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Kindertagespflege

Kindertagespflege Der Familienalltag fordert volle Konzentration und viel Kraft. Da stellt sich für viele Eltern die Frage nach einer verlässlichen und flexiblen Kinderbetreuung. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater sind wir Ihnen gerne behilflich. Oder aber wollen Sie selber Tagesmutter/vater werden? Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Allerdings handelt es sich hier um eine familiäre Tagesbetreuung, da die Tagesmütter und Tagesväter in der Regel zu Hause arbeiten und dort Kinder betreuen. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Voraussetzung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei unterstützen die regionalen Vermittlungsstellen mit ihrem Angebot Eltern, Tagesmütter und Tagesväter, so wie alle Interessierten an der Kindertagespflege. Angebote der Vermittlungsstellen: Wir helfen Eltern bei der Suche nach geeigneten Tages­pflegepersonen und vermitteln Tagesmütter/-väter. Wir stellen die Eignung und Qualifizierung und die regel­mäßige Fortbildung der Tagespflegepersonen sicher. Wir begleiten Eltern und Tagespflegepersonen bei der Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zum Wohle der Kinder. Wir unterstützen Eltern und Tagespflegepersonen in ihrer Zusammenarbeit. Wir begleiten Tagespflegepersonen bei der Gestaltung des Tagespflegealltags mit den Kindern. Bei Interesse melden Sie sich bei der Vermittlungsstelle Region Schussental (Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolpertswende). Weitere Informationen erhalten Sie auch im Flyer (PDF-Dokument, 1,83 MB, 02.10.2024) der Kindertagespflege. Caritas Bodensee-Oberschwaben Seestr. 44, 88214 Ravensburg Telefonnummer: 0751/3625618 oder Telefonnummer: 0751/3625636 ktp-rv(@)caritas-bodensee-oberschwaben.de[mehr]

Zuletzt geändert: 02.10.2024
Öffentliche Ladesäulen

Öffentliche Ladesäulen in der Gemeinde Baindt Sie sind mit dem Elektroauto unterwegs und möchten dieses laden? Dann gibt es in der Gemeinde Baindt einige Möglichkeiten, wo Sie ihr Fahrzeug laden können. Hier finden Sie alle derzeit öffentlich zugänglichen Ladesäulen : A) Gebiet Ortsmitte Schnellladesäule Fenebergparkplatz Standort: Fischerstraße 2, 88255 Baindt Anbieter: Numbat GmbH Typ: Schnellladesäule Combo Typ 2 mit 50 bzw. 300 kW Anzahl Ladepunkte: 2 sonstiger Hinweis: Die maximale Ladezeit beträgt hier 120 min. Ladesäule Fischerareal Standort: Parkplatz Fischerstraße, 88255 Baindt Anbieter: Deer Mobility Solutions Typ: Normalladesäule Typ 2 mit 22 kW Anzahl Ladepunkte: 2 sonstiger Hinweis: Ein Ladepunkt ist dauerhaft für Carsharingfahrzeuge der deer GmbH reserviert. Der zweite Ladepunkt ist für öffentliches laden vorgesehen, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug des Anbieters belegt ist. B) Gewerbegebiet Mehlis Stromtankstelle Standort: Am Umspannwerk 6, 88255 Baindt Anbieter: Jöchle Mobility GmbH Typen: Schnellladesäulen Combo Typ 2 mit jeweils bis zu 150 kW Ladepunkte Typ 2 Dose 22 kW Anzahl Ladepunkte: 10 schnell und 6 normal Ladestation Standort: Am Umspannwerk 24, 88255 Baindt Anbieter: Technische Werke Schussental GmbH Typ: Ladepunkte Typ 2 Dose 22 kW Anzahl Ladepunkte: 8[mehr]

Zuletzt geändert: 30.10.2024
Hundetoiletten

Service für Hundebesitzer: Hundetoiletten Rund 200 Hunde gibt es in der Gemeinde Baindt, die eine große Menge an Hundekot zurücklassen. Hundekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Wiesen usw. sind ein großes Ärgernis, und können Beschwerden und heftige Diskussionen auslösen. Nach den Vorschriften des Abfallgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und der Polizeiverordnung muss der Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes sofort entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch gesundheitsgefährdend. Er ist Nährboden für Bakterien und Würmer. Wird Hundekot nicht sofort beseitigt, besteht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten oder dass sich Nutztiere, wie z.B. Kühe oder Schafe infizieren und erkranken. Um dem Hundekot-Problem Abhilfe zu schaffen, hat die Gemeinde schon vor vielen Jahren sogenannte Hundetoiletten aufgestellt, damit Hundeführer die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners einfacher entsorgen können. Dieser Service wird inzwischen von vielen Hundehaltern sehr gut angenommen. Die Hundetoiletten sind an folgenden Standorten aufgestellt: 1. Marsweilerstraße, am Dorfplatz (aktuell wegen Baustelle abgebaut) 2. Thumbstraße, zwischen Kindergarten St. Martin und Blindenschule 3. Marsweilerstraße, am Hochbehälter 4. Annabergstraße 5. Badweg, beim Verbindungsweg zur Blumenstraße 6. Grünenbergstraße, am Waldspielplatz 7. Alte B 30, Eingangsbereich 8. Alte B 30, Kornblumenstraße 9. Boschstraße/Maybachstraße, am Sportplatz 10. Hirschstraße, Bifang 11. Hirschstraße 12. Schwarzlochweg 13. Thomas-Dachser-Straße/ Schwarzlochweg 14. Parallelweg Thomas-Dachser-Straße, zum Pumphaus 15. Baienfurter Straße, zwischen Schachen und Baienfurt 16. Gewerbegebiet Mehlis, Am Föhrenried 17. Riedsennstraße, am Parkplatz 18. Wanderparkplatz Marsweilerstraße 19. Sulpacher Straße, Einfahrt Sulpach 20. Kiesgrubenstraße 21. Schachenerstraße 22. Brücke B 30 23. Marderstraße 24. Im Voken 25. Im Ried 26. Alte B 30 ganz oben Ortsplan (PDF-Dokument, 11,5 MB, 04.07.2024) mit den eingetragenen Standorten Die Bedienung der Hundetoiletten ist sehr einfach und hygienisch. Es handelt sich um Abfallbehälter mit Plastiktüten. Der Hundekot ist mit der Tüte aufzunehmen und in den unteren Behälter zu werfen. Die Behälter werden regelmäßig entleert. Alle Hundehalter werden gebeten, diesen Service der Gemeinde zu nutzen und damit einen Beitrag zu einem sauberen und hygienischen Ortsbild zu leisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.07.2024
Bürgerstiftung

Bürgerstiftung Baindt Mit der aktiven Beteiligung von Baindter Bürgerinnen und Bürgern soll eine unabhängige, autonom handelnde und gemeinnützige Stiftung für die Gemeinde entstehen. Diesen einstimmigen Beschluss fasste der Baindter Gemeinderat. Damit können Vermögenswerte auf Dauer zugunsten aller Einwohnerinnen und Einwohner erhalten sowie Spenden der Stiftung gezielt für lokale Projekte verwendet werden. Die Erträge des Stiftungsfonds kommen ausschließlich Projekten in der Gemeinde Baindt zugute. Der Stiftungsfonds wird unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg (BSKR) verwaltet. Diese Struktur bietet viele Vorteile, darunter Kosteneffizienz, administrative Unterstützung, Synergien sowie die Nutzung eines bestehenden und sehr erfolgreichen Netzwerkes. Zunächst ist ein Stiftungskapital von 50.000 Euro nötig. 25.000 Euro trägt die Gemeinde Baindt bei. Im Wesentlichen bietet die BSKR der Gemeinde die Möglichkeit, Geld zu besseren Konditionen anzulegen und unterstützt darüber hinaus mit Kompetenz und Fachwissen. Die Gemeinde erhofft sich damit eine Förderung des sozialen Zusammenhalts, der lokalen Entwicklung und eine bessere Umsetzung bei gemeinnützigen Aufgaben und Herausforderungen. Welche Zwecke sollen in der Gemeinde Baindt unterstützt werden? Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit Bildung, Erziehung und Sport Förderung von Menschen in sozialer Not, bei Benachteiligung und in besonderen Lebenslagen Kunst, Kultur und Musik Umwelt- und Naturschutz Wie kann sich jeder und jede Einzelne in die Bürgerstiftung Baindt einbringen? Werden Sie Zustifterin oder Zustifter der Bürgerstiftung Baindt. Ab einer Zustiftung von 500 Euro werden Sie Teil der Stifterversammlung und erhalten eine Stifterurkunde. Außerdem können Sie die Bürgerstiftung durch eine Spende in beliebiger Höhe unterstützen. Sie haben die Möglichkeit, die Bürgerstiftung per Testament zu unterstützen. Wohin kann die Zustiftung oder Spende überwiesen werden? Kontoinhaber: Bürgerstiftung Kreis Ravensburg (Zusatzfeld, falls vorhanden: Bürgerstiftung Baindt) Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE 37 6505 0110 0101 1990 30 Bitte geben Sie Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.[mehr]

Zuletzt geändert: 20.08.2024
Geruchsmodell Sulpach

Geruchsmodell Sulpach Hier finden Sie alle Informationen zum Geruchsmodell Sulpach: Endbericht (PDF-Dokument, 4,70 MB, 05.06.2024) Plan (PDF-Dokument, 1,28 MB, 05.06.2024) mit Gesamtbelastung der einzelnen Objekte[mehr]

Zuletzt geändert: 05.06.2024
Netzmonitor

[mehr]

Zuletzt geändert: 20.06.2024
KLAK - das Klimaanpassungskonzept

Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und damit auch im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Von zunehmender Hitzebelastung besonders stark betroffen sind dabei dicht bebaute, versiegelte, innerstädtische Bereiche, in denen bereits in der Vergangenheit ein deutlicher, sogenannter „städtischer Wärmeinseleffekt“ messbar war (siehe Abbildung). Ebenso ist in Zukunft von einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Trocken- und Hitzeperioden sowie von Starkregenereignissen auszugehen. Um diesen nachteiligen Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu begegnen, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Im August 2023 wurde dieses wegweisende Konzept fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung beschlossen. Broschüre Mitten im Klimawandel (PDF-Dokument, 1,52 MB, 11.07.2024)[mehr]

Zuletzt geändert: 11.07.2024
Finanzen der Gemeinde

Gemeindehaushalt / Doppelhaushalt 2025/2026 – Beschluss am 14.01.2025 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2025/2026 (PDF-Dokument, 14,5 MB, 14.01.2025) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 127,83 KB, 17.12.2024) Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen (PDF-Dokument, 107,78 KB, 15.01.2025) In der Haushaltsberatung in Bezug auf Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen legt der Gemeinderat Jahr für Jahr fest, welche Schwerpunkte die Verwaltung mit ihrer täglichen Arbeit verfolgen soll. Die Planung beruht auf dem Grundsatz des ökonomischen Umgangs mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Ressourcen. Weitere wichtige Prinzipien sind die Generationengerechtigkeit, die Öffentlichkeit der Debatte um die Finanzen und die Sicherheit, was unter anderem spekulative Geschäfte oder eine zu hohe Verschuldung ausschließt. Jahresabschluss 2023 Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gemeindeverwaltung, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insbesondere als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeverwaltung darzustellen. Jahresabschluss 2023 (PDF-Dokument, 7,08 MB, 07.06.2024) Nachtragshaushalt 2024 Der Gemeinderat hat am 13.12.2023 die erste 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 beschlossen. Nachtragshaushaltssatzung (PDF-Dokument, 1,10 MB, 13.12.2023) Jahresabschluss 2022 Jahresabschluss 2022 (PDF-Dokument, 8,24 MB, 14.06.2023) Gemeindehaushalt / Doppelhaushalt 2023/2024 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2023/2024 (PDF-Dokument, 10,1 MB, 21.12.2022) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 123,34 KB, 04.01.2023) (pdf-Datei) Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2021 (PDF-Dokument, 7,87 MB, 18.05.2022) Haushaltsplan 2021/2022 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2021/2022 (PDF-Dokument, 10,9 MB, 07.01.2021) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 143,36 KB, 07.01.2021) Wissenwertes rund um die gemeindlichen Finanzen (PDF-Dokument, 256,11 KB, 07.01.2021) Jahresabschluss 2020 Jahresabschluss 2020 (PDF-Dokument, 7,60 MB, 04.06.2021) Jahresabschluss 2019 Jahresabschluss 2019 (PDF-Dokument, 6,03 MB, 29.06.2020) Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 (PDF-Dokument, 343,50 KB, 05.03.2020) Haushaltsplan Haushaltsplan 2019/2020 (PDF-Dokument, 9,82 MB, 12.02.2021) Jahresrechnung Jahresrechnung 2018 (PDF-Dokument, 5,38 MB, 14.02.2020)[mehr]

Zuletzt geändert: 15.01.2025
Abfalltermine

Abfallkalender 2025 Der Abfallkalender 2025 ist online und in der Abfall App RV verfügbar Ab sofort steht der digitale Abfallkalender 2025 für den Landkreis Ravensburg in der Abfall App RV zur Verfügung. Mit der Abfall App RV kann man sich zuverlässig und bequem über die Abfuhrtermine für Restmüll,- Biomüll-, Papiertonne und Gelbe Tonne erinnern lassen. Als weiteren Service bietet die App auch die Termine der mobilen und stationären Problemstoffsammlung. Sie steht in den gängigen App Stores kostenfrei zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken.[mehr]

Zuletzt geändert: 02.01.2025
Gesplittete Abwassergebühr

Einführung der Gesplittete Abwassergebühr Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 11.03.2010 (PDF-Dokument, 74,78 KB, 25.09.2019) wurde festgelegt, dass die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Bis 2009 war die Abwassergebühr abhängig vom Frischwasserbezug. Jetzt muss die Gemeinde - wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erheben. Die Niederschlagswassergebühr stellt KEINE zusätzliche Gebühr dar. Künftig werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip umverteilt. Die Richter begründen die Entscheidung vor allem damit, dass die Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und das hiervon abgeleitete Niederschlagswasser selbst bei Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sei, dass damit keine „homogene Siedlungsstruktur“ mehr gegeben sei. Deutlich wird dies insbesondere, weil der Frischwassermaßstab bei Wohngebäuden stark personenabhängig ist, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers von der Größe des Grundstücks und der Gestaltung der Grundstücksflächen abhängig ist. Diese Unterschiedlichkeit wird durch die ausschließliche Anwendung des Frischwassermaßstabes nicht ausreichend berücksichtigt. Wie wird die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr umgesetzt? Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren erfordert die Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einleiten. Diese Flächenermittlung wird auf der Grundlage der ALK-Daten (automatisiertes Liegenschaftskataster) vorgenommen. Zusätzlich ist jeder Grundstückseigentümer gefordert, in einer Selbstauskunft die Richtigkeit der erhobenen Flächen zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und Auskunft zu geben, welche weiteren Flächen tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Maßstäbe für die Kalkulation Die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren sind künftig nach verschiedenen Maßstäben zu kalkulieren - Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserbezug - Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche mit differenzierten Abflussfaktoren Bei den Abflussfaktoren wird unterschieden nach 1. überbauten Flächen Standarddach und Begrünten Dachflächen 2. befestigten Flächen Wasserundurchlässige Flächen ( Asphalt, Beton, Bitumen) Teilweise wasserdurchlässige Flächen (Beton und Natursteinpflaster,Platten, Verbundsteine und Rasenfugensteine) Wenig versiegelte Flächen (Rasengittersteine, Kies- und Schotterflächen,wassergebundene Decken, Schotterrasen Für Zisternen und Versickerungsanlagen mit Überlauf in öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen werden die angeschlossenen Flächen zusätzlich reduziert. Die Abflussfaktoren müssen noch in der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt werden. Für die Flächenerhebung hat die Gemeinde Baindt das Ingenieurbüro Fassnacht und für die Gebührenkalkulation die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die Unterlagen für die Flächenerhebung mit einer Informationsbroschüre werden mit folgenden Anlagen versand: 1. Plan mit Luftbild, Grenzen und Gebäuden (einfach, gelb gekennzeichnet). Dieser Plan soll der Orientierung und Übersicht dienen. Das Luftbild ist zur Flächenermittlung zu ungenau und es werden auch oft Flächen durch Bäume und Schatten verdeckt. 2. Plan mit Grenzen, Gebäuden und Meter-Raster (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Plan werden die Flächen sowie die gemessenen Maße eingetragen. Bitte markieren Sie ALLE versiegelten Flächen, auch eventuell zusätzliche Gebäude, bzw. Gebäudeteile, die an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind. Grünflächen bzw. nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Flächen sind nicht zu ermitteln und nicht darzustellen. Beachten Sie bitte, dass die Flächenermittlung auf einfache Art und Weise erfolgen kann. 3. Flächen-Formular (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Formular wurden bereits die Gebäudeflächen eingetragen. Tragen Sie hier bitte nur die versiegelten Flächen ein, welche auch an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Weisen Sie die Flächen den Versiegelungsgraden (Faktoren) wie in den Unterlagen beschrieben zu. 4. Erklärung (einfach, rot gekennzeichnet). Auf dieser Liste bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die jeweiligen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt haben. 5. Bedeutung der farbigen Formularkennzeichnung rot markierte Formulare zurück an die Gemeinde gelb markierte Formulare sind für Ihre Unterlagen Wir haben uns bemüht, das Verfahren und die Unterlagen so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Wir wollen Ihnen mit der Informationsbroschüre einen Leitfaden an die Hand geben, die möglichst alle zu erwartenden Fragen beantwortet Gesplittete Abwassergebühr Rückmeldungen Beim bisherigen Rücklauf ist uns aufgefallen, dass die weiteren versiegelten Flächen (Garagenzufahrt, Hoffläche usw.) oftmals vernachlässigt werden. Es sind alle Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. Zufahrt hat Gefälle zur öffentlichen Strasse und das Niederschlagswasser fließt über die Straße der öffentliche Abwasseranlage (z.B. Straßeneinlauf) zu. Regentonnen können leider nicht berücksichtigt werden, da sie nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr besteht kein Unterschied, ob ihr Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers. Weitere Informationen entnehmen Sie der versandten Broschüre u. a. „Häufig gestellte Fragen“ (PDF-Dokument, 35,50 KB, 25.09.2019) Veränderungsanzeige Abwassergebühr (PDF-Dokument, 151,97 KB, 11.09.2024) Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.12.2024

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