werden einfach im Vorfeld die Preise erhöht, um diese dann im Aktionszeitraum wieder zu senken. Wer also einfach die Preise des gewünschten Gegenstands mehrere Wochen vorher anschaut und dann mit dem Preis im Aktionszeitraum vergleicht, kann somit leicht „vermeintliche Schnäppchen“ enttarnen und wirkliche Schnäppchen erkennen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                    Klima-Spartipp des Monats Juni: Clever fahren, Bares sparen Ob zu privaten Anlässen, dem Weg zur Arbeitsstätte oder auf dem Weg zu beruflichen Terminen, am meisten Geld lässt sich sparen, wenn diese Strecken zu Fuß, oder mit dem Rad zurückgelegt werden, was ganz nebenbei auch noch besonders klimaschonend ist. Da nun mal nicht alle einen Marathon in knapp zwei Stunden laufen oder bei einem Radrennen wie der Tour de France dem Peloton davonstürmen, braucht es bei denjenigen Personen, die öfters längere Wegstrecken unterwegs sind, zumeist aber doch eben auch andere Verkehrsmittel wie den Bus, die Bahn und das Auto. Da mit dem Auto in vielen Fällen noch immer die meisten und oftmals auch sehr lange Strecken zurückgelegt werden, geht es dieses Mal ums Thema sparsames Fahren, denn dort gilt: Bei cleverer Fahrt, wird reichlich g’spart! Ob reines Verbrennerfahrzeug, Hybrid- oder Elektroauto, bei angepasster Fahrweise kann der Verbrauch erheblich gesenkt werden. Um dies zu erreichen hilft ein Beherzigen der nachfolgenden glorreichen sieben Tipps: Tipp 1) Bei Verbrennerfahrzeugen gilt: Rasch hochschalten und niedertourig fahren Entscheidend für den Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs, ist vor allem die Drehzahl des Motors. Im dem für das jeweilige Tempo höchstmöglichen Gang zu fahren, ist daher elementar für sparsames Fahren. Nach dem Anfahren gilt es daher schnell zu beschleunigen und dabei möglichst zügig hochzuschalten, also rasch in die höheren Gänge zu kommen und anschließend mit niedrigen Drehzahlen die Geschwindigkeit beizubehalten. Tipp 2) Kurzstrecken bei Fahrten weitgehend vermeiden Auch ein Verzicht auf kurze Fahrten unter fünf Kilometern, mit dem PKW trägt mit zum Sparen bei, denn Strecken dieser Länge können oftmals zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Nur mal zur Einordnung, es ist so, dass Motoren im Kaltzustand am meisten verbrauchen, weshalb der Durchschnittsverbrauch bei einem Verbrenner auf den ersten hundert Metern bei bis zu 30 Litern pro 100 Kilometer liegen kann. Erst wenn der Motor nach einigen Kilometern seine normale Betriebstemperatur erreicht hat, kann sich ein guter Spritverbrauch einstellen. Tipp 3) regelmäßig Reifendruck überprüfen Auch ein korrekter Reifendruck, wie vom Hersteller empfohlen, wirkt wahre Wunder und damit positiv auf den Verbrauch. Tipp 4) Vorausschauend fahren Durch vorausschauendes Fahren wird häufigeres Abbremsen und wieder Gas geben vermieden und der Schwung während der Fahrt bestmöglich ausgenutzt, was das Autofahren somit ökonomischer macht. Kurzfristige Temposchwankungen können ausgeglichen werden, indem ganz einfach der Fuß vom Gaspedal genommen wird, statt zu bremsen und anschließend wieder beschleunigen zu müssen. Bei ausreichendem Abstand des eigenen Autos zum vorausfahrenden Fahrzeug, reicht oftmals ein Nutzen der Motorbremswirkung völlig aus, egal ob an der Ampel oder dem Ortseingang. Und sicherer ist dies obendrein, falls das vorausfahrende Fahrzeug doch einmal unvermittelt abbremst. Tipp 5) Unnötigen Luftwiderstand und unnötige Gewichte vermeiden Unnötiges Gewicht im Auto lässt sich beispielswiese vermeiden, indem der Kofferraum nach jedem Einkaufen daheim direkt ausgeräumt wird. Neben gefüllten Kofferräumen, sorgen auch nicht (mehr) benötigte Dachaufbauten wie Dachgepäckträger für ein höheres Fahrzeuggewicht und erhöhen zusätzlich den Luftwiderstand des Fahrzeugs. Tipp 6) Ungenutzte Stromfresser wie Klimaanlage ausschalten Auch elektrische Funktionen des Autos wie Klimaanlage, Heckscheiben- oder Sitzheizung und viele weitere, beeinflussen den Verbrauch negativ. Je mehr elektronische Funktionen eines Autos angeschaltet sind, umso höher ist letztlich dessen Verbrauch. Heizungen, Klimaanlagen, und Co. sollten daher nur eingeschaltet sein, wenn diese wirklich benötigt werden. Tipp 7) Motor bei längeren Stopps abschalten Bei längeren Stopps ab 30 Sekunden, zum Beispiel an einer Bahnschranke oder einer Ampel im innerörtlichen Stop-and-go-Verkehr, lohnt es sich den Motor auszuschalten, denn auch im Leerlauf verbraucht dieser weiterhin Sprit. Neuere Autos sind zumeist bereits serienmäßig mit einer Start-Stopp-Automatik ausgerüstet, die dies von alleine machen, also den Motor bei längeren Stopps automatisch ausschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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