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Steuern, Abgaben & Gebühren

Informationen Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt. Amtsblatt Ab dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 24,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr. Ansprechpartner Telefonnummer: 07502 9406-26 E-Mail schreiben Gewerbesteuer Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 390 %. Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Grundsteuer Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 600 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 230 %. Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025) Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Hundesteuer Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2025: Für den 1. Hund: 102,00 Euro pro Jahr Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 204,00 Euro pro Jahr Für den 1. "Listenhund"*: 550,00 Euro pro Jahr Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 950,00 Euro pro Jahr Zwingersteuer: 204,00 Euro pro Jahr Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben *Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde. Kindergartengebühren Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben. Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier: Elternbeiträge 2025/2026 (PDF-Dokument, 84,60 KB, 29.07.2025) Ansprechpartner Frau Liche Telefonnummer: 07502 9406-43 E-Mail schreiben Abfallgebühren Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl -2345 bei allg. Fragen -2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid E-Mail schreiben Wasser- und Abwassergebühren Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2025 1 m³ Frischwasser: 1,78 € (netto) 1 m³ Schmutzwasser: 2,38 € 1 m² Niederschlagswasser: 0,57 € Gebührenrechner (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 19,30 KB, 09.01.2025) 2025 Allgemein aktuelle Wasseranalyse (PDF-Dokument, 342,25 KB, 07.04.2025) Ansprechpartner Carina Bolz Telefonnummer: 07502 9406-25 E-Mail schreiben Informationen zur Nutzung von Regenwasserzisternen Rückmeldung (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Richtlinien (PDF-Dokument, 52,98 KB, 25.09.2019) Allgemeine Hinweise (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Zweitwohnungssteuer Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete. Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019) . Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 22.10.2025
Gesplittete Abwassergebühr

Einführung der Gesplittete Abwassergebühr Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 11.03.2010 (PDF-Dokument, 74,78 KB, 25.09.2019) wurde festgelegt, dass die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Bis 2009 war die Abwassergebühr abhängig vom Frischwasserbezug. Jetzt muss die Gemeinde - wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erheben. Die Niederschlagswassergebühr stellt KEINE zusätzliche Gebühr dar. Künftig werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip umverteilt. Die Richter begründen die Entscheidung vor allem damit, dass die Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und das hiervon abgeleitete Niederschlagswasser selbst bei Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sei, dass damit keine „homogene Siedlungsstruktur“ mehr gegeben sei. Deutlich wird dies insbesondere, weil der Frischwassermaßstab bei Wohngebäuden stark personenabhängig ist, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers von der Größe des Grundstücks und der Gestaltung der Grundstücksflächen abhängig ist. Diese Unterschiedlichkeit wird durch die ausschließliche Anwendung des Frischwassermaßstabes nicht ausreichend berücksichtigt. Wie wird die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr umgesetzt? Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren erfordert die Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einleiten. Diese Flächenermittlung wird auf der Grundlage der ALK-Daten (automatisiertes Liegenschaftskataster) vorgenommen. Zusätzlich ist jeder Grundstückseigentümer gefordert, in einer Selbstauskunft die Richtigkeit der erhobenen Flächen zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und Auskunft zu geben, welche weiteren Flächen tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Maßstäbe für die Kalkulation Die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren sind künftig nach verschiedenen Maßstäben zu kalkulieren - Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserbezug - Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche mit differenzierten Abflussfaktoren Bei den Abflussfaktoren wird unterschieden nach 1. überbauten Flächen Standarddach und Begrünten Dachflächen 2. befestigten Flächen Wasserundurchlässige Flächen ( Asphalt, Beton, Bitumen) Teilweise wasserdurchlässige Flächen (Beton und Natursteinpflaster,Platten, Verbundsteine und Rasenfugensteine) Wenig versiegelte Flächen (Rasengittersteine, Kies- und Schotterflächen,wassergebundene Decken, Schotterrasen Für Zisternen und Versickerungsanlagen mit Überlauf in öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen werden die angeschlossenen Flächen zusätzlich reduziert. Die Abflussfaktoren müssen noch in der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt werden. Für die Flächenerhebung hat die Gemeinde Baindt das Ingenieurbüro Fassnacht und für die Gebührenkalkulation die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die Unterlagen für die Flächenerhebung mit einer Informationsbroschüre werden mit folgenden Anlagen versand: 1. Plan mit Luftbild, Grenzen und Gebäuden (einfach, gelb gekennzeichnet). Dieser Plan soll der Orientierung und Übersicht dienen. Das Luftbild ist zur Flächenermittlung zu ungenau und es werden auch oft Flächen durch Bäume und Schatten verdeckt. 2. Plan mit Grenzen, Gebäuden und Meter-Raster (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Plan werden die Flächen sowie die gemessenen Maße eingetragen. Bitte markieren Sie ALLE versiegelten Flächen, auch eventuell zusätzliche Gebäude, bzw. Gebäudeteile, die an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind. Grünflächen bzw. nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Flächen sind nicht zu ermitteln und nicht darzustellen. Beachten Sie bitte, dass die Flächenermittlung auf einfache Art und Weise erfolgen kann. 3. Flächen-Formular (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Formular wurden bereits die Gebäudeflächen eingetragen. Tragen Sie hier bitte nur die versiegelten Flächen ein, welche auch an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Weisen Sie die Flächen den Versiegelungsgraden (Faktoren) wie in den Unterlagen beschrieben zu. 4. Erklärung (einfach, rot gekennzeichnet). Auf dieser Liste bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die jeweiligen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt haben. 5. Bedeutung der farbigen Formularkennzeichnung rot markierte Formulare zurück an die Gemeinde gelb markierte Formulare sind für Ihre Unterlagen Wir haben uns bemüht, das Verfahren und die Unterlagen so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Wir wollen Ihnen mit der Informationsbroschüre einen Leitfaden an die Hand geben, die möglichst alle zu erwartenden Fragen beantwortet Gesplittete Abwassergebühr Rückmeldungen Beim bisherigen Rücklauf ist uns aufgefallen, dass die weiteren versiegelten Flächen (Garagenzufahrt, Hoffläche usw.) oftmals vernachlässigt werden. Es sind alle Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. Zufahrt hat Gefälle zur öffentlichen Strasse und das Niederschlagswasser fließt über die Straße der öffentliche Abwasseranlage (z.B. Straßeneinlauf) zu. Regentonnen können leider nicht berücksichtigt werden, da sie nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr besteht kein Unterschied, ob ihr Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers. Weitere Informationen entnehmen Sie der versandten Broschüre u. a. „Häufig gestellte Fragen“ (PDF-Dokument, 35,50 KB, 25.09.2019) Veränderungsanzeige Abwassergebühr (PDF-Dokument, 151,97 KB, 11.09.2024) Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.[mehr]

Zuletzt geändert: 22.10.2025
Helferkreis Asyl

Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen Integration von geflüchteten Menschen Für die Integration von geflüchteten Menschen in Baindt ist Frau Herzer als Integrationsmanagerin zuständig. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Information, Beratung, Unterstützung und Vermittlung an andere Fachdienste in Bereichen wie Sprache und Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit sowie asyl.-, ausländer- und sozialrechtliche Fragen. Die Arbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde, Behörden, Schulen, Vereine, Arbeitgeber, Beratungsstellen und ehrenamtlichen Helfern. Ansprechpartnerin des Helferkreises für geflüchtete Menschen ist Frau Sibylle Boenke Mobil Mobiltelefon: 49 170 1036143 E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Infoboxen

Kontakt Allgemein Kontakt Bürgermeisterin Kontakt Bürgertheke Kontakt Bauamt Öffnungszeiten Kontakt Frau Gerhardt Frau Nicole Gerhardt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefonnummer: 07502 9406-26 E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzungen Informationen zu den Gemeinderatssitzungen. Hier finden Sie unsere Sitzungsberichte: 2025 21.10.2025 23.09.2025 (PDF-Dokument, 153,94 KB, 25.09.2025) 28.08.2025 (PDF-Dokument, 138,33 KB, 10.09.2025) 01.07.2025 (PDF-Dokument, 100,55 KB, 10.07.2025) 08.04.2025 (PDF-Dokument, 153,82 KB, 15.04.2025) 18.03.2025 (PDF-Dokument, 153,97 KB, 15.04.2025) 2024 03.12.2024 (PDF-Dokument, 153,21 KB, 16.01.2025) 12.11.2024 (PDF-Dokument, 116,57 KB, 16.01.2025) 22.10.2024 (PDF-Dokument, 102,04 KB, 16.01.2025) 17.09.2024 (PDF-Dokument, 98,25 KB, 16.01.2025) 10.09.2024 (PDF-Dokument, 98,73 KB, 16.01.2025) 14.05.2024 (PDF-Dokument, 155,32 KB, 25.06.2024) 16.04.2024 (PDF-Dokument, 78,03 KB, 04.06.2024) 19.03.2024 (PDF-Dokument, 157,68 KB, 17.04.2024) 27.02.2024 (PDF-Dokument, 64,20 KB, 19.03.2024) 23.01.2024 (PDF-Dokument, 1,35 MB, 07.02.2024) 2023 07.11.2023 (PDF-Dokument, 158,97 KB, 15.11.2023) 10.10.2023 (PDF-Dokument, 111,48 KB, 20.10.2023) 12.09.2023 (PDF-Dokument, 154,67 KB, 20.09.2023) 01.08.2023 (PDF-Dokument, 175,42 KB, 16.08.2023) 04.07.2023 (PDF-Dokument, 66,89 KB, 03.08.2023) 13.06.2023 (PDF-Dokument, 217,98 KB, 23.06.2023) 07.05.2023 (PDF-Dokument, 146,60 KB, 26.05.2023) 04.04.2023 (PDF-Dokument, 107,95 KB, 19.04.2023) 07.03.2023 (PDF-Dokument, 144,24 KB, 16.03.2023) 14.02.2023 (PDF-Dokument, 81,78 KB, 19.04.2023) 24.01.2023 (PDF-Dokument, 154,52 KB, 14.02.2023)[mehr]

Zuletzt geändert: 24.10.2025
Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen Seit 01.10.2020 werden alle öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chun­gen der Gemeinde Baindt hier veröffentlicht: Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 Änderungssatzung (PDF-Dokument, 80,98 KB, 23.10.2025) (veröffentlicht am 22.10.2025) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung mit Änderung des Gebührenverzeichnisses Gebührenverzeichnis (PDF-Dokument, 128,25 KB, 24.09.2025) (gültig ab 01.11.2025) (veröffentlicht am 24.09.2025) Sanierungsgebiet Ortskern II 3. Erweiterung Sanierungssatzung 3. Erweiterung (PDF-Dokument, 173,63 KB, 28.08.2025) Plan Abgrenzung 3. Erweiterung (PDF-Dokument, 991,05 KB, 28.08.2025) (veröffentlicht am 29.08.2025) Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Lageplan (PDF-Dokument, 184,28 KB, 15.08.2025) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" mit Begründung in der Fassung vom 26.06.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 22.07.2025 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des Gemeindegebietes von "Baindt", etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes "Baindt" und umfasst folgendes Grundstück mit der Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der insgesamt 5,20 ha große Planbereich soll zukünftig mit einer Agri-PV-Anlage bebaut werden, welche die Erzeugung erneuerbarer Energien sowie simultane landwirtschaftliche Produktion gestatten soll. Dem durch die Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich ca. 700 m südöstlich des Plangebiets auf dem Flst. 369/2 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von der Maßnahme 805 Ökopunkte zugeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: Umweltbericht in der Fassung vom 22.07.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter, sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. Umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von April bis Mai 2025 mit schriftlichen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu den Themenfeldern geologische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Landesbergdirektion sowie allgemeinen Hinweisen), des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zu den Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege ohne Anregungen oder Bedenken), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung mit Verweis auf die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum regionalen Grünzug, Teilregionalplan Energie, dem Ausschluss von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten und der expliziten Bezeichnung als Agri-Photovoltaikanlage, zu landwirtschaftlichen Belangen zur Vorrangflur und der Zulassung von Agri-Photovoltaikanlagen und zur Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes, zu Belangen des Straßenwesens und dem Gefährdungspotenzial durch Baumpflanzungen in unmittelbarer Nähe zu Bundes- und Landesstraßen, zur Blendwirkung und der Erfordernis entsprechender Nachweise bzw. Gutachten, zur Entwässerung und dem Verbot von Zuführung von Oberflächenwasser auf Bundes- bzw. Landesstraßen, zu Belangen des Naturschutzes ohne Betroffenheit der Höheren Naturschutzbehörde, zu Belangen des Klimaschutzes zum öffentlichen Interesse in Bezug auf erneuerbare Energien und zur Lücke zwischen Produktion erneuerbarer Energie), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg (zur Lage des Änderungsgebietes im regionalen Grünzug, der Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen, zum Teilregionalplan Energie und zur Bezeichnung als Sondergebiet für Agri-Photovoltaikanlagen), des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Zufahrten, zum Abstand zur Straße gemäß RPS und zur Blendung) und des Landratsamtes Ravensburg mit den Sachgebieten Landwirtschaft (zur eingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund der engen Modulreihenabstände), Altlasten und Bodenschutz (zur Erfordernis eines Bodenschutzkonzeptes und einer bodenkundlichen Baubegleitung, zu Sicherstellung einer fachgerechten und ressourcenschonenden Durchführung der Planung, des Baus, Betriebs und Rückbaus der Agri-PV-Anlage, zu möglichen Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden, allgemeinen Hinweisen und zum Vorkommen von Altlasten im Plangebiet und dem Erfordernis eines Fachbauleiter Altlasten, sofern Bodenaushub anfällt), Forst (zum Ausschluss einer direkten oder indirekten Betroffenheit von Wald), Oberflächengewässer (ohne Betroffenheit), Grundwasser (zum Grundwasserschutz mit der Verwendung von unbelasteten, nicht auswasch- oder auslaugbaren Stoffen und Baumaterialien, zum Abstand der Modultische und der Grundwasserneubildung sowie weitere Hinweise), Abwasser (zur näheren Erläuterung der Ausgestaltung der Inverter und Batteriespeicher), Straßenrecht (zur Blendung und zu geeigneten Maßnahmen als Blendschutz), Verkehr (zum Ausschluss einer Beeinträchtigung durch Blendwirkung, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Abstand zur Straße gem. RPS) und Naturschutz (zum FFH-Gebiet und der Zustimmung zur Einschätzung der nicht zu erwartenden Betroffenheit in der FFH-Vorprüfung, zur Berücksichtigung der Maßnahmen des artenschutzrechtlichen Kurzbericht im Bebauungsplan, zum Erfordernis eines Umweltberichtes mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und dem Erfordernis einer Eingrünung der Agri-PV-Anlage Richtung Norden und Osten zur Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes). FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 23.11.2023 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 12.06.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden ( n.gerhardt(@)baindt.de cc: hannah.igel(@)sieberconsult.eu ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformulieren:Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 15.08.2025 Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2024 (PDF-Dokument, 101,05 KB, 02.07.2025) (veröffentlicht am 02.07.2025) - Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2024 XXL-Landtag verhindern - Bekanntmachung Volksbegehren (PDF-Dokument, 217,59 KB, 23.04.2025) (veröffentlicht am 23.04.2025) Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet (PDF-Dokument, 823,47 KB, 04.04.2025) (veröffentlicht am 03.04.2025) Weitere Informationen zum Zweckverband Interkommunales Gewergebiet finden Sie hier ​​​​​​​. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS)" (PDF-Dokument, 60,81 KB, 03.04.2025) (veröffentlicht am 26.02.2025) Aufstellungbeschluss Agri-PV-Anlage Feuersberg (PDF-Dokument, 20,45 KB, 25.02.2025) und Lageplan (PDF-Dokument, 132,34 KB, 25.02.2025) (veröffentlicht am 21.02.2025) Wahlbekanntmachung Bundestagswahl (PDF-Dokument, 204,70 KB, 07.02.2025) (veröffentlicht am 07.02.2025) Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 (PDF-Dokument, 81,63 KB, 05.02.2025) (veröffentlicht am 07.02.2025) Einladung zur Verbandsversammlung des Interkommunalen Gewerbegebiet Mittleres Schussental (PDF-Dokument, 129,64 KB, 31.01.2025) (veröffentlicht am 31.01.2025) Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 243,12 KB, 24.01.2025) (veröffentlicht am 24.01.2025) Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (PDF-Dokument, 1,14 MB, 23.01.2025) (veröffentlicht am 23.01.2025) Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Genehmigungsbehörde die von den Beteiligten wirksam vereinbarte Verbandssatzung, gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), mit Schreiben vom 14. Januar genehmigt. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (PDF-Dokument, 2,77 MB, 21.01.2025) über die Delegation vergaberechtlicher Befugnisse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (veröffentlicht am 21.01.2025) Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Baienfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt. Genehmigungsschreiben des Regierungspräsidiums Tübingen (PDF-Dokument, 74,63 KB, 17.02.2025) Öffentliche Bekanntmachungen 2024 Alarmplan Fischsterben (PDF-Dokument, 1,01 MB, 05.12.2024) (veröffentlicht 05.12.2024) Satzungsänderung zum 01.01.2025 Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 121,14 KB, 05.12.2024) (veröffentlicht am 05.12.2024) Satzung zur Änderung (PDF-Dokument, 140,29 KB, 15.11.2024) der Satzung über die Benutzungsgebühren der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte (veröffentlicht am 15.11.2024) Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 1,11 MB, 12.12.2024) (ab 01.01.2025) (veröffentlicht am 13.12.2024) Bebauungsplan "Bühl" Bekanntmachung (PDF-Dokument, 98,10 KB, 08.11.2024) des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (veröffentlicht am 08.11.2024) Satzungsänderung zum 01.01.2025 Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (PDF-Dokument, 177,97 KB, 24.10.2024) (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Baindt (veröffentlich am 24.10.2024) Satzungsänderung zum 10.09.2024 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF-Dokument, 63,96 KB, 11.09.2024) (veröffentlicht 11.09.2024) Hauptsatzung (PDF-Dokument, 78,58 KB, 11.09.2024) (veröffentlicht 11.09.2024) Satzungsänderung zum 01.09.2024 für den Abwasserzweckverband Mittlerers Schussental Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (PDF-Dokument, 62,27 KB, 16.08.2024) (veröffentlicht am 16.08.2024) Volksbegehren "Landtag verkleinern" Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ (PDF-Dokument, 228,07 KB, 31.07.2024) (veröffentlicht am 01.08.2024) Satzungsänderung zum 01.01.2025 Satzung (PDF-Dokument, 136,70 KB, 24.07.2024) zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (veröffentlicht am 24.07.2024) Änderungssatzung (PDF-Dokument, 226,25 KB, 24.07.2024) über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (veröffentlicht am 24.07.2024) Satzungsänderung zum 01.09.2024 Satzung zur Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 56,93 KB, 21.06.2024) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab 01.09.2024 (veröffentlicht am 21.06.2024) Satzung (PDF-Dokument, 79,48 KB, 25.06.2024) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Baindt ab 01.09.2024 (veröffentlicht am 21.06.2024) Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 Jahresabschluss 2023 (PDF-Dokument, 217,51 KB, 13.06.2024) (veröffentlicht am 13.06.2024) Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates Hier finden Sie das Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates (PDF-Dokument, 450,94 KB, 10.06.2024) Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Bühl Bekanntmachung (PDF-Dokument, 42,79 KB, 27.05.2024) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,08 MB, 27.05.2024) Bühl (Planteil) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 2,40 MB, 27.05.2024) Bühl (Textteil) Lageplan (PDF-Dokument, 144,00 KB, 27.05.2024) (veröffentlicht am 27.05.2024) Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis Einsicht Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 1,67 MB, 08.05.2024) (veröffentlicht am 08.05.2024) Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats (PDF-Dokument, 479,94 KB, 26.04.2024) (veröffentlicht am 02.05.2024) Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung (PDF-Dokument, 236,25 KB, 16.04.2024) zur öffentlichen Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt am 24.04.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Baindt Satzungsänderungen zum 01.04.2024 Satzung (PDF-Dokument, 106,09 KB, 28.02.2024) zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 28.02.2024) Satzung (PDF-Dokument, 107,97 KB, 28.02.2024) zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) (veröffentlicht am 28.02.2024) Öffentliche Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Bekanntmachung (PDF-Dokument, 31,00 KB, 28.02.2024) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,72 MB, 28.02.2024) (Planteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,00 MB, 28.02.2024) (Textteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Lageplan (PDF-Dokument, 75,11 KB, 28.02.2024) (veröffentlicht am 28.02.2024) Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Aufstellungsbeschluss (PDF-Dokument, 55,82 KB, 07.02.2024) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,72 MB, 07.02.2024) (Planteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,00 MB, 07.02.2024) (Textteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" (veröffentlicht am 07.02.2024) Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt Redaktionsstatut (PDF-Dokument, 56,34 KB, 31.01.2024) für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 31.01.2024) Kommunal- und Europawahl 2024 Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, zeitgleich mit den Kommunalwahlen, statt. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen und öffentlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen in der Gemeinde Baindt. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden außerdem im Amtsblatt der Gemeinde abgdruckt. Öffentliche Bekannmachung (PDF-Dokument, 6,33 MB, 24.01.2024) der Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 (veröffentlicht am 26.01.2024) Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung (PDF-Dokument, 84,12 KB, 10.01.2024) der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 (veröffentlicht am 10.01.2024) Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung (PDF-Dokument, 101,86 KB, 08.01.2024) für das Haushaltsjahr 2024 (veröffentlicht am 08.01.2024) Öffentliche Bekanntmachungen 2023 Satzungsänderungen zum 01.12.2023 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt (PDF-Dokument, 61,76 KB, 29.11.2023) (veröffentlicht am 01.12.2023) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (PDF-Dokument, 182,87 KB, 20.06.2023) wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. (veröffentlicht am 23.06.2023) Satzungsänderungen zum 01.09.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 174,54 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 668,51 KB, 12.10.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Gebührentabelle der Betreuungsmodule für die Kindertagesstätte Sonne Mond und Sterne (PDF-Dokument, 51,77 KB, 15.06.2023) (ab 01.09.2023) (veröffentlicht am 16.06.2023) Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 45,02 KB, 16.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Jahresrechnung 2022 (PDF-Dokument, 190,30 KB, 14.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Abwasserzweckverband Mittlereres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (PDF-Dokument, 110,37 KB, 17.03.2023) (veröffentlicht am 17.03.2023) Satzungsänderung zum 07.03.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 11,58 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 09.03.2023) Bekanntmachung Haushaltssatzung zum 13.02.2023 Haushaltssatzung (PDF-Dokument, 164,53 KB, 13.02.2023) der Haushaltsjahre 2023/2024 (Veröffentlicht am 13.02.2023) Satzungsänderungen zum 01.02.2023 Bekanntmachung Friedhofssatzung - Gebührenübersicht (PDF-Dokument, 95,60 KB, 27.01.2023) Fassung zum 01.02.2023 (veröffentlicht am 27.01.2023) Öffentliche Bekanntmachungen 2022 Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Satzung zur Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 53,02 KB, 23.11.2022) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt (veröffentlicht am 25.11.2022) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,95 KB, 10.11.2022) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über den Anschluss (PDF-Dokument, 174,35 KB, 10.11.2022) an die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 89,66 KB, 10.11.2022) von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (veröffentlicht am 10.11.2022) Änderung der Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 53,45 KB, 10.11.2022) der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte (veröffentlicht am 10.11.2022) Bauplatzvergabe im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im allgemeinen Wohngebiet des Bebauungsplangebiets „Grünenberg Stöcklisstraße“ insgesamt 8 Bauplätze für die Bebauung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäusern im Einheimischenmodell zu vollem Wert zu vergeben. Nähere Informationen finden sie hier. (veröffentlicht am 04.11.2022) Klosterwiesenschule Baindt - Vergabe der Flachdachabdichtungsarbeiten Vergabeunterlagen (veröffentlicht am 02.11.2022) Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Erweiterung Sanierungssatzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 61,96 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) Entwurf Abgrenzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 369,78 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 14.10.2022) Änderung der Wasserversorgungssatzung (PDF-Dokument, 146,91 KB, 14.10.2022) (veröffentlicht am 14.10.2022) Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (PDF-Dokument, 74,19 KB, 26.09.2022) (als PDF-Datei) (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) (Veröffentlicht am 26.09.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren (Veröffentlicht 02.08.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ravensburg vom 22.07.2022, Az.: 404-691.17/sö, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wochen vom 08.08. bis 22.08.2022 bei der bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, im EG (Bürgertheke) jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs.4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss Auslegung (PDF-Dokument, 98,59 KB, 02.08.2022) (PDF) Planfeststellungsbeschluss (PDF-Dokument, 9,34 MB, 02.08.2022) (PDF) Hinweis (PDF-Dokument, 88,49 KB, 02.08.2022) (PDF) Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt (PDF-Dokument, 959,79 KB, 25.05.2022) (PDF) Bericht_Wasserrecht_Hochwasserschutz_Hirschstraße_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 568,00 KB, 25.05.2022) (PDF) FFH-Vorprüfung-Formblatt_Geigensack (PDF-Dokument, 114,13 KB, 25.05.2022) (PDF) EAB_Gewaesserausbau-Geigensack_oA (PDF-Dokument, 4,58 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtskarte (PDF-Dokument, 1,28 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtslagepplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 280,90 KB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 689,95 KB, 25.05.2022) (PDF) LP_Baustelleneinrichtung (PDF-Dokument, 372,12 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 115,37 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 104,71 KB, 25.05.2022) (PDF) HP-A_Höhenplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 47,36 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_020_-_0_100 (PDF-Dokument, 96,44 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_110_-_0_190 (PDF-Dokument, 98,80 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Bühl_0_200_-_0_277 (PDF-Dokument, 128,28 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Geigensack_0_000_-_0_160 (PDF-Dokument, 117,24 KB, 25.05.2022) (PDF) A_Anpassung_Bachlauf_Durchlass_Waldweg_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 102,27 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 534,97 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 271,27 KB, 25.05.2022) (PDF) Bodenschutzknzept_HPC_2215381_GU (PDF-Dokument, 6,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne (PDF-Dokument, 248,75 KB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_2_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Detailkarte_G (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_3_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Planungsmodell_Bühl (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) (veröffentlicht 08.08.2022) Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) - Ausschreibung (veröffentlicht 25.07.2022) Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Forchenberg FIst.Nr.: 1171/1, Fläche: 7205 m2, Nutzung: Waldfläche Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor­stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 17.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0450 Feststellung der Jahresrechnung 2021 (PDF-Dokument, 154,49 KB, 06.07.2022) der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 (veröffentlicht am 06.07.2022) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 93,30 KB, 06.05.2022) (veröffentlicht am 06.05.2022) Einladung (PDF-Dokument, 62,82 KB, 28.03.2022) zur Verbandsversammung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental (veröffentlicht am 23.03.2022) Gebührenverzeichnis (PDF-Dokument, 76,86 KB, 12.01.2022) der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 11.01.2022) (veröffentlicht am 12.01.2022) Öffentliche Bekanntmachungen 2021 Feuerwehrkostenersatzsatzung (PDF-Dokument, 172,55 KB, 11.04.2024) (veröffentlicht am 08.12.2021) AZV mittleres Schussental (PDF-Dokument, 152,82 KB, 01.12.2021) Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasserzweckverband „Mittleres Schussental“ (veröffentlicht am 03.12.2021) Satzung (PDF-Dokument, 210,94 KB, 01.12.2021) über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF-Dokument, 99,03 KB, 01.12.2021) für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 148,88 KB, 15.09.2021) über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung–WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 (veröffentlicht am 15.09.2021) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" als PDF Datei herunterzuladen. Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,78 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 26,8 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bisherige rechtsverbindliche Bebauungspläne für das Fischerareal: Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 2,18 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 12,6 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,99 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 3,25 MB, 11.08.2021) (Planteil) Gutachten: Städtebaulicher Entwurf (PDF-Dokument, 20,5 MB, 11.08.2021) Stellungnahmen (PDF-Dokument, 1,36 MB, 11.08.2021) Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (PDF-Dokument, 564,98 KB, 11.08.2021) (veröffentlicht am 30.08.2021) Satzung über die Erhebung (PDF-Dokument, 165,54 KB, 05.10.2022) von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (veröffentlicht am 08.07.2021) Satzung über die Entschädigung (PDF-Dokument, 62,49 KB, 14.04.2021) der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) (veröffentlicht am 14.04.2021) Verzeichnis der Kostenersätze (PDF-Dokument, 100,82 KB, 10.05.2021) für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Feuerwehrsatzung (PDF-Dokument, 97,78 KB, 10.05.2021) (veröffentlicht am 14.04.2021) Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (PDF-Dokument, 109,05 KB, 14.04.2021) nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 162,92 KB, 25.01.2021) für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 (veröffentlicht am 25.01.2021) Öffentliche Bekanntmachungen 2020 Neukalkulation (PDF-Dokument, 48,54 KB, 16.12.2020) der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren (veröffentlicht am 16.12.2020) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,64 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF-Dokument, 55,20 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 72,87 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 73,52 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 82,80 KB, 07.10.2020) (veröffentlicht am 07.10.2020) Die Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der rechten Seite in der Infobox. Zusätzlich werden die Einladungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen kön­nen auch im Rat­haus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je­der­mann wäh­rend der Sprech­zei­ten kos­ten­los ein­ge­se­hen wer­den; sie wer­den ge­gen Kos­ten­er­stat­tung als Aus­druck zur Ver­fü­gung ge­stellt oder un­ter An­ga­be der Be­zugs­adres­se pos­ta­lisch über­mit­telt. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden zu Bauleitplänen erscheinen zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Satzung über die Form der öffentliche Bekanntmachung ab 01.10.2020 (PDF-Dokument, 10,29 KB, 11.05.2020)[mehr]

Zuletzt geändert: 17.11.2025
Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Termin... im Fachbereich Bildung und Betreuung: Mini-Job Grundschulbetreuung für fitte Rentner (m/w/d) (PDF-Dokument, 48,04 KB, 17.10.2025) Pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Kindergarten SMS (PDF-Dokument, 61,26 KB, 07.10.2025) Mitarbeiter für die Grundschulbetreuung in der Klosterwiesenschule (m/w/d) (PDF-Dokument, 62,22 KB, 30.07.2025) Eingliederungshilfe für Kinder in der Klosterwiesenschule oder im Kindergarten (PDF-Dokument, 57,84 KB, 31.07.2025) im Rathaus: Sachbearbeiter/in (m/w/d) Bürgeramt in Teilzeit Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) (PDF-Dokument, 69,56 KB, 19.09.2025) Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für Freiwilliges soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst (PDF-Dokument, 56,10 KB, 27.01.2025) (m/w/d) an der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne an (Bitte senden Sie uns im Falle einer Online-Bewerbung Ihre Unterlagen im PDF-Format.) Als Mitarbeiter der Gemeinde Baindt haben Sie folgende Vorteile (PDF-Dokument, 67,50 KB, 01.06.2023) . Hinweis zum Bewerbungsverfahren Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E-Mail im PDF-Format zu. Papierunterlagen können leider nicht zurückgesendet werden. Reichen Sie daher bitte keine Originale, Mappen oder Klarsichthüllen ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet.[mehr]

Zuletzt geändert: 17.11.2025
Baindt bei „Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“ dabei

Baindt bei „Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“ dabei, Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität ist mittlerweile in 14 Kommunen rund um den Bodensee gestartet. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter anderem die Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg sowie die Stadt Weingarten , wodurch das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Trotz des „Wettkampfes“ steht für diese vier Kommunen der Austausch und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klimawandel und dessen bereits heute unabwendbaren Folgen ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt macht. Dieses Spiel soll daher den Austausch der beteiligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Startpunkt und Inspiration für das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» war unter anderem die Besichtigung des genossenschaftlichen Zollhauses am Züricher Bahnhof: ein Biotop, Ankunftsort und Treffpunkt für Menschen, Pflanzen und Tiere. Die teilnehmenden Gemeinden konnten sich in Zürich austauschen, neue Ideen kennenlernen und die Spielregeln ausprobieren. Nun beginnt der freundschaftliche Wettbewerb, um den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes mit Freude und Ideenreichtum zu begegnen. Im Zollhaus am Züricher Bahnhof lassen multifunktionale Freiräume und Dachterrassen vielen Entwicklungen und der Natur reichlich Freiraum auf wenig Platz. Ein gelungenes Beispiel dafür, wie Planung sozialen und ökologischen Ansprüchen gerecht werden kann. Grünräume und grüne Infrastrukturen sind essenziell für das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie helfen, die Auswirkungen des Klimawandels in den Siedlungen abzufedern und sind Lebensräume für die urbane Fauna und Flora. Die Teilnehmenden des «Spiels ohne Grenzen! Zukunftsgrün» besuchten in Zürich weitere ausgewählte Beispiele wie den bekannten Kletterpflanzenpark in Oerlikon und die Buschlandschaft im Dachgarten der Zürcher Hochschule der Künste. Hier knüpft das Spiel an. Der motivierende Auftakt markiert den Spielbeginn, um gemeinsam im freundschaftlichen und freudigen Wettstreit den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes zu begegnen. Das Interreg-Projekt bietet Werkzeuge zur Umsetzung, zum Monitoring und fördert den grenzüberschreitenden Wissensaustausch. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Österreichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunftsgrün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Hörbranz (AT), Koblach (AT), Lauterach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Weitere Informationen zum Spiel gibt es auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite unter: https://zukunftsgruenspiel.info/[mehr]

Zuletzt geändert: 17.09.2024
Bauämterexkursion Hochwasserschutz

Bauämterexkursion zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt und Weingarten, Starkregenereignisse aber auch langanhaltender Landregen tritt künftig infolge des Klimawandels immer häufiger und in noch heftigerer Ausprägung auf. In Baindt und Weingarten wurden allerdings Maßnahmen ergriffen, um dieser steigenden Gefahr zukünftig besser begegnen zu können. Zur Vorstellung der umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen hatten die Gemeinde Baindt und die Stadt Weingarten am 14. Oktober Bauämter und Klimaschutzstellen aus der Region zur Exkursion „Hochwasserschutz und Starkregenrisikomanagement in Baindt und Weingarten“ eingeladen. Dem Aufruf folgten bei schönem Wetter interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus über zehn Kommunen sowie Institutionen der Region Bodensee-Oberschwaben. Die erste Station der Exkursion war das neu gestaltete Gewässer in Baindt. Nach einer kurzen Einführung durch den Klimaschutzkoordinator der Gemeinde Baindt Florian S. Roth, erläuterten der Ortsbaumeister der Gemeinde Florian Roth und Vertreter des Ingenieurbüros Fassnacht im Rahmen einer eineinhalbstündigen Besichtigung ausführlich die umgesetzten Maßnahmen. Es entwickelte sich ein reger Austausch unter allen Teilnehmenden. Die Gemeinde Baindt hat 2020 als eine der ersten Kommunen in der Region zusammen mit dem Fachbüro ein kommunales Starkregenrisikomanagement erarbeitet. Das neugestaltete Gewässer als konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen wurde hieraus entwickelt und umgesetzt. Hochwasserschutz und Ökologie gehören für die Gemeinde Baindt untrennbar zusammen, weshalb die Neuanlage des Gewässers in besonders naturnaher und ökologischer Bauweise erfolgte. Die umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz haben sich im Ernstfall des diesjährigen Hochwassers auch bereits in der Praxis erfolgreich bewährt. Um den ökologischen Aspekt möglichst umfassend zu berücksichtigen wurde beim Neubau der Brückenbauwerke besonders auf deren ökologische Durchgängigkeit geachtet. Außerdem wurde im Zuge der Maßnahmenumsetzung eine Streuobstwiese neu angelegt. Anschließend ging es gemeinsam weiter zur zweiten Station nach Weingarten zum „Grobrechen Scherzach“. Nach einer kurzen Einführung durch Helena Hack, Stabstelle Klimaschutz der Stadt Weingarten, zeigte die Leiterin des Tiefbau- und Grünflächenamts Weingarten, Annette Mehrle, auf eindrücklichen Fotos, wie es entlang der Scherzach während des letzten großen Hochwassers 2011 in Weingarten aussah. Das Fließgewässer Scherzach wurde zwar im Stadtgebiet Weingarten hochwassersicher ausgebaut, allerdings drohten bisher bei Hochwasser besonders im Bereich der Brücken Verklausungen durch Bäume und grobes Astwerk aus dem Waldtobel der Scherzach. Damit die innerstädtisch umgesetzten Hochwassermaßnahmen greifen können, wurde nun oberhalb des Stadtgebiets ein Grobrechen gebaut, um das angeschwemmte Material, insbesondere Baumstämme und grobes Astwerk, künftig zurückzuhalten. Dieser Grobrechen ist ein Bauwerk aus Stahlrohren, die in die Gewässersohle eingebunden sind. Während starken Regenereignissen soll das Bauwerk künftig Bäume und größeres Astwerk abhalten, ohne das Einsatzpersonal während der Gefahrenlage zu binden. Zur gemeinsamen Exkursion kam es insbesondere aufgrund der Teilnahme beider Kommunen am Projekt „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“. Im Rahmen dieses Interreg-Projekts nehmen insgesamt 14 Kommunen aus der gesamten Bodenseeregion teil. Dabei geht es neben einem intensiven Austausch der teilnehmenden Kommunen, auch um einen spielerischen Wettbewerb mit dem Ziel Maßnahmen zur besseren Anpassung an den Klimawandel umzusetzen, beispielsweise durch Neupflanzung von Bäumen.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.10.2024
Herbstzauber im Garten und Insektenareal

Herbstzauber im Garten und Insektenareal, Mit dem Ende der Landesgartenschau in Wangen beginnt auch für die naturnahen Gärten eine neue Phase. Der Herbst hat Einzug gehalten, die Temperaturen sind merklich gesunken und viele Zugvögel sammeln sich für ihre weite und herausfordernde Reise in den Süden. Auch der naturnahe Garten darf nun allmählich in den Dornröschenschlaf sinken. Damit die Natur im Frühling kraftvoll erwachen kann, können wir jedoch bereits jetzt einiges tun. Verblühte Blumen und Stauden die über den Winter bis tief in den Frühling stehen bleiben, bieten Insekten wertvolle Überwinterungsplätze und stellen zugleich eine wichtige Nahrungsquelle für Vögel dar. Auch liegen gelassene Laub- und Totholzhaufen können überlebenswichtige Rückzugsorte für Tiere wie Kröten und Igel sein. Deshalb sollte auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden. Falls der Laubhaufen an einem Ort mit viel Durchgangsverkehr liegt, kann er in eine ruhige Ecke des Gartens gefegt werden. Eine wundervolle Möglichkeit mehrere Elemente zu vereinen, ist eine Benjeshecke. Hierfür dürfen im Laufe des Jahres Äste, Laub und Fallobst gesammelt werden, was einen dauerhaften Unterschlupf für zahlreiche Tiere bietet. Bei der Reinigung von Nistkästen gilt es besonders vorsichtig zu sein, da sich dort oft auch Siebenschläfer oder andere Bilche für ihren Winterschlaf zurückziehen. Genießen Sie die letzten warmen Sonnenstrahlen und die eingesparte Aufräumzeit und lassen Sie im Garten häufiger die Seele baumeln. Die Landesgartenschau in Wangen endete mit der Verleihung der Preise des Wettbewerbs “Preisgekrönt 2024”. Es freut mich sehr, dass das von mir mitbetreute Projekt „Insektenareal“ als gute Lösung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in der Region ausgezeichnet wurde und einen Preis erhalten hat. Dieses Projekt wurde von den Naturfreunden Baindt und der Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Kindern und Betreuern der Insekten-AG realisiert. Das Areal steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Besichtigung offen. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich oder die Naturfreunde wenden. Ich habe es sehr genossen, Sie in den letzten Monaten bei der Gestaltung Ihres naturnahen Gartens zu begleiten. Vielen Dank für Ihre Treue als Leser. Ich würde mich freuen wenn Sie bei Fragen oder Anregungen über folgende E-Mail-Adresse Kontakt zu mir aufnehmen: info@wildemoehre-umweltbildung.de. Ich wünsche Ihnen weiterhin viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz Jedes Jahr verrotten im Herbst kiloweise Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Früchte in den Gärten. Doch statt die reifen Früchte achtlos liegen zu lassen, sollten diese möglichst schnell aufgesammelt und weiterverarbeitet werden. Am Boden liegend werden sie nämlich rasch von Pilzen und Bodenlebewesen befallen. Die beim Fall entstehenden Druckstellen beschleunigen den Verrottungsprozess, wodurch das Obst oft nicht mehr für die Küche verwendbar ist. Viele Gartenratgeber empfehlen daher, Fallobst zügig zu entfernen. Doch dieser schnelle Griff zur Schubkarre ist nicht immer nötig. Ein ausgewogener Ansatz ist sinnvoll: Ein Teil des Obstes kann entfernt werden, während der andere Teil bewusst liegen bleibt. Denn viele Tiere und Organismen profitieren von den heruntergefallenen Früchten. Vögel, Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch Säugetiere wie Eichhörnchen und Igel finden hier wertvolle Nahrung. Letztere interessieren sich weniger für das Obst selbst, sondern eher für die Insekten, die sich daran laben. Diese proteinreiche Kost hilft ihnen, sich eine isolierende Fettschicht für den Winterschlaf anzufuttern. Das restliche Fallobst kann auf den Komposthaufen gegeben werden, wo es weiterhin als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dient. Falls Sie noch keinen Kompost haben, ist dies der perfekte Anlass, einen anzulegen. Nach der Rotte verwandelt sich das Fallobst in wertvollen Humus. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten größere Mengen Fallobst mit Rasenschnitt oder Laub abgedeckt werden. Beginnen Sie mit einer Schicht aus unterschiedlich dicken Ästen, um die Belüftung des Komposts zu gewährleisten, und legen Sie anschließend Laub darüber. Falls Kinder im Garten spielen, sollten Sie das Fallobst lieber aufsammeln und in eine geschützte Ecke des Gartens bringen. So minimieren Sie das Risiko, dass eine Wespe versehentlich aufgescheucht oder zertreten wird. Übrigens der Mythos, dass Fallobst Ratten anzieht, ist übertrieben: Wo keine Ratten sind, werden sie auch durch ein paar heruntergefallene Früchte nicht angelockt. Und so bleibt Ihnen mehr Zeit, den Herbst mit selbstgemachtem Apfelmus, Zwetschgendatsche, Mirabellengelee und anderen Köstlichkeiten zu genießen. Viel Freude in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Der Schnecke Feind ist des Gärtners Freund Wer in Gärtnerkreisen unterwegs ist, der kommt dieses Jahr um ein Thema nicht herum, Schnecken. Wurden diese in den letzten Jahren noch mehr oder weniger geduldet, gestaltet sich das in diesem feuchten Jahr äußerst schwierig. Die Invasion unter Kontrolle zu bekommen, ist schier unmöglich und selbst einige Biogärtnerinnen und Biogärtner lassen sich aktuell dazu hinreißen, doch noch Schneckenkorn auszubringen. Leider ist das aber keine nachhaltige Lösung gegen die Schnecken im Garten. Unsere Ökosysteme sind nämlich etwas anders gestrickt, denn exponentielles Wachstum gibt es in diesen nicht. Wo Überpopulation herrscht, regelt die Natur das Ungleichgewicht durch entsprechende Gegenspieler. Wer also einen artenreichen, insektenfreundlichen Garten pflegt, lockt kleine Helferlein gegen die Schneckenplage an. Einer dieser Helfer ist der Liebling vieler Kinder, das Glühwürmchen. Genauer, die Larven der Glühwürmchen. Diese ernähren sich hauptsächlich von Schnecken und zwar ganze drei Jahre lang, bevor sie sich dann verpuppen. Dabei gibt es nur leider ein Problem: Lichtverschmutzung führt zu einem starken Rückgang dieser Insekten, da Glühwürmchen bei der Partnersuche auf Dunkelheit angewiesen sind. Im Garten sollte deshalb auf künstliches Licht in der Nacht verzichtet werden. Außerdem helfen weitere Tiere wie Kröten, Tigerschnegel und Laufkäfer dabei, den Garten von übermäßig vielen Schnecken zu befreien. Entgegen der gängigen Meinung fressen Igel allerdings keine Nacktschnecken. Nur im Notfall wird die ein oder andere Nacktschnecke verspeist, was allerdings zu Bauchschmerzen bei den kleinen stacheligen Säugetieren führt. Am besten werden im eigenen Garten natürliche Lebensräume für allerlei Insekten angelegt, wie zum Beispiel in Form einer Totholzhecke, eines Käferkellers oder einer Wildbienennisthilfe. Viel Freude in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermassen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströmungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheitlichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die anderen wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser Anzahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Diesen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fledermaus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und können für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sorgen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insekten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausungen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherbergen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop führen. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäusen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sorgen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer dicke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Ja zur Unordnung, nein zu Plastik Jeder von uns kennt diese Situation. Wir sind mitten bei der Gartenarbeit und es kommt ein Anruf. Oder wir haben es eilig, weil die Pflänzchen noch schnell in die Erde müssen. Das Aufräumen nach der Arbeit, kann so manchmal zu kurz kommen. Dabei bleiben dann auch mal Pflanzschalen oder Plastiktüten liegen. Unordnung im Garten ist eigentlich eine gute Sache. Die verschiedenen Strukturen kommen unseren heimischen Arten zugute. So schaffen unsere liegengebliebenen Haufen aus Stein, Sand, Laub oder Holz dringend gebrauchten Lebensraum. Plastik hat hier allerdings nichts zu suchen. Durch Verwitterung aufgrund Temperatur, Sonne, Wind und Wasser, wird das Material brüchig und bleibt als Mikroplastik viele Jahre in unserem Boden. Die Erde später von den Plastikteilchen zu befreien, ist praktisch nicht möglich. Was das für das Bodenleben bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Das eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht ist aber sehr wahrscheinlich. Plastikschnüre und sonstiger Müll, wird auch immer öfter zum Nestbau von Vögeln genutzt. Diese werden zu einer direkten Gefahr für Küken im Nest durch strangulieren. Auch Schläuche zur Tröpfchenbewässerung sind ungeeignet. In der prallen Sonne können sich Weichmacher lösen und gelangen in das Gießwasser. Die Schläuche selbst halten meistens nur etwa zwei Jahre und werden recht schnell porös. Wenn sie Erde, Pflanzschalen und sonstiges Material aus Plastik kaufen müssen, sollte eine umweltgerechte Entsorgung stattfinden. Falls sie gänzlich auf Plastik im Garten verzichten möchten, eignet sich das ansetzen von Kompost um die vorhandene Erde wieder zu aktivieren. Außerdem sind Aktivkohle und eine Gründüngung zu empfehlen. Anstatt Pflanzenklips aus Plastik, kann eine Juteschnur für die verschiedensten Arbeiten genutzt werden. Eine tolle Gelegenheit um Pflanzen ohne Plastiktöpfchen zu bekommen sind Tauschbörsen, bei denen auch ein Eimer oder sonstige Behälter für den Transport genutzt werden können. Vielleicht haben sie auch Lust, eine solche Tauschbörse mit ein paar weiteren Pflanzenliebhabern in ihrer Gemeinde zu organisieren? Plastikfrei gärtnert es sich dann auch schon viel schöner. Wir können so getrost mitten bei der Arbeit innehalten, ein Päuschen einlegen und dem Gezwitscher der Jungvögel zuhören, ohne hinterher aufräumen zu müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Stück Natur. Sara Marouni Gartenglück für alle Die Landesgartenschau ist nun offiziell eröffnet. Außergewöhnliche Gartenideen bezaubern mit ihren Konzepten. Eins haben die Gärten gemein: klimafit und artenreich sollen sie sein. Der Trend zur naturnahen Gartengestaltung, möchte hiermit den Zwillingskrisen unserer Zeit entgegenwirken. Der Klimawandel bringt wärmere Sommer, während der Lebensraumverlust unsere heimischen Arten stark gefährdet. Ein grünes Band aus naturnahen Gärten, welches Schutz, Nahrung und Aufzucht der Jungen ermöglicht, hierbei Schatten spendet, kostbares Wasser spart und heimische Pflanzen beherbergt, wirkt dem entgegen und ist inzwischen unerlässlich. Einen naturnahen Garten zu gestalten und Lebensraum zu schaffen, ist nicht schwer. Während der Landesgartenschau von Mai bis Oktober, begleitet Sie diese Serie mit Ideen und Vorschlägen hierzu. Vorab daher aus gegebenem Anlass eine zunächst etwas befremdlich wirkende Bitte. Lassen Sie die ersten Blattläuse in Ihrem Garten doch einfach mal gewähren. Blattläuse sind nämlich ein ganz hervorragender Snack für kleine hungrige Schnäbel. Die Vogeleltern haben aufgrund des Rückgangs der Insekten oft große Mühe, genug Nahrung für Ihre Jungen zu finden. Blattläuse sind hier perfekt geeignet, da die Jungen Anfangs keine größeren Insekten fressen können. Mit einer Invasion ist nicht zu rechnen, denn auf die Blattläuse folgt bald ihr ärgster Feind: der Marienkäfer. Ob Siebenpunkt, Zweipunkt oder Vierzehnpunkt mit variabler Färbung. Sie alle haben Blattläuse zum fressen gern. Auch die Larven des Marienkäfers freuen sich über Gartenbesitzer, die ihnen ihr erstes wichtiges Futter im Frühling gönnen. So kann der Glücksbringer seiner Aufgabe im Garten nachgehen. Auf den Einsatz von Pestiziden können wir so getrost verzichten und einfach mal die anderen arbeiten lassen. Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni[mehr]

Zuletzt geändert: 29.10.2024

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