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Vom_Süddach_bis_zum_Balkonmodul.pdf

Ansprechpartner Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Pressestelle Tel. (0711) 66 91 73 Fax (0711) 66 91 60 73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 21. Juli 2025 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf Photovoltaik-Anlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit – sei es auf dem Dach, der Garage oder dem Balkon. Die Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren und dabei Kosten zu sparen, spricht viele Menschen an. Doch im Alltag zeigt sich: Nicht alle Erwartungen an die Solartechnik erfüllen sich. Michael Maucher, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Oberschwaben, erklärt im Interview, welche verbreiteten Annahmen rund um Photovoltaik zu Missverständnissen führen – und worauf es bei Planung und Nutzung wirklich ankommt. „Mit Speicher bin ich autark“ – stimmt das? Michael Maucher: Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Selbst mit Batteriespeicher kann eine PV-Anlage nur einen Teil des Strombedarfs im Jahr decken. Der sogenannte Autarkiegrad liegt je nach Anlage und Verbrauch bei 20 bis 80 Prozent. Im Winter, wenn die Sonne weniger scheint, reicht die Leistung meist nicht aus – auch nicht mit einem großen Speicher. Für eine echte Unabhängigkeit bräuchte man saisonale Speicher wie Wasserstofftanks. Aber die sind für private Haushalte technisch und wirtschaftlich kaum umsetzbar. Lohnt sich eine Solaranlage nur mit Speicher? Maucher: Nicht unbedingt. Auch ohne Speicher kann sich eine PV-Anlage rechnen – vor allem, wenn viel Strom tagsüber direkt verbraucht wird. Natürlich klingt es erst mal logisch: Einspeisung bringt unter 8 Cent pro Kilowattstunde, Netzstrom kostet 35 Cent – also lieber speichern und selbst nutzen. Aber Speicher kosten zusätzlich Geld. Wenn ein Haushalt ohnehin einen hohen Eigenverbrauch hat, bringt ein zusätzlicher Speicher oft wenig. Eine Energieberatung hilft hier, die richtige Entscheidung zu treffen. Süddach oder Ost-West – was ist besser? Maucher: Das hängt vom Ziel ab. Wenn es darum geht, möglichst viel Strom zu erzeugen, ist ein Süddach effizienter – es bringt über das Jahr rund 10 - 20 Prozent mehr Ertrag. Doch viele Haushalte wollen den Strom ja direkt selbst verbrauchen. Und da sind Ost-West-Dächer oft im Vorteil: Sie liefern Seite 2 von 2 Seiten des Schreibens vom 21.07.25 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de morgens und abends Strom – genau dann, wenn er im Haushalt gebraucht wird. So lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern. Kann ich mit einem Stecker-Solargerät meine Kaffeemaschine betreiben? Maucher: Nicht direkt. Stecker-Solargeräte – oft auf dem Balkon installiert – können bis zu 800 Watt einspeisen. Das reicht für Geräte im Dauerbetrieb wie Kühlschränke oder WLAN-Router. Aber eine Kaffeemaschine braucht beim Aufheizen kurzzeitig bis zu 2.000 Watt. Der fehlende Strom wird automatisch aus dem Netz ergänzt. Ganz ohne Netzstrom geht es also nicht – aber die Grundlast im Haushalt lässt sich so gut abdecken. Komplett „kaffeeautark“ wird man also damit nicht. Gibt es typische Denkfehler, die Menschen viel Geld kosten? Maucher: Ja – zum Beispiel wird oft zu schnell in große Speicher investiert, ohne dass klar ist, ob er sich wirklich lohnt. Oder es wird erwartet, dass man mit Solartechnik komplett unabhängig wird. Das führt zu falschen Erwartungen und manchmal zu teuren Fehlentscheidungen. Ihr Tipp für alle, die über PV oder Balkon-Solar nachdenken? Maucher: Unabhängige Beratung ist entscheidend – am besten, bevor Anschaffungen geplant oder Verträge unterschrieben werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet dafür persönliche Vor-Ort- Termine mit qualifizierten Experten an. Die Beratung dauert in der Regel rund 90 Minuten, kostet pauschal 40 Euro und hilft dabei, individuelle Lösungen für Haus, Wohnung oder Balkon zu finden. Termine lassen sich kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Oberschwaben unter 0751 – 764 70 70 vereinbaren. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Das Angebot wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/[mehr]

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    Zuletzt geändert: 23.07.2025
    Anlage_2_Jungbäume.pdf

    Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Friedenstraße 2 88212 Ravensburg Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ Gemeinde ___________________________________ Anschrift ___________________________________ Bankverbindung IBAN _____ _____ _____ _____ _____ ___ BIC _____________________ Projektbeschreibung Anzahl der vorgesehenen Streuobstpflanzungen ________ Stück Verwendete Obstsorten Hinweis: Die Sortenwahl hat entsprechend der Liste „Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg“ zu erfolgen. Oder es wird eine Eignungsbestätigung des Kreisobstbauberaters beigefügt. Bezugsquelle Hinweis: Voraussetzung für die Zuwendung ist Pflanzgut aus regionaler Herkunft. Eine vorherige Abklärung mit dem Kreisobstbauberater des Landkreises Ravensburg ist erforderlich. Name und Anschrift der Baumschule Bestätigung des Kreisobstbauberaters ☐ Die genannte Bezugsquelle entspricht der Zuwendungsvoraussetzung „regionale Herkunft“ ______________ ________________ Datum Unterschrift Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung Sicherstellung der Schnitt- und Pflegemaßnahmen (Hinweis: Ein fachgerechter Pflanzschnitt sowie Erziehungsschnitte in den folgenden 5 Jahren sind zu gewährleisten.) Kostenplan (Hinweis: Bei den Kosten des Projekts sind Personalkosten, Personalverwaltungskosten und personalbedingte Sachkosten nicht zu berücksichtigen.) Betrag Bemerkungen Beschaffung Pflanzgut € Material - Befestigung - Baumschutz € € Pflegemaßnahmen € Öffentlichkeitsarbeit € Sonstiges: € € Gesamtkosten € Finanzierungsplan Betrag Bemerkungen Gesamtkosten (siehe Kostenplan) € Einnahmen aus Eigenbeteiligungen der Empfänger/Besitzer € Einnahmen aus Zuwendungen Dritter € Zuwendung LRA € Eigenanteil Gemeinde € Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung: Name _____________________________ Tel. _____________________________ E-Mail _____________________________ ______________________________ Datum, Unterschrift 1: 2: IBAN: undefined: undefined_2: undefined_3: undefined_4: undefined_5: BIC: Projektbeschreibung: Stück: des Kreisobstbauberaters beigefügt: Name und Anschrift der Baumschule: Herkunft: undefined_6: Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung: Jahren sind zu gewährleisten: Bemerkungen€: Bemerkungen€ €: Bemerkungen€_2: Bemerkungen€_3: Bemerkungen€ €_2: Bemerkungen€_4: Bemerkungen€_5: Bemerkungen€_6: Bemerkungen€_7: Bemerkungen€_8: Name: Tel: EMail: Bemerkungen€_9: Datum Unterschrift: Check Box2: Off Betrag2: Betrag1: Betrag3: Betrag4: Betrag5: Betrag6: Betrag7: Betrag8: Betrag9: Betrag10: Betrag11: Betrag12: Betrag13:[mehr]

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      Zuletzt geändert: 16.06.2025
      Anlage_1_Obstsorten.pdf

      - Bau- und Umweltamt - Krankheits-Anfälligkeit: Geschmack: 0 = keine sichere Bewertung 1 = sauer/säuerlich 1 = anfällig 2 = ausgeglichen bis säuerlich 2 = wenig anfällig 3 = ausgeglichen 3 = nicht anfällig 4 = ausgeglichen bis süßlich Äpfel Krebs Schorf Mehltau Geschmack - Verwendung Blauacher Wädenswil 0 2 2 2 - Wirtschaftsobst, Mostapfel Börtlinger Weinapfel 2 2 2 2 - Streuobstbau, Mostapfel Brettacher 2 2 2 2 - Tafelobst, Küche, Brennen Danziger Kantapfel 2 2 2 2- Wirtschaftsobst Gehrers Rambour 2 2 1 1 - Wirtschaftsobst, Saft-/Mostapfel Goldrenett aus Blenheim 2 0 0 4 - Tafelobst Hauxapfel 2 2 2 2 - Wirtschaftsapfel, Saft-/Mostapfel Jakob Fischer 2 2 2 3 - Wirtschaftsobst, früh Kardinal Bea 2 2 2 4 - Tafelobst, Mostapfel Kickacher 2 2 2 2 - Wirtschaftsobst Martens Gravensteiner 2 2 2 3 - Tafelobst, Wirtschafts-/Brennobst Ontario 1 2 1 1 - Tafelobst, Küche Rheinischer Bohnapfel 2 2 2 1 Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Roter Boskoop 2 2 2 2 - Tafel- und Wirtschaftsapfel Schweizer Orangenapfel 0 2 2 2 - Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Sirius 3 3 3 2 - Tafel-, Saft- u. Mostapfel, Brennen Sonnenwirtsapfel 2 2 2 2 - Streuobst, Mostapfel Topaz 2 2 2 3 - Tafelobst Transparent 3 2 2 2 - Wirtschaftsobst Birnen Krebs Schorf Mehltau Geschmack Bayerische Weinbirne 2 2 2 3 (Mostbirne) Doppelte Philipps 2 2 2 4 Frühe aus Trévoux 2 2 2 3 Gute Graue 2 2 2 3 Herzogin Elsa 2 2 2 4 Kirchensaller 2 2 2 3 (Mostbirne) Köstliche aus Charneux 2 2 2 3 Madame Verte 2 2 2 2 Palmischbirne 2 2 2 4 (Mostbirne) Stuttgarter Geißhirtle 2 1 2 3 Kirschen Büttners Rote Knorpelkirsche Dollenseppler (Brennkirsche) Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche Große Prinzessin Große Schwarze Knorpel Hedelfinger Riesenkirsche Erwin Mozer - Obstbauberater LRA Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Frauenstrasse 4 Schuhmacherhof 6 88212 Ravensburg 88213 Ravensburg-Bavendorf Tel.: 0751-85-2230 Tel.: 0751-7903-0 E.Mozer@rv.de www.kob-bavendorf.de Bei Fragen zur Sortenauswahl und für Information über weitere mögliche Sorten, wenden Sie sich bitte an: Ontariopflaume Oullins Reneklode The Czar Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg Steinobst Bühler Frühzwetschge Große Grüne Reneklode Hauszwetschge Nancymirabelle Wangenheimer Frühzwetschge[mehr]

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        Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kindertageseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_dem_01.09.2025.pdf

        Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kindern über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (6) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 08.04.2025 Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 12. Satzungsänderung tritt zum 01.05.2025 in Kraft (geändert am 08.04.2025)[mehr]

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          Moduluebersicht_fuer_die_Betreuung_eines_Kindes_im_Kindergarten.pdf

          Übersicht der Betreuungsmodule ab dem 01.09.2025 M o d u l B e tr e u u n g T a g e s z e it / S tu n d e n M o n ta g D ie n s ta g M it tw o c h D o n n e rs ta g F re it a g G e s a m ts tu n d e n M it ta g e s s e n 1A VÖ Vormittag 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 30 Nein 1B VÖ Vormittag 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 35 Ja Vormittag 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 Stunden VM 5 5 5 5 5 Nachmittag 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30 Stunden NM 2,5 2,5 Stunden am Tag 7,50 5,00 5,00 7,50 5,00 30 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 7,00 7,00 9,50 7,00 40 Uhrzeiten 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 14:00 Stunden am Tag 8,25 8,25 8,25 8,25 7,00 40 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 9,50 9,50 9,50 7,00 45 Ein Modul wird nur angeboten, wenn mindestens fünf Kinder im jeweiligen Haus angemeldet sind. Verlängerte Öffnungszeit für Kinder in der Krippe (1 bis 3 Jahre) und für Kinder ab 2 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt Ganztagesbetreuung ab 2 Jahren – Modul 3B und 3D nur ab 3 Jahren buchbar. 3C 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja Für die Betreuung bis 14 Uhr oder ganztags ist ein Mittagessen zu buchen. Regelbetreuung für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt 2A RG mit Pause Nein Bei Buchung des Moduls 3B legen die Sorgeberechtigten verbindlich die zwei Ganztagstermine fest. Eine Änderung dieser Tage ist nur zu den festgelegten Umbuchungsterminen möglich. Die Betreuungstage sind verbindlich durch die Sorgeberechtigten festzulegen. 3D 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja 3B 2 Tage GT und 3 Tage VÖ Ja[mehr]

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            Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_einer_Kindes_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025.pdf

            Modul Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1A Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1A Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1B Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1B Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € 138 € 96 € 35 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 259 € 201 € 139 € 50 € 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 515 € 397 € 275 € 97 € Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 260 € 201 € 140 € 51 € Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 155 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 Anlage_2_Gebuehrentabelle_ für_ den_Kindergarten_Sonne_Mond_und_Sterne_ ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025 Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. 3D Kiga ab 3 Jahren ja 3C Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3C Kiga ab 2 Jahren ja 2A Kiga ab 3 Jahren nein Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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              Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_einer_Kindes_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025.pdf

              Modul Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1A Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1A Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1B Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1B Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € 138 € 96 € 35 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 259 € 201 € 139 € 50 € 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 515 € 397 € 275 € 97 € Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 260 € 201 € 140 € 51 € Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 155 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 Anlage_2_Gebuehrentabelle_ für_ den_Kindergarten_Sonne_Mond_und_Sterne_ ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025 Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. 3D Kiga ab 3 Jahren ja 3C Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3C Kiga ab 2 Jahren ja 2A Kiga ab 3 Jahren nein Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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                _Klima-__Spartipp_des_Monats_Februar.pdf

                Klima-Spartipp des Monats Februar: Resteküche ist die beste Küche Zugegebenermaßen, die beste Küche trifft vielleicht nicht immer zu, da selbst ein Paul Bocuse unter den Resteessenköchen geschmackstechnisch nicht mehr viel aus einem nicht schmeckenden Basisgericht rausholen kann. Unabhängig vom Geschmack bleiben generell oftmals Essensreste übrig, die zu schade für die Biotonne sind. Um das unnötige Wegschmeißen von Lebensmitteln verhindern zu können und außerdem Kosten für den Kauf letztlich nicht benötigter Lebensmittel zu vermeiden, gibt es nur zwei Auswege. Möglichkeit eins ist, immer nur so viel zu kaufen und zu kochen, wie tatsächlich aufgegessen wird. Dies ist aber speziell bei Mehrpersonenhaushalten in der Praxis teils doch eher schwierig. Helfen kann hier ein Wochenplan, wo zu Wochenbeginn festgelegt wird, was wann gekocht wird und welche Zutaten hierfür benötigt werden. Ein bis zwei Restetage können dabei getrost miteingeplant werden, da im Laufe einer Woche oft Essensreste übrigbleiben. Die zweite Möglichkeit ist kreatives Kochen. Dazu müssen Sie nur im Kühlschrank oder dem Vorratsraum schauen, was an Essensresten da ist und schon lassen sich daraus neue Gerichte zaubern. Dies klappt zwar nicht immer, aber mit etwas Übung doch sehr oft. Und falls Ihnen hier eigene Ideen fehlen, spucken Suchmaschinen im Internet sowie Onlinekochportale mit Sicherheit auch das ein oder andere leicht nachkochbare Restegericht aus. Ob verschiedene Aufläufe, Tiroler Gröstl, Knödelschmarrn und viele weitere Gerichte: Für die kreative Küche mit Resten aus vorangegangenen Mahlzeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Ist der Teller leer gegessen, wird’s schöne Wetter einen nicht vergessen, darum vermeidet Essen in der Tonne, nur so scheint draußen wirklich d‘ Sonne. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                  _Klima-__Spartipp_des_Monats_Mai.pdf

                  Klima-Spartipp des Monats Mai: Hot oder Schrott, das ist hier die Frage Ob Summer Sale, Black Friday, Black Week, Winter Sale und vieles mehr: Anlässe zum Schnäppchenkauf gibt es meist zuhauf. Die Marketingmaschinerie läuft gerade bei solchen Aktionen auf Hochtouren. Vor lauter Kaufrausch, Rabatten und Superrabatten vergessen wir oftmals, dass wir dieses Kleidungsstück, elektronische Gerät oder Wohnaccessoire eigentlich gar nicht kaufen wollten. Wer hat sich nicht schon einmal dabei ertappt, nach mehreren Jahren festzustellen, dass dieser Gegenstand oder dieses Kleidungsstück, quasi noch gar nie benutzt wurde. Ein Fünkchen der Jäger und Sammler der ersten Menschen steckt eben noch immer in uns allen. Um nicht ständig in die Werbefalle zu tappen und sich Dinge zu kaufen, die eigentlich gar nicht benötigt werden, ist eine vorab erstellte Einkaufsliste sicher hilfreich. Ganz wichtig ist es zudem, sich die Frage zu stellen: Brauche ich das wirklich? Auch richtige Sparfähen und Sparfüchse sollten sich diese Frage regelmäßig stellen, denn dies schont den Geldbeutel und die Umwelt. Schließlich ist ein Gegenstand der unbenutzt im Müll landet, ja nicht einfach da, sondern für dessen Produktion wird viel Energie benötigt und teils auch erhebliche Wassermengen. Zudem entpuppen sich vermeintliche Schnäppchen -speziell an Saletagen- bei genauerer Betrachtung, als nicht wirklich günstiger wie normal bzw. teils gar teurer. Meist werden einfach im Vorfeld die Preise erhöht, um diese dann im Aktionszeitraum wieder zu senken. Wer also einfach die Preise des gewünschten Gegenstands mehrere Wochen vorher anschaut und dann mit dem Preis im Aktionszeitraum vergleicht, kann somit leicht „vermeintliche Schnäppchen“ enttarnen und wirkliche Schnäppchen erkennen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                    _Klima-__Spartipp_des_Monats_April_2025.pdf

                    Klima-Spartipp des Monats April: Frühjahrsputz, beseitigt Schmutz In den Haushalten steht bei Vielen wieder der Frühjahrsputz vor der Tür, bei dem die Wohnungen von oben bis unten vom Staub und Schmutz befreit werden. Das Gefühl einer sauberen Wohnung, ist einfach unbezahlbar, ganz nach dem Motto: Es gibt Dinge, die kann man nicht kaufen. Für alles andere gibt‘s den Frühjahrsputz. Und wie sieht’s in der digitalen Welt aus? Auch dort kann ein Frühjahrsputz definitiv nicht schaden. Egal ob im privaten Bereich oder im Geschäft, ohne das Löschen nicht mehr benötigter und unwichtiger Mails, häufen sich so viele Mails an, dass irgendwann im Postfach nur noch das blanke Chaos herrscht. Ein übersichtliches Mailpostfach erleichtert hingegen die Suche wichtiger Mails. Dazu kommt bei einem übermäßigen Horten von Mails, ein Energieproblem, denn sämtliche nicht vollständig gelöschten Mails, werden dauerhaft auf Servern gespeichert, die wiederrum sehr viel Strom brauchen. Angenommen jemand erhält im Geschäft 50 eMails in der Woche. So sind dies im Jahr bereits 2.500 Mails. Und dies pro Person sowie ohne die privaten Mails, die hier noch obendrauf kommen. Wer dachte, Bücher wie der Herr der Ringe sind lang, lese einmal das „virtuelle Buch der jährlich erhaltenen Mails – Band 1 bis 100“ . Bei diesen Dimensionen ist es schlichtweg unerlässlich, dass alle nicht mehr benötigten oder unwichtigen Mails und Dateien gelöscht werden, aber wirklich nur die Unwichtigen. Und löschen heißt wirklich Löschen, also vollständiges Entfernen und nicht nur ein Verschieben der Mails in den Papierkorb. Es heißt ja: Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit. Beim Löschen von eMails ist es aber genau andersrum: Löschen macht viel Arbeit, ist aber schön. Daher ist es wieder Zeit für den digitalen Frühjahrsputz. Noch besser ist nur das digitale Putzjahr, also ein regelmäßiges Löschen unwichtiger Mails im Zeitraum von 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 10.04.2025

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