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2022_05_31_Einladung.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 31. Mai 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule: Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klosterwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassen 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule: Vergabe der Arbeiten- Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünenberg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung 09 Informationen zur Grundsteuerreform 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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    Zuletzt geändert: 25.05.2022
    2022_03_15_Bericht.pdf

    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpässen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleistet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 7:00 – 10:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 – 14:00 Uhr ( geändert), Sonntag 10:00 – 20:00 Uhr (unverändert). b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Klosterhof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Verwaltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Personen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baienfurt- Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bettbezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aushub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwischen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Wasserleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirschstraße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Genehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Wohnung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Gebäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegenden Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. Anlagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10-40 Sitzplätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert herangezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestandswohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Baugrenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befreiungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindestabstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht relevant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Weiterhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlängert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Baufeldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspferdehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier werden direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausreichend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Standorten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitestgehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvorhaben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröffentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten – bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Trägervielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wurde von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengruppen abzufragen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Krippengruppen - 2 im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte dieser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Betreuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öffnungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanziell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist aktuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemeinde Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a. Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b. Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergartenplätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausreichend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3– gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kindergartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Problem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben folgende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vorbehaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird – vorbehaltlich der Personalgewinnung – zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grundsatzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkreises Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die entsprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravensburg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachterausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu formulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutachterausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständigkeitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemeinden sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter erhalten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglieder des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinderäte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS- Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u.a. die Tragung der Kosten geregelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravensburg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitgliedskommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusammenlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Aufgaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Arbeitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kommunen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Vertrag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis November 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird darüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zugestimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online- Rechner werden auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne größeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausgerechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6% Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüglich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coronagewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10% Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7-9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5-0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Verwahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgeliehen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Einlagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrechnungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Finanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Energieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung UVgO)) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Renovierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in diesem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthallen) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas- reduktionsfahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits- arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeindeverwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschinen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kontakt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort neben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abgestellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden.[mehr]

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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wurde angefragt, ob ein Spielplatz in der Nähe der Lavendelstraße oder ein Waldspielplatz in Planung ist. Die Verwaltung informierte, dass kein Spielplatz in der Lavendelstraße geplant ist. Ein Waldspielplatz ist im Haushalt vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der Vielzahl der laufenden Bauprojekte noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung informierte außerdem auf Nachfrage, dass die Laternen für das Baugebiet in der Lavendelstraße bereits bestellt sind und in einigen Wochen installiert werden. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wurde bekannt gegeben, dass ein Antrag auf Verlängerung der geförderten Personalstelle des Koordinators für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung um weitere zwei Jahre (bis 31.10.2026) gestellt wurde. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden im Haushaltsplan für die Jahre 2025 bis 2026 berücksichtigt und wurden entsprechend beschlossen. Bericht der Bürgermeisterin Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die ersten zwei Gemeinderatssitzungen im neuen Jahr finden am 23.01. und 27.02.2024 statt. Die restlichen Termine werden mit dem Jahreskalender bekannt gegeben. Die Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr findet am 04.11.2023 statt. Ende September fand eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. In einer der nächsten Sitzungen wird ausführlich darüber berichtet. Über den aktuellen Stand der Baustelle in der Ortsmitte wurde informiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Helmut Baum GmbH aus Blitzenreute zum Auftragswert von 513.722,52 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Sonnenschutzanlagen wird an die Firma Fenster-technik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 111.138,86 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten wird an die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein zum Auftragswert von 90.754,87 € brutto vergeben. Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz Die verschiedenen Möglichkeiten für den Energiemix des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes wurden vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Energiemix für das Nahwärmenetz soll zusätzlich zur vorhandenen Anlage bestehen aus: Einbau einer Pelletheizung in das Untergeschoss des roten Gebäudes, Hochtemperaturwärmepumpe und Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen zum Einbau der Pelletheizung und der Installation der Wärmepumpe zu erbringen. 3. Das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH wird mit der Ausschreibung und Überwachung der Arbeiten für die Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach beauftragt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen eines Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Zauns wird nicht erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltendausbau Igelstraße wird an die Firma Josef Hebel GmbH&Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 79.270,46 Euro brutto vergeben. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen Die Verwaltung hat den Gemeinderat das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung vorgestellt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 Die Verwaltung hat den Gemeinderat über den aktuellen Stand der kommunalen Abgaben in der Gemeinde sowie das weitere Vorgehen im kommenden Jahr informiert. Anfragen und Verschiedenes Der Bau der neuen Wohncontaineranlagen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis ist in vollem Gange. Mit einer Belegung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen der Schule sowie Eltern zum Thema Schulhofgestaltung hat stattgefunden. Im Frühjahr 2024 ist ein Workshop zu diesem Thema geplant. In Sulpach wurde aufgrund von Setzungen in der Straße ein Teil der Asphaltfläche erneuert, allerdings muss nachgearbeitet werden, da das Ergebnis mangelhaft ist. Bezüglich eines Tempolimits, das von Seiten der Gemeinde auf der B30 verfolgt wird, gibt es noch keine neuen Informationen. Die Verwaltung wird sich um die vollständige Behebung von Sturmschäden im Wäldle kümmern. Die Verwaltung klärt ab, ob der neue Spielplatz beim SBBZ für die Öffentlichkeit zugänglich ist und informiert anschließend. In Abstimmung mit dem Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt wird geprüft, in wie weit der Zugang zu deren Areal geregelt werden kann. Die Verwaltung informiert, dass in nächster Zukunft das vordere Tor wieder installiert wird. Die Verwaltung informiert darüber hinaus, dass auf der Homepage der Gemeinde der sichere Schulwegeplan veröffentlich wurde. Ein provisorischer Schulweg bzw. Fußgängerweg durch das Fischerareal ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehaltenen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den landwirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hinzunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu können, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach- barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppenhäuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis: Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkverbotsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Gemeinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder verstärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nutzung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personalstellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden.[mehr]

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          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. Oktober 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. Oktober 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der 2 bestehenden Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Projektes "§ 2 b Umsatzsteuergesetz" sowie Einführung eines TCMS (Tax Compliance Management System) 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. November 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. November 2022 um 18:00 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten- Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Auftragsvergabe Hochwasserschutzmaßnahme aus dem Starkregenrisikomanagement (Hirschstraße, Igelstraße, Zeppelinstraße) und Vorarbeiten Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl 08 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der Bündelausschreibung Strom für 2023 und 2024 09 Weiterentwicklung der Innerortsflächen entlang der Marsweilerstraße 10 GMS - Bildung Beirat zur VHS-Arbeit 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) für das Jahr 2023 12 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2023/2024 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale 13 Vergabe der Anliegerprojekte Baukörper B im Baufeld 1 und Baukörper D im Baugeld 2 im Fischerareal 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 21. April 2023 Nummer 16 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Die neue Plattform für Baindter Bürgerinnen und Bürger Unter dem Motto „Tu Gutes und rede darüber!“, startet ab sofort unsere neue Bürger- plattform. Ziel ist es, tolle Ideen und andere Anregungen in der Gemeinde zu teilen und zum Mitmachen anzuregen. Erzählen auch Sie anderen von Ihrem Engagement und Ihren Ideen, wie Sie unsere Gemeinde vielfältiger gestalten - Nachahmen ist dabei erwünscht. Sind Sie beispielsweise ehrenamtlich aktiv oder haben einen besonders naturnahen Gar- ten angelegt? Betreuen Sie Jugendliche oder kümmern sich um ältere Menschen in der Gemeinde? Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung einer Maßnahme wie Neo- phytenbekämpfung oder planen Sie eine Kindergruppe und suchen Verstärkung? Hier bieten wir Ihnen die Plattform für die Vernetzung untereinander. Im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt werden wir in Zukunft die eingesendeten Beiträge veröffentlichen. Erzählen Sie uns von Ihrer Idee, Ihrem Beitrag oder Ihren Zukunftsplänen für gemeinsame Projekte. Wir freuen uns jederzeit über Ihre Einsendungen an: helfen@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung „Insektensterben geht weiter“ Den Start machen die Naturfreunde Baindt Woran liegt das? Die Ursachen für das Insektensterben sind vielfältig. Um den Insektenschwund zu stoppen, müssen wir den ne- gativen Auswirkungen entgegenwirken. Dazu zählen bei- spielsweise die Art der Bodenbearbeitung, der allgemeine Flächenverbrauch, die Versiegelung und Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen- und Siedlungsbau, karge Privatgärten, „Verschmutzung“ durch Licht oder auch Auswirkungen durch den Klimawandel. Dabei be- nötigen wir die Insekten dringend. Bild: Ausschnitt Insektenareal Zeppelin- straße/alte B30-Trasse Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Rund 80 Prozent unserer heimischen Wild- und Kulturpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Dabei können Honigbienen nur einen verschwindenden Teil beitra- gen – die überwiegende Aufgabe erfüllen unsere Wildbienen und -insekten. Zum anderen übernehmen Insekten einen wichtigen Teil innerhalb der Nahrungskette und unterstützen die biologische Schädlingsbekämpfung. Was kann jede(r) Einzelne tun? Im Kleinen kann Jede(r) selbst etwas tun; zum Beispiel im eigenen Garten. Biodiversität heißt das Zauberwort! Die Gemeinde ist bemüht mit gutem Beispiel voranzugehen: In den letzten Jahren wurden „nutzlose“ Beete und Grünflächen nachhaltig in wertvolle insektenfreundli- che Blühflächen verwandelt. Machen wir es nach und verwandeln auch unsere heimischen Gärten in nachhaltige Biotope. Dazu gibt es viele Anleitungen im Internet. Naturschutzver- bände wie NABU, BUND und unser hiesiger Landschaftserhaltungsverband (LEV) halten ebenfalls gute Anleitungen parat. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich gerne an uns, die „Naturfreunde Baindt“. Sie erreichen uns per E-Mail unter: naturfreunde-baindt@tonline.de Unser Motto: Ich bin „natürlich“ dabei Wir brauchen Unterstützung! Derzeit bauen und installieren wir Insektenareale (Insektenhotels, Insektenstelen, Totholzbe- reiche, Sandarien) im gesamten Gemeindegebiet. Dazu benötigen wir weiteres geeignetes Bau- und Füllmaterial: - abgelagerte Harthölzer, mind. 12 cm stark - Bretter und Kanthölzer - Schilf und Bambus, bis 10 cm Durchmesser - markhaltige Stängel von Brombeere, o. ä. Wenn Sie hierzu etwas beitragen können, dann melden Sie sich bitte unter der genannten E-Mail-Adresse bei uns. Wir holen es gerne ab. Vielen Dank! Wer möchte mitarbeiten? Dankbar sind wir auch über Jede(n), die/der uns beim Bau und der Installation helfen möchte. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, dann halten wir Sie gerne über unsere Aktionen auf dem Laufenden. Kontaktdaten: Telefonnummer: 01608432779 oder tagsüber 07515696615 (geschäftlich) E-Mail: romabaindt@t-online.de Ihre „Naturfreunde Baindt“ gez. Roland Maier Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stadtradeln 2023 Auf die Räder, fertig, los! – Ab dem 24. Juni 2023 tritt ganz Baindt beim Stadtradeln an! Auch in diesem Jahr radelt die Gemein- de Baindt wieder für ein gutes Klima. Das fünfte Mal in Folge nehmen wir an der Aktion „STADTRADELN“ des Land- kreises teil. Vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 kön- nen Kilometer, die mit dem Fahrrad zu- rückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und da- mit auch noch etwas Gutes für das Kli- ma zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, ar- beiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgeleg- ten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRA- DELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. Sie können sich schon heute über https://www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehenden QR-Code anmelden. Machen Sie mit, haben Sie Spaß und tun Sie Ihrer Gesundheit sowie der Umwelt gleichzeitig noch etwas Gutes – jeder Kilometer zählt! Wir freuen uns über viele motivierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Amtliche Bekanntmachungen Herzliche Glückwünsche zur Erstkommunion Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Baindter Erstkommu- nionkindern zu ihrer Ersten Heiligen Kommunion und wünsche ihnen einen frohen und gesegneten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Die Waldbox kommt am 12. Mai 2023 nach Baindt! Der Wald ist Lebensraum für eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren. Er ist auch Erholungs- und Erlebnisraum für Menschen, liefert wichtige Rohstoffe und nicht zu vergessen, er ist ein bedeutender Sauerstofflieferant. Das Wunder des Waldes erlebbar zu machen, ist eine der vielen Aufgaben unserer Förster und Waldpäda- gogen. Um Familien ein solches Angebot in der Nähe zu ermöglichen, hat die Gemeinde Baindt die Waldbox des Landkreises Ravensburg eingeladen. Ausgestattet mit allen notwendigen Materialien und Werkzeugen sollen über das Jahr 2023 verteilt verschiedenen The- men des Waldes mit dem Förster und Waldpädagogen Christian Reich erfahren sowie erlebt werden. Dies ist ein kostenloses Angebot und richtet sich insbesonde- re an Familien mit Kindern im Alter zwischen 3-5 Jah- ren in Begleitung eines Erwachsenen, oder 6-12 Jahre ohne Begleitung. Der erste Termin findet am Freitag, den 12. Mai 2023 um 15:00 Uhr statt. Treffpunkt ist der Waldspiel- platz-Grünenberg. Die Dauer beträgt etwa zwei Stunden. Bringen Sie bit- te ausreichend zu Trinken, bei Bedarf ein Vesper und eine Sitzunterlage mit. Wir freuen uns sehr, die Waldbox bei uns begrüßen zu dürfen und auf viele schöne sowie lehrreiche Mo- mente im Wald. Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Orts- mitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Um- kleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefun- den werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben wer- den müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude bei- spielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nut- zern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Zie- geleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Rich- tung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungs- plan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum An- bau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Pla- ner über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorha- ben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bau- vorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Ge- meinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Redu- zierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Der- zeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen An- gebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist da- bei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhaus- gasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsha- ringangebot sind die beiden geplanten vorderen Park- plätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Ge- meinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zu- gestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Park- plätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedin- gungen werden in einem entsprechenden Gestattungs- vertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemein- deverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatz- beschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-pro- zentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversamm- lung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental be- schlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobi- litätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitäts- plans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsminis- terium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wur- den die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürger- schaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wur- de beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer ho- hen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klima- mobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausge- legt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Ok- tober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Lan- des Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamo- bilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berech- nung der CO2-Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finan- zierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Ab- rissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppen- häusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls be- gonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Ver- glasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Verga- beportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konn- te. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Ab- rissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppen- häusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls be- gonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fas- sadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit aus- geschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsver- zeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Ver- schließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Sta- tik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holz- bau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fas- sade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Orts- mitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neu- gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Ver- einen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazu- gehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z. B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis Sep- tember) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zu- schuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bus- haltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als er- hofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneu- gestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffent- licht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Fir- men angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroar- beiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbei- ten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroar- beiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmit- te wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5 %, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5 % auf 15 % der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitions- vertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um 1,- € je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Per- sonalkosten wird mit 4 % angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5 % auf 15 % wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzo- gen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4 % in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musik- schule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrau- ensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschu- le zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förde- rung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenange- bot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule ab- gedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unter- richtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkus- sionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fach- kräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit de- ren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20 % ab 1.1.2023 ➔ Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversamm- lung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich 3,- € ab 1.10.2023 ➔ Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordent- lichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstim- mung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf 31,- € monatlich ➔ Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordent- lichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstim- mung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5 % ab 1.1.2024 ➔ Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen über- bracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öf- fentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Mi- nispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stö- ßen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlis- sen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein An- gebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneu- erung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebüh- renrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grund- sätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti- gung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabga- bengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen he- rangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergeb- nis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommu- nalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022 - 2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Ge- bührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vor- jahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betref- fenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskre- panz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahres- vergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge perioden- gerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskos- tenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebüh- renrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nach- träglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Be- triebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkula- tionszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydrau- lik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu ver- messen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Ent- wässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Wei- tere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkont- rollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebs- kostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kos- tenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszuglei- chen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalum- lage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbe- reich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaus- halt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbe- reich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaus- halt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wur- de dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Be- stellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschus- ses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ra- vensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestel- len. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermitt- lung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Wald- spielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nach- rangig erfolgt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. April und Sonntag, 23. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. April Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Sonntag, 23. April Land Apotheke in Horgenzell, Kornstr. 16, Tel.: (07504) 9 13 35 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 9. April 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Herrn Fritz Haußmann herzlichst und wünsche ihm alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit. Der Jubilar erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. April 23.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 26.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 29.04. Maibaumstellen Landjugend DP 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir suchen Sie! Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2023 für den Kin- dergartenbereich - ein/e staatl. anerkannte/n Erzieher/in und/oder pä- dagogische Fachkraft (100 % Beschäftigungsumfang) - ein/e Freiwillige/n für ein FSJ - eine flexible Krankheitsvertretung Wir suchen eine engagierte, aufgeschlossene Person, mit Fach- und Sozialkompetenz, die gerne kooperativ mit El- tern, Trägern und Institutionen zusammenarbeitet, sowie Freude und Interesse an christlichen Werten hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis 01.05.2023 bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4 , 88353 Kißlegg, z.Hd. E. Krügel ekruegel@ kvz.drs.de sowie bei: LeitungStMartin.Baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter, Tel. 07502 2678. Wir freuen uns auf Sie! Zur Information Des einen Freud, des anderen Leid Die Biber sind zurück - auch in Baindt Nachdem der Biber nun auch auf der Baindter Gemar- kung aktiv ist, scheiden sich die Geister, ob dies als posi- tiv oder negativ betrachtet werden soll. An dieser Stelle eine Einschätzung der Biberbeauftragten Frau Marouni: Der Europäische Biber (Castor fiber) ist das größte Na- getier Europas. Anfang des 19. Jahrhunderts ist er durch aktive Bejagung und Lebensraumverlust nicht nur in Deutschland, sondern europaweit fast vollständig ver- schwunden. Dank Bemühungen des Naturschutzes, konn- ten sich wenige kleine Populationen halten, beispielswei- se in der Region Mittlere Elbe in Sachsen-Anhalt. Aktuell leben in Deutschland laut der Deutschen Wildtierstiftung ca. 40.000 Biber. Heutzutage gibt es viele Vorurteile gegenüber dem Bi- ber- etwa über eine unkontrollierte Vermehrung. Biber weisen eine hohe Jungtiersterblichkeit aus. Etwa 60 - 75 Prozent der Jungtiere überleben die ersten zwei bis drei Lebensjahre nicht. Kommt es gerade im Frühjahr zu Star- kregen, sind die Jungtiere meist zu schwach um den Bau zu verlassen und ertrinken. Hinzu kommen Straßenun- fälle, Vergiftungen und Feinde wie Greifvögel, Füchse oder Raubfische. Auch die Umstellung im Winter von krautiger Nahrung auf holzige Anteile überleben nicht alle Jungtiere. Die Nahrungsmenge, die eine Biberfamilie tatsächlich zu sich nimmt wird oftmals überschätzt. Über den Sommer verzehrt er hauptsächlich krautige Pflanzen, die er am Ufersaum findet. Auch dem Mais als Energiepflanze ge- genüber, ist er nicht abgeneigt. Die Rinde von Bäumen ist reine Winternahrung. Die spitzen Stümpfe und Sand- uhrförmig angenagten Bäume springen jedoch beson- ders dann ins Auge, wenn das satte Sommergrün fehlt. Auch nach dem Fällen sind diese noch über Jahre zu se- hen. Dadurch kann es täuschen, dass der Biber eine ast- ronomische Futtermenge pro Tag benötigt. Eine fünfköp- fige Biberfamilie fällt durchschnittlich etwa 50 Stämme mit einem Durchmesser von 18 cm pro Jahr. Verfangen sich ein paar der Bäume im Astwerk, oder werden vom Menschen beseitigt, steigt die Zahl der Fällungen leicht an. Dies wäre demnach ein Bruchteil von dem, was in der Forstwirtschaft gefällt wird. Die bevorzugten Baumarten für den Biber sind Weiden und Zitterpappeln. Diese wei- sen eine hohe Regenerationsfähigkeit auf und sind wirt- schaftlich für den Menschen uninteressant. Für den Bau neuer Autobahnen und Versiegelung von Flächen werden jährlich Millionen von Bäumen gefällt. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Dort wo ein Baum im Biberrevier fällt, stellt sich bald wie- der Verjüngung ein. Die ersten Stockausschläge im April, lassen die Biberreviere dann wieder grüner wirken. Selten gewordene Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen und viele andere freuen sich über die geschaffenen Feuchtgebiete. Dem dramatischen Rückgang unserer Artenvielfalt stellt sich der Biber somit teilweise aktiv entgegen. So über- nimmt der Biber eine Ökosystemdienstleistung und da- mit eine Aufgabe, die auch für uns Menschen von hoher Wichtigkeit und Interesse ist. Dass Biber durch ihre landschaftsgestalterischen Ak- tivitäten auch Probleme und Schäden verursachen ist unbestritten. Die Aufgabe des Bibermanagements der Landkreise beinhaltet deshalb das Eingreifen und Finden von Lösungsansetzen unter Beachtung verschiedener Aspekte und Richtlinien, welche möglichst alle Beteilig- ten zufriedenstellen kann. Keine einfache Aufgabe. Auch die Gemeinde Baindt wird vom Biber immer wieder vor Aufgaben gestellt, deren Lösung zeit- und arbeitsintensiv für alle Beteiligten ist. Ein Tipp von uns: ein Ausflug ins Biberrevier lohnt sich, denn hier findet sich eine ausgesprochen intensive An- sammlung von Flora und Fauna. Einen großen Spaß ha- ben besonders Kinder dabei, die Biberspuren zu ent- decken und zu verfolgen. Dabei kann beispielsweise Ausschau nach Fraßspuren, Pfotenabdrücken, Fluchtröh- ren, Damm, Biberburg, oder Biberrutsche gehalten wer- den. Aber Achtung! Biber stehen unter Naturschutz. Das Fangen, Vergrämen oder gar Töten steht unter Strafe, darunter fällt auch jeglicher Eingriff in ihre Reviere und Behausungen. Wenn Sie Gefallen gefunden haben an unseren großen Nagern, können Sie die Spuren unserer hiesigen Familien bei einem Spaziergang am unteren Abgebrochenen Weiher, Stockweiher, Egelsee, Glogge- reweiher oder Tiefweiher verfolgen. Ihre Biberberaterin Sara Marouni Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hohe Nachfrage in Sachen Notvorsorge und Selbsthilfe Seit Ende Januar 2023 bietet der DRK-Kreisverband Ra- vensburg e.V. kostenlose 90-minütige Schulungen für die Bevölkerung zu Vorbeugung und Reaktion in Notlagen an. Rund 500 Bürgerinnen und Bürger haben bislang an den Schulungen teilgenommen. „Mir waren die Risiken gar nicht so bewusst“, sagte eine Teilnehmerin nach der Schulung, „unglaublich, wie umfangreich das Thema ist. Jetzt weiß ich, was ich zu tun habe“. Extremwetterereignisse, Erdbeben, großflächige Strom- ausfälle, zahlreiche Katastrophen- und Krisenfälle können die Bevölkerung in eine Notsituation bringen. Das Hil- feleistungssystem des Staates reagiert schnell in solchen Szenarien, aber da in Notlagen oftmals jede Sekunde zählt und vor allem in größeren Krisen die Rettungskräf- te nicht überall sein können, ist die eigene Vorsorge das beste Hilfsmittel. „Wir wollen die Bevölkerung in diesem Bereich der Notvorsorge und Selbsthilfe in Katastrophen- und Notsituationen informieren und sensibilisieren“, so Gerhard Krayss, DRK-Kreisgeschäftsführer. „Das ist uns mit diesem Bildungsangebot gelungen!“ Die Schulung des DRK-Kreisverbandes richtet sich an Erwachsene aller Altersgruppen. Die nächste Schulung findet am Mittwoch, 15.05.2023, von 18:00 - 19:30 Uhr, im DRK in Ravensburg statt. Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter www.drk-rv.de/blackout. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. April - 30. April 2023 Gedanken zur Woche: Gott gebe dir für jeden Sturm einen Regenbogen, für jede Träne ein Lachen, für jede Sorge eine Aussicht und eine Hilfe in jeder Schwierigkeit, für jedes Problem, das das Leben schickt einen Freund es zu teilen, für jeden Seuf- zer ein schönes Lied und eine Antwort auf jedes Gebet. (Altirischer Segenswunsch) Samstag, 22. April 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Luana und Gabriela 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 23. April - 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion 19.00 Uhr Baienfurt - „Brass Facts“ Konzert vom För- derkreis Kirchenmusik Montag, 24. April 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst mit den Erstkom- munionkinder mit Segnung der religiösen Ge- genstände Dienstag, 25. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 26. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Donnerstag, 27. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 28. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 29. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, gestaltet als musi- kalischer Gottesdienst mit Barbara Schilling (Chello) († Pia und Baptist Heilig, Albertine Bickel, Anna und Helmut Schmitz, Lucia, Max und Paula Fi- scher, Familie Schnell mit Angehörigen, Fami- lie Kienhöfer mit Angehörigen, Erich Henzler, Sieglinde Kösler, Jahrtag: Maria Henzler) Sonntag, 30. April 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Folgende Kinder empfangen am Sonntag 01. Mai 2022 das Sakrament der Erstkommunion Babic Filip, Buchmüller Ida, Chime James, Frick Maya, Geng Lene, Hill Chiara, Hinner Credric, Joachim Franzis- ka, Kaplan Silas, Koglin Lisa, Kraus Emma, Kreutle Ja- kob, Krizikalla Noah, Malsam Mia, Mayer Ronja, Möhrle Louisa, Rößner Sophia, Rommer Finn, Schnez Daniela, Schützbach Emil, Schumann Alexander, Stengele Lukas Feier der Erstkommunion - 23. April 2023 Die Hauptproben der Erstkommunikanten ist am Sams- tag, 04. Mai um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treffpunkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erst- kommunikanten treffen sich (mit den Gottesdiensteam) um 9.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotogra- fiert Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vorge- sehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 24. April: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Donnerstag 08. Juni Fronleichnam 08.30 Uhr Fronleichnams-Gottesdienst + Prozession (Die Kinder dürfen mit ihren Gewändern und mit Blumen- körbchen die Prozession begleiten) Abgabe der Gewänder: Donnerstag, 15. Juni von 15.00 - 18.00 Abgabe der Ge- wänder im Pfarrhaus Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibeltagen dabei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 30,-- Euro, 2. Kind 20,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen... Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Jahreshauptversammlung Josefine-Heine-Stiftung Am 07. März 2023 fand die Jahreshauptversammlung der gemeinnützigen Josefine-Heine-Stiftung statt. Hierzu trafen sich der Stiftungsvorstand, bestehend aus Herrn Pfarrer Staudacher (Vorsitzender), Herrn Stephan Winkler (stellvertretender Vorsitzender) und Herrn Josef Rottach (Beisitzer), sowie der Stiftungsbeirat, bestehend aus Herrn Rudi Heilig und Herrn Werner Elbs. Die Josefine-Heine-Stiftung unterstützt die religiöse und kirchliche Jugendarbeit durch Bereitstellung von Mitteln zu Gunsten der katholischen Kirchengemeinde Baindt aus den Erlösen des Stiftungsvermögens. Der Sitz der Stiftung ist in Baindt, sie ist selbstlos tätig und als gemeinnützig anerkannt und darf Spenden und weitere Vermögenszu- wendungen (Zustiftung) annehmen. Die Jahreshauptversammlung begann mit dem Bericht über die Förderungen der kirchlichen Jugendarbeit im Jahr 2021 und 2022: - Im Jahr 2021 fanden coronabedingt keine Aktivitäten im Förderbereich der Stiftung statt, da der Jugendbe- trieb ruhte. Es lagen somit keine Förderanträge vor. - In 2022 wurden die Ministranten bei der Beschaffung von Materialien für die Gruppen- und Jugendarbeit un- terstützt. - Die erstmals in 2022 in den Sommerferien stattfindende Kinderbibelwoche wurde ebenfalls finanziell unterstützt. Nach Vortrag der beanstandungsfreien Kassenprüfung für die Jahre 2021 und 2022 wurde mit der Genehmigung des Vermögensberichtes durch Vorstand und Beirat die ordnungsgemäße Führung der Stiftungsfinanzen fest- gestellt. Abschließend wurde über die vorliegenden Förderanträge für 2023 beraten: - Die Stiftung wird die Romwallfahrt der Ministranten durch Abfederung von Härtefällen unterstützen. - Das Kinderbibelwoche-Team der in den Sommerferien stattfindenden Kinderbibelwoche wird wieder mit einem Förderbetrag pro teilnehmendem Kind unterstützt. - Der Kinderchor Baindt wird bei der Teilnahme am Diö- zesan-Kinderchortag ebenfalls mit einem Förderbetrag pro teilnehmendem Kind unterstützt. Gehen weitere Förderanträge im laufenden Jahr ein, wird der Vorstand fallweise über diese beraten und entscheiden. Für den Stiftungsvorstand Stephan Winkler Spendenkonto: Josefine-Heine-Stiftung IBAN DE48 6506 2577 0069 0610 09 BIC GENODES1RRV Gesundheit und Wohlbefinden mit Kneipp Andrea Grabherr, Referentin für „Frau und Gesundheit“ bei der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, bietet am Donnerstag, 27. April, von 19 bis 20.30 Uhr im Rahmen des Kursprogramms der Katholischen Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. einen Vortrag zum Thema „Gesund- heit und Wohlbefinden mit Kneipp“ an. Die Veranstaltung findet in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Kneipp bedeutet mehr als Wasseranwendungen. Vor über 150 Jahren hat Pfarrer Sebastian Kneipp ein ganzheitli- ches Gesundheitskonzept entwickelt. Schon zu Lebzeiten hatte er viel Erfolg mit seinen Methoden. Das Gesund- heitskonzept nach Kneipp kann ganz einfach zu Hause und im Alltag als Präventionsmaßnahme integriert wer- den. Der Zeitaufwand dafür ist sehr gering und die Wir- kung effektiv. Der Abend gibt einen Einblick in die fünf Elemente nach Kneipp und Anregungen dafür, wie diese praktisch umgesetzt werden können. Die Referentin be- sitzt eine Ausbildung nach Kneipp. Kooperationspartner der Katholischen Erwachsenenbil- dung Kreis Ravensburg e.V. ist die Katholische Arbeitneh- merbewegung KAB. Eine Anmeldung ist bis zum 25. April über www.keb-rv.de erforderlich. Die Kursgebühr beträgt 7 €. Gott?-Gott!-Gott* - Gottesbilder im Wandel Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veranstaltet in Kooperation mit dem Haus der Katho- lischen Kirche am 25. April einen Abend zu Thema „Got- tesbilder im Wandel“. Referent ist der Theologe, Philosoph und Ethiker Dr. Hans-Martin Brüll. Veranstaltungsbeginn ist um 19.30 Uhr. Die Gottesfrage stellt sich immer wieder neu. Diese Frage ist persönlich. Sie hat eine theologische, philosophische und ethische Dimension. Die Antwort auf diese Frage hängt ab von den Bildern von Gott, die sich Menschen seit Jahrtausenden machen: ist es der allmächtige Gott, der strafende, der barmherzige? Ist der Gott der Philosophen gemeint oder der Gott der Bibel? Ist Gott ein Mann, eine Frau oder Transgender? Oder ist er/sie gar nicht existent? Dazu kommt noch der Widerspruch: Obwohl die Bibel, der Islam und das Judentum verbieten, sich ein Bild von Gott zu machen, geschieht dies trotzdem. Der Vortrag mit interaktiven Anteilen entfaltet die ver- schiedenen Gottesvorstellungen anhand von Bildern. Er lädt Zuhörerinnen und Zuhörern zu einer Auswahl ein, welchem Gottesverständnis sie eher folgen möchten und welchem eher nicht. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung im Haus der Ka- tholischen Kirche in Ravensburg unter www.keb-rv.de hilft den Organisatoren, die Veranstaltung besser zu planen. Einladung Seniorentreff „Singen macht Spaß, Singen tut gut, Singen macht munter und Singen macht Mut! Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Frühlingsfest am Mittwoch, 26. April 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Spro- ll-Saal. Begrüßen Sie mit uns den Kirchenchor Baindt unter der Leitung von Rainer Strobel. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Frauenbund Baienfurt Einladung Donnerstag, 27.4.2023 ab 14.30Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein Samstag, 29.4.2023 Tag der Diakonin Konzert in Ravensburg mit „Fields of green, Irish Folkband, Kath. Kirche St. Jodok, Ravensburg, Eisenbahnstr. 20 Beginn 17.00 Uhr Diese Einladungen gelten auch für Nichtmitglieder. Dienstag, 9.5.2023, ca. 15.00 Uhr Maiandacht in der Kirche St. Peter und Paul in Weissenau. Näheres wird noch bekannt gegeben. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. April 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27-28a Samstag, 22. April Baindt Konfisamstag, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 23. April Misericordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst zur Konfi, vor dem Ev. Gemeindehaus oder bei Regen in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich- Bonhoeffer-Saal Montag, 24. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 26. April 15.30 Uhr Baienfurt Hauptprobe Konfi (alle gemeinsam!!!), Ev. Kirche Samstag, 29. April 10.00 Uhr Baienfurt Konfi I, Ev. Kirche 11.30 Uhr Baienfurt Konfi II, Ev. Kirche Sonntag, 30. April Jubilate 10.00 Uhr Baienfurt Konfi III, Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 11.30 Uhr Baienfurt Konfi IV, Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Eines der ältesten christlichen Mo- tive, ist das Bild vom guten Hirten in den römischen Katakomben. Menschen erkannten in der ganzen Wesensart von Jesus Gottes für- sorgliches Wirken, wie es schon im Psalm 23 heißt „Gutes und Barm- herzigkeit werden mir folgen mein Leben lang und ich werde bleiben im Hause des Herrn immerdar.“ Wenn Jesus von sich als dem guten Hirten spricht, macht er noch eine weitere Perspektive stark: Das Hören auf seine Stimme, auf sein wegweisen- des Wort und die Reaktion darauf in der Nachfolge. Ewiges Leben ist damit keine endlose Verlängerung vom Leben hier auf der Erde - das wäre in vielen Fällen eher eine Strafe - sondern Leben in geheilter, versöhnter und erneuerter Beziehung mit meinem Ursprung und Ziel. So ein Leben beginnt nicht erst irgendwann einmal, son- dern in dem Moment, in dem ich mich auf diesen guten Hirten einlasse. Auf Jesus zu hören, ihn wirklich kennenzulernen und mit ihm durchs Leben unterwegs zu sein - das ist Leben in Ewigkeitsqualität - und dafür ist von Ostern her noch nicht einmal der Tod ein Ende. In diesem Sinne eine frohe und zuversichtliche Osterzeit, im Unterwegssein mit dem guten Hirten! Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den je- weiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ganz schön mutig! - Königin Ester traut sich was Nach unserer bewegenden Oster-Einheit und den Ferien geht es nächste Woche in der Kin- derkirche weiter mit einer noch viel älteren Geschichte aus der Bibel. Wir hören von ei- ner starken Frau - Königin Ester. Wenn Du mehr über ihr abenteuerliches Leben und Wirken erfahren und mit uns feiern, basteln, singen, spielen und nachdenken magst, dann komm ab nächsten Sonntag um 10.30 Uhr ins Ge- meindehaus im Öschweg. Das Team der Kinderkirche freut sich auf Dich! Kanal abrufbar. ------ Außensanierung unserer Evangeli- schen Kirche in Baienfurt Liebe Gemeindemitglieder, sicher haben Sie schon wahrgenommen, dass sich am äußeren Erscheinungsbild unserer Evangelischen Kirche in Baien- furt schon etwas geändert hat. Das aufgestellte Bau-Gerüst ist Vorbote einer umfassenden Außensanierung, bei der es nicht nur darum geht, die Witterungsspuren auszubessern, die Bau- substanz auch weiterhin zu schützen und dem Gebäude einen frischen Anstrich zu verpassen. Wir müssen auch den Dachstuhl unserer Kirche erneu- ern lassen, für die nächsten Jahrzehnte der Rissbildung im Mauerwerk oder im Fensterbereich vorzubeugen und damit wichtige statische Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Danke, dass Sie durch Ihre Kirchenmitgliedschaft diese drin- gend notwendige Sanierungsmaßnahme möglich machen. Für jedes Gebet für das Gelingen dieses Bau-Vorhaben sind wir dankbar, denn „wenn nicht der HERR das Haus baut, bauen umsonst, die daran bauen.“ Wem es möglich ist, sich auch darüber hinaus finanziell an den auch für uns exorbitant gestiegenen Preisen im Bau-Gewerbe zu beteiligen, kann sich dafür sehr gern im Pfarrbüro melden, damit wir Ihnen eine Spendenbeschei- nigung ausstellen können. Für alle Unterstützung Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Ihr Pfarrer Martin Schöberl Einschränkungen während der Außensanierung der Ev. Kirche Aufgrund der nun begonnenen Außensanierung der Ev. Kirche in Baienfurt, kann der dortige Schaukasten zur Zeit nicht mehr aktualisiert werden. Als Übergangslösung werden wir die aktuellen Mitteilungen am Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, aushängen. Bitte beachten Sie auch die Angaben im Amtsblatt und auf unserer Homepage. Leider ist während dieser Zeit außerdem der barrierefreie Zugang durch das Gerüst versperrt. Wir hoffen sehr, dass diese Einschränkung nur von kurzer Dauer sein wird. Vie- len Dank für Ihr Verständnis. ------ Eine Kinder-„Gärtnerin“ mit Leib und Seele geht in den (Un-)Ruhestand Mit großer Dankbarkeit für alle Herzlichkeit, ihre große Flexibilität in ihrer Arbeit als Erzieherin in der Kindergar- ten- und Krippengruppe, sowie ihr stets offenes Ohr für Elternschaft, Kinder und Kolleginnen verabschiedete die ganze Mannschaft des Evangeli- schen Kindergartens Arche Noah Eva Buffler in der Woche vor Palmsonntag in den Ruhestand. Seit September 2009 war Frau Buffler zunächst als Vertretungskraft, ab März 2010 dann als festange- stellte Erzieherin in unse- rem Kindergarten tätig. Dass Kindergartenkin- der einen Zugang zu den Feld-Früchten entwickeln, die im eigenen Garten an- gebaut werden können, zu dem, was in der Schöpfung wächst und gedeiht, war ihr ein echtes Herzensanliegen und eine große Bereicherung für unseren Kindergarten. Für ihren Ruhestand erhielt sie daher liebevolle, persönli- che Abschiedsgeschenke, darunter waren ein Pflaumen- baum für den eigenen Garten, ein Rezeptkalender für saisonale Gerichte sowie ein Gutschein für die Gärtnerei, um auch im (Un-) Ruhestand ihrer Liebe zur Natur weiterhin viel Raum ge- ben zu können. Ein großes Dankeschön im Namen der ganzen Kirchen- gemeinde, sowie die besten Segenswünsche für die neu gewonnene, selbstbestimmte Zeit! Ihr Martin Schöberl, Vorsitzender des Kindergartenaus- schusses ------ Sing & Pray Singend beten - das ist die Idee der Psalmen Israels und der Lobpreis- lieder unserer Tage! Und weil das gemeinsam schöner ist als allein zu Hause, werden wir nach den Pfingstferien einen nicht nur von mir lang gehegten Wunsch endlich in die Tat umsetzen: Gemeinsam legen wir die Woche an einem Samstagabend mit Liedern aus dem neuen Liederbuch „Wo wir dich loben - plus“ ganz bewusst in Gottes Hände zurück, loben, klagen, danken und bitten mit Liedern. „Wer singt, betet doppelt“ - so hat schon Augustinus die Erfahrung beschrieben, dass die Musik das Gebet noch einmal auf einer anderen Ebene trägt, uns ermutigt, kreativ werden lässt und tatsächlich ver- ändert. Wer Lust hat, in unserem Musikteam mitzumachen, das durch den Lobpreislieder-Sing-Abend begleitet, melde sich bitte einfach kurz im Pfarramt. Auch allen anderen: Herzliche Einladung zum Teilnehmen und Mitsingen in diesem neuen Lieder-Format im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. - Denn Singen ist gesund - für Leib und Seele! Geplanter Termin: 8. Juli um 19 Uhr im Bonhoeffer-Saal, Baindt. Herzlichen Gruß: Euer Martin Schöberl, Pfarrer Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 ZUM VORMERKEN Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meineSitua- tion hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Ant- worten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannes- evangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Der Kreative Montag bietet an April 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fanta- sieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschungen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Wilder Ritt in Neuravensburg SV Neuravensburg - SV Baindt 3:4 (1:1) Sechs Tage nach dem knappen Sieg gegen den direkten Konkurrenten aus Ailingen, gas- tierte der SVB am Sonntagnachmittag beim Tabellenletzten aus Neuravensburg. Das Team von Trai- ner Durach konnte in dieser Saison zwar erst zwei Siege einfahren, einen davon jedoch vor einigen Wochen ge- gen die TSG Ailingen, wodurch die Baindter Mannschaft im Vorfeld durchaus gewarnt war. Zudem bereitete SVB- Coach Rädel die Personalsituation in der Defensive vor dem Spiel etwas Kopfzerbrechen: Bolgert und Tobias Szeibel fielen für die Partie aus, wodurch der eigentlich angeschlagene Kneisl doch von Beginn an ranmusste und Schimanowski 15 Minuten vor Spielbeginn von der Zuschauertribüne noch auf die Ersatzbank wechselte. Bei anhaltendem Dauerregen hatte neben der neu-for- mierten SVB-Viererkette aber auch die restliche Baindter Mannschaft Schwierigkeiten ins Spiel zu finden, da der SVN mit einer tiefstehenden Grundordnung dem SVB zu- nächst kaum Räum anbot. Nach einer ersten Torannähe- rung des SVN in der Anfangsphase, vergab Boenke fast im Gegenzug aber dennoch den frühen Führungstreffer. Da sich ins Baindter Spiel immer wieder kleinere Unzu- länglichkeiten einschlichen, kam der SVN mehrmals durch schnelle Gegenstöße gefährlich vors Tor, wobei unter an- derem Leonhardt an der Latte scheiterte. Wenig später markierte Stolberg daher auch nicht ganz unverdient das 1:0 für den SVN, nachdem sich der SVB beim schnellen Konter der Gastgeber etwas zu träge im Umschalten von Offensive auf Defensive zeigte (32.). Die Baindter Mann- schaft wurde nach dem Gegentreffer aber deutlich akti- ver und drängte darauf, den Ausgleich vor der Pause zu erzielen. Zunächst wurde Dischls Abschluss aus kurzer Distanz noch geblockt (43.), in der Nachspielzeit servier- te Fischer dann aber eine Maßflanke auf den Kopf von Thoma. Dessen Kopfball wurde ebenfalls geblockt, den Rebound jagte der Baindter Kapitän aber energisch zum 1:1-Halbzeitstand über die Linie (45+2.). Während Linksaußen Fischer nach seiner wichtigen Vor- arbeit zum 1:1 verletzungbedingt vom Platz musste, wurde in der 47.Minute klar, dass ihm dessen Ersatz in Sachen Schnelligkeit kaum in etwas nachstand. Denn so ließ der eben eingewechselte Fink auf der linken Seite gleich drei Verteidiger hinter sich und bediente mustergültig Mit- telstürmer Boenke, welcher zum 1:2 einschob. Beflügelt vom schnellen Führungstreffer dominierte der SVB in der Folge die Partie, wobei sich vor allem Fink weiterhin sehr auffällig präsentierte. Sein wuchtiger Abschluss von der Strafraumkante sprang an beide Innenpfosten, am Ende jedoch nicht ins Tor, und sein starker Seitenwechsel we- nig später auf Dischl brachte beinahe das 1:3 ein. Dieses sollte einige Minuten später dann aber verdientermaßen Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 folgen, wobei Boenke erneut von Fink im Strafraum be- dient wurde. Baindts Nummer 7 verarbeitete die Kugel stark, ließ den Verteidiger mit einer Schusstäuschung ins Leere rutschen und markierte das 1:3 (73.). Auch wenn es in dieser Phase so schien, als würde der SVB alles unter Kontrolle haben, bekam der SVN mit dem 2:3 in Person von Leonhardt doch nochmal einen Fuß in die Tür (80.). In der spannenden Nachspielzeit zündete Dischl auf der rechten Seite dann allerdings den Turbo, tankte sich bis in den Strafraum durch und legte im richtigen Moment zu Neuzugang Kern quer, welcher in seiner ersten Partie für den SVB direkt sein erstes Tor erzielte (90+3.). Während der SVB nach diesem Treffer gedanklich wohl schon in der warmen und trockenen Kabine war, erzielte der SVN im Gegenzug nach einem nicht sauber geklärten Ball wiederum das 3:4 (90+4), welches am Ende aber Ergeb- niskosmetik blieb. Nach einem durchwachsenen Auftritt in der ersten Hälfte, konnte der SVB im zweiten Durchgang das eigene Spiel erfolgreich durchdrücken und ging am Ende verdient zum fünften Mal in Folge als Sieger vom Platz. Kleinere Nach- lässigkeiten im defensiven Verhalten bringen den SVB in letzter Zeit jedoch immer wieder in Bredouille, wobei es das Ziel sein muss, diese in den letzten Wochen der Sai- son wieder besser in den Griff zu bekommen. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brugger, Florian Vollmer (46.Denis Schimanowski), Lukas Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Thoma - Jan Fi- scher (46.Tobias Fink)(89.Nico Geggier), Philipp Boenke (82.Johannes Kern), Jonathan Dischl SV Neuravensburg II - SV Baindt II 2:3 (1:1) Nach dreiwöchiger Spiel-Pause durfte auch der SVB II am Sonntag mal wieder die rot-schwarzen Farben auf dem Sportplatz verteidigen, wobei Geggiers Team zu Gast beim Tabellensechsten aus Neuravensburg war, welcher in dieser Saison bisher alle sieben Heimspiele gewinnen konnte. Auf dem rutschigen und seifigen Nebenplatz fanden die Gastgeber dabei auch deutlich besser in die Partie, wobei Kloos den SVN II in der 8.Minute folgerichtig in Führung brachte. Im Anschluss hätte der SVN II sogar die Führung noch ausbauen können, jedoch kämpfte sich Geggiers Mannschaft mit zunehmender Dauer zurück in die Partie und glich wenig später durch einen Abstauber von Hecht vor der Pause zum 1:1 aus (38.). So nahm sich der SVB II für den zweiten Durchgang eini- ges vor, wurde jedoch bereits kurz nach Wiederanpfiff kalt erwischt und musste erneut einem Rückstand hinterher- laufen (47.). Die „Zwoite“ bestimmte nun aber die Partie und belohnte sich in der 69.Minute für ihren Aufwand - nach einer Rettungsaktion von Kretzer vor der Grundlinie, nickte Kaspar dessen Flanke zum Ausgleich über die Linie. In der Schlussphase bewies Trainer Geggier dann ein gol- denes Händchen - der kurz zuvor wieder eingewechselte Akaiber übernahm einen Freistoß aus knapp 20 Metern, wobei er mit seinem Flachschuss dem Torwart auf dem nassen Untergrund keine Abwehrchance ließ (86.). In einer spannenden und teilweise hart geführten Partie, behielt der SVB II die Ruhe, siegt verdient beim heim- starken SVN II und verbleibt damit im Dreikampf um die Meisterschaft in der Kreisliga B1. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Dennis Hecht, Tobi- as Trautwein, Sebastian Brenner - Manuel Brugger, Niklas Späth, Luca Lauriola (46.Moritz Gresser) - Sam Robinson (77.Beyhan Altun), Max Kretzer (87.Lukas Grabherr), Ra- bie Akaiber (46.Johannes Schnez) Vorschau: Sonntag, 23.04. 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Kehlen II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Kehlen Ergebnisse Jugendfußball D2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SGM Bergatreute/Wolfegg 0:2 (0:1) Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 21.04 17:00 Uhr - E2-Junioren: SV Baindt II - SG Baienfurt II 18:30 Uhr - E1-Junioren: SV Baindt I - SG Baienfurt I Samstag, 22.04 09:30 Uhr - F1- & F2-Jugend (Spieltag in Bergatreute) 10:00 Uhr - Bambini (Spieltag in Bergatreute) 12:45 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Aulendorf II (Spielort: Baindt) 13:30 Uhr - C1-Junioren: SGM Weissenau/Eschach II - SGM Baindt/Baienfurt I 14:15 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - SGM Langenargen (Spielort: Blitzenreute) 14:30 Uhr - E-Juniorinnen: SGM MBK Union (Brochenzell) - SGM Baindt/Blitzenreute 15:00 Uhr - D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I - SGM Aulendorf (Spielort: Baienfurt) 15:15 Uhr - C2-Junioren: SC Bürgermoos - SGM Baindt/Baienfurt II 16:00 Uhr - B1-Juniorinnen: TSV Sondelfingen - SV Baindt Sonntag, 23.04 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Vogt/Karsee (Spielort: Baienfurt) 17:00 Uhr - B2-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute II - PSG Friedrichshafen (Spielort: Baindt) Herren 1 vor Meisterschaftsendspiel SG Aulendorf II - SV Baindt Am morgigen Samstag, 22.04.23 kommt es zum direkten Duell der beiden besten Mann- schaften in der Bezirksliga. Da es zudem auch das letzte Saisonspiel ist, dürfen wir ein echtes Meister- schaftsspiel erleben. Sowohl der SV Baindt als auch die zweite Mannschaft der SG Aulendorf stehen mit jeweils 4 Verlustpunkten an der Tabellenspitze, wobei wir das bessere Spielverhältnis haben und somit bereits mit ei- nem 8:8 Unentschieden die Meisterschaft feiern dürften. Die 1. Mannschaft hat in ihrer langen Geschichte nur in der Saison 1994/95 höher als in der Bezirksliga gespielt, sodass dieses Spiel durchaus mit einem historischen Er- eignis enden könnte. Spielbeginn ist um 18.30 Uhr in der Aulendorfer Sport- halle. Wir laden alle Fans und Interessierten ein, bei die- sem absoluten Höhepunkt der Tischtennisabteilung mit dabei zu sein. Abt. Frauenturnen Änderung der Sportstunde Ab kommenden Montag, 24.4.23, bis zu den Sommerferien beginnt die Sportstunde bereits um 18.45 Uhr. Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Montag, 8.5.23, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Dorfplatz Baindt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 TC Baindt e.V. Eröffnungsbändelesturnier am 23.4.23? Der Wettergott hat uns dieses Jahr immer wieder einen Strich durch die Frühjahrsin- standsetzung unserer Plätze gemacht. Leider stand deshalb bei Redaktionsschluss des Gemein- deblattes noch nicht fest, ob unser Bändelesturnier wie geplant stattfinden kann. Unser Technischer Leiter, unser Platzwart und viele Helfer*innen sind bei Wind und Wet- ter damit beschäftigt, die Plätze spielbereit zu machen und das Tennisheim aus dem Winterschlaf zu wecken. Sicher ist, dass eine kurzfristige Entscheidung notwen- dig sein wird. Weitere Infos zur Platzeröffnung und zum Bändelestur- nier gibt es dann auf unserer Homepage oder auch am Tennisheim. Wenn es dann endlich soweit ist, freuen wir uns über viele Tennisbegeisterte beim Bändelesturnier und wünschen allen eine gute und verletzungsfreie Saison. Die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. Gürtelprüfung Baindt, 04.04.23: nach mehreren Monaten intensiven Training haben wir wieder eine Gürtelprüfung abgehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch An- griffstechniken, Selbstverteidigung und Wettkampf ge- prüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gra- tulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen wei- terhin viel Spaß beim Training. Prüfer Alfred Manthei Zum weiß/gelb Gürtel Lindemaier Daniela Deuschle Heike Zum gelb/grün Gürtel Rong Xin Zum blauen Gürtel Grundorath Kristof Zum rot/schwarz Gürtel Sijanec Tomaz Musikverein Baindt Vom ersten Frühschoppen bis hin zum Dorffest. Diese Termine dürfen Sie nicht verpassen. Ende März haben wir unsere Feierlich- keiten zu unserem 111-jährigen Jubiläum abgeschlossen und schon beginnt für uns die allseits beliebte Frühschoppensaison. Wir starten mit unserem ersten Frühschoppen am 30.04.2023 ab 11 Uhr beim Mai- baumstellen in Baindt. Zuvor dürfen wir am 23.04.2023 wieder die Erstkommunionkinder zur Kirche begleiten. Am 18.05.2023 nehmen wir, wie jedes Jahr, an der Christi Himmelfahrtsprozession in Baindt teil. Bevor wir einen Tag darauf, am 19.05.2023, in den frühen Morgenstunden gemeinsam mit den Blutreitern nach Weingarten zum Blutritt aufbrechen. Am 08.06.2023 dürfen wir dann wieder bei der Fronleichnamsprozession spielen und anschlie- ßend den Frühschoppen beim Gemeindefest umrahmen. Und dann beginnt auch schon unser Dorffestwochen- ende. Vom 24. bis 26.06.2023 freuen wir uns, Sie wieder auf unserem Dorffest begrüßen zu dürfen. Aufgrund der Bauarbeiten kann unser Dorffest leider nicht in gewohn- ter Weise auf dem oberen Schulhof stattfinden. Deshalb freuen wir uns darauf, Sie im unteren Schulhof vor der großen Sporthalle bewirten zu können. Landjugend Baindt e.V. Maibaumstellen Auch dieses Jahr wird die Landjugend Baindt den Maibaum auf tradiotionelle Wei- se mit der Hand stellen. Hierzu laden wir Sie recht herzlich am Sonntag, 30.04.2023, ab 11.30 Uhr auf den Dorfplatz ein. Bei guter Witterung wird uns der Mu- sikverein Baindt musikalisch begleiten. Für ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt 1.-Mai-Ausflug Am 1. Mai treffen wir uns um 10 Uhr auf Ka- plers Kartoffelhof. Dort könnt Ihr ggfls. das Auto parken. Unser Spaziergang führt von Köpfingen durch Nessen- reben zum Stillen Bach. Bei Josef Elbs (Kehrenberg 13, Schlier) nehmen wir das Mittagessen ein. Anschließend marschieren wir wieder zum Startpunkt zurück. Zum Abschluss halten wir noch an der Baienfurter Eisdiele. Wer möchte, kann zwischen 11.30-14.00 Uhr auch direkt nach Kehrenberg kommen. Für die Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 24.04.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@reitergruppe- baindt.de oder 0151 53932974). Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit Euch. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 06.05.2022 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands mit Rückblick 2022 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 29.04.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Volleyball LJ Baindt Die Baindter „Bra“linchen beim 1. Vog- ter Damenturnier Am vergangenen Sonntag, den 16.04.2023 fand seit langer Zeit endlich wieder ein großes Damenturnier für alle interessier- ten Volleyballerinnen der Region statt. Volle Frauenpower zeigten neben den Gastgeberinnen aus Vogt die Mann- schaften aus Bodnegg, Blitzenreute, Neuravensburg, Non- nenhorn, Wangen und Wolpertswende. Selbstverständ- lich durften hierbei auch die Baindterinnen nicht fehlen! Nach einem 2:0 Sieg gegen die Damen aus Bodnegg mussten die „Bra“linchen leider verletzungsbedingt auf ihre Angriffsmaschine Janine verzichten. Gegen Blitzen- reute reichte es daher nach einem heiß umkämpften ers- ten Satz mit 27:29 auch im zweiten Satz nicht zu einem Sieg. Das letzte Spiel der Vorrunde beendeten die Baind- terinnen mit viel Power, ordentlichen Monsterblöcken und neuer Stimmung gegen Wangen. Das kleine Finale gegen die Netzfetzer aus Neuravens- burg gewannen die „Brrrrrra“-linchen überragend und sicherten sich damit den 3. Platz! Herzlichen Glückwunsch und weiter so, Ladies! Vielleicht schon bald beim Da- men-Beachturnier in Wolpertswende? Die Baindter „Bra“linchen beim Vogter Damenturnier Heike Engelhardt lädt junge Menschen zur regionalen Jugendkonferenz am Freitag, 5.Mai 2023, 10 Uhr ins Kornhaus in Ravensburg ein! Hallo Jugendliche und interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine regionale Jugendkonferenz veranstaltet die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt am Frei- tag, 5. Mai 2023, in Ravensburg. Ihr Ziel ist es, jungen Menschen ab 14 Jahren Impulse und eine Plattform zum Austausch über Politik zu bieten. Von 10 bis 16 Uhr haben die Teilnehmer:innen im Korn- hausaal die Möglichkeit, über verschiedene Themen zu sprechen. Dabei sollen die Ideen der Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Unter anderem wird es um Familie, Sport, Gleichberechtigung und Menschenrechte gehen. In persönlichen Gesprächen zeige sich immer wieder, dass Jugendliche großes Interesse an Politik und Ge- sellschaft haben, sagt Engelhardt. Leider fänden sie nur selten ausreichend Gehör bei politisch Handelnden. Dies werde besonders deutlich im Austausch mit Besucher- gruppen und Schulklassen in Berlin sowie im Wahlkreis, mit Praktikant:innen oder auch im Schülerrat. „Häufig fehlt ihnen die notwendige Plattform für Gesprä- che. Mit meiner regionalen Jugendkonferenz möchte ich diese zur Verfügung stellen und die nötigen Impulse geben. Mit Blick auf Politikverdrossenheit, Klimawandel und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das politische Engagement von jungen Menschen ein wesentlicher Teil der Lösung“, stellt die SPD-Bundestagsabgeordnete he- raus. „Solche Konferenzen sind wichtig, um Verständnis für andere und neue Perspektiven zu gewinnen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für das Zusammenle- ben in unserer Gesellschaft und für die Persönlichkeits- entwicklung - das gilt übrigens ungeachtet des Alters“, unterstreicht die SPD-Politikerin. Informationen Jugendkonferenz am Freitag, 5. Mai 2023, 10-16 Uhr im Kornhaussaal, Marienplatz 12, 88212 Ravensburg. Für Jugendliche ab 14 Jahren aus der Region Boden- see-Oberschwaben, kostenfrei. Essen und Getränke wer- den bereitgestellt. Bitte bei der Anmeldung angeben: - - - - ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Name Alter Wohnanschrift Ob ein vegetarischer Essenswunsch besteht. Für Schüler:innen/Auszubildende: ❏ Name der Schule Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Anmeldung unbedingt erbeten an heike.engelhardt.wk@ bundestag.de. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter:in- nen im Wahlkreisbüro unter 0751 79162307 zur Verfügung. Im Namen des Vorstandes Brigitta Wölk Vorsitzende Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung durch den Gehautobel von Meersburg nach Überlingen Wir treffen uns am Sonntag, 23.04.2023, um 8.40 Uhr an der Bushaltestelle in Weingarten Charlot- tenplatz oder um 9.20 Uhr am Busbahnhof RV BStg.11. Rückkehr ca. 17 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 140 hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wanderung auf Wunsch in Meersburg. Bitte Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk und ggf. Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 19.04.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Wanderführung Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von der Unteren Argen zur Ruhe-Christi-Kapelle Wir wandern von Haslach zur Ruhe-Cristi-Kapelle bei Schomburg. Dort geht es runter ins Tal der Unteren Ar- gen. Dem Fluss folgend kommen wir nach Engelitz und erreichen nach einem Anstieg wieder Haslach. Dienstag, 02.05.2023 auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 10 km, 120 hm, Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder, Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe mitbringen. Anmeldung ab 28.04..2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Osterbasteln 2023 Das diesjährigen Osterbasteln der Ju- gend der OG Baienfurt und Stützpunkt Bad Waldsee war wieder ein voller Er- folg. Am Samstag, 25.03. kamen um 15 Uhr knapp 40 Kinder in das Kinder- und Familienzentrum Pinocchio um für ihre Familien schöne Ostergeschenke zu basteln. Von Osterhasen über Papierblumen bis hin zu bunten Oster- körben, Kräutersalz und bunter Seife war viel Auswahl. Die Kinder hatten viel Spaß und konnten mit einer Hand voll gebastelter Ostergeschenke stolz um 18 Uhr von ihren Eltern abgeholt werden. Es war ein sehr schöner Nach- mittag und das Jugendleiterteam freut sich schon aufs Weihnachtsbasteln im Dezember mit sehr vielen kreativen Ideen und darauf euch alle wieder zu sehen. Eure DLRG Jugend Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Festliches Kirchenkonzert in der kath. Pfarrkirche Bai- enfurt am Sonntag, 23. April 2023, 19.00 Uhr, mit dem Ensemble Brass Facts Im Frühjahr 2021 fanden Timo Bossler, Harald Hepner, Barbara Vogler, Artur Hermann und Anja Richter zusam- men und gründeten das Blechbläserquintett BrassFacts. Die Freude an der Musik und die Leidenschaft der Klänge ist es, was die 5 Musiker teilen. Brass Facts widmet sich einem breitgefächerten Pro- gramm. In diesem besonderen Konzert präsentiert das Ensemble Streifzüge durch Barock und Romantik. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Zu diesem Konzert laden wir herzlich ein. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Landratsamt Ravensburg Tag der Streuobstwiese - Entdeckungen und Genuss rund ums Streuobst Mit dem Wochenende zum „Tag der Streuobstwiese“ ab dem 28. April 2023 feiert Europa das vielfältige Kleinod der Natur sowie die leckeren Köstlichkeiten und die Men- schen dahinter. Auch die Obstivisten laden aus diesem Anlass zu zwei Veranstaltungen ein: Streuobstführung beim Biohof Fäßler in Karsee Gemeinsam entdecken wir, was eine Streuobstwiese so besonders macht. Robert Bauer vom Landschaftserhal- tungsverband Ravensburg führt über die Streuobstwiese des Biohofs Fäßler und erklärt warum Streuobstwiesen nicht nur zur Schönheit unserer Kulturlandschaft beitra- gen, sondern auch schützenswerte Ökosysteme in unserer Region sind. Landwirt Wolfgang Fäßler erklärt zusammen mit seiner Frau Roswitha Geyer-Fäßler, wie sie sich vor Ort für den Streuobstschutz einsetzen und was die Obsti- visten so besonders macht. Anschließend darf jeder den eigenen Streuobst-Apfelsaft probieren. Wann: 28.04.2023 um 15 Uhr Wo: Biohof Fäßler, Ruzenweiler 3, 88239 Wangen - Karsee Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Aktionstag Streuobstwiese bei der Adrian Manufaktur Auch die Adrian Manufaktur, die Bio-Tochterfirma von vomFass in Waldburg, setzt sich als Obstivist für den Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstbestände in unserer Region ein. Zusammen mit dem NABU Ravens- burg, der Bio-Musterregion Ravensburg und der Biodi- versitätsstrategie Ravensburg lädt die Adrian Manufak- tur alle Interessierten in die Firmenzentrale in Waldburg ein, um mit einem vielfältigen Programm zu zeigen, wie Streuobstwiesen zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen und dass sie auch in kulinarischer Hinsicht ein schützens- wertes Natur- und Kulturgut sind. Auch die Bio-Musterre- gion und die Biodiversitätsstrategie Ravensburg werden vor Ort sein. Auf dem Programm steht unter anderem • der Nistkasten-Bau mit dem NABU Ravensburg, • ein aufregender Streuobstfilm in 4D und • laufende Führungen über das Firmengelände der Ad- rian Manufaktur. Ab 13 Uhr werden interessante Fachvorträge zu folgen- den Themen gehalten: • Staatliche Förderungen und Tipps zu finanzieller Unter- stützung (LEV Ravensburg) • Streuobstwiesen pflegen, schneiden und veredeln (Obstbauberatung Landkreis Ravensburg) • Vorführung einer elektrischen Obstsammelmaschine (Obstraupe von Organic Tools) Wann: 28.04.2023 ab 12 Uhr (Fachvorträge ab 13 Uhr) Wo: VOM FASS AG, Am Langholz 17, 88289 Waldburg Zu beiden Veranstaltungen ist keine Anmeldung erfor- derlich. Weitere Infos zum Aktionstag und den einzelnen Veranstal- tungen finden Sie unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg. Im Landkreis Ravensburg setzen sich Menschen für den Erhalt der Streuobstwiesen ein. Einige unter Ihnen haben „Die Obstivisten“ gegründet. Das Projekt, das von der Bio-Musterregion Ravensburg und der Biodiversitätsstra- tegie Ravensburg begleitet wird, möchte den Erhalt der hiesigen Streuobstbestände sichern und den Artenschutz auf zwei „Stockwerken“ - auf der Wiese und in den Obst- bäumen - ermöglichen. Hintergrund: Der Landkreis Ravensburg wurde 2018 als Bio-Musterregion ausgezeichnet. Seither arbeitet das Regionalmanagement ge- meinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort an unterschiedlichen Projekten zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus in der Region. Die Bio-Musterregionen Baden-Württembergs sind Teil des landesweiten Öko-Aktionsplans, der das Ziel „30 - 40 % ökologisch bewirtschaftete Fläche bis 2030“ festschreibt. Da dieses Ziel marktorientiert erreicht werden soll arbei- ten die Bio-Musterregionen verstärkt daran, neue Ab- satzwege zu schaffen und bestehende Kanäle zu stär- ken. Auch die Verbraucheraufklärung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Alle Informationen und die Projekte der Bio-Musterregion Ravensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Kleintierzuchtverein Bergatreute Kükenschau 2023 Sonntag, 23.04.2023 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: ❖ Verschiedene Küken ❖ Küken Schlupf live ❖ Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern ❖ Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Ku- chentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Save the date Frühlingsball der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Schirmherr Landrat Harald Sievers Einladung zum Frühlingsball am Freitag, 26. Mai 2023 um 19.30 Uhr (Einlass 18.30 Uhr) im Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben, Abt-Hyller-Straße 37, 88250 Weingarten Ballkarten bestellen Sie einfach zum Eintrittspreis von 100 Euro (25 Euro ermäßigt für Schüler und Studenten): • www.buergerstiftung-kreis-rv.de/ball • fruehlingsball@ksk-rv.de • telefonisch unter +49 751 84-1656 Mit diesem Abend unterstützt die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg das Bildungsprojekt „Haus der kleinen For- scher“ an Kindergärten und Grundschulen im Landkreis Ravensburg. Es erwarten Sie: • Tombola und Showacts • Tanzmusik mit der Band AIR BUBBLE • zur Begrüßung ein Glas Sekt • ein schmackhaftes 3-Gänge-Menü • Brian Lausund führt charmant durch den Abend Dresscode-Empfehlung: Abendgarderobe Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Sonntag, 23. April 11.30 Uhr Allgemeine Museumsführung In einem Rundgang führen wir Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichte der Häuser und ihrer Bewohner. Die Geschichte Oberschwa- bens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schick- sale behalten ihre Farbe. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Samstag, 29. April Familiensamstag: Einmal im Monat finden die sogenann- ten „Familiensamstage“ statt, mit Familientickets zum halben Preis und einem kostenlosen öffentlichen Mit- mach-Projekt für Familien um 14 Uhr. Näheres dazu fin- den Sie unter www.bauernhaus-museum.de Sonntag, 30. April 11.30 Uhr Allgemeine Museumsführung In einem Rundgang führen wir Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichte der Häuser und ihrer Bewohner. Die Geschichte Oberschwa- bens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schick- sale behalten ihre Farbe. 13.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen - schaffen - bleiben“ Im Fischerhaus, der „Keimzelle“ des Museums, wohnten in den 1970er Jahren sogenannte „Gastarbeiter“. Sie, ihre Nachkommen, viele weitere ehemalige Arbeitsmigrant/ innen sowie „einheimische“ Wegbegleiter/innen kommen in der neuen Dauerausstellung zu Wort. Lernen Sie an Hör- und Videostationen eine Auswahl der spannends- ten Lebensgeschichten kennen und verfolgen Sie den Aufstieg des Wirtschaftsstandorts Oberschwaben. Eine Ausstellung, die zum Staunen und Mitdenken anregt, nicht zuletzt bei der Frage: Wie wird Fremdes zu Vertrautem? Kräuter- und Blümlesmarkt 01. Mai | 10.00 - 17.00 Uhr, Einlass ab 9.30 Uhr Der beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt ist ein Paradies für Pflanzenliebhaber! Von Blumen und Kräutern bis hin zu Stauden und Gemüsepflanzen finden sich auch selte- ne Sorten, Kräuterprodukte und Gartenzubehör. Musik, Bewirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kin- derprogramm runden die Veranstaltung ab. Bauernhaus-Museum Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ Den Abschluss der vierteiligen Vortragsreihe „Heimat- kunde - wie sich nicht im Schulbuch steht“ macht Michael Tassilo Wild, Stadtarchivar von Bad Waldsee, am Don- nerstag, 27. April 2023 um 19 Uhr in der Zehntscheuer Gessenried im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg mit dem Thema „Das Oberamt Waldsee“. Die Struktur unserer Landkreise sah lange Zeit ganz an- ders aus. Mancher erinnert sich vielleicht noch an die Landkreise vor ihrer Reform in den 70er Jahren, doch davor gab es im Königreich Württemberg die Oberämter. Michael Tassilo Wild wird in seinem Vortrag versuchen, der alten Struktur der Oberämter neues Leben einzuhau- chen und vor allem das Oberamt Waldsee, zu dem auch Wolfegg gehörte, anhand ausgewählter Quellen den Zu- hörern näher zu bringen. Freuen Sie sich auf Geschichten aus dem 19. Jahrhundert über Verwaltung, Spätzle und gesegnete Viehherden! Eine Anmeldung zum Vortrag ist nicht erforderlich, der Eintritt beträgt 4,00 €. Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau Sommercamp im Zimmerer-Ausbildungszentrum Biberach Das Bildungszentrum Holzbau - die überbetriebliche Ausbildungsstätte der Zimmerer/Zimmerinnen in Ba- den-Württemberg - bietet im Sommer vom 31. Juli bis 4. August 2023 ein Programm für Jugendliche an, die den Beruf des Zimmerers/der Zimmerin näher kennen- lernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm aus Werkeln und Freizeit können Schüler/innen, die in die letzte Klasse der allgemeinbildenden Schulen kommen, Einblick neh- men in das Tätigkeitsfeld der Zimmerleute und selbst etwas Handwerkliches herstellen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit in dem Wohn- heim der Auszubildenden zu übernachten. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Für das Sommercamp sind ab sofort Anmeldungen möglich beim Bildungszentrum Holzbau in Biberach: info@zimmererzentrum.de oder telefonisch 07351-44 091 0 Informationen können auch im Internet abgerufen wer- den unter https://zimmererzentrum.de/ausbildung/sommercamp/ Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. GESUNDHEIT Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. GESCHÄFTSANZEIGEN Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. Egal mit welchem Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Mitarbeiter (m/w/d) Betriebsgastronomie | Teilzeit Versorgen Sie in unserem Betriebsrestaurant am Standort Ravensburg West die Kolleginnen und Kollegen mit leckeren Speisen, Snacks und Getränken. (Job-ID 42690) Laborant (m/w/d) Chemische Analytik | Vollzeit Führen Sie am Standort Ravensburg oder Langenargen die Freigabeprüfungen von Ausgangsstoffen und Fertig- arzneimitteln durch. (Job-ID 34501) Mitarbeiter (m/w/d) Lösungsherstellung | Vollzeit Mit Ihrem pharmazeutischen oder technischen Hintergrund stellen Sie am Standort Ravensburg Süd mit größter Sorgfalt Arzneimittellösungen her. (Job-ID 42669) Vorteile: attraktive Vergütung, modernes Umfeld Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Für alle Ausschreibungen gilt: Haben Sie Fragen an uns? Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter Tel. +49 751 3700 6322 für Sie erreichbar. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. Bei uns bekommen Sie vollen Rückhalt. Egal mit welchem Background. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. Egal mit welchem Lust auf nette Kollegen, fl exible Arbeitszeiten und eine 4-Tage Woche? Dann bist du bei uns richtig! Wir sind ein dynamisches, mittelständisches und zukunftsorientiertes Planungs- und Sachverständigenbüro. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ingenieur/in (m/w/d) Umwelt- oder Verfahrenstechnik und Technische/n Systemplaner/in (m/w/d) Elektro/TGA Gesellschaft für Umwelttechnik Bojahr mbH & Co. KG Wilhelm-Brielmayer-Straße 10, 88213 Ravensburg Bewerbungen bitte per Mail an info@u-t-b.de Nähere Informationen unter www.u-t-b.de oder 0751/994388-0 Für unser Architekturbüro in Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Büroassistent/in für Sekretariat (m/w/d) vormittags zur Unterstützung unseres Teams bei Sekretariatstätigkeiten | Büromanagement | Öffentlichkeitsarbeit in einem spannenden Arbeitsumfeld mit interessanten Projekten. Wenn Sie Zuverlässigkeit, Motivation, Bereitschaft zu selbstständigem und verantwortungsvollem Arbeiten mitbringen und wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an sekretariat@grath-architekten.de Grath Architekten BDA Marktstraße 10 88212 Ravensburg Tel. 0751 35970 0 www.grath-architekten.de STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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                Zuletzt geändert: 21.04.2023
                02_Inforeihe_Energiedialog.pdf

                Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg[mehr]

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                  Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Seite 2 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Gemeinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Verfassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Diese Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fortschreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Gemeinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reitanlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Seite 3 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwicklungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anliegerprojekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzunehmen. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamtgemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkundung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit einer Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwillig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. Seite 4 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grünzug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielabweichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zugestimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bauplatzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahlreiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Beschlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitverein" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung einer Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des ortsansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) Seite 5 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße" für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdgeschoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumerweiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bauvorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der ganzen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Aufteilung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grundstücksflächen ergeben. Seite 6 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäuser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des bestehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie Seite 7 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 die 1995 errichtete Gaupe geplant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Marsweiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Seite 8 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschließung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohn- hauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Straßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nachbargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Seite 9 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967-1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wurde der massive Baukörper bemängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich europaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Seite 10 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Feststellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Landratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind Anregungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schriftlich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Beanstandungen ausräumen. Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesondere Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prüfung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachgerecht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinweise im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergartenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: Seite 11 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kindergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem bestehenden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. Seite 12 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiedenen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Besetzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haushaltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbearbeitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstandeten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungskörper ist in Planung. Seite 13 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungsmaßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungs- maßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezahlen muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Beschilderung wird noch vorgenommen.[mehr]

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                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Sachverhalt: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. April 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Seite 2 von 12 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corona In Baindt haben wir derzeit 36 infizierte Personen, 17.570 Fälle im Landkreis Ravensburg und eine Inzidenz von 155,2 im Landkreis. b) Tests werden immer wichtiger Apotheker Dr. Jens Scheibner führt auch für BaindterInnen Tests durch. Das DRK testet immer mittwochs und ab nächster Woche auch der Ortsverband der CDU immer freitags, so lange Bedarf besteht. Über weitere Testangebote freuen wir uns. c) Impfungen Die 2. Impfung durch das mobile Impfteam war am vergangenen Montag, kurzfristig haben wir weitere 12 Impfdosen erhalten. Somit haben 24 Personen die Erstimpfung erhalten und 12 Personen die Zweitimpfung. d) „Baindt blüht auf“ StudentInnen des Studiengangs Umweltbildung der PH Weingarten führen einen Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt durch. Es sollen Anreize geschaffen werden, die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. TOP 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 Kämmerer Abele berichtet: Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes zu identifizieren und nutzen zu können. Folgende Maßnahmenbereiche werden durch den eea erschlossen: • Entwicklungsplanung / Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen Seite 3 von 12 • Versorgung und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation / Kooperation Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt. Als eea®-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100% zertifizierten Ökostrom und trägt hiermit aktiv zur Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung installiert. Flächen sparen und Innenentwicklung für zukunftsorientiere Siedlungsentwicklung wird in Baindt vorangetrieben. Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung u. a. im Fischerareal umgesetzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, wird ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Flächennutzung gelegt. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten sowie einem konsequenten Radwegeausbau werden ökologische Schwerpunkte im Bereich der Mobilität gesetzt. Der Fuhrpark in der Gemeindeverwaltung wird Schritt für Schritt auf E-Mobilität umgestellt. Die im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Ein Großteil der Maßnahmen konnte bereits abgeschlossen werden oder befindet sich in der Planung. Jedes Jahr wird das Erreichte überprüft, aktualisiert oder weitere Maßnahmen aufgenommen. Das sogenannte Audit führt das Energieteam (Ortsbaumeister Herr Roth, Kämmerer Herr Abele, Energiedienstleister Kirchner Energie, Bürgermeisterin Frau Rürup) zusammen mit der Energieagentur Ravensburg mit einem Zertifizierer der Bundesgeschäftsstelle vom European Energy Award durch. Das eea Team hat in den letzten Monaten die Daten und Unterlagen für das Audit zusammengetragen und im Februar 2021 die Rezertifizierung online durchgeführt. Ursprünglich war das externe eea-Audit auf Ende 2020 in Präsenz geplant, wurde Corona bedingt jedoch auf dieses Jahr in einem Online- Format verschoben. Das Ergebnis liegt nun vor und die Gemeinde Baindt hat die Rezertifizierung erfolgreich absolviert. Die offizielle Verleihung des European Energy Award durch den alten bzw. neuen Umweltminister erfolgt am 21.05.2021 bei einer landesweiten Veranstaltung in Ulm. Die Auszeichnung erfolgt nach Erreichen einer bestimmten Punktzahl aus dem Maßnahmenkatalog: Diese sind maximal über sechs Handlungsfelder erreichbar. Seite 4 von 12 Bei Erreichen von mindestens 50% der maximal möglichen Punktezahl erfolgt die Auszeichnung mit dem European Energy Award, bei 75% mit dem European Energy Award Gold. Bei der eea Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der aktuellen Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkte). Nähere Informationen inklusive der Stärken und den Optimierungspotentialen sind dem erstellten eea-Bericht in der Anlage zu entnehmen. Einstweilen geht es darum, die geplanten Maßnahmen weiter in die Praxis umzusetzen. Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweis stellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dieses Instrument ermöglicht zunächst einmal die Einordnung und Bewertung der vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage lassen sich dann effektive Potentiale für weitere Energiesparmaßnahmen identifizieren und zunächst in einem Maßnahmenkatalog auflisten, der dann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten abgearbeitet werden kann. Im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen fällt die Gemeinde Baindt ab. Im Bereich erneuerbare Energie Wärme sollte die Gemeinde ebenfalls, wie im Bereich des Energieverbrauches Wärme und Elektrizität, tätig werden. In der nächsten Zertifizierung werden alle öffentlichen Gebäude (Schule, Rathaus, Kindergarten, Asyl- und Obdachlosengebäude) komplett erneut auf den Prüfstand gestellt. Energieeffizienz und Energie sparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Für eine erfolgreiche Energiewende ist deshalb entscheidend, sowohl die Energieeffizienz zu steigern als auch den absoluten Energiebedarf zu senken. Deshalb ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die gute eea-Zertifizierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich kommunale Gebäude und Anlagen im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz und auf den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen aufzuarbeiten. Seite 5 von 12 TOP 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: a) Rechnungsergebnis Betrieb Nahwärmeversorgung 2020: Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -11.250 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 7.432,31 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2020). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €). Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Seite 6 von 12 Herr Henzler wird auf die energetische Bewertung eingehen. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pandemie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) ausgewirkt. Im Rahmen des eea müssen Mehrverbräuche hinterfragt werden. Die Wärmeverkaufspreise für 2020 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr minimal von 5,60 ct/kWh auf 5,53 ct/kWh. Die Grundpreise erfuhren aufgrund der geringen Inflationsrate einen geringen Preisanstieg auf 23,02 €/kW (Vj. 22,97 €/kW). Die Gemeinde Baindt profitiert von der Ausschreibung von günstigeren Gaspreisen im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2024. Fazit: Das abgelaufene Kalenderjahr 2020 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die Situation auf eine zusätzliche regenerative Energieform umzustellen, kann sich evtl. als idealer Zustand darstellen: Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats zum Nahwärmenetz – Ausbau Fischerareal mit regenerativer Wärmequelle - Primärenergiefaktor Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung möglichst regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger sollte einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus Erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit einem Gasspitzenlastkessel reicht dafür nicht mehr aus. Ein zusätzlicher Wärmeerzeuger ist zur Ergänzung des Energiemix notwendig. Der Gemeinderat hat bereits für den Anschluss des Fischerareals votiert. Dieser Beschluss der Erweiterung wird nochmals mit dem Netzausbau und dessen Energiequelle im Nachgang getroffen. Das Büro Kirchner Energie GmbH ist aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren und auch im Wege der Zuschussanträge für das Nahwärmenetz eine Aussage zu treffen. Der Primärenergiefaktor ist ein nützlicher Faktor zur einfachen Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Seite 7 von 12 Wie bereits im eea erwähnt ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Dies erreicht man dadurch, dass die neu zu errichtenden Gebäuden im Effizienzhausstandard gebaut werden. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhausstandard erreichen zu können. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Der Abgang von der Haupttrasse zum Fischerareal wurde bereits realisiert und ein Wärmeliefervertrag mit dem Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Die Vollversorgung des Objektes wäre möglich. Die Gemeinde kommt bei der Wirtschaftlichkeit in der derzeitigen Form der zusätzlichen Anschlüsse zu einem positiven Ergebnis. Mit der Umstellung auf eine regenerative Energieform werden die Zuschüsse ausgelotet. Neben dem European Energy Award sprechen Punkte wie Klimaneutralität und auch Zuschüsse für die nachfolgenden Objekte im Wege der Schulsanierung für einen langfristig regenerativen Träger. Bei der Erweiterung des Nahwärmenetzes ist § 102 Gemeindeordnung und hier die Zustimmung des Gemeinderates zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt es, das Risiko eines längeren Ausfalls über einen 24/7 Service und mobile Heizzentralen abzusichern. Bei dem Ergebnis 2020 ist zu berücksichtigen, dass Abschreibungen in Höhe von 38.373,93 € und eine Trägerdarlehensverzinsung in Höhe von 1,9% bzw. 6.574,31 € erwirtschaftet wurden. Es wurden Verwaltungskostenanteile von Finanzverwaltung (Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, Quotenberechnung, Jahresabschluss, Haushaltsplanung), Bauamt (Technische Betreuung, Erfassung Zählerdaten etc.) sowie Bauhofstunden im laufenden Bereich in Höhe von insgesamt 21.336,76 € verrechnet. Der Betrieb Fernwärmeversorgung steht und fällt mit der Betreuung. Mit Herrn Henzler haben wir einen guten technischen Leiter und mit Herrn Roth und Herrn Kumpf Personen, die seine Anweisungen gut umsetzen können. Der Verwaltungsaufwand des Fernwärmenetzes ist weiterhin nicht zu unterschätzen und sollte möglichst genau beziffert werden. Der Vorteil der Fernwärmeversorgung beziffert sich laut der Finanzverwaltung in folgenden Punkten: Bei der Investition konnte aufgrund der Quotenregelungen für Strom und Wärme nur die Vorsteuer für den „Privaten Bereich“ geltend gemacht werden. Bei den laufenden Ausgaben kann nur die Vorsteuer entsprechend der Quote für den „Privaten Bereich“ gezogen werden. Der Regiebetrieb Stromerzeugung und Fernwärme profitiert im Seite 8 von 12 öffentlichen Bereich durch etwas vergünstigte Bezüge im Bereich der Eigenstromnutzung und durch den Wärmepreis. Die Abschreibungen der Fernwärmeversorgung werden finanziert. Die Leitungen werden auf 25 Jahre abgeschrieben. Die Blockheizkraftwerke werden auf 10 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Fernwärmeversorgung ist immer gut solange sie zuverlässig läuft. Mit den privaten Liegenschaften hat die Gemeinde zusätzliche Verantwortung übernommen. Die zusätzlichen Nahwärmeanschlüsse sollten die anstehenden Kosten (zusätzliches BHKW, Leitungstrasse der Fischerstraße, 24/7 Service) über die Hausanschlussverträge amortisieren. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. 2. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Um diesen mit dem Nahwärmenetz erreichen zu können, ist ein regenerativer Anteil in der Heizzentrale notwendig. 3. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, Zuschussanträge für ein regeneratives Nahwärmenetz und für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. 4. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird zur Prüfung und Untersuchung des regenerativen Energieträgers (Pellets, Hackschnitzel etc.) beauftragt. TOP 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Am 25.03.2021 fand ein Termin mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbauamt gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung in der Ortsmitte von Baindt statt, um die bestehende Fußwegeverbindung vom Fischerareal in die Ortsmitte in Augenschein zu nehmen. Für die Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nähe der Bäckerei in Richtung Westen, auf der Marsweilerstraße, spricht die bessere Anbindung zur Klosterwiesenschule, zum Lebensmittelmarkt Feneberg und zum Fischerareal. Mit dieser Verlegung wird eine sichere und gute Wegeverbindung zum neuen Fischerareal angestrebt. Die Beteiligten befürworteten und unterstützten dieses Vorgehen. Die bestehende Linksabbiegerspur in das Fischerareal soll hierfür geringfügig verkürzt Seite 9 von 12 werden. Aufgrund der Fahrbahnbreite an der geplanten neuen Überquerungsstelle wird zusätzlich zum Zebrastreifen eine Querungshilfe benötigt. Um das Fischerareal mit dem Dorfplatz auf direktem Weg über die Küferstraße zu verbinden, wurden die rechtlichen Möglichkeiten erörtert. Aufgrund der Kurvenlage und der bestehenden Bushaltestelle in der Küferstraße, sehen Polizei und Straßenverkehrsbehörde einen Zebrastreifen sowie eine Querungshilfe als problematisch an. Die notwendige Aufstellungsfläche der überquerenden Personen kann nicht ausreichend eingesehen werden und somit gibt es keine Möglichkeit für einen Zebrastreifen, Querungshilfe oder eine Ampel. Eine Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden sowie den Bus auf der Straße halten zu lassen, würde die bestehende Problematik nicht lösen. Im weiteren Verlauf muss eine Lösung gefunden werden, um Fußgänger möglichst sicher über die Straße zu führen, diese könnte auch gestalterischer Art sein. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Möglichkeiten zur sicheren Überquerung der Marsweilerstraße und der Küferstraße zu prüfen. TOP 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU- Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Beschluss: Seite 10 von 12 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleistungen (Architektur, Elektroplanung, Heizung-Lüftung-Sanitär, Tragwerksplanung) ab Leistungsphase 4 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule europaweit auszuschreiben. 2. Die erforderlichen Unterlagen werden in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei W2K aus Freiburg erarbeitet. 3. Die Ausschreibungsveröffentlichung erfolgt über die Plattform des Landkreises. TOP 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr betreibt im Haupterwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb für Schweinezucht. Geplant ist die Errichtung einer Verkaufshütte mit Selbstbedienung auf dem Grundstück zwischen Wohngebäude und Kreisstraße mit einer Grundfläche von 3,0m auf 3,0m, einer Höhe von 2,00m an der Traufe und 2,40m an der hohen Seite des Pultdaches. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Seite 11 von 12 Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert und der Ausführung oder Benutzung beeinträchtigt nicht die öffentlichen Belange. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flurstück 803/1, Dachsstr. 4 will der Bauherr einen Carport in Holzkonstruktion mit einer Länge von 5,50 m, einer Breite von 5,40 m und einer Höhe von 3,00 m zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen bauen. Der geplante Carport soll in die Südost -Ecke des Grundstücks, an die Dachsstraße, gebaut werden. Da die Fläche des überdachten Stellplatzes weniger als 30 m² beträgt, ist dieser nach § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Grundstück Flst. Nr. 803/1 liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Friesenhäusle III“. Im Bebauungsplan sind für Garagen Bauquartiere ausgewiesen. Der geplante Carport (wird nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wie eine Garage behandelt) liegt außerhalb dieser Fläche und auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Garagen müssen laut Bebauungsplan ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18-22° haben und als Massivbau erstellt werden. Die Dachdeckung muss mit dunkelfarbigem Welleternit erfolgen. Vor Garagen sind Abstellflächen von 5,00 m erforderlich. Da diese Festsetzungen nicht eingehalten werden, sind hierfür 6 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit dem geplanten Carport wird die zulässige Grenzbebauung (9,00 m) entlang der Grenze zum Grundstück Dachsstr. 2 überschritten. Die Nachbarin stimmt einer Abweichung von den Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 LBO zu und die Baurechtsbehörde würde die Abweichung genehmigen. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Seite 12 von 12 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abwei- chung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Zu berücksichtigen ist die verkehrliche Situation und der Umstand, dass im Bebauungsplangebiet nur 4 Garagen, die am Ende einer Sackgasse liegen, den erforderlichen Abstand zur Straße nicht einhalten. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: • Dachneigung • Dachform • Dacheindeckung • Massive Bauweise • Überschreitung des Baufeldes 2. Das gemeindliche Einvernehmen wird für folgende Befreiung nicht erteilt: • Abstand zur Erschließungsstraße TOP 10 Anfragen und Verschiedenes Homepage Gemeinde Baindt - Bürgerbus In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde beschlossen, dass der Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt wird. Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ die Informationen zum Bürgerbus zu löschen.[mehr]

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